Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/12

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Zwei- oder dreidimensional

Hier sind Aufnahmen eines 400 Jahre alten Buches. Ich nehme an, dass ich sowas nutzen darf, aber was ist damit? Ist das eine Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes, oder ein Bild von einen dreidimensionalen Buch? --Streifengrasmaus 22:30, 1. Dez. 2006 (CET)

Wenn du dir Sorgen machst, schneide das Bild doch so zu, dass nur noch zweidimensionale Anteile übrigbleiben. --h-stt !? 22:55, 1. Dez. 2006 (CET)
Ich bin da vollkommen sorgenfrei, fände es aber eher lästig, es hochzuladen, damit es gleich darauf wieder gelöscht wird. --Streifengrasmaus 23:05, 1. Dez. 2006 (CET)

Wird sicher nicht gelöscht (und schon gar nicht von mir, da ich a) kein Admin bin und b) anderes zu tun habe, nämlich mich gegen eine Strafanzeige zu wehren) --Histo Bibliotheksrecherche 00:42, 2. Dez. 2006 (CET)

Wie meinen? --Streifengrasmaus 00:48, 2. Dez. 2006 (CET)

keine Bedenken, das ist ohne irgndwelche Bedenken hochladbar --Ralf 00:59, 2. Dez. 2006 (CET)

Bitte einmal überprüfen und danach vollsperren. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 10:14, 2. Dez. 2006 (CET)

erledigt. --ST 14:26, 3. Dez. 2006 (CET)

Imho sollten wir diese Vorlage fallen lassen und keine neuen vorlageneinbindungen zulassen (sofern das geht). also ganz im sinne von "Note: This tag is obsolete! Don't use this generic template" wie auf denn commons....was sagt ihr dazu? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 13:41, 3. Dez. 2006 (CET)

Da fehlen uns aber noch einige Vorlagen, die man stattdessen einbinden kann. Zumindest PD-self. Und PD-author. --Zefram 14:01, 3. Dez. 2006 (CET)
Vorlage:Bild-PD-frei :) --Flominator 14:03, 3. Dez. 2006 (CET)
Oh die hatte ich spontan übersehen. Mir fällt gerade auf, dass die PD-Lizenzen in der Liste der Lizenzvorlagen für Bilder eine Neusortierung benötigen. Bosnien-Herzegowina, Bundeswehr und Britannica an zweiter bis vierter Stelle? Habe selbst dazu jetzt aber keine Zeit, muss langsam los. --Zefram 14:11, 3. Dez. 2006 (CET)
Ich finde die Idee nicht schlecht, wo es doch viele Bilder gibt, bei denen man sich nicht sicher ist, warum denn nun das PD-Tag drin ist. Andererseits gibt es einen ziemlichen Aufwand, die Verwendung überall zu verändern. --Flominator 14:03, 3. Dez. 2006 (CET)
nenene. verändern ist blödsinn. das sind viel zu viele. man müsste nur imho die neuen bilder unter Bild-pd stoppen. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 14:14, 3. Dez. 2006 (CET)

Darf ich ein Bild-Arrangement von den Schlümpfen verwenden?

Hallo, ich habe mehrere Bild-Arrangements von diesen blauen Plastik-Figürchen gemacht, die es ja allgemein, z.B. als Überraschungsei zu Kaufen gibt und deshalb auch mein Eigentum sind. Darf ich jetzt so ein Bild in die Wikipedia in den Artikel Schlümpfe einstellen, oder gar als Gestaltungselement einer Website verwenden? Ich vermute nein. --MikePhobos 19:14, 3. Dez. 2006 (CET)

Nein, geht nicht unter freier Lizenz. Da der Urherber der Schlümpfe noch keine 70 Jahre Tod, ist seine Zustimmung erforderlich. Die wirste wohl kaum vorweisen können oder? Wenn ohne Zustimmung, dann ist es ein Plagiat. Bobo11 19:20, 3. Dez. 2006 (CET)

s. Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29 --Isderion 19:22, 3. Dez. 2006 (CET)

Danke für die Antworten ;-) --MikePhobos 19:46, 3. Dez. 2006 (CET)

Nennung der Autoren erforderlich, beim Kopieren und Verschieben von Artikel-Abschnitten, innerhalb der WP?

Hallo alle zusammen,
vor einigen Tagen wollte ich nur einen Artikel-Abschnitt (hier innerhalb der Wikipedia) von einem Artikel zu einem anderen verschieben. Nach meiner Verschiebungsaktion wurde meine Änderung jedoch rückgängig gemacht, mit folgender Begründung:
Zitat (aus der betreffenden Ziel-Versiongeschichte): „Bezug auf den Standpunkt - wurde leider unter der missachtung der GFDL kopiert und muss daher wieder entfernt werden)”
(Siehe auch: Benutzer-Diskussion – Mißachtung der GFDL im Artikel Gut und Böse und Das Böse?)
Nun möchte ich gerne wissen, ob der hier genannte Aufwand (siehe auch in der dortigen Diskussion Einzelne Artikel-Abschnitte verschieben) wirklich nötig ist, da doch mit der Nennung der Quelle (bzw. des Quell-Artikels) eigentlich schon die Autoren, in der dortigen Versionsgeschichte, genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 17:32, 3. Dez. 2006 (CET)

Das ist nötig da nicht gewährleistet werden kann, dass der Ursprungsartikel inklusive seiner Versionsgeschichte unter dem ursprünglichen Lemma in Zukunft erreichbar ist (Stichworte: Löschung, Verschiebung etc.). Grüße --AT talk 17:48, 3. Dez. 2006 (CET)

Hmm.., das ist wohl wahr. Aber muß die Autoren-Nennung in jedem Fall gemacht werden, also auch wenn nur ein Satz oder z.B. eine andere Quellen-Angabe verschoben wird?
In solchen Fällen ist es nämlich unter Umständen (z.B. bei sehr alten und oft geänderten Artikeln) nahezu unmöglich bzw. mit sehr großem Aufwand verbunden, dazu noch die passenden Autoren herauszusuchen. Und wie soll man dann handeln, um keine URV zu provozieren?
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 19:31, 3. Dez. 2006 (CET)

Conrad, nachdem es keine Alternativen gibt, und deine Handlungsweise den gewollten Zielen der GFDL am nächsten kommt, wiederhole bitte deinen Edit und gib in Quellen und Zusammenfassung den Artikel und seine Versionsgeschichte als Wikilink an. Sollte das wieder zurückgesetzt werden, wende dich bitte an mich. Ich werfe aber auch ein Auge darauf. --h-stt !? 21:37, 3. Dez. 2006 (CET)
Der verschobene Abschnitt muss natürlich die Schöpfungshöhe erreichen, um eine URV zu begründen, was bei einzelnen Sätzen i.d.R. nicht der Fall sein sollte. Im Zweifel würde ich auch nicht die fünf Hauptautoren kontaktieren sondern so vorgehen wie ich es hier beschrieben habe. --AT talk 21:46, 3. Dez. 2006 (CET) Das scheint wohl nicht gewünscht zu sein. --AT talk 21:51, 3. Dez. 2006 (CET)

Ok, habe den oben genannten Artikel-Abschnitt (später nach einer größeren Bearbeitung) nochmal verschoben (siehe Ziel-Versionsgeschichte), dabei aber nur die letzten fünf Autoren (in der „Zusammenfassung”) genannt, weil ich nicht entscheiden konnte, welcher Autor nun mehr oder weniger wichtig ist oder war. Und ich hoffe, mit dieser Vorgehensweise können auch alle betroffenen gut leben.
Übrigens, die genannte „Schöpfungshöhe” ist, nach dem was ich bisher dazu gelesen habe, leider auch nur so eine Aus-dem-Bauch-heraus-Sache. Also da ist Nichts, wo ich allgemein (als Außenstehender) einen absolut objektiven Punkt sehen kann, ab wann nun die „Schöpfungshöhe” erreicht ist und ab wann nicht.
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 07:04, 4. Dez. 2006 (CET)

Das lassen wir jetzt mal so stehen, aber ich weiss, warum ich oben einen Wikilink auf die Versionsgeschichte vorgeschlagen habe. Die letzten fünf Autoren eines großen Artikels zu nennen, wenn ein Teil ausgelagert werden soll, ist nicht sinnvoll, weil diese fünf ja im Zweifelsfall gar nicht am auszulagernden Abschnitt mitgeschrieben haben. --h-stt !? 10:54, 4. Dez. 2006 (CET)

Nein h-stt, da hab ich mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich habe nicht die fünf letzten Autoren des gesamten (Quell-)Artikels gemeint, sondern (natürlich) die fünf Autoren, welche (laut Quell-Versionsgeschichte) am betreffenden Artikel-Abschnitt zuletzt gearbeitet haben. Da ich aber nur einen Abschnitt verschoben habe (und keinen ganzen Artikel), dachte ich, es sei auch jedem klar, daß nur die entsprechenden (Abschnitts-)Autoren gemeint sein können (sorry, mein Fehler). Aber diese ganzen Einzelheiten alle in die „Zusammenfassung” hinein zuschreiben, war mir leider nicht möglich.
Wenn es jedoch besser ist, dann kann ich ja noch eine detailierte Zusammenfassung erstellen, und diese in die betreffende (Ziel-Artikel-)Diskussionsseite hineinschreiben. Und wenn dieser Aufwand wirklich nötig ist, dann sollte man dafür vielleicht mal ein passendes WP-Werkzeug (bzw. -UnterProgramm) entwickeln, da ja sonst jede Verschiebungs- und Kopier-Aktion (von Artikel-Abschnitten) zur reinsten Sisyphus-Arbeit ausartet. ..hmm, aber für den Anfang könnten evtl. auch erstmal ein paar Regeln ausgearbeitet werden, welche dann auch unter WP:URV notiert werden.
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 15:11, 4. Dez. 2006 (CET)

URV bei eigene Werke?

Was muss ich beachten, wenn ich einen Artikel erstellen will, dessen Inhalt schon so im Internet vorhanden ist, ich aber auch der Urheber davon bin, dort aber nicht im Copyright erwähnt werde? Gruß -- Rainer L 21:47, 3. Dez. 2006 (CET)

Am Besten Du schickst eine Mail mit einer Textfreigabe an info-de@wikimedia.org und erklärst darin, dass Du der Urheber des Textes auf der Webseite bist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:56, 4. Dez. 2006 (CET)
Alles klar, danke. Wie würde sich es dann verhalten, wenn ich dort im Copyright stehen würde? Dürfte ich dann meinen Text einfach kopieren? Gruß -- Rainer L 16:30, 4. Dez. 2006 (CET)

Die WP braucht eigentlich nur einen Nachweis, dass Du als Benutzer:Rainer Lippert berechtigt bist den Text, etc. unter einer freien Lizenz (hier GFDL) zu veröffentlichen. Das kann sein, dass Du als Urheber auf der Website genannt wirst oder Du Dich per Textfreigabe an info-de@wikimedia.org als Urheber zu erkennen gibst (die dort eingesandten Daten werden nicht öffentlich sondern sind nur von einem kleinen Kreis der Mitarbeiter mit OTRS - Zugang einsehbar) oder die dritte Möglichkeit wäre noch den Text direkt auf der HP unter eine freie Lizenz zu stellen und entsprechend zu kennzeichnen - durch die Veröffentlichung auf WP steht der Text dann ja sowieso unter der GFDL zur Verfügung. Gruß --Btr 11:57, 5. Dez. 2006 (CET)

Danke für die ausführliche Antwort und Gruß

zitatsammlung

hallo.

ist dies hier noch okay oder problematisch oder gar schon vollkommen falsch? wenn es probleme geben sollte: bitte dem benutzer auf seiner diskussionsseite klarmachen; ich habe genau stress mit dem... --JD {æ} 18:01, 4. Dez. 2006 (CET)

und es geht weiter: [1]. --JD {æ} 18:03, 4. Dez. 2006 (CET)
Ich denke, es ist zu viel.
Siehe auch q:Wikiquote:Urheberrechte beachten, q:Wikiquote:Richtlinien und q:Hermann Hesse.
-- MichaelFrey 18:49, 4. Dez. 2006 (CET)

Siehe auch Wikipedia:Zitate --Histo Bibliotheksrecherche 23:04, 4. Dez. 2006 (CET)

Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

ich kenne mich beim Urheberrecht zu wenig aus. Erscheint mir von: [2] übernommen. Aus der Historie erkenne ich nicht, ob die Genehmigung dafür eingeholt wurde. Andybopp 22:30, 4. Dez. 2006 (CET)

Wenn man sich die Verionen des Artikels anschaut und sich im Internetarchiv die Versionen der anderen Seite anschaut, scheint es eine paralele Evolution beider Texte zu geben; sonderbar.--sуrcro.PEDIA+/- 13:11, 5. Dez. 2006 (CET)

Verwenden von Logos für Babel-Vorlagen?

Mich würde mal interessieren, ob man die Original-Logos von Programmen (zB das Opera-Logo oder das Thunderbird-Logo) in einer Babelvorlage verwenden kann. Es sollte schließlich vorteilhaft für Firmen/Organisationen sein, wenn ihre Logos verwendet werden, da es sich ja um freiwillige Werbung handelt.

Die Verwendung in einem "Ich verwende XYZ." ist ja eine positive Aussage zu einem Produkt.

-- Alpha six 19:56, 4. Dez. 2006 (CET)
Na und? Wenn das Logo des Browsers urheberrechtlich geschützt ist und vom Urheber nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden ist, hat es in der dt. Wikipedia nichts zu suchen. Egal, ob du es für Lobhudeleien oder Kritik verwendest. --RokerHRO 21:58, 6. Dez. 2006 (CET)

Es geht insbesondere um das Wappen mit den beiden marschierenden Hammern im Hintergrund; das Bild ist nur projeziert. Die Marschierenden Hämmer wurde für das Artwork des Musik-Films The Wall (Film) erschaffen. Ich bin der auffassung, das Foto ist in Bezug auf das Hämmer eine URV, bin mir aber nicht ganz sichr; was sagt Ihr.--sуrcro.PEDIA+/- 14:51, 5. Dez. 2006 (CET)

Sehe bei den Hämmern keine Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 19:59, 5. Dez. 2006 (CET)

Ich plapper mal Histo nach... sehe auch keine Schöpfungshöhe. --Ralf 23:03, 5. Dez. 2006 (CET)

Kandinsky

In dem Wiki-Artikel zu Wassily Kandinsky ist ein Foto von einem Gemaelde von ihm (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Kandinsky-Composition_VI%2C1913.jpg). Unter "licencing" steht dort, es sei in der "public domain" in den USA und in Deutschland, weil der Kuenstler entweder schon 70 Jahre tot ist (trifft auf Kandinky nicht zu), oder das Bild erstmals in den USA vor 1923 veroeffentlicht wurde (was ich mir auch nicht vorstellen kann, Kandinsky hat nie in den USA gelebt). Wie ist das zu verstehen? Kann man ein solches Bild nun eigentlich weiter verwenden? Zu allem Ueberfluss ist das Bild gespiegelt - warum das? Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort Katrin

Commons ist manchmal zum Auswachsen. Was das alles behauptet wird, geht auf keine Kuhhaut. Und dann natürlich immer ohne Nachweis. Habe alle Kandinsky-Bilder dort gelöscht. --Fb78 17:21, 5. Dez. 2006 (CET)
Richtig so! Wenn die das dort nur mal begreifen würden...--Ralf 23:02, 5. Dez. 2006 (CET)

LGPL in closed-source Java-Projekten

Hallo liebe Experten,

ein wenig Abseits der Wikipedia brauche ich dennoch Infos zum Urheberrecht. Folgendes: Ich möchte gern eine per LGPL lizenzierte Bibliothek in einem closed-source Java-Projekt verwenden. Wie muss ich mich verhalten, um die geforderte Grenze "Einbindung als Bibliothek" nicht zu überschreiten - in Java gibt es keinen konventionellen Linker, der die Grenze auf Dateiebene ziehen könnte (im Artikel wird die Verwendung als DLL erwähnt - so einfach gehts in Java leider nicht") - vielmehr muss ich in Java an einer Stelle die class-Files im Projekt referenzieren und daraus dann halt eine Instanz meines benötigten Helferlies ziehen. Das könnte man dann aber durchaus als reines "in-den-Source-Baum-Kopieren" interpretieren, was dann genaugenommen gegen LGPL verstoßen würde.

Macht es vielleicht den Unterschied, ob ich die Bibliothek mit Class.forName() lade, oder ob ich direkt den Klassennamen verwende? Die "Sichtbarkeit" der Bibliothek im Source-Baum wäre aber gleich.

Vielen Dank im Voraus!

--Schmiddtchen 23:20, 5. Dez. 2006 (CET)

Was ich bräuchte wäre sowas wie ein "Gesetzestext-Kommentar" - die Lizenz selbst trifft keine konkreten praktischen Vorschriften. --Schmiddtchen 23:22, 5. Dez. 2006 (CET)
Sorry, aber ich glaube kaum, dass du hier technische Umsetzungsinformationen zu einer Lizenz, die wir nicht einmal benutzen, bekommst... Gibts für sowas nicht GPL und allgemeine Open Source Foren? --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:38, 6. Dez. 2006 (CET)
Ich weiss nicht, obs reine Lizenz-Foren gibt - naja egal - werd mich weiter umsehen. Danke trotzdem :) --Schmiddtchen 02:10, 7. Dez. 2006 (CET)

Oklahoma Land Run / Bild aus engl. Artikel

Hallo ... vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich wollte eben das historische Foto aus dem engl. Artikel (en:Land Run of 1889) auch in den o.g. deutschen Artikel integrieren, hat aber irgendwie nicht geklappt, obwohl es mir bislang bei anderen Bildern aus der engl. WP immer gelang. Ob's vielleicht daran liegt, dass das Bild nicht in Commons integriert ist? - Keine Ahnung, kenne mich damit (Bilder hochladen) nicht aus. Vielleicht ist ja hier jemand bewanderter und kann weiterhelfen? Von den Bildrechten dürfte eigentlich alles klar sein. - Das Foto ist weit über 100 Jahre alt. Danke ... Schönen Gruß von --Ulitz 21:18, 6. Dez. 2006 (CET)

Eigentlich geht es auf dieser Seite nur um Urheberrechtsfragen. Aber ich will mal nicht so sein...
Es liegt daran, dass das Foto nur in der englischsprachigen Wikipedia existiert. Falls du es hier verwenden möchtest, musst du es herunterladen und in den Commons wieder hochladen. Dabei kannst du ähnlich vorgehen wie bei dem Dateitransfer von der deutschen Wikipedia zu den Commons: Wikipedia:Commons#Umzug von Bildern auf die Commons. --Zefram 01:15, 7. Dez. 2006 (CET)

Hallo. Ist dieser Screenshot URV? --Heiko A 14:27, 7. Dez. 2006 (CET)

Ich versteh das noch nicht so ganz. Wenn das Spiel unter GPL steht, dann ist der Screenshot kein Problem, wenns proprietär ist, dann schon. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:22, 7. Dez. 2006 (CET)
Das Spiel steht nicht unter GPL, es gibt aber einen GPL-Klon. IMHO: der Screenshot geht nicht, der zweite im Artikel schon.--Wiggum 15:55, 7. Dez. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe Zeichnung Red Zac

Hallo, wie schaut es mit den 20kB von Bild:Red_Zac_Logo.svg aus? Geht das unter PD-Markenrecht? Ich zweifle ein wenig. --jha 18:30, 7. Dez. 2006 (CET)

M. E. im Rahmen unserer Regelungen. --ST 23:30, 7. Dez. 2006 (CET)
jo, sehe ich auch so --Ralf 23:34, 7. Dez. 2006 (CET)

"Watermark" auf eigenen Bildern - Zulässig oder nicht?

Guten Abend! Ich finde es einfach nicht... ich hab jetzt so viele Stichwörter eingegeben und auch google befragt... Das Vokabular für meine Frage ist anscheinend einfach nicht eindeutig: Ich habe ein Bild gemacht, dass ich freundlicherweise Wikipedia zur Verfügung gestellt habe. Da das Bild seeeehr viel Arbeit war will ich das WENIGSTENS mein Name und meine email auf dem Bild erscheint. Es geht um folgendes Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Lotus2mq.jpg Wo finde ich konkrete Regeln für meinen Fall? Das bild wurde nämlich schon mal von irgendjemandem von "watermarked" auf "non-watermarked" zurückgesetzt. Vielen Dank für eure Hilfe zu diesem Thema! MfG William

-- 62.51.42.47 23:23, 7. Dez. 2006 (CET)

Mal davon abgesehen, dass es eins unserer besten Bilder ist, ist die Veränderung von GFDL- oder CC-Bildern (in den von der WP akzeptierten Varianten) immer möglich. Damit kann auch dein Wasserzeichen entfernt werden. Ich empfehle dir die Sucher per google. Findest du eine lizenzwidrige Nutzung: Anschreiben mit Rechnung. --ST 23:28, 7. Dez. 2006 (CET)
Hallo! Ich meinte damit eher dass hier auf wikipedia jemand das gespeicherte Bild von watermarked auf non-watermarked zurückgesetzt hat. Und meine Frage zielt daruaf hin: Sind Bilder mit Wasserzeichen (name + email) auf Wikipedia erlaubt und geduldet?

Danke William -- 62.51.42.47 23:32, 7. Dez. 2006 (CET)

Wie ich schon meinte: Sie sind geduldet und erlaubt - jeder kann sie aber auch ändern. --ST 23:37, 7. Dez. 2006 (CET)

Tja, ich denke du musst dich entscheiden. Entweder du entscheidest dich für unsere freie Lizenz und verzichtest auf deine Eitelkeit, oder du lässt es und wir müssen - schade, schade - auf deine Erzeugnisse verzichten. Man kann die Ansicht vertreten, dass im Rahmen einer CC-BY-2.5-Lizenz der Urheber bestimmen kann, wie der Urhebervermerk aussehen soll (d.h. auch als Wasserzeichen), aber sonderlich verbreitet und schlüssig ist sie nicht. Da Bilder veränderbar sein müssen, kann jeder dein Wasserzeichen entfernen. Pech für dich. --Histo Bibliotheksrecherche 23:41, 7. Dez. 2006 (CET)

Hi! Danke für eure Antworten! Dann nehme ich mein Bild lieber raus wenn jemand das Wasserzeichen entfernt ohne vorher in der Bild-Diskussion etwas dazu zu sagen. Hat weniger etwas mit Eitelkeit zu tun sondern eher damit dass ich es einfach nicht einsehe das einzig brauchbare Bild zu einem Thema zu liefern ohne dass man sich darum schert wer das Bild gemacht hat. Oder ist das jetzt doch Eitelkeit? Ist ja kein Foto für dass man mal eben 0.1 sec auf den Auslöser drückt... Viele Grüße, William --~~
Du kannst dich auch anmelden, so dass man erstens sieht, dass du es hochgeladen hast. Und dann kannst du auf deiner Benutzerseite auch angeben, dass das Bild von dir stammt. Julius1990 23:51, 7. Dez. 2006 (CET)
Wieso ist diese Ansicht nicht schlüssig? Im CC-by-2.0-de- und im CC-by-2.5-Lizenzvertrag wird in Abschnitt 4 Buchstabe b Satz 1 festgelegt, dass (zusätzlich zur Anerkennung der Urheberschaft durch Namensnennung) alle Urhebervermerke unverändert gelassen werden müssen. Wie sollte man diese Bestimmung denn anders auslegen? -- kh80 •?!• 05:04, 8. Dez. 2006 (CET)
Hallo nochmal! Grad hat jemand das Wasserzeichen wieder entfernt, aber er hat eine Begruendung abgegeben zum Glueck. Dieser Link fuehrt zur Image Discussion. Dort habe ich auch nochmal eine Begruendung fuer ein Wasserzeichen abgegeben. Vielleicht koennt ihr hier auch nochmal was dazu sagen? VielenD ank, viele Gruesse, William -- 129.125.142.67 12:44, 8. Dez. 2006 (CET)

Rtc hat auf Commons Gründe dafür genannt, dass die von Kh80 behauptete Eindeutigkeit nicht gegeben ist. CC ist eine freie Lizenz, die beliebige Veränderungen, auch unter ästhetischen Aspekten, zulässt. Ein Urheberrechtsvermerk im Bild verunstaltet das Bild und greift in die Freiheit desjenigen ein, der es gebrauchen möchte. Es ist ohne weiteres zumutbar (und wird von allen anderen hier akzeptiert), sich mit der Nennung in der Bildunterschrift zu begnügen. Wenn dir das nicht passt, reiche Klage gegen uns ein wegen Lizenzverstoßes, dann wird das gerichtlich geklärt. Ansonsten werden wir das tun, was wir für richtig halten, ob dir das passt oder nicht. Basta. --Histo Bibliotheksrecherche 20:17, 8. Dez. 2006 (CET)

Tschad Politik

Dieser Teil

"Nach der Verfassung vom 14. April 1996 ist der Tschad eine präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Armee ist der mit weitreichenden exekutiven Vollmachten ausgestattete Präsident, der auf fünf Jahre direkt gewählt wird.
Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament, das aus Nationalversammlung und Senat besteht. Die Nationalversammlung hat 125 für einen Zeitraum von vier Jahren gewählte Abgeordnete, die Mitglieder des Senats sind für sechs Jahre zu wählen, der Senat ist allerdings bisher noch nicht etabliert.
Die Exekutive wird vom Ministerrat unter der Leitung des vom Präsidenten ernannten Ministerpräsidenten ausgeübt. Zu den wichtigsten Parteien gehört die Patriotische Wohlfahrtsbewegung (MPS), die Union für Erneuerung und Demokratie (URD) sowie die Nationale Union für Demokratie und Erneuerung (UNDR)."

stammt fast 1 zu 1 aus dem Brockhaus. Ich bin mir unschlüssig und frage deshalb Mal hier. Julius1990 23:45, 7. Dez. 2006 (CET)

Nachdem mir der Brockhaus nicht zugänglich ist: Was heißt fast 1:1? Lies mal bitte Textplagiat und überlege, ob es sich um ein solches handeln kann. --h-stt !? 19:37, 8. Dez. 2006 (CET)
Ja genau. Ich finde es ziemlich dreist, bei einer Frage, bei der es EXTREM auf Exaktheit ankommt, denkbar unexakte Angaben zu machen. --Histo Bibliotheksrecherche 20:18, 8. Dez. 2006 (CET)

In diesem Link findet sich folgender Absatz:

Der Weltrekord im Karaoke-Singen wurde in einem Irish Pub in Darmstadt aufgestellt. Die 20 Sängerinnen und Sänger, welche ihre Titel zur Planung bereits im Vorfeld anmelden mussten, sangen dort vom 10. bis 15. Oktober 2004 128 Stunden lang mit maximal 30 Sekunden Unterbrechung zwischen den einzelnen Liedern.

Da war wohl jemand übereifrig. Zwar haben wir - ich war einer der Sänger und Mitorganisator damals - die 128 Stunden tatsächlich gesungen und waren auch zeitlich korrekt. Wir haben allerdings im Übereifer aufgrund eines Organisations-'Faux-pas' beim Versenden der entsprechenden Unterlagen den Titel nicht zugesprochen bekommen.

Könnte man den Absatz streichen - oder muss ich das machen? Oder kann jemand den entsprechenden Autor anmailen - sofern das möglich ist - und ihm Bescheid geben?

Bei Nachfragen:

GrinReeper grinreeper@gmx.de (nicht signierter Beitrag von 84.176.6.239 (Diskussion) )

Hier bist du zwar völlig falsch ;), aber trotzdem: Natürlich kannst du den selbst streichen, am besten mit Begründung in der Zusammenfassungszeile und/oder auf der Diskussionsseite. Es gibt bei unseren Artikel nicht nur einen Autoren, sondern viele, und in der Regel kann sie jeder, also auch du, bearbeiten. --Streifengrasmaus 13:36, 8. Dez. 2006 (CET)

Litwinenkos Abschiedsbrief

unter Alexander Walterowitsch Litwinenko befindet sich die deutsche Übersetzung des Abschiedsbriefes. Ist das eigentlich urheberrechtlich okay; ich weiß ja nicht wie das so ist mit schaffenshöhe usw. ...Sicherlich Post 09:04, 9. Dez. 2006 (CET)

In diesem konkreten Fall kann ich mir vorstellen richtig zu liegen, wenn wir eine Gemeinfreiheit des Briefes unterstellen. Nur die möglichst breite und ungehinderte Verbreitung des Briefes kann dessen Intention gewesen sein. --ST 10:25, 9. Dez. 2006 (CET)
Zumindest die Übersetzung ist als solche Urheberrechtlich geschützt und die AFP weiß ihre Rechte wohl sehr wohl durchzusetzen.--sуrcro.PEDIA+/- 22:37, 9. Dez. 2006 (CET)

Hallo???? Die derzeit gültige Version des Artikels ist absolut unproblematisch, siehe Wikipedia:Zitate. Wenn im übrigen die Vorlage keine Schöpfungshöhe erreicht, was für mich sicher ist, stellt sich die Frage, ob die Ansicht, dass die Übersetzung auf jeden Fall geschützt ist, zutrifft --Histo Bibliotheksrecherche 00:00, 10. Dez. 2006 (CET)

Hallo! Ist das Gedicht unter Paul Schatz#Gedicht noch als zulässiges Zitat zu sehen? Unter Wikipedia:Zitate#Zitatrecht steht, dass „die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen“ sollte, hier scheint mir das komplette Gedicht ohne sonstigen erläuternden Text zu stehen. --A.Hellwig 18:46, 10. Dez. 2006 (CET)

Ja, da sehe ich ein Problem. Sinnvoll wäre es, noch einen ausführlichen Absatz zu diesen Inversionen zu verfassen und dabei auf das Gedicht einzugehen. Ohne Kontext ist das kein zulässiges Zitat. --h-stt !? 20:55, 10. Dez. 2006 (CET)
Ich nicht. Eiferer wie H-stt unterminieren jedes Augenmaß --Histo Bibliotheksrecherche 23:37, 10. Dez. 2006 (CET)

Textklau - wie verhalten?

Ich habe in einem gedruckten Magazin einen Namensartikel eines einzelnen Autors gefunden, der über weite Strecken einen Wiki-Artikel kopiert hat. Ohne Änderung von Punkt, Komma, Absatz oder sonstwas. Leider ist kein Hinweis über Quelle oder Autoren angefügt.

Wie verhält man sich in so einem Fall?

Gruß Henry53 (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Henry53 (DiskussionBeiträge) Taxman¿Disk?¡Rate! 11:40, 11. Dez. 2006 (CET))

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel ist wohl der richtige Ort. Wenn Du selbst Autor von Textteilen bist kannst Du das auch gerne selbst bei dem Verlag vertreten. Ansonsten bitte in Zukunft unterschreiben. Gruß, Taxman¿Disk?¡Rate! 11:40, 11. Dez. 2006 (CET)
Bist du selbst Mit-Autor des kopierten Artikels? Dann schicke eine Rechnung. Andernfalls prüfe bitte, ob der am Print-Artikel angegebene Autor nicht vielleicht auch Wikipedia-Autor ist und den Artikel (nahezu) alleine geschrieben hat. Dann wäre die Zweitnutzung nämlich völlig legal. Eine höfliche Anfrage beim Verlag kannst du natürlich trotzdem machen. --h-stt !? 15:06, 11. Dez. 2006 (CET)

Umgang mit Urheberrechten bei Wikipedia

Ich finde es was merkwürdig, wie hier mit Urheberrechten umgegangen wird. Ein Bild, dass ich aufgenommen habe, erscheint plötzlich mit einem anderen Urheber, siehe [[3]] - --Andreas56 19:24, 12. Dez. 2006 (CET)

Hi!

Du hast es anscheinend aus Versehen in Wikipedia und nicht Commons hochgeladen. Als der Benutzer Julo es zu Commons portiert hat, hat er offenbar den Text des Kommentars kopiert und noch etwas eingefügt, das die Sache erklärt :
"(Sechsschienengleis in Kaufungen, Haltestelle Niederkaufungen-Mitte {{GFDL}} Selbst fotografiert category:railway from de:wiki)"
(Fette Schrift nachträglich eingefügt)
Du kannst ja deinen Namen auf die Bild-Beschreibungsseite vermerken. Die Portierung zu Commons ist eine völlig erlaubte Sache, wobei Julo offensichtlich vergessen hat, deinen Namen zu nennen. Schreib ihn doch an und berichte ihm davon, und/oder trage deinen Namen eigenhändig ein. --Zualio

@Andreas56: Du selbst hattest deinen Namen nicht in der Bildbeschreibung eingetragen. --ST 21:22, 12. Dez. 2006 (CET)

Promi + Poster

Hallo,
ich hab vor einiger Zeit das hier (ein Bild der Schauspielerin Ali Larter, die auf einer Convention neben einem Poster der Serie Heroes steht) auf commons hochgeladen. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob das in Ordnung war, weil das Poster, das ja definitiv geschützt ist, ziemlich stark im Vordergrund steht. Anlass der Nachfrage ist übrigens, dass ich grad ähnliches zu diesem Bild (der Regisseur der animierten Hellboy-Serie, en:Tad Stones, vor einem Plakat selbiger, ebenfalls auf einer Convention) überlege. Ich selber denke eigentlich immernoch, dass das so noch im Rahmen ist, wollte mich aber angesichts weiterer Fälle doch vorsichtshalber mal nach anderen Meinungen erkundigen. Sieht jemand Probleme? Gruß, --NoCultureIcons 17:32, 12. Dez. 2006 (CET)

Ja, ich. Warum nicht das Poster einfach so unscharf retuscheiren, dass das Motiv nicht mehr zu erkennen ist? --Fb78 17:42, 12. Dez. 2006 (CET)
Weil man es, wenn's noch als Beiwerk durchginge, auch zum illustrieren des Serienartikels benutzen könnte. --NoCultureIcons 19:12, 12. Dez. 2006 (CET)
Das darf man eben gerade nicht, weil du so das Beiwerk in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken und seiner Eigenschaft ein Beiwerk zu sein berauben würdest. --ST 19:16, 12. Dez. 2006 (CET)
Naja, es wäre ja immer noch die Schauspielerin, die den Artikel illustriert; vgl. Buffy#Buffy_Anne_Summers, nur im Gegensatz zu diesem Beispiel tatsächlich im Kontext der Serie. Im Moment kommt das auf Grund der Kürze des Serienartikels sowieso nicht in Frage. Ist dein Kommentar eigentlich so zu verstehen, dass du den Beiwerk-Status bei der Illustrierung des Artikels der Schauspielerin noch als gegeben sähest (was kein rechtsberatender Kommentar, sondern nur deine persönliche Meinung wäre, die mich nicht aus der Verantwortung näme)? --NoCultureIcons 19:28, 12. Dez. 2006 (CET)
Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben. Ich persönlich halte das Bild mit dem Plakat für nicht regelkonform und schlage dir daher vor, das Bild entsprechend zu beschneiden. --ST 21:19, 12. Dez. 2006 (CET)
OK, das ist mal ein Wort. Danke. --NoCultureIcons 21:28, 12. Dez. 2006 (CET) Das mit der Rechtsberatung ist mir klar, ich wollte mit dem Zusatz oben nur klar machen dass mir genau das bewußt ist und man's mir nicht nochmal erklären muss.
Ohne Signatur waren das 29 Worte ;-) --ST 21:29, 12. Dez. 2006 (CET)
Mir ging's um das Wort beschneiden ;) --NoCultureIcons 21:45, 12. Dez. 2006 (CET)

Ich seh bei dem Bild (wie es jetzt ist) kein Problem, ist klares Beiwerk, da nur ein kleiner Teil --Histo Bibliotheksrecherche 21:44, 12. Dez. 2006 (CET)

Seh ich aus einem Grund anders: Wenn wir dieses Bild zulassen, wird es sofort zum Präzedenzfall, wo sich jeder denkt: "Na klar kann ich Plakate abfotografieren, ich muss nur dafür sorgen, dass eine Person daneben steht, dann ist es OK". Das kann ja nicht in unserem Sinne sein. Ich bin nach wie vor fürs Retuschieren bzw. beschneiden. --Fb78 12:59, 13. Dez. 2006 (CET)
Leer mal deinen Browsercache ;) --NoCultureIcons 13:21, 13. Dez. 2006 (CET)
Holla, ja, sehr gut. Ging mir ja nur ums Prinzip, etc... --Fb78 14:06, 13. Dez. 2006 (CET)

Einbringen von Texten von fremden Websites

Überschrift geändert von Taxman¿Disk?¡Rate! Wenn jemand mich in seiner Funktion als Administrator in der Diskussion um einen von mir erstellten Beitrag auffordert, doch Texte aus Auftritten Dritter zu übernehmen resp. in Wikipedia einzustellen, um Wikipedia besser inhaltlich auszustaffieren, statt "nur" bei Weblinks unter einem von mir zum Teil ständig aktuell gehaltenen Artikel auf die externe Website zu verlinken, ist das nicht irgendwie bedenklich?

So geschehen beim Text zum Online Magazin (wurde gelöscht) bzw. auch zu Link zu shops-muenchen.de: "Viel schöner wäre es allerdings, wenn du die Informationen von deiner Website in Wikipedia einbringen würdest, dann hätten alle etwas davon.", schrieb er mir ein Admin in der Diskussion.

Da shops-muenchen.de nun einmal nicht meine Website ist (ein Blick in denic oder deren Impressum hätte genügt) , sondern ich nur einen Link zu dieser externen Website gelegt hatte, welche - einmalig in Deutschland, in deutlich enzyklopädischer Weise die Straßen und deren Geschäfte in München redaktionell beschreibt (für die Geschäfte übrigens kostenlos mit Bild und Text, also definitiv keine Werbung), ist diese Einstellung / Aufforderung mir nicht nachvollziehbar angesichts der sonstigen Warnungen in Wikipedia, Urheberrechte zu wahren.

Kompetenzmangel des Administrators in dem Themenbereich? Letzteres wäre ja nicht schlimm, denn nicht jeder kann Dinge beurteilen, von denen er weniger versteht als diejenigen, die ihre Wissen einbringen... wozu Wikipedia Kompetenzträger ja im Tenor auffordert. Aber dann darf man als Admin nicht redaktionell eingreifen und sogar zusätzlich noch korrekte Aktualisierungen in Texten wieder auf längst überholte Altversionen zurückführen, und erst recht nicht Aufforderungen schrieben, Wikipedia durch Einbringung fremder Inhalte zu verbessern--MSMunich 17:52, 13. Dez. 2006 (CET)

Das hast Du wohl falsch verstanden, Du kannst auch einfach bei dem Betreiber der Webseite um eine Textfreigabe bitten, dann begehst Du keine URV. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:59, 13. Dez. 2006 (CET)
p.s. ich betrachte die Überschrift als Verleumdung und habe sie daher sinngemäß verändert --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:07, 13. Dez. 2006 (CET)
Ich habe kein Problem mit der Überschriftenänderung, es geht ja um Inhalte. Und das mit der Urheberrechts-Freigabe von Inhalten Dritter klingt ja recht einfach. Aber mal ganz im Ernst: glauben Sie, das jemand, der sich die Mühe macht, ein Jahr lang durch München zu laufen und als Service für seinen Leser hunderte Geschäfte fotografiert, redaktionell beschreibt, und dann noch in sinnvolelr Form auffindbar zusammenstellt, dann den Inhalt einfach so 1 : 1 woanders einstellen lässt? Genau dafür sind Weblinks da--MSMunich 19:18, 13. Dez. 2006 (CET)
Das war kein Aufruf zur Urheberrechtsverletzung, sondern ein Hinweis, dass Du aufhören sollst Deine Weblinks in diversen Artikeln zu verteilen (=Linkspam) und - wenn Du tatsächlich Interesse an der Entwicklung der Wikipedia hast - inhaltliche Beiträge schreiben solltest. Informationen (z.B. "der Kölner Dom steht in Köln", "Eisbären leben am Nordpol und Pinguine im Süden") darfst Du übernehmen von wo Du willst, die gehören niemandem. Niemand hat Dich aufgefordert komplette Texte aus anderen Sites zu kopieren.
So ganz selbstlos ist Deine vielfache Verlinkung auf den Einkaufsguide ja wohl nicht. Auf der Site werden Deine Sites - die ohne jede Zurückhaltung zu bewerben Du Deine Benutzerseite hier benutzt - ja auch angepriesen.
Du schreibst "für die Geschäfte übrigens kostenlos mit Bild und Text, also definitiv keine Werbung" aber Deine Kollegin verdient an den Bannern und den Google-Ads, wie auch Du auf Deinen Sites, also habt ihr beide ein kommerzielles an einer vielfachen Verlinkung; gerade auch aus einer Site wie der Wikipedia. Das hier ist aber eine Enzyklopädie, keine Gratis-Marketingplattform. --Tsui 18:17, 13. Dez. 2006 (CET)
Spannende Antwort, doch es gibt kaum einen Auftritt, der sich ganz von alleine finanziert. Dürfte auch schwer fallen, denn 99% oder mehr aller redaktionellen Erzeugnisse im Web haben ab einer gewissen Größenordnung Werbebanner und Links, ist Ihnen das noch nicht aufgefallen? Siehe auch Kategorie:Online-Magazin, einfach mal die dort aufgelisteten Online Magazine durchlesen, überall gibt es Werbung am Rand. shops-muenchen.de ja kein Staatsbetrieb im früheren Osten. Und selbst der wäre irgendwie finanziert durch Propaganda.
An Beiträgen wie z.B. zum Olympia-Einkaufszentrum selbst arbeite ich ja mit, nur übernehme ich nichts, was in der Form zusammengestellt urheberrechtlich von Dritten geschützt ist. D.H. z.B. aktuelle Stellplatzzahlen oder veränderte Anzahl der Geschäfte überarbeite ich dort, ich schreibe aber nicht die mühselig zusammengestellten Übersichten ab, sondern verweise per Weblink auf eine relevante Stelle. Wir sind schliesslich im Internet--MSMunich 19:18, 13. Dez. 2006 (CET)
Wir sind hier - bildlich gesprochen - vor allem anderen in einer Enzyklopädie; das Web ist bloß das Medium. D.h. wir sind bemüht Wissen hier in den Artikeln zusammenzutragen und in sachlicher und konsistenter Form anzubieten. Weblinks können weiterführende Informationen bieten, sie ersetzten aber nicht die Arbeit an den Texten hier.
"es gibt kaum einen Auftritt, der sich ganz von alleine finanziert" - genau das unterscheidet die Wikipedia von kommerziellen/werbefinanzierten Angeboten wie der München-Site. Dieses Projekt ist werbefrei. Und diejenigen, die hier freiwillig und unbezahlt mitwirken und oft nicht wenig Zeit (und mitunter Geld, etwa für Bücher zur Recherche) investieren reagieren eher allergisch auf Versuche, die Wikipedia als Gratis-Werbeplattform zu mißbrauchen. Der Ansatz zur Mitarbeit hier unterscheidet sich in dieser Hinsicht grundlegend von der Arbeit an Sites wie jenen, die Sie auf Ihrer Benutzerseite bewerben. --Tsui 19:48, 13. Dez. 2006 (CET)

Da das hier nun absolut nix mehr mit Urheberrecht zu tun hat, bitte auf persönlichen Diskussionseiten weiterdiskutieren. Danke. EOD --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:01, 13. Dez. 2006 (CET)

Bücher

Wie ist es urheberrechtlich mit (eingescannten) Buchcovern, wie sie bspw. auch bei amazon zu finden sind? -- Tvwatch 18:53, 15. Dez. 2006 (CET)

Wir beantworten hier nur Fragen zum Urheberrecht in der Wikipedia. Andere Rechtsfragen beantwortet dir gerne der Rechtsanwalt deines Vertrauens. --h-stt !? 20:26, 15. Dez. 2006 (CET)
Das ist doch meine Frage. Kann ich in einem Arikel das Titelblatt eines Buchs als Illustration einbinden? --Tvwatch 15:35, 16. Dez. 2006 (CET)
Das ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Erlaubnis vom Verlag für die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz vorliegt. --Zefram 15:40, 16. Dez. 2006 (CET)

Sofern das Buchcover keine Illustration, sondern nur einfache Typographie zeigt, ist das natürlich möglich, da die Schöpfungshöhe fehlt. Ebenso, wenn nur unverändert eine gemeinfreie Abbildung auf dem Titel prangt, siehe Walter Stephens --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 17. Dez. 2006 (CET)

URV bei SAT 1?

Hallo, auf der SAT 1 Seite [4] ist ohne Lizenz- und Quellenangabe ein Bild (Bild:Nacktreiten.JPG) verarbeitet worden, welches bei uns mit der GFDL lizensiert worden ist. Handelt es sich hierbei um eine URV? Habe mir das Video nicht angucken können... --Murphy567 10:15, 17. Dez. 2006 (CET)

Ja. --ST 10:53, 17. Dez. 2006 (CET)
Ja, ganz klar Bild einmontiert, und Video nicht unter GDFL. Von fehlendem Hinweis von wo das Material stammt reden wir besser nicht. Bobo11 12:49, 17. Dez. 2006 (CET)

Sucher

Für einen Artikel den ich gerade erstelle habe ich diese Grafik erstellt: Bild:Fg-20_sucher.svg. Jetzt bin ich mir jedoch unsicher da der Sucher ja von Nikon hergestellt wurde - darf ich den abbilden? --Muellercrtp ?! +- 12:26, 17. Dez. 2006 (CET)

Wenn das darunter liegende Bild von dir ist, sehe ich kein Problem. --ST 12:29, 17. Dez. 2006 (CET)
ist es, danke für die schnelle Antwort --Muellercrtp ?! +- 12:59, 17. Dez. 2006 (CET)

Bild/Kohlenstoffdioxid, entdeckt auf BildBlog.de (PLAGIAT?)

Da ja Bild gerne auf wikipedia rumhackt, selbst wenn das kein echtes Plagiat ist, sondern ein wenig abgewandelt wiedergegebener Artikel. Nehme man den Bild Artikel ueber Kohlenstoffdioxid und vergleiche ihn mit CO2. Aber man kann sich auch die uebereinstimmungen auf BildBlog.de anschauen. gruss PunkRock 16:49, 6. Dez. 2006 (CET)

Chemische 2D-Formeln erreichen i.A. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, und werden in Commons normalerweise als "PD-ineligible" lizensiert. Andere Lizenzen haben keine Chance, vor Gericht durchgesetzt zu werden. -- Ayacop 09:27, 26. Dez. 2006 (CET)

§ 5 Abs. 1 UrhG Amtliche Werke

gilt der auch für verordnungen und richtlinien der EG (also EU-Richtlinien im Namen der EG)? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 10:27, 16. Dez. 2006 (CET)

Ich würde das für amtliche Übersetzungen bejahen --Histo Bibliotheksrecherche 03:33, 17. Dez. 2006 (CET)

Was meinst du damit? Warum Übersetzungen? DIe EU-Richtlinien sind in allen Amtssprachen amtlic nd offiziell. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 15:44, 17. Dez. 2006 (CET)

Wenn die Uebersetzungen Sprachfassungen nicht von privater Seite gefertigt sind, sondern von der EU stammen, meinte ich. Es ist ja auch denkbar, dass Dokumente auch von dritter Seite uebersetzt werden. --Histo Bibliotheksrecherche 18:02, 18. Dez. 2006 (CET)

Damit Forrrester mich nicht länger nervt: Katzenberger in Schricker, UrhR ³2006 § 5 Rdnr. 27, 28, 64, 65. EU-Richtlinien sind, auch wenn sie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, amtliche Werke i.S. von § 5 Abs. 1. Nach dem Territorialitätsprinzip und dem Schutzlandprinzip sind ausländische amtliche Werke nach deutschem Recht, also § 5 UrhG zu beurteilen (Rdnr. 64f.). Es gilt hier nichts anderes als bei der Panoramafreiheit: Nach deutschem Recht ist ein Bild des belgischen Atomiums legal, also auch die Wiedergabe eines malaysischen Gesetzes in der Originalsprache. Nach Rdnr. 65 ist es auch nach RBÜ (ältere Fassungen) zulässig, eine eigene Übersetzung des malaysischen Gesetzes anzufertigen und zu veröffentlichen --Histo Bibliotheksrecherche 17:34, 20. Dez. 2006 (CET)

musik?

was haltet ihr von einer Vorlage:Musikrecht entsprechend der Vorlage:Wappenrecht? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 12:09, 16. Dez. 2006 (CET)

Du solltest das schon näher begründen, was du meinst, ich glaube, wir haben hier alle keine Glaskugel --Histo Bibliotheksrecherche 18:06, 18. Dez. 2006 (CET)

schade...tippen ist so schwer....aber wie soll ich das näher begründen? ne vorlage, die sich mit der problematik und kennzeichnung von musik beschäftigt... // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 22:54, 20. Dez. 2006 (CET)

Nö hammwanich, brauchmanich. Musik ist was anderes als Wappen. --Histo Bibliotheksrecherche 23:04, 20. Dez. 2006 (CET)

Häftlingsfotos des sowjetischen Geheimdienstes

Ich würde gern in einem Artikel ein Foto abbilden, das in den 1930er Jahren vom sowjetischen Geheimdienst aufgenommen wurde (Häftlingsakte). Wie ist das wiki-urheberrechtlich zu bewerten? --Tvwatch 15:38, 16. Dez. 2006 (CET)

Klar kannst du das machen. Du musst nur noch die 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen abwarten. --ST 17:19, 16. Dez. 2006 (CET)
Haha -- Tvwatch 17:24, 16. Dez. 2006 (CET)
Was hast du erwartet? --ST 17:28, 16. Dez. 2006 (CET)
Ich hab erwartet, dass sich jemand ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, keine oberflächliche Antwort – die ich auch für falsch halte. Ein paar Gedanken hab ich mir ja schon selbst gemacht:
1. Der Fotograf ist unbekannt und lässt sich auch – auf keinem Wege – ermitteln. Das scheint mir aber für die Rechtefrage irrelevant – oder?
2. Die Fotos sind nur eine Art „Passfoto“, aufgenommen mit fest installierter Kamera, Blende, Schärfe, Belichtung. Der „Fotograf“ führt nur einen rein mechanischen Vorgang im Rahmen einer „Dienstleistung“ aus. Keine künstlerische Gestaltung. Deshalb glaube ich nicht, dass er in seiner Eigenschaft als Fotograf Urheberrechte erwirbt.
3. Das Erstellen der Fotos war illegal. Die sowjetischen Behörden haben zweimal die Verhaftungen, Ermittlungen und Verurteilungen offiziell als rechtswidrig und kriminelle Handlung klassifiziert, die Urteile aufgehoben und die Verhafteten rehabilitiert. Und m.E. können aus einer kriminellen Handlung keine Urheber- oder Eigentumsrechte entstehen, weder für den Fotografen, die Behörde (Geheimdienst) oder den sowjetischen Staat.
4. Recht am eigenen Bild durch den Fotografierten. Das halte ich allerdings für gegeben. Und das hieße: 70 Jahre nach Tod oder Genehmigung der Erben. ABER:
5. Der fotografierte Mensch ist eine Person des öffentlichen Lebens („Promi“), seine Rechte am eigenen Bild sind beschränkt. Und eine Verhaftung und ein Gerichtsverfahren gehören m.E. nicht zur geschützten Privatsphäre, denn sie finden öffentlich statt.
Damit habe ich mich einmal im Kreis gedreht. Wer weiß mehr oder wo liegt mein Denkfehler? --Tvwatch 12:15, 18. Dez. 2006 (CET)

Dein Problem liegt in der Durchmischung von verschiedensten rechtlichen Begründungen. Für uns gilt: Fotograf bekannt --> 70 Jahre pma. Fotograf unbekannt --> 100 Jahre. Punkt --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:38, 18. Dez. 2006 (CET)

Ein Problem habe ich nicht, ich habe die Urheberrechtsfrage nur unter verschiedenen Gesichtspunkten durchgedacht - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Pkt. 2 halte ich für gesichert, ebenso Pkt. 4. Trotzdem Danke --Tvwatch 14:45, 18. Dez. 2006 (CET)
Das Recht am eigenen Bild gilt in Deutschland bis 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten (Punkt 4), nicht 70. Und der Einsatz einer stationären Kamera genügt nicht, um dem Fotografen das Urheberrecht abzusprechen. Natürlich ist ein Passfoto, wie jedes Lichtbild, urheberrechtlich geschützt. Lies die einschlägigen Wikipedia-Artikel und Richtlinien zum Thema, dann bist du informiert und musst dich nicht mit eigenen Spekulationen "im Kreis drehen". --Fb78 15:24, 18. Dez. 2006 (CET)
naja, wenn es sich um ein einfaches Lichtbild handelte, wäre die schutzfrist bei aufnahme in den 1930ern abgelaufen --Histo Bibliotheksrecherche 15:26, 18. Dez. 2006 (CET)
Danke an alle. Ist halt ein schwieriges Thema. Ich hab einen Häftlings-Nachkommen ermittelt und einfach mal angeschrieben. Mal sehen, was dabei rauskommt. --Tvwatch 10:02, 19. Dez. 2006 (CET)
Um den FOTOGRAFEN geht's, nicht um den Abgebildeten! --Fb78 10:19, 19. Dez. 2006 (CET)
O Gott, wir drehen uns schon wieder im Kreis... Der "Nachkomme" hat das Bild schon mal für ne Buchveröffentlichung freigegeben. Und mein Medienanwalt sagt, dass ein solches Foto rechtemäßig dem Abgebildeten gehört. Da kann ich ja nichts für... --Tvwatch 14:36, 19. Dez. 2006 (CET)

Einbindung von Links auf der eigenen Homepage, die auf Wikipedia-Seiten führen

Hallo,

ich schreibe Abhandlungen zu verschiedenen Themen aus dem esoterischen Bereich und würde gern Links auf meiner Seite einbinden, die auf Wikipedia-Seiten führen (z. B. Hildegard von Bingen, Begriff Esoterik, New Age), um nicht jedesmal mal das Rad neu zu erfinden.

Ist es mir erlaubt, diese (speziellen) Links in meinem Fließtext einzubauen, oder aber kann es hier urheberechtliche Probleme geben?

Wäre es sogar erlaubt, zu einem Thema alle Links in genau der gleichen Reihenfolge zu benutzen wie beim Wikipedia-Ursprungstext, um die logische Reihenfolge beizubehalten? Zu manchen Wikipedia-Themen hätte ich dann sozusagen eine eigene, selbst erstellte Version auf meiner Homepage, die damit keiner Änderung wie bei Wikipedia durch Dritte unterworfen wäre.

Mit freundlichen Grüßen Michael

Wikipedia:Banner und Logos. --ST 17:27, 16. Dez. 2006 (CET)
1. Es ist unschön eine bereits beantwortete Frage nachträglich zu verändern. 2. Ich verstehe nicht, was du sagen willst. --ST 17:56, 16. Dez. 2006 (CET)
Wenn ich ihn/sie richtig verstehe, will er/sie Links von seiner Hompage auf die WP einrichten, was selbstverständlich erlaubt ist, auch ohne dass man vorher nachfragt. -- Timo Müller Diskussion 18:24, 19. Dez. 2006 (CET)

Urteil zur Forenhaftung

Unsere Foundation ist nichts anderes als ein Forenanbieter im Sinne des folgenden Urteils [5]. Sofern ein Nutzer ohne weiteres greifbar ist, muss sich der Rechteinhaber bei einer URV an diesen halten. WIR können gar nicht garantieren oder hinreichend wirksam überprüfen, ob z.B. ein hier hochgeladenes Bild tatsächlich vom Hochlader stammt. Bei konkretem Verdacht nachzuhaken und ggf. zu löschen ist OK, aber eine umfassende Rechteklärung ist hier nicht drin und das braucht uns aber, nach Aussage des Urteils, nicht übermäßig zu beunruhigen. Auch wenn uns eine Reihe URVs unerkannt durchschlüpfen - die WP wird daran nicht eingehen, selbst wenn im Einzelfall eine Schadenersatzzahlung anfallen sollte. Also kein Grund zur verbreiteten Paranoia. Wir sollten wie gehabt einen strengen Maßstab anlegen, uns aber nicht verrückt machen --Histo Bibliotheksrecherche 02:25, 19. Dez. 2006 (CET)

Die Wikipedia ist KEIN FORUM. Die Wikipedia unterscheidet sich von einem Forum durch den gemeinsamen Zweck: Eine Enzyklopädie mit freien Inhalten, jeder nichtfreie Inhalt schadet diesem Projekt/Zweck. Es geht dabei nicht primär auf Haftungsfragen, die Gefahr, in etwas Copyright-durchsetztungswilligen Staaten (die Urhebertraditionen sind da meist netter) abgeschaltet zu werden oder als URV-Verein zu gelten, sondern um das Ziel der Wikipedia: Eine Enzyklopädie mit freien Inhalten zu schaffen. Was Du forderst, entspricht in etwa einer inhaltlichen Richtlinie: "Es ist egal, ob ein Artikel falsch, POV oder gar beleidigend bezüglich der beschriebenen Person, weil der Betroffene ja gegen den Benutzer vorzugehen hat. --sуrcro.PEDIA+/- 10:15, 19. Dez. 2006 (CET)
Ich stimme Historiografs rechtlicher Betrachtung zu. Dass wir uns in tatsächlicher - nicht rechtlicher - Hinsicht natürlich nicht als "Forum" im üblichen Sinne verstehen, ist eine ganz andere Frage. Ich habe den Eindruck, dass Sycro in Historiografs Äußerung "Forderungen" hineininterpretiert, die dieser keinesfalls fordert. Natürlich korrigieren oder löschen wir erkanntermaßen falsche Artikel, natürlich entfernen wir erkannten POV und Beleidigungen und auch erkannte URVs entfernen wir in ständiger Praxis. Wenn wir derartiges erkennen, mehr geht ja auch nicht. Meinem Verständnis nach äußert sich Historiograf ausschließlich hinsichtlich der rechtlichen Verwantwortlichkeit - die Foundation kann - ganz im Sinne des zitierten Urteils - nicht rechtlich für etwas haften, was sie gar nicht überwachen kann.--Berlin-Jurist 10:25, 19. Dez. 2006 (CET)
Erstens ist das Urteil des OLG-München eine gute Sache, weil es die Anwendung des ausgeuferten Konzepts der Störerhaftung zurückweist. Zweitens ist es für die WP völlig bedeutungslos, da sie durch den Sitz der Foundation in Florida sowieso vor der Anwendung deutschen Rechts weitgehend geschützt ist. Aber: Wie Syrcro richtig schrieb, ist unser Anliegen nicht nur die WP vor Haftung für URV durch einzelne Autoren zu schützen, sondern wir sammeln hier freie Inhalte und haben daran hohe Ansprüche. Entscheidend ist zudem, dass unsere Richtlinien nicht nur die WP als Projekt oder die Foundation schützen sollen, sondern auch jeden einzelnen Autor, der kein Urheberrechtsjurist ist. Wir, als diejenigen, die an diesen Richtlinien mitarbeiten, haben eine Verantwortung für unsere Autoren. Nicht rechtlich, aber moralisch. Durch unsere Richtlinien und deren Umsetzung können hier Leute mitarbeiten, die nicht sieben bis zehn Semester Jura studiert und sich anschließend in Urheberrechtsfragen weitergebildet haben. --h-stt !? 10:36, 19. Dez. 2006 (CET)
Wenn wir mal die Foundation nicht betrachten: Die einzelnen Autoren sind voll verantwortlich für die durch sie eingestellten Inhalte, sowohl zivil- als auch strafrechtlich - und diese Verantwortlichkeit kann ihnen niemand abnehmen. Unsere Aufgabe ist es, die geltende Rechtslage daher möglichst transparent und verständlich darzustellen. In der Praxis hilft den angemeldeten, nicht personalisierten Benutzern natürlich etwas anderes: IPs sind von außen nicht nachvollziehbar, Auskunftsansprüche gegen die Foundation in Florida praktisch kaum durchsetzbar. Aber das ist nur ein automatischer Nebeneffekt: Wir haben nach meiner Beobachtung bisher stets getan, was in unserer Macht steht, um möglichst eine Einhaltung jedenfalls der deutschen Gesetze zu gewährleisten. Also brauchen wir uns nun wirklich weder in moralischer noch in rechtlicher Hinsicht zu verstecken.--Berlin-Jurist 10:56, 19. Dez. 2006 (CET)

Sowohl die Foundation als auch der deutsche Verein muss die in der Alltagsarbeit selbstverständliche Ansicht, dass WIR hier ein redaktionelles Angebot machen, aus juristischer Ansicht scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Die Foundation bietet fremde Inhalte (nämlich die der User), nicht eigene Inhalte an, die Wikipedia ist daher juristisch ein Forum, egal wie wir zum Begriff des Forums stehen. Alles andere wäre mit dem Wiki-Prinzip nicht vereinbar. Würde die Foundation die WP als eigenes redaktionelles Angebot sehen, würde das haftungsrechtlich bedeuten, dass eine umfassende Kontrolle VOR Veröffentlichung stattzufinden hat, was natürlich auch dann nicht möglich ist, wenn hier nur registrierte Nutzer schreiben dürften. Die zur Forenhaftung entwickelten Grundsätze ermöglichen das Betreiben eines solchen Angebots erst: Der Anbieter muss erst reagieren, wenn er auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Ob wir aufgrund des Standorts in Florida so exempt sind, wie H-stt und Berlin Jurist uns weismachen wollen, bleibt abzuwarten. Ansonsten gibt es wenig Dissens: Unsere Richtlinien sind natürlich auch dazu da, die einzelnen User zu schützen und vor kostenpflichtigen Abenteuern zu bewahren (viele User sind minderjährig, was dem Ganzen eine besondere Brisanz verleiht), daher können wir uns nicht einfach auf den Standort in Florida berufen. Und wir haben bislang hohe Standards angelegt, die wir nicht grundsätzlich aufweichen sollten. Gleichwohl gilt es in praxi immer wieder Eiferern entgegenzutreten, die einer dogmatisch-hohlen Urheberrechtskonzeption verpflichtet sind. Wenn wir freie Inhalte fördern wollen, müssen wir dafür kämpfen, dass die Spielräume für freie Projekte größer werden und wir müssen die wenigen Spielräume nutzen, die wir in einzelnen Fällen haben. Fanatiker wie H-stt sehen schon in winzigen Abweichungen von der reinen Lobby-Lehre den Dammbruch für die WP. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Anfang 2005 ein Meinungsbild sehr knapp eine Liberalisierung der Bildrechte-Policy beschlossen hat, diese aber nicht umgesetzt wurde. Ich sehe dies als Rechtfertigung, eine gewisse Grundgelassenheit bei URV-Zweifelsfällen zu fordern --Histo Bibliotheksrecherche 19:35, 19. Dez. 2006 (CET)

Unsere Richtlinien sind dazu aber nicht geeignet, da sie einen gewissen - in meinen Augen berechtigten - Mut zur Grauzone zeigen, aber auch , zB bezüglich der "100a=PD-alt"-Regel, eine gewisse URV-Quote in Kauf nehmen. Wer diese Regel befürwortet, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass 100+ Jahre eben nicht automatisch Gemeinfreiheit bedeutet, gefährdet gerade die, die selbst von der Problematik wissen. Für die Foundation sind Risiken aus Grauzone/bzw 100Jahr-PD wegen ihrem Sitz und den Urteilen der Forenhaftung sehr überschaubar, für den einzelnen nachverfolgbaren Nutzer (sei es, weil er seine Identität in der Wikipedia offenbart hat, sei es weil er als IP werkte) kann es sehr wohl mal in die Hose gehen. Die Haftung der gutgläubigen Nutzer ist das Problem, das wir bei der Formulierung der Richtlinien beachten müssen.--sуrcro.PEDIA+/-

Solange wir hier hunderte oder tausende unerkannter richtlinienkonformer URVs haben, nämlich Bilder, die angeblich selbst erstellt, aber geklaut wurden, aber kein einziges Gerichtsurteil zu Bildern, die älter als 100 Jahre sind, halte ich das alles für eine Debatte von eher theoretischer Bedeutung. Jedes Internetprojekt muss mit einem gewissen Restrisiko leben, wir fordern auch keine notarielle Beglaubigung wenn jemand ein Bild hochlädt. Könnten wir natürlich überlegen. --Histo Bibliotheksrecherche 17:38, 20. Dez. 2006 (CET)

Bild mit Urheberrechtsvorbehalt aber mit Elementen der GNU-FDL

Folgendes, in en: gespeichtertes Bild würde ich gern in einem Artikel verwenden: [6]. Der Urheber erteilt folgende Lizenz: This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that copyright holder is attributed. Das klingt, von dem, was jeder mit diesem Bild machen darf, vergleichbar mit der GFDL, denn "use it for any purpose" schließt m. E. auch Veröffentlichung, Verbreitung und sogar die Bearbeitung ein. Für die dann erstellten Werke ist jedoch nichts der GFDL vergleichbares festgeschrieben.

In jedem Falle geht die Lizenz weit über "fair use" hinaus. Spricht etwas dagegen, dieses Bild auf der de.wikipedia zu verwenden. Für Hinweise dankt --Hei_ber 18:09, 19. Dez. 2006 (CET)

Das ist völlig in Ordnung. Dieser Lizenzbaustein simuliert CC-by für Rechtsordnungen, in denen CC bisher nicht anerkannt ist. Der Inhalt ist eindeutig und im Sinne der Kriterien frei. Du kannst das Bild bedenkenlos auf die Commons laden. --h-stt !? 18:25, 19. Dez. 2006 (CET)
Danke für die Antwort! Ich habe den Autoren selbst ebenfalls darum gebeten, das Bild unter CC-sa auf Commons einzustellen, ich werde ihm noch ein paar Tage geben und es dann ggf. selbst machen. Grüße --Hei_ber 19:22, 19. Dez. 2006 (CET)
Das solltest du nicht tun. Nur der Urheber selbst kann eine Lizenz festlegen, nicht der Dritte durch Interpretation der Willenserklärung eines Urhebers. Es ist auch nicht möglich, eine einmal festgelegte CC-Lizenz in eine andere Version abzuändern --Histo Bibliotheksrecherche 19:38, 19. Dez. 2006 (CET)
Auch das stimmt nicht unbedingt, eine CC-Lizenzen sind sehr wohl kompartibel. -- Timo Müller Diskussion 14:26, 25. Dez. 2006 (CET)

Lizenzrechtlich möglich ? ... vgl auch Benutzer Diskussion:Charlyclean ... Hafenbar 21:21, 20. Dez. 2006 (CET)

Mit CC-NC, der Originallizenz, sicher nicht. --Histo Bibliotheksrecherche 23:08, 20. Dez. 2006 (CET)

Wiki-Logo als Link-Grafik verwenden

Hallo an den unbekannten Empfänger oder an Alle, hier eine kuze Frage: Darf man das Wiki-Logo als Grafik-Link, z.B. auf unserer Seite, verwenden? Wenn ja, wo kann man es offiziell herunterladen? Danke für eine Antwort Pierre

P.S. Wenn es keine Umstände macht, bitte an unsere Mailadresse senden. -- Promediateam 21:18, 20. Dez. 2006 (CET)

Siehe auch hier: Wikipedia:Banner und Logos. --ST 21:54, 20. Dez. 2006 (CET)

Altes Lexikon

Ich habe hier ein altes Lexikon von 1907/12. Der Herausgeber starb 1961, die Artikel sind alle namentlich gekennzeichnet. Ich schätze die Rechtslage so ein, dass der Herausgeber bedeutungslos ist. Er könnte allenfalls ein Urheberrecht an einem Datensammelwerk haben, das aber längst erloschen wäre. Bei den Artikeln wäre aber in jedem Einzelfall das Todesjahr des Verfassers zu überprüfen, um die Gemeinfreiheit festzustellen. Sehe ich das so richtig oder mache ich es mir zu einfach? --80.136.122.147 10:20, 21. Dez. 2006 (CET)

Soweit du nicht die Enzyklopädie als Ganzes verwertest, reicht es, die einzelnen Sterbedaten zu überprüfen. Nach § 4 UrhG dürfte der Hrsg. leider ein Recht am Sammelwerk erhalten haben, das 70 Jahre nach seinem Tode erlischt --Histo Bibliotheksrecherche 00:17, 22. Dez. 2006 (CET)

Bilder von Eduard Pernkopf - Bildarchiv Uni Wien

Gerne würde ich in dem Artikel über Eduard Pernkopf zwei Bilder von Pernkopf mit einbinden (Portrait Pernkopf und Gruppenfoto). Ich habe eine entsprechende Anfrage an das Bildarchiv der Universität Wien gestellt, in der ich auch erläutert habe, wofür ich die Erlaubnis haben möchten. Ich bekomme die Veröffentlichungsgenehmigung aber nur gegen eine Gebühr von 10€ (und nach Zusendung eines Belegexemplars). Wie wird in so einem Fall vorgegangen? Wenn ich die Veröffentlichungsrechte nur für diese Seite bekomme, entspricht das dann den Ansprüchen von Wikipedia an hier veröffentlichte Fotos (GNU usw.)? Wird es dann verboten sein, die Bilder auch in andere Artikel einzubinden? --Milliways 13:57, 21. Dez. 2006 (CET)

So geht es nicht! Die Bilder müssen frei sein und unter GFDL, cc-by-sa oder aber PD veröffentlicht werden. Ein Belegexemplar gibts nur bei gedruckten Werken, die Mitarbeiter der Uni haben wohl nicht ganz verstanden, um was es geht. Die Uni kann außerdem nicht über die Urheberrechte verfügen, da müßte man den Fotografen bzw. deren Erben befragen. --Ralf 14:06, 21. Dez. 2006 (CET)
FULLACK --Histo Bibliotheksrecherche 00:18, 22. Dez. 2006 (CET)

Pressemitteilungen?

Wie sieht es denn mit Pressemitteilungen aus? Die werden von Firmen, Vereinen und sonstigen Institutionen gezielt an Presse, Funk und Fernsehen geschickt, damit diese sie möglichst 1:1 abdrucken bzw. veröffentlichen. Habe hierzu bei den Urheberrechtsfragen noch nichts gefunden. Bin aber der Meinung, dass Pressemitteilungen auch bei Wikipedia ggf. 1:1 übernommen werden können. Wer erteilt den Freibrief? --Kuebi 11:03, 22. Dez. 2006 (CET)

Im Web habe ich nicht viel dazu gefunden: http://www.e-recht24.de/forum/954-urheberrecht-fuer-pressemitteilungen.html --Kuebi 11:22, 22. Dez. 2006 (CET)

Niemand erteilt den Freibrief. Pressemitteilungen dürfen hier nicht wörtlich übernommen werden. --Fb78 11:27, 22. Dez. 2006 (CET)
Es sei denn, sie sind als frei gekennzeichnet, wie unsere üblicherweise als PD deklariert werden. --Ralf 12:11, 22. Dez. 2006 (CET)

Pressemitteilungen dürfen üblicherweise verändert (z.B. gekürzt oder umgeschrieben) werden, das wäre nicht das Problem. Allerdings gilt für Pressemitteilungen von Gerichten, die Urheberrechtler unter § 5 II UrhG fallen lassen, das Änderungsverbot. Üblicherweise werden PMs aber für redaktionelle Nutzung abgegeben, während die WP-Inhalte eine möglichst umfassende Nutzung voraussetzen. Am einfachsten wäre es, man könnte die Pressestellen dazu erziehen eine CC-BY-Lizenz zu vergeben. Sinnvollerweise sollte man bei Verwendung von Wikipedia:Textvorlagen das Anschreiben entsprechend ergänzen: Nicht nur die Wikipedia würde es begrüßen, wenn Sie alle Pressemeldungen unter einer Creative Commons-Lizenz CC-BY freigeben würden. Dann bräuchte man sich nicht im Einzelfall abzusichern --Histo Bibliotheksrecherche 16:17, 22. Dez. 2006 (CET)

Bild CC-by ausreichend? / Promifotos

Wenn Bilder ohne "sa" (share alike) verfügbar sind, dann sollte das doch hier ausreichen, oder?
Diese Flickr-Showcase sieht verlockend aus. --jha 14:54, 22. Dez. 2006 (CET)

Klar reicht das aus. CC-BY und CC-BY-SA werden hier akzeptiert. --Histo Bibliotheksrecherche 16:18, 22. Dez. 2006 (CET)

Publikum Celje (erledigt)

NK _Publikum.gif aus en:

Kann ich eines der folgenden Bilder auf de: (oder commons:) hochladen und in o.g. Artikel einbinden?

Liebe Grüße, --Drahreg01 02:03, 24. Dez. 2006 (CET)

commons geht nicht, in de.WP aber nmM wegen zu geringer Schöpfungshöhe akzeptabel. Nimm aber am besten das aktuelle Logo.--sуrcro.PEDIA+/- 13:21, 24. Dez. 2006 (CET)
Habe die Datei Bild:NK Publikum.gif hochgeladen, weiß aber nicht, unter welche Lizenz ich sie stellen soll. Bitte Hilfe. Liebe Grüße, --Drahreg01 18:18, 24. Dez. 2006 (CET)
Von Steschke erledigt. Vielen Dank! --Drahreg01 11:33, 25. Dez. 2006 (CET)

An wen kann ich mich im WikiTeam wenden um meine Zitate einmalig auf Korrektheit zu überprüfen?

Ich denke ja korrekt zitiert zu habe aber das Thema ist halt nicht so einfach. Da ich die freie Enzyklopädie für das genialste Projekt im Web 2.0 halte möchte ich sie auch möglichst viel entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation benutzen. Deswegen bitte ich darum das sich jemand ansieht was ich da veröffentlichen möchte. Die Homepage ist zur Zeit noch gesperrt. Wohin darf ich denn Benutzername und Passwort senden?

Ich bin erreichbar über eine personalisierte eMail für Wikipedia: <gelöscht> (das mit der Wikkimail krige ich auch noch hin ;-) )

Telefonnummern entfernt --Histo Bibliotheksrecherche 03:09, 25. Dez. 2006 (CET)

im Voraus besten Dank

Mit besten Online Gruessen aus dem schoenen Land Brandenburg Kersten Kolasinski

Eine rechtsfeste Auskunft kann und darf ohnehin niemand geben. Wenn sich sonst niemand meldet, kannst du mir eine wikimail senden. Gruß --ST 16:10, 24. Dez. 2006 (CET)

Danke Dir ST ich lese mich gerade durch die Wikianmeldung und Einstellungen wird noch ein bisschen dauern (hat mich zum Beispiel 2 mal angemeldet ... mein Problem) (Habe wiki bis jetzt nur dankend benutzt aber noch nicht mitgearbeitet) also wenn ich eine wikimail senden kann melde ich mich gerne, will mich ja nur mal mit jemanden beraten.

vorest besten Dank für Dein Angebot __ kola 17:31, 24. Dez. 2006 (CET)

Urheberrechtlich geschützte Skulpturen

Rein theoretische Idee: Ich fotografiere eine nicht (dauerhaft) öffentlich zugängliche Skulptur eines noch lebenden Künstlers. Das entstehende Bild kann ich nun natürlich nicht veröffentlichen. Auf meine Anfrage hin erlaubt mir aber der Künstler die Verbreitung des Fotos unter GFDL. Hat er damit die gesamte Suklptur freigegben oder nur seinen Anteil an meinem Foto davon?--Hannes2 Diskussion  15:33, 24. Dez. 2006 (CET)

Seit ihr euch da wirklich sicher das ihr unter GDFL lizenzieren wollt und nicht unter CC-by-sa? Bobo11 16:04, 24. Dez. 2006 (CET)

1. Der Künstler muss das mit der VG Bild-Kunst klären, wenn er dort registriert ist. 2. Er gibt natürlich - und das ist entsprechend klarzustellen - nur das konkrete Bild des 3-D-Objekts unter freier Lizenz frei. Bei 2-D-Objekten fällt beides zusammen, das können wir uns abschminken, eine solche Genehmigung von der VG Bild-Kunst zu kriegen --Histo Bibliotheksrecherche 03:11, 25. Dez. 2006 (CET)

Es fällt nicht unbedingt beides zusammen. Wenn das Foto, dass unter GFDL steht, z. Bsp. eine schlechte Auflösung hat, berechtigt die Lizenz des Fotos nicht dazu, ein neues Foto unter einer besseren Auflösung zu machen. -- Timo Müller Diskussion 14:24, 25. Dez. 2006 (CET)

Nigerianisches Recht

In der englischen Wikipedia werden Bilder wie dieses als PD lizensiert, weil das nigerianische Urheberrecht (zweiter Anhang, k) wie bei den USA eine freie Nutzung der von der nigerianischen Regierung veröffentlichten Bilder erlaube:

„The right conferred in respect of a work by section 5 of this Act does not include the right to control ...
  • (k) any use made of a work by or under the direction or control of the Government , or by such public libraries, non-commercial documentation centres and scientific or other institutions as may be prescribed, where the use is in public interest, no revenue is derived therefrom and no admission fee is charged for the communication, if any, to the public of the work so used.“

Nach meiner Interpretation ist die Verbreitung der Bilder jedoch nur nicht-kommerziell erlaubt. Da ich mich bei Urheberrechtsfragen nicht auskenne, würde ich mich freuen, wenn ein Sachkundiger über die Richtigkeit der Behauptung von en-Wiki urteilen kann. --Bohr ΑΩ 20:01, 24. Dez. 2006 (CET)

Ja das nicht-kommerziell macht diese Erlaubnis für uns hier wertlos --Histo Bibliotheksrecherche 03:07, 25. Dez. 2006 (CET)

Danke. --Bohr ΑΩ 11:38, 25. Dez. 2006 (CET)

Textplagiat

Nur um ganz sicher zu gehen: Die zufällige Übernahme der Allerweltsformulierung „das Leben kosten“ aus einer Quelle stellt kein Textplagiat dar, oder?--Hannes2 Diskussion  17:33, 26. Dez. 2006 (CET)

solange es nur die drei Wörter sind, ne. Aber was macht die Formulierung so besonders, dass Du sie nicht umändern kannst? --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:37, 26. Dez. 2006 (CET)

Ich frage mich, wie Wikipedia:Textplagiat formuliert sein muss, damit auch unterdurchschnittlich intelligente WP-Mitarbeiter es kapieren ... --Histo Bibliotheksrecherche 17:56, 26. Dez. 2006 (CET)

Upload eines Buchtitelbildes

Ist der Upload eines Titelbildes eines Buches üblicherweise rechtlich geschützt? Es handelt sich um ein schlichter Text auf rotem Hintergrund. Es kann hier besichtet werden: Bild-Link & Quell-Page. Ich bräuchte dieses Bild für eine von mir selbst angelegte Seite auf meiner Benutzerseite. Muss dazu der Autor benachrichtigt werden? --Schrepfer 03:44, 26. Dez. 2006 (CET)

Das Titelbild besitzt keine Schöpfungshöhe, ist also unproblematisch. PD mangels Schöpfungshöhe würde ich sagen...--Ralf 03:57, 26. Dez. 2006 (CET)
Hier auf der Wikipedia wird ja die nötige Schöpfungshöhe sehr hoch angesetzt, damit ein Urheber für sein Bild Urheberrechtsschutz bekommt. Ich frage mich, wann die ersten CD-Cover oder Filmplakate hochgeladen werden, mit der Begründung der mangelnden Schöpfungshöhe. :-/ --RokerHRO 14:12, 27. Dez. 2006 (CET)

Wenn ein Filmplakat eine sehr schlichte Gestaltung besitzt, keine fotografischen Elemente aufweist, sondern z.B. nur große Buchstaben, spricht da nichts dagegen. Nicht wir setzen die Schöpfungshöhe hoch an, sondern das Bundesverfassungsgericht bei Werken der angewandten Kunst, weil es drunter noch das Geschmacksmuster gibt. Und wenn dir das nicht passt: Wikipedia:Right to leave --Histo Bibliotheksrecherche 16:11, 27. Dez. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe von Landkarten

In der WP werden Landkarten immer als urheberrechtlich geschützt behandelt, d. h. slebst gezeichnet oder aus gemeinfreiem Material kopiert. Warum? Ich sehe in der Zusammenstellung von vorgegebenen Formen sowie ein bisschen Schrift und Farbe nicht mehr Kreativität als in den den als nicht geschützt behandelten Logos. Der zugegeben sehr hohe Aufwand bei der Anfertigung wird ja nciht berücksichtigt.--Unterdurchnittlich intelligenter WP-Mitarbeiter20:03, 26. Dez. 2006 (CET)

WP:BR#Karten: Weils dazu Einschlägige Urteile gibt. Ach ja, 2. gültige Antwort: Generalisierung (Kartografie)? --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:22, 26. Dez. 2006 (CET)
Selbst wenn du (gemein)freie Geodaten hast, hast du noch lange keine fertige Landkarte. Sowohl das Auswählen der dargestellten Informationen, als auch das Anordnen von (in gewissen Grenzen ja verschiebbaren) Beschriftungen stellt IMHO durchaus einen kreativen Prozess dar. Den Unterschied zwischen handgemalten (bzw. handoptimierten) Karten und vollautomatisch generierten Karten siehst du, wenn du z.B. die Karten eines teuren Atlasses mit denen eines Internetroutenplaners vergleichst.
Es gibt zwar Algorithmen, die etwa Beschriftungstexte automatisch positionieren, aber für eine "optimale Plazierung" würden sie exponenzielle Laufzeit bekommen. Somit begnügt man sich meist mit mehr oder weniger guten Heuristiken. Aber selbst das Programmieren solcher Algorithmen und Einstellen der Heuristiken ist eine "geistige Arbeit" und das nicht zu knapp. --RokerHRO 14:09, 27. Dez. 2006 (CET)

Wenn ihr von diesen Dingen keine Ahnung habt, dann haltet doch einfach die Schn***. Logos sind Werke der angewandten Kunst, für die es den geschmacksmusterrechtlichen Unterbau gibt. Karten sind wissenschaftliche oder technische Darstellungen, die auch als Kleine Münze geschützt sind. Man kann nicht einfach Äpfel und Birnen bzw. Karten und Logos vergleichen --Histo Bibliotheksrecherche 16:13, 27. Dez. 2006 (CET)

Internetseite ohne Quellenverweis

Ich habe gerade diese Seite entdeckt; ohne Quellenverweis auf die Wikipedia. Was ist in diesem Fall zu tun? --Toffel 14:54, 27. Dez. 2006 (CET)

Ist schon unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gelistet. --h-stt !? 15:20, 27. Dez. 2006 (CET)

Tabellen und Listen

Ist das Übernehmen einfacher Tabellen bzw. Listen auch eine Urheberrechtsverletzung? Also z. B. chronologische Abläufe o. ä. --Toffel 15:02, 27. Dez. 2006 (CET)

Daten und Fakten sind keine schutzfähigen Werke. --h-stt !? 15:20, 27. Dez. 2006 (CET)

Bild:Karl-ludwig-sauer.jpg

Ich denke Freigabe gilt nur für Foto und nicht Bild im Hintergrund. Bild:Karl-ludwig-sauer.jpg sieht mir acuh nach einer Innenaufnahme aus, un ich denke kaum das hier Zitat greift. Bobo11 22:58, 26. Dez. 2006 (CET)

Da hilft nur noch Beschneiden. --ST 23:04, 26. Dez. 2006 (CET)

Übersetzung = URV???

Handelt es sich bei einer Übersetzung von einer Fremdquelle um eine URV? Konkret geht es um diesen Fall.--Τιλλα 2501 05:51, 27. Dez. 2006 (CET)

Wikipedia:Übersetzung lesen und verstehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:26, 27. Dez. 2006 (CET)
Nein, es handelt sich nicht um eine Übersetzung aus einer fremdsprachigen Wikipedia, sondern um die Übersetzung des Lemmas Walter Bryan Emery aus der Quelle mnsu.edu. Gruß --WIKImaniac 12:51, 27. Dez. 2006 (CET)
Ist dieser Satz wirklich so schlecht formuliert? : Rechtlich sind Übersetzungen Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes. Sie dürfen daher nur mit Zustimmung des Inhabers der Rechte an der Vorlage veröffentlicht werden.
Da steht sofern ich lesen kann nix, was eine Einschränkung auf eine "fremdsprachige Wikipedia" rechtfertigen würde, entsprechend würde zumindest ich es so verstehen, dass man es auch auf externe Texte anwenden soll. Sprich: Die Vorlage muß zur Übersetzung und Veröffenltichung unter GFDL freigegeben werden. Punkt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:39, 27. Dez. 2006 (CET)
Bitte lies aufmerksam Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext insbesondere den letzten Satz: „Übersetzungen von Texten, die nicht unter der GFDL stehen oder deren Urheberrechte noch nicht abgelaufen sind (weniger als 70 Jahre nach dem Tod des Autors), dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht in die Wikipedia eingestellt werden.“ --h-stt !? 14:44, 27. Dez. 2006 (CET)

Ich seh das nicht ganz so eifernd. Bei einem Lebenslauf gehts um die Fakten, die chronologische Anordnung ist nicht schützenswert. Bei einer Übernahme in eine andere Sprache gehen eigenschöpferische Elemente notwendigerweise verloren, daher können mit Fug und Recht die Maßstäbe bei Sachtexten etwas großzügiger sein. Hier gelten für mich die Grundsätze von Wikipedia:Textplagiat: etwas kürzen, etwas umstellen, etwas umformulieren, Versionslöschung ist nicht nötig --Histo Bibliotheksrecherche 16:22, 27. Dez. 2006 (CET)

Ich bin der Autor des deutschen Textes Walter Bryan Emery er basiert im Wesentlichen auf der angemerkten engl. Quelle aber nicht nur und ist auch keine wortwörtliche Übersetzung, dazu ist mein englisch nicht gut genug. KÖnnte bitte bald geklärt werden ob da jetzt URV gilt oder nicht. Wenn es gilt, verstehe ich es nicht da es sich, wie jmd schon mir sagte, um Fakten handelt und kein schöpferisches Werk. Falls notwendig kann ich ja die Worte NOCH anders wählen.--Silke 20:10, 28. Dez. 2006 (CET)

Schöpfungshöhe feststellen

Ich habe jetzt schon mehrere Artikel mit bekannten Firmenlogos gesehen, wie z.B. der Artikel der IBM oder DHL.

Wie wird bestimmt, unter welcher Schöpfungshöhe diese Logos stehen? Den Artikel Schöpfungshöhe habe ich mal vorhin überflogen, aber bin daraus nicht besonders schlau geworden. Dürfte ich nicht z.B. einfach ein für die Presse freigegebenes Bild von Apple auf der Wikipedia nutzen? -- DanielXP 22:47, 27. Dez. 2006 (CET)

Ob das Bild für die Presse freigegeben wurde oder nicht, spielt keine Rolle, wenn das Logo die Schöpfungshöhe nicht erreicht, um schützenswert zu sein, ist es gemeinfrei. Ohne das konkrete Logo zu sehen, wird es wohl schwer möglich sein, dies zu beurteilen, das "normale" Apple-Logo weist aber keine Schöpfungshöhe aus Die meisten Logos beste. Am besten den Artikel Schöpfungshöhe noch mal lesen, der Artikel ist ja sogar als "lesenswert" ausgewiesen. --Matt314 00:17, 28. Dez. 2006 (CET)
OK, danke für deine Antwort. Ich les mir das morgen mal durch, bis dahin an alle: Gute Nacht! ;) -- DanielXP 01:25, 28. Dez. 2006 (CET)
Niemand von uns kann absolut gültige Regeln aufstellen, ab wann irgendwas eine Schöpfungshöhe darstellt, das zeigt schon die Rechtssprechung zu laufendem Auge und SED- Logo. Wir können nur private Meinungen abgeben, die rechtlich absolut irrelevant sind. Beachte auch Schutzlandprinzip, in China oder Taiwan wirst du als Grafiker viel eher eine Schöpfungshöhe zugewiesen bekommen als in Kontinentaleuropa. Wenn du ein Logo aus einem chinesischen Internet-Cafe in eine beliebige WP hochlädtst, kann es sogar passieren, daß der Staat China die Urheberrechte damit automatisch erwirbt, Schöpfungshöhe spielt dann unter Umständen keine Rolle. --Ralf 01:30, 28. Dez. 2006 (CET)
Wäre mir nicht bekannt. Die chinesische Hochkultur kennt an sich kein Urheberrecht, Urheberrecht wurde vom Westen aufgepropft. Man kann also auch ohne urheberrechtliche Konzepte Geniales schaffen --Histo Bibliotheksrecherche 02:00, 28. Dez. 2006 (CET)
Der chinesische Staat beansprucht für Bilder, die erstmals in China veröffentlicht werden, das Urheberrecht, wenn der Veröffentlicher kein Chinese ist - Vorsicht! Da verliert man als ausländischer Fotograf seine Rechte, wenn man "frische" Fotos direkt aus China irgendwo veröffentlicht. --Ralf 02:07, 28. Dez. 2006 (CET)
PS: das gilt auch für "Veröffentlichungen" per EMail, damit wollen sie ausländische Fotografen kontrollieren - eine mail mit Bild gilt als Veröffentlichung und der "andere Staat" kann das gemailte Bild nicht verwenden, weil Urheber der chinesische Staat ist - egal, wer das Foto gemacht hat. --Ralf 02:11, 28. Dez. 2006 (CET)
Das dürfte wohl die Retourkutsche der Chinesen sein, weil sie so oft vom Westen ermahnt wurden, nicht einfach alles (Software etc.) zu kopieren:-) mfg--Regiomontanus (Diskussion) 13:10, 28. Dez. 2006 (CET)

PD-US (erl.)

Hallo, darf ich ein Bild, das z. B. unter PD-USGov-Military-Air Force steht, in die de:WP kopieren? Wenn ja, welche Lizenz hier? Bild-PD? Danke--Luxo 14:23, 28. Dez. 2006 (CET)

Wenns auf den commons liegt, darfst Du es sogar ganz normal einbinden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:30, 28. Dez. 2006 (CET)
Das weiss ich, meine frage aber: Wenn man z.B. ein solches Bild Bearbeitet/Verbessert, und nach de. hochlädt...? --Luxo 14:36, 28. Dez. 2006 (CET)

Wieso willst du es nach de hochladen?? --Histo Bibliotheksrecherche 14:48, 28. Dez. 2006 (CET)

Ich will eigentlich gar nichts hochladen, es geht nur um ein Beispiel. Wenn ich z.B. für die Bilderwerkstatt einen Versuch mache, möchte ich nicht nach commons hochladen, da andere evt. auch Bearbeitungen machen. Also damit die schlechteren Versionen wieder gelöscht werden können, und das geht nun mal auf de. leichter.--Luxo 15:11, 28. Dez. 2006 (CET)
Ja, alle PD-USGov-Bausteine sind auf de anerkannt. --h-stt !? 15:57, 28. Dez. 2006 (CET)
Aber ich kann sie ja die vorlage aus commons nicht einbinden und Vorlage:Bild-PD-USGov-Military-Air Force existiert nicht - einfach Vorlage:Bild-PD-US verwenden?--Luxo 17:03, 28. Dez. 2006 (CET)
Ja, das ist die entsprechende Vorlage in der dt. Wikipedia. --Matt314 17:47, 28. Dez. 2006 (CET)
Ok - danke--Luxo 19:11, 28. Dez. 2006 (CET)

Bücherbörse:

Ich bin vor kurzem auf das Konzept der Bücherbörse hier bei der wikipedia gestossen. Dabei fiel mir folgendes ein: Inwieweit würde es einen Verstoss des Urheberrechtes darstellen, wenn Bücher oder Teile davon eingescannt und über das Internet *ausschliesslich* den Benutzern der Wikipedia zugänglich gemacht würden- z.B. über ein Schlüsselwort? Ich denke dabei an so eine Art online-Bibliothek: Für öffentliche Büchereien oder Universitäts-Bibliotheken muss es doch eigentlich irgendeine Ausnahmeregelung geben. Wenn sich das gleiche- oder ein vergleichbares- Prinzip auf die Bücherbörse übertragen liesse, wären die Vorteile für die Authoren der Wikipedia sicherlich gar nicht abzuwägen?Joenius 15:04, 28. Dez. 2006 (CET)

Lies: Urheberrecht, dann weißt du es. --ST 19:22, 28. Dez. 2006 (CET)

Für § 52a UrhG sind wir zu groß (von den anderen Kriterien mal angesehen, wissenschaftlich ist auch populärwissenschaftlich). Ansonsten spricht natürlich nichts dagegen, wenn uns die Foundation Lizentzen spendiert, siehe auch Wikipedia:Bibliotheksrecherche, das ist relevanter als Bücherbörse --Histo Bibliotheksrecherche 20:08, 29. Dez. 2006 (CET)

Ist das im angegebenen Abschnitt wiedergegebene Gedicht nicht eine URV, da der Autor noch keine 70 Jahre verstorben ist? --217.233.64.131 12:26, 29. Dez. 2006 (CET)

Aufgrund der folgenden Analyse des Gedichts könnte das durch das Zitatrecht abgedeckt sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:39, 29. Dez. 2006 (CET)
ist es --Histo Bibliotheksrecherche 20:08, 29. Dez. 2006 (CET)

Was tun bei fehlender Lizenz? (erledigt)

Sorry, aber bei Bildern anderer habe ich keine Erfahrung, und bin nur zufällig darauf aufmerksam geworden: Bild:4413432 Kopie von IMGP3204 large.JPG ParaDox 20:45, 29. Dez. 2006 (CET) i

Danke Lyzzy :-)  für's Benachrichtigen (usw.).  Nun ist auch mir bekannt wie ich das künftig selbst machen kann.  ParaDox 12:02, 30. Dez. 2006 (CET)

Briefmarke hochgeladen - alles richtig gemacht?

Moin, habe folgende Briefmarke hochgeladen: Bild:Hoeffner_marke.jpg Ist da was das Urheberrecht etc. angeht alles korrekt? Darf ich die so einbinden? Gruß, SNAFU @@@ 13:57, 30. Dez. 2006 (CET)

fein. --ST 01:16, 31. Dez. 2006 (CET)

(Schau)-Bilder aus Scripten

Mich interessiert gerade Folgendes: Man bekommt ein Script in der Uni mit u.a. diversen Schaubildern und Diagrammen. Der Assistent oder Prof macht keine Angaben woher er die Bilder hat, aber sie sind offensichtlich aus den gängigen Lerhbüchern, auch selbst macht der Assistent/Prof keine Angaben über das Copyright sein Script betreffend. Darf man dann die Schaubilder etc. hier hochladen, und wenn nein, wer kriegt die Schuld bei Urheberrechtsverletzung, ich oder der Assistent/Prof? MfG, --BlueCücü 13:05, 31. Dez. 2006 (CET)

Wenn ein Urheberrecht besteht: Du (und eventuell der Prof/Dozent für deren Nutzung) --ST 17:54, 31. Dez. 2006 (CET)
Es ist urheberrechtlich ein Unterschied, ob Bilder und Texte im Rahmen von Lehre und Forschung innerhaldb der Uni verwendet werden, oder auf Wikipedia hochgeladen werden, wo auch die kommerzielle Nutzung explizit erlaubt ist. --84.159.170.129 19:29, 31. Dez. 2006 (CET)

Bildrechte für Bild des Tages

Auf den Commons ist dieses Porträt einer Österreicherin als „featured“ und "Bild des Tages" präsentiert. Ist für eine derartige Nahaufnahme nicht im Sinne dess Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Einverständniserklärung der Porträtierten notwendig (explizit auch für kommerzielle Nutzung!)??? Ich bin mir aber nicht sicher, zumal es vermutlich aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Person schwierig werden dürfte, dieser die Feinheiten der GFDL-Lizenz verständlich zu machen. --84.159.170.129 19:13, 31. Dez. 2006 (CET)

Vergiß Commons, die kümmern sich nicht um solche Rechte und machen gern mal ein Bild zu futured und Bild des tages, was nicht nur bedenklich, sondern eindeutig eine URV ist. --Ralf 19:33, 31. Dez. 2006 (CET)

Wieso URV? Es liegt ein Verstoß gegen das deutsche Recht am eigenen Bild vor, das auf Commons nicht akzeptiert wird. Im übrigen bedeutet die Einwilligung, dass ein Bild unter GNU FDL verbreitet wird, nach meiner Ansicht nach nicht notwendigerweise, dass es zu jedem beliebigen Zweck genutzt werden kann. Andere Rechte wie das Recht am eigenen Bild bleiben von der Lizenz unberührt. Es ist völlig ungeklärt, worauf sich eine Einwilligung der Person beziehen würde: auf die Wikipedia allein, einen Klon, eine redaktionelle Nutzung oder Verzicht auf jeglichen Einspruch aufgrund des Rechts am eigenen Bild? Während ein Promi ohne Einwilligung abgebildet werden darf, aber natürlich das Recht behält, gegen die kommerzielle Nutzung auf Kaffebechern usw. vorzugehen und natürlich auch gegen entstellende Veränderungen seines Gesichts, muten wir einer hundertsiebzigjährigen (grob geschätzt) österreichischen Bäuerin ernsthaft zu, auf alle solche Rechte zu verzichten? GNU FDL und Recht am eigenen Bild sind ebenso unabhängig voneinander wie GNU FDL und Markenrecht. Wir bräuchten für Einwilligungen wenn wir der "Freie Inhalte"-orthodoxie folgen eine umfassende Rechteabtretung, die aber niemand unterschreiben würde, der bei Verstand ist (von Ralfs Models mal abgesehen) --Histo Bibliotheksrecherche 22:54, 31. Dez. 2006 (CET)

Commons

Immer wieder stößt man hier auf Hinweise, die Commons nähmen es mit den Urhheberrechten nicht so genau und man solle seine Bilder besser intern hier hochladen. Ein gewisser Benutzer versieht zudem seine Bilder mit der Bitte, diese nicht auf die Commons zu verschieben. Was sind denn eigentlich die konkreten Kritikpunkte?--Hannes2 Diskussion  19:43, 31. Dez. 2006 (CET)

Du kannst mich ruhig beim Namen nennen. Vom Befürworter bin ich mittlerweile zum Gegner der commons geworden.

usw. usw... Gruß Ralf 20:03, 31. Dez. 2006 (CET)

Hätte Commons eine 2/3-Mehrheit bei Adminwahlen wie wir, wäre ich dort Admin, aber die Dreiviertelmehrheit war aufgrund meiner mitunter etwas drastischen Wortwahl nicht drin. Commons ist in vielen Aspekten sehr viel problematischer als hier üblicherweise zugegeben wird. Solche Leute wie Duesentrieb vertreten dort Auffassungen, die konträr zu unserer bewährten Praxis gehen, z.B. striktes Verbot von Logos. Unsere Auffassung über Schöpfungshöhe wird auf Commons abgelehnt, es fehlt gerade noch, dass jemand auf die Idee kommt, auch für deutsche Standorte die Panoramafreiheit in Frage zu stellen. Wenn man sagen wir in Belgien ohne weiteres gegen eine Internetveröffentlichung eines deutschen Gebäude sklagen kann, wieso sollte man das nicht tun? Auch unsere n-100-Regel wird auf Commons nicht akzeptiert. Habe ich wichtige Punkte vergessen? Einen guten Rutsch! wünscht --Histo Bibliotheksrecherche 22:46, 31. Dez. 2006 (CET)

Magazine ueber 100 Jahre alt

ich habe 2 jahresausgaben der "Stadt Gottes" von 1899 und 1900. Sind die Inhalte daraus als gemeinfrei zu sehen? (bin leider zu bloed die seite zu finden, wo das genau aufgelistet war) -- Elvis untot 03:21, 30. Dez. 2006 (CET)

Hallo? Unsere Regel steht unter WP:BR. Wenn du konkrete Anhaltspunkte hast, dass ein Autor keine 70 jahre tot ist, kannst du den Inhalt nicht als gemeinfrei ansehen. --Histo Bibliotheksrecherche 04:21, 30. Dez. 2006 (CET)

Hallo! und hab da auch gleich was gefunden. danke. WP:BR#Pragmatische_Regelung_bei_Bildern.2C_die_.C3.A4lter_als_100_Jahre_sind Elvis untot 03:21, 3. Jan. 2007 (CET)

Der Staat und die Public Domain

Zur Kenntnis http://archiv.twoday.net/stories/3018048/ --Histo Bibliotheksrecherche 19:25, 3. Dez. 2006 (CET)

generelle Frage zum deutschen Urheberrecht in Bezug auf "psychologische Tests"

Soweit ich das österreichische, deutsche und schweizerische Urheberrecht verstanden habe, sind "psychologische Tests" im Sinne des § 2/1/7 dUrhG "geschützte Werke", doch zielt man bei wissenschaftlichen Texten auf die sprachliche Schöpfungshöhe ab. Diese sprachliche Schöpfungshöhe ist beispielsweise beim Fagerström-Test nicht erreicht. Hingegen wäre bei einem IQ-Test die Schöpfungshöhe gegeben, zumal die sprachliche Formulierung ja essentiell für die Bewertung des IQ ist. --ErhardRainer Diskussion 22:52, 5. Dez. 2006 (CET)

Wer kopiert hier wen?

Ich habe hier zwei nahezu identische Artikel, bei dem keiner auf den jeweils anderen verweist. Auch wenn ich meinen Verdacht habe, wer hier von wem abgeschrieben hat, so müßte doch zumindest, einer der beiden den anderen als Quelle nennen, damit alles OK ist, oder?

[7]

[8]

Da viele Formulierungen des Textes bereits seit der ersten Version existieren ein klarer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:35, 6. Dez. 2006 (CET)

Hi Leute, kann da bitte jemand nachsehen? Den Autor habe ich bereits angesprochen, er reagiert aber nicht. Vielen Dank --Doudo 01:52, 7. Dez. 2006 (CET)

Zitate aus Film-Rezensionen

Interessenten seien noch nachträglich auf die Diskussion unter Portal_Diskussion:Film#Zitate_aus_Rezensionen_und_Urheberrecht hingewiesen, bei der es um die weitverbreitete Praxis geht, wörtliche Zitate aus Rezensionen unkommentiert in Artikel zu stellen. grüße, Hoch auf einem Baum 16:00, 7. Dez. 2006 (CET)

Artikel aus anderssprachigen Wikipedia

Ich bin erst seit vorgestern hier angemeldet und würde gerne wissen, ob man hier auch Artikel aus z.B. der englischsprachigen Wikipedia übersetzen und hierher kopieren darf. Danke im Voraus.

--Mirosław Pawłowski

Siehe Wikipedia:Übersetzung. --Streifengrasmaus 13:32, 8. Dez. 2006 (CET)

Kreuzworträtsel

Hallo. Ich vermute, dass Bild:Schwedenrätsel.jpg aus einer Zeitschrift kopiert ist. Die Texte sind nicht lesbar; es ist nicht klar, warum es blaue Felder gibt; andere Bilder von Benutzer:Gilbert8888 wurden auch wegen URV gelöscht. Da ich mir aber nicht sicher bin, wollte ich keinen LA stellen. Vielleicht ist es ja aufgrund der Nichtlesbarkeit ja auch in Ordnung... Meinungen? Schönen Gruß --Heiko A

Keine urheberrechtlichen Bedenken gegen das Bild --Histo Bibliotheksrecherche 10:27, 18. Dez. 2006 (CET)

Weihnachtslieder

Liebes Wikipedia-Team,

wahrscheinlich bin ich bei Ihnen gar nicht an der richtigen Adresse, aber ich versuch es dennoch einmal. Wir sind eine Elterninitative des Kinderlandes Weyarn und möchten mit unseren Kleinen Weihnachtslieder (z. B. Oh Tannabaum) singen. Zur Vorbereitung wollten wir die Noten und Texte scannen und auf unserer Website zum Download für die Eltern bereit stellen, damit sie zu Hause üben können. Können Sie uns sagen, ob das nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig ist? Wenn Sie uns einen kurzen Hinweis geben können, wären wir dankbar. Viele Grüße

Kinderland Weyarn

Mal abgesehen davon, dass hier ohnehin sehr viele Laien antworten, die Antworten nicht verbindlich und ohnehin nur auf wikipedia zugeschnitten sind: Sofern die Lieder gemeinfrei sind wird es wohl keine Probleme geben. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens auch die Kategorie Weihnachtslied bei unserem Schwesterprojekt Wikisource. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:17, 18. Dez. 2006 (CET)

Wappenbilder

Hallo, würde gerne auf einer Seite ein Wappenbild ergänzen und habe das Originalbild auf der Website des Ortes gefunden. Darf ich dieses Bild verwenden, auch wenn ich den eigentlichen Besitzer nicht kenne ? Liebe Grüße Samifo

Die Lektüre von Wikipedia:Wappen sollte deine Fragen beantworten. --Zefram 23:46, 22. Dez. 2006 (CET)

Benutzung von Wappen

Sind Wappen von Städten, Gemeinden, etc. geschützt? Oder kann man allgemein davon ausgehen, dass sie frei verwendet werden dürfen? M.J.G.Böcker

Lies Wikipedia:Wappen. --ST 14:26, 25. Dez. 2006 (CET)

Frage

Darf ich einen Text von einer anderen Internetseite für einen Wikipediabeitrag verwenden obwohl ich ihn nicht selbst verfasst habe? Ich habe auf der anderen Internetseite keinen Verweis gefunden.

wenn Du mit "verwenden" kopieren meinst: in aller Regel nein, nur der Rechtinhaber kann den Text unter GFDL-Lizenz stellen, Urheberrecht ist unabhängig von etwaigen Hinweisen auf der Website. Es sei denn, die Website oder der Inhalt sind als bereits "gemeinfrei" (siehe dazu auch Wikipedia:Urheberrecht. Andreas König 18:31, 27. Dez. 2006 (CET)

Die folgende Frage stand bereits seit Dezember 2006 in den Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen [9]. Da aber der betreffende Artikel nie als {{URV}} gekennzeichnet und weder hier noch bei der Ursprungsquelle Ardapedia beanstandet wurde, hätte ich diese Frage gerne hier geklärt:

ich vermute mal, die Wiedergabe kompletter urheberrechtlich geschützter Gedichte, auch wenn sie aus einem längeren Roman (Herr der Ringe) entnommen sind, ist nicht durch das Zitatrecht gedeckt? Traitor 11:24, 28. Dez. 2006 (CET)

Gruß -- Ra'ike D C B 11:37, 15. Mai 2007 (CEST)

Ist leider URV. Ein Gedicht, wäre allenfalls OK, wenn man es ein wenig erläutert und einordnet, so dass man etwas über die Dame und ihren Stil erfährt. Wikipedia:Zitate sollte man dazu gelesen haben. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:52, 15. Mai 2007 (CEST)