Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/06

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Amtliche Dokumente

Liebes Team, ich habe eine Frage bzgl. der Veröffentlichung von abfotografierten Dokumenten. Die Dokumente befinden sich im Privatbesitz von Personen, die mir die freie Lizenzierung für Bildmaterial geben. Die Originaldokumente beziehen sich auf ein altes Segelschiff (Registrierungen mit genauen Abmessungen etc...) und gehen bis in die 50er Jahre zurück. Darf ich ein Foto dieser Dokumente hochladen und verwenden? Vielen Dank und Grüße --Crazy piwi 22:01, 1. Jun. 2011 (CEST)

Hallo Crazy piwi!
Das sind jetzt verschiedene Punkte…
  • Der Besitzer hat keinerlei (Urheber-)Rechte an den Dokumenten; seine Freigabe brauchen wir nicht zwingend.
  • Je nach dem, was diese Dokumente beinhalten, könnten sie mangels Schöpfungshöhe sowieso gemeinfrei sein – dann kannst du sie hochladen.
  • Je nach dem, wie die Dokumente veröffentlicht wurden, könnten sie als Amtliches Werk gemeinfrei sein – dann kannst du sie hochladen.
  • Die Möglichkeit, dass die Dokumente qua Alter gemeinfrei sein könnten, ist ausgeschlossen, wenn das Älteste in den 50er-Jahren entstanden ist.
  • Andernfalls brauchen wir eine Freigabe des Urhebers.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:00, 2. Jun. 2011 (CEST)

Datei des jungen Alberto Giacometti, gemalt von seinem Vater

Dieses Porträt ist aus mir unerfindlichen Gründen, da gemeinfrei, gelöscht worden, siehe history. Mag jemand helfen, sie wiederherzustellen oder mir eine andere Seite für eine Anfrage nennen?

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alberto_Giacometti&action=history

Vielen Dank -- Alinea 10:22, 2. Jun. 2011 (CEST)

Es scheint sich um ein Missverständnis zu handeln. Ich habe den löschen Administrator auf Commons angesprochen (bzw. hier). Falls das hier ein anderer Com-A sieht und selbst aktiv werden will – gerne. ;) Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:28, 2. Jun. 2011 (CEST)
Vielen Dank, Ireas, dann warte ich ab und schau, was passiert. Kann ich notfalls neu hochladen? Grüße ;-) -- Alinea 10:41, 2. Jun. 2011 (CEST)
Die Datei wurde inzwischen restauriert von einem anderen mitlesendem Commons-Admin. Bitte in zukünftigen Fällen nicht erneut hochladen, sondern solche Anfragen an die Löschprüfung auf Commons stellen. --AFBorchert 01:10, 3. Jun. 2011 (CEST)

Bitte um einfache Erklärung von Urheberrecht

Liebe Rechtskundige, könntet ihr bitte kurz Benutzer Inconnu erklären, warum er nicht Texte von Websiten Dritter übernehmen darf ohne Freigabe? In meiner Erklärung scheint er eine katholisch-fundamentalistische Verschwörung oder ähnliches zu sehen. Ich weiß, dass diese Anfrage ein wenig merkwürdig anzumuten scheint, aber eine Alternative zur Anfrage hier sehe ich nicht. Danke im Vorraus. --Atlan Disk. 22:32, 2. Jun. 2011 (CEST)

Wer auf Bearbeiten klickt (bei Artikeln oder Diskussionen), findet unterhalb des Quelltextes ein sehr großes Feld, in dem steht „Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten! Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.“ Unterhalb des Buttons Seite speichern steht: „Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann speichere ihn nicht. Falls du den Text nicht selbst verfasst hast, muss er unter den Nutzungsbedingungen verfügbar sein und du stimmst zu, notwendigen Lizenzanforderungen zu folgen.“
Da die Texte der www.opusfrei.org nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden (zumindest konnte ich keinen solchen Hinweis finden), dürfen sie ohne Erlaubnis des Urhebers nicht verwendet werden. Lediglich im Rahmen des Zitatrechts wäre dies möglich. Oder eben mit schriftlicher Freigabe der Rechteinhaber. --Die Schwäbin 23:05, 2. Jun. 2011 (CEST)
Herzlichen Dank --Atlan Disk. 02:22, 3. Jun. 2011 (CEST)

Bild mit Persönlichkeitsrechten

Hallo,

ich würde gerne das Bild eines E-Sportler auf einer E-Sport Veranstaltung in meinem Artikel benutzen. Benötige ich neben der Urheberrechtsgenehmigung noch zusätzlich eine persönliche Genehmigung der auf dem Foto abgebildeten Person? http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Socke_EPS_Pokal.jpg Leider konnte ich hier bisher darauf noch keine genau Antwort finden. Und wenn ich eine persönliche Genehmigung von der Person benötige, gibt es dafür irgendeine Textvorlage? Danke --Peshay159 10:37, 2. Jun. 2011 (CEST)

Grundsätzlich ist es sehr zu empfehlen, das Einverständnis der abgebildeten Person einzuholen. Details zur Rechtslage gibt es hier. Auch wenn es Fälle gibt, bei denen das Einholen eines Einverständnisses nicht zwingend erforderlich ist (etwa bei Personen der Zeitgeschichte in einem öffentlichen Auftritt), ist es immer hilfreich, weil dies nachträglich Ärger verursachen kann. Die Leute lesen die Artikel, die über sie geschrieben werden und sind nicht unbedingt begeistert, wenn ein unvorteilhaft erscheinendes Bild veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall fehlt übrigens noch die Genehmigung des Urhebers. All dies sollte bitte über das OTRS-Team abgewickelt werden. Bitte E-Mails dazu an permissions-commons-de@wikimedia.org schicken. Vorlagen mit Erklärungen etc. gibt es unter Commons:E-Mail-Vorlagen. Grüße, AFBorchert 20:05, 2. Jun. 2011 (CEST)
Beim Urheber des Bildes habe ich bereits angefragt, die wollten das noch mit ihrer Rechtsabteilung klären. Muss die abgebildete Person dann auch einen bestimmten Text zur Einverständniserklärung an permissions-commons-de@wikimedia.org schicken? --Peshay159 22:44, 2. Jun. 2011 (CEST)
Bislang ist es noch nicht üblich, diese explizit einzufordern, in dem Sinne, dass sie uns anschließend schriftlich vorliegt. Im Normalfall konzentrieren sich die OTRS-Mitarbeiter der Permission-Queues primär darum, die urheberrechtliche Seite sicherzustellen und gehen im Normalfall davon aus, dass keine Verletzung der Rechte am eigenen Bild vorliegt bzw. es stellt sich erst überhaupt nicht die Frage, wenn etwa der Abgebildete uns das Bild organisiert. In vielen Fällen wird das auch mündlich geregelt und dann wäre es nachträglich ein erheblicher Aufwand, es auch noch schriftlich festzuhalten. Aber wenn eine schriftliche Erklärung bereits vorliegt, würde ich persönlich dies begrüßen – allerdings dürfte dies bislang kaum praktiziert worden sein. --AFBorchert 01:02, 3. Jun. 2011 (CEST)
Das Bild ist von den Persönlichkeitsrechten her unproblematisch, da der Abgebildete offenkundig bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten ist. Das macht ihn zur relativen Person der Zeitgeschichte. Das gilt auch für alle anderen Bilder von öffentlichen Wettkämpfen. Also brauchst du nur eine urheberechtliche Freigabe des Fotografen, der das Bild unter eine unserer freien Lizenzen stellen muss. Grüße --h-stt !? 15:50, 3. Jun. 2011 (CEST)

Bildrechte Oribatida.jpg

Kann bitte mal jemand auf diesen Edit schauen. Müsste es dann hier auch gelöscht werden? --Of 19:32, 4. Jun. 2011 (CEST)

Ja muss es. Das Bild ist vollkommen rechtswidrig hochgeladen worden. Löschung auf Commons läuft. --h-stt !? 11:01, 6. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe mal die ursprüngliche Photographin kontaktiert. Vielleicht gibt sie ja nachträglich die Erlaubnis. --Túrelio 11:35, 6. Jun. 2011 (CEST)
Bestand leider auf Löschung, was ja ihr gutes Recht war. --Túrelio 14:52, 7. Jun. 2011 (CEST)

Hallo, nachdem ich zweimal die Vorlage:Düp bei dem Bild eingesetzt habe und dies von einer IP revertiert wurde, empfahl mir Benutzer:Leyo diese Datei hier zu listen. Auf dem Bild wird eine Person dargestellt, deren Persönlichkeitsrecht vermutlich nicht gewahrt werden. Außerdem ist mir nicht klar, ob der Fotograph mit der Lizensierung des Bildes hier einverstanden ist. Darum bitte ich das Bild zu überprüfen. Viele Grüße --Christian1985 (Diskussion) 23:41, 6. Jun. 2011 (CEST)

Ich erachte das Recht am eigenen Bild (es handelt sich um einen Konzertbesucher) hier als kritisch, bin aber kein Experte auf diesem Gebiet. --Leyo 10:39, 7. Jun. 2011 (CEST)
D'accord mit Leyo. Da hier eine einzelne Person herausgepickt wurde, verletzt das Foto mit hoher Wahrscheinlichkeit dessen Recht am eigenen Bild. Die Veröffentlichung eines solchen Fotos, verlangt die Zustimmung des Abgebildeten. Das ist einfach die Rechtslage in D. Daran ändert auch nichts, dass man es hier in früheren Zeiten nicht so genau damit genommen hat. --Túrelio 17:14, 7. Jun. 2011 (CEST)
Ohne OTRS-Freigabe muß das Bild gelöscht werden. Völlig unabhängig davon, ob es weitere solche Fälle gibt. -- smial 17:17, 7. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe die DÜP-Vorlage wieder eingesetzt und spezifiziert. --Leyo 17:42, 7. Jun. 2011 (CEST)
Eindeutiger Fall, Verletzung § 22 KUG --> SLA --Marcela 17:50, 7. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe das Bild mal aus zwei Artikeln entfernt. Noch fehlt der SLA auf der Bildseite, sonst würde ich das löschen. ---- ST 23:58, 7. Jun. 2011 (CEST)
Habe den SLA gestellt. --Christian1985 (Diskussion) 00:10, 8. Jun. 2011 (CEST)
Ist wech. ---- ST 00:14, 8. Jun. 2011 (CEST)
Ich eben zufälligerweise auch noch auf Resolution:Images of identifiable people aufmerksam gemacht. Viele Grüße --Christian1985 (Diskussion) 22:04, 7. Jun. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe

Ist die Schöpfungshöhe bei dem Partei-Symbol (linkes Symbol, Händedruck auf gelbem Untergrund) erreicht; würde gerne ausschneiden. --Atamari 03:12, 2. Jun. 2011 (CEST)

Ist das tatsächlich ein offizielles Logo? Sieht aus, wie aus einer Clipart-Sammlung entnommen. -- Herby 19:35, 2. Jun. 2011 (CEST)
Na ja, es ist auch hier zu finden. --Atamari 22:05, 2. Jun. 2011 (CEST)
Und...? Hat dieses Clipart eine Schöpfungshöhe? --Atamari 15:43, 4. Jun. 2011 (CEST)
Nach deutschem Recht nicht, da verweise ich mal auf die Rechtsprechung zum SED-Logo (angegeben in Schöpfungshöhe). --h-stt !? 09:36, 8. Jun. 2011 (CEST)
Danke für die Aussage (Verwendung). --Atamari 20:42, 8. Jun. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Atamari 20:42, 8. Jun. 2011 (CEST)

gemeinfreie Postkarten

Hey, unter Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#St.C3.A4dte stehen "gemeinfreie Postkarten aus Deutschland bei Zeno.org" Zeno gibt die Postkarten, die aus der Zeit um 1900 stammen und gemeinfrei sind. Wie muss man die jetzt kennzeichnen? Mit {{PD-old}}? --CENNOXX 02:38, 9. Jun. 2011 (CEST)

Zeno.org gibt keine Garantie dafür, dass die Werke auch wirklich gemeinfrei sind, siehe http://www.zeno.org/Zeno/-/Lizenz%3A+Gemeinfrei : "Dieses Werk ist nach unserer Meinung frei von Rechten Dritter. Vor einer weiteren Verwertung ist unbedingt zu überprüfen, ob diese Auffassung haltbar ist, da Zenodot jegliche Haftung ablehnt und ausdrücklich nicht von möglichen Ansprüchen Dritter freistellt." Wie gut sie im Fall einzelner Postkarten die Gemeinfreiheit abgeklärt haben, weiss ich nicht. Ausserdem scheinen sie Datenbankschutz in Anspruch zu nehmen: "Die Übernahme der Gesamtheit der verfügbaren Inhalte wie auch von wesentlichen Teilen in eine andere Datenbank ist nicht gestattet." Ich vermute also, dass sie bei Übernahme zahlreicher Postkarten ("wesentliche Teile"?) unter Umständen Ärger machen könnten (ob berechtigt und mit Erfolgsaussichten? - keine Ahnung). Gestumblindi 03:51, 9. Jun. 2011 (CEST)

Urheberrecht bei Smithsonian-Fotos

Gelten Fotos, die ein Angestellter der Smithsonian Institution bei der Arbeit geschossen hat, als Werk der US-Regierung und somit als gemeinfrei? Danke & Gruss, --Cú Faoil RM-RH 21:25, 7. Jun. 2011 (CEST)

Schau mal hier: http://www.si.edu/termsofuse. --Nobody Perfect 21:35, 7. Jun. 2011 (CEST)
Dieser Diskussion zufolge ja. --Túrelio 21:37, 7. Jun. 2011 (CEST)
Konkret geht es um das linke Foto auf dieser Seite. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 23:26, 7. Jun. 2011 (CEST)
Da sich die Meinungen nun widersprechen, solltest du vielleicht mal auf commons:COM:VP nachfragen (engl.). --Túrelio 08:35, 8. Jun. 2011 (CEST)
Ein Blick in die FAQ der genannten Seite (die zum kommerziell vertriebenen Smithsonian Magazine gehört) hilft :-) "Q: Who do I contact to request permission for use of articles or images from Smithsonian magazine? A: Please send all rights and permission queries to MagazinePermissions@si.edu." --Nobody Perfect 11:49, 8. Jun. 2011 (CEST)
Schade. Danke. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 19:09, 8. Jun. 2011 (CEST)
Wieso schade? Schreib doch mal eine E-Mail, vielleicht ist es kein Problem --Nobody Perfect 09:14, 9. Jun. 2011 (CEST)
Die Problematik ist, daß die Smithsonian Organization zwar vom Kongress gegründet wurde, aber keine Bundesbehörde ist (sondern eine Stiftung). Falls aber der Ersteller von einzelnen Inhalten des SI ein Bundesbediensteter ist, und er hat den Inhalt im Rahmen seiner Beschaftigung geschaffen, dann gilt auch hier PD-USGov. Isses ein Angestellter der SI, gilt Copyright. Es kommt somit auf den Einzelfall an. --Matthiasb (CallMyCenter) 09:45, 9. Jun. 2011 (CEST)
Genau. Wenn ich Cú Faoil recht verstanden habe, geht es ihm ja auch ein konkretes Foto (oben verlinkt). Ist bestimmt einen Versuch wert, diesbezüglich mal dort anzufragen, grundsätzlich scheint die Einstellung ja offen zu sein. --Nobody Perfect 09:51, 9. Jun. 2011 (CEST)
Ja, aber es scheint mir eine durchaus starke Betonung des non commercial zu geben, wenn du die einzelnen Punkte des FAQ betrachtest. Aber wie man sagt, Versuch macht kluch. --Matthiasb (CallMyCenter) 09:59, 9. Jun. 2011 (CEST)

Fotostream von The National Archives UK

Auf FlickR ist ein Fotostream von The National Archives UK (hier). Lizenz ist: "Keine Urheberrechtsbeschränkungen bekannt". Heist das frei? Frei auch für Commons? --Atamari 13:36, 9. Jun. 2011 (CEST)

Da ist man sich bei Commons wohl selbst noch nicht ganz eingig drüber, siehe Commons:Commons:Flickr_files#The_Commons_on_Flickr, sowie Commons:Template:Flickr-no known copyright restrictions und ggf. die dazugehörige Löschdiskussion. --El Grafo (COM) 14:53, 9. Jun. 2011 (CEST)
Sieht auch irgendwie nach commons:Template:PD-UKGov aus, oder? --Atamari 21:32, 9. Jun. 2011 (CEST)

nachträgliche Änderung der Lizenzbedingungen eines Bildes auf Commons (nach 3 Jahren) durch den Autor erlaubt?

Hallo, ist eine nachträgliche Änderung von Lizenzbedingungen wie hier erlaubt? Dadurch würde doch jemand, der die Datei unter PD-self lizenzgemäß benutzt hatte zum Verletzer der neuen Lizenz werden ohne etwas falsch gemacht zu haben, oder? --Hagar66 21:29, 9. Jun. 2011 (CEST)

Nein, ist es nicht. Nur solltest du das besser auf Commons und nicht hier thematisieren. --Túrelio 21:33, 9. Jun. 2011 (CEST)
Hm. Irrtum wäre eine zu prüfende Möglichkeit, die bei den verwendeten Lizenzen nicht ganz auszuschließen wäre und damit die Änderung rechtfertigen könnte. ---- ST 21:51, 9. Jun. 2011 (CEST)
Hab den Betreffenen schon angesprochen, ist einsichtig. --Túrelio 22:06, 9. Jun. 2011 (CEST)
Danke! Und sorry, stimmt schon mit "auf commons thematisieren". --Hagar66 09:49, 10. Jun. 2011 (CEST)

Auf dem Bild sind einige Festivalbesucher zu sehen. Ich bitte hier zu prüfen, ob das Bild gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. --Christian1985 (Diskussion) 10:10, 10. Jun. 2011 (CEST)

Nein, das ist eine Übersichtsszene, niemand wird herausgestellt. Grüße --h-stt !? 10:45, 10. Jun. 2011 (CEST)
Das sehe ich ebenso. --Marcela 10:48, 10. Jun. 2011 (CEST)
Oki, danke! --Christian1985 (Diskussion) 13:30, 11. Jun. 2011 (CEST)

Unterliegen Grundrisse von Bauwerken dem Urheberrechtsschutz ?

z. B. von öffentlichen Gebäuden oder Kirchen? Brunswyk 17:27, 11. Jun. 2011 (CEST)

Grundrisse egal welcher Bauwerke können nicht geschützt sein, wenn sie normgerecht angefertigt wurden, was Grundlage eines Bauantrages ist. Sowie jemand da eigene Schöpfung einfließen läßt, sind das keine zulässigen Bauzeichnungen mehr. --Marcela 19:56, 11. Jun. 2011 (CEST)

Hallo, ich würde gerne das Bild hier nutzen. Kann man das bitte auf Wikimedia Commons stellen? Da Enrico Hillyer Giglioli schon seit 1909 Tod ist, sollte es auch keine Urheberprobleme geben. Weiß leider nicht wie ich das auf Commons bekomme und will auch keinen Account beim englischen Wiki.--Earwig 21:34, 10. Jun. 2011 (CEST)

Ja, das konnte man, bzw. ich: Datei:Amphiptera pacifica.jpg Grüße, Grand-Duc 12:25, 11. Jun. 2011 (CEST)
Danke--Earwig 14:05, 12. Jun. 2011 (CEST)

Dieses Bild hat auf ru die Angabe GFDL 1.2/CC-by-SA 3.0. Ist das irgendwie realistisch, bzw. können wir das Bild nach Commons transferieren? --Atlan Disk. 23:53, 10. Jun. 2011 (CEST)

IMO nein. Die Lizenzierung ist ziemlich fragwürdig. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Uploader nicht selbst der Urheber ist. Und von einer Freigabe der Erben oder etwaigen Rechteinhaber ist nichts zu lesen. Aufgrund der Lebensdaten des Abgebildeten wäre es u. U. möglich, dass das Foto aufgrund des Alters bzw. des Todesdatums des ungenannten Fotografens bereits gemeinfrei ist. Aber für mich riecht das stark nach URV. Bei Bildern der russischen WP wäre ich sowieso grundsätzlich sehr vorsichtig. --Kam Solusar 21:33, 11. Jun. 2011 (CEST)
Danke. Wenn tatsächlich Ekkehard Hieronimus († 1998) der Urheber ist, dann ist es wohl sicherlich nicht gemeinfrei. --Atlan Disk. 12:30, 12. Jun. 2011 (CEST)
Ich schätze, dass Hieronimus eher nur der Autor des Buchs ist, aus dem das Bild abgescannt wurde. Eventuell fände sich ja im Buch ein Hinweis auf die Herkunft des Fotos. --Kam Solusar 23:54, 12. Jun. 2011 (CEST)

Strichmännchen aus der Werbung

Datei:La Linea laughing.svg
aus welcher Werbung?

Ein User hat gerade hier solche Linien-Strichzeichnungen hochgeladen. Die kommen mir aus einer Werbung für ein Schmerzmittel (ich komm gerade nicht drauf welches) sehr bekannt vor. Wie siehts aus, erlaubte Abwandlung? -- Quedel 18:32, 11. Jun. 2011 (CEST)

Ist wohl eher La Linea, auch wenn ich auch erst an das Werbemännchen dachte (irgendwas mit Halsschmerzen, oder meintest du dieses blaue Männchen, das gegen trockene Haut wirbt; mir fällt zu beiden der Produktname nicht ein …). Andert aber nix an der URV-Frage. --Paulae 18:58, 11. Jun. 2011 (CEST)
Das ist Faktu Akut. XenonX3 - (:±) 19:58, 11. Jun. 2011 (CEST)
Ah, den kannte ich nicht. Meine Vorschläge sind mir inzwischen wieder eingefallen. Das eine war das Linola-Männchen und das andere der Dobendan-Mann. Sind aber beide nix gegen den Herrn von Faktu Akut, der wohl in der Tat dem Linea-Mann am ähnlichsten ist. ;-) --Paulae 21:51, 11. Jun. 2011 (CEST)

Als menschliche Darstellung haben wir leider überhaupt keinen Interpretationsspielraum, sowas ist geschützt. --Marcela 19:54, 11. Jun. 2011 (CEST)

Würde ich im ersten Moment auch denken, aber wenn die Idee des Linienmännchens für Markenwerbung genutzt werden darf, dann darf der hier das auch, oder bezahlen die Firmen alle für die Nutzung der Idee? Die Posen des Männchen sind m.E. selbst gemalt, nicht kopiert. --Martina Disk. 22:28, 11. Jun. 2011 (CEST)
Diese Strichmännchen hier sind keine bloße Idee, sondern sehen exakt so aus wie das Original. Wie malen doch hier auch nicht einfach Micky Maus oder Donald Duck irgendwo ab und sagen dann: Hey, diese Pose der Figur habe ich selbst erfunden, ergo ist das Werk frei. --Paulae 12:07, 12. Jun. 2011 (CEST)
Danke fürs Mitdenken. Dateien wurden ja bereits schon wieder gelöscht. -- Quedel 14:06, 12. Jun. 2011 (CEST)

Hallo zusammen: tut mir Leid ich hab die Lizenz falsch verstenden. Ich würde dann jedoch gerne für den Artikel La Linea ein Bild unter der Lizenz "Bild-LogoSH" hochladen... ist das OK? PS: Wenn solche Diskussionen geführt werden dann wäre es toll wenn der Urheber (ergo ich) den übels auch informiert wird damit er auch weiß was er falsch gemacht hat und lernt! :-) Danke für eure Arbeit!!! :-) Hmilch 14:38, 13. Jun. 2011 (CEST)

Das ist kein Logo, das ist eine Comicfigur. Und als menschliche Darstellung wäre es auch als Logo geschützt. Ergo, nein. --Paulae 14:57, 13. Jun. 2011 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort Paulae: aber was heißt Nein: Nein gar kein Bild oder Nein andere Lizenz? aber welche dann? Danke und Gruß Hmilch 15:18, 13. Jun. 2011 (CEST)
Auch wenn Du drei Jahre zum Nachzeichnen einer einzigen Figur brauchst, Du wirst dadurch nicht der Urheber. D.h. Du darfst das Werk nur hochladen wenn der Urheber oder Nutzungsrechteinhaber zustimmt und die Freigabe inkl. der gewählten Lizenz per E-Mail an die Wikimedia schickt. Siehe auch WP:FAQB. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:23, 13. Jun. 2011 (CEST)
Danke! Ich habe gadacht so ein Bild sei wie ein Logo: tut mir Leid! (Aus reiner Interesse) Warum ist dann sowas wiki/Kategorie:Datei:In_SVG_konvertieren_(Logo) erlaubt oder werden da auch alle Firmen einzeln gefragt? Wahrscheinlich stell ich mich viel zu blöd an. Sorry! Hmilch 15:27, 13. Jun. 2011 (CEST)
Wie ein Logo ≠ Logo; es werden nur Logos ohne Schöpfungshöhe akzeptiert. Inwieweit SH gegeben ist, wird ggf. hier im Einzelfall diskutiert. In der Kat geht es nur ums optische Verbessern von Logos, die keine SH haben. Hat aber alles nix mit dem Fall hier zu tun, das hier ist eine Comicfigur. --Paulae 15:37, 13. Jun. 2011 (CEST)
Danke :-) ich glaub jetzt hab ich es verstaden... steht ja auch unter Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_und_eigene_Nachzeichnungen_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_.E2.80.A6.29 aber sowas zu finden und zu verstehen ist für den Laien nicht so einfach :-) - Noch mal Sorry und vielen Dank für die Mühe! Hmilch 15:54, 13. Jun. 2011 (CEST)
(BK) Die Dir als Vorlage dienenden Figuren werden als geschützte Werke der bildenden Kunst betrachtet und haben somit einen Urheber und nur er entscheidet wo und wie seine Werke genutzt werden. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 16:04, 13. Jun. 2011 (CEST)

Arbeiten von Karl Manninger

Mag jemand die urheberrechtlichen Fragen unter WP:FWS#Kirche Alpnach beantworten? --Leyo 11:24, 1. Jun. 2011 (CEST)

Niemand? Dann stelle ich wohl am besten einen DR auf Datei:Pfarrkirche Alpnach Deckenbild.JPG… --Leyo 23:38, 6. Jun. 2011 (CEST)
Commons:Commons:Deletion requests/File:Pfarrkirche Alpnach Deckenbild.JPG --Leyo 21:47, 9. Jun. 2011 (CEST)

… it seems we need a legal expertise for that, which should then go in our entry FOP-in-Switzerland“ --Leyo 09:29, 14. Jun. 2011 (CEST)

Kann ich das Logo von der Kindervierschanzentournee hier hochladen? -- Auto1234 07:43, 7. Jun. 2011 (CEST)

Ja, aber falls möglich in einer höheren Qualität und nicht als JPG. --Leyo 10:40, 7. Jun. 2011 (CEST)
Welche Auflösung soll ich nehmen? -- Auto1234 11:04, 7. Jun. 2011 (CEST)
Die Auflösung der Quelldatei. Die oben verlinkte JPG-Grafik ist qualitativ aber schlecht. Findest du nichts besseres? --Leyo 11:19, 7. Jun. 2011 (CEST)
Nein es gibt kein besseres Logo. -- Auto1234 12:07, 7. Jun. 2011 (CEST)
Ich hab in den Worddokumenten Nennungsformular eines gefunden, das größer ist. Ich konnte es extrahieren, habe aber keinen Account zum Hochladen.--79.250.105.45 00:57, 9. Jun. 2011 (CEST)
Du könntest es auf einen Imagehoster hochladen, und dann z.B. bei WP:FZW um Übertrag bitten, nehme ich an. --Atlan Disk. 00:04, 11. Jun. 2011 (CEST)
Auto1234 könnte sich auch selbst die mühe machen, das ist kein Voodoo.--79.250.110.180 10:05, 14. Jun. 2011 (CEST)

Bildnutzung

Hallo,

ich habe hier per email eine Anfrage zu einem meiner Bilder auf Commons (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Simmondsia_chinensis_01.jpg?uselang=de) aus einem Druckhaus bekommen. Folgende Fragestellung liegt vor: 1. Besteht die Möglichkeit Ihnen das Bild abzukaufen? 2. Welche Preisvorstellungen hätten Sie? Da ich sowas noch nie gemacht habe, wie soll ich auf die Fragen reagieren? *etwas rat- und hilflos* --mw 11:19, 14. Jun. 2011 (CEST)

Verweise den Anfragenden netterweise auf die CC-Lizenz, nach der er das Foto einfach gegen Nennung deines Namens und der Lizenz verwenden darf. Ist ihm das nicht genug, frag ihn, welche Rechte er erwerben möchte. Wahrscheinlich geht es ihm um ein nicht-exklusives Nutzungsrecht. Das kannst du ihm formlos oder in einem siebenseitigen Vertrag einräumen. Den Preis kannst du frei aushandeln, wobei er wohl kaum über 30-50 Euro liegen wird. Grüße --h-stt !? 15:01, 14. Jun. 2011 (CEST)
Ein Paar konkrete Hinweise bezüglich der kostenlosen Weiternutzung gibt auch Commons:Commons:Weiterverwendung#Creative_Commons_.28CC.29. Du hast natürlich durch das Hochladen bei Commons keine exklusive Lizenzierung unter CC vereinbart. Entsprechend kannst du die Einhaltung von CC fordern oder separate Nutzungsrechte ohne die Einhaltung von CC aushandeln. Aus deiner Fragestellung wird auch nicht klar ob du überhaupt Geld für dein Foto möchtest oder es dir nur Angeboten wurde. ~ Stündle (Kontakt) 22:08, 14. Jun. 2011 (CEST)
Falls du eine unfreie Nutzung überhaupt gestatten und dir dann bezahlen lassen möchtest, ist für den Preis die Art der Nutzung und die Auflage des Druckwerks maßgeblich. Unbesehen 30-50 Euro zu behaupten, zeugt nicht von ausgeprägter Kenntnis des Bildmarktes. Wenn du eine grobe orientierung haben willst, kannst du mich per Wikimail anfunken und ich schaue in der MFM-Liste für dich nach. --Martina Disk. 22:19, 14. Jun. 2011 (CEST)
Es ist einfach wichtig, dass du ihm kein exklusives Nutzungsrecht einräumen kannst, da du das Bild ja unter eine freie Lizenz gestellt hast. Solltest ihm also die Optionen klar machen: Bild nach Lizenz kostenlos nutzen; gegen Gebühr nutzen, ohne dabei die Lizenz einhalten zu müssen - oder, wenn du gar kein Geld damit machen willst, könntest du auch einfach so erlauben, das Bild kostenlos ohne Namens-/Lizenznennung zu nutzen, versteht sich, diese Option steht dir als Urheber frei. Gestumblindi 22:48, 14. Jun. 2011 (CEST)
Danke für Eure Meldungen. Mir gehts nur darum, das das Bild weiterhin auf Commons bestehen bleibt. Mir wurde das nur per email angeboten. Ich würde wenn überhaupt, das Geld auch an WP spenden. @Martina: ich melde mich per wikimail mal bei Dir. --mw 23:01, 14. Jun. 2011 (CEST)

Ein "ungeschriebenes Gesetz" sagt aus, daß man Fotos nicht unter 35 Euro verkaufen soll. das soll den freischaffenden Fotografen ihren Job ermöglichen. Mit dieser Untergrenze soll verhindert werden, daß Freiberufler ihre Existenzgrundlage verlieren. Seriöse Berufsfotografen halten sich daran, selbst wenn ein Motiv faktisch das nicht wert ist. --Marcela 23:09, 14. Jun. 2011 (CEST)

Riemann Musiklexikon gemeinfrei?

Es herrscht unter den Teilnehmern des Portals Musik keine völlige Klarheit, inwieweit die Inhalte des Riemann-Lexikons noch urheberrechtlich geschützt sind. Das Riemann-Lexikon enthält viele kleinere Artikel etwa zu musikalischen Vortragsbezeichnungen, die man mit geringem Aufwand per Copy and Paste und geringfügiger Überarbeitung in nützliche Wikipedia-Artikel umwandeln könnte. Die Zulässigkeit solchen Vorgehens ist jedoch unklar, da zwar das Riemann-Lexikon im Internet-Archiv als Public Domain deklariert wird, jedoch das Anklicken der angebotenen weiterführeden Links in ein Gestrüpp juristischer Finessen führte, das zu durchschauen einem simplen Musikerhirn allzu mühsam erscheint. Wir wären deshalb für eine Aufklärung darüber, was man darf und was nichr, sehr dankbar. --Balliballi 22:28, 14. Jun. 2011 (CEST)

Grundsätzlich gilt ja: Texte werden erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Dein Link zeigt auf einen Band des Riemann-Musiklexikons (12. Auflage), das von 1958-75 erschien (Band 3, den Sachteil von 1967). Die Texte dieser Ausgabe sind bestimmt nicht gemeinfrei, soweit sie nicht noch von Hugo Riemann selbst stammen (ich weiss nicht, wie viel in dieser Ausgabe noch von H. Riemann ist; da er 1919 starb, ist sein Werk schon länger gemeinfrei). Auch von der Erstausgabe sind nur die Teile sicher gemeinfrei, die von Riemann stammen - fertiggestellt und bearbeitet wurde das Werk vom Musikwissenschaftler Alfred Einstein, der erst 1952 starb und dessen Werke daher noch bis 2022 geschützt sind. Also vorsichtig sein! Wenn ihr genau wisst, dass ein Text von Hugo Riemann selbst geschrieben wurde, geht das in Ordnung. Sonst eher nicht. P.S.: Soviel ich weiss, legt archive.org US-amerikanisches Copyright zugrunde - es kann durchaus sein, dass ein Werk, dessen Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, in den USA gemeinfrei ist (beispielsweise alles vor 1923 erstmals Erschienene), aber das gilt eben nur für die USA und nicht hier. Gestumblindi 22:37, 14. Jun. 2011 (CEST)

Kann man dieses Bild auf Commons laden?

[1] Es hat einen dreidimensionalen Rahmen. Danke --92.74.115.212 17:08, 13. Jun. 2011 (CEST)

Notfalls wird der Rahmen abgeschnitten, falls man ihn selbst als Kunstwerk zu betrachten hat. --Marcela 07:03, 14. Jun. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Datei:21475040.jpg Dank an BWS 92.75.24.144 15:18, 15. Jun. 2011 (CEST)

Kann das Foto eines Kunstwerk vom Künstler freigegeben werden, während das Kunstwerk sein Copyright behält?

Die Sache ist die: Ich habe ein Foto eines Wandgemäldes gemacht, das offenbar unter das US-Copyright fällt (Bild:Los_Angeles_Venice2.jpg) und jetzt gelöscht werden soll. Nun hatte ich vor den Schöpfer anzumailen, um ihn zu fragen, ob das Foto auf Commons für ihn ok ist und bleiben darf - wobei ich während des Schreibens drauf kam, dass ein findiger Copyright-Polizist auf Commons ja trotzdem argumentieren könnte, das Gemälde sei ja nach wie vor geschützt und eine Freigabe für ein Foto davon also irrelevant. Was denkt Ihr? --Tsui 05:02, 14. Jun. 2011 (CEST)

Ich fürchte, wenn Copyright drauf ist, kann der Künstler das nicht mehr selbst entscheiden. Aber das muß er anhand seines Vertrages eigentlich selbst am besten wissen. --Marcela 07:05, 14. Jun. 2011 (CEST)
Was meinst du denn mit "wenn Copyright drauf ist", Ralf? Auch in den USA hat das Copyright erstmal der Schöpfer/Urheber, wenn nicht vertraglich mit einem Auftraggeber etwas anderes abgemacht wurde. Es wäre dann "Copyright drauf", aber das Copyright des Künstlers, und dieser könnte eine Freigabe erteilen. Da in den USA das Copyright jedoch übertragbar ist, ist natürlich möglich, dass es vom Künstler abgegeben wurde, dann wäre es nur der neue Inhaber, der eine Freigabe erteilen könnte, der Künstler tatsächlich nicht mehr. Tsui, mir ist völlig unklar, was du mit "das Gemälde sei ja nach wie vor geschützt" meinst. Wenn die Rechte beim Maler des Wandgemäldes liegen und dieser eine Freigabe erteilt, und auch der Fotograf des Fotos dieses freigegeben hat - dann wäre alles in Ordnung. Gestumblindi 22:45, 14. Jun. 2011 (CEST) Nachtrag: Ach so, ich verstehe. Du willst eine Freigabe des Künstlers nur für das Foto von seinem Kunstwerk? Hm, das wäre etwas seltsam/ungewöhnlich, scheint mir. Ich würde davon ausgehen, dass der Urheber darum gebeten wird, sein Gemälde selbst unter eine freie Lizenz zu stellen. Sowas in der Art von "der Urheber hat ein bestimmtes Foto seines Werkes freigegeben, und nur dieses bestimmte Foto" ist mir hier jedenfalls noch nie begegnet... Gestumblindi 22:52, 14. Jun. 2011 (CEST)
Ich staune, dass das Foto solange überlebt hat. @Tsui, bitte nicht so despektierlich über Commons-admins; das ist kein besonders angenehmer Job. Wenn du den Künstler kontaktierst, was ich immer gut finde, frage doch auch nach seiner Vorlage. --Túrelio 08:28, 14. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe mal direkt in der Löschdiskussion angefragt, ob das Bild behalten werden kann, wenn eine Freigabe des Künstlers (Malers) vorliegt. --Nobody Perfect 10:16, 14. Jun. 2011 (CEST)

Tsui: leg bitte eine lokale Kopie des Bildes auf der deutschen WP an. Nach unseren Regeln ist das Bild schon jetzt ok. Nacktaffe 11:43, 14. Jun. 2011 (CEST)

Vielen Dank für Eure Antworten!
@Marcela: Ich glaube(!) nicht, dass es da einen Vertrag gibt. Der Maler hat v.a. in Venice seit einigen Jahrzehnten eine ganze Reihe von Wandbildern geschaffen, das scheint(!) mir eher nicht allzu geschäftsmäßig vor sich gegangen zu sein. Es geht, soweit es Commons betrifft, in meinem VErständnis auch um sein Copyright bzw. Urheberrecht an seinem Werk.
@Túrelio: Ich hatte das Wandbild für eine elaboriertere Form von Graffiti gehalten, aber eben doch für "Straßenkunst", bei der ich bislang nicht an das Urheberrecht des Schöpfers dachte. Man lernt halt nie aus u. so gesehen hat der Maler wohl auch hier seine schutzwürdigen Interessen. Das mit den "Copyright-Polizisten" war nicht despektierlich gemeint, nicht sehr zumindest, wenngleich ich zugegebenermaßen am Anfang schon verärgert über den LA war. Aber das hat sich schon gelegt, weil ja offenbar tatsächlich ein Problem mit dem US-Copyright besteht. Bin ja sehr dafür, dass wir auch bei den Bildern auf der rechtlich sicheren Seite sind - nicht zuletzt aus Respekt den Künstlern gegenüber, ob es nun um Porträts od. um Abbildungen ihrer Werke geht. Bei meinen eigenen Fotos sind ansonsten ja in den allermeisten Fällen das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und das Hausrecht von Veranstaltern zu beachten, da sichere ich mich mittlerweile in der Regel mit Akkreditierungen und Freigabeanfragen ab.
@Nobody Perfect: Danke! Ich habe allerdings die mail noch nicht gesandt, weil ich hier zuvor ein paar Meinungen einholen wollte.
@Nacktaffe: Ich habe das File ja noch. Mal sehen wie es bzgl. Freigabe für ein Foto auf Commons weitergeht. Du meinst, das Foto würde in DE/A/CH unter Panoramafreiheit fallen? Auch wenn es in den US aufgenommen wurde? --Tsui 15:54, 14. Jun. 2011 (CEST)
Zum letzteren Punkt, ja, weshalb wir lokal auch Fotos vom beleuchteten Eiffelturm erlauben, die auf Commons ein no-go sind. --Túrelio 22:56, 14. Jun. 2011 (CEST)
Gut zu wissen. Was anderes, weil Du auf Commons angesprochen hast, dass das Gemälde ja vermutlich nach einen Foto angefertigt wurde und also auch die Freigabe dieses Fotografen erforderlich sei oder sein könnte: Dürfte ich also mit einem weiteren LA rechnen, wenn ich zwar die Freigabe des Malers hätte, aber nicht geklärt ist, ob der ein Foto als Vorlage verwendete? Ehrlich gesagt möchte ich dem Maler nicht mit weitergehenden Fragen auf die Nerven gehen, also von wem er möglicherweise abgemalt hat, ob er dessen Erlaubnis hatte und das ggf. auch beweisen kann usw. Da verzichte ich lieber auf weitere Diskussionen um dieses Foto. Ist halt eines weniger, who cares. --Tsui 23:58, 14. Jun. 2011 (CEST)
Darf ich kurz (nur, damit ich dazulerne) fragen, warum die Fotografie des zweidimensionalen Werkes ein Urheberrecht des Fotografen begründen würde? Oder ist das wieder eine de.WP-Sonderregel? --Schwäbin 09:55, 15. Jun. 2011 (CEST)
Ich bin mir auch nicht sicher ob es ursprünglich so gemeint war, aber Tsui reflektierte meiner Einschätzung nach darüber, ob das Gemälde nach einer bestehenden Photographie konzipiert wurde. --chris 10:04, 15. Jun. 2011 (CEST)
So ist es. I Verlauf der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass das Bild ja vermutlich ein Foto als Vorlage hatte, also auch zu klären wäre, ob der Maler überhaupt das Recht hatte, dieses Bild anzufertigen - und ich das bei meiner Anfrage an ihn auch gleich klären sollte. --Tsui 15:28, 15. Jun. 2011 (CEST)

@Schwäbin: Das hier diskutierte Foto zeigt ja nicht nur das Wandgemälde, sondern auch dessen Umgebung, daher hat natürlich auch der Fotograf (nach deutschem Recht) ein Urheberrecht an seinem Foto, was hier allerdings kein Problem ist, da es sich ja um Tsui selbst handelt. Fassen wir mal zusammen:

  • Wenn als Vorlage für das Wandbild ein Foto diente, ist das Wandbild auf Commons nur zulässig, wenn bereits das zugrundeliegende Foto unter eine freie Lizenz gestellt wird. Es reicht nicht aus, wenn der Fotograf dem Maler erlaubt hat, sein Foto für das Wandgemälde zu verwenden. Eine eigene Freigabe des Wandbild-Malers wäre dann im Falle von z.B. CC-BY-SA nicht mehr nötig, allerdings müsste er sich an die Lizenz halten (also bei CC-BY-SA an der Wand unter dem Gemälde den Urheber des Fotos nennen und einen Hinweis auf die Lizenz anbringen).
  • Ist das Wandbild hingegen eine freie künstlerische Vorstellung von Jim Morrison, der kein bestimmtes Foto zugrundeliegt, wäre eine Freigabe des Malers für sein Gemälde notwendig, oder des Copyright-Inhabers, falls er es z.B. an einen Auftraggeber übertragen hat.
  • Letzten Endes brauchen wir dann eine Freigabe des Fotografen Tsui für sein Foto, die haben wir ja ;-)
  • Nach deutschem Recht fällt das Wandbild hingegen unter die Panoramafreiheit und es sind keinerlei Freigaben ausser jener von Tsui nötig. In der deutschsprachigen Wikipedia werden solche Fotos, die gegen das Recht des Landes, in dem sie aufgenommen wurden, verstossen, geduldet - was ich persönlich übrigens sehr skeptisch sehe. Man beruft sich dabei auf das Schutzlandprinzip, was ich jedoch nicht überzeugend finde (schliesslich könnte ein Rechteinhaber auch in den USA klagen). Gestumblindi 20:30, 15. Jun. 2011 (CEST)

Mögliche Urheberechtsverletzung in Roermond

Im Artikel zu Roermond ist mir beim Sichten einer Weblinkänderung unter Roermond#Schiffsverkehr eine m. E. wortwörtliche Übersetzung aus einer Unternehmenswebsite aufgefallen. Leider finde ich im Moment via Google keine Quelle, was in dem Hafen genau läuft - ein diesbezügliches Dokument weigert sich mein Rechner wg. unbekannten Dateityp zu öffnen. Ich nehme die Passage jetzt mal zunächst bis auf einen pauschalen Passus ala R. hat Hafen für Güter raus. --Alupus 22:45, 14. Jun. 2011 (CEST)

Die Übernahme von Fakten bedeutet im Allgemeinen keine Urheberrechtsverletzung und durch Übersetzen geht dann noch jeder Anteil kreativer Schöpfung durch den Urheber verloren. Zum Nachlesen gibt es das unter Wikipedia:Textplagiat insbesondere der Abschnitt Grauzone. ~ Stündle (Kontakt) 11:03, 15. Jun. 2011 (CEST)

hallo , ich habe in Abstimmung mit Aktion 70 e.V. den Eintrag entwickelt und vieles erst einmal aus der Website des Vereins übernommen- am wochende sollte ein Kolege überarbeiten, ergänzen... dort steht aber das 20 fache und ich habe Einleitung und Schluss individuell gefertigt, die Auflistung der jahresereignisse ist ohnehin keine UHRV; nun hat Lienhard Schulz -kein Spezialist für Angebote von Jugendhilfeträgern- alles kurzerhand gelöscht und ich wüsste gern von Profis, ob er da ncht den Bogen überspannt hat. Gruß --joker.mg 18:03, 15. Jun. 2011 (CEST)

Was soll die Bemerkung „kein Spezialist für Angebote von Jugendhilfeträgern“? Ob es hier um Jugendhilfe, Kleintierzüchter oder Motorradrocker geht, ist völlig gleich. Wenn, wie du schreibst, die Textübernahme in Abstimmung mit diesem Verein geschieht, sollte es doch kein Problem darstellen, eine Textfreigabe ans Wikipedia:Support-Team schicken zu lassen, dann ist die Sache klar. Muster solcher Freigaben findest du unter Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben von Texten und Bildern. Gruß -- Rosenzweig δ 18:27, 15. Jun. 2011 (CEST)

Deutscher Artikel ins Portugiesische übersetzt

Gestern habe ich den Artikel Sebastião de Azevedo e Brito erstellt. Heute gibt es schon einen portugiessichen Artikel: pt:Sebastião de Azevedo e Brito. Nichts dagegen zu sagen, aber der Artikel ist sogar im Aufbau identisch mit dem Deutschen. Ein Hinweis darauf, dass dabei der deutsche Artikel übersetzt wurde fehlt, natürlich wurde auch nicht die Versionsgeschichte übernommen. Was kann man da machen? --JPF just another user 10:38, 13. Jun. 2011 (CEST)

Ich glaube in der pt-WP gibt es doch auch nen Import. Beantrage dort halt einen Versionsnachimport. Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 17:15, 13. Jun. 2011 (CEST)
Ohe ne Sorry hab mich vertan, exisiert dort wohl echt nicht. Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 17:17, 13. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe mich jetzt mal an die Wikipedia-Botschaft im pt-Wikipedia gewendet. --JPF just another user 17:37, 13. Jun. 2011 (CEST)
Was kann man da machen? - Du könntest dich z.B. freuen, dass der Artikel nun auch in der portugiesischsprachigen Wikipedia vorhanden ist, aber das ist wohl nicht dein Ziel, sondern welches genau? -- 84.157.83.246 02:03, 14. Jun. 2011 (CEST)
Er hat seinen Artikel unter der CC-BY-SA 3.0 freigegeben, das heißt, er schenkt ihn der Allgemeinheit, sofern diese ihn bei Weiterverwendung als Autor nennt und auch dem neuen Werk die freie Lizenz beigibt. Wenn das nicht geschieht, hat er das Recht, die Lizenzbedingungen einzufordern. Ich halte seine Frage für völlig legitim. --Schwäbin 10:30, 14. Jun. 2011 (CEST)
Dem kann ich mich nur anschließen. --Mogelzahn 13:21, 14. Jun. 2011 (CEST)
Plagiat, die höchste Form der Verehrung? ;-) Ich freue mich, dass die Artikel übernommen werden, aber ich finde es doch ein starkes Stück, dass ich hier Recherchearbeit betreibe und dann miene Mitarbeit nicht mal erscheint, zumal ich bei ähnlich gelagerten Fällen brav den Importwunsch stelle. Inzwischen ist mit Vertrag von Paravicini der zweite Artikel von mir genauso behandelt worden. In der Botschaft gab es bisher keine Reaktion. --JPF just another user 12:58, 14. Jun. 2011 (CEST)
Der Benutzer scheint eine Art „Gewohnheitstäter“ zu sein. Andere Artikel anderer Autoren sind ebenfalls betroffen. Ich finde es sinnvoller, ihn direkt auf seiner Disk anzusprechen, wie du es ja jetzt auch getan hast. Hab dort auch gleich noch ein wenig gesenft. Bisher hat er nicht wieder editiert. Mal sehen, was er sagt. --Paulae 23:24, 14. Jun. 2011 (CEST)

Ich kenne mich in der portugiesischen Wikipedia ja nicht aus, aber es wird dort doch wenigstens einen Baustein geben, um auf der Diskussionsseite auf die Quelle/Urheber eines übersetzten Artikels hinzuweisen, wie es in der englischen WP gehandhabt wird? Versionsimporte werden (in grösserem Ausmass) m.W. von den grösseren Wikipedias nur hier in der deutschen praktiziert. Mit einem passenden Baustein könnte man das Problem schon etwas "ausbügeln", wobei eigentlich empfohlen wird, auch in der Zusammenfassung der ersten übersetzten Version die Quelle klar anzugeben, das ist ja offenbar leider nicht geschehen. Gestumblindi 23:39, 14. Jun. 2011 (CEST)

Unser Kopierfreund hat nach dem Hinweis die portugiesischen Versionen auf Kurzformen reduziert. Ich weiß zwar nicht, warum er nicht eine Lösung wählte, bei der er seine Übersetzungsarbeit bestehen lassen konnte, aber ich glaube, das paßt jetzt vom Thema URV her. Es stellt sich höchstens die Frage, was mit der ersten Version des Artikels jeweils ist... --JPF just another user 15:07, 16. Jun. 2011 (CEST)
So etwas wie Vorlage:Übersetzung haben die in pt offenbar nicht (was mich auch überrascht). -jkb- 15:10, 16. Jun. 2011 (CEST)
Vielleicht könnte man es ja da mal einführen... . Ich schlage es mal unserem Master Copy vor. --JPF just another user 15:22, 16. Jun. 2011 (CEST)

Urheberrechtsverweis ausreichend?

Hallo zusammen, ich erstelle gerade für einen Kunden Eine Internetseite. Dazu möchte ich einige Bilder der Wiki-Bilderdatenbank verwenden. Ich habe die betreffenden Bilder wie bei unten stehendem Link mit einem "Auge" kenntlich gemacht. Das Auge ist ein Link zur Impressumseite wo ich die Wikiquelle des Bildes wiederum verlinkt habe. Komme ich meiner Pflicht damit zur Genüge nach, die Autoren nennen?

http://miafonto.com/burkhard_neu/index.php?site=projekte/projekte&link=projekte/link

viele Grüße Yorck (nicht signierter Beitrag von 84.169.169.71 (Diskussion) 11:08, 15. Jun. 2011 (CEST))

Ist es wirklich so schwer die jeweilige Bildbeschreibungsseite, den Lizenzbaustein sowie die dort verlinkten Lizenzbedingungen durchzulesen und danach zu handeln. --Btr 12:18, 15. Jun. 2011 (CEST) PS: Kleiner Tipp, ich glaube kaum, dass Deine Vorgehensweise mit einem Link zum Impressum und einem weiteren wiederum dort hinterlegten Link zur Bildbeschreibungsseite der Wikipedia das ist, was die Lizenzbedingungen der z.B. GFDL, CC-BY-SA oder CC-BY usw. fordern. (nicht signierter Beitrag von Btr (Diskussion | Beiträge) 12:20, 15. Jun. 2011 (CEST))

Die offensichtlichsten Fehler sind die fehlende Namensnennung und die fehlende Verlinkung der jeweiligen CC-Lizenz. Ob der Bildnachweis im Impressum der CC-Lizenz genügt oder am Bild erfolgen muss gilt als umstritten. Meiner Einschätzung nach sind die Risiken das die Nennung im Impressum nicht der CC-Lizenz entspricht eher gering, zumal auch eine Verlinkung am Bild erfolgt. Jedoch würde ich eher ein klickbares © als Verweis empfehlen, weil ich das Auge als verwirrend empfinde.

Stündle (Kontakt) 19:48, 15. Jun. 2011 (CEST)

Der Link zur jeweiligen Creative-Commons-Lizenz fehlt noch, etwa cc-by-sa/2.0/de. ~ Stündle (Kontakt) 18:26, 16. Jun. 2011 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Hallo zusammen,

ich war über Pfingsten auf der 1050-Jahrfeier in Eilenburg, dabei sind mehrere hundert Bilder entstanden, die ich gern in nächster Zeit über Commons öffentlich und damit natürlich WP zugänglich machen möchte (zumindest tw.). Das sind zwar bei weitem nicht meine ersten Bilduploads, aber die ersten auf denen unvermeidbar massenhaft Menschen zu erkennen sind. Daher möchte ich mich vorher versichern, was geht und was nicht; wann kommen die Aufnahmen in Konflikt mit dem Bildnisrecht? Wenn ja, reicht eine Unkenntlich-Machung? Wie sieht es konkret aus mit:

  • Darstellern auf Bühnen (ausdrücklich keine Personen der Zeitgeschichte)
  • Amtsträgern (Oberbürgermeister, Landrat etc. bei öffentlichen Veranstaltungen)
  • Teilnehmern an einem Festumzug (ausdrücklich keine Personen der Zeitgeschichte)
  • Personen, die nicht direkt zu erkennen sind, aus dem Kontext jedoch von dem einen oder anderen erkannt werden könnten (einzeln)
  • erkennbaren Personen im Publikum, auf öffentlichen Straßen und Plätzen (ohne, dass jemand bewusst heraussgestellt wird, obschon vordergründige Personen besser zu erkennen sind)

Ich hoffe das reicht euch, um es einzuschätzen. Im Einzelfall kann ich wenn nötig auch noch ausführlicher werden; ich wollte das bloß vor dem Upload klären.--Johannes Diskussion 19:26, 15. Jun. 2011 (CEST)

Recht am eigenen Bild#Rechtslage in Deutschland schon gelesen? Da stößt du recht bald auf § 23 Abs. 1 KunstUrhG, der die Verbreitung von „Bilder[n] von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ sowie von „Bilder[n], auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“, erlaubt. Nicht erlaubt ist (Abs. 2) „eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird“, ich denke aber nicht, dass das hier der Fall ist. Gruß -- Rosenzweig δ 19:46, 15. Jun. 2011 (CEST)
Gut du bist also der Meinung, dass es in allen Punkten keine Urheberrechtsprobleme gibt, wäre schön, aber nochmal z.B. die Amtsträger (im Porträt!): ist ein Landrat/OBM Person der Zeitgeschichte? Sind Darbeitungen auf Stadtfestbühnen mit Versammlungen, Aufzügen zu vergleichen? Wann hat eine Person ein berechtigtes Interesse, nicht abgebildet zu werden. Sry, wenn ich da so genau werden, will mir nur die etwaigen Probleme ersparen. Gruß, Johannes Diskussion 19:55, 15. Jun. 2011 (CEST).
Person der Zeitgeschichte hilft weiter. Es gibt absolute und relative Personen der Zeitgeschichte, zu letzteren zählen bspw. meistens Schauspieler, m. E. auch solche auf einem Stadtfest. Auch einen Landrat oder OB in seiner Amtsausübung (und dazu zählt sicher auch die „amtliche“ Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen) würde ich bedenkenlos zumindest bei den relativen Personen der Zeitgeschichte einordnen. Berechtigtes Interesse, nicht abgebildet zu werden, wäre wohl gegeben, wenn eine schützenswerte Privatsphäre berührt ist. Weitere Details bspw. im Artikel Caroline-Urteile. Kommt immer auf den Einzelfall an, aber mit ganz normalen Festfotos sollte es m. E. keine rechtlichen Probleme geben. Was natürlich nicht ausschließt, dass irgendjemand sauer auf dich ist, wenn du ein Bild von ihm ins Netz stellst, auf Google waren ja auch viele sauer, weil die für Streetview deren Häuser fotografiert und ins Netz gestellt haben, obwohl das rechtlich vollkommen ok war und ist. Risiken aller Art liegen letztlich immer bei dem, der etwas hochlädt. Gruß -- Rosenzweig δ 21:07, 15. Jun. 2011 (CEST)
Du kannst auch zusätzlich das Template Personality Rights verwenden bei den Bildern, die Dir nicht komplett eindeutig erscheinen. Zwar macht das die Bilder auch nicht „legaler“ (siehe die entsprechende Seite auf Commons), aber ich finde, dass es Nachnutzer doch nochmal aufklärt. In der Wikipedia selbst werden die Fotos ja in der Regel sachlich verwendet; problematisch ist immer, dass man nach dem Hochladen ja wenig Einfluss hat, was ein Nachnutzer eventuell daraus macht. Und da fühle ich mich mit dem Template doch etwas besser, denn zumindest die Nachnutzer, die nicht absichtlich schaden wollen, sondern nur wenig Rechtskenntnisse haben, sind damit informiert, dass nicht alles erlaubt ist. --Schwäbin 21:21, 15. Jun. 2011 (CEST)
Okay, ich danke euch.--Johannes Diskussion 17:09, 16. Jun. 2011 (CEST)

Jewiki (erl.)

Jewiki ist ein Wiki über das Judentum, seine Kultur, Religion und Persönlichkeiten. Die Texte wurde größtenteils per Copy und Paste aus der Wikipedia entnommen, was einer Urheberrechtsverletzung gleichkommt besonders aktiv darbei war der hier allseits bekannte Michael Kühntopf, aber dessen Bürokrat, Administrator und CheckUser-Berechtigter Tjarkus, der in der Wikipedia durch seine destruktive Arbeit als Löschantragsteller bekannt worden ist, ließ ihn getrost gewähren.


siehe auch:


www.jewiki.net/index.php?title=Ignatz_Bubis&oldid=5728

- http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ignatz_Bubis&oldid=87146761

- Glasklare URV vom feinsten!

- Was gedenkt man dagegen zu tun? Sich von dem Benutzer weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen?

--91.19.111.118 12:02, 16. Jun. 2011 (CEST)

Schön, das man sich hier in der Anonymität der IPs verstecken kann, um so mit Dreck zu schmeißen. Aber ehe Michael sich wieder Ärger einhandelt, spiel ich den Konterpart. Also es gilt neben WP:URV auch WP:AGF, für jeden. Wenn man sich die Versionsgeschichte bei Jewiki anschaut www.jewiki.net/index.php?title=Ignatz_Bubis&diff=next&oldid=5728, sieht man, daß schon eine Minute später der Linzenzkonforme Hinweis eingefügt wurde, und auch heute noch dort im Artikel steht. Also IP 91.19, ehe Du hier weiter auf diversen Seiten Deine manipulativen Vorwürfe erhebst, schreib erstmal genausoviel wie Michael für die Wikipedia, dann kannst Dich zu Recht empören. Oliver S.Y. 12:11, 16. Jun. 2011 (CEST)
Und wie kommst Du auf die schräge Idee, Tjarkus wäre Admin oder gar CU-berechtigt? --Nobody Perfect 12:13, 16. Jun. 2011 (CEST)
Das hatte ich überprüft, er meint damit das Jewiki www.jewiki.net/index.php?title=Benutzer:Tjarkus.Oliver S.Y. 12:36, 16. Jun. 2011 (CEST)
Es entspricht nicht unserer Vorgehensweise mit Versionsimport, eine derartige Kennzeichnung wird aber nicht als URV angesehen. --Marcela 14:12, 16. Jun. 2011 (CEST)
Was heißt bitte schon, "nicht unserer Vorgehensweise"? Gerade nach dem aktuellen Megastreit um die Bilder dachte ich, das jemand wie Du solche Arbeitsweise begrüßt. Ich zitiere mal:
  • "Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel wikipedia:Ignatz Bubis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar."
Mal von der Person M.K. abgesehen, was soll ein Benutzer der Informationen von Wikipediamaterial noch anstellen, um lizenzkonform die angeblich achsofreien Inhalte von Wikipedia zu verwenden? Irgendwie verstärkt sich immmer mehr mein Verdacht, daß hier manche sich schon längst von der Idee der "freien Wikipedia" verabschiedet haben, und nur noch das Vorhandene gegen jegliche Benutzung schützen wollen.Oliver S.Y. 14:21, 16. Jun. 2011 (CEST)
Ralf sagte oben noch einmal explizit: Es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Du gehst ihn also gerade völlig umsonst an ... --Мемнон335дон.э. Обсуж. 14:32, 16. Jun. 2011 (CEST)
Wir sind hier überpenibel, was den Import von Artikeln angeht. Ob unsere Vorgehensweise wirklich nötig ist, das ist zumindest umstritten - aber wir liegen damit auf der sicheren Seite. Nachnutzer müssen dies nicht tun. So wie es in diesem Artikel im Jewiki gemacht wurde, so sieht eine ordentliche nachnutzung aus. Ok, der Permalink... das ist aber eine Kleinigkeit, die außerdem anhand der Zeitstempel auch für Dritte ohnehin nachvollziehbar ist. Es kommt hinzu, daß MK als Schweizer schwächeren Auflagen unterliegt als wir in Deutschland. Unterm Strich ist also alles ok. --Marcela 15:47, 16. Jun. 2011 (CEST)

Die ganze Eingabe ist leicht konstruiert - hier vor allem die Betonung auf "copy&paste" sowie die fehlende Versionsgeschichte. Es ist nirgendwo geschrieben, weder in GFDL noch in CC's, dass eine Website, die mit dem Mediawiki-Software arbeitet, auch alle Möglichkeiten wie Import-Upload nutzen muss. Copy&paste ist voll in Ordnung, wenn die sonstigen notwendigen Hinweise da sind. Punkt. -jkb- 14:37, 16. Jun. 2011 (CEST)

Trotzdem fehlt mindestens ein Permanent-Link auf den letzten Edit vor der Übernahme.
Weiters: MK wird mal wieder ein Buch schreiben und dabei seine Quellen aus Jewiki, aber nicht aus Wikipedia, heranziehen. Und das soll sauber sein? Lachhaft 91.66.184.59 15:30, 16. Jun. 2011 (CEST)
Das ist dann wiederum eine andere Sache. --Marcela 15:47, 16. Jun. 2011 (CEST)

Von http://www.screenonline.org.uk/film/id/1193069/:

this film was reportedly shot by Cecil Hepworth

Kann der Film mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe behalten werden, oder gilt die Schöpfungshöhe-Regelung nur für Fotos? -- 217.186.25.16 08:10, 17. Jun. 2011 (CEST)

Falscher Ansatz. Schöpfungshöhe für Fotos gibt es nur in der Schweiz. Ab 1.1.2024 ist der Film sicher gemeinfrei. Man kann ihn aber sicher als Lichtbild vergleichbar ansehen, dann ist die Schutzfrist abgelaufen. Dazu müßte sich aber jemand den Film ansehen, geht beim mir nicht, ist nur eine Vermutung. --Marcela 08:22, 17. Jun. 2011 (CEST)

Kann das Logo so drinbleiben?--Iclandicviking 20:33, 18. Jun. 2011 (CEST)

Nein. Nach geltender Rechtssprechung sind menschliche Darstellungen immer Schöpfungen und damit geschützt. --Marcela 20:45, 18. Jun. 2011 (CEST)
Kann ich da was anderes angeben oder soll ich einen Löschantrag stellen? Das Ursprungsbild ist auch vorhanden Datei:AlojsAndricki.jpg--Iclandicviking 20:47, 18. Jun. 2011 (CEST)
Autsch, schwieriger Fall. Die Vorlage könnte durchaus frei sein. Das müssen wir genauer betrachten. Woher stammt das Foto? Er ist auf dem Bild geschätzt Anfang 20??? Also entstand das ca. 1935. Der Fotograf muß her. --Marcela 20:59, 18. Jun. 2011 (CEST)
Primiz vom 6. August 1939. - naja, reicht nicht, aber danke !--Iclandicviking 21:16, 18. Jun. 2011 (CEST)
Was wissen wir von ihm? --Marcela 21:22, 18. Jun. 2011 (CEST)
Vom Fotograf ?- nichts. Achso die Veranstaltung war eine Primiz und ist nicht der Name des Fotografen.--Iclandicviking 21:24, 18. Jun. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe von div. Festival-Logos?

Da gerade recht viele Musikfestivals sind wollte ich fragen, wie es im Einzelnen um die Schöpfungshöhe von diesen Logos steht:

Festivals mit ähnlich aufwändigen Logos haben in ihren Artikeln Logos eingebunden:

Über qualifizierte Antworten zu den einzelnen Logos freue ich mich sehr.--Manuel Heinemann 20:57, 18. Jun. 2011 (CEST)

Die haben alle keine SH. --Marcela 21:00, 18. Jun. 2011 (CEST)
Und wie argumentierst du deine Einschätzung?--Manuel Heinemann 21:02, 18. Jun. 2011 (CEST)
Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst --Marcela 21:13, 18. Jun. 2011 (CEST)

Promiflash

Hallo zusammen, ist diese Lizenz wirklich dasselbe wie das? --Pandarine 13:23, 15. Jun. 2011 (CEST)

Nein. „Die Celebrity News UG räumt Ihnen an den unter der Domain "Promiflash.de" mit der Quellenbezeichnung "Bildquelle: Promiflash" veröffentlichten Fotos ein jederzeit widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht ein, die Fotos im Internet auf einer von Ihnen betriebenen Internetseite öffentlich zugänglich zu machen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen auf Ihrem Computer herzustellen.“ – Das ist keine freie Lizenz. Beste Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:35, 15. Jun. 2011 (CEST)
Dann ist das Bild illegal? --Pandarine 15:25, 15. Jun. 2011 (CEST)
Ist nicht so ganz klar, denn das Bild wurde auf Commons von einem Benutzer "Promiflash" hochgeladen, von dem anscheinend auch schon erfolgreich OTRS-Freigaben eingeholt wurden. --Nobody Perfect 15:31, 15. Jun. 2011 (CEST)
Das Bild ist von Chr!s. --Pandarine 16:29, 15. Jun. 2011 (CEST)
Oh stimmt, hatte ich falsch gesehen. Dann wird es wohl eher ein Fall für's Löschen sein. --Nobody Perfect 16:32, 15. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe nach dem Hochladen Promiflash.de extra angeschrieben, ob ich es korrekt hochgeladen hätte und gestern eine Antwort erhalten, dass es zumindest für Promiflash in Ordnung hochgeladen wurde. Auszug aus der E-Mail: „wir freuen uns über die Nutzung der Fotos und dass du so fleißig warst das Bild von Rolf Scheider bei Wikipedia einzustellen.“ Dann baten sie mich halt beim Urheber zu ergänzen, dass bei Verwendung ein Link gesetzt werden soll. Kann die Antwort auch gerne irgendwohin weiterleiten, wenn es helfen sollte. Sie schreiben ja extra, dass sie bei den Fotos erlauben es auch woanders zu verwenden. Und ich habe die gleiche Lizenz genutzt wie sie auch Promiflash bei ihrem eigenen Account verwendet. Sehe da eigentlich keine Urheberrechtsverletzung. --CHR!S 22:47, 15. Jun. 2011 (CEST)
Hallo Chris, ich sehe es auch so wie ireas, nämlich dass aus der Lizenz, die promiflash auf seinen/ihren Seiten gewährt, keine cc-by-sa 3.0 abgeleitet werden kann. Daher wäre es gut, Du würdest über die OTRS-Schiene gehen (Textvorlage für die Freigabe). --Schwäbin 20:18, 16. Jun. 2011 (CEST)
Danke Schwäbin. Habe nun das Problem verstanden. Ich habe zwei Bildnutzungen angegeben, die nicht identisch sind. Würde es denn nicht einfach ausreichen, wenn ich einfach bei Nutzung die Nutzungsbedingungen von Promiflash verwende? Ich denke, dann wäre das Problem auch ohne OTRS gelöst. --CHR!S 18:56, 17. Jun. 2011 (CEST)
Nein, deren Lizenz (ein jederzeit widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht usw.) ist nicht ausreichend frei. --Paulae 19:31, 19. Jun. 2011 (CEST)

Strukturen aus Protein Database

Hallo,

in Wikipedia finden sich viele Protein und Molekülstrukturen, deren Daten aus der PDB stammen (zum Beispiel im englischsprachigen Artikel zu Photosystem II, 2AXT). Weiß jemand, wie die Copyright Situation aussieht? Ich habe eigene Bilder aus diesen Daten erstellt und würde diese gerene ebenfalls hochladen.

Viele Grüße(nicht signierter Beitrag von Wiki-Freund-5 (Diskussion | Beiträge) )

Das ist eine interessante frage. Einzelne Strukturen der PDB unterliegen nicht dem Urheberrecht [2]. Gerenderte Bilder schon (Molecule of the Month). Die Einhaltung der Ziterungsregeln (ebenda) sollte aber selbstverständlich sein. Eventuell würde es sich lohnen eine Vorlage zu entwerfen. Am besten mehrsprachig, da die Bilder problemlos auf Commons hochgeladen werden sollten. --79.250.114.220 16:59, 18. Jun. 2011 (CEST)
Ich hab mal in der Vorlagenwerkstatt angefragt.--79.250.114.220 20:12, 18. Jun. 2011 (CEST)
Wo ist das Problem? Da es sich immer um gerenderte Bilder handelt, muss der Ersteller für die Lizenz sorgen, und jeder der sie verwendet, sich daran halten. Es ist selbstverständlich, dass sich der Ersteller auf die PDB-Nummer beruft, anders wird es hier allein schon aufgrund Wikipedia:WEIS#3D_Modelle_von_Biopolymeren_.28Proteine.29 nicht akzeptiert. Empfohlen ist eine Referenz auf das Paper wie in Artikeln incl. PMID. Diese kann im Bild selbst oder im verwendenden Artikel angebracht werden. Ich beschreibe hiermit lediglich, was bereits Usus ist und wer Augen hat, kann das auch selber sehen. Gruß --Ayacop 09:50, 19. Jun. 2011 (CEST)

Bildercheck auf Commons

Moin!

Gibt es auf Commons eine unserer WP:DÜP vergleichbare Institution? Konkret geht es um [3], siehe dazu meine Ausführung, Punkt b. Grüße Marcus 10:54, 19. Jun. 2011 (CEST)

Grundsätzlich kann man den Village Pump dafür benutzen, allerdings sollte man da die Frage am besten auf Englisch stellen. Grüße, Grand-Duc 12:14, 19. Jun. 2011 (CEST)
Für Leute, die kein Englisch können, gibt es auch noch das Forum, auf dem Fragen in deutscher Sprache gestellt werden können. -- Chaddy · DDÜP 18:35, 19. Jun. 2011 (CEST)
Ausserdem kann man auf Commons natürlich auch einen Löschantrag auf ein Bild stellen, das geht sogar sehr bequem halbautomatisch mit einem Link in der Toolbox links, dadurch werden alle nötigen Seiten und Hinweise generiert. Gestumblindi 18:39, 19. Jun. 2011 (CEST)
An einen LA hatte ich auch schon gedacht. Mein Englisch ist zwar gut genug, in Irland den Verlust der Geldbörse bei der Polizei zu melden (in english of course), für den LA fehlen mir aber einige Fachbegriffe wie Persönlichkeitsrecht oder Person der Zeitgeschichte. Außerdem wäre es nett zu wissen, ob es ein vergleichbares Recht in den USA gibt. Das erleichtert nämlich die Argumentation. Ich versuch erstmal das deutschsprachige Forum. Grüße Marcus 18:45, 19. Jun. 2011 (CEST)
Meiner Meinung nach werden für diese Fachbegriffe die Ausdrücke "Personality rights" (so heißt zumindest die Vorlage: Personality rights) und "public figure" verwendet. Grüße, Grand-Duc 18:49, 19. Jun. 2011 (CEST) / Nachtrag: Commons:Photographs of identifiable people könnte interessant sein.
(BK) Die Wikimedia Foundation hat gerade erst eine Resolution veröffentlicht, dass die Persönlichkeitsrechte in Wikimedia-Projekten gestärkt werden sollten und die Probleme mit "Images of identifiable people" thematisiert. Auf jeden Fall gibt es auf Commons einen Baustein "Personality rights" (commons:Template:Personality rights), der gesetzt werden sollte, wenn das Bild überhaupt behaltbar ist. Gestumblindi 18:51, 19. Jun. 2011 (CEST)
Ich hab erst mal den Uploader angesprochen. Falls keine Antwort kommt, stelle ich den LA. Grüße Marcus 18:54, 19. Jun. 2011 (CEST)
Marcus, du kannst den LA auch auf Deutsch stellen - Commons ist multilingual. Englisch ist natürlich besser, weil es dann mehr Leute verstehen - aber kein Muss. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:03, 19. Jun. 2011 (CEST)
Wenn Marcus einen LA auf Deutsch stellt, bin ich bereit, anschliessend eine englische Übersetzung anzuhängen; glaube, dass ich das hinkriege :-) Gestumblindi 19:10, 19. Jun. 2011 (CEST)
Entweder so, oder halt auch ohne - es gibt genug deutschsprachige Admins. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:28, 20. Jun. 2011 (CEST)
Nunja, eine zusätzliche englische Version schadet nie, damit mehr Leute verstehen, worum es geht... Gestumblindi 03:45, 20. Jun. 2011 (CEST)

Lizenzverletzung (extern) für Datei:Buchteln.jpg

N-TV hat in diesem Artikel unser Bild Datei:Buchteln.jpg ohne für mich erkennbaren Bildnachweis verwendet. Verfolgen wir so etwas weiter? Gibt es für solche Fragen ein passenderes Board? --Stephan Schulz 12:41, 19. Jun. 2011 (CEST)

Der Nutzungsrechteinhaber, das heißt in diesem Fall mindestens der Urheber, darf (muss aber nicht) aktiv werden. Diese Aktivität umfasst mehrere Optionen: von einer freundlichen E-Mail mit der Bitte um Autorenschaftszuschreibung am Bild (wie N-TV es bei den Agenturbildern darüber gemacht hat) über eine Rechnung über die Bildnutzung nach der MFM-Liste (falls dies gewünscht wird, kontaktiert bitte Ralf Roletschek oder Martina Nolte) bis hin zu einer kostenpflichtigen Abmahnung (das bedeutet: Anwalt kontaktieren / beauftragen). Sichert euch auf jeden Fall die Seite mindestens per Screenshot. Ob ihr die Sache weiter verfolgen sollt oder wollt, wird hier niemand beantworten. Grüße, Grand-Duc 12:57, 19. Jun. 2011 (CEST) PS. Ralf und Martina haben sich zwar auf Inaktiv gestellt, werden aber sicherlich auf freundliche E-Mail-Anfragen reagieren.
(BK) Das Bild taucht inzw. unzählige Male ohne Urheberangabe im Web auf. Wenn Du der Sache nachgehen willst, müßtest Du vermutlich zunächst klären ob der Hochlader in der WP identisch mit diesem ist oder ob hier bereits eine URV vorliegt. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 13:03, 19. Jun. 2011 (CEST)

Wenn eine Webseite mehrere Texte und/oder Bilder lizenzverletzend benutzt, kannst du sie auf WP:WN/M (Mehrfachnutzungen) eintragen. Wenn - wie in diesem Fall - nur ein Bild verwendet wird, gib bitte dem Urheber Bescheid, nur er kann entscheiden, wie er damit umgehen will. Da hat er ordentlich zu tun. --Martina Disk. 23:02, 19. Jun. 2011 (CEST)

Logos der UN

Wie sieht es denn mit Logos der UN und deren vieler Unterorganisationen aus? Es gibt ja Template:PD-UN, aber das macht keine Aussage zu den Logos. Als Teil offiziller Dokumente müssten die eigentlich auch PD sein, oder?--Antemister 19:07, 19. Jun. 2011 (CEST)

Zumindest hier sind die kein Problem. Die haben i. d. R. keine Schöpfungshöhe und dürften zudem wohl als amtliches Werk durchgehen. Auf Commons könnte es Probleme geben (wenn ich mich noch recht erinnere, wurden mal ein paar UN-Logos dort gelöscht - möglicherweise wurde das aber auch wieder rückgängig gemacht, ich weiß es nicht mehr genau). -- Chaddy · DDÜP 19:11, 19. Jun. 2011 (CEST)
Ja, die Aussage "hier gehen die allemal, nur bei Commons wäre ich vorsichtig" ist mir bekannt, wie schaut es denn auf Commons aus?--Antemister 19:16, 19. Jun. 2011 (CEST)
Es gibt dort Template:PD-UN. Möglich wär aber auch Template:PD-textlogo. Beides natürlich immer in Verbindung mit Template:insignia. Vorsichtig wär ich aber trotzdem... ;)
Am besten ist es aber wohl, wenn du nochmal im Forum nachfragst. -- Chaddy · DDÜP 21:24, 19. Jun. 2011 (CEST)

Urheberrecht auf staatliche Flagge (Flagge Preußens)?!

Mir ist bei der Betrachtung folgender Flagge Folgendes aufgefallen:
Since the flag is historic (i.e. not longer used by the authorities), and to the fact that this depiction is my individual interpretation of the flag description, the following Licenses apply: Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei erlaubt es jedem diese Datei frei zu benutzen, solange the copyright holder David Liuzzo is properly attributed. Redistribution, derivative work, commercial use, and all other use is permitted. You are kindly requested to contact the copyright holder before using the material for purposes outside wikipedia. For requests and questions feel free to contact the original author.

Ich verstehe nicht, warum der Benutzer:David Liuzzo ein Urheberrecht auf diese Datei hat, da sie

  • die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist (70 Jahre nach Tod des Künstlers)
  • die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht
  • keine eigenpersönliche Prägung zu erkennen ist, also keine individuelle Audruckskraft, schöpferische Eigenart oder schöpferische Eigentümlichkeit
  • es sich um ein amtliches Wappen der Körperschaften des öffentlichen Rechts handelte - eine nachträgliche Beanspruchung des Urheberrechts erscheint für mich da unklar
  • nach Hilfe:FAQ Rechtliches "Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein." und "Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre und deren Urheber bzw. dessen Todesjahr unbekannt sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. Die genaue Formulierung dieser Regel findet sich auf Wikipedia:Bildrechte."
  • nach Wikipedia:Bildrechte "Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos, Zeichnungen, Kupferstiche, Radierungen, Holzschnitte, …) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht selbst urheberrechtlich geschützt."

Könnte da jemand Klarheit reinbringen? --Bessawissa94 17:08, 20. Jun. 2011 (CEST)

Er hat keine Rechte an der Flagge. Aber Commons und Wappen/Flaggen ist ein einziges Chaos... -- Chaddy · DDÜP 19:22, 20. Jun. 2011 (CEST)

Können wir dieses Logo hier verwenden: fr:Fichier:Fransat logo.png? --84.61.137.197 21:59, 20. Jun. 2011 (CEST)

Klar, ist völlig unproblematisch. -- Chaddy · DDÜP 01:35, 21. Jun. 2011 (CEST)

Können wir dieses Logo hier verwenden: en:File:Sozialistische reichspartei.PNG? --84.61.137.197 22:46, 20. Jun. 2011 (CEST)

Auch das ist kein Problem. -- Chaddy · DDÜP 01:36, 21. Jun. 2011 (CEST)

Diagramm

Gehe ich richtig davon aus das ein diagramm mit beschriftung und 5 kurven nicht die schöpfungshöhe erfüllt und folglich auf commons geladen werden darf? konkret geht es um das diagramm hier auf seite 12/53 rechts vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf. Gruß vom strahlenden Segelboot polier mich! 17:17, 21. Jun. 2011 (CEST)

Nach deutschem Recht dürfte es keine Werksqualität aufweisen. Was auf Commons gilt, weiß ich nicht. -- ⚖.suhadi 19:22, 21. Jun. 2011 (CEST)

Fotos einer Informationstafel

Hallo, ich habe hier drei Bilder einer Informationstafel hoch geladen und bin mir nicht sicher, ob ich sie hier im Rahmen der Panoramafreiheit verwenden kann. Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Im Zweifelsfall werde ich sie wieder löschen. Vielen Dank im Voraus.--S. F. B. Morseditditdadaditdit 08:15, 19. Jun. 2011 (CEST)

Wenn die Tafel dauerhaft in öffentlichem Raum angebracht ist, dann ist das kein Problem. -- Chaddy · DDÜP 18:26, 19. Jun. 2011 (CEST)
Die Frage ist nicht ganz unumstritten. Es gibt auch die Auffassung, dass im öffentlichen Raum angebrachte zweidimensionale Darstellungen (Karten, Fotos) nur dann unter die Panoramafreiheit fallen, wenn die Umgebung, in der sie aufgestellt wurden, sichtbar bleibt, die Objekte also in der Fotografie einen Bestandteil des "Panoramas" bilden. Der Standpunkt scheint mir auch nicht unplausibel, denn sonst könnte man ja jedes beliebige unfreie Foto frei machen, indem man es dauerhaft an einem öffentlichen Standort anbringt. Gestumblindi 18:35, 19. Jun. 2011 (CEST)
Also die Informationstafel stand damals und steht vermutlich immer noch im öffentlichen frei zugänglichem Raum am Bahnhof in Bad Liebenwerda. Wenn ich Gestumblindi jetzt richtig verstanden habe, könnte als Bild 1 bleiben (...was mir leider wenig nützt). Und die beiden Ausschnitte sollten besser gelöscht werden. Damit stehe ich als Ortsartikel-Bastler wieder vor dem Dilemma, dass WP:KW Ortskarten meistens ablehnt und OpenStreetMap leider noch lange nicht soweit ist :-( --S. F. B. Morseditditdadaditdit 20:43, 19. Jun. 2011 (CEST)
Gestumblindis Bedenken sind natürlich nicht ganz außen vor zu lassen, aber Konsens ist, dass solche Ausschnitte kein Problem darstellen. -- Chaddy · DDÜP 21:18, 19. Jun. 2011 (CEST)
Allerdings ist der Konsens von ein paar Wikipedianern rechtlich bedeutungslos ;-) Gestumblindi 21:40, 19. Jun. 2011 (CEST)
Soweit ich es verstehe, ist die deutsche Regelung der Panoramafreiheit dazu gedacht, dass sich ein jeder Bürger gestalterisch/künstlerisch mit seiner Umgebung mittels Fotografie, Malerei, Bildhauerei etc. auseinandersetzen kann. Wenn nun eine solche Informationstafel im öffentlichen Raum dauerhaft angebracht ist, so ist es meiner Meinung nach die Freiheit der Kunst, seine Nasenspitze an diese Tafel zu halten und ein Werk an dieser Tafel so als Ausschnitt zu betrachten - oder äquivalent mittels abbildender Technik aufzunehmen. Daher sollten Ausschnitte wie sie hier zur Diskussion stehen legitim sein. Grüße, Grand-Duc 22:21, 19. Jun. 2011 (CEST)
Kann man so sehen. Andererseits ist bei einer Ausschnittsreproduktion, bei der nicht mehr erkennbar ist, dass die Vorlage im öffentlichen Raum angebracht wurde, keine "Auseinandersetzung mit der Umgebung" erkennbar, schon gar keine "gestalterisch/künstlerische". Es ist vielmehr ein rein reproduzierender Vorgang, der hier im Falle einer Ortskarte auch eindeutig nur darum erfolgt, weil man die Ortskarte als solche verwenden möchte - da scheint es mir schon angebracht, ein Fragezeichen hinter die Zulässigkeit zu setzen. Schricker (4. Auflage, S. 1143) spricht in seinem Kommentar zu § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes jedenfalls von Nutzung als "Teil des Strassenbildes". So isoliert kann m.E. nicht mehr von einem "Teil des Strassenbildes" die Rede sein. Gestumblindi 22:33, 19. Jun. 2011 (CEST)

(BK) In der Tat ist ein Konsens der Wikipedianer rechtlich belanglos. Wir hatten diese Diskussion jedoch schon öfter und sind zu dem Schluss gekommen, dass auch ausgeschnittene Infotafeln aller Wahrscheinlichkeit nach unter die Panoramafreiheit fallen. M. W. gab es hierzu einen einschlägigen Kommentar, den ich gerade suche, aber nicht finde… --ireas :disk: :bew: 22:36, 19. Jun. 2011 (CEST)

Die Diskussion, die ich meine, datiert auf den August letzten Jahres und findet sich hier. Meinen Kommentar habe ich jedoch noch nicht wiedergefunden. ;) --ireas :disk: :bew: 22:40, 19. Jun. 2011 (CEST)
In wie weit zählt Bahnhofsgelände zum öffentlichen Raum? Ich habe jetzt mal in die Galerie eine Ansicht eingefügt, wo die Tafel steht. Die Position der Tafel ist links neben dem Bahnhofsgebäude unterhalb des Fahrstrommastes. Es könnte sich hier durchaus um Bahngelände handeln, auch wenn es außerhalb des Zauns ist.--S. F. B. Morseditditdadaditdit 16:09, 20. Jun. 2011 (CEST)
Ich denke, dass die Frage unter Juristen und in der Rechtsprechung bisher relativ ungeklärt ist. Mir sind jedenfalls keine einschlägige Literatur bzw. Urteile die dieses Thema behandeln bekannt. Auch die Gesetzesbegründung gibt keine Auskunft. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig als das anzunehmen, was am ehesten dem Gesetz entspricht. Entgegen Gestumblindis Einwand lässt sich der Wortlaut des Gesetzes anführen. Dort wird nicht von "Panorama"freiheit gesprochen. Das Gesetz sagt vielmehr, dass eine Vervielfältigung des Werkes zulässig ist. Eine Einschränkung auf "mit Umgebung" lese ich daraus nicht. Das wäre auch m.E. widersinnig. Schließlich soll der § 59 auch für Gebäude gelten. Wenn man jedoch eine Gebäudefront fotografiert, dann kann es ggf. schlecht möglich sein, das Panorama mit zu fotografieren. Ich denke, dass wir mit unseren Konsens weiter machen sollten, es sei denn jemand hat bessere Argumente. -- ⚖.suhadi 19:56, 20. Jun. 2011 (CEST)

Ich danke Euch für die Beratung und denke, dass ich die Bilder 1 bis 3 hier löschen werde. Wenn ich sie für ein Projekt brauchen sollte und sich keine Alternative findet, werden sie dann vermutlich in einer etwas anderen Version auf Commons mit einer eindeutigen Beschreibung wieder auftauchen.--Viele Grüße S. F. B. Morseditditdadaditdit 05:18, 22. Jun. 2011 (CEST)

Kann o.g. Bild bei Wikipesia bleiben? Bildunterschrift: "Um 1900 blickte man aus dem Bahnhof-.......usw. Ansichtskarte aus der Sammlung Dieter Mehring." Gruß --Roland1952DiskBew. 18:45, 22. Jun. 2011 (CEST)

Ohne Lizenz nicht. Und die Vorlage:Bild-PD-alt-100 geht nur, wenn Du Punkt zwei der Bedingung nachweist: Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. Du solltest das also noch nachtragen. Wen hat die Neue Osnabrücker Zeitung als Fotografen/Rechteinhaber angegeben? --Schwäbin 18:57, 22. Jun. 2011 (CEST)
Danke erst einmal für eine Antwort. Die einzige Angabe, die die NOZ gemacht ist wie oben beschrieben: "Ansichtskarte aus der Sammlung Dieter Mehring". --Roland1952DiskBew. 19:04, 22. Jun. 2011 (CEST)
Du könntest bei der Zeitung anfragen, wer der Urheber ist bzw. welche Daten auf der Rückseite der Ansichtskarte zum Verlag etc. gemacht werden. --Schwäbin 19:11, 22. Jun. 2011 (CEST)
Nur sollte der Aufwand im Verhältnis zum „Risiko“ zumutbar sein. Anfrage bei Verlagen etc. würde ich bei der 1923-Regel verlangen, aber nicht bei einem 111 Jahre alten Foto, bei dem selbst die Zeitung nur auf einen Postkartensammler verweist. Die Karte ist veröffentlicht worden, ist gelaufen und das Motiv konnte ich z.B. bei gerade erfolgter Datenbanksuche nicht finden. Dem Hochlader sollte nur bewusst sein, dass die 100-Jahre-Regel eine pragmatische Regel innerhalb der WP ist, er also belangt werden könnte, wenn sich herausstellt, dass die Nachfahren des Urhebers noch Rechte gelten machen können. Dies ist aber ein sehr kleines Risiko (im Gegensatz zu den 1923er Bildern) und die Datei ist hier lokal hochgeladen worden. Also alles richtig gemacht, 100-Jahre-Lizenz drauf und gut ist. --Paulae 19:29, 22. Jun. 2011 (CEST)

We want you

Mit diesem Bild hat, wenn ich mich recht entsinne, seinerzeit die US Army geworben. Das ist doch bestimmt inzwischen gemeinfrei, oder? --87.141.28.157 23:53, 21. Jun. 2011 (CEST)

PS: en:Uncle Sam --87.141.28.157 23:55, 21. Jun. 2011 (CEST)
Damit dann auch geklärt, oder? Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:20, 22. Jun. 2011 (CEST)
Nach dem Copyrightrekord der LOC könnte das Plakat in Deutschland noch geschützt sein, da es lediglich No renewal in Copyright Office., ursprünglich jedoch copyrighted durch eine Leslie-Judge Co., N.Y. [ist ursprünglich keine Werbeplakat der Steitkräfte, sondern ein Magazinecover gewesen] und kein Werk des US-Govs sei. ([4]) Das Plakat wurde von en:James Montgomery Flagg gemalt, der erst 1960 verstorben ist. So einfach mit der Gemeinfreiheit ist das dann doch nicht. Nacktaffe 17:08, 23. Jun. 2011 (CEST)

Plattencovers, Filmplakate und Bücher

Ich hätte da mal eine Frage: Warum darf man eigentlich in der englischen Wikipedia die ganzen Plattencovers, Filmplakate und Bücher zeigen und bei uns nicht? Generator 14:37, 23. Jun. 2011 (CEST)

Hallo Generator, Großbritannien und die USA haben andere Gesetze als Deutschland. Lies hierzu bitte Wikipedia:BR#Fair_use. --Schwäbin 14:45, 23. Jun. 2011 (CEST)

Frage zu Bildern

Wenn die Lizenz Namensnennung bei einem Photo vorsieht und ein anderer läd sich die Wikipedia -Seite (bspw. Pflanzenartikel) komplett auf seine Web-Site, muss dann bei dem in den Wikipedia-Artikel integrierten Photo der Name extra erwähnt werden oder ist dies mit dem Verweis auf den Wikipedia-Artikel und Autorenliste abgedeckt--Belladonna 20:48, 24. Jun. 2011 (CEST)?

Nein, bei Fotos funktioniert die Autoren Liste nicht, da Tauchen nur die auf die das Foto eigefügt ahben. Nicht aber der Fotograf selber (Vorausgesetzt er hat es nicht selber eingefügt, was eigetlich die Regel ist). Auch kann das Foto unter einer anderen Lizenz stehen als der WP-Artikel. Es ist also zwingen notwendig den Urheber und die Lizenz händisch zu übertragen. Oder eben das man den Weg wählt wie in der WP. Dass man das Foto lokal mit allem Infos seperat abzuspeichern, damit die Urheberinfos des Fotos nur einen Klick endfernt sind. Aber auch das ist ein Schritt beim Expotieren, den du einzeln machen musst. --Bobo11 22:39, 24. Jun. 2011 (CEST)
ganz hab ich das nicht verstanden, kannst du mir das anhand des Photos auf meiner Benutzerseite: Windröschen erklären? Wer gilt denn da jetzt als Urheber? Der es auf Commons geladen hat oder ich, diedas Photo gemacht hat und es erstmals auf WP geladen habe? etwas ratlos--Belladonna 22:48, 24. Jun. 2011 (CEST)
Das ist eben genau der unübliche Fall. Soll heissen der Fotograf (du) hat hier auch an deiner Benutzerseite rumgebastelt. Er erscheint somit in der Versongheschichte. Aber auch hier erscheinten deine gegeben Lizenzen nicht. Denn du hast das Foto sowoll unter GDFL wie auch unter CC-By-Sa 3.0 freigegeben (Smit dekungsgleich mit der WP-Artikel-Lizenz), das ist aber nicht bei allen Fotos so. Da gibt es Fotos die sind nur CC-by-sa lizenziert oder CC-0 oder sonst irgende eine "exotische" aber freie Lizenz. Das sit eben eien probelem von Fotos von Commons, dass deren Lizenz hier in der WP zwar über einen Klick erreichbar sind. Nicht aber über die Versionsgeschichte (Welche ja auch einen Klick endfernt ist). Auch in einem Buch kannst du von Autor eines Kapitels nicht auf den Fotografen schleisen, auch da musste nachschlagen. --Bobo11 22:58, 24. Jun. 2011 (CEST)

Also ganz hab ich dich nicht verstanden: welche Rechte habe ich als Urheber mit Namensnennung und welche Rechte hat derjenige der es auf Commons hochlädt (hat der überhaupt welche dadurch), ganz versteh ich das nicht--Belladonna 23:41, 24. Jun. 2011 (CEST)

anderwo hatten wir das doch jetzt ausführlichst: es ändert sich für dich nichts. nichts. der commons-uploader hat keinerlei zusätzliche rechte welcher art auch immer durch das hochladen. --JD {æ} 23:45, 24. Jun. 2011 (CEST)
Nur liegt der Hacken eben darin, dass der Hochlader (Oder Urheber) auf Commons nicht in der Versiongeschichte des DE:Artikel auftauchen muss in dem das Bild eingebunden ist! Deswegen musst du bei jedem Bild den Urheber überprüfen und dann endsprechend erwähnen, da die meisten Lizenzen dich verpflichten ihn (in der von ihm gewüschten Form) zu nennen. Tust du das nicht, verstösst du gegen das Urheberrecht, weil die meisten Lizenzen nur mit Nennung gültig sind. Genau wie du es beim Artikel auch machen musst, auch hier musst du alle Mitwirkenden am Text aufführen. --Bobo11 20:57, 25. Jun. 2011 (CEST)
In diesem Fall ist der Commons-Uploader aber völlig egal, weil er nicht der Urheber ist. Er hat eine rein mechanische Tätigkeit ausgeführt (nämlich das Bild, das ursprünglich auf de lag nach commons transferiert). Dies gibt ihm kein irgendwie geartetes Recht an diesem Bild. Für Belladonna als Urheberin hingegen ändert sich nichts gegenüber der Lage, als das Bild noch auf de lag. --Mogelzahn 02:13, 26. Jun. 2011 (CEST)
@Mogelzahn, das war nicht die Frage. Sondern auf was jemand achten muss wenn er eine WP-Seite mit Foto auf seine eigene Webseite übernehmen will. Da muss er alle Autoren und den Fotografen angeben. Das ist aber nicht mit übertragen der Versiongeschichte des Artikel erledigt, sonder es ist auch notwendig, dass man den Namen des/der Fotografen des/der Bildes/Bilder mit übernimmt. Welcher eben NICHT in der Versionsgeschichte des Artikel auftauchen muss. --Bobo11 06:56, 26. Jun. 2011 (CEST)
Möglicherweise hängt es auch damit zusammen: Ein Nachnutzer kann auf der Bildbeschreibungsseite auf Commons eines der fünf Gadgets oberhalb des Bildes anklicken, unter anderem Use this file on the web. Dies sollte einen Code generieren, der alle Lizenzbestimmungen einhält. Hier gibt es aber derzeit noch Probleme. Und der Upload beispielsweise durch den Commonshelper ist teilweise auch problematisch, wenn der Verschieber hinterher die Angaben zum Upload nicht richtig nachbearbeitet (Beispiel meines letzten Uploads, ich nutze inzwischen dieses Script, das eben solche Probleme vermeiden hilft). --Schwäbin 08:55, 26. Jun. 2011 (CEST)

Klimadiagramme aus DWD-Daten (noch nicht hochgeladen)

Hallo,

ich habe einige Klimadiagramme aus Daten des DWD (Deutscher Wetterdienst) erstellt und würde sie gerne hochladen. Allerdings hab ich's nicht so mit Gesetzen und wüsste gerne, wie die Dinger zu lizensieren, urhebern und genehmigen sind. Der DWD hat die Daten offenbar zur Nutzung freigegeben (siehe http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_pageLabel=dwdwww_start&T168400132081241511503005gsbDocumentPath=Navigation%2FOeffentlichkeit%2FKlima__Umwelt%2FKlimadaten%2Fkldaten__kostenfrei%2Fhome__node.html%3F__nnn%3Dtrue), was damit aber genau und für die Diagramme zutrifft weiß ich nicht: bin ich der Urheber oder der DWD, kann ich die Dinger lizensieren oder muss ich die DWD-Lizenz übernehmen, muss ich ggf. den Datzensatz angeben, das Programm mit dem ich die Diagramme erstellt habe usw.?

Vielen Dank Geomob

-Geomob 16:37, 25. Jun. 2011 (CEST)

Grundsätzlich sind Fakten nicht schützbar (Achtung Fakten sind nur die Messresulate selber, nicht aber die daraus abgeleiteten Voraussagen!). Wenn du die Diagramme über die Fakten selber zusammen gestellt und dargestellt hast sollte es eigentlich keine Probleme geben. In diesem Fall wärst du frei in der Wahl der Lizenz. Aber bitte beachte das du die geistige Leistung bei der Auswertung erbracht haben musst. Umfärben alleine ist keine eigene geistige Leistung. Ich hoffe du verstehst wie ich das meine. Das Problem ist hier vor allem, dass es meist eine bestimmte Darstellungsform gibt die man einhalten muss/sollte. Und da liegt der Hase begraben, meist wird dein Resultat so nah am "Original" sein, dass es als Plagiat angesehen werden könnte. Obwohl gerade in dem Fall (Eigentlich nur eine richtige Dastellungsmöglichkeit dieser Fakten), wird meisten der Darstellung die Schöpfungshöhe abgesprochen. Es gibt von daher mal sicher kein „Nein, nicht hochladen“. Sondern dass wird so oder so eine Einzelfallendscheidung. Aber bitte vor dem hochladen noch mal gut Überlegen ob man das wirklich so darstellen muss, oder ob's nicht eine "neue" -der Quelle unähnliche- Darstellung gibt. Das man die Quelle so oder so angibt solte ja klar sein oder? --Bobo11 07:09, 26. Jun. 2011 (CEST)

Urheberrecht vs. Verwertungs-/Replikationsrechte privates professionelles Fotoshooting

(Kontext: BRD) Ein befreundetes Paar hat sich ein professionelles Fotoshooting für den Nachwuchs geleistet und mir gestern erzählt, dass sie die resultierenden Fotos auf CD bekommen haben. Jedes dieser Fotos wäre mit einem hinderlich platzierten Wasserzeichen des Fotosstudios verunstaltet, sodass die junge Famile für weitere physische Kopien immer zum Fotografen zurück und dort löhnen müsste. Für eine Handvoll Fotos hätten sie explizit "die Rechte gekauft", was ich im Rahmen der Beauftragung des Fotografen bereits für doppelt-gemoppelt halte, und die betroffenen Fotos daraufhin im nicht markierten Zustand bekommen.

Frage: Ist dies rechtmäßig? Bei Software ist es so, dass das Urheberrecht exklusiv auf den Auftraggeber übergeht, sofern der Urheber beim Auftraggeber in einem Dienstverhältnis steht und das Werk im Auftrag des Auftraggebers entstanden ist. Ich vermute eine ähnliche Regelung für Auftragsfotografien, liegt doch dem Grunde nach keine andere Urheberkonstellation vor. Ich vermute weiterhin, dass dies zwar nicht der "Normalzustand" ist, jedoch rechtmäßig ist, solange sich die beiden Parteien vertraglich darauf "einigen".

Mit anderen Worten: haben sich die Auftraggeber übers Ohr hauen lassen bzw. den Vertrag nicht richtig gelesen? Ist sowas üblich? Das klingt alles sehr nach post-action Erpressung. Die Profifotos die ich bis jetzt beauftragt habe, sind immer unverschandelt bei mir gelandet, oder allenfalls mit einem einfachen Credits-Text in einer einfarbigen Fläche in einem einzelnen Bild versehen worden - und zwar ohne besondere Regelung.

Die UF-Archive lassen sich irgendwie nicht besonders gut durchsuchen und Google hat in Frageform nur irrelevante "Treffer" zu diesem Thema ausgespuckt, entschuldigung :/

Vielen Dank für Eure Hilfe bereits im Vorraus, --Schmiddtchen 00:36, 20. Jun. 2011 (CEST)

Zuerst der Disclaimer: Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Da hilft nur ein Anwalt. Zudem geht es hier eher um Wikipedia-bezogene Fragestellungen.
Das Urheberrecht räumt dem Besteller eines Bildnisses das Recht der nicht-gewerblichen Vervielfältigung ein (§ 60 UrhG), das war’s dann auch schon. Ein Wasserzeichen ist m. E. zwar unüblich und unschön, aber nicht per se verboten. Hier kommt es auf die genaue Vereinbarung an. Grüße, --ireas :disk: :bew: 00:40, 20. Jun. 2011 (CEST)
Siehe z. B. auch diesen Artikel über einen ähnlich gelagerten Fall, nämlich die Verwendung von Bewerbungsfotos. Zitat: "Es bleibt jedoch dabei, dass ein Foto nicht ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden darf. Im Streitfalle muss der Verwender des Bildes beweisen können, er sich die erforderlichen Rechte hat einräumen lassen". --Kam Solusar 01:33, 20. Jun. 2011 (CEST)
Vielen Dank für den Hinweis auf §60 UrhG und die Verlinkung der Urteilsbesprechung. In letzterer wird schließlich doch noch mal auf den erwähnten Paragraphen verwiesen und ausgeführt, dass dieser auch für professionelle private Erinnerungsfotos in Betracht kommt (in der Tat wird dort die beliebige Vervielfältigung durch beliebige dritte Fotografen für persönliche Zwecke angeführt). Ich bin überrascht, dass man als Programmierer bei Auftragsarbeiten sehr viel schlechter gestellt ist als als Fotograf, aber naja - im Grunde ist es genau dieser §60, den ich gesucht habe. Dafür nochmals vielen Dank. Den fraglichen Vertrag kenne ich nicht, aber im Lichte der Antworten hier werde ich da wohl etwas nachforschen -- kann man den §60 vertraglich ausschließen? (Oder ist diese Frage dann schon wirklich etwas für den Anwalt? ;) ). Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe, --Schmiddtchen 01:53, 20. Jun. 2011 (CEST)
M. E. lässt sich diese Schrankenregelung nicht vertraglich umgehen, ich kann das aber momentan nicht belegen. ;) --ireas :disk: :bew: 02:56, 20. Jun. 2011 (CEST)
Okay, da habe ich mich geirrt. Die Regel ist laut Dreier/Schulze nur eine Art Rückfallregelung, falls nichts Anderes ausgemacht wurde. Insofern kann sie vertraglich umgangen werden. Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:18, 20. Jun. 2011 (CEST)
Danke für Deine erneuten Nachforschungen. Ich werd mal versuchen, einen Blick in den fraglichen Vertrag zu erhaschen. Hier dürfte das soweit erstmal erledigt sein - nochmals vielen Dank an alle :) Viele Grüße, --Schmiddtchen 11:19, 20. Jun. 2011 (CEST)
Vermutlich hat der Besteller des Bildnisses dieses nicht mit Wasserzeichen bestellt. --91.23.245.238 09:21, 21. Jun. 2011 (CEST)
Die Bilder wurden aber wahrscheinlich auch ohne konkrete Gestaltung bestellt, sowas entscheidet normalerweise der Fotograf alleine. Also welche Filter, welche Verzerrungen, ob Schwarzweiß usw. Texte einzublenden ist nicht unüblich, auf Gemälden wird das seit Jahrhunderten so gehandhabt. Der Besteller erwartet, daß er 5 Bilder bezahlt, dafür aber 100 bekommt? --Marcela 09:30, 21. Jun. 2011 (CEST)
Hier kommt die Privatkopie ins Spiel. Der Auftraggeben hat natürlich kein Urheberrecht erworben, kann er gar nicht. Was er erworben hat, sind Rechte an Fotos für den privaten Gebrauch. Die darf er innerhalb dieses Rahmens auch kopieren. Von wasserzeichenlosen Abzügen ist das analog auch kein Problem, nur halt mit Verlusten behaftet. Der Fotograf ist nun nicht verpflichtet, auch die digitalen Daten (unverändert) zur Verfügung zu stellen, wenn das nicht vertraglich so vereinbart war. Dann hat man Pech gehabt.
Ob es klug ist, sich als Fotograf so zu verhalten, steht auf einem anderen Blatt. Diese Kunden wird er wohl nicht mehr wiedersehen. Rainer Z ... 14:27, 21. Jun. 2011 (CEST)
Eigentlich ist es ein Entgegenkommen des Fotografen, wenn er die unbezahlten Bilder mit Wasserzeichen rausgibt. Üblicherweise werden die bezahlten Fotos rausgegeben und das wars. Der Kunde freilich erwartet normalerweise, daß er "alles" bekommt, das weiß ich. --Marcela 14:34, 21. Jun. 2011 (CEST)
Wieso eigentlich unbezahlte Fotos? Das Shooting wurde komplett bezahlt und auf der CD sind meines Wissens nach soviele Fotos wie Teil des Paketes waren. Für die Fotos mit den "gekauften Rechten" wurde offensichtlich das Lösegeld bezahlt, und dann gab's die halt ohne Wasserzeichen.
Vereinbarungen über den Verbleib der unbearbeiteten Fotos kenne ich nicht, aber von diesen "Foto-Paketen" kenne ich es sonst so, dass sowieso nur die bezahlten Fotos auf CD herausgegeben werden, weil ein unbearbeitetes angeblich schlechte Werbung für den Fotografen wäre - warum sollten also auf der CD unbezahlte, unbearbeitete Fotos sein - und dann noch mit Wasserzeichen - wenn die ja ach so schlechte Werbung wären? So wie ich meine Bekannten verstanden habe, geht es einfach nur darum, dass sie für weitere Abzüge der im Paket enthaltenen Fotos zum selben Fotografen zurück müssen. Ich wollte nur wissen, ob das legal ist. Fair ist es ganz offensichtlich nicht. :P --Schmiddtchen 22:58, 26. Jun. 2011 (CEST)

Panoramafreiheit gilt in Israel wohl auch in Museen (für Skulpturen) - Relevanz für uns?

Skulptur des Künstlers Itzhak Danziger

Nebenstehendes Foto einer geschützten Skulptur des Künstlers Itzhak Danziger ist wohl in Israel von FOP abgedeckt. Das Schutzlandprinzip könnte eine Anwendung des DACH-Rechts erzwingen, oder? Ich weiß nicht, inwieweit durch Verträge ähnlich dem Schutzfristenvergleich hier eine Anpassung an Israelischen Schutz erfolgt. Können wir (weil wir uns ja nach imaginärem DACH-Recht richten) das Bild verwenden? Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 17:47, 21. Jun. 2011 (CEST)

Das liegt auf Commons, müsste man dort klären.--Wiggum 18:29, 21. Jun. 2011 (CEST)
Ist für Commons schon geklärt, siehe meine Links im Text. Es geht mir explizit nur um die Einbindung hier. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:32, 21. Jun. 2011 (CEST)
Dazu müssen mindestens 2 Dinge zutreffen: 1. der Urheber darf kein EWRler sein (sonst Inländerbehandlung) und 2. es darf keinen Staatsvertrag zwischen der Heimat des Urhebers und einem der DACH-Länder gegeben, die den Schutzfristenvergleich ausschließt. Schon erstens ist in diesem Fall fraglich: der Urheber ist gebürtiger Deutscher und Deutsch-Israeli war bis etwa 2001 teilweise entgegen dem geltenden Staatsbürgerschaftsrecht kein Problem, sondern sogar in Teilen privilegiert. Nacktaffe 17:22, 23. Jun. 2011 (CEST)
Besten Dank! Okay, das heißt weil er Inländer ist, ist das Bild hier nicht verwendbar, richtig? Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:41, 26. Jun. 2011 (CEST)
Eher: Er ist mit einiger Wahrscheinlichkeit (nmM ~ 25%) Inländer und diese Wahrscheinlichkeit widerspricht dem WMF-Copyrightfeigheitsgrundsätzen nur noch vernachlässigbare Restrisiken einzugehen. Nacktaffe 10:03, 27. Jun. 2011 (CEST)

Umformulierter Zeitschriftenartikel

Ich weiss, ich weiss - ich stosse hier mit meinem Gejammer über Wikipedia-Artikel, die aus einer einzigen Quelle oberflächlich umformuliert werden, auf Granit. Aber hier geht's mal nicht um einen Lexikon-, sondern einen Zeitschriftenartikel, der nicht ganz so eine komprimierte Faktensammlung ist wie z.B. ein HLS-Artikel. Der problematische Wikipedia-Artikel: Italia (1872). Da ist offenbar jemand auf den Artikel in der "Dampferzeitung" gestossen, der als Quelle angegeben ist (immerhin) und hat den Wikipedia-Artikel sehr nahe an diesem entlangformuliert. Der Artikel aus der "Dampferzeitung" liegt mir vor und ich stelle fest: in der Wikipedia hat keine 1:1-Übernahme stattgefunden, aber die beiden Artikel sind sich doch sehr ähnlich. Ein Beispiel:

  • Dampferzeitung: "Zusammen mit der «Germania» bietet die «Italia» auf dem Innerschweizer See als Salondampfer den Passagieren einen neuen Komfort. Bisher waren die Gäste an Bord der Glattdeckdampfer auf dem Hauptdeck Wind und Wetter ausgesetzt. Grosszügige Aufbauten ermöglichen nun auch bei Regen ein angenehmes Reisen. In der Folge werden mehrere Glattdeckdampfer auf dem Vierwaldstättersee zu Halbsalon- oder Salondampfern umgebaut."
  • Wikipedia: "Auf der Germania und Italia wurde den Fahrgästen ein neuer Komfort geboten. Bisher waren sie an Bord der Glattdeckdampfer der Witterung direkt ausgeliefert. Mithilfe von grosszügigen Aufbauten wurde auch bei schlechtem Wetter eine angenehme Fahrt gewährleistet. Daraus folgte auch eine Umbauung von sämtlichen Glattdeckdampfern des Vierwaldstättersees in Halbsalon- bzw. Salondampfer."

Abgesehen von der nur oberflächlichen Umformulierung hat sich dabei übrigens eine inhaltliche Veränderung eingeschlichen, die ich als Fehler ansehe. Aus "mehreren" Dampfern, die in Halbsalon- bzw. Salondampfer umgebaut wurden, werden in der Wikipedia "sämtliche". Aus meiner Literatur geht jedoch hervor, dass sich im Flottenbestand noch 1913 neben 13 Salon- und 4 Halbsalondampfern weiterhin 4 Glattdecker befanden, ich frage mich daher, woher der Wikipedia-Autor (den ich nicht ansprechen kann, da es sich um eine IP handelt) seine Weisheit hat... Nunja, darum geht es hier nicht. Ich verfüge über umfangreiche Literatur zur Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee und kann aus dem "Italia"-Artikel sicher einen vorzeigbareren machen, das sollte kein Problem sein. Nach einer Umarbeitung wird er dann auch nicht mehr so offensichtlich aus der Dampferzeitung abgkupfert sein. Aber was meinen die URFler: ist die jetzige Fassung (angesichts des obigen Beispiels) wirklich keine URV? Gestumblindi 23:15, 22. Jun. 2011 (CEST)

<Sarkasmus an>Nach Schweizer Recht sehe ich mangels der eurigen hoch angesetzten Schwelle der Schöpfungshöhe keine URV.</Sarkasmus aus> Nach DACH sehe ich einen Grenzfall. Guttenberg würde wohl drüber stolpern, Schricker würde es verneinen. Dies meine ganz persönliche unmaßgebliche und rechtlich irrelevante Privatmeinung. Ich sehe keinen Handlungsbedarf angesichts des Urteils Mutter Erde vom Berliner Gericht. --Marcela 00:55, 23. Jun. 2011 (CEST)
Naja, aber wenn man nur Wörter wie "infolge" durch "Daraus folgt" ersetzt, dann kann man das auch lediglich als Bearbeitung ansehen. Schließlich ist es nicht sonderlich schöpferisch einige Wörter auszutauschen. Da aber bei wissenschaftlichen Texten die SH relativ hoch angesetzt ist und ich behaupte mal, dass wir hier wissenschaftliche Texte schreiben, dann würde ich mal vorsichtig Ralf zustimmen. -- ⚖.suhadi 13:55, 23. Jun. 2011 (CEST)
Nee, Wissenschaft ist Wikipedia nicht, das ist höchstens Wissenschaftsjournalismus. Wir erforschen nichts Neues sondern bilden Bestehendes ab. Wobei ich bei einigen Artikeln aus Mathematik oder Informatik... ;) Aber das steht auf einem anderen Blatt. --Marcela 22:11, 23. Jun. 2011 (CEST)
Das ist dann ein wissenschaftliches, nicht aber ein juristisches Plagiat. Urheberrechtlich ist das in Ordnung, die Sätze stellen die übernommenen Informationen neu zusammen, die Formulierungen weichen hinreichend ab. Die Wissenschaftskultur würde in einer Arbeit, die zu einem Abschluss oder wissenschaftlichen Grad führen soll, aber eine genauere Markierung der übernommenen Gedanken fordern. In der Wikipedia sind solche Paraphrasierungen aus reputablen Quellen ausdrücklich in Ordnung! Natürlich wäre es noch besser, aus mehreren hochwertigen Quellen einen Text mit selbst erarbeiteter Gliederung zu verfassen, aber in vielen Fällen gibt es dafür nicht genügend Material oder es ist nicht einfach greifbar. Grüße --h-stt !? 12:30, 24. Jun. 2011 (CEST)
Ich würde nicht sagen, dass die übernommenen Informationen "neu zusammengestellt" werden. Siehe das gegebene Beispiel - es wird Satz für Satz umformuliert, aber die Gedankenführung bleibt die gleiche. Gestumblindi 13:11, 24. Jun. 2011 (CEST)
Ja genau. Juristisch ist das damit völlig in Ordnung, das Recht schützt nur den Wortlaut, nicht die Gedanken. Im Wissenschaftsbetrieb ist das anders, dort können Gedanken ebenfalls übernommen werden, allerdings muss dann deutlich markiert werden, welches eigene und welches fremde Gedankenführungen sind. Das ist ja auch logisch, denn in der Wissenschaft sollen ja gerade die eigenen Gedanken des Wissenschaftlers über die Qualität seines Textes entscheiden. In der Wikipedia halten wir uns strickt an das Gesetz und wir verlangen zusätzlich, dass die Autoren gar keine eigenen Ideen einbringen, nur fremde neu aufbereiten. Und wir verlangen, dass die Herkunft von Inhalten nachgewiesen wird, sind aber großzügiger als in einer Abschlussarbeit bei der Markierung von Strukturen, Gliederungen und Gedankenführungen. Grüße --h-stt !? 13:39, 24. Jun. 2011 (CEST)
Wikipedia:TP#Grauzonen behauptet jedoch: "Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält." Ist das also aus deiner Sicht falsch? Gestumblindi 13:57, 24. Jun. 2011 (CEST)
Ich meine, das was dort steht, ist falsch. --Marcela 14:11, 24. Jun. 2011 (CEST)
Das ist einfach falsch. Geschützt ist immer nur die konkrete Ausführung einer Idee oder eines Textes. Natürlich genügt es nicht, ein "das" durch "welches" und ein "also" durch ein "daraus folgt" zu ersetzen. Aber wenn die Inhalte wie im Beispiel neu in Sätze aufgeteilt werden, ist juristisch nichts mehr zu holen. Grüße --h-stt !? 14:31, 24. Jun. 2011 (CEST)
Wenn es falsch ist, kannst du den Text ja ändern. Allerdings frage ich mich weiterhin: Das Urheberrecht will doch eine persönliche geistige Leistung schützen. Davon zu trennen sind Fakten, die nicht schützbar sind. Aber ist die Gedankenführung, der Aufbau eines Artikels nicht ebenfalls schöpferische Tätigkeit? Was im obigen Beispiel geschehen ist, ist ja nicht, dass jemand unter Benutzung der Fakten aus dem fremden Artikel einen eigenen Artikel geschrieben hat, sondern er hat den fremden Artikel neu formuliert, der als solcher aber immer noch erkennbar bleibt. Im Schricker (4. Aufl., Rdnr. 29 zu §23) finde ich hinsichtlich der deutschen Rechtslage diesen Satz: "Als unzulässige Verwertung fremder Werke verletzt das Plagiat bei unveränderter Übernahme die Verwertungsrechte der §§ 15ff., bei Übernahme in abgeänderter Form handelt es sich um eine andere Umgestaltung iSd. §23, die dem Bearbeitungsrecht des Urhebers unterliegt." - Hier haben wir es doch nun mit einer "Übernahme in abgeänderter Form" zu tun. Und wenn diese "dem Bearbeitungsrecht des Urhebers unterliegt", ist dann eine solche Übernahme kein Rechtsverstoss? Gestumblindi 20:59, 24. Jun. 2011 (CEST)
An einer Hochschule würde das als Plagiat gelten und jeder, der so seine Arbeit schreibt, würde nicht bestehen. Keine Ahnung, seit wann Satz-für-Satz abschreiben bei geringer Veränderung der Wortzusammenstellung unproblematisch sein soll. Dann müsste jede Übersetzung problemlos als Neuschöpfung durchgehen – sind ja andere Worte für den gleichen Inhalt verwendet worden. Wozu machen wir uns hier die Mühe des Versionsimports u.a.? Genau das gleiche wurde hier gemacht: Ein Inhalt identisch übernommen, mit leichter Veränderung der Wortwahl. Das Gerüst hinter den Worten, die Zusammenstellung der Sätze ist identisch. Was passiert, wenn so etwas in großem Rahmen wiederholt wird, eine Monografie so abgepinselt wird? Immer noch ok? Und wenn da nicht, warum hier? Mir absolut unverständlich, wie die Vorredner die Situation einschätzen. --Paulae 22:42, 24. Jun. 2011 (CEST)
Seit wann? Vermutlich seit dem Ergebnis von Wikipedia:Meinungsbilder/Paraphrasierte Lexikonartikel... *seufz*... Gestumblindi 22:45, 24. Jun. 2011 (CEST)
(BK)Ein Texplagiat kann eine umformulieren nur dann sein, wenn man die Fakten klar anders darstellen kann. Wenn man aber die Fakten in der Fachliteratur üblicherweise so darstellt, ist dahinter eben auch keine persönlich Leistung. Und somit eben auch kein Urheberrechtsverstoss bzw. kein Plagiat vorhanden. --Bobo11 22:49, 24. Jun. 2011 (CEST)
@Gestumblidi las dein vermurkstes MB hier raus! --Bobo11 22:49, 24. Jun. 2011 (CEST)
Im Beispiel hier geht es aber nicht um "in Fachliteratur üblicherweise so dargestellte Fakten", sondern um einen Artikel in einer Zeitschrift, dessen Aufbau nicht zwingend von der Faktenlage vorgegeben ist, sondern einen persönlichen, von seinem Autor geprägten Charakter hat. Bin froh, dass ich wenigstens nicht der einzige bin, der dies als höchst problematisch ansieht, und finde den Vergleich von Paulae und Adornix mit einer Übersetzung recht treffend. Gestumblindi 23:01, 24. Jun. 2011 (CEST)
Mich befremdet das. Wenn eine Übersetzung eines englischen WP-Artikels eine URV ist, die dringend eines Versionsimports bedarf, dann ist diese "Umformulierung" auch eine URV. Gruß, adornix (disk) 22:53, 24. Jun. 2011 (CEST)
Ich kann in diesem Rahmen gar nicht darauf eingehen, wieviele Gerichtsurteile es zu diesen Paraphrasierungen und Zitaten ohne expliziten Nachweis es schon gibt und die gehen alle in die von Benutzer:h-stt angegebene Richtung. Nach der hehren, aber zum Glück theoretischen Rechtsauffassung von Gestumblindi und Paulae wäre die Wikipedia gar nicht möglich. Denn die Autoren würden aus Angst vor URV beginnen, frei zu fabulieren. Der von Gestumblindi in dem von ihm angesprochenen Artikel aufgedeckte Fehler deutet schon darauf hin, welche Ungenauigkeiten entstehen würden. Freilich könnte ein guter Autor, mit dem Blick auf das Wesentliche, den Artikel viel mehr umformulieren. Aber wirklich ändern könnte er ihn auch nicht. Man kann nicht verlangen, dass kein Mensch einen Satzbau wiederholt, der durch die Grammatik und den Inhalt bereits vorstrukturiert ist, aber schon von einem anderen verwendet wurde. Eine klare Verständigung wäre dann nicht möglich.
Die oben genannte Rechtssprechung wurde hauptsächlich für den Journalismus entwickelt. Sie gilt natürlich nicht für ganze Monografien, wie Paulae befürchtet und auch nicht für Übersetzungen ganzer Werke, weder für Belletristik noch für Sachbücher. Bei einem Sachbuch wäre vielleicht nicht die Schöpfungshöhe der einzelnen Sätze zu berücksichtigen, wohl aber der Aufbau des Buches als Ganzes. Bei ein paar Sätzen kann dieser Aufbau noch nicht wirklich in Betracht gezogen werden. Bei längeren fremdsprachigen WP-Artikeln könnte dieser Aufbau zusammen mit der relativ wortgetreuen Übersetzung schon eine Rolle spielen und man importiert vorsichtshalber. Bei kürzeren Artikeln wird das ohnehin nicht gemacht.
Der heutige Journalismus wäre unter den von Gestumblindi vorgeschlagenen Regelungen ebenfalls nicht möglich. Man kann sich zwar wünschen, dass Zeitungen nur noch Berichte schreiben, wenn sie einen Korrespondenten vor Ort haben, der im Stile eines Hemingway oder Stanley lange Artikel schreibt. Aber das Alltagsgeschäft sieht anders aus: Er besteht aus vielen kurzen Artikeln mit ein paar Sätzen die überall gleich bzw. höchstens mit der sarkastischen Meinung des Journalisten garniert sind (dazu fällt mir eine Anekdote aus dem Buch Die Tante Jolesch ein, die ich aber nicht zitiere).
Guttenbergs Fall ist wieder anders gelagert, denn hier geht es ebenfalls nicht um ein paar Sätze über einzelne Fakten, sondern um eine "eigenständige wissenschaftliche Leistung" zur "Erlangung des Doktorgrades". "Eigenständige wissenschaftliche Leistungen" (Original Research) dürfen gar nicht in der WP als Artikel stehen, sondern müssen zitiert wiedergegeben werden. --Regiomontanus (Diskussion) 23:32, 24. Jun. 2011 (CEST)
Natürlich wäre es ein Leichtes gewesen, aus dem Zeitungsartikel die wichtigsten Fakten zu übernehmen. Schließlich war das keine Datenansammlung, die ausformuliert wurde o.ä. Hier wurde einfach der Artikel Satz für Satz abgeschrieben, wobei einzelne Wörter durch ähnliche ausgetauscht wurden. Was soll der Satz „Auf der Germania und Italia wurde den Fahrgästen ein neuer Komfort geboten“, was die Lobpreisung von „grosszügigen Aufbauten“ und „angenehmer Fahrt“? Das ist einfach Unfähigkeit, selbst zu schreiben. Und natürlich ist die Wikipedia ohne derartiges Abschreiben möglich. Das zeigt sie jeden Tag hundertfach. --Paulae 23:45, 24. Jun. 2011 (CEST)
Ja, die „grosszügigen Aufbauten“ und die „angenehme Fahrt“ sollten wegen POV in der WP bald gelöscht werden, die Qualität kann sich durch gute Formulierungen erhöhen, am grundsätzlichen urheberrechtlichen Problem ändert das aber meiner Meinung nach nur wenig. --Regiomontanus (Diskussion) 00:11, 25. Jun. 2011 (CEST)
(BK) Die Antwort behagt mir zwar nicht, aber sie ist plausibel. Danke für die Mühe. Gestumblindi 23:46, 24. Jun. 2011 (CEST)

Naja, ich habe den Artikel dann mal überarbeitet. Gestumblindi 04:46, 27. Jun. 2011 (CEST)

Ungenügende Bildnachweise in Büchern

Beispiel 1
Beispiel 2

Ich hatte hier ja vor einiger Zeit mal angekündigt, Beispiele für Bildnachweise von Fotos aus der Wikipedia bzw. von Wikimedia Commons in Büchern zu zeigen. Auch (oder gerade) regulären Buchverlagen, die sich offenbar bemühen, alles richtig zu machen, scheint es schwer zu fallen, die hiesigen Lizenzvorstellungen zu begreifen; bei den automatisierten Abdruckern à la "Bcher Gruppe" und "Alphascript" scheint es diesbezüglich ja gar weniger Probleme zu geben. Hier nun zwei Beispiele aus Kinder-Sachbüchern. Ich will nicht die Urheberrechtspolizei spielen. In beiden Beispiel wären einige Recherchen nötig, um die betreffenden Bilder hier wiederzufinden, und teilweise könnten sie ja auch zur bedingungslosen Nutzung ("public domain" bzw. CC-zero) freigegeben sein, ein solches Foto habe ich gerade in einem anderen Buch gesehen. Allerdings wäre es über die entsprechenden Themenkategorien auf Commons wohl schon möglich. Auch beim ersten Beispiel, in dem als "Urheber" nur gerade "Wikipedia" angegeben ist, und beim zweiten, das die wirklichen Urheber nennt, aber dafür die Lizenzen nicht richtig, sowieso. Damit schlage ich mich nun jedoch nicht rum, das sehe ich nicht als meine Aufgabe an. Sollte jedoch einer der im zweiten Beispiel genannten Urheber daran interessiert sein, um welches Buch es sich handelt, teile ich ihm das gerne mit. Persönlich finde ich zwar, dass gerade aus dem zweiten Beispiel ein überdurchschnittliches Bemühen spricht - immerhin hat der Verlag auf die Lizenzen geachtet und dann mit den unpräzisen Angaben "GNU-Lizenz" (welche? Lizenztext?) und "CC-Lizenz" (welche?) doch noch danebengehauen. Die Wikipedia oder Commons sind als Bildquellen dort zwar nicht genannt (ist von den Lizenzen her auch keine Pflicht), aber angesichts der verwendeten Lizenzen und hier bekannter Urheber wie Stefan Kühn und Wolfgang Praefcke dürfte die Bilderherkunft klar sein. Beides sind im übrigen auch Beispiele für die etablierte Praxis, in Büchern Foto-Urheber in einem gesonderten Bildnachweis im Impressum aufzuführen, und eben nicht direkt am Bild, was hier manche Leute wohl nicht glauben wollen. Gestumblindi 20:41, 23. Jun. 2011 (CEST)

Was wiedermal zeigt, dass ein Erklärung wie in Printmedien der Autorgenannt werden sollte nicht schlecht wäre. Die man einfach Kopieren kann, ohne dabei was falsch zu machen. Im Stil von: "Bitte benutzen sie bei der Verwendung des Bildes in Drucksachen folgender Urheberrechtshinweis: Urheber; Name Lizenz; CC-by-sa 3.0 Quelle; Wikipedia". Das würde es den ehrlichen Nachnutzern, die versuchen es richtig zu machen, etliche Probleme ersparen. --Bobo11 11:00, 24. Jun. 2011 (CEST)
Wir haben in unserem CC-Lizenzbaustein m.E. relativ verständlich im Sinne der Lizenz erklärt, wie die Datei weitergenutzt werden kann. Eine Erklärung, wie in deinem Beispiel, wäre jedoch nicht mit der Lizenz vereinbar, weshalb es nicht richtig wäre solch eine Zitierung zu empfehlen. -- ⚖.suhadi 18:28, 27. Jun. 2011 (CEST)
Stimmt; der Vorschlag von Bobo11 enthält einerseits einen Bestandteil, der von der Lizenz her nicht notwendig ist ("Quelle: Wikipedia" braucht es nicht), andererseits reicht es nicht, den Namen der Lizenz zu nennen, es braucht auch noch die URL der Lizenz (wenn es um die CC-BY-SA geht; aus den Nutzungsbedingungen: Jede öffentlich zugängliche Kopie oder modifizierte Version muss einen Hinweis enthalten, dass das Werk unter der Lizenz CC-BY-SA steht, sowie entweder einen Hyperlink beziehungsweise eine URL auf den Text der Lizenz oder eine Kopie des Lizenztextes. Eine für diesen Zweck geeignete URL ist http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de). Gestumblindi 20:30, 27. Jun. 2011 (CEST)

Haushahn

Dürfen wir dieses Logo verwenden: [5]? --84.61.133.60 13:45, 26. Jun. 2011 (CEST)

ja, erreicht wohl keine schöpfungshöhe. --JD {æ} 13:46, 26. Jun. 2011 (CEST)
@84.61.133.60: Das Logo habe ich in den Artikel Haushahn Aufzüge inzw. eingefügt. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:32, 26. Jun. 2011 (CEST)
Dieses Logo erreicht mit Sicherheit keine SH. --Marcela 13:55, 27. Jun. 2011 (CEST)

Uhrheberrecht

Hallo wie wir wollen in Flyer diesen Artikel einbringen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Soteria

Reicht es aus die Quelle anzugeben.

Um Antwort wird gebeten.


--Richard Reinhardt 07:57, 27. Jun. 2011 (CEST)

Hallo, scroll mal die Seite mit dem Artikel gaaaanz nach unten. Da ist beschrieben, unter welcher Lizenz der Text steht, und es ist zu den Nutzungsbedingungen verlinkt. --Nobody Perfect 10:27, 27. Jun. 2011 (CEST)

Tabellen und Bilder des Robert Koch-Instituts

Ich wollte wissen ob Dateien des RKI wie etwa diese tabellen [6] und [7] sowie dieses Bild [8] von den Lizenzbedingungen in die Wikipedia integriert werden dürfen das es sich ja um eine öffentliche Behörde handelt. --mfg Sk!d 12:52, 27. Jun. 2011 (CEST)

Die Tabellen sind jedenfalls kein Problem, da sie keine Schöpfungshöhe haben.
Das Bild geht aber nicht. Als Amtliches Werk geht das nicht durch, auch wenn es eine Behörde ist (sowas wie in den USA, dass alle Werke von Behörden gemeinfrei sind, gibt es hier nicht). -- Chaddy · DDÜP 18:18, 27. Jun. 2011 (CEST)

Annahmerichtlinien

Der (neue) Artikel Annahmerichtlinien ist sehr ähnlich zur (darin angeführten) Quelle [9]. Liegt hier schon eine URV vor? Wenn ja, wäre ein SLA noch möglich. Grüße, --Taste1at 17:40, 27. Jun. 2011 (CEST)

Der Artikel steht dem Text zwar nahe, aber eine URV würde ich darin nicht sehen. -- ⚖.suhadi 18:23, 27. Jun. 2011 (CEST)

Bild des Nintendo DS MP3- Players'

Ich würde gerne ein selbstgemachtes Bild des Nintendo DS MP3- Players in den Artikel Nintendo DS einfügen. Bin mir aber unsicher ob dies nicht gegen irgendetwas verstößt? Aber im Artikel Nintendo DS sind Bilder der Spielekonsole, eine DS-Speicherkarte (DS-Spiel) sowie das Netzteil abgebildet. Ich bitte um eine Erklärung ob ich das obengenannte Bild einfügen darf? Wenn nicht wie erklärt sich das andere Bildmaterial im Artikel? -Fiver, der Hellseher 22:11, 28. Jun. 2011 (CEST)
Meist du eines Bild ausgeschalteten Gerätes ? Denn eingeschaltet wird's sicher kritisch, während ausgeschaltet man durchaus mit Gebrauchsgegenstand und der entsprechen hohen Schöpfungshöhe-Schwelle argumentieren kann. --Bobo11 22:18, 28. Jun. 2011 (CEST)
Natürlich ausgeschaltet und einzeln im Bild. Das Gerät, die Bedienungsanleitung und die Verpackung ist vorhanden. Wenn es mit den Bildern keine Probleme gibt stelle ich diese ein. Eine Frage hätte ich noch: Was ist wenn im einem Buch im Impressum nur der Verlag und das Jahr genannt wird (kein Autor), wann läuft den da das Copyright ab? --Fiver, der Hellseher 23:00, 28. Jun. 2011 (CEST)
Wie gesagt Aufnahme von normalen ausgeschalteten Geräten sollte eigentlich gehen. Zur Nebenfrage: Als Anonymes Werk eigentlich 70 Jahre nach Veröffentlichung. Anonymes Werk ist aber eine der berüchtigsten Fussangel im Urheberrecht. Denn wer sagt das sie nach der Veröffentlichung sich niemand zu seinem Werk bekannt hat? Denn dann wärs 70 Jahre PmA, udn in der Rgel länger als 70 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Auch kann der Urheber des Buches schon seit Drucklegung bekannt sein, auch wenn er nicht explizit im Werk erwähnt wird. --Bobo11 23:08, 28. Jun. 2011 (CEST)

Irgendwer sollte sich dieses Buch besorgen

http://www.druckfrisches.de/match/fe30147f1054bc10660c79783161508264 --Historiograf 10:01, 27. Jun. 2011 (CEST)

Wie wäre es mit der Bib der Ölcher Uni? Nacktaffe 10:05, 27. Jun. 2011 (CEST)
Ich könnte es theoretisch per Fernleihe über meine Uni (kostenlos) ausleihen... -- Chaddy · DDÜP 19:09, 27. Jun. 2011 (CEST)
danke für den hinweis. @chaddy, laut meiner heimatbib, die das jetzt mal anschafft, erscheint das erst im juli. zwei-klassen-gesellschaft der bibliotheken? :) —Pill (Kontakt) 12:43, 28. Jun. 2011 (CEST)

Noch ein neues Buch, das hier interessieren könnte: http://d-nb.info/100765290X - aus dem Klappentext: "... entwickelt sie [die Arbeit] Lösungen vor dem Hintergrund aktueller praxisrelevanter Beispiele für die umstrittene Frage, ob ein Recht am Bild der eigenen Sache anzuerkennen ist und welche Folgen sich aus einem Fotografierverbot von Kunstwerken für Bildzitate ergeben." Gestumblindi 17:43, 28. Jun. 2011 (CEST)

Ich versuche mal, die beiden zu besorgen. In der Kochredaktion haben wir eine Liste der empfehlenswerten Literatur bzw. der als Referenz empfohlenen - und wir wissen, wer welches Buch hat. Wollen wir sowas vielleicht hier auch mal anfangen? --Marcela 18:12, 28. Jun. 2011 (CEST)
Das halte ich für eine gute Idee, Ralf. Das würde jedenfalls die Lösung eines jur. Problems vereinfachen, wenn wir ein Mehr an Fachliteratur dezentral zur Verfügung haben.-- ⚖.suhadi 18:38, 29. Jun. 2011 (CEST)
Der Autor ist ein Kommilitone von mir. Falls gewünscht, kann ich gerne den Kontakt herstellen. --Gnom 20:33, 29. Jun. 2011 (CEST)

Bild aus Osnabrück

Ich melde mich noch ein Mal wie vorige Woche. Ich habe erneut ein Bild hochgeladen (Scan aus der NOZ von Heute). Diesmal war unter dem abgebildeteten Foto keine Angabe zum Urheberr unter dem Bild, nur im Text die Angabe zur Zeit "um 1910". Habe ich soweit alles richtig gemacht? Gruß --Roland1952DiskBew. 14:40, 29. Jun. 2011 (CEST)

Leider nicht ganz. Da es sich um eine Postkarte "um 1910" handelt ist das sehr, sehr nah an der Schwelle für unsere interne 100-Jahre-Regel. Daher könntest du die Datei unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 eintragen. Dann schaut nochmal jemand drauf und dort gibt es Leute, die gut sind in der Suche nach Postkarten. Grüße --h-stt !? 15:26, 29. Jun. 2011 (CEST)
Da die Zeitung anscheinend häufiger Postkarten aus einer Sammlung verwendet, lohnt vielleicht doch der Kontakt dorthin. Zudem wäre dann eventuell auch der Scan der Originalpostkarte und damit ein Qualitätsgewinn möglich. --Schwäbin 15:30, 29. Jun. 2011 (CEST)
Bei der Zeitung habe ich keine Lust nachzufragen. Man bekommt keine oder nur unzureichende Antworten. --Roland1952DiskBew. 16:45, 29. Jun. 2011 (CEST)
Ah, okay. Ich hab bisher nur gute Erfahrungen damit gemacht, daher dachte ich, das wäre eine Chance. --Schwäbin 17:00, 29. Jun. 2011 (CEST)
Danke für den Hinweis, habe die Urberrechtsnachfrage dort eingetragen. Gruß --Roland1952DiskBew. 16:45, 29. Jun. 2011 (CEST)

Urheberrechtsstatus einer wissenschaftlichen Veröffentlichung

Ich bin hauptsächlich in der englischen Wikipedia tätig, denke jedoch, dass diese Frage hier vielleicht eher beantwortet werden kann als dort. Ich möchte gerne den Urheberrechtsstatus einer wissenschaftlichen Veröffentlichung erfahren, da ich mir selbst nicht ganz sicher bin. Präziser möchte ich wissen, ob eine bestimmte Veröffentlichung noch dem Urheberrecht unterliegt oder nicht. Die fragliche Publikation ist

Waldemar Meissner: Über die Teilbarkeit von 2p-2 durch das Quadrat der Primzahl p = 1093. In: Sitzungsberichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften, Berlin, Zweiter Halbband. Juli bis December, 1913, S. 663-667

Ich besitze eine Fotokopie dieser Publikation und würde sie gerne einscannen und online zugänglich machen, jedoch möchte ich vorher sicher gehen, dass dies zulässig ist. Ein weiteres Problem ist, dass ich mir über den Todeszeitpunkt Meissners nicht im Klaren bin. Laut § 64 wäre das Werk noch nicht gemeinfrei, falls Meissner 1941 oder später gestorben wäre. Ich bin mir jedoch unsicher, wo ich den Todeszeitpunkt Meissners ermitteln kann. Toshio Yamaguchi 15:36, 29. Jun. 2011 (CEST)

Es gibt 3-5 mal Waldemar Meissner in der DNB[10], der zweite ist deiner. Wenn es sich bei der Arbeit um die Dissertation handelt, dann ist Meissner wohl zwischen 1870 und 1880 geboren, damit ist eine Gemeinfreiheit noch nicht sehr wahrscheinlich. --Seewolf 15:52, 29. Jun. 2011 (CEST)
Wenn es um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk geht, wäre vielleicht de.Wikiversity der bessere Ort? Dort sind nämlich Großzitate geschützter Werke nach § 51 UrhG zulässig. Ohne Todesdatum wird das etwas knifflig. Wenn ein Erscheinen vor 1923 nachgewiesen werden kann, gibt es vielleicht eine Möglichkeit hier in de.Wikipedia. --Marcela 15:54, 29. Jun. 2011 (CEST)

Danke für die raschen Antworten. Da ich momentan keinerlei Möglichkeit sehe, den Todeszeitpunkt Meissners zu ermitteln werde ich davon ausgehen, dass das Werk noch dem Urheberrecht unterliegt. Toshio Yamaguchi 17:23, 29. Jun. 2011 (CEST)

Kurse

Wie sieht es denn mit Preisverläufen von Rohstoffpreisen aus? Kann man da einfach einen Screenshot machen bzw. wie kann ich die urhebergerecht in einen Artikel bringen? Generator 21:46, 23. Jun. 2011 (CEST)

Wenn die Rohdaten verfügbar sind, ist es IMHO besser, daraus selbst ein Diagramm zu erstellen (beispielsweise mittels Gnumeric eine commonsfähige SVG-Grafik). --Leyo 10:46, 24. Jun. 2011 (CEST)
und was ist wenn ich keine Rohdaten habe? Generator 11:17, 27. Jun. 2011 (CEST)
Das müßte doch erlaubt sein? oder? Generator 23:41, 29. Jun. 2011 (CEST)
Um welche Rohstoffe geht es denn? Für die meisten sind Rohdaten verfügbar. --Leyo 08:14, 30. Jun. 2011 (CEST)
Es geht um Kakao. Generator 10:19, 30. Jun. 2011 (CEST)
Wie wär's damit? --Leyo 10:31, 30. Jun. 2011 (CEST)
Super danke. hab selber gesucht aber leider nichts gefunden. Hmmm...vielleicht bin ich ja blind aber eine höhere Auflösung wäre nicht schlecht. Täglich oder zumindeste 1x/Woche. Generator 10:45, 30. Jun. 2011 (CEST)
Ich denke nicht, dass eine Tages-Auflösung der Grafik von enzyklopädischem Interesse ist. --Leyo 10:54, 30. Jun. 2011 (CEST)
Ich brauche es für Regierungskrise in der Elfenbeinküste 2010/2011 deren Ereignisse von Dezember 2010 bis April 2011 sich direkt auf die Preisentwicklung niedrgeschlagen haben (Elfenbeinküste=größter Kakaoexporteur). z.b. hatte die Einnahme von San-Pédro einen 10% Einbruch auf die Preise zur Folge. hier gäbe es tägliche Preise allerdings nicht in Tabellenform. Sondern die muß ich mir Einzeln rauskopieren. Generator 11:02, 30. Jun. 2011 (CEST)
OK, dann sieht's bezüglich Relevanz natürlich anders aus. Die Seite hatte ich auch gefunden. Wahrscheinlich ist's am einfachsten eine Viertelstunde Fleissarbeit zu investieren… --Leyo 11:09, 30. Jun. 2011 (CEST)
Werd ich wohl machen. Jeden Tage zwei oder drei Überträge dann hab ichs in einem Monat oder so.Generator 11:13, 30. Jun. 2011 (CEST)

Hinweis zu unklarer Urheberschaft / vroniplag

Hallo, bei VroniPlag haben wir unter http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub/Fragment_154_15 eine Textübereinstimmung zu einer Passage des Wikipedia-Artikels Goldene Aktie gefunden. Der fragliche Text wurde im Januar 2007 in Wikipedia eingefügt: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Goldene_Aktie&diff=prev&oldid=26100190 – Nun findet sich der Text incl. Tippo "Gerichtshofs" auch seit Oktober 2010 bei handelsblatt.de: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/goldene-aktien-bleiben-die-ausnahme/2876814.html – Sieht so aus als hätte handelsblatt.de von Wikipedia abgeschrieben. Kann ich mir andrerseits nicht vorstellen. Was meint ihr? Bei vroniplag nehmen wir erstmal die Wikipedia als Quelle. Ich würde die Tage nochmal hier vorbeischauen, ob es neue Erkenntnisse gibt. Viele Grüße -- 95.222.59.36 03:46, 29. Jun. 2011 (CEST) = Erb Senzahl bei Wikia

Die Webseite von handelsblatt.de gibt als Veröffentlichungsdatum den 23.10.2007, 12:41 Uhr. Hier liegt also eine zeitliche Staffelung vor. Es lässt sich auch nie ausschließen das beide Beiträge vom selben Autor stammen. Hier besteht keine Kennzeichnungspflicht. Wikipedia selbst kümmert sich nicht um Urheberrechte seiner Inhalte, denn dafür sind die Autoren selbst verantwortlich. ~ Stündle (Kontakt) 13:33, 29. Jun. 2011 (CEST)
"Wikipedia selbst" kann sich um gar nichts kümmern, weil es keine Körperschaft "Wikipedia" gibt, die irgendwelche Handlungen vornehmen könnte ;-) - die Wikipedia ist das Werk, die Enzyklopädie in den verschiedenen Sprachversionen. Dann gibt es die Wikipedia-Community, die nur lose (selbst-)organisierte Masse angemeldeter und unangemeldeter Autoren. Dann die Wikimedia Foundation in den USA, die Betreiberin des Ganzen; "um etwas kümmern" könnte sich diese. Ausserdem gibt's die Wikimedia-"Chapters" in einzelnen Ländern, z.B. Wikimedia Deutschland, die aber nur eine unterstützende Funktion (Geld für die Foundation sammeln, Projekte...) und keine Verantwortung für die Inhalte der Wikimedia-Projekte, zu denen die Wikipedia gehört, haben. Nur, um das mal wieder klarzustellen. - Nun zum aktuellen Fall: Für die Vermutung von Stündle, dass der Wikipedia-Text vom Urheber des Handelsblatt-Textes eingestellt worden sein könnte, spricht der Benutzername. Der Benutzer hier nennt sich Forexmike; der Text im Handelsblatt stammt von einem Autor mit dem Vornamen Michael, die könnten also schon identisch sein. Der Benutzer Forexmike scheint nicht gänzlich inaktiv zu sein; er hat nach längerer Pause im Juli 2010 nochmal editiert, eventuell wäre eine Anfrage auf seiner Benutzerseite erfolgreich. Gestumblindi 21:14, 29. Jun. 2011 (CEST)
Wow! Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Ich hab den Vorschlag aufgegriffen und unter Benutzer Diskussion:Forexmike eine Nachricht hinterlassen. Vielleicht meldet er sich ja. Nachmals Dankeschön und viele Grüße -- 95.222.59.36 14:12, 30. Jun. 2011 (CEST) Dr. plag. ;-) Erb Senzahl

SH ?

Hallo,

Ist dieses Cover ein Lichtbild und erreicht es so SH ? -- Xxvid 17:28, 30. Jun. 2011 (CEST)

Es ist kein Lichtbild und erreicht auch sonst keine SH. --Marcela 18:32, 30. Jun. 2011 (CEST)
Danke. -- Xxvid 18:51, 30. Jun. 2011 (CEST)

Nutzungshinweis bei Bildern

Kann ich in der Lizenz eine Nutzungseinschränkung vermerken, nicht gegenüber der Person oder Organisation, die das Bild nutzt, sondern hinsichtlich des Zwecks, oder wenn das nicht geht einen positiven Zweck formulieren--Belladonna 16:41, 28. Jun. 2011 (CEST).

Ich würde es auch gerne verbieten, daß gewisse politische Strömungen meine Bilder nutzen. Das kann man aber nicht einschränken. --Marcela 16:50, 28. Jun. 2011 (CEST)
Nein, das widerspricht dem Sinn einer freien Lizenz. Wenn ihr nicht wollt, dass eure Bilder frei weiterverwendet werden, dann gebt sie eben nicht frei... -- Chaddy · DDÜP 12:58, 29. Jun. 2011 (CEST)
Wobei eine freie Lizenz die Urheberpersönlichkeitsrechte nicht aufhebt, sodass man sich nicht alles gefallen lassen muss. -- ⚖.suhadi 23:37, 1. Jul. 2011 (CEST)

Bilder von Plastikmodellen

Frage: Wenn ich zu einem Schiffstyp ein Plastikmodel bastele und ich dieses fotografiere. Ist dieses für die WP nutzbar oder besteht eine URV des Herstellers des Plastikbausatzes.--PimboliDD 10:24, 28. Jun. 2011 (CEST)

Keine URV. Das macht keinen Unterschied, ob Du das echte Schiff oder ein Modell knipst. Der Modellhersteller hat ja kein eigenes Werk geschaffen, sondern ein vorhandenes abgebildet. Und auf Gebrauchsgegenstände bzw. industrielle hergestellte Geräte gibt es per se keinen Urheberrechtsschutz, sondern die gewerblichen Schutzrechte wie Markenrecht, Geschmacksmuster etc. --Nobody Perfect 10:52, 28. Jun. 2011 (CEST)
Besten Dank für die Info.--PimboliDD 10:53, 28. Jun. 2011 (CEST)
Bei industriellen Modellen gibts kein Problem. Individuell hergestellte Modelle können jedoch Schöpfungshöhe aufweisen. Was du selbst gebaut hast, ist dann aber auch dein Werk. --Marcela 12:46, 28. Jun. 2011 (CEST)
Da hat Ralf schon recht, nur muss ich hier was einwerfen. „Originalgetreues Modell“ und„ individuelle geistige Leistung“ (Was für den Urheberschutz notwendig wäre) schliessen sich eigentlich gegenseitig aus. Gerade bei Fahrzeugen kannst du davon ausgehen, dass ein originalgetreues und massstäbliches Modell keine eigene Schöpfungshöhe aufweisen wird. Denn da hat man einzig bei der Anordnung der Passagiere und Fracht überhaupt die Möglichkeit kreativ zu sein (Im Sinne des Urheberrechtes). Und das diese Anordnung überhaupt Schöpfunghöhe aufweist kann, ist sehr fraglich (Meist wird ja anhand eines Fotos angeordnet = Keine SH). Aber wenn du das Modell eh selbst gebastelt hast, ist diese Fussangel eh nicht vorhanden (es sei den du leidest unter Persönlichkeitsspaltung und zeigst die selber an ;-) ). --Bobo11 13:02, 28. Jun. 2011 (CEST)
Siehe zu dem Thema auch: commons:Commons:Image_casebook#Models. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:32, 3. Jul. 2011 (CEST)

Bildgröße

Darf man verschiedene Größen/Auflösungen ein und desselben Bildes mit verschiedenen Lizenzen versehen? Dürfte ich z.B. ein Bild in einer geringen Auflösung unter eine CC-Lizenz stellen, die gesamten Rechte aber bei der hochauflösende Version beibehalten? Umgekehrt würde es dann ja aber nicht viel Sinn machen... Wenn die Antwort "ja" ist, was ist dann mit Bildern, die in der höheren Auflösung z.B. nur wenige Pixel größer sind, so dass kaum ein Unterschied auszumachen ist? --78.54.19.190 23:02, 27. Jun. 2011 (CEST)

Vgl. hierzu auch die im Diderot-Club II bereits angeschnittene Fragestellung. --Exorsist 23:12, 27. Jun. 2011 (CEST)
Manche meinen ja, andere nein. Es gibt m. E. keine Urteile dazu, weshalb auch niemand wirklich sagen kann, wer jetzt recht hat. -- Chaddy · DDÜP 23:39, 27. Jun. 2011 (CEST)
http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Ralf_Roletschek/gallery#Miniatur_Wunderwelt stehen unter freier Lizenz, die volle Auflösung ist CC-BY-NC-ND. Siehe auch Bilder vom Bundesarchiv usw. --Marcela 23:44, 27. Jun. 2011 (CEST)
Dass du es so machst, hat herzlich wenig mit der Fragestellung zu tun. --92.224.49.112 23:53, 27. Jun. 2011 (CEST)
Ja das ist möglich, das du ein Bild in 1200/800 Auflössung unter CC-by-sa (Oder ähnlich) freigibst. Nicht aber das Bild in voller Auflössung von z.B. 3600/2400 (Bitte darauf achten, dass es wirklich eine Unterschied ist). Aber bitte eine brauchbare Auflössung fürs Web (Sprich keine Briemarkengrössen, sondern sollte schon über 800/640 sein). Auch bei der Freigabe deutliche erwähnen das es nur für diese Auflössung (Werte nennen! nicht kleine Auflössung usw.) oder kleiner gilt. Gutes Beispiel dafür sind die Picswiss Bilder Picswiss Projekt auf Commons. --Bobo11 01:19, 28. Jun. 2011 (CEST)
Für die Notwendigkeit eines solchen Hinweises hätte ich gern mal einen Beleg. Eine Lizenz gilt immer nur für exakt diejenige Datei, der sie vom Urheber zugeordnet wird, und alle Varianten, die aus genau dieser Datei erzeugt wurden. Höher aufgelöste oder unbeschnittene Versionen fallen nicht darunter. Wenn die nicht separat unter eine entsprechende Lizenz gestellt wurden, sind sie eben nicht verfügbar. MBxd1 17:18, 28. Jun. 2011 (CEST)
(Reinschieb)Klar ein Müssen ist der Zusatz wegen der Auflössung nicht. Aber es ist sowohl für den Hochlader wie auch für allfällige Nachnutzer besser, wenn man mit offenen Karten spielt. Gerade wenn das Bild auch noch in besserer/höherer Auflössung im Umlauf sein sollte (Oder man es vor hat so in Umlauf zu bringen). Das man eben ganz klar darauf hinweist, dass die Freigabe auf diese Auflössung in der man es hier hochgeladen und freigegeben hat gilt. Aber eben nicht für alle höheren Auflössungen gültig ist. Ein ORTS-Ticket schadet in solchen Fällen auch nie. --Bobo11 21:07, 28. Jun. 2011 (CEST)
Grundsätzlich darfst du sogar das selbe Bild (dein eigenes!) hier so lizenzieren, und da ganz anders. Ist ja dein Bild. Macht nur Nachnutzern Probleme --130.104.132.115 13:36, 28. Jun. 2011 (CEST)
Andere prominente Beispiele sind die Bilder des Bundesarchivs oder der Fotothek. Liegen auch nur in 800 x ... vor. --Marcela 15:14, 28. Jun. 2011 (CEST)
Kostet aber nix, solche Details gleich klarzustellen. Ist meiner Meinung nach gegenüber allfälligen Nachnutzern fair und: was ich klargestellt habe, wird weniger zu unnötigen Diskussionen führen. -- Хрюша ?? 13:09, 1. Jul. 2011 (CEST)
Kostet noch mehr Zeit bei dem eh schon äusserst zeitraubenden, einzelnen Hochladen von Bildern. Desweiteren würde die Bildbeschreibungsseite in nullkommanix völlig unübersichtlich wenn man noch auf alle möglichen Selbstverständlichkeiten hinweisen wollte. Ich sehe nicht wie man auf die Idee kommen sollte ein Bild wäre auch in einer höheren Auflösung (oder geringeren Beschneidung... hier sieht man gleich wie abwegig das Ganze ist) zu gleichen Bedingungen verfügbar. Auch wenn das Bild woanderst in höherer Auflösung vorliegt: die Lizenzierung geht immer über die Bildquelle, wie sonst? mfg. --Itu 21:27, 3. Jul. 2011 (CEST)

Ansichtskarten aus dem Web

In meinem Artikel Chausseehaus (Wiesbaden) habe ich einige Infos von Ansichtskarten, die teilweise im www gefunden worden sind. Die Karten sind laut Poststempel beispielsweise 1909 gelaufen. Im Prinzip müsste dann Wikipedia:Bildrechte#Bilder.2C_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist gelten, falls ich die Karten selber scanne. Wie ist das bei im Web gefundenen Scans, hat damit derjenige, der scannt, eine eigene Leistung erbracht? Sprich: Kann ich die Dateien von einer fremden Webseite hier hochladen? Danke für eure Hilfe im Rechtedschungel.. --Richtest 22:16, 28. Jun. 2011 (CEST)

Hallo Richtest, hier ist die Hilfeseite, die Du suchst. Kannst Du die Veröffentlicher im Web ansprechen, ob auf der Kartenrückseite noch weitere Informationen sind? Vorlage:Bild-PD-alt-100 kann nur hier in die de.WP hochgeladen werden. Hier war kürzlich ein ähnlicher Fall. --Schwäbin 13:10, 29. Jun. 2011 (CEST)
Danke für deine Hilfe, ich war zwar nah dran, aber manchmal hilft ein guter Tipp :) --Richtest 21:45, 3. Jul. 2011 (CEST)

Hallo, wird für diese Datei eine Freigabe benötigt oder kann diese mit dem Lizenzbaustein so behalten werden? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 18:50, 19. Jun. 2011 (CEST)

MMn. wird hier eine Freigabe benötigt. --ireas :disk: :bew: 20:41, 26. Jul. 2011 (CEST)

FYI

Das fehlerhafte Gadget "Use this file on the web" auf Commons ist hier Thema. --Martina Disk. 13:25, 22. Jun. 2011 (CEST)

Fürs Archiv: --ireas :disk: :bew: 20:41, 26. Jul. 2011 (CEST)