Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2011

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Biopatent (erl.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Katach 10:32, 28. Jan. 2011 (CET)

Der Artikel geht fast nur auf die Entwicklung bis 1990 ein. All die neueren Fälle - insbesondere die Biopatente im landwirtschaftlichen Bereich (Schweine-Patente, "Schnitzel-Patent" - inklusive der laufenden Debatte werden überhaupt nicht abgebildet. --Judit Franke 20:59, 13. Jan. 2011 (CET) 14:55, 6. Okt. 2010 (CEST)

Der Artikel endet mitnichten 1990. Bsp. ist Myriad hochaktuell ([2],[3]). Was dieser ARtikel aber nicht ist und nich sein soll: EIne Liste aller Biopatente, oder ein Wikinews-Portal mit den neuesten Marktschreiereien. Ohne reputable Quellen kommt da kein Brokkoli- oder Schweinepatent rein. Diese Fälle sind noch zu jung, als dass sie außerhalb von TV und Zeitungen ausreichende REsonanz in der Fachgemeinde gefunden hätten. --Katach 07:19, 2. Nov. 2010 (CET)

Seit Monaten keine zuverlässigen Belege für Qualitätsmängel. Thema erledigt. --Katach 07:40, 19. Jan. 2011 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren und ggf. weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 07:52, 25. Nov. 2010 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom 17:43, 13. Feb. 2011 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprgramm oder löschen, danke --Crazy1880 20:42, 28. Nov. 2010 (CET)

Überarbeitet, wikifiziert. Bitte schaut mal über die Kategorie, ob das so passt, sonst fertig.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Jaer 22:01, 27. Feb. 2011 (CET)

Bitte Inhalt des letzten Abschnitts prüfen, angegebener Link tot --Inhiber 16:11, 28. Aug. 2010 (CEST)

Den Link habe ich repariert (war ein Schrägstrich zu viel am Ende). --DiRit 16:36, 28. Aug. 2010 (CEST)
Der besagte Link ist inzwischen endgültig tot und daher wohl entbehrlich. Der Inhalt des letzten Abschnitts ist grundsätzlich in Ordnung, wie eine Prüfung der entsprechenden Rechtsquellen zeigt. --Alros002 16:00, 22. Sep. 2010 (CEST)

Durch Neun-x im Oktober erledigt.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Jaer 16:42, 28. Feb. 2011 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte auf die Richtlinie verschieben/weiterleiten und wikifizieren, danke --Crazy1880 07:20, 28. Dez. 2010 (CET)

Aus meiner Sicht überarbeitet und jetzt brauchbar. --Jaer 11:57, 2. Mär. 2011 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Jaer 11:57, 2. Mär. 2011 (CET)

Oberbegriff: Veterinärrecht, außerdem: Relevanzprüfung, Wikifizierung --Zeiserl 17:00, 22. Feb. 2011 (CET)

Artikel aus der allg. QS herverschoben, vllt. könnt ihr noch helfen, danke --Crazy1880 07:06, 22. Mär. 2011 (CET)
M.E. enthält der Artikel außer dem Literaturhinweis keine relevanten Informationen. Löschen. --Gnom 16:06, 28. Mär. 2011 (CEST)
Auch ich halte dieses Lemma für entbehrlich. "Tierarztrecht" ist ein Kunstwort, das ein Sachgebiet vorgibt, das es solches nicht gibt. Die im Beitrag angesprochenen Rechtsgebiete sind als solche anerkannt und haben ganz überwiegend keinen spezifischen Bezug zum Beruf der Tierarztes. Mit derselben Begründung ließe sich für jeden anderen Beruf eine vergleichbare Bezeichnung einführen (z. B. Bäckerrecht, Friseurrecht, Klempnerrecht). Das Wort "Tierarzt" ist im Fundstellennachweis des BGBl. mit fünf Eintragungen verzeichnet, die aber in ganz unterschiedlichen Kategorien stehen (nämlich Apotheken- und Arzneimittelwesen, Veterinärwesen und berufliche Bildung). Es sind dies:
  • Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) i. d. F. vom 08.07.2009 (BGBl. I S. 1760),
  • Bundes-Tierärzteordnung i. d. F. vom 20.11.1981 (BGBl. I S. 1933),
  • Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT) vom 28.07.1999 (BGBl. I S. 1691),
  • Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1827),
  • Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin vom 14.04.1986 (BGBl. I S. 1404)
Allenfalls der berufsständische Teil (vorstehende Normen 2, 3 und 4) ließe sich als kleiner Teilaspekt des Veterinärwesens darstellen. Insoweit von "Tierarztrecht" zu sprechen, ist eine Überlegung wert (gegenwärtig aber wohl noch kein eingeführter Begriff), und zudem auch nicht das, was der Beitrag darunter versteht. Kurzum: Der Beitrag ist imho Theoriefindung und damit in der bestehenden Form verzichtbar. --Opihuck 18:51, 28. Mär. 2011 (CEST)
Naja, Theoriefindung ist es nicht, der Autor des Texts kann sich ja auf ein Buch mit diesem Titel berufen. Aber momentan enthält der Artikel nur Leerformeln, also keine relevanten Informationen. --Gnom 10:13, 29. Mär. 2011 (CEST)
Für den Buchtitel gilt natürlich nichts anderes. Das ist nicht mehr als ein Werbe-Aufreißer. Ein Rechtsgebiet, dem diese Bezeichnung zuerkannt worden ist, ist mir nicht bekannt, und auch im Gliederungsverzeichnis des Fundstellennachweises A des BGBl. ist es nicht als Rechtsgebiet verzeichnet. --Opihuck 17:03, 29. Mär. 2011 (CEST)
Der Artikel ist nur Schrott, es gibt ein Teilgebiet Gerichtliche Tiermedizin bzw. Veterinärrecht, aber der Artikel verstreut nur ien paar Allgemeinplätze. Wegen Substanzlosigkeit gelöscht. Uwe G. ¿⇔? RM 08:05, 19. Mai 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Crazy1880 16:14, 28. Mai 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte klären, ob so haltbar dann mit Ausbau oder ob Einbau in Normenkontrolle reicht, danke --Crazy1880 07:39, 7. Jan. 2011 (CET)

Löschung des Kurzartikels würde Verlinkungsprobleme schaffen. Wer anderswo auf auf "Normenkontrollkompetenz" klickt, will Normenkontrollkompetenz und nicht Normenkontrolle erklärt bekommen.
Wenn nur einen Artikel, dann unter "Normenkontrollkompetenz":
1. Normenkontrollkompetenz bedeutet, zur Normenkontrolle befugt zu sein.
2. Normenkontrolle bedeutet, ... (der dortige Artikel). -
würde ich sagen.
Ich denke erher, dass es sinnvoller wäre die Normenkontrollkompetenz in den Artikel Normenkontrolle einzubauen. Das Verlinkungsproblem könnte man dann anders lösen (durch Weiterleitung etwa). Der Begriff Normenkontrollkompetenz braucht meiner Meinung nach keinen eigen Artikel. Es ist ja im Moment sowieso im Artikel Normenkontrolle besser dargestellt, welches Gericht wann die Normenkontrollkompetenz hat. --Xarorn 19:20, 13. Jan. 2011 (CET)
Inhaltlich bringt die "Normenkontrollkompetenz" keinen wirklichen Fortschritt zum Lemma der "Normenkontrolle", wo (mit anderen Worten) das gleiche dargestellt wird. Von daher plädiere ich auch dafür, eine Begriffsdefinition "Normenkontrollkompetenz" in die Normenkontrolle einzugliefern und unter diesem Lemma hier ein redirect einzurichten. Grüße, Hajj0 ms 00:32, 19. Jan. 2011 (CET)
Habe das jetzt einfach mal gemacht. --Xarorn 07:19, 11. Feb. 2011 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:44, 28. Jul. 2011 (CEST)

Aus der allg. QS. BKLs auflösen (falls überhaupt möglich), etc. --Nothere 10:50, 22. Jan. 2011 (CET)

Sollte jetzt erstmal ok sein. --LeastCommonAncestor 22:37, 9. Feb. 2011 (CET)
Freigegeben JARU Eingangskorb Feedback? 23:04, 30. Apr. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:44, 28. Jul. 2011 (CEST)

1. Der Sinn des folgenden Satzes erschließt sich mir nicht: "Diese Tathandlung stellt für sich keine gefährdendes Potential dar."

2. Wenn man dem Link "§ 323 StGB" folgt, bekommt man einen Hinweis angezeigt: "§ 323 (weggefallen)". Der Link im oberen Teil des Artikels auf "§ 323b StGB" dagegen ist korrekt. Ist ggf. der Link falsch und sollte auf "§ 323b StGB" statt auf "§ 323 StGB" zeigen?

-- Fouk 15:27, 18. Feb. 2011 (CET)

Ich habe den Abschnitt überarbeitet und mit Quellen belegt. --S.Didam 17:52, 18. Feb. 2011 (CET)

Erledigt! --S.Didam 14:40, 26. Feb. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:42, 28. Jul. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könntet ihr nochmals drüberschauen, weiter wikifizieren und die Weblinks im Artikel in Einzelnachweise unterteilen, danke --Crazy1880 07:37, 8. Mär. 2011 (CET)

Fehlender Einleitungsatz stand unglücklicherweise weiter unten im Text versteckt, Satz verlegt und modifiziert. Einzelreferenzierung und Wikifizierung waren bereits durchgeführt. JARU Eingangskorb Feedback? 01:01, 1. Mai 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:43, 28. Jul. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte die Rechtsseite beleuchten und abschließend an die Kollegen der QS Verkehr weiterleiten, danke --Crazy1880 18:34, 23. Mai 2011 (CEST)

Erledigt, kann wieder zurück an die QS Verkehr. Gruß --Opihuck 22:35, 23. Mai 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:41, 28. Jul. 2011 (CEST)

Deutschlandlastig, keine Quellen, keine Weblinks, keine Literatur, kein Siehe auch, kein gar nix. Wikifizieren könnte man vielleicht auch mehr. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 16:31, 1. Jun. 2011 (CEST)

Überarbeitet, neue Struktur, +Quellen. -- ⚖.suhadi 13:00, 14. Jul. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 11:56, 28. Jul. 2011 (CEST)

Aus allgemeiner QS. War komplette WP:TF, Lemma umgebaut nach Informationen einer Bekannten. Vielleicht kann jemand verwertbare externe, bestätiende Quellen verlinken bzw. den Artikel so umarbeiten, dass er unseren Ansprüchen gerecht wird. Den Fachbegriff habe ich so schonmal gehört. JARU Eingangskorb Feedback? 20:31, 5. Jul. 2011 (CEST)

roter Kreis Entschuldigung, aber das (der Artikel) ist Unsinn. Wohnungsrecht ist ein subjektives Recht, kein objektives. Schon deshalb kann es kein Terminus im Wohnungsrecht sein. Haushaltsauflösung ist nichts rechtliches, sondern etwas aus dem Leben. Dass der Vermieter die Kosten tragen muss ist Quatsch. Derjenige muss die Kosten tragen, der seinen Haushalt auflöst (weil er auswandert, zum Lebensgefährten oder ins Altersheim zieht). Wird die Haushaltsauflösung durch Tod nötig, so ist es wie mit allem, was der Verstorbene angerichtet hat: Die Erben kriegen es. Die müssen also entrümpeln, nicht der Vermieter. Kann sein, dass der auf den Kosten sitzen bleibt, aber das ist tatsächliches Pech, nicht rechtlich angeordnet. Wenn einer aus seiner eigenen Eigentumswohnung in die seiner Freundin zieht gibt es auch überhaupt keinen Vermieter. Deshalb hat das alles auch weder mit Schuld- noch mit Sachenrecht zu tun (Kategorien also falsch). Der Artikel war als Werbung für den ihn schreibenden Entsorgungsbetrieb gedacht. Aus der Lebenswirklichkeit eines Mietnomadenresteentsorgers geschrieben und so weit plausibel, aber sicher nichts, was mit Rechtswissenschaft zu tun hätte. Am besten löschen. Ekrhg3857 17:41, 12. Jul. 2011 (CEST)

Der Beitrag kann so auch in einen Löschantrag übernommen werden. Oder? --Trac3R 11:53, 28. Jul. 2011 (CEST)

Ja. Wikipedia verliert nichts, wenn der Artikel gelöscht wird. Gerne darf der Beitrag dafür genutzt werden, ich selber stelle aber keinen Löschantrag. Ekrhg3857 16:59, 29. Jul. 2011 (CEST)

LA gestellt. --Trac3R 22:54, 29. Jul. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 22:54, 29. Jul. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS und der QS Bahn, vllt. könnt ihr noch etwas machen, Vollprogramm, dnake --Crazy1880 10:45, 28. Jul. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Artikel aufgepeppt und bequellt JARU Eingangskorb Feedback? 22:28, 31. Jul. 2011 (CEST)

Praktisch nur Abgrenzung/Unterschiede zum dt. Grundgesetz. Diese gehören selbst nach UHT's Wunderkonzept nicht hierher. --Der kleine Schreiberling 17:41, 1. Jan. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 16:42, 4. Aug. 2011 (CEST)

[1] Liebe rechtskundige Kollegen, ich habe einen Satz eingefügt und mit einem imo reputablen Artikel bequellt. Der Artikel ist aus Mai 2010. Hat sich seitdem da was getan - gab es Klagen ? Urteile ? Wurden Klagen nicht zur Entscheidung engenommen (und falls ja wie/wo begründeten die Verfassungsrichter das?) danke & beste Grüße --Neun-x 15:03, 8. Jun. 2011 (CEST)

Die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 21. Mai 2010 ist für den 5. Juli 2011 angesetzt. Vgl. die heutige Pressemitteilung. Den Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte das Bundesverfassungsgericht Mitte Juni 2010 bereits abgelehnt. Vgl. die damalige Pressemitteilung mit Link auf den Beschlusstext. --Opihuck 20:25, 9. Jun. 2011 (CEST)
Das gehört auf die Diskussionsseite. --Trac3R 16:52, 4. Aug. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 16:52, 4. Aug. 2011 (CEST)

Kann jemand von hier da mal drübergucken? Ich fürchte, die Abgrenzung zu Vergewaltigung ist in dem Artikel falsch oder sie war richtig und ich habe verzapft, dass sie nun falsch ist. Viele Grüße, --Die Sengerin 17:34, 27. Jun. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Trac3R 16:53, 4. Aug. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals querlesen, danke --Crazy1880 21:39, 7. Feb. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Alros002 17:36, 11. Aug. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte vllt. noch gliedern und gesetzliche Quellen beifügen, danke --Crazy1880 18:43, 14. Apr. 2011 (CEST)

Ein Vorschlag zur Gliederung und Überarbeitung ist unter Diskussion:Europäische Zinssteuerrichtlinie zu finden. Falls es keine Einwendungen gibt, so würde ich ihn entsprechend veröffentlichen. --Dwz3000 23:25, 20. Aug. 2011 (CEST)
Vorschlag in Artikel übernommen. Sobald diesen jemand gesichtet hat, würde ich den QS Baustein entfernen und den Bereich ins Archiv verschieben. --Dwz3000 08:10, 24. Aug. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Dwz3000 11:16, 3. Sep. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte Inhalt darlegen, danke --Crazy1880 20:21, 23. Aug. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Alros002 16:02, 6. Sep. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 21:51, 21. Apr. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Coatilex 17:45, 10. Okt. 2011 (CEST)

oranger Kreis Leider wurde (aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen) in der Löschdiskussion auf "behalten" entschieden (und damit den QSen meiner Ansicht nach völlig unnötige Arbeit aufgedrückt). In der vorliegenden Form ist der Artikel vollkommen unbrauchbar. Da er in der allgemeinen Qualitätssicherung überraschenderweise nicht weitergekommen ist, schiebe ich ihn mal an euch weiter - sorry.--KMic 20:17, 18. Aug. 2011 (CEST)

wie schon in der Löschdisk gesagt, verschieben auf Aberkennung des akademischen Grades in Deutschland wär schon ein großer schritt, irgendwer hat versehentlich den de-lastig-Baustein rausgeschmissen: auf einen weltweit allgemeingültigen stand bringt das sowieso niemand.. --W!B: 00:17, 17. Sep. 2011 (CEST)
Wurde offenbar inzwischen (dennoch) kurz danach (01:03, 23. Sep. 2011) gelöscht.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. pistazienfresser 22:38, 24. Okt. 2011 (CEST)

Quellen in einigen Absätzen bergen den Verdacht eines Interessenkonflikts [Schleichwerbung?]. In anderen Absätzen fehlen Einzelnachweise. Wie viele der vielen Links sinnvoll und wertvoll sind, sollte auch noch überprüft werden.--pistazienfresser 20:32, 5. Okt. 2011 (CEST)

Habe es einigermaßen überarbeitet - noch nicht perfekt (zu den Handlungen würde ich beispielsweise gerne noch etwas schreiben/haben) aber kann meiner Meinung nach wieder aus der QS-Recht heraus.
Irgendwelche Meinungsäußerungen/Meinungen welche der früheren Weblinks wieder eingefügt werden können oder sollen?
Literatur kommt mir teilweise etwas wie abgeschrieben aus Datenbank der dnb oder ähnlicher Quellen vor ('nachträgliches/zusätzliches freies Bequellen'). Soll ich detektivisch vorgehen, um zu ermitteln wer die 'Literatur' wann weshalb eingefügt hat?
Gibt es einen sinnvollen Weg/wird es für sinnvoll gehalten, den Artikel in jeweiliges nationales Recht zu splitten?
--pistazienfresser 22:16, 24. Okt. 2011 (CEST)

Nehme den Artikel heraus aus der QS.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. pistazienfresser 17:38, 25. Okt. 2011 (CEST)

vollprogramm? oder Aprilscherz? Finte 12:21, 2. Apr. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS herverschoben, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 19:34, 1. Mai 2011 (CEST)
Die Diskussion hatten wir doch schon ergebnislos in der QS geführt. Ich denke, es ist nicht sehr ergiebig, das jetzt hier fortzuführen. --Opihuck 22:40, 1. Mai 2011 (CEST)

Ich habe Pro Forma mal bei Latein im Recht ergänzt und eine Weiterleitung angelegt. Ein kurzes Zitat aus Meyers Lexikon dürfte treffender sein, als der gegenwärtige Inhalt. Gruß. --Tavok 16:22, 9. Dez. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tavok 16:22, 9. Dez. 2011 (CET)

Stammt aus der allgemeinen QS und man will wissen, worum es geht. Ihr wisst es und könnt nach euren Gesetzen damit verfahren. Danke. Gruß. -- nfu-peng Diskuss 14:31, 6. Mär. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Forevermore 18:30, 30. Jan. 2012 (CET)

Der Artikel fällt mit vielen "man sollte"-Formulierungen auf, die nicht zu einer Enzyklopädie passen. Das wirkt eher wie Ratgeber-Literatur. --ChoG Ansprechbar 17:39, 10. Okt. 2011 (CEST)

Habe grade gesehen, dass der Artikel wohl kurz nach meinem QS-Antrag sprachlich überarbeitet wurde. Problem ist aus meiner Sicht jetzt behoben. Bapperl wurde auch schon entfernt. Danke! --ChoG Ansprechbar 13:40, 2. Mär. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. ChoG Ansprechbar 13:40, 2. Mär. 2012 (CET)

Der Artikel ist m.E. viel zu knapp und unvollständig. Es fehlen genauere Ausführungen zu Naturalrestitution und Schmerzensgeld. Auch eine Beschreibung der Mitschuld sollte eingebracht werden, ebenso wie Ausführungen zum Integritäts- oder Erfüllungsinteresse. Auch wenn sich diese zwangsläufig mit einigen anderen Artikeln überschneiden werden, so gehören sie doch in diesen Artikel.--♫ Paskal ♫ 14:49, 19. Jan. 2011 (CET)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 09:56, 10. Feb. 2011 (CET)
Die fehlenden Infos stehen alle in Schadensersatz, den man dringend nach Schadensersatz (Deutschland) verschieben müsste. --Gnom 11:51, 10. Feb. 2011 (CET)
Habe einen Redirect zu Schadensersatz gesetzt und die schöne Gans dorthin gerettet. :) Solange es keine Artikel über andere Rechtsordnungen gibt, braucht es keine Klammerlemmata.--Aschmidt (Diskussion) 21:30, 26. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 21:30, 26. Apr. 2012 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch wikifizieren und weitere Quellen einbauen, danke --Crazy1880 23:45, 2. Apr. 2011 (CEST)

Habe den Art. überarbeitet und QS rausgenommen. Bitte zur Kontrolle nochmals drüberschauen.--Stephan Klage (Diskussion) 19:37, 1. Mär. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 21:47, 26. Apr. 2012 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte einmal den rechtlichen Teil wikifizieren, danke --Crazy1880 19:41, 7. Apr. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 21:56, 26. Apr. 2012 (CEST)

Ich möchte den Artikel nicht mit noch einem Baustein belasten, aber da sich dort nicht allzuviel zu tun scheint, sei mir ein kleiner Hinweis auch an dieser Stelle erlaubt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der sowohl juristischen Sachverstand als auch eine Begabung zu allgemeinverständlicher Ausdrucksweise hat. Der Artikel ist so für Otto-Normal-Wikipedia-Nutzer schlicht unverständlich. Danke und Gruß, --Anna 09:33, 27. Apr. 2011 (CEST)

Ich habe die Einleitung neu gefaßt und einige Wikilinks angepaßt, die sich mittlerweile geändert haben. Das Vermächtnis ist einem Laien nicht leicht zu erklären, weil es gesetzlich sehr allgemein geregelt ist und weil sich die meisten Probleme bei der Auslegung des Testaments oder des Erbvertrags ergeben, in denen das Vermächtnis verfügt wird. Deshalb nehme ich den Artikel aus der QS, denn ich sehe nicht, was nun noch verbessert werden könnte. Konkrete Verständnisschwierigkeiten können auf der Artikel-Disk. oder auf der Disk. des Portal Recht angesprochen werden.--Aschmidt (Diskussion) 22:41, 26. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 22:41, 26. Apr. 2012 (CEST)

Relevanz wohl gegeben, geht aus Artikel nicht klar hervor. Die Publikationen/Kommentare sollten OMA-tauglich (soweit möglich) erklärt, zumindest aber klar beschrieben werden. --Hedwig in Washington (Post?)B 21:59, 24. Jul. 2011 (CEST)

Sorry, wir erklären keine Publikationen, wir listen sie standardmäßig auf, soweit erheblich. Redigiert und ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 04:11, 28. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 04:11, 28. Apr. 2012 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte auf Richtigkeit prüfen und Belege anfügen, danke --Crazy1880 17:40, 13. Dez. 2011 (CET)

Danke für die Überweisung an die Fach-QS. Habe die Seite in eine BKL-Seite umbewandelt, weil das sachdienlich war, und ausnahmsweise bequellt.--Aschmidt (Diskussion) 03:39, 28. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 03:39, 28. Apr. 2012 (CEST)

Artikelversuch --ShithappensbyTuE 23:32, 7. Nov. 2011 (CET)

Fehlerlos --Wikikoloss 16:17, 11. Nov. 2011 (CET)
Komplette Beleglosigkeit sehe ich durchaus als Fehler an. Zudem hat der erste Satz nicht die obligitorische Form "Ein foobar ist (...)".---<)kmk(>- 04:26, 12. Nov. 2011 (CET)
Das Ding heißt offiziell Anfechtungsklage, wie sich aus § 42 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergibt. Löschung wäre angebracht. --DiRit 11:21, 4. Dez. 2011 (CET)
Mit dem aktuellen Inhalt unbrauchbar. Sollte komplett neu gefasst werden, um die tatsächlich existenten seltenen Fälle von Aufhebungsklagen (gegen Schiedssprüche - siehe §§ 110 ArbGG, § 1059 ZPO und exotische Sonderfälle wie § 45 LFGB etc. - oder gem § 1448 BGB) zu „erschlagen“. --Fl.schmitt 20:03, 11. Dez. 2011 (CET)
Aus der allg. QS herverschoben mit der Bitte um KLärung --Crazy1880 12:07, 10. Dez. 2011 (CET)
Aufhebungsklage? Das gibt es im Arbeitsgerichtsprozess gegen Schiedsurteile; im Vw-Prozess gibt es Anfechtungs-/Verpflichtungs-/Leistungs-/Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklagen. Dieses lemma gehört augenblicklich gelöscht.--Stephan Klage (Diskussion) 17:07, 1. Mär. 2012 (CET)
Ich habe den Begriff Aufhebungsklage in Anfechtungsklage#Verwaltungsprozessrecht hineingenommen, weil er zumindest im Stichwortverzeichnis von Kopp/Schenke, VwGO, 13.A., auftaucht. Einen Redirect zur Aufhebungsklage halte ich wegen Mehrdeutigkeit für irreführend. Bliebe die Möglichkeit, eine BKL-Seite einzurichten oder das Lemma zu löschen. Ich wäre für ersteres, wenn der Begriff in Umlauf ist.--Aschmidt (Diskussion) 03:58, 28. Apr. 2012 (CEST)
So umgesetzt.--Aschmidt (Diskussion) 21:46, 28. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 21:46, 28. Apr. 2012 (CEST)

oranger Kreis Wurde bereits einmal wegen URV gelöscht. Ob das alles so stimmt oder ob da zu viel POV oder gar TF im Spiel ist, kann ich nicht beurteilen. Bitte mal drüberschauen. Gruß, SiechFred Disclaimer 14:59, 24. Jun. 2011 (CEST)

Sehr geehrter Siech•Fred, als Autor des Artikels bin ich natürlich an einem, den Qualitätsstandards entsprechenden Artikel interessiert. Sollte es formale und/oder inhaltliche Mängel geben, so bin ich für jeden Hinweis dankbar und werde diese auch entsprechend umsetzen. Doch zum jetzigen Zeitpunkt scheint es dafür keine Hinweise zu geben. Von daher sehe ich keinen Grund, warum der Hinweis auf die ‚Qualitätssicherung‘ nicht entfernt wird. Andernfalls bitte ich darum, die Mängel zu benennen. Wenn ich zur Aufklärung beitragen kann, ob zu viel POV oder gar TF (was auch immer das ist) im Spiel ist, werde ich das sehr gerne machen. MFG Wirsehen

Der Artikel liest sich wie aus einem Lehrbuch abgeschrieben (bitte Urheberrechte beachten). Sätze wie Die Unternehmenspacht hat eine bedeutsame Stellung in unserem Wirtschaftsleben. sind zum Einen unbelegt und zum Anderen lesen sie sich wie die private Meinung des Artikelverfassers (das ist mit POV bzw. TF gemeint). Dies betrifft insbesondere die Abschnitte "Gründe" sowie "Vor- und Nachteile". Siechfred 09:10, 4. Okt. 2011 (CEST)

Der Vorwurf, der Beitrag sei aus einem Lehrbuch abgeschrieben ist unsachlich und nicht zutreffend. Zu den von Ihnen benannten Punkten habe ich weitere Einzelnachweise eingefügt. Damit bin ich der Aufforderung nachgekommen, zu belegen, dass es sich nicht um eine private Meinung handelt. Da Sie keine weiteren Textstellen benannt haben, die der Formatvorlage von Wikipedia nicht entsprechen, erwarte ich nun umgehend, dass der Hinweis zur Qualitätssicherung entfernt wird.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tavok (Diskussion) 17:53, 5. Mai 2012 (CEST)

In der gegenwärtigen Version sollte es erst mal passen.

Wikify --ıpɐɥns 16:34, 25. Okt. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte mal klären, danke --Crazy1880 08:58, 30. Nov. 2011 (CET)
Wurde m.E. wikifiziert. Daher:
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. ıpɐɥns 01:27, 13. Jul. 2012 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte Box füllen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 19:02, 20. Dez. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Aschmidt (Diskussion) 02:46, 3. Aug. 2012 (CEST)

Nachdem der Löschantrag zu dem Artikel entfernt worden ist, sollte er weiter ausgebaut werden. Vor allem die Literaturliste sollte gesichtet und ggf. ergänzt/gekürzt werden, um dort die wichtigsten Werke zusammenzutragen. Außerdem sollte die Literatur zu dem Fach weiter ausgeführt, in den Artikel eingearbeitet und ggf. kritisch dargestellt werden.--Aschmidt 19:37, 30. Okt. 2011 (CET)

Mit einem Ausbau des Artikels ist nicht mehr zu rechnen. Ich entferne deshalb alle drei QS-Bausteine. --Aschmidt (Diskussion) 02:10, 24. Jan. 2013 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Aschmidt (Diskussion) 02:10, 24. Jan. 2013 (CET)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch ausbauen oder ggf. einbauen, danke --Crazy1880 18:56, 30. Mai 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Alros002 (Diskussion) 15:22, 27. Mär. 2013 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, danke --Crazy1880 20:45, 28. Aug. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Alros002 (Diskussion) 15:48, 3. Mai 2013 (CEST)

Siehe Disku. --Geri 03:42, 7. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Incarus Klick mich hart! 01:00, 12. Mai 2013 (CEST)

Eigenartige Abschnittsbennennung „Diskussionsstand“. Ist der noch aktuell? Bitte mal prüfen. --Geri 03:56, 7. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Incarus Klick mich hart! 01:04, 12. Mai 2013 (CEST)

Soweit ich es verstehe, werden in Verwaltungsgemeinschaft zwei ziemlich unterschiedliche rechtliche Konstrukte "zusammengewüfelt". Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Gebietskörperschaft, die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft beruht auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Stimmt das? Und wenn ja, könnt ihr euch bitte des Artikels annehmen? Danke und Gruss, --S.K. 19:10, 17. Okt. 2011 (CEST)

Ich habe einmal die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft für Baden-Württemberg ausgelagert. Der Rest ist m.E. immer noch stark überarbeitungsbedürftig. Danke und Gruss, --S.K. 23:51, 23. Okt. 2011 (CEST)
Gemeindeverwaltungsverband aus dem gleichen Themenkreis ist auch kein Glanzstück, ich habe dort Verwaltungsverband ausgelagert. Danke und Gruss, --S.K. 00:27, 25. Nov. 2011 (CET)
Jetzt gibt es auch Verwaltungsgemeinschaft (Schleswig-Holstein). Kommentare, Verbesserungen, Erweiterungen, Kritik, ... mehr als willkommen. :-) --S.K. (Diskussion) 01:52, 15. Mai 2012 (CEST)
Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen) ist neues Mitglied in der Reihe. --S.K. (Diskussion) 00:06, 18. Feb. 2013 (CET)
Mit Verwaltungsgemeinschaft (Bayern) gibt es zu allen aktuellen Verwaltungsgemeinschaften einen eigenen Artikel. Es fehlt noch Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt) für die inzwischen nicht mehr existierende Form der Verwaltungskooperation. Aber ich denke, ich werde jetzt Verwaltungsgemeinschaft in eine BKL umwandeln. --S.K. (Diskussion) 02:11, 10. Mär. 2013 (CET)
Umwandlung in BKL sowie Anlage von Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt) sind erfolgt. In dem Zusammenhang habe ich noch Trägergemeinde und gemeinsames Verwaltungsamt in Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt) integriert und in Weiterleitungen umgewandelt. Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 00:26, 2. Apr. 2013 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Incarus Klick mich hart! 00:58, 12. Mai 2013 (CEST)

Nach der Auslagerung in die einzelnen Länderartikel sieht dieser eher kläglich aus. --Geri 04:03, 7. Okt. 2011 (CEST)

Naja, bloß dass ein Artikel kurz ist, halte ich nicht immer für einen Nachteil. Zum Stichwort 'Rechtsstaat' lässt sich so viel schreiben, dass es kein normaler Mensch mehr lesen mag (wohl nicht einmal ein durchschnittlicher Jurist).
Und wenn sich ein Artikel mal nur mit deutschem Recht befasst, wird es meiner Erfahrung nach sofort kritisiert (manchmal sogar, wenn es keine besonderen Anhaltspunkte gibt, dass es das Wort überhaupt außerhalb der Rechtswissenschaft Deutschlands gebe).
Sollen die Artikel zum nationalen Recht noch in dem Hinweis oben (Begriffsklärungshinweis - BKL) speziell jeweils erwähnt werden? Vgl. Wikipedia:BKL#Die_unterschiedlichen_Modelle ? --pistazienfresser 22:31, 24. Okt. 2011 (CEST)
Oder die Rechtsstaat (Begriffsklärung) oder die dort genannten Artikel nochmals unter dem Abschnitt Siehe auch?
--pistazienfresser 20:01, 10. Nov. 2011 (CET)
Helden sind am Werk. Ganz wichtiger Artikel. Bitte den Sozialen Rechtsstaat nach Wolfgang Abendroth nicht vergessen... to-do... schaue mir das demnächst an... --Aschmidt 03:01, 14. Nov. 2011 (CET)

Die QS ist mittlerweile offensichtlich obsolet geworden. Daher hier erledigt. Benatrevqre …?! 18:08, 13. Okt. 2014 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 18:08, 13. Okt. 2014 (CEST)

Artikel aus dem Altbestand der in die QS vom 16. Dezember 2010 eingestellt wurde. Bemängelt wurde folgendes:

Der Artikel enthält keine Belege. Zentrale Aussagen wie: der Begriff „Gewalttat“ sei keine juristische, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung ist schlichtweg falsch. Der Begriff taucht in der polizeilichen Kriminalstatistik oder in jedem Verfassungsschutzbericht auf. Der Artikel ist im wesentlichen seit vier Jahren nicht mehr überarbeitet wurden. Er ist zudem nicht WP:OMA.

Bitte einmal den Artikel inhaltlich überprüfen und falls erforderlich überarbeiten und mit Literatur versehen. Danke --Pittimann besuch mich 09:56, 3. Jan. 2011 (CET)

Habe eine Weiterleitung zu Gewaltkriminalität draus gemacht. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:48, 5. Mär. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:48, 5. Mär. 2015 (CET)

Nachweise aus Rechtswissenschaft oder zumindest Rechtsprechung? Umwandlung in einen sprachwissenschaftliche Artikel/Wörterbucheintrag auf Wiktionary, echten rechtsvergleichenden Artikel oder/und eine Wikipedia:BKS? Einordnung in Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland) ? --pistazienfresser 22:49, 24. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. gelöscht --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:25, 19. Mär. 2015 (CET)

War Absorptionsprinzip. Wikifizieren und erweitern. Belege fehlen. --WolfgangRieger 11:44, 1. Apr. 2011 (CEST)

Habe mich mal am Artikel versucht. Zunäachst wegen BKL-Einrichtung verschoben. JARU Eingangskorb Feedback? 21:00, 5. Apr. 2011 (CEST)
Wie wäre es denn mit einer Integration des Artikels in das Lemma Tateinheit (Recht)? Das Absorptionsprinzip ist ja gerade nur da relevant. --Bjur456 22:10, 15. Feb. 2012 (CET)
Done bzgl. Wunsch 1. // Plädiere ebenfalls für eine Zusammenführung (Lemma: Tateinheit (Recht))--Stephan Klage (Diskussion) 16:14, 1. Mär. 2012 (CET)
Eine Zusammenführung diente gewiss der Übersichtlichkeit. Der Artikel liesse sich (zumindest sprachlich) leicht in Tateinheit einbauen; wenn das kein Jurist anpacken will und niemand Einspruch erhebt, tue ich das "innert nützlicher Frist" selbst, inkl. Weiterleitung von Absorptionsprinzip auf Tateinheit. --Bosta (Diskussion) 00:20, 8. Okt. 2012 (CEST)
Sinnvolle Idee. Trau Dich ruhig, ich kann ggf. später noch einmal drüber schauen, wenn du möchtest. --Chz (Diskussion) 00:49, 13. Okt. 2013 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:15, 20. Mär. 2015 (CET)

Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Kein Bemühen um rechtswissenschaftliche Darstellung oder Bedeutung für Rechtswissenschaft erkennbar. Vorschlag: Antrag auf Übernahme durch QS-Betriebswissenschaft oder Löschung.--pistazienfresser 23:59, 24. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:21, 20. Mär. 2015 (CET)

Wörterbucheintrag, Nachweise fehlen. --pistazienfresser 17:18, 24. Okt. 2011 (CEST) (hier nachgetragen --Krd 19:01, 1. Nov. 2011 (CET))

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:22, 20. Mär. 2015 (CET)

Kommt aus der allgemeinen QS, doch bei euch ist er besser aufgehoben. Auf der Seite stehen die Gründe für den Eintrag. Bitte schaut mal, was ihr ausrichten könnt. Danke. PS: Ein Archiv für diese Seite hier oder jemand der hier aufräumt wäre angeraten ;-). --nfu-peng Diskuss 12:57, 1. Dez. 2011 (CET)

Habe den Artikel komplett neu abgefasst, samt Lit., Hisorie und aktuellen Lehrmeinungen. Verbessere oder ergänze sonst nur Kleinigkeiten, Artikel neu abfassen war mir neu und ich wusste mir letztendlich nicht anders zu helfen, als einfach über den alten Artikel drüberzuschreiben. Das ist evtl. oder sogar ziemlich wahrscheinlich nicht ganz wikipedia-konform und womöglich gar recht unhöflich, aber dafür habe ich textlich und inhaltlich geschliffen und den Artikel nun auch fertig ... Geht? --Steppenhund 03:15, 8. Dez. 2011 (CET)

Wow! Wau! Geht! --DiRit 15:57, 11. Dez. 2011 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:22, 20. Mär. 2015 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte ncohmals querlesen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 18:46, 20. Jan. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:07, 21. Mär. 2015 (CET)

Artikel aus der allg. QS, könnt ihr vllt. noch etwas dazu sagen, danke --Crazy1880 22:08, 26. Apr. 2011 (CEST)

Eine Abgrenzung zum Zensurverweis Chilling-Effects.org -welcher bei Google Suchen ab und an angezeigt wird- wäre sinnvoll.

Ich habe den Artikel komplett überarbeitet und dabei den englischen Wikipedia als Grundlage genommen. Meines Erachtens braucht man Chilling-Effects.org nicht abzugrenzen. Es ist nicht mehr als eine Art Ethikrat und Schlichtungsstelle. Neu ist das Aufzeigen des juristischen Spannungsfeldes. -- Jlorenz1 (Diskussion) 08:10, 7. Mai 2012 (CEST)
Ich bin mit diesem Ausbau des Artikels nur bedingt einverstanden: Einerseits wurde die Verwendung im kontinentaleuropäischen Raum gelöscht, die hierfür extra herangezogene Quelle "belegt" jetzt etwas völlig anderes, was dort nicht steht und dafür ist das Beispiel weg, das dem juristischen Laien erklären würde, worum es eigentlich geht. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:13, 7. Mai 2012 (CEST)
Dem schließe ich mich an. Der dort verlinkte Aufsatz kann die Definition in der Einleitung nicht belegen, und der Artikel ist nun auch für mich leider nicht mehr verständlich. Der Text sollte bitte anschaulicher formuliert werden, und es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden.--Aschmidt (Diskussion) 13:08, 7. Mai 2012 (CEST)
es sollte die Rezeption in deutschsprachigen Ländern berücksichtigt werden >>> es gibt diesen juristischen Begriff schlichtweg nicht im kontinentaleuropäischen Raum (bis auf Großbritanien und dessen Nähe zu den Vereinigten Staaten) und erst recht nicht in deutschsprachigen Ländern. Es käme der Jagd nach einem Phantom gleich. Es ist schlichtweg ein Amerikanismus und sollte als solcher gekennzeichnet werden. Im deutschen Recht kommt er am ehesten dem Strafttatbestand der Nötigung gleich. Ein Beispiel ist im Abschnitt Geschichte gegeben. --Jlorenz1 (Diskussion) 17:22, 7. Mai 2012 (CEST)
Alleine die Fussnote 1 im Artikel zeigt, dass das nicht stimmen kann. Der verlinkte Artikel erwähnt den chilling effect in einer Besprechung der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts. --TheRealPlextor (Diskussion) 07:38, 8. Mai 2012 (CEST)
Er wird nur als übergeordneter amerikanische Anleihe eingeführt, der nicht in Gesetzestexten verankert ist. Zitat Es soll den präventiven Grundrechtsschutz gerade deshalb bewirken, weil sonst eine latente Verunsicherung droht, die im Bereich der Kommunikationsgrundrechte besonders schwer wiegt, weil sie den berüchtigten Abschreckungseffekt(chilling effect) verursacht. Daneben werden auch andere Amerikanismen verwendet z. B .So sei es den Streikenden zwar erlaubt, arbeitswillige Kollegen friedlich vom Sinn des Streiks zu überzeugen (peaceful picketing). Der Begriff würde meines Erachtens hinreichend belegt sein, wenn er als solcher in Gesetzestexten verankert wäre und wenn nicht als solcher, so doch in einschlägigen Gesetzeskommentaren. Wäre chilling effekt ein fester Begriff im Kontinentaleuropa so wären die Fundstücke bedeutend zahlreicher und Gegenstand einiger juristischer Dissertationen. Das ist alles mitnichten der Fall, insofern gilt die immer wieder geäußerte Absicht diesen Begriff in Kontinentaleuropa zu suchen nach wie vor dem Jagd nach einem Phantom. Viel Spaß dabei. Ich ziehe mich zurück. Gegen vorgefasste Meinungen ist es schwierig anzugehen ... -- Jlorenz1 (Diskussion) 15:43, 9. Mai 2012 (CEST)

Hallo, ich habe den Artikel mttlwle. ein wenig erweitert; der Begriff weist ja nun weit über das juristische Feld hinaus, in Politik, Soziologie, Psychologie usw. hinein - da stört IMHO der QS-BS bwz. ist deplatziert: Entfernen?!--Hungchaka (Diskussion) 13:38, 5. Jan. 2015 (CET) Ich ergänze auch chillingeffects.org, steht ja in wstl. Zusammenhang.

Soeben kommt auf der Artikel-Disk eine neue Disk zustande, ich schlage vor, sich auf den Schauplatz dort zu beschränken, die hiesige ist ja seit zwei Jahren verwaist. --Hungchaka (Diskussion) 10:04, 14. Jan. 2015 (CET)

Also, nachdem die Disk hier tot, der letzte Beitrag bald fünf Jahre her ist, erfreie ich mich nun, den BS zu entfernen. --Hungchaka (Diskussion) 15:40, 19. Jan. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:10, 21. Mär. 2015 (CET)

Korrektur lesen und erweitern --80.171.150.2 20:13, 31. Mär. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte auch Artikeldiskussionsseite beachten, danke --Crazy1880 13:16, 29. Apr. 2011 (CEST)
Einzelreferenzierung vorgenommen. Gesetzesverlinkung ist auch eine Quelle. JARU Eingangskorb Feedback? 23:33, 30. Apr. 2011 (CEST)
Habe den Artikel erweitert und ergänzt. Der Einleitungssatz sollte jedoch noch überarbeitet werden, da er nicht ganz gelungen ist. Auch könnte an der Formulierung noch gearbeitet werden. Inhaltlich okay?! gelber Kreis -- Schwalbe007 (Diskussion) 14:22, 10. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:11, 21. Mär. 2015 (CET)

Ein neu angemeldeter Benutzer kopiert in viele Artikel einen Abschnitt (immer praktisch den gleichen Abschnitt) Rechtssituation. Ganz davon ab dass es sich hier um einen rein Deutschlandlastigen Abschnitt handelt - die Frage stimmt das überhaupt denn das Urteil bezieht sich auf Gammabutyrolacton (GBL). Gruß --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 21:16, 4. Dez. 2011 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:17, 21. Mär. 2015 (CET)

Artikel aus der allg. QS, bitte Text querlesen und ggf. weiter wikifizieren, danke --Crazy1880 16:13, 28. Mai 2011 (CEST) Text ist weiterhin aktuell, Literaturliste stark ergänzt, erscheint aber in der "Hauptversion" nicht - warum? R. Köbler 16. April 2012

Scheint erledigt zu sein. -- Liliana 14:29, 22. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 14:29, 22. Aug. 2015 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte Vollausbau, danke --Crazy1880 20:56, 15. Mai 2011 (CEST)

Ausgebaut, nichts mehr zu tun. -- Liliana 15:37, 17. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 15:37, 17. Sep. 2015 (CEST)

Es fehlt an Quellen. Im Reiserecht des BGB findet sich der Begriff nicht. Ersatzleistung dürfte vielmehr ein genereller Begriff sein, der auch bei anderen Vertragstypen zum Tagen kommt. Forevermore 07:33, 10. Mär. 2011 (CET)

Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 20:59, 7. Apr. 2011 (CEST)
Das Wort "Ersatzleistung" erscheint einmal im BGB (§ 851 BGB), ist also im Deliktsrecht angesiedelt und hat mit Reisevertragsrecht nichts zu tun. In der JURIS-Recherche mit den Suchwörtern "Reisevertrag" und "Ersatzleistung", begrenzt auf OLG- und BGH-Entscheidungen gibt es 13 Treffer. Die meisten behandeln "Schadensersatzleistungen" (z. B. wegen entgangenen Urlaubsgenusses) und sind insoweit - als Begriff - auch nicht reisevertragstypisch, denn Schadensersatz gibt es auch in anderen Rechtsgebieten. Zuweilen wird das Wort Ersatzleistung für einen Sachverhalt angeführt, den das Gesetz allerdings selbst allgemeiner als "Abhilfe" bezeichnet (§ 651c BGB). Hier geht es um die reisevertragstypische Besonderheit, dass der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen kann, wenn die Reise nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist. Das muss sich übrigens nicht nur auf Nebenleistungen wie Ausflüge, Exkursionen beziehen, sondern betrifft auch die vertraglichen Hauptpflichten (z.B. Unterkunft mangelhaft). Leistet der Reiseveranstalter nicht Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter Aufwendungsersatz verlangen. Insofern sprechen die Gerichte im Rahmen der geforderten Abhilfe eher untechnisch von einer zu erbringenden "Ersatzleistung" durch den Reiseveranstalter.
Ich würde sagen, der Sachverhalt als solcher ist lemma-würdig, ohne geprüft zu haben, ob die Problematik schon andernorts verarbeitet wurde. Das Lemma "Ersatzleistung" erscheint mir jedoch eher missverständlich bis aussagelos, weil der Betrachter dahinter etwas anderes vermutet und der Reisende unter diesem Begriff nicht suchen wird, wenn er sich über seine Rechte informieren will. Im "Rechtswörterbuch" (Beck, 20. Aufl. 2011) ist das Wort übrigens nicht verzeichnet. Vermutlich ist es sinnvoller, die Problematik in einen übergeordneten Begriff einzuarbeiten und dieses Lemma zu löschen. --Opihuck 22:59, 7. Apr. 2011 (CEST)
Eben. Ich wäre demnach für die Löschung des Artikels. – Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) 22:00, 26. Apr. 2012 (CEST)
„Ersatzleistung” müsste schon von der exotischen Anbindung an das Reisevertragsrecht gelöst und der Artikel in Richtung solcher Bereiche erweitert werden, in denen der Begriff „Ersatzleistung” gebräuchlicher ist. Das lohnt sich imho aber kaum. Im Fall der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung ist dazu bereits vieles unter Staatshaftungsrecht gesagt, über „Schadensersatzleistungen” hat Opihuck oben schon gesprochen. Damit nicht gleich alles verloren ist, könnte der aktuelle Inhalt (ohne Verwendung des Begriffs „Ersatzleistung”) imho am ehesten bei Reisevertrag eingearbeitet werden. Evtl. könnte auch noch über Weiterleitungen nachgedacht werden, z. B. „Ersatzleistung (Versicherungsrecht)” nach Versicherungsvertrag (Deutschland) und „Öffentlich-Rechtliche Ersatzleistung” nach Staatshaftungsrecht. Danach sollte der Artikel aber entbehrlich sein. --Alros002 (Diskussion) 11:53, 27. Mär. 2013 (CET)

oranger Kreis Potentieller Löschkandidat. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:08, 21. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 10:54, 24. Sep. 2015 (CEST)

Bitte strukturell überarbeiten. Schon nur in der Einleitung sollte zum Ausdruck kommen, weshalb es überhaupt Nebenkläger im Strafverfahren gibt, weshalb ein Geschädigter nicht Hauptkläger sein kann, da konstellationsbedingt (staatliches Machtmonopol) der Staatsanwalt als repräsentant des Staates "Hauptankläger" ist - etc. ... bitte grundlegend überarbeiten und strukturieren. Danke --ProloSozz 12:34, 24. Mai 2011 (CEST) (hier nachgetragen --Krd 06:14, 25. Mai 2011 (CEST))

gelber Kreis Habe mal versucht es durchzugliedern. Einzelnachweis befindet sich bislang allerdings nur ein einziger an dem Artikel. Einen Link auf Verfahrensbeteiligter im Text habe ich bislang unterlassen, da dies bislang eine Weiterleitung auf Partei (Recht) ist...--Pistazienfresser (Diskussion) 15:40, 6. Mär. 2015 (CET)

Einleitung überarbeitet. (nicht signierter Beitrag von Abogado~dewiki (Diskussion | Beiträge) 18:56, 10. Dezember 2013)

Nachdem ich endlich den richtigen Abschnitt gefunden habe, setze ich hier auf erledigt, da der Artikel inzwischen überarbeitet wurde. -- Liliana 14:34, 27. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 14:33, 27. Sep. 2015 (CEST)

Vollprogramm. (hier nachgetragen --Krd 15:48, 8. Mai 2011 (CEST))

Wo ist zu erfahren, was an dem Beitrag verbesserungswürdig ist? --Euphonika 13:57, 17. Mai 2011 (CEST)

Beim ersten drüberlesen, würde ich vermuten, dass mit dem Vollprogramm WP:Wikifizierung und die Zuordnung von Quellen zu Aussagen gemeint war. --Trac3R 16:48, 4. Aug. 2011 (CEST)
Die "Quellen" sind kommerzielle Websites. Keine Fachliteratur. TF.--Aschmidt (Diskussion) 22:47, 26. Apr. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 00:55, 4. Okt. 2015 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, bitte wikifizieren, danke --Crazy1880 21:40, 19. Okt. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:44, 27. Okt. 2015 (CET)

Unstrukturiert, keine klare Definition und Trennung von Eigenverbrauch, Privatentnahme und unentgeltliche Wertabgabe. --Este 11:01, 7. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 10:53, 11. Jan. 2011 (CET))

Artikel aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 21:26, 23. Jan. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:00, 10. Nov. 2015 (CET)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen und ggf. Quellen setzen, danke --Crazy1880 18:43, 26. Jul. 2011 (CEST)

Nachdem hier nun schon länger nichts gelaufen ist, habe ich den Artikel mal ausgemistet und einigermassen bequellt. Ich wäre froh, wenn jemand mit besseren Englisch-Jura-Kenntnissen als ich sich das Urteil (verlinkt im Artikel) durchlesen könnte - vor allem den zweitletzten Abschnitt des eigentlichen Urteils. So wie ich dieses Urteil verstehe ist, was hier als Williams rule bezeichnet wird, ein wesentlich älteres Rechtsinstitut und Williams v. Florida stellt lediglich fest, dass wenn es gerade nicht um Charakter-Beweise geht - alle Beweise zugelassen sein sollen. Damit wäre aber der Artikelinhalt falsch. --TheRealPlextor (Diskussion) 08:52, 20. Aug. 2015 (CEST)
Überarbeitet incl. rechtsgeschichtlicher Einordnung. Den QS-Baustein habe ich mal entfernt, da das Niveau des Artikels jetzt "akzeptabel" sein sollte. R2Dine (Diskussion) 13:38, 3. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:04, 24. Nov. 2015 (CET)

War eine falsche Weiterleitung auf Drogenhandel, mit dem es nicht zweifelsfrei zu tun hat. Daher habe ich mir erlaubt, aus der Weiterleitung einen Artikel zu bauen, bitte noch verifizieren. JARU Eingangskorb Feedback? 18:20, 31. Jul. 2011 (CEST)

Schmuggel dürfte es auch sein, wenn jemand die Drogen für sich selbst einführt (warum nur Nachbarstaat?). Verweis zu Schmuggel reicht. Ekrhg3857 11:52, 10. Aug. 2011 (CEST)

Ich habe den Artikel mal komplett umgekrempelt. Bisher war die Kernaussage nur „Drogenschmuggel ist nicht Drogenhandel“, hat aber den Drogenschmuggel an sich kaum beachtet. Nichts desto trotz kann man den Artikel sicher noch ausbauen. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:02, 27. Mär. 2012 (CEST)
Da war aber lange keiner mehr dran. Ich habe jetzt mal noch ein wenig nachgetragen und bequellt. Falls jemand hierzu Literatur hätte, wäre ich dankbar für Ergänzungen/Korrekturen. Der Artikel ist m.E. keine Knacknuss - nur halt nicht sehr gepflegt. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:41, 4. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:05, 24. Nov. 2015 (CET)

Siehe Disku. --Geri 03:46, 7. Okt. 2011 (CEST)

Nach Überarbeitung QS-Baustein entfernt. R2Dine (Diskussion) 10:15, 4. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:07, 24. Nov. 2015 (CET)

Sehr verkürzte und eingeschränkte sowie unbelegte Erläuterung eines existierenden und rechtswissenschaftlich durchaus relevanten Begriffs, daher LA abgelehnt und in die QS Recht gestellt. --Wahldresdner 23:45, 26. Nov. 2011 (CET)

Artikel ausgebaut. R2Dine (Diskussion) 10:48, 7. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:07, 24. Nov. 2015 (CET)

Müsste an die veränderte Rechtslage angepasst werden. --Gerbil 23:19, 23. Dez. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:13, 24. Nov. 2015 (CET)

Kann bitte mal jemand schauen, wie sich die bisherige Definition zu Titelschutz, die eher Marken und Urheberrecht ausdrückt, zum Titelschutz von Berufsbezeichnungen und akademischen Graduierungen verhält? Zumindest in der Schweiz und in Österreich ist dafür die gleiche Bezeichnung üblich (eine Quelle hab ich im Artikel angegeben). Danke --Brainswiffer 13:29, 4. Dez. 2011 (CET)

Scheint längst erledigt zu sein. -- Liliana 17:36, 13. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 17:36, 13. Dez. 2015 (CET)

Arten von Bauherrenmodellen, steuerliche Gesichtspunkte, BFH-Rechtsprechung etc. viel zu mager oder komplett fehlend; schwache Strukturierung, einseitig auf Kaufrecht ausgerichtete Darstellung; praktisch keinerlei Belege, Hinweise auf Rechtsprechung oder Literatur. --Fl.schmitt 13:55, 7. Okt. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 11:54, 3. Feb. 2016 (CET)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen oder irgendwo einbauen, danke --Crazy1880 21:19, 29. Apr. 2011 (CEST)

Würde nur Sinn machen, wenn man beim UWG einen ganzen Abschnitt über den einstweiligen Rechtsschutz schreiben würde. Im Interesse der Artikelqualität müsste Artikel ganz schnell in den BNR verschoben werden. Das Lemma ist hier nur ein Überbegriff der vom dem inhaltlichen Schwerpunkt des "Artikels" zu weit entfernt ist. -- Chaunzy - free häusler - 21:27, 29. Apr. 2011 (CEST)
M.E. kein selbständiges Lemma. Sollte eingearbeitet und danach gelöscht werden.--Aschmidt (Diskussion) 22:43, 26. Apr. 2012 (CEST)

oranger Kreis Kein eigenständiges Lemma und kein UWG-Problem. Schrott. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:15, 21. Mär. 2015 (CET)

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75 % des Artikels behandeln die Schlechtleistung bei Kaufverträgen, welche aber ein Spezialfall ist und bereits erschöpfend unter Gewährleistung behandelt wird. Die Artikelstruktur versteckt diesen Umstand zudem. Es sollten die Rechtsfolgen von Schlechtleistungen ganz allgemein erörtert werden und nicht die speziellen Regelungen bestimmter Schuldverhältnisse. -- H005 22:22, 27. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 09:39, 28. Jan. 2011 (CET))

Hallo @9of17:: Die von Dir vorgebrachte Kritik rechtfertigt keine QS. Bei der Inhaltsanalyse des gesamten Artikels wird mir deutlich, dass der Verfasser bei der Schlechtleistung den wichtigsten Fall des Kaufvertragsrechts ausgewählt und für diesen auch die Rechtsfolgen erläutert hat. Er erwähnt weitere Vertragstypen (Miet-, Dienst- und Reisevertrag) und verweist auf die spezialgesetzlichen Rechtsfolgen. Das ist aus rechtlicher Sicht noch akzeptabel. Ich werde aber den Artikel neu verfassen und alle auf Leistung gerichteten Vertragstypen aufzählen, wobei es besonders spannend im Arbeitsrecht zugeht. --Wowo2008 (Diskussion) 10:02, 1. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 10:47, 9. Feb. 2017 (CET)

Ist zumindest in Deutschland gleichzusetzen mit Entgangener Gewinn gem. § 252 BGB. Daher eigentlich als Lemma überflüssig und eine Weiterleitung reicht. Wenn diese Form des Schadensersatzes in anderen deutschsprachigen Ländern so genannt wird, dann bitte entsprechend herausarbeiten. -- Laber 02:39, 8. Aug. 2011 (CEST)

Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch mehr machen --Crazy1880 20:43, 28. Aug. 2011 (CEST)
Die Quelle unten passt auch nicht, darüber hinaus habe ich den Begriff "Abstrakter SE" noch nie so gehört, fragwürdiges Lemma -- Bjur456 15:38, 19. Feb. 2012 (CET)
Den Begriff "abstrakter Schadensersatz" gibt es schon, aber den bringe ich eigentlich mehr mit dem UN-Kaufrecht (Art. 76 CISG) in Verbindung; sinngemäß könnte man natürlich dann auch beim § 252 BGB von einem abstrakten Schadensersatz sprechen. Ich glaube aber nicht, dass dies in der deutschsprachigen Literatur gebräuchlich ist. Auch beim UN-Kaufrecht wird das nur selten so bezeichnet. --A. Papinian (Diskussion) 08:44, 19. Jul. 2012 (CEST)
Im Zusammenhang mit dem BGB ist der Begriff WP:TF. § 252 BGB regelt den entgangenen Gewinn, aber nirgendwo lässt sich in Lehre und Rechtsprechung auch nur ansatzweise nachlesen, dass der Begriff gebraucht würde. Nicht verwunderlich, dass keinerlei Quelle angegeben ist. Ich finde es manchmal erstaunlich, wie lange völlig unsinnige Artikel in diesem Projekt überleben dürfen. Ich stelle jetzt Löschantrag.--Stephan Klage (Diskussion) 18:24, 7. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 79.251.133.235 23:20, 4. Mai 2017 (CEST)

Stammt aus der Allgemeinen QS vom 14. April 2011 und müsste inhaltlich weiter ausgebaut und mit Quellen versehen werden. Danke --Pittimann besuch mich 16:06, 14. Mai 2011 (CEST)

Das Lemma "Kontumazialverfahren" wird inzwischen weitergeleitet auf Kontumazentscheidung. Dieser Artikel wurde im August 2015 überarbeitet. R2Dine (Diskussion) 09:25, 3. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:54, 20. Okt. 2018 (CEST)

Irrläufer bei der Fach-QS Informatik, Überarbeitung notwendig siehe Artikeldiskussionsseite durch Spezialisten. Zusätzliche Quellen erwünscht. JARU Eingangskorb Feedback? 06:52, 14. Jun. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:55, 20. Okt. 2018 (CEST)

Der Artikel beschäftigt sich leider nur sehr oberflächlich mit der Automatischen Nummernschilderkennung. Die enthaltenen technischen Informationen sind unvollständig und halbwahr. Der Autor kennt offensichtlich nur ein System und überträgt ohne besseres Wissen die technischen Einzelheiten dieses einen Systems auf alle. So ist es z.B. unwahr, dass zur Beleuchtung infrarotes Licht eingesetzt wird. Es ist unwahr, dass solche Systeme immer noch ein Bild zur Verfügung stellen. Wozu denn auch? Die Erkennungszeit von 250ms ist ebenso wohl kaum auf alle Systeme übertragbar. Die weiteren Informationen zum rechtlichen Hintergrund sind weitgehend unsauber recherchiert und betreffen im Kern gar nicht die Automatische Nummernschilderkennung. Das Schlimmste aber ist, dass der Artikel die Autom.Nummernschilderkennung nur und ausschließlich im polizeilichen Umfeld beschreibt. Das ist vorletztes Jahrhundert! Die automatische Nummernschilderkennung dient heute an vielen Einsatzorten nicht der irgendgearteten Fahndung, sondern wird zur Steigerung des Komforts und Betriebssicherheit zur Zufahrtskontrolle eingesetzt. Hier dient diese Technik dem Menschen, ohne wenn und aber! Verehrter Autor, ergänzen Sie zumindest die Einsatzgebiete um Zufahrtskontrolle und Tor-/Schrankensteuerung. [2012.03.27]

Bitte folgendes ernst nehmen, auch wenn es ungewöhnlich ist, einen angeblich lesenswerten Artikel in die QS zu stellen:

Der Artikel vermischt technische Grundlagen, verschiedene mögliche(!) Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen (quer durch alle möglichen Länder). Die Testreihen in deut. Bundesländern gehören kaum in den Abschnitt techn. Schwierigkeiten.

Völliger Unsinn ist der Abschnitt rechtliche Grundlagen:
Der Einleitungssatz ist wirr und nichtssagend.
Der Abschnitt Generalverdacht enthält nichts, was mit Generalverdacht zu tun hat, sondern wirft dem Staat Abkassieren vor. Dass nicht jedes System (vor allem nicht in Deutl.) Bußgelder vergibt, verschweigt er.
Der Abschnitt "Maßnahmen der Einschüchterung" ist POV pur und beschäftigt sich nicht einmal mit Einschüchterung, sondern mit angeblich illegalem Vorgehen in BW, BY und NS. Dass es in den genannten Ländern längst Rechtsgrundlagen gibt (BW: § 22a PolG; BY: Art. 33 Abs. 2 S. 2 PAG; NS: § 32 Abs. 5 SOG) verschweigt er wiederum - und damit auch, warum das alles illegal sein sollte.
Der Abschnitt "Weitere denkbare Einsatzgebiete" ist völlig unbelegt. Wer hat sich das ausgedacht? Selbst wenn es richtig ist muss es belegt werden. Was der Quellenabschnitt -außer den 4 Einzelnachweisen (Fußnoten) mit dem Artikel zu tun hat müsste auch noch dargestellt werden.
Der Abschnitt zur Strafverfolgung ist ebenfalls wirr und unverständlich. Maut hat mit Kennzeichenerfassung iSd BVerfG-Urteils nichts zu tun. Falls bei den Mautsystemen Kennzeichen erkannt werden ist das rechtlich eine völlig andere Maßnahme.
Die einzige Literaturangabe ist angeblich "im Erscheinen". Sie ist von 2007. Hat sie überhaupt mit dem Thema zu tun, wenn sie offenbar noch niemand gelesen hat? Ekrhg3857 12:36, 21. Jun. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:58, 20. Okt. 2018 (CEST)

So wie ich die Beschreibung der Kategorie verstehe sind dort einige Artikel (beispielsweise Studiovertrag oder Handelsabkommen) falsch einsortiert. Die in der Beschreibung für diese Artikel angegebene Kategorie existiert nicht mehr, sie wurde, wie mir scheint, durch Kategorie:Recht nach Thema ersetzt. Könnte vielleicht jemand, der sich mit dem Thema und den Kategorien zu Rechtsthemen auskennt, hier einmal drüberschauen? Viele Grüße --Marc-André Aßbrock 19:56, 3. Aug. 2011 (CEST)

Die Regelung in der Kategoriebeschreibung, dass die Vertragstypen im Unterschied zu den einzelnen Verträgen in die Kategorie:Recht nach Thema eingeordnet werden sollten, ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn es zusätzlich eine Kategorie:Vertragstyp gibt, in der sie gesammelt werden. --Summ (Diskussion) 12:33, 5. Dez. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:59, 20. Okt. 2018 (CEST)

kein loeschkandidat, aber koennte bei Qualifizierte_elektronische_Signatur#Literatur ein experte die aktuelle fachliteratur einfuegen und die bestehenden eintraege pruefen? --Mario d 12:53, 18. Sep. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:00, 20. Okt. 2018 (CEST)

Relevanz hängt an - fehlender - externer Quelle zu "weltbeste Bibliothek/Dokumentation rechtssoziologischer Literatur" - wenn überhaupt. Das der Institutsgründer "Bronzetafeln mit den Namen einiger der Gründungsväter und Vorläufer der modernen Rechtssoziologie" anbringen ließ, gehört schon fast zum Best of WP; viele Grüße, --Trinitrix 18:50, 20. Okt. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:05, 20. Okt. 2018 (CEST)

war: Benutzer:Michileo/Causa

Der Artikel ist eine Auslagerung aus dem Sammelartikel Causa. Ich wäre dankbar, wenn jemand mit juristischem Verständnis kurz drüber schauen könnte ob ich ihn so in den Artikelsnamensraum verschieben kann. --Secular mind 11:31, 31. Okt. 2011 (CET)

Ob das Gründe gegen ein Verschiebung vor Verbesserung sind, weiß ich nicht aber mir fällt spontan folgendes ein:
  1. Siehe Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata: Artikel beschreibt offenbar Rechtslage nach dem Recht Deutschlands - dann wohl auch dort in Kategorien einhängen - Kategorie:Bereicherungsrecht (Deutschland) oder Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)?
  2. Verbindung zum Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip? Besondere Funktion des Bereicherungsrechts zur Abwicklung grundsätzlich fehlgeschlagener Verträge bzw. Verpflichtungsgeschäfte im deutschen Zivilrechtssystem?
  3. Art und Name der entsprechenden Kondiktionen im Bereicherungsrecht?
  4. Normen auf Gesetzestexte mit Vorlage:§ verlinken.
  5. Juristische Fachworte (Vermischung und Vermengung, Anfechtung, Herausgabeanspruch, ...)  : verlinken, eventuell auch Normen nennen und verlinken.
  6. Literatur: Auch noch eher profanere Literatur (am besten in Einzelnachweisen) wie üblicher Kommentar, Aufsatz aus Ausbildungsliteratur oder ähnliches - eine Dissertation ist recht speziell und die Bände von 1877–1883 sind sicher nicht gerade für den Einstieg in das Verständnis des geltenden Rechts geeignet. --pistazienfresser 12:28, 31. Okt. 2011 (CET)

Ich war so frei und hab den Artikel in den ANR verschoben, wo der Text bisher unter Causa zu finden war. Überarbeitet werden sollte er aber tatsächlich. --Michileo 22:52, 31. Okt. 2011 (CET)

Also ich finde den Artikel noch deutlich verbesserungsbedürftig. Das Deutsche Recht geht gerade in diesem Punkt (eben wegen des Abstraktionsprinzips) einen Sonderweg, während eigentlich alle anderen europäischen Rechtsordnungen voll von "causae" sind. Insofern ist bereits der zweite Satz "Interessant wird diese meist erst, wenn sie nicht beziehungsweise nicht mehr besteht, also etwas rechtgrundlos (ohne Rechtsgrund) erfolgt ist." nicht zutreffend - das gilt für Deutschland, aber auch nur für Deutschland. Interessant ist bei der causa außerdem ihre römische Herkunft, auch das sollte man darstellen. --A. Papinian (Diskussion) 08:47, 19. Jul. 2012 (CEST)

Der Artikel ist nicht nur deutlich verbesserungsbedürftig, sondern auch teilweise falsch. Ich werde ihn mir mal als "Sandburg" zur Seite legen. --Chz (Diskussion) 15:50, 30. Dez. 2012 (CET)

Nachdem die Diskussion hier ja nun seit ein paar Monaten ruht möchte ich diesen Artikel gerne noch einmal aufgreifen. Ich empfinde den Artikel in seiner jetzigen Form ebenfalls als verbesserungsbedürftig. Im einzelnen halte ich für kritikwürdig:
  1. Optisch bestehen geschätzt zwei Drittel des Artikels aus einem Beispiel. Beispiele sind für Laien zwar anschaulich, aber ein Artikel sollte nicht bloß aus einer Fallbesprechung bestehen.
  2. Eine Erklärung in der Ich-Perspektive "wir gehen hier davon aus, dass.." wirkt zwar auf interessierte Leser ansprechend, empfinde ich aber nicht als guten Stil für eine Enzyklopädie.
  3. Die vermittelten Informationen, insbesondere im Beispiel, sind zumindest einmal ungenau (Beispiel: "Leistungskondiktion § 812 Absatz 1, 1. Alternative BGB").
  4. Wünschenswert wäre auch eine anschauliche Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten des deutschen Zivilrechts. Beispielsweise der Störung der Geschäftsgrundlage.
Welche Anmerkungen gibt es von Eurer Seite noch? Bei konstruktiver Zusammenarbeit könnte ich mir vorstellen mich an diesem Projekt zu beteiligen. --Cando1798 (Diskussion) 21:24, 28. Mär. 2013 (CET)
Habe den Artikel überarbeitet und bitte um Rückmeldung, ob der QS-Baustein nunmehr zumindest eliminiert werden kann.--Stephan Klage (Diskussion) 10:20, 9. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:07, 20. Okt. 2018 (CEST)

Bachelor of Law (erl.)

Betr.: Bachelor of Law, Bachelor of Laws im angelsächsischen Rechtskreis (ehemals Bachelor of Laws (engl.))

Hallo, zusäztlich zu Bachelor of Law ist nun auch der entsprechende englischsprachige Artikel übersetzt worden und unter Bachelor of Laws (engl.) zu finden, dem ich die originale Versionsgeschichte importiert habe. Nun sind die beiden Artikel aus meiner Sicht hochredundant. Zudem verstösst das abgek. Klammerlemma gegen unsere Namenskonventionen. Man könnte vielleicht einen Artikel über den angelsächsischen LL.B. und einen über andere Traditionen aufteilen; ich bin da kein Fachmann. Gruss --Port(u*o)s 16:18, 31. Okt. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:08, 20. Okt. 2018 (CEST)

Zurechnung (erl.)

Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Geschichte des Konzepts der Zurechnung: Philosophie -> Zivilrecht -> Strafrecht. Gibt es das Konzept auch außerhalb von Deutschland? Umwandlung in BKS für Zurechung im Zivilrecht (Deutschland), Objektive Zurechung (Deutschland) (Strafrecht); Zurechnung (Kategorie:Rechtstheorie,Kategorie:Rechtsgeschichte, Kategorie:Rechtsphilosophie); Zurechung (Rechtsvergleichung) oder Löschung als Anreiz für Neuanlage? --pistazienfresser (hier nachgetragen --Krd 19:02, 1. Nov. 2011 (CET))

Ich habe schon einige schlechte Kurzartikel gelesen. Das hier ist der Schlechteste. Vollkatastrophe. Plädiere für sofortiges Löschen und biete mich als Neuersteller gerne an; denn das geht gar nicht!--Stephan Klage (Diskussion) 16:03, 1. Mär. 2012 (CET)
Dem kann ich mich nur anschließen! Vor Allem die Aussage, dass fremdes Handeln im BGB zugerechnet werden kann, müsste mit einem Beispiel untermauert werden. Auch der Link auf "Handeln" ist in dem Kontext in keinster Weise hilfreich. --ein Jurastudent 15:01, 10. Sept. 2012
Für D inzwischen runderneuert. Ausländisches Recht fehlt noch. R2Dine (Diskussion) 09:39, 8. Sep. 2016 (CEST)
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Vollprogramm. --Krd 22:45, 5. Dez. 2011 (CET)

In allgemeine QS gestellt. Das Thema ist nicht rechtsspezifisch, insbesondere auch für die Historiker relevant. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:14, 20. Okt. 2018 (CEST)
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Atikel aus der allg. QS, bitte Lemma auf Richtigkeit prüfen und Artikel wikifizieren und weiter bequellen, danke --Crazy1880 15:46, 18. Dez. 2011 (CET)

Bitte Art-Diss. beachten--Stephan Klage (Diskussion) 16:11, 1. Mär. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:49, 20. Okt. 2018 (CEST)

Hallo! Ich weiß nicht, warum das Lemma so gewählt wurde. Der Artikel bezieht sich offenbar lediglich auf das (bundes)Deutsche Recht gem. § 811 ZPO. Dieser heißt aber "Unpfändbare Sachen". Und auch Google weist 727 Hits und "Unpfändbarer Gegenstand]] vs. 1030 Hits für "Unpfändbare Sache" aus. Zwar nur 300 Hits Differenz, anderseits 40%. Ich würde darum vorschlagen, den Artikel entsprechend WP:NK zu verschieben. Inhaltlich sollte vieleicht der Text nochmal überdacht werden, 4 Abschnitte bei so wenig Text erscheint mir unverhältnismäßig. Gibts keine Zusammenfassung in einem Handbuch für Juristen?Oliver S.Y. 10:55, 24. Dez. 2011 (CET)

Hintergrund ist, dass der Begriff des „Gegenstandes“ weiter reicht als der der „Sache“. Während § 811 ZPO nur unpfändbare Sachen betrifft, behandelt der Artikel auch weitere unpfändbare Gegenstände. Insofern ist das Lemma durchaus richtig gewählt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:17, 20. Okt. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:17, 20. Okt. 2018 (CEST)

Aus der allgemeinen QS. Bitte schaut mal danach, ob ihr dem Wunsch des Einstellers "Die Seite enthält wenig Text: nur die Prinzipien sind ausführlich erklärt; es fehlt die Geschichte sowie die Häufigkeit. -- Ianusius Diskussion wichtige Beiträge 21:27, 5. Jan. 2011 (CET)" entsprechen könnt. Vielen Dank. -- nfu-peng Diskuss 14:46, 22. Jan. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:52, 21. Okt. 2018 (CEST)