Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

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Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers wurde am 24. Juni 1969 verkündet und gliederte einige Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Moers neu.

Durch das Niederrhein-Gesetz wurde später der Kreis Moers und der größte Teil der Gemeinden in den neuen Kreis Wesel eingegliedert. Lediglich Rheurdt ging an den Kreis Kleve.

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1 Eingliederung von Birten, Marienbaum und Wardt in die Stadt Xanten
§ 2 Zusammenschluss von Alpen, Menzelen und Veen zur neuen Gemeinde Alpen, Auflösung des Amtes Alpen-Veen
§ 3 Zusammenschluss von Hamb, Labbeck und Sonsbeck zur neuen Gemeinde Sonsbeck, Auflösung des Amtes Sonsbeck
§ 4 Zusammenschluss von Rheurdt und Schaephuysen zur neuen Gemeinde Rheurdt, Auflösung des Amtes Rheurdt
II. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 5 Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse
§ 6 Auflösung des Xantener Stadtrats
§ 7 Zuordnung zu den Amtsgerichten
§ 8 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]