Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/09

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Die Datei ist im Moment mit {{Bild-PD-alt-100}} markiert. Urheber ist aber laut Signatur auf dem Bild der Architekt Franz_Brantzky, der im Jahr 1945 gestorben ist. Das heißt, eigentlich müsste doch {{Bild-PD-alt}} möglich sein, oder wird die Sache dadurch verkompliziert, dass es ein Scan aus einer Zeitschrift ist? (Die allerdings ebenfalls vor über 100 Jahren eingestellt wurde.) --Baumi (Diskussion) 12:04, 2. Sep. 2020 (CEST)

Klingt sinnvoll. Zum Zeitpunkt des Uploads (2013) war Brantzky allerdings noch keine 70 Jahre tot, daher war das wohl anders deklariert... --Magnus (Diskussion) 12:08, 2. Sep. 2020 (CEST)
dann war das wohl ein Urheberrechtsverstoß gegen den Urheber der Zeichnung, den "wir" hier nicht zur Kenntnis genommen haben, er wurde durch Zeitablauf geheilt. Die Datei ist jetzt PD-old-70. --Goesseln (Diskussion) 12:29, 2. Sep. 2020 (CEST)
Ja, die Datei kann jetzt nach Commons verschoben werden, da sie auch nach dortigen Kriterien inzwischen voll und ganz gemeinfrei ist (gemeinfrei im Herkunftsland durch Ablauf der Schutzfrist, public domain auch in den USA durch Veröffentlichung vor 1925). Gestumblindi 19:54, 2. Sep. 2020 (CEST)
Und das habe ich nun auch gemacht. Datei nach Commons übertragen, Lizenz und Beschreibung angepasst, lokal gelöscht. @Baumi: Aus meiner Sicht ist deine Anfrage damit erledigt, oder? Ich setze mal den Erledigt-Baustein. Gestumblindi 22:22, 3. Sep. 2020 (CEST)
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Vollständige Nennung eines Inhaltsverzeichnisses eines Sachbuchs - URV - ja oder nein?

Wenn dieser Abschnitt [Link entfernt, da Artikel nun veröffentlicht] in einen ANR verschoben wird, ist das dann eine URV? Die Originalversion des Sachbuches, um das es hier geht, kommt zwar aus dem Jahr 1950. Die deutsprachige Übersetzung, die erst vor ein paar Jahren erschien und um die es hier eigentlich geht (das Inhaltsverzeichnis stammt aus der deutschen Übersetzung) ist ja nun aber (vermutlich) noch urheberrechtlich geschützt. Und falls in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung durch Nennung eines Inhaltsverzeichnisses vorliegt, besteht die URV erst mit dem Verschieben des Textes in den ANR oder ist diese bereits von mir im BNR begangen worden? Danke und Gruß, LennBr (Diskussion) 19:14, 2. Sep. 2020 (CEST)

Das besitzt keine Schöpfungshöhe, kein Problem. --M@rcela 19:30, 2. Sep. 2020 (CEST)
Danke für die Beantwortung. --LennBr (Diskussion) 20:48, 2. Sep. 2020 (CEST)
Noch was: Ist ein photografiertes Buchcover, ein Verstoß gegen UR, wenn einem die Buchrechte nicht gehören? Muss man nicht die Rechte an einem Buch besitzen, um ein Photo des Buchdeckels im Internet unter CC-0 1.0 (d.h. der Allgemeinheit zur Verfügung) stellen zu dürfen? Siehe meinen Upload. --LennBr (Diskussion) 18:32, 3. Sep. 2020 (CEST)
Das konkrete Bild ist grenzwertig. Das Foto vom Löffel besitzt Schutz. Als Beiwerk geht das kaum durch. Nach Schweizer Recht wäre das wohl schutzlos @Gestumblindi:? aber nach deutschem oder österreichischen Recht geht es nicht. Würdest du einen echten Löffel auf den fotografierten legen, wäre es dein Werk und der Upload statthaft. --M@rcela 21:33, 3. Sep. 2020 (CEST)
@Ralf Roletschek: Bis jetzt wäre es so gewesen, in der Schweiz wurden hohe Hürden für die geforderte Individualität eines Fotos für urheberrechtlichen Schutz gesetzt und einen einfachen Lichtbildschutz gab es nicht. Aber in diesem Jahr hat sich das geändert, siehe u.a. diesen Überblick über den neuen Lichtbildschutz in der Schweiz von Rechtsanwalt Martin Steiger. Neu heisst es in Art. 2 URG "Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben." Das gilt nun also wohl auch für diesen Löffel. Unsere Artikel, die sich mit Schweizer Urheberrecht befassen, müssen wohl in verschiedenen Punkten angepasst werden; hier habe ich zunächst einen Veraltet-Baustein mit entsprechendem Hinweis gesetzt. Immerhin beschränkt sich der neu eingeführte Schutz ausdrücklich auf Fotos "dreidimensionaler Objekte". Einen Lichtbildschutz für 2-D-Reproduktionen, egal mit welcher (fotografischen) Technik angefertigt, gibt es in der Schweiz weiterhin nicht. Gestumblindi 22:03, 3. Sep. 2020 (CEST)
Danke! Das wußte ich noch nicht. --M@rcela 22:14, 3. Sep. 2020 (CEST)
@Benutzer:Gestumblindi Das heißt also, wenn ich in der Schweiz das Buch photografiert und hier hochgeladen hätte, wäre dieser Upload keine URV? Oder ist dieser Upload - trotz des Ursprungs aus Deutschland - in Ordnung, wenn/weil es stimmt, dass sich auch deutsche Nutzer auf das schweizerische Recht berufen können, da die deutschsprachige Wikipedia auch ein schweizerisches Gesellschaftsprojekt ist? (nicht signierter Beitrag von LennBr (Diskussion | Beiträge) 08:04, 4. Sep. 2020 (CEST))
Nein, wie ich geschrieben habe, hat sich die Situation in der Schweiz ja verändert. Fotos dreidimensionaler Objekte sind nun immer geschützt, d.h. auch das Foto des Löffels, das auf dem Einband dieses Buches prangt. Gestumblindi 11:58, 4. Sep. 2020 (CEST)
Der Text liest sich für mich genau anders herum, daher das Missverständnis. Danke für die Aufklärung. --LennBr (Diskussion) 12:13, 4. Sep. 2020 (CEST)
Um die letzte unbeantwortete Frage zu beantworten: Unsere Regeln bzgl. Urheberrechten gelten in allen Namensräumen. Hätte das Inhaltsverzeichnis Schöpfungshöhe, wäre es also auch im BNR eine URV gewesen. -- Chaddy · D 22:12, 3. Sep. 2020 (CEST)
Interessant! Danke! --LennBr (Diskussion) 22:57, 3. Sep. 2020 (CEST)
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Blockdiagramm abmalen und übersetzen - urheberrechtlich ok?

Ich erwäge ein Blockdiagramm aus einer Veröffentlichung "abzumalen" und zu übersetzen (siehe Bericht von PATH, S. 11). Die Schöpfungshöhe der grafischen Gestaltung scheint mir gering, der eigentliche Hirnschmalz steckt in der Aufstellung der betreffenden Typologie.

Wäre dieses Vorgehen urheberrechtlich vertretbar? BG, --Leserättin (Diskussion) 07:57, 6. Sep. 2020 (CEST)

Hallo Leserättin, keine Einwände. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:00, 6. Sep. 2020 (CEST)
Danke. BG, --Leserättin (Diskussion) 10:26, 6. Sep. 2020 (CEST)
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Urherberrechtsfrage und Nutzung Diskussionseiten

Fallen Diskussionseiten der Artikel, Löschdiskusssion oder Diskussion über RK, Meinugsbilder ebenfalls unter Creative Commons 3.0 oder GFDL?? Als Beispiel wäre die Erstellung eines Buches über Wikpedia Kultur und Umgangsformen mit umfassenden Darstellung von Diskussionsverläufen zu bestimmten Themen. Danke für die Antwort --Salier100 (Diskussion) 02:47, 1. Sep. 2020 (CEST)

Ja. Du müsstest ja gerade selber, als du diese Frage gestellt hast, die übliche Box gesehen haben: "... willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen" ;-). Gestumblindi 02:52, 1. Sep. 2020 (CEST)
Wenn du dich mit der Kultur der Wikipedia in ausreichender Tiefe auseinandersetzt, kann dir im Einzelfall das Zitatrecht helfen. Нактаффэ 14:05, 2. Sep. 2020 (CEST)
Ja, da kann er sozusagen "wählen": Wenn eine Auseinandersetzung mit den Inhalten erfolgt, die das Zitat rechtfertigt, müssen die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden, da das Zitatrecht greift. Dank CC-BY-SA könnte er aber, wenn er will, auch so etwas wie einen Anhang mit kompletten Diskussionsseiten o.ä. machen, ohne sich Gedanken über das Zitatrecht machen zu müssen, solange er die Lizenz einhält. Gestumblindi 19:56, 2. Sep. 2020 (CEST)

Ich wollte in dem Artikel von Wolfpack (Computerspiel, 2019) das auf der Entwicklerseite, in einem Presse-Kit zur Verfügung gestellte Logo hochladen und einsetzen. Presse-Kit (Offizielle Website) Kann ich dieses Foto so verwenden? Wenn ja, unter welcher Lizenz und wo kann ich das Foto hochladen? --- PaN BerliN - (Diskussion) 19:10, 3. Sep. 2020 (CEST)

Der Wolf... Ich würde sagen, das ist geschützt, ist kein typisches uraltes Element wie bei Wappen. Wenn, dann doch deutlich anders als Wappenwölfe. --M@rcela 21:37, 3. Sep. 2020 (CEST)
Sehe ich auch so. Das geht leider nicht. -- Chaddy · D 21:50, 3. Sep. 2020 (CEST)
Eigentlich wollte ich dich anpingen, da wir beide bekanntlicherweise die SH eher verneinen. Da du es hier auch als gegeben ansiehts, dürfte der Fall klar sein. --M@rcela 23:06, 3. Sep. 2020 (CEST)

Frage wegen Bilder

Ich möchte gerne ein paar Bilder von der Moordamm Mühle Ramstein hoch laden. Wie geht das.... Ich habe lebenslanges Wohnrecht auf der Moordamm Mühle Ramstein und es sind selbst gemachte Bilder. Dankeschön 💓 (nicht signierter Beitrag von Moordamm Mühle (Diskussion | Beiträge) 15:34, 17. Sep. 2020 (CEST))

siehe unten. --Oesterreicher12 (Diskussion) 16:00, 17. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Oesterreicher12 (Diskussion) 16:00, 17. Sep. 2020 (CEST)

Hallo, meine Frage ist, ob ich dieses Bild für Flyer meines Kleingewerbes urheberrechtlich verwenden darf? Wenn nein, wie könnte man die Rechte dafür erlangen? Mit freundlichen Grüßen Carina -2A01:598:8882:45:1:2:D23D:4533 11:12, 4. Sep. 2020 (CEST)

Die gute Nachricht: das Plakat ist gemeinfrei und kann unbeschränkt genutzt werden. LG von -- MaxxL - Disk 11:45, 4. Sep. 2020 (CEST)
Die schlechte Nachricht: Das gilt nicht für Deutschland. --Magnus (Diskussion) 11:49, 4. Sep. 2020 (CEST)
Siehe roten Hinweisbaustein in der Bildbeschreibung. Da der Schutzfristenvergleich mit den USA nicht angewandt wird und der Künstler erst 2004 gestorben ist, ist das Bild in Deutschland, Österreich und der Schweiz mutmasslich noch bis 2074 geschützt. Gestumblindi 11:59, 4. Sep. 2020 (CEST)
Es ist auch fraglich, ob das Propagandaplakat des Rüstungskonzernes wirklich ohne Copyright veröffentlicht wurde. --M@rcela 12:17, 4. Sep. 2020 (CEST)
War es nicht früher mal üblich, solche Bilder dann auch nicht auf Commons zu lagern? --Ailura (Diskussion) 20:44, 6. Sep. 2020 (CEST)
In den USA ist es ja angeblich gemeinfrei, also ist Commons schon ok. Nur in DACH kann das nicht verwendet werden. --M@rcela 21:39, 6. Sep. 2020 (CEST)

Dieser Artikel enthält, wenn ich es recht verstehe, in seiner gegenwärtigen Fassung ein sehr langes (im Abschnitt Kritik) und ein mittellanges (im Abschnitt Machart) Zitat aus einem Begleittext (das mittlere Zitat) und einer Rezension in der Presse (das längere Zitat). Ich selber bin weder pro noch contra diesen Artikel oder die zitierten Texte interessiert. Trotzdem die Frage: Ist sowas noch erlaubt? (By the way könnte man auch fragen, ob das Zitieren einer Werbeschrift möglicherweise die Neutraler-Standpunkt-Regel NPOV verletzt, aber das gehört wahrscheinlich dann woanders hin.) Liebe Grüße von einem noch recht neuen auf Wikipedia --Himbeerbläuling (Diskussion) 22:48, 13. Sep. 2020 (CEST)

Nein, Zitate sind nur zulässig, wenn sie sich in eine eigene Argumentation einfügen. Ein Zitat darf nie einen eigenen Text ersetzen. Daher sehe ich in den beiden Fällen ein Problem. Grüße --h-stt !? 15:58, 14. Sep. 2020 (CEST)
Wie geht man da vor? – ich habe inzwischen bemerkt, in der Versionsgeschichte dieses Artikels kommt an prominenter Stelle (+ >5.000 - Edit) ein Wikipedia-Gigant vor. Edit-Zeitpunkt 20. Dezember 2006, 10:55Uhr. Diplomatie ist angesagt? --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:27, 14. Sep. 2020 (CEST)
Das war nur eine Rücksetzung. Die URV wurde eine Woche vorher bei Anlage des Artikels begangen. --M@rcela 19:52, 14. Sep. 2020 (CEST)
Was macht man da jetzt? Ich habe den Film nicht gesehen (auch nicht vor), kenne nicht den Gesamttext der angegebenen Kritik, habe trotzdessen Idee wie man eine Beschreibung der Zeitungskritik schreiben könnte. Danach bliebe der Artikel aber sehr kurz und mit unsicherer Beleglage. --Himbeerbläuling (Diskussion) 20:06, 16. Sep. 2020 (CEST)
Ich habe den fraglichen Kram einfach rausgeworfen. So kann man es behalten. Grüße --h-stt !? 20:56, 16. Sep. 2020 (CEST)
Von mir aus Danke an alle, damit meiner Meinung nach --Himbeerbläuling (Diskussion) 16:31, 18. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Himbeerbläuling (Diskussion) 16:31, 18. Sep. 2020 (CEST)

Frage zu einer Creative Commons Lizenzangabe auf einer franz. Seite

Hi, darf ein Foto mit dieser Lizenzangabe: Attribution - Pas d’Utilisation Commerciale - Pas de Modification 2.0 France (CC BY-NC-ND 2.0 FR) hochgeladen werden?

Es geht um das Foto auf dieser Seite. Danke im voraus für eine Antwort. --Fiona (Diskussion) 15:49, 20. Sep. 2020 (CEST)

Nein, nur CC BY, CC BY-SA und CC0 und andere freie Lizenzen dürfen hochgeladen werden. NC und/oder ND-Varianten sind nicht frei genug. — Raymond Disk. 15:58, 20. Sep. 2020 (CEST)
Dankeschön.--Fiona (Diskussion) 16:00, 20. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:15, 20. Sep. 2020 (CEST)

Ortschronik

Hallo,

für meinen Wohnort hat ein Herr aus dem Dorf eine Ortschronik verfasst. Diese wurde nie bei einem Verlag veröffentlicht, lediglich Teile sind in Amtsblättern aufgetaucht. Er möchte diese Chronik gern als PDF in Commons hochladen (bzw. werde ich das machen müssen). Wie geht man da vor, welche Angaben zu den Rechten muss man da vornehmen? --mw (Diskussion) 18:37, 6. Sep. 2020 (CEST)

Erstmal wäre es ganz gut zu Wissen, um welchen Herr (außer er möchte anonym bleiben) aus welchem Dorf es sich handelt. Habitator terrae Erde 20:03, 6. Sep. 2020 (CEST)
welche Rolle spielt das? Bei dem Dorf handelt es sich um Niedersteinbach (Penig), der Herr ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland, falls das wichtig ist. --mw (Diskussion) 20:18, 6. Sep. 2020 (CEST)
Er muss auf jeden Fall die Freigabe für eine freie Lizenz erteilen. Das geht nicht anonym, aber vertraulich beim Support-Team. Eine passende Textfreigabe findet sich hier nebst weiterer Anleitung. -- Chaddy · D 22:52, 6. Sep. 2020 (CEST)
Naja, eine Freigabe kann sehr wohl unter einem Pseudonym geschehen: Tagtäglich laden WikipedianerInnen unter ihrem Benutzernamen Fotos als 'eigenes Werk' hoch. Die Spezialfrage ist in diesem Fall nur, dass eine komplette hochgeladene Ortschronik Zweifel möglicherweise Zweifel an der Identität des Hochladers weckt, die sich in der Tat durch zum Beispiel durch eine E-Mail an das Support-Team ausräumen lassen könnten. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 7. Sep. 2020 (CEST)
+1 zu Benutzer Gnom
das setzt aber voraus, dass der Dorfchroniker sich (mit deiner Assistenz?) anmeldet und die Datei (mit deiner Assistenz?) hochlädt und dabei eine CC Lizenz für sein own-work auswählt.
nota bene: die Dorfchronik darf keine urheberrechtlich fragwürdigen Texte und Karten enthalten (also Langzitate aus jüngeren Werken anderer Autoren), und bei Fotos mit unbekannten Urhebern klingeln dann schon die Alarmglocken. Der unproblematische Bilderteil könnte ohnehin besser einzeln hochgeladen werden, das erleichtert Nachnutzern den Download. Und um die Nachnutzung geht es doch beim "freien Wissen", oder?
--Goesseln (Diskussion) 09:43, 7. Sep. 2020 (CEST)
Ja, klar. Aber zumindest dem Support-Team muss ersichtlich sein, dass derjenige, der die Freigabe erteilt, und der Autor der Ortschronik identisch sind. An dem Punkt wird also die Anonymität gebrochen. Das meinte ich. -- Chaddy · D 17:45, 7. Sep. 2020 (CEST)
Darüber hinaus, abgesehen von urheberrechtlichen Fragen, ist Commons bei längeren PDF-Textdokumenten durchaus wählerisch bzw. es wird dann gerne hinterfragt, ob sie eigentlich "in scope" seien; am sinnvollsten wäre wohl eine Einbindung in ein Projekt auf Wikisource, wofür dieser Text auf Commons dann als Grundlage dienen würde. Gestumblindi 20:19, 9. Sep. 2020 (CEST)

Urheberrechte für abfotografiertes Interieur von Museen

Hallo,

für die Bilder Homo-erectus-Frau.jpg und Neandertaler-im-Museum.jpg wurde ich gestern über Schnelllöschanträge informiert, die mit dem Satz „FOP Germany does not include building interiors“ begründet wurden. Hat sich da in der Rechtsprechung etwas verändert? Das Neanderthal-Museum erlaubt das Fotografieren der Rekonstruktionen und ich habe bereits Kontakt aufgenommen, um die Einzelheiten zu klären. Mich würde jedoch interessieren, wie das grundsätzlich bei Fotos aus Museen aussieht: Wenn das so wäre, sind dann nicht tausende von Fotos, die die Wikipedia sinnvoll illustrieren, von Löschanträgen bedroht? --Fährtenleser (Diskussion) 13:12, 7. Sep. 2020 (CEST)

Hallo Fährtenleser, fraglich ist hier, ob (1.) die abgebildeten Rekonstruktionen urheberrechtlich schutzfähig sind (Antwort: ja) und anschließend, ob (2.) das Museum die Nutzung von Fotografien aus ihren Räumen zu beliebigen(!) Zwecken erlaubt. Wenn wir das (also 2.) durch einen Verweis auf eine entsprechende Aussage auf der Museumswebsite oder ein Hinweisschild im Museum oder durch eine Bestätigung per E-Mail an das OTRS-Team besätigen können, ist alles in Butter. Im Vergleich zu anderen Fotos aus Museen ist hier halt die Besonderheit, dass der von dir fotografierte Gegenstand ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, an welchem das Museum die Nutzungsrechte hält. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:24, 7. Sep. 2020 (CEST)

nach BK (ich schreib das jetzt nicht noch um)

Dass du dich da engagierst, ist lobenswert. Und selbst wenn die Datei schneller gelöscht wird, als dass du deine Auskünfte einholen konntest, wäre ja nichts wirklich verloren, da die Datei bei Commons auch nach einer Löschung rekonstruiert werden könnte.
Das die gute Nachricht.
Beide Dateien sind allerdings, jetzt kommt das Aber, bei Commons ziemlich schlecht dokumentiert, weil Commons den Hochlader offensichtlich nicht hartnäckig genug fragt: Ist das Bild von dir oder ist es nicht von dir?
Die (gut gemachte) Fotografie ist zweifellos von "dir". So weit so gut.
Das fotografierte Objekt ist von wem? Ist das Objekt ein Werk, das in seiner Gestaltung einen Urheberschutz haben könnte? usw. ...
Wenn die derzeitige Museumsleitung eine Fotografiererlaubnis erteilt hat, dann hat sie möglicherweise nicht alle rechtlichen Komplikationen mitgedacht. Wenn zum Beispiel die Stuttgarter Staatsgalerie eine generelle Fotografiererlaubnis erteilen würde, wären dann Fotografien der Skulpturengruppe "Die Badenden" (1956) frei für jedermann (Wikiprinzip)? [mein Picasso-Test].
just my 2 cents ...
--Goesseln (Diskussion) 13:39, 7. Sep. 2020 (CEST)
Die Frage ist, ob das überhaupt urheberrechtlich schützbar ist. -- Chaddy · D 17:52, 7. Sep. 2020 (CEST)
Da tendiere ich wie Gnom ober dazu, mindestens das Diorama des zweiten Bildes für schutzfähig zu halten. Beim ersten Bild müsste man sich näher ansehen, wie viele davon Rekonstruktion ist, aber auch da denke ich, sollten wir die Schöpfungshöhe eher bejahen. Grüße --h-stt !? 14:58, 10. Sep. 2020 (CEST)
Wenn es um menschliche Darstellungen und SH geht, bejahen wir das meistens. Hier liegt die Sache jedoch etwas anders. Wenn das wissenschaftlich korrekte forensische Rekonstruktionen sind, ist da kein Spielraum für persönliche geistige Schöpfung, sie verbietet sich sogar. --M@rcela 15:56, 10. Sep. 2020 (CEST)

 Info: wer noch schnell einen Blick auf eine andere "perfekte" Nachbildung nach dem, allerdings heutigen, Leben werfen will, der muss sich beeilen, denn das Foto der Plastik "Man on a Bench" by Duane Hanson, 1977, Polyvinyl Polychromed in Oil, and Mixed Media With Accessories. Saatchi Gallery London, also auch ein Museumsstück, wird in Kürze bei Commons gelöscht werden, weil: noch nicht PD-old, Hansons PDD ist 2047, also noch ein bißchen hin. mea culpa. --Goesseln (Diskussion) 22:14, 10. Sep. 2020 (CEST)

Bild aus Commons.

Seal of the United States Supreme Court

Gibt es URV Probleme wenn ich das Bild verwenden möchte in Artikeln in der de.wikipedia.org? Das Bild ist in Common gespeichert. Der Lizenztext lautet: This file is a work of the Supreme Court of the United States, taken or made as part of that person's official duties. As a work of the U.S. federal government, the image is in the public domain in the United States. Vielen Dank. Stehen die de.wikipedia.org Server nicht in den USA? ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 20:56, 18. Sep. 2020 (CEST)

Hallo @Valanagut:, Bilder aus Commons kann man in der regel immern verwenden, die sind ideal Lizensiert für WP sofern sie den Regeln nach korrekt hochgeladen wurden.--Oesterreicher12 (Diskussion) 10:23, 19. Sep. 2020 (CEST)
Diese Pauschalaussage ist falsch. --Magnus (Diskussion) 10:37, 19. Sep. 2020 (CEST)
da bei Commons zehntausende (10.000e) Fremdbilder von gutwilligen Freiwilligen (und ein paar, die es besser hätten wissen können) hochgeladen und falsch parametrisiert wurden und anschließend nicht gelöscht wurden, ist die Aussage, dass alles was bei Commons steht, auch prima von jedermann für private und kommerzielle Zwecke verwendet werden kann (zum Beispiel bei Wikipedia gezeigt), leiderleider gar nicht gut. Im Zweifel nie (bei: Fremdbildern). In diesem Fall sieht es für mich mit c:Template:PD-USGov-SCOTUS (=This file is a work of the Supreme Court of the United States, taken or made as part of that person's official duties. As a work of the U.S. federal government, the image is in the public domain in the United States.) aber recht gut aus, ich habe allerdings von den PD-US-Sachen nicht wirklich Ahnung. --Goesseln (Diskussion) 11:23, 19. Sep. 2020 (CEST)
Ich bezog mich dabei vor allem auf Bilder, die laut US-Recht frei sind (veröffentlicht ohne Copyrightangabe zwischen ... und ...), vor allem Filmbilder, die in der deutschsprachigen Wikipedia aber nicht verwendet dürfen, solange der Bildautor nicht mindestens 70 Jahre tot ist. Dort gibt es aber auf Commons am Bild den entsprechenden Hinweis (der leider vielfach "übersehen" wird). Obiges Bild ist dagegen unkritisch und wird ja auch schon vielfach in der deWP verwendet. --Magnus (Diskussion) 12:03, 19. Sep. 2020 (CEST)
Nicht zu vergessen Beutekunst, in Europa geschützt und in den USA für gemeinfrei erklärt. --M@rcela 12:57, 19. Sep. 2020 (CEST)
Hallo @Valanagut:, dieses konkrete Bild ist ein derart altes Siegel, dass alle Urheberrechte, wenn sie jemals bestanden haben, längst abgelaufen sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:17, 20. Sep. 2020 (CEST)
Also kann ich dieses Bild in meinen Artikeln über Supreme Court Entscheidungen verwenden? Weil die Artikel sähen dann schöner aus! Vielen Dank. ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 17:21, 22. Sep. 2020 (CEST)
@ไม่เป็นไร (Valanagut): Urheberrechtlich kann dir da keiner was. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:42, 22. Sep. 2020 (CEST)
Thanks a lot. ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 23:31, 22. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 23:47, 22. Sep. 2020 (CEST)

Bildlizenz Dänenbrücke 1903

Ist dieses Bild https://www.niendorfer-wochenblatt.de/2020/08/05/wo-die-geschichte-niendorfs-noch-lebendig-ist/28_05_kh_denkmalnd005/ zugelassen? (nicht signierter Beitrag von Nexo20 (Diskussion | Beiträge) 17:58, 12. Sep. 2020 (CEST))

Der Fotograf Max Broders ist erst 1974 gestorben. Das Bild ist also noch nicht frei verfügbar.--Hinnerk11 (Diskussion) 21:21, 12. Sep. 2020 (CEST)

Dritte Meinung - Urheberfrage

Die Karte (URL: legacy.lib.utexas.edu/maps/ams/bathurst/txu-pclmaps-oclc-8321160-bathurst.jpg) von der Seite https://legacy.lib.utexas.edu/maps/gambia.html (angefügter Text: Historical Maps Bathurst [Banjul] 1:2,500 (6.6 MB) and city center (581K) Surveyed in 1910-11 and partly Revised in 1918 by W.F. Crook, reprinted by Engineer Reproduction Plant, U.S. Army War College 1941.) ist frei (für Commons)?

Siehe auch Commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/Gambia/de, Commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/United_Kingdom/de; 1910-11 erhoben und 1918 von W.F. Crook (überarbeitet) sind rund 110 Jahre und Biodaten von W.F. Crook (nur Überarbeitung) sind nicht auffindbar über Google. --Atamari (Diskussion) 15:49, 21. Sep. 2020 (CEST)

Diese Frage ist noch unbeantwortet. --Atamari (Diskussion) 14:42, 25. Sep. 2020 (CEST)
Das ist frei für die Commons: Das ist ein Werk der Krone, die Ordnance Survey war bis 2015 ein unselbstständiger Teil der britischen Krone. Für Werke vor 2015 galt damit der Crown Copyright (Die erklären das recht gut auf Ihrer Website http://www.ordnancesurvey.co.uk/governance/crown-copyright ), aber nur 50 Jahre nach erster Veröffentlichung. Das Werk wurde ursprünglich in England veröffentlich und von UKlern geschaffen. In den USA gemeinfrei, da vor 1925 erstveröffentlicht, Änderungen von US Army egal, da Werke der US-Regierung einschließlich Streitkräfte nicht dem US-Copyright unterliegen. Нактаффэ 15:03, 25. Sep. 2020 (CEST)
Danke. --Atamari (Diskussion) 17:59, 25. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Atamari (Diskussion) 20:24, 25. Sep. 2020 (CEST)

Bilder aus Patentschriften

Wie sieht es mit Bildern aus Patentschriften aus ? Gilt hier der einreichende Erfinder als Urheber ? Im konkreten Fall ist der Erfinder schon über 70 Jahre tot. Die Patentschriften stammen aus den USA aus den Jahren 1901, 1907 und 1910. Oder gibt es für US-amerikanische Patentschriften besondere Bestimmungen ? --HH58 (Diskussion) 22:55, 12. Sep. 2020 (CEST)

Alle Inhalte von US-Patentschriften sind public domain. Auf Commons gibt es einen eigene Baustein dafür. Grüße --h-stt !? 15:56, 14. Sep. 2020 (CEST)

Auslagern von Artikelteilen nur mit Importupload erlaubt?

Ausgehend von dieser Löschdiskussion, bei der einem Neuautor direkt an den Kopf geworfen wurde, er hätte eine Straftat begangen (URV) wollte ich hier noch einmal ganz grundsätzlich mit euch gemeinsam klären, wann und wie es erlaubt ist, Artikelteile in einen anderen Artikel auszulagern. Oftmals ist man damit im Zuge der Redundanz-Vermeidung konfrontiert.

In der Löschdiskussion wird behauptet, man müsse dazu das Tool "Importupload" benutzen, denn alles andere sei "nicht mehr mit den heutigen Standards vereinbar" und "nur auf diese Weise sichergestellt, dass die geforderte Namensnennung ordnungsgemäß erfüllt wird". Doch das wundert mich, hat sich doch die Lizenz der Wikipedia nicht mehr wesentlich geändert. Es gilt immer noch die gleiche Lizenz wie davor.

Tatsächlich macht CC-BY-SA 3.0 keine Einschränkung hinsichtlich der verwendbaren Tools. Es steht sogar explizit: "Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt." Das Verlangen, dass Artikeltexte einzig per Importupload durchgeführt werden dürfen, ist eine solche Einschränkung. Nur Administratoren können das Tool anwenden. Man ist auf die Verfügbarkeit und Gunst eines Administrators angewiesen, diesen Importupload durchzuführen. Das sehe ich als unzulässige Einschränkung. Gerne kann man eine Empfehlung für dieses Tool aussprechen aber es zur Pflicht zu machen, das steht im Widerspruch mit der Lizenz meiner Meinung nach.

Denn das heißt ja nicht, dass alle andere Methoden, wie Bei fehlgeschlagener Duplizierung sowie zum Übernehmen von Artikelinhalten in einen bestehenden Artikel nun nicht mehr gültig seien. Solange eben die Autoren genannt sind, sei es in der Versionsgeschichte oder im Artikel selbst, ist die Bedingung der Lizenz erfüllt. Somit begeht derjenige, der diesen Prozess auswählt, keine URV. Es ist natürlich schöner, wenn man Importupload nutzt. Das Tool ist sehr elegant, das will ich nicht absprechen. Doch wie gesagt, andere Methoden sind doch ebenfalls zulässig, solange bloß die Autoren genannt sind. Oder nicht? --TheRandomIP (Diskussion) 00:33, 14. Sep. 2020 (CEST)

Wie ich dir drüben schon geschrieben habe ist die Versionsduplizierung der sauberste Weg und der einzige Weg, bei dem zweifelsfrei(!) sichergestellt ist, dass die Urheberrnennung korrekt erfolgt. Andere Möglichkeiten existieren und mögen für unsere internen Zwecke meist auch ausreichend sein. Spätestens aber für Nachnutzer kann das zu einer Falle werden. Mal angenommen, ein Nachnutzer übernimmt einen Artikel, der auf die alte Weise ausgelagert oder zusammengeführt wurde und übernimmt dazu auch ganz sauber die gesamte Versionsgeschichte als Liste, um die Urheber zu nennen. Gerade bei Artikeln mit sehr vielen Versionen fällt dem Nachnutzer aber womöglich nicht mal auf, dass in irgendeinem versteckten Versionskommentar mal angemerkt wurde, dass da noch mehr Urheber sind, die wiederum irgendwo in einer der Versionen im Quelltext versteckt sind. Der Nachnutzer lässt also unwissentlich einen Teil der Urheber weg und begeht damit ungewollt eine URV. Wenn hingegen alle Urheber auch direkt in der Versionsgeschichte genannt sind, kann das nicht passieren.
Früher haben wir hier noch nicht so sauber gearbeitet bzw. es gab lange Zeit schlicht auch noch gar nicht die technischen Möglichkeiten bzgl. Versionsimporten, die wir heute haben. Da genügten dann Methoden wie das Einfügen der Versionsgeschichte in den Quelltext oder auf die Diskseite. Heute sind solche Vorgehensweisen aber nur noch in Ausnahmefällen sinnvoll, da wir ja inzwischen viel bessere technische Lösungen haben.
Der Versionsimport ist keine entsprechende über die Lizenz hinausgehende weitere Einschränkung, da irrst du. Auch dass nur Admins diese Funktion ausüben können stellt keine solche Einschränkung dar. Vielmehr ist das eine Methode, um die geforderte Urhebernennung sauber zu gewährleisten. Dieser Passus spielt hierbei also keine Rolle. -- Chaddy · D 00:49, 14. Sep. 2020 (CEST)
Danke für die inhaltliche Begründung. Das macht Sinn, wenn man diese Methode mehrfach anwenden funktioniert es irgendwann nicht mehr.
Allerdings, und da bin ich auch schon selber in der Vergangenheit drüber gestolpert, ist es dann auf Hilfe:Artikelinhalte auslagern falsch beschrieben. Da steht "Außerdem ist diese Vorgehensweise zu wählen, wenn Teile von Artikel A in einen bestehenden Artikel B übernommen werden sollen" Genau das war ja in dem Fall in der Löschdiskussion. Dennoch wurde das ja von einigen, inklusive dir, als falsch beurteilt. Also was nun. Kann man mit dem Importupload auch Artikel A in einen bestehenden Artikel B übernehmen? Oder warum steht das da?
Ich sage ja nur, dass diese Hilfeseite so nicht mit dem übereinstimmt, was du vorschlägst, deshalb hat es der Neuautor vermutlich "falsch" gemacht genauso wie ich selber in der Vergangenheit da ich es ebenfalls so aufgefasst habe. --TheRandomIP (Diskussion) 00:59, 14. Sep. 2020 (CEST)
Hier übrigens auch: Hilfe:Artikel_zusammenführen#Artikel_zusammenführen ist auch noch die alte Methode beschrieben. Kann man nicht mal die Hilfeseite anpassen bevor man hier derart massiv Neuautoren einschüchtert wie "Danke für die Selbstanzeige der Urheberrechtsverletzung" nur weil sie den veralteten Hilfeseiten gefolgt sind? --TheRandomIP (Diskussion) 09:27, 14. Sep. 2020 (CEST)
Wir dürfen ja auch nicht vergessen, dass technische Nettigkeiten wie Versionsimport und Importupload einfach nur Features sind, die die MediaWiki-Software bietet und es uns ermöglichen, die Lizenz bestmöglich einzuhalten - aber in keinerlei direktem Zusammenhang zur Lizenz als solcher stehen, die keine technischen Vorgaben dazu macht, wie der "BY"-Bestandteil der Lizenz einzuhalten ist. Ich bin daher im Allgemeinen der Ansicht, dass wir uns kein Bein ausreissen und auf Teufel komm raus diese Features nutzen müssen; an der Beschreibung in Hilfe:Artikelinhalte auslagern ist jedenfalls nichts falsch oder veraltet, sondern das ist auch eine zulässige Vorgehensweise. Vielleicht nicht optimal, aber zulässig. Es gibt hier halt ein paar Nutzer, die zu sehr auf unsere speziellen technischen Lösungen fixiert sind. Gestumblindi 18:48, 14. Sep. 2020 (CEST)
Schon Jahre, bevor es die Versionsduplizierung gab, wurden Inhalte dupliziert. Die komplette Versionsgeschichte wurde als Text auf die Diskussion kopiert und in die Versionsgeschichte archiviert. Den einzigen richtigen goldenen Weg gibt es nicht. --M@rcela 18:57, 14. Sep. 2020 (CEST)

Für die Bebilderung von DFB-Pokal 2020/21 wäre das Logo des o.g. Fußballvereins sinnvoll. Das Logo, das im Magazin des Vereins auf dessen Website als Vektorgrafik vorliegt, ist durch den Fußballspieler darin etwas komplexer als viele andere. Darf es verwendet werden? --Яedeemer 23:52, 14. Sep. 2020 (CEST)

Menschliche Darstellung, da ist die Messlatte recht hoch. Das geht leider nicht. -- Chaddy · D 00:09, 15. Sep. 2020 (CEST)
Das sehe ich ebenso. --M@rcela 00:09, 15. Sep. 2020 (CEST)

Maskentragende Statue

Hallo. Folgende Situation: An einer öffentlichen Straße befindet sich eine ca. 150 Jahre alte Statue bzw. ein Relief eines Menschen. Der Kopf (übernatürlicher Größe) wurde nun mit einer Mund-Nasen-Bedeckung versehen, die wegen der Größe sicher speziell dafür angefertigt wurde und in der Farbgestaltung an OP-Masken erinnert, weiß und blassblau ohne irgendwelche besonderen Muster, aber mit Falten und oben aufgesetztem dreiteiligem weißen Rand. Das Urheberrecht der Statue/des Reliefs ist abgelaufen, und auch sonst wäre es wegen Panoramafreiheit wohl kein Problem. Die Frage ist, ob die Maske ein schöpferisches Werk darstellen kann, das aufgrund der nur temporären Existenz nicht unter die Panoramafreiheit fällt (wie die Reichstagsverhüllung) und ob ein Foto der maskentragenden Figur dann bei Commons hochgeladen werden darf? --2003:E4:5F08:1C22:42B0:76FF:FE7B:15B2 21:21, 27. Sep. 2020 (CEST)

Schwierige Sache. Hat sich da nur jemand einen Scherz erlaubt, ist das unbedenklich. Wird das jedoch als Kunstwerk beansprucht, sieht es anders aus. Du siehst es völlig richtig, das könnte wie der verhüllte Reichstag als zeitweises Kunstwerk aufgefaßt werden. --M@rcela 21:24, 27. Sep. 2020 (CEST)
Danke sehr, dann versuche ich erstmal, ob ich herauskriege, wer das gemacht hat und wie die/der das sieht/sehen. Vielleicht gibt es ja auch eine Freigabe, wenn es wirklich als Kunstwerk verstanden werden soll. --2003:E4:5F08:1C22:42B0:76FF:FE7B:15B2 22:07, 27. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 2003:E4:5F08:1C22:42B0:76FF:FE7B:15B2 22:07, 27. Sep. 2020 (CEST)

NC-ND

Meine Publikation https://dx.doi.org/10.1016/j.jmps.2020.104040 wurde unter CC-BY-NC-ND veröffentlicht. Verstoßt https://www.researchgate.net/publication/341905171_A_new_approach_to_the_mechanics_of_DNA_Atoms-to-beam_homogenization hier nicht sowohl gegen NC (Researchgate ist gem Wikiartikel kommerziell) als auch gegen ND (Bilder extrahieren, Auflösung ändern, Schrift ändern, andere Anordnung, ...) ?  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:21, 10. Sep. 2020 (CEST)

In Bezug auf NC würde ich sagen, nein; sie verkaufen dein Paper ja nicht. --Túrelio (Diskussion) 18:42, 10. Sep. 2020 (CEST)
@Túrelio:
Ich bilde mir ein @Regiomontanus: hat mir einmal erzählt, dass eine Schule eine wegen NC verklagt wurde, weil auf der gleichen Seite unabhänig davon auch Werbung zu sehen war (und der Kläger Recht bekommen hat).
www.researchgate.net verdient Geld mit (a) Werbung und (b) Kunden.
Durch diesen Artikel wie diese bekommen Sie Besucher diese sehen Werbung und werden gleichzeitig auch als potentielle Kunde lukriert.
Also ist die Weiterverbeitung von Papern wie dieses imho Teil des Geschäftsmodell.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:52, 10. Sep. 2020 (CEST)
Genau das ist der Grund, warum wir NC in der WP nicht akzeptieren. Es gibt, vor allem bei der Weitergabe, immer wieder Diskussionen, was "kommerziell" ist. Ein findiges Startup wird immer ein Geschäftsmodell finden, das man je nach Standpunkt als "kommerziell" bezeichnen könnte, und das auch große Gewinne abwerfen kann, obwohl das Paper selbst gratis ist. Hingegen kann ein gedrucktes Buch, auch wenn es verkauft wird, oft nicht die Druckkosten einspielen. Leider weiß ich nicht, ob es dazu schon irgendwelche Gerichtsurteile gibt. Abgemahnt werden natürlich vor allem die Kleinen. Researchgate.net macht immerhin für die Papers viel Werbung und ich habe schon davon profitiert, die Arbeiten zu lesen. Ganz ohne Geld könnten sie das auch nicht tun, also ist je nach Betrachtungsweise die NC-Lizenz in vielen Fällen zwar gut gemeint, aber eher obsolet. MfG --Regio (Fragen und Antworten) 19:36, 10. Sep. 2020 (CEST)
„Verstoß[…]“:
„sowohl gegen NC (Researchgate ist gem Wikiartikel kommerziell)“
„als auch gegen ND (Bilder extrahieren, Auflösung ändern, Schrift ändern, andere Anordnung, ...)“
Habitator terrae Erde 21:54, 10. Sep. 2020 (CEST)
@Regiomontanus:Ich hab mir die NC-Lizenz nicht ausgesucht, sie wurde vom Verlag (vl. Institut/TU die für open access zahlen) vorgegeben.
@Habitator terrae, Túrelio:Researchgate macht ja mMn nicht File-Sharing, sondern verkauft auf dieser Seite Werbung und bewirbt die Werbung mit meinem Artikel, somit nutzt Researchgate meinem Artikel dazu um Geld und Kunden zu lukrieren. (Viele Browser blockieren die Werbung, selbst mit ausgeschalteten Werbeblocker, in MS Edge sehe ich Werbung.)
Ja man darf es von PDF in HTML anzeigen, aber man darf man einzelne Elemente aus dem Zusammenhang ziehen und neu in Auszügen zusammenstoppeln, so dass es aus dem Zusammenhang gerissen wird? Meines Erachtens geht es bei ND darum, dass man es nicht aus dem Zusammenhang reißen darf und somit nicht die Intentionen des Urhebers verletzt. Bei CC-BY muss man (laut Datei:Bilder_unter_freier_Lizenz_nutzen_–_weit_verbreitete_Fehler_und_wie_man_sie_vermeidet.webm Bearbeitungen, wie Zuschneiden erwähnen, somit ist Zuschneiden imho bereits ein "Derivative" und verstoßt gegen ND.
Autoren profitieren davon, dass Researchgate es bewirbt und bekommen mehr Sichtbarkeit/Zitate, aber rechtlich gesehen habe ich und der Verlag einen Schaden, weil es uns vorbehalten ist zu entscheiden/verkaufen wer es Commerziell nutzen darf. Bilder zuschneiden und aus dem Zusammenhang zu reißen verändert den Eindruck/die Aussage imho so sehr, dass das vom Urheber genehmigt werden muss.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 09:24, 19. Sep. 2020 (CEST)

Reddot design award logo.svg

Hallo,

o.g. Logo würde ich gern zu wikicommons transferieren, ist jetzt (noch) hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Reddot_design_award_logo.svg User Speravir hält das für möglich, bat mich aber hier nachzufragen. Bitte Rückmeldung. Danke Euch schon jetzt. VG, --Wikisympathisant (Diskussion) 10:06, 16. Sep. 2020 (CEST)

Würde ich nicht machen. Ich sehe zwar klar keine SH aber auf Commons werden die seltsamsten Löschbegründungen gefunden. Während Quitscheentchen und sonstiges Kinderspielzeug nahezu immer gelöscht wird, werden Fotos, die in Kontinentaleuropa klar geschützt sind, behalten. Solange eine Sache nicht absolut zweifelsfrei klar ist, gehört die Datei nicht nach Commons. Meine Meinung. --M@rcela 12:23, 16. Sep. 2020 (CEST)
Bei Logos sind die Kriterien auf Commons noch deutlich strenger als bei uns. Dort gehen nur wirklich sehr einfache Logos. Ich würde daher in den meisten Fällen von Logo-Verschiebungen nach Commons abraten, so auch in diesem Fall. -- Chaddy · D 14:14, 16. Sep. 2020 (CEST)
Ich sehe klare Schöpfungshöhe. Ich wäre noch nicht einmal in der Lage, es nachzugestalten. --Stepro (Diskussion) 14:35, 16. Sep. 2020 (CEST)
Darauf kommt es bei der Bewertung, ob Schöpfungshöhe vorliegt, aber gar nicht an. Der technische Vorgang des Erstellens wird nicht vom Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt die kreative Eigenleistung. Und die ist hier jetzt nicht besonders hoch. -- Chaddy · D 14:52, 16. Sep. 2020 (CEST)
Und genau das sehe ich anders. Mir geht es nicht um den technischen Vorgang - vielmehr darum, dieses Logo mal eben schnell nachzugestalten, völlig egal, ob mit Software oder Papier und Bleistift. Ich finde es erstaunlich, dass gerade bei Logos immer wieder viele meinen, das wäre trivial und keine kreative Leistung. Da kann ich nur sagen: Erstmal selber so ein Logo entwickeln! Beim Logo der Deutschen Bank würde ich auch Trivialität unterstellen, dass kann jedes Kleinkind. Aber hier sehe ich das eben anders. --Stepro (Diskussion) 16:17, 16. Sep. 2020 (CEST)
Das ist eine Kugelspirale, also ein simples geometrisches Objekt. Wo siehst du da Originalität im Sinne des Urheberrechts bzw. die Verwendung noch nicht vorbekannter Elemente? -- Chaddy · D 17:09, 16. Sep. 2020 (CEST)
Hallo, Danke für die Rückmeldungen. Ich verstehe, dass Ihr löschen verhindern möchtet. Aber warum kann das iF-Logo (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:IF_DesignAward2017red_p_RGB.jpg) in commons eingestellt werden. Ist das nicht vergleichbar? Ich versteh Euch von daher leider nicht. Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 18:38, 16. Sep. 2020 (CEST)
Dieses Logo besteht nur aus Text und weist keine grafischen Elemente auf. Das ist auf Commons weniger löschgefährdet als das andere Logo. -- Chaddy · D 19:49, 16. Sep. 2020 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort :-) Ich möchte aber doch auf die Gestaltung des F beim iF hinweisen. Das ist ja kein übliches F. Aber tendenziell hast Du wohl Recht. Gruß, --Wikisympathisant (Diskussion) 20:04, 16. Sep. 2020 (CEST)
Es ist zwar kein übliches F, aber auch nur ein Rechteck und 2 Quadrate. Das ist zwar vielleicht gestalterisch kreativ, aber als geometrische Form zu primitiv, als dass da von Schöpfungshöhe ausgegangenen werden dürfte. -- Jonathan 16:43, 17. Sep. 2020 (CEST)

Mal generell: Oben wurde ja schon sehr richtig bemerkt, dass die kreative Leistung die Schöpfungshöhe ausmacht. Das kann auch eine sehr einfache Gestaltung sein, wenn eine kreative Idee dahinter steckt. Man denke z. B. an das Amazon-Logo: Eigentlich nur Schrift und ein Pfeil. Der Pfeil geht bei der Schrift aber bewusst von A bis Z, um den Anspruch des Sortiments zu verdeutlichen. Und das sich so auszudenken ist eben eine kreative Leistung, auch wenn das Logo eher schlicht wirkt. --Stepro (Diskussion) 20:31, 16. Sep. 2020 (CEST)

@Stepro: Hallo Stepro, hatte das nicht erwähnt, aber Deine Ansicht zum Aufwand der Logoerstellung kann ich schon teilen, das sei noch nachgetragen. Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 19:29, 17. Sep. 2020 (CEST)
Gerade der "Aufwand" ist aber eben ausdrücklich nicht vom Urheberrecht geschützt. -- Chaddy · D 23:37, 17. Sep. 2020 (CEST)
Das ist in dieser Vereinfachung falsch. Der technische Aufwand zur Umsetzung ist nicht geschützt, der kreative Aufwand zur Entwicklung dagegen sehr wohl. Er ist ja gerade der Kern des Schutzes. --Stepro (Diskussion) 23:49, 17. Sep. 2020 (CEST)
Nichts anderes hab ich geschrieben. -- Chaddy · D 23:50, 17. Sep. 2020 (CEST)

Allgemeine Frage zur Moordamm Mühle Ramstein

Würde so gerne Bilder die ich selbst gemacht habe einstellen hier zur Moordamm Mühle Ramstein..

Ich habe Wohnrecht auf der Moordamm Mühle Ramstein.

Mich würde interessieren ob ich mehr über die Geschichte der Mühle nach lesen kann..

Auch ob diese Mühle unter Denkmalschutz steht. (nicht signierter Beitrag von Moordamm Mühle (Diskussion | Beiträge) 15:41, 17. Sep. 2020 (CEST))

Hallo @Moordamm Mühle:, Das Hochladen ist, wenn du die Fotos selber gemacht hast, kein Problem. Du kannst sie hier Hochladen. Gruß --Oesterreicher12 (Diskussion) 15:56, 17. Sep. 2020 (CEST)
Die Mühle ist Kulturdenkmal und hier wird ein Foto gewünscht. --Raugeier (Diskussion) 18:17, 23. Sep. 2020 (CEST)

Beitrag Mukoidzyste

Leider wurde mir das Hochladen eines Bildes verwehrt mit dem Hinweis "Cross-wiki upload filter". Das Bild ist mein Eigentum. Für einen Hinweis wie das Bild integriert werden kann, wäre ich dankbar. (nicht signierter Beitrag von Stephane.stahl (Diskussion | Beiträge) 18:54, 17. Sep. 2020 (CEST))

Vorlage:Re Das ist ein bekanntest Problem. Bitte direkt hier hochladen. Hinweis: Der Link geht auf den Upload-Wizard der Gemeinsamen Mediensource für alle Wikimedia-Projekte inklusive der deutsprachigen Wikipedia. Ich habe deshalb einen Wizard verlinkt, weil dieser dir einen Teil der Arbeit abnimmt, die Für Neulinge problematisch sein kann. Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 19:08, 17. Sep. 2020 (CEST)
@Stephane.stahl: Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 19:10, 17. Sep. 2020 (CEST)

Lizensangaben in Videos

Ich finde leider keinerlei Information darüber, wie ich die Lizensangaben für Bilder in einem von mir gemachten Video angeben soll/muß. Es heißt ja, dass man "in der Nähe des Bildes" die Lizenssachen, Herkunft und so angeben soll. Aber wie um alles soll es in Videos geschehen? Es wird immer nur von Zeitschriften etc. gesprochen. Vielen Dank für die Hilfe (nicht signierter Beitrag von UserMartin (Diskussion | Beiträge) 10:06, 18. Sep. 2020 (CEST))

Der Abspann des Videos wäre eine gute Möglichkeit. Oder Untertitel -- Chaddy · D 14:09, 18. Sep. 2020 (CEST)

Frage Bildhochladen mit Nennung Urheber erlaubt?

Hier meine Konkrete Frage. Ich erstelle gerade einen Eintrag für eine staatliche Berufsschule. Da soll das Gebäude abgebildet werden.

Die entsprechende Schule besitzt die vollen Rechte zur freien Verwendung an dem Bild (hat ein Fotograf für die Schule gemacht) und die Leitung der Schule würde mir das Bild zur Verfügung stellen, so dass ich es für meinen Eintrag verwenden kann. Darf ich das? (unter Nennung des Fotografen?), - oder nicht? Weil theoretisch ja die Schule die Rechte besitzt und nicht ich.

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. (nicht signierter Beitrag von Luise Stein (Diskussion | Beiträge) 11:19, 18. Sep. 2020 (CEST))

Hallo Luise, die Rechte liegen nicht bei der Schule, sondern beim Fotografen. Die Schule hat höchstens ein Nutzungsrecht. Wie du vorgehen solltest steht hier angegeben. Bitte lies dir das durch. Gruß W.Wolny - (X) 12:54, 18. Sep. 2020 (CEST)
Wenn(!) der Fotograf der Schule tatsächlich die umfassenden(!) Nutzungsrechte an den Bildern eingeräumt hat, kann die Freigabe direkt durch die Schule selbst erfolgen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:57, 18. Sep. 2020 (CEST)
Richtig. Es ist nicht hilfreich, Dinge zu behaupten ("die Rechte liegen nicht bei der Schule, sondern beim Fotografen" und "Die Schule hat höchstens ein Nutzungsrecht"), die man nicht weiß. Die Aussage "Die entsprechende Schule besitzt die vollen Rechte zur freien Verwendung an dem Bild" klingt plausibel und stellt das Gegenteil dar. --Stepro (Diskussion) 23:53, 18. Sep. 2020 (CEST)
Hallo Luise, die Schulleitung muss einfach nur diesen Textbaustein: "Einverständniserklärung (Rechte-Inhaber)" an permissions-commons-de@wikimedia.org mailen, und den Namen (idealerweise mit Mailadresse) des Fotografen angeben. Dann wird die Freigabe von Jemandem des Supportteams auf der Dateiseite vermerkt, und alles ist in Ordnung. Sollten Fragen offen bleiben, werden diese direkt mit der Schulleitung geklärt. --Stepro (Diskussion) 23:53, 18. Sep. 2020 (CEST)

Alle Bilder von Edward S. Curtis, die vor 1925 veröffentlicht wurden

Edward S. Curtis ist 1952 verstorben. Nach deutschem Recht erlischt sein Urheberrecht mithin erst mit dem Ablauf des 31. Dezembers 2022 (Ablauf des 70. Jahres nach dem Todesjahr des Urhebers).

Seine auf Commons hochgeladenen Bilder aus "The North American Indian", die erstmals offenbar 1907 und mithin vor 1925 veröffentlicht wurden, sind in den USA gemeinfrei. Dies betrifft potentiell auch andere Bilder desselben Urhebers aus anderen Werken.

Meines Erachtens dürften sie in der deutschen Wikipedia jedoch wegen des weiterhin bestehenden Urheberrechts (noch) nicht verwendet werden. - Eine Kontrolle einer willkürlich ausgewählten Stichprobe ergibt jedoch, dass dies in vielen Fällen, eventuell bei allen, der Fall ist (Siehe jeweils unter Verwendung):

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3

Wie wäre hier vorzugehen? - Sollten die Bilder aus der deutschen Wikipedia bei Antreffen entfernt werden? Oder sollte dies irgendwohin gemeldet werden? Wohin?

Edit: Sorry für die Dublette, der Abschnitt "Bild aus Commons." behandelt effektiv denselben Sachverhalt, nur allgemeiner. --Schlauschnacker (Diskussion) 10:04, 23. Sep. 2020 (CEST)

Die Fotos sind in Kontinentaleuropa geschützt und dürfen nicht verwendet werden. Deshalb dürfen sie in deutschen Artikeln (noch) nicht verwendet werden. --M@rcela 10:48, 23. Sep. 2020 (CEST)
Das ist die Theorie und ich stimme euch theoretisch auch zu. In der Praxis ist die Handhabung solcher und ähnlicher Fälle hier allerdings recht uneinheitlich. So sind in den USA auch alle Werke von Mitarbeitern von Bundesbehörden, die von diesen im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben erstellt wurden, gemeinfrei (public domain), z.B. viele schöne Aufnahmen der NASA. Im Prinzip erstreckt sich diese Gemeinfreiheit auch nur auf die USA, ausserhalb der USA sind die Werke geschützt und z.B. die NASA oder andere Behörden könnten für Verwendungen in Deutschland und anderswo auf ihre Rechte pochen, was sie aber meines Wissens noch nie getan haben. Jedenfalls werden solche Bilder hier frei verwendet (man braucht sich nur mal einen beliebigen Weltraumartikel wie Mars (Planet) anzuschauen). Natürlich ist der hier beschriebene Fall etwas anders gelagert. Bei privaten Rechteinhabern ist die Unsicherheit, ob sie ausserhalb der USA gegen ungenehmigte Verwendungen vorgehen würden, wohl grösser. Trotzdem würde ich zögern, im grossen Stil auf "Jagd" auf solche Bilder zu gehen und sie aus den Artikeln zu löschen... Gestumblindi 20:32, 23. Sep. 2020 (CEST)
Völlig richtig, es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß. Wir sind meiner Meinung nach in solchen Fragen korrekter als die meisten Stiftungen, Redaktionen, Museen oder auch Regierungsbehörden. Wir sollten Augenmaß und Fingerspitzengefühl einsetzen, das ist allerdings in der Wikipedia äußerst schwierig, weil hier preußisch-korrekt streng nach Vorschrift wie im Kaiserthum Oesterreich Paragraphen und Gesetze abgefragt werden, die alles eindeutig regeln. --M@rcela 21:30, 23. Sep. 2020 (CEST)
Im Fall der US-Behörden liegt irgendwo auf Commons eine Erklärung des Innenministeriums, dass sie das theoretisch bestehende Urheberrecht außerhalb der USA nicht geltend machen würden. Das ist natürlich nur eine Aussage vom damaligen Zeitpunkt, aber mir reicht das. Grüße --h-stt !? 22:18, 23. Sep. 2020 (CEST)

Request for use of image on UK Wikipedia

Hello. I need these two images, which are not available in the UK commons. May I have permission to use them?

My article (22 images in formation) is from the German; re-founded list of NSDAP members 1925.

This article section is a supplementary part of a series of articles - en:List of German monarchs in 1918 & en:Former German nobility in the Nazi Party

NB: en:user:Stephen2nd

Rudolf Buttmann

Rudolf Buttmann

August Wilhelm

Profile needed. (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Stephen2nd (Diskussion | Beiträge) 18:23, 25. Sep. 2020 (CEST))

@Stephen2nd: Both are perfectly fine to upload on enWP under the Fair-use rules. Just not on Commons please. --h-stt !? 20:03, 25. Sep. 2020 (CEST)

Thank you. Both images appear here, but will not upload into the UK article ? How do I upload them without exporting them to UK Commons?? Thanks again, Steve. Stephen2nd (Diskussion) 21:47, 25. Sep. 2020 (CEST)

@Stephen2nd: You need to save them on your own computer and upload them on enWP. en:Wikipedia:Upload/old and there click on "It is a historically significant fair use image" which is the sixth option. Follow the instructions from there. --h-stt !? 21:56, 25. Sep. 2020 (CEST)

Frage zum Urheberrecht

Guten Tag,

ich habe ein Wikipedia-Profil für Prof. Ellen Enkel erstellt, eine deutsche Wirtschaftswissenschaftlerin. Im Zuge dieses Auftrags habe ich ebenfalls den Text für ihr Porträt auf der Homepage des Lehrstuhls neu getextet. Deshalb gibt es textliche Überschneidungen, da beide Texte von mir stammen. Nun wurde der Wikipedia-Artikel gesperrt bzw. mit einem Warnhinweis zum Urheberrecht versehen. ich wurde gebeten, dass der Urheber des Textes (die Universität oder Frau Enkel) den Text freigeben. Das machen die sicherlich gern. Aber in welcher Form würde das geschehen? Reicht das, wenn die mir eine E-Mail oder einen Brief schicken und ich den an irgendeinen Stelle bei Wikipedia weiterleite? oder wie funktioniert das?

Herzliche Grüße Stefanie Karkheck --StefanieKark (Diskussion) 09:18, 29. Sep. 2020 (CEST)

Wenn ich das richtig verstehe, dann bist du (DU) die Autorin des Textes bei der Uni (und nicht Frau Enkel und nicht die Universität), den muss also niemand freigeben, es ist deiner.
Lies mal bitte im derzeitigen Artikel Ellen Enkel diesen Hinweis:
... oder du selbst der Urheber des Textes in der unten angeführten Quelle bist, sende bitte eine vollständig ausgefüllte WP:Freigabeerklärung unter Verwendung deines Realnamens und der Angabe, um welchen Artikel es geht, an die Adresse permissions-de@wikimedia.org per E-Mail.
--Goesseln (Diskussion) 11:22, 29. Sep. 2020 (CEST)
Das kannst du dir aber auch sparen. Der gelöschte Text entspricht nicht der Textgattung Artikel in Enzyklopädie. Er ist nicht sachlich-neutral, sondern ist sehr werblich. Die Freigabe wird dem Artikel nicht weiterhelfen. Du musst den Text sowieso neu schreiben. Нактаффэ 11:36, 29. Sep. 2020 (CEST)
Das liegt daran, dass hier mal wieder Enzyklopädings mit LinkedXing verwechselt wurde. Erkennt man daran, dass nicht etwa ein Artikel, sondern ein Profil erstellt wurde. --Erastophanes (Diskussion) 08:30, 30. Sep. 2020 (CEST)
Ein Kommunikationsprofi kennt natürlich den Unterschied und würde so einen Faux pas nie begehen. Aber mal im Ernst. Die gute Frau Enkel könnte durchaus enzyklopädisch relevant sein. Wenn der Autor sich mal mit den Regeln und Gepflogenheiten der WP beschäftigen würde (das könnte man als Marktanalyse auffassen), kann er auch einen brauchbaren Artikel erstellen. --Erastophanes (Diskussion) 08:41, 30. Sep. 2020 (CEST)
Relevant ist sie als Professorin und Lehrstuhlinhaberin auf jeden Fall. Und sooo übel ist der Artikel auch nicht, das ist nicht unrettbar. -- Chaddy · D 09:25, 30. Sep. 2020 (CEST)
Kleine Anmerkung zu Chaddy: Der Artikel ist grottenschlecht und es kommt für die QS wieder das Vollstprogramm zum tragen.--Nadi (Diskussion) 13:46, 30. Sep. 2020 (CEST)
Ich finde die Kritik ziemlich überzogen. Der Artikel ist bequellt und stellt mit ganzen guten deutschen Sätzen Leben und Werk des Lemmas dar. Ich finde da keine Lobeshymnen, wenn ihre Berufsbezeichnung schon vier Punkte im Buzzword-Bingo bringt, kann sie ja nichts dafür. Die Standpunkte sind vielleicht ein bisschen langatmig, aber schlechte Artikel sehen wirklich anders aus. --Ailura (Diskussion) 14:49, 30. Sep. 2020 (CEST)
Sehe ich ähnlich. Der Artikel ist sicher nicht gut und einige Formulierungen sind nicht enzyklopädisch. Der Standpunkte-Abschnitt braucht sicher noch einiges an Aufmerksamkeit. Aber insgesamt ist das definitiv kein "grottenschlechter" Artikel. -- Chaddy · D 16:31, 30. Sep. 2020 (CEST)
+1 Allerdings erheben hier manche den Anspruch, daß ein Artikel bitteschön bereits beim Erstellen mindestens Lesenswert-Status zu haben hat. --M@rcela 17:34, 30. Sep. 2020 (CEST)
+1 Ein paar Straffungen, ein paar übertriebene und wertende Formulierungen raus, und der Artikel ist in Ordnung. --Jossi (Diskussion) 23:27, 30. Sep. 2020 (CEST)
So richtig Ahnung von NPOV und Quellenarbeit habt ihr auch nicht:
"Zwischen 2012 und 2021 [sic!] war Ellen Enkel zudem Chefredakteurin des international renommierten [Impact factor von 1 ist echt renomiert, sic!] wissenschaftlichen Fachmagazins R&D Management Journals, das sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie neue Geschäftsmodelle in Unternehmen und Organisationen aller Industrien beschäftigt. In dieser Zeit hat sich nicht nur die Transformation eines reinen Print-Journals in ein modernes digitales Geschäftsmodel verantwortet [, sondern auch den Impact Faktor des Journals als Qualitätsindikator von knapp über 1 auf 2.908 (2020) maßgeblich verbessert [Einzelnachweis, werbliche Selbstbeschreibung des Journals, der davon nur Chefredakteurinnenzeit noch bis 2021 und den aktuellen selbstgewählten Impact Faktor beinhaltet]"
" In dieser Zeit hat sie den erfolgreichen berufsbegleitenden Masterstudiengang Digital Pioneering (Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle) gegründet und geleitet, sondern auch zahlreiche studentische Start-ups ins Leben gerufen und unterstützt. " - "studentische Start-Ups [von einem Professor] ins Leben gerufen" naja, interessantes sprachliches Bild und selbstwidersprüchlich und ungelegt.
" Die Wissenschaftlerin ist überzeugt, dass echte Innovationen, die einen Markt nachhaltig verändern, selten nur durch ein Unternehmen und innerhalb einer Industrie gelingen." Beleglos und Bullshit-Bingo: Ist das eine Forschungshypothese oder Ergebnis ihrer Forschung. Markt und (eine) Industrie nahezu antonym verwendet, sprachlich gewagt; insbesondere wo viele Märkte von einer Industrie vollständig beherrscht werden. Нактаффэ 07:52, 1. Okt. 2020 (CEST)
Für meine Ohren klingt der Text ein bisschen nach „Liebe Automobilkonzerne, wenn Ihr auch in 10 Jahren noch existieren und Konzerne sein wollt, dann sucht meine Beratung. Ich stehe zur Verfügung und bin über Drittmittel immer glücklich.“ – oder habe ich da etwas missverstanden? (Ich habe mich hier als OMA-Versuchskaninchen zur Verfügung gestellt) --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:53, 1. Okt. 2020 (CEST)
Opa liest das auch so. Aber es ist reparabel. --M@rcela 19:59, 1. Okt. 2020 (CEST)
Und ich junger Mensch lese es ebenso. Ich hab auch nicht behauptet, dass ich die Inhalte, die diese Frau vertritt, gutheiße (das was sie da vertritt ist im Prinzip nichts anderes als Greenwashing). -- Chaddy · D 22:20, 1. Okt. 2020 (CEST)
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Höhe, Fläche und Koordinaten von Quartieren auf Grundlage eines E-Mails der Stadtverwaltung

Verschiedene Daten, die in den Quartierartikeln der Stadt Bern via Vorlage:Infobox Quartier von Bern eingebunden sind, beruhen offenbar auf einer Excel-Liste, die Benutzer:Ghormon per E-Mail aus der Stadtverwaltung erhalten hat.

Es ist wohl ein offensichtlicher Verstoss gegen WP:URV, dass Ghormon diese Liste in Benutzer:Ghormon/Bern Rohdaten gespeichert hat.

Was aber ist mit den Angaben, die Ghormon aus dieser Liste abgeschrieben hat? Es sind die Koordinaten, die minimale und maximale Höhe über dem Meer sowie die Fläche, beispielsweise in einem Artikel wie Burgfeld (Bern). Diese Angaben scheinen zwar in keiner öffentlich zugänglichen Quelle vorzukommen, aber man könnte ähnliche Zahlen auch selber berechnen. Können sie also in den Artikeln bleiben? --mach 🙈🙉🙊 10:06, 25. Sep. 2020 (CEST)


Wusste ich es doch, das er jede Chance nutzt, unseren Konflikt weiter zu eskalieren ;-) Auch hier hat er sich aber wohl klar "verhoben". Alle Statistikdaten zur Bevölkerung und andere sind bei Statistik Bern veröffentlicht, ebenso gibt es eine gute Karte für die Postleitzahlen. Stiefmütterlich behandelt bei uns werden eigentlich nur die Geo-Koordinaten und die Höhen. Ich hatte die "Coronahaft" auch genutzt, die vielen Widersprüche dabei zwischen den verschiedenen Quellen innerhalb und ausserhalb Berns zu eruieren und mit map Bern, der zuständigen Berner Fachabteilung zu klären. Denn offenbar macht sich bei uns insgesamt niemand die Mühe, das mal zu vergleichen. Das war aber eine Zusatzarbeit und hatte nix mit den Artikeln zu tun. Bei den meisten Infoboxen - vor mir und auch anderswo - ist die Quelle nämlich gar nicht erkennbar, woher die Geo-Daten stammen. Koordinaten und Höhen werden offenbar "händisch" bestimmt (keine Namen, wer mir das alles auf Nachfrage so erklärt hat), indem man einen Punkt da anclickt. das hat aber was von Lotto und sind nicht die geografischen Mittelpunkte.

Der Link ist nun nicht mehr im ANR, Hier wurde das bereits diskutiert, aber deutlich netter. Ausserdem hat das nichts mit Urheberrecht zu tun, wenn die mir eine kondensierte Tabelle per E-Mail schicken mit der Genehmigung, die zu bearbeiten und auch zu veröffentlichen. Geodaten sind - wie alle Daten im Portal Bern - öffentlich. Bis zum Beweis des Gegenteils mag der "Kläger" davon ausgehen, dass ich mich habe von der Tabelle anregen lassen - die Daten aber Punkt für Punkt selber aus der Karte genommen habe. Und eigentlich wollten die das selber noch veröffentlichen, weil die sich selber freuten, da nun mal was Stimmendes zu haben. Mit denen kann man nämlich sehr nett zusammenarbeiten. Mein eigener GLAM :-) --GhormonDisk 10:02, 25. Sep. 2020 (CEST)

Das ist keine offensichtliche Urheberrechtsverletzung. In der Schweiz gibt es keinen Schutz einfacher Datenbanken durch das Urheberrecht, die Schweizer kennen nur lauterkeitsrechtlichen Schutz nach dem Schweizer UWG. Die Frage wäre schon, wie unsere Übernahme von amtlichen Listen wettbewerblich relevant sein sollte. Нактаффэ 10:22, 25. Sep. 2020 (CEST)
Thx. Wettbewerb bei den Koordinaten und Höhen? :-) Da wird ja nirgends was verkauft oder Geld verdient, alles ist öffentlich lizensiert und dahinter stehen "Behörden". Nach meinen Auskünften haben das die "schweizweiten" Leute das ohnehin alles von den Bernern (woher sollen die die Quartiere kennen) - nur manchmal eben fehlerhaft übernommen oder nicht geupdatet etc. Aufgrund der Activity wollen die Berner das auch den anderen jetzt "melden", damit die Widersprüche abgebaut werden. Denn ehrlich gesagt: Bisher hab ich auch noch nie die Geokoordinaten ernst genommen :-) --GhormonDisk 10:28, 25. Sep. 2020 (CEST)
Wikipedia nimmt ebenso wie die öffentliche Verwaltung in diesem Fall nicht am Wettbewerb teil. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:39, 25. Sep. 2020 (CEST)
@Syrcro: Dann ist es also erlaubt, hier Tabellen unter CC-BY-SA und GFDL zu veröffentlichen, die man von Schweizer Behörden bekommen hat? Das habe ich nicht gewusst. --mach 🙈🙉🙊 11:46, 25. Sep. 2020 (CEST)
Du vergisst zu erwähnen: Mit ausdrücklicher Genehmigung bzw. sogar der Anfertigung für unsere Zwecke. Und wenn ich das erkläre, übernehme ich die Verantwortung dafür. Das sollte reichen. Wir sind bei anderen Dokumenten natürlich nicht Wikileaks ;-) GhormonDisk 13:21, 25. Sep. 2020 (CEST)
Einspruch, mit Verlaub: ausdrückliche Genehmigung bzw. sogar der Anfertigung für unsere Zwecke reicht eben genau nicht, Ghormon. Wenn Du Dir schon etwas ausdrücklich erklären lässt, dann muss es eine Freigabe für eine unserer freien Lizenzen sein. Viele Grüße, --emha db 15:25, 25. Sep. 2020 (CEST)
Wenn das wirklich so bedeutsam für uns wäre oder ich in den ANR gestellt hätte, hast du ggf. recht. Eigentlich war es als Service (deshalb BNR) gedacht. Eine Freigabe wäre ansonsten sicher auch jetzt noch schnell eingeholt, der Kontakt ist ja gut. Wenn alle anderen zumindest kein schützenswertes Gut darin sehen, will ich aber auch nicht in Hektik verfallen. Letzter Stand wollten die das nämlich auch selber veröffentlichen (weil das fehlt und wir Excel sowieso nicht zulassen - das kondensierte Format ist auch nicht das Gelbe). Dann ist die Lage wieder anders. Und in Bern hetzt man niemanden ;-) Wenn was muss, machen wir das aber. GhormonDisk 15:52, 25. Sep. 2020 (CEST)

Das sind hier zwei Sachen, die vermischt werden: Einerseits die reinen geografischen Daten an sich, andererseits deren Zusammenstellung als Datenbank. Die reinen geografischen Daten an sich sind nicht schützbar. Deren Zusammenstellung als Datenbank kann aber schützbar sein. In diesem Fall liegt meiner Ansicht nach aber noch kein schützbares Datenbankwerk vor, weshalb die Übernahme keine Urheberrechtsverletzung darstellt. -- Chaddy · D 13:47, 25. Sep. 2020 (CEST)

Genau @chaddy die Information und die Daten sind nicht geschützt, höchstens als Datenbankwerk, wenn diese systematisch oder methodisch angeordnet sind und Auswahl oder Anordnung der Daten eine persönliche geistige Schöpfung darstellen würde - was hier wohl nicht gegeben ist. Wenn Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieser Daten eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert, käme der Sonderrechtsschutz als Datenbank in Betracht- sehe ich aber hier auch nicht. --Lapp (Diskussion) 15:45, 25. Sep. 2020 (CEST)

Ich meine, solche Daten sind nach Schweizer Recht nicht geschützt. @Gestumblindi: wie schätzt du das ein? --M@rcela 22:48, 25. Sep. 2020 (CEST)
@J. 'mach' wust, Ralf Roletschek: Unser Artikel Datenbankwerk meint zwar, dass in der Schweiz ein Schutz nach Art. 5 des schweizerischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht komme. In einer früheren Fassung war das dort noch schärfer formuliert ("gibt es in der Schweiz einen weitgehenden wettbewerbsrechtlichen Datenbankschutz nach Art. 5 schweizerisches UWG, so dass der Schutzstandard dem europäischen Schutzstandard nahekommt"), was eine IP 2008 geändert hat. In Frage käme dabei aber eigentlich nur Art. 5 lit. c: "Unlauter handelt insbesondere, wer: (...) das marktreife Arbeitsergebnis eines andern ohne angemessenen eigenen Aufwand durch technische Reproduktionsverfahren als solches übernimmt und verwertet." Bei der Verwertung für die Wikipedia durch Ghormon sehe ich aber den angemessenen eigenen Aufwand durch Ghormon als durchaus gegeben und würde daher keinen Schutz durch Art. 5 lit. c UWG annehmen; zumal die Wikipedia sowieso nicht im Wettbewerb mit der Stadt Bern steht (siehe Hinweis von Gnom), es ist also gleich doppelt kein Problem. Andernorts findet man Hinweise darauf, dass Datenbanken in der Schweiz nach Art. 4 Abs. 1 des schweizerischen Urheberrechtsgesetztes als "Sammlungen" geschützt sein können; dies aber ausdrücklich nur, wie es dort steht, "sofern es sich bezüglich Auswahl oder Anordnung um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt", und das würde ich bei diesen Daten nun auch verneinen. Ich komme also zum Schluss: Alles in in Ordnung! Gestumblindi 11:46, 26. Sep. 2020 (CEST)
Danke. Ich habe wie angekündigt nochmal angefragt, ob die das veröffentlichen als EXCEL - das im BNR ist schon etwas herausfordernd aufbereitet. Falls das nicht oder nicht zeitnah ginge und ich das trotzdem sauber als Quelle angeben wollte: BNR geht ja nicht (Fazit auf Diskussion:Quartier#Abschnittslink). Ein Artikel geht so wohl auch nicht. Angedeutet wurde, das ggf. als Unterseite Stadtgliederung der Stadt Bern abzulegen. Ginge das und wäre das dann zitierbar? Vielleicht muss ich das anderswo fragen, dann bitte sagen? --GhormonDisk 12:00, 26. Sep. 2020 (CEST)
Da das keine Urheberrechtsfrage mehr ist, müsste das wirklich woanders (Diskussionsseite des Artikels, Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Schweiz?) diskutiert werden. Gestumblindi 12:28, 26. Sep. 2020 (CEST)
Danke. Dann warte ich erst mal suf deren Antwort, weil Publikation bei denen das Eleganeste wäre. Sonst frage ich dann beim Projekt oder schau nochmal bei den Geodaten-Leuten (die sollen auch Projekte haben). Angeblich bin ich nämlich nicht der Einzige mit so einem Problem und "keine Rohdatensammlung" im ANR ist gegen Quellenverfügbarkeit abzuwägen. GhormonDisk 13:24, 26. Sep. 2020 (CEST)

Hallo ich wollte fragen ob die wörtliche Übernahme von 4 Zeilen im ersten Absatz Begriffsherkunft und -entwicklung aus einem Spiegelartikel okay ist oder ist es zu viel? Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 03:10, 26. Sep. 2020 (CEST)

Hallo Hoefler50, so kurze Texte sind nur schutzfähig, wenn sie wirklich sprachlich elegant oder poetisch formuliert sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:10, 8. Okt. 2020 (CEST)
Okay danke für die Rückmeldung. Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 07:31, 8. Okt. 2020 (CEST)
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Bildschirmhardcopy von OpenRailwayMap

Hallo, Ist es erlaubt, eine Bildschirmhardcopy von einer Darstellung einer historischen Bahnlinie in OpenRailwayMap (https://www.openrailwaymap.org/) zu erstellen (Streckenverlauf mit Schummerung) und den Kartenausschnitt (evtl. mit Nachbearbeitungen) bei Commons hochzuladen? Die Karten basieren ja auf Einträgen in Openstreetmap. Zu Lizenzen von Openrailwaymap habe ich nur gefunden: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:OpenRailwayMap/API --Salino01 (Diskussion) 18:46, 27. Sep. 2020 (CEST)

Insbesondere wegen der Schummerung (Höhenschattierung), die oben rechts in der Karte eingeschaltet werden kann bin ich mir unsicher. Ich weiß nicht woher diese Daten stammen.--Salino01 (Diskussion) 19:02, 27. Sep. 2020 (CEST)
Steht rechts unten: NASA STRM. Das sollte US-GOV sein. --Ailura (Diskussion) 19:08, 27. Sep. 2020 (CEST)

Kommentierte Liste der / von Publikationen des Virologen Christian Drosten

Unter diesem Namen (Non-ANR) bzw. „Benutzer:Himbeerbläuling:Kommentierte Liste der / von Publikationen des Virologen Christian Drosten“ oder so ähnlich möchte ich eine (evtl. sortierbare) Liste seiner wissenschaftlichen Publikationen bringen, um damit (als Recherchehilfe) dann z. B. bessere Aussagen über sein Fachgebiet belegen zu können. Die Liste wäre als Text/Datei ähnlich der Liste auf Google Scholar, würde aber eine Spalte mit Kommentaren enthalten wie „Thema: Menschliches Coronavirus“ oder „Thema: Fledermaus-Coronavirus“ oder „Thema: vermuteter historischer Artübergang vom Tier soundso zum Menschen“ oder „Thema: Marburg/Lassa/Ebola-Viren, taxonomisxch fern von Coronaviren“ oder „Nichts an diesem Artikel scheint darauf hinzuweisen, dass er wirklich von Prof. Dr. Drosten stammt, bitte in Artikeln nur mit Beweis seiner Autorschaft verwenden. Die Seite des Verlags der wissenschaftlichen Veröffentlichung enthält jedenfalls den Namen Drosten NICHT.“. Der Listen-Artikel soll vermutlich nicht in den allgemeinen ANR, er soll aber als Rechercheerleichterung dienen, um z. B. eine verbesserte Aussage über seine Arbeitsgebiete zu ermöglichen.

Der Text einer solchen Liste würde, nach Text-Bytes gewichtet, anfangs zu annähernd 50 % von Prof. Dr. Drosten und Kollegen stammen, nach inhaltlicher Tiefe gewichtet zu 99,9999 %. Es wäre aber ein Werkverzeichnis, wie es auch Google Scholar oder Scopus herstellen ohne lange zu fragen. Wenn ich bei der Erstellung von G.Sch. ausgehe, ohne Logos oder Design zu kopieren, besteht da ein UrhRV-Risiko? Insbesondere wenn eine Spalte heißt „Anzahl der Zitationen (Stand 9. Okt. 2020) laut Scopus“ oder so ähnlich? --Himbeerbläuling (Diskussion) 07:28, 29. Sep. 2020 (CEST)

Vielen Dank im Voraus! --Himbeerbläuling (Diskussion) 07:31, 29. Sep. 2020 (CEST)

Bibliographische Daten sind als solche nicht urheberrechtlich geschützt; wenn du aber eine Zusammenstellung von woanders in grösserem Umfang übernimmst, könnte es sich um ein Datenbankwerk handeln. Gestumblindi 22:17, 1. Okt. 2020 (CEST)
Vielen Dank schonmal. Gibt es irgendwo Hinweise, ab wann ein größerer Umfang beginnt? Google Scholar verwendet wahrscheinlich kaum geistige Energie auf die Auswahl, was verzeichnet wird. --Himbeerbläuling (Diskussion) 14:23, 4. Okt. 2020 (CEST)