Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis

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Das Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis wurde am 10. Februar 1966 verkündet und gliederte vier Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen neu. Das Gesetz trat am 1. April 1966 in Kraft.

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ 1 Zusammenschluss der Stadt Blankenstein mit den Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper zu einer neuen Stadt Blankenstein; Bestätigung des zwischen diesen Gemeinden abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrages vom 9. Juni 1965
§ 2 Zuordnung der vergrößerten Stadt Blankenstein zum Amtsgericht Hattingen
§ 3 Auflösung der Amtsvertretung des Amtes Blankenstein
§ 4 Inkrafttreten am 1. April 1966

Folgezeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits am 1. Januar 1970 wurde die Stadt Blankenstein wieder aufgelöst und mit Ausnahme des Ortsteiles Buchholz, der zur Stadt Herbede kam, in die Stadt Hattingen eingemeindet.[1] Herbede mit Buchholz wiederum wurde am 1. Januar 1975 in die Stadt Witten eingemeindet.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 16. Dezember 1969