Diskussion:Asylmissbrauch

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Asylmissbrauch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Teil 1 Teil 2

Einleitung - "Immer" oder "Auch" ein Politisches Schlagwort[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich die Diskussionen hier überblicke dreht sich die Diskussion vor auch allem darum, ob der Begriff "immer oder auch" ein politisches Schlagwort darstellt.

Im Sinne von "Auch" würde ich folgende Version vorschlagen

Asylmissbrauch bezeichnet den „Missbrauch des Asylrechts“.[1] Besonders häufig wurde es in der deutschen Asyldebatte in den 1980er und frühen 1990er Jahren verwendet.[2]

Der Begriff wird auch als politisches Schlagwort[3] von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien, Medien und Politiker genutzt. In einem ähnlichen Sinn wird auch der Begriff „Scheinasylant“ oder Asylschmarotzer verwendet[4]. In der Gegenwart gebraucht die FPÖ das Wort, um Wähler zu mobilisieren.[5] Der Begriff wird ebenfalls von Parteien wie der deutschen NPD und DVU[6] und der Schweizer Auto-Partei[7] zur Agitation gegen unerwünschte Asylbewerber verwendet.

Im Sinn von "Immer" sollte die Verwendung auch in den Parteien links von ganz rechts in die Einleitung übernommen werden.

  1. Asylmissbrauch, in duden.de, Bedeutungswörterbuch, abgerufen am 11. November 2012
  2. Volker Epping: Grundrechte, Verlag Springer, Heidelberg, 2004, ISBN 978-3-642-01446-9, S. 433
  3. Vgl. unter anderem: Doreen Müller: Flucht und Asyl in europäischen Migrationsregimen. Universitätsverlag Göttingen, Göttingen 2010, besonders S. 185. ISBN 978-3-941875-71-5.teilweise einsehbar bei Google Books
  4. http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56435/flucht-und-asyl-1950-1989
  5. Werner T. Bauer: Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien in Europa (PDF; 2,2 MB). In: Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung, Mai 2012 (aktualisierte Fassung), S. 59.
  6. Reinhard Kühnl: Gefahr von rechts: Vergangenheit und Gegenwart der extremen Rechten. Distel-Verlag, Heilbronn 1990, ISBN 3-923208-23-5, S. 113.
  7. Peter Niggli und Jürg Frischknecht: Rechte Seilschaften: wie die "unheimlichen Patrioten" den Zusammenbruch des Kommunismus meisterten. Rotpunktverlag, Zürich 1998, ISBN 3-85869-165-8, S. 266.

(nicht signierter Beitrag von KonsensusKnaxus (Diskussion | Beiträge) 13:46, 30. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]

Kannst du auch Belege anführen, wo der Begriff Asylmissbrauch als objektiver Tatbestand, ohne Zusammenhang mit einer politischen Debatte gebraucht wird? Z.B. Gerichtsurteile, wo Asylanträge abgelehnt und ausdrücklich von Asylmissbrauch, oder wissenschaftliche Texte, in denen von Asylmissbrauch als schlichte Tatsache ohne Problematisierung des Begriffs und ohne eine politische Debatte als Hintergrund die Rede ist? Dann kann man über eine entsprechend belegte Änderung dikutieren. --Stullkowski (Diskussion) 14:34, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Inklusive neuem Kapitel, dass diese sensationelle Entdeckung entsprechend würdigt. ;-) --Braveheart Welcome to Project Mayhem 14:37, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das muss er nicht. Denn die Diskussion um zu Unrecht politisches Asyl beanspruchender Personen ist immer auch politisch. Die einen wollen das aufweichen, so dass "jeder" Asyl bekommt. Und die anderen wollen das eben nicht. (Ich schätze mal, die Mehrheit der Bewohner der Bundesrepublik.) Klar, dass es einen Diskurs um Missbrauch des Asylrechts gibt. --Mamicale (Diskussion) 14:47, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Denn die Diskussion um zu Unrecht politisches Asyl beanspruchender Personen ist immer auch politisch - Zirkelschluss, der auch nicht Stullkowskis Frage beantwortet. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:06, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Wissenschaftliche oder juristische Texte, in denen sich eine Verwendung ohne Anführungszeichen und Problematisierung des Begriffs finden, lassen sich auf Anhieb bei Google Books einsehen. (z.B an verschieden Stellen in Christian Lüdemann, Thomas Ohlemacher, 2002: Soziologie der Kriminalität: Theoretische und empirische Perspektiven. u.a. ...). Auch juristische Texte lassen sich finden (Gerhard Sadler, 2011: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz: Kommentar anhand der Rechtsprechung, S. 134).
Eine ellenlange Liste von Beispielen erübrige ich mir also. Ich halte es auch für wenig ziel-führend. Wichtiger für die Einleitung ist, dass der Begriff im rechtsextremen / rechtspopulistischen Umfeld als Schlagwort benutzt wird und dieses in der Einleitung klar und deutlich hervorgehoben wird. --KonsensusKnaxus (Diskussion) 15:15, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Die Rechten benutzen den Begriff ebenfalls, was einfach daran liegt, dass sie ebenfalls Deutsch sprechen. --Mamicale (Diskussion) 15:20, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Zumeist aber sehr schlechtes Deutsch. Die schlagwortartige Verwendung des Begriffs durch Rechte ist aber mehr als deutlich belegt.--KonsensusKnaxus (Diskussion) 15:25, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
(BK)Zumindest in Österreich ging das Schlagwort von der FPÖ aus, siehe hier, wie auch mit der gesamten Einwanderungsthematik die FPÖ SPÖ und ÖVP vor sich hergetrieben hat, bis die beiden Parteien sich in Sprache und Duktus der FPÖ in diesem Schritt angenähert hatten. Der Begriff selbst ist daher sicherlich nicht isoliert von der restlichen Einwanderungsdebatte zu sehen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:31, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
@KonsensusKnaxus: Nehmen wir dein Beispiel Lüdemann, Ohlemacher. Dort ist die Rede von perzipiertem Asylmissbrauch. Das ist das genaue Gegenteil von einem objektiven Tatbestand. Genau darum geht es: Nicht die objektive Tatsache ist Gegenstand der politischen Debatte, sondern die Wahrnehmung. Und etwas dermaßen Danebengegoogeltes nimmst du als Argument, lässig zu behaupten, weitere Belege könntest du dir „also“ sparen?! Sadler kann ich nicht einsehen. --Stullkowski (Diskussion) 15:33, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Jetzt habe ich Lüdemann/Ohlemacher noch etwas überflogen und das ist ja noch grotesker als es auf den ersten Blick schien: Dort geht es sogar ausdrücklich um den Zusammenhang Asyldebatte - wahrgenommener Asylmissbrauch - ausländerfeindliche Gewalttaten. Oh man... --Stullkowski (Diskussion) 15:48, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Und jetzt? --Mamicale (Diskussion) 15:52, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Wie du sehr richtig bemerkt hast, ist der Diskurs um das Asylrecht immer auch politisch. Trotzdem gibt es natürlich, v.a. in der Rechtswissenschaft, objektive Begriffe wie Asylbewerber, illegale Einwanderung oder sicherer Drittstaat. Asylmissbrauch gehört nicht dazu, eine wertfreie, rein deskriptive Verwendung wurde bisher nicht belegt, er ist vielmehr ein Schlüsselbegriff in der politischen Debatte. Daraus folgt meiner Meinung nach, dass der Begriff auch weiterhin als politisches Schlagwort einzustufen ist. --Stullkowski (Diskussion) 16:19, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Willst du wirklich dieser Behörde (dem Ministerium) sprachlich korrupten Wortgebrauch unterstellen? Falls ja, dann mache es doch im Artikel: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2012/10/bm_bbb.html --Mamicale (Diskussion) 16:26, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Da stellt das Ministerium ein Interview aus der BILD-Zeitung ins Netz! Was soll man dazu noch sagen... --Stullkowski (Diskussion) 16:35, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
[1]--Hans Castorp (Diskussion) 16:37, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Allmählich verliere ich auch die Geduld, hier sachbezogen zu diskutieren. Ihr, Mamicale und KonsensusKnaxus, kommt hier mit derart schlampig ergoogelten „Nachweisen“, dass es schon direkt beleidigend ist. Könnt ihr euch nicht wenigstens beim Googeln ein bißchen mehr Mühe geben, wenn das Studium wissenschaftlicher Literatur schon gar nicht erst in Betracht gezogen wird? --Stullkowski (Diskussion) 16:43, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Bundesinneminister das Interview der BILD gegeben hat, dann ist das genauso gut als wenn er es dem Focus gegeben hätte. Und zwar deshalb, weil er sich das Inerviwe erstens auf der offiziellen Seite zu eigen macht (deshalb linke ich ja auch dorthin) und zweitens, weill wir so sicher gehen können, dass es ein freigegebenes Interview ist. --Mamicale (Diskussion) 17:12, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Bestreitet das irgendjemand, dass der Innenminister von „Asylmissbrauch“ spricht? Guck dir den Artikel doch mal an – steht schon längst drin. --Chricho ¹ ² ³ 17:17, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
@Mamicale: Wenn ein CSU-Politiker in der Bildzeitung den Begriff Missbrauch des Asylrechts benutzt, dann ist das deine Vorstellung von einem Nachweis, dass der Begriff auch außerhalb einer politischen Debatte vorkommt? Dass Friedrich ein Politiker ist, der an dieser Debatte teilnimmt, wirst du wohl nicht bestreiten, oder? Würde rot-grün in drei Monaten die Wahl gewinnen, gäbe es einen anderen Minister mit einer anderen Meinung und das Ministerium würde dessen Interviews veröffentlichen. Ein Minister ist keine überpolitische Instanz. --Stullkowski (Diskussion) 17:32, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Lüdemann et al. untersuchen wie Gruppen Asylmissbrauchs in der Öffentlichkeit perzipieren: "Die Gruppe der Bevölkerung, die einen Asylmissbrauch wahrnimmt, kann folglich lediglich als die umfassendste Kennzeichnung des Mobilisierungs-bzw. Unterstützerpotentials für Gewalttätigkeiten gegen Ausländer verstanden werden." (Lüdemann, Thomas Ohlemacher, 2002: Soziologie der Kriminalität: Theoretische und empirische Perspektiven. S. 74). Die Wahrnehmung des Begriffes als Schlagwort ist nicht das Thema. Benutzt wird der Begriff im wissenschaftlichen Kontext und nicht als Schlagwort. Weder textlich noch mittels Anführungszeichen.
Gerhard Sadler, 2011: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz: Kommentar anhand der Rechtsprechung, S. 134 ist einsehbar
--LeBel Äge (Diskussion) 19:32, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Auch das Grundgesetz kennt den Missbrauch des Asylrechts (nicht als Schlagwort sondern realen Tatbestand): "Wer ... das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht... verwirkt diese Grundrechte.Art. 18 GG).

Die Diskussion um den Begriff ist im Übrigen schon von berufeneren Stellen als dieser Diskussionsseite mit ihren Aktueren geführt worden, nämlich im Bericht der unabhängigen Kommission "Zuwanderung" im Jahr 2001:

„Das Wort „Asylmissbrauch“ fällt ein ethisch begründetes Negativurteil. Der Begriff ist umfassend und pointiert, zugleich griffig, aber auch pauschalisierend. Er eignet sich gleichermaßen dazu,

  • Asylbewerber, die nicht als politisch Verfolgte anerkannt werden, abzuwerten oder gar zu diffamieren und
  • bestimmte missbilligenswerte Verhaltensweisen von Asylbewerbern zu treffend zu charakterisieren.

Außerdem verdeckt diese Wortwahl, dass zu missbilligende Verhaltensweisen nicht nur bei Asylbewerbern, sondern auch bei anderen Zuwanderern auftreten, die sich ihrer Rückführung unzulässigerweise widersetzen, ohne zuvor ein Asylbegehren gestellt zu haben. In diesem Zusammenhang sollte auch nicht ganz übersehen werden, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme von Rechten ein allgemeines und kein auf Asylbewerber beschränk tes Phänomen ist. Die Kommission zieht aus der Mehrdeutigkeit des Begriffs Asylmissbrauch jedoch nicht etwa den Schluss, auf ihn zu verzichten. Dies verbietet sich schon, weil er in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung sehr verbreitetist, und weil er – richtig gebraucht – auf eine durchaus existierende Problematik hinweist. Es muss also darum gehen, diesen Begriff hinreichend differenziert zu verwenden. Eine sinn- und verantwortungsvolle Verwendung verlangt, dass genau und einzelfallbezogen unterschieden wird zwischen dem, was in der Tat einen Missbrauch des Asylrechts darstellt und was nicht. ein undifferenzierter Gebrauch fügt jenen Unrecht zu, die sich nicht in einer diese Beschreibung rechtfertigenden Weise verhalten. Ein undifferenzierter Gebrauch entwertet die Vokabel als inhaltsleeren „Kampfbegriff“ und nützt damit denen, die sich tatsächlich missbräuchlich verhalten. ... Missbräuchlich handelt z.B. auch, wer einreist ohne verfolgt worden zu sein und sich, obwohl ihm eine Rückkehr zunächst möglich und zumutbar ist, erst in Deutschland allein deshalb exilpolitisch betätigt, um mittels einer bewusst herbeigeführten Verfolgungsgefahr ein Abschiebungshindernis zu erzwingen.In diesen Fällen scheidet zwar gemäß § 28 AsylVfG eine Anerkennung als Asylberechtigter aus, nicht aber ein Abschiebungsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. ... Differenzierung schließt notwendig ein, tatsächlich missbräuchliche Verhaltensweisen auch so zu benennen. Sie lassen sich im Wesentlichen zwei Kategorien zuordnen. Es handelt sich um Fälle, in denen ein unberechtigter Aufenthalt dadurch angestrebt bzw. gesichert werden soll, dass

  • die Rechts- und Verfahrensgarantien des Asyl- und Ausländerrechts hierzu zweckentfremdet werden bzw.
  • der Ausreisepflicht nicht nachgekommen und eine Abschiebung durch die Antragsteller selbst vereitelt wird.“

Und so weiter. (S. 145ff). Es gibt also eine absolut gültige Defintion von dem, was (in Deutschland) Asylmissbrauch darstellt inklusive einer Abgrenzung dazu, was (fälschlicherweise) unter dem öffentlich/politischen "Kampfbegriff" gebraucht wird. ---Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:05, 18. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mal eben so nach einer kurzen Ankündigung den Artikel, der schon meterlange Diskussionen hatte, komplett kippen? Eine politische Kommission hat den Begriff mal untersucht, auf verschiedene Verwendungsweisen hingewiesen, und einen eigenen Definitionsversuch in ihrem Sinne geliefert. Außerdem kommt im Grundgesetz einmal das Verb „missbrauchen“ im Zusammenhang mit dem Asylrecht vor – und das nennst du dann eine „absolut gültige Definition“? Einen klar definierten „Tatbestand“? --Chricho ¹ ² ³ 15:52, 18. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Natürlich. Die Kommission ist normativ, da die Regierung als Legislative auch Begrifflichkeiten des Asylrechts definiert. Es wäre ja auch völlig absurd, einzelne Kleinzitate des aus dem Kommissionsbericht hier heranziehen zu wollen, den definierenden Teil aber ausklammern zu wollen. Der Bericht spricht davon, das zwischen Tatbestand und Kampfbegriff differenziert werden mus (was wir bereits erwähnen) und dann sollen wir niht beschreiben, in welcher Form das geschieht? Das ist albern. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:01, 18. Aug. 2013 (CEST) PS: "Komplett gekippt" wurde hier außerdem nichts. Es wurde lediglich die bereits zuvor erwähnte Abgrenzung ausführlicher mit ihremn Definitionsinhalten dargestellt.[Beantworten]

Und "Innenministeriums-POV" ist absolut lächerlich, das Asylrecht wird staatlich definiert und garantiert, kann also ohne die staatliche Definition (über die zuständigen Ministerien*) überhaupt nicht posutliert und betrachtet werden. Man kann nicht soziologische Debatte über die Begrifflichkeiten führen (die notwendigerweise intepretativer POV sind) und dabei die geltenden staatlichen Normen ignorieren, das ist total widersinnig. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:06, 18. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Zunächst einmal: Begriffe werden nicht durch den Staat definiert, schon gar nicht allein durch den deutschen. Dann: Die Regierung ist zunächst einmal ein exekutives Organ, schon gar nicht ist es so, dass das, was sie in einem Bericht herausgeben würde, Gesetz wäre. Gäbe es einen klar definierten juristischen Terminus, dann kann man darüber reden, im Rahmen einer juristischen Abhandlung in der Wikipedia, diesen zu behandeln. Das Asylrecht wird durch den Gesetzgeber und Juristen definiert. Den POV der Kommission umfangreicher darzustellen mitsamt ihres Definitionsversuches – warum nicht? In den Forschungsabschnitt passte das fürwahr nicht. Aber „absolut gültig“ wird dadurch gar nichts. --Chricho ¹ ² ³ 16:10, 18. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Die Exekutive hat ebenso normgebende Wirkung wie die Legislative. Wenn Exekutive und Legislative einen Missbrauch definieren, kann man nicht behaupten, es gäbe keinen Missbrauch, dass ist wirklich abtrus. Es ist auch absout widersinning, so zu tun, als wären die Einordnung einzelner Soziologen des Begriffs als reines Schlagwort irgendwie weniger POV. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 09:44, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Im Grunde ist es so "Missbrauch des Asylrechts" ist etwas, das es (in verschiedenen Formen) auch objektiv gibt. "Asylmissbrauch" ist ein politisches Schlagwort, das im öffentlichen und politischen Diskurs zumeist verallgemeinernd gebraucht und inhlatlich falsch wird. Das sollte irgendwie deutlich werden. Die Kommission zeigt da doch schon gute Ansätze, wenn sie z.B: darauf hinweist, dass abgelehnte Asylanträge eben kein Asylmissbrauch sind, ebensowenig die Flucht vor wirtschaftlicher Not. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 09:52, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

„Wer ... das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht... verwirkt diese Grundrechte. Art. 18 GG).“
im dt. gg. steht defintiv nichts von „Asylmissbrauch“ sondern etwas vom Missbrauch des Alsylrechts. Asyl als zustand kann nicht missbraucht werden. missbraucht weren kann allenfalls das recht darauf. (srry. für den editierfehler eben auf der disk.-seite.) grüße --FT (Diskussion) 10:10, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das Asylrecht, dass das GG meint, ist das Grundrecht jedes Menschen auf Asyl und damit etwas anderes als dass verwaltungsrechtliche "Asylrecht" (nach Asylverfahrensgesetz). Wer dieses Grundrecht verwirkt, dem könnte Asyl sogar verweigert werden, obwohl er laut dem gesetzlichen Asylrecht darauf Anspruch hätte. Das heißt aber, dass das GG tatsächlich vom Missbrauch gewährten Asyls spricht, also denjenigen meint, der sich im Zustand des Asyls befindet und diese Gewährung eben zum Kapmf missbraucht. So die Theorie, praktisch ist das noch nicht vorgekommen (weder für das Asylrecht, noch für anderere Grundrechte).--Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 11:41, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Versuch der Problembeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Das Problem ist, das "Asylmissbrauch", wie es z.B. die Kommission Zuwanderung verwendet, eigentlich inhaltlich den Missbrauch des Asylverfahrensgesetzes meint. Niemand wird wohl bestreiten, dass gesetzliche Regelungen zweckentfremdet/missbraucht werden können, das passiert nicht nur im Asylrecht, sondern ist (leider) juristischer Alltag (man denke an Taktiken der Prozessverschleppung, um Verjährung zu erwirken, Herr Berlusconi ist da z.B. ein wahrer Meister). Den Missbrauch des originären Asylrechts (als Grundrecht) beschreibt das GG (theoretisch, praktisch ist das wie gesagt ohne Vorkommen). Dazu kommt dann noch die Verwendung des Begriffs "Asylmissbrauch" als politisches Schlagwort, was ebenfalls eigentlich das Asylverfahrensgesetz meint, aber dann noch inhaltlich falsch damit umgeht und Fälle subsummiert, die auch nach juristischen Maßstäben gar keinen Rechtsmissbrauch konstituieren (ansonsten wäre jedes abgewiesene rechtliche Verfahren Rechtsmissbrauch seitens des Antragsstellers, was natürlich Unsinn ist). Das alles ist schwierig auseinanderzudröseln, da der Begriff "Asylmissbrauch" eben für alles mögliche verwendet wird. Ich finde aber, wir nähern uns im Artikel zunehmend einer möglichst guten Erklärung des Ganzen. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 12:01, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Meines Wissens ist noch nie ein abgelehnter Asylbewerber wegen Täuschung, Betrug oder Erschleichen von Leistungen auch nur angezeigt worden. Erstaunlich eigentlich. --Stullkowski (Diskussion) 12:37, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das hat mit der Ablehnung eines Asylverfahrens auch rein gar nichts zu tun. Wenn du eine BAFöG-Antrag stellst, der abgelehnt wird, erwartet dich auch keine Anzeige. Auch aus Rechstmissbrauch (Wenn denn einer vorläge) folgt nicht unmittelbar Strafbarkeit und da im Fall des Asylrechts dann ohnehin die Abschiebung folgt, gibt es auch keinerlei Interesse an einer weiteren Verfolgung. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 14:23, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Mit dem Schlagwort wird ja immer assoziiert, dass schon die Unterbringung etc. während des Anerkennungsverfahrens eine so tolle Leistung sei, die den deutschen Steuerzahler so viel koste, dass allein das schon massenhaft „Scheinasylanten“ anziehe. Da wäre es doch logisch, wenn die Kampagneführer in der Asyldebatte Anzeigen erstattet hätten. --Stullkowski (Diskussion) 15:26, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das wäre im Gegenteil völlig unlogisch, da Anzeigen, Prozess und damit verbunden weiterer Aufenthalt in Deutschland weiteres Geld kosten würden, bei praktisch keiner Aussicht, selbst im (zweifelhaften) Erfolgsfall einer Klage, irgendeine Form von Regress beim Beklagten durchsetzen zu können. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion)
Ich habe den Innenministeriumskommissions-POV wieder in einen entsprechenden Abschnitt gepackt. Das ist eben nicht die letztgültige Begriffskritik und -abgrenzung, sondern nur deren Meinung und deren Definitionsversuch. Nochmal: Durch irgendeine Kommission eines Ministeriums wird das kein juristischer Begriff und zudem behandelt der Artikel zwar nur einen deutschsprachigen Begriff, den aber nicht nur für Deutschland und außerhalb haben deutsche Ministerien ohnehin nichts zu sagen, kann also auch allein deshalb nicht letztgültig sein. --Chricho ¹ ² ³ 13:48, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Dann aber bitte auch die Einordnug als politisches Schlagwort aus der Einleitung, Doreen Müller kann ja nun beileibe auch keine definitorische Deutungshohiet zugestanden werden. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 14:27, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Etwas als politisches Schlagwort zu erkennen ist etwas anderes, als eine Definition abzuliefern, dass es sich um ein solches handelt ist unbestritten, ungeachtet der Existenz von Definitionen seitens mancher Verwender. Zudem ist dein jüngster Einleitungsvorschlag allein schon unbrauchbar, weil er sich nur auf Deutschland bezieht. --Chricho ¹ ² ³ 14:38, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Es absolut nicht unumstritten, dass es sich um ein politisches Schlagwort handelt, auch das ist rein die Definition mancher Verwender. Zu behaupten, es sein "rein" ein politsches Schlagwort ist jedenfalls schlicht falsch, die Einleiutn gkann nicht mit "Asylmissbrauch ist ein politsches Schlagwort" beginnen, was durch eine einzelne Quelle "belegt" wird. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 14:51, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Die Charakterisierung als politisches Schlagwort ist keine Definition sondern eine empirische Feststellung. Eine Verwendung außerhalb politischer Debatten wäre nachzuweisen. --Chricho ¹ ² ³ 15:01, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Und? Bücher sind empirisch auch als Tischbeinersatz nachweisbar. Trotzdem beginnt der Artikel Buch nicht mit: "Bücher sind Tischbeinersatzmittel." --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 17:08, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Du solltest beim Bearbeiten der Wikipedia weniger auf Tischbeine zurückgreifen und mehr Bücher benutzen. Aber vorher das Bier vom Tisch nehmen, das kippt sonst in den Laptop. Kurz gesagt: "Asylmissbrauch" ist kein "Tatbestand, wie von Dir angenommen, sondern ein politischer Kampfbegriff des rechtspopulistischen bis rechtsextremen Milieus. Und das wird hier auch nicht umgedeutet. --JosFritz (Diskussion) 19:45, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Germanisten Martin Wengeler als zusätzliche Quelle dafür eingefügt, dass „Asylmissbrauch“ ein politisches Schlagwort ist. Wengeler untersucht die argumentationsanalytischen Methoden und ihre Anwendung auf den Migrationsdiskurs und ist eine sehr zuverlässige Quelle. Bei Bedarf kann ich weitere Quellen einfügen. Dass es sich bei dem Begriff um ein politisches Schlagwort handelt, gehört auf jeden fall in den ersten Satz. --SanFran Farmer (Diskussion) 20:38, 19. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Es bestreitet auch niemand, das Asylmissbrauch als Schlagwort verwendet wird. Nur gehoert der real existente Asylmissbrauch (den es nun mal gibt, ob JF das bierselig ausblendet oder nicht) davon abgegrenzt und nicht ausgelassen. Missbrauch von Rechtspositionen ist alltäglich, unverstaendlich warum in diesem Falle derartiges Gewese um dessen Erwaehung gemacht wird. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 09:20, 20. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Politische Schlagworte bezeichnen immer „irgendwas“. Nur deshalb kann man dann aber nicht sagen „es ist nicht nur ein politisches Schlagwort, sondern auch…“. Deine persönliche Verwendung des Wortes ist hier irrelevant. --Chricho ¹ ² ³ 17:39, 20. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

„Wirtschaftsflüchtling“[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn „Wirtschaftsflüchtling“ mitunter nicht abwertend benutzt wird, sollten wir uns das Wort hier nicht zueigen machen: Oftmals ist es negativ konnotiert, die Abgrenzung von anderen Begriffen wie Flüchtlingen allgemein, politischen Flüchtlingen oder Arbeitsmigranten ist POV. In der politischen Debatte in den 1980ern wurden von manchen große Gruppen von Personen als „Wirtschaftsflüchtlinge“ angesehen. Eine neutrale Darstellung erreichen wir hier durch eine Distanzierung, die Anführungszeichen mit einschließt. --Chricho ¹ ² ³ 15:26, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Sehe ich keineswegs so. Ist ein Begriff, der durch alle Parteien, von der SPD über CDU/CSU bis hin zu Parteien, die du wohl als rechtspopulistisch bezeichnen würdest, verwendet wird. --Mamicale (Diskussion) 15:27, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Es geht um die Verwendung in den 1980ern, die du hier sicherlich nicht durch deinen "Hausverstand" belegen wirst können. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 15:28, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
„Sehe ich keineswegs so“, eine Auflistung von Verwendern und eine Spekulation darüber, wen ich rechtspopulistisch nennen würde, ersetzen keine Argumentation. --Chricho ¹ ² ³ 15:30, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Begriff wurde damals verwendet und wird auch heute noch verwendet. (Hinweis: Der Begriff Wirtschaftsflüchtling wird hier so beschrieben, wie ich ihn auch verwenden würde ;-) --Mamicale (Diskussion) 15:31, 30. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Von WP:3M kommend: Im Artikel Wirtschaftsflüchtling wird die negative Konnotation belegt, zudem wird der Begriff hier in einem Atemzug mit Asylmißbrauch verwendet. Wichtiger als die Anführungszeichen erscheint mir aber, zu klären, ob es tatsächlich "eine ständig steigende Zahl" von Asylbewerbern gab, und wenn ja, ob es Erkenntnisse über die Ursachen dieses Anstiegs gibt. Dann kann man entweder den ständigen Anstieg komplett als Teil der Debatte bezeichnen (der aber einer statistischen Überprüfung nicht stand hält). Oder man spricht von einer ständig steigenden Zahl von Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die in der Debatte als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet wurden. Gruß, Darian (Diskussion) 15:22, 1. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Ich habe gerade nochmal im Artikel Asyldebatte nachgesehen - im Jahr 1980 scheint es eine Verdopplung der Antragszahlen (von ca. 50.000 auf über 100.000) gegeben zu haben, in den Jahren danach verringern sich die Zahlen aber wieder. Dann steigen sie ab 1985 wieder stark an - ab diesem Zeitpunkt kann man tatsächlich von einem "ständigen Ansteigen" reden. Da sich die Debatte durch die ganzen 1980er Jahre zog, würde ich folgenden Textvorschlag machen:

"In Deutschland wurde die Asyldiskussion der 1980er-Jahre vom Begriff des Asylmissbrauchs und einer ständig wachsenden Zahl von Asylbewerbern geprägt, die oft als Wirtschaftsflüchtlinge angesehen wurden." --Darian (Diskussion) 15:36, 1. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Duden-Bedeutung „Missbrauch des Asylrechts“[Quelltext bearbeiten]

Ich halte diese Angabe über die Bedeutung für nicht ausreichend belegt. Duden-Definitionen sind sehr häufig kaum brauchbare Schnellschüsse. --Chricho ¹ ² ³ 01:53, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich halte es dagegen für einigermaßen absurd, wenn hier krampfhaft versucht wird, eine in der Bevölkerung verbreitete Bedeutung des Begriffs krampfhaft rauszudiskutieren (weil nicht sein kann, was nicht sein darf) und sich Wikipedia-Autoren anmaßen wollen, über höhere Deutungsmacht zu verfügen, als ein seit 130 Jahren weit verbreitetes Wörterbuch, das insgesamt als eines der Leitwerke der deutschen Sprache anerkannt ist. Zur Erinnerung: Wir geben hier Wissenstand wieder und schaffen keine neuen Begriffe und Bedeutungen. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 11:44, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Dann überlasst diesen Artikel der Schlagwortfraktion und eröffnet „Missbrauch des Asylrechts“. Alexpl (Diskussion) 13:56, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Asylrecht (Deutschland)#Missbrauch gibt es, wobei z.B. der Kommissionbericht da nicht mal erwähnt ist. Es wird hier versucht, zwischen "Asylmissbrauch" und "Missbrauch des Asylrechts" eine absolute Abgrenzung zu schaffen, die es so schlicht nicht gibt. Wie es Klaus Bayer formulierte:

„In politischen Diskussionen wird das Für und Wider der verschiedenen Handlungsalternativen nur selten nur selten redlich und annähernd vollständig abgewogen. Wer solche Abwägungen dennoch vornimmt und etwa als Bürger offen auf den schwer lösbaren Konflikt zwischen Asylanspruch und Asylmissbrauch verweist ... muss sich vorwerfen lassen, er werde 'Beifall von der falschen Seite' erhalten und die Position des eigenen Lagers schwächen. Verschiedenste 'politisch korrekte' Sprachregelungen schreiben politische Perspektiven vielfach von vornherein fest und stempeln Abweichler zum Außenseiter.“

Und schon wird der unbedarfte Bürger, der mit "Asylmissbrauch" genau das meint, was auch der Duden sagt und was es objektiv halt auch gibt, nämlich den Missbrauch eines notwendigen und unbestrittenen Rechts zu falschen Zwecken und wider guten Glauben, plötzlich mit rechten Aktivisten in einen Topf geschmissen, die diesen Begriff rein meinungsmachend verwenden. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion)
Der Duden ist keine wissenschaftliche Quelle zu politischen Themen. Er versucht durch unbedarfte Definitionen Bedeutungen grob abzustecken. --Chricho ¹ ² ³ 20:02, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das muss er auch nicht sein. Er dokumentiert/definiert den allgemeinen Sprachgebrauch und den muss eine Enzyklopädie mindestens ebens abdecken, wie den wissenschaftlichen Diskurs. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 20:39, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nö, das ist keine Dokumentation des allgemeinen Sprachgebrauchs, sondern eine grobe Einordnung, auf solche Quellen können wir uns hier nicht verlassen. --Chricho ¹ ² ³ 21:25, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Deine Meinung zu Inhalt und Bedeutung des Dudens sei dir unbenommen, sie ist nur a) irgendwo zwischen ahnunglos und komplett falsch und b) ohnehin irrelevant. Im Duden wird nach gängiger Auffassung der Sprachwissenschaft die deutsche Standard- und Gegenwartsprache erfasst (ohne Anspruch der Vollständigkeit), wobei nur lexikalische Einheiten aufgenommen werden, die als Bestandteile des standardsprachlichen Wortschatzes gelten. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 21:59, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Belege bitte mit sprachwissenschaftlicher Literatur, was du über die gängige Auffassung der Sprachwissenschaft behauptest. --Chricho ¹ ² ³ 22:43, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Erstens, könntest du einfach mal versuchen, eine ernsthafte Veröffentlichung zum Themenfeld deutsche Gegenwartssprache zu finden, in der nicht vielfach der Duden als einordnende/definierende Quelle gebraucht wird, was über die Bedeutung schon genug aussagt. Ansonsten z.B.:
  • Maria Lange: 'Sprachnormen im Spannungsfeld schriftsprachlicher Theorie und Praxis' (De Gruyter, 2008): Trotzdem hat sicher 'der' Duden seit seinem Entstehen zu einem inoffiziellen Kodex entwickelt: "In Deutschland gilt der Duden als sprachliche Autorität schlechthin"... Nicht nur Laien, auch Sprachwissenschaftler haben seit langem den Status des Duden zur Kenntnis genommen (S. 44)
  • Sabine Mayr: 'Grammatikkenntnisse für Rechtschreibregeln?: Drei deutsche Rechtschreibwörterbücher kritisch analysiert' (de Gruyter, 2007): "...andere Regelverzeichnisse...wurden nicht untersucht, da sich...der RS-Duden...als "Standardwerk" etabliert hat, so dass andere Rechtschreibwörterbücher nicht einmal annähernd so populär und einflussreich werden konnten. (S. 22) und ...da Duden-Produkte als maßgeblich in sprachlichen Fragen gelten (vgl. Kap. 2.2.1)..." (S. 29)
--Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:06, 23. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Da geht es darum, dass der im Alltag eine gewisse Autorität bei vielen Leuten besitzt. Mit wissenschaftlicher Belastbarkeit hat das nichts zu tun. Falls man mit so einer Bedeutung des Wortes hier ankommen möchte, braucht man ordentliche, sozialwissenschaftliche oder juristische Quellen. --Chricho ¹ ² ³ 15:31, 23. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nun mach dich nicht lächerlich, es ging um die Bedeutung des Duden für die Erfassung und Wiedergabe der Standard- und Alltagsprache. Der Duden gilt hier unzweifelhaft als Standardwerk und (mit) maßgeblich, das ist durch obigen Quellen belegt. Er ist als wissenschaftliche Definitionsquelle anerkannt, wird in der (sprach-)wissenschaftlichen Literatur als solche breit breit verwendet - und dieser Funktion auch in der Wikipedia hundertfach verwendet (siehe exemplarisch hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier sowie wahlweise an hunderten anderen Stellen). Der Semantik der Alltagssprach muss eine Enzyklopädie selbstredend auch Rechnung tragen, da kann man nicht einfach so tun, als gäbe es diese Wortbedeutung nicht und sich allein auf eine Schlagwort-Deutung beschränken. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:27, 23. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Es gibt nicht irgendeine „Semantik der Alltagssprache“, die losgelöst ist vom Diskurs, von der Rolle als politisches Schlagwort. --Chricho ¹ ² ³ 00:07, 6. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

Was genau soll der Artikel eigentlich behandeln? Nur den Begriff "Asylmissbrauch" als politisches Schlagwort? Oder auch die Verwendung des Begriffs, wenn er zur Beschreibung des Missbrauchs des Asylrechts herangezogen wird? Oder soll der Artikel anhand der Nennung des Begriffs "Asylmissbrauch" den Missbrauch des Asylrechts an sich beschreiben? (nicht signierter Beitrag von 93.228.21.104 (Diskussion) 14:47, 5. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]

Ja, nur den Begriff als politisches Schlagwort, diskursanalytisch. Das ist das, wozu es wissenschaftliche Literatur gibt und wozu sich neutral etwas schreiben lässt, ohne sich Äußerungen aus der Politik anzueignen. Ein Begriff des Asylmissbrauchs in Sozialwissenschaften oder dem Recht gibt es nach allem, was ich weiß, nicht. --Chricho ¹ ² ³ 00:02, 6. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
es gibt den Abschnitt zur "missbräuchlichen Asylantragstellung" im AsylVfG - insofern ist m.E. eine Auseinandersetzung/Abgrenzung zum politische Schlagwort schon erforderlich. --gdo 10:41, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Da einen Zusammenhang herzustellen, weil ähnliche Lexeme auftreten, ist leider TF. --Chricho ¹ ² ³ 12:36, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
du hast hier nicht die Deutungshoheit gepachtet und wirst Dich daher ggf. einer Diskussion darüber auch stellen müssen. Archiv-Tag daher entfernt. --gdo 19:32, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

GG und AsylVfG[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Nicolai P. hat die TF zum Rechtlichen wiederhergestellt (unter Missbrauch der Rollback-Funktion). Keine Quelle stellt einen Zusammenhang zwischen diesen Paragraphen/Artikeln und dem Artikelgegenstand hier. Das Einfügen basiert einzig und allein darauf, dass dieselben Lexeme vorkommen. Selbst das Innenministerium, auf das in diesem Artikel verwiesen wird, stellt keinen Zusammenhang her. Grüße --Chricho ¹ ² ³ 16:49, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Was sollte dieser Edit? Natürlich gehört die Gsetzgebeung zum Asylmissbrauch unter das Lemma Asylmissbrauch. --Tohma (Diskussion) 16:52, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nochmal expliziter: Das zum GG bezieht sich auf einen Artikel im Grundgesetz, wo etwas von „Asylrecht zum … missbrauchen“ steht. Das zum AsylVfG bezieht sich auf eine Überschrift „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ eines Paragraphen. Ein Zusammenhang zum „Asylmissbrauch“ wird in keiner Quelle hergestellt. „Gsetzgebeung zum Asylmissbrauch“ ist das hier nicht. --Chricho ¹ ² ³ 17:57, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Man kann sicher diskutieren, ob der Abschnitt gelöscht oder geändert werden muss, aber ein Postulat eines Benutzers ("Ist TF" ist keine Argumentation) reicht in einem so umstrittenen Artikel definitiv nicht für eine diskussionslose Komplettlöschung aus. Ich bin durchaus der Meinung, dass der Begriff "Asylmissbrauch" ein politisches Schlagwort ist und dass die Überschrift Rechtliche Dimension des Begriffs deshalb zumindest ungenau ist. Dass aber nicht einmal erwähnt werden darf, dass das Grundgesetz von einem Missbrauch des Asylrechts spricht und das Asylverfahrensgesetz von einer missbräuchlichen Asylantragstellung, ist fragwürdig. Die Argumentation, es handele sich um das selbe Lexem, dürfe aber unter dem Lemma gar nicht erwähnt werden, halte ich für gewagt, gerade angesichts der nicht vorhandenen Definition und der Offenheit des Begriffs, der je nach Kontext und abhängig vom Sprecher extrem unterschiedlich mit Inhalt gefüllt werden kann. --Nicolai P. (Disk.) 20:33, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nun gut, warten wir etwas. Die Anekdote über den Passus im Grundgesetz ist ja ganz nett recherchiert, aber letztlich irrelevant – im Diskurs um „Asylmissbrauch“ und auch eben bislang in der Rechtssprechung. Das Asylverfahrensgesetz befasst sich nicht einmal mit dem „Missbrauch“ selbst, sondern verwendet lediglich in einer Überschrift besagte Formulierung. Selbst die Kommission im Auftrag des Innenministeriums setzt „Asylmissbrauch“ nicht in Bezug zur diesem Paragraphen. Ich habe nicht gesagt, es handle sich um „dasselbe Lexem“, im Gegenteil, es werden lediglich ebenfalls die Lexeme „Asyl“ und „missbrauchen“ verwendet. Das dann mit „Asylmissbrauch“ in Verbindung zu bringen, ist TF. --Chricho ¹ ² ³ 23:14, 12. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

§16a GG müsste noch hinzugefügt werden, ein Asylantrag ist ein Grundrecht, und Asylmissbrauch ist nur bei Lügen im Antrag, ansonsten gibts dies nicht! --Nobodystranger (Diskussion) 12:17, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Was haben wir zur SPD:

  • Verwendung im Regierungsprogramm von 2002
  • Keine neueren Verwendungen wurden bislang nachgewiesen (Gegenteiliges wurde behauptet, die dargebotenen Belege waren jedoch keine)

Was tun? Ich hatte die SPD eingesetzt, ohne mir dabei jedoch des „in der Gegenwart“ gewahr zu sein, bin davon nun nicht mehr überzeugt. --Chricho ¹ ² ³ 18:06, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ok, ich nehme die SPD raus, offensichtlich Unsinn. --JosFritz (Diskussion) 19:02, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Und die CDU / CSU .... haben das im aktuellen Wahlprogramm? --Yikrazuul (Diskussion) 19:09, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Was soll der Blödsinn? Ist bei Dir 2002 §in der Gegenwart"? Oder willst Du nur wieder mal blöd machen? VM? Oder wie hättest Du es gern? --JosFritz (Diskussion) 19:12, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wovon zum Teufel redest du? --Yikrazuul (Diskussion) 19:14, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Da wir, um Willkür und TF zu vermeiden, egtl. immer nur in der Vergangenheit sprechen können, finde ich Yikrazuuls Lösung gut. --Chricho ¹ ² ³ 22:08, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Offensichtlich. Izadso (Diskussion) 22:48, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Normativer linker Artikel[Quelltext bearbeiten]

Typischer wiki-Artikel. Warum steht Asylmissbrauch in Anführungszeichen, aber Flüchtling kommt gänzlich ohne aus? Es gibt massenhaften Asylmissbrauch durch Sozialbetrug und Mehrfachidentitäten. (nicht signierter Beitrag von 93.195.159.11 (Diskussion) 08:17, 11. Mär. 2017 (CET))[Beantworten]

wie bei allen politischen Themen trifft sich hier auch das linke Autorenteam.88.77.168.145 22:59, 18. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich habe die Anführungszeichen zunächst einmal in der Einleitung entfernt. Es geht hier um die enzyklopädische Darstellung der Bedeutung und tatsächlichen Verwendung des Begriffs und nicht darum, politisch korrekt seine Ablehnung des Begriffs zu dokumentieren.
Wir werden sehen, ob diese Änderung Bestand hat oder ob mir Whitewashing und rechtsextreme Hetze unterstellt werden wird.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   08:52, 20. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Es geht um ein Wort, das wird, um die Differenz von Objekt- und Metasprache zu markieren, in Anführungszeichen gesetzt. --Chricho ¹ ² ³ 22:00, 20. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Dann müsste aber schon das Lemma selbst in Anführungszeichen gesetzt werden. Tatsächlich geht es dem antifaschistischen Autorenkollektiv natürlich genau darum: klarzustellen, dass es hier eben nur um ein Wort geht, weil es Asylmissbrauch (ohne Anführungszeichen) gar nicht gibt und das nur ein faschistischer Kampfbegriff ist. Denn einen Artikel Asylmissbrauch (ohne Anführungszeichen), der das Phänomen an sich beschreibt, gibt es natürlich nicht und darf es in Erfüllung des Erziehungsauftrags der deWP auch gar nicht geben, weshalb das Lemma sinnvollerweise durch diesen Artikel bereits belegt ist. Wer nach Asylmissbrauch (ohne Anführungszeichen) sucht, bekommt dank des unermüdlichen Einsatzes demokratischer Autoren sofort erklärt, dass das ausschließlich ein rechtspopulistischer metasprachlicher Begriff ohne Fundierung in der Realität ist. Das Anlegen eines „objektsprachlichen“ Artikels über das Thema selbst wird so wirksam verhindert. Genau so geht politisch korrekte Enzyklopädie.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   08:38, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Falsch, die Lemmata werden nie in Anführungszeichen gesetzt. Und nein, nicht das Schlagwort „Asylmissbrauch“ ist metasprachlich, sondern der Artikel, der über dieses schreibt. --Chricho ¹ ² ³ 09:00, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Genau das sag ich doch – das Lemma Asylmissbrauch wird in der deWP durch einen metasprachlichen Artikel zum Schlagwort „Asylmissbrauch“ belegt („Asylmissbrauch“ ist ein politischer Begriff). So wird gekonnt verhindert, dass es einen Artikel zum tatsächliches Geschehen gibt.
Perfekt! Troubled @sset  Work    Talk    Mail   09:15, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Nein, du hast oben von einem „metasprachlichen Begriff“ gesprochen. Egal. Jedenfalls: Genau, hier wird ein politisches Schlagwort behandelt – da politische Schlagwörter eben auch „tatsächliches Geschehen“ sind, ist das eine anerkannte Ausnahme zum Grundsatz, dass Wikipedia-Artikel keine Wörter behandeln. Ich verweise aufs Diskussionsarchiv, das wurde oft genug diskutiert, dass dieser Artikel hier nur auf diese Weise möglich ist. Ansonsten siehe Asylrecht (Deutschland). Beste Grüße --Chricho ¹ ² ³ 09:29, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Es gibt einen Artikel Klimawandel, der das Thema an sich behandelt. Dort heißt es nicht „Klimawandel“ ist ein politischer Begriff, und wenn man was zum Thema wissen will, wird man nicht auf Klima verwiesen. Aber beim Klimawandel ist das natürlich okay, denn den gibt es ja tatsächlich, im Gegensatz zum Asylmissbrauch, der nur ein politisches Schlagwort ist.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   18:21, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Natürlich gibt es so etwas wie Asylmisbrauch nicht. Alle Menschen haben per se die gleichen Rechte, ungeachtet ihrer Herkunft. Gesetze, die also manchen Meschen erlauben, in einem bestimmten Staat zu leben, aberen nicht, nur weil sie oder ihre Eltern anderswo herstammen, verstoßen gegen dieses Grundrecht auf gleichbehandlung. Von daher ist sogenannter Asylmisbrauch nichts als Notwehr gegen diese Menschenrechtswiedrigen Gesetze. Und was das mit Klimawandel zu tun hat, entzieht sich mir. Klimawandel ist ein wissenschaftlich nachgewiesenes Phänomän, und kein Schlagwort. Entsprechend gibt es auch einen Artikel darüber. Gial Ackbar (Diskussion) 19:19, 21. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Einleitung von politischen bias freihalten[Quelltext bearbeiten]

die angebl. Rechtfertigung von Straftaten ist politisch tendenziös und ich habe vor sie zu entfernen --Wissenslehre (Diskussion) 17:05, 1. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Jedes Gesetz wurde politisch tendenziös beschlossen. Hier gehts v.a. um dei Dimension des Schlagwortes, weniger um den rechtlichen Begriff. Wo wird denn im Intro etwas gerechtfertigt? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 02:45, 2. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
es geht um die Behauptung im letzten Einleitungssatz, dass der polit. Gebrauch des Wortes "Asylmissbrauch" Gewalttaten rechtfertigen würde --Wissenslehre (Diskussion) 22:49, 2. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ist aber so. Habe das revertiert. --AMGA 🇺🇦 (d) 13:55, 6. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]