Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/12

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nachträglicher Versionsimport von en

Hallo! Captive Portal ist eine Übersetzung von en:Captive portal. Kann ein Admin die en-Versionsgeschichte nachträglich importieren? Wen spricht man dafür am besten wo an? -- Martina Nolte Disk. 14:04, 2. Dez. 2008 (CET)

Wikipedia:Importwünsche --MannMaus 14:17, 2. Dez. 2008 (CET)
Ich mache so etwas immer manuell, z.B. Diskussion:Dirk Bikkembergs --tsor 14:46, 2. Dez. 2008 (CET)
Wenn man die GFDL Wort für Wort einhalten will, ist diese Vorgehensweise nicht ganz korrekt - meinem zumindest einige "Hardliner" (doofes Wort in diesem Zusammenhang, mir fällt aber grad kein besseres ein)... -- Chaddy - DÜP 18:16, 2. Dez. 2008 (CET)
Danke für den Link! Grüße -- Martina Nolte Disk. 18:29, 2. Dez. 2008 (CET)

Tolles Foto von 1949. Es wird jedoch nur ein „Besitzer“, nicht aber der Fotograf genannt. Und ob der Besitzer mit dem Fotografen und der wiederum mit dem Uploader identisch ist, weiß auch nicht. Ist daher die Lizensierung korrekt?-- · peter schmelzle · d · @ · 20:57, 2. Dez. 2008 (CET)

Nicht der Besitzer, sondern der Fotograf muss zustimmen. Das Bild ist also so nicht ok. -- Chaddy - DÜP 21:41, 2. Dez. 2008 (CET)

Hallo wie gehe ich mit dem Logo von Babor, siehe auch http://www.babor.de korrekt um und lizensiere ich es am Besten? Grüße --J. © RSX 01:43, 3. Dez. 2008 (CET)

bitteschön, ich war mal so frei: Bild:Babor Kosmetik.svg. Christian Bier (Disk.) (+/-) 01:58, 3. Dez. 2008 (CET)
Oh danke! :) Prima. Grüße --J. © RSX 02:10, 3. Dez. 2008 (CET)

Was neues ohne Überschrift

Hallo ich habe ein riesiges Problem, zumindest glaube ich das. Habe vor einem 1/2 Jahr angefongen ein paar Websites aufzubauen. Habe eine Drachenseite bei der ich wissenschaftliches einbeziehe und da ist die beste Quelle in Bild und Text wikipedia. Beim Text habe ich keine probleme, den die kann ich textlich umgestallten aber bei den Bildern geht das natürlich nicht.

Das Problem ist: Ich habe viele Bilder von Wikipedia kopiert, weil sie den inhalt der Texte gut untermauern. Jetzt habe ich erfahren, dass das eigentlich verboten ist. Nun möchte ich eigentlich die Bilder nicht löschen, da es eine menge arbeit war.

Frage: wie kann ich es anstellen um mit wikipedia keine probleme zu bekommen ?

Meine pers. Überlegung war überall auf Diesen Seiten auf Wikipedia hinzuweisen und einen Link auf wikipedia zu führen.

Bitte antwortet mir, möchte nicht das meine Arbeit umsonst war.

Viele grüsse Thomas (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Etwasfuerdich (DiskussionBeiträge) 17:00, 2. Dez. 2008 (CET))

Das kommt auf die Bilder an. Du musst bei jedem einzelnen Bild schauen, was für eine Lizenz hier in der WP auf der Bildbeschreibung verzeichnet ist: Falls irgendwas mit Gemeinfrei, muss Du keinen Hinweis dranpappen. Ansonsten muss Du den Lizenzbedingungen der einzlenen Bildern folgen. sугсго 17:06, 2. Dez. 2008 (CET)
[Bearbeitungskonflikt]Auf den Bildbeschreibungsseiten, bzw. bei den dort genannten Lizenzen, steht eigentlich, wie vorzugehen ist. Das ist je nach Bild, da je nach Lizenz, anders. Meist musst du den Schöpfer des Bildes nennen und die Lizenz angeben. Bei den Texten reicht es mE nicht, sie nur ein bisschen umzuformulieren. Ordentliche Lizenzangabe wäre da auch einfacher. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 17:08, 2. Dez. 2008 (CET)

Hallo! Lies am besten auch dies (auch den Hinweis am Anfang und den Text zwischen den Bausteinen). -- Martina Nolte Disk. 18:38, 2. Dez. 2008 (CET)

"Beim Text habe ich keine probleme, den die kann ich textlich umgestallten". Nun ja, so einfach ist es nicht, unter Umständen ist das dann dennoch ein Textplagiat. --AndreasPraefcke ¿! 21:19, 3. Dez. 2008 (CET)

Logo von Rimmel

Wieder eine Anfrage um Hilfe beim Logo. Grüße --J. © RSX 21:40, 3. Dez. 2008 (CET)

Und was ist deine (An)Frage dazu? Es gibt keinen Unterschied zu dieser Anfrage Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Logo_von_Babor_Kosmetik. Die Logos werden alle gleich behandelt. – Wladyslaw [Disk.] 21:56, 3. Dez. 2008 (CET)

freies Bild ?

Hallo - eine Fachfrage: Ein Bild /im www auf einer privaten Seite) von 1917, unbekannte Personen und unbekannter Photograf, darf das hier eingestellt werden oder gibt´s Bedenken. Gruß ––JÄhh 17:17, 4. Dez. 2008 (CET)

Hallo JÄhh, generell: nein. Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass es vor 1923 veröffentlicht (beachte: veröffentlicht ist nicht erstellt) wurde, dann können wir es unter unserer pragmatischen Richtlinie hier behalten. Andernfalls geht es nicht. Grüße -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:50, 4. Dez. 2008 (CET)
Woher kommt denn die 1923-Regel? Ich kenne die nur die Wikisource-Problematik mit 1925, und da geht es doch um US-Recht. Was hat also 1923 mit deutschem Recht zu tun? --Jarlhelm 21:08, 4. Dez. 2008 (CET)
Alles vor 1923 veröffentlichte ist für die WMF kein Problem (Serverland) und für uns vertretbar, wenn es sich als verwaistes Werk ieS (also kein Urheber ermittelbar) darstellt. Anonyme Werke und verwaiste Werke ieS kann man gleich behandeln; in der EU sind die nur 70 Jahre nach Veröffentlichung geschützt. Das ist also nur eine Rechtsrisikoabschätzungsregel, die aber recht sicher ist. Wer Angst hat, kann ja eine Hochladesocke nehmen. sугсго 23:18, 4. Dez. 2008 (CET)

Bayerischer Rundfunk

Schöpfungshöhe?

Besteht bei diesem Logo auch nur der geringste Verdacht, der auf die Existenz von Schöpfungshöhe schließen lassen könnte? ST 20:03, 4. Dez. 2008 (CET)

Und wie. sугсго 20:06, 4. Dez. 2008 (CET)
Hat ungefähr genauso viel SH wie das TUM-Logo, also gar keine (ich habe nicht ganz ohne Grund genau das TUM-Logo als Vergleich gewählt...). -- Chaddy - DÜP 21:01, 4. Dez. 2008 (CET)
Selbstverständlich nicht - mit Berufung auf OLG Köln, GRUR 1986, 889 (ARD-Logo). --h-stt !? 23:46, 4. Dez. 2008 (CET)
Hehe, danke für die Antworten. ST 01:12, 5. Dez. 2008 (CET)

Buchcover

Hey, wie siehts denn aus mit Buchcovern? Genauer gesagt, denen von Imprimatur, Secretum und Veritas? Und z.b. dem Schriftzug Monaldi & Sorti der in weiß-gold über den Titeln der gebundenen Ausgaben vom claasen Verlag prangt.. würd nämlich gern sowas in den Artikel einbauen. --J-PG MaL LaCHeN?! 18:23, 3. Dez. 2008 (CET)

der schriftzug ist unproblematisch. --JD {æ} 18:33, 3. Dez. 2008 (CET)
Ok, cool danke, den lad ich dann mal hoch. Wie siehts mit den ersten beiden Covern aus? Sind ja „nur“ Symbole. --J-PG MaL LaCHeN?! 18:53, 3. Dez. 2008 (CET)
Noch ne Frage zu dem Schriftzug, was geb ich auf den Commons dann alles an? Habs schonmal hochgeladen, weiß aber nicht ob alles so stimmt: Image:Monaldi & Sorti Schriftzug.JPG. --J-PG MaL LaCHeN?! 19:47, 3. Dez. 2008 (CET)

Alle sind hier unrpoblematisch, bei Commons gibts keine Gewähr --Historiograf 20:47, 3. Dez. 2008 (CET)

Ok cool, lad ich die Cover dann hier hoch. Danke. --J-PG MaL LaCHeN?! 22:16, 3. Dez. 2008 (CET)
Der letzte ist nicht unproblematisch, da ist eine Zeichnung drauf. Da kommt es drauf an, wie alt die Zeichnung ist und v. a., wie lange der Urheber schon tot ist (bzw. ob dieser überhaupt bekannt ist). -- Chaddy - DÜP 23:42, 3. Dez. 2008 (CET)
Hab ich jetzt auch hochgeladen, wenns damit ein Problem gibt, bitte löschen (aber mir bescheid geben), Danke :) --J-PG MaL LaCHeN?! 10:12, 4. Dez. 2008 (CET)

Die Zeichnung hat keine SH, denn sie ist als Buchcover ein Werk der angewandten Kunst. --Historiograf 16:56, 4. Dez. 2008 (CET)

Woher willst du wissen, dass die Zeichnung extra für das Cover angefertigt wurde? Vielleicht wurde ja einfach irgendein Kunstwerk auf das Cover gedruckt. Außerdem sehe ich trotzdem SH, egal ob extra für das Cover angefertigt, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 19:28, 4. Dez. 2008 (CET)
Also wenn es da Probleme gibt, löscht das Cover zu Veritas lieber, sicher ist sicher. --J-PG MaL LaCHeN?! 22:29, 4. Dez. 2008 (CET)

Wer SH behauptet, hat das zu begründen, sofern keine Anhaltspunkte bestehen, dass es sich um ein Werk der reinen bildenden Kunst handelt. Solche konkreten Anhaltspunkte gibt es NICHT, also ist das Bild als Buchcover zu beurteilen und als solches hat es keine SH und wer Gegenteiliges behauptet, soll die Gründe detailliert nennen. Nur weil jemand häufig hier etwas schreibt, ist er noch kein Experte, der auf Argumente verzichten darf --Historiograf 01:51, 6. Dez. 2008 (CET)

Neue Fotos Bundesarchiv

Nach einer Diskussion ist dieses vorläufige Template entstanden. Könnte mal bitte jemand schauen, ob der deutsche Text aus der Perspektive des Urheberrechts so bleiben kann. --T.M.L.-KuTV 16:07, 5. Dez. 2008 (CET)

Da die Formulierung noch umstritten ist und mittlerweile erneut vorläufig geändert wurde, muss ich hier den Hinweis hinterlassen, dass es sich um diesen Hinweis handelt:

"Die Bildbeschreibung vom Bundesarchiv stellt weder eine Kennzeichnung vom Bundesarchiv selbst noch von Wikimedia Commons dar. Die Bildunterschrift wurde von historischen Personen erstellt, die gegebenenfalls erheblich von der aktuellen und allgemeinen Geschichtsschreibung abweicht."

Die derzeitige Variante ist:

"Das Bundesarchiv hat oftmals Originalbeschreibungen aus dokumentarischen Gründen übernommen. Sie können allerdings fehlerhaft, überholt oder politisch extrem sein. Sachkorrekturen und alternative Beschreibungen sind von der Originalbeschreibung getrennt erwünscht."--T.M.L.-KuTV 17:47, 5. Dez. 2008 (CET)

Inwiefern siehst du hier einen Zusammenhang mit dem Urheberrecht? D.h. wo siehst du die mögliche urheberrechtliche Problematik, die dich motiviert hat, hier anzufragen? Gestumblindi 21:51, 5. Dez. 2008 (CET)

Da ich mich nicht mit dem Thema Urheberrechtsfrage beschäftigt habe, weiß ich auch nicht, ob hier ein möglicher Zusammenhang bestehen kann. Die Anfrage ergab sich für mich aus dieser Diskussion, da wohl (zunächst?) nicht klar war, ob es hier möglicherweise generell Probleme mit den Bildern aus dem Bundesarchiv und dem Urheberrecht geben könnte. Zumindest wurde das in dem Text angedeutet, mag aber nicht mehr dem aktuellen Stand des Wissens um die Bilder entsprechen. Die Überlegung bezüglich der Anfrage war: Wenn die Urhebrrechtsfrage bezüglich der Bilder möglicherweise noch nicht gänzlich geklärt ist, dann könnte eine entsprechende Formulierung vielleicht die Sachlage verschärfen, wozu wir, die wir uns hier um eine anständige Formulierung bemühen, sicherlich nicht unbeabsichtigt beitragen wollen. Deshalb meine Anfrage. --T.M.L.-KuTV 22:40, 5. Dez. 2008 (CET)
Ich sehe gerade, dass oben in der Diskussion ebenfalls noch Unklarheiten bezüglich der Bundesarchiv-Bilder bestehen. Wenn ich mir das durchlese, wird hoffentlich auch klarer, warum ich angefragt habe. Das aktuell eingebundene Template befindet sich übrigens nun hier. --T.M.L.-KuTV 23:17, 5. Dez. 2008 (CET)

Artikel enthält Vollzitate von Liedtexten von Autoren, die noch leben bzw. möglicher Weise noch keine 70 Jahre tot sind. URV? --tsor 09:28, 5. Dez. 2008 (CET)

Ich habe keine Bedenken --Historiograf 22:31, 6. Dez. 2008 (CET)

Dieses Foto stammt von den Commons, kann aber nach meiner Ansicht, weil nicht panoramafrei, nicht in Ordnung sein. Es steht laut Artikel im Atrium des Willy-Brandt-Hauses. Mag sich darum jemand kümmern? -- MrsMyer 19:14, 5. Dez. 2008 (CET)

LA gestellt. --Polarlys 01:51, 6. Dez. 2008 (CET)
Danke! --MrsMyer 10:44, 7. Dez. 2008 (CET)

Gelten die von der Post verausgabten sogenannte Bildpostkarten auch als amtliche Werke und kann man diese bei Wikipedia bedenkenlos veröffentlichen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Thmsfrst (DiskussionBeiträge) 20:59, 6. Dez. 2008 (CET))

Hallo Thmsfrst, ich gehe mal davon aus, dass Du die Bildpostkarten der Deutschen Bundespost meinst. Es müsste herausgefunden werden, ob die Bildpostkarten als ganzes damals im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Ich weiß nicht, ob die Veröffentlichung im Amtsblatt der Deutschen Bundespost hierfür ausreicht. Der Michel-Ganzsachen-Katalog schreibt dazu in der Einführung:

„Da der Verkauf der Bildpostkarten über die Schalter der öffentlichen Postämter erfolgt, haben diese auch als amtliche Ganzsachen zu gelten.“

Michel-Ganzsachen-Katalog Deutschland 1993, Seite 8
dort heißt es auch weiter:

„Die amtliche Sonderganzssache kann zwar auch auf auf Anregung interessierter Kreise entstehen, wird aber von der jeweiligen obersten Postbehörde ausgegeben, über Postschalter sowie die Versandstellen für Sammler verkauft und im Postamtsblatt bekannt gemacht. Nur wenn diese drei Voraussetzungen alle erflüllt werden, liegen amtliche Sonderganzsachen vor.“

Michel-Katalog, a. a. O.
Laut Michel würde ich also jetzt ja sagen. Bin mir persönlich aber allerdings trotzdem nicht sicher. Ich würde momentan folgendes machen: Bildpostkarte einscannen und dann das Bild mit einem Weichzeichner "unkenntlich" machen. Dann kann man zwar erkennen, dass da ein Bild ist, aber nicht mehr das Motiv an sich. Gruß kandschwar 10:46, 7. Dez. 2008 (CET)
Ich würde sowas ganz einfach als amtliches Werk ansehen. Bitte keine Verunstaltung mit Wasserzeichen! --RalfRBerlin09 19:20, 7. Dez. 2008 (CET)

Aufnahme vom Siegerentwurf des Humboldtforum

Hallo, ich habe heute in einer Ausstellung im Kronprinzenpalais das Modell des Siegerentwurfes von Francesco Stella des geplanten neuen Humboldtforums fotografiert. Das Ausstellungspersonal stimmte der Fotografie auch unter der Veröffentlichung bei Wikipedia mündlich zu. Ich weiß allerdings nicht ob das ausreicht. Das Foto zeigt das Holzmodell (nimmt ca. 20% des Bildes ein) und das Umland der Berliner Mitte (Dom, Zeughaus etc.). Kann ich das Foto hochladen oder werden hier Rechte des Architekten verletzt? --Times 21:27, 7. Dez. 2008 (CET)

Hallo Times, die Zustimmung des Ausstellungspersonals ist leider nicht ausreichend und schon gar nicht, wenn sie nur für die Veröffentlichung in Wikipedia zugestimmt haben. Wir brauchen eine schriftliche Zustimmung des Architekten, um das Bild hier verwenden zu können. Du kannst es also leider nicht hochladen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:07, 7. Dez. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe von Architektur-Rekonstruktionen

Ich wollte mich über etwas rückversichern, was ich kürzlich auf eine Anfrage bei den Grafikwünschen geantwortet habe. Es geht um zeichnerische Rekonstruktionen von nicht mehr vorhandenen Gebäuden, bei denen also das Aussehen (im günstigsten Fall nach wissenschaftlichen Prinzipien) eine Eigenleistung des Autors darstellt. Inwieweit hat das Einfluss auf die Einschätzung der Schöpfungshöhe? Macht es also einen Unterschied für die freie Verwendbarkeit einer Zeichnung wie dieser relativ einfachen oder dieser schon etwas detailierteren, ob es sich um die Abbildung eines real existierenden Gebäude handelt, oder um eine Interpretation von archäologischen Erkenntnissen? Hat es einen Einfluss, ob der Zeichner nur unwesentlich "hinzuerfindet" (etwa eine real nicht mehr vorhandene Säule nach dem Vorbild einer benachbarten ergänzt), oder wesentliche Spekulationen einbringt (aus dem Grundriss auf die Höhe des Gebäudes schließt)? --Hk kng 16:57, 6. Dez. 2008 (CET)

Das zweite erreicht die wohl systemwidrig geschützte kleine Münze (Bei jeder Pseudo-3-D-Zeichnung von Gebäuden wird man dies bejahen müssen, da schon die Wahl des Winkels nicht zwingend ist; die Rekonstruktionsleistung selber ist aber keine eigene Schöpfung sondern Wissenschaft als solche und die ist gemeinfrei, dafür gibt es andere Monopolrechte als das Urheberrecht.); das erste kann man so oder so sehen; ich würde da kleine Münze bejahen, Histo wohl eher nicht. sугсго 11:12, 8. Dez. 2008 (CET)

screenshot: windows-desktop

hallo.

ich bin gerade auf diesen diskussionsverlauf gestoßen. unter anderem wird dort erörtert, warum dieses bild keine SH habe und deshalb auch in de.WP genutzt werden könne.

diese auffassung widerspricht meinen erinnerungen an früher gelaufene diskussionen zum thema und deshalb möchte ich an dieser stelle nachhaken, ob diese ansicht wirklich (neuer?) konsens hier ist? das wäre mE der startschuss für eine vielzahl an screenshots aus allen möglichen programmen... wenn der win-desktop keine SH aufweist, dann tun das die benutzeroberflächen von antivir, word, corel, photoshop undsoweiter auch nicht.

habe ich (un)recht? --JD {æ} 12:58, 7. Dez. 2008 (CET)

Das einzige problematische an dem Screenshot was ich eventuell sehe, wäre das Firefox Logo. Ansonsten wäre alles ohne SH. Christian Bier (Disk.) (+/-) 14:14, 7. Dez. 2008 (CET)

Das Firefox-Logo hat für mich keine SH. Natürlich haben wir in den letzten Jahren unseren Kurs modifiziert. Entscheidende Weichenstellungen waren die Anlage des Artikels Schöpfungshöhe durch mich und der Ausbau von Wikipedia:Textplagiat durch mich. Wir lesen dazu Loewenheim in Schricker 3. Aufl. § 2 Rz. 26: "Durch die Individualität unterscheidet sich das urheberrechtlich geschützte Werk von der nicht geschützten Masse des Alltäglichen, des Banalen, des sich im üblichen Rahmen haltenden Erzeugnisse. Die rein handwerkliche oder routinemäßige Leistung, mag sie auch noch so solide und fachmännisch erbracht sein, trägt nicht den Stempel der Individualität" (Hervorhebung original). Wie man das schreiben kann und zugleich den Schutz der Kleinen Münze bejahen, erschließt sich mir freilich nicht. Bei den Screenshots hätte eine Begründungspflicht schon früher heilsam gewirkt. Hätte man gefragt: "Was sind eigentlich die konkret geschützten Elemente an dem Screenshot?", statt einfach zu sagen "Screenshot von freiem Programm: ja, von unfreiem Programm nein", dann hätten wir es hier leichter. Schöpfungshöhe muss im Zweifel begründet werden und das gilt nicht nur für die angewandte Kunst (v.a. Logos). Ich habe nie SH mutwillig bezweifelt, um ein Bild zu retten. Es ist doch auch nicht so, dass irgendwer (außer der zuständige letztinstanzliche Richter) "wissen" kann, ob SH vorliegt. Aber diese unsäglichen ständigen Bauchentscheidungen von Chaddy und anderen (sehe SH. Punkt) schaden diesem Projekt mehr als ein in der Grauzone (siehe WP:TP) befindliches, womöglich doch geschütztes Bild. Es gibt durchaus Kriterien, aber die machen halt Arbeit ... --Historiograf

Wir haben doch mit dem laufenden Auge ein klares Musterurteil, was wollen wir mehr? Solange es keine anderslautenden Urteile oder Kommentare gibt, kann man sich daran orientieren. Ich erinnere mich dunkel, mal eine entsprechende Bemerkung hier in den Kopf der Seite geschrieben zu haben. --RalfRBerlin09 18:42, 7. Dez. 2008 (CET)
Es ist nur nicht gerade leicht, sich "am laufenden Auge zu orientieren". Schöpfungshöhe ist so eine unscharfe Sache, da findet der eine, dass ein bestimmtes Logo ganz sicher schöpferischer ist als das laufende Auge, der andere findet das überhaupt nicht. Wer hier frisch heraus solche Dinge verkündet ("sehe SH!" - "sehe keine SH!"), sobald es über einfache geometrische Formen hinausgeht, begibt sich damit auf Glatteis; man sollte zurückhaltender sein und den Leuten mehr "kann sein, kann aber auch nicht sein, dein Risiko, wenn du's hochlädtst" sagen. Gestumblindi 02:06, 8. Dez. 2008 (CET)

Ein Sack voll Brot-und-Butter-Logos und -GUI-Elementen; alles in DA unschützbar. sугсго 11:03, 8. Dez. 2008 (CET)

Nochmals die Bitte, bei solchen Bildern nur Bild-LogoSH reinzumachen und bitte keine irreführenden Aussagen wie "keine Schöpfungshöhe". Diese Aussagen versteht man nur richtig, wenn man sich sehr gut mit der Rechtsmaterie auskennt, und wer das nicht tut, der zieht daraus sehr schnell den Schluss "Ok, darf ich also unter Berufung auf die Wikipedia unterm Strich verwenden". Das ist aber ein gefährlicher Trugschluss, da Microsoft seine Icons teilweise als Geschmacksmuster (design patents) eintragen lässt. --rtc 11:45, 8. Dez. 2008 (CET)

Dieses Foto hat ein User von Wikipedia als angeblich selbst fotografiert hochgeladen. Es scheint aber einfach aus dem Internet kopiert zu sein, jedenfalls findet sich auf dieser Seite: http://egyptian-tortoise.com/index.html ein identisches Foto mit Angabe des Fotografen und des Aufnahmedatums. Ich habe das Foto erst einmal aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel entfernt (Ägyptische Landschildkröte). Kann man es unbedenklich verwenden? Cryptodirum 23:28, 3. Dez. 2008 (CET)

Der Hochlader scheint recht aktiv, sprich ihn einfach an. Das Ergebniss würde mich auch interessieren.--tox Bewerte mich! 09:30, 4. Dez. 2008 (CET)
Bild:Niel.jpg gibt's (spiegelverkehrt) hier (Illustration by Urs Woy. Copyright © 1989, 1997 Association of Systematics Collections). Bild:Manne003.jpg gibt's hier. Ich verweise den User hierher. -- Martina Nolte Disk. 12:31, 4. Dez. 2008 (CET)
Bild:Manni.jpg sieht auch nicht grad selbstgemacht aus. Die allermeisten anderen Bildern des Benutzers scheinen aber plausibel selbstgemachte zu sein. -- Wiggum 12:41, 4. Dez. 2008 (CET)
Ah ja. Das gibt's auch auf http://www.tartaclubitalia.it/specieterrestri/kleinmanni/martignani/martignani001.htm (spiegelverkehrt) -- Martina Nolte Disk. 12:47, 4. Dez. 2008 (CET)
Also sollte sich Herr Mayer hier melden, wäre es das erste Lebenszeichen mit Ausnahme von Bilderhochladen, welche ich von ihm erlebe.... --Grüße aus Memmingen 20:42, 6. Dez. 2008 (CET)
Habe vier DÜP-Bausteine spendiert. -- Martina Nolte Disk. 16:43, 8. Dez. 2008 (CET)

Erkennungsmerkmal von Urheberrecht

Sehr geehrtes Wikipedia-Team,

mich würde es interessieren,woran man erkennen kann,dass ein urheberrechtlich geschützt ist. Wenn man z.B. ein Bild in Google.de sucht und es gerne in Wikipedia hochladen will,woran erkennt man,ob man es hochladen darf oder nicht?

Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Luki S (DiskussionBeiträge) 18:16, 7. Dez. 2008 (CET))

Um es stark zu vereinheitlichen: Fotos, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind, sind immer urheberrechtlich geschützt, bei Grafiken muß man sehen, ob sie eine Schöpfungshöhe besitzen. Wie gesagt, das ist stark vereinfacht und es gibt ne Menge Ausnahmen. --RalfRBerlin09 18:36, 7. Dez. 2008 (CET)
Am besten guckst du dir mal Bild:DEU Tutorial - Hochladen von Bildern neu.svg an, da sind die wichtigsten Ausnahmen drauf. Wenn du das Bild allerdings nur bei Google gefunden hast, sind die Chancen relativ gering, dass du es hochladen darfst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:45, 7. Dez. 2008 (CET)

Um noch auf die Frage mit den Graphiken aufzugreifen: z.B ein Wappen von einer Stadt,Fußballwappen Das kann man doch immer hochladen,oder?? Luki_S (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Luki S (DiskussionBeiträge) 17:49, 8. Dez. 2008 (CET))

Stadtwappen sind i. d. R. amtliche Werke und machen daher keine Probleme. Fußballwappen kann man dann hochladen, wenn sie keine Schöpfungshöhe haben. -- Chaddy - DÜP 17:57, 8. Dez. 2008 (CET)

Und woran erkennt man ob ein Fußballwapen Schöpfungshöhe hat?? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Luki S (DiskussionBeiträge) 18:02, 8. Dez. 2008 (CET))

Da ist immer eine Einzellfallentscheidung nötig. Allerdings kann man mehr oder weniger sagen, dass fcast gar kein Logo Schöpfungshöhe hat, da es sich hierbei um Gebrauchskunst handelt. Frag einfach hier nach, wenn du dir nicht sicher bist. -- Chaddy - DÜP 19:39, 8. Dez. 2008 (CET)

Zitat

Beim Überarbeiten eines von mir angelegten Artikels bin ich auf ein Zitat gestoßen, bei dem ich mitr nciht merh sicher bin, obs keine URV ist, hier (eingerückt). Geht das noch oder ist das eine URV? *zitter* Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:02, 8. Dez. 2008 (CET)

Geht imho schon noch als Kleinzitat durch. -- Chaddy - DÜP 16:07, 8. Dez. 2008 (CET)
Obwohl es ganze vier Zeilen sind? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:18, 8. Dez. 2008 (CET)
Wow, ganze 4 Zeilen... (Will sagen: Du hast schon selbst Ironie in deine zweite Frage eingebaut.) ;) -- Chaddy - DÜP 16:53, 8. Dez. 2008 (CET)
Ich weiß halt nicht so recht, wo da die Grenze ist. Und besser mal nachgefragt, als wenn dann auch die überarbeitete Version eine URV birgt. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 18:35, 8. Dez. 2008 (CET)

Es gibt keine feste Grenze, es ist immer eine Frage des Einzelfalls. Wenn du sichergehen willst, zitier nix: Wikipedia:Zitate --Historiograf 19:04, 8. Dez. 2008 (CET)

Weiternutzung Mängel

Falls jemand an Viatoura herantreten möchte, weil seine Bilder nicht lizenzgerecht genutzt werden, sollte er http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/Sonderangebot zur Kenntnis nehmen. Manche Anbieter reagieren auf eine einigermaßen freundliche Rechnungsstellung/voranwaltliche Abmahnung, die die Kosten für beide Teile minimieren soll, offenkundig patzig. Mit einer Rechtsschutzversicherung denken sie, sie können sich alles erlauben. Vor allem dreist die Aussage: "Für die streitgegenständlichen Bilder ist es eben gerade nicht vorgesehen, dass Sie diese kommerziell auswerten." Meine Bilder sind zwar jetzt korrekt lizensiert, aber die meisten anderen nicht. Hier stoßen die Bemühungen auf Weiternutzung/Mängel offenkundig an Grenzen. Klare und eindeutige Lizenzverstöße werden nur für einzelne Bilder beseitigt, der nach dem Lizenzanalogie-Grundsatz im Prinzip unstrittige Schadensersatz schlicht und einfach ignoriert. Offenkundig können nur ein paar anwaltliche Abmahnungen oder gar Klagen solche Betreiber zur Räson bringen --Historiograf 18:31, 8. Dez. 2008 (CET)

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus. So what.-- Wiggum 18:35, 8. Dez. 2008 (CET)
Ich kann den sachlichen Gehalt deines Einwurfs nicht erkennen. Ich finde ich habe nur dann kein faires Angebot gemacht, wenn man wie hier üblich kommerziellen Nachnutzern, die zahlreiche Inhalte nutzen, so gut wie alles durchgehen lässt. Wegen irgendwelchen 2-3 Sätzen in Presseartikeln wird hier und auf Weiternutzung Mängel regelmäßig ein Riesen-Tamtam veranstalt, das gänzlich unangemessen ist --Historiograf 19:00, 8. Dez. 2008 (CET)
Seh ich genauso wie Wiggum. Das erste Anschreiben sollte doch eigendlich immer freundlich ohne Drohungen und Schadensersatz sein. Oft ist es ja wirklich nur Unwissen. Wenn dann jemand dumm kommt kann man gerne vorgehen wie du. Ich denke, dass eine "nette" erste Kontaktaufnahme um einiges mehr bewirkt hätte, als das was du jetzt erreicht hast. jodo 00:34, 9. Dez. 2008 (CET)
Du wirst mir nicht vorschreiben können, ob ich Urheberrechtsverletzungen dulde oder nicht --Historiograf 11:35, 9. Dez. 2008 (CET)
Tu ich nicht. Du darfst machen was du willst. Wenn du hier andere User anstachen willst für deine Pläne, dann darf ich das genausogut kommentieren jodo 23:34, 9. Dez. 2008 (CET)
Ad personam: Warum reagieren Menschen auf Historiograf manchmal patzig? --Seewolf 11:38, 9. Dez. 2008 (CET)
Wenn du keine Antworten haben willst, dann poste nicht. -- Wiggum 11:41, 9. Dez. 2008 (CET)
Hier stoßen die Bemühungen auf Weiternutzung/Mängel offenkundig an Grenzen. Naja, da hatte ein Autor sein eines Einzelbild angemahnt - und korrigiert bekommen. Dann deine Mail zu deinen Bildern - und eine Korrektur. Dann meine grundsätzliche Mail zu allen Bildern und sie versprechen die Nachbesserung für alle. Wäre schon die erste Mail gemäß Standardvorlage rausgegangen, wären Mail Nr. 2 + 3 und der hiesige Nebenschauplatz langjährig gepflegter Freundschaften :-)) vielleicht gar nicht nötig geworden. -- Martina Nolte Disk. 18:41, 9. Dez. 2008 (CET)
@ Historiograf: ich schätze sehr, wenn sich jemand klar äußert und so finde ich auch Deine Statements in der Sachaussage lesenswert ... noch schöner wäre es, wenn eine gewisse Freundlichkeit Deinen Worten mitschwingen würde. Ich bin öfter als einmal zusammengezuckt ... und bin jetzt nicht übersensibel, zumindest wenn ich nicht der Adressat solcher Worte bin. So gesehen könnte ich jetzt auch "nix" schreiben ... und wenn jemand länger hier mitliest, dann gewöhnt er sich dran, aber diese Nickligkeiten, diese schroffe Art zeigt nicht das Bild, dass ich mir für eine Sachdiskussion in der Wikipedia wünsche. Deine Kenntnisse im Urheberrecht sind ausgezeichnet, geht das nur mit einer gewissen Emotionalität ? Ich mags freundlich, was nicht bedeutet, dass wir uns alle nur noch umarmen sollen. --Anghy 23:45, 9. Dez. 2008 (CET)
Histo ist leider so, da kann man nichts dran ändern... -- Chaddy - DÜP 23:47, 9. Dez. 2008 (CET)

Lizenzrecht und Nutzungsrecht bei abgeleiteten Daten

Gutan Tag liebe Profis!

Wie muss ich eine Vereinbarung formulieren, wenn:

1. Der Lizenzgeber stellt ein Orthofoto zur Verfügung, um daraus Vektordaten abzuleiten.
2. Alle Rechte des Orthofotos verbleiben beim Lizenzgeber.
3. Die Rechte der abgeleiteten Vektordaten sollen beim Lizenznehmer sein.

Abgeleitete Daten sollen also vom Lizenznehmer dauerhaft und frei genutzt werden können.

Der Lizenznehmer soll auch bestimmen können, unter welcher Lizenz er wem welche Nutzung der abgeleiteten Daten erlaubt.

Gruss, --Markus 10:23, 4. Dez. 2008 (CET)

Wir beantworten hier nur Fragen zur Wikipedia. Allgemeine Rechtsfragen dürfen wir gar nicht beantworten, das ist uns gesetzlich verboten. Bitte gehe zu einem Rechtsanwalt. Die haben ein gesetzliches Beratungsmonopol und haften dafür dann auch für ihre Auskünfte. --h-stt !? 14:33, 4. Dez. 2008 (CET)
*lach* klar doch! - aber die Daten würden hier zur Verfügung stehen... Gruss, --Markus 15:50, 4. Dez. 2008 (CET)
Nur aus Neugier: Was ist ein Orthofoto? Ortho(grafie)? Or(ni)tho(logie)? sугсго 01:57, 6. Dez. 2008 (CET)
Frag mal die Leute von Openstreetmap, z.B. über derren Rechts-Mailingliste oder direkt User:Joto. Lies unbedingt mal http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Luftbilder_aus_Bayern Ich hoffe das hilft, schließlich steht da die genaue Formulierung. --Kolossos 09:55, 7. Dez. 2008 (CET)
P.S.:@Syrcro: Es gibt seit neustem so ein kleines Internetlexikon in dem man Orthofoto nachschlagen kann.;-) Es geht dabei um Luftbilder und Geoinformationen. --Kolossos 10:00, 7. Dez. 2008 (CET)

Eine Vereinbarung ist nicht notwendig. Das Ableiten von Vektorkarten aus einem Orthofoto stellt urheberrechtlich keine Bearbeitung des Fotos dar, denn das Urheberrecht beschränkt nur das Foto als solches, nicht das, was Du fotografiert hast – die Maße Deiner Freundin werden nicht Dein Eigentum, nur weil Du einen Schnappschuss von ihr geschossen hast. Wenn jemand ein Foto nutzt, um darauf Vektorkarten herzuleiten, benötigt er also lediglich das Foto von Dir; keine Lizenz oder sonstige Vereinbarung. Dass er das Foto nicht ohne Erlaubnis von Dir weitergeben darf, stellt bereits das Urheberrecht sicher. Dass er seine Daten unter eine beliebige Lizenz stellen kann, ohne dass er dazu Deine Erlaubnis braucht, ergibt sich bereits aus dem genannten Sachverhalt. Wenn Du Bedenken hast, dass die Vektorkarten doch von deinem Urheberrecht befleckt sein könnten, dann sage dem Vektorkartenersteller einfach, dass er Deinen Namen in die Lizenz für die Vektorkarten dabeischreiben soll und so Deinen Willen kenntlich macht. --rtc 10:08, 7. Dez. 2008 (CET)

Hast du irgendwelche Belege für deine Aussagen die auf Geodaten zutreffen? Bildrecht und Rechte an Geoinformationen sind größtenteils zwei getrennte paar Schuhe, aber auch beim abzeichnen eines Fotos hätte man es mit einem abgeleiteten Werk zu tun. Siehe auch Nutzungsrechtsverordung eines Landesvermessungsamtes derren Abschnitt 6.1 (Digitalisierrecht) man deinen Aussagen nach in die Tonne treten könnte. Also ohne weitere, eindeutige Belege von dir halte ich die rechtlichen Risiken deiner Aussagen für zu hoch. --Kolossos 12:01, 7. Dez. 2008 (CET)
Benutzungsordnungen von irgendwelchen Behörden sind erfahrungsgemäß nicht sehr erhellend und haben oftmals nichts mit der Rechtsrealität zu tun. Da verlasse ich mich lieber auf rtc, bevor ich denen auch nur ein Wort abnehme. ST 23:48, 7. Dez. 2008 (CET)
Nein, ich habe keine Belege. Klar kann das Abzeichnen eines Fotos natürlich zu einem abgeleiteten Werk führen, aber man muss immer beachten, ob dabei ein eigenschöpferischer Anteil des Fotografen entnommen wird (der sich z.B. bei Portraitfotos üblicherweise schon aus der Wahl der Perspektive und des Aufnahmezeitpunkts ergeben wird), oder ob es sich nur um Informationen handelt, die das Foto ohne eigenschöpferische Anteil lediglich abbildet. Ich würde mich hier einfach mal danach richten, ob ich die entnommenen Daten prinzipiell auch ohne das Foto gewinnen könnte, so dass mein Resultat noch im Wesentlichem das gleiche bliebe. Wenn das der Fall ist, dann sehe ich nicht, dass etwas entnommen wurde, was dem Urheberrecht unterliegt. Rechtliche Risiken sind naturgemäß bei jeder Aussage vorhanden. Ich weiß nicht, auf welcher Rechtsgrundlage das Landesamt diese Nutzungsordnung erstellt hat. Prinzipiell denkbar ist, dass die Bilder erst nach Abschluss eines Vertrags herausgegeben werden, und dann kann das Landesvermessungsamt natürlich weitergehende Einschränkungen vereinbaren, die über das Urheberrecht hinausgehen. Das ist dann wie immer allerdings nur für den Lizenznehmer bindend. Wenn das Bild veröffentlicht wird und man kommt direkt dran, ohne über den Weg des Landesvermessungsamts, dann wären etwaige Vertragsbedingungswünsche des Landesvermessungsamts natürlich irrelevant. --rtc 02:28, 8. Dez. 2008 (CET)

Eine andere Argumentationsline bezüglich "Orthophotos dürfen nicht abgezeichnet werden ohne Erlaubnis" lautet (in etwa) so: "solche DOPs sind bereits entzerrt und in ein Koordinatensystem projeziert, zudem kommen Sie entweder durch das Geo-Tiff-Format bzw durch die externen Header-Dateien aus einer Datenbank. Daher gilt für diese Bilder Datenbankschutz, gleiches für alle daraus abgeleiteten Werke, da sie immer eine Reproduktion von mindestens Ausschnitten der Koordinaten-Datenbank darstellen.". Ich habe den Eindruck, der Datenbankschutz wird immer dann gezogen, wenn gar nichts anderes mehr hilft. Aber sticht er hier? -- jha 23:50, 7. Dez. 2008 (CET)

Wie oft denn noch? Datenbankschutz betrifft die Datenbanken, nicht die einzelnen Daten. Wenn unwesentliche Teile einer geschützten Datenbank entnommen werden und diese Entnahme nicht systematisch erfolgt in einer Weise, die geeignet ist, den Rechteinhaber zu beeinträchtigen, dann macht der Rechteinhaber auch vertraglich keinen Stich: § 87 e UrhG. Für uns ist der Datenbankschutz in der Regel unbeachtlich --Historiograf 01:40, 8. Dez. 2008 (CET)

Der ursprüngliche Anfrager möchte das Abzeichnen schon systematisch tun, also eine größere Region von mehreren Leuten unter Nutzung speziell dafür abgerichteter (freier) Software, welche die die Meta-Informationen (die Projektion/Kalibrierung) bereits auswertet und in der Lage ist, sich jeweils die Bildkacheln zu holen, die gerade benötigt werden. Des weiteren basiert das Geschäftsmodell des Bildrechteinhabers darauf, die Bilder für gewöhnlich an Kartenverlage zum Abzeichnen gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Für den gemeinen Bürger gibt's dort die Bilder nur auf Grundlage von Nutzungsbedingungen, die sich etwa mit "Nur für privat gucken, nichts anfassen, geschweige denn abspeichern, drucken oder gar weiterverarbeiten" umschreiben lässt. Wie gesagt: Mich würde es erheblich freuen, wenn sich ein Rechtsgutachten beschaffen liesse welches in etwa sagt "Abzeichnen von Googleluftbildern und Landesvermessungsamts-DOPs ist in Deutschland legal und die dabei entstehenden Werke sind frei von Rechten des Luftaufnahmenlieferanten". -- jha 18:31, 8. Dez. 2008 (CET)
Das würde sicher mehr Leute freuen, z.B. die von Openstreetmaps. Die dürfen zwar die Bilder von Yahoo nutzen, aber nicht die z.B. von Google.--tox Bewerte mich! 10:13, 10. Dez. 2008 (CET)

Bilderspende Bundesarchiv

siehe commons:Commons:Bundesarchiv und im Kurier. In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen. Soso. Glauben wir das einfach mal und freuen uns über das neue Material :-) -- Wiggum 12:45, 4. Dez. 2008 (CET)

Ich wurde eben stellvertretend für die Wikipedia fernmündlich von einem der beteiligten Fotografen als „Räuber“ bezeichnet und mit der SED gleichgesetzt, die habe seine Familie 1945 [sic!] auch schon enteignet. So sicher scheint das dorch nicht zu sein. sугсго 14:37, 4. Dez. 2008 (CET)
Ah, wo denn? --Don-kun Diskussion, Bewertung 14:45, 4. Dez. 2008 (CET)
Wurden bei dieser Deklaration "hinreichender Rechte" auch Fälle wie Image:Bundesarchiv Bild 111-086-025, "Adam und Eva", Bronzefiguren von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-84, "Keuscheit und Schönheit" von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-84A, "Keuscheit und Schönheit" von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-026, "Landmann", Bronze von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-027, "Gräfin York", Bronze von Professor Fritz Röll.jpg berücksichtigt? Fritz Röll starb 1956... Lupo 14:49, 4. Dez. 2008 (CET)
Der war Vollweise ohne bekannte Verwandte, der Fiskus hat geerbt und dann Thüringen auf die Recht zugunsten des Bundes verzichtet. sугсго 14:53, 4. Dez. 2008 (CET)
Interessant, danke! Lupo 14:58, 4. Dez. 2008 (CET)
Das war ein Witz. Es ist mehr oder weniger offensichtlich, dass das Bundesarchiv nur die Recht am Foto halten wird, nicht aber an dem gezeigten und deshalb das janze unter URV fällt. sугсго 15:00, 4. Dez. 2008 (CET)
Voll erwischt. Dabei ist doch gar nicht 1. April... Und ich hatte mir angesichts der Tatsache, dass die Antwort von Dir kam, eine Nachfrage nach Belegen für die Behauptung verkniffen. :-( Lupo 15:08, 4. Dez. 2008 (CET)
Die im Artikel gezeigten Skulpuren wurden übrigens der Stadt Berlin vermacht. Vermutlich ging auch der Rest an das Land Berlin. Gruss Mutter Erde 78.49.141.110 15:27, 4. Dez. 2008 (CET)
Bei Skulpturen, die nicht unter Panoramafreiheit fallen, haben wir ja das Problem, dass im Grunde Genehmigungen des Bildhauers und des Fotografen vorliegen müssten, bzw. das BA die entsprechenden Verwertungsrechte für beides hat. Aber egal, wenn die sich hinstellen und steif und fest behaupten, dass sie die jeweiligen Nutzungsrechte haben, soll das mal nicht unser Problem sein.-- Wiggum 15:59, 4. Dez. 2008 (CET)
Interessanterweise scheint das Bundesarchiv auch Bilder aus dem Archiv Heinrich Hoffmanns freizugeben. Image:Bundesarchiv Bild 146-1978-043-13, Erwin v. Witzleben.jpg ist das gleiche Bild wie en:Image:Vwitzleben.jpg, welches sich in der Bayerischen Staatsbibliothek unter der ID hoff-4041 wiederfindet... Lupo 16:55, 4. Dez. 2008 (CET)
*seufz*.. Auch wenn ich diese Bilderspende richtig klasse finde (endlich mal ein Haufen guter und freier historischer Fotos, die nicht von einer US-Behörde stammen), wird das noch für eine Menge Arbeit und (Lösch-?)Diskussionsstoff sorgen. --Kam Solusar 17:14, 4. Dez. 2008 (CET)
Ich hoffe, dass dann nicht wieder einer ein Bild sieht, an dem er ein Recht haben will, und dann Wikimedia Deutschland verklagt, sodass wieder wikiedia.de gesperrt ist. Irgendein Richter, der das macht, findet sich ja immer. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 19:15, 4. Dez. 2008 (CET)
In dem Vertrag sichert das Bundesarchiv zu, dass es die nötigen Verwertungsrechte hat, um eine Lizenzierung unter CC-by-sa 3.0 zu ermöglichen. Sollte das im Einzelfall nicht zutreffen, so muss der Betreiber diese Bilder erst dann entfernen, wenn er Kenntnis von der URV erhalten hat. Ich sehe persönlich keinen Grund, warum wir der Darstellung des Bundesarchivs nicht Glauben schenken und die Lizenzierung so akzeptieren sollten, wie wir sie erhalten. sebmol ? ! 21:14, 4. Dez. 2008 (CET)
Wenn das vertraglich so geregelt ist, können wir uns m.E. gemütlich zurücklehnen, ja. Es ist in erster Linie das Problem des Bundesarchivs, das Wikimedia Deutschland zusicherte, die Rechte für eine Freigabe unter CC-BY-SA zu haben, falls das bei gewissen Bildern doch nicht zutrifft, richtig? Letzten Endes müsste man hier derartige Bilder dann natürlich auch entfernen, aber etwaige Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber müssten an das Bundesarchiv und nicht an Wikimedia gehen, oder? Es ist nicht unsere Aufgabe, abzuklären, ob das Bundesarchiv bei Bildern, bei denen es uns "komisch" vorkommt, dass es über die entsprechenden Rechte verfügen soll, diese wirklich hat, denke ich. Gestumblindi 21:56, 4. Dez. 2008 (CET)
Schon lustig, dass alle Bilder unter der cc-by-Lizenz stehen und bei Autor stets nur „o.Ang.“ steht. Was die URVs angeht: Auch wenn Wikimedia nicht haften muss, wäre es bestimmt wieder ein Imageverlust. Am Ende sucht das Archiv wieder die Schuld bei Wikimedia (und sei es nur deswegen, weil wir schuld daran sind, dass ihnen die Illusion genommen wurde, alle Rechte zu besitzen), und dann werden andere Archive nicht mehr kooperieren wollen. Aber schwarzmalen will ich mal nicht. Die Bilder sind sicher ein großer Gewinn, auch wenn ich noch keinerlei inhaltlichen Überblich habe. --Jarlhelm 23:59, 4. Dez. 2008 (CET)

Ich will aber mal ein bisschen schwarzmalen. Ich habe mir das ehrlichgesagt nicht angeschaut, aber ich bin da sehr skeptisch und glaube nicht an plötzliches Samaritertum. Es gab bisher fast nie den Fall, dass Archive Lizenzen an Bildern erteilt hatten, an denen sie tatsächlich die Rechte besaßen. Es wäre auch vollkommen irrational, Rechte einfach so abzugeben, die sich auch sicher zu Geld machen lassen (und zwar sicher problemlos auch unter Einhaltung des Bildungsauftrags). Vertragliche Vereinbarungen zwischen Wikipedia und dem Archiv dürften für die Haftungsfrage irrelevant sein. Den Urheber brauchen doch schließlich keine privaten Absprachen zu interessieren. Für das Archiv zahlt sich das aus: Gute Presse gemacht, und das mit sehr geringem Risiko, denn im Zweifelsfall sind sie es ja nicht, denen es an den Kragen geht. PS: Und bei Copyfraud machen wir jetzt auch mit? Image:Bundesarchiv Bild134-B0335, Fregatte "Thetis" vor Anker.jpg Bei dem Bild ist doch unter Garantie das Urheberrecht abgelaufen. --rtc 00:27, 5. Dez. 2008 (CET)

"denn im Zweifelsfall sind sie es ja nicht, denen es an den Kragen geht" - oh doch, sie sind es, wenn die Sachlage so aussieht, wie das hier geschildert wird. Es ist ja das Bundesarchiv, das behauptet, über die Rechte zu verfügen, und das die Bilder unter CC-BY-SA freigibt - niemand anders. Wenn es das in gewissen Fällen gar nicht dürfte, dann ist's dieses Bundesarchiv, das ein Problem hat, nicht Wikimedia. Gestumblindi 00:32, 5. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv läd die Bilder ja nicht hoch, sondern übergibt sie lediglich dem Wikimedia-Deutschland-Verein, der sie dann per Bot hochläd, oder so ähnlich. Selbst wenn man hier die Haftung für die WMF als Seitenbetreiber verleugnet, ist das Bundesarchiv also auf jeden Fall aus dem Schneider. Die Behauptung, man könne zusichern, die notwendigen Rechte zu besitzen, um die Bilder freizugeben, ist windiger Blödsinn. Bei vielen Bildern ist schließlich bei Urheber "keine Angabe" angegeben! Wenn der Urheber garnicht bekannt ist, wie soll das Archiv dann die Rechte besitzen? Das Archiv muss für jedes einzelne Bild eine Vertragskette zum Urheber nachweisen können, um eine solche Behauptung aufstellen zu können, und dann sollen sie diese Informationen bitte auch mitliefern, damit sich Nachnutzer selbst davon überzeugen können. Mein Tip: Das Archiv verwechselt hier mal wieder notorisch das Eigentumsrecht, und somit das Recht, die Fotos als solche der an beliebige Personen zu verleien, mit dem Recht, sie im Internet durch Vervielfältigung und Verbreitung beliebigen Personen zugänglich zu machen. PS: Selbst wenn die Behauptung stimmen würde, das Archiv besäße irgendwelche Rechte, bezweifle ich doch, dass diese alle vor dem Webzeitalter übertragen wurden, und sich somit auf Webnutzung erstrecken, denn gemäß Urheberrecht ist eine Übertragung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten nicht möglich. --rtc 06:35, 5. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 5. Dez. 2008 (CET)
Abgesehen davon, dass es schon sein kann, dass das bei einzelnen Fotos der Fall ist (wobei ich diese Verträge mal gerne sehen würde und darauf wette, dass sie kaum Konfliktfrei mit CC-BY-SA vereinbar sind, weil das einfach völlig unüblich wäre), beachte bitte das, was ich gesagt habe: "Bei vielen Bildern ist schließlich bei Urheber 'keine Angabe' angegeben! Wenn der Urheber garnicht bekannt ist, wie soll das Archiv dann die Rechte besitzen?" --rtc 20:22, 5. Dez. 2008 (CET)

Spiegel Online schreibt Unzutreffendes: "Privatnutzer können fortan Bilder aus dem Bundesarchiv, unter Angabe von Quelle und Urheber, kostenlos in ihre Website oder eine persönliche Präsentation einbinden. Gewerbliche Nutzer müssen ein Entgelt entrichten." So? Das trifft aber bei CC-BY-SA nicht zu. Auch gewerbliche Nutzer brauchen kein Entgelt zu entrichten, wenn sie sich an diese Lizenz halten. Allerdings werden die Bilder, wie ich sehe, in recht niedriger Auflösung hochgeladen. So eignen sie sich natürlich für manche gewerbliche Nutzung nicht. Gestumblindi 00:23, 5. Dez. 2008 (CET)

Beim Copyfraud sollten wir wirklich nicht mitmachen und die Lizenzbausteine ändern, wo es angebracht ist. Wenn wir dem Archiv eins auswischen wollten, könnten wir auch das Projekt zur Entfernung digitaler Wasserzeichen benachrichtigen. (-: --Jarlhelm 00:56, 5. Dez. 2008 (CET)

+1 Schwarzmalerei. Die Wikipedia braucht dringend eine Rechtsberatung. Und eine Bildbenutzungs-Beratung. --Emkaer 04:06, 5. Dez. 2008 (CET)
Der Lizenzbaustein Commons:Template:BArch-License hat für diesen Zweck einen Parameter „PD“, der einfach auf „YES“ gesetzt werden kann, falls das Bild wirklich schon gemeinfrei ist. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 5. Dez. 2008 (CET)

Warum sind eigentlich alle Bilder, mit Ausnahme derer, die das Archiv selbst zeigen, schwarz-weiß? Will das Archiv eine spezielle künstlerische Ästhetik herstellen oder hat es einfach nur billig digitalisiert?--Jarlhelm 12:38, 5. Dez. 2008 (CET)

Es sind auch farbige Bilder vorhanden, z.B. Bild:Bundesarchiv B 422 Bild-0063, Bonn, Franz Stadler, Hans-Dietrich Genscher.jpg. Für dieses Bild läuft auf Commons übrigens ein Löschantrag. Gibt es eine Möglichkeit, schnell alle Löschanträge, die auf Bundesarchiv-Bilder gestellt wurden, zu sehen, ein Tool vielleicht, mit dem man die Bundesarchiv-Kategorien nach Löschanträgen abgrasen kann? Gestumblindi 13:06, 5. Dez. 2008 (CET)
CatScan hilft. — Raymond Disk. Bew. 13:16, 5. Dez. 2008 (CET)
Das Bild wurde schon wieder schnellbehalten. --Jarlhelm 13:21, 5. Dez. 2008 (CET)
Die Farbfotos sind offenbar noch nicht digitalisiert. Das könnte technisch-logistische Gründe haben, denn die (183er) Farbnegative haben alle 6x6-Format, während die Schwarzweiß-Negative alle Kleinbild sind. Mindestens seit Anfang der 1980er Jahre sind alle wichtigen (183er) Motive auch in Farbe im Bundesarchiv vorhanden. -- Hunding 02:45, 7. Dez. 2008 (CET)

Wenn das Bundesarchiv nicht weitgehende Rechte an den Bildern hätte, könnte es diese ja auch nicht jedermann zur Benutzer (mit oder ohne Gebühr) anbieten. Sie würden sich da ein Recht anmaßen, was sie selber nicht haben. Liesel 14:12, 5. Dez. 2008 (CET)

O RLY?-- Wiggum 14:26, 5. Dez. 2008 (CET)

Ich frage mich, wie das Bundesarchiv hinreichende Rechte an einem Foto von Heinrich Hoffmann haben kann. Nein, ich bezweifle es nicht, ich frage mich nur, wie das sein kann. --RalfRBerlin09 14:52, 5. Dez. 2008 (CET)

Wär' schön, wenn das 'mal jemand genau erklären könnte. Nicht nur Hoffmann betreffend, sondern z.B. auch für dieses Portrait, angefertigt vom Fotografen Emil Bieber, oder die eingangs erwähnten Fotos von Skulpturen. Eine allgemeinverständliche Erklärung, am besten vom Bundesarchiv selbst, wäre sicherlich dienlich, Unklarheiten, Unsicherheiten und Verwirrungen aufzulösen. Lupo 22:08, 5. Dez. 2008 (CET)
Nunja, Raymond hat oben geschrieben "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben." - es ist also wohl davon auszugehen, dass das Bundesarchiv in solchen Fällen eben Verträge mit den Erben abgeschlossen hat. Gestumblindi 22:17, 5. Dez. 2008 (CET)
Ich denke auch, dass das Bundesarchiv Experten hat, die sich um derartige Verträge kümmern. Wir können hier mit gutem Gewissen vertrauen und müssen nicht bei jedem Bild die Freigabe hinterfragen. jodo 22:20, 5. Dez. 2008 (CET)
Es ist immer der tatsächliche Nutzer, der im Zweifelsfall eine lückenlose Vertragskette zum Urheber nachweisen muss; er kann sich nicht auf Vertrauen oder Gutgläubigkeit berufen, denn das würde das Urheberrecht ad absurdum führen. Jeder könnte ja dann Urheberrechtsverletzungen begehen und müsste sich nur auf Gutgläubigkeit berufen (was ja de facto oft mit "disclaimern" gemacht wird, aber bekanntermaßen wirkungslos bis sogar kontraproduktiv ist). Wenn man keine lückenlose Vertragskette nachweisen kann, dann stehen solche CC-by-SA-Beteuerungen nur auf dem Papier, sind aber praktisch wertlos. Kein ernsthafter Nutzer wird das Risiko eingehen können, sie tatsächlich zu nutzen. Vertrauen ist bei so etwas fehl am Platze. Die Ansicht, es würde schon irgendwelche "Experten" geben, halte ich für fragwürdig, und es wäre auch nicht das erste mal, dass irgendwelche angeblichen "Experten" inkompetente, interessegeleitete Fehlentscheidungen verursachen. Es sprechen triftige Argumente gegen die Legalität zumindest eines Großteils der Bilderspende. Hier sollte ganz radikal das Archiv aufgefordert werden, die Karten auf den Tisch zu legen und etwas substanzielleres als Vertrauensappelle zu liefern. --rtc 23:07, 5. Dez. 2008 (CET)
Ich finde den von dir angesprochenen Punkt einer Weiternutzung von außerordentlicher Wichtigkeit, der leider nicht nur in der aktuellen Debatte untergeht. Das Konzept der freien Inhalte ist eingeschränkt, wenn sich ein potentieller Weiternutzer nicht hinreichend darauf verlassen kann, dass die gemachte Lizenzierung korrekt ist. Daraus müssen ihm keine direkten Nachteile entstehen, die Unsicherheit aufgrund intransparenter Regelungen und systemimmanenter Defizite (Prüfung von Lizenzen, Urhebern, etc.) allein reicht aus. Schränkt selbige die Weiternutzung ein oder verhindert sie, werden wir einem gewichtigen Projektprinzip nicht gerecht, zucken in Anbetracht dessen aber mit der Schulter, weil doch ein paar mehr Artikel nette Bilder aufweisen. --Polarlys 02:06, 6. Dez. 2008 (CET)
Diese Unsicherheit ist auch nicht größer als bei als "selbst fotografiert/erstellt" deklarierten Bildern. Man kommt immer zu dem Punkt, wo man einer Angabe einfach glaubt oder es halt lässt. Die offensichtlichen Inkonsistenzen ("wir haben Verträge mit den Fotografen" vs. "Urheber=unbekannt") sind mehrfach angesprochen worden und wiederkehrend stereotyp mit "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben." o.ä. beantwortet worden. Falls das doch nicht so ist, ist es weder mein Problem, noch deins, noch rtcs, sondern das des BAs und/oder des Uploaders. Das Risiko für Nutzer ist aus o.g. Grund unverändert.-- Wiggum 02:18, 6. Dez. 2008 (CET)
Btw: Die Kommunikationspolitik des Wikimedia e.V. ist wieder mal ein Witz. Ich warte jetzt nur noch auf die übliche Zusicherung, dass beim nächsten Mal alles besser wird...-- Wiggum 02:24, 6. Dez. 2008 (CET)
Was konkrekt bemängelst du an der "Kommunikationspolitik des Wikimedia e.V." im Zusammenhang mit diesem Projekt? sebmol ? ! 16:24, 7. Dez. 2008 (CET)
Ob der Einbänder oder dieser Fall - es wäre vieles einfacher, wenn die hiesigen Bildrechtler in solchen Fällen rechtzeitig mit einbezogen würden. Ob dies allerdings eine Frage ist, die den Verein tangiert, kann ich nicht einschätzen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Ralf Roletschek (DiskussionBeiträge) 18:10, 7. Dez. 2008 (CET))
Aus den hier und auf Commons laufenden Threads sollte eigentlich klar zu erkennen sein, dass etwas mehr Information von Vorteil gewesen wäre. Wie ich andernorts schon schrieb, wäre es natürlich abwegig, hier härtere Beweise zu verlangen als sonst üblich. Allerdings ist nach den Erfahrungen mit abstrusen Schutzrechtsberühmungen diverser Archive/Stiftungen/whatever und vor dem Hintergrund der Größenordnung dieser Freigabe eine gesunde Portion Skepsis angebracht. Ich denke, niemandhat Lust, viel Arbeit in die 100.000 Bilder zu stecken um nachher zu erfahren, dass alles oder ein Großteil davon für die Katz war.-- Wiggum 11:55, 9. Dez. 2008 (CET)

rtc hat Recht. Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten. Die Wikimedia Foundation und evtl. Nachnutzer haften als Störer, wenn sich die Zusicherung des Bundesarchivs im Einzelfall als unzutreffend erweist. Ob die entstehenden Kosten dann vom Bundesarchiv getragen werden, steht dahin. Nicht ganz OT hier: http://archiv.twoday.net/stories/5347726/ (Zu URVs aufrufen, aber jegliche Verantwortung abwälzen) Ich würde nicht allzuviel auf den rechtlichen Sachverstand des Bundesarchivs geben --Historiograf 02:16, 6. Dez. 2008 (CET)

Ich glaube ebensowenig, daß das Bundesarchiv rechtlich ausreichend bewanderet ist um solche Fälle wirklich korrekt einzuschätzen. Ich sehe allerdings auch keinen akuten Handlungsbedarf, das kann in Ruhe geklärt werden. --RalfRBerlin09 18:10, 7. Dez. 2008 (CET)

CC-BY-SA und unbekannte Urheber

Diese mehrfach angesprochene Problematik sollte man wohl wirklich noch klären: wie kann das Bundesarchiv bei jenen zahlreichen Bildern, bei denen kein Autor angegeben ist, das Bild unter CC-BY-SA stellen, und wie kann man es unter Einhaltung dieser Lizenz weiternutzen? Sie verlangt ja, dass man den Namen des Autors nennt. Kann man in Fällen wie Bild:Bundesarchiv_Bild_183-19000-0213,_Neujahr,_Silvesterkarpfen.jpg oder Bild:Bundesarchiv Bild 175-U00-07802, Dresden, Ruine der Frauenkirche.jpg aber nicht, die haben jeweils "Autor: o.Ang." Ich nehme an, dass das alles längst abgeklärt und geregelt ist, aber wie? Was gebe ich an, wenn ich ein solches Bild weiternutzen möchte? Gestumblindi 14:48, 6. Dez. 2008 (CET)

Nach Art einer Nachrichtenagentur werden Bilder ja zur beliebigen Weiterverbreitung angekauft, so vielleicht auch das vom Karpfen. Und das Luftbild könnte von einem Angehörigen der NVA oder der Deutschen Volkspolizei aus einem Militär- oder Polizeihubschrauber aufgenommen worden sein, dessen Name absichtlich nicht weitergegeben wurde. Man muß jetzt nicht in jedes Bild ein Problem hineindefinieren. Wenn die Leute vom Bundesarchiv die Lizenz erteilen, kann man auch erstmal auf die Gültigkeit vertrauen. Dort arbeiten ja keine Blindgänger. Gib halt an: Autor unbekannt. Oder fahr nach Koblenz, und guck Dir dort das Original an. -- Hunding 02:35, 7. Dez. 2008 (CET)
Ich bezweifle, dass vom BArch in der Regel "Nach Art einer Nachrichtenagentur [...] Bilder ja zur beliebigen Weiterverbreitung angekauft" wurden. Beispiel: Bilder aus Nachlässen. Nachlässe werden nicht verkauft oder "zur beliebigen Weiterverbreitung" abgegeben. Das Urheberrecht verbleibt bei den Erben. Nur weil ein Foto im Bundesarchiv rumliegt, heißt das m.E. nicht, dass das BArch das Bild beliebig verwenden darf. --Emkaer 14:11, 7. Dez. 2008 (CET)
Nein, anders: Dem Bundesarchiv ist das Archiv buchstäblich in den Schoß gefallen, da es die gesamten Reste der staatlichen Nachrichtenagentur der DDR "geerbt" hat. Dazu war es gar nicht nötig, irgendwelche Rechte zu erwerben, denn die wurden ja bereits in der DDR-Zeit der Nachrichtenagentur erteilt. Und zur Geschäftsgrundlage einer Nachrichtenagentur gehört nun mal die universelle Verwendung der erworbenen oder von ihren Angestellten geschöpften Bilder ohne Einschränkung. Den Rest müßte man im Zweifelsfall im Einigungsvertrag nachschlagen. -- Hunding 15:58, 7. Dez. 2008 (CET)
Ah ja, interessant. Danke für die Erläuterung! Demnach wären also alle DDR-Nachrichtenagentur-Fotos "universell verwendbar". (Ob die natürlich 40 Jahre lang auf die [BRD-]korrekte Lizenzerteilung von Bildmaterial geachtet haben, weiß ich nicht zu beurteilen.)
Das scheint mir aber nicht für Bilder aus Nachlässen oder aus der Nazi-Zeit zu gelten. Und für den Fall, dass die DDR Nazi-Fotografen "enteignet" hat (wie das ja im US-Lizenzrecht für die "Kriegsbeute" offenbar so gehandhabt wurde): Das galt (gilt?) nicht in der BRD. Gruß --Emkaer 16:09, 7. Dez. 2008 (CET)
Der ADN war Eigentümer des Scherl-Archivs, zu dem diese alten Bilder gehören. Dieses bestand schon in der Vorkriegszeit und ging dann im Zuge der Gleichschaltung oder per Enteignung in andere Eigentumsverhältnisse über. Nach dem Krieg wurde es AFAIR dann im Zuge der Kriegsverbrecher-Enteignung Volkseigentum und ging an den ADN. An der Stelle fehlen mir aber schon eine paar Details, ich sage also mal: So in etwa war es. Übrigens ein fehlendes Lemma auf Wikipedia. -- Hunding 17:54, 7. Dez. 2008 (CET)

Damit scheint mir die Lage hinsichtlich der DDR-Bilder im Grunde geklärt und die Frage beantwortet. Wie es genau lief, ist für uns weniger wichtig. Die Weiternutzung kann also offenbar wirklich unter CC-BY-SA unter Nennung des Bundesarchivs als Lizenzgeber erfolgen? Gestumblindi 18:57, 7. Dez. 2008 (CET)

Inzwischen konnte ich auch von einem der beteiligten Bildreporter erfahren, daß da vor längerer Zeit mal ein Schriftstück über die Nutzungsrechte für das Bundesarchiv unterschrieben wurde. -- Hunding 20:25, 7. Dez. 2008 (CET)
Noch eine kleine Ad-hoc-Ergänzung für die, die hier noch mitlesen: Die alten Rechte aus DDR-Zeit umfassen offenbar nicht die digitale Nutzung. Auf Nachfrage zu einem konkreten Bild (nicht im Wikipedia-Bestand) habe ich vom Bundesarchiv folgende Antwort bekommen: Zu dem Foto Bild 183-1982-xxxxx verfügt das Bundesarchiv nicht über die digitalen Rechte. Eine digitale Nutzung des Bildes ist nicht möglich. Für Ausstellungszwecke, Druck oder Film kann das Foto genutzt werden. -- Hunding 10:35, 8. Dez. 2008 (CET)
Sehr bedenklich! --Emkaer 11:57, 8. Dez. 2008 (CET)
Nein, das ist genau richtig. Das Bundesarchiv hat für das von Hunding genannte Foto keine digitalen Rechte, also wird das Foto auch nicht unter CC-by-SA und damit uns nicht zur Verfügung gestellt. — Raymond Disk. Bew. 12:05, 8. Dez. 2008 (CET)
Ja, man sollte Hundings Bemerkung nicht missverstehen: sie weckt vielmehr Vertrauen darin, dass das Bundesarchiv - entgegen den Befürchtungen von Historiograf, Ralf Roletschek & Co. - tatsächlich sehr genau geprüft hat, welche Bilder es unter CC-BY-SA freigeben kann, und das auch bei den DDR-Fotos nur in jenen Fällen getan hat, in denen es auch eindeutig über die Rechte für digitale Nutzung verfügt. Gestumblindi 13:04, 8. Dez. 2008 (CET)
Eigentlich hatte ich mich doch klar ausgedrückt: Das Bundesarchiv gibt auf keinen Fall Fotos zur digitalen Nutzung frei, sofern nicht der Autor ausdrücklich eingewilligt hat. Weder für die Wikipedia-Lizenz noch sonst irgendwie. Insofern besteht keinerlei Gefahr für späteren Ärger. Es leben also nur die alten Agenturrechte aus der Analog-Zeit (Ausstellung, Druck, Film) fort.
Da offenbar hier immer noch eine unterschwellige Unsicherheit besteht, werde ich die ganzen Angelegenheit weiterverfolgen, aber mir ein paar Tage Zeit nehmen, um hier nicht alle Beteiligten mit immer neuen Bruchstücken zu nerven.
Wer noch Fragen und Unklarheiten hat, stelle die am besten gleich in diesem Thread und wappne sich mit ein wenig Geduld. Sobald alles geklärt ist, folgt alles in einem längeren Text. -- Hunding 17:35, 8. Dez. 2008 (CET)
Habe ich in der Tat missverstanden. Vielen Dank, dass Du Dich da engagierst, Hunding! Ich schlage vor, die beseitigten Unklarheiten in einem Text auf der Seite http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv zu erläutern. Denn diese Seite wird ja in der Lizenzangabe der Fotos verlinkt.
Zu klären wäre für mich auch, auf welcher Grundlage z.B. dieses Bild und viele weitere (sicher mehr als hier gelistet), die das BArch als "o.Ang." ohne Urheberangabe verzeichnet, die aber wahrscheinlich von Heinrich Hoffmann stammen, unter CC-BY-SA stellen kann. Gruß --Emkaer 18:15, 8. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv gibt auf keinen Fall Fotos zur digitalen Nutzung frei, sofern nicht der Autor ausdrücklich eingewilligt hat. Ich verstehe nicht. Wenn der Autor das in einen Vertrag schriftlich eingewilligt hat, ist es dann unmöglich das er unbekannt ist. Der Name des Autors muss auf diesem Vertrag geschrieben sein. Teofilo 11:54, 10. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv kann die Rechte auch von jemandem gekauft haben, der nicht der ursprüngliche Fotograf ist. Es kann die Rechte trotzdem wirksam erworben haben - und davon würde ich auch prinzipiell ausgehen, wenn das Archiv behauptet, es dürfe die Bilder zur Nutzung freigeben.
Die CC-BY-SA verlangt übrigens nicht, "dass man den Namen des Autors nennt." Es heißt dort vielmehr: "Attribution. You must attribute the work in the manner specified by the author or licensor (but not in any way that suggests that they endorse you or your use of the work)." (Hervorhebung durch mich.) Lizenzgeber (für die CC-BY-SA) ist das Bundesarchiv und es hat eben spezifiziert, dass man keinen Autor angeben soll. Kein Problem. -- 3247 (D) 15:14, 10. Dez. 2008 (CET)
Jemand kauft die Rechte von jemandem, der selbst diese Rechte von jemand anderem gekauft hat, der selbst diese Rechte von jemand anderem gekauft hat.... und niemand hat sich gewundert ob der ursprüngliche Fotograf die digitale Nutung schriftlich erlaubt hat oder nicht ? Teofilo 16:52, 10. Dez. 2008 (CET)

Lizenznachweis bei Weiternutzung

Hallo, anlässlich des Meinungsbildes zu 1.2only und der jetzt diskutierten Löschung der Altbestände solcher Bilder hätte ich mal eine allgemeine Frage: Wie kann ein Weiternutzer eigentlich (ganz allgemein, nicht nur auf diese Lizenz bezogen) nachweisen, dass ein bestimmtes Bild überhaupt freigegeben ist, jedenfalls dann, wenn es am originalen Upload-Ort gelöscht worden ist? Normalerweise wird man ja, wenn man bei Wikipedia (oder bei flickr, oder sonstwo) ein Bild nimmt, davon ausgehen wollen, dass der Nachweis der lizenzgerechten Verwendung über die Vorhaltung des Bildes auf der Website gelingt, allerdings scheint es mir auch verständlich, dass das den Anbieter rechtlich nicht bindet, das Bild oder wenigstens die Lizenzhinweise auch tatsächlich weiter öffentlich einsehbar zu halten. Was macht man aber - jetzt rein praktisch gesehen -, wenn man bspw. ein Bild lizenzgerecht veröffentlich hat und nach einiger Zeit diese Lizenz angezweifelt werden würde, sie im Netz aber auch nicht mehr auffindbar ist? Ich lasse mir ja den Download nicht von einem Notar bestätigen? --Port Disk. 13:43, 11. Dez. 2008 (CET)

P.S.: Man wird in der Einleitung dieser Seite aufgefordert, bitte vorher die Archive zu durchsuchen. Ich habe mir dazu in den letzten zwei Stunden jetzt sicherlich zweitausend Threadüberschriften durchgelesen. Bestimmt war meine Frage dabei - ich halte die Forderung dennoch eigentlich mittlerweile für unzumutbar - gerade auch angesichts wenig aussagekräftiger Threadtitel wie Nicht provokativ gemeint!, Bildrechte oder Anfrage. Könnte man den Passus oben vielleicht streichen bzw. durch Lektüre der FAQ ersetzen?
Wikiepdia schert sich auch nicht um das Nachweisproblem anderer, wenn hier Artikel gelöscht werden. Nachnutzer, die sich keine Sicherung der Quellseite samt Freier Lizenz ziehen, haben im Zweifelsfall Pech. -- Martina Nolte Disk. 14:08, 11. Dez. 2008 (CET)
Herzlichen Dank, das war genau meine Frage (und Deine Antwort so in etwa das, was ich bereits vermutet habe). Deshalb (kurzes) Nachhaken: Bist Du Dir da (relativ) sicher, weil Du das Thema überblickst (und dementsprechend bereits ausdiskutiert hast) oder ist das Deine persönliche Meinung? --Port Disk. 14:30, 11. Dez. 2008 (CET)
Hallo nochmal. Weder noch. Das ist meine Erfahrung hier und in bisherigen Diskussionen eines der zentralen Argumente gegen das „Gentlemen’s Agreement“ (GA) . Ansonsten z.B. auch hier speziell auf Bilder bezogen. -- Martina Nolte Disk. 14:35, 11. Dez. 2008 (CET)
@ Martina Nolte: Danke für den Hinweis.
(An alle): Gibt es denn bereits irgendwo ein Howto, wie man solch eine lizenzgerechte Nachnutzung vernünftig nachweisen kann (bzw. den Nachweis sichern), und wenn nein, wäre es sinnvoll, wenn die Wikipedia dazu Empfehlungen entwickeln und herausgeben würde? --Port Disk. 14:42, 11. Dez. 2008 (CET)
Ausdruck der Bildseite mit Bildbeschreibung als PDF, zusätzlich Sicherung durch speichern-unter-HTML - das ist schonmal was, reicht aber im Ernstfall ev. nicht aus, weil fälschbar. --RalfRBerlin09 14:45, 11. Dez. 2008 (CET)
Ja eben. Eine Bildbeschreibungsseite auf Wikipedia zu fälschen ist ja wohl das einfachste der Welt, und ich glaube kaum, dass es mir schwerfallen würde, zu beweisen, dass ein Porträt von Britney Spears mit Aufnahmedatum 1972 bereits 1988 von einer Telekom-IP aus Brandenburg in die Wikipedia hochgeladen wurde (die Frage wäre nur, ob ein Richter das plausibel fände). Insofern,l da das Problem der Beweissicherung ja alle freien Lizenzen und alle konkreten Anwendungsfälle betrifft (inklusive der ominösen Software-Handbücher): Darüber müssen sich doch eigentlich bereits die Schöpfer von GFDL und Creative Commons Gedanken gemacht haben, oder? --Port Disk. 14:56, 11. Dez. 2008 (CET)
Genau, die Frage der Beweissicherung ist nicht auf Bilder oder bestimmte Freie Lizenzen beschränkt. Commons behilft sich bei Flickr-Bildern, deren Lizenzstattus dort nachträglich - beliebig - geändert werden kann, mit einem Bestätigungskasten unterm Bild: quasi ein "Zeuge", dass die Datei zum Datum des Imports tatsächlich unter der angegebenen Freien Lizenz stand. 100%ig rechtssicher ist aber auch das nicht. Rein pragmatisch würde ich persönlich eine Sicherung ziehen und einen Zeugen hinzuziehen. Das ist gängige und anerkannte Praxis, um Urheberrechtsverstöße im Internet nachzuweisen, und sollte für den Normalfall genügen. -- Martina Nolte Disk. 15:18, 11. Dez. 2008 (CET) PS:So gesehen ist die ganze Diskussion um die GFDL1.2+/only ohnehin etwas müßig. Die Weiternutzung von WP-Inhalten ist mit keiner Lizenz kinderleicht und völlig rechtssicher. --Martina Nolte Disk. 15:22, 11. Dez. 2008 (CET)
Es gibt für uns keinen rationalen Grund, die Bugs von Flickr zu übernehmen.-- Wiggum 15:29, 11. Dez. 2008 (CET)
<Einschub>Was meinst du damit?--Martina Nolte Disk. 15:35, 11. Dez. 2008 (CET)
Ich meine damit, dass ich deiner Aussage von oben, sinngemäß "Nachnutzer interessiert uns nicht" nicht zustimme. :-)-- Wiggum 15:44, 11. Dez. 2008 (CET)
Leg mir bitte nicht Worte in den Mund. An eurem Stellungskrieg hab ich weder persönliches noch "politisches" Interesse.
Fakt ist, dass die Wikipedia für gelöschte oder umbenannte Artikel oder Dateien derzeit kein Sicherungssystem für Nachnutzer bereit hält und dass die Belegpflicht allein beim Nachnutzer liegt. Flickr war ein Beispiel für verbleibende Restrisiken, mit denen Commons auf die beschriebene Art umgeht. Da gibt es gar nichts "zuzustimmen" oder abzulehnen.
Die Diskussion um die Bildspende des Bundesarchivs ist ein weiteres Beispiel für mögliche Fallstricke.
Solltest du ein nachhaltiges Fürsorgesystem für Nachnutzer schaffen wollen: nur zu. Ich werde mich ganz bestimmt nicht dagegen einsetzen, wenn die WP gegen von ihr verursachte Rechtsunsicherheiten eine Absicherung bereitstellen will. -- Martina Nolte Disk. 16:10, 11. Dez. 2008 (CET)
yep. Martina, Du hast zwar nicht mich adressiert, aber ich quetsch mich mal hier rein: Das wäre in meinen Augen was feines, wenn es gelänge, sowas zu organisieren. Die Frage wäre, wo sowas anzusiedeln wäre (und wo man es vorschlagen könnte). Wär das eher OTRS oder eher DÜP oder ganz was Neues? Und ist wirklich ein Interesse (der Foundation, oder der Community) zu vermuten, Nachnutzern diese Rechtssicherheit zu verschaffen? --Port Disk. 16:16, 11. Dez. 2008 (CET)
Durch die nicht vorhandenen Lösch- und Relevanzkriterien bei Bildern haben wir ein solches „Sicherungssystem“ in diesem Bereich durchaus.-- Wiggum 17:40, 11. Dez. 2008 (CET)
Ach ja?. Und wer schützt jetzt Nachnutzer vor mir? (nur Spaß, habe meine Bilder noch nie korrekt nachgenutzt wiedergefunden) --Martina Nolte Disk. 20:20, 11. Dez. 2008 (CET)
(BK) Aber ich vermute, dass ein automatisiertes Verfahren, wie es flickr offenbar anbietet, das auch von aussen nicht leicht manipulierbar ist (und vermutlich von flickr auch nachvollziehbar und auffindbar geloggt wird) genügend Rechtssicherheit in den allermeisten Fällen bietet. Das Risiko, solch ein Log zivilrechtlich anzuzweifeln, dürfte recht hoch sein. Die Frage ist, ob die Wikipedia über die Bereitstellung von entsprechenden Logs (auch gelöschter Bilder) nicht eine ähnliche Rechtssicherheit herstellen kann/will. Ich weiss nicht, ob für so eine Anregung diese Diskussion der richtige Ort ist, und auch nicht, ob es im Moment überhaupt opportun ist, das zu thematisieren. Bei Bedarf können wir ja gerne an einen passenderen Ort zur Erörterung dieser Frage umziehen. --Port Disk. 15:32, 11. Dez. 2008 (CET)

Ich kann nur für mich ganz persönlich aussagen. Als Homepagebetreiber habe ich mir bei jedem einzelnen Wikipedia-Bild eine separate Genehmigung auf individuellem Weg besorgt, die ich also auch nachweisen kann. Wer meine Bilder nachnutzt, muß sich halt kümmern. Es kann nicht meine Aufgabe sein, auch noch darauf zu achten. Meine zusätzlichen Lizenzhinweise sind deutlich genug, um jedem klar zu machen, was er zu tun und zu lassen hat (anders als bei den normal üblichen Bausteinen). Wer sich nicht daran hält, wer die Herkunft seiner Bilder nicht dokumentiert, der hat eben Pech gehabt, falls es Ärger gibt. Es steht doch jedem frei, eigene Bilder zu benutzen oder eben fremde Werke nachzunutzen. Wenn er letzteres macht, muß er sich an Spielregeln halten. --RalfRBerlin09 16:19, 11. Dez. 2008 (CET)

Bei Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Warum sind gelöschte Artikel ein Problem? wird die Löschung von Inhalten und die Probleme für Nachnutzer auch schon beschrieben. Flickr ist aus meiner Sicht kein gutes Beispiel, wir hatten jedenfalls schon mehrfach Bilder, die CC vom FlickR-Bot hochgeladen wurden und derren Lizenz nun nicht mehr sind. Ich denke ein System verläßlich lizenzsierter Bilder wäre etwas tolles, halte es aber ohne erstmal nicht umsetzbar. Aber vielleicht hat ja jemand eine zündende Idee. --Kolossos 17:34, 11. Dez. 2008 (CET)
Kategorisierung und geprüfte Versionen bei den Bildern - im Zuge dessen kann prima für die Bilder eine Datenbank mit allen notwendigen Infos aufgebaut werden. --RalfRBerlin09 19:03, 11. Dez. 2008 (CET)
Die Frage (so wie ich sie sehe) ist doch eher, wie man einem Nutzer trauen kann, der angibt sein eigenes Foto hochzuladen, wenn man noch nicht mal weiß, wer hinter dem Account steckt. Bei Jamendo als Portal für freie Musik hat man das als Geschäftsmodell entwickelt dem Nachnutzer gegen eine Gebühr die Richtigkeit der freien Lizenz belastbar zu bestätigen. Für uns wäre das aber wohl auch nicht der Stein der Weisen. --Kolossos 22:11, 11. Dez. 2008 (CET)

Administratoren können doch jederzeit auch Gelöschtes einsehen, oder? Falls das so ist, wäre im eh nicht besonders wahrscheinlichen Konfliktfall sicher ein Administrator bereit, die vergebene Lizenz zu verifizieren. Gestumblindi 23:26, 11. Dez. 2008 (CET)

Kann das Bild Virgin Killer.jpg auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden? --88.78.5.84 17:00, 11. Dez. 2008 (CET)

nein. --JD {æ} 17:01, 11. Dez. 2008 (CET)
(BK) Nein, da fair use in de.WP nicht zulässig ist (vgl. Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Darf ich Bilder aus anderen Wikipedias benutzen?). Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 17:05, 11. Dez. 2008 (CET)

Aufpixeln

Wie steht es urheberrechtlich, wenn ein Bild mit 180px-Basisbreite unter cc-3.0-by-sa veröffentlicht wird mit dem Hochrechnen des Bildes auf eine höhere Auflösung. Ist das von der Lizenz gedeckt oder nicht? ST 15:02, 13. Dez. 2008 (CET)

Bei dem letzten Google-Bildersuche-Urteil vom September wurden thumbnails als Bearbeitung angesehen ("Die „thumbnails“ stellen unfreie Bearbeitungen nach § 23 UrhG dar."). Das ist offensichtlich Schwachsinn, jedenfalls weiss ich nicht, wo im verkleinern oder aufpixeln die nach § 3 UrhG notwendige "persönliche geistige Schöpfung" liegen soll. In beiden Fällen handelt es sich um eine maschinelle Variation, die auf mathematischen Algorithmen basiert. Meiner persönlichen Meinung nach müssten skalierte Derivate als Kopien behandelt werden und würden damit unter die jeweilige Lizenz fallen. Diese Frage ist übrigens auch in Hinsicht auf die Bundesarchiv-Bilder und für die im Zuge der GFDL-1.2-only-Geschichte geäußtere Reaktion "Dann gibt's von mir nur noch Briefmarken" relevant.-- Wiggum 15:17, 13. Dez. 2008 (CET)
Ich denke, wenn jemand in diesem Abschnitt Schwachsinn schreibt, dann jedenfalls nicht das von dir herangezogene Urteil: "Das ist jedoch schon deshalb nicht der Fall, weil den thumbnails" selbst keine eigenschöpferischen Züge innewohnen. Das ergibt sich bereits aus ihrem Herstellungsvorgang. Die Verkleinerungen werden durch vollständig automatisiertes Heraussuchen aus dem Netz und Reduktion der Datenmenge geschaffen, ohne dass eine redaktionelle Gestaltung stattfindet. Insofern können die „thumbnails" von vornherein kein neues Werk i.S. von § 2 I UrhG sein, da die nach § 2 II UrhG erforderliche „persönliche Schöpfung nicht gegeben ist." Das Urteil ist hier schlicht und einfach nicht relevant und wirbelt nur unnötig Staub auf. Hochrechnen ist eine von der Lizenz erlaubte Bearbeitung, bei ND wäre ich mir nicht so sicher, Weil wir die Bundesarchivbilder beliebig bearbeiten dürfen, dürften wir sie auch hochrechnen. Aber das ist ersichtlich unsinnig (siehe unten), denn man kann aus einer niedrigen Auflösung keine höhere rekonstruieren, die Bilddaten werden nicht besser --Historiograf 18:55, 13. Dez. 2008 (CET)
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich die Bundesarchivbilder dann ohne Probleme entsprechend vergrößern und über die vorhandenen Bilder laden? ST 15:48, 13. Dez. 2008 (CET)
Ja, kannst du, ich würde allerdings davon abraten, wenn auch nicht aus urheberrechtlichen Gründen. Bei der Vergrößerung von Bildern wird die Qualität der Bilder nicht verbessert, sondern eher verschlechtert, da die fehlenden Informationen eben einfach nicht vorhanden sind. Die Algorithmen zur Hochrechnung berechnen nur Mittelwerte der Pixel und füllen die durch Vergrößerung entstehenden Leerräume damit auf. Selbiges kannst du genausogut erreichen, wenn du das Bild einfach größer einbindest. Zur Nachbearbeitung eignet sich auch besser die niedriger aufgelöste Version, weil hochgerechnete Bilder oft schwammig oder verpixelt aussehen. Somit gewinnen wir nichts durch Hochrechnen von niedrig aufgelösten Bildern. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:23, 13. Dez. 2008 (CET)
GF o.ä. Schönen Gruß -- Sozi Dis / AIW 20:08, 13. Dez. 2008 (CET)
Das macht die Bilder nicht besser, sondern ORt einfach was dazu. sугсго 20:13, 13. Dez. 2008 (CET)
Meine Frage bezog sich auf den juristischen Aspekt. Ich habe allerdings durchaus hervorragende Ergebnisse mit der Technik erzielt, wenn ein größeres Bild benötigt wurde. So lange es sich im Thumb-Bereich bewegt, ist das natürlich keine Alternative. ST 20:40, 13. Dez. 2008 (CET)
"Hervorragend" mag das Ergebnis ja aussehen. Hier bzw. auf Commons so etwas zu machen ergibt aber gerade für die Bundesarchiv-Bilder keinen Sinn. Unter dem Aspekt der Authentizität betrachtet ist jede noch so "hervorragend" aussehende Hochrechnung eine Verschlechterung. Für die Verwendung innerhalb der Wikipedia sind die Bilder gross genug, und man kann es den Weiternutzern m.E. selbst überlassen, sich für eine Verwendung im Druck eine mehr oder weniger verfälschend hochgerechnete Version zu erstellen, wenn sie das wollen. Hier aber geht es in erster Linie um den enzyklopädischen Wert, und da fügt ein Aufblasen der Bilder nichts hinzu. Höher aufgelöste Scans vom Bundesarchiv, ja, das wäre schön, da ist dann auch mehr Information drin. Gestumblindi 21:00, 13. Dez. 2008 (CET)

Fachleute an die Front

Vielleicht hat jemand von den noch anwesenden Fachleuten Lust, sich mit an Dieser Diskussion zu bereiligen. Da kennt jemand nicht Schöpfungshöhe, Wikipedia:Textplagiat, Urheberrecht, etc. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:08, 13. Dez. 2008 (CET)

Der Abschnitt Bund Deutscher Karneval scheint seit seinem Entstehen ein c&p-Produkt zu sein. "Musik- teile" ist allzu verräterisch, Google spuckt einige PDFs und Websites mit gleichlautenden Formulierungen aus. Was ist zu tun? --Julia_L 19:22, 11. Dez. 2008 (CET)

Hallo, es handelt sich hierbei um die Einfügung von möglicher URV in einen bestehenden Artikel. In diesem Fall geht man folgendermaßen vor: Passage aus dem Artikel begründet (!) entfernen ([1]) und anschließend die Seite auf Wikipedia:Versionslöschungen eintragen: [2]. Die Version, in der die URV eingefügt wurde, läßt sich komfortabel mit dem History-Tool von Apper feststellen. Gruß -- La Corona ?! 17:36, 14. Dez. 2008 (CET)
Danke für die Infos und das Löschen. Nächstes Mal weiß ich Bescheid. Gruß --Julia_L 22:56, 14. Dez. 2008 (CET)

Entstellung nach § 14 UrhG

Muss es ein Wikipedianer hinnehmen, dass sein zur beliebigen, auch kommerziellen Nutzung freigegebener Wikipedia-Text in sinnlosen Datenmüll verwandelt wird? Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#premiumspa.de Aus dem Artikel über Winningen ([3]): "Hotels buchen Geografie Winningen liegt Rheinland-Pfalz zwischen Koblenz-Güls oder lastminute Kobern-Gondorf auf der linken Moselseite. Nächstgelegene Städte sind an der Mosel Koblenz, etwa 5 km moselabwärts, sowie Cochem, etwa Hotel 40 km moselaufwärts. Hotels buchen Geschichte oder Religion Winningen (Windinga) wurde 1016 von Kaiser Heinrich II. dem Nonnenkloster Kaufungen Rheinland-Pfalz geschenkt. Im Jahr 1320 wird Ritter Hermann von Winningen erwähnt. Er besaß eine der ältesten dokumentierten lastminute Weinbergslagen, die schönen er von Graf Wilhelm I von Katzenelnbogen als Lehen erhielt. Dabei handelte es sich um einen Weingarten zu Winningen im Destil beim Garten des Heinrich Kind von Pfaffendorf, einen Rheinland-Pfalz Weingarten Hotel am Wolfspfade oder einen Weingarten am Gire. Der Weinhexbrunnen, umgeben von einem Fachwerkensemble, spielt auf die schönen Hexenverfolgungen im 17. Jahrhundert an. Oberhalb des Ortes auf dem Hexenhügel lastminute erinnert das derzeit älteste bekannte Denkmal an die schönen Opfer der Hexenverfolgungen aus dem Jahr Rheinland-Pfalz 1925 an diese Zeit." Die Dreistufenprüfung des Urheberpersönlichkeitsrechtlichen § 14 UrhG geht so (Schricker 2006):

  • 1. Stufe: Vorliegen einer Entstellung oder sonstigen Beeinträchtigung
  • 2. Stufe: Eignung zur Interessengefährdung
  • 3. Stufe: Die Interessenabwägung

Da in den Text willkürlich andere Worte eingefügt werden, die den Sinn des Ortsartikels entstellen, wird wohl jeder eine Entstellung bejahen. Der Fall liegt auch anders als bei Werbeunterbrechungen im TV (Dietz in Schricker § 14 Rz. 25), denn diese sind für jeden, der seine Sinne beisammen hat, als solche zu erkennen.

Angesichts der extrem weitreichenden Nutzungseinwilligung durch freie Lizenz kann die Eignung zur Interessengefährdung nicht a priori angenommen werden. Wenn die Autoren und die Wikipedia beliebig entstellende Nutzungen zulassen, sinkt ihr Ansehen. Es entsteht der Eindruck: Jeder darf WP-Artikel qua ihrer Freiheit in Müll verwandeln. Die Änderungen sind aber nicht von vornherein überschaubar und es kann keineswegs als Konsens gelten, dass jegliche Änderung OK ist. Unerwünschte idelogische Nutzungen können nur in Extremfällen verhindert werden, schrieb ich im Highway. Hier kommt aber erschwerend hinzu, dass es für mich als Mitautor des Artikels schlichtweg unerträglich ist, dass durch zweimaliges Einfügen des Adjektivs schön die Hexenverfolgungen positiv dargestellt und damit der Sinn in sein Gegenteil verkehrt wird.

Wenngleich es sich eher um ein Werk der kleinen Münze handelt, so ist doch die Intensität der Beeinträchtigung hoch. Andererseits muss zugunsten der Nachnutzer deren Rechtssicherheit in die Waagschale geworden werden, dass diese durch die freie Lizenz die Zusicherung erhalten haben, das Werk beliebig nutzen zu dürfen, wenn sie sich an die Lizenz halten (was im vorliegenden Fall nach von vielen geteilter Ansicht eh nicht der Fall ist, da nur das GA befolgt wird). Andererseits ist zu beachten, dass die Präambel der GNU FDL einigermaßen rätselhaft davon spricht,"this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others". Sie gibt aber anders als CC nicht die Möglichkeit vor, dass der Nutzer auf Aufforderung hin den Namen entfernen muss. Bei jeglicher, auch der schlimmsten Entstellung muss dieser dauerhaft mit dem Werk verknüpft sein (Versionsgeschichte als Sektion History). Auch im Bereich der freien Lizenzen gibt der Urheber sein Urheberpersönlichkeitsrecht, das eng mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zusammenhängt, nicht an der Wikipedia-Garderobe ab. Man mag es auch anders beurteilen, wenn nur Roboter von zu Zwecken der Suchmaschinenoptimierung entstellten Wikipedia-Texten Kenntnis nehmen können, aber nicht die Öffentlichkeit. Hier aber entsteht bei einem Teil der Öffentlichkeit durch den Quellenhinweis der Eindruck, dass unter den Wikipedianern ziemliche Deppen sind, weil es sich womöglich um eine inzwischen veränderte Version handeln könnte. Ich will nicht behaupten, dass ich mich in einen deutschen Richter einfühlen kann, aber es kann durchaus sein, dass der ebenso wie ich eine Entstellung sieht, die die Grenze der zwar höchst unerwünschten, aber noch zulässigen Nutzung überschreitet --Historiograf 01:39, 15. Dez. 2008 (CET)

"Muss es ein Wikipedianer hinnehmen, dass sein zur beliebigen, auch kommerziellen Nutzung freigegebener Wikipedia-Text in sinnlosen Datenmüll verwandelt wird?" Ja. Es stimmt zwar, dass "[a]uch im Bereich der freien Lizenzen [..] der Urheber sein Urheberpersönlichkeitsrecht, das eng mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zusammenhängt, nicht an der Wikipedia-Garderobe ab[gibt]", aber die Grenzen sind hier doch äußerst hoch anzusetzen. Suchmaschinenspam ist ein allgemein bekanntes Phänomen und man darf annehmen, dass die wenigsten auf die Idee kommen, den Datenmüll den Wikipedia-Autoren zuzuschreiben. Ich habe mal irgendwo ein ganz gutes Beispiel gelesen bezüglich was Entstellung wäre: Teile eines GFDL-Texts werden in einen Nazi-Propaganda-Text eingebaut und dabei selbst nur leicht suggeriert, der Autor des Ursprungstexts teile diese Gesinnung oder unterstüzte das ganze sonstwie. Das Entstellungsverbot im Urheberrecht darf nicht dazu zweckentfremdet werden, beliebige vom Autoren nicht gewünschte Bearbeitungen zu untersagen, auch dann nicht, wenn diese Form der Bearbeitung allgemein einen sehr schlechten Ruf hat. Mein Rat: Ignorieren und darauf hoffen, dass die Suchmaschinen wirksame Mittel finden, um Suchmaschinenspam auszuschließen; dann verschwindet das Problem von selbst. Einzelne Suchmaschinenspammer abzumahnen oder vor Gericht zu zerren ist ein Kampf gegen Hydras und Windmühlen und ein rumdoktorn an Symptomen. Sie sind es auch gar nicht wert, Aufmerksamkeit geschenkt zu bekommen. --rtc 07:25, 15. Dez. 2008 (CET)

Ikonen

Der Prophet Elias - 70 oder 100 Jahre alt? Ihn gibt es zu abertausenden

Wie sieht es rechtlich mit Fotos von Ikonen aus, die man zB. en Masse in griechischen Kirchen und Kapellen ablichten kann? Es sind meist datierte Bildnisse, die aber nach orthodoxem Usus stets gleich aussehen müssen, dh. eine 2007 von einem sicherlich noch lebenden Ikonenmaler angefertigte Ikone sieht (möglichst) genauso aus wie eine von 1645. Es sind alles Kopien von Kopien von Kopien von ... Dürfen Lichtbilder der neueren Exemplare in unseren Fundus aufgenommen werden? Oder muss ich drauf achten, möchlichst 100+ Jahre alte Exemplare zu erwischen? Oder hat gar die geschäftstüchtige griechisch-orthodoxe Kirche ein Copyright drauf? Gruss, Frente 19:10, 9. Dez. 2008 (CET)

Ist die Frage so doof oder so schwierig? -- Frente 16:22, 10. Dez. 2008 (CET)

Ich bezweifle irgendwie, dass deine Prämisse zutrifft. Sind hier wirklich Kopien als (übertrieben gesagt) pixelgenaue Reproduktionen gemeint oder meint "Kopie" hier eher die Beachtung von Stilelementen, so dass die verschiedenen Ikonen zwar ähnlich, aber eben nicht gleich sind?-- Wiggum 16:58, 10. Dez. 2008 (CET)
Natürlich das zweitere. Es gibt wohl auch gute und nur durchschnittliche Ikonenmaler. Sicherlich haben viele auch ihren eigenen "Stil". Aber im allgemeinen wird in Griechenland das Ikonenmalen als Handwerk angesehen und nicht als Kunst. Dem würden aber vermutlich viele widersprechen. Es gibt Werkstätten wo man hingehen kann und eine Ikone kaufen oder in Auftrag geben kann. Natürlich muss sie erst geweiht werden, bevor sie in einer Kirche stehen kann, dadurch gewinnt sie für die Gläubigen ihren Wert. Wenn ich sicher wäre dass diese Werke ohne Schöpfungshöhe sind, würde ich nicht fragen. Aber eine andere Prämisse stimmt nicht, wenn ich's recht überlege: Es sind nicht die meisten datiert (manchmal steht der Name des Maler + Jahr und evt. noch der Name der stiftenden Familie drauf). Dh. bei vielen wird es sehr schwer sein, ohne genaue Kenntnisse und evt. chemische Analyse der Farbe rauszufinden, ob das nun ein guterhaltener 120 Jahre alter "Agios Georgios" ist oder ein schlecht erhaltener 20 Jahre alter.
Mal ein Gedankenspiel ohne religiöses Umfeld: Ich kopiere jetzt die Mona Lisa, so gut ich's kann (ohne zu behaupten das wäre die echte). Jemand anderes fotografiert meine Kopie und stellt sie in die WP. Habe ich ein Urheberrecht darauf? -- Frente 21:42, 10. Dez. 2008 (CET)
Kommt wohl aufs Land an. In Deutschland, Österreich und der Schweiz hat ein Maler, der als Kopist ein fremdes Gemälde möglichst originalgetreu nachmalt, mangels eigener schöpferischer Leistung wohl kaum Urheberrechte am Ergebnis. Denn bei einem solchen Unternehmen bemüht man sich ja gerade, nicht schöpferisch tätig zu werden. Gestumblindi 00:37, 11. Dez. 2008 (CET)
Hallo Frente, ich will Dich zwar nicht ärgern, aber ich denke, dass an jeder gemalten Ikone ein Urheberrecht besteht. Das hat nichts mit der Unterscheidung von Kunst und Handwerk zu tun. Sämtliche Fotos besitzen nach Erstellung auch bis maximal 100 Jahren urheberrechtlichen Schutz, egal, ob sie zur Kunst gerechnet werden oder nicht. Ähnlich sehe ich das bei Darstellung von Heiligen unter Beachtung von vorgeschriebenen Stilelementen. Es sind eben keine Kopien, sondern unterschiedliche Darstellungen in ähnlicher Darstellungsweise. Nach ihrer Art dürften Ikonen auch Schöpfungshöhe haben, auch wenn die Maler gehalten sind, bestimmte Stilelemente und Aussagen in ihre Werke einzubringen. Grüße, --Oltau 02:02, 11. Dez. 2008 (CET)
Das kann soagr noch mehr werden. Das mit den Hundert ist nur eine pragmatische Lösung. Es gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also wenn ich 90 werden sollte genießt ein Photo, das ich mit 20 geschossen habe ins gesamt 140 Jahre den Schutz des Urheberrechtes.--tox Bewerte mich! 09:03, 11. Dez. 2008 (CET)

Fotos und Gemälde besitzen automatisch Urheberrechtsschutz. Es sei denn! daß es sich dabei allein um eine Kopie einer 2D-Vorlage handelt. Bei einer Kopie handelt es sich nämlich nicht um ein Werk gem. §2 Urhg. siehe Schricker S. 57 ff (eigene persönliche Schöpfung). Ebenfalls zu beachten ist das von Histo immer wieder geforderte deutliche Überragen der Gestaltungstätigkeit ggü. der Durchschnittsgestaltung (was bei einer Kopie nicht gegeben ist) - s. BGH GRUR 1985, 1041/1047f. und zahlreiche andere Urteile. Eindeutig ist auch Schricker bei der Feststellung, daß die Methode des Schaffens nicht schutzfähig ist (S. 74f) - somit ist der künstlerische Aufwand der Repro-Fotografie oder des reproduzierten Gemäldes ohne Belang. Ebenso kann eine bloße Idee nicht schutzfähig sein (BGH GRUR 1987, 704/706 usw.). Unterm Strich sind naturgetreue Kopien gemeinfreier 2D-Werke nicht schutzfähig, egal mit welcher technischen Methode diese hergestellt wurden. --RalfRBerlin09 09:18, 11. Dez. 2008 (CET)

Ich fang mal auf der andern Siete an. Woran erkennt der Gläubige ium was für ein Heiliger es sich auf der Ikone bfindet. Nicht am Gesicht wie bei der Mona Lisa, sondern am Gegenstand denn er trägt, oder das Tier das immer mit im abgebildet wird. Vereinfacht gesagt eine Ikone die den Apostel Simon Petrus abbildet wird wie folgt aussehen; alter Mann mit lockigen Haar und Bart (und Heiligen Schein) und Schlüssel in der Hand (ggf noch Schiff, Buch, Hahn oder umgedrehtem Kreuz). Da ist trotz denn relativ striketen Vorgaben des Bildaufbaues, durchaus viel künstlerische Leistung möglich, vorallem beim Gesicht. Ergo geh ich im Zweifel mal von Urheberrechtlich geschütz aus, es sei den es kann nachgewisen werden das es sich wirklich um eine 1:1 Kopie eines alten und daurch freien Werkes handelt.Bobo11 09:59, 11. Dez. 2008 (CET)
Dem stimme ich zu. Meine Bemerkungen betreffen nur reine Kopien. --RalfRBerlin09 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)
@Bobo11: Nein auch gerade das Gesicht muss "gleich" sein. Deshalb wirken die orthodoxen Ikonen auf unbedarfte Betrachter auch oft so ausdruckslos, in die Gesichter sollen keine Emotionen gelegt und gelesen werden (außer ihrer Entrückung?). Petrus muss immer das gleiche Gesicht haben. Es werden übrigens auch Ikonen von Angehörigen der Kirche im modernen Sinne kopiert: in verschiedenen Größen gedruckt und auf Holztäfelchen geklebt und verkauft (ich glaube zum selbstkostenpreis, ich habe nen Agios Antonios für 1,50€) oder zu bestimmten Anlässen an die Gläubigen verteilt. -- Frente 11:20, 11. Dez. 2008 (CET)
Bevor das hier ganz einschläft und ich genauso schlau bin wie vorher: Natürlich gab es für das ganze "Genre" stilgebende Maler, sicher gelten mache Werke als Kunst (natürlich meist ältere) - nur hängen die nicht in unabgeschlossenen kretischen Kapellen. Andererseit werden ältere Ikonen, die zu sehr von der Zeit mitgenommen wurden, auch übermalt und sehen dann aus wie neu - wobei es dann wieder von Erfahrung und Können des Handwerkers / Künstlers abhängt, ob er evt. Abweichungen vom Üblichen mitrestauriert oder so malt, wie er es immer tut. -- Frente 10:30, 16. Dez. 2008 (CET)

Nu denn, bevor dies Thema bis ins nächste Jahr hier steht. Um was geht's? Ich habe vor, die Artikel zu den Heiligen, die der Ost- und Westkirche gemein sind, mit den meist fehlenden Bildnissen der Griechisch-Orthodoxen Richtung auszustatten. Vorher wollte ich mich nach der Rechtslage erkundigen, da ich weiß, dass viele Ikonen jüngeren Datums sind. Manche datiert, manche nicht, manche mit Signatur des Künstlers/Handwerkers manche nicht.

Ich werde mich also bemühen, möglichst gemalte Ikonen älter als 100 Jahre abzulichten und ansonsten befolge ich RalfRs Rat: Nur reine Kopien. Ich denke letzteres trifft sicher auf alle auf Holz gezogenenen Drucke zu, auch falls das Original jünger als 100 Jahre sein sollte. Aber falls einer der Spezis mal Langeweile hat (was nicht anzunehmen ist): Es wäre schon interessant die Rechtslage zu klären für a) alte aber jüngstens übermalte (restaurierte) Ikonen b) Undatierte und unsignierte Originale. Und c) ist das Ikonen(ab)malen ein Handwerk oder ein schöpferisches und urherberechtlich schützenswertes Werk. Die Schöpfer der Originalmotive sind ganz sicher (> 1000 Jahre) lange genug tot.

Und nun könnt ihr's archivieren, Frohe Weihnachten, Frente 21:14, 24. Dez. 2008 (CET)

Unser eigener Artikel Ikonen ist übrigens ganz interessant zu lesen. Ein Gepräch mit einem Geistlichen lässt mich annehmen, dass es aus orthodoxer Sicht ganz sicher kein Urheberrecht auf öffentlich ausgestellte Ikonen gibt, das hat nämlich nur der HERR selber. Oft werden Ikonen von mehreren Menschen gemalt, manchmal liegen auch Jahrzehnte zwischen verschiedenen Graden der Fertigstellung (Neumalen des Hintergrundes oder Vordergrundes z.B.) Natürlich ist mir klar, das die "Freigabe" eines griechischen Popen für die Ikonen seiner Kirchen hier nicht durchkommen wird. Letztendlich müsste wohl ein griechischer Rechtsanwalt Aufklärung bringen können, doch das ist mir ein bisschen teuer. -- Frente 18:22, 5. Jan. 2009 (CET)

Wir richten uns hier nach deutschem Recht, also hilft uns der griechische Anwalt eh nicht viel... -- Chaddy - DÜP 19:08, 5. Jan. 2009 (CET)

Kann das Bild hier so belassen werden oder werden damit irgendwelche Rechte oder Gesetze verletzt? Welcher Baustein muss dahin gepackt werden? Gibts da nicht irgendeine Fälschungsgefahr oder so?

MfG, --- Ladyt - DÜPProCC 14:18, 13. Dez. 2008 (CET)

Wenn sogar commons die anderen mit einem schlicheten {{PD-GermanGov}} akzeptierst, sollten wir uns keinen Kopf ueber Bilder nichtmehr im Umlaufbefindlicher Geldscheine machen.--tox Bewerte mich! 14:48, 13. Dez. 2008 (CET)
Also kann man das Bild mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} markieren? --- Ladyt - DÜPProCC 18:37, 15. Dez. 2008 (CET)

Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502

Frage eines meiner Mentees: --Reinhard Kraasch 11:16, 15. Dez. 2008 (CET)

Ein paar Fragen zum Urheberrecht:

Ich möchte einen Auschnitt eines Bildes hochladen. Das Bild ist ein Holzschnitt aus einer Flugschrift von 1502.

Voraussetzungen:

- die Flugschrift ist frei zugänglich in verschiedenen Bibliotheken Europas

- das Titelblatt ist bereits publiziert in einem Buch zur Reformationsgeschichte (ohne Quellenangabe)

- die Flugschrift ist digitalisiert zugänglich über die Bayrische Staatsbibliothek und kann als pdf heruntergeladen werden (für privaten Gebrauch oder für Forschungszwecke)

darf ich problemlos einen Auschschnitt des Titelblattes hochladen?

Danke für eine Antwort. --Sanju 09:55, 15. Dez. 2008 (CET)

wenn der Urheber kein biblisches Alter von rund 350 Jahren erreicht hat selbstverständlich.--tox Bewerte mich! 13:31, 15. Dez. 2008 (CET)

Kann dieses Logo der Kinder- und Jugendserie Schloss Einstein auf der deutschen Wikipedia (als SVG-Datei) hochgeladen werden? – PsY.cHo, 14:56, 15. Dez. 2008 (CET)

Da gibt es keine Probleme. -- Chaddy - DÜP 15:04, 15. Dez. 2008 (CET)

Buchtitelblatt, Adlermotiv

Schöpfungshöhe? --Disposable.Heroes 20:12, 15. Dez. 2008 (CET)

Nein. jodo 23:23, 15. Dez. 2008 (CET)

Frage zu Bearbeitung einer Briefmarke

Hier: Wikipedia:Bilderwerkstatt#Frédéric Joliot-Curie kam die Frage auf, ob eine Bearbeitung einer DDR-Briefmarke gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:45, 15. Dez. 2008 (CET)

Amtliche Briefmarke (Deutschland) und Amtliches Werk, ersterer in der Lizenzvorlage verlinkt, schaffen keine Klarheit?-- Wiggum 23:29, 15. Dez. 2008 (CET)
Ah, verlesen, weil etwas missverständlich. Da in § 5 in der Praxis nur Abs. 1 auf Briefmarken angewendet wird, ist es gemeinfrei und man kann den Löschantrag der IP auf commons löschen, danke. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 15. Dez. 2008 (CET)
Ein amtliches Werk ist ja auch nicht gemeinfrei, sondern ein Urheberrechtsschutz ausgenommenes Werk. D.h ich darf sie zwar frei nutzen, es muss aber immer ein amtliches Werk bleiben, und das schliest nun mal leider eine frei Bearbeitbarkeit aus (Besonders ein Verfremden ist nicht zulässig). Bobo11 23:56, 15. Dez. 2008 (CET)
Wenn die Briefmarken gem. LG München (Az. 21 S 20861/86) in § 5 Abs. 1 und nicht in § 5 Abs. 2 fallen, wie der Artikel Amtliches Werk angibt, so genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz, § 62 wird nicht angewendet und es ist eine freie Bearbeitbarkeit gegeben. Auch der Lizenzbaustein beruft sich auf § 5 Abs. 1. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:02, 16. Dez. 2008 (CET)

Einzelne Teile unterliegen weiterhin dem Urheberecht, deshalb liegen die Rechte beim Grafiker. Löschen --84.141.225.55 01:33, 16. Dez. 2008 (CET)

Wir haben hier die grundsätzliche Regelung, dass wir amtliche Briefmarken (egal woher) als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG betrachten (freie Bearbeitbarkeit gegeben), BASTA --Historiograf 16:24, 16. Dez. 2008 (CET)

Schade, dass du deine sehr richtige Aussage leider duch das „BASTA“ abwerten musstest... -- Chaddy - DÜP 19:16, 16. Dez. 2008 (CET)

Vorgehensweise zur Auslagerung von Artikelteilen in einen eigenen neuen Artikel

Hallo, ich möchte aus einem vorhandenen Artikel einen größeren Teil auslagern in einen neuen Artikel. Vermutlich gibt es hierfür eine vorgegebene Vorgehensweise, um die Artikelhistorie mit zu übertragen, allerdings ist mir diese nicht im Detail bekannt. Bitte um einen Hinweis.--Belsazar 09:09, 16. Dez. 2008 (CET)

Wichtig ist das ersichtlich ist aus Welcher Version du die auslagerung gemacht hast. Dafür legt man einen Link auf die endsprechende Version auf der Diskusionseite an. Auch in der Zusammenfassungszeile im Ursprungs- und Zielartikel entsprechend vermerken. Wichtig dabi ist, dass man auch nach zig. Jahren in der History noch sieht, dass es eine Auslagreung ist, und sie auch nachvorlziehen kann. Nachlesen kast du es unter Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien. Bobo11 10:11, 16. Dez. 2008 (CET)
Ok, danke!--Belsazar 20:02, 16. Dez. 2008 (CET)

Letzte Ausgabe einer Zeitung

Guten Morgen. In einem heute erhaltenen Buch ist die letzte Ausgabe einer deutschen Besatzungszeitung von 1945 abgebildet. Diese besteht nur noch aus dem Zeitungskopf, einer Schlagzeile und vier Sätzen. Photos sind nicht abgedruckt. Eine knappe amtliche Mitteilung (also nicht von der Redaktion) mit sonst gar nichts anderem. Ich nehme an, dass auch so etwas nicht eingestellt werden darf? --Marcus Schätzle 09:25, 17. Dez. 2008 (CET)

Einscannen + Sharehoster + hier verlinken = sinnvolle Antwort. sугсго 09:33, 17. Dez. 2008 (CET) (Bei vier Sätzen kann es so und so sein)
In Ordnung. Mache ich. --Marcus Schätzle 09:34, 17. Dez. 2008 (CET)
So, hier auf die Schnelle ein Scan: [4] --Marcus Schätzle 10:29, 17. Dez. 2008 (CET)
Der Text ist als Amtliches Werk nach deutschem Recht gemeinfrei, der Rest ist nicht schützbar. Das könnte soagr auf den Commons passen - wobei es dort Probleme mit dem niederländischen Ursprungsort geben könnte. sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET)
PS: Lizenz wäre : Für den Text: Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk, für den Rest: Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe sугсго 11:00, 17. Dez. 2008 (CET) PS: Bitte einen besseren Scan, ja?
Danke. Natürlich nen besseren Scan, wie ich schrieb, war auf die Schnelle. --Marcus Schätzle 11:02, 17. Dez. 2008 (CET)

Nachtrag fürs Archiv: Das Bild ist jetzt hochgeladen und im Artikel Deutsche Zeitung in den Niederlanden eingebunden. --Marcus Schätzle 14:10, 17. Dez. 2008 (CET)

Ist eine Wappenbegründung ein amtliches Werk?

Vorhergehende Diskussion auf meiner Benutzerdiskussion zur Problematik: [5]

Kurze Zusammenfassung: Gilt eine nicht im Amtsblatt (S. 701) veröffentlichte Wappenbegründung, die aber den Titel "Wappenbegründung im Anhang zur Wappengenehmigung für die Gemeinde Saarfels vom 3. August 1970" trägt, als amtliches Werk? Da die Wappenbegründung nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die in der vorhergehenden Diskussion aufgeworfene Frage nach UrhG § 5 (2) wohl ohne Bedeutung. --jergen ? 11:05, 17. Dez. 2008 (CET)

Ich habe keine Bedenken --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)

Ich auch nicht. Wappenbegründungen sehe ich als sowas wie Gesetzeskommentare an. Was meint der Wappenpapst? --RalfRBerlin09 23:44, 17. Dez. 2008 (CET)

Bundesarchiv-Bilder

Zum Thema Bilderberg (Ansprechen weiterer Institutionen) äußerte ich mich in einer Mail an wikide-l wie folgt: "Es wurde bereits angedeutet, dass bei den Verhandlungen mit dem Bundesarchiv jegliche bildrechtliche Erfahrung, die wir in der Wikipedia gesammelt haben, ignoriert wurde. Ich kann hier nur mein aeusserstes Misstrauen gegen alle zum Ausdruck bringen, die an den Geheimverhandlungen beteiligt waren. Wer wie ich als Archivar die Szene kennt, weiss, dass kein Archiv eine saubere Rechteklaerung wie wir betreibt. Es waere das mindeste, dass bei jedem uebernommenen Bild eine nachvollziehbare Darlegung des Rechte-Status (aus welchen Gruenden ist das Bundesarchiv Rechteinhaber?) beigegeben wird. Es gibt hinreichend Hinweise, dass sich nicht wenige unfreie Bilder, ueber die das Bundesarchiv nicht verfuegen kann, im Bildbestand befinden. Ein aehnliches Problem war doch auf Commons bei den Flickr Commons Bilder ("no known restrictions" bekannt). Bevor man nun bei anderen Institutionen weitersammelt, waere es dringend notwendig. die in der Wikipedia und teillweise auch auf Commons ueblichen Dokumentationsstandards hinsichtlich der Rechteklaerung zugrundezulegen. Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte, die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt. Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als zweifelhaft." --Historiograf 14:05, 17. Dez. 2008 (CET)

Es sollten beim Hochladen von Bildern auf Commons für alle die gleichen Anforderungen gelten. Davon unabhängig: Gegen die Schärfung des Bewußtseins bei urheberrechtsfragen für alle Beteiligten ist nichts einzuwenden. -- Mathias Schindler 19:47, 17. Dez. 2008 (CET)
Histos Bedenken bzgl. unfreier oder sonstwie urheberrechtlich nicht sauber geklärter Bilder teile ich. Besonders der Bestand Bild 146, eine „Sammlung von Repro-Negativen“, scheint bunt gemischt zu sein. Da findet sich schon auch mal ein Bild vom US-Militär. -- Rosenzweig δ 19:58, 17. Dez. 2008 (CET)
Mehr als nur eins: [6], [7], es lassen sich sicher noch mehr finden. -- Rosenzweig δ 20:03, 17. Dez. 2008 (CET)

Ich habe bei so ziemlich allen Bildern aus dem Bundesarchiv, die die zeit plusminus 1945 angehen Bedenken bzw. Bauchschmerzen. Tut mir leid, aber ich mag nicht glauben, daß Fotos von Heinrich_Hoffmann_(Fotograf) gemeinfrei sind. Wenn er wirklich keine Erben hatte, dann müßte eine Freigabe des Freistaats Bayern vorliegen. Auch wenn all sein hab und Gut nach dem Krieg konfisziert wurde, das Urheberrecht ist davonnach deutschem Recht nicht betroffen. Nach USA-Recht sind seine Bilder in den USA Public Domain, wir müssen aber Schutzlandprinzip beachten und damit sind diese Fotos bis zum 31. 12. 2027 geschützt. Und ADN-Fotos aus DDR-Zeit als gemeinfrei zu betrachten ist die gleiche verdammt heiße Baustelle wie TASS-Bilder. Wie bereits mit ihm persönlich besprochen stimme ich Histo hier voll und ganz zu. --RalfRBerlin09 21:56, 17. Dez. 2008 (CET)

Wer sagt denn, dass die Bilder gemeinfrei sind? Die Bilder wurden vom Bundesarchiv unter CC-by-SA-3.0 freigegeben, weil das Bundesarchiv die Rechte an den Bildern hat. — Raymond Disk. Bew. 22:28, 17. Dez. 2008 (CET)
Ok, dann also nicht gemeinfrei sondern CC, mein Fehler. - kann das Bundesarchiv die Freigabe der Erben oder des Landes Bayern als CC vorweisen? Oder kann das Bundesarchiv nachweisen, daß sie in die Erbfolge eingetreten sind? Auch wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist, erlöschen die Urheberrechte nicht. Siehe der jahrelange K(r)ampf um Hitlers "Mein Kampf", Bayern war Erbe der Urheberrechte an dem Werk (was auch immer man davon halten will, es ist ein Werk nach UrhG, das steht nicht zur Debatte). --RalfRBerlin09 22:42, 17. Dez. 2008 (CET)
haha, Godwin -- Mathias Schindler 08:53, 18. Dez. 2008 (CET)
Vergiss es, du kriegst keine vernünftige Antwort drauf, siehe diverse Threads hier und bei Commons.-- Wiggum 23:03, 17. Dez. 2008 (CET)
Ich möchte nochmal ganz klar betonen, daß ich diese Bilderspende ganz toll finde, wir bekommen sehr wertvolles Material, was wir anderso mit der Lupe suchen - ich sehe es aber wie Histo. Er als Archivar kann es gut einschätzen, daß Archive sehr oft denken/annehmen/behaupten, daß sie Rechteinhaber sind. Die Wahrheit sieht doch meistens anders aus, wir nutzen oft genug Bilder, die Archive mit einem (c) versehen, weil sie als Eigentümer meinen, alle Rechte zu haben. Aber es ist eben auch andersrum. Um es nochmal deutlich zu sagen: ich bezweifle die rechtliche Kompetenz des Bundesarchivs, die Urheberrechte der freigegebenen Materialien korrekt einzuschätzen. So schön es wäre, all diese Bilder zu haben - Wikipedia ist strenger in Sachen Urheberrecht als sonstwer - und das soll sich auch nicht ändern. --RalfRBerlin09 23:11, 17. Dez. 2008 (CET)

So sehr ich mich über die Bildspende des Bundesarchivs freue, so sehr teile ich die Bedenken bezüglich der aus meiner Sicht unklaren Bildrechte. Werbung für Fahrradbereifung aus dem Jahr 1948 ist so ein Beispiel. Der Fotoreporter Herbert Blunck, der als Bildautor genannt wird, hat nachweislich noch Mitte der 1950er Jahre Bildtafeln zu Büchern beigetragen. D.h., die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein. Woher hat das Bundearchiv die Rechte an dem Bild, um es unter CC freigeben zu können? Ich kann jedem Nachnutzer nur dringend davon abraten, sich dieser Bilder zu bedienen und werde aus diesen Gründen auch keine Nachnutzung in Wikipedia-Artikel empfehlen oder von mir aus vornehmen. --Eva K. Post 01:04, 18. Dez. 2008 (CET)

Das Bundesarchiv behauptet ja nicht, dass das Bild von Herbert Blunck gemeinfrei sei, die "Grundregel 70 Jahre pma" spielt hier also gar keine Rolle. Was das Bundesarchiv sagt, ist, dass es bei den im Rahmen der Kooperation hochgeladenen Bildern über die Rechte verfügt, sie unter CC-BY-SA freizugeben. Das ist etwas anderes als Gemeinfreiheit und dazu muss der Autor nicht seit 70 Jahren tot sein; er darf sogar noch leben. Hunding hat hier vor einer Weile eine Auskunft des Bundesarchivs zu einem konkreten Bild, das hier nicht hochgeladen wurde, erwähnt. Er habe folgende Antwort erhalten: "Zu dem Foto Bild 183-1982-xxxxx verfügt das Bundesarchiv nicht über die digitalen Rechte. Eine digitale Nutzung des Bildes ist nicht möglich. Für Ausstellungszwecke, Druck oder Film kann das Foto genutzt werden." Daraus würde ich den Umkehrschluss ziehen, dass das Bundesarchiv entgegen hier geäusserter Befürchtungen eben doch sehr genau abgeklärt hat, ob es bei den hochzuladenden Bildern alle für die Freigabe notwendigen Rechte erworben hat. Raymond schrieb: "Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben." Das Bundesarchiv hat uns nicht mitgeteilt, welche Verträge es mit wem abgeschlossen hat, um die Rechte an bestimmten Bildern zu erwerben, aber es hat offenbar versichert, dass es das immer getan hat, wo es notwendig ist. Gestumblindi 03:49, 18. Dez. 2008 (CET)
Es kann also auch sein, daß das Bundesarchiv die Rechte nicht direkt vom Urheber erhalten hat, sondern z. B. von einer Bildagentur, einem Verlag oder jemand Anderem, an den der Urheber zuvor die Nutzungsrechte übertragen hatte? --88.134.44.154 03:57, 18. Dez. 2008 (CET)
So ist es höchstwahrscheinlich bei den ADN-Bildern gelaufen: Fotograf macht Bild für ADN, ADN erhält Nutzungsrechte, diese Nutzungsrechte kommen dann ans Bundesarchiv, das für neue Nutzungsarten (Internet) dann noch Verträge mit manchen der jeweiligen Urheber (Fotografen) abschließt. Bei den anderen Pressearchiven, deren Bilder im Bundesarchiv und nun auf Commons gelandet sind (Scherl via ADN, Transocean und andere) kann Ähnliches vermutet werden. Allerdings nur vermutet, Details sind unklar. Für den von mir oben angesprochenen Misch-Bestand Bild 146 („Sammlung von Repro-Negativen“), dessen Provenienz (Herkunft) nicht angegeben ist, ist allerdings zumindest mir völlig unklar, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte, die zu besitzen es versichert, gekommen ist. -- Rosenzweig δ 07:51, 18. Dez. 2008 (CET)

Was ist denn das für eine Argumentation, wenn man aus EINEM Beispiel, dass das Bundesarchiv offensichtlich über Informationen zu den Rechten verfügte, folgert, dass man in allen Fällen "sehr genau" Bescheid weiss? Wir müssten hier nicht Rätsel raten, wenn die Rechtslage bei jedem einzelnen Bild angegeben wäre. Die Nutzungsrechte am Fotoarchiv Heinrich Hoffmann liegen hinsichtlich des unter www.bsb-muenchen.de/Bilder.591.0.html digitalisierten Bestands sicher beim Freistaat Bayern - es leuchtet zunächst einmal nicht ein, dass das Bundesarchiv für seine Hoffmann-Bilder korrekt die erforderlichen ausschließlichen Rechte erworben hat. --84.62.86.237 14:25, 18. Dez. 2008 (CET)

Ist das eine Vermutung oder Wissen, wenn ja, sogar mit Beleg? Im übrigen sind keine "ausschließlichen" Rechte nötig. -- Mathias Schindler 18:18, 18. Dez. 2008 (CET)

Mir fehlen ganz eindeutig die Belege für die bloßen Behauptungen, daß bei der Lizenzierung der Bundesarchiv-Bilder alles korrekt sei. So lange das nicht frei nachvollziehbar ist, ist maximales Mißtrauen geboten. Und mehr als wortreiche Behauptungen und Vermutungen als Antwort auf die berechtigten Zweifel habe ich bisher nicht gelesen. --Eva K. Post 16:30, 18. Dez. 2008 (CET)

Es fällt schwer, Bedenken ernstzunehmen, die mit Sätzen wie "die Grundregel 70 Jahre pma kann hier nicht erfüllt sein", was hier rein gar nichts zur Sache tut, vorgebracht werden. Ich gehe davon aus, dass uns das Bundesarchiv nicht anschwindelt. Es sagt, dass es über die nötigen Rechte verfügt. Und wird denn irgendjemand ernstlich annehmen, dass es seinen Vertrag mit Wikimedia ohne Beratung durch einen kompetenten Juristen geschlossen hat? Ich nicht. Gestumblindi 21:23, 18. Dez. 2008 (CET)
Es fällt schwer, Argumente wie „daraus würde ich den Umkehrschluß ziehen“ ernstzunehmen. Es fällt auch schwer, jemanden ernstzunehmen, der einfach nur auf Stichwort reagiert, dieses rauspickt und den Rest meiner Frage zum Thema nicht mehr liest, aber das habe ich ja schon bei anderen Disputen festgestellt. Ich will wissen, da ja 70 Jahre pma nicht zutreffen kann, wie das Bundesarchiv an die Bildrechte kommt, um die Werke unter CC zu publizieren. Wenn Du, Gestumblindi, das bitte nochmal nachlesen würdest, bevor Du das nächste Mal hektisch in die Tasten greifst, wäre schon viel geholfen. --Eva K. ist böse 14:22, 21. Dez. 2008 (CET)
Juristische Beratung? Wahrscheinlich schon. Kompetent? Vielleicht auch das, weiß nicht. Aber wirklich auf alle Bilder bezogen, die jetzt im Rahmen dieses Projektes auf Commons geladen wurden? Daran muss man doch Zweifel hegen angesichts der aufgezeigten Problemfälle (Hoffmann-Bilder, PD-US-Bilder, abgebildete Kunstwerke wie hierMaler starb 1980 …) Bisherige Entgegnungen auf geäußerte Zweifel liefen im Wesentlichen darauf hinaus, dass mit ADN-Fotografen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen oder andernfalls die ADN-Bilder nicht unter eine freie Lizenz gestellt wurden. Zu Nicht-ADN-Bildern habe ich noch keine Äußerung gesehen (gibt es eine?) -- Rosenzweig δ 21:51, 18. Dez. 2008 (CET)

Selbstverständlich benötigt derjenige, der ein Foto unter eine freie Lizenz stellen will, ein ausschließliches Nutzungsrecht. Nicht wir haben Belege beizubringen, dass etwas inkorrekt ist, sondern das Bundesarchiv hat in jedem Einzelfall die Pflicht, seine Position als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte glaubhaft zu machen. Das könnte z.B. durch Angaben für einzelne Gruppen (ADN-Photos, Rechteerwerb via Arbeitsvertrag) erfolgen, wobei ich auch http://archiv.twoday.net/stories/5393192/ zu beachten bitte --Historiograf 21:01, 18. Dez. 2008 (CET)

Auch wenn man mal davon ausgeht, dass sich das Bundesarchiv die Rechte der direkten Bildurheber (also der Fotografen) hat geben lassen, finden sich doch auch Bilder, die Werke von Dritten abbilden. Den aktuellen Link habe ich jetzt nicht mehr zur Hand, aber es gibt eine Serie von 3-5 Bildern einer Skulptur eines Künstlers, für die die Schutzfrist auch noch nicht abgelaufen ist und die sich auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Ich bezweifle, dass diese die einzige Bilderserie dieser Art ist. Wurde hier tatsächlich auch die Freigabe des Künstlers eingeholt? Alles in allem zeigt sich leider, dass eine tolle Idee nur mittelmäßig umgesetzt wurde. Offenbar haben weder Bundesarchiv noch Verein einen übermäßig großen Wert auf die Lizenzierung der Bilder gelegt. Wäre es anders, hätte das Bundesarchiv die Bilder wohl kaum als CC-by-sa freigegeben (Urheber: unbekannt? Und wen soll ich jetzt nennen?), wenn die tatsächliche Intention war, dass die Bundesarchiv-Nummer immer bei Verwendung des Bildes angegeben werden muss. Und beim Verein hat man sich offenbar auch keinen großen Kopf um die Lizenzierung gemacht und war froh über alles, was man bekommen konnte. Wäre das Projekt vorher mal mit der Community diskutiert worden, wären Lizenzfragen wohl recht schnell aufgekommen und zumindest eine grobe Durchsicht durch die freigegebenen Bilder durch einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Lizenzbereich hätte schon die gröbsten Mängel verhindert. So stehen wir jetzt aber leider mit potentiellen URVs da und dürfen nicht löschen, weil wir AGF für das Bundesarchiv anwenden, um die Beziehungen auf Schönwetter für zukünftige Bilderspenden zu halten. Mir wäre es lieber gewesen, keine Abstriche vom Grundkonzept der komplett _freien_ Medien zu machen, als dafür potentielle nicht-freie Medien als frei zu deklarieren und somit ein großes Problemfeld für die WMF und die Nachnutzer zu schaffen, die über diese Problematik praktisch gar nicht aufgeklärt werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:29, 18. Dez. 2008 (CET)
Ich schließe mich allen denjenigen an, die sich ernsthaft Gedanken machen über die Lizensierung gem. cc-by-sa 3.0 durch das Bundesarchiv. Denn eine solche Lizensierung ist von denjenigen, die die fraglichen Fotos gemacht haben, ja nie gekannt worden. Und Sätzen wie "das Bundesarchiv erklärt, hinreichend Rechte zur Lizensierung nach cc-by-sa 3.0 zu besitzen" möchten wir ja alle gern glauben, aber es wäre hilfreicher, gewiss zu sein, dass da im Eifer der großzügigen Wissensverbreitung sich nicht ein paar Gäule losgerissen haben, die sich später nicht mehr einfangen lassen. Klarstellung durch das Bundesarchiv ist damit ein dringender Wunsch. --Nocturne 14:58, 21. Dez. 2008 (CET)
Was bringt dich denn zur Vermutung, dass eine Institution wie das deutsche Bundesarchiv, das gewiss nicht irgendein kleines, in Bildrechtsfragen unbedarftes "Winkelarchiv" ist, und über die nötige finanzielle und personelle Stärke (800 Bedienstete!) verfügt, so einen Vertrag abschliesst, ohne sich ganz sicher zu sein, über welche Rechte es verfügt? Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst - auf seiner Website ist unter "Justitiariat, Innenrevision" eine Person mit Telefonnr. angegeben, die laut dieser Beschreibungsseite "für allgemeine Rechts- und Prozeßangelegenheiten des Bundesarchivs" zuständig ist. Gestumblindi 17:43, 21. Dez. 2008 (CET)
Was soll denn dieser Beitrag? Warum viele Zweifel haben, dürfte in der Diskussion und angesichts der Beispiele hinreichend deutlich geworden sein. Dass außer den teils mit ADN-Fotografen geschlossenen Zusatzvereinbarungen bzgl. Internet kaum Details zu den beim Bundesarchiv vorhandenen Rechten und ihrem Erwerb bekanntgegeben werden, macht stutzig. Ein Satz wie „Aber du kannst dich ja wohl selbst an das Bundesarchiv wenden, wenn du dir solche Sorgen machst“ kommt zudem nicht gerade sonderlich freundlich rüber. Eher patzig und hämisch. -- Rosenzweig δ 19:26, 21. Dez. 2008 (CET)
Nun, niemand wird bestreiten, dass es bei vielen Bildern überraschend wirkt, dass das Bundesarchiv die notwendigen Rechte haben soll. Da es aber durchaus in jedem Fall möglich ist, dass das BA wirklich die dafür nötigen Verträge abgeschlossen hat, und da Commons:Bundesarchiv/de "In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen" sagt, sehe ich keinen Grund, dieser Versicherung des Bundesarchivs als grosser, leistungsfähiger Institution nicht einfach zu glauben. Wie Berntie unten schreibt, tun wir damit nichts anderes, als das, was wir z.B. bei als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern auch tun. Gestumblindi 20:07, 21. Dez. 2008 (CET)
Ich sehe schon Gründe, das zumindest nicht für alle Bilder zu glauben, denn manches erscheint einfach nicht plausibel, siehe Beispiele in der Diskussion. Zu selbsterstellten Bildern s.u. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)

Auch ich glaube nicht, dass das Bundesarchiv wirklich die Rechte für alle hochgeladenen Bilder hat. Nur:

Wenn ich ein Bild auf Commons hochlade, dann reicht es, wenn ich irgendwen (notfalls mich selber; dann brauche ich nichtmal ein Mail schicken) finde, der Wikimedia per Mail bestätigt, dass er der Rechteinhaber ist. Dass das kein Nachweis für irgendwas ist, sollte klar sein.

Wenn also das Bundesarchiv Bilder hochlädt (hochladen lässt) und Wikimedia bestätigt (wichtig! gehe davon aus, dass das geschehen ist!), dass es der Rechteinhaber ist, ist das genauso zu werten: Es entspricht den Richtlinien der Commons, bietet aber keinerlei Garantien für irgendwas. Macht man daraus ein Problem, so müsste man auch aus allen als selbsterstelltes Werk deklarierten Bildern und allen OTRS-Bildern ein Problem machen. Echte Nachweise gibt es nämlich in keinem Fall. --BerntieDisk. 19:47, 21. Dez. 2008 (CET)

Das Hochladen selbsterstellter Bilder erfolgt allerdings normalerweise nicht im Zehntausenderpack und ist üblicherweise nicht von Pressemitteilungen begleitet. Ein Projekt, das die Öffentlichkeit dermaßen selbst sucht, muss auch die Nachfragen ebendieser Öffentlichkeit aushalten. In Fällen, in denen das selbst erstellt unplausibel erscheint, wird auch jetzt schon nachgehakt. Und nichts anderes passiert auch bei den Bundesarchiv-Bildern. -- Rosenzweig δ 20:32, 21. Dez. 2008 (CET)
Das ändert am Prinzip insofern nichts, als nicht nur "selbst erstellte", sondern auch OTRS-Bilder genauso vom Fehlen eines belastbaren Nachweises betroffen sind (es existiert für kein halbwegs aktuelles Bildchen ein solcher). Auch eine Pressemitteilung macht eine URV mMn weder wahrscheinlicher noch unwahrscheinlicher. Genausowenig dürften, falls wirklich URVen unter den Fotos sind, diese URVen ein irgendwie besonders geartetes Ausmaß haben. Es sind schließlich nicht alle Bilder vom gleichen Fotografen.
Und schlussendlich hält das Projekt die Nachfragen hier aus. Nur eine Antwort wird (bedauerlicherweise) niemand hier bekommen. Ja, man macht sich hier bis zu einem gewissen Grad juristisch angreifbar. Das tut man aber bei praktisch jedem Foto. Wikimedia hat das offensichtlich einkalkuliert, als man die Regeln für das Hochladen von Fotos erstellt hat.
Das Fazit bleibt für mich: Es existiert für die Mehrheit der Bilder auf Commons keine Garantie für irgendwas. Warum man dann in diesem Fall andere Maßstäbe anlegen sollte, erschließt sich mir nicht (siehe den ersten Absatz dieses Beitrags). --BerntieDisk. 21:55, 21. Dez. 2008 (CET)

Bilder von Footnote.com

http://archiv.twoday.net/stories/5394239/ Siehe dazu auch Commons Village Pump --Historiograf 16:11, 17. Dez. 2008 (CET)

FAQ zur Lizenz-Ergänzung CC-BY-SA

Kommentar http://archiv.twoday.net/stories/5394307/ --Historiograf 16:30, 17. Dez. 2008 (CET)

Rattenfänger von Hameln

In der WELT stand dieser Artikel über Ratten in Hameln. Als ich mehr wissen wollte und den WP-Artikel Rattenfänger von Hameln aufsuchte, kam mir einiges aus der WELT bekannt vor. Googlen und Versionsgeschichte ergab folgende Peinlichkeit: Der Artikel wurde im Januar 2004 von einer IP eingestellt (nur diese Bearbeitung). Im Oktober fragte jemand auf der Disk. nach, ob es nicht ein Plagiat von Hameln.de ist. Es gab eine fragwürdige Antwort; tatsächlich stimmt die WP-Urversion mit dem Hameln-de-Text genau überein. Da der Artikel schon früh verändert wurde, ist es zumindest wahrscheinlich, dass die WP von Hameln.de "genommen" hat, nicht umgekehrt.

Wie gehen wir mit sowas um? Der Artikel ist mittlerweile erheblich ausgebaut worden. Ein Löschantrag erscheint mir reichlich radikal.-- Ziko 18:39, 17. Dez. 2008 (CET)

Wenn die Versionsgeschichte verseucht ist, dann löschen. -- Mathias Schindler 19:43, 17. Dez. 2008 (CET)
Mal nicht übertreiben, siehe auch WP:TP. Außerdem ist das eine derart alte Altlast, da macht es keinen Sinn, korrekter als der Papst zu sein...
Da steht „Nach Brüder Grimm "Deutsche Sagen"“. Heißt das, dass dieser und der längst gemeinfreie Originaltext weitgehend identisch sind? Ich habe den Originaltext gerade nicht zur Hand. Wenn das aber stimmt, macht nur der kleine Absatz danach (ab: „Der historische Kern der Rattenfängersage“) Probleme. Und der fällt wohl nicht unter SH. -- Chaddy - DÜP 21:00, 17. Dez. 2008 (CET)
Wenn es mehr als ein WP:TP ist müssen wir auch bei Altlasten hart vorgehen. Also wenn sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk immernoch in der aktuellen Version mitverbaut ist müssen wir löschen. jodo 23:35, 17. Dez. 2008 (CET)
An Chaddy: Wahrscheinlich ist es eine Zusammenfassung nach Grimm mit eigenen Worten, das hätte Schöpfungshöhe. Grundsätzlich wäre Löschen am sichersten, allerdings - könnte man nicht nur diese Passagen entfernen, die vom Plagiat übrig geblieben sind? Danach könnte ja jemand dann anständig zitieren.-- Ziko 14:52, 18. Dez. 2008 (CET)
Wartet einfach mal Histos Statement ab. Ich frage ihn gleich mal, ob er sich hirzu äußern könnte. -- Chaddy - DÜP 17:13, 18. Dez. 2008 (CET)

Ich sehe darin einen Sturm im Wasserglas. Wo soll da etwas Geschütztes vorliegen? Und wenn es jemand, sieht, dann bitte ausführlich begründen --Historiograf 20:55, 18. Dez. 2008 (CET)

Verwendung von eigenen Texten andernorts

Ich möchte eigene Texte, die ich selbst in die Wikipedia gestellt habe, andernorts im Internet veröffentlichen, ohne auf eine Lizensierung unter GFDL aufmerksam zu machen. Darf ich das unter der Voraussetzung, dass ich ausschließlich meinen Text ohne spätere Bearbeitungen dritter verwende? 80.135.220.205 20:26, 19. Dez. 2008 (CET)

Kurz: ja, natürlich. --AndreasPraefcke ¿! 20:50, 19. Dez. 2008 (CET)

Danke für die Auskunft. 80.135.220.205 20:55, 19. Dez. 2008 (CET)

externer Deeplink auf Foto in Einzelnachweis

Hallo, auf die Gefahr hin, dass ich wieder nerve: In einem geplanten Artikel ließen sich Aussagen zum Altar der dortigen Kirche mit alten Fotos untermauern, die auf www.bildindex.de zu sehen sind. Ein Link auf die komplette Seite, die das Bild anzeigt, ist nicht möglich, weil das (absichtlich, um Verlinkung zu verhindern?) verhindert wurde, aber ein Link auf das Bild als Einzelnachweis wäre möglich. Kann das Probleme geben? --Stuby 21:10, 19. Dez. 2008 (CET)

Was im Netz als Bild rumliegt, ist auch verlinkbar. Es gibt nur ganz wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Sag mal die konkrete Stelle. --RalfRBerlin09 19:03, 20. Dez. 2008 (CET) PS: du nervst nicht ;)
Dito. Aber schau mal genau was das für Bilder sind. Bildindex enthält auch tausende PD-Bilder, die du dann auch gern hier hochladen könntest. Wäre aber ein Einzelprüfungsfall. Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:33, 20. Dez. 2008 (CET)
Es handelt sich um dieses und dieses Bild. Die Bilder sind gut 70 Jahre alt, wenn der Fotograf nicht kurz darauf tot zusammengebroch ist, dürften sie nicht gemeinfrei sein, denke ich. Was ich noch nie geschafft habe, ist, einen Link auf die Bildindex-Seite mit Navigation und dem Bild zu setzen, der dann auch funktioniert. Ein Link in dieser Art kommt dabei raus, und der funktioniert einmal oder zweimal oder bis zum nächsten Browserstart oder am selben Tag oder keine Ahnung. Wahrscheinlich kann man das auch anders machen, aber dafür bin ich zu doof. --Stuby 09:36, 22. Dez. 2008 (CET)

In wie weit müssen wir vielleicht die genannte Vorlage bezüglich des Hinweises der Deutschen Post AG abändern?

„Herausgeber der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Abbildungen dieser Postwertzeichen aus der "Philatelie aktuell" dürfen nur für Publikationszwecke im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Herausgabe verwendet werden. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Eine andere Verwendung der Abbildungen (z.B. für die Gestaltung von Produkten) ist nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zulässig.“

Deutsche Post AG

Quelle: Webseite der Deutschen Post
Gruß kandschwar 21:12, 19. Dez. 2008 (CET)

mE gar nicht. Das hatten wir schonmal ausdebattiert. Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:45, 20. Dez. 2008 (CET)
Wer das mit Vergrößerung und Verkleinerung geschrieben hat, meinte entweder nur den Print-Bereich oder hat keine Ahnung. Das kann man nämlich im Internet unmöglich fordern und einhalten. --RalfRBerlin09 18:47, 20. Dez. 2008 (CET)

Wo muss der GNU-FDL-Hinweis stehen?

Jemand möchte eines unserer Bilder, das unter GNU-FDL steht, für ein Banner verwenden. Das Banner wird auf mehreren Seiten einer Website stehen. Muss der Hinweis auf den Urheber, Lizenz etc. pp. laut unseren Lizenzbestimmungen unter jedem Banner stehen oder irgendwo auf jeder Seite oder im Impressum oder sonstwo? --Streifengrasmaus 15:37, 20. Dez. 2008 (CET)

Ich würde als erstes den Bildautor direkt befragen, der kann direkt angeben, wie er die Lizensierung wünscht. Und das kann durchaus von den allgemeinen Gepflogenheiten abweichen. Bei mir siehts so aus: http://www.fahrradmonteur.de/impressum.php (ich habe allerdings alle Autoren gefragt, ob es so in Ordnung geht). Ansonsten müßte Urheber und Lizenz bei jedem Banner stehen, die Quelle Wikipedia jedoch nicht. --RalfRBerlin09 18:45, 20. Dez. 2008 (CET)
Danke. Der Bildautor ist nicht mehr aktiv und hat auch keine email angegeben, allerdings kann ich die vielleicht unter seinem Realnamen ergooglen. --Streifengrasmaus 19:12, 20. Dez. 2008 (CET)

Bundestagsdebatten

Im UrhG steht in § 48: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

Interpretiere ich das richtig, dass Bundestagsdebatten und Debatten in Gemeinderäten (zumindest aus öffentlichen Sitzungen) als staatlichen/kommunalen Organen demnach benutzt werden können? Fallen Landtage/Kreistage etc. auch unter kommunale Organe? --::Slomox:: >< 16:15, 20. Dez. 2008 (CET)

Ich interpretiere es so, ja. Ich werde aber mal im Schricker nachsehen. --RalfRBerlin09 19:01, 20. Dez. 2008 (CET)
Katzenberger in Schricker, S. 180ff verneint das öffentliche Interesse als Grund für den Ausschluß bestimmter amtlicher Werke vom Urheberrechtschschutz...' pauschal. <Zitat>: Zu fordern ist vielmehr ein qualifiziertes öffentliches Interesse, welches jedenfalls in Bezug auf § 5 Abs. 2, wie schon dessen Wortlaut zeigt, ein bestimmtes amtliches Interesse sein muss.</Ende Zitat>. (Hervorhebungen in der Quelle ebenso) --RalfRBerlin09 21:17, 20. Dez. 2008 (CET)

Wozu bitteschön gibt es den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Rede_(Urheberrecht) ???? --FrobenChristoph 01:00, 21. Dez. 2008 (CET)

"Vervielfältigung und Verbreitung" → Veränderungen nicht explizit erlaubt → nicht frei genug. --88.134.44.154 02:43, 21. Dez. 2008 (CET)

Ein gewisses Veränderungsverbot gibt es eh, auch bei Bildern. Man darf nicht alles ändern, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Zitate dürfen nie verändert werden, ohne daß dies entsprechend gekennzeichnet ist. --RalfRBerlin09 17:55, 21. Dez. 2008 (CET)

Üblicherweise richten wir uns nach dem höchsten Schutzniveau in DACH, sonst könnten wir Hundertwasserhausbilder aus dem gegenüberliegenden Haus zulassen. Da Ö und CH nicht mitziehen, sollten wir davon Abstand nehmen --Historiograf 18:38, 21. Dez. 2008 (CET)

Ok, erscheint logisch. --RalfRBerlin09 22:33, 21. Dez. 2008 (CET)

Upload von Logobilddateien

Welche Voraussetzungen muessen fuer den Upload einer Logobilddatei vorhanden sein bzw. welche Informationen muessen auf der Seite der Datei aufgelistet werden? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)

Die Logos dürfen keine Schöpfungshöhe haben. Wichtige Angaben sind wie bei allen anderen Bildern auch: Quelle, Urheber (sofern bekannt) sowie die Lizenz {{Bild-LogoSH}} Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:18, 20. Dez. 2008 (CET)
D. h., wenn ich ein Logo rauflade und einbinde und alle notwendigen Angaben wie beschrieben mache, dass es von anderen kommerziell verwendet werden darf? Anders gefragt: Wenn z. B. man das Logo von Aldi in Deutschland einbinden moechte, wie geht man vor? -- Thomas Tschoellitsch 00:20, 23. Dez. 2008 (CET)

techn. Schaubild übernehmen

Hallo,
ist es rechtlich möglich dieses Schaubild auf Seite 4 unten in die dt. WP mit dt. Beschriftung zu übernehmen oder müßte man es komplett neu zeichnen? Wenn man es übernehmen darf, welchen Lizenzbaustein müßte es bekommen? Danke für Feedback.
Viele Grüße --Marsupilami 01:42, 21. Dez. 2008 (CET)

Ich sehe keine Probleme. Der Baustein wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- Chaddy - DÜP 02:14, 21. Dez. 2008 (CET)
Danke für Dein Feedback. Das Schaubild habe ich unter WP:GWÜ#Osmosekraftwerk Übersichtsgrafik Pressure Retarded Osmosis eingebunden. Viele Grüße --Marsupilami 02:48, 21. Dez. 2008 (CET)

Historische Schallplatten

Hallo, ich möchte gerne historische Schellacks aus meiner Sammlung zur Artikel-Illustration hochladen. Auf Commons ist das verboten, da diese nicht als mein Werk gelten, wie ich eben erfuhr. Ist ein Hochladen zumindest hier möglich? --Mediatus 23:10, 21. Dez. 2008 (CET)

Link to commons
Hier gelten mehr oder weniger die selben Regeln wie auf Commons. Ein Überblick gibt Wikipedia:Bildrechte. Ein Unterschied (der für dich relevant sein könnte) gibt es bei der Frage an wann ein Werk (der angewandten Kunst) Schöpfungshöhe (SH) hat oder nicht. Die Bausteine (bei keiner SH) wären dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{Bild-LogoSH}}. --Isderion 23:31, 21. Dez. 2008 (CET)
Wie steht es mit diesem Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Schallplatte.jpg?uselang=de . Das soll laut Angabe seit 2002 auf der Wikipedia stehen. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)
Ich sehe in dem Scan einer historischen Schallplatte ebenso keine Probleme, wie wenn ich mein Auto fotografiere und hier zu einem Artikel reinstelle Wikipedia:Bildrechte sagt mir zu meinen Fall nichts. Ich brauche bitte eine konkrete Antwort. --Mediatus 23:40, 21. Dez. 2008 (CET)

Bitte bemühe dich doch wenigstens ansatzweise, klar zu machen, worum es dir geht. Mit "Scan einer historischen Schallplatte" vermag ich nichts anzufangen, denn es ist trivial, dass du selbstverständlich die Platte auf den Scanner legen kannst, wenn er groß genug ist und das Bild hier veröffentlichen. Vermutlich geht es dir aber um die Umschläge und da gilt genau dasselbe wie für Buchumschläge: Es komtm auf den Einzelfall an. In den meisten Fällen sind die Bilder sicher OK, da es sich um Werke der angewandten Kunst handelt, aber wenn berühmte Künstler sie gestaltet haben, ist Vorsicht geboten --Historiograf 23:57, 21. Dez. 2008 (CET)

for Histo: File:Polydor H 50181B Heimweh.jpg & File:Schallplatte.jpg --Isderion 00:02, 22. Dez. 2008 (CET)
Das ist sicher bei mir nicht der Fall, da Schellacks früher in aller Regel ganz allgemeine Hüllen erhalten haben. Meist eben nur mit dem Logo des Herstellers oder mit Reklame für andere/ähnliche Platten. Manchmal war neben dem Logo auch ein wenig Gestaltung mit Linien, Sternchen o.ä. oder auch Reklame für Grammophone. Nur sehr wenige dieser in aller Regel sehr labbrigen Papierhüllen waren deffinitiv für eine konkrete Platte gestaltet und meist sind die Hüllen aufgrund ihrer schlechten Qualität nicht mehr erhalten oder völlig zerschlissen. --Mediatus 00:06, 22. Dez. 2008 (CET)
Man hat die Hüllen nach dem Kauf meist weggeworfen und die Platten in Alben oder Ständern aufbewahrt, da eine Aufbewahrung in Hüllen für die sehr zerbrechlichen Platten nicht so ratsam ist. Daher haben die Plattenfirmen auch nicht so einen Aufwand mit den Hüllen getrieben wie zur Zeit der Schallplatte. --Mediatus 00:13, 22. Dez. 2008 (CET)

Also bei den hier für Histo hochgeladenen Coverbilder sehe ich keinerlei Schöpfungshöhe. Die meisten Plattencover, die ausschließlich ein Logo und Text enthalten sollten frei von Schöpfungshöhe sein. Sobald jedoch ein Lichtbild oder eine Grafik verwendet wurden ist, kann man davon erstmal grundsätzlich nicht mehr ausgehen. Bei Grafiken kann noch genauer geprüft werden, bzw. gehen wir im Zweifel von nicht vorhandener Schöpfungshöhe aus. Denn Plattencover zählen zur Gebrauchsgrafik. Die Schwelle der Schöpfungshöhe ist da höher angesetzt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:29, 22. Dez. 2008 (CET)

Christian, das ist die klarste Ansage! Vielen Dank! --Mediatus 10:33, 22. Dez. 2008 (CET)
Ich habe das Bild zwischenzeitlich verändert, damit es nicht gelöscht wird. Doch denoch: Was meint ihr zur Abbildung von diesen allgemein gehaltenen alten Schellackhüllen? --Mediatus 10:27, 22. Dez. 2008 (CET)
Wenn sie zur Illustration eines Artikels verwendet werden können, dann her damit. Am besten aber immer auf DE hochladen. Bei Commons gibt es einige, die schon in der Anordnung der Rillen auf der Platte Schöpfungshöhe sehem. Bei uns sollten die meisten Bilder sicher sein, wenns im Schöpfungshöhe geht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:48, 22. Dez. 2008 (CET)
Sehr gut - wenn jemand dann immer noch Zweifel wegen der Schutzhülle hat, kann man immer noch "löschen". Doch mir bitte vorher sagen, dann lade ich eine Version mit verdeckter Hülle hoch. Ich denke mir halt, daß Schellacks, die eine allgemeine Schmutzhülle haben, auch für den Betrachter einfach "spannender" sind, als nur die schwarze Platte. --Mediatus 11:19, 22. Dez. 2008 (CET)

Steht jetzt unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Polydor_H_50181B_Heimweh_Freddy.jpg auf dem deutschen Wikipedia-Server. Als Baustein habe ich "Bild-PD-Schöpfungshöhe" gewählt. Sollte ein anderer zutreffender sein, bitte ich, diesen entsprechend auszuwechseln. --Mediatus 14:58, 22. Dez. 2008 (CET)

Darf man ein Bild eines Mannes, der vor 145 Jahren verstarb, problemlos verwenden?: Doederlein auf Bayerische Akademie der Wissenschaften Der Fotograf müsste folglich älter als 85 Jahre geworden sein, wenn er mit 10 Jahren Döderlein kurz vor seinem Tod fotografiert hätte, damit die Frist von 70 Jahren noch gälte. Wie müsste ich vorgehen? Dank und Gruß, --Steevie schimpfe hier :-) 09:24, 22. Dez. 2008 (CET)

Sofern sich der genaue Name des Urhebers nicht ermitteln lässt, so könntest du das ganze als PD-alt-100 kennzeichnen und hier hochladen. Die Annahme, dass ein mindestens 145 Jahre altes Bild nicht gemeinfrei ist und irgendjemand daran Rechte beansprucht, halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:26, 22. Dez. 2008 (CET)

Alte Ansichtskarten und deren Reproduktion

Unter welchen Bedingungen können Scans von Ansichtskarten (Landschaften, Ortschaften, Gebäude) bzw. deren Reproduktionen in Sammelbänden in Artikel verwendet werden? Dank für jede Hilfe -- Pfir 12:33, 22. Dez. 2008 (CET)

Alles steht auf WP:BR --Historiograf 23:48, 22. Dez. 2008 (CET)

Abbildung nachzeichnen

Ich habe in einer Zeitschrift eine Abbildung gesehen, die den Verlauf einer Erkältung darstellt. Ist es erlaubt, diese sinngemäß nachzuzeichnen oder ist das eine Urheberrechtsverletzung? Wie sollte man das ggf. kenntlich machen? --Jdiemer 14:12, 22. Dez. 2008 (CET)

Wenn du sie nachzeichen darfst, darfst du sie auch so verwenden. Abzeichen macht keinen Unterschied.--84.160.201.200 16:09, 22. Dez. 2008 (CET)
Danke für die Antwort. Soweit war mir das schon klar. Die Frage ist, inwieweit man die Grafik "verändern muss", damit sie als neues Werk gilt. --Jdiemer 16:14, 22. Dez. 2008 (CET)

Es kommt hier darauf an, ob die Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, aber da kann man im Prinzip nur wilde Vermutungen anstellen, du kannst dich auch nicht auf ein selbstsicheres "bestimmt keine Schöpfungshöhe!", wie es von manchen hier schnell geäussert wird, verlassen, sobald es sich um mehr als ein paar einfache Formen handelt - und es geht hier ja auch nicht um ein Logo wie das Laufende Auge, da könnte also selbst etwas Einfacheres als das Auge noch geschützt sein (diesem Logo wurde der urheberrechtliche Schutz verwehrt "weil die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist", aber das wird ja bei so einem Erkältungsverlauf nicht gemacht). Wenn nun diese Abbildung Schöpfungshöhe aufweist, dann ist und bleibt sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk, egal ob du sie einfach kopierst oder verändert nachzeichnest. Nur wenn du ein völlig neues Werk schaffst, das bloss noch auf den Informationen über den Erkältungsverlauf, die du der Abbildung entnommen hast, basiert, aber ansonsten grundlegend anders aussieht, könnte es in Ordnung sein, denn Fakten sind nicht schützbar... Gestumblindi 16:27, 22. Dez. 2008 (CET)

Danke für die Ausführungen, das leuchtet ein. Ich habe nochmal etwas gegooglet, offenbar hatte die Zeitschrift auch "abgekupfert", es geht um folgende Grafik: http://www.erkaeltung-online.de/rund_um_erkaeltung/uebertragung_verlauf/ Da ich nun eine verlinkbare Version habe, ist das erstmal erledigt, ich werde den Link auf Erkältung hinterlassen. --Jdiemer 17:17, 22. Dez. 2008 (CET)
Da erkenne ich nun beim besten Willen keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um einen simplen Graphen. -- Rosentod 17:27, 22. Dez. 2008 (CET)
Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 21:18, 22. Dez. 2008 (CET)

Skizzen

Ich frage hier auch noch mal: WP:FZW#Urheberrecht Skizzen aus Fachbüchern. -- Widescreen ® 16:41, 22. Dez. 2008 (CET)

Bildzitate sind hier ein no-go; aber in den meisten Fällen sind einfach Skizzen gemeinfrei, da keine SH. Da es sich um wissenschaftlich-technische Darstellungen handelt, sind die Hürden niedriger und es muss jeder Einzelfall geprüft werden. Aber sehr einfache Gestaltungen fallen nicht einmal unter die kleine Münze --Historiograf 23:50, 22. Dez. 2008 (CET)

Zeitungswerbeplakat

Ist hier noch Schöpfungshöhe vorhanden, wenn ich nur die obere Hälfte oder das obere Drittel verwende? Außer dem Zeitungskopf ist lediglich die Schlagzeile zu entziffern (um letztere geht es mir eigentlich). --Marcus Schätzle 08:43, 23. Dez. 2008 (CET)

Das einzige, was SH begründen könnte ist der Einfall, die Küstenlinie mit der Zeitung zu verbinden. Wenn man sich nicht ganz auf die nicht geschützte Zeitungs-Headline beschränken will, kann man auch das ganze Plakat verwenden, denn das, was allenfalls SH hätte, befände sich in der oberen Hälfte/Drittel --Historiograf 10:58, 23. Dez. 2008 (CET)

Haftung bei Editierung

Eine Frage: Angenommen ich bearbeite ein Werk an dem sich später herrausstellt, dass es urheberrechtlich nicht in Ordnung ist und lade eine neue Version der Datei hoch. Kann ich dann als Editierer haftbar gemacht werden? Die Frage kommt mir, da ich gerne in Datei:CantStopLovingYou.png einen Fehler ausbessern würde, aber vom Zitatstatus nicht überzeugt bin. Vielen Dank jodo 13:06, 23. Dez. 2008 (CET)

Ich sehe keine Probleme mit dem Zitat. Und ich würde auch die Haftbarkeit für Bearbeitung ausschließen. Letztendlich haftet der Ur-Uploader doch für das was er hochgeladen hat. Wenn nun Korrekturen an dieser Datei vorgenommen werden, ändert das ja nichts daran, dass der Uruploader das Ding hier reingestellt hat. Christian Bier (Disk.) (+/-) 13:56, 23. Dez. 2008 (CET)
Du haftest wohl voll als Mitstörer auf Unterlassen und - soweit Dich Verschulden trifft - auch auf Schadensersatz, wenn Du es vorsätzlich machst, drohen bis zu drei Jahre Haft. Dein Hochladen ist ein sicherer Beweis der Vervielfältigung und wohl auch Verbreitung. sугсго 14:47, 23. Dez. 2008 (CET) (Ich würde deshalb Zweifel am eigenen Handeln nie öffentlich kundtun; je nach Art der Zweifel kommt man am Verschulden und Vorsatz nicht mehr vorbei)

Es ist nicht das erste Mal Syrcro, dass du dich hier sehr eigenartig äußerst. Ich halte deine Aussagen für unverantwortliche Panikmache --FrobenChristoph 02:02, 24. Dez. 2008 (CET)

Er hat aber recht... -- Chaddy - DÜP 02:11, 24. Dez. 2008 (CET)
Er hat doch nur zum Ausdruck gebracht, dass man, wenn es angebracht ist sich dumm zu stellen, man vorher keine intelligenten Fragen stellen sollte. --Wuselig 02:18, 24. Dez. 2008 (CET)
Danke für die Antworten. Hat mich in der Annahme bestärkt die Datei nicht zu bearbeiten. jodo 00:52, 25. Dez. 2008 (CET)

Der Artikel ist von hier kopiert worden, allerdings ist das eine Seite aus Meyers Konversationslexikon, somit geht das in Ordnung, oder? --Philipp Wetzlar 14:28, 23. Dez. 2008 (CET)

Na, leicht modernisiert in den Formulierungen ist der Artikel ja schon ;-) ("kämpfte" statt "focht" etc.) und am Ende ergänzt ("Er wurde 1888 kommandierender General des Gardekorps und nahm 1893 seinen Abschied.") Die 4. Auflage des Meyer von 1888-1890 wird hier jedenfalls als gemeinfrei akzeptiert (ich bin mir nicht ganz sicher, warum: schliesslich stammen die Texte von verschiedenen Autoren, die in Einzelfällen auch noch bis nach 1937 gelebt haben können?) und mit dem Baustein Vorlage:Meyers versehen. Der "Ersteller" unseres Artikels hat seine Quelle etwas unpräzise mit "Lexikon 1888" angegeben, aber immerhin. Ich setze also gleich mal den Meyers-Baustein rein, damit hat sich dann auch der Quellenbaustein erledigt, da die Quelle weitgehend klar ist (gut, es fehlt dann eine Quelle für den letzten Satz - aber nur dafür den Baustein reinzusetzen scheint mir etwas übertrieben? Der Meyers-Baustein sagt eh, dass der Artikel mit aktuellen Quellen geprüft und wo nötig überarbeitet werden soll, und dass diese Quellen dann auch angegeben werden sollten). Gestumblindi 14:54, 23. Dez. 2008 (CET)
Die Überarbeitungen am sprachlichen Inhalt stammen alle von mir, ursprüglich war der Text quasi aus dem Meyers kopiert worden, aber trotzdem Danke für die schnelle Hilfe. --Philipp Wetzlar 15:28, 23. Dez. 2008 (CET)
Zur Frage, warum wir den als gemeinfrei akzeptieren: Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)

Meyer 1888: Wirklich gemeinfrei?

Die obenstehende Anfrage hat mich dazu gebracht, darüber nachzudenken: warum wird hier eigentlich davon ausgegangen, dass die Texte aus der 4. Auflage von Meyers Konversationslexikon von 1888-1890 (bzw. 1892 mit den Supplementbänden) gemeinfrei sind? Anonym ist das Werk nicht, es gibt ein Mitarbeiterverzeichnis, siehe http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101234 und http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=101235 . Genau den einzelnen Artikeln zuordnen kann man die einzelnen Autoren nicht, aber es ist zumindest angegeben, welche Autoren in welchem Bereich tätig waren. D.h. man müsste doch z.B., wenn man einen Artikel aus dem Bereich "Staatengeschichte, Politische Biographie" übernehmen will, zuerst sicherstellen, dass alle Autoren, die an diesem Bereich im Meyers mitgewirkt haben, seit 70 Jahren tot sind? Ein Autor, der 1890 publiziert hat, kann 1938 durchaus noch gelebt haben. Sicher, er wäre ein alter Mann gewesen. Beim Meyer werden wohl vor allem etablierte Wissenschaftler mitgeschrieben haben, wohl kaum jemand unter ca. 30 Jahren. Ein 1890 Dreissigjähriger wär dann also 1938 78 gewesen - alt, aber nicht biblisch. Gestumblindi 15:22, 23. Dez. 2008 (CET)

Soweit ich weiß, hat der Verlag versichert, dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind. -- Chaddy - DÜP 18:11, 23. Dez. 2008 (CET)
Wo und wem hat er das versichert? Gestumblindi 19:02, 23. Dez. 2008 (CET)
Der hat den Job gewechselt. Der arbeitet jetzt beim Bundesarchiv. ;-) --Wuselig 19:47, 23. Dez. 2008 (CET)

Ich hatte mir eigentlich eine etwas hilfreichere Antwort erhofft :-) - die Frage war auch ernstgemeint: Wenn laut Chaddy "der Verlag versichert" hat, "dass alle Urheber von damals schon seit mehr als 70 Jahren tot sind", dann müsste man das doch auch referenzieren können (wann, wo und wem wurde es versichert? Mich wundert es ja etwas). Gestumblindi 16:00, 26. Dez. 2008 (CET)

Ich wollte natürlich niemanden von einer ersthaften Antwort abhalten, als mich bei der gezogenen Parallele der Schalk ritt. Hier also meine Meinung zu dem Thema. Es zeichnet uns aus, dass wir uns hier mehr Gedanken zu Urheberrechtsfragen machen, als sich dies manch "offiziele" Institution macht. Deshalb finde ich es etwas verwunderlich, dass sich in Fragen des Bundesarchivs noch niemand von dortiger offizieler Seite zu unserer hiesigen Diskussion geäußert hat. In Sachen Meyers 1888 denke ich aber, dass wir dies schon seit mehreren Jahren, unangefochten hier übernehmen. Da es sich nicht um ein obskures, nur wenig verbreitetes Werk handelt und sich dennoch bisher niemand in seinen Rechten verletzt gefühlt hat, können wir wohl davon ausgehen bei Meyers auf der sicheren Seite zu sein. --Wuselig 19:26, 26. Dez. 2008 (CET)

Der Text ist von hier übernommen. Ich vermute einmal, dass die Erstübernahme noch nicht einmal eine URV darstellt. Als Quelle gemäß WP:Q ist das wiki aber nicht geeignet. Das daher notwendige Löschen der Quellenangabe schafft aber wohl eine URV. Wie müssen wir hier vorgehen?Karsten11 18:51, 23. Dez. 2008 (CET)

Die History aus dem Wirtschaftswiki importieren. Notfalls per copy und paste in den Artikel text, Anmerkung und dann wieder raus.--84.149.247.217 20:31, 23. Dez. 2008 (CET)
Erst mal klären, ob das überhaupt SH hat. -- Chaddy - DÜP 20:58, 23. Dez. 2008 (CET)

Auftragsfotos, Fotograf vor 70 Jahren gestorben

Hallo,

Auf dieser Seite gibt es Bilder, deren Urheber 70 Jahre tot ist. Die Fotografien wurden aber offenbar im Auftrag eines Unternehmens gemacht und auf der Homepage heißt es heute: „die uns dankenswerter Weise von der GAG zur Verfügung gestellt wurden“.

  • Haben die Bilder also noch irgendwelche Schutzrechte?
  • Sind die Scans oder was auch immer – also die digitale Form – von irgendeinem anderen Schutzrecht geschützt?
  • Oder kann man die Bilder von der Seite frei verwenden? (Also z.B. für commons.)

Danke und Grüße --OecherAlemanne 21:34, 23. Dez. 2008 (CET)

Da es Auftragsbilder sind, hat GAG die Rechte an den Bildern. Dass die Bilder für diese Homepage zur Verfügung gestellt werden, heißt ja nicht unbedingt, dass sie unter einer freien Lizenz stehen. Also müsste GAG nach der Lizenz gefragt werden bzw. mit einer freien Lizenz einverstanden sein (--> OTRS, sie sollten auch versichern, dass das Auftragsfotos sind). ABER: Nach deutschem Recht sind die Bilder ja gemeinfrei, da der Urheber länger als 70 Jahre tot ist.
  • MMn nein.
  • Nein.
  • Ja. Wie das mit Commons aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke, das geht da auch. (Kommt auf die dortige Alters-Regelung an)
Soweit meine (womöglich etwas eingerosteten) Urheberrechtskenntnisse. Grüße, Ireas (+/-) 21:49, 23. Dez. 2008 (CET)
Leider gib es noch einen kleine Haken gestorben 1938 . Die Bilder werden erst per 1.1.2009 gemeinfrei! Ansosten stimmt das was Ireas zu deinen Fragen gesagt hat. Wenn es der Fotograf bekannt ist, und die Bilder deswegen gemeinfrei sind( in diesem Fall näschtsnes werden), aknn uns eigentlich egal sein für wenn sie gemacht wurden. Denn auch das alleinige Verfügungsrecht verfällt spätestens zusammen mit dem Urheberrecht (jedenfals in DACH ist keine längere Schutzdauer möglich).-- Bobo11 21:59, 23. Dez. 2008 (CET)
Ob wir so lange noch warten können? ;) Grüße, Ireas (+/-) 22:01, 23. Dez. 2008 (CET)
Einscannen, bzw. vorbereiten kann man sie ja schon. Mit dem Hochladen würde ich aber die paar Tage aber noch warten. Aber das mit dem 70pma ist eben halt so, dass der Stichtag für die Gemeinfreiheit immer der 1. Januar im folgenden Jahr nach dem 70. Todestag ist. Und eben NICHT am 70. Todestag. Bobo11 22:04, 23. Dez. 2008 (CET)
Ah, danke für die schnellen Auskünfte! Also nochmal für mich: GAG hat bis Ende des Jahres noch die Urheberrechte. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ich das alles jetzt runterlade und ab dem 1.1.09 zumindest auf die deutsche Wikipedia-Seite hochlade, ja?--OecherAlemanne 22:07, 23. Dez. 2008 (CET)
Nicht ganz richtig, GAG „könnte“ (muss aber nicht) noch bis Ende Jahr die alleinigen Verwertungsrechte besitzen (Nicht immer mit den Urheberrechten verwechseln!). Ab dem 1.1.09 aber sicher nicht mehr. Bobo11 22:20, 23. Dez. 2008 (CET)
Genau. Ireas (+/-) 22:08, 23. Dez. 2008 (CET)
Super! Danke! --OecherAlemanne 22:12, 23. Dez. 2008 (CET)

Kann man auch jetzt schon hochladen, wegen den paar Tagen wollen wir mal nicht korrekter als der Papst sein... -- Chaddy - DÜP 00:55, 24. Dez. 2008 (CET)

Ich würde das nicht tun. Theoretisch könnte man doch sicher für eine Urheberrechtsverletzung verklagt werden, auch wenn die Rechte wenige Tage nach der Verletzung ablaufen. Es eilt doch nicht. Gestumblindi 03:27, 24. Dez. 2008 (CET)
Dito. Wer übrigens möchte, ich hab mal ne kleine Liste angefangen Gemeinfrei ab 1. Januar 2009. Vielleicht kann ja schon der ein oder andere entsprechende Bilder vorbereiten und die Artikel dann zeitnah frisch bebildern. Christian Bier (Disk.) (+/-) 04:20, 25. Dez. 2008 (CET)
Über CatScan finden sich auch noch ein paar weitere Maler: [8] --88.134.44.154 15:47, 25. Dez. 2008 (CET)
Danke für den Tipp, hab meine Liste soweit ergänzt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:17, 25. Dez. 2008 (CET)

Lizenzstatus von Weihnachtsliedern

Hallo, welchen Lizenzstatus haben eigentlich klassische / volkstümliche Weihnachtslieder inne (Beispiel: Oh, du fröhliche, All I want for christmas etc.)? Darf man diese weiterverwenden? --OnlineT Post für mich? 22:22, 23. Dez. 2008 (CET)

Eigentlich geelten auch hier die allgemein üblichen 70 Jahre pma. Also die uralt Weihnachtsliedern, bei denen der Autor des Liedetextes so wie der Komponist des Melodie die Radischen schon seit über 70 Jahren von unten ansehen eigentlich unproblematisch. Aber Achtung es gibt durchaus Weinachtslieder die um einiges jünger sind als man meint. Aber Achtung bei jeder Aufnahme (auch von gemeinfreien Werken!) hat der Künstler 50 Jahre lang (Nach der Veröffentlichung) ein Verwertungsrecht seiner Aufnahme. --Bobo11 22:29, 23. Dez. 2008 (CET)
(BK:) Wenn der Autor des Liedes länger als 70 Jahre tot ist, dann darfst du das Lied verwenden, wie auch immer du willst. Bei z. B. O_du_fröhliche ist das der Fall. Ansonsten gilt theoretisch, dass das Lied urheberrechtlich geschützt ist. Ausnahmen sind aber bspw. „Zitate“, also kurze Ausschnitte aus dem Lied. Wenn allerdings der Autor noch nicht oder weniger als 70 Jahre lang tot ist, ist es rein theoretisch verboten, das Lied weiterzuverwenden (auch wenn sich so gut wie niemand darum schert, aber das ist eine andere Geschichte). Grüße, Ireas (+/-) 22:31, 23. Dez. 2008 (CET)
(BK auch) Das kommt stark drauf an, ob sie tatsächlich volkstümlich sind oder nur den Eindruck machen. O du fröhliche stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunders (genauso etwa wie Stille Nacht, heilige Nacht). Komponist und Texter sind seit deutlich mehr als 70 Jahren tot, die Texte und Melodien sind also gemeinfrei. "All I want for Christmas" ist von Mariah Carey, die lebt noch, das Werk ist also geschützt. Liste fremdsprachiger Weihnachtslieder und Liste deutschsprachiger Weihnachtslieder können bei der Beurteilung des Alters helfen. (Sonst: Google hilft oft auch). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:36, 23. Dez. 2008 (CET)
Nachtrag: Wobei eine rein private Verwendung vom Urheberrecht in der Regel sowieso nicht erfasst wird. Wenn Du zuhause ein geschütztes Lied deiner Familie aufführst, ist das also absolut kein Problem (sonst wäre es ja Unsinn, wenn man die Notenbücher einfach so erwerben könnte). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:40, 23. Dez. 2008 (CET)
PS: Mit dem Erwerb eine Notenbüchlein erwirbst du in der Regel auch die Aufführungsrechte (deswegen sind die Preise sie bei geschützten Titel auch um einges höher als bei gemeinfeien). Denn in der Regel werden die Rechte vom Künstler an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Und die Gebühren die auf den Noten sind, werden an eine z.B. in der Schweiz von der SUISA verwaltet und unter den Künsteler verteilt. Wobei wenn es sich um eine komerzielle Aufführung handelt sind natürlich Gebüren abzuliefern. Aber für im normalen Gebrauch hast du mit dem Erwerb eine Notenbüchlein, auch alle Rechte erworben um diese vor deiner Familie vorzuspielen (unentgeltlich ist hier das Zauberwort). Bobo11 22:54, 23. Dez. 2008 (CET)
Für den Gebrauch im Familienkreis braucht man keine Rechte zu erwerben. Die Aufführungsrechte, die man je nachdem mit einem Notenkauf erwerben kann (unterschiedlich geregelt) beziehen sich auf öffentliche Aufführungen. Niemand kann einem verbieten, im Kreise seiner Lieben zu singen und zu spielen, was man will. Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (ich beziehe mich darauf, weil nicht nur ich Schweizer bin, sondern sich hier gerade hauptsächlich Schweizer unterhalten, aber in Deutschland wird es ähnlich sein) gestattet zudem ausdrücklich jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde. Gestumblindi 01:24, 24. Dez. 2008 (CET)
Vielen Dank für eure Antworten. --OnlineT Post für mich? 01:28, 25. Dez. 2008 (CET)

Editio princeps?

Ich arbeite gerade an einem Artikel zu Amalie von Imhoff und habe auf einer Auktionsseite zwei Gemälde von ihr entdeckt, die ich gerne bearbeitet verwenden würde. Beide entstanden um 1800, eines davon sogar anonym. Nr. 1 und Nr. 2 - zwar schreibt das Auktionshaus, die Bilder wären urheberrechtlich geschützt, doch beziehen sie sich dabei auf die Fotografie an sich, was einer genaueren Überprüfung nicht standhalten dürfte. Fallen beide Miniaturen vielleicht unter die Editio princeps, auch wenn sie meines Wissens nicht gedruckt erschienen? Kann das Auktionshaus mglw. die Rechte an den Bildern haben bzw. dann der Käufer? Das hieße dann aber, dass jeder neue Besitzer erneut 25 Jahre lang Rechte an den Bildern hat, was ja auch nicht sein kann? Vielleicht weiß hier jemand Genaueres? --Paulae 15:02, 25. Dez. 2008 (CET)

Wie wäre es, einfach mal Editio princeps zu lesen. Üblicherweise ignorieren wir hier diese Vorschrift aufgrund der bekannten Beweisprobleme: Die Beweislast für das Nie-Erschienensein trägt derjenige, der den Schutz behauptet --84.62.85.8 20:48, 25. Dez. 2008 (CET)

Richtig. @Paulae: Die Bilder sind sicher gemeinfrei. Auch wenn der Urheber ein biblisches Alter erreicht haben sollte, ist er mit Sicherheit schon seit mehr als 70 Jahren tot. Du kannst die Bilder mit der Lizenz {{Bild-PD-alt}} hochladen. -- Chaddy - DÜP 01:42, 26. Dez. 2008 (CET)
Danke sehr. Na dann werd ich mal loslegen. :o) --Paulae 11:26, 27. Dez. 2008 (CET)

Evaluation der 1923-Richtlinie

Die Evaluation der damals verabschiedeten Richtlinie für 1923-Dateien findet hier statt. [[ Forrester ]] 18:08, 25. Dez. 2008 (CET)

Blue Catfish

Nabend. Bin in dem Gebiet Foto(lizenz) und Fotoupload noch ziemlich neu und unerfahren. Aber das Bild kann ich doch ohne Probleme bei commons hochladen?--Syntaxxe 19:41, 25. Dez. 2008 (CET)

Ja. Aber wir sind nur an Weihnachten das "Ich frage sicherheitshalber mal bei JEDEM Bild und sei die Rechtslage auch noch so eindeutig Hochlade-Forum" --Historiograf 21:07, 25. Dez. 2008 (CET)

Für Flickr und Commons siehe bitte commons:COM:FLICKR. Unter Tools die Uploadprogramme sollten unbedingt bei Flickr-Bildern genutzt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 21:12, 25. Dez. 2008 (CET)

tatsächlich URV ?

Hallo Leute. Ich habe mich nun bei den Aufnahmen der Spiele sehr bemüht, keine schöpferisch hochstehenden Teile ab zu lichten und auch die Perspektive so gut als möglich zu verzerren, ja sogar bei einem Foto den gesamten Mittelteil entfernt, damit man nur noch die für den Begriff wichtige Leiste sieht. Dennoch zur Löschung vorgeschlagen ? Bitte, sagt mir, wie ihr das seht. Es handelt sich um:

Danke. Eure Einschätzung ist mir viel wert, da ich es dann ganz lassen kann, weiter Spiele zu illustrieren, da dann ja über kurz oder lang alle diesbezüglichen Fotos gelöscht werden. Grüße. -- nfu-peng Diskuss 13:37, 26. Dez. 2008 (CET)

Die Bilder liegen auf Commons. Das ist nicht unser Zustänndigkeitsbereich (die LAs wurden natürlich auch auf Commons gestellt). Nach Commons würde ich solche Bilder aber gar nicht erst laden, da die dort eine ganz andere Auslegung von Schöpfungshöhe haben (weil sie eine andere Rechtssprechung zu Grunde liegen haben). -- Chaddy - DÜP 20:43, 26. Dez. 2008 (CET) (Sig später nachgetragen)

In den USA gibt es keine so starke Sonderregelung für Gebrauchdesign, wie in Deutschland. Deshalb sind die zwei Bilder mit Karton und Artwork sicher nach den Commonsregeln unzulässig, bei dem Spielbrett mit abgedecktem Artwork kann man das auch anders sehen. sугсго 19:06, 26. Dez. 2008 (CET)

Auf den Commons gehen die Löschanträge sicher durch und auch in Ordnung. jodo 19:38, 26. Dez. 2008 (CET)

RaeB

Gehen diese Bilder (Bild 1 und Bild 2) noch ohne Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch? Bei den Besuchern der Veranstaltung und deren Kindern habe ich da mein Bedenken. ST 16:12, 26. Dez. 2008 (CET)

Ich würde nicht sagen, dass da irgendwo eine Person, die nicht weggelassen werden könnte, steht. [[ Forrester ]] 16:27, 26. Dez. 2008 (CET)
Das erste ist bedenkenlos, das zweite auf jeden Fall nicht. --RalfRBerlin09 17:13, 26. Dez. 2008 (CET)
@Forrester - es geht bei beiden Bildern um eine Veranstaltung, die ohne die abgebildeten Personen nicht existent wäre. Somit kommt es auf die abgebildeten Personen im Besonderen an. Gruß ST 21:05, 26. Dez. 2008 (CET)

Ich habe keine Bedenken. Das sind typische Versammlungen, die freigestellt sind. Und hört diese verdammte Kinder-Sülze auf. Die von der Rspr. erörterten Promi-Kinder-Fälle sind nicht mit Fällen vergleichbar, bei denen man Kinder in einer größeren Menge erkennen kann. Wie wärs wenn ihr die ganze Welt verpixelt vor Schiss? --Historiograf 21:36, 26. Dez. 2008 (CET)

Nutzungsbedingungen für TIM-online

Hallo zusammen. Ich habe hier und dort gesehen, dass angeblich Informationen aus www.tim-online.nrw.de genommen wurden. Auf http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung.htm steht unter anderem „Für den Privatgebrauch ist die Betrachtung der Geobasisdaten der VKV NRW auf dem Bildschirm über Internet kostenfrei.“ und „Jede weitere Nutzung der Geobasisdaten der VKV NRW bedarf einer gesonderten Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und ist kostenpflichtig.“ Darf man nun www.tim-online.nrw.de nutzen, um daraus Informationen zu gewinnen, die man dann in Wikipedia einfließen lässt? --HoH 04:47, 27. Dez. 2008 (CET)

Ja. Denn die Informationen an sich sind nicht Copyrightfähig. Du darfst - entsprechend wie bei anderen Texten nur nicht die Datenbank als ganzes oder Karten aus der Datenbank übernehmen. Kersti 07:24, 27. Dez. 2008 (CET)
Datenbanken sind nicht nur gegen Gesamtübernahmen geschützt, sondern auch gegen die Übernahme wesentlicher Teile. Was das ist, ist allerdings etwas fraglich. Einzeldatensätze kannste aber immer übernehmen (soweit nicht einzelne Datenfelder/Datensätze selber als Werk geschützt sind - zb. bei einer Bild/Musik/Textdatenbank - wennn sie die Werke selbst enthält - siehe zb die Wikimedia Commons oder die Wikipedia. Nur das systematische Übernehmen wesentlicher Teile durch die Entnahme von jeweils nur ungeschützer Teile ist erlaubnispflichtig. sугсго 13:47, 27. Dez. 2008 (CET)
Gut, damit wäre der Wikipedia-Teil geklärt, aber ich fragte nach meinem Teil. Ich würde doch damit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, oder umfasst „Privatgebrauch“ auch die Mitarbeit an der Wikipedia? --HoH 17:24, 27. Dez. 2008 (CET)

Wieso liest du dir nicht einmal http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html durch? Meines Erachtens sind die Nutzungsbedingungen unwirksam --Historiograf 22:39, 27. Dez. 2008 (CET)

Zwischen Ablauf der Regelschutzfrist und Gemeinfreiheit

Kann man belangt werden, wenn man zwischen dem Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Autors und dem Ablauf des Jahres Werke von ihm verbreitet? Dazu sagt der Artikel nichts (der sagt nur, dass die Regelschutzfrist 70 Jahre p.m.a. ausläuft und die Werke ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gemeinfrei sind - zur Zeit dazwischen wird nix gesagt). Gab es jemals ein Verfahren wegen so was? --Constructor 08:06, 27. Dez. 2008 (CET)

Es gibt keinen Zeitraum dazwischen. Der 31. Dezember ist nach BGB-Fristenberechnung der letzte Tag der 70 Jahre. ST 08:35, 27. Dez. 2008 (CET)

Die Regelschutzfrist reicht bis zum Ende des Jahres. Da ist wohl jemand etwas zu ungeduldig. Und: nein, mir ist kein Verfahren bekannt, aber das besagt nix. --Historiograf 22:40, 27. Dez. 2008 (CET)

Ok, nach Korrektur bitte nochmal draufschauen. --Constructor 07:34, 29. Dez. 2008 (CET)

Deine Korrektur habe ich rückgängig gemacht, da ein Satz weiter ausführlich steht, wie die Berechnung erfolgt. --Historiograf 16:10, 29. Dez. 2008 (CET)

Also läuft die Schutzfrist doch bis zu 12 Monate vor Erreichen der Gemeinfreiheit ab! --Constructor 16:34, 29. Dez. 2008 (CET)
Hä? Zwischen Ablauf der Schutzfrist und Beginn der Gemeinfreiheit liegt exakt eine juristische Sekunde. Bsp: Der Autor stirbt am 1.1.1900. Die 70 Jahres-Frist beginnt am 31.12.1900 zu laufen und endet am 31.12.1970. Am 1.1.1971 ist das Gesamtwerk des Autors gemeinfrei. Ich verstehe dein Problem nicht. ST 01:38, 30. Dez. 2008 (CET)
Das Problem ist, dass es im Artikel falsch steht, weil da einfach 70 Jahre zur Schutzfrist berechnet werden (z.B. Tod am 15. Mai 1938 -> Regelschutzfrist +70 Jahre -> 15. Mai 2008; unabhängig davon Gemeinfreiheit im folgenden Jahr). Lies den doch mal genau durch. :-) --Constructor 10:17, 30. Dez. 2008 (CET)

Nein, das steht da nicht. "Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union und der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris, abgekürzt p. m. a.). Man darf aber nicht einfach 70 Jahre zum Todestag addieren: Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt (Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1938 hat im Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2009 gemeinfrei sind)." EOD --Historiograf 13:40, 30. Dez. 2008 (CET)

Wenn du wenigstens die Fettschrift bleiben lassen würdest... -- Chaddy - DÜP 22:13, 30. Dez. 2008 (CET)

Ist das eine URV von hier [12]? Besonders der letzte Absatz.--Köhl1 16:38, 27. Dez. 2008 (CET)

Beim letzten Abschnitt ist der Vorwurf nicht abzustreiten. Zumindest ein Textplagiat ist es. Denn das kann man anders schreiben ohne das man denn Sinn endstellt.Bobo11 16:58, 27. Dez. 2008 (CET)

Meine Güte, lassen wir doch die Kirche im Dorf und lesen WP:TP. In der Zeit, in der man die Anklageschrift in Sachen URV zusammenstellt hat, hätte man doch umschreiben können --Historiograf 22:42, 27. Dez. 2008 (CET)

Nix Anklage, ist ja schließlich Weihnachten. Normalerweise schreibe ich das ja auch um, sonst hätte ich den Link gar nicht gefunden (und das geschieht sicher noch, der Bahnhof wird 100 Jahre alt), aber ich wollte den Ferienkurs Urheberrechtsfragen absolvieren, damit ich da im neuen Jahr ein bisschen fitter bin (WP:TP Punkt 7). Zum einen für mich: Soll man sowas möglichst bald umschreiben, um alle Zweifel auszuräumen, zum anderen: Soll ich den Urheber ansprechen, in Zukunft gleich ein paar eigene Gedanken einfließen zu lassen, bevor das andere für ihn tun müssen.--Köhl1 17:09, 28. Dez. 2008 (CET)
Nein Histo, hier geht es nicht um die Kirche nicht im Dorf lassen, es geht immerhin um die Hälfte des Textbestandes des Artikels, bei dem kein Unterschied zu einer ander Textquelle sichtbar ist. Ein Neuschreiben ist besser, wobei natürlich dies auch ein Versionslöschung der problematischen Versioen sein kann (aktuel sind 4, wobei die letzen drei woll nicht mal Schöpfungshöhe haben). Bobo11 17:35, 28. Dez. 2008 (CET)

Der Textbestand ist sehr gering, übernommen wurden nicht geschützte Fakten, die man schlechthin kaum anders formulieren kann. Die Behauptung einer URV ist hier offenkundig mißbräuchlich --Historiograf 16:06, 29. Dez. 2008 (CET)

Mit schreien disqualifiziert du dich mal wieder Historriograf. Bobo11 21:40, 29. Dez. 2008 (CET)

Mit unkorrigiertem Fehlschreiben von Nicks disqualifzierst du dich nicht? Ich hebe etwas hervor, es wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger, dass Fettdruck immer und überall Schreien bedeutet. In meinem Urheberrechtskommentar hier wird auch wichtiges fett gedruckt --Historiograf 13:43, 30. Dez. 2008 (CET)

Es ist aber nun mal so, dass im Online-(Foren)-Bereich Fettschrift als Schreien interpretiert wird. Das musst du hinnehmen. -- Chaddy - DÜP 22:15, 30. Dez. 2008 (CET)

Logos von Ravensburger.de - Unklarheit betreffend Schöpfungshöhe

Hallo zusammen. Ich wurde von da hierhin verwiesen. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Bild die Schöpfungshöhe für Logos erreicht oder nicht. Kurzum: Darf das Bild hochgeladen werden? Gruss Sa-se 17:53, 27. Dez. 2008 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe, das darfst du hochladen. -- Chaddy - DÜP 18:22, 27. Dez. 2008 (CET)
Danke dir, Chaddy! Gruss Sa-se 18:34, 27. Dez. 2008 (CET)
Ist übrigens schon eine lustige Sache, dass eine Firma, die jeden beim besten Willen nicht schützbaren und schützenswerten Scheiß dennoch abmahnt – "Memory", alles wo "Ravensburger" draufsteht, blaue Dreiecke in der Ecke etc. – 1. ihren Namen von einer Stadt klaut und 2. als ältestes Logo schon anno dunnemals schlicht das Wappen ebenderselben Stadt geklaut hat... --AndreasPraefcke ¿! 22:10, 27. Dez. 2008 (CET)

Illustrierter Buchdeckel von 1956

Dieser Buchdeckel ist unter CC 3.0 veröffentlicht - offenbar nicht vom Urheber der Illustration des Buchdeckels, sondern von jemandem anderem. Wenn ich ein fremdes Bild scanne oder fotografiere, bin ich doch noch lange nicht berechtigt, das Bild unter CC 3.0 zu veröffentlichen? Gehe ich Recht in der Annahme, dass hier der falsche Lizenzbaustein gewählt wurde? Welcher wäre der richtige? Oder geht das Ganze unter gar keinen Umständen? --Albärt 19:43, 27. Dez. 2008 (CET)

Das ist ja eigentlich ein Commons-Problem... Aber gut. CC ist da natürlich falsch. Außerdem ist der hochladende/scannende Benutzer ganz sicher nicht der Urheber.
Ohne Freigabe des Rechteinhabers (höchstwahrscheinlich der Verlag oder eben der Zeichner) des Covers geht leider nichts. -- Chaddy - DÜP 21:23, 27. Dez. 2008 (CET)
Ich dachte mir sowas. Aber man fragt halt nach, vielleicht hat sich die Toleranzgrenze geändert. Danke für die Info. --Albärt 22:04, 27. Dez. 2008 (CET)
Ich habe mal deinen Delete-Baustein durch Speedy-Delete ergänzt. Das Bild ist von Günther Grass gezeichnet, also auf keinen Fall CC 3.0 oder irgendwas anderes, sondern in dem Fall eher eine Urheberrechtsverletzung. Zumal der Herr für alles diese Lizenz angibt, also auch für Public-Domain-Bilder. --Paulae 22:57, 27. Dez. 2008 (CET)
Ist jetzt weg, danke für den Hinweis. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 27. Dez. 2008 (CET)

Eingescannte Fotos von Mosaiken aus St. Clemente / Rom

Hallo, ich habe einen schönen Bildband mit Fotos von Mosaiken aus St. Clemente in Rom. Die Mosaiken sind auf der Innenseite einer Halbkugel von ca. 20m Durchmesser aufgebracht; an den Seiten befinden sich Mosaiken auf ebenem Grund. Die Mosaiken selbst sind 2-dimensional. Auf den Fotos (es handelt sich um Abbildungen von kleinen Ausschnitten aus dem Gesamtmosaik) ist keine dreidimensionale Struktur erkennbar. Ich habe die Fotos eingescannt, nachbearbeitet etc. Darf ich die bearbeiteten Fotos hochlagen?

Danke für Hinweise, Shannon 21:52, 28. Dez. 2008 (CET)

Ich sehe keine Probleme, aber es gibt genügend Bedenkenträger hier und den Mosaikfotografen wird das auch nicht gefallen. Du trägst fürs Hochladen die volle Verantwortung --Historiograf 00:14, 29. Dez. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe?

en:File:OM International Logo.png: Der Uploader des Logo von Operation Mobilisation ist der Meinung, dass eine schützenswerte Schöpfungshöhe gegeben ist. Der Markenrechtsschutz möchte ich auch nirgends bestreiten, im Gegenteil, genau dafür ist der Logo-SH Baustein da. Benutzer:Connum meinte an anderer Stelle, dass falls keine Schöpfungshöhe existiert, nichts gegen eine Veröffentlichung zu enzyklopädischen Zwecken spricht. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, mit dem Ergebniss, dass diese Grafik genügend Schöpfungshöhe aufweist, dann wagte er damals zu behaupten, dass dies die Löschung von 50% oder mehr aller Logos zur Folge hätte.

Vielleicht kann jemand aus der Runde weiterhelfen, ob Schöpfungshöhe erreicht ist, oder nicht. Sprich ob uploaden oder nicht, respektive ob man nicht gleich das Logo als SVG hochladen soll.--Manuel Heinemann 00:11, 29. Dez. 2008 (CET)

Hier hat niemand eine Glaskugel, der man entnehmen kann, ob etwas SH hat. Die hat auch ein Richter nicht. Nach unseren Maßstäben hat das keine SH --Historiograf 00:16, 29. Dez. 2008 (CET)
Teilen alle die Einschätzung von Historiograf, oder gibt es noch Einwände?!--Manuel Heinemann 12:27, 29. Dez. 2008 (CET)
Volle Zustimmung, keine Einwände jodo 13:16, 29. Dez. 2008 (CET)
Nach den Maßstäben, die wir hier anlegen, hat das keine SH. Die Lizenzierung in der en-wp ist aber korrekt, da dort amerikanisches Urheberrecht angewendet wird. Dort ist die Schwelle für Schöpfungshöhe wesentlich niedriger, sodass das Bild dort geschützt ist. Wenn du es bei uns verwenden möchtest, solltest du das Bild in diesem Fall auf de-wp hochladen und _nicht_ auf die Commons, da dort auch die amerikanischen Maßstäbe für SH gelten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:04, 29. Dez. 2008 (CET)

By the way: Wie verhält es sich mit dem deutschen Logound dem Logo von OM ships?--Manuel Heinemann 15:13, 29. Dez. 2008 (CET)

dito. --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:37, 29. Dez. 2008 (CET)
Haben alle keine SH. Kannst du hier hochalden. -- Chaddy - DÜP 21:27, 29. Dez. 2008 (CET)

Weiterbildung zur SH

http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/industrial_design/antrittsvorlesung.pdf --Historiograf 02:26, 29. Dez. 2008 (CET)

Wir sollten WP:BR dahingehend ergänzen, dass wir im öffentlichen Verkehr befindliche Fahrzeuge grundsätzlich als der Panoramafreiheit unterliegend betrachten, sonst könnten wir das Lindinger-Design unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeuge_der_Straßenbahn_Frankfurt_am_Main#R kaum behalten (OLG Celle bejahte Schutz der Hannoverschen Straßenbahn von L, siehe zitiertes PDF; zum Schutz eines Stadtbahnfahrzeugs BGH http://www.rs-kanzlei.de/urteile/bgh/urhr1.pdf) --Historiograf 02:36, 29. Dez. 2008 (CET)

Na bestens, gibts endlich ein Musterurteil. --RalfRBerlin09 19:00, 29. Dez. 2008 (CET)

Weiterbildung zum RaeB

http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/ --Historiograf 02:48, 29. Dez. 2008 (CET)

Abbildung von Reisepässen

Gilt das als amtliches Werk oder fehlt es da sogar an Schöpfungshöhe? Es geht konkret um Datei:Dienstpass deutsch.jpg, Datei:Diplopass deutsch.jpg, Datei:Biometrie reisepass deutsch.jpg, Datei:Reisepass BRD 1980.JPG und Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg. Die CC-Lizenzen scheinen mir falsch gewählt zu sein, da keine schöpferische Leistung der jeweiligen Benutzer vorliegt. --10:34, 29. Dez. 2008 (CET) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von MB-one (DiskussionBeiträge) 10:34, 29. Dez. 2008 (CET))

Die haben alle keine Schöpfungshöhe. Bei Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg ist aber ein Passbild mit dabei, das natürlich geschützt ist. Die Rechte daran hat natürlich der Fotograf. -- Chaddy - DÜP 21:40, 29. Dez. 2008 (CET)
Dann kann man die Lizenzen entsprechend ändern. Was machen wir aber mit Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg? Grüße --MB-one 12:11, 31. Dez. 2008 (CET)
Was willst du an den Lizenzen ändern? Das Bild mit Passfoto muss weg, wenn es keine Freigabe dafür gibt. Das liegt allerdings auf Commons, also außerhalb unseres Einflussbereichs. -- Chaddy - DÜP 14:03, 31. Dez. 2008 (CET)

Urheberrechte Vervielfältigung von gekauften Negativen

Ich habe einige Negative bei ebay gekauft, die schätzungsweise zwischen 60 und 80 Jahren alt sind. Inwieweit habe ich jetzt Rechte an diesen Bildern? Darf ich sie veröffentlichen oder darf ich z.B. Drucke davon anfertigen und diese dann verkaufen. Viele Dank für Eure Hilfe Martin (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.128.16.237 (DiskussionBeiträge) 14:30, 29. Dez. 2008 (CET))

  • Du kannst mit --~~~~ unterschreiben
Ausser natürlich, wenn der Fotograf schon seit mehr als 70 Jahren verstorben wäre, was bei 80 Jahre alten Negativen im Bereich des Möglichen liegt, aber nicht sehr wahrscheinlich ist und nachgewiesen werden müsste. Es gibt auch noch einige andere Fälle, in denen die Negative frei verwendbar wären - nach Schweizer Recht geniessen z.B. viele einfache Pressefotografien nach der Entscheidung Wachmann Meili des Bundesgerichts keinen urheberrechtlichen Schutz (und einen eigenen Lichtbildschutz gibt es in der Schweiz nicht), siehe in der englischen Wikipedia en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality (bei uns fehlt leider eine so ausführliche Darstellung); wobei ich natürlich nicht weiss, ob Schweizer Recht für den Anfragenden von irgendeiner Bedeutung ist. Jedenfalls erwirbt man durch physischen Besitz keine Immaterialgüterrechte; zum Vergleich mit den Negativen: wenn du das Manuskript von, sagen wir, Grass' "Blechtrommel" kaufen würdest, würden die Rechte am Roman trotzdem nicht bei dir liegen. Gestumblindi 17:02, 29. Dez. 2008 (CET)

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbbieten. Es werden nur Fragen beantwortet, die mit Wikipedia zu tun haben. -- Chaddy - DÜP 21:35, 29. Dez. 2008 (CET)

Latrinenparolen werden durch häufige Wiederholung nicht richtiger.

  • Schweizer sind nicht an das deutsche Recht gebunden, wir befinden uns hier auf einem Server in den USA.
  • Die Antwort von Fragen dient dem Ausbau von Artikeln über das Urheberrecht in der Wikipedia. Hier wird sogar ausdrücklich beklagt, dass die Schweizer Schutzstandards leider in der en Wikipedia ausführlicher behandelt sind als bei uns --Historiograf 13:47, 30. Dez. 2008 (CET)

Vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise, wobei ich dazu dann noch die Frage hätte, ob ich denn überhaupt etwas tun kann um die Nutzungsrechte zu erlangen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Fotos um 1920-1940 rein privater Natur sind und nie veröffentlicht wurden. Es sind ja auch neben einer gewissen künstlerischen Qualität auch Zeitdokumente. So wie ich Euch verstehe, könne diese dann nie mehr der Öffentlichkeit respektive einem interessierten Publikum zugänglich gemacht werden? Martin --87.175.82.51 14:53, 7. Jan. 2009 (CET)

Bitte folgende Bearbeitungen anschauen und Konsequenzen veranlassen!!

Bitte nehmt mal alle Beiträge und hochgeladene Beiträge von Huligan0 unter die Lupe und vergleicht mit Google-Suchergebnissen (auch Beiträge bei denen bisher keine URV festgestellt wurde). Einige Abschnitte wurden einfach von Websiten im Internet kopiert. Vermutlich sehr viele URV! Um zeitnah zu prüfen fehlt mir leider die Zeit zudem ich mich mit der Handhabung von URV nicht auskenne.--AQ 15:58, 29. Dez. 2008 (CET)

Ich habe mir Münchenstein angeschaut udn gegoogelt, der Geschichtsteil ist offensichtlich aus dem Internet geklaut.-- Ziko 19:27, 29. Dez. 2008 (CET)

"ERF für Kinder"

Hallo,

ich wollte mal anfragen, ob das Logo "ERF für Kinder" nach den Maßstäben der WP Schöpfungshöhe hat. Ich wollte es aus der folgenden Quelle [13] (erste Seite, rechts) in SVG konvertieren und davor lieber nachfragen (bevor es sofort wieder gelöscht wird).

Auf eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße --Euglena-Amöbe 18:05, 29. Dez. 2008 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe. Nach „Maßstäben der WP“ gibt es aber nicht, wir richten uns nach Gerichtsurteilen und Auslegungen von Juristen, nicht nach selbst erstellten Maßstäben. -- Chaddy - DÜP 21:36, 29. Dez. 2008 (CET)
Hallo,
leider sind sich hier die Diskussionsteilnehmer zum Thema Maßstäbe nicht einig, denn weiter oben schrieb Historiograf gestern zum Thema Schöpfungshöhe: Hier hat niemand eine Glaskugel, der man entnehmen kann, ob etwas SH hat. Die hat auch ein Richter nicht. Nach unseren Maßstäben hat das keine SH.
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:17, 30. Dez. 2008 (CET)
Kurz gesagt: Keine Schöpfungshöhe jodo 13:05, 30. Dez. 2008 (CET)
Danke Dir für Deine Meinung. Viele --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:02, 30. Dez. 2008 (CET)

Ob man von unseren Maßstäben oder unserer ständigen Praxis spricht, ist doch einigermaßen wurscht, oder? --Historiograf 13:49, 30. Dez. 2008 (CET)

Ja, meiner Meinung sollte man so weit wie nötig auf der sicheren Seite sein, um zu verhindern, dass irgendein Anwalt auf die Idee kommt einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen auch wenn er damit nicht durchkommt. Ein Rechtsstreit wegen einem Logo ist, auch wenn man ihn gewinnen sollte, sicher Ärger genug. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:02, 30. Dez. 2008 (CET)

Verwendung von Studenten oder Schularbeiten

Hallo an alle ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Verwendung:

Ich arbeite an einem Artikel über die Geschichte der Stadt Münchberg. Siehe hier. Für meine Recherchearbeit stehe ich mit dem Stadtarchiv in Kontakt, da die veröffentlichte Fachliteratur nicht ausreichend ist. Das Archiv stellte mir eine Zulassungsarbeit einer Studentin zur Verfügung - Daniela Schlegel, Universität Bayreuth (Hrsg.): Münchberg – Eine Kleinstadt im Nationalsozialismus (1933 – 1945). Bayreuth Wintersemester 2005 / 2006, S. 120 (schriftliche Hausarbeit zu ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern) -, ebenso wie diverse geeignete (aber bisher noch nicht eingebaute) Fachaufsätze von Schülern des örtlichen Gymnasiums.

Problem:

Wie sind die verwendeten Informationen zu werten? Generell gelten ja Fakten als nicht urheberrechtlich geschützt, allerdings muss ich die Informationsquellen mit Referenzen belegen. Die Fach-/ Zulassungsarbeiten wurden in der klassischen Form aber nicht veröffentlicht.

Lösungsansatz:

Das Archiv riet mir sicherheitshalber, die Genehmigung der Autoren zur Verwendung der Arbeiten insgesamt einzuholen.

Viele Grüße -- Viele Grüße Mamello 19:28, 29. Dez. 2008 (CET)

(Dies ist keine Rechtsberatung!) - Ich rate dir auch, die Erlaubnis einzuholen. Interessant wäre es noch, unter welcher Lizenz die fraglichen Quellen veröffentlicht wurden. --RalfRBerlin09 19:39, 29. Dez. 2008 (CET)
Hallo Mamello. Die erste wichtige Frage ist die, ob die Autorin ihre Arbeit als veröffentlicht ansieht. So wie du es beschreibst, hat Schlegel die Arbeit im Archiv hinterlegt und nicht sonstwo publiziert. Das Archiv müsste sagen können, unter welchen Bedingungen es die Arbeit angenommen hat. Wenn es selbst unsicher ist, ist das ein schlechtes Zeichen. Ein Autor hat das Recht zu entscheiden, ob aus dem unveröffentlichten Werk zitiert werden darf. Nimm lieber Kontakt mit Schlegel auf (die sich sicher darüber freuen wird). Zweitens: In der Wikipedia sollte man am besten wirklich veröffentlichte, in gewisser Stückzahl herausgegebene Werke verwenden. Jemand, der die Herkunftsangaben im Wikipedia-Artikel nachprüfen will, müsste Schlegels Arbeit im Archiv aufsuchen oder für teuer Geld sich Kopien zukommen lassen, und das ist unzumutbar. Auch Archivquellen sind für die Wikipedia nicht zitierbar. Siehe auch Wikipedia:Richtlinien Geschichte zum Punkt Literatur.-- Ziko 20:02, 29. Dez. 2008 (CET)
Gut, dann werde ich mit Frau Schlegel sprechen. Letzteres kann ich verstehen, ist aber nicht zu vermeiden, da es keine alternative Literatur gibt. ( PS: Die Arbeit steht im pdf Format bereit. Ein Anruf dort würde wohl genügen.) -- Viele Grüße Mamello 20:19, 29. Dez. 2008 (CET)

Ich halte diese Ausführungen für falsch. In den Richtlinien Geschichte steht: "Sind diese nicht vorhanden, kannst du - im begründeten Ausnahmefall - auch unveröffentlichte Quellen verwenden, die in Archiven oder ähnlichen Institutionen erschlossen aufbewahrt werden." Abgesehen davon, dass diese Richtlinien für mich keinen Konsens darstellen, ist es selbstverständlich möglich, studentische Abschlussarbeiten zu verwerten, wenn diese öffentlich einsehbar (= veröffentlicht) sind. Die Veröffentlichung im urheberrechtlichen Sinn kommt z.B. durch nicht beschränkte Einsichtnahme in einer Institutsbibliothek zustande. Trotz der Entscheidung Jüdische Friedhöfe (auf Wikisource) möchte ich bei Einstellung einer Arbeit in die Archivbibliothek von einer Veröffentlichung ausgehen. Wenn die Arbeit fundiert ist, ist sie selbstverständlich hier zitierfähig. Ist sie im urheberrechtlichen Sinn unveröffentlicht, sind wörtliche Zitate und eine Inhaltsmitteilung unzulässig. Die in der Arbeit ermittelten Fakten dürfen aber verwertet werden, siehe dazu auch BGH Staatsexamensarbeit --Historiograf 13:57, 30. Dez. 2008 (CET)

Im übrigen ist es natürlich Schwachsinn, dass alles, was hier steht, möglichst online überprüfbar sein soll. Ob man in ein deutsches Archiv geht oder ein nur in Malaysia vorhandenes Buch einsieht, kommt sich gleich --Historiograf 14:00, 30. Dez. 2008 (CET)

"Auch Archivquellen sind für die Wikipedia nicht zitierbar." Wie bitte? Grundsätzlich kann jedes in einem Archiv vorhandene Dokument für eine wissenschaftliche Arbeit verwendet werden. Und hier wollen wir engere Kriterien anlegen? Es wird aber selten vorkommen, weil über relevante Dokumente früher oder später mal jemand schreibt... ...und dann seinerseits zitiert werden kann. BerlinerSchule 14:06, 30. Dez. 2008 (CET)
Kennst Du WP:OR und WP:TF? Eine Enzyklopädie arbeitet sich am gesichterten Wissen ab und schafft kein eigenes neues Wissen. sугсго 15:34, 30. Dez. 2008 (CET) (Ja ich weiss, dass sind zwei Redirs auf die selbe Seite. TF und OR sind aber leicht unterschiedlich; auch die Überprüfung einer vorhandenen Theorie durch eigene Forschung ist verboten, was der Name der Seite Keine Theoriefindung aber verschleiert.)
Es geht nicht nur um eine theoretische, sondern um eine praktische Nachprüfbarkeit. Je schlechter die Literaturlage, desto eher ist eine Ausnahme denkbar. Allerdings kommt man bei derartigen Artikelthemen oft mit der Relevanz ins Gehege.-- Ziko 16:43, 30. Dez. 2008 (CET)

Aktuell:

Ich habe heute mit dem Stadtarchiv gesprochen. Dort besteht die Pflicht, eine (Kopie der) Arbeit, die mit Material aus dem Archiv erstellt wurde, abzuliefern. Der Leiterin ist nur ein Fall bekannt in dem ein Autor konkret untersagt hat seine Arbeit für spätere Recherchezwecke zur Verfügung zu stellen. Im Fall von Frau Schlegel wurde bereits nachgefragt, ob die Arbeit für Recherche verwendet werden dürfe. Man kontaktierte Schlegel, die ihre mündliche Zustimmung für diesen Zweck erteilte. -- Viele Grüße Mamello 19:00, 30. Dez. 2008 (CET)

"Dort besteht die Pflicht, eine (Kopie der) Arbeit, die mit Material aus dem Archiv erstellt wurde, abzuliefern" Vielleicht die moralische Pflicht, aber nicht die rechtliche. "Generell gelten ja Fakten als nicht urheberrechtlich geschützt, allerdings muss ich die Informationsquellen mit Referenzen belegen." Auch hier wieder nur eine moralische Pflicht, keine gesetzliche. --rtc 20:36, 31. Dez. 2008 (CET)

Anders als zB in BaWü, wo genau dieser Fall gesetzlich geregelt ist, besteht nach dem Bayerischen ArchivG http://www.gda.bayern.de/aufgaben/archivgesetz.php in der Tat keine Rechtspflicht zur Abgabe eines Belegexemplars. Als Naturalabgabe bedürfte es einer gesetzlichen Ermächtigung, Satzung des Stadtarchivs reicht nicht aus (archivrechtliche h.M.) HAPPY NEW YEAR 2009 --Historiograf 21:51, 31. Dez. 2008 (CET)

Urheberrechte an Speilzeugdesigns von aufgelösten Firmen

Hallo zusammen, nachdem das Design von Spielzeug urheberrechtlich geschützt ist, lassen sich die Firmen sicherlich die Rechte an von ihnen produziertem Spielzeug von den Designern überschreiben. Was passiert aber nun, wenn die Firma, die das Spielzeug produziert, aufgelöst wird? Erlöschen damit die Rechte am Spielzeug, sodass wir Fotos von Spielzeug von nicht mehr existenten Firmen hier behalten? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:58, 31. Dez. 2008 (CET)

Die Designer können doch die Urheberrechte garnicht übertragen? --RalfRBerlin09 15:06, 31. Dez. 2008 (CET)
Es sind wohl die Nutzungrechte gemeint. -- Chaddy - DÜP 16:01, 31. Dez. 2008 (CET)
So ist es. Ich bitte, meine ungenaue Ausdrucksweise zu entschuldigen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:57, 31. Dez. 2008 (CET)

Das deutsche Recht betrachtet prinzipiell das durchschnittliche und alltägliche Design als minderwertig gegenüber Kunst bzw. nicht als echte Kunst; es unterliegt daher nicht dem Urheberrecht, sondern dem Geschmacksmusterrecht. Allerdings gibt es bei Spielzeug oft keinen Gebrauchszweck, so dass es doch wieder als Kunst und nicht als Design gilt. Jedenfalls gehen die Rechte von nicht mehr existierenden Firmen immer an den Rechtsnachfolger über, fließen in die Konkursmasse ein u.ä.. Im Fall dass es einen solchen nicht gibt, und das sollte theoretisch eigentlich gar nicht vorkommen dürfen, fällt es wohl wieder dem Urheber bzw. Designer zu. Jedenfalls verfallen Rechte nicht und daher ist es nicht möglich, dass Fotos davon dann hier eingestellt werden. --rtc 20:29, 31. Dez. 2008 (CET)

"gibt es bei Spielzeug oft keinen Gebrauchszweck" - Das versteh ich nicht und es erscheint mir auch nicht sehr sinnig, denn wenn etwas als Spielzeug klasifiziert werden kann, steht der Gebrauch doch bereits im Namen: spielen. Könntest Du das mit ein paar Beispielen ausführen? --AndreasPraefcke ¿! 22:34, 31. Dez. 2008 (CET)
Figur aus dem Überraschungsei z.B. --rtc 16:47, 4. Jan. 2009 (CET)

1923-Evaluation

Meine persönliche Meinung: das Modell hat sich bewährt. Allerdings hat Histo ein Problem angesprochen, was wir wirklich konsequent angehen müssen: wirklich jedes betroffene Bild muß gründlich kontrolliert werden - anders bzw. gründlicher als bei anderen Lizenzen. Vielleicht wäre es eine Lösung, wenn BLUbot jede derartig hochgeladene Datei irgendwo listet und sie erst dann "freigegeben" sind, wenn wir dies entsprechend gekennzeichnet haben. Hier wäre es denkbar, das mit den geprüften Versionen zu verknüpfen. Solange nicht geprüft, wird das Bild wie DÜP behandelt. Nur mal so als Idee...--RalfRBerlin09 20:19, 25. Dez. 2008 (CET)

Eine lückenlose Kontrolle aller hochgeladenen historischen Bilder wäre wünschenswert.

  • Quantitativer Aspekt: Riesige Mengen von Bildern wurden nicht geprüft, aber die Beteiligung zeigt eine deutlich steigende Tendenz.
  • Qualitativer Aspekt: Herausragende Highlights konnte ich nicht erkennen, aber die geprüften Bilder trugen in mehr oder minder großem Ausmaß zur Artikelillustration in wertvoller Weise bei.
  • Arbeit der Prüfer: Knapp befriedigend. Es wäre wichtig, dass künftig mehr Leute sich um die Prüfung kümmern, sodass nach der vorgesehenen Frist tatsächlich eine Entscheidung getroffen werden kann.
  • Konsensfähigkeit der Prüfer: Gravierende Kontroversen gab es nicht.
  • Missbrauch: Von einem bewussten Missbrauch der Regelung kann nicht gesprochen werden, auch wenn viele Bilder gelöscht werden mussten. Ein Hauptproblem lag darin, dass Herstellung und Veröffentlichung verwechselt wurden, also in den meisten Fällen abgelehnt werden musste, weil der Nachweis der Publikation vor 1923 nicht erbracht werden konnte. Es ist zu hoffen, dass die Prüfer mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Regelung machen, in der dies kommuniziert wird.
  • Fazit: Wenn man mit hohen Erwartungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht an die Regelung herangeht, wird man enttäuscht werden. Trotzdem erscheint es sinnvoll, die Regelung in der bisherigen Form und mit dem bisherigen Verfahren unbefristet weiterzuführen --Historiograf 21:04, 25. Dez. 2008 (CET)
Ich habe ganz bewußt noch 22 Bilder von Eberswalde hochgeladen, von denen ich meine, sie fallen unter die Regelung. Wenn das jeder von seiner Heimatstadt machen würde, könnten wir sicher manch wertvolles Material bekommen. Daß diese Bilder von mir höchstens langfristig Verwendung in Artikeln finden können, ist mir klar, ich wollte nur zeigen, was möglich ist. Und ich würde vorschlagen, daß wir zum 1.1. eine meldung im Kurier machen, die alle aufruft, heimische Postkarten-Archive zu durchforsten. Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der 1923er Bilder werden Postkarten bleiben. --RalfRBerlin09 21:38, 25. Dez. 2008 (CET)

Ich glaube nicht, dass wir unbedingt bis zum 1.1. eine endgültige Antwort gefunden haben müssen: Die Regel wird ja nicht von jetzt auf gleich wie ein befristeter Rechtsakt ungültig. [[ Forrester ]] 00:16, 26. Dez. 2008 (CET)

Ich kann Histo soweit nur zustimmen, allerdings sehe ich das Problem, dass wir sehr wohl mit hohen quantitativen Ansprüchen an die Sache herangehen müssen. Hier werden momentan über 4000 Bilder angezeigt, die die Entsprechung unserer 1923-Lizenz auf den Commons haben und bei uns eingebunden werden. Wenn wir das mit der aktuellen Manpower weiterbetreiben sollen, kann das nie funktionieren. Kategorie:Public-Domain-Bild (1923) hat im Moment ca. 50 Bilder, die wohlgemerkt in einem halben Jahr dort reingekommen sind. Wenn wir mit dieser Geschwindigkeit auch die anderen Bilder bearbeiten, sind wir in 40 Jahren mit der Analyse aller heute eingebundenen 1923-Bilder durch. Daher sehe ich nur eine Möglichkeit des Fortbestands dieser Richtlinie, wenn wesentlich mehr Mitarbeiter kommen. Ansonsten macht das keinen Sinn. Vielleicht interessieren sich ja mehr Leute dafür, wenn wir mal großangelegt anfangen, die bisher eingebundenen 1923-Bilder aus Artikeln zu entfernen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:31, 26. Dez. 2008 (CET)
Ich mache mich vielleicht unbeliebt, aber wir sollten uns NICHT um die Einbindung von Commons-Bildern kümmern. Hier geht es um eine lokale Hochladeregelung,Commons geht uns nichts an. Ich würde da nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen einschreiten, die nach DACH-Recht klar geschützt sind --Historiograf 21:41, 26. Dez. 2008 (CET)
Auch wenn das nur ein Nebenschauplatz ist: Wie könnte man sich mit einer begründeten und nachvollziehbaren Meinung unbeliebt machen? Nur bei Leuten, denen Selbstkritik ein Fremdwort ist. Ich nöchte ChrisiPK ähnlich widersprechen, da unsere 1923-Geschichte ganz andere Anforderungen und Verantwortung an uns stellt, als 1923-Commons-Verwendungen, sodass hier ein deutlicher Wesensunterschied vorliegt, der keine Gleichbehandlung ("sehr wohl mit hohen quantitativen Ansprüchen an die Sache herangehen müssen") rechtfertigen könnte. Auch wenn ich das doch etwas anders sehe als Histo, ist diese 1923-Diskussion hier nicht mit den Überlegungen über die 1923-Commons-Verwendungen vergleichbar. [[ Forrester ]] 21:56, 26. Dez. 2008 (CET)
Soll das heißen uns sind die (nach deutschem Urheberrecht unzulässigen) Einbindungen der Commons-Bilder jetzt egal? Das kommt mir sehr wie ein bewusstes Wegschauen vor. Genau genommen müssten wir den ganzen Aufwand mit den Bildern hier ja gar nicht betreiben, weil die Server eh alle in den USA stehen, aber wollten wir uns nicht immer an deutsches Urheberrecht halten? Wieso sollen wir hier dann so strenge Richtlinien durchsetzen, wenn das Zeug dann einfach auf die Commons geladen und von dort eingebunden wird? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:38, 27. Dez. 2008 (CET)
Bundesarchiv. --RalfRBerlin09 01:49, 27. Dez. 2008 (CET)
Du meinst, wir sollen nur bei Bundesarchiv-Bildern nicht bei Commons-Bildern nicht genau prüfen? Oder wie soll ich deine Antwort verstehen? Und was ist mit den Bundesarchiv-Bildern? Die sind ja wohl auch nicht alle soo ganz sauber (siehe andere Diskussion). -- Chaddy - DÜP 04:05, 27. Dez. 2008 (CET)
Commons ist eine andere Welt, es gelten andere Regeln, auch wenn mitunter die gleichen Benutzer im Spiel sind. Wir alle wissen, daß beim Bundesarchiv Bilder dabei sind, die unsere hiesiegen Normen niemals packen würden. Bisher war es so, daß wir bei der Einbindung von Bildern deutsche Gesetze zugrundegelegt haben. Mit der Flut vom Bundesarchiv sowie dem 1.2 Meinungsbild ist das nun ad absurdum. Wir haben hier zwar Regeln, aber wenn was auf Commons liegt, nehmen wir das trotzdem. Ich habe beim Bundesarchiv bereits zwei nachweisliche glatte Urheberrechtsverletzungen entdeckt, wen interessierts? Die große Politik ist wichtiger. Wozu geben wir uns eigentlich die Mühe hier mit 1923? Irgendwann kommt doch wer und nimmt das ganze Zeug von Commons. --RalfRBerlin09 04:27, 27. Dez. 2008 (CET)
Dann kann man sich zukünftig aber auch Vorlage:Geschützt und Vorlage:Geschützt-Ungeklärt sparen... -- Chaddy - DÜP 08:04, 27. Dez. 2008 (CET)
Können wir uns hier bitte auf die 1923-Regel ohne Commons-Einbindungen konzentrieren und den Rest auf WP:UF diskutieren? --Historiograf 22:46, 27. Dez. 2008 (CET)
Ja --RalfRBerlin09 23:03, 27. Dez. 2008 (CET)
Ich sehe das genau so wie Histo (nur nicht in fett) und habe meiner Meinung nach bereits deutlich dargelegt, dass der Commons-Einwand auf einem hinkenden Vergleich beruht. [[ Forrester ]] 23:53, 27. Dez. 2008 (CET)
Sollte die Dateiüberprüfung irgendwas mit den geprüften Versionen machen, wäre es durchaus denkbar, das mit 1923 besonders zu koppeln. [[ Forrester ]] 16:22, 26. Dez. 2008 (CET)

Ich sehe diese Vorlage mittlerweile nicht mehr so kritisch wie noch zu Beginn, v. a. da ich während der Testphase gesehen habe, dass ihr wirklich gute Arbeit macht und euch auch wirklich streng an die von uns erarbeiteten Anforderungen haltet. Allerdings dürfen natürlich keine Bilder durchrutschen, wie das Beispiel von Histo. -- Chaddy - DÜP 23:12, 26. Dez. 2008 (CET)

HM. Zwar nicht eingeladen, aber neugierig+"zufällig" aufgeschnappt", stelle ich fest, dass aus dieser Seite nicht hervorgeht was genau hier eigentlich diskutiert wird ("je mehr Leute sich beteiligen, desto besser", las ich unlängst mal irgendwo bezüglich dieser Disku. Frage:
Wär's zumutbar, den Ansatz/Ausgangspunkt hierzu in der Einleitung dieses Artikels in Form eines Links anzugeben?
Damit nicht nur 100%-Insider sich eine Meinung bilden könnten?
Liebe nachweihnachtliche Grüße, [w.] 15:28, 28. Dez. 2008 (CET).

Done, sorry. [[ Forrester ]] 15:46, 28. Dez. 2008 (CET)
@Forrester: Also DAFÜR, dass "DU_ES_getan_hast" brauchst Du Dich gewiss&wirklich_nicht zu entschuldigen ;}}} -- anders gesagt: Dickes D.a.n.k.e. Ich überschlaf's nochmal bevor ich mich einmische (oder-auch.nicht). lg, [w.] 17:21, 28. Dez. 2008 (CET)

Ich stehe der Verwendung verwaister, aber nicht sicher freier Bilder weiterhin skeptisch gegenüber. In jedem normalen Verlag ist das kein Problem, aber wir nutzen die Werke ja nicht nur, sondern wir stellen sie Dritten als frei (oder in diesem Fall vermutlich frei) zur Verfügung. Andererseits war die Überprüfung der ja nur wenigen 1923'er Bilder in der Erprobungsphase sehr sorgfältig und ich könnte damit leben, wenn sie weiterhin mit dem selben Aufwand betrieben wird. Ich behalte mir aber eine Neubewertung vor, wenn ich diese Sorgfalt irgendwann nicht mehr erkenne. Grüße und schon mal einen guten Rutsch. --h-stt !? 17:06, 28. Dez. 2008 (CET)

Auch wenn es nicht korrekt ist: ich könnte mir einen OMA-Satz wie folgt vorstellen:

Diese Regelung betrifft überwiegend nachweislich gelaufene Postkarten...

Es hat sich ja herausgestellt, daß der Nachweis der Veröffentlichung meist das war, was vergessen oder nicht beachtet wurde, wenn wir diese Bilder nicht zugelassen haben. --RalfRBerlin09 21:03, 28. Dez. 2008 (CET)

Nein, sie betrifft auch Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften und diese waren neben Postkarten durchaus vertreten --Historiograf 00:13, 29. Dez. 2008 (CET)

Nach ein paar Gesprächen stellt sich die frage, ob die systematische Überprüfung der 1923-Bilder uns die Vorteilslage, dass die WMF als Mitstörer haftet, kostet. Kommentare dazu? Ich hatte nämlich noch eine andere Idee diesbezüglich, wie man die Überprüfung aufbauen könnte (jedes 1923-Bild bekommt eine eigene DÜP-Seite ähnlich wie auf Commons die del-req), wäre wesentlich einfacher umzusetzen als die geprüften versionen. [[ Forrester ]] 16:12, 29. Dez. 2008 (CET)

Ich halte das für eine Latrinenparole. Letzlich würde eine konsequente Beachtung des Haftungsgrundsatzes uns von jeder effizienten Qualitätskontrolle abhalten. Bei den URV-Meldungen lässt man doch auch nicht bewusst Lücken aus Haftungsgründen. Wir haben primär eine Schutzpflicht für die Hochlader, die WMF hat die Möglichkeit, gegen unser Vorgehen zu protestieren. Was wir tun, hat überhaupt nichts mit dem Betreiber zu tun, auch Administratoren sind keine Beauftragten des Betreibers. Sobald der Betreiber offiziell informiert wird, muss er nach US-Recht reagieren (und nach deutschem Recht auch) --Historiograf 14:10, 30. Dez. 2008 (CET)

Jaja. Du kümmerst Dich ja auch nicht um die Dateien in der de.WP, haften tun ja dann auch stets andere. sугсго 15:31, 30. Dez. 2008 (CET)
Haften tut ja wohl nur die Person, die gerade 5,x mille bei sich als aktiva verbucht. [[ Forrester ]] 17:44, 30. Dez. 2008 (CET)

Muss ich mir diese ständigen Pöbeleien von syrcro eigentlich gefallen lassen? Gilt WP:KPA für ihn nicht? Seine letzte Äußerung hatte keinerlei sachlichen Gehalt, sondern zielte nur auf mich. Wenn man mir vorhält, ich verstoße gegen WP:KPA, darf man dann nach Belieben mich mobben? --Historiograf 16:53, 31. Dez. 2008 (CET)

Wahrscheinlich haftet syrchro für Wikipedia/media usw. Hört sich jedenfalls so an. --RalfRBerlin09 17:50, 31. Dez. 2008 (CET)

Das reicht bitte. Die Frage nach der Haftung scheint mir eine relevante, die nach syrcro und Histo nicht. Können wir uns also auf das Sachliche konzentrieren und persönliche Kämpfe außen vor lassen. Ich würde nämlich 1923 gern ordentlich diskutieren. [[ Forrester ]] 13:43, 1. Jan. 2009 (CET)

Nochmals: Die haftungsrechtliche Frage der WMF kann kein Grund sein, eine möglichst lückenlose Kontrolle aller lokal in de hochgeladenen Bilder nicht anzustreben. Die WMF haftet natürlich auch für hier aus Commons eingebundene Bilder. Wir sind uns sicher einig, dass es uns derzeit ebenso unmöglich ist, eine lückenlose Kontrolle dieser Bilder auszuüben wie eine lückenlose Eingangskontrolle. Entscheidend ist, dass es sich in jedem Fall um eine Kontrolle NACH dem Hochladen geht. Zwischen Hochladen und Kontrolle kann also stets eine Rechtsverletzung geltend gemacht werden. Wir werden ja auch die DÜP nicht abschaffen, weil jemand haftungsrechtlich eigenartige Ansichten vertritt. Die DÜP ist aber im Prinzip nichts anderes als die DÜP 1923 oder andere Werkzeuge der inhaltlichen Qualitätssicherung. --Historiograf 17:51, 1. Jan. 2009 (CET)

Unter dieser Voraussetzung würde ich folgendes vorschlagen: Die 1923-Vorlage wird so gebastelt, dass eine Datei in eine Abarbeitungskategorie kommt, wenn keine DÜP-Seite zu der Datei existiert. Auf einer solchen Seite findet eine Diskussion zu der Datei wie bisher auf DÜP/1923 statt. Die 1923-Richtlinie wird unter der Voraussetzung, dass diese Diskussionen zeitnah zu einem fundierten, nachvollziehbaren und von einem Konsens mehrerer Mitarbeiter des Bildbereiches getragenen Ergebnis kommen, auf unbegrenzte Dauer verlängert. Sobald diese Diskussionen nicht mehr stattfinden ist entweder eine Lösung zu finden oder die Richtlinie aufzuheben. [[ Forrester ]] 19:58, 1. Jan. 2009 (CET)

Ich bin gegen die Einzelseitenlösung. Alle oder jedenfalls sehr viele der stattgefundenen Diskussionen müssen auf einer Seite einsehbar sein, zum einen, damit die Prüfer die vergangene Erfahrung vor Augen haben, zum anderen, damit Nutzer erkennen können, wie die Anforderungen praktisch behandelt werden. Hier verschwindet vieles ohnehin zu bald im Archiv --Historiograf 21:58, 3. Jan. 2009 (CET)

Das allerseste 1923er Bild habe ich ja relativ ausführlich dokumentiert und dann auf die Diskussionsseite der Datei verschoben - wozu gibts Diskussionsseiten bei Dateien? Dort kann das doch dokumentiert bleiben? Und hier "vorne" natürlich irgendwo ein Link darauf? --RalfRBerlin09 22:08, 3. Jan. 2009 (CET)
Wozu gibts Diskussionsseiten bei Dateien? Für gar nix. Die sollte es gar nicht geben. Diese Lösung geht auf keines der von Histo gebrachten Argumente ein und lässt auch keine einfache (im Sinne von technische) Trennung zwischen bereits diskutierten und noch diskussionsbedürftigen Dateien zu. Histos Grund Nummer 1 lässt sich sehr simpel durch eine gemeinsame, durch Einbindungen gespeiste Seite lösen. Grund Nummer 2 kann ich nicht richtig nachvollziehen: Wenn wir klare Kriterien noch präziser formulieren, braucht es das nicht. Letztlich weise ich auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung hin, die meiner Meinung nach deutlich zu Gunsten einer Einzelseitenlösung ausgeht, da alles andere technisch nicht ohne weiteres - ggf. sogar nur unter hohem Aufwand erreichtbar ist und auch (geprüfte Versionen) sonstige Hürden aufwerfen würde. Durch eine Kategorie von entsprechenden Seiten wäre es ein leichtes, entsprechende Seiten zu finden. Ich sehe immernoch keinen Grund, der gegen eine Einzelseitenlösung spricht, oder übersehe ich etwas? [[ Forrester ]] 22:49, 3. Jan. 2009 (CET)

Ich darf aber soweit schonmal festhalten, dass die 1923-Richtlinie unter dem Vorbehalt der effektiven Diskussion der Dateien auf unbegrenzte Dauer verlängert wird. Gibt es dazu Gegenstimmen? [[ Forrester ]] 12:17, 4. Jan. 2009 (CET)

Es ist ein Irrglaube, eine Norm ist aus sich heraus verständlich. Ausnahmen und Sonderfälle können in ihr nicht hinreichend formuliert werden. Daher bedarf es der Ergänzung der Norm durch Anschaulichkeit und Erfahrung, und diese können und sollen wir zugänglich halten (jedenfalls in einem gewissen Ausmaß). Eine Einbindungsseite ist OK, wenn dort die komplette Diskussion nachlesbar ist --Historiograf 15:25, 4. Jan. 2009 (CET)

Du kannst nicht erwarten, dass jemand sämtliche vorherigen Diskussionen durchliest, um einen möglicherweise verwandten Sonderfall zu finden. Wie auch immer: Ich denke wir haben einen ganz guten Kompromiss gefunden, der sich einfach umsetzen lässt. Es gibt auch Wege, syrcros Bedanken in die Gestaltung mit einfließen zu lassen. [[ Forrester ]] 15:51, 4. Jan. 2009 (CET)
Ich würde erwarten, dass du erstmal liest und verstehst, was ich geschrieben habe. Es müssen zahlreiche vorherige Diskussionen einsehbar sein, damit man ein Gefühl für die entscheidungsrelevanten Kriterien bekommt. Dass dieses Angebot viele nicht wahrnehmen, bedeutet nicht, dass es sinnlos ist --Historiograf 14:19, 9. Jan. 2009 (CET)

Ich halte den hier gefundenen Konsens für ausreichend und habe entsprechend die Vermerke der zeitlichen Beschränkung dieser Richtlinie entfernt. Anmerken möchte ich hingegen, dass eine nachvollziehbare und zeitnahe Diskussion über jede Datei einzeln weiter Voraussetzung für neue Dateien unter dieser Richtlinie bleibt. Diese Seite hier wird normal über UF in die Archive verschoben. [[ Forrester ]] 20:13, 9. Jan. 2009 (CET)

Hauptseiten-Bild

Bei der Einbindung vom Nosferatu-Standbild auf der Hauptseite (s. rechts) bin ich etwas misstrauisch geworden und habe ein anderes in die Vorlage unter Was geschah am eingefügt. Der Film ist doch noch in DACH urheberrechtlich geschützt, oder? Sollte ich falsch liegen, mache ich meine Änderung natürlich wieder rückgängig. Das Bild ist weitaus interessanter, als das Papst-Abbild. Gruß --César 04:37, 28. Dez. 2008 (CET)

Verschiedene wesentlich an dem Film beteiligte Personen sind noch nicht seit 70 Jahren tot (u.a. Drehbuchautor, Kameramänner), wenn auch der Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau bereits 1931 starb. Ich nehme daher auch an, dass der Film in DACH (im Gegensatz zu den USA) noch geschützt ist und wir solche Bilder gar nicht verwenden sollten. Gestumblindi 05:49, 28. Dez. 2008 (CET)
Ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, dass auch im schweizerischen Urheberrecht für Filme nur das Todesjahr des Regisseurs massgebend ist, müsste jetzt allerdings suchen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:13, 31. Dez. 2008 (CET)
Was ja bei einem deutschen Film wirklich entscheidend sein muss. sугсго 16:30, 31. Dez. 2008 (CET)

Könnte vielleicht jemand meine Äußerungen beim entsprechenden Löschantrag prüfen und entweder bestätigen oder korrigieren? Danke --BerntieDisk. 02:30, 11. Jan. 2009 (CET)

cc-by-nc-sa

Die Frage gehört eigentlich nicht hierher, hier lesen aber mehr Leute mit... Da gibts 2 Videos mit der genannten Lizenz:

Die würden mir bei Wikiversity gut gefallen. Ich sehe leider keine Möglichkeit, die Dateien dort zu nutzen :-( Bemerkenswert finde ich, daß das ZDF CC-Lizenzen verwendet. Da scheint ein Umdenken bei den "Profis" einzukehren...--RalfRBerlin09 19:00, 20. Dez. 2008 (CET)

Hallo Ralf, ich habe leider die Frage nicht verstanden. Was möchtest du denn wissen? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:06, 20. Dez. 2008 (CET)
Gibt es eine Möglichkeit, ein Schlupfloch, NC-Dateien in Wikiversity zu nutzen? --RalfRBerlin09 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)
Achso. Ich kenne mich mit der Lizenzierungspolitik dieses Projekts nicht aus, gehe aber mal davon aus, dass sie sich nicht sehr von der unseren unterscheidet. Außerdem müssen AFAIK von der WMF her alle Dateien kommerziell verwendbar sein. Daher ist die Antwort wohl nein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:04, 20. Dez. 2008 (CET)
Ich denke da an §52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) Schricker S. 1064 ff liest sich so...--RalfRBerlin09 21:07, 20. Dez. 2008 (CET)
Maßgebend ist die Lizenzpolitik der Foundation: http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy .Und Freie Inhalte umfassen nunmal die Möglichkeit kommerzieller Nutzung. Zum Vergleich, ob das sinnvoll ist, sei mal ein Vergleich zu freien Softwareprojekten erlaubt. Wie "frei" wäre Linux, wenn man es nicht kommerziell nutzen dürfte? Oder Gimp, wenn man damit keine kommerziellen Bilder bearbeiten dürfte? Ich denke NC hat hier, Stricker hin oder her, keine Chance. Wobei ja Verlinkung auch die Notwendigkeit nicht unbedingt vorhanden ist. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET) P.S.: Die Videos waren ganz interessant. Da diese von meinen GEZ-Gebühren produziert wurden, wünsche ich mir, dass freie Lizenzsierung bei den öffentlich rechtlichen zum Standard wird. --Kolossos 22:25, 20. Dez. 2008 (CET)

EDP definieren.-- Wiggum 22:27, 20. Dez. 2008 (CET)

ÜLgG hinzunehmen. --Port Disk. 22:39, 20. Dez. 2008 (CET)

Entscheidend ist, was die Policy der WMF erlaubt: einen sehr kleinen Anteil an nicht-freien Medien, wobei diese nicht auf Vorrat nach dem Motto "Wir könnten bei NC jede Menge feiner Bilder von Berufsfotografen kriegen" gebunkert werden dürfen, sondern nur dringend Notwendiges für die Artikelillu abzudecken haben. Es wäre Sache der Community in einem MB solche Ausnahmen zuzulassen. Vor einigen Jahren entschied sich ein bildrechtliches MB für eine Lockerung unserer strengen Haltung, es wurde aber nie umgesetzt. Nachdem das Bundesarchiv, was ich nie für möglich gehalten hatte, uns mit CC-BY beglückt hat, würde ich die Erfolgsaussichten in der Community skeptisch sehen. --Historiograf 18:47, 21. Dez. 2008 (CET)

Werk der Deutsche Bundesbahn = amtliches Werk?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Karten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn keine vom Urheberrecht ausgenommenen Amtlichen Werke sind? --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 19:05, 20. Dez. 2008 (CET)

Es gab bei der Bahn Beamtete, sie selbst war aber kein Amt - also würde ich persönlich meinen, Werke der Bahn sind nicht gemeinfrei. --RalfRBerlin09 21:21, 20. Dez. 2008 (CET)
Dem würde ich mich anschließen. Zudem ist meist bei Karten die Kleine Münze gegeben. Karten fallen auch mE sowieso nicht unter Amtliche Werke, von daher kann §5 UrhG nicht angewandt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:30, 22. Dez. 2008 (CET)
Der oberste Vorgesetzte aller Bahner war damals ein Minister - reicht das nicht, um die Sache zu einer staatlichen solchen zu machen? BerlinerSchule 15:28, 13. Jan. 2009 (CET)
Nicht jedes Werk eines Amtes ist ein amtliches Werk iSd UrhG. In DA ist das viel restriktiver geregelt als zB in den USA. sугсго 15:32, 13. Jan. 2009 (CET)
Da steht (auch) "andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind..." - das sollte nicht für Fahrpläne gelten und für diejenigen Karten, die zum besseren Verständnis des Fahrplanes mitveröffentlicht wurden? BerlinerSchule 16:25, 13. Jan. 2009 (CET)
Wie bereits oben erwähnt, ist die Bahn selber kein Amt. Daher kann sie keine amtlichen Werke herausgeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:14, 13. Jan. 2009 (CET)