Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Borken

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Borken
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Borken wurde am 27. Juni 1969[1] verkündet und gliederte 15 Gemeinden des Landkreises Borken neu. Außerdem wurden die Ämter Gemen-Weseke und Marbeck-Raesfeld aufgelöst.

Zeitgleich trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Velen-Dorf, Waldvelen und Nordvelen, Landkreis Borken vom 14. Januar 1969[2] in Kraft, durch das die neue Gemeinde Velen gebildet wurde.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Borken neu gegliedert, der bisherige Kreis Borken (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Borken) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden dem neuen Kreis Borken zugeordnet.

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ 1   Zusammenschluss der Gemeinden Groß Reken, Klein Reken und Hülsten zur neuen Gemeinde Reken
§ 2 Zusammenschluss der Stadt Borken und der Gemeinden Stadt Gemen, Kirchspiel Gemen, Weseke, Borkenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge und Westenborken zur neuen Stadt Borken, Auflösung der Ämter Gemen-Weseke und Marbeck-Raesfeld
§ 3 Zusammenschluss der Gemeinden Raesfeld und Homer zur neuen Gemeinde Raesfeld
§ 4 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 5 Zuordnung den neuen Gemeinden zum Amtsgericht Borken
§ 6 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. GV. NW. 1969 S. 344.
  2. GV. NW. 1969 S. 109.