Diskussion:Zweikammersystem

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Laut dem, was am Anfang des Textes steht, ist die Karte falsch. Dort wird Deutschland als ein Zweikammersystem angezeigt. --Risatara 01:43, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Karte folgt eben der politikissenschaftlichen Einteilung, die ja auch im Abschnitt Länder erwähnt wird. Allerdings wird nicht verständlich, warum genau aus staatsrechtlicher Sicht der Bundesrat keine parlamentarische Kammer ist. Ist es die Weisungsgebundenheit der Mitglieder, die ja eine echte Aussprache im (wörtlich) parlamentarischen Sinne unsinnig macht? Die meisten anderen Kriterien (z. B. die fehlende Direktwahl der Mitglieder) träfen ja auch auf andere Kammern zu. --Bschlumpf 23:16, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wo steht, dass der Bundesrat keine Parlamentskammer ist? In einem engl. Wörterbuch habe ich mal als Übersetzung für "Bundesrat" den Ausdruck "first chamber of the german parliament" gelesen! Demzufolge hätte Schland ein Zweikammersystem, und somit wäre die Karte korrekt. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:44, 5. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Im Parlament-Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Parlament#Deutschland) wird der Deutsche Bundestag als das Parlament auf Bundesebene bezeichnet. Der Bundesrat ist NICHT Teil des Bundestages => Widerspruch zwischen diesen beiden Artikeln. Jwalter (Diskussion) 08:37, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Streitentscheidend ist letztlich die Definition des Kammerbegriffs. Politikwissenschaftlich wird man (wahrscheinlich mehrheitlich) den dt. Bundesrat als Kammer bezeichnen, wohingegen das staatsrechtlich meist abgelehnt wird. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 17:12, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hmm. Also die beiden Artikel widersprechen sich, was alleine Änderungsbedarf indiziert. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass der Bundesrat keine zweite Kammer sei, sondern eigenständiges Verfassungsorgan (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_%28Deutschland%29). Jwalter (Diskussion) 21:26, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo nochmals,
das ist richtig. Das Problem liegt aber nicht im Fließtext an sich, sondern an der obigen Karte, die auf commons liegt. Vielleicht solltest Du die Problematik dort thematisieren.
Es stehen sich im Kern zwei Positionen gegenüber:
Eine Seite vertritt die Ansicht, der Bundesrat ist keine (echte) zweite Kammer (so v.a. aus staatsrechtlicher Sicht, z.B. BVerfGE 37, 363 oder bpb: Zur Reform des Bundesrates (7.7.2003)). Anders (oft politikwissenschaftlich) findet sich das z.B. in: bpb: Bundesrat (15.12.2009) oder W. Rudzio (2011): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 284f.
m.E. mehr oder minder vermittelnd: J.J. Hesse/T. Ellwein (2004): Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 294f.
Es hängt eben vom Kammerbegriff (Freies Mandat? Rechte/Position im Gesetzgebungsverfahren? etc.) bzw. dessen Definition ab.
Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 16:31, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Der Bundesrat ist nicht eine zweite Kammer, er ist überhaupt kein parlamentarisches Gremium, sondern ein eigenes Organ, in dem die Bundesländer als solche vertreten sind. Die Wortwahl in der bpb-Publikation sind schlichtweg falsch. Historisch, als Nachfolger des Bundesrats der Kaiserzeit, ist er auch kein der Legislative, sondern der Exekutive entstammendes Gremium. Der Kaiser war nämlich nicht als solcher, sondern als Inhaber des Präsidiums des Bundesrats das Staatsoberhaupt. In einem Zweikammersystem sind die Vertreter der Gliedstaaten, wie etwa die Senatoren in den USA Organe des Gesamtstaates, die Mitglieder des Bundesrates sind dies nicht. Die im Bundesrat konkret anwesenden Vertreter, die Landesregierung angehören müssen, können die dem Bundesland zustehenden Stimmen nur einheitlich abgeben werden. In der Regel geschieht dies durch einen Stimmführer. --Hajo-Muc (Diskussion) 18:58, 12. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Warum ist denn auf der Karte der Iran grün? Das ist auch gar nicht in der Legende erwähnt. --Daidalossos (Diskussion) 18:50, 6. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Thailand & Somalia[Quelltext bearbeiten]

Laut Thailand#Politisches_System hat Thailand ein Zweikammern-Parlament. Auf der Karte ist es jedoch grau dargestellt. Was ist denn in Thailand anders? -- megA 00:12, 22. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Somalia hat seit August ein Zweikammern-Parlament und müsste in der Karte demnach angepasst werden.--LaBumm (Diskussion) 09:06, 12. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Problem ist bekannt. Ich werde die Infos weitergeben. Leider kann ich selbst die Karte zurzeit nicht ändern. --Bahrmatt (Diskussion) 09:30, 15. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frage bzgl. Thailand ist bereits erledigt. Gibt es für den somalischen Bikameralismus Belege? Dann würde ich eine entsprechende Bitte weitergeben. --Bahrmatt (Diskussion) 09:38, 15. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

wenn in einer der beiden Kammern die jeweilige Opposition die Mehrheit hat[Quelltext bearbeiten]

Hallo Kollegen (m/w),

In jedem Land mit einem Zwei-Kammer-System kann der Fall eintreten, dass in einer der beiden Kammern die jeweilige Opposition die Mehrheit hat.

Dafür gibt es in diversen Ländern Bezeichnungen , z.B.

Kennt jemand weitere ? (Info gerne an meine DS) danke, --Neun-x (Diskussion) 22:06, 23. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

In Japan das Nejire Kokkai.--Antemister (Diskussion) 23:03, 23. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Nunja, eigentlich bezieht sich der Terminus des divided government darauf, dass der Präsident aus einem anderen politischen Lager kommt als die Mehrheit im Kongress (oder zumindest einer Kammer des Kongresses); Cohabitation ähnelt dem und stellt eine Art Pendant für semipräsidentielle Systeme dar: Das Staatsoberhaupt gehört einem anderen politischen Lager an als die Mehrheit im Parlament bzw. als der Ministerpräsident. --Bahrmatt (Diskussion) 11:14, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
"Cohabitation" im französischen Sinne hat nichts mit dem Zweikammersystem zu tun. Sie bedeutet, dass der Premierminister und der Präsident unterschiedlichen Parteien angehören. Diese Situation könnte genausogut dann auftreten, wenn in den beiden Kammern des französischen Parlaments dieselbe Partei die Mehrheit hält. SchnitteUK (Diskussion) 17:28, 17. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
+1. --Bahrmatt (Diskussion) 09:42, 20. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Funktionen der Kammern"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt ist m.E. erstens nicht korrekt überschrieben und zweitens nicht sehr übersichtlich. Wäre es nicht besser, drei mögliche Einteilungen der verschiedenen Zweikammersysteme zu unterscheiden: einmal (entsprechend der Überschrift) nach ihrer Funktion (Repräsentation verschiedener Landesteile oder Bevölkerungsschichten), ferner nach der Wahlmethode (Direktwahl, Ernennung durch Landesregierungen, Wahlmänner etc.) und schließlich nach ihren Kompetenzen (gleichberechtigte Gesetzgebung, Wahl des Staatsoberhauptes etc.)? Wäre aber schon ein größerer Umbau ... Gruß, Jochim Schiller (Diskussion) 13:10, 11. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Asymmetrischer Bikameralismus[Quelltext bearbeiten]

O.g. Begriff findet sich bei Südsudan#Politik. Hätte gern mehr dazu gewusst, aber hier leider nix dazu gefunden. Falls sich jemand findet, der sich mit so was auskennt, bitte im Artikel ergänzen.--Ciao • Bestoernesto 06:09, 19. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Italien, Belgien[Quelltext bearbeiten]

Italien wird oft als das Land mit einem perfekten Zweikammersystem genannt (Politisches System Italiens#Parlament)

Belgien hatte früher eines; dies wurde geändert (Belgische Abgeordnetenkammer#Reform des Zweikammersystems (seit 1993) --LDV-GS (Diskussion) 07:03, 23. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]