Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Regeln/Archiv

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Transitive Befangenheit

"Mitglieder des Schiedsgerichts, die als befangen gelten, dürfen an der Entscheidungsfindung der Anfrage nicht mitwirken."

Damit sollten sie sich auch nicht an der Abstimmung über die Befangenheit anderer SG-Mitglieder beteiligen. Sonst hat ja diese ganze Befangenheitszeremonie gar keinen Sinn. --Gamma γ 13:13, 17. Nov. 2013 (CET)

Ich füge das mal ein, um die Argumentationen zu beflügeln... --Gamma γ 19:00, 17. Nov. 2013 (CET)

Hallo Gamma, du kannst die Regeln nicht selbsttätig ändern. --Alraunenstern۞ 19:15, 17. Nov. 2013 (CET)
Die Regelung zur Befangenheit gehört zur Geschäftsordnung des Schiedsgerichts, diese wird vom SG selbst entwickelt.
Dass wir uns entschieden haben, SG-Mitglieder mitstimmen zu lassen, hat einen ganz einfachen Grund: Ohne diese Regelung könnte ein Anfragebeteiligter, der für ihn unschöne Konsequenzen befürchtet, das ganze Verfahren kippen, indem er einfach alle SG-Mitglieder als befangen bezeichnet. -- Perrak (Disk) 22:40, 17. Nov. 2013 (CET)
@ Gamma: Lass ihnen doch die Spielwiese :-) --213.33.17.121 15:14, 18. Nov. 2013 (CET)

Bearbeitung angenommener Anfragen

Mit Blick auf die Diskussion unter [1] fordere ich das SG auf, den ersten Satz zu streichen. --He3nry Disk. 14:16, 24. Aug. 2017 (CEST)

Wir hatten das damals diskutiert, ob eine Anfrage nur von denen bearbeitet werden soll, die sie auch angenommen haben, oder von allen nicht wegen Befangenheit unbeteiligten SG-Mitgliedern. Im SG-Wiki sollte die Diskussion noch nachzulesen sein, was die exakten Argumente waren, das so in die Regeln zu schreiben, weiß ich leider nicht mehr. Es erschien uns jedenfalls sinnvoll. Die Argumente von He3nry in der oben verlinkten Diskussion kommen mir allerdings stichhaltig vor. -- Perrak (Disk) 15:16, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ich habe den Hauptgrund in der oben verlinkten Diskussion angegeben: Es ist nicht umsetzbar dass sich alle Schiedsrichter mit allen Fällen befassen, da nicht ständig alle Schiedsrichter präsent sind. Bei Checkuser z.B. bearbeiten auch nicht alle CU-Berechtigten alle Fälle, das wäre in Freiwilligenprojekt einfach nicht praktikabel. Das SG hat daher festgelegt, dass die SR, die den Fall annehmen, ihn auch bearbeiten. Das SG kann das natürlich wieder ändern, aber ich glaube nicht, dass das zu besseren Ergebnissen führt. In jeden Fall aber führt es zu späteren Ergebnissen. --Krd 15:24, 24. Aug. 2017 (CEST)
Dass ein Schiedsrichter an Beratungen nicht teilnimmt und sich dann enthält oder nicht abstimmt ist völlig ok (alles Ehrenamtler). Das allerdings mit der Nichtannahme zu koppeln, ist inhaltlich fragwürdig, da beide Aspekte nichts miteinander zu tun haben. Ich kann als Schiedsrichter ja auch dafür sein, dass der Fall bearbeitet wird, auch wenn ich persönlich keine Zeit habe. --He3nry Disk. 15:36, 24. Aug. 2017 (CEST)
Wie Perrak schon schrieb, hat das SG in einer früheren Besetzung das genau so gehen und probiert, und ist damit gescheitert. Ich war auch dafür, musste allerdings einsehen, dass es nicht funktioniert. In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, und der Praxis schon.
Ich kann nun auch nicht behaupten, dass es mich heute sonderlich interessiert, und wollte nur darstellen wie es dazu kam, und zurückweisen, dass darüber noch nie nachgedacht wurde. Das SG wird sich sicher nochmal damit befassen und die Sache hinterfragen. --Krd 15:44, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ich würde gerne mal einen Grund hören, warum ein Schiri nach der GO-Abstimmung über die Annahme nicht mehr an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen darf. Mir fällt auf Anhieb kein valider Grund ein, und die Abstimmung über die Annahme sagt ja nichts über das persönliche Zeitbudget aus, nur über die Zulässigkeit der Anfrage. Auch Schiris, die das prinzipiell richtig finden, sind nicht verpflichtet an allen Beratungen teilzunehmen, was der logische Umkehrschluss aus Krd' Vortrag wäre. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:49, 24. Aug. 2017 (CEST)
(BK) Stimmt, es erschien uns nach Diskussion so zweckmäßiger.
Wenn man eine Änderung wünscht, könnte man, statt den ersten Satz zu streichen, ihn auch dahingehend abschwächen, dass ablehnende SG-Mitglieder an der Bearbeitung mitwirken können, wenn sie wollen. Das würde allerdings die Klarheit trüben, wer wirklich an einer Anfrage arbeitet. Selbst wenn alle annehmen, wird die Hauptarbeit meist nur von zwei oder drei Leuten gemacht (war zumindest während meiner Amtszeiten so), die anderen lewsen sich die aufbereiteten Berichte durch und entscheiden aufgrund dessen. -- Perrak (Disk) 15:51, 24. Aug. 2017 (CEST)
(BK; <quetsch>) Moment: Wir reden hier über zwei verschiedene Phasen der Fallbearbeitung: Phase 1 ist die individuelle Entscheidung, ob Schiedsrichter A, B, C … der Meinung sind, daß ein Antrag vom SG behandelt werden soll(te). Wenn die Mehrheit sagt „ja, das ist ein Fall für uns”, dann wird der Fall angenommen. Zu diesem Zeitpunkt ist nicht klar wie der Fall ausgehen wird. Das passiert erst nach und nach in der Phase der Fallbearbeitung – also Phase 2. Und da kann es durchaus sein, daß die 6 „Annehmer" nach genauer Prüfung am Ende feststellen, daß man den Fall besser hätte abweisen sollen. Oder das die vier „Ablehner" während der Beratung sehen, daß sie mit ihrer Einschätzung falsch lagen.
Perraks Einwand „Das würde allerdings die Klarheit trüben, wer wirklich an einer Anfrage arbeitet.” ist nicht von der Hand zu weisen. Nur liegt diese getrübte Klarheit nicht daran, daß 2 oder 4 Leute sagen, daß sie das SG nicht für zuständig halten. Die liegt daran, daß _die_ Leute, die an der Bearbeitung des Falles nicht teilnehmen wollen/können (das ist ja völlig egal), diese Nicht-Teilnahme nicht öffentlich machen. Wie übrigens auch nicht klar ist _wer_ von denen, die Fall annehmen wollten tatsächlich an der letztendlichen Entscheidung mitarbeitet. Wenn 9 sagen „ja, das ist ein Fall für uns”, dann reicht es nach den Regularien, wenn nur 5 daran arbeiten und 5 am Ende ihre Stimme abgeben. --Henriette (Diskussion) 16:17, 24. Aug. 2017 (CEST)
Herbes Ding: als A/OS Druck auf das SG ausüben, weil einem Annahme und Verlauf eines SG-Verfahrens nicht in die Wolle gepasst haben. Dabei warst du, He3nry, einer der entscheidenden Hardliner. Der – die 3 oder 4 von heute nicht mitgerechnet – mit insgesamt 9 Statement-Beiträgen mit dafür gesorgt hat, dass sich die Fronten in dieser Causa zunehmend verhärtet haben und der Fall überhaupt erst vor das SG getragen werden mußte. Für einen, der – oberflächlich betrachtet – gar nicht in den Konflikt involviert war, ist das eine beachtliche Anzahl. Darüber hinaus: Sicher ist es nicht unverboten, die Modalitäten des SG zu diskutieren oder auch Meinungsbilder für die Abänderung bestimmter Regeln in die Wege zu leiten. Allerdings: Als Fallinteressierter daherkommen und in Hinterzimmer-Diskussionen Modusänderungen durchdrücken wollen – so läuft das nicht. Sollte das SG deinem Druck nachgeben, gibt’s von meiner Seite aus unter Garantie einen Kurier-Artikel darüber. --Richard Zietz 16:09, 24. Aug. 2017 (CEST)
Es geht hier nicht um Deinen Fall, da gelten selbstverständlich weiterhin die beim Start gültigen Regeln. Hier geht es generell um diese absurde Regelung, die halt da nur bei Deinem Fall mehr oder weniger zufällig aufgefallen war. Warum Du aus allem eine Verschwörungstheorie gegen Dich schnitzen musst, kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Die deWP dreht sich nicht allein um Zietz. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:16, 24. Aug. 2017 (CEST)
@Zietz: Würdest Du bitte mal die Hetzerei lassen. Auch Leute mit Systemhäkchen dürfen sich für unser höchstes Gremium und seine Arbeitsweise interessieren, sie dürfen vorschlagen und fordern und sie dürfen diskutieren. Ich hatte schon mehr SG-Verfahren als Du. Mit dem aktuellen Fall hat die Diskussion überhaupt nichts zu tun - Du und Deine ganz persönlichen Sorgen sind unberührt, Du darfst Dich also gerne dem unvermeidlichen Kurierartikel widmen. --He3nry Disk. 16:38, 24. Aug. 2017 (CEST)
Mir fällt kein valider Grund ein, warum es nicht so sein sollte, wie es ist. Das SG ist weder der Bundestag noch ein ordentliches Gericht, sondern ein SG mit auch mehr oder weniger willkürlichen Regeln an anderen Stellen, z.B. in der grundsätzlichen Zuständigkeit, die mehr als schwammig geregelt und oftmals völlig unterschiedlich ausgelegt wird.
Wenn man ein ordentliches Gericht nachbilden wollte, würde man wohl als erstes das SG in zwei Kammern aufteilen, und dafür sorgen, dass sich kein Betroffener seine Kammer aussuchen oder sich seinen Richtern entziehen kann. Die wirst einsehen, dass so etwas schnell völlig utopisch wird. (Auch das wurde aber SG-intern schon diskutiert.) --Krd 16:12, 24. Aug. 2017 (CEST)
Bei einer Änderung wie vorgeschlagen sehe ich die Gefahr, dass SG-Mitglieder die Annahmekriterien persönlich enger auszulegen und weniger für Annahmen von Anfragen zu stimmen, da man ja im Falle einer Annahme durch die anderen SG-Mitglieder immer noch an der Bearbeitung und Abstimmung teilnehmen könnte. Dadurch ist den Konfliktbeteiligten m.E. weniger geholfen. Wir sind als SG für Konflikte in der Community da, d.h. wenn bei einer Anfrage mindestens einer der Annahmekriterien persönlich als erfüllt angesehen wird und man ausreichend Zeit hat, wird die Anfrage angenommen. Die momentane Regelung erfüllt das. Und zum umgekehrten Fall (Annahme ohne Bearbeitung): eine Annahme einer Anfrage, ohne dass man dafür Zeit hat, wäre eine Zumutung den anderen SG-Mitgliedern gegenüber - es ist ein Freiwilligenprojekt. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:33, 24. Aug. 2017 (CEST)
Wenn ich Deinen Gedankengang weiter treibe, halten wir fest, dass die Frage ob ein Fall angenommen wird und, wenn er angenommen wird, wie die Zusammensetzung des entscheidenden Gremiums ist, entscheidend von der Verfügbarkeit der einzelnen Schiedsrichter abhängt - nicht von der Sache, nicht von der Wahl der Personen ... Das klingt nicht gut, wir reden hier von unserem finalen und höchsten Community-Gremium (Wichtig: ich respektiere Ehrenamt, ich mache selbst innerhalb und außerhalb WP genug davon - darum geht es also nicht), --He3nry Disk. 16:43, 24. Aug. 2017 (CEST)
Jein, es gibt nach den aktuellen Regeln auch den von Perrak beschriebenen Fall, dass man annimmt, wenig bei der Bearbeitung der Anfrage mitarbeitet, seine Meinung aufgrund der Mehrarbeit der Anderen bildet und abstimmt. Insofern ist die Annahme einer Anfrage weniger von der investierbaren Zeit eines SG-Mitglieds abhängig. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:51, 24. Aug. 2017 (CEST)

Leute, das können wir diskutieren. Ich glaube, dass die beiden möglichen Regularien keinen Einfluss auf die Fallbearbeitung haben werden. Ich hätte eine gewisse Präferenz dafür, dass alle SR, die nicht befangen oder gar als Beteiligte in den Fall involviert sind, an der Entscheidung teilnehmen. Je mehr Augen, desto besser. Es gibt allerdings auch Argumente dafür, dass Leute, die den Fall als außerhalb der Schranken des SG definieren, nicht mehr teilnehmen. Ich habe nicht den Eindruck, dass jemals jemand hätte gern sein Urteil abgeben wollen und das wegen dieser Bestimmung nicht gekonnt hätte. Insofern erscheint mir die Frage nachrangig, aber natürlich diskutierbar.--Mautpreller (Diskussion) 17:01, 24. Aug. 2017 (CEST)

Bevor hier einiges vermischt wird: Die Entscheidung ob ich eine Anfrage annehme oder ablehne mache ich davon abhängig, ob sie meiner Meinung nach mit unseren Punkten der Zuständigkeit vereinbar ist. Mit Sicherheit nicht, ob ich Zeit dafür habe oder nicht. Wenn man sich für die Kandidatur zum SG entscheidet sollte dieser Punkt vorher abgeklärt sein. Die Arbeit im SG ist zeitaufwändig, Zeit für die regelmäßigen Skypos, Zeit für die Bearbeitung der Fälle im SG-Wiki. Darüber muss man sich vor einer Kandidatur im Klaren sein. --Helfmann -PTT- 17:02, 24. Aug. 2017 (CEST)

Danke erst mal. Ich präzisiere noch mal mein Anliegen:
  1. Die Frage, ob ein endgültiges Gremium den Fall überhaupt annimmt, ist IMHO extrem wichtig und für alle derartigen Gremien (z.B. die VerfG) der entscheidende Punkt und Filter. Die Entscheidung sollte möglichst breit vom gewählten Gremium und dem in ihm vertretenen Spektrum getroffen werden und *ausschließlich* mit Bezug zur Sache.
  2. Das SG ist ein finales Gremium und wir wählen uns eine Zusammensetzung. Diese bildet ein Spektrum ab. Es sollte (ohne, dass Verfügbarkeit verschärft, verpflichtet, etc. wird) möglichst weitgehend sichergestellt sein, dass das ganze Spektrum in die Entscheidungen einfließt, dass also so viele wie möglich an ihr beteiligt sind. Der Filter "nimmt nicht an Entscheidung teil, weil war in der Sache gegen die Annahme" ist daher ganz schlecht und rein sachlich auch nicht begründet. Er sollte daher nicht da sein - auch wenn ihr, was ich gerne glaube, ihn in der Praxis nicht verspürt habt. --He3nry Disk. 17:08, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ja klar, ausschließlich mit Bezug zur Sache. Nicht völlig abwegig ist aber doch folgende Überlegung: Nehmen wir mal an, ich meine, man sollte einen bestimmten Fall nicht annehmen, weil er außerhalb des Regelungsbereichs des SG fällt. Wenn das meine Überzeugung ist und ich deshalb für Nichtannahme stimme, wäre es irgendwie unlogisch, an der materiellen Entscheidungsfindung teilzunehmen. Dann würde ich ja was machen, was ich sachlich begründet für falsch halte. Klar kann ich meine Meinung auch noch ändern, zum Beispiel aufgrund der Argumente der Kollegen. Bloß wenn ich weiterhin der Meinung bin, dass eine Entscheidung des Falls Anmaßung wäre, ist es nicht sonderlich überzeugend, trotz dieser Meinung an der Anmaßung teilzunehmen.--Mautpreller (Diskussion) 17:16, 24. Aug. 2017 (CEST)
Also der Fall, dass der Schiedsrichter persönlich nichts dazu sagen kann und will, ist unbenommen. Aber der Fall "Ich meine, wir sollten das als außerhalb unserer Zuständigkeit ablehnen, aber wenn wir uns damit beschäftigen, habe ich folgende Meinung" ist IMHO der deutlich gängigere. Spiele es mal am SCOTUS durch: Wenn die fünf Reps gegen die vier Dems was annehmen, da werden die vier Dems den Teufel tun und zur Sache nichts zu voten haben. (Ich habe nicht nachgeguckt, nach welchen Regeln SCOTUS tatsächlich was annimmt/annehmen muss) IMHO sollte das Entwickeln einer Meinung auch wenn man eigentlich gar keine äußern wollte schon zum Kernprofil eines Schiedsrichters gehören, das macht Schiedsrichtern ja gerade aus: Ich bekomme eine Entscheidung auch wenn die entscheidende Person die ganze Angelegenheit Schei... findet, --He3nry Disk. 17:22, 24. Aug. 2017 (CEST)
Mautpreller, Du sagst: „Wenn das meine Überzeugung ist und ich deshalb für Nichtannahme stimme, wäre es irgendwie unlogisch, an der materiellen Entscheidungsfindung teilzunehmen.” Ja, das klingt nachvollziehbar und logisch. Aber: Gerade weil das SG ein Freiwilligen-Gremium ist, haben wir die Freiheit zu unterscheiden zwischen „ich kann mich trotzdem an der Entscheidungsfindug beteiligen" und „ich darf mich nicht an der Entscheidungsfindung beteiligen”. Selbst wenn Du einen Fall angenommen hast, bist ja durchaus frei in deiner Wahl wieviel Zeit (wenn überhaupt) Du in die Entscheidungsfindung investieren möchtest. --Henriette (Diskussion) 17:36, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ich habe die Regelung bislang so verstanden, dass ich mich bei Ablehnung nicht mehr an dem Fall, wenn er zur Abstimmung kommt, beteiligen darf. Abgelehnt ist abgelehnt. --Helfmann -PTT- 17:55, 24. Aug. 2017 (CEST) Macht insofern Sinn, würde ich eine Möglichkeit zur Annahme sehen, hätte ich ihn ja angenommen. --Helfmann -PTT- 18:04, 24. Aug. 2017 (CEST)
Wenn Du den Fall ablehnst, hast Du gute Gründe das zu tun. Warum sollten deine guten Gründe und sonstigen klugen Überlegungen nicht in die Entscheidungsfindung einfließen? Heißt ja nicht, daß Du das tun _mußt_ – es wäre nur nicht schlecht, wenn Du es tun _könntest_. --Henriette (Diskussion) 18:08, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ich spreche nur von der Abstimmung Henriette. Meine Meinung kann ich im Gremium kundtun, halt abstimmen nicht. --Helfmann -PTT- 18:16, 24. Aug. 2017 (CEST)
Sekunde, heute Morgen hast Du geschrieben: „Sie [= SG-Mitglieder, die die Fallannahme verweigert haben; H. F.] sind allerdings nicht in diesem Fall tätig. Sie werden nicht abstimmen. Ein SG-Mitglied, welches einen Fall nicht annimmt, ist von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Status hier ähnlich wie bei Befangenheit, allerdings zu unterscheiden von "Befangenheit aufgrund Fallbeteiligter".” (Unterstreichung von mir) Was denn nun? „Meine Meinung kann ich im Gremium kundtun” oder „von Beratung … ausgeschlossen”? --Henriette (Diskussion) 18:56, 24. Aug. 2017 (CEST)
Aber warum solltest Du nicht abstimmen. Du bist Schiedsrichter und als solcher würde ich erwarten, dass Du in so vielen Fällen wie Dir unter Berücksichtigung der Ehrenamtlichkeit möglich ist, mit machst - dazu wurdest Du gewählt. Ein Votum zu einer Frage, ob das SG einen speziellen Fall überhaupt verhandeln soll, ist davon komplett unabhängig - auch dort solltest Du in so vielen Fällen wie möglich Dein Votum geben, unabhängig davon, ob Du ggf. in der eigentlichen Fallbehandlung nicht kannst, --He3nry Disk. 19:00, 24. Aug. 2017 (CEST)
Aus der Hauptfallberatung halte ich mich bei Ablehnung auch raus, bedeutet, wenn Falldarstellung und Abstimmungspunkte im Wiki erarbeitet werden. Einen Kommentar bzw. meine Meinung dazu in einer Skypo kann ich dennoch beisteuern. --Helfmann -PTT- 19:09, 24. Aug. 2017 (CEST)
Verstehe mich bitte nicht falsch, das folgende ist nicht als Angriff gemeint, sondern Teil des von mir hier addressierten Problems: Ich wähle Dich, damit Du schiedsrichterst, weil ich Dein Votum bei den Entscheidungen für konstruktiv und wichtig halte, etc. Ich weiß, dass Du das nicht hauptberuflich, also mit Einschränkungen machst; du also schon mal ausfallen wirst. Jetzt aber sagst Du mir, dass Dein Votum ohne Not (die Not der zeitlichen Belastung) absichtlich nicht so häufig einfließt wie möglich. Und nicht, weil die Fälle für Dich uninteressant oder nicht behandelbar sind, sondern wegen einer bescheuerten Regel... Die muss weg. --He3nry Disk. 19:16, 24. Aug. 2017 (CEST)
Nach BK. Nein, ich fühle mich nicht angegriffen. :-) Du musst mich falsch verstanden haben. Zeitliche Probleme habe ich nie vorgeschoben, bzw. gibt es bei mir für eine Fallannahme nicht. Ich habe gesagt, dass jeder SG-Kandidat sich vorher Gedanken über den zeitlichen Aufwand machen sollte. --Helfmann -PTT- 19:29, 24. Aug. 2017 (CEST)
Kommst du zur WikiCon? --Helfmann -PTT- 19:32, 24. Aug. 2017 (CEST) Das SG hat einen Beitrag, da könnte man darüber diskutieren. --Helfmann -PTT- 19:37, 24. Aug. 2017 (CEST)
Mautpreller hat es auf den Punkt gebracht: Diese Regel hat in keinem bekannten Fall einen SR, der irgendwo mit abstimmen wollte, daran gehindert. Im Gegenteil erinnere ich mich an Fälle, in denen SR eine Anfrage nachträglich (aber vor Beginn der Abstimmung) angenommen haben. Kam selten vor, da selten nötig. Insgesamt ein Nichtproblem. Danke an He3nry dafür, die aktuellen und ehemaligen Schiedsrichter als Vollidioten darzustellen. Das motiviert ungemein. --Krd 19:45, 24. Aug. 2017 (CEST)
Thx, das war jetzt nötig, --He3nry Disk. 19:48, 24. Aug. 2017 (CEST)
Nö, war es nicht :) @Krd: Ich finde, daß He3nry sehr gut erklärt hat, warum er die Regelung nicht gut findet. Und ich finde es auch sehr gut, daß er das zur Sprache gebracht hat. Ich werde inzwischen zwar überhaupt nicht mehr schlau aus den Regeln die gelten oder vielleicht auch nicht gelten … aber vielleicht kommt das irgendwann noch. Und niemand steht als „Vollidiot" da. Ganz im Gegenteil: Ich bin immer wieder positiv überrascht wieviele Leute sich Gedanken machen um diesen undankbaren Job (seen this, done that ;) --Henriette (Diskussion) 19:53, 24. Aug. 2017 (CEST)
(BK) Ich nehme aus einem von zwei Gründen eine Anfrage nicht an 1. ich sehe keine Zuständigkeit des SGs was in entsprechenden MBs geregelt wurde - leider oft nicht eindeutig und 2. was eher selten vorkommt und dann warte ich ggf. bis der Zustand beendet ist wenn ich absehbar keine Zeit haben werde mich um eine Anfrage zu kümmern (Urlaub, Umzug, Krankheit, Neuwahl etc.). In beiden Fällen kann ich intern zwar schon im SG-Wiki mitlesen und auch kommentieren aber ich halte mich da doch zurück. Ich sehe keinen Grund in einer Fragestellung an das SG bei einem Themenkomplex abzustimmen, mit dem ich mich nicht intensiv beschäftigt habe und bei dem ich überhaupt keine Zuständigkeit des SGs sehe. Selbst wenn die Regeln geändert würden kann mich keiner gegen meine Überzeugung abzustimmen denn ich kann die zweiwöchige Abstimmungszeit auch tatenlos verstreichen lassen was ich im Annahmefall nicht tun würde. Daher ist es ziemlich egal wie die Regeln aussehen denn als SG-Mitglied ist man zwar dem Regelwerk der Wikipedia aber auch seinem Gewissen verpflichtet. --codc Disk 19:58, 24. Aug. 2017 (CEST)
@Krd, ich bin mir sicher, dass He3nry das SG (damals wie heute) nicht als "Deppen" ausweisen will. Schon richtig über diesen Punkt mal zu reden. --Helfmann -PTT- 20:04, 24. Aug. 2017 (CEST)
Ich erkläre an Eides statt, dass dies mein einziger Beitrag zu der Sache gewesen sein wird.
He3nry, du wählst Schiedsrichter unter der Voraussetzung, dass das Regularium öffentlich aufliegt und vom SG, so es sich nicht um Dinge handelt, die von MBs bestimmt sind, jederzeit angepasst werden können. Wenn das SG sich erdreistet, die Regeln nicht so gestaltet zu haben, wie dir das in den Kram passt, dann betrachte dies als eine Einladung deine Oversight-Funktionen rechtzeitig loszuwerden um im nahenden Herbst fürs SG wählbar zu sein, und dann federführend dabei sein zu können, damit das, was geschehen, ich zitiere, muss, auch wirklich geschieht. Ich bin aber nicht sonderlich traurig, sollte ich das dann nicht mir dir ausdiskutieren müssen. Ich hab aber anders als du die Diskussion über das Für und Wider schon mitgemacht.
Davon abgesehen: So, wie es momentan ist, ist die Annahmefrage doch viel ehrlicher: Nehme ich die Sache zur Bearbeitung an oder nicht? … «« Man77 »» (A) wie Autor 20:07, 24. Aug. 2017 (CEST)

Liebe Schiedsrichter, bitte seid so gut wenigstens mich aus meiner Verwirrung zu erlösen! Helfmann schrieb heute Vormittag: „Naturlich sind die SG-Mitglieder, die die Fallannahme verweigert haben, weiterhin SG-Mitglieder. Sie sind allerdings nicht in diesem Fall tätig. Sie werden nicht abstimmen. Ein SG-Mitglied, welches einen Fall nicht annimmt, ist von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.” Das deckt sich ja auch so ungefähr mit dem, was auf der Vorderseite unter „Bearbeitung angenommener Anfragen” steht: „Angenommene Anfragen werden von den Schiedsrichtern bearbeitet, die die Anfrage angenommen haben.” Aber in dieser Diskussion habe ich nun mehrfach Äußerungen gelesen, die in etwa lauteten: „ich nehme an Beratungen teil, wenn ich das will – es ist egal, ob ich der Fall-Annahme zugestimmt habe oder nicht". Ich finde ja dieses selbstbewusste IAR echt gut :), allerdings frage ich mich warum es eine Ausschlußklausel gibt, wenn sie eh alle ignorieren bzw. ignorieren können. Dann kann man sie doch auch weglassen? --Henriette (Diskussion) 20:33, 24. Aug. 2017 (CEST)

Wenn eine Skypo stattfindet, werde ich für den Tagesordnungspunkt, den Fall den ich (jetzt mal fiktiv) abgelehnt habe, nicht ausgeschlossen. Warum auch. Natürlich kann ich meine Meinung einbringen, ich werde aber nicht an der schriftlichen Auf- und Ausarbeitung im Wiki und an der Abstimmung teilnehmen. --Helfmann -PTT- 20:44, 24. Aug. 2017 (CEST)

Um das richtigzustellen: als ich 2017 wieder im SG-Wiki las, was sich änderte gegenüber 2011/2012, so habe ich einiges gefunden. Zu diesem Punkt: derzeit gilt, dass SGler, die eine Anfrage nicht annahmen, sowohl von den Beratungen wie von der Abstimmung ausgeschlossen sind. Dem war eben nicht immer so, zu "meiner" Zeit 2011/12 durften sie sich an den Beratungen beteiligen, jedoch nicht abstimmen. Diese Regelung fand ich besser. Nachzulesen ist es in der Versionsgeschichte nur intern im SG-Wiki, ich machte mir auch nicht di Mühe, zu suchen wann und warum dies geändert wurde, bin gerade einige Stunden wieder am PC. Gruß -jkb- 23:36, 24. Aug. 2017 (CEST)

Mal ein Vorschlag so ins Unreine: SG-Mitglied lehnt Anfrage ab. Nach einiger Zeit stellt sich ein Sinneswandel ein und das SG-Mitglied möchte doch die Anfrage mitbearbeiten. Wie soll/kann dies funktionieren? In Stichworten:

  • Ablehnung sichtbar streichen, nicht löschen
  • offiziell unter Fallannahme eintragen (Ich finde es schon wichtig zu wissen, wer den Fall offiziell bearbeitet)
  • Änderung nur in dieser Richtung möglich, nicht von ursprünglicher Annahme zu Ablehnung
  • Umentscheidung nur einmal möglich
  • Bis zu welchem Zeitpunkt darf eine Umentscheidung erfolgen? Worst case, erst wenn schon einige SG-Mitglieder abgestimmt haben und mir das Ergebnis nicht passt?

Wäre solch ein Szenario denkbar? --Helfmann -PTT- 06:57, 25. Aug. 2017 (CEST)

Es sollte zunächst mal überhaupt klargestellt werden, dass der Punkt da unten nicht eine formelle Abstimmung über die Zulässigkeit des Anliegens ist, sondern eine rein persönliche Äußerung über "Ich möchte mich damit befassen oder nicht". Für mich war das bislang nicht klar, das es dort gar nicht um die Zulässigkeit der Anfrage, sondern um die Teilnahme am Verfahren geht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:33, 25. Aug. 2017 (CEST)
Meine Meinung: Man wird die SG-Mitglieder nicht zwingen können, verpflichtend an Fällen mitzuarbeiten, deren Annahme sie abgelehnt haben. Macht keinen Sinn und braucht es auch nicht. Wozu? Dafür haben wir doch ein Gremium aus in der Regel zehn SG-Mitgliedern. --Helfmann -PTT- 08:36, 25. Aug. 2017 (CEST)
Darum geht es doch nicht im entferntesten, im Gegenteil. Aktuell wird es SG-Mitgliedern verboten, an Entscheidungen mitzuwirken, obwohl sie dazu Zeit hätten und nur eigentlich zunächst nicht der Meinung waren, das wäre was für das SG. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:44, 25. Aug. 2017 (CEST)
Darum habe ich ja, siehe oben, einen Vorschlag gemacht, wie eine spätere Teilnahme dennoch möglich sein kann. --Helfmann -PTT- 08:48, 25. Aug. 2017 (CEST)
Trotzdem noch mal die Frage: Mit dem Hintergrund der aktuellen Diskussion kann ich da jetzt schon aus dem Punkt == Annahmeentscheidung == herauslesen, dass es nicht um eine formelle Zulässigkeitsprüfung sondern um eine persönliche "Ich will mitmachen"-Entscheidung geht. Bislang war mir das überhaupt nicht klar, und es ist auch imho eher alles andere als selbsterklärend. Sollte es bei der aktuellen Auslegung einer rein persönlichen Mitmachentscheidung bleiben, sollte dies auch etwas klarer in dem Formblatt dargestellt werden, normalerweise würde dort imho eine rein formelle Zulässigkeitsentscheidung erwartet. Wo findet diese denn stattdessen statt? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:03, 25. Aug. 2017 (CEST)
Die Entscheidungen der SG-Mitglieder sind immer persönliche Entscheidungen. --Helfmann -PTT- 09:10, 25. Aug. 2017 (CEST)
@Sänger, ich denke, du hast dich da vergaloppiert. Meiner Erfahrung nach wurden die Fälle angenommen oder abgelehnt, mit einer konkreten Begründung bezugnehmend auf die Kriterien zur Zuständigkeit des SGs. Manchmal ist es auch vorgekommen, dass sich mindestens ein Mitglied gar nicht geäußert hat. Das kann ja auch sein, wenn jemand z.B. mal keinen Internetzugang hat. Deshalb gibt es ja auch die "mindestens 5" Regel. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass die, die nicht angenommen, jedoch auch nicht abgelehnt haben, bis zum Zeitpunkt der Entscheidung auch noch in den Fall eintreten können, also verspätet. Auch das macht Sinn. Mindestens fünf fangen an und wenn #6 aus dem Urlaub/Krankenhaus/Diaspora, was auch immer, zurück ist. Macht auch #6 mit. Dass natürlich die Kriterien von jedem SGler interpretiert und ausgelegt werden, wollte Helfmann vermutlich mit "persönlich" sagen. Wenn es nicht so wäre, warum sollte dann der eine sagen: "Zuständig da Punkt1 meiner Meinung nach zutrifft", der nächste sagt "Nicht zuständig, da Punkt 1 meiner Meinung nach nicht zutrifft". Btw. gebe ich Helfmann recht, vorher sollte man sich überlegen, ob man die Zeit überhaupt aufbringen kann. Kann man das aus persönlichen Gründen nicht, ist es nicht fair, sich wählen zu lassen und dann die anderen machen lassen. Just my 5 ct. --Itti 09:46, 25. Aug. 2017 (CEST)
Ich würde diese beiden, imho nicht direkt zusammenhängenden, Sachen gerne strikt trennen, zumindest formal: A) Die Entscheidung, ob der Fall in die Zuständigkeit des SG fällt und B) ob die jeweiligen SG-Mitglieder in den nächsten Wochen persönlich Zeit zur Beratung haben. Das sind für mich zwei komplett getrennte Sachverhalte, die möglichst wenig miteinander vermischt werden sollten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:54, 25. Aug. 2017 (CEST)
(BK) M. E. gibt es drei Entscheidungs-Szenarien für einen Schiedsrichter bei einem Antrag: 1. Er ist der Meinung das ist ein Fall für das SG; 2. Er ist der Meinung das ist _k_ein Fall für das SG; 3. Er hat keine Meinung dazu, will oder kann nicht an der Fallbearbeitung teilnehmen (aus welchen Gründen spielt keine Rolle und m. M. n. gehen uns die Gründe sowieso nichts an). Alle drei sind persönliche Entscheidungen und das ist in allen drei Fällen gut und richtig so.
Um die Sache ein bisschen transparenter zu machen, könnte man unter dem Punkt „Annahmeentscheidung” drei Optionen anbieten: A) Fall wird angenommen von …; B) Fall wird angelehnt von …; C) Enthaltungen. Damit ist klar wer den Fall bearbeiten will und wahrscheinlich wird (das sind die Leute unter A) und wer sich auf gar keinen Fall beteiligen will und wird (das sind die Leute unter C oder die, die sich überhaupt nicht geäußert haben). Die B-Leute hätten oder haben ggf. die Möglichkeit in A oder C zu wechseln (je nachdem, wie das SG das handhaben möchte). Ist schlicht; überschaubar in den Optionen und schließt Räselraten darüber, wer willens ist den Fall anzupacken, weitestgehend aus. --Henriette (Diskussion) 10:05, 25. Aug. 2017 (CEST)
Für mich ist so ein Schiedsgerichtsverfahren mit einem Meinungsbild vergleichbar: Hier wird über die Annahme des Falls entschieden, dort über die Akzeptanz des MB. Selbst wenn man das MB nicht akzeptiert, kann (und sollte man sogar) aber trotzdem im MB inhaltlich abstimmen. Also: Auch wenn man denkt, das MB ist so "irgendwie nicht richtig", stimmt man inhaltlich ab. Und genau so sollte es im SG meiner Meinung nach auch sein: Selbst wenn man der Meinung ist, das wäre eigentlich kein Fall für das SG, kann man sich inhaltlich einbringen und über den Fall abstimmen. Das ist für mich kein Widerspruch, sondern analog zum MB eher irgendwie logisch. --Stepro (Diskussion) 11:46, 25. Aug. 2017 (CEST)
Das sehe ich entschieden anders. Ein Meinungsbild dient dazu, den Willen "der Community" zu erkunden (bei aller Problematik dieser Voraussetzung). Hier sind die persönlichen Auffassungen der Leute gefragt. Ein SG-Fall dient dazu, Regelkonformität zu prüfen und Lösungswege zu empfehlen bzw. vorzuschreiben. Hier sind gerade nicht die persönlichen Auffassungen gefragt. Um die vielkritisierte Analogie herzunehmen, die hier m.E. schon was austrägt: MB ist Legislative, SG ist Judikative. An einem Fall, den ich nicht in der Zuständigkeit des SG sehe, werde ich nicht mitarbeiten, es sei denn, ich finde einen Weg, wie das doch noch so gehandhabt werden kann, dass das SG legitimiert wird. Man kann überlegen, ob die Mehrheit der prinzipiell abstimmungsberechtigten SR (also nicht befangen) für einen bindenden Spruch gebraucht wird. Das macht die Sache aber erneut langwieriger. Ich seh bislang nicht recht den Regelungsbedarf, obwohl mir die Idee sympathisch ist.--Mautpreller (Diskussion) 12:03, 25. Aug. 2017 (CEST)

Es macht schlechterdings keinen Sinn, SG-Mitglieder zur Mitarbeit an Anträgen zu nötigen, deren Annahme sie abgelehnt haben. Wie bereits aufgeführt, kann die Annahmeablehnung unterschiedlichste Ursachen haben: mit spezieller Thematik nicht vertraut, negative Einschätzung in Bezug darauf, ob das SG für Fall A oder B zuständig ist, Befangenheit, und so weiter. Auch im RL sind Juristen / Sachbearbeiter / Whatever in vergleichbaren Fällen raus. Was auch absolut Sinn macht. Wenn ich zu Thematik X oder Y eine grundsätzlich ablehnende, reservierte oder skeptische Haltung habe, wird wohl kaum was Konstruktives rumkommen. Abgesehen davon konterkariert der gemachte Vorschlag die Prinzipien Freiwilligkeit und Zuständigkeit gleich in zweierlei Weise: indem auch die verbleibende Menge Z zwischen Ablehnung und Annahme in die Verpflichtung genommen werden soll. Für ein Freiwilligenprojekt eigentlich untragbar – und unnötig dazu. Seien wir lieber froh, dass das SG nach vergangenen Turbulenzen wieder halbwegs normal funktioniert. --Richard Zietz 09:24, 25. Aug. 2017 (CEST)

Ich kenne bislang genau zwei Gründe zur Ablehnung eines Falls: Der Fall fällt meiner Ansicht nach nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, oder: Das SG kann hier meiner Ansicht nach nichts Sinnvolles bewirken. Sind schon jemals andere Gründe vorgebracht worden? Ich wüsste nicht.--Mautpreller (Diskussion) 09:58, 25. Aug. 2017 (CEST)

Absurde Regeln, die zu einer absurden Praxis führen. Ein Schiedsrichter, der den Fall nicht angenommen hat, darf den Fall laut Regeln nicht bearbeiten (was immer das heißen mag) und auch nicht abstimmen. Da aber jeder Schiedsrichter sich jederzeit umentscheiden kann und darf, sogar bis zum letzten Moment vor Beginn der abschließenden Abstimmung, und das natürlich nicht sinnvoll möglich ist, wenn man vom Fall keine Ahnung hat, können und dürfen auch die Schiedsrichter, die mangels Annahme den Fall laut Regeln gar nicht bearbeiten dürfen, trotzdem an allen Diskussionen uneingeschränkt teilnehmen und bei den Abstimmungsvorbereitungen mitwirken.
Dies ist eine für die Beteiligten an einer Anfrage höchst unangenehme Situation. Wenn ich z.B. sehe, dass fünf Schiedsrichter eine Anfrage angenommen und sechs andere sie abgelehnt haben und ich daher davon ausgehe, dass die fünf Annehmenden diejenigen sein werden, die den Fall bearbeiten und entscheiden werden, wohingegen die sechs Ablehnenden den Fall nicht bearbeiten und nicht darüber abstimmen werden, nenne ich die Präzendenzfälle und bringe die Argumente vor (oder gegebenenfalls auch nicht vor), von denen ich annahme, dass sie mir bei dem tatsächlich tätigen Schiedsrichter-Kollegium am ehesten helfen werden. Wenn nun im letzten Moment vor der Abstimmung – also zu einem Zeitpunkt, zu dem ich keinerlei Argumente mehr vorbringen darf – die sechs ursprünglich ablehnenden Schiedsrichter den Fall alle noch schnell annehmen und keiner der ursprünglich Annehmenden sich an der Abstimmung beteiligt, wird die Anfrage von einer völlig anderen Gruppe von Personen entschieden als die, vor denen ich in meiner Sache argumentiert habe.
Dies steht in auffälligem Kontrast zu der Bestimmung, dass eine angenommene Anfrage nicht mehr zurückgenommen werden kann, auch dann nicht, wenn sich die Zusammensetzung des entscheidenden Kollegiums vollständig ändert. Das SG hat auch das Recht, seine eigenen Regeln jederzeit völlig beliebig zu ändern, was auch nicht die Möglichkeit zur Rücknahme einer laufenden Anfrage eröffnet. Sogar wenn ein Fall während der Amtszeit eines Schiedsgerichts nicht abgeschlossen wird und ein neues Kollegium übernimmt, kann man die Anfrage nicht zurückziehen, auch man vor dem neuen Schiedsgericht diese Anfrage nie gestellt hätte, wohingegen sich jeder Schiedrichter hinsichtlich seiner Mitwirkung an jedem beliebigen Fall jederzeit umentscheiden kann … Diese Diskrepanz zwischen hoffnungslosem Ausgeliefertsein als einfacher Account und grenzenloser Willkür der Mächtigen ist etwas, das diesem Projekt wesentich mehr schadet als eine gelegentliche herzhafte Beleidigung.
Wie auch immer: Die derzeitige Regelung und die derzeitige Praxis sind Murks. Das Schiedsgericht sollte sich entscheiden:

  • Die Nichtannahme hat Konsequenzen für den nicht annehmenden Schiedsrichter: Wenn die Nichtannahmene eines Falls zum Ausscheiden eines Schiedrichters führen soll, dann hat das konsequent zu erfolgen – dieser Schiedsrichter ist dauerhaft und vollständig aus dem Fall raus, genau wie ein befangener Schiedsrichter.
  • Die Nichtannahme hat keine Konsequenzen für den nicht annehmenden Schiedsrichter: Wenn auch nicht annehmende Schiedsrichter am Fall beteiligt bleiben sollen, sofern sie dies wollen, soll dies ganz normal von Anfang möglich sein, ohne dass man offiziell den Fall nicht bearbeitet, „inoffiziell“ trotzdem teilnimmt und sich einfach noch rechtzeitig vor der Abstimmung in die richtige Liste eintragen muss. Das ist doch Kokolores.

Troubled @sset  Work    Talk    Mail   22:47, 25. Aug. 2017 (CEST)

Mir geht hier zu viel durcheinander, obwohl es sich doch nur um nüchterne bürokratische Schritte handelt: 1. Schritt: Fall wird erstellt und die Schiedsrichter entscheiden, ob der Fall in die „das ist ein SG-Fall”-Matrix passt. Die Antwort ist Ja oder Nein. An dieser Stelle sollte es für einen Schiedsrichter absolut _keine_ Rolle spielen, ob er willens ist sich an der anschließenden Fallbearbeitung zu beteiligen. Entweder das ist ein Fall für das SG oder nicht.
2. Schritt: Jeder Schiedsrichter kann entscheiden, ob er/sie sich mehr oder weniger aktiv an der Fallbearbeitung beteiligen möchte. Gut möglich, daß in dieser Phase der eine oder andere bemerkt, daß sein Nein zur Zulässigkeit des Falles ein Fehler war. Warum sollte dieser SR nicht an den Beratungen teilnehmen können oder dürfen?
Letztendlich mangelt es m. E. an genau einer Stelle an Transparenz: Man weiß und sieht nicht welche/wieviele Schiedsrichter tatsächlich an dem Fall arbeiten und sich am Schluß dazu äußern werden. Momentan kann man das aus den „Fall-Ablehner"-Stimmer nur ableiten oder erraten: Wenn A, B, und C den Fall ablehnen, dann werden die vielleicht/wahrscheinlich am Schluß kein Votum abgeben. Oder vielleicht doch, weil sie sich umentschieden haben oder ihnen die Regel, daß sie als Ablehner komplett raus sind, schlicht ignorieren? Man weiß es nicht.
Es ist doch wirklich kein Problem – auch in einem Freiwilligen-Projekt – klar zu sagen: Schiedsrichter X, Y und Z bearbeiten diesen Fall und werden eine Entscheidung treffen. --Henriette (Diskussion) 00:36, 26. Aug. 2017 (CEST)
Das beinhaltet die momentane Regelung auch schon, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:14, 26. Aug. 2017 (CEST)
Was beinhaltet die momentane Regelung auch schon? --Henriette (Diskussion) 10:51, 26. Aug. 2017 (CEST)
Sowohl der 1. (Anfrage wird erstellt, SG-Mitglieder entscheiden über die Zuständigkeit per ja oder nein), als auch der 2. Punkt (jeder entscheidet für sich, wieviel er mitmacht oder den Anderen überlässt - man kann, wie oben beschrieben, auch jetzt schon die Anfrage annehmen und weniger mitarbeiten). Der einzige Unterschied ist die Frage, ob ein Ablehnender dennoch mitarbeitet. Dazu hatte ich oben etwas kommentiert. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:10, 26. Aug. 2017 (CEST)
*seufz* Ghilt, wärst Du bitte so lieb in deinen Antworten ein bisschen präziser zu werden, als „oben etwas kommentiert”? „Oben" stehen riesige Mengen von Text und ich mußte jetzt 1. deine Beiträge überhaupt mal finden und 2. mußte ich raten, welchen deiner Beiträge Du meinst. (Protipp: Eigenen Beitrag verlinken – dann gibts auch keine Mißverständnisse!)
Zur „Frage, ob ein Ablehnender dennoch mitarbeitet”, hast Du hier gesagt: „Bei einer Änderung wie vorgeschlagen sehe ich die Gefahr, dass SG-Mitglieder die Annahmekriterien persönlich enger auszulegen[sic!] und weniger für Annahmen von Anfragen zu stimmen, da man ja im Falle einer Annahme durch die anderen SG-Mitglieder immer noch an der Bearbeitung und Abstimmung teilnehmen könnte.” Ich verstehe die beschriebene Kausalität nicht: Leute würden möglicherweise mehr Fälle ablehnen, weil sie auch nach der Ablehnung an Bearbeitung/Abstimmung teilnehmen könnten? „Können" beschreibt eine Option. Eine Option ist eine Möglichkeit – kann man machen, kann man auch lassen. Ich würde den Einwand ja so halb verstehen, wenn eine Annahme zur Teilnahme an Bearbeitung/Abstimmung _zwänge_ – aber wenn die Ablehnung nur dazu führt, daß weiterhin alle Optionen offen stehen (Teilnehmen an Bearbeitung/Abstimmung oder halt nicht) … wo ist das Problem?!
Was übrigens „… die Frage, ob ein Ablehnender dennoch mitarbeitet” ganz generell angeht, weiß ich immer noch nicht welcher Regel(ung) ihr alle zustimmt und folgt: Offiziell sind Ablehner „von den Beratungen wie von der Abstimmung ausgeschlossen”; einem von euch sind die Regeln „ziemlich egal” („Daher ist es ziemlich egal wie die Regeln aussehen denn als SG-Mitglied ist man zwar dem Regelwerk der Wikipedia aber auch seinem Gewissen verpflichtet.”) und einer weiß zwar, daß er als Ablehner eigentlich nicht an Beratungen teilnehmen kann oder soll, macht es aber trotzdem, stimmt allerdings nicht ab („Aus der Hauptfallberatung halte ich mich bei Ablehnung auch raus, bedeutet, wenn Falldarstellung und Abstimmungspunkte im Wiki erarbeitet werden. Einen Kommentar bzw. meine Meinung dazu in einer Skypo kann ich dennoch beisteuern.”). --Henriette (Diskussion) 12:11, 26. Aug. 2017 (CEST)
Dem muss ich zustimmen: Wenn es tatsächlich inzwischen Usus sein sollte, dass auch diejenigen eine Anfrage diskutieren, die deren Annahme abgelehnt haben, dann sollte auch in den Regeln klare stehen, dass sie das dürfen, und sie sollten auch an der Abstimmung über Maßnahmen teilnehmen dürfen. -- Perrak (Disk) 13:35, 26. Aug. 2017 (CEST)
Ge-nau! Mir ist ehrlich gesagt vollkommen egal, welche Option die SR am besten finden oder auswählen. Sie sollen es _so_ halten wie sie alle es für gut und praktisch und problemlos durchführbar befinden. Es wäre nur schön, wenn sich _alle_ auf _eine_ (und zwar die selbe) Regelung einigen würden. --Henriette (Diskussion) 14:08, 26. Aug. 2017 (CEST)
Achso, ich muß noch etwas nachschieben: Nachdem ich mir zwei Tage über Ghilts Satz den Kopf zerbrochen habe, weil ich die darin verknäulten Kausalitäten nicht zusammen gekriegt habe, ist mir eben ein Licht aufgegangen: Dieser Satz „Bei einer Änderung wie vorgeschlagen sehe ich die Gefahr, dass SG-Mitglieder die Annahmekriterien persönlich enger auszulegen[sic!] und weniger für Annahmen von Anfragen zu stimmen, da man ja im Falle einer Annahme durch die anderen SG-Mitglieder immer noch an der Bearbeitung und Abstimmung teilnehmen könnte.” läßt sich auch so verstehen: Wenn die Bedingung wegfällt, daß nur ein Fall-Annehmer an einem Fall mitarbeiten darf, dann würden vllt. weniger Leute für eine Fall-Annahme stimmen; denn Mitarbeit wäre ja nicht mehr an Fall-Beteiligung geknüpft. … hm … ergibt immer noch wenig Sinn … Oder stimmen SRs nur deshalb für eine Fall-Annahme, weil sie unbedingt an Beratung&Abstimmung teilnehmen wollen? Nee, oder? --Henriette (Diskussion) 14:20, 26. Aug. 2017 (CEST)
@Henriette: Ich kann nur für meine Person sprechen. Ich nehme eine Anfrage an, wenn sie mit unserer Zuständigkeit vereinbar ist. Nichts anderes. Passt die Anfrage meiner Meinung nach nicht in unsere Zuständigkeit, lehne ich ab und halte ich mich weitestgehend aus Fallbearbeitung und komplett aus Abstimmung raus. Natürlich werde ich mal meine Meinung zu dem Thema sagen, das war es dann aber. Du fragst: „Oder stimmen SRs nur deshalb für eine Fall-Annahme, weil sie unbedingt an Beratung&Abstimmung teilnehmen wollen?“ Antwort: Bei mir nicht, bei den anderen habe ich auch nicht das Gefühl das es so ist. Ein Fall wird angenommen, wenn er in unsere Annahmekriterien einsortierbar ist. --Helfmann -PTT- 14:35, 26. Aug. 2017 (CEST)
Sorry, Henriette, für Deinen Seufzer, aber zu meiner Verteidigung: ich hatte davor nur zwei kurze Beiträge in diesem Abschnitt verfasst, die sich per Suchfunktion leicht finden und schnell lesen lassen. Deine letzte Deutung trifft meine Intention recht gut. Ich vermute, dass die - seit vor meiner Zeit von knapp vier Jahren existierende - Kopplung der Einflussnahme durch Mitbearbeitung (über eine Bemerkung hinaus) an die Annahme m.E. unterbewusst die Bereitschaft/Appetenz zur Annahme erhöht. Da dies aber eher nicht bewusst erfolgt, ist mir auch kein Beispiel bekannt, dass ein SG-Mitglied geäußert hätte, wegen der Einflussnahme eine Anfrage angenommen zu haben, die das SG-Mitglied sonst abgelehnt hätte. Dennoch halte ich diesen Mechanismus für zielführend im Sinne der Dienstleistung an der Community. Aber ich könnte auch mit einer Entkopplung leben. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 15:26, 26. Aug. 2017 (CEST)
Damit haben wir hier doch schon mal zwei völlig unterschiedliche Auffassungen dieser Regelung bei den aktiven SR: Zum einen Ghilt: Ablehnung bedeutet de facto das gleiche wie Befangenheit: keinerlei Teilnahme an den Beratungen und Entscheidungen. Zum anderen Helfmann: Weiterhin volle Teilnahme am Verfahren, lediglich bei der Abschlussabstimmung etwas Zurückhaltung. Das sollte wohl mal geklärt werden, eigentlich egal wie, nur klar, nud imho eher in Helfmanns Richtung, meinetwegen sogar komplette Trennung der rein formalen Annahme nud der inhaltlichen Abarbeitung. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:36, 26. Aug. 2017 (CEST)
Das stimmt nicht, du gibst meine Aussage falsch wieder. Wenn ich eine Anfrage ablehne, arbeite ich nicht mit. Wenn ich mal meine Meinung mit ein, zwei Sätzen dazu äußere, ist das keine Mitarbeit am Fall. --Helfmann -PTT- 15:40, 26. Aug. 2017 (CEST)
Nee, Sänger, da ist kein Widerspruch, Helfmann sagte "Natürlich werde ich mal meine Meinung zu dem Thema sagen, das war es dann aber". Dem würde ich für mich nur noch ein 'vielleicht' im ersten Halbsatz hinzufügen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 15:43, 26. Aug. 2017 (CEST)
Nicht, daß ich es besonders wichtig finde (ohweh, das ist mißverständlich!! was Helfmann inhaltlich sagt, finde ich natürlich wichtig; nicht besonders wichtig finde ich mein Nebeneinanderstellen verschiedener Zitate von ihm: ich will ihn nicht vorführen, sondern nur meine Argumentation damit illustrieren!!), dennoch: Ich zitiere was Helfmann in dieser Diskussion gesagt hat: „Aus der Hauptfallberatung halte ich mich bei Ablehnung auch raus, bedeutet, wenn Falldarstellung und Abstimmungspunkte im Wiki erarbeitet werden. Einen Kommentar bzw. meine Meinung dazu in einer Skypo kann ich dennoch beisteuern. --Helfmann -PTT- 19:09, 24. Aug. 2017 (CEST)” und „Meine Meinung kann ich im Gremium kundtun, halt abstimmen nicht. --Helfmann -PTT- 18:16, 24. Aug. 2017 (CEST)”.
Der Punkt dabei ist nicht, daß Helfmann mal sagt „… werde ich mal meine Meinung zu dem Thema sagen, das war es dann aber” und mal sagt „… meine Meinung dazu in einer Skypo kann ich … beisteuern” – ich denke zwar schon, daß das zwei unterschiedliche Intensitätsgrade von Engagement sind, aber nochmal betont: Ich habe damit überhaupt kein Problem! SRs machen den Job freiwillig und sie sollen sich dafür das Reglement bauen mit dem alle SRs einverstanden sind und gut zurecht kommen. Wenn alle der Meinung sind, daß man zwar eine selbstgewählte Regel hat, die über Fall-Ablehner sagt: „… von den Beratungen wie von der Abstimmung [sind sie] ausgeschlossen”, aber mindestens einige diese Regel ignorieren (anstatt sie abzuschaffen): Ok. Kann man so machen. (Ich finde es etwas inkonsequent und chaotisch, aber ich mags halt auch lieber konsequent und klar)
Was ich ein bisschen befremdlich finde in dieser Diskussion, ist so ein vages Gefühl von „ich Schiedsrichter muß mich verteidigen und Dinge relativieren" (jedenfalls nehme ich das so wahr – das ist eventuell total falsch!! wenn ja, behaupte ich natürlich sofort das Gegenteil :)) Ihr bekommt hier Fragen gestellt von Leuten, die in euren Geschäftsgängen nicht drinstecken. Manchmal entstehen aus Unwissen komische, überflüssige oder schlicht blöde Fragen. Manchmal findet ein unwissendes Huhn aber auch mal ein Korn; einen Punkt bei dem ihr selbst euch sagt: „Ui, upps, stimmt; das ist tatsächlich nicht nachvollziehbar wieso und warum wir es so und nicht anders machen". Dazu könnt ihr doch stehen! Selbst ein blindes Huhn sieht sofort, daß es offenkundig eine unterschiedliche Akzeptanz und Handhabung der Regel „Fall-Ablehner sind von den Beratungen wie von der Abstimmung ausgeschlossen” in eurer Mannschaft gibt. Ist so :)) Warum? Weiß scheinbar niemand – nicht mal ihr selbst :))
Nungut, so weit erstmal (ich hätte noch ein, zwei mir wichtige Punkte mehr, aber die kann ich auch später ansprechen). Gruß --Henriette (Diskussion) 20:05, 26. Aug. 2017 (CEST)
Den Unterschied sehe ich als nicht so groß an zwischen den beiden Formulierungen. Und ich kenne Helfmann nun schon einige Zeit im SG, woher ich weiß, dass er - wenn er abgelehnt hat - auch stets in abgelehnten Anfragen sparsam mit seiner Meinung umgeht. Eine unterschiedliche Handhabung unter den SG-Mitgliedern erlebe ich da nicht. Das hat m.E. auch weniger mit Defensive zu tun, sondern einfach mit dem Bestreben, dass die Sachverhalte korrekt vermittelt und 'vage Gefühle' vermieden werden. Das SG-Regelwerk ist leider eines der komplexeren in der de.wp - ein französischer arbcom-Kollege bezeichnete unser SG-Regelwerk als 'une véritable usine de gaz', wörtlich 'ein wahrhaftes Gaswerk'. Bezüglich der Kopplung von Annahme und Bearbeitung haben wir auch schon verschiedene Modelle diskutiert. Was sind die anderen Punkte? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 23:41, 26. Aug. 2017 (CEST)
(BK) Ich habe nun schon extra superdeutlich betont, daß es mir nicht um einzelne Formulierungen geht, sondern darum, daß es eine offenkundige Diskrepanz zwischen einer Regel, die ihr euch selbst gegeben habt – „… von den Beratungen wie von der Abstimmung [sind fallablehnende SRs] ausgeschlossen” –, und der Anwendung dieser Regel gibt: Manche der SG-Mitglieder ignorieren diese Regel nämlich offenbar und offenkundig. Ich habe mehrfach betont, daß mir(!) die Ignoranz dieser Regel durch einzelne SRs an sich relativ latte ist. Weil mir einzig und allein wichtig ist, daß in einem Gremium wie dem SG sich alle Mitarbeiter wenigstens über Basis-Regeln wie _diese_ einig sein sollten (nochmal: sollten!).
Wenn Du oder ihr das nicht so seht und mit dem derzeitigen Zustand leben könnt, daß es eine Regel gibt, die ihr ignoriert (bzw. ignoriert, daß eure Kollegen sie ignorieren): Fein. Dann macht das so.
Leider sehe ich hier aber eine Haltung, die nicht mal zuzugeben bereit ist diese seit Tagen offenkundige Diskrepanz wenigstens als „ja, das ist tatsächlich eine Diskrepanz” zu bestätigen. Das ist für mich keine Basis andere und kniffligere Fragen zu diskutieren. Wo kein Bewusstsein für offenbare Probleme oder Diskrepanzen sichtbar ist, lohnt es sich für mich nicht aus meiner Sicht weitere problematische Dinge anzusprechen. Danke also für alle Antworten und Beiträge. Ich sehe allerdings fürderhin davon ab andere/weitere Punkte anzusprechen.
Helfmann möchte ich übrigens ausdrücklich danken: Er hatte er das Format mehrfach sehr klar davon zu sprechen wie er mit dieser Regel umgeht. Diese Offenheit und Klarheit finde ich prima! :) --Henriette (Diskussion) 00:52, 27. Aug. 2017 (CEST)
Eine Diskrepanz in der Auslegung bei den unterschiedlichen SG-Mitgliedern sehe ich trotz Binnensicht immer noch nicht. Eine Präzisierung der Regeln (es wird seit vor meiner Zeit so praktiziert und macht m.E. auch Sinn) werde ich ansprechen, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:05, 27. Aug. 2017 (CEST)

@Henriette:Für mich nicht nach zu vollziehen was du uns genau sagen möchtest, ich weiß auch nicht wozu wir stehen sollen, ich beschreibe bereits andauernd die mir bekannte Vorgehensweise. Ich habe mehrfach geschrieben, dass jemand der eine Anfrage nicht aus den Gründen der Zuständigkeit annimmt, sich aus Bearbeitung und Abstimmung heraushält. Deine Beschreibung zu diesem Vorgang: Er wird ausgeschlossen. Klingt natürlich dramatischer. Mitarbeit in einem Fall bedeutet nach meiner Auffassung eine regelmäßige Teilnahme in den Skypos wenn über diese Anfrage gesprochen wird, und eine Beteiligung an der Ausarbeitung im Wiki. Eine Meinungsäußerung in wenigen Sätzen zu dem Thema fällt bei mir nicht unter "Beteiligung an der Anfragebearbeitung".
Vielleicht kannst du ja weiterhelfen. Wie wurde zu deiner SG-Zeit verfahren? Hast du Beispiele wie ihr vorgegangen seid? Habt ihr nach sichtbarer dokumentierter Anfrageablehnung dennoch mitgearbeitet? Vielleicht hilft uns ja deine Erfahrung weiter. Vielen lieben Dank und eine gute Nacht. --Helfmann -PTT- 23:54, 26. Aug. 2017 (CEST)

Nur kurz: „Deine Beschreibung zu diesem Vorgang: Er wird ausgeschlossen. Klingt natürlich dramatischer.” Nein. Nicht „meine Beschreibung”. Ich zitiere die ganze Zeit eine Aussage deines SR-Kollegen -jkb-: „Zu diesem Punkt: derzeit gilt, dass SGler, die eine Anfrage nicht annahmen, sowohl von den Beratungen wie von der Abstimmung ausgeschlossen sind.” Zum Rest vllt. später. Gruß --Henriette (Diskussion) 00:52, 27. Aug. 2017 (CEST)

Amtszeit bzw. Amtszeitverlängerung

Umseitig steht zwar geschrieben, wie Amtszeitverlängerung bei laufenden Anfragen gehandhabt wird, wie wird aber verfahren, wenn mangels Anfragen ein gewählter Schiedsrichter während seiner Amtszeit, nie an einem Fall mitgewirkt hat? Das könnte man in einem Punk 6. formulieren. Er bzw. sie, könnte dann automatisch nominiert sein, bzw. dann tritt eine Amtszeitverlängerung ein. Wäre ja schade, wenn ein gewählter Schiedsrichter nie mitwirken konnte. Gruß--Zwielack (Diskussion) 16:07, 28. Aug. 2018 (CEST)

Hallo Zwielack, Deinem letzten Satz stimme ich voll zu. Das ist ein Thema in der Diskussionsrunde auf der nächsten WikiCon am Samstag, den 6. Oktober 2018 um 11 Uhr in Raum 5, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:17, 28. Aug. 2018 (CEST)

Huch, das wusste ich nicht. Verbleibe mit der Bitte um Rückmeldung hier auf dieser Seite. Danke Ghilt und Gruß--Zwielack (Diskussion) 16:21, 28. Aug. 2018 (CEST)

Gerne und Grüße, --Ghilt (Diskussion) 22:08, 28. Aug. 2018 (CEST)

Anfrage stellen als nicht beteiligter Dritter

Umseitig heißt es unter Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Anfrageerstellung:

Anfragen sollen dabei von dem Konto gestellt werden, das am Konflikt beteiligt war.

In dem Kontext soll das wohl verhindern, dass ein Konfliktbeteiligter (inbesondere wenn gesperrt) mit einem Zweitaccount eine Anfrage stellt. Man kann das aber auch so lesen, dass nicht beteiligte Dritte keine SG-Anfragen zu einem Konflikt stellen sollen. Wenn das nicht die Intention ist, dann sollte vielleicht explizit ergänzt werden, dass auch Unbeteiligte eine SG-Anfrage stellen können. --Count Count (Diskussion) 12:06, 11. Sep. 2018 (CEST)

Ich habe das im SG-Wiki zur Diskussion gestellt. Meinungen dazu sind hier natürlich auch willkommen. --Der-Wir-Ing („DWI“) 13:10, 11. Sep. 2018 (CEST)
Prinzipiell wurde früher davon ausgegangen, dass eine Antragstellung nur von Beteiligten an einem Konflikt erfolgen kann. -- Perrak (Disk) 14:03, 11. Sep. 2018 (CEST)
In der Vergangenheit wurden auch Anfragen angenommen die von einer offensichtlichen Sockenpuppe oder einem nicht direkt Beteiligten angenommen und bearbeitet. Unangemeldete Benutzer die sich als Beteiligte sehen werden sogar gebeten sich eine SGA-Sockenpuppe anzulegen damit sie sicher ansprechbar sind. --codc Disk 15:54, 11. Sep. 2018 (CEST)
Nicht beteiligt? Doch, in seiner Eigenschaft als Admin. Dass beteiligte unangemeldete benutzer gebeten werden, sich ein Konto zuzulegen, widerspricht der Regel nicht. Wer nur unangemeldet mitarbeitet, hat schließlich kein Konto. Wird ein solches angelegt, ist das eigentlich keine Sockenpuppe. -- Perrak (Disk) 18:33, 11. Sep. 2018 (CEST)
Meine persönliche Meinung: dieser Abschnitt beschreibt ein Problem, das bei näherer Betrachtung keines ist. Jedes Benutzerkonto wird durch einfaches Mitdiskutieren beteiligt, da reicht m.E. schon ein Satz. Dazu ist selbstverständlich kein Fehlverhalten dieses Benutzerkontos erforderlich. Es wäre ein Formalismus, einen Kommentar abzugeben, nur um eine Anfrage stellen zu können. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 18:41, 11. Sep. 2018 (CEST)
Das Problem ist, dass die Konfliktanten möglicherweise gar nicht wollen, dass sie "vors SG gezerrt" werden. Wenn dann ein Wegwerfaccount ankommt und eine SG-Anfrage zu dem entsprechenden Konflikt startet, kann es dazu führen, dass beide Konfliktparteien eigentlich gar kein SG wollen, aber das SG sich nun eben damit befasst. Ist ne blöde Situation für alle. --Thogo 19:36, 11. Sep. 2018 (CEST)
Sehen wir es so: Das SG ist in erster Linie nicht dazu da, um Entscheidungen im Sinne der Konfliktparteien, sondern im Sinne der Community zu treffen. Dementsprechend kann man eine Anfrage, die von einem Konto gestellt wird, das damit gar nichts zu tun hat, und die Anfrage nur als "Schikane" stellt ablehnen, oder in dem ganz anderen Fall, wenn die beiden Parteien vllt nicht umbedingt vor das SG wollen, sich aber einer oder mehrere in der Community nicht anders zu helfen wissen, kann man die annehmen, weil eine Lösung im Sinne der Community wäre. Viele Grüße, Luke081515 20:05, 11. Sep. 2018 (CEST)
Meiner Meinung nach muss man zum Stellen einer SG-Anfrage genauso sehr Beteiligter sein, wie beim Melden eines Editwar auf VM, genauso wie man Betroffener sein muss beim Melden eines PAs, oder so wie man Autor eines Artikels sein muss wenn er vandaliert wird: Gar nicht. Nichtmal für ein AP muss man Betroffener sein. Für ein BSV auch nicht. Die einzige Ausnahme sind Sperrprüfungen: Die kann man nur als Betroffener stellen. Ansehen und Motivation des Anfragestellers sind gleichgültig, sofern es einen Konflikt gibt der die formalen Vorraussetzungen erfüllt (andere Lösungsmöglichkeiten gescheitert, kein inhaltlicher Konflikt usw.) der im Sinne der Community gelöst werden kann. Ich kann mir insbesondere Benutzer vorstellen die an einem Konflikt direkt nicht beteiligt sind, aber unter den Auswirkungen Leiden (z.B. Diskussionsklima das jeden Neuling verschreckt) oder auch Admins, die einsehen, dass sie nicht mehr weiterkommen. --Der-Wir-Ing („DWI“) 23:27, 11. Sep. 2018 (CEST)
Wenn man unter einem Konflikt leidet, ist man Beteiligter, und sollte natürlich auch das SG anrufen können. Es gibt aber auch Konflikte, unter denen nicht Beteiligte nicht leiden. In solchen Fällen sollte ein SG-Verfahren nicht einfach so von einem Dritten angeleiert werden können.
Andererseits habe ich Vertrauen in das SG, dass in einem solchen Fall die Abfrage Anfrage gar nicht erst angenommen werden würde. Insofern gebe ich Ghilt recht, das Problem ist an sich keines. -- Perrak (Disk) 00:54, 12. Sep. 2018 (CEST)
Du bist wohl schon zu lange CUler: Bei uns gibt es ANfragen, nicht ABfragen. ;) --Der-Wir-Ing („DWI“) 11:14, 12. Sep. 2018 (CEST)
Danke für den Hinweis. Das war ein schlichter Tippfehler, ich korrigiere das mal. Auch bei CU gibt es Anfragen, die nicht notwendigerweise zu einer Abfrage führen müssen. Eigentlich passe ich immer sorgsam auf, das richtige Wort zu verwenden. -- Perrak (Disk) 17:41, 12. Sep. 2018 (CEST)
Falls hier jemand eine Anfrage missbraucht, um andere zu ärgern und zu stören, habe ich kein Problem damit, genau deswegen abzulehnen. Allerdings bleibt natürlich immer die Frage: Wenn der Antragststeller mit dem Konflikt wirklich nichts zu tun hat, warum stellt er dann eine Anfrage? --Der-Wir-Ing („DWI“) 11:14, 12. Sep. 2018 (CEST)

Die Formulierung "soll" gibt den Schiris einen gewissen Spielraum bei Annahme einer Anfrage. Finde ich persönlich gut, jede Anfrage ist anders. Wäre nicht gut das "soll" durch ein "muss" zu ersetzen. Der Grad der Beteiligung umfasst meiner Meinung nach nicht nur die direkte Beteiligung an einem Konflikt als Teil einer Konfliktpartei, beteiligt sein können auch Dritte die unter den Streitigkeiten, insbesondere über einen längeren Zeitraum ausgetragen, leiden. Wie gesagt, kommt immer auf die Anfrage an. --Helfmann -PTT- 06:12, 12. Sep. 2018 (CEST)

Ich halte die Regelung, wer in einem Konfliktfall Anfragen stellen darf, für eine ganz grundlegende. Deswegen sollte eine Regel dazu völlig klar sein. Die Meinungsbilder zum SG sagen darüber nichts aus, deshalb ist es Sache des Schiedsgerichtes, das in den Regeln festzulegen. Auf Auslegungen, wie dass man durch „Leiden unter einem Konflikt“ oder einfache Beteiligung an der Diskussion zum Konfliktbeteiligten wird, zurückzugreifen, ist kontraproduktiv, weil diese Auslegungen nicht offensichtlich sind, nirgends offiziell veröffentlicht wurden, damit unverbindlich sind und sicher auch nicht von allen geteilt werden. --Count Count (Diskussion) 10:31, 12. Sep. 2018 (CEST)

Nun, deine Interpretation dieser Regel halte ich für Naheliegend, aber de facto nicht zutreffend. Vor allem wenn man diese Diskussion und die bisherige Praxis betrachtet. Ich persönlich wäre daher dafür den Satz einfach zu streichen. ("Anfragen sollen dabei von dem Konto gestellt werden, das am Konflikt beteiligt war.") Vor allem sollte man bedenkten, dass das "soll" auf Regelseiten meist als "muss" interpretiert wird und meist auch "muss" bedeutet. --Der-Wir-Ing („DWI“) 11:14, 12. Sep. 2018 (CEST)

Ich halte diese Diskussion ganz leicht für überflüssig. Diesen Punkt haben wir besprochen schon zu meiner Zeit (2011/12), und es hat immer funktioniert, einschl. Kurators Anfrage bzgl. Stolperaseine wie auch die oben erwähnte Anfrage anonym - ich glaube Fiona etc. Kurzfassung: die SG-Mitglieder sind nicht bedeppert. Wir haben ihnen per Wahl unser Vertrauen ausgesprochen, sie haben ihre vermutlich schon bestehenden Kenntnisse des SG-Betriebs dann nach der Wahl aus internen Dokumenten und Protokollen weiter vertieft, es sind i.d.R. immer zehn Benutzer, die sich intern besprechen können. Sie sind eigentlich diejenigen, welche dies beurteilen können und ggbnfls. eine Anfrage abelehnen können. Sie in neue Reglements zu zwingen, zumals diese dann durch Otto-Bormal-Benutzer ohne tiefere Kenntnisse der Materie in einem MB beschlossen werden würden, ist denkbar die schlechteste Lösung. Status quo ist angesagt. -jkb- 18:59, 12. Sep. 2018 (CEST)

Es geht überhaupt nicht um ein anzustrengendes Meinungsbild. Das Schiedsgericht gibt sich seine Regeln selbst, solange sie nicht den bisherigen Meinungsbildern entgegenstehen. Ich finde nur, dass Regeln, die missverständlich sind oder de facto nicht so gelten wie aufgeschrieben, korrigiert werden sollten. Hier ist das auch deshalb wichtig, weil ansonsten durch diese Regel potentielle Antragsteller abgeschreckt werden. --Count Count (Diskussion) 19:25, 12. Sep. 2018 (CEST)
Ich wüsste nicht wie man hier abgeschreckt werden kann. Im Gegenteil: Der Spielraum gibt uns die Möglichkeit ernsthafte Anfragen anzunehmen, und Anfragen die dazu da sind andere zu schikanieren abzulehnen. Je mehr man sich durch Formulierungen einschränkt, desto schwieriger wird es, passend zu handeln. Ich sehe keinen Bedarf für eine weitere Festlegung. Viele Grüße, Luke081515 19:32, 12. Sep. 2018 (CEST)
Wenn ihr die so nicht gelebte Regel (siehe Beispiele von codc) streicht, wie von DWI vorgeschlagen, schränkt ihr euch auch nicht weiter ein. Eine Anfrage kann ja immer noch abgelehnt werden, „wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.“ --Count Count (Diskussion) 19:38, 12. Sep. 2018 (CEST)
Oder aber auch, wenn die Anfrage eine Zuständigkeit des SGs nicht ausreichend begründet... Ich denke wir können es morgen in der Telko mal besprechen. Viele Grüße, Luke081515 19:44, 12. Sep. 2018 (CEST)
Kurz nachgehakt: Gab es hier eine Diskussion bzw. Entscheidung in irgendeine Richtung (einschließlich Status quo)? --Count Count (Diskussion) 17:04, 8. Okt. 2018 (CEST)
Hallo Count Count, ja, die gab es, eine genauere Antwort folgt demnächst. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 17:17, 8. Okt. 2018 (CEST)
Die Formulierung wurde per SG-Beschluss geändert. Es gab in den letzten Wochen eine Diskussion und eine Abstimmung im SG-Wiki darüber. Gestern wurde die Veröffentlichung in der Telko besprochen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 20:47, 10. Okt. 2018 (CEST)
Vielen Dank! --Count Count (Diskussion) 21:48, 22. Okt. 2018 (CEST)

Aus gegebenem Anlass

„Das Schiedsgericht muss offen angerufen werden.“

Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln

Dieses "offen" scheint recht unterschiedlich definiert zu werden.

„Wer denkt, an einem Konflikt beteiligt zu sein, darf sich auch selbst eintragen.“

Dürfen und nicht können stehen in einem wenig zufriedenstellenden Verhältnis zueinander.

„Benutzende, die nicht am Konflikt beteiligt sind, dürfen die Diskussionsseite verwenden, wenn sie etwas zur Anfrage beizutragen haben.“

Dürfen und nicht können stehen in einem wenig zufriedenstellenden Verhältnis zueinander.

Der Schutz von Personen ist mir zwar nicht egal, aber dass Regeln verbogen werden, ist mir auch nicht egal. Für Fälle, die nur mittels Geheimtribunal gelöst werden können, ist das SG in meinen Augen das falsche Vehikel. Und wenn ich mit dieser Meinung daneben liege, möchte ich reklamiert haben, dass das SG seine Geschäftsordnung zwar selber festlegen kann, aber sich dann auch daran orientieren soll. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 19:49, 4. Mai 2020 (CEST)

ad1: Das wird soweit möglich passieren, das geht hier nur nicht sofort, kommt aber definitiv bevor es Maßnahmen gibt.
ad2&3: Entsprechende Diskussion über das Prozedere kann auf WD:SGA jederzeit besprochen werden, ansonsten gib mir bitte etwas Zeit, ich werde das gleich noch mal besprechen. Viele Grüße, Luke081515 19:54, 4. Mai 2020 (CEST)
dies geht auch nicht

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln&diff=prev&oldid=199682947 (nicht signierter Beitrag von -jkb- (Diskussion | Beiträge) 20:03, 6. Mai 2020 (CEST))

Was meinst Du damit? Eine Regel, die das SG eingefügt hat, sollte es doch auch wieder zurücknehmen können. Herzlichen Dank dafür übrigens, wie anderswo bereits geschrieben war diese Regel zumindest nicht den Ärger wert, den sie verursacht hat. -- Perrak (Disk) 20:10, 6. Mai 2020 (CEST)

Änderung

Es wurde am letzten Mittwoch erneut angesprochen und war prinzipiell auch allen klar. Es handelte sich wohl um Versehen - da hilft auch kein anderer Text... Grüße, --Ghilt (Diskussion) 14:27, 11. Sep. 2020 (CEST)

Hallo Ghilt, es hat sich wohl kaum um ein Versehen gehandelt, wenn ein SG-Mitglied in einem Artikel, der Monatelang SG-Thema war, nun vollgeschützt ist, eine Übertragungsbitte von der Diskussionsseite mit Hinweis auf selbige in der Zusammenfassungszeile erfüllt. So viel AGF passt kaum in irgend ein Fass. Davon ab hast du in deinem Revert geschrieben, dass die Version von Rax fehlerhaft wäre. Könntest du das bitte ausführen, ich kann da keinen Fehler erkennen. --Itti 10:41, 12. Sep. 2020 (CEST)
Schützen, Sperren, Löschen und Entschützen von Seiten mit Präfix Wikipedia:Schiedsgericht und Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht ist ja tägliches Brot. --Ghilt (Diskussion) 14:03, 12. Sep. 2020 (CEST)
Ja, das hat er ja geschrieben? Deine Version sagt nichts anderes. --Itti 14:07, 12. Sep. 2020 (CEST)
Nee, es dürfen ja auch geschützte Seiten bearbeitet werden, sofern es sich um Seiten mit den Präfixen handelt. --Ghilt (Diskussion) 14:18, 12. Sep. 2020 (CEST)
Ja, das hat Rax in seiner Version nicht geschrieben, stimmt. Nur, in deiner Version steht es auch nicht. --Itti 14:21, 12. Sep. 2020 (CEST)
Nicht meine Version, sondern viel älter und aus dem MB entlehnt. Aber das geht am Punkt vorbei. Und nun lass mir mein AGF, denn ich gehe nicht von vorsätzlichem Regelbruch aus, bis eine Stellungnahme das bestätigen sollte. Bis dahin, da hilft auch kein anderer Text. Unabhängig davon, stell Dir mal vor, was passieren würde, wenn ein SGler eigenmächtig WP:Administratoren inhaltlich ändert... --Ghilt (Diskussion) 14:28, 12. Sep. 2020 (CEST)
Lieber Ghilt, die Seite WP:Administratoren wird von jedermann regelmäßig verändert. Immer dann, wenn irgendwem etwas auffällt, was warum auch immer nicht stimmig ist. Sie hat einen Halbschutz gegen Vandalismus, mehr nicht und das entspricht in Summe dem Wikiprinzip. Viele Grüße --Itti 10:32, 13. Sep. 2020 (CEST)
Das ist ein Nebenschauplatz, denn die Eingangsargumente sind davon unberührt. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass bislang kein SGler die Seite inhaltlich verändert hat,[2] kann Deine Antwort bezweifelt werden. --Ghilt (Diskussion) 18:47, 13. Sep. 2020 (CEST)
Das lässt mich nun ratlos zurück, macht aber nichts. Viele Grüße --Itti 19:02, 13. Sep. 2020 (CEST)
Hallo Ghilt, diesen "Nebenschauplatz" hast Du eröffnet. Es ist üblich, dass jeder Wikipedianer die Seite bearbeiten darf, wie sollte jemand auf die Idee kommen, dass SG-Mitglieder etwas nicht dürfen, was andere Wikipedianer dürfen? Dein Beispiel passt halt einfach nicht. -- Perrak (Disk) 12:42, 14. Sep. 2020 (CEST)
Moin Perrak, aufgrund von schlechten Erfahrungen bei einigen wenigen in der letzten Zeit habe ich da so meine Zweifel. --Ghilt (Diskussion) 14:31, 14. Sep. 2020 (CEST)
Hm, AGF für dich forderst du, aber ist dir eigentlich klar, wie deine letzte Antwort auf mich wirkt, was du mir, oder auch Rax unterstellst? --Itti 14:42, 14. Sep. 2020 (CEST)
Nee, AGF habe ich für Jemand Anderes gefordert, und das wurde per Stellungnahme inzwischen als völlig gerechtfertigt bestätigt, im Gegensatz zu Sätzen wie "So viel AGF passt kaum in irgend ein Fass". Und Rax hat mit den Zweifeln nichts zu tun - er war nicht gemeint. Aber ich messe Menschen an ihren Taten und da möge mich die Zukunft hoffentlich eines besseren belehren. On va voir. --Ghilt (Diskussion) 16:12, 14. Sep. 2020 (CEST)
Man kann davon ausgehen, es war eine gut gemeinte aber unüberlegte Aktion, die man jetzt nicht überbewerten muss. Die SG Besetzung dürte das auch inzwischen verinnerlicht haben. --Helfm@nn -PTT- 10:51, 12. Sep. 2020 (CEST)
hallo, ob ihr wohl gerne auch mal kurz den Bezug eures Austausches für Außenstehende zum besseren und schnelleren Nachverfolgen mit angeben könntet? Ich vermdute es ist diese [3] Passage? MfG --Arieswings (Diskussion) 10:55, 12. Sep. 2020 (CEST)
Richtig, der Revert von Ghilt, den Itti anspricht, und auf den er selbst sich mit "da hilft auch kein anderer Text" bezieht, ist dieser. Das Versehen bzw. die "gut gemeinte aber unüberlegte Aktion", von der hier geredet wird, ist diese hier (mit dieser Erläuterung). Halte ich auch für einen klaren Fehler, ist in meinen Augen aber bisher ein Ausnahmefall gewesen und wird ja wohl auch nicht mehr vorkommen. Eine Änderung der SG-Regeln bringt da wenig, da stimme ich Ghilt zu. Mehr Selbstdisziplin bei den betreffenden SG-Mitgliedern würde ich mir jedenfalls wünschen. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 11:01, 12. Sep. 2020 (CEST)
Lantus´ Edit hat nun definitiv nichts mit fehlender Selbstdisziplin zu tun. Das war unabstreitbar ein vollkommen bewusster Edit. Und da ist dann halt leider auch nicht viel Spielraum für AGF. -- Chaddy · D 15:11, 12. Sep. 2020 (CEST)
Wieso nicht? Auch bewusst kann man Fehler begehen. Zum Beispiel sich nicht 100%-ig darüber klar sein, wie die Regellage ist. Auch nicht toll, aber kein Grund das zu skandalisieren. Spätestens jetzt sollte allen SG-Mitgliedern klar sein, dass das nicht richtig war. -- Perrak (Disk) 15:20, 12. Sep. 2020 (CEST)
Grundsätzlich stimme ich dir da zu. Ein SGler muss aber zwingend die Regellage gut genug kennen - schließlich fällt das SG ja Urteile mit großer Tragweite basierend auf unseren Regeln. Wenn es da schon an einer so einfachen und direkt das SG betreffenden Regel hapert ist das gar kein gutes Signal. -- Chaddy · D 15:27, 12. Sep. 2020 (CEST)
Kann man so sehen. Aber unsere Regeln sind so komplex, dass ich mir trotz meiner eineinhalb Jahrzehnte in diesem Projekt nicht anmaßen würde zu behaupten, ich würde sie alle kennen. Wenn ich etwas in einem Bereich mache, wo ich mich nicht so auskenne, lese ich halt nochmal nach. Dazu muss einem aber bewusst sein, dass man etwas nicht weiß.
Alles in allem denke ich, die Aktion war gut gemeint, war ja an sich auch unschädlich, aber ein eindeutiger Fehler. Ich denke, es wurde daraus gelernt, und wird nicht wieder vorkommen. -- Perrak (Disk) 16:05, 12. Sep. 2020 (CEST)
In allem +1 zu Chaddy. Weil das SG in Fällen entschediet, wo die Regeln der WP haargenau anzuwenden sind, müssen die einzelnen Mitglieder, zumal sie nicht gerade neu reingewählt wurde, die Regeln kennen. Das tun sie nicht, sie interpretieren die Regeln dann gerne zu ihrem Gunsten, und erfinden dann neue, die durch nichts gedeckt sind. Ich habe das schon öfters ausgebreitet - es ging in einem Fall darum, dass das SG entschied, mich und den Orientalis als Beteiligte einer Anfrage zu bestimmen, ohne mich gehört zu haben, und im Handumdrehen haben sie mir ein Kontaktverbot angedreht. Das ist nicht vorgesehen, das SG kann dies entscheiden nur beim Disput von zwei Dritten. -jkb- 16:33, 12. Sep. 2020 (CEST)

Klarstellung zu Nachfolgeanfragen

Nachfolgeanfragen sollten entweder einen zusätzlichen Sachverhalt einbringen, eine begründete Unwirksamkeit der bereits abgeschlossenen Maßnahme aufzeigen oder zur Präzisierung beziehungsweise Ergänzung der abgeschlossenen Maßnahme dienen. Wer entscheidet die "begründete Unwirksamkeit"? Das SG? Beteiligte? Admins? Einzelne unbeteiligte Accounts? Bin diesbezüglich ratlos und kann mit der neuen erweiterten Regel nix anfangen. --Hardcorebambi (Diskussion) 01:52, 31. Dez. 2020 (CET)

Ich nehme an, hier ist der Fall gemeint, dass das SG Maßnahmen beschließt und die Anfrage abschließt, dann aber später festgestellt wird, dass die Maßnahmen nicht wie gewünscht funktionieren. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 02:05, 31. Dez. 2020 (CET)
Das war schon immer möglich eine neue Anfrage zu stellen und von daher verstehe ich diesen neuen Zusatz nicht. Teilweise wurde in der Vergangenheit sogar in SG-Entscheidungen explizit auf die Möglichkeit hin gewiesen. Mir persönlich wird in der letzten Zeit zu viel an dem Regelwerk rumgebastelt denn es hat vorher auch gut funktioniert. --codc Disk 02:12, 31. Dez. 2020 (CET)

(BK):::Lieber DWI, danke dir für deine Übersetzung, aber so weit habe ich das auch verstanden. Ich habe aber nicht kapiert, wer vom SG abgesehen feststellt, dass eine Maßnahme nicht greift. Beteiligte? Ein Beteiligter? Sonstwer? --Hardcorebambi (Diskussion) 02:19, 31. Dez. 2020 (CET)

Nach dem Regelwerk stellt jemand eine Anfrage (Nachfolgeanfrage) und die Mitglieder des SGs nehmen an oder lehnen begründet ab. Das ist eigentlich wie gehabt und der Zusatz ist reichlich überflüssig mMn. Wer eine Anfrage stellt ist dabei irrelevant und das SG hat in der Vergangenheit auch schon Anfragen von SPA-Socken angenommen und entschieden. --codc Disk 02:25, 31. Dez. 2020 (CET)
Richtig, es war in der Vergangenheit bereits möglich und wurde so gemacht. Dennoch wurde dies in der Umfrage neulich nicht wahrgenommen und es gab vermehrt die Anregung das klarzustellen. Es im Prinzip ein reiner Hinweis, für uns ändert sich da nichts. VG, Luke081515 02:42, 31. Dez. 2020 (CET)
Schön zu sehen dass ihr euch wie erwartet einig seid. Bedeutet das auch, dass bei einer abgeschlossenen Anfrage keine Änderungen möglich sind? Selbst dann nicht, wenn die Fehleinschätzung bei euch liegen sollte? Ihr somit eure im SG-Urteil getroffene Verantwortung ins Nirwana schieben würdet? Da könntet ihr, bei beendeter Anfrage, nicht nachjustieren? Da würde immer noch die Pflicht einer Neu- oder Wiederaufnahmneanfrage bestehehn? Nein, weitere Fragen habe ich wirklich nicht. --Hardcorebambi (Diskussion) 03:07, 31. Dez. 2020 (CET)
 Info: Ich bin seit über 1,5 Jahren kein Mitglied des SGs mehr. --codc Disk 03:14, 31. Dez. 2020 (CET)
Lieber Codc, ich wollte weder dich noch irgend jemand sonst persönlich, als Mensch, angreifen. Falls dies so erschienen ist, bitte ich um Entschuldigung. --Hardcorebambi (Diskussion) 03:18, 31. Dez. 2020 (CET) PS: Meine Frage bezüglich des Procederes würde ich trotzdem gerne beantwortet wissen. --Hardcorebambi (Diskussion) 03:33, 31. Dez. 2020 (CET)
(BK)Moin, ich (persönlich) halte es nicht für gut, wenn das SG jederzeit eine geschlossene Anfrage einfach wieder aufmacht und ändern kann. Das schafft eher Unsicherheit. Mit der Regeländerung die hier angesprochen wurde hat das nichts zu tun, da diese ja - wie ich schrieb - nicht an der Situation ändert die de facto bereits gilt. VG, Luke081515 03:35, 31. Dez. 2020 (CET)
Danke erst mal für deine Antwort. Ich meinte zwar nicht "eine geschlossene Anfrage wieder aufmachen", einfach so, sondern eher sowas wie einer Anfrage. Wer darf, kann, sollte? Wann? Wann nicht? Momentan scheint es so, dass man als Normaluser auf das Wohlwollen des SGs angewiesen ist, nachdem der Fall angenommen wurde. Bein offenen Anfragen entsteht hingegen der Eindruck, das SG würde sich fast darum reissen. VG --Hardcorebambi (Diskussion) 03:52, 31. Dez. 2020 (CET)
Das bis heute gültige Meinungsbild sagt, dass das SG nur auf Anfrage hin tätig werden darf. D.h. es kann nicht eine Anfrag neu aufrollen wenn es ersichtlich ist, dass die Entscheidung Mängel hat. Daher wurde öfter zu meiner SG-Zeit eine Anfrage in der Schwebe gehalten, d.h. ohne Abschluss eine vorläufige Entscheidung getroffen um die Auswirkungen zu sehen. Diesen Kunstgriff halte ich jedoch, wenn er im Interesse des Projektes und der Community stattfindet für legitim und entspricht dem Regelwerk. --codc Disk 04:13, 31. Dez. 2020 (CET)
(BK)Moin, wieder meine (persönliche) Sicht: Es ist meiner Erinnerung nach Usus, dass das SG nur bei offenen Anfragen was tut. Somit ist die Anfrage auf die du Bezug nimmst an sich für mich abgeschlossen. Es kommt vor (und auch nicht selten), dass man sich bei Auflagen oder anderem irrt oder sich die Dinge ändern, daher haben wir die Probezeit eingeführt, die denke ich hier in dem Fall hätte ausgeweitet werden sollen, um mit etwas mehr zeitlicher Entspanntheit eine Entscheidung zu treffen. Ich denke aber nicht, dass wir ein Konstrukt aus Probezeit und Revision und dergleichen einführen sollten, die Regeln sind schon so nicht gerade simpel, man soll sie ja auch irgendwie durchblicken können.
Was ich in Fällen, wo die Auflagen als problematisch angesehen werden allerdings für sinnvoll halte, sind Folgeanfragen. Hier muss man auch nicht groß begründen nach welchem WP:SGZ das SG zuständig ist, und den ganzen Konflikt und und und..., es reicht mMn ein Link auf die Vorgängeranfrage (da sind ja alle "Grunddaten" vorhanden) und dann halt ergänzende Informationen, also "Was ist nach dem Abschluss der vorherigen Anfrage anders, hat sich der Konflikt gelöst, ist ein Problem aufgetreten" usw. Anschließend gibt es dann wieder den üblichen Prozess, Annahme, Entscheidung usw, auch wenn Konfliktbeschreibung usw. dann kürzer sein dürften. Ich habe da in unser derzeitiges SG, in die vorherigen und die zukünftigen genug Vertrauen, dass man bei einer solchen Anfrage bei der Annahme zwischen "Es gibt ein Problem" (eher objektiv) und "Jemand stellt eine neue Anfrage weil ihm das Ergebnis nicht passt" (subjektiv). Ist schwer zu beschreiben, aber ich hoffe mal es wird klar was ich meine. Anfragen, und damit auch Folgeanfragen darf jedes angemeldete Benutzerkonto stellen. Bei Folgeanfragen wäre es dann natürlich sinnvoll (mM), dass zumindest einer der im näheren Sinne Beteiligten auch möchte.
Bezogen auf: "Bein offenen Anfragen entsteht hingegen der Eindruck, das SG würde sich fast darum reissen." verweise ich hier mal auf dieses Protokoll, Orga Punkt 1).
Bezogen auf: "dass man als Normaluser auf das Wohlwollen des SGs angewiesen ist, nachdem der Fall angenommen wurde.": Ich bin mir nicht sicher ob ich den Punkt richtig verstehe, kannst du mir erläutern was du meinst? Ich hätte nur diesen Punkt im Kopf: Ich habe mir als Konsequenz den Punkt "Vorläufige Abstimmungpunkte als Pendant zur vorläufige Konfliktbeschreibung" auf meine imaginäre ToDo-List geschrieben. Das ist etwas wo ich gerne mal schauen würde, ob und wie gut sich das umsetzen lässt. Also vllt noch mal verständlicher Ausgedrückt: Wie bei der vorläufigen Konfliktbeschreibung die Abstimmungspunkte bei "nicht akuten" Maßnahmen so einstellen ohne abzustimmen, Kommentare abwarten, und dann nach einer Woche nachbessern. So hätte z.B. diese Situation vermieden werden können. Ich bin mir allerdings noch nicht sicher ob wir dann durch Woche+Woche+Woche... irgendwann das Verfahren zu lange in die Länge ziehen, ich denke das wird man mal vorsichtig ausprobieren müssen.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage. VG, Luke081515 04:17, 31. Dez. 2020 (CET)

Danke

Das war immer völlig unverständlich. Insofern danke für die Bereinigung, --He3nry Disk. 11:49, 30. Jul. 2022 (CEST)

Hallo He3nry, der Hintergrund der damaligen Regelung war, dass Schiris, die abgelehnt haben wegen Zeitmangel oder der Meinung einer Unzuständigkeit oder Hoffnungslosigkeit und sich nicht ausreichend mit der Anfrage beschäftigt haben, auch nicht abstimmen. Jetzt haben wir es geändert, in der Hoffnung, dass nicht ausreichend eingelesene Schiris sich freiwillig einer Abstimmung enthalten. --Ghilt (Diskussion) 14:28, 30. Jul. 2022 (CEST)

Befangenheit 2

Ich vermute mal, dass Ihr das schon von Euch aus auf der Liste habt, aber für Befangenheitsanträge sollte es im Prozess einer SG/A eine Frist geben. Wenn die Schiedsrichter das Verfahren eröffnet haben, sollte die Besetzung feststehen. Die Situation, dass das SG einen Befangenheitsantrag nach Votum bearbeiten muss, erscheint mir absurd, --He3nry Disk. 08:28, 28. Aug. 2022 (CEST)

Wir werden das besprechen. Einerseits ist es zugegebenermaßen seltsam, andererseits auch kein großer Aufwand, darüber abzustimmen. --Ghilt (Diskussion) 09:01, 28. Aug. 2022 (CEST)
Det stibimmt. BTW ist mein Satz oben unpräzise: es muss natürlich "das Verfahren der Abstimmung über einen SG-Beschluss" heißen. Im Verfahren vorher sind ja i.a. Befangenheitsanträge denkbar, --He3nry Disk. 09:14, 28. Aug. 2022 (CEST)
Grundsätzlich muß ein Befangenheitsantrag zu Beginn des Verfahrens gestellt werden. Daher sollte das SG mMn auch generell auf einen frühen Zeitpunkt der Ablehnung hinarbeiten. Die Besetzung des SG's ist ja, von Krankheit abgesehen, im Vorfeld weitgehend bekannt. Nach Beginn muss die Ablehnung wegen später eingetretener oder bekannt gewordener Ablehnungsgründe idR unverzüglich erfolgen, sobald die Umstände, auf welche die Ablehnung gestützt wird, bekannt geworden sind. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:56, 28. Aug. 2022 (CEST)
Im echten Leben gibt es §43ZPO um solchen Unsinn zu verhindern: Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.
Ich halte es aber für noch größeren Unsinn nur wegen Scientia die SGR aufzublähen. Man könnte durchaus fragen, ob Befangenheitsanträge von jemanden der kein ungesperrtes Konto mehr hat überhaupt zulässig sind. Scientia wurde nie für die SGA entsperrt. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 11:04, 28. Aug. 2022 (CEST)

Befangenheit / Dokumentations- und Regelungsbedarf

Guten Tag, bisher wurde die Befangenheit von Mitgliedern des SG nur jeweils Fallweise festgehalten. Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Vorfällen gekommen, bei denen Mitglieder des SG innerhalb der Wikipedia nicht mit der Umsicht gehandelt wurde, die eigentlich von gewählten Funktionären gem. UCoC-Referenzpunkt 3.2.[4] erwartet werden könnte.

  • Grundsätzlich kann man von Schiedsgerichtsmitgliedern erwarten, das sie mit folgenden Grundsätzen vertraut sind und danach handeln:

In etlichen Fällen scheint einfach nicht das Bewusstsein für die Erwartungen vorhanden zu sein, die man an gewählte Mitglieder des Schiedsgerichtes haben könnte. Insbesondere sollten sich Mitglieder des Schiedsgerichtes bei laufenden Verfahren der Prozesse zu WP:Konflikte völlig ausnehmen, da deren Befassung im Vorfeld für spätere Verfahren hinderlich sein kann.

Bisher existieren neben den fallbezogenen Notitzen zur Befangenheit in einzelnen Fällen keine Seiten auf denen Vertösse von SG-Mitgliedern festgehalten werden. Solche Vorgänge sollten zukünftig besser dokumentiert werden, da es bekannterweise Fälle gibt, die auf der Konfliktlösungsseite WP:AP wegen Unzuständigkeit ohne jegliche Konsequenz geregelt wurden.

Wie man das praktisch auf entsprechenden Seiten umsetzt, kann ich nicht ad hoc präsentieren. Sicher ist allerdings, dass es sowohl im Regelwerk für das Verhalten von SG-Mitgliedern als auch in der Dokumentation von Fehlverhalten Defizite gibt. Letzter Vorfall, der mich veranlasst hat hier zu schreiben, war/ist Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Ghilt und LW-Pio.

z. K. Benutzer:LW-Pio & Benutzer:Ghilt

Beste Grüße --Tom (Diskussion) 15:46, 30. Aug. 2023 (CEST)

Inwiefern war hier jemand gemäß UCoC 3.2 "respektlos, grausam und/oder gewalttätig gegenüber anderen Menschen"? Und inwiefern ist eine Befangenheit ein Verstoß? Ich kann ganz normal in meinem Arbeitsgebiet als SGler weiter aktiv sein, und dann gibt's dort einen Konflikt, und ich werde als befangen beschuldigt, da ich mich mit einem beteiligten gut verstehe. Inwiefern ist das ein verstoß? Sollen die SGler außer SG-Arbeit gar nichts mehr tun? Und inwiefern würde ein Vorschlag mit einer so wie ich es verstanden habe zentralen Seite etwas ändern? --Luke081515 17:45, 30. Aug. 2023 (CEST)
Mal abgesehen von dem aktuellen Fall (der hier wirklich nicht weiter diskutiert werden sollte): Was spricht dagegen im ersten Schritt überhaupt mal einen bisher zwar weitgehend stillschweigend praktizierten aber nicht dokumetierten Verhaltenscodex schriftlich festzuhalten? --Tom (Diskussion) 20:14, 30. Aug. 2023 (CEST)
Ich dachte wir haben mit UCoC schon einen, der eh bereits für alle gilt? --Luke081515 20:27, 30. Aug. 2023 (CEST)
Tja und du meinst das reicht? Gerade die besondere Rolle von gewählten Funktionsträgern unserer höchsten Gremien sollte schon klar sein und auch für weniger im tief im allgemeinen Regelwerk bewanderte Mitautoren nachvollziehbar sein. Ich hatte bereits mein Bedauern ausgedrückt, dass es bisweilen dazu Irritationen gibt. Das muss nicht sein, wenn man keine Zweifel zum Codex hat und denselben hier nachlesbar machen kann. Grüße --Tom (Diskussion) 21:38, 30. Aug. 2023 (CEST)
Welchen stillschweigend praktizierten, aber nicht dokumentierten Verhaltenscodex meinst du? --Itti 22:23, 30. Aug. 2023 (CEST)
Beispiel (siehe oben) „Insbesondere sollten sich Mitglieder des Schiedsgerichtes bei laufenden Verfahren der Prozesse zu WP:Konflikte völlig ausnehmen“ und bitte sag es nur, falls du eine andere Meinung dazu hast oder es besser formulieren könntest. LG --Tom (Diskussion) 22:30, 30. Aug. 2023 (CEST)
Gefahrensucher sollten sie nicht sein, aber jeder Admin, jedes SG-Mitglied ist zunächst mal Autor oder Autorin mit allen Rechten und darf sich auch in allen Prozessen einbringen. Ob eine Befangenheit aus irgendeiner Handlung erwachsen könnte, das kann dann im Zweifel gem. der Regularien geprüft werden, aber ein völliges Mitarbeitsverbot ist mal überhaupt nicht gegeben. Das gilt auch für alle anderen Funktionen hier. Egal welche. Viele Grüße --Itti 22:34, 30. Aug. 2023 (CEST)
Also darf ich mich als SR nicht mehr wehren, wenn jemand Artikel verschlechtert, bei denen ich Hauptautor bin, keine Meinung mehr auf einer Artikeldisk äußern, darf keine LÄ stellen und muss Vandalismus und Marketing in meiner Beo stehen lassen, weil jede dieser Handlungen potenziell konfliktträchtig ist? Ob dieses mönchische Verständnis von SG-Mitgliedschaft mehrheitsfähig ist, bezweifle ich. Ganz sicher bin ich mir allerdings darin, dass du kaum jemanden finden dürftest, der sich unter diesen Prämissen für dieses Amt noch zur Verfügung stellt. --Arabsalam (Diskussion) 22:46, 30. Aug. 2023 (CEST)
Na dann formuliere doch wie du dir das vorstellst, lieber Arabsalam. Sind wir uns denn einig, dass (nur mal so als "Unterkante") ein SG-Mitglied unnötige Beteiliung bei WP:VM meiden sollte? --Tom (Diskussion) 22:57, 30. Aug. 2023 (CEST)
Nein, sind wir uns nicht. Wie gesagt, zunächst mal und vorrangig sind wir hier alle Autoren und Autorinnen und daran ändert eine Wahl für einen zusätzlichen Job nichts. Das bedeutet auch, jeder hat das Recht VM zu lesen und auch ggf. dort zu schreiben, vor allem wenn man betroffen ist. Viele Grüße --Itti 23:01, 30. Aug. 2023 (CEST)
´Hm .... aber irgendwelche Grenzen gibt es schon? Hilf mir mal bitte, wie hieß noch der Kollege der wegen "politischer Desorientierung" gehen musste? --Tom (Diskussion) 23:06, 30. Aug. 2023 (CEST)
Wozu dient dieser Exkurs? --Itti 23:13, 30. Aug. 2023 (CEST)
Warum sollte ich etwas konkret formulieren, was du allgemein in den Raum stellst? Du siehst den Regulierungs- und Dokumentationsbedarf, ich nicht. Was die deutschsprachige Wikipedia meiner Meinung nach ganz sicher nicht braucht, sind noch mehr Regeln und Metaseiten. Wenn SR befangen oder beteiligt sind, fallen sie aus; das hat es schon früher (teilweise häufiger als jetzt) gegeben, und auch zukünftig ist damit zu rechnen. --Arabsalam (Diskussion) 23:09, 30. Aug. 2023 (CEST)
Ja Regelwerk interpretieren/anwenden und Regelwerk schreiben und Regelwerk exekutiereen sind doch unterschiedliche Dinge? Darf man von Mitgliedern des SG ein demokratisches Grundverständis beispielsweise zur Gewaltenteilung (s.o) erwarten? Sorry wenn sich jeder nach belieben mal eben die Dinge so zurechtlegt wie es ihm passt, dann ist das nicht gut. Das sind für mich eher Merkmale von autokratischen Systemen. Insofern täte es dem Ansehen der Institution gut wenn es klare Regeln gibt. --Tom (Diskussion) 23:15, 30. Aug. 2023 (CEST)
Da stimme ich dir durchaus zu: "Wenn sich jeder nach Belieben mal eben die Dinge so zurechtlegt wie es ihm passt, dann ist das nicht gut." Stimmt, nur fürchte ich, legst du dir die Dinge so zurecht, wie es dir konveniert. Unabhängig davon, was das Regelwerk dazu sagt. --Itti 23:20, 30. Aug. 2023 (CEST)
Preisfrage: Kennst den Unterschied zwischen einem gewöhnlichen "WP-Fussgänger" wie mir und einem gewählten Funktionsträger? Wenn nein dann lies die Unterschiede, auf die Eingangs mit UCoC-Referenzpunkt 3.2. hingewiesen wurde. --Tom (Diskussion) 23:24, 30. Aug. 2023 (CEST)
Oh ja, kenne ich. Wir gewöhnliche Fußgänger haben alle Freiheiten. Als Admin ist man in einer Zwangsposition. Man muss "Vorbild" sein, darf sich nicht "angreifbar" machen, muss "auf jedes Wort achten" und "muss Beleidigungen in der Regel ignorieren", denn Admins "müssen das abkönnen". Als Fußgänger ist man in einer deutlich anderen Position. Beste Grüße --Itti 23:36, 30. Aug. 2023 (CEST)
Die Frage ist zwiespältig. Soll der SR sich an einschlägigen Stellen (VM, SP, etc.) grundsätzlich sich jeglicher Aussage enthalten, damit er in etwaigen SG-Verfahren unvoreingenommen an die Sache gehen kann? Aber ist er das dann wirklich? Oder bin ich als potentieller SG-Verfahrendsteilnehmenr lieber froh darüberm, daß ein Admin sich mit einer bestimmten Ansicht "geoutet" hat, sodaß ich von Anfang einschätzen kann, daß und warum er befangen ist? Weiß man lieber, woran man ist, oder läßt man sich überraschen? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 23:53, 1. Sep. 2023 (CEST)