Portal Diskussion:Recht/Archiv 2009-IV

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Relevanzkriterien für Gesetze

Gibt es so etwas? Kann man einen Artikel über das Zürcher Polizeigesetz schreiben? --84.75.100.211 20:42, 3. Okt. 2009 (CEST)

Ich denke, bis auf Ebene eines Kantons oder (Bundes-)Lands sind alle Gesetze relevant. --Gnom 22:35, 3. Okt. 2009 (CEST)
Quellen geltenden Rechts sollten in jedem Falle relevant sein. -- Stechlin 09:56, 4. Okt. 2009 (CEST)
Thanks, dann mach ich mich mal dran. Was wäre das richtige Lemma? Polizeigesetz des Kantons Zürich, Polizeigesetz (ZH), Polizeigesetz (Kanton Zürich)? (Polizeigesetz)--84.75.100.211 13:40, 4. Okt. 2009 (CEST)
Das Hauptlemma sollte der amtlichen Überschrift entsprechen, Redirtects von der gängigen Abkürzung sowie den von Dir genannten Lemmata Polizeigesetz (Kanton Zürich) und Polizeigesetz des Kantons Zürich sowie ggf. Polizeigesetz (Zürich) angelegt werden. -- Stechlin 13:58, 4. Okt. 2009 (CEST)

Gesetz für den Reichsarbeitsdienst

Quellen und Prüfung auf Einbau in Reichsarbeitsdienst. Kommt aus der allg. QS vom 19. September 2009. --Crazy1880 14:10, 6. Okt. 2009 (CEST)

Kann in den Hauptartikel eingebaut werden, kein Problem. --Gnom 20:13, 6. Okt. 2009 (CEST)

Frage der Relevanz (erl.)

hallo, bereits wenige Minuten nach seiner Onlinestellung wurde Fall Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. gg. Polen zur Löschung vorgeschlagen. Sicherlich ist der Artikel weit von der Perfektion entfernt, dennoch glaube ich, dass es als eine Entscheidung des EGMR lexikalisch relevant ist. Gruß Jogesch 13:51, 7. Okt. 2009 (CEST)

Benutzer:Aspiriniks/D.o.o.

Liebe Jura-Experten, ich hatte vor einiger Zeit einen sehr kurzen Artikel über D.o.o. (die jugoslawische Variante der GmbH) verfaßt, der nach einer Löschdiskussion (Wikipedia:Löschkandidaten/28. März 2009#d.o.o. (gelöscht)) in meinen BNR verschoben wurde. Dort habe ich ihn nun ausgebaut, allerdings eher unter dem Aspekt der Entstehung. Von Wirtschaftsrecht habe ich zu wenig Ahnung, um die Unterschiede zur deutschen GmbH richtig darstellen zu können, es ist aber genügend Literatur angegeben. Auf meine Nachfrage beim damals entscheidenden Admin (Benutzer Diskussion:AT#Benutzer:Aspiriniks/D.o.o.) wurde ich auf Euch verwiesen. Kann jemand den Artikel weiter ausbauen bzw. haltet ihr ihn in der jetzigen Version für als stub akzeptabel, so daß er wieder in den ANR kann? Danke, Gruß, Aspiriniks 10:53, 12. Okt. 2009 (CEST)

Kategorie:Rechtsform

Könnt ihr euch das bitte mal anschauen? Ich halte den Kategoriebaum in dieser Form für unbrauchbar, weil Artikel zu Rechtsformen und zu konkreten Organisationen zusammengewürfelt werden, und weil die Einteilung nach Ländern auch nicht sauber durchgehalten ist. Vorschlag: folgende Kategorien vorerst wieder löschen

und die Kategorie:Rechtsform des öffentlichen Rechts umbenennen in "Organisation nach Form des öffentlichen Rechts" o.ä. --PM3 12:29, 4. Okt. 2009 (CEST)

Offensichtlich wurde vor einigen Monaten damit begonnen, die systematischen Kategorien zusätzlich nach Ländern zu gliedern. Vor diesem Hintergrund ist jede Detailänderung ein Herumkurieren an den Symptomen. Entweder müßte diese Änderung konsequent rückgängig gemacht oder stringent durchgeführt werden. -- Stechlin 12:35, 4. Okt. 2009 (CEST)
Ich hab da vor einigen Monaten mal angefangen aufzuräumen. Ich habe damals die Länderkategorien vorgefunden, würde sie aber eher rausnehmen, weil das nur Probleme schafft. Ansonsten hab ich mir da schon einige Gedanken gemacht und würde das ungern einfach mal schnell gelöscht haben. Insbesondere die Unterteilung Privatrecht/ÖR finde ich eigentlich ganz gut. Ich habe gesehen, dass auch jemand die Rechtsformen in Gesellschaftsrecht einsortiert hat, was so abstrakt nicht zutrifft (Stiftungen und Anstalten etwa gehören dort nicht drunter). Also mal langsam ;-) --103II 15:39, 4. Okt. 2009 (CEST)

Ich habe den Kategoriebaum jetzt aus der Kategorie:Organisation ausgeklinkt, weil er dort beim besten Willen nicht in die Systematik passt und in sich unstimmig ist. Alle enthaltenen Artikel sind anderweitig sinnvoll unter den Organisationen eingeordnet.

Das Ganze hängt jetzt zur Weiterverarbeitung direkt unter der Kategorie:Recht. Macht was draus, oder löscht es. --PM3 20:24, 13. Okt. 2009 (CEST)

Ziviles Aufgebot vs Aufgebotsverfahren

doppeleintrag - aufspalten? BKL Aufgebot wär anzupassen --W!B: 01:32, 14. Okt. 2009 (CEST)

RöRe

Hab mal angefangen ein paar Lücken zu füllen.-- rb fish<Ø X 18:54, 18. Okt. 2009 (CEST)

Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates

Könnte ihr hier noch was sagen oder bequellen??? Kommt aus der allg. QS --Crazy1880 07:21, 6. Okt. 2009 (CEST)

Neugegliedert und ergänzt um entsprechende Weblinks, Kats, Foto. Bapperl entfernt. --Atlasowa 10:02, 19. Okt. 2009 (CEST)

Kategorie:Strafprozessgesetzbuch

Hallo! Die Artikel über die d/ö/ch-Strafprozessordnungen wurden von Dendrolo in die Kategorie:Strafprozessgesetzbuch verschoben. Ich finde diesen Begriff nicht zutreffend. Er ist zum einen im deutschen Sprachraum unüblich und weicht von der weit verbreiteten Systematik ab, Prozessgesetze mit -ordnung zu bezeichen. Zum anderen ist er aus meiner Sicht auch nicht zutreffender, weil auch der Begriff -gesetzbuch aus der deutschen Rechtssprache entstammt. Ich würde daher vorschlagen, die Kategorie nach Strafprozessgesetz zu verschieben. --Stepsch 12:33, 16. Okt. 2009 (CEST)

Nein, die Kategorie sollte völlig gelöscht werden. Das Problem ist allerdings weitergehend. Wir hatten seinerzeit gemeinsam und auf ein gewisses Kategoriensystem verständigt. Dabei gab es einen Zweig, der aktuelle Rechtsquellen (Gesetze, zB StPO) umfasste, und einen anderen Zweig, der Rechtsgebiete (zB Strafprozessrecht) umfasste, wieder gesondert wurden historische Rechtsquellen eingereiht. Bei den Rechtsquellen macht es keinen Sinn, diese noch zusätzlich zu weitgehend nach Rechtsgebieten aufzugliedern, und dann noch zusätzlich eine gesonderte Kategorie für "Gesetzbücher, Codices" anzulegen. Bei den Kategorien ist es nicht sinnvoll, dass jeder Kategorien nach eigenem Gutdünken erfindet, da sollte schon eher eine gemeinsame Linie angestrebt werden. Allerdings scheint da in letzter Zeit einiges verwildert zu sein. --wau > 13:55, 16. Okt. 2009 (CEST)
Ich sehe es so wie wau und hatte deshalb auch eine kurze Diskussion mit Dendrolo. --Forevermore 08:04, 20. Okt. 2009 (CEST)
Dann sollte die Kategorie gelöscht werden. Begrifflich ist sie aus meiner Sicht ein Fehlgriff. Könnte jemand eine Löschmarkierung setzen, damit Dendrolo gewarnt wird und sich an der Diskussion beteiligen kann? --Stepsch 10:32, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ich halte es für sinnvoll, die Kategorie:Gesetzbuch und alle ihre Unterkategorien zu löschen, nicht nur die Kategorie:Strafprozessgesetzbuch. Da ich ein harmoniebedürftiger Mensch bin, werde ich selbst jedoch keinen Löschantrag stellen. --Forevermore 19:46, 20. Okt. 2009 (CEST)

Anwaltseinkommen RA Zulassung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung -Anwaltsdichte

Verhältnis zugelassener Anwälte/Einwohner Deutschland von 1991 bis 2008[1][2]

Das Einwohner/Anwaltsverhältis ist ein wichtiger Indikator für die Auskömmlichkeit des Berufes. Das Einwohner/Anwaltsverhältnis hat sich in Deutschland seit 1991 halbiert. 2008 kamen auf einen zugelassen Anwalt 558 Einwohner vom Baby bis zum Greis, die den Anwalt ca. 30 Jahre lang Monat für Monat mir Mandaten versorgen müssen.

Zum Vergleich hierzu bezogen auf das Jahr 2006:

Staat Anwaltsdichte[3]
USA 270
Italien 454
England 490
Schweiz 1.032
Österreich 1.751
Russland + GUS 7.520
Vietnam 24.824


Die Anwaltsdichte ist nur bedingt aussagekräftig. Zu einem echten Vergleich fehlen Daten zum Anwaltseinkommen p.a. vor Steuern - ohne Anwaltsnotariat - und ein Vergleich der aufzubringenden Kosten. Kann jemand ergänzen ?-- rb fish<Ø X 15:32, 21. Okt. 2009 (CEST) Belastungsfähige + belegbare Zahlen sind schwer sind schon für Deutschland schwer zu ermitteln, in den anderen Ländern dürfte es ähnlich aussehen.[4]-- rb fish<Ø X 16:05, 21. Okt. 2009 (CEST) Note:

  1. Genesis-Online – Datenbank des Statistischen Bundesamtes Deutschland: Code 12411-0001 „Bevölkerung: Deutschland, Stichtag“ (Code in Suche eingeben!) (abgerufen am 1. Oktober 2009)
  2. http://www.brak.de/seiten/08_02.php Bundesrechtsanwlatskammer Zulassungszahlen
  3. Heussen, Die Anwaltsdichte in der Schweiz, Österreich und Deutschland im Verhältnis zu anderen Staaten – Ein internationaler Vergleich, in: Anwaltspraxis 2006, 392, 396 [1].
  4. Einkommensauflistung bei www.juracafe.de


John the Ripper

Rechtslage zur Software nach § 202c StGB klären, danke. Frage kommt ursprünglich aus der Löschdiskussion; siehe Wikipedia:Löschkandidaten/21. Oktober 2009#John the Ripper (bleibt) --Crazy1880 21:20, 21. Okt. 2009 (CEST)

Wo soll hier eine Strafnorm erfüllt sein? --Gnom 23:34, 21. Okt. 2009 (CEST)
Ist das Programm den "legal"??? Könnte man das nicht vllt. unter "Rechtliches" als Überschrift setzen??? --Crazy1880 06:48, 22. Okt. 2009 (CEST)

Habe mal einen Vorschlag reingeschrieben. --Pelzi 10:37, 22. Okt. 2009 (CEST)

Naja, die Einleitung mit freier Software passte u.U. schon nicht: (§ 202c erfasst auch "einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht"...--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:56, 22. Okt. 2009 (CEST)

Stimmt, gefiel/gefällt mir auch nicht besonders, da zu sehr umgangssprachlich. Aber dennoch: die gutartige Benutzung von JtR ist nach 202c nicht strafbar. Ich muss schon eine Straftat vorbereiten...--Pelzi 11:07, 22. Okt. 2009 (CEST)

Laut BVerfG, 2 BvR 2233/07 Abs. 63ff kommt es bei § 202c StGB auf den Zweck und das subjektive Merkmal der Vorbereitung einer Straftat an. Abs. 73 könnte so ausgelegt werden, dass Anbieter von John the Ripper die Benutzung zur Begehung von Straftaten billigend in Kauf nehmen. Das Gericht fordert hier aber im Einzelfall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte zur Abgrenzung von (?erlaubter?) bewusster Fahrlässigkeit. Abs. 75 verweist auf die Meinung des BMJ, dass die Annahme eines Vorsatzes auch dann nahegelegt ist, wenn das Programm im Internet unbegrenzt verbreitet wird. Diese Rechtsfrage hat das BVerfG aber nicht geklärt und lässt sich innerhalb der WP wohl auch nicht klären. --Swen 13:14, 22. Okt. 2009 (CEST)

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!
Ich würde sagen EoD-- rb fish<Ø X 14:32, 22. Okt. 2009 (CEST)

Hier geht es aber nicht darum Auskunft zu erteilen, sondern einen Meinungsaustausch über eine Rechtsfrage zu führen. Ganz davon abgesehen, stände das RDG einer unentgeltlichen Rechtsauskunft nicht im Weg. Zum eigentlichen Problem: Aus meiner Sicht ist es höchst problematisch auf dieses Programm per Link zu verweisen. § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB ist derartig offen formuliert, dass jedenfalls die Alternative des "Sonst wie zugänglich machen" erfüllt sein könnte. Wer ein solche Programm veröffentlicht weiss, selbst wenn er es zum Zwecke von Penetrationstests erstellt hat, dass dieses Programm ohne Probleme für illegale Zwecke benutzt werden kann. Stellt er gleichwohl nicht ausreichend sicher, dass es es dazu nicht verwendet werden kann, findet er sich nach meiner Auffassung billigend damit ab, dass ein solcher Einsatz erfolgt. Ergänzung: Und derjenige, der einen Link auf dieses Programm, sogar noch unter dem Titel "Spionageprogramm" setzt, ebenso. (--Stepsch 13:47, 23. Okt. 2009 (CEST)) Auf jeden Fall sollte daher nach meiner Auffassung der Link zum Programm entfernt werden. Dass man das Programm über andere Quellen finden kann steht nach meiner Ansicht dem nicht entgegen. Dies ist das Problem anderer Quellen nicht aber der Wikipedia. --Stepsch 14:57, 22. Okt. 2009 (CEST)


Dem ist nicht so hier wurde der Frage nachgegangen ob ein konkretes Programm gegen Strafrechtsnormen verstößt. Von allgemeiner Rechtsfrage keine Spur-- rb fish<Ø X 15:06, 22. Okt. 2009 (CEST)

Die aktuelle allgemeine Rechtsfrage Frage hierzu heist wohl eher, darf WP mit einem Link auf das Programm verweisen, oder ist dies bereits eine sonstige Zugänglichmachung nach § 202c Abs. (1) Nr 2. StGB? Ähnliche Problematik betrifft auch Programme wie Nmap, SATAN oder die Knoppicillin-Distribution mit dual-use-Charakter. Ist vielleicht schon die Beschreibung des Programms, aus der man mühelos die Quellen findet, eine sonstige Zugänglichmachung im Sinne des Gesetzes? --Swen 08:27, 23. Okt. 2009 (CEST)

§ 202cStGB:„herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dann müßte noch jemand in einen Kommentar schauen. -- rb fish<Ø X 09:12, 23. Okt. 2009 (CEST)

An der Diskussion hier zeigt sich m.E. die "Rechtsklarheit" durch dieser Regelung. Ist nicht schon die Zugänglichmachung eines Browsers strafbar? Damit ist jeder Person ein manueller Brute Force möglich. Zu weit hergeholt? Vielleicht dann, wenn der Browser ein Feature zum automatischen Downloaden von Internetseiten anbietet? Und Programmiersprachen - könnte alles verboten sein - wenn es der entscheidenden Person nicht gefällt. Solange es nicht zu dem illegalen Zweck verwendet wird und zu anderen legalen und nützlichen Zwecken ebenso geeignet ist, sollte man ausführlich darüber berichten und auch verlinken können. Im Betäubungsmittelbereich spricht man auch nicht von "irgendwelchen Mitteln die geeignet sind", sondern benennt oder quantifiziert diese. --217.83.4.219 09:19, 23. Okt. 2009 (CEST)

Tja, im BtM-Bereich werden die Quantifiziert benannt etc., aber nicht mögliche Dealer zur Beschaffung genannt. Das ist hier technikbedingt u.U. anders.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:21, 23. Okt. 2009 (CEST)
Wann bzw. womit der Handel zum Dealen wird, ist aber konkret geregelt. Sicher ist bedingt durch Technik und deren rasanter Entwicklung eine vollständige Qualifizierung nicht möglich. Aber so wie es jetzt geregelt ist, hinterläßt man nur Unsicherheit und das Risiko beim Entwickler. Und genau das sollte ja durch Gesetze nicht passieren. In meinen Augen kann man damit alles erschlagen. Für den Anwender wird durch die Regelung absolut klar sein, was gemeint ist. Und das sollte eigentlich reichen. Aber den Hersteller eventuell dafür verantwortlich zu machen, was später jemand mit dem Programm anstellt und das als Vorbereitung zu bestrafen, naja. Weil es aber nunmal so ist, ist ein Hinweis im Artikel sicher nicht schädlich. --195.145.93.69 13:32, 23. Okt. 2009 (CEST)
oder der Hinweis bringt jemand erst auf die Idee der strafbaren Handlung :-( --Swen 15:07, 23. Okt. 2009 (CEST)

Vorbehaltsfläche

OMA-Tauglichkeit überprüfen, ggf. Rechtsgrundlage, ggf. Beispiel. Kommt aus der allg. QS. --Crazy1880 16:37, 30. Okt. 2009 (CET) Österreichbezogen: s. z.B. § 2b Burgenländisches Raumplanungsgesetz oder § 20 Raumordnungsgesetz Niederösterreich. Das scheint jedoch Landesrecht zu sein und kann daher in jedem Bundesland anders geregelt sein (Übersicht s. [2]). 80.146.64.75 16:21, 17. Okt. 2009 (CEST)

Übertrag aus der allg. QS --Crazy1880 16:38, 30. Okt. 2009 (CET)

Bundesgesetz über Geoinformation

Aus der allg. QS. Hier fehlt eigentlich fast alles, vom eigentlichen Artikel bis hin zu Quellen --Crazy1880 18:07, 30. Okt. 2009 (CET)

Schuldhafte Infektion mit HIV

Mehr Interwikis, ggf. mehr Quellen, überlesen. Text der allg. QS ist auf Artikeldiskussionsseite kopiert. --Crazy1880 06:59, 30. Okt. 2009 (CET)

Hier ein paar Bundesgerichtsentscheide: BGE 134 IV 193, BGE 131 IV 1, BGE 125 IV 242

Die Schweiz betreffend-- rb fish<Ø X 11:06, 30. Okt. 2009 (CET)

Österreich, anyone? --Gnom 22:27, 2. Nov. 2009 (CET)

Rudolf Rechberger

Ein Präzedenzfall aus der Allgemeinen QS bei dem noch einiges an Text fehlt. Eventuell können euch die Kollegen vom Portal:Österreich unterstützen. Danke --Pittimann besuch mich 18:38, 2. Nov. 2009 (CET)

Ich würde den Beitrag löschen. Es gibt keinerlei weitere Informationen, ausser einem Spiegel-Artikel, wo diese Person auftaucht. Es fehlen einfach alle interessanten Fakten. Wenn man den Spiegel-Artikel liest, war es wohl so, dass RR wegen der Vergiftung eines Kindes mit Rattengift verurteilt worden war, weil man bei ihm Rattengift in einem Beutel gefunden hatte. Neumann hatte wohl herausbekommen, dass der Wirkstoff des Giftes das bei RR gefunden worden war nicht dem entsprach, an dem das Kind gestorben ist. Das wäre dann wohl Nova für ein Wiederaufnahmeverfahren gewesen, was aber nicht stattfand. Merkwürdig ist allerdings, dass der Wirkstoff im Beutel nach dem Spiegel-Artikel Zinksulfat gewesen sein soll. Das Zeug ist jedoch nicht giftig, sondern "nur" gesundheitsschädlich. Mir ist das alles zu viel Herumgestochere im Nebel. --Stepsch 21:06, 2. Nov. 2009 (CET)
Immerhin gibt es eine weitere Quelle, welche die Existenz dieser Person bestätigt und sogar ein paar Fakten mehr: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/VIII/NRSITZ/NRSITZ_00054/imfname_157206.pdf vgl. S. 2475, 2477. Vielleicht hat jemand Lust was draus zu machen. --Stepsch 21:15, 2. Nov. 2009 (CET)

Digitale Vererbung

Lief in der allg. QS, dort ohne weiteren Umbau. Es wird auf die Artikeldiskussionsseite verwiesen. --Crazy1880 08:34, 4. Nov. 2009 (CET)

Selbstanzeige

Liebes Portal: Das Spezialbegriff, der im Artikel Selbstanzeige beschrieben wird, ist offenbar nicht derselbe der im Artikel Strafanzeige unter dem Begriff "Selbstanzeige" beschrieben wird. Gruß von einem Laien. --Zulu55 15:46, 4. Nov. 2009 (CET)

Das ist korrekt. In der Tat handelt es sich bei der im Artikel Selbstanzeige behandelten Anzeige um einen Spezialfall der im Artikel Strafanzeige mit erwähnten Selbstanzeige. Die Zusammenhänge zwischen den beiden Begriffen sollte man deutlich machen (Straffreiheit nur bei der steuerrechtlichen Selbstanzeige möglich). --Snevern 17:26, 4. Nov. 2009 (CET)

Kategorie:Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Ein Hinweis auf Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2009/November/4#Kategorie:Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach Kategorie:Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) --Pincho ceterum censeo 18:25, 4. Nov. 2009 (CET)

Schaden

Halte dieses wichtige Lemma für dringend sanierungsbedürftig. Zu viele Rotlinks, zudem größtenteils Liste, wo Fließtext stehen sollte. Abgrenzung manchmal recht abenteuerlich, schlüssigere Aufteilung erwünscht. --JARU Sprich Feedback? 21:16, 4. Nov. 2009 (CET)

Geoscoring

Aus der allg. QS, dort schon mal die Einzelnachweise angefügt, dort auch die Bitte, mal die rechtliche Seite zu beleuchten, danke --Crazy1880 20:59, 6. Nov. 2009 (CET)

Insolvenz

Ich halte die derzeitige Weiterleitung für Irreführend, Zunächst einmal muss man unterscheiden, zwischen Privatinsolvenz und Insolvenz von Firmen. Dann sollte man auch die Gründe der Insolvenz stärker herausstellen. Im Fließtext kann man an passender Stelle auf die derzeitige Weiterleitung verlinken. --JARU Ansprache   Bewertung 09:42, 17. Okt. 2009 (CEST)

Sonderausgabe(n) (Steuerrecht)

Der Begriff wird so gut wie nie im Singular verwendet und das Lemma Sonderausgabe (Steuerrecht) klingt eigenartig. Ich schlage deshalb vor, ausnahmsweise von der Forderung, dass das Lemma im Singular zu stehen hat, abzusehen und den Artikel nach Sonderausgaben (Steuerrecht) zu verschieben Schubbay 20:10, 9. Nov. 2009 (CET)

Hm. Klingt tatsächlich ein bisschen nach "Extrablatt". Ich könnte mit beiden Lemmata leben. --Snevern 20:52, 9. Nov. 2009 (CET)

Kindschaftsverhältnis

Kann bitte mal jemand bei der zugehörigen Löschdiskussion vorbei schauen? --Of 15:21, 11. Nov. 2009 (CET)


Kindschaftsverhältnis ist ein Begriff aus den Kindschaftssachen = Bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, die

  1. Feststellung des Bestehens - oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
  2. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
  3. Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
  4. Feststellung des Bestehens- oder Nichtbestehens der Elterlichen Sorge der einen Partei für die andere § 640 ZPO. Für Kindschaftssachen ist das AG zuständig, diese sind keine Familiensachen.


, hier in WIKI Kindschaftsrecht (Deutschland)-- rb fish<Ø X 11:48, 17. Nov. 2009 (CET)

Erledigt, ergänzt.-- rb fish<Ø X 12:16, 17. Nov. 2009 (CET)

Artikel bleibt, sollte aber noch mit mehr Inhalt gefüllt und in Form gebracht werden. Stullkowski 14:04, 18. Nov. 2009 (CET)

Warum???? Siehe Kindschaftsrecht (Deutschland)-- rb fish<Ø X 21:36, 18. Nov. 2009 (CET)

Gerichtsbezirk Amstetten etc.

M.E. ist es untunlich, für den Gerichtsbezirk ein Lemma zu haben. Das ganze sollte verschoben werden nach Bezirksgericht Amstetten etc. --Pelagus 12:56, 21. Nov. 2009 (CET)

Budget (Sozialversicherung)

Doppelleerzeichen korrigieren, Kats, weitere Quellen. Artikel kommt aus der allg. QS. --Crazy1880 12:12, 22. Nov. 2009 (CET)

WP:URF#Foto einer lebenden Person

Es geht nebenan um das Recht am eigenen Bild, Einwilligung und dessen Grenzen. Weiss jemand Bescheid und könnte dort Antwort geben? (lesen ab dem fetten Nicht) Vielen Dank. --Pincho ceterum censeo 23:04, 23. Nov. 2009 (CET)

Plagiat

Der Artikel ist mir Im RC unter die Tasten gekommen. Da pappt eine Belege Bapperl dran das wech kann. Es wäre nett wenn einer von euch Experten den Artikel mal etwas unter seine Fittiche nimmt und das Dutzend Weblinks reduziert bzw. als Einzelnachweise zuordnet damit der olle Balken wächkann. Ich hätte es selber gemacht aber das ist nicht mein Fachgebiet. Gruß --Pittimann besuch mich 13:28, 19. Nov. 2009 (CET)

Ich finde die Neugliederung nicht sonderlich gelungen. Da wird Österreich und die Schweiz mal wieder ans Ende verbannt, während Deutschland in der allgemeinen Darstellung verbleibt. Mal ganz davon abgesehen ist die Situation an der Universität Zürich nicht die Situation in der Schweiz. --Stepsch 14:34, 19. Nov. 2009 (CET)
Tja, Stepsch das tut mir jetzt wirklich Leid. Aber viel stand nun wirklich nicht über die Schweiz im Artikel. In Alphabetic-Order kommt sie hinter D. Virlleicht kannst Du ja ergänzen -Plagiate gibt es mit Sicherheit in der Schweiz -Ricola als Trivia, warum nicht.Grüzzi mitanand-- rb fish<Ø X 17:00, 19. Nov. 2009 (CET)

Abschnitt Schweiz um 100% vergrößert-- rb fish<Ø X 17:11, 19. Nov. 2009 (CET)

Der Punkt ist, das der Teil zur UZH in einem bestimmten Kontext stand. Wenn du dir mal den entsprechenden Abschnitt angesehen hättest, dann hättest du festgestellt, dass dort etwas zu den USA, zu einer deutschen Hochschule und zur Universität Zürich stand. Ich halte eine solche Zusammenstellung für wesentlich besser, als die andauernde Konfettisierung von Themen. So, wie der Artikel jetzt gegliedert ist überzeugt er mich nicht. Vor einiger Zeit wurde hier über rechtsvergleichende Artikel als Ziel gesprochen. Zwar kann man bei den wenigen Sätzen nicht von einem Rechtsvergleich sprechen, aber es gibt keinen sachlichen Grund, die Teile zu Österreich und zur UZH, die sich ausschliesslich mit der Situation an Hochschulen beschäftigen, aus dem entsprechenden Abschnitt Plagiate in Hochschule und Schule auzulagern. --Stepsch 20:15, 19. Nov. 2009 (CET)
Hallo Stepsch, Du hast ja so recht. Wenn Wiki mehr sein soll als die Aneinanderreihung im Internet gefundenen Zitate, dann braucht es einer Gliederung. Plagiate an Schulen und Hochschulen dürften europaweit als Betrugsversuch gewertet werden, die mit Sanktionen, wie Ausschluß von der Prüfung, Benotung mit der Note für nichterbrachte Leistung geahndet werden. Das ist wohl jedem klar. Darüber im Wiki einen längeren Absatz zu schreiben, ohne vorher eine vernünftige Definition zu haben was Plagiat überhaupt ist, halte ich persönlich für verfehlt. Den Anspruch für echte rechtsvergleichende Artikel wird WIKI auf lange Zeit nicht erfüllen können, dafür fehlt es leider an dem nötigen qualifizierten Input. Als Zukunftsaufgabe ist dies aber erstrebenswert. Wir sind hier im Wiki.de - d.h. Primär wird die Rechtslage in DE dargestellt. In anderen nationalen WIKIs zB. en ebenso. Eine Vermischung der Rechtlagen in einzelknen Abschnitten kann beim nichtvorbelasteten Leser eher zu den falschen Schlüssen führen. Saubere Trennung ist daher m.E. zwingend notwendig.-- rb fish<Ø X 08:19, 20. Nov. 2009 (CET)
Nachsatz: Nehmen wir z.B. das Deutsche Steuerrecht - das umfangreichste und unüberschaubarste der Welt, allein mit den gesamten Definitionen ließe sich die Artikelanzahl der Wiki.de leicht auf 2 Mio. boosten, vom Plegeaufwand einmal ganz abgesehen.- Was mit Sicherheit von niemanden gewünscht oder gewollt wird-- rb fish<Ø X 08:31, 20. Nov. 2009 (CET)
Übertreib nicht so maßlos! Este 13:08, 21. Nov. 2009 (CET)
Nööö, aber mit den Ausführungsbestimmungen + der Rechtsprechung, da käme schon was zusammen. ESt gegoogelt bringt 8,2Mio.-- rb fish<Ø X 16:42, 21. Nov. 2009 (CET)
Lieber Rainbowfish! Leider zeigt mir dein Satz "Wir sind hier in wiki.de", dass du etwas nicht verstanden hast. Das hier ist keineswegs die bundesdeutsche Wikipedia, sondern die deutschsprachige. Es gibt keine "nationalen" Wikipedias. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass in dem Abschnitt, aus dem du meinen Satz zur UZH herausgestrichen hast, auch etwas zu den USA steht. Diesen Hinweis hast du bei deiner Argumentation geflissentlich weggelassen. Wenn deine Vorgehensweise sinnvoll wäre, dann hättest du auch diesen Teil auslagern müssen. Das Problem der derzeitigen Gliederung ist, dass in den Abschnitten Österreich und Schweiz nur hochschulspezifische Sachen stehen, wobei diese auch nur auf Studierende bezogen sind. Diese Abschnitte sind jetzt durch andere Themen vom einschlägigen Haupt-Abschnitt abgetrennt.
Darüber hinaus hinkt auch deine Argumentation: Zunächst enthält der Plagiats-Artikel sehr wohl eine Definition des Plagiats. Weiterhin ist es für einen durchschnittlich gebildeten Leser keineswegs schwer zu verstehen, dass wenn ein Satz mit "In Österreich..." beginnt, sich die Aussage auf Österreich bezieht. Jeder Leser dürfte, wenn er mehrere Beispiele aus verschiedenen Ländern präsentiert bekommt, in der Lage sein daraus den Schluss zu ziehen, dass da wohl Unterschiede bestehen müssen. Im Übrigen unterliegst du einem Zirkelschluss, wenn du meinst es wäre jedem klar, dass Plagiate an Schulen und Hochschulen europaweit als Betrugsversuch gewertet werden dürften [...]. Damit es jedem klar ist, bedarf es einschlägiger Beispiele. Glaube ersetzt nicht Wissen und für letzteres ist die Wikipedia da. So wie die Gliederung des Artikels jetzt ist, ist sie aus meiner Sicht nicht überzeugend. Ich werde den Artikel daher entsprechend anpassen. --Stepsch 12:49, 25. Nov. 2009 (CET)

Tu das-- rb fish<Ø X 13:56, 25. Nov. 2009 (CET) Lieber Stepsch, da du Dich ja in der Materie bestens auskennst, würde es vielleicht nicht schaden, wenn Du die entsprechenden österreichischen Normen + örtliche Rechtsprechung in den Artikel einführen könntest. Bis denne-- rb fish<Ø X 14:14, 25. Nov. 2009 (CET)

Siegfried Türkel

Stammt aus der allgemeinen QS vom 7.11. 2009 und müsste mal gegengelesen werden. Gruß --Pittimann besuch mich 16:09, 25. Nov. 2009 (CET)

Artikelwunsch Germanisches Recht

Wie ich gesehen habe gibt es den Wunsch eines Artikels über das germanische Recht. Ich würde den Artikel erstellen wollen. Aber es gibt bereits einen Artikel über das lex barbarorum und auch einen (sehr umfangreichen) Artikel über Germanische Stammesrechte. Gibt es tatsächlich noch einen Bedarf an einem Artikel Germanisches Recht? Wie soll dieser sich von den bereits genannten unterscheiden? -- Hannesbr100 21:42, 25. Nov. 2009 (CET)

meinungen zu externem link

gudn tach!
siehe WP:SBL#recht-gehabt.de. -- seth 23:03, 25. Nov. 2009 (CET)

So superkommerziell und voller Klickibunti die Seite auch sein mag: Da stehen schon sinnvolle Beiträge. In Einzelfällen kann ein Link hier tatsächlich weiterführend sein. Die Gefahr von Spam ist wahrscheinlich sehr, sehr hoch, aber das ist ja hier nicht Thema. --Gnom 10:58, 27. Nov. 2009 (CET)

Ehrenbeamter

Rechtsfolgen der Ernennung? Befugnisse im Amt ...? --Antiachtundsechziger 19:19, 22. Nov. 2009 (CET)

Die Ernennung hat die Rechtsfolge, dass man Beamter wird, aber die Regelungen bezüglich Nebentätigkeit, Besoldung und Beförderung nicht oder nur eingeschränkt gelten. Mehr nicht. Das steht auch so im Artikel. Die Befugnisse im Amt hängen von der konkreten Position ab, das ergibt sich aus Verwaltungsvorschriften oder anderen Normen wie bei jedem anderen Beamten auch. Ein Beispiel, für die Honorarkonsuln, ist das Konsulargesetz. --Gnom 11:02, 25. Nov. 2009 (CET)
Das reicht nicht. Disziplinarrechtliche Konsequenzen, Dauer/Beendigung des Ehrenbeamtenstatus? Welche Regelungen bezüglich Nebentätigkeit, Besoldung und Beförderung gelten bzw. sind eingeschränkt? Wenn Du's nicht weißt, lass das Bapperl doch bitte einfach drin! --Antiachtundsechziger 15:00, 25. Nov. 2009 (CET)
In Bezug auf disziplinarrechtliche Konsequenzen und die Dauer und Beendigung des Ehrenbeamtenstatus gibt es keine grundsätzlichen Sonderregelungen, das steht in § 133 Absatz 3 BBG. Die einzigen grundlegenden Unterschiede bestehen in der Nichtanwendung bestimmter Vorschriften bei Honorarkonsuln, § 133 Absatz 1 Nr. 2 BBG. Außerdem gibt es keine Zwangspensionierung wegen Alters, § 133 Absatz 1 Nr. 1 BBG. Welche offenen Punkte siehst du noch? --Gnom 19:06, 25. Nov. 2009 (CET)
Das könntest du ja schon mal ergänzen. Unter Ortsvorsteher#Nordrhein-Westfalen ist zu lesen, dass Gemeinden ihr Gebiet in Ortschaften einteilen können, für die der Gemeinderat Ortsvorsteher (oder Bezirksausschüsse) für Vertretungs- und evtl. Verwaltungsaufgaben bestimmen muss, die dortselbst ihren Wohnsitz haben und zu "Ehrenbeamten" ernannt werden können. Z.B. Lieschen Müller aus der Nachbarschaft, ohne nennenswerte Ausbildung, Berufserfahrung oder Sachverstand aber mit "dem Herz am richtigen Fleck", von der Sonnenblumenpartei in den Gemeinderat und dann zur Ortsvorsteherin befördert (Fall persönlich bekannt): Unterliegt sie als Ehrenbeamtin irgendeiner Dienstaufsicht, kann sie notfalls disziplinarisch gemaßregelt oder aus dem Dienst entfernt werden? Sie ist ja nun keine einfach abwählbare Mandatsträgerin mehr, sonst gäbe es ja keine Ernennung... Unabhängig von diesem Fall scheint mir das von allgemeinem enzyklopädischen Interesse, wie bei anderen Beamten ja auch. --Antiachtundsechziger 20:54, 27. Nov. 2009 (CET)
Die nordrhein-westfälischen Ortsvorsteher werden wohl wie Bürgermeister auch Beamte auf Zeit sein, das heißt, dass der Beamtenstatus mit dem Ende des Amtes erlischt. Weil es sich um ein politisches Amt (Wahlbeamter) handelt, gibt es keine Disziplinaraufsicht im eigentlichen Sinne. Ortsvorsteher können bei "Nichtgefallen" aber ganz einfach vom Gemeinderat abgewählt werden. Außerdem gibt es die Kommunalaufsicht und den Landesrechnungshof. Aber das betrifft alles das Recht des Ortsvorstehers und nicht das des Ehrenbeamten. Den Inhalt des § 133 BBG werde ich mal in den Artikel einfügen. --Gnom 13:39, 28. Nov. 2009 (CET)
So ähnlich war auch meine Vermutung. Wenn belegbar, sollte das in den Artikel. Danke. --Antiachtundsechziger 13:55, 28. Nov. 2009 (CET)
Äh, das ist zwar leicht belegbar, aber es hat mit Ehrenbeamten nichts zu tun. --Gnom 22:48, 28. Nov. 2009 (CET)

Arzneimittelfotos in der Wikipedia und Heilmittelwerbegesetz

Methylphenidat-Generika
Pandemrix
Ritalin

Vorweg, meine Anfrage ist ein wenig speziell, betrifft aber möglicherweise eine Anzahl Wikipedia-Artikel substanziell. Ich hoffe, dass sich hier ein paar Juristen mit Erfahrung mit dem Heilmittelwerbegesetz finden. Unter Wikipedia Diskussion:Artikel illustrieren#Arzneimittel-Produktfotos wurde (just von einem Juristen) die Frage gestellt, ob eine Bebilderung von Arzneistoffartikeln mit Arzneimittelfotos, wie die Nebenstehenden, das Heilmittelwerbegesetz berührt. Über den fraglichen Mehrwert wird da bereits ausführlich diskutiert und soll hier nicht Gegenstand sein. Der rechtliche Aspekt blieb bisher noch unterbelichtet.

Hintergrund: Ich als Apotheker weiß, dass der Begriff der Werbung im Heilmittelwerberecht sehr weit gefasst interpretiert wird. Unstrittig ist, dass die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente laut Heilmittelwerbegesetz nur in Fachkreisen erfolgen darf. Daher verzichten deutsche (nicht aber ausländische) Internetapotheken auf Fotos von Arzneimittelpackungen. Foto + Click&Buy = Werbung. Doch Internetversionen von Arzneimittelnachschlagewerken ohne kommerzielles Interesse am Verkauf der aufgeführten Arzneimittel, wie die Roten Liste, sehen bereits in der Online-Veröffentlichung der Gebrauchsinformation (aka Beipackzettel) von Arzneimitteln Werbung. Aus dem gleichen Grund wurde ein von Apothekerverbänden vor knapp 10 Jahren geplantes Vorhaben, alle Beipackzettel zentral online zu stellen, verworfen. AFAIK wurde in Gerichtsurteilen festgestellt, dass die Pflichtangaben des Arzneimittelgetzes, insbesondere die Gebrauchsinformation und die Fachinformation, an sich keine Werbung sind, es sei denn, sie stehen in einem werblichen Zusammenhang. Die Arzneistoffartikel der Wikipedia enthalten zu weiten Teilen Informationen, die mit denen der Gebrauchs- und Fachinformation übereinstimmen. Was ist, wenn nun noch ein Foto, das ganz klar ein (oder mehrere) Arzneimittel zeigt, hinzukommt? Berührt das Foto bereits das Heilmittelwerbegesetz oder läuft das Fass bei der Kombination aus Produktfoto, Anwendungsgebieten und eventuell einem Vergleich mit Konkurrenzprodukten über? --Svеn Jähnісhеn 22:29, 24. Nov. 2009 (CET)

Die Rote Liste ist bereits seit über 10 Jahren online. Erreichbar u.a. über http://www.petra-doehler.de/index2.php?informationen=handy (als WAP-Angebot) - mit Beipackzetteln. Wikipedia informiert, Wikipedia wirbt nicht. Es werden nur Fakten genannt. Infos aus Beipackzetteln sind ebenso wie Produktverpackungen Fakten und Wissen, welches wir sammeln und verbreiten. Was Apotheker dürfen oder nicht ist ebenso irrelevant für die Wikipedia wie Brago, sehr viele Beiträge hier dürften nicht von Rechtsanwälten verfaßt werden. Technische Artikel sind aus Ingenieurssicht nicht haltbar usw. --Marcela 10:19, 25. Nov. 2009 (CET)
Wie auch immer der konkrete terminus technicus im Heilmittelwerberecht sein mag: Wikipedia verfolgt keine kommerziellen Interessen, daher kann Wikipedia auch nicht werben, also sind wir "fein raus". --Gnom 10:58, 25. Nov. 2009 (CET)
Vielleicht hilft ein Blick auf die kürzlich abgemahnte Selbsthilfegruppe „Psoriasis-Netz“ (siehe da). --Svеn Jähnісhеn 11:11, 25. Nov. 2009 (CET)
psoriasis-netz.de schaltet Werbung, handelt also im geschäftlichen Verkehr im Sinne des UWG. Das machen wir nicht. IMVVHO. --Gnom 11:22, 25. Nov. 2009 (CET)
Ich schätze die Rechtslage im Ergebnis genauso ein wie Marcela und Gnom. Die Wikipedia ist ein reines Informationsmedium, das außerhalb der Wikipedia entstandenes Wissen möglichst ohne eigene Wertung (NPOV) wiedergibt. Sie verfolgt also nicht das Ziel, den Absatz von Arzneimitteln zu fördern oder zu behindern.
Das deutsche Heilmittelwerbegesetz definiert den Begriff Werbung nicht. Aus Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel" ergibt sich jedoch folgendes: "Im Sinne dieses Titels gelten als „Werbung für Arzneimittel“ alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (...)". Dieses Ziel verfolgt die Wikipedia nicht. Auf kommerzielle Absichten der Wikipedia kommt es in diesem Zusammenhang übrigens nicht an; selbst wenn die Wikipedia ein kostenpflichtiges Angebot wäre, würde sich an der Einschätzung nichts ändern.
Dagegen besteht durchaus die Gefahr, durch einen unter Verstoß gegen TF und NPOV geschriebenen Artikel in der Wikipedia für ein Heilmittel zu werben - die Community tut daher gut daran, dies ebenso aufmerksam zu beobachten, wie sie es beispielsweise im Hinblick auf mögliche Urheberrechtsverletzungen tut.
Die Erfahrungen einer Selbsthilfegruppe sind dagegen nur bedingt übertragbar. Ich kenne den abgemahnten Sachverhalt nicht (aus dem Link konnte ich ihn nicht auf Anhieb entnehmen), aber eine Selbsthilfegruppe hat keinen neutralen Informationsauftrag, sondern verfolgt das Ziel, ihren Mitgliedern zu helfen und sie zu beraten. Das kann durchaus in dem Sinne sein, dass vor bestimmten Medikamenten gewarnt oder ein bestimmtes Medikament empfohlen wird - und damit kommen wir dann schon in den Bereich der "Förderung". Es ist nämlich nicht erforderlich, dass der Werbende eigene kommerzielle Interessen damit verfolgt oder vom höheren Absatz selbst wirtschaftlich profitiert.
Zudem bedeutet es wenig, eine Abmahnung zu erhalten. So eine Abmahnung ist schnell geschrieben und entfaltet gegenüber dem Abgemahnten keine Bindungswirkung, solange die regelmäßig damit verbundene Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht befolgt wird. Nur wenn die Abmahnung begründet war und das im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren bestätigt wird, wird es für den Abgemahnten ernst (und eventuell teuer). --Snevern 11:48, 25. Nov. 2009 (CET)

Ganz unbetrachtet blieb bisher der Aspekt, ob auf die Wikipedia überhaupt deutsches Recht anwendbar ist. Die Server samt Inhalte stehen in Florida und die betreibende Wikimedia Foundation ist eine Stiftung nach dem Recht ebenfalls dieses US-Bundesstaates. Die einzige deutsche Verknüpfung ist die Domain wikipedia.de, die von der Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. betrieben wird und auf de.wikipedia.org weiterleitet. Und diese war bisher schon öfters, auch wegen belangloserer Auseinandersetzungen das Ziel von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Das gleiche juristische Problem, nämlich die Frage nach der zuständigen Gerichtsbarkeit, haben wir mit allen Inhalten des gesamten Wikimedia-(/Wikipedia-)Projekts, sowohl Texte, Bilder als auch anderen Dateien. Nachdem hier aber nirgends offensichtliche, grobe Verstöße gegen deutsches, US- oder internationales Recht stattfinden, wurde das ganze Projekt bisher nach in dubio pro reo nicht vorauseilend einstellt. Gruß --Alcibiades 14:03, 25. Nov. 2009 (CET)

Daß für die deutsprachige Wikipedia Recht der deutssprachigen Länder anzuwenden ist, steht außer Frage, das ist im Schutzlandprinzip begründet. Der Serverstandort spielt keine Rolle, das ist eine moderne Legende. Daß der Domaininhaber in der USA sitzt, entbindet ihn nicht von der Pflicht, nationales Recht einzuhalten. Dies betrifft sowohl mehr Freiheiten (§ 59 UrhG) als auch mehr Einschränkungen (§ 86a StGB) deutschem Rechts gegenüber US-amerikanischem. --Marcela 16:31, 25. Nov. 2009 (CET)
Ohne die Diskussion im Einzelne verfolgt zu haben, mit Verlaub: Das Schutzlandprinzip gilt im Urheberrecht, sonst (meines Wissens) nirgendwo und ist ein absoluter Fremdkörper im Internationalen Privatrecht, das für privatrechtliche Klagen vor deutschen Gerichten maßgeblich ist. Für das Strafrecht gilt wieder anderes. Die internationale Zuständigkeit ist wiederum vom anzuwendenden Recht zu unterscheiden: Zuständigkeit deutscher Gerichte heißt nicht zwingend Anwendbarkeit deutschen Rechts. Beste Grüße --UHT 16:53, 25. Nov. 2009 (CET)
Wir reden hier weder über Wettbewerbs- noch über Urheberrecht (obwohl natürlich beides gleichzeitig betroffen sein kann). Das Heilmittelwerbegesetz gehört zum Verwaltungsrecht und nicht zum Privatrecht. Es enthält öffentlichrechtliche Verbote bestimmter Handlungen und ist damit teilweise Nebenstrafrecht, teilweise Ordnungswidrigkeitenrecht. Somit hat es mit dem Internationalen Privatrecht nicht viel zu tun.
Ob ein Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz nach deutschem Recht geahndet werden kann, hängt also davon ab, ob die Tat in Deutschland begangen ist. In Deutschland begangen ist sie (unter anderem) dann, wenn der Erfolg in Deutschland eintritt. Und das kann, wie der BGH im Fall Toben klargestellt hat, auch dann der Fall sein, wenn ein von einem Ausländer auf einem ausländischen Server ins Internet eingestellter Inhalt in Deutschland abrufbar ist. Das ist im Falle der Wikipedia unzweifelhaft gegeben (und beabsichtigt).
Es ist daher gut (und es sollte darauf geachtet werden, dass es künftig auch so bleibt), wenn die Artikel der Wikipedia keine unerlaubte Werbung für Arzneimittel im Sinne des HWG darstellen, denn der vermeintliche Schutz durch einen Server im Ausland oder eine Organisation im Ausland, hinter der sich der Verfasser des Artikels "verstecken" kann, besteht in Wahrheit nicht. --Snevern 19:36, 25. Nov. 2009 (CET)

Vielen Dank für eure Einschätzungen. --Svеn Jähnісhеn 21:14, 28. Nov. 2009 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Svеn Jähnісhеn 21:14, 28. Nov. 2009 (CET)

Ehe- und Erbvertrag

Hinweisgemäss durch den Benutzer Benutzer:YourEyesOnly möchte ich darauf hinweisen dass im Bereich "Testierformen" bei WP eine dringende überarbeitung notwendig ist. Insoweit verweise ich asuf meine meine Mitteilung auf der Disk. des vorgenannten Benutzers. Gruß78.48.182.199 09:37, 27. Nov. 2009 (CET)

Kannst du uns sagen, wo du genau Fehler siehst oder was genau verbessert werden müsste? --Gnom 22:59, 28. Nov. 2009 (CET)
An der genannten Stelle hatte die IP geschrieben: "es ging darum dass in den verschiedenen bei wp vermerkten testierformen wie Berliner Testament, Gemeinschaftliches Testament usw- der ehe-und erbvertrag erwähnt wird. selbst in diesen artikel bei wp wo diese testierform erwähnt wird gibt es keinen hinweis darauf "der ehe-und erbvertrag" kann auch vor der ehe abgeschlossen werden. ich bin der meinung das dieser bereich einer "qualitätsüberprüfung" bedarf." Siehe auch Ehevertrag und Erbvertrag --wau > 00:07, 29. Nov. 2009 (CET)

Law Publishers in Europe

Aus der Allgemeinen QS vom 10.11. 2009 benötigt noch etwas Wikiliebe durch einen Experten. Habe diesmal kein Bapperl drangepappt. Gruß --Pittimann besuch mich 10:32, 28. Nov. 2009 (CET)

Patentveredelung

Aus der Allgemeinen QS vom 10.11. 2009, vielleicht könnt ihr ja daraus was machen. Quellen fehlen und wie gehts da weiter mit dem Vorgang. Habe leider kein passenderes Portal gefunden. Gruß --Pittimann besuch mich 09:37, 28. Nov. 2009 (CET)

Boah. Geschwurbel und, ich fürchte, TF. Hat mit Recht IMHO nichts zu tun. LA? --Gnom 22:57, 28. Nov. 2009 (CET)
Hat wirklich nichts mit Recht zu tun. Aber einen Löschantrag ist das nicht wert. Kann mir vorstellen, dass aus dem Artikel noch was wird. -- Hannesbr100 21:10, 1. Dez. 2009 (CET)

Anfrage aus dem Supportteam

Hallo ihr Paragraphenreiter ;-) ;-) Beim Supportteam ist eine Anfrage zum Artikel Stalking eingetroffen. Mangels eigener Sachkenntnis werde ich hier den Inhalt anonymisiert wiedergeben (es handelt sich um einen Polizeibeamten, der öfter auf den WP-Artikel angesprochen wird). Schauts euch das bitte einmal an, ändert, wenn geboten, den Artikel. Aber lest selbst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Artikel zu dem Thema "Stalking" steht "...Täter können in Deutschland unter Voraussetzung des § 112 a StPO (Haftgrund Wiederholungsgefahr) in Untersuchungshaft genommen werden. Dies bietet unter den engen Voraussetzungen des § 112 a StPO einen verbesserten Schutz der Opfer vor Wiederholungstätern. Damit wird die Untersuchungshaft auch weiterhin für verfahrensfremde Zwecke angeordnet..."

In dem § 112 a StPO wurde auch mit der neuen Fassung vom 01.10.2009 der Stalkingparagraph 238 StGB nicht aufgenommen. In § 112 a StPO werden alle angesprochenen Paragraphen, leicht nachprüfbar, genannt. Insofern ist der Hinweis auf 112 a StPO in Zusammenhang mit Stalking nicht nur irreführend sondern falsch.

Als Praktiker lebe ich damit, dass sich die Betroffenen über Wikipedia informieren und anschließend mit mir diskutieren. Ich bitte Sie, Ihren Beitrag zu ändern oder mich eines Besseren zu belehren (Dann haben Sie auch jemandem geholfen).

Ansonsten wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem großartigem Werk.

Mit freundlichen Grüßen

--Gnu1742 12:35, 9. Nov. 2009 (CET)

Der Mann hat wohl (teilweise) Recht und verdient auf jeden Fall einen Orden: § 112a StPO, § 238 StGB, Stalking#Rechtliche_Mittel. Hat jemand mal Zeit, Herrn Meyer-Goßner zu befragen? --Gnom 13:38, 9. Nov. 2009 (CET)
Aber vielleicht mal in § 112a Absatz 1 StPO schauen: Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder... (eingefügt: Art. 2 G vom 22. März 2007, BGBl. I S. 354). --AHK 08:24, 20. Nov. 2009 (CET);
Nachtrag: Bei § 238 StGB i.V.m. mit § 112a StPO geht es ja um eine reine Deeskalationshaft. Wenn seitens der Polizei diese Nachricht an die WP verfasst wurde, möchte ich auf den Artikel von Baldarelli in Heft 2 und Heft 11 der Kriminalistik 2009 (insbesondere Teil 2: S. 665ff.) hinweisen. Dass der Hinweis wegen Stalking deshalb falsch sein soll, kann ich nicht erkennen. Es wird aber wohl regelmäßig an der Verhältnismäßigkeit, jedenfalls am relativ mildren Mittel fehlen... --AHK 08:58, 20. Nov. 2009 (CET)
Irgendwie ist mir grad nicht klar, was der Polizeibeamte eigentlich rügt. In seiner Anfrage steht: "In dem § 112 a StPO wurde auch mit der neuen Fassung vom 01.10.2009 der Stalkingparagraph 238 StGB nicht aufgenommen. (...) Insofern ist der Hinweis auf 112 a StPO in Zusammenhang mit Stalking nicht nur irreführend sondern falsch."
Wie AHK zutreffend schreibt, steht der "Stalkingparagraph" (§ 238 Abs. 2 und 3 StGB) aber sehr wohl in § 112a StPO, und zwar in Abs. 1 Nr. 1. Was also ist falsch oder irreführend? Kann mir einer von der Leitung runterhelfen? --Snevern 10:07, 20. Nov. 2009 (CET)
Gottseidank bin ich doch nicht der Einzige, der nicht verstanden hat, wo das Problem liegt. Ich schließe mich daher Sneverns Bitte an. --Forevermore 16:36, 20. Nov. 2009 (CET)
Ich glaub das Problem lag einfach in der alten Version des Artikels (siehe Version VOR dem 9.11.!), da war nämlich noch nicht so klar, dass der Tatverdacht des "einfachen Stalkings" (238 Abs. 1 StGB) NICHT genügt zur Anordnung einer U-Haft! (DAS meinte der Polizist vielleicht.) Denn § 112a StPO verweist ja nur auf die Erfolgsqualifikationen in Abs. 2 und 3 von § 238 StGB (mind. Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung). Das war der alten Artikelversion nicht so deutlich zu entnehmen. Aber in der aktuellen Version ist das seit. 9.11.2009 klar und richtig, insofern dürfte sich das ja erledigt haben.--N.Al-Saratan 11:11, 3. Dez. 2009 (CET)

Pflege-Charta

Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals überlesen und den Abschnitt mit den einzelnen Artikeln bitte beachten, danke --Crazy1880 07:30, 1. Dez. 2009 (CET)

Das ist kein Recht, sondern Politik, das sollte noch deutlich gemacht werden, in den Kategorien ist das schon gut geregelt. Der Text der Charta gehört entfernt (Wikipedia ist keine Quellensammlung), der letzte Satz zu Pflegestützpunkten ist POV. --Gnom 16:17, 3. Dez. 2009 (CET)

Körperschaftsrechte

Hier ist die Frage aufgetaucht, ob man den Artikel-Hinweis, dass eine Kirche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, besser auf Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auf Körperschaftsstatus verlinkt. Damit in Verbindung steht diese Diskussion. Die Diskussion sollte an einer Stelle zentral geführt werden, m.E. kommen die Portale Recht oder Redaktion Religion in Frage. Ich schlage die Redaktion Religion vor: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Redaktion_Religion/Problemhinweise#K.C3.B6rperschaftsrechte --Sokkok 15:26, 7. Dez. 2009 (CET)

Kategorie:Gesetze und Regelungen zur Jagd

Diese Kategorie ist heute entstanden und etwas ungeschickt gelöst. Der Großteil der eingeordneten Artikel gehört zum Jagdrecht; daraus könnte man eine saubere Kategorie:Jagdrecht machen und bei den Juristischen Querschnittsgebieten einordnen.

Was meint ihr? --PM3 13:29, 3. Dez. 2009 (CET)

Richtig, bei "Gesetze und Regelungen" krieg ich ein ungutes Gefühl. --Gnom 16:18, 3. Dez. 2009 (CET)
Umgesetzt. --Bubo 21:08, 3. Dez. 2009 (CET)
Öhm ... jetzt bin ich etwas überrumpelt .... weil die Sache war noch hier Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Kategorien#Wartung_Kategorie_Jagd in Diskussion und nicht fertig. Nicht das es so nicht besser aussieht .... nur hatte ich den Rahmen bewusst etwas weiter gesteckt damit man weitere rechtliche Regelungen, die für die Jagd auch wichtig sind (Waffenrecht) als Subkat beifügen kann. Hmm was nun ? J tom 23:39, 3. Dez. 2009 (CET)
Was spricht dagegen, das Waffenrecht in dieser Kategorie zu behalten? Sie heißt ja nicht "Jagdgesetz" sondern "Jagdrecht", also es geht um alles Recht, was für die Jagd relevant ist. --PM3 10:36, 4. Dez. 2009 (CET)
Das Problem ist, dass im Bereich Recht eigentlich vor längerer Zeit ein Kategoriesystem aufgestellt wurde, das einen Zweig Rechtsgebiet mit Unterkategorien umfasste, in die Artikel eingestellt wurden, die einzelne Themen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet behandelten, und einen anderen Zweig Rechtsquellen mit Unterkategorien, die Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Rechtsvoschriften eines bestimmten Gebiets umfassten. Daneben hat man Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet eingerichtet, die Gebiete umfassen kann, in denen Rechtsprobleme aus verschieden rechtliechen Teilgebieten zusammentreffen. In diesem Sinne könnte man Waffenrecht oder auch ein Waffengesetz zu einem Juristischen Querschnitgebiet "Jagdrecht" zählen. Allerdings wäre ich zurückhaltend, innerhalb der Querschnittgebiete noch Unterkategorien zu bilden, damit nicht zu viele parallele Einteilungsysteme nebeneinander entstehen. --wau > 00:06, 9. Dez. 2009 (CET)

Frucht (Recht)

-- rb fish<Ø X 11:32, 17. Nov. 2009 (CET)

1. Ist Rechtskreis oder Rechtsordnung (also die anderer Staaten als BR Deutschland) gemeint?-- pistazienfresser 17:13, 20. Nov. 2009 (CET)
2. Ich nahm bislang an, dass alle Rechtsordnungen, die auf dem Gebrauch der deutschen Sprache fußen, unter kontinental-europäischer Rechtskreis einzuordnen wären.-- pistazienfresser 17:13, 20. Nov. 2009 (CET)
3. Grundsätzlich habe ich wohl den Unterschied zwischen Begriff und Bezeichnung verstanden, aber dennoch frage ich mich, was hier mit "Der Begriff einer Frucht (Recht)" gemeint sein sollte. Warum sollte eine Rechtsordnung, die nicht auf der Sprache Deutsch beruht, einen Begriff "Frucht (Recht)" kennen, es könnte doch wohl höchstens einen ähnlichen Begriff/entsprechenden Begriff zu dieser Bezeichnung geben, oder?-- pistazienfresser 17:13, 20. Nov. 2009 (CET)
Weil, möglicherweise, auch in anderen Ländern, Rechtskreisen, Rechtsordnungen Erträge aus Rechten oder Sachen erwachsen (Kühe kalben auch in der Äußeren Mongolei) und diese Sachverhalt in irgendeiner Weise, mglw. am Ort des Kalbens gesetzlich geregelt ist, oder der Begriff weiter oder enger definiert wird ? Bis denne-- rb fish<Ø X 18:19, 20. Nov. 2009 (CET)

Vielleicht verständlicher in dieser Form:

-- rb fish<Ø X 18:35, 20. Nov. 2009 (CET)

Auch wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen könnte, dass in der Mongolei, bei den australischen Ureinwohnern oder den Eskimos der Fruchtbegriff nicht exakt derselbe sein muss, fragt man sich schon, ob es Sinn macht, einen solchen Baustein nicht nur in diesen Artikel, sondern auch in sämtliche anderen Rechtsartikel einzufügen, wo eine ähnliche Wahrscheinlichkeit bestehen dürfte. Auch wenn es interessant wäre, wenn jemand nähere Erkenntnisse über alle anderen Rechtskreis beitragen würde, ist es vielleicht nicht unbedingt zu erwarten, dass das in allzu vielen fremden Rechtskreisen rund um den Erdball geschieht, weil die Fachleute hierfür im Fachbereich Recht der deutschsprachigen Wikipedia eher rar sind. Was unseren europäischen Bereich anbelangt, ist dieser wesentlich vom römischen Recht geprägt, von dem die Begriffe fructus naturales und fructus civiles (letztere Rechtsfrüchte, zB Pachtzinsen) und ususfructus (Nießbrauch) stammen. Sie sind in Übersetzung in die vom römischen Recht abgeleiteten Rechtsordnungen eingegangen (zB französisch: fruits naturels, fruits industriels, fruits civils; usufruit; art. 583, 584, 582 code civil; fruits industriels sind Früchte, die durch Kultivierung des Bodens entstehen; spanisch: fructos naturales, fructos industriales, fructos civiles; usufructo, art. 354, 467 código civil; italienisch: frutti naturali, frutti civili; usofrutto, art. 820, 978 codice civile). --wau > 20:14, 20. Nov. 2009 (CET)

Hallo Waugsberg,
das ist doch Text, den man gebrauchen kann. Provokation führt manchmal zu erstaunlichen Ergebnissen. c.c. bin ich der Meinung, das wir im Wiki.de diese Bausteine überhaupt nicht brauchen, unabhängig davon, ob ein Artikel zu wenig Schweiz, Österreich etc. enthält oder einfach nur Deutschlandlastig ist, was im deutschen Wiki eigentlich kein Wunder ist. Würdest Du Deinen letzten Absatz in den Artikel einarbeiten ? Schönen Abend. Bis denne-- rb fish<Ø X 20:41, 20. Nov. 2009 (CET)

Im Hinblick auf Europa könnte folgendes Werk bei der offenbar angestrebten rechtsvergleichenden Ausrichtung helfen: Basedow/Hopt/Zimmerman: Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts (In 2 Bänden) Wörterbuch 2009. Mohr Siebeck ISBN 978-3-16-149918-0 (239,00 € inkl. MwSt.). Vielleicht findet es ja jemand schon jetzt (ist wohl im September 09 erschienen) in einer Bibliothek, in die er öfter kommt (Suche über " zugehörige Veröffentlichungen", also die einzelnen Bände). Viel Erfolg! -- pistazienfresser 18:26, 11. Dez. 2009 (CET)

Deponiesteuer

Ausbauen, Quellen, ggf. Geschichte (wann eingeführt usw.) --Crazy1880 16:14, 13. Dez. 2009 (CET)

Gesetzgebung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in den Vereinigten Staaten

Eingangssatz prüfen, Überschriften kürzen, Tabellen auf Aktualität prüfen, danke. Artikel kommt aus der allg. QS --Crazy1880 07:04, 9. Dez. 2009 (CET)

Der Artikel ist einerseits grob fehlerhaft (völlig falsche Darstellung der Senatsabstimmung 2004), andererseits schlicht unverständlich, was auf mangelnde Sprachkenntnisse des Autors zurück zu führen sein dürfte. Jemand mit guten Kenntnissen in amerikanischem Staatsrecht (für die politischen Vorgänge) und den betroffenen materiellen Rechtsgebieten müsste ihn Punkt-für-Punkt prüfen und verbessern, ich werde das nicht tun. Meine Empfehlung: Löschen Verschieben in den Benutzernamensraum des Verfassers, weil der Aufwand zur Verbesserung in keinem Verhältnis zum Nutzen des Artikels steht. --h-stt !? 15:11, 11. Dez. 2009 (CET) [editiert --h-stt !? 22:48, 14. Dez. 2009 (CET)]

Fiktive Lizenz (erl.)

Dem Artikel fehlen vor allem Quellen, könnte aber noch ausbaut werden. In der allg. QS nicht weitergekommen --Crazy1880 13:28, 13. Dez. 2009 (CET)

Siehe z.B. BGH, Urteil vom 11.3.2009, Az. I ZR 8/07 (Randnummer 34). Der Artikel sagt kaum, um was es geht, ist für den Laien unverständlich formuliert und sollte daher übersetzt werden. Es geht darum, welche Ansprüche einem Geschädigten zustehen, wenn dessen Urheberrecht oder Recht am eigenen Bild verletzt wurden. Die Rechtsprechung bemisst den Anspruch (auf Schadensersatz oder aus ungerechtfertigter Bereicherung) danach, was fiktiv für ein übliches Entgelt vereinbart worden wäre, wenn der Täter sich vom Geschädigten eine Lizenz hätte einräumen lassen. --wau > 16:36, 13. Dez. 2009 (CET)
Feddsch. --Gnom 17:43, 13. Dez. 2009 (CET)
Auf Lizenzanalogie verschoben und völlig neu geschrieben. Jetzt wirklich erledigt. --h-stt !? 22:19, 14. Dez. 2009 (CET)

Identische Artikel

Extravagantes Communes und Extravagantes Johannis XXII. sind inhaltlich identische Artikel. Clementinae und Clementinen sind es ebenso. Um je eine Weiterleitung daraus machen zu können, bin ich mir über das regelkonforme Vorgehen nicht sicher. Wenn es jemand erledigen könnte?--Wiguläus 01:29, 20. Dez. 2009 (CET) Noch was vergleichbares gesehen: Institutiones und Institutionen des Gaius--Wiguläus 14:37, 20. Dez. 2009 (CET)

Helgoland-Sansibar-Vertrag

Frage bezüglich des Lemmas: Ich hatte den Artikel Helgoland-Sansibar-Vertrag vor zwei Jahren nach Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland verschoben, was sich nun als ziemlich beknackte Idee rausstellt. Da ich das Lemma "Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland über die Kolonien und Helgoland" aber für ungeeignet halte, würde ich den Artikel lieber wieder nach "Helgoland-Sansibar-Vertrag" verschieben. Aber bevor jetzt noch mehr evtl. sinnlose Umherschiebereien getätigt werden wollte ich hier mal nach euren Meinungen fragen. --C. Löser 21:01, 6. Dez. 2009 (CET)

Joah. --Gnom 23:17, 6. Dez. 2009 (CET)
Ein besseres Lemma als das von dir vorgeschlagene fällt mir auch nicht ein. --Forevermore 16:29, 13. Dez. 2009 (CET)
Auch einverstanden. Übrigens dürfte das vorgeschlagene (ehemalige) Lemma zwar ungenau/missverständlich/inhaltlich unzutreffend sein, aber wohl nicht umgangssprachlich, zumindest heißt der im W-Artikel unten genannte Artikel wohl "Helgoland-Sansibar-Vertrag von 1890" (ich würde mal vermuten, dass selbst in der Fachsprache die letzten 2 Worte auch weggelassen werden können ;-) ). P. S.: Wäre die entsprechende Diskussionseite des Portals der Redaktion Geschichte mindestens genauso sinnvoll für eine Diskussion? Werde dort mal einen Hinweis anbringen. -- pistazienfresser 14:49, 20. Dez. 2009 (CET) Wikipedia:Redaktion_Geschichte#Helgoland-Sansibar-Vertrag Hinweis angebracht.-- pistazienfresser 14:59, 20. Dez. 2009 (CET)

Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890 scheint doch das zu sein, was auf dem Original stand, oder? In dem Fall sollte das auch der Titel sein, den wir behalten sollten. Bei einem Eigennamen spielt es keine Rolle, ob es eine genauere oder korrektere Alternative gibt. --Studmult 15:19, 20. Dez. 2009 (CET)

  1. Ist gesichert, ob der Vertrag im Original tatsächlich einen (deutsch- oder englischsprachigen) Namen hatte? Wenn ja, welchen? Vgl. beim GDHI (Seite 1 fängt mit den Unterzeichnern an): deutscher Wortlaut und Anglo-German Treaty [Heligoland-Zanzibar Treaty] (July 1, 1890).
  2. Wenn man bei allen Gesetzen und (völkerrechtlichen) Verträgen jeweils den Originaltitel als (Haupt-)Lemma wählen würde, hätte man meist Lemmata, die (fast) niemand bei der Suche eingeben würde und die man auch im Text kaum sinnvoll nennen könnte, z. B.: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
-- pistazienfresser 16:16, 20. Dez. 2009 (CET)
Wenn es eine neutrale Kurzfassung gibt, ist das ja auch was anderes, im hier vorliegenden Fall scheint das aber nicht der Fall zu sein, da Helgoland-Sansibar-Vertrag scheinbar als Herabwürdigung benutzt wurde. --Studmult 16:49, 20. Dez. 2009 (CET)
In wie weit/unter welchen Voraussetzungen sollte man als Wikipedia-Autor bei der Wahl des Lemmas selbst werten und dann das möglichst neutrale/treffendere/präzisere wählen oder gar entwerfen? Vgl.: Reichskristallnacht, Konzentrationslager, Dolchstoßlegende, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung?
Reicht es nicht, dass man im Artikel erwähnt, dass/warum die übliche/häufigste Bezeichnung nicht zutreffend ist bzw. warum und wer sie für nicht zutreffend/nicht korrekt hält/bewertet?
Für die Frage, ob es eine Benennung im Vertrag selbst (bzw. der entsprechenden deutschsprachigen Version) gab, sollte man sich nicht allein auf den "Traditionsverband ehemaliger Schutz- und Überseetruppen - Freunde der früheren deutschen Schutzgebiete e.V." verlassen. In mehrere zeitgenössischen Artikeln zum Vertrag konnte ich jedenfalls die Bezeichnung nicht finden (vergl. die eingefügten Links beim Artikel).
Jedenfalls scheint "Helgoland-Sansibar-Vertrag" als bibliographisches Stichwort zu existieren: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.
Wie wird der Vertrag denn in aktuellen historischen, völkerrechtlichen oder allgemeinbildenden Veröffentlichungen genannt?
-- pistazienfresser 00:15, 21. Dez. 2009 (CET)
Vgl. Suche nach "Helgoland" und "Vertrag" bei Google-Books und Suche nach "Helgoland" und "1890" und der entsprechende Abschnitt unter Alldeutscher_Verband#Vorgeschichte ergibt: offenbar jedenfalls in neuerer Zeit Stichwort/Überschrift "Helgoland-Sansibar-Vertrag" üblich - Andere Erkenntnisse (offline)?-- pistazienfresser 00:52, 21. Dez. 2009 (CET)
Nein, das deckt sich eigentlich mit dem, was ich gefunden habe, beides scheint üblich zu sein mit Tendenz zur Kurzversion. Vorschlag: Aehnlich wie bei Zwei-plus-Vier-Vertrag beide Versionen in der Einleitung nennen, mit der Kurzversion als Lemma. --Studmult 08:34, 21. Dez. 2009 (CET)
Jeder kennt den Vertrag unter Helgoland-Sansibar-Vertrag. --Steve80a 21:20, 21. Dez. 2009 (CET)

Strafrecht in Singapur

Aus einer Löschdiskussion (zu einem Artikel über einen zum Tode verurteilten Drogenschmuggler - ich habe den LA gestellt) ergab sich die Idee, daß ein Artikel über das Strafrecht in Singapur wünschenswert wäre. Literaturhinweise habe ich bereits recherchiert:

Hätte jemand Lust, so einen Artikel zu schreiben? Danke, Gruß, Aspiriniks 21:52, 26. Dez. 2009 (CET)

P.S. interwiki: en:Criminal law of Singapore, sowie zu einzelnen Gesetzen en:Penal Code (Singapore) und en:Misuse of Drugs Act (Singapore). -- Aspiriniks 21:58, 26. Dez. 2009 (CET)

Offenlegungsrecht

Ausbauen, Quellen, ggf. Beispiel. Artikel kommt aus der allg. QS, dort nicht weitergekommen. --Crazy1880 20:46, 11. Dez. 2009 (CET)

Der nicht-schweizerische Teil kann gelöscht werden (Google "+Offenlegungsrecht -site:.ch -schweiz" gibt außer [3] keinen einzigen einschlägigen Treffer. Den einen Treffer halte ich für Begriffsfindung). --[Rw] !? 19:11, 13. Dez. 2009 (CET)
Ich bin der Meinung, dass der ganze Artikel gelöscht werden sollte. Der Inhalt stimmt zwar, allerdings existiert der Begriff "Offenlegungsrecht" m.E. so nicht. Er steht zwar im Titel der angegebenen Quelle, hierbei handelt es sich jedoch um Begriffsfindung: Die Offenlegungspflicht wird in Art. 20 BEHG genannt und dann noch in der Verordnung ein wenig konkretisiert. Hier gleich von einem ganzen Rechtsgebiet zu sprechen, halte ich für gewagt. Ausserdem enthält der Artikel BEHG den entsprechenden Inhalt im Wesentlichen auch schon. Wenn schon sollte der Artikel Offenlegungspflicht als BKL ausgestaltet werden und dann der Inhalt von Offenlegungsrecht in ein Unterlemma gepflanzt werden. --TheRealPlextor 12:54, 26. Dez. 2009 (CET)
Was den deutschen Begriff "Offenlegungsrecht" betrifft (der mir vorher nie untergekommen war), stimme ich Romwriter zu: Begriffsfindung.
Was den schweizerischen Teil betrifft, bin ich allerdings nicht TheRealPlextors Meinung. Eine google-Recherche liefert über 40.000 Treffer. Ich hab natürlich nicht alle kontrolliert, aber die ersten Seiten voller Treffer befassen sich alle mit dem hier gemeinten "Rechtsgebiet". Der Begriff existiert also (im Schweizerischen Recht) sehr wohl. Ob er wirklich einen eigenen Artikel verdient hat, wage auch ich dennoch zu bezweifeln. Ich kenne mich allerdings mit Schweizerischem Recht überhaupt nicht aus und hatte auch in diesem Zusammenhang zuvor noch nie von diesem Begriff gehört.
Jemand mit Ahnung vom Schweizer Recht sollte mal draufschauen, ob man nicht entsprechend dem Vorschlag von TheRealPlextor das ganze in einem übergeordneten Zusammenhang darstellt. --Snevern 16:00, 26. Dez. 2009 (CET)
Weder Arthur Meier-Hayoz/Peter Forstmoser "Schweizerisches Gesellschaftsrecht" noch von Büren/Stoffel/Weber "Grundriss des Aktienrechts" haben einen Stichwortregistereintrag zu "Offenlegungsrecht". --TheRealPlextor 18:46, 26. Dez. 2009 (CET)
Tja, ich kenne keines dieser Werke. Würde ich jetzt auf einen der rund 40.000 Artikel stoßen, die den Begriff verwenden, und wollte mich in juristischer Fachliteratur schlau machen, was man darunter versteht, würde ich also in diesen beiden Werken nichts finden - jedenfalls nicht im Stichwortverzeichnis.
Was willst du also damit sagen, TheRealPlextor? Dass man den Begriff auch in der Wikipedia nicht erklärt bekommen soll?
Nochmal: ich glaube nicht, dass der Begriff einen eigenen Artikel braucht (der Artikel, der hier zur "Verbesserung" vorgeschlagen wurde, erwähnte das schweizerische Offenlegungsrecht mit keiner Silbe, sondern handelte von einem angeblichen deutschen Rechtsinstitut bei einer stillen Zession). Da der Begriff aber häufig verwendet wird, wenn auch nicht in der einschlägigen Fachliteratur, sollte man ihn in einer guten Enzyklopädie erklärt bekommen. --Snevern 19:17, 26. Dez. 2009 (CET)
Beide Bücher sind Quasi-Pflichtliteratur für das Gesellschafts- bzw. Aktienrecht an der Universität Bern. Beide befassen sich mit der Offenlegungspflicht, aber keines von beiden erwähnt ein "Offenlegungsrecht". Ich meine damit also, dass der Begriff in der schweizerischen Rechtswissenschaft nicht verankert ist. Eine Einschränkung der Suche auf "Seiten aus der Schweiz" ergibt im Weiteren nur noch gerade 869 Treffer. Sucht man nach „Offenlegungsrecht -"Neuerungen im Offenlegungsrecht"“ in "Seiten aus der Schweiz" ergeben sich nur noch 771 Treffer. Eine häufige Verwendung liegt daher sicher nicht vor.
Inhaltlich sollte die Sache sicher erklärt werden - wie ich ja auch schon gesagt habe - aber dann unter "Offenlegungspflicht". Der Begriff "Offenlegungsrecht" deutet bereits an, dass er das Gegenstück zur Offenlegungspflicht bilden könnte (Recht <> Pflicht), was in sich verwirrend ist. --TheRealPlextor 01:17, 27. Dez. 2009 (CET)

Die Einschränkung auf "Seiten aus der Schweiz" hatte ich probeweise auch schon gemacht - aber das schränkt ja nur auf die ch-TLD ein. Wie gesagt, ich habe natürlich nicht alle Treffer kontrolliert, aber die Treffer beziehen sich trotzdem fast ausschließlich auf die kürzliche Verschärfung des Offenlegungsrechts in der Schweiz. Ein häufige Verwendung auf ch-Domains liegt offensichtlich nicht vor.

Ich glaube dir, dass Schweizer Juristen das "Offenlegungsrecht" nicht als eigenständiges Rechtsgebiet betrachten. Journalisten tun das aber sehr wohl - und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schweiz.

Mach, was du willst - aber zumindest als Weiterleitung muss der Begriff m.E. drin bleiben. Nicht, weil mir was dran liegen würde - mir ist das gesamte Schweizer Recht ziemlich wurscht. Ich wohn da nicht - und mein Geld tut es auch nicht. Aber das hier ist nunmal die deutschsprachige und nicht die deutsche WP. --Snevern 05:56, 27. Dez. 2009 (CET)

Wohnbürgschaft

Artikel kommt aus der allg. QS, bitte wikifizieren, querlesen und Rechtslagen prüfen --Crazy1880 13:02, 27. Dez. 2009 (CET)

Ich habe ein Problem damit, dass es sich bei der "Wohnbürgschaft" in Deutschland um das spezielle Angebot eines Versicherungsunternehmens für eine "Mietbürgschaft" handelt, wie sich auch aus dem in Bezug genommenen Zeitungsartikel ergibt, für die lediglich andere Konditionen als bei einer von Banken übernommenen Mietbürgschaft handelt. Es sollte deutlich gemacht werden ,dass es sich hier letztlich um eine Avalbürgschaft handelt. Sinnvoller wäre es zudem, unter dem Artikel Mietbürgschaft, der z.Zt. lediglich auf den Artikel zur Bürgschaft verweist, diese als Sonderfall mit aufzunehmen. --chricki 22:41, 13. Dez. 2009 (CET)
Stimme dir zu, Chricki - aber ich würde dich bitten, deine Beiträge in normal großer Schrift zu verfassen; nicht jeder hat gute Augen. --Snevern 13:48, 27. Dez. 2009 (CET)
Es handelt sich schlicht um ein Mietaval. Dies wiederum ist eine Weiterleitung auf Bankaval. Da Mietavale (oder Mietbürgschaften) nicht nur von Banken herausgelegt werden können, wäre ein redirect auf Mietsicherheit#B.C3.BCrgschaft das sinnvollste. Auch Mietaval und Mietbürgschaft sollten daraufhin verlinken. Der Absatz müsste dann nur ein wenig ergänzt werden.Karsten11 13:53, 27. Dez. 2009 (CET)
Zustimmung zu Karsten11. --[Rw] !? 18:02, 27. Dez. 2009 (CET)

So umgesetzt.Karsten11 07:24, 28. Dez. 2009 (CET)

Kindheit und Jugend in Deutschland#Recht

Ich möchte nachfragen, ob sich jemand dieses Abschnitts annehmen möchte. Von der Artikelstruktur her würde sich hier in Analogie zu Kindheit und Jugend in den Vereinigten Staaten#Recht eine Erläuterung der wesentlichen, die Kindheit und Jugend betreffenden Rechtsvorschriften gut einfügen. Bisher sind es fast nur Wiki-Verweise. (Der Artikel hat soeben eine LD "überlebt", ist aber bzl. des Abschnitts "Recht" noch sehr "skelett"-ähnlich.) --Carolin 22:52, 25. Dez. 2009 (CET)

Ich danke Benutzer:Gunilla für die guten Beiträge dort vor ein paar Tagen. Der Text liest sich gut, und ich kann mir vorstellen, dass der Abschnitt nun gerade auch für Kinder und Jugendliche selbst, sofern sie Zugang zu Wikipedia haben, von besonderem Interesse ist.
Ein paar weitere Themen wären ihnen dort evtl. willkommen, zum Beispiel, genau zu wissen, wie das mit der Kinderarbeit ist (was und wieviel sie wann tun dürfen oder nicht) und z.B. ob und wann sie ein Recht haben, im Fall von z.B. Adoption die Identität ihrer Eltern zu erfahren. Wenn jemand dazu Weiteres beitragen möchte, wäre das dem Artikel sicher zuträglich. --Carolin 18:45, 30. Dez. 2009 (CET)

Strafrecht

Was haltet ihr von dieser ad-hoc-Aktion? Mir erscheint sie inakzeptabel und ich bitte um Vorschläge. --h-stt !? 23:44, 26. Dez. 2009 (CET)

*Seufz* Soweit es um die Ergänzungen geht, weiß ich nicht was inakzeptal sein soll. Soweit es um die Verschiebung geht: Sorry, aber englisches und deutsches Recht in einem Artikel geht beim besten Willen nicht, das wär einfach nur Schmarrn. Da der Artikel deutschlandlastig war, war die Verschiebung +BKL das einzig vernünftige und halte das auch für wenig kontrovers. Dass die gemeinsame Darstellung mehrerer Länder TF ist, hab ich schon mehrfach dargelegt, auf die Schnelle (da fern meiner Bibliothek) ein Beleg aus Beck-online:

„1. Funktionale Rechtsvergleichung. a) Problem. Anzusetzen ist immer bei einem bestimmten sozialen Problem (tertium comparationis). Es muss zunächst frei von den Systembegriffen des eigenen Rechts formuliert werden. Gefährlich wäre es, an den Rechtsfiguren selbst anzusetzen, da sie nichts über ihre Funktion aussagen. Man fragt nicht: Welche Formvorschriften kennt das fremde Recht, sondern: Wie schützt das fremde Recht die Parteien vor Übereilung? (Problemrechtsvergleichung)“

Oliver Brand: Grundfragen der Rechtsvergleichung JuS 2003, 1082 (Hervorhebung von mir)
Beste Grüße --UHT 23:56, 26. Dez. 2009 (CET)
Alleine die Tatsache, dass da jetzt eine kontinental-europäische Rechtordnung und eine des Common Law steht, zeigt auf, dass es sich um einen übergreifenden Begriff handelt. Diesen zentalen Begriff jetzt in eine BKL zu verwandeln, die auf momentan zwei, später mal 172 Rechtsordnungen verweist, halte ich in aller Deutlichkeit für Vandalismus. --h-stt !? 00:20, 27. Dez. 2009 (CET)
Du magst es für Vandalismus halten: Jedes rechtsvergleichende Institut arbeitet aber nunmal mit Länderberichten (schau dir Eser/Huber an). Die Sache hab ich Stechlin schon mal ausführlich in einigen Emails erklärt. Und im Übrigen war 99% des Artikels als allgemeiner Strafrechtsartikel schlicht falsch. Ich weiß, dass es für deutsche Juristen schwer zu verstehen ist, dass andere ihr Recht komplett anders gliedern (achja, das Kategoriensystem ist Theoriefindung pur, in den USA ist die Existenz eines öffentlichen Rechts bis heute umstritten [4]) und komplett andere Lösungen entwickeln, die sie an komplett anderen Begriffen orientieren ... aber: das ist so. Ich hab wenig Lust schon wieder zu erklären was seit 100 Jahren in der Rechtsvergleichung unbestritten geklärt ist: Ausländisches Recht darf nicht an den Systembegriffen des eigenen Rechts orientiert sein und nicht aus den Augen der eigenen Systematik betrachtet werden. Wenn Du in der Lage bist, einen Artikel über Strafrecht zu schreiben, der für alle wichtigen Rechtskreise stimmt: leg los! Der bisherige Artikel beschreibt nur was Strafrecht im Bezug auf Deutschland meint. Beste Grüße --UHT 00:32, 27. Dez. 2009 (CET)
Mal im Einzelnen:
  • „Es ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts“: Nö, nicht in den USA, da öffentliches Recht nicht existiert (s.o.)
  • Trennung von materiellem und formellem Strafrecht: Falsch für das Common law, dem ein eigenständiges Strafprozessrecht in der in Deutschlan bekannten Form unbekant ist. Das wird in der übergreifenden Disziplin Law of Evidence eher so im Anhang behandelt.
  • Rechtsquellen: Alle deutsch.
  • „als auch eine Nicht-Tat, nämlich ein Unterlassen, strafbar sein kann“: In England ist Unterlassung niemals strafbar.
  • Begriff der Tat: Dies Gliederung gibt es im common law nicht.
  • Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot, Gewohnheitsrecht: Heiß umstritten in England, vgl nur die Klage vor dem ECHR nach der House of Lords-Entscheidung R v R (vgl. [5]). Wenn man so will, ist das gesamte englische Recht als Richterrecht reines Analogie- und Gewohnheitsrecht.
  • etc. etc. Das ist alles rein deutsches Recht. Für praktisch jeden Satz findet sich ein Gegenbeispiel, der ihn falsizifiziert für eine bestimmte Rechtsordnung -> Die Verschiebung auf ein Deutschland-Lemma ist das einzig sinnvolle gewesen. --UHT 00:53, 27. Dez. 2009 (CET)
Wir sind hier aber kein rechtsvergleichendes Institut, sondern schreiben eine Enzyklopädie. Daher müssen wir unter dem Lemma Strafrecht unseren Lesern eine Einführung in das Strafrecht bieten, die momentane BKL ist schlicht Vandalismus. Wenn dir der bisherige Artikel zu deutschlandlastig war, ändere ihn. Gerade beim Strafrecht kann man übergreifende Zusammenhänge finden und darstellen. [Der Rest deiner Ausführungen hat nichts mit der Fragestellung zu tun.] --h-stt !? 15:36, 27. Dez. 2009 (CET)
Für einen Juristen, der das Recht eines bestimmten Staates erlernt und verinnerlicht hat, ist es natürlich schwer, einen Schritt zurückzutreten und den Blick losgelöst vom eigenen Recht auf ein allgemeineres Rechtsgebiet zu richten.
Ich gebe UHT recht: der Artikel krankte genau daran. Daher ist er besser unter "deutsches Strafrecht" aufgehoben.
Aber ich muss auch H-stt recht geben: Strafrecht ist kein Phänomen einzelner Rechtsordnungen, sondern ein elementares Rechtsgebiet aller Rechtsordnungen (da ich durchaus lernfähig bin: beweise mir einer das Gegenteil. Welche Rechtsordnung kennt nichts, was man mit "Strafrecht" umschreiben könnte!?). Der Laie, der herkommt und was über Strafrecht wissen will, muss einen groben Überblick kriegen, um was es dabei geht, verbunden mit dem Hinweis, dass verschiedene Rechtsordnungen das unterschiedlich definieren und regeln. Verbunden mit Hinweisen auf relevante Rechtsordnungen. Das können durchaus ein Dutzend oder mehr werden - aber keine 172.
So wie's vorher war, war es falsch. So wie es jetzt ist, ist es nicht besser. Mit Vandalismus hat weder das eine noch das andere zu tun. --Snevern 16:06, 27. Dez. 2009 (CET)
So, wie es jetzt ist, darf es nicht bleiben. Die Seite Strafrecht zur BKL zu degradieren ist schlicht ein Unding. --Forevermore 17:14, 27. Dez. 2009 (CET)

Es gibt kein Weltstrafrecht; Recht ist heute anerkanntermaßen staatliches Recht. Ein übergreifender, rechtsvergleichender Artikel wäre ein riesiges theoriefindenes Unterfangen, an das sich meines Wissens bislang kein Rechtsgelehrter getraut hat. Glauben jetzt deutsche Anwälte, Richter und Verwaltungsbeamte den Stein der Weisen gefunden zu haben? Wer den Weltstrafrechtsartikel trotzdem will, sollte folgende Fragen beantworten können:

  1. Wie soll man ihn sinnvollerweise (ohne rechtsvergleichende Theoriefindung!) gliedern? In der ncähsten Antwort wird jetzt gleich jemand die deutsche Systematik vorschlagen: Das ist anerkanntermaßen grober Unfug (und Theoriefindung!). Man müsste im Wege der Rechtsvergleichung eine übergreifende Systematik fern der Systematik eines staatlichen Rechts (besonders des deutschen!) erarbeiten.
  2. Welche Inhalte gehören in den ARtikel? Was, wenn in einem Land auch das Strafprozessrecht als "Strafrecht" gelehrt wird? Was machen wir mit Ordnungswidrigkeiten? Wie ordnen wir einzelne Straftaten verschiedener Rechtsordnungen einander zu? Ist der französische fr:vol wirklich sowas wie Diebstahl. Wie ist die passende Problemfrage zur funktionalen Vergleichung? Wie ordnen wir die vielen Abstufungen der Fahrlässigkeitsarten des englischen Rechts zu? wie die vielen Arten von Tötungsdelikten?
  3. Sekundärliteratur, gemäß wikipedia:KTF als einziger Beleg erlaubt, existiert nicht. Es gibt Bücher zum deutschen Strafrecht, zum österreichischen Strafrecht, zum englischen criminal law; deshalb können wir über das Recht einzelner Staaten schreiben. Einen Weltstrafrechtsartikel können wir nicht schreiben, da es meines Wissens keine Literatur gibt, sonder nur LÄnderberichte. Aus welcher Literatur soll sich die Systematik und Inhalt des Artikels speisen?
  4. Wer soll den Artikel schreiben? Auch wenn das jetzt als arroganter PA ausgelegt wird: Je länger ich hier schreibe, umso mehr wächst der Eindruck, dass ich der Einzige bin, der schon mal einen law report oder ein Buch über Rechtsvergleichung in der Hand hatte. Hier schreiben zu 90 % deutsche und zu jeweils 5 % österreichsiche und schweizer Juristen, die gewohnt sind auf alles die Systematik und Methode des (international eher belächelten) deutschen Rechtskreises anzuwenden, daher rührt auch die eigenwillige (= deutsche) Systematik des Kategoriensystems. Wir können leicht einen lesenswerten Artikel über deutsches Strafrecht schreiben, wir werden auf Jahrzehnte keinen einzigen Artikel auch nur in die Nähe einer Kandidatur bringen, solange wir die Lemmata nicht auf Länder beschränken.

Imho sollte man mindestens auf einzelne LÄnder beschränkte Lemmata zulassen (vgl. auch den Artikel Steuerrecht, mit dem ich nichts zu tun habe). Der bisherige, vermeintlich allgemeine, Artikel taugt dann aber bestens als EInführung ins deutsche Strafrecht. Sollten wir ein Strafrechtsvergleichungsgnie unter uns haben, kann es sich gerne an den Hauptartikel machen. Beste Grüße --UHT 17:46, 27. Dez. 2009 (CET)

Du vertrittst hier eine extremistische Position des Elfenbeinturms. Sie hat keinerlei Bezug zur den Strukturen der Wikipedia und den Anforderungen von Lesern an eine Enzyklopädie. Bitte schreibe hier nicht wiederholt zum Thema "Was ist Strafrecht?". Denn die wahre Fragestellung lautet: "Wie bereien wir das Lemma Strafrecht in der Wikipedia auf?" Und dazu schreibst du wiedermal nichts. Also beantworte bitte die Frage warum du glaubst, dass den Lesern der Wikipedia mit deiner BKL geholfen ist. Wenn du das nicht kannst, werde ich deine Edits revertieren und einen Link zu "Strafrecht (England und Wales)" mittels der Vorlage:Dieser Artikel realisieren. Rechtsvergleiche sind schön und gut, sie sind aber nicht das was die Leser der Wikipedia an dieser Stelle erwarten. Grüße --h-stt !? 18:19, 27. Dez. 2009 (CET)
Die Bezeichnung als "extremistisch" verbitte ich mir als qua KPA; scharfer Ton und Drohnungen helfen keinem weiter. Ebensowenig andere Autoren mit internationalen Rechtskenntnissen mit der Drohung von Totalreverts einfach wegzubeißen. Damit spielst Du letztlich denen in die Hände, die Wikipedia belächeln, da dort "nur Laien schreiben". Das hat nichts mit Elfenbeinturm zu tun, sondern mit fachlicher und wissenschaftlicher Korrektheit: Wir schreiben hier nicht, "was die Leute so denken", sondern wie der Stand der Wissenschaft ist. Grade von einem Admin erwarte ich besonnenen und souveränen Umgangston, die Fähigkeit, Argumente aus akademischem Milieu ernst zu nehmen und einer Diskussion Zeit zu geben.
"Was ist Strafrecht?" genau diese Frage, wird sich der Leser stellen, der "Strafrecht" in die Suchmaschine eingibt. Deshalb erfährt er mithilfe der BKL, dass "Strafrecht" in unterschiedlichen Ländern Unterschiedliches meint. "Wie bereien wir das Lemma Strafrecht in der Wikipedia auf?" Meine Antwort habe ich gegeben: Indem wir zeigen, dass es das Strafrecht nicht gibt, sondern nur das Strafrecht verschiedener Länder.
Deine Antwort steht aus: Sie kann nicht sein: "Wir schreiben einfach über deutsches Recht", sie kann ebenso wenig sein: "Wir schreiben theoriefindend irgendwas aus allen Ländern mal zusammen". Wer behauptet ein allgemeiner Artikel ist möglich, muss beantworten, wie der geschrieben und gegliedert werden soll, eben "wie bereiten wir das Lemma auf?". Du bist am Zug und Deine Antwort steht aus. Zu "Gerade beim Strafrecht kann man übergreifende Zusammenhänge finden und darstellen" muss klargestellt werden: Selbst "finden" dürfen wir nicht. Den Einwand der Theoriefindung kannst Du nicht einfach ignorieren. Beste Grüße --UHT 18:41, 27. Dez. 2009 (CET)

Hier mal ein Entwurf eines (kurzen) allgemeinen Artikels zum Begriff, der im Wesentlichen auf dem Eintrag in meinem dreibändigen Brockhaus und auf "Recht A-Z. Fachlexikon für Studium und Beruf" beruht, und zugleich auf die länderspezifischen Unterartikel verweist. -- Uwe 18:44, 27. Dez. 2009 (CET)

Wir schreiben hier eine Enzyklopädie und keinen Strafrechtskommentar. Oder soll etwa Urheberrecht das Ausmaß des Schricker annehmen? --Marcela 18:48, 27. Dez. 2009 (CET)
Zum Entwurf von UW kann ich meine volle Zustimmung geben. --UHT 18:49, 27. Dez. 2009 (CET)
Der Entwurf geht meiner Ansicht nach bereits zu sehr ins Detail - je dicker die Suppe ist, desto leichter ist es, darin ein Haar zu finden. Aber es muss in etwa in diese Richtung gehen.
UHT: leider hast du offenbar besonderes Fachwissen, aber gerade deswegen hast du nicht die Distanz, um zu erkennen, was wir hier brauchen: nicht das "noch nie gewagte Werk", das wir ohnehin nie schreiben dürften, sondern eine allgemeine Beschreibung, die von nationalen Besonderheiten losgelöst ist. Als PA habe ich deinen Beitrag nicht empfunden. Als arrogant schon, tut mir leid. Aber vor allem: am Thema vorbei. --Snevern 19:07, 27. Dez. 2009 (CET)

Das es Spezialartikel geben kann zu einzelnen ausprägungen in einzelnen Rechtsordnungen ist unbestreiutbar. Die mit der BKL vorgeschlagene Aufsplitterung hilft aber nix bei den großen Zusammenhängen (oups, auch bei den Amerikanern gibt es Straftatbestände, z.T. sogar sehr ähnliche Bestimmungen - Diebstahl ist ähnlich...). So wird so getan, als ob im Prinzip ziemlich gleiches etwas vollkommen anderes ist (nebenbei: kontinentaleuropäisches und anloamerikanisches Recht haben noch gemeinsame römisch-christlich-abendländische Wurzeln, was ist z.B. mit der Scharia - sind wir etwa europazentrisch?). Nee BKL ist nix und geht übrigens auch an der Rechtsvergleichung vorbei. Warum werden da verschiedene Systeme in einem Buch behandelt?--Zum Feste das Beste wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 19:30, 27. Dez. 2009 (CET)

Eine BKL ist die denkbar schlechteste Lösung. Selbst der Codex Ur-Nammu enthält Teile, die heute noch in allen Strafrechtsgesetzen vorhanden sind. --Marcela 19:54, 27. Dez. 2009 (CET)

Um ein mögliches Missverständnis klarzustellen: Mir ist es wurscht, ob das jetzt eine BKL wird oder, ob da noch drei Absätze sehr allgemeine Einführung reinkommen (wie der Vorschlag von UW). Mir geht es vor allem darum, dass 1. die deutsche Strafrechtsdogmatik einen eigenen Artikel erhält und 2. ein Artikel, der das Weltstrafrecht umfassend rechtsvergleichend beschreibt, praktisch nicht geschrieben werden kann. --UHT 22:17, 27. Dez. 2009 (CET)
Tja, das hättest du ja dann auch gleich so schreiben können, denn bezüglich "1." sind wir ja weitgehend alle einer Meinung, und "2." hat nie jemand vorgehabt. Aber super, dass wir uns einig sind. --Snevern 22:38, 27. Dez. 2009 (CET)
"Wir" sind uns wohl schon einig, aber ob H-stt auch zustimmt, weiß ich nicht: Anders würde wohl kaum eine Portaldiskussion angestoßen und mit Totalrevert gedroht, sondern er hätte geräuschlos schnell selbst zwei Absätze dazu geschrieben. Andererseits hab ich nie davon gesprochen, dass es eine BKL sein muss. Mir ging es hauptsächlich um die Verschiebung eines D-Artikels auf ein D-Lemma. --UHT 22:51, 27. Dez. 2009 (CET)
Nun, so wie ich das herauslese, ist H-stt jedenfalls ein klarer Gegner einer BKL unter dem Lemma "Strafrecht". So wie ich auch und nach meinem Empfinden die meisten anderen auch. Dir dagegen ist es "wurscht". Nach deiner etwas weiter oben noch vertretenen Auffassung wäre etwas anderes als eine BKL oder der bisherige, D-lastige Artikel, nämlich ein Artikel über länderunabhängiges Strafrecht, "ein riesiges theoriefindenes Unterfangen, an das sich meines Wissens bislang kein Rechtsgelehrter getraut hat". Da klingt es für mich schon merkwürdig, wenn du kurz darauf fragst, warum er nicht "geräuschlos schnell selbst zwei Absätze dazu geschrieben" hat.
Andererseits halte ich es für nicht akzeptabel, eine offensichtlich begründete Änderung (hier: Verschiebung von "Strafrecht" auf "Strafrecht (Deutschland)") wiederholt als "Vandalismus" zu bezeichnen. Ich empfinde das als mißbräuchliche Verwendung dieses Begriffs, die in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen hat. --Snevern 06:40, 28. Dez. 2009 (CET)
Der Vorschlag von UW ist ein guter Ansatz, wobei der Artikel mittelfristig durchaus weiter ausbaubar ist (Vorschlag: Rechtsgeschichte). Das Problem von UHT ist, dass er Strafrecht zu sehr als positives Recht in einer Rechtsordnung sieht. Strafrecht ist aber auch ein Konzept, ein Rechtsgebiet, ein Gegenstand der Rechtsphoilosophie. In einer Enzyklopädie müssen wir Themen konzeptionell aufbereiten, das ist sogar noch wichtiger als Einzelinformationen zu haben. Darum ist UWs Artikel für das Lemma Strafrecht geeignet, eine BKL unzweifelhaft nicht. --h-stt !? 09:22, 28. Dez. 2009 (CET)
Stimme zu. --[Rw] !? 12:48, 28. Dez. 2009 (CET)

Kann ich die Sache damit als geklärt betrachten und UW fügt seinen Entwurf ein? Das war wohl allseitig etwas unglücklich kommuniziert; Dank an Snevern. Beste Grüße --UHT 16:45, 28. Dez. 2009 (CET)

Ich glaube, sowas wie einen Konsens erkannt zu haben, und habe das Artikelchen mal eingefügt. Ausbaufähig ist das ganze auf alle Fälle, ein Ausbau sollte aber, wie in der Diskussion mehrfach festgestellt, unter dem Lemma "Strafrecht" strikt auf länderübergreifende bzw. grundlegende Aspekte beschränkt bleiben. Könnte jemand von den Juristen noch eine gute Literaturangabe hinzufügen? Ich denke mal selbst, dass es da besseres gibt als die von mir verwendeten Werke ("Brockhaus in drei Bänden", "Recht A-Z. Fachlexikon für Studium und Beruf"). -- Uwe 00:42, 29. Dez. 2009 (CET)

So wie das jetzt geklärt ist, gefällt mir das ganz gut und könnte als Muster für andere Felder dienen. Aber, was macht jetzt noch Strafrecht in der Europäischen Union in dem Artikel Strafrecht_(Deutschland)? Im Prinzip müsste das jetzt auch ausgegeliedert werden, würde aber alleine etwas unsinnig wirken. --Alkibiades 19:00, 30. Dez. 2009 (CET)

Meine Idee dazu habe ich schon vor geraumer Zeit unter Internationales Privatrecht grob ausgearbeitet. Gebiete, die EU-weit einheitlich geregelt sind (durch VErordnungen etc.) werden so nur einmal im EU-Artikel dargestellt, darauf kann man dann in den länderspezifischen Artikeln verweisen (etwa so) und erspart sich Redundanzen. Wünschenswert wäre noch ein Artikel Geschichte des Strafrechts. Beste Grüße --UHT 20:49, 30. Dez. 2009 (CET)
Hab es mal ausgelagert. Soweit es Experten dafür gibt, könnten und sollten diese den Artikel noch ausbauen. Kenne das nur in Grundzügen und müsste mich da für einen Artikel erst einarbeiten ... Beste Grüße --UHT 21:15, 30. Dez. 2009 (CET)

Forumstaat

Dieser Artikel (wenn man die 3 Zeilen denn so nennen will) wurde mit dem "unverständlich"-Baustein markiert, auf der Diskseite bittet jemand um ein erklärendes Beispiel. Da der Katbaum zu Euch führt: Könnte sich jemand dieses Artikels annehmen? --Guandalug 01:23, 30. Dez. 2009 (CET)

Der Artikel ist ein kopierter Lexikonartikel, weswegen ich ein URV+ gesetzt habe. Generell halte ich ein Lemma zu dem Thema so für wenig sinnvoll. Das gehört eher irgendwo unter "Internationales Privatrecht" und meinetwegen dann eine Weiterleitung von hier auf den entsprechenden Absatz. Einfach so ist – nach meiner Meinung – zuwenig Fleisch am Knochen für einen eigenständigen Artikel. --TheRealPlextor 01:51, 30. Dez. 2009 (CET)
In der Form ist der Artikel in der Tat unverständlich und etwas wirr. Die Kategorie ist auch falsch (richtig wäre Kategorie:Internationales Zivilverfahrensrecht). Ich wäre für einen redirect nach Internationale Zuständigkeit. Beste Grüße --UHT 13:13, 30. Dez. 2009 (CET)
URV war's ja nun nicht. Alles weitere überlasse ich den Fachleuten - ich versteh nur Bahnhof ;) --Guandalug 13:26, 30. Dez. 2009 (CET)
Redir erstellt. Das sollte imho so passen. Einen guten Rutsch wünscht -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 19:41, 30. Dez. 2009 (CET)

FYI

Den Entwurf zum Rechtsformzusatz stelle ich hiermit zur Disposition. Da ich kein Interesse (mehr) an dem Artikel habe, würde ich ihn aus meinem BNR löschen wollen. Alternativ würde ich ihn natürlich auch einem Interessierten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen. Gruß, SiechFred 23:31, 29. Dez. 2009 (CET)

Wieso gibt's das nicht im ANR? --Gnom 18:21, 30. Dez. 2009 (CET)
Wenn Du denkst, dass er ANR-reif ist, nur zu. Ich wollte halt nachfragen, bevor ich ihn endgültig ins Nirwana befördern lasse. SiechFred 20:15, 2. Jan. 2010 (CET)
Lass ihn mal stehen, wo er ist, vielleicht finde ich die Zeit, den Inhalt abzurunden und ihn in den ANR zu verschieben. So eine Benutzerunterseite nimmt ja keinen Platz weg, oder? --Gnom 09:33, 3. Jan. 2010 (CET)

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Ich habe gerade den o.g. Artikel angelegt und würde mich freuen, wenn Ihr ihn mal kritisch gegenlesen würdet. Vielleicht kann auch jemand die Infobox Gesetz einfügen, ich bin nicht mit allen Details bewandert. Danke und Gruß --Happolati 22:47, 13. Dez. 2009 (CET)

Habe ein bisschen dran gebastelt und auf der Diskussionsseite des Artikels einige Gesetzesmaterialien genannt. Wer mag, kann diese noch suchen, verlinken und in den Artikel einbauen. Vielleicht kann man auch noch mal die Wirtschaftswissenschaftler fragen, soweit ich es weiß, ist es umstritten, ob, wann und womit man die Volkswirtschaft eines Landes (u. a. als Finanzgesetzgeber) lenken kann.-- pistazienfresser 21:19, 22. Dez. 2009 (CET)
Zudem ist auch noch rechtlich problematisch, ob, wie und wozu der Gesetzgeber überhaupt Steuervergünstigungen einsetzen kann (Vgl. Wen-Ching Fann: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Steuervergünstigung, Baden-Baden 2009, ISBN 9783832937492 ).-- pistazienfresser 21:19, 22. Dez. 2009 (CET)

Im Artikel fehlt eine Darstellung der Kritik an der Schaffung einer neuen Ausnahme vom vollen Mehrwertsteuersatz. Es ist bemerkenswert, in welcher Einhelligkeit diese Regelung von qualifizierten Personen, die ansonsten nichts gegen CDU, CSU oder FDP haben, abgelehnt worden ist. --[Rw] !? 12:41, 28. Dez. 2009 (CET)

Habe hierzu einen Abschnitt hinzugefügt, wobei Stichpunkte vor allem die mangelnde Gegenfinanzierung und die "Klientelpolitik" sind. Die rechtlichen Fragen in Zhg. mit den neuen Ausnahmen vom vollen Mehrwertsteuersatz kommen aber noch zu kurz; vielleicht kann das jemand mit ein, zwei Sätzen ergänzen. --Happolati 23:56, 2. Jan. 2010 (CET)
Mir gefällt der Artikel sehr gut. Allgemein fällt mir nur auf, was mich auch an vielen anderen Artikeln zu Gesetzen "stört": der sofortige Schritt zur Interpretation des Inhalts. Primär ist ein Gesetz ein Text, der eine Norm festschreibt. Ein Artikel zu einem Gesetz sollte sich demnach an diesem Text orientieren, also Entstehungsgeschichte, Beschlussfassung und inhaltliche Auseinandersetzung. Wichtige Fragen, die im Artikel nicht oder nicht vollständig beantwort werden, sind daher meiner Meinung:
  • Wo kommt das Gesetz her? Wer hat es geschrieben? Wer hat sich die einzelnen Maßnahmen einfallen lassen?
  • Wie ist das Gesetz gegliedert? Wenn es ein Änderungsgesetz ist, welche Gesetze werden dann wie geändert?
  • Wie ist das Gesetzgebungsverfahren abgelaufen? Welche Phasen gab es und welche Hürden mussten genommen werden? (im Text kommen zum Beispiel die intensiven Verhandlungen mit den schwarz-gelben Ländern zum Erkaufen ihrer Zustimmung zu kurz)
  • Welchen Nutzen und welche Kosten treten bei wem mit dem Gesetz auf?
In diesen Bereichen sehe ich noch Verbesserungspotenzial, möchte damit aber natürlich nicht die vorhandene Leistung schmälern. Wenn ich etwas mehr Zeit hätte, würde ich mich auch selbst ransetzen. Leider sieht das aber momentan gar nicht gut aus. sebmol ? ! 01:26, 3. Jan. 2010 (CET)

Seit gestern (5.1.2010) ist die Petition: Steuerpolitik - Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 25.12.2009 auf https://epetitionen.bundestag.de in der Mitzeichnungsfrist. Die Frist läuft am 17.02.2010 aus. Wäre es möglich diesen Hinweis unter Reaktionen mit aufzunehmen? -- 80.133.44.73 22:02, 6. Jan. 2010 (CET)

@sebmol: Danke fürs Feedback. Deine Fragen sind alle berechtigt, z.T. sind sie aber gar nicht so leicht zu beantworten. Über die Autoren des Gesetzes habe ich z.B. nur wenig gefunden. Es handelt sich in der Tat um ein Änderungsgesetz, betroffen sind etwa ein Dutzend Gesetze. Ich bin mir allerdings unsicher, wie ausführlich das darzustellen wäre und würde dies im Zweifelsfall eher einer juristisch vorgebildeten Person überlassen. Zum Verfahren selbst habe ich gerade einiges hinzugefügt, vor allem zu der Frage, wie die Zustimmung der Länder erkauft wurde. Solltest Du wider Erwarten doch Zeit haben, den Artikel weiterzuentwickeln, bin ich dankbar.
@IP 80.133xy: Guter Hinweis. Ich denke, das sollte - in den gebotenen Proportionen, also eher knapp - im Artikel untergebracht werden. Schreibst Du ein, zwei Sätze dazu? --Happolati 23:38, 6. Jan. 2010 (CET)

Ich bin (noch) nicht darin geübt hier zu verfassen und kein angemeldeter Benutzer. Ist der folgende Text okay und kannst Du ihn übernehmen oder müsste ich mich dazu anmelden und erst verstehen, wie es funktioniert? Text: Petition vom 25.12.2009: Steuerpolitik - Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Am 25.12.2009 wurde eine öffentliche Online-Petition (https://epetitionen.bundestag.de)zum Wachstumsbeschleunigungsgesetzt eingereicht, die sich seit dem 5.1.2010 in der Mitzeichnungsfrist befindet. Der vollständige Text mit Begründung der Petition ist über https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8981 nachzulesen. Mitzeichnen und diskutieren kann jede Person, die das Anliegen für berechtigt hält, bis zum 17.02.2010.

Ups: Da reicht ja schon ein fehlendes Leerzeichen und der ganze Link ist hin. Hier noch einmal der Text:

Petition vom 25.12.2009: Steuerpolitik - Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Am 25.12.2009 wurde eine öffentliche Online-Petition (https://epetitionen.bundestag.de) zum Wachstumsbeschleunigungsgesetzt eingereicht, die sich seit dem 5.1.2010 in der Mitzeichnungsfrist befindet. Der vollständige Text mit Begründung der Petition ist über https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8981 nachzulesen. Mitzeichnen und diskutieren kann jede Person, die das Anliegen für berechtigt hält bis zum 17.02.2010.

@IP 80.133.xy: Nochmals danke, habe inzwischen dem Artikel einen kleinen Abschnitt über die Petition hinzugefügt, allerdings nicht mit einem Weblink im Haupttext (vgl. WP:WEB) und nicht als "Gebrauchsanleitung", da ja eine Enzyklopädie etwas anderes ist. Über den Link in den Fußnoten kann man die Petition dennoch finden. - Kennst Du eigentlich schon unser Mentorenprogramm? Vielleicht ist das interessant für dich; ansonsten kannst Du Dich bei Fragen auch an mich wenden. --Happolati 12:38, 7. Jan. 2010 (CET)

Vielen Dank für den Hinweis. Momentan ist die Zeit ein wenig eng. Neben Beruf und bevorstehendem Umzug editiere ich im DMOZ und hab da schon ein schlechtes Gewissen, weil so wenig Zeit dafür übrig bleibt. Aber ich komme gern darauf zurück, wenn alles wieder in geregelten Zeitabläufen geschieht. Ich finde Eure Arbeit klasse! Wenn in unserer Gesellschaft und Wirtschaft alles so in Gemeinschaft funktionieren würde, könnten wir alle sehr viel zufriedener sein.

Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (EuInsVO)

Bitte einmal die Angaben auf Richtigkeit prüfen, ggf. ausbauen, danke. Artikel kommt aus der allg. QS --Crazy1880 07:14, 23. Dez. 2009 (CET)

Kann m. E. so bleiben. --Bubo 23:15, 11. Jan. 2010 (CET)

Link auf Bundesgesetzblatt online mit "["

Weiß jemand wie man einen Link mit "["in der URL sinnvoll formatiert?

  • Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) : Vom 22. Dezember 2009, Bundesgesetzblatt I, S. 3934, [http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s3934.pdf%27 unter Bundesgesetzblatt online] (Bundesanzeigerverlag)

-- pistazienfresser 16:09, 30. Dez. 2009 (CET)

Einfach die eckige Klammer auf durch &#91; ersetzen: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s3934.pdf%27 (Die Klammer zu geht so: &#93; .) Steht übrigens auch auf Hilfe:Weblinks. --Gnom 18:21, 30. Dez. 2009 (CET)
Danke, habe ich inzwischen hinbekommen! (mit &#x5B; und &#x5B;). Soll ich das jetzt nochmal ändern (damit es auch jeder Browser versteht oder aus ähnlichen Gründen)? -- pistazienfresser 19:33, 30. Dez. 2009 (CET)
Eigentlich solltest Du am liebsten eine Vorlage erstellen, in die man etwa {{BGBl|Teil|Jahr|Seite|Linktext}} eingibt und damit automatisch einen externen Link auf das BGBl erzeugt. Ich hatte so etwas schon mal unter Benutzer:Waugsberg/BGBl-D entworfen, aber dann wurden die Links Anfang 2009 umgestellt, so dass es nicht mehr funktionierte. Ob es jetzt einen Weg gibt, das auch mit den neuen URLs zu machen, kann ich fachlich nicht beurteilen. Falls es Dir gelingt, bekommst Du von mir den großen Gummibärchenorden in Gold! --wau > 20:12, 30. Dez. 2009 (CET)

Ein bronzenes (rotes) Gummibärchen würde mir auch reichen. Ich weiß zwar nicht, ob ich das hin bekomme, aber zuerst mal zum Wie: Darf/soll/kann ich Benutzer:Waugsberg/BGBl-D

  1. per Copy-And-Past clonen (mit Quellenangaben-URL in der Zusammenfassungszeile)
  2. im Benutzerraum von Benutzer:Waugsberg belassen und bearbeiten
  3. in meinen Benutzerraum verschieben (und je nach Erfolg oder Misserfolg wieder zurück oder an eine öffentliche Stelle verschieben)

-- pistazienfresser 22:52, 30. Dez. 2009 (CET)

Ich würde vorschlagen, nimm es mit Copy und Paste und speichere es unter neuem Namen, dann kannst du nebeneinander das alte und das neue ausprobieren. Du kannst es in deinen Namensraum nehmen oder auch zunächst in meinem Benutzernamensraum lassen und dort bearbeiten, wie du willst. Schön wäre, wenn es durchgehend über alle Zeiträume funktionieren würde. Dann würde es wohl etwas kompliziert. Aber auch schon eine Lösung allein für die derzeitige Verlinkung wäre schön. Viel Erfolg! --wau > 00:11, 31. Dez. 2009 (CET)
Davon ausgehen: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous26245128413900&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2009%2FNr.%2081%20vom%2030.12.2009%2Fbgbl109081.pdf ?
Vorher (Anfang 2009) hat offenbar noch solches funktioniert: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s0326.pdf%27%5D .
Wird allerdings voraussichtlich noch ein wenig dauern: habe gerade lustige, schleimige Schweinegrippe mit Superinfektion oder einen grippalen Infekt. Daher ist meine Konzentrationsfähigkeit etwas eingeschränkt.-- pistazienfresser 18:07, 2. Jan. 2010 (CET)
Gesundheit! Ich hatte eine mildere Version im November, war aber schlimm genug.--Ein wundervolles Jahr 2010wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 18:15, 2. Jan. 2010 (CET)
Oh, gute Besserung! Danach aus Rache einen herrlichen Schweinebraten mit Pistazien! Und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010! --wau > 20:10, 2. Jan. 2010 (CET)
Hast du schon probiert, ob man es als Vorlage gestalten kann? --wau > 18:34, 23. Jan. 2010 (CET)