Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/02

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Urheberrecht Foto: Gefälschte Skulptur

Wenn ich persönlich ein Foto einer definitiv gefälschten Skulptur (Name des Fälschers sowie des Künstlers der Originalskulptur ist bekannt) aufnehme -keine Panoramafreiheit-, wer besitzt dann das Urheberrecht 1. am Foto; 2. an der gefälschten Skulptur? Kann man dieses Foto hochladen, wenn ja, mit welcher Lizenz (Wiki de bzw. Commons)?--Fornax (Diskussion) 10:28, 1. Feb. 2019 (CET)

Das Urheberrecht schützt immer den Urheber, und auf welche Skulptur handelt es sich und wie lauten die bekannten Namen? Habitator terrae 10:34, 1. Feb. 2019 (CET)
Mir geht es vor allem darum festzustellen, dass der Fälscher kein neues Urheberrecht an der gefälschten Skulptur erlangt, oder doch? Bzw. wie stark verfälscht darf ein Kunstwerk eigentlich sein, um kein eigenes Copyright zu erwirken? Gibt es da eine Grenze, bei der gesagt werden muss, hier unterscheidet sich die Fälschung so stark vom Original, dass es nicht mehr als Fälschung, sondern als eigenständiges Werk angenommen werden muss. Skulptur/Fälscher/Künstler sind hier rein hypothetisch angenommen.--Fornax (Diskussion) 10:41, 1. Feb. 2019 (CET)
Bearbeitung (Urheberrecht) Grüße --h-stt !? 19:22, 1. Feb. 2019 (CET)
Danke, beantwortet meine Frage ausreichend.--Fornax (Diskussion) 19:48, 1. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:11, 4. Feb. 2019 (CET)

Bild aus chinesischem Parlamentshandbuch ist von Copyright ausgenommen?

Der nette Herr auf dem Foto hier ist Generalleutnant Zheng Junjie, der derzeitige Chef der chinesischen Netzkrieger:
http://www.npc.gov.cn/delegate/viewDelegate.action?dbid=200813290024

Nebenbei ist er auch Parlamentsabgeordneter; das Foto steht auf der offiziellen Webseite des Volkskongresses (npc.gov.cn). Nun wollte ich fragen, ob das als Public Domain gilt und ich das Foto auf Wikimedia-Commons hochladen kann, um es in meinem Artikel zur Elektronischen Kampfführung zu verwenden? Oder sollte ich das besser lassen?

Laut dem Artikel zu den Copyright-Regeln in China würde das Foto wohl unter Artikel 16 des chinesischen Copyright-Gesetzes fallen: der Parlamentsfotograf hat den Abgeordneten im Auftrag des Volkskongresses fotografiert, also gehören die Rechte dem Nationalen Volkskongress. Andererseits steht im Template:PD-PRC-exempt, dass Nachrichten über aktuelle Angelegenheiten nicht unter das Copright fallen. Ist die Online-Ausgabe des Parlamentshandbuchs ein Bericht über eine aktuelle Angelegenheit? Kann ich das Bild also ohne weitere Genehmigungsansuchen verwenden?

Regnart (Diskussion) 08:54, 4. Feb. 2019 (CET)

Ich glaube mit Nachrichten sind Texte gemeint, da ein Foto nicht der Hauptinhalt einer Nachricht ist. Selbst wenn eine Nachricht über ein Foto ist, wäre die Nachricht erst eine Nachricht, wenn Text dabei wäre. Somit könntest du den Text in China benutzen, das Foto meiner Ansicht nach aber nicht. --Habitator terrae 11:03, 4. Feb. 2019 (CET)
"Ich glaube, ich glaube". Zitat Ende. Wenn hier nur rumgeschwurbelt wird, kann ich gleich nach eigenem Gutdünken verfahren. --Fornax (Diskussion) 12:50, 4. Feb. 2019 (CET)
Ich teile nur die Einschätzung von Quedel, die ich, wie er auch, nicht mit Absolutheitsanspruch vertreten möchte. --Habitator terrae 13:02, 4. Feb. 2019 (CET) Unabhängig davon verstehe ich natürlich, dass du noch wütend bist auf mich, wir müssen das jetzt nicht hier lang und breit ausdiskutieren, Entschuldigung.ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/engel 

Hallo Erdbewohner,

danke für Deine Einschätzung! Mit den Nachrichten als Textnachrichten könntest Du durchaus Recht haben. Punkt (1) der Ausnahmen sind Gesetzestexte, Punkt (3) sind Zahlen"texte"; ich glaube ;) wenn Fotos erlaubt wären, wäre das explizit mit einem "images" erwähnt.

Ich schließe mich also der Einschätzung zweier erfahrener Wikipedianer an und lasse lieber die Finger von dem Bild.

Mit besten Grüßen,

Regnart (Diskussion) 16:47, 4. Feb. 2019 (CET)

Sicher ist sicher. -- Quedel Disk 19:14, 4. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 19:14, 4. Feb. 2019 (CET)

Bitte zur Kenntnis nehmen (erscheint wenn ich beispielsweise hier rechts oben auf klicke) --Habitator terrae 14:06, 3. Feb. 2019 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 17:39, 20. Feb. 2019 (CET)

FoP Italien (Fortsetzung)

am 17. Januar habe ich ein Foto einer Italien aufgestellten Statue des 1966 gestorbenen Bildhauers it:Nicola D'Antino aus dem Artikel Francesco Paolo Michetti mit der Begründung nofop-italien entfernt. Der Benutzer A revertierte diese Entfernung (statt vielleicht mal hier anzufragen). Das habe ich dann am 22. Januar statt seiner getan. Die Anfrage ist hier leider in einem Nebenaspekt versandet und wurde dann ergebnislos archiviert : Ob denn das Foto tricky-tricky statt in Commons auch in der de-WP eingestellt werden könnte? Was vielleicht von Benutzer B bejaht wurde, aber dann von niemandem in Angriff genommen wurde ... .... Nun ist das Foto bei Commons für die nächsten 18 Jahre gelöscht worden.
Was alles fast nichts beweist, außer, dass ich lernen muss, immer nur eine Frage zu stellen. Und nicht gleich Nebengleise mit Nebenlösungen aufmachen darf. uff, ist das alles mühsam. --Goesseln (Diskussion) 00:49, 17. Feb. 2019 (CET)

Wer es wagt, könnte das Bild hier lokal hochladen, weil in D-A-CH ja die Panoramafreiheit gilt. --Túrelio (Diskussion) 08:48, 18. Feb. 2019 (CET)
Die Löschung auf Commons war richtig. Ein Commons-Admin kann das Foto aber noch aufrufen, und muss es nach de-WP transferieren. Hier ist es dann mit den Vorlagen {{Panoramafreiheit}} und {{Schutzlandprinzip}} zu versehen. --Stepro (Diskussion) 00:53, 19. Feb. 2019 (CET)
erl.--wdwd (Diskussion) 11:38, 20. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 11:38, 20. Feb. 2019 (CET)

Hallo - kann sich bitte mal jemand anschauen, ob man diese Bilder in der de:WP einbauen darf? Danke, -- Nicola - kölsche Europäerin 23:25, 9. Feb. 2019 (CET)

Nur eines der Bilder ist frei: File:Joyce Bryant.jpg. Die Fotos der Carl van Vechten Sammlung wurden der Library of Congress mitsamt allen Nutzungsrechten übergeben, die LoC beansprucht sie nicht mehr, so dass alle Fotos in der PD sind. Bei Bilder von Smithsonian sind leider nicht frei, so dass das KLeid von Ella Fitzgerald nicht gezeigt werden darf. Grüße --h-stt !? 14:27, 11. Feb. 2019 (CET)
Halte ich für Unsinn, da "Mangelnde Schöpfungshöhe". Somit "Gemeinfrei".--Fornax (Diskussion) 14:40, 11. Feb. 2019 (CET)
Worauf stützt du deine Ansicht? Es geht nicht um Urheberrechte am Kleid, sondern um Rechte des Fotografen! und die sind nur bei Carl von Vechten abbedungen, bei den Smithsonian-Bildern sehe ich keine Freigabe. Grüße --h-stt !? 15:35, 11. Feb. 2019 (CET)
Das interessiert mich jetzt auch. Ich hätte sowohl bei dem Entwurf am Kleid (Einzelentwurf) als auch bei dem Foto (Abbildung eines dreidimensionalen Werks) Schöpfungshöhe vermutet, und wahrscheinlich auch bei dem "Logo" im Etikett. --2003:E4:5BD1:597B:4216:7EFF:FE2A:7A33 15:54, 11. Feb. 2019 (CET)
Wahrscheinlich wird hier auf die PD-Art-Regelung angespielt (die übriegens keine 3D-Bilder erlaubt), die teilweise wahrscheinlich nicht das deutsche Recht abdeckt, da dieses auch Lichtbilder schützt, die keine Schöpfungshöhe besitzen. Habitator terrae 16:11, 11. Feb. 2019 (CET)
Nach US-Recht gibt es kein Copyright an Mode, nach deutschem Recht ist es sehr schwer für Mode die Schöpfungshöhe bestätigt zu bekommen. Ich kenne nur eine einzige Entscheidung nach deutschem Recht, bei der ein Gericht einem Modeschöpfer Urheberrechte an einem Kleidungsstück zugesprochen hat (LG Leipzig, 23.10.2001 - 05 O 5288/01 "Hirschgewand"). Und dann gibt es noch einige Urteile rund um eingetragene Designs oder direkt aus Wettbewerbsrecht. Deshalb geht es in der Praxis für uns hier wirklich nur um den Fotografen. Grüße --h-stt !? 16:31, 11. Feb. 2019 (CET)
Ok, danke! Wieder was gelernt. Mode war mir bislang immer völlig egal, entsprechend hoch mein Informationsstand. --2003:E4:5BD1:597B:4216:7EFF:FE2A:7A33 17:24, 11. Feb. 2019 (CET)
Welche Bedeutung hat denn dann die Angabe des Smithsonian "No Known Copyright Restrictions"? -- Nicola - kölsche Europäerin 18:02, 11. Feb. 2019 (CET)
Ganz ehrlich? Keine Ahnung. In ihren Terms & Conditions stellt die Smithsonian Institution alle selbst gemachten Fotos unter eine CC-nc-Lizenz. Das alleine kann schon kein "no known copyright restrictions" meinen. Wenn ich raten sollte, würde ich annehmen, dass sie die ursprünglichen Rechte am abgebildeten Objekt meinen und Mode unterliegt halt nicht dem US-Copyright. Aber das ist nur eine Annahme. Jedenfalls solltest du im Hinterkopf behalten, dass man sich auf solche Aussagen bei Websites nicht verlassen darf. Bei der Library of Congress ist die Sache eindeutig, deren chain of transfer der Rechte habe ich selbst mal überprüft. Grüße --h-stt !? 18:11, 11. Feb. 2019 (CET)
Das habe ich durchaus im Hinterkopf - sonst hätte ich ja hier nicht noch mal nachgefragt :) Also, was mache ich jetzt mit den Bildern? Muss ich die bei Commons löschen lassen? Wenn nicht, kann ich die in der de:WP verwenden? -- Nicola - kölsche Europäerin 18:13, 11. Feb. 2019 (CET)
@Nicola: Es gilt Urheberrechtsgesetz (Deutschland)Copyright law (Vereinigte Staaten) (Library of Congress ist eine US-Amerikanische Institution); Die Schutzfristen sind eben andere. Habitator terrae 18:33, 11. Feb. 2019 (CET)
Sorry, aber auch das ist mir klar - deshalb bitte ich hier um Rat, was zu tun ist! -- Nicola - kölsche Europäerin 18:36, 11. Feb. 2019 (CET)
@Nicola: Somit hat ein Library of Congress "no known copyright restrictions" seitens der Library of Congress keinerlei Bedeutung für die de.wikipedia, solche Bilder müssen immer individuell nach deutschem Recht beurteilt werden (Ausnahme: § 121 (Ausnahme zur Ausnahme: § 120)) --Habitator terrae 18:45, 11. Feb. 2019 (CET)
Im konkreten Fall ist das Bild aus der LoC für uns verwendbar, weil die chain of transfer der Nutzungsrechte sauber belegt ist. Hier stimmt das "no known copyright restrictions". Bei der SI seiht das leider anders aus. Grüße --h-stt !? 18:53, 11. Feb. 2019 (CET)
Ok, danke - ist doch immer schön, wenn man Antworten auf die Fragen bekommt, die man gestellt hat :) -- Nicola - kölsche Europäerin 18:58, 11. Feb. 2019 (CET)

Verwendung eines ESA-Bildes

Für den Artikel Reaction Engines A2 würde ich gerne dieses Bild einfügen. Im englischen Artikel wird es verwendet, allerdings mit eingeschränkter Freigabe und Bezug auf die Engl.WP. Die Bilder stammen jedoch von der ESA, müssten doch auch in der deutschen WP verwendbar sein, oder?LichtStrahlen (Diskussion) 16:57, 16. Feb. 2019 (CET)

Wenn du das Bild verlinkst müssen wir nicht raten, welches du meinst. :) -- Chaddy · D 17:16, 16. Feb. 2019 (CET)
Ich hatte diesen Eintrag mit FF auf einem Tablets erstellt, und habe dies zum 1. Mal so gemacht. Sehr gewöhnungsbedürftig. Hat oft nicht das angezeigt, was ich eingegeben habe. Der Name der Bilddatei ist die Überschrift des vorherigen Eintrages, Ist verrutscht. Beim Einkopieren des Eintrages aus dem anderen Forum (s.u.) ist die weitere Überschrift mit hineingeraten. Das habe ich aber in der "Quelltext bearbeiten/Vorschau"-Ansicht so nicht gesehen. Sorry! LichtStrahlen (Diskussion) 15:34, 17. Feb. 2019 (CET)
Das habe ich dir doch schon auf Wikipedia:Redaktion Bilder beantwortet. Warum fragst du zweimal? Grüße --h-stt !? 22:24, 16. Feb. 2019 (CET)
Unter Wikipedia:Redaktion Bilder steht "Inaktives Projekt". Das habe ich aber erst gelesen, als ich die Frage bereits eingestellt hatte. Da auch auf die vorherigen Fragen keine Antworten eingestellt worden sind, habe ich nach einem aktiven Forum gesucht, bin auf dieses Forum gestossen und habe die Frage hier nochmals gestellt ( - Da war die Frage im anderen Forum auch noch nicht beantwortet!). Danke für die Antwort :-) LichtStrahlen (Diskussion) 15:26, 17. Feb. 2019 (CET)
Geht es um en:File:A2 takeoff.jpg?--Sanandros (Diskussion) 11:06, 18. Feb. 2019 (CET)
Ja LichtStrahlen (Diskussion) 22:12, 18. Feb. 2019 (CET)
Ich sehe keinen Zusammenhang zur ESA bei dem konkreten Bild @LichtStrahlen:, als Urheber ist ReactionEngines angegeben, die Datei jetzt auch nur eine Computersimulation. Insofern seh ich da keine Chance. --Quedel Disk 23:45, 18. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:25, 26. Feb. 2019 (CET)

Veranstaltungslogo von Website kopiert

Hallo. Steht https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Venezuela_Aid_Live_Logo.png, kopiert von https://www.venezuelaaidlive.com, zur regelgerechten Verwendung in der WP zur Verfügung oder liegt hier eine URV vor? Gruß, Roger (Diskussion) 10:22, 21. Feb. 2019 (CET)

@RoBri: Ich halte die Datei in ihrer jetzigen Form für einen URV, weil das Logo ziemlich sicher Schöfungshöhe erreichen dürfte. Hier wäre eine Bildfreigabe nötig. // Martin K. (Diskussion) 11:02, 21. Feb. 2019 (CET)
Merci, werde dem User einen entsprechenden Hinweis geben. --Roger (Diskussion) 11:07, 21. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:44, 26. Feb. 2019 (CET)

Hochladen von Presseartikeln doch erlaubt

Der Urheberrechtsexperte des EU-Parlaments (immerhin ja Berichterstatter zu diesem Thema) Axel Voss sprach in der Ausschusssitzung am Dienstag in Bezug auf Auswirkungen der Reform auf Privatpersonen:

"Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen."

Kann man das jetzt so verstehen, dass auch wir hier dann Presseartikel hochladen und somit für unsere Hobby-Arbeit (privater Zweck) hier archivieren dürfen? Da ja aber wahrscheinlich nicht für kommerzielle Nutzung freigegeben, dann also in einem separaten Archiv-Projekt. Wäre eigentlich sehr praktisch, so eine Art Wikisource mit aktuellen Presseartikeln. Ich habe schon mal bei den Presseverlagsverbänden per Mail angefragt, ob die das - so wie gerade alles andere was Voss aktuell so sagt - dann auch mittragen. ;-) --Don-kun Diskussion 21:58, 21. Feb. 2019 (CET)

Ich bin sehr auf die Antworten gespannt, Don-kun :-) Für Mitleser: Mehr Hintergrundinfos zu Axel Voss' Aussagen bei Golem: Das "absolute Unverständnis" des Axel Voss. — Raymond Disk. 11:42, 22. Feb. 2019 (CET)
"Privat" bedeutet nur für dich selbst. Sobald es öffentlich zugänglich ist, ist es nicht mehr privat. Also nein, das geht nicht. Deine Idee würde aber auch nach der bisherigen Gesetzeslage nicht funktionieren.
Darüberhinaus würde ich auf die Aussagen von Voss sowieso nicht viel geben. Sein Job ist es, dieses Machwerk möglichst positiv darzustellen. -- Chaddy · D 14:57, 22. Feb. 2019 (CET)
Übrigens bringt jeder Wikipediaparagraph im Bezug auf das Presseleistungsschutzrecht nichts, da wir jedem die Rechte zum Kopieren einräumen und dies sonst nicht könnten. Habitator terrae 15:15, 22. Feb. 2019 (CET)
Ne Chaddy, das hat der wirklich so gemeint. Wenn du dir den Rest seiner Antwort anhörst merkst du, dass er Privatpersonen meint, die Presseartikel auf öffentlichen Plattformen teilen dürfen. --Don-kun Diskussion 17:29, 22. Feb. 2019 (CET)
Es ist doch völlig egal, was die Knalltüte dazu sagt, weil rechtlich ohne Belang. Selbst wenn die Frau Bundeskanzler in der Tagesschau verkünden würde, dass man bei Rot über die Ampel fahren darf, ändert das nichts an der Straßenverkehrsordnung. --Stepro (Diskussion) 23:11, 22. Feb. 2019 (CET)
Vom BDZV habe ich eine Reaktion bekommen. Sie wollen mir am Montag ausführlich zu dem Thema antworten in der Hoffnung, dass ich das dann hier in die Community hineintrage und „das Wiederholen falscher Behauptungen auch in dieser Community ein Ende findet“ und es „zur Versachlichung der fast rein emotional geführten Debatte“ beiträgt. Jetz bin ich ganz gespannt auf Montag :o --Don-kun Diskussion 00:04, 23. Feb. 2019 (CET)
Was erwartest du dir davon? Der BDZV ist einer der Akteure, die diese neue gesetzliche Regelung durch konsequente Lobbyarbeit durchgedrückt haben bzw. durchdrücken. Natürlich werden sie das alles schön reden. -- Chaddy · D 01:44, 23. Feb. 2019 (CET)
Und selbst wenn der BDZV höchstselbst den Upload erlauben würde, hätte das rechtlich null Wert. --Stepro (Diskussion) 01:51, 23. Feb. 2019 (CET)
@Raymond, Stepro, Chaddy: Ich sollte seine Antwort hier reintragen, damit das "Wiederholen falscher Behauptungen auch in dieser Community ein Ende findet" - also war ich gespannt, was er dann zu bieten hat. Meine Erwartungen waren eher gering, er hat sie noch unterboten. Daher nur in Kürze, aber wiedergeben sollte ich sie ja:
Da ich mich kurz beschwert hatte, dass die Verbände immer für alle Journalisten und Zeitungen sprechen wollen, wurde ausführlich bekräftigt, dass die Verbände für sehr viele Unternehmen und Personen stehen und dass die gegen der Reform positionierte Verband European Innovative Media Publishers nur Astroturfing von Google ist. [dass andere Verbände und viele individuelle Autoren gegen die Reform sind wurde ignoriert] Dass sich aus Artikel 13 die Notwendigkeit von Filtern ergibt, bestritt er ohne weitere Argumente [obwohl Artikel 13 §4 (b) die praktisch genau als Anforderung definiert, ohne sie zu nennen]. Außerdem seien Uploadfilter ja garnicht schlimm, weil es die doch jetzt schon gibt [dass gesetzlich und für alle Inhalte geforderte Filter eine ganz andere Nummer sind und das technisch nicht so einfach ist, wird nicht berücksichtigt]. Außerdem wird, wie in anderen oben verlinkten Texten behauptet, dass die Nutzer der Plattformen von der Haftung befreit würden [dazu finde ich nichts in der Richtlinie, bisher keine Antwort auf Nachfrage]. Zum Leistungsschutzrecht kamen die gleichen Argumente wie schon damals bei der Debatte in Deutschland. Und dass man ganze Artikel hochladen darf, dem wurde (natürlich) deutlich widersprochen. --Don-kun Diskussion 18:11, 26. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:43, 26. Feb. 2019 (CET)

Entspricht Wikia/Fandom bei Bildern überhaupt der CC-Lizenz?

Ich habe gerade interessehalber nachgesehen, welche Seiten meine bei Commons hochgeladenen Bilder so nutzen. Erwartungsgemäß befolgt nicht jeder die Lizenzbestimmungen exakt, aber meistens wäre das leicht zu beheben, da einfach ein Link zum Bild auf Commons ergänzt werden könnte. Aber bei diesem Foto hier, das in einem Wikia/FANDOM-"Wiki" genutzt wird, dagegen dürfte es gar nicht möglich sein, der CC-by-SA-Lizenz zu entsprechen, unter der ich es zur Verfügung gestellt habe?! Denn abgesehen davon, dass das Bild dort keine Dateibeschreibung hat - die könnte ja leicht ergänzt werden - zeigt die Wikia-Version des Medienbetrachters, die sich beim Klick auf ein Bild öffnet, keine Informationen zu diesem Bild, abgesehen vom Nutzer, der es hochgeladen hat, an und es gibt auch keine Möglichkeit, zur Dateibeschreibungsseite zu gelangen, außer indem man den Link zu dieser explizit in die Adresszeile des Browsers eingibt. Das betrifft natürlich nicht nur mein Bild, sondern alle Bilder auf Wikia. Was natürlich ein riesiges Problem wäre, und da wundert mich, wieso das auf Wikia scheinbar noch nicht angesprochen wurde. Es besteht für den normalen User also keine Möglichkeit, herauszufinden, wer das Bild erstellt hat, obwohl gemäß CC-by-SA der Urheber genannt werden muss und es gibt auch keine Möglichkeit, die Lizenz des Bildes - könnte ja auch z.B. gemeinfrei sein - herauszufinden, um die korrekte Weiterverwendung zu ermöglichen. Ich denke daher, dass Wikia zumindest zur Zeit eigentlich gegen die CC-by-SA-Lizenz verstößt. Was meinen andere User hier dazu?

Ich frage rein aus Interesse, weil ich Jus (lang: Rechtswissenschaften) studiere und mich vielleicht auf Internetrecht spezialisieren möchte, also solche Fragen zu meinem Interessensgebiet zählen ;-) Sturmjäger (Diskussion) 18:55, 14. Feb. 2019 (CET)

Meinst du [1]? Grundsätzlich ist es bei Wikia/Fandom möglich, direkt Commons-Dateien einzubinden. Vor Jahren musste man die Funktion beim dortigen Support für jedes Wiki allerdings separat freischalten lassen. Keine Ahnung, ob das noch so ist. Bei der von mir verlinkten Datei ist zumindest im JPEG-Dateikommentar ein Link auf die Commons-Datei angegeben, allerdings reicht das natürlich nicht. XenonX3 – () 19:03, 14. Feb. 2019 (CET)
Auf der Dateibeschreibungsseite wäre das Ergänzen der Lizenzinformationen ja kein Problem, egal ob das ein User hinzufügt oder ob das durch Übertrag aus Commons geschieht. Das Problem ist aber, auf diese Seite zu kommen. Hier beispielsweise wird das Bild in der Galerie des Artikels genutzt. Wenn man darauf klickt, öffnet sich aber nur der oben angesprochene Wikia-Medienbetrachter ohne jegliche Möglichkeit, zur Dateibeschreibungsseite zu kommen. Das ist das Problem mit den CC-by-SA-Bildern bei Wikia, das ich meine. Nicht fehlende Dateibeschreibungen an sich, die ja leicht von jedem nachgetragen werden können... Sturmjäger (Diskussion) 19:16, 14. Feb. 2019 (CET)
<nach ein bisschen Suche>@Sturmjäger: Klicke Beispielsweise hier auf "More Info", dort werden durch den Baustein auf der Bildbeschreibung die Sachen Lizenz gewahrt. Aber beispielsweise die Einbindungen von CC-BY-SA-3.0-Bausteinen im Rezeptwiki (es war das 3. Wiki bei der ich nach diesen gesucht habe), beweisen, dass wikia nicht stark auf die Kontrolle der Rechte achtet. Habitator terrae 20:03, 14. Feb. 2019 (CET)
Hmm, dieses Popover hat bei mir zuerst nicht funktioniert. Habe wohl zu viele Scripte auf Wikia geblockt. Damit ist das von mir beschriebene "Problem" natürlich nichtig, auch wenn es nicht gerade benutzerfreundlich ist und auch den Autoren erschwert, vergessene Lizenzen nachzutragen. Dass Wikia generell auf Einhaltung der Rechte pfeift, sieht man ja an den NC-lizenzierten Wikis, die sie aufgekauft haben, um in ihnen Werbung zu schalten und natürlich an den ganzen Fanwikis mit Bildern aus Videospielen... Danke für eure Antworten jedenfalls. Sturmjäger (Diskussion) 20:19, 14. Feb. 2019 (CET)
Urheberangaben müssen ohne weitere Technik wahrnehmbar sein. Popups und Mouseover gelten nicht, da sie nicht auf jedem Rechner/Tablet/Telefon funktionieren. Wikipedia und Wikia halten sich nicht daran, da die Urheberangaben erst bei Klick und auf einer fremden Domain sichtbar werden. Die Bekanntheit der Wikipedia und die seit 15 Jahren eingeschliffene unsaubere Urheberangabe lassen mich vermuten (Vorsicht, private ungeeichte Glaskugel!), daß das im Fall einer Gerichtsentscheidung als zulässig empfunden werden kann. --M@rcela 22:05, 14. Feb. 2019 (CET)
Siehe hierzu auch LG München I: Creative Commons-Lizenz, Namensnennung, Mouse-Over und Schadensersatz, wonach die Urheberbenennung beim Mouse-Over nicht ausreichend ist: "Bei der Verwendung des Lichtbilds sind weder der Name des Kl. als Urheber noch ein Hinweis auf die Lizenz unmittelbar am Bild selber erfolgt." --Neitram  10:28, 15. Feb. 2019 (CET)

Bei CC X-Y-Z 4.0 gilt für die Namensnennung:

"Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält."

Bei CC X-Y-Z 3.0 gilt für die Namensnennung:

"Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten."

Habitator terrae 19:21, 15. Feb. 2019 (CET)

Hi! Ist der Refrain hier schon eine Urheberrechtsverletzung? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 22:06, 21. Feb. 2019 (CET)

Es ist ein Großzitat und als solchen in Wikipedia nicht zugelassen. "Erstveröffentlichung am 9. Januar 2019" klingt für mich so, daß das nie vorher veröffentlicht war, keine Kopie eines sehr alten Werkes ist? --M@rcela 23:00, 21. Feb. 2019 (CET)
Nein, ein Großzitat ist es nicht, denn das wäre ja "das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Werkes (...) in vollem Umfang", das ist hier nicht der Fall - es wird ja nicht das ganze Lied zitiert, sondern nur der Refrain bzw. eine Variante des Refrains (der sich laut Artikel verändert). Die Frage ist nun, ob der Auszug in diesem Umfang zum Verständnis der Darstellung nötig ist, das würde ich verneinen, und damit würde ich dann doch zum gleichen Schluss wie Ralf Roletschek kommen - eher nicht zulässig. Gestumblindi 00:59, 24. Feb. 2019 (CET)
Ja, hast Recht. --M@rcela 08:50, 24. Feb. 2019 (CET)
Der gezeigte Refrain dient nicht zum Verständnis des Texts und ist damit nicht vom Zitatzweck gedeckt. Ich habe ihn deshalb gelöscht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:42, 26. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:56, 27. Feb. 2019 (CET)

Brückenteilzeit

Hallo, wäre es urheberrechtlich zulässig, dieses Logo bei Commons hochzuladen und in den entsprechenden Wikipedia-Artikel einzubinden? Vielen Dank! --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:26, 28. Feb. 2019 (CET)

Nach deutschem Recht halte ich das Logo für nicht schutzfähig. Nach US-Recht könnte man das aber mit gutem Gewissen anders betrachten. Daher würde es auf Commons eher gelöscht. Deshalb empfehle ich, es direkt hier hochzuladen und nicht auf Commons. Grüße --h-stt !? 23:57, 28. Feb. 2019 (CET)
Herzlichen Dank für deine Einschätzung und deine Empfehlung! Ich bin entsprechend vorgegangen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:14, 1. Mär. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Bendix Grünlich (Diskussion) 17:14, 1. Mär. 2019 (CET)

Bilder von Amtsträger von 1935 angefertigt im öffentlichen Auftrag

Hi,

in dem Allgemeiner Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1935 (Q42614606) sind Bilder von Albert Schneider, Bürgermeister von Bad Grund, Dr. Krieg, Bürgermeister von Wildemann, Friedrich Maas (Q20170068), Bürgermeister von Sankt Andreasberg und Hrn. Künstel, Bürgermeister von Lautenthal abgedruckt. Ich bin nicht sicher, ob diese in Commons verwendet werden können. Gruß Ogmios (Tratsch) 13:36, 16. Feb. 2019 (CET)

Das hängt davon ab, wer der Fotograf ist. --M@rcela 14:16, 16. Feb. 2019 (CET)
Der Fotograf ist vermutlich nicht mehr ermittelbar. Aber gibt es nicht andere Regelungen für Werke durch öffentliche Stellen insbesondere vor inkrafttreten des UrhG? Ogmios (Tratsch) 14:22, 16. Feb. 2019 (CET)
Das KUG stammt von 1907. --M@rcela 18:54, 16. Feb. 2019 (CET)
Es gibt gemeinfreie amtliche Werke, aber das ist eine eng begrenzte Kategorie für Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile und dergleichen. Fotos von Amtsträgern fallen typischerweise nicht darunter. Es gilt also Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen. Also: entweder ist der Fotograf bekannt und vor mindestens 70 Jahren gestorben, oder er ist bekannt und der Fotograf bzw. Erben oder ein Nutzungsrechteinhaber hat das Bild unter eine freie Lizenz gestellt. Ansonsten wird man Fotos von ca. 1935 weder hier noch auf Commons hochladen können. Gruß --Rosenzweig δ 20:32, 16. Feb. 2019 (CET)
Wenn jedoch der Fotograf nicht ermittebar ist. Dann ist es 70 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr geschützt. Aber dazu müsstest du uns die Recherche genau mitteilen. Eine Google Suche reicht nicht aus.--Sanandros (Diskussion) 11:01, 18. Feb. 2019 (CET)

Textabschnitt eines Wikipedia Artikels in einer Digitalen Illustration nutzen und verteiben

Hallo und schon mal danke für eure Antworten! Entschuldigt bitte, falls meine Frage hier fehl am Platze ist, jedoch habe ich keine eindeutige Antwort auf mein Anliegen in den Lizenzen finden/verstehen können. Ich habe die ersten sechs Zeilen des Wikipedia Artikels https://en.wikipedia.org/wiki/Love in einer Digitalen Illustration verwendet (angehängter link) und möchte diese nun gerne als Poster,Sticker,Postkarten, etc auf redbubble.com vertreiben. Ist mir das erlaubt, bzw. auf was muss ich Achten? Ich weiß ja nicht welcher Autor diesen Teil des Artikels verfasst hat, muss ich denn jemanden nennen oder kann ich einfach auf wikipedia.com verweisen? Vielen Danke für eure Antworten (nicht signierter Beitrag von 2a02:8070:b91:de00:c1a4:4ab5:bcc2:a431 (Diskussion) )

Hallo. Eine hilfreiche Seite ist Wikipedia:Weiternutzung. Du müsstest auf den konkreten Artikel verweisen, dabei die Lizenz nennen und eine URL zur Lizenz mit angeben. Die Urheber findest du über diverse Tools, z. B. WikiHistory heraus (in dem Programm zum Herunterladen kannst du sogar dir die Autoren farbig anzeigen lassen, welche den Text eingefügt haben). Alle Autoren sind unter aka-online.de einsehbar bzw. unter ArticleInfo. Inwieweit Abkürzungen erlaubt sind, solltest du mit dem Rechtsanwalt deiner Wahl klären. --Quedel Disk 23:40, 18. Feb. 2019 (CET)
Dabei sollte Dir klar sein, dass dein Werk widerum auch kopiert werden darf. Habitator terrae 08:45, 19. Feb. 2019 (CET)

Datei:Schulausflug St. Anna .jpg - Wer ist Urheber: derjenige der die Kamera einstellt, oder derjenige der das Foto schießt?

Bitte um Drittmeinung. Es geht um obiges Bild. Das Bild entstammt der Kamera des Hochladers (MoSchle (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch)). Das Bild ist folgendermaßen entstanden: „Soweit ich mich erinnere, habe ich meine eingestellte Kamera jemandem - Name habe ich vergessen - in die Hand gedrückt mit der Bitte, auf den Auslöser zu drücken, um das Motiv zu fotografieren.“ Wer ist nun hier Urheber? Aus meiner Sicht ist das Einstellen von technischen Parametern wie Blende, Belichtung etc. eine rein handwerkliche Vorleistung und damit nicht schützbar, somit hat der Hochlader aus meiner Sicht keinerlei Rechte an dem Bild. Im Gegenteil zum eigentlichen Fotografen, der die Bildkomposition (Blickwinkel, Situation, Bildbeschnitt etc.) persönlich auswählte. Da das Bild augenscheinlich auch nicht gezielt so gestellt war sondern lediglich die Situation durch den Hochlader "vorgegeben" war, vermag ich auch keinen Schutz an der Bildkomposition / Pose der drei Leute erkennen zu können. Nun meint Ralf (aka Marcela) allerdings, dass der Fotograf kein Urheber sei, sondern derjenige, der Blende und Zeit einstellt sei der Urheber. So, nun eure Einschätzung inkl. der weiteren Verfahrensweise bei dem Bild, wo der eigentliche Fotograf (der abdrückte) nicht mehr ermittelbar ist. --Quedel Disk 21:30, 12. Feb. 2019 (CET)

Eine Analogie zum Foto mit Selbstauslöser wäre auch zu diskutieren. Aber ich bin da nicht erfahren ( und selbstbewusst) genug. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 23:15, 12. Feb. 2019 (CET)
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
  1. MoSchle ist alleriniger Rechteinhaber --> Wir haben Genehmigung
  2. Die Person, die das Foto schießt ist nur Lichtbildner und nicht Urheber, da das Abdrücken nicht individuell genug ist --> 50 Jahre Schutz abgelaufen (außer es wurde vor 2005 veröffentlicht)
  3. Die Person, die das Foto schießt ist Urheberin oder Miturheberin, indem er eine "persönliche geistige Schöpfung" getätigt hat --> noch geschützt
Habitator terrae 10:43, 13. Feb. 2019 (CET)
Bei einem Selbstauslöser oder einem Stativ sähe ich auch keinerlei Probleme, da dann ja auch die "kreativen" Seiten vom Kameraeinsteller ausgewählt wurden und der Auslösemensch nur noch ein "Hilfsmittel" gewesen wäre. Hier ists aber weniger nach einem Selbstauslöser, sondern mehr nach einer Auftragsfotografie zu fragen. --Quedel Disk 10:51, 13. Feb. 2019 (CET)
Das infrage stehende Foto ist sicher kein Lichtbildwerk! Demnach wäre die von MoSchle gewählte Lizenz nicht zu beanstanden. Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Urheberschaft auch nicht (vgl. LG München I, Urteil vom 25. April 2002 - Az.: 7 O 16110/01 Urteil des Landgericht München I zu den sog. Pool-Fotos Rudolf Scharpings). MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 18:18, 13. Feb. 2019 (CET)
Wenn ich an meiner Kamera alles einstelle und einer anderen Person den Auftrag gebe, mal diese Personengruppe zu fotografieren, auf der ich sichtbar bin, dann ersetzt die Person nur Stativ und Selbstauslöser, hat keine eigene schöpferische Leistung, wie es vom UrhG §2(2) gefordert wird. Dann bin ich der Urheber. Wenn MoSchle Urheberrecht beansprucht, dann steht es ihr zu, bis das Gegenteil bewiesen ist (§10(1)) --M@rcela 23:37, 13. Feb. 2019 (CET)
MoSchle hat damals schon als Schülerin für Zeitungen und Rundfunk gearbeitet, ist dann später Journalistin geworden. Wenn sie ihre Kamera einem ungeübten Mitschüler gegeben hat, der dann im Auftrag das Foto macht, hat sie mit Bedacht die Einstellungen vorgenommen und Anweisungen gegeben, wie der Bildausschnitt zu wählen ist. Ich sehe keinen Grund, an der Urheberschaft zu zweifeln. Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist. Wir haben hier MoSchle als Urheber, die Urheberschaft ist schlüssig dargelegt und es gibt keine Anhaltspunkte, daß dies nicht so ist.
Persönliche Einschätzung ohne ihre Infos: Bei dem Bild im strahlenden Sonnenschein ist nur 2-3 Blenden abgeblendet, das erkennt man an den unscharfen Blättern links im Hintergrund. Automatiken gab es damals noch nicht an Kameras und "Sonne lacht, Blende 8" ist es auch nicht, das hätte eine größere Tiefenschärfe ergeben. Da hat also jemand mitgedacht. --M@rcela 21:18, 14. Feb. 2019 (CET)
Das ist doch sehr überzeugend! Hoffen wir mal, dass dies auch bei anderen Experten so ankommt und sich auch ganz allgemein positiv auf die Arbeit der DÜP auswirkt. Vielen Dank sagt MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 21:52, 14. Feb. 2019 (CET)
Leider scheint es so zu sein, dass sich die Mitarbeiter der DÜP hier nicht wirklich angesprochen fühlen. Ich kenne die wenigsten dieser Arbeitsgemeinschaft und sehe mich leider nicht in der Lage alle Vertreter direkt anzusprechen. Sicher wäre deren Mitarbeit hilfreich, dieses Verfahren zu einem Ende zu bringen. Stellvertretend also zunächst mal die Bitte an den Benutzer:Chaddy sich zu den Argumenten zu äußern. Andere DÜP-Mitarbeiter sind natürlich auch herzlich eingeladen, sich hier gewinnbringend einzubringen. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 23:23, 14. Feb. 2019 (CET)
Wunderbare Mutmaßungen und Theorien, wie professionell die Benutzerin vorgegangen sein soll, das ist aber reine TF. Aussage ist nur, dass sie die Kamera eingestellt hat, und irgendjemanden in die Hand gegeben hat. Alles andere ist hier nur konstruiert. Gibt es denn irgendwo belastbare Urteile, die (und es geht nicht um professionelle Auftragsfotografie), dass der Fotograf nicht der Urheber eines Fotos ist, sondern der Kamerabesitzer, der seine Kamera einfach nur auf die technisch notwendigen Parameter einstellt? --Quedel Disk 09:53, 15. Feb. 2019 (CET)
Keine Mutmaßungen oder Theorien, ich habe mit ihr gesprochen. --M@rcela 10:02, 15. Feb. 2019 (CET)
Ich versteh wirklich diese Verbissenheit nicht, mit der Quedel versucht das Bild in die Tonne zu treten. Wer soll denn vor welchem Schaden bewahrt werden? Das Vorgehen ist doch wieder mal reichlich absurd. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 10:04, 15. Feb. 2019 (CET)
Das ist ungefähr so, als wenn ich plötzlich beweisen soll, daß dieses Foto wirklich von mir ist. --M@rcela 10:39, 15. Feb. 2019 (CET)

Diese ganze Diskussion halte ich (wieder mal) für konstruiert und an den Haaren herbeigezogen. Kann da nur Benutzer MagentaGreen zustimmen.--Fornax (Diskussion) 10:49, 15. Feb. 2019 (CET)

Wieder mal ist ein wichtiges Stichwort. Selbst wenn Quedel formal im Recht wäre, wer sollte im Ernst die Urheberschaft solcher Bilder anfechten? Hier nur zwei weitere Beispiele Datei:0741 Ruthof.jpg oder Datei:1908 Bergassessor Stanislaus Klemme.jpg. Wie auch MoSchles Foto stammen alle Bilder aus Privatbesitz und man kann den Eindruck gewinnen, dass solche Veröffentlichungen gezielt aufs Korn genommen werden. Nach eigener Aussage der DÜP wäre es die primäre Aufgabe zu retten und danach erst Unrettbares zu entfernen. Quedel scheint aber ein eigenes Süppchen zu kochen. Sein einseitiges Vorgehen verprellt Nutzer, die es in der Regel gut meinen, und ist letztendlich schädlicher für das Projekt, als es eine mögliche, aber keineswegs bewiesene Verletzung des Urheberrechts je sein könnte.
MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 11:19, 15. Feb. 2019 (CET)

@MagentaGreen: Ich sehe das wie Ralf. -- Chaddy · D 15:44, 15. Feb. 2019 (CET)

@MagentaGreen: Unabhängig von diesem Fall, ist Dein eingebrachtes Argument "wer sollte im Ernst die Urheberschaft solcher Bilder anfechten?" nicht für das Projekt dienlich. Um die Diskussionen nicht zu wiederholen, siehe bitte die Kurzfassung dazu unter: c:Commons:Projektumfang/Vorbeugendes Prinzip. Allgemein geht es dabei auch nicht darum irgendwas "zu beweisen" oder "Gegenbeweise" zu bringen, was in diesem Bezug sowieso nie 100% geht - und wir sind hier nicht vor Gericht und auch keine Richter. Sondern es geht (nur) um eine Glaubhaftmachung in Einschätzungen von Sachverhalten, mit Betonung auf der Glaubhaftmachung.--wdwd (Diskussion) 19:05, 15. Feb. 2019 (CET)
Umgekehrt wird ein Schuh draus! Wer jegliches Maß und Ziel bei der Bearbeitung verliert und persönlichen „Vorlieben“ nachgibt, kann nicht als neutrale Instanz wahrgenommen werden. Solang solches möglich ist und der Verantwortliche dazu noch auf geradezu groteske Weise unterstützt wird, muss sich jeder Leser die Frage stellen, ob man einem solchen Projekt Zeit und Geld hinterherwerfen soll. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 19:34, 15. Feb. 2019 (CET)
Wir schweifen ab. Das Bild ist in DÜP markiert und das halte ich für falsch. Es gibt keinen Grund, an der Urheberschaft zu zweifeln. MoSchle hat glaubhaft versichert, Urheberin zu sein. @Chaddy: bitte arbeite den DÜP-Fall ab. --M@rcela 21:59, 15. Feb. 2019 (CET)
Dem kann ich mich nur anschließen. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 22:07, 15. Feb. 2019 (CET)

Und deshalb sind bei mir solche Aufnahmen grundsätzlich immer "mit Selbstauslöser und Stativ" gemacht! -- 193.187.235.17 10:51, 18. Feb. 2019 (CET)

+1 Eigentlich traurig, dass man zu solchen Mitteln greifen muss! --Хрюша ? ! ? ! 11:02, 18. Feb. 2019 (CET)

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich einem zufälligen Passanten meine Kamera in die Hand drücke, und ihn bitte, ein Foto von mir damit zu machen, ist es völlig Wumpe wer nun der Urheber ist. Denn nach gesundem Menschenverstand verzichtet der zufällige Passant auf sämtliche Rechte an dem Bild. Das ist schlicht Teil der Gefälligkeit, ohne dass dies gesondert erwähnt werden muss. Das ergibt sich aus der Lebenserfahrung. --Stepro (Diskussion) 00:14, 19. Feb. 2019 (CET)

Auch hier +1. Nur, was willst du machen, wenn hier selbsternannte Saubermänner nach Problemen suchen? Die bräuchten wahrscheinlich im realen Leben mal ein paar handfeste Probleme um umdenken zu können!
Dieses Foto zeigt den Hochlader, seeelbstverständlich mit Stativ und Selbstauslöser gemacht. Nur hatte ich damals leider keine Zweitkamera dabei, um die Aufnahmesituation dokumentieren zu können ;0]. --Хрюша ? ! ? ! 10:40, 19. Feb. 2019 (CET)
Ebenfalls mit +1. Der Angesprochene ist Administrator. Nehmt ihm die Knöppe weg! Das würde schon viel helfen. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 11:07, 19. Feb. 2019 (CET)

Also Ralf, wenn wir deiner Argumentation folgen, war nicht ich der Fotograf tausender Bilder bei den YOG im letzten Herbst, sondern @DerHexer: oder @DCB:. Ich bin einfach mit den technischen Sachen nie besonders warm geworden, darum lasse ich mir, zumindest so es denn möglich ist, Kameras von Leuten einstellen, die das einfach besser können, als ich. Nun bin ich dennoch dem Spielgeschehen oder dem Rennverlauf der verschiedenen Sportarten gefolgt und habe jeweils sehr wohl entschieden, was ich fotografiere. Manchmal wurde mir von Offiziellen recht einschrenkend gesagt wo ich stehen musste - nach deiner Argumentation, Ralf, hätten ja dann die und DerHexer oder DCB beide das Urheberrecht an den von mir gemachten Bildern. Das ist schon arg absurd und weit her geholt. Im Rahmen der Möglichkeiten war ich der Fotograf. Niemand sonst. DerHexer und DCB haben ihren Teil beigetragen, daß sie eine bessere Qualität hatten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Spätrstens seit dem Affenurteil sollte der Letzte wissen, daß der Besitz und die Einstellung einer Kamera eben nicht ausreicht, um der Urheber zu sein. Zum Urheber macht das drücken des Auslösers. So sehr das hier auch für die Nutzung stört. -- Marcus Cyron Love me, love me, say that you love me! 18:10, 20. Feb. 2019 (CET)

Nachdem mir Benutzer:Marcus Cyron bisher nicht wirklich als Fotograf der Extraklasse aufgefallen war, tu ich vielleicht besser Abbitte, wenn es tatsächlich so sein sollte, dass seine Kollegen DerHexer oder DCB sich auf seine Kosten mit fremden Federn schmücken. Ich versteh leider noch nicht so ganz, weshalb es ihm seine bisherige eklatante Unterschätzung als Lichtbildner verbietet, zugunsten einer ebenfalls fast entrechteten Fotografin Partei zu ergreifen. Man wird doch nicht größer dadurch, dass man nach unten tritt.
Oder doch? Viele Grüße an einen Zuwenigaufgegenliebegestoßenen sendet jedenfalls der sehr wohlmeinende MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 21:43, 20. Feb. 2019 (CET)
p.s. Sorry, I simply couldn't say that I love you! Next time I'll try. Certainly!
Einschub, weil weiter oben von der Rolle des Auftraggebers die Sprache war: Mir ist bei nebenstehende Foto
neulich aufgefallen, dass die juristische Abteilung von WP mit Auftraggebern von Fotos erfolgreich über die Veröffentlichung einer Reihe von Fotos bei Wikipedia verhandelt hat und diesen Auftraggebern, hier letztlich der CDU, mit der Vergabe einer für mich ungewöhnlichen Lizenz auch geglaubt hat, dass mit den Urheberrechten alles in Ordnung ist. Warum glaubt man in diesem Fall den Auftraggebern, also letztlich Politikern, aber nicht einer langjährigen WP-Autorin? 2.243.167.185 22:32, 20. Feb. 2019 (CET)
Ich finde die Frage sehr berechtigt und bezweifle auch, dass die CDU sich 1907 alle Nutzungsrechte schriftlich übertragen lies. :-) Stepro (Diskussion) 22:46, 20. Feb. 2019 (CET)
(BK) Liebe IP, paar Anmerkungen dazu: das von dir zitierte Bild wurde weder vom Auftraggeber CDU noch von irgendwelchen Politikern freigegeben. Vielmehr von der Konrad-Adenauer-Stiftung. Warum die CC-by-sa/3.0 eine so für dich ungewöhnliche Lizenz ist, weiß ich nicht, hier ist sie üblich und auch von vielen favorisiert. Zum Schluss noch die Anmerkung, dass niemand der WP-Autorin hier glauben würde (die übrigens auch nur 3 Monate länger aktiv ist als jener Account, der das Wahlplakat hochlud): es gibt keinerlei Zweifel an ihrer Aussage, dass sie ihre Kamera eingestellt und jemanden in die Hand gegeben habe. Dies ist unbestritten. Lediglich die Schlussfolgerung, wer nun die Rechte hat (der Fotograf oder die Kamerabesitzerin), ist umstritten. Und zum Redner davor: es geht nicht darum, für jemanden moralisch „Partei zu ergreifen“. --Quedel Disk 22:50, 20. Feb. 2019 (CET)

Um mal wieder von Hölzschen und Stöckchen zurück zur eigentlichen Frage zu kommen:

"Wer ist Urheber: derjenige der die Kamera einstellt, oder derjenige der das Foto schießt?"

Diese Frage würde ich im Zweifel mit einem "sowohl als auch" beantworten. "Urheber ist der Schöpfer des Werkes." Und wenn ein Werk auf die schöpferische Leistung mehrer Menschen zurückgeht, dann gibt es halt mehrere Miturheber, deren Rechte jeweils zu wahren sind.

Ob und von wem hier eine solche Miturheberschaft hier vorliegt, hängt davon ab ob und in wie weit die einzelnen Personen auf die Wirkung des tatsächlichen Endprodukts Einfluss genommen haben:

Und im Hinblick auf die Bildwirkung würde ich die Wahl des Ausschnitts und Aufnahmezeitpunktes als wesentlich entscheidender ansehen als die (rein technisch implizierte) Einstellung von Blende und Belichtungszeit. Was man ja allein daran sieht, dass letzteres bei heutigen Kameras meist automatisch läuft während ersteres immer noch dem "Photographen" vorbehalten ist.

Im Gegensatz zur Konstelation Stativ/Selbstauslöser wurden Ausschnitt und Aufnahmezeitpunkt bei solchen Fremdaufnahmen ja gerade nicht nicht vom Besitzer der Kamera festgelegt. Ich würde diese daher entweder als Werk der Person ansehen, die das Bild dann tatsächlich auch gestaltet hat, oder aber als Gemeinschaftswerk beider Beteiligten.

Unabhängig von der tatsächlichen Urheberschaft, stellt sich natürlich die Frage, ob man in solchen Fällen nicht von einer Überlassung des vollumfänglichen Nutzungsrechts ausgehen kann/muss. Wenn mir jemand seine Kamera mit der Bitte um eine Fremdfie in die Hand drückt (was mir leider ziemlich regelmäßig passiert), dann gehe ich aus rein pragmatischen Gründen davon aus, dass ich als Photograph diesem mit der Rückgabe der Kamera implizit auch sämtliche Nutzungsrechte an den Bildern übereigne. Eine spätere Übertragung von Nutzungsrechten würde ja schon allein daran scheitern, dass diese Personen i.d.R. überhaupt nicht wissen kann, wer ich bin - womit das Bild de fakto unnutzbar und damit sinnlos wäre. Man muss in solchen Fällen daher wohl davon ausgehen, dass ein konkludentes Handeln im Bezug auf die Übeertragung der Nutzungsrecjte vorliegt, sofern nicht ausdrücklich irgendwas anderes vereinbart wurde.

Ich würde daher aus pragmatischen Gründen davon ausgehen, dass der Besitzer des Negativs in solchen Fällen auch im Besitz eines vollumfänglichen Nutzungsrechts ist. // Martin K. (Diskussion) 10:47, 21. Feb. 2019 (CET)

P.S.: Dass ein solches Photo wohl nur ein einfaches Lichtbild und kein Lichtbildwerk darstellt, ist im Hinblick auf die obige Einschätzung nicht weiter von Belang, weil auch sich § 72 UhrG ausdrücklich an den Regelungen aus Teil 1 desselben Gesetzes orientiert und damit abgesehen von der Regelschutzfrist die dortigen Regelungen Anwendung finden. // Martin K. (Diskussion) 10:55, 21. Feb. 2019 (CET)

<Quetsch>PS: Es ist wohl von belang, da bei einem Lichtbild die obige Überlegung irrelevant wäre --Habitator terrae 17:58, 22. Feb. 2019 (CET)</Quetsch>
Wir wissen wenig, aber glauben viel! Ich mach es zwar ungern, doch möchte ich meinem Vorredner sehr für diese pragmatische Betrachtung danken. Zwar geht seine Analyse auf den Beitrag von Benutzer:Stepro zurück, doch wird es hier nochmals deutlicher auseinandergesetzt. Kann es sein, dass es in der Beurteilung des Sachverhalts ganz wesentliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der DÜP gibt, die letztendlich dazu führen, dass wir uns immer noch mit dieser Frage beschäftigen müssen? Ich denke, dass die Argumente im Wesentlichen ausgetauscht sind und keinem derjenigen, die einen gegenteiligen Beweis führen wollen, ein Schaden entsteht, wenn wir die infrage stehende Datei behalten. Was spräche also dagegen, diese Frage abschließend zu entscheiden? MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 17:29, 22. Feb. 2019 (CET)
Die Taktik des Aussitzens nutzt selten der schwächeren Partei und wird von dieser daher auch fast nie verfolgt. Solches Verhalten kann auch kaum als gerecht und fair bezeichnet werden. Nein, wir sind hier nicht vor Gericht und hier agieren und auch keine Richter. Doch sollte es eine minimale Selbstachtung gebieten, solche Spielchen nicht bis zum Exzess fortzutreiben. Ich möchte also nochmals darum bitten, den DÜP-Fall möglichst bald abzuarbeiten. Danke! MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 17:41, 27. Feb. 2019 (CET)
Und wieder ist eine Woche vergangen, ohne dass hier irgendwas passiert. Mir persönlich ist das langsam peinlich, wenn es aber so weitergeht, wird es bald nur noch lächerlich sein. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 08:50, 6. Mär. 2019 (CET)

Ich war jetzt einfach mal mutig. Wenn jemand ein Problerm damit hat, möge er einen regulären Löschantrag stellen. --Stepro (Diskussion) 22:30, 6. Mär. 2019 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 22:37, 6. Mär. 2019 (CET)

Sind öffentliche zugängliche amtliche Rundschreiben einer Behörde frei von Lizenzrechten?

Hallo,

vorab: Ich bin "Wikipedia-Anfänger" und finde es sehr anspruchsvoll, für eine kleine begründete Änderung alles richtig zu machen.

Konkret: Ich habe den Artikel https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abitur_in_Brandenburg&stable=0 heute angepasst und die Quelle (pdf-Datei) hochgeladen, weil die Originalquelle nur zeitlich begrenzt aubrufbar sein dürfte. Meine Fragen:

1. Ist das so sinnvoll oder nicht?

2. Falls ja: Ist das lizenzrechtlich ok? Was sollte ich dann unter https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RS_14-18_ZABI_2019.pdf#filelinks bei Genehmigung eintragen?

3. Wie erzeuge ich einen Bezug von der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RS_14-18_ZABI_2019.pdf#filelinks auf die Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Abitur_in_Brandenburg, damit die Verwendung der Datei erkennbar wird.

Danke für jegliche Hilfestellung! (nicht signierter Beitrag von B power (Diskussion | Beiträge) 10:20, 22. Feb. 2019 (CET)) -- Roger (Diskussion) 11:43, 22. Feb. 2019 (CET)

@B power:
  1. Nein, es ist nicht sinnvoll, da die Wayback Machine normalerweise Wikipediaquellen archiviert.
  2. Sofern es sich bei den "Festlegungen zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen 2019" um amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen handelt genießen diese nach § 5 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Das kannst Du mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} beim lokalen Upload und auf Commons mit {{PD-GermanGov}} deutlich machen.
  3. Das kannst du zwar nicht im Abschnitt Einbindungen deutlich machen, da diese nur automatisch Einbindungen als Bild mit [[Datei:RS_14-18_ZABI_2019.pdf|mini|Bildunterschrift]] auf anderen Seiten anzeigt. Du kannst aber mit [[Abitur in Brandenburg]] einen Link auf den Wikipediartikel "Abitur in Brandenburg" erzeugen (Das sieht dann so, Abitur in Brandenburg, aus).
Habitator terrae 12:27, 22. Feb. 2019 (CET)
Hallo @B power:. Alles, was unter dem Abschnitt Amtlicher Teil in einem staatlichen Amtsblatt veröffentlicht wird, darf, wie mein Vorredner sagte, problemlos weiterverwendet werden - das ist ja hier der Fall. Zur Frage 1 noch: sinnvoll ist es dann, wenn die Quelle (du hast den direkten Link auf die PDF angegeben, das ist hilfreich, gut wäre es auch, den Link auf die Seite zu bekommen, von wo man aus die PDF auf dem Bildungsserver BB abrufen kann) langfristig nicht zu erreichen ist oder solche Dateien nur kurzfristig online sind (unter 6 Monaten), und sinnvoll ist es dann, wenn die Quelle auch langfristig irgendwelche Erkenntnisse bringt (z. B. Informationen nicht nur für das eine aktuelle Schuljahr zeigt, sondern auch etwas, was man noch für in 5 Jahren verwenden kann). Wobei das hier (ich denke da an die Korrekturzeichen) ja auch für andere Wikipedia-Artikel dienen kann. --Quedel Disk 06:25, 25. Feb. 2019 (CET)

Zitierrecht >> bis zu welchem Ausmass?

Wieviel Textmenge darf bei WP von urheberrechtlich geschütztem Text wiedergegeben werden? Ein bis zwei Sätze sind sicherlich ok (zwingend mit Quellenangabe), aber so etwas:

„Der Auslöser für diese Initiative war ein schreckliches Erlebnis in einer Lepra-Station im Bistum Mbalmayo in Kamerun. Die Kranken lagen in zerfallenden Lehmhütten auf staubigem Fußboden. Die ärztliche Behandlung mußte im Freien, oft in strömendem Regen, stattfinden. Als sich unter den Kranken herumgesprochen hatte, daß ein Priester aus Deutschland angekommen sei, wollte jeder sein eigenes Bittgesuch vortragen. Nach der Gründung wurde zuerst diese Lepra-Station vor den Toren von Mbalmayo neu aufgebaut. Es entstanden 40 saubere Patienten-Unterkünfte, eine medizinische Versorgungsstation und drei Rehabilitationswerkstätten. Mehrere Medizinstudenten des CV arbeiteten sowohl in der Krankenpflege wie auch in der Apotheke der Station und ernteten Lob und Anerkennung des Personals und der Missionare für ihre ausgezeichnete Tätigkeit. Die Kranken gaben ihrer Station den bedeutungsvollen Namen ‚Nkol Afidi‘, dt. ‚Hügel der Hoffnung‘.““

? --Mattes (Diskussion) 18:07, 20. Feb. 2019 (CET)

Der notwendige Anteil darf zitiert werden, das kann sogar alles sein: Großzitat. Du musst immer den Zitatzeck beachten. Wenn es dir hier um die Atmosphäre geht, die die Fakten ergänzt, dann ist das Zitat gerechtfertigt, allerdings solltest du das Zitat dann auch entsprechend einleiten. Grüße --h-stt !? 21:21, 20. Feb. 2019 (CET)
@Mattes: Wie h-stt richtig sagt, solltest du darauf achten, dass du dich mit dem zitierten Text auch tatsächlich auseinandersetzt. Als (unjuristische) Faustregel hilft es vielleicht, dass du darauf achtest, dass sowohl vor als auch nach dem zitierten Text jeweils einen oder mehrere Sätze schreibst, die sich unmittelbar auf den zitierten Text beziehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:50, 26. Feb. 2019 (CET)

Immer wieder eine Verlinkung wert: Meine Worte, deine Worte --JD {æ} 13:00, 26. Feb. 2019 (CET)

  1. afrikahilfe.erlebe-es.de, Artikel Die ersten Jahre. Abgerufen am 4. August 2015.

OKBM: Abbildung von nicht bekannten Personen - meistens Kinder

auf der Rückseite solcher Ausweise steht, daß man mit Betreten des Geländes Film- und Fotoaufnahmen zustimmt

Hallo, bitte prüfen, ob die Fotos in diesem Album komplett entfernt werden sollten. Hier werden eine Vielzahl von Kindern (auf Grund des Schwimmsports) leicht bekleidet abgebildet. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt von den meisten Sportlern keine Genehmigung zur Veröffentlichung vor. https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Offene_Kurzbahnmeisterschaften_des_Landesschwimmverbandes_Brandenburg_2018 Erklärung: Die Offenen Kurzbahnmeisterschaften (OKBM) ist ein normaler Schwimmwettkampf auf Landesebene und besitzt an sich keine Relevanz bzgl. Dokumentation in der Wikipedia. Die einzige Person, die mir beim Durchschauen als wichtige "Wikipedia"-Person aufgefallen ist ist Yannick Lebherz (https://de.wikipedia.org/wiki/Yannick_Lebherz) --188.96.191.188 23:17, 13. Feb. 2019 (CET)

Das halte ich für sehr abwegig. @Sandro Halank: um deine Fotos geht es. Es ist richtig, wir haben hier keine Personen der Zeitgeschichte. Aber bei derartigen Veranstaltungen erklären sich Sportler (bzw. deren Eltern), Journalisten, Offizielle und auch das Publikum (per Eintrittskarte und/oder Warntafeln) damit einverstanden, daß sie abgebildet und die Bilder veröffentlicht werden. Hinzu kommt KUG §23 (1), Landesjugendmeisterschaften sind Veranstaltungen der Zeitgeschichte. --M@rcela 21:35, 14. Feb. 2019 (CET)
Ich kann mich den Ausführungen von Ralf nur vollumfänglich anschließen. Zudem lag/liegt eine offizielle Akkreditierung, explizit für Wikipedia/Wikimedia Commons, des Landesschwimmverband Brandenburg e. V. vor. --Sandro Halank (Diskussion) 21:53, 14. Feb. 2019 (CET)
Wo versteckt sich hier die Frage zum Urheberrecht? --Rosenzweig δ 22:11, 14. Feb. 2019 (CET)
Kunsturheberrechtsgesetz - Recht am eigenen Bild. --M@rcela 22:14, 14. Feb. 2019 (CET)
Leider ist nicht erkenntlich, ob Sandro Halank = https://commons.wikimedia.org/wiki/User:DerHexer ist (Hier steht "Martin Rulsch" als Autor) . Die abgebildete Akkreditierung gibt es bei den Landesmeisterschaften nicht. Es gibt keine Akkreditierungen (wie auch auf den Bildern zu sehen ist). Ich bezweifle, dass den abgebildeten Teilnehmern (bzw. deren Eltern) bewusst war, dass die aufgenommen Fotos hier bei Wikicommons landen. Hierbei geht es weit über eine allgemeine Berichtserstattung des Wettkampfes hinaus. Der Schutz der Privatsphäre durch die konkrete Verknüpfung von Namen, Verein und Bild ist definitiv nicht mehr gewahrt. Anmerkung: Lieber Sandro/DerHexer, ich möchte dein Werk nicht diskreditieren. Ich möchte das Recht am eigenen Bild und der Wahrung der Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen hervorheben. Solange keine individuelle Einverständniserklärung der abgebildeten Sportler vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass dieser Art von Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde. --88.70.24.225 23:05, 14. Feb. 2019 (CET)
Sorry, aber das ist einfach nur Unfug. Wie bereits geschrieben wurde, liegt vom Verband eine Akkreditierung speziell für Wikipedia/Wikimedia vor. Das berechtigt natürlich zur Veröffentlichung mit Pressebezug. Und dieser ist bei Wikipedia klar gegeben.
Des Weiteren ist es absolut absurd, auf Privatsphäre bei öffentlichen Schwimmwettkämpfen - hier sogar Landesmeisterschaften - abstellen zu wollen. Wer an solchen Wettkämpfen teilnimmt, muss natürlich nach jeglichem gesunden Menschenverstand davon ausgehen, dass von ihm Fotos mit Namen veröffentlicht werden.
Davon unabhängig dürfen die Fotos nicht aus dem Kontext gerissen benutzt werden, also auch nicht für T-Shirts, Werbung, Kalender und sonstwas. Das gilt aber für alle abgebildeten Personen, selbst für A-Promis und Wikipedianer. Eine freie Lizenz ist kein Freibrief zur beliebigen Verwendung. --Stepro (Diskussion) 11:54, 15. Feb. 2019 (CET)
Selbst ohne Akkreditierung sind alle Bilder durch §23 KUG abgesichert, kein Grund, irgendwie aktiv zu werden. --M@rcela 21:55, 15. Feb. 2019 (CET)
§23 KUG ist hier nicht gültig. Punkt 1: dieser Wettkampf gehört nicht zur Zeitgeschichte. Punkt 2: Die abgebildeten Sportler/innern sind nicht nur Beiwerk, sondern sie sind hier Hauptwerk. Punkt 3: Es ist weder eine Versammlung noch ein Aufzug oder ähnliches. (Versammlung = öffentliche Zusammenkunft zur Meinungsbildung). Punkt 4: Es liegt kein Interesse der höheren Kunst vor. Weiteres Thema ist hier übrigends die DSGVO (Bild = personenbezogenes Datum). Die Praxis von professionellen Sportfotografen in der Schwimmsportszene kenne ich. Von denen wird vor der Ablichtung eine Einverständniserklärung von den Sportlern eingeholt. Nunja. Mehr als eine Bitte um Entfernung kann ich nicht geben. --88.70.220.238 23:07, 15. Feb. 2019 (CET)
Sind Das nicht ein bisschen viele :::::: (Punkte)? Zum entsprechenden Artikel, der ein Modephänomen behandelt geht 's hier lang. MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 23:18, 15. Feb. 2019 (CET)
Nein, das macht Sportfotos Berlin so, professionelle Sportfotografen ganz sicher nicht. Mehr gibt es nicht dazu zu schreiben. --Stepro (Diskussion) 11:41, 16. Feb. 2019 (CET)

Die Verlinkung von https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Schwimm-Verband auf das Commons-Fotoalbum macht keinen Sinn. Weder inhaltlich noch von der Form. Wird das Fotoalbum überhaupt irgendwo ernsthaft verwendet? Ich sehe keine Relevanz. Im Übrigen folge ich der Argumentation des Topic-Erstellers. Kinderfotos ohne erkennbare Relevanz zu einem Artikel gehören hier nicht rein. Erst recht nicht mit Klarnamen. --178.3.29.39 14:23, 16. Feb. 2019 (CET)

Tja, nur sehen das alle anderen nicht so. --M@rcela 15:17, 16. Feb. 2019 (CET)
Rein urheberrechtlich sind die Fotos problemlos. Nach KUG zweifelhaft, nach DSGVO aber problematisch. Die Presseakkreditierung gewährt ja journalistischen Zugriff, der auch jetzt noch in der DSGVO privilegiert sein soll. Das Hochladen auf Commons ist jedoch kein journalistischer Beitrag mehr, daher wird's schwierig, zumal zumindest auch in Schulen lt. Datenschutzrechtlern es notwendig ist, dass eine Genehmigung bei Kindern ab 14 Jahren nicht nur von den Eltern, sondern auch von den Kindern zusätzlich einzuholen ist. Das dürfte auch hier mit der Anmeldung (wir können nur mutmaßen) nicht geschehen sein. Zumal man hier ja dann die Datenschutzerklärung von Wikimedia an die Eltern mitgeben müsste (da es keine journalistische Nutzung mehr ist). Die Masse an hochgeladenen Fotos von jedem Teilnehmer finde ich nicht so toll, zumal die Frage ist, wo der enzyklopädische Sinn ist, von einem Start zig Bilder hier zu hosten. vielleicht hat ja jemand Kontakt zum Schwimmverband und kann mal nachhorchen, was denn da die Eltern bei der Anmeldung genau unterschrieben haben? Wär einfacher als hier zu raten, wie es höchstwahrscheinlich ist. --Quedel Disk 12:23, 18. Feb. 2019 (CET)
Wenn sich Probleme mit Fotos von Kindern und Jugendlichen herumsprechen sollten, besteht die Gefahr, dass mit Wikipedia-"Ausweis" auftretende Fotografen keine Akkreditierung mehr bekommen. Dafür hätte ich grosses Verständnis. --2003:E7:BF08:D811:4161:88B:706:5DDC 12:52, 18. Feb. 2019 (CET)
Bevor sich ein Problem herumsprechen kann, müsste es zunächst einmal existieren. Falls "Euch" anonymen Nutzern eins bekannt sein sollte, bitte ich um einen Hinweis darauf. Gern auch per Mail, wenn es hier nicht breitgetreten werden soll. Bis dahin gehe ich davon aus, dass solche Probleme nicht existieren. --Stepro (Diskussion) 15:50, 18. Feb. 2019 (CET)
Die DSGVO ist nicht einschlägig, sie wird über Art. 6 I f (berechtigtes Interesse) vom Presserecht verdrängt. Vielleicht sollte man nochmal ganz deutlich sagen, dass die DSGVO nicht das Schreckgespenst für Fotografen (oder auch andere Gruppen) ist, als das sie hingestellt wurde. Ein Sportwettkampf über der lokalen Ebene ist Geschehen der Zeitgeschichte zudem enthält eine Akkreditierung des Veranstalters auch die Einwilligung in die Veröffentlichung. Trotzdem ist es sinnvoll, als Fotograf von Sport- und anderen Ereignissen bei Kindern (unter 14) und jüngeren Jugendlichen nicht alles zu machen, was man darf. Ich habe zB bei regionalen Kletterwettbewerben trotz Freigabe durch DAV als Veranstalter niemanden unter 16 fotografiert. Bei Deutschen Meisterschaften oder einem Weltcup frage ich aber nicht mehr nach dem Alter, wer da qualifiziert ist, kann sich nicht gegen Fotos im Wettkampf wehren. Grüße --h-stt !? 15:44, 18. Feb. 2019 (CET)
+1 zur DSGVO und zum Umgang mit gesundem Menschenverstand. Dass bei manchen Sportarten (Leichtathletik, Beachvolleyball, Turnen, Schwimmen) ganz allgemein mehr vom menschlichen Körper zur sehen ist, als bei anderen Sportarten (Eishockey, nordische Sportarten), liegt in der Natur der Sache. Daher sollte man auch abwegen, welche Fotos man veröffentlicht, und welche nicht. Das hat aber meines Erachtens nicht nur mit dem Alter der Abgebildeten zu tun, sondern mit dem jeweiligen Foto. Wenn jemand sehr unvorteilhaft / zu freizügig abgebildet ist, veröffentlicht man es eben nicht. Das betrifft nicht nur Wikipedia/Commons, sondern auch generell den Pressebereich. Ich wähle ja auch aus, welche Fotos ich wo veröffentliche, und welche lieber nicht. --Stepro (Diskussion) 15:59, 18. Feb. 2019 (CET)
Hmmm - da gibt es Situationen, in denen ich mir unsicher bin. Bildagenturen würden sich bei A- bis C-Promis auch ein paar wirklich hässliche Bilder hinlegen und es gibt Kunden, die sowas im Einzelfall suchen. Von dem britischen Fotografen Julian Calder gibt es ein sehr berühmtes Foto, das Enoch Powell bei einer Rede zeigt und so wie er da abgebildet ist, würde wohl niemand von ihm einen Gebrauchtwagen kaufen wollen. Sollte man also Fotos von zB Spitzenpolitikern hochladen, die sie mit aufgerissenem oder verzerrtem Mund zeigen? Wenn man bei einer öffentlichen Rede eine Kamera mit hinreichender Bildfrequenz in einem emotionalen Moment mitlaufen lässt, ergeben sich solche Bilder eigentlich immer. Bisher habe sowas immer aussortiert. Für die Wikipedia sind sie eher nicht geeignet, aber Commons will ja auch für andere Zwecke Bilder bereitstellen und (journalistische) Nachnutzer könnten solche emotionalen Bilder ja evtl brauchen. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 16:24, 18. Feb. 2019 (CET)
Du weisst ja, dass Fotos idR nicht herabwürdigend sein dürfen. Auch wenn es wenige Ausnahmen davon gibt (z. B. Kunst/Satire), würde ich sie nicht nach Commons laden. Die Fotoarchive der Agenturen sind normalerweise nicht so einfach öffentlich zugänglich, Commons schon. "Emotionale Bilder" müssen aber nicht herabwürdigend sein. Sportler mit Tränen nach einer Niederlage sind z. B. völlig normal. --Stepro (Diskussion) 17:00, 18. Feb. 2019 (CET)
Herabwürdigende Bilder mit seltsamen Gesichtsausdrücken sortiere ich immer aus. Sie sind enzyklopädisch nutzlos. Ich möchte den fotografierten Personen nicht schaden (Ausnahmen bestätigen die Regel :-) ) und mich nicht mit ihnen streiten. Ein Problem ist manchmal die Körperpflege der Portraitierten i.V. mit der Leistungsfähigkeit von Objektiv und Kamera: Bei auffälligem Nasenhaar oder ungepflegten Zähnen musste ich schon mehrfach die Auflösung reduzieren, um deutliche Vergrößerungen derartiger Details zu verhindern :-) --Superbass (Diskussion) 18:19, 21. Feb. 2019 (CET)
Hallo Quedel, meiner Erfahrung seit Inkrafttreten nach ist die DSGVO das neue "Totschlagargument", fast immer von Menschen, die sie nie komplett gelesen haben. Zumeist ist die Argumentation an der Realität vorbei. Zur Frage der journalistischen Nutzung: Wikipedia wurde inzwischen mehrfach bestätigt, eine Form des Journalismus darzustellen. Das Einzige, das ich in diesem Fall auch kritisch sehe, ist die pure Anzahl der Fotos. Wenn es (wie bei Rechtsstreitgkeiten Standard ist) zu einer Güterabwegung zwischen verschiedenen Rechtsnormen kommen würde, wäre sicher die Angemessenheit ein gewichtiges Argument. Eine derart umfangreiche Berichterstattung wie hier wäre dies evtl. nicht mehr. Aber auch das ist natürlich nur meine persönliche Meinung. --Stepro (Diskussion) 15:50, 18. Feb. 2019 (CET)
Es werden auch außergewöhnliche Bilder auf Commons gebraucht
Diese Meisterschaften waren ein Ereignis der Zeitgeschichte und damit waren die Fotos zulässig. Auch Wenn hier jetzt anonyme Meckermeldungen kommen, die sollten wir getrost ignorieren. Im Gegensatz zu den Fotos sind diese Meinungen irrelevant. Professionelle Fotografen holen sich auch höchst selten bis nie eine Unterschrift, das machen nur verängstigte Amateure oder "Fotografen", die Profi spielen. Es ist ausreichend, die Rechtslage zu kennen und einzuhalten. --M@rcela 16:38, 18. Feb. 2019 (CET)
Das mag eine Einschätzung aus der Sichtweise und Rechtsprechung in Österreich so sein. Wir müssen hier jedoch deutsches Recht beachten. Eine Bitte: Bitte freundlich bleiben. Danke. --178.11.14.107 21:57, 18. Feb. 2019 (CET)
Wieso das deutsche Kunsturhebergesetz »aus der Sichtweise und Rechtsprechung in Österreich« sein soll, darf mir vermutlich ein Rätsel bleiben.
Ansonsten würde ich so langsam empfehlen, woanders weiter zu trollen, die Argumente dürften ausgetauscht sein. Die Verwendung und Veröffentlichung auf Wikipedia bzw. Commons ist hier klar rechtlich in Ordnung, und kein professioneller Sportfotograf holt sich eine »individuelle Einverständniserklärung der abgebildeten Sportler« oder deren Eltern ein. Das ist ja schon rein praktisch in aller Regel nicht möglich. Ich stelle mir gerade das Gesicht von Arjen Robben vor, wenn ich ihn während eines Bundesligaspiels nach einer Fotofreigabe frage. Also bitte spiel(t) nun woanders weiter, werte(r) anonyme(r) Nutzer! --Stepro (Diskussion) 22:52, 18. Feb. 2019 (CET)
@Stepro: Hast du solche Bestätigungen, die Wikipedia und Commons als journalistisch einschätzen? Das wäre dann für Recherchearbeit ein neues hilfreiches Argument. --Quedel Disk 23:27, 18. Feb. 2019 (CET)
Auf die Schnelle finde ich nur das Urteil des LG Berlin aus dem letzten Jahr. Ich meine aber, da müssten noch zwei andere mit ähnlichem Tenor existieren. --Stepro (Diskussion) 00:05, 19. Feb. 2019 (CET)
Falls du es irgendwann findest @Stepro: wäre schön. Das obige bezieht sich nur darauf, dass wir hier journalistische Grundsätze auch anwenden müssen, obwohl WP kein journalistisches "Produkt" ist. --Quedel Disk 17:12, 20. Feb. 2019 (CET)

Inzwischen ist die Diskussion bis zu uns in den Verein gekommen. Nach ersten Gesprächen mit einigen Eltern der abgebildeten Kinder: Eine Abbildung hier bei Wikipedia ist nicht gewünscht.--2001:16B8:5714:7600:80A1:F87F:312A:D8B4 10:31, 24. Feb. 2019 (CET)

zulässig ist sie trotzdem, das ist hier durchgekaut. Wobei sich für mich freilich der Sinn nicht erschließt, dutzendweise Bilder von aktuell lexikalisch irrelevanten Nachwuchssportlern auf Commons zu lagern. Sicher ist es in einigen Jahren nett, ein solches Bild aus den Jugendjahren zu haben, wenn einer dieser Nachwuchssportler unsere die Relevanzhürde genommen hat, aber es steht zu befürchten, dass das die wenigsten der abgebildeten Kinder und Jugendlichen schaffen. Lexikalisch sind die Bilder momentan daher ziemlich nutzlos, sie wären meiner Meinung nach besser auf den heimischen Festplatten der Fotografen gelagert, bis sich eine lexikalische Verwendbarkeit ergibt. Schwimmsportartikel kann man auch mit erwachsene Sportler bebildern. -- .Tobnu 15:14, 24. Feb. 2019 (CET)
Bilder sind nur selten enzyklopädisch nutzlos. Es gäbe unzählige Möglichkeiten, wie man diese Bilder in den unterschiedlichen Wikimedia-Projekten einsetzen könnte. Und das allein genügt, um sie auf Commons zu verwahren, genau dafür ist Commons ja da. -- Chaddy · D 16:10, 24. Feb. 2019 (CET)

Ich schließe das hier jetzt. Der Eindruck, dass hier nur eine oder mehrere Personen einer "Fotoagentur" anonym gegen Wikipedia-Fotografen rumstänkern wollen, drängt sich geradezu auf. Nach dem, was ich aus Hintergrundgesprächen weiß, ist deren Absicht alles andere als moralischer Natur.
Sollten tatsächliche Probleme beim Veranstalter auftauchen, so möge sich dieser hier bitte anmelden und verifizieren lassen. Oder noch besser gleich an das Supportteam mailen. --Stepro (Diskussion) 01:16, 25. Feb. 2019 (CET)

Nein, zumindestens ich bin Privatmensch und nicht in einer Fotoagentur tätig. Über das Knippsen bin ich nicht hinaus gekommen. Egal wer hier die Fotos hochlädt: Kinderfotos in dieser Menge gehören nicht ins Internet, solange keine explizite Einwilligung der Eltern vorliegt oder durch das KUG abgedeckt sind. Leider herrscht hier ein sehr rüder Umgangston. Vielleicht ist bei dem ein oder anderen abgebildeten Kind ein Elternteil mit juristischer Ausbildung dabei und kümmert sich um eine explizite Klarstellung des Falles. Die freundliche Bitte zur Entfernung wurde nun nachweislich ausgeschlagen. Mögen eure Kinder in der Zukunft auch nicht mit Name und Foto in der Wikipedia ohne eure Zustimmung auftauen. Ich würde es euch wünschen. In dem Sinne: Machts gut. Und danke für die Unterstützung der anderen Kommentare. Ich bin nicht alleine mit meiner Meinung und Rechtsauffassung. --188.96.178.144 23:08, 25. Feb. 2019 (CET)
Man ist selten mit einer bestimmten Meinung alleine. Aber das ist kein Indikator dafür, ob man auch Recht hat. Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig. -- Chaddy · D 23:37, 25. Feb. 2019 (CET)
Nachtigall, ich hör dich trapsen: Die Umsätze gehen seit über einem Jahr kontinuerlich zurück. Zuletzt sogar so deutlich, dass wir auf Veranstaltungen nicht mehr kostendeckend arbeiten können. - da stören natürlich Wikipedia-Fotografen gehörig, da man die Bilder kostenlos benutzen kann. Also müssen die irgendwie aus dem Netz verschwinden und die Fotografen möglichst von kommenden Veranstaltungen ausgesperrt werden. --89.144.209.18 23:27, 25. Feb. 2019 (CET)
+1 - eine "Fotoagentur", die selbst angibt, ohne Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftlich tätig zu sein (»Lohn oder Gehalt, von dem wir den Lebensunterhalt bestreiten können, beziehen wir nicht aus unserer Tätigkeit.«), sollte man eigentlich wegen unlauterem Wettbewerb bei der zuständigen Handwerkskammer melden. --Stepro (Diskussion) 23:44, 26. Feb. 2019 (CET)

Hallo zusammen, es gibt ein Gerichtsurteil vom BGH (vom 28.05.2013, Aktenzeichen: VI ZR 125/12) in einem ähnlich gelagerten Fall: Kind bei Sportveranstaltung fotografiert und in der Presse veröffentlicht. Eltern klagten auf Unterlassung. https://www.otto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/zur-zulassigkeit-der-bildberichterstattung-uber-die-teilnahme-eines-elfjahrigen-kindes-an-einer-sportveranstaltung-2013-07-30.html Der BGH urteilte, dass ein Schutzbedürfnis des Kindes besteht. Komplettes Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=64802&pos=37&anz=561&Blank=1.pdf Da es sich in dem geurteilten Falle um Fotos + journalistischer Begleittext handelt ist die Veröffentlichung des Fotos gerechtfertigt (Rechtsgüterabwägung). Da hier in dem diskutierten Wikipedia-Fall KEIN Begleittext vorhanden ist, der durch die Bilder illustriert wird ist von den Persönlichkeitsrechten des Kindes auszugehen. (zu dem Fall gibt es mehrere ausgearbeitete Berichte: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=28.05.2013&Aktenzeichen=VI%20ZR%20125/12). Liebe Grüße, eure T.M.--178.11.190.14 22:49, 26. Feb. 2019 (CET)

Ich empfehle die Urteilsbegründung einfach mal komplett zu lesen. Im Wesentlichen wird ausgeführt, dass private Momente auch während Sportwettkämpfen in der Regel nicht veröffentlicht werden dürfen, hier speziell die Interaktion der minderjährigen Sportlerin mit der prominenten Mutter (es handelt sich bei dem Verfahren immerhin um Caroline von Hannover). Weiterhin wird ausgeführt, dass bei einer sachlichen (!) Berichterstattung eine Veröffentlichung selbst bei so einem völlig unbedeutenden Regionalwettkampf zulässig ist. Es geht hier also nicht in erster Linie um den journalistischen Begleittext, sondern um die Abwägung sachliche Berichterstattung vs. Klatschpresse.
Für alle, die nicht nachlesen wollen: erfolglos verklagt wurde die "Revue" mit einem Boulevardartikel auf entsprechendem Niveau. Selbst hier, bei einem Artikel, in dem das Sportereignis nur als Mittel zum Zweck am Rande erwähnt wird, wurden die Fotos als zulässig eingestuft. Einer Verhältnismäßigkeitsabwägung bei einer Enzyklopädie statt einem bunten Klatschblatt sähe ich daher auch sehr gelassen entgegen.
(den Archivierungsbaustein habe ich erstmal wieder rausgenommen) --Stepro (Diskussion) 23:44, 26. Feb. 2019 (CET)
Hi. In der Begründung steht: "Das ist vorliegend nicht der Fall, denn die Fotos weisen einen ausreichenden Bezug auf das konkrete Ereignis auf und illustrieren einen Begleittext, der zumindest auch eine Berichterstattung über dieses Ereignis selbst liefert. Durch diese Art der Verwendung der Bildnisse werden die berechtigten Interessen der Klägerin nicht nennenswert beeinträchtigt.". Betonung liegt hier auf: "illustrieren einen Begleittext". Bei den Fotos hier auf Wikipedia gibt es keinen Begleittext, die die Fotos illustrieren. Liebe Grüße, eure T--2003:D7:B730:7E00:B176:21D2:7C20:803F 16:34, 10. Mär. 2019 (CET)
Aha. Du wählst also zusammenhanglos einen Satz aus der langen Urteilsbegründung aus, und legst auch gleich noch fest, worauf die Betonung liegt. Klar doch. Mir ist das hier inzwischen echt zu blöd, ich bin hier raus. --Stepro (Diskussion) 18:50, 10. Mär. 2019 (CET)
Quetsch: Auch wenn schon erledigt (hätte ich übrigens schon nach dem ersten Kommentar-Dutzend gesagt), doch noch a bisserl Senf von mir dazu:
Zu den meisten rechtschaffenen Kommentatoren hier hat es sich wohl leider noch nicht rumgesprochen, dass man Trolle nicht füttern sollte. Und so konnten Euch die IP-Trolle hier ziemlich ausgiebig durchs Gelände jagen, bis die ersten von Euch merkten, was eigentlich gespielt wird. Wahrscheinlich haben auch etliche von euch den gleichen Fehler gemacht, wie ich, nur gelesen, ggf geantwortet und die Bilder gar nicht angeguckt. Ich habe letzteres erst ganz zum Schluss getan und musste laut über die hier sogenannten Personenfotos lachen. Bei 377 der ersten 400 Fotos (weiter zu gucken und zu zählen war mir die Zeit zu schade) sieht man nur eine Badekappe, darunter eine spiegelnde oder getönte Schwimmbrille plus Null bis zwei Arme/Hände, ab und zu eine Schulter, das ganze meist noch "verpixelt" durch wild spritzendes Wasser. Da muss man schon treu glauben was drunter steht, erkennbar ist da niemand, z.B. als Fahndungsfoto denkbar ungeeignet… Senf Ende--Ciao • Bestoernesto 03:29, 11. Mär. 2019 (CET) Quetsch Ende

Und ich denke, hier sind genug Gedanken, Empfehlungen und Meinungen getauscht worden. Es kommt nichts Neues. Daher :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wilhelm (Diskussion) 20:16, 10. Mär. 2019 (CET) Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:16, 10. Mär. 2019 (CET)

OLG-Urteil zu Innenaufnahmen

Moin, kein Urteil zum Urheberrrecht, aber eine Konstellation, die immer mal wieder hier aufschlägt: Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines Pachtobjekts vom OLG Frankfurt am Main.

„Leitsatz: Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet.“

Ich habe mir jetzt nicht das gesamte Urteil durchgelesen. Falls es ein hier nicht weiterführender Spezialfall sein sollte, kann der Abschnitt gerne wieder entfernt werden. — Raymond Disk. 08:52, 27. Feb. 2019 (CET)

Es ist für WLM und unsere Denkmallisten schon interessant. Die wichtige Begründung finde ich hier. Das heißt selbst bei Fotografiererlaubnis muss der konkrete Zweck der Fotografie und die weiterführende Nutzung bereits angelegt sein, sofern man sich nicht auf Panoramafreiheit beruft:

„Werden die Bilder entgegen dem Willen des Eigentümers verwertet, steht diesem ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Die gewerbliche Verwertung solcher Fotografien bedarf selbst dann einer ausdrücklichen Erlaubnis des Grundstückseigentümers, wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung der Gebäudeaufnahmen gestattet hat. […] Wer danach Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes, das nicht frei zugänglich ist, gewerblich herstellt und verwertet, macht sich dabei nach natürlicher Betrachtung einen fremden Vermögenswert nutzbar.“

Urteil, II 2c
Wäre doch was für unsere Urteilssammelseite? --Quedel Disk 16:47, 27. Feb. 2019 (CET)

PDM seitens des*r Rechteinhabers*in

Irgendwelche Ideen dazu??? --Habitator terrae 20:31, 26. Feb. 2019 (CET)

Ich verstehe nur Bahnhof, aber das ist im Fall dieses Commons-Benutzers nicht das erste Mal. --Gnom (Diskussion) 10:53, 27. Feb. 2019 (CET)
Vieleicht bringen die Antworten auf c:COM:VP#PDM by rightholder mehr Aufklärung? --Habitator terrae 15:11, 27. Feb. 2019 (CET)
Es ist nochmal eine eigene Lizenz, nicht CC0. Auf Commons habe ich keinen Baustein dafür gefunden, ersatzweise passt denke ich commons:Template:PD-author zusammen mit commons:Template:Flickr-no known copyright restrictions.
Des Weiteren schließe ich mich Gnom an: Der betreffende Commons-Admin ist einer der Gründe, weshalb ich Commons nicht mehr uneingeschränkt empfehlen kann. Auch in diesem Fall schafft er mal wieder unnötig Probleme, wo keine sind. -- Chaddy · D 15:27, 27. Feb. 2019 (CET)

@Chaddy, Gnom: Können wir uns darauf einigen, dass "per c:COM:PDM" nicht für lokale Uploads gilt, sofern diese von einem*r Rechterinhaber*in, außerhalb der Wikipedia, gesetzt wurde? Könnten wir dafür eine Vorlage schreiben? Habitator terrae 19:26, 27. Feb. 2019 (CET) Hier schon mal ein Entwurf -- 19:57, 27. Feb. 2019 (CET)

Das Thema kommt auf Commons immer wieder auf; eine ausführliche Diskussion liegt noch gar nicht so lange zurück... Das Problem auf Commons ist also: Die "Creative Commons Public Domain Mark" ist nicht für Freigaben durch den Urheber bzw. Rechteinhaber vorgesehen, sondern soll ein Instrument für Institutionen sein, fremdes Material mit einer Kennzeichnung zu versehen, dass es ihres Wissens gemeinfrei sei. Wer eigene Werke bzw. Werke, an denen er die Rechte hat, freigeben will, soll dafür nicht die PDM benutzen, sondern z.B. CC-zero. Soweit die Theorie. Einige Commons-Nutzer sind nun der Ansicht, dass die Verwendung von PDM durch den Rechteinhaber so kreuzfalsch und auch unsicher sei (weil die Absicherungen der CC-zero oder des Commons-Bausteins PD-author fehlen), dass man solches Material auf Commons unmöglich akzeptieren könne. Wie man in der von mir verlinkten Diskussion vom November sieht, ist da schon nicht nur ein Einzelner auf einem Kreuzzug oder so. Die Diskussion verlief zwar ohne wirkliches Ergebnis im Sand, ich hatte mir aber damals überlegt, die Idee von Alexis Jazz aufzunehmen, "a proposal to accept Flickr PD-mark as PD-author when the uploader would clearly also be the copyright holder (possibly without the fallback and only for countries that don't require the fallback)". Also vorzuschlagen (als RfC, ein "Meinungsbild"), dass man auf Commons künftig auch Bilder mit Public Domain Mark von flickr akzeptiert, wenn der Uploader offensichtlich der Rechteinhaber ist. War mir bis jetzt aber zu aufwendig, das anzugehen, man hat ja auch noch anderes zu tun... Gestumblindi 22:07, 27. Feb. 2019 (CET)

PS: Auch die ursprünglich intendierte Verwendung der "Creative Commons Public Domain Mark" wird auf Commons nicht gerne gesehen, siehe dazu ebenfalls die verlinkte Diskussion... der FlickreviewR-Bot markiert solche Dateien als ungenügend lizenziert. Die Idee dahinter ist, dass man auf Commons will, dass gekennzeichnet wird, warum eine Datei PD sein soll. Gestumblindi 22:11, 27. Feb. 2019 (CET)

Siehe PDM_FAQ. Wesentlicher Inhalt stehet dazu gleich am Anfang, daraus zitiert: The PDM is not a legal instrument like CC0 or our licenses; there is no accompanying legal code or agreement. It should only be used to label a work that is already free of known copyright restrictions around the world, typically very old works. It should not be used to attempt to change a work’s current status under copyright law, or affect any person’s rights in a work. -> Konkret auf die oben stehende Frage bezogen: Die Aufnahme c:File:Karl Nehammer.jpg ist lt. Angaben aus dem Jahr 2018 und hat, mit den Angaben auf FlickR, keine für uns gültige Lizenzangabe. Bei fehlender expliziter Lizenzangabe und fehlenden weiteren Infos dazu ist von "Alle Rechte vorbehalten" auszugehen.

PDM kann im Prinzip von jeder Person welche meint das Werk sei aus welchen Gründen auch immer gemeinfrei, ohne Angabe von weiteren Gründen/Infos einfach so vergeben werden - das ist im Prinzip "nicht viel wert". Eine gültige Lizenz setzt unter anderem vorraus, dass diese vom Rechteinhaber erteilt wird. Meiner Meinung ist PDM überflüssig (warum auch immer das erfunden wurde) und wie im Fall FlickR, verwirrend da von vielen Rechteinhaber das mit CC0 verwechseln.

Wenn der exklusive Rechteinhaber mit "PDM" sein Werk markiert, erteilt er keine Lizenz wie CC0 - so keine weiteren Infos vorliegen. Ob man da pauschal den rechtlich wackligen Weg mit Annahme eines Art "Irrtums" seitens Rechtinhaber annehmen darf, wie es auf der commons-Diskussion dazu angesprochen wurde und als die Idee von Gestumblindi mit einem RfC dies als Regel für uns "abzusichern", ist meiner Meinung eher fraglich. Im Einzelfall und nach Detailprüfung der Umstände mag dieses Vorgehen vertretbar sein, pauschal und allgemein könnten wir uns damit (sehr viele) URVs einhandeln wenn einfach "wahllos" alle von irgendwelchen Dritten mit PDM markierten Dateien als CC0 angenommen werden.--wdwd (Diskussion) 12:00, 28. Feb. 2019 (CET)

Im konkreten Fall wurde die Datei aber von der European People's Party auf Flickr hochgeladen. Wir können davon ausgehen, dass die die Verwertungsrechte an der Datei haben und deshalb eine dem entsprechende Freigabe auch erteilen können. Deshalb mein Vorschlag von oben commons:Template:PD-author zusammen mit commons:Template:Flickr-no known copyright restrictions zu verwenden, das würde dem wohl am ehesten entsprechen. -- Chaddy · D 15:06, 28. Feb. 2019 (CET)
So hatte ich auf Commons ja auch argumentiert (dass die Absicht zur Freigabe deutlich genug wird), aber man will halt anscheinend eine "richtige" und keine formal zweifelhafte Freigabe, d.h. es war im damals diskutierten Fall auch nicht durchzusetzen, PD-Mark durch den Urheber mit PD-author gleichzusetzen. Gestumblindi 21:01, 1. Mär. 2019 (CET)
Natürlich ist klar, dass PDM, nicht das selbe ist wie PD-author, dafür wäre eine eigene Vorlage nötig. Habitator terrae 21:05, 1. Mär. 2019 (CET)
und § 914 ist zu beachten. Habitator terrae 16:22, 28. Feb. 2019 (CET)

CC-0 auf Commons

Ab jetzt gibt es CC-0 für Bildbeschreibungen auf Commons nicht nur durch die Hintertür, sonder offiziell. Screenshot zeigt einen Übersetzungsfehler, siehe unten.

Zur Information: Lang lebe CC-0 ohne Copyleft!!!

Allein aus Trotz würde ich Vorschlagen die Datenbank der Wikipedia unter die Doppellizenz ODbL+CC BY-SA 4.0 (da CC-3.0 Datenbanken nicht schützt) zu stellen. --Habitator terrae 21:42, 15. Feb. 2019‎ (CET)

CC-0 gehört verboten. Die Grundidee freier Lizenzen, die Viralität wird unterlaufen. Aber stattdessen hat man GFDL verboten. --M@rcela 21:53, 15. Feb. 2019 (CET)
OK: Abwandlung: Vierfachlizenz ODbL+CC BY-SA 4.0+GFDL+GPL --Habitator terrae 21:57, 15. Feb. 2019 (CET)
Ach stellt euch nicht so an. Wo seht ihr denn die Schöpfungshöhe in Bildbeschreibungen und anderen Metadaten der Dateien? Das ist doch nur eine Klarstellung. Und es ist auch gar nicht anders möglich, denn andernfalls wäre die Nutzung von Commons als Datenbank unmöglich. Stellt euch mal vor, jeder könnte "seine" Metadaten unter seine Lieblings-Lizenz mit Copyleft stellen. Wie sollte denn dann eine übergreifende Auswertung möglich sein? Die Foundation hat da nur das ohnehin Offensichtliche verdeutlicht. Und ihr fangt an zu zetern. Grüße --h-stt !? 15:49, 18. Feb. 2019 (CET)
+1 Entweder die Bildbeschreibung hat keine Schöpfungshöhe, oder sie ist keine reine Inhaltsbeschreibung. Es gibt nicht allzuviele Varianten, wie man den Inhalt eines Bildes kurz beschreiben kann. Wenn man da 10 Leute eine schreiben lässt, sollten 10 sehr ähnliche Ergebnisse herauskommen. Damit nicht schutzfähig. --Stepro (Diskussion) 00:31, 19. Feb. 2019 (CET)
Datenbankwerk gibs es leider --Habitator terrae 17:41, 20. Feb. 2019 (CET)
Und Beschreibungen können durchaus eine SH haben, auch wenn das meistens nicht der Fall ist. Da automatisch CC-0 dranzupappen, ist eine Frechheit. --M@rcela 17:42, 20. Feb. 2019 (CET)
Oder eine sinnvolle Klarstellung. --Stepro (Diskussion) 19:10, 20. Feb. 2019 (CET)
Dass die Datenbank als solche geschützt ist, wird doch auch nicht bestritten. Auch eine Datenbank mit lauter gemeinfreien Inhalten ist als solche geschützt. Aber darum geht es hier nicht. --Stepro (Diskussion) 19:10, 20. Feb. 2019 (CET)
So ist das nicht zu verstehen: Wir investieren viel Freizeit in die Datenbank der gemeinfreien Bildbeschreibungen. Dabei erklären wir jedes mal, dass wir die Inhalte der Datenbank auf das daraus resultierende Recht verzichten (CC-0). Da wir nun jedes mal auf dieses Recht verzichtet wird aus nichts, nichts. Trotzdem ist das, wie du schreibst, einfach nur eine Klarstellung, da CC-3.0 sowieso eine Verzichtserklärung für Datenbanksrechte beinhaltet. Habitator terrae 19:19, 20. Feb. 2019 (CET)
Ich fürchte Du verstehst da etwas falsch. Der Schutz der Datenbank hat absolut nichts mit dem Schutz ihrer Inhalte zu tun.
In § 4 UrhG heißt es: "Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt." (Hervorhebung von mir)
Es ist für den Schutz der Datenbank komplett unerheblich, unter welcher Lizenz die Daten darin stehen - und umgekehrt. Und tatsächlich wurde diese Datenbank nicht von denjenigen erstellt, die sie mit Inhalten füllen. Inhalte und DBS sind strikt getrennt zu betrachten.
Im Übrigen ist die Schutzfrist für Datenbanken vermutlich sehr unbekannt: Die gilt nach § 87 d UrhG nur bis 15 Jahre nach Veröffentlichung der Datenbank. Damit läuft die Schutzfrist der Datenbank Wikimedia Commons sowieso Ende dieses Jahres ab. --Stepro (Diskussion) 20:49, 20. Feb. 2019 (CET)
@Stepro: Also CC-0 ist nicht die Beendung des Schutzrechtes, sondern ein Genehmigung der Nutzung ohne Einschränkungen. Da die Erstellung der Datenbank zum großen Teil nur aus den Bildbeschreibungsbeiträgen besteht und die Nutzung dieser ohne Einschränkungen erlaubt ist, ist auch die Nutzung der Erstellung und damit der Datenbank ohne Einschränkungen erlaubt.
Bezüglich des Schutzrechtes von zukünftigen Datenbanken, die zusammen mit den fast 15 Jahre alten Teil der gesamten Wikimedia Commons sind, dürfte wohl klar sein, dass sie Schutz genießen würden. Das Schutzrecht des Duden ist auch nicht 70 Jahre nach Tod der Gründer abgelaufen. Habitator terrae 21:07, 20. Feb. 2019 (CET)
Nein. Absolut falsch. Du verstehst mich nicht. Und ich weiß nicht mehr, wie ich es noch anders erklären könnte. Ein letzter Versuch:
Es gibt eine Datenbank. Was darin gespeichert wird, ist erst einmal völlig unerheblich. Diese Datenbank ist als Struktur geschützt. Sie wird in der Regel von Programmierern und Gestaltern entworfen und erstellt. Dieser Schutz hat absolut nichts mit dem Inhalt der Datenbank zu tun, sie könnte genauso gut auch leer sein. Es geht hier wie in § 4 beschrieben um Auswahl und Anordnung der Inhalte, nicht um die Inhalte selbst.
Es gibt Daten, die von anderen Personen als den Datenbankerstellern (=Programmierern) in diese eingenfügt werden. Ob und wie diese Daten geschützt sind, hat absolut nichts mit dem Schutz der Datenbank als solche zu tun.
Du irrst also in dem Punkt "Da die Erstellung der Datenbank zum großen Teil nur aus den Bildbeschreibungsbeiträgen besteht" - die Erstellung der Datenbank besteht aus Tabellenstrukturen, Relationen, Frontends zur Nutzung. Das ist der Schutz der Datenbank. Die urheberrechtliche Frage der Inhalte hat damit nichts zu tun und ist komplett getrennt zu betrachten. Diese Inhalte (Bildbeschreibungen, Geokoordinaten, andere Metadaten, Fotos etc.) sind bei Commons z. B. völlig unterschiedlich geschützt: gemeinfrei, CC-0, CC-BY-SA, GFDL, ArtLibre, ....
Zum Duden: Natürlich genießt jede neue Ausgabe neuen Schutz. Der Vergleich passt nicht. --Stepro (Diskussion) 22:38, 20. Feb. 2019 (CET)
@Stepro: Das Datenbdekherstellerrecht schützt beispielsweise nicht nur die Struktur. Und bezüglich der Struktur: Die ändert sich auch über die Jahre. --Habitator terrae 16:22, 21. Feb. 2019 (CET)

@Habitator terrae, Ralf Roletschek, H-stt, Stepro: Ich sehe eure Diskussion hier erst jetzt; wie auf Commons diskutiert, handelte es sich bei dem Text, der hier als Screenshot abgebildet ist, um einen Übersetzungsfehler. CC-0 soll auf Commons nicht etwa für die Beschreibungen eingeführt werden (für diese gilt nach wie vor die CC-BY-SA), sondern nur für das neu eingeführte Feature der "captions", der einzeiligen Bildlegenden, die es nun als "strukturierte Daten" zusätzlich zu den Bildbeschreibungen gibt. Leider hatte im translatewiki, von dem die Mediawiki-Übersetzungen kommen, jemand "captions" fälschlich als "Beschreibungsbeiträge" übersetzt, was zu dieser Verwirrung geführt hat. Ist nun korrigiert. Die "captions" sollen die Bildbeschreibungen (die sehr ausführlich sein können und alles enthalten sollen, was zum Verständnis des Bilds nötig ist, gerne auch Details) nicht ersetzen, sondern als in der Länge auf 255 Zeichen beschränkte "Label" fungieren, sozusagen. Gestumblindi 22:10, 20. Feb. 2019 (CET)

Danke für die Info. --M@rcela 22:16, 20. Feb. 2019 (CET)
In diesem (wo auch immer genutzten Feld) kann man auch mit der CC-0 leben. In der normalen Bildbeschreibung fände ich es schwierig: Immerhin gibt es auch einige Dateien (bzw. Scans), deren Inhalt nochmal als Klartext in der Bildbeschreibung steht. Da kann man nicht von "hat eh keine SH und damit ist CC0" sprechen. --Quedel Disk 22:36, 20. Feb. 2019 (CET)
@Gestumblindi:: Kannst du dann bei der Gelegenheit auch dafür sorgen, dass ein anderer Übersertungsfehler behoben wird? Im Upload Wizard werden Dateiname und die neuen Captions mit "title" bezeichnet, so dass der Begriff doppelt vorkommt. Grüße --h-stt !? 15:24, 21. Feb. 2019 (CET)
@H-stt: Mein Mediawiki-Edit auf Commons war eine "Feuerwehrübung", da es Tage dauert, bis korrigierte Übersetzungen aus dem Translatewiki ankommen. Im Translatewiki selbst bin ich nicht aktiv, darum werden sich andere kümmern müssen (hier liegt nun m.E. auch kein "Notfall" mehr vor), aber ich habe deinen Hinweis gerade in der Commons-Diskussion angesprochen. Gestumblindi 01:26, 24. Feb. 2019 (CET)
Danke für den Hinweis, @Gestumblindi. Ich habe eben den von Herzi Pinki schon einmal geänderten Text für den Titel (den, der ursprünglich „Beschreibungsbeiträge“ enthielt) an die Überschrift angepasst, wie sie dann auf den Dateiseiten erscheint. Wer eine bessere Idee hat, wie man das unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks korrekt übersetzen kann, immer her damit oder gleich selber verbessern. Die Seiten, die es zu beachten gilt, sind:
@H-stt: Wo soll eine Dopplung auftreten? Wenigstens in den 3 verlinkten kurzen Texten komm kein „title“ vor. Ich nutze den Wizard eigentlich nicht, kann man das sehen, bevor der Upload wirklich beginnt?
— Speravir – 23:16, 25. Feb. 2019 (CET)
Ping nach Korrektur @Herzi Pinki. — Speravir – 23:18, 25. Feb. 2019 (CET)
@Speravir: Ja, du kannst den Upload Wizard bis zu diesem Punkt ausprobieren, ohne dass ein Bild dann wirklich hochgeladen wird. Zwar ist das Hochladen des Bildes der erste Schritt, es landet dann aber nur in einem Zwischenspeicher, aus dem es wieder gelöscht wird, wenn du den Vorgang (Eingabe der Beschreibung etc.) nicht abschliesst. - Mir gefällt das Wort "Kurzbeschreibungen" durch seine Nähe zu "Beschreibung" nicht so. Eine "caption" ist eigentlich halt schon eine Legende, das ist die korrekteste Übersetzung... Übrigens muten wir den Nutzern mit dem Wizard inzwischen ja etwas viel zu, indem wir sie gewissermassen auffordern, ihre hochgeladenen Daten gleich dreimal zu beschreiben: Einerseits soll ja schon der Dateiname nicht bloss ein solcher sein, sondern wird als "Bildtitel" bezeichnet mit der Aufforderung, einen "eindeutigen und beschreibenden Titel" zu vergeben; dann kommt die "caption", im Moment als "Titel" bezeichnet, als eine "einzeilige Erklärung", welche "die relevantesten Informationen" enthalten soll; und dann haben wir noch die "Beschreibung"! Aber das ist ein anderes Thema, das ich wohl bei Gelegenheit auf Commons ansprechen werde. Gestumblindi 23:27, 25. Feb. 2019 (CET)
@Gestumblindi: Was man sich doch als erstes fragen muss, ist, wofür sollen diese Kurztexte, die als strukturierte Daten eingefügt werden, dienen. Dann erst kann man sinnvoll eine vernünftige Übersetzung finden. Caption kann eben nicht nur „Legende“ bedeuten, sondern unter anderem „Titel“. Und für contribution gibt es ebenso ziemlich viele Möglichkeiten (ich dachte zunächst an „Mitwirkung“, aber das passt nicht). — Speravir – 23:45, 25. Feb. 2019 (CET)
Nunja, es kommt auf den Kontext an, ja. Wir sollten versuchen, die drei Arten von "Beschreibung", die unterschiedlichen Zwecken dienen, möglichst gut auseinanderzuhalten und damit auch Benennungen zu wählen, die einander nicht zu sehr ähneln. Schon der Dateiname wird als "Titel" bezeichnet - ein zweiter "Titel" wäre da sehr verwirrend. Wobei ich auf Commons schon geschrieben habe, dass ich es komisch finde, dass die Benutzer (auch im englischen Original) nicht direkt darüber informiert werden, dass es beim sogenannten "Titel" eigentlich um den Dateinamen geht. Aber da könnte man natürlich nicht nur die deutsche Übersetzung anpassen, die schliesslich immer noch eine Übersetzung und keine Verbesserung sein soll. Gestumblindi 23:50, 25. Feb. 2019 (CET)
Ich habe es auch hier erwähnt: Es ist grundsätzlich keine gute Idee, den Dateinamen als Titel zu bezeichnen. Die CC-Lizenzen verlangen die Nennung des Titels, sofern vorhanden. Der Dateiname ist aber nicht der damit gemeinte Werktitel, da hat es schon immer Verwirrungen gegeben. -- Herby 22:10, 2. Mär. 2019 (CET)

Angemessene Lizenz für eigene Fotos

Ich habe von einer Landeskulturstiftung eine Fotogenehmigung erhalten, die folgende Vertragsbedingungen enthält:

  • ausschließliche Veröffentlichung in der Wikipedia
  • möglichst den Hinweis „mit freundl. Genehmigung der Kulturstiftung“ aufnehmen
  • das Recht am Bild liegt bei mir
  • die Kulturstiftung erhält ein Belegexemplar der Fotoaufnahmen zu Archivzwecken

Die Fotos sind hochauflösend und detailreich. Welche Lizenz vergebe ich für die Fotos auf Commons? Ich neige zu cc-by-nc-sa-3.0. Habe ich damit alles berücksichtigt (oft sehe ich an Beispielen, daß „nc“ nicht vergeben wird - fände es aber ungerecht, wenn nicht-kommerzielle Arbeit kommerziell verwertet wird)? Auch wichtig für mich: wie übergibt man ein „Belegexemplar der Fotoaufnahmen zu Archivzwecken“ an die Kulturstiftung? Sollten es nur die Fotos sein, die auf Commons hochgeladen wurden (oder alle überhaupt, wovon viele ja auch Schrott sind)? Ich würde die Fotos dann in relativ geringer Auflösung, bildschirmoptimiert, übergeben und die Links zu Commons beifügen. Muß ich darüberhinaus etwas beachten? --Protesus (Diskussion) 12:14, 26. Feb. 2019 (CET)

Hallo Protesus, wenn die Bilder nur für eine "ausschließliche Veröffentlichung in der Wikipedia" freigegeben sind, können wir sie nicht verwenden. Wikipedia ist ja die freie Enzyklopädie, was bedeutet, dass alle Inhalte auch für Dritte zu beliebigen (auch kommerziellen) Zwecken weiternutzbar sind und sein müssen. Deswegen akzeptieren wir auf Commons keine NC-Lizenzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:24, 26. Feb. 2019 (CET)
Was ist denn der Gegenstand deiner Fotografien? Anscheinend etwas, was im Eigentum der "Landeskulturstiftung" ist, oder über das sie verfügen darf. Ob diese Landeskulturstiftung neben dem Besitz auch über das Urheberrecht an diesen Gegenständen verfügt, was begreiflicherweise im Falle einer z.B. Pablo Picasso-Plastik nicht der Fall wäre, das ist dann schon die nächste Frage, aber in dem Fall wäre deine CC-3.0-Lizenz auch nicht viel Wert. Und so könnten sich noch ein paar Fragen ergeben. --Goesseln (Diskussion) 15:14, 26. Feb. 2019 (CET)
Danke für beide Antworten. Daß NC-Lizenzen auf Commons nicht akzeptiert werden ist nachvollziehbar. Aber wofür/von wem werden sie dann genutzt - eine Daseinsberechtigung müssen sie doch haben? Mein Gegenstand sind 500 Jahre alte Skulpturen. Meine Frage bleibt: welche Lizenz wäre in dem Fall angemessen? --LGvProtesus (Diskussion) 09:58, 27. Feb. 2019 (CET)
Hi Protesus, ich würde die Lizenz CC BY-SA 4.0 für die Fotos vorschlagen. Es wäre schön, wenn du die Kulturstiftung davon überzeugen könntest. An den Fotos stünde dann "Foto: Kulturstiftung, CC BY-SA 4.0". Zu deiner anderen Frage: Der Anwendungsbereich der NC-Lizenzen ist in der Tat klein, insbesondere weil sie auf Wikipedia nicht genutzt werden. --Gnom (Diskussion) 10:55, 27. Feb. 2019 (CET)
-Gnom, fehlt bei deinem Textvorschlag "Foto: Kulturstiftung, CC BY-SA 4.0" nicht der Name des Fotografen? Soweit ich verstanden habe, hat Protesus die Fotos angefertigt. — Raymond Disk. 11:02, 27. Feb. 2019 (CET)
Achso, dann hatte ich das falsch verstanden. Stimmt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:41, 27. Feb. 2019 (CET)
Danke für den konkreten Hinweis auf CC BY-SA 4.0. Im Vertrag zur Fotogenehmigung steht „Der Vertragspartner ist bestrebt, an geeigneter Stelle «Mit freundlicher Unterstützung der Kulturstiftung» aufzunehmen“. Nach derzeitigem Stand würde ich im Formular Datei hochladen im Feld „Urheber“ meinen tatsächlichen Namen eintragen, im Feld „Weitere Informationen“ vertragsgerecht „Mit freundlicher Unterstützung der Kulturstiftung“ hineinsetzen und im Feld „Lizenz“ dann „Eigenes Werk, Creative Commons CC-BY-SA-4.0“ auswählen (hier wird softwareseitig unterbunden, einen Namen dazuzusetzen). Wäre das korrekt? Und wie verhält es sich mit der Doppellizenz bzgl. GNU „Eigenes Werk, Doppellizensierung: GFDL und Creative Commons CC-BY-SA-4.0“ oder ist dies nur für Umsteiger von GNU auf Commons vorgesehen? --LGvProtesus (Diskussion) 10:15, 28. Feb. 2019 (CET)
Hallo @Protesus:. Die Doppellizenzierung ist eine standardmäßige Voreinstellung, die viele wählen. Du kannst ja beliebig viele verschiedene Lizenzen vergeben, daher ist die Doppellizenzierung möglich, aber nicht zwingend. Wenn also keine GNU FDL mit vereinbart wurde, dann lass sie weg. Ich persönlich würde den Hinweis auf die Kulturstiftung mit ins Urheberfeld reinnehmen, da das auch von den Bots mit ausgelesen wird und z. B. bei PDF-Dateien mit ausgegeben wird - das Feld "Weitere Informationen" wird außerhalb der Wikimedia-Gemeinschaft selten irgendwo angezeigt. Rein rechtlich ist dein Vorschlag aber (auch) korrekt. Im Übrigen kannst du bei der Commons-Vorlage Template:Cc-by-sa-4.0 mit dem Parameter |1= den Urhebernamen bzw. die gewünschten "Credits" direkt in der Lizenz mit anzeigen lassen. --Quedel Disk 15:56, 28. Feb. 2019 (CET)

Hallo Protesus, nur zur Sicherheit, damit das nicht untergeht oder falsch verstanden wird: Die Vertragsbedingung "ausschließliche Veröffentlichung in der Wikipedia" ist nicht erfüllbar. --Stepro (Diskussion) 16:10, 28. Feb. 2019 (CET)

Beziehungsweise: du, Protesus, kannst dich zwar durchaus an diese Vertragsbedingung halten (sofern man Wikimedia Commons und die Wikipedia als gleich betrachtet, was streng genommen auch nicht stimmt), aber anschließend kann jeder die Bilder von dort nehmen und unter Einhaltung der Lizenzbedingungen beliebig weiter veröffentlichen und auch kommerziell nutzen, und niemand kann das verhindern. --Neitram  15:46, 7. Mär. 2019 (CET)
»und unter Einhaltung der Lizenzbedingungen beliebig weiter veröffentlichen und auch kommerziell nutzen, und niemand kann das verhindern« - doch! Und zwar die Landeskulturstiftung , da ihre AGB / ihr Vertrag nicht eingehalten wurde. Siehe REM-BGH-Urteil. Die Landeskulturstiftung hat einen Unterlassungsanspruch gegen Protesus und Wikimedia, wenn sie die Veröffentlichung unter Freier Lizenz nicht genehmigt hat. Und sie kann gegen evtl. Nachnutzer vorgehen. Alles analog zum REM. --Stepro (Diskussion) 18:12, 7. Mär. 2019 (CET)
Ein Unterlassungsanspruch gegen Wikimedia bzgl. dieses Falls wurde noch nicht richterlich festgestellt (die Klage gegen WMF war nur wegen der Reproduktionen.) Habitator terrae 18:23, 7. Mär. 2019 (CET)
Meine Güte, das ist doch Filibusterei vom Schlimmsten. Was ist am Leitsatz des BGH-Urteils »Fertigt der Besucher eines kommunalen Kunstmuseums unter Verstoß gegen das im privatrechtlichen Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirksam vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke an und macht er diese Fotografien im Internet öffentlich zugänglich, kann der Museumsträger als Schadensersatz die Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet verlangen.« denn so schwer zu verstehen? Ja, der Prozess gegen die WMF wurde ausgesetzt, bis der BGH entschieden hat und meines Wissens noch nicht wieder aufgenommen. Erwartest Du ernsthaft, dass das OLG das Urteil des BGH dazu abwartet, und anschließend genau gegenteilig entscheidet? Man muss die Realität auch irgendwann einfach mal akzeptieren. --Stepro (Diskussion) 18:48, 7. Mär. 2019 (CET)
@Stepro: Ein Vertrag in Form einer AGB ist ein Willenserklärung, aufgrund eines Verstoßes gegen so einen kann Schadensersatz verlangt werden. Aber die Wikimedia Foundation hat wohl kaum diesen durch einen Besuch im Museum abgeschlossen.
Bezüglich des Rechtsstreit mit der WMF und der Reproduktionen hat der BGH schon endschieden, hat das Museum auch bezüglich der anderen Bilder geklagt? --Habitator terrae 19:05, 7. Mär. 2019 (CET)
Ach, es ging ja "nur" noch um die Nichtzulassungsbeschwerde, richtig. Danke, den Beschluss vom letzten Monat hatte ich noch nicht mitbekommen.
Das ändert aber doch absolut nichts am Sachverhalt: Der fotografierende Wikipedianer hat keine Erlaubnis, die Fotos unter Freier Lizenz zu veröffentlichen. Tut er es dennoch, hat das Museum / die Stiftung / whatever einen Unterlassungsanspruch. Das kann man einfach auch mal akzeptieren, statt sich immer wirrere Konstruktionen auszudenken, wie denn irgendjemand die Fotos unerlaubterweise doch noch veröffentlichen könnte. --Stepro (Diskussion) 19:41, 7. Mär. 2019 (CET)

Collective licensing with an extended effect

Entshuldigt, dass ich hier mit einer weiteren Frage zum EU-Reform-Komplex störe, die zwar mit Urheberrecht, aber nicht mit Wikipedia zu tun hat. Wenn es garnicht passt, dann vielleicht woanders zu diskutieren? Aber hier ist das Fachpublikum... Jedenfalls brennt mir diese Frage gerade unter den Nägeln.

Zu Artikel 13 wurde in der Debatte häufiger die Frage gestellt, wie die in Artikel 13 §1 geforderte allgemeine Lizenzierung von allem von jedem durch die Plattformbetreiber überhaupt funktionieren soll. Schließlich sind ja - gerade im Internet - die allermeisten Urheber garnicht Mitglied in Verwertungsgesellschaften o.Ä., also wie soll man von allen denen lizenzieren? Und nun erwähnte jemand als Antwort nebenbei auch Artikel 9a, von dem ich bisher nicht gehört hatte. Der heißt Collective licensing with an extended effect und hat mich gleich im $1 erstaunt:

Member States may provide, as far as the use within their national territory is concerned and subject to safeguards provided for in this Article, that when a collective management organisation, which is subject to the national rules implementing Directive 2014/26/EU,in accordance with its mandates from rightholders, enters into a licensing agreement for the exploitation of works or other subject-matter such an agreement may be extended to apply to the rights of rightholders who have not authorised that collective management organisation to represent them by way of assignment, licence or any other contractual arrangement; or, with respect to such an agreement, the organisation has a legal mandate or is presumed to represent rightholders who have not authorised the organisation accordingly.

Das soll dann wohl das Lizenzierungsproblem bei Artikel 13 lösen. Aber das heißt doch: Eine VG kann Werke von Urhebern verwerten, die sie garnicht vertritt. Und zwar pauschal von allen, die eine bestimmte Werkart produzieren. Das erscheint mir wie eine "Enteignung" der Nicht-VG-Mitglieder-Urheber zu Gunsten der VG und deren Mitgliegern. Ich kann mir zwar denken, dass ähnliches teils und in gewissen Bereichen (auch aus praktischen Gründen) schon praktiziert wird, aber so explizit kommt mir das ziemlich krass vor. In weiteren Teilen geht der Artikel dann darauf ein, unter welchen Umständen diese "Vereinnahmung" von Rechten möglich ist und dass der einzelne Urheber dem auch "easily and effectively" widersprechen können soll. Letzteres scheint mir in der Konsequenz für Artikel 13 dann wieder eine noch komplexere Katastrophe: VG vertritt alle Rechte für eine Werkart -> ein Urheber widerspricht dem -> Plattform will Werkart lizenzieren -> VG gibt Rechte außer für den einen Urheber -> Plattform macht dann was? Zum widersprechenden Urheber rennen und ihn nach Lizenz fragen? Fragen wie sie sein Werk ausfiltern wenn er keine gibt?

Geht Artikel 9a mit dieser Möglichkeit zur "Vereinnahmung" von Rechten weiter als bisheriges Recht oder war nur mir das bisher nicht bekannt? Wie sieht es mit der Wechselwirkung mit Artikel 13 aus? (@Gnom: ?) --Don-kun Diskussion 18:43, 26. Feb. 2019 (CET)