Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2012/Februar

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Absetzung eines Schiedsgerichtsmitgliedes

Ist es möglich Schiedsgerichtsmitglieder absetzen zu lassen? Und falls ja, wie?

-jkb- hat mir mit einem Benutzersperrverfahren gedroht, weil ich eine falsche Information in einem Kurier-Artikel durch eine richtige Information ersetzte. Ein Benutzer, der sich derart emotional in Wikipedia-Geschehnisse verwickeln lässt, dass er für die Korrektur eines Kurier-Artikel mit einem Benutzersperrverfahren droht, ist meines Erachtens nicht mehr als Mitglied des Schiedesgerichts geeignet.

Von diesem konkreten Fall abgesehen, gibt es für Schiedsgerichtsmitglieder eine dem De-Admin-Verfahren entsprechende Vorgehensmöglichkeit? -- Schwarze Feder talk discr 05:54, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Nein und beides mit guten Gründen (der Unangreifbarkeit als SG-Mitglied) nicht vorgesehen. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 05:57, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Im Übrigen hat er nicht mit einem Benutzersperrverfahren gedroht, sondern eines empfohlen, im Falle dass Dir ein Kurierbericht emotional so sehr zusetzt, dass Du ihn mit dem Attribut „basierend auf einer Lüge“ versehen musst. Allerdings würde ich Dir empfehlen endlich einmal die Füße still zu halten, es wird mittlerweile unerträglich. --Steevie schimpfe hier :-) 06:25, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Es liegt an -jkb- sich so auszudrücken, dass er verstanden wird. Die Mitteilung "--> WP:BSV ??" kann in alle möglichen Richtungen interpretiert werden, da ist dann der Kontext heranzuziehen und der sieht so aus: [1]. -- Schwarze Feder talk discr 07:18, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Schwarze Feder, ich würde das eher als ironischen Tipp lesen, dass Du die Möglichkeit hättest, ein Benutzersperrverfahren gegen C34 anzustrengen. Aber -jkb- wird sich sicher dazu noch äußern, wie er es tatsächlich gemeint hat. Zur konkreten Frage: Nein die Möglichkeit gibt es nicht. Ich hielte es auch nicht für sinnvoll, da ansonsten unter Umständen das gesamte Schiedsgericht auszuhebeln wäre. Grüße, -- Hans Koberger 08:08, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Es gibt aus gutem Grund keine Möglichkeit für verärgerte einzelne Benutzer, das SG auszuhebeln. Aber das kann er ja versuchen, mittels MB zu ändern. --Marcela 08:17, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Nein, es ist wahrscheinlich wirklich sinnvoll, dass die Mitglieder des Schiedsgerichts nicht einfach so abgesetzt werden können. Vielleicht sollte die Messlatte für die Möglichkeit, dem Schiedsgericht beizutreten, höher gelegt werden, was weiß ich, z.B. durch den nachweis erfolgreich durchgeführter VAs. Er, der Ralf, kann mich übrigens auch direkt ansprechen. -- Schwarze Feder talk discr 08:28, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
-jkb- könntest Du im Mai nichtwählen. Allerdings hatte er ein Jahr zuvor eine ziemlich gute Wählerquote.
Ganz allgemein wird die Legitimation der SR umso besser, je mehr geeignete Leute kandidieren.
Allerdings waren die Schiedsgerichte, als sich noch etablierte Kollegen förmlich um das Amt rissen, m.E. eher schlechter als das jetzige. Es hat dem SG gut getan, nicht mehr als "Spitzenamt" angesehen zu werden, sondern als ein auf ganz bestimmte Bereiche spezialisiertes Gremium. --Elop 15:43, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Vorschlag für abgeschlossene Fälle

Hallo!

Ich möchte gerne vorschlagen, dass abgeschlossene Fälle mit gesperrten Fallseiten möglichst weit oben eine Übersicht mit kopierbaren Links zu möglicherweise gesetzten Ankern erhalten - das würde späteres Verlinken auf anderen Seiten (VM, AAF, Benutzerdisk-Seiten...) merklich vereinfachen, weil man sich dann diese Anker nicht mehr aus dem kompletten Seitenquelltext heraussuchen muss. Grüße, Grand-Duc 21:42, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Für abgeschlossene Fälle deren Beschluss Gültigkeit über eine längere Zeit hat (z.B. Entsperrung mit Auflagen) haben wir eine extra Seite in Arbeit. Damit lassen sich für den Interessierten und vor allem für abarbeitende Admins schnell in Kurzform die Beschlüsse nachlesen ohne sich durch den Wald an Anfragen und Abstimmungen arbeiten zu müssen. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:09, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Und hat die Nutzergemeinschaft dem SG den Auftrag erteilt eine derartige (Pranger)-Seite zu installieren? Nur mal so gefragt. --A.-J. 01:16, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
//3xBK// Die Seite Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen ist mittlerweile fertig, und da sie ausschließlich laufende aktive Maßnahmen beinhaltet, die in den Entscheidungen des SG hier öffentlich festgehalten wurden, ist es auch keine Prangerseite. Gruß -jkb- 01:27, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wenn du meinst dass sei eine Prangerlist sei dir unbenommen dagegen einen LA zu stellen wenn diese in der deWP ist. Aber ich denke das ist bei dir eher so etwas wie "gebissene Hunde bellen". --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:22, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das mit den Hunden war jetzt nicht besonders nett. --A.-J. 01:25, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
da habe ich ein Sprichwort zitiert .... --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:31, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
ack, ich sage Bescheid. -jkb- 01:27, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
"Heisst des net eher: "Getroffene Hunde bellen"? @Anton-Josef: Das ist doch keine Prangersite, es soll eine Übersicht über vorangegangene SG-Entscheidungen ermöglichen, welche der Entscheidungsfindung von Admins oder der Orientierung von Nutzern dienen sollte. VG in den Kölsche Karneval; Hellau --Magister 11:16, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Anton-Josef. Zu deiner Frage: "hat die Nutzergemeinschaft dem SG den Auftrag erteilt" - nicht direkt, aber indirekt lassen sich z.B. die folgenden Auftragserteilungen anführen:
"Es gibt beim Start des Schiedsgerichts keine weiteren Verfahrensregeln, da die Mitglieder für sich ausarbeiten müssen, was sinnvoll ist und was nicht." ([2])
"Das Schiedsgericht ist frei in der Wahl der Mittel, um diese Lösung zu erreichen, solange sie mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen." (ebenda und MB 2007)
Kurzum, wir halten diese Art der Dokumentation für sinnvoll, um Konfliktlösungsversuche zu stabilisieren.
Zu deiner Bemerkung: "eine derartige (Pranger)-Seite" - ich sehe dies nicht als Prangerseite in dem Sinne, wie der Ausdruck üblicherweise verwendet wird und schließe mich hierbei Magister an.
Zu obigem tatsächlich "nicht besonders nettem" Spruch - ich halte diesen auch deshalb für etwas unpassend, da im Falle der SG/A, die dich mit betraf, ja Auflagen für alle Konfliktbeteiligten resultierten. Es könnte ja eigentlich auch in deinem Interesse sein, wenn diese in Erinnerung behalten werden, z.B. die Maßgabe bezüglich der (Klärung der) Literaturverwendung greift ja u.a. von dir geäußerte Anliegen mit auf. ca$e 11:25, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Dir ist aber schon klar, dass der "mich betreffende" SG-Spruch, wie in den letzten Tagen mehrfach geschehen, eine direkte Aufforderung zum Hounding ist. Daher halte ich eine derartige Datensammlung sehr wohl für eine Prangerseite. --A.-J. 11:33, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Nein, das ist mir nicht klar, ich bekomme aber nun wirklich auch nicht alles mit. Du kannst diese mir im Moment unbekannten Zusammenhänge aber gerne einmal aufbereiten. Ohne jetzt zu wissen, worum es genau geht, kann ja z.B. durchaus der Fall sein, dass hier etwas missverstanden wurde, dann könnte man z.B. die Aussage und Intention des damaligen SG-Entscheids nochmals erklären. Aber dazu müsste ich wissen, was du konkret meinst und mir die entsprechenden Situationen genauer anschaun und natürlich müssten wir im Falle womöglich einer offiziellen Stellungnahme dann auch im SG erstmal darüber sprechen. ca$e 11:42, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Beispiele für, durch den SG-Spruch beförderte, Nachstellungen, unter Verwendung völlig absurder VM hier, hier und hier.Und erzählt mit bloss nicht, dass hätte keine Methode. --A.-J. 18:26, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Da nicht nur Ca$e sondern das SG angesprochen wurde: Die verlinkten VMs wurden postiert mit der Begründung, es handele sich um PAs, nicht mit der Begründung, du hättest irgendwelche Auflagen des SG verletzt. Somit kann ich eine Methode, die sich auf veröffentlichten Entscheidungen des SG gründen würde, nicht feststellen. Und wie ich oben schrieb: dann dürfte das SG auch die einzelnen Entscheidungen nicht machen, was ja irgendwie unpraktikabel wäre; die Auflagenseite ist lediglich eine Zusammenfassung einzelner Urteile, und dies auch nur, soweit sie noch aktiv sind. Später wird gelöscht. Gruß -jkb- 18:39, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Anton-Josef. Ich sehe den Zusammenhang noch nicht so ganz. Im SG-Urteil war die Formulierung gemäß dortiger Zusammenfassung:
"Das Schiedsgericht empfiehlt den Administratoren, Verstöße gegen die Wikiquette, insbesondere gegen keine persönliche Angriffe, im Umfeld des Konfliktbereichs der Portale Waffen und Militär stärker zu sanktionieren und wiederholte Verstöße durch angemessene Benutzersperren zu unterbinden."
Mal davon abgesehen, dass WQ sowieso ein unumstößliches Grundprinzip ist: Inwiefern handelt es sich denn z.B. bei deinen Äußerungen (gegen)über Freud oder Memmingen um das "Umfeld des Konfliktbereichs der Portale Waffen und Militär"? ca$e 18:54, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ach Leute, vergesste es einfach. Ich werde mich meiner Haut schon zu erwehren wissen. --A.-J. 19:00, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Intro / Anfragestellung unter IP

Schiedsrichter Hosse hat diese neue Regel vor kurzem eingefügt. Wie wurde diese Einschränkung legitimiert? Kein Meinungsbild zum SG sieht eine solche Benachteiligung für nicht angemeldete Benutzer vor. Es gehört zu den Grundprinzipien der Wikipedia, dass sie frei bearbeitbar ist! In der Vergangenheit gab es mehrfach Anfragen von IP mit denen sich das SG auch befasst hat. So fern nichts handfestes vorliegt, sollte die Einschränkung zurück genommen werden. --95.116.143.239 23:29, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Seine Verfahrensweise beschließt das SG per MB selber. Wenn das SG feststellt, dass es nur mit klar definierten und identifizierbaren Nutzern vernünftig verhandeln kann, dann ist dem so - wie übrigens in der Begründung nachzulesen war. Gruß -jkb- 00:13, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Die Begründung war: "Ich war mal mutig" – Falls es sich auf eine Entscheidung des SG bezieht, sollte des auch als solche sichtbar gemacht werden. Ich halte es für mehr als zweifelhaft, ob diese Einschränkung als "Verfahrensweise" angesehen werden kann. Auch IP können klar identifizierbare Nutzer sein. --95.116.143.239 00:22, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Solche grundlegenden Änderungen an den Regularien kann das SG nicht einfach selbst beschließen. Sorry Leute, aber dafür ist ein richtiges MB nötig. -- Chaddy · DDÜP 00:52, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
a) das kann man beschließen, b) IPs sind nie identifizierbar, nicht einmal statische IP einer Firma. -jkb- 00:56, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Chaddy, wenn du etwas anderes meinst, musst du eben irgendwo anders eine Beschwerde machen. Hier wird es ins leere laufen, sorry. -jkb- 00:57, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wieso wird das hier ins Leere laufen? Das ist die Diskseite des Schiedsgerichts, viel richtiger kann man imho in dieser Angelegenheit gar nicht sein. Aber du darfst gerne einen alternativen Diskussionsort vorschlagen. -- Chaddy · DDÜP 01:14, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ja, so gehts natürlich auch... Ist das eigentlich nicht sogar Knopfmissbrauch? Du warst selbst befangen und hättest die Seite gar nicht sperren dürfen... -- Chaddy · DDÜP 01:23, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
mach mal eine VM einfach, und vergiß nicht die nötigen Difflinks. Werde sie mit Interesse anschauen. -jkb- 01:25, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Sorry, aber ich hab keine Lust auf Schlammschlacht. -- Chaddy · DDÜP 01:27, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Chaddy, hat hier jemand Schlammschlachten vorgeschlagen?? Ich bekundete nur mein Interesse an Difflinks, wo ich befangen war und warum ich nicht mit SG-Seiten so umgehen kann, wenn jemand unberechtigte Reverts macht. Gute Nacht, -jkb- 01:31, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ja, du hast vorgeschlagen, dass ich eine VM eröffnen solle. Aber Müdigkeit ist dann ja deinem Wunsch nachgekommen...
Und befangen warst du, weil du selbst an dem Edit-War beteiligt warst, den du mit Hilfe der Sperre beenden wolltest. -- Chaddy · DDÜP 03:43, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

@95.116.143.239 und Chaddy, wir haben uns das sehr genau überlegt, da uns ja auch die kritischen Meinungen einiger sehr seriöser und erfahrener Benutzer dazu bekannt sind. Es ist aber so, dass für die zuverlässige Beurteilung des Verhaltens eines Benutzers in einem Benutzerkonflikt eine eindeutige Zuordnung zwischen dem Benutzer und seinen Beiträgen gegeben sein muss. Das ist bei IP-Adressen nicht möglich. Es könnte der unangemeldete Benutzer jederzeit behaupten diese und jene Beiträge seien von ihm und diese und jene Beiträge seien nicht von ihm und das Schiedsgericht hat keine Möglichkeit das zu verifizieren. Wir sind davon überzeugt, dass auf dieser Basis keine seriöse Abarbeitung und Entscheidung einer Anfrage möglich ist. Grüße, -- Hans Koberger 01:32, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mal abgesehen davon, wie man grundsätzlich zu der Frage steht, wäre es m. E. das Mindeste, in dem Hinweiskasten auch zugleich eine Anleitung unterzubringen, wie sich denn etwa ein gesperrter Benutzer, der sich ja mit seinem Account eben nicht mehr anmelden kann, verhalten soll, um ein SG-Verfahren einzuleiten. (Freigabe fürs Verfahren beantragen? Sockenpuppe anlegen?) Nur so hingeklatscht, im Sinne von "Wenn Du Dich nicht mehr anmelden kannst, bleib weg!" finde ich das inakzeptabel. --Amberg 02:49, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Nachtrag: Ich habe gerade in der früheren Diskussion nachgelesen, dass die Freigabe des Accounts für Verfahrenszwecke der Weg sein soll, und dass das wohl auch irgendwo steht, aber es sollte da stehen, wo auch der in der Überschrift zitierte Satz dick und fett steht. --Amberg 03:06, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
(BK) Hallo Amberg, ein freundlicher Hinweis aufs Prozedere wäre tatsächlich gut. So wurde es zuletzt gehandhabt: Hauptaccount oder bestätigte Sockenpuppe, vergleiche [3]. Welche Fundstelle meinst du? --Erzbischof 03:10, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich meine die Diskussion hier. Dort im Beitrag von Hans Koberger (SG-A) 21:49, 12. Sep. 2011 (CEST): es steht ja schwarz auf hellblau da: „Sollte das Konto gesperrt sein, beantragt das Schiedsgericht die Entsperrung bis zum Abschluss der Anfrage.“ Aber vielleicht bezieht sich das auch nur darauf, dass es auf der Diskussionsseite als Vorschlag schon stand. --Amberg 03:24, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Amberg, danke für den Hinweis! Es stand schon in den FAQ und ich hab's jetzt auch im Kasten ergänzt. Schöne Grüße, -- Hans Koberger 08:16, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Hallo 95.116.143.239, möchtest du denn eine Anfrage stellen? --Erzbischof 03:10, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe mich nur über den Kasten gewundert und konnte keine Begründung oder Diskussion dazu finden – die fehlt immer noch; vllt. ein Protokoll? Es sah nach dem Alleingang eines Schiedsrichters aus. Im Meinungsbild zum SG steht "Benutzern steht es frei, Konflikte vor das Schiedsgericht zu bringen, dessen Entscheidungen sind allerdings bindend." Eine Einschränkung auf Angemeldete geht daraus nicht hervor. Ihre Festlegung überschreitet imho die Kompetenz des SG. Sinnvoll ist sie auch kaum. Nehmen wir mal den unter IP arbeitenden Benutzer, der von einigen als "Astronomietroll" bezeichnet wird – bin ich nicht. Viele wären froh, wenn es zu einem Dialog mit ihm im Rahmen einer SG-Anfrage käme. Für die Anfrage könnte ja ein temporäres Konto eingerichtet werden. Sie ganz ausschließen halte ich für kontraproduktiv. --95.116.143.239 08:28, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ein temporäres Konto wäre dann aber auch wieder angemeldet. Es scheint übrigens offenbar untergegangen zu sein: die Änderung in Bezug auf "Wer darf Anfragen stellen" ist eine meiner Meinung nach SG-Richtlinenkonforme (Stichwort: "Fallbezogene Entwicklung von Richtlinien") Entscheidung in einem dem SG vorgelegten Fall gewesen, hier nachzulesen. Grüße, Grand-Duc 08:33, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Danke. Wenn man in den Protokollen des SG nach "beteiligt" sucht, so findet man zumindest zumindest folgende Fundstellen: 19. Oktober 2011, 26. Oktober 2011, 9. November 2011, 16. November 2011, jeweils Abschnitt Organisation. -jkb- 11:32, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort, nachdem ich übers Wochenende offline war (Danke an IP: 95.116 fürs Informieren). Ich habe natürlich keine "neue Regel" aufgestellt, wie es die threaderstellende IP darstellt, sondern nur an prominenter Stelle auf die in unseren FAQ dargelegten Regularien hingewiesen. Dies hielt ich deshalb für erforderlich, weil wir hier den Fall hatten, dass eine IP eine Anfrage stellte. Diese Anfrage wurde eben aus diesem Grund abgelehnt (und zusätzlich weil es die Klärung einer inhaltlichen Frage gewesen wäre). Ich hoffe die Unklarheiten beseitigt zu haben. Zusätzlich entschuldige ich mich für den Zusammenfassungskommentar, der natürlich missverständlich war (wir hatten im SG-Wiki kurz darüber gesprochen und ich habe mich bereit erklärt "mutig zu sein"). Besser wäre es gewesen, ich hätte auf die FAQ verwiesen. --Hosse Talk 12:31, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Diese Regel wurde vor einem Monat ebenso ohne Community-Konsens in die FAQ eingefügt: [4]... -- Chaddy · DDÜP 15:29, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Chaddy, du bist, ohne es zu wissen, fürchterlich polemisch. Wir werden in einigen Tagen den Fall PimboliDD abschließen. Soll ich jetzt schon vorsorglich ein MB starten, wo wir die Entschedidung absegnen lassen? Hast du oben den Beitrag von Grand-Duc auch gelesen? -jkb- 15:37, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Aus folgendem Grund brauchten wir für die Änderung keinen Konsens der Community:
Laut diesem Meinungsbild entscheidet das SG eigenständig über die Annahme oder Ablehnung eines Falls. Wenn wir also entscheiden, dass nur angemeldete Benutzer eine Anfrage stellen dürfen (was ja auch hoch sinnvoll ist), ist das durch dieses MB abgedeckt. Darüber hinaus möchte ich bemerken, dass es ja wohl im Sinne eines potentiellen Antragstellers ist, wenn er diese Information hat, bevor er sich langwierig an eine Ausarbeitung einer Anfrage setzt, die wir dann ablehnen würden, oder? --Hosse Talk 16:23, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
In deinem Link steht etwas von "Annahme", da steht aber nicht, dass das SG auch selbst entscheiden kann, wer überhaupt erst anfragen darf.
Problem dabei ist halt v. a., dass man nicht weiß, wo die Grenze gezogen wird. Bislang wurden "nur" IPs ausgeschlossen. Aber wenn das SG das selbst entscheiden kann, kann es ja auch demnächst festlegen, dass es alle Benutzer mit roten Haaren oder blauen Augen usw. von der Anfragemöglichleit ausschließt. Sowas sollte aber besser von der Community beschlossen werden. Wenn die Community meint, dass IPs ihre Probleme nicht dem SG vortragen dürfen sollten, dann soll das meinetwegen so sein. Aber nicht allein 10 SG-Mitglieder... -- Chaddy · DDÜP 17:01, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wir könnten natürlich auch immer die Anfragen von IPs nicht annehmen... *kopfschüttel*. Ich gebs auf. --Hosse Talk 17:37, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
(BK) Jeder Mensch darf eine Anfrage an das SG stellen. Ist er gesperrt, kann er sich dafür entsperren lassen, arbeitet er normalerweise als IP, kann er einen Account einrichten. Eine Anfrage als IP wollen wir deshalb nicht annehmen, weil es nicht praktikabel ist: Jeder könnte unter IP behaupten, mit irgendwem identisch zu sein, ohne dass das verifizierbar ist.
Uns ist kein Fall eingefallen, wo wir zuständig wären, die Einschränkung aber dazu führt, dass eine Anfrage unmöglich ist. Wir halten es für zumutbar, dass Anfragen unter dem Account gestellt wird, der auch betroffen ist. Sollte ein Konflikt von jemand ausschließlich als IP ausgetragen werden, was soll das SG dann machen? Alle Auflagen, die wir verhängen können, betreffen normalerweise Accounts. -- Perrak (Disk) 17:47, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Die Umsetzung einer SG-Entscheidung gegen einen unangemeldet mitarbeitenden Benutzer (IP), beispielsweise eine Benutzersperre oder eine Auflage, ist sinnlos (bei dynamischer IP) oder problematisch (bei statischer IP). Im Extremfall, beispielsweise bei einer kommunikativen Auseinandersetzung zwischen einem unangemeldeten und einem angemeldeten Benutzer, wenn beide Parteien in der Entscheidung des SG die gleichen Auflagen bekommen, hätte der angemeldete Benutzer die Auflagen zu tragen und die IP würde sich wahrscheinlich totlachen. -- Hans Koberger 20:36, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das Problem haben wir aber auch bei einer SG-Socke. --21:03, 27. Feb. 2012 (CET) <- Codc wars. nachgetragen von --Hosse Talk 00:21, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das mag sein, aber eine SG-Socke hat ein Anliegen, nämlich den Konflikt gelöst zu bekommen. Und darum gehts doch hier, oder? --Hosse Talk 00:26, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Eine gesperrte statische IP könnte nach abgelehnter Sperrprüfung die Formulierung im Kasten eventuell so verstehen, dass sie keine angemeldete Socke anlegen und damit vors SG ziehen dürfe. Wenn ich Perrak richtig verstehe, soll das aber auch gesperrten IPs erlaubt bleiben. Dann sollte man aber im Intro noch einen Hinweis in dieser Richtung ergänzen. --Grip99 00:49, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Manchmal ist es so, dass wir uns auch nach den Wünschen der Gemeinschaft richten. Im letzten MB (Amzszeit), das wir schon möglichst einfach formulieren wollten, wurde vielfach bemängelt, dass es a) zu kompliziert sei und b) überreguliert. Das SG muss nicht unbedingt für jede erdenkbare Eventualität, die vielleicht auch nicht passiert, eine Regel haben, die kann man dann fallbezogen erstellen (dazu sind wir auch angehalten). Bei IPs habe ich immer das Problem, dass nicht weiß, ob ich a) mit der IP rede, die auch in dem Fall verwickelt war, und b) sie es weitern ist. Dies gilt auch für statische IPs wie bspw. in einer Firma, wo ich nicht weiß, wer hinter dem PC sitzt (siehe das winterliche Reisebüro). In solchen Fällen kann ich mir einiges an Lösungen vorstellen, die mir zwar nicht die völlige Sicherheit geben, aber ich könnte es akzeptieren (IP spricht uns an und ich sage OK, melde dich an und bestätige deine "Identität" von der IP-Adresse. Dann müsste ich sehen. Aber solchen Pipifax in Regelungen einzubauen halte ich für schlicht sinnlos. Wenn man erwachsen ist, kann man doch die Idee bekommen, bei uns anzufragen. -jkb- 01:08, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Würdet ihr Schiedsrichter es eigentlich akzeptieren, wenn eine Falleröffnung von einer IP vorgenommen wird, sich aber der zugehörige WP-Account nichtöffentlich über eine Nachricht mittels "arbcom"-Mailingsliste identifiziert? Vielleicht ist es eine Überlegung wert, dass das SG sagt, dass anonym vorgetragene Fälle abgewiesen werden, aber es akzeptieren kann, wenn ein Beteiligter unter IP sich gegenüber dem SG in nichtöffentlicher Weise über die Mailingliste offenbart und somit die Anonymität für das SG aufhebt. Grüße, Grand-Duc 07:32, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Grand-Duc, grundsätzlich würde ich das akzeptabel finden, da es sich ja um einen in Wikipedia angemeldeten Benutzer handelt und die Bearbeitungen daher fürs SG zuordenbar sind. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es auch praktikabel wäre, da der Antragsteller ja nicht alleine Beteiligter sein kann (denke ich mal) und die anderen Beteiligten ja wissen müssen, um wen es sich handelt, damit sie ihre Argumente einbringen können. Grüße, -- Hans Koberger 07:43, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ob man anonyme Anträge zulassen sollte, weiß ich nicht genau, bei vielen Fällen, für die wir zuständig sind, wäre das eher problematisch. Wenn doch, dann wäre es trotzdem sinnvoller, dafür eine Sockenpuppe anzulegen, als das ganze per IP zu machen, damit zumindest innerhalb des Verfahrens klar ist, mit wem man es zu tun hat. -- Perrak (Disk) 18:50, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten
@jkb: Mit diesem Zusatz vielleicht, ohne eher nicht. Denn "angemeldeter Benutzer" und "angemeldeter Wikipedianer" wird im Allgemeinen schon auch oder sogar eher im Sinn des Besitzers eines registrierten Accounts (also der Person hinter dem Account) verstanden, nicht im Sinn einer "erfolgten Anmeldung am System" wie hier. Z.B. würde der erste Satz von WP:SOP relativ sinnlos werden, wenn man als Sockenpuppen nur Accounts betrachtet, die gleichzeitig mit dem Hauptaccount eingeloggt sind.
Ich würde schreiben: Bitte beachte, dass für das Stellen von Schiedsgerichtsanfragen ein registriertes Benutzerkonto verwendet werden muss. Dann ist nämlich klarer, dass man die erstmalige Registrierung auch erst nach Auftreten des die Anfrage verursachenden Problems vornehmen darf. --Grip99 02:08, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Danke Grip, diesen Vorschlag finde ich sehr gut. Ich habe das mal so umgesetzt. --Hosse Talk 06:19, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten