Diskussion:Volker Kempf

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 88.70.150.135 in Abschnitt Persönlichkeitsrechte
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Studiumsabschluss in die Einleitung?[Quelltext bearbeiten]

dass er sein Studium abgeschlossen hat als Diüplom-Soialwissenschaftler, steht im Artikel wo es hin gehört Wenn er kein Wisseschaftler ist, gehört das nicht in die Einleitung. Die Formatvorlage Biographie erläutert, was in die Einleitug gehört. Anhand der bitte hier begründen, dass ein Stuium in die Einleitung gehört.--Tohma (Diskussion) 19:30, 12. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Studienabschlüsse und erlernte Berufe werden doch im Allgemeinen in der Einleitung angegeben. Auch im Artikel Angela Merkel steht in der Einleitung, dass sie Physikerin ist, auch wenn sie auf diesem Gebiet möglichweise nichts Herausragendes geleistet hat. Da jedoch die erläuternde Formatvorlage an der entsprechenden Stelle von „Einleitungsabschnitt“ spricht, ist durch den Absatz zum Einleitungssatz wohl formal die Regel erfüllt. Allerdings dient die Formatvorlage als ein Beispiel für eine Biografie und verbietet somit auch nicht, die Physikerin oder anderes auch im Einleitungssatz zu nennen. Aber ich werde hier nicht darauf bestehen, den Sozialwissenschaftler einleitend zu erwähnen. --Georg Hügler (Diskussion) 20:14, 12. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrechte[Quelltext bearbeiten]

Der Name der Frau ist enzyklopädisch irrelevant. Hier gilt es die Persönlichkeitsrechte zu beachten. Wesentlicher wäre die Frage, ob er aufgrund seiner Nähe zu Gruhl auch Mitglied der ÖDP war. --88.70.150.135 08:41, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten