Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt wurde am 27. Juni 1969[1] verkündet und gliederte neun Gemeinden des Landkreises Steinfurt neu. Außerdem wurden drei Ämter aufgelöst.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Steinfurt neu gegliedert, der bisherige Kreis Steinfurt (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Steinfurt) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Steinfurt zugeordnet.

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ 1   Zusammenschluss der Stadt Ochtrup und der Gemeinden Langenhorst und Welbergen zur neuen Stadt Ochtrup, Auflösung des Amtes Ochtrup
§ 2 Zusammenschluss der Stadt Horstmar und der Gemeinde Leer zur neuen Stadt Horstmar, Auflösung des Amtes Horstmar
§ 3 Zusammenschluss der Gemeinden Laer und Holthausen zur neuen Gemeinde Laer, Auflösung des Amtes Laer
§ 4 Eingliederung der Gemeinde Hembergen in die Stadt Emsdetten
§ 5 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 6 Zuordnung von Horstmar, Ochtrup und Laer zum Amtsgericht Burgsteinfurt
§ 7 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 358