Diskussion:Deutschlandticket

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Zugänglichkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist nicht detailliert ersichtlich ob der Erwerb nur mittels Smartphone möglich sein soll, vielleicht auch noch eine exklusive Applikation erforderlich ist. Kann der Nachweis der Fahrtberechtigung (mittels QR-code ?) wieder nur per Smartphone erfolgen? Soll das Ticket nur für Benutzer mit online-Zugang erreichbar sein? Diese Fragen sollten ehestens im Artikel beantwortet werden -- sarang사랑 08:04, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Dies Details können erst dargestellt werden, wenn das Ticket tatsächlich verfügbar ist. Momentan wäre das "Kaffesatzleserei". --Bernd Bergmann (Diskussion) 11:21, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Zumindest der VRS plant das Deutschlandticket auch als Chipkarte anzubieten: "Das bundesweit im Nahverkehr gültige Ticket wird im Einführungspreis 49 Euro pro Monat kosten und im Abo per Chipkarte mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit verfügbar sein." Offline bestellbar ist es dann auch über die lokalen Verkehrsunternehmen. (https://www.vrs.de/tickets/deutschlandticket) --~~~~ --Trubi.First (Diskussion) 00:52, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Eben die rein digitale Zugänglichkeit ist das zuletzt größte Problem gewesen, nicht alle Betriebe können es zum Start umsetzen, der wegen dieser Problematik auf den Mai fällt. Ob dieser diskriminierende Plan überhaupt rechtssicher umgesetzt werden kann, darf mit Spannung verfolgt werden. Fakt ist aktuell: Es wird ab Mai keinen einheitlichen Modus geben, aber glücklicherweise den Fahrschein für den gesamtdeutschen ÖV. Damit ist es Ende egal, wo wir ihn kaufen und wie wir ihn bezahlen.--DonRolfo (Diskussion) 13:52, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ich nehme nochmals Bezug auf meinen Beitrag vom 7. Januar. In all den Monaten habe ich immer wieder versucht mehr zu erfahren, ganz intensiviert in den letzten Apriltagen und noch am 1. Mai. Von Wikipedias Wissensmacht verwöhnt habe ich vor allem hier nach Informationen gesucht – vergeblich, "Wikipedia ist kein Ratgeber". In den frühen Morgenstunden des ersten Mai habe ich eher zufällig eine Möglichkeit aufgespürt, wie ich ohne jede Komplikation und ohne Smartphone-App an das Ticket gelange.

Überzeugt, das noch andere auf dieser Suche umherirren, und bestrebt ihnen zu helfen, habe ich einen kurzen Hinweis eingepflegt. Leider ist der umgehend vom Wächter oder Eigentümer des Artikels rausgeworfen worden, mit der absurden Begründung dass dies Werbung darstelle: nur vom Ticket darf berichtet werden, nicht jedoch wie man es bekommen kann!

Im Paragraph "Vertrieb" wird allerlei von Vertriebswegen gefaselt (sollte IMHO mal aktualisiert und gestrafft werden), aber wenn man sich bis zum Ende durchgekämpft hat weiss man soviel wie vorher. Penibel wird jeder rettende Hinweis vermeiden, was getan werden kann um denn nun wirklich an das Ticket zu gelangen. Schade, dass in der Wikipedia hilfreiches Wissen so unerwünscht ist -- sarang사랑 13:34, 2. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Stil und Konsistenz[Quelltext bearbeiten]

@MissyWegner: Zunächst vielen Dank, für deine Bearbeitungen am Artikel. Bitte achte aber bei deinen Ändeungen auf Grundsätze für gute Artikel. Dazu gehören, dass alle Aussagen belegt werden müssen (vgl. Wikipedia:Belege), dass Wikipedia eine Enzyklopädie und kein Ratgeber ist (vgl. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist) und der Inhalt auf das Wesentliche reduziert werden soll (vgl. Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel). Zudem halte ich es stilistisch für selbstverständlich, wenn man eine inhaltliche Konsistenz bewahrt. Dies wird verfehlt, wenn man erst in 3 kurzen Sätzen den Leistungsumfang des Deutschlandtickets beschreibt, dann detailliert auf regionale Belange eingeht und dann wieder auf das bundesweite Angebot zurückkommt, nachdem diese Details für die regionale Angebote berteits ausführlich dargestellt wurden. --Wikiolo (D) 19:29, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

  • Danke für deine Hinweise. Die Unterscheidung zwischen Notwendigem, Ausschmückendem und Überflüssigem ist vermutlich einem gewissen Ermessen zugänglich, abgesehen vom in der Tat im Verhältnis zu den Angaben der anderen Regionen recht ausführlichen Spiegelstrich zur Situation im HVV hatte ich nach meiner Einschätzung jedoch keinen unnötige Überbetonung vorgenommen. Ich hatte den Abschnitt zum Vertrieb von den Leistungen getrennt, da es sich um zwei unterschiedliche Themen handelt, die zu vermischen für mich nicht schlüssig ist; die Leistungen beschreiben, differenziert nach der Basisvariante und den regionalen Besonderheiten, was das Ticket beinhaltet, der Vertrieb den organistorischen Teil, der sich durch die Republik hindurch weitaus weniger unterscheidet (zwei Ausgabevarianten, drei Möglichkeiten zur Bestellung) als die Leistungen und daher auch nicht mit der gleichen Tiefe dargestellt werden muss und kann. Ich finde es insgesamt weniger konsistent, wenn im Abschnitt zu den bundeseinheitlichen Regelungen an zweiter Stelle ein Absatz zu den Leistungen steht und der erste, dritte und vierte Absatz sich mit dem Vertrieb befassen. Tja... quoi faire?--MissyWegner (Diskussion) 19:58, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo MissyWegner,
das mit der Überbotonung bezog sich auch auf Hamburg. ;-) Generell sehe ich eine Aufteilung von Leistung und Vertrieb - vorausgesetzt, es gibt zu beiden Themen genug zu schreiben - als rechtfertigbar. Was aber nicht rechtfertigbar ist, ist, wenn man erst paar Details zum Ticket schreibt (nur 2. Klasse und personenbezogen ohne Möglichkeit von weiteren Mitnahmen), dann auf regionale Details eingeht, wie dass es für Studenten in Bayern ein 29-Euro-Ticket gibt und in NRW man auch eine Version für die 1. Klasse erwerben kann, und dann erst darauf kommt, dass es in Deutschland übrigens 49 Euro kostet, ab 1. Mai gültig ist und ab 3. April erworben werden kann. --Wikiolo (D) 20:50, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Ah... je comprends tout, wie Cate Blanchett als Elisabeth I. bemerkte. Ja, ich verstehe, wo es hängt... manchmal ist man ja ein bisschen blind bzw. schaut zu isoliert auf einzelne Abschnitte.--MissyWegner (Diskussion) 20:55, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, kenn ich! ;-) --Wikiolo (D) 21:21, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

@MissyWegner: Nimm bitte das mit den Belegen auch wirklich immer ernst. Auch wenn eine Aussage bereits vorher belegt wurde oder etwas selbsterklärend zu sein scheint: Für den Leser ist nicht immer sofort ersichtlich, wo ein Nachweis ist (also nochmal einfügen) und selbsterklärendes kann am Ende doch ein Trugschluss und damit falsch sein. --Wikiolo (D) 13:35, 9. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Hintergrund der mittlerweile gestrichenen Ausführung zur - sagen wir - heterogenen Anwendung des Logos ist, dass es hier den Vertriebspartnern vom VDV anscheinend äußerst freie Hand gelassen wird, was bei Logos recht ungewöhnlich und somit durchaus nicht trivial ist. Ich versuche gerade, den Styleguide für das Deutschlandticket aufzutun - sofern es einen gibt. Vielleicht trägt der zur Aufklärung bei.
Was den Beleg der Vielfalt der Anwendungen angeht, ist dieser zum einen zwangsläufig immer unvollständig, da man nicht alle Beispiele abdecken kann, und zum anderen aber auch selbsterklärend, da man die Aussage unmittelbar beim Vergleich auf den Websites der Anbieter überprüfen kann. Ich bin daher unschlüssig, wie man in dieser Situation sinnvoll vorgeht. --MissyWegner (Diskussion) 16:47, 9. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn sich etwas nicht direkt belegen lässt, gehört es in die WP nicht rein. Im Zweifel gilt: Mut zur Lücke. Dass der VDV hier so freie Hand lässt, ist relativ selbsterklärend: 1. Ist es ein Verein, der sich aus den ganzen Verkehrsunternehmen zusammenschließt, da wäre es eher skuril, wenn er seinen Mitgliedern Vorschriften macht. 2. Ist Sinn des Logos, dass es nach Möglichkeit von allen, die das 49-Euro-Ticket vertreiben, genutzt wird. Je weniger Vorschriften dazu gemacht werden, desto eher wird es gemacht. Grüße --Wikiolo (D) 10:53, 10. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Fernzüge mit Nahverkehrs-Tarif[Quelltext bearbeiten]

Irgend jemand fand die Information, daß das D-Ticket derzeit nicht in "Nahverkehrs-Fernzügen", wie zB die IC-Verbindungen Bremen-Norddeich oder Freilassing-Berchtesgaden gültig ist so unwichtig, daß er sie wieder gelöscht hat. Damit hat man wieder das gleiche Dilemma, wie bei 9€-Ticket. Diese IC haben im Fahrplan sowohl eine IC-Zugnummer, als auch eine RE-Zugnummer. Ländertickets etc gelten, aber das D-Ticket gilt nicht, weil es eben trotzdem immer noch Fernzüge sind. . --2003:C4:735:634:4924:C6A:987D:C76F 23:07, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

"Irgend jemand fand die Information, daß das D-Ticket derzeit nicht in "Nahverkehrs-Fernzügen" [...] gültig ist so unwichtig, daß er sie wieder gelöscht hat." - Nunja, das D-Ticket ist aktuell auch in jedem anderen Nah- oder Fernverkehrszug wie auch in jedem anderen Verkehrsmittel ungültig. --Wikiolo (D) 23:52, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ah, sieh da, ein Scherzkeks. :-)
Ich finde das Anliegen der obigen IP (die trotz der mit denselben vier Ziffern beginnenden Nummer mit mir weder verwandt noch verschwägert ist) sehr berechtigt, weil sich diese Frage geradezu zwangsläufig früher oder später für jeden stellen wird, der dieses Ticket benutzt. Es wäre schon gut, wenn diese Frage im Artikel klar beantwortet würde. Am fehlenden Futur kann das ja nun nicht scheitern. --2003:C0:8F15:4E00:95D7:89E2:64A1:CDA2 18:22, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Auch für Touristen?[Quelltext bearbeiten]

Ich kann nirgendwo Angaben darüber finden, ob das Ticket einen Wohnsitz in Deutschland voraussetzt, weder hier im Artikel noch auf der Website der Bundesregierung. Gibt es dazu schon irgendwelche Informationen? Danke, --2003:C0:8F15:4E00:95D7:89E2:64A1:CDA2 14:53, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Wenn dies nicht als Voraussetzung erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass ein Wohnsitz in Deutschland keine Voraussetzung ist. --Wikiolo (D) 17:23, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Im Klartext: Du weißt es auch nicht. :-)
Es ist von einem Abonnement die Rede. Da stellt sich für mich schon die Frage, ob und wie z.B. Touristen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, dieses Abonnement abschließen können. --2003:C0:8F15:4E00:95D7:89E2:64A1:CDA2 18:14, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Dass es nicht als Voraussetzung erwähnt wird, heißt in dem Fall, dass es keine Voraussetzung ist.[1] --Der König (Disk.·Beiträge) 02:05, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
"Das Deutschlandticket kann auch durch Personen abgeschlossen und ge​nutzt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Abonnentin / der Abonnent über ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführtes Girokonto verfügt." --Doc Schneyder Disk. 10:15, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Danke, das ist doch endlich mal eine handfeste Information. Das heißt in der Praxis dann ja doch, dass ein Wohnsitz in der EU Voraussetzung ist, denn welcher Außer-EU-Besucher verfügt schon über ein EU-Girokonto.
Oder gibt es die Möglichkeit, beispielsweise unseren Sommergästen aus den USA ein Geschenk-Abo zu vermachen unter Angabe unseres Girokontos? Über derartige Fragen hat vermutlich bei den Zuständigen noch niemand nachgedacht... --2003:C0:8F13:4700:6808:B063:B21C:FB95 12:58, 5. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Laut Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen kann man das Ticket in der niedersächsischen Nahverkehrs-App Fahrplaner mit Kreditkarte kaufen. Wie in NRW geht das auch für den laufenden Monat. Später sollen PayPal, Google Pay und Apple Pay dazukommen. [2] --Яedeemer 22:26, 5. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ganz handfest: das Ticket kann man nur für sich selber erwerben. Wobei unwesentlich ist, wer den online-Antrag ausfüllt.
Der Antragsteller kann ein nicht auf seinen Namen lautendes Konto nennen, muss nur das Einverständnis des Inhabers angeben.
Ganz konkret kann ich also problemlos das Ticket für meine argentinische Freundin kaufen - den online-Antrag stelle ich (egal wo auf er Welt ich selbst gerade bin!) weil sie nicht deutsch kann, mit meinem Konto weil sie keins hat. -- sarang사랑 16:59, 2. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Nein, bei der DB geht das nicht. Auch nicht im DB-Reisezentrum. Und laut DB gibt es auch keine Alternative, ausser man sei Vormund der zu begünstigenden Person. Es soll aber lokale Anbieter geben wo das möglich ist, aber diese kann die DB nicht nennen, und im Ausland kennt man diese auch eher nicht ;-) Fazit: was als "Deutschlandweit einheitliches 49-Euro-Ticket" angekündigt war, ist wie derzeit fast alles aus dem Verkehrsministerium grosser Murks. Gruss, --Markus (Diskussion) 22:03, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Regionale Abo-Karten & Ausweise, ab Mai "als Deutschland-Ticket geltend", Frage[Quelltext bearbeiten]

Regionale Abo-Karten & zugehörige Ausweise (Plastikkarten), etwa diejenigen des Hamburger Verkehrsverbunds, gelten ab Mai als Deutschland-Ticket, sofern sie bisher teurer waren als 49 EUR. Das jedenfalls sagt ein allgemein an betroffene Abo-Kunden versandtes Schreiben des Hamburger Verkehrsverbunds. Der Hamburger Kunde (Beispiel) soll seine Hamburger Plastikkarte ab 1.5.2023 also auch in München (Bayern) nutzen dürfen? Ohne von dortigem Kontrollpersonal als angeblicher Schwarzfahrer belästigt zu werden? Glaubt das jemand? Und, - soll das Kontrollpersonal (in München, - Beispiel) nun alle überkommenen regionalen Abo-Plastikkarten kennen, die irgendwo außerhalb Münchens ab 1. Mai 2023 "zum Deutschlandticket erkärt wurden", - ohne dass das aber auf der "alten" Plastikkarte draufsteht? Das ist erläuterungsbedürftig ... --2003:E3:C738:8000:2813:243D:B18F:E2E6 18:18, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe die ganz starke Vermutung, dass auch das Kontrollpersonal in München, Leipzig und Andernach zumindest am Rande darüber informiert wird, dass ab Mai viele bislang unbekannte Chipkarten auftauchen könnten... Es kommt nur darauf an, dass die Karte mindestens mit dem Namen personalisiert ist und für den Kontrolleur auslesbar ist. Der bisherigen hvv card und den Chipkarten der anderen Verbünde ist ja auch jetzt nicht von außen anzusehen, welches Ticket darauf gespeichert ist bzw. ob überhaupt eine aktuell gültige Fahrkarte drauf ist. Das wird erst mit dem Scanner erkennbar...--MissyWegner (Diskussion) 18:56, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Was voraussetzt, dass alle Karten untereinander so kompatibel sind, dass sie sich alle aussagefähig auslesen lassen. Also mit allen Lesegeräten, die dafür in Deutschland in unterschiedlichen Verbünden usw. verwandt werden. Und dass der Auslesevorgang dann für das Kontrollpersonal ohne echtzeitigen Onlinezugriff auf ein Ergebnis führt: "als Deutschlandticket gültig" /"nicht als Deutschlandticket gültig". Man darf ja hoffen ... --2003:E3:C738:8000:40F6:AFC1:3CF3:22E6 22:21, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
EC-Karten funktionieren an noch mehr Stellen im ganzen Land und - man hörte bei Hofe bereits davon - sogar in anderen Ländern wie dem fernen Frankenreich und Britannien. Soweit ich mich an mein Studium erinnern kann, basieren die allermeisten aktuellen Chipkarten der Verbünde doch auf der VDV-Kernapplikation, die vom Bund zum verbindlichen bzw. einzigen förderfähigen Standard für elektronisches Ticketing in Deutschland erklärt wurde, gerade um die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Verbünden zu ermöglichen. Insofern sollten die gegenseitige Prüfung zwischen Verbünden, die bereits über eine entsprechende Chipkarte verfügen, eigentlich kein Problem darstellen. Und wenn die Prüfgeräte mal keine Netzverbindung haben, kann das ja zum Glück nicht dem Kunden angelastet werden. Spannend ist allerdings in der Tat die Frage, wie die Prüfung der Chipkarte in Verbünden ohne eigene Karte oder auch beim kleinen regionalen Busbetrieb auf dem flachen Land erfolgt, also ob der Rollout der Lesegeräte dorthin rechtzeitig anläuft.--MissyWegner (Diskussion) 23:33, 3. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
In der FAQ steht dazu: "Wird mein hvv Deutschlandticket überall anerkannt? Antwort: Im hvv ist die elektronische Prüfbarkeit sichergestellt, außerdem wird dafür gesorgt sein, dass die Fahrberechtigung überall in Deutschland anerkannt wird. " Klingt nebulös, ich vermute, zumindest anfangs werden im Zweifelsfall Leute einfach durchgewunken, die irgendwas Deutschlandticket-ähnliches vorweisen.--Berita (Diskussion) 09:04, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Aktuell versendet der Hamburger Verkehrsverbund seinen Abo-Kunden Papier-Bescheinigungen: Die Deutschlandticket-Funktion der Hamburger Abo-Karte sei aktuell nicht deutschlandweit prüfbar. Der Hamburger Abo-Kunde solle deshalb neben seiner Hamburger Großraumkarte /Seniorenkarte usw. für den Kontrollfall die übersandte Papierbescheiningung mitführen und vorlegen, - mit abgdrucktem QR-Scancode. Außerdem den Personalausweis. Die Bescheinigung sei bis 30.9. mitzuführen. Bis zum 30.9. werde eine neue Hamburger Abo-Karte versendet, die dann bundesweit als Deutschlandticket prüfbar sei. Vermutlich versenden andere Verkehrsverbünde derzeit gleichartige Papier-Bescheinigungen --2003:E3:C723:F900:4474:F57E:FAF9:52BE 17:12, 21. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Das neue Ticket wird von der Bundesdruckerei versandt und nur persönlich zugestellt. In der Haupturlaubszeit. Damit es erst einmal zurückgeht an den Absender. Und neu zugestellt werden muss. Nach der Haupturlaubszeit. Hoffentlich. Vorher endet die Gültigkeit der vorläufigen Deutschlandticket-Bescheiningung zur alten Gesamtbereichs-Kundenkarte. Am 31.8.2023. Danach werden sogar alte weiße Frauen zu Schwarzfahrerinnen. --2003:E3:C701:8000:6CFE:75F4:926A:3E81 16:02, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Einfügen trivialer Einzelheiten / Geltungsbereich im Ausland[Quelltext bearbeiten]

@Kellerk!nd: Wenn du nocheinmal unabgesprochen irrelevante Details zu Fahrten ins Ausland einfügst, geht es in die VM. Dass diese Änderungen gemäß WP:WWNI ("Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern.") und WP:WSIGA ("Der Artikel sollte eine dem Thema angemessene Länge haben und nicht zu detailliert sein") nicht in die Wikipedia gehören, hatte ich bereits in der Zusammenfassung geschrieben. --Wikiolo (D) 14:06, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Vielleicht kann man das auch höflich sagen? --Conny 19:45, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten
+1 Er hatte sich bestimmt viel Mühe damit gemacht! --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:26, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Was denn? Bevor der Artikel aufgrund eines EWs gesperrt wird, habe ich - auch wenn diese hart klingen - transparent die Maßnahmen erklärt, die beim unabgesprochehen Wiedereinfügen getroffen werden. --Wikiolo (D) 10:41, 16. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Es geht um diese Ergänzung, dass an den Grenzen Fahrten ins Ausland durchaus möglich sind (Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket, Seite 14 bis 17) ... in Luxemburg im Anschluss sogar ganz, weil hier Kostenloser Nahverkehr#Luxemburg besteht. Ich halte das für einen informativen Mehrwert. Ich schlage mal eine Diskussion hierüber vor, warum diese Passage weg soll... vielleicht können dazu Dritte mal ihre Meinung abgeben. --Kellerk!nd (Diskussion) 18:02, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die Verweise auf WP:WWNI und WP:WSIGA mit den eindeutigen Regelungen reichen absolut aus. Wenn dir diese Regelungen nicht gefallen, ist hier der falsche Diskussionsort. Die Regelungen müsstest du dann schon über ein MB ändern - ich empfehle dir dazu aber, zunächst abzuklären, ob es genügend weitere Wikipedianer gibt, die gegen diese Regelungen sind. --Wikiolo (D) 18:24, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten

In einigen Fällen sind mit dem Deutschlandticket im Rahmen des grenzüberschreitenden Personennahverkehrs in Deutschland auch Ziele im Ausland anfahrbar. Das ist Fakt. Das sollte man dem Leser auch nicht vorenthalten.--Kellerk!nd (Diskussion) 15:28, 20. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Steht ja auch so im Artikel: "Zum Teil gilt das Ticket auch für Fahrten zu und von grenznahen Zielen im Ausland." --Wikiolo (D) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Wikiolo (Diskussion | Beiträge) 17:04, 20. Mai 2023 (CEST))Beantworten

DB FAQ zu Nutzung Fernverkehr bei Verspätung[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Nutzer des Tickets haben so nicht mehr die Möglichkeit, im Falle von Verspätungen einen Fernverkehrszug zu nutzen und sich die Kosten dafür erstatten zu lassen." stimmt so nicht lt. FAQ der DB:

https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket

"Ist die Nutzung von ICE/IC mit dem Deutschland-Ticket gestattet, wenn absehbar ist, dass man mit erheblicher Verspätung das Ziel erreicht?

Ja, dieses Recht besteht im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte ab einer zu erwartenden Verspätung des Nahverkehrszuges von mindestens 20 Minuten. Für die Fahrt mit dem Fernverkehrszug ist zunächst eine Fahrkarte zu kaufen. Die Fahrtkosten werden dann im Nachgang auf Antrag durch das genutzte Eisenbahnunternehmen, z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt."


--2A02:3035:5:D1A8:E9EC:7BD0:6DDA:41E8 23:27, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Die Regelung greift ja auch erst ab 7. Juni, wie aus dem Artikel hervor geht. --Wikiolo (D) 00:42, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Analoges Deutschlandticket[Quelltext bearbeiten]

0Im Artikel sollte auch dieser Aspekt Erwähnung finden:0 -- sarang사랑 15:45, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Es ist erklärterweise politisch gewollt dass das D-Ticket in erster Linie in digitaler Form verwendet wird. Das Angebot richtet sich an die Nutzer von Smartphones neuerer Technologie: Smartphones mit Android-Versionen vor 8.0 sind zwar zum Telefonieren und vielem anderen verwendbar, aber nicht imstande den neuen DB Navigator und die deutschlandticket-app zu laden.

Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verwendet neuere Smart Devices; aber für mehrere Millionen ist ein digitales Ticket auf dem vorgesehenen Weg nicht erreichbar. Als Ersatz soll es das befristete Angebot einer analogen Variante geben, bzw. ein ohne Applikationen erwerbbares und mitführbares digitales Ticket, zB auf Papier gedruckt oder als Smart Card.

Die Deutsche Bahn beschränkt sich auf das digitale Angebot und überlässt den kleineren Restmarkt anderen.
Allerdings bestehen beträchtliche Hürden - seien sie gewollt, nur in Kauf genommen oder auf Unfähigkeit beruhend - ein solches Ersatzticket auch tatsächlich zu bekommen. Eine unübersichtliche Anzahl von regionalen Verkehrsbetrieben und anderen Organisationen verspricht diesen Fahrausweis zu verkaufen, aber meist ist der Weg schrecklich kompliziert. Es ist sicher erschwerend dass nur das Abonnement verkauft werden darf, und nicht lediglich eine Fahrkarte wie es das 9-Euro-Ticket gewesen ist. Damals kam der Vertrag faktisch zustande durch den Kauf, nun muss hingegen in die Verpflichtung zum Abonnement und zu den Folgezahlungen eingewilligt werden. Dadurch bedingt, muss mit komplexen Prüfverfahren die Abbuchbarkeit für künftige Monate sichergestellt werden, und es bedarf eines Weges zur Übermittlung der Folgetickets jeden Monat.

Bei einem Verkehrsverbund (dem HNV) wurde Mitte Mai allen Ernstes erklärt dass keine D-Tickets für den kommenden Monat verkauft werden können - nur für den übernächsten Monat! Um in Juni zu fahren hätte man Anfang April kommen müssen... wohl nur ein Einzelfall besonderer Unfähigkeit, keine Vorläufigkeitsbescheinigung (wie bei der Bahncard) anzubieten.
Bei vielen Verbünden bildeten sich lange Warteschlangen vor den Verkaufsstellen.

Ein recht einfach erscheinender Weg zum Ticket, mittels online-Buchung, erwies sich (allerdings erst nachträglich) als mit Zusatzkosten behaftet, als das Unternehmen eine weitere Abbuchung (ohne Mandat) vornahm.

Ein einfacher Weg zum Ticket ist noch nicht in Sicht. Der könnte etwa so aussehen, das bei der Bahn online bestellt wird, und nach der jeweiligen Monatszahlung wird ein code übermittelt, mit dem an einem Fahrkartenautomaten das Ticket gedruckt wird. Das ginge auch ohne Internetzugang, mit Eingabe der erforderlichen Daten am Fahrkartenautomat der ja auch die Bankdaten von einer Karte auslesen kann.
Leider sind einfache Lösungen selten wenn der politische Wille fehlt; die Bahn will offensichtlich nur digitale Abonnements verkaufen und hat nicht genug Interesse an dem Bevölkerungsanteil, dem dieser Weg verwehrt ist.

Es fehlen noch die Quellen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:58, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

mögliche Schufa-Abfrage[Quelltext bearbeiten]

Mglw. wäre erwähnenswert, dass je nach Zahlungsweise und Verkehrsbetrieb eine (verpflichtende) Schufa-Auskunft/-Bonitätsprüfung durchgeführt wird (Artikel bei ihnen). -- WA1TF0R 09:52, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Nee, weil das ja dann für alle Monatskarten des jeweiligen Unternehmens gilt, nicht nur für das D-Ticket. --Firobuz (Diskussion) 18:31, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Varianten und Sonderregelungen[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte begonnen, Varianten und Sonderregelungen zusammenzutragen, die in den verschiedenen Bundesländern oder Verkehrsverbünden existieren, u.a.:

Verkehrsverbund Mittelsachsen: Obgleich mit allen anderen Fahrscheinen die Fahrradmitnahme kostenfrei ist, können Nutzer des Deutschlandtickets nur dann ein Fahrrad mitnehmen, wenn sie das Monatsticket „VMS-DeutschlandTicket+“ erworben haben (oder einen entsprechenden Einzelfahrschein zum Fahrpreis für Kinder in der benötigten Preisstufe).[ref]https://www.vms.de/ticket/vms-deutschlandticketplus/; abgerufen am 14. August 2023[/ref]
Verkehrsverbund Oberelbe: Für die vergünstigte Fahrradmitnahme kann das Monatsticket „Deutschlandticket Plus Mitnahme“ erworben werden.[ref]https://www.vvo-online.de/de/tarif-tickets/fahrraeder-sachen-tiere/fahrraeder-6823.cshtml; abgerufen am 14. August 2023[/ref]

User:Derkoenig hat dies mit folgender Begründung wieder gelöscht: "kein Grund für besondere Herausstellung von Mittelsachsen und Oberelbe, siehe Diskussion:Deutschlandticket/Archiv #Preise und Varianten #Wikipedia ist kein Ratgeber #Regionale Varianten besser mit Tabelle? und #Was Wikipedia nicht ist".

Ich bin der Meinung, dass diese Informationen durchaus in den Eintrag hineingehören. Für die Bundesländer Sachsen/Thüringen/Sachsen-Anhalt sind mir keine weiteren Sonderregelungen bekannt, dafür könnte die Aufzählung bereits abschließend sein. Weitere Sonderregelungen lassen sich schrittweise ergänzen. Die aufgezählten Diskussionen sind dabei nicht ablehnend ausgegangen, sondern haben offen geendet. Deshalb könnten wir versuchen, hier auf der Disk erstmal die relevanten Ausnahmeregelungen zusammenzutragen und in eine akzeptable Form zu bringen. Ich würde mich bereiterklären, dies in Bezug auf die Fahrradmitnahme zu erledigen. Eine Tabelle halte ich allerdings auch nicht für geeignet, da eine Pflege viel aufwändiger ist als Freitext. --Bernd Bergmann (Diskussion) 18:38, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Preis/Leistung vs Varianten[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte den „Varianten“-Abschnitt beim Ueberfliegen nicht wahrgenommen und daher die Bayern-Variante faelschlicherweise im Abschnitt Preis/Leistung nachgetragen – wo bereits auf die Varianten Jobticket und Semesterticket eingegangen wird. Waere es eine Option, bei P/L auf die Varianten zu verlinken oder die beiden Abschnitte raeumlich zusammenzuziehen? ---stk (Diskussion) 20:57, 3. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Ich hab einen entsprechenden Verweis eingefügt. --Der König (Disk.·Beiträge) 14:06, 4. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

neue VDV-Umfrage: Acht bis zehn Prozent der D-Ticket-Nutzer sind echte ÖPNV-Einsteiger[Quelltext bearbeiten]

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/kaum-autofahrten-eingespart-deutschlandticket-aus-umweltsicht-ein-misserfolg-19276205.html --88.152.28.185 19:28, 29. Okt. 2023 (CET)Beantworten

Über die Definition von Neukunde kann man unterschiedlicher Ansicht sein: Sind Neukund:innen nur die, die vorher nie den ÖPNV benutzt haben oder alle, die vorher kein Abo hatten? Der VDV orientiert sich eher an ersterer Variante, andererseits ist es natürlich auch eine Art Einstieg, wenn jemand nicht mehr gelegentlich Einzeltickets kauft, sondern als dauerhafter Nutzer das System mitfinanziert und jederzeit spontan nutzen kann. --LeaWaldmann (Diskussion) 12:04, 10. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Zukunft und Ausblick[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt bisher die öffentliche Diskussion um die Zukunft des Tickets bzw. die Erläuterung der Zukunftsperspektiven. Ein entsprechender Absatz sollte noch erstellt werden. --2001:9E8:AA99:D800:C931:1C09:7A2:5858 14:15, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Tatsächliche Inanspruchnahme[Quelltext bearbeiten]

Es gibt im Artikel relativ ausführliche Daten zum Verkauf und zu Nutzerzahlen. Es fehlen im Artikel vollständig Daten zur Inanspruchnahme, die aber vorliegen müssten. Wie sonst sollen Verkehrsträger entlohnt werden wenn nicht über Fahrgastzahlen und zurückgelegte Kilometer?

Interessant wäre auch eine Darstellung der überhaupt/ fakultativ (siehe #Geltungsbereich) gültigen Strecken. Es müsste das Gesamtnetz sein, abzüglich der reinen Fernverkehrsstrecken. --Slartibartfass (Diskussion) 20:32, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Genaue und flächendeckende Daten zur Nutzung liegen nicht vor. Verkehrsunternehmen rechnen ihre Leistungen grundsätzlich unabhängig vom (und schon vor dem) Deutschlandticket mit dem/den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger(n) ab. Die wichtigste Berechnungsgrundlage sind dabei üblicherweise Leistungskilometer, etwa Zug-/Busfahrtkilometer oder Sitzplatzkilometer.
Bei den Verkehrsunternehmen, die Fahrscheine auf eigene Rechnung verkaufen (also nicht nur Verkaufsdienstleister für Dritte sind), werden 2023 und 2024 zusätzlich durch das Deutschlandticket ausgelöste Mindereinnahmen ausgeglichen. Dabei gilt grob vereinfacht, dass aus den Fahrgastzahlen des Jahres 2019 + Fahrgaststeigerung 2023/2024 die angenommenen Einnahmen ohne Deutschlandticket errechnet und davon die tatsächlichen Einnahmen abgezogen werden, um den Ausgleichsbetrag zu ermitteln. Mehr dazu u. a. in https://www.busundbahn.de/nachrichten/unternehmen-maerkte/detail/news/d-ticket-ausgleich-wird-reformiert.html , https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/623/anhang/Anlage_02.pdf und https://dtby.intraplan.de/site/download-info-kalkulationsschema-ausgleichsantrag . --GeorgR (de) (Diskussion) 23:17, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Im Artikel steht: "Die Erhebung und dreimonatige Speicherung der Fahrgastdaten mit Uhrzeit und Haltestelle von Fahrkartenkontrollen diene zwar der Abrechnung von Ausgleichszahlungen unter den Verkehrsbetrieben". Beschreibt diese Aussage, welche auf die mangelnde Datensparsamkeit bezogen ist, nur die technische Moeglichkeit dazu, die aber in der Realitaet gar nicht genutzt wird? Oder wird darueber doch verrechnet? --Meillo (Diskussion) 23:43, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt, wie in der im Artikel verlinkten Quelle https://netzpolitik.org/2023/geodaten-und-personalisierung-datenschutzrisiko-deutschlandticket/ auch anklingt, weder einen einheitlichen technischen Standard, noch eine zentrale "Sammelstelle" für Nutzungstransaktionen. Für die nach VDV-KA-Standard ausgegebenen Deutschlandtickets besteht zumindest mittelfristig die technische Möglichkeit, Prüf-/Kontrollnachweise pseudonymisiert gesammelt auszuwerten; für die als UIC-Standard ausgegebenen Barcodes fehlt hingegen jegliche zentralisierte Infrastruktur. --GeorgR (de) (Diskussion) 23:55, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Einnahmenverteilung[Quelltext bearbeiten]

Die Einnahmenaufteilung bzgl. der Fahrgasterlöse wie auch der Bundeszuschuesse ist hiechst nebulös und wird z.T. wwidersprüchlich dargestellt, genaugenommen findet man Aussagen fuer und aus 2023, nicht aber fuer 2024./Wer weiss mehr und schreibt dazu? --176.0.170.136 15:00, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten