Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/08

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Schöpfungshöhe

Unter [1] ist eine Meinungsverschiedenheit aufgetaucht. Es geht um die Dateien [2], [3]. Inhaltlich sind beide Bereicherungen für die Wikipedia, keine Frage. Benutzer Leinwand gibt dort "Own work" an, während er in der Diskussion angibt, daß es sich um Fotografien seines Vaters handelt. Finale Aussage nun: "Mein Vater ist kein 'Dritter' zu mir, sonder ein direkter Verwandter, also 'Zweiter'! Als Verarbeitender des Dias durch Einscannen und Optimieren habe auch ich Urheberrechtsanteile geschaffen:". Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen:

  • Wird man tatsächlich durch das bloße Scannen und "Optimieren" (was ja wohl mit Hilfe eines Computerprogramms geschah) zum Erschaffer eines neuen Werks, das Urheberrechtschutz genießt?
  • Wie müßte die korrekte Bezeichnung des Urhebers lauten?
  • Kann jemand Bilder wirklich auf der bloßen Behauptung hin veröffentlichen, das er der Erbe sei?

Der Anlass mag banal sein, aber ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen, daß die Sache rechtlich so banal ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:42, 4. Aug. 2012 (CEST)

  1. Reines Scannen reicht nicht für einen neuen Urheberschutz. Bei der Optimierung kommt es auf das Ausmaß der Optimierung an (auf einen Optimierungsknopf drücken reicht nicht aus).
  2. Urheber ist der Urheber. :) Das Problem hier ist das Urheber und Rechteinhaber hier auseinanderfallen. Dies kann z.B. durch die Vorlage commons:Template:Credit line gelöst werden indem man dort den Urheber und oder den Rechteinhaber einträgt.
  3. I.d.R. schon. Wir glauben ja auch anderen Benutzern erstmal, dass sie ein Foto selber geschossen haben. Außer wir finden Hinweise, dass das nicht stimmt (z.B. Bild wurde schon auf einer anderen Seite mit anderen Angaben veröffentlicht). --Isderion (Diskussion) 14:19, 4. Aug. 2012 (CEST)

"Own work" stimmt natürlich nicht, er hat durch das Einscannen kein Werk geschaffen. Ansonsten kommt es darauf an: Er schreibt "Mein Vater ist kein 'Dritter' zu mir, sonder ein direkter Verwandter", das klingt danach, dass der Vater noch lebt. Dann müsste dieser eigentlich eine Freigabeerklärung schicken - oder, einfacher, die Bilder unter eigenem Account als eigene Werke hochladen (wobei der Sohn ja sicher behilflich sein kann). Letztere Lösung hätte auch den Vorteil, dass ein möglicher Anonymitätswunsch problemlos gewahrt werden könnte. Gestumblindi 15:20, 4. Aug. 2012 (CEST)

Das Bild prangt gerade auf unserer Hauptseite. Zwar ist die Aufnahme bereits 90 Jahre alt, ich habe aber trotzdem Zweifel daran, dass das Bild wirklich gemeinfrei ist. Als Fotograf wird bei Getty Images der erst 1989 verstorbene John Baptist Lucius Noel genannt, ob das Hulton Archive das Bild freigegeben hat, ist nicht bei Getty Images erkennbar[4]. Wäre das Bild damit ein Löschkandidat auf Commons? --Andibrunt 10:04, 5. Aug. 2012 (CEST)

Ja, der Commonsnutzer ist offensichtlich nicht der Urheber, die CC-zero-Freigabe nicht dokumentiert. Nacktaffe (aka syrcro) 10:31, 5. Aug. 2012 (CEST)
SLA wegen Copyvio gestellt. Bevor ich den SLA auch ausführe, sollte vielleicht das Foto auf der Hauptseite ausgetauscht werden. Und das möglichst schnell, mit Getty Images ist nicht zu spaßen. — Raymond Disk. 10:51, 5. Aug. 2012 (CEST)
Ich habe gerade eine Adminanfrage zum Bildwechsel auf der Hauptseite gestellt, aber vielleicht kannst Du das ja auch erledigen, Raymond. Beim genaueren Hinschauen sieht man auch, dass das Wasserzeichen von Getty aus dem Bild manuell entfernt wurde. Schade, dass sowas immer zu spät auffällt. --Andibrunt 10:59, 5. Aug. 2012 (CEST)
Danke für das Teamwork, Andibrunt. Bevor ich mich durch die Hauptseitenvorlagen wühle, habe ich mir lieber noch die anderen Bilder im Artikel angesehen und (leider) weitere Löschanträge gestellt. — Raymond Disk. 11:54, 5. Aug. 2012 (CEST)
Bevor ihr hier irgend wie SLA macht (was leider schon geschehen ist) könnte es vlt auch sein das das pic zu alt ist weil es vor 1929 evlt veröffentlicht wurde und es in den USA noch kein Urheberrechtsschutzt gab den es heute gibt. Also wieder herstellen und einen LA machen.--Sanandros (Diskussion) 06:16, 7. Aug. 2012 (CEST)

Guten Morgen. In der Qualitätssicherung wird diskutiert, ob in dem Artikel Zehn von Renesse möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt (für näheres siehe bitte die Diskussion). Ich fände es sehr schön, wenn wir den Artikel behalten könnten, aber wegen der ungeklärten rechtlichen Situation ist die Arbeit daran seit einiger Zeit blockiert. Falls sich jemand von euch Experten dazu äußern möchte (gerne direkt in der Diskussion) wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße -- Pc3021 (Diskussion) 11:17, 9. Aug. 2012 (CEST)

Wenn es eine Übersetzung aus NL: ist einfach Versionsimport beantragen und gut ist. --Bobo11 (Diskussion) 19:37, 9. Aug. 2012 (CEST)
Merci vielmal! :) -- Pc3021 (Diskussion) 21:38, 9. Aug. 2012 (CEST)

Hallo,

ich habe in meinem Benutzerraum einen Artikel zu Wassili Afonin (russ. Autor) erstellt und würde gerne ein Foto von ihm einfügen. Es existiert nur eine russische Wikipedia-Seite von ihm, die kein Foto enthält.

Auf #REDIRECT [5] findet sich ein kleines Foto Afonins auf dem in Blau Literaturnaja Rossija steht.

Auf #REDIRECT [6] findet sich das gleiche Bild, die Bildinformationen enthalten dieses Symbol

  1. REDIRECT [7] sowie den Hinweis, dass die Nutzung zu kommerziellen Zwecken erlaubt sei. Den Fotografen kenne ich nicht.

Gibt es eine Chance, das Bild in die Commons zu laden und in den Artikel einzubinden?

Ich danke schon mal allen, die sich Gedanken machen! Lieben Gruß --Trapezunt (Diskussion) 19:56, 5. Aug. 2012 (CEST).

Da würde ich eher die Finger davon lassen weil es sieht aus wie als hätte man mal von A nach B kopiert --Sanandros (Diskussion) 06:12, 7. Aug. 2012 (CEST)
Sehe ich auch so. Die Angaben sind nicht ausreichend, um den urheberrechtlichen Status beurteilen zu können. Laut Google-Übersetzer steht dort bei Autor nur "nicht bekannt" und bei der Quelle steht etwas von "nicht-kommerzieller Nutzung". Leider kann man kleineren Wikis in solchen Urheberrechts-Fragen meist nicht einfach trauen. In Russland gilt genau wie in Deutschland, dass Fotos erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ihren Urheberrechtsschutz verlieren. --Kam Solusar (Diskussion) 16:17, 9. Aug. 2012 (CEST)
Dann werde ich das mal lassen. Vielen Dank für die Hinweise! --Trapezunt (Diskussion) 14:34, 10. Aug. 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe Medaillen

Hallo ich arbeite gerade an dem Artikel Einsatzmedaille der Bundeswehr und habe dafür ein paar gute Bilder auf einer Webseite gefunden. Konkret handelt es sich um: Bild 1, Bild 2, Bild 3 und Bild 4 nun habe ich den Autor dieser Webseite um Erlaubnis gebeten diese hier zu verwenden, dieser Antwortete mir das er generell kein Problem damit hat und diesem zustimmt, er allerdings auch nicht der Urheber der Fotos ansich ist. Da es sich aber meiner Meinung nach um Amtliche Werke handelt die Fotografiert wurden und die Fotos ansich keine wirkliche Schöpfungshöhe erreichen würde ich denken das es ok ist wenn ich diese auf Commons hochlade und mit Template:PD-GermanGov versehe. (Bei Bild 4 bin ich mir nicht sicher) Kann mir jemand sagen ob meine Einschätzung korrekt ist? --Flor!an (Diskussion) 10:31, 9. Aug. 2012 (CEST)

Die Fotografien dreidimensionaler Werke (und Reliefs sind solche) sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Ganz unabhängig vom fotografierten Motiv. Es ist zumindest das OTRS des Fotografen nötig. Deshalb ist bereits aus diesem Grund ein Hochladen nicht möglich.--Artmax (Diskussion) 10:59, 9. Aug. 2012 (CEST)--Artmax (Diskussion) 10:59, 9. Aug. 2012 (CEST)
Ich kann mich da meinem Vorredner nicht anschließen. Die künstlerische Gestaltung muss bei Reproduktionen erkennbar sein. D.h. in diesem Falle müsste es einen deutlichen Unterschied zwischen einer simplen Erstellung mit einem Flachbettscanner und einer Fotografie erkennbar sein. Bei den Bildern 1 und 3 kann ich keine künstlerische Gestaltung erkennen. Die Perspektive ist die gleiche wie bei einem Flachbettscanner, die Beleuchtung beliebig, bzw. nur zweckdienlich. Hier ist also keine Ausnutzung des Reliefs als gestaltendes Mittel zu erkennen. Vielmehr ist es eine nüchterne 1:1 Reproduktion zu genau diesem Zweck. Eine Schöpfungshöhe, selbst nach der kleinen Münze, sehe ich als nicht gegeben an. Bei Bild 2 gibt es gar nichts zu diskutieren, das ist auf jeden Fall PD, da Scan. Bild 4 ist hingegen als Lichtbild geschützt und bedarf dem Einverständnis des Fotografen. -- Nyabot :: 苦情処理係 :: aaw 11:45, 9. Aug. 2012 (CEST)
Leider falsch. Bitte im Internet recherchieren. Für das Recht an einer Fotografie kommt es nicht darauf an, ob es "Schöpfungshöhe" (was immer das ist) hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob es künstlerisch bemerkenswert ist oder nicht. Auch sind Lichtbildwerke den (normalen) Fotografien gleichgestellt. Ein künstlerisches Foto von Helmut Newton genießt also nicht mehr Schutz, als Dein eigener Urlaubsschnappschuss oder das von einem Fotografen an der Ecke gemachte Passbild. Jede von einer natürlichen Person hergestellt Fotografie genießt den gleichen rechtlichen Schutz des UrhG (Gesetz im Internet). --Artmax (Diskussion) 12:43, 9. Aug. 2012 (CEST)
Da liest man aber eindeutig was anderes. Denn es wird ausdrücklich zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk unterschieden, wenngleich dies hauptsächlich die Schutzfristen betrifft. Viel wichtiger ist aber die Abgrenzung zwischen 2D Reproduktion (Scan, nicht geschützt) und einem Werk. Die Definition ist nach §2 Abs. 2 UrhG: "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." (ergo notwendige Schöpfungshöhe). Da sich die Bilder von einem 2D-Scan, weder in Intention noch Umsetzung, in nahezu keiner Weise unterscheiden, sehe ich hier das UrhG nicht greifen. -- Nyabot :: 苦情処理係 :: aaw 14:08, 9. Aug. 2012 (CEST)
Völlig richtig, nur bei der Schutzfrist: 50/70 Jahre spielt es eine Rolle. Wenn Dir aber der Urheber nachweist, dass es keine Scans sind, sondern die Plastizität und der Schattenwurf des Reliefs oder des Stoffs nur durch eine kunstvolle Ausleuchtung mit der Kamera zu erreichen war, ist es doch URV. Gerade Medaillen sind (aus eigener Erfahrung) nicht leicht zu fotografieren. --Artmax (Diskussion) 17:02, 9. Aug. 2012 (CEST)
Ob etwa leicht zu reproduzieren ist oder nicht ist hierbei völlig unwichtig. Die Frage ist nur hat das Foto genügen geistige Leistung um Schöpfunghöhe beanspruchen zu können. Oder ist das gewünschte Ergebniss vorgegeben, also reine Handwerk. Bei reinem Handwerk, egal wie schwer, ist es eben keine URV.--Bobo11 (Diskussion) 19:44, 9. Aug. 2012 (CEST)

Ich entnehme dem nunmal das Bild 2 (Urkunde) ein Scan (2D) ist, und somit erlaubt ist und Bild 4 (Uniform) ganz klar die Zustimmung vom Fotografen benötigt. Nun steht noch die Frage von Bild 1 (3 Medaillen) sowie Bild 3 (9 Bandschnallen). Dürfen diese nun hochgeladen werden oder nicht? Leider kann ich aus der Diskussion kein klares JA oder klares NEIN erkennen. --Flor!an (Diskussion) 14:12, 10. Aug. 2012 (CEST)

Weil es das nicht gibt und bisher ohnehin nur die fotografische Seite diskutiert wurde. Bei einer römischen Münze (gemeinfrei wegen Zeitablauf) wäre ein Scan ohne Schöpfungshöhe, aber ein Foto hätte welche. Nun geht es hier aber zusätzlich um ein dreidimensionales Werk eines Künstlers, der noch lebt oder zumindest nicht bereits 70 Kalenderjahre tot ist. Es ist nicht dauerhaft im öffentlich einsehbaren Raum untergebracht und daher geschützt. Sprich von modernen Medaillen können wir eigentlich kein Bild zeigen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 20:34, 10. Aug. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Flor!an (Diskussion)

Grafiken aus US-Buch

Hallo Urheberrechtsspezialisten.

Ich habe es gestern schon einmal versucht, Euch mein Problem darzustellen. Die Frage wurde aber offensichtlich ohne mich zu informieren gelöscht. Wenn Ihr nicht zuständig dafür seid, teilt mir bitte mit, wer das ist. Ich probiere es noch einmal: Ich möchte in meinen Wiki-Artikel „Ganganalyse“ drei Grafiken aus dem amerikanischen Standardbuch für Ganganalyse hochladen. Ich habe mir dafür die Lizenz bei dem vertreibenden Verlag (Elsevier) eingeholt. Ich habe eine Lizenznummer mit der Verwertungskategorie „post on a website“ - ich hatte angegeben, dass ich die Grafiken im deutschen Wikipedia hochladen möchte. Jetzt meint mein Mentor, diese Lizenz sei für Wiki nicht gültig oder ausreichend – nicht gemeinfrei, weil wie er meint, nicht gelkärt ist, ob nun jeder diese Grafiken weiterverwenden darf. Er hat mir geraten, mich an Euch zu wenden. Könnt Ihr mir sagen, was ich brauche. Und dann war da noch die Frage, was ich in dem Hochladeformular in die „Lizenz“ - Rubrik eintragen soll. Bitte antwortet mir. --Jakarandatree (Diskussion) 17:59, 9. Aug. 2012 (CEST)

„post on a website“ reicht schlicht weg nicht, sie muss unter einer freien Lizenz freigegeben werden. --Bobo11 (Diskussion) 19:36, 9. Aug. 2012 (CEST)
Die Frage von gestern wurde nicht gelöscht, sie befindet sich auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte und wurde dort auch beantwortet. Das hättest du auf verschiedene Art und Weise selbst herausfinden können. Wenn du als Neuling noch nicht weißt, wie das geht, solltest du auf solche Vorwürfe verzichten. Genauso solltest du auch keine Dateien hier hochladen (wollen), ohne dich mit den Lizenzen befasst zu haben. Jetzt darf gerne jemand Dieter Nuhr zitieren. 80.58.250.81 11:42, 10. Aug. 2012 (CEST)
@IP:Bitte nicht in diesem Ton denn es ist verständlich dass man Neulingen zu erst an die Hand nehmen muss.
Zur Lizenz: Auf der (deutschen) WP gilt die Philosophie dass jeder die Datei auch wieder verwenden kann, und dabei spielt das Medium keine Rolle (Buch, Webpage, Computerspiel, App... ) und daher reichen Lizenzen die nur für WP bzw nur für das Internet gelten nicht. Aber kannst du vlt uns sagen was das genau für eine Grafik ist wann sie publiziert wurde denn das US Urheberrecht hat so viele Schlupflöcher.--Sanandros (Diskussion) 19:22, 10. Aug. 2012 (CEST)
Nicht nur das US-Urheberrecht. Schöpfungshöhe ist hier das Schlüsselwort. Aber eben wie oben schon geschrieben „post on a website“ reicht nicht. Wie eben „für die Wikipedia“ auch nicht reicht. Nemen wir jetzt mal an sie erreicht die notwendige Schöpfungshöhe und ist Urheberrechtlich schützbar. Dann gib es zwei Möglichkeiten. 1. Der Urheber gibt sie ganz frei (man nennt es auch Public domain) und verzichtet damit auf seien Rechte. 2. Er erteilt eine Lizenz die von uns als Freie Lizenz akzeptiert wird. Wie du dabei vorgehen musst findest du unter Wikipedia:Bildrechte#Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist. Die Seite Hilfe:FAQ Rechtliches durchlesen schadet sicher auch nicht. --Bobo11 (Diskussion) 20:26, 10. Aug. 2012 (CEST)
@Sanandros: Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber dann sollte der Neuling sich auch entsprechend verhalten und nicht gleich mit solchen Vorwürfen um sich werfen. Wie man in den Wald ruft... Außerdem gibt es Wikipedia schon lange genug, um erwarten zu können, dass auch Neulingen das Prinzip freier Lizenzen bekannt ist. 80.58.250.81 23:43, 10. Aug. 2012 (CEST)
Er hat laut Benutzerdisk sage und schreibe 200 EUR für diese nutzlose "für-Wikipedia"-Lizenz für eine kleine Hand voll Bilder bezahlt und tut sich nun natürlich schwer damit, zu akzeptieren, dass sie nutzlos ist. Weiß jemand, ob und wie man bei elsevier sein Geld bei sowas zurückbekommen kann? --rtc (Diskussion) 18:51, 11. Aug. 2012 (CEST)

Christian Fischer (Schiedsrichter) ist weitestgehend identisch mit [8]. Just saying. Keine Ahnung, ob was wo abgeschrieben ist, aber ich wollt eben Bescheid sagen :D Schöne Grüße und einen schönen Abend wünscht eine IP :D --77.182.193.110 22:04, 11. Aug. 2012 (CEST)

Sieht sehr danach aus, dass die von uns kopiert haben, denn im Januar 2010 sah die Seite noch so aus: [9]. Unser Artikel besteht in dieser Form aber schon seit 2007. -- Chaddy · DDÜP 22:17, 11. Aug. 2012 (CEST)

Einbindung von bearbeiteten externen CC-by-Werken?

Darf ich ein Werk – in diesem Fall eine Quartärgeologische Karte des nördlichen Oberrheintals (PDF-Datei, 1,3 Mb) – das unter CC-by-Lizenz steht (genaue Versionsnummer ist mir bisher leider nicht bekannt) eigentlich ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Urheber – bearbeiten (ich möchte einen Kartenausschnitt erstellen und in ein Bitmap umwandeln) und das Ergebnis nach Commons hochladen, auch wenn die Lizenz dadurch in GFDL und CC-by-sa umgewandelt würde? Dank im Voraus und ein Gruß, — frank (Diskussion) 23:21, 11. Aug. 2012 (CEST)

Nein. Du kannst die von Dir erstellten Teile, soweit sie trennbar sind, separat auch unter GFDL stellen, aber Du kannst den Anteil des ursprünglichen Autors natürlich nicht freizügiger Lizensieren als er es vorgegeben hat. Wenn das möglich wäre, könnte ich ja einfach irgendein urheberrechtlich stark beschränktes Werk nehmen, ein kleines bisschen verändern und dann unter einer beliebig freien Lizenz freigeben. Die Intuition, die Du hier zugrundelegst, ist die der Schranke der "freien Benutzung". Die gilt aber nur dann, wenn das alte Werk durch die Bearbeitung komplett in den Hintergrund tritt. Das ist nur in Extremfällen so. --rtc (Diskussion) 00:02, 12. Aug. 2012 (CEST)
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort, die hilft mir weiter! Also werde ich mal zum Urheber des Werks Kontakt aufnehmen und ihn fragen, was er davon hält, sein eigenes Werk auf Commons hochzuladen, wo er doch eh den Creative Commons gegenüber aufgeschlossen erscheint. Dank, — frank (Diskussion) 00:09, 12. Aug. 2012 (CEST)
Ist CC-BY nicht gleich CC-BY 1.0?--Sanandros (Diskussion) 07:38, 12. Aug. 2012 (CEST)
Das Ausschneiden und die Format-Umwandlung sind keine schützbaren Vorgänge, du hast keine urheberschaftlichen Anteile am Endprodukt. Du müsstest die Datei also weiterhin als CC-BY auf Commons hochladen. Auch solltest du darauf hinweisen, welche Änderungen du vorgenommen hast. Es ist nicht nötig, Dateien auf Commons unter CC-BY-SA oder die GFDL zu stellen.--141.84.69.20 15:47, 12. Aug. 2012 (CEST)

Wie umgehen (UrhG) mit US-Army-Material (WWII), wenn Quelle nicht ermittelt werden kann ?

Ich habe auf einer privaten Website Fotos und Filme gefunden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nur von Fotografen/Filmern der US Army stammen können und demzufolge gemeinfrei sind (s. {{PD-USGov-Military-Army}}). Auf Anfrage konnte mir der Site-Betreiber aber nicht die Quelle nennen, aus der er dieses Material hat.

Fragen:

  1. Kann ich Filme und Fotos trotzdem für Artikel verwenden?
  2. Welche Lizenz muss ich angeben ({{PD-USGov-Military-Army}})?
  3. Was muss ich als Quelle angeben? Die private Website?
  4. „Urheber:“ unbekannt?

Des weiteren ist auf der Site das offizielle US-Army-Protokoll von Kapitulationsverhandlungen zwischen Deutschen und Amerikanern zu finden (4 Seiten). Was muss ich tun/angeben, um es für einen Artikel nutzen zu können? Brunswyk (Diskussion) 09:19, 12. Aug. 2012 (CEST)

Lass als Nicht US-Bürger die Finger davon. Mehr kann ich dir nicht raten. Denn es ginge nur wenn du das {{PD-USGov-Military-Army}} wirklich beweisen kannst (Wer es war ist dann zweitrangig). Z.B. die Fotos an der Kapitulationsverhandlungen können auch von einem Presse-Mensch gemacht worden sein, der NICHT bei den US-Streitkräften angestellt war. Der würde also nicht unter das PD-USGov fallen. Und das mögliche Problem mit den PD-USGov Varianten kennst du hoffentlich. --Bobo11 (Diskussion) 09:49, 12. Aug. 2012 (CEST)
Und was ist mit den 4 Seiten Protokoll? Der Protokollant ist als Angehöriger der US Army ja explizit genannt? Brunswyk (Diskussion) 09:56, 12. Aug. 2012 (CEST)
Beim Protokoll selber, sieht es natürlich anders aus, das wäre auch bei uns ein Amtliches Dokument. Prinzipiell beisst sich Urheber unbekannt und PD-USgov (Ist so gesehen ein Widerspruch). Denn für alle PD-USgov Sachen, musst du beweisen können, dass es von einem Angehörigen der US-Behörden während der Dienstzeit gemacht wurde. Es kann schon sein, dass du bei einigen PD-USgov Foto dieses keiner einzelnen Person zuweisen kannst, aber zumindest einer Flugzeugbesatzung usw.. --Bobo11 (Diskussion) 10:05, 12. Aug. 2012 (CEST)
Ein Moment da gibt es aber noch mehr... Fotos die während des 2. WK gemacht worden sind mussten registriert werden, könnte also von dem Standpunkt PD sein. Das Dokument ist nicht nur PD-Gov sondern die haben auch wie wir Deutschen eine PD für Amtliche Werke.--Sanandros (Diskussion) 17:11, 12. Aug. 2012 (CEST)

PD-USGov-Military-Army, 2

Ich hab ein ähnliches Problem wie eins drüber siehe Diskussion:Reichskrone#Foto_'45. Ein amerikanischer Soldat, der sich '45 die Reichskrone aufgesetzt hat und in die Kamera lächelt. Das Bild fand ich in einem revanchistischen Machwerk (hab nur noch die Seite mit dem Foto, das geschenkte Buch in die blaue Tonne entsorgt). Die vielsagende Bildbeschreibung: "Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung. Ein US- „Befreier“ hat sich der Reichsinsignien in Nürnberg bemächtigt". Es gibt ja sicher nicht nur die eine Quelle für das Bild. Fände man eine bessere, gäbe es dann weitere Probleme mit diesem Foto? -- Cherubino (Diskussion) 12:01, 12. Aug. 2012 (CEST)

Es reicht nicht, dass ein US-Soldat das Bild gemacht hat, er muss es in seiner dienstlichen Funktion gemacht haben. Das beschriebene Bild hört sich eher nach Privatfoto an, was dann kein PD-USGov wäre. -- Rosenzweig δ 13:31, 12. Aug. 2012 (CEST)

Bilder zur Deutschen Arktischen Expedition aus spiegel-online

Ist es korrekt, dass ich Bilder (Fotos), die älter als 100 Jahre sind, ohne Probleme und Nachfragen in wp importieren darf? Konkret geht es um Bilder der Deutschen Arktischen Expedition von 1912. Alle im ersten Stadium vorgesehenen Bilder sind vor dem 16.8.1912 entstanden (Belichtungsdatum) und hier in spiegel-online verfügbar. Die Bilder 1, 4, und 6 zeigen (neben anderen) den Leiter der Expedition Herbert Schröder-Stranz, welcher seit 15.8.1912 als vermißt gilt. Spätestens am 15.8.2012 sind sie also mindestens 100 Jahre alt. Ein Ersteller ist nicht angegeben. Das Einstellen sollte gemäß Wikipedia:Bildrechte möglich sein, ich bin mir aber nicht 100%ig sicher.

Bei dem Bild 3 handelt es sich um zwei der Überlebenden (Rüdiger und Rave) bei/nach ihrer Rettung (spätestens 13.4.1913)-hier sind evtl, weitere Nachfragen nötig bzw. das Einstellen erfolgt ab 14.4.2013. Vielen Dank --TK-lion (Diskussion) 15:16, 8. Aug. 2012 (CEST)

Das ist ein bisschen kritisch, denn alle Bilder könnten von Alfred Ritsche stammen der erst 1963 gestorben ist und damit noch ein bisschen Urheberrechtsschutz geniesst. Kannst du uns sagen wann und wo die pics aufgenommen wurden, denn dann könnte sich der Personenkreis noch ein mal erweitern. btw persönlich glaube ich nicht dass die Matrosen in der damaligen Zeit fotografiert haben und halte daher eine überprüfung der Todesdaten der Norwerger für nicht notwendig--Sanandros (Diskussion) 07:52, 12. Aug. 2012 (CEST)
OK, ich versuche das heraus zu bekommen. Erstmal danke. --TK-lion (Diskussion) 10:46, 13. Aug. 2012 (CEST)

das screnhot eine URV?

Hallo erst mal. Dieses screnshot [10] ist das eine urv oder erlaubt?-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 22:03, 12. Aug. 2012 (CEST)

Ich würde das als urv halten.--Sanandros (Diskussion) 15:47, 13. Aug. 2012 (CEST)
ganz wertfrei, gibts hier dazu was Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos --Flor!an (Diskussion) 16:41, 13. Aug. 2012 (CEST)
ok inzwischen wurde die datei und 2 andere mit dem selben grund gelöscht, kann also ge erlt. werden. Gruss-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 17:47, 13. Aug. 2012 (CEST)

Hallo alle zusammen, der neue Benutzer Benutzer_Diskussion:ICsgSEasMD hat das oben erwähnte Bild eines Transformators hochgeladen, um es in seinem Artikel zu verwenden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass es auch auf einer Internetseite von Siemens zu finden ist. Auf Nachfrage von mir, sagte er dass er das Bild von Siemens zur Nutzung in seiner Praktikumsarbeit zur Verfügung gestellt wurde. Wenn ich das nun allerdings richtig verstanden habe, berechtigt ihn das noch nicht die Datei und CC-by-sa zu veröffentlichen, stimmt das so? Damit wäre es dann eine URV und müsste entfernt werden. Ich habe ICsgSEasMD vorgeschlagen, sich bei Siemens zu erkundigen ob eine Veröffentlichung und CC-by-sa möglich wäre. Bin gespannt auf eure Meinung! Danke sehr, --Mosfet81 (Diskussion) 11:18, 13. Aug. 2012 (CEST)

Nachtrag: habe gerade gelsen, dass das Bild unter CC-by-sa freigeben wäre. Auf Benutzer_Diskussion:ICsgSEasMD hat er eine Kontakt-Emailadresse angegeben. Muss die Dame jetzt eine Fotofreigabe senden? Danke nochmal, --Mosfet81 (Diskussion) 11:23, 13. Aug. 2012 (CEST)

Gibts das Foto auch in brauchbarer Auflösung? -- Chaddy · DDÜP 11:29, 13. Aug. 2012 (CEST)

wo / ob es das bild / die bilder in besserer Auflösung gibt weis ich leider nicht. MfG --ICsgSEasMD (Diskussion) 13:17, 13. Aug. 2012 (CEST)

Also wenn die Dame die freuigabe unter einer CC lizenz gibt (siehe commons:com:licencing) dann kann man das hier oben behalten.--Sanandros (Diskussion) 15:56, 13. Aug. 2012 (CEST)

Logo Stiftsgymnasium Wilhering

Ich kenne mich im Bezug auf Schöpfungshöhe etc. nicht so gut aus. Darum die Frage: Darf ich das Logo des Stiftsgymnasiums Wilhering einfach von http://schulen.eduhi.at/gymwilhering/bilder/logo_sgw.jpg downloaden und bei Wikipedia hochladen? Darf ich das gleiche auch mit folgendem Bild von der Homepage: http://schulen.eduhi.at/gymwilhering/bilder/lage.gif und mit einem beliebigen Ausschnitt aus Google Maps machen? Danke im Vorraus! --Steffff (Diskussion) 17:30, 13. Aug. 2012 (CEST)

zweiteres definitiv nicht.
ersteres wohl schon, aber für mich nicht wirklich eindeutig. --JD {æ} 18:11, 13. Aug. 2012 (CEST)

Screenshots von Texten

Datei:VroniPlag Wiki Beispielfragment-Psc Fragment 135 21 - 201207051343.png: Urheberrechtilich bedenklich? --Engie 01:03, 14. Aug. 2012 (CEST)

sehe ich kritisch ausser die Texte wären frei...--Sanandros (Diskussion) 01:13, 14. Aug. 2012 (CEST)

Deutsche Währung Teil II

Da hier niemand meine Frage antworten konnte, wieso deutsche Währung unter § 5 Abs. 1 UrhG fällt (es gibt hier solche Bilder, und auch auf Commons), musste ich hunderte Commons-Dateien zur Löschung vorschlagen: commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-GermanGov-currency. Rd232 (Diskussion) 11:39, 2. Aug. 2012 (CEST)

Du musstest das tun? Soso. Also hat dich wer dazu gezwungen? -- Chaddy · DDÜP 16:30, 2. Aug. 2012 (CEST)
Commons:Commons:Licensing policy und Commons:Commons:Precautionary principle (und ich bin Admin auf Commons). Sonst noch Fragen? Rd232 (Diskussion) 17:19, 2. Aug. 2012 (CEST)
Trotzdem, von wem wurde da reklamieert? Oder ist es mal wieder vorauseilender Gehorsam? Wenn wir alles löschen, was auch nur das kleinste bisschen problematische sein könnte, haben wird demnächts nichts mehr auf commons! --Bobo11 (Diskussion) 06:18, 7. Aug. 2012 (CEST)
Na klar, es gibt Nutzer die nur etwas löschen wollen wenn gerichtlich dazu gezwungen (mit entsprechenden Kosten für Wikimedia und andere - s. Fall Loriot), und wer die Bilder von Commons benutzt hat weil sie angeblich gemeinfrei waren, ist selber Schuld. Aber vielleicht kann man auch ein Bisschen Vernunft anwenden, und fragen, "Wir behaupten dass X gemeinfrei sein soll? Worauf basiert das, und hat es irgendwelchen Rückhalt?". Nur weil man irgendwelche Vorlagen zusammengerechnet und angewandt hat heisst noch lange nicht, dass das irgendwelchen juristischen Sinn macht. Rd232 (Diskussion) 16:31, 9. Aug. 2012 (CEST)

Fals irgendjemand doch Interesse hat, steht jetzt mehr Info zur Verfuegung unter commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-GermanGov-currency - eine Antwort von der Bundesbank. Dies koennte auch fuer die deutsche Wikipedia relevant sein. Rd232 (Diskussion) 18:23, 14. Aug. 2012 (CEST)

Fotos einer eigenen Zeitschrift

Hallo, nach einigem Durchforsten der Bilderrechts-Archive hab ich zwar ein paar Ansätze für meine Frage gefunden, aber noch nix konkretes... Also folgendes: es geht um den Artikel Internationales Forum Historische Bürowelt. Der Verein hat mich angesprochen, ob ich den Artikel noch etwas bebildern könnte. Dazu habe ich Fotos bekommen:

1.) vom Verein selbst fotografierte Ausgaben der vereinseigenen Zeitschrift und
2.) vom Verein selbst fotografierte, eigene alte Rechenmaschinen.

Ich kenne also den Urheber und dieser hat mir die Bilder extra für den Artikel zur Verfügung gestellt. Nun meine Frage: darf ich die (unter Nennung des Fotografen) einfach hochladen? Oder brauchts noch so eine Freigabeanfrage an OTRS (und wer muss die stellen, ich oder direkt der Fotograf)? Oder wie soll ich weiter verfahren? ;-) Viele Grüße --Maddl79 (Diskussion) 12:37, 15. Aug. 2012 (CEST)

Hallo Maddl79, zunächst der wichtige Hinweis, dass alle Bilder in Wikipedia unter einer freien Lizenz stehen müssen, das heißt ein Bild muss dann immer auch für alle frei sein. Infos findest du in WP:FAQB (oben). Eine Freigabe ist in diesem Fall erforderlich, weil du als Hochlader nicht selbst der Urheber bist. Die Freigabe muss durch den Rechteinhaber geschickt werden, das wird regelmäßig der Fotograf sein, es kann aber auch sein, dass er hinreichend umfassende Nutzungsrechte dem Verein oder einer anderen Person gegenüber eingeräumt hat, dann müssten wir eben von dort die Bestätigung bekommen, dass die freie Lizenzierung passt. Als Text für die Freigabe bietet sich der Vorschlag von WP:TV an – das Ganze an permissions-de@wikimedia.org, fertig. Wir melden uns, wenn es noch Rückfragen gibt. Grüße, —Pill (Kontakt) 12:45, 15. Aug. 2012 (CEST) P.S. In Fall 1.) wird mitunter noch ein zweiter Rechteinhaber existieren: Neben dem, der das fotografiert hat, gibt es auch noch denjenigen, der die Rechte an der Zeitschrift innehat. Hier müsste man genau prüfen, ob z.B. der Verein wirklich ausreichende Rechte an den dortigen Bild- und/oder Textinhalten hat. —Pill (Kontakt) 12:47, 15. Aug. 2012 (CEST)
Hallo Pill, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde das in die Wege leiten. (noch ne Frage: soll ich die Fotos erst hochladen wenn der Rechteinhaber die Mail verschickt hat, oder vorher, oder wann am besten?) Viele Grüße --Maddl79 (Diskussion) 12:55, 15. Aug. 2012 (CEST)
Idealerweise bevor die Mail geschickt wird (dort sollte dann ein Link auf das Bild stehen) und nachdem du selbst das Ok hast (sonst würdest du es ja ggf. selbst unberechtigt hochladen). Grüße, —Pill (Kontakt) 13:40, 15. Aug. 2012 (CEST)
Alles klar, vielen Dank für die Info's! Viele Grüße und schönen Tag noch --Maddl79 (Diskussion) 13:42, 15. Aug. 2012 (CEST)
Wg. Fotograf. Es kommt darauf an, wann das Nutzungsrecht des Fotografen („der Verein selbst” ist kein Urheber) zur gemeinferein Nutzung erteilt wurde. In älteren Vereinbarungen ist die Nutzungsart "Internet" nicht enthalten und kann deshalb auch per OTRS nicht gegeben werde. Von wann (Jahreszahl) sind denn die erstellten Fotos? --Artmax (Diskussion) 17:20, 15. Aug. 2012 (CEST)

Firmennamen?

In meinem Artikel über "Ganganalyse", in dem Teil über die Entwicklungsgeschichte der Ganganalyse möchte ich einige Firmen, die maßgeblich an der Entwicklung der Technologien beteiligt waren und/oder sind, nennen. Einige davon gibt es nicht mehr, andere gibt es noch. Wie wird das bei Euch gehandhabt - darf ich das oder darf ich das nicht? --Jakarandatree (Diskussion) 18:00, 15. Aug. 2012 (CEST)

Grundsätzlich darf man vom Urheberrecht die Firmenamen nennen wenn es aber um was anderes geht frage besser bei wp:fzw nach.--Sanandros (Diskussion) 23:04, 15. Aug. 2012 (CEST)

Diese Listen listen sämtliche Straßen mit ehemaligem Namen, Verlauf und Namensgeber auf. Sie orientierten sich bei den ehemaligen Namen sehr nahe an KAUPERTS Straßenführer durch Berlin. Wirklich sehr nah: aus Die Straße war ursprünglich das Teilstück der alten Treptower Dorfstraße, der Treptower Chaussee, zwischen Platz am Spreetunnel und Parkstraße (heute Bulgarische Straße). An der Dorfstraße lagen das alte Vorwerk Treptow und später die beliebten Ausflugslokale der Berliner. wird Ein Teil der Straße hieß zunächst Treptower Chaussee und bildete die alte Treptower Dorfstraße. Sie befand sich zwischen dem Platz am Spreetunnel und der Parkstraße, der heutigen Bulgarischen Straße. Dort lag das alte Vorwerk Treptow.. Also ein sehr genaues, aber noch graues Textplagiat. Ich mache mir einige Gedanken darüber, dass sie zwar keine Werke der Datenbank übernehmen, sie aber zur Gänze nachformen mittels Plagiat - ist das schon eine Übernahme wesentlicher Teile iSd Datenbankschutzes?? (Mal abgesehen davon, dass ein solches Plagiat nur begrenzten Wert hat) Nacktaffe (aka syrcro) 13:21, 15. Aug. 2012 (CEST)

Also der Text enthält nur (wie du schon selbst sagst: langweilige) Fakten. Wäre also Urheberrechtlich nicht Relevant mit der anderen Sache... kann ich dir nicht helfen.--Sanandros (Diskussion) 20:49, 17. Aug. 2012 (CEST)

Ahoi! Beim fixen von kaputten Weblinks stieß ich auf genanntes Lemma. Als Quelle wird ein Nachruf verwendet, deren Link sich änderte. Ich fand den Nachruf wieder. Allerdings scheint mir der Text des Nachrufs dem des Wikipediaartikels sehr ähnlich. Oder? --TP12 (D) 20:08, 15. Aug. 2012 (CEST)

Der Abschnitt "Biographie" ist, mit Ausnahme seines ersten und letzten Satzes 1:1 KOPIERT. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 18:17, 17. Aug. 2012 (CEST)
Ja, da ist man eindeutig zu nah an der Quelle geblieben. Umschreiben und gut ist.--Bobo11 (Diskussion) 18:40, 17. Aug. 2012 (CEST)
So hab mal den Abschnitt Biografie umgeschrieben. Versionslöschung ist meiner Meinung nach nicht zwingend erforderlich, da es sich mehrheitlich um Fakten handlet. --Bobo11 (Diskussion) 18:54, 17. Aug. 2012 (CEST)

Buch-Schriftzüge

Hallo, ich habe mich gefragt, ob es erlaubt ist, die Schriftzüge von Büchern zu verwenden (wie die von Filmen). Es handelt sich dabei doch normalerweise um einfache Schriftzüge ohne Schöpfungshöhe, oder gibt es da eine Sonderbestimmung?--XanonymusX (Diskussion) 22:04, 15. Aug. 2012 (CEST)

Urhbeberrechtlich geht das meistens in ordung.--Sanandros (Diskussion) 23:06, 15. Aug. 2012 (CEST)
Gut, danke, dann bin ich beruhigt.--XanonymusX (Diskussion) 23:34, 15. Aug. 2012 (CEST)
Da fällt mir ein: Bloß bei de:WP oder auch bei Commons?--XanonymusX (Diskussion) 19:24, 17. Aug. 2012 (CEST)
Ich würde es lieber auf der WP hochladen, denn bei Commons würde auch das US Recht gelten was in der beziehung strenger ist. Aber schau die mal commons:com:to an.--Sanandros (Diskussion) 20:41, 17. Aug. 2012 (CEST)

KFZ-Kennzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute auf der Wikipedia unter dem Eintrag von Denkmälern in der Stadt Essen gesehen, dass z.B. auf dem folgenden Foto (siehe Link) die KFZ-Kennzeichen zu erkennen sind. Meines Wissens gem. Datenschutzgesetz bzw. Kultururhebergesetz die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen (nicht signierter Beitrag von 80.132.6.199 (Diskussion) 16:08, 17. Aug. 2012 (CEST))

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Essen-Werden_Brueckstrasse_49-53_Hufergasse_2%E2%80%934_SO.jpg&filetimestamp=20120603190749

Das ist zumindest für deutsche Kfz-Kennzeichen falsch. Wurde hier schon mehrfach diskutiert, bitte im Archiv nach Kennzeichen suchen. Ein "Kultururhebergesetz" gibt es nicht, gemeint ist vielleicht das Kunsturhebergesetz. Dessen noch gültige Paragraphen beziehen sich aber auf Abbildungen von Personen (Recht am eigenen Bild). Ein Kfz-Kennzeichen hingegen hat kein Recht am eigenen Bild. Gruß -- Rosenzweig δ 16:34, 17. Aug. 2012 (CEST)
Landgericht Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
--Artmax (Diskussion) 16:47, 17. Aug. 2012 (CEST)

Amtliches Werk?

In der Kategorie:Datei:NowCommons (Gleicher Name) stehen einige Bilder zur Löschung, bei denen eine Kennzeichnung als Amtliches Werk nicht so recht zu passen scheint:

Die Quelle ist mit "Dienstanweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen für den Straßenwinterdienst, Ausgabe 1942" bzw. "Interne Dienstanweisung des Generalinspektors..." angegeben. Bei dem "Winterschild für Kraftfahrzeuge" würde ich zumindest die Schöpfungshöhe verneinen und das Bild auf Commons als "PD-ineligible" kennzeichnen, aber bei den restlichen wäre eine Einschätzung der hiesigen Experten (Amtliches Werk, ja/nein) sicher besser. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 21:14, 12. Aug. 2012 (CEST)

Also grundsätzlich sind Dienstanweisungen schon amtliche Werke--Sanandros (Diskussion) 00:37, 13. Aug. 2012 (CEST)

commons:Category:Files moved from de.wikipedia to Commons requiring review as of 29 March 2012

Ist {{PD-GermanGov}} für die enthaltenen Fotos wirklich zutreffend? --Leyo 17:50, 17. Aug. 2012 (CEST)

Problematisch, weil diese Interne Dienstanweisung ja nicht veröffentlicht wurde. Grüße --h-stt !? 18:08, 17. Aug. 2012 (CEST)
Zudem ist es wohl unsicher, dass die enthaltenen Bilder von Beamten erstellt worden sind. --Leyo 18:21, 17. Aug. 2012 (CEST)
Zu dieser Sache gibt es weiter oben auch schon einen Diskussionsansatz. Ich persönlich denke, dass es kein amtliches Werk ist, und die Bilder gelöscht werden müssen, für die PD-inelibigle nicht greift. --Krd 18:24, 17. Aug. 2012 (CEST)
Hatte ich übersehen, sorry. Ich habe diesen Abschnitt zum andern nach oben verschoben. --Leyo 18:51, 17. Aug. 2012 (CEST)
Aber vlt kann man ja mal eine E-Mail an das Verkehrsministerium schicken (sind die der Nachfolger dieser Behörde?) damit man herausfinden kann wer denn der Urheber der Fotos ist und wenn da nichts raus kommt vlt und PD-Anonym stellen.--Sanandros (Diskussion) 20:54, 17. Aug. 2012 (CEST)
Dafür sind sie noch nicht ganz alt genug. --Leyo 01:33, 19. Aug. 2012 (CEST)

Ich möchte, dass das CBBC-Logo auf de.wikipedia.org hochgeladen wird. --31.4.244.11 15:47, 18. Aug. 2012 (CEST)

Wie wäre es mit einem Link, damit wir auch wissen welches CBBC Logo du meinst? --Bobo11 (Diskussion) 15:49, 18. Aug. 2012 (CEST)
Ich meinte das CBBC-Logo der British Broadcasting Corporation. --31.4.244.11 15:56, 18. Aug. 2012 (CEST)
Gibt es als en:File:CBBCLogo2007.svg in der engl. Wikipedia. Sollte mangels Schöpfungshöhe problemlos auch hier hochgeladen werden können. --Kam Solusar (Diskussion) 17:16, 18. Aug. 2012 (CEST)

Liebes Wikipedia-Urheberrechtsteam,

in einem meiner Artikel möchte ich o.a. Bild einfügen, das im Rahmen der Dateiüberprüfung als "gezeigtes Werk" markiert wurde. Ich wollte fragen, wie Ihr die rechtliche Lage beurteilt. Das gezeigte Spiel wurde 1953 von Annedore Leber im Mosaik-Verlag (später Verlag Annedore Leber) herausgegeben. Sämtliche Grafiken und Bilder wurden von Ita Maximowna gezeichnet, deren Rechte bei mir liegen müssten (Erbe). Da Ita Maximowna als Grafikerin wohl insgesamt für die Zeichungen und die Gestaltung zuständig war, sollten die Urheberrechte diesbezüglich doch bei ihr und damit nun bei mir liegen, oder? Trotz intensiver Recherche konnte ich bislang keinen Rechtsnachfolger des nicht mehr existierenden Verlages finden. Wie beurteilt Ihr diese Situation? Welche Schutzfristen gelten, bzw. muss ich gegebenenfalls beachten?

Vielen Dank für Eure Bemühungen. --GregorSchna (Diskussion) 12:20, 19. Aug. 2012 (CEST)

Die Frage ist wohl, ob Ita Maximowna damals dem Verlag ein einfaches oder ein ausschliessliches Nutzungsrecht an den Grafiken und Bildern übertragen hat. In letzterem Fall dürfte der Rechtsnachfolger des Verlags (wer immer das nun ist, es wird ja einen geben) Inhaber der Rechte und eine Verwendung nur möglich sein, wenn dieser Rechtsnachfolger die Abbildungen unter eine freie Lizenz stellt. Hat Ita Maximowna damals jedoch nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, blieb sie Inhaber der Rechte und wenn du ihr Alleinerbe bist, dann bist jetzt du der Inhaber und brauchst nichts weiter zu beachten - in diesem Fall kannst du frei über die Werke verfügen, als wären es deine eigenen, d.h. auch z.B. sie unter CC-BY freigeben. Der urheberrechtliche Schutz läuft jedenfalls erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin aus. Da Ita Maximowna 1988 verstorben ist, sind ihre Werke somit erst ab dem 1. Januar 2059 gemeinfrei (wenn dann noch das heutige Urheberrecht mit seinen Fristen gilt ;-) ). Gestumblindi 22:26, 19. Aug. 2012 (CEST)

Dieser Artikel wurde wegen möglicher URV zum Löschen vorgeschlagen. Zitat: Sollte als Vorsichtsmaßnahme aufgrund jüngster Gerichtsurteile als URV gelöscht werden. Loriot-Witze dürfen nur noch im privaten Rahmen paraphrasiert werden. --(Saint)-Louis (Diskussion) 15:34, 18. Jul. 2012 (CEST)

Ich bitte hier um Entscheidungshilfen, lieber noch um konkrete Entscheidungen, ob der Artikel gelöscht werden soll. --tsor (Diskussion) 15:10, 19. Aug. 2012 (CEST)

Ist das eine 1:1-Kopie oder eine Nacherzählung? -- Chaddy · DDÜP 18:15, 19. Aug. 2012 (CEST)

Nacherzählung. Kein Anlass zur Löschung. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 22:13, 19. Aug. 2012 (CEST)

Ich sehe keinen Urheberrechtsverstoss, allerdings auch keinen besonderen Humor, der das Artikelchen humorarchivwürdig machen würde. Keine Ahnung, was das soll. Ein kleiner Pseudo-Artikel über die Figur des Erwin Lindemann, dessen einziger "Witz" darin besteht, dass Lindemann als real existierende Person ausgegeben wird. Gähn. Ich bin für Löschen aus dem Humorarchiv aufgrund Witzlosigkeit. Wie wäre es mit einem echten Artikel über den Loriot-Sketch Der Lottogewinner? Gestumblindi 22:18, 19. Aug. 2012 (CEST)
Wie ich den Antragstellenden dieser mit einem nachgemachten Baustein fingierten Urheberechtsmeldung verstehe, handelt es sich um eine Persiflage auf die von Susanne von Bülow 2011 mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Wikimedia Foundation beim Landgericht Berlin erwirkte Löschung von Abbildungen von Briefmarken mit Cartoons ihres Vaters. Dass ich dem geäußerten Wunsch, dem hier Antragstellenden nicht "den Spaß zu verderben nachgekommen bin, scheint sich im Verlauf dieser Diskussion, als Bumerang für die am 1. April 2010 als Erwin Lindemann angelegte, von Benutzer:Zollernalb schnellgelöschte und abends von Benutzer: Wo st 01 wiederhergestellte und ins Wikipedia:Humorarchiv verschobene Seite zu erweisen. Offenbar wird in diesem Diskussionsabschnitt weder der Witz von Zeitpunkt und Inhalt des ursprünglichen Artikels, noch jener des von einem anderen Benutzer "obendrauf" gesetzten vermeintlichen Urheberechtsantrages verstanden Rosenkohl (Diskussion) 22:44, 19. Aug. 2012 (CEST)
löschen. Nicht die Spur von Humor und kein literarisches Werk (Der Lottogewinner), das die RK erreicht. Im Gegenteil, Erwin Lindemann wird sehr häufig benutzt umd Wuppertal brüskieren. --Atamari (Diskussion) 10:32, 20. Aug. 2012 (CEST)
Ist hier die Löschprüfung? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 22:22, 20. Aug. 2012 (CEST)

Der Ursprüngliche Artikel wurde nach Benutzer:Berlin-Jurist/Volkspartei verschoben (soweit ich feststellen konnte ohne LD) und aus der beim Verschieben entstanden Weiterleitung wurde eine BKL gemacht, auf die recht schnell ein Löschantrag folgte der mit LAE abgelehnt wurde. Mir schien diese Vorgehensweise als nicht korrekt, da man nun die Entstehungshistorie nicht mehr ordentlich nachvollziehnen kann, und Beiträge die Autoren des alten Artikel nicht mehr aufscheinen. Ich bitte zu überprüfen ob die damalige Verschiebung in den BNR und das überschreiben der Weiterleitung korrekt war, denn auf diese Weise sind die Beiträge der Autoren zu diesem Artikel früher beigetragen haben im ANR nicht mehr sichtbar, ohne dass zuvor eine LD stattgefunden hätte. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  00:43, 20. Aug. 2012 (CEST)

Ich kann hier kein Problem erkennen, da die aktuelle BKL Volkspartei in ihrer Versionsgeschichte ja alle Autoren nennt, die an dieser BKL beteiligt waren. Autoren nicht enthaltener Texte müssen nicht genannt werden. Würde man deiner Argumentation folgen, müssten z.B. wenn ein Artikel unter einem bestimmten Lemma wegen mangelhafter Artikelqualität gelöscht und Jahre später unter dem gleichen Lemma mit neuem Inhalt neu angelegt wurde, alle gelöschten Versionen wiederhergestellt werden. Gestumblindi 01:09, 20. Aug. 2012 (CEST)
Der Unterschied dazu ist aber, das hier einige wenige die Verschiebung beschlossen haben. Im Normalfall sollte eine reguläre LD durchgeführt werden. Das Fehlen der regulären LD ist der Grund für die Nachfrage. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  16:36, 20. Aug. 2012 (CEST)
Das ist dann aber keine Urheberrechtsfrage. "Kalte Löschungen" durch Verschiebung irritieren mich auch immer wieder, aber das ist ein anderes Thema. Wenn dir der konkrete Fall am Herzen liegt, solltest du ihn wohl an geeigneterer Stelle diskutieren. Gestumblindi 20:27, 20. Aug. 2012 (CEST)
Ich dachte, dass hier eine geeignete Stelle ist. Dass solche "Kalte Löschungen" überhaupt toleriert werden, ist mir neu. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  21:50, 20. Aug. 2012 (CEST)
So ein Heuchler! Hier setzt er sich für die armen früheren Mitautoren ein - in anderen Fällen löschte er einfach Neuansätze im BNR, für die das Gleiche gilt. Ich denke, dass er ein ganz simpler Provokateur ist. --Brainswiffer (Diskussion) 08:22, 20. Aug. 2012 (CEST)

Ich bitte den Beitrag von Brainswiffer wegen des PA einfach zu ignorieren. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  16:09, 20. Aug. 2012 (CEST)

Urheberrecht Grafiken

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Urheberrecht von Grafiken. Ich finde hier nur Erklärungen zu Fotos bzw. Bildern, aber wie verhält es sich mit Grafiken? Und insbesondere würde es mich interessieren unter welcher Lizenz Grafiken oder Bilder stehen, die in wissenschaftlichen Arbeiten publiziert wurden (z.B. Paper oder Lehrbücher). Die dürfen ja auch von jedem zitiert und kopiert werden solange die Quelle angegeben ist. Können die daher auf Wikipedia hochgeladen werden?

--Dubbidub (Diskussion) 09:57, 16. Aug. 2012 (CEST)

Jede Grafik, welche die Individualität ihres Schöpfers aufweist, ist geschützt. Bei technischen Grafiken ist die Schwelle für das dafür notwendige Maß an Individualität besonders niedrig. Steht nicht explizit eine Lizenz dabei, dann gibt es eben keine Lizenz. Auch wissenschaftliche Arbeiten können nicht beliebig verarbeitet werden; rechtmäßig zitiert (Zitatrecht) dagegen kann alles werden, das hängt nicht von den Eigenheiten des zitierten Materials ab.--217.226.75.93 12:03, 16. Aug. 2012 (CEST)
Schöpfungshöhe - Grafiken können angewandte Kunst/Kunsthandwerk sein, dann nimmt die deutsche Rechtsprechung an, dass nur sehr wenige, herausragende Leistungen als Werk durch das Urheberrecht geschützt werden. Bei Darstellungen technisch-wissenschaftlicher Art sind die Anforderungen etwas niedriger. Mehr dazu steht im Artikel. Grüße --h-stt !? 16:00, 16. Aug. 2012 (CEST)
Da ist erst mal zu klären, was Dubbidub mit dem vieldeutigen Wort „Grafiken” meint. Ist es diese, oder sind es Tabellen, Logos, Werbung, also in weitestem Sinn Grafikdesign? --Artmax (Diskussion) 17:15, 17. Aug. 2012 (CEST)

Gilt das auch für solche Grafiken?--Elektrofisch (Diskussion) 14:12, 20. Aug. 2012 (CEST)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Meine Frage bezog sich im wesentlichen auf Schaubilder, also Flußdiagramme, Tabellen und ähnliches. So Sachen die man zum Beispiel mit Powerpoint erstellen könnte (Hoffe das macht es verständlicher). Wenn ich Euch richtig verstanden habe, kann ich die dann aus einem Lehrbuch scannen und hier hochladen, sofern ich das Buch als Quelle angebe? Schöne Grüße --Dubbidub (Diskussion) 15:21, 21. Aug. 2012 (CEST)

Bild von ca. 1861

Ich würde gerne ein Bild von Johann Wilhelm Völker einscannen und hochladen. Es erschien in einem Zeitungsartikel über ihn und zeigt ihn laut Text im Alter von etwa 50 Jahren. Völker wurde am 11. Dezember 1811 geboren, also entstand das Bild circa 1861. Ich habe keine Informationen zum Fotografen; das Einzige, was noch aus dem Text hervorgeht, ist, daß die Fotografie in der Kantonsbibliothek Vadiana in St. Gallen aufbewahrt wird. Gibt es eine passende Lizenz hierfür oder darf das Bild nicht hochgeladen werden?--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 21:56, 20. Aug. 2012 (CEST)

Wir haben 2012. Also müßte der Photograph spätestens 1941 gestorben sein. Das ist bei einem um 1861 gemachten Lichtbildwerk ziemlich wahrscheinlich (ein 17-jähriger Lehrbub des Photographen wäre 1941 um die 97 Jahre alt gewesen). --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 22:18, 20. Aug. 2012 (CEST)

Im Gegensatz zu einem Gemälde können wir bei einer Fotografie sicher sein, dass sie nicht etwa ein wesentlich später entstandenes Werk ist. Damit können wir ebenfalls mit schöner Sicherheit annehmen, dass der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist: Angenommen, der Fotograf war 1861 noch sehr jung, erst 20 Jahre alt - dann müsste er schon ein Alter von mehr als 100 Jahren erreicht haben, um vor weniger als 70 Jahren verstorben zu sein. Ich glaube also, dass du das Bild mit einiger Löschsicherheit mit dem Template PD-old-70 "auf Verdacht" auf Commons hochladen kannst, plus PD-1923 für die USA, wenn wir davon ausgehen, dass es damals zeitnah "veröffentlicht" wurde, was bei so frühen Fotos eigentlich automatisch anzunehmen ist, da es sich dabei typischerweise um Bilder zumindest für den Bekannten- oder einen weiteren Kreis (wie Visitenkartenporträts) handelt, was als Veröffentlichung zählt. Gestumblindi 22:20, 20. Aug. 2012 (CEST)

Der Lizenzbaustein sieht dann gleich → diesem Bild aus. Gruß, --Oltau  22:24, 20. Aug. 2012 (CEST)
Dein Beispiel, Oltau, verwendet den veralteten Baustein PD-old, und es fehlt die zusätzlich notwendige Markierung für PD in den USA. Also ein eher schlechtes Beispiel ;-) Gestumblindi 22:26, 20. Aug. 2012 (CEST)
Ich würde mal eine E-Mail and die St. Galler Bibliothek schicken und fragen wann und wo das Foto veröffentlich wurde und wer der Fotograf sein könnte. Wenn die keine Infos geben können dann kannst du das auch unter commons:Commons:Anonymous_works verwenden.--Sanandros (Diskussion) 04:06, 21. Aug. 2012 (CEST)
Gute Idee mit der Mail - ich erhielt sehr schnell Antwort: "Das Bild befindet sich in einem Rahmen. Mit Bleistsift steht auf der Rückseite: ca. 1860 L. T. (vermutlich der St.Galler Fotograf Ludwig Täschler)" Wenn es dieser hier war, kann ich es problemlos verwenden, da er über 70 Jahre tot ist.--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 15:16, 21. Aug. 2012 (CEST)
Hier mal die deutsche Version... Aber wenn das so aussieht dass er das war dann würde ich ahnehmen dass es PD ist. Auf jedenfall würde ich die E-Mail ans wp:OTRS Team weiterleiten und gleichzeitig das pic auf Commons hochladen.--Sanandros (Diskussion) 16:58, 21. Aug. 2012 (CEST)

Alter Kupferstich

Ich würde gerne zur Verwendung in einem Artikel dieses Bild vom Landesmuseum oder die größere Version von der Gemeindewebsite lokal oder auf den Commons hochladen, allerdings verunsichert mich der Copyright-Vermerk auf der Website des Landesmuseums. Ist das erlaubt? --W.E. Disk 11:59, 21. Aug. 2012 (CEST)

Ich würde den Stadtarchivscan nehmen (besserer Qualität), deren AGB verbieten die Nutzung nicht mal ausdrücklich, also steht nicht mal ein Nutzungsvertrag zwischen Dir und dem Archiv dagegen. Nacktaffe (aka syrcro) 12:20, 21. Aug. 2012 (CEST)
Alles klar, dann mache ich es so. Vielen Dank. --W.E. Disk 12:23, 21. Aug. 2012 (CEST)
Der Copyright-Vermerkt ist natürlich Unsinn bei einem 340 Jahre alten Bild... -- Chaddy · DDÜP 16:53, 21. Aug. 2012 (CEST)

Rudolf Steiner Gesamtausgabe

Bezugnehmend hier, hätte ich (hier) gern gewußt welches die korrekten Lizenzbausteine dafür sind. --Slick (Diskussion) 10:04, 13. Aug. 2012 (CEST)

Wenn es vor 1923 veröffentlicht wurde {{PD-old-80-1923}}. Rudolf Steiner ist mit Todesjahr 1926 genügend lange Tod um unter 70 Jahre PMA zu fallen. Das Problem ist hier eben die USA, da ist nur alles was vor 1923 veröffentlicht wurde garantiert gemeinfrei. Auf de: ginge PD-Old. --Bobo11 (Diskussion) 23:33, 14. Aug. 2012 (CEST)
Das Problem ist hier eigentlich, dass auf der russischen Seite eine Ausgabe von 1959 eingescannt ist (Das ist ggf. eine Bearbeitung und als solche bei uns geschützt). Wirklich sicher das es gemeinfrei ist, ist man aber nur wenn das Werk von Rudolf Steiner selber stammt. Und wie du an oben stehender Antwort entnehmen kannst ist es gerade für die USA auch wichtig, wann es erstmals erschienen ist. Auch aus wissenschaftlicher Sicht (z.b. für Wikisource) wäre Originalausgabe besser. --Bobo11 (Diskussion) 23:44, 14. Aug. 2012 (CEST)
Das heißt jetzt konkret was? Besser nichts hochladen? Oder nur eine bestimmte Datei auslassen? Ich habe keine Ahnung davon. --Slick (Diskussion) 15:35, 15. Aug. 2012 (CEST)
Also ich hab mal mir die PDF angeschaut und es scheint als wären das OK denn offensichtlich hat niemand eine Bearbeitung vorgenommen, bzw er hat es nicht geschrieben dass er sie vorgenommen hat. Und das Werk wurde zum Ersten mal 1913 veröffentlicht. Was aber Probleme machen könnte ist URAA mit dem restore Datum in der Schweiz ist das Werk seit 1975 PD und wäre damit kein Problem, aber in D wurde es erst 1995 PD und von dem her wäre es wichtig dass das Werk in den USA ein mal veröffentlicht wurde.--Sanandros (Diskussion) 17:09, 15. Aug. 2012 (CEST)
Ich bin immer noch nicht klüger. Ich bin nur der der der den Upload-Bot betreibt, von Lizenzen habe ich keine Ahnung. Also kann man es hochladen (ja/nein) und falls ja, mit welchem Lizenzbaustein. Danke. --Slick (Diskussion) 11:34, 17. Aug. 2012 (CEST)
@Sanandros: Im diesem Urteil (Seite 8) geht das LG München davon aus, daß aufgrund des Schutzfristenvergleiches das Werk Steiners auch in Deutschland seit 1975 PD ist, da die Schweiz Ursprungsland des Werkes sei. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 18:47, 17. Aug. 2012 (CEST)
Ich wiederhole mich einfach mal: Ich bin immer noch nicht klüger. Ich bin nur der der der den Upload-Bot betreibt, von Lizenzen habe ich keine Ahnung. Also kann man es hochladen (ja/nein) und falls ja, mit welchem Lizenzbaustein. Danke. --Slick (Diskussion) 20:51, 19. Aug. 2012 (CEST)
Hat sich erledigt. Ich hab es aufgegeben den Batchupload mangels Unterstützung weiter zu supporten. Dennoch danke. --Slick (Diskussion) 22:34, 23. Aug. 2012 (CEST)

Schwedische Postkarte von 1911

Ist dieses Bild auf Commons in deutschen Wikipedia verwendbar? [11] Es wurde 1911 fotografiert, bzw. ist die Postkarte auch in diesen Jahr veröffentlicht wurden. Es ist sozusagen über 100 Jahre alt. Der schwedische Fotograf Sia Dahlberg ist zwar bekannt, allerdings leider nicht, wann er tatsächlich gestorben ist. Danke und Grüße --Coffins (Diskussion) 23:15, 14. Aug. 2012 (CEST)

Sehe wegen dem Alter eigentlich kein Problem. Aus meiner Sicht ist Einbindung zu verantworten (Name tönt nach schwedischen Staatsbürger = Dessen Erben klagen kaum wenn im Inland gemeinfrei). --Bobo11 (Diskussion) 23:48, 14. Aug. 2012 (CEST)
Was hast du zu seinem Todesdatum rechechiert? Denn dann könnte er evlt einen Anonymen PD bekommen.--Sanandros (Diskussion) 08:58, 15. Aug. 2012 (CEST)
Zu der Person, bzw. auch zum Todesdatum lässt sich leider nichts recherieren. Grüße --Coffins (Diskussion) 14:50, 18. Aug. 2012 (CEST)
Und warum nicht?--Sanandros (Diskussion) 15:26, 18. Aug. 2012 (CEST)
Es ist leider nur der Name bekannt, mehr habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Um evtl. mehr heraus zu bekommen, müsste man vielleicht nach Schweden fahren und vor Ort recherchieren. Grüße --Coffins (Diskussion) 12:10, 19. Aug. 2012 (CEST)
Vlt fragst du mal bei den Schweden auf Englisch nach ob die dir weiter helfen können.--Sanandros (Diskussion) 03:16, 24. Aug. 2012 (CEST)

Darf ich das Logo hier verwenden? --Auto1234 (Diskussion) 19:04, 18. Aug. 2012 (CEST)

Beim Schriftzug "amplus" hätte ich keine Bedenken (Lizenzbaustein {{Bild-LogoSH}}); die Skater-Zeichnung ist meiner Einschätzung nach schützenwert. --Martina Disk. 23:52, 18. Aug. 2012 (CEST)

Bitte das (hoch aufgelöste) Logo vor einem allfälligen Upload ins PNG-Format konvertieren. JPG-Kompressionsartefakte lassen sich in diesem Fall so vermeiden. --Leyo 01:29, 19. Aug. 2012 (CEST)

Nach dem ich es ins PNG-Format umgewandelt habe kann ich es hier hochladen mit dem (Lizenzbaustein {{Bild-LogoSH}}) richtig? --Auto1234 (Diskussion) 23:41, 19. Aug. 2012 (CEST)
Ja. --Martina Disk. 20:39, 20. Aug. 2012 (CEST)

Ähm, jetzt gibt's das Logo ja doch inklusive Schattenriss. Was meinen die werten Kollegen in puncto Schöpfungshöhe? --Martina Disk. 23:03, 23. Aug. 2012 (CEST)

Ist 2D kann doch jeder malen.--Sanandros (Diskussion) 03:17, 24. Aug. 2012 (CEST)

Bearbeitung

Nach Lektüre von Bearbeitung (Urheberrecht) erscheint es mir, als ob eine Bearbeitung eines geschützten Werkes im Deutschen Recht erst mal grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung ist. Es geht z.B. um den Fall: Künstler A erstellt eine originale Zeichnung. Künstler B erstellt eine Bearbeitung dieser Zeichnung. Die Bearbeitung ist nicht durchgepaust, sondern frei nachgezeichnet und verändert einige Elemente des Bildes. Ist so etwas normalerweise eine legitime Bearbeitung oder eine Urheberrechtsverletzung? Kann Künstler B seine Bearbeitung frei lizenzieren, oder benötigt er dazu eine Lizenz von Künstler A? --Neitram 09:22, 21. Aug. 2012 (CEST)

Lies mal (§ 23 UrhG), die meisten Bearbeitungen sind erlaubnisfrei. Die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung dagegen erlaubnispflichtig. Die Freigabe des A wäre also notwendig für die freie Lizenz. (Ich habe den Artikel mal etwas umgearbeitet, weil das wirklich fehlte) Nacktaffe (aka syrcro) 09:47, 21. Aug. 2012 (CEST)
OK, danke! --Neitram 11:35, 21. Aug. 2012 (CEST)
Oups ich habe das vorhin revertiert, weil die Änderung IMHO irreführend war. Da habe ich diese Diskussion noch nicht gesehen gehabt. Ich halte es für eine sehr schlechte Idee in einem Wikipedia-Artikel zu Rechtsfragen mal eben zu schreiben, dass die Bearbeitung erlaubnisfrei ist, ohne direkt in dem selben Satz klarzustellen, dass dies nur für die Arbeit dran selbst gilt und jede Veröffentlichung der Bearbeitung dann die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers braucht. Unsere Artikel werden von Laien gelesen. Blutigen Laien. Leuten, die nicht mal einen Satz weiter lesen, wenn sie etwas finden, das ihnen in dne Kram passt. Bitte macht das unmissverständlich klar. Grüße --h-stt !? 15:50, 22. Aug. 2012 (CEST)
Jetzt bin ich verwirrt. Mit deiner Entfernung ist es jetzt doch genau so, wie wir es nicht wollen: Keinerlei Erwähnung im Artikel, dass man nicht eben ein Werk bearbeiten und das Ergebnis einfach so veröffentlichen kann. Bitte stelle das einer wieder richtig. --Neitram 11:46, 23. Aug. 2012 (CEST)
so besser? Nacktaffe (aka syrcro) 12:10, 23. Aug. 2012 (CEST)
Ja, danke! --Neitram 12:14, 23. Aug. 2012 (CEST)

Bild aus der englischen Wikipedia

Hallo Wikipedianer-Kollegen, seit geraumer Zeit werden wegen offenbar fehlender Rechte in Saudi Arabien diverse Bilder der Abraj Al Bait Towers auf Commons gelöscht, offenbar ist das Hochladen in der Wikipedia selbst aber zulässig, solange es nicht auf Commons eingebunden wird. So auch beim Burj Khalifa, wo Bilder ohne Genehmigung aus den VAE hier hochgeladen wurden anstatt auf Commons. Nun die Frage, wäre nach der 3.0 Lizenz (wie angegeben) das hochladen dieses Fotos in de-Wiki erlaubt? Als Quelle wird dann en-Wiki bzw. der dortige User angegeben? Gruß, Jerchel 19:58, 21. Aug. 2012 (CEST)

Ja Grundsätzlich wenden wir hier Schutzlandprinzip an d.h. wir verwenden (fast) ausschliesslich Deutsches Urheberrecht.--Sanandros (Diskussion) 01:02, 22. Aug. 2012 (CEST)
Perfekt, besten Dank, Jerchel 17:00, 22. Aug. 2012 (CEST)
Das Bild sollte hier auf :de dann aber dieselben Warnhinweise wie auf :en erhalten, damit wir uns nicht in 2 Wochen damit wieder auf Commons rumschlagen müssen. --Túrelio (Diskussion) 15:11, 24. Aug. 2012 (CEST)

Artikel aus ADB

Ich würde gerne einen Artikel zu einer längst verstorbenen Person haben († ca. 1850). Es gibt jedoch einen informativen und ausreichenden Artikel in ADB, Allgemeine Deutsche Biographie. Die Biographie erschien 1891 und ist meines Wissens gemeinfrei, da Frist abgelaufen, ist jedenfalls auf Wikisource zu finden. Kann ich den Artikel 1:1 kopieren und dann ummodeln auf heutige Sprache und Schreibweise? Ich würde an den Artikel noch eine Literaturliste anhängen. Wie ist das optimale Prozedere? --Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:03, 20. Aug. 2012 (CEST)

Die Artikel in der ABD sind namentlich gezeichnet, die Autoren sind bekannt, so dass ich nicht ausschliessen möchte, dass einzelne ADB-Artikel tatsächlich noch nicht gemeinfrei sind (wenn der Autor des Artikels vor weniger als 70 Jahren verstorben sein sollte). Am besten nennst du mal den konkreten Artikel. Es ist sehr wahrscheinlich, dass du ihn hier urheberrechtlich gesehen übernehmen kannst, allerdings wäre es in diesem Fall doch sehr empfehlenswert, ihn zumindest mit neuerer Literatur zur Person abzugleichen, wenn du welche zur Verfügung hast, denn je nach Person kann sich einerseits der Forschungsstand seither erheblich verändert haben, andererseits sind auch die Einordnungen und Gewichtungen der ADB von ihrer Zeit geprägt. Für Übernahmen aus Meyers Konversationslexikon aus der gleichen Zeit, die vor allem beim anfänglichen Aufbau der deutschen Wikipedia häufig waren, gibt es eine Art "Warnhinweis", Vorlage:Meyers - für die ADB gibt es das in dieser Form nicht, wie es scheint (Vorlage:ADB dient dem Zitieren aus der ABD). Gestumblindi 20:36, 20. Aug. 2012 (CEST)
Hier der Artikel zur Person, der Autor starb 1903 wie hier zu lesen. Also URV wäre es nicht, aber wie du andeutest sind die enthaltenen Wertungen nicht Wikigeeignet. Man müsste auf jeden Fall überarbeiten. Die Mayers-Artikel haben einen Hinweis, das der Text nicht geändert werden soll, daran kann ich mich erinnern.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:53, 20. Aug. 2012 (CEST)
Im Gegenteil, der Hinweis in den Meyers-Artikeln fordert dazu auf, den Text zu ändern, d.h. inhaltlich und sprachlich zu aktualisieren, siehe Text im Baustein: "Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt, dies mit Quellen belegt ist und er den heutigen sprachlichen Anforderungen genügt" :-) Gestumblindi 20:59, 20. Aug. 2012 (CEST)
Jetzt wo du es sagst... Ich glaube ich bin deswegen zurückgeschreckt, weil die Latte so hoch lag, Baustein entfernen kommt auf einen Neuschrieb des Artikels hinaus.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:03, 20. Aug. 2012 (CEST)
Also nochmal konkret: Ich kann den Artikel einfach mit Copy+Paste anlegen (Hinweis auf ADB natürlich in Zusammenfassungszeile) und dann entsprechend umbauen, modernisieren und mit Literatur versehen.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:59, 20. Aug. 2012 (CEST)
Ja. Und außerdem setzt du Vorlage:Inuse in deine erste Bearbeitung, sonst sind die Schnelloscher schneller als du mit deiner Modernisierung. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 22:09, 20. Aug. 2012 (CEST)
OK, werd ich so machen, wenn ich mehr Muße dazu hab. Halbe Artikel bringens ja nicht wirklich.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 23:30, 20. Aug. 2012 (CEST)
Erste Version im ANR Moritz Gotthilf Schwartze--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:40, 25. Aug. 2012 (CEST)

Fotografien von Firmengelände in Schweden

Hallo. Ich habe unlängst die Aitik-Grube der Firma Boliden in Schweden besichtigt. Das Grubengelände ist abgeschlossen und kann nur mit Zugangsausweis oder wie in meinem Fall im Rahmen einer Führung betreten werden. Das Fotografieren wurde uns mündlich erlaubt, es wurde jedoch nicht explizit gestattet, die Fotos zu veröffentlichen. Meines Erachtens sind weder urheberrechtlich geschützten Werke betroffen, noch sind einzelne Personen erkennbar. Allerdings ist es eben fremdes Eigentum auf nichtöffentlich zugänglichem Gelände. Deshalb bin ich mir unsicher was gilt. Kann ich Fotos von der Grube und von den eingesetzten Minenfahrzeugen (z. B. Caterpillar-Grubentrucks) auf de-wp oder Commons hochladen? Wenn ja, muss ich etwas spezielles angeben? -- TZorn 14:43, 24. Aug. 2012 (CEST)

Jenseits der urheberrechtlichen Seite dürfen aufgrund eines schwed. Sicherheitsgesetzes (Skyddslagen) von 2010 bestimmte Gebäude und Einrichtungen nicht fotografiert werden. Diese sind aber entsprechend gekennzeichnet, wie du hier sehen kannst. --Túrelio (Diskussion) 15:09, 24. Aug. 2012 (CEST)
Skyddsobjekt ist die Grube nicht. Könnte sonst was gegen die Veröffentlichung sprechen? --TZorn 15:26, 24. Aug. 2012 (CEST)
Ausser dem Hausrecht eigentlich nichts. Da du aber nicht daran gehindert wurdest, sondern bei Nachfrage sogar mündlich gestattet, ist das Problem eigentlich erledigt. Klar die Frage ob derjenige der es dir gestattet hat, überhaupt dazu berechtigt war steht auf einem anderen Blatt. Aber vom Prinzip her ist hier ein Veröffentlichen zu vertreten, da gibt es nur noch ein sehr geringes Restrisiko. Nur mündliche Zusage ist immer ein bisschen problematisch. Aber das mit dem Hausrecht ist wirklich dein Problem, also musst du selber entscheiden ob du es wagst oder nicht.--Bobo11 (Diskussion) 18:00, 24. Aug. 2012 (CEST)
Naja ich weiss jetzt nicht wie das in Schweden genau geht, aber eine Hausordung muss schon sichtbaar am Eingang sein. Ansonsten wenn der Typ gesagt hat dass, ihr fotografieren könnt geht man in der Regel davon aus, dass man sie auch wieder veröffentlicht.--Sanandros (Diskussion) 10:41, 25. Aug. 2012 (CEST)
Genau das meinte ich ja. Sie müssten dich aktiv am fotografieren hindern, wenn sie es nicht wollen. Denn wenn du nicht daran gehindert wirst, bzw. nicht auf eine Fotoverbot hingewiesen wird, darf durchaus von einer still schweigeden Zustimmung ausgegangen werden. Die Mündliche Zusage, dass man da fotografieren darf, ist eigentlich das genaue Gegenteil, von einem Fotoverbot. Die noch möglichen Knackpunkt sind diese; 1. Das es es eine mündliche Zustimmung war, und keine schrifftliche (Denn dadurch hat man keine eindeutigen Beweis, was einem da erlaubt wurde). 2. Das gerade bei mündlichen Zusagen, immer bisschen unklar ob derjenige dafür berechtigt war. Beide Punkte sind meiner Meinung ein vertretbares Risiko, und wenn ich ein mündliche Zustimmung erhalte, fotografiere ich ganz bestimmt (und veröffentliche wenn ich will). Es ist natürlich schon Frage wie die Zusage genau war, Fotos oder private Fotos. Denn letzeres schliest eigentlich ein Veröffentlichen unter einer freien weil kommerzielen Lizenz aus. Aber schlussendlich muss diese Endscheidung der Fotograf treffen, und nicht wir. Denn er hat die mündliche Zusage gehört, nicht wir.--Bobo11 (Diskussion) 00:00, 26. Aug. 2012 (CEST)
Danke für die Einschätzung. -- TZorn 09:45, 26. Aug. 2012 (CEST)

Anfrage

Bei einer Website stand folgender Text: Die Weiterverwendung der Fotos und Texte von dieser Homepage auf anderen Webseiten oder zu kommerziellen Zwecken ist ohne meine Zustimmung nicht gestattet.

Können Inhalte mit Quellenangabe paraphrasier verwendet werden? --Belladonna Elixierschmiede 16:10, 25. Aug. 2012 (CEST)

Wenn es um reine Fakten geht ja. Ansonsten nur als Zitat. --Bobo11 (Diskussion) 00:03, 26. Aug. 2012 (CEST)
Danke, ich hatte vorsichtshalber den Betreiber der Website angeschrieben und wie gerade gesehen, ist das für ihn in Ordnung. Gruß --Belladonna Elixierschmiede 09:54, 26. Aug. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. ----Belladonna Elixierschmiede 22:15, 26. Aug. 2012 (CEST)

Zusammenkopierte Seiten und anderes Material

Stellt eine Seite wie diese Benutzer:Pascalmolenes/Spielwiese eine URV dar, oder ist die Schöpfungshöhe hier nicht gegeben? Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  01:15, 26. Aug. 2012 (CEST)

Wenn danach im ANR die Versionsgeschichte auch noch rüberholt nicht. Manche Benutzer übersetzen erst mal und fragen dann erst bei den Admins nach einem Transfer. Wenn es jedoch ewig so drin stehen soll wäre das dann natürlich schon ein Problem. Sprich doch einfach mal den Benutzer an und weise ihn darauf hin dass er das vlt noch machen sollte.--Sanandros (Diskussion) 01:54, 26. Aug. 2012 (CEST)
Das sind fast ausschließlich Tabellen. Sehe da kein großes Problem. -- Chaddy · DDÜP 03:20, 26. Aug. 2012 (CEST)
Tabellen mit Spielergebnissen haben keine Schöpfungshöhe. Wie könnte man überhaupt beweisen, woher sie kopiert sind?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 12:37, 26. Aug. 2012 (CEST)
Ach das ist so was... ich dachte da entsteht gerade einen Artikel über die Italienische Fussballsaison.--Sanandros (Diskussion) 13:19, 26. Aug. 2012 (CEST)
Ich denke der Benutzer will die Tabellen in entsprechende deutsche Artikel einbauen oder für die neue Saison oder für eine andere Liga modifizieren. Kein Fall von URV, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:31, 26. Aug. 2012 (CEST)

Plakat von 1912/ von Webseite

Ist dieses Plakat lizenzfrei?

http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg/seklit/JbKMG/1970/bilder/48.gif

Es ist von der Seite:

http://www.karl-may-gesellschaft.de

Meiner Ansicht nach "Ja", weil es einen anonymen Autor hat. Der Urheberschutz verfällt in so einem Fall 70 Jahre nach der Erstellung: Somit kann es in Wiki hochgeladen werden!?

Es ist gemeinfrei, da es die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht. Yellowcard (Diskussion) 15:13, 26. Aug. 2012 (CEST)
Danke 15:21, 26. Aug. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Sanandros (Diskussion) 15:39, 26. Aug. 2012 (CEST)

Forvo

Hat denn das Material bei Forvo.com irgendwelche Schöpfungshöhe?--Antemister (Diskussion) 16:06, 26. Aug. 2012 (CEST)

Ich bekomme da ein 504 Gate way timout, hast du vlt direkt die Grafik die du hochladen möchtest? (zwar müsst ein 5XX auch bei dir ja die Page auch nicht funktionieren)--Sanandros (Diskussion) 16:29, 26. Aug. 2012 (CEST)

Zigarettenbilder - Moderne Schönheitsgalerei

Hallo zusammen. Ich habe durch Schenkung eine vollständige Sammlung von Zigarettenbildern in die Hände bekommen. Es handelt sich dabei um die beiden Ausgaben von "Moderne Schönheitsgalerie", herausgegeben von Garbaty im Jahre 1934. (siehe [12]). Könnte ich diese a) abfotografieren und hochladen auf Commons oder wäre das urheberrechtlich bedenklich und wäre das b) für Wikipedia überhaupt interessant und somit die Mühe wert? --Alaska (Diskussion) 21:29, 26. Aug. 2012 (CEST)

Sinnvoll ist das auf jeden Fall, selbst wenn das nicht für Wikipedia verwendet wird. Wer hat die Bilder gezeichnet, läßt sich das herausbekommen? --Marcela 21:36, 26. Aug. 2012 (CEST)
Die Alben enthalten leider keinerlei Informationen - kein Impressum, keine Angaben, nichts :/ Auch im Netz konnte ich bislang nicht herausfinden, wer die Bilder letztendlich bezeichnet bzw teilweise anscheinend fotografiert hat. --Alaska (Diskussion) 21:45, 26. Aug. 2012 (CEST)
Anscheinend finden sich zusätzliche Informationen auf der Rückseite der Karten. Da sie aber eingeklebt sind, komme ich da natürlich nicht dran. Eine Rückseite konnte ich im Netz finden: [13] - Da wird immerhin eine Quelle für das Foto genannt. Welche Chance bestände denn, dass ein Abfotografieren und Hochladen regelkonform wäre für Commons/Wikipedia? --Alaska (Diskussion) 22:02, 26. Aug. 2012 (CEST)
Ich sehe momentan nur eine Chance, wenn wir den Urheber herausbekommen und der schon 70 Jahre tot ist. Was Ähnliches habe ich hier gefunden. Einzelne Bilder könnten wir unter Zitatrecht nach Wikiversity laden. Und bitte scannen statt fotografieren, es se denn, du hast ne Reproanlage. --Marcela 22:18, 26. Aug. 2012 (CEST)
Man könnte die Bilder schon brauchen; zB. für einige der dazu existierenden Personenartikel. Allerdings ist 1934 zu jung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es noch Rechteinhaber gibt, ist einfach zu groß. Ich würde zur Sicherheit noch 50, 60 Jahre warten. --Wicket (Diskussion) 22:33, 26. Aug. 2012 (CEST)
Wenn du die Verlage oder sonstige mögliche Rechteinhaber anschreibst dann besteht auch noch Anonyme Werke.--Sanandros (Diskussion) 23:26, 26. Aug. 2012 (CEST)
Die Möglichkeit besteht theoretisch. Mir wäre das aber zu unsicher. In Commons ist zu lesen: The fact that you don't know who the author is doesn't make it an anonymous work. --Wicket (Diskussion) 00:15, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ich weiss ja nicht wie viel Aufwand jemdand treiben will. Das heisst man muss viele Briefe schrebien und Geduld haben.--Sanandros (Diskussion) 00:36, 27. Aug. 2012 (CEST)
Das Problem ist weniger der Aufwand als dass die Angaben des Bilder-Ursprungs auf der Rückseite der Sammelbilder sind. Und da die Bilder eingeklebt sind, entfällt das leider. Schade drum. --Alaska (Diskussion) 09:27, 27. Aug. 2012 (CEST)
Und du kennst nicht andere Zigarettenfreunde die sich damit auskennen oder haben wir hier irgendwo ein wikiprojekt Tabak? Die Beispiele die du uns hier verlinkt hast hatten haber nicht den Autor drauf.--Sanandros (Diskussion) 10:41, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ich bin ja selber kein "Zigarettenfreund" - ich habe die Alben geschenkt bekommen und dachte mir, sie könnten vielleicht für die Wikipedia interessant sein. Auf dem verlinkten Bild der Rückseite steht immerhin "Foto: Paramount" und "Verlag: Ross" - das klingt für mich schon nach Angabe des Rechte-Inhabers. Aber weil ich mir da nicht sicher bin, frage ich ja hier auf der Seite mit den Fachleuten :). Das ganze hat ja unterm Strich mit Tabak genau rein gar nichts zu tun. --Alaska (Diskussion) 11:38, 27. Aug. 2012 (CEST)

Service: Ross-Verlag. --Artmax (Diskussion) 12:02, 27. Aug. 2012 (CEST)

Da sind nun zwei Websiten im Artikel drin, da kann man sicherlich mal eine Mail schicken ob die vlt wissen wer deine Autoren sein könntnet oder sie können dir vlt helfen wo man mögliche Rechtsnachfolger findet. Btw ich hab überhaupt keien Ahnung was Zigarettenbilder sind.--Sanandros (Diskussion) 14:02, 27. Aug. 2012 (CEST)
Wenn Wanda von Debschitz-Kunowski als Hausfotografin vom Ross-Verlag die Fotografin war, wären die Bilder gemeinfrei. --Marcela 14:38, 27. Aug. 2012 (CEST)
Wenn da steht Paramount ist das aller Wahrscheinlichkeit nach Paramount Pictures, und dann handelt es sich dabei zwar in aller Regel um Bilder, die in den USA als gemeinfrei gelten, das hilft uns aber nix. Da gibt's dann nur die Möglichkeit, die Bilder in einer der Sammlung der Library of Congress aufzufinden, um festzustellen, ob's dort Infos über den Photographen gibt.
@Sanandros: Zigarettenbild. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 20:18, 27. Aug. 2012 (CEST)

Sind Planfeststellungsunterlagen amtliche Werke?

In deutschen Amtsstuben schlummern viele Millionen Seiten Planfeststellungsunterlagen, von denen so manche Auszüge zur Dokumentation auf Wikipedia geradezu aufdrängen. Allein die Zahl der Artikel zu Eisenbahnprojekten, in denen der ein oder andere Planauszug einen Erkenntnisgewinn bringen könnte, geht in den dreistelligen Bereich. Gleichzeitig ist – allen Sonntagsraden von Transparenz, Offenheit und Bürgerbeteiligung „nach“ Stuttgart 21 zum Trotz – gerade bei der Eisenbahn in Deutschland keine Wille erkennbar, selbst bei großen Projekten auch nur eine Auswahl besonders interessanter Unterlagen online zu stellen, obwohl diese Unterlagen offenbar bereits seit gut anderthalb Jahrzehnten intern selbstverständlich längst als veröffentlichungsfähige Dateien vorliegen und der Aufwand der Online-Veröffentlichung äußerst überschaubar wäre. Wer tatsächlich konkrete Informationen zu Projekten sucht, kommt auch im Internetzeitalter nicht um einen Akteneinsichtstermin bei den zuständigen Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamtes nicht herum.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, inwieweit Planfeststellungsbeschlüsse, insbesondere deren Anlagen (zahlreiche Pläne und erläuternde Bereichte) als amtliches Werk gelten können. Beim eigentlichen Planfeststellungsbeschluss, der ja von der Planfeststellungsbehörde gefertigt wird, habe ich wenig Zweifel. Vielmehr frage ich mich, ob auch die Anlagen, also das eigentliche Planwerk, mit der Planfeststellung zum amtlichen Werk werden und damit freizügig veröffentlicht werden könnten.

Auf der einen Seite werden die von (zumeist) privater Seite vorgelegten Pläne mit der Planfeststellung Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Bei großen Projekten gesellen sich so zum meist ein paar hundert Seiten umfassenden amtlichen Planfeststellungsbeschluss etliche hundert Pläne, erläuternde Berichte und weitere Dokumente, die zu Anlagen des Planfeststellungsbeschlusses werden und ebenfalls amtlich planfestgestellt werden. Somit könnte § 5 (1) Urheberrechtsgesetz, wonach amtliche Erlasse keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, grundsätzlich anwendbar sein. Ebenfalls könnte eine freizügige Veröffentlichung solcher Unterlagen unter Quellenangabe nach § 5 (2) UrhG denkbar sein, wenn die im Rahmen des Erörterungsverfahrens in der Regel zwingende öffentliche Auslegung solcher Pläne als "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht sind" gelten kann.

Soweit ich als juristischer Laie den einschlägigen Kommentar (Loewenheim, 2010) richtig verstehe, ist andererseits der Begriff des amtlichen Werks eng auszulegen, sodass nicht jede von Amts Wegen veröffentlichte Informationen dem Urheberrecht entzogen wird. Auf der anderen Seite wird ein qualifiziertes Interesse der Öffentlichkeit gefordert und gegen die Verwertungsinteressen von privaten Urhebern abgewogen. Ein solche fundiertes öffentliches Interesse scheint bei gerade bei Projekten, die im Kreuzfeuer der öffentlichen Diskussion stehen bzw. standen und in der Regel weitgehend oder vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, durchaus vorhanden zu sein. Explizit genannt wird der Begriff des Planfeststellungsbeschlusses dem gut 30-seitigen Kommentarauszug leider nicht.

Weiß jemand von euch weiter? --bigbug21 (Diskussion) 07:34, 27. Aug. 2012 (CEST)

Vlt fragst du mal user:Ralf Roletschek. Der kennt sich in solchen sachen (so weit ich das einschätzen kann) am besten aus und hat auch viel Literatur.--Sanandros (Diskussion) 21:02, 27. Aug. 2012 (CEST)
Da bin ich ;)
Das hat wohl alles SH, es gibt nicht flächendeckend strenge Normen und entsprechend groß ist der Gestaltungsspielraum. Die Pläne werden zwar meistens von externen Dientleistern angefertigt aber immer mit der Maßgabe der Veröffentlichung durchs Amt. Solche Pläne dienen primär der Befredigung des Interesses der Bevölkerung, ich würde Amtliches Werk annehmen. --Marcela 21:18, 27. Aug. 2012 (CEST)
Hallo Ralf, vielen herzlichen Dank für deine Nachricht. Weißt du, ob die Möglichkeit besteht, über die Geschäftsstelle mit überschaubaren Aufwand hierzu einmal einen Fachanwalt für Urheberrecht heranzuziehen? Wenn Anlagen zur Planfeststellungsbeschlüssen tatsächlich als Amtliches Werk gelten können, hätte ich für die nächsten Jahre eine neue Freizeitbeschäftigung: Fotos bzw. Scans wesentlicher Pläne anfertigen und auf Commons hochladen. --bigbug21 (Diskussion) 08:26, 28. Aug. 2012 (CEST)

Wappen (Gemeinde) allgemein

N'abend,

ich hatte kürzlich eine Reihe von Wappen italienischer Gemeinden hochgeladen; z.B. alles von dieser Liste. Ich habe jeweils die Bausteine {{Bild-PD-Amtliches Werk}} {{Wappenrecht}} {{NoCommons}} verwendet und dabei vorher noch auf FzW nachgefragt. Nun wurde ich doch darauf hingewiesen, dass die Gemeinfreiheit als amtliches Werk nicht für italienische Wappen gelte. Andererseits finde ich diesen Baustein fast bei allen Wappen, aus verschiedenen Staaten. Mag mich mal jemand aufklären? (Und mir bei der Gelegenheit noch schnell erläutern, warum manche Wappen auf Commons zu finden sind, und manche nicht?!) Grüße --Hepha! ± ion? 01:01, 28. Aug. 2012 (CEST)

Natürlich gilt die Gemeinfreiheit auch für italienische Wappen - zumindest hier in der deutschsprachigen Wikipedia. Auf Commons wäre ich mit Wappen vorsichtig, dort gilt nämlich US-Recht und das Recht des Herkunftlandes, da gehen also höchstens deutsche Wappen. -- Chaddy · DDÜP 02:08, 28. Aug. 2012 (CEST)
Danke für die Auskunft. Soll heißen, die Wappen sind korrekt lizenziert. Hätte mich auch gewundert, weil es halt ne ganze Masse an genauso lizenzierten Wappen gibt. --Hepha! ± ion? 10:23, 28. Aug. 2012 (CEST)
Für mich sehen die Wappen aber alt aus vlt kannst du ja rausfinden wie alt die sind und auch den Autor, dann sind sie ja weltweit evlt PD--Sanandros (Diskussion) 11:29, 28. Aug. 2012 (CEST)

Dort läuft eine Diskussion zur Nennung der Adresse eines denkmalgeschützten Gebäudes in Verbindung mit einem Foto, die (angeblich) die Eigentums/-Persönlichkeitsrechte des Hauseigentümers verletzt. Dass dieses Foto unter die Panoramafreiheit fällt ist offensichtlich, die Adressnennung wurde (meines Wissens) in bisherigen Diskussionen hier oder anderswo nicht ausdrücklich in Frage gestellt. Daher verlinke ich auch an dieser Stelle die Diskussion.--Leit (Diskussion) 21:43, 28. Aug. 2012 (CEST)

Mit Panoramafreiheit hat das nichts zu tun. Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte werden nicht verletzt. --Marcela 22:34, 28. Aug. 2012 (CEST)

Gefängnis

Ich habe Luftbilder von der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen. Darf ich das so veröffentlichen? Luftbilder in Deutschland unterliegen ja eigentlich keiner Zensur, aber Bilder von militärischen Objekte dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich habe das Gefängnis aus allen Richtungen aus der Luft fotografiert, Übersicht und Detailaufnahmen. Könnte mir vorstellen, dass die das gar nicht mögen, wenn dann irgendwer mal mit Hilfe dieser Bilder einen Fluchtplan ausheckt. Ich könnte ja freundlich dort anfragen, ob sie was gegen solche Bidler in der Wikipedia haben. Wenn sie aber nein sagen wäre ich immer noch nicht schlauer, ob ich das darf (auch wenn sie es nicht mögen). Nach der Porno-Anklage mit einem User wird man ja vorsichtiger. --Bin im Garten (Diskussion) 19:33, 26. Aug. 2012 (CEST)

Porno anklage? Also Grundsätzlich ist hier das Urheberrecht vorherrschend und ich weiss kein Gesetzt in Deutschland das so was für Zivilisten Verbietet. Und wenn Google hat die Bilder schon seit Ewigkeiten drin.--Sanandros (Diskussion) 23:18, 26. Aug. 2012 (CEST)
Jenseits formalrechtlicher Aspekte solltest du natürlich auch überlegen, ob es verantwortlich ist, Gebäudedetails zu veröffentlichen, die ... (wie schon von dir selbst angesprochen).
Re:Sanandros: hat Google auch schon Fotoflugzeuge? --Túrelio (Diskussion) 11:54, 27. Aug. 2012 (CEST)
Nein aber ich erkenne da auch genug um einen Ausbruch zu planen. Und wenn es nicht ausreicht buche ich einen Rundflug... oder mache selber den Pilotenschen.--Sanandros (Diskussion) 14:59, 27. Aug. 2012 (CEST)
Danke für die Auskunft, dann kann ich es wohl wagen die Bilder hochzuladen. --Bin im Garten (Diskussion) 20:35, 29. Aug. 2012 (CEST)

Dieses Gebotszeichen ist denen aus DIN 4844-2 nachempfunden, befindet sich aber nicht in dieser Norm. Ich hätte gedacht, die Darstellung ist gemeinfrei. Der Hochladende hat sie allerdings unter CC BY-SA hochgeladen und sich prompt einen Löschantrag eingefangen. Was meint ihr? --тнояsтеn 20:03, 27. Aug. 2012 (CEST)

Also in Deutschland wohl eher kein Schutz.--Sanandros (Diskussion) 20:59, 27. Aug. 2012 (CEST)
In Deutschland definitiv kein Schutz. Yellowcard (Diskussion) 21:02, 27. Aug. 2012 (CEST)
Trotz menschlicher Darstellung kein Schutz. --Marcela 21:04, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ja, lokal schon. Für Commons hat es IMO SH. Da müsste wohl eine freie Lizenz „gefunden“ werden. --Leyo 21:22, 27. Aug. 2012 (CEST)
Das hat auch auf Commons keine SH. Aber weniger Streß ist hiesiges Retten. --Marcela 21:29, 27. Aug. 2012 (CEST)
Wenn es nicht innerhalb von 30 Tagen in den USA veröffentlicht wurde haben wir ja nur Deutsches Recht anzuwenden.--Sanandros (Diskussion) 22:23, 27. Aug. 2012 (CEST)
Wieso? Mittlerweile gewähren die USA ausländischen, auch nie in den USA veröffentlichten Werken doch den gleichen Schutz, den inländische erhalten. Darum ja auch die ganze URAA-Geschichte. Gestumblindi 22:54, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ach ja wir sollten mal ein Java Programm programmieren wo man den Urheberrechtsstatus eines Werkes gemäss beantworten von Fragen mir "Ja" oder "Nein" reinstellen kann und dann müsste man nicht mehr so viel mit URAA sich rumschlagen.--Sanandros (Diskussion) 23:27, 27. Aug. 2012 (CEST)
"Quetsch"... Natürlich sind die 30 Tage entscheidend denn wenn es innerhalb von 30 Tagen nicht in den USA veröffentlicht wurde dann ist das Deutsche PD auch fix für Amerika geltend und wir müssen nicht noch mal Commons beachten... so weit ich das verstanden haben.--Sanandros (Diskussion) 15:53, 28. Aug. 2012 (CEST)

Wie würde es sich bei denen verhalten, die in dieser Norm oder z.b. BGV A8 (Seite 42ff) vorkommen? Unter PD-GermanGov können sie ja leider nicht fallen, da nicht von einer Behörde veröffentlicht. --Flor!an (Diskussion) 23:51, 27. Aug. 2012 (CEST)

Naja nichts denn die Rechte bleiben bei den Normenvereinen.--Sanandros (Diskussion) 01:05, 28. Aug. 2012 (CEST)
... das heißt? Ein hochladen ist nicht möglich/erlaubt? --Flor!an (Diskussion) 19:02, 30. Aug. 2012 (CEST)

Zur Kenntnis: Pictogramme der Olympischen Spiele 1972

Basketball
Radrennen

Weil wir im Juli drüber diskutiert haben: Ich habe am letzten Wochenende eine ganze Reihe von Pictogrammen der Olympischen Spiele 1972 fotografiert, die ich im Olympiapark gefunden habe und die dort der Panoramafreiheit unterliegen. Die kleinen metallischen Schilder gibt es für alle Sportarten, wer also ein bestimmtes Pictogramm sucht, kann einen Münchner Fotografen bitten, auf dem Coubertin-Platz vorbei zu gehen und es zu fotografieren. Die großen Tafeln sind nur noch an wenigen Bauwerken erhalten. Grüße --h-stt !? 12:21, 29. Aug. 2012 (CEST)

Commons: 1972 Summer Olympics pictograms – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Naja ich persönlich kann ja kaum glauben dass die Urheberrechtlich geschützt sind... Eine Gute Idee macht noch kein Urheberrecht (erinnert mich an eine Mathematische Formel die einer Urheberrechtlich schützen wollte) (nicht signierter Beitrag von Sanandros (Diskussion | Beiträge) )
Die Aussage "Eine gute Idee macht noch kein Urheberrecht" ist ziemlich grundfalsch, da gerade die gute Idee ein Werk von einem reinen Handwerk abheben und mit Erreichen der Schöpfungshöhe ein urheberrechtlicher Schutz entsteht. Warum mathematische Formeln nicht mit Werken der angewandten Kunst zu vergleichen sind, wird unter anderem in Schöpfungshöhe deutlich. Yellowcard (Diskussion) 16:10, 30. Aug. 2012 (CEST)

Urheberrecht

Hallo :)

Und zwar würde ich gerne einen neuen Artikel erstellen. Allerdings muss ja irgendwo verzeichnet werden wer Urheberrechte an Texten, etc. besitzt. Der Urheber bin allerdings ich selbst. Wie gebe ich das denn an, damit mein Artikel nicht gelöscht wird?

Vielen Dank für die Antwort schon mal :) --Pyronale (Diskussion) 14:27, 30. Aug. 2012 (CEST)

Du musst eine E-Mail ans OTRS-Team senden. Und deinen Umstand erklären evlt kommen noch weiter Fragen vom OTRS Team.--Sanandros (Diskussion) 15:32, 30. Aug. 2012 (CEST)
Wenn Du den Artikel zuvor noch nicht veröffentlich hast, reicht ggf. auch ein einfacher Hinweis auf der Diskussionsseite des Artikels. Textvorlagen zur Freigabe Deines Texts findest Du hier. Und wenn Du weitere Hilfe beim Erstellen Deines Artikels wünscht, kannst Du Dich beim Mentorenprogramm anmelden, dort steht Dir dann ein erfahrener Benutzer zur Seite. Yellowcard (Diskussion) 15:38, 30. Aug. 2012 (CEST)

Urheberrecht Israel

Seit gestern gibt es im Internet Unterlagen des israelischen Staatsarchivs zur Geiselnahme von München. Darunter ist eine Skizze des damaligen Chefs des Mossad, also des israelischen Geheimdienstes, der als Augenzeuge dabei war. Diese widerspricht der bisher üblichen Darstellung, dass die Hubschrauber mit dem Bug zum Gebäude gelandet sind. Sind in Israel freigegebene Regierungsdokumente gemeinfrei, ähnlich wie z. B. in USA? Genauer kann man diese Skizze hochladen?--Caedmon12 (Diskussion) 16:11, 30. Aug. 2012 (CEST)

Vermutlich nicht, siehe Commons:Template:PD-IsraelGov. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:48, 30. Aug. 2012 (CEST)
Vielen Dank! Dann bastele ich mal was, auf Basis der Vorlage.--Caedmon12 (Diskussion) 17:04, 30. Aug. 2012 (CEST)

Flussdiagramme

Ist diese Datei wirklich nicht commonsfähig? Datei:Ostwaldverfahren-Diagramm.svg. Ich meine eine Abzeichnung einer "Technischen Zeichnung" hat keine Schöpfungshöhe, geschweige denn ein Flussdiagramm, das ist meine, immerhin schon 2jährige, Erfahrung auf Commons. Also ich könnte konkrete Präzedenzfälle von sehr komplexen, detaillierten und ausgezeichneten Technischen Zeichnung (Flugzeugen, Panzer) vorweisen die durch einen LA gegangen sind. -- πϵρήλιο 15:41, 31. Aug. 2012 (CEST)

Ich würde auch der Zeichnung eine Chance auf Commons sehen, denn wenn ich mit bestem gewissen einen real existierende Konstruktion nach zeichne komme ich ja zwangsläufig immer auf dein gleichen Plan (mit vlt paar cm unterschied)--Sanandros (Diskussion) 17:44, 31. Aug. 2012 (CEST)

URV?

Hallo, seht ihr in diesen kurzen Zitaten auch URV? – Bwag 19:28, 31. Aug. 2012 (CEST)

antwort meinerseits. --JD {æ} 19:54, 31. Aug. 2012 (CEST)
Also das kino.de Zitat kann man drin lassen, da es ja korrekt zitiert wurde und auch nicht zu lang ist. bei den anderen Zitaten wäre schon schön wenn man die Quelle angiebt, denn das gibt auch mehr Sicherheit.--Sanandros (Diskussion) 13:54, 1. Sep. 2012 (CEST)
das kino.de-zitat kann selbstverfreilich nicht mal eben im luftleeren raum hier wiedergegeben werden. dazu fehlt die hierfür erforderliche eigenleistung, um danach das zitat z.b. zur verfestigung der eigenen ausführungen heranziehen zu dürfen.
ansonsten würde es nicht "mehr sicherheit" geben, die quelle für ein zitat exakt zu bennen, sondern es ist verpflichtende voraussetzung hierzu. --JD {æ} 22:46, 1. Sep. 2012 (CEST)

Urheber unbekannt

Das Bild, das sich am Ende dieses Artikels befindet und den beschriebenen Fürsten zeigt, kann ich vermutlich nicht hochladen, weil der Urheber nicht genannt wird. Korrekt?--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 21:52, 31. Aug. 2012 (CEST)

~1810 ist lange genug her, dass das gemeinfrei ist. Das kann man hier und auf die Commons - besser bei den Commons - hochladen. Nacktaffe (aka syrcro) 22:43, 31. Aug. 2012 (CEST)
Das wäre ja der strittige Punkt: Woher soll man wissen, von wann das Bild ist, wenn der Urheber unbekannt ist?--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 11:33, 1. Sep. 2012 (CEST)
Es ist sehr unwarscheinlich dass er noch um 1940 gelebt hat. Stell dir vor selbst wenn er 1810 gebohren wäre wäre er 1910 100 geworden und 1940 wäre er 130 geworden. Jetzt kommt noch da zu dass man nich seit der Geburt so schön zeichnen kann. Also kommen noch 20 Jahre dazu: Also wäre man dann 1940 etwa 150 Jahre alt gewesen und so alt wurde bisher wirklich niemand.--Sanandros (Diskussion) 13:14, 1. Sep. 2012 (CEST)

Ja, das ist klar. Aber theoretisch - wenn auch sehr unwahrscheinlich in diesem Fall - hätte das Bild doch auch im Jahr 2009 von jemandem gemalt worden sein können. Wird einem da kein Strick draus gedreht? --Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 20:37, 1. Sep. 2012 (CEST)

Wann wurde es denn veröffenlticht? Findest du vlt raus wer es wann hatte?--Sanandros (Diskussion) 22:08, 1. Sep. 2012 (CEST)
Der Artikel ist von 2012, es steht nirgendwo, wer das Bild gemalt hat oder von wann es ist - eben nur der Zusatz, der als Bildunterschrift dabei ist (aber auch nicht weiterhilft).--Dem Zwickelbert sei Frau (Diskussion) 22:22, 1. Sep. 2012 (CEST)
Beim anderen Bild (der Karte) steht Vorlagen: Archivverbund Main-Tauber, Vorlagen im Plural, d. h., das Foto des Gemäldes kommt auch von dort, vermutlich ist es eines dieser beiden Negative. Zudem steht dort etwas von einem Original des Bildes, das sich heute in Schloss Kleinheubach befinden dürfte, das klingt auch eher nach zeitgenössischem Bild. Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass dieses Bild nicht zeitgenössisch ist. Wer hätte Interesse, nach seinem Ableben noch Porträts von ihm zu fertigen? Wenn du sicher gehen willst, kannst du ja Frau Heine vom Archiv eine E-Mail schreiben und nach Details fragen. -- Rosenzweig δ 23:16, 1. Sep. 2012 (CEST)

Ehemaliges Produkt

Hallo, würde gerne ein Foto einer Tube Cenupaste hochladen. Der Markenname wurde 2008 gelöscht. Welche Urheberrechte sind in diesem Falle, Abbildung der Tube 50 gr. zu beachten? Ausschnitt stammt aus einem ehemaligen DDR Werbeflyer. --Tomás (Diskussion) 18:34, 31. Aug. 2012 (CEST)

Also wenn es so was grünes ist dann sehe ich kein Problem.--Sanandros (Diskussion) 13:07, 1. Sep. 2012 (CEST)
Doch, man braucht die Genehmigung des damaligen Fotografen. Oder man macht selber ein Foto - wenn man eine entsprechende Tube hat. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:11, 2. Sep. 2012 (CEST)

Knüpfteppich - 2D-Regelung anwendbar?

Eine Frage. Es geht um die Bebilderung im Artikel Quedlinburger Knüpffragmente. Die Abbildungen zeigen Ausschnitte bzw. Zusammenstellungen von Knüpfteppichresten. Fällt dieser unter die WP:BR#2D-Regel? Ich sage eher nein, da auch aufgrund der Struktur und der Tiefenwirkung der verschiedenen Knüpftechniken erst die Darstellung erzeugt wird. Zweites: wie sieht es mit der Schöpfungshöhe der Rekonstruktionszeichnungen (Abschnitt 2) aus, die ja angefertigt und teilweise ergänzt wurden. Stellt das eine eigene schützenswerte Leistung dar? (Von wann die sind, versuch ich gerade rauszubekommen.) -- Quedel Disk 23:45, 31. Aug. 2012 (CEST)

Vielleicht noch folgender Hinweis: Der Teppich selbst ist PD-old, davon wurden dann Fotos gemacht, die wiederum wohl beschnitten in div. Büchern erschienen sind und dann wiederum eingescannt wurden durch die Hochladerin. (Stichwort: Lichtbildschutz). -- Quedel Disk 12:15, 2. Sep. 2012 (CEST)

Erschwerung der kommerziellen Nutzung durch Lizenzwahl?

Ich habe einen Fotografen auf Flickr angeschrieben und gefragt, ob er eventuell zwei seiner Bilder unter eine freie Lizenz stellen würde, damit ich sie in Wikipedia benutzen kann. Dabei habe ich erklärt, dass die Lizenz auch die kommerzielle Nutzung erlauben muss. Er hat mir daraufhin zurückgeschrieben, dass er dies überdenken müsse. Wenn es nur um Wikipedia ginge, wäre das etwas anderes, aber die Vorstellung, dass er nicht kontrollieren kann, wie jemand anderes seine Bilder kommerziell nutzt ohne dass seine Arbeit entlohnt wird, lässt ihn zögern. Das düfte ein bekanntes Problem sein. Meine Frage ist nun, wie man die kommerzielle Nutzung jenseits Wikipedia vielleicht möglichst einschränken kann, um ihn zu überzeugen. Ich werde ihm vorschlagen eine kleine Größe, nur so wie im Artikel nötig, freizugeben. Gibt es darüber hinaus, etwa über die Lizenzwahl noch Möglichkeiten? Ich hatte mal irgendwas gelesen von einer Lizenz, die einen langen Text hat, der mit dem Bild zusammen angegeben muss und dadurch manche Nutzungen erschwert? --Miss-Sophie (Diskussion) 17:19, 30. Aug. 2012 (CEST)

Er kann es machen wie das Bundesarchiv: einfach eine geringe Auflösung zur Verfügung stellen. --Marcela 17:32, 30. Aug. 2012 (CEST)
Wenn er keine kommerzielle Nutzung zulassen möchte, soll er es bitte einfach sein lassen. Solche Tricksereien mit geringer Auflösung untergraben die Idee, die hinter den freien Lizenzen steht, und sind zudem qualitativ nur mittelprächtig. -- Chaddy · DDÜP 17:52, 30. Aug. 2012 (CEST)
Starke Worte - zu starke Worte, Chaddy. Hättest du die sehr wertvollen Bilder vom Bundesarchiv, die für zahlreiche Artikel die einzige vernünftige Illustration darstellen, lieber nicht gehabt als in der etwas mässigen Auflösung, in der wir sie bekommen haben? Man kann immer mehr wünschen. Aber manchmal muss man auch einfach dankbar sein. Gestumblindi 23:46, 30. Aug. 2012 (CEST)
Die Bundesarchiv-Bilder sind rechtlich ohnehin nicht unproblematisch, da bis heute nicht immer klar ist, ob das Bundesarchiv tatsächlich die Rechte an den entsprechenden Bildern besitzt.
Die Auflösung der Bundesarchiv-Bilder ist allerdings meist durchaus brauchbar, wesentlich höher jedenfalls als thumb-Größe, wie in diesem Fall hier vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz halte ich die Idee, ausschließlich niedrig aufgelöste Versionen unter eine freie Lizenz zu stellen, auch hier für problematisch und dem Sinn freier Lizenzierung zuwiderlaufend. Natürlich ist ein niedrig aufgelöstes Bild besser als gar keines. Aber absichtlich lediglich eine mittelmäßige Qualität zur Verfügung zu stellen, obwohl eine bessere möglich und vorhanden wäre, ist nicht unbedingt mit den Prinzipien der Wikipedia vereinbar... -- Chaddy · DDÜP 02:31, 31. Aug. 2012 (CEST)
"da bis heute nicht immer klar ist, ob das Bundesarchiv tatsächlich die Rechte an den entsprechenden Bildern besitzt"? So? Teile das doch den Juristen beim Bundesarchiv mit, wird sie sicher interessieren ;-). Im Ernst: In Einzelfällen hat das Bundesarchiv Bilder, die versehentlich "durchgerutscht" sind, auf Commons löschen lassen, und reagierte auch immer dankbar auf entsprechende Hinweise (als z.B. in einem Fotoset Abbildungen von Zeitungen dabei waren, wenn ich mich recht erinnere). Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die rechtliche Situation abgeklärt ist und das Bundesarchiv nur Bilder freigegeben hat, bei denen es auch wirklich über die entsprechenden Rechte verfügt. - Was die "Prinzipien der Wikipedia" angeht, so kannst du von Fotografen, die unter Umständen mit der Wikipedia und ihren Prinzipien gar nicht so viel am Hut haben, nicht erwarten, diese über ihre durchaus legitimen Interessen (gerade bei Berufsfotografen, die von ihrer Arbeit zu leben versuchen) zu stellen. Und solltest froh sein, wenn wir auf diesem Wege Fotografien erhalten, mit denen noch nicht illustrierte Gegenstände bebildert werden können. Gestumblindi 03:10, 31. Aug. 2012 (CEST)
Die Mitarbeit an Wikipedia erfordert aber zumindest ein Stück weit auch die Anerkennung ihrer Prinzipien. Wer damit nicht so viel am Hut hat, sollte sich zumindest mal selbst hinterfragen, ob es ihm auch wirklich um die Verbesserung des Projektes geht. Bei allen gesellschaftlichen Projekten geht es nun mal auch immer ein bisschen um Idealismus - in der Wikipedia ist dies die Erschaffung einer freien Enzyklopädie (und bei der Erschaffung der Bundesrepublik Deutschland z. B. war es die freiheitlich demokratische Grundordnung usw.). Natürlich erforderen alle menschlichen Vorhaben bis zu einem gewissen Punkt aber auch Pragmatismus. Aber letztlich muss man sich entscheiden, was wichtiger ist: Die Bebilderung der Wikipedia oder deren Freiheit.
Außerdem stellt sich die Frage, wie weit der Pragmatismus gehen darf. Und wie ich bereits geschrieben habe, sehe ich das absichtliche Verhindern besserer Qualität, obwohl diese möglich wäre, zumindest als grenzwertig an.
Wie du sicher weißt, trage ich u. a. unsere grundlegende Praxis bzgl. Logos mit. Im Bezug auf die freie Enzyklopädie ist dies aber eine Grauzone, denn zwar sind die Logos gemeinfrei, aber nicht frei benutzbar (hier sieht man auch den Unterschied zum in diesem Abschnitt behandelten Problem: Es ist nun mal rein rechtlich keine weiterreichendere Freiheit der Logos möglich, wohin bei absichtlich herunterskalierten Fotos durch uns selbst eine künstliche Qualitätshürde geschaffen wird.). Ich bin also sicher kein Fanatiker, der um jeden Preis ausschließlich absolut freie Bilder will. Aber man darf eben auch nie ganz das grundlegende Projektziel aus den Augen verlieren (um beim Logo-Beispiel zu bleiben: Sollte die Foundation sich tatsächlich, wie bereits mehrmals angeklungen, irgendwann dazu entscheiden, allen Projekten US-Recht vorzuschreiben und unsere Logos daher dann höchstens noch per fair use behaltbar sein, werde ich ganz sicher nicht fair use akzeptieren, nur um die Logos behalten zu können - da ist dann meine Grenze erreicht). -- Chaddy · DDÜP 06:22, 31. Aug. 2012 (CEST)
Wenn die Angabe "eine kleine Größe, nur so wie im Artikel nötig" gleichbedeutend ist mit der Größe der Bildvoransicht in Artikeln, dann sehe ich ehrlich gesagt keinen Mehrwert. Und auch der Rückgriff auf eine GFDL1.2only-Lizenzierung, die ohnehin heftigst umstritten ist, wäre aus meiner Sicht nicht wünschenswert. Würde eine Freigabe dieser beiden Bilder für eine kommerzielle Nutzung wirklich zu zu nennenswerten finanziellen Einbußen für den Fotografen führen?! Die durch die CC-Lizenzen geforderte Namensnennung hat doch aus Sicht der Fotografen wiederum den Effekt, dass der Name bekannt(er) wird. --Uwe (Diskussion) 17:57, 30. Aug. 2012 (CEST)
Okay, danke für eure Meinung. Mal sehen, ob er sich für oder gegen die freie Lizenz entscheidet. Werde ihm gegenüber die geforderte Namensnennung nochmal hervorheben. --Miss-Sophie (Diskussion) 18:31, 30. Aug. 2012 (CEST)
Profifotografen sind hier nicht gerne gesehen, das zeigt sich auf unterschiedlichste Art und Weise. Ich werde niemandem mehr empfehlen, Bilder zu spenden, das gibt nur Ärger. --Marcela 18:38, 30. Aug. 2012 (CEST)
Woraus ziehst du denn deine Schlussfolgerung, Profifotografen seien hier nicht gerne gesehen? -- Chaddy · DDÜP 19:06, 30. Aug. 2012 (CEST)
Die Anfeindungen hier in der WP durch meine persönlichen "Fans" meine ich nicht, die gehen mir weitgehend am Allerwertesten vorbei. Es sind Mails, persönliche Gespräche und Infos, die ich über Umwege erhalte. Alles aus der Nähe von "kommerziell" ist böse und gehört verdammt. Ich nenne keine Namen, sonst geht hier nur wieder was los. Wenn jemand Bilder spenden möchte, soll er nicht über Feinheiten der verschiedenen Lizenzen nachdenken. --Marcela 19:19, 30. Aug. 2012 (CEST)
@Miss-Sophie Vielleicht findest Du in unserer Broschüre zur Problematik von NC-Lizenzen ein paar Argumente, die weiterhelfen können? Du findest sie hier: http://www.wikimedia.de/images/a/a2/IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf Leider bedenken viele Menschen nicht, welche Nutzung sie aussschließen, wenn sie auf einer nicht-kommerziellen Nutzung bestehen--Pavel Richter (WMDE) (Diskussion) 19:02, 30. Aug. 2012 (CEST)
Ich bin gerade am Durchlesen des Informationsheftes. Da stehen ein paar interessante für mich neue Sachen drin, aus denen sich mir aber auch Fragen ergeben (nicht allerdings im Zusammenhang mit meiner ursprünglichen Frage sondern grundsätzlich).
Zum Share alike: "Dann darf nämlich das gesamte, neu entstandene Werk (die bearbeitete Version) nur unter derselben Lizenz in Umlauf kommen. [...] Dann müssten sie nämlich das betreffende Werbematerial (oder welche Inhalte auch sonst das Ergebnis der Bearbeitung sein mögen) ihrerseits der Allgemeinheit unter Share Alike zur Verfügung stellen". Was ist, wenn eine Zeitung, ein Buch oder ein Online-Jorunal solche Bilder für ihre Artikel verwendet? Müssten dann nicht die Texte dieser Artikel auch frei sein, weil die Bilder Teil dieses neuen Werkes sind? Davon habe ich aber noch nie was gehört. Oder bezieht sich das "neue Werk" nur auf Bildmaterial, jenseits des Textes? Wie verläuft da die Trennung? Gilt das Bild dann als Zitat, oder wie?
"So wird etwa die Wikipedia in verschiedene Suchmaschinen integriert." Was bedeutet dass? Doch wohl nicht, dass die Suchmaschine Artikel der Wikipedia als Ergebnis findet?
"Zulässig ist das Modul ND bei Wikipedia für Quellen. Die Abbildung eines Gemäldes beispielsweise kann unter einer CC-BY-ND-SA-Lizenz stehen". Verstehe ich nicht, ich dachte ND geht nie, was für "Quellen"?
--Miss-Sophie (Diskussion) 23:04, 30. Aug. 2012 (CEST)
Was das Share-Alike betrifft, sollte der Volltext einer solchen Lizenz Auskunft geben, siehe hier: [14], besonders Punkt 1a. In den meisten Anwendungsfällen endet das abgeleitete Werk wohl am Bildrand, da man ein Buch, eine Zeitung etc. schwerlich als ein aus diesem Bild abgeleitetes Werk ansehen kann. Mehr Fragen beantworten die FAQ von Creative Commons, allerdings besser in der englischen Version: [15] (Die deutsche Übersetzung macht einen recht unvollständigen Eindruck.) -- Herby 22:09, 2. Sep. 2012 (CEST)
Hi Miss-Sophie, hier kurze (keine Rechtsberatung) Antworten zu deinen Fragen:
  • Nach allem, was ich gelesen habe, kann ein cc-by-sa-lizenziertes Bild in einen anders (z.b. unfrei) lizenzierten Umfeld eingefügt werden, es müssen weiterhin alle Lizenzbedingungen der CC-by-sa-Lizenz eingehalten werden. Konkret: Wenn die FAZ ein cc-by-sa-lizenziertes Bild abdruckt, wird nicht komplette FAZ-Ausgabe cc-by-sa.
  • Die Lizenz der Wikipedia erlaubt die Einbindung der Texte, zb. im Google Knowledge Graph.
  • Inhalte in Wikipedia oder anderen Wikimedia-Projekten können nicht -nd-lizenziert werden. Der Absatz in der Broschüre ist grob irreführend und wird eine 2. Auflage nicht erleben. Gemeint war, dass der Lizenzstatus von Inhalten, die aus Wikipdia verlinkt werden, unerheblich ist. Wenn ich ein Bild hochlade und dort einen Link auf eine Bildbeschreibungsseite z.B. eines Museums, das dieses Bild zeigt, setze, dann kann der Text dort unfrei lizenziert sein. Besser wäre es natürlich, er wäre frei lizenziert. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 09:24, 3. Sep. 2012 (CEST)
<Krümelkackerei>: §§ 39 & 62 UrhG bzw. Doppellizenzierung... und... FAL...</Krümel> ich bin ja schon still ;-) Im Prinzip hast du natürlich Recht. --Marcela 09:41, 3. Sep. 2012 (CEST)
Danke, das macht es klarer.--Miss-Sophie (Diskussion) 03:45, 8. Sep. 2012 (CEST)

@Pavel: Soll von der Wikimedia her jetzt was in Richtung ND-Lizenzen bewegt werden?--Antemister (Diskussion) 23:13, 30. Aug. 2012 (CEST)

Weiß nicht, ob ich die Frage jetzt richtig verstehe: Bewegen in Richtung ND können wir relativ wenig. Creative Commons betreibt bereits Erwartungsmanagement, was ihren Verbleib im Lizenzportfolio angeht. Eventuell könnte es aber sinnvoll sein, sich die gleichen Ableitungsfragen für die Weiternutzung zu stellen wie bei NC. --Jan Engelmann (WMDE) (Diskussion) 12:42, 3. Sep. 2012 (CEST)

Innenansicht von Produkten

Darf ich den Einblick in ein geöffnetes Produkt fotografieren und bei WP einsetzen? Ich würde gerne im Artikel PIFA Bilder des "Antennenwaldes" in einem CISCO-WLAN-Router zur Illustration benutzen. Und irgendwie ist mir jetzt unklar, ob nun die Rechte von Cisco damit verletzen kann. Das Logo ist sicher geschützt, das Layout der Platine vielelicht, das der Antennen selber möglicherhweise auch. Und nu? Muss ich erst Cisco fragen, oder geht es auch ohne? Dipl-Ingo (Diskussion) 13:08, 29. Aug. 2012 (CEST)

von Hilfe Diskussion:FAQ zu Bildern hierher verschoben. --Flominator 14:36, 13. Sep. 2012 (CEST)
Ich lege noch einen nach, zur Zeit habe ich die Möglichkeit noch andere Geräte mit PIFA abzulichten. Damit könnte man auch die Vielfalt schön illustrieren. Nun möchte ich natürlich erst recht nicht bei fünf Herstellern Klinken putzen gehen. :oP --Dipl-Ingo (Diskussion) 15:31, 13. Sep. 2012 (CEST)
aus dem Bauch heraus: Das Platinenlayout und die Antennenform hat keine Schöpfungshöhe (ergibt sich ja mehr oder weniger zwangsläufig aus den elektr(on)ischen Anforderungen), die Logos sind Beiwerk. Ich sehe keine Probleme beim Hochladen von Geräteinnenleben-Bildern. rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:38, 13. Sep. 2012 (CEST)
Oha, "ergibt sich ...zwangsläufig...aus den ... Anforderungen" solltest Du tunlichst keinem Entwickler / Layouter ins Gesicht sagen. Zumindest nicht, wenn Dir die aktuelle Form Deiner Nase gefällt. :oP Aber Spaß beiseite: in einem Layout (auch dem Entwurf einer Antenne) stecken jeweils eine Menge Arbeit. Die einfach zu kopieren ist ja auch nicht erlaubt. Aber gut, dass die Tendenz hier zum "unproblematisch" geht, dann kann ich mal ein paar Bilder machen, wenn es keine Bedenken gbit. --Dipl-Ingo (Diskussion) 08:27, 17. Sep. 2012 (CEST)
Das Innere von technischen Geräten ist in aller Regel vom Urheberrecht nicht erfasst. Demnach steht einem, Foto nichts entgegen. Grüße --h-stt !? 13:45, 14. Sep. 2012 (CEST)
Layout der Platine, Antennen??? Was soll denn daran geschützt sein? Das ist vollkommen problemlos. Technische Geräte sind höchst selten Kunstobjekte und selbst dann müßte man erstmal sehen (Colani-PC, Pininfarina-Fahrrad...) Autos wie der Golf I oder Audi 80 dürfen durchaus fotografiert und die Bilder verwendet werden, auch wenn ihr künstlerischer Schöpfer Giorgetto Giugiaro noch lebt. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:18, 14. Sep. 2012 (CEST)

Okay, dann erst mal Danke. Ich schiesse die Tage dann mal ein paar Bilder vom "Wald". --Dipl-Ingo (Diskussion) 08:27, 17. Sep. 2012 (CEST)

Erleichterung bei Weiternutzung

Bitte schaut Euch mal meinen Verbesserungsvorschlag an, den ich auf Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Weiternutzung erleichtern formuliert habe. --tsor (Diskussion) 10:54, 31. Aug. 2012 (CEST)