Benutzer:Räuchereiche/Zent Burghaslach

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Luftbild von Burghaslach, dem Hauptort der Zent

Bei der Zent Burghaslach handelt es sich um einen ehemaligen Hochgerichtsbarkeitsbezirk mit dem Hauptort Burghaslach im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken. Der Gerichtsbezirk bestand bis zur ihrer Auflösung 1809. Sie besaß die Zuständigkeit über die Hohe Gerichtsbarkeit innerhalb ihres Gebietes. Ihre Zuständigkeit für die niedere Gerichtsbarkeit war während ihres gesamten Bestehens Streitthema mit den jeweiligen Grundherrschaften.

Geschichte der Zent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anfänge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vieles an der Zent Burghaslach spricht für ein hohes Alter und den Ursprung aus einer karolingerzeitlichen Centana. Gründe für diese Annahme ergeben sich aus dem geschlossenen Gebiet und der Größe von circa 150 Quadratkilometern, sowie Jagdrechte und Pfarreirechte.[1] Auch der ursprüngliche Ortsname Burghaslachs, Haselaha, in der Bedeutung "mit Hasel bewachsener Bach" weißt auf eine karolingische Gründung hin. Diese Annahmen ergeben sich jedoch nur aus Schlüssen. Eine direkte Urkundliche Bestätigung bzw eine direkte Ausprägung aus einer Centana lassen sich nicht letztgültig nachweisen.

Die Trägerschaft der Blutgerichtsbarkeit für das Reich durch den Fürstbischof von Würzburg für die Zent Burghaslach ergab sich aus der Güldenen Freiheit von 1168. Diese gab dem Hochstift auch das Recht neue Gerichtsbezirke zu schaffen. Dies hatte für die Zent Burghaslach Bedeutung, als Würzburg im 14. Jahrhundert mit der Zent Schlüsselfeld einen Rechtbezirk schuf, dem ein Teil der zentbaren Orte Burghaslachs zugeschlagen wurden. Dieses Recht Würzburgs konnte nur durch Unterverleihung der Zentherrschaft beschränkt werden. Seit der Unterverleihng an Castell hätte hier daher ein Konsens gefunden werden müssen.[2]

Die Zent im Spätmittelalter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erstmals schriftlich erwähnt wurde die Zent Burghaslach 1317 als Johannes von Vestenberg mit der Zent Burghaslach durch Gottfried von Hohenlohe belehnt wird. Nicht abschließend geklärt ist der Verleihungsprozess der Zent im Verhältnis Würzburg und Hohenlohe bzw. Castell und Unterverleihung an Vestenberg. Am wahrscheinlichsten scheint jedoch folgendes Szenario: 1317 wurde die Zent direkt von Würzburg an Vestenberg verliehen. Später trat dann Hohenlohe mittelbar in das Lehnsverhältnis ein und zwar zwischen Würzburg und Vestenberg. Dieses Verhältnis wurde 1344 durch Otto II. von Wolfskeel durch Schiedsspruch bestätigt. In diese Stellung Hohenlohes gelangte Castell durch Erbschaft 1412. Seit diesem Zeitpunkt war Castell Lehnsnehmer Würzburgs und die von Vestenberg Lehnsmannen der Castell.

Die von Vestenberg bleiben bis ins 16. Jahrhundert unmittelbare alleinige Zentherren in deren Namen jegliche Gerichtbarkeit ausgeübt wurde. Die Blutgerichtsbarkeit empfingen sie über Würzburg und die von Castell. Alle weiteren Zentrechte lagen direkt bei Vestenberg, Würzburg konnte neben dem Blutbann keinen weiteren Einfluss auf die Zent mehr nehmen.

Die Zent von 1600-1809[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein großer Einschnitt für die Zent ergab sich, als der hochverschuldete Siegmund von Vestenberg am 15. September 1592 für 15000 Gulden seinen kompletten Besitz an Lorenz von Münster veräußerte. Dies betraf nicht nur seine Güter um das Schloss Breitenlohe, sondern auch seine Hälfte der Pfarrei, der Jagd und der Zent Burghaslach. In Folge versuchten sowohl Siegmunds Bruder Wilhelm von Vestenberg, als auch die Lehnsherren Castell und Würzburg das Lehen einzuziehen und den Verkauf rückgängig zu machen. Nach Prozessen vor dem Würzburger Lehnshof und dem Reichskammergericht, sowie der Unterstützung der von Münster durch die fränkische Reichsritterschaft, musste der Verkauf schließlich anerkannt werden und von Münster wurde 1621 durch Würzburg und Castell mit der Hälfte der Zent belehnt. Zukünftig war die Verwaltung der Zent von Kompromissen und Konflikten beider Zentherrschaften geprägt.[3]

Ein weiterer markanter Einschnitt für die Zent ergab sich aus den Verwerfungen des Dreißigjährigen Krieges. Die hohen Bevölkerungsverluste auf dem Zentgebiet werden dadurch deutlich, dass das Gericht nicht gehalten werden konnte, regelmäßig mehrere Schöffen neu zu besetzen waren, das Gericht 1640 zunächst nur mit 6 Schöffen tagte. die Hälfte der Rügsdörfer entvölkert waren und von den restlichen nur wenige Rügsläute erschienen. Auch die Zentherren residierten in Folge des Krieges meist nicht mehr vor Ort. Diese Distanz hielt sich nach dem Krieg, da sie nicht mehr vor Gericht auftraten, sondern sich vertreten ließen. Zudem ging wärend des Krieges Wissen um die korekte Hegung des Gerichts verloren.[4]

1687 starb mit Sigmund Ludwig die Familie von Vestenberg im Mannesstamm aus und die Hälfte der Zent fiel als erledigtes Lehen an die Grafen von Castell heim. Dieses Lehen gab Castell nicht wieder aus und besaß nun die eine Hälfte der Zent direkt, für die andere münsterische Hälfte war Castell Lehnsherr. Diese Situation und Castells Stellung als Reichsstand führte dazu, dass Castell die Verwaltung der Zent weitestgehend übernahm und Münster nurmehr zustimmend wirkte. 1783 schließlich erwarb Castell die Münsterische Hälfte der Zent wodurch die Zent nach etwa 200 Jahren wieder in einer Hand vereinigt war.[5]

In Folge des Erwerbs durch Castell, wurde die Zent vollständig in das castellsche Justiz- und Verwaltungssystem eingegliedert. Diese Einheit prägte das letzte Vierteljahrhundert der Existenz der Zent, die mit dem Übergang an das Königreich Bayern in einem schleichenden Prozess 1809 entgültig unterging. In Burghaslach bestand dann ab 1810 ein Herrschaftsgericht der Grafen von Castell.[6]

Die Organisation der Zent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Zentherr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Oberster Zentherr war stets der Bischof von Würzburg in seiner Eigenschaft als Herzog von Franken.Von ihm bekamen die Zentgrafen auch den Blutbann verliehen. Direkte Zentherren waren die Familien von Vestenberg, von Münster und von Castell.

Der Zentgraf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei dem Zentgrafen handelte es sich um das zentrale Organ der Rechtspflege durch die Zent. Er fungierte als Stellvertreter für den König und bekamm den Blutbann direkt vom Bischof von Würzburg verliehen. Er verkündete das durch die Schöffen gefällte Urteil und übergab den Deliquenten dem Nachrichter zur Vollstreckung des Urteils und wohnte deser auch persönlich bei. Des weiteren war er für Organisation und Durchführung des Gerichts zuständig. Er war zudem Verpflichtet Meldung bei den jeweiligen Zentherren über die Haltung des Gerichts zu machen. Ohne ihn war eine Rechtspflege nicht möglich.

In den früherern Zeiten spricht vieles dafür, dass der Zentgraf nur dann mit dem Blutbann belegt wurde, wenn ein entsprechendes Verfahren anhängig war. Ab dem 17. Jahrhundert wurde es dann üblich den Zentgraf dauerhaft mit dem Blutbann zu versehen. Zuvor waren die Zentgrafen auch meist Mitglieder der ortsansäßigen Bevölkerung. Ab diesem Zeitpunkt begann man ebenfalls Ortsfremde zu bestellen, meist mit juristischer Vorbildung.[7]

Folgende Zentgrafen sind für die Zent Burghaslach überliefert:[8]

Belegte Zentgrafen der Zent Burghaslach
Zentgraf Genannt
Hermann Wolf 1413
Apel Sehner 1444
Hans Hummel 1463
Hans Schimer 1471
Bernhard Glawe 1477
Michael Stepper 1482
Hans Petz 1482
Berthel Vockedanz 1500
Cuntz Herbst 1502
Georg Förster 1509
Hanns Zimmermann 1513
Hanns Sichard 1513
Hans Schart 1514
Bartholomäus Karges 1517
Hanns Vogel 1525
Erhart Haß 1528
Erhard Schneider 1530
Hanns Vogell 1532
Albrecht Schlelein 1532
Michel Barthelmes 1536
Albrecht Schlehelein 1538
Hanns Zimmermann 1541
Christoff Scherb 1545
Hanns Petz 1547
Hanns Schetzler ohne Datum (zwischen Petz und Zinck)
Hans Zinck 1548
Hans Petz Müller 1550
Hans Zapf 1552
Caspar Raue 1552
Georg Zehe 19.05.1571
Hans Nöppel 1590-1596
Johann Zehe 30.05.1597
Georg Seytz 03.07.1628-1630
Sebastian Klebsattel 07.01.1639
Hans Johann Christoph Hartmuth 31.05.1650
Johann Friedrich Wüstinger 06.04.1656
Rupprecht Frank 17.12.1664
Johann Martin Weitzen 21.03.1678
Johann Paulus Eckberger 27.04.1690-20.09.1695
Johann Friedrich Wülffersheim 07.12.1695-12.04.1700
Michael Andreas Ramspeck 14.06.1700-29.12.1732
Michael Adam Wägemann 14.04.1733-22.07.1738
Konrad Prell 27.04.1738-17.08.1758
Johannes Prell 17.08.1758-11.11.1760
Valentin Michael Jung 11.11.1760-22.05.1798
Georg Friedrich Eyselein 22.05.1798-22.02.1809

Der Schöffenstuhl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schöffenstuhl war das Urteilsgremium des Zentgerichts Burghaslach. Er bestand aus 12 männlichen Schöffen aus der Einwohnerschaft der Zent. Bestellt wurden die Schöffen durch Wahl durch die verbliebenen Schöffen, sowie den Zentgrafen, der doppeltes Stimmrecht besaß. Wählbar war, wer einen guten Ruf genoss, sowie finanziell so gut situiert war, dass er seinem Amt entsprechend auftreten konnte. Die Zentherrschaft griff in die Wahl der Schöffen nicht ein. Das Schöffenamt war auf Lebenszeit. Nur in wenigen Einzelfällen entließ die Zentherrschaft Schöffen aufgrund von Verfehlungen.[9]

Der Zentknecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Zentknecht hatte bei verschiedensten Aufgaben der Zent mitzuwirken. Es oblag ihm, die Zent zu beschreien, sowie im Falle einer Hinrichtung den Tod des Delinquenten. Er unterstützte den Zentgrafen bei den Umritten, bei der Strafverfolgung, sowie bei peinlichen Verhöhren. Er war sichtbares Symbol der Zent. Bestellt wurde er durch die Zentherrschaften und musste durch das Gericht angenommen werden. Er trat zudem bei Prozessen bei denen es keinen direkten Geschädigten gab als Kläger auf.[10]

Zuständigkeit der Zent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeiten der Zent erstreckten sich neben der Hochgerichtsbarkeit auch auf die Niedergerichtsbarkeit, den Kirchweihschutz, das Zentamt, das Siebnerwesen, das Zunftwesen, die Nachlassverwaltung und das Gesundheitswesen. Zudem unterhielt die Zent im Bedarfsfall einige Musketiere.

Die Strafen der Zent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Todesstrafe wurde in der Zent Burghaslach eher relativ selten verhängt. So sind in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren nur 32 Todesurteile in den Quellen belegt. Von diesen wurden 30 auch tatsächlich vollstreckt. Meist durch Enthauptung oder Erhängung. Letzte Hinrichtung fand am 01.09.1785 mit dem Schwert statt. Delinquentin war die wegen Kindsmord verurteilte Anna Maria Neuhäußer.[11] Hinrichtungsort war der südöstlich von Burghaslach gelegene Galgenberg. Weit häufiger wurden Körper-, Verbannungs-, Schand- und Geldstrafen verhängt.

Auch Hexenprozesse spielten auf dem Gebiet der Zent - wohl auch aufgrund der mäßigenden Haltung der Grafen Castell - keine Rolle. Nur in einem Prozess wird unter anderem Hexerei in der Anklage genannt.

Nachfolgend die in der Zent vollstrekten Todesstrafen.[12]

Vollstrekte Todesstrafen in der Zent Burghaslach
Delinquent Datum Hinrichtungsart Verurteilungsgrund
Hanns Petter 30.09.1488 Enthauptung mit dem Schwert -
Unbekannt 1493 Erwähnung eines Henkversuches bei dem der Täter entkam -
Unbekannt November 1557 Nur bekannt, weil Blutbann empfangen werden musste -
Michael Müller (Stühler) 25.01.1585 Zur Richtstatt geschleift, mit glühenden Zangen gefoltert, gerädert Tötung seiner Frau mit der Axt und Öffnung der Leiche
Cuntz Beytelschmidt (Casper Beutelschmidt) 22.06.1586 Gehängt Unzucht und Diebstahl
Hannss Kleinmann (Weinmann) 27.08.1586 Entzog sich dem Erhängen durch Suizid; Leiche wurde verbrannt Brandstiftung
Hanns Rainfelder 09.08.1587 Gehängt Eidbrüchiger meineidiger Diebstahl und Misshandlung
Unbekannt 1588 Enthauptung mit dem Schwert Mord
Eine Frau (wsl mit dem Namen Schilling) 1589 hingerichtet Erstechen ihres Mannes
Pankratz Meißner (Pancraz Meüchsner) 1589 hingerichtet Erschlug in Vestenbergsgreuth im Streit um Glücksspiel eine Person im Streit
Margarethe Wild 22.02.1591 Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl, Unzucht, Zauberei und Trudenwerk
Unbekannt (ein Schafknecht) 1591 Gehängt -
Paulus Stumpf 1603 vor Trinitatis Gehängt -
Caspar Müller 26.10.1605 Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl, Unzucht und vielfacher Ehebruch
Unbekannt (ein Warmersdorfer) 1608 hingerichtet Mord an seiner Frau
Hannßen Diebhardt (Dieckhard) 1609 vor Trinitatis Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl
Margarethe Müllerin 26.09.1616 Enthauptung mit dem Schwert Kindsmord
Unbekannt (ein Schäfer) 1620 Enthauptung mit dem Schwert, Verbrennung der Leiche verging sich an seinen Schafen
Unbekannt (eine Magd) 1620 Enthauptung mit dem Schwert Kindsmord
Paulus Wihl 26.02.1627 hingerichtet -
Georg Mayern (Wägern) 12.01.1627 (oder erst im September) Gehängt -
Georg Linhardt 03.07.1628 hingerichtet -
Andreas Bayr 07.12.1628 Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei
Frau des Andreas Bayr 07.12.1628 Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei
Tochter des Andreas Bayr 17.01.1629 (nach Flucht) Enthauptung mit dem Schwert Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei
Magaretha Schlerstein nach dem 26.11.1628 hingerichtet -
Hanns Schlerstein nach dem 26.11.1628 hingerichtet -
Hans Cunrath Habenschad zwischen 1675 und 1683 hingerichtet Diebstahl
Marr 1684 Verbrennung Sodomie
Ein Mitglied der Horchschen Diebesbande (vmtl. Horch selbst) 1721/22 hingerichtet -
Elisabetha Schürner (Schirner) 28.09.1753 hingerichtet Kindsmord und Fornikation
Anna Maria Neuhäußer 01-09.1985 Enthauptung mit dem Schwert Kindsmord

Die Ortschaften innerhalb der Zent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zent Burghaslach konnte sich wärend ihres Bestehens ein geschlossenes Gebiet erhalten. Im Gegensatz zu vielen anderen Zenten konnte sie sich auf ihrem Gebiet die Hochgerichtsbarkeit durchgehend erhalten und es gab nur vereinzelt Freiheiten von diesen Rechten auf ihrem Gebiet. Einen großen Gebietsverlust erlitt sie im 14. Jahrhundert mit der Errichtung der Zent Schlüsselfeld.

Folgende Ortschaften waren Bestandteil der Zent bzw. waren in früheren Zeiten Teil:[13]

Ortschaften in der Zent Burghaslach
Ort Anmerkung
Abtei
Abtsgreuth
Adelsdorf
Ailsbach
Altershausen
Appelsdorf Wüstung (1680) in der Nähe von Plank
Appenbach Wüstung ebenfalls in der Nähe von Plank
Appenfelden Bach als Grenze
Aschbach Später zur Zent Schlüsselfeld
Attelsdorf Später zur Zent Schlüsselfeld
Bernroth Später zur Zent Schlüsselfeld
Breitenlohe
Buchbach
Buchfeld
Bollenhof
Burggrub Zentenklave im Bereich des Schlosses durch die Herren von Crailsheim beansprucht
Burghaslach Hauptort und Zentverwaltung
Burghöchstadt
Burgweisach
Christheid Wüstung
Dietersdorf
Dürrnbuch 1788 zur Zent Castell-Rüdenhausen
Dutendorf
Ebersbach Wüstung (1680) bei Münchsteinach
Neuebersbach
Debersdorf Später Zent Schlüsselfeld
Effelt Wüstung (1680) bei Geiselwind
Egelfurt In der Nähe von Tragelhöchstadt
Elsendorf Später Zent Schlüsselfeld; nur Gemarkung auf dem Gebiet der Zent Burghaslach
Eselsmühle Bei Schornweisach
Fetzelhofen Strittig ob Teil der Zent
Fichtelbronn Wüstung
Freihaslach
Frickenhöchstadt
Frimmersdorf Südlich des Baches Zent Bamberg-Lonnerstadt
Fuchsstadt Wüstung bei Rehweiler
Fürstenforst
Füttersee
Geiselwind Evtl. vor 1400 Teil der Zent
Gleißenberg
Gräfenneuses Fraisch wird ab 1571 nur noch beansprucht
Grasbach
Großbirkach
Haag
Hardorf Evtl. identisch mit Harthof
Hermersdorf
Heuchelheim Später nördlich des Baches zur Zent Schlüsselfeld
Hohenmühle Bei Schornweisach
Hohenroth Wüstung
Hohn am Berg lag 1680 wüst
Hohnsberg lag zeitweise wüst
Holzberndorf
Hombeer
Hülsenmühle bei Kleinweisach
Hutzelmühle bei Wasserberndorf
Ilmenau
Kaltenherberg Wüstung
Kienfeld
Kirchrimbach
Kleinbirkach
Kleinweisach
Krackenberg Wüstung bei Fürstenforst
Liechtenhof Wüstung (1680)
Lohmühle zwischen Appenfelden und Oberrimbach
Manneichen Wüstung
Markt Taschendorf südlich des Flusses zur Zent Scheinfeld
Merzberg
Münchhof
Neugrub
Neuses
Niederndorf
Obermelsendorf Später zur Zent Schlüsselfeld
Oberrimbach
Obertaschendorf südlich des Flusses zur Zent Scheinfeld
Oberwinterbach
Ochsenschenkel
Plank Burgstall zwischen Seitenbuch und Rosenbirkach
Pretzdorf
Rambach
Rosenbirkach
Schornweisach
Schrannen Wüstung bei Rosenbirkach
Seeram Wüstung bei Münchhof und Sixtenberg
Seitenbuch 1680 zeitweise wüst
Sixtenberg
Stampf Wüstung bei Plank
Steinern Brücklein Wüstung
Taubenbronn Wüstung bei Elsendorf
Thüngbach Später zur Zent Schlüsselfeld
Thüngfeld Später zur Zent Schlüsselfeld; nur Gemarkung südlich der Reichen Ebrach zur Zent Burghaslach
Tragelhöchstadt
Untermelsendorf Später zur Zent Schlüsselfeld
Unterrimbach
Unterwinterbach
Vestenbergsgreuth
Warmersdorf
Wasserberndorf
Weickersdorf von der Zent Burghaslach bis an den Bach beansprucht
Weiler Wüstung bei Münchhof
Wüstenfüttersee Wüstung (Stelle 1680 unbekannt)
Wynesschmiede
Ziegelsambach Später zur Zent Schlüsselfeld
Zitterles Brunnen bei Hombeer

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 20–21.
  2. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 29–32.
  3. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 63–72.
  4. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 72–75.
  5. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 76–89.
  6. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 95–101.
  7. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 254–266.
  8. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 477–483.
  9. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 270–285.
  10. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 267–270.
  11. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 472–476.
  12. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 472–476.
  13. Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 484–490.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sven Schultheiß: Gerichtsverfassung und Verfahren. Das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007. ISBN 978-3-412-20023-7. Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland) Kategorie:Historisches Gericht (Bayern) Kategorie:Strafrechtsgeschichte (Deutschland) Kategorie:Strafrechtsgeschichte der Frühen Neuzeit Kategorie:Strafrechtsgeschichte des Mittelalters Kategorie:Historische Amtsbezeichnung