Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld wurde am 27. Juni 1969[1] verkündet und gliederte 15 Gemeinden des Landkreises Coesfeld neu. Außerdem wurden die Ämter Gescher, Billerbeck und Buldern aufgelöst.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Coesfeld neu gegliedert, der bisherige Kreis Coesfeld (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Coesfeld) aufgelöst und die Städte und Gemeinden überwiegend dem neuen Kreis Coesfeld zugeordnet, lediglich Gescher kam zum neuen Kreis Borken.

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I. Abschnitt Gebietsänderungen
§ 1 Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Coesfeld in die Stadt Coesfeld
§ 2 Zusammenschluss der Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting zur neuen Stadt Gescher, Auflösung des Amtes Gescher
§ 3 Zusammenschluss der Stadt Billerbeck und der Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage zur neuen Stadt Billerbeck, Auflösung des Amtes Billerbeck
§ 4 Zusammenschluss der Gemeinden Buldern und Hiddingsel zur neuen Gemeinde Buldern, Eingliederung von Teilen der Gemeinde Limbergen, Auflösung des Amtes Buldern
§ 5 Zusammenschluss der Gemeinden Darfeld und Osterwick zur neuen Gemeinde Rosendahl
II. Abschnitt  Schlussvorschriften
§ 6 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 7 Zuordnung zu Amtsgerichten:
§ 8 Auflösung des Rates der Stadt Coesfeld
§ 9 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 348