Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04

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Grafik von Vorlage

Ich habe eine Pixel-Karte, die unter der GFDL steht, mit Inkscape nachgezeichnet und mit weiteren Informationen versehen. Wie ist das nun mit den Rechten? Wer ist der «Urheber» (denn die Karte selber wurde ursprünglich vermutlich auch von einer anderen abgezeichnet), und darf ich die Karte auch unter der cc-by-nc-sa veröffentlichen? – Simon Diskussion/Galerie 11:17, 1. Apr. 2008 (CEST)

Es kommt darauf an. (Wenn die ursprünglich Karte unter einer gleichelementigen Lizenz, oder einer freieren ohne Vererbung stand, bzw. selber Gemeinfrei war, oder der Urheber der ursprünglichen Karte dem zustimmt: Ja. Aber in der Regel nein.) sугсго.PEDIA 11:51, 1. Apr. 2008 (CEST)
Unabhängig davon ist cc-by-nc-sa keine hier nutzbare Lizenz. --lyzzy 13:43, 1. Apr. 2008 (CEST)

Ok, danke. Und wer gilt als Urheber? Ist das irgendwo definiert? – Simon Diskussion/Galerie 17:05, 1. Apr. 2008 (CEST)

Dodona

Nur mal aus Interesse nachgefragt: Im Artikel über das antike Orakel von Dodona sind eine Reihe von Grundrissen u. Abzeichnungen als Illustrationen wiedergegeben. (z.B. das: Bild:Dodona-Zeustempel Phase 1.jpg Laut Quellenangaben stammen sie aus einem neuen Buch. So wie sie aussehen, sind sie aber schon dort aus einem älteren Werk übernommen worden. Das ist aber aus der Beschreibung nicht ersichtlich. Auf welcher Basis kann die Veröffentlichung in WP erfolgen (geringe Schöpfungshöhe, PD-alt)? Gibt es für Architekturpläne allgemeine Regeln, wo finde ich die? Würde dann nämlich gern selbst welche hochladen. --Decius 13:08, 1. Apr. 2008 (CEST)

Abbildung Godesberger Programm

Wie schätzt ihr das Bild oben links ein, den Scan (?) des „Parteiprogrammbuchdeckels“? Reicht die Schöpfungshöhe? Oder reicht sie nicht und ist das Bild damit frei? --Atomiccocktail 17:57, 1. Apr. 2008 (CEST)

Eigentlich sind ja die Hürden bzgl. der Schöpfungshöhe bei Märchen wie diesem sehr niedrig. Aber ein bloßer Buchdeckel mit dem Titel reicht selbst da noch nicht zu Schöpfungshöhe. sугсго.PEDIA 18:06, 1. Apr. 2008 (CEST)
Märchen - ich werd Dir helfen :-) Aber wie seht Ihr das mit der Fahne? Das ist m.E. das einzig wirklich Gestaltete des Broschürentitels. Reicht auch nicht für Schöpfungshöhe - oder? --Atomiccocktail 18:18, 1. Apr. 2008 (CEST)
Nein, mit Sicherheit nicht. Das kann jedes Kleinkind im Kindergarten nachzeichnen. -- Chaddy - DÜP 19:19, 1. Apr. 2008 (CEST)
Was aber kein Argument ist: Das Argument wäre: Das kann sich jede Kleinkind in jedem Kindergarten ohne große Anstrengung ausdenken (die Fahne, das Programm hat schon höhere Literarische Qualität) sугсго.PEDIA 20:08, 1. Apr. 2008 (CEST)

Ist eine Verwendung von PD-Bildern für kommerzielle Projekte möglicherweise gefährlich ?

Mir ist schon klar, dass ich PD-Bilder vom Grundsatz her jederzeit für jeden Zweck verwenden kann. Mir ist aber auch klar, dass es möglich ist, ein Bild, das gar nicht gemeinfrei ist, als PD hochzuladen. Doch ich als Verwender des Bildes sehe ja nur den Augenblickszustand ... dass ein Bild in dem Moment, wo ich es entdecke, als PD gekennzeichnet ist.

Wochen später kanns wegen URV gelöscht sein. Was aber, wenn es inzwischen bereits kommerziell verwertet ist ?

Gesetzt den Fall, ich will ein solches Bild verwenden ... soll ich da nach der History schauen ? Nur Bilder nehmen, die schon lange online sind ? Oder speichern und 4 Wochen später nochmal kontrollieren ? Oder, wenn ich auf der sicheren Seite sein will, besser die Finger davon lassen ?

--Anghy 18:42, 1. Apr. 2008 (CEST)

Hier gilt wie in der WP allgemein, dass man sich auf Angaben eines Benutzers im Ernstfall nicht verlassen sollte. Wenn Du ein Bild kommerziell verwenden willst, solltest Du Dir die Mühe machen, die Angaben zu prüfen. Zuerst Plausibilitätstest, gerade bei PD gibt es ja einige Bedingungen: Ist das Bild so alt, dass der Urheber 70 Jahre tot sein kann? Kann es ein amtliches Werk sein?
Wenn es dann noch in Frage kommt, auf jedem Fall Bildersuche in den üblichen Suchmaschinen. Bewahrt Dich im Idealfall auch davor, das selbe Foto wie die Konkurrenz als Zweiter zu verwenden.
Schau Dir an, was der Hochlader sonst noch getan hat. Stelle ggf. Fragen!
Dann viel Glück!
Achso: Wenn das Bild Teil Deines öffentlichen Auftritts werden soll, empfehle ich eigen Bilder. Sonst kann jeder (Konkurrent, Kritiker, ...) das von Dir verwendete Bild in einem möglicherweise Dir nicht genehmen Rahmen verwenden. --Simon-Martin 19:12, 1. Apr. 2008 (CEST)

"70 Jahre tot" triffts nicht ganz, denn ich meine Fotografien, die ein heute noch lebender Fotograf als PD hochgeladen hat.--Anghy

Unbekannter Urheber

Hallo zusammen,

ich habe drei Bilder, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich sie hochladen kann. Es handelt sich um eine Ansichtskarte von 1910, ein Titelbild eines Programmheftes von 1922 und ein Foto (sieht zumindest so aus) von 1931. Bei allen ist der Autor unbekannt; die Erstveröffentlichung des Fotos auch, es bezieht sich aber auf ein Ereignis im Jahr 1931. Zählt die Ermittlung der Autoren der ersten beiden Werke noch zum „vernünftigen Aufwand“? --Toffel 14:54, 1. Apr. 2008 (CEST)

Die Pragmatische Regel die hier verwendet wird, besagt 100 Jahre nach Veröffentlichung, was bei keinem der drei Bilder der Fall ist.
Wobei klar zu sagen ist: Nach deutschem Recht gilt 70 Jahre nach Tod des Urhebers, die hundert Jahrregel die hier verwendet wird ist pragmatische Willkür.
Mit anderen Worten:
Entweder du findest den Autor und "beweist" das er 70 Jahre Tod ist oder du kannst die Bilder im Moment sowieso nicht hochladen.
-- MichaelFrey 19:33, 1. Apr. 2008 (CEST)
Dann warte ich, bis die 100-Jahre-Frist abgelaufen ist (was bei der Ansichtskarte ja schon in zwei Jahren ist). Vielleicht finde ich ja noch einen Autor. --Toffel 22:16, 1. Apr. 2008 (CEST)
Den Autor des Programmheftes konnte ich herausfinden. Seine Unterschrift auf dem Bild war in dem Buch nur weggeschnitten worden. Mit Hilfe einer anderen Quelle konnte ich das Werk Fritz Bergen zuordnen. Er lebte von 1857 bis 1941 ([1]). Somit kann ich das Bild schon 2011 statt 2022 hochladen ;-) --Toffel 21:19, 2. Apr. 2008 (CEST)

Logo verwendbar?

Aus dieser Abbildung einer historischen Titelseite der Militärzeitung Krasnaja Swesda soll das damalige Logo ausgeschnippelt werden, also nur der fünfzackige "Stern" und der kyrillische Namensschriftzug "Roter Stern". Ausschneiden oder nicht Ausschneiden lautet die Frage? --Jocian (Disk.) 08:13, 2. Apr. 2008 (CEST)
PS.: Wer noch ein Exemplar davon zuhause rumliegen hat, möge bitte einen besseren Scan vom Logo hochladen... ;-)

Schöpfungshöhe sehe ich nicht als gegeben, der Stern ist eine einfache Form und Text sowieso... Ich sehe eher die Gefahr, dass es Probleme dahingehend geben könnte, dass es sich um ein Abzeichen o.ä. handelt und gewissen Einschränkungen unterliegt. Kommt ganz darauf an, ob das eine offizielle Zeitschrift ist, oder eine Zeitschrift über das Militär. Selbst im letzteren Fall könnte der Herausgeber eine Genehmigung zur Nutzung gehabt haben. --Connum 09:31, 2. Apr. 2008 (CEST)
Zitat aus dem Artikel über diese Zeitung:
  • Krasnaja Swesda (russisch Кра́сная звезда́, Roter Stern) ist eine ursprünglich sowjetische Militärzeitung. Sie wurde am 1. Januar 1924 gegründet. Heute ist sie das Zentralorgan des russischen Verteidigungsministeriums.
Heutzutage sieht das Logo der Zeitung etwas anders aus, hier ein Link zur Online-Ausgabe. Neben dem, mittlerweile veränderten Schriftzug sind dort vier Sterne aufgereiht. Ich nehme an, dass früher der rechte fünfzackige Stern zum Logo gehörte. So eine Art Abzeichen ist das schon. Andererseits ist das bei der schlechten Qualität des Scans kaum zu erkennen.
Meinung dazu? --Jocian (Disk.) 10:35, 2. Apr. 2008 (CEST)
Stern und Schriftzug erreichen keine SH. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:42, 2. Apr. 2008 (CEST)
Jo, sehe ich auch so. Danke für Eure Auskünfte! --Jocian (Disk.) 13:10, 2. Apr. 2008 (CEST)

Nuklidkarte (NuDat 2)

Hallo! Unter [2] (http://www.nndc.bnl.gov/nudat2/help/index.jsp) kann man die interaktive NuDat 2 Nuklidkarte des National Nuclear Data Center am Brookhaven National Laboratory online einsehen. Ich habe nun die dortige Darstellung aller Nuklide (bei Zoomstufe 1) zu einer gesamten Nuklidkarte zusammengefasst. Darf ich diese hochladen und auf der Wikipedia verwenden? Das Brookhaven National Laboratory untersteht dem US Department of Energy, dessen veröffentlichte Bilder als US-Regierungsorgan doch in der Regel gemeinfrei sind, oder? Trifft das auch hier auf die Darstellung der Nuklide mittels dieser Webseite zu? --The-viewer 20:57, 2. Apr. 2008 (CEST)

Die Darstellung dürfte doch sowieso keine Schöpfungshöhe erreichen. Warum dann dieser Umstand? jodo 23:08, 2. Apr. 2008 (CEST)

"Users should feel free to use the information from NuDat 2 (tables and plots) in their work, reports, presentations, articles and books." (OK... hätte ich auch früher finden können.)

Nuklidkarte NuDat 2

(Aber Bilder, die vom Brookhaven National Laboratory stammen, sind evtl. nicht public domain.)

-- The-viewer 01:10, 3. Apr. 2008 (CEST)

Artikel, die auf Fernsehdokus basieren

Eine Bekannte hat den Eindruck, dass sich einige (bzw. in ihren Worten "erschreckend viele") unserer Artikel inhaltlich eng an Fernsehdokus anlehnen, die für Deutschlands öffentlich-rechtliche Fernsehsender produziert wurden und regelmässig auf Phoenix wiederholt werden. Die betroffenen Artikel sollen teilweise verdächtig kurz nach den Erstsendungen auftauchen oder ausgebaut werden. Ein deutliches Beispiel konnten wir bereits ermitteln: Charles Goodyear. Der Artikel enthält jetzt immerhin einen Link auf die Phoenix-Beschreibungsseite der Sendung, die offenbar als Quelle diente (die Sendung selbst, nicht die Beschreibung), aber ohne diese auch deutlich als Quelle auszuweisen. Die Sendung entstand 2004. Am 17. Juli 2004 wurde der vorher sehr kurze Artikel zwischen 20:06 und 20:37 in mehreren Schritten umfangreich ausgebaut - sass der Verantwortliche da wohl während der Ausstrahlung mitschreibend/zusammenfassend am Computer? Es sieht ganz danach aus, jedenfalls wenn meine Bekannte recht hat; sie sagt, dass der Artikel in der damals entstandenen Version sehr nahe an den Inhalten der Sendung, die ihr mittlerweile durch zahlreiche Wiederholungen sehr vertraut ist, sein dürfte. Der so entstandene neue Textblock kam (mehr durch seine Formatierung als die Inhalte, wie mir scheint) bei späteren Bearbeitern in URV-Verdacht; Inhalte wurden umformuliert und umgestellt. Die Orientierung am Fernsehfilm dürfte aber immer noch eng sein. Wenn das jemand, der diesen Dokumentarfilm auch gesehen hat, noch bestätigen kann, sollten wir ihn wenigstens eindeutig als Quelle angeben. Urheberrechtlich dürfte wohl trotzdem kein Problem bestehen, oder? Es war ja von Anfang an eine freie Zusammenfassung der Inhalte. Teilweise sollen Artikel aber auch "mehr oder weniger wörtliche" Teilwiedergaben solcher Dokus sein. Konkrete weitere Beispiele wurden noch nicht genannt (die Rede war aber noch von Sendereihen über den Dreissigjährigen Krieg); was mir grössere Sorgen macht als mögliche urheberrechtliche Bedenken ist jedenfalls die enzyklopädisch schlechte Vorgehensweise: muntere, scheinbar ungeprüfte Fakten(?)-Übernahme aus einer einzigen Quelle, die vielleicht nicht gerade die reputabelste ist, und ohne diese Quelle anzugeben. Ich finde das bedenklich. Gestumblindi 01:36, 3. Apr. 2008 (CEST)

  • Urheberrechtliche Schwierigkeiten sehe ich ebenfalls eher nicht, als Quelle muss die Doku natürlich angegeben werden.
  • Artikel alleine auf einer einzigen Doku aufzubauen, halte ich ebenfalls für nicht enzyklopädiegerecht.
  • Dokus weisen sehr unterschiedliche Qualität auf. Während Dokus der öffentlich-rechtlichen Sender oft noch ganz brauchbar sind, geben Dokus diverser Privatsender die Sachverhalte mitunter nur verzerrt, einseitig und effekthascherisch wieder.
  • Beispiel: Einen vorbildlichen Umgang mit Dokus als Quelle findet man z.B. unter Hotel_Neptun#Darstellung_in_den_Medien.
--Berlin-Jurist 01:48, 3. Apr. 2008 (CEST)

Heftiger Clon

Hallo, schaut mal auf wikipedia.widearea.org Da gibt es Leute, die sich anmelden und editieren (auf dem Stand von 2004). Das Logo der Wikipedia ist dick drauf. Sogar das Impressum verweist auf Jimbo Wales. Inhaber ist Stephen Bowyer, UK. Und dagegen hat man vier Jahr lang nicht vorgehen können? – Simplicius 15:09, 1. Apr. 2008 (CEST)

Da es ein Mirror ist, vergleiche mit Wikipedia:Weiternutzung#Komplette Mirrors und das 4 Jahre lang nichts passiert, passt zu Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wo es auch wenn eher hingehört.
-- MichaelFrey 19:27, 1. Apr. 2008 (CEST)
Es besteht ja kein Aktualisierungszwang, alle Vorversionen zwecks Autorennennung sind mit kopiert wurden. Ein Veränderungsverbot sieht die Lizenz ja nicht vor, auch wenn es natürlich schön blöd ist, da zu editieren. Wobei es wird da wohl auch mehr getestet und gespammt, als wirklich sinnvoll edtiert. Der Aktualisierungstand ist klar erkennbar, auch optisch. Bleiben das Logo und das problematische Impressum. Aber ich habe schon schlimmere Mirros, als dieses werbefreie Archiv gesehen. --Kolossos 13:01, 3. Apr. 2008 (CEST)
Ich sehe nur nirgendwo einen Link auf die WP-Versionsgeschichte und wenn ich mir so die Bildlizenzen angucke...
oder
Ganz sauber ist das sicher nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:11, 3. Apr. 2008 (CEST)
Wozu Links auf WP-Versionsgeschichte? Die Versionsgeschichte ist doch mit allen Namen bei denen selbst vorhanden. Und wenn Du Deine einmal eingeräumten Lizenzen wieder zurücknimmst (beim hier gelöschten Marktplatz stand auch hier einmal "das Bild darf von jedermann frei verwendet werden"!!!), dann ist das aufs schärfste abzulehnen, nicht wenn jemand die einmal eingeräumten freieren Lizenzen für die Nachwelt rettet. Und dass Du damals die Lizenz für das Schiffshebewerk vergessen hast, ist ja auch nicht unbedingt deren Schuld... --AndreasPraefcke ¿! 13:34, 3. Apr. 2008 (CEST)
Die einzigen Probleme, die der Mirror hat, sind das Impressum (Jimbo betreibt dem Laden ja nicht) und die Verwendung der Marken und Namen der WMF. Lizenzrechtlich sind die dagegen im grünen Bereich. sугсго.PEDIA 13:51, 3. Apr. 2008 (CEST)
Autsch, das Eigentor hat gesessen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:06, 3. Apr. 2008 (CEST)

Noten und Audio Dateien

In der Grafikwerkstatt liegen 2 Bilder zu denen auch noch 2 Ogg Dateien gehören.

Ich denke das diese vier Datein

Urheberrechtlich nicht in Ordnung sind und deshalb gelöscht gehören. Die Bilder wurden übrigens bereits hier schon auf Falco eingebunden, auf en.wp sind sie noch eingebunden.

Bevor ich aber auf Commons einen LA stelle, möchte ich hier noch eine Meinung von einem der hiesigen Experten hören, vielleicht übersehe ich ja etwas.

-- MichaelFrey 19:21, 1. Apr. 2008 (CEST)

Zumindest beim Kommissar sehe ich kein Problem, das sollte durchs Zitatrecht abgesichert sein. Mit ogg kann ich nix anfangen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:33, 1. Apr. 2008 (CEST)

Ich habe das Zitat von Rock Me Amadeus verkürzt, somit zählt es wohl als Zitat und nicht als Urheberrechtsverletzung wie es oben angedeutet wurde.--Arntantin 18:05, 2. Apr. 2008 (CEST)

Von Noten habe ich überhaupt keine Ahnung. Wenn das 5% des Gesamtstücks nicht überschreitet, geht es eigentlich als Zitat durch. Wieviele Noten hat so ein Musikstück? Ich habe mich bei der Beurteilung an Bild:TubularBells.jpg orientiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:17, 2. Apr. 2008 (CEST)
Zitat und dann als Lizenz GFDL?
Mir ist allgemein neu, das hier in de.wp Musikalische Werke zitiert werden können und auf Wikipedia:Zitate steht auch nichts.
Ah, ja:
In diesem Sinne Entschuldigung, das ich mich nicht zuvor informiert habe, ich werde das jetzt durch gehen und auf Wikipedia:Zitate eine entsprechenden Verweis setzten.
-- MichaelFrey 18:54, 2. Apr. 2008 (CEST)
{{Musikzitat}} war das, was ich gesucht habe, damit ist es klar. -- MichaelFrey 19:04, 2. Apr. 2008 (CEST)
Ach Freunde, wie oft denn noch: Zitat oder nicht Zitat wird nicht am Anteil festgemacht (Großzitat), sondern an der Einbindung in ein selbständiges Werk der Wissenschaft. Wenn in einem Artikel inhaltlich Bezug genommen wird auf musikalische Elemente in einem Stück, dann kann genau der Ausschnitt, um den es geht, als Zitat gerechtfertigt werden. Nur um das Stück vorzustellen, sind auch 5 % nicht zulässig, weil das nicht unter ein Zitat fällt. --h-stt !? 19:05, 2. Apr. 2008 (CEST)
Sind also
und wenn wir schon gleich dabei sind
Nun nach Zitatrecht im gegebenen Kontext zulässig oder nicht?
Bei Bild:TubularBells.jpg in Progressive Rock kann ich ein Zitat erkennen, in den anderen beiden Kontexten aber nicht.
Bei den beiden Falco Songs seh ich es hingegen nicht, 4/4-Takt, Sprechgesang, Beats im Bereich von 80 bis 120 bpm, Pop Rock ... das erscheint mir zu allgemein.
-- MichaelFrey 07:45, 3. Apr. 2008 (CEST)

Erlaubte Bilder "Van-Anderen"

Ich habe alternativ bei Berzé-la-Ville ein Bild eingefügt, zu dem ich die ausdrückliche Erlaubnis erhielt, nicht nur für dieses Bild, sondern grundsätzlich für alle Bilder von der Seite "Le site sur l'Art Roman en Bourgogne" (http://www.ho-net.nl/BourgogneRomane/accueil.htm), von wo ich einige nach und nach bei wikimedia hochschicken will. Und das war nicht die erste "Generalerlaubnis", die ich auf Anfrage zur Verwendung von Bildern für Wiki erhielt. Ich frage nur, wie mache ich das am geschicktesten, das klarzustellen, dass die Bilder ausdrücklich freigegeben sind, ohne die jeweiligen AutorInen damit zu belästigen, dass sie ihrerseits die Freigabe ihrer Bilder bei Wikipedia melden müssen. --Saarlandbilder.net 03:04, 4. Apr. 2008 (CEST)

Leite die Erlaubnis ans OTRS weiter, mit Angabe eines hochgeladenen Bildes, das es betrifft. Warte, bis der OTRS Link eingefügt wurde und füge ihn bei jedem Upload auf den er sich bezieht, in der Beschreibung hinzu. --Connum 09:30, 4. Apr. 2008 (CEST)

Firmenlogos hochladen

Inwieweit ist es gesetzlich zugelassen, Firmenlogos zu erstellen (also dem Original nachzuahmen) und in der Wikipedia hochzuladen? Ich habe bei einer Suche nach einer Antwort die Vorlage Vorlage:Logo gefunden. Diese suggeriert ja erstmal, daß man Logos von Firmen - sofern selbsterstellt - hochladen darf. Ist das wirklich so? (Achtung, mich interessiert dabei in erster Linie die gesetzliche Vorgabe und nur in zweiter Linie, ob es auf Wikipedia erlaubt ist oder nicht.) -- Frank Murmann 09:52, 4. Apr. 2008 (CEST)

Siehe Schöpfungshöhe und Vorlage:LogoSH. --dvdb 10:00, 4. Apr. 2008 (CEST)
Auch gut: Wikipedia:Bildrechte#Logos. In vielen Fällen kann man auch die Panoramafreiheit nutzen, indem man das Logo am Firmengebäude von der Straße aus fotografiert. --Simon-Martin 10:08, 4. Apr. 2008 (CEST)
Da ich mich im Fotorecht ganz gut auskenne, kenne ich die Problematik mit der Schöpfungshöhe. Aber ein Logo darf ja beispielsweise auch für einen redaktionellen Bericht in einer Zeitung genutzt werden, ohne daß der Autor des Berichts gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Ich frage mich, ob das auch für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia gilt. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ich erstelle einen Artikel über eine Firma, deren Logo sowohl markenrechtlich als auch urheberrechtlich (aufgrund genügender Schöpfungshöhe) geschützt ist. Ich erstelle weiterhin eine Fotografie dieses Logos und lade es mit der Vorlage:LogoSH auf wikipedia.de hoch und verwende es ausschliesslich im Artikel über die Firma. Wäre das legal? -- Frank Murmann 10:20, 4. Apr. 2008 (CEST)
Natürlich wäre das legal (m. E. urheberrechtlich durch Zitat, markenrechtlich auch, solange nicht der Eindruck einer vom Unternehmen verantworteten Seite entsteht und nichts verkauft wird), aber die de.Wikipedia will bewusst keine Inhalte bereitstellen, die "nur für die Wikipedia" gelten, sondern welche, die jeder auch nachnutzen kann. Deshalb wird hier auch vom Zitatrecht bei Bildern kein Gebrauch gemacht. Es wäre also legal und widerspräche dennoch den derzeit gültigen Richtlinien der de.Wikipedia. --AndreasPraefcke ¿! 10:46, 4. Apr. 2008 (CEST)
Wenn das Logo Schöpfungshöhe aufweist, kannst du imho nicht LogoSH verwenden. Auf den Commons gibt es das "fair-use" Konzept, soweit ich informiert bin gilt dies aber nur für die Einbindung in der WP-EN. Im Endeffekt geben die beiden Vorlagen aber ja genau das an ("nutzung für enzyklopädische Zwecke"). Das verstehe ich selbst auch nicht... --Connum 10:51, 4. Apr. 2008 (CEST)
Danke. Das war es, was ich wissen wollte. Ich habe aber noch eine Frage zum gleichen Thema. Angenommen ich beziehe mich auf die o.g. Panoramafreiheit. Darf ich dann nur das Foto des Logos bzw. des Gebäudes ö.ä., an dem das Logo befestigt ist einstellen oder darf ich das Logo auch mit einem Grafikprogramm nachzeichnen und dann einstellen? Letzteres würde ja bedeuten, daß ich jedes beliebige Logo nachzeichen und hochladen dürfte, vorausgesetzt es ist dauerhaft an einem – von einem öffentlichen Standpunkt ohne Hilfsmittel einsehbaren – Ort angebracht. -- Frank Murmann 10:54, 4. Apr. 2008 (CEST)
etwas weiter oben hat man mir gesagt, dass das Nachzeichnen von unter Panoramafreiheit stehenden Bildinhalten erlaubt ist. Überprüfe erstmal vorher, ob das Logo wirklich Schöpfungshöhe hat, denn ansonsten kannst Du Dir die ganze Arbeit sparen und das Logo aus einem PDF o.ä. ziehen, bzw. eine Rasterversion vektorisieren. --Connum 11:06, 4. Apr. 2008 (CEST)
Klar, die Panoramafreiheit gilt ja nicht nur für Fotos, sondern auch für Zeichnungen oder Gemälde. Ob du das dann von einem Foto gemacht hast oder mit dem Laptop zeichnenden vor dem Logo verweilst, ist egal, daher wohl auch, ob du von einem Foto nachzeichnest (und falls juristisch doch aus irgendwelchen Gründen nicht: dann kann Dir das dennoch nie jemand beweisen). Es gibt allerdings ein Änderungsverbot, du musst das Logo also nach bestem Wissen und Gewissen so ähnlich wie möglich zeichnen... Wie das bei expressionistischen Gemälden von moderner Architektur dann aussehen soll, weiß ich auch nicht... (die Gesetze zum Urheberrecht sind nun mal schlecht gemacht und widersprüchlich bis zum Gehtnichtmehr...) --AndreasPraefcke ¿! 11:12, 4. Apr. 2008 (CEST)
Danke. Damit sind meine Fragen erschöpfend beantwortet, ich bin wieder etwas schlauer und der Tag noch ein bisschen heller :) -- Frank Murmann 11:21, 4. Apr. 2008 (CEST)

Veröffentlichung von Katasterplänen aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg

Hallo, ich habe beim Landesarchiv Baden-Württemberg den Antrag gestellt, Katasterpläne von Bahnhofsanlagen der Heubergbahn für den Wiki Artikel "Heubergbahn" zu veröffentlichen. Diese Pläne würde mir das Archiv auch entgeltlich duplizieren bzw. verfielfältigen.

Netterweise schreibt mir das Archiv nun und macht mich auf folgenden Sachverhalt aufmerksam:

die Sie interessierenden Katasterpläne K 412 I Nr. 55/3 u. Nr. 55/10 von Streckenabschnitten der Heubergbahn aus den hier verwahrten Eisenbahnbeständen befinden sich bereits in der Fotostelle des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, von wo Sie inzwischen auch die gewünschte Mitteilung über die Kosten einer digitalen Reproduktion dieser Überformate erhalten haben.

"Wir freuen uns über Ihr Interesse an diesen Plänen und würden Ihnen gerne auch deren digitale Präsentation im Internet genehmigen, sofern dies uns (als dem verwahrenden Archiv) rechtlich möglich wäre. Da aber ein Nutzer nach den Bestimmungen unserer Archivbenutzungsordnung (§6) verpflichtet ist, bei einer jeden Veröffentlichung von Reproduktionen neben der Quellenangabe stets auch einen Hinweis auf die dem verwahrenden Staatsarchiv zustehenden Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte zu geben, kann somit über diese Bilddateien nicht frei verfügt werden. Unserem Kenntnisstand nach wäre es daher problematisch, wenn Sie sich bemühen sollten, unter Beachtung des geltenden Archivrechts die von Wikipedia geforderten Bedingungen für die Bereitstellung von Bildmaterial in deren frei nutzbarer Internet-Enzyklopädie zu erfüllen. Vielleicht können Sie sich aber (nach Klärung bei Wikipedia) mit uns in Verbindung setzen, um ggf. weitere Möglichkeiten einer Internetpräsentation dieser Pläne zu besprechen.

Um Ihnen eventuell vermeidbare Kosten zu ersparen, bin ich mit Frau .. in Stuttgart voerst so verbleben, dass sie mit der Bearbeitung Ihres Auftrags noch wartet, da ja Fragen zur Veröffentlichung noch offen stehen; sollten Sie die bestellten Reproduktionen jedoch auf jeden Fall benötigen, geben Sie ihr doch bitte kurz Bescheid - vielen Dank!"

Wie seht ihr das? Gibt es die Möglichkeit, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden?

a) Du lässt die aufgrund deines Benutzerverhältnisses mit dem Archiv erhaltenen Kopien irgendwo versehentlich auf dem Schreibtisch liegen. b) Ein zufälliger Passant sieht sie zufällig und lädt die gemeinfreien Abbildungen in die Wikipedia hoch. Zu a) Das kann dir keine Archivordnung verbieten. Zu b) Der Passant hat keine Vertragsbeziehung zum Archiv, und das Archiv kennt ihn auch gar nicht. Also wie immer: Als Wegwerf-Sockenpuppe im Internetcafé hochladen und Klagen beruhigt abwarten. Ergo: Die sollen sich ihren Copyfraud (aka "Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte") sonstwohin stecken, dafür gibt es ja dann auch den auch im Landesarchiv verstandenen und dort ganz besonders passenden berühmten schwäbischen Gruß. --AndreasPraefcke ¿! 18:08, 3. Apr. 2008 (CEST)


Für mich ist die Frage die: Welche Bedingungen stellt denn Wikipedia für die Bereitstellung von solchen amtlichen Plänen? Kann das Bild nicht einen Verweis bekommen, der neben der Quellenangabe auch einen Hinweis auf die dem verwahrenden Staatsarchiv zustehenden Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte enthält? Danke euch. ---- Avisto 10:28, 4. Apr. 2008 (CEST)
Urheberrechtlich ist das völlig unerheblich, und nur das Urheberrecht interssiert uns lizenzrechtlich. Zusätzliches für Nachnutzer interessantes (zum Wappenrecht, Persönlichkeitsrecht etc.) darf man gerne dazuschreiben, aber für die urheberrechtliche Lizenz ist das egal, nur ein Service für Nachnutzer, die auf eventuelle Probleme der Weiternutzung aufmerksam gemacht werden. "Die dem verwahrenden Staatsarchiv zustehenden Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte" existieren aber urheberrechtlich nur in der Imagination des verwahrenden Staatsarchivs (und höchstens in der für alle anderen irrelevanten Vertragsbeziehung zwischen Dir als Archivutzer und dem Archiv), deshalb kannst Du das gerne dazuschreiben, aber wir können das dann auch ebenso problemlos wieder löschen... --AndreasPraefcke ¿! 10:41, 4. Apr. 2008 (CEST)

Meister Praefcke hat mir hier ganz aus dem Herzen gesprochen. Wenn die Vorlagen urheberrechtlich gemeinfrei sind, bindet die Archivbenutzungsordnung BW als diesbezüglich vom Archivgesetz (das sich dazu ausschweigt, obwohl der Gesetzgeber alle wesentlichen Punkte regeln soll, was er aber bei den Bildrechten unterlassen hat) nicht hinreichend ermächtigte Rechtsverordnung womöglich noch nicht einmal den Benutzer, zumal aus unserem Artikel Genehmigungsvorbehalt eindeutig hervorgeht, dass die Rechtsverordnung, wiewohl sie in Grundrechte des Benutzers eingreift, nicht mit höherrangigem Recht bzw. der Rspr. des BVerfG zu Genehmigungsvorvehalten vereinbar ist. Ein ergänzender Tipp siehe http://archiv.twoday.net/stories/4821708/. Veröffentlichung auf einer Homepage mit dem gewünschten Copyfraud-Vermerk des Staatsarchivs, WP/Commons-Hochlader bedient sich dort. Solange dem Veröffentlicher nicht nachgewiesen werden kann, dass er identisch mit dem Hochlader ist - was will das Landesarchiv machen, da es ja nun kein eigenes Immaterialgüterrecht hat. Die Nieders. Archivverwaltung hat bei einem AG (unfähige Richterin) ein solches Recht mal durchgesetzt, weil ein RA Aktenfaksimiles hochgeladen hat, aber das LG hat das Urteil kassiert, da nicht nachweisbar sei, dass die Faksimiles tatsächlich vom Archiv stammten, womit sich das Gericht um eine Grundsatzentscheidung herumgemogelt hat --Historiograf 19:04, 4. Apr. 2008 (CEST)

Lizenz nachträglich geändert

Hi, was macht man mit von flickr bei de.wikipedia hochgeladenen Bildern, bei denen nachträglich (bin mir ziemlich sicher, keine copyrightgeschützte Bilder hochgeladen zu haben) die Lizenz geändert wurde? Es geht um Bild:Hühnerküken.jpg und Bild:Wasserski, wakeboard.jpg. --Chin tin tin 17:42, 3. Apr. 2008 (CEST)

Der eine DÜP-Baustein stammt ja von mir. Lizenzen können ja nicht zurückgenommen werden durch den Hochlader bei Flickr. Nur leider ist das bei Flickr ja nicht nachvollziehbar wenn Lizenzen geändert werden. In solchen Fällen würde ich bei vertrauenswürdigen Hochladern (also keine Einwegsocke oder Ähnliches) wie dir einfach vertrauen, dass es eine andere Lizenz war. jodo 17:58, 3. Apr. 2008 (CEST)
Das ist ein Riesenproblem, weil FlickR einfach nicht professionell arbeitet. Bei alten Bildern wird es wohl außer bei genau zu beweisenden Fällen letztlich auf Löschungen hinauslaufen, ab sofort sollte man FlickR-Bilder immer mit dem Tool http://tools.wikimedia.org/~bryan/flickr/upload auf die Commmons übertragen. Das Tool macht das nur, wenn die Lizenz in Ordnung ist, und ich denke, das dürfte vielleicht nicht rechtssicher, aber doch immerhin sicherer als manuelle Übertragungen sein. Immerhin ist man sich dann wenigstens selbst sicher, nicht versehentlich die Lizenz verwechselt zu haben... --AndreasPraefcke ¿! 18:15, 3. Apr. 2008 (CEST)
Ich lade seit langem flickr-Bilder nurnoch bei commons hoch. Allerdings mit Flinfo, dort werden auch nur Bilder mit entsprechender Lizenz akzeptiert. Die flickr-Bilder werden bei commons ja zudem noch von einem Admin bzw. von commons:User:FlickreviewR auf richtige Lizenz überprüft und bestätigt. Mir ist es jedenfalls lieber, wenn die Bilder hier gelöscht werden. Ich nehme an, dass sie mit dem DÜP-Baustein auf dem richtigen Weg sind? PS: In hoher Auflösung stehen die beiden Bilder bei flickr ja auch nicht mehr zur Verfüfung, nehme an, dass dabei dann auch die Lizenz geändert wurde. --Chin tin tin 18:37, 3. Apr. 2008 (CEST)
Wie von Jodo bereits gesagt, die Lizenz kann man im Nachhinein nicht mehr ändern. Eine Löschung hier ist unnötig. -- Chaddy - DÜP 18:40, 3. Apr. 2008 (CEST)
Das Problem ist aber doch, halbwegs rechtssicher nachzuweisen, dass ein Bild früher einmal unter einer bestimmten (freieren) Lizenz gestanden hat, falls ein Nachnutzer des Bildes hier Ärger mit dem Urheber bekommt. --A.Hellwig 18:38, 4. Apr. 2008 (CEST)
Man könnte es mit archive.org versuchen, man könnte einen Screenshot machen (der freilich kann auch gefälscht werden) - Rechtssicherheit werden wir bei Bildern von flickr wohl nie haben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:45, 4. Apr. 2008 (CEST)

Hier mangelnde Schöpfunghöhe gegeben?

Hallo! Hier ist der Harald.

Obwohl ich mir die Hifeseiten zu Bildrechten durchgelesen habe, bin ich da noch unsicher:

Ich habe dieses Foto hochgeladen: Bild:Totenkopfring.jpg. Da liegt ja keine ausreichende Gestaltungshöhe vor, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Ist das korrekt? Ich sehe dieses Foto analog zu Bild:20SchillingGhegaHinten.jpg.

Falls mein Bild URV ist, warum ist dann das 20-Schilling-Bild nicht? Und muss ich jetzt rechnen, vom Bildinhaber verklagt zu werden, weil ich gegen das Urheberrecht verstoßen habe (falls URV vorliegt)? --Harald Krichl 19:27, 3. Apr. 2008 (CEST)

Lichtbildwerke haben immer Schöpfungshöhe. Das heißt, dass es Schöpfungshöhe hat, weil es ein Photo ist. Der Schein ist nur ein 2D Werk und somit hat die Wiedergabe keine Schöpfungshöhe jodo 20:48, 3. Apr. 2008 (CEST)
Hallo Harald! Hier ist der Peter. ;)
Der Ring an sich hat keine Schöpfungshöhe. Aber das Foto des Rings ist geschützt. Wenn du den Ring selbst fotografierst, ist es in Ordnung. So brauchen wir aber eine Freigabe des Urhebers des Lichtbildwerkes (= der Fotograf).
Der Geldschein ist im Gegensatz zum Ring lediglich 2D, weshalb der Scan davon nur eine einfache nicht-schützbare 2D-Repro ist. Somit ist das Foto des Scheins kein Problem. Aber der Schein hat Schöpfungshöhe, weshalb das Bild eben auch nicht ok ist. U. U. geht der Schein als amtliches Werk durch, da muss man aber einen Geld-Experten fragen. So geht das jedenfalls nicht. -- Chaddy - DÜP 22:15, 3. Apr. 2008 (CEST)
Oh weh. Da hat es leider viele Geldscheine hier, die auf die selbe Weise problematisch sind... -- Chaddy - DÜP 22:19, 3. Apr. 2008 (CEST)
Hallo jodo & chaddy! Danke für die Antworten. Nur drei kleine Punkte:
  • Also muss keine "Kreativität" vorhanden sein, um Schöpfungshöhe zu genießen?
  • Somit kann man quasi sagen, dass grundsätzlich alle Fotos Schöpfungshöhe besitzen und geschützt sind?
  • Benutzer:Syrcro schrieb in dieser Bildbeschreibung Bild:Totenkopfring.jpg, dass es sich um ein Lichtbild handelt, aber trotzdem 50 Jahre geschützt ist. Lichtbilder sind im engeren Sinne Passfotos. In diesem Zusammenhang: Wie sieht es mit Portraitfotos/Passfotos von Soldaten des II. Weltkriegs aus? Die 50 Jahre sind hier dann vorüber. (Beispiel: Foto von Kurt Franz im Internet: hier). --Harald Krichl 01:47, 4. Apr. 2008 (CEST)
Noch was: In der Vorlage Bild-PD-Schöpfungshöhe hier steht "Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht sie ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“, um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können."'.
Jetzt kann ich mich wieder erinnern. Aus diesem Grund habe ich das Foto hochgeladen, weil es eine einfache Aufnahme ist. --Harald Krichl 01:54, 4. Apr. 2008 (CEST)
Das mit keine Schöpfungshöhe, weil eine Wiedergabe geht nur bei Repros von 2D-Objekten. Das Totenkopfbild ist schon an eher ein Lichtbildwerk, den ein einfaches Lichtbild: (Hier der Ösi OHG, der sich aber mit der gleichen EU-Richtlinie auseinandersetzte: Eine solche Gestaltungsfreiheit besteht jedenfalls nicht nur für professionelle Fotografen bei Arbeiten mit dem Anspruch auf hohes künstlerisches Niveau, sondern auch für die Masse der Amateurfotografen, die alltägliche Szenen in Form von Landschafts-, Personen- oder Urlaubsfotos festhalten; auch solche Lichtbilder sind - entgegen der Ansicht von Loewenheim - als Lichtbildwerke zu beurteilen, sofern nur die eingesetzten Gestaltungsmittel eine Unterscheidbarkeit bewirken. - In unserem Artikel zum Lichtbildwerk wird übrigens eine Meinung als die des OHG bezeichnet, die lediglich ein Verweis auf eine Meinung der Literatur darstellt und im Wortlaut von der später zu grunde gelegten Auslegung erheblich abweicht. Bei Passfotos werden von vielen Literaten und auch einigen Gerichten Automatenfotos und Mugshots fast ausschließlich als ledigliche Lichtbilder eingeordnet, jedes etwas persönliche - schon die Auswahl der Seite aus der man schaut - wird von vielen schon als Lichtbildwerk erzeugendes gewertet. Und die Wehrmachts-Poesie-Bildchen sind meistens schon jenseites der Grenze der Sicherheit. sугсго.PEDIA 07:23, 4. Apr. 2008 (CEST)
Danke für die Erklärung und für den Link zum OGH-Urteil. Jetzt ist vieles klarer. --Harald Krichl 18:32, 4. Apr. 2008 (CEST)

Zitatsammlung in Telemedial

Ist das urheberrechtlich in Ordnung? jodo 21:18, 3. Apr. 2008 (CEST)

Analog zu Wikiquote würde ich vorschlagen, auf die 10 knackigsten Zitate eindünnen, da diese die Problematik des TV-Angebots veranschaulichen --Historiograf 19:09, 4. Apr. 2008 (CEST)

Das Bild Bild:U-47s.jpg ist meines Erachtens keinesfalls verwendbar - das ist 67 Jahre alte deutsche Kriegspropaganda, und damit sicher nicht PD. Würde das mal wer prüfen, und gegebenefalls rausnehmen (und bitte keine Hakenkreuzfahne stattdessen reinhängen)... --80.139.73.42 11:55, 4. Apr. 2008 (CEST)

Da hast du vollkommen Recht. Das mit der Fahne ist doch aber eine gute Idee? ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:02, 4. Apr. 2008 (CEST)
Sehe ich anders. Siehe Bildbeschreibungsseite auf Commons. Wenn die US-Marine das Bild als gemeinfrei bezeichnet (To the best of our knowledge, the pictures provided in the Online Library of Selected Images are all in the Public Domain, and can therefore be freely downloaded and used for any purpose.), können wir uns darauf verlassen. --Matthiasb 12:03, 4. Apr. 2008 (CEST)
Können wir nicht, denn die Wahrscheinlichkeit, daß diese Fotos/Collage von einem US-Bediensteten angefertigt wurden, tendieren gegen Null. Wir dürfen nicht alles glauben, was die Amis behaupten. Sie sehen sämtliche Beutefotos als ihr geistiges Eigentum an und das ist falsch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:08, 4. Apr. 2008 (CEST)
Die US-Gov-Typen veröffentlichen gerne alles, deren Urheber in ihrem Archiv als kein Copyright bekannt ist als To the best of our knowledge, the pictures provided in the Online Library of Selected Images are all in the Public Domain, and can therefore be freely downloaded and used for any purpose.. Heißt recht wenig. sугсго.PEDIA 12:34, 4. Apr. 2008 (CEST)

Da das Urheberrecht in Deutschland ein nicht übertragbares Recht ist, kann auch nur der Urheber dieses Foto freigeben. Und wie Ralf schon gesagt hat, geht die Wahrscheinlichkeit, daß das ein Angehöriger einer US-Behörde oder der US-Army war gegen Null. Daher ist es unerheblich für deutsches Recht, ob die amerikanische Regierung dieses Bild freigibt oder nicht. -- Frank Murmann 12:42, 4. Apr. 2008 (CEST)

Die Wahrscheinlichkeit, dass der tatsächliche Urheber oder einer seiner Rechtsnachfolger die Rechte an diesem Bild heute noch geltend machen wird, tendiert mangels Beweis (Urheber unbekannt) ebenfalls gegen Null. --Captain Chaos 13:05, 4. Apr. 2008 (CEST)

  • Die diplomatischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten wurden erst am 11. Dezember 1941 eingestellt. Die oben bezweifelte Wahrscheinlichkeit ist deswegen nicht Null. Habe Anfrage per Email abgesendet. --Matthiasb 14:08, 4. Apr. 2008 (CEST)
Du willst sagen, dass das ein Spionagefoto ist? Minikameras hatten die damals noch nicht. Oder das ein Mitarbeiter einer US-Behörde offiziell im Militärhafen war als ein U-Boot von einer Mission zurückkommt und zwei Schiffe fotographieren darf? Trublu ?! 14:25, 4. Apr. 2008 (CEST)
Wie wir aus Ein Käfig voller Helden wissen, waren die Nazis halt zu doof, um sich gegen die amerikanischen Superspione zu wehren. Hogan’s-Heroes-Fan 14:30, 4. Apr. 2008 (CEST)
Ja, und die amerikanischen Superspione gestalten das Bild dann wie ein deutsches Propagandafoto... Also mal ernsthaft, dass ein Amerikanischer Soldat oder sonstwie staatlich bediensteter 1939 deutsche Schiffe fotografieren durfte, ist sehr unwahrscheinlich. Die Amis waren zu dem Zeitpunkt zwar keine Fende, aber ein amerikanisches Kriegsschiff nahm dennoch nicht an einer deutschen Marine-Mission teil... Und amerikanische Beamte schon zwei mal nicht. -- Chaddy - DÜP 15:01, 4. Apr. 2008 (CEST)
Datei:2008-01-20-stasimuseum-28.jpg
sowjetische Spionagekamera von 1948

Wir haben hier Regeln. Die besagen, daß, wenn der Urheber unbekannt ist, die Regel 100 Jahre pma greift. Momentan diskutieren wir, unter welchen Bedingungen das auf vor 1923 ausgedehnt werden kann. 1939 ist definitiv zu früh, weil der Fotograf definitiv nicht 70 Jahre tot ist. Eine Mail könnte Aufklärung bringen. An ein amerikanisches Foto glaube ich aber nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:09, 4. Apr. 2008 (CEST)

Vielleicht darf man zum Hintergrund http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/2008/4/4/news-35299222/detail.html anführen? Dort wird erwähnt, dass Fotos der Propagandakompanieen den Aliierten übergeben wurden. Für Soldaten in solchen Kompanien gilt § 43 UrhG über Arbeits- und Dienstverhältnisse, denn Soldaten unterliegen einem Dienstverhältnis (Dreier/Schulze, Urheberrecht, § 43 UrhG Rz. 7). Grundsätzlich gilt die allgemeine Zweckübertragungsregel, wobei sich die Frage stellt, ob die seinerzeitige stillschweigende umfassende Einräumung aller Nutzungsrechte zu Propagandazwecken vom (vom Bundesarchiv, das ja solche Materialien auch hat und daran Urheberrechte beansprucht, sicher präferierte) Rechtsnachfolger des damaligen Dienstherrn, also dem Bund, nunmehr immer noch geltend gemacht werden kann. Künftige Änderungen des Betriebszwecks sollen vom ursprünglichen Zweck noch umfasst sein, nicht jedoch die Erweiterung des Geschäftsfelds auf neue Unternehmungen (ebd. Rz. 20). Nur wenn, darf ich mal salopp sagen, der Bund nach wie vor menschenverachtende Angriffskriege, die einschlägige Propaganda erfordern, führen würde, lägen die Nutzungsrechte der Soldaten nach wie vor bei ihm. Die Fotos haben eine umfassende Widmungsänderung erfahren, indem sie Archivgut wurden. Man kann es sich natürlich einfach machen und sagen, dass der Bund aus fiskalischen = dienstlichen Gründen auf die Nutzung der Bilder angewiesen ist, aber wie sähe das vor Gericht aus? Zur Digitalisierung: § 137f UrhG ist auf Altverträge vor 1966 nicht anwendbar, möglicherweise kann sich der Bund aber auf die Entscheidung des LG München I ZUM-RD 1998, 98 zu Wochenschauen von 1940-1942 berufen, wonach stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte aufgrund des Charakters der Wochenschauen und der Tatsache, dass die Filmurheber nicht im Film genannt wurden, eingeräumt wurden (aaO § 31 UrhG Rz. 87). --Historiograf 19:49, 4. Apr. 2008 (CEST)

"dauerhaft angebracht"?

Nachdem leider hierauf niemand mehr antwortet, und der Abschnitt bald im Archiv verschwinden wird, stelle ich nochmal eine gezieltere Frage. Es handelt sich um ein Plakat, welches in einem Schaukasten öffentlich (an einer Strandpromenande) angebracht ist. Es hängt dort das ganze Jahr über. Auf diesem Plakat ist eine Karte des Ortes abgebildet, mit wichtigen Orten und öffentlichen Telefonnummern (Polizei, Krankenhäuser, Verwaltung...). Wenn überhaupt, wird es in unregelmäßigen Abständen aktualisiert (das können Monate oder Jahre sein). Dabei ändert sich das Plakat ansich nicht, höchstens ein paar kleine Angaben wie Telefonnummern. Gilt das als "dauerhaft angebracht"? Und vor allem: Greift die Panoramafreiheit in Spanien überhaupt? --Connum 15:01, 4. Apr. 2008 (CEST)

Schwierige Frage. Ob so ein Plakat als dauerhaft angebracht gilt und man sich auf die Panoramafreiheit - so sie denn in Spanien gilt - berufen kann, wird wohl nicht mal ein Rechtsanwalt beantworten können. Das liegt IMHO im Ermessen des Richters. -- Frank Murmann 15:05, 4. Apr. 2008 (CEST)
Hier wird Spanien zumindest mal aufgezählt... D.h. ich müsste es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, na Prost-Mahlzeit! ;-) Wenn ich die Karte nicht "abpause" sondern selbst nach Augenmaß gestalte, müsste das aber okay sein, oder? --Connum 15:08, 4. Apr. 2008 (CEST)
Panoramafreiheit wird in Spanien ähnlich gehandhabt wie in Deutschland. Das interessiert aber nicht, wir richten uns nach deutschen Gesetzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:12, 4. Apr. 2008 (CEST)
Schau mal unter Rechte an Geoinformationen#Rechtslage in Deutschland -- Frank Murmann 15:19, 4. Apr. 2008 (CEST)
Danke für eure Bemühungen, leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt! *g* "Die Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz für Amtliche Werke nach § 5 UrhG gilt für Karten hingegen nur dann, wenn eine Karte oder ein Plan explizit im Zusammenhang mit einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wurde." Ist das Aufhängen der Karte in einem öffentlichen Bereich nicht eine Bekanntmachung? Und wenn ich nun selbst eine Karte zeichne (ich kenne den Ort schließlich), wird diese natürlich der anderen sehr ähnlich sehen. Das kann doch aber nicht verboten sein, wie soll ich denn jemandem beweisen, dass ich die Karte nunmal selbst aufgrund meines Wissens gezeichnet habe, bzw. wie soll mir jemand beweisen, dass die Karte nicht von mir gezeichnet wurde? Es handelt sich nicht um einen Detailierten Stadtplan, sondern nur um die Straßen und ein paar Piktogramme zur Angabe wichtiger Örtlichkeiten. --Connum 15:35, 4. Apr. 2008 (CEST)
Beispielsweise könntest Du das durch die Benutzung selbsterstellter Piktogramme versuchen. -- Frank Murmann 15:41, 4. Apr. 2008 (CEST)
Die verwendeten Piktogramme haben keine Schöpfungshöhe. Oder geht es um die Unterscheidung im Gesamtbild? (Ich bin wahrscheinlich bis morgen nicht mehr online, würde mich aber freuen, wenn wir diese Angelegenheit noch abschließend klären könnten, soweit möglich. Vielen Dank schonmal!) --Connum 15:46, 4. Apr. 2008 (CEST)
Abschliessend werden wir das wohl nie klären können. Da das Urheberrecht sehr kompliziert ist, kann man IMHO höchstens das Risiko einer Urheberrechtsverletzung minimieren. Ich denke, daß Du eine selbstgezeichnete Karte mit eigenen Symbolen bedenkenlos hochladen und unter GPL-Lizenz stellen kannst. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, kein juristischer Rat ;) -- Frank Murmann 15:51, 4. Apr. 2008 (CEST)
Da hast Du wohl recht... Mal schauen, wie ich mich entscheiden werde. Vielen Dank! --Connum 19:01, 4. Apr. 2008 (CEST)
Luftbild dauerhaft in Schaukasten

Bei sich ändernden Plakaten in Schaukästen waren wir bisher zurückhaltend, aber mein Luftbildbild wurde nie beanstandet --Historiograf 19:13, 4. Apr. 2008 (CEST)

Ich mach da immer noch ein 2. Foto, auf dem man erkennen kann, wo das angebracht war: Bild:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:23, 4. Apr. 2008 (CEST)

"Rettung" von Wappen nach de?

Hi, ich hab in den letzten Tagen einige neue Nachrichten auf Commons bekommen. U.A. sind nun einige von mir nach Commons kopierte Wappen von Löschung bedroht, da commons:template:PD-Coa scheinbar nicht OK für Commons ist. Ich hab deshalb 2 Wappen nach de: gerettet und hier mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe "getagt". 2 Fragen dazu. 1.) Ist diese Rettung OK und benutze ich hier die korrekte Vorlage? 2.) Wie stehen die Fachleute zum Löschantrag der PD-Coa Vorlage auf Commons? Ich sehe da irgendwie keine Entscheidung des Antrags; trotzdem werden scheint's zig Wappen "zum löschen markiert"; das verwirrt mich einigermaßen. Gruß --JuTa Talk 00:19, 1. Apr. 2008 (CEST) Ach ja: die von mir hierher geretteten Wappen sind Bild:Reykjavik herb.jpg und Bild:Seal of Akureyri.png. --JuTa Talk 00:22, 1. Apr. 2008 (CEST)

"Wappenfragen beantwortet ausschließlich Steschke" - ich weiß, dafür wird er mich schlagen. Auf .de werden Wappen geduldet, auf Commons sind sie prinzipiell löschgefährdet. Die Rettung geht in Ordnung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:26, 1. Apr. 2008 (CEST)
Immer auf die Kleinen... So wie ich das sehe, soll nur commons:Template:PD-Coa gelöscht werden, so dass deutsche Wappen nach commons:Template:PD-Coa-Germany umgetagged werden können. ST 00:30, 1. Apr. 2008 (CEST)
Danke erstmal. Hier handelt es sich allerdings um Isländische Wappen. Ich hab' nun versucht statt des PD-Coa ein commons:Template:Insignia zu benutzen, aber ich befürchte das wird diesen Wappen auf Commons auch nicht viel helfen. --JuTa Talk 00:37, 1. Apr. 2008 (CEST)
Gemäß Schutzlandprinzip gestatten wir in DACH Wappen als amtliche Werke, egal von welchem Staat. Sie sind also hier gut aufgehoben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:51, 1. Apr. 2008 (CEST)
Das hatte ich übersehen. Insignia ist nur ergänzend zu einer Urheberrechtsvorlage zu verwenden, als nähere Erläuterung. Leider kann ich zum Isländischem Urheberrecht oder den Amtlichen Werken etc. nichts sagen. Dann halten wir uns doch lieber an Ralfs Lösung. ST 00:54, 1. Apr. 2008 (CEST)
Jaja, zieh dich ruhig aus der Affäre ;) Steschke ist Wappenpapst und entscheidet in .de, das hat Histo so festgelegt. Isländisches Urheberrecht interessiert uns nicht, wir sind per Gesetz gehalten, uns an DACH-Recht zu halten. Genauso wie uns belgische Panoramafreiheit nicht tangiert. Das ist geltendes Recht und was Commons macht, ist uninteressant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:02, 1. Apr. 2008 (CEST)
(BK) Ja leider. Für de: ist das ja nun OK, aber leider werden die Wappen nun bald in vielen anderen Sprachen fehlen - z.b. [3]. Kann man wohl nix machen. Danke nochmal. --JuTa Talk 01:05, 1. Apr. 2008 (CEST)
Die Löschung eines derart simplen (frei von Schöpfungshöhe/vorvorhanden) bringen auch nur commons-Admins fertig. There's no need to be crazy to become an commons-admin, but it makes it much easier. (Zitat nach Steschke) ST 01:14, 1. Apr. 2008 (CEST)
Wenn man sich selbst zitiert, muss das das nicht unbedingt als Zitat kennzeichnen... Na, egal. Womöglich können einige der wegen PD-old gerettet werden. Dann müssten sie halt aber entsprechend alt sein. -- Chaddy - DÜP 15:06, 1. Apr. 2008 (CEST)
Das bei jedem einzelnen Wappen zu beweisen ist wohl ziemlich schwer bis unmöglich leider jodo 16:59, 2. Apr. 2008 (CEST)
Jep und zu mindes so lange es auf Commons user wie Lokal Profi gibt auch nur ein Kampf gegen Windmühlen. Seine Meinung ist nach wie vor die, dass Wappen NIE frei von Schöpfungshöhe sind (sondern Kunst), und das das Nachzeichnen eines Wappens nach ofizieller Vorlage ein sogen. Derivate Work ist, also eine URV (bestes Beispiel ist ein LA gegen eins meiner SVG-Wappen Image:Coat of Arms of Aasiaat.svg). Wobei er gott sei dank die Finger von deutschen Wappen sowie Wappen aus Österreich und der Schweiz lässt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 05:36, 5. Apr. 2008 (CEST)

Zeitungsscans

Ahoi. des da und des da (wobei: hier werde ich die Bilder wie beim ersten noch verpixeln) haben keine Schöpfungshöhe? --dvdb 04:35, 4. Apr. 2008 (CEST)

Bei Fotos besteht immer Schöpfungshöhe, dies sind Foto-Zeitungen. Verpixeln hilft hier nicht wirklich, da es so stark vorzunehmen wäre, dass man die Bilder gar nicht mehr sinnvoll nutzen kann.sугсго.PEDIA 07:07, 4. Apr. 2008 (CEST)
Durch freie Bilder zu ersetzen (natürlich auch so, dass es einigermassen zum Layout passt) würde das Problem lösen? --dvdb 09:38, 4. Apr. 2008 (CEST)
Das urheberrechtliche schon, aber die Bilder wären dann als Fälschung grob irreführend und m. E. in keinerlei Kontext in Wikimedia-Projekten zu verwenden. Ich bin im Gegensatz zu syrcro der Meinung, das noch etwas stärkeres Verpixeln hier durchaus hilft. Dann würde (bei entsprechender Kennzeichnugn in der Bildbeschreibung) das urheberrechtliche Problem wohl wegfallen, und wenigstens der enzyklopädische Zweck: Darstellung der Art der Zeitung, Darstellung der Art des Layouts und des Bild/Text-Anteils wäre erfüllt. --AndreasPraefcke ¿! 10:45, 4. Apr. 2008 (CEST)
Oder die Bilder durch graue Rechtecke (mit schwarzen Fragezeichen?) ersetzen, wenn es nur um die Darstellung des Layouts geht! --Connum 10:53, 4. Apr. 2008 (CEST)
Ja, aber die Buntheit der Zeitung ist schon auch ein Hinweis auf die Art, obwohl das heute nicht mehr so gilt wie noch vor 10 Jahren. --AndreasPraefcke ¿! 11:12, 4. Apr. 2008 (CEST)
Datei:Punkt CH Screenshot.png
Etwa so? --dvdb 11:18, 4. Apr. 2008 (CEST)
So geht das trotzdem nur auf en. Auf de-WP kannst du diese Bilder nicht hochladen. -- Chaddy - DÜP 19:11, 5. Apr. 2008 (CEST)

Copypasta von eigenem Text

Hier und da jeweils der letzte neue Textteil. Ein Anlass für irgendwas?--84.58.222.80 23:41, 4. Apr. 2008 (CEST)

Was ist Copypasta? Eine neue Zahnpasta-Sorte? ;) Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Woher hat Nemissimo den Text kopiert? Wenn er den kopierten Text selbst verfasst hat, ist da sowieso kein Problem. Und der Text im ersten Link hat keierlei Schöpfungshöhe (der Text im zweiten Link wohl auch nicht). So ist das also ein Anlass für nichts. -- Chaddy - DÜP 19:05, 5. Apr. 2008 (CEST)
Ich gehe davon aus, dass der Text von Nemissimo ist, meine Frage zielte darauf ab, ob eigener Text ganz allgemein ohne weitere Angaben wiederverwertet werden darf.--84.58.195.77 19:26, 5. Apr. 2008 (CEST)
Natürlich darf man das. Vom eigenen Text ist man ka selbst Urheber. -- Chaddy - DÜP 19:50, 5. Apr. 2008 (CEST)

Commons at its best

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Gemeinfreier_Buchumschlag_.28Image:Amalie_hessen.jpg.29 --84.62.255.177 01:02, 6. Apr. 2008 (CEST)

Ohne Worte. Woher nehmen die auf Commons nur dies urheberrechtlichen Nullen? ST 01:18, 6. Apr. 2008 (CEST)

Ich möchte nochmals die einschlägigen Experten hier darum bitten, die Seite mit zu beobachten und bei den Entscheidungen mitzuwirken (besonders wichtig wenn bald der Bot wieder geht und dort mit Sicherheit bedeutend mehr Bilder landen werden, als jemans zuvor). ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 00:29, 7. Apr. 2008 (CEST)

Einfache Karten

Kann man dieser Karte Schöpfungshöhe zusprechen? Gruss, --dvdb 23:21, 6. Apr. 2008 (CEST)

Definitiv kann das nur ein Gericht! ;-) Es gibt hier auf WP einige Karten von Straßen-/U-Bahnnetzen, laut Angaben der Uploader sind diese allerdings selbst nachgezeichnet... Die Entscheidung finde ich persönlich hier sehr schwierig, ich würde diese Karte nicht einstellen. --Connum 23:31, 6. Apr. 2008 (CEST)
Ich auch nicht. Karten erreichen sehr schnell Schöpfungshöhe, besonders um so abstrakter sie sind. jodo 23:35, 6. Apr. 2008 (CEST)
Selber nachzeichen ist hier der sicherere Weg. Denn ich befürchte, vor allem weil Karte, dass da ein Gericht eine gewisse Schöpfungshöhe sehen könnte. Bobo11 00:05, 7. Apr. 2008 (CEST)

Nachzeichnen ist besser --Historiograf 00:19, 7. Apr. 2008 (CEST)

Aber bitte weder die Pfade aus der Datei extrahieren und die Strecken abpausen. Dann kann man auch das Original nehmen. sугсго.PEDIA 14:00, 7. Apr. 2008 (CEST)

Bitte mal beobachten. Davon wären sehr sehr viele chemikalische Formeln betroffen. Auf de auf jeden Fall in Ordnung. Wenn man sich das durchsetzen sollte, dann könnten wir überlegen, ob wir die Datein nicht rüberladen sollten. Die betroffenen Dateien siehe commons:Category:PD chem --jodo 23:51, 6. Apr. 2008 (CEST)

Da hast du was falsch verstanden: Es ist imho allen klar, dass die Dateien frei sind. Es ging eher um die Formulierung der Template. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 00:29, 7. Apr. 2008 (CEST)
Warum müssen wir hier immer öfter Probleme beschwatzen, die uns nichts angehen? Wenn irgendwas auf Commons einen Löschantrag kassiert, hier ein Duplikat anlegen (wenn es nach unseren Richtlinien problemlos ist) und fertig. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:39, 7. Apr. 2008 (CEST)
Datei:Logo DNB.PNG

Hallo, ich möchte gerne dieses Logo ausschnipseln, sodaß nur noch die farbigen Streifen sichtbar sind (also unterhalb "Bibliothek").

Darf ich das tun? Wenn ja mit welcher Lizenz? Ist das hochladen bei Commons legitim?

Ist die Zusammenstellung der Farben und sind die Farben als solche noch ein künstlerisches Werk?

Vielen Dank! --84.153.183.33 13:46, 7. Apr. 2008 (CEST)

IANAL, aber: Die Streifen alleine haben keine Schöpfungshöhe (wäre ja noch schöner... ;-)). Zeichne das doch einfach nach! Unter welche (bei Commons erlaubte) Lizenz du das ganze dann stellst, bleibt dir überlassen, wie gesagt: Schöpfungshöhe haben so ein paar verschiedenfarbige Linien nicht. --Connum 14:21, 7. Apr. 2008 (CEST)
Ob das bei Commons als Logo erlaubt ist, wage ich mal zu bezweifeln. Auf .de jedenfalls bedenkenlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:25, 7. Apr. 2008 (CEST)
wie gesagt, der Schriftzug wäre dann weg. 84.153.183.33 14:28, 7. Apr. 2008 (CEST)
Schöpfungshöhe wird auf Commons (zu Recht) anders gesehen als in .de, wir richten uns nach deutschem Recht und deutschen Gerichtsentscheidungen, Commons nach US-Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:01, 7. Apr. 2008 (CEST)
Aber die Streifen alleine sind selbst nach Commons-Recht gemeinfrei. Nimm eine PD-Vorlage, welche weiß ich gerade nicht so genau. Frage am besten auf dem Forum nach. -- Chaddy - DÜP 15:09, 7. Apr. 2008 (CEST)
Kann das nun jemand reinstellen, bedenkenlos? Dann wäre das Infofenster vollständig, weil ich nicht weiß wie man das macht...sorry!
Kann ich schon machen, aber für was brauchst Du das und was hindert dich daran, es selbst zu machen? Was für ein Infofenster?? --Connum 21:58, 7. Apr. 2008 (CEST)
Ich frage mich auch, wozu diese Streifen isoliert eigentlich gut sein sollen. Gestumblindi 00:29, 8. Apr. 2008 (CEST)

Artikel zu einem Programm, welches Urheberrechte verletzt

Das Programm MediaCoder wird ohne Genehmigung mit dem Nero Digital AAC+ Encoder ausgeliefert. Der Autor gibt auf HydrogenAudio in diesem Thread auch zu, dass er keine Genehmigung von Nero hat und dass ihm dies egal ist.

Hier stellt sich für mich die Frage, ob der entsprechende Artikel, der das Programm sehr positiv darstellt, unter diesen Voraussetzungen in Wikipedia bleiben sollte. Also: Soll der Artikel gelöscht werden; um einen Hinweis zur Urheberrechts- und Lizenzverletzung ergänzt werden; oder soll alles so bleiben, wie es ist? --80.85.196.21 15:30, 7. Apr. 2008 (CEST)

Dritte Option. Wir tragen keine Verantwortung dafür, welche Rechte der Entwickler von MediaCoder gegenüber Dritten potenziell verletzt, noch ist das für uns relevant. sebmol ? ! 15:31, 7. Apr. 2008 (CEST)

Wenn der Artikel das Produkt "sehr positiv darstellt", ist er ohnehin fehl am Platz in der Wikipedia. Ich sehe bei solchen Allerweltssoftwareprodukten ohnehin die enzyklopädische Relevanz für überhaupt nicht gegeben, aber das mögen die Softwarefreaks anders sehen. Ob das Produkt selbst illegal ist, kann und soll uns eigentlich egal sein, allenfalls ein Hinweis darauf wäre sinnvoll, wenn eindeutig; und eine direkte Verlinkung wäre dann auch zu vermeiden. --AndreasPraefcke ¿! 15:33, 7. Apr. 2008 (CEST)

ACK Andreas, wir berichten nur. Eine Relevanz sehe ich aber ebensowenig. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:34, 7. Apr. 2008 (CEST)
Ich habe mal die 7-Tage-Relevanz-Nachweis-Frist ins Laufen gebracht. sугсго.PEDIA 16:21, 7. Apr. 2008 (CEST)

Foto von Ruggiu

Ich glaube nicht, dass das Foto im Artikel Georges Ruggiu, das jüngst aus en.wikipedia auf commons transferiert worden ist und gleich in den fraglichen dt. Artikel eingebunden wurde, gemeinfrei ist. Was meint ihr? Muss man das abknipsen? --Atomiccocktail 19:51, 7. Apr. 2008 (CEST)

Bild:Georges Ruggiu2.jpg
Die Autorenangabe ist schon mal falsch, die Quelle nennt weder Autor noch Lizenz.
Auf en steht die Datei (en:Image:Georges Ruggiu2.jpg) unter en:Wikipedia:Possibly unfree images.
Das Bild ist also sicher Zweifelhaft, aber wahrscheinlich gleich URV.
-- MichaelFrey 20:37, 7. Apr. 2008 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Ich nehme es zumindest aus dem dt. Artikel raus. --Atomiccocktail 20:48, 7. Apr. 2008 (CEST)
Hab SLA auf Commons gestellt (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Jodo (DiskussionBeiträge) 21:35, 7. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 21:36, 7. Apr. 2008 (CEST)

GNU-Lizenz und gelöschte Artikel

Wenn ein in WP unter GNU-Lizenz veröffentlichter Artikel gelöscht wird, fällt dann das Nutzungsrecht an den Autor zurück? Ich frage für den Fall, dass ein Artikel bis dahin nicht anderswo unter GNU-Lizenz veröffentlicht wurde. --MrsMyer 00:01, 8. Apr. 2008 (CEST)

Der Schreiber des Textes hat egal was er macht immer das Urheberrecht an seinem Text. Er hat somit immer (auch wenn er Wikipedia mit der GFDL eine Lizenz einräumt) immer die vollständigen Nutzungsrechte an seinem Text jodo 00:17, 8. Apr. 2008 (CEST)
Die Rechte bleiben mit der Löschung beim status quo. Der Artikel könnte später auch wiederhergestellt werden. Zudem gibt es Wikipedia-clones, die den Artikel unter Umständen weiterhin im Angebot halten, auch wenn er hier gelöscht werden sollte. ST 00:23, 8. Apr. 2008 (CEST)
Genau. Wenn du einen Text unter die GNU-FDL stellst, indem du ihn in der Wikipedia veröffentlichst, kannst du als Urheber mit dem Text trotzdem weiterhin machen, was du willst, ob er hier nun bleibt oder gelöscht wird, allerdings bleibt die Lizenzierung unter GNU-FDL auch bei einer Löschung bestehen, du kannst also nichts dagegen machen, wenn andere Leute den Text weiterhin unter dieser Lizenz nutzen, sie ist unwiderruflich. Gestumblindi 00:28, 8. Apr. 2008 (CEST)
Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich probier's grade mal mit einer irrelevanten Frau. --MrsMyer 00:34, 8. Apr. 2008 (CEST)

Logo: Disney's Kurze Pause

Hallo Ich möchte auf der Seite "Disneys Kurze Pause" bei Wikipedia das Serienlogo einbauen, das es im Internet zu downloaden gibt auf dievrsen Seiten...aber wie kann ich daas machen ohne urherberrechtliche schwierigkeiten zu bekommen? wie lief denn das zum beispiel bei den serien lost oder 24 bei deren logos? --84.189.253.116 19:26, 5. Apr. 2008 (CEST)

Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe hat, darfst du es hochladen. Du meinst wohl dieses Logo, oder? Das hat imho Schöpfungshöhe. Darum kannst du es wohl leider nicht hochladen. -- Chaddy - DÜP 19:57, 5. Apr. 2008 (CEST)
Der Bleistift und das Papier mit den Zeichnungen gehören ja nicht zum eigentlichen Logo. Dem Rest, also den drei verschiedenfarbigen Vierecken mit der Schrift, würde ich keine Schöpfungshöhe zusprechen. --Connum 20:02, 5. Apr. 2008 (CEST)
Achso, das gehört nicht dazu? Ok, dann ist es was anderes. Der Rest hat natürlich keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 20:08, 5. Apr. 2008 (CEST)
Selbst mit Bleistift und Papier sehe ich keinen grossen schöpferischen Unterschied zum berühmten "Laufenden Auge". Grundsätzlich möchte ich mal anmerken, dass die ganzen munteren Aussagen à la "hat natürlich keine Schöpfungshöhe", "hat imho Schöpfungshöhe" usw., die hier gerne gemacht werden, natürlich nichts als wilde Spekulation darstellen, sobald es um mehr als rein typographische Gestaltung geht, da niemand genau sagen kann, wo Schöpfungshöhe beginnt bzw. durch was sie entsteht; eigentlich trägt das Laufende Auge diesbezüglich auch zur Verwirrung und Verunsicherung bei und letzten Endes müsste im Einzelfall wieder ein Gericht entscheiden. Gestumblindi 21:14, 5. Apr. 2008 (CEST)
Natürlich, dessen sollte man sich allerdings mittlerweile Bewusst sein, wenn man sich hier bei WP mit Bildern beschäftigt! ;-) Der Zusatz "imho" drückt das aber denke ich schon recht deutlich aus! :) Auch sollte bekannt sein, dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen. Und selbst für Neulinge sollte das doch an verschiedenen Stellen nachzulesen sein. --Connum 22:04, 5. Apr. 2008 (CEST)
Genau. Das steht sogar in der Einleitung zu dieser Seite (weißer Kasten ganz oben). -- Chaddy - DÜP 01:26, 6. Apr. 2008 (CEST)
Nunja, hier haben wir einmal den Zusatz "imho", einmal ("natürlich keine Schöpfungshöhe") nicht, obwohl das vielleicht gar nicht so "natürlich" ist. Trotz "keine Rechtsberatung"-Hinweis in der Einleitung sollte man sich vielleicht hin und wieder etwas zurückhaltender und nicht immer so selbstsicher gebärden mit seinen persönlichen Ansichten zu derart unsicherem Gebiet... Gestumblindi 03:41, 6. Apr. 2008 (CEST)
Sooo unsicher wie du glaunst, ist das gar nicht mal... -- Chaddy - DÜP 05:34, 6. Apr. 2008 (CEST)
ann das nun jemand reinstellen, bedenkenlos? Dann wäre das Infofenster vollständig, weil ich nicht weiß wie man das macht...sorry!
Welches Logo meinst Du denn jetzt genau, das oben verlinkte oder das mit der Schablonenschrift? Welches von den beiden ist das aktuelle? --Connum 16:07, 8. Apr. 2008 (CEST)

Wikitexte auf meiner eigenen page

Hallo, wir möchten auf unserer seite www.connectall.eu ein kleines themenbezogenes lexikon betreiben. können wir dazu texte und artikel von wiki verwenden? wenn ja, wie muß der richtige text für den quellennachweis aussehen und muß in diesem quellennachweis eine verlinkung zu wiki enthalten sein? Danke für die antwort Winkler

Bei den Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung sollte alles notwendige stehen. --Taxman¿Disk? 13:57, 8. Apr. 2008 (CEST)

Verwendung eines geografischen Bildes in einem Magazin

Hallo, ich würde gerne folgendes Bild in einen Bericht einer Zeitung über das Thema Ruhrgebiet einbauen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Ruhr_area-map.png

Wäre das rechtlich gesehen okay? Muss ich dann einen Verweis auf die Wikipedia Seite hinzufügen? Besten Dank, Marvin Jahn

Grundsätzlich gilt: wir können hier keine Rechtsberatung machen, für rechtssichere Auskünfte musst Du Deinen Anwalt fragen. Deshalb nur kurz zur Frage: Nein, unter dem Bild stehen doch die zwei Lizenzen, unter denen Du wählen kannst. Die Lizenz der Wahl wäre hier wohl die cc-by-sa-2.0/de. Meine Interpretation dieser Lizenz: Dann musst Du nur "Karte: Threedots (Daniel Ullrich)" o. ä. dazuschreiben und auf die Lizenz verweisen. Im Druckbereich ist das etwas doof, da wohl dazu die viel zu lange URL http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/ dazugeschrieben werden muss. Du kannst natürlich auch einfach mal Benutzer:Threedots fragen, ob das in diesem Fall auch mal ohne ginge. --AndreasPraefcke ¿! 16:47, 8. Apr. 2008 (CEST)
Nach folgendem Bild hätte ich immer gedacht, die URL wäre verzichtbar und CC-BY-SA ausgereichend. Hast du eine Quelle für deine Aussage? Ich habe nämlich nix gefunden. --Kolossos 17:47, 8. Apr. 2008 (CEST)
Ich denke, bei CC-BY-SA wird der Rechteinhaber niemandem den Kopf abreissen, aber ein Blick in die Lizenz hilft der Rechtsfindung ungemein: "You may distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work only under the terms of this License, and You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier for, this License with every copy or phonorecord of the Work You distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform." --134.130.68.65 18:46, 8. Apr. 2008 (CEST)

Namensergänzung in Fachartikel entdeckt, der überprüft werden sollte!

Ist es möglich, dass ein Fachartikel der schon besteht und veröffentlich ist, von einem weiteren Autor verändert oder ergänzt werden kann. Am Beispiel: "Ambiguitätstoleranz"- Es heißt im letzten Abschnitt: Ist bei einem Menschen die Ambiguitätstoleranz deutlich geschwächt bis nicht vorhanden, spricht man vom sog.Ambiguitätstoleranz-Defizit-Syndrom. Achtung! nun heißt es weiter: auch Petersen-Berggötz-Syndrom(ATDS). Gehört dies zum Original, oder hat sich da jemand mit dem Namen einen Scherz erlaubt? Ich bitte um Überprüfung! Wenn es sich um einen Scherz handelt, wer berichtigt dies? (nicht signierter Beitrag von 91.23.221.144 (Diskussion) 18:54, 8. Apr. 2008)

Das "Petersen-Berggötz-Syndrom" wurde im Artikel Ambiguitätstoleranz ohne Quellenangabe von einem anonymen Autor eingefügt und aufgrund dieser Quellenlosigkeit und mangelnder Hinweise im Internet dazu bereits einmal entfernt. Der anonyme Autor war hartnäckig und fügte es wieder ein, immer noch ohne Quelle. Ich werde es wieder entfernen. Gestumblindi 20:31, 8. Apr. 2008 (CEST)

Besitzer einer ".to" Adresse ermittelbar?

Wir haben gerade das Problem, das wir auf wiki.anime-miako.to auf von uns geschriebene Artikel gestoßen sind, bzw. darüber informiert wurden. Bekommt man irgendwie den Halter einer solchen Adresse heraus? Ich glaube derzeit nicht mit dem richtigen Besitzer der Domain zu diskutieren. An sich kein gravierender Fall, nur wollte ich wissen ob der Besitzer der Seite überhaupt ermittelbar ist. -- Niabot議論 20:07, 8. Apr. 2008 (CEST)

Nach Who.is wird der Haupt-URL (anime-miako.to) auf 85.17.154.64 aufgelöst. Diese ist nach der RIPE-Datenbank auf den ISP LeaseWeb (LeaseWeb P.O. Box 93054 1090BB AMSTERDAM Netherlands www.leaseweb.com - Fon +31 20 3162880 - Fax +31 20 3162890 registiert: Sie verweisne als Beschwerdestelle auf abuse@leaseweb.com.) sугсго.PEDIA 20:29, 8. Apr. 2008 (CEST)

Comic-Covers

Hallo Ich würde sehr gerne in Comic-Seiten Covers ausgewählter Comics ergänzen, wie dies auf der englischen wikipedia mehrfach passiert. Nach Studium der Urheberrechtsfragen glaube ich schließen zu dürfen, dass dies auf der deutschen nicht wikipedia nicht erlaubt ist. Ist dies korrekt? Aber als externer Link wäre das schon erlaubt, oder? mfg LunaTech --LunaTech 23:19, 8. Apr. 2008 (CEST)

Alles was in der Englischen Wikipedia Fair use ist, ist hier nicht erlaubt, da es das im deutschen Urheberrecht nicht gibt. Für jeden Comic den du als Bebilderung verwenden willst, brauchen wir eine Freigabe des Urhebers jodo 23:31, 8. Apr. 2008 (CEST)
(BK)Richtig, Comic-Cover erreichen normalerweise eine Schöpfungshöhe und/oder Zeigen eine urheberrechtlich geschutzte Figur. Und da es bei uns, im Gegensatzt zu en:, keine fair-us Regel gibt, ist es nicht möglich solche bei uns abzubildet. Externe Links sind in der Regel nicht nur erlaubt, sondern meist als Quelle sogar erwünscht. Wenn es um das „schöner machen“ eines Artikels geht, gibt es noch die Möglichkeit des Abbilden de Schriftzuges (z.B Inu Yasha). Denn wenn bei hierbei um einen freigestellten Schriftzug (also ohne Hintergrundabbildung usw.), erreicht dieser normalerweise keine Schöpfungshöhe, und könnte somit auf de: verwendet werden.Bobo11 23:35, 8. Apr. 2008 (CEST)
Vorsicht bei den externen Links, das ist nur ratsam, wenn die entsprechenden Bilder vom Rchteinhaber im Internet zur Verfügung gestellt werden. Das heißt nicht, dass man die bei ImageShack oder sowas hochladen sollte, um sie dann zu verlinken. --NoCultureIcons 00:29, 9. Apr. 2008 (CEST)

Zerlegungen der regelmäßigen Vielecke in Teildreiecke - Unklare Urheberrechtsverhältnisse

Kann sich jemand mit Erfahrung vielleicht mal diese Diskussion ansehen und beurteilen, was uns der Schreiber sagen möchte? Ich verstehe leider nur Bahnhof. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:07, 9. Apr. 2008 (CEST)

Hat sich wohl erledigt.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:36, 9. Apr. 2008 (CEST)

nicht-lizenzkonformes Verschieben

Was ist von diesem Edit in Verbindung mit der Erstellung dieses Artikels zu halten? Nach meinem Verständnis eine C&P-URV, die rückabgewickelt werden müsste. --X-'Weinzar 14:20, 9. Apr. 2008 (CEST)

jep, wäre aber etwas für WP:AAF, da auch gelöscht werden muss, ansonsten kann nicht verschoben werden. 80.143.101.172 14:40, 9. Apr. 2008 (CEST)
Nein, das ist keine URV! Jlinde ist der einzige Urheber des Textes, alle anderen Benutzer haben lediglich nicht schützbare (Schöpfungshöhe) Kleinigkeiten zum Artikel beigetragen. Man kann sich also das Versionslöschen und richtig-rum-geschiebe sparen. -- Chaddy - DÜP 14:58, 9. Apr. 2008 (CEST)
Stimmt --Historiograf 15:14, 9. Apr. 2008 (CEST)
Aber eine Versionsvereinigung wäre schon wünschenswert. Dadurch wird das ganze nachvollziehbar. Außerdem hat man nicht einen redirect mit langen Versionsgeschichte, wo man garnicht sofort erkennt, was damit passiert ist. Außerdem können lange Versionsgeschichten beim eventuellen späteren löschen des redirects probleme bereiten. 80.143.69.133 16:13, 9. Apr. 2008 (CEST)
Zwecks Nachvollziehbarkeit die Versionsgeschichten zusammengeführt. Aber Lizenzkonform war es auch so. sугсго.PEDIA 16:21, 9. Apr. 2008 (CEST)
Okay, leuchtet ein. Wieder was gelernt. Trotzdem finde ich es so besser;-) Also danke! -- X-'Weinzar 19:04, 9. Apr. 2008 (CEST)

Kein Schutz der Reproduktionsfotografie

Dazu gibts einen neuen Artikel in der Kunstchronik, Volltext auch unter http://archiv.twoday.net/stories/4850312/ --Historiograf 15:14, 9. Apr. 2008 (CEST)

Rechte für Wilhelm Busch Illustrationen im Artikel Wilhelm Busch

Kann ich die Illustrationen im Artikel über Wilhelm Busch für einen Flyer (Auflage 1.000 Stück) einer Wilhelm Busch Lesung in der Stadtbibliothek Freiburg frei verwenden (Porträt, Max & Moritz und Affe)oder muss ich dafür die Rechte einholen und wenn wo?

Vielen Dank schon mal für Ihre sschnelle Antwort.

Ludger Albrecht (StB Freiburg) --194.76.39.33 09:28, 10. Apr. 2008 (CEST)

Wilhelm Busch ist deutlich über 70 Jahre tot, seine Werke sind gemeinfrei. Viel Spaß --Simon-Martin 09:34, 10. Apr. 2008 (CEST)
Genau, siehe auch Schranken_des_Urheberrechts#Zeitliche_Begrenzung_des_Urheberrechts und commons:Category:Wilhelm_Busch. --Kolossos 09:37, 10. Apr. 2008 (CEST)

Toxizitätsbestimmung aus offiziellem EG-Text kopiert

Der Text scheint praktisch komplett aus der "Richtlinie 2000/39/EG" übernommen worden zu sein. Schaut man in die History des Wikipedia-Artikels, sieht man, dass 2005 innerhalb kürzester Zeit große Textstücke ohne Verlinkungen durch einen anonymen User hineinkopiert wurden. Es gibt keine Quellenangabe.

Kollidiert das irgendwie mit dem Urheberrecht? Sind "offizielle" Texte, die durch einen EG-Beschluss erstellt wurden(?), wirklich gemeinfrei? Mir fehlt da die nötige Kompetenz, wäre sehr schön, wenn sich dem jemand annehmen könnte.

Wikipedia Urheberrechts-Check hat u. a. folgendes gefunden: 1, 2, 3

--LeCornichon 12:09, 10. Apr. 2008 (CEST)

EU-Richtlinien sind amtliche Werke nach deutschem Recht, wonach wir uns richten --Historiograf 18:10, 10. Apr. 2008 (CEST)

Der Punkt ist nicht, ob wir uns nach deutschem Recht richten, sondern ob die Werke dem deutschen Urheberrechtsgesetz unterfallen. Das tun sie nicht. Werke der EG unterfallen nämlich nicht der deutschen Staatsgewalt. Man muss deshalb nach einer Vorschrift im EG-Recht suchen, die besagt, dass die amtlichen Werke der EG keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
BTW: Es gibt keine EU-Richtlinien. EG und EU sind zwei verschiedene Organisationen. -- heuler06 18:56, 10. Apr. 2008 (CEST)
Doch, sie fallen unter deutsches Recht, da hier das Schutzlandprinzip gilt. Deshalb gilt hier auch DACH-Recht. -- Chaddy - DÜP 19:06, 10. Apr. 2008 (CEST)

Schon lustig, dass Chaddy hier mehr Ahnung zeigt als der angeblich juristisch vorgebildete heuler06. Katzenberger in Schricker ³2006 § 5 Rz. 27, 64 spricht ausdrücklich davon, auch noch nicht in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinien seien nach § 5 UrhG amtliche Werke. Nach dem Territorialitätsprinzip und dem Schutzlandprinzip beurteilen deutsche Gerichte ausländische amtliche Werke nach § 5 UrhG (Rz. 64) --Historiograf 20:32, 10. Apr. 2008 (CEST)

Hab ich das richtig verstanden? Der Artkel Toxizitätsbestimmung verstößt nicht gegen das Urheberrecht, weil amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Urheberrechtsschutz genießen? --LeCornichon 09:36, 11. Apr. 2008 (CEST)
Hast du --Historiograf 12:22, 11. Apr. 2008 (CEST)

Attribution 2.0 ?

Ich habe beim Hochladen eines Bildes von Flickr auf wikimedia http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Leiwen_Panorama.jpg Das Template "CC-BY" benutzt, das ergibt aber Attribution 1.0. Im Original ist das Bild aber mit Attribution 2.0 lizensiert. Wie lautet das richtige template? --Saarlandbilder.net 18:28, 10. Apr. 2008 (CEST)

Hallo Saarlandbilder.net, hab' Lizenz und Autor jetzt korrigiert. Diese Commons-Seite zeigt übrigens die gängigen Lizenzen. Die Spezialseite zum Hochladen von Flickr-Bildern macht es vielleicht etwas leichter und die korrekte Lizenz lässt sich auch leicht im Auswahlfeld für Lizenzen erkennen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU GS 18:40, 10. Apr. 2008 (CEST)
Danke für den Tipp! Ich habe nun ein weiteres Bild hochgeladen, diesmal hoffentlich von vorneherein richtig: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Blies-Ebersing.jpg

--Saarlandbilder.net 22:07, 10. Apr. 2008 (CEST)

jetzt kommen Tonnenweise Bilder von flickr unter cc lizenz (v.a. Bourgogne, Lorraine, Champagne), ich Hoffe mensch ist mir für die Mühe dankbar --Saarlandbilder.net 00:40, 11. Apr. 2008 (CEST)

Noch ein Tip: Dieses Tool erleichtert das Hochladen von Flickr-Bildern. --Noddy 12:27, 11. Apr. 2008 (CEST)

Urheberrechtsvermerke sind beizubehalten

Ich darf übrigens daran erinnern, dass Urheberrechtsvermerke (Copyright notices) gemäß GNU DFL beizubehalten sind [4] --Historiograf 03:56, 11. Apr. 2008 (CEST) Jetzt mal konsequent weitergedacht: die neue Version der GFDL, wenn sie denn mal irgendwann kommt, soll ja eine Portierung zu CC ermöglichen. Muss dann auch die Versionsgeschichte, die bisher einen Klick weg ist, direkt im Artikel stehen? Wäre ja, analog zu Histos Argumentation bei Bildern, der einzige Weg, um die CC-Lizenz korrekt zu erfüllen. --Felix fragen! 12:03, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich könnte mich vorstellen, dass die Verpflichtung zur Attribution dann bei der Wikipedia durch Nennung der Wikipedia und nicht der einzelnen Autoren erfüllt werden wird. --Historiograf 12:19, 11. Apr. 2008 (CEST)

Tja, tja, tja, was aber rückwirkend nicht mal mit der CC-3er Lizenzen vereinbar wäre und zudem wohl zum Einstellen der Tätigkeit einer Menge Nutzer führen würde; die kalte Enteignung wäre wohl auch als AGB dieses Angebotes in der EU nach dem Verbraucherschutzrechten unzulässig)
[8b. WIKI RELICENSING
If the Work was previously published, with no Cover Texts, no Invariant Sections, and no 
Acknowledgements or Dedications or Endorsements section, in a system for massive public collaboration  
under version 1.2 of this License, and if all the material in the Work was either initially developed  
in that collaboration system or had been imported into it before 1 June 2006, then you may relicense 
the Work under the GNU Wiki License.].

Wie kommen die auf die lustige Idee einer im europäischen Raum unwirksamen AGB (überraschende Klauseln) Diese Relizenzierung wird wohl kein deutsches Gericht so einfach akzeptieren, soweit sie rückwirkend geschiet (und die Rückwirkung reicht dann nicht mal so weit zurück, dass es die Wikipedia retten könnte) sугсго.PEDIA 13:17, 11. Apr. 2008 (CEST) PS: Was in Bildern zumutbar ist, muss es in Texten noch lange nicht sein. Bilder unterscheiden sich technisch durch die wenigen Urheber (meist ein Fotograf) von den Texten in einem Wiki mit zig Urhebern.

Auslagerung

Der Artikel Treppe wurde durch C&P-Auslagerung in zig Einzelteile zergliedert ohne daß in den einzelnen Teilen auch nur ein Hinweis auf die ursprünglichen Autoren gemacht wurde. Ist das eine Urheberrechtsverletzung? Mit freundlichen Grüßen -- Ronaldo 11:37, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ja --Historiograf 12:20, 11. Apr. 2008 (CEST)
Ähnliches: Vor einiger Zeit habe ich hier eine Frage zu etwas Ähnlichem gestellt, deren Antwort ich nicht ganz verstanden habe. Sie lümmelt sich jetzt im Archiv. Auf Nachfrage wurde mir mit Schweigen geantwortet.
Könnte sich das bitte noch mal jemand angucken und mir entsprechende Auskunft geben? :)
-- heuler06 12:56, 11. Apr. 2008 (CEST)
Du hast syrcos Antwort schon richtig verstanden. Bei Diskussionen steht der Urheber immer mit dabei (außer man vergisst die Signatur...). Insofern ist für eine ausreichende Nennung der Urheber bereits gesorgt, eine Nennung in der Versionsgeschichte ist gar nicht mehr zwingend notwendig. Hinzu kommt auch noch, dass viele Diskussionsbeiträge keine Schöpfungshöhe erreichen, und deshalb gar nicht unter die GFDL fallen. -- Chaddy - DÜP 15:34, 11. Apr. 2008 (CEST)
Mein Anliegen dort bezieht sich nur beiläufig auf Diskussionsseiten. Ich hole die ursprüngliche Frage noch einmal her:
Verstößt es gegen die GFDL, wenn eine Seite kopiert und unter einem anderen Namen angelegt wird, ohne dass die Autoren genannt werden, um damit ein Archiv anzulegen? Die ursprüngliche Seite bleibt erhalten und wird weiterhin geändert. Ein Hinweis auf der neu angelegten Seite verweist darauf, dass es eine neuere Version der Seite gibt.
Als Beispiel hatte ich b:Blender Dokumentation: Gus läuft! 2.42‎ genannt.
syrcro hatte mir zwar geschrieben, dass ein Permanentlink auf Ursprungsversion und Versionsgeschichte nach der WMF ausreichen soll, aber auch, dass das teilweise kritisch gesehen wird. Darauf folgte ein mE. unverständlicher, kryptischer Satz. Wie sehen das die anderen hier? -- heuler06 16:41, 11. Apr. 2008 (CEST)

Kolumbiansche Gesetzestexte

Hallo, kennt sich jemand mit der Lage bei kolumbianischen Gesetzestexten aus? Ein kurzes Zitat ist ja auf alle Fälle legal, aber wie schauts aus, wenn man dann noch den Volltext in die wikisource haut bzw. nen Scan mit einbindet? MfG--Morray noch Fragen? 15:38, 11. Apr. 2008 (CEST)

Das Problem kann auf WS im WS:SKR gestellt werden, dort ist Histo auch aktiv --134.130.68.65 17:53, 11. Apr. 2008 (CEST)

Eine Regelung ähnlich "amtliche Werke = gemeinfrei/PD" gibts in Kolumbien nicht. Die Rechte an amtlichen Werken hält der Präsident der Republik, Urheberrechte von Fotografen bleiben zumindest teilweise erhalten (Pflicht der Namensnennung). Sehr stark vereinfacht könnte man das mit staatlicher cc-Lizenz vergleichen. Dies nur mal als Info zusätzlich zu Histos Auskunft. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:22, 11. Apr. 2008 (CEST)

Scans von Verpackungsetiketten

Ich könnte Scans verschiedener Etiketten von Getränken aus der DDR (von 6/1989) anfertigen. Analog zu denen hier: http://www.ddr-alltagskultur.com/vitacola.html. Ist das OK? --Florian-schäffer 21:55, 6. Apr. 2008 (CEST)

Es kommt auf das einzelne Etikette an, die von dir verlinkten haben aber keine Schöpfungshöhe und wären auf der de.WP erlaubt. sугсго.PEDIA 22:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
Wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, wie die von Vita-Cola, dann ja. -- Chaddy - DÜP 22:03, 6. Apr. 2008 (CEST)
Ja, die Antwort habe ich befürchtet. Ich will nicht Derjenige sein, der das entscheidet. Also hier mal als Diskussionsgrundlage ein schneller Übersichtsscan der vorhandenen Etiketten, die vielleicht zur Illustrierung des einen oder anderen Artikels dienen könnten.
Datei:Eti1.png
Datei:Eti2.png
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Florian-schäffer (DiskussionBeiträge) 7:59, 7. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 15:06, 7. Apr. 2008 (CEST)
Die erreichen nach meiner Ansicht keine Schöpfungshöhe sугсго.PEDIA 14:01, 7. Apr. 2008 (CEST)
Ich finde, bei einigen (z.B. Bitter Lemon, Maracuja, das dunkelblaue Selterswasser...) lässt sich das nicht so leicht sagen. --Connum 14:16, 7. Apr. 2008 (CEST)

Auf dem Bild Bild:Eti2.png haben imho alle Etiketten auf der rechten Seiten Schöpfungshöhe. Die anderen alle (auf auf dem Bild Bild:Eti1.png) haben aber keine. -- Chaddy - DÜP 15:06, 7. Apr. 2008 (CEST)

Grr. Wie wär's mit einer Abstimmung? Vielleicht bleiben ein paar sichere Kandidaten übrig. Ich finde die Etiketten halt ganz nett zur Illustration, da bei den passenden Artikeln sonst gar kein Bild ist. Vorschlag:

Eti1:

SH nein SH ja
nein ja
nein ja
nein

Eti2:

SH nein SH ja
ja nein
nein nein
nein ja

Florian-schäffer 08:13, 8. Apr. 2008 (CEST)

Es geht mich eigentlich nichts an, bin aber neugierig: Wenn so ein DDR-Brausen-Etikett Schöpfungshöhe besitzt, heißt das dann, das man für eine Abbildung in einem Artikel oder in einem Buch sich von dem (lange nicht mehr bestehenden) VEB Getränkekombinat eine Genehmigung holen muss? Der Graphiker wird das doch damals nicht als privater Künstler, sondern explizit im Auftrag des VEB entworfen haben. BerlinerSchule 15:27, 10. Apr. 2008 (CEST)

Nun ja: Die meisten dieser Kombinate leben noch weiter. Sicher unter neuer Führung, aber oft sogar unter ähnlichem Namen. Oder der Name wurde verkauft. Aber auch wenn der Graphiker im Auftrag handelt: Er hat das Urheberrecht d'ran. --Florian-schäffer 17:31, 10. Apr. 2008 (CEST)
Wichtig ist aber, wer die Nutzungsrechte hat. Und wenn der Grafiker im Auftrag gearbeitet hat, dann hat normalerweise der Auftraggeber die Nutzungsrechte (ist im Arbeitsvertrag geregelt). Nur wer alle Nutzungsrechte hat, kann auch eine Freigabe erteilen. -- Chaddy - DÜP 18:54, 10. Apr. 2008 (CEST)
Also wenn jemand was über DDR-Geschichte schreibt, ganz einfache Prozedur: 1. Rausfinden, wer 91 oder 92 von der Treuhand für 'ne Mark den VEB gekauft (und dazu noch ein paar Dutzend Steuermillionen bekommen) hat, bei denen im Archiv nachschauen, wer vor 40 Jahren das Etikett gezeichnet hat, ebenfalls nachschauen, was für'n Arbeitsvertrag der damals hatte, den von einem Juristen mit Fachkenntnissen in DDR-Recht auf Abtretung oder nicht der Nutzungsrechte an den VEB überprüfen lassen, mit dem heutigen Betrieb einen Vertrag schließen und denen Geld dafür geben, dass man in einem Artikel über die ehedem volkseigene Durststillung das Etikett abbilden darf? Oder geht das auch anders? Danke im Voraus, BerlinerSchule 23:47, 12. Apr. 2008 (CEST)

Bildbearbeitungstool

Hallo, ich bin ganz begeistert von diesem Bildbearbeitungstool. Allerdings verunsichert mich die Lizenz etwas: reproduction, use, and modification are for informational and non-commercial or personal use only and will not be copied or posted on any network computer or broadcast in any media (Hervorhebung von mir). Bedeutet das, dass ich Bilder, die ich mit diesem Algorithmus bearbeitet habe, nicht auf Commons oder Wikipedia hochladen darf (mal abgesehen davon, dass die Benutzung praktisch nicht nachweisbar ist)? -- Rosentod 14:03, 12. Apr. 2008 (CEST)

Also bei mir macht das Plugin erstmal garnix :( Wenn du wüßtest, wieviele Infos in Bildern verborgen sind... --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:18, 12. Apr. 2008 (CEST)
Das Tool funktioniert einwandfrei (unter Windows, leider nicht unter MacOS). Man muss allerdings an den Parametern rumspielen und die Vorschau ist suboptimal. Die Programmierung des Plugins müsste wirklich noch verbessert werden. (Ich hatte auch schon Abstürze von Photoshop CS2 und CS3 mit dem Plugin.) Auch wird ziemlich viel Rechenpower benötigt. Aber das Ergebnis ist das alles wert. Es wäre wirklich toll, wenn wir das Plugin verwenden könnten. -- Rosentod 18:28, 12. Apr. 2008 (CEST)
Ich guck mal, was es hinterläßt, nur aus Neugierde. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:36, 12. Apr. 2008 (CEST)
Spuren konnte ich nicht entdecken. Mein mieserables englisch läßt mich vermuten, daß sich die Bemerkungen auf die Software, nicht aber deren Produkte beziehen. Soll mal jemand senfen, der das versteht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:52, 12. Apr. 2008 (CEST)

Übersetzung aus en-Wikipedia

Für den Artikel Graduation war ein Import nicht möglich, da das Original zu viele Versionen hat. Wie soll ich das jetzt handeln? Gruß Don-golione 21:56, 11. Apr. 2008 (CEST)

Mit einem deutlichen Hinweis darauf (in der Versionsgeschichte oder auf der Diskussionsseite), welche Version des englischen Artikels als Vorlage für die Übersetzung diente, folgt man dem Geist der GNU-FDL und macht immer noch mehr, als die meisten Wikipedias bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias normalerweise machen (da kann man oft schon froh sein, wenn überhaupt sowas wie "übersetzt aus de" dabeisteht, von der genauen Version ganz zu schweigen). Gestumblindi 22:17, 13. Apr. 2008 (CEST)
Ok, dann werde ich das gleich mal nachholen. Gruß Don-golione 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)

Verwertungsrechte eines alten Bildes bei unbekanntem Fotografen

Hallo! In der en:Wikipedia findet sich dieses Bild Dean Howells (ca1870).jpg. Da wir in dem entsprechenden Artikel keine Bilder haben, wäre eine Verwendung wünschenswert. Die Frage ist allerdings, ob eine Verwertung möglich ist. Der Fotografierte starb im Jahre 1920, ein 10jähriger Fotograf (war unrealistisch ist) wäre damit heute schon 97 Jahre alt. Mir ist bewusst, dass eine einwandfreie Verwertung erst möglich ist, wenn der Fotograf 70 Jahre tot ist, wie sieht es aber in diesem Fall aus? --Banggai BLUB BLUB 18:04, 12. Apr. 2008 (CEST)

Wir akzeptieren Bilder deren Fotograph länger als 70 Jahre verstorben ist (was bei unbekanntem Photographen ja nicht nachgewiesen werden kann) und Bilder deren Urheber unbekannt ist und die älter als 100 Jahre alt sind. Die Übernahme von dem Bild ist so leider nicht möglich jodo 18:13, 12. Apr. 2008 (CEST)
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Nach der 100-Jahre Regel müsste das Bild 1908 oder früher entstanden sein. Wenn das Bild nach 1908 entstanden wäre, müßte der Abgebildete älter als 73 Jahre gewesen sein. Er sieht aber wesentlich jünger aus. Daher kann man davon ausgehen, daß das Bild vor 1908 entstanden ist und es nach der 100-Jahre-Regel auch in der deutschen Wikipedia einsetzen. -- Frank Murmann 21:59, 12. Apr. 2008 (CEST)
Geboren 1837... wenn man das Alter auf 30 ± ? schätzt, sind wir beim Entstehungsdatum von 1867 ± irgendwas. Fällt also klar unter unsere 100 Jahres-Regel. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:07, 12. Apr. 2008 (CEST)
Das Bild braucht aber immer noch eine Quelle, um zu belegen, daß es sich tatsächlich um William Dean Howells handelt und das Bild aus der genannten Zeit stammt. Genau wie andere Fakten in Artikeln auch belegt werden müssen. --88.134.141.133 23:52, 12. Apr. 2008 (CEST)
Auf der Website der Washington State University ist dieses Bild William Dean Howell zugeordnet. Das sollte als Beleg genügen, daß es sich dabei auch wirklich um William Dean Howell handelt. Also ich würde es unter Nennung der 100-Jahres-Regel und mit der Quelle Washington State University auf die deutsche Wikipedia hochladen. Das sollte unproblematisch sein. -- Frank Murmann 16:24, 13. Apr. 2008 (CEST)

Ich stimme zu - der Abgebildete war zum Zeitpunkt der Aufnahme wohl kaum älter als 73, ich würde auf allerhöchstens 50 tippen, eher jünger, also dürfte das Bild älter als 100 Jahre sein = kann bei unbekanntem Fotografen verwendet werden. Gestumblindi 22:23, 13. Apr. 2008 (CEST)

respekt. unbekanntem maler

ich habe einen ähnlichen fall: bild eines 1247 gestorbenen bischofs, von dem ich zwar im netz ein bild gefunden habe (wahrscheinlich ausschnitt eines wandbilds), aber niemand kann mir sagen, wo das original noch wer der maler ist. eigentlich sollte es nach solanger zeit frei sein. gibt es trotzdem etwas, was gegen das hochladen spricht? grüßle, Vicky petereit 21:48, 12. Apr. 2008 (CEST)

Sag uns, um welches Bild es sich handelt. Es gibt eine sehr unwahrscheinliche Möglichkeit im deutschen Rechtswesen, was das Bild unter Umständen noch geschützt sein lassen kann. Die Wahrscheinlichkeit ist aber wirklich verschwindend gering. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:56, 12. Apr. 2008 (CEST)
jimenez de rada, hier zu [beginn], hier am [ende] des artikels. trotz spiegelung und s/w dürfte es sich um das gleiche bild handeln. Vicky petereit 22:10, 12. Apr. 2008 (CEST)

Ne, ein so altes Bild ist nicht mehr geschützt. Und was Ralf anspricht ist editio princeps. Das greift aber nur, wenn das Werk von demjenigen, der dieses Recht beansprucht, zuerst veröffentlicht wurde. Von einer Wandmalerei kann man das aber kaum behaupten... Der den Schutz beanspruchende muss nachweisen, dass er Erstveröffentlicher ist, wenn er das nicht kann, dann greift dieser Sonderschutz nicht (ein wenig off-topic: bei der besonders auch in diesem Zusammenhang sehr bekannten Himmelsscheibe von Nebra würde ich ziemlich sicher sagen, dass der Nachweis der Erstveröffentlichung unmöglich ist, das Landgericht Magdeburg also ein glattes Fehlurteil gefällt hat - die deutsche Justiz halt...). Du kannst das Bild also bedenkenlos hochladen. -- Chaddy - DÜP 00:05, 13. Apr. 2008 (CEST)

ich bearbeite es grad und lade dann nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:23, 13. Apr. 2008 (CEST)
und da ist es, sogar größer als das Original. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:39, 13. Apr. 2008 (CEST)
herzlichen dank, liebe kollegen, und beste grüße! Vicky petereit 21:09, 13. Apr. 2008 (CEST)

USA - Marke

Veröffentlichbar? -> [5] --micha Frage/Antwort 16:44, 13. Apr. 2008 (CEST)

Kommt darauf an, wann die Marke veröffentlicht worden ist: bis einschließlich 1978 ja, ab 1979 nein. sугсго.PEDIA 16:59, 13. Apr. 2008 (CEST)
Stammt von 1999... woher diese Trennung von 1978/1979? Rechtl. Grundlagen? --micha Frage/Antwort 18:48, 13. Apr. 2008 (CEST)
Die haben 1979 beschlossen, dass die Post keine Bundesbehörde mehr ist. sугсго.PEDIA 20:53, 13. Apr. 2008 (CEST) *Das ist sehr verkürzt dagestellt, trifft aber den Kern der Sache)

Begehe ich Unrecht, wenn ich veröffentlichte Fotos nachmale?

Begehe ich Unrecht, wenn ich schöne Fotos aus Zeitunge, Kalender oder Postkarten ä h n l i c h nachmale und die Bilder öffentlich zum Verauf anbiete ( zB: via Internet oder auf Kunstbasaren )? Wenn Ja, was kann und darf ich mit meinen Bildern dann noch machen?

--84.60.37.209 23:25, 13. Apr. 2008 (CEST)

Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Nur wenn es sich um freie Bearbeitungen handelt, was in der Regel nicht der Fall sein wird, liegt keine URV vor. Du darfst mit den Bildern nix machen, was deine 4 Wände verlässt. Sie dürfen dir als Inspirationsquelle dienen, mehr nicht. --Historiograf 23:53, 13. Apr. 2008 (CEST)

Historisches Bild zum Kölner Karneval

Hallo, darf ich Euch mal fragen, wie Ihr den rechtlichen Status dieses Bildes beurteilt? Es wird im Artikel Narrenrevolte verwendet, den wir demnächst gerne in der Rubrik Schon gewusst? vorstellen würden. Danke schon mal im Voraus! --Happolati 16:34, 14. Apr. 2008 (CEST)

Amtliches Werk trifft nicht zu. --Isderion 16:38, 14. Apr. 2008 (CEST)
Demnach wohl leider ohne gültige Lizenz? --Happolati 16:43, 14. Apr. 2008 (CEST)
Richtig, das muss gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 16:48, 14. Apr. 2008 (CEST)
LA auf Commons läuft --Isderion 16:56, 14. Apr. 2008 (CEST)
Danke, hatte zwar eine andere Antwort erhofft, aber so haben wir wenigstens Klarheit. --Happolati 16:58, 14. Apr. 2008 (CEST)
Ist es wirklich unmöglich, den Urheber zu ermitteln und die Erben zu befragen? Bei diesem Motiv sehe ich recht große Chancen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:03, 14. Apr. 2008 (CEST)

GFDL und Creative Commons

Ab wann können Beiträge unter eine CC-BY-SA veröffentlicht werden? --92.104.3.194 16:58, 14. Apr. 2008 (CEST)

Wenn Du meinst: ab wann dürfen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia unter CC-By-Sa veröffentlicht werden: Da gibt es zwei Antworten: als Duallizenz neben der GFDL: seit immer oder zumindest seit es CC-by-sa und WP gibt; statt der GFDL: Wahrscheinlich nie; die GFDL wird nur so umgebaut, dass man Beiträge unter ihr mit cc-by-sa-Beiträgen mischen kann. Die WP wird aber zwangsweise unter der GFDL bleiben. sугсго.PEDIA 17:05, 14. Apr. 2008 (CEST)

OLG-Urteil: Thumbnails kein Bearbeitungen, sondern sonstige Umgestaltung im Sinn des § 23 UrhG

Wen es interessiert: OLG Jena, Urteil vom 27.2.2008, Az. 2 U 319/07: Die von der Beklagten erstellten und in der Trefferliste der Suchmaschine angezeigten thumbnails sind sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG (so auch Schrader/Rautenstrauch UFITA 2007, 761, 764). Dabei spielt die umstrittene Frage, wie Bearbeitungen und sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG voneinander abzugrenzen sind, keine entscheidende Rolle. Denn thumbnails weisen als bloße Verkleinerung bzw. Komprimierung keine eigene schöpferische Gestaltungshöhe auf (so zur Abgrenzung: Fromm/Nordemann/Vinck § 23 UrhG Rn. 1, HK/Dreyer § 23 UrhG Rn. 5), sondern sind allein technisch bedingte und technisch herbeigeführte Veränderungen eines Werkes. --sугсго.PEDIA 18:58, 14. Apr. 2008 (CEST)

Mit sicherem Griff ist da das absolut unwichtigste an dieser fragwürdigen Entscheidung herausgegriffen worden. Tatsache ist, dass das OLG die Axt an die Google-Bildersuche gelegt hat, die als rechtswidrig eingeschätzt wurde. Nur weil die Klägerin zu Mitteln der Suchmaschinenoptimierung gegriffen hat, konnte sie nicht durchdringen. Wer keine solchen Maßnahmen ergreift, kann gegen Google einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn Google Thumbnails der eigenen Bilder zeigt --Historiograf 21:20, 14. Apr. 2008 (CEST)

Hoho, mit sicherem Griff hab ich da noch einen Nebensatz rausgegriffen: Ob der Urheberrechtsschutz im Falle der eingestellten Bilder auch auf § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder auch auf § 72 Abs. 1 UrhG beruht, weil die geringen Anforderungen (vgl. Dreier/Schulze § 2 UrhG Rn. 195, 196) an die (fotografische) Gestaltungshöhe auch bei der vorliegend überwiegend reproduktiven Fotografie erfüllt sind [...] *flücht*-- Wiggum 01:02, 15. Apr. 2008 (CEST)

Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen

Ich halte die Änderung von M. Schindler [6] für nicht sachgerecht. Ich kann keinen Konsens erkennen, dass die hier aktiv auf dieser Seite in einer Weise hinter diesem "Genlemen Agreement" (das aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist), stehen, dass Schindlers Formulierung (nicht komplett anzuraten statt abzuraten) gerechtfertigt wäre --18:12, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich schätze, er hat eine gute Haftpflichtversicherung. ST 18:24, 11. Apr. 2008 (CEST)
Es gibt schon ein fast konsensuale Meinung zum GA hier, aber die ist nmM etwas anders gelagert. sугсго.PEDIA 19:06, 11. Apr. 2008 (CEST)

Soll die Formulierung von Schindler trotzdem so bleiben? --Historiograf 03:45, 13. Apr. 2008 (CEST)

Nein --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:47, 13. Apr. 2008 (CEST)
Na dann sollte sie jemand ändern! --Historiograf 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)
Das kannste doch selber !!!!einself! --sугсго.PEDIA 07:37, 14. Apr. 2008 (CEST)

Nein, das kann ich nun einmal nicht, da ich nicht in eigener Sache Änderungen vornehme --Historiograf 21:22, 14. Apr. 2008 (CEST)

Dann muss die Seite wohl so bleiben, die betrifft uns doch alle in eigener Sache. sугсго.PEDIA 09:18, 15. Apr. 2008 (CEST)

Scans von Schablonen mit Copyright Symbol

Hallo, darf man Scans von Schablonen, die mit einem Copyright Symbol und Jahreszahl (1982 bzw. 1986) versehen ist in die Wikipedia Commons einstellen? Mit anderen Worten, bezieht sich das Copyright nur auf die Schablone selbst, oder auch auf deren Abbildung (Scan)?

Und wie ist es mit dem Scan einer Gebrauchsanleitung zu einer solchen Schablone aus, bei der die Gebrauchsanweisung das Symbol und eine Jahreszahl trägt? --WikipediaMaster 13:31, 5. Apr. 2008 (CEST)

Der Scan einer Schablone ist nur eine einfache 2D-Repro, so dass er keine Schöpfungshöhe aufweist. Also ist nur die Schablone selbst geschützt. Wie sieht die Schablone aus? Evtl. hat diese ebenfalls keine Schöpfungshöhe. Und Copyright gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, nur ein Urheberrecht.
Genauso verhält es sich mit der Gebrauchsanweisung. Wenn diese keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist sie nicht geschützt, und du kannst sie problemlos hochladen. Beachte aber, dass die Argumentation mit der Schöpfungshöhe nur hier in de-WP funktioniert, auf Commons aber nicht. -- Chaddy - DÜP 19:09, 5. Apr. 2008 (CEST)
Eine Kreis und eine Abrundschablone von Rotring wie hier: [7] sowie eine Standardgraph wie diese: [8], zu der auch die Gebrauchsanweisung gehört. --WikipediaMaster 11:47, 6. Apr. 2008 (CEST)

Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen

Ich halte die Änderung von M. Schindler [9] für nicht sachgerecht. Ich kann keinen Konsens erkennen, dass die hier aktiv auf dieser Seite in einer Weise hinter diesem "Genlemen Agreement" (das aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist), stehen, dass Schindlers Formulierung (nicht komplett anzuraten statt abzuraten) gerechtfertigt wäre --18:12, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich schätze, er hat eine gute Haftpflichtversicherung. ST 18:24, 11. Apr. 2008 (CEST)
Es gibt schon ein fast konsensuale Meinung zum GA hier, aber die ist nmM etwas anders gelagert. sугсго.PEDIA 19:06, 11. Apr. 2008 (CEST)

Soll die Formulierung von Schindler trotzdem so bleiben? --Historiograf 03:45, 13. Apr. 2008 (CEST)

Nein --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:47, 13. Apr. 2008 (CEST)
Na dann sollte sie jemand ändern! --Historiograf 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)
Das kannste doch selber !!!!einself! --sугсго.PEDIA 07:37, 14. Apr. 2008 (CEST)

Nein, das kann ich nun einmal nicht, da ich nicht in eigener Sache Änderungen vornehme --Historiograf 21:22, 14. Apr. 2008 (CEST)

Dann muss die Seite wohl so bleiben, die betrifft uns doch alle in eigener Sache. sугсго.PEDIA 09:18, 15. Apr. 2008 (CEST)

Urheberrechtsvermerke sind beizubehalten

Wurde offenbar gelöscht [10] --Historiograf 00:18, 17. Apr. 2008 (CEST)

Nein, das wurde nicht gelöscht, sondern archiviert. -- Chaddy - DÜP 00:31, 17. Apr. 2008 (CEST)

warum eigentlich keine externen Hyperlinks mit graphischer Darstellung?

Was mir seit einiger Zeit auffällt, ist, daß deutsche Wiki-Seiten im Vergleich zu den englischen - ich muss es leider sagen - optisch oft grottenschlecht daherkommen. Bilder zum Thema, die zuhauf im Internet zu finden sind, können oder dürfen aufgrund (?) des deutschen Urheberrechtes nicht eingebunden werden.

Bilder, die früher einmal einen Artikel zierten, werden mit der o.a. Begründung gleich wieder entfernt, oder in vorauseilendem Gehorsam (so auch von mir) gar nicht erst eingestellt, denn wer hat schon Lust auf eine satte Abmahnung? Besonders ärgerlich ist dies bei Personen der Zeitgeschichte, beziehungsweise bei der Darstellung komplexer Sachverhalte, wo ein Bild bekanntlich mehr sagt als tausend Worte. Noch ein anderes Beispiel: der Artikel "Asterix", in dem ausgerechnet die berühmte Comic Figur nicht erscheinen darf - im Gegensatz zum englischen (amerikanischen?) Artikel.

Wenn schon die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland restriktiver sein mögen als z.B. in den USA - sollte WIKI dann nicht wenigstens die Einbindung von Grafiken zukünftig so unterstützen, daß sie nur "zitiert" werden (vergleichbar dem <a href...> Statement) und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Schließlich funktioniert die Google-Bildersuche ja ganz ähnlich. Nebenbei würde sicherlich auch das eine oder andere GByte aud dem Wiki Server frei, da das Hochladen entfällt.


--Technocore 12:32, 14. Apr. 2008 (CEST)

Ich würde es auch gerade bei Comicfiguren und ähnlichen Abbildungen schön finden, wenn man sie einbinden könnte, aber irgendetwas wird auch rechtlich gegen so eine Einbindung sprechen, und falls nicht, werden sich genug Leute finden, die trotzdem ein Argument dagegen finden! ;-) --Connum 12:48, 14. Apr. 2008 (CEST)
Abgelehnt. Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, wir wollen hier nur Inhalte, die urheberrechtlich frei sind. Das ist eine der vier Säulen des Projektes und nicht verhandelbar. Wer dieses Ziel nicht teilt, sollte hier nicht mitarbeiten. --h-stt !? 14:30, 14. Apr. 2008 (CEST)
Das klingt ja fast nach Rausschmiss... Jawoll! Wer nicht gleich denkt, wird verdrängt... Man kann doch sehr wohl eine andere Einstellung vertreten, und sich trotzdem der Mehrheit unterordnen. Im Übrigen bin ich für freie Inhalte und meine Kritik richtet sich nicht gegen die Grundgedanken Wikipedia sondern gegen das deutsche Urheberrecht, das kein fair-use kennt sondern alles reglementieren muss und dabei die falschen schützt. Ich denke, Technocore sieht das genauso. Kein Grund, gleich mit "kannst ja geh'n, wenn's Dir nicht passt" anzukommen, auch wenn's nicht als persönlicher Angriff gemeint war. Das bringt uns alle hier nicht weiter... --Connum 14:45, 14. Apr. 2008 (CEST)
"fair use" ist vollkommen unfrei und hat eigentlich auch nichts in en-WP verloren. -- Chaddy - DÜP 16:36, 14. Apr. 2008 (CEST)

und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Ganz abgesehen von rechtlichen Fragen generiert das Traffic auf externen Webseiten, für den diese bezahlen müssen. Die Leute werden sich bedanken (bzw. etwas dagegen unternehmen), wenn ihre Webseiten ständig offline sind, weil ein Bild prominent bei Wikipedia eingebunden ist und ihr Traffic sich verzehnfacht hat. -- Rosentod 14:38, 14. Apr. 2008 (CEST)

Was Du vorschlägst nennt man übrigens Hotlinking und wird aus gutem Grund (siehe mein Vorredner) als „Bandbreitenklau“ bezeichnet. Wenn ich draufkomme, dass das einer bei mir macht, tausche ich das Bild gegen ein anderes aus, das dann aber etwas vollkommen anderes zeigt... --Herby 12:53, 15. Apr. 2008 (CEST)

Oft genug ist das dann das Goatse.cx-Bild. -- Rosentod 13:31, 15. Apr. 2008 (CEST)
Ich sehe eigentlich keinen signifikanten Unterschied zwischen dem was en mit "fair use" macht (also Bilder, besonders Logos und Plattencover, nur für die Verwendung in der Wikipedia zu benützen) und der Verwendung hier, wenn keine ausreichende Schöpfungshöhe vorhanden ist. Wenn wir hier ein (nicht schützenswertes) Logo einer Firma einbinden, heisst das ja auch nicht, dass das entsprechende Logo frei verwendet werden kann, denn der Markenschutz verhindert das ja. Ich sehe daher eigentlich keinen zwingenden Grund, nur absolut freie Inhalte zuzulassen. Es ist ja schon jetzt so, dass man sich genau informieren muss, welche Bedingungen man erfüllen muss, um bestimmte Inhalte der WP weiterverwenden zu können. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:28, 15. Apr. 2008 (CEST)
Sehe ich auch so. Außerdem trifft das wohl auch auf die meisten Fotos von Prominenten in der Wikipedia zu. Diese Fotos sind vermutlich auch nicht gemeinfrei. Da in den wenigsten Fällen ein Modelrelease-Vetrag vorliegen dürfte, dürfen diese Bilder auch nur redaktionell (was die WP ja tut) verwendet werden. Freie Verwendung würde aber auch bedeuten, daß man beispielsweise kommerzielle Werbung mit den Bildern machen darf. -- Frank Murmann 15:18, 15. Apr. 2008 (CEST)
Das sind in der Tat sehr gute Argumente, aber ändern wird sich leider nichts! ;-) --Connum 15:43, 15. Apr. 2008 (CEST)
Das ist nur dann ein gutes Argument, wenn man die rechtliche Thematik nur oberflächig bis gar nicht verstanden hat...
"Fair use" ist mit dem deutschen "Bildzitat" verwandt (es ist nicht das selbe, aber damit vergleichbar). Das Bildzitat ist aber hier in de-WP unzulässig, da so aus urheberrechtlicher Sicht unfreie Bilder verwendet werden könnten. Das wollen wir aber nicht. Logos ohne Schöpfungshöhe dagegen sind aus urheberrechtlicher Sicht frei. Sie sind lediglich durch das für unsere Zwecke irrelevante Markenrecht (und evtl. auch noch durch das für uns ebenfalls irrelevate Geschmacksmusterrecht) geschützt. Das Markenrecht gehört NICHT zum Urheberrecht! Das darf man nicht verwecheseln. Durch das bloße Darstellen verletzen wir diesen Markenschutz nicht. Du darst mit Logos ohne Schöpfungshöhe (die sind dann gemeinfrei) machen was du willst, solange du nicht das Markenrecht verletzt. Der Hinweis bzgl. dem Markenschutz ist also bloß ein Service für die Weiternutzer. Im Gegensatz dazu sind fair-use-Bilder urheberrechtlich geschützt. Mit denen darf man also nicht machen, was man will, auch wenn man das Markenrecht beachtet.
Kein sagt, dass Fotos von Prominenten in der Wikipedia unbedingt gemeinfrei sein müssen. Das trifft auf die wenigsten zu. Es genügt schon eine freie Lizenz, wie z. B. die GFDL oder CC. Wir in der Wikipedia verwenden Bilder nicht bloß redaktionell. Die Bilder kommen z. B. auch auf die Wikipedia-DVD, werden also kommerziell genutzt. Es ist aber sowieso unsere Absicht, lediglich freie Bilder (und Texte) zu verwenden, mit denen - zumindest aus urheberrechtlicher Sicht - jeder alles machen darf. Es kommt aber durchaus häufig vor, dass nicht-urheberrechtliche Schutzrechte die Art der Weiternutzung einschränken. Z. B., um bei den Promi-Bildern zu bleiben, das Recht am eigenen Bild, aber auch, um auf Logos zurückzukommen, das Markenrecht. Wir verletzen diese ergänzenden Rechte i. d. R. nicht, wenn wir die Bilder in einem enzyklopädischen Kontext verwenden. Und für die Nachnutzer sind Hinweise auf den Bildbeschreibungsseiten angebracht. -- Chaddy - DÜP 17:22, 15. Apr. 2008 (CEST)
Aber der Effekt ist beim Bildzitat und bei der Nutzung von Logos ohne Schöpfungshöhe der gleiche: Sie sind beide nicht frei nutzbar, sondern deren Nutzbarkeit wird durch Gesetze (sei es nun das Markenrecht oder das Urheberrecht) eingeschränkt. -- Frank Murmann 17:35, 15. Apr. 2008 (CEST)
Der praktische Effekt mag vielleicht vergleichbar sein. Aber juristisch ist da ein großer Unterschied. -- Chaddy - DÜP 17:44, 15. Apr. 2008 (CEST)
Das ist mir auch klar. Nichtsdestotrotz sind weder das Logo ohne Schöpfungshöhe noch die beschriebenen Fotos frei benutzbar. Mit der Freiheit des Inhalts wird aber immer gegen die Bildzitate argumentiert. Also war der von PaterMcFly und mir genannte Einwand eben doch ein gutes Argument. q.e.d. -- Frank Murmann 18:04, 15. Apr. 2008 (CEST)
Die Logos sind doch frei nutzbar, zumindest aus urheberrechtlicher Sicht. Aber gut, lassen wir das... -- Chaddy - DÜP 18:47, 15. Apr. 2008 (CEST)
Sind sie nun frei oder nicht? Halbfrei geht ja wohl nicht. -- Frank Murmann 18:53, 15. Apr. 2008 (CEST)
Doch, es gibt verschiedene Begriffe der Freiheit. Und bei Bildern von Personen haste in DACH immer das Problem der Grenze des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, vollkommen frei sind nur wirklich alte Bilder. sугсго 18:55, 15. Apr. 2008 (CEST)
Vielen Dank für restlose Beseitigung aller eventuell noch bestehenden Klarheiten :-) Ich nehme für mich mit: es ist nicht gewollt - schade, aber akzeptiert. Was mich aber doch noch interessieren würde: zahlen Brockhaus, Encyclopedia Britannica & Co für die vielen kleinen Bildern in ihren Büchern eigentlich Copyrightgebühren bis zum Abwinken, oder traut sich die findige Abmahnmafia an diese Urgesteine der Enzyklopädie nicht heran, weil die Gegenseite denn doch die besseren Anwälte hat? -- Technocore 01:11, 16. Apr. 2008 (CEST)
Wieso abmahnen? Was Brockhaus und Co. machen, ist doch legal. Sie nutzen die Möglichkeit des Bildzitats. -- Frank Murmann 08:25, 16. Apr. 2008 (CEST)
...was uns aber nicht frei genug ist! ;-) --Connum 08:42, 16. Apr. 2008 (CEST)
Frank Murmann hast du Beweise dafür, dass Brockhaus & Co. die Möglichkeit des Bildzitates nutzen? Waurm sollen die Verlage keine Copyrightgebühren zahlen? Sie holen sich die Kosten ja durch Verkäufe und durch Werbeeinnahmen wieder herein. Und was denkst du womit die Bildagenturen sonst ihr Geld verdienen? Liesel 09:08, 16. Apr. 2008 (CEST)
z.B. Durch Digital- und Printpublikationen, wie Zeitschriften, Internet(-News)portale und Nutzung für Werbezwecke. Aber einen Beleg dafür, wie die die großen Enzyklopädien das handeln, wäre wirklich gut. Gruß --Connum 10:06, 16. Apr. 2008 (CEST)
Das hilft der WP aber nicht weiter, da weder Bildzitat, noch entgeltliche Lizenz frei genug für unser Projekt sind. sугсго 10:33, 16. Apr. 2008 (CEST)

Ich bin wirklich überrascht, wieviele grundsätzliche, widerstreitende und auch animose Aussagen meine simple Frage hier ausgelöst hat. Ein einfaches "nein, wollen wir nicht, weil es auch hier Kollisionen mit dem Urheberrecht gibt" hätte vollkommen ausgereicht. Aber trotzdem danke - ich habe eine Menge dabei gelernt, z.B. dass Logos keine "Schaffenshöhe" besitzen (was ich gar nicht wissen wollte). Und dass in Deutschland der Irrsinn fröhliche Urstände feiert (aber das wußte ich eigentlich schon vorher, schon mein Rechtslehrer hat mir damals gleich in der ersten Stunde erklärt, man müsse zunächst das, was man gemeinhin den "gesunden Menschenverstand" nennt, ablegen, wenn es um die juristiche Würdigung von Sachverhalten geht :-), denn auch in den übrigen Threads dieser Seite gibt es ja z.T. surreal anmutende Diskussionen - zumindestens für mich als Laien.

Aber trotzdem möchte ich hier zum Abschluß zwei kritische Anmerkungen machen (vielleicht lesen es ja auch unsere Volksvertreter, die für derlei Regelungen verantwortlich sind):

  • wenn ich ein Bild in einem frei zugänglichen Medium (Straßenpflaster, Schaufenster, Internet u.a.) absichtlich ausstelle, sollte ich damit rechnen, daß es auch jemand anguckt. Wenn ich das nicht möchte, darf ich es entweder nicht ausstellen, oder ich muß es in einem abgetrennten Bereich aufbewahren und Eintritt dafür verlangen.
  • die Freiheit (oder das, was wir dafür halten) stirbt jeden Tag ein kleines Stück. Demnächst darf ich mich wahrscheinlich nicht mal mehr mit Freunden über einen Film oder ein Konzert unterhalten, weil dann ja ein geschütztes Werk "zitiert" wird. Selbstzensur ist die schlimmste Form der Zensur, weil (nach Orwell) nichts geschehen kann, was nicht gedacht werden kann. --Technocore 10:39, 16. Apr. 2008 (CEST)
Mit dieser falschen Vorstellung von Eigentumsrechten schlägt sich auch die Musikindustrie herum. Nach dieser Argumentation dürften wir uns Musik nur noch in geschlossen Konzerthäusern anhören, denn jede andere Art der Verbreitung würde das Musikstück ja zum Freien Gut machen. Also nicht nur den Rechtslehrer fragen, der Wirtschaftslehrer kann da auch noch was dazu erzählen.--Wuselig 12:18, 16. Apr. 2008 (CEST)

Da mein Kommentar anscheinend teilweise missverständlich angekommen ist, möchte ich nochmal klarstellen: Mir ging es in erster Linie nicht darum, neue Kriterien für die Einstellung von Bildern vorzuschlagen, sondern ich wollte auf das unsinnige Argument hinweisen, daß alle Inhalte in der Wikipedia frei von allen Rechten wären. Das sind sie nicht. -- Frank Murmann 11:42, 16. Apr. 2008 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches#Sind_alle_Inhalte_der_Wikipedia_unterm_Strich_frei.3F ist ziemlich alt. Ich finde es im übrigen wenig glücklich, dass FAQ Rechtliches und FAQ zu Bildern/Rechtliches unabgestimmt nebeneinanderstehen --Historiograf 15:41, 16. Apr. 2008 (CEST)

Bilder der chinesischen Wiki in einen deutschen Artikel einbinden

Ich würde gerne Bilder aus einem chinesischen Wiki-Artikel in den deutschen Artikel einbinden, dies funktioniert jedoch nicht.

  1. Der deutschsprachige Artikel Fuwa enthält schöne Erklärungen, leider keine Bilder. Das chinesische Äquivalent zh:福娃 enthält die notwendigen Bilder, z. B. zh:Image:beibei.jpg. In der indonesischen (id:Fuwa) und russischen (ru:Дети_удачи) Fassung sind diese Bilder ebenfalls vorhanden, allerdings unter anderen Dateinamen, nämlich ru:Image:Friendlies_Beibei.jpg usw. Dies ist erst mal die technische Fragestellung.
  2. Ergänzend kommt die (c)-Frage - dürfte man das Bild der wikimedia/.../zh in den englischen oder deutschen Wikimedia-Teil kopieren und somit ermöglichen, dass die Figuren direkt im deutschen Artikel erscheinen?

Welche wäre die beste und rechtlich saubere Lösung, um die Bilder der chinesischen Wikimedia irgendwie direkt in den deutschen Text einbinden und anzeigen zu können? Netopyr 20:40, 15.04.2008 (CEST)

ob du die Bilder übernehmen darfst, hängt von der Lizenz ab, und ob diese mit der WP-DE bzw. dem deutschen Recht kompatibel ist. Leider kann ich kein Chinesisch und kann dir in der Beziehung nicht weiterhelfen... Ansonsten müsstest Du die Bilder natürlich hier in der WP-DE oder auf den Commons hochladen. --Connum 20:37, 15. Apr. 2008 (CEST)
Heißt das, es gibt keinen direkten Befehl, wie [ [Image:...] ], der ein Bild einer anderssprachigen Wikimedia anzeigen kann? Netopyr 20:40, 15.04.2008 (CEST)
Nein gibt es nicht. Die Bilder dürfen auch nicht in die Deutsche Wikipedia oder die Commons geladen werden, da der Baustein fair use sagt und das hier und auf den Commons urheberrechtlich nicht erlaubt ist. Es gibt keine Möglichkeit die Bilder hier zu nutzen. jodo 20:46, 15. Apr. 2008 (CEST)
Dürfen die Bilder über einen Link wie zh:Image:beibei.jpg einfacher erreichbar gemacht werden? Oder ist das auch wieder Urheberrechts-Glatteis? Netopyr 21:15, 15.04.2008 (CEST)
Verlinken darf man sie schon. Aber bitte keine Links auf andere Wikikpedias (und auch nicht auf externe Webseiten) im Fließtext. -- Chaddy - DÜP 21:15, 15. Apr. 2008 (CEST)
Danke. Also allenfalls am Ende eines Erklärungsabsatzes. Netopyr 13:40, 16.04.2008 (CEST)
Nein, auch nicht einfach irgendwo an einem Absatz. Wir haben eine handvoll Artikel zu Kunstthemen, wo externe Links prominent eingesetzt werden, aber das ist umstritten, denn es dient nicht dem Aufbau einer freien Enzyklopädie, unfreie Abbildungen (auch als Links) zum wesentlichen Bestandteil des Artikels zu machen. --h-stt !? 21:20, 16. Apr. 2008 (CEST)

Verwendung von commons-Bildern auf Webseiten. Ort der Lizenzplazierung?

Moin, Moin!
Wir würden gerne gelegentlich Fotos aus den commons auf unserer Webseite http://www.travel-ami.de verwenden. Im praktischen Einzelfall würde das so aussehen, dass das Bild einmal auf der Startseite http://www.travel-ami.de und einmal auf der von dort direkt verlinkten, hinterlegten Beschreibungsseite, z.B. http://www.travel-ami.de/angebote/index.php?id=66 erscheint.

Reicht es nun aus wenn der Mustertext „Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.“

  • auf der Beschreibungsseite als Fußnote zur Bildunterschrift erscheint

oder muss er (unschönere Variante)

  • auf der Beschreibungsseite unmittelbar unter dem Bild erscheinen

oder muss er gar (indiskutable Variante)

  • schon auf der Startseite erscheinen?

Danke schon mal im voraus für aufklärende Auskünfte.
Gruß, --Hartmann Linge 12:21, 16. Apr. 2008 (CEST)

Verbindlich berät dich dein Rechtsanwalt. Wenn du dir oben den Thread über die CC-Lizenzen durchgelesen hast, dann solltest du wissen, dass niemand dir solche Fragen hier beantworten kann und will. Ich plädiere natürlich für die indiskutable Variante, da das dem Interesse des Urhebers am meisten entgegenkommt --Historiograf 15:36, 16. Apr. 2008 (CEST)

Da wuerde ich eher die unschoene Variante als am meisten dem Interesse des Urhebers entgegenkommend sehen, denn hier ist der Bezug Lizenz<->Bild am besten bewahrt. Ich faende das waere allerdings "paepstlicher als der Papst", denn eine derartige Beschriftung gibts auf Wikipedia auch nicht, und da die Praxis nach Variante 1 hier ueblich ist, kann man doch zumindest die billigende Inkaufnahme der Bildautoren unterstellen. Oder sehe ich das falsch? --Dschwen 15:42, 16. Apr. 2008 (CEST)
Sehe Ich genauso. Wenn ich auf einer Startseite den ersten Absatz eines Artikels zitiere (z.B. mit einem Link [mehr...] oder [weiter...]), dann hänge ich auch nicht unten eventuelle Zitatquellen an. Unsere Hauptseite tut das auch nicht. --Connum 15:49, 16. Apr. 2008 (CEST)
Connum, du wirfst da was durcheinander. Bei einem Zitat muss die Quelle zwingen unmittelbar dabei stehen. Das ist bei den zitierten Ausschnitten aus exzellenten Artikeln auf der Hauptseite auch der Fall (allerdings fehlr genau genommen die Angabe des Urhebers). Allerdings hat das nichts mit der Frage von Hartmann Linge zu tun. -- Chaddy - DÜP 16:34, 16. Apr. 2008 (CEST)
Okay, das war natürlich ein schlecht gewählter Vergleich! ;-) --Connum 21:23, 16. Apr. 2008 (CEST)

Mmmh!?
Das stellt sich mir jetzt so dar, als ob es also gar keine verbindliche Bestimmung gäbe und das Ganze letztlich interpretierbar ist. Ich versuche es also noch mal anders herum:
Was kann mir resp. meinem Brötchengeber denn im schlimmsten Fall passieren, wenn wir die im Sinne des Webdesigns optimale Variante wählen und sich der Urheber dadurch „vernachlässigt“ fühlt?
Gruß, --Hartmann Linge 10:51, 17. Apr. 2008 (CEST)

Im schlimmsten Fall wohl eine Abmahnung, da Du die Quellenangabe ja nicht ganz weg lässt aber wohl eher ein Anruf oder schriftlicher Hinweis des Urhebers. Definitiv kann Dir das wirklich nur ein Anwalt (mit Ahnung auf diesem Gebiet) beantworten. --Connum 12:37, 17. Apr. 2008 (CEST)

Meine Meinung: kommt auf die Lizenz an. Ist das Bild frei, so braucht auch nichts angegeben werden. Handelt es sich um eine cc-Lizenz, muss da stehen: "Fotograf: XY." Und dann muss auch die Lizenz mitgeteilt werden, entweder direkt am Bild oder auf einer anderen Seite, auf die am Bild mit dem Vermerk "Lizenz hier" verlinkt wird. Wie sich aus Weiterverwendung ergibt, braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, dass das Bild aus Wikimedia Commons stammt. Das Beispiel unter der cc-Lizenz am Bild von "Sant' Ivo alla Sapienza in Rom." hat diesen Herkunftsnachweis nicht. Fingalo 14:30, 17. Apr. 2008 (CEST)

Merci vielmals @all für die Diskussionsbeteiligung. Der konkrete Fall hat sich inzwischen erledigt. Aufgrund der etwas „verwirrenden“ Situation hier wird nunmehr einem professionellen Bilderdienst der Vorzug gegeben.
Gruß, --Hartmann Linge 14:30, 18. Apr. 2008 (CEST)

Bearbeitung und Umgestaltung – Bild:Otto Freundlich.JPG

Datei:Otto Freundlich.JPG
Darum geht es
Datei:Otto Freundlich Selbstportrait 1918 Holzschnitt.jpg
Original (Holzschnitt von Freundlich, 1918

Ich habe von einer mir vorliegenden Grafik Otto Freundlichs (Selbstportrait) als Vorlage ein eigenes Bild gemalt (Tuschezeichnung) und es in WIKI eingestellt. Benutzer Code hat das Bild gelöscht, mit Hinweis auf eine URV. Seine Argumentation: "Deine Arbeit stellt eine Bearbeitung dar. Der urheberrechtliche Schutz der Vorlage besteht noch, damit kannst du zwar deine Leistung freigeben, nicht aber das ganze Werk." Dem widerspreche ich: Die Kopie ist meine eigene Arbeit, ich bin der Urheber. Im Text des Paragrafen 23 UrhG§ 23 UrhG steht: "...um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste..."; da ist die Zustimmung des Urhebers notwendig. Aber nicht beim Abmalen eines Werkes. In allen Museen dieser Welt sitzen Legionen von Malern vor den Bildern der Großen (auch wenn das Urheberrecht für sie noch besteht) und malen sie ab. Das ist ja gerade die eigene schöpferische Leistung im Sinn des Urheberrechtes. Nirgendwo in dem Paragrafen steht expressis verbis, dass es sich dabei um eine "Bearbeitung oder Umgestaltung" des ursprünglichen Werkes handelt. In dem zitierten Paragrafen sind wohl bewusst etliche konkrete Beispiele aus anderen Kunstfeldern (Musik, Literatur, Baukunst) genannt, für den Bereich der Bildenden Kunst wird bis auf das vorgenannte Zitat nichts ausgesagt. Mit der Bitte um Stellungnahmen. Gruß E.peiffer@gmx.net 16:01, 16. Apr. 2008 (CEST)

Ich habe das Bild wiederhergestellt, damit auch Nichtadmins an der Diskussion teilnehmen können. Ein erstes Gespräch fand auf meiner Diskussionsseite statt. Gruß, Code·is·poetry 16:04, 16. Apr. 2008 (CEST) PS: Das Original, siehe Beschreibung

Ein 'abgemaltes' Bild ist eine Kopie und besitzt per se keine Schöpfungshöhe. -- Frank Murmann 16:20, 16. Apr. 2008 (CEST)

Kunstfälschung. --Taxman¿Disk? 16:21, 16. Apr. 2008 (CEST)

Der 1. Satz in § 23 ist anzuwenden. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Was ein Werk ist steht in § 2. Der zweite Satz beschäftigt sich mit dem "Herstellen der Bearbeitung" und ist deshalb nicht als Konkretisierung des ersten Satzes zu verstehen. Das Bild ist zu löschen. --Isderion 16:34, 16. Apr. 2008 (CEST)

@Frank: Du meinst wohl das richtige, hast es aber missverständlich formuliert. Natürlich hat die Kopie Schöpfungshöhe. Der urheberrechtliche Schutz der Kopie fällt aber dem Urheber des Originals zu, da der Abmalende nicht selbst schöpferisch tätig wurde. Ein Urheberrecht hätte er nur, wenn er das Original so weit verändert hätte, dass ein eigenständiges Werk entsteht. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Kopie stellt eine URV dar und sollte daher gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 16:44, 16. Apr. 2008 (CEST)

Meine minimalistische Ader hat mir schon mein Tutor vor 15 Jahren in der Oberstufe vorgeworfen ;) -- Frank Murmann 16:47, 16. Apr. 2008 (CEST)
Beide Bilder müssen unverzüglich wieder gelöscht werden. Wenn sie morgen früh noch hier stehen, mache ich das. Und was das rechtliche angeht hat Isderion alles notwendige gesagt. --h-stt !? 21:18, 16. Apr. 2008 (CEST)
Da musst du von mir aus gar nicht bis morgen früh warten. Ich habe SLA gestellt. -- Chaddy - DÜP 21:32, 16. Apr. 2008 (CEST)
"... der Abmalende wurde nicht selber schöpferisch tätig ..." (Chaddy). Das ist für mich der grundsätzliche Ansatz für meine Position. Ich bin doch selbstverständlich schöpferisch tätig, wenn ich auf Grund einer Vorlage künstlerisch arbeite, das taten und tun die meisten großen Künstler, deren schöpferische Leistung niemand anzweifeln würde. Die Vorlagen können aus der Natur sein oder Fotos, andere künstlerische Arbeiten, Modelle usw. In $ 23.1 UrhG werden "Bearbeitungen und Umgestaltungen" eines Werkes angesprochen; wo ist aber definiert, was dies genau bedeutet? Ist damit eine Bearbeitung oder Umarbeitung des Originals selbst gemeint oder tatsächlich die Anfertigung einer Kopie? Noch ein Aspekt zu diesem Einzelfall: das Selbstportrait wurde 1918 von Freundlich geschaffen, ist damit der Urheberrechtsschutz nicht eh dahin (70-Jahre-Regelung)? Gruß E.peiffer@gmx.net 08:51, 17. Apr. 2008 (CEST)
70 Jahre p. m. a.. und 1943 + 70 ist? --Taxman¿Disk? 09:12, 17. Apr. 2008 (CEST)

Fotos geerbt - Urheberrecht auch?

Im "Entscheidungsbaum", den ich ganz praktisch finde, vermisse ich einen Zweig. Jemand macht Fotos und verstirbt nach 1938 (vor weniger als 70 Jahren). Die Fotos gehen an die Erben. Der Urheber hat die Fotos nicht unter freie Lizenz gestellt (sondern sie unbeachtet in einem Schuhkarton verwahrt...). Kann der Erbe der Fotos diese freigeben und hochladen?

--Ilsebill 02:13, 17. Apr. 2008 (CEST)

Siehe Deutsches Urheberrecht#Übertragbarkeit des Urheberrechts (§ 28 Abs. 1, § 30 UrhG). Grüße -- kh80 •?!• 02:39, 17. Apr. 2008 (CEST)

Vererbung ist - zumindest in Deutschland - die einzige Möglichkeit, ein Urheberrecht zu übertragen. Es geht auf den Erben über. Ist er Alleinerbe, kann er genauso über das Bild verfügen wie wenn er es selbst angefertigt hätte. Bei einer Erbengemeinschaft müssen die anderen Erben selbstverständlich zustimmmen. -- Frank Murmann 07:58, 17. Apr. 2008 (CEST)

Ja, das Urheberrecht ist vererbbar. Aber sobald der Urheber 70 Jahre tot ist, erlischt natürlich trotzdem das Urheberrecht der Erben. -- Chaddy - DÜP 17:20, 17. Apr. 2008 (CEST)

Diktatorposter == amtliches Werk? Oder Panoramafreiheit? Oder...?

Bitte hier beteiligen. --Noddy 14:35, 17. Apr. 2008 (CEST)

Frage zu einem Artikel mit Bild

Guten Tag! Ich Wollte Fragen ob mann das Foto zum Artikel Herkulesstaude zu Doku zwecken auf meine Webseite (meister-ofen.de.tl) setzen darf? --84.63.229.58 15:07, 18. Apr. 2008 (CEST)

Hallo, Du meinst dieses Bild? Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen darfst Du das Bild weiternutzen. Die GFDL verlangt u. a., daß Du den Urheber des Bildes nennst und den kompletten Lizenztext auf Deiner Webseite bereitstellst. --Noddy 21:52, 18. Apr. 2008 (CEST)

Der Artikel wurde von mir am 16. und 17. April 2008 im Sinne der Neutralität überarbeitet. Der Artikel scheint in Teilen dem Artikel http://www.bdp-verkehr.de/backstage2/ver/documentpool/p_a_s_s_zvs_12007.pdf aus der Zeitschrift für Verkehrssicherheit entnommen - eventuell wurde er vom gleichen Autor erstellt [11] (Benutzer:Ad.ac ~ Adalbert Allhoff-Cramer). Ist das so korrekt? Was ist zu tun? --88.73.153.213 21:41, 17. Apr. 2008 (CEST)

Siehe auch Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Klarname_.28erl..29 --88.73.8.81 10:51, 19. Apr. 2008 (CEST)
Artikel wurde (auf der Artikelseite) um 10:50, 19. Apr. 2008 von Benutzer:Ad.ac zur Löschung vorgeschlagen. --88.73.147.253 11:02, 19. Apr. 2008 (CEST)

Licence Art Libre

Sagt mal, spricht etwas dagegen die Licence Art Libre deutsche Version in der de.wp zuzulassen? Die Itaker haben die in Verwendung (vermute mal die Franzosen auch), und es gibt inzwischen mind. ein in die Commons verschobenes Bild unter der Lizenz - wobei die ja auch da nicht offiziell zulässig ist. Im wesentlichen scheint das aber cc-by-sa zu entsprechen, nur daß es ne französische Lizenz ist.--Sarkana frag den ℑ Vampir 01:21, 20. Apr. 2008 (CEST)

Eine entsprechende Vorlage ist auf Commons vorhanden (commons:Template:FAL).
Grundsätzlich spricht wahrscheinlich nichts dagegen diese auch hier zuzulassen. Allerdings sollte man seine Bilder eh nur in Ausnahmefällen (nämlich da wo sie auf de.wikipedia erlaubt sind und auf commons nicht) lokal hochladen. Daher sehe ich keinen großen Mehrwert, sie hier zuzulassen. --Isderion 01:54, 20. Apr. 2008 (CEST)
Hab ichs doch auf Commons glatt übersehen. Das Bilder auf Commons sollten stimmt, aber unerfahrene User ohne Commons-Account laden eben doch hier rauf - bis die wer aus ner andern WP braucht und auf die Commons schiebt. Deswegen wäre das Zulassen IMO schon sinnvoll.-- Sarkana frag den ℑ Vampir 02:25, 20. Apr. 2008 (CEST)
Wir wollen uns hier nur auf die wichtigsten Lizenzen beschränken, sonst wird das zu unübersichtlich. "Exotische" (z. B. LGPL, FWL, BSD oder eben auch die FAL) Lizenzen haben ihren Platz auf Commons. -- Chaddy - DÜP 02:47, 20. Apr. 2008 (CEST)
ack. Strikt dagegen. Wer es nicht schafft, sich die Anleitung zu Commons zu anzueignen, ist wohl auch nicht geistig in der Lage, die urheberrechtliche Situation einzuschätzen und sollte dann besser gar nix hochladen. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 09:13, 20. Apr. 2008 (CEST)
Ich zähle mich zu den Nutzern die geistig nicht in der Lage sind die urheberrechtliche Situation voll umfänglich einzuschätzen, zusätzlich sehe ich mich nicht in der Lage all die Meta-Diskussionen auf Commons und hier zum Uhrheberrecht zu verfolgen bzw. zu verstehen. Ich denke ich bin nicht alleine... --Gentry 20:54, 20. Apr. 2008 (CEST)
Zu deinem ersten Defizit: Dann solltest du (in deinem Interesse) keine Dateien hochladen. Zu deinem zweiten Defizit: Das ist auch nicht nötig. Zu den anderen: Dass du nicht alleine bist, merken wir an den vielen Fehluploads und URVs, (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nennt sich dann WP:DÜP) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:36, 20. Apr. 2008 (CEST)
Ist natürlich nicht so schön, dass nur Experten im Urheberrecht Bilder zur Verfügung stellen können/sollen. Im Ernst: Ich verstehe die Lage der Leute die die Fehler anderer beseitigen (Arbeitsbeschaffung), aber kann mich nicht damit Anfreunden das der Otto-Normal-Bild-Zur-Verfügungsteller der gerne seine Artikel bebildert und sich mit rechtlichen Dingen nur am Rande beschäftigt hier mit „geistig nicht in der Lage“ bezeichnet wird. Und das die Situation auf Commons verworren und undurchsichtig ist, zeigen sehr viele Diskussionen der „Experten“ hier und da, die wohl auch nicht immer einer Meinung sind. --Gentry 22:20, 20. Apr. 2008 (CEST)

Diskussionen gibt es über die unklaren Auslegungen von gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Wenn jemand sein Werk unter diese Lizenz stellen will, darf er das auf den Commons ohne Ärger und Probleme. Man muss nicht Experte sein, sondern sich nur etwas auskennen und man kann auch immer fragen, wenn etwas nicht oder unklar auf einer Hilfsseite erklärt ist. Wer keinen dieser zwei Lösungswege gehen kann, ist - mit Verlaub - nicht geeignet, hier was hochzuladen. Und jetzt ist EOD von meiner Seite aus. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:05, 20. Apr. 2008 (CEST)

Von LGPL zurück zu GPL?

Aufgrund einiger Gründe überlege ich mir, ob ich die Lizenz von wiki2xhtml wieder unter die GPL stellen soll. Ist das rechtlich möglich? Entwickler bin ich. – Simon Diskussion/Galerie 23:30, 20. Apr. 2008 (CEST)

Wir dürfen keine Rechtsberatungen anbieten, wenn du eine zuverlässige Antwort willst, musst du einen Anwalt fragen.
Du kannst die LGPL nicht mehr zurückziehen. Du kannst aber die GPL als Zweitlizenz einführen. -- Chaddy - DÜP 23:35, 20. Apr. 2008 (CEST)
Der Wechsel ist jederzeit möglich. Siehe Lizenztext (2.1) Punkt 3. Die einzeln unter Versionen, die du bereits unter der LGPL verbreitet hast, werden immer unter dieser Lizenz verbleiben. Das sagt dir die Hilfe von Sourceforge auch eindeutig. Du bist verpflichtet die alten Dateien noch mindestens ein halbes Jahr weiteranzubieten. Sollte dein Stück Software Quelltexte von MediaWiki enthalten, darfst du sie gar nicht unter der LGPL anbieten. Sollte es dir nur darum gehen, bei den generierten Seiten Attibution zu erhalten: Pech gehabt, das bietet weder die LGPL, noch die GPL. Ein Wechsel zu der AGPL wäre aber möglich (LGPL 2.1 → LGPL 3.0 → GPL 3.0 → AGPL 3.0). Gruß, --Revolus Echo der Stille 09:07, 21. Apr. 2008 (CEST)

Verwendung eigener Bilder

Sagt mal, ist es richtig, dass ich meine eigenen Bilder nach dem Hochladen auf Commons unter cc auch nicht mehr ohne Hinweis auf Autor und Lizenz verwenden darf? Wie ist es mit den Verwendungen und Weitergaben, die schon vor dem Hochladen geschehen sind? Die kann ich ja schließlich nicht mehr zurückrufen, und ich kann auch nachträglich den Empfängern nicht mehr die Lizenz aufs Auge drücken. Aber wenn ich aus meinen eigenen Bildern ein Bilderbuch mache oder auf der eigenen Webseite einen Aufsatz mit meinen eigenen Bildern illustriere - mir kommt es merkwürdig vor, dass ich dann selbst mich als Autor unters Bild setzen und die Lizenz angeben muss. Aber logisch wär's ja. --Fingalo 17:44, 19. Apr. 2008 (CEST)

In der Wikipedia musst du es (zumindest deinen Benutzernamen angeben) nach unseren Richtlinien. Oder du sendest eine entsprechende Mail ans OTRS, wenn du die Identität geheim halten möchtest. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:51, 19. Apr. 2008 (CEST)
Du behälst nach wie vor die Rechte an Deinen Bildern. Nach deutschem Recht ist es ja nicht möglich, Bilder in "public domain" zu stellen und somit alle Rechte aufzugeben. Du darfst Deine Bilder auch weiterhin verkaufen. Nur kannst Du nach einmaliger Veröffentlichung unter einer freien Lizenz diese natürlich nicht mehr zurückziehen. Die Angabe auf der Beschreibungsseite muss deshalb sein, damit andere (Nachnutzer) wissen, wen sie als Quelle/Urheber anzugeben haben. Gruß --Connum 18:06, 19. Apr. 2008 (CEST)
Auf der eigenen Homepage oder sonstwo kannst du mit eigenen Bildern machen, was du willst, die Lizensierung hier ist dafür unerheblich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:08, 19. Apr. 2008 (CEST)

Tröstlich. Nur auf meiner Web_Seite trete ich mit anderem Namen auf als hier. Jetzt findet einer dort ein Bild, das es auch in commons gibt - ohne irgendeinen Zusatz - und ich finde mich plötzlich auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wieder. :-(. Und dann muss ich mitteilen, dass ich als Inhaber der Web-Seite identisch bin mit dem Autor in Commons. Und wer das Bild von mir direkt bekommen hat - der kann das auch nicht. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum Commons keine Seite hat, die mit "Wikipedia:Weiternutzung/Mängel" vergleichbar ist - jedenfalls habe ich keine gefunden. Daraus entnehme ich, dass nur der Autor selbst solchen Dingen nachgehen kann - er weiß ja, wem er das Bild außerhalb von Commons gegeben hat. Fingalo 20:42, 19. Apr. 2008 (CEST)

Diese Seite ist oft kritisiert worden und du bist zu gar nichts verpflichtet. Es ist vollkommen gleichgültig, was dort steht. Im übrigen arbeite ich an der Löschung dieser Seite. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:54, 19. Apr. 2008 (CEST)
Forrester ist unser Bildrechte-Revoluzzer :) erst schafft er die Löschkandidaten Bilder ab und nun das. Seit MDangers keine Zeit mehr hat, hat sich Weiternutzung/Mängel im Grunde erledigt. Ich kann mir vage vorstellen, was er vorhat. Das wird tiefgreifende Änderungen mit sich bringen, gut so. @Fingalo: Wenn es wirklich mal dazu kommen sollte, gibt es Mittel und Wege, daß du deine Urheberschaft beweisen kannst, ohne deine Anonymität aufzugeben. Im Bedarfsfall bin ich dir gern behilflich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:58, 19. Apr. 2008 (CEST)

In solchen Fällen gibt es das Wikipedia:Support-Team. Dort kann die Urheberschaft bestätigt werden, ohne die Identität allgemein zu offenbaren. ST 21:53, 21. Apr. 2008 (CEST)

URV in Filmen

Bitte schaut mal auf Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen#URV vorbei: Viele 1:1 Zitate ergeben m.E. in Summe eine URV. --tsor 21:20, 20. Apr. 2008 (CEST)

Habe dort gegen diese Ansicht Stellung bezogen --Historiograf 21:33, 21. Apr. 2008 (CEST)

Fotografie der Titelseite einer Fachzeitschrift in Wikipediaartikel verwendbar? (erl.)

Auf der Titelseite der Zeitschrift "Marine Propulsion International", Febr. 1986, wird ein Leitrad abgebildet. Ich habe die Seite fotografiert. Darf ich dieses Foto in den Wikipediaartikel einfügen? Besteht ein Urheberrecht?? --Juliushansen 09:09, 21. Apr. 2008 (CEST)

--Juliushansen 09:09, 21. Apr. 2008 (CEST)

Das kommt darauf an: Wenn das ganze das Titelbild ein Darstellung ist, der selber die Schöpfungshöhe abzusprechen ist oder die gemeinfrei ist und auch keinem Lichtbildschutz unterliegt: Ja. Ohne Inaugenscheinnahme des Bildes kann man das aber nicht beurteilen: lade das Bild auf einen Sharehoster deines Vertrauens, verlinke das Bild dann hier und wir schauen es uns an. sугсго 09:19, 21. Apr. 2008 (CEST) Per Mail geklärt. sугсго 16:50, 21. Apr. 2008 (CEST)

Logo-Frage Koch Industries

ich wollte ein Logo von Koch Industries Inc. von deren Website hier hochladen (siehe englisches Wiki), bin aber unsicher, da ich noch nie mit Logos hier hantiert habe. Deshalb dachte ich frage ich erstmal nach, bevor ich etwas falsch mache und Lizenzen/Rechte verletze! Vielen Dank!

--Mente Matrice 11:52, 21. Apr. 2008 (CEST)

NmM ist da Logo einfach genug um es mit dem Lizenzbaustein LogoSH] in der deutschen Wikipedia hochzuladen. Auf die Commons bitte nicht laden. sугсго 11:57, 21. Apr. 2008 (CEST)
Ich habe jetzt eine SVG-Version hochgeladen (siehe rechts) und eingebunden. Hat sich somit erledigt! ;-) Schönen Abend--Connum 19:44, 21. Apr. 2008 (CEST)

Historische Darstellung des Wappens eines Stadtteiles

Wieder einmal eine dumme Frage: ich habe ein Foto eines historischen Wappens gemacht und unter Commons hochgeladen. Ich nehme an, dass dabei rechtlich alles OK ist, denn:

  1. das Foto stammt von mir,
  2. der Künstler, der das Relief gefertigt hat, ist sicher über 70 Jahre tot (offensichtlich sogar schon länger),
  3. das Wappen, genauer gesagt das Wappen des Herrenberger Stadtteils Gültstein, sollte entweder keine Bedeutung mehr haben (da die Gemeinde jetzt Stadtteil ist) oder aber als Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts gemeinfrei sein.
  4. sollte zusätzlich auch noch Panoramafreiheit zutreffen.

Aber stimmt diese meine Überlegung, oder habe ich etwas übersehen? Da mir die Erklärungen zu Wappen in diesem speziellen Fall (historische Darstellung des Wappens) nicht weiterhelfen, möchte ich hier fragen.

Und: soll ich einen der Wappen-Vorlagen-Bausteine benutzen, und wenn, dann welchen? Die meisten Vorlagen scheinen sich eher auf Neuzeichnungen eines Wappens zu beziehen, nicht auf historische Darstellungen wie in diesem Fall.

Beste Grüße, --Aristeas 14:02, 21. Apr. 2008 (CEST)

Den Wappen-Baustein brauchst du nur dann, wenn das auch immer noch als offizielles Wappen verwendet wird. Da es das Wappen eines Stadtteiles ist, ist es ja nicht mehr offiziell. Und einen Hinweis auf die Panoramafreiheit braucht man auch nicht, da das Wappen eh nicht geschützt ist. Also kurz, das ist so in Ordnung. -- Chaddy - DÜP 14:27, 21. Apr. 2008 (CEST)
Ganz herzlichen Dank! --Aristeas 14:29, 21. Apr. 2008 (CEST)

Partei lädt Politkerfotos hoch - URV?

Hallo!

Die österreichische Partei SPÖ hat auf Commons unter dem Benutzernamen SPÖ Presse und Kommunikation [12] jede Menge Pressefotos ihrer Politiker hochgeladen und unter Cc-by-2.0-at gestellt. (zB Alfred Gusenbauer)

An und für sich ein nette Geste, aber ich bezweifle die Rechtmäßigkeit:

  • Es ist nicht sicher, ob der Uploader tatsächlich die Parteizentrale selbst war.
  • Nicht der Fotograf selbst - meist dafür engagierte und selbstständige Fotografen - hat seine Fotos unter die freie Lizenz gestellt.
  • Ich weiß selber von einem Beispiel (altes Foto des Politikers LK Caspar Einem, dass das damalige Fotostudio das Foto nur zur Verwendung an die Partei freigegeben hat, jedoch noch die Rechte besaß und die Weitergabe an Dritte ausdrücklich untersagte. Deswegen wurde das Foto wieder gelöscht.

Bitte um Überprüfung! Danke. --Pressemappe 15:51, 21. Apr. 2008 (CEST)

Wahrscheinlich nicht rechtmäßig. Aber gehört das denn nicht eher auf die Commons? Oder gibt's da keinen Bereich für Urheberrechtsfragen? --Connum 16:00, 21. Apr. 2008 (CEST)
Keine Ahnung. Auf Commons kenne ich mich nicht so gut aus und ich habe ehrlichgesagt wenig Lust, mich dort auf Englisch zu unterhalten. --Pressemappe 16:03, 21. Apr. 2008 (CEST)

Nachtrag: Detto hier, die Konkurrenzpartei ÖVP bei Wolfgang Schüssel. Es ist nicht klar erkennbar, dass der Fotograf "Paul Schirnhofer" die Fotos zur Verfügung gestellt hat. --Pressemappe 16:03, 21. Apr. 2008 (CEST)

Bezüglich der ÖVP kann ich nicht sprechen, aber vielleicht kann ich das mit der SPÖ klären. Ich habe unlängst mit der SPÖ Kontakt aufgenommen und gebeten, doch Bilder der Minister zur Verfügung zu stellen. Mein dortiger Ansprechpartner hat mir versprochen, die Thematik mit den einzelnen Fotografen zu besprechen und die Rechte zu klären. Nach einigen Wochen wurden dann diese Bilder hochgeladen, wobei ich nicht weiß, ob es sich dabei um meinen Ansprechpartner oder einen anderen Hochlader handelt. Ich werde mal mit demjenigen Kontakt aufnehmen, und um Klärung bitten, bitte wartet daher mal solange, bis ich hier eine Rückmeldung geben kann. Gruß --Geiserich77 16:11, 21. Apr. 2008 (CEST)

Okay, fein! In dieser Angelegeheit geht es darum, dass der Fotograf als Rechteinhaber die Fotos zur Verfügung stellt. Auch wenn die Pressefotos für die SPÖ gemacht und von dieser auch bezhalt worden sind, bedeutet das nicht, dass der Auftraggeber die alleinigen Rechte an diesen Fotos hat. (Diese Verwertungsrechte kann man dazukaufen, kosten aber einiges) Hier ein Beispiel: AGB des Wr. Fotostudios Wilke, die ersten Zeilen [13].
Die eigentliche korrekte und absolut sicherste Methode wäre, die SPÖ nach den Fotografen zu fragen und diesen um Erlaubnis zu bitten. Der Fotograf schickt dann dieses Formular Formular an permissions-de@wikimedia.org. Das kann natürlich die SPÖ auch veranlassen. So wie hier Bild:Peter_Pilz.jpg.
Ich weiss, es ist nicht einfach. Ich habe öfters gedacht, mal Pressekonferenzen zu besuchen, um fehlende Politikerfotos zu machen, bin dann aber inzwischen nach Salzburg emmigriert. lg, --Pressemappe 16:58, 21. Apr. 2008 (CEST)
Das ist mir prinzipiell klar, aber nachdem der SPÖ'ler gesagt hat, er setzt sich mit den Fotografen in Verbindung, bin ich davon ausgegangen, das er dies auf die eine oder andere von die genannte Weise klärt. --Geiserich77 17:29, 21. Apr. 2008 (CEST)
Nachtrag, das hat nichts mit dieser Thematik zu tun: Aber ich bin der Meinung, dass selbst erstellte Fotos von Wikipedia-Usern absoluten Vorrang haben sollen gegenüber irgendwelchen Pressefotos. Das ist ja eine "freie" Enzylopädie und keine Werbefläche von Unternehmen, Parteien, Gruppierungen etc. --Pressemappe 17:07, 21. Apr. 2008 (CEST)
Nö, das sehe ich nicht so. Im Vordergrund steht ein optimales Bild, egal, wer es macht. --Geiserich77 17:29, 21. Apr. 2008 (CEST)
Nein, eben nicht permissions-de@wikimedia.org, die sind nicht für Commons-Bilder zuständig. Es gibt eine eigene Permissions-Adresse für Commons-Bildern, die ich aber gerade im Moment nicht weiß. -- Chaddy - DÜP 17:34, 21. Apr. 2008 (CEST)

Bitte stelle diese Frage auf Commons:Forum (das ist eine deutschsprachige Seite). Hier in de-WP können wir nämlich nichts machen. -- Chaddy - DÜP 16:13, 21. Apr. 2008 (CEST)

Danke für den Commons-Link. Das habe ich ad notam genommen. Aber das würde nichts an der rechtlichen Lage ändern. Vorerst gilt es nur zu klären, ob das Hochladen dieser Bilder "in dieser Art und Weise" okay ist. Sie sind keine Löschkandidaten. --Pressemappe 16:48, 21. Apr. 2008 (CEST)
Trotzdem kennen die sich dort besser mit den Commons-Regularien und -Vorgehensweisen aus, als wir hier. Ich würde dir dringend raten, das den Leuten dort mitzuteilen, schließlich sind die ja auch dafür verantwortlich. -- Chaddy - DÜP 17:34, 21. Apr. 2008 (CEST)
Okay, das werde ich bestimmt machen. Nicht unmittelbar sofort, aber demnächst. --Pressemappe 17:55, 21. Apr. 2008 (CEST)

Fotos meiner Großeltern

Ich würde gern einige Fotos, die meine Großeltern einmal gemacht haben, hier bzw auf Commons hochladen, stehe da allerdings vor einigen Fragen. Zum einen weiß ich nicht genau, welche Lizenz sich da anbietet, am ehesten dachte ich aber an cc-by-sa. Außerdem findet sich bei der Hilfe zum Urheberrecht nur eine Vorlage für eine E-Mail, nun haben meine Großeltern kein Internet und können daher keine verschicken. Soll das dann per Post geschehen und wie sollte diese Erklärung dann aussehen, an wen wird sie geschickt? Und schließlich: Weiß jemand, wie Negative am günstigsten zu digitalisieren sind? Grüße --Don-kun 13:43, 21. Apr. 2008 (CEST)

Bei Fotos, die deine Großeltern gemacht haben, musst du keine Freigabe einschicken, weder per Mail noch per analoger Post.
Die Lizenz müssen die Großeltern festlegen. Ich würde aber von der GFDL al Lizenz abraten, die ist für Bilder nicht so gut geeignet. CC-by-sa ist aber ok.
Deine letzte Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber da bist du hier auch etwas falsch. Auf Wikipedia:Redaktion Bilder findest du aber sicher jemanden, der dir diese Frage beantworten kann. -- Chaddy - DÜP 14:21, 21. Apr. 2008 (CEST)
Ja, wie sollen sie sie aber festlegen, ohne eine/n Mail/Brief zu verschicken? Grüße --Don-kun 14:33, 21. Apr. 2008 (CEST)
Naja, sie (bzw. du) können ja einfach den entsprechenden Baustein auf die Bildbeschreibungsseite setzen. Dazu braucht man doch keine E-Mail. -- Chaddy - DÜP 14:43, 21. Apr. 2008 (CEST)
Zu deiner letzten Frage: falls du keinen (Flachbett-) Scanner mit Durchlicht dein eigen nennst, erkundige dich deswegen in deinem direkten Umfeld. Vielleicht habt ihr ja auch im Betrieb etwas Passendes. Ich benutze einen CanoScan 8800F. -- Хрюша ?? 13:53, 22. Apr. 2008 (CEST)
Im Dresdner Raum kann ich dir einen Epson Prefection 1650 mit Durchlichteinheit anbieten, ggf. auch zur langen Nacht der Wissenschaften. --Kolossos 14:23, 22. Apr. 2008 (CEST)

Bildercheck

Guten Abend. Benutzer S.lukas hat einige Logos hochgeladen, denen evtl. eine Schöpfungshöhe nicht abzusprechen ist. Insbesondere Bild:SC_Amiens_Logo.svg und Bild:Newcastle_United_Logo.svg halte ich für kritisch. Wie schaut es mit Bild:ES_Troyes_AC_Logo.svg (der Ball) und Bild:Veikkausliiga_Logo.svg (wenn auch nur eine Fläche) aus? Das soll natürlich kein Angriff auf S.lukas sein, nur sind mir eben in seiner Galerie besagte Bilder aufgefallen. --Connum 20:11, 22. Apr. 2008 (CEST)

Dank der Entscheidung "Laufendes Auge" kann kein Mensch sicher sagen, ob diesen Logos von einem deutschen Gericht "Schöpfungshöhe" bescheinigt würde. Das "Laufende Auge" ist urheberrechtlich nicht geschützt - ist so ein Fussball-Logo nun eine deutlich grössere kreative Leistung? Überragt ein wappenähnliches Logo wie Bild:SC_Amiens_Logo.svg die "Durchschnittsgestaltung" deutlich? Mein persönliches Empfinden sagt eher "nein, keine Schöpfungshöhe" (gerade durch die starke Anlehnung an klassische heraldische Gestaltung), aber wer weiss. Niemand kann es sagen! Gestumblindi 21:26, 22. Apr. 2008 (CEST)
Die beiden Wappen-Artikel Logos sind im Graumbereich (sehr hellgrau, löschen würde ich sie nicht), die anderen sind wirklich nichts besonderes, ragen nicht übers Mittelmaß hinaus. SH (-) sугсго 21:34, 22. Apr. 2008 (CEST)
Angesichts der angesprochenen Rechtssprechung zum laufenden Auge sehe ich bei keinem der Bilder eine Schöpfungshöhe gegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:37, 22. Apr. 2008 (CEST)
Alles klar, danke für die Einschätzungen! --Connum 22:18, 22. Apr. 2008 (CEST)

Bildausschnitt neu hochladen

Kann es Probleme geben, den Ausschnitt eines unter der GFDL lizensierten Bildes neu hochzuladen, mit Verweis auf den Urheber? --Dicker Pitter 22:28, 22. Apr. 2008 (CEST)

Man muss die GFDL dabei einhalten. Gestumblindi 22:37, 22. Apr. 2008 (CEST)
Der Bildausschnitt steht auch unter der GFDL und Urheber ist nicht der Ausschneidende, sondern der Urheber des Originals (das sollte aber eigentlich beides logisch sein). Sonst gibt es aber nichts zu beachten (gut, da wären noch Panormafreiheit, bzw. Recht am eigenen Bild, die ein Änderungsverbot des geschützten Gegenstandes bzw. der abgebildeten Person nach sich ziehen, das dürfe aber bei einem Bildausschnitt kein Problem darstellen). -- Chaddy - DÜP 22:39, 22. Apr. 2008 (CEST)
Danke. Also Bildausschnitt ebenfalls wieder unter GFDL lizensieren, Autor nennen und alles in Ordnung - richtig? (Das könnte ein Punkt für Hilfe:FAQ Rechtliches sein.) --Dicker Pitter 22:43, 22. Apr. 2008 (CEST)
Das kommt auf den Ausschnitt an. Wenn ich bspw. aus einem Bahnhofsbild mit hunderten Passanten eine einzelne Person herausvergrößere, dann ist die Person nicht mehr Beiwerk und die Veröffentlichung des Ausschnitts verletzt unter Umständen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. -- Frank Murmann 22:44, 22. Apr. 2008 (CEST)

Urheberrechte bei Karteninformationssystem GESIS

Ich habe mal bei GESIS nachgesehen:

"Urheberrechte:

Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten erteilt die Redaktion.

Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt. Unbeschadet dieses urheberrechtlichen Schutzes unterliegen die Ergebnisse der Landesvermessung gem. § 17 des Hessischen Vermessungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung dem Verwendungsvorbehalt des Landes Hessen und dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vervielfältigt, umgearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger."

http://www.gesis.hessen.de/irj/GESIS_Internet?cid=d458f40a7e03bce1b8fa2cbe387218bc


Vielleicht kann mal ein Rechtsexperte erklären, was da unter z.B. noch alles nicht möglich ist. --Anarabert 22:51, 4. Apr. 2008 (CEST)

Was an „Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt“ hast du nicht verstanden? Landkarten unterliegen dem ganz normalen Urheberrecht und sind für uns daher nicht nutzbar, solange die Rechte nicht abgelaufen sind. --h-stt !? 15:25, 5. Apr. 2008 (CEST)
Bei Bildern, Grafiken und Karten ist dies mir schon klar gewesen, wie sieht es aber mit den Inhalten und Geodaten aus ?
"Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten."
Oder anders gefragt, fallen Geodaten, von allgemeinen öffentlichen Interesse, wie beispielsweise die Länge eines Flusses auch unter diesen Passus?

-- Anarabert 15:57, 5. Apr. 2008 (CEST)

Jetzt verstehe ich dein Anliegen. bitte lies dazu Rechte an Geoinformationen --h-stt !? 16:14, 5. Apr. 2008 (CEST)
So wie ich den Artikel verstehe, können trotz des obigen Vorbehaltes Rohdaten für Wikipedia-Artikel benutzt werden?
Und wie sieht es mit der Erstellung einer Landkarte aus, in der Informationen aus unterschiedlichen Quellen in die Karte einfliessen sollen (siehe dazu bitte Diskussion:Nidda (Fluss)#Karte)?
-- Anarabert 16:46, 5. Apr. 2008 (CEST)
Fast alles, was auf der dortigen Disk geschrieben wurde, ist falsch. Deshalb hier die Kurzfassung: Die einzelnen Rohdaten von Vermessungen unterliegen nicht dem Urheberrecht, aber jede Aggregation dieser Daten kann als Datenbankwerk geschützt sein. Daraus dürften dann nur noch einzelne Daten und unmaßgebliche Teile entnommen werden, nicht aber die ganze Datenbank oder maßgebliche Teile. Papier-Landkarten werden von der Rechtsprechung als "analoge Datenbank" eingestuft. Es ist also unproblematisch aus einer Landkarte (oder einen Datenbank) den Verlauf eines einzelnen Flusses rauszuziehen, du darfst aber nicht flächig alle Daten eines Gebietes übernehmen. Ohne die Details der Herkunft der Daten für die auf der dortigen Disk besprochene Karte der Nidda zu kennen, halte ich die Übernahme der Daten dieses einen Flusses für unproblematisch. Die Gesamtdarstellung darf aber nicht kopiert werden. Reicht das für deine Anfrage? --h-stt !? 18:25, 5. Apr. 2008 (CEST)
Danke für die Antwort, aber natürlich soll nicht nur die Nidda ihre richtige Länge bekommen, sondern auch andere Gewässer. Ich habe vor, die bisher eingepflegten Gewässerdaten (wie Flusslänge, Einzugsgebiet, Abflussmenge, Quellhöhe etc) des Fliesswassersystems Main (GKZ 24) in den entsprechenden Informationssystemen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das mag zwar schon ziemlich "flächig" sein, beinhaltet aber nicht alle Daten. Oder sehe ich das falsch? Ich kann noch nicht richtig beurteilen, wie in diesem Falle unmaßgebliche Teile eingeschätzt werden muss.
-- Anarabert 19:27, 5. Apr. 2008 (CEST)
Also wenn du die oa Daten aller Gewässer im Laufe der Zeit systematisch übernehmen willst, ist das nach meinem Verständnis problematisch. Durch eine Person, in einem planbaren Verfahren würde ich das ganz sicher nicht machen. Was meinen die Kollegen? --h-stt !? 21:02, 5. Apr. 2008 (CEST)
Was die Kollegen so meinen, weiß ich nicht, bin erst seit ca. einer Woche bei WIKI tätig. Die Daten, besonders von kleineren Gewässern, sind bei Wikipedia, oft recht ungenau, da werden oft Werte aus älteren Werken (so bei der Nidda der Wert 98 km, vermutlich aus Mayers Lexikon) oder gröbere Messungen auf der Karten vorgenommen, mit oft erheblichen Abweichungen von den in den Flusinformationssystemen eingetragen Werten. Ich will nicht die Daten aller Gewässer, sondern nur die Daten der Gewässer, welche, direkt oder indirekt in den Main einmünden, einpflegen. Als Quellen für die hessischen Gewässer habe ich bis jetzt vor allen GeSIS und WRRL, manchmal auch die im Web vorhanden Auszüge aus den Retensionskatastern, für die bayrischen Gewässer vor allen LfW (jeweils immer mit Quellangaben, verwendet.
-- Anarabert 21:58, 5. Apr. 2008 (CEST)

Daten sind nicht geschützt, der Datenbankschutz ist bei einer einzelnen Karte sicher nicht berührt. H-stt ist kein Spezialist für Geoinformationen --84.62.255.177 00:25, 6. Apr. 2008 (CEST)

Ach poltere doch bitte nicht so laut. Dass die eine Karte kein Problem ist, schrieb ich doch schon. Aber wenn es eigentlich darum geht, systematisch Daten aus allen Datensätzen zu Flüssen im System des Mains zu extrahieren und in die Wikipedia einzustellen, dann möchte ich dazu gerne deine Meinung und vielleicht noch die einiger anderer Kollegen hören. --h-stt !? 09:31, 6. Apr. 2008 (CEST)
ad 1) Hier wurden offensichtlich zwei unterschiedliche Probleme unter einem Abschnitt angesprochen.
ad 2) Die Frage nach der Nidda-Karte sehe ich, wenn kein Widerspruch von dritter Seite erfolgen sollte, für geklärt an.
ad 3) Anders sieht es mit der Frage des Einpflegens von Fliessgewässerdaten aus o.g. Flussinformationssystemen aus. Da, in Wikipedia, nicht nur für einzelnen Flüsse, die nach dem jeweiligen Wissensstand, korrekten Daten, stehen sollten, betrifft dies in der Fläche sicherlich eine relevanten Teil, der in den Flussinformationssystemen erfassten Daten. Keineswegs aber in der Tiefe. In den entsprechenden Systemen werden sehr viele Daten erfasst. So werden z.B. bei GeSIS, die Gewässerstrukturdaten 100 m genau aufgeführt. Für diese Art Daten, kann sicherlich kein öffentliches Interesse beansprucht werden. Ich kann mir im Gegenteil sehr gut vorstellen, dass diese Informationen kommerziell genutzt werden könnten. Anders sieht es mit den Werten aus, welche in der Infobox Fluss (den Stammdaten eines Flusses, wenn man so will) angeführt werden. Ich würde mich, bei dem Einpflegen von Daten, aus den o.g Informationsystenen, auf diese Stammdaten (+ zusätzlich bei der Einmündung, außer der bisher erfolgten Ortsangabe, noch die Fluss-km) beschränken. Ich erwarte schon, dass in ein Benutzer von WIKIPEDIA, ein Anrecht darauf hat, derartige Fragen, so korrekt wie möglich beantwortet zu bekommen. Es kann keine Lösung sein, den Nutzer der Enzyklopädie dann darauf hinzuweisen, das es Informationssysteme gibt, in welchen er dann, in der Regel, die korrektere Antwort erhält. Wie sich bei der Überprüfung einzelner Gewässerlängen (im Gegensatz etwa zu vergleichbaren geografischen Objekten, wie z.B. Berghöhen) heraus stellte, bestehen zwischen, den bei Wikipedia (aber natürlich auch im sonstigen Web) eingepflegten Daten und den in den Informationssystemen erfassten Werten z.T. recht unterschiedliche Angaben. (vergleiche dazu z.B. Diskussion:Liederbach (Fluss)).
ad 4) Für mich ist es nicht einsehbar, dass Ämter und Behörden ein Monopol auf Wissen, für welches ein öffentliches Interesse angemeldet werden kann, für sich beanspruchen. Sollte es mir deshalb nicht möglich sein, die Informationssysteme, für die o.g Daten zu nutzen, werde ich meine entsprechende Tätigkeit bei WIKIPEDIA einstellen. Jede weitere Arbeit, etwa unter den Einzelnachweisen darauf hinzuweisen, dass der entsprechende Wert (z.B. im Falle der Niddalänge 98 km), schon in Meyers-Lexikon stand und auch sonst in im "Web" weit verbreitet ist, dass aber andere Werte in Fliessgewässerinformationssystemen stehen, diese aber aus urheberrechlichen Gründen nicht genannt werden dürfen, würde ich als grotesk ansehen.
ad 5) da dies möglicherweise nicht nur mein Problem sein dürfte, bitte ich, dass juristisch versierte Wikipedianer, mit den entsprechenden Stellen abklären, ob und ggf. welche Informationen genutzt werden können.
--Anarabert 11:54, 6. Apr. 2008 (CEST)
Nachtrag: Außer den o.g. Flussinformatiossystemen wären auch noch LUBW (Baden-Württemberg) und TMLNU (Thüringen) betroffen.
-- Anarabert 17:49, 6. Apr. 2008 (CEST)

Nochmals: H-stt ist für diese Fragen kein Experte. Der entsprechende Konflikt ist bekannt und wird auch international, z.B. von der "Free our data"-Kampagne des Guardian thematisiert. Ein Wissensmonopol ist in der Tat nicht anzuerkennen, wir sollten bei öffentlichen Stellen systematisch die Daten entnehmen, die wir für eine sachgerechte enzyklopädische Darstellung benötigen. Bei der chemischen Klassifikation konnte von en neulich ja eine viel beachtete Einigung mit dem vermeintlichen Rechteinhaber herbeigeführt werden. Statt mehr oder minder ... naja ... Einschätzungen abzugeben könnte H-stt, der ja auch die Verhandlungen hinsichtlich des TU-Logos geführt hat (ohne dass dabei etwas herausgekommen ist), in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten --Historiograf 19:06, 6. Apr. 2008 (CEST)


offen ist noch a) ob und ggf. wer in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten würde und b) ob ich trotz möglicher Konflikte mit dem Urheberrecht mit meiner o.g. Tätigkeit fortfahren kann oder aber selbige bis zur Klärung der Sachlage einstellen muss.-- Anarabert 15:02, 10. Apr. 2008 (CEST)

Vorlesen eines Teils eines Artikels durch Radiomoderator

Hallo!

Gerade hat der Moderator im Radio einen Teil eines Artikels (ca. ein Drittel) wortwörtlich wiedergegeben, ohne die Quelle zu nennen. (Mir kam das irgendwie bekannt vor und bei der Nachschau hier, war es dann eindeutig.) Nun habe ich zwei Fragen:

  1. Ist das eine URV? Ich denke ja.
  2. Wie müsste eine korrekte Nennung erfolgen? Würde es ausreichen, zu sagen: "Das habe ich gerade aus dem und dem Wikipedia-Artikel vorgelesen." oder müssten auch dabei alle Autoren genannt werden?

Vielen Dank

-- 89.50.54.4 19:54, 23. Apr. 2008 (CEST)

Um welchen Artikel handelt es sich denn? Grüße --Don-kun 19:59, 23. Apr. 2008 (CEST)
Um Schiffstaufe wegen der Gebräuche einer solchen, da heute die Taufe der Aida bella durch Eva Padberg ansteht. -- 89.50.54.4 20:05, 23. Apr. 2008 (CEST)
Wenn er genannt hätte von wo, dürfte es durch das Zitatrecht gedeckt sein.--tox Bewerte mich! 20:07, 23. Apr. 2008 (CEST)

WP-Ball auf Maßstabskarte

Siehe auch andere Beispiele auf Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#Messer - Chaddy hat mich darauf hingewiesen, daß sowas problematisch sein könnte. Ich sehe den Wikipedia-Ball als Beiwerk, bildbestimmend ist das jeweilige Küchengerät. Warum überhaupt diese Karte? Es war eine Idee zum 1. Foto-Workshop, als Maßstab kein Streichholz zu nehmen, sondern etwas, auf dem man konkret Millimeter und Centimeter erkennen kann. Diese beiden Bilder zeigen den Unterschied (kleinstes bzw. größtes Messer, deshalb halte ich sowas für sinnvoll. Ok, jemand könnte zuschneiden, ok, Schöpfungshöhe des Balls - darum geht es mir nicht. Ich gehe von SH aus. Und ja, ich habe Baustein vergessen, wird sofort nachgeholt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:33, 23. Apr. 2008 (CEST)

Man könnte ja auch eine Karte ohne Logo nehmen. Dann wäre das ganze kein Problem...
So ist die Karte aber nicht mehr bloß Beiwerk. -- Chaddy - DÜP 21:43, 23. Apr. 2008 (CEST)
Ein Messer mit Initialen...geile Sache. Trotzdem kein Beiwerk. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:11, 23. Apr. 2008 (CEST)
Ich habe kein Problem damit, die Bilder eigenhändig zu löschen, Rainer möchte die Messer ja sowieso vorher poliert haben ;) Mir gehts ums Prinzip der Verwendung der Karte, die ist nämlich auch auf anderen Fotos schon drauf. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:25, 23. Apr. 2008 (CEST)

4 Bilder über MAN-Motoren

Ich habe Anfang Dezember 2007 vier Bilder mit den Dateinamen: Bild:MAN-Motor D2676LF.jpg, MAN-Motor D2842LE.jpg, MAN-Motor H2876UH.jpg, MAN-Motor E2842LE.jpg hochgeladen. Anfangs gab es Probleme mit dem Urheberrecht. Obwohl nun am 14.12.07 eine Einverständniserklärung von der MAN an permissions-de@wikimedia.org gesendet wurde, wurden die Bilder auf Wikipedia wieder gelöscht. Warum? --The-Knack 19:53, 23. Apr. 2008 (CEST)

Das OTRS-Team wird die Bilder bald wieder freigeben. Die Bilder sind nicht gelöscht (das ist technisch nicht machbar), sondern nur auf "nicht öffentlich" gestellt. --/home/Wuzur/Diskussion 21:08, 23. Apr. 2008 (CEST)
Nach meiner Information ist die Permission OTRS gerade auf dem neusten Stand. Also war mit der Permission etwas nicht in Ordnung (dann solltest du aber eine Antwort vom OTRS bekommen haben) oder die Email ist irgendwo verschluckt worden. jodo 21:35, 23. Apr. 2008 (CEST)

Wie soll ich nun weiter verfahren? Soll ich die Email nochmal an permissions-de@wikimedia.org schicken oder einfach nur abwarten? --The-Knack 17:51, 24. Apr. 2008 (CEST)

Bertelsmann

Habe heute in der FAZ (23.4.2008 Feulleton S. 37) gelesen, dass Bertelsmann für 19,95 € eine gedruckte Ausgabe der 50 000 häufigst angeklickten Lemmata auf den Markt bringen will. Ich bin gespannt, wie die die Versionsgeschichte samt Lizenz im Druckwerk dokumentieren wollen. Weiß jemand genaueres, wie man sich das vorzustellen hat? --Fingalo 23:14, 23. Apr. 2008 (CEST)

Siehe www.wikipress.de - so kann es gehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:16, 23. Apr. 2008 (CEST)
Die Frage wird bereits unter Wikipedia Diskussion:Einbänder diskutiert. Verwendet werden übrigens offenbar nicht die ganzen 50 000 beliebtesten Artikel, sondern nur jeweils die Einleitungssätze. Gestumblindi 01:57, 24. Apr. 2008 (CEST)
Da die Einleitungssätze praktisch immer so ziemlich das Schlechteste sind, was wir zu bieten haben, wird wohl niemand mit Selbstachtunbg auf sowas Urheberrechte beanspruchen. :) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫
50.000 Artikel/1.000 Seiten = 50 Artikel pro Seite, einschließlich der Autorennennung. Da darf der Einleitungssatz nicht zu lang sein. sугсго 00:11, 25. Apr. 2008 (CEST)

CC-Lizenzen

Aus rechtlichen Gründen möchte ich darum bitten, dass

  • Bildautoren in der Bildunterschrift genannt werden
  • ein expliziter Hinweis auf die Bildlizenz in der Bildunterschrift (mit Link zur Lizenz)

erfolgt. --Historiograf 18:22, 10. Apr. 2008 (CEST)

Sind die rechtlichen Gründe die Ursache dafür, dass du hier darum bittest? Oder sind sie der Grund, warum das, worum du bittest, auch passieren sollte? sebmol ? ! 18:48, 10. Apr. 2008 (CEST)
Das ist doch leicht absurd... Für sowas sind Bildunterschriften nicht gedacht. -- Chaddy - DÜP 19:07, 10. Apr. 2008 (CEST)
So absurd finde ich das garnicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:00, 10. Apr. 2008 (CEST)
Wir benutzen hier die Hilfslösung, mit einem Klick auf das Bild zur Bildbeschreibung mit dem Urheber zu gelangen. Das entspricht aber nicht der Lizenz, die einen Abdruck des Urhebers und der Lizenz "am Bild" verlangt. ST 20:09, 10. Apr. 2008 (CEST)
Wo steht in der Lizenz, dass die Namensnennung in unmittelbarer Nähe zum Bild erscheinen muss? sebmol ? ! 20:22, 10. Apr. 2008 (CEST)

Ich denke nicht, dass die Beantwortung der Frage von Sebmol entscheidend ist. Entscheidend ist, dass sich die Wikipedia an die Lizenz hält. --20:24, 10. Apr. 2008 (CEST)

Dazu sollten wir uns erstmal darüber einig sein, was die Lizenz aussagt. sebmol ? ! 20:31, 10. Apr. 2008 (CEST)
Die Lizenz sagt: in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang[14]. Die Frage ist, was ist angemessen. Angemessen ist, was bei vergleichbaren gewerblichen Bildern üblich wäre, mindestens aber, was ohne Aufwand zumutbar ist. So lange es möglich ist, mit thumb dem Bild eine Bildbeschreibung hinzuzufügen, ist es auch möglich, auf diese Weise den Urheber zu nennen. (Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage.) ST 21:27, 10. Apr. 2008 (CEST)
thumb|Foto: Fritzchen Müller, Lizenz cc-by-sa - die Norweger machen es uns vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:40, 10. Apr. 2008 (CEST)
Es war bislang Konsens, jegliche rechtliche Information bei Bildern auf die Beschreibungsseite zu setzen. Dann sind die Bildunterschriften nur ausschließlich für ihren eigentlichen Zweck da. Bislang hat das doch ganz gut geklappt. Und imho ist die Nennung des Autors auf der Beschreibungsseite durchaus angemessen.
Weiter noch, so würde de facto die Bildunterschrift zu einer kleinen Bildbeschreibungsseite werden. Dann würde es wahrscheinlich üblich werden, bei allen Bildern rechtliche Informationen in die Bildunterschrift zu setzen (ich erinnere da nur mal an Nazi-Symbole...). Die Bildunterschriften würden dann ihre Funktion als kurze und übersichtliche Beschriftung verlieren, was ihren enzyklopädischen Wert zumindest nicht gerade aufbessert. -- Chaddy - DÜP 21:52, 10. Apr. 2008 (CEST)

So etwas sollte durch die Software automatisch gelöst werden. Kann jemand, der sich damit auskennt, einen Bugreport einreichen? --Phrood 21:48, 10. Apr. 2008 (CEST)

Bitte erst mal abwarten. -- Chaddy - DÜP 21:56, 10. Apr. 2008 (CEST)
Das Wort Konsens habe ich weder im UrhG, noch in der CC-Lizenz gefunden. ST 21:57, 10. Apr. 2008 (CEST)

Ich weiss nicht, wieso es unzumutbar sein soll, bei einem Bild den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol (GNU/CC usw.) mit entsprechendem Link der Lizenz zu genügen. In Norwegen gehts ja auch, und es spricht einiges dafür, dass es bei einer strikten Auslegung der CC-Lizenz geboten ist. Wenns aus juristischen Gründen erforderlich ist, dann ist ein Konsens nicht relevant --Historiograf 22:47, 10. Apr. 2008 (CEST)

Es bleibt aber noch die Frage, ob eine strikte Auslegung der CC-Lizenz überhaupt nötig ist. Bislang war sie das jedenfalls nicht. Und wenn wir die CC-Lizenz strikt auslegen, dann müssen wir alle Lizenzen strikt auslegen, und zumindest den Urheber in der Bildunterschrift nennen (außer bei gemeinfreien Bildern/Bildern mit unbeschränkten Nutzungsrecht). -- Chaddy - DÜP 23:29, 10. Apr. 2008 (CEST)

Ja, an einer strikteren Auslegung führt kein Weg vorbei. Im Zweifel für die Strenge, denn immerghin gehts um Urheberpersönlichkeitsrechte. Ich hoffe, auch die Tage des GA sind gezählt --Historiograf 23:50, 10. Apr. 2008 (CEST)

Mal etwas off-topic: Gibt es einen konkreten Anlass, von dem ich nichts weiß? -- Chaddy - DÜP 23:57, 10. Apr. 2008 (CEST)
Ja, aber ich bitte um Verständnis, wenn ich vorerst der einzige hier sein möchte, der davon weiss --Historiograf 01:03, 11. Apr. 2008 (CEST)
Du kannst für deine Aktionen kein Verständnis erwarten. sebmol ? ! 04:02, 11. Apr. 2008 (CEST)
Das entscheidest du? --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)
Nein, das entscheidet am Ende jeder selbst. Aber ich hab meine Vermutung. Du könntest auch einfach zu dem zu stehen, was du gemacht hast, statt hier mysteriös rumzulavieren und tendenziöse Fragen zu stellen. sebmol ? ! 22:24, 14. Apr. 2008 (CEST)
Im Zweifel für die Strenge ist eine Wertentscheidung, die wir selbst treffen müssen. Hier muss das Risiko einer erfolglosen Interpetration der Lizenz gegen umgekehrt auftretenden Aufwand und Änderungsschwierigkeiten abgewogen werden. Sicherlich kann man auch dogmatisch rangehen und grundsätzlich fordern, dass Lizenzen so konservativ wie möglich interpretiert werden. Allerdings würde ich das als eine realitätsferne, für Wikipedia nicht brauchbare Einstellung halten. sebmol ? ! 04:01, 11. Apr. 2008 (CEST)
Zustimmung zu Sebmol und Chaddy. Da die Frage aber nicht nur die deutschsprachige Wikipedia betrifft, sonder alle Projekte der Wikimedia Foundation, wäre es sicherlich ratsam, vor einem lokalen Alleingang die Meinung von Mike Godwin (Rechtsanwalt der Foundation) einzuholen. Und dann wäre eine Anpassung der Software, um die notwendigen Daten automatisch einzublenden, sicherlich Millionen von Edits vorzuziehen. Soviel Zeit sollte sein. — Raymond Disk. Bew. 08:06, 11. Apr. 2008 (CEST)
Eine Softwarelösung ist das einzig gangbare. Auf der Commons-Mailingliste wurde ein Ansatz zur automatisierten Auslesung von Autor- und Lizenzinformationen diskutiert, das sieht recht vielversprechend aus. Code·is·poetry 08:18, 11. Apr. 2008 (CEST)
Wenn diese konservative Lizenzauslegung wirklich greifen würde, kann ich nur hoffen, dass man mir als Fotografen eine Lizenz zur Verfügung stellt, die es der Wikipedia ermöglicht, ihr angenehmes Layout beizubehalten. Warum ein einzelner Klick auf ein Bild, eine unüberwindliche Hürde sein soll, um zur Lizenz eines Bildes zu kommen, leuchtet mir nicht ein. Einen Dienst für freies Wissen und freie Lizenzen kann ich in der Aktion jedenfalls nicht erkennen, wenn kommerzielle Wissens-Anbieter so ein besseres Layout als die freien Anbieter bekämen. Den wahren Willen etlicher Uploader, sehe ich damit also auch nicht umgesetzt, da es ja auch jahrelang so ohne Beschwerden ging und sich die Uploader durchaus über der hier genutzten Lizenzauslegung im Klaren waren. --Kolossos 10:25, 11. Apr. 2008 (CEST)

Fragen der Bequemlichkeit können nicht entscheidend sein. --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)

Fragen der Projektziele sollten aber schon für eine Lizenzauslegung berücksichtigt werden. Was bezweckst du mit deinem Wunsch? Der Erfolg der Wikipedia in ihrer jetzigen Form hat die freien Lizenzen bei vielen Leuten erst bekannt gemacht. Von Creativecommons.org Seite hat sich bis jetzt auch keiner über die hier seit Jahren praktizierte Lizenznutzung beschwert. Oder? Da auch die Textautoren ihre persönliche Ehrung über die direkte Namens- /Pseudonymnennung hinter den Projektzielen zurückstellen und erst über einen Klick auffindbar sind, sollte das auch für Bildautoren zumutbar sein. Und wie gesagt, in meinem Fall möchte ich ausdrücklich, dass meine Namens- und Lizenznennung gegenüber der Wissenvermittlung in den Hintergrund rückt.
Nochwas, wenn wir noch etwas warten, und GFDL in der neuen Version an CC angeglichen wird, könnte der Lizenznennungswunsch aus meiner Sicht auch dadurch genüge getan werden, dass in der Fußzeile auf die entsprechenden Lizenzen verwiesen wird.
Was ich hingegen akzeptabel fände, wenn zumindestens in der Druckansicht am Ende ein Bilderverzeichnis mit Lizenz und Autoren Nennung generiert würde. --Kolossos 13:35, 11. Apr. 2008 (CEST)
Deine Vorstellung in allen Ehren, aber eine Lizenz ist nun mal eine Lizenz. Und die ist unabhängig von irgend welchen Projektzielen. Ich gehe einen Vertrag in Form der Lizenz ein und verlasse mich dabei darauf, dass die Lizenz auch eingehalten wird und nicht jeder Nutzer oder Drittnutzer die Lizenz in seinem Sinne auslegen darf. Das scheint mir eher die Aufforderung zu einer Rechtsbeugung zu werden. Wenn die cc-Lizenzen im Projekt akzeptiert wurden, dann entsprechen sie den Projektzielen. Da kann dann keiner herkommen und an jedem einzelnen Bild heruminterpretieren, dass der Autor bzw. Lizenzgeber das doch eventuell aber dann doch sicher nicht so gemeint hat, sondern die Lizenz wohl eher so verstanden haben sollte, wir und das gerade in den Kram passt. Nein Danke, so geht man nicht mit den Rechten tausender Autoren um. Entweder die Lizenz sieht eine Namensangabe am Bild vor, dann haben wir das zu machen, oder die Lizenz sieht es nicht vor, dann kann es unterbleiben. Wenn der Foundation die Lizenz nicht mehr gefällt, dann muss sie eben auf cc-Lizenzen für zukünftige Uploads verzichten, damit der Autor bzw. Lizenzgeber im Voraus weiß, auf was er sich einlässt. ST 14:27, 11. Apr. 2008 (CEST)

Man sollte noch ergänzen, dass auf Commons tausende freie Bilder von Flickr-Nutzern hochgeladen werden, bei denen wir Nachnutzer sind und die nicht notwendigerweise die Ansicht teilen, dass es die Wikipedia so bequem wie möglich haben sollte. --134.130.68.65 15:35, 11. Apr. 2008 (CEST)

Flickr ist wirklich ein gutes Beispiel. Da die mit dem dahinter befindlichen Yahoo sicherlich auch ein paar gute Anwälte sich leisten und auch im Bereich CC recht viel haben. Man kann dort aber an Flickr 7-days bzw. ihren Bildergalerien erkennen, dass dort auf die Lizenznennung von CC-Lizenzen auch verzichtet wird, diese erfolgt genau wie bei uns auf den einzelnen Bildbeschreibungsseiten. Wenn man also davon ausgeht, dass die das bei Flickr richtig machen, wäre zumindest Punkt 2 von Historiografs Wunschliste schonmal widerlegt. Und wenn die Lizenznennung über einen Mausklick erlaubt/zumutbar ist da sollte es die Namensnennung auch sein. --Kolossos 16:10, 11. Apr. 2008 (CEST)
Es ist nicht wirklich relevant, was Flickr oder Wikipedia machen, sondern was in der Lizenz steht. Siehe oben. ST 16:17, 11. Apr. 2008 (CEST)
Flickr lässt sich für öffentliche Bilder auf Flickr ein Recht zur Verwendung zu recht großzügigen Bedingungen einräumen. siehe deren AGB (Deutschland Ziff. 9 b: "{...} oder wenn Sie Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Yahoo! Club für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Graphiken übergeben wurden." .sугсго.PEDIA 16:23, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich suche gerade den Satz in der Lizenz der festlegt, wie die Namensnennung zu erfolgen hat, ohne Erfolg. Also alles Auslegungssache. Wir nennen Namen und Lizenz. Einzigst unter [15] im Bereich Namensnennung fand ich einen Hinweis, unsere Nutzer die im Glauben sind, im Besitz der einzigsten Wahrheit zu sein, wird das aber natürlich auch nicht überzeugen. Und wo steht, dass man freie Lizenzen möglichst streng auslegen muß? Oder wo sind die Argumente dieses zu tuen. Irgendwie ist das ein Widerspruch für mich. --Kolossos 17:21, 11. Apr. 2008 (CEST)

Die Frage wurde bereits oben beantwortet. ST 18:03, 11. Apr. 2008 (CEST)

(BK) Es wurde doch schon von ST hinreichend ausgeführt. Es ist in unserer durchkommerzialisierten Welt eine absolute Ausnahme, dass wertvolle Inhalte GRATIS aus der Hand gegeben werden, ohne dass der Urheber die Möglichkeit hat, in irgendeiner Weise auf die konkrete Nutzung Einfluss zu nehmen. Es ist daher immer im Zweifel für den Urheber und gegen den Nutzer zu entscheiden, was automatisch bedeutet, dass die strengere Auslegung zu bevorzugen ist. Das stimmt auch mit dem urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz überein. Hier geht es um eine Frage des Urheberpersönlichkeitsrechts, und die Auslegung, der Name müsse nicht bei dem Bild, sondern dürfe auf einer anderen Seite genannt werden, dient lediglich der Bequemlichkeit. Machbar und zumutbar ist es ohne weiteres, wie in der norwegischen Wikipedia den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol oder einen Link auf die maßgebliche Lizenz/Bildbeschreibungsseite zu verweisen. --134.130.68.65 18:06, 11. Apr. 2008 (CEST)

Naja, also der Link auf die Bildbeschreibungsseite ist aber unnötig, denn das thumbnail selbst verlinkt ja schon auf die Bildbeschreibungsseite. Außerdem, wenn die lizenzrechtlichen Daten schon in der Bildunterschrift stehen, werden Bildbeschreibungsseiten mehr oder weniger überflüssig, mindestens aber redundant. -- Chaddy - DÜP 18:40, 11. Apr. 2008 (CEST)
Ich sehe in der Formulierung der Lizenz keine Pflicht zur Angabe in der Bildunterschrift. Das Werk ist auf der Bildseite, in den Artikel ist nur eine Vorschau (der Thumbnail) eingebunden. Wer sich für das Werk interessiert, ruft die Seite auf und dort gehören die Angaben hin. Das ist nach meinem Verständnis auch angemessen im Sinne der Lizenz. --h-stt !? 19:32, 11. Apr. 2008 (CEST)
Auch ein Thumb ist eine Darstellung des Bildes. Die etwas größere Version, wo die Linzenzinfos usw. stehen, ist ja selbst meist nur eine Verkleinerung. Die Bilder sind beide eine Verkleinerung des Originals. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:42, 11. Apr. 2008 (CEST)
Das ist eine Wertentscheidung. Ein eindeutiges richtig oder falsch sehe ich nicht. Beide Positionen sind IMO vertretbar, die eine ist in 730000 Artikeln etabliert, die andere wird hier apodiktisch vorgetragen, überzeugt mich aber nicht als zwingend. Ich spreche mich daher gegen eine Änderung der Praxis aus. --h-stt !? 22:26, 11. Apr. 2008 (CEST)
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte, daß .de strikter auf Urheberrechte achtet als andere Wikipedias. Ich sehe keinen Grund, das norwegische Modell nicht zu übernehmen. Das könnte sogar recht einfach automatisiert geschehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:48, 11. Apr. 2008 (CEST)
Wo und in welcher norwegischen WP wird das bitte so gemacht? Ich habe gerade sowohl in der bokmal wie in der nynorsk WP zehn zufällige Seiten und zwei von Hand ausgesuchte aufgerufen und kein einziges derartig gekennzeichnetes Bild gefunden. --h-stt !? 23:15, 11. Apr. 2008 (CEST)
Du hast Recht, ich sehe auch nichts??? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:37, 11. Apr. 2008 (CEST)
Zu Ralfs Ehrenrettung sei gesagt, dass ich das früher auch schon mal gesehen habe, als ich Ego-Googleing betrieben habe und Bilder von mir auf einer norwegischen WP in der Form attributiert gesehen haben. Ist aber schon länger her. — Raymond Disk. Bew. 11:17, 12. Apr. 2008 (CEST)
Bei diversen Insektenfotos von mir, die in der Bokmal-WP verwendet werden, ist mir die Nennung meines Benutzernamens beim Bild aufgefallen, bspw. hier. Allerdings ohne Link zur CC-Lizenz (was bei meinen Bildern auch nicht nötig ist, weil sie doppelt lizenziert sind, GFDL und CC). -- Rosenzweig δ 11:43, 12. Apr. 2008 (CEST)

Ich stimme Raymond zu 100% zu. Das kann a) nur über eine Softwarelösung gehen und muss daher wikimediaweit gesehen werden und b) sollte Mike auf jeden Fall einbezogen werden (für irgendwas muss er ja das Geld bekommen^^). ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 12:18, 12. Apr. 2008 (CEST)

Ich fand es immer schon nett, dass wir von unseren Nachnutzern bzgl. der Bilder mehr abverlangen, als wir selber machen: von denen verlangen wir die Nennung der Lizenz bei jedem Bild. Aber uns ist das auch technischen Gründen unzumutbar. sугсго.PEDIA 14:42, 12. Apr. 2008 (CEST)

Ich fasse zusammen: Die Community lehnt es ab, etwas an der bisherigen fragwürdigen Praxis etwas zu ändern. Richtig? --Historiograf 23:54, 13. Apr. 2008 (CEST)

Ich würde es eher so zusammenfassen: a) einige sehen den Aufwand als zu hoch an, dass es zumutbar wäre, b) andere lehnen eine Diskussion nicht ab, wollen sie aber WMF-weit führen und dann auch softwareseitig einführen, da es uns zur Zeit nicht möglich ist, alle Zig Millionen Bildeinbindungen in der WP von Hand auf die Lizenz zu überprüfen (abgesehen von den Folgen für den Betreiber, wenn er in einem Projekt eine solche Politik protegiert, sie in anderen aber unterlässt - die Argumentation unzumutbar ist dem Betreiber in rechtlichen Auseinandersetzungen dann wohl entzogen). c) Ablehner (wenn ich auch keine Argumente außer haben wir immer schon so gemacht sehe). sугсго.PEDIA 07:53, 14. Apr. 2008 (CEST)
Die Schlussfolgerung „Die Community lehnt es ab …“ halte ich für sehr verwegen, da die Community aus mehr als den zwei Handvoll Leuten besteht, die hier mitdiskutieren. Ansonsten siehe Syrcros Zusammenfassung, ich selber zähle mich zu seinem Punkt b) Und es würde mich schon sehr interessieren, was Histo weiß und was wir nicht wissen dürfen … Ich empfinde das als ziemliche Schieflage in der Diskussion. Aber nun denn. — Raymond Disk. Bew. 21:54, 14. Apr. 2008 (CEST)
Ich möchte noch was ins Spiel bringen. Ich habe kürzlich eine Mail bekommen (Nachnutzung eines meiner Bilder). Wenn wir den Nachnutzern zeigen, wie es aussehen kann/soll, haben sie es einfacher, sich an die doch nicht gerade trivialen Regeln zu halten. Im Fall meines Fotos wurde vorbildlich lizensiert und ich habe mich auch per Mail dafür bedankt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:05, 14. Apr. 2008 (CEST)
Er hat sich auf rechtlichem Wege über die Nachnutzung der Wikipedia in einigen größeren Fällen beschwert, weil seiner Ansicht nach die Lizenzbestimmungen nicht ausreichend beachtet wurden. sebmol ? ! 22:22, 14. Apr. 2008 (CEST)
Ich denke nicht, dass du befugt bist, über diese Vorgänge etwas öffentlich mitzuteilen. Ich werde rechtliche Schritte gegen dich prüfen --Historiograf 01:54, 15. Apr. 2008 (CEST)
Ich unterliege dir gegenüber keinerleid Geheimhaltungspflichten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Drohen mit rechtlichen Schritten gegen Benutzer der Wikipedia ein Sperrgrund ist. sebmol ? ! 09:13, 15. Apr. 2008 (CEST)
Krieg dich mal wieder ein, Histo. Wenn es "bloß" um das geht, was sebmol da ansprach... Das ist doch eh schon längst bekannt, du hast es ja selbst auf der Mailingliste verbreitet. -- Chaddy - DÜP 17:27, 15. Apr. 2008 (CEST)
sebmol sprach von "Nachnutzern", das schliesst nach vorherrschender Terminologie die Wikipedia bzw. Wikimedia aus, diese wurde allerdings im besagten Mailinglistenbeitrag bedroht. Aus dieser Vorgeschichte wage ich mal einen educated guess: Spiegel Wissen.-- Wiggum 20:53, 15. Apr. 2008 (CEST)

Die Community, soweit es mich betrifft, lehnt es ab, eine nicht näher begründete Forderung eines einzelnen, wenn auch geschätzten, Nutzers zu diskutieren.-- Wiggum 00:44, 15. Apr. 2008 (CEST)

Dafür, dass hier nicht diskutiert wird, steht hier allerdings bemerkenswert viel. Die Begründung ergibt sich eindeutig, wie z.B. von ST angemerkt, aus dem Lizenztext (siehe auch FAQ) und dort steht nichts davon, dass man eine Bildbeschreibungsseite aufrufen müsse. Aus einer Branchenübung, dass man auf das Bild in der Wikipedia klicken müsse, um die Angaben zu erhalten, ergibt sich nichts für die Folgerung, jeder potentielle Nutzer wisse automatisch, wo die Lizenz oder der Urheberrechtsvermerk zu finden sei. In kommerziellen Klonen (z.B. der Rhein-Zeitung) passiert nichts dergleichen, es dürfte weite Kreise geben, die noch nie auf ein Bild geklickt haben und daher auch nicht wissen, was sie dort erwartet. Ich möchte gar nicht so sehr auf den Umstand abheben, dass sich zwischen der Betrachtung des Bildes und der Betrachtung der Bildbeschreibung einer der sporadischen Serverausfälle der Wikipedia einschleichen könnte, denn das könnte auch der Fall sein, wenn man einen Link auf die Bildbeschreibungsseite/Lizenz anbringt. Ich würde auch keine Lizenzkonformität sehen, wenn in einem Buch die CC-Lizenz nur im Bildnachweis nicht aber beim Bild selbst erscheint. Entscheidend ist, dass ein kostenfreies umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt wird und Nutzer alles Zumutbare tun müssen, um die Lizenzbestimmungen zu erfüllen. Zumutbar ist die von mir geforderte Änderung durchaus, sie ist technisch absolut möglich und das einzige substantielle Gegenargument, das hier zu lesen war, war: Zuviel Aufwand. --Historiograf 23:35, 15. Apr. 2008 (CEST)

  1. Ich arbeite mit cc-Lizenzen in Commons. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das für Drittnutzer gilt. Meine Bilder binde ich in meine Artikel ohne Angabe meines Namens und der Lizenz ein. Ich lade sie ja in commons für Wikipedia hoch.
  2. In den gedruckten Enzyklopädien sehe ich immer einen Autorenhinweis, manchmal auch unklar (z.B. Museum XY, wobei offen bleibt, ob damit der Aufbewahrungsort des Gegenstandes oder der Inhaber des Bildrechtes gemeint ist, jedenfalls steht der konkrete Photograph nicht dabei).
  3. Absurd finde ich, wenn nur eine cc-Lizens gegeben wird, als Autor aber nur ein Nick-Name erscheint. Hat "Fingalo" Bildrechte? Welchem Recht wird Rechnung getragen, wenn unter dem Bild steht: "Foto: Fingalo"?
  4. Wenn in allen gedruckten Enzyklopädien der Autor am Bild genannt wird, dann denke ich, sollte das hier auch so sein (obgleich ich das bislang noch nie gemacht habe). Aber in den gedruckten Werken sehe ich nie eine Lizenzangabe am Bild. Die halte ich auch nicht für erforderlich: Der, der das Bild einstellt, tut es rechtmäßig, wenn er die Lizenzbedingungen erfüllt. Einziger Kläger könnte der Urheber sein. Der hat aber auch dann auf seine Rechte verzichtet, wenn dieser Verzicht nicht sichtbar ist. Für einen Drittnutzer gilt, dass er ohne Lizenz das Bild nicht verwerten darf. Wenn er es also verwerten will, muss er nach der Lizenz suchen - durch Anklicken des Bildes. Solange er die Lizenz nicht gelesen hat, läuft er Gefahr, eine Rechtsverletzung zu begehen, weil es in commons eben nicht nur gemeinfreie, sondern auch cc-lizensierte Bilder gibt. "Verbreiten" in der Lizenzbestimmung ist nicht gleich veröffentlichen, sondern zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Da darf ich natürlich die Lizenz nicht verstecken, weil sonst der Empfänger zu der irrigen Meinung kommt, er könne das Bild frei verwenden. Wenn er es sich aber selber holt, muss er sich um die Lizenz kümmern genauso wie ich, wenn ich ein fremdes Bild hochladen will. Fingalo 16:03, 16. Apr. 2008 (CEST)

Allerdings muss klar sein, auf welchen Namen sich die cc-Lizenz bezieht. Das ist bei

So ist es bei diesem Bild
nicht zu ermitteln, was angegeben werden soll, "Antony", "gripso_banana_prune" oder "KingKong3". Denn ein "Herrik" hat das Bild aus Flickr hochgeladen.

Fingalo 18:19, 16. Apr. 2008 (CEST)

Fingalo, deine Ausführungen weisen erhebliche Fehleinschätzungen auf. Gemäß CC-Lizenzen kann der Urheber die Art des Urhebervermerks festlegen. Ist der Urheber unter Pseudonym tätig, ist dieses anzugeben, sonst der Klarname. Es muss jedem Nachnutzer möglich sein, diese Angabe der Bildbeschreibung zu entnehmen. Sodann: Womit du als Urheber einverstanden ist, ist grundsätzlich irrelevant. Wenn ich möchte, dass mein Name beim Bild steht und auch die Lizenz und zwar auch aus dem Grund, dass das Bild möglichst frei genutzt wird (im Rahmen der Lizenz), dann ist es völlig belanglos, was Millionen Wikipedianer [16] wünschen. Bei Online-Veröffentlichungen ist bei dem Bild tunlichst die Normvorgabe der CC-Lizenzen (einschließlich der maschinenlesbaren Metadaten) zu beachten. Bei Texten und Audio-Dateien ist die Lizenz IM Werk anzugeben, bei Bildern, Skulpturen und Bauwerken BEI dem Werk, also auf einem Etikett oder in der Bildunterschrift. Der Nutzer soll eben NICHT nach den Nutzungsbedingungen suchen müssen, sondern Werk und Lizenz sollen eine Einheit bilden. --134.130.68.65 19:12, 16. Apr. 2008 (CEST)

Bei meiner Suche nach dem Lizenztext bin ich auf http://de.creativecommons.org/ gestoßen. Das scheint mir die offizielle Website zu sein. Da ist bei meinem Aufruf http://www.rezeptewiki.de/ gleich vorne auf der Eingangsseite eingebunden mit einem Verweis auf deren Copyleft-Lizenzierung. Aus Interesse habe ich da nun einmal hineingeschmökert und mir ist bei den Bildern aufgefallen, dass dort ebenfalls keine Hinweise auf Urheber und Lizenz bei der Einbindung in die Seiten angegeben sind.
Meine Schlussfolgerung: Die Einbindung ohne Nennung des Urhebers und der Lizenz entspricht der CC-Lizenz, sonst würde der offizielle Webauftritt die Seite bestimmt nicht verlinken. Richtiger oder falscher Schluss? Oder sind die Macher der Lizenz so dumm und wissen nicht, was sie in ihre Lizenz schreiben? --89.50.54.66 19:50, 16. Apr. 2008 (CEST)

@134.130.68.65: Ich habe nirgends gesagt, dass der Nickname falsch ist, ich sagte, er ist absurd. Genauso ist die mehrfachlizensierung absurd, gleichzeitig auf die Nennung des Autors zu bestehe und darauf zu verzichten. Absurd ist nicht rechtswidrig, sondern möglich aber blöd.

Ich gehe mal davon aus, dass die cc-Lizenz auf den Commons-Seiten durch den Baustein vollständig beschrieben ist, wenn mann auf die {{Cc-by-sa-2.0-de}}-Vorlage klickt. Da steht:

"Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt). Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind. * Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden. * Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten. * Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt."

Da steht nichts davon, dass die Lizens direkt am Bild sein muss. Fingalo 20:52, 16. Apr. 2008 (CEST)

Du verstehst es nicht. Die Rechteinhaber geben keine Einwilligung, die Lizenz irgendwo unterbringen. Ich gebe keine Einwilligung, das genügt schon. Sollte jemand Hexenhügel Winningen revertieren, dann bitte mit Klarnamen und ladungsfähiger Anschrift, danke :-) Herr Moleski? --Historiograf 23:51, 16. Apr. 2008 (CEST)

Musste das jetzt sein, Histo? So kann man seine Meinung natürlich auch durchdrücken... -- Chaddy - DÜP 23:55, 16. Apr. 2008 (CEST)
Lies dir doch die Diskussion durch. Ochnö, wir bleiben lieber dabei, das wär zuviel Aufwand - das ist doch der Tenor. Ich habe keine Lust mehr Lizenzverstöße hinzunehmen --Historiograf 00:13, 17. Apr. 2008 (CEST)
Tja, bloß komisch finde ich, dass es jahrelang offenbar kein Problem war und jetzt ist es plötzlich ganz eilig und ganz wichtig... -- Chaddy - DÜP 00:32, 17. Apr. 2008 (CEST)
Ob du das komisch findest oder nicht: Irgendwann hat man keine Geduld mehr. Der Highway ist von 2006, und es sollte unser Ziel sein, lizenzrechtlich so unangreifbar wie möglich zu sein. --Historiograf 03:08, 17. Apr. 2008 (CEST)

Wird demnaechst auch jede Artikelaenderung direkt im Text mit Unterschrift versehen? Der Klick auf die Versionsgeschichte ist doch eigentlich eine Zumutung! --Dschwen 00:58, 17. Apr. 2008 (CEST)

@Historiograph: Du verstehst es nicht. Selbstverständlich darfst Du Deine Bilder mit allen möglichen Anmerkungen versehen. Und kein vernünftiger Mensch kommt auf die Idee, das zu revertieren. Die Frage ist eine ganz andere: Wenn jemand einen anderen Artikel schreibt und dort eines von den Bildern des Hexenhügels einbindet und sich mit dem Zusatz: "Foto Historiograph" begnügt, auf welche Anspruchsgrundlage willst du da eine Klage gründen. Mit der cc-Lizenz hast du alle Rechte aufgegeben bis auf das, dass Dein Name zu nennen ist. Die Angabe der Lizenz ist nicht Gegenstand des Rechts am Bild, sondern Sicherstellung Deines Rechts der Namensnennung beim Drittnutzer. Wer ohne Beifügung der cc-Lizenz ein Bild einem Drittnutzer weitergibt, macht sich bei dessen gutgläubiger Verwendung ohne Namensnennung schadensersatzpflichtig. In der cc-Lizenz ist nicht vorgeschrieben, ob überhaupt und gegebenenfalls wo die Lizenz anzubringen ist. Sie ist nur "mitzuteilen". Dieses kann bei der Verwendung der cc-Lizenz nicht modifiziert oder eingeschränkt werden. "Mitteilen" heißt, sie muss ihm zugehen, in seinen Machtbereich kommen. Ich darf also das Bild mit Namen auf eine CD brennen und diese meinem Freund zur Nutzung weitergeben und auf die CD schreiben, dass das Bild unter cc-Lizenz gestellt ist, ja ich kann es ihm sogar sagen! Ein trickreiches Umgehen der Kenntnisnahme verhindert die "Mitteilung" genausowenig, wie das Zerreißen eines ungeöffneten Briefs im eigenen Briefkasten den Zugang desselben verhindert. Dass die Namensnennung und die Pflicht zur Mitteilung der Lizenz in zwei verschiedenen Texten gefasst ist, belegt, dass die Pflichten nicht identisch sind. Es hätte sondst nahegelegen zu formulieren: "Namensnennung und Lizenzbedingung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers und die Lizenzbedingung in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt)." Das scheint ja Deine Auslegung zu sein. So steht es aber dort nicht! Und du kannst es auch nicht durch Auslegung dorthin bringen.
Darüberhinaus erscheint mir die Frage auch etwas akademisch:
Hier kann bei einem Thumbnail der Fall nur innerhalb der deutschen WP entstehen, indem im Bearbeitenmodus der Link [[Bild:xy.jpg|thumb|bla bla.]] ohne Anklicken herauskopiert und in einen anderen Artikel verpflanzt wird, wobei der Name des Fotografen im "bla bla" gelöscht wird. Bei einer Neuverwendung muss man das Bild auf Commons aufsuchen und kommt um die Lizenzangabe nicht herum. Außerhalb der deutschen WP muss man das Bild auf seinen Rechner kopieren und in seine Website einbinden und wieder hochladen. Das geht aber nicht, ohne den Thumbnail anzuklicken und damit die cc-Lizenz zur Kenntnis zu nehmen. Fingalo 09:57, 17. Apr. 2008 (CEST)
Ich meine du irrst dich. Exemplarisch sei mal CC-BY-SA-2.0/de rausgegriffen; es heisst dort: [...]Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen[...]-- Wiggum 17:46, 17. Apr. 2008 (CEST)
Du solltest den Zusatz nicht unterschlagen: "... es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand." Das heißt also, diese URI ersetzt die Mitteilung der Lizenz. Wenn die Lizenz da gar nicht steht, braucht's auch die URI nicht. Die Lizenz ist dann anderweitig "mitzuteilen". Fingalo 18:38, 17. Apr. 2008 (CEST)

Frage: heißt das ganze nicht auch, dass wir uns den click auf Versionen/Autoren sparen können und die Autoren auf der Artikelseite nennen sollten? Oder gibt es einen Grund warum Bilder soviel besser geschützt sein sollten als Texte? -- southpark In memoriam schlichter Signaturen. 10:32, 17. Apr. 2008 (CEST)

Wenn wir auf die Überschrift dieses Abschnitts schauen, lesen wir, dass es um CC-Lizenzen geht. Als erfahrene Benutzer wissen wir ebenfalls, dass die Texte GFDL-lizenziert sind. Als nächstes folgern wir, dass das eine mit dem anderen erstmal nichts zu tun hat. Des Weiteren lesen wir die Archive und stellen fest, dass die Frage, was in der Wikipedia als "History" im Sinne der GFDL anzusehen ist, ebenfalls schon Diskussionsgegenstand war.-- Wiggum 17:46, 17. Apr. 2008 (CEST)

Stellungnahme zur Sache und zu meiner Sperrung unter:

Es gibt eine ziemlich simple pragmatische Lösung:

1. Wer speziell im Wikipediakontext Dateien unter einer geläufigen Lizenz zur Verfügung stellt, hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den hiesigen Usancen vertraut gemacht und ist mit ihnen einverstanden. Seine Lizenzerklärung ist im Lichte dieser Gepflogenheiten zu verstehen (auszulegen), die damit zum Inhalt dieser Erklärung werden, sollten sie dem Wortlaut der Erklärung nicht evident entgegenstehen. Das dürfte meiner unmaßgeblichen und unverbindlich geäußerten Meinung nach auch einer rechtlichen Prüfung standhalten, sollte man es unbedingt darauf anlegen.
2. Es darauf anzulegen ist jedoch für beide Seiten nur von Nachteil. Weil es zu den hiesigen Gepflogenheiten gehört, den lieben Frieden über alles zu stellen (wenngleich gerade von Verfechtern dieses Prinzips je nach eigenem Gutdünken nicht gerade konsequent), sollte man um seines und der Minderheit derer Willen, die den sachlich enzyklopädischen Nutzen vorrangig im Auge behalten wollen, eine nachträgliche "Klarstellung" der Lizenzerklärung stillschweigend aus Kulanz akzeptieren, wie auch ursprüngliche Einschränkungen, dann jedoch verbindlich, so überhaupt noch eine leicht verständliche, handhabbare und selbstverständlich den Mindestanforderungen genügende Lizenz erteilt wird. Immerhin mindert das das Risiko, Autoren zu vergraulen, die potentiell in der Summe die Wikipedia bereichern. Es muß (wie auch sonst in diesem geheimnisvollen Reallife immer) bei der _Verwendung_ der Datei nur abgewogen werden, ob der so eingeschränkte Nutzen für den Verwender (hier: das Projekt) insgesamt noch positiv ist. Das würde ich annehmen, wenn es um eine für die Verwendungszwecke (hier: Eierkuchen-Community mit gewissen enzyklopädischen Ambitionen) noch einen deutlich erkennbaren Nutzen bringt. Man sollte also Schrullen einzelner Autoren akzeptieren, solange es überwiegend wahrscheinlich ist, daß deren zukünftige Tätigkeit in der Summe einen Nutzen bringt und andererseits den Mut haben, auf deren Beitrag zu einzelnen Aspekten (Artikeln), die bei einer Gesamtbetrachtung des jeweiligen Aspektes keinen Wert hat, zu verzichten.
3. Beispiele:
Wären die hier derzeit verwendeten Bilder nach dem stillschweigend aus Kulanz akzeptierten tatsächlichen Willen des Urhebers nur mit irgendwelchen Abstrichen bei der üblichen Artikelgestaltung, speziell der Bildbeschriftung, zu verwenden, würde ich einfach sehr leichten Herzens darauf verzichten, obgleich ich generell reiche Bebilderung solcher Artikel für sehr wünschenswert halte. Wäre es meiner Meinung nach ausgeschlossen, daß dem stillschweigend akzeptierten Lizenzverständnis des Urhebers gemäß die Datei irgendeinem Artikel Bereicherung sein könnte, würde ich kurzerhand die Löschung der Datei anregen, selbst wenn noch kein Ersatz für die Datei zur Verfügung steht.
Könnten andererseits zB dieser oder dieser Artikel mit einem solchen Bild bereichert werden, würde ich unter Umständen sogar in Kauf nehmen, wenn der Berechtigte den Lizenzvermerk sichtbar in die Datei eingefügt hätte und verboten hätte, daran etwas zu ändern, solange eine bessere (günstiger lizensierte) Datei nicht zur Verfügung steht.
4. Obiter: Besonders leichten Herzens würde ich in Kauf nehmen, sollte jemand eine ansonsten wertvolle Datei nur in minderer (für die Bildschirmdarstellung ausreichender aber für kommerziellen Druck nicht brauchbarer) Qualität anbieten und in der Bildbeschreibung oder sogar der Lizenzerklärung darauf hinweisen, daß eine kommerziell brauchbare Datei einschließlich Lizenz an bestimmter Stelle erworben werden kann.
--Carolus Ludovicus 10:55, 18. Apr. 2008 (CEST)
Zu Punkt 3: Es ist nicht möglich, zu verbieten, dass Bilder bearbeitet werden (also der Lizenzvermerk aus den Bildern entfernt wird). Besser gesagt, es ist schon möglich, allerdings nicht im Rahmen einer freien Lizenz. -- Chaddy - DÜP 14:22, 18. Apr. 2008 (CEST)
Sach ma' Chaddy, hast'e eigentlich scho' ma' die GFDL gelesen: You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License, with the Modified Version filling the role of the Document, thus licensing distribution and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy of it. In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] D. Preserve all the copyright notices of the Document.[...]Include, immediately after the copyright notices, a license notice giving the public permission to use the Modified Version under the terms of this License, in the form shown in the Addendum below.. Die Lizen selber verbietet die Entfernung. sугсго 14:39, 18. Apr. 2008 (CEST)
Nur ein weiteres Argument warum GFDL fuer Bilder Schwachsinn ist. Ach ja, aber hier gehts ja um CC-Lizenzen, wie Wiggum weiter oben schon bemerkt hat. --Dschwen 20:20, 18. Apr. 2008 (CEST)
Die CC-By-SA-Lizenzen kann man ebenfalls (zB by-nc-sa/2.0/de unter 4. Beschränkungen. c): Wenn Sie den Schutzgegenstand [...] verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen [...].) so auffassen. sугсго 09:54, 19. Apr. 2008 (CEST)
Das ist eine etwas unkonventionelle Auslegung (boese Zungen wuerden es vielleicht sogar FUD nennen). Ob der Urhebervermerk auf dem Bild oder neben dem Bild steht ist wohl genau so egal wie der Font oder die Farbe in der er erscheint. Spaetestens wenn die Lizenz Derivate zulaesst mache ich eben ein solches aus dem Originalbild, mit herauseditiertem Wasserzeichen. Der Urhebervermerk wird selbstverstaendlich erhalten, allerdings in der Bildunterschrift. --Dschwen 20:58, 21. Apr. 2008 (CEST)
Nein: Wie er im Werk bleibt ist egal, aber muss im Werk bleiben. Und das Werk ist das Bild. sугсго 01:06, 25. Apr. 2008 (CEST)
Von im Werk spricht keine der Lizenzen und die genaue Form der Urheberkennzeichnung wird weder von den Lizenzen noch vom Gesetz (§ 13 UrhG) vorgegeben. Und das Ob ist ja gar nicht streitig. Ich kann jedenfalls nicht sehen, dass unsere Kennzeichnung auf der Medienbeschreibungsseite problematisch wäre und plädiere sehr dafür, die etablierte Praxis beizubehalten. --h-stt !? 15:59, 25. Apr. 2008 (CEST)

Na, also die "Ans Bild schreib Verfechter" haben hier aber eine merkwürdige Vorstellung! - Wenn bei einem Bild verlangt wird, daß Autor und Lizenz zum Bild angegeben werden, dann ist das so zu verstehen, wie Bildnachweise üblich sind. In keinem Lexikon (außer es handelt sich um einen Kunstband wo es um Künstler und ihre Werke und nicht um Inhalte wie "Vögel" oder "Chemische Strukturformeln" geht) habe ich je den Bildnachweis am Bild gefunden - wenn ein solcher gemacht wird, findet man ihn irgendwo auf den letzten Seiten des Buches oder der Maler wird irgendwo auf den Umschlagseiten genannt. Natürlich mit Seitenangaben. Bei Internetseiten ist die Angabe der Lizens oft gar nicht zu finden, manchmal findet man eine im Impressum der Seite. Daß bei Wikipedia der Link zur Lizenz direkt hinter dem Bild liegt, ist bisher mit die beste Lösung die ich irgendwo im Netz gefunden habe und wesentlich einfacher zu finden als die meisten derartigen Angaben. Damit sind wir hier besser als es die Lizenz ausdrücklich verlangt, nicht schlechter. Was soll also diese alberne Diskusiterei. Wenn nach Lizenzangaben sucht, kann damit doch wirklich glücklich sein. -- Kersti 01:04, 22. Apr. 2008 (CEST)

Empirische Materialien und Erläuterungen

Widerlegung einer unreflektierten Freiheits-Orthodoxie

Die Welt ist nicht nur schwarz und weiss. Eine hundertprozentig sicher freie Wikipedia ist eine Wikipedia ohne Bilder. Seit geraumer Zeit wird in den den FAQ Rechtliches darauf hingewiesen:

Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei?

Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.
Für Texte gilt:
  • Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden in der Wikipedia nur unter dem Zitatrecht genutzt.
Für Bilder gilt:
  • Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden (siehe Recht am eigenen Bild). Sie dürfen auch nicht manipulativ verändert werden.
  • Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Wikipedia-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
  • Die Logos der Wikipedia und der Wikimedia Foundation sind rechtlich geschützt. Ebenso ist der Name „Wikipedia“ geschützt.
  • Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot)
  • Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z. B. der Gestaltung des Intercity-Express) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten.
  • Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können. Siehe dazu die Diskussion unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum.
  • Die Olympischen Ringe unterliegen einem gesetzlichen Sonderschutz.

Ende Kopie

Hierzu noch einige ergänzenden Erläuterungen:

  • Matthias Spielkamp (irights.info-Redakteur) schreibt in: Urheberrecht im Alltag, 2008, S. 120: "Im Gebäude nur mit Genehmigung". Er hat die von mir angelegte Jurawiki-Seite (zitiert auch auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum) in die Literaturangaben aufgenommen, schreibt aber trotzdem apodiktisch, dass eine Genehmigung von Innenaufnahmen in jedem Fall nötig sei. Wer sagt uns, dass Aufnahmen fremder Sachen in jeder nationalen Rechtsordnung frei sind?
  • Es sollte sich herumgesprochen haben, dass auf Commons in absehbarer Zukunft alle Medien verschwinden müssen, die nach 1922 veröffentlicht wurden und deren Urheber nach 1926 gestorben sind. Womöglich auch aus allen WMF-Servern, sofern keine EDP vorliegt. Fotos von Skulpturen im öffentlichen Raum, in DACH panoramafrei, sind in den USA nicht PD und daher nicht auf Commons möglich.
- dazwischenquetsch - Nicht alle. Es gibt auch einige Werke, die nach 1922 veröffentlicht wurden und deren Urheber nach 1926 gestorben sind, die in den USA trotzdem PD sind, weil sie im Ursprungsland zum URAA-Stichdatum gemeinfrei waren, dazu gehören z.B. die Fotografien von Walter Mittelholzer. Mittelholzer starb 1937, bis 1993 galt in der Schweiz eine Schutzfrist von 50 Jahren p.m.a., die bei der Anhebung auf 70 Jahre für Werke, deren Schutzfrist 1993 bereits abgelaufen war, nicht wiederhergestellt wurde (es gibt dazu ein Bundesgerichtsurteil, siehe URG#Schutzdauer); das heisst, dass Mittelholzers in der Schweiz seit 1988 gemeinfreie Werke dies auch am 1. Januar 1996 waren und in den USA daher kein Copyright wiederhergestellt wurde. Gestumblindi 01:02, 22. Apr. 2008 (CEST)
  • Sobald vor einem französischen Gericht eine Klage gegen WMF eingereicht würde, weil das Haus eines französischen Architekten in D hier abgebildet wurde, dürfte die WMF genauso einknicken wie beim TU München-Logo (nach wie vor warte ich auf die großartigen Resultate der von H-stt geführten Verhandlungen mit der WMF).

In jeder Hinsicht freie Bilder sind ein schöner Wunschtraum in einer globalisierten Welt. Bilder vom eigenen Haustier sind OK und noch ein paar andere. Daher ist ein pragmatischer Zugriff, der sehr alte Bilder betrifft, angemessen und auch gerechtfertigt. So alte Bilder, um die es hier geht, sollten nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein, diese Aussage sollten alle Befürworter freier Bilder unterstützen. Wenn wir uns zum Sklaven willkürlicher nationaler Rechtsordnungen und Deutungstraditionen machen und widerspruchslos jeden Mist schlucken, den die Gesetzgeber uns servieren, sollten wir beim Rufen nach "freien Inhalten" vorsichtig sein.

dieser Argumentation kann ich nicht so ganz folgen. Gerade weil wir uns "uns zum Sklaven willkürlicher nationaler Rechtsordnungen und Deutungstraditionen machen und widerspruchslos jeden Mist schlucken, den die Gesetzgeber uns servieren..", sind Bilder nicht frei. Irgend jemand hat mal den Begriff "Gemeinsames Erbe der Menschheit" formuliert, und das sollte auch für bildhafte Darstellungen von nicht übermäßiger Schaffenshöhe gelten. Um mal ein anderes Beispiel zu nennen: es kann doch wohl nicht sein, daß irgend ein Schlaumeier sich das Rad patentieren läßt, nur weil es zuvor niemand gemacht hat. (PS: das ändert aber in der Tat leider nichts an der Tatsache, daß wir derartig -Entschuldigung- beknackte Regelungen ertragen müssen. Der Gesetzgeber bleibt hier aufgefordert, dem ausufernden Copyright-Wahn ein wirksames Ende zu bereiten.) --Technocore 01:01, 25. Apr. 2008 (CEST)

Verwaiste Bilder

Wenn man sich http://de.wikisource.org/wiki/Diskussion:Julius_Hartung anschaut und überlegt, dass durch die über ein Jahr währenden Recherchen ein "volkswirtschaftlicher" Aufwand von mehreren tausend Euro entstanden ist (sicher über 50 Arbeitsstunden von diversen hochkarätigen Experten, sagen wir mal 60 Euro die Stunde), ohne dass auch gelungen ist, der Identität (und dem Todesdatum) dieses mysteriösen "J. Hartung" näherzukommen (es scheint sich um eines der größten Menschheitsrätsel zu handeln), sollte man zum Schluss kommen, dass auch in den meisten weniger extremen Fällen schlicht und einfach nicht zu klären sein wird, ob ein Bild gemeinfrei ist - auch nicht, wenn man großen Aufwand betreibt.

Ein großer Teil der zur Rede stehenden Bilder ist gemeinfrei, aber nur Gott weiss es. Wer gewinnt, wenn wir die Nutzung unterlassen? Niemand. Wer verliert, wenn wir nutzen? Der Urheber ist lange tot, im Grab ist ihm das wurscht. Trotz der Streichung von § 31 IV UrhG wird man bei digitaler Nutzung davon ausgehen müssen, dass es zu keinem buy-out seinerzeit kam, also die Erben des Urhebers die Rechte haben. Es ist nachgewiesen, dass diese weniger Dollarzeichen in den Augen haben als die Verlage (Studie der CMU für die USA). Ein Erbe kann zwar eine Unterlassungsverfügung erwirken, für einen Schadensersatzanspruch bedarf es aber des Zusammenwirkens ALLER heutigen Rechteinhaber.

Ein erfundenes Beispiel, hoffentlich nicht zu unrealistisch. Ein 1940 gestorbener Urheber habe 1900-1920 7 Kindern das Leben geschenkt. Gesetzlicher Erbteil der Ehefrau: 1/2. Sie vermachte die Hälfte ihres Erbes ihrem Bruder (der von seinen 2 Kindern beerbt wurde), die andere ihren Kindern. Von diesen leben noch 3, die ein Bruchteil-Eigentum von 1/7 (Erbe des Vaters) +1/14 (Erbe der Mutter) haben. Bei den 4 Verstorbenen sind von der Enkelgeneration noch 7 am Leben. Macht 12 Rechteinhaber, die alle greifbar sein müssen. Ist nur einer gegen die Nutzung (oder unbekannt nach Brasilien verzogen), kann sie nicht stattfinden. Ist nur einer nicht greifbar, kann keine Schadenersatzklage erhoben werden.

Betreffend Fotos aus der Zeit vor 1930 ist mir kein einziges Gerichtsverfahren bekannt. Das Risiko zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist also äußerst gering. Die bekannten Wagner-Familienfotos wurden 1930 und später geschossen.

Zum Thema orphans/verwaiste Werke siehe:

Die DFG sagt etwa: "„Verwaiste“ Werke sollten so lange als gemeinfrei angesehen und behandelt werden, bis ein Rechteinhaber widerspricht."

Die DFG kann das sehr leicht sagen, denn bei kommerziellen Publikationen spielen die 35 Euro, die ggf im Nachhinein für die Nutzung zu überweisen wären, keine Rolle. Wir hier nutzen fremde Werke aber nicht nur, wir erklären sie sogar für frei für beliebige Nachnutzer. Und wir haben keine 35 Euro, nicht mal für ein Bild, geschweige denn für tausende. Der liberale Umgang mit verwaisten Werken ist im Verlagsgeschäft etabliert und sinnvoll. Unter den besonderen Umständen einer freien Enzyklopädie jedoch nicht. --h-stt !? 16:03, 25. Apr. 2008 (CEST)

Konkrete Beispiele

Auf Dauer werden wir nicht darum herkommen, ein Kompetenzzentrum Bildrecherche aufzubauen, das auch Dateiüberprüfungen in solchen Fällen vornehmen kann und muss. Wenn die DÜP zu wenig Leute hat, betrifft das auch die viel brisanteren Uploads (fremde Bilder als URV hochladen) und kann kein Gegenargument gegen die vorgeschlagene Richtlinie sein.

Von Ölgemälden kann man absehen, wenn sie in Museen hängen, also "veröffentlicht" sind, dürfte meist der Urheber und seine Lebensdaten bekannt sein. Aus Familienbesitz hervorgekramte Bilder sind nicht nachweislich veröffentlicht (Voraussetzung der Geltung).

Wir haben also Druckgrafik (Kupferstiche, Holzstiche usw.) und Fotos als Hauptanwendungsfälle zu betrachten, die in Büchern, Zeitschriften und Zeitungen veröffentlicht wurden. Im Zweifel kann dem Uploader aufgegeben werden, Scans des Bildnachweises oder die Zeitungsseite als Ganzes dem Überprüfer zu mailen. WP:AGF hat hier auch zu gelten.

Bei Illustrationen des Simplicissimus weiss jeder einigermaße Kundige, dass fast alle der Illustratoren NICHT gemeinfrei sind. Hier muss also der Uploader den Nachweis führen, dass sein Upload nicht das Werk eines bekannten Illustrators betrifft, der nur mit einem Kürzel signiert haben kann.

Wenn bei diesen Druckveröffentlichungen ein Name angegeben ist, kann man in der kunsthistorischen Literatur oder über QuestionPoint herauszufinden versuchen, wer der Illustrator war. Bei Fotografen sind die Recherchemöglichkeiten eingeschränkter, über einen "E. Müller" wird man vermutlich nie etwas herausbekommen können.

Wenn bei einem Foto kein Name angegeben ist, ist von einem anonymen Werk auszugehen, das, da älter als 70 Jahre veröffentlicht, gemeinfrei ist, da es nicht möglich ist nachzuweisen, dass sich der Urheber NICHT zu seinem Foto irgendwann bekannt hat. Wir sollten also bei anonymen Werken mehr als wir bisher aus Ängstlichkeit unterließen auf die gesetzliche Regelung vertrauen. Wenn wir schon das Gesetz (z.B. bei der rückwirkenden Enteignung der Public Domain 1995, als Lichtbilder plötzlich zu Lichtbildwerken wurden) gegen uns gelten lassen müssen, sollten wir die wenigen für uns geltenden Spielräume ausnutzen.

Anders verhält es sich leider bei Werken der bildenden Kunst, diese sind, auch wenn sie anonym sind, 70 Jahre pma geschützt (Übergangsregelung). Es wird sicher einige hier geben, die bei der Anzeige http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kla1918/0004 aus dem Jahr 1918 (enzy. Wert mal dahingestellt) SH nicht grundsätzlich verneinen wollen. Bei solcher Gebrauchsgrafik ist kein Name und ein späteres Bekenntnis zur Urheberschaft zu erwarten - niemand wird höchstwahrscheinlich je herausfinden können, wer diese kleine Grafik geschaffen hat. Na, jünger als 18 wird der Grafiker nicht gewesen sein und viel älter als 100 wird er auch nicht geworden sein. Macht also ca. 2070 für die früheste sichere Nutzungsmöglichkeit.

Es kann gern jemand versuchen, herauszufinden, wer der Gefr. Edelmaier gewesen ist, der http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztgsunwas1917bis1918/0008 eine Zeichnung veröffentlichte.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztglandsturm1915bis1916/0004 Zu den 2 Fotos der Ausgabe erfährt man unter http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztglandsturm1915bis1916/0008 lediglich die Compagnie, nicht aber den Urheber. Dies erscheint mir ein klarer Fall, wo wir von einem gemeinfreien, da anonymen Bild ausgehen sollten. Der Urheber wurde bewusst nicht genannt.

Die soeben genannten Bilder waren nach dem KUG bis 1925 geschützt, kamen also nicht in den Genuss der Verlängerung von 1940. Dass es sich um Lichtbildwerke handelt, nehmen wir nur sicherheitshalber an, es kann gut sein, dass sie ein Gericht als Dokumente der Zeitgeschichte ansehen würde (im Sinne der von 1985/95 bestehenden Regelung). Weil wegen § 137 f UrhG § 129 UrhG nicht anwendbar scheint, lebte der 1925 erloschene Schutz als Lichtbildwerk 70 Jahre später (!!!) wieder auf (wg. Spanien). Dies unter der Prämisse, dass doch ein Name dabeistünde. Viel Vergnügen bei der Recherche, falls im Bildnachweis Photograph: Gefr. Müller zu lesen wäre!

Wir haben hier sehr vorsichtige Regelungen, und wir werden durch die neue Richtlinie keineswegs zu gewissenlosen Hasardeuren, sondern bleiben immer noch auf der sicheren Seite! Wer ein Restrisiko ganz ausschließen will, darf gar keine Uploads von Bildern ohne eidesstattliche Versicherung oder notarielle Beglaubigung zulassen.

Daher stimmt bitte mit Pro! --Historiograf 00:43, 22. Apr. 2008 (CEST)

Lizenz von Bildern von anderen Wikimediaprojekten

ist es richtig, dass wenn ich Bilder von de.wikipedia bei wikimedia hochlade, exakt dieselbe Lizenz wie beim Originalbild verwende, auch wen es z.b. PD-self oder GFDL-self ist, auch wenn ich nicht der urheber bin (Beispiel: Burg Wellheim 4)? --Saarlandbilder.net 23:53, 22. Apr. 2008 (CEST)

ok. ich habs selber gschnitten und habs beim Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Burgruine_Breitenstein.jpg nachkorrigiert und muss es halt bei den bisherigen auch nachkorrigieren --Saarlandbilder.net 01:52, 23. Apr. 2008 (CEST)

noch eine Frage hierzu: Bei der Lizenz "Bild-by" /de.wikipedie ist die korrelierende lizenz bei wikimedia "Copyrighted free use"? vgl: Bild:Mindelburg3.jpg mit Image:Mindelburg2.jpg --Saarlandbilder.net 00:05, 26. Apr. 2008 (CEST)

Ne, "Bild-by" sagt ja aus, du darfst mit der Datei machen was willst, aber du musst den Namen nennen (also durchaus mit CC-by vergleichbar). commons:Template:Attribution ist das passende Gegenstück. --Isderion 03:29, 26. Apr. 2008 (CEST)
o.k. danke. habs hiermit bei entsprechenden Bildern nachkorrigiert (war nur bei der Mindelburg) --Saarlandbilder.net 22:09, 26. Apr. 2008 (CEST)

Abfotografierte „DVD-Rücken“

Ich bin mir unsicher: stellt das hier nicht ein Verstoß gegen Bildrechte dar (mal abgesehen von dem Bild, was auf dem Rücken von Gegen die Wand angeschnitten ist)? Oder erreicht das nicht die nötige Schöpfungshöhe? Gruß --César 14:40, 26. Apr. 2008 (CEST)

Die Rücken haben - mit Ausnahme des einen Lichtbildes und event. der untersten Hülle (Ist wohl auch ein Foto?!?)- keinerlei Schöpfungshöhe. Beiwerk isses aber nicht, da Zweck des Bildes die Darstellung der DVD-Rücken Akins ist und dazu gehört die Fotos. Wenn man es um die Fotos beschneiden würde, wäre das Bild auf DE zulässig. Bei den Commons eigentlich auch, aber Du weißt selber um die Qualität der Bildrechtswartung bei Euch. sугсго 14:55, 26. Apr. 2008 (CEST)

Briefmarken

Hallo miteinander. Daß deutsche Briefmarken PD sind, ist soweit klar. Trotzdem habe ich noch zwei Fragen dazu.
1. Muß ich immer die gesamte Briefmarke abbilden oder könnte ich z.B. hier das Werk von Fritz Winter herausschneiden und auch unter PD verwenden?
2. Aktuelle Briefmarken veröffentlicht die Post mit einer schönen Abbildung auf deren Internetseite (kein Scan). Kann man z.B. diese Abbildung frei nutzen oder muß man tatsächlich selbst einscannnen?
vielen Danke, viele Grüße --axel 17:55, 27. Apr. 2008 (CEST)

Zu 2. Du kannst die Abbildung im Internet verwenden, da die Wiedergabe eines 2D Objektes keinen urheberrechtlichen Schutz erzeugt jodo 18:01, 27. Apr. 2008 (CEST)
Zu 1.: Nein, das geht nicht. Nur die Briefmarke als ganzes ist frei, nicht aber das darauf abgebildete Gemälde allein. Im Übrigen gilt bei Abbildungen von Briefmarken ein Änderungsverbot. Sie muss immer als Briefmarke erkenntlich sein, sonst ist es eine URV.
Zu 2.: Natürlich kann man diese Darstellung verwenden. -- Chaddy - DÜP 18:04, 27. Apr. 2008 (CEST)
Danke für die schnellen Antworten. --axel 18:25, 27. Apr. 2008 (CEST)

In den Artikel Thomas Dewing wurde mehrfach ein Bild eingesetzt, das ich wieder entfernt habe, da ich denke, dass dies in D-A-CH dieses Jahr noch nicht zulässig ist. Dewing ist 1938 gestorben. Ich bitte um Auskunft, ob ich mit dieser Ansicht falsch liege. Ich werde in dem Artikel keinen weiteren Revert mehr ausführen. Daher bitte ich ebenfalls darum, dass wenn ich Recht habe, jemand anders die nötigen Aktionen unternimmmt. Vielen Dank im Voraus. --° 21:06, 27. Apr. 2008 (CEST)

Du hast Recht, das Bild ist in DACH erst ab dem 1. Januar 2009 gemeinfrei. Ob es in den USA PD ist, interessiert uns nicht, siehe Schutzlandprinzip. --Noddy 21:34, 27. Apr. 2008 (CEST)

über 100 Jahre altes Bild auf Commons gelöscht

Hiernach wurde auf Commons ein fast 120 Jahre altes Bild von Sir Arthur Conan Doyle wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht. Kann das vielleicht von euch jemand wiederherstellen? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 03:56, 28. Apr. 2008 (CEST)

Wurde scheinbar im Rahmen einer Massenlöschung gelöscht, da der Hochladende User zuviel Mist gebaut hat. Lupo hat es wiedehergestellt. --tox Bewerte mich! 14:11, 28. Apr. 2008 (CEST)
Herzlichen Dank, wäre schade drum. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:45, 28. Apr. 2008 (CEST)

Hochladen von Bildern/Symbolen eines Vereins, wo ich selbst Mitglied bin und Einfügen mit Bearbeiten in den Artikel!

Hallo liebes Wicki Team

Ich möchte ein Bild/Symbol unseres Vereins auf unsere Seite in den Bereich mit "Bearbeiten" einfügen und dachte, wenn ich auf Hochladen gehe, wird es an der Stelle eingefügt, aber da war dann nur das Bild ganz groß irgendwie als hochgeladenes Bild abgebildet, aber ich kam gar nicht mehr zurück zu unserer Seite, wo ich das eigentlich einfügen wollte. Als ich die Seite als Test dann wieder aufgerufen hab, war die Seite dann auch ohne das Bild!

Danke für Tips & Hilfe!

Anmelden2008

--Anmelden2008 16:05, 28. Apr. 2008 (CEST)

Ich habs für dich gerichtet. Kurze Frage zur urheberrechtlichen Situation: Ist das Wappen älter als 100 Jahre? jodo 18:36, 28. Apr. 2008 (CEST)

Zunächst Danke! Und die Antwort auf die Frage lautet ja! Wieso? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Anmelden2008 (DiskussionBeiträge) 22:40, 28. Apr. 2008 (CEST))

Wir können das Wappen nur verwenden, wenn der Urheber eine Freigabe erteilt oder schon seit über 70 Jahren tot ist. Falls der Urheber unbekannt ist, wie hier, dann können wir das Bild verwenden, sobald die Veröffentlichung 100 Jahre her ist. Das ist ja offenbar hier auch der Fall, somt geht das Wappen als PD-alt-100. -- Chaddy - DÜP 23:55, 28. Apr. 2008 (CEST)

Geerbte Bildrechte

Hallo zusammen Ich möchte ein Bild veröffentliche, daß vom Onkel meines Vaters gemacht wurde. Dieser ist in den 60er Jahren verstorben und hat meinem Vater das Fotoalbum vererbt. Da mein Vater 1999 ebenfalls verstorben ist und ich im Besitz ( Erbe ) dieses Fotos bin habe ich dann das Recht dieses Foto zu veröffentlichen? Wenn ja, auf was muss ich achten. --3012Lgh 16:37, 28. Apr. 2008 (CEST)

Ja, du als Erbe hast bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (also des Onkels deines Vaters) das Urheberrecht an den Fotos. Du kannst die Fotos also hochladen. Am besten liest du dir aber vorher noch die Bilder-FAQ durch. -- Chaddy - DÜP 16:43, 28. Apr. 2008 (CEST)
Wenn Du Geschwister hast, und das Album nicht spezielle Dir vererbt wurde, dann müssen natürlich alle Erben der Veröffentlichung zustimmen! --Connum 18:14, 28. Apr. 2008 (CEST)
Bei Familienangehörigen brauchen wir aber keine explizite Freigabe an das Emailsystem. Einfach in die Bildbeschreibung reinschreiben, dass deine Schwester damit einverstanden ist jodo 18:17, 28. Apr. 2008 (CEST)

Danke an alle für die Mühe (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.131.131.186 (DiskussionBeiträge) 17:27, 29. Apr. 2008 (CEST))

Wegen Irrelevanz gelöschte Artikel

Stehen diese noch unter der "GNU-Lizenz für freie Dokumentation"? Ist es insbesondere Lizenzrechtlich statthaft, den Text (also ohne die Versionsgeschichte) erneut in den eigenen BNR zu stellen? Gruß, --Rosenkohl 23:25, 29. Apr. 2008 (CEST)

Hängt davon ab, wer den Text geschrieben hat. Der Autor selbst kann seinen eigenen Text beliebig oft irgendwo hinschreiben. Wenn er aber einen Artikel schreibt, an dem andere sich auch wesentlich beteiligt haben, dann kann das Ergebnis nicht mehr beliebig verbreitet werden. sebmol ? ! 23:29, 29. Apr. 2008 (CEST)
Um es anders auszudrücken: der Autor ist bei der Nachnutzung seiner eigenen Werke nicht an die Lizenzbedingungen gebunden, die er anderen Nachnutzern einräumt. 23:32, 29. Apr. 2008 (CEST)
(BK) Natürlich stehen diese noch unter der GFDL. Und es ist eine URV, wenn man die Artikel ohne Versionsgeschichte irgendwo hinkopiert, egal ob sie gelöscht wurden, oder nicht. Wenn du einen gelöschten Artikel in deinen BNR stellen willst, dann solltest du einen Admin darum bitten, den Artikel in deinem BNR wiederherzustellen. Dann ist es rechtlich sauber. -- Chaddy - DÜP 23:30, 29. Apr. 2008 (CEST)
Die Antwort ist zu undifferenziert. Artikel, die nur aus Texten eines Benutzers bestehen, können von dem Benutzer auch beliebig verwendet werden. Dass nur einer dran geschrieben hat, ist bei Artikeln, die aus magelnder enzyklopädischer Bedeutung gelöscht werden, gar nicht so unüblich. sebmol ? ! 23:33, 29. Apr. 2008 (CEST)
Richtig. Der Urheber kann natürlich seine eigenen Urheberrechte nicht verletzen. -- Chaddy - DÜP 00:19, 30. Apr. 2008 (CEST)
(BK) natürlich behalten autoren ihr urheberrecht auch an gelöschten artikeln und die texte bleiben unter den selben lizenzbestimmungen wie zuvor vom autoren freigegeben. verschiebungen in den BNR dementsprechend nur unter beibehaltung der autorenliste. --JD {æ} 23:31, 29. Apr. 2008 (CEST)
Danke für die weiterhelfenden Auskünfte. --Rosenkohl 23:35, 29. Apr. 2008 (CEST)

Aus gegebenem Anlass: Ist dies in Ordnung? --MrsMyer 23:33, 29. Apr. 2008 (CEST)

Ich denke ja. Die Autoren werden ja sogar auf der Seite genannt. Das ist mehr als man sonst wo im Netz antrifft, wo einfach nur ein Hinweis auf die Wikipedia zu lesen ist.--Don-golione 00:16, 30. Apr. 2008 (CEST)
Das ist dann aber zu wenig. Die Urheber könnten dann klagen. Zum Beispiel von MrsMyer: Das passt so. -- Chaddy - DÜP 00:19, 30. Apr. 2008 (CEST)
Mir ist schon klar, dass das rechtlich nicht ganz in Ordnung ist. Es wird aber so gemacht. Wollte einfach mal hervorheben, dass das Frauenwiki das vorbildlich gemacht hat ;-) Gruß Don-golione 00:43, 30. Apr. 2008 (CEST)

Nutzung des Favicons von wikipedia

Ich habe eine Activity für den neuen Internet Explorer 8 entwickelt, um schnell und kontextbezogen auf wikipedia.org suchen zu können. Diese habe ich auf http://en.xp-development.com/tools/ veröffentlicht. Eine Activity sollte mit einem Icon versehen werden, um den Wiedererkennungswert zu erhöhen.

Kann ich dazu das Favicon von wikipedia nutzen?

http://de.wikipedia.org/favicon.ico bzw. http://en.wikipedia.org/favicon.ico --84.131.14.123 11:05, 30. Apr. 2008 (CEST)

Zur Info: Gleichlautende Anfrage liegt dem Support-Team vor (OTRS-Ticketnr. 2008042610007164). — Raymond Disk. Bew. 12:35, 30. Apr. 2008 (CEST)
Antwort des Support-Teams mit Verweis auf Banner und Logos ist erfolgt. — Raymond Disk. Bew. 12:57, 30. Apr. 2008 (CEST)
Das Favicon erreicht mit Sicherheit keine Schöpfungshöhe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:25, 30. Apr. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe von 3D-Modellen (2)

Nur zur Info: Zur Frage der Schöpfungshöhe von Computergrafiken (siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/Januar#Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he_von_3D-Modellen) gibt es jetzt ein weiteres Urteil des LG Köln: [17] --Vierge Marie 20:10, 30. Apr. 2008 (CEST)

Interessante, aber in meinen Augen auch zu erwartende Entscheidung. Christian Bier (Disk.) (+/-) 03:28, 1. Mai 2008 (CEST)

Erlaubtes Zitat ?

Liebe Wikipedia

Es gibt da ein Problem mit einem Artikels zu dem ich beigetragen habe. Meine Version stellte "nach einem Hinweis eines IP-Benutzers" für Benutzer:Stefan eine Urheberrechtsverletzung dar und er löschte deshalb all meine Versionen. Ich denke es lag vor allem an dem Bild und das habe ich nun durch ein eigenes ersetzt. Ausser dem Bild habe ich auch noch ein Zitat in den Artikel eingefügt. Nun bin ich aber der Meinung, dass meine Version des Artikels, ohne das zu recht beanstandete Bild, eigentlich auch mit dem Zitat in Ordnung ist. Stefan hat mir nun, nach einer Diskussion, empfohlen, hier nachzufragen. Was meint ihr also dazu? Geht das Zitat in Ordnung? --Patrick2000 20:54, 30. Apr. 2008 (CEST)

Vorschlag für eine neue Richtlinie

Die neue Richtlinie soll unsere n-100 Regel ergänzen, nicht ersetzen.

  • Die Wikipedia akzeptiert Bilder als gemeinfrei, die nachweislich vor 1923 (1922 oder früher) veröffentlicht wurden, "sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Dies ist der Fall, wenn der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann."
  • Es ist der Baustein Bild-PD-Veröff-vor1923 zu verwenden.

Begründung: Wie unsere bewährte n-100-Jahre-Regel, aus der das wörtliche Zitat im zweiten Teil des Neuvorschlags stammt, adressiert der neue Vorschlag das leidige Problem der verwaisten Werke. Wir könnten sonst nur Bilder nutzen, die 150 Jahre alt sind, oder bei denen wir genau wissen, dass der Urheber 70 Jahre tot ist. Dies ist aber nur bei einem kleinen Teil der Bilder der Fall, wenn es sich nicht um berühmte Urheber handelt.

Der Vorschlag reagiert auf die drohende Löschproblematik von Not-PD-US-URAA-Bildern siehe oben, denn die hier betroffenen Bilder sind, da nachweislich vor 1923 veröffentlicht (nicht: entstanden) in den USA, wo unser Anbieter sitzt, auf jeden Fall LEGAL.

Der Vorschlag wäre prinzipiell auch Commons-kompatibel, da man auch dort eine vernünftige Lösung für Bilder, deren PD-Status im Ursprungsland man nicht sicher kennt, bräuchte. Unsere n-100-Regel ist dort seinerzeit abgeschmettert worden, nichtsdestotrotz werden unsere n-100-Bilder auf Commons geduldet.

Für n-100 wie für die neue Regelung gilt, dass unser Risiko sehr gering ist. Es sind hinsichtlich von Bildern aus dem fraglichen Zeitraum keinerlei Rechtsstreitigkeiten bekannt geworden. Gegen die Wikipedia kann in Deutschland zwar geklagt werden, aber das ist schwierig. Und eine Klage in den USA müsste abgewiesen werden, da die Bilder nach US-Recht PD sind.

Der Vorschlag verringert die Kluft zwischen der gesetzlichen deutschen Regelung zu anonymen Werken bei Fotos und technischen Zeichungen (nicht: Werken der bildenden Kunst), die 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei sind (sofern der Urheber sich nicht zu ihnen bekannt hat). Im vorliegenden Fall liegt die Veröffentlichung ja nachweislich vor 1923, wenn eine sorgfältige Recherche keine Anhaltspunkte ergibt, dass der Urheber sich dazu bekannt hat oder bekannt wurde, sind die Bilder rechtlich in D so gut wie einwandfrei.

Der Vorschlag setzt hinsichtlich der in der Kriegspresse veröffentlichten WK-I-Bilder den zeitweilig hier als Konsens bestehenden Vorschlag, diese zu akzeptieren, wieder in Kraft.

Der Nachweis der Veröffentlichung ist bei Fotos und technischen Zeichnungen durch Angabe des Druckwerks, in dem sie erschienen sind, zu führen, bei Gemälden durch Nachweis einer öffentlichen Ausstellung vor 1923. --Historiograf 15:05, 12. Mär. 2008 (CET)

Wichtig ist bei diesem Vorschlag aber, dass wirklich nach dem Urheber geforscht wurde. Einfach behaupten, der Urheber sei unbekannt, kann nämlich jeder. Ja, ich weiß, das ist bei den PD-alt-100 Bildern auch das gleiche Problem. In diesem Zug will auch gleich mal meine Kollegen bei DÜP allgemein darum bitten, gründlich (eben mit vertretbarem Aufwand halt) nachzuforschen. -- Chaddy - DÜP 16:35, 12. Mär. 2008 (CET)
Falls diese Regelung eingeführt wird bitte die Überprüfung nicht der DÜP auferlegen. Das können wir rein aufwandsmäßig m. A. nach nicht leisten. jodo 15:36, 31. Mär. 2008 (CEST)
Allerhöchstens, wenn hier eine wirklich harte Grenze gezogen wird und nicht wie bisher es dann heißt "och, ein paar Jährchen können wir in der Praxis ruhig noch Toleranzschwelle draufschlagen" --rtc 17:07, 12. Mär. 2008 (CET)
Das ist mit Verlaub gesagt ein Bärendienst an unseren Nachnutzern und unseren Bildlieferanten. Ich bin da strikt gegen. sугсго.PEDIA 17:09, 12. Mär. 2008 (CET)
Und ich bin strikt dafür, wobei sich die Frage stellt, wer von uns beiden mehr urheberrechtliche Erfahrung hat. Auch für die Nachnutzer ist das Risiko gering. Sobald es sich herausstellt, dass Prozesse wegen so alten Fotos geführt werden (was bis jetzt noch NICHT der Fall ist), kann die Richtlinie wieder geändert werden. Die harte Grenze gibt das US-Recht vor. Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen, dass man auf breiter Front Ausnahmen gewährt hat. --Historiograf 19:02, 12. Mär. 2008 (CET)
1923 ist deutlich zu jung. Ich könnte mich mit n-100 und zugleich vor 1923 veröffentlicht anfreunden. --h-stt !? 21:55, 12. Mär. 2008 (CET)
Ich denke auch das die jetzige n-100 Lösung bis 2023 auf dem richtigen Weg sind. Ab dann ja, ab 2023 wird ein Abändern auf vor 1923 sinnvoll sein (es sei den es hat sich in der US-Rechtsprechung was geändert).Bobo11 09:22, 13. Mär. 2008 (CET)
Ich halte den 1923er Vorschlag durchaus für nachvollziehbar begründet. Ich denke, das Risiko ist tatsächlich zu vernachlässigen und die Regelung würde uns ein erhebliches Mehr an Information und Bildmaterial sichern. --ST 21:07, 13. Mär. 2008 (CET)
ACK Steschke. Ich habe das mal nochmal aus dem Archiv geholt. Ich halte es für eine gute Idee und auch nachvollziehbar begründet. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:36, 31. Mär. 2008 (CEST)
Auch ich stimme zu. Ein sinnvoller, nachvollziehbarer Vorschlag. Gestumblindi 00:50, 31. Mär. 2008 (CEST)
Ich werde, sofern sich hier ein Konsens deutlich macht (nicht nur abzeichnet) eine Vorlage erstellen. Abgesehen vom Namen der Vorlage ;) habe ich prinzipiell nichts gegen den Vorschlag, rege aber deutlich an, dass das einer ausführlicheren Diskussion und Analyse bedarf und keine Hauruck-Aktion werdne sollte. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 01:02, 31. Mär. 2008 (CEST)
Mach mal einen Baustein-Vorschlag bei dir oder mir im BNR, dann wissen wir, über was wir diskutieren. Richtig: kein Hau-Ruck sondern ordentlich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:42, 31. Mär. 2008 (CEST)

Zwischen Hauruck-Aktion und Rasch-ab-ins-Archiv sehe ich einen gewissen Unterschied. Denkbar ist auch ein MB unter Beteiligung auch derjenigen, die hier nicht mitlesen. Während der Einbringer des Vorschlags klare Argumente für die Regelung angeführt hat (ob die in jedem Fall schlüssig sind, steht dahin), vermisse ich bei den Gegnern eine auch nur entfernt nachvollziehbare Begründung. "1923 ist deutlich zu jung" ist zB eine Behauptung, kein Argument. Zur Erinnerung nochmals der Ausgangspunkt: Wenn alle unsere Medien, die nach 1923 veröffentlicht wurden, problematisch sind aufgrund der US-Rechtslage, wieso sollten wir dann nicht auch sagen dürfen, dass wir uns dann eben diese Rechtslage auch zunutzemachen, also einen Spielraum bei verwaisten Werken nutzen? Eine Veröffentlichung vor 1923, sofern klar und eindeutig nachweisbar, ist Voraussetzung. Ist bei dieser nachprüfbar sein müssenden Veröffentlichung ein Urhebername nicht angegeben, sind wir via anonymes Werk ziemlich aus dem Schneider (sofern kein Werk der bildenden Kunst vorliegt), da die Frist 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Ist ein Urhebername angegeben, wäre z.B. eine Standardanfrage bei QuestionPoint (abgesehen von der DÜP-Überprüfung) ausreichend. DÜP-Rechercheure können eine einfache Google-Suche vornehmen und eindeutig mißbräuchliche Uploads ausfiltern. Eine Zuleitung der QuestionPoint-Antwort an das ohnehin überlastete OTRS wäre übertriebene Bürokratie, gemäß AGF dürfen wir durchaus auf eine entsprechende Mitteilung der Mail auf der Hochladeseite vertrauen. Ich wäre dankbar, wenn die DÜP harte Fakten hinsichtlich mißbräuchlicher Nutzung unserer n-100-Regel auf den Tisch legen könnte. Ein Restrisiko können wir auch bei "own work"-Uploads, die wir ja auch alle erstmal glauben, nie ausschließen. Die vorgeschlagene Regelung soll uns erheblich mehr Bilder bringen (unter anderem publizierte WK I-Fotos), ohne nachweislich Urheberrechte zu verletzen. Soweit feststeht, dass 70 Jahre pma gilt, kann auch pre-1923 nichts reißen, obwohl unser Anbieter nun einmal in den USA sitzt und wir uns immer wieder vor Augen halten müssen, dass es ohne weiteres möglich ist, dass ein französischer Urheber uns in Frankreich wegen einem Panoramafreiheit-Bild (Objekt in D) verklagt. Dieses (bisher theoretische) Risiko gehen wir doch auch ein. Ich weiss, Histo sieht es nicht anders :) --84.60.252.10 01:49, 31. Mär. 2008 (CEST)

So wie ich das versteh ist dies ein neuer Punkt der unsere n-100 Regel nicht ersetzen will. Denn sonst häte man Die neue Richtlinie soll unsere n-100 Regel ergänzen, nicht ersetzen.nicht schreiben dürfen. In der Kurzfassung heisst dies ja; Wenn der Urherber nicht bekannt (ermittlebar) ist und das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurde, kann es behalten werden. Ebefalls werden Bilder, die älter als 100 Jahren sind bei unbekanten Urheber und nach 1922 veröffentlich wurden, geduldet. Als Ergänzung, kann ich den Vorschlag unterstützen. --Bobo11 08:59, 31. Mär. 2008 (CEST)

IP mit einer Meinung, die Histos erstaunlich ähnelt: Bzgl. verweister (und anonymer) Werke hätte ich nichts gegen diese Regel: Dann müsste sie aber anders heißen:

  • Die Wikipedia akzeptiert Bilder als gemeinfrei, die nachweislich vor 1923 (1922 oder früher) veröffentlicht wurden, "sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Dies ist der Fall, wenn der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann."
  • Es ist der Baustein Bild-PD-vor1923 zu verwenden.

Dann kommt man auch recht einfach um die Strafvorschriften des UrhG rum Tatsachen Irrtum: Werk ist Anonym. Bei den anderen muss man allerdings die erhebliche Möglichkeit der Nichtgemeinfreiheit einkalkulieren und man kommt in den Grenzbereich zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Und es würde der Wikipedia sicher nicht gut tun, wenn in der BLIND stände: Strafanzeige gegen Wikipedia: Maßenanstifftung zu Straftaten. sугсго.PEDIA 10:34, 31. Mär. 2008 (CEST)

Ich halte die Änderung für keine gute Idee. Die vorgeschlagene Regelung ist wachsweich – schon allein die Kriterien dafür, wann wir ein Bild als verwaist ansehen sind unklar. Selbst wenn wir harte Kriterien hätten, wäre unklar, wie praktikabel überprüft werden kann, ob sie erfüllt sind. Praktikabel heißt für jeden Nutzer: Ob ein Bild 100 Jahre alt ist, steht direkt in der Beschreibung. Ob ein Hochlader alle (welche eigentlich?) relevanten Quellen studiert hat, ob er bloß glaubt, er hätte das, oder ob das einfach nur behauptet, kann überhaupt nicht überprüft werden, schon gar nicht auf einen Blick.
Dass es Bilder gibt, bei denen die Aufnahme nach der vorgeschlagenen Regel juristisch ziemlich einwandfrei möglich wäre, ist ja nur eine Seite der Medaille. Die andere ist die Praktikabilität und das Risiko, sich als Nutzer nicht auf die Freiheit der so getaggten Bilder verlassen zu können. Wir halsen uns und den Nutzern damit nur jede Menge Unsicherheit und garantiert nicht zu wenig Kuckuckseier auf. Der Vorteil, einige Bilder mehr zur Verfügung zu haben, wiegt das nicht auf. --Wikipeder 12:17, 31. Mär. 2008 (CEST)
  • Hinsichtlich der Sorgfaltspflichten ist die neu vorgeschlagene Regelung genau so "wachsweich" wie die bewährte n-100-Regelung, da die entsprechenden Formulierungen exakt übernommen wurden.
  • Auch bei n-100 können sich Nachnutzer nicht auf die Gemeinfreiheit verlassen, etwa 50 % der Bilder dürften nicht gemeinfrei sein. Aber das Risiko ist absolut vernachlässigbar. Gleiches gilt meines Erachtens für die neue Regelung.
  • Bitte anonyme und (möglicherweise gemeinfreie) verwaiste Werke nicht in einen Topf werfen, auch wenn die neue Regel für BEIDE gelten soll.
  • Anonyme Werke: Name des Urhebers ist nicht angegeben. Dazu ausführlich Anonymes Werk. Wir könnten von Rechts wegen bis Veröffentlichung früher als 1937 gehen. Die Sekundärliteratur zur Editio princeps hinsichtlich des Beweises negativer Tatsachen lässt mich INZWISCHEN die Sachlage bei den anonymen Werken zu unseren Gunsten weniger streng beurteilen. Ich publiziere immerhin zu Urheberrechtsfragen nicht nur in meinem Weblog, sondern auch regelmäßig in der Kunstchronik, das ist zwar kein urheberrechtliches Fachblatt, aber eine seriöse Fachzeitschrift.
  • Verwaiste Werke sind auch solche Werke, bei denen der Schutz bekannt ist, aber der Rechtsinhaber nicht greifbar. Um diese geht es hier NICHT. Hier geht es - genau wie bei der n-100-Regel - nur um die verwaisten Werke, bei denen das Todesjahr des Urhebers nicht bekannt ist.
  • Die neue Regel ist exakter als die n-100-Regel, die sie ergänzen soll. Da bei den wenigsten Bildern ein Datum draufsteht, wird die Entstehung sehr häufig pi-daumen GESCHÄTZT. Die neue Regel verlangt einen Nachweis der Veröffentlichung vor 1923.
  • Die neue Regel ist im Prinzip commons-kompatibler als unsere n-100-Regel.
  • In der Bildbeschreibung (oder der verlinkten Diskussionsseite) sollte die Recherche dokumentiert werden. Mit entsprechendem Baustein können sich Nachnutzer auch automatisiert entscheiden, ob sie diese Bilder übernehmen wollen. Nachnutzer in Frankreich müssten auch auf Panoramafreiheit-Bilder verzichten. Wir haben hier nun einmal kein weltweites Rundumsorglos-Bildpaket, das ist auch Commons nicht --Historiograf 15:14, 31. Mär. 2008 (CEST)

@Forrester: leg mal los, wenn du eine Vorlage hast, sehen wir weiter. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:46, 1. Apr. 2008 (CEST)

Ach so, ist längst fertig: s.u. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:49, 3. Apr. 2008 (CEST)
Keine Bedenken meinererseits. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:02, 5. Apr. 2008 (CEST)

Nun, und jetzt? Histo? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 09:48, 5. Apr. 2008 (CEST)

Hab etwas geändert, sonst ist es OK --Historiograf 23:58, 8. Apr. 2008 (CEST)

Können wir denn diese Diskussion nun als Konsens zu einer Richtline ansehen? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:57, 9. Apr. 2008 (CEST)

Offensichtlich ja, es gab keine Gegenstimmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:43, 9. Apr. 2008 (CEST)
Ich interepretiere syrcro, h-stt und Wikipeder aber so. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:40, 10. Apr. 2008 (CEST)
ich auch. sугсго.PEDIA 17:25, 11. Apr. 2008 (CEST)

Es bleiben meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten:

  • Mini-Meinungsbild (mit Begründungspflicht) als weitere Diskussionsgrundlage auf UF
  • Kompromiss nach syrcro's Entwurf

Sinnloses (da offensichtlich nicht groß beachtetes) Weiterdiskutieren ist genau so wenig zu empfehlen, wie ein Durchboxen der Regelung.</vermittel> ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 19:38, 11. Apr. 2008 (CEST)


Das folgende ist eine Arbeitsvorlage für eine Lizenzvorlage und hat keine lizenzrechtliche Aussage


Die Schutzdauer für die Vorlage dieser Datei ist wahrscheinlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, die Datei wird deshalb als gemeinfrei behandelt.
Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet. Damit ist das Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes nicht ausgeschlossen. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist der Uploader.

Dieser Baustein kann bei Dateien verwendet werden, deren Vorlage vor dem Jahr 1923 nachgewiesenermaßen veröffentlicht wurde und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum nicht bekannt ist. Sowohl der Veröffentlichungsbeleg als auch die Recherchen zum Urheber (empfohlen wird eine Anfrage bei QuestionPoint) sind vom Uploader nachzuweisen und auf der Dateibeschreibungsseite selbst zu dokumentieren (als Genehmigung).

{{noCommons}} [[Kategorie:Public-Domain-Bild (1923)|{{PAGENAME}}]]


Arbeitsvorlage-Ende


eingebundene Grafiken

Wie wir in der Bilderwerkstatt immer wieder bemerken, werden SVG fehlerhaft eingebunden. Da diese Lizenzvorlagen massenhaft verwendet werden, sollten wir lieber fehlerfreie und problemlose GIF nehmen. Ich habe hier keine exotische Browser-OS Kombination sondern XP-Home und IE-6, das dürfte die verbreitetste Kombination sein. Ja, ich weiß, IE ist S*** aber darum gehts nicht sondern darum, wie diese Bausteine den Lesern serviert werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:14, 7. Apr. 2008 (CEST)

Sind aber überall SVG :( Wenn dann überall... ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:22, 7. Apr. 2008 (CEST)
Dann mach ich einfach GIF daraus, so gehts nicht. Das ist ja blamabel. Wenn das in irgendeinem seltenen Browser so wäre, könnte man drüber hinwegsehen aber so... Oder gibts Argumente, die dagegensprechen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:39, 7. Apr. 2008 (CEST)
Edit: am gleichen Rechner mit FF 2 alles ok
Die haben ja die abenteuerlichsten Lizenzen. Ich würde sagen, die sind alle gemeinfrei wegen mangelnder SH, nur der Gnu-Kopf, was machen wir mit dem? Habe alle umgewandelt - und sie sind als GIF auch nur halb so groß. Liegen bereit, falls jemand dranwill: http://www.eberswalde.biz/lizenzbilder.zip --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:12, 8. Apr. 2008 (CEST)
Wer benutzt denn noch FF<2? Allgemeine Frage und Problemstellung, hat nix mit dieser VOrlage konkret zu tun, pack das mal auf UF bitte. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 14:21, 8. Apr. 2008 (CEST)
Du hast mich falsch verstanden, die falsche Darstellung tritt im IE6 auf und der ist nunmal, ob berechtigt oder nicht momentan der am weitesten verbreitete Browser. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:24, 8. Apr. 2008 (CEST) was hat das mit UF zu tun? ich habs bei Wikipedia:Redaktion_Bilder#SVG-PNG-Renderer_kaputt.3F.3F verlinkt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:27, 8. Apr. 2008 (CEST)
Jep, hab dich falsch verstanden. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:34, 8. Apr. 2008 (CEST)
Ich sehe dort keinen Handlungsbedarf: Alle verbreiteten und aktuellen Browser (auch der IE in Version 7) unterstützen transparente PNGs, in die unsere SVG Dateien ja von MediaWiki konvertiert werden, problemlos. Bevor wir auf veraltete Technologie zurückbauen, finde ich es durchaus zumutbar, daß der Einzelne seinen Browser aktualisiert. Das bringt schließlich auch andern orts Vorteile. --chris 09:58, 10. Apr. 2008 (CEST)
Es ist aber nicht unsere Aufgabe, die Besucher zu erziehen. Wir sollten uns vielmehr dem Besucherverhalten anpassen. Und die Mehrheit der Besucher nimmt nunmal den IE6. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:39, 10. Apr. 2008 (CEST)
Das hat nichts mit Erziehung zu tun - ganz abgesehen davon, das wir sehr wohl einen Bildungs- und Erziehungsauftrag haben. ;-) Bestimmte Anwendungen haben bestimmte Systemvoraussetzungen. Und die Anwendung Wikipedia erfordert nun eben einen PNG-fähigen Browser, und zwar aus dem Grund, daß PNG nun mal bessere Qualität liefert und ein offener Standard ist, im Gegensatz zu GIF. Und wir wollen, wie Du ja selbst feststellst, Qualität liefern. --chris 14:08, 10. Apr. 2008 (CEST)
Bei den Problemen von PNG, die hier seit Jahren diskutiert werden und die nicht nur Transparenz betreffen, von besserer Qualität zu sprechen ist etwas abwegig. GIF ist wesentlich kleiner und genauso frei wie PNG. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:11, 10. Apr. 2008 (CEST)
@chris: http://chaosradio.ccc.de/ctv125.html -- Smial 18:57, 10. Apr. 2008 (CEST)
png ist gif überlegen, wie .css Tabellenkonstrukten und Microsoft/Netscape-Hacks - das sind Browserfehler keine Formatfehler. Aber wie wäre es damit: In den svgs wird der Hintergrund nicht mehr transparent, sondern in der Farbe der Baberlboxenhintergründe definiert? sугсго.PEDIA 17:41, 11. Apr. 2008 (CEST)
Halte ich für einen guten Kompromissvorschlag. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 19:39, 11. Apr. 2008 (CEST)

Nun, entweder gibt es zum Vorschlag Meinungen, oder wir werden davon absehen müssen, etwas zu ändern. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:55, 18. Apr. 2008 (CEST)

Ich interpretiere das jetzt so, dass der status quo erhalten bleibt. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:12, 5. Mai 2008 (CEST)


Mögliche Verwechselung von Textplagiat und Urheberrechtsverletzung durch Admin 32X

Admin 32X warf dem User "Wink Gottes", Autor des Artikels Kriminalfall von Amstetten Urheberrechtsverletzung vor, löschte Versionen und sperrte den User für drei Tage. In dieser Diskussion belegte er diesen Vorwurf mit dem Zitat von zwei Sätzen, die mit einer Presseerklärung der Polizei identisch seien. Auf meine Frage, ob es sich nicht vielleicht nur um ein Textplagiat handele, reagierte 32X nicht. Ich bitte einen Admin, das anhand einer der gelöschten Versionen nachzuprüfen, und wenn das der Fall sein sollte, den User "Wink Gottes" zu entsperren. Neon02 15:30, 29. Apr. 2008 (CEST)

Ob ein Gericht den Text von WG als URV (auch ein Textplagiat kann eine URV sein) einschätzen würde, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings ist die Ähnlichkeit zur Presseerklärung deutlich zu erkennen, viele Sätze wurden nur minimal verändert. Die Sperre halte ich auch wegen der Uneinsichtigkeit von WG für gerechtfertigt. --Noddy 16:22, 29. Apr. 2008 (CEST)

Mit Textplagiat ist offenkundig ein Grauzonenfall gemäß WP:TP gemeint. Tatsachen sind nicht schützbar, geschützt ist nur die konkrete sprachliche Gestaltung, soweit sie sich nicht aufdrängt. Soweit es sich um Nachrichten tatsächlichen Inhalts handelt, die von der Presse verbreitet wurden, ist § 49 Abs. 2 UrhG zu beachten --Historiograf 16:36, 29. Apr. 2008 (CEST)

Wie schaut das denn mit einer Presseerklärung aus? Der Text ist doch zur Weiterverbreitung gedacht. Mir ist in der Zeitung noch nie eine Referenz zu einer Presseerklaerung aufgefallen. Kann oder muss man hier ueberhaupt von einem Textplagiat sprechen? --Dschwen 16:40, 29. Apr. 2008 (CEST)
Auch wenn eine Presseerklärung zwar zur Weitervreitung gedaht ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch frei ist. -- Chaddy - DÜP 16:51, 29. Apr. 2008 (CEST)

Jedenfalls ist es ein Texplagiat, wenn auch nicht lizenzrechtlich völlig frei. Von der Pressestelle der Polizei wurde bewusst keine große "Schöpfungshöhe" intendiert, sondern es wurden Daten und Fakten (fast tabellenartig) zusammengestellt, um der Presse eine Übersicht zu liefern. Es wurde wohl auch nicht damit gerechnet, dass Sätze wie folgende völlig umgeändert würden:

  • Am 15.12.1994 wird die 10-Monate alte xxx unter gleichen Umständen aufgefunden.
  • Am 03.08.1997 wird der 15-Monate alte xxx an der gleichen Örtlichkeit abgelegt.

(Beide sind Zitate aus der oben genannten Pressemitteilung, die xxx anstatt der Namensnennung sind von mir). Gerade die Wikipedia-Autoren sollten die Fakten möglichst unverändert und sachlich wiedergeben. Da ergibt sich wenig stilistischer Spielraum. Der geringe Umfang und die Datenhaftigkeit der wiedergegeben Zeilen spricht also sehr für ein Textplagiat (d. h. ein Grauzonenfall wie von Historiograf oben beschrieben, der nicht urheberrechtlich verfolgt werden würde).--Regiomontanus (Diskussion) 16:55, 29. Apr. 2008 (CEST)

Unter gleichen Umständen wurden die 10 Monate alte xxx am 15. Dezember 1994 und der 15 Monate alte xxx am 3. März 1997 aufgefunden.
Damit würden die Fakten auch möglichst unverändert wiedergegeben und du ersparst dir {{NurListe}}. Na wenn das mal nichts ist … --32X 14:39, 2. Mai 2008 (CEST)
???
Wenn ein Textplagiat einen Text plagiiert, der dem Urheberrecht unterliegt, handelt es sich bei diesem Textplagiat um eine Urheberrechtsverletzung. Was in den genannten Fällen der Fall ist.
Sofern der Ursprungstext aber nicht dem Urheberrecht unterliegt (z.B. aus Altersgründen gemeinfrei ist) ist die Frage, ob es sich hierbei um ein Plagiat handelt für Wikipedia unerheblich (d.H. man sollte zwar die Quelle angeben, wenn man es aber nicht tut, ist es nicht wirklich schlimm).
Was soll also die Behauptung es gäbe dabei etwas zu verwechseln? Kersti 15:51, 2. Mai 2008 (CEST)

SH eines „Dragonball“-Bilds

Hat ein von mir erstelltes Bild eines Dragonballs bzw. das „Motiv einer Kristallkugel mit vier Sternen drin“ eine Schöpfungshöhe? Es geht um die SVG-Fassung, dieses Bilds. :: defchris ]  : 02:57, 2. Mai 2008 (CEST)

Nein, das hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 14:17, 2. Mai 2008 (CEST)

Hallo zusammen, in der Redaktion Chemie ist gemeldet worden, dass ein Abschnitt im Artikel Molybdän wörtlich von dieser Webseite kopiert wurde. Unglücklicherweise geschah dies bereits vor über anderthalb Jahren. Die Frage ist nun ob das Kopieren des Abschnitts bereits eine URV darstellt und eine Versionslöschung durchgeführt werden muss? Gibt es evtl. eine schonende Art der Versionslöschung, die bspw. nur einen Abschnitt betrifft? --NEUROtiker 18:31, 27. Apr. 2008 (CEST)

Hm, will oder kann mir niemand eine Antwort geben? --NEUROtiker 22:07, 30. Apr. 2008 (CEST)
Hmm, entscheide doch selber. :) Zur Frage ist der Abschnitt urheberrechtlich geschützt, siehe Schöpfungshöhe#Sprachwerke (& evtl. den Abschnitt Wissenschaft) und Wikipedia:Textplagiat (da sind auch 2 Urteile verlinkt). Weitere Urteile zu Schöpfungshöhe gibt's z.B. da & dort. Entscheidend ist (auch), ob die Information in ähnlicher Form woanders steht und ob der Text ein reine technische Beschreibung ist, der wenig bis keine individuelle, schöpferische Tätigkeit erkennen lässt.
Eine schonende Art der Versionslöschung, die bspw. nur einen Abschnitt betrifft ist eine technische Frage und damit hier eher falsch. Mir ist jedoch keine Möglichkeit bekannt. Denn mit jeder Version wird der gesammte Artikeltext gespeichert. Falls man einen Absatz herauslöschen wollte, müsste man den Text der früheren Version bearbeiten können. Das kann nicht gewollt sein. --Isderion 03:11, 4. Mai 2008 (CEST)

Screenshots

Ich hab hier mal ein paar Fragen zu Screenshots. Konkrete Beispiele:

  • [18] enthält markenrechtlich geschützte Logo, das nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers (FreeBSD Foundation) benutzt werden und deshalb selbst nicht hochgeladen werden darf.

Ich hab mir zwar die Seiten über Schöpfungshöhe usw. durchgelesen, allerdings seh ich nicht, wie sich daraus die allgemeine Regelung der Wikipedia herleiten lassen soll. Im Zweifelsfall wird diese Frage dort ja jedes mal vor Gericht geklärt (s. Bundesadler vs. SED-Symbol). Muß diesen Risiko hier eingegangen werden? Ich würde nämlich nicht davon ausgehen, dass diese Logos die Schöpfungshöhe nicht erreichen, da sie aus aufwändigeren Vektorgrafiken bestehen. Ich werde leider aus dem Artikel Gebrauchsgrafik nicht schlau und weiß daher nicht, ob es sich darum handelt. Aber wenn nicht, dann erreichen die Grafiken doch bestimmt kleine Münze, oder?

  • [19] wurde nicht vom hochladenden User erstellt, sondern von der Projektseite heruntergeladen. Auf dieser wird eindeutig gesagt: You are free to redistribute these screenshots without modification. Sowas kann man dann hier doch nicht unter die GPL stellen, oder? CC-by-nd höchstens, und das wäre weder GPL- noch Wikipedia-kompatibel. Sollte man das nicht lieber löschen? --Trac3R 03:18, 29. Apr. 2008 (CEST)
zu 1): Dem Logo ansich ist (imho, aber ianal ;-)) keine Schöpfungshöhe zuzusprechen, bei den Icons könnte man das aber vielleicht anders sehen. Schöpfungshöhe hat übrigens nicht mit der Aufwändigkeit der Herstellung zu tun (siehe Vergleich Handylogos). Zu 2) kann ich Dir leider nichts sagen, aber sicher jemand anders hier! ;-) Gruß --Connum 09:42, 29. Apr. 2008 (CEST)
Um sicher zu gehen, das wir über das gleiche reden, das markengeschützte Logo ist der "Start"-Knopf aus dem Panel das so aussieht. Der Schriftzug ist natürlich nicht gemeint. --Trac3R 12:47, 29. Apr. 2008 (CEST)
Die einfachen grafischen Verianten von der unteren Hälfte kann man hier bedenkenlos hochladen. Bei den aufwändigeren (wahrscheinlich gerenderten) aus der oberen Hälfte wäre ich aber vorsichtigt, insofern könnte der Screenshot durchaus problematisch sein. Allerdings würde ich keinen SLA stellen, dass ist nämlich an der Grenze und Schöpfungshöhe wir vom einen so und vom anderen so gesehen, es ist da gar keine einheitliche Sichtweise möglich. -- Chaddy - DÜP 14:30, 29. Apr. 2008 (CEST)
Wenn ich dich richtig verstehe, ist das Bild zu PC-BSD (das genau so ein Logo aus der oberen Hälfte enthält) also grenzwertig und sollte deshalb bleiben? Gewagt, würde ich sagen. Aber ich nehm das jetzt mal so hin. Was ist mit dem anderen Screenshot? Soweit ich weiß, darf nur der Urheber in Deutschland die Lizenzbedingungen festlegen. Der Hochladende hat aber (ohne Urheber zu sein) einfach GPL festgelegt, obwohl der Urheber ein Änderungsverbot festgelegt hat. Was soll damit nun werden? Darf man das einfach so machen? Wenn ich daran denke, dass hier wegen Gemüsefotos ganz schnell mal mit > 8000€ abgemahnt wird, wäre ich da vorsichtig. --Trac3R 00:23, 30. Apr. 2008 (CEST)
Naja, geringe Schöpfungshöhe bedeutet eben, dass es nicht schützbar ist (ganaugenommen ist es dann gemeinfrei und steht nicht unter der GPL). Da kann dann auch der Urheber nichts machen. -- Chaddy - DÜP 00:27, 30. Apr. 2008 (CEST)
Dann sind die Lizenzen von allen Screenshots in der deutschen Wikipedia also falsch deklariert? --Trac3R 00:57, 30. Apr. 2008 (CEST)
Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. -- Chaddy - DÜP 16:41, 30. Apr. 2008 (CEST)

Aber dieser tut es? Evtl. sogar beide? --Trac3R 17:58, 30. Apr. 2008 (CEST)

Wenn du einen Screenshot machst, der eine GPL-Software zeigt, ist dieser erstmal mit GPL zu lizensieren, zeigst du nur ein Logo, so gehört LogoSH in die Bildbeschreibung. Einem Software-Screenshot kann nur unter gewissen Umstanden unter eine PD-Lizenz wie PD-Schöpfungshöhe gesetzt werden. Die meisten Screenshots, eigentlich 99% der Screenshots die wir hier von GPL Software haben, zeigen teilweise Elemente mit Schöpfungshöhe. Sie dann mit PD-SH zu taggen, wäre falsch, die GPL-Lizenz der Software ist hier der sicherste Weg. Sollte ein Screenshot geschützte Elemente zeigen aber ein Logo, welches nach unseren Rechten frei ist, kombiniert man beide Bausteine, also PD-SH für das Logo und GPL für den Screenshot an sich. Christian Bier (Disk.) (+/-) 01:53, 1. Mai 2008 (CEST)
Ok, also ich denke das verstanden zu haben. Auch das ihr über die Schöpfungshöhe nicht ganz einig seid. Meine konkrete Frage zum PC-BSD Bild wäre dann zu beantworten mit GPL, wegen KDE, und einem Logo-Block (ohne SH), wegen dem gerenderten Logo, das Schöpfungshöhe erreicht und nicht frei ist. Von hinten durch die Brust ins Auge, aber ich schätze die Frage ist damit für mich geklärt. Das andere Bild ist damit für mich aber auch klar geworden. Man kann von beliebiger Software Screenshots unter die gleiche Lizenz stellen, die die der gezeigten Software hat, ohne das Bild selbst gemacht haben zu müssen. Naja gut, warum nicht. Ich dachte immer Urheberrechte wären nicht übertragbar oder es ist eine deiner 1% Ausnahmen, dann wäre allerdings die GPL wiederum Quark. Muß ich wohl so hinnehmen. --Trac3R 02:46, 1. Mai 2008 (CEST)
GPL hat ja nix mit Urhberrechte übertragen zu tun, das geht rechtlich nämlich wirklich nicht. Das ist richtig. Die 1% die ich meine, sind Screenshots, die von Software hier existieren, die nicht unter GPL steht, aber die trotz dessen keine Schöpfungshöhe aufweisen (z.B. einfach Fenster mit Text, etc, ohne grafische Elemente mit Schöpfungshöhe). Wichtig ist aber: Ein Logo einer GPL-Software ist nicht automatisch GPL. Hier ist dann immer die Schöpfungshöhe entscheidend. Wenn man also nur das reine Logo zeigt, dann muss die Schöpfungshöhe "abgeschätzt" werden. Das wir hier in Sachen Schöpfungshöhe nicht einer Meinung sind, liegt in der Sache der Schöpfungshöhe selbst. Selbst die Gerichte sind sich nicht ganz einig. Daher kann eine Aussage zur Schöpfungshöhe nie als "Allheilmittel" und "De Facto Genehmigung" gesehen werden. Alles was nicht fest vorgeschrieben ist, ist Auslegungssache. ;-)Christian Bier (Disk.) (+/-) 03:27, 1. Mai 2008 (CEST)
Die Sache mit der Urheberrechtsübertragung bezieht sich eigentlich nur darauf, dass das Projekt diesen Screenshot unter der Bedingung ihn nicht zu modifizieren frei gegeben hat und du ihn hier trotzdem unter GPL gestellt hast. Diese beiden Aussagen beißen sich aber. Mir wurde vorher erklärt, dass der Screenshot Schöpfungshöhe nicht erreicht ist und deshalb der Wunsch des Urhebers nicht berücksichtigt werden muß. Wäre der Screenshot somit PD (dem widersprichst du), dann bräuchte man keine Lizenz, die das Urheberrecht schützt. Die Frage, über die ich nun wieder völlig im unklaren bin, ist, wessen Anspruch hier mehr gilt. Tut mir Leid, wenn das oben nicht klar genug zum Ausdruck gekommen ist. Vielleicht ist die Frage aber auch, wer ist der Urheber überhaupt und darf das Projekt die Rechte ihrer eigenen Abbildungen von GPL-Software so einschränken. Das hätte ich noch gern geklärt gesehen. --Trac3R 14:32, 1. Mai 2008 (CEST)
Ich geh jetzt also einfach mal davon aus, dass dir das beim Hochladen nicht aufgefallen war. Ohne eine Antwort die begründet, warum man den Wunsch den Projektes ignorieren darf, schlage ich vor, das Bild Bild:Desktopbsd1.png wegen Lizenz-Inkompatibilität zu löschen. Es wurde hier ja schon festgestellt, das es urheberrechtlich geschützt ist. --Trac3R 12:27, 4. Mai 2008 (CEST)

Mini-Meinungsbild zum Richtlinienvorschlag

Ich denke, wir brauchen eine Diskussionsgrundlage für den Richtlinienvorschlag. Insofern bitte einmal eure Meinung. Ein sehr weitreichernder Konsens ist hier besonders wichtig. Auf diesen Schwachsinn von "Ablehnung dieses MBs" können wir hoffentlich verzichten. Es geht hier nicht darum, die endgültige Entscheidung zu fällen.

Folgende Richtlinienformulierung (als Kompromissmöglichkeit sehe ich nur syrcros Variante) ist vorgeschlagen:

„Die Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden, sofern der Urheber auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden konnte.“

...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 16:06, 18. Apr. 2008 (CEST)

Kannst Du bitet die Diskussion verlinken, aus der diese Aktion hervorgeht und insbesondere „syrcros Variante“ verlinken? --norro 17:01, 18. Apr. 2008 (CEST)
[20]. sугсго 17:03, 18. Apr. 2008 (CEST)
War auch oben in der Überschrift Text geringfügig in der Formulierung geändert. ;) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 18:44, 18. Apr. 2008 (CEST)

Pro

  1. --Historiograf 17:35, 18. Apr. 2008 (CEST)
  2. sугсго 18:02, 18. Apr. 2008 (CEST)
  3. full ack mit Histos Argumenten --Herby 22:21, 18. Apr. 2008 (CEST)
  4. -- Stechlin 13:02, 19. Apr. 2008 (CEST)
  5. --Tohma 14:21, 19. Apr. 2008 (CEST)
  6. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 19. Apr. 2008 (CEST)
  7. Anghy 15:22, 19. Apr. 2008 (CEST)
  8. --Gestumblindi 19:45, 19. Apr. 2008 (CEST) Bei gründlicher Recherche spricht nichts dagegen. Es sollte jeweils festgehalten werden, wo überall recherchiert wurde.
  9. --ST 07:53, 20. Apr. 2008 (CEST)
  10. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:33, 20. Apr. 2008 (CEST)
  11. -- Nasiruddin do gehst hea 17:44, 20. Apr. 2008 (CEST)
  12. Wladyslaw [Disk.] 20:45, 20. Apr. 2008 (CEST)
  13. --sd5 16:57, 21. Apr. 2008 (CEST)
  14. --Andim 17:13, 21. Apr. 2008 (CEST)
  15. -- Jörgens.Mi Diskussion 18:20, 21. Apr. 2008 (CEST)
  16. --WIKImaniac 19:05, 21. Apr. 2008 (CEST) nach der ausführlichen Erläuterung pro
  17. [ˈjoːnatan gʁoːs] (ad fontes) 19:13, 21. Apr. 2008 (CEST)
  18. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 19:59, 6. Mai 2008 (CEST)
  19. --AndreasPraefcke ¿! 22:50, 21. Apr. 2008 (CEST) Das Risiko ist doch wirklich minimal, abgemahnt wird ja nur von Picasso-Erben u.ä., und bei solchen Werken ist der Urheber allemal so berühmt, dass es ein Todesdatum gibt. Der Urgroßneffe von Manfred Maier aus Hintertupfingen freut sich zu 99%, dass er seinen Opa als Urheber im Internet entdeckt, und nur wenn er abgefeimter Anwalt ist, schickt er dann eine Rechnung. Und wenn ganz ganz eventuell und ausnahmsweise die Foundation mal ein paar 100 Euro für irgendwas zahlen müsste, ist das angesichts von Millionen Etat auch kein Weltuntergang, wobei das Zitatrecht durch unsere interne Selbstkasteiung ja auch nicht außer Kraft gesetzt wird, sondern oft auch noch greifen dürfte.
  20. -- Paulis 22:54, 21. Apr. 2008 (CEST)
  21. -- Wiggum 15:21, 22. Apr. 2008 (CEST) nach reiflicher Überlegung dafür. In der Praxis dürfte das Risiko, bei gründlicher Recherche Probleme zu bekommen, sehr gering sein. Die vorgeschlagene Regelung garantiert Gemeinfreiheit in US und ist durch den Bezug auf anoynme/verwaiste Werke in DE ebenfalls hinreichend begründet. Sollte sich in der Praxis aber herausstellen, dass mit dieser Regelung Schindluder getrieben wird, d.h. wenn also alle naselang Bilder eingestellt werden, bei denen nachträglich ein nicht ausreichend lange toter Urheber ermittelt werden kann - mithin nicht von gründlicher Recherche ausgegangen werden kann - so werde ich die faktische Gültigkeit dieser Richtlinie im Tagesgeschäft als nicht vorhanden betrachten und ggf. Löschungen entsprechend der bisherigen Regelung vornehmen. Gleiches gilt für Bilder, die unter die vorgeschlagene Richtlinie fallen würden, bei denen aber keine Recherche dokumentiert wurde (bei der n-100-Regel kann man an dieser Stelle großzügiger sein).
  22. --Balû Diskussion 13:29, 25. Apr. 2008 (CEST)
  23. --Catrin 18:48, 25. Apr. 2008 (CEST)
  24. --Crownmaster 22:55, 28. Apr. 2008 (CEST) Das Risiko einer Verfolgung ist bei Bild-PD-alt-100 auch nicht viel geringer.

Contra

  1. Klar dagegen. Schon unsere PD-100-Regelung ist eine Grauzone. -- Chaddy - DÜP 16:56, 18. Apr. 2008 (CEST)
  2. Wie Chaddy. --h-stt !? 19:01, 18. Apr. 2008 (CEST)
  3. Die 100-Jahre-Regelung wird viel zu oft als Freibrief genutzt, bei alten Bildern gar nicht erst zu versuchen, einen Urheber ausfindig zu machen. Eine 85-Jahre-Regelung würde dieses Problem noch verstärken. Auch wenn Hochlader behaupten, sie hätten nach dem Urheber gesucht, ihn aber nicht gefunden, wird die Bilder-Eingangskotrolle das überprüfen müssen; dazu fehlen Personal und Zeit. --Noddy 21:47, 18. Apr. 2008 (CEST)
  4. --Polarlys 00:22, 19. Apr. 2008 (CEST) „gründliche Recherche“, genauso gründlich wie bisher bei Bildern, Texten und Fakten?
  5. --Zu unklar Formuliert! Bei unbekannten Werken muss die 100 Jahr Regel bleiben. Allerdings gebe ich zu dass erst eine Veröffentlichung vor 1923 im Verbund mit der 100 Regel die Urheberechtliche Sache auf die sichere Seite bringt. Bobo11 14:31, 19. Apr. 2008 (CEST)
    Was ist denn dann daran unklar formuliert? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:37, 19. Apr. 2008 (CEST)
  6. --Gleiche Meinung wie Chaddy E.peiffer@gmx.net 15:23, 19. Apr. 2008 (CEST)
  7. -- ShaggeDoc talk? 15:35, 19. Apr. 2008 (CEST) Für viele Nutzer (wie auch Nachnutzer) sind die Verhältnisse jetzt schon kaum überschaubar, diese Zusatzregel macht es nicht wirklich einfacher. Auch wenn das Risiko gering und der Zugewinn nicht zu vernachlässigen wäre, würde ich doch eher darauf verzichten wollen.
  8. pfff! Da können wir ja gleich FairUse legetimieren! abf /talk to me/ 19:55, 19. Apr. 2008 (CEST)
    Da hast du offensichtlich was falsch verstanden....frag am besten nochmal Histo oder lies dir ein bisschen dazu durch, was mit "Fair Use" gemeint ist ;) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
  9. --Kuebi 20:18, 19. Apr. 2008 (CEST) Die 100 a Regel ist schon leicht grau. 85 a ist dunkelgrau.
    Unsinn. Urheberrechtlich geht das völlig in Ordnung (zumutbare Recherche vorausgesetzt), wir tendieren chronisch zur Übervorsichtigkeit. Der Vorschlag will ja nicht blind alles akzeptieren, was älter als 85 Jahre ist. Gestumblindi 23:36, 19. Apr. 2008 (CEST)
    Man könnte bei Missbrauch mit harten Sanktionen kommen (unbegrenzte Sperre) ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 09:15, 20. Apr. 2008 (CEST)
    Das ist ne lustige Idee, die in der Praxis nicht praktikabel sein wird. Beispiel: jemand gibt für mehrere Bilder fünf reputable Quellen an, die nichts hergeben, durch Zufall hat jemand die sechste in der es steht im Bücherregal. Mehrfache Regelverletzung! Missbrauch? Oder nur ein Shit happens? -- ShaggeDoc talk? 11:46, 20. Apr. 2008 (CEST)
    Dann löscht man die Bilder eben wieder und gut. Wie meines Wissens von Histo & Co. im Zusammenhang mit dieser Sache schon ausgeführt wurde, wäre es urheberrechtlich schon 70 Jahre nach Veröffentlichung recht unbedenklich, bei nicht zu ermittelnden Urhebern Bilder zu verwenden; die 1923er Grenze (nicht: "85 Jahre" sondern fest: 1923) ist eine zusätzliche Einschränkung aufgrund US-amerikanischen Rechts, nach dem nach 1923 veröffentlichte Werke auch dann noch geschützt sein können, wenn der Autor schon seit mehr als 70 Jahren tot ist (dafür sind in den USA vor 1923 veröffentlichte Werke unabhängig vom Todesdatum des Autors generell frei, im Gegensatz zu uns). Gestumblindi 17:36, 20. Apr. 2008 (CEST)
    70 Jahre alte Bilder sind nicht bei unbekanntem Urheber unbedenklich, sondern wenn der Urheber anonym bleiben wollte. Da ist ein gewaltiger Unterschied. -- Chaddy - DÜP 20:41, 20. Apr. 2008 (CEST)
    Lassen wir jetzt bitte die Zwischenkommentare (ich habe damit angefangen >>> dummkopf). In einer Wochen schauen wir, wie es hier aussieht und dann sehen wir weiter. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:06, 20. Apr. 2008 (CEST)
  10. siehe Noddy --Felix fragen! 17:18, 21. Apr. 2008 (CEST)
  11. wie gerne würde ich da mit Pro stimmen. Aber ich halte all die selbst gebastelten Lösungen für falsch. Wir müssen der Foudation endlich mal in den Allerwertesten treten, damit diese verbindliche Regeln für Bildrechte schafft. All dieses Rumgewerke bringt nichts. Und eine annehmbare, aber letztlich problematische aufweichen um eine Konfrontation zu suchen (ich habe das Gefühl, darum geht es - um irgendwie einen Präzidenzfall zu schaffen) scheint mirnicht die richtige Lösung. Sosehr ich auch neuere Bilder begrüßen, ja brauchen würde. CR/UR ist nunmal nicht so leicht in Regeln zu fassen. Marcus Cyron in memoriam Richard Widmark 22:09, 21. Apr. 2008 (CEST)
    SCNR, noch so ein Zwischenkommentar: Ich sehe in dem Vorschlag überhaupt nichts Konfrontatives in Bezug auf die Foundation, schliesslich geht es ja nur um Bilder, die in den USA allesamt zweifelsfrei gemeinfrei sind (weil vor 1923 veröffentlicht, das ist dort eine fixe Grenze) und bei denen es keinen Hinweis darauf gibt, dass sie im Ursprungsland nicht ebenfalls gemeinfrei sind - unser Vorgehen ist also auch dann noch sehr konservativ und vorsichtig, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird. Gestumblindi 22:42, 21. Apr. 2008 (CEST)
    Ich rede nicht von der Foundation. Ich meine damit eher Gerichte. Im übrigen finde ich diese Zwischenkommentare hier bei den Contrastimmern extrem unfein. Niemand nervt die Prostimmer oben, denselben Respekt erwarte ich hier auch. Marcus Cyron in memoriam Richard Widmark 00:42, 22. Apr. 2008 (CEST)
  12. Kersti 00:02, 22. Apr. 2008 (CEST)
  13. --my name 02:30, 23. Apr. 2008 (CEST) Ich werde das Gefühl nicht los, das der Vorschlag uns mehr Schaden als Nutzen bringen würde
  14. -- Gustavf (Verbum peto!) 19:09, 25. Apr. 2008 (CEST) schließe mich Noddy und ShaggeDoc an.
  15. Code·is·poetry 16:00, 29. Apr. 2008 (CEST)
  16. -- Smial 16:41, 29. Apr. 2008 (CEST) wie noddy
  17. --Mogelzahn 21:24, 2. Mai 2008 (CEST) Full ACK zu ShaggeDoc

Stellungnahme zur Sache

Leider wurde eine sehr unpräzise Formulierung dem Meinungsbild zugrundegelegt. Hier ist mein ursprünglicher Vorschlag:

  • Die Wikipedia akzeptiert Bilder als anscheinend Zusatz gemeinfrei, die nachweislich vor 1923 (1922 oder früher) veröffentlicht wurden, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Dies ist der Fall Konkrete Anhaltspunkte liegen nicht vor, wenn der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Hier ist die Formulierung der zu benützenden Vorlage Vorlage:Bild-PD-alt-1923:

  • Dieser Baustein kann bei Dateien verwendet werden, deren Vorlage vor dem Jahr 1923 nachgewiesenermaßen veröffentlicht wurde und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum nicht bekannt ist. Sowohl der Veröffentlichungsbeleg als auch die Recherchen zum Urheber (empfohlen wird eine Anfrage bei QuestionPoint) sind vom Uploader nachzuweisen und auf der Dateibeschreibungsseite selbst zu dokumentieren (als Genehmigung).

Hier sind nochmals die wichtigsten Gründe für den Vorschlag:

  • Hinsichtlich des Recherche-Aufwands orientiert sich die Richtlinie ganz an der n-100-Regel. Nennenswerter Missbrauch dieser n-100-Regel ist mir nicht bekannt geworden und auch in der Diskussion allenfalls behauptet, aber nicht schlüssig belegt worden. Die Vorlage verschärft die Verpflichtungen dadurch, dass sowohl der Veröffentlichungsbeleg als auch die Recherchen nachgewiesen werden müssen. Sie sind auf der Dateibeschreibungsseite zu dokumentieren.
  • Sobald (nachträglich) feststeht, dass ein Urheber doch keine 70 Jahre tot ist, wird das Bild natürlich sofort gelöscht.
  • Die Bilder sind im Land des Anbieters der Wikipedia legal, da vor 1923 veröffentlicht (PD in den USA). Eine Klage gegen die Wikimedia Foundation in den USA würde abgewiesen werden.
  • Es ist wahrscheinlich, dass die Bilder auf Commons keine Probleme machen werden, da auf jeden Fall in den USA PD.
  • Die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering, dass bei so alten Bildern in nennenswertem Ausmaß bei hiesigen Nachnutzern juristische Probleme entstehen werden, wenn sorgfältig recherchiert wurde. § 97 UrhG sagt zwar, man müsse sich über den Bestand eines Rechts Gewissheit verschaffen, aber "ultra posse nemo obligatur". Es ist also durchaus denkbar, dass eine Schadensersatzpflicht nicht besteht (neben dem Unterlassungsanspruch).
  • Wieso 1907 absolut OK ist, bei 1922 aber der Untergang des Projekts droht, wurde nicht nachvollziehbar dargelegt.
  • Freie Projekte dürfen vor dem Problem der verwaisten Werke nicht die Augen verschließen, sondern sollten pragmatisch agieren. Commons hat dazu überhaupt keine Richtlinie, so dass im Extremfall alle europäischen Bilder nach ca. 1860 gelöscht werden können (es kann ausgeschlossen werden, dass ein Urheber, der 1860 Bilder machen konnte, noch das Jahr 1938 erlebt hat). Da ist es ehrlicher eine Regelung n-100 für Bilder, deren Veröffentlichung vor 1923 nicht feststeht, und eine Regelung "vor 1923" für nachweislich veröffentlichte Bilder zu haben.
  • Neben den verwaisten Werken sind die anonymen Werke betroffen. Sofern es sich nicht um Werke der bildenden Kunst handelt (Fotos fallen nicht darunter) sind diese 70 Jahre nach Veröffentlichung geschützt. Da die Veröffentlichung vor 1923 liegen muss, sind echte anonyme Bilder hundertprozentig nicht geschützt. Beispiel: In einer Feldzeitung aus dem WK I wird ohne Namensangabe ein Foto abgebildet. Es dürfte sich um ein echtes anonymes Bild handeln, denn es kann so gut wie ausgeschlossen werden, dass sich der Urheber nachträglich in Branchenkreisen zu diesem Bild bekannt hat (außer wenn es sich um ein ganz bekanntes Foto handelt).
  • Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird die zeitweilig eingeführte Richtlinie über die WK-I-Fotopublizistik hinsichtlich der in Zeitungen und Büchern während und kurz nach dem Weltkrieg veröffentlichten Bilder wieder aufgenommen. Ein entscheidendes Argument war, dass viele der Fotografen während des Kriegs gefallen sind.

Ich bitte die Contra-Stimmenden ihre Entscheidung nochmals zu überdenken --Historiograf 15:42, 21. Apr. 2008 (CEST)

  1. Ob die Vorlage weiterhin diese Formulierung beibehalten wird, ist weder Gegenstand dieses Mini-MBs noch irgendwie sonst festgelegt (ferner gab es bereits Kritik an der Nennung von QuestionPoint).
  2. Deine Formulierung der Richtlinie enthält meiner Meinung nach folgende Mängel. Insofern ist es deine Version, die unpräzise ist.
    1. Daraus, dass "der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann." folgt nicht, "dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist".
    2. Das Akzeptieren "als gemeinfrei" halte ich für fragwürdig, da die viele von ihnen es schlichtweg nicht sind. Der Zusatz als was wir das nun akzeptieren kann und sollte daher rausgelassen werden - akzeptieren reicht. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 19:56, 21. Apr. 2008 (CEST)

Bitte genau lesen: Konkrete Anhaltspunkte liegen nicht vor, wenn ... --Historiograf 21:42, 21. Apr. 2008 (CEST)

Sollte das jetzt witzig sein (frage ich mich wirklich) oder wie? Dir ist schon klar, dass du das gerade verändert hast? Naja aber auch in dieser Version ist es nicht ganz klar, jedoch besser als "dies ist der Fall". Insofern gehen für mich beide. Aber an der Forlumierung soll es nicht Scheitern. Und um es nochmal zu sagen: Diese "Abstimmung" entscheidet nicht endgültig. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:52, 21. Apr. 2008 (CEST)

Jeder, der seine fünf Sinne beisammen hat, konnte meine ursprüngliche Formulierung nicht missverstehen. Ich habe dir eine Auslegungshilfe gegeben, bevor ich den Text verändert habe. Ich finde es ein starkes Stück mir zu unterstellen, ich hätte - mit hinreichend Erfahrung im Formulieren von normativen Texten in diesem Projekt seit 2004 - allen Ernstes behauptet, jemand sei länger als 70 Jahre tot, wenn man das Gegenteil nicht herausfindet. Ich bin dafür, dass das Ergebnis der Abstimmung auf WP:BR umgesetzt wird, sonst können wir uns diesen ganzen Schabernack sparen --Historiograf 00:48, 22. Apr. 2008 (CEST)

Na, auf welcher rechtlichen Grundlage akzeptieren wir das dann? Wir müssen das doch unter einer bestimmten Lizenz akzeptieren. Und du hast schon recht, viele sind NICHT gemeinfrei und auch sonst nicht frei. Gerade deshalb dürfen wir sie gar nicht akzeptieren. Das ist das selbe Problem wie bei n-100, nur risikobehafteter. -- Chaddy - DÜP 20:18, 21. Apr. 2008 (CEST)
Weder ist "gemeinfrei" eine Lizenz, noch müssen wir, wenn wir etwas akzeptieren, es als etwas akzeptieren. Es reicht, wenn wir es einfach akzeptieren. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:31, 21. Apr. 2008 (CEST)
Nein, das reicht nicht. Unter welchen Bedingungen akzeptieren wir es? Es muss doch irgendwie geregelt sein, was man mit den Bildern machen darf und was man einhalten muss. Durch eine Lizenz wird das festgelegt. Naja, gemeinfrei ist keine Lizenz, stimmt schon. Aber durch dieses "gemeinfrei" ist auch genau festgelegt, was man alles darf und an was man sich halten muss. Du kannst doch nicht einfach sagen, wir akzeptieren diese Bilder und fertig. Also das ist schon sehr unausgegoren. Die Pro-Stimmer sollten sich das alles noch mal durch den Kopf gehen lassen. So ist das sehr unsauber. -- Chaddy - DÜP 20:44, 21. Apr. 2008 (CEST)
Dass, wir die Bilder so behandeln, als würden keine Urheberrechte vorliegen, ergibt sich aus der Natur der Sache (warum sollte es GFDL sein, wir vermuten ja auch, dass es teilweise anonyme Werke sind, die wirklich gemeinfrei sind). Insofern ist das für jeden, der sich mit der Materie auskennt offensichtlich. Trotzdem müssen wir es nicht offiziell in die Richtlinie schreiben. Die Contra-Stimmer sollten sich das alles noch mal durch den Kopf gehen lassen. So ist das durch gute Argumente gestützt und notgedrungen ist es nicht die Bezeichnung, die entscheidet, sondern das, was wir wollen und daher geht es auch nicht um die Formulierung der Richtlinie, sondern um ihren Inhalt (Falsa demonstratio non nocet). ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 21:01, 21. Apr. 2008 (CEST)

Meine Güte, bitte keine Griffel spitzen. Wir behandeln n-100-Bilder als anscheinend gemeinfrei (falls sie es nicht sein sollten, was wir nicht wissen können: scheinbar gemeinfrei). Die neue Richtlinie ändert daran nichts. Gemeint ist: Wir wissen trotz sehr sorgfältiger Recherche nicht sicher, ob das Medium gemeinfrei ist, wir nutzen es aber aus pragmatischen Gründen und weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass es tatsächlich gemeinfrei ist, und ein sehr geringes Risiko besteht, dass jemand dagegen vorgeht, trotzdem --Historiograf 21:40, 21. Apr. 2008 (CEST)

Na, immerhin. So ist das deutlich besser und klarer ausgedrückt. Rein praktisch behandeln wie die Bilder also dann als gemeinfrei. Und nicht als nichts, aber trotzdem ok... -- Chaddy - DÜP 21:44, 21. Apr. 2008 (CEST)

Fazit

Ich denke, dass das jetzt reicht (>2 Wochen). Ich stelle fest: 24 dafür, 17 dagegen. Aussage: Konsens besteht nicht, verrechnen wollen wir das aber bestimmt nicht. Ich sagte vor dem Mini-MB "Es geht hier nicht darum, die endgültige Entscheidung zu fällen." und dazu stehe ich auch immernoch, weil ich glaube, dass so eine Frage nicht per Mehrheitsentscheidung (deswegen auch kein Verrechnen!) entschieden werden kann. Nun. Es stellt sich jetzt die Frage, wie wir fortfahren wollen. Dieses MB hat eine Grundlage geschaffen (= "Es besteht kein Konsens"), imho nicht mehr. Ich sehe folgende Möglichkeiten:

  • Nicht-Zustandekommen der Richtlinie
  • Vertiefte Diskussion mit möglicher Einholung einer Expertenmeinung

Wie seht ihr das? ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 12:14, 4. Mai 2008 (CEST)

Der zweite Punkt ist Geldverschwendung. Jeder Urheberrechtsexperte kann und wird nichts anderes sagen als: Risiko faktisch gering, aber nicht ganz ausschließbar. Wenn wir wen fragen wollen, dann die Wikimedia, ob sie das Risiko für ihr Angebot eingehen möchte, oder ob sie es - wegen äußerst geringen, aber existenter Gefahr negativer PR und bzgl der Nachnutzer- ablehnt. Wen anders können wir mit Aussicht auf Erkenntnisvermehrung faktisch nicht fragen. Ach ja, ich würde das mit der Frage an die WMF lassen, die Verbieten uns sonst noch die 100+ Regel. sугсго 09:11, 6. Mai 2008 (CEST)

Wikipedia wird genauso unbeweglich wie die Europäische Gemeinschaft, wenn man Konsens mit Einstimmigkeit gleichsetzt, was absurd wäre. Ich sehe eine deutliche Mehrheit für die Richtlinienänderung. Der Vorschlag sollte nach dem üblichen Vorgehen bei MBs daher umgesetzt werden. Er ist jederzeit wieder rückgängig zu machen, falls sich ein Mißbrauch herausstellt. Ich würde daher vorschlagen, nach einem halben Jahr zu evaluieren. Bis dahin schlage ich vor, dass alle unter Berufung auf die neue Regelung hochgeladenen Bilder auf einer speziellen DÜP-Unterseite bewertet und geprüft werden (sofern ich nicht gerade gesperrt bin, beteilige ich mich daran). Dies liefert eine Grundlage für die Evaluierung --Historiograf 17:13, 6. Mai 2008 (CEST)

  1. Ist hier weder ein Konsens, eine Mehrheit, noch eine Einstimmigkeit vorhanden.
  2. Halte ich deine Idee aber für tragbar und für einen guten Kompromiss.

Insofern möchte ich folgende Konkretisierung: "Es wird bis zum Ende des Jahres 2008 auf Probe erlaubt sein, Dateien hochzuladen, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden, sofern der Urheber auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden konnte. Danach wird eine umfassende Evaluation stattfinden. Während dieser Probezeit werden sämtliche Dateien, die unter Berufung auf diese Richtlinie hochgeladen wurden, auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 gelistet und überprüft. Sollte sich herausstellen a) die Richtlinie zum Missbrauch geeignet ist, b) unverhältnismäßig viele problematische Dateien hierdurch hochgeladen werden, oder c) die Überprüfungs-Liste nicht zeitnah und umfassend jede einzelne Datei bewertet, so wird die Richtlinie mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bei einer vorzeitigen oder planmäßigen Aufhebung der Richtlinie werden sämtliche Dateien, die sich auf die Richtlinie stützen müssen, gelöscht." Meinungen? ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:55, 8. Mai 2008 (CEST)

Anderswo wurde dazu aufgerufen, sich hier zu äußern. Das tue ich hiermit. Man liest manchmal in Schulbüchern, aber auch in anderen Veröffentlichungen einen Satz, der sinngemäß versichert, man habe sich vor der Benutzung potentiell urheberrechtlich geschützter Texte (oder anderer Werke) eingehend informiert, könne aber dennoch nicht ausschließen, dass irgendein verwendetes Material geschützt sei. Wer solches entdecke, soll sich bitte melden, damit (je nachdem) das Material sofort von der Website entfernt oder entsprechend nachträglich (über die Verwendung) verhandelt und bezahlt werden könne. Ist ein Schulbcuhverlag o.ä. damit auf der sicheren Seite? Und wäre das dann auch die WP, wenn sie an geeigneter Stelle schriebe "Wir haben hier eine Vereinbarung, die et c. et c. 1923 et c. et c. und damit nach Möglichkeit ausgeschlossen werden kann, dass UR-Material versehentlich ..., sollte aber wer wo was entdecken, bitte sofort melden, umgehende Entfernung wird zugesichert. Oder würde das nichts ändern? BerlinerSchule 22:10, 9. Mai 2008 (CEST)

Im Gegensatz zu einem Verlag bieten wir hier freie Bilder, Texte und Medien. Die also jeder frei verwenden kann. Beim Verlag ist es ja nur wichtig, dass er die Datei selbst verwenden kann. Hier geht es aber auch die Nachnutzer. Das ist also gar nicht vergleichbar. -- Chaddy - DÜP 22:19, 9. Mai 2008 (CEST)

Solche Disclaimer sind rechtlich unwirksam. Diese Website Wikipedia wird mit riesigem Erfolg seit vielen Jahren betrieben, millionenfach täglich von Rechtsinhabern angeklickt und zwar auch seit ich erfolgreich die n-100-Regel hier vorgeschlagen habe. Es sind auch - abgesehen vom TU Logo - aus den letzten Jahren auch keinerlei gravierende Probleme bekannt geworden. Wie ich bereits ausführte: Aus der Zeit vor 1930 gibt es überhaupt keine veröffentlichte Rechtsprechung zu Fotos. Das Risiko der neuen Regelung wird von mir als minimal eingeschätzt, es ist nicht wesentlich höher als das der bisherigen Regelung. Ich denke, ich kann mir anders als die meisten hier ein solches Urteil erlauben. Wir sollten die Mehrheit nicht weiter zerreden, sondern die Regelung auf Probe wie vorgeschlagen umsetzen. --Historiograf 22:27, 9. Mai 2008 (CEST)

Ich sehe das ähnlich aber jetzt bitte einmal back to topic: Hat jemand ernsthafte Probleme mit dem Probevorschlag und warum? ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 23:31, 9. Mai 2008 (CEST)
Evaluation klappt in der WP nicht. sугсго 18:16, 10. Mai 2008 (CEST)
Wie meinst du das und warum? Ich denke uns ist allen klar, dass es sich dann nicht um ein MB handeln kann. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 19:53, 10. Mai 2008 (CEST)