Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Öffnung der Wiederwahlseite trotz höherer Funktion

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Troubled asset in Abschnitt Legitimität
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Vor dem Meinungsbild[Quelltext bearbeiten]

Unterstützerphase?[Quelltext bearbeiten]

Was soll eine ich zitiere "Unterstützerphase" sein?

Auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Regelungen finde ich keine Regel, die den den Zeitraum, in dem eine Meinungsbildseite offen für Unterstützerstimmen ist, begrenzen würde.

--Distelfinck (Diskussion) 11:41, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Man kann Unterstützerstimmen nicht gültig im BNR abgeben. Das MB wurde erst heute in den WP-Namensraum verschoben und war vorher ein reines BNR-Projekt, das sich in Vorbereitung befand. Im BNR konnten noch nie gültige Unterstützerstimmen abgegeben werden, ebenso wenig im Archiv, wenn ein MB erst einmal archiviert wurde. Das MB wurde heute neu auf der Seite WP:MB eingetragen, MBs in Vorbereitung im BNR stehen dort grundsätzlich nicht. Unterstützen kann man erst im WP-Namensraum. Wer unbedingt im BNR eine solche Stimme eintragen will, der muss sich dessen bewusst sein, dass solche vorzeitigen Einträge ungültig sind. Im BNR war es auch noch überhaupt kein Meinungsbild, sondern lediglich ein Entwurf für ein kommendes MB, das heute als neues MB eingetragen wurde. Wie kann man bloß darauf kommen, dass im BNR gesammelte Unterstützerstimmen gültig sein können? Das wäre eine komplette Umkehr von der bisherigen Praxis bei MBs. So etwas kann man nicht mal eben neu für ein MB beschließen.
Bis zum letzten MB zu den Unterstützerstimmen war es jedenfalls so, dass der Erstellungszeitpunkt für MBs das Verschiebedatum des MBs in den WP-Namensraum war. Somit konnte man sich auch erst ab dem Zeitpunkt eintragen. Die im Februar hier eingetragenen Unterstützerstimmen waren jedenfalls nach der alten Regelung im BNR und somit klar ungültig. Und im letzten MB wurde nicht abgestimmt, dass man neuerdings Unterstützerstimmen im BNR sammeln können darf. Davon war dort überhaupt nicht die Rede, sonst wäre das MB sicher abgelehnt worden, da bin ich mir sicher. Außerdem wurde im letzten MB auch nicht beschlossen, dass ehemals ungültige Stimmen nach dem MB gültig werden sollen. Also können sie nur ungültig bleiben und müssen dann auch entfernt werden, weil eben jetzt erst die Eintragung beginnt. Wenn man jetzt schon vorzeitig abstimmen würde mit Pro oder Kontra, würden derartige vorzeitige Stimmabgaben schließlich auch entfernt. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:53, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte man das mal ausdrücklich auf die Regelseite schreiben. Im BNR und Archiv Unterstützerstimmen abzugeben halte selbst ich nicht für sinnvoll und ich sehe das sonst immer recht liberal. --DWI (Diskussion) 18:19, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, vielleicht sollte man das nach dem letzten MB zu den Unterstützerstimmen präzisieren. Vorher war das nicht nötig, weil da sowieso der MB-Erstellungs-Zeitpunkt galt und der mit der Verschiebung in den WP-Namensraum übereinstimmte. Damit waren automatisch keine vorzeitigen Unterstützerstimmen im BNR möglich, noch bevor das MB bei WP:MB eingetragen wurde. Da daran, dass man Stimmen nicht schon im BNR eintragen kann, auch nie etwas geändert wurde, wäre es sinnvoll, das auch aufzuschreiben, bevor man auf die Idee kommt, zukünftig MBs im BNR auszuarbeiten, dort auch gleich die Unterstützerstimmen zu sammeln, indem man einige potenzielle Unterstützer direkt anwirbt, und dann ein solches MB mit 10 im BNR gesammelten Unterstützerstimmen direkt nach der Verschiebung in den WP-Namensraum zu starten, so dass mögliche Ablehner des Textes das MB mit dem vorbereiteten Text erst auf der WP:MB-Seite verlinkt bekämen, wenn es schon gestartet wird. Denn wegen des damals festgelegten Erstellungszeitpunkts steht auch nirgends, dass man den Startzeitpunkt nicht auch direkt noch im BNR einsetzen könnte, wenn dort die 10 Unterstützer gesammelt wären, das war eben bis zum letzten MB alles unmöglich. Damit könnte man einfacher ein neues MB mit mangelnden Kontragründen und vielen Progründen schnell an den Start bringen, ohne dass es für die Community vorher allgemein wie üblich per WP:MB verlinkt würde und ohne dass man Kontraargumente angemessen einbringen könnte. Das alles war mit Sicherheit nicht Sinn und Zweck des letzten Unterstützerstimmen-MBs, wo von all dem gar nicht die Rede war und wo so etwas gar nicht geändert werden sollte. Deshalb wäre es sinnvoll, das auch mal schriftlich festzuhalten.
Dasselbe gilt auch für Stimmen im Archiv, was bisher unmöglich war, da der Erstellungszeitpunkt das Wiederbeleben eines archivierten MBs war und damit die alten Stimmen für die Reaktivierung nicht mehr galten. Es hat niemand dafür abgestimmt, zukünftig Stimmen im BNR oder im Archiv abgeben zu können, diese Problematik bei der Änderung wurde gar nicht besprochen, also kann man dabei auch nicht von einer Änderung ausgehen. Insofern sollte klar sein, dass das letzte MB daran nichts geändert hat und dass Stimmabgaben und Festsetzungen des Startzeitpunktes nur gehen, solange ein MB auf der Seite WP:MB eingetragen ist, aber nicht im BNR oder im Archiv oder sonstwo.
Außerdem ist es überhaupt kein Problem, sich dann einzutragen, wenn das MB allgemein veröffentlicht wird, zumal es im BNR immer noch vorbereitet wird und also gar nicht fertig sein kann, sonst wäre es ja nicht mehr im BNR. Das widerspricht sich also auch, da man ja mit der Eintragung bestätigt, dass das MB startfertig sein soll. Wie kann es das aber während einer Vorbereitung im BNR überhaupt sein, wenn es noch nicht mal allgemein bekannt gegeben wurde? Das ist überhaupt nicht logisch zu begründen. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 20:18, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Alternativvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es generell für problematisch, wenn User mit höheren Funktionen gleichzeitig administrativ tätig sind. Statt das ganze durch getrennte WW-Seiten bzw. vor- oder zwischenzeitliche Öffnung der WW-Seite zu verkomplizieren, mein Alternativvorschlag:

  • Inhaber höherer Funktionen dürfen ihre Adminrechte innerhalb der Amtszeit ausschließlich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Oversight, Bürokrat) wahrnehmen.
  • Wer vor seiner Wahl kein Admin war, bekommt die notwendigen Rechte für die gesamte Dauer der Amtszeit (ohne WW-Seite) verliehen. Mit Ablauf der Amtszeit werden diese automatisch wieder entzogen
  • Wer zuvor bereits Admin war, darf die Rechte nach seiner Wahl nur noch im Rahmen seiner höheren Funktion einsetzen. Nach Ablauf der Wahlperiode wird er automatisch wieder zum "normalen Admin", die WW-Seite wird mit dem Auslaufen der Amtszeit ggf. nach den üblichen Regeln geöffnet. --Cosinus (Diskussion) 17:10, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich halte den Vorschlag für Problematisch, denn: Punkt 2 ist schon so standart, aber der Rest würde heißen, das 4 Checkuser, die Admins sind, 5 Oversighter die Admins sind, und 4 Bürokraten die Admins sind, und ein Schiedsrichter der Admin ist, ihre Rechte nicht mehr nutzen dürften, das würde a) einen Verlust an "Adminkraft" oder wie man das nennen soll bedeuten, zweitens ist es simpler einfach das Adminamt von dem anderen zu trennen, z.B. eben durch getrennte Wiederwahl. Viele Grüße, Luke081515 17:17, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich halte das auch für heikel, denn wo genau liegt da die Grenze? Dürfte so jemand in seinem eigenen BNR einen Verschieberest löschen oder nicht? Ich denke, wir sollten für die Schiris eine eigene Gruppe mit benötigten Rechten erstellen, die Gruppen für Büros, CU und OS sollten auch benötigte Adminrechte bekommen, dann wären nur noch diejenigen Admins, die die Knöpfe auch wirklich benutzen dürfen. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 17:27, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Hintergrund für dieses MB ist (zumindest habe ich es so verstanden), dass derzeit mit der Wahl zum Bürokraten, CU oder OS automatisch ein zweijähriger Schutz eintritt, der dem Gewählten in diesem Zeitraum z.B. das Sperren von Benutzern bzw. die Entscheidung in LD/LP ermöglicht, ohne dass diese Entscheidungen wirksam durch evtl. WW-Stimmen hinterfragt werden können. Das ist weder gegenüber den übrigen Admins noch den "Betroffenen" fair. Außerdem setzen die höheren Funktionen eine besondere Vertrauensstellung voraus (vor allem CU und OS), da diese Aktionen mit erheblichen Eingriffen in Benutzer- und Persönlichkeitsrechte vornehmen dürfen. Ohne irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen: wer verhindert, dass ein CU-berechtigter Admin vor einer von ihm gewünschten Benutzersperre mal an den Regeln vorbei "checkusert" oder ein Oversighter Informationen versionslöscht, um ggf. eine spätere Adminentscheidung in seinem Sinne zu beeinflussen? Solange es um rein technische Maßnahmen geht, ist die Nutzung der Adminrechte kein Problem, aber strittige Entscheidungen in den "Konfliktbereichen" VM, LD, LP, AP sollten von Inhabern höherer Funktionen grundsätzlich unterbleiben - nicht zuletzt im Interesse der eigenen Autorität in der gewählten Vertrauensposition. --Cosinus (Diskussion) 17:49, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle, beides lässt sich von den anderen CUs bzw. OS sowie von den Stewards überprüfen. Sollte so etwas tatsächlich vorkommen, so müsste der „Täter“ unverzüglich seine CU-/OS-Rechte verlieren, eine WW entscheidet aber ausschließlich über den Verlust der Adminrechte. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 17:58, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Bzw bei den CUs sinds die WP:Ombudsleute, die das kontrollieren. Viele Grüße, Luke081515 18:37, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Formulierungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

Derzeitiger Wortlaut des Einleitungssatzes:

„Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob für Bürokraten, Checkuser-Berechtigte und Oversighter, die zusätzlich als Admin gewählt wurden, neben der turnusmäßigen Wiederwahl auch die Adminwiederwahlseite seperat geöffnet werden soll.“

Es ist richtig, dass die Sonderfunktionen das Admin-Amt nicht zwingend voraussetzen, trotzdem sind die CU/OS/BÜR typischerweise schon vor ihrer Wahl in die Sonderfunktion Admins. Es werden also nicht CU/OS/BÜR zusätzlich auch noch zum Admin gewählt, es ist meistens umgekehrt – Admins werden zusätzlich in eine Sonderfunktion gewählt. Außerdem ist die offene Wiederwahlseite eher ein technisches Detail, es geht doch um die Verfahrensunterworfenheit insgesamt.
Mein Vorschlag:

„„Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob Admins, die zusätzlich zum Bürokraten, Oversighter oder Checkuser-Berechtigten gewählt werden, trotzdem dem üblichen Adminwiederwahl-Verfahren unterworfen bleiben sollen.“

Derzeitiger Wortlaut des ersten Satzes im Abschnitt „Aktueller Zustand“:

„Aktuell ist es so, dass man als Admin, wenn man gleichzeitig auch noch ein Checkuser-Berechtigter, Oversighter oder Bürokrat ist, erst durch eine turnusmäßige Wiederwahl in diesem Nicht-Admin-Amt (CU, OS oder BÜR) abgewählt werden muss, bevor seine Adminwiederwahlseite automatisch geöffnet wird.

Abgesehen von diversen sprachlichen Holprigkeiten ist das schon sachlich falsch. Eine „Abwahl“ (eigentlich eine Nicht-Wiederwahl) ist zwar eine hinreichende, aber keine notwendige Voraussetzung für das Wiederaufleben der Unterworfenheit unter das AWW-Vefahren. Es genügt, die Sonderfunktion aus irgendeinem Grund zu verlieren, etwa indem man zur nächsten turnusmäßigen Wahl nicht antritt oder sein Amt zu irgendeinem Zeitpunkt einfach zurücklegt. Und auch hier ist die offene AWW-Seite natürlich nur ein technisches Detail, es geht um das Prozedere bzw. die AWW-Unterworfenheit insgesamt.
Derzeitiger Wortlaut des zweiten Satzes im Abschnitt „Aktueller Zustand“:

„Im Gegensatz zu einem Nur-Admin, bei dem die Wiederwahlseite nach einem Jahr einfach automatisch geöffnet wird, verhindert also das „Doppelamt“, solange man es innehat, die automatische Öffnung der Adminwiederwahlseite.“

Das ist zwar richtig, betrifft aber nur die Admins, deren (letzte) Wahl weniger als ein Jahr her ist. Konsequenterweise sollte doch aber auch die Sperre einer bereits offenen AWW-Seite unterbleiben.
Mein Vorschlag:

„Aktuell sind Admins, die zusätzlich Bürokrat, Oversighter oder Checkuser-Berechtigter sind, dem Adminwiederwahl-Verfahren nicht unterworfen. Das bedeutet insbesondere, dass ihre Adminwiederwahl-Seite nicht nach Ablauf eines Jahres seit ihrer (letzten) Admin-Wahl geöffnet wird bzw. dass eine bereits offene Adminwiederwahl-Seite mit Antritt der Sonderfunktion für deren Dauer gesperrt wird. Die Sonderfunktion schützt den Amtsinhaber durch die Sperre der Adminwiederwahl-Seite also auch vor Wiederwahl-Aufforderungen im Zusammenhang mit dem Admin-Amt, obwohl das Admin-Amt für die Ausübung der Sonderfunktion nicht notwendig ist.

Erst mal so viel. Ich hätte noch ein paar weitere Vorschläge, die aber davon abhängen, inwieweit diese Vorschläge hier für grundsätzlich sinnvoll befunden und mit welchem endgültigen Wortlaut sie allenfalls umgesetzt werden.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   11:10, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Also ich find die Vorschläge gut, willst du die einbauen? Viele Grüße, Luke081515 14:04, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Okay, mit dieser Zustimmung durch einen Initiator werde ich das gleich mal einbauen und mich dann noch mal hier melden. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   16:05, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Habe auch den zweiten Teil meines Formulierungsvorschlags jetzt mal umgesetzt. Bitte mal lesen, ob das grundsätzlich so passt. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   16:46, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Aufgabentrennung?[Quelltext bearbeiten]

Ist ein Bürokrat wirklich nur ein "technischer" Admin? Ich glaube nicht ... – Doc TaxonDiskussionWiki-MUCWikiliebe?!05:54, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Weder bin ich noch war ich jemals Bürokrat oder Admin, vielleicht übersehe ich daher etwas. Aber welche Entscheidungskompetenzen eines Admins benötigt ein Bürokrat für seine Tätigkeit? Troubled @sset  Work    Talk    Mail   08:21, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
  • Ein Bürokrat wertet AKs aus und vergibt dann evtl. die Adminrechte, wofür nur die Bürokratenfunktion zur Adminrechtevergabe benötigt wird, das hat also nichts mit einer Adminfunktion zu tun. Dasselbe gilt auch für Bürokratenkandidaturen.
  • Ein Bürokrat beurteilt Botanträge und vergibt dann evtl. die Botrechte, kann sie bei Rückgabe oder aus anderen Gründen auch wieder entziehen. Eine Adminaufgabe ist damit nicht verbunden. Technische Adminrechte benötigt er, um bspw. vollgeschützte Seiten bei AK-Archiven bearbeiten zu können und die AKs nach Beendigung schützen zu können, wenn das nicht schon Admins gemacht haben; dann müssen sie die Auswertung auch auf die vollgeschützte Seite schreiben können. Das könnten Nur-Bürokraten ohne technische Adminrechte nicht, die hätten weder das Recht zum Schützen von Seiten noch zum Bearbeiten der vollgeschützten Seiten, s. Spezial:Gruppenrechte#bureaucrat. Trotzdem gehört das Schützen der AK und die Auswertung auf der AK-Seite mit zu den Bürokratenaufgaben, auch wenn das Schützen auch ein Admin machen kann.
  • Außerdem können noch auf Antrag hin Rechte zu Limit-Ausgenommenen vergeben werden mit noratelimit zum Beispiel fürs Versenden vieler Wikimails bei Veranstaltungen oder aus ähnlichen Gründen. Das hat auch nichts mit Adminaufgaben zu tun. Es wird über andere Dinge entschieden als bei der Vergabe von Sichterrechten. Admins haben damit auch überhaupt nichts zu tun.
Bürokraten können keine Benutzer mehr umbenennen, das machen nun die globalen Umbenenner und Stewards.
Fazit: All diese Aufgaben sind reine Bürokratenaufgaben und haben nichts mit den Adminaufgaben zu tun, auch wenn sie sich beim Schützen der beendeten AKs überschneiden.
Bei den Oversightern wäre ich hingegen nicht so sicher. Wenn da per Mail ein Antrag auf Oversight kommt, der zwar kein OS-Fall ist, aber versionsgelöscht werden kann, dann müssen die Oversighter auch die Adminaufgabe Versionslöschen durchführen können und dürfen. Es wäre unsinnig, wenn sie den Antrag dann auf AAF stellen müssten, damit irgendein anderer Admin ihn dort entschiede. Da überschneidet sich also die OS- mit der Adminaufgabe. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 16:45, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Für den Fall haben die OSler dann ja noch die Adminrechte, das gehört dann ja auch zu ihrer Aufgabe, da sehe ich also kein Problem. Viele Grüße, Luke081515 20:52, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn man die Versionslöschung auch mit zu den OS-Aufgaben zählt bei derartigen Anfragen, dann wäre das sicher kein Problem, ja.
Vielleicht sollte man dann aber besser gleich allgemein alle Versionslöschungen zu den OS-Aufgaben zählen, auch wenn sie über AAF stattfinden, denn auch da werden mal versehentlich Anfragen gestellt, die dann oversightet werden müssen. Wer fürs Verstecken zuständig ist, sollte das auch in allen Fällen sein, egal ob als Admin auch für LA-Abarbeitungen und Benutzersperren und Seitenschutze gewählt oder nicht. Sonst könnte die Unterscheidung schwierig werden. Und es wäre nicht wirklich sinnvoll, wenn man zwar über das Oversighten von Beiträgen entscheiden können dürfte, aber nicht über das Versionslöschen von Beiträgen in normalen Anfragen über AAF. Schließlich sollte jemand, der dafür speziell gewählt wird, so etwas am besten beurteilen können. Da gibt es also gewisse Überschneidungen dieser Art von Aufgaben, die weder bei Bürokraten noch bei CUBs vorkommen.
Und da auch das Entfernen von Benutzernamen aus Logbüchern und dem Benutzerverzeichnis mit dabei ist, müsste man auch Adminaufgaben wahrnehmen können, wo ein Benutzername nur an bestimmten Stellen entfernt wird (was auch ein Admin tun könnte) oder wo eine Beleidigung aus einer Zusammenfassung entfernt wird – OS-Aufgabe wäre es, eine Verleumdung zu oversighten, das ist recht ähnlich. Insofern wäre die Frage, wo die Grenze zu ziehen wäre und ob sie recht klar gezogen werden kann, wenn jemand nur OS-Rechte hätte, die Adminrechte aber nur noch technisch für die OS-Aufgaben und damit Zusammenhängendem. Diese fließende Grenze gibt es nur bei den Oversightern.
Dann stellt sich noch eine Frage: Wenn etwas oversightet wurde, darf man als Oversighter den Inhalt nicht mehr anderen Benutzern bekanntgeben, auch nicht anderen Admins. Wäre also das zu Oversightende etwas, das eine Ansprache an den Benutzer erforderte, der so etwas gepostet hat, wäre man dafür auch zuständig. Wäre es ein Grund, ein Benutzerkonto zu sperren (im Extremfall auch unbegrenzt), müsste man das auch selbst machen, da die anderen Admins ja den Grund nicht mehr sehen können und man ihn auch nicht weitergeben darf. Oder es müsste ein anderer Oversighter tun. Es muss dann also evtl. bald ein anderer mit Adminrechten da sein, der das übernehmen könnte. Oder eine derartige Benutzersperre würde auch noch mit zu den OS-Aufgaben gehören. Es ist also nicht ganz einfach, diese Aufgaben abzugrenzen, ganz im Gegenteil zu BÜR und CU oder SG. Das hängt mit dem Zugang zu derartigen Daten ab, über die entschieden wird.
Bei CU-Anträgen hingegen entscheiden andere Admins (ohne die CUBs) darüber, was mit dem veröffentlichten CU-Ergebnis gemacht wird, selbst wenn die Admins gar nicht alle Daten erhalten, die eingesehen werden. Das unterscheidet OS von CU.
Also müsste man vorher genau definieren, was zu den OS-Aufgaben gehört und was nicht mehr (z. B. müssen OSler auch auf Anweisung der WMF hin URVen löschen, aber entscheiden normalerweise nicht über die URV-Kandidaten auf WP:LKU; die Entscheidung über die URVen treffen sie auch nicht selbst, sondern die WMF – auch wenn diese OS-Fälle bislang wohl noch nie vorkamen, insofern wäre die Abarbeitung von WP:LKU wohl keine OS-Aufgabe im weiteren Sinne). --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:50, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Meinungsbild 2009 (geklärt, erl.)[Quelltext bearbeiten]

@Sargoth: Du hast auf der Vorderseite als Kontra-Argument das Meinungsbild zur ohnehin zweijährlichen Wiederwahl der Sonderfunktionsträger verlinkt und Beispiele gebracht, dass dieses Verfahren problemlos funktioniert. Dies ist aber auch nicht bestritten. Es geht hier ja nicht um eine Veränderung bei der (Wieder-)Wahl in Sonderfunktionen.
Dieses Meinungsbild wird immer als Begründung vorgebracht, warum derzeit Sonderfunktionsträger nicht dem üblichen AWW-Verfahren unterworfen sind. Ich habe mir das jetzt zum ersten Mal überhaupt angeschaut und mich gefragt: Wo genau steht eigentlich in diesem Meinungsbild, dass Admins, die in eine zusätzliche Sonderfunktion gewählt werden, der Adminwiederwahl nicht mehr unterliegen?
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   18:31, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Frage im MB war: Sollen B/CU/OS wiedergewählt werden und wenn ja, auf Antrag oder regelmäßig? Admins müssen sich nicht wiederwählen lassen, B/CU/OS schon. Damit werden sie regelmäßig in Augenschein genommen / das Vertrauen der Community abgefragt. Wo das andere ist, weiß ich nicht, ist aber für das Argument auch nicht relevant. Grüße −Sargoth 20:33, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte man das Kontraargument dann besser so umformulieren oder erweiteren, dass daraus deutlich wird, dass die Art der Wiederwahl (2 Jahre oder aber auf Antrag) in diesem 2009er-MB abgestimmt wurde, damit das Argument verständlicher wird und sich mehr auf diesen MB-Text bezieht. Denn nur dadurch würde klar, dass damals diese 2-jährliche Wiederwahl der auf Antrag vorgezogen wurde.
Was nicht dagegen spricht, dass auch die normale AWW für die Adminfunktion zugleich zur Anwendung käme, weil es sich im Grunde um verschiedene Funktionen handelt – auch wenn die Adminfunktion des Versionslöschens sich mit der OS-Funktion bezüglich Löschen überschneidet und sogar völlig unklar ist, ob es im Zusammenhang mit OS-Aktionen auch zu Benutzersperren kommen kann, die nur Oversighter durchführen können, weil nur sie wissen und sehen können, was geschrieben wurde und der Sperrgrund wäre –, aber zumindest wäre es eine etwas bessere Erklärung, warum man das auch anders sehen kann. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:27, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe das nicht als verschiedene Funktion. Das ist Verwaltung (Administration). Schreibwettbewerbsjury (Motivation) oder Teilnahme an Bausteinwettbewerben (Contentpflege) ist anders. −Sargoth 22:30, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Es sind doch komplett verschiedene Aufgaben, die zum Beispiel Admins und CUBs haben oder Admins und Bürokraten. So wie auch Admins und Schiedsrichter verschiedene Aufgabenbereiche sind, deswegen gibt es bei Schiedsrichtern auch keine geschlossenen Wiederwahlseiten. Mit der Argumentation müsste man ja auch die Wiederwahlseiten von Schiedsrichtern vollschützen, die auch Admins sind, das waren sie aber noch nie. Und ich wüsste nicht, dass schon mal irgendjemand für den Vollschutz der Seiten argumentiert hätte. Mir ist das jedenfalls schon immer unverständlich gewesen, schließlich werden die Schiedsrichter doppelt so häufig auf die Solidität geprüft, einmal jährlich. Dann müsste man die Seiten ja erst recht vollschützen. Schließlich überprüfen sie sogar die Aktionen der Administration. Ich verstehe das jedenfalls nicht und habe es auch noch nie verstanden. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:38, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die Schiedsrichter erhalten Adminknöpfe und können damit die SG-Seiten bzw. die SG-Anfrageseiten schützen und dort moderieren und auch diese vollgeschützten Seiten bearbeiten, das ist eine Verwaltungsaufgabe/Administration. Genauso wie das auch die CUBs auf den CU-Antragsseiten tun können, das ist also völlig ähnlich. Und genauso wie Bürokraten die Seiten der abgeschlossenen AKs schützen und bearbeiten können. Diese Bereiche ähneln sich in allen 3 Fällen, da ist es völlig unsinnig, wenn nur die Wiederwahlseiten der doppelt so oft gewählten Schiedsrichter offen sind, aber die der anderen Funktionen geschlossen. Womit sollte man eine Bevorzugung der anderen Funktionen gegenüber den gewählten Schiedsrichtern begründen können oder womit andersherum deren Benachteiligung? Ist mir komplett unverständlich und ich denke nicht, dass man das irgendwem logisch erklären kann. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:49, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du stellst fest, dass es komplett verschiedene Aufgaben seien, ich sehe das nicht als verschiedene Funktionen, da es sich um Administration handelt. Vom Schiedsgericht verstehe ich nicht wirklich viel und habe mir insbesondere zum Schutz der Wiederwahlseiten von Schiedsrichtern bisher keine Gedanken gemacht, ich glaube, das ist mir auch nicht wirklich wichtig, aber von mir aus gern schützen, wenn sie jährlich gewählt werden. Das Schiedsgericht wird zudem zwar in den Pro-Agumenten und im „Hintergrund“ erwähnt, aber nicht im Vorschlagstext des Meinungsbilds und ist daher für das Kontra-Argument nicht unbedingt von prioritärer Relevanz. −Sargoth 22:50, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn es alles zusammengehören würde, warum wird es dann so oft als angeblich „taktisches Wählen“ angesehen, wenn man auch die Adminfunktion mitbewerten muss, da diese Art von Wahlmodus genau das doch so will? Dann muss man doch bei den Wiederwahlen nicht nur die Tätigkeit bewerten, die bei der Wiederwahl eigentlich ansteht, nämlich die Bürokraten-(usw.)Funktion, sondern eben auch, wie ein Bürokrat/CUB/Oversighter mit dem Sperr-, Seitenschutz-, Löschknöpfen usw. sonst umgeht, in allen Bereichen. Das wird aber nur sehr selten bei den Wiederwahlen überhaupt angesprochen, meistens beschränkt sich die Wahl bei den Abstimmenden auf die Funktion, die dort zur Wahl steht, obwohl doch beides bewertet werden muss. Und wenn man mit der Begründung mit Kontra abstimmt, dass man nicht möchte, dass der Benutzer noch die Sperrknöpfe hat oder welche auch immer, aber nichts in der Begründung auf die Funktion bezogen ist, die laut Seitentitel zur Wahl zu stehen scheint, dann wird ein solcher Grund von anderen Abstimmenden als „taktisch“ angesehen, obwohl es das gar nicht ist (selbst umseitig muss man so etwas lesen), und Andere behauptet einfach, es sei nicht relevant für die jeweilige Wahl, wo doch beide Funktionen zugleich zur Wahl stehen. Das ist auch ein Widerspruch. Dann müsste man im Seitentitel eher reinschreiben, dass es sich um eine Bürokraten- und Adminwiederwahl oder eine CUB- und Adminwiederwahl handelt. Das gesamte Prozedere ist sehr unlogisch. Entweder man wird nur für die Funktion wiedergewählt oder für beides, aber nicht mal so und mal anders, das passt nicht zusammen.
Die Schiedsrichter standen vor einigen Tagen im Text neben BÜR/CU/OS so drin, dass ihre Seiten nach diesem MB auch nicht mehr geschützt werden sollen, was sachlich aber falsch war, weswegen ich das dort rausgenommen hatte. Offenbar ist das gar nicht so bekannt, dass ihre Seite noch nie geschützt wurden. Es gab aber früher schon mehr Schiedsrichter, die auch Admins waren, als heute, siehe Administratoren als Schiedsrichter, 8 Schiedsrichter (von 9) sind nun keine Admins, Achim ist zurzeit der einzige Schiedsrichter und Admin zugleich und dessen Seite ist nur wegen der kürzlichen AK für ein Jahr geschlossen, das hat alles nichts mit dem SG zu tun. Zuvor waren schon die Seiten von Man77, Krd und Perrak standardmäßig offen usw. zeitlich rückwärts. Es waren in den letzten Jahren nur wenige Schiedsrichter davon betroffen, weil die meisten Nichtadmins waren, das sieht man auch rückwärts in der LDA-Liste oder auf der Seite, wo seit Jahren die Nichtadmins unter den Schiedsrichtern aufgeführt werden. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:40, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

(ausgerückt) Ich frage noch mal: Dieses Meinungsbild will erreichen, dass der absolute Schutz vor Amtsverlust von Admins, die zusätzlich in bestimmte Sonderfunktionen gewählt sind, aufgehoben wird. Wo genau ist eigentlich dieser Schutz geregelt? Wo steht, dass diese Admins etwa dem AWW-Verfahren nicht unterliegen? Das kann doch nicht nur „Usus“ sein?
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   08:31, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe mich mal umgesehen, wie das zustande kam. In den Versionsgeschichten der WW-Seiten stehen die Begründungen für die Seitenschutze, Beispiele [1], [2], [3]:
  • „Schützte „Wikipedia:Adminwiederwahl/XYZ“: Benutzer ist zusätzlich Checkuser/Oversight/Bürokrat und von dieser Reglung ausgenommen, Wiederwahl erfolgt demnach nach max. 2 Jahren“
Diese Variante wurde also im AWW-MB so formuliert. Dort steht als letzter Punkt dies, was auch in WP:AWW aufgenommen wurde:
  • „Dieses Wiederwahlverfahren findet Anwendung auf Administratoren. Ausgenommen davon sind Inhaber von Servicefunktionen, die nach üblichem Verständnis auf der Adminfunktion aufbauen, und bereits per regelmäßiger Wiederwahl in maximal zweijährigem Turnus bestätigt werden. (Derzeit sind dies in Umsetzung des Meinungsbildes Bürokraten, Checkuser und Oversighter.)“
Mit Link auf dieses andere, oben genannte MB von 2009, wo ebenfalls die Schiedsrichter nicht einbezogen wurden, weil sie sowieso schon eine jährliche Wahl hatten und somit keine 2-jährliche mehr brauchten. Das ist dann auch der Grund, dass die Seiten der Schiedsrichter nicht vollgeschützt werden, denn die wurden im AWW-MB nicht ausgenommen, weil sie im vorherigen MB keine 2-jährliche WW erhielten, da sie schon die einjährliche hatten. Vielleicht aber sah man das SG auch nicht als aufbauend auf der Adminfunktion an. Warum das so sein soll, weiß ich aber nicht, denn sie erhalten ja auch technisch die Adminknöpfe, da sie die SG-Funktion ohne diese nur schlechter ausüben können. Es ist zwar unlogisch, dass ausgerechnet das SG nicht aufbauend auf der Adminfunktion sein soll, obwohl das in den Grafiken auch im damaligen MB so dargestellt wurde und obwohl sie dort nur wegen des schon existierenden Wahlmodus ausgenommen wurden und obwohl sie ohne Einsicht in gelöschte Versionen Schwierigkeiten in der Ausübung ihrer Funktion haben dürften, aber jedenfalls ist das also der Grund, dass ihre Seiten nicht vollgeschützt werden.
Diese Ausnahmen sind jedenfalls damals mit abgestimmt wurden, nicht gesondert, sondern mitsamt der dort abgestimmten neuen Regelung. Man konnte also diese AWW-Variante nur mitsamt der Seitenschutze der Funktionsträger abstimmen, andernfalls hätte es diese Art der AWW gar nicht gegeben, sondern entweder die andere vorgeschlagene Version mit 2-jährlicher WW für alle Admins oder gar keine AWW.
Ob diese Ausnahmen Konsens sind oder nicht, wurde aber nicht gesondert abgestimmt, das muss irgendwie in der Vorbereitung des damaligen MBs mit hineingekommen sein. Das MB ist anschließend noch mit mehreren Nachfolge-MBs geändert worden, wie hier nachzulesen, es gab also mehrfach Nachbesserungsbedarf. Offenbar waren einige Dinge darin enthalten, die keinen Konsens hatten und trotzdem mit angenommen wurden, um überhaupt irgendeine Regelung zur Wiederwahl zu haben. Ob dieser Punkt also überhaupt mehrheitlich gewollt ist oder nicht, kann man nicht wissen, solange man nicht darüber abstimmt. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 13:54, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Winternacht: Das ist ja alles schön und gut, ich sehe aber immer noch nicht, wie dieser vollständige Schutz des Admin-Amts für Sonderfunktionsträger argumentiert werden kann. Du schreibst:
„Diese Ausnahmen sind jedenfalls damals mit abgestimmt wurden, nicht gesondert, sondern mitsamt der dort abgestimmten neuen Regelung. Man konnte also diese AWW-Variante nur mitsamt der Seitenschutze der Funktionsträger abstimmen, andernfalls hätte es diese Art der AWW gar nicht gegeben, …“
Wo genau steht denn das in diesem MB? Auf welche Formulierung berufst du dich da?
  • Admin zu sein, ist ja keine formale Voraussetzung für eine Kandidatur als OS/CU/BÜR (ein gewählter Nicht-Admin bekommt dann eben die technischen Admin-Rechte). Ein gewählter OS/CU/BÜR kann auch sein Admin-Amt abgeben und OS/CU/BÜR bleiben (er behält dann die technischen Admin-Rechte). Ein „implizites“ Admin-Amt liegt also sicher nicht vor.
  • Im schon mehrfach angesprochenen MB über die turnusmäßige Wiederwahl von OS/CU/BÜR steht nichts darüber, dass diese Ämter eine „Garantie“ für die Beibehaltung eines allfälligen Admin-Amts enthalten. Im Gegenteil: Unter „Ergänzende Hinweise“ heißt es:
Nicht betroffene Benutzergruppen:
Ausdrücklich nicht betroffen von diesem Meinungsbild sind folgende Gruppen:
Dieses MB enthält also gar keine Regelungen über Admins und schon allein deshalb sicher auch keine Ausnahme für die Sonderfunktionsträger von der AWW.
Wenn in der Einleitung von WP:AWW also auf dieses MB Bezug genommen wird als Begründung für die Sperre der AWW-Seite bestimmter Sonderfunktionsträger, halte ich das für fragwürdig – dieses MB gibt diese Ausnahme einfach nicht her.
  • Auch im MB über die AWW steht nichts davon, dass Sonderfunktionsträger davon ausgenommen sein sollen.
Woher also kommt der Usus, Admins mit bestimmten zusätzlichen Sonderfunktionen vom AWW-Verfahren grundsätzlich auszunehmen?
Ergänzung: Habe das jetzt gefunden, es gibt tatsächlich eine rückverfolgbare Kette von Meinungsbildern, die den aktuellen Text auf WP:AWW stützen und damit die genannten Sonderfunktionsträger von der AWW per AWW-Seite ausnehmen. Andererseits bleibt ein (Temp-)DeAdmin-Verfahren ausdrücklich weiterhin möglich und zulässig. Das ergibt jetzt natürlich auch nicht wirklich Sinn … Meine ursprüngliche Frage „Wo steht das“ ist damit aber geklärt und der Abschnitt damit erledigt. T @ 02:01, 23. Jul. 2015 (CEST)
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   00:35, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Doch, natürlich steht es im AWW-MB, und ich habe oben schon genau die Formulierung zitiert, die dort Wort für Wort steht und so nach WP:AWW übernommen wurde und dass sie genau dort ausgenommen worden sind, da gibt es nichts zusätzlich zu finden, es ist doch oben schon zitiert. Auf das andere MB zum 2-jährigen Wahlmodus der Sonderfunktionsträger hat man sich dabei berufen, das auch in der Vorbereitungsphase zu dem MB gerade lief. Dass in jenem MB nicht über Admins abgestimmt wurde, hat nichts mit der Formulierung im AWW-MB zu tun, dass diese Funktionsträger ausgenommen werden sollten. Wer das so nicht wollte, musste den Antrag des MBs zur AWW oder das ganze MB ablehnen, das sieht man an den Optionen. Aber es stand in dem Vorschlag der Variante 1 mit drin (ebenso wie auch in Variante 2) und somit ist das so per MB abgestimmt worden. Warum soll es fragwürdig sein, wenn man einen per MB abgestimmten Text dann auch so übernimmt? Er hatte doch die absolute Mehrheit der dort Abstimmenden erhalten, siehe Auswertung und direkt darunter die gültige Fassung nach dem ersten Folge-MB. Es ist also nicht nur ein Usus, sondern der per MB abgestimmte und umgesetzte Abstimmungstext. Man kann nicht wissen, ob ohne diesen zusätzlichen Punkt mehr oder auch weniger Benutzer für den MB-Text gestimmt hätten.
Unter den verschiedenen Stimmbegründungen kann ich nicht finden, dass dieser Punkt überhaupt beim Abstimmen von irgendwem thematisiert wurde. Auf der Diskussionsseite gibt es einen Abschnitt dazu aus der MB-Vorbereitung, wo dieser zusätzliche Passus entstanden ist, als gerade über die 2-Jahres-Frist der Funktionsträger im vorherigen MB abgestimmt wurde. Da stehen auch noch einige Argumente dafür und auch dagegen.
Anscheinend wollte man nicht per mehrfacher Wahlen die Motivation für die Ausübung und Bewerbung in eine solche Funktion nehmen, das könnte man als Kontragrund hier mit aufnehmen, da es ja eine Hauptmotivation für die Regelung war. Das SG hat man aber dabei gar nicht groß diskutiert, es ging um den anderen SG-Wahlmodus, aber die nicht näher ausgeführten Gründe für diese unterschiedliche Behandlung von SG und anderen wiederzuwählenden Funktionesträgern überzeugen mich nicht wirklich.
Es klingt in der Diskussion auch so, als ob man für den Fall der Annahme der Variante 2 (festes Zeitfenster, regelmäßige AWW) nicht zu viele Wahlen wollte, aber das ist ja nicht angenommen worden, also fällt der Grund „Leute wie ich haben dann zwei Wiederwahlen am Hals, im Schnitt eine pro Jahr, eine für Admin, eine für Bürokrat/Checkuser/Oversight“ auch flach, da er gar nicht für die angenommene Variante 1 zutrifft. Es wurde aber bei beiden Varianten gleichermaßen so ergänzt, auch wenn die Diskussion sich eher auf die regelmäßige AWW der Variante 2 bezog und in dem Fall auch verständlicher wäre. Wenn ich die Argumente von damals überhaupt richtig verstehe, denn da hat man ja eher spekuliert, was nach dem MB passieren könnte und heute hat man die Erfahrungen damit, wie es praktisch läuft. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 02:55, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Ich verstehe nicht ganz die Frage und die Streichung mit dem Kommentar der rückverfolgbare Kette von Meinungsbildern, weil es ja nur um das AWW-MB geht und die Frage dazu schon direkt über der Frage beantwortet war und der abgestimmte Text dort zitiert ist. Ich habe eher den Eindruck, wir reden hier aneinander vorbei, auch mit der Streichung. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 03:03, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dieser ganze Thread beruht auf einem Irrtum meinerseits – aufgrund von möglicherweise missverständlichen, von mir jedenfalls missverstandenen Bemerkungen war ich der Ansicht, die Sperre des AWW-Verfahrens für Sonderfunktionsträger sei im MB zur turnusmäßigen Wiederwahl dieser Sonderfunktionsträger geregelt, wo natürlich nichts davon steht. Tatsächlich steht das im MB zur AWW selbst, wo ich das auch gefunden hätte, wenn ich gleich an der richtigen Stelle gesucht hätte … Als ich das dann korrekt nachvollziehen konnte, habe ich die falsche Behauptung, dass das auch im AWW-MB nicht stünde, wieder gestrichen, das war noch vor deiner Antwort.
Jedenfalls danke für deine Geduld mit mir :-) Ich werde jetzt diesen Abschnitt auf erledigt setzen, damit ich nicht noch mehr Leute unnötig Zeit koste.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   09:21, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Weiteres Kontra-Argument?[Quelltext bearbeiten]

Glückwunsch Kollegen, 10 Unterstützer sind beisammen. Bevor wir starten, möchte ich zur Diskussion stellen, ob wir folgendes mögliches Argument noch unter "Kontra" ergänzen sollten: Womöglich könnte ein Gegner des Vorschlags anführen, dass unsere Sonderfunktionsträger bei unfreiwilligem Verlust des Admin-Amts nicht mehr voll handlungsfähig sein könnten. Das wird zwar unter "Hintergrund" thematisiert, aber erscheint bislang nicht als Kontra-Argument... Meinungen dazu? Gruss --Plantek (Diskussion) 10:11, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wenn es schlecht wäre, einen bestimmen Sonderfunktionsträger als Admin abzuwählen, dann würden die Wähler das wohl erkennen, und ihn nicht als Admin abwählen. --Distelfinck (Diskussion) 12:38, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich kann das Problem nicht nachvollziehen. Die Rechte behalten sie ja, sie dürfen sie halt nur noch zur Ausübung ihres Amtes nutzen. --MGChecker – (📞| 📝| User:MGChecker/Bewertung) – HDR 12:45, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe hier versucht, das noch präziser zu formulieren. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   14:06, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Sorry, das hatte ich missverstanden. Jetzt ist es ok! Gruss --Plantek (Diskussion) 14:51, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

„Die Rechte behalten sie ja, sie dürfen sie halt nur noch zur Ausübung ihres Amtes nutzen.“ Gehört denn das Sperren von Benutzern, die Oversightwürdiges geschrieben haben, was entfernt wurde, mit zu den Aufgaben des Amtes der Oversighter oder nicht? Die Frage hat mir noch niemand beantworten können. Also ist es doch gar nicht klar, wo die Aufgabe aufhört. Mir jedenfalls nicht. Das Problem wäre also hier die Abgrenzung der Aufgaben. Da diese Situation noch nie vorkam, dass ein Oversighter keine regulären Adminrechte hatte, war diese klare Abgrenzung bislang noch nicht erforderlich. Das würde sie aber werden, wenn der Fall einträfe. Welche Lösung hat denn dieses MB für das dann auftretende neue Problem?
Und ist es so, dass Oversighter, die keine regulären Admins sind, trotzdem Versionslöschungen über AAF durchführen dürften, oder dürften sie genau dieselbe Aktion nur durchführen, wenn sie OS-Anfragen per Mail erhalten, die auf solche Versionslöschungen hinauslaufen? Auch das ist mir unklar. Wenn das MB nach Annahme zu mehr Unklarheiten führt, aber nicht zu Klärungen dieser beiträgt, dann wirft es neue Probleme auf, die es bislang nicht gab. Das sollte jedenfalls nicht das Ergebnis sein. Natürlich kann man sagen, ist egal, es wird einfach gestartet, da ja genügend Unterstützer da sind, aber dann kann man es so nicht annehmen. Damit stellt man sich selbst ein Bein. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:34, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Naja, mE ist das Problem nicht neu, es wurde bisher nur nicht diskutiert, aber man kann ja jetzt schon Sargoth als Admin abwählen, falls man möchte ;) (ich gerade nicht), vllt fragen wir ihn mal, wie er das machen würde, falls er abgewählt werden sollte (also als Admin). Viele Grüße, Luke081515 15:37, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, das ist mir auch etwas unklar, wie er das dann handhaben würde. @Sargoth: Hast du denn dazu irgendeine Vorstellung?
Ich vermute ja eigentlich, darüber hat sich noch keiner groß Gedanken gemacht. Zumindest ist mir auch jetzt erst der Gedanke gekommen, dass es durchaus möglich wäre, dass Oversighter auch ab und zu IP-/Benutzersperren durchführen müssen. Dann wären aber die Sperrknöpfe sinnvoll. Und dann wäre es auch ziemlich unsinnig, OS- und Adminfunktion zu trennen. Denn dann sähe man ja an jeder Sperre, dass sie mit einer OS-Aktion zu tun haben müsste. Das würde gerade die Unauffälligkeit der OS-Aktionen sehr viel auffälliger machen und es müsste dann ein anderer Oversighter sperren, damit es nicht auffiele. :-/
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass man bei besonders krassen Regelverstößen, die gerade erst stattfanden, nicht auch die IP sperren muss. Oder dass man bei Benutzerkonten, die sehr krasse Verstöße absichtlich durchführen und evtl. auch mehrfach, nicht auch die Konten sperren müsste. Man kann sie ja schlecht damit weitermachen lassen, wenn sie nicht aufhören. Wenn ein Admin so was meldet, kann er das Sperren auch selbst durchführen. Aber wer soll sperren, wenn ein Normalbenutzer meldet und man es nicht an andere Admins weitergeben darf, was da geschrieben wurde, weil man es ja auch vor ihnen verstecken muss? Soll dann die WMF sperren? --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:52, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, das kann sicher alles etwas entschleunigt über den Chat, notfalls die OS-Queue gelöst werden. Grüße −Sargoth 20:23, 23. Jul. 2015 (CEST) PS wenn aber kein einziger OS mehr Admin ist, dann gibt es wohl ein kleines Problemchen :)Beantworten
Ja, dann spätestens. ;-) Also wäre es wohl Sache des MBs, sich zu überlegen, wie man mit so einem potenziell auftauchenden Problem umgehen soll. Diese Art von Problem dürfte es bei den Bürokraten und CUBs als Nichtadmins nicht geben. Allenfalls könnte dann noch derHexer die Sperre übernehmen, der sieht ja auch die OS-Versionen. Aber der dürfte dann auch nicht die Knöpfe niederlegen oder sonst was. Oder wen gibt es hier sonst noch, er ist doch der einzige Steward mit de-Adminknöpfen, oder? Thogo ist kein Steward mehr und die anderen deutschsprachigen Stewards inkl. Hoo man sind offenbar alle hier keine Admins. Allerdings ist Thogo Ombudsmann, aber als solcher wird er wohl auch kaum nach OS-Aktionen Benutzersperren durchführen können, sonst müsste er sich am Ende ja selbst überprüfen, oder? Also gibt es niemand anders außer demHexer und den Oversightern, die das machen können. Da wird man sich also gut überlegen müssen, ob man Oversightern die Adminrechte wegnehmen will. ;-) --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:58, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Für mich habe ich aus dieser Diskussion jedenfalls nun geschlossen, dass ich keine Nichtadmins in die OS-Funktion wählen werde, weil ich meine, dass das nicht gut funktionieren kann. Was man nun damit im MB machen kann, um das Problem zu lösen, weiß ich allerdings auch nicht so recht. Vielleicht kommt ja noch irgendjemandem ein Geistesblitz. ;-) --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 00:15, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Prost-immen und Kontrast-immen[Quelltext bearbeiten]

@Winternacht: Mir ist klar, dass es im Deutschen Komposita gibt. Allerdings werden Abkürzungen gekoppelt und nicht mit dem folgenden Wort zusammengeschrieben. Deshalb heißt es Pkw-Fahrer und nicht Pkwfahrer, und es heißt Uno-Botschafter und nicht Unobotschafter. „Admin“ ist eine Abkürzung und muss daher gekoppelt werden. Ich habe deshalb sehr bewusst konsequent Admin-Amt, Admin-Rechte etc. geschrieben und bitte dich um eine Begründung, warum diese Schreibweise zwingend falsch und die von dir eingesetzte Zusammenschreibung allein richtig sein soll. Die Pro- und Kontra-Stimmen wiederum habe ich aus Gründen der Semantik und der besseren Lesbarkeit gekoppelt – bei der Zusammenschreibung liest man instinktiv Prost und Kontrast. Zudem kennt auch der Duden weder „Prostimme“ noch „Kontrastimme“. Auch hier bitte ich dich um eine Begründung, warum die gekoppelte Schreibweise zwingend falsch und die von dir hineinkorrigierte Zusammenschreibung allein richtig sein soll.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   17:15, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Sorry, aber sowohl Prostimme als auch Kontrastimme sind völlig normale deutsche Wörter und benötigen keine überflüssigen Bindestriche. Ebensowenig wie andere Zusammensetzungen mit Pro oder Kontra. Bindestriche sind hier unüblich.
Admin ist auch keine übliche Abkürzung, sondern ein normal verwendetes Wort, das gleichbedeutetend mit Administrator verwendet wird. Also braucht es auch da keine künstlichen Bindestriche, das macht den Stil nicht besser, wenn man in alle möglichen Komposita Bindestriche hineinschreibt. Admin ist ein Wort und keine Abkürzung, die Abkürzung wäre hier üblicherweise ein A oder (A), das könnte man tatsächlich dann nur noch mit Bindestrich kombinieren, muss aber nicht sein. Lkw steht für Lastkraftwagen, Admin ist einfach nur die kürzere Form, sonst nichts. Deswegen heißt es auch richtig WP:Adminwiederwahl und eben nicht umständlich mit Strich Admin-Wiederwahl. Den Strich zur Abgrenzung von der Seite (Adminwiederwahl-Seite) hab ich ja dringelassen wegen der Länge der Zusammensetzung und des Bezugs zueinander, da ist es als Einziges etwas sinnvoller. Aber bei einfachen Zusammensetzungen wie in Admin-Amt/Admin-Rechte ist es wirklich völlig überflüssig, wenn man ganz normal Adminamt/Adminrechte schreiben kann. Und da braucht man auch nicht mit Adminr-echte zu kommen oder was immer man in Wörter hineinlesen könnte, das ist doch Quatsch. Eher würde man Bindestriche setzen, wenn der 2. Teil mit einem Vokal beginnt, was hier aber gar nicht der Fall ist.
Man kannst überall irgendwelche falschen Bindestriche hineindenken, das ist doch nicht nur bei Prostimmen so, das kannst du auch bei Bindest-richen oder auch Bind-estrichen machen, soll man deswegen etwa Binde-Striche schreiben müssen, nur weil irgendjemand ein normales Kompositum für schlechter lesbar halten könnte? Es ist schlechter Stil, wenn man in alle möglichen Wörter sonst unübliche Bindestriche hineinsetzt, und dies in einem MB-Text. Das kann man in eigenen Beiträgen machen oder im Kurierartikel, aber besser nicht in einem MB. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 18:04, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Früher gab es mal Proſtimme und Prostimme. Es sollte aber aus dem Kontext unschwer zu erkennen sein, daß an dieser Stelle keine Immen gemeint sind. --muellersmattes (Diskussion) 10:33, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
„Eher würde man Bindestriche setzen, wenn der 2. Teil mit einem Vokal beginnt, was hier aber gar nicht der Fall ist.“ So? Der zweite Wortteil bei „Adminamt“ beginnt nicht mit einem Vokal?
„Prostimme“ und „Kontrastimme“ sind natürlich keine „normalen deutschen Wörter“ – weder der Duden noch das Wortschatzportal der Uni Leipzig kennen diese beiden Wörter in der zusammengeschriebenen Variante. Zudem bezieht sich der angegebene Duden-Link auf die Verwendung von pro- als Präfix vor einem Adjektiv und hat mit der hier behandelten Frage genau gar nichts zu tun. Und das Beispiel mit den Bindest-richen ist auch daneben, weil „Bindest“ kein Wort wie „Prost“ oder „Kontrast“ ist.
Kein einziges dieser Vorbringen kommt auch nur in die Nähe von etwas, das man als Argument bezeichnen könnte. Die Schreibweise mit Kopplungsstrich noch dazu zu diffamieren als „schlechten Stil, wenn man in alle möglichen Wörter sonst unübliche Bindestriche hineinsetzt“, wenn es doch weder um „alle möglichen“, sondern einige wenige ganz gezielte Wörter geht, bei denen nicht der Bindestrich unüblich ist, sondern gerade die Schreibung ohne Bindestrich, ist reichlich absurd, wenn die als Begründung vorgebrachten Behauptungen allesamt falsch sind. Aber wenn du es so besser findest? Troubled @sset  Work    Talk    Mail   13:59, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, bei Adminamt ist da ein Vokal, aber andererseits habe ich es noch nie mit Bindestrichen geschrieben gesehen und es ist auch wirklich keine lange oder un- bzw. missverständliche Zusammensetzung. Wie sollte man das denn sonst verstehen können? Bindestriche sind dazu da, zu verdeutlichen, aus welchen Einzelwörtern bei längeren oder potenziell missverständlichen Zusammensetzungen diese zusammengesetzt sind. Das ist hier nicht der Fall, niemand wird hier Admi-Namt lesen oder Ad-Minamt, was sollte das sein? Insofern ist hier genauso wenig eine Verwechslung möglich wie bei „Bindestrichen“, das auch nicht anders lesbar ist.
Und ich habe noch nie gehört, dass im Zusammenhang mit einer Wahl irgendjemand „Immen“, also Bienen, in einen Text hineinliest. Das macht man schon deshalb nicht, weil „Immen“ mit Vokal anfängt und man eher die Nicht-Vokal-Variante standardmäßig liest. Auf eine „Immen“-Idee (hier mit Bindestrich) wäre ich auch nie gekommen, ich dachte, das solle ein Scherz von dir sein, die Prostimmen oder Kontrastimmen so zu lesen, denn es hat noch nie jemand erklärt, das nicht verstehen zu können. Ich finde die Immen-Lesart wirklich sehr erstaunlich. Hier geht es doch nirgends um Bienen. Eher müsste man einen Bindestrich setzen, wenn tatsächlich nicht existente Wörter wie „Prost-Immen“ oder „Kontrast-Immen“ gemeint sein sollten. Und sorry, aber Zusammensetzungen mit „Pro-“ und „Kontra-“ werden üblicherweise zusammengeschrieben, nicht jede einzelne Form derartiger normaler Zusammensetzungen werden im Duden gesondert aufgeführt. Gerade unter „Kontra-“ finden sich gleich mehrere Zusammensetzungen als Beispiele wie „Kontradiktion, kontrakonfliktär, kontrasignieren“, da wird 1. nicht unterschieden zwischen Zusammensetzungen als Substantiv oder Adjektiv oder Verb und 2. überall ohne Bindestrich einfach zusammengeschrieben, mit Bindestrich gibt es gar keine Beispiel, das ist unüblich. Eine „Kontrastimme“ ist also eine völlig normale Zusammensetzung genau wie auch eine „Prostimme“.
Man sollte mit Bindestrichen sparsam umgehen und nur dort einsetzen, wo sie auch sinnvoll verwendbar sind und Missverständliches verdeutlichen können, andernfalls wirkt der Text stilistisch nicht gut. Das ist keine Diffamierung, sondern ein Fakt, dass man in Texte nicht viele Bindestrichzusammensetzungen hineinsetzen sollte. Insofern habe ich auch die längeren Zusammensetzungen mit dem Ausdruck „Adminwiederwahl-“ so belassen. Das heißt aber nicht, dass man überall Bindestriche benötigen würde. Sorry, aber Texte mit derart vielen unnötigen Bindestrichzusammensetzungen sind tatsächlich sehr unüblich, so was sieht man sehr selten. Die Argumente sind valide und beziehen sich auch auf Duden-Schreibweisen. Hier geht es um keine Zusammensetzungen mit Eigennamen, wo man öfter Bindestriche setzt, und um keine längeren missverständlichen, also kann man es problemlos normal schreiben. Das mit den „Immen“ finde ich jedenfalls völlig abwegig und die Überschrift wirkt sehr gekünstelt, genauso gekünstelt wie „Bind-Estrichen“ eben auch, da wird auch kein Estrich gebunden und trotzdem hat das Wort wohl noch niemand mit Bindestrich geschrieben. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 14:40, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

„Zeitgleich in zwei Funktionen wählen“[Quelltext bearbeiten]

Mit diesem Edit wird behauptet, dass man „jemanden zeitgleich in zwei verschiedene Funktionen“ wählt. Das halte ich für sehr unglücklich formuliert. Es erfolgt bei der Wahl eines Sonderfunktionsträgers natürlich nicht gleichzeitig eine Wahl ins Admin-Amt, was sich schon daraus ergibt, dass ein dabei Gewählter, der nicht Admin ist, dadurch natürlich nicht zum Admin gewählt ist. Der Begründung für diese Einfügung („so ist es richtig“) kann ich nicht zustimmen.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   17:25, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich meinte im Gegensatz zur Formulierung, dass es eine angeblich „taktische“ Wahl sei, wenn man wie üblich und wie gewollt die Admin- und Sonderfunktion auf einmal bewertet. Vielleicht muss es es noch ein bisschen anders umformulieren. Wenn man einen Funktionsträger, der auch Admin ist, wiederwählt, ist es eine Wiederwahl für beide Funktionen zugleich, dadurch dass das im AWW-MB so beschlossen wurde, dass die eine Wahl ausreicht. Denn wenn man mit der Adminfunktion nicht einverstanden ist, wird man ja duch die Seitenschutz auf die 2-Jahres-Wiederwahl verwiesen, wo man das thematisieren und bewerten soll. Dann kann es nicht zugleich „taktisch“ sein, wenn man dann genau das macht, was doch so per MB abgestimmt und gewollt ist.
Das wäre mit Änderung dieses MBs anders, ist jetzt aber so. Ich weiß nicht, wie man es besser formulieren kann, aber taktisch ist nichts daran, wenn man so wählt, wie es gewollt und vorgesehen ist. Es ist der nun gültige Wahlmodus, nichts weiter. Merkwürdig daran ist nur, dass man nicht auch die Adminrechte bei der Sonderfunktionswahl verliert, wenn man dort nicht wiedergewählt wird, weil es doch die Wahl für beide Funktionen zugleich ist. Insofern widerspricht sich das alles etwas. Das ist auch das Problem an dem ganzen Verfahren. Jedenfalls muss man bei den SG-Wahlen eben nicht die Adminfunktion mit berücksichtigen. Vielleicht fällt ja jemandem noch eine bessere Formulierung dafür ein, die all das mit einschließt. :-) --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 18:15, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Also, ich meinte eher die Wiederwahl, so dass man zeitgleich den Admin und Funktionsträger für beide Funktionen bestätigt oder eben nicht, also „zeitgleich für beide Funktionen wiederwählt“, wenn beide vorhanden sind. Bei Nichtbestätigung wäre es nicht einfach erkennbar, ob es sich auf die eine oder andere Funktion bezieht oder beide zusammen. Die erweiterte Funktion wäre dann bei Nichterreichen der 2/3-Mehrheit (bzw. der 70 %) verloren und es müsste sich erst zeigen, ob es sich auch auf die andere Funktion bezöge, da dann sicher noch eine Adminwiederwahl stattfände. Die Bestätigung bezieht sich aber auf beides zugleich, das war ja so gewollt, sonst hätte man die Seiten nicht geschützt.
Aber auch eine Neuwahl eines Admins in eine der Sonderfunktionen bedeutet zugleich auch eine Bestätigung der bisherigen Adminfunktion. Denn wenn man damit nicht zufrieden wäre, würde man jemanden gar nicht in die Sonderfunktion wählen, womit man zugleich beschließt, dass die Wiederwahlseite geschlossen wird, also sieht man bei der Verwendung der Adminrechte kein Problem. Somit ist jede Wahl und jede Wiederwahl in eine Sonderfunktion zugleich Bestätigung für die Adminfunktion bei gewählten Admins (mit dem jetzigen Verfahren). Hoffe, so ist es etwas verständlicher, die Formulierung kann man entsprechend anpassen, so dass es passt. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 18:24, 23. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe es nun etwas präzisiert, allerdings wird der Punkt dadurch leider noch länger. Ich weiß nicht, wie man es ähnlich präzise, aber knapper formulieren könnte. Vielleicht versucht es noch mal jemand. Es geht ja um die Bestätigung der Adminfunktion bzw. deren Nichtbestätigung, eine direkte Abwahl aus der Adminfunktion ist hingegen in der Sonderfunktionswahl nicht möglich, das käme evtl. anschließend.
Ein Beispiel aus WP:Bürokratenkandidaturen/Archiv bezüglich einer Bürokratenkandidatur wäre diese, wo die WW-Seite noch während der Kandidatur voll wurde und 1 Monat später das folgte. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 05:01, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die von dir nun festgelegte Formulierung „Die Adminfunktion wird jeweils mit bestätigt oder durch Nichtwahl nicht bestätigt.“ finde ich schlicht und einfach sachlich falsch und noch dazu höchst verwirrend. Wenn man nicht Admin ist, wird man durch eine Wahl in eine Sonderfunktion nicht dazu ernannt, und wenn man in der Sonderfunktion nicht bestätigt wird, bleibt man unverändert Admin. Dieses ganze „eine Wahl, zwei Funktionen“-Geschwurbel (beginnend bei „Mit der bisherigen Wahlmethode“) gehört ersatzlos raus.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   13:36, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, hab’s alles rausgenommen, ist auch zu kompliziert zu formulieren. Wird wohl auch so verstanden, ein „zukünftig“ hab ich noch ergänzt, sonst klingt es anfangs wie eine Beschreibung eines Nachteils des Ist-Zustands. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 20:56, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zweidrittelmehrheit[Quelltext bearbeiten]

Ist tatsächlich eine so hohe Mehrheit vonnöten? Immerhin geht es nicht direkt um Vergabe/Entzug von Rechten, sondern um Wiederwahlmodalitäten. Ich halte eine qualifizierte Mehrheit von 55% für ausreichend. --Michileo (Diskussion) 01:35, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hm, das stammt wohl noch vom Zeitpunkt, wo ich das MB erstellt habe, (Anfang Januar), wir können das ja mal unter den Unterstützern absprechen. Viele Grüße, Luke081515 01:54, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Unterstützer Mehrheitsvorschlag
Gial Ackbar 50%
Plantek >50%
MGChecker 50%
Morten Haan 55%
Luke081515 55%
Sturmjäger 50 %
Michileo 55 %
Muellersmattes 50 %
Man77 >50%
Zulu55 50% --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 08:36, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@Gial Ackbar, Plantek, MGChecker, Morten Haan, Sturmjäger: und @Michileo, Muellersmattes, Man77, Zulu55: Schaut mal bitte. Viele Grüße, Luke081515 01:56, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin auf 55% gegangen, da das MB zur Einführung gerade mal 50% verlangte, sollte mE also ok sein. Viele Grüße, Luke081515 02:02, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Was soll eigentlich immer dieser Unfug mit den 55 %? Was für eine seltsame Zählmethode soll das sein? Noch ein Ablehnungsgrund mehr. Entweder man hält 2/3 für wichtig oder eben nicht. Wenn die Einführung 50 %, also absolute Mehrheit verlangte, warum sollen es dann hier mehr sein müssen? Also entweder 2/3 oder > 50 %, das sind die normal üblichen Hürden, alle anderen Varianten sind Unfug und ein formaler Ablehnungsgrund für jedes MB. Just my 2 Ct. Aber bin ja nicht offiziell Unterstützer (weil ich das MB nämlich noch für nicht fertig halte, deswegen!!), dann ist ja die Meinung auch egal, ich muss dann ja nur entsprechend abstimmen, auch gut. Mit 55 % kann niemand rechnen und sie sind auch nicht ordentlich zu begründen, da es einerseits für eine qualifizierte 2/3-Mehrheit nicht ausreichend nötig sein soll, aber andererseits auch 55 % eine qualifizierte Mehrheit darstellen, also genauso wie 2/3 auch. Wenn eine absolute Mehrheit ausreichend sein soll und zuletzt gewesen sein soll, dann sollte sie es hier auch genauso sein. Wenn nicht, dann wäre 2/3 die Mehrheit der Wahl, aber nicht irgendein Zwischenmurks. Warum nicht 60 % oder 61 %, das wäre in etwa in der Mitte von 55 % und 66,6666 %, aber würde genauso wenig Sinn ergeben wie 55 %? Vielleicht startet ja demnächst mal irgendjemand ein MB mit 54 % oder mit 51 % oder mit 70 %. Es gibt so viele Möglichkeiten, aber wie sinnvoll ist es, x verschiedene Möglichkeiten für Quoren rein willkürlich festzulegen? --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 02:21, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
55% ist halt ein Kompromiss zwischen 50% + 1 und 2/3. Wenn es dir nicht passt, musst du das MB wohl oder übel ablehnen. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 02:29, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe nicht, warum es einen Kompromiss zwischen 50 % und 2/3 bräuchte und warum der bei 55 % liegen soll. Mit welcher Begründung denn? Damit man während des MBs nicht sehen kann, wie der Stand ist? Weil man es möglichst kompliziert machen will? Was soll diese krumme Zahl bewirken? Und welchen Vorteil hat sie? Es ist nun mal üblich, dass man MBs, wo es keinen klaren Vorteil für die eine oder andere Variante geben soll, mit der absoluten bzw. einfachen Mehrheit zwischen 2 Varianten entscheidet. Und jene MBs, wo es sich um eine strukturell schwerwiegendere Änderung handelt, mit 2/3-Mehrheit (diese steht im Gegensatz zu den 50 % dafür, dass ein Mindestmaß an Konsens für eine Änderung nötig ist, was man von einer 55%-Mehrheit nicht behaupten kann, also ist die Zahl willkürlich und überflüssig). Das soll hier also ausgehebelt werden, und zwar ohne Begründung. Ja, dann muss man es ablehnen, wenn man derartige Mehrheiten ablehnt, da hast du Recht. Wem nützt es etwas, solche neuen Mehrheiten einzuführen? Man soll sich entscheiden, ob man einen Konsens braucht oder eine Mehrheitsentscheidung ausreicht, das sind die 2 Optionen für die Mehrheiten, alles davon Abweichende wäre spezifisch mit dem Sinn dafür zu begründen und das seh ich hier überhaupt nicht. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 02:35, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
55% ist willkürlich, das stimmt. In manchen Situationen ist eben 2/3 unnötig hoch und die absolute Mehrheit recht niedrig, da ist ein Zwischenwert halt praktisch. Du darfst gerne einen anderen Wert vorschlagen. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 02:44, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hab ich schon, entweder 2/3 oder > 50 % und das inhaltlich begründen. Wenn ich die Argumentation oben sehe, z. B. das Argument von Luke oben („da das MB zur Einführung gerade mal 50% verlangte“) dann spricht das Argument jedenfalls gegen 55 % und für > 50 %.
By the way: Das Einführungs-MB war ja (wie weiter oben diskutiert und festgestellt) dieses: Wikipedia:Meinungsbilder/Admin-Wiederwahl 3. Das wird umseitig im MB aber bislang noch nicht mal irgendwo erwähnt. Und ich müsste erst mal überlegen, wo man das am besten unterbringen sollte, aber es sollte tatsächlich in geeigneter Weise dort erwähnt werden, dass diese Sache dort mit abgestimmt worden ist. Bislang ist nur unter dem 1. Kontrapunkt das andere MB zu den Sonderfunktionen verlinkt, das aber nicht der Grund für diese Regelung ist. Sollte man also auch noch ergänzen, evtl. in einem eigenen Abschnitt/Absatz. Die meisten weiterführenden Links stehen übrigens jetzt unter den Kontrapunkten, aber gerade im MB-Text weiter oben sollte es auch einige Links geben. Das ist ein weiterer Verbesserungsvorschlag.
Inhaltliche Begründung zur nötigen Mehrheit:
Ich bin nicht sicher, ob man überhaupt sagen kann, mit welcher Mehrheit das zuvor beschlossen wurde.
  • Wikipedia:Meinungsbilder/Admin-Wiederwahl 3#Auswertungsmodalitäten sagt, für Teil 1 des MBs (Einführung einer AWW versus weiterhin überhaupt keine Adminwiederwahl) brauchte es „mindestens zwei Drittel der Stimmen“ und für Teil 2 brauchte es die einfache Mehrheit (> 50 %). In Teil 2 gab es keine Entscheidung, ob man WW-Seiten der Funktionsträger offen oder geschlossen halten will, das war geschlossen in beiden Varianten drin, also wurde darüber dort nicht entschieden. Es wurde also in Teil 1 schon entschieden (2/3-Mehrheit). Dort aber war das nur nebensächlich, keine gesonderte Abstimmung, die 2/3-Mehrheit gab es dort wegen der großen strukturellen Änderung der Einführung der AWW und nicht wegen dieser Nebenregelung. Ich würde also eher daraus schließen, dass es zuvor noch gar keine Mehrheit für diese Abstimmung gab.
Man kann sich besser an den beiden Nachbesserungs-MBs orientieren, dies wäre dann nämlich das dritte.
Dann reichen hier auch > 50 % aus und es braucht keinen Kompromiss, insbesondere wäre es auch nicht willkürlich, sondern begründet. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 03:29, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Da es nicht um grundsätzliche Verfahren geht, sondern nur um eine Präzisierung, sollten 50% ausreichen. --muellersmattes (Diskussion) 10:17, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Meine Begründung: No big deal, eher kleine Präzisierung, voraussichtlich wird damit kein Problem geschaffen. Im MB zur Einführung wurden jedoch 2/3 bei der Einführung einer AWW an sich gefordert, nicht zur Art der AWW. Wenn man möchte, könnte man bei Akzeptanz 2/3!? … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 13:55, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, aber die AWW wird ja nicht abgeschafft etc, daher würde ich bei dieser "kleinen Präzisierung" eher auf > 50% gehen. Viele Grüße, Luke081515 19:52, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dann mach das doch. Es ist gut begründbar und wird sicher nicht zu großem Widerspruch führen, da hier kein etabliertes Verfahren abgeschafft werden soll und auch kein grundsätzlich neues eingeführt. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 21:16, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
55% schützt vor 50% + 1 Sockenpuppe. --PM3 14:36, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Verständlich. So etwas kann viel beeinflussen, ich verstehe den Hintergedanken. Und es garantiert wenigstens eine kleine Mehrheit. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 15:27, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Alternativvorschlag: Gleichstellung von Admin- und CU/OS/B-(Wieder)wahlen in Bezug auf die Sperre der Adminwiederwahlseite[Quelltext bearbeiten]

Hallo und erst einmal Danke für die Erstellung dieses MBs.

Wenn ich den Vorschlag auf der Vorderseite richtig lese, geht es darum, die (Wieder-)Wahlen als CU/OS/B vollkommen von den (Wieder-)Wahlen als Admin zu trennen. Also genau so, wie dies aktuell bei SG-Mitgliedern geschieht. Das kann man natürlich so machen und ich habe auch nichts dagegen einzuwenden.

Ich möchte dennoch als Alternative einbringen, eine erfolgreiche (Wieder-)Wahl als CU/OS/B in Bezug auf die Adminwiederwahlseite wie eine erfolgreiche (Wieder-)Wahl als Admin zu behandeln. Dies würde bedeuten, dass eine erfolgreiche (Wieder-)Wahl als CU/OS/B eine einjährige Sperre der Adminwiederwahlseite zur Folge hätte. Dies würde dann zwischen der aktuellen Regelung (Sperre der Adminwiederwahlseite über die gesamte Dauer der Amtszeit als CU/OS/B) und dem auf der Vorderseite gemachten Vorschlag (überhaupt keine Sperre der Adminwiederwahlseite) stehen.

Mit diesem Vorschlag käme man dann den Leuten entgegen, die dem von ihnen so genannten „Wiederwahlzirkus“ kritisch gegenüber stehen. Zudem könnte man auch argumentieren, dass zum CU/OS/B nur Personen gewählt werden, die ein besonders herausragendes Vertrauen in der Gemeinschaft genießen und man daher eine erfolgreiche (Wieder-)Wahl als CU/OS/B auch als Vertrauensbeweis zur Admintätigkeit gesehen werden kann.

Andererseits beteiligen sich an CU/OS/B-Wahlen meiner Erinnerung nach deutlich weniger Personen, als dies bei (Wieder-)Wahlen als Admin der Fall ist. Nicht nur, aber auch deshalb sehe keinen Grund, einer erfolgreichen (Wieder-)Wahl als CU/OS/B in Bezug auf die Adminwiederwahlseiten eine höhere Bedeutung einzuräumen als einer erfolgreichen (Wieder-)Wahl als Admin, wie dies die aktuelle Regelung vorsieht.

Allerdings habe ich gewisse Zweifel, ob man einer erfolgreichen (Wieder-)Wahl als CU/OS/B in Bezug auf die Adminwiederwahlseiten wirklich eine niedrigere (bzw. gar keine) Bedeutung einzuräumen sollte als einer erfolgreichen (Wieder-)Wahl als Admin, wie dies der aktuelle Vorschlag auf der Vorderseite vorsieht.

Egal wie ihr nun zu dem von mir gemachten Vorschlag steht: Meine Unterstützerstimme bleibt in jedem Fall bestehen. --Asturius (820 entlöschte Artikel) 12:34, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Nun, das ist aber eine gänzlich andere Zielsetzung. Ich halte den derzeitigen Vorschlag für klarer und stringenter, eben im Sinne einer Trennung der Wahlmodalitäten beider Ämter. Und ich glaube nicht, dass sich so viele Bentzer über absehbar höchstens eine Handvoll Wiederwahlen beschweren würden. --Michileo (Diskussion) 11:41, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Unterstützerzahl erreicht.[Quelltext bearbeiten]

Moin, wir haben seit etwas längerem die Zahl erreicht, hier einal die fragen, die wir noch klären müssen:

Unterstützer MB Startbereit? Wie lange soll das MB gehen?
Luke081515 Ja 3 Wochen
Gial Ackbar Ja 2 Wochen
Plantek Ja 2 Wochen
MGChecker Ja 3 Wochen
Morten Haan Ja zwei Wochen
Sturmjäger Ja zwei Wochen
Michileo Ja 2 Wochen
Muellersmattes Ja 2 Wochen
Man77 Ja 2 Wochen
Zulu55 Ja 3 Wochen
Asturius
Was fehlt noch?

Bitte hier eintragen, wenn noch das fehlt.

Welche Mehrheit wird benötigt, brauchen wir eine Mehrheit oder reicht eine absolute? --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 22:12, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Ich meine wir hatten uns schon auf 50% geeinigt. Viele Grüße, Luke081515 22:23, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich richtig erinnere, war das allerdings bevor uns klar wurde, dass im ersten inhaltlichen Teil des MBs zur Einführung der WW eine Zweidrittelmehrheit galt. Ich will ja nicht nerven, aber ich will verhindern, dass das MB an so etwas scheitert. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 22:31, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten


Viele Grüße, Luke081515 16:24, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Ping an alle Unterstützer

@Gial Ackbar, Plantek, MGChecker, Morten Haan, Sturmjäger: und @Michileo, Muellersmattes, Man77, Zulu55, Asturius: Schaut bitte mal. Viele Grüße, Luke081515 16:24, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Was die Mehrheit betrifft, bin ich, wie oben schon erwähnt, für 55%. --Michileo (Diskussion) 23:52, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich fände hier eine Zweidrittelmehrheit angemessen. --PM3 14:56, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Siehe hier, wir hatten das damals festgemacht, da bei dem MB zur Eunführung der Regel auch nur >50% geforder waren. Viele Grüße, Luke081515 15:04, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, die Wiederwahlen wurden mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eingeführt, lediglich bei der Frage nach dem Modus galt eine einfache Mehrheit. --Morten Haan 🍓 Wikipedia ist für Leser da 15:37, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Und das ist ja eine Veränderung im Modus => 50 %. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 15:56, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die Laufzeit des MBs sollte davon abhängen, wann es gestartet werden soll. Wenn das in den nächsten Wochen geschehen soll, während in einigen Bundesländern (A/CH weiß ich nicht) noch Ferienzeit ist und viele in Urlaub sind, dann bin ich für 3 Wochen, damit auch die nun Abwesenden später noch abstimmen können. Wenn man mit dem Beginn noch bis nach der Ferienzeit wartet, kann man auch die üblichen 2 Wochen nehmen. Nur 2-wöchigen Laufzeiten, während etliche Benutzer gerade 2 bis 3 Wochen lang in Urlaub sind, sind ungünstig. Also entweder späterer Start oder verlängerte Laufzeit. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 17:03, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Ich finde es besser, wenn man so etwas mit Argumenten per Diskussion bespricht statt per Abstimmung unter den Unterstützern in einer Tabelle. Argumente:

  • Schweiz: Schulferien enden Ende August
  • Österreich: Ferienzeit endet am 5. bzw. in den meisten Bundesländern am 12. September, das ist also noch 1 Monat bis dahin
  • Deutschland: Schulferien enden zwischen Mitte August und Mitte September; in NRW hat die Schule trotz Hitze gestern schon wieder begonnen, in vielen Bundesländern enden die Ferien zwischen Ende August und Anfang September, in Bayern/Baden-Württemberg erst Mitte September (12./14.9.).
  • Und auch die Semesterferien dauern noch eine Weile an (in Deutschland an den Unis noch bis Ende September). Da werden auch noch viele Studenten in Urlaub sein, die vielleicht auch mit abstimmen wollen.

Man müsste sich also an den später endenden Terminen orientieren (D/A, 12./14.9.) und entweder das MB frühestens Mitte September starten lassen oder alternativ über mindestens 3 Wochen laufen lassen, dann haben auch Leute, die gerade Urlaub machen, eine Chance sich vorher oder nachher zu beteiligen. Wenig sinnvoll ist es, mitten in der Ferienzeit so etwas nur 2 Wochen laufen zu lassen und damit die abwesenden Benutzer zu übergehen. Ein MB soll ja eine möglichst große Beteiligung haben, damit hat das Ergebnis, wie auch immer es ausfällt, mehr Akzeptanz. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 17:42, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Laufzeitvorschlag[Quelltext bearbeiten]

@Luke081515, Winternacht, Morten Haan: Da ich als Mitinitiator nächste Woche nicht erreihbar bin und Winternachts Einwände gut nachvollziehen kann, bin ich für einen Start in der ersten Septemberwoche, ich shlage vor am 4. September; und für ein Ende etwa 2,5 Wochen später, vielleicht um den 21. September. Ja, das ist vollkommen willkürlich und zufällig gewählt. So hätte man alles außer die Semesterferien bedeckt. Gibt es irgendwelche heftigen Einwände dagegen? Über eine VErlängerung lässt sich reden. Meiner Meinung nach kann ein MB ruhig länger gehen als 2 Wochen, damit möglichst viele die Möglichkeit haben, ihre Meinung kundzugeben. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 15:36, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Von mir aus OK. --Morten Haan 🍕 Wikipedia ist für Leser da 18:19, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Terminmäßig stimme ich zu, laufzeitmäßig ist 2,5 Wochen vollkommen ausreichend. Wie man in den anderen MBs sieht, stimmen nicht mehr gerade viel User nach den zwei Wochen ab und eine halbe Woche kann man als Schonfrist für Kollegen nehmen, die zwei Wochen wegfahren. Drei Wochen fährt man üblicherweise nicht weg, würde ich sagen. Andere triftige Gründe für eine längere Wahlperiode? --Nhfflkh (Diskussion) 20:51, 25. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Fallbezogenheit[Quelltext bearbeiten]

Dieses Meinungsbild könnte dahingehend missverstanden werden, dass es die Öffnung einer bestimmten Wiederwahlseite erreichen will. Es gibt in der Tat eine Person mit einer längeren Wiederwahlvormerkungsliste, was im Fall einer Mehrheit für dieses MB zu einer zeitnahen Wiederwahl führen würde. Um zu vermeiden, dass dieses Meinungsbild nach der Eröffnung in Diskussionen über dementsprechende Vorwürfe abgleitet: Wären die Initiatoren und Unterstützer bereit, im Fall der Annahme des Meinungsbilds für einen bestimmten Zeitraum auf die Abgabe von Wiederwahlstimmen auf durch das Meinungsbild geöffneten Wiederwahlseiten zu verzichten? --212.95.7.122 17:58, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Äh, wozu soll das gut sein und wer bestimmt dann diesen Zeitraum? Solche Diskussionen kann man eh nicht vermeiden, außerdem müssten dann schon alle Pro-Stimmer mitmachen, was aber völliger Unsinn wäre. --Morten Haan 🍕 Wikipedia ist für Leser da 21:29, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ein Eindruck von Fallbezogenheit würde genau durch die von dir vorgeschlagene Änderung entstehen. Bislang ist das MB ganz allgemein gehalten und unabhängig von aktuellen Situationen; die Abstimmungszeit richtet sich einfach nach Fertigstellungszustand und Urlaubssaison. Dabei sollte es auch bleiben. Bin mir auch sicher, dass die meisten der Unterstützer hier keine aktuellen "Fälle" im Auge haben, schließlich geht es um eine langfristige Regelung. --PM3 12:45, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Genau. Ich selbst habe auch nicht vor, direkt nach dem MB eine der freiwerdenen WW-Seiten zu besuchen. Trotzdem werde ich von meinem Recht, WW-Stimmen zu verteilen, Gebrauch machen, falls sich irgendwann konkret die Notwendigkeit dazu zeigt, was momentan nicht der Fall ist. --MGChecker – (📞| 📝| [[

File:Pictogram voting keep.svg|14px|link=Special:redirect/page/8472932|Bewertung]]

) 14:00, 4. Sep. 2015 (CEST)

Während des Meinungsbilds[Quelltext bearbeiten]

"Wo ist das Problem?"[Quelltext bearbeiten]

Ganz einfach: Bei Admins, die zusätzlich eine Sonderfunktion haben, findet nur in dieser Sonderfunktion eine Wiederwahl statt. Das ist dann problematisch, wenn der Grund für einen Wiederwahlwunsch nicht die Sonderfunktion ist, sondern die normale aktive Admintätigkeit, etwa bei den Löschkandidaten oder auf der VM. Bei diesen Admins gibt es keine Möglichkeit, eine Wiederwahl zu erreichen. Das ist eine ärgerliche Ungleichbehandlung.--Mautpreller (Diskussion) 16:09, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Diese Ungleichbehandlung ist sinnvoll - da es um ungleiche Vorgänge und Ämter geht. Ein real existierendes Problem hast Du keines aufgezeigt. Serten DiskSkeptisch : Kritik 16:14, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Doch, natürlich. Es gibt Benutzer, die in ihrer Sonderfunktion gute Arbeit leisten, deren normale aktive Admintätigkeit aber Anlass zur Kritik gibt. Diese sollten ebenso zu einer Wiederwahl als Admins aufgerufen werden können wie jeder andere Admin auch. Wieso soll ich bei einer Wahl zu einer Sonderfunktion kontra stimmen, wenn ich an der Ausübung dieser Sonderfunktion gar keine Kritik habe (sondern vielmehr an der Ausübung der Adminfunktion)?--Mautpreller (Diskussion) 16:30, 7. Sep. 2015 (CEST) Und sag nicht, ich soll Dir Namen nennen, denn das werde ich nicht tun. Du kannst mir aber glauben, dass es durchaus mehrere Benutzer gibt, für die aus meiner Sicht diese Beschreibung zutrifft.--Mautpreller (Diskussion) 16:34, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Die Ausübung der Sonderfunktion schützt aber das Adminamt, das ist auch gut so. Bei einem Diplomaten werden Parkdelikte nicht geahndet, ein MdB kriegt keine Gerichtsbescheide. Punkt. Bei einem richtigen Problem wäre ein Deadmin eines WP-Admins noch wie vor möglich. Und ja, wenn Du kein konkretes Problem nennen willst, dann gibt's auch keins. Serten DiskSkeptisch : Kritik 16:36, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich will doch hoffen, dass unsere "Sonderfunktionäre" keine Immunität genießen. Das ist nie und nirgends festgelegt worden und wäre auch ganz und gar gegen die Wikipedia-Kultur. Es ist im Übrigen, wie das SG zeigt, sehr wohl möglich, Sonderfunktionen auszuüben, ohne aktiv Adminfunktionen zu nutzen (passive Adminfunktionen, als da wären Einsicht in gelöschte Artikel etc., werden natürlich benötigt). Dieser Fall wird vom MB gar nicht berührt. Hier geht es nur darum, dass man das Vertrauen in administrative Akte (Benutzersperre, Löschung) verlieren kann, ohne dass das Vertrauen in Sondertätigkeiten davon berührt sein müsste.--Mautpreller (Diskussion) 16:44, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn Du hier "nur" ein Grundsatzproblem hast, aber keine Beispiele nennen kannst oder willst, reicht das nicht. Deswegen "kein Problem" DiskSkeptisch : Kritik 16:48, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Das, wovon Maupre schreibt, ist mit Mindestintelligenz nicht schwer zu verstehen:
Sicher hat sich WW3 als etwas potentiell Befangenheitsauslösendes erwiesen. Wie Koenraad es macht - er läßt sich für genau ein Jahr wählen, um für ebenden Zeitraum auch möglichst nicht befangen zu sein - ist diesbezüglich auch kein Problem. Zumal die Wähler ja in etwa wissen, wie er das erworbene Mandat gebrauchen wird.
Aber Koen bewarb sich je genau für den Posten, den er in Folge auch ausübte: VM-Admin.
Natürlich wäre er "populär" genug, um auch als B oder OS gewählt zu werden. Und genau dann wäre es eine Mogelpackung - man wird B oder OS, um dem Wiederwahlverfahren als VM-Admin zu entgehen!
Den Admins, die in der Art vorgehen, nutzt es im Zweifel wenig! Die kriegen keine zählenden WW-Stimmen, werden aber dafür auf den WW-Diskseiten über Monate und Jahre zugepöbelt (von unsäglichen externen Seiten mal ganz abgesehen). Da stehen dann u. U. Listen mit 50 oder mehr Einträgen, die aber im Grunde 3 Jahre alt sind und manche Eintragenden mehrfach führen. Was sie nicht täten, hätten sich die Kandidaten auch nur einmal ganz einfach regulär der Wiederwahl gestellt und wären bestätigt worden - was sicher oftmals eben auch stattgefunden hätte. Denn dann hätten auch Kritiker real gewußt, was Sache ist.
Nun denn:
Das Wahl- und vor allem Mißtrauenskundgebeverhalten der Community wird sich künftig ebendaran orientieren. --Elop 23:37, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

"Problem" mit den OSlern[Quelltext bearbeiten]

@XenonX3: Wo genau siehst du das Problem mit den OSlern? --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 19:52, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

@MGChecker: Wikipedia:Meinungsbilder/Öffnung_der_Wiederwahlseite_trotz_höherer_Funktion#Kontra letzter Punkt. XenonX3 – () 20:15, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Im Rahmen des Amtes würden die dort genannten Punkte eindeutig mit unter OS-Aufgaben fallen. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 20:29, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
@XenonX3: Ich habe zwei Fragen an einen potenziell Betroffenen :-) :
  • Kommt es vor, dass du in deiner Funktion als OS kontaktiert wirst, dir die Situation anschaust und dann entscheidest, dass eine OS-Versionslöschung unter Einsatz deiner speziellen OS-Tools nicht gerechtfertigt ist, du aber eine Admin-Versionslöschung für sinnvoll hältst und das mit deinen Admin-Tools dann gleich umsetzst?
  • Kommt es vor, dass du in deiner Funktion als OS unter Einsatz deiner Admin-Tools eine Seite schützen oder einen Benutzer bzw. eine IP (wenigstens kurzzeitig) sperren musst, weil du wiederholt OS-Versionslöschungen vornehmen musstest, weil ungeeignete Inhalte mehrfach erneut eingestellt wurden?
Danke und Gruß, Troubled @sset  Work    Talk    Mail   20:47, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ja und ja. Letzteres sogar recht häufig, wenn Kiddies persönliche Daten ihrer Freunde einstellen und dafür mehrere Seiten anlegen oder Artikel damit vollspammen. XenonX3 – () 20:54, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, dass in solchen Fällen auch bei einem Nicht-Admin-OSler der Einsatz der „technischen“ Admin-Rechte problemlos zulässig wäre. Die Entscheidung, die er trifft (Löschen/Schützen/Sperren), ist ja eine OS-Entscheidung im Rahmen seiner Sonderfunktion, lediglich für die technische Umsetzung der im Rahmen der OS-Kompetenzen zulässigerweise beschlossenen Maßnahmen ist zusätzlich zum Einsatz des OS-Tools auch noch ein Einsatz des Admin-Tools notwendig. Genau dafür würde ein Nicht-Admin-OSler die technischen Admin-Funktionen ja auch erhalten. Wenn du kein Admin mehr wärst, könntest du also problemlos weiterarbeiten :-)
Nochmals danke und Gruß, Troubled @sset  Work    Talk    Mail   21:12, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
 Info: Gewöhnliche Versionsläschungen werden von den OS-Rechten abgedeckt. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 21:35, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, ein Oversighter ohne Adminrechte dürfte nur die Oversight-Rechte einsetzen, aber nicht die mit der Benutzergruppe verknüpften RevisionDelete-Rechte. Meines Wissens wurden diese der Oversighter-Benutzergruppe nur deshalb erteilt, weil sie für die grundlegende Funktionalität der Oversight-Tools notwendig sind. Die Interfaces des Admin-RevisionDelete und die des Oversight-RevisionDelete sind bis auf ein weiteres Häkchen bei letzterem identisch. Beim Benutzersperr- und Löschinterface ist das genauso, dort haben wir auch nur jeweils ein Häkchen mehr. Würde man nun beide Benutzergruppen trennen, müsste man sowieso der Oversighter-Benutzergruppe Sperr- und Löschrechte geben, da ansonsten die Interfaces nicht mehr funktionieren würden. Oversighter ohne Adminrechte würden also überhaupt nichts bringen, sie müssten wie bei Schiedsrichtern diese für ihre Aufgabe so oder so erteilt bekommen. Dann dürften sie aber einige der für Oversight-Aktionen häufig notwendigen Aktionen wie Sperren und Seitenschutze nicht mehr verwenden, weil sie aktuell von der Community dafür nicht autorisiert wurden. Solange hier nicht Klarheit geschaffen wird, wie in diesem – durchaus vorstellbaren – Szenario verfahren werden soll, muss das MB eigentlich erstmal überarbeitet werden. XenonX3 – () 21:47, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sekundiere: Wenn keine Adminrechte zur Verfügung stehen, kann diskret versteckt werden, aber die unter dieser Schwelle liegenden Fußadmin- bzw. Nebenfunktionen löschen, schützen, sperren sind nicht gestattet. −Sargoth 23:14, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe das Problem immer noch nicht. „Oversighter ohne Adminrechte würden also überhaupt nichts bringen, sie müssten wie bei Schiedsrichtern diese für ihre Aufgabe so oder so erteilt bekommen.“ Genau so wäre das doch aber auch vorgesehen. Ein OS-A hätte wie ein SG-A, ein CU-A oder ein BÜR-A die technischen Admin-Rechte, die er zwar nur im Zusammenhang mit seiner Sonderfunktion einsetzen dürfte, dort aber generell, immer und überall. Ein OS-A dürfte keine LDen entscheiden, und er wäre auch nicht zuständig, wenn User A auf VM User B meldet, weil der ihn einen Idioten genannt haben soll. Sobald ein OS aber im Rahmen seiner Sonderfunktion von einem Vorgang Kenntnis bekommen hat (etwa weil er über die einschlägigen Kanäle um Unterstützung gebeten wurde) und er in der Folge in Wahrnehmung seiner Verantwortung und Kompetenzen als OS eine Entscheidung trifft, die eine Aktion oder ein Bündel von Aktionen erfordert (Oversight-RevisionDelete oder „nur“ Admin-RevisionDelete plus allfälligem Schützen oder Sperren), dann darf der OS-A das genau wie ein „Full A“-OS unter Einsatz seiner technischen Admin-Rechte umsetzen. Technisch würde da keinerlei Unterschied zur A/OS-Situation bestehen. Es geht einfach darum, dass man sich als „nur“ OS-A um diese ganzen typischen Admin-Dinge, wo Admins als Admins angesprochen werden, nicht mehr kümmern dürfte. In seiner Funktion als OS, wenn man also als OS mit einer Sache befasst ist und als OS eine Entscheidung trifft, darf man weiterhin alles machen, was man als OS alles so machen darf, und technisch keinen Unterschied merken.
Übersehe ich da wirklich etwas Wesentliches? Troubled @sset  Work    Talk    Mail   23:34, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe es genau so wie du. Ein Oversighter, der kein Admin ist, hätte neben den über die Adminrechte hinausgehenden Oversighterrechten auch weiterhin die "normalen" Adminrechte - alles andere wäre tatsächlich sinnlos. Er darf auch weiterhin löschen, schützen und sperren, aber nur - und DAS ist der Unterschied -, im Rahmen einer OS-Aktivität. Er dürfte also seine Adminrechte z.B. nicht einsetzen zum Entscheiden von Löschdiskussionen, Löschprüfungen, Vandalismusmeldungen, Sperrprüfungen, Adminproblemen, ... --Asturius (820 entlöschte Artikel) 00:10, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, dass die Community dies nie legitimiert hat. Für die Schiedsrichter wurde dies bereits beim ersten MB so festgelegt. Bevor also ein MB durchgeht, das es ermöglicht, den Oversightern die Adminrechte mittels gescheiterter Wiederwahlen zu entziehen und sie so handlungsunfähig zu machen, muss erst ein MB her, das der Benutzergruppe OS-A-Rechte einräumt. Ich will damit nicht sagen, dass, sofern das vorliegende MB durchgehen sollte, plötzlich alle OSler zur Wiederwahl aufgefordert werden und ihre Adminrechte verlieren werden. Damit rechne ich eher nicht, wobei ich mir wiederum bei diesem Kindergarten alles vorstellen kann. Es geht mir darum, dass man vor dem Erarbeiten eines solchen tiefgreifenden MBs alle Eventualitäten in Betracht ziehen und ggfs. Vorkehrungen treffen muss (eben in Form von zusätzlichen MBs), damit nicht plötzlich wichtige Funktionen ausgeschaltet werden. XenonX3 – () 13:07, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich verstehe deine Bedenken, denke aber, dass sie letztlich nicht stichhaltig sind. Als Filzstift sein A von A/CU zurückgegeben hat, hat er ganz selbstverständlich die technischen Admin-Rechte behalten dürfen und wurde zum CU-A. Auch für dieses CU-A gab es kein MB, trotzdem wäre mir kein einziger Protest aufgefallen dagegen, dass Filzstift technisch das A behalten durfte. Ich bin sicher, dass es auch bei den OS keine Diskussionen geben würde, wenn gegebenenfalls aus einem A/OS ein OS-A würde.
Dazu kommt, dass ein solches vorgängiges und separates MB zur Einführung des OS-A schon deshalb gar nicht notwendig wäre, weil im MB-Text die Beibehaltung der technischen Admin-Rechte bereits enthalten ist:
„Bei einem möglichen Verlust des Adminamts […] behalten die Betreffenden für die Dauer der Sonderfunktionstätigkeit die technischen Adminrechte, die sie in dem Umfang nutzen dürfen, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.“
Bei einer Annahme des MBs – wonach es im Moment ohnehin eher nicht ausschaut – wäre also nicht nur die Öffnung der WW-Seiten eingeführt, sondern gleichzeitig auch klargestellt, dass bei einer allfälligen Nichtbestätigung als Admin die technischen Admin-Rechte behalten werden dürfen. Eine entsprechende Legitimierung durch die Community würde also durch die Annahme dieses MBs automatisch gleichzeitig erfolgen.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   14:32, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Was sind Wikipedia:Technische Adminrechte? Jedenfalls hört sich das nicht nach löschen, sperren, schützen, verschieben an, also praktischen Adminrechten. Zum Beispiel in Administrator (Rolle) wird ja genau betont, dass ein Admin üblicherweise eben keine techischen Adminrechte hat. Ich fürchte daher, wir drehen uns im Kreis: ein integrer Oversight, der eine Adminwahl verliert, wird entweder auch als Oversight beiseitetreten (das würde ich machen) oder legt sich eine Gruppe von 4-5 vertrauenswürdigen Admins zu, die löschen schützen sperren verschieben, wenn es sich nicht um Aktionen nach der Oversight-Richtlinie handelt, sondern im Umfeld von Oversight-Aktionen angebracht ist. −Sargoth 19:57, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Das Problem sind doch die erwähnten Löschdiskussionen und VMs. Ein Oversighter, der dort aktiv entscheidet, kann für eine Fehlentscheidung keine WW-Stimme erhalten. Jeder andere Admin bekommt die sofort auf seine Seite gepappt. Und bei der OS-Wiederwahl wird erfahrungsgemäß vorwiegend die OS-Tätigkeit beurteilt, der Rest fällt meist unter den Tisch. --muellersmattes (Diskussion) 20:22, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Genau so sollte es doch auch sein – bei einer OS-Wahl sollte eben nur die OS-Tätigkeit beurteilt werden. Gerade diese Trennungsmöglichkeit will dieses MB ja erreichen. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   14:49, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Für fehlerhafte Löschentscheidungen gibt es die Löschprüfung. Dass die Wiederwahlseiten in erster Linie dazu genutzt werden, sich für eine persönlich genommene "Niederlage" in einer Sachdiskussion (sollte es zumindest sein) zu revanchieren, zeigt wie missbräuchlich dieses Instrument mittlerweile genutzt wird. --Zinnmann d 09:34, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
@Sargoth: Deine AWW-Seite ist ja freiwillig offen, also hast du dich ja schonmal mit dieser Frage beschäftigt. Hattest du die Idee, dass du dann auch gleich bei Abwahl als OS zurücktrittst oder was ist da die Überlegung dahinter? --Micha 10:46, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hi Micha, ich wollte das gar nicht hier thematisieren. Aber ja genau, das habe ich mir so überlegt. Deshalb konnte ich auch guten Gewissens Argument #1 bei Contra eintragen. Mir scheint da keine große Diskrepanz zwischen Admin- und Uberadmin-Wahl: das Wort Vertrauen wird oft stark strapaziert, vielen geht es nur darum, Admins und Uberadmins zu haben, die sich keine eigenen Regeln ausdenken, sondern die gemeinsamen Vereinbarungen umsetzen (und ansprechbar sind). Besides: es ist schon ganz interessant zu sehen, wer sich da so auf einer AWW-Seite mit welcher Begründung einträgt ... −Sargoth 19:42, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Legitimität[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Problem, dieses MB als legitim anzusehen, konkret aufgrund des Auswertungmodus: es handelt sich ja um eine wesentliche Änderung eines früheren MB (beziehungweise, sogar zwei waren es, wie umseitig steht), und da ist eine einfache Mehrheit 50%+1 (nicht einmal 55%) Unfug. 2003:45:4801:D500:8DB0:F1B8:F9CA:78E5 00:00, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Als IP darfst du ohnehin keine Wiederwahlstimmen vergeben, du darfst nicht bei Admin-Kandidaturen abstimmen und noch nicht einmal bei diesem Meinungsbild. Insofern ist es ziemlich egal, ob du ein Problem mit den Regeln in diesem Bereich hast und was du als legitim ansiehst.
Wenn du möchtest, dass deine Stimme auch in solchen Fragen nicht nur gehört wird, sondern auch Gewicht hat, solltest du dir ein Konto zulegen und durch entsprechende Mitarbeit die Stimmberechtigung erwerben.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   11:31, 8. Sep. 2015 (CEST)
Beantworten
Was soll dieses freche Getue? Eine Meinung darf jeder haben und sie auch hier äussern, auch eine IP, lass die Leute doch mit solchen Registrierungsnötigungen in Ruhe. DestinyFound (Diskussion) 11:39, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Na ja, Diskussionsbeiträge von IPs zu Abstimmungen, in denen IPs gar nicht abstimmen dürfen, halte ich erfahrungsgemäß für meist wenig hilfreich. Und wenn dann wie hier zu einem Thema, das bereits ausführlich diskutiert worden war, von einer IP in einem neuen Abschnitt ohne irgendwelche Argumente einfach nur ein „ist Unfug“ hingeklatscht wird, halte ich das in der Tat für entbehrlich.
Man kann durchaus bei einem ehrenamtlichen Verein mitarbeiten, ohne Mitglied zu sein. Wenn ich aber bei Statutenänderungen mitreden will, muss ich Mitglied werden. Nur von außen „Unfug“ hineinzurufen, wird nicht dazu führen, dass ich ernst genommen werde.
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass du das offenbar anders siehst. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   14:13, 9. Sep. 2015 (CEST)
Beantworten
@Troubled asset: Befasse dich mal besser ein wenig mit den Grundlagen des Wikiprinzips... -- Chaddy · DDÜP 20:47, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ein argumentfreies „Unfug“ hinzuklatschen ist keine sinnvolle Anwendung des Wikiprinzips. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   17:09, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Wie man weiter oben sehen kann, wurde sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und sich für 50 % entschieden, weil bei Änderungen der WW-Richtlinien bisher immer so verfahren wurde. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 13:20, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten