Verwaltungsgeschichte Berlins

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Die Verwaltungsgeschichte Berlins stellt die Verwaltungsgliederung Berlins bis zur Neugliederung zum 1. Januar 2001 zusammen.

Die heutige Struktur der Bezirke hat ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde. Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920–1933, während der nationalsozialistischen Herrschaft 1933–1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961–1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben.

Vor 1920[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Preußische Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Erstmals wurden Elemente einer bürgerlichen Selbstverwaltung eingeführt. Diese Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, sowie je eine Armen- und eine Waisenkommission. Die Vorsteher wurden nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht gewählt und waren in der Regel lokale Honoratioren. Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, deren Zahl sich im Laufe der Zeit durch das Wachstum der Stadt erhöhte. Die Bezirke waren zu Stadtteilen zusammengefasst, wobei es auf der Ebene der Stadtteile allerdings keine bedeutenden kommunalen Institutionen gab. 1920 gab es mehr als 450 Bezirke. Ihre Zahl wurde durch Groß-Berlin-Gesetz auf 20 verringert.

Entwicklung der Stadtgebietsfläche[1]
Zeitraum Stadtteile Fläche
in ha
Fläche gesamt
in ha
bis 1681 01. Alt-Berlin
02. Cölln b. Berlin
03. Friedrichswerder
04. Neucölln a. Wasser
05. Innere Dorotheenstadt
0077
0052
0026
0019
0043




00000217
bis 1825 06. Friedrichstadt
07. Innere Luisenstadt
08. Innere Stralauer Vorstadt
09. Innere Königsstadt
10. Spandauer Vorstadt
(5.) Erweiterte Dorotheenstadt
0210
0379
0320
0085
0134
0055





00001400
bis 1841 11. Friedrich-Wilhelm-Stadt
12. Oranienburger Vorstadt
13. Rosenthaler Vorstadt
14. Äußere Königsstadt
15. Äußere Stralauer Vorstadt
16. Friedrichsvorstadt
17. Äußere Luisenstadt
0055
0321
0505
0665
0220
0154
0190






00003510
bis 1861 18. Wedding u. Gesundbrunnen
19. Moabit
20. Tempelhofer Vorstadt
21. Schöneberger Vorstadt
(5.) Äußere Dorotheenstadt
1072
0600
0483
0185
0077




00005920
bis 1915 22. Tiergartenviertel
(14.) Zentralviehhof
(18.) Jungfernheide
0274
0132
0246


00006572

Das Groß-Berlin-Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Groß-Berlin-Gesetz von 1920

Mit dem Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 1920 20 Verwaltungsbezirke gebildet. Sie erhielten eine amtliche Schlüsselnummer, die vielfältig zur amtlichen und privaten Organisation verwendet wurde.

Bei der Bildung von Groß-Berlin durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 wurden sieben umliegende selbstständige Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den Landkreisen Niederbarnim, Teltow und Osthavelland in die Stadt Groß-Berlin eingemeindet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1920 wurde das neue Stadtgebiet in zwanzig Verwaltungsbezirke (umgangssprachlich: „Bezirke“) eingeteilt. Das Alt-Berliner Stadtgebiet einschließlich des Gutsbezirks Schloß sowie der Landgemeinde Stralau wurde in sechs Bezirke geteilt (*). Weitere vierzehn Bezirke (**) entstanden aus Zusammenfassungen der eingemeindeten Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Diese Bezirke erhielten ihren Namen von der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde. Bis auf fünf der sechs Innenstadtbezirke und den Bezirk Charlottenburg wurden alle Bezirke amtlich in Ortsteile untergliedert, wobei die Ortsteile in den meisten Fällen den eingemeindeten Städten und Gemeinden entsprachen. Die Nummern 1 bis 6 erhielten die sechs ursprünglichen Bezirke (1 = Mitte), die Außenbezirke wurden gegen den Uhrzeigersinn von 7 (Charlottenburg) bis 20 (Reinickendorf) nummeriert:

Berliner Gebietsreform 1938[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

  • die Siedlung Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Charlottenburg
  • der westliche Teil von Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Spandau
  • der nördlich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals gelegene Teil der Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken Reinickendorf und Wedding
  • Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Tiergarten
  • das Gebiet um den Wittenbergplatz und den Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk Schöneberg
  • das Gebiet südlich der Kurfürstenstraße vom Bezirk Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
  • ein großer Teil des Grunewalds vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk Zehlendorf
  • ein Teil von Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
  • der östliche Rand des Bezirks Zehlendorf (in Dahlem nur ein schmaler Streifen, sich in Richtung Süden verbreiternd bis hin zu einem größeren Gebiet im Südosten) zum Bezirk Steglitz
  • Späthsfelde vom Bezirk Neukölln zum Bezirk Treptow
  • Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
  • Oberschöneweide und die Wuhlheide vom Bezirk Treptow zum Bezirk Köpenick
  • die westlich der Ringbahn gelegenen Gebiete von Boxhagen-Rummelsburg und Friedrichsberg vom Bezirk Lichtenberg zum Bezirk Friedrichshain, damals Horst-Wessel-Stadt.
  • Wilhelmsruh vom Bezirk Reinickendorf zum Bezirk Pankow
  • das Gebiet um die Wollankstraße westlich der Berliner Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk Wedding.

Bereits in den Jahren 1928 und 1937 war es zu Verschiebungen zwischen Schöneberg und Tempelhof gekommen.[2]

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit Willy Pölchen (KPD) als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg.[3] Entsprechend bestand in der Zeit das Amtsgericht Friedenau.

Zeit der Teilung Berlins[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Viersektorenstadt (nach 1986)

Die Verwaltungsbezirke waren Grundlage für die Aufteilung Berlins nach dem Zweiten Weltkrieg. Zur Abrundung des britischen Militärflugplatzes Gatow (Bezirk Spandau) wird der östlich des Glienicker Sees liegende Teil der Gemeinde Groß Glienicke an Gatow in West-Berlin angegliedert. Im Gegenzug kommt West-Staaken an die Sowjetische Besatzungszone.

Da die Verwaltungsbezirke die Statusrechte der Alliierten betrafen, wurde nur selten und in geringem Umfang etwas daran geändert. Insgesamt erfolgten zwei Tauschvereinbarungen mit der DDR:[4]

  1. Juni 1972 – unter anderem:
  2. 31. März 1988; zum 1. Juli 1988[5][6] – unter anderem:
  • 1991 kommt Staaken-West als Teil der ehemaligen DDR zurück zu Staaken-Ost in Berlin-Spandau.

Bereits auf der Konferenz von Jalta hatten die Alliierten vereinbart, Berlin in Sektoren aufzuteilen (später: Viersektorenstadt), die Sektorengrenzen orientierten sich an bestehenden Bezirksgrenzen.[7] Obwohl Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dennoch gemeinsam verwaltet werden sollte, führten die nicht überbrückbaren Differenzen der Westalliierten und der Sowjetunion zu einer Teilung der Stadt. Mit zeitlicher Verzögerung entwickelten sich daraus die zwei getrennten Verwaltungen von Ost- und West-Berlin.

In Ost-Berlin trat 1952 an die Stelle der Bezeichnung „Bezirk“ der „Stadtbezirk“, um den Unterschied zu den gleichzeitig in der DDR geschaffenen „Bezirken“ deutlich zu machen.

Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf und Mahlsdorf), Hohenschönhausen (1985 aus Teilen Weißensees) und Hellersdorf (1986 aus Teilen Marzahns). Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden bei der Abgliederung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile (Heinersdorf, Blankenburg und Karow) zu Weißensee gegliedert.

Ost-Berlin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ost-Berliner Stadtbezirke

West-Berlin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

West-Berliner Bezirke

(in eckigen Klammern die Ordnungsnummern)

Die Abgrenzung von 1920 blieb im Wesentlichen lange Zeit erhalten; lediglich zum 1. April 1938 wurden eine Reihe von Bezirksgrenzen durch Reichsgesetz angepasst:

  • Der südliche Grunewald kommt von Wilmersdorf zu Zehlendorf.
  • Die Siedlung Eichkamp kommt von Wilmersdorf an Charlottenburg.
  • Das Wohn- und Geschäftsviertel um den Wittenbergplatz kommt von Charlottenburg an Schöneberg.
  • Der nördliche Teil der Jungfernheide kommt von Charlottenburg an Wedding und Reinickendorf.
  • Der Ortsteil Oberschöneweide und die Wuhlheide kommen von Treptow an Köpenick.
  • Der Ortsteil Bohnsdorf kommt von Köpenick an Treptow.
  • Der Ortsteil Wilhelmsruh kommt von Reinickendorf an Pankow.

Hinzu kommen kleinere Begradigungen. Insgesamt sind 7,2 % des Stadtgebiets oder 6.369 Hektar betroffen.

Die Bezirksgrenzen lagen ursprünglich oft in der Mitte von Straßen oder Häuserblocks entsprechend den historischen Gemeindegrenzen. Dies erwies sich bei Tiefbauarbeiten, Straßenreparaturen und privaten Bauvorhaben als problematisch, da zwei Bezirke für die Abwicklung derselben Maßnahme zuständig waren. Durch „Gebietsaustausch“ wurde dies vielfach behoben; angestrebt wird seit langem, dass die Bezirksgrenzen mit der Grenze zwischen öffentlichem Straßenland und Privatgrundstück zusammenfallen.


In der DDR trugen die Verwaltungsbezirke die Bezeichnung „Stadtbezirk“. 1979 begann die DDR, weitere Stadtbezirke 21–23 einzuteilen, um Neubaugebiete angemessen zu repräsentieren. Dabei wurden jeweils wenig besiedelte Flächen der Aufteilung von 1920 neu zugeordnet.

  • Am 30. März 1979 wird Marzahn als 21. Stadtbezirk eingerichtet.
  • 1985 wird der Stadtbezirk Hohenschönhausen gebildet. Pankow gibt die Ortsteile Blankenburg, Heinersdorf und Karow an den Bezirk Weißensee ab.
  • 1986 wird ein neuer Stadtbezirk Hellersdorf gegründet.

Nach der Wiedervereinigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufteilung zwischen Wiedervereinigung und Reorganisation
Die zwölf Bezirke Berlins

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt. Bis 2000 hatten die jetzt 23 Bezirke sehr unterschiedliche Größen und Einwohnerzahlen. Im Rahmen der Verwaltungsreform entstanden 2001 durch Zusammenlegungen von Bezirken zwölf neue Bezirke, die – ähnlich der Zählweise nach dem Groß-Berlin-Gesetz (siehe oben) – durch einen sogenannten Bezirksschlüssel nummeriert wurden. Meist wurden zwei vorher eigenständige Bezirke zu einem neuen Bezirk zusammengeschlossen, nur die Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau blieben unverändert. Die neu gegliederten Bezirke Pankow und Mitte entstanden aus jeweils drei vorherigen Bezirken. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurden jeweils Bezirke des ehemaligen Ost- und Westberlins zu neuen Bezirken fusioniert.

Lange währte in manchen Bezirken der Streit um die Namensgebung der neuen Verwaltungsbezirke und ihre Bezirkswappen. Viele Namen öffentlicher Einrichtungen beziehen sich noch auf die Altbezirke. So befinden sich das Amtsgericht Tiergarten, das Stadtbad Tiergarten und das Amtsgericht Wedding im neufusionierten Bezirk Mitte, und zwar in den Ortsteilen Moabit und Gesundbrunnen. Auch die Verkehrsbeschilderung orientiert sich oft noch an den älteren, kleinteiligeren Bezirksnamen.

Bezirksreform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 wurden die Bezirke durch eine Verwaltungsreform zu zwölf „Fusionsbezirken“ zusammengefasst, wobei drei Bezirke in ihrer Gestalt erhalten blieben.

Nr. Name (1920–2000) All. Darstellung im Artikel Fusionsbezirk 2001 Anmerkungen
1 Mitte sowj Mitte Mitte
2 Tiergarten brit Tiergarten Mitte
3 Wedding frz Wedding Mitte
4 Prenzlauer Berg sowj Prenzlauer Berg Pankow bis 1921 „Prenzlauer Tor“
5 Friedrichshain sowj Friedrichshain Friedrichshain-Kreuzberg 1933–1945 „Horst-Wessel-Stadt“, auch „Bezirk Horst Wessel
6 Kreuzberg am Kreuzberg Friedrichshain-Kreuzberg bis 1921 „Hallesches Tor“
7 Charlottenburg brit Charlottenburg Charlottenburg-Wilmersdorf
8 Spandau brit Spandau – –
9 Wilmersdorf brit Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf
10 Zehlendorf am Zehlendorf Steglitz-Zehlendorf
11 Schöneberg am Schöneberg Tempelhof-Schöneberg
12 Steglitz am Steglitz Steglitz-Zehlendorf
13 Tempelhof am Tempelhof Tempelhof-Schöneberg
14 Neukölln am Neukölln – –
15 Treptow sowj Treptow Treptow-Köpenick
16 Köpenick sowj Köpenick Treptow-Köpenick
17 Lichtenberg sowj Lichtenberg Lichtenberg
18 Weißensee sowj Weißensee Pankow
19 Pankow sowj Pankow Pankow
20 Reinickendorf frz Reinickendorf – –
21 Marzahn sowj Marzahn Marzahn-Hellersdorf seit 1979
22 Hohenschönhausen sowj Hohenschönhausen Lichtenberg seit 1985
23 Hellersdorf sowj Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf seit 1986

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Herbert Schwenk: Lexikon der Berliner Stadtentwicklung, S. 144; ISBN 3-7759-0472-7
  2. Geschichtsparcours Papestraße@1@2Vorlage:Toter Link/www.stadtumbau-berlin.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 5,2 MB), Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (2006)
  3. Hans J. Reichhardt (Hrsg.): Die Entstehung der Verfassung von Berlin: Eine Dokumentation. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1990, ISBN 978-3-11-090630-1, S. 140 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2023]).
  4. Karten und Fotos (Memento des Originals vom 16. August 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/berlin.de auf berlin.de
  5. Karte (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berlin.de (PDF; 3,7 MB)
  6. Honecker 2 × klingeln. In: Der Spiegel. Nr. 13, 1988 (online).
  7. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Friedenau vom 29. April bis zum 30. Juni 1945 unter sowjetischer Besatzung und wurde in dieser Zeit vom Rathaus Friedenau aus als eigenständiger 21. Berliner Bezirk von dem parteilosen Rechtsanwalt Georg von Broich-Oppert als Bezirksbürgermeister verwaltet. Nach der Aufteilung der Berliner Bezirke unter den alliierten Siegermächten gehörte Friedenau dann wieder als Ortsteil zum Bezirk Schöneberg.