Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/05

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Skizze einer Fischaufstiegsanlage

Ich würde gerne eine Skizze (vgl. https://kraftwerk-moorburg.hamburg/kraftwerk-moorburg/fischtreppe-geesthacht/ Bild mit den Zahlen) in einem Artikel aufnehmen. Ist dort die Schöpfungshöhe gegeben?--Salino01 (Diskussion) 16:49, 4. Mai 2020 (CEST)

Ja, leider. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:02, 4. Mai 2020 (CEST)
Danke.--Salino01 (Diskussion) 17:12, 4. Mai 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Salino01 (Diskussion) 17:12, 4. Mai 2020 (CEST)

Moin allerseits. In dem Artikel hat der gute @Frosch11: zumindest einen Satz im Abschnitt Leben wörtlich von hier übernommen ("Ed Warren und seine Frau [...]"). Ich hab leider keine Ahnung, ob das schon als URV zählt oder nicht...wäre cool, wenn sich das jemand mit Ahnung mal anguckt. Beste Grüße --Meinichselbst (Diskussion) 12:09, 3. Mai 2020 (CEST)

Dürfte für eine URV zu wenig sein. Grüße --Oesterreicher12 (Diskussion) 20:12, 3. Mai 2020 (CEST)

Lieber @meinichselbst Wieso ich erst hier von dir höre, ist mir nicht bewusst. Du hättest mich auch gerne in der Diskussion des Artikels darauf hinweisen können ;). Nur mal so: nicht ohne Grund ist die Quelle der Webside auch im meinem Beitrag zu finden. Noch fragen? -> Diesmal dann in mein Diskusionssfeld! Gut? (nicht signierter Beitrag von Frosch11 (Diskussion | Beiträge) 19:51, 3. Mai 2020 (CEST))

Moin @Frosch11:, das Problem bei einem Hinweis in der entsprechenden Artikeldiskussion ist, dass fachkundige Leute, die sich z.B. hier aufhalten, das auf der Diskussionsseite nicht unbedingt mitbekommen. Daher hab ich die Frage hier gestellt und dich als Autoren erwähnt, damit du als entsprechender Autor zur Not konstruktiv mitdiskutieren kannst. Beste Grüße und damit:
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Meinichselbst (Diskussion) 17:48, 7. Mai 2020 (CEST)

Antwort: Okay, sorry das ich so frech wurde ;) Auch bei mir liebe grüße! Frosch11 (Diskussion) 19:00, 7. Mai 2020 (CEST)Frosch11

Hallo! Wäre es erlaubt dieses Logo ohne die obige Grafik und ohne 'Presseseite' hochzuladen? Weist es dann eine Schöpfungshöhe auf? VG --FelixL. (Diskussion) 15:41, 10. Mai 2020 (CEST)

Nur der Schriftzug ist in Ordnung. -- Chaddy · D 17:11, 10. Mai 2020 (CEST)
@Chaddy: welchen Lizenzbaustein würdest du empfehlen? --FelixL. (Diskussion) 17:41, 10. Mai 2020 (CEST)
Naja, wie bei anderen Logos auch: Vorlage:Bild-LogoSH. -- Chaddy · D 17:47, 10. Mai 2020 (CEST)
Ok, danke. --FelixL. (Diskussion) 17:54, 10. Mai 2020 (CEST)
@Chaddy: Wie wäre die Schöpfungshöhe bei dieser Grafik zu beurteilen? VG--FelixL. (Diskussion) 20:39, 10. Mai 2020 (CEST)
Der Schriftzug ist ok, bei der stilisierten Maske würde ich eher SH annehmen. -- Chaddy · D 21:05, 10. Mai 2020 (CEST)
Ich danke dir nochmals :) --FelixL. (Diskussion) 21:10, 10. Mai 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: FelixL. (Diskussion) 21:10, 10. Mai 2020 (CEST)

Umfang von Noten- und Tonbeispielen

Ich möchte gerne den Artikel Star-Wars-Soundtrack erweitern und dazu Notenbeispiele der von Williams verwendeten Leitmotive der ersten sechs Filme einfügen und besprechen. Vorgesehen hatte ich dafür ca. 5-7 Themen (jeweils um die 5 Takte). Die Frage ist, ob das vom Umfang noch vertretbar ist, schließlich beziehen sich die Zitate auf sechs Alben/Filme und über sechs Stunden Musik oder ob das innerhalb eines Artikels als zu viel betrachtet wird. Gerne würde ich auch MIDI-Versionen der gezeigten Notenbeispiel hinzufügen. Grüße --Kai.emile (Diskussion) 14:22, 13. Mai 2020 (CEST)

Der zulässige Umfang eines Zitats hängt immer vom Zitatzweck ab. Wenn du im Text auf jedes der Beispiele konkret eingehst, dann erscheint mir der von dir genannte Umfang völlig gerechtfertigt. Und ja, Midi-Versionen sind dann auch zulässig. Grüße --h-stt !? 15:36, 13. Mai 2020 (CEST)
Ich danke dir vielmals! --Kai.emile (Diskussion) 16:32, 13. Mai 2020 (CEST)

Sehe ich auch so. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:44, 13. Mai 2020 (CEST)

Screenshots von Google-Suchen

Es ist vollbracht - oder nicht?

Diese Frage habe ich im Archiv noch nicht beantwortet gefunden: Ist es zulässig, einen Screenshot einer Google-Suche hochzuladen? Einerseits erlauben die Google-Permissions keine Veränderung, was ja ein Ausschlussgrund sein sollte; andererseits gibt es ja immerhin durchaus etliche, seit Jahren unbeanstandete Präzedenzfälle?!--KnightMove (Diskussion) 07:46, 1. Mai 2020 (CEST)

Du brauchst bei fehlender Schöpfungshöhe keine Erlaubnis von Google. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Logos (wegen dem Google-Logo) und Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos. Ob Schöpfungshöhe erreicht ist, hängt unter anderem vom Ergebnis der Suche ab. Wenn Fotos oder Kartenausschnitte dargestellt werden, würde ich von Schöpfungshöhe ausgehen und vom Upload abraten. -- Jonathan 16:36, 1. Mai 2020 (CEST)
@Jonathan Haas: Gut, ich habe jetzt den Ausschnitt ohne Infobox rechts mit zahlreichen Bildern unter Public Domain hochgeladen. Müsste also passen?! --KnightMove (Diskussion) 17:56, 3. Mai 2020 (CEST)

Übersterblichkeit durch die COVID-19-Pandemie

Wie seht ihr diese Grafik zur Anzahl Todesfälle pro Kalenderwoche, die auch in FR, IT und EN verfügbar ist, bezüglich Schöpfungshöhe bzw. Commonsfähigkeit? --Leyo 00:54, 3. Mai 2020 (CEST) PS. Falls sie hochgeladen werden darf, wäre ich zudem für Tipps zur technischen Umsetzung dankbar. Es handelt sich ja nicht um ein Bild, sondern um Webelemente.

Hallo Leyo, bei solchen Grafiken ist die Schutzschwelle leider sehr schnell überschritten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:03, 4. Mai 2020 (CEST)
Und das ist hier deiner Meinung nach der Fall? So viel anders kann man die Daten ja nicht darstellen … --Leyo 22:48, 4. Mai 2020 (CEST)
Schau mal hier in Abschnitt 2.2.3.: Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:10, 4. Mai 2020 (CEST)
Hm, meinst du Zweidimensionale mathematische Modelldarstellungen enthalten dabei wegen ihrer Abstraktion häufig eine schöpferische Leistung, die den Urheberrechtsschutz begründet.? Dann müssten ja bereits die Daten als soche geschützt sein, denn die schöpferische Leistung/Abstraktion geschah allenfalls dort, nicht bei ihrer simplen Darstellung. --Leyo 23:27, 4. Mai 2020 (CEST)
Nein, es geht tatsächlich um die Wahl der Skala, der Farben, der Markierungen etc. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:30, 4. Mai 2020 (CEST)
Okay, dann ist also eine solche Darstellung erlaubt:

Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

--Leyo 00:08, 5. Mai 2020 (CEST)
Ja, das ist erlaubt. Die Daten an sich sind nicht schützbar, wir können also auch selbst Grafiken damit erstellen. Das halte ich sogar für besser, weil der Graph so viel flexibler bearbeitbar ist, als wenn wir ihn als Bilddatei vorliegen hätten. -- Chaddy · D 00:16, 5. Mai 2020 (CEST)

Fragliches Urheberrecht Datei:Gerda Lewis.jpg

Ich bin beim Sichten des Artikels Gerda Lewis auf dieses Bild gestoßen: Hier. Als Urheber wird Johann Waldmeister genannt und ein Flickr-Link als Quelle. Das selbe Bild war jedoch auch in der Augsburger Allgemeinenen. Hier steht unter dem Bild: Bild: TVNOW / Arya Shirazi. Arya Shirazi ist ein Fotograf zu dem man einiges findet. Zu dem anderen Namen jedoch nicht. Ist das jetzt eine URV? Tricks die dabei helfen das besser zu erkennen? Gruß und Danke für Antworten --𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 19:56, 9. Mai 2020 (CEST)

Selbiges auch in der Datein File:Jonas-wuttke-guckt-geradeaus-in-die-kamera.jpg. Das Original findet sich auf Jonas Wuttke bei Instagram. Im Commons steht wieder Johann Waldmeister als Urheber. Gruß --𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 20:03, 9. Mai 2020 (CEST)
Bei der Gerda ist das ziemlich klar Commons:Commons:Flickrwashing, da habe ich einen URV-SLA gestellt. Den anderen schaue ich mir jetzt an. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:25, 9. Mai 2020 (CEST)
@Grand-Duc:Vielen Dank! Es gibt da im übrigen noch weitere Bilder in dieser Reihe, alle vom selben Autor. Ich bin da bloß net so der Urheber spezialist. --𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 20:27, 9. Mai 2020 (CEST)
Alles Flickrwashing, meiner Meinung nach... Ich hatte gerade User:32X, Commons-Admin, in den RC gesehen und um Hilfe gebeten - das Aufräumen der Geschichte geht mit administrativen Möglichkeiten schneller. Es gibt auch eine Sperrliste für den Flickr-Bot, auf der die ID 188091196@N02 ergänzt werden müsste, aber die konnte ich wegen einer Vollsperre nicht bearbeiten. Mal sehen, hier lesen ja auch (Com-A) mit. Danke für die Meldung! Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:47, 9. Mai 2020 (CEST)

Eigene Doktorarbeit als Creative Commons veröffentlichen

Ein Kollege von mir hat sich bereiterklärt, die Literaturübersicht seiner Doktorarbeit als Creative Commons zu veröffentlichen. Er fragte mich allerdings, ob die Universität eventuell noch Rechte an dem Text halten könnte, die er mit der Veröffentlichung verletzten würde? Der Text wurde ja komplett von ihm selbst geschrieben. Falls nein, dürfe ich den Text für ihn in Artikel verarbeiten (der Text ist im Stil eines Lehrbuchs geschrieben). Wie kann ich bei einer Veröffentlichung praktisch beweisen, dass er den Text veröffentlichen möchte und ich keine URV begehe? Minihaa (Diskussion) 19:15, 5. Mai 2020 (CEST)

Hi Minihaa, als jemand, der seine Doktorarbeit komplett unter CC-BY veröffentlicht hat, kann ich dir da gut weiterhelfen. Nein, die Universität hält keinerlei Rechte an der Arbeit. Falls die Arbeit nicht ohnehin online mit einem Lizenzhinweis veröffentlicht wird, auf den du verweisen kannst hilft eine entsprechende E-Mail des Autors ans Support-Team unter info-de@wikipedia.org. Beantwortet das deine Fragen? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:48, 5. Mai 2020 (CEST)
Danke dir für deine Antwort, das hilft mir schon etwas weiter! Wie kann ich schwarz auf weiß herausfinden, dass die Universität tatsächlich keine Rechte an der Doktorarbeit hält? Im Arbeitsvertrag steht nichts entsprechendes, haben wir geschaut. Ist dir z. B. ein Gesetzestext oder ein Urteil oder der Blog eines Rechtsanwalts bekannt, der etwas entsprechendes schreibt?
Wie genau hilft das Support-Team dabei, zu beweisen, dass der Text frei ist? Danke dir! --20:36, 6. Mai 2020 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Minihaa (Diskussion | Beiträge) )
Hallo nochmal Minihaa und danke für deine Nachfragen.
Dass die Universität keine Rechte an der Doktorarbeit hält, ergibt sich aus einem Umkehrschluss: Nach § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist der Autor eines Werks der Urheber und damit nach § 15 UrhG alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Werk, es sei denn, er hat jemandem durch einen entsprechenden Vertrag ausdrücklich Rechte an dem Werk eingeräumt, § 31 UrhG. Weil das so selbstverständlich ist, steht das wahrscheinlich nirgendwo. Falls es dir hilft: Ich bin Rechtsanwalt für Urheberrecht ;-)
Und das Support-Team hat 'nur' die Aufgabe, durch das Archivieren einer entsprechenden Bestätigungs-E-Mail des Urhebers sicher zu stellen, dass die CC-BY-Freigabe tatsächlich erteilt wurde, falls sich das nicht schon aus der Doktorarbeit selbst ergibt.
Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:17, 6. Mai 2020 (CEST)
Kleine Einschränkung: das oben gesagte gilt für klassische Dissertationen (Monographie). Bei einer kumulativen Dissertation mit bereits in Fachzeitschriften veröffentlichten Artikeln können ggf. Verwertungsrechte abgetreten worden sein. In dem Fall sollte man sich genau ansehen was auf dem Abtretungsformuar steht, dort ist vertraglich festgelegt wie eine Zweitveröffentlichung erfolgen kann/darf. Die TU Berlin hat auf ihrer Website mal aufgelistet, welche Verlage dem Autor welche Nutzungsrechte lassen von der Seite dem einschägigen Link folgen. Gruss --Diorit (Diskussion) 10:57, 7. Mai 2020 (CEST)
Kurz off-topic: Das ist natürlich eine sehr perfide Geschäftsmasche einiger Verlage, denn Nachwuchswissenschaftler sind darauf angewiesen, dass ihre Texte veröffentlicht werden, um in ihrer akademischen Karriere voranzukommen, können sich aber noch nicht so einfach aussuchen, wo sie publizieren, wie das renommierte Wissenschaftler, die schon viel veröffentlicht haben, können. Als junger Wissenschaftler unterliegt man also auch in diesem Punkt einer gewissen Willkür. -- Chaddy · D 13:56, 7. Mai 2020 (CEST)
Eventuell ist das ja ein Sonderfall, weil du oben von "Arbeitsvertrag" schreibst. Es bleibt zu prüfen, ob man zwischen der Arbeitsleistung als Assistent oder ähnliches und der Doktorarbeit unterscheiden muss. In der Realität ist das meist das Gleiche, die privatwirtschaftliche Nutzung einer vom Staat bezahlten Leistung ist zwar an den Unis üblich, aber da würde ich doch an der Uni nachfragen. --195.200.70.43 09:51, 15. Mai 2020 (CEST)
ein Urheberrecht kann ich aber doch gar nicht abtreten und auch unter verschiedenen Lizenzen veröffentlichen. Oder liege ich da falsch? ---- K@rl Mid Abstond hoidn xund bleibn 09:56, 15. Mai 2020 (CEST)
Richtig, abtreten kann man nur urheberrechtliche Nutzungsrechte. Das wird oft verkürzt, weil es in vielen Fällen keinen Unterschied macht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:14, 15. Mai 2020 (CEST)

Herzlichen Dank an alle für die Antworten! @Gnom: Wegen des Kommentars der IP: Im für Wikipedia relevanten Teil der Arbeit wurde bisher kein Verwertungsrecht an Fachzeitenschriften o. Ä. abgetreten. Damit dürfte ein Nachfragen bei der Universität unnötig sein? VG Minihaa (Diskussion) 20:19, 19. Mai 2020 (CEST)

@Minihaa: Ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:35, 19. Mai 2020 (CEST)
Super, dann weiß ich Bescheid! Minihaa (Diskussion) 12:48, 21. Mai 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Minihaa (Diskussion) 12:48, 21. Mai 2020 (CEST)

LogoSH

Fällt dieses hier wohl noch unter LogoSH, oder ehr nicht (Hintergrund)? --Rennrigor (Diskussion) 03:16, 10. Mai 2020 (CEST)

Wegen dem Hintergrund eher nicht. -- Chaddy · D 17:14, 10. Mai 2020 (CEST)

Welchen Beteiligten fragen?

Im dem wiss. Artikel

Khulud Bukhari, Geraldine Mulley, Anastasia A. Gulyaeva, Lanying Zhao, Guocheng Shu, Jianping Jiang, Benjamin W. Neuman: Description and initial characterization of metatranscriptomic nidovirus-like genomes from the proposed new family Abyssoviridae, and from a sister group to the _Coronavirinae_, the proposed genus Alphaletovirus. In: Virology. Volume, Nr. 524. Elsevier Inc., November 2018, S. 160–171, doi:10.1016/j.virol.2018.08.010, PMID 30199753, PMC 7112036 (freier Volltext) – (englisch, Volltext [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 18. Mai 2020]).

stehen mehrere Personen mit verschiedenen Rollen:

  • Die Autoren
  • Ein „Corresponding author“ mit E-Mail-Adresse
  • Der Copyright-Text: "© 2018 Elsevier Inc. All rights reserved."

Wen muss ich anschreiben, um nach einer Freigabe für die Bilder im Artikel zu fragen? --Markus Prokott (Diskussion) 05:32, 23. Mai 2020 (CEST)

Schreib die Hauptautoren an, die können checken, ob eine Freigabe möglich ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:38, 23. Mai 2020 (CEST)
Danke! --Markus Prokott (Diskussion) 10:43, 23. Mai 2020 (CEST)
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Frage zu Langzitaten

Sind größere Zitate mit geringem eignen Textanteil wie in Pietà (17. Jahrhundert, Klausen), Pietà (15. Jahrhundert, Klausen), Beichtstuhl (Rockeskyll) oder Kanzel (Rockeskyll) noch vom Zitatrecht gedeckt? Der ursprüngliche Autor Ernst Wackenroder ist 1959 gestorben, der Text also noch nicht gemeinfrei. "Eigene Leistung" wie in Wikipedia:Zitate#Zitatrecht ist da nicht sonderlich viel. In allen Fällen machen die Zitate mE den Hauptinhalt des Artikels aus. --jergen ? 14:23, 15. Mai 2020 (CEST)

Ich würde das nicht so eng sehen, aber vielleicht ließe sich ein Teil der Zitate in den Artikeltext einarbeiten? Dann wäre das Zitat kürzer. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:23, 15. Mai 2020 (CEST)

Für Sommerkamp (Unternehmen) würde ich gerne das Logo (siehe bspw hier: http://www.yaesu-museum.com/coffeewarmer_2.html) der Firma hochladen. Ich habe gelernt, dass das bei wikimedia aus rechtlichen Gründen nicht geht. Darf das Logo hier zu enzyklopädischen Zwecken hochgeladen werden? --SokaFan (Diskussion) 17:04, 7. Mai 2020 (CEST)

Du meinst wohl dieses Logo, oder? Das geht leider nicht, die Darstellung des Radioteleskops erreicht leider Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D 19:00, 7. Mai 2020 (CEST)
Genau. Hochladen könntest du das Logo nur ohne die Zeichnung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:15, 7. Mai 2020 (CEST)

Was heißt "Für Sommerkamp"? Irgendwie in deren Auftrag oder nach einer Anfrage deinerseits? Wenn das Unternehmen das abnickt und bestätigt, das der Grafiker/Fotograf die entsprechenden Rechte abgetreten hat, würde das gehen. --Bahnmoeller (Diskussion) 18:45, 17. Mai 2020 (CEST)

Da der Artikel gelöscht wurde, hat sich die Frage wohl erledigt. Gestumblindi 22:36, 27. Mai 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 22:36, 27. Mai 2020 (CEST)

Gelöschte Bilder

Hallo liebe Wikipedianer,

in den letzten Tagen wurden alle meine eingestellten Bilder von einer Dateientlinkerbot wegen "fehlender permission" gelöscht, obwohl viele schon jahrelang eingestellt waren. Frage, wie erhalte ich eine Berechtigung. Freundliche Grüße UK2001 (nicht signierter Beitrag von UK2001 (Diskussion | Beiträge) 22:48, 26. Mai 2020 (CEST))

Wieviele dieser Bilder hast du mit einer Kamera selbst fotografiert? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:55, 26. Mai 2020 (CEST)
Wie Nightflyer schreibt, es kommt darauf. Wenn du die Bilder wirklich alle selbst fotografiert hast (was dem Antragsteller auf Commons nicht plausibel erschien, da mehrere Faktoren zusammenkamen, die dagegen sprechen: meist geringe Auflösung, stets verschiedene Kameramodelle in den Exif-Daten sofern vorhanden, teilweise von Facebook), könntest du das via Erklärung ans OTRS-Team bekräftigen. Wenn du die Bilder von diversen Online-Quellen hast, wonach es aussieht, müsstest du die jeweiligen Fotografen um eine Freigabe unter einer freien Lizenz, die dann auch via OTRS zu dokumentieren wäre, ersuchen. Gestumblindi 00:46, 27. Mai 2020 (CEST)

Vielen Dank, verstanden! UK2001 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von UK2001 (Diskussion | Beiträge) 09:16, 27. Mai 2020 (CEST))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:19, 27. Mai 2020 (CEST)

Abbildung zur Statistik von vegetarischer und veganer Ernährungsweise

Hallo zusammen, diese Abbildung würde ich gerne übernehmen, sieht mir nämlich nach einem CC-BY-SA. Wie schätzt ihr das ein? Tischbeinahe (Diskussion) 13:34, 27. Mai 2020 (CEST)

"sieht mir nämlich nach einem CC-BY-SA" – was meinst du damit? --14:53, 27. Mai 2020 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) )
Geht wohl um dieses Bild und die CC-Symbole darin links unten. --Magnus (Diskussion) 14:57, 27. Mai 2020 (CEST)
@Tischbeinahe: Das ist leider eine CC-BY-ND-Lizenz. Das "=" im Kreis steht für das ND-Modul (no derivatives, keine abgeleiteten Werke bzw. Bearbeitungen), damit ist die Datei für uns nicht geeignet. Die Symbole für eine CC-BY-SA würden so aussehen. Einfach nur die für die Allgemeinheit doch etwas kryptischen Symbole auf eine Datei zu setzen (was dann zu Verwirrung und Fragen wie deiner führen kann), halte ich übrigens auch für keinen besonders gelungenen Ansatz. Gestumblindi 18:38, 27. Mai 2020 (CEST)
Besser als auf kein Wasserzeichen bestehen, dann den Lizenzhinweis in der Wikpedia nicht sichtbar anzeigen und sich anschließend wudern, warum sich niemand an die Lizenz hält. --Ailura (Diskussion) 18:54, 27. Mai 2020 (CEST)
Danke euch, ich hatte schon sowas geahnt. Das mit dem Gleichheitszeichen war mir nicht präsent. Tischbeinahe (Diskussion) 20:40, 27. Mai 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:48, 27. Mai 2020 (CEST)

Urheberrecht auf Umfrageergebnis?

Wie sieht eigentlich die Urheberrechtslage bei Umfrageergebnissen aus? Also z.B. bei einer klassischen Sonntagsfrage. Da ermitteln dann etwa infratest oder Allensbacher bestimmte Prozentwerte für die einzelnen Parteien. Kann man das Ergebnis der Umfrage so weiterveröffentlichen? Und wie sieht es mit einer Auswertung mehrerer Umfragewerte aus, also wenn ich z.B. die Umfragewerte der CDU seit 1949 als Diagramm oder Tabelle darstellen will? --Michael Sch. (Diskussion) 09:51, 27. Mai 2020 (CEST)

Das können geschützte Datenbanken nach § 87a UrhG sein. Hier muss man also genau schauen, welche konkrete Nutzung beabsichtigt ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:19, 27. Mai 2020 (CEST)
Meine Grundidee war es, mit älteren Umfragen verschiedener Umfrageinstitute zu arbeiten, um diese als historische Quelle zu nutzen. Wenn ich jetzt §87d UrhG richtig sehe, erlöschen ja entsprechende Datenbankrechte 15 Jahre nach Veröffentlichung bzw. Herstellung wenn sie nicht veröffentlich wurden --Michael Sch. (Diskussion) 12:01, 27. Mai 2020 (CEST)
Da es in § 87d ausdrücklich heisst "Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist", würde ich das auch so sehen, ausser du beziehst die Daten nicht direkt aus den damaligen Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse, sondern aus neueren Datenbanken, die diese Ergebnisse enthalten - dann könnten wiederum Rechte des Datenbankherstellers entstanden sein, oder? Wie sieht das Gnom? Und warum steht eigentlich in keinem der einschlägigen Wikipedia-Artikel, wenn ich das richtig sehe, etwas von dieser Frist? ;-) Gestumblindi 18:49, 27. Mai 2020 (CEST)
Keine Einwände diesbezüglich. Aber vielleicht ist das Datenbankrecht bei den von dir beabsichtigten Datennutzungen auch gar nicht berührt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:57, 27. Mai 2020 (CEST)
Die einzelnen Umfrageergebnisse an sich sind natürlich nicht schützbar, auch nicht als Datenbankwerk. Schützbar als Datenbankwerk kann aber die gesamte Zusammenstellung dieser Umfragewerte sein. Du dürftest dann nicht die gesamte Zusammenstellung übernehmen, einzelne Umfrageergebnisse aber schon.
Leider wird mir nicht ganz klar, was du überhaupt planst. Die Ergebnisse als Quelle verwenden kannst du jedenfalls völlig problemlos, da du sie dann ja lediglich verlinkst, oder? Auch Zitate daraus sind natürlich im Rahmen des Zitatrechts gestattet. -- Chaddy · D 22:05, 27. Mai 2020 (CEST)
Die Grundidee ist es, eine Seite mit einem "historischen Quiz" aufzubauen. Der Nutzer bekommt eine Frage präsentiert (Beispiel: "Welcher Prozentsatz der Bevölkerung lehnte 1968 lange Haare ab?" oder "Wie viele Deutsche bewerteten 1952 Adolf Hitler positiv?") und dann kann er sich spielerisch daran testen, ob er dem Umfrageergebnis nahe gekommen wäre. --Michael Sch. (Diskussion) 07:46, 28. Mai 2020 (CEST)
Okay, das ist unproblematisch. Aber wir beantworten hier nur Urheberrechtsfragen zu Wikipedia. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 28. Mai 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 28. Mai 2020 (CEST)

Artikelanlagen bei Verlassen von Wikipedia

Aufgrund der andauernden Debatte um das Lemma Achille_Mbembe überlege ich, Wikipedia als Autor zu verlassen. Kann ich die von mir angelegten Artikel mitnehmen? --Conakry (Diskussion) 09:16, 16. Mai 2020 (CEST)

Was heißt mitnehmen? Du kannst sie nicht löschen lassen und die hier bestehenden Versionen behalten ihre Lizenz. Sofern andere Autoren daran inhaltlich mitgearbeitet haben, sind die Lizenzbedingungen bei Veröffentlichungen an anderen Stellen zu berücksichtigen (Lizenz, Nennung der Autoren). Siehe WP:Eigentum an Artikeln. --Magnus (Diskussion) 10:38, 16. Mai 2020 (CEST)
Natürlich nenne ich gern die Mitautoren, reicht Maikaefer73 oder Hibiskus_rot (zum Beispiele) als Autorenangabe aus? --Conakry (Diskussion) 10:50, 17. Mai 2020 (CEST)
Wenn du die Lizenz einhältst, klar. Vereinfacht gesagt musst du die Autoren nennen und die Lizenz beibehalten/nennen. Bei der Autorennennung solltest du zusätzlich die Angabe Wikipedia machen bzw. auf die entsprechende Benutzerseite verlinken. -- Jonathan 12:29, 17. Mai 2020 (CEST)

Ist die Graphik frei verwertbar und frei änderbar? (nicht signierter Beitrag von JueHo5a (Diskussion | Beiträge) 16:01, 18. Mai 2020 (CEST))

Die Datei ist gemeinfrei, du kannst also damit machen was du willst. -- Chaddy · D 16:49, 18. Mai 2020 (CEST)
Sie wäre auch frei nutzbar mit einer anderen Lizenz, man müsste dann nur die Bedingunen beachten. Eine geänderte Version aber separat hochladen! — Speravir – 20:33, 18. Mai 2020 (CEST)

Geodaten-Online Bayern

Auf https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/seiten/wms_dop80cm sieht man im Bild CC-BY als Wasserzeichen.

Aber auf https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/seiten/nutzungsbedingungen.html wird auf verschiedene Bedingungen je nach Nutzungszweck verwiesen. Sind diese Bilder damit für uns und für die Nachnutzer frei verwendbar? --Bahnmoeller (Diskussion) 18:20, 17. Mai 2020 (CEST)

Hm, die verschiedenen Gebührenordnungen und Nutzungsbedingungen der bayerischen Online-Geodaten scheinen dem CC-BY-Logo unter dem ersten Link eigentlich alle zu widersprechen. Die einzige CC-Lizenz, die in dieser Gebühren- und Preisliste vorkommt, ist jedenfalls die CC-BY-ND, die hier wegen des "ND"-Bausteins nicht zulässig ist. Ich würde sagen, dass die "echten" Nutzungsbedingungen das nicht weiter erklärte CC-BY-Logo wohl "schlagen" und Bilder aus dieser bayerischen Quelle wieder gelöscht werden sollten, wenn sich nichts Konkreteres zur angeblichen CC-BY findet. Oder was meint der Uploader SpaceRat dazu? Ich habe mich erst kürzlich mit ihm über schwierig zu findende Lizenzangaben unterhalten... Wie er dort so schön schrieb: Die Lizenzen der Bundesländer reichen dann von "Datenlizenz Deutschland - Zero" für NRW bis hin zu "Einen Scheiß dürfen Sie!" (Hessen). ... Gestumblindi 22:24, 18. Mai 2020 (CEST)
Es gilt, was in den Metadaten des WMS steht, denn das WMS kann auch unabhängig vom Portal genutzt werden.
Das steht auch so in den Nutzungsbedingungen:
2. Geoportal Bayern
(1) Die über das Geoportal Bayern vermittelten Georessourcen werden dezentral vom jeweiligen Anbieter vorgehalten. Jeder Anbieter ist für die eigenen Georessourcen verantwortlich. Die Georessourcen werden vom Betreiber des Geoportals Bayern weder angeboten noch vorgehalten.
(2) Der Anbieter entscheidet eigenständig über die Nutzungsbedingungen der von ihm angebotenen Georessourcen. Die Nutzungsbedingungen sind über die betreffenden Metadaten abrufbar. Durch die Nutzung der über das Geoportal Bayern bereitgestellten Georessourcen entstehen rechtliche Beziehungen zum Anbieter und nicht zum Betreiber des Geoportals Bayern.
Für Bayern ist zu beachten, daß man unbedingt den Layer "wms_dop80cm" verwenden muß, die anderen Layer, mit höherer Bodenauflösung, sind nicht CC-BY.
Preisverzeichnis für DOP20 mit 20cm Bodenauflösung und DOP40 mit 40cm Bodenauflösung: https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/seiten/dop_info
OpenData DOP80 mit 80cm Bodenauflösung und DOP200 mit 200cm Bodenauflösung: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html
Wäre es nun denkbar, die Diskussion so lange vertagen, bis jemand etwas Substantielles findet, das gegen deren Nutzung spricht, also für immer? --SpaceRat (Diskussion) 10:27, 19. Mai 2020 (CEST)
Danke für die Hinweise. Das ist da alles recht unübersichtlich strukturiert und man muss wirklich genau darauf achten, welche Lizenz wofür gilt. Aber dann geht es in diesem Fall wohl in Ordnung. Gestumblindi 12:29, 19. Mai 2020 (CEST)

Frage zu vielgenutzem Bild über Emmy Noether

In c:Commons:Village pump/Copyright#Copyright review question for File:Noether.jpg gibt es eine Frage zu Datei:Noether.jpg. Antworten speziell zum deutschen Aspekt – das Bild muss in Deutschland aufgenommen worden sein, angeblich vor 1910 – wären hilfreich. Der Fotograf wird als unbekannt angegeben und in der Lizenz auf §72 des dt. UrHG verwiesen. — Speravir – 20:40, 18. Mai 2020 (CEST)

Die Lizenz "Marke Eigenbau" für dieses Bild ist jedenfalls komisch. § 72 Absatz 3 des deutschen Urheberrechtsgesetzes bezieht sich auf einfache "Lichtbilder", diese Fotografie ist aber wohl eher ein Lichtbildwerk. Die folgende Klausel im selbstgebastelten Baustein ergibt in diesem Zusammmenhang erst recht keinen Sinn: "In Fällen in denen dies nicht möglich ist: Es ist jedem erlaubt dieses Bild für jeglichen Zweck, ohne Einschränkungen, zu nutzen, außer es bestehen gesetzliche Einschränkungen" - diese ist offenbar aus einem PD-self-artigen Bausteinen übernommen worden, aber wer sollte hier die Erlaubnis erteilt haben, wenn die Gemeinfreiheit aufgrund angenommener abgelaufener Schutzfrist als Lichtbild doch "nicht möglich" wäre? Auch der folgende Baustein {{PD-US-expired}} für die USA hat keine echte Basis, da das Datum der Erstveröffentlichung nirgends angegeben ist. Wenn das Bild vor 1910 entstanden ist, heisst das ja nicht, dass es damals auch veröffentlicht wurde. Das Bild ist aber jedenfalls schon sehr viel länger auf Commons (seit 2005) als auf der flickr-Seite der "Mathematical Association of America" (seit 2012) und ausserdem sehe ich keinen Grund für die Annahme, dass diese Organisation irgendwelche Rechte an diesem Bild hat, die sie dazu berechtigen würden, eine (einschränkende) Lizenz auf flickr dafür zu vergeben. Gestumblindi 22:12, 18. Mai 2020 (CEST)
Das kommt also noch dazu, Gestumblindi. Schreib das doch bitte in Commons rein. Als Lizenzbaustein wurde übrigens {{PD-because}} genommen; ich habe darin heute eine deutsche Übersetzung eingefügt. — Speravir – 22:53, 18. Mai 2020 (CEST)
Ich denke, es ist besser, das per Commons-Löschantrag zu klären statt an jetzt schon drei (wenn ich das richtig sehe, inkl. englische Wikipedia) Stellen darüber zu diskutieren. Ich werde den LA stellen. "PD-Because" ist ja nur so eine Hülle, wenn man selber beschreiben möchte, warum man etwas für PD hält und keine Vorlage passt... Gestumblindi 23:27, 18. Mai 2020 (CEST)
Hier der Link: c:Commons:Deletion requests/File:Noether.jpg.— Speravir – 20:48, 19. Mai 2020 (CEST)

Leergutrahmen

Ich wollte gerne das Thema Pfandgut fotografisch bearbeiten, da ich beruflich in der Getränkebranche arbeite. Deshalb frage ich auch als IP, da eine Verknüpfung mit meinem Account unerwünscht ist. Mir ist klar, dass einzelne Flaschen mit mehr oder weniger gestaltetem Etikett in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Aber wie steht es mit den Rahmen? Sind die aufgedruckten Brauerei/Mineralbrunnen usw. Logos/Namenszüge nur Beiwerk oder kann ich keinerlei mit Schriftzügen versehene Kisten hochladen?--88.130.152.229 02:45, 25. Mai 2020 (CEST)

Nur wenn die Namens-Schriftzüge eher einfach sind und keine (!) Logos haben, dürfte es gehen. --195.200.70.38 17:11, 26. Mai 2020 (CEST)
Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Magst du mal Beispiele zeigen? Dann können wir deine Frage besser beantworten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:13, 26. Mai 2020 (CEST)
Na ja, eigentlich stelle ich die Frage, um mir keine unnütze Arbeit zu machen, wie Beispielbilder zu produzieren, die dann wieder gelöscht werden müssen.--89.247.124.1 18:20, 26. Mai 2020 (CEST)
Zeig doch mal die Produkte, die du meinst, zum Beispiel auf der Website des Herstellers oder über eine Bildersuchmaschine. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:43, 26. Mai 2020 (CEST)
Meist sind auf diesen Kästen ja die Logos der Getränkehersteller oder einzelner Marken abgebildet. Logos erreichen sehr oft keine Schöpfungshöhe. Ein Hochladen der Bilder wäre dann möglich. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden. -- Chaddy · D 19:01, 26. Mai 2020 (CEST)

Freie Lizenzen und Urheberrechtsschranken

Hallo! Mir ist gerade ein Gedankenexperiment in den Sinn gekommen. Ein Mediengestalter hat den Auftrag bekommen, eine Schautafel zu gestalten. Diese ist für einen dauerhaften Aufbau an einem öffentlichen Ort (Denkmal, Schutzgebiet...) vorgesehen. Es kann Material unter freier Lizenz (wie eine passende CC) verwendet werden, beispielsweise Bilder. Die Schautafel selbst trägt einen Vermerk zu den relevanten CC-Lizenzen, auf jeden Fall sei für das Gedankenexperiment postuliert,dass sie lizenzkonform erstellt ist.

Gibt es rechtliche Betrachtungen dazu, ob oder wie Schranken des Urheberrechts mit diesen Nutzungen kollidieren? Das Experiment ist ja so konstruiert, dass die CC-Lizenz durch den Rückgriff auf die Panoramafreiheit (in Ländern mit einer solchen) negiert werden könnte. Stimmt das? Ich frage aus Neugierde. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 13:58, 31. Mai 2020 (CEST)

@Grand-Duc: Hatten wir schon einmal hier und hier weiter diskutiert. Habitator terrae Erde 14:13, 31. Mai 2020 (CEST)

Copy-&-Paste

Kann ich Teile aus Copyright-geschützten Grafiken ausschneiden und zu einem neuen Bild zusammenfügen (quasi 'ne Collage) und das dann, unter Nennung der Ursprungsautoren, in WP einstellen? Jemand hat mir sowas ähnliches erzählt, aber ich bin mir nicht sicher, ob ichs richtig verstanden habe. --Markus Prokott (Diskussion) 05:04, 25. Mai 2020 (CEST)

Grundsätzlich nicht. (Es gibt ein paar Ausnahmen, wenn die Teile selber nicht vom UrhG geschützt sind, aber das sind Ausnahmen) Нактаффэ 07:09, 25. Mai 2020 (CEST)
Ich bin in Kontakt mit einem USa Wissenschaftler und es geht um Bilder in einer zeitgenössischen wissenschaftlichen Veröffentlichung, auf die das veröffentlichende Journal das Copyright hat. Wenn ichs richtig verstanden habe, glaubt er, ich könne die Grafiken einfach selbst "nachmalen". Er bietet mit auch neue, noch nicht veröffentlichte Grafiken an (d.h. mit Inhalten, die durch niemanden jemals veröffentlicht wurden). Aber ich glaube, das wären unzulässige Primärdaten. Ich habe den Eindruck, die einzige Möglichkeit, die es gibt, ist die Re-Lizensierung der Bilder des Artikels unter cc-by-sa 3.0 oder GDFL, oder dass er eigene Grafiken (unter jenen Lizenzen) erstellt, die offensichtlich Dinge zeigen, die bereits in dem Artikel oder belegbar anderswo veröffentlicht stehen. Stimmt das so? --Markus Prokott (Diskussion) 12:42, 25. Mai 2020 (CEST)
Es kommt halt immer auf die Größe des Ausschnitts und damit die Erkennbarkeit an. Wenn du einen reinweißen Teil der Coca-Cola-Inschrift nimmst, ist der natürlich nicht geschützt, bei manchen Farbtönen (Telekom-Magenta) kann auch dies schon ein Problem sein. Je größer und erkennbarer, desto geschützter. Und es ist natürlich völlig gleich, ob eine Grafik schon veröffentlicht ist, die Urheberrechte gehören trotzdem dem Zeichner etc. Nachmalen geht z.B. bei Grafiken, wenn die Inhalte nicht geschützt sind, bei Comic-Figuren nützt das eigentlich nichts. --195.200.70.38 17:08, 26. Mai 2020 (CEST)
Vorsicht: Bitte nicht Urheberrecht und Markenrecht verwechseln, das geschieht leicht. Für Wikipedia ist nur das Urheberrecht relevant. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:14, 26. Mai 2020 (CEST)
Farbtöne sind natürlich nicht urheberrechtlich schützbar, schon gleich weil sie nichtmal eine menschliche Schöpfung sind. -- Chaddy · D 17:48, 26. Mai 2020 (CEST)
Ah nein, das mit dem „noch niemals veröffentlicht“ war hier wohl deplatziert, da gings um Theoriefindung oder nicht. Also das Nachmalen könnte vielleicht gehen? Es betrifft z.B. eine schematische Zeichnung von einem Genomabschnit und den Domänen dadrauf. Also ein Haufen Rechtecke, teilweise farbig gefüllt und beschriftet, vielleicht auch mal ne Ellipse oder en Dreieck. Also eine Darstellung von wissenschaftlichen Daten. Oder ein Kladogramm, also ein Verwandtschaftsbäumchen (so wie hier: Betacoronavirus#Systematik, das ist noch nicht mal ne Grafik, sondern die Vorlage:Kladogramm), das ebenfalls wissenschaftliche Daten so veranschaulicht, wie sie jeder malen könnte, wenn er die Daten versteht. Es steht hier auf den Hilfeseiten fast nichts zu Grafiken, nur zu Photos. --Markus Prokott (Diskussion) 21:29, 26. Mai 2020 (CEST)
Naja ein paar Rechtecke und Dreiecke darfst du schon klauen. Das komplette „Design“ einer wissenschaftlichen Darstellung aber nicht, das ist geschützt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:52, 27. Mai 2020 (CEST)
Gibts hier irgendeine Stelle, wo man ein Bild vorher prüfen lassen kann? --Markus Prokott (Diskussion) 21:48, 27. Mai 2020 (CEST)
Genau hier, würde ich sagen :-) Gestumblindi 22:35, 27. Mai 2020 (CEST)
Ok, aber wie? Ich kann doch kein potentiell illegales Bild hochladen und hier zeigen. Oder doch? -- Markus Prokott (Diskussion) 10:43, 30. Mai 2020 (CEST)
Ich denke, mit der Vorlage {{Temporäres Bild}} und anschliessender Löschung des Bildes, wenn es doch als schutzfähig angesehen wird, wäre das zulässig, da das Hochladen und temporäre Zeigen des Bildes hier einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Bild bzw. seinem Schutzstatus dienen würde und damit als Bildzitat zulässig wäre: es bestünde somit der geforderte Zitatzweck. Ist aber nur meine Auffassung. Gestumblindi 14:27, 31. Mai 2020 (CEST)
Das könnte helfen. Ich habe jetzt eine abgeleitete Arbeit von einem der Bilder gefunden, um die es mir geht. Dieses Bild ist unter CC-BY 4.0 veröffentlicht, aber nicht unter CC-BY-SA. Das sollte ich dann doch hier unter CC-BY-SA veröffentlichen können. Oder muss ich es dazu erst bearbeiten? Oder kann ich es hier unter bloßem Verweis auf CC-BY 4.0 hochladen. -- Markus Prokott (Diskussion) 11:52, 1. Jun. 2020 (CEST)
@Markus Prokott: Du kannst hier natürlich auch Bilder unter CC  BY 4.0 hochladen, da diese Lizenz "noch freier" ist als CC  BY-SA 4.0. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:52, 1. Jun. 2020 (CEST)
Super verwirrend. Habe jetzt mal das: Datei:(A) CoV genome org & expr strategy (here SARS-CoV) - (B) pp1b pred dom org of 9 nidovir fams.jpg, hochgeladen. Da stand aber was von CC0 für irgendwelche Meta-Daten, jetzt weiß ich nicht, ob die Bildbeschreibung (die ich zu 99% aus dem Original kopiert und auch übersetzt habe) ein rechtliches Problem ist. -- Markus Prokott (Diskussion) 07:59, 2. Jun. 2020 (CEST)
Bis jetzt gabs keine Beschwerden auf Commons. Bin aber immer noch in so einer Neuling-Kontroll-Liste. -- Markus Prokott (Diskussion) 18:28, 7. Jun. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Markus Prokott  15:04, 13. Jun. 2020 (CEST)

Polnische PD

Datei:Liguda Alojzy, werbista.jpg
1982 in einer poln. Ordenszeitschrift ohne Urheberangabe veröffentlichtes Porträt

Nur eine kurze Auskunft, bitte, hab da sonst nichts zu gefunden, vermute aber, es ist aussichtslos, aber man weiß ja nie:

  • Können solche Zeichnungen, die nach poln. Urheberrecht und offb. auch in den USA gemeinfrei sind (siehe Erläuterung in dem Baustein auf der Commons-Bildseite), in der dt. WP genutzt werden?
  • Wenn nein (wg. 70 Jahre und keine anonymen Bilder usw.), ließe sich bei so einer einfachen (offensichtlich von einem Foto in den Umrissen durchgepausten) Strichzeichnung mglw. etwas über die Schöpfungshöhe drehen, oder ist das aussichtslos? Danke für eure Einschätzungen! --Jordi (Diskussion) 12:35, 29. Mai 2020 (CEST)
Das Thema erscheint mir etwas komplex für eine "kurze Auskunft"... Also, dein Beispiel File:Liguda Alojzy, werbista.jpg ist schlecht. Die verwendete Lizenzvorlage {{PD-Polish}} bezieht sich explizit auf Fotografien. Ich habe auch gerade mal die zitierten Paragraphen durch Google Translate gejagt, auch diese sprechen in diesem Zusammenhang von Fotografien. Die Vorlage ist also auf Zeichnungen wie diese überhaupt nicht anwendbar. Ich werde einen Löschantrag auf das Bild stellen. Bei Fotografien könnte ich mir aber vorstellen, dass bei Anwendung des Schutzfristenvergleichs polnische Fotos, die in Polen inzwischen gemeinfrei sind, auch in Deutschland verwendet werden können? Allerdings geht es bei den zitierten älteren polnischen Gesetzen nicht um den Ablauf einer Schutzfrist, sondern um überhaupt fehlenden Schutz, da damals ein Urheberrechtsvermerk an der Fotografie erforderlich war (Art. 3 des Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926: "Prawo autorskie do utworów fotograficznych lub otrzymanych w podobny do fotografji sposób istnieje pod warunkiem, że zastrzeżenie wyraźne uwidoczniono na odbitkach"). Ob auf Commons überhaupt abgeklärt wurde, ob das Gesetz von 1994 nicht womöglich einen vormals nicht bestehenden Schutz für diese Fotografien begründet, weiss ich auch nicht. - Ich halte es übrigens für ausgeschlossen, dass man einer solchen Zeichnung keine Schöpfungshöhe zusprechen könnte. Gestumblindi 12:11, 30. Mai 2020 (CEST)
Ich hatte den Hochlader der Zeichnung nach der Anwendbarkeit von PD-Polish auf nicht-Fotos gefragt, bislang aber keine AW erhalten. Vielleicht bringt der LA etwas Klärung. Es gibt nämlich jede Menge Uploads aus derselben Quelle. --Túrelio (Diskussion) 12:28, 30. Mai 2020 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten, die anonyme Zeichnung geht also leider keinesfalls, schade. Dass man ihr wohl kaum ernsthaft die Schöpfungshöhe absprechen kann, hatte ich auch stark vermutet, nur ist das mit der Schöpfungshöhe immer sehr diffizil und deshalb wollte ich zur Sicherheit einmal nachgefragt haben, danke.--Jordi (Diskussion) 01:03, 31. Mai 2020 (CEST)

Nchtr.: Zu: Ob auf Commons überhaupt abgeklärt wurde, ob das Gesetz von 1994 nicht womöglich einen vormals nicht bestehenden Schutz für diese Fotografien begründet, ...

Dieser Punkt scheint umstritten gewesen zu sein, wurde aber letztlich offb. mehrheitlich verneint: --Jordi (Diskussion) 12:12, 2. Jun. 2020 (CEST)[1]

Thongdrel

Am 9. Januar 2020 legte ich den neuen Artikel Thongdrel an. Dieser Artikel ist eine ikonographische Arbeit zu dem von mir ursprünglich gespendeten Foto des "Thongdrel". Dieses Foto wurde kürzlich entfernt. Somit macht der gesamte Artikel, der sich ja auf das Rollbild bezieht keinen Sinn. Auch die Umzeichnung mit den blauen Feldern, womit die einzelnen Figuren des Rollbildes erklärt werden sieht so völlig sinnlos aus. Ich habe daher gestern meine Artikelspende zurückgezogen. Heute steht der Artikel erneut ohne zugehöriges Foto auf Wikipedia. Meinen Alias möchte ich dort nicht mehr sehen, da der Artikel ohne die Abbildung des besprochen Thongdrel keinen Sinn ergibt. Ich bitte daher um Löschung meiner Spenden zum Thongdrel. --JanManu (Diskussion) 11:16, 31. Mai 2020 (CEST)

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Du kannst deine "Spende" nicht "zurückziehen", einmal frei veröffentlicht gilt für immer, einmal ist keinmal wird hier nicht akzeptiert, und dein Name ist auf ewige Zeiten mit diesem Artikel verbunden.
Hier ist die Nachfrage also sinnlos. Wenn du ernsthaft etwas an der unbefriedigenden Situation ändern möchtest, könntest du Folgendes versuchen:
  • Entweder den Artikel so umschreiben oder kürzen, dass das gelöschte Bild nicht mehr nötig ist,
  • oder ein (freies!) Alternativbild suchen oder selbst anfertigen, das den Darstellungszweck erfüllt,
  • oder selbst einen Löschantrag auf den Artikel stellen, wenn du meinst, er ist nicht zu retten und hat enzyklopädisch keinen Sinn.
Letzteres müsstest du dann konform mit den geltenden Löschkriterien in der Löschdiskussion begründen und abwarten, was die Entscheider und Mitdiskutanten sagen.--Jordi (Diskussion) 12:22, 31. Mai 2020 (CEST)
Eine weitere Möglichkeit, wenn man ein wichtiges Bild im Artikel selber aus urheberrechtlichen Gründen nicht zeigen kann, ist ein externer Link, vergleiche die Lösung mit der Box in La trahison des images. Gestumblindi 14:32, 31. Mai 2020 (CEST)
Nachtrag: Sehe gerade, dass die Lösung in La trahison des images besonders "schlaumeierisch" ist: Normalerweise werden m.W. in {{Infobox Gemälde}} wirklich externe Links auf Bilder, die wir hier nicht zeigen können, eingebunden (von Websites, die mutmasslich über die Berechtigung verfügen). In diesem Fall aber ist der Link https://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/b/b9/MagrittePipe.jpg - zeigt also auf die Datei auf einem Wikimedia-Server, wo das Bild zu finden ist, weil die englische Wikipedia das Bild in en:The Treachery of Images als fair use eingebunden hat. Ein bisschen absurd... Gestumblindi 20:24, 5. Jun. 2020 (CEST)

Reproduktionsfotografie Deutschland - Neue Rechtsprechung

Hallo, ich möchte kurz nachfragen, ob die Fotografien "alter Meister", die bei Wikimedia hochgeladen worden sind, auch in Deutschland mit entsprechender Quellenzitierung verwendbar sind. Nach der neuen Rechtsprechung in Deutschland sind Reproduktionsfotografien ja nun nicht mehr urheberrechtsgeschützt (DFN-Infobrief Recht 03/2020: Art. 14 DSM-RL), allerdings können die Besitzer der Werke (die Museen) immer noch Fotografieverbote erlassen und der Artikel schließt auch kein Recht auf Zugang zum Bild ein. Jetzt stellt sich mir die Frage, woher die Bilder (z.B. die Mona Lisa oder Van Gogh etc.) ihren Weg hier auf die deutsche Wikipediaseite gefunden haben, wo beide ausstellenden Museen doch keine Fotografieerlaubnisse aussprechen. Oder haben die Fotografen jeweils bei den Museen angefragt oder die Museen selbst ihre Bilder auf Wikimedia hochgeladen? Weiterhin stellt sich nach der neuen Änderung des Art. 14 DSM-RL die Frage, ob alle bereits existenten Reproduktionsfotografien alter Meister (wie auch immer sie entstanden sind) nun in Deutschland unter public domain fallen. Ich frage deshalb, weil unter vielen Wikimedia Fotografien noch immer der Disclaimer zum "Reuse of Reproductionphotography" steht, der auf eine uneindeutige Gesetzeslage in Deutschland hinweist. Vielleicht könnt ihr mich aufklären

--Kuchensuchen (Diskussion) 23:05, 29. Mai 2020 (CEST) Mit freundlichen Grüßen Kuchensuchen

Hallo @Kuchensuchen:. Bitte aufpassen, diese von dir genannte Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Somit gilt noch immer der Status Quo und es gibt meines Wissens nach (noch) keine Änderungen der bisherigen Rechtslage. Wie dann was zu bewerten ist und was man mit den bisherigen Dateien macht, kann man erst entscheiden, wenn die konkreten Gesetzesformulierungen bekannt und in Kraft getreten sind. Zur Frage der bisherigen Fotografien: wir beachten hier nur das Urheberrecht, das Hausrecht muss jeder Fotograf mit sich selbst ausmachen und deren Verantwortung übernehmen. -- Quedel Disk 00:14, 30. Mai 2020 (CEST)
 Info:
--Goesseln (Diskussion) 00:30, 30. Mai 2020 (CEST)

Vielen Dank für die Antworten! Das bedeutet also, dass ich auf Wikimedia gar nicht einsehen kann, ob das Hausrecht für die Bilder erfüllt worden ist? Was ist also mit den meisten "alten Meistern" hier auf den deutschsprachigen Wikiseiten, sie werden ja hier präsentiert oder ist das nur eine Duldung seitens der Museen? (weil die Bilder in Amerika bereits public domain sind und Wikipedia grundsätzlich amerikabezogen ist?) Gibt es irgendwo eine Angabe, die mir anzeigt, dass die Fotografien erlaubter weise geschossen worden sind? Ich gehe nämlich davon aus, dass auch nach endgültiger Rechtssprechung nicht genehm fotografierte Werke nach wie vor nicht automatisch sich in public-domain umwandeln, nur weil bereits existieren. Sie hätten ursprünglich ja gar nicht existieren dürfen. - Kuchensuchen (nicht signierter Beitrag von Kuchensuchen (Diskussion | Beiträge) 00:38, 30. Mai 2020 (CEST))

Ich mach mir ein Bild.
nota bene: Der Aufnahmewinkel, die Beleuchtung, die Glasscheibe und der Rahmen sind Bestandteile "meines Bildes", und die Software des Photoshoppers.

Schönes Thema mit schönen Objekten, nur die Frage, wie kann man sich dem so nähern, dass man am Ende schlauer ist als vorher...
Zur Zeit haben wir bei Commons circa 28 Bilder des alten Schinkens Die Geburt der Venus, darunter auch ein "commons-ausgezeichnetes", obwohl bei diesem der Bildparameter Quelle fehlt. Du könntest ja mal eine Fleissarbeit machen und in einer Tabelle feststellen, welches der 28 Objekte mit welcher Quelle eingestellt wurde.
--Goesseln (Diskussion) 10:16, 30. Mai 2020 (CEST)

Hmm. Also so richtig schlau bin ich aus den Antworten jetzt nicht geworden. Wie kommt es denn nun, dass die Bilder, die hier auf Wikimedia hochgeladen werden, nach wie vor online sind, obwohl nicht klar ist, ob sie gegen das Fotografieverbot der Museen verstoßen? Oder haben lizenzierte Fotografen bzw. die Museen die Fotografien hochgeladen und Wikimedia Exklusivrechte an den Repro-Fotos übertragen? D.h. wenn jetzt jemand anderes die public-domain Fotografien nutzt, wäre das nicht mehr legal? Oder reicht es aus, wenn die Fotografie zumindest initial erlaubt worden ist (also vom Museeum oder z.b. durch das Google Arts Project etc.) und dann hier hochgeladen wird, womit dann die Repro-Fotografie, weil sie erlaubter weise gemacht worden ist, dann auch public-domain wird, da, sobald sie existiert, kein Urheberrecht an einem Repro-Foto mehr besteht? (zumindest nach neuer Deutscher Rechtsprechung?). Ich würde mich ja gerne schlau machen wollen, aber ich steige noch nicht durch.

--Kuchensuchen (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Kuchensuchen (Diskussion | Beiträge) 23:56, 31. Mai 2020 (CEST))
@Kuchensuchen: Wir haben auf Commons Reproduktionsfotografien deutscher Museen bis zum Urteil des BGH Ende 2018 online behalten, weil die Rechtslage unklar war. Dann haben wir sie weiterhin nicht gelöscht, weil eine Gesetzesänderung in Aussicht stand. Die wird jetzt kommen. In der Zwischenzeit hoffen wir einfach, dass sich niemand beschwert. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:56, 1. Jun. 2020 (CEST)
@GnomSo ganz verstehe ich es noch immer nicht. Generell gilt das Urheberrecht für die deutsche Wikicommons Seite, richtig? Oder gilt das Recht des Landes des Museums? Oder beide?
Möglichkeit A: Wenn also aus einem amerikanischen Museum Reproduktionsfotografien trotz Fotografieverbotes jenes Museums hochgeladen werden, dürften die in Amerika dennoch public-domain sein, weil sie kein Urheberrecht genießen und das Verbot des Museums nicht gültig ist? Oder (Möglichkeit B) sind die Reproduktionsfotos nur public-domain in Amerika, wenn sie mit Fotografieerlaubnis hochgeladen worden sind. Wären damit z.B. alle Bilder aus dem Google Arts Projekt in Amerika public-domain oder müsste man erst bei "Google" anfragen?
Würde das gleichzeitig bedeuten, dass in Deutschland diese Bilder, die in Amerika entweder nach A oder B public-domain wären, es hier nicht wären, da das amerikanische Museum nach deutschem Recht die Reproduktionsfotografie entfernen lassen kann, da hier Reproduktionsfotografien noch nicht public-domain sind? Bedeutet das neue Gesetz in Deutschland also im Umkehrschluss, dass jedes Foto eines public-domain Bildes unabhängig(!) vom Fotografieverbot des Museums public-domain bleibt bzw. wird? Ich verstehe den Nutzen dieses neuen Artikels nicht, wenn nach wie vor das Fotografieverbot bestehen bleibt, weil dann ist die Mona Lisa ja trotzdem nicht public-domain, weil der Louvre wahrscheinlich nicht freiwillig die Mona Lisa hier hochladen würde oder sind die Bilder auf Commons stets nach Erlaubnis der Museen geschossen worden? Es ist gar nicht einfach, sich in all die Gesetzeslagen einzuarbeiten. --Kuchensuchen (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Kuchensuchen (Diskussion | Beiträge) 01:23, 3. Jun. 2020 (CEST))
@Kuchensuchen: Du stellst lauter sehr wichtige und richtige Fragen. Zunächst: Wir gehen hier immer von der parallelen Anwendung des Urheberrechts der USA (weil die Wikimedia Foundation dort ihren Sitz hat) und des Orts der Entstehung des Werks (also hier vom Standort des Museums) aus. (In Wirklichkeit ist es noch viel komplizierter.)
Was das Ineinandergreifen des Urheberrechts des Fotografen und des Hausrechts oder des Eigentumsrechts des Museums angeht, ist die Sache so komplex, dass ich hier keine kurze und gleichzeitig zufrieden stellende Antwort geben kann. Da ist noch sehr viel ungeklärt. ---Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:40, 9. Jun. 2020 (CEST)