Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/11

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Logo Deminex

Im Artikel über das 1998 aufgelöste Unternehmen Deminex nutze ich ein Logo in SW. Es war lt. Markenregister in Gebrauch. Es gibt dort auch ein farbiges Logo. Ist das aufgrund geringer Schöpfungshöhe nutzbar in der WP? Wenn ja, nur in der de.wp oder kann man es auf Commons einbinden? Atomiccocktail (Diskussion) 07:45, 8. Nov. 2021 (CET)

@Atomiccocktail: Ich würde sagen, dass das sogar Commons-tauglich ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:50, 8. Nov. 2021 (CET)
@Gnom: Danke für die Einschätzung. Ich habe es auf Commons hochgeladen und eingebunden. Atomiccocktail (Diskussion) 10:39, 8. Nov. 2021 (CET)
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Namenswechsel

Guten Tag

Ich bearbeite gerade den Eintrag von Insanity (Band). Die Band hat kürzlich ihren Namen in Insanity61 gewechselt. Dies kann ich leider nicht anpassen. Können sie mir sagen, wie ich dies machen kann?

Freundliche Grüsse Hardcoreforever

Bist du dir da sicher? Auf deren Homepage und Facebook haben die keinen neuen Namen. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:47, 8. Nov. 2021 (CET)
Es gibt viele Bands mit diesem originellen Namen, die von Syrcro verlinkte hat keinen Wikipedia-Eintrag. Ich verschiebe das mal. --Seewolf (Diskussion) 11:57, 8. Nov. 2021 (CET)
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mittlerweile gelöschte URV im Artikel Bischofszell: ist Versionslöschung nötig und wie macht man das?

Im Artikel Bischofszell stand ca. 1.5 Jahre lang eine lange wörtliche Kopie aus dem Historischen Lexikon der Schweiz (Difflink des problematischen Edits; hier das Original im HLS). Ich habe die Änderung, die die problematischen Passagen gelöscht hat, eben gesichtet, will hier aber noch fragen, ob da eine Versionslöschung o.dgl. nötig sein könnte und falls ja wie die zu beantragen ist. Danke. --Qcomp (Diskussion) 20:14, 11. Nov. 2021 (CET)

Wenn es eine URV ist, muss natürlich gelöscht werden. Per https://hls-dhs-dss.ch/de/about/usage steht der Text jedoch unter cc-by-sa-4.0, das ist nicht 100% das, was wir hier brauchen, aber auch keine klassische URV. --Krd 20:57, 11. Nov. 2021 (CET)
danke für die schnelle Antwort; offenbar ist da im Lauf der Zeit der ursprüngliche Hinweis auf das HSL ("Der Abschnitt Geschichte basiert weitgehend auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS)...") entfernt worden (hier). Aber ohne diesen Hinweis mit bloss einer allgemeinen Literaturangabe dürfte das doch nicht cc-by-sa-4.0-konform sein. Ich sehe zwei (einfache) Möglichkeiten: (1) lassen, wie es jetzt ist (keine URV, aber auch kein Abschnitt Geschichte); (2) letzte Löschung rückgängig machen und den expliziten Verweis auf Verwendung des Texts des HLS wieder einfügen. Dann wäre der (an sich gute) Abschnitt Geschichte wieder da; aber mir ist nicht klar, ob eine derartige Verwendung von ganzen Abschnitten UR-konform (und in WP erwünscht) ist. --Qcomp (Diskussion) 21:14, 11. Nov. 2021 (CET)
Erreichen die HSL-Artikel denn überhaupt Schöpfungshöhe? --Megalogastor (Diskussion) 23:12, 11. Nov. 2021 (CET)
Darüber kann man sich in der Tat streiten. Wenn der Text im HLS aber ohnehin mit CC BY-SA 4.0 lizenziert ist, fügt man einen entsprechenden Hinweis in die Bearbeitungszusammenfassung ein und das Problem ist gelöst. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:15, 12. Nov. 2021 (CET)
derjeninge, der die Passagen gelöscht hat, verweist auf eine Diskussion in en.WP, dass CC-SA-BY 4.0 nicht mit WP kompatibel sei. (Vermutlich bezieht sich das auf diese Diskussion, nach der die von WP verwendete Version 3.0 strenger als 4.0 ist und daher nicht kompatibel.) Ich schliesse aus der Diskussion hier, dass nach hiesiger Auffassung Kompatibilität gegeben ist und eine Wiederherstellung des gelöschten Texts (bei gleichzeitigem Einfügen des Verweises aufs HLS) als unproblematisch angesehen wird uns insbesondere keine Versionslöschung nötig ist. Damit ist für mich hier alles geklärt, danke für Euer Feedback. --Qcomp (Diskussion) 16:57, 13. Nov. 2021 (CET)
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Hallo, zusammen! Heute wurde ein neuer Weblink ergänzt (Plattform für Kunstschaffende Land Burgenland). Die Biografie dort ist identisch mit dem Text in unserem Artikel. Nun ist unklar, ob unser Artikel eine URV darstellt oder ob der Text auf dieser Plattform möglicherweise aus Wikipedia als Quelle stammt, dort gibt es allerdings keinen Verweis auf Wikipedia. Weiß jemand, was da zu tun ist? Grüße--Nadi (Diskussion) 23:53, 12. Nov. 2021 (CET)

Es ist relativ sicher eine Urheberrechtsverletzung durch Burgenland.at., da es bei uns ältere Textversionen gibt, die sich erst in die bei Burgenland.at entwickelten (Vergleiche [1]. Zu was man "Tun" kann: Die WP:Weiterverwendung unserer Texte ist nicht verboten, erfordert nur eben einige lizenzkomforme Angaben. Bei Verstößen kannst du mal bei Wikipedia:Weiternutzung/Mängel vorbeischauen, beachte da die Hinweise.--Naronnas (Diskussion) 15:19, 14. Nov. 2021 (CET)
Jo, und der kopierte Text ist tatsächlich so "langweilig", dass er möglicherweise nicht einmal urheberrechtlich schutzfähig ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:35, 14. Nov. 2021 (CET)
Prima, danke! Das mit dem Vergleich der Vorversion war ein guter Tipp - mir ging es nur darum, dass unsere Version keine URV ist. Grüße--Nadi (Diskussion) 17:36, 14. Nov. 2021 (CET)
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Datei:Wära Verordnung Liechtenstein 9Jan1933.JPG

Hatte og regierungsamtliche "Verordnung" aus einer digitalisierten Zeitung mittels snipping tool ausgeschnitten und hochgeladen. Die Zeitung habe ich als Quelle genannt, verlinkt und den Ausschnitt unter "fehlende Schöpfungshöhe" veröffentlicht.

Nun hat sich der XqBot bei mir gemeldet mit der Nachricht, dass es sich bei dem gezeigten Bild um ein Foto handelt, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt ... Um es hochzuladen, würde ich eine Erlaubnis benötigen.

Wen soll ich fragen??? Den unbekannten Digitalisierer??? - Die Zeitung??? Sie existiert nicht mehr. Josef Hoop, den Unterzeichner der Verordnung??? Er verstarb 1959. Was machen? --GregorHelms (Diskussion) 15:54, 14. Nov. 2021 (CET)

Das ist nach § 5 URG-Liechtenstein ein amtliches Werk und damit gemeinfrei. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:52, 14. Nov. 2021 (CET)
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Internet Archive

Wieso eigentlich sollte man nicht, wo das doch länger kein Problem mit dem Copyright ist, weil das ja so ein offizieller Verein ist, nicht alle Fassbinder-Filme im Artikel in Richtung Internet Archive verlinken? --༄U-ji (Diskussion) 20:15, 14. Nov. 2021 (CET)

Siehe WP:Weblinks#Richtlinien Punkt 7. Die auf archive.org hochgeladenen Fassbinder-Filme sind Urheberrechtsverletzungen.--Chianti (Diskussion) 21:07, 14. Nov. 2021 (CET)

Gut, ich bin mal davon ausgegangen, dass es sich bei der Rechtslage und dem Umgang mit Dateien dort anders verhält, als zum Beispiel bei YouTube. Angesichts der Kooperation von Wikipedia und dem Internet Archive und weil das, ganz im Gegensatz zum YouTube-Artikel, im Artikelverlauf nicht ansatzweise zur Sprache kommt (auch wenn es auf der Diskussionsseite angesprochen wird und so scheint). --༄U-ji (Diskussion) 02:45, 15. Nov. 2021 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --༄U-ji (Diskussion) 02:45, 15. Nov. 2021 (CET)

Hi, wäre es möglich dieses Logo einer SA-Behörde auf commons hochzuladen? Oder gäbe es da Urheberrechtsprobleme? Hier ist die Webseite der Behörde --Calle Cool (Diskussion) 20:59, 14. Nov. 2021 (CET)

Meiner Ansicht nach sind das nur einfache geometrische Formen und Text, der passende Lizenzbaustein ist {{PD-textlogo}}. Oder einfach auf c:Commons:Hochladen/ohne_Schöpfungshöhe "ein Logo aus einfachsten geometrischen Formen und Text" anklicken, dann sind die passenden Bausteine vorgewählt.--Chianti (Diskussion) 21:16, 14. Nov. 2021 (CET)
+1 das sehe ich ebenso. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:07, 14. Nov. 2021 (CET)
Supper - Danke für eure Einschätzung --Calle Cool (Diskussion) 12:45, 15. Nov. 2021 (CET)
welche lizenz-vorlage muss auf für eine datei die sich auf de-wiki befindet vergeben sein, damit die funktion 'nach commons exportieren' arbeiten kann und nicht blockiert wird? danke und gruß --Mrmw (Diskussion) 12:59, 15. Nov. 2021 (CET)
@Mrmw: habs hinbekommen. Schau mal ob jetzt noch alles für Dich passt --Calle Cool (Diskussion) 13:33, 15. Nov. 2021 (CET)
Die Lizenzbausteine passen. --Chianti (Diskussion) 15:15, 15. Nov. 2021 (CET)
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Stimmt es, dass es eine URV bedeutet, wenn im Einleitungssatz

Eine Variable ist ein Name "für eine Leerstelle in einem logischen oder mathematischen Ausdruck".[1]

die Anführungsstriche fehlen? --der Saure 16:29, 15. Nov. 2021 (CET)

Man könnte sich darüber streiten, ob diese Formulierung Schöpfungshöhe besitzt. Solange aber die Quelle angegeben ist, ist die Passage auch ohne Anführungszeichen im Rahmen des Zitatrechts zulässig. Das UrhG verlangt keine besondere Hervorhebung des Zitats, nur eine deutliche Quellenangabe und verbietet Änderungen.--Chianti (Diskussion) 18:26, 15. Nov. 2021 (CET)
Solche kurzen Aussagen können nur geschützt sein, wenn sie "poetisch" sind, das ist hier natürlich nicht der Fall. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:00, 15. Nov. 2021 (CET)
  1. Norbert Henze, Günter Last: Mathematik für Wirtschaftsingenieure und für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge, Band 1. Vieweg, 2003, S. 7.
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Übersetzung des Artikels Kandahar Sophytos Inscription aus der enWP

Liebe Kollegen, im Rahmen des Asiatischen Monats möchte ich den o.g. Artikel übersetzen und erweitern und habe einen Versionsimport durchführen lassen. Die griechische Inschrift, 2004 erstmals publiziert, ist mit 20 Zeilen ziemlich lang. Die enWP bringt den griechischen Text und eine Übersetzung, die von der frz. Übersetzung der Erstpublikation deutlich abweicht. Ich habe in der Fachliteratur via WP Library eine deutsche Übersetzung gefunden. Kann ich diese en bloc in den deutschen Artikel übernehmen, wenn ich Übersetzer und Fundstelle angebe? Ich bin nicht sicher, ob ein Text dieser Länge noch ein "Zitat" darstellt. URV oder nicht?--Ktiv (Diskussion) 08:39, 11. Nov. 2021 (CET)

MMn als Vollzitat nicht zulässig.--Chianti (Diskussion) 11:31, 11. Nov. 2021 (CET)
Ja, eben. Gefühlt ist das eine philologische Arbeit, keine Übersetzung, die jeder mit Graecum auch mal eben hinschreiben könnte, und die auf diesem Weg zum "befreiten Wissen" würde. Welche Alternativen gibt es? Den griechischen Text ohne Übersetzung zu bringen, finde ich absurd.--Ktiv (Diskussion) 11:49, 11. Nov. 2021 (CET)
Die Redaktion Altertum gibt mir ein klares Pro: Keine URV, da kein Zitat, sondern Übersetzung einer antiken Quelle. Damit ist die Anfrage aus meiner Sicht erledigt.--Ktiv (Diskussion) 17:11, 11. Nov. 2021 (CET)
@Ktiv: Es ist egal, wie alt die Quelle ist. Die Übersetzung ist, falls sie noch nicht gemeinfrei ist, genauso urheberrechtlich geschützt wie eine 2005 erfolgte Übersetzung eines Shakespeare-Dramas. Du darfst es natürlich selbst übersetzen und unter der CC-BY-SA-Lizenz der Wikipedia veröffentlichen.--Chianti (Diskussion) 00:32, 12. Nov. 2021 (CET)
@Ktiv: +1 zu Chianti. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:53, 12. Nov. 2021 (CET)
OK, meine ursprünglichen Bedenken sind bestätigt. Die Anfrage ist aus meiner Sicht erledigt.--Ktiv (Diskussion) 08:29, 16. Nov. 2021 (CET)
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Hi, wie wäre hier eure Meinung/Bewertung? Kann es auf die Commons? Das wäre die Webseite der Organisation --Calle Cool (Diskussion) 15:07, 15. Nov. 2021 (CET)

Ebenso keine Schöpfungshöhe mMn.--Chianti (Diskussion) 15:19, 15. Nov. 2021 (CET)
Hab es auch verschoben. --Calle Cool (Diskussion) 22:24, 15. Nov. 2021 (CET)
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Darf man Auswertungen aus dem Sozio-oekonomisches Panel für Wikipedia unter freie Lizenz stellen?

Hallo. Darf man hoch aggregierte Daten, beispielsweise Anzahlen, Prozente, oder Balkendiagramme aus dem Sozio-oekonomisches Panel unter freie Lizenz stellen? lg --WissensDürster (Diskussion) 15:36, 23. Nov. 2021 (CET)

Daten sind unproblematisch, Balkendiagramme auch. Bei ganz herausragend gestalteten Diagrammen, die die Komplexität von zB 3D-Explosionszeichnungen mit spezieller Anpassung aufweisen, kann das anders aussehen. Aber dem Grundsatz nach darfst du Daten, auch aggregierte Daten und Diagramme frei übernehmen. Grüße --h-stt !? 18:37, 23. Nov. 2021 (CET)
Super, danke. --WissensDürster (Diskussion) 11:01, 24. Nov. 2021 (CET)
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Fallen Bau(stellen)schilder unter Panoramafreiheit?

Bau(stellen)schilder enthalten gelegentlich auch Fotos, Zeichnungen oder sonstige "graphische Inhalte", bei denen Schöpfungshöhe anzunehmen ist. Üblicherweise werden sie für einige Zeit (hierzulande u.U. Jahre, BER lässt grüßen) installiert, aber nicht wirklich dauerhaft. Die Bedingungen für Panoramafreiheit sollten also eigentlich nicht gegeben sein. Oder was meint ihr?
Beispiele: File:Bauschild Schulzentrum Grünau (2021).jpg, File:2015 Freital Pesterwitz ehemalige Schweinezuchtanlage.JPG, File:Kyffhäuserstr 10 Berlin Bauschild.jpg, File:Hauptbahnhof Erfurt (während des Umbaus) 000.jpg. --Túrelio (Diskussion) 12:49, 12. Nov. 2021 (CET)

Ich sehe da keine Panoramafreiheit. --Krd 13:21, 12. Nov. 2021 (CET)
Sie werden auf Lebenszeit aufgestellt, analog zu eisskulpturen ist klar, daß die Zeit beschränkt ist. Ich sehe Panoramafreiheit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:51, 12. Nov. 2021 (CET)
Im Unterschied zu Eisskulpturen zerfallen die Schilder ja nicht. Passender wäre m.E. der Vergleich mit regulär angebrachten Wahlplakaten. --Túrelio (Diskussion) 14:31, 12. Nov. 2021 (CET)
Sie enthalten Elemente mit Schöpfungshöhe, sind nicht dauerhaft an ihrem Ort = keine Panoramafreiheit. Aber wer solche Dateien nachnutzt, muss selbst die Entscheidung treffen, welches Risiko er einzugehen bereit ist. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die Elemente mit Schöpfungshöhe gezeigt werden mit der vorrangigen Absicht, einen Abmahnanwalt auf den Weg zu schicken, wie man es von manchen Dateisammlungsbestückern gelesen hat. --Autumn Windfalls (Diskussion) 14:01, 12. Nov. 2021 (CET)
Die Frage ist schon, ob diese Schilder für die Dauer ihrer "Lebenszeit", nämlich für die Dauer des Baus an einem öffentlichen Weg aufgestellt waren und somit die Panoramafreiheit greift. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:25, 12. Nov. 2021 (CET)
Genau das ist der Fall und es ist auch vom Gesetzgeber gefordert, ab einer gewissen Größe der Baustelle solche Schilder anzubringen. Je nach Bauordnung des Landes kann auch der "Rote Punkt" ausreichen. Gewerke mit 1 Mio. Umsatz werden in der Regel aufgenommen. Die Verwendung der meist 3D-Renderbilder fürs Bauschild wird ordentlich vergütet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:41, 12. Nov. 2021 (CET)
Baustellenschilder (z.B. mit einer Abbildung des fertigen Objekts) sind von vornherein auf eine begrenzte Aufstellungsdauer angelegt. Damit gelten für sie die gleichen Grundsätze wie für ein temporäres Kunstwerk: keine Panoramafreiheit.--Chianti (Diskussion) 22:32, 12. Nov. 2021 (CET)
So würde ich das auch sehen. Zudem haben wir nicht mehr 2004, wenn man das zeigen möchte, kann man mit den Leuten sprechen und eine Freigabe einholen. --Krd 09:23, 13. Nov. 2021 (CET)

Ist das Urheberrechtlich in Ordnung? Laut dieser Diskussion sollte es gehen. --ElBe 1 | 2 | 3 17:10, 14. Nov. 2021 (CET)

Wir brauchen die Erlaubnis der Urheberin. "Die Fotos gehören ihr und wurden ihr von der Fotografin zur Verfügung gestellt" ist zu unkonkret. Es ist nicht klar, welche Nutzungsrechte an Janine Flock übertragen wurden (private Verbreitung? Verwendung auf eigenen Profilen in Social Media?). Die CC-Lizenz hier und auf Commons erlaubt auch eine kommerzielle Verwendung, dafür ist eine explizite Einwilligung erforderlich. Siehe WP:BR#Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist und WP:Bildfreigabe.--Chianti (Diskussion) 19:31, 14. Nov. 2021 (CET)

Screenshots und Fair Use: nicht nachvollziehbare "Regelwidrigkeit"

Die angebliche Regelwidrigkeit für das US-amerikanische Fair Use von Screenshots in der deutschsprachigen Wikipedia ist nicht nachvollziehbar. Im Impressum der deutschsprachigen Wikipedia ist die Foundation mit Sitz in Florida, USA, angegeben. Die Foundation ist ein gemeinnütziges Non-Profit-Unternehmen nach US-amerikanischem Recht. Es gilt damit auch in der deutschsprachigen (nicht deutschen) Wikipedia das US-amerikanische Urheberrecht. Die deutschen Urheberrechtsvorschriften sind gar nicht anwendbar, da die deutschsprachige Wikipedia, die auch in Österreich und der Schweiz geführt wird und damit anmaßenderweise deutsche Rechtsvorschriften auf diese beiden Länder auszudehnen versucht, in Wirklichkeit nur eine deutschsprachige Ausgabe der amerikanischen Wikipedia ist. Viele Artikel, insbesondere zu Medienprodukten, sind aus einem vollkommen falschen und fehlgeleiteten Rechtsverständnis heraus nicht bebildert. Es ist kein einziger Fall bekannt, wo vermeintliche Rechteinhaber von unter Fair Use verwendeten Abbildungen in der englischsprachigen Ausgabe ein deutsches Gericht angerufen hätte, um die Bilder aus der „amerikanischen“ Ausgabe nach Maßgabe des deutschen Urheberrechts herauszuklagen. Der umgekehrte Fall wird genauso wenig eintreten. --Junctif (Diskussion) 06:34, 25. Nov. 2021 (CET)

Statt zu schimpfen wäre es sinnvoller gewesen, mal die einschlägigen Seiten zu lesen, in diesem Fall besonders WP:BR und Schutzlandprinzip. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 10:27, 25. Nov. 2021 (CET)
Eine EULA kann den Anspruch auf den Rom II-Schutz ausschließen. Ein generelles Verbot für die ganze Wikipedia schadet der Artikelqualität und beweist ein weiteres Mal, wie stumpf das Messer ist, mit dem hier gearbeitet wird. Pars pro toto wären hier die Rechte zu nennen, die Spielverlage den YouTubern für die Nutzung ihrer geschützten Güter einräumen: [2] Die hier vertretene Rechtsauffassung ist veraltet. Für die Entscheidung der im Impressum benannten Foundation hätte ich dann auch gern einen Beleg, sonst würden entsprechende Ergänzungen in den Artikelrichtlinien zum Urheberrecht in der Wikipedia nach separater Diskussion sehr bald fällig werden. --Junctif (Diskussion) 14:14, 25. Nov. 2021 (CET)
Junctif, du hast eindeutig ein falsches Rechtsverständnis in der Hinsicht auf "Server stehen in USA". Es gibt Gerichtsurteile, bei denen ein deutscher Kläger gegen einen deutschen Beklagten vor deutschem Gericht gewannen, wenn diese Bilder auf Commons hochluden, "obwohl" die Commons-Server und die Foundation als Träger ja in den USA stationiert sind. In dem Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass der "Bestimmungsort" auch eine Rolle spielt: von einer deutschsprachigen Version der Wikipedia mit einer URL mit "de" kann davon ausgegangen werden, dass diese für ein deutschsprachiges, etwa deutsches, Puplikum vorgesehen ist und dann fällt das auch unter deutsches Recht. Du kannst dir dazu etwa mal die Gerichtsurteile in Wikipedia:Rechtsprechung zur Wikipedia anschauen. Und noch zu den Spieleverlagen: Ja, die können die Verwendung ihres Inhaltes erlauben, schränken sie aber dabei auch ein. Diese Einschränkung müsste man dann aber auch hier "weitertragen".--Naronnas (Diskussion) 17:27, 25. Nov. 2021 (CET)
Von einer URL auf einen außereuropäischen Bestimmungsort zu schließen, kann angesichts der größten ethnischen Minderheit in den USA pauschal gar nicht ausgegangen werden. Deutsche Gerichte können und dürfen angesichts der Verbreitung der deutschen Sprache gar nicht annehmen, dass deutschsprachige Inhalte für Deutschland veröffentlicht werden (vgl. englisch in England). Es sollte zumindest möglich sein, dass Abbildungen von Kultur- und Medienprodukten ihren Weg in die Wikipedia unter Verweis auf solche Community-Lizenzen oder vergleichbare Lizenzvorschriften finden - wenn sie denn auch vorliegen. Im deutsch-europäischen Fall würde ein dem Fair Use ähnliches Verwendungsprinzip nicht von der Rechtsprechung, sondern vom Rechtsträger gewährt. Damit einhergehend können Werke ohne Vorliegen solcher Lizenzen nicht in die Wikipedia aufgenommen werden, was die Auswahl im Vergleich zum US-Fair Use etwas einschränken würde. Aber das wäre besser als gar nichts. --Junctif (Diskussion) 17:51, 25. Nov. 2021 (CET)
Ist ja ganz nett, was deutsche Gerichte deiner Meinung nach nicht "können und dürfen"; diese Gerichte erlauben sich jedoch, wie diverse Fälle gezeigt haben, anderer Ansicht zu sein. Da können wir nichts machen und darum halten wir uns hier mindestens an DACH-Recht. Damit musst du dich wohl abfinden. Gestumblindi 13:10, 26. Nov. 2021 (CET)
Zum Verständnis wieder eingefügt: Art. 8 Abs. 2 Rom-II-VO; deutsche und österreichische Gerichte wenden auf die deutschsprachige Wikipedia deutsches oder österreichisches Recht an. Siehe außerdem § 40 EBGB.--Chianti (Diskussion) 22:37, 25. Nov. 2021 (CET)
Noch mal: der Hinweis auf Rom II erübrigt sich bei einer zivilvertraglichen Nutzungsrechteinräumung wie oben verlinkt. --Junctif (Diskussion) 01:33, 26. Nov. 2021 (CET)
Diese Seite ist für Fragen bezüglich Anwendung der bestehenden Wikipedia-Richtlinien gedacht. Für eine Änderung der Richtlinien bitte auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte einen Abschnitt eröffnen oder ein WP:Meinungsbild anstrengen.--Chianti (Diskussion) 22:44, 25. Nov. 2021 (CET)
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Datei:Miniatur Wunderland 2021 logo.svg
Datei:Miniatur Wunderland Logo.svg

Kann jemand eine Begründung hervorzaubern, warum das (und sein Vorgänger) keine Schöpfungshöhe hatund wir es nicht löschen müssen? sуrcrо.ПЕДИЯ 09:42, 11. Nov. 2021 (CET) @Nightflyer:, @Marsupilami:, @AQ:

Ich sehe hier ebenfalls SH. Wir hatten vor 10 Jahren mal die schriftliche Genehmigung, vor Eröffnung mit Stativ dort zu fotografieren. Das wurde wieder zurückgezogen. Sie sind offenbar in Sachen Urheberrecht ziemlich pingelig. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:07, 11. Nov. 2021 (CET)
@Krd:s [DÜP in den Dateien betrachte ich mal als +1 zum SH gegeben. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:31, 15. Nov. 2021 (CET)

Ist die Unterschrift einer verstorbenen Person des öffentlichen Interesses PD?

Hintergrund: Von Herbert von Karajan gibt es ein paar Unterschriften-Bilder auf Commons, die alle suboptimal sind. Wäre es zulässig, eine aus einem Dokument im Web zu extrahieren und auf Commons zu laden? Pittigrilli (Diskussion) 17:26, 23. Nov. 2021 (CET)

Unterschriften sind immer gemeinfrei. Also ja, das darfst du tun. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 17:38, 23. Nov. 2021 (CET)
Unterschriften sind in fast allen Fällen gemeinfrei. Ein Schutz käme nur in Betracht, wenn es sich um eine Signatur handelt, die eindeutig künstlerische Züge aufweist. Ich kenne aber keinen Fall, in dem ein Gericht so entschieden hätte. Grüße --h-stt !? 18:38, 23. Nov. 2021 (CET)
+1 sehe ich ebenso. Nicht das gefragte aber ähnlich: Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge. Ich kann mir vorstellen, daß es im absoluten Ausnahmefall auch mal vorkommen kann, daß eine künstlerisch gestaltete Unterschrift SH aufweist aber dann ist ja eigentlich der Zweck der Unterschrift nicht mehr gegeben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:58, 23. Nov. 2021 (CET)
Danke für die Antworten, und erl. Pittigrilli (Diskussion) 23:33, 29. Nov. 2021 (CET)
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Performances im öffentlichen Raum

Wie sieht es nach deutschem Urheberrecht aus, wenn ich eine Performance im öffentlichen Raum filme? Konkret geht es mir um diese hier. Ich war da gerade in Berlin und zufälligerweise vor dem ICC, als der Künstler Jörg Müller (nicht identisch mit Jörg Müller (Künstler), wir haben noch keinen Artikel über den Performance-Müller) diese Performance aufführte. Man konnte sie einerseits von öffentlichem Grund aus sehen, andererseits wurde man auch von Personal der Berliner Festspiele kostenlos als Passant ohne Ticket in einen abgesperrten Bereich näher an der Glasröhre, in der die Performance stattfand, hineingelassen, wenn man sich das anschauen wollte. Ich habe sowohl von ausser- als auch innerhalb des abgesperrten Bereichs ein paar Filmaufnahmen gemacht, von denen ich denke, dass sie sie ganz interessant für Commons / die Wikipedia wären - sofern zulässig. Zunächst gehe ich mal davon aus, dass die Performance ein schutzfähiges Werk ist. Greift da wohl die Panoramafreiheit? Wenn wir uns den Abschnitt in unserem Artikel zum Kriterium "bleibend" anschauen, heisst es da zwar einerseits "Die Literatur will einen bleibenden Charakter zumindest in solchen Fällen bejahen, in denen ein Werk an einem Ort für die Dauer seiner natürlichen (materialbedingten) Existenz verbleibt", andererseits gibt es den dort auch erwähnten berühmten Fall des verhüllten Reichstags: "So befand sich die aus Gewebebahnen bestehende Verhüllung zwar für die gesamte Dauer ihres Bestehens als Kunstwerk an einem öffentlichen Platz, dennoch war sie dort nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht bleibend befindlich, weil das Werk in der Art einer Ausstellung präsentiert wurde." Auch diese Glasröhren-Performance könnte ja im Prinzip jederzeit an einem anderen Ort wiederholt werden. Wie seht ihr das? Und seht ihr einen Unterschied zwischen Aufnahmen ausserhalb und innerhalb des abgesperrten Bereichs? Gestumblindi 00:17, 24. Nov. 2021 (CET)

Die Panoramafreiheit greift hier nicht ("Aktionskunst, Kunstwerke einer Wanderausstellung oder Werke, die auf dem Transportwege an ihren Bestimmungsort abgelichtet wurden, unterfallen nicht der Panoramafreiheit"), dafür neben dem Recht des Urhebers §§ 77f. UrhG (Verwertungsrechte des ausübenden Künstlers). Die Einwilligung des Künstlers ist für das Veröffentlichen auf Commons erforderlich.--Chianti (Diskussion) 09:54, 24. Nov. 2021 (CET)
+1
und noch etwas zu bedenken: es war ja vielleicht auch ein Ton dabei, über den die Gema wacht. --Goesseln (Diskussion) 10:04, 24. Nov. 2021 (CET)
Gema bei Konzeptart ist eher unüblich, es sei denn es gibt Musik. Einschlägig sind eher GWVR und GVL, aber eben nur für einige besondere Rechte. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:12, 24. Nov. 2021 (CET)
Zumindest dieser Aspekt würde im konkreten Fall keine Rolle spielen, da die Performance "stumm" war, ohne Musik oder wie auch immer geartete akustische Begleitung. Gestumblindi 21:28, 24. Nov. 2021 (CET)
So ein Abfilmen verletzt auch - wenn die Performance Werkcharakter hat, bei Performances nicht immer trivial gegeben - die Rechte des Urhebers aus §§ 15ff. UrhG, insbesondere aus § 16 UrhG oder § 23 UrhG. Für Einzelbilder, für die §§ 77ff. UrhG keine Regeln beinhalten, ist das dann entscheidend. Der BGH hat dazu recht ausführlich entschieden in der Sache Beuys sуrcrо.ПЕДИЯ 11:09, 24. Nov. 2021 (CET)

Danke für die erhellenden Antworten. Damit wird's halt nichts mit diesen Aufnahmen, denn obwohl ich die Performance ganz interessant fand, ist mein Interesse daran doch nicht so gross, dass ich den Aufwand treiben würde (mit all der Hin-und-Her-Kommunikation, die dann unter Umständen nötig wäre, bis alles erklärt und geregelt ist...), zu versuchen, vom Künstler eine Freigabe unter einer freien Lizenz zu erhalten. Gestumblindi 21:28, 24. Nov. 2021 (CET)

Nachtrag: Vielleicht könnte man ja noch versuchen, über den von Syrcro angesprochenen Werkcharakter zu streiten. Die Performance bestand daraus, dass der Künstler über eine Leiter auf den wassergefüllten Zylinder kletterte, dann darin tauchte, sich darin mehr oder weniger kreativ verrenkte (Unterwassertanz?), sein Hemd in der Röhre - unter Wasser - auszog und wieder anzog. Es hatte auch etwas Gymnastisch-Sportliches. Aber den Ansatz, hier den Werkcharakter zu bestreiten, möchte ich nicht verfolgen - mir kam's doch recht kreativ vor. Gestumblindi 21:44, 24. Nov. 2021 (CET)
Das hilft dir nur bei nicht Ton- oder Filmaufnahmen weiter ("Bild- oder Tonträger" bzw. Direkt-Übertragung), sonst gibt es die Nonopolrechte der §§ 77, 78 UrhG des Ausführenden Künstlers und des § 81 UrhG für den Veranstalter. Bei einzelnen Fotos kommt es darauf an, ob auf diesen geschützte Teile bzw. Bestandteile abgebildet sind - das kann etwa ein Gegenstand im Rahmen der Performance sein, der selbst als Werk (oder Leistungsgeschützt) ist oder ein so prägender Teil der Performance, dass dieser Teil selbst schon geschützt ist. Einzelne Stills könnten tatsächlich wikipedia-tauglich sein. Die Frage ist, ob nicht schon das Zylinder-Setup oder der Zylinder alleine Werkcharakter hat. sуrcrо.ПЕДИЯ 07:49, 25. Nov. 2021 (CET)
Wenn du Einzelbilder hast, könnten wir mal schauen. Vielleicht ist da was wikipediataugliches dabei. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:47, 25. Nov. 2021 (CET)
Inwieweit sollte ein Einzelbild nicht unter den Begriff "Bildträger" aus § 77 UrhG fallen? Tatsächlich, was für ein Witz. Einzelfotos wären erlaubnisfrei, aber nicht Standbilder aus einem Video, denn das ist eine Bildfolge und bereits die Anfertigung der Aufnahme ist nach § 77 einwilligungspflichtig (dazu kommt, dass die heutigen Kameras über Burst-Modi verfügen, die keinen Unterschied mehr zu einer Video-Aufnahme aufweisen, hier [3] ein Beispiel einer 5 Jahre alten (!) Kompakt(!)kamera für deutlich unter 1000 Euro).. Es wäre allenfalls ein Foto der wassergefüllten Röhre ohne den Aufführenden denkbar, analog zu einer leeren Bühne bei einem Popkonzert oder Theaterstück.--Chianti (Diskussion) 12:39, 25. Nov. 2021 (CET)
Ob der Laufbildschutz auf Einzelframes durchschlägt, ist keines Falls so eindeutig, wie du behauptest und nein. Für Einzelbilder gibt es gds. kein 77ffer Leistungsschutz; das Gelichtbildete muss selbstständig schützbar sein, meint zumindest der BGH in Sachen Beuys (oben verlinkt). sуrcrо.ПЕДИЯ 13:24, 25. Nov. 2021 (CET)
Nach § 77 ist bereits das Anfertigen von Videoaufnahmen von der Einwilligung des Künstlers abhängig, da er das ausschließliche Recht dazu hat. Das gilt auch für private Aufnahmen, siehe § 53 (7) UrhG. "Wo kein Kläger, da kein Richter" ändert das Recht selbst nicht und der TE schrieb nur von "Filmaufnahmen", es gibt also keine nach § 77 erlaubnisfreien Fotos.
Wie dir als aufmerksamem Leser sicher nicht entgangen ist, hat der BGH hat in der Beuys-Entscheidung deutlich zwischen dem alten Urheberrecht, das zur Zeit der Beuys-Aktion galt, und dem noch heute geltenden UrhG differenziert. Damals war für ein Aufführungswerk für den Schutz noch eine schriftliche oder andere Fixierung notwendig, seit über 50 Jahren jedoch nicht mehr.
Abgesehen vom Urheberrecht braucht es auch für Einzelbilder, wenn sie den Künstler zeigen, dessen Einwilligung wegen seinem Recht am eigenen Bild.--Chianti (Diskussion) 13:46, 25. Nov. 2021 (CET)
Da das filmende und fotografierende Publikum gar ermuntert wurde, näherzutreten, ist vielleicht von einer impliziten Einwilligung der Veranstalter und damit wohl auch des Künstlers für Videoaufnahmen zu privaten Zwecken auszugehen. Bei diesem Auftritt im öffentlichen Raum wird er damit gerechnet haben. Nicht gesagt ist damit allerdings, dass der Künstler auch mit einer Verbreitung dieser Aufnahmen einverstanden wäre; sicher schon gar nicht unter einer freien Lizenz, die nur er selber vergeben könnte. Wenn wir davon ausgehen können, dass die Panoramafreiheit sicher nicht zum Tragen kommt, und auch im Hinblick auf das von Chianti erwähnte Recht am eigenen Bild, werde ich jedenfalls nichts hochladen. Gestumblindi 13:37, 26. Nov. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 22:07, 29. Nov. 2021 (CET)

Übersetzungen

Benutzer Elmar Baxşəliyev hat gestern mehrere Artikel zu Nekropolen eingestellt, die allesamt offensichtlich Übersetzungen aus einer anderen Sprachversion der Wikipedia sind. Ein Versionsimport wurde nicht beantragt. Vermutlich waren die Artikel aus der englischsprachigen Wikipedia die Vorlagen für die Übersetzungen, die dort vom gleichen Autoren angelegt wurden, allerdings wohl ihrerseits als Übersetzungen aus der aserbaidschanischsprachigen Wikipedia. Was gilt jetzt in Bezug auf die Lizenzbestimmungen? --Fegsel (Diskussion) 01:19, 18. Nov. 2021 (CET)

Manche der Artikel in der en-Wp hat der Benutzer auch in der az-WP angelegt, da braucht es nirgends einen Nachimport. Bei anderen wie z.B. en:Dəmirli necropolis wurde im Vergleich zur az-Version genug umformuliert, so dass es kein Textplagiat ist. MMn kein Handlungsbedarf.--Chianti (Diskussion) 01:46, 18. Nov. 2021 (CET)

Passt mit der Lizenz hier alles?

Guten Abend, ich will nur kurz auf Nummer sicher gehen: die Lizenz geht hier in Ordnung? https://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:Superresolution_Microscopy.svg biggerj1 (Diskussion) 19:30, 14. Nov. 2021 (CET)

Ich lese auf Seite 1 unten des Volltextes hier den Vermerk "Sidney Cambridge (ed.), Photoswitching Proteins: Methods and Protocols, Methods in Molecular Biology, vol. 1148,DOI 10.1007/978-1-4939-0470-9_17, © Springer Science+Business Media New York 2014" sowie hier ebenfalls "© Springer Science+Business Media New York 2014". Wie kommst du darauf, das Bild als CC0 hochzuladen?--Chianti (Diskussion) 19:39, 14. Nov. 2021 (CET)

@Mrmw: weisst du mehr? Wenn es wegen dem Urheberrecht nicht geht, löschen wir die Datei und erstellen eine daran angelehnte Datei neu, oder? biggerj1 (Diskussion) 19:50, 14. Nov. 2021 (CET)

Da hier keine weitere Reaktion erfolgt, habe ich einen LA auf Commons gestellt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:29, 20. Nov. 2021 (CET)

(momentane Version): Die vollständige Wiedergabe des deutschen Textes ist wohl kaum zulässig. Die Frage ist, inwieweit eine verkürzte Wiedergabe oder eine nicht wörtliche, sondern eher formelhafte Wiedergabe der Zahlenbedeutungen hier möglich wäre. -- Aspiriniks (Diskussion) 16:58, 20. Nov. 2021 (CET)

Die Bedeutungen sind doch in Das Kartenspiel#Handlung des Spiels bereits aufgeführt.--Chianti (Diskussion) 21:20, 20. Nov. 2021 (CET)
Die Bedeutungen der Zahlen sind in der deutschen Version teils anders als in der englischen. -- Aspiriniks (Diskussion) 07:50, 21. Nov. 2021 (CET)
Das ist nicht so einfach. Der Text basiert auf einem Text von 1762, das könnte gemeinfrei sein. Aber woher stammt die deutsche Übersetzung? --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:25, 20. Nov. 2021 (CET)
Laut Discogs: nl:Gerard de Vries (zanger) (nl-Version), T. Texas Tyler; dt. Text: Ernst Bjelke (=Bruce Low). -- Aspiriniks (Diskussion) 07:49, 21. Nov. 2021 (CET)

Hallo. Sind die verwendeten Urheberrechtsbausteine in den o. g. Dateien korrekt? Und bezieht sich CH-wappenrecht auch explizit auf Logos? Danke im Voraus. – D’Azur (Diskussion) 07:36, 22. Nov. 2021 (CET)

CH-Wappenrecht bezieht sich zwar nur auf Wappen. Aber. Wenn Logos ganz oder zum Teil aus Wappen bestehen, können wir uns auf diese Klausel berufen und die entsprechende Vorlage verwenden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:03, 22. Nov. 2021 (CET)
@Gnom: Nun ist es im Fall des Kantons Waadt so, dass das offizielle Wappen (s. o.) im Logo nur in stilisierter Form und nicht in der amtlichen Version vorkommt. Kann man sich dann immer noch auf diese Klausel, wie du geschrieben hast, berufen? – D’Azur (Diskussion) 09:37, 22. Nov. 2021 (CET)
Die Frage lautet dann: Weist die vorgenommene Stilisierung ein Maß künstlerischer Individualität auf, das einen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz rechtfertigt? Ich würde diese Frage verneinen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:10, 22. Nov. 2021 (CET)
+1 Ich erkenne außerdem nichts, was nicht ohnehin jahrhunderte alte Elemente wären. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:35, 22. Nov. 2021 (CET)
Okay. Wie sieht es denn mit dem Baustein PD-textlogo aus (entdeckt z. B. beim Logo des Kantons Jura)? Sollte dieser zusätzlich noch ergänzt werden? – D’Azur (Diskussion) 21:31, 22. Nov. 2021 (CET)
Ich halte das für eher zutreffend als das verwendete {{insignia}}, da es sich ja nicht um Amtssiegel handelt.--Chianti (Diskussion) 08:21, 23. Nov. 2021 (CET)

Logos von Apps

Moinsen, in dem Artikel der NINA (App) ist das Logo als Bild vorhanden. Kann bitte jemand, der sich damit auskennt (ich bin damit überfordert...) prüfen ob soetwas auch für die Nora (App) möglich wäre? Es gibt in der Rubrik "Presse" [4] diverse Zips, PNGs etc...
Meinen Dank im Voraus --Minérve aka Elendur 04:44, 28. Nov. 2021 (CET)

Jo, denke schon. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:46, 28. Nov. 2021 (CET)
Thx --Minérve aka Elendur 00:28, 5. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Minérve aka Elendur 00:28, 5. Dez. 2021 (CET)

Logos von französischen Städten auf Commons

Hallo. Gibt es urheberrechtliche Bedenken, wenn man die Stadtlogos von Paris und Nizza, die derzeit auf der frankophonen Wikipedia hochgeladen wurden, nach Commons verschieben würde? – D’Azur (Diskussion) 13:49, 17. Nov. 2021 (CET)

Nizza ist historisch, das ist PD-old und kann problemlos nach Commons. Paris ist schwieriger. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:46, 17. Nov. 2021 (CET)
Was soll bei diesen simplen Linien/Buchstaben "schwieriger" sein?--Fornax (Diskussion) 16:06, 17. Nov. 2021 (CET)
Die Abstraktion eines Bootes mit einer Linie ist eine schöpferische Leistung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:08, 17. Nov. 2021 (CET)
Ich schließe mich Gnom und Ralf an: Das Wappen von Nizza ist völlig problemlos, das Logo von Paris hat meiner Ansicht nach aber Schöpfungshöhe. Diese Art der Stilisierung eines Bootes ist soweit ich weiß ungewöhnlich, es greift also nicht auf Vorbekanntes zurück und hat daher Schöpfungshöhe. Das ist für Commons (und auch lokal hier) also leider nicht ok.
Es könnte aber natürlich sein, dass das Logo als amtliches Werk gemeinfrei ist, das müsste geprüft werden. Das halte ich aber für weniger wahrscheinlich. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 17:18, 17. Nov. 2021 (CET)

Das oben verlinkte Logo von Nizza ist nicht "problemlos", die Diskussion gab es unlängst hier: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/06#Übernahme des Wappens der Stadt Nizza aus der frankophonen Wikipedia. Die "große" Version ist die von Gustav-Adolf Mossa, der erst 1971 gestorben ist (die Signatur ist im Logo deutlich erkennbar) und somit nicht gemeinfrei.--Chianti (Diskussion) 19:09, 17. Nov. 2021 (CET)

Wie ich damals schon schrieb: „Das Wappen besteht aus ganz typischen heraldischen Elementen, ich sehe da keine besondere schöpferische Leistung seitens Gustave Adolphe Mossas.“ Diese Art der Gestaltung von Großen Wappen findet sich bereits seit Jahrhunderten, siehe z. B. das Wappen Heinrich VIII. von Bibra. -- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 19:34, 17. Nov. 2021 (CET)
Das ändert nichts daran, dass diese spezielle Gestaltung mit ovalem Schild, dem begrünten Kranz und der Krone Urheberschutz genießt. Auch die Neukombination bekannter Elemente ist schutzfähig (BGH, Urteil vom 19. März 2008 – I ZR 166/05), so wie eine Neu-Übersetzung eines Shakespeare-Sonetts.--Chianti (Diskussion) 19:57, 17. Nov. 2021 (CET)
Ich hab das Wappen auf die Commons hochgeladen bevor ich bemerkt habe das die Diskussion hier weiter ging :-| Daher habe ich die Gallery hier mal hinzugefügt... Aber wenn ich das richtig verstanden habe dann passt PD-old nicht, da das Logo jünger ist? --Calle Cool (Diskussion) 20:57, 17. Nov. 2021 (CET)
So einfach ist das nicht. Ja, die Neukombination bekannter Elemente kann schutzfähig sein, aber dazu muss die Kombination selbst "neu" sein. Das ist hier nicht der Fall. Genau diese Art der Kombination der Einzelelemente ist typisch für Barock-Wappen. ---- Chaddy · D · Wikipedia darf nicht käuflich sein! 21:10, 17. Nov. 2021 (CET)
@Chianti: Das von dir genannte Urteil des BGH zieht nicht. Im entschiedenen Fall hat die Beklagte gar nicht erst damit argumentiert, dass es sich bei der Gestaltung des Altarraums um eine Kombination vorbekannter Elemente gehandelt habe. Sie hat nur auf die typische Gestaltung eines Messopferaltars verwiesen. Nachdem im Zivilprozess der Grundsatz des Parteivorbringens gilt, musste das Gericht die Werkeigenschaft annehmen. Das ist aber keine geeignete Aussage darüber, ob die Kombination von vorbekannten Elementen schutzfähig ist. Grüße --h-stt !? 21:21, 17. Nov. 2021 (CET)

Was müsste man Tun um es auf Commons hochladen zu dürfen? Stadt Nizza anschreiben und fragen welche Lizenz OK ist? --Calle Cool (Diskussion) 09:24, 23. Nov. 2021 (CET)

Man müsste bei der Stadt Nizza anfragen, ob sie zur - auch kommerziellen - Weiterlizensierung berechtigt sind und wenn ja, ob sie dazu bereit sind, das Motiv unter einer auf Commons zulässigen Lizenz freizugeben. Falls nein, müsste man bei den Erben des Urhebers anfragen.--Chianti (Diskussion) 12:56, 24. Nov. 2021 (CET)

unbequelltes Photo aus schweizerischer Zeitschrift von 1902 - gemeinfrei?

Ich wollte eigentlich das direkt auf WP gespeicherte Bild Wiener Stadtbahn - Station Ferdinandsbrücke 1901.jpg auf Commons exportieren, nun machen mich jedoch die Anmerkungen bei "Genehmigung" stutzig. Ich habe im Volltext der Zeitschrift (1902) auf e-periodica.ch (Betreiber: ETH Zürich) nachgesehen, zu dem Photo ist in der Zeitschrift keinerlei Hinweis auf den Photographen zu sehen, im Gegensatz zu manch anderer Abbildung im gleichen Artikel. Jetzt wäre natürlich grundsätzlich nicht auszuschließen, dass der Photograph nach 1951 verstorben wäre, wiewohl das eher unwahrscheinlich ist. Wie vorgehen? --Kuhni74 (Diskussion) 09:44, 26. Nov. 2021 (CET)

Einfach nicht verschieben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:47, 26. Nov. 2021 (CET)
Verschieben und korrigieren: bei 120 Jahren (dem Commons-Pendant zu Bild-PD-alt-100) kann bei Commons die Vorlage PD-old-assumed eingetragen werden. Das ist hier der Fall: 1901 + 120 = 2021. --Goesseln (Diskussion) 10:03, 26. Nov. 2021 (CET)
Dann aber auch beobachten denn das ist kein Garant, daß das Bild nicht doch gelöscht wird. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:23, 26. Nov. 2021 (CET)
Mir ist jetzt erst eingefallen, nach anderen Photos aus der gleichen Zeitschrift zu suchen, da gibt es eine riesige Menge (oft ebenso mit unbekanntem Urheber) - da sind dann je nach Alter verschiedene Textbausteine z.B. für CH oder EU oder USA eingefügt. Im Detail kenn ich mich aber zu wenig aus, welcher Baustein jetzt der richtige ist. Das Photo wird wohl von einem Österreicher angefertigt worden sein (gilt dann automatisch EU-Recht statt CH-Recht?), aber das ist natürlich nur Mutmaßung. --Kuhni74 (Diskussion) 12:09, 26. Nov. 2021 (CET)
@Goesseln: Streng genommen ist das Foto von 1901 erst ab 1. Januar 2022 reif für {{PD-old-assumed}} (es muss über 120 Jahre alt sein). Dann aber kann es aus meiner Sicht als Commons-Admin problemlos mit diesem Baustein auf Commons hochgeladen werden und ist dann nicht löschgefährdet (es sei denn, es findet doch noch jemand heraus, wer der Fotograf war, und dieser starb vor weniger als 70 Jahren - aber dann würde es auch hier gelöscht). Gestumblindi 13:51, 26. Nov. 2021 (CET)
ok, Public Domain Day ist heute in 36 Tagen am 1. Januar 2022. --Goesseln (Diskussion) 14:18, 26. Nov. 2021 (CET)
Wobei PD-old-assumed nicht direkt mit dem Public Domain Day zu tun hat; das ist ja eine auf Commons willkürlich-pragmatisch festgelegte Grenze, ab der von Gemeinfreiheit ausgegangen wird (so wie hier etwas weniger vorsichtig mit {{Bild-PD-alt-100}}). Gestumblindi 14:33, 26. Nov. 2021 (CET)

alt-100 und alt-1923

Ich hänge mich hier mal mit einer allgemeineren Frage an: Wir nähern uns dem Tag, an dem {{Bild-PD-alt-100}} und {{Bild-PD-alt-1923}} zusammenfallen (cum grano salis, der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Entstehung spielt bei 1923 de facto ja keine nennenswerte Rolle). Wie wollen wir damit umgehen? Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken? Oder wollen wir die 445 Einbindungen von alt-1923 durchgehen und soweit möglich die Vorlagen austauschen? Oder aus alt-1923 den "no commons"-Teil rausnehmen und alle Dateien nach Commons schicken? Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 15:00, 26. Nov. 2021 (CET)

{{Bild-PD-alt-1923}} ist sowieso schon längst veraltet. Bis Ende 2018 galt in den US fix, dass Veröffentlichungen vor 1923 public domain sind. Auf den 1. Januar 2019 wurde diese Frist "in Bewegung gesetzt" und es gelten jetzt 95 Jahre ab Veröffentlichung. Aktuell sind in den USA somit Veröffentlichungen PD, die vor dem 1. Januar 1926 veröffentlicht wurden. Das Jahr 1923 spielt überhaupt keine Rolle mehr. Dementsprechend wurde die Vorlage "PD-1923" auf Commons auch nach {{PD-US-expired}} verschoben und passt die Frist jetzt jährlich an. Ich würde alt-1923 "in Rente schicken". Auf Commons verschieben würde ich Dateien aber immer nur nach genauer Prüfung jeder einzelnen Datei. Gestumblindi 15:44, 26. Nov. 2021 (CET)
Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/03#Alte Commons-Enschränkungs-Vorlage bzw. "Wir hatten uns in früheren Diskussionen drauf geeinigt, dass wir es aus pragmatischen Gründen bei 1923 als Schwelle belassen wollen, bis sie mit unserer 100-Jahre-Regel zusammenfällt und wir erst dann zur moving wall übergehen wollen" (h-Stt). [5]--Chianti (Diskussion) 16:12, 26. Nov. 2021 (CET)
Ja, genau deshalb frage ich ja jetzt, wie wir diese pragmatische Lösung konkret umsetzen wollen. Drei Optionen stehen oben. Grüße --h-stt !? 16:36, 26. Nov. 2021 (CET)
Wie gesagt, ich würde mich dem Vorschlag "Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken?" anschliessen. Gestumblindi 18:50, 13. Dez. 2021 (CET)
Ich denke, Vorschlag 1 ist am einfachsten und schnellsten umsetzbar. Wenn wir ganz konsequent aufräumen wollen können wir aber auch einen Bot laufen lassen und die Vorlage ersetzen lassen, das wäre wohl auch kein allzu großer Aufwand. Eine händische Prüfung dieser Dateien halte ich aber nicht für nötig, die wurden ja bereits relativ strikt geprüft. -- Chaddy · D 16:46, 12. Jan. 2022 (CET)
Hallo @Chaddy, @Gestumblindi, @Chianti und @H-stt: Hattet ihr das zwischenzeitlich umgesetzt? Oder können wir diesen Abschnitt archivieren? Der letzte Beitrag ist ja jetzt schon bald ein Jahr her... Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:31, 8. Jan. 2023 (CET)
Inzwischen ist PD-alt-1923 obsolet. Ich denke immer noch, dass es am einfachsten ist, eine Weiterleitung auf Vorlage:Bild-PD-alt-100 einzurichten. Dann ist sonst nichts weiter zu tun. -- Chaddy · D 00:42, 9. Jan. 2023 (CET)
Sehe ich auch so, dann brauchen wir nur einen Admin, der das umsetzt. @Gestumblindi:, machst du es einfach? Grüße --h-stt !? 15:57, 9. Jan. 2023 (CET)

Was machen wir mit Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 (und Archiv)? Leer stehen lassen? Und den Links darauf (außer Diskussionsseiten)?--Karsten11 (Diskussion) 16:04, 9. Jan. 2023 (CET)

@H-stt, Chianti, Chaddy, Gnom, Karsten11: Ich habe nun:

Eventuell habe ich aber noch weitere notwendige Bereinigungen übersehen? Gestumblindi 21:02, 9. Jan. 2023 (CET)

Jetzt auch noch aus Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder, Wikipedia:Shortcuts/Wikipedia und Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung (Abarbeiten der Tageskategorien) entfernt. Gestumblindi 21:10, 9. Jan. 2023 (CET)
Ganz herzlichen Dank. Man kann noch Wikipedia:DÜP/1923 anpassen, muss aber nicht.--Karsten11 (Diskussion) 21:13, 9. Jan. 2023 (CET)
Vielen Dank! -- Chaddy · D 21:48, 9. Jan. 2023 (CET)

Dann habe ich den Nicht-Archivieren-Baustein hier mal rausgenommen, setze aber auch noch nicht "erledigt", damit das hier nach den nun vorgenommenen Änderungen/Streichungen noch etwas präsent bleibt; wenn es nichts mehr anzumerken gibt, erfolgt die Archivierung dann ja nach 14 Tagen. Gestumblindi 19:26, 10. Jan. 2023 (CET)

Wenn Ihr gerade bei dem Thema seid: Gibt es ein rechtliches Hindernis, die Dateien in Kategorie:Datei:Porträt aus Reichstagshandbuch vor 1923 nach Commons zu verschieben? Ein Baustein in den Dateien verhindert das, aber eigentlich müsste der Transfer laut den Commons-Regeln zulässig sein. --Rudolph Buch (Diskussion) 18:54, 13. Jan. 2023 (CET)

Hm, diese Dateien berufen sich auf {{Bild-PD-§134}}. Ich denke, sie könnten nach Commons mit den beiden dortigen Vorlagen {{PD-Germany-§134-KUG}} und {{PD-US-expired}} (für den Status in den USA: public domain, da vor 1928 veröffentlicht) übertragen werden. Andere Ansichten? Gestumblindi 20:16, 13. Jan. 2023 (CET)
Ich bin bei anonymem Werk im deutschen Urheberrecht immer sehr zurückhaltend. Aber in diesem Fall sehe ich kein erkennbares Risiko in der Verwendung. Also mach das mal. Grüße --h-stt !? 19:40, 16. Jan. 2023 (CET)
"Mach das mal"? Wer, ich? ;-) Die Verschiebung dieser Dateien nach Commons ist mir kein besonderes Anliegen, angefragt hat Rudolph Buch, ich würde die Aufforderung also gerne an ihn weitergeben. Wie gesagt, m.E. auf Commons mit den beiden Vorlagen {{PD-Germany-§134-KUG}} und {{PD-US-expired}}. Gestumblindi 21:05, 16. Jan. 2023 (CET)
Mach ich gerne. Aber wenn mir jemand noch eine einfachere Methode nennt, als die neuen Bausteine einzeln in die 379 Dateien zu kopieren, freue ich mich... --Rudolph Buch (Diskussion) 21:11, 16. Jan. 2023 (CET)
(Bearbeitungskonflikt) PS: Ich sehe, dass es etwas umständlich sein könnte. Da Commons die Lizenzvorlage "Bild-PD-§134" nicht kennt, dürfte es wohl nicht ausreichen, die {{NoCommons}} temporär aus {{Bild-PD-§-134}} zu entfernen, um die Bilder über den Reiter "Nach Wikimedia Commons exportieren" zu verschieben, sondern man kommt wohl nicht um einen manuellen Commons-Upload mit anschliessend hier manuell eingefügter Vorlage {{NowCommons}} herum, hm? Oder sieht jemand eine einfachere Methode? Das einzige was bei mir als Admin schneller ginge wäre da, dass ich das lokale Bild am Schluss direkt löschen könnte, statt NowCommons einzufügen, aber wie gesagt... ich bin gerade nicht so erpicht darauf, 379 Bilder manuell nach Commons hochzuladen ;-) (oder eine Pattypan-Tabelle zu erstellen oder so...) Gestumblindi 21:14, 16. Jan. 2023 (CET)
Ahja, was evtl. auch gehen könnte, wäre, die hier nicht existierenden Vorlagen PD-Germany-§134-KUG und PD-US-expired statt Bild-PD-§134 einzufügen, das sieht dann hier kurzzeitig defekt aus, aber damit könnte das Verschieben über das Tool wenigstens funktionieren, da Commons die Vorlagen erkennt? Wäre zu testen... Gestumblindi 21:16, 16. Jan. 2023 (CET) Hm, nein, klappt so leider nicht - gerade mit Datei:ÖttinghausWalter.jpg getestet. Gestumblindi 21:18, 16. Jan. 2023 (CET)
Ist egal, ich lade sie gelegentlich herunter und dann bei Commons wieder hoch, scheint mir jetzt doch einfacher. --Rudolph Buch (Diskussion) 21:24, 16. Jan. 2023 (CET)

CC-BY-SA-4.0 69 Jahre nach dem Tod des Malers

Ich stoße gerade auf

das bei Wilhelm Dachauer eingebunden ist. Meines Wissen ist Dachauers PDD am 1.1.2022. Wieso also wird das Bild hier seit 01/2020 gezeigt? Wieso steht es bei Commons als CC-BY-SA-4.0?

Jetzt bitte nicht die Antwort, weil der Fotograf Benutzer:Stefan Fadinger den Bilderrahmen wichtig für das Bild fand und damit zufällig ein dreidimensionales Objekt fotografierte.

Und was bedeutet in diesem Zusammenhang

--Goesseln (Diskussion) 14:37, 27. Nov. 2021 (CET)

Klingt so, als sei es noch etwa einen Monat lang eine Urheberrechtsverletzung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:09, 27. Nov. 2021 (CET)
@Goesseln: Der Hinweis auf Wikimedia Österreich wird benutzt, wenn Fotograf:innen sich Kameras oder andere Ausrüstung des Fördervereins ausleihen oder Reisekosten übernommen werden oder etwas ähnliches. Die Fördervereine möchten auf diese Weise sehen, wie sich ihre Förderung in der Praxis auswirkt. Grüße --h-stt !? 15:03, 30. Nov. 2021 (CET)
Datei gelöscht und in Kat:Undelete in 2022 einsortiert. --Túrelio (Diskussion) 18:11, 30. Nov. 2021 (CET)

unbequelltes Photo aus schweizerischer Zeitschrift von 1902 - gemeinfrei?

Ich wollte eigentlich das direkt auf WP gespeicherte Bild Wiener Stadtbahn - Station Ferdinandsbrücke 1901.jpg auf Commons exportieren, nun machen mich jedoch die Anmerkungen bei "Genehmigung" stutzig. Ich habe im Volltext der Zeitschrift (1902) auf e-periodica.ch (Betreiber: ETH Zürich) nachgesehen, zu dem Photo ist in der Zeitschrift keinerlei Hinweis auf den Photographen zu sehen, im Gegensatz zu manch anderer Abbildung im gleichen Artikel. Jetzt wäre natürlich grundsätzlich nicht auszuschließen, dass der Photograph nach 1951 verstorben wäre, wiewohl das eher unwahrscheinlich ist. Wie vorgehen? --Kuhni74 (Diskussion) 09:44, 26. Nov. 2021 (CET)

Einfach nicht verschieben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:47, 26. Nov. 2021 (CET)
Verschieben und korrigieren: bei 120 Jahren (dem Commons-Pendant zu Bild-PD-alt-100) kann bei Commons die Vorlage PD-old-assumed eingetragen werden. Das ist hier der Fall: 1901 + 120 = 2021. --Goesseln (Diskussion) 10:03, 26. Nov. 2021 (CET)
Dann aber auch beobachten denn das ist kein Garant, daß das Bild nicht doch gelöscht wird. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:23, 26. Nov. 2021 (CET)
Mir ist jetzt erst eingefallen, nach anderen Photos aus der gleichen Zeitschrift zu suchen, da gibt es eine riesige Menge (oft ebenso mit unbekanntem Urheber) - da sind dann je nach Alter verschiedene Textbausteine z.B. für CH oder EU oder USA eingefügt. Im Detail kenn ich mich aber zu wenig aus, welcher Baustein jetzt der richtige ist. Das Photo wird wohl von einem Österreicher angefertigt worden sein (gilt dann automatisch EU-Recht statt CH-Recht?), aber das ist natürlich nur Mutmaßung. --Kuhni74 (Diskussion) 12:09, 26. Nov. 2021 (CET)
@Goesseln: Streng genommen ist das Foto von 1901 erst ab 1. Januar 2022 reif für {{PD-old-assumed}} (es muss über 120 Jahre alt sein). Dann aber kann es aus meiner Sicht als Commons-Admin problemlos mit diesem Baustein auf Commons hochgeladen werden und ist dann nicht löschgefährdet (es sei denn, es findet doch noch jemand heraus, wer der Fotograf war, und dieser starb vor weniger als 70 Jahren - aber dann würde es auch hier gelöscht). Gestumblindi 13:51, 26. Nov. 2021 (CET)
ok, Public Domain Day ist heute in 36 Tagen am 1. Januar 2022. --Goesseln (Diskussion) 14:18, 26. Nov. 2021 (CET)
Wobei PD-old-assumed nicht direkt mit dem Public Domain Day zu tun hat; das ist ja eine auf Commons willkürlich-pragmatisch festgelegte Grenze, ab der von Gemeinfreiheit ausgegangen wird (so wie hier etwas weniger vorsichtig mit {{Bild-PD-alt-100}}). Gestumblindi 14:33, 26. Nov. 2021 (CET)
Das ist noch nicht erledigt. --Kuhni74 (Diskussion) 11:58, 12. Dez. 2021 (CET)
@Kuhni74: Was für einen Diskussionsbedarf siehst du denn hier noch bzw. was könnten wir hier noch tun? Noch gut zwei Wochen warten, dann kann das Bild nach Commons mit {{PD-old-assumed}}, das ist wohl Konsens - dazu braucht die Diskussion hier aber nicht offen zu bleiben. Gestumblindi 18:48, 13. Dez. 2021 (CET)
Keine Antwort? Dann ist die Frage nun aus meiner Sicht wohl wirklich erledigt. Gestumblindi 12:38, 18. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 12:38, 18. Dez. 2021 (CET)