Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/02

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Karten-Scan

Die Karte im Artikel Ökozone ist anscheinend einfach aus dem Buch Schultz: 'Handbuch der Ökozonen' kopiert. Geht das bei Karten? Woher kommt die behauptete Lizenz? --Dietzel 10:30, 1. Feb. 2007 (CET)

Danke für den Hinweis, ohne ausdrückliche Erlaubnis geht das gar nicht. Das hat wohl niemand bemerkt. LA gestellt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:25, 1. Feb. 2007 (CET)

Sollten wir die ganzen Filmausschnitte besser nicht weglassen? Hat da vielleicht jemand beim Artikel des Tages geschlampt? --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:27, 2. Feb. 2007 (CET)

Vechten war und ist umstritten, soviel ich weiss. Eine Entscheidung gegen Vechten existiert hier mW nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:01, 2. Feb. 2007 (CET)

Der LA auf Commons ist damals gescheitert. So ganz koscher hört sich das aber meines Erachtens nicht an. --Isderion 03:08, 2. Feb. 2007 (CET)

ok, ich meinte auch vor Allem die Bilder, die ich vorsorglich auskommentiert hatte. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:31, 2. Feb. 2007 (CET)

Sind Fotos an Orten mit Fotoverboten (auch außerhalb der BRD) erlaubt?

Daraus --> [1] bin ich nicht schlauer geworden. --Elmcroft 09:36, 2. Feb. 2007 (CET)

Vielleicht, weil DAS auch keineswegs relevant ist, sondern Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:39, 2. Feb. 2007 (CET)

Weiternutzung auf Faltplänen

Hallo,

ein offensichtlich dubioser "Verlag" hat uns und anderen Werbung auf so genannten (völlig unbrauchbaren) "Faltplänen" verkauft. Wir und auch die anderen Inserenten haben nicht vor, die Rechnungen hierfür zu bezahlen. Beim Studium des Belegexemplars fiel mir auf, dass die zwei dort veröffentlichen Texte aus Wikipedia kopiert sind. Nach den Lizenzbestimmungen ist das zulässig, wenn alle Autoren genannt werden. Dies ist aber nicht der Fall. Ist ein solches Vorgehen dennoch erlaubt?

Im voraus vielen Dank.

Gruß aus Bonn

Ralf Zimmer

Hallo Herr Zimmer. Bitte nennen Sie uns den Hersteller, das Produkt und die zwei Artikel, die kopiert worden sind. In solchen Fällen können nur die Autoren der Artikel selbst dagegen vorgehen. Weiter Informationen unter Wikipedia:Weiternutzung. Vielen Dank, --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:06, 1. Feb. 2007 (CET)
Noch mal zur ursprünglichen Frage: Es ist sehr wahrscheinlich unzulässig, es sei denn die Urheber der beiden Texte haben einer solchen Verwendung ohne ihre Nennung zugestimmt (Es gibt ja ein pahr Wikipedianer, die alle ihre Textspenden als PD freigeben).--sугсго.PEDIA-/+ 13:45, 1. Feb. 2007 (CET)
Was dann aber alle Urheber der Artikel tun müssten, und das ist doch recht unwahrscheinlich. -- Timo Müller Diskussion 18:18, 2. Feb. 2007 (CET)

Übersetzungen innerhalb der Wikipedia

von der Diskussionsseite hierher verschoben durch Taxman¿Disk?¡Rate!

Ich stoße auf ganz unterschiedliche Aussagen, was denn innerhalb der Wikipedia bei Übersetzungen "zu machen" ist. Die einen sagen "kein Problem": Inhalte in der Wikipedia sind frei, da muss man nur übersetzen können; die anderen meinen, man muss dies unbedingt in der Quelle angeben (ausreichend sei wenn man die entsprechende Seite in der jeweilgen Sprachausgabe nennt) und wieder andere meinen, man muss die genauen Versionszeitpunkt der jeweiligen Wikipediaseite nennen. Und wieder andere meinen, das ist alles nur "Zierwerk", kann man machen, ist aber nur eine Sollbestimmung und kein "Muss". GLGerman 18:28, 1. Feb. 2007 (CET)

Ach ja und einige meinen, dazu muss sogar auch die Übersetzungsvorlage in die Diskussionsseite, während andere sagen, dass diese unsinnig sei...GLGerman 18:29, 1. Feb. 2007 (CET)


Ich erlaube mir mal, die Fragestellung anhand der andernorts bereits gelaufenen Diskussionen wie folgt zusammenzufassen:

  • Ist bei Übersetzung die GFDL möglichst streng auszulegen oder eher weit zu interpretieren?

Das es keine bombensichere Lösung gibt, dürfte hinreichend bekannt sein, unter streng verstehe ich die auf WP:Ü aufgezeigte Forderung, die Versionesgeschichte zu importieren (derzeit technisch nur eingeschränkt möglich) bzw. alternativ den Quellartikel mitsamt Versionsgeschichte als erste Fassung des hiesigen Artikels zu kopieren. Unter weit interpretieren verstehe ich, die Angabe eines (Permanent)links auf den Quellartikel als ausreichend anzusehen. Mein Standpunkt:

  • Die laxe Auslegung konterkariert die hiesige Praxis, Drittanbietern bei Nachfragen eine möglichst konsequente Einhaltung der GFDL nahezulegen. Insbesondere wenn ein kommerzieller Klon auftaucht, der lediglich das sog. "Gentleman-Agreement" umsetzt ist das Geschrei gross (siehe #Hinweis_auf_Fremdmi.C3.9Fbrauch_der_Wikipediaseiten). Einerseits dringen wir auf korrekte Einhaltung der Bestimmungen, andererseits sollen die Autorenrechte in unserem eigenen Verständnis "sekundär" sein (wie anderswo behauptet).
  • Möglichst umfassende Angaben zu machen ist zwar Mehrarbeit, aber nicht unmöglich, es gibt auf dem Toolserver ein Programm, welches die Versionsgeschichte in Wikisyntax ausgibt, weiterhin gibt es für einige Wikipedien eine Importfunktion.
  • Stellt man sich auf den Standpunkt, ein Link sei ausreichend, so können Drittanbieter die Lizenzbestimmungen gar nicht mehr erfüllen, weil wir ja die Versionsgeschichte nicht bereithalten.
  • Die Lizenzbedingungen gelten nunmal, auch wenn sie nicht sehr praktisch sind. Freie Inhalte zu schaffen widerspricht nicht der Forderung nach Autorennennung.
  • Permanentlink oder normaler Link nimmt sich aus UR-Sicht nichts, bei beiden bekommt man die jeweils aktuelle Versionsgeschichte gezeigt, wenn man auf "Versionen" klickt

--Wiggum 19:56, 1. Feb. 2007 (CET)

Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ sollte man auch ganz durchgearbeitet haben, bevor man sich ein urteil bildet --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:26, 2. Feb. 2007 (CET)

Ich bin eher ein "urheberrechtlicher Laie" und habe auch Histos FAQ nicht komplett gelesen, trotzdem mal "meine" Version, die ich nach einer kurzen Umfrage bei WP:FzW gewählt habe: Ich kopiere bei Übersetzugen die Versionsgeschichte aus der englischen Wikipedia (andere Sprachen beherrsche ich nur sehr rudimentär) in die erste Artikelversion, lösche sie in der zweiten wieder raus und vermerke das in der Zusammenfassung. So geht sie nicht verloren im Gegenssatz zum Vermerk auf der Diskussionsseite, der ab und an mal im Eifer des Gefechtes gelöscht werden könnte. Artikelversionen werden nur bei URVn gelöscht, also sollte das wegfallen, und sogar wenn der Originalartikel in der englischsprachigen Wikipedia gelöscht wird, bleibt die Versionsgeschichte erhalten. Die GNU-FDL ist hier einsehbar, die Versionsgeschichte steht im Artikel, also sollte das m.E. dem Urheberrecht genügen. Falls nicht, werde ich aus dieser Diskussion noch was lernen ;-) Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 03:18, 2. Feb. 2007 (CET)
Wikipedia:Übersetzen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext versucht die Problematik darzustellen. --h-stt !? 12:24, 2. Feb. 2007 (CET)

Albert Fraenkel und der Artikel 72 des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Für Albert Fraenkel (1864-1938) wollte ich das Bild aus der en.WP nach commons transferieren, doch aus der Lizenzangabe werde ich nicht ganz schlau:

It comes from here:
http://www.dgk.org/ps/PreiseStipendien.aspx?PreisID=11
It is a German photo now well over 50 years old, and under Article 72 of Germany's copyright law, this means that any copyright has expired.

Im Gestetz steht jetzt

§ 72 UrhG - Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse
  1. Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.
  2. Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
  3. Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.

Gilt hier also wirklich nicht die "70 Jahre nach Ableben des Autors"-Regel? --32X 15:31, 3. Feb. 2007 (CET)

Das Foto ist - ich sehe darin keine bloße technische Ablichtung - nicht nur Lichtbild, sondern darüber hinaus ein Lichtbildwerk, für das 70pma anzuwenden ist. Bis Anfang der 1990-er Jahre galt ein anderer Maßstab, aber die EU wills halt anders.--sугсго.PEDIA-/+ 15:46, 3. Feb. 2007 (CET)

Foto einer Landkarte

Bevor ich dieses zum Leitbild erkläre und auch Landkarten fotografiere und sie unter eine feie Lizenz stelle: Das ist doch sicher nicht erlaubt, oder? Zumal auch keine Quelle angegeben ist, aber selbst wenn... 217.233.114.85 09:22, 4. Feb. 2007 (CET)

Das sieht für mich nicht wie ein Foto aus (zu gerade und scharf, wenn auch extrem unglücklich als JPG gespeichert). Ich gehe davon aus, dass das eine selbst erstellte Karte ist, also stellt sich die Frage garnicht. Und wenn, dann wäre das nicht erlaubt, solange die Karte selbst nicht gemeinfrei ist oder unter einer freien Lizenz steht. --Dapeteばか 09:48, 4. Feb. 2007 (CET)

Weiternutzung

Darf ich texte von euer seite auf meine Hoimepage einfügen, und das kostenlos?

s. hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 1. Feb. 2007 (CET)

Motorradhelm - Plagiatsverdacht

Hab beim Lesen des genannten Artikels das Gefühl bekommen, dass er zu weiten Teilen dem Text des Degener-Übungsbuches entspricht, soweit ich es im Kopf habe. Könnte das jemand, der das Buch zur Hand hat, vielleicht mal nachprüfen? Ist wie gesagt nur ein Verdacht, mein Gedächtnis kann mich da natürlich auch täuschen.--BlueMarvel85 21:11, 2. Feb. 2007 (CET)

Plagiatsverdacht Deutsches Feuerwehrmuseum

Es gibt unheimliche Parallelen zwischen Deutsches Feuerwehrmuseum und dessen Homepage allerdings fallen die kaum auf, mir fällt es im Moment nicht leicht den URV-Baustein zu setzen. -- Achates Siehe, ich will ein Neues schaffen... 23:27, 2. Feb. 2007 (CET)

Plastische Rekonstruktionen

Wie gehen wir mit plastischen Rekonstruktionen um? Bei ausgestopften Tieren will ich keine Schöpfungshöhe annehmen, was aber wenn bei einem Bild wie Bild:Neanderthaler-Woman.jpg (Ja, Commons, lag aber auch mal eine Zeit in de) künstlerisches Können gefragt war, insbesondere wenn wie hier wegen des fehlenden Kinnknochens die Kinnpartie komplett frei gestaltet werden musste. --jha 06:50, 4. Feb. 2007 (CET)

dann sch-höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:32, 4. Feb. 2007 (CET)

Da stinkst gewaltig...

z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Tschubby_Copyright#Copyright_Leventina_Turismo

"benutzen dürfen" ist doch nicht automatisch "Freie Lizenz" etc.

Bitte das mal durchchecken... ---Ar-ras (D BT) 18:08, 5. Feb. 2007 (CET)

Stimmt. Zumal ganz offensichtlich in de Regel tatsächlich nur nach einer Erlaubnis für WP gefragt wurde. Das reicht nicht aus. Natürlich wäre das am besten mit Benutzer:Tschubby zu klären, aber ich fürchte, dass die Lizenzen so alles andere als OK sind. BTW: Die Seite gehört, wenn überhaupt, nach Benutzer Diskussion:Tschubby/Copyright. -- Timo Müller Diskussion 18:15, 5. Feb. 2007 (CET)

Capability Maturity Model Integration

Bei Capability Maturity Model Integration sind Teile des Textes in anderen Webseiten vorhanden. Die von einer IP als mögliche Urheberrechtsverletzung gefunden Passagen existieren so aber mehr oder weniger seit der ersten Version, die gefundenen Seiten scheinen für mich später entstanden zu sein. Wie kann hier verfahren werden? --S.K. 17:12, 6. Feb. 2007 (CET)

PS: Wobei ein Detail etwas verwirrend ist, der Originaleinsteller Benutzer:Malte Foegen scheint in Darmstadt zu leben, eine der möglichen Textquellen ist eine Folie der TU Darmstadt. --S.K. 17:16, 6. Feb. 2007 (CET)

Bei stark technischen Darstellungen liegt die Hürde für URV besonders hoch, der Artikel sollte etwas umformuliert werden und gut ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:12, 6. Feb. 2007 (CET)

No Source bei einem Bild auf Commons

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit das Bild Klosterruine_riederberg_01.jpg auf commons.wikimedia.org hochgeladen, wird verwendet von http://de.wikipedia.org/wiki/Sankt_Maria_in_Paradyso

Leider habe ich damals vergessen, als Copyright Angabe zu vermerken, dass ich das Bild selbst fotografiert habe. Ich wollte folgendes angeben: "I, the author of this work, hereby release it into the public domain. This applies worldwide."

Nun erhalte ich zu dem Bild die Warnung, dass es wegen missing information gelöscht werden kann. Soweit alles klar.

Völlig unklar ist mir aber, WIE ich diese Lizenz nachtragen kann. Ich habe das Bild sogar neu hochgeladen, diesmal mit Lizenz. Die Warnung ist noch da.

Irgendwie denke ich, sollte doch bei der Warnung ein Link dabei sein, unter dem man die Lizenzangabe nachtragen kann. Bisher habe ich diesen Link NICHT gefunden, trotz Bemühen und Lesen in den diversen Hilfeseiten.

-- Msepp 22:34, 6. Feb. 2007 (CET)

Beim Hochladen gibt's die Auswahlbox für die Lizenz, da sollte man sich was aussuchen. Um das Bild als gemeinfrei freizugeben, kannst du nachträglich (über den bearbeiten-Knopf) die Lizenzvorlage {{PD-self}} eintragen, inklusive der geschweiften Klammern.--Wiggum 22:39, 6. Feb. 2007 (CET)

Reproduktionen von Bildern

Hallo Ruchhöft-Plau,

es tut mir leid, das ich Überbringer schlechter Nachricht sein muss. Wenn Du hier schaust, siehst Du eine Menge deiner Bilder gelistet. Wenn ich Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) richtig interpretiere, gehen durch deine Reproduktion keien Rechte auf dich über, sondern die Fotografen behalten Ihre Rechte. Und wenn diese noch keine 70 jahre tot sind, verletzen wir und du deren Urheberrechte.

Es wäre also im Einzelnen zu kklären, ob die original Autoren bekannt und schon 70Jahre tot sind, dann kann {{Bild-PD-alt}} als Indikator für Gemeinfreiheit gesetzt werden. Entschuldige nochmals die Umstämnde, aber die Wikipedia ist und soll frei bleiben. Gruss, --Mdangers 01:34, 7. Feb. 2007 (CET)

Hab ich schon registriert. Ich kann die Sache allerdings kaum nachvollziehen, es handelt sich ausnahmslos um Repros von Ansichtskarten (keine privaten Fotos!), die 70 bis über 100 Jahre alt und überall frei zugänglich sind. Der Abschnitt zu den Bildrechten bei Fotos sagt nichts über ANSICHTSKARTEN, bei denen es sich zu alter Zeit NICHT um FOTOABZÜGE, sondern um DRUCKE handelt. In jedem Buch über Ortsgeschichte (z. B. die allbekannte Reihe "... in alten Ansichten") findet man solche Reproduktionen, ohne dass jemand darauf Rechte beansprucht!!! Auf solche alten AK hat bestimmt auch niemand mehr Rechte, die in der Regel ohnehin NICHT beim Fotografen, sondern beim VERLAG lagen. Ich kenne keine alten AK, die den Fotografen nennen! Von den alten Verlagen (soweit sie angegeben sind) existieren mit wenigen Ausnahmen heute kaum noch Rechtsnachfolger. --- Was die abgebildeten öffentlichen Denkmäler betrifft, sind diese allgemeines Kunst- und Kulturgut, über das jeder schreiben und die jeder fotografieren kann (warum nicht auch Repros?). --- Betreffs der Kunstwerke des Bildhauers Wilhelm Wandschneider habe ich vom Rechteinhaber die Genehmigung über den Künstler selbst und sein Werk in jeder Form zu berichten, soweit nicht private Interessen der Besitzer der Kunstwerke negativ beeinflusst werden. --- Wenn dennoch jemand meint, meine Bilder aus Wikipedia zu entfernen, so sehr ich dies als KLEINLICH und UNVERHÄLTNISMÄSSIG an. Vielleicht äußert sich mal ein Jurist für Urheberrecht dazu. Ruchhöft-Plau
Ich verstehe das kleinlich und unverhältnismässig ein wenig, da die tatsächlichen urheberrechtlichen Probleme, die aus der Verwendung der Bilder hier erwachsen könnten, nur in einem sehr unwahrscheinlichen Fall eintreten werden.
Auf der anderen Seite: dieses Projekt hat Regeln zum Einbringen von Bildern. Diese Regeln sind dokumentiert und verlinkt. Auf der Basis von "wird schon nichts passieren"/"ist wahrscheinlich nicht so schlimm"/"Die Menschen, deren Urheberrecht ich verletze, sind unbekannt"/"Aber bei diesen Bilder sollte eine Ausnahme gemachte werden" sollte nicht entschieden werden. Ich werde, damit nicht vielleicht nur meine Regelauslegung unrichtig ist, dieses Problem auf WP:UF#Reproduktionen von Bildern vorstellen. Gruss, --Mdangers 22:16, 7. Feb. 2007 (CET)
Hiermit getan, ich bitte um Kommentare. Gruss, --Mdangers 22:19, 7. Feb. 2007 (CET)

Wir haben die betreffende Frage bereits oft entschieden, es bleibt bei WP:BR. Ist eine alte Ansichtskarte wahrscheinlich 1907 oder früher entstanden und sind die Lebensdaten des Fotografen nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln (also z.B. durch eine Internetrecherche), so gilt unsere n-100-Regel (auf de, nicht auf Commons). Ansonsten müssen wir hier halt KLEINLICH und UNVERHÄLTNISMÄSSIG sein, sorry --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:23, 8. Feb. 2007 (CET)

Nachdem...

...ich auf Widerstand gestoßen bin, möchte ich auf jeden Fall ein Feedback von euch bekommen, was meine neuen Lizenzvorlagen angeht - vor allem die Fettgedruckte:

Dem Vorlagensystem steht eine größere Reform bevor, da ich von vielen Seiten darauf angesprochen wurde, es zu verkleichern und verständlicher zu machen. Dies will ich erreichen durch das Verschieben mehrerer Bilder mit entsprechenden Lizenzen auf die Commons. Ein Entwurf steht auf Benutzer:Forrester/Ersetzen#Löschen.....also....was sagt ihr zu den neuen Vorlagen und zu meinem Vorhaben? // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 21:49, 6. Feb. 2007 (CET)

Die Vorlage kann mMn ohne Probleme durch PD-frei ersetzt werden. (Natürlich vorrausgesetzt, sie trifft auch wirklich auf das jeweilige Bild zu, und wurde nicht einfach nur reingemogelt. Aber das trifft ja auf alle Lizenzen zu.) -- Timo Müller Diskussion 22:15, 6. Feb. 2007 (CET)
hä? Sie sagt doch was ganz anderes aus... // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 22:36, 6. Feb. 2007 (CET)
„Man kann jedoch aufgrund der Übergabe in die “Public Domain” von einer konkludenten Willenserklärung des Urhebers, die Datei zur uneingeschränkten Nutzung freigeben zu wollen, ausgehen.“ Siehst du, also PD-frei. Wo ist das Problem? Ich habe dir doch schonmal im IRC erklärt, das läuft so ziemlich aufs gleiche hinaus. -- Timo Müller Diskussion 20:30, 7. Feb. 2007 (CET)
Findest du nicht, man solle eine konkludente Interpretation des Handelns eines urhebers nicht von den "richtig" freien Bildern trennen? // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 22:47, 7. Feb. 2007 (CET)
Ich halte die Interpretation für schlüssig genug, um die Bilder als frei einzustufen; wer auf seine Rechte verzichten will, der will ja gerade, dass alle mit dem Bild machen dürfen, was sie wollen. Das reicht für mich als „richtig frei“. -- Timo Müller Diskussion 17:04, 8. Feb. 2007 (CET)

Andere Meinungen? // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 21:39, 8. Feb. 2007 (CET)

Mal was ganz Neues

Bei den Kandidaten für exzellente Bilder ist ein Bild, das laut Flickr (wo es herkommt) eine noncommmercial-Lizenz hat und auf Commons (wo es liegt) ein lapidares cc-by. Ich wollte schon einen Löschantrag stellen, sah dann aber den folgenden Bildkommentar:

"This image was originally posted to Flickr by Hugo* at http://www.flickr.com/photos/hughes_leglise/88553523/. It has been reviewed on 12:50, 23 December 2006 by FlickreviewR, who found it to be licensed under the terms of the cc-by-nc-sa-2.0, which isn't compatible with the Commons. It is unknown whether the license above was ever valid."

Da stellt sich mir die Frage: Was ist das denn??? Müssen Featured Pictures neuerdings nicht mehr frei sein? Wundert sich --Begw 02:46, 8. Feb. 2007 (CET)

Commons eben. -- Timo Müller Diskussion 17:06, 8. Feb. 2007 (CET)

Naja ihr Klug***, vielleicht hilft es den unbedarften Lesern dieser Seite, wenn man wenigstens kurz andeutet, wozu es Flickrreview gibt. Ein Riesenproblem für Commons ist die undokumentierte Änderung von CC-Lizenzen auf Flickr. Es ist also gut möglich, dass die ursprüngliche Lizenz zutreffend war, Hugo sich aber später anders entschieden hat. Im Zweifel muss man zähneknirschend solche Bilder wohl löschen, da man in der Regel nicht mehr beweisen kann, dass sie mal frei waren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:29, 9. Feb. 2007 (CET)

Kann da mal jemand reinschauen bitte? "theatresports" ist in Kanada als Trademark geschützt, dementsprechend löscht eine IP des Rechteinhabers gelegentlich am Artikel rum, geht offenbar schon über ein Jahr so. Ich würde mich spontan der in der Diskussion geäusserten Auffassung anschließen, daß das für den deutschsprachigen Raum ohne Relevanz ist, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Danke, Siebenneunzig chat 01:01, 9. Feb. 2007 (CET)

done. Ist ohne Relevanz für uns, bitte halbsperren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:32, 9. Feb. 2007 (CET)

Zitate

Aus aktuellem Anlass: Wikipedia:Löschkandidaten/5._Februar_2007#Vorlage:Musikzitat. Was ist denn unsere Haltung? Meine Auffassung war bislang so, dass wir alle Medien, die hochgeladen werden, unter freier Lizenz haben wollen, ob das jetzt Bilder oder Musikdateien sind - jede Werkverkörperung soll einer freien Lizenz unterliegen. Jetzt heisst's auf einmal Verkörperungen von Musik können auch unter Zitatrecht hochgeladen werden, unter anderem mit Verweis auf Zitate von Sprachwerken, die ja ausgiebig genutzt werden. Unter diesem Gesichtspunkt könnten wir eigentlich auch Aufnahmen (Scans oder Fotos) von Buchausschnitten etc.pp. zulassen, die bislang meines Wissens immer gelöscht worden sind. Konsequenterweise wüsste ich dann auch keinen Grund, der einem Bildzitat entgegenstehen sollte. Das ist zwar jetzt keine Urheberrechts- sondern eine Policy-Frage, aber wahrscheinlich verfolgt nicht jeder der hier aktiven die LK.--Wiggum 22:27, 6. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe einen guten Grund: Der Auftrag, nur freie Inhalte zu sammeln, wird dadurch unterminiert. Sobald wir Bildzitat sammeln, z.B. Filmposter, Pressefotos etc., fangen die Leute an, solche massenweise hochzuladen und in alle möglichen Artikel einzubinden, wo das Zitatrecht nicht mehr greift. Das lässt sich dann nur noch mit hohem Arbeitsaufwand eindämmen. De facto hätten wir dann eine deutsche Version der "Fair use"-Praxis auf der en-Wikipedia. Dort herrscht diesbezüglich unermessliches Chaos und sagenhafte Inkompetenz, zudem "Fair use" der Idee der Wikipedia diametral entgegensteht. --Fb78 11:41, 7. Feb. 2007 (CET)
Der Vergleich mit dem "fair use" in en greift insofern nicht, weil es sich hier um Kleinzitate, nicht um Grosszitate handelt. Dakt ist allerdings, dass seit etwa 2,5 -3 Jahren regelmaessig Noten als Kleinzitat hochgeladen wurden, die allerdings fælschlicherweise allesamt unter GFDl oder einer anderen freien Lizenz standen. Ich sehe es æhnlich wie Wiggum: Entweder wir løschen jetzt kosequent alles (was allerdings etliche Artikel im Musikbereich stark in Mitleidenschaft ziehen wuerde und sicherlich nur ueber ein MB zu erledigen wære) oder wir gehen das ganze einfach mal systematisch an. Mit der Vorlage ist ein erster Schritt getan, darueber hinaus ist ein "Wikiprojekt Musikbeispiele" angedacht, um eben grade den "Wildwuchs" (unangemesse Einbindung in Artikel etc.) einzugrenzen. Ich habe im letzten Monat eine komplette Bestandsaufnahme gemacht - und bis auf vielleicht eine handvoll diskussionswuerdiger Sachen sehe ich rechtlich alles im gruenen Bereich. (Zur Erinnerung: Wir reden hier ueber selbsterstelle Ausschnitte im Midi- oder png-Format, nicht ueber Realaufnahmen oder Notenscans!) Ausserdem møchte ich darauf hinweisen, dass die rechtliche Lage bei Noten und Bildern schlichtweg etwas anders aussieht. --Kantor Hæ? +/- 13:52, 7. Feb. 2007 (CET)
die MIDIs sind größtenteils nicht-lediglich kürzende Bearbeitungen der Musikstücke und somit NICHT durch das Zitatrecht gedeckt. Die sind nicht nur Verstöße gegen unsere nur-frei-Inhalte-Politik, sondern stets echte URV. Die Noten dagegen widersprechen - in der jetztigen technischen Umsetzung - zumindest dem bekannten, dieses Prinzip bestimmenden MB, dass nur dann Ausnahmen zulassen wollte, soweit technisch sichergestellt sei, dass die Ausnahmen nur im Zitatzusammenhang aufrufbar seien. Die Notenabbildungen kann aber technisch jeder in jedem Zusammenhang verwenden. (WP:MR hat ein, zwei Beispiele eingebunden, die dort - auf WP:MR - keinem durch das Zitatrecht gedeckten Zweck dienen.) --sугсго.PEDIA-/+ 14:34, 7. Feb. 2007 (CET)
Kannst du die Behauptung mit den Midis belegen? Würde mich nur interessieren. Unabhängig davon lassen wir bei Bildern weder Großzitate noch große Kleinzitate zu und die von Fb78 geäusserten Bedenken gegen Bildzitate lassen sich m.E. auf jegliche zu Zitatzwecken hochgeladenen Medien anwenden. Nur Textzitate sind letztlich unbedenklich, weil die zwangsläufig im Artikelkontext stehen. Eine technische Lösung, die einen Zitatzweck (inhaltlich!) sicherstellt kann ich mir nicht vorstellen, sinnvoll erschiene mir aber trotzdem irgendein Konzept, welches "unermessliches Chaos und sagenhafte Inkompetenz" verhindern kann. In dem Zusammenhang sehenswert ist en:Category:Pokémon images, sammelt ca. 1200 Bilder zu "Zitatzwecken", solche lächerlichen Zustände würde ich in de gerne vermeiden. Meines Erachtens ist auch die Bezeichnung als "Musikzitat" sachlich falsch, da ein solches nur in einem Musikwerk vorgenommen werden kann, was die Wikipedia nicht ist.--Wiggum 15:17, 7. Feb. 2007 (CET)
Die Fangfrage ist tatsæchlich, wie ein Musikzitat als "Kleinzitat" im schriftlichen Rahmen definiert wird; und das ist schlichtweg auch in der Rechtssprechung nicht wirklich klar! Wenn man der Tendenz folgt, diese æhnlich dem Sprachzitat ("kleines litarisches Musikzitat") zu behandeln, kæme næmlich auch die Ausnahme des Ænderungsverbots ("Uebersetzungen" zum Zitatzweck) in Betracht, und alles ist 100% in Butter. Aber wie schon gesagt: eine 100% Sicherheit gibts es eh nicht. Die Sache mit dem "technischen" Artikelkontext hatten wir ja auch schon øfters durchgekaut... Bei den Commons wuerde ich das eher verneinen (Weil deren Inhalt ja grade das Sammeln und bereitstellen von freien Medien ist), aber zumindest Histograf hat sich da ja eher positiv drueber geaussert - man kønnte næmlich sonst z.B. auf normalen HP auch nicht zitieren. --Kantor Hæ? +/- 15:41, 7. Feb. 2007 (CET)
Zitat-URV in Artikeltexten müssen ja eigentlich auch erst kontrolliert werden, die URV-Kontrolle und in Zweifelsfällen Anfrage hier haben sich da doch imho ganz gut bewährt. Noten"texte" lassen sich auch recht einfach auf ihre Einbindung überprüfen, sofern die Dateien konsequent kategorisiert sind. Sobald ein Bild nicht in einen passenden Artikel eingebunden wird dürfte es dann seine Daseinsberechtigung verlieren. Mit Wappen gehen wir ja in etwa vergleichbar um, da sie aus urheberrechtlicher Sicht zwar unbedenklich, ihre Einbindung (z.B. auf Benutzerseiten) ja aber problematisch sein kann. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:35, 7. Feb. 2007 (CET)
Nur zu Info: Ich bin im Januar _sæmtliche_ in de vorhandene Bildkategorien durchgegangen. Alles, was wir momentan an Musikzitaten/Notenbeispielen haben, sollte jetzt entweder in Kategorie:Musikzitat, Kategorie:freie Musik oder Kategorie:MLU zu finden sein. Die ganze Sache (u.a. mit Benamsung der Kategorien) ist zwar noch nicht wirklich ausgegoren; die Mitarbeiter im Bereich Musik sind aber durchaus dazu bereit und interessiert, die Sache systematisch anzugehen, um den bisherigen "Wildwuchs" bzw. die bisherige "Unsicherheit" zu beseitigen. Bisher efolgte nur eine Bestandsaufnahme durch die Vorlagen; wie weiter vorgegangen wird ist natuerlich diskussionswuerdig. Die Gruendung eines "Wikiprojektes Musikdateien" ist angedacht und kønnte u.a. - neben z.B. der Qualitætssicherung - auch die Beobachtung dieser Dateien uebernehmen. Ausserdem wird es auch Zeit, die Noten zumindest organisatorisch von den Bildern zu trennen, weil die Grundlage ja doch eine vøllig andere ist! (Was ja auch in dieser Diskussion gerne mal durcheinandergewuerfelt wird...) Bevor also jetzt alle auf das Buzzword "unfreie Inhalte" reflexartig "løschen!!!!1" rufen, møchte ich doch noch einmal darum bitten, sich _wirklich_ mit der Thematik zu beschæftigen und der momentan aktiven Initative der "Musiker" zumindest eine Chance zu geben. Die Diskussion wird hier schliesslich nicht zum ersten Mal gefuehrt - und war bisher auch leider immer mit viel Ærger, Irritationen und Missverstændnissen gebunden! --Kantor Hæ? +/- 23:06, 7. Feb. 2007 (CET)
Aus diesem aktuellen Anlass wüsste ich jetzt gerne mal, wer hier wirklich von sich sagen kann, dass er etwas vom Urheberrecht versteht: Dogmatik, historische Entwicklung, rechtsvergleichende Betrachtungen mindestens mit dem US-Copyright. Ich kann mit Zitaten gut schlafen. Und zwar sowohl mit Klein- wie mit Großzitaten. Weil ich nämlich weiss, was wirklich unter das deutsche (oder kontinentaleuropische) Zitatrecht fällt - und was nicht. Mit Fair Use und insbesondere seiner Anwendung in der en-Wikipedia hat das nämlich nur am Rande zu tun; die oben angesprochenen Filmplakate und CD-Cover sind nach deutschem Recht nämlich keine Zitate. Rechtlich wäre es möglich. Ich sehe aber zwei Probleme: Erstens unseren Autoren zu vermitteln, wo die Grenzen liegen, und zweitens unseren Weiternutzern gegenüber klar darzustellen, welche Rechte an der Datei bestehen. Beide Probleme sind real aber sie sind IMHO lösbar. --h-stt !? 19:33, 7. Feb. 2007 (CET)
Danke fuer die klaren Worte! Das wichtigste steht meiner Meinung nach allerdings in deinem vorletzten Satz: Es wird einfach mal dringend Zeit, dieses Themengebiet aufzuarbeiten - Grenzen und Møglichkeiten aufzeigen, fuer die Problematik zu sensibilisieren, aber auch Ersteller und Nutzer von Notenbeispielen zu sammeln. Und wenn das auch nur ansatzweise gelingt, ist das ein _deutlicher_ Fortschritt gegenueber der Situation (="Wildwuchs"), die wir hier seit 2,5 - 3 Jahren faktisch haben. Eine wirklich standhafte rechtliche Beurteilung wird hier kaum jemand geben kønnen - und die, dies kønnten, duerfen nicht so ohne weiteres ;-) Solange keiner die Wikimedia genau deswegen verklagt, wissen wir halt nichts genaueres... --Kantor Hæ? +/- 20:55, 7. Feb. 2007 (CET)
Das die Nutzung von Zitaten urheberrechtlich unproblematisch wäre, darüber sind wir uns glaube ich einig? Die Zulassung von Zitaten wäre insofern sogar ganz brauchbar, da die Lizenzierung in vielen Fällen ehrlicher wäre - das dürfte gerade Musiktitel betreffen. Bei der Beurteilung des Einzelfalls würde ich zugegebenermaßen ins Rudern kommen, Filmplakate oder CD-Cover sind mir noch einsichtig, aber nehmen wir mal das Bild ganz oben in Adolf Hitler: Dient das zum besseren Textverständnis oder ist das nur Illustration? Was die Weiternutzer angeht, so sollte sich das mittels passender Vorlagen, die automatisch auswertbar sind, lösen lassen. Viel schwieriger sehe ich eben die Handhabung innerhalb der Wikipedia - das Definieren von Grenzen. An der Stelle muss ich jedenfalls passen.--Wiggum 22:08, 7. Feb. 2007 (CET)
Grade die "Unehrlichkeit" bzgl. der Lizensierung war mit einer der Hauptpunkte, um die Vorlage:Musikzitat einzufuehren! Bisher wurden eben auch urheberrechtlich geschuetzte Beispiele - die eigentlich nur als "Zitat" verwendbar sind - munter unter GFDL (teilweise auch sogar unter cc) lizensiert. Daraufhin sind ich und einige andere im Bereich Musik einfach mal "mutig" gewesen, und haben durch die "unfreie Lizenzvorlage" (die eigentlich keine echte Lizenz ist!) Vorlage:Musikzitat die Sache mal klargestellt bzw. "verdeutlicht". Die Idee dahinter ist tatsæchlich das, was h-stt fordert: Næmlich Transparenz schaffen und schlichtweg mal deutlich zu sagen, was hier eigentlich Sache ist! Ich bin kein Jurist, sondern nur ein "praktizierender" Musiker, der sich allerdings fast wøchentlich mit diesen Geschichten befasst. Ich weiss daher nicht, wie es mit den Bildrechten aussieht - ich bin mir aber sicher, dass das hier besprochene musikalische Kleinzitat keineswegs mit Werbeplakaten etc. vergleichbar ist. Und wie schon jemand sinngemaess schrib: Nur weil die Software vor jeder Datei ein "Bild:" schreibt, heisst das noch lange nicht, dass fuer alle diese Dateien die Bildrechte anzuwenden sind ;-) --Kantor Hæ? +/- 23:23, 7. Feb. 2007 (CET) Wenn ich irgendetwas gegen Musikzitate in diesem Rahmen hætte, wuerde ich mich wohl kaum dermasen dafuer einsetzten, oder?

Ich denke schon, dass ich eine Spur mehr vom Urheberrecht verstehe als H-stt. Ich möchte daran erinnern, dass eine knappe Mehrheit Anfang 2005 beim letzten bildrechtlichen Meinungsbild FÜR Ausnahmen und also FÜR Bildzitate war. Das wurde aber nie umgesetzt. Wir haben hier (locus classicus: FAQ Rechtliches) hier eine ganze Reihe von Inhalten, die unfrei sind, angefangen von Aufnahmen lebender Personen, die weder beliebig kommerziell genutzt noch beliebig verändert werden können. Die Bannerträger freier Inhalte, die sofort loseifern, wenn man Augenmaß und Vernunft anwenden möchte, sollten sich also zurückhalten.

  • Kurze Musikzitate (einige Takte) zur Erläuterung des Inhalts (§ 51 UrhG) in der gesprochenen Wikipedia halte ich für unbedenklich, sie sind dort eingebunden und nicht gesondert abrufbar (als "Bild")
  • Kurze MIDI-Dateien mit klarem Hinweis, dass sie Bearbeitungen eines geschützten Werks sind, und zur Erläuterung des Inhalts dienen müssen (Nachweis des Artikels) sollten wir ebenfalls dulden.
  • Ob darüberhinaus kurze MP3s zulässig sein sollten, bedürfte eines eigenen Meinungsbilds.

Die ersten beiden Punkte könnten wir hier durch Konsens beschließen.

Was die gesonderte Abrufbarkeit von Bildern/Musikbeispielen angeht, so würde ich dieses Argument nicht überbewerten. Auch ein Textzitat kann man aus seinem Kontext nehmen und separat nutzen (was aber nicht dagegen spricht, es zuzulassen). Bilder "zitieren" dürften nach der Maßgabe dieser Zeloten nur die Websites, die ein DRM haben, das den gesonderten Abruf einer Bilddatei wirksam unterdrückt. Das würde § 51 UrhG aber in der digitalen Welt aushöhlen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:17, 8. Feb. 2007 (CET)

Achja: Kurze Notenbeispiele sollten wir wie Textzitate handhaben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:19, 8. Feb. 2007 (CET)

Oh großer Histo, bitte erläre mir folgendes: UrhG §51 Absatz 3 sagt: "einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.". Soweit ich das verstehe, ist es erlaubt ein Teil eines anderen Musikwerkes in einem eigenen Musikwerk zu zitieren. Jedoch sind wir ja gar kein Musikwerk, warum sollen wir dann Musikzitate verwenden dürfen? --DaB. 00:32, 12. Feb. 2007 (CET)
Die Bezeichnung "Musikzitat" ist hier m.E. nicht iSd §51 UrhG zu verstehen, sondern bringt nur prägnant auf den Punkt um was es hier geht: Zitate von Musikwerken. Btw, dan keine substantiellen Einwände mehr gekommen sind würde ich sagen, wir haben per Akklamation beschlossen, die Zitate zu dulden.--Wiggum 00:41, 12. Feb. 2007 (CET)

Du kannst dir deine persönlichen Angriffe sparen, großer DaB. Schricker in Schricker, UrhR ³2006 § 51 Rdnr. 13 sagt, dass die Regelung des Musikzitats in Nr. 3 nicht erschöpfend ist. Musikzitate in Sprachwerken unterstehen je nach den Umständen Nr. 1 oder Nr. 2. Oder damit auch du es kapierst: Nr. 3 regelt nur das Zitat von Musikwerken in Musikwerken, aber z.B. nicht das Zitat von Musikwerken in Sprachwerken, Filmwerken oder Multimedia-Präsentationen. Da im übrigen kein Widerspruch kam, rufe ich obengenannten Konsens aus. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:40, 12. Feb. 2007 (CET)

In diesem Zusammenhang sollten wir zusehen, relativ zügig die Zitate aus dem Artikel des Tages hierher zu transferrieren, bevor commons noch auf die Idee kommt, noch mehr davon verschwinden zu lassen. Komme jetzt wohl nicht mehr dazu. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:58, 12. Feb. 2007 (CET)
Kann ein Admin das evt. mit Wiederherstellung oder transwiki machen? Der "Commonshelper" bietet ja nur die "falsche" Richtung an und von Hand ist das eine saubløde Arbeit (zumal es auch noch etliche andere Beispiele gibt, die dann von den Commons hierrueber sollten) --Kantor Hæ? +/- 01:22, 12. Feb. 2007 (CET)

Äh, bevor es untergeht möchte ich nochmal die ein Frage von Wiggum hier hervorheben: „Btw, dan keine substantiellen Einwände mehr gekommen sind würde ich sagen, wir haben per Akklamation beschlossen, die Zitate zu dulden.--Wiggum 00:41, 12. Feb. 2007 (CET)“ Dann können wir uns nämlich auch den LA auf die Vorlage:Musikzitat schenken, was wir dort dann nochmal vermerken sollten. Denn der wird dann langsam wirklich albern. -- ShaggeDoc Talk 12:14, 12. Feb. 2007 (CET)

Nachtrag: da ich grade gesehen habe, dass heute der LA abläuft, hab ich die Diskussion dort abgebrochen und hierher verlagert. Die Diskussion an meheren Schauplätzen bringt sicher keinem etwas, sollte die Entscheidung gegen die Musikzitate Fallen, so werde ich den LA selber ausführen, keine Angst. -- ShaggeDoc Talk 12:41, 12. Feb. 2007 (CET)

Jetzt mal eine technische Frage: Könnte man für Noten nicht eine Art Schrift wie TeX entwickeln, die man direkt in den Text schreibt (Wie schon für kompliziertere mathematische Formeln)? Dann wäre es auch möglich, sie direkt als Midis alternativ zu exportieren. So wäre das Problem umgangen, dass man diese Zitate auch aus dem Zusammenhang heraus (als normales "Bild") betrachten kann...
Eiragorn Let's talk about... Rønnskloppen 00:47, 13. Feb. 2007 (CET)
Ja, könnte man. Es gibt sogar ein passendes Tex-Modul. Die Serveradmins aktivieren es aber nicht, weil es wohl voller Bugs/Sicherheitslücken ist. --DaB. 01:00, 13. Feb. 2007 (CET)
Für weitere Infos siehe Meta:Music markup und Meta:Talk:Music markup, das Resultat kann man auf Wikisophia betrachten. Es gibt da allerdings auch Bedenken der Ersteller solcher Zitate, da das WikiTeX-Modul so kaum Möglichkeiten zur Nachbearbeitung der damit erstellten Bilder bzw. Midis beitet (so wie ich das mitbekommen habe, kann es selbst mangels Erfahrung nicht beurteilen). -- ShaggeDoc Talk 01:12, 13. Feb. 2007 (CET)
Da muss ich dich korrigieren: Tex kann das. Im Grunde wird - æhnlich der Mathematikformeln - nur eine Art "Quelltext" eingebunden, der dann Parsermaessig entsprechend umgesetzt wird: es kønnte also jederzeit jeder auch die Noten korigieren. Fakt ist leider, dass es aus sicherheitstechnischen Gruenden nicht aktiviert ist und hier fuer alle auch eine derbe Umstellung bedeuten wird - die Sache ist schwierigkeitsmaessig etwa mit den "Timelines" zu vergleichen und keineswegs so trivial wie ein "normales" Notensatzprogramm! (Obwogl es mit "Rosegarden" eine entsprechende GUI unter Linux gæbe) Solange es noch nicht verfuegbar ist (auf Meta ist die Sache seit etwa 1 1/2 Jahre, auch in Hinblick auf ein "Score-Wiki" in Diskussion!) sollten wir das "Workarround" mit den Zitaten akzeptieren. Sobald die ganze Sache machbar ist, hat sich das ganze Gedøns mit Zitaten in JPG/GIF/MIDI eigentlich eruebrigt. Alleine aus dem "Wikiprinzip" heraus ist die Sache - auch vom Portal:Musik eigentlich begruessenswert. --Kantor Hæ? +/- 01:26, 13. Feb. 2007 (CET)
An meiner Aussage gibt es nicht zu korrigieren. Bedenken haben sie trotzdem. -- ShaggeDoc Talk 01:33, 13. Feb. 2007 (CET)
Ich stimme dir insofern zu, als das man im "High-End-Bereich" (Vortragszeichen, aufwendige Layoutgeschichten etc.) das Format quasi "studiert" haben muss ;-) Technisch ist mittels Lilypond (oder ueber MusiTex) fast alles møglich; nur ist nicht alles durch einen "Laien" umsetzbar. Ja, auch ich (mit Skript- und Programmiererfahrung!) muesste mich noch einmal richtig auf den Hintern setzten, um damit wirklich was "anstellen" zu kønnen. Und daher teile ich auch die Bedenken gegenueber der "Laientauglichkeit". --Kantor Hæ? +/- 01:46, 13. Feb. 2007 (CET)

URV oder Panoramafreiheit?

Heute wurden in Lucky Luke und Familie Feuerstein Bilder aus einem türkischen Freizeitpark eingefügt, die aus der Commons-Kategorie commons:Category:Harikalar Diyari stammen. Abgesehen davon, dass ich sowohl die Figuren als auch die Fotos davon grottig finde, fällt das unter Panoramafreiheit oder ist das eine URV? (Und ob der Park selbst sich über solche Fragen wohl Gedanken gemacht hat...) --Streifengrasmaus 01:19, 9. Feb. 2007 (CET)

Bei einem Freizeitpark habe ich erhebliche Zweifel, dass die Juristen das unter Panoramafreiheit subsummieren, da Eintritt genommen wird. Nächtliche Schließung allein wäre OK. Freizeitpark ist Privatgrund, da führt kein öffentlicher Weg durch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:35, 9. Feb. 2007 (CET)

Die Bilder gehen nicht, Panoramafreiheit greift nicht. --RalfR 21:29, 9. Feb. 2007 (CET)

Laut dem Fotografen ist der Park rund um die Uhr offen, man zahlt keinen Eintritt, und er wurde von der Stadt selbst installiert, außerdem ist er kein Privat- sondern Regierungseigentum, es ist also meiner Ansicht nach ein öffentlich zugänglicher Platz. Greift in diesem Fall Panoramafreiheit? Wenn nein, dürfte man ja eigentlich auch keine Fotos aus einem Stadtpark einstellen. --Grandy02 15:39, 11. Feb. 2007 (CET)

Hallo?? Wenn ich lesen Freizeitpark ich nix wissen von türkische Gepflogenheiten, ich denken an Europapark oder so. Wenn es sich so verhält, wie geschildert, ist das klar P. nach deutschem Recht, das wir hier anwenden, und die Bilder können bleiben. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:14, 12. Feb. 2007 (CET)

Links auf Presseartikel, ein Fall der URV?

Beim Verfassen und Ergänzen von Wikipedia-Artikeln habe ich gelegentlich ergänzende Informationen in den Publikationen der in meiner rheinhessischen Gegend dominierenden AZ (Allgemeine Zeitung) genutzt. Bei umfangreichen zu meinem Thema passenden Artikeln gab ich diese unter Weblinks an und verwies mit Referenzen aus meinen Text auf den entsprechenden Eintrag im Weblink-Abschnitt. So kam ich IMHO zu einer mir angenehmen knappen aber im Bedarfsfall auch detaillierten Informationsdarstellung.

Wir machen dies übrigens – nicht so elegant wie bei Wikipedia – auf der etwas rumpeligen Homepage unseres örtlichen Geschichtsvereins für Artikel mit Direktbezug zum Verein oder seinen schreibfreudigen Mitgliedern auch so. Allerdings besteht für dieses Recht – wie ich weiß – eine grundsätzliche Übereinkunft zwischen unserem Vereinsvorsitzenden und dem Verlag.

Beim Stöbern auf der Archivseite der Zeitung bin ich nun auf eine Seite gestoßen, die mich über die URV-Rechtslage bei den in Wikipedia gesetzten Links auf passende Zeitungsartikel grübeln lässt.

Dort gestattet man die Einbindung, macht aber die Nutzung für jeden einzelnen Artikel von einer expliziten Genehmigung inklusive Benachrichtigung abhängig.

Ist da schon der Link gemeint oder nur das Kopieren und Verwenden des Originaltextes? Auf der ablaufmäßig davorliegenden Seite macht man übrigens den Eindruck, es gehe hier um die Darstellung von Artikeln auf der eigenen Homepage.

Soll ich jetzt besser die Links wieder herausnehmen und die Quelle unter Literatur/Veröffentlichung einfach nur nennen (mit oder ohne explizite Linkadresse).

Mit dem Verlag habe ich noch nicht gesprochen. Mir wäre auch eine in unserem (Wikipedia) Sinne positive Aussage am Liebsten, die allgemein, also für jegliche über das Web erreichbare Publikation gilt. --Fredou 11:22, 9. Feb. 2007 (CET)

Es kann hier nur um die Einbindung des ganzen Artikels gehen, ein Link ist urheberrechtlich völlig unproblematisch. Problematisch ist nur die Einbindung des Artikels per Link etwa in Frames, die eigene Inhalte suggerieren --AndreasPraefcke ¿! 11:41, 9. Feb. 2007 (CET)
Vielen Dank für die extrem schnelle und motivierende Antwort. --Fredou 18:32, 9. Feb. 2007 (CET)

Ich möchte, bevor ich das in den Artikelraum verschiebe, begutachten lassen, ob der Artikel, der aus der englischen WP en:Mikhail Lebedev übersetzt wurde, unbedenklich ist. Erst nach der Übersetzung habe ich mir die Quelle genauer angeschaut und da sind schon zwei-drei Sätze sehr nahe an der Vorlage. Die Quelle ihrerseits ist Übersetzung eines russischen Texts von 1971 ...--Gf1961 11:46, 9. Feb. 2007 (CET)

Hallo?? Wikipedia:Textplagiat schon gelesen? 2-3 Sätze, wenn sie nicht originellste Gedanken enthalten, sind wohl kaum ein Problem --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:57, 9. Feb. 2007 (CET)

Es ist mir eine Ehre und Freude, vom freundlichsten Wikipedia-Mitarbeiter bedient worden zu sein. [2]. <Ironie aus>. Danke. --Gf1961 12:30, 9. Feb. 2007 (CET)

Board-Verlautbarung zur Lizenzpolitik

Auf der Foundation-ML gibt's aktuell einen Thread zum Thema Lizenzen, ausglöst durch ein Statement von Board-Mitglied Kat Walsh [3]. Nach viel blabla - unter anderem Bekenntnis zu freien Inhalten - sind die m.E. interessanten Punkte:

  • Eine klare Ablehnung von NC-, ND- oder ähnlich beschränkten Lizenzen: It is for these reasons [...] that all media on Wikimedia sites which are used under terms that specify non-commercial use only, no-derivatives only, or permission for Wikimedia only, need to be be phased out [...].
  • Fair-Use-Ablehnung: Some Wikimedia projects use media that is not free at all, under a doctrine of "fair use" [...] this non-free media should not be used when it is reasonably possible to replace with free media [...] Diese Haltung wird weiter unten dahingehend relativiert, dass limited fair use geduldet werde.
  • Die besondere Pointe ist: [...] individual projects may choose to be more restrictive than Foundation policy requires [...] However, no project may have content policies less restricive, or that allow licenses other than those allowed on Wikimedia Commons and limited fair use.

Böse Zungen könnten behaupten, dass diese Aussage nichts wert ist, da auf Commons bei Lizenz- und Löschfragen König Zufall regiert. Inwiefern sich diese Aussage beispielsweise auf unsere Logos anwenden lässt, die wir ja nicht als Fair use, sondern als gemeinfrei pflegen und damit gegenüber Commons deutlich "less restrictive" sind, lässt sich leider nicht ableiten. Ebensowenig dürfte dieses Posting irgendeine Verbesserung bei den vielen umstrittenen Ländervorlagen oder bei der Bewertung einfacher Lichtbilder auf Commons bewirken. Genaugenommen wird nur das ausgesagt, was ohnehin schon Usus ist.--Wiggum 15:18, 9. Feb. 2007 (CET)

Zweite Meinung gefragt..

Hallo, mir scheinen im Artikel Orkan#Wirtschaftliche_Folgen der erste Absatz und der Abschnitt der Webseite www.versicherung-recht.de/versicherung/18/37.php#Sturm verdammt ähnlich. Die Webseite wird zwar unter den Weblinks im Artikel genannt, ist aber nicht ausdrücklich als Quelle angegeben. Was tun? -- 82.83.86.49 16:43, 9. Feb. 2007 (CET)

das läßt vermuten, daß es andersrum ist ;) --RalfR 16:59, 9. Feb. 2007 (CET)
Der Abschnitt ist mit diesem Edit eingebracht worden. Der Benutzername Feser deutet darauf hin, dass der Einsteller evtl. der bei der Quelle genannte Autor Frank Feser ist. Der erste Teil ist imho unproblematisch, da nur Faktennennung, der zweite Teil (im Link unter der Tabelle) wird wohl als persönliche geistige Schöpfung anzusehen sein. Der Text findet sich im gleichen Wortlaut auch unter [4] und dieser wiederum ist wortwörtlich bei [Sturm#Gefahren und Schäden]] zu finden, im Wesentlichen vom gleichen Benutzer [5]. Vermutlich hat - wenn man aufs Datum schaut - aber der Giessener Anzeiger bei uns geklaut. Ich weiß nicht, inwieweit man Archive.org trauen darf: [6]. Im Hinblick auf den Anteil der übernommenen Textstellen an den jeweiligen Gesamtumfängen der beiden Artikel würde ich die Übernahme als problematisch betrachten, aber mal ganz unabhängig davon - was soll mir diese sehr spezielle Ausführung zum Versicherungsrecht in einem Artikel "Orkan" oder "Sturm" bringen? Ich würd's schon wegen "Thema verfehlt" löschen.--Wiggum 17:10, 9. Feb. 2007 (CET)

Lizenzverstöße durch andere "Wikis" (die nicht der Wikipedia angehören)

Ich habe gestern zufällig http://www.narrenwiki.de/ entdeckt. Dort habe ich mir jetzt mal zwei Artikel angesehen und festgestellt, dass dort eklatant gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen wurde! Noch nicht einmal einen Hinweis, dass der Originaltext von der Wikipedia stammt! Ich habe zwar nichts gegen andere Wikis, aber wenn jemand etwas nutzen will, sollte er zumindest einen Hinweis auf die Quelle setzen! Wie seht ihr das? Hier die Beispiele: jeweils zuerst der Original-Wikilink und dann die "Kopie"

noch schlimmer finde ich, dass selbst Bilder ohne die entsprechenden Lizenzen "kopiert" wurden. Gruß --kandschwar 16:45, 9. Feb. 2007 (CET)

Ich habe das mal auf die für solche Fälle bestimmte Seite kopiert. -- ChaDDy ?! +/- 17:06, 9. Feb. 2007 (CET)

Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Hallo,

gelegentlich findet man wissenschaftliche Literatur direkt als pdf verlinkt, obwohl die Jounals nicht frei sind. Die links verweisen dann auf Websites, die die pdfs online stellen. Ist das legal?

lg fg

Man darf beliebige Inhalte verlinken, egal ob frei oder nicht. Lediglich Links auf rechtlich bedenkliche Inhalte sollten unterbleiben. --RalfR 18:46, 9. Feb. 2007 (CET)

Ohne ein konkretes Beispiel kann man dazu gar nix sagen, die Formulierung der Frage ist wirr --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:12, 9. Feb. 2007 (CET)

Schwedische Hinweistafel auf Commons?

Hallo,

ich habe gerade – nach Rücksprache mit Benutzer:Syrcro – das Bild:Forsakar Tafel.jpg hochgeladen. Es stammt von einem öffentlichen Weg bei Degeberga, Schweden. Meine Frage ist jetzt, ob ich das auch auf Commons hochladen dürfte und was das schwedische Urheberrecht zur Panoramafreiheit sagt. Danke im Voraus für die Antworten, --Tolanor 19:17, 9. Feb. 2007 (CET)

ist dir commons:Commons:Freedom_of_panorama#Sweden bekannt? --Isderion 19:57, 9. Feb. 2007 (CET)
Naja, aber um Kunst handelt es sich ja eher nicht, oder fällt das Erstellen von Sachtexten auch darunter? --Tolanor 20:28, 9. Feb. 2007 (CET)

Ich hätte da keine Bedenken, notfalls auf de hochladen, falls es jemand auf Commons löscht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:23, 9. Feb. 2007 (CET)

Es wäre nett, wenn das mal jemand übersetzen könnte für Panoramafreiheit ganz allgemein - also nicht nur Schweden... --RalfR 21:25, 9. Feb. 2007 (CET)

Meiner Meinung nach hat dieses Wappen bereits Schöpfungshöhe. Bevor ich einen LA stelle, möchte ich aber noch ein paar Meinungen sammeln. -- ChaDDy ?! +/- 23:45, 9. Feb. 2007 (CET)

Urheberrecht ist abgelaufen. Das stand auch so im Bild bis zu diesem seltsamen edit. Jetzt passt's wieder. ;) --Isderion 04:21, 10. Feb. 2007 (CET)
Ach so. Dann kann ich mir den LA ja sparen. -- ChaDDy ?! +/- 10:30, 10. Feb. 2007 (CET)

nachfrage betreffen artikel von wikipedia

guten tag mir ist heute auf einer seite einer betrüger firma namens schmidtlein Gbr aufgefallen, das diese hirnis den inhalt ihrer seite von euch haben, die seite von denen heisst tiere-heute.com und leute zahlen dort betrogener weise geld um eigentlich eure artikel zu lesen, habt ihr da nicht bestimmungen bei der kommerziellen verwendung eurer artikel?? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.142.202.142 (DiskussionBeiträge) 24:25, 9. Feb 2007 (CEST)) -- Isderion 04:25, 10. Feb. 2007 (CET)

Hallo, eine Antwort findest du hier. --Isderion 04:25, 10. Feb. 2007 (CET)

Verwendung von Bildern und Grafiken in eignen Publikationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz zu meiner Person: Ich heiße Horst Purschke und bin Realschullehrer an der Staatlichen Realschule Pfarrkirchen.

Zur Zeit erarbeite ich für das Fach Geographie verschiedene Unterrichtsmaterialien (Lernprogramme und Kopiervorlagen), die unterrichtlichen Zwecken dienen. Da ich diese jedoch auch zum Kauf anbieten werde, liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Beim Recherchieren nutze ich auch Wikipedia, wo ich vor allem Bildmaterial zur Veranschaulichung von Lerninhalten finden kann.

Nun meine Fragen:

1.

Die Frage in der aktuellen Form lässt sich mich einem klaren jein beantworten ;-) --ST 10:51, 10. Feb. 2007 (CET)
Eine vollständige Frage würde uns das Antworten erleichtern... Aber so sind sie halt, die Lehrer. Haben immer undurchsichtige Fragen. -- ChaDDy ?! +/- 10:55, 10. Feb. 2007 (CET)
Alle Inhalte der Wikipedia dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Lizenzen weiterverwendet werden. Dies bedeutet bei einem gedruckten Werk u.a., daß die Lizenztexte mit abgedruckt werden. --RalfR 11:05, 10. Feb. 2007 (CET)
Die History, also die Versionsgeschichte, muss auch mit abgedruckt werden. Außerdem muss der Hinweis vorhanden sein, dass der Text aus der Wikipedia stammt und ein Link auf den Artikel vorhanden sein. -- ChaDDy ?! +/- 12:45, 10. Feb. 2007 (CET)
Soweit ich verstehe geht es doch um Bilder? Bilder dürfen, wenn sie als gemeinfrei bzw. Public Domain gekennzeichnet sind, beliebig genutzt werden, sonst unter den Bedingungen der Angegebenen Lizenz. In der Regel müssen Urheber und Lizenz angegeben werden. Den gesamten Lizenztext abzudrucken ist nur bei der GFDL erforderlich, bei den Creative-Commons-Lizenzen reicht soweit ich weiß die URL, unter der die Lizenz zu finden ist. Wenn du anmerken würdest, um welche Bilder es geht, könnte man dir übrigens sicher viel einfacher helfen. -- Timo Müller Diskussion 12:57, 10. Feb. 2007 (CET)
ich mal wieder: (mein Senf dazu) also alles was von Autoren als "Puplic Domain" freigegeben wurde kann beliebig verändert oder auch verwendet werden. Alle anderen Lizenzen sind mit Haken und Ösen versehen. Ein kleiner Hinweis WER der Urheber ist/war wäre allerdings schön und wie Timo schon sagte: Es sollte schon der Fotograf / Urheber der Dateien bekannt sein, bzw. seine Einverständniserklärung bei der Wikimedia vorliegen... dies geht meines Erachtens über den Wikipedia:Chat oder IRC. Mehr Infos unter Hilfe:FAQ zu Bildern eine gute Copyright-Checkliste findest Du / finden Sie hier -- die hendrike 13:23, 10. Feb. 2007 (CET)
Hä? Ich denke er will er WP-Bilder in irgendwelchen Unterrichtsmaterialien, die er verkaufen will, benutzen, nicht hier irgendwelche Bilder einstellen? Oder habe ich was falsch verstanden? Da gelten die Lizenzen der jeweiligen Bilder. -- Timo Müller Diskussion 15:17, 10. Feb. 2007 (CET)

Vielleicht schaut der Fragesteller ja nochmal rein und dann können wir die teilweise sehr wirren Statements hier löschen oder vergessen. Wenn man einen Text anfängt und nicht beendet, dann --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:17, 10. Feb. 2007 (CET)

Übersetzen

Hallo,

darf man englische Wikipediainhalte übersetzen und auf die eigene Website stellen? Dann gäbe es kein Problem mit Doppeltem Content. -- 89.14.0.171 15:04, 10. Feb. 2007 (CET)

Da gilt genauso Wikipedia:Lizenzbestimmungen, das ist eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für die die GNU FDL zu beachten ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:18, 10. Feb. 2007 (CET)

Hi,

der Artikel zum Aronstab enthält den Textblock:

Die gesamte Pflanze ist giftig und enthält in großen Mengen Oxalat und das bittere Saponin Aroin und das Alkaloid Coniin. Bei Kindern führen die rotem, süß schmeckenden Beeren immer wieder zu Vergiftungen, selbst beim Berühren der Pflanze kann es zu Hautrötung und Entzündungen kommen. Eine Vergiftung bei innerer Aufnahme zeigt sich durch Entzündungen der Mundschleimhäute und Anschwellen der Lippen, auf der Zunge und im Rachen kommt es zu schmerzhaftem Brennen. Weiterhin können sich unregelmäßiger Herzschlag, Krämpfe und innere Blutungen einstellen.

Genau der gleiche Text findet sich in http://www.botanikus.de/Beeren/Aronstab/aronstab.html.

Sieht so aus, ja. Siehe http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aronstab&diff=next&oldid=21240901 Diese gesamte Ergänzung ist eine URV. --AndreasPraefcke ¿! 20:57, 10. Feb. 2007 (CET)

(BK) Ich beziehe mich ausschließlich auf den oben zitierten Abschnitt: Ich sehe in dem Text keine besondere Schöpfungshöhe. Ich würde sogar den Klageweg beschreiten, sollte mir jemand verbieten wollen, Sätze wie "beim Berühren der Pflanze kann es zu Hautrötung und Entzündungen kommen", zu schreiben. Solche Sätze kann man nicht wesentlich anders schreiben und ein Herumgeschwurbel, bloß des Urhebberrechts wegen, könnte zu Missverständnissen bei diesem wichtigen Thema führen. Der Absatz ist außerdem so kurz, dass auch dem "Aufbau" und der "Anordnung" der Informationen keine besondere geistige Eigentümlichkeit zu entnehmen ist.
Wäre es in diesem Fall nicht ohnehin unerheblich, müsste man außerdem klären, wer von wem Textpassagen übernommen hat. mfg --Regiomontanus (Diskussion) 21:11, 10. Feb. 2007 (CET) P.S.: Den zitierten Absatz habe ich auch unter Medeore.de und der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich gefunden.

Bitte den Diff anschauen. Dast die ganze Seite wurde einfach kopiert. Das ist m. E. eindeutig zuviel. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier botanikum.de abgeschrieben hat. Diese Website gibt's m. W. schon länger als die Wikipedia. --AndreasPraefcke ¿! 21:54, 10. Feb. 2007 (CET)

Wenns nur um den obigen Textblock geht, ist dieses Geseire hier überflüssig und vertane Zeit. Den Text etwas sprachlich umformulieren ggf. umstellen und gut ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:57, 11. Feb. 2007 (CET)

Wie zum Geier kann das per se PD sein? Es wird zwar, wenn ich das richtig sehe, auf einem Server der US-Regierung zur Verfügung gestellt, aber gemacht worden ist das Bild doch sicher von einem Deutschen … –SPS ♪♫♪ eure Meinung 23:24, 10. Feb. 2007 (CET)

Wieso? "International News Photos" lässt eher auf eine internationale Nachrichtenagentur schließen. --AndreasPraefcke ¿! 23:26, 10. Feb. 2007 (CET)

Während der nationalsozialistischen Diktatur? Wage ich zu bezweifelen. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 00:38, 11. Feb. 2007 (CET)
Wieso nicht, 1933 wär das schon noch möglich gewesen. Nur warum das ein Werk eines US-Bundesangestellten sein sollte wäre noch zu klären.--Wiggum 00:44, 11. Feb. 2007 (CET)
URV löschen --RalfR 00:49, 11. Feb. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe

Erreicht das Bild Logo Vega.gif Schöpfungshöhe? Und falls nicht, kann man sogar die bestehende Datei benutzen? Ich verstehe die Lizenz leider nur ansatzweise, jedenfalls hat der Hochlader die Datei nicht erstellt... was aber, falls keine Schöpfungshöhe gegeben ist, egal sein sollte... oder??? --Ibn Battuta 18:48, 11. Feb. 2007 (CET)

Keine Schöpfungshöhe => kann bei uns verwendet werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:19, 11. Feb. 2007 (CET)
sehe ich ebenso. --RalfR 20:28, 11. Feb. 2007 (CET)

Bild:Nepal topo.jpg (Karte Nepal)

Hallo

Ihr habt recht, die Urheberrechtsfrage in Sachen Bilder (bzw. Karten) ist wirklich etwas kompliziert und ich bin auch nach längerem Suchen nicht ganz schlau aus den Infos geworden. Deshalb nun meine Frage:

Ich möchte eine Karte (Bild:Nepal topo.jpg) in eine auch kommerziell genutzte Seite (www.nepalferien.com, ist noch im Aufbau) einbinden, bzw. sie für meine Zwecke verändern. Soweit ich verstanden habe, darf ich das auch. Mir ist aber nicht klar, welche Verweise ich zu dieser Karte stellen muss oder an wen ich mich für die Erlaubnis wenden soll.

Hoffentlich bin ich hier an der richtigen Adresse und danke schon jetzt für weiterführende Informationen.

-- Chinela de Laurin 20:00, 11. Feb. 2007 (CET)

Die einfachste Version wäre es, den Benutzer direkt anzusprechen. Vielleicht bekommst du das Bild dann unter einer anderen Lizenz. Ansonsten kannst du es unter der gleichen Lizenz verwenden. Schau mal auf http://www.fahrradmonteur.de/impressum.php wie ich es gemacht habe. Dazu gehört auch, eine Kopie der GFDL auf der eigenen Seite zu haben. --RalfR 20:26, 11. Feb. 2007 (CET)

Ich kann nicht finden, dass Wikipedia:Lizenzbestimmungen mit normaler Intelligenz nicht zu verstehen ist. Bei Bildern ist es nun wirklich einfach: Urheber angeben, GNU FDL angeben und lokale Kopie von GNU FDL bereithalten. Im ürbigen darf mal ein Admin darauf achten, dass WP:LB nicht mit völlig unverständlichem Deutsch und wirrem Geschwurbel prunkt:

"Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten der Wikipedia berufen sich einige Nutzer auf ein informelles "Gentlemen-Agreement", [das aber] nur eine diskutierbare Interpretation der GFDL darstellt und von dessen Nutzung daher nicht komplett anzuraten ist [!!]: Es wird dabei unterstellt, dass die Autoren damit einverstanden seien, dass statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) durch folgenden Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) der Geist der Lizenz gewahrt bleibt.:"

Bei Bildern bedarf es bei normalen Online-Publikationen eines keines Gentlemen agreement, da sich weder das^Problem der Versionsgeschichte noch der transparent copy stellt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:55, 11. Feb. 2007 (CET)

Nochmal: Anfrage zu Bildern

Hi, habe eine Frage, die mit Sicherheit schon einmal aufgeworfen wurde: Warum ist es u.U. nicht möglich, Images von anderen Wikipedia (in meinem Fall; ziemlich ausgefallen; Belorussland) in den entsprechenden Deutschen Artikel einzubinden. Ich wüsste zwar eine Option, dem Problem abzuhelfen; sage nur Rechtsklick i.V. mit manuellem Quellennachtrag; möchte aber dennoch anfragen, ob noch andere legalere Möglichkeiten existieren. Zumal bei der Holzhammermethode sicher etliche Bilder doppelt gespiegelt werden dürften, was ja nicht in unserem Sinne wäre... -Magister 11:18, 12. Feb. 2007 (CET)

Ich weiß nicht genau was Du meinst. Technisch ist nur die Einbindung von Bildern hier auf de.wikipedia und von commons aus möglich. Wenn das Bild in einer anderssprachigen Wikipedia hochgeladen wurde mußt Du es erst nach commons verschieben. Wenn es dort unter einer Lizenz steht, die bei uns nicht zugelassen wird, weil sie nicht den hiesigen Vorstellungen von freien Inhalten entspricht sieht das natürlich ander aus. Fair use Bilder aus der englischen WP sind bsp. tabu. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:55, 12. Feb. 2007 (CET)

im gleichnamigen Artikel musste gelöscht werden. Das ist Schade zumal der Artikel auch nicht so schön ist. Nun habe ich auf der rumänischen Gershwin [9] Seite ein sehr schönes Bild entdeckt. An euch nun die große Bitte als Experten: Ist es möglich dieses Foto rüber in den deutschen Artikel zu holen? und wenn ja, würde jemand von euch dies tun? Nebenbei: Ich glaube es gibt auch Probleme mit dem Cole Porter Bild. Freundlichst --Mädewitz 19:56, 12. Feb. 2007 (CET)

ohoh..das sieht gar nicht gut aus, ich glaube nicht, das der fotograf seit 70 jahren tot ist, oder? zumindest müßte man wissen wer der fotograf ist...also ich sehe das problematisch -- die hendrike 20:00, 12. Feb. 2007 (CET)
Das rumänische Bild enthält ihn nicht im Alter von 8 Jahren, was das Bild für uns akzeptabel machen würde. --RalfR 20:17, 12. Feb. 2007 (CET)
Das Gershwin Bild war ja von Carl van Vechten. Von dem gibt es leider noch ganz viel andere Bilder in der musikalischen Abteilung Wikipedia Spezial:Verweisliste/Carl_van_Vechten. Aber wenn wir gerade noch dabei sind, zwischenzeitlich war auch das Bild:Klaus_Doldinger_mit_Saxophon.jpg im [Anreisser] drin, ich habe es wieder rausgeschmissen weil die Lizenz zum bild zwar ok ist, das Bild aber nicht normal im Text verlinkt ist und auch gar nicht im Arteikel auf den es verweist drin ist und somit gar nicht so leit rauszufinden ist woher das Bild kommt und was für eine Lizenz es hat und meiner Meinung nach zur Lizenz von Bildern gehört, dass diese Lizenz ja auffindbar sein muss. Bei Benutzer_Diskussion:SchirmerPower#Doldingerbild haben wir uns dazu auch schon die Haare gerauft, sind aber mit unserem Wissenstand nicht weitergekommen. --Vux 03:44, 13. Feb. 2007 (CET)

Imagemaps können bzw. sollten bei Nicht-PD-Bildern die description benutzen. Je nach Bildaufbau kann man das weiße i im blauen Kreis in jeder der 4 Ecken packen. Das sollte eigentlich reichen. --Raymond Disk. Bew. 22:34, 13. Feb. 2007 (CET)

Klaus DoldingerKlaus Doldinger
Klaus Doldinger

Carl van Vechten ist momentan sehr umstritten: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Factumquintus - eine Lösung muß her! --RalfR 23:03, 13. Feb. 2007 (CET)

Hallo Raymond, an die Description-Variante hatte ich noch gar nicht gedacht, weil für mich die imagemap-geschichte auch noch recht neu ist. das wäre sogar eine überlegung wert ob das nicht prinzipiell künftig bei den AdT-Vorschlägen mit reingepackt wird. jedenfalls danke für den hinweis. --Vux 04:30, 14. Feb. 2007 (CET)

Hi. So wie ich es mitbekommen habe, kann das Plakat selbst nicht unter der GFDL gestellt werden. Sehe ich das richtig? Schlummert schon etwas länger dahin. --Factumquintus 13:24, 14. Feb. 2007 (CET)

Nein. Das ist bestimmt nicht der Fall. Das Bild an sich ist zwar GFDL, aber das abgebildete Plakat nicht. Wenn es aber bleibend an einem öffentlichen Weg, einer Straß oder einem Plätz befindet, kann es aufgrund der Panoramafreiheit bleiben und vervielfältigt, zu verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. // Forrester Die Lizenzvorlagen 19:58, 14. Feb. 2007 (CET)
Ich würde eine geplante Verweildauer von etwa einem Jahr (ich vermute, das Bild wird am Ende des Jahres des Handwerkes wieder abgehangen) nicht als bleibend iSd § 59 UrhG ansehen. Also eher Löschen.--sугсго.PEDIA-/+ 20:09, 14. Feb. 2007 (CET)

Fotos aus U-Bahnhöfen (insbesondere solche die die Architektur bzw. Kunst am Bau dokumentieren)

Bei den KLA kandidiert zur Zeit Metro Brüssel, beim Lesen ist mir dieses Bild aufgefallen. (Eine Freigabe des Bildes gibt es nur durch den Fotografen). Angesichts der Tatsache, dass Fotos von U-Bahnhöfen, soweit der geschütze Teil nicht schlichtes Beiwerk ist, weder nach deutschem, noch nach belgischem Recht der Panoramafreiheit unterfallen, stellt sich mir die Frage, ob es eine Regelung für Metrobilder gibt, oder ob wir einen großen Anteil der metrophilen EA und LA wegen URV entbildern müssten, da ein kurzer Quercheck von anderen Metro-Artikel (Metro Moskau) ähnliche Probleme aufzeigt. Oder können zumindest die Metrofotos aus Staaten, deren öfentlich-zugänglichen Innenräume panoramafrei sind, behalten werden?sугсго.PEDIA-/+ 14:05, 14. Feb. 2007 (CET)

Die Bedingungen der Panoramafreiheit sind zudem in Belgien und Rußland verschieden...RalfR 20:35, 14. Feb. 2007 (CET)
Bezüglich in der de.WP nutzbarer Lizenzen gibts da keine großen Unterschiede, da die russ. "Panoramafreiheit" nur NC-Nutzungen zu lässt (und die Grenzen für Beiwerk sind andere, aber bei oben genannten Bildern ist das auch keine Frag).sугсго.PEDIA-/+ 21:00, 14. Feb. 2007 (CET)
Zumindest in Deutschland gilt auf Betriebsgeländen (und dazu gehören auch solche z.B. der dt. Bahn) keine Panoramafreiheit. Von daher: Selbst wenn es in Belgien Panoramafreiheit gäbe, löste das nicht das Problem der Innenaufnahmen oder Bahnsteigperspektiven. --jha 01:47, 15. Feb. 2007 (CET)

Griechische Flughäfen

Was ist zu beachten, wenn Abbildungen von griechischen Flughäfen in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden sollen? --88.76.250.132 09:33, 15. Feb. 2007 (CET)

Frag die griechische WP --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:27, 15. Feb. 2007 (CET)

Was haltet ihr von einer Überarbeitung? Da muss einiges erweitert, aktualisiert, berichtigt usw. werden? Am besten wir treffen uns im Chat....wer würde mitmachen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 17:49, 15. Feb. 2007 (CET)

Sollte WP:BR nicht trotzdem weiterhin auf der Disk dazu diskutiert werden? --Flominator 18:29, 15. Feb. 2007 (CET)
Hast Recht. Wollte nur maximale Leutchenanzahl rausholen...also: Antworten bitte auf der richtigen Disk! // Forrester Die Lizenzvorlagen 18:31, 15. Feb. 2007 (CET)

Regelwidrige Bilder ?

Warum sind solche Bilder Regelwidrig (welche Regel überhaupt)? -„für Wikipedia“ -Presse-/Medien-/PR-Fotos -Für Publikationszwecke -Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke

Woher soll ich denn sonst Bilder herhaben, wo ist der Unterschied ob ich etwas selber fotografiere oder das ein professioneller Fotograph macht um es zu veröffentlichen ? Werbung ist doch dazu da, speziell wenn solche Fotos für Wikipedia angefertigt wurden?

Da unterstützt die Industrie unsere Enzyklopädie aber deren Bilder dürfen nicht verwendet werden ? Eigentor ?

Regelwidrig sind sie, weil die Wikipedia nur Inhalte anbieten möchte, die unter einer freien Lizenzstehen. Wer das Foto gemacht hat, ist dabei egal, solange er es unter eine freie Lizenz stellt. Werbung hat hier sowieso nichts verloren, und was das mit der Industrie zutun hat, verstehe ich auch nicht ganz. -- Timo Müller Diskussion 20:35, 4. Feb. 2007 (CET)

Es geht nicht um Werbung, (es sei denn ein Beitrag über etwas ist schon Werbung), sondern dass Fotos verwendet werden dürfen die gar speziell für Wikipedia angefertigt wurden. --MacTekDoc 05:01, 11. Feb. 2007 (CET)

Geht es vielleicht um die leidige Diskussion Kann-man-Pressetexte/-fotos-für-die-Wikipedia-verwenden? Es ist unerheblich, ob das Foto speziell für die Öffentlichkeit oder gar die Wikipedia veröffentlicht wurde, es ist nur oft so, dass die entsprechenden Firmen der GFDL nicht zustimmen und das macht diese Medien regelwidrig für die Wikipedia (Glücklicherweise gibt es Ausnahmen unter den Firmen). --MB-one 11:06, 11. Feb. 2007 (CET)
Kommerzielle Creative Commons-Lizenzen, die das Verändern erlauben, reichen uns aber auch :) --Flominator 10:30, 16. Feb. 2007 (CET)

Bilder von Carl van Vechten (zum x-ten)

Über den Lizenzstatus dieser Bilder wurde ja bereits früher mehrfach diskutiert, zB in einer Löschdiskussion auf Commons, die mit einem klaren Konsens endete, dass diese Fotos als unter einer freien Lizenz stehend betrachtet werden können. Ich würde gerne von jha wissen, warum er dennoch seit neuestem diese Fotos als URV bezeichnet und aus Artikeln entfernt. Sind denn neue Erkenntnisse aufgetaucht, die belegen, dass die Einschätzung der Library of Congress falsch ist? grüße, HaeB 01:19, 15. Feb. 2007 (CET)

Um mein Statement von Benutzer Diskussion:Factumquintus#Carl van Vechten-Bilder unter "no derivates"-Lizenz zu wiederholen: Wenn die Rechtslage klar wäre, dann würde die LoC nicht einen ausführlichen Disclaimer druntersetzen, der beide Rechtsauffassungen parallel darstellt. Vor allem würden die dann nicht "das LoC bleibt bei seiner Meinung, obwohl...." schreiben, sondern -so gehe ich mal davon aus- irgendwas a la "für Recht wurde erkannt PD, die von xy vertretene Rechtsposition ist nicht haltbar". Solange das aber schwebt, die LoC die Weiternutzer explizit darauf hinweist, dass der rechtliche Status unklar ist, da die Schenkung fortgesetzt angefochten wird, ist die Lizenz nichts, bei dem wir guten Gewissens schreiben können "Content ist frei, liebe Weiternutzer, ihr könnt Euch drauf verlassen". So bleibt das ein "PD unter Vorbehalt". Und "Frei unter Vorbehalt" halte ich nicht für sinnvoll. --jha 23:30, 13. Feb. 2007 (CET) --jha 01:43, 15. Feb. 2007 (CET)

Hat jha keine Diskussionsseite oder richtet sich die Frage an die Allgemeinheit? --Wiggum 11:37, 15. Feb. 2007 (CET)

Ich hielt es für besser, dies hier zu besprechen, da das eine Frage von allgemeinem Interesse ist und hier die einschlägigen Fachleute mitlesen. Ich hatte jha noch auf seiner Diskussionsseite benachrichtigen wollen, wo ich entdeckte, dass er diese Frage bereits privat diskutiert hatte und zu lesen begann, und dann ist er schon von sich aus auf meine Frage hier aufmerksam geworden. grüße, HaeB 17:52, 15. Feb. 2007 (CET)
Mag sein, dass ich da in etwas hineingetapert bin, weil ich die in der Vergangenheit liegenden Diskussionen/Meinungsbilder/Rechtsgutachten zu diesem Thema nicht gefunden habe. Ich habe kein Problem damit, wenn hier eine Mehrheit sich für die Nutzbarkeit der Bilder bei uns in deWP aussprechen sollte. Auch eine nachvollziehbare juristische Erklärung würde mir schon ausreichen. Mag ja durchaus sein, dass im US-amerikanischem Raum die rechtliche Darstellung der LoC anders zu lesen ist als ich das beim laienhaften Drüberlesen (siehe oben) interpretiere. Die bisherige von einigen geäußerte Haltung (ich pointiere es mal, wie ich es verstehe:) "Wenn die Stiftung uns verklagt, wir verweisen auf die LoC. Und wenn unsere Weiternutzer Probleme bekommen, dann ist das deren Problem." teile ich jedoch nicht. --jha 12:03, 15. Feb. 2007 (CET)
Ich finde leider die bisherigen Diskussionen nicht wieder, sonst hätte ich dir ne ganze Liste geben können. CvV ist im Prinzip ein ähnlicher Fall, wie die "Zitate aus Werken der Musik" langläufig bekannt als Musikzitat. Mal heisst es ja, mal heisst es nein. Aber wirklich Hilfreiches ist bei allen Diskussionen bisher noch nicht rumgekommen. Was sind denn die Fakten? Und ist DE überhaupt der richtige Ort für die Diskussion? Im Prinzip sollten auf Commons doch keine Inhalte liegen, die nicht von allen Projekten genutzt werden können, da es sonst ja schon den Begriff Commons ins Lächerliche führt. Zudem können wir ja von jedem Artikel aus auf Commons verweisen. Im Notfall sind die Bilder also nur einen Klick weit weg. Und werden bei nächster Gelegenheit wieder eingebaut. Welcher Newbie soll denn da noch durchsteigen? Wie bei den Musikzitaten (weiter oben), sollten wir auch hier mal einen ganz klaren Strich ziehen, notfalls muss halt der CvV auf die BadImageList. Was angesichts der Bilder wirklich schade wäre. -- ShaggeDoc Talk 13:59, 15. Feb. 2007 (CET)
Mit Im Prinzip sollten auf Commons doch keine Inhalte liegen, die nicht von allen Projekten genutzt werden können [...] hast du schonmal den Lacher des Tages geliefert. Da wir auch reichlich andere Medien mit "PD unter Vorbehalt" nutzen - z.B. PD-USGov oder alles was unter unsere 100-Jahre-Regel fällt - sollten wir uns nicht ins Hemd machen und die Bilder behalten, das ist m.W. auch bisheriger Diskussionsstand.--Wiggum 14:09, 15. Feb. 2007 (CET)
Der Lacher war mir wohl bewusst, konnte ihn mir aber nicht verkneifen. Warum zur Hölle sind wir dann nicht so ehrlich und geben offen zu, dass diese Dateien nicht PD sind und nicht frei verwendet werden können? Und ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen? Und das strickt und nicht immer mal ein wenig hier, ein wenig dort. -- ShaggeDoc Talk 14:21, 15. Feb. 2007 (CET)
Diskussionen um die Bildrechtsbewertung in den Commons zu führen ist müßig. Zumindest ändert sich dort die Stoßrichtung regelmäßig. Dort waren bis vor wenigen Monaten auch noch "70 Jahre ab Werksschaffung" (und nicht "70 jahre post morem") verbreiteter Maßstab. Oder die Lizenz "PD-Soviet", die jahrelang für gültig angesehen wurde und die jetzt zum Glück zurückgerufen wurde. Da wir -im Gegensatz zu anderen Sprachwikipedias- echte kommerzielle Nachnutzer haben, sollten wir zusehen, dass wir diese Nachnutzer nicht Scharmützeln mit irgendwelchen nicht einfach abzuwehrenden Rechtebeanspruchern aussetzen. --jha 17:03, 15. Feb. 2007 (CET)
Naja, was unsere kommerziellen Nachnutzer angeht, so mache ich mir da eher weniger Sorgen, wenn ich mich tatsächlich auf solche Lizenzangaben wie hier verlasse, dann bin ich verlassen. Das wäre wirklich grottendämlich. Zumal hier sehr genau zu erkennen ist, dass es sich um professionelle Aufnahmen handelt. Was mir eher am Herzen liegt sind da unsere Benutzer, die bald nicht mehr wissen, ob sie nun Männlein oder Weiblein sind. -- ShaggeDoc Talk 17:08, 15. Feb. 2007 (CET)
Um die Nachnutzer mache ich mir auch keine Sorgen - immerhin haben wir ja Vorlagen wie {{Geschützt-Ungeklärt}} und ähnliches. Wer sich als Nachnutzer nicht mit den rechtlichen Grundlagen (nicht alles, was unter GFDL steht, ist tatsächlich absolut frei verwendbar) beschäftigt, ist selbst schuld. Die Kernfrage sollte hier also eher sein: Ist es urheberrechtlich bedenklich, die Bilder aus den Commons hier einzubinden? Hier laesst sich ja - im Gegensatz zu den Musikbeispielen - nichts mit Kleinzitat oder ähnliches drehen. Ich sehe es dito wie Shaggedoc - da sollte einfach mal eine klare Linie her, damit dieses "Hüh und Hott" mal ein Ende hat. (Dummerweise ist ja schon wieder zum Grossteil die Sparte Musik betroffen). --Kantor Hæ? +/- 17:27, 15. Feb. 2007 (CET)
Also keine neuen Erkenntnisse - das war meine Frage. Dann schauen wir uns halt den Text der LoC einmal wieder an:
Das zitierte Statement von Saul Mauriber kann man eindeutig als PD-Freigabe interpretieren, darum dreht sich der Streit auch nicht.
Vielmehr hat Bruce Kellner die Berechtigung von Saul Mauriber angezweifelt, diese Schenkung auszusprechen. Mauriber war 20 Jahre lang (bis zu dessen Tod) van Vechtens Assistent, er hat 14 Jahre nach dessen Tod auch ein Buch mit seinen Fotografien in einem renommierten Verlag herausgegeben. Die LoC hat die angeblich unrechtmäßig verschenkte Sammlung offensichtlich nicht zurückgegeben, ebensowenig dieses Museum, das ebenfalls durch Mauriber gestiftete Van-Vechten-Bilder besitzt. Im übrigen sei auch darauf hingewiesen, dass auch Van Vechten selbst schon zu Lebzeiten aus philantropischen Motiven umfangreiche Teile seines Werks an Bibliotheken und sonstige Kulturinstitutionen stiftete [10].
Jha hat natürlich Recht, dass eine "no derivates"-Lizenz" für Wikipedia nicht akzeptabel ist. Die Frage ist aber doch, ob eine solche rechtlich bindende Einschränkung für diese Bilder überhaupt existiert. Dem Satz "patrons are advised that Mr. Kellner has expressed his concern that use of Van Vechten's photographs "preserve the integrity" of his work, i.e, that photographs not be colorized or cropped, and that proper credit is given to the photographer" kann man das nicht entnehmen - die Formulierung drückt vielmehr aus, dass Kellner darum gebeten hat (es heißt eben nicht "patrons are advised that Mr. Kellner has demanded that / required that ...."). Den zweiten Teil der Bitte könnte man übrigens problemlos erfüllen, indem man die Lizenz von PD auf CC-by ändert.
da die Schenkung fortgesetzt angefochten wird - wieso "fortgesetzt"? Hat sich Bruce Kellner nach 1998 noch einmal dazu geäußert?
Einen "Disclaimer" im juristischen Sinne (Haftungsausschluss) kann man diesen Text der LoC nicht nennen. Aber natürlich hat die LoC eine allgemeine Disclaimer-Seite ("Researchers must make their own assessments of rights in light of their intended use"), das heißt, nach jhas Logik dürften wir überhaupt keine Bilder von deren Site übernehmen, selbst solche nicht, die eindeutig als PD gekennzeichnet sind. So wie ich commons:Commons:General_disclaimer verstehe, sichert übrigens auch Commons (oder Wikipedia) den "lieben Weiternutzern" keine Garantie zu. Sowieso wird in dem van-Vechten-Template jeder interessierte Weiternutzer klar auf die Sachlage hingewiesen.
Und selbst wenn Kellner ausdrücklich das Copyright auf diese Bilder beansprucht hätte (selbst auf seiner eigenen Homepage heißt es übrigens nur "owns rights to works of Carl Van Vechten", nicht "to the work" oder "to all works"): Die bloße Tatsache, dass jemand ein Copyright auf ein Bild beansprucht, kann nicht heißen, dass wir dieses Bild automatisch löschen. Selbst unsere wohl am häufigsten angewandte und (communityintern) unstrittigste Regel - dass nämlich Reproduktionen der Bilder von Künstlern, die mehr als 70 Jahre tot sind, als PD betrachtet werden - wird von gewichtigen Institutionen bestritten, deren Eigeninteresse sie zuwiderläuft. Jimbo Wales hat sich mehrfach klar dafür ausgesprochen, solchen Begehrlichkeiten nicht stattzugeben (siehe zB hier, auch in dem damals angeführten Beispiel - die National Portrait Gallery (London) hatte die Entfernung "ihres" Chandos-Porträts von Shakespeare verlangt - ging es wie im vorliegenden Fall um Porträts berühmter Persönlichkeiten). Leute mit OTRS-Zugang können sich auch mal Ticket Nr. 2006021010005391 durchlesen.
Wir haben es hier fast immer nur mit Einschätzungen zu tun - hieb- und stichfeste Gerichtsurteile oder auch nur konkrete Rechtsgutachten von Experten existieren für die allerwenigsten Bilder. Die Einschätzung der Experten der Library of Congress (die laut der Formulierung Upon review of the relevant materials auf einem konkreten Studium des vorliegenden Falles beruht) ist gewiss fundierter als die allermeisten Meinungen, die wir hier äußern können. Übrigens haben sich auch "unsere" Bildrechte-Experten Lupo [11] und Historiograf dafür ausgesprochen, diese Bilder als Public Domain zu betrachten und zu behalten.
grüße, HaeB 17:52, 15. Feb. 2007 (CET)
Als Laie und nach erneuter Lektüre des von dir angesprochenen Textes komme ich zu dem gleich Schluss wie du. Es handelt sich um eine Bitte, nicht um eine ausdrückliche Anweisung(, wobei "ask" von bitten bis fordern alles bedeuten kann, aber wenn es sich nicht um eine Bitte handeln würde, hätte man mit großer Wahrscheinlichkeit ein stärkeres Verb verwendet). Einer Bitte, der auch, wenn ich mich mal so umschaue gerne nachgekommen wird, so steht doch im Prinzip schon bei allen Bildern der Name Carl van Vechten (was sich in manchen Artikel auch ziemlich cool macht). Dieser Bitte auch weiterhin nachzukommen sollte man relativ einfach regeln können. Was die Weitenutzung betrifft, sollte der Hinweis auf Commons reichen. -- ShaggeDoc Talk 18:06, 15. Feb. 2007 (CET)
Danke HaeB für deine umfassende Einschätzung und Erklärung, der ich mich voll anschließe, nachdem ich mir gestern die Seiten selber angesehen habe, aber mit der Antwort noch nicht soweit war, wie du sie jetzt geschrieben hast. Konkret für diese Bilder aus dem Bestand der LoC sehe ich keinen Grund, diese nicht in hiesige Artikel einzubauen. --Raymond Disk. Bew. 18:25, 15. Feb. 2007 (CET)

Sollte es jetzt tatsächlich zu dem Konsenz kommen, dass die CvV-Bilder ok sind, was ja sehr schön wäre, wie können wir dann verhindern, dass diese Diskussion noch 25 Mal geführt wird? -- ShaggeDoc Talk 18:35, 15. Feb. 2007 (CET)

Da schon seit Monaten über diese Bilder diskutiert wird, machen ein paar Wochen auch nichts mehr aus. cc-by-nd wäre eine Möglichkeit, die diee Probleme beseitigen würde. Das Veränderungsverbot existiert doch bereits aufgrund §62 UrhG (D) / § 59 UrhG (A). Beim Workshop in Nürnberg werden wir das mal diskutieren. Es besteht in meinen Augen kein akuter Handlungsbedarf, so daß diese (und andere betroffene Bilder) erstmal behalten werden können. mein Senf --RalfR 18:59, 15. Feb. 2007 (CET)
Ich denke, es ist keine gute Idee, die Diskussion jetzt auf einen Workshop auszulagern, der Diskussionsort für solche Fragen ist hier, auch wenn es natürlich auf einem Workshop bei nem Bierchen sehr viel gemütlicher ist. Zudem denke ich, dass nach Einschätzung von HaeB, Raymond, divers Leuten auf Commons (und auch mir selbst), die cc-by-nd-Lizenz gar nicht notwendig ist, da die Bilder PD mit einer Bitte sind, die aber nicht bindend ist, folglich sind die Bilder PD, warum sollten wir sie also unter cc-by-nd stellen? -- ShaggeDoc Talk 12:52, 16. Feb. 2007 (CET)

Ich habe den Hinweis im Commons-Bapperl nach der Diskussion hier entfernt. --jha 18:52, 15. Feb. 2007 (CET)

Google Earth-Bilder in Wikipedia

Darf man Bilder aus Google Earth in Wikipedia veröffentlichen? Von Seiten Google Earth müsste dies möglich sein. Wenn ja, was muss unter Lizenz eingegeben werden?--Druffeler 13:35, 16. Feb. 2007 (CET)

Schau mal Google_Earth#Rechtliche_Situation. --Sonaz labern? 13:42, 16. Feb. 2007 (CET)
Hab ich gemacht! Da ich der Meinung bin, dass es sich bei Wikipedia nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt, müsste es erlaubt sein. Oder sehe ich das falsch?--Druffeler 13:57, 16. Feb. 2007 (CET)
Die Wikipedia erlaubt aber die kommerzielle Nutzung ihrer Inhalte.--Sonaz labern? 14:05, 16. Feb. 2007 (CET)
Ich möchte keine Wikipedia-Inhalte verwenden, sondern Google Earth-Bilder in Wikipedia verwenden. Wenn es zulässig ist, möchte ich wissen, was ich unter den Lizenzdaten eintragen muß?Druffeler 14:19, 16. Feb. 2007 (CET)
Es ist leider nicht zulässig, Google-Earth-Bilder in der Wikipedia zu verwenden. Die Wikipedia steht unter einen freien Lizenz, die auch die kommerzielle Weiterverwendung ihrer Inhalte ermöglicht. Im oben bereits verlinkten Google Earth-Artikel wird aber darauf hingewiesen, dass jede kommerzielle Nutzung der Google Earth-Bilder genehmigt werden muss. Demnach sind Wikipedia und Bilder von Google Earth unvereinbar. --CyRoXX (? ±) 14:25, 16. Feb. 2007 (CET)

Normen

Wie sieht es mit der Darstellung des Inhalts von Normen (beispielsweise DIN-Normen) in der Wikipedia aus? Verstößt das gegen Urheberrecht? (Beispiel: Kategorie:ISO_3166-2) --Rosentod 22:43, 16. Feb. 2007 (CET)

Normen sind geschützt, aber in der Kategorie stehen doch nur Beschreibungen von Normen.--Wiggum 23:06, 16. Feb. 2007 (CET)
ISO_3166-2:EG Sowas nennt man Beschreibung? Das ist der (wesentliche) Inhalt der Norm. --Rosentod 23:13, 16. Feb. 2007 (CET)

Nicht der Inhalt einer Norm ist geschützt, sondern ihre sprachliche Formulierung. Fakten sind frei, siehe auch Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:32, 17. Feb. 2007 (CET)

Rumänisches Gershwin Bild: Imagine:Gershwin2.jpg

Auf Anfrage des Users Mädewitz gebe ich mal die Frage zur Disku weiter, weil ich im Moment gestreßt + überfragt bin. Es handelt sich um ein Bild des Komponisten George Gershwin auf der rumänischen Wikipedia. Mädewitz bzw. der User Brunello haben mich gefragt ob das Bild in der deutschen WP verwendet werden darf. Bitte um Mithilfe...hab leider keine Zeit das zu checken. Danke + Gruß -- die hendrike 23:52, 16. Feb. 2007 (CET)

Ich fürchte nein. Ich kann kein rumänisch, aber der rot umrandete Kasten ist ziemlich eindeutig. Es scheint nach Herkunft und Autor des Bildes gefragt zu werden. Die Lizenz für das Bild (GFDL) halte ich unter diesem Umständen für sehr zweifelhaft. --Raymond Disk. Bew. 00:02, 17. Feb. 2007 (CET)
yo men! danke! ich hab's mir auch schon gedacht, wollte es nur verifizieren. gruß -- die hendrike 00:07, 17. Feb. 2007 (CET)

Urheberrechtsprobleme und Autorenschaft

Zum Artikel Deutsche Wiedergutmachungspolitik gibt es ein kontroverses Urheberrechtsproblem von grundsätzlicher Bedeutung, das ich zur allgemeinen Diskussion stellen will.

Eine IP-Nummer hatte eine Lücke in dem Artikel entdeckt und ein Kapitel mit einem inhaltlich zutreffenden Text hinzugefügt, das von einem im Internet veröffentlichenden Autor stammt. Der veröffentlichende Autor hat die Erlaubnis gegeben, dass der Text nach der GNU-FDL-Lizenz unter Angabe der Textquelle des veröffentlichenden Urhebers frei verwendet werden darf.

Die IP.Nummer hat sich dabei strikt an die Wikipediakonvention in Wikipedia:Urheberrechte_beachten gehalten:

  • (Zitat:) „Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, ... dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat. Bitte gib in der Zusammenfassung oder im Artikel deine Quellen an und weise ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde.“

Meiner Ansicht nach hat die IP-Nummer völlig korrekt gehandelt, trotzdem wurde sie von der weiteren Diskussion ausgeschlossen und die urheberechtliche Angabe der Autorenquelle aus dem Text entfernt mit der Begründung, nur bei „prominenten Autoren“ müsste das oben aus Wikipedia:Urheberrechte_beachten zitierte Urheberrecht beachtet werden.

Später wurde der inhaltlich zutreffende Text wieder aus dem Artikel entfernt mit der Begründung, dass überhaupt nur „prominente Autoren“ einen Text in Wikipedia stellen dürfen, normal Sterbliche wie du und ich dürfen das nicht, es sei denn, sie verzichten auf das Recht gemäß GNU-FDL-Lizenz nur unter Quellenangabe zitiert zu werden, was wohl heißt, dass sie wie Lohnschreiber ihr Urheberrecht an Wikipedia abgegeben müssen, dass nur noch Wikipedia der alleinige Rechtinhaber ist, als Urheber benannt zu werden.

Meine Einwürfe hierzu: 1. Das Urheberrecht ist strikt zu beachten, das Entfernen der urheberrechtlichen Angaben aus dem Text ist ein Verstoß gegen §§ 106 und 95c UrhG und kann von dem betroffenen Autor strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden. Deshalb muss Wikipedia die entsprechenden Versionen vom Netz stellen und sich von den Betreffenden distanzieren, um den Eindruck zu vermeiden, dass Wikipedia Strafaten der Benutzer auf ihren Internetseiten begünstigt. Vgl. hierzu die Seiten, die die Löschung anzeigen:

  • [12]
  • [13]
  • (Zitat aus Wikipedia:Quellenangaben#Quellenangaben_im_Text:) "Quellenangaben sind bei allen Zitationen angebracht. Werden wörtliche Zitate aus modernen Arbeiten im Artikel verwendet, besteht nach dem Urheberrecht der deutschsprachigen Länder die Rechtspflicht zur genauen Quellenangabe. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einem zitierten Buch die genaue Fundstelle (Seitenzahl) anzugeben ist."

2. Es ist eine eklatante Fehlinterpretationm des Anliegens von Wikipeda und ihres Erfinders Wales, dass es in Wikipedia zwei Klassen von Autoren gibt, die prominenten und die normalen Autoren, wobei die nicht prominenten normalen Autoren eigentlich gar kein Recht hätten, in Wikipedia Texte zu veröffentlichen, es sei denn, sie würden auf ihr Persönlichkeitsrecht (Urheberrecht ist Persönlichkeitsrecht), als Urheber benannt zu werden, ausdrücklich verzichten, was meiner Ansicht nach sogar verfassungswidrig ist. Ich glaube vielmehr, jeder kann ohne besondere Qualifikation in Wikipedia Autor mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen sein. Es gibt nur inhaltsmäßige Kriterien, die Textqualität betreffend, hingegen keine personenbezogenen, die Prominenz eines Autors betreffend. Die Texte aller Autoren sind erwünscht, auch wenn sie vorher schon woanders veröffentlicht wurden. Wenn man das ändern will, muss man das vorher erst öffentlich bei den Benutzern zur Diskussion stellen und überprüfen lassen. Oder habe ich da etwas missverstanden? -- Sixseven 12:19, 11. Feb. 2007 (CET)

Ja. Du versuchst dir hier irgendwas uebers Urheberrecht zusammenzureinem (der Hinweis mit "verfassungswidrig" ist echt drollig), wobei es eigentlich nur um WP:QA geht. Die wurde in der Diskussion bereits dargelegt, warum bestimmte Quellen schlichtweg nicht zitierbar (und daher hier unerwuenscht) sind. Dazu kommt, dass WP Zitate bestmøglich vermeiden will, weil diese tatsæchlich in der Werwendung eingeschrænkt sind. Mir scheint eher so, dass du irgendwelche Probleme mit der Grundidee dieses Projektes und mit dem Anspruch des wissenschaftlichen Arbeiten hast... --Kantor Hæ? +/- 13:46, 11. Feb. 2007 (CET)
Nein ich versuche mir nichts zusammenzureimen. Ich verweise nur auf die Wikipediaartikel "Urheberrecht" und "Quellenangaben" und stelle fest, dass entgegen der einschlägigen Paragraphen des UrhGs von Autoren die obligatorischen urheberrchtlichen Angaben entfernt worden sind und diese Versionsseiten vom Netz genommen werden müssten, da der Autor deswegen Anzeige erstatten könnte. Ob du Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht für drollig hältst, ist in der Tat eine Geschmacksfrage. Leider hast du in deinem Kommentar dir den unwichtigsten Aspekt herausgesucht. Ich wiederhole: Es geht nicht darum, was der Inhalt eines Textes wert ist, sondern was grundsätzlich der Wert eines Autors ist, also um die Beachtung der Urheberrechte. Wenn du die Links oben nachvollziehst, haben nicht die Veränderungen im Inhalt zu kontroversen geführt, die Inhalte waren nicht streitig, sondern die Urheberrechtsangaben. Mein Anliegen ist da für einen gründlichen Leser wohl kaum misszuverstehen. -- Sixseven 12:14, 12. Feb. 2007 (CET)
Es gibt kein Recht auf eine Quellennennung im Artikel; Die Versionsgeschichte und Zusammenfassung reichen da vøllig aus - immerhin hat der Autor ja (auch wenn das nicht gesichert ist) der GFDL zugestimmt. Ich sehe hier kein Urheberrechtsproblem. --Kantor Hæ? +/- 16:04, 13. Feb. 2007 (CET)

Verstoß gegen § 95c, Absatz 3 UrhG

Das ist jetzt aber wirklich der letzte Versuch und die letzte Warnung vor den Konsequenzen. Wer es jetzt nicht wissen will, muss wohl später dran glauben. Tut mir echt leid um die Leute, die dran glauben müssen:

  • § 95c, Absatz 3 UrhG: " Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert." -- Sixseven 18:28, 12. Feb. 2007 (CET)
Accounts die schnell mit (juristischen) Drohungen bei der Hand sind haben hier in Wikipedia eine sehr kurze Halbwertszeit, in diesem Sinne erste und letzte freundliche Aufforderung, das zu unterlassen. Im Prinzip müssten wir Urheberrechtsvermerke im Artikeltext belassen, das ist nur insofern problematisch, als das der Text natürlich geändert werden kann und dann auch die geänderte Version dem ursprünglichen Verfasser zugerechnet werden kann. Ob das immer in seinem Sinne ist sei mal dahingestellt. Sinnvoller ist es, Urheberrechtsvermerke im Feld "Zusammenfassung und Quellen" zu hinterlassen.--Wiggum 16:18, 13. Feb. 2007 (CET)
In den gelöschten Quellen wurde der Ursprungstext der Erstveröffentlichung benannt, wie es in der GNU-FDL vorgesehen ist. D.h. die Veränderungen abweichend vom Urtext sind so überprüfbar gehalten. Wenn das aus dem Artikel genommen wird, verschwindet der Autor. Ich denke, Wikipedia hat in ihren Anweisungen (Wikipedia:Urheberrechte_beachten) klar dargestellt, wie GNU-FDL-Texte zu kennzeichnen sind. Ein Autor, der was auf sich hält, wird es vorziehen, im Artikel selbst die Quelle zu benennen. Man kann ihm das Recht nicht abspenstig machen. Man sollte vielleicht eine eigenständige Vorlage machen , die so ein Autor verwenden kann und wo alle notwendigen Angaben reingeschrieben werden können (so eine Vorlage wie bei {{Meyers}} wo die Texte aber nicht GNU-FDL sondern gemeinfrei sind). -- 217.184.20.195 15:47, 14. Feb. 2007 (CET)
Sollte ein Autor darauf bestehen, seinen Urhebervermerk im Text anzubringen, so wird Wikipedia die jeweilige Textspende abweisen, da dieses Vorgehen enorm unpraktisch ist, wie ich in meinem vorhergehenden Beitrag bereits angesprochen habe.--Wiggum 16:57, 14. Feb. 2007 (CET)
Die Herkunft kann in die Bearbeitungshinweise geschrieben werden. Da steht extra: "Zusammenfassung und Quellen". Wo ist das Problem? --Of 16:10, 14. Feb. 2007 (CET)

Das Problem ist, dass Wikipedia konkrete Handlunganweisungen gibt, wie eine GNU-FDLizenz zu kennzeichnen ist. Wer sich an diese Handlungsanweisungen hält, hat recht, wer sie unterläuft hat unrecht. Übersetzt in Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Modifikationen heißt das als Anweisung:

  • Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
  • Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden.

Statt einer transparent copy ist das Genlementagreement laut Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Artikel folgender Link zu setzen:

  • Dieser Artikel basiert auf dem Artikel (hier wäre der Link zur Erstveröffentlichung einzusetzen)

Als Handlungsanweisung steht da nicht, dieser Link kann von jedem beliebigen Benutzer wieder ersatzlos gelöscht werden. Wer das tut, suspendiert die Lizenzbedingungen und kriegt im Zweifel eine Anzeige, wenns denn aus Bösartigkeit geschieht, um den Autor gegen das Schienbein zu treten und seine Urheberrechte lächerlich zu machen.
Ich schätze mal, das Bild von Advokaten oben in der Vorlage steht da nicht nur zum Spaß, sondern weist euch auf eine tiefere Bedeutung hin :-) Schönen Tag noch, dann lizensiert mal gut weiter eure Beiträge. -- 217.184.1.5 22:14, 16. Feb. 2007 (CET)

Es ist allerdings auffällig, dass Wikipedia in seinen Urheberrechts-FAQs ausdrücklich darauf besteht, dass Wikipedia gemäß GNU-FDL als Quelle der Erstveröffentlichung im Text zu benennen ist, wenn der Artikel woanders veröffentlich wird. Im jetzigen Fall, wo die Erstveröffentlichung einer anderen Quelle entnommen ist, wird hingegen der notwendige Urheberrechtshinweis über die Erstveröffentlichung von Wikipedia-Leuten aus dem Text getilgt. Diese Auffassung ist erkennbar einseitig nur auf die Vorteile Wikipedias ausgerichtet und gegen den Autor ausgelegt. Derjenige aber, der auf eine faire Behandlung der Urheberrechte besteht, wie das im Artikel Deutsche Wiedergutmachungspolitik geschah, wird von der Administration aus der Diskussion ausgeschlossen und als (ich zitiere hier:) "IP-Befall" bezeichnet, so als würde sich hinter dem Ersteller der Forderung kein Mensch mehr befinden, sondern etwas, das wie ein Bazillus behandelt werden müsse.
Ganz ofensichtlich sucht die Administration ja geradewegs die öffentliche Bestätigung dafür, wie weit sie die Autoren in Wikipedia erniedrigen und ihrer Urheberrechte berauben kann, wenn sie ihr Selbstwertgefühl nicht an der Garderobe abgeben wollen. Sie will diesen öffentlichen Prozess, jedenfalls tut sie alles dafür, dass er justiziabel wird.
  • Ich zitiere nochmal aus den FAQs: "Wird eine Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Bitte beachte, dass Unklarheiten bei der Auslegung der GNU FDL ganz allein dein Risiko darstellen."
Und so sieht der korrekte Hinweis bei Nutzung der GNU-FDL aus (Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien):
"Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar."
Es müssen also benannt werden:

Panoramafreiheit Kunstaktion

Hallo, es handelt sich um Aufnahmen der Aktion 7000 Eichen von Joseph Beuys, dessen Kunstwerke rechtlich geschützt sind und von einer Verwertungsgesellschaft verwaltet werden. Der Photograph der "Aktion" allerdings ist damit einverstanden einige Bilder [14] unter die GNU zu stellen.

Die Verwertungsgesellschaft hingegen behauptet, dass nur reine Porträtfotos verwendet werden dürfen, die "ganz sicher nichts mit einer Aktion zu tun" haben dürfen. Photos mit Basaltsäulen oder Joseph Beuys in der Aktion 7000 Eichen sind nicht frei von Urheberrechten Beuys.

Nach der Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit, darf ich die Bilder allerdings verwenden. Denn es dürfen unter anderem nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht Fotos von Werken, wie etwa Denkmäler oder moderne Architektur, die sich dauerhaft an Straßen und öffentlichen Plätzen befinden, ohne Bedenken veröffentlicht werden. Dies gilt jedoch nicht für temporär öffentliche Kunstwerke, wie zum Beispiel den von Christo 1995 verhüllten Reichstag, siehe Panoramafreiheit.

Hier ein ähnlicher Fall, allerdings wird dort nicht direkt der Künstler mit abgebildet:

(...) Da das Kunstwerk „Verhüllter Reichstag“ ganz selbstverständlich ein durch das Urheberrecht geschützte Kunstwerk darstellt, stehen grundsätzlich den Urhebern, d. h. hier Christo und Jeanne-Claude, die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- sowie sämtliche sonstigen Nutzungsrechte auch gegenüber Postkartenverlagen an diesem Kunstwerk zu. Der Fall schien also eigentlich klar.
Der Rechtsstreit erhielt seine Brisanz aber dadurch, dass die Urheberrechte nicht schrankenlos gewertet werden, sondern gewissen Sozialbindungen unterliegen. So können nämlich von Kunstwerken, die sich „bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ befinden, durchaus Aufnahmen von jedermann hergestellt und vertrieben werden, auch wenn eine Zustimmung des Urhebers nicht vorliegt. Man spricht insoweit von der sogenannten Panoramafreiheit, die es gestattet etwa Ansichten von ganzen Städten, Straßen oder auch nur einzelnen Gebäuden oder Denkmälern herzustellen und zu vertreiben, soweit sich die abgebildeten Gegenstände eben nur bleibend an den öffentlichen Plätzen befinden. (...)
Wie der BGH im Rahmen des Christoverfahrens ausführte, liegt dem Gesetz die Vorstellung zugrunde, dass der Künstler sein Werk in bestimmten Umfange der Allgemeinheit widmet, wenn er der Errichtung seines Kunstwerkes an einem öffentlichen Ort zustimmt. In einem gewissen – eng beschränkten – Sinne wird daher das Werk aufgrund dieser Widmung des Künstlers Gemeingut.

Quelle: Kunstmarkt.com - Das BGH-Urteil zu Christos „Verhülltem Reichstag“

Nun ist eine Kunstaktion im öffentlichen Raum wohl auch als Werk bzw. Kunstwerk definiert und somit sollte es doch frei zu verwenden sein, auch wenn der Künstler abgebildet ist, denn dieser ist ja Teil der Kunstaktion und die künstlerische Handlung vollzieht er in der Öffentlichkeit als Widmung des Künstlers zum Gemeingut. Danke + Grüße, --Zita 16:22, 16. Feb. 2007 (CET)

Ich wage mal eine Antwort: Die Fotos beziehen sich auf die Installation des Kunstwerks, das heute noch im öffentlichen Raum vorhanden ist, für das also die Panoramafreiheit gilt. Mir fällt kein Grund ein, warum diese Fotos dann nicht auch unter die Panoramafreiheit fallen. --Raymond Disk. Bew. 00:23, 17. Feb. 2007 (CET)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:33, 17. Feb. 2007 (CET)
Ich sehe das anders! Die Photos zeigen wohl Joseph Beuys bei einer Aktion - denn die 7000 Eichen sind eindeutig eine Aktion, eine Aktion im öffentlichen Raum. Wird diese heute dokumentarisch abgebildet, durch Film oder Photos, wird ein Zustand von damals abgebildet und dieser Zustand von damals ist Urheberrechtlich gechützt. Man kann die Bäume mit Basaltstelen heute photographiern, ohne Joseph Beuys - dann ist es wohl Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit gilt nur dann, wenn etwas auf Dauer im öffentlichen Raum steht - Bäume und Basaltstelen stehen auf Dauer dort - nicht Joseph Beuys. --Thot 1 08:15, 17. Feb. 2007 (CET) PS: Und selbst Joseph Beuys bei der Arbeit, also beim Aufbau einer Arbeit, abgebildet geht nicht. Und in diesem Fall zeigen die Photos ja wohl auch Joseph Beuys beim Aufbau der 7000 Eichen. --Thot 1 08:46, 17. Feb. 2007 (CET)
guckst du Wikipedia:Textvorlagen. Das Thema hatte ich schon öfter: Die Wikipedia bzw. Wikimedia braucht eine schriftliche Einverständniserklärung (z.B. als PDF oder per OTRS) des betreffenden Fotografen, der die Aktion damals fotografiert hat. Anders geht es nicht. Wenn jetzt jemand nach Kassel fährt und das Kunstwerk mit Hintergrund fotografiert ist es sein eigenes Bild und darf damit machen was er will. In der Münchner Pinakothek der Moderne darf z.B. fotografiert werden. Ein öffentlicher Raum. Dann dehe ich kein Problem, aber die Beuys-Aktion bedarf einer schriftl. Einverständniserklärung, ob die Fotos auf der betreffenden Website "koscher" sind wage ich zu bezweifeln. Gruß -- die hendrike 08:55, 17. Feb. 2007 (CET)
Entscheidend ist hier wohl der Sinn und Zweck der Aktion, ein Kunstwerk im öffentlichen Raum (Siehe Panoramafreiheit, die Beuys zum Wohl des Gemeinwohl vorgeführt hat und langfristig über Jahre hinweg, also nicht temporär angelegt hat. Als öffentliche Person darf er im übrigen generell photographiert werden und sofern eine Einveständnis des Photographen vorliegt, darf das Bild auch verwendet werden. Nun ist die Frage ob nach der Panoramafreiheit eine Aktion rechtlich auch als Kunstwerk gewertet wird und wenn dies der Fall ist hat die Bild-Verwertungsgesellschaft kein Recht die Verwendung der Aufnahmen zu untersagen.
Hendrike, das eine Einverständniserklärung vorhanden sein muss ist doch klar. Es geht hier um das Recht der Verwertungsgesellschaft und ob diese überhaupt mit Bezug auf die Panoramafreiheit ihr Recht gelten machen dürfen. Das Einverständnis des Autors, also des Photographen, ist bereits vorhanden! Steht ja auch alles oben!!! --Zita 10:10, 17. Feb. 2007 (CET) PS: Im übrigen benötigt dieses Bild [15] von Dir hochgeladen, noch immer eine Einverständniserklärung bzw. eine ausreichende Erklärung, denn es ist bereits seit Wochen zur Löschung vorgeschlagen.
na denn frau luther ist ja alles in butter...das bild "beuys im krieg" hab ich bereits vor wochen zum löschen gegeben und es anschließend im artikel erstmal versenkt bis thot es ganz gelöscht hat. manchmal mahlen die mühlen der wiki etwas langsam und ich kann nicht auf allen hochzeiten gleichzeitig tanzen. -- die hendrike 10:46, 17. Feb. 2007 (CET)
Einfach bitte erst lesen worum es eigentlich geht, dann musst Du auch nicht auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen! --Zita 11:01, 17. Feb. 2007 (CET)
ja danke! weiser guru der wikipedia. demnächst befrage ich meine kristallkugel bevor ich kleines norweger blondchen mitmische. wann kommt eigentlich dein buch "Wie Wikipedia wirklich funktioniert raus?" -- die hendrike 11:36, 17. Feb. 2007 (CET)
Genau, das meinte ich damit, dass Du zuerst lesen solltest - sodass in der Folge nicht solche Bemerkungen kommen die überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun haben. Das gleiche gilt auch für die Bemerkung zur Einverständniserklärung! Nachdem ich schon einige Bilder mit den erforderlichen Rechten eingestellt habe, sollte dies Dir eigentlich auch klar sein! Jetzt bitte keine weiteren Bemerkungen, sofern es nichts mit dem Thema zu tun hat. Vielen Dank! --Zita 11:57, 17. Feb. 2007 (CET)

Wikiquote 2007

Hallo liebe Leute, wie ihr ja wisst, wurde letztes Jahr entschieden, die Verbindung zu unserem Schwesterprojekt Wikiquote aufgrund der desolaten Urheberrechts- und Qualitätssituation zu kappen. Nun sind seit der Entfernung des Schwesterprojektlinks auf der Hauptseite und der Deaktivierung der WQ-Vorlage sind acht Monate ins Land gezogen. Nachdem seitdem immer wieder Anfragen zur Reaktivierung gekommen waren, hatte ich – nach Rücksprache mit euch – den Wikiquotlern mitgeteilt, dass eine Reaktivierung vor 2007 nicht zu erwarten ist. Nun haben wir Frühjahr 2007 und ich habe mich mit der WQ-Administratorin Toledo in Verbindung gesetzt. Ihre Antworten könnt ihr hier nachlesen. Ich bitte euch, euch die Mühe zu machen, euch die Wikiquote in aller Ruhe anzusehen und ein Statement abzugeben, ob hinsichtlich Urheberrechtssituation, Qualität und Problembewusstsein eine Reaktivierung bereits angebracht wäre oder eine solche noch nicht zu vertreten ist. Ursprünglich hatte Histo angekündigt, eine solche Prüfung durchzuführen, was er jedoch – aus verständlichen Gründen, wenn man sich an das damalige Verhalten weiter Teile der WQ-Community ihm gegenüber ins Gedächtnis ruft – bis dato nicht getan hat, und womit ich inzwischen auch nicht mehr auf absehbare Zeit rechnen kann. Ich weiß, dass sie damals enorm viel Vertrauen verspielt haben, möchte euch aber bitten, ihnen ihr damaliges Verhalten Histo gegenüber nicht mehr nachzutragen. Viele Grüße, --G. ~~ 15:12, 13. Feb. 2007 (CET)

Die Situation hat sich im Vergleich zum Sommer 2006 wesentlich gebessert und die URVs durch zuviele Zitate bei noch lebenden Personen sind, soweit ich das stichprobenartig übersehen kann behoben. Dennoch halte ich das nach wie vor für sehr problematisch. In der letzten Anfrage im November 2006 wies Histo ausdrücklich auf die schlechte Quellenlage hin. An dieser Situation hat sich seither nichts geändert. Man folge nur beispielsweise dem damals von Histo gemachten Beispiel q:Max Frisch oder anderen (z.B. q:Klaus Kinski, q:Friedrich von Bodenstedt). Auf dieser Projektseite wurde ausdrücklich auf die Problematik der unzureichenden Quellenangaben eingegangen. Selbst wenn wir die rechtliche Problematik ausklammern (möglich bei von Bodenstedt z.B. siehe oben) dann ist die Qualität (bezüglich Nachvollziehbarkeit und Kontext der Zitate) nicht gewährleistet. Die Thematik ist auf q:Wikiquote:Quellenangaben ausdrücklich festgehalten, nur scheint das bis heute dort nicht angekommen zu sein. Weitere Beispiele: q:Ayrton Senna q:Hubert Burda. Hier sind nur zugeschriebene Zitate festgehalten. Aber wer ihnen diese Zitate wo zuschreibt ist nicht erkennbar. Ich bin kein Urheberrechtsexperte aber die qualitativen Probleme sind nach wie vor schwerwiegend. Grüße --AT talk 17:18, 13. Feb. 2007 (CET)

Es hat bislang niemand von den Verantwortlichen, die mich in unfairer Weise als Admin während meines Urlaubs weggemobbt haben, ein Wort der Entschuldigung gefunden. Zuletzt ist die Angelegenheit bei der gescheiterten Admin-Kandidatur von Wikimaniac hochgekocht, auch dort kamen die alten Vorwürfe und war keine Einsicht vorhanden. Von daher ist es mein gutes Recht, nachtragend zu sein. Ums kurz zu machen: Eine Reaktivierung kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht.

  • Wikisource hat eine desolate Community, die nicht in der Lage ist, einen erforderlichen Reformprozess durchzuführen. Ich kann ja als Wikisource-Admin durchaus vergleichen: Auch bei Wikisource gab es gravierende Qualitätsprobleme, die in einem sanften Übergang von einer alten zu einer neuen Crew weitgehend beseitigt wurden. Ich war an dem Übergang aktiv beteiligt und bin in Wikisource - trotz gelegentlichen Grummelns - akzeptiert. Eine offene Kommunikation mit den Projektverantwortlichen in WQ war im Sommer 2007 nicht möglich, es dominierten persönliche Anfeindungen oder Kommunikationsblockaden. Indiz für eine aktive Community ist lebhafte Diskussion im jeweiligen Forum, da braucht man sich nur [16] anzuschauen, um das Gegenteil zu konstatieren.
  • Richtig ist, dass WQ durch fleißige Arbeit in den Bereich geringen bzw. geringeren URV-Risikos geschleppt wurde. Richtig ist aber auch, dass alle anderen Probleme nicht wesentlich behoben wurden. Das betrifft im URV-Bereich (siehe Reform) Übersetzungen und Bibelzitate. Bei Übersetzungen braucht man dringend die Lebensdaten des Übersetzers, aber da ist nichts geschehen.
  • Die im grünen Kasten auf WQ:Reform stehende vorgeschlagene Neuregelung wurde nur hinsichtlich des letzten Punkts, der URV umgesetzt!
  • Zugeschriebene Zitate stellen, wenn man es wirklich genau nimmt, schon so etwas wie eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar (wenn sie nämlich so nicht gefallen sind, was man natürlich erst dann wissen kann, wenn sich jemand dagegen wehrt). Daher ist analog zu Wikisource eine exakte Quellenangabe das A und O eines solchen Projekts. Sonderliches Verständnis bringt die derzeitige Community dafür aber nicht auf. Zu den Details siehe oben AT.
  • Die Vielzahl der zugeschriebenen und daher völlig unbrauchbaren Zitate wird nicht wirksam eingedämmt, man arbeitet auch nicht daran, Quellen nachzutragen. Nach wie vor wird der Vorschlag ignoriert, zugeschriebene Zitate nur auf Autorenseiten zuzulassen.
  • Nach wie vor wird WQ mit Trivia zugemüllt, der von einem Wikimedia-Projekt zu fordernde Bildungsauftrag rangiert unter ferner liefen. Ich frage mich z.B., was die beiden Zitate http://de.wikiquote.org/wiki/Bernd_Schuster (beide zugeschrieben) in einem Qualitätsprojekt zu suchen haben. Wo ist die Relevanz, was sagen sie aus? (Ich hab einfach mal in die Liste der Beiträge von Toledo geschaut.)
  • Völlig unreflektiert bleibt das schwierige Problem der Neutralität. Selbst wenn man alle zugeschriebenen Zitate auf [17] belegen könnte, bliebe die Frage, ob nicht der Schmähkritik Tür und Tor geöffnet ist, wenn man eine Journalistin auf ein paar überspitzte Formulierungen reduziert. Da man keinerlei Qualitätskriterien hat, ist es leicht möglich, jemanden durch gezielte Zitate zu stigmatisieren. Es spricht für sich, dass zu diesem von mir eingebrachten Punkt http://de.wikiquote.org/wiki/Wikiquote:Reform#Neutralit.C3.A4t keinerlei Diskussion stattfand. Dabei lauern auch hier rechtliche Gefahren. Nur weil einem Projekt über lange Zeit nichts rechtlich Schlimmes passiert, heisst das nicht, dass es korrekt und sauber und den ethischen Maßstäben von Wikimedia-Projekten entsprechend arbeitet.

Ich habe mir WQ für diesen Beitrag nochmals gründlich angesehen. Die Beseitigung der URVs war unzureichend (und unvollständig, hinsichtlich der Übersetzungen), die weiteren Reformprobleme wurden überhaupt nicht angepackt. Eine anständige Community mit Qualitätsbewusstsein existiert nicht. Da muss noch viel passieren, bevor ich eine Reaktiviereung bejahen kann --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:04, 13. Feb. 2007 (CET)

ACK. Sicherlich hat sich bei den URV einiges gebessert, aber ein brauchbares Projekt sieht meiner Meinung nach anders aus. Natürlich kann man nicht erwarten, dass innerhalb weniger Tage ein ein Qualitätsprojekt ensteht, aber es sind für mich auch keine (oder zumindest nicht genügend) Anstrengungen zu erkennen, eine bessere Qualität zu erreichen. Momentan ist WQ meiner Meinung nach noch nicht gut genug, um verlinkt zu werden. Ich schließe nicht aus, dass sich dass irgendwann ändert, aber bis dahin ist es noch ein langer Weg. Der erste Schritt ist (nach langem Zögern) getan worden, aber mehr noch nicht. -- Timo Müller Diskussion 19:41, 13. Feb. 2007 (CET)

Das sollte man ergänzend auch lesen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:29, 17. Feb. 2007 (CET)

Ich danke euch allen, vor allem auch Histo, der sich trotz allem abermals die Mühe gemacht hat, sich WQ nochmal anzusehen. Ich denke, es ist damit ziemlich eindeutig, dass es für eine Wiederverbindung noch zu früh ist, auch, wenn der erste Schritt gemacht ist und sich die URV-Situation gebessert hat. Vor allem der das Problembewusstsein scheint mir bis jetzt eher oberflächlich geblieben zu sein, was mir als Hauptgrund für die Qualitätsprobleme scheint. Eine Reaktivierung kommt nicht in Betracht, und davon ausgehend, dass die Community sich nicht binnen weniger Wochen radikal ändern wird, würde ich vorschlagen, frühestens im August wieder über eine Reaktivierung nachzudenken. Viele Grüße an euch, --G. ~~ 09:20, 17. Feb. 2007 (CET)

Gern möchte ich euch auch dieses Zitat aus de:Wikiquote:Machtstruktur zugänglich machen: Nach unschönen Erfahrungen in der Vergangenheit, in der ein schwieriger Benutzer mit seiner selbstherrlichen, arroganten und oftmals ehrverletzenden Art nahezu alle Benutzer von WQ gegen sich aufbrachte. Es zeigt, dass mein seinerzeitiges Plädoyer, de Wikiquote zu schließen, nichts an Aktualität verloren hat. WQ ist ein Schandfleck innerhalb der WMF-Projekte und um einiges gefährlicher als die derzeit in der ML diskutierte bairische WP --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:24, 17. Feb. 2007 (CET)

Histo stell doch bei der Foundation einen Sperrantrag gegen das ganze Projekt wegen KPA. (Was hast Du da gemacht, wir kennen Dich ja alle, aber eine offizielle Richtlinie eines Schwesterprojektes persönlich und beleidigend gegen Dich. Respekt). Ticken die Wikiquoter noch halbwegs normgemäß Wikiquote ist kein Forum für intellektuelle Eierköpfe, die glauben, mit ihrem Wissen und ihrer Bildung prahlen zu müssen und auf die herabsehen, die Zitate einstellen, die möglicherweise nicht im Hörsaal einer Universität oder auf den Seiten irgendwelcher Intelligenzblätter publik geworden sind. [...] Sie haben nicht mehr Macht als ihr, nur weil sie eine Doktorarbeit in Finno-Ugristik (huh?) im Regal stehen haben. Laßt euch nicht von diesen BaföG-Rückzahlern einschüchtern.. Zumal die WP:KLA mehr edits und um achtzehnmalmehr regelmäßige Nutzer aufweisen kann (de.Wikiquote ca. 3-5) sollten wir uns vielleicht mal an die unserer aller Meta wenden und um Schließung des gescheiterten Projektes bitten.sугсго.PEDIA-/+ 15:41, 17. Feb. 2007 (CET)
Spätestens jetzt hat sich WQ als brauchbares Projekt selbst disqualifiziert. Was die Machtstruktur von WQ angeht, kann die doch gar nicht so kompliziert sein: Man fängt bei Thomas an, alle Benutzer durchzunummerieren, und ist fertig, lange bevor man die zweistelligen Zahlen erreicht. ;-) -- Timo Müller Diskussion 19:52, 17. Feb. 2007 (CET)

Ich habe das Board-Member Eloquence kontaktiert, es wäre sinnvoll, wenn auch andere sich dort melden: http://meta.wikimedia.org/wiki/User_talk:Eloquence#de.wikiquote.org. Sendet bitte auch mails an info at wikimedia.org, damit der Verein tätig wird. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:26, 18. Feb. 2007 (CET)

Meine Stimme hast du. Eloquence scheint aber auf meta nicht sehr akiv zu sein. AUßerdem fürchte ich, dass die Foundation wohl nichts unternehmen wird. Es ist ja eine Couminty da (leider, denn die ist das Hauptproblem). Normalerweise werden Projekte höchstens dann geschlossen, wenn sich keiner mehr darum kümmert. BTW: Ist die E-mail-Adresse überhaupt richtig? Ich blicke da nicht mehr durch, so viele sind es mittlwerweile. -- Timo Müller Diskussion 15:56, 18. Feb. 2007 (CET)
Ich habe Erik gerade per Mail auf die hier laufende Diskussion hingewiesen. Herzliche Grüße --Frank Schulenburg 10:59, 19. Feb. 2007 (CET)

Bei Wikiquote hat sich nichts grundlegendes geändert, das Projekt ist weiterhin ein Klotz am Bein der anderen Wikimedia-Projekte, da es keinerlei Seriositätsanspruch hat, bei kleinsten Fragen (Anführungszeichen) bis hin zu den Grundsätzen und juristischen Grundlagen. Diese Community ist offensichtlich nicht zur Selbstreinigung in der Lage und ist – was noch schlimemr wiegt – völlig beratungsresistent. Sie zimmert sich nach eigenem Wunschdenken ein Weltbild zusammen. Das auf der Diskussionsseite von Histo zitierte Mission Statement, das in seiner ganzen Dümmlichkeit und Feindlichkeit gegen "Intellektuelle" auch von 1938 stammen könnte, hat das Fass bei mir zum Überlaufen gebracht. --AndreasPraefcke ¿! 20:10, 19. Feb. 2007 (CET)

Ack. So bald wie möglich schließen. --ThePeter 08:17, 20. Feb. 2007 (CET)

Texte und Bilder aus Patenten

Wie sieht es mit dem Inhalt von Patentschriften (Texte und Bilder) aus? Unterliegen die dem Urheberrecht? Wenn ja wie lange und wie ist es da genau geregelt? Vom Gefühl her müssten die ja eigentlich gemeinfrei sei, aber mein Gefühl zählt hier nicht. --Kuebi 11:28, 16. Feb. 2007 (CET)

->Amtliches Werk--Wiggum 11:33, 16. Feb. 2007 (CET)
manchmal kann man sich auf sein Gefühl verlassen ;-) --Kuebi 10:05, 18. Feb. 2007 (CET)

Frage bzgl. Fotos von Gebäuden

Moin!

Folgendes - es geht um ein Bild vom Marta in Herford. Das aktuelle Bild stellt nicht die recht interessante Dachkonstruktion dar. Mein Problem ist - da steht : "Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt."

Folgende Situation: Der Standpunkt ist allgemein und ohne Hilfsmittel zugänglich (Ist ein Parkhaus). Eine Leiter wurde nicht benutzt, keine Hindernisse im Weg. Hubi wurde eben so wenig benutzt. Der letzte Satz aber. Das Bild wurde von einem anderen Gebäude aus gemacht. Da das Gebäude allgemein zugänglich ist (über Treppen an der Außenmauer), eine Genehmigung nicht erforderlich war/ist bin ich jetzt ein wenig unschlüssig, ob ich jetzt einbauen kann. Speziell weil von anderer Stelle die Dachkonstruktion nicht einsehbar ist. Ein Parkhaus ist halt nicht die Area 51 ;)

--172.180.86.191 20:39, 16. Feb. 2007 (CET)

Ich würde meinen, da sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Meinen Segen hättest du --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:31, 17. Feb. 2007 (CET)

Zoll dem doch in diesem Fall nicht so eine hohe Beachtung. Ich denke, im Falle der Fotografie eines für jeden so dermaßen zugänglichen Ortes wie eines Parkhauses ist eine Verwendung auf jeden Fall möglich. --MARVEL 17:39, 19. Feb. 2007 (CET)

Modelle und Photographien davon

Hallo! Dem Artikel Festung Germersheim fehlt, wie man sieht, noch eine Karte. Es gäbe zwar zwar eine, aber an die komme ich leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht ran. Nun gibt es im hiesigen Museum aber ein Modell davon. Jetzt wollte ich wissen, ob ich ein Photo davon machen und unter cc-by-sa lizenzieren darf. Kann man das? Wäre schön, wenn einer dazu was sagen könnte. Grüße, SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:10, 17. Feb. 2007 (CET)

Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Karten kann man neu zeichnen, Mauerverläufe und dergleichen sind Fakten, die nicht geschützt sind. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:26, 17. Feb. 2007 (CET)

OK, vielen Dank für die Auskunft. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:28, 17. Feb. 2007 (CET)

Fotos von Bahnanlagen bzw. Sachen auf diesen

Hallo!

Kennt sich jemand mit dem Fotografieren von Bahnanlage bzw. Sachen, die darauf stehen aus? Laut WP:BR gibt es da wohl Sonderlocken zu Verkehrsanlagen zu bachten. Die Frage ist jetzt, wenn ich neben einem Bahndamm stehe, und ich knipse etwas, was darauf steht, z.B. einen Zug mit besonderer Ladung oder Abzweigungen zu ehemaligen Strecken, wo nur noch die Weiche selbst vorhanden ist, braucht es dann eine extra Genehmigung? Wohlgemerkt, ich muss dazu nicht einen Bahnhof betreten, um dorthin zu kommen. --NickKnatterton!? 13:31, 17. Feb. 2007 (CET)

Was sind "Sonderlocken"? Ich würde dringend eine sorgfältige Lektüre von Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum empfehlen. Werden beim Fotografieren Rechte oder Vorschriften (z.B. das Hausrecht) verletzt, so kann der Fotograf dafür zur Rechenschaft gezogen werden, aber nicht derjenige, der ein unter freier Lizenz stehendes Bild weiterverbreitet --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:43, 17. Feb. 2007 (CET)
Laut WP:BR#Bahnhöfe und Verkehrsanlagen heißt es: "Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain (siehe z. B. Image:0310-frankfurt-flughafen-fernbahnhof-1.jpg). Ansprechpartner ist die Öffentlichkeitsarbeit. Eine Fotogenehmigung für die Anlagen der DB ist prinzipiell nötig - siehe http://www.lok-report.de/news/news_foto.html − Fotos für private Zwecke sind gestattet, bei kommerzieller Verwendung (die von den hier benutzten Lizenzen erlaubt ist) ist eine Genehmigung erforderlich." - Meine Frage zielt jetzt darauf ab wenn ich z.B. auf einer Straße direkt neben dem Bahndamm stehe und fotografiere darauf befindliche Dinge wie Weichen, Prellböcke, Signale oder offene Frachtwaggons mit z.B. Fahrzeugen drauf, brauche ich dafür eine extra Genehmigung? Oder ist das durch die Panoramafreiheit abgedeckt? Wie gesagt, ein Gebäude der Bahn oder die Gleise selbst werden dabei nicht betreten, nur ist der Begriff "Anlage" äußerst schwammig und mir halt nicht bekannt, was alles dazugezählt wird. --NickKnatterton!? 01:22, 18. Feb. 2007 (CET)

Bitte nicht Kraut und Rüben in einem Topf garen. Panoramafreiheit und Hausrecht sind 2 Paar Stiefel --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:14, 18. Feb. 2007 (CET)

Ähem ja danke auch für nix! Als ob ich das nicht wüsste. Beantwortet aber leider nicht meine Frage. Und wie jetzt schon zum dritten Mal gesagt: Ich befinde mich gar nicht in irgendeinem Gebäude, sondern auf einer frei zugänglichen Straße. Daher, lieber Historiograf, bitte erst wieder antworten, wenn du dich in der Lage siehst und gewillt bist, auch tatsächlich die Frage zu beantworten und nicht ständig oberlehrerhafte schlaue Sprüche loslassen willst. In diesem Sinne: Kann vielleicht auch jemand konkret auf die Frage eingehen? --NickKnatterton!? 10:09, 18. Feb. 2007 (CET)
Weichen, Prellböcke, Signale = Panoramafreit, bei Frachtwaggons ist die Panoramafreiheit äußerst zweifelhaft, aber meist dürfte für sie (und auch für die übrigen oben genannten zum Verkehrsbetrieb der Bahn gehörenden Gegenstände) selbst keine Schöpfungshöhe gegeben sein, allerdings könnte sich die Sache bei Bemalung und/oder Beladung durch diese anders darstellen.--sугсго.PEDIA-/+ 11:01, 18. Feb. 2007 (CET)

Irgendwie kapiert ihr es beide nicht. Eine Weiche hat keine Schöpfungshöhe, also hat das mit Panoramafreiheit nichts zu tun, die gilt nur für urheberrechtlich Geschütztes. Wie die BGH-Entscheidung Friesenhaus klargestellt hat (siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum) darf man von fremdem Eigentum Fotos kommerziell verwerten, vorausgesetzt, man befindet sich auf öffentlichem Verkehrsgrund. Das ergibt sich, wenn man 1 und 1 zusammenzählt, dafür braucht es hier keine Frage. Wenn die Bahn ein Foto genehmigt, dann tut sie dies in der Regel nicht als Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte z.B. eines von einem Graffiti-Sprayer bemalten Waggons, sondern aufgrund ihres Hausrechts, ohne Zustimmung des Sprayers wäre das Einstellen URV --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:53, 18. Feb. 2007 (CET)

Ilka Gedő

Ich möchte Graphiken und Ölgemälde von Ilka Gedő(1921-1985) auf der deutschen Internetseite zeigen. Ich selbst habe die Images eingeskennt und ich bin der Sohn der Künstlerin.


--Wie ist das machbar?


Ich bedanke mich für die Hilfe einer/eines Wikipedianerin/Wikipedianers dankbar.

(nicht signierter Beitrag von David Biro (Diskussion | Beiträge) )

Siehe nächster Absatz für die Antwort. -- Arcimboldo 04:07, 18. Feb. 2007 (CET)

Kuenstlersohn und Urheberrecht

Koennte einer unserer Experten diese Frage auf der Seite beantworten? Ich nehme an, es ist dann ok, wenn der Sohn der einzige Erbe ist oder sich mit den Erben ins Einvernehmen setzt, und wenn ansonsten auch keine Lizenz, Verlags- oder sonstigen kommerziellen Verwertungsrechte bestehen? -- Arcimboldo 16:27, 17. Feb. 2007 (CET)

--Arcimboldo 16:27, 17. Feb. 2007 (CET)

Ja, das wäre OK. Dann Mail ans OTRS --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:15, 18. Feb. 2007 (CET)

Frage zur Schöpfungshöhe eines Logos

Erreicht das Logo in der linken oberen Ecke Schöpfungshöhe? Schlichte Logos darf man ja verwenden, doch bei diesem bin ich mir nicht ganz sicher ob das schlicht genug ist. MFG -- Sensenmann 02:27, 18. Feb. 2007 (CET)

Verwendung wäre für mich OK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:32, 18. Feb. 2007 (CET)

Ich hab das Logo mal hochgeladen und hoffe das nicht doch noch jmd. was dagegen hat. MFG -- Sensenmann 02:49, 18. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe keine Bedenken, kann verwendet werden (in meinen Augen keine Schöpfungshöhe). --RalfR 13:15, 18. Feb. 2007 (CET)

Sehe auch keine Schöpfungshöhe. --MARVEL 17:36, 19. Feb. 2007 (CET)

Nutzung Bilder Foto Marburg

Den Artikel zu Theo Matejko würde ich gern um einige seiner Plakate optisch bereichern. Entsprechende gibt es auch bei Foto Marburg. Dort ist in der Preisliste (URL: http://www.fotomarburg.de/service/preisliste.html) angegeben:

Einblendungen im Internet wissenschaftliche / nicht-kommerzielle Nutzung kostenfrei*

  • Dem Bildarchiv ist die URL der Internetseite mitzuteilen und als Quelle „Bildarchiv Foto Marburg“ anzugeben.

Heißt dass nun, dass ich die Bilder in Wikipedia einstellen darf? Auf meiner privaten Internet-Seite würde ich es nach diesem Hinweis mit gutem Gewissen tun. Problem: Mit dem hochladen auf Wikipedia stimme ich ja der freien Verwendung des Bildes zu. Dh. im Zweifel ja auch der kommerziellen. Dies wiederum ist nicht im Sinne von Foto Marburg, denn dafür hätten sie dann gern

                                           SW     color
kommerzielle Nutzung bis 3 Monate Dauer   50,00   75,00
kommerzielle Nutzung bis 6 Monate Dauer   75,00  115,00
kommerzielle Nutzung über 6 Monate Dauer 100,00  150,00

Gibt es ein Wiki-Entsprechung dafür?

--Spot1972 05:42, 18. Feb. 2007 (CET)

Derartige Lizenzen sind mit einer Verwendung in der Wikipedia nicht vereinbar. Auf die Plakate müssen wir leider noch zehn Jahre warten. --h-stt !? 11:06, 18. Feb. 2007 (CET)

Fotos anderer Fotografen in meinem Besitz veröffentlichbar?

Noch ne Frage: Ich bin rechtmäßig im Besitz eines Fotos im Orginal. Die Persönlichkeitsrechte Dritter werden durch das Foto nicht verletzt. Das Foto habe ich aber nicht selbst gemacht, sondern jemand Drittes, der mir das Eigentum an dem Foto übertragen hat. Über die weitere Verwendung des Fotos gab es keine Abrede. Darf ich es veröffentlichen? -- Spot1972 05:55, 18. Feb. 2007 (CET)

wenn der Urheber/der Fotograf 'ne schriftliche Genehmigung zur Nutzung seines Foto der WP gibt: Yo. Guckst Du wie immer: Wikipedia:Textvorlagen. Gruß -- die hendrike 06:02, 18. Feb. 2007 (CET)
Und da beginnt das Problem. Der Fotofraf ist vermutlich tod oder zumindest nicht mehr ansprechbar. In diesem Fall: Foto aus der Zeit vor 1933. Fotograf unbekannt. Foto in den Beständen des Heimatvereins, die es mir zur veröffentlichung überlassen würden. Über Internet o.ä. ist natürlich bei der Überlassung des Fotos an den heimatverein nicht gesprochen worden. Ausserdem ist zu dem Fotografen nichts dokumentiert. Gleiches Problem stellt sich aber auch bei Dachbodenfunden...
Der Fotograf sollte dann 70 Jahre tot sein. Dann ist das Bild frei. Ist das Todesdatum nicht bekannt, hat es sich in der Wikipedia eingebürgert Bilder erst dann einzustellen, wenn diese 100 Jahre nach Erstellung hochgeladen werden. Also momentan alle Bilder die älter als 1907 sind und der Fotograf unbekannt ist. --kandschwar 10:23, 18. Feb. 2007 (CET)

Immer wieder verwechselt man das Urheberrecht mit dem Eigentum an einem Abzug. Aus dem letzteren ergibt sich keinerlei u.rechtliches Nutzungsrecht!! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:46, 18. Feb. 2007 (CET)

Dann mal zum konkreten Fall: Der Verein für Heimatgeschichte Ober-Ramstadt e.V. ist Besitzer von Fotografien von Theo Matejko aus den Jahren 1920-1946. Diese wurden ihm zur weiteren nutzung überlassen. Im Jahr 1993 ist daraus auch bereits ein Buch entstanden. Der Besitzer der Unterlagen versichert mir, dass niemand drittes Rechte an den Bildern o.ä. geltend machen würde, da alle verwertungsrechte auf ihn übergegangen sein. So z.B. auch ein Foto Matejkos vor einem Röhr Rennwagen aus dem jahr 1933, dass anläßlich der Herausgabe des Buches vor 13 Jahren ein Fotograf aus Darmstadt überlassen hat. Fraglich, ob damals überhaupt über das Internet geredet wurde, aber klar war, dass das Foto vom Verein zur Veröffentlichung genutzt würde. Der verein würde nun einer Veröffentlichung bei Wikipedia zustimmen. Auf einer Web-Seite des Vereins würde ich das Bild auch darstellen. Was st nun? Hochladen oder nicht?

Klingt alles recht dubios, aber wenn der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte versichert, dass er über sie verfügt und die entsprechende Textvorlage an OTRS sendet, sollte man hier nicht päpstlicher als der Papst sein, da gefakte "eigene Fotos" statistisch gesehen wesentlich mehr Ärger verursachen würden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:25, 19. Feb. 2007 (CET)

Übersetzung vom Deutsch ins Türkisch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni und ich benutze sehr gerne Wikipedia für die technischen Artikel. Was ich hier gemerkt habe, dass die Seiten oft auf deutsch oder englisch geschrieben sind. Andere Sprachen haben nicht so viele Artikel. Türkisch ist eine dieser Sprachen. Für die Erreicherung der türkischen Seiten möchte ich daher gerne Wikipedia-Deutsch oder Wikipedia-Englisch ins türkisch übersetzen. Darf man eine solche Übersetzung machen?? mit freundlichen Grüßen

Einsteiger Dolmetscher --88.70.15.66 13:01, 18. Feb. 2007 (CET)

Ja, wenn man die Lizenzbestimmungen einhält. Ein Versuch diese einzuhalten ist unter Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen:_Urheberrecht_und_Originaltext beschrieben. --Isderion 15:06, 18. Feb. 2007 (CET)

Fotos aus dem Bestand einer Institution mit unbekannter Autorenschaft

Wie steht es um Bilder, die aus dem Bestand einer Institution stammen, von denen man aber keine Kenntnis über die entsprechenden Autoren besitzt? Hier sei konkret folgender Fall geschildert: Ich arbeite in einem staatlichen Museum, das ein umfangreiches Bildarchiv besitzt und habe als Vertreter dieser Institution ein Interesse an der Veröffentlichung. Das Archiv enthält Aufnahmen von (ehemaligen) Mitarbeitern, die aber nicht benannt sind. Auch kann das Entstehungsjahr nicht immer bestimmt werden. Unter welcher Lizenz kann ich als Repräsentant der Institution diese speichern? Dabei sei darauf hingewiesen, dass die dargestellten Objekte nicht urheberrechtlich geschützt sind. --Dysmachus 14:10, 18. Feb. 2007 (CET)

Wenn du weisst, dass die Bilder durch Mitarbeiter eures Hauses im Dienst gemacht wurden, dann liegen die Nutzungsrechte beim Dienstherren. Dessen zuständiger Vertreter kann die Bilder unter CC oder GFDL freigeben. --h-stt !? 16:35, 18. Feb. 2007 (CET)

Versionsgeschichte bei zusammengeführten Navileisten

Ich habe soeben (nach entsprechender Diskussion) die beiden bisherigen Navileisten Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Flandern und Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Wallonien zu einer neuen Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in Belgien zusammengeführt und dabei hoffentlich die Hinweise in Hilfe:Artikel zusammenführen beachtet. Jetzt frage ich mich allerdings, wie mit der noch bestehenden, aber nicht mehr benötigten Vorlage:Navigationsleiste Provinzen in der Region Flandern verfahren werden soll: Als Vorlage wird sie nicht mehr benötigt, könnte also gelöscht werden. Allerdings wären damit, wenn ich richtig informiert bin, die Links in der hierher kopierten Versionsgeschichte unbrauchbar. Sollte man die Vorlage daher bestehen lassen? --SCPS 22:38, 18. Feb. 2007 (CET)

Navigationsleisten würde ich Schöpfungshöhe grundsätzlich absprechen.--Wiggum 11:29, 19. Feb. 2007 (CET)
OK, das hilft mir in diesem Fall weiter, vielen Dank. Ist es aber nicht generell problematisch, dass auf Hilfe:Artikel zusammenführen empfohlen wird: „Den „alten“, nun überflüssigen Artikel [...], sofern er nicht als Weiterleitung sinnvoll ist, löschen, bzw. zur Schnelllöschung vorschlagen.“? Bei Artikeln mit Schöpfungshöhe bräuchte man ja auch die History des zweiten Ursprungsartikels. --SCPS 23:40, 19. Feb. 2007 (CET)

Urheber des Bildes von Seite: Humanes_Papillomvirus?

Auf oben genannter Seite ist ein EM-Bild des HPV zu sehen, wer hat das gemacht? Vielen Dank.


--212.99.214.204 12:29, 19. Feb. 2007 (CET)

Auf jedes Bild kann man klicken, dann bekommt man alle Informationen dazu angezeigt. --h-stt !? 13:14, 19. Feb. 2007 (CET)

Lizenzfrage: Nicht wörtliche Auszüge, aber Fakten und Daten aus Wikipedia in einem zu veröffentlichenden Film verwenden. Lizenzbed. umsetzen.

Hallo, ich möchte Auszüge aus Artikel z.B. Karlsruhe, in einem Filmtext veröffentlichen. Die Recherche beinnhaltet Fakten und Daten (Informationen) wie z.B.

meine Version:

"Als Markgraf Karl Friedrich von Baden Durlach im Jahre 1746 im Alter von 18 Jahren die Regierung von seinem Großvater übernahm, war dies der Beginn einer aufgeklärten absolutistischen Herrschaft, welche sich durch Förderung von Schulen, Universitäten,Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Städtebau zum Wohle der Bürger von Karlsruhe erwies. Im Jahre 1767, schaffte er die Tortur und 1783 nicht ganz uneingennützig die Leibeigenschafft ab, um Abwanderungen zu verhindern. Auch darf man ihm nicht vergessen, dass er um 1780 den Gutedel aus der Schweiz in die Markgrafschaft brachte, welcher heute ein beliebter Wein der Region ist."

Original:

Er regierte ab 1746 als Markgraf von Baden-Durlach und erbte 1771 die seit 1515 von der „bernhardinischen Linie“ regierten Landesteile der Markgrafschaft Baden-Baden und führte die beiden Markgrafschaften zur Markgrafschaft Baden zusammen. Er gilt als Musterbeispiel eines aufgeklärten absolutistischen Herrschers, förderte in seiner langen Regierungszeit Schulen und Universitäten, Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Städtebau. Er schaffte 1767 die Tortur und 1783 die Leibeigenschaft ab. Um 1780 brachte Karl Friedrich den Gutedel-Wein aus dem schweizerischen Vevey ins Markgräflerland.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_(Baden)

Dies sind Auszüge, die in der Satzführung meinerseits verändert wurden.

Wie kann ich in einem Film nun die Bedingungen der GNU Lizenz "Auflistung, bzw. Nennung der Autoren umsetzen? Autoren sind es unzählige und meist nur mit Nik-Name genannt.

Nach meinem Verständnis der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, ist es möglich diese veränderten Auszüge zu verwenden, jedoch sind die GNU-Lizenz-Bedingungen in einem Film schwerlich umzusetzen.

--217.190.96.127 14:45, 19. Feb. 2007 (CET)

Ich bin dafür kein Experte, aber bis auf ganz wenige Stellen ist dein Text glaube ich kein Textplagiat, Du könntest ihn also auch ohne Verweis auf Wikipedia verwenden. Ansonsten bietet es sich aber vielleicht auch an, die Vorgehensweise bei der Gesprochenen Wikipedia zu verwenden, die Hinweise aus Anfang oder Ende der Audiofiles lassen sich ja relativ einfach in einen Filmabspann einbauen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:55, 19. Feb. 2007 (CET)
Bin der Meinung, dass du in dem Fall die Wikipedia überhaupt nicht erwähnen musst. Du benutzt zwar Informationen daraus, aber keinen Wortlaut. Die Informationen sind durch GNU-Lizenz für jeden zugänglich und frei verwendbar, da eine Umformulierung stattgefunden hat, muss kein Originalverfasser (erst recht keine Benutzer-Nicknames) genannt werden. Falls du trotzdem was in den Abspann schreiben willst, würde ich das folgendermaßen kurz und knapp formulieren: „Teile der in diesem Film genannten Informationen stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. (http://de.wikipedia.org)“ Gruß --MARVEL 17:33, 19. Feb. 2007 (CET)
Reine Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt, können also immer übernommen werden. Da ist die GFDL sowieso nicht wichtig. (Was nicht geschützt ist, kann auch unter keiner Lizenz stehen.) -- Timo Müller Diskussion 20:00, 19. Feb. 2007 (CET)

Bildrechte: Uno-Sonderausgabe

Guten Tag, ich habe folgende Frage: Darf ich die Karten des Uno-Kartenspiels fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn auf ihnen Filmbilder aus Superman Returns abgebildet sind? Diese Version des Spiel kam anlässlich des Kinofilms im Frühjahr 2006 auf den Markt. Da die Karten eines normalen Uno-Spiels fotografiert und veröffentlicht werden dürfen (siehe Artikel), bin ich mir in meinem Fall absolut nicht sicher. --MARVEL 14:59, 19. Feb. 2007 (CET)

Nein, die normalen UNO-Karten erreichen wohl keine Schöpfungshöhe, Bilder aus einem Kinofilm jedoch auf alle Fälle (siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29). --Isderion 15:24, 19. Feb. 2007 (CET)

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass die Bilder aus dem Kinofilm nur in das Normaldesign der Uno-Karten eingefügt wurde, das heißt, zu 50% muss das Design der Karten weiterhin gemeinfrei sein. ;-) Auf dem Spiel steht außerdem nur: SUPERMAN and all related characters and elements are trademarks of © DC Comics.“ Das allein bezieht sich ja nur auf die Figuren, nicht auf die Fotos, denn die unterliegen meines Wissens nach den Rechten der Filmproduktionsgesellschaft (Warner Bros.). Was sagt denn folgender Absatz: „WB SHIELD: ™ & © Warner Bros. Entertainment Inc.“? Hat das überhaupt einen Bezug auf die Bilder? --MARVEL 17:27, 19. Feb. 2007 (CET)

Macht alles nix. Superman bzw. Bilder vom Film sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben auch urheberrechtlich geschützt, wenn sie auf UNO-Karten abgebildet sind. Von einer Veröffentlichung würde ich absehen. --Isderion 18:52, 19. Feb. 2007 (CET)

Alles klar, danke! --MARVEL 19:38, 19. Feb. 2007 (CET)

Ab wann ist eine Grafik kein Plagiat?

Ich würde gerne erfahren, ab wann eine existierende Grafik nicht mehr als Plagiat definiert wird. Da wir einen Artikel am verfassen sind und die Lizens vom Uhrheber nicht bekommen haben brauchen wir alternativen. Die Grafiken werden mit einem neuem Design erstellt, reicht das? Die Grafiken sind von Nöten, damit der komplizierte Vorgang aus dem Text verständlich gemacht werden kann.

--Greco Mathias 16:56, 19. Feb. 2007 (CET)

Um was für Grafiken handelt es sich? Erreichen sie überhaupt die Schöpfungshöhe? --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:58, 19. Feb. 2007 (CET)

Es sind Grafiken aus einem Buch aus dem Jahre 2005 ISBN 3-446-40217-9 -- Greco Mathias 17:59, 19. Feb. 2007 (CET)

Könnt ihr bei Anfragen auch mal den Titel nennen? "Der blaue Ozean" also, oder ?¿? Das erleichtert nämlich ein wenig die Recherche... Gruß -- die hendrike 18:11, 19. Feb. 2007 (CET)

Eine Beurteilung der denkbar wirr formulierten Frage ist ohne Kenntnis der Grafiken und ihrer geplanten Bearbeitung schlichtweg unmöglich. Im übrigen beantworten wir hier Fragen rund um die Wikipedia, für alles andere gibts Rechtsanwälte --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:25, 19. Feb. 2007 (CET)

Ja, das Buch hat den Titel „Der Blaue Ozean“. Es interessiert mich lediglich die Grenze, ab wann eine Grafik keinen Plagiat darstellt, da es sich um die gleichen Inhalte (Zahlen/Texte) handelt. Ob es reicht nur grafisch etwas Neues zu kreieren. Tut mir leid, falls die Frage nicht verständlich war. --Greco Mathias 19:13, 19. Feb. 2007 (CET)

Nehmen wir an deine Grafik wäre ein simples Diagramm. In der deutschsprachigen Wikipedia würde dann ein von dir erstelles Diagramm mit den Informationen aus dem Buch mit größter Wahrscheinlichkeit akzeptiert. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:24, 19. Feb. 2007 (CET)

Hochgeladene Bilder eines mittlerweile gesperrten Benutzers

Hallo, der mittlerweile gesperrte Benutzer Benutzer:Zamsel hat uns zwei Bilder hinterlassen: Bild:Ems logo.gif und Bild:Ztdbanner.gif. Bei beiden steht Urheber=ZTD bzw. Urheber=ZTD Fribourg und als Genehmigung= by director was mir als Begründung der Lizenz fraglich erscheint. (Außer vielleicht Zamsel wäre selber der Direktor des ZTD, aber selbst dann braucht es OTRS, oder?) Muß da etwas unternommen werden? Der Benutzer kann ja nicht mehr gefragt werden... --Matgoth 22:22, 19. Feb. 2007 (CET)

sehe keine Schöpfungshöhe. Lizenz deswegen angepasst. --Isderion 22:35, 19. Feb. 2007 (CET)
Ah, prima, das ist natürlich auch ne Lösung. Danke und Gruss, --Matgoth 22:38, 19. Feb. 2007 (CET)

Festungsplan Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin hier in Deutschland auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2005 arbeitslos. Ich habe um wieder in das Arbeitsleben kommen zu können die vom Arbeitsamt (ARGE)in Mannheim angebotene Möglichkeit neben meinem Hartz IV dasein, ein selbständiges Nebengewerbe in Anspruch genommen und ich auch betreibe. Ich habe seit einiger Zeit die Idee ein T-Shirt für die 400 Jahresfeier von Mannheim (2007) ins Leben zu rufen. Die Graphik -Festungsplan Mannheim- auf ihrer Webseite würde ich gerne unverändert übernehmen bzw. verwenden. Bitte teilen Sie mir baldmöglichst mit ob ich bei evtl. Verwendung des Motivs (Festungsplan) für und auf ein T-Shirt eine Lizenzgebühr bezahlen muss, wenn ja in welcher Höhe in €. Ich würde mich freuen von Ihnen recht bald eine Antwort zu erhalten. Sollten Sie mir eine entsprechende Genehmigung erteilen, so bin ich gerne bereit Ihnen umfangreiche Artikel über die deutschen und deren des benachbarten Ausland, Fussball-Fans und überwiegend Hooligans zu schreiben. Ich bin Urheber Herausgeber -Alle Rechte bei Peter Will- von vier Büchern (Band1, Bnad2, Band3, und Band 4) über die Fussballszene (siehe: www.fan-treff-bulldog.de) Mit freundlichen Grüßen Peter Will Mannheim

Meine E-Mailadresse: peterwill@versanet.de --62.214.222.199 05:38, 20. Feb. 2007 (CET)


Bilder in der Wikipedia stehen in der Regel unter einer Freien Lizenz, die kommerzielle Nutzung und Veränderung gestatten. Allerdings dürften einige davon für ein T-Shirt ungeeignet sein, da sie die Nennung des Urhebers und der Lizenz und im Falle der GFDL auch die Angabe des gesamten Lizenztextes verlangen. Über eine Ausnahme davon kann nur der Urheber/Rechteinhaber entscheiden. Wenn es allerdings um das Bild Bild:MannheimRheinschanze.jpg geht (ein anderes habe ich nicht gefunden, dass zu Ihrer Beschreibung passen würde): Das Bild ist vermutlich zu alt, um noch urheberrechtlich geschützt zu sein, und kann daher – wofür auch immer – genutzt werden. -- Timo Müller Diskussion 07:42, 20. Feb. 2007 (CET)

Frage bezüglich Bilderverwendung auf anderen Websites

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Bilder auf Wikipedia. Und zwar benötige ich einige Bilder von Prominenten für eine Website. Kann ich die Bilder von Wikipedia benutzen ? Schließlich sind es doch freie Bilder. Ich wollte nur hören, ob man die Bilder legal verwenden kann und darf.

Vielen Dank

--87.79.221.231 11:13, 20. Feb. 2007 (CET)

Beachte die Lizenzbestimmungen auf den Bildbeschreibungsseiten, bei Bildern, die unter GFDL lizenziert wurden kannst Du sie hier nachlesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:25, 20. Feb. 2007 (CET)

moin, von Benutzer_Diskussion:Ahellwig#Bild:Jaegermeister-logo.png wurde ich hierher verwiesen, um Bild:Jaegermeister-logo.png abzuklären. das bild stammt ist teil von dem bild (commons:Image:Jagermeister bottle.jpg) aus den commons. das original ist bereits seit einiger zeit im dt. artikel eingebunden. meine version zeigt nur das firmen-/markenlogo, in mäßiger qualität. ansonsten entspricht das bild dem original, welches unter gdfl steht. welches bild ist jetzt urv-kritisch? beide, keines oder ...? gruß -- guenson 17:04, 16. Feb. 2007 (CET)

Was Commons macht, ist uns weitestgehend schnuppe; auch die Qualität spielt keine Rolle. Im Gegensatz zur Fotografie an sich ist das Logo selbst natürlich _nicht_ frei verwendbar und unter GFDL lizensierbar, da nur "abfotografiert". Problemlos wäre eventuell, das Logo einfach am PC nachzubasteln - sobald die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Dazu mögen sich jedoch besser die Bildexperten äussern... --Kantor Hæ? +/- 01:39, 17. Feb. 2007 (CET)
Das Jägermeister-Logo hat Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 15:19, 20. Feb. 2007 (CET)

Dürfen andere Wikis Inhalte Wikipedias unverändert nutzen?

Hallo, wir möchten für ein Uniprojekt eine Wikiseite aufmachen. Wir nutzen dazu die Wikimediasoftware. Es existieren in Wikipedia bereits einige Artikel in dem für uns interessanten Bereich. Dürfen wir diese einfach in unserer Seite übernehmen und weiterbearbeiten? Wie geanau sollte die Übernahme von Inhalten eurer Meinung nach am besten aussehen? Gruß Katharina

--84.136.255.53 12:20, 20. Feb. 2007 (CET)

Dazu am Besten Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Weiternutzung lesen und umsetzen. Übrigens ist es wohl Mediawiki und nicht Wikimedia. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:34, 20. Feb. 2007 (CET)

Verwendung von Passagen

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich nicht direkt auf ein bestimmtes Thema von Wikipedia. Vielmehr um eine Menge Themen zum Bereich der Chemie. Ich möchte auf meiner Internetpräsenz einen großflächigen Chemieteil einrichten. Um dies zu bewerkstelligen brauche ich diverse Informationen von Wikipedia. Da diese nicht in einem zusammenhängenden Stück sind und immer wieder unterbrochen werden von eigenen Sätzen und somit nur Teile 1:1 kopiert werden würden, stellt sich für mich die Frage. Wie kann ich hier die Urheberrechte deutlich machen? Oder wäre es einfacher, alle Sätze mit eigenen Worten dazulegen? Hoffe auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Rinn M. --88.64.60.243 13:14, 20. Feb. 2007 (CET)

Wenn die Informationen aus ihrem Zusammenhang gerissen und neu aufgebaut werden empfielt sich eine komplette Neuformulierung. Ansonsten kann man sich an den Hinweisen zu Textplagiaten orientieren. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:36, 20. Feb. 2007 (CET)

Sofern die übernommenen Teile Schöpfungshöhe erreichen und nicht das Zitatrecht greift, können die Inhalte der Wikipedia bei strikter Beachtung von WP:LB bzw. besser der GNU FDL natürlich übernommen werden. Der Sinn unserer Lizenz ist es ja gerade, Bearbeitungen zu ermöglichen. Ob es notwendig ist, die Wikipedia überhaupt als Quelle zu nennen, steht dahin. Wird die Versionsgeschichte korrekt übernommen, so wäre die Nennung zwar sinnvoll (als Service für den Leser), aber wohl nicht rechtlich zwingend --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:43, 20. Feb. 2007 (CET)

Attribution - aber wie?

Mich plagt folgende unklarheit: Wenn ich ein Bild aus der Wikipedia/Commons nehme , das z.B. unter einer Creative Commons Attribution 2.0 veröffentlicht wurde, dieses nun bearbeite und wieder ins Web stellen möchte, in Welcher Form muss ich dann den Autor nennen? Bzw: Gibt es da einen vorgefertigten Text? Reicht der nickname? usw

Mir ist das alles ein wenig unklar.

--trm wie heißt die EFTA? 15:55, 20. Feb. 2007 (CET)

Ja, es genügt der Nickname. Oftmals hat der Uploader nämlich auch gar keinen anderen Namen angegeben, den du dann verwenden könntest. -- ChaDDy ?! +/- 18:21, 20. Feb. 2007 (CET)

Es ist der Name anzugeben, der als Name des Fotografen erkennbar ist, unter keinen Umständen der Name des Hochladers, falls sich dieser vom Namen des Fotografen unterscheidet: Ist nur ein Nickname angegeben natürlich dieser. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:55, 20. Feb. 2007 (CET)

Ja, meinte ich ja. -- ChaDDy ?! +/- 19:23, 20. Feb. 2007 (CET)

Postkartenmotive

Wie verhält sich die rechtliche Situation bei Postkartenmotiven bei denen (in der Bildbeschreibung) ein Verlag aber kein Fotograf genannt ist. (Konkret meine ich folgende 3 Karten Bild:Landesschütze 1916.JPG, Bild:Landesschütze 1914.JPG und Bild:Franz-Josef I.jpg. Die sind zwar abfotografiert, aber das spielt hier keine Rolle.) Welche Schutzfrist gilt hier? 70 Jahre nach Entstehung des Motivs oder 70 Jahre Schutz nach Tod des Fotografen (der ja nicht genannt ist)? In den diversen Archiven und auf WP:BR bin ich zu dieser spezifischen Frage nicht fündig geworden. Danke für Antworten. --BLueFiSH  (Klick mich!) 18:03, 20. Feb. 2007 (CET)

70 Jahre nach Tod des Urhebers oder 100 Jahre alt.sугсго.PEDIA-/+ 18:10, 20. Feb. 2007 (CET)
also ist es völlig belanglos wenn der Verlag genannt ist das Bild aber noch keine 100 Jahre alt ist? okay --BLueFiSH  (Klick mich!) 18:11, 20. Feb. 2007 (CET)
Wenn es den Verlag noch gibt, kannste ja nach dem Fotografen fragen. Aber Auswirkungen auf das Urheberrecht hat es nicht wirklich.sугсго.PEDIA-/+ 18:38, 20. Feb. 2007 (CET)

Hallo? Da scheint WP:BR wirklich nicht narrensicher genug formuliert zu sein, wenn einfachste Transferleistungen, die man zu meiner Kindheit in der Grundschule lernte, schlicht und einfach nicht mehr erbracht werden. Ich kann auch irgendeinen beliebigen Sachverhalt nehmen - es können unmöglich alle Sachbegriffe der WP auf WP:BR untergebracht werden - und dann behaupten, er komme dort nicht vor. Ums auch noch einzumeisseln: Wir ignorieren hier in der Regel die komplizierten Regelungen zu Anonymen Werken und orientieren uns immer am Todesjahr des Fotografen (bzw. ersatzweise an unserer n-100-Richtlinie), woraus zwingend folgt, dass Verlagsrechte schnurzpiepegal sind Früher konnten das Menschen mit einer Spur von Logik aus diesen Seiten und WP:BR ohne große Mühe ableiten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:02, 20. Feb. 2007 (CET)

Danke für die umfassenden Antworten. Wenn nun noch jemand WP:BR für Flitzpiepen wie mich anpassen könnte, wäre auch anderen in Zukunft geholfen. Wiedermal typisch Histo. Nächstes Mal spar ich mir die Archivsuche, man wird hier ja so oder so von ihm angemotzt. ciao. --BLueFiSH  (Klick mich!) 19:09, 20. Feb. 2007 (CET)

It's a wiki. Sollte eine Verbesserung unklar sein oder falsch, würde schon jemand und im Zweifel auch ich meckern. Wer sich zu unsicher fühlt, kann größere Änderungen auf der Disku von WP:BR zur Diskussion stellen. Aber nein, man wiederholt den ewig falschen Sermon, dass WP:BR keine Auskunft gibt statt die Ärmel aufzukrempeln und sich an die Arbeit zu machen (der böse Histo pustet einen sonst ja weg ...). Die Funktion von WP:BR ist anders als BR vergleichsweise klare projektinterne Regeln in Verbindung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kommunizieren. Was ich oben fett angegeben habe, könnte man vielleicht an den Kopf stellen (als einen Punkt mehrerer "Basics") --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:19, 20. Feb. 2007 (CET)

Einholen der Verwendungserlaubnis eines Bildes aus der englischen Wikipedia für die deutsche Wikipedia

Ich würde gern dieses Bild aus der englischen Wikipedia in den deutschen Artikel Nisshin Maru einbauen. Unter dem Bild steht: "Can be freely copied for personal or educational use, provided you reproduce the copyright information (Copyright Greenpeace/Beltrá)". Damit kann es wohl, wenn ich recht über die derzeitigen Gepflogenheiten orientiert bin, nicht in der deutschen Wikipedia verwendet werden, da eine kommerzielle Nutzungserlaubnis nicht enthalten ist. Meine Frage: Wäre es möglich, dass jemand mit dem Bildautor Kontakt aufnimmt, um die Verwendung in der deutschen Wikipedia zu ermöglichen? --217.233.65.58 18:28, 20. Feb. 2007 (CET)

Nachtrag: Auch die englische WP hat mit der Verwendung ein Problem [18]. --217.233.65.58 18:30, 20. Feb. 2007 (CET)
Für das Bild gilt es lediglich eine Erlaubnis zur nicht-kommerziellen Nutzung, also ist es bei uns - und auch auf en - nicht erlaubt.sугсго.PEDIA-/+ 18:44, 20. Feb. 2007 (CET)
Soweit war ich doch auch schon. Also nochmal. Meine Frage ist: Wäre es möglich, dass jemand mit dem Bildautor Kontakt aufnimmt, um die Verwendung in der deutschen Wikipedia zu ermöglichen? Vielleicht machen sie ja eine Ausnahme, wenn man sie direkt anspricht und die WP-Lizenz erklärt. --217.233.3.107 18:54, 20. Feb. 2007 (CET)
Auf Wikipedia:Textvorlagen gibt es Vorlagen für Freigaben und das Verfahren, dann musst Du Dir noch einen Text ausdenken und ab geht der Walfänger. - Also wenn Du willst, mach es selber. It`s a wiki--sугсго.PEDIA-/+ 18:59, 20. Feb. 2007 (CET)

OTRS und Freigabe bei mehreren Rechteinhabern

Es geht konkret um diese Aufnahme (und die anderen beiden in Vincent Andreas) eines Chores. Der Chorleiter (gleichzeitig Geschäftsführer des Chores und vermutlich auch SD) hat die Sache per OTRS freigegeben. So weit, so gut.

NUR: Er ist nicht alleiniger Rechteinhaber, und eigentlich müsste jeder einzelne Sänger/Beteiligte (im Grunde auch der Tontechniker) explizit der GFDL zustimmen. Es reicht ja schon _ein_ "Nein", um die Freigabe über den Haufen zu werfen. (Auch das in solchen Sachen in Chören übliche "Lasst uns einfach drüber abstimmen" wäre schon problematisch)

Wie gehen wir jetzt mit so etwas um? Es ist natürlich nicht praktikabel (und erst recht nicht kontrollierbar), jetzt von allen eine Mail anzufordern. Ich denke aber, dass bei derartigen "Kollektivfreigaben" mindestens die Namen aller Beteiligten im OTRS nachvollziehbar sein sollte, bin aber auf eure Meinungen und Kommentare gespannt. --Kantor Hæ? +/- 20:44, 20. Feb. 2007 (CET) (Das der Artikel mit 3 vollständigen Tracks WP:WWNI Punkt 6 ziemlich strapaziert, lass ich jetzt mal aussen vor)

Aus der Sicht des OTRS ist eine Abfrage aller möglichen Rechteinhaber bei solch großen Gruppen im Prinzip nicht zu leisten. Zumal man uns ja sonstwelche eMails schicken kann. Eine Liste der Urheber (auch wenn diese nicht 100%ig überprüfbar ist) halte ich jedoch für sehr sinnvoll. -- ShaggeDoc Talk 21:13, 20. Feb. 2007 (CET)

Die Freigabe des Leiters der Künstlergruppe sollte reichen, jedenfalls ist nach §80 Abs 2 UrhG für die Rechtewahrnehmung der Gruppe deren Leiter bevollmächtigt.--Wiggum 21:28, 20. Feb. 2007 (CET)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die GVL dir dafuer was husten wird ;-) Knackpunkt ist der erste Absatz; die Sache ist also keineswegs so trivial, wie es zunächst aussieht. Das Problem: Wer z.B. Mitglied der VGL ist (eine ähnliche Situation wie mit der GEMA) kann eigentlich nicht unter GFDL lizensieren. (Wobei ich mir da allerdings nicht 100% sicher bin) --Kantor Hæ? +/- 22:04, 20. Feb. 2007 (CET)
Tja, der Rechteinhaber muss selber wissen, was er für Verträge geschlossen hat und welche Lizenzen er erteilen kann.--Wiggum 22:57, 20. Feb. 2007 (CET)
Soll also heissen: Derjenige, der als Leiter eines Ensembles die Freigabe erteilt hat, ist selbst schuld, wenn es halt doch nicht passt? --Kantor Hæ? +/- 23:09, 20. Feb. 2007 (CET)

Wir können hier schon aus Gründen des Vertrauensschutzes nur Medien akzeptieren, bei denen die zuständige Verwertungsgesellschaft, soweit tangiert, explizit zustimmt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:26, 21. Feb. 2007 (CET)

Wird hier schon Schöpfungshöhe erreicht?

Hallo!

Ich habe vom Fotografen dieses Fotos die Möglichkeit in Aussicht gestellt bekommen, es unter freier Lizenz hochladen zu dürfen. Allerdings habe ich jedoch Bedenken wegen der besonderen angebrachten Lackierung. Ich selbst würde sagen, dass es keine hinreichende Schöpfungshöhe erreicht, um Urheberrechtsschutz zu genießen, hätte gerne aber noch weitere Meinungen gehört. Wie seht ihr das? Und wie ist das eigentlich, wenn da doch Schutz drauf ist: Bin ich dann derjenige, der dafür haftet oder der Fotograf, der die Lizenz gegeben hat. IMHO doch der Fotograf oder? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von NickKnatterton (DiskussionBeiträge) -- ShaggeDoc Talk 21:05, 20. Feb. 2007 (CET))

Keine Schöpfungshöhe. Sollte ich mich irren, haftest du natürlich mit, da du an einer URV mitwirkst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:21, 20. Feb. 2007 (CET)

Aber nur der haftet, den man verklagen kann und dazu gehört die Kenntnis der Person hinter dem Benutzernamen und die ist bei Wegwerfbenutzernamen schwer ermittelbat.sугсго.PEDIA-/+ 21:28, 20. Feb. 2007 (CET)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:40, 20. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, da gibts weit grenzwertigere Fotos. --RalfR 21:50, 20. Feb. 2007 (CET)

Danke für eure Einschätzung! --NickKnatterton!? 22:07, 20. Feb. 2007 (CET)

Bilder ohne Schöpfungshöhe aber ohne PD als Lizenz

Was ist bei Bildern zu tun, die keine Schöpfungshöhe haben, also eigentlich nicht schützbar sind, aber trotzdem unter einer Lizenz hochgeladen wurden, die Copyright gewährt und somit nicht mit PD zusammenpasst (GFDL, CC). Als Beispiel führe ich mal dieses Logo an. Ist da die GFDL nicht hinfällig? -- ChaDDy ?! +/- 21:11, 20. Feb. 2007 (CET)

Wird üblicherweise an den richtigen Baustein angepasst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:22, 20. Feb. 2007 (CET)

Ok, danke Histo. -- ChaDDy ?! +/- 21:31, 20. Feb. 2007 (CET)

"So etwas ähnliches wie Arbeitszitate"

Im Artikel Achilles und die Schildkröte (ohnedies inhaltlich schlecht) ist mindestens eine Passage aus der dort im Abschnitt "Weblinks" genannten URL [19] abgeschrieben. Der Artikelautor findet das in Ordnung, ich nicht. Sein Argument in der Artikeldiskussion lautet

Soweit ich gelesen habe gibt es sowas ähnliches wie Arbeitszitate, was keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Außerdem kopiere ich mit diesen Auszügen nicht Kleins Arbeit, weil er schon fast dort Aristoteles zitiert

Ich selbst bin der Diskussion (aus anderen Gründen) müde, vielleicht mag jemand mit frischerem Elan eine zweite Meinung abgeben und gegebenenfalls den URV-Baustein eintragen. Viele Grüße, --GottschallCh 18:23, 19. Feb. 2007 (CET)

Der Wortlaut im Artikeltext ist folgender:
Aristoteles versucht die Argumente zu widerlegen, indem er darauf hinweist, dass nicht nur der Raum, sondern auch die Zeit unbegrenzt dividierbar seien. Den unendlich vielen Raumteilen entspricht eine Serie von unendlich vielen Zeitteilen mit endlicher Summe und es gibt so keine Schwierikgkeit für Achilles die Schildkröte einzuholen (weil die unendlichvielen Raumteile in endlicher Zeit überwunden werden). Dieses Argument ist auf den ersten Blick überzeugend, zumal Achilles keine Schwierigkeiten hat die ersten Strecken zurückzulegen und die Schwierigkeiten erst auftreten, wenn der Abstand zur Schildkröte ganz klein geworden ist.
Der Wortlaut im Text von Kurt von Fritz [20] ist folgender:
Aristoteles versuchte dieses Argument zu widerlegen, indem er darauf hinwies, dass nicht nur der Raum sondern auch die Zeit unbegrenzt dividierbar sei; den unendlich vielen Raumteilen entspricht eine Serie von unendlich vielen Zeitteilen mit endlicher Summe – es gibt so keine Schwierigkeit für Achill. Dieses Argument ist auf den ersten Blick überzeugend, zumal Achill keine Schwierigkeiten hat, die ersten Strecken zurückzulegen, und die Schwierigkeiten erst auftreten, wenn der Abstand zur Schildkröte ganz klein geworden ist.
Nächster Absatz im Artikeltext:
Es gibt jedoch noch eine subtilere Form der Paradoxie, wonach Achilles gar nicht mit dem Lauf beginnen kann: Bevor er die erste Strecke zurückgelegt hat, muß er die halbe Strecke passiert haben, vor der Hälfte muß er ein Viertel bewältigt haben, davor ein Achtel u.s.w. So kommt er nie zum Loslaufen.
Weiter im online gestellten Text von Kurt von Fritz:
Es gibt jedoch noch eine subtilere Form der Paradoxie, wonach Achill gar nicht mit dem Lauf beginnen kann: Bevor er die erste Strecke zurückgelegt hat, muß er die halbe Strecke passiert haben, vor der Hälfte muß er ein Viertel bewältigt haben, davor ein Achtel u.s.w. So kommt er nie zum Loslaufen.
Unmittelbar darauffolgender Absatz im Artikeltext ohne unmittelbaren inhaltlichen Bezug (ein Absatz aus dem Originaltext wurde ausgelassen):
In Bezug auf das Pfeilparadoxon versucht Aristoteles eine Widerlegung, indem er den Augenblick, das Jetzt, obwohl es Gegenwart von Vergangenheit scheidet, nicht als Zeit ansieht; denn Zeit ist ausgedehnt, und damit sind es auch ihre Teile, Zeit ist nicht aus Augenblicken zusammengesetzt. (n. Fritz von Klein [sic!])
Im Originaltext heißt es (nach einer Auslassung von einem Absatz):
Aristoteles versucht eine Widerlegung, indem er den Augenblick, das Jetzt (νῦν), obwohl es Gegenwart von Vergangenheit scheidet, nicht als Teil der Zeit ansieht; denn Zeit ist ausgedehnt, und damit sind es auch ihre Teile, Zeit ist nicht nach Teilen zusammengesetzt.
Am Text von Kurt von Fritz ist nicht erkenntlich, dass er gemeinfrei wäre (erscheint mir aber eher unwahrscheinlich), und von der Form und der langen Quellenliste her sieht es für mich eher wie ein Lexikoneintrag (eventuell RE?) oder einen Zeitschriftenartikel aus. Für mich sind keine Hinweise erkennbar, dass hier zulässigerweise abgeschrieben wurde.
Viele Grüße, --GottschallCh 12:10, 21. Feb. 2007 (CET)

Wikipedia auf CD oder DVD brennen

Wie kann ich das Wikipedia-Lexikon auf CD oder DVD brennen, damit ich zuhause Wikipedia offline nutzen kann? (habe kein Internet zuhause)

--83.236.207.163 09:40, 21. Feb. 2007 (CET)

Unter Wikipedia:DVD erfährst Du alles, was Du wissen mußt. Fragen, die nicht wirklich etwas mit dem Urheberrecht in der Wikipedia zu tun haben gerne auch hier stellen. Taxman¿Disk?¡Rate! 11:26, 21. Feb. 2007 (CET)

Bild von sxc.hu

Hallo, ich befürchte, das wurde hier schon gefragt, allerdings habe ich über die Suche und auch in den FAQs nichts gefunden und bin mir etwas unsicher. Kann ich dieses Bild von sxc.hu hochladen? Dieses Beispiel und dieses lassen mich vermuten, dass das ok ist. Welchen Lizenz-Baustein müsste ich benutzen? Vielen Dank, --Gegenalles 10:01, 21. Feb. 2007 (CET)

Leider nicht in der de.WP oder den Commons verwendbar: in der Lizenzerklärung ist für das von Dir vorgeschlagene Bild "SELLING AND REDISTRIBUTION OF THE IMAGE (INDIVIDUALLY OR ALONG WITH OTHER IMAGES) IS STRICTLY FORBIDDEN! DO NOT SHARE THE IMAGE WITH OTHERS!" eingetragen ([21]). Also zumindest teilweise NC.sугсго.PEDIA-/+ 10:09, 21. Feb. 2007 (CET)
Aber das steht doch in den Lizenzerklärungen der oben genannten Beispiele auch drin. Und eins davon befindet sich sogar auf der WP-Startseite. --Gegenalles 10:27, 21. Feb. 2007 (CET) (PS: Was heißt NC?)
Die Bilder sind beide extrem alt (2004), daher kann man nicht davon ausgehen, dass damals die Lizenzierung eingehend geprüft wurde. Für das erste Bild frage ich bei Avatar mal nach. NC ist die Abkürzung für "non commercial use", also Lizenzen, die kommerzielle Nutzung verbieten. Solche (es gibt bsp. CC-by-SA-nc) werden, zusammen mit ND (non derivative - keine Veränderungen), hier nicht anerkannt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:21, 21. Feb. 2007 (CET)
Alles klar, vielen Dank. Dann werde ich mal versuchen, eine Genehmigung einzuholen. --Gegenalles 11:33, 21. Feb. 2007 (CET)
Leider im Stress. Kurze Antwort: Siehe für die Situation in den Commons hier und hier. --Avatar 12:03, 21. Feb. 2007 (CET)

Auszug auf Homepage mit Hinweis auf Quelle erlaubt ???? oder strafbar ???

Hallo, ich bin gerade dabei meine erste Homepage zu gestalten...Um eine passende Einleitung zu gestalten, habe ich vor einen Beitrag hier aus wikipedia in die Homepage einzubinden.Ich werde auf die Quelle und den Autor hinweisen. Blöde Frage aber ich möchte mich rundum absichern - mache ich mich damit strafbar ??

Besten Dank im voraus. MrVinyl

--91.5.2.182 11:22, 21. Feb. 2007 (CET)

Beachte die Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung, dann hast Du nichts zu befürchten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:24, 21. Feb. 2007 (CET)

"Schöpferische Höhe"

Hallo, da ich befürchte, dass bei den Lesenswert-Kandidaten meine Frage nicht beantwortet wird, stelle ich sie hier (nochmal): Die Artikel Detroit Red Wings und Chicago Blackhawks enthalten Logos und Bilder mit der Behauptung sie würden unter einer schöpferischen Höhe liegen? Stimmt das so? Gruß,

--Grim.fandango 12:49, 21. Feb. 2007 (CET)

Nach dem hier üblichen Verständnis würde ich dies schon befürworten. Keine Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:53, 21. Feb. 2007 (CET)
  • Danke, daß du bei der Kandidatur danach fragst. Die Zeichnungen sehe ich ebenso als ohne Schöpfungshöhe an. Bei Fotos im Innern des Stadions kann es Probleme geben, wenn der Besitzer Einschränkungen betreffs der Vermarktung der Fotos macht, was aufgrund des amerikanischen copyright möglich ist. Deshalb sind die Fotos keine Löschkandidaten, aber man sollte das mal hinterfragen, zur Fußball-WM in Deutschland bestand ein weitgehendes Vermarktungsverbot für Bilder in Stadien, welchem sich nur Pressefotografen entziehen konnten. --RalfR 13:37, 21. Feb. 2007 (CET)
diese Einschränkungen sind uns aber bei der Verwendung der Bilder egal, da der Vertrag zwischen Stadion und Fotograf nicht gegenüber dritten {zB dem Betreiber der WP} wirkt.sугсго.PEDIA-/+ 14:45, 21. Feb. 2007 (CET)

Das Logo im engl. Artikel Grand Theft Auto (series) wurde auch im deutschen Artikel verwendet. Es wurde gelöscht mit der Begründung, das die Lizenz (keine Schöpfungshöhe) falsch war. Verglichen mit den o.g. Logos ist es aber simpler gestaltet. War die Löschung demnach nicht angebracht? Und wer entscheidet sowas eigentlich? --Grim.fandango 14:40, 21. Feb. 2007 (CET)

Ja, die Löschung des GTA-Logos war grober Unfug, wenn das das gleiche war wie im en-Artikel ganz oben.--Wiggum 17:27, 21. Feb. 2007 (CET)

Firmenlogo / GFDL

Was muss man beachten, wenn man eine Firma um eine GFDL-Bilderspende bittet, auf der das Logo der Firma abgebildet ist? Das bloße Logo ist unzulässig, weil es nicht unter GFDL stehen kann. Geht auch ein Foto einer Firmenvertretung, auf dem das Logo ganz oder teilweise mit abgebildet ist? 212.23.126.23 19:07, 21. Feb. 2007 (CET)

Bitte bei WP:UF fragen. Firmenlogos können mW sogar auf Grund mangelnder Schöpfungshöhe PD sein. --84.56.235.242 20:12, 21. Feb. 2007 (CET)
Gibt es eine allgemeingültige Regel, mit der man nie etwas falsch macht? 212.23.126.23 20:27, 21. Feb. 2007 (CET)
Nein, viele Logos werden hier aber aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo gekennzeichnet. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:39, 21. Feb. 2007 (CET)

Ist die komplette Wiedergabe des Titelliedes hier ein zulässiges (Groß-)Zitat oder eine URV? --88.134.140.64 23:33, 21. Feb. 2007 (CET)

Meines Erachtens eine URV, da hier kein zulässiger Zweck vorliegt. --Isderion 02:18, 22. Feb. 2007 (CET)

Beim Überarbeiten von Lizenzvorlagen bin ich auf dieses Bild gestoßen. Laut Bildbeschreibung ist der Urheber thomasgl, der das Bild gemeinfrei gestellt hat. Drunter steht jedoch: I am the copyright holder of the original version of this image (parathion.gif), and I have NOT released all rights and NOT authorised its use in Wikipedia. The original can be seen at http://www.alanwood.net/pesticides/parathion.html Alan Wood 10:43, 16 March 2006 (UTC)
Ich hab' mir beide Bilder angesehen, sie schauen wirklich gleich aus. Mir ist auch aufgefallen, dass thomasgl weitere Strukturformeln in ähnlichem Stil hochgeladen hat. Ich kenne weder thomasgl, noch Alan Wood, weswegen für mich nicht klar ist, wer nun wirklich der Urheber ist. Bevor ich mit schweren Geschützen (Löschen) auffahre, habe ich mir gedacht, ich frage einmal hier nach. Zur Deutlichkeit: Ich unterstelle hier niemanden eine URV, denke aber, das hier auf jeden Fall etwas gemacht werden sollte, so kann das nicht stehenbleiben. Nur was? --Lychee 05:47, 23. Feb. 2007 (CET)

Die Frage erübrigt sich, es liegt keine Schöpfungshöhe vor. Die Bildbeschreibung sollte entsprechend angepaßt werden. --RalfR 05:55, 23. Feb. 2007 (CET)
Das ging schnell, danke! (und auch an Chaddy, ders schon angepasst hat) --Lychee 06:10, 23. Feb. 2007 (CET)

Was ich mich schon länbger frage: Das Wikimedia-Logo (genauso auch zumindest noch das Wiktionary-, Commons- und Wikiversity-Logo) hat imho keine Schöpfungshöhe. Weshalb ist es aber dennoch urheberrechtlich geschützt? -- ChaDDy ?! +/- 04:01, 21. Feb. 2007 (CET)

ich sehe da auch keine Schöpfungshöhe. Folglich sind diese Bilder in Deutschland gar nicht urheberrechtlich geschützt.
Interessanter ist doch die Frage, ob Bild:Wikipedia-logo-de.png wirklich Schöpfungshöhe aufweist. Na, wer traut sich? :) --Isderion 04:27, 21. Feb. 2007 (CET)
Hier sehe ich eine Schöpfungshöhe als gegeben an. Allerdings ist das Bild ohne Lizenz, aber es liegt ja auf Commons... --RalfR 04:46, 21. Feb. 2007 (CET)

Das de-Logo könnte die Hürde der Sch.höhe überspringen, die anderen nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:05, 21. Feb. 2007 (CET)

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Welches de-Logo? Und was machen wir mit den Logos, die keine Schöpfungshöhe erreichen. Eigentlich müssten wir sie ja dann unter PD stellen, oder? -- ChaDDy ?! +/- 12:23, 22. Feb. 2007 (CET)
Das von mir verlinkte Logo der deutschsprachigen Wikipedia. Zum Rest: Ja, die könnten wir als pd kennzeichnen. Allerdings würde ich das nicht versuchen auf Commons zu machen, sondern wenn dann hier. --Isderion 17:23, 22. Feb. 2007 (CET)
Würde ich nicht machen. Ich habe mi die Frage auch schon gestellt, aber keine Lust, von ganz oben dafür Ärger zu bekommen. -- Timo Müller Diskussion 17:56, 22. Feb. 2007 (CET)
Aber das deutsche Gesetz würde uns Recht geben. -- ChaDDy ?! +/- 18:53, 22. Feb. 2007 (CET)
Euch ist schon klar, wer der Betreiber der WP ist und wo unsere Server stehen??? Die Foundation wäre zurecht böse, wie ein Telekom-Kunde nach einer Fehllieferung und Bespielung durch den sog. "Support". Eine PD-Stellung der Wikimedia-Logos würde einen Rechtsverlust in allen den Ländern bewirken, die nicht deutschlandähnliche Regeln bzgl Logos haben.sугсго.PEDIA-/+ 19:32, 22. Feb. 2007 (CET)
So gesehen wären die ganzen anderen Logos hier, die ja auch wegen mangelnder Schöpfungshöhe PD sind, auf gleivche Weise problematisch. Wir müssten sie dann eigentlich alle wieder löschen. -- ChaDDy ?! +/- 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)
Nur im Gegensatz zu irgendeinem dahergelaufenem Oberligafußllverein ist die Wikimedia der Betreiber dieser Website und wird wohl alle vond er weiteren Mitarbeit ausschließen, die wider besseres Wissen der Wikimedia zu schaden versuchen, denn im Gegensatz zu Logos von Dritten - bei denen die Lizenzierung in der WP keinen Einfluss auf den Schutz des Logos hat - wird wohl die Veröffentlichung von Wikimedialogos auf offiziellen Wikimediaseiten als PD als PD-Lizenzierung zu werten sein.sугсго.PEDIA-/+ 20:23, 22. Feb. 2007 (CET)

In wie weit schaden wir denn, wenn wir darauf hinweisen, dass das Logo keine Schöpfungshöhe aufweist? Und worauf stützt du deinen letzten Satz? ("wird wohl die Veröffentlichung von Wikimedialogos auf offiziellen Wikimediaseiten als PD als PD-Lizenzierung zu werten sein"). Eine Lizenz kann nur erteilen, wer die Rechteinhaber ist, von uns ist aber keiner Rechteinhaber. Nach deutschem Recht sind die Logos eh pd, weswegen eine Lizenz gar nicht nötig ist.
Mein Satz von oben, dass ich davon absehen würde, es auf commons zu ändern, hat den Hintergrund, dass man das mit Logos auf commons etwas anders sieht als hier. Dass hier irgendwer Probleme mit der Foundation bekommt, blos weil er {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} in das Bild schreibt, glaube ich nicht. --Isderion 04:00, 23. Feb. 2007 (CET)

Also mal ausführlich: Wenn ein Logo keine, oder nur geringe Schöpfungshöhe hat ist es nach deutschem Recht nicht schützbar. D. h. es ist nicht möglich, ein Copyright dafür zu erlangen. Aus diesem Grund ist es dann gemeinfrei (PD). Wenn also niemand ein Urheberrecht (Copyright) an dem Logo besitzt, gibt es auch niemanden, der die Rechte daran besitzt (denn die Urheberrechte sind diese ominösen "Rechte"). Wenn niemand Rechte besitzt, kann natürlich auch niemand eine Lizenz erteilen. Daher ist es dann gemeinfrei (also ohne Lizenz). Ist das so verständlich? (Versteht mich nicht falsch, ich will niemanden verarschen, weil ich das jetzt vielleicht etwas arg ausführlich erklärt habe.) -- ChaDDy ?! +/- 04:09, 23. Feb. 2007 (CET)
Du unterliegst dm Fehler, dass für die Server der de.WP nur und gerade das deutsche Recht gilt. Der Grund für unsere Deutschöastigkeit, ist die Tatsache, dass unsere Zielgruppe überwiegend in Deutschland (und dem UrhG-Kopier-Land Österreich) angesiedelt sind und jedem einzelnen von uns Nutzern gerade die eigene Rechtsordnung zum Klotz am Bein werden kann. Zudem kann ein PD-Babberl die Rechtslage für Werke von Dritten nicht ändern, jedoch kann die Wikimedia über die Rechte aus dem eigenen Urheberrecht bzw Verwertungsrecht (oder für den außer DACHLUXLIEler das Copyright, das es iü hier gar nicht gibt) sehr wohl verfügen. Wenn also eine offizielle Tochterunternehmung - sei es die de.WP, seinen es die commons - eine Lizenz für ein Werk erteilt, das nahezi überall außerhalb von DACHLIELUX "urheberrechtlichen" Schutz genießt, kann man darin eine überall gültige Lizenz zur Nutzung des Werkes zu diesen Bedingungen sehen. Und damit verlöre die Wikimedia den Copyrightschutz im Rest der Welt. Und der Trottel, der dafür verantwortlich wäre, dürfte zum großen Jimbo im heiligen Petersburg betteln, auf dass er nicht bis aufs Hemd verklagt und von allen Projekten der Wikimedia verbannt würde. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Syrcro (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 21:20, 23. Feb. 2007 (CET))

Bitte nicht weiter diskutieren! Das hilft nicht weiter... --RalfR 21:23, 23. Feb. 2007 (CET)

Ok, lassen wir´s halt so wie´s derzeit ist. -- ChaDDy ?! +/- 21:39, 23. Feb. 2007 (CET)

Hallo,warum wurde der Beitrag "PANDANCE" (deutsche rockband) gelöscht ???

Hallo schönen Tag auch, warum wurde der Beitrag "PANDANCE" (deutsche rockband) gelöscht, ich hatte doch die Zustimmung (des Urh) den Text zu verwenden , was hat das mit einer Urheberrechtsverletzung zutun ??? Möchte sich im Leben hier jemand wichtig machen ? War ja nur 'ne Kleinigkeit ein bischen Arbeit zu zerstören !!! Sorry, bitte um Wiedereinstellung ,weiß nicht was ich da falsch gemacht haben soll. Danke und Gruss --91.5.240.147 17:46, 23. Feb. 2007 (CET)

Zum einen liegt durch den Urheber keine schriftliche Genehmigung (per mail an permissons-de@wikimedia.org) vor, zum anderen ist der Text in der vorliegenden Fassung nicht ohne weiteres für die Wikipedia zu gebrauchen. Es bietet sich aus Gründen der Neutralität ohnehin immer an, eigene Texte zu verfassen. Weiteres hier und hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:52, 23. Feb. 2007 (CET)

Bild aus amerikanischer Patentschrift von 1925

Moinsen, dieses Bild von hier ist einer amerikanischen Patentschrift von 1925 bzw 1923 entnommen. Ich finde es recht saftig und würde es gerne für Bloomwert klauen.

Auf commons gibts eine Baustein, (In most countries, the text and illustrations of patents are excused for copyright and can be considered to be in the public domain. In some countries, such as the United States, text of patents may be copyrighted but is free for distribution in any form. The actual invention depicted may however still be patented if its patent has not expired.) - der mich in meinem Vorhaben bestärkt.

Darf ich wirklich? Benutze ich den dt. PD Baustein falls ich darf? --Löschkandidat 13:39, 23. Feb. 2007 (CET)

Auf die Commons darfst auf jeden Fall. --Flominator 11:52, 24. Feb. 2007 (CET)

Verwendung "any purpose"

Kann Bild:Zappa.jpg in der de.wikipedia verwendet werden? Wie schon früher erörtert entspricht die Lizenz vermutlich nicht CC-SA, scheint aber Benutzung für "jeden Zweck" zuzulassen, solange der Name des Photographen genannt wird. Ich verweise auf die bereits früher geführte Diskussion [22], bei der es allerdings eher um Lizenz-Äquivalenzen, nicht aber um die generelle Verwendbarkeit ging. Es dankt für Hinweise --Hei_ber 22:43, 23. Feb. 2007 (CET)

The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that the original image author and image description are credited ist für uns vollkommen in Ordnung.--Wiggum 00:51, 24. Feb. 2007 (CET)
Danke! --Hei_ber 09:05, 24. Feb. 2007 (CET)

Schloss Prantshausen

Hi! Mal eine knifflige Frage an die Experten bzgl. URV, die womöglich nur aufgrund von Einschätzungen beantwortet werden kann: Der bisherige Text von Schloss Prantshausen orientiert sich ganz offensichtlich an dem Text dieser Webseite: http://www.romantikhotel-lindner.de/Romantikhotel/H-Geschichte.html. Sind die Umformulierungen ausreichend weit vom Original entfernt, um nicht als URV zu gelten? -- Gruß Sir Gawain Bibliotheksrecherche 18:20, 23. Feb. 2007 (CET)

Der Text ist inhaltlich unter aller Sau und zu löschen, eine URV sehe ich aber nicht, lies einmal mehr Wikipedia:Textplagiat. Es ist absolut legitim, sich an vorbestehenden Texten zu orientieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:23, 25. Feb. 2007 (CET)

Köhler, Benno und sein schönster Sekretär

Dieses und dieses Bild scheinen eher Pressefotos zu sein. Die Angabe selbst fotografiert sind eher unglaubwürdig, was meint ihr? Löschen? -- Gugganij 00:54, 24. Feb. 2007 (CET)

Bei einem derart wenig aktiven Benutzer muß die Herkunft hinterfragt werden. Das sind Szenen, die man als Normalo nicht einfach fotografieren kann. --RalfR 09:03, 24. Feb. 2007 (CET)
Ich habe auf der Benutzerseite des Autors diesbezüglich eine Anfrage hinterlassen und werde die Bilder, wenn nicht innerhalb einer Woche eine zufriedenstellende Antwort erfolgt, zur Löschung vorschlagen. -- Gugganij 00:11, 25. Feb. 2007 (CET)

Auszugsweise Songtexte in Artikeln

Moinsen, Songtexte sind normalerweise ja urheberrechtlich geschützt. Wie sieht das bei Textauszügen aus? Eine IP hat im Artikel diverse male einen Textausschnitt in englisch, mit deutscher Übersetzung zu Nas eingestellt u.a. auch mit dem Hinweis, das es in anderen Artikeln auch so gehandhabt wird. Hab das auch mehrmals mit dem Hinweis auf URV rausgenommen, allerdings ohne Erfolg, da es kurz danach wieder drinstand. Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Schonmal Danke Gruß --Minérve wie ein Licht in dunkler Nacht... 02:40, 24. Feb. 2007 (CET)

Ein Zitat sollte nur eingestellt werden, wenn sich der Artikeltext auch in entsprechenden Umfang inhaltlich mit dem Zitierten befasst. In diesem Fall wird auf das Zitierte überhaupt nicht eingegangen, daher werte ich den eingestellten Text als Urheberrechtsverletzung. Vergleiche dazu auch Wikipedia:Zitate#Zitatrecht. Beste Grüße --Hei_ber 09:14, 24. Feb. 2007 (CET)

Bei kurzen Textausschnitten sind die Anforderungen nicht so hoch, da muss keine ausführliche Interpretation erfolgen. Großzitate sind im übrigen aufgrund des populärwissenschaftlichen Charakters der WP entgegen der Ansicht von Herrn Roletschek hier durchaus im Ausnahmefall möglich, was allerdings eine gründliche Erörterung voraussetzt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:55, 24. Feb. 2007 (CET)

Aha, also... Einfach ausgedrückt: Großzitate rauswerfen, solange es vorher nicht durchzudiskutiert wurde... sehr gut :-) Merci beaucoup und schönen Abend noch Gruß --Minérve wie ein Licht in dunkler Nacht... 20:34, 24. Feb. 2007 (CET)

Bilder auf NASA Seiten

Auf http://solarsystem.nasa.gov/multimedia/display.cfm?IM_ID=117 gibt es ein Bild, das zeigt, wie einige Festoffbooster abgesprengt werden. Leider gibt es auf der Seite kein Image Credit: von irgendjemand.
Darf man dann davon ausgehen, dass das Bild PD-NASA ist, und dass man es hier in der deutschen WP oder Commons hochladen darf?
Oder sollte man es lieber lassen, weil die Kamera vielleicht Raketenhersteller Boeing gehörte?
Oder ist es im Zweifel immer ein Werk der NASA, für das die Copyright / Image Use Policy der Webseite gilt?

Und auf http://grin.hq.nasa.gov/ABSTRACTS/GPN-2000-000053.html gibt es ein Bild eines statischen Brennversuchs eines Space Shuttle Feststoffbooster. Leider gibt es auch auf dieser Seite kein Image Credit: (siehe oben), dafür in der Bildbeschreibung, dass das Bild auf dem Testgelände der Herstellerfirma Thiokol aufgenommen wurde.
Darf man dann davon ausgehen, dass das Bild PD-NASA ist und hier in der deutschen WP oder Commons hochgeladen werden darf? Oder sollte man es lieber lassen ,weil das Bild vielleicht von Thiokol gemacht wurde?
Oder gilt PD-NASA nicht, weil es auf dem Grundstück von Thiokol gemacht wurde? Oder ist es im Zweifel immer ein Werk der NASA, für das die Copyright Notefication der Webseite gilt.--Uwe W. 17:31, 24. Feb. 2007 (CET)

Im Zeifel darf man von gar nichts ausgehen, sondern muss nachfragen. Urheberrechte erwirbt immer nur eine natürliche Person, also der NASA-Bedienstete, der das Bild auslöste (die Position solche Satellitenbilder als Lichtbilder und damit als geschützt zu betrachten, ist alles andere als schlüssig und nachvollziehbar, aber nun einmal in der deutschen Rechtsprechung verankert). Wem die Kamera gehörte oder das gelände ist schnurzpiepegal --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 24. Feb. 2007 (CET)

US-PD & Co gehören auf die Commons, soll doch mal jemand versuchen die Wikimedia auf Preisgabe von URV-Benutzern zwingen, die am Sitz der selben als nahezu PD-gelten. (PS: Aber nicht so machen, wie DAU No 1) sугсго.PEDIA-/+ 01:22, 25. Feb. 2007 (CET)

Wappen einer österreichischen Gemeinde

siehe Bild:Wappen at saalbach.png:

Dieses Bild stellt das Wappen einer österreichischen Gemeinde dar. Dieses Wappen dient nur zur Illustration und kann kostenlos heruntergeladen werden. Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Fahnen-Gärtner GmbH, Mittersill" deutlich erkennbar anzubringen. Die Urheberrechte der Firma sind durch die Freigabe nicht betroffen.

Zu Beachten: Unabhängig der Darstellung des Wappens, unterliegt die Verwendung den jeweiligen österreichischen Bundes- oder Landesgesetzen.

Widerspricht nicht die Aussage, dass als Urheberrechtsvermerk die Firma deutlich erkennbar zu nennen ist, dem Usus in der Wikipedia? Sonst müsste doch in oder unter jedes Bild dieser Lizenz der Name der Firma eingebunden werden, oder? Und "dieses Wappen dient nur zur Illustration" - und damit also nicht dazu, es zu bearbeiten, oder sogar (kommerziell) außerhalb der Wikipedia zu nutzen? Das widerspräche aber auch GFDL, oder?

Bis dann, --Jaer 17:38, 23. Feb. 2007 (CET)

Gegen die entsprechende Vorlage Commons:Template:Coat gaertner wurde heute ein Löschantrag gestellt. --Raymond Disk. Bew. 23:40, 23. Feb. 2007 (CET)
Es ist ein geradezu widerlicher Gedanke, dass eine private Firma die Rechte an Hoheitszeichen des Staates oder einer seiner Gliederungen haben sollte. --ST 18:55, 25. Feb. 2007 (CET)

Hallo. Ein neuer Autor hat oben genanntes Bild hochgeladen und jetzt nach einem Hinweis von mir die Lizenz nachgetragen. Er fragt mich jetzt ob das so in Ordnung ist und ob man die BLU Vorlage wieder raus nehmen kann. Leider habe ich was das angeht keine große Ahnung. Kann jemand von euch mal einen Blick drauf werfen. Danke --ranas disk 00:17, 24. Feb. 2007 (CET)

Ich hab das BLU entfernt, der Schriftzug ist zwar unschön und nicht besonders gut für eine Enzyklopädie geeignet, aber das (c) -abgesehen, dass es den Begriff Copyright so im deutschen Recht nicht gibt) widerspricht der CC-SA-Lizenz ja nicht, Urheberrechte liegen stets beim Ersteller und eine Doppeltlizensierung ist möglich. Andere Meinungen? --Hei_ber 00:41, 24. Feb. 2007 (CET)
Das (c) im Bild wird immer übel aufstoßen. -- ShaggeDoc Talk 00:49, 24. Feb. 2007 (CET)
Das kann man doch rausmachen.--Wiggum 00:52, 24. Feb. 2007 (CET)
In der Box steht PD-self. Das passt nicht zur gewählten Lizenz. Ich möchte bitte eine Lizenz haben (bzw. Doppeltlizensierung mit zwei kompatiblen Lizenzen). Außerdem hätte ich gerne eine OTRS-Freigabe, denn das Foto ist von der Homepage abkopiert. Bis das nicht geregelt ist, kommt BLU wieder rein. Und dann muss der Schriftzug aus dem Bild. Und wenn PD dann wirklich als Lizenz ausgewählt werden sollte, ist das (c) sowieso völlig verkehrt. Bei PD gibt es kein Copyright. -- ChaDDy ?! +/- 02:41, 24. Feb. 2007 (CET)
Warum ist das (c) verkehrt, es bedeutet Copyright, was ich zumindest auf das deutsche Recht bezogen mit "Urheberrechte vorbehalten" interpretiere, vergleiche auch den referenzierten Artikel: Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Der Urheber lizensiert eben bestimmte Verwertungen und behält sich auch mit der CC-Lizenz bestimmte Rechte vor, wie etwa das Recht, das Bild ohne Namensnennung zu publizieren. M. E. müssen die Lizenzen nicht einmal kompatibel sein, es reicht, wenn alle Nutzer zumindest eine Lizenz erhalten, die den Richtlinien von Wikipedia entspricht. Nichtkompatible Lizenzen könnten höchstens Schadensersatzforderungen für den Urheber bedeuten, etwa wenn er mit einem Verlag einen exklusiven Lizenzvertrag abgeschlossen hat und diesen dann durch die CC-Lizenz verletzt. Der (c)-Vermerk des Bildes mag aus ästhetischen oder formalen Gründen abgelehnt werden, rechtliche Gründe sehe ich nicht (es sei denn, das Bild wurde nicht von Schöpfer eingestellt). Die Meinung der geschätzten Experten dazu interesiert mich natürlich sehr. Beste Grüße --Hei_ber 08:53, 24. Feb. 2007 (CET)
Ich interpretiere das (c) überhaupt nicht, für mich existiert bisher kein Copyright. Es ist für dieses Bild völlig unerheblich, ob das mit drinsteht. Wenn der Hochlader der Urheber ist, kann er das Bild hier lizensieren, wie er möchte. --RalfR 09:01, 24. Feb. 2007 (CET)
yep. --Hei_ber 10:28, 24. Feb. 2007 (CET)
Ich schrieb, dass das (c) im Falle einer Lizenzierung unter PD, was ja mittlerweile vom Tisch ist, verkehrt sei, da bei PD niemand ein Copyright am Bild hat. Da das Bild nun ja eindeutig unter CC lizenziert ist, ist das (c) natürlich nicht mehr verkehrt. Aus dem Bild raus sollte es aber trotzdem (Bilderwerkstatt?) -- ChaDDy ?! +/- 17:44, 24. Feb. 2007 (CET)

Könnte sich bitte nochmal jemand von permissions-de äußern, ob eine e-mail-Bestätigung in diesem Falle notwendig ist oder ob die Aussage von Benutzer:ballon-sz.de reicht, der ja als Nutzernamen den der Website http://www.ballon-sz.de angibt, auf der die Bilder zuerst publiziert wurden? Beste Grüße --Hei_ber 10:28, 24. Feb. 2007 (CET)

Ach du lieber Gott da habe ich ja eine Diskusion entfacht. Also Das Bild ist von mir gemacht und zum einen auf MEINE Webseite gestellt worden. Nachdem ich vielen Vereinen und Heimatpflegern im Gegensatz zu vielen Gewerblichen die Luftbilder KOSTENLOS für ihre Webseiten zur Verfügung gestellt habe, hat mich ein Bekannter auf Wikipedia aufmerksam gemacht. Und da bin ich nun (nicht mit einer kopie von der Webseite, sondern neu vom original Heruntergerechnet) gestern mit beiden Beinen im Fettnapf gelandet. Das mit dem (c) hat nur den Hintergrund das mir schon meine eigenen Bilder zum Kauf angeboten worden sind. Aber jeder bekommt die Orginale per Mail von mir (ohne (c)) der Fragt. Zudem ist der Versuch das Bild ohne (c) zu Überschreiben gescheitert, da schon vorhanden. Ich gelobe besserung aber brauche Hilfe. Und die ist mit dem Verweis auf Seitenweise Regelwerk nicht so einfach. Zudem ich festgestellt habe das auch hier sich nicht alle einig sind. Also schon mal Danke im Voraus und habt nachsehen mit den buckeligen Anfängern wie mich.Ballon-sz.de 14:31, 24. Feb. 2007 (CET)
Um den Urheber festzuhalten ist die Bildbeschreibungsseite da, nicht das Bild an sich. -- ChaDDy ?! +/- 17:44, 24. Feb. 2007 (CET)

Ich finde, wir sollten dankbar sein, dass wir ein schönes Luftbild unter einer freien Lizenz haben. Mich stört das (c) nicht, Fundamentalisten können es ja wegmachen, da die Lizenz CC 2.0 wohl nicht vorsieht, dass der Urheber die Form des Urheberrechtsvermerk bestimmen kann. Bei 2.5 (oder neuestens 3.0, noch nicht wäre es Auslegungssache, ob auch die Plazierung des Vermerks IM Bild zur Form gehört. Wenn der Urheber partout nicht möchte, dass das Bild ohne das (c) hier erscheint, muss mans fairerweise zurückziehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:00, 24. Feb. 2007 (CET)

Nein muss man nicht. Sein Copyright wird schon auf der Beschreibungsseite selbst mehr als deutlich. Wo kämen wir dahin, wenn die Daten der Beschreibungsseite ab sofort auch im Bild selbst stehen? -- ChaDDy ?! +/- 22:22, 24. Feb. 2007 (CET)
Der Autor hat keinen Fehler gemacht. Er muß auch nichts ändern. Es ist beileibe nicht das einzige Foto mit einem solchen Vermerk im Bild. Beim Bilderwettbewerb war auch eins vertreten. Ich kann in ein Bild beliebige (c) Vermerke reinschreiben, das ändert hier rein garnichts an der Lizenz. --RalfR 22:28, 24. Feb. 2007 (CET)
Hab ich auch nicht behauptet. Ich meine nur, dass es nicht gut aussieht und es besser wäre, wenn der ganze Schriftzug (nicht nur das (c)) entfernt würde. -- ChaDDy ?! +/- 22:42, 24. Feb. 2007 (CET)

Pfffff...OiOiOi.. So um der unnötigen Diskusion ein Ende zu machen habe ich das Bild per Schnell-Löschfunktion rausgeschmissen und ohne neu hochgeladen. Habe nur ein bereits Kleingerechnetes Bild meiner alten Webseite genommen und vergessen das auf denen ein Watermark ist. Haben ja alle Recht die Sagen das es nicht toll aussieht. Und ich fühle mich auch von allen gestärkt und unterstützt die es verteidigt haben. Obwohl es denen sicher nur ums generelle ging und nicht um mich persöhnlich. Fühlt sich aber trotzdem gut an weil meine erst erfahrung ein Löschen mit Standart kommentar war. Da fühlt man sich halt mies. Hoffe das es nun Richtig ist und kämpfe nun mit dem Verweis zu weiteren Bildern das Region auf meiner Seite weiter. Denn Weblink´s sind ja hier auch verpöhnt. Danke an alle für die Mühen und Sorry für die Unannehmlichkeiten. P.S. Bitte gern noch mal nachsehen ob es nun OK ist. Ballon-sz.de 01:09, 25. Feb. 2007 (CET)

Nur seh ich im neuen Bild immer noch einen Schriftzug. War das eine nochmalge Vewechslung beim Hochladen? Wie gesagt verbieten können wir den Schriftzug nicht aber schöner wer es ohne. Gruß --JuTa Talk 01:19, 25. Feb. 2007 (CET) Vergiss es; das war ein einfaches Cache-Problem von mir. --JuTa Talk 01:23, 25. Feb. 2007 (CET)

Ich hab noch ein http:// für den Link spendiert. Wenn diese Diskussion jemand unbeteiligtes liest, dann wird er sich denken: was sind das nur für arrogante Armlöcher. Wir haben weissgott nicht viele Luftbilder und da kommt jemand und stellt uns eines zur Verfügung und statt dass wir ihm virtuell die Füße küssen oder ein bißchen höflich mit ihm umgehen (das nennt man Verhältnismäßigkeit, und ja, ich werfe Steine aus dem Glashaus) geht hier ein gezeter wegen dem (C) los. Ich finde, wir sollten uns alle für die Geduld und Toleranz bedanken, die Ballon-sz mit uns hatte und uns freuen, dass Aussicht besteht, noch weitere Luftbilder zu erhalten. Das ist alles andere als selbstverständlich. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:20, 25. Feb. 2007 (CET)

ACK Histo: Danke für das Bild! Mit einem lichtstarken Objektiv und Polfilter werden die Fotos übrigens wesentich hübscher, die Farben kräftiger. Gruß RalfR 01:30, 25. Feb. 2007 (CET)

He He! OK! Also die Bilder mache ich mit einer Ixus V2. Wer sich die Bilddaten ansieht stellt das fest. Wie soll das mit dem Objektiv und dem Polfilter gehen? Eine Ixus deshalb weil sie sich als sehr Robust erwiesen hat. Wenn mal wieder Geld aufkommt wir es sicher auch bald ne neue mit mehr Pixel geben. Aber wieder Kompakt keine Spiegelreflex da ich die Bilder immer nur spontan und aus der Hüfte schiessen kann da ich Hauptsächlich einen Ballon im Himmel halten muss und die Hände schnell wieder frei brauche. Auch die Grösse und Robustheit spielt da eine Rolle. Weiss Gott wie oft mir die Ixus im den Korb hingefallen ist und die Leute sie hin und her geschossen haben. Dazu kommt auch das Luftbilder oftmals etwas matschig aushehen das Liegt an der Luftfeuchtigkeit und der entsprechent schlechteren Schrägsicht. 62.226.204.49 11:17, 25. Feb. 2007 (CET)

Oh sorry, Asche auf mein Haupt! ich hätte runterscrollen müssen. Meine Luftbilder sehen ebenfalls oft matschig aus. Die Gründe kennen wir beide. Deine Bemerkungen zum Thema Kompaktkamera kann ich auch sehr gut verstehen. Du bekommst noch Mail von mir ;) --RalfR 18:12, 25. Feb. 2007 (CET)

Ach ja, auch ich will mich noch für das Bild bedanken. Diese Diskussion ist wirklich ein wenig überlang geraten. -- ChaDDy ?! +/- 19:35, 25. Feb. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe für Umrisskarte

Datei:ASZ.png
Schöpfungshöhe

Diese Karte und viele andere wären momentan von einer Löschung wegen fehlender Lizenz betroffen. Ich gehe aber davon aus, dass es ein Ausschnitt oder eine abgemalte Version aus einer unserer Karten ist, die ich aber nicht finden kann. Hat so eine "Skizze" überhaupt Schöpfungshöhe? --Flominator 11:51, 24. Feb. 2007 (CET)

Nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 24. Feb. 2007 (CET)
Danke! --Flominator 10:09, 26. Feb. 2007 (CET)


Valencia CF

Z.B. dieses Logo wurde mit "geringe Schöpfungshöhe" hochgeladen. Gilt das für alle Fußballlogos? Bzw. was ist mit dem hier? --Kuemmjen Diskuswurf 16:58, 24. Feb. 2007 (CET)

Das hier gleich noch hinterher. --Kuemmjen Diskuswurf 17:01, 24. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe da in der Tat keine Schöpfungshöhe. Keine Schöpfungshöhe haben nur Logos, die keine Schöpfungshöhe haben, ist doch logisch oder? Also die meisten, aber man muss jeden einzelnen Fall beurteilen. Dazu lesen wir zum hunderttausendsten Mal gründlich den Artikel Schöpfungshöhe und überlegen uns, welche Logos dem laufenden Auge oder SED-Emblem hinreichend ähnlich sind. Und wenn wir diese geistige Leistung nicht hinkriegen, wagen wir uns hierher in Histos Höhle um regelmäßig einen Anpfiff zu kassieren ... ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:47, 24. Feb. 2007 (CET)

Ich bin wohl einer der wenigen hier, die deinen Anpfiff mit Humor nehmen, hab ich recht? ;-) Es ist nämlich so: Wenn ich keine Schöpfungshöhe erkenne und das Bild hochlade und dann einer meckert, bin ich schuld - das kann gut sein, da meine Phantasie für solcherlei Beurteilungen wohl nicht hinreichend entwickelt ist ;-). Wenn ich es so mache, wie ich es mache, kann ich sagen: "Aber der Histo hat gesagt..." ;-) Also, bis dänn. --Kuemmjen Diskuswurf 22:31, 24. Feb. 2007 (CET)

Ach ja: Schau bitte mal hier, da läuft gerade die Löschdisku. Ich würde es ja gerne behalten, denke aber, dass es weg muss. (Ajax ist auch schon ein Werk, oder?) --Kuemmjen Diskuswurf 22:37, 24. Feb. 2007 (CET)

Das Ajax-Logo hat ganz sicher keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:44, 24. Feb. 2007 (CET)

Wurde aber schon mal gelöscht. Ich finde leider die Diskussion nicht mehr ^^, naja. Eine Frage noch: ZSKA? --Kuemmjen Diskuswurf 22:53, 24. Feb. 2007 (CET)

Das Logo ist grenzwertig. IMHO hat es geringe Schöpfungshöhe. Was meint Histo? -- ChaDDy ?! +/- 23:18, 24. Feb. 2007 (CET)

Er sprach sich aaO für behalten aus --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:13, 25. Feb. 2007 (CET)

Das ZSKA-Logo ist doch sehr einfach mit dem SED-Logo zu vergleichen, keine Schöpfungshöhe. Ajax und ManU auch nicht.sугсго.PEDIA-/+ 10:31, 25. Feb. 2007 (CET)

Sag ich ja, Ich bin auch für behalten. -- ChaDDy ?! +/- 19:28, 25. Feb. 2007 (CET)

Urheberrechtliches Problem mit Bild:ZEMA Ereignisse 2006.jpg

Hallo Diba,

vielen Dank für deinen Himnweis bezüglich "Urheberrechtliche Probleme mit Bildern". Ich habe das Bild jetzt weiter modifiziert und bekomme immer noch einen Fehlerhinweis. Ich bin jetzt etwas ratlos, was fehlt noch oder ist nicht korrekt ?

Vorab besten Dank für die Unterstützung.

Gruß

Zema07

--Zema07 17:23, 25. Feb. 2007 (CET)

Hallo, da Du eine Lizenz nachgetragen hast, stimmen die Angaben zum Bild nun. Vielen Dank dafür. Grüße diba 17:40, 25. Feb. 2007 (CET)

4x Kochrezepte mit kurzer Beschreibung

Hallo,

die Rezepte zur Mehlsuppe sind im gleichen Wortlaut auch unter [23] zu finden. Der WP-Eintrag erfolgte am 30.06.2005, die Webseite trägt ein früheres Datum und ein Copyright-Vermerk. Bei der Aufstellung der Zutaten hat man logischerweise keinen Spielraum für Kreativität. Es sind aber auch vier Beschreibungstexte kopiert worden. Wie steht es hier generell mit der Schöpfungshöhe (mal abgesehen davon, ob WP der passende Ort für Kochrezepte ist)?

--Chrissolon 18:51, 25. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe keinerlei Schöpfungshöhe bei solchen Rezepten. --84.60.207.32 20:09, 25. Feb. 2007 (CET)

Rezepte gelten allgemein als nicht schützbar, Rezeptsammlungen (Kochbücher) schon. --Fb78 14:15, 26. Feb. 2007 (CET)

Das Firmen-Logo wurde gelöscht. Wie kann ich es hochladen und wie verfahre ich mit weiteren Bilder, deren Rechte ich auch besitze? Danke! --Mara65 22:02, 25. Feb. 2007 (CET)

Welches Firmenlogo? -- Timo Müller Diskussion 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)

Ich habe jetzt mal in die Bildbeschreibungsseite die richtigen Bausteine eingesetzt. Eine erneute Löschung verhinderst du, indem du verhinderst, dass der dazugehörige Artikel (CFC CarFilmComponents gelöscht wird. Das tust du indem du auf der dort verlinkten Löschdiskussionsseite gute Gründe nennst, warum man den Artikel behalten soll. Mehr zu Bildern erfährst du unter Hilfe:FAQ zu Bildern. --Isderion 02:11, 26. Feb. 2007 (CET)

Darf ich Wikipedia-Landkarten auf meiner Webseite verwenden?

Ist es erlaubt bzw. unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt, Landkarten von verschiedenen Staaten von Wikipedia auf der eigenen, rein privaten, Webseite zu verwenden?

--85.124.201.33 06:49, 26. Feb. 2007 (CET)

Grob gesagt:mit Quellenangabe,ja . Genauer, siehe Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Kolossos 08:24, 26. Feb. 2007 (CET)
Ggf. bitte auch gesonderte Lizenzbestimmungen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite beachten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:15, 26. Feb. 2007 (CET)

Weiterverlinkung zu Wikipedia

Hallo, ich bin gerade dabei eine Internetseite zu erstellen. es handelt sich um kostenlose Versicherungsvergleiche. Da alle Versicherungsthemen wie Unfallversicherung, Rentenversicherung usw behandelt werden, möchte ich gerne zur weiteren Information für meine User einen Link zur jeweiligen Wikipediaseite einfügen. Am liebsten mit dem Logo von Wikepedia. also der User klickt auf meiner Seie auf das Logo und wird zur Wikipedia geführt. Darf man das und kann ich das Logo dann so verwenden?. wer kann Auskunft geben oder eine Konaktadresse bekanntgeben, damit ich nachfragen kann.

--80.128.252.61 10:37, 26. Feb. 2007 (CET)

Du kannst gerne die Buttons unter Wikipedia:Banner und Logos benutzen. Es sollte allerdings klar ersichtlich sein, dass die Seite nicht zur Wikipedia oder der Wikimedia Foundation gehört. Du kannst die Inhalte der Wikipedia, wenn Du die Lizenzbestimmungen einhälst, auch direkt übernehmen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:42, 26. Feb. 2007 (CET)

Als Mitarbeiter einer staatlichen Einrichtung einen Artikel verfassen

Welchen Weg muss man als Mitarbeiter/Stellvertreter einer staatlichen Einrichtung gehen, um einen Artikel über seine Einrichtung zu schreiben, bzw. schon vorhandene Texte z. B. der Homepage zu verwenden? Ist auch hier eine GNU-Lizenz nötig?

--193.197.158.189 10:46, 26. Feb. 2007 (CET)

Guten Morgen nach Stuttgart. Sollen Texte von anderer Stelle übernommen werden ist die Zustimmung des Urhebers notwendig, diese unter die GFDL zu stellen. Diese Zustimmung kann per E-Mail mit entsprechender Textvorlage an permissions-de@wikimedia.org erfolgen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Erfordernisse, allerdings sollte der Artikel auch Neutral und gut geschrieben sein. Viel Erfolg --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:54, 26. Feb. 2007 (CET)
Schreiben darf ja jeder hier, der Text steht dann automatisch unter GNU-Lizenz und kann natürlich auch von jedermann verändert werden. Für Texte von anderen Internet-Seiten ist die Permisssion nötig, diese Texte stehen dann auch unter GNU-FDL. --Regiomontanus (Diskussion) 11:31, 26. Feb. 2007 (CET)

URV? [ ] ja [ ] nein [ ] vielleicht
Im Vergleich zur Forbes-Liste fehlt nur die „Berufsbezeichnung“, dafür ersetzen wir das Land mit einer netten Flagge. -- Achates Geschwätz!!! 16:26, 21. Feb. 2007 (CET)

vielleicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:02, 21. Feb. 2007 (CET)
aber in einer lediglich unwesentlich abgeänderten Version des Originals..?! -- Achates Geschwätz!!! 06:42, 23. Feb. 2007 (CET)
Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil. Wer weiß, was dabei rauskommt? --RalfR 06:56, 23. Feb. 2007 (CET)
Ich bin jetzt auch nicht mehr der Jüngste, aber hatten wir nicht den Artikel über eine der Listen der 100 Wichtigsten oder Reichsten oder Wasauchimmer empfindlich gekürzt, weil das eben nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt war? -- Achates Geschwätz!!! 07:55, 23. Feb. 2007 (CET)
Bin auch nicht mehr der Jüngste, aber irgendwas war da. Alzheimer verrät es mir nicht ;) --RalfR 07:57, 23. Feb. 2007 (CET)
Alzheimer war jedenfalls nicht unter den ersten hundert. --Matthiasb 18:23, 26. Feb. 2007 (CET)

Bilder von shanland.org

Wie sieht es mit Bildern der Seite [24] aus? Dort steht „You may copy or reference the content provided you attribute shanland.org or S.H.A.N. as the source.“ Der Hochlader frug dort nach, aber nur zwecks „Verwendung in de.wikipedia.org“. Mir persönlich ist „you may copy“ ein wenig zu unspezifisch. --A.Hellwig 10:14, 24. Feb. 2007 (CET)

Im Zweifel muss nochmals mit Textvorlage gefragt werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:46, 26. Feb. 2007 (CET)

Bilder von Prokudin-Gorskii

Hallo, de.wikipedia nutzt einige der historischen Farbfotos, die Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski 1909 - 1915 in Russland geschossen hat. Prokudin-Gorski starb 1944, seine Erben verkauften die Bilder 1948 an die Library of Congress, die sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.

Wie die Library of Congress selbst angibt, wurde bei dem Kauf nicht geklärt, ob die Bildrechte an die Library of Congress übergingen oder bei den Erben verblieben. Die Erben wenden sich nun gegen die kommerzielle Nutzung der Bilder. Die Library of Congress ihrerseits gibt die Bilder ebenfalls nicht uneingeschränkt frei, sondern spricht nur davon, ihr seien keine rechtlichen Einschränkungen bekannt.

Für uns stellen sich damit zwei Fragen:

  1. Die Erben und nicht so unwahrscheinlichen Rechteinhaber wenden sich gegen eine kommerzielle Nutzung der Bilder. Das ist mit den Lizenzbedingungen auf den Wikimedia-Projekten nicht vereinbar. Selbst die Library of Congress erteilt keine klare Lizenz, sondern versteckt sich hinter der Formulierung, ihr seien keine Einschränkungen bekannt. Wie sollen wir damit umgehen?
  2. Die Bilder sind eindeutig nicht gemeinfrei: Entweder liegen die Rechte bei der Library of Congress oder bei den Erben Prokudin-Gorskis. Sie verfallen erst 2015, 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Wir sollten diese Bilder also nicht PD-irgendwas taggen, denn gemeinfrei sind sie auf keinen Fall. Aber was dann?

--Wikipeder 17:27, 26. Feb. 2007 (CET)

Mit Löschanträgen kommt man auf commons nicht durch. In der .de werden die Bilder wie auch die von Jewgeni Ananjewitsch Chaldei (der 1997 verstarb) nicht verwendet. Die Erben von Chaldej versuchen gerade, mit einem Anwalt zu klären, ob und wie sie die Verwendung der Bilder verhindern können. Auf commons herrscht die Meinung, es gäbe irgendwelche sowjetisch/russischen Bedingungen, die es erlauben, solche Bilder verwenden zu können. --RalfR 19:09, 26. Feb. 2007 (CET)
Es geht mir ja auch darum, wie wir es hier, auf de.wikipedia, handhaben sollen. Russisch/sowjetisches Urheberrecht spielt für die Fotos, die ich meine, auch gar keine Rolle. --Wikipeder 22:21, 26. Feb. 2007 (CET)
Wir akzeptieren hier sowjetisches/russisches Urheberrecht und führen diese Bilder deshalb nicht - egal was auf commons los ist. Die Bilder wurden deshalb aus Artikeln entfernt. --RalfR 22:44, 26. Feb. 2007 (CET)
So langsam blicke ich durch: Ich habe bisher nur Fotos von Prokudin-Gorskii direkt auf de.wikipedia gesehen, die alle PD-alt getaggt waren. Dass die anderen, von den Commons eingebundenen Fotos Hinweise tragen, sehe ich erst jetzt.
Dann werde ich mal Löschantrag für die Fotos direkt auf de.WP stellen. --Wikipeder 23:03, 26. Feb. 2007 (CET)

Nutzung von Wikipedia Fotos für andere Zwecke

--91.64.228.118 18:44, 26. Feb. 2007 (CET)

Und wie lautet deine Frage? --RalfR 19:10, 26. Feb. 2007 (CET)
*indieGlaskugelschau*: Kuck mal unter #Darf ich Wikipedia-Landkarten auf meiner Webseite verwenden? --Flominator 19:34, 26. Feb. 2007 (CET)

Fotos von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen

Wie gehen wir mit dem dicken Hakenkreuz hier und ähnlichen Fällen um: Bild:Ahnenpass-axb01.jpg? --Wikipeder 23:05, 26. Feb. 2007 (CET)

Ist es wirklich ZUVIEL VERLANGT, einen winzigen Bruchteil einer Sekunde das Hirn einzuschalten? Wie kriegt man raus, wie wir bisher mit solchen Symbolen umgingen? Man überlegt sich, in welchem Artikel ein anderes solches Symbol wohl vorkommt. Da fiel mir spontan SS ein, anderen wäre ein anderer eingefallen. Und da gibt es Bild:Flag_Schutzstaffel.svg mit einem dicken englischsprachigen Commons-Disclaimer, in dem die Rechtslage angesprochen wird. Den rein und gut is --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:10, 26. Feb. 2007 (CET)

ACK - Lesen bildet: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen --RalfR 23:25, 26. Feb. 2007 (CET)
oder Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen // Forrester 23:30, 26. Feb. 2007 (CET)
Schlechten Tag heute? Ich rede nicht von den Commons, ich rede auch nicht vom entsprechenden Wikipedia-Artikel, und einen entsprechenden Hinweis hatte ich bereits dem Bild hinzugefügt, wenn ihr mal hinschaut.
Und mit Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sollen wir dann auf der sicheren Seite sein? Es wäre wohl besser, nicht bloß die Gesetzeslage zu referieren, sondern – wie auch sonst üblich – zu begründen, warum dieses und jedes Gesetz nun Anwendung findet oder nicht, also etwa: Diese Abbildung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen dient der Dokumentation und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte und erfüllt deshalb nicht den Straftatbestand nach § 86 I Ziff. 1, 2, 4 StGB beziehungsweise § 86a I Ziff. 1, II StGB. --Wikipeder 23:55, 26. Feb. 2007 (CET)

Es gehört zu dem von vielen Fragenden hier nicht aufgebrachten minimalen Anstand anzugeben, wo man schon nachgeschaut hat und was man bereits weiss. Bei Antwort den Superklug*** raushängen zu lassen, ist einfach ein mieser Zug. Wenn du alles schon weisst, wieso formulierst du dann nicht von vornherein anders, z.B. ob wir mit (Beleg) unter Berücksichtigung von (Beleg) auf der sicheren Seite sind. Zur Sache selbst sage ich nur: wir denken, dass wir auf der sicheren Seite sind und dass unsere Nutzer 1 und 1 zusammenzählen können --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:11, 27. Feb. 2007 (CET)

Na ja, ehrlich gesagt habe ich eben nicht herausgefunden, wie wir hier damit umgehen (siehe oben). Das halbe Dutzend Beispiele, die ich durchgesehen habe, lag alles auf den Commons bzw. wirkte nicht gerade vorbildlich beschriftet. Die Vorlage gibt ja auch keine Handlungsanweisung.
Also, jetzt noch mal, unaufgeregt: Wie wollen wir mit Bildern umgehen, die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen enthalten? Einen Tag bauen, der begründet, wieso Wikipedia und unter welchen Bedingungen unsere Nutzer die Bilder verwenden dürfen? Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen entsprechend umbauen, oder ist diese Vorlage für etwas anderes gedacht? Das Problem umgehen, indem wir die Bilder einfach auf die Commons schieben und dort entsprechend taggen? Oder haben wir doch schon was Besseres hier, das ich übersehen habe? --Wikipeder 00:38, 27. Feb. 2007 (CET)
Du hast hoffentlich nicht übersehen, dass die genannte Vorlage in Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder einsortiert ist, oder? --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:53, 27. Feb. 2007 (CET)

In unserer Vorlage steht alles, was man braucht. Jeder Staatsanwalt weiss auch ohne unsere Belehrung, ob er die WP anklagen soll, wenn sie angezeigt wird. Und Weiternutzer werden auch deutlich gewarnt, also was soll das Ganze? Hast du nix Besseres zu tun? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:56, 27. Feb. 2007 (CET)

Ich seh schon: Falsches Forum. Mir ging es um Nutzerfreundlichkeit und Politik, aber da muss ich wohl woanders hin. Gruß, Wikipeder 01:27, 27. Feb. 2007 (CET)
Mit UR hat das ja auch eigentlich nichts zu tun. Wenn man sich ernsthaft um das Thema bemüht sollte man damit anfangen, die ganzen Vorlagen, in denen rein zur "Verzierung" ein Hakenkreuzfähnchen pappt, auszumisten.--Wiggum 08:35, 27. Feb. 2007 (CET)

Banknoten

Das Archiv half mir nicht wirklich weiter, auch wenn es mich zu Bild:Clara Schumann.jpg führte. Soll ich daraus nun ableiten, dass auch Bild:1918-2-20-20.jpg, Bild:20mark.jpg, Bild:50rentenmark.jpg, Bild:1948-dm-50.jpg und Bild:1960-DM-10.jpg PD sind? Es wäre wirklich schön, wenn dazu etwas auf WP:BR stehen würde und wenn es nur unverbindliche Standpunkte wären ... --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)

Solche Fragen bearbeitet ST. Zeigen Banknoten gemeinfreie Werke, hat das drumherum in der Regel keine Schöpfungshöhe, daher PD --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:04, 27. Feb. 2007 (CET)

Spielkarten

Das Archiv sagt, dass für Spielkarten dieselben Urheberrechte gelten, wie für alle andere. Ist ja auch irgendwie klar ;) Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es sich bei Bild:Königrufenkarten-verbessert.jpg, Bild:StichmitTarock.jpg und Bild:StichohneTarock.jpg nicht eher um Copyfraud handelt? --Flominator 16:35, 23. Feb. 2007 (CET)

Dazu müsste man wissen, wie alt die Karten sind. Sind die Darstellungen PD ist es Copyfraud --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:06, 27. Feb. 2007 (CET)

Windows-Screenshots

Auf der überarbeiteten Seite Bildrechte (Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos) stehen leider nur noch sehr schwammige Formulierungen (wie z.B. „unter bestimmten Voraussetzungen“, ohne dass diese Voraussetzungen näher benannt würden), die keine klare Handlungsanweisung mehr dafür abgeben, wie mit Screenshots zu verfahren ist, die unter Windows aufgenommen wurden und Elemente aus Windows (z.B. Fenstertitelleiste, GUI-Elemente, Icons usw.) zeigen.

In der Vergangenheit (Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv1#Screenshots_aus_Microsoft-Programmen, Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv3#Screenshots_.28aus_L.C3.B6schkandidaten.2FBilder.29, Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Screenshots, http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Bildrechte&oldid=4754079#Screenshots) wurde die Frage dahingehend beantwortet, dass die Bedingungen, die Microsoft stellt ([25]), unvereinbar mit der GFDL sind und Screenshots von Programmen, die unter Windows ablaufen gelassen werden, deshalb nicht möglich sind, selbst wenn das Programm selbst unter Freier Lizenz steht. Entsprechende Fotos sind daher in der Vergangenheit immer wieder gelöscht worden. Inzwischen finden sich aber jede Menge unter Windows angefertigte Screenshots in WP, viele davon sogar in der Kategorie:Bild:Bildschirmfoto, die eigentlich Screenshots kennzeichnen soll, die frei von Rechten Dritter und daher unter der GFDL lizenzierbar sind.

Gibt es hier inzwischen eine veränderte Ansicht und wenn ja, wo ist die entsprechende Diskussion bzw. der entsprechende Beschluss archiviert? Wenn nein, dann würde ich eine Klarstellung unter Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos sehr begrüßen, auch wenn eine neuerliche Löschorgie die unvermeidliche Konsequenz wäre.

Es ist übrigens vielleicht im Moment gar kein so schlechter Zeitpunkt, diese alte Diskussion noch einmal anzuschneiden, denn soviel ich weiß, hat Microsoft einige Elemente der Vista-Oberfläche zusätzlich als Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster schützen lassen, um sich gegen "Fair Use", "Zitatrecht" und die immer wieder angezweifelte "Schöpfungshöhe" der GUI-Elemente zusätzlich abzusichern. Wenn das stimmt, dann wären Screenshots, die unter Vista aufgenommen wurden, unmöglich unter den in der WP verwendeten Lizenzen zu veröffentlichen.

--84.191.69.79 19:40, 25. Feb. 2007 (CET)

Nach deutschem Recht sind Fotos, die keine Schöpfungshöhe erreichen nicht schützbar. Der Geschmacks- bzw. Gebrauchsmusterschutz ist für uns übrigens sowieso irrelevant. Alle Screenshots, auf denen mehr als nur Objekte zu sehen sind, die entweder unter einer freien Lizenz stehen, oder eben keine Schöpfungshöhe haben, müssen allerdings gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:56, 25. Feb. 2007 (CET)
ACK (habe im obigen Beitrag ein "zu sehen sind" ergänzt). Es kommt nicht wesentlich darauf an, ob ein Programm unter freier Lizenz steht, denn daraus ergibt sich nicht, dass auch die Bildschirmpräsentationen frei sind. Frei ist der Programmcode! Einfache Bildschirmobjekte und Navigationselemente sind der angewandten Kunst zuzuweisen, also der Gebrauchsgrafik, bei der gemäß Schöpfungshöhe höhere Anforderungen bestehen. Eine Google-Trefferliste in einem beliebigen Browser dürfte kein geschütztes Werk darstellen, denn weder die Browselemente noch die Google-Oberfläche weisen Schöpfungshöhe auf --84.60.207.32 20:14, 25. Feb. 2007 (CET)
Dem pflichte ich selbstverständlich bei ... ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:15, 25. Feb. 2007 (CET)
Warum ist das Argument der Schöpfungshöhe jetzt auf einmal allein entscheidend dafür, ob ein Screenshot hier (d.h. unter GFDL) veröffentlicht werden kann oder nicht? Dieser Grund bestand doch schon während der früheren Diskussionen (s.o.), die aber zu einem genau gegenteiligen Ergebnis als jetzt führten. Gibt es einen Grund für die neue Bewertung der Sache und wo kann man diese Gründe nachlesen? Oder ist das nur eine aktuelle Mode, und in ein paar Monaten, wenn andere Personen meinungsführend sind, werden wieder alle Screeshots gelöscht, wie schon einmal? Ach, und wenn die Lizenz des Programmes selbst nichts mit der Frage der Veröffentlichung von Screenshots daraus in der WP zu tun hat, warum geht dann WP:BR darauf ein? Ich sehe nicht, wie das als konsequent bezeichnet werden könnte. -- 84.191.69.79 21:17, 25. Feb. 2007 (CET)
Die Schöpfungshöhe ist nicht allein entscheidend. Bei Screenshots von ganzen Monitorbildern trifft das eigentlich so gut wie nie in Betracht. Übrigens erhalten Bilder ohne Schöpfungshöhe die Lizenz Bild-PD-Schöpfungshöhe, nicht GFDL. -- ChaDDy ?! +/- 21:40, 25. Feb. 2007 (CET)

Sicherheit gibts nie im Leben. Wenn die Foundation kein Geld mehr hat oder ihre Prioritäten anders setzt, können wir in 1 paar Monaten weg sein. Und wenn sich die Rechtslage ändert, können uns auch liebgewordene Bilder weggenommen werden, da muss nur jemand gegen die deutsche Panoramafreiheit im Ausland klagen, wos keine gibt, da wird die WMF blitzschnell diese Bilder auch hier auf de löschen lassen. Also krakeel hier nicht rum, sondern nimm wahr, was Chaddy schrieb: Es geht bei Screenshots ja um das, WAS die Browser zeigen, weniger um den Schutz der Browserelemente und das gezeigte ist eben meist geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)

Ich finde deinen Ton der Ernsthaftigkeit des Themas unangemessen („herumkrakeelen“). Es geht nicht darum, was passiert, wenn kein Geld mehr da ist oder wenn die Rechtslage sich ändert oder was mit Panoramaaufnahmen ist, sondern wie sich Autoren der WP bei unveränderter finanzieller und rechtlicher Lage verhalten sollen, wenn sie unter Windows einen Screenshot aufnehmen. Und da ist es eben so, dass Windows-Screenshots noch bis vor kurzem rigoros gelöscht wurden, jetzt aber nicht mehr, ohne dass sich an der Rechtslage oder den Argumenten etwas geändert hätte. Was soll denn nun gelten? Und welche Gewissheit gibt es dafür, dass dies morgen, bei unveränderten Rahmenbedingungen, immer noch gilt? – Da hätte ich mir als Antwort doch mehr als einen Allgemeinplatz erwartet („gibt es nie im Leben“). Ich habe auch nie ein Wort von Browsern verloren. Ich beziehe mich auf Screenshots, die zur Illustration von Software in entsprechenden Artikeln (d.h. zu der jeweiligen Software) verwendet werden, wie z.B. dieses:
Das ist sogar (angeblich) GFDL-lizenziert. Dabei wurde in den o.g. Diskussionen immer wieder angeführt, dass Screenshots, die Windows-Elemente zeigen, nicht unter GFDL hier veröffentlicht werden können. Daher noch einmal meine klaren, ernst gemeinten Fragen mit der Bitte um ebenso klare und ernsthafte Antworten: Was soll gelten bei Screenshots, die unter Windows aufgenommen wurden? Steht fest, dass die Windows-Elemente nicht urheberrechtlich schützbar sind (Schöpfungshöhe)? Wenn ja, wer hat dies entschieden und wo kann man die entsprechenden Diskussionen nachlesen? -- 84.191.69.79 00:31, 26. Feb. 2007 (CET)

Steht fest, dass die Windows-Elemente nicht urheberrechtlich schützbar sind (Schöpfungshöhe)? - das steht nicht fest, es liegt sozusagen bei jedem Upload in der Einschätzung und im Risiko des Benutzers der das "PD"-Bapperl wie auch jede andere Lizenz (z.B. bei fremden Bildern) einfügt. Der Uploader hält mit dem Upload und damit der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz den Kopf hin - in der Hoffnung, dass seine Einschätzung aufgrund der Schöpfungshöhe von einem evtl. einmal entscheidenden Gericht geteilt wird. Natürlich gibt es da schon einige Entscheidungen an welchen man sich orientieren kann (siehe Artikel Schöpfungshöhe). Das Problem ist, dass niemand ein 100 prozentiges Ja oder Nein bzw. eine allgemeingültige Festlegung geben kann - im Prinzip "jedes "PD-Schöfungshöhe-Bapperl" eine "Feststellungsklage" und selbst das könnte irgendwann revidiert werden. (also letztlich gehts nach dem Motto - "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.")
Dass die Screenshots nicht mehr gelöscht werden kann sowohl daran liegen, dass sich das Fenster was geringe Schöpfungshöhe ist/sein soll spürbar ausgeweitet hat. Zum anderen kann es sein, dass einfach auch eine Art Ignoranz Einzug gehalten hat - letzteres ist z.B. bei mir der Fall sobald "PD-Schöpfungshöhe" drin ist und es sich nicht um ein Lichtbild u.ä. handelt interessiert mich das nicht. Ich habe keine Lust wegen jedem Logo/Screenshot ellenlange Debatten in der Löschdiskussion zu führen. Wenn jemand meint das ist geringe Schöpfungshöhe, dann ok hat er so eingeschätzt - wird sich evtl. irgendwann zeigen ob er richtig lag. --Btr 02:58, 26. Feb. 2007 (CET)

In einer lebendigen Community gibt es keine ein für allemal feststehenden Normen, also auch keinen Vertrauensschutz, das wurde von einem Mitarbeiter des Portals Recht ausdrücklich mit Blick auf Hubertus Schellong so formuliert, was mich letztes Jahr veranlasst hat, meine Mitarbeit hier zu stornieren. Das ist eine völlig ernsthafte Antwort. Nach Erstellung des Artikels Schöpfungshöhe wurde vor allem bei Logos umgedacht und die Hürden entsprechend der Rechtsprechung angehoben. Bei Screenshots stellt sich natürlich auch die Frage der Schöpfungshöhem, die man früher eben nicht so gesehen hat. Fest steht überhaupt nichts. DU HAFTEST PERSÖNLICH, wenn du eine URV begehst, soweit du ermittelbar bist. Wir äußern hier Meinungen, aber das Risiko bleibt beim Hochlader bzw. der Foundation als Anbieter des Webangebots. Du willst Sicherheit, das ist okay. Und ich sag dir klipp und klar: hier kriegst du sie nicht, also beschwer dich nicht weiter --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:43, 26. Feb. 2007 (CET)

Hättest du auf deinen letzten Halbsatz verzichtet, hätte ich mich möglicherweise sogar für die Auskunft bedankt, selbst wenn es auf „nichts genaues weiß man nicht“ hinausläuft. So aber kann ich mich nur dafür entschuldigen, dass ich es gewagt habe, im Forum Urheberrechtsfragen eine Frage zum Urheberrecht zu stellen. Wenn der Ton hier so trampelig bleibt, wird sich das mit der „lebendigen Community“ bald ganz von selbst erledigt haben... Also, statt hier permanent Autoren zu beleidigen, schlage ich vor, dass du die Texte unter WP:BR und in den Bausteinen für Bildschirmfotos so anpasst, dass sie die hier dargestellten Ansichten widerspiegeln. Dann stören vielleicht nächstens weniger Benutzer durch Fragen. -- 84.191.40.11 02:03, 27. Feb. 2007 (CET)
Mach dir nicht´s draus, Histo ist manchmal etwas "eigen". Ich hab mich daran gewöhnt. ;-) Grundsätzlich hat er aber recht, hier können wir dir keine Sicherheit bieten. Das Urheberrecht ist sehr kompliziert und wir sind im Prinzip davon abhängig, wie ein Richter es interpretiert. -- ChaDDy ?! +/- 17:43, 27. Feb. 2007 (CET)
Etwas merkwürdig finde ich es aber schon, dass die Konsequenz daraus früher war, dass man alles gelöscht hat, das auch nur im Verdacht einer URV stand, wie eben die Windows-Screenshots, jetzt aber sagt, es liegt in der alleinigen Verantwortung dessen, der das Bild hochläd und damit lizenziert. Ich verstehe, wenn man sich nicht mehr die Arbeit für andere machen will, finde aber auch, dass WP:BR#Bildschirmfotos das nicht richtig zum Ausdruck bringt. Zusätzliche Verwirrung stiftet dort meiner Meinung nach die Formulierung „unter bestimmten Voraussetzungen können Screenshots so genannter Freier Software hochgeladen werden“, weil das ja im Umkehrschluss heißt, dass es bei nicht-freier Software eben nicht geht, was aber wiederum sich nicht mit dem hier Gesagten deckt. -- 84.191.36.229 00:30, 28. Feb. 2007 (CET)

Ich stell das nochmal hier rein, nachdem ich es weder hier, noch im Archiv finden konnte. Die Antwort von Histo finde ich unbefriedigend, vor allem geht sie nicht auf das Plagiat vom Historischen Lexikon der Schweiz ein: --Tobias Tilemann 10:22, 27. Feb. 2007 (CET)


===Historisches===
ist kopiert aus http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D691.php und außerdem kein Enzyklopädie-Beitrag. Tobias Tilemann 04:31, 14. Jan. 2007 (CET)
Woher nimmst du das Recht zu erklären, was kein Enzyklopädie-Beitrag ist? --Histo Bibliotheksrecherche 05:08, 14. Jan. 2007 (CET)

Woher nimmst du das Recht zu erklären, was kein Enzyklopädie-Beitrag ist? Und ergänzend: Was ist die Frage?--Wiggum 10:48, 27. Feb. 2007 (CET)

Ich dachte, die Frage ergibt sich aus dem Thema dieses Portals: Es geht darum, ob die komplette, wörtliche Übername eines Textes - dazu ohne Zitatangabe - eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Beharren, ob ich jetzt beurteilen kann, ob ein Artikel die Relevanzkriterien der Wikipedia erfüllt oder nicht, halte ich für haarspalterisch, aber wenns denn unbedingt sein muss: In Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel finden sich meine Kritikpunkte unter Recherche (1.1), Verständlichkeit (1.2) und (3.) Stil, vor allem die Verwendung ganzer Sätze und die Vermeidung von Abkürzungen. Tobias Tilemann 12:16, 27. Feb. 2007 (CET)


Ich hab mir jetzt nochmal die Mühe gemacht, weitere Beiträge vom Benutzer 212.117.127.191 rauszusuchen. Dabei hab ich nicht gefiltert, sondern sie so genommen, wie sie gekommen sind.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schallplatte&diff=prev&oldid=21863541

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schallplatte&diff=next&oldid=21863548

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schattdorf&diff=22953100&oldid=22952759

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schattdorf&diff=next&oldid=22952727

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=L%C3%B6wenmensch&diff=28380918&oldid=26172177

Wenns keine Einwände gibt, werd ich im Artikel Andermatt den Abschnitt "Historisches" rausnehmen wg. Vandalismus. Tobias Tilemann 15:57, 27. Feb. 2007 (CET)

Vandalismus? Hä? "Kein Enzyklopädieeintrag". Nochmal: hä? Selbstverständlich ist der Eintrag im Hist. Lex. der Schweiz ein "Enzyklopädieeintrag", und selbstverständlich handelt es sich hier nicht um Vandalismus, nicht einmal im Wikipedia-Verständnis dieses Begriffs. Mit Deinem eigentlichen Anliegen hattest Du aber natürlich recht: das ganze war eine unverfrorene Urheberrechtsverletzung, und ich habe den Abschnitt gelöscht. --AndreasPraefcke ¿! 15:59, 27. Feb. 2007 (CET)

Bilder unter fremdem Namen übernehmen

--Frila 18:28, 27. Feb. 2007 (CET) Der Benutzer:Brandpatsche hat ein von mir bei Commons eingestelltes Bild:Bergung.jpg mit total verfälschten Daten in die Category:Car accident heruntergeladen. Ich habe diese Daten gelöscht.--Frila 18:28, 27. Feb. 2007 (CET)

Habe den Fehler behoben,war ein Versehen von mir--Frila 19:31, 27. Feb. 2007 (CET)

Die Begründung "Historisches Dokument - älter als 40 Jahre - gemeinfrei" ist nicht schlüssig; wie sieht es mit Schöpfungshöhe aus? --82.228.89.180 20:53, 27. Feb. 2007 (CET)

Keine gegeben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:20, 27. Feb. 2007 (CET)

Hab es mal dementsprechend angepasst. --Lychee 23:31, 27. Feb. 2007 (CET)

Ist PD bei Bild:Notgeld B BS.JPG zutreffend?

fragt BLueFiSH  (Klick mich!) 02:37, 28. Feb. 2007 (CET)

Bin auf Steschkes Urteil gespannt, mein Daumen ginge nach unten, was die Zulässigkeit hier angeht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:45, 28. Feb. 2007 (CET)

Mein Daumen ginge nach oben (amtliches Werk). Was sagt Steschke? --RalfR
Amtliches Werk - Wie bei allen Banknoten. --h-stt !? 14:42, 28. Feb. 2007 (CET)

Herunterladen von Bildern und Bearbeiten von Texten für kommerzielle Webseite

Darf ich Bilder aus Wikipedia runterladen und auf einer kommerziellen Webseite verwenden? Wenn ja, welche Quellenangaben und evtl. Lizenzhinweise muß ich auf meiner Webseite machen?

Darf ich Texte aus Wikipedia bearbeitet auf der kommerziellen Webseite verwenden? Welche Quellenangaben und Lizenzhinweise sind dazu wichtig? --61.94.191.237 05:41, 28. Feb. 2007 (CET)

Wikipedia:Lizenzbestimmungen, Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 14:47, 28. Feb. 2007 (CET)

Liegt URV im Artikel Risikomaß vor?

In dem Artikel Risikomaß ist der Unterabschnitt Uebersicht fast 1 zu 1 der Quelle 4 entnommen. Diese Quelle wird auch in der Ueberschrift Uebersicht referenziert.

1. Reicht eine derartige Verlinkung? Mir war nicht klar, dass der gesamte nachfolgende Text dieser Quelle entstammt... 2. Ist die Wiedergabe des Textes ueberhaupt zulaessig? Mir ist nicht klar, welcher Lizenz der Text unterliegt. 3. Unterm StrichÖ Liegt eine URV vor? --YeOldHinnerk 11:13, 28. Feb. 2007 (CET)

Bei sehr stark fachlich-mathematischen Ausführungen ist der Spielraum für Neuformulierungen begrenzt. Man sollte gemäß Wikipedia:Textplagiat umformulieren und die Sache dabei bewenden lassen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:52, 28. Feb. 2007 (CET)

Der Artikel über den Ersten Weltkrieg ist voll von Fotos von den Commons, die nach britischem Crown Copyright, australischem Crown Copyright, US-Recht u. Ä. gemeinfrei sind, nach deutschem Urheberrecht bzw. den Regeln der deutschen Wikipedia aber nicht (kein Todesdatum des Autors angegeben, keine 100 Jahre alt). Sehe ich das richtig, dass solche Bilder aus der deutschen Wikipedia entfernt werden sollen, oder habe ich irgendwas übersehen? Was mich stutzen lässt, ist dass sie in einem so renommierten Artikel verwendet werden, und zwar schon länger. --Wikipeder 10:05, 28. Feb. 2007 (CET)

Du siehst es völlig richtig, fast alle Bilder müssen da raus. Aber Vorsicht, wir haben auch mindestens ein Bild eines deutschen Autors aus Familienbesitz (Schützengraben), diese Lizenz ist gültig. Also von Bild zu Bild entscheiden. --RalfR 11:16, 28. Feb. 2007 (CET)
Crown Copyright und PD-USGov werden in vollem Umfang anerkannt, wir gehen davon aus, dass ausländische Staaten die theorerisch außerhalb ihres Territoriums bestehende Rechte nicht wahrnehmen werden. Für PD-USGov soll es sogar eine Erklärung des US-Innenministeriums mit dieser Aussage geben. Also alles behalten, was von Soldaten im Dienst (auch Militärpresse) gemacht wurde und im Herkunftsstaat nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt. Nur bei privaten Bildern wenden wir unsere eigenen Regeln an. --h-stt !? 14:46, 28. Feb. 2007 (CET)
Für Crown Copyright gibt's irgendwo in einer der Mailinglisten auch eine entsprechende Erklärung.--Wiggum 15:16, 28. Feb. 2007 (CET)
Wie wäre es mit einer Lizenzvorlage für UK Crown Copyright, wie wir sie auch für PD-USGov haben? --Wikipeder 15:43, 28. Feb. 2007 (CET)
Keine neuen Lizenzvorlagen auf de.wikipedia.org. // Forrester 16:39, 28. Feb. 2007 (CET)
Auf vernünftiger Grundlage lassen sich selbstverständlich neue Vorlagen erstellen. Unsere bisherige Praxis interpretiere ich so, dass wir (bei PD-USGov) Material akzeptieren, welches im Ursprungsland per se keinem "Copyright" unterliegt, nicht jedoch Material, dessen "Copyright" ausgelaufen ist (sonst könnten wir uns ja bei US-Material auf die 1923-Regel zurückziehen). Material unter Crown Copyright scheint mir nach [26] (betreffend Archivmaterial, was für uns am ehesten von Interesse sein dürfte) nicht per se in der Public Domain zu sein. So heisst es unter 5.: [...] users may copy, quote, index, transcribe, publish and broadcast the text of Crown Material [...], was einer ND-Lizenz entspräche und weiterhin, was noch wichtiger ist: The reproduction of images, including copies of documents, is not covered by the waiver (see paragraph 14). Unserer bisherigen Praxis zufolge würde wir Crown-Copyright-Material, dessen Schutzfrist lediglich in GB abgelaufen ist (50 Jahre nach Veröffentlichung oder so, ich weiss es grad nicht genau) nicht akzeptieren. Aufgrund der in [27] wiedergegebenen Erklärung darf man aber wohl implizit davon ausgehen, dass der Rechteinhaber seine Werke unter eine freie Lizenz bzw. gemeinfrei-äquivalent stellt.--Wiggum 16:58, 28. Feb. 2007 (CET)
Es gibt aber keinen vernünftigen Grund, neue Lizenzen einzuführen, soweit sie auch auf den Commons anerkannt sind, sie schaden eher, da das Hochladen von PD-USGov auf de.WP die Verwendung auf allen anderen Schwesterprojekten und Sprachversionen massiv erschwert und faktisch oft verhindert. Zudem ist die Wartung und auch die Lizenzierung umso schwieriger je mehr verschiedene Lizenzen im Umlauf sind.sугсго.PEDIA-/+ 17:29, 28. Feb. 2007 (CET)

Wieder einmal ist ärgerlich, dass uns Wikipeder unnötig Arbeit verursacht. Zu beiden Punkten gibt es eine klare Beschlusslage hier, wobei sich die zugrundeliegenden Verhältnisse nicht geändert haben:

  • PD-USGov bezieht sich auf Werke von Bediensteten von US-BUNDES-Behörden (Federal Gov.) und darf nicht mit allgemeinen US-PD-Vorschriften vermengt werden. Eine definitive weltweite Freigabe ist mir nur vom Wildlife-Service bekannt; bis auf weiteres ist nicht damit zu rechnen, dass Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Wir akzeptieren die Lizenz.
  • Gleiches gilt für das Crown-Copyright. Da durch Gesetz die Rechte der Krone zugewiesen sind, müsste man nach deutschem Recht schon erhebliche Akrobatik betreiben, um eine Klage eines Kronangestellten vor einem deutschen Gericht als erfolgreich anzusehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:58, 28. Feb. 2007 (CET)


Gut, stimmt, neue Lizenzbausteine sind problematisch. Auf den Commons setze ich mich auch dagegen ein. Wir könnten allerdings gut einen Text brauchen, der die Lage für halbwegs normale Nutzer dar- und klarstellt, etwa neben WP:BR zu {{Bild-PD-US}}.

Konkret sollte wohl dargestellt werden, wie auf de.WP mit britischem Crown-Copyright umgegangen wird, und zwar 1. mit noch bestehendem und 2. mit abgelaufenem, was der häufigere Fall ist. Ein zusätzliches Statement zum generellen Umgang mit Bildrechten im Besitz fremder Staaten und vor allem nach dem Auslaufen dieser dortigen Rechte wäre auch sehr günstig, grob so, wie es H-stt oben formuliert hat: "wir gehen davon aus, dass ausländische Staaten die theoretisch außerhalb ihres Territoriums bestehende Rechte nicht wahrnehmen werden."
Kann sich da jemand von euch dransetzen? Sonst setze ich mich selbst mal dran. --Wikipeder 20:35, 28. Feb. 2007 (CET)

Sorry Histo, aber Stichproben aus dem Artikel ergeben bei mir, daß nicht alle Bilder bleiben dürfen. --RalfR 01:15, 1. Mär. 2007 (CET)

Nach dem Impressum handelt es sich bei der Wikipedia eine amerikanische Webseite [28]. Es gibt demnach nur eine "deutschsprachige" Wikipedia, aber keine "Deutsche". -- Yelzin 10:45, 1. Mär. 2007 (CET)

Vorlage:Wappen-PD-LV

In der Vorlage:Wappen-PD-LV habe ich nun das lettische Gesetz über Urheberrecht zum lettischen Wortlaut verlinkt. --Exxu 12:45, 21. Feb. 2007 (CET)

Nach luxemburgischen Recht scheint es keine gesetzliche "Freigabe" für Wappen zu geben (entspechend unserem § 5). URV? Auch Kontakt zur luxemburgischen Wikipedia brachte nix. Frage ist: Behandeln wir ausländische Wappen nach unserem § 5? Das machen wir aber auch nicht bei den CH und AT Wappen und den PD-US-Gob-Bildern... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:01, 22. Feb. 2007 (CET)

In der Vorlage steht, dass kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist, ausser bei Fällen welche vom Gesetz und Reglementen vorgesehen sind. Wie darf ich das verstehen? Eigentlich ist damit die kommerzielle Nutzung ja verboten, oder? Damit wäre das sowieso nicht Wikipedia-konform. -- ChaDDy ?! +/- 20:04, 22. Feb. 2007 (CET)
Da wir das Wappen aber nicht füren soll das was anderes sein (was ich nie verstanden habe, da ja auch die kommerzielle einfache darstellung verboten zu sien scheint). Jedenfalls liegt nach lux-recht keine freigabe vor.... // Forrester Die Lizenzvorlagen 20:06, 22. Feb. 2007 (CET)
Wappenfragen beantwortet prinzipiell Steschke... --RalfR 20:41, 22. Feb. 2007 (CET)
Wie bei A und CH sollten wir auch bei LUX verfahren und Wappen in der .de nutzen können. --ST 20:49, 22. Feb. 2007 (CET)
Obwohl die kommerzielle Nutzung verboten ist? -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 22. Feb. 2007 (CET)
Die Frage ist doch, ob Wappen nicht eher wie Logos einzustufen sind. Historisch sind es mindestens die Vorgänger der heutigen Logos: Erkennungssymbole. Entsprechend müssten Wappen daher als Gebrauchsgrafiken einzustufen sein. Histo, was meinst du? --ST 21:57, 22. Feb. 2007 (CET)
Das trifft dann aber auch nur auf die Wappen zu, die keine, bzw. geringe Schöpfungshöhe haben. Gut, die meisten Wappen fallen in diese Kategorie. Ich würde aber nicht grundsätzlich alle Wappen freigeben. -- ChaDDy ?! +/- 21:59, 22. Feb. 2007 (CET)
Ich könnte mich damit anfreunden. Kommerzielle Nutzung ist auch für deutsche Wappen aus dem Namensrecht heraus verboten. Es gibt eine Reihe von Urteilen zur kommerziellen Nutzung von Uni-Wappen auf T-Shirts etc., die alle nicht zulässig sind. Das betrifft aber nicht uns, da wir - meine alte Leier - die Wappen nicht nutzen (führen), sondern lediglich darstellen. --ST 22:05, 22. Feb. 2007 (CET)

Also...um das ganze mal etwas konkreter zu machen: Nach luxemburgischen Recht scheint es keine "Freigabe" zu geben. Frage ist jetzt: Wenden wir deutsches Recht an? Ferner würde ich mal anregen, dass wir mal zu einer Klärung von Vorlage:Wappen-CH und Vorlage:Wappen-AT kommen... // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:07, 22. Feb. 2007 (CET)
PS: Da ja jetzt einige da sind würde ich vorschlagen, wir treffen uns im Chat um nervige BKs zu vermeiden?

Ich muss hier ständig wieder vom Rechner weg. Chat geht gerade nicht. Außerdem ist es ja auch gut, wenn wir die Überlegungen hier dokumentieren. --ST 22:12, 22. Feb. 2007 (CET)

okäse. // Forrester Die Lizenzvorlagen 22:18, 22. Feb. 2007 (CET)

Ich würde auch bei AT und CH mit der Schöpfungshöhe argumentieren (also deutschem Recht). Die Wappen, die keine haben (werden wohl die meisten sein) dürfen hochgeladen werden (bzw. bleiben), die übrigen mit Schöpfungshöhe müssen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 23:06, 22. Feb. 2007 (CET)

Da kommt aber z.B. noch mehr hin zu (einige Wappen sind PD-alt). Naja....andere Meinungen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:54, 23. Feb. 2007 (CET)

Stimmt, PD-alt habe ich noch vergessen. -- ChaDDy ?! +/- 21:21, 23. Feb. 2007 (CET)

Wir sollten ausländische und inländische Wappen gleichbehandeln und hier zeigen (nicht: führen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:39, 24. Feb. 2007 (CET)

Und dabei gegen das Recht, aus dem das Wappen kommt, verstoßen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 10:16, 24. Feb. 2007 (CET)
Ums klar zu sagen: Indem wir das Bild hier zeigen, machen wir in den USA Gebrauch vom fair use, in Deutschland ggf. vom Zitatrecht oder § 5 UrhG, in Luxemburg vom Recht, das Bild nichtkommerziell zu präsentieren. Also begehen wir schon mal gar keine URV, das sollte man sich immer wieder mal klarmachen. Wenn wir belgische oder französische moderne Architektur hier zulassen (Panoramafreiheit) verstoßen wir auch gegen das Recht des Ursprungslands. So what? Ich denke nicht, dass da für UNS und unsere Klone bzw. Offline-DVDs usw. ein Risiko besteht, "redaktionelle" Verwendungen sind wohl in allen Rechtsordnungen möglich. Ich habe auch noch nie gehört, dass der Brockhaus oder irgendein gedrucktes Nachschlagewerk bei Wappen Probleme bekommen hat. Also was soll dieser mieser Fundamentalismus? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:06, 24. Feb. 2007 (CET)
Ich habe mal den Schricker (1) gefragt, der sagt: "§ 5 ist demzufolge auch anzuwenden, wenn der schutz ausländischer amtlicher Werke in Deutschland zu beurteilen ist" Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64. Daraus leite ich mal ab, dass wir eigentlich eine einzige Vorlage für amtliche Werke nach deutschem Recht brauchen würden, da die Formulierung des § 5 ja allgemein und nicht spezifisch auf deutsche amtliche Werke ausgelegt ist. Was sagt ihr dazu? // Forrester Die Lizenzvorlagen 11:27, 25. Feb. 2007 (CET)
Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:34, 25. Feb. 2007 (CET)

Nun ja....eig. existiert eine solche Vorlage ja schon: Vorlage:Bild-PD-DE. Man müsste da jetzt nur noch ein bisschen verändern, was aber nicht das Problem sein wird. 2 Fragen sind allerdings noch zu klären:

  1. Würden unter diese Vorlage auch Wappen-AT und Wappen-CH fallen? (Steschke?)
  2. Zählen Wappen überhaupt zu den amtliches Werken des § 5: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64 // Forrester Die Lizenzvorlagen 14:14, 25. Feb. 2007 (CET)
Ad 2) Die Urheberrechtskammer am LG-München (AZ 21 S 20861/86) sieht das anders. Schricker ist mir da erst mal egal. --ST 18:09, 25. Feb. 2007 (CET)
Gut. Wie wollen wir dann die AT/CH-Wappen behandeln? Nach § 5 als (ausländische) amtliche Werke auffassen? // Forrester Die Lizenzvorlagen 19:17, 25. Feb. 2007 (CET)

In der dritten Schricker-Auflage hat sich nichts geändert. AT/CH ausländische amtliche Werke, ja. Das OLG Karlsruhe wies am 18.10.1933 die Klage eines Grafikers, der das badische Staatswappen entworfen hatte, zurück. In der Berufungsbegründung hatte es geheissen: "Nach dem Urteil des Landgerichts soll die Reichsdruckerei nicht einmal das Wappen des badischen Staates abdrucken dürfen und einem Privatmann das Urheberrecht am badischen Staatswappen zustehen und der badische Staat nur eine Lizenz an seinem eigenen Wappen haben. Eine solche Ansicht ist unerträglich" (zit. nach: Bild und Geschichte, 1997, 339). Auch wenn aus dem Urteil möglicherweise nicht hervorgeht, dass das Wappen ein amtliches Werk ist (liegt mir nicht vor), so ist diese Konsequenz aus praktischer Sicht ganz unausweichlich, da es nicht auf den individuell geschlossenen Vertrag zwischen Wappenentwerfer und Gebietskörperschaft ankommen kann. Eine gesetzliche Vermutung, dass bei Wappen die Gebietskörperschaft ausschließliche Nutzungsrechte erhält, existiert nicht. Die Schranke der unbekannten Nutzungsart § 31 IV, die bei geschützten Wappen vor ca. 1995 eine Onlinenutzung ohne Zustimmung des Urhebers ausschließt, lässt sich nur mit unzuträglicher Akrobatik (Anbietungspflicht des Urhebers oder seiner Erben) überwinden, zumal Wappenentwerfer in der Regel nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Verträge agieren. Gemäß der allgemeinen Zweckübertragungsregel verbleiben soviele Rechte beim Urheber wie möglich. Ein urheberrechtlicher Schutz ist auch nicht erforderlich, da namensrechtliche und öffentlichrechtliche Vorschriften die WappenFÜHRUNG hinreichend reglementieren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:32, 25. Feb. 2007 (CET)

Nun....mehrere Möglichkeiten: Entweder meine sprachliche Kompetenz wurde von mir bisher stark überschätzt, es ist einfach zu spät oder du drückst dich nicht klar genug aus. Sprich: Ich sehe keine konkrete Position zu unserem Problem, wie mit CH/AT-Wappen umzugehen ist... // Forrester Die Lizenzvorlagen 23:19, 25. Feb. 2007 (CET)

Würde mich interessieren welches konkretes Problem besteht und welches Luxemburger Gesetz eine veröffentlischung Luxemburger Wappen (gehe mal davon aus es handelt sich um nationale, grossherzoglische und kommunale Wappen, historische dürften ja überhaupt kein Problem sein) auf der deutschen Wikipedia verbieten sollte? Ansonsten wäre es interessant zu wissen wen ihr dann auf der luxemburgischen wikpedia kontaktiert haben wollt? Spanish Inquisition, der die meisten Wappen zusammengsetzt hat ist zurzeit unereichbar... Übrigens gibt es jetzt ein grösseres Problem da zwei <Personen> übers Wochenende die Lizenzen aller Luxemburger Wappen gelöscht haben und deren rechtlisches Statut (Uhrheberrecht) nun nicht mehr klar ist.

Ansonsten schaue ich jeden Tag ein zweimal auf die deutsche Wikipedia, habe ja jetzt diese Seite unter beobachtung, kann also auf Fragen eingehen wenn nötig.--Caranorn 13:09, 26. Feb. 2007 (CET) Edit, als beleidigend zu interpretierendes Wort entfernt und durch <Personen> ersetzt.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)

Lass diese Beleidigungen. Auf Commons wurde von mehreren Personen dargelegt, dass diese Lizenzierungen nicht haltbar sind. --Polarlys 17:32, 26. Feb. 2007 (CET)
Genauer gesagt sind zwei Personen (du der du die Lizenzen unsachgemäss entfernt hast (diese Wappen haben nun keine gültige Lizenzangabe und können somit gelöscht werden), und Rtc der dir grünes Licht für deine Änderungen gegeben hat) der Meinung dass Wappen prinzipiel nicht unters Uhrheberrecht fallen. Mindestens fünf, vieleicht sogar sechs andere (ich natürlich einbezogen) sind anderer Meinung (das heisst sie haben sich auf Commons geäussert, andere haben sich schon verwundert andererorts gemeldet). Ansonsten gebe ich dir Recht was meine Wortwahl angeht für die ich mich dann auch Entschuldige.--Caranorn 22:33, 26. Feb. 2007 (CET)
Ah sorry! Hier ist commons.wikimedia und nicht de.wikipedia...SORRY...hab mich im wiki geirrt. Soll heißen: HALLO? Hier geht es nicht um die Conmmons. Es ist schon schwer genug, dass wir hier zu nem Ergebnis kommen... // Forrester 22:42, 26. Feb. 2007 (CET)
Es hängt aber schon zusammen;-). Aber die eigentliche Diskussion wird effektiv dort geführt.--Caranorn 22:58, 26. Feb. 2007 (CET)

Ein kleiner Einschub, weil hier bereits mehrmals das Wappenrecht in ÖSterreich angesprochen wurde. Auf den Commons steht eine Lizenz vor der Löschung, die mit hunderten österreichischen Wappen verknüpft sind. Die weitere Vorgehensweise ist nicht geklärt. Falls keine Alternativlizenz gefunden wird, werden die Wappen vermutlich gelöscht, d.h. hunderte Ortsartikel von Österreich würden ihr Wappen verlieren. Irgenwelche Vorschläge, um hier eine gute Lösung zu finden? --Geiserich77 13:24, 26. Feb. 2007 (CET)

Hab mir jetzt noch einmal das Gesetz aus der hier diskutierten Vorlage angesehen. Es betrifft nur die Staatlischen Symbole. Das heisst es betrifft nur ein einziges Wappen in drei Varianten (kleines, mittleres und grosses Wappen), ansonsten betrifft es die Nationalflagge, die Schifffahrtsflagge, sowie die erste und letzte Strofe der National Hymne. Andere Wappen wie z.b. die grossherzoglischen [29] oder die der Gemeinden fallen nicht unter dieses Gesetz sind jedoch durch andere Gesetze festgelegt und geschützt.--Caranorn 00:04, 27. Feb. 2007 (CET)

Gut. Dann mache ich jetzt folgenden Vorschlag, damit das jetzt ein Ende findet...: Ich ersetze die Vorlageneinbindungen der folgendne Vorlagen mit Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk oder Vorlage:Bild-PD-DE (was meint ihr?):

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Forrester (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET))

  • in meinen Augen wäre Bild-PD-DE ok. Nur sind wir die deutschsprachige WP, nicht die deutsche. Also ist die deutsche Gesetzeslage nicht allein ausshlaggebend. Diese Frage sollte abschließend Steschke entscheiden und dann ab ins Archiv. --RalfR 14:59, 27. Feb. 2007 (CET)
Ich könnte mich auch mit diesem Vorschlag anfreunden, zumal die meisten Wappen sowieso wegen geringer Schöpfungshöhe PD wären. Da wir hier in de traditionell uns eigentlich immer auf das deutsche Recht stützen (und nicht etwa auf das schweizer oder österreicher, obwohl das eigentlich auch dazu gehört), brauchen wir in diesem Fall keine Ausnahme machen. Die Vorlage:Bild-PD-DE genügt imho übrigens, da brauchen wir eigentlich keine neue Vorlage. -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 27. Feb. 2007 (CET)

Ist sinnvoll, man sollte in dieser Vorlage PD-Hoheitszeichen einen Warnhinweis mit einem Link zu einer Sammlung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften einbaun schrieb ich oben. Der allgemeine PD-Baustein genügt nicht, wir müssen unsere Nutzer deutlich warnen und zwar unter Bezugnahme auf differenzierte nationale Hoheitszeichen-Regelungen. Das heisst nicht, dass wir für jedes Land einen Baustein brauchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:57, 27. Feb. 2007 (CET)

Ich hatte nicht vor, eine neue Vorlage zu erstellen: Die bisherige Vorlage:Bild-PD-DE wäre nur unter der neuen Nutzung sinnvoller als Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk (macht Sinn, weil wir es immer wie folgt aufgebaut haben: Bild-Rechtlicher Status-Warum dieser rechtliche Status?). Histo, was meinst du mit PD-Hoheitszeichen? Wohl Vorlage:Wappenrecht? Die würde ich hinzufügen (per bot), was dann letztlich bedeuten würde: Vorlage:Wappen-PD-DE (oder was anderes, s.o.) = Vorlage:Wappenrecht + Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk. Ist das so ok? (dann lass ich den bot laufen) // Forrester 19:33, 27. Feb. 2007 (CET)
Wie schauts aus auf den Commons. Kann man dort auch einen Bot drüberlaufen lassen (soweit das hier geklärt wurde) oder gilt dort anderes? --Geiserich77 19:59, 27. Feb. 2007 (CET)
Auf den Commons gilt nicht deutsches Recht. Dort kann man nicht das deutsche Recht anwenden. Deshalb gilt das Ergebnis dieser Diskussion nur für de. -- ChaDDy ?! +/- 20:14, 27. Feb. 2007 (CET)
Ich hoffe das ist das letzte mal, dass ich in dieser Diskussion den Begriff "Commons" höhre. Außerdem finde ich es schrecklich, dass einige Leute meinen mit "soweit das hier geklärt wurde" anzukommen, wenn wir gerade dabei sind das zu klären und wir noch nichts erreicht haben. So bitte nicht. // Forrester 20:22, 27. Feb. 2007 (CET)
Vielleicht hätte ich schreiben sollen, "soweit das hier geklärt werden kann". Ist aber noch kein Grund patzig zu reagieren, nur wenn ich eine Frage stelle. --Geiserich77 20:46, 27. Feb. 2007 (CET)
Sorry und Ende jetzt damit bitte. // Forrester 22:04, 27. Feb. 2007 (CET)

In diesem Fall gilt deutsches Recht nur wenn die Bilder auch in Deutschland kreiert werden (Zeichner in Deutschland tätig ist) und kein grundlegender Schutz auf Luxemburger Wappen besteht (ausser dem tragen ist dies nicht der Fall). Kopieren der Bilder wie sie z.b. im Luxemburger Armorial A veröffentlicht wurden fällt auch eindeutig unter Luxemburger Recht was hier noch gar nicht geklärt ist (deutsche Rechtsprechung ist irrelevant, die einzigen Ausländische, oder übernationale Rechtsprechungen die von Bedeutung sein könnten wären der Europäischer Gerichtshof, Belgien (luxemburgisches Recht ist vom belgischen deriviert) oder Frankreich (luxemburgisches und belgisches Recht wiederum beruhen auf französischen Rechtsprinzipien). Ansonsten ist der letzte Satz von Geiserich77 schon passend. "Soweit das hier geklärt werden kann". Endgültige Rechssicherheit kann es nicht geben da sie von der individualen Situation (unter anderem Wohnort) abhängt.--Caranorn 21:42, 27. Feb. 2007 (CET)

Wenn du die Güte hättest dich auf WP:BR zu informieren, dann wüsstest du, was du für einen Unsinn schreibst. In jedem EU-Mitgliedsland gilt das jeweilige Recht. Die de WP wird in Luxemburg abgerufen, also gilt dort luxemburgisches Recht. Ein deutscher Architekt kann ohne weiteres in Belgien wg. Panoramafreiheit klagen. Wir richten uns hier nach deutschem Recht (das im wesentlichen mit dem von CH/AT übereinstimmt), weil das eine vernünftige Entscheidung ist. Und von daher ist es absolut wurscht, wie in Luxemburg die Rechstlage ist. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:28, 27. Feb. 2007 (CET)

1) Die deutsch sprachige Wikipedia ist rechtlich gesehen in den USA, nach deinem Argument also müsste US Recht gelten. 2) Sind Uhrheberechtsfragen auf dem Gesetz des Wohnorts des Authors basiert. Wenn also jemand zu diesem Thema die Wappen in Deutschland zeichnet fällt es effektiv unter deutsches Recht, aber eben nur in dem Fall. 3) Klagen gegen Uhrheberrechtvestösse sollen Effektiv im Land des veröffentlischers (der verstösst) eingereicht werden, das müsste aber dann nach dem Recht des Wohnorts des Authors (siehe 1)) sein. 4) Wie das im einzelnen gehen soll kann ich mir schwer vorstellen, halt ein Problem der Globalisierung die in diesen Gesetzen nicht ganz berücksichtigt wurde. 5) Schlussendlich ist es also keine Frage des Abrufens einer Seite, sondern eine des Wohnortes des Authors und des rechtlichen Sitzes des Veröffentlischers.--Caranorn 14:54, 28. Feb. 2007 (CET)

Unsinn bleibt Unsinn. Es gilt nicht das Recht des Wohnort des Autors. Vielleicht solltest du jemand bitten, deine Ausführungen ins Deutsche zu übersetzen, bevor du hier subtile Rechtsfragen erörterst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:40, 1. Mär. 2007 (CET)

Verstehe ich dich richtig du behauptest mein Deutsch wäre unzureichend um diese Probleme zu erörtern und falls notwendig aus dem französischen zu Übersetzen? Zu deiner Information, der durchschnitts Luxemburger ist zweisprachig, ab etwa der 8. (gehe mal davon aus dass ihr durchnummeriert, ca. 13 Jahre alter) wird dann auch englisch gelernt so dass bei Schulabluss fast jeder drei Sprachen beherrscht (hier rechne ich Luxemburgisch nicht ein da ich es als wenig mehr als einen Dialekt ansehe). Ich würde dir daher eher raten einen Übersetzer zu suchen da du scheinbar die Luxemburger Gesetzgebung nicht gelesen hast oder nicht lesen kannst. Ansonsten würde ich dich doch sehr bitten diese Kindergarten artige Beleidigungsversuche zu lasse.--Caranorn 14:03, 1. Mär. 2007 (CET)
Nun...anscheinend bist du der deutschen Sprache wirklich nicht mächtig. Lies dir bitte nochmal die Überschrift durch und dann deinen letzten Beitrag. Ich will jetzt endlich mal klare Worte, bitte: Was ist noch zu tun??? // Forrester 13:57, 2. Mär. 2007 (CET)
Effektiv scheinen wir hier zwei verschiedene Sprachen zu sprechen. Die Überschrift lautet Vorlage:Wappen-PD-LUX. Das darin angegebene Gesetz betrifft genau drei Wappen und nicht alle amtlischen Wappen (Gemeinde Wappen und Grossherzoglische Wappen) Luxemburgs. Die Vorlage ist also so nicht nutzbar. Bis jetzt weiss ich jedoch immer noch nicht wo das Problem liegt, für jedes dieser Amtlischen Wappen besteht schon sein Monaten ein Bild (auf Commons, kann aber unter Lizenz Berücksichtigung auch auf die deutsch sprachige Wikipedia hochgeladen werden) (seit einigen Tagen besteht zu den Lizenzen ein Streit auf Commons der schon weiter oben gennant wurde, er beruht aber auf der allgemeinen Frage ob Bilder von Wappen unter Uhrheberschutz fallen oder nicht (nichts im Luxemburger Gesetz spricht dagegen, internationales Recht spricht auch für Schutz, US Recht spricht dafür etc.) und somit ob eine Nutzerlizenz vom Zeichner erteilt werden kann...). Kurz es ist nicht nötig auf schlechte Kopien der amtlisch Genutzten Bilder zurückzugreifen die zudem meist nicht unter das in der Vorlage genannte Gesetz fallen. Also ist die Vorlage eigentlisch nicht nötig, ausser vieleicht um die allgemeine Regeln (Tragen des Wappens ist nicht erlaubt etc.) zu nennen.--Caranorn 17:21, 2. Mär. 2007 (CET)


Also am allerlustigsten finde ich ja noch, dass auch die historischen Wappen ihrer Lizens beraubt wurden. Die Dateien wurden übrigens ausserhalb der EU, also in der Schweiz, gefertigt und auch von dort hochgeladen. Vielleicht macht das den Fall ja für die Jurahirsche hier etwas interessanter. Ich würde einfach mal gerne wissen,, was ich jetzt tuen soll. Ich finde es ehrlich gesagt schon sehr dresit einfach so Lizensbeausteine zu entfernen ohne mich überhaupt zu kontaktieren. Na, ich bin ja mal gespannt. Ich bin mir jedenfalls keines Unrechtes bewusst. Spanish Inquisition 21:04, 2. Mär. 2007 (CET)

Was zwar oberhalb kurz angeschnitten wurde und ich auch schon ein paar mal gefragt habe. Warum gilt hier auf der deutschsprachigen Wikipedia deutsches Recht? Auch wenn A und CH ähnlich ist, haben beide trotzdem das eigene Recht. Der Server steht in USA - oder ist es wegen dem in Deutschland angemeldeten Vereins? - wie ist es dann wenn auch in CH oder in A auch Vereine angemeldet werden, wie auch schon angeregt wurde. --K@rl 00:27, 3. Mär. 2007 (CET)

scheint seit dem April 2005 eine URV zu sein; hier der edit, hier die Quelle [30] (website von Kraft) ... mir scheint ein Löschen ist da unumgänglich?! ...Sicherlich Post 16:42, 23. Feb. 2007 (CET)

Wikipedia Content von Hijacker übernommen

Hallo Community. Wir haben bei unseren Recherchen über einen Hijacker festgestellt, dass auch Ihr betroffen seid: http://www.19proxy.com/index.php?q=aHR0cDovL2RlLndpa2lwZWRpYS5vcmcvd2lraS9IYXVwdHNlaXRl Wir selbst sind ebenfalls betroffen und haben den Vorfall bereits bei Google gemeldet. Erfahrungsgemäß passiert seitens von Google immer schneller etwas, wenn sich mehrere betroffene Websites dort melden. Bitte tut das. Vorübergehend könnt ihr versuchen den Hijacker auszusperren, allerdings ändert er häufig seine IP.

mit freundlichen Grüßen

Guido Schlicker von www.dsl-hilfe.org --84.143.174.130 10:51, 24. Feb. 2007 (CET)

Quasikristalle Falscher Bericht, der unbedingt und umgehend überarbeitet werden sollte.

verschoben nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:47, 25. Feb. 2007 (CET)

"Über das Leben von Mahalia Jackson"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wird beabsichtigt, einen Film über das Leben von Mahalia Jackson zu produzieren.

Hat Columbia Records / CBS New York die Urheberrechte dafür"??? Was muss beachtet werden oder wo sind Genehmigungen einzuholen und in welcher Form??

Danke im voraus für Auskunft

Ruth Bredow

Sorry, wenn dich da was missverstehe, aber was hat das mit Wikipedia zu tun? -- ShaggeDoc Talk 19:57, 27. Feb. 2007 (CET)

Fotografie des Panzerwagens "Zar"

Datei:Zar Panzer.jpg

auf de gelöscht, da es auch auf commons:Image:Tsar_tank.jpg liegt --Isderion 00:39, 28. Feb. 2007 (CET)

Es trifft zu, daß´die Lizenzangaben (zwangsweise) unvollständig sind. Ich denke aber, wir können in diesem Fall das Foto beibehalten: Es handelt sich um eine Fotografie der zaristischen russischen Armee des Jahres 1915. Es ist 92 Jahre alt, und der Urheber ist unmöglich festzustellen (ich hatte es durch intensive Recherche versucht). Im Leben wird hier keine Urheberrechtsverletzung nachweisbar sein. Ich bitte auch zu bedenken, daß ohne dieses (rechtlich nicht riskante) Bild der Artikel nahezu wertlos wird, da das Aussehen des Fahrzeugs mit Worten allein nicht beschrieben werden kann, zugleich aber sein markantestes Alleinstellungsmerkmal ist. Ich möchte aufrichtig bitten, das Bild zu behalten; die Umstände sind m.E. hinreichend.

--Der Bischof mit der E-Gitarre 20:43, 27. Feb. 2007 (CET)

Tja, es ist schade, wenn es gelöscht wird. Aber man kann nichts machen. Wenn der Urheber unbekannt ist, muss man 100 Jahre warten. Auch wenn nur noch wenige Jahre fehlen, im Moment ist es noch eine URV. Es wäre übrigens auch noch eine URV, wenn es aus dem Jahr 1907 stammen würde. -- ChaDDy ?! +/- 20:50, 27. Feb. 2007 (CET)
Ich möchte darauf hinweisen, daß das selbe Bild auch in den Wikimedia Commons vorhanden ist, versehen mit PD-Hinweis, der ausdrücklich auch auf die Europäische Union bezogen ist. Nur um die Form zu wahren, sollte das Bild auch dort entfernt werden, sowie bei den übrigen europäischen WP-Versionen. --Der Bischof mit der E-Gitarre 21:01, 27. Feb. 2007 (CET)
Im englischen Sprachraum genügen 70 Jahre, wenn der Fotograf unbekannt ist. Da das Commons-Bild ursprünglich auf en war, hat der Uploader das übernommen. Auf den Commons wird das aber auch akzeptiert. Denen ist es egal, ob das wirklich in allen Ländern gilt (was eigentlich notwendig wäre). Natürlich müsste es auch auf Commons gelöscht werden. Das mache den Commons-Leuten aber mal klar. -- ChaDDy ?! +/- 21:36, 27. Feb. 2007 (CET)
Wäre es eine akzeptable Lösung, wenn ich einen Link zur Commons-Seite mit dem Bild setze (also das Bild nicht in den Artikel einbinde)? --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:17, 27. Feb. 2007 (CET)

Das sollte kein Problem darstellen, wenn du nicht dein Eindruck produzierst, dass das Bild "zum Artikel" gehören würde. // Forrester 22:36, 27. Feb. 2007 (CET)

Ich habe mal in diesem Sinne den Artikel Zar (Panzerkampfwagen) verändert ... bitte einen Blick drauf werfen und, falls nötig, korrigieren. Danke sehr! --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:54, 27. Feb. 2007 (CET)

Ich kann diesen Fanatismus, mit der unsere pragmatische Regelung in Stein gemeißelt wird, nicht nachvollziehen. Zu Regeln gehören immer auch Ausnahmen mit Augenmaß --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:22, 27. Feb. 2007 (CET)

Falls jemand der Ansicht ist, das Foto ist vertretbar: Ich werde keinen Einspruch erheben, falls es wieder in den Artikel eingesetzt wird! Im Gegenteil ... --Der Bischof mit der E-Gitarre 00:25, 28. Feb. 2007 (CET)
Hmm..bin gerade durch Zufall auf den Artikel gestoßen und habe mich erst gewundert, da auf dem Commons PD steht. Ich hätte es jetzt wahrscheinlich auch drin gelassen (ich hätte es nichtmal gemerkt). Glaube eigentlich nicht, dass sich der Photograph meldet oder klagen wird. Interessant wäre aber, woher es denn eigentlich stammt. Irgendwo muss es ja herkommen. --StYxXx 01:10, 28. Feb. 2007 (CET)

(BK)Augenmaß und gesunder Menschenverstand sind aber nichts für Leute, die Relevanzkriterien festlegen und an irgendwelchen "Gesetzen" festhalten. Für die Informatiker-lastige Wikipedia scheint es keine Grauzonen zu geben, es soll alles Schwarz-Weiß gesehen werden. Es gibt nur 1 oder 0, ja oder nein. Leute, schaltet doch bitte mal euer Gehirn ein! Ich verstehe anhand der Versionsgeschichte nicht, warum meine Meinungsäußerung verschwunden ist... --RalfR 01:16, 28. Feb. 2007 (CET)

Na von mir aus, wenn ihr meint. Dann setzt das Bild ruhig wieder in den Artikel ein. Ich hoffe, ihr seid euch über die Konsequenzen im Klaren... -- ChaDDy ?! +/- 22:59, 28. Feb. 2007 (CET)

Willst du uns drohen? Dann musst du leider gesperrt werden ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:53, 28. Feb. 2007 (CET)
Du hast mich völlig falsch verstanden (ich hab mich aber auch unglücklich ausgedrückt). Also mal ausführlich: Ich befürchte, dass sich jetzt mehrere auf diese Diskussion berufen und Bilder, bei denen eine ähnliche Situation vorherrscht, trotzdem behalten wollen, obwohl es nach deutschem Recht eine URV ist. Das könnte problematisch werden. -- ChaDDy ?! +/- 22:15, 1. Mär. 2007 (CET)

Wenn man Ausnahmen zulässt, können sich immer irgendwelche Leute darauf zu berufen versuchen. Das ist das übliche zu tragende Lebensrisiko. Mir sind Ausnahmen lieber als ein orthodoxer Fundamentalismus, der seine Dogmen mit unnachgiebiger Härte auf gut deutsche Weise (Godwin) exerziert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:18, 1. Mär. 2007 (CET)

Okay, dann mache ich jetzt folgendes: Ich werde bei Gelegenheit das Bild wieder direkt in den Artikel einsetzen (eingebunden aus den Commons, falls ich das hinkriege). Und falls konkrete Probleme auftreten - sprich, die russische Regierung präsentiert einen Rechteinhaber oder dergleichen -, entferne ich es gerne eigenhändig wieder. Ich sehe die Schutzwürdigkeit eines Fotos nicht, das für die restlos untergegangene Armee eines nicht mehr existierenden Staates vor über 90 Jahren angefertigt wurde. --Der Bischof mit der E-Gitarre 13:42, 2. Mär. 2007 (CET)

Übernahme von Bildern etc der Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB

In den Nutzungsbedingungen wird eine Übernahme prinzipiell erlaubt, wörtlich :

Die Wiedergaberechte für die Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB) liegen beim Deutschen Historischen Institut, Washington, DC. Alle Materialien auf der DGDB Website sind ausschließlich für den individuellen, wissenschaftlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung für Unterrichtszwecke ist zulässig.


Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Abbildungen aus dem Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz (bpk).

Zitiervorschlag für die DGDB

Falls Sie Materialien der DGDB in eine Bibliographie aufnehmen wollen, geben Sie bitte die folgenden Information an: den Namen der Website, die URL-Adresse, den Titel des Abschnitts, den Titel des Dokumentes oder Bildes, sowie Monat und Jahr der Nutzung, gemäß dem folgenden Muster:

Deutsches Historisches Institut, Washington, DC. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), http://germanhistorydocs.ghi-dc.org. Band 9. Zwei deutsche Staaten, 1961-1989, herausgegeben von Konrad H. Jarausch und Helga A. Welsh/Dokument: Wandel durch Annäherung (15. Juli 1963) [März 2004].

Gibt es schon eine generelle Lizenzklärung? Auf den Bildern ist immer ein Copyrightvermerk Deutsch-Preußischer Kulturbesitz vermerkt und wenn ja unter welcher Lizenz müssen sie in WIkipedia hochgeladen werden? Danke für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 15:26, 27. Feb. 2007 (CET)

solche Fragen bitte ausschließlich auf WP:UF klären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:12, 27. Feb. 2007 (CET)
Nach der oben zitierten Bestimmung können keine Abblidungen verwendet werden, da "nicht-kommerziellen Gebrauch" als Einschränkung genannt ist. --Andreas 06 20:21, 27. Feb. 2007 (CET)

Soweit das Institut tatsächlich der Rechteinhaber ist, hindert uns diese Erklärung. Wenn es nicht der Rechteinhaber ist oder die Bilder gemeinfrei sind, ist sie zu ignorieren. Aber WP:UF ist der richtigere Ort! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:43, 27. Feb. 2007 (CET)


Danke Euch allen für die Antwort -- Jlorenz1@web.de 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)
Habe Email an DGDB geschickt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir gerne mit Wikipedia kooperieren und würden uns freuen, wenn Sie von Ihrer Seite auf unser Projekt verweisen. Aufgrund der Copyrights-Beschränkungen können jedoch die von uns verwendeten Bilder und Dokumente nicht aus dem Kontext unserer Webseite genommen und auf einer Wikipedia Seite eingefügt werden. Wir haben die Lizenzrechte für alle Bilder und Dokumente bei den jeweiligen Archiven, mit den wir zusammen arbeiten, eingeholt und zahlen entsprechende Verwendungsgebühren.

Wie gesagt wären wir aber über eine Verlinkung zu unserem Projekt und zu den jeweiligen Seiten sehr froh. Dies ist zum Beispiel schon bei der Wikipedia Seite über Friedrich Seidenstücker der Fall (http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Seidenstücker).

Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Kelly McCullough


Subject: Über die Übernahme von Bilder und Dokumente der DGDB in der freien Enzyklopädie Wikipedia möglich?


Hallo Kelly McCullough, ich habe die Nutzungsbestimmungbestimmungen ‹http://ghdi.ghi-dc.org/use.cfm› der DGDB gelesen. Dennoch frage ich sicherheitshalber nach, ist generell die Übernahme von Bilder und Dokumente der DGDB in der freien Enzyklopädie Wikipedia möglich und wenn ja, unter welcher Lizenz ‹http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder› sollen die Bilder dort hochgeladen werden?

Mit freundlichen Grüssen

Johannes Lorenz


Ich hoffe mal in umgekehrter Reihenfolge (erst die Frage, dann die Antwort), oder? Und um welche Bilder geht es denn? Vielleicht sind sie ja PD. -- Timo Müller Diskussion 20:36, 1. Mär. 2007 (CET)