Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/03

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Schöpfungshöhe?

Ob die Dinger erst nach dem Fall der Sowjetunion entstanden sind weiß ich nicht, also evtl. weder PD-Schöpfungshöhe noch PD-alt? --Noddy93 00:41, 1. Mär. 2007 (CET)

Wie erklärst du dir die Zarenkrone? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:34, 1. Mär. 2007 (CET) (Ich sehe übrigens no Sch.höhe)

Die könnte ja auch 1995 bei der Entstehung der Wappen als Verweis auf die lange russische/sowjetische (Militär-)Geschichte eingefügt worden sein. Oder so? ;) --Noddy93 10:49, 1. Mär. 2007 (CET)
Aber nur mal so interressehalber: Meinst Du, die hätten Schöpfungshöhe? --10:56, 1. Mär. 2007 (CET)

Hatte ich doch schon geschriem: nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:38, 1. Mär. 2007 (CET)

Oh, sorry, übersehen. Danke! --Noddy93 17:37, 1. Mär. 2007 (CET)

Bilder von Fußballspielen, DFB-Pokal und Bundesliga

Ist es erlaubt, eigene Fotos hochzuladen, die man in einem Stadion während eines Spiels um den DFB-Pokal oder in der Bundesliga gemacht hat? Ich meine im engeren Sinne Bilder, die das Spielfeld als ganzes oder einzelner Spieler (die ja wohl als Personen des öffentlichen Interesses gelten) zeigen. Ich habe in der Wikipedia zwar einige solcher Bilder gesehen, aber spezielles zu dieser Thematik habe ich nicht gefunden. Und auf Diskussion:Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wird eindringlich davor gewarnt, Bilder der WM hochzuladen. --Jarlhelm 00:46, 1. Mär. 2007 (CET)

Olympiastadion Berlin
Zu berücksichtigen ist zudem jedoch, dass die Architektur der Stadien regelmäßig selbst urheberrechtlich geschützt ist, also Fotos vom Inneren des Stadions immer darauf zu überprüfen sind, ob nicht auch das Urheberrecht des Architekten betroffen ist. (Der Rasen und die Tore alleine sind allerdings in der Regel von keiner Schöpfungshöhe)sугсго.PEDIA-/+ 11:19, 1. Mär. 2007 (CET)

Für die hier wohl in Rede stehenden Bilder ist dieser Einwand eher abwegig, da bei einer Darstellung des Spielgeschehens keine geschützten Elemente nicht-wegdenkbar betroffen sind (Beiwerk (Recht)) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:37, 1. Mär. 2007 (CET)

In WP:BR ist die Ausßenaufnahme des Olympiastadions Berlin ein Beispiel für Panoramafreiheit. Im Artikel und auf den Commons sind aber auch Innenaufnahmen (wie die rechts gezeigte) und Aufnahmen vom Glockenturm. Sind diese erlaubt? --Jarlhelm 00:11, 2. Mär. 2007 (CET)

Wir sind da traditionell großzügig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:54, 2. Mär. 2007 (CET)

Kompletter Liedtext in einem Artikel

Moin zusammen,
meine Frage dreht sich um den Artikel Schloss Einstein, eine Kinderserie. Im Abschnitt Titellied steht der komplette Liedtext des Titelliedes. Ich halte das für eine URV, habe aber auf meine Frage im Review noch keine Antwort bekommen. Was haltet ihr davon? Greetinx! --Sippel2707 00:51, 1. Mär. 2007 (CET)

Seit diesem Edit übrigens. --84.154.210.222 01:03, 1. Mär. 2007 (CET)

Das geht etwas zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:32, 1. Mär. 2007 (CET)

Hab's jetzt entfernt. Gruß! --Sippel2707 10:59, 1. Mär. 2007 (CET)

Nachdem ich deinen Beitrag über den Songtext in der Review-Diskussion gesehen habe, habe ich Schloss Einstein eine E-Mail geschickt. In ein paar Tagen werden sie dann sicherlich antworten. --Despairing 15:14, 1. Mär. 2007 (CET)

Spielregeln im Wikipediatext

Hallo. Im Artikel Kreml (Spiel) wurden die Spielregeln entfernt mit der Begründung, dass sie das Copyright der Hersteller verletzen. Ist es so, dass das Neuausformulieren von Spielregeln eine URV darstellt? (wobei ich nicht überprüft habe, ob der Text aus der Anleitung kopiert oder neu ausformuliert wurde). Schönen Gruß --Heiko A 10:12, 1. Mär. 2007 (CET)

Ich hab's auch nicht überprüft, aber der Text ist wahrscheinlich neu ausformuliert worden. Allerdings ist er ziemlich explizit, also keine Beschreibung des Spiels, sondern eine tatsächliche Spielanleitung. Inwieweit sie vollständig ist, kann ich im Moment nicht sagen, aber sie macht den Eindruck. Nur so informationshalber ;-) Clmeier 16:32, 1. Mär. 2007 (CET)

URV aus Buch nachweisen

Hallo zusammen. Wenn ich eine URV aus einem Buch entdeckt, wie kann ich die denn hier beweisen? Wenn ich einfach behaupte "Der Text ist aus .... abgeschrieben", dürfte das ja wohl nicht reichen. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 10:47, 1. Mär. 2007 (CET)

Gib das Buch mit allen relevanten Daten (vgl. WP:Lit) an, also: Autor, Titel, Auflage, Verlag, Erscheinungsort und Jahr u. ggf. ISBN sowie Seitenzahl, auf der der inhaltsgleiche Text steht. Damit kann das jeder in einer Bibliothek überprüfen. Wer soetwas fälscht ist ganz schnell weg vom Fenster. --Hei_ber 10:54, 1. Mär. 2007 (CET)
Danke, so ähnlich hatte ich's mir auch ausgemalt. Und wo geb ich das an? Bei den WP:LKU? Oder in einem Schnelllöschantrag, der bei einer EINDEUTIGEN URV m.E. angebracht ist? Oder in nem normalen LA? Ich muss zugeben, im Moment bin ich da etwas planlos. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 15:35, 1. Mär. 2007 (CET)
Wenn Hoffnung besteht, dass der Text noch freigegeben werden könnte WP:LKU, wenn nicht und die URV den gesamten Text ausmacht SLA, wenn es nur einen kürzlich eingefügten Teil des Artikels betrifft WP:LKV. Viel einfacher machst Du es uns, wenn Du endlich mal sagst, über welchen Artikel Du sprichst, dann kann man dir das auch anschaulich erklären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:44, 1. Mär. 2007 (CET)
Da ist was dran. Es geht um die erste Version von Julius Wegeler, die ein nummeriertes Inhaltsverzeichnis und eine m.E. buchtypische Gliederung beinhaltete. ch hab' inzwischen ein paar Zeilen auf die Diskussionsseite geschrieben, vielleicht äußert sich ein Ersteller dazu, beim ersten mal wurde der UR- Baustein ohne Begründung gesetzt und dann wieder entfernt. Grüße, --Frank11NR Disk. Bew. 16:37, 1. Mär. 2007 (CET)
Nachtrag: Und bei den LKU habe ich ihn auch schon eingetragen, allerdings noch nicht im Buch nachgeschaut, falls das in unserer Bücherei überhaupt vorhanden ist.--Frank11NR Disk. Bew. 16:38, 1. Mär. 2007 (CET)

Kann sich mal bitte jemand ansehen, ob der Text eine URV ist oder ob er von den Autoren in die Gemeinfreiheit entlassen wurde? --32X 11:31, 1. Mär. 2007 (CET)

Fotos im Hannah-Arendt - Artikel

Hallo liebe Experten und Expertinnen,

seitdem der Hannah Arendt- Artikel Kandidat für exzellente Artikel ist, sind nach und nach alle Fotos von Arendt entfernt worden. Hat das seine Richtigkeit? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr die Löschungen mal überprüfen würdet. Außerdem habe ich noch die Frage, ob ich ein eigenes Foto der 2006 bei der Deutschen Post erschienenen Arendt-Briefmarke veröffentlichen darf und ob ein Foto, das mir das Touristenbüro Heidelberg von einer Gedenktafel für Wikipedia (per Mail) zur Verfügung gestellt hat, akzeptabel ist.

Herzlichen Gruß

--Anima 12:51, 1. Mär. 2007 (CET)

Erstmal ohne die vorhandenen Arendt-Bilder: Die Briefmarke darfst Du auf die Commons hochladen und dann einbinden, aber bitte nur die ganze Marke, keine Ausschnittsvergrößerungen; der passende Lizenzbaustein ist: {{Template:PD-German stamps}}. Die Freigabe der Heidelberger "Für die Wikipedia" reicht leider nicht aus, es muss eine explizide Freigabe unter einer in der dtsch Wikipedia zugelassenen Lizenz sein. Am besten sollte eine dahingehende Freigabe dann an permissions-de@wikimedia.org geschickt werden.sугсго.PEDIA-/+ 13:19, 1. Mär. 2007 (CET)
Das ist vielleicht mal ne ganz allgemeine Sache, die man mal als sagen wir "guten Stil" einführen sollen, nämlich die Autoren zu informieren, wenn man was an der Bebilderung ihrer Artikel ändert und warum. Einfach mal auf der Diskussionsseite zum Artikel einen kurzen Text schreiben. Kostet gar nicht so viel Zeit. -- ShaggeDoc Talk 13:35, 1. Mär. 2007 (CET)
Eine gute Möglichkeit ist auch das Hintelassen einer auskom. kurzen Begründung am Ort des Bildes im Quelltext der Seite (zB. <!-- Hier wurde das Bild Selbstbildnis.gif herausgenommen, weil es das Bild selbst wegen fehlender Urheberangabe gelöscht wurde, siehe BildLKs von 3. Feb 2003 -->)sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)
Im Quelltext fällt es nur nicht so auf, da es normal halt nicht zu sehen ist, nur im Quelltext oder im Diff.link und da schaut man nicht immer gleich. Auf der Disk stände dann auch gleich jemand mit einer Sig. dahinter, den man ansprechen kann. -- ShaggeDoc Talk 13:57, 1. Mär. 2007 (CET)

Anima kannst Du vieleicht mal Links auf die Bildbeschreibungsseiten angeben, die Versionsgeschichte ist ja doch recht unübersichtlich. Aber das letztglöschte Bild ist auf den Commons wegen fehlernder Angaben bei der Lizenz gelöscht worden. sугсго.PEDIA-/+ 13:47, 1. Mär. 2007 (CET)

Die Fotos wurden in folgender Reihenfolge eingestellt: 14.53 Uhr, 30. Sept. 2006 Foto Eichmannprozess; 23.40 Uhr, 13. Okt. 2006 Portrait 30er Jahre; 00.32 Uhr 26. Dez. 2006 Peterkruse Portrait eingestellt, vorher war (14.01 Uhr, 24. Juni 2004) von Anathema schon ein Portrait eingestellt worden. Vielen Dank für die Auskünfte. Wer könnte wohl helfen, den Artikel zu bebildern? Ich habe die genauen Angaben, wo die Objekte zu finden sind, kann aber natürlich nicht in Deutschland rumfahren und die Aufnahmen selbst machen. Schöne Grüße --Anima 22:42, 1. Mär. 2007 (CET)

Die beiden Fotos von Fred Stein sind ebenfalls auf den Commons gelöscht worden ([1], [2]), der Grund ist nichtmehr nachvollziehbar, vielleicht kannst Du den Löschadmin auf den Commons mal befragen.--sугсго.PEDIA-/+ 22:55, 1. Mär. 2007 (CET)

Hi, erreicht dieses Logo (links oben) die Schöpfungshöhe? --Ireas 16:48, 1. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe drei große Buchstaben, ein paar kleine Buchstaben und zwei dicke Balken. Wo soll da die schöpferische Leistung sein? --Voyager 16:57, 1. Mär. 2007 (CET)
Also kann ich es guten Mutes hochladen? --Ireas 16:59, 1. Mär. 2007 (CET)
Absolut. Bitte benutze aber dabei sowohl die Vorlage:Information (dort brauchst du nur die Zeilen 1-3 ausfüllen) als auch die {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. // Forrester 17:02, 1. Mär. 2007 (CET)

PS: Es gilt, was oben steht...obwohl nie ein Richter anders entscheiden würde: "Es findet keine Rechtsberatung statt; die Hinweise zu Rechtsthemen sind zu beachten."

Urheber bin ich?--Ireas 17:04, 1. Mär. 2007 (CET) (oder Curt Haefner?)
Mmmm...um die Frage, ob du der Urheber bist, klären zu können, muss ich dich was fragen: Bist du der Urheber?.... falls er dir unbekannt ist kannst du dies auch einfach (da die Grafik eh nicht urheberrechtlich geschützt ist) dort hinschreiben...und fertig // Forrester 17:07, 1. Mär. 2007 (CET)
Ich hab nichts mit dem Curt Haefner zu tun, auch nicht mit dem Logo, ich will es nur hochladen, um es in den Artikel zu stellen. Könnte ich dann einfach mit ~~~ signieren?--Ireas 17:08, 1. Mär. 2007 (CET)

Wenn du das nicht weißt, solltest du es lieber mit dem Hochladen lassen und vorher Urheber durchlesen... // Forrester 17:10, 1. Mär. 2007 (CET)

Also müsste ich den Webmaster der Website fragen, wer der Urheber ist?--Ireas 17:12, 1. Mär. 2007 (CET)
Normalerweise: ja. Da diese Grafik aber keine Schöpfungshöhe aufweist ist sie urheberrechtlich nicht geschützt und daher gemeinfrei. Da sie aber wohl markenrechlich geschützt sein wird, müsstest du auch {{Logo}} in die Bildbeschreibung packen... // Forrester 17:15, 1. Mär. 2007 (CET)
OK. --Ireas 17:17, 1. Mär. 2007 (CET)sieheBild:Logo Curt Haefner Verlag.gif
scheint ok so zu sein...und bevor du das nächste mal hier eine Frage stellst, lies dir bitte die oben angegebenen Seiten durch... // Forrester 17:22, 1. Mär. 2007 (CET)

Squeak License

Ist die Lizenz von Squeak in Ordnung?

Auf Wikibooks haben wir einige Screenshoots von Squeak: b:Benutzer:MichaelFrey/ Bilder von Denise p#squeak und ich bin mir bei der Squeak/Apple License ob das eine Freie Lizenz ist.

-- MichaelFrey 19:52, 1. Mär. 2007 (CET)

In jedem Fall wird auf de.wikipedia.org keine Lizenzvorlage dafür angeklegt... // Forrester 20:30, 1. Mär. 2007 (CET)
Warum nicht? Natürlich ist Commons besser, aber hier keine neuen Lizenzvorlagen zuzulassen, ist unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 20:37, 1. Mär. 2007 (CET)
Wir bräuchten eine Bewertung, wie bekannt und wiechtig diese Lizenz ist (sofern sie überhaupt frei ist). // Forrester 21:06, 1. Mär. 2007 (CET)
Meine Frage ist nur, ob die Apple License eine freie Lizenz ist, aber ich kann das Juristen Englisch nicht lesen/verstehen.
Ob hier dazu eine Lizenzvorlage existiert oder ob die Lizenz Wikipedia Relevant ist, ist für mich zweitrangig.
"Euer Problem" mit der Lizenz ist nur das Bild auf Squeak, welches auf Commons mit offensichtlich Falscher Lizenz lagert: commons:Image:EToys on OLPC-dual mode display.jpg. ([3])
-- MichaelFrey 18:59, 2. Mär. 2007 (CET)
Hat es sich jetzt jemannd genauer angesehen?
-- MichaelFrey 19:14, 8. Mär. 2007 (CET)

Technische Zeichnungen

Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei technischen Zeichnungen aus? Kann man z.B. Musterblätter von Lokomotiven aus dem Jahr 1918 problemlos hochladen. Theoretisch könnte ja jeder technische Zeichner so eine Zeichnung anfertigen, somit bin ich mir nicht sicher ob überhaupt eine Schöpfungshöhe vorliegt. Das Urheberrecht am gezeichneten Objekt dürfte meines Erachtens auch nicht berührt werden? Liesel 22:01, 1. Mär. 2007 (CET)

Lies bitte § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG. Bei technischen Zeichnungen gilt (leider) der Schutz von: Kleine Münze :-(( --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:12, 1. Mär. 2007 (CET)

Tollhaus Commons

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Chimpanzee_congo_painting.jpg --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:52, 2. Mär. 2007 (CET)

...und meine Antwort darauf. // Forrester 01:40, 2. Mär. 2007 (CET)
Die Bildbeschreibung zur Einbindung des Bildes auf der fraglichen Löschdiskussion ist doch sehr treffend :-)sугсго.PEDIA-/+ 11:02, 2. Mär. 2007 (CET)
Die Überschrift hier trifft's auf den Punkt. Die haben ein Rad ab. --RalfR 11:10, 2. Mär. 2007 (CET)
Was soll's an obskuren Löschanträgen mangelt es bei uns auch nicht. Ein Amusement dieser Art lockert die Stimmung, die am Freitag naturgemäß ohnehin gut ist :-)--Wiggum 11:18, 2. Mär. 2007 (CET)

Inhalte aus Wikipedia auf eigene Homepage einbinden

Ich möchte zu einem bestimmten Thema den Inhalt von Wikipedia auf meiner Homepage einbauen. Natürlich mit Quellenangabe und Link zu dem Artikel. Darf ich das machen oder ist dies verboten? --217.233.129.212 08:48, 2. Mär. 2007 (CET)

Wikipedia:Lizenzbestimmungen, Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 10:39, 2. Mär. 2007 (CET)

sorry, aber was heisst das genau: darf ich ja oder nein? Bitte kurze klärende Antwort - Danke!

Hast Du die Links tatsächlich durchgelesen? 2. Satz aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen: "Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten." Darauf folgt eine ganze Seite mit technischen Anweisungen, wie diese Bestimmungen befolgt werden können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:49, 2. Mär. 2007 (CET)

Damit auch du es kapierst: Du darfst es, wenn du dich strikt an bestimmte Spielregeln hältst. Diese Spielregeln nennen wir Insider GNU FDL. Mach dir nix draus, wenn du sie nicht kapierst, wir tuns auch nicht. Aber einhalten musst du sie trotzdem --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:34, 2. Mär. 2007 (CET)

Bilder von Canon EOS-1D Mark III von Canon Corp.

Konkret geht es um die Frage, ob das [4] auch für die WP zutrifft: Bitte beachten Sie folgenden Copyright-Hinweis für die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Fotos: Freigestellte Produktfotos oder Ambiente Fotos (mit gestalteter Umgebung) dürfen kostenlos neben der redaktionellen Nutzung auch für werbliche Zwecke unter anderem in Flyern, Prospekten und Anzeigen zur Bewerbung der Canon Produkte verwendet werden.

Konkret kann man eines der freigestellten Produktfotos hochladen und für einen Artikel verwenden? Wenn ja, welche Lizenz wählt man dann? --Kuebi 13:49, 2. Mär. 2007 (CET)

"Freistellung" bezieht sich dabei auf die grafische Bearbeitung der Bilder, also: "ausgeschnitten, ohne Hintergrund". Die "Freigabe" (redaktionelle Nutzung und werbliche Zwecke) entspricht nicht der für uns nötigen "freien Lizenz".--Regiomontanus (Diskussion) 13:56, 2. Mär. 2007 (CET)
Dacht ich mir irgendwie. Ist nur schade, dass die WP sich in solchen Fällen schlechter stellt (oder gestellt wird?), als eine Tageszeitung oder Zeitschrift. --Kuebi 14:00, 2. Mär. 2007 (CET)

Recht am eigenen Bild

Ich bin mal so frei und stelle die Frage hier, obwohl es nicht um das Urheberrecht, sondern das Persönlichkeitsrecht (speziell das Recht am eigenen Bild) geht. Ich denke, für dieses Bild ist das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (eine Kundin des Unternehmens) nicht ausreichend durch die angegebene urheberrechtliche Lizenz abgeklärt. Die Kundin mag zwar offenbar mit der Aufnahme seitens des Unternehmens einverstanden gewesen sein, aber ist sie durch das Unternehmen auch von der kommerziellen Verwendung, die Wikipedia erlaubt, informiert worden? --Wikerikiii 17:06, 2. Mär. 2007 (CET)

Man könnte der Meinung sein, dass sie nur ein Beiwerk ist, aber das halte ich für keine eindeutige Sache. ↗ nerdi disk. 17:15, 2. Mär. 2007 (CET)
Allerdings. Hier fehlt ein Model Release. {{subst:nld}} taggen und Hochlader darauf ansprechen. Sowas gab neulich schon Ärger, als das Foto einer Dame plötzlich in der Publikation einer Partei auftauchte. --Wikipeder 17:17, 2. Mär. 2007 (CET)
Die kommerzielle Lizenz bezieht sich nur auf das Urheberrecht, ob die Nutzung für den jeweiligen Zweck nach dem Persönlichkeitsrecht erlaubt ist, muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen. Die Person wird sicherlich mit dem Foto einverstanden gewesen sein, ich denke nicht, dass die einfach so eine Kundin fotografiert haben, dazu wirkt es auch zu gestellt. -- Timo Müller Diskussion
Du Schlaumeier! Hab ich doch alles oben schon gesagt. Mit dem Foto durch die Firma war sie vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. --Wikerikiii 17:30, 2. Mär. 2007 (CET)
Ich sehe das Problem nicht - das Bild ist durch den Urheber explizit freigegeben worden, die Freigabe ist im OTRS dokumentiert und geprüft. Wenn wir jetzt nicht mehr annehmen können, dass eine Presseabteilung kompetent genug ist, mittels WP:TV freizugeben und dabei auch die Rechte der Abgebildeten berücksichtigt, können wir den Laden eigentlich bald zumachen. --Svencb 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
Es ist wie im Straßenverkehr: Schon in der Fahrschule lernt man: Vertrau nie darauf, dass sich andere richtig verhalten, sondern geh selbst auf Nummer sicher ... --Wikerikiii 20:13, 4. Mär. 2007 (CET)
"muss jemand, der das Bild nutzen möchte, selbst überlegen." Durch das Einstellen in Wikipedia ist ja explizit eine Nutzung erfolgt, darum stelle ich ja hier die Frage. --Wikerikiii 17:32, 2. Mär. 2007 (CET)
Ich plädiere für löschen, da auch nach Titel des Bildes Alnatura Muesli Kundin.jpg die Kundin kein Beiwerk zu sein scheint und ich die Frage, ob hier noch ein Beiwerk vorliegt, für wackelig halte. Außerdem ist das Foto einfach schlecht, es soll halt jemand ein besseres machen. ↗ nerdi disk. 17:38, 2. Mär. 2007 (CET)
Ja. In der Regel werde solche Fotos in der Werbung ja gerade deshalb mit hübschen Damen gemacht, weil die als Blickfang dienen, von Beiwerk kann nicht die Rede sein. --Wikerikiii 17:43, 2. Mär. 2007 (CET)
"Das Foto ist schlecht" ist gerade auf Commons noch nie ein Argument gewesen. --Svencb 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)

Ich frage mich mal wieder, was es soll, ein deutsches Bild englisch zu beschriften. Habe keine Meinung, weil ich die Bildbeschreibung nicht verstehe. --RalfR 21:15, 2. Mär. 2007 (CET)

Je nun, Commons ist kein allein deutsches Projekt und die Mehrzahl der Nutzer wohl englischsprachig. Damit ist eine englischsprachige Beschreibung wohl sinnvoll oder gar notwendig. Zusätzlich ist's natürlich immer schön. Ich habe diese im vorliegenden Fall ergänzt. --Svencb 18:25, 4. Mär. 2007 (CET)
@Svencb: Das geht jetzt ausdrücklich nicht gegen dich persönlich sondern betrifft commons allgemein: Es existiert eine weitverbreitete Ignoranz gegenüber anderssprachigen Benutzern, selbst bei deutschen Muttersprachlern. Es wird ganz einfach erwartet, daß jeder englisch kann, was aber nicht der Fall ist. Mir sind auch Fälle aus der spanischen und belgischen WP bekannt, daß sowas schlecht ankommt. Zum angesprochenen Problem: Das Foto ist kein Schnappschuß mit einer zufälligen Kundin. Wenn die Pressestelle das Bild freigibt, haben sie das mit dem Recht am eigenen Bild mit dem Model auch geklärt. Ich sehe keinen Handlungsbedarf. --RalfR 18:46, 4. Mär. 2007 (CET)
Ack. @Svencb: Bitte ergänze auf der Commons-Beschreibungsseite eine deutsche Übersetzung der Bildbeschreibung. -- ChaDDy ?! +/- 19:36, 3. Mär. 2007 (CET)
Ich sehe durchaus Handlungsbedarf. Mit dem Foto durch die Firma war die abgebildete Person (sicherlich keine "zufällige", Kundin, sondern eine gestellte "Kundenszene") vielleicht einverstanden. Aber mit dem Hochladen in Wikipedia samt der durch die Lizenz mögliche kommerzielle Weiternutzung durch beliebige Personen für beliebige Zwecke??? Ich bezweifle stark, das sie das überhaupt weiß. Nochmal: Es ist wie im Straßenverkehr: Schon in der Fahrschule lernt man: Vertrau nie darauf, dass sich andere richtig verhalten, sondern geh selbst auf Nummer sicher ... --Wikerikiii 20:13, 4. Mär. 2007 (CET)

Woraus geht hier eindeutig hervor, dass es sich um eine Kundin handelt? Aus dem Dateinamen? --Torsten Bätge 16:06, 4. Mär. 2007 (CET)

Ja. Weitere Informationen liegen mir auch nicht vor. --Svencb 18:25, 4. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe hier kein Problem. Urheberrechtlich ist das Foto in Ordnung, das Foto steht unter einer freien Lizenz. Da es sich ganz offensichtlich (Lizenzgeber ist Alnatura) um ein Pressefoto handelt, wird Alnatura sich die Modelfreigabe besorgt haben. Darum müssen wir uns nicht kümmern. Für alle Fotos gilt aber, dass ein Drittverwerter sich immer um weitergehende Rechte/Pflichten/Einschränkungen selber kümmern muss. --Raymond Disk. Bew. 21:20, 5. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe hier sehr wohl ein Problem.In dem Moment, wenn ein Bild in Wikipedia bzw. Commons hochgeladen wird, liegt bereits eine Drittverwertung vor. Verwerter ist der Einsteller. Aber auch Wikipedia (und nicht zuletzt Alnatura) kann ggf. hier große Probleme bekommen, wenn das Hochladen geduldet wird (wegen Beihilfe zum Rechtsbruch). --Wikerikiii 20:12, 6. Mär. 2007 (CET)

public domain - Gemeinfreiheit

Dieses Bild hat in den Commons einen Kleber mit der Aufschrift This file is in the public domain, because source gives image as public domain.

Das Bild stammt nun von folgender Quelle (Source): [5], wo ich folgende relevante Stellen lese:

  1. Please give a photo credit like "Visual by www.PDImages.com".
  2. All of the images on the "Free Images" page are copyright-free and in the public domain in the United States..
    Dies ist auf einer erklärenden Seite ergänzt durch The author of these pages makes no copyright claim to his reproduction or enhancements to these images. However, some images are affected by "underlying rights" that may influence how you can legally use them. It is your responsibility to use these free images lawfully..
  3. Auf der angeblichen PD-Seite pdimages.com sind weder Fotograf, Datum noch Ort aufgeführt.

Ich habe folgende Bedenken bezüglich der Verwendung in der deutschen Wikipedia:

Zu 1) Die Quelle fordert eine Nennung der Seite pdimages.com, welche die Lizenzierung infolge der Verwendung in der Wikipedia nicht gewährleisten kann.

Zu 2) Die Quelle beschreibt public domain in the united states - dies ist keine relevante Aussage bezüglich Verwendungsrechten innerhalb der deutschen Wikipedia. Von Gemeinfreiheit kann hier meines Erachtens nicht gesprochen werden.

Zu 3) Ist gutgläubig von der Wahrheit der Aussage über die Lizenzierung des Urhebers auszugehen, ohne dass dieser genannt wird?

Sind diese Bedenken berechtigt? (Es wird eine Einbindung in den Artikel Infinite monkey theorem gewünscht). liebe Grüße und Danke im Voraus, ↗ nerdi disk. 17:36, 2. Mär. 2007 (CET)

Wenn das mit PD also stimmen sollte, muss www.PDImages.com nicht erwähnt, aber es wäre gut wenn es als Quelle genannt würde.
Was ich etwas komisch finde ist www.PDImages.com und in the United States..
-- MichaelFrey 19:05, 2. Mär. 2007 (CET)
Bei PD muss der Urheber übrigens nicht genannt werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:12, 2. Mär. 2007 (CET)
Juristisch gesehen muss er nicht, das stimmt, aber auf den Commons und in Wikipedia sollte er schon genannt sein, damit der Status überprüft werden kann.
Was auch immer pdimages.com als Grund für den PD-Status annimmt, es lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Wenn die Library of Congress dies behaupted, kann man das ruhig glauben, bei dieser Seite wäre ich mir nicht so sicher.
Was aber eindeutig ist, ist, dass die Site behauptet, dass dieses Bild in den USA PD ist. Die deutsche Wikipedia richtet sich aber nach deutschem Recht, und in Deutschland gilt US-Copyright nicht. Was in den USA gemeinfrei ist, ist es hier noch lange nicht. In der deutschen Wikipedia dürfen deshalb nur Bilder eingebunden werden, deren Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist oder die älter als 100 Jahre sind. Für beides gibt es bei diesem Punkt keinerlei Belege => auf de.WP nicht verwenden. --Wikipeder 19:34, 2. Mär. 2007 (CET)

Das Foto dürfte vor 1923 und daher wohl in den USA PD sein, aber ohne irgendeine Quellenangabe ist das für uns absolut, ich wiederhole: absolut, und zum dritten mal: absolut wertlos --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:22, 2. Mär. 2007 (CET)

Stimmt schon. So können wir leider nichts damit anfangen. -- ChaDDy ?! +/- 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)

Welche Lizenz für 2D Panoramafreiheit?

Welche Lizenz soll man für ein zweidimensionales Bild (etwa eine Karte) verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist aber wegen der Panoramafreiheit engestellt werden darf? Das 2D Bild ist ja selbst nicht schutzfähig. Wie soll man auf den Commons vorgehen, wo es (so weit ich weiß) keine Vorlage für Panoramafreiheit gibt? --Jarlhelm 22:42, 2. Mär. 2007 (CET)

Es gibt genügend Beispiele hier mit dem Panoramafreiheitbaustein, an denen du dich orientieren kannst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:44, 2. Mär. 2007 (CET)

Ich kann ja verstehen, dass zu viele Fragen nerven, besonders wenn die Antworten schon irgendwo stehen, und ich gebe zu, dass ich des öfteren Fragen stelle. Aber dann denke ich, WP:BR sollte um einiges erweitert werden. Um es mal zu zitieren steht dort:
"Die untenstehende Aufnahme des Berliner Olympiastadions ist erlaubt, weil sie das Stadion von einem öffentlich zugänglichen Platz aus zeigt. Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild müsste aus der Wikipedia gelöscht werden."
Aber dann ist man wiederum tollerant bei Bildern vom Glockenturm oder des Inneren.
Was die Panoramafreiheit angeht habe ich bei 2D meist gesehen, dass sie unter GNU oder CC stehen, auch Bilder von Historiograf, die ja wohl korrekt sein werden (etwa dieses). Bei diesen ist aber noch 3D außenrum, wobei ich nicht genau sagen kann, ab wann das als Beiwerk zählt. Jedenfalls habe ich auch Bilder gesehen, die ausschließlich 2D waren, etwa dieses. Aber wie kann eine nicht schutzfühige Reproduktion unter GNU/CC stehen?
Und dann sollte auf WP:BR auch noch etwas über Fotos von fremdem Eigentum und "Recht am Bild der eigenen Sache". Die Richtlinien auf der Wikipedia sind ja in aller Regel vereinfachte Dinge (wie etwa das mit "keine Bildzitate") --Jarlhelm 01:22, 3. Mär. 2007 (CET)
um überhaupt auf Panoramafreiheit zurückgreifen zu müssen, muss erst mal das, was du fotografierst geschützt sein. Der Glockenturm aus dem 18. Jahrhundert wird das wohl kaum sein. Mit Reproduktion nicht schützbarer Bilder hat das nichts zu tun, die 2D (kein Schutz für den Fotografen) 3D (Schutz für den Fotografen) Argument ist daher erst mal nebensächlich. my2c --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:45, 3. Mär. 2007 (CET)
Ich denke, gemeint sind Fotos des Stadions, die vom Glockenturm aus gemacht wurden. Die Formulierung ist aus WP:BR, und da heißt es nun mal "Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild [des Olympiatadions] müsste aus der Wikipedia gelöscht werden." --Jarlhelm 02:09, 3. Mär. 2007 (CET)
PS: Du meinst wohl einen anderen Glockenturm. Bei Glockenturm Berlin (beim Stadion) steht erbaut 1934. --Jarlhelm 02:12, 3. Mär. 2007 (CET)
Nimm doch einfach gemeinfrei und gut is. Bezüglich des Glockenturms ist zu sagen, dass nicht er sondern das Olympiastadion geschützt ist und Aufnahmen dessen vom Glockenturm aus nicht als Panoramafrei gelten, da der Glockenturm nicht öffentlich zugänglich ist (bzw. angeblich nicht sein soll). --BLueFiSH  (Klick mich!) 02:18, 3. Mär. 2007 (CET)

Unsere Lizenzen beziehen sich nur dann auf den Bildinhalt, wenn dieser 2-D ist, sonst ausschließlich auf das Foto. Wird mit Zustimmung des Urhebers z.B. eine Plastik unter freier Lizenz freigegeben, können keine normalen Bausteine gesetzt werden, sondern es ist im Klartext anzugeben, worauf sich die jeweilige Lizenz bezieht. Es ist möglich, dass die "eingebettete" Skulptur unter CC steht, das Foto aber unter GNU FDL. @Dieblich-Foto: eindeutig 3-D, daher CC und nicht PD. @Glockenturm: Es ist durchaus sinnvoll, in WP:BR strenger zu formulieren und im Einzelfall ein Auge zuzudrücken, weil es meist zu unerträglicher Förmelei führen würde, auszulegen, wann ein Aufnahmestandpunkt öffentlich ist. Der BGH geht hier eindeutig zu weit, denn in der amtlichen Gesetzesbegründung ist davon nichts zu finden. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:17, 3. Mär. 2007 (CET)

Amtliches Werk/Notgeld

2 cents aus Bochum

Ich bin auf diese Seite gekommen, um die Urheberechtslage betreffend Notgeld für mich zu klären. Weiter oben wird das Thema bereits angesprochen. Dort wird auf § 5 UrhG verwiesen, Amtliche Werke. Was aber nicht ganz unumstritten ist, da Banknoten ja nicht eigentlich zur öffentlichen Kenntnisnahme bestimmt sind. Noch weiter oben wird das Thema auch behandelt, wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht, während die Rechtspraxis Urteile hervorgebracht hat, die einem Schutz eher entgegensprechen würden. Nun, solange uns niemand für das Abbilden von Banknoten verklagt, wird das wohl eine nicht endgültig entscheidbare Frage sein. Aber eines interessiert mich noch: Oben beim Thema Luxemburger Wappen wird ja gesagt, dass § 5 deutsches UrhG auch auf amtliche Werke, die nicht von Ämtern Deutschlands ausgegeben worden sind, anwendbar sein müsste. Daher müsste Notgeld der 1920er (wenn man denn den Status als amtliches Werk akzeptiert) (in Deutschland) von Urheberrecht frei sein. Welches Gesetz aber war zur Zeit des Notgeldes für amtliche Werke gültig? Das jetzige UrhG stammt ja von 1966. --::Slomox:: >< 01:55, 3. Mär. 2007 (CET)

Das ist egal, § 5 UrhG stellt alle -egal wo und wann- veröffentlichen Werke, die "amtlich" iSd Vorschrift sind, aus dem Schuz des Urheberrechts.sугсго.PEDIA-/+ 11:21, 3. Mär. 2007 (CET)
"wo steht, dass Schricker den Schutz eher bejaht,": nö. genau andersrum: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für § 5 Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung durch Abs.. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen" Schricker/Katzenberger § 5, Rdnr. 49... // Forrester 11:50, 3. Mär. 2007 (CET)
@Forrester: Banknoten fallen laut Schricker nicht unter § 5 (Dem amtlichen Interesse [...] geradezu zuwider). Da § 5 den Urheberrechtsschutz aufhebt, gilt damit also, dass Banknoten einem Urheberrechtsschutz unterlegen, der Schutz wird bejaht.
@Syrcro: Schrieb ich ja. Aber das entsprechend geltende Gesetz von damals würd mich trotzdem interessieren. --::Slomox:: >< 13:05, 3. Mär. 2007 (CET)
???????????????????? Gehirn = aus. Was hab ich da für n Scheiß geschrieben.....war wohl noch zu früh ;) // Forrester 13:22, 3. Mär. 2007 (CET)

Da ist wieder maln Anschiss vonnöten. Schricker wird immer mit Auflage zitiert, danke. Wir akzeptieren hier nicht Katzenbergers Ansicht. Die damaligen Gesetze waren das LUG (als klitzekleine Denksportaufgabe zum Wochenende wählen wir aus der BKL das Richtige aus) und das KUG, aber 2007 gilt nun einmal das UrhG. Banknoten fielen unter das LUG (§ 1 LUG), in dem es § 16 schon die Ausnahme für amtliche Schriften gab --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:06, 3. Mär. 2007 (CET)

Meinst du die Linux User Group? Duck... -- Simplicius 23:31, 3. Mär. 2007 (CET)
@ histo: Sorry wegen der Auflage (habe ich oben gemacht). Allerdings habe ich nur den Bezug richtigstellen wollen (was falsch und Schwachsinn war, da Slomoxs Bezug absolut richtig war) und weder eine Wertung abgegeben, noch Katzenbergers Ansicht als (in diesem Zusammenhang) angebracht beschrieben. // Forrester 00:27, 4. Mär. 2007 (CET)

Reichsgesetzblatt

Hallo! Fällt ein Reichsgesetzblatt aus 1911 noch unter irgendein Urheberrecht oder kann das verwendet werden? Es gibt ja irgendeine Lizenzvorlage für solche Fälle. --Hufi @ 09:42, 3. Mär. 2007 (CET)

Amtliches Werk --h-stt !? 10:50, 3. Mär. 2007 (CET)
{{Bild-PD-Amtliches Werk}}. // Forrester 11:16, 3. Mär. 2007 (CET)
Ok, danke! --Hufi @ 12:23, 3. Mär. 2007 (CET)

Weitere Frage: Wie schaut es mit schon lange nicht mehr gültigen Aktien aus 1920 aus? --Hufi @ 13:12, 3. Mär. 2007 (CET)

Hallo??? Hufi, wie kommst du auf die Idee, dass man das ohne die Aktien zu sehen beurteilen kann? Lad auf flickr.com oder andernorts ein paar Bilder hoch. Wenn die Darstellungen Schöpfungshöhe haben, sind die Aktien hier nicht zu gebrauchen, da sie keine amtlichen Werke sind --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:50, 3. Mär. 2007 (CET)

--> http://www.flickr.com/photos/7193295@N03/ mfg --Hufi @ 09:49, 4. Mär. 2007 (CET)

Bilder können hochgeladen werden, nichts mit Schöpfungshöhe drauf --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:13, 4. Mär. 2007 (CET)

Ok, danke! --Hufi @ 19:58, 4. Mär. 2007 (CET)

Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die jetzt eingefügten Lizenzvorlagen der Sache gerecht werden und bitte um eure Meinung. Falls es etwas zur Sache tut, der Arzt, dessen Name aufgedruckt ist, ist seit 1938 tot (Grund ist wohl erahnbar :-( ).--Gamsbart 12:05, 3. Mär. 2007 (CET)

Das ist ganz einfach PD wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Amtliches Werk käme unter Umständen in Betracht, ist aber zu vernachlässigen, weil es nichts zu schützen gibt. --RalfR 12:19, 3. Mär. 2007 (CET)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:48, 3. Mär. 2007 (CET)

Streckennetzkarte

Schöpfungshöhe?

Wie sieht es hier aus? Sind Streckennetzkarten jemals ohne Schöpfungshöhe? Wir hatten das schon einmal diskutiert, aber im Archiv habe ich nichts gefunden. --Flominator 15:34, 3. Mär. 2007 (CET)

Das kommt drauf an. Es gibt durchaus Streckennetzkarten ohne Schöpfungshöhe. Das abgebildete Beispiel scheint mir auch die mit Blick auf technische Darstellungen sehr viel niedrigere Hürde nicht zu überspringen. Der reine Umriss von Japan erscheint mir ebensowenig schutzfähig wie die Einzeichnung von wenigen Streckenlinien ohne besonderen gestalterischen Aufwand. Anders würde es aussehen, wenn in einer hochurbanisierten Region ein komplexes Streckennetz anschaulich gemacht werden muss. Hier kommt alles auf Abstraktion an, da eine "naturalistische" Darstellung nur verwirrend und daher nutzlos wäre. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:46, 3. Mär. 2007 (CET)

Vermutlich meinst Du diese alte Diskussion. --Noddy93 23:49, 3. Mär. 2007 (CET)

Ergänzend dazu: Ist der Spielraum für den Urheber gering, kann ein Nachnutzer der kartographischen Darstellungen bereits durch vergleichsweise geringfügige Bearbeitung der Vorlage ein urheberrechtlich einwandfreies Werk schaffen, denn die zugrundeliegenden Geodaten sind nicht schützbar. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:11, 4. Mär. 2007 (CET)

Arendt-Briefmarke im Hannah Arendt - Artikel

Hallo zusammen, ein Benutzer machte mich darauf aufmerksam, die Briefmarke solle mit Zacken abgebildet werden. Könnt ihr mal bitte überprüfen, ob es auch so erlaubt ist, wie ich es gemacht habe? Das Fotografieren mit den Zacken gelang nur in etwas schiefer Ausführung. Schöne Nachtgrüße --Anima 00:03, 4. Mär. 2007 (CET)


--Anima 00:03, 4. Mär. 2007 (CET)

Weiter oben hier auf der Seite hat bereits Benutzer:Syrcro folgendes geschrieben (Zitat): Die Briefmarke darfst Du auf die Commons hochladen und dann einbinden, aber bitte nur die ganze Marke, keine Ausschnittsvergrößerungen; der passende Lizenzbaustein ist: {{Template:PD-German stamps}}. viele Grüße --kandschwar 00:55, 4. Mär. 2007 (CET)
Prolineserver hat mir heute geschrieben, dass seiner Ansicht nach, die Sache lizenzrechtlich (noch) ok sei. Zitat: Lizenzrechtlich sollte das Foto selbst noch korrekt sein, da es immer noch die Briefmarke als solches darstellt. Außerdem hat er dankenswerterweise die andere Arendt-Marke aus Deutschland in den Artikel eingestellt. Zukünftig werde ich öfter mal an Briefmarken (mit Zacken) denken, wenn mir Bilder zu einem Artikel fehlen. Wie sieht es nun mit der von mir fotografierten Briefmarke aus? --Anima 17:09, 5. Mär. 2007 (CET)

Persönliche Anmerkung: Als Philatelist tut es mir in der Seele weh, wenn ich "misshandelte" Briefmarken sehe. Das ist genauso, als ob bei einem Portrait der Kopf fehlt. Auch ist mal daran zu denken, dass die Fotos ja auch in anderen Artikel verwendet werden könnten. Zum Beispiel in einem philatelistischen Artikel und wenn da keine Zähnung dran ist, kann man das glatt vergessen. Viele Grüße --kandschwar 17:40, 5. Mär. 2007 (CET)

Lizenzvorlagen

Ich habe noch folgende Lizenzvorlagen-Umformungen vor (per Bot):

  1. Vorlage:Bild-PD-NASAVorlage:Bild-PD-US
  2. Vorlage:Bild-GFDL-PicswissVorlage:Bild-GFDL + einen Hinweils auf Picswiss als Quelle
  3. Vorlage:Bild-PD-MeyersVorlage:Bild-PD-alt oder Vorlage:Bild-PD-alt-100 (wie sieht da die rechtliche Situation aus???) + einen Hinweils auf Meyers als Quelle

Was sagt ihr dazu?? // Forrester 11:02, 4. Mär. 2007 (CET)

Ich bin leicht dagegen, weil die Vorlagen die du ersetzten willst, Infomationen über die Quelle enthalten.
Wir kennen doch die sehr netten Leute, die Bilder mit "irgendeinem" Lizenz Baustein ausstatten.
Wenn ein PD-Nasa auf ein Bild mit einem Eichhörnchen setzt, ist schnell klar das da jemannd Lizenz Loto spielt, während PD-US durch aus Plauschibel sein kann.
-- MichaelFrey 09:13, 4. Mär. 2007 (CET)
Nö. Eben die Informationen über die Quelle will ich aus allen Vorlagen raushaben (und das ist schon bei den meisten der Fall). Dafür gibt es die Zeile "Quelle" in der Vorlage:Information. Und "NASA" ist keine Quelle... // Forrester 09:58, 4. Mär. 2007 (CET)

Ist ein guter Schritt gegen den Wildwuchs zu vieler Vorlagen, da blickt kein Newbie durch. --RalfR 15:04, 5. Mär. 2007 (CET)

Bin eigentlich dafür. Ich sehe allerdings einen ganz schönen Arbeitsaufwand beim Überprüfen auf vollständige/richtige Quellen der Bilder. NASA als Quelle (durch Lizenzvorlage) ist immerhin besser und genauer als gar keine Quelle und nur PD-US. --Lychee 15:07, 5. Mär. 2007 (CET)
NASA ist genau so wenig eine Quelle wie gar keine Quelle. NASA ist ein Hinweis auf den Urheber (Werk der Regierung der Vereinigten Staaten). Die Quelle muss zusätzlich noch da stehen. // Forrester 15:16, 5. Mär. 2007 (CET)
Ok. Heißt das, das wir im Prinzip bei allen Bildern, wo nur "Quelle: NASA" steht, ein {{BLU}} oder {{BLU-User}} setzen müssten? Das wäreganz schön Arbeit... --Lychee 20:24, 5. Mär. 2007 (CET)

So genau muss es ja auch nicht sein, in jedem Fall sollte man vorher vllt selbst suchan, aber darum geht es jah hier nicht... // Forrester 22:12, 5. Mär. 2007 (CET)

Bilder von Häs-Trägern

Ich hab' zur Fasnet Bilder von maskierten Häs-Trägern in Schramberg gemacht, d.h. die eigentliche Person ist unter der Maske nicht zu erkennen. darf so etwas hier unter die GPL und oder die Commons gestellt werden? Und wie ist es, wenn einzelne Gesichter unmaskiert waren - gilt hier, bei solchen öffentlichen Veranstaltungen auch das Recht der abgebildeten Person? Immerhin haben sich diese ja bewusst in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. --MikePhobos 12:45, 4. Mär. 2007 (CET)

Sehe keine Probleme. Es dürfen übrigens auch Fotos urheberrechtlich geschützter Objekte unter eine freie Lizenz gestellt, nur eben nicht hier hochgeladen werden. Beispiel: ein Fotograf fotografiert ein Jahr vor dem Auslaufen der urheberrechtlichen Schutzfrist ein geschütztes 3-D-Objekt in einem Innenraum (keine Panoramafreiheit zu privaten Zwecken (Privatkopie § 53 UrhG) und versieht seinen Abzug mit einem Vermerk über eine freie Lizenz. Er hält den Abzug unter Verschluss und macht das Foto erst nach Ablaufen des Schutzes öffentlich zugänglich. Die freie Lizenz ist m.E. aber von Anfang an gültig. Ein Hochladen vor Ablauf der Schutzfrist ohne Genehmigung des Urhebers des dargestellten Objekts hier aber natürlich ausgeschlossen. Wir müssen uns also vor der Konfusion hüten, Unterstellung unter eine freie Lizenz und Hochladen hier als identisch zu betrachten. Ach ja: Wer hier noch einmal GPL statt GNU FDL schreibt, muss einen ausgeben, ob in oder außerhalb des Karnevals --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:34, 4. Mär. 2007 (CET)
Danke für die Antwort. Aber doch noch einmal zur Sicherheit nachgefragt (dummerweise habe ich gleich zwei Fragen gestellt): Auch Bilder von Unmaskierten bei solch einer öffentlichen Veranstaltung (Hanselsprung, so was ähnliches wie ein Umzug) dürfen ohne Genehmigung dieser Personen in WP veröffentlicht werden? ... mit dem "einen ausgeben": Ich hab' als Imker auch Met im Sortiment, weiss allerdings nicht, wie weit es für Dich bis hier in's Weissacher Tal ist. Und Autofahren danach ... Gruß --MikePhobos 18:37, 4. Mär. 2007 (CET)

Nachtrag: Doch mal konkret die Bilder:

  • [6] - Person maskiert, sicher kein Problem
  • [7] - mitlaufendes, unmaskiertes Kind, aber nicht im Mittelpukt, auch kein Problem
  • [8] - unmaskiertes Kind auf dem Arm, eine von zwei Personen im Mittelpunkt
  • [9] - der Bläser zwar nicht der eigentliche Grund für's Foto, sondern die Reflexion im Blech

--MikePhobos 19:31, 4. Mär. 2007 (CET)

Ich seh nach wie vor keine Probleme, siehe Recht am eigenen Bild. Früher kam ich durch Weissach im Tal immer durch als ich nach Schwäbisch Gmünd fuhr --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:09, 4. Mär. 2007 (CET)

Sehe auch keine Probleme --RalfR 23:13, 4. Mär. 2007 (CET)

o.k. danke Euch beiden saumäßig und werd' ein paar Bilder vom Hanselsprung hochladen. --MikePhobos 07:32, 5. Mär. 2007 (CET)

Gemeindewappen USA

Da ich ja kürzlich gelernt habe, dass § 5 UrhG im Bezug nicht auf Amtliche Werke aus Deutschland beschränkt ist, möchte ich mal fragen, ob der Paragraf auch auf Gemeindewappen in den USA angewendet werden kann. Ich würde mal vermuten ja, ähnlich wie bei den deutschen, aber ich schätze, dass Hochladen auf Commons mit dieser Begründung nicht sinnvoll ist bzw. nicht international konsensfähig wäre, richtig? Oder gibt es noch spezielle US-Gesetze (außer schlichtem altersmäßigem Ablauf der Schutzrechte), die eine Commons-taugliche Freiheit begründen könnten (Freiheit als amtliche Werke ist nach meinen bisherigen Erfahrungen ja auf Bundesdokumente beschränkt)? --::Slomox:: >< 03:44, 5. Mär. 2007 (CET)

Identischer Artikel in Wikipedia und einer Zeitschrift - wie vorgehen?

In der Zeitschift "Profiler", Ausgabe 3/2007 ist ein Artikel "Guerilla Marketing" veröffentlicht, der in weiten Teilen wörtlich dem gleichnamigen Artikel in der Wikipedia gleicht. Da die Versionshistorie in Wikipedia bis 2004 zurückgeht, ist zu vermuten, dass diese Zeitschrift aus der Wikipedia abgeschrieben hat. Einen Verweis auf die Wikipedia habe ich dort aber genausowenig entdeckt wie die Wiedergabe der GNU Lizenz.

Wenn das erlaubt ist, könnte ich noch den Link zur Online-Ausgabe der Zeitschrift hier einstellen. Wie geht man vor? Wen soll man informieren?

--Onkeljoe 11:22, 5. Mär. 2007 (CET)

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel erklärt die Vorgehensweise. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:40, 5. Mär. 2007 (CET)

Vergessenen Lizenzbaustein nachtragen

Wenn ein Benutzer selbstfotografierte Bilder ohne Lizenzbaustein hochlädt, aber in die Zeile "Zitat der Genehmigung des Urhebers für eine freie Lizenz" "GNU-FDL" einträgt, kann ich dann davon ausgehen, daß er {{Bild-GFDL}} meint und diesen Baustein nachtragen? Oder sollte das der Hochlader besser selbst machen? Beispiel. --Noddy93 12:50, 5. Mär. 2007 (CET)

Besser selber machen. Soll das ja für die Zukunft auch lernen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:52, 5. Mär. 2007 (CET)
Bevor das Bild allerdings wegen so einer Kleinigkeit gelöscht wird ... --Flominator 14:52, 5. Mär. 2007 (CET)

Aus rechtlicher Sicht würde ich sagen, dass du den Baustein nachtragen darfst. Es ist wichtig, dass der Wille des Urhebers zum Ausdruck kommt, das Werk unter die gewünschte Lizenz zu stellen. Ob das jetzt in Form eines Bausteins oder per Text ist, spielt dabei keine Rolle (s. auch §§ 116 ff BGB). --Isderion 14:33, 5. Mär. 2007 (CET)

Nur mal angenommen....

Mal rein theoretisch angenommen ich hätte einen Graveurbetrieb. Weiterhin nehmen wir mal an ich hätte den Wikipediaball sowie den Schriftzug als Vektorgrafik. Dann nehmen wir noch an, ich würde das Wikilogo samt Schriftzug in eine Messingplatte gravieren und abschließend Fotografieren. Sodann würde ich beabsichtigen in den von mir, gerade in Arbeit befindlichen, Artikel [Gravur] das Bild einzufügen. Das gravierte Messingschild würde ich neben meine Tastatur legen und den Kaffepot draufstellen (nur um darzulegen, dass ich das nicht verkaufen würde). Würden damit Urheberrechtsverletzungen berührt werden? Das Logo ist geschützt! Wie sähe es denn aus, wenn ich das auch auf meiner Firmenhomepage als Beispiel anführen würde? Zuletzt nehmen wir mal an --Elnolde 13:52, 5. Mär. 2007 (CET) hat den Beitrag verfasst ;-)

Urheberrechtsverletzung wäre das keine, da das Logo vermutlich keine Schöpfungshöhe erreicht, aber Markenrecht bzw. Namensrecht würdest du verletzen. --141.91.240.162 14:03, 5. Mär. 2007 (CET)
Danke IP! Und wenn ich das Logo tatsächlich nur für den Artikel verwenden würde auch? Gruß --Elnolde 14:06, 5. Mär. 2007 (CET)
Also ich würde sagen du darfst das Logo gravieren und ein Foto der Gravur hier hochladen. Du musst es dann mit dem Lizenzbaustein {{Bild-WikimediaCopyright}} kennzeichnen. Du darfst das Logo aber nicht auf einer eigenen Webpräsenz verwenden.
Mal ganz nebenbei: Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe aufweist, warum wird es dann hier in der deutschen Wikipedia nicht mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}} lizenziert? *duckundwegrenn* 84.134.163.12 14:17, 5. Mär. 2007 (CET)

Bitte hier keine Diskussionen über die Wikipedia- und Wikimedia- Logos führen! --RalfR 14:19, 5. Mär. 2007 (CET)

Danke für Eure Antworten. @RalfR: Bitte um Ort, an dem ich diese Frage sinnvollerweise stelle. Gruß --Elnolde 14:35, 5. Mär. 2007 (CET)
Du hast Post --RalfR 14:52, 5. Mär. 2007 (CET)
Du auch. Gruß --Elnolde 14:58, 5. Mär. 2007 (CET)

Bild mit Widmung

Datei:Herr Bello von Paul Maar.jpg
Herr Bello mit Widmung von Paul Maar

Wenn ich eine Zeichnung mit einer persönlichen Widmung vom Autoren habe, darf ich die dann verwenden? --Dagny 16:17, 5. Mär. 2007 (CET)

Nix mit PD-self, nur weil Du das selbst gescannt hast! Hast Du die schriftliche Einverständnis von Paul Maar zur Veröffentlichung? --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:19, 5. Mär. 2007 (CET)
Hilft das weiter, wenn er mir das Einverständnis gibt? Reicht auch eine Mail? Ich weiß, dass er in wenigen Tagen auf eine dreiwöchige Tour durch China zieht. Bis er zurück ist, ist das Bild schon wieder gelöscht. Das Etikett PD-self hat mir Bauchschmerzen bereitet. Was wäre denn richtig? --Dagny 16:31, 5. Mär. 2007 (CET)
Richtig wäre, wenn er eine e-Mail mit einer Einverständniserklärung zur Bildfreigabe an permissions-de@wikimedia.org schickt. Er kann sich dann aussuchen, unter welche Lizenz das Bild gestellt werden kann, ob also PD, GFDL oder CC-by/sa --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:36, 5. Mär. 2007 (CET)
Ich glaube einfach, dass es zeitlich nicht mehr reicht. Der gute Mann ist mitten in seinen Reisevorbereitungen und hat sicher keine Zeit, sich jetzt damit abzugeben. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Leute, die bereit sind, ihr Einverständnis zu geben, zurückschrecken, wenn sie die juristischen Formulierungen lesen. Aber danke für die Antwort. --Dagny 16:49, 5. Mär. 2007 (CET)
Selbst wenn das Bild jetzt gelöscht wird kann es jederzeit nach Eingang der Freigabeerklärung wieder hergestellt werden. Juristishce Formulierungen sollen nicht abschrecken, nur verdeutlichen, dass eine "Freigabe für Wikipedia" eben keine Freigabe für eine freie Lizenz ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:14, 5. Mär. 2007 (CET)

Und was ist mit der Unterschrift? --Dagny 16:54, 5. Mär. 2007 (CET)

Unterschrift

Schreibe du eine Mail an die angegebene Adresse, in der du erklärst, sein Einverständnis zu haben. Nach deutschem Recht ist das auch mündlich gültig. --RalfR 17:00, 5. Mär. 2007 (CET)

Fein, das werde ich machen. Danke für die Antwort! --Dagny 17:07, 5. Mär. 2007 (CET)
Hab ich da was zum Thema Urheberrecht von Unterschriften falsch verstanden? Für mich urheberrechtlich nicht geschützt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:11, 5. Mär. 2007 (CET)
Rechtlich sind auch mündliche Verträge bindend, das ist richtig. Trotzdem bekomme ich Bauchschmerzen, wenn wir Bildfreigaben auf diese Art und Weise akzeptieren sollen. Wurde der Künstler über die Tragweite einer freien Lizenz durch Dagny aufgeklärt? Kennt Dagny selber die Konsequenzen einer freien Lizenz (sorry Dagny, das ist kein Angriff auf dich)? Es tut mir leid, aber als OTRS-Mitarbeiter werde zumindest ich auf eine schriftliche Freigabe des Künstlers bestehen. --Raymond Disk. Bew. 21:04, 5. Mär. 2007 (CET)

Nur die Zeichnung ist geschützt, nicht die Unterschrift --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:29, 5. Mär. 2007 (CET)

Tempolimit - Wer hat von Wem abgeschrieben ?

Hallo,

in Diskussion:Tempolimit wird der Vorwurf erhoben, der größte Teil von Tempolimit sei von [10] abgeschrieben worden. Die Texte sind tatsächlich fast gleich. Wie prüfe ich jetzt, wer von wem abgeschrieben hat? Ich nehme an, dass eher im Motorradreiseforum URV begangen wurde, denn

  • Der WP-Artikel hat eine lange Versikonsgeschichte mit vielen Autoren - die sollen alle aus der gleichen Quelle stibitzt haben?
  • In beiden Texten wird auf ein Bild rechts hingewiesen. Nur in der Wp gibt es die dazugehörige Grafik

Was soll ich/sollen wir jetzt tun? Ist das ein Grund, Tempolimit zu löschen? Ich hoffe, nicht alles falsch gemacht zu haben --Simon-Martin 21:41, 5. Mär. 2007 (CET)

Ich würde mal sagen, die fremde Seite hat abgekupfert: http://web.archive.org/web/*/http://www.motorradreiseforum.de/checklisten/tempolimits_europa_welt.php - gespidert wurde die Domain oft genug: http://web.archive.org/web/*/http://www.motorradreiseforum.de Also ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --RalfR 21:47, 5. Mär. 2007 (CET)
Das ist nicht der einzigste abgeschriebene Artikel. Abblendlicht ([11]) ist z. B. auch identisch. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 5. Mär. 2007 (CET)
Oder Fahrzeugbeleuchtung - www.motorradreiseforum.de/lexikon/fahrzeugbeleuchtung.php--Simon-Martin 22:10, 5. Mär. 2007 (CET)
Habs gerade erst entdeckt, mdangers ist schon dran. Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.motorradreiseforum.de --RalfR 22:15, 5. Mär. 2007 (CET)

Zitieren von sehr allgemeinen/religiösen Beiträgen in einem Forum ?

Hallo zusammen,

ich wollte mich hier einmal genauer erkundigen was oder wie ich nun wiki zitieren darf, speziell in einem Forum. Es geht mit hauptsächlich um Artikel die mit Engeln, Daemonen und anderen religiösen Themen zu tun haben, die ja nun schon lange existieren und für mich auch schwerlich einem Copyright zuzuordnen wären. Dennoch haben diese Themen ja einen Author. Inwieweit ist es mir nun also erlaubt zB einen Artikel über den Erzengel Michael in einem anderen Forum, unter der Angabe der Quelle hier, zu zitieren, bzw. Teile daraus? Ich habe mich jetzt ein paat Stunden durch die Wiki hier gekämpft und auch viele Beispiele und Regeln gefunden, unter anderem auch die Bestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation - die ich aber nie genau übertragen konnte, daher frage ich nocheinmal genau nach. Vielleicht ist es ja auch sinnvoller sich hier nurmehr Informationen zu holen und diese neu und selbst geschrieben, und vor allem nur mit dem was man sucht bzw. braucht, als Thema in einem Forum zu posten. Oder darf ich einen Artikel auch nahezu komplett übernehmen?

Danke und mfG, A.D.S.

--80.134.209.174 01:42, 6. Mär. 2007 (CET)

Wie man Wikipediainhalte weiterverwerten kann, kannst Du hier nachlesen. Kurz gesagt mußt Du Dich beim Übernehmen von Artikeln an die GFDL-Bedingungen halten, d.h. Du mußt z.B. die Autoren nennen. „In einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ kannst Du Passagen als Zitat übernehmen. Aber wenn's um einen Forumsbeitrag geht, wäre es da nicht das Einfachste, auf den Wikipediaartikel zu verlinken? --Noddy93 03:15, 6. Mär. 2007 (CET)


Vermutlich wäre es das! Ich gebe auch ganz offen zu, dass es mir zum Teil auch um Faulheit ging, bzw. darum, dass hier sehr schöne, beispielhafte texte zu finden sind und ich mir zunächst daher dachte : ist doch gehalt und sinnvoller, wenn man einen guten Text zitiert, anstatt sich selber einen aus den Fingern saugen zu müssen. ZUm Forum selber : Da geht es mir hauptsächlich darum, das beim nachschlagen bzw. bei Fragen zu, sagen wir mal den Erzengeln, eben nicht vier oder fünf Links aufgerufen werden müssen, sondern, dass man das gröbste eben in einem Thema nachlesen kann. Aber vermutlich werde ich das selbst kurz zusammenfassen und dann zusätzlich noch verlinken. Scheint mir IMO einfacher, als am Ende mit den GFDL -Bedingungen in Konflikt zu kommen. Wie genau ist das denn zu deuten : „In einem durch den Zweck gebotenen Umfang“? Durch den Zweck geboten = dürfte ich zB. (nochmal Michael als Beispiel), wenn ich selber einen Text erstelle, sprachliche Dinge zitieren : "Laut Wikipedia bedeutet der Name übersetzt ....ect" ?

Danke, jedenfalls für deine Hilfe !!

Reine Informationen sind nicht urheberrechtlich geschützt, kannst du also übernehmen. Wenn du allerdings Teile wörtlich übernehmen willst, musst du dich ans Zitatrecht (oder an die GFDL) halten. Wo die Grenze für ein Zitat liegt, ist Augenmaß, da gibt es keine genaue Regel. -- Timo Müller Diskussion 20:41, 6. Mär. 2007 (CET)

ist es eigentlich unbedenklich, die flagge und den wappen zu nutzen? flaggen / wappen von ländern/provinzen/usw. sind doch generell zu allgemeinen nutzung frigegeben oder? --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 11:55, 6. Mär. 2007 (CET)

Das kommt darauf an. Wir betrachten hier ausländische Hoheitszeichen als gemeinfrei, aber im konkreten Fall sehe ich auch keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:32, 6. Mär. 2007 (CET)

danke!!!!!!--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 09:28, 7. Mär. 2007 (CET)

Flurkarten

Fallen Ortsblätter aus dem bayerischen Flurkartenwerk unter PD-alt, wenn sie von 1814 sind, oder greift da was anderes, weil es sich um (damals) amtliche Werke handelt? --Tafkas 20:05, 6. Mär. 2007 (CET)

Nein, sind PD-alt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:06, 6. Mär. 2007 (CET)

Danke, das ging ja schnell! --Tafkas 20:11, 6. Mär. 2007 (CET)

Kopien von Gemälden

Muss schon wieder stören. Sind Nachbildungen/Kopien urheberrechtlich geschützt, wenn das Urhebrrecht des Orginals nicht mehr besteht? --Tafkas 20:43, 6. Mär. 2007 (CET)

Kurz und bündig: Nein. -- ChaDDy ?! +/- 20:56, 6. Mär. 2007 (CET)

Lies WP:BR --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:49, 6. Mär. 2007 (CET)

Hab ich bereits, nur verstehe ich das so (vielleicht auch falsch), dass wenn ich ein Foto eines Gemäldes einstelle dessen Maler 70 Jahre tot ist, ich kein UR verletze. Wie stehts aber um Fotos von Reproduktionen des Gemäldes? Da ich nicht weiß, von wann die Reproduktion stammt und es auch nicht rausfinden konnte, könnte es durchaus sein, dass der Maler der Kopie noch keine 70 Jahre tot ist (gehe zwar nicht davon aus, aber wissen tu ichs nicht. Ist das in dem Fall egal? Entschuldige wenn ich hier nerve, aber ich hab keinen Bock auf Urheberrechtsverletzung, deswegen hake ich lieber nach wenn ich was nicht verstehe. Danke schon mal --Tafkas 20:57, 6. Mär. 2007 (CET)

Ah, hab deinen Kommentar überlesen, kam ziemlich zeitgleich. Danke Chaddy! --Tafkas 20:58, 6. Mär. 2007 (CET)

Wenn das Original gemeinfrei ist, ist auch eine Kopie davon gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 21:06, 6. Mär. 2007 (CET)

Es ist absolut ätzend wenn Leute hier Fragen stellen, ohne sich im mindesten mal zu überlegen, ob ihre Frage auch so gestellt ist, dass man eine brauchbare Antwort geben kann. Es ist klipp und klar aus WP:BR zu entnehmen, dass (originalgetreue) Reproduktionen von gemeinfreien 2-D Vorlagen nicht geschützt sind. Also gilt das auch, wenn jemand irgendwann ein Gemälde in Öl kopiert hat. Sofern es originalgetreu kopiert wurde. Wenn Picasso einen Rubens "kopiert" und das Ganze wie ein Picasso aussieht, ist das natürlich eine eigene Schöpfung und geschützt. Der Fragesteller wollte möglichst allgemein fragen und hat uns hier dadurch nur unnötig belästigt. Hätte er von vornherein konkret beschrieben, worums geht, hätten wir uns Missverständnisse sparen können --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:26, 6. Mär. 2007 (CET)

Willkommen in der schönen Welt des User-Supportes ;). --DaB. 00:50, 7. Mär. 2007 (CET)

Da hetzt einer gegen freie Lizenzen

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24771/1.html --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:51, 6. Mär. 2007 (CET)

Wo siehst du die Hetze, Histo? Der Begriff der „Freien Inhalte“ wird bei jeder Gelegenheit missverstanden (frei = keine Urheberrechte, keine Einschränkungen), die Lizenzen schaffen für viele ein pseudolegales Unterwerk für hemmungsloses „Copy&Paste“. Dem Satz Webers „Bietet das Internet zu viel Raum für zu wenig Content? Oder wird mehr Augenmerk auf das Duplizieren von bereits existierendem Content gelegt (weil es schneller geht und billiger ist), anstatt fehlenden Content online zu stellen? Wird Content überhaupt sekundär und zählt nur noch der Kanal, das neue Projekt, die neue Initiative, um Aufmerksamkeit zu erzielen?“ ist wenig hinzuzufügen. --Polarlys 00:06, 7. Mär. 2007 (CET)

jaja der untergang des abendlandes, reicht mir den brecheimer ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 04:40, 7. Mär. 2007 (CET)

Neues BGH-Urteil

Hat das Urteil des BGH [12] irgendwelche Auswirkungen auf WP:BR? Denke wohl eher nicht, oder? --Wikisearcher 23:17, 6. Mär. 2007 (CET)

Danke. Wollte nur sichergehen. --Wikisearcher 23:22, 6. Mär. 2007 (CET)

Der Urteilstext liegt auf dem BGH-Server noch nicht vor, der ist abzuwarten. Zum Thema siehe auch: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Photographs_of_identifiable_people . Unsere Bilder werden idealerweise nicht von Paparazzis gemacht, sondern bei öffentlichen Auftritten und sind daher wohl unproblematisch. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:28, 6. Mär. 2007 (CET)

Ich bin mit meiner knappen Antwort auch davon ausgegangen, daß unsere Fotos nicht von Paparazzis gemacht werden. Wenn sich das mal ändern sollte, man weiß ja nie ;) - dann müßten wir darüber nachdenken. --RalfR 23:52, 6. Mär. 2007 (CET)
Da schützt uns eh schon unser enzyklopädischer Anspruch. Außer Porträts oder Fotos Prominenter in deren Relevanz-gebender Position gehören hier keine Bilder hin. Die kann man aber mit einem guten Fotohandy schon als Privat-Paperazzo knipsen (also keine BILD-Handy-Fotos pinkelnder Prominenz)! -- 172.173.166.63 00:39, 7. Mär. 2007 (CET)
Danke für die Infos. Ich wollte auch keine Paparazzi-Fotos einstellen oder eine Diskussion über solche auslösen ;-). Mir ging es als juristischer Laie nur um die Frage, ob aufgrund dieses Urteils Änderungen am Artikel WP:BR notwendig wären, was ja anscheinend nicht der Fall ist. Gruß, --Wikisearcher 01:14, 7. Mär. 2007 (CET)

Bilder des Konzentrationslagers Neuengamme

Hallo, Darf ich Bilder Britischer Soldaten Hochladen? Die Bilder wurden nach dem Kreig gemacht. Laut folgender Links:

Nur wurde auch angemerkt, ich müsse beweisen, das es auch ein Britischer Soldat war, der die Bilder gemacht hat. Wie soll das genau aussehen? Das Briten nach dem Kriege das Lager verwaltet haben ist sicher (KZ Neuengamme).

Schwieriger ist es bei Bildern, die zu Nazi Zeiten entstanden. Der Urheber ist unbekannt, zumindest weiß man nur, das es ein dt. Wehrmachtsfotograph war. Die Gedenkstätte erlaubt eine Nutzung, kann sie diese aber überhaupt vergeben?--172.180.207.4 14:24, 7. Mär. 2007 (CET)

Die Gedenkstätte kann unter Umständen die Nutzungsrechte besitzen, die allermeisten Museen gehen aber davon aus, daß sie diese besitzen, wenn sie ein (Original)foto haben. das ist aber nach deutschem Recht nicht der Fall. Bilder, die offensichtlich von einem Deutschen gemacht wurden, können wir hier nicht dulden - es sei denn, die Urheberrechte sind wirklich geklärt. Wie das mit englischen aussieht...? Mag das jemand beantworten, der diese Sprache spricht. Ich meine, das geht, kann aber keine Quellen ordentlich verstehen. --RalfR 14:31, 7. Mär. 2007 (CET)
Datei:Luftbild NG.jpg
So in der Richtung müsste das wohl aussehen

Mal Probeweise eins Hochgeladen.--Martin Pulka 15:22, 8. Mär. 2007 (CET)

Wenn es unter das "Crown Copyright" fällt, lade es doch auf den Commons hoch, da kannst Du es mit "{{PD-UKGov}}" auf jeden Fall schon mal sauber markieren.
Ob es dann in der dt. Wikipedia genutzt werden kann, steht im Zweifel auf einem anderen Blatt. Zum Thema Crown copyright hat histo aber schon mal recherchiert und sich mehrfach geäußert, das findest dann über die Suche bzw. im Archiv der einschlägigen Diskussionsseiten. --Svencb 15:44, 8. Mär. 2007 (CET)

Bilder, die vor 1957 von britischen Staatsbediensteten im Dienst erstellt wurden, sind in Großbritannien gemeinfrei. Nach deutschem Recht, nach dem sich die deutschsprachige Wikipedia richtet, sind sie nur gemeinfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist. Da aber der Rechteinhaber – die Britische Krone – seine Rechte per Gesetz selbst aufgegeben hat, geht man in der deutschen Wikipedia davon aus, dass solche Bilder hier ruhigen Gewissens aus den Commons eingefügt werden können.

Sie hier hochzuladen ist mindestens unelegant: Bild-PD-alt ist sachlich falsch, ein spezieller Lizenzbaustein soll nach allgemeinem Dafürhalten nicht erstellt werden: => Auf Commons hochladen, dort {{PD-UKGov}} taggen und hier so einbauen. --Wikipeder 16:35, 8. Mär. 2007 (CET)

  • ich möchte festhalten, dass vom fragesteller hier mal wieder verschiedene dinge miteinander vermischt werden: die frage nach dem crown copyright ist eine gänzlich andere als die nach bilder von deutschen soldaten und daraus schnell abgeleiteten allgemein-freigaben.[15]
  • es bleibt vollkommen unklar, woher das Bild:Luftbild NG.jpg stammt – und wieso auch dieses von den briten gemacht worden sein soll.
  • selbst wenn das bild in GB gemeinfrei wäre, hat es offensichtlich in der form (von der vollkommen falschen lizenzauszeichnung abgesehen) nichts in de.wp verloren. ich stelle deshalb einen LA.
  • nachdem das der versuch nr. ungezählt von unserem mehrfach gesperrten benutzer "hinzundkunz" und co ist, halte ich jegliche anstrengungen in dieser richtung sowieso für völlig überflüssig, weil nur nervenraubend und nicht gewinnbringend. --JD {æ} 17:45, 8. Mär. 2007 (CET)

Ein guter Artikel ist durchaus gewinnbringend! Da du mich selbst hierher verwiesen hast, da du nicht in der Lage bist, die Rechtslage zu überblicken, bewerte ich deine Äußerungen mal schlichtweg als Eigentor. Ich habe in meinen Ausführungen durchaus unterschieden zwischen den Urhebern. Ich denke durchaus, das das wild in die dt. wiki gehört. Oder möchtest du dann andere Bilder gleichen Schemas auch Löschen? Wie soll deiner Meinung nach ein Beweis aussehen, der zweifelsfrei bestätigt, das sie Bilder von Briten sind? DU scheinst in diesem Fall eher dekonstruktiv zu sein! Würde dir soviel an der Qualität des Themas liegen, dann hättest du bereits wiederlegte Falschaussagen gelöscht, ich erinnere Cap Arcona.--172.182.215.139 19:51, 8. Mär. 2007 (CET)

bla, du alter nebelkerzenwerfer. --JD {æ} 20:41, 8. Mär. 2007 (CET)
STOP - Crown Copyright und dessen Grenzen sind in der de-Wikipedia voll anerkannt und es gibt eine offizielle Erklärung der zuständigen Kronbehörde, dass das Auslaufen von Crown Copyright weltweit gültig ist. Also gibt es keinen Grund Crown-Copyright-Bilder zu löschen. Aber natürlich muss nachgewiesen sein, dass das Bild von einem Soldaten der britischen Krone (incl Kanada, Australien etc) im Dienst gemacht wurde. Das hatten wir doch erst vor ein paar Tagen. --h-stt !? 21:00, 8. Mär. 2007 (CET)
Wer immer solche Fotos hochlädt, er hat sie aus dem Netz.
Wenn er sie hier einstellt, soll er auch das Weblink angeben auf seine Quelle.
Abgesehen davon tendiere ich zur Meinung, dass Luftbilder nur Lichtbilder sind.
Hier käme es also auf das Datum der Erstveröffentlichung an.
Wenn das Bild wie auch immer britisch ist und Großbritannien verfügt, dass die Fotos gemeinfrei sind und der Fotograf nichts zu melden hat, dann ist das doch eine sinnvolle Regelung, an der man sich orientieren kann. -- Simplicius 21:41, 8. Mär. 2007 (CET)
Gut das wir uns einig sind. Nur, WIE soll das bewiesen werden. Bild der Veröffentlichung? Das sind Fragen, die mir die Gedenkstätte nicht beantworten kann. Das können wir garnicht genau beweisen.--195.93.60.129 14:32, 10. Mär. 2007 (CET)

Fragwürdige PD Lizenz. Wäre eher Fall für CC-by-SA. Aber bin mir net so sicher--Ar-ras (D BT) 21:03, 7. Mär. 2007 (CET)

Die wissen offenbar nicht, was sie tun: Copyright 2003-2004, International Atomic Energy Agency, P.O. Box 100, Wagramer Strasse 5, A-1400 Vienna, Austria - auch in Austria gibt es kein Copyright. Mal abgesehen vom abartigen Dateinamen, der auf verschiedenen Systemen zu Abstürzen führt, sehe ich in der Quelle keinerlei Lizenzvermerk, da steht lediglich (Photo Credit: D. Calma/IAEA) - das Bild ist eher ein Löschkandidat! --RalfR 21:16, 7. Mär. 2007 (CET)
Das istne internationale Organisation und die meisten Länder (insbesondere die anglophonen) haben halt ein Copyrigth-System. Der Lizenzvermerk ist ganz unten unter "Disclaimer" verlinkt: "Extracts from IAEA material contained in the IAEA.org site may be freely used elsewhere provided acknowledgement of the source is made." - da der Urhebervermerk auf einen Subalternen der IAEA hinweißt, unterliegt das Bild der Lizenz, die aber wirklich kein PD ist, sondern eine echte BY-Lizenz, ich würde die Lizenzbedingung als {{Bild-by}} deuten. Aber ein BildLK ists nicht, aber ein Verschiebekandidat wegen des Scheißdateinamens.sугсго.PEDIA-/+ 21:29, 7. Mär. 2007 (CET)
Ich sehe nirgendwo einen Lizenzvermerk. man kann deuten, was man will - aber das ist nirgentwo als PD oder cc lizensiert, sorry! --RalfR 23:27, 7. Mär. 2007 (CET)

Informationen (direkt) aus einer Broschüre entnehmen …

Vor kurzem habe ich eine (kostenfreie) Broschüre über die gymnasiale Oberstufe erhalten, in dem viele wissenswerte Informationen über die gymnasiale Oberstufe enthalten sind. Mit einigen dieser gesamten Informationen wollte ich den Artikel Gymnasiale Oberstufe (etwas) überarbeiten und erweitern. Nun meine Frage: Darf man sämtliche Texte wortwörtlich aus der Broschüre entnehmen und in den Artikel einfügen oder müssen jegliche Texte eigenformuliert werden? Ich habe nirgendswo einen Copyright-Vermerk in der Broschüre entdeckt. Ich bitte um Hilfe. Danke im Voraus. --Despairing 21:05, 7. Mär. 2007 (CET)

Es gibt in Deutschland kein Copyright. Lies bitte Zitat#Zitate_und_Urheberrecht, es sind lediglich Kleinzitate gestattet, diese wiederum mit Quellenangabe ausdrücklich erwünscht. --RalfR 21:10, 7. Mär. 2007 (CET)

Deutsches Kolonial-Lexikon (1920)

Ist ein Text aus diesem Werk noch urheberrechtlich geschützt? Geht man von einem Sammelwerk aus? Der Hrsg. starb 1949, doch das hätte bei der vorhergehenden Annahme wohl keine Bedeutung. Bitte um knappe Aufklärung. --Polarlys 04:12, 8. Mär. 2007 (CET)

Doch klar hat das Bedeutung. Der Herausgeber hat durch das Zusammenstellen der Beiträge ein Urheberrecht an dem Lexikon erworben, und das endet erst 2020. Theoretisch könnten einzelne Beiträge trotzdem gemeinfrei sein, falls sie ausschließlich Autoren zugeordnet werden können, die seit über 70 Jahren tot sind. Das lässt sich aber ziemlich sicher nicht leisten. --Wikipeder 10:13, 8. Mär. 2007 (CET)

kabeleins-Serienlexikon

Liegt hier ein Textplagiat vor, oder sind die Unterschiede "ausreichend"?

--Abe Lincoln 11:58, 8. Mär. 2007 (CET)

ich sehe kein Problem. --RalfR 12:04, 8. Mär. 2007 (CET)

ACK, man kanns ein bißchen umformulieren, aber prinzipiell ist bei kurzen Inhaltsangaben der Gestaltungsspielraum eher eng --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:11, 8. Mär. 2007 (CET)

Verlinkung von Bildern

Hallo, darf man eigentlich auf einem Wikipedia-Artikel einen Verweis auf eine Seite anbringen, auf der sich der geneigte Leser Bilder betrachten kann (z.B. eine anderssprachige Wikipedia-Seite). Ich habe mit dem Gedanken gespielt (da ich keine gemeinfreien Bilder gefunden habe), in einem Artikel den Hinweis anzubringen: "Für Bilder betrachten sie bitte den entsprechenden englischsprachigen Wikipedia-Artikel." Wäre da sogar ein (externer) Link zulässig?


--Zakkwyldesdmf 12:08, 8. Mär. 2007 (CET)

Sei mutig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:12, 8. Mär. 2007 (CET)

Danke. Das hab' ich mir bei Bildern von anderen Wikipedia-Seiten auch schon gedacht und prompt eines auf den Deckel bekommen. --Zakkwyldesdmf 12:14, 8. Mär. 2007 (CET)


Hochladen von Bildern aus anderssprachigen Wikipedias

Ich habe mir durchgelesen, was man tun muß um Bilder aus anderssprachigen Wikipedias hochzuladen. Es beginnt damit, das Bild in Wikipedia Commons hochzuladen. Nur ist nach wie vor die Königsfrage, wie es mit der Lizenz des Bildes aussieht, da andere Staaten "lockerere" Regelungen diesbezüglich haben. Wie kann ich also erkennen, ob das Bild eine Freigabelizenz hat?


--Zakkwyldesdmf 12:21, 8. Mär. 2007 (CET)

Du hattest mir ja eine Mail geschrieben, aber ich antworte dir jetzt hier: Die anderssprachigen Wikipedias werden automatisch links unten unter „andere Sprachen“ verlinkt, ein separater Link ist überflüssig. Die englischsprachige Version lässt Fair use-Bilder zu („This is a copyrighted image that has been released by a company or organization to promote their work or product in the media, such as advertising material or a promotional photo in a press kit.“), unser Rechtssystem (und das der meisten anderen Länder, soweit ich weiß) kennt diese Möglichkeit nicht und so sind diese Bilder vielerorts, auch hier, nicht gestattet. Die Verwendung von „fair use“-Bildern ist auch auf Commons nicht gestattet. Du kannst Bilder aus anderen Sprachversionen verwenden, wenn diese unter einer freien Lizenz stehen (GFDL, Creative Commons, etc) bzw. Public domain sind. Unsere Nutzer gehen hinsichtlich Bandphotos meist so vor: Freigaben von den Rechteinhabern offizieller Bilder sind in der Regel nicht erhältlich (sieht man von kleinen Bands ab). Die verwendeten Photos wurden entweder selbst geschossen (Konzerte, Autogrammstunden, Backstage) und vom Photographen freigeben und eingestellt bzw. hat eine andere Person (von irgendeiner Fanseite z. B.) dies getan und auf Anfrage eine Freigabe erteilt. Bitte beachten: Leute von irgendwelchen Webseiten erteilen gerne Rechte an Werken, deren Urheber sie nicht sind. Bitte lesen: Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Rechtliches. Grüße, --Polarlys 12:48, 8. Mär. 2007 (CET)

Gibts Urheberrechte an Flaggen?

Hallo, wie steht es mit den Urheberrechten bei historischen Flaggen. Mir geht es um die kolonialen Flaggen der Seychellen. Finden sich z.B. unter https://www.fotw.info/flags/sc-col.html. Kann ich die verwenden, oder nur die die schon über hundert Jahre alt ist? Oder hat hier einer irgendetwas schützenswertes produziert? Ist einmal eine grundsätzliche Frage, zum anderen findet sich auf der Seite der Hinweis :Flags of the World is produced and maintained by an Editorial Staff of unpaid volunteers and the contents of these pages are offered freely to the Internet community. Freundliche Grüße

--Ahanta 17:58, 8. Mär. 2007 (CET)

Flaggen haben in der Regel keine Schöpfungshöhe. Steht aber auch schon in unseren Archiven hier --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:25, 9. Mär. 2007 (CET)

Hallo Histo, verwirrend finde ich aber die unterschiedlichen Lizenzen bei den Flaggen in commons sowie den regelmäßigen Hinweis:This image shows a flag, a coat of arms, a seal or some other official insignia. The use of such symbols is restricted in many countries. These restrictions are independent of the copyright status of the depiction shown here. Wo im Archiv finde ich denn genaueres? GRuß Ahanta 21:46, 10. Mär. 2007 (CET)
Die "Schöpfungshöhe" ist eine Eigenheit des deutschen Rechts (ich weiß nicht, in welchen Ländern es noch das gibt, im Amerikanischen jedenfalls nicht). Da die Commons sich aber in erster Linie an amerikanischem Recht orientieren (obwohl es ein multinationales Projekt ist), gibt es dort den Begriff "Schöpfungshöhe" nicht. -- ChaDDy ?! +/- 22:17, 10. Mär. 2007 (CET)
Meine Verwirrung steigt, heißt das, ich kann die gewünschte Flagge nur in der deutschen Wikipedia hochladen? Ahanta 23:18, 10. Mär. 2007 (CET)
Die Flagge könnte u. U. auch schon unter PD-alt fallen. Das wiederum wird auf Commons i. d. R. akzeptiert. Dazu müsste die Flagge schon mindestens 100 Jahre alt sein. Alternativ reicht es auch, wenn der Autor der Flagge schon 70 Jahre tot ist. Es ist aber auch möglich, dass Commons die Flagge trotzdem akzeptiert. Vielleicht mal einfach dort nachfragen. -- ChaDDy ?! +/- 23:23, 10. Mär. 2007 (CET)
Danke, ich versuchs einfach mal mitPD-alt.Ahanta 23:27, 10. Mär. 2007 (CET)
Aber bitte nur, wenn die von mir genannten Kriterien auch zutreffen. -- ChaDDy ?! +/- 23:31, 10. Mär. 2007 (CET)

Darf ein User die Lizenz eines Bildes ändern?

Habe scheinbar meinen Konflikt mit dem User "Ar-ras". Brauche eine dritte Meinung.

Ich habe vor ca. einem Jahr eine Graphik im Artikel Meiose hochgeladen (meiose.png), die sicherlich nicht meine Beste war - sieht man auch auf der Diskussionsseite. Die gewählte Lizenz ist die GFDL. Ich hatte die Grafik mit Word erstellt und sie eigentlich nur hochgeladen, weil in der Diskussion vorher die alte Grafik bemängelt wurde.

Da ich zur Zeit wieder fas Thema unterrichte, wollte ich kurz mal schauen, was aus dem Artikel geworden ist und stelle fest, die Lizenz ist jetzt PD! Ich war nicht einmal mehr als Author aufgeführt!

Der User Aras hat mit der Funktion "Bitmap vektoriesieren" die Bitmap automatisch vektorisiert, sogar meine versehentlich ineinander geschobenen Texte sieht man noch!) und zwei Chromosomen verändert. Die Diskussion mit ihm ist leider fruchtlos, da außer Beleidigungen wenig konstruktives kommt. Ich bite Euch die Grafik mal zu betrachten - bei Bedarf kann ich die alte auch gerne nochmal hochladen (sie sind zu 99.9% identisch!) - und vor allem mal die Argumente der Diskussion zu lesen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:Meiose_%C3%9Cbersicht.svg).

Mir ist die Lizenz im Grunde wurscht, nur stört mich das Verhalten des Users und die rotzfreche Art einfach Lizenzen ungefragt zu ändern? Ist es das was Wikipedia in Zukunft sein möchte?

Links: Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Meiose Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Meiose_%C3%9Cbersicht.svg


--Lanzi 18:29, 8. Mär. 2007 (CET)

Welche ineinandergeschobenen Texte meinst du? Wenn die beiden Grafiken (die alte ist wohl leider gelöscht) wie du sagst zu 99,9% identisch sind geht der Lizenzwechsel natürlich nicht.--Wiggum 18:34, 8. Mär. 2007 (CET)
Sorry das war ein Darstellungsfehler auf meinem Monitor. Man sieht es nur in Inkscape. Mein Fehler Lanzi 19:12, 8. Mär. 2007 (CET)
Er hat das Bild nicht unter eine neue Lizenz gestellt, sondern drangeschrieben, dass es wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist. Ob es wirklich keine Schöpfungshöhe hat, bin ich mir nicht sicher (sollte man Histo fragen), aber es war sicher keine böse Absicht von ihm. Wenn es tatsächlich keine Schöpfungshöhe hat, ist es gemeinfrei und kann daher gar nicht unter der GFDL stehen. Wenn es allerdings doch eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzt, muss natürlich der GFDL-Baustein wieder rein. -- Timo Müller Diskussion 19:22, 8. Mär. 2007 (CET)
  • Generell: Darf ein User die Lizenz eines Bildes ändern? - Ja, aber nur, wenn die Lizenz falsch ist, also bei GFDL keine Schöpfungshöhe vorliegt, wenn der 31.12. des 70. Jahres nach dem Tod eines Autors vorüber ist oder bei ähnlichen Fällen.
  • Im speziellen Fall sehe ich durchaus eine Schöpfungshöhe (Histo mag mich berichtigen). Welchen Aufwand die Vektorisierung gemacht hat, spielt dabei keine Rolle, weil das Nachzeichnen/Vektorisieren lediglich ein Handwerk darstellt, es ist GFDL einzubauen und der ursprüngliche Autor zu nennen. --RalfR 19:48, 8. Mär. 2007 (CET)

Gut, das sind klare Worte. Ich möchte hier allerdings auch nicht einen engagierten User frusten. Ich hatte nicht die Zeit die Grafik sofort zu korrigieren, er hat es getan. Immerhin! Die Lizenz soll von mir aus PD bleiben, aber mir geht es um das Prinzip. Einfach zu sagen, bearbeitete Dateien stehen grundsätzlich unter PD halte ich für gefährlich. Wikipedia nimmt Schaden, wenn unbedacht Lizenzen verändert werden. Dadurch kommt man nur ins (unnötige) Gerede. Was können wir also machen!? Lanzi 20:06, 8. Mär. 2007 (CET)

Wenn der Bearbeiter ein eigenes Werk - also eine Bearbeitung - geschaffen hat kann er die gemeinfrei-äquivalent stellen. Davon unberührt bleibt jedoch die Lizenz und das Urheberrecht des zugrundeliegenden Werkes, es ist also mindestens Quelle, Autor und ursprüngliche Lizenz anzugeben. Bis 70 Jahre nach Deinem Tod bleibt für beide Bilder nur GFDL, danach wären beide gemeinfrei. Da bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art die Kleine Münze geschützt ist und bei solchen Abstraktionen sicher ein erheblicher Gestaltungsspielraum besteht brauchen wir über die Schöpfungshöhe mMn nicht diskutieren.--Wiggum 20:26, 8. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe Schöpfungshöhe - das bedeutet, daß das Bild GFDL bleibt und der Urheber genannt werden muß. Wenn es keine Schöpfungshöhe hat, kann es als PD lizensiert werden und der Urheber muß nicht genannt werden. Ich bitte Histo um einen abschließenden Kommentar. --RalfR 00:41, 9. Mär. 2007 (CET)

Da für Bilder inzwischen die Lizenz Bild-GFDL geschaffen wurde, habe ich das fragliche Bild mit dieser Lizenz versehen. Ich hoffe Lanzi ist damit einverstanden. -- ArtMechanic 01:23, 9. Mär. 2007 (CET)

Mein Kommentar ist hier ja offenbar überflüssig, wenn ArtMechanic in deer ihm eigenen arroganten Art einfach vollendete Tatsachen schafft. Ich hätte keine Schöpfungshöhe gesehen. Allerding sollte man bei user-erstellten Bildern die Lizenz nur änder, wenn es sich um einen vergleichsweisen eindeutigen Fall handelt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:30, 9. Mär. 2007 (CET)

Ich habe die Seite wieder freigegeben, wer sich sicher ist, dass hier keine Schöpfungshöhe (oder andere schützenswerte Gründe) vorliegen möge die Lizenz ändern. Ansonsten können wir das imho aber auch getrost dem Risiko eines potentiellen Nachnutzers überlassen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:36, 9. Mär. 2007 (CET)

Fahndungsplakat = Amtliches Werk?

Ist Bild:RAF-Fahndungsplakat 1980.jpg wirklich ein Amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG? Amtliche Werke nach Abs. 2 sind für Wikipedia ungeeignet, oder? --Noddy93 03:09, 9. Mär. 2007 (CET)

Bei Absatz 2 ist tatsächlich das Änderungsverbot problematisch (gibts aber auch bei der Panoramafreiheit). Aber es genügt, wenn aufgrund § 45 UrhG das Bild für Fahnungszwecke unabhängig von der Zustimmung des Urhebers allgemein genutzt werden kann. Die absolute Freigabe von § 5 UrhG zu jedem Zweck ist nicht erforderlich, daher würde ich auch Absatz 2 für nicht gegeben ansehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:54, 9. Mär. 2007 (CET)
  • Das Änderungsverbot betrifft in gewissem Maße auch Porträts jeder Art, gleich welche Lizenz vorliegt. Sehe es wie Histo. --RalfR 16:00, 9. Mär. 2007 (CET)

Danke Euch!:) --Noddy93 16:21, 9. Mär. 2007 (CET)

Logo mit Schöpfungshöhe?

Löschen oder wegen niedriger Schöpfungshöhe behalten?--Flominator 08:50, 9. Mär. 2007 (CET)

behalten, ist es wirklich so schwierig, den Transfer zu leisten??? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:48, 9. Mär. 2007 (CET)


Lizenziertes Bild von 1911 ersetzen?

Im Artikel Psychoanalyse ist ein Bild des Psychoanalysekongressen von 1911 in Weimar eingebunden. Das Bild http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Psychoanalitic_Congress.jpg stammt laut Bildbeschreibung aus der "Library of Congress" und hat dort im Original einen schwarzen Rahmen, der die äußerste linke Person halb abschneidet. Durch Entfernen dieses Rahmens ist diese Person ganz links überhaupt nicht mehr auf dem Bild zu sehen. Die Bildbeschreibung im Artikel bezieht sich aber auf das Originalbild, und die Zuordnung der Personen ist daher nicht mehr korrekt. Darf dieses Bild neu hochgeladen und ersetzt werden durch ein vollständiges Bild, das aus einer PDF-Datei des Freud-Instituts (Materialiensammlung zur Ausstellung "Freud2006" zum Download) stammt? --Bücherhexe 11:05, 9. Mär. 2007 (CET)

Nun, die Antwort ist im konkreten FAll leider einfach: da das Bild "PD-US" ist, darf es in der dt. Wikipedia gar nicht genutzt werden. :-(
Ansonsten gilt eine Gemeinfreiheit auf Grund des Alters natürlich immer für alle Zuschnitte, Auflösungen, Nachbearbeitungen des betreffenden Fotos. Ausnahme: wenn das Foto als Grundlage für eine eigenes Werk mit Schöpfungshöhe genutzt wurde - aber das ist bei einfachen Nachbearbeitungen regelmäßig nicht der Fall. --Svencb 21:52, 9. Mär. 2007 (CET)
Danke für die Antwort! Ich hatte es befürchtet..., aber doch gehofft, weil es mir im Besonderen genau um jenen abgeschnittene Herrn ganz links geht, über den ich einen Artikel plane. Andere freie Bilder von ihm scheint es leider auch nicht zu geben. Aber da kann man wohl nichts machen. --Bücherhexe 07:50, 10. Mär. 2007 (CET)

Verhalten bei scheinbaren Urheberrechtsverletzungen

Ich habe am 08.03.2007 eine Ergänzung zum "Sprachverständnis bei Schwerhörigen" auf der wikipedia-Seite Schwerhörigkeit eingetragen. Mit Plagiatsvorwurf wurde umgehend sämtliche Ergänzung durch einen anderen Nutzer entfernt, obwohl unter "Quellen" die entsprechende Referenzangabe vermerkt war. Größere Textübernahmen oder Zitate waren im eingestellten Text nicht vorhanden. Allerdings werden wesentliche Aussagen des eingestellten Textes durch die Quellenangabe bestätigt. Auf Protest gegen die Löschung hat der entsprechende Nutzer nicht reagiert. Wie verhält man sich in so einem Fall? Die Eintragungen einfach nochmals einstellen???

Mit freundlichen Grüßen 141.20.161.71 (IP-Adresse in der Diskussion zur entspr. Seite)

--217.83.115.87 17:34, 9. Mär. 2007 (CET)

Wende dich vertrauensvoll an einen Admin --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:42, 9. Mär. 2007 (CET)

Bild von einer Werbeanzeige in Beitrag

Ich möchte in einem Artikel zu einem Flugzeug eine Bilddatei anfügen. Bei dieser Bilddatei handelt es sich um einen Scan von einer Werbeanzeige des Herstellers. Die Werbung ist ca. 30 Jahre alt, den Hersteller gibt es nicht mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus ??? Ist die Werbung urheberrechtlich geschützt ? Es handelte sich hierbei um eine Canadische Firma. Bitte um reichlich Antworten ! Danke !

--VFW614 18:05, 9. Mär. 2007 (CET)

Bitte uns nicht belästigen. Das kannst du voraussichtlich vergessen, es sei denn die Anzeige weist keine Schöpfungshöhe auf. Lad sie auf Flickr.com hoch und poste hier einen Link, wir können nicht beurteilen, ob eine Anzeige geschützt ist, ohne sie zu sehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:10, 9. Mär. 2007 (CET)

Canadische schreibt man mit K. Des Weiteren wäre es schon intelligent gewesen, uns einen Link zum Bild zu posten. -- ChaDDy ?! +/- 18:18, 9. Mär. 2007 (CET)

Was sollen denn diese Kommentare ??? Ihr braucht doch nicht zu antworten ! Im Ton habt Ihr euch auch beide reichlich vergriffen ... auch dafür gibt es gewisse Regeln, nicht nur für Rechtschreibung ... aber das wußtet Ihr wohl noch nicht ... Ich helfe immer gerne weiter ! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von VFW614 (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 19:34, 9. Mär. 2007 (CET))

Bitte alle Beiträge unterschreiben, auch wenn du nur rumtrollen willst.
Ohne das Bild zu sehen, können wir deine Frage nicht beantworten. Ich weiß nicht, was an dieser Bemerkung unfreundlich sein soll. Ich helfe übrigens gerne weiter, wenn ich dann aber so angemault werde, vergeht mir schon mal die Lust dazu. -- ChaDDy ?! +/- 19:34, 9. Mär. 2007 (CET)
Die Frage mag für einen Urheberrechtsprofi naiv wirken, aber dass ist kein Grund die Botschaft zu vermitteln: Du belästigst uns, du warst nicht intelligent, du hast 'ne schlechte Rechtschreibe... Man kann auch weniger angreifend sagen, dass das Urheberecht (solange keine explizite Freigabe vorliegt oder keine Schöpfungshöhe besteht [was wiederum nur bei vorliegendem Bild beurteilt werden kann]) frühestens nach 70 Jahren abläuft und das Nichtfortbestehen des Unternehmens diese Frist nicht beeinflusst. --::Slomox:: >< 22:55, 10. Mär. 2007 (CET)
Ja, da hast du Recht. Ich habe gestern etwas überreagiert. Tut mir Leid. Ich entschuldige mich hiermit für meinen Ton. -- ChaDDy ?! +/- 23:12, 10. Mär. 2007 (CET)

Ich entschuldige mich hiermit auch für meinen Ton bei Chaddy , wobei ich mich eigentlich nicht hauptsächlich auf seinen Beitrag bezogen habe. Sich mit einen Kanadier darüber zu streiten,ob canadisch mit c oder mit k geschrieben wird, macht so viel Sinn, wie sich mit einem Mexicaner zu streiten, ob Mexico mit c oder mit k geschrieben wird. Die ersten Erfahrungen mit Wikipedia können manchmal schon sehr frustrierend sein. Habe versucht, daß Problem elegant zu lösen, ist aber nicht. Unter Bild:SaundersST28-2.jpg findet Ihr u.a. ein Foto von der Anzeige. Hoffe, daß reicht zur Klärung.

--VFW614 23:36, 10. Mär. 2007 (CET)

Die Anzeige geht wegen der Fotografien leider nicht, es sei denn man kann nachweisen, dass der Fotograf schon über 70 Jahre tot ist, alternativ eine Freigabe von der Firma vorweisen, was wohl ebenfalls unrealistisch ist, wenn's die schon 30 Jahre nicht mehr gibt.--Wiggum 23:39, 10. Mär. 2007 (CET)
(Mehrmals BK) Die Anzeige hat übrigens Schöpfungshöhe, weshalb du sie hier nicht verwenden kannst. Deshalb ist auch das von dir verlinkte Bild ebenfalls problematisch. -- ChaDDy ?! +/- 23:40, 10. Mär. 2007 (CET)

Geht's noch Leute? "Bitte uns nicht belästigen.", "wäre es schon intelligent gewesen"? Bevor ihr derart antwortet, solltet ihr es besser lassen. --Tsui 23:41, 10. Mär. 2007 (CET)

Ich habe mich doch schon dafür entschuldigt... -- ChaDDy ?! +/- 23:44, 10. Mär. 2007 (CET)
Stimmt, sorry, dass ich auch Dein Kommentar nochmal zitierte. Ich las die ersten paar Kommentare, überflog die übrige Diskussion und hatte Deine Entschuldigung dabei übersehen. Diese ersten Antwrten waren so agressiv, dass ich zumindest einen Kommentar dazu ergänzen wollte (auch wenn ich weiß, dass das Histo herzlich egal ist, er ändert sich sicher nicht mehr). --Tsui 00:05, 11. Mär. 2007 (CET)

Kann man das Foto nicht als "künstlerische Komposition" ansehen ??? Dann dürften ja auch in Zeitungen oder Magazinen keine Bilder auftauchen, wo Werbeplakate zu sehen sind ... .--VFW614 23:48, 10. Mär. 2007 (CET)

In Zeitungen ist das was anderes. Wir in der Wikipedia haben uns darauf geieinigt, nur freie Inhalte anzubieten, damit sie jedermann in jeglicher Form weitenutzen kann. Das Plakat ist aber nicht frei. -- ChaDDy ?! +/- 23:53, 10. Mär. 2007 (CET)
Würde man von künstlerischer Komposition ausgehen, dann wäre die Werbeanzeige an sich geschützt. Was du mit den Bildern in Zeitschriften meinst findet sich im Artikel Beiwerk (Recht). Solches Beiwerk wäre übrigens auch für uns unproblematisch, aber das ist hier nicht der Fall.--Wiggum 23:58, 10. Mär. 2007 (CET)

Dürfen Fotos und Abbildungen von der offziellen Webside der Wachtturmgesellschaft verwendet werden?

Es handelt sich um zwei Fotos die einmal das Verwaltungszentrum in Selters zeigt und zum anderen die Gebäudefront des sitzes der relligionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Berlin-Köpenick. http://www.jehovaszeugen.de/akt/pmg/bmt/default.htm --alexander72 18:33, 9. Mär. 2007 (CET) Sie sollen einer schlüssigeren Darstellung im Artikel Religionen in Deutschland dienen, und das jetzige Bild ersetzen.alexander72 18:35, 9. Mär. 2007 (CET)

Nicht ohne weiteres. Aber Du kannst freundlich anfragen und versuchen, eine Freigabe unter einer freien Lizenz einzuholen. Hierfür sollte man unbedingt die Textvorlage von WP:TV verwenden. --Svencb 18:38, 9. Mär. 2007 (CET)

thx alexander72 18:51, 9. Mär. 2007 (CET)

Bilder von marxists.org

Auf http://www.marxists.org/index.htm (unten) steht, daß deren Bilder PD bzw. CC-BY-SA sind. Aber können Bilder von dieser Webseite hochgeladen werden, obwohl zweifelhaft ist, daß die Angaben immer stimmen? Beispiele: Bild:Korsch-karl.jpg (Abgebildete 1886-1961, Urheber? Warum CC-BY?), Image:Rosa Luxemburg.jpg (Abgebildete † 1919, Urheber? Warum PD?) Bild:Wittfogel-karl.jpg (Abgebildeter 1896-1988, Urheber? Warum CC-BY?).
Sollen wir uns also auf die Angaben von marxists.org verlassen, auch wenn deren Bilder unter Umständen zu unrecht als PD/CC-BY veröffentlicht sind? --Noddy93 18:37, 9. Mär. 2007 (CET)

Nein, nicht pauschal. Manche Bilder sind nach US-Recht PD (vor 1923 in US veröffentlicht, was hier nicht ausreicht), aber da die Quellen und Entstehungsdaten nicht nachvollziehbar dokumentiert sind, ist es oftmals schwer zu eruieren, ob z. B. Bild-PD-alt-100 statthaft ist. --Svencb 18:45, 9. Mär. 2007 (CET)

AStuber Urheberrechtliches Problem

Hallo, das sind Bilder von meinem Uropa, sprich Hans Tauchert! Die Fotos habe ich von Fanseiten seiner ehemaligen Vereine... ich hab nach gefragt ob ich die Bilder und Texte nutzen darf! Leider habe ich die Briefe nicht mehr. --AStuber 18:38, 9. Mär. 2007 (CET)

Du brauchst die Zustimmung des Fotografen bzw. seiner Erben oder mußt nachweisen, daß der/die Fotograf(en) bereits 70 Jahre tot sind. Die Vereine haben da nichts zu sagen. --RalfR 19:40, 9. Mär. 2007 (CET)

Gedankengang : Was für Bilder darf ich überhaupt veröffentlichen ?

Hallo.

Ich habe eben die FAQ bzw. den Artikel zum Thema "Urheberrechte an Bildern" (grob formuliert) durchgelesen, und bin geschockt, wie wenig man im Grunde tun darf.

Ich bin zu der Ansicht gelangt, daß man einen umgekehrten Betrachtungsweg einführen sollte, der vielleicht über eine Falsifizierung machbar wäre :

Es steht nicht der Gedanke im Vordergrund : "Ich will ein Bild veröffentlichen, was muß ich dabei beacvhten", sondern der exakt umgekehrte Weg : "Was spricht gegen eine Veröffentlichung ?"

Mein Gedankengang ist der, daß die Anzahl der einer Veröffentlichung eines Bildes, da urheberrechtlich geschützt, im Wege stehenden Regeln um ein vielfaches höher ist, als umgekehrt. Im Grunde gibt es praktisch gar keine Regel, die eine Veröffentlichung eines Bildes überhaupt erlaubt. (Umso schlimmer, daß sich Firmen in Gewinnspielen wie "wer macht das schönste Photo von ..." Lizenzen an Land ziehen, indem sie sich durch die Teilnahme & Einsendung an dem Gewinspiel die Rechte an einem solchen Photo unwiderruflich zusichern lassen ...)

Im Grunde ist man bei der Veröffentlichung eines Bildes DERART eingeschränkt, daß man es gleich bleiben lassen sollte. Im Grunde darf ich noch nicht einmal irgendetwas ungefragt photographieren. Nirgendwo.

Ich folgere für mich daraus, daß ich meine eigenen Photographien NOCH restriktiver behandeln werde, als bisher schon. Im Grunde sollte ich mein eigenes Web-Photoalbum komplett löschen, denn es befinden sich Bilder eines Schloßparks (Potsdam) darin - gemacht, ohne je eine Genemigung dafür erhalten zu haben. Wahrscheinlich habe ich nun mit einer Möglichkeit einer Abmahnung zu rechnen.


Im Grunde sollte das Veröffentlichen von Bildern von vorneherein ausgeschlossen werden, und ein eigener Stab zur Recherche der Genemigungspflichten angestellt werden, um 100 % sicher zu gehen, daß das Bild auch WIRKLICH Urheberechtsfrei ist. (Was im Grunde ja gar nicht geht : *Irgendetwas* oder/und *irgendwer* ist *immer* involviert, selbst bei Architektur.)

Mit "Falsifizierung" meine ich also, eine Regel einzuführen, die ein Bild von vorneherein ausschließt - ES SE DENN, es ist *tatsächlich* frei von urheberrechtlichen Ansprüchen.

Soviel von mir dazu.

--Alrik Fassbauer 22:29, 9. Mär. 2007 (CET)

Du hast da einiges falsch verstanden. Bilder müssen nicht urheberrechtsfrei sein (die Photografen von GFDL-Bildern z. B. besitzen ein Copyright an ihrer Aufnahme). Bilder eines Schloßparkes dürften i. d. R. unter die Panoramafreiheit fallen (Voraussetzung: der Park muss öffentlich zugänglich sein bzw. von öffentlichem Grund aus einsehbar sein). Es ist nicht so, dass man fast nichts darf, es ist vielmehr so, dass man sehr viel beachten muss. Bei dem ganzen Regelwust, kann man natürlich schnell verloren gehen. Wenn du Fragen hast, stell sie einfach hier. Ansonsten gilt ganz einfach sei mutig! -- ChaDDy ?! +/- 22:37, 9. Mär. 2007 (CET)
Ich verstehe nicht so ganz, was du uns damit sagen willst. Natürlich muß sich jeder VORHER informieren, was er darf und was nicht! Das Web ist kein rechtsfreier Raum, da wird kopiert und geklaut was das Zeug hält - da gibts Verletzungen geltenden Rechts ohne Ende. Bis eben irgendwer darauf kommt, mal nachzuhaken - und das kann durchaus eine Abmahnung sein. Deshalb sind wir hier eben so streng, um sowas auszuschließen. --RalfR 22:41, 9. Mär. 2007 (CET)
Mein ich doch. Wenn er Fragen hat, soll er sich melden. Vielleicht verwirrt dich aber der Link auf WP:SM? Kann man missverstehen, geb ich zu. -- ChaDDy ?! +/- 22:46, 9. Mär. 2007 (CET)
Speziell wer selbst Fotos macht, ist gut dran: Ein Klick, und schon ist er Urheber. Dieses Urheberrecht kann ihm niemand mehr wegnehmen und er kann selbst bestimmen, wie und unter welcher Lizenz das Bild veröffentlicht wird. Das wird die Regel sein. Die meisten Verstöße gegen das Urheberrecht gibt es ja bloß dadurch, dass viele glauben, alle Bilder im Internet könne man frei verwenden, herunterladen und anderswo veröffentlichen, das hat RalfR schon oben geschildert. --Regiomontanus (Diskussion) 22:48, 9. Mär. 2007 (CET)
Ausgenommen, man fotografiert etwas urheberrechtlich geschütztes, versteht sich. Aber bei einem eigenen Foto eines Schloßparks sollte es wohl kaum Probleme geben, der einzige, dessen Erlaubnis du brauchst, bist du selbst (da du Urheber bist). Wer sollte dich da abmahnen können? Und das wird ja wohl nicht all zu schwer. ;-) Urheberrechte sind kompliziert, keine Frage. Aber es ist doch manchmal mehr erlaubt, als man denkt. -- Timo Müller Diskussion 22:59, 9. Mär. 2007 (CET)

Logo von Alpha-Centauri: Schöpfungshöhe?

Hallo, hat das Logo der TV-Sendung Alpha Centauri die nötige Schöpfungshöhe um Copyright geschützt zu sein? Das Logo ist [www.br-online.de/alpha/centauri/img/logo_kl.gif] hier zu finden.

MfG, MichaelSchoenitzer 22:49, 9. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:51, 9. Mär. 2007 (CET)
ACK aber sowas von FULL --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:00, 9. Mär. 2007 (CET)
Nein! keine Schöpfungshöhe! --RalfR 23:05, 9. Mär. 2007 (CET)
Ja, ich denke, mittlerweile hat er´s kapiert. ;-) -- ChaDDy ?! +/- 23:09, 9. Mär. 2007 (CET)

Panoramafreiheit bei rechtmäßiger Abbildung auf einem Auto

Liebe Kollegen, wie seht ihr folgende Konstellation: Ein urheberrechtlich geschütztes grafisches Werk (bitte keine Diskussion über Schöpfungshöhe, die ist gegeben) wird mit Zustimmung des Rechteinhabers (und gegen Zahlung eines substanziellen Summe) serienmäßig auf die Karosserie eines Automodells gedruckt. Ein Wikipedianer macht in der Öffentlichkeit ein Foto eines solchen Autos und stellt die Aufnahme unter eine freie Lizenz.

Frage: Ist das Bild für uns benutzbar? Umfasst Panoramafreiheit auch bewegliche Gegenstände, die nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu nutzen? Ich habe mich für den Lizenzbaustein für das Foto, den Baustein Panoramafreiheit und eine unübersehbare Erklärung über die lizensierte Nutzung auf dem Auto entschieden, trotzdem wurde das Bild auf de gelöscht. Was sagt ihr? --h-stt !? 10:20, 10. Mär. 2007 (CET)

Ob Fahrzeuge von der Panoramafreiheit betroffen sind, ist nicht abschließend geklärt. --RalfR 10:41, 10. Mär. 2007 (CET)
Ok, ich hätte das anders formulieren sollen: Wie gehen wir mit der Diskussion in der Rechtswissenschaft um? Nehmen wir im Interesse freier Inhalte möglichst weitgehende Interpretationen an, solange sie juristisch vertretbar sind? --h-stt !? 13:41, 10. Mär. 2007 (CET) PS: Ein persönliches Haftungsrisiko des Fotografen und Uploaders, vor dem wir ihn schützen wollen könnten, besteht in diesem Fall nicht, weil er Amerikaner (mit Account auf der de-WP) ist, die Rechte an der Comicfigur ein US-Unternehmen hält und der Autohersteller aus den USA stammt (gehört aber im Rahmen mehrerer Fusionen jetzt zu DaimlerChrysler) - für sie alle gilt also primär das amerikanische fair-use.
Soweit ich weiß nahmen wir bislang die möglichst weitgehende Interpretation an, zumindest gab es imho noch nie großartige Probleme mit irgendwelchen Verkehrsmitteln.--Wiggum 14:15, 10. Mär. 2007 (CET)

Ohne ein kleines Meinungsbild sollten wir hier nichts festlegen. Ich schlage für WP:BR vor:

Urheberrecht Miami Vice

Eine Userin meiner Webseite hat den kompletten Text des Artikels Miami Vice auf der deutschen und auch auf der englischsprachigen Wikipedia Seite 1:1 in einem Thread auf meiner Seite veröffentlicht. Dies unter Angabe der Quelle. Nun hat jemand angemeldet das Urheberrecht auf diesen Artikel zu besitzen ohne dies nachzuweisen. Ich habe auf Androhung rechtlicher Schritte dieser Person die Inhalte gelöscht und Bitte um Mitteilung, ob wir diese Artikel unter Angabe der Wikipedia Quelle veröffentlichen dürfen oder wie wir vorgehen müssen. Wer ist der Urheber dieses Artikels? Vielen Dank für die Hilfe. --217.82.92.110 11:50, 10. Mär. 2007 (CET)

Nur die Quelle anzugeben reicht nicht. Genaueres siehe Wikipedia:Weiternutzung. --Noddy93
Und das sind die Urheber. Wie in der WP üblich, eine ganze Menge, viele anonyme. -- Timo Müller Diskussion 20:51, 10. Mär. 2007 (CET)

Kette

Der überfrachtete Artikel Kette wurde in eine BKL umgewandelt und der Inhalt per C&P in Kette (Technik), Kette (Schmuck) und Kette (Fessel) verschoben. Dabei geht in den neuen Artikeln die Versionsgeschichte verloren. Währe es nicht sinnvoll Kette auf eines den anderen Lemmas zu verschieben so das wenigstens dort die Versionsgeschichte erhalten bleibt. Oder gibt es die Möglichkeit die Versionsgeschichte sogar in alle drei Artikel zu kopieren? --HAL 9000 13:58, 10. Mär. 2007 (CET)

Klar kann man die alte Versionsgeschichte überall reinkopieren, aber mindestens Kette (Fessel) halte ich für völlig überflüssig, da Wörterbucheintrag. Die Funktion einer Kette in diesem Zusammenhang kann auch durch einen Link auf den technischen Artikel erläutert werden. --h-stt !? 14:02, 10. Mär. 2007 (CET)

Kette (Fessel) hatte ich auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Wie kopiert man die Versionsgeschichte oder kann das nur ein Admin? --HAL 9000 14:39, 10. Mär. 2007 (CET)
Nein, das kann jeder machen. Du rufst die Versionsgeschichte auf, kopierst sie in alle neuen, abgespaltenen Artikel und schreibst das deutlich in das Feld "Zusammenfassung und Quellen" und speicherst. Dann machst du einen zweiten Edit, in dem du die Versionsliste wieder rausschmeisst. --h-stt !? 15:16, 10. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe - NS Dokument

Im Chat herrschte die Meinung, dass dieses Dokument vermutlich nicht geschützt ist, da es die Schöpfungshöhe nicht erreicht. Könnt ihr dazu was sagen? Danke! --Tafkas 17:20, 10. Mär. 2007 (CET)

Sehe ich auch so. 2D-Repro eines ohnehin nicht geschützten Dokuments. Kann man hier verwenden, falls Du darauf hinauswillst.--Wiggum 17:56, 10. Mär. 2007 (CET)

Ob ich es letztendlich verwende weiß ich noch nicht, aber jetzt weiß ich zumindest, dass ich es verwenden kann. Oder verstehe ich das jetzt schon richtig: Im Chat bezog sich das mit der Schöpfungshöhe auf das Orginaldokument, nicht auf diese Fotographie. Mir geht es darum ob das Orginal nicht geschützt ist. --Tafkas 17:58, 10. Mär. 2007 (CET)

Man muss zwei Urheberrechte unterscheiden: einmal das des Originals (fällt aus wegen Schöpfungshöhe) und das der Abbildung (fällt nach unserer Ansicht für Reproduktionen zweidimensionaler Werke ebenfalls mangels Schöpfungshöhe aus, s. WP:BR). Gegenbeispiel: Foto einer antiken Vase; das Original ist wg. Ablauf der Schutzfrist nicht geschützt, die Abbildung aber schon.--Wiggum 18:06, 10. Mär. 2007 (CET)

OK, dann sag ich wieder mal vielen Dank! --Tafkas 18:11, 10. Mär. 2007 (CET)

Karten

Schöpfungshöhe?

Hier sind einige Karten, die anscheinend von dort stammen und unter GFDL lizensiert sind. Ich konnte allerdings keinen Hinweis auf diese Lizenz auf demis.nl finden. Erreichen die Vorlagen wirklich keine Schöpfungshöhe? --Noddy93 13:19, 10. Mär. 2007 (CET)

Soweit ich weiß, gibt es hier in der WP irgendwo einen Hinweis, dass die demis-Karten PD sind. Gruß --MdE 13:32, 10. Mär. 2007 (CET)
Alle Demis-Karten sind public domain, weil sie auf freien Geodaten beruhen. Die Bestätigung dafür findest du hier. --h-stt !? 13:34, 10. Mär. 2007 (CET)
Ah, das hätt ich auch selber finden können... Danke! --Noddy93 13:56, 10. Mär. 2007 (CET)
Wenn sie tatsächlich PD sind, warum steht dann GFDL dran? -- Timo Müller Diskussion 20:57, 10. Mär. 2007 (CET)
Schutzrechtsberühmung? --Noddy93 00:58, 12. Mär. 2007 (CET)

Foto einer Buchseite von 1635

Verstößt dieses Bild evtl. gegen das Urheberrecht? Ich bin mir bei Fotos einzelner Seiten aus alten Büchern nicht klar; habe es gerade testweise hochgeladen und möchte es ggf. gerne im Artikel Goldenes Zeitalter (Niederlande) verwenden. Das Buch ist im freien Handel (in Antiquariaten) noch erhältlich, ist also kein Museumsstück, ziemlich sicher ein Reprint, aber ich kenne mich da zu wenig aus. Fotografiert vor ca. 2 Jahren auf einem Buchflohmarkt in Den Haag. --RoswithaC | DISK 14:03, 11. Mär. 2007 (CET)

ich habe zwar keine "richtige" Ahnung, aber würde sagen, dass das ne 2D-Reproduktion eines gemeinfreien Werkes ist. --Flominator 14:19, 11. Mär. 2007 (CET)
+1; siehe auch Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Schutz_typographisch_gesetzter_Texte. --Isderion 14:43, 11. Mär. 2007 (CET)
Das hört sich gut an, vielen Dank :-) --RoswithaC | DISK 15:12, 11. Mär. 2007 (CET)

Liegt es an uns oder können unsere Mitarbeiter nicht den winzigsten Transfer mehr vollziehen???? Es werden hier ständig Sachen gefragt, die sich eindeutig aus WP:BR ableiten lassen.

  • Ist die Vorlage zweidimensional?

Zweidimensional sind Buchseiten, Abzüge von Fotografien, Wandgemälde (nicht: Darstellungen auf gekrümmten Flächen, umstritten: Münzen).

  • Ist derjenige, der die Vorlage schuf, länger als 70 Jahre tot?

Ja? Hochladen erlaubt! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:26, 11. Mär. 2007 (CET)

Kann jemand jemand mit guten italien. Sprachkenntnissen bitten [16] ab Anm. 38 für uns zusammenzufassen? Danke --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:33, 11. Mär. 2007 (CET)

Die angegebenen Lizenzen (CC bzw. GFDL) für die Abbildungen (gescannte 2D-Vorlagen) können ja wohl nicht funktionieren. Der Gedanke ist jetzt {{Bild-PD-Amtliches Werk}}, da es sich um amtliche Führerscheine handelt. Kann dies so angenommen werden oder liegen wir (im Portal:Segeln) da falsch - beim lesen von § 5 urhg bin ich etwas ins zweifeln gekommen. (Bild:Sbf.br.JPG, Bild:Skss.JPG, Bild:Sporthochseeschifferschein.jpg)

Und noch ein "Problemkind" (Bild:BR-Schein DSV.jpg), dieser Schein stammt vom Deutschen Seglerverband aus früheren Zeiten (bevor es die Amtlichen gab) und ist demnach nicht amtlich, daher wäre eine grobe Einschätzung bezüglich der Schöpfungshöhe, die ich verneinen würde prima, oder hat der trotzdem amtlichen Charakter? Gruß --Btr 22:45, 11. Mär. 2007 (CET)

Alle keine Sch.höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:49, 11. Mär. 2007 (CET)
Super und Danke für die schnelle Antwort. --Btr 23:04, 11. Mär. 2007 (CET)

GFDL ohne Gentlemen's Agreement

Wie kann ich einen GFDL-Text in die Wikipedia übernehmen, ohne irgendwelche Lizenzkompromisse? Es geht um diese Diskussion, der Urheber meint, mit technischen Details die Übernahme seiner Texte verbieten zu können, das ist natürlich nicht im Sinne der Lizenz. --Seewolf 12:53, 6. Mär. 2007 (CET)

Um welchen Text geht es? Außer der Übernahme der vollständigen Versionsgeschichte fällt mir im Moment nichts ein, was das GA von der GFDL unterscheidet, sofern man die Umsetzung innerhalb der Wikipedia als allgemein Lizenzkonform ansieht... siehe Histos Anmerkungen --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:52, 6. Mär. 2007 (CET)
Hans Langendörfer, Jacques Berthelet, Pietro Michelangelo Celesia, Alberto Serrano und Gérard Pettipas. --Seewolf 14:04, 6. Mär. 2007 (CET)
Das GA ist Müll. (Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal darauf hin, dass ich ihm nie zugestimmt habe, es also logischerweise für meine Beiträge nicht gilt.) Aber genaugenommen ist die ganze GFDL unmöglich bis unverständlich. Eine Lösung für das Problem habe ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 14:11, 6. Mär. 2007 (CET)
Trotzdem würde ich an der Stelle nicht großartig rumdiskutieren und aus rein praktischen Erwägungen die Texte löschen. Es handelt sich ohnehin nur um relativ kurze Faktenaufzählungen, bei denen man diskutieren kann, ob sie überhaupt Schöpfungshöhe haben. Auf jeden Fall wird die Übernahme mit minimalen Umformulierungen unproblematisch sein, so das man sich die Diskussion um's Prinzip schenken kann.--Wiggum 15:28, 6. Mär. 2007 (CET)
Aus rein praktischen Erwägungen könnte man aber auch einen längst fälligen Musterprozess durchführen. Ist doch ein schönes Beispiel. --Seewolf 15:40, 6. Mär. 2007 (CET)

So, wie ich das sehe ist Gge alleiniger Hauptautor also brauchen wir doch gar kein GA und können ihn nennen, oder? --Flominator 15:50, 6. Mär. 2007 (CET)

So eine Lösung gibt es bestimmt. Aber jetzt müssen wir das mal alles richtig machen, damit das mal geklärt wird. --Seewolf 15:53, 6. Mär. 2007 (CET)
Abschliessend klären können wir ohnehin nur den aktuellen Fall. Da der genannte Benutzer keine näheren Angaben machen will, wie seines Erachtens die lizenzkonforme Übernahme aussehen soll, sehe ich vor allem aufgrund der geringen Eigentümlichkeit keinen Grund dafür, viel Gehirnschmalz in die Sache zu investieren. Umformulieren und gut.--Wiggum 16:03, 6. Mär. 2007 (CET)

Das Umformulieren ist sicher die einfachste Möglichkeit (Wikipedia:Textplagiat. Aber grundsätzlich sollten wir uns an die GNU FDL strikt halten, wenn wir aus anderen Wikis Content klauen, auch wenn Gge ein unsympathischer Zeitgenosse ist. Die Lizenzbestimmungen des Ordenslexikons finden sich hier. Natürlich ist das Logo des Ordenslexikons NICHT urheberrechtlich geschützt. Also betreibt der Bursche Copyfraud. Pikanterweise basieren die Lizenzbestimmungen des Ordenslexikons auf der WP und zwar in Form des GA, wobei netterweise auch die Netzwerkadresse der GNU FDL nicht stimmt. In unserem Kasten muss unbedingt auf WP:GNU FDL verlinkt werden und nicht auf den WP-Artikel über die GNU FDL! (Habe ich geändert).

Bei Jacques Berthelet habe ich eine m.E. mehr GNU-FDL-konforme Formulierung gewählt. Der Kasten darf selbstverständlich nie mehr entfernt werden, es sei denn es liegt keine urheberrechtlich relevante Bearbeitung mehr des ursprünglichen Artikels mehr vor.

Wir sollten sowohl bei Wikipedia:Übersetzungen als auch bei Übernahmen aus anderen Wikis unter GNU FDL uns strikt an die GNU FDL halten.

Ich setze voraus, dass jeder, der das folgende liest, meinen Highway mehrfach genau durchgearbeitet hat (oben verlinkt).

  • Wir müssen zunächst Abschnitt 2 und 3 einhalten. Abschnitt 3 ist für uns nicht relevant, da wir weder gedruckte Versionen vertreiben noch opake Kopien.
  • Abschnitt 2 verlangt für wörtliche Kopien Beibehaltung von Lizenz, Lizenzvermerk und Urheberrechtsvermerk. Einen entsprechend gekennzeichneten Urheberrechtsvermerk weist das Ordenslexikon nicht auf, mit der Quellenangabe ist diesem Erfordernis genügt. Lizenz und Lizenzvermerk sind unser normales Geschäft, da kann niemand meckern. Es ist natürlich illegal, was wir tun, im Editfenster keine Lizenznotiz bereitzuhalten
  • Nun zu Abschnitt 4, den wir immer einhalten müssen. Bei A geht es um die Titelseite. Man kann die Ansicht vertreten, dass wir keine solche Titelseite haben. Wenn wir doch eine haben, führt uns das zu dem Problem, dass wir auf der Titelseite die Autoren, mindestens aber die 5 Hauptautoren angeben müssen. Ist dann die Seite mit der Versionsgeschichte die "Titelseite". Sobald die Versionsgeschichte mehrere Seiten hat, ist sie nicht mehr eine Titelseite und die Autoren werden nur lückenlos angegeben und es sind nicht notwendigerweise alle 5 Hauptautoren auf der einen Seite vertreten.
  • Hinsichtlich der Forderung, einen anderen Titel auf der Titelseite zu wählen, gehe ich davon aus, dass alle Autoren von Wikis, die unter GNU FDL stehen, konkludent die Zustimmung zur Übernahme des gleichen Titels geben. Es wäre ja absurd bei einem Personenartikel einen anderen Titel zu wählen als den Personennamen ohne Zusatz.
  • Da wir keine Titelseite haben, entfällt Punkt B hinsichtlich der Autorennennung auf der Titelseite. Wenn ich ein Sammelwerk habe, bei dem an den einzelnen Artikeln Autorennamen stehen und ich kopiere das Sammelwerk als Ganzes wörtlich (verbatim), darf ich dann die Autorennamen weglassen? Sicher nicht! Entgegen einem verbreiteten Missverständnis genügt es nicht, die 5 Hauptautoren zu nennen, denn die Versionsgeschichte ist integraler Bestandteil des Dokuments und muss mitkopiert werden.
  • C: Auch wenn es keine Titelseite gibt, erscheint es angebracht, den Verleger zu nennen, was mit der Quellenangabe Ordenslexikon geschieht.
  • D: Alle Urheberrechtsnotizen müssen beibehalten werden. Dem wird, wie ausgeführt, durch die Quellenangabe genügt.
  • E: Unsere eigene Urheberrechtsnotiz wird durch die Fußzeile ausgedrückt.
  • F: Dass wir anders als das Ordenslexikon nicht exakt die Form des Addendums bei unserer Lizenznotiz verwenden, ist unschädlich.
  • G: Wir (und auch nicht das Ordenslexikon) haben keine invarianten Sektionen und Umschlagtexte.
  • H: Unverändertze Lizenzkopie auf unserem Server liegt vor. K, L, M, N sind daher ebenfalls nicht relevant.
  • I: Das ist nun ganz zentral. Ich habe im Highway schlüssig gezeigt, dass entgegen der Auslegung der Foundation unsere Versionsgeschichte die Sektion "History" ist. Wenn es keine Sektion gibt, muss man sie bei jeder Änderung neu anlegen. Das einzige, was aber an Meta-Daten bei jeder Änderung automatisiert neu angelegt wird, ist eine Änderung der Versionsgeschichte. Also ist die Versionsgeschichte die History, was auch damit übereinstimmt, dass sie Titel, Jahr, Autoren und Verleger (bzw. Quelle, wir haben ja keine Titelseite) angibt. Das Recht ALLER Autoren genannt zu werden wird also garantiert
    • bei wörtlicher Übernahme dadurch, dass man natürlich immer auch die Autoren mitkopiert (also die Versionsgeschichte)
    • bei Bearbeitung dadurch, dass die bisherigen Autoren in der Sektion History stehen, die zu übernehmen ist, und neue Autoren im neuen Eintrag zur History ergänzt werden, ergo in der Versionsgeschichte.
  • J Wenn das Dokument selbst in transparenter Kopie online vorliegt, genügt ein Link auf die Vorlage. Man soll auch die Internetadresse angeben, unter der die früheren Versionen auffindbar sind (bis zu 4 Jahre nach Veröffentlichung). Daher ist ein Link auf die Versionsgeschichte unverzichtbar. Diese Angaben gehören in die Sektion History, also in die Versionsgeschichte, woraus folgt, dass sie in die Zusammenfassungszeile gehören.
  • O: Haftungsausschlüsse sind zu übernehmen. Auf jeder Seite des Ordenslexikons wird auf Über Ordenslexikon verlinkt, wo steht: Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Da das Ordenslexikon ja aus dem Netz verschwinden kann, genügt es nicht, einfach einen Link zu setzen, der Text muss irgendwo auch bei uns gespeichert werden.

Fragen von Nachnutzern (maschinelle Auswertbarkeit von Hinweisen usw.) sind dabei nicht berücksichtigt. Soweit einige rudimentäre Bemerkungen, man kann sicher noch viele Seiten mehr drüber schreiben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:02, 6. Mär. 2007 (CET)

Wenn man mal zähneknirschend den rüden Ton ignoriert, für den Herr Dr. Graf ja leider allzu bekannt ist, und sich bemüht, nur seine Äußerungen zur Sache zu betrachten, kann man den meisten Punkten mit einem bischen guten Willen leicht zustimmen. Seine Behauptung »Wenn das Dokument selbst in transparenter Kopie online vorliegt, genügt ein Link auf die Vorlage« ist aber völlig frei erfunden und durch die GnuFDL nicht einmal ansatzweise gedeckt. Das weiß er auch, denn sonst würde er sich im Abschnitt »Copyright« seiner »GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ« nicht genau darauf berufen: »Es gilt die GNU FDL ohne Nebenbestimmungen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass dieser Text gemäß dem Gentlemen Agreement (siehe oben Definitionen unter GA) genutzt wird.« Woher kommt diese Doppelzüngigkeit? Kann es sein, dass hier einfach mit zweierlei Maß gemessen wird? Wenn die Wikipedia etwas vereinnahmen will, ist jedes Mittel recht, umgekehrt aber gilt das alles nicht mehr? Freies Wissen ja, aber nicht außerhalb der Wikipedia? Muss wohl so sein, denn anders kann ich mir nicht erklären, was einem hier widerfährt, wenn man es wagt, am leichtherzigen Vorgehen der Wikipedianer beim »Content klauen« (Zitat Dr. Graf) Kritik zu üben und auf der Einhaltung der GnuFDL zu bestehen. Dann werden jegliche Hemmungen fallengelassen, man muss sich sogar von einem AndreasPraefke als »A****loch« beleidigen lassen. Danach fühlt man sich als wäre man einem virtuellen Schlägertrupp in die Arme gelaufen.
Was kann man nun tun? Man kann aufhören, Texte unter wikipediakompatibler Lizenz zu veröffentlichen. Damit hätte die Wikipedia dem Gedanken des freien Wissens einen Bärendienst erwiesen. Und sie hätte einen Konkurrenten im Bereich der freien Lexika aus dem Weg geräumt (wenn man mal so vermessen sein will, ein winziges Nischenlexikon als Konkurrenz für die große Wikipedia zu betrachten). Oder man macht einfach weiter wie bisher und nimmt zähneknirschend hin, dass kleinere GnuFDL-Lexika von der Krake, die keine anderen Götter neben sich duldet, vollständig ausgesaugt werden. In diesem Fall kann sich sich dann fragen, welche Existenzberechtigung diese dann noch haben, wenn sie doch nur eine unbedeutende Teilmenge von Wikipedia-Content enthalten. Ihre eigenen selbst erarbeiteten Inhalte laufen dann bei den Suchmaschinen wegen duplicate content ganz hinten unter ferner liefen (oder fallen ganz raus), während sich die Wikipedia, die nichts dazu beigetragen hat, mit ihren Klonen die obersten Plätze teilt. Auf diese Weise werden kleinere Nischen-Lexika zu reinen Wikipedia-Zulieferern degradiert und ihre Mitarbeiter als Wikipedia-Autoren rekrutiert - ob sie das wollen oder nicht. Dazu kommt dann noch die Arroganz, mit der die Wikipedia ihre Weblinks mit dem no-follow-Attribut auszeichnet. Das führt dann dazu, dass die Zulieferer sogar noch um den aus Fremdverlinkungen errechneten Google-page-rank betrogen werden. Wozu also sich noch die Arbeit machen? Entweder man wird Wikipeda-Mitarbeiter oder man läßt es ganz sein? Sind das die beiden Alternativen?
Ich weiß im Moment keine Antworten auf diese Fragen und ich rechne auch nicht damit, dass es hier Viele gibt, die das Problem überhaupt verstehen. Ich werde aber das unwürdige Verfahren hier abkürzen und um Löschung der fraglichen Artikel bitten, damit ich sie wenigstens selbst unter meiner eigenen Kennung einstellen kann. Mal sehen, ob man mir wenigstens diese Höflichkeit gewährt. --gge 14:36, 8. Mär. 2007 (CET)
Stellen wir doch einfach noch einmal die Frage: Wie sieht eine Lizenzkonforme Übernahme für Dich aus? Freies Wissen ja, aber nicht außerhalb der Wikipedia? Wie soll ich das verstehen? Ist das Wissen nun frei oder nicht? Soll es (in beide Richtungen) übernommen werden können oder nicht? Die Übernahme aus der Wikipedia ist ja für Beiträge von Autoren, die das GA akzeptieren, extrem simpel. Geht es Dir um Aufmerksamkeit für Dein Projekt? Wenn Du einer Übernahme durch die Wikipedia entgegenwirken willst, weil Dir sonst vermeintlich Deine Mitarbeiter weglaufen (was ich mir nicht vorstellen kann, alleine weil das Klima in einem kleinen Projekt wesentlich angenehmer sein dürfte) solltest Du in der Tat eine nicht zur Wikipedia kompatible Lizenz wählen. Warum bsp. eine CC-by-SA Lizenzierung dem Gedanken der freien Inhalte widersprechen soll ist mir schleierhaft, es sei denn, man muß als Grundstock erst einmal das eigene Projekt mit Beständen aus der Wikipedia aufpolieren. Dass das dann letztendlich zu einem Haufen selbstreferenzieller Themenringe wird ist an anderer Stelle ja bereits erwähnt worden. Ich hoffe, dieser Text klingt nicht verletztend, aber ich verstehe die Problematik überhaupt nicht, insbesondere, wenn die zu übernehmenden Texte vollständig von Dir geschrieben wurden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:56, 8. Mär. 2007 (CET)

Verpflichtet einen die GFDL nicht auch, die Weiternutzung explizit zu ermöglichen? Auf besagtem Wiki erhalte ich keinen Zugriff auf die Spezialseite zum Exportieren ... Muss ich die komplette Versionsgeschichte habe, wenn es sich nur um einen Urheber handelt? --Flominator 10:19, 12. Mär. 2007 (CET)

Nutzung von Auszügen aus Wikipedia

Hallo!

Ich habe auf meine Seite z.B. http://www.winterurlaub-nordsee.de Texte von Wikipedia übernommen. Nun möchte ich mich absichern, ob ich alle Angaben zum Artikel und Autor richtig gemacht habe!

Ich bitte um kurze Antwort

Gruß Dieter

--81.14.161.127 07:24, 12. Mär. 2007 (CET)

häh? um was geht es denn genau? -- hendrike 08:36, 12. Mär. 2007 (CET)
Trage die Seite unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel ein, dann wird sie geprüft. --Flominator 10:25, 12. Mär. 2007 (CET)
So weit ich das sehe, ist alles in Ordnung. Bei jedem Artikel über die Landschaften (z.B. Friesland), von denen Teile aus WP übernommen wurden, steht die Wikipedia als Quelle, die GNU-FDL und ein Link auf die Autorenliste. Das sollte reichen. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 10:39, 12. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe für Abzeichen der Bundeswehr

Beim linken Bild frage ich mich weiterhin, ob das noch als 2D gilt? Danke im Voraus, --Flominator 19:33, 5. Mär. 2007 (CET)

Sehe keine, das linke ist für mich 2-D --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:28, 5. Mär. 2007 (CET)

ACK --RalfR 20:39, 5. Mär. 2007 (CET)

Dankeschön. --Flominator 08:10, 6. Mär. 2007 (CET)
Die Bundeswehr ist kein eigenständiges Unternehmen, sondern stellt eine staatliche Einrichtung dar - und alle vom Staat erstellten Werke, wie Wappen (nicht Familienwappen) und ähnliches, sind grundsätzlich gemeinfrei. Der Staat darf nur die Verwendung einschränken, aber im Fall einer Enzyklopädie, die über die Armee ein bisschen was notiert, wird wohl kein Spieß dagegen sein. --N-Gon 02:10, 14. Mär. 2007 (CET)

Toten Hosen Bilder ohne Schöpfunghöhe

Hallo. Wie weiter oben diskutiert, ist das Logo der Toten Hosen von niederer Schöpfunghöhe. Wie sieht es mit folgenden Bildern aus? Wenn man sie hochladen darf, würde ich das in angemessener Qualität und Auflösung machen.

Mir kommen die Bilder alle nicht besonders aufwendig gemacht vor.


--Tankwart 00:41, 8. Mär. 2007 (CET)

bis aufs 1. und letzte hätte ich keine bedenken --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:41, 8. Mär. 2007 (CET)

Es stellt sich die Frage, was die Wikipedia von diesen Bilder hat, ich habe nur Schriftzüge auf buntem Hintergrund gesehen. Informationsgehalt? Im Gegenzug dürfen sich die Leute, die hinsichtlich der Bilder sich der täglichen Flut stellen (und es werden täglich Dutzende Cover von DVDs, Spielen und CDs hochgeladen, alle mit unstrittiger Schöpfunghöhe), damit beschäftigen, auch noch dem letzten Neuling zu erklären, was es mit Bildrechten auf sich hat, jetzt schon ein aufwändiges und oft fruchtloses unterfangen. Mir sind die Bilder das nicht wert, von einem „Artwork“, dass die Band charakterisiert, in irgendeiner Form charakteristisch ist, kann man hier nicht reden. --Polarlys 04:12, 8. Mär. 2007 (CET)

Da wäre eine allgemeine Regelung ala WP:RK sinnvoll - es dürfte auf Dauer schwer werden den ganzen unerwünschten (Werbe-)Müll mit dem Löschgrund "mangelhafte Lizenz" draußen zu halten. Ein tolles Beispiel Bild:BDMogo.jpg, hab ich einmal löschen lassen und bewußt nicht verraten wie das hier mit den Lizenzen funktioniert - inzwischen gibts sogar eine OTRS Freigabe dafür. --Btr 04:41, 8. Mär. 2007 (CET)
Das Bild hat keinerlei Nutzwert. Es ist nur zu einem Teil Logo, der Rest ist Illustration. Eher eine Grafik für den Kopf einer Homepage. --Polarlys 12:14, 8. Mär. 2007 (CET)
Anm: "Kopf einer Homepage" -> http://www.bdm-verband.de/

Was soll das lange Gerede? ACK Histo- Bilder sind problemlos. Es gibt keine Relevanzkriterien für Bilder (der Tag, wenn die eingeführt werden, ist mein letzter in der Wikipedia). Jedes Bild (ok, fast jedes) ist brauchbar, und wenn es dazu dienen kann, sich was rauszuschneiden. Übrigens lösche ich fast täglich etliche Bilder, es ist nicht so, daß ich jeden Müll behalten will. --RalfR 11:44, 8. Mär. 2007 (CET)
...mir ging es bei dem Gedanken auch lediglich um die Dinger, die bei Dir unter "ok, fast jedes" laufen - WP:RK ranzuzerren war vielleicht etwas übertrieben. Gruß --Btr 14:26, 8. Mär. 2007 (CET)

Ich würde sowohl dem Jubiläumslogo als auch dem Knochenadler die erforderliche Schöpfungshöhe zusprechen. Wie sagt der entsprechende Artikel hier? „Da es breite Grauzonen gibt, kann ein Laie die Grenze zwischen Urheberrechtsschutz und gemeinfreier Gestaltung so gut wie nie zuverlässig bestimmen, was zu einer sehr großen Rechtsunsicherheit führt. Auch die gewissenhafte Lektüre der umfangreichen Fachliteratur und der Rechtsprechung erlaubt es selbst erfahrenen Rechtsanwälten nicht, den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorherzusagen.“ Ich wüsste nicht, warum sich Wikipedia und der Uploader auf diese Grauzone einlassen sollten – gerade im Umgang mit der Musikindustrie und ohne erkennbaren Informationsgewinn. „Relevanzkriterien für Bilder“ halte ich überflüssig, ein Bild muss aber einen Informationsgehalt besitzen, keine Dekoration darstellen. Außerdem darf kein Missbrauch der Plattform vorliegen („privates Fotoalbum“). Es wäre übrigens schön, wenn du nicht ankündigen/drohen würdest, bei gewissen hypothetischen Entwicklungen hier das Weite zu suchen. Es ist einfach so, dass man hier bei Vorschlägen/anderslautenden Meinungen/Verwaltungsakten (besonders beliebt: Löschung von URV. „Ich habe das jetzt abgetippt, weißt du, wie lange das gedauert hat“) regelmäßig damit bedroht wird, dass die Person die Plattform (verlässt und man dann daran Schuld ist). Deine Aussage wird nicht diesen erpresserischen Charakter gehabt haben – man begegnet sich ja öfter ;-) – doch kann ich von mir und auch von Anderen sagen, dass sowas oft als Stressor wahrgenommen wird. Hey, und wer will hier gestresst sein? :-) Grüße, --Polarlys 12:14, 8. Mär. 2007 (CET)
Eigentlich stimme ich dir in allen Punkten zu. Bilder fürs private Fotoalbum lösche ich auch regelmäßig, meist habe ich Glück, daß ich da "keine Lizenz" als Grund eingeben kann. Aber irgendwas fällt mir immer ein. Es gibt aber Bilder, die verwaist sind, die "offensichtlich" niemand braucht, denen ich aber einem Nutzen zuspreche. Dann lösche ich das auch nicht. Die Grenze ist dabei natürlich starke Auslegungssache. Zur Drohung/Erpressung: ich habe bereits mal zu den Relevanzkriterien Artikel einen durchaus ernstgemeinten Löschantrag gestellt. Es ist mein voller Ernst, wenn diese Bürokratie bei den Bildern Einzug hält, ist das hier der falsche Platz für mich. In der catalanischen Wikipedia ist es mir beispielsweise nichtmal im persönlichen Gespräch gelungen, zu erklären, was Relevanzkriterien überhaupt sind. Diese übertriebene deutsche Bürokratie ist nichts für mich. Übrigens ist mein Streßfaktor außerhalb der Urheberrechtsfragen nahezu Null :) --RalfR 12:50, 8. Mär. 2007 (CET)
OT: Ob das daran liegt dass die Catala in der Zeit, in der bei uns 123 neue Artikel und ein paar Kilo schnellgelöschtes reinkamen 19 neue Artikel willkommen heißen durfte? --NoCultureIcons 12:57, 8. Mär. 2007 (CET)
Dann gibt es in Katalonien wohl glücklicherweiße auch keine Leute, welche ihre Garagenprojekte, ihre Firma, ihr unveröffentlichtes Nachwuchsautorenwerk, die unbesuchte Homepage oder Seite bei MySpace, den Bürgermeisterkandidaten mit Außenseiterchancen im nächsten Dorf im eigenen Interesse als „enzyklopädiewürdig“ erachten. Ginge hier auch, wenn dieses allgegenwärtige Missbrauchspotential nicht da wäre. Kann mich nicht erinnern, vor einem meiner Artikel schon mal WP:RK konsultiert zu haben, es gab auch nie einen LA. Ach übrigens: Wie ich auf Commosn mitkriege kommt aus der catalanischen WP relativ viel Material unklarer Lizenz rein. Einfach mal dort darauf achten ;-) --Polarlys 13:09, 8. Mär. 2007 (CET)
Mal ganz kurz zu der Relevanz der Bilder: Ich arbeite viel am DTH Artikel und wüsste sehr gut, wie man die meisten der Bilder hervorragend verwenden kann.

Mal im Ernst: die Bilder liegen doch alle rechtlich höchtsens in der Grauzoe, dass heist keins ist eindeutig von hoher Schöpfungshöhe. Reicht das nicht um sie hochladen zu dürfen? Wenn sich ein Inhaber beschwert kann sie doch immernoch löschen. --Tankwart 12:48, 8. Mär. 2007 (CET)

Was sagt das Artwork über die Musik/die Texte/die Schaffensphase/die Videoclops aus? Unsere ausgezeichneten Musiker- und Albenartikel (Bsp.: The Joshua Tree kommen allesamt ohne aus und ich bezweifle, dass die Bilder einen Bonuspunkt bei möglichen Auszeichnungen darstellen. --Polarlys 13:09, 8. Mär. 2007 (CET)

Nochmal: ich habe keine Bedenken. --RalfR 13:01, 8. Mär. 2007 (CET)

Das es ohne Bilder möglich ist, ist doch klar. Das heist aber nicht, dass es mit Covern nicht besser sein könnte. Und wenn schonmal die seltene möglichkeit besteht, in der deutschen Wikipedia Bilder von Covern zu verwenden, sollte man das auch machen. Es ist doch wohl klar, dass die Auswahl des Covers (und ihm Fall der Toten Hosen teilweise auch die aktive Gestaltung) ein wesentlicher Beitrag zum gesamtkünstlerischen Aspekt eines Albums oder einer Single ist! Beim U2 Album ist doch sogar ein Bild vom Motiv des Covers dabei. Das Original war ja sicher auch zu recht geschützt. Und nochmal: Das "Kauf MICH!" Cover ist nicht zuletzt wegen seiner banalen trivialität ein intereassenter Teil der Coverkultur. --Tankwart 13:47, 8. Mär. 2007 (CET)
Folgende Cover erreichen die Schöpfungshöhe nicht: Here's Die Roten Hosen, Bis zum bitteren Ende, 1000 Gute Gründe, Kauf MICH!. Sascha ist schlecht zu erkennen. Das Jubiläumslogo hat die Schöpfungshöhe dagegen erreicht, der Knochenadler jedoch nicht. --N-Gon 02:15, 14. Mär. 2007 (CET)

Flickr

Wie ist das genau mit den Fotos auf www.flickr.com, wann darf man diese benutzen und wann nicht, ich habe da nichts aussagekräftiges gefunden. Sollte man in den FAQ dies nicht als Punkt aufnehmen?

--Ticketautomat 15:01, 11. Mär. 2007 (CET)

Für Flickr gilt das gleiche, wie für alle anderen Bilder auch, nämlich die Bildrechte. Das besondere ist nur, dass flickr teilweise auch mit Lizenzen arbeitet, die bei uns akzeptiert werden (Creative Commons). Du mußt also vor einer Übernahme schauen, ob das Bild unter einer kompatiblen Lizenz (keine Einschränkungen bei Bearbeitung und kommerzieller Verwendung) steht und ob der Autor diese Lizenz überhaupt eigenmächtig vergeben kann (s. Bildrechte) und kannst sie dann übernehmen. Auf commons gibt es dazu einen eigenen Baustein und auch weiterführende Infos. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:10, 11. Mär. 2007 (CET)
Zur lizenzkonformen Übertragung der Bilder kannst du dann Flinfo nutzen. Wenn die Lizenz nicht stimmt, stellt das Teil auch gleich noch den SLA dazu :) --Flominator 15:33, 11. Mär. 2007 (CET)
Danke sehr--Ticketautomat 15:55, 11. Mär. 2007 (CET)

Flinfo ist wie alle diese Tools von technisch ungeübten Usern nicht ohne Fehler zu bedienen. Dass es Menschen gibt, die keine Tech-Freaks sind, kommt Leuten wie Flominator offenbar nicht in den Sinn.

  • Die Flickr-ID findest du oben in der Adresszeile deines Browsers, wenn du das Flickr-Bild aufgerufen hast
  • Dann kannst du dir eine Vorschau ansehen und Änderungen z.B. an den Kategorien vornehmen, aber sei nicht so blöd wie ich, sie abzuspeichern
  • Dann musst du das Bild auf deine Festplatte herunterladen (Flinfo hilft dir mit der richtigen Download-Größe)
Hallo Histo, da hast du natürlich Recht. Ich hatte vergessen, eine deutsche Seite anzulegen, die das Programm erklärt. Hälst du Benutzer:Flominator/Flinfo nun für verständlicher? --Flominator 11:44, 12. Mär. 2007 (CET)
Eine Spur verständlicher, aber meine Erläuterung hättest du doch teilweise übernehmen können. Mach noch ein paar Screenshots, dann isses narrensicher --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:47, 12. Mär. 2007 (CET)
Sorry, das musste heute auf der Arbeit zwischen Tür und Angel geschehen. Jetzt besser? Screenshot mach ich nicht so gerne, weil sich das Teil schnell verändern kann. --Flominator 18:53, 12. Mär. 2007 (CET)

Hey Danke, ich hab mir das gestern mal angeschaut und war echt ein bisschen ratlos, aber jetzt schau ich mir das nochmal an, hört sich beim durch lesen aber schon gut an...

Was wäre denn, wenn der Typ der das bei Flickr unter "All rights reserved" reingestellt hat und ich den bequatsche, das der das dann freigibt. Muss ich dann auch den seine Zusage wieder irgendwohin schicken, oder was müsste ich in einem solchen Fall tun--Ticketautomat 12:07, 12. Mär. 2007 (CET)

Wenn er die Lizenz ändert, brauchst du nichts an OTRS schicken. Wenn du ihm erklären willst, wie er das machen kann, versuch's damit. Wenn du eine E-Mailvorlage für die Nachfrage haben willst - mail mir. --Flominator 18:53, 12. Mär. 2007 (CET)

Flinfo ist wirklich klasse, wenn man einmal rausgefunden hat welche IP eigentlich gemeint war :)--Ticketautomat 12:29, 12. Mär. 2007 (CET)

Laut Flinfo dürfte man dieses Bild verwenden, aber das sieht so professionell aus, weswegen ich Zweifel habe. Aber der Autor sagt, dass es von ihm ist. Wie sehr kann man den Leuten trauen, weiß das jemand? Nicht dass jemand Bilder aus dem Playboy scannt und dort unter einer falschen Lizenz hochlädt. Außerdem, dürfte man so aufreizende Bilder überhaupt in dem Artikel einbinden?--Ticketautomat 14:32, 12. Mär. 2007 (CET)
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser PC-Bastelfreak (s. Fotogallerien auf seiner Benutzerseite) überhaupt schon einmal eine bekannte Persönlichkeit aus der Nähe gesehen hat schätze ich gegen Null, geschweige denn, dass sie sich von ihm fotografieren läßt und er dies unter cc-by veröffentlichen darf (dazu hätte sie nämlich auch zugestimmt haben müssen). Insofern: Vergiß es. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:06, 12. Mär. 2007 (CET)
Außerdem haben wir bereits ein Bild von Anna Nicole Smith :) --Flominator 18:53, 12. Mär. 2007 (CET)
Ja wegen diesem Foto von Anna Nicole Smith habe ich die Möglichkeit Bilder bei Flickr suchen zu können erst kennengelernt und fand das interessant. Ich hab das jetzt als Beispiel gebracht, aber Fotos kann man da ja suchen und dieses Flinfo vereinfacht ja vieles--Ticketautomat 19:13, 12. Mär. 2007 (CET)

Works made by a company

Hello,

I need help from people knowing German copyright law (unfortunately my German is nearly not existent). What is the duration of copyright for a work done by a company or its employees? Thanks, Yann 00:22, 12. Mär. 2007 (CET)

Oh, might be different...but i think the copyright is to handle with care like all other works, like photographs and so on...70 years after...or with written permission of the concerning employee and/or the company. ask them! in case the Schöpfungshöhe (german definition = worth of a creation) is low it'll be no problem, this means the quality of the work is a simple reproduction or is just a simple graphic element...hope to help you. regards -- hendrike 08:55, 12. Mär. 2007 (CET)
maybe you should ask en:user:lupo, he has excellent knowledge on german and international copyright laws and will also be able to explain it in correct english. As far as I know there are no differences between a private persons and the employee of a company so it depends on what the work is about. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:25, 12. Mär. 2007 (CET)
The problem is: Companies rarely die competely! --Flominator 10:16, 12. Mär. 2007 (CET)

In D ist es nicht vorgesehen, daß ein Unternehmen als Urheber gilt. Urheber ist eine oder sind mehrere natürliche Personen, nicht das Unternehmen. Ein Copyright wie in den USA gibt es nicht. Ich kann zwar die Frage verstehen, mein englisch reicht aber nicht aus, um das englisch zu beantworten, daß es auch verstanden wird. --RalfR 10:21, 12. Mär. 2007 (CET)

In German law, the author always is a real person. Any rights to use, copy, publish etc. derive from the rights of this very author, the Urheberrecht. A company may own the rights to use, copy, publish etc. a work because the author has transferred these rights to the company. The duration of the transferred rights, however, remains tied to the duration of the author's Urheberrecht, which cannot be transferred but only be inherited. So no matter who owns the rights to use, copy, publish etc., these rights expire 70 years after the author's death, who always is a real person. --Wikipeder 10:52, 12. Mär. 2007 (CET)

Hätte ich jetzt auch gesagt, thank you for translating and Explanations :) --RalfR 11:17, 12. Mär. 2007 (CET)

Bedeutet das, dass alles in commons:Category:Meyers_Blitz-Lexikon gelöscht werden muss? Irgendwo wurde das schonmal diskutiert, ich weiß aber nicht, wo... -- Duesentrieb 16:42, 12. Mär. 2007 (CET)

Siehe z.B. Abschnitt #PD-old auf Commons etwas weiter oben. Ich persönlich würde den Aufwand, die Fotografen des Lexikons zu ermitteln (hat das keinen Abbildungsnachweis?) nicht als unvertretbaren Aufwand bezeichnen. Die Texte sowieso nicht. Würde sowas auf wikisource geduldet? --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:49, 12. Mär. 2007 (CET)
Auf Commons wird das geduldet, in die .de dürfen die Bilder nicht eingebunden werden. --RalfR 17:01, 12. Mär. 2007 (CET)

Also kapier ich das richtig? Ein Angestellter macht für seine Firma / Behörde eine Aufnahme / ein Programm. Die verwertbaren Rechte gehören der Firma. Sie darf es verkaufen, verschenken, jedem die Erlaubnis geben es zu verwenden. Sie darf es einzig und allein nicht unter eine Freie Lizenz stellen solange der Urheber zu stimmt oder 70 Jahre lang tot ist? --Franz (Fg68at) 18:33, 12. Mär. 2007 (CET)

Urheberrecht entsteht durch eine schöpferische Leistung, durch die Schaffung eines Kunstwerkes. Man redet nicht umsonst von Kunsturheberrecht. Fotos zählen dazu. Und ja, wer die Verwertungsrechte hat, kann ein Foto nicht unter eine freie Lizenz stellen, das kann nur der Urheber. --RalfR 18:41, 12. Mär. 2007 (CET)
Der Urheber ist in dem Fall anscheinend nur dann relevant, wenn bestimmt werden soll, wann die Rechte verfallen. Wenn die Firma ansonsten alle Rechte hat, ist für alles andere wohl die Firma relevant, nicht der Urheber. Hier ging es ja nicht um freie Lizenzen, sondern um PD-old. -- Duesentrieb 18:54, 12. Mär. 2007 (CET)

Ralf, das ist nicht richtig. Bitte merke dir: Unter eine freie Lizenz stellen kann auch der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Das ist hier in der Wikipedia absolut anerkannt, von Anfang an. Wenn der Urheber aufgrund seines Arbeitsverhältnisses so gut wie alle Rechte abgetreten hat, wäre es widersinnig, auf seiner Zustimmung zu bestehen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:45, 12. Mär. 2007 (CET)

Steschke erwähnte auch schon einmal, dass unsere Textvorlage zur Freigabe dahingehend mißverständlich sein könnte... --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:47, 12. Mär. 2007 (CET)
ihr erwartet nicht, das ich diese disku ins englische "translate" oder? *lach* 'cause the inquiry came from an englisch speaking person... erklärt es ihm wenigstens, wenn ihr einen konsens gefunden habt. greetings -- hendrike 19:10, 12. Mär. 2007 (CET)
Wozu? Die richtige Antwort hat Wikipeder doch schon gegeben. --N-Gon 02:20, 14. Mär. 2007 (CET)

Bilderrechtslage in Österreich - am Beispiel eines Zug-Fotos

Leider gibt es in der Wikipedia nach wie vor keine Beschreibung der Urheberrechtslage in Österreich betreffend Fotos von Gegenständen, Bauwerken, Personen etc. Ich habe mich bisher immer mit der Beschreibung der Rechtslage in Deutschland zufrieden gegeben, in der (berechtigten - es gibt viele Beispiele bei denen Österreich deutsche Gesetze weitgehend übernommen hat) Annahme, Österreich werde sich da kaum unterscheiden. Habe jedoch in Panoramafreiheit ausnahmsweise mal einen Hinweis auf die österreichische Rechtslage gefunden, die wenig konkret besagt dass die "in Österreich normierte freie Werknutzung weiter geht als in Deutschland". Drunter steht zwar ein kurzer Gesetzesauszug sowie drei kurze Beispiele, die weitergehende Rechte andeuten, gefunden, aber wie das nun im konkreten Fall bei konkreten Fotomotiven aussieht, dafür reicht dieses "Gsatzerl" natürlich auch nicht.

Da das scheinbar "lockerere" österreichische Recht auch Innenaufnahmen von Gebäuden (von allen???) gestattet, die auch nicht mal an einem "dem öffentlichen Verkehr dienenden Ort" stehen müssen (mal abgesehen davon, dass die meisten Gebäude Straßenanschluss (!) haben), bin ich nun ziemlich verwirrt ob des scheinbar äußerst strengen deutschen Urheberrechtsgesetzes hinsichtlich öffentlich zugänglicher Plätze. Denn laut Wikipedia:Bildrechte sind Fotos von Bahnhöfen oder Zügen ohne Genehmigung der Bahngesellschaft (sowohl in D als auch in CH) nicht zur Veröffentlichung gestattet. Diese Einschränkung dürfte in Österreich, auch wenn ich eine starke Abweichung des österreichischen Rechts vom deutschen (und schweizerischen) anzweifeln muss, eigentlich nicht vorkommen - und dem Verständnis nach eigentlich nicht mal in Deutschland. Denn ist ein Bahnhof kein dem "öffentlichen Verkehr dienender" Ort? Gibt es denn überhaupt einen öffentlicheren Ort als ein Bahnhof (mal abgesehen von Gehsteig und Straße)?

Lange Einleitung, kurze Frage: Soll das wirklich heißen, ich darf keine Fotos von einem öffentlichen, staatlichen, Bahnhof mitsamt seinen öffentlich, staatlichen, dem öffentlichen Verkehr dienenden, von öffentlichen Orten zugänglichen und von der Öffentlichkeit genützten Zügen erstellen? Falls nein: Würde es etwas ändern, wenn die Züge einem amerikanischen Unternehmen gehören und von der österreichischen Bahn nur gepachtet werden? Bitte um Aufklärung. -- Otto Normalverbraucher 02:01, 12. Mär. 2007 (CET)

Du hast nur oberflächlich WP:BR gelesen. Durch wirfst Hausrecht und Urheberrecht gnadenlos durcheinander, obwohl ich erst vor kurzem den entsprechenden Absatz geändert habe. Wir gehen hier von der deutschen Rechtslage aus, weil jeder österreichische Urheber sich in Deutschland an ein deutsches Gericht erfolgreich wenden kann (siehe Hundertwasserhaus-Entscheidung). Ob in Ö anderes gilt, ist für uns leider wurscht, D ist da einfach wichtiger, weil viel viel viel größer als Ö. Wenn du ein Bild von einem urheberrechtlich nicht geschützten Bahnhof ohne Genehmigung der Bahn unter einem Sockenpuppenaccount hochlädst (natürlich ohne deine ladungsfähige Anschrift in der Bildbeschreibung anzugeben), passiert dir höchstwahrscheinlich nichts (siehe ausführlich Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, wir dulden Bilder, die ungeschützte Objekte betreffen, aber aufgrund des Bruchs vertragrechtlicher Abmachungen oder des hausrechts zustandegekommen sind. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:44, 12. Mär. 2007 (CET)

Ich wurde von Mitarbeitern der Bahn beim fotografieren gesehen. Da sie nichts dagegen gesagt haben, sehe ich das als "Duldung durch Unterlassung" und somit keinen Hausfriedensbruch an. Ist diese Argumentation einigermaßen haltbar? ;-) Da ich nach wie "pseudonym" arbeite brauch ich nicht mal eine Sockenpuppe anzulegen. -- Otto Normalverbraucher 00:29, 13. Mär. 2007 (CET)
Da ich nach wie "pseudonym" arbeite brauch ich nicht mal eine Sockenpuppe anzulegen. - mit den entsprechenden Daten (IP + Zeitpunkt der Verbindung), die eine zeitlang gespeichert werden bist du aber zu identifizieren (zwar nicht für jeden, aber im "Ernstfall" schon - bezweifle jedoch, dass ein wenig Pille-Palle mit der Bahn für einen "Ernstfall" ausreicht). Erst mit der Löschung dieser Daten ist das vorbei, wenn du allerdings mit deinem Account "Benutzer:Otto Normalverbraucher" weiterhin tätig bist verlängert sich dieser Zeitraum fortlaufend - die Aufbewahrungsfristen für die Daten knobeln unsere Volksvertreter anscheinend noch aus siehe Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, bzw. für DE Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung in Deutschland. Gruß --Btr 04:28, 13. Mär. 2007 (CET)

Ich lad die Fotos von Bahn und Bahnhof jetzt einfach hoch. Kann mir nicht vorstellen, dass ich deswegen verklagt werde. Sonst könnte die Wikipedia ja gar nicht so viele Bahn- und Bahnhoffotos haben. -- Otto Normalverbraucher 21:00, 13. Mär. 2007 (CET)

George Smathers

  • Ich habe auf dieser Seite [17] Bilder über den amerikanischen Politiker George Smathers gefunden, zu jedem Bild ist die Jahreszahl angegeben und laut http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Lizenzen#USA ist jedes Bild das vor dem 1,1,1964 veröffentlicht wurde public domain, heisst das jetzt das ich ohne zu fragen, dieses Bild in dem Artikel verwenden darf, oder wie hab ich das zu interpretieren.
  • Wie sieht das außerdem mit einem Bild aus, von einem Mann der seit 200 Jahren tot ist, da muss doch schon alles abgelaufen sein, was nur irgendwie ablaufen. Darf ich das hochladen, wenn ich es online finde? Ich hab es jetzt hier gefunden [18] ich mein natürlich das oberste der Bilder.
  • Und laut dieser Seite [19] darf ich die Bilder die ich dort finde benutzen oder? Ich hab dort das Bild über Christopher Addison gefunden.
  • Und was ist mit Bildern, die auf den Seiten des US-Kongresses veröffentlicht sind. Wie ich das verstanden habe, darf ich doch alle Bilder dort verwenden, außer es steht was anderes dabei, oder?

Kann mich da einer aufklären, danke sehr im voraus schonmal--Ticketautomat 13:08, 12. Mär. 2007 (CET)

  1. Commons kann man nicht trauen, hier gilt 70 Jahre pma, sonst nichts. (Hoffe ich zumindest.)
  2. Das ist höchstwahrscheinlich gemeinfrei, der Urheber müsste sonst ja 130 Jahre alt geworden sein noch mindestens 130 Jahre gelebt haben, nachdem er das Bild gemacht hat.
  3. some pictures in The Probert Encyclopaedia have been obtained from the public domain in good faith, but may have been released without the copyright holder's permission, while we never knowingly include any copyright images accidents can happen and we cannot guarantee the status of images you choose to copy.“ Also nur dann, wenn klar ist, dass das jeweilige Bild wirklich frei ist.
  4. Keine Ahnung. -- Timo Müller Diskussion 14:26, 12. Mär. 2007 (CET)
Zu 4. Klares Nein, zum einen steht da doch sinngemäß "Wir gehen von Gemeinfreiheit aus, aber wirklich sicher sind wir uns nicht, selber überprüfen" - Copyright information is provided whenever possile, but it is ultimately the responsibility of the user to determine and satisfy the copyright and other restrictions., zum anderen wendet der US-Kongress das US-Copyright mit allen Unterschieden zur Rechtslage im deutschsprachigen Raum an (zB Prä-1923-PD, fehlender-Copyrightvermerk-PD uä), eine 1:1 Übertragung geht nicht, jedes Bild ist einzeln auf Plausibilität bzgl der Regeln der de.WP zu prüfen. Hochladen würde ichs anonym - nicht als IP - auf die Commons, da die sowieso das US-Recht anwenden.sугсго.PEDIA-/+ 17:13, 12. Mär. 2007 (CET)

Servus, ich gebe zu, dass ich mir oben auch relativ sicher war, was die Schöpfungshöhe angeht. Wie sieht es hier mit dem Männchen aus? --Flominator 20:50, 12. Mär. 2007 (CET)

isdasntestoderwas. auch keine sch. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:34, 12. Mär. 2007 (CET)
Sorry, aber nach dem GunsNRoses-Cover von neulich, bin ich vorsichtig geworden. --Flominator 13:44, 13. Mär. 2007 (CET)

Commons-Lizenztags für alle Lebenslagen.

Jetzt akzeptieren die Commons auch Bilder, für die Zitat This image may or may not be protected by copyright. gilt. Und das nennt sich PD-USGov-NARA. Sollten wir auch einführen, dann müssen wir uns keine Gedanken mehr wegen URV machen, wir erlauben sie einfach.sугсго.PEDIA-/+ 22:29, 12. Mär. 2007 (CET)

Irgendwie war diese Universallizenz lange fällig für Commons :) RalfR 22:32, 12. Mär. 2007 (CET)
Absolut unglaublich. Die meinen das ernst? --Lychee 03:23, 13. Mär. 2007 (CET)

haben wir schon eingeführt, nennt sich Vorlage:Bild-PD-alt-100. Dort könnte genau das selbe stehen (This image may or may not be protected by copyright.). Die Vorlage auf Commons ist übrigens aus dem Jahre 2005. Der oben zitierte Satz wurde zwar erst kürzlich eingefügt, war aber ansonsten sinngemäß über die 2 Links zu erreichen. Stell halt einen LA gegen die Vorlage auf Commons, wenn sie dir nicht passt. --Isderion 12:52, 13. Mär. 2007 (CET)

Ist als PD gekennzeichnet und ein Foto eines Gemäldes. Der Maler ist unbekannt, steht dort. Eine (chinesische?) Signatur scheint drauf zu sein - oder es heißt irgend etwas anderes. Was tun? --Lychee 01:45, 13. Mär. 2007 (CET)

Nichts weiter, ich sehe kein Problem --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:02, 13. Mär. 2007 (CET)

Ok, also einfach mit {{Bild-PD-nur PD}} kennzeichnen? (wegen alter Vorlage) --Lychee 14:55, 13. Mär. 2007 (CET)

Image:OsamaBinLadenPropagandaPoster.jpg

Die Aufnahme stammt von einem US-Soldaten (SEAL-Team) in Ausübung seines Kampfeinsatzes in Afghanistan und das Bild ist Eigentum des US-Verteidigungsministeriums und steht als Public Domain zur Verfügung. Bevor Sie hier ohne Grund hier willkürlich Bilder löschen, bitte ich sie vorab die Diskussion zum besagten Foto abzuwarten.

Hier der genau Text zum Photo:

Released to Public

ID: DNSD0412769 Service Depicted: Other Service

020114N8242C005 Operation / Series: ENDURING FREEDOM During a Sensitive Site Exploitation (SSE) mission in the Zhawar Kili area of Eastern Afghanistan members of a US Navy (USN) Seal Team found valuable intelligence information, including this Osama Bin Laden propaganda poster. USN Special Operations Forces (SOF) are conducting missions in Afghanistan in support of Operation ENDURING FREEDOM. Date Shot: 14 Jan 2002

http://www.dodmedia.osd.mil/DVIC_View/Still_Details.cfm?SDAN=DNSD0412769&JPGPath=/Assets/2004/Navy/DN-SD-04-12769.JPG

Privacy and Security Notice

The DoD Imagery Server is provided as a public service by the American Forces Information Service and the Defense Visual Information Directorate.

Information presented on DoD Imagery Server is considered public information (except where noted for government and military users logged into restricted areas) and may be distributed or copied. Use of appropriate byline/photo/image credits is requested.

Ich bitte um umgehdne Wiederherstellung auch auf Wiki Commons. --wikifreund 01:03, 13 March 2007 (UTC)

User:DaB sind die Rechtslage leider anders und löscht dauerhaft das Foto.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen

Und wenn der Fotograf 3-mal US-Soldat war: Er hat ein geschützes Werk aufgenommen, das wird dadurch nicht nicht frei. Nur ER kann keine Rechte mehr einbringen, weil Soldaten im Dienst gemeinfrei Werke machen. Das alte Copyright bleibt jedoch bestehen. Panoramafreiheit gilt auch nicht, weil das Plakat kein dauerhaftes Objekt ist (und commons lässt AFAIR eh keine Panoramefreiheit zu). Also bleibst das Bild wg. URV gelöscht. --DaB. 02:14, 13. Mär. 2007 (CET)
Absoluter Quatsch, was sie hier erzählen und auf Commomns ist es z.B. für die US-Website von wikipedia absolut erlaubt und zahlreiche Bilder auf wikipedia.de sind von http://www.dodmedia.osd.mil. Das Werk ist übrigens niemals geschützt, sondern das Werk (deren Schöpfungshöhe hier sicherlich nicht Berücksichtigung findne kann) wurde von dne USA beschlagnahmt und befindet sich somit in US-Eigentum, deren Veröffntlichung durch diese PD-Foto erlaubt ist. Kein URV ! --Wikifreund 02:24, 13. Mär. 2007 (CET)
Was ein Blödsinn. Eigentum eines Werkes sagt null darüber aus, das man die Urheberrechte besitzt. Das Bild bleibt gelöscht. --DaB. 02:26, 13. Mär. 2007 (CET)

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:DaB.“

Bitte um Klärung.

Gruß --Wikifreund 02:34, 13. Mär. 2007 (CET)

Erklärung für DaB.s Kommentar: Die Fotografie mag frei sein, aber ist der Urheber des Plakats schon seit 70 Jahren tot? Oder hat er einer Veröffentlichung zugestimmt? Mal abgesehen davon: eine Detailgenaue Abbildung dieser sehr gut erkennbaren Person nennst Du ohne Schöpfungshöhe? --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:44, 13. Mär. 2007 (CET)

Der "Terrorist" hat hier ein Poster erstellt, was von einem US-Soldaten gefundne, fotografiert und beshclagnahmt wurde. Das Poster wurde als PD-Foto vom US-Verteidigungsministerium frei gegeben, siehe Beschreibung und Lizenz. Sollte da vom Inhalt Teile des Bildes kontrovers sein, hat das wohl das US-Verteidigungsministerium zu verantworten und wir sollten darüber nicht befinden, sonst würde sie das nicht veröffentlichen und es besteht kein Copyright zum Bild. Ich sehe ich hier kein Urheberschutz, inden USA sowieso nicht, daher sind die Löschungen auf wikimedia commons absolut dreist, denn die commons sind kein deutscher Rechtsraum und es gibt Fotos die dort in den USA sehrwohl für die US-Website von wikipedia erlaubt sind. Da macht es wenig Sinn, wenn ein Benutzer, Admin etc. ohne Diskussion oder Vorabmarkierung des Fotos willkürlich Inhalte löscht. --Wikifreund 03:00, 13. Mär. 2007 (CET)

Zusätzlich zu dem, was ich dir schon auf meine Disku. geschrieben habe: Selbst wenn das Bild in den USA frei wäre, würde das nicht reichen, weil commons ein Internationales Projekt ist wo der kleinste Nenner gilt (eben damit die Bilder jeder benutzen kann). --DaB. 03:07, 13. Mär. 2007 (CET)
Ich möchte mal darauf verweisen, dass das Poster ein allgemein bekanntes zeitgeschichtliches Foto von Osama bin Laden zeigt und Herr bin Laden bis heute keine Person verklagt hat, der sein Bild hochgehalten hat, ich würde da eher von Gemeinfreiheit reden. So stellt bspw. die Nachrichtenagentur AP, Aufnahmen von Anhängern die ein Osama bin Laden-Plakat mit genau diesem Bild hochhalten unter iherer eigen Fotolizenz (Copyright AP), warumm soll das US-Verteidgungsministerium nicht genauso auch das Bild von Osma bin Laden fotografieren und an sich nehmen und statt diese per Copyright nun nicht als PD-Foto veröffentlichen, so wie sie es getan haben. Hier ein Beispiel, wie die Nachrichtenagentur eine Aufnahme von Collagen-Postern unter ierer eigenen Lizenz stellten: http://www.wdr.de/online/news2/us_angriffe/osama_bert.phtml oder http://www.wdr.de/online/news2/us_angriffe/osama_gross.html

Folgende wikipedia nutzt übrigens auch das Foto: http://sh.wikipedia.org/wiki/Osama_bin_Laden und hier noch eine US-Website: http://www.thinkandask.com/news/findingbinladen.html von Jeffrey Allen Miller und hier noch einmal: http://www.leksikon.org/art.php?n=3641 oder hier noch ein Poster: http://www.theonion.com/content/index/4007

oder noch einmal hier bei DoD: http://www.dodmedia.osd.mil/DefenseLINK_Search/Still_Details.cfm?SDAN=DNSD0412769&JPGPath=/Assets/2004/Navy/DN-SD-04-12769.JPG

Was ist mit diesem Bild: http://www.defendamerica.mil/images/photos/ii121301c.jpg ? Veröffentlicht auch von einer US-Regieurngswebseite. 1. DefendAMERICA is provided as a public service by the Office of the Assistant Secretary of Defense-Public Affairs and the Defense Technical Information Center.

2. Information presented on DefendAMERICA is considered public information and may be distributed or copied unless otherwise specified. Use of appropriate byline/photo/image credits is requested. 3. For site management, information is collected for statistical purposes. This government computer system uses software programs to create summary statistics, which are used for such purposes as assessing what information is of most and least interest, determining technical design specifications, and identifying system performance or problem areas. 4. For site security purposes and to ensure that this service remains available to all users, this government computer system employs software programs to monitor network traffic to identify unauthorized attempts to upload or change information, or otherwise cause damage.

Was ist mit diesem Foto? http://www.fbi.gov/wanted/topten/fugitives/laden.htm oder http://www.fbi.gov/wanted/terrorists/fugitives.htm

Das FBI sagt Urheber des Poster 2001 unbekannt und nutzt es selber.

Oder dieser Website und anderes Foto, auch als PD öffentlich: http://www.dssrewards.net

Gruß --Wikifreund 04:07, 13. Mär. 2007 (CET)

Es ist völlig unerheblich, wer das Foto nutzt. Durch das Abfotografieren ist kein neues Werk entstanden, Panoramafreiheit greift nicht und Schöpfungshöhe ist gegeben. Somit eine glasklare URV. --RalfR 07:16, 13. Mär. 2007 (CET)
Villeicht ist es so verständlicher: Da die US-Regierung nicht Urheber des Posters ist kann es auch Abbildungen davon nicht als PD freigeben; das kann nur der Urheber. --JuTa Talk 07:27, 13. Mär. 2007 (CET)
Mal abgesehen davon, dass in Deutschland Public domain als Freigabe sowieso nicht funktioniert. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:07, 13. Mär. 2007 (CET)

Das ist URV, auch wenn ich Taxman widerspreche. Natürlich kann ich etwas in D als PD freigeben, da sich Gerichte bereits mit PD-Software befasst haben. Der Nutzer kann nur keine so umfassende Freigabe erreichen, wie es wünschenswert wäre, aber, abgesehen von extremen Ausnahmefällen, wird jeder Richter für den Nutzer eines solchen Bilds entscheiden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:11, 13. Mär. 2007 (CET)

Ach herje, da benötigt man ja bald einen Fachanwalt. Ich möchte aber noch einmal nachhaken, wie verhält es sich zu Abbildungen wie dem Poster mit einem Ausschnit von Osama bin Laden, wenn es sich dabei doch um eine Collage handelt? Beispiel rechts:

Auf Bildcollagen gibt es also ein Copyright für die Bilder = bspw. Osama-Fotografie, doch Urheberrecht für Text und Gestaltung beim Urheber, also demjenigen, der die Collage gebastelt hat? Habe noch einmal nachrecherchiert, das Bild von Osama ist wohl doch Eigentum von der Nachrichtenagentur AP und wurde im April 1998 aufgenommen, allerdings weltweit schon zig hunderte male vervielfältigt worden.

Die englische Wikipedia nutzt übrigens auch dieses Screenshot aus einer Video-Botschaft von Osama bin Laden: Image:2004-10-29 Bin Laden still.jpg Die US-Wikipedia hat es durch fair use etc. immer etwas leichter mit den Bildrechten. Gruß --Wikifreund 22:53, 13. Mär. 2007 (CET)

Muß ich jetzt so deutlich werden? Es interessiert uns nicht, was andere Homepages machen, dabei ist es egal, ob das eine US-.gov oder was auch immer ist, auch wenn AP das Foto gemacht hat (welcher Fotograf?), werden sie es wohl nicht unter eine freie Lizenz gestellt haben. Uns interessiert es nicht, wie oft ein Bild unberechtigt verwendet wurde, wir verwenden nur freie Inhalte und das Plakat von bin Laden ist nicht frei, Basta! Dabei ist es unerheblich, wie interessant oder nützlich dieses Bild wäre - es ist eine URV! .en und FairUse gibt es hier nicht, was die da machen, gilt nicht für uns. Wenn wir die Freigabe des Fotografen sowie die Freigabe des Herstellers der Collage hätten, könnten wir das Bild nutzen - das wird aber ein schier aussichtsloses Unterfangen. Nachrichtenagenturen scheren sich einen Sch**** ums Urheberrecht und nehmen, was sie bekommen, wir sammeln freie Inhalte! --RalfR 00:11, 14. Mär. 2007 (CET)
Das Bild ist urheberrechtlich geschützt, da es eine Reproduktion eines Schöpfungswerks ist. Für eine Diskussion ist es jedoch erforderlich, Totschlagargumente und -schlagwörter wie z.B. "Basta!" nicht zu benutzen, denn diese Seite ist eine Diskussions- und keine Diktatseite. Auch Nachrichtenagenturen müssen sich an das Urheberrecht halten, haben aber durch das Presserecht veränderte Auflagen: so müssen sie vor Abdruck eines Kunstwerks den Künstler um Erlaubnis bitten, wenn das Werk nicht öffentlich ausgestellt ist/war und zudem stets Quelle/Urheber angeben. Dieses Recht gilt für die Wikipedia jedoch nicht. --N-Gon 02:37, 14. Mär. 2007 (CET)
Ein GFDL-Bild
Erstaunlich da löschen User, die überwiegend auf wikipedia.de tätig sind, Fotos auf wikimedia commons, die ein User, der auch häufig auf wikipedia.de Bilder höchlädt und dann stört es keinen wenn Bilder auf anderen Wikipedia-Portalen dort benutzt werden? --Wikifreund 20:33, 14. Mär. 2007 (CET)
Übrigens ich habe mal bei Associated Press nachgefragt die Bilder und auch das Foto von Osama bin Laden, dass so von einem vermeintlichen Terroristen mit Cliparts zu einer Collage zusammengebastelt wurde, haben entgegen vieler Bezeichungen mit Quelle: AP einen Fehler, denn die Bildrechte für das Fotos liegen nach Auskunft von Frau Daubner, Leiterin AP-Images Dokumentation / Verkauf bei "Al-Jazeera". Das nur so am Rande :o) --Wikifreund 20:33, 14. Mär. 2007 (CET)

Unveränderte Kopien

Was muss ich bei unveränderten Kopien beachten?

--GustavNill 08:24, 13. Mär. 2007 (CET)

Inwiefern? Wir haben hier keine Glaskugel --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:06, 13. Mär. 2007 (CET)

Was willst du denn kopieren? Einen Picasso? RalfR 12:39, 13. Mär. 2007 (CET)
Ich will den Artikel Klimaschutzpolitik auf eine Website außerhalb der Wikipedia verlinken.--GustavNill
Du erst Deutschkurs? Für einen bloßen Link musst du nix beachten, wenn ich deine Ausführungen so übersetzen darf: Ich will den Artikel Klimaschutzpolitik auf einer Website außerhalb der Wikipedia verlinken. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:59, 13. Mär. 2007 (CET)

Und noch einmal etwas ausführlicher: Die Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung (beide ziemlich prominent am Anfang dieser Seite verlinkt) geben einen Überblick darüber, was man beachten muß, wenn man Inhalte aus der Wikipedia weiterverwenden will. Über einen einfachen Link auf einen Wikipedia Artikel muß man natürlich überhaupt nicht reden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:19, 13. Mär. 2007 (CET)

Einen Deutschkurs brauche ich nicht! Ich wollte nur sichergehen, dass ich das Urheberrecht nicht verletze. Diese Frage ist doch erlaubt? --GustavNill 17:32, 13. Mär. 2007 (CET)
Natürlich ist die Frage erlaubt, aber da Du auch sicherlich die FAQ gelesen hast: Welcher Abschnitt war unverständlich? Abgesehen davon hat ein Link auf Wikipedia in meinen Augen relativ wenig mit "unveränderten Kopien" (eines Artikels) zu tun. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:36, 13. Mär. 2007 (CET)
Ich habe bei FAQ Rechtliches den Abschnitt: "Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden?" gelesen. Der erste Teil des Abschnitts ist eindeutig. Irritiert hat mich der Satz: "Einzige Bedingung: Du musst dich an die Wikipedia: Lizenzbestimmungen halten." --GustavNill 18:34, 13. Mär. 2007 (CET)

Wenn Leute nicht kapieren, dass ein Link keine Verwendung des Inhalts ist, sind wir machtlos. Und wenn sie nicht für 5 Cent mitdenken und eine Frage so allgemein stellen, dass niemand erst einmal weiss, worum es geht, ebenso --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:03, 13. Mär. 2007 (CET)

Vielen Dank für Deine freundliche Belehrung! --GustavNill 13:53, 14. Mär. 2007 (CET)

Ist das Bild Bild:KZ Gründung 1933.JPG z.B. als Zitat noch in Ordnung? „PD-alt“ dürfte das wohl noch nicht sein, schon gar nicht, wie angegeben, GFDL. --A.Hellwig 11:38, 13. Mär. 2007 (CET)

GFDL ist Kappes, aber PD ist es schon deshalb, weil der Text keine Schöpfungshöhe hat. Ich bitte mal wieder Wikipedia:Textplagiat zu lesen und dort das, was über Nachrichtenmeldungen steht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:08, 13. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe

Seht ihr die Schöpfungshöhe bei folgenden Bilder als erreicht an:

  1. Bild:Dab drache.PNG Keine Schöpfungshöhe
  2. Bild:Il-atira.gif Keine Schöpfungshöhe (ich lasse den text mal übersetzen)
  3. Bild:Logo xl.gif Schöpfungshöhe
  4. Bild:Uebersichtskarte.jpg Keine Schöpfungshöhe

Habe ich das richtig gedeutet? // Forrester 17:44, 13. Mär. 2007 (CET)

Naja, man kann auch bei dem Logo Schöpfungshöhe verneinen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:00, 13. Mär. 2007 (CET)

Wenn die beiden mittlerweile gelöschten Bilder (Bild:Dab drache.PNG, Bild:Logo xl.gif) keine Schöpfungshöhe haben (ich hab sie nie zu Gesicht bekommen, vertraue aber Histo), kann man sie ja wiederherstellen. -- ChaDDy ?! +/- 19:21, 13. Mär. 2007 (CET)
ok. danke. // Forrester 19:22, 13. Mär. 2007 (CET)

Was ist mit Bild:Hasseröder logo.png? --Flominator 19:24, 13. Mär. 2007 (CET)

Der Vogel ist problematisch, der Rest des Logos hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 19:28, 13. Mär. 2007 (CET)
Genau um den ging es mir. Histo? Ralf? Steschke? --Flominator 19:42, 13. Mär. 2007 (CET)
Vogel ist grenzwertig, ich würds drauf ankommen lassen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:30, 13. Mär. 2007 (CET)
ACK Histo - ich sehe es auch grenzwertig, drauf ankommen lassen (nicht löschen, weil keine Schöpfungshöhe) --RalfR 23:59, 13. Mär. 2007 (CET)
Würde es dann bitte einer von euch mit dem Bapperl versehen? ;) --Flominator 08:46, 14. Mär. 2007 (CET)

Ist bei Bild:Kleiten Logo.jpg zufällig die Schrift oder so geschützt? --Flominator 19:42, 13. Mär. 2007 (CET)

Keine Schöpfungshöhe, daher ist die Schrift auch nicht geschützt. -- ChaDDy ?! +/- 19:45, 13. Mär. 2007 (CET)
Keine Schöpfungshöhe --RalfR 00:00, 14. Mär. 2007 (CET)
ack, zu wenig Details. --N-Gon 02:27, 14. Mär. 2007 (CET)

@Flominator: Ach ja, da die beiden oben angesprochenen und mittlerweile gelöschten Bilder (Bild:Dab drache.PNG, Bild:Logo xl.gif) offenbar keine Schöpfungshöhe haben (Quelle: Histo), kannst du sie ja eigentlich wiederherstellen, vorausgesetzt, wir können sie überhaupt verwenden (ich hab sie nie gesehen und weiß deshalb auch nicht, was drauf ist). -- ChaDDy ?! +/- 14:52, 14. Mär. 2007 (CET)

zusammenhangloses Dudenzitat in Diskussionsseite

Hi, ich schätze mal, diese Bearbeitung muss auch aus der Versionsgeschichte gelöscht werden, oder? --jpp ?! 17:50, 13. Mär. 2007 (CET)

Keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:58, 13. Mär. 2007 (CET)

Der Text ist zu kurz, um Schöpfungshöhe zu geniesen und kann behalten werden. -- ChaDDy ?! +/- 19:30, 13. Mär. 2007 (CET)

Ich hab dieses Bild aus einem Kloster in Tibet vor Ort abgeknipst, dann bearbeitet und hochgeladen. War eigentlich der Meinung, dass ich es mit der Beschriftung

  • "Gendün Chöpel. Bildquelle: nachbearbeitet von einem mäßigen in einem Kloster aufgenommenen historischen Foto (Aufnahme: eigene Aufnahme) --Gruschke 14:24, 13. Mär. 2007 (CET)" und der Lizenz {{Bild-GFDL}} ausreichend dokumentiert hätte. Was wird jetzt eigentlich von Benutzer:Asthma moniert?

--Gruschke 19:48, 13. Mär. 2007 (CET)

Du als Abfotografierer hast kein Urheberrecht an Deiner Reproduktion erworben, also ist {{Bild-GFDL}} falsch. Zudem ist das Bild, was Du abfotografiert hast, noch keine 100 Jahre alt und der Urheber unbekannt, es entspricht also nicht unseren Regeln für Bilder. Asthma hat also Recht.sугсго.PEDIA-/+ 19:54, 13. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe bei Screenshot

Das ist ein Screenshot, der ein vom Urheber selbst fotografiertes Bild enthält. Aber abgesehen vom Foto haben die Programmelemente doch keine Schöpfungshöhe, oder? --Noddy93 20:41, 13. Mär. 2007 (CET)

Bis auf das Foto hat der Screenshot in der Tat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 20:44, 13. Mär. 2007 (CET)
Die Abbildung von proprietärer Software ist aber nach meiner Erfahrung problematisch: sonst könnte man ja auch zu jedem Spiel Screenshots oder Cover als Bild einfügen. --N-Gon 21:02, 13. Mär. 2007 (CET)
Die meisten Spiele haben viel aufwendigere Grafiken (wenn auch manchmal nur in 2D, aber trotzdem viel aufwendiger). Somit besteht bei entsprechenden Spielen (und auch anderen Programmen) durchaus Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 21:05, 13. Mär. 2007 (CET)
Tja, wenn es nun hier wirklich darum geht, proprietäre (gibt es hier überhaupt Gegenbeispiele?) Software abzubilden, dann kann ich versuchen möglichst alle Umramungen zu löschen. Dieses Bild ist noch nicht Teil eines Artikels, sondern soll als Grundlage zur Diskussion einer Erweiterung dienen. Darüber hinaus wurde von der Administration eine eben entsprechend detailiertere Beschreibung und Differenzierung des Themas erbeten indem es mit "Redundanztext" markiert wurde. Eine neue (verfremdete) Version kann ich noch uploaden, aber ein proprietäres Programm, welches sich als Quasistandard etabliert hat läßt sich leider nur schwer kaschieren. --Petit 00:04, 14. Mär. 2007 (CET) fast hätte ich's vergessen... Die Schöpfungshöhe in diesem Screenshot besteht darin, dass hier der Arbeitsablauf einer manuellen HDR-Komposition gezeigt wird, was natürlich die vorangegangene Recherche als schöpferisch deklariert. Die im Screenshot erkennbaren Einzelaufnahmen in der Miniaturansicht sind die eigentlichen Fotos. Das große Foto ist im Prinzip die anschließende Schöpfung an einem Computer (enthält proprietäreren Prozessor von AMD). Leider geht es nunmal hier darum die Nachbearbeitung an einem PC darzustellen. Ich würde auch GIMP verwenden, aber dieses Programm ist definitiv proprietär. Ich bin für Vorschläge offen. --Petit 00:18, 14. Mär. 2007 (CET)
Ich verstehe nicht ganz, was der Prozessor mit dem Bild zu tun hat? Wenn du ein Bild mit einer Digitalkamera (die werden normalerweise auch nicht als "frei" verkauft) schießt, ist das Bild nicht unbedingt unfrei. Ich würde auch GIMP verwenden, aber dieses Programm ist definitiv proprietär. hab ich aquch nicht ganz verstanden (GIMP steht unter der GPL). -- ChaDDy ?! +/- 14:52, 14. Mär. 2007 (CET)

kurz: Telegraf-Foto-Archiv ging über in besitz der Friedrich-Ebert-Stiftung. von diesen 130.000 fotos hat die FES (deren Archiv heißt AdsD) EXPLIZIT eine handvoll fotos FREIGEGEBEN auf ihrer homepage. lediglich mit der bitte verbunden, das AdSD zu nennen und ggf. zu informieren. es handelt sich um fotokopierte seiten einer sonderausgabe - also faksimile-prints. 'urheber' ist also der verleger, herausgeber und drucker(!) des Telegraf, Arno Scholz (verstorben 1971).

--Ullipurwin 02:20, 14. Mär. 2007 (CET)

Creative Commons, würde ich sagen. --N-Gon 02:46, 14. Mär. 2007 (CET)

bitte, lieber N-Gon: bin erst 10 tage dabei, mein erster bilder-upload... bin von natur aus bestimmt nicht faul, aber weiß echt nicht wie ich das jetzt anfangen soll. unter 'lizenz' nur 'bild-PD-frei' durch 'Creative Commons' ersetzen??--Ullipurwin 03:04, 14. Mär. 2007 (CET)

Für meine Begriffe liegen die Urheberrechte noch bei den Fotografen der Fotos. Und da müsste man dann wieder 70 Jahre pma überprüfen. Es sei denn sie wären durch ein Anstellungsverhältnis an Arno Scholz abgetreten worden. Ich weiß nicht, ob sich das nachprüfen lässt. Wenn man davon aus geht, dass die Nutzungsrechte bei Arno Scholz liegen/lagen ist m. E. folgendes zu beachten: oben steht schwammig, dass die Fotos "in den Besitz übergingen". Was genau bedeutet das nun? Wurden sie verkauft? Dann wäre die Schutzfrist 70 Jahre pma noch nicht abgelaufen. Wurden sie an die Stiftung vererbt? Dann gingen auch die Nutzungsrechte an die Stiftung über. Ein dritter möglicher Fall wäre, dass ein Anstellungsverhältnis zw. Scholz und der Stiftung bestand und er so die Nutzungsrechte abgetreten hat.
Das heißt, sofern die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, können wir die Fotos nur verwenden, wenn die Nutzungsrechte bei der Stiftung liegen. Allerdings ist der obige konstruierte Fall mit dem mehrfachen Übergang der Rechte sehr fraglich bzw. bin ich mir unsicher, ob das juristisch überhaupt wie geschildert möglich ist. Wer mich von den Experten berichtigen mag, ist herzlich dazu eingeladen. MfG --Flo89 04:10, 14. Mär. 2007 (CET)

hier also nochmal den link auf den AdsD-artikel zur geschichte des telegraf-archivs; ganz am ende ist der hinweis auf die nutzerrechte! zitat: Für den größten Teil der „Telegraf“-Fotos besitzt das Archiv der sozialen Demokratie die Rechte, so dass sowohl der Zugang wie auch die Verwertung für den Benutzer relativ einfach zu regeln ist. --Ullipurwin 04:45, 14. Mär. 2007 (CET)

Wenn das Archiv die außschließlichen Rechte besitzt kann es die Fotos freigeben. Beachte aber bitte, dass diese Freigabe auch die Nutzung außerhalb der Wikipedia mit einschließt. Am besten schicken sie eine E-Mail mit einer Freigabeerklärung an permissions-de@wikimedia.org. Als LIZENZ würde ich in diesem Fall auch Creative Commons cc-by-sa vorschlagen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:56, 14. Mär. 2007 (CET)

vielen dank an alle; ich werde diese mail vom AdsD an wikipedia in die wege leiten--Ullipurwin 14:40, 14. Mär. 2007 (CET)

Übersetzungs-URV?

Im Artikel Befehl Nr. 1 des Petrograder Sowjets ist eine Übersetzung desselben enthalten (Wortlaut des Befehls Nr. 1 des Petrograder Sowjets) mit einer Quellen (und vermutlich auch Übersetzerangabe) Die russische Revolution 1917, München 1964, S. 133. Das Original geht ja noch als amtliches Werk durch - Kenntnisnahme nicht nur Armeeintern, sondern auch durch die Bevölkerung. Aber die Übersetzung scheint mir doch klar die Schöpfungshöhe zu erreichen. Bevor ich den Quelltext aber lösche, wollte ich mal fragen, ob Euch nicht irgendwelche Tricks zur Rettung einfallen.sугсго.PEDIA-/+ 08:27, 14. Mär. 2007 (CET)

PD-Soviet? SCNR--Wiggum 10:03, 14. Mär. 2007 (CET)

Eine ganz kurze Inhaltsangabe, die über das bisher im Artikel stehende hinausgeht, also etwa pro Absatz, wäre schon ganz gut, bevor man den Text löscht. --AndreasPraefcke ¿! 10:04, 14. Mär. 2007 (CET)

Wikiversity Kurs: auszugsweise Scans aus Büchern, deren Autoren schon tot -> Verlag meldet sich aber nicht, deswegen die Anfrage

im Wikiversity Kurs Deutsche Auswanderer in den USA 1830–1900/ wird angedacht, auszugsweise Scans aus Büchern für Lehr-/Lernzwecke zu verwenden.


In dem vorliegenden Fall handelt es sich zwar um den Scan von Buchseiten (was bei neueren Büchern der Einwilligung des Autors bedürfte). Allerdings ist der abgelichtete Inhalt ein Text aus früheren Briefen, deren Schreiber längst tot sind (mehr als 70 Jahre) und deren Schutzzeit ja nun schon lange abgelaufen ist. Wäre somit die Ablichtung möglich? sofern Kommentare ect. ausgeklammert werden? Leider meldet sich der Verlag nicht :-(

mehr dazu hier. ----Erkan Yilmaz (bewerte mich!, Diskussion) 10:16, 14. Mär. 2007 (CET)

Um die Frage zu beantworten bräuchte man mehr Informationen. Im Prinzip sind die Briefe - wenn man Schöpfungshöhe unterstellt - 70 Jahre nach dem Tod des Autors gemeinfrei. Unter Umständen kann hier aber eine Editio princeps vorliegen, wenn die Briefe vorher nicht veröffentlicht wurden und das Buch von 1988 die Erstausgabe ist bestünde dann ggf. noch bis 2013 ein Leistungsschutzrecht.--Wiggum 10:46, 14. Mär. 2007 (CET)

Hinsichtlich der Editio princeps haben wir hier keine klare Beschlusslage. Jegliche definitive Aussagen in welcher Richtung auch immer bedürfen eines formellen Meinungsbilds. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:51, 14. Mär. 2007 (CET)

Meinungsbild? Ich hab mir schon ne Meinung gebildet! --RalfR 16:06, 14. Mär. 2007 (CET)

Ich danke allen hier schon mal für die rege Beteiligung. Ich gebe das an den Kurs-Ersteller weiter und er soll doch beim Verlag nachfragen, um sicherzugehen. ----Erkan Yilmaz (bewerte mich!, Diskussion) 19:45, 14. Mär. 2007 (CET)

Videostreams in Wikipedia

Hallo,

ist es möglich Videosequenzen in Wikipedia einzufügen. Wenn ja, was ist zu beachten: Wie lang darf der Stream sein ? Gibt es ein bestimmtes Format/Codec ?

Grüße

Meike v.K. --194.95.224.104 12:26, 14. Mär. 2007 (CET)

Gehört eigentlich auf Fragen zur Wikipedia, aber Hochladen darfst Du Dateien im OGG-Theora-Format, die Datei sollte nicht größer als 5 MByte sein.sугсго.PEDIA-/+ 12:31, 14. Mär. 2007 (CET)
Siehe dazu: [20] -- FelixReimann 12:39, 14. Mär. 2007 (CET)
Da war doch neulich auch was mit einem Streamplayer auf der Commons-Mailingliste ... --Flominator 13:36, 14. Mär. 2007 (CET)

Bilder aus bildindex.de

In oben genannter Datenbank sind von Foto Marburg sind - nach eigenen Angaben - 1,9 Millionen Bilder. Darunter sehr viele enzyklopädisch wertvolle Bilder die älter als 100 Jahre sind. Also ein gigantisches Reservoir für Bilder in der WP - dachte ich. Denn im Kleindruckten steht:
"Weit über die Hälfte des Bildangebots im Bildindex gehört dem Bildarchiv Foto Marburg, die anderen Fotos stammen von verschiedenen Partnerinstitutionen. Die Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nur zu rein privaten Zwecken verwendet werden. Jede Form der Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig und wird nur gegen Entrichtung eines Bildhonorars gestattet. Bevor Sie also ein Foto aus dem Bildindex für eine Publikation verwenden dürfen, müssen Sie beim Bildarchiv Foto Marburg nachfragen, wem dieses Foto gehört und wer Ihnen die Reproduktionsgenehmigung erteilen kann. Die Nutzungsbedingungen für Fotos des Bildarchivs Foto Marburg entnehmen Sie bitte unserer Preisliste und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle abgebildeten Werke, deren Urheber noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Reproduktionsgenehmigungen kann in diesen Fällen die VG Bild-Kunst Bonn www.bildkunst.de erteilen."

Das ist für mich etwas widersprüchlich: "Jede Form der Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig und wird nur gegen Entrichtung eines Bildhonorars gestattet." aber "Alle abgebildeten Werke, deren Urheber noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz." Ja, was denn nun mit Bildern, die garantiert älter als 100 Jahre sind, bzw. der Urheber sicher nicht mehr lebt?
Ein konkretes Beispiel. Das Bild ist von 1605, der Autor also schon lange tot und die Reproduktion dieses Gemäldes hat keine schöpferische Höhe. Frage: rein in die WP (oder Commons) oder nein? --Kuebi 16:54, 14. Mär. 2007 (CET)

Rein. Siehe Copyfraud. Der Datenbankschutz greift auch nicht, da wir nur bestimmte einzelne Datensätze entnehmen. Am besten aber unter Wegwerf-Sockenpuppe hochladen, man weiß nie, ob solche machthungrigen und rechtsanmaßanden Spinner einen mit Abmahnungen oder Rechnungen überziehen. --AndreasPraefcke ¿! 16:55, 14. Mär. 2007 (CET)

Danke für die schnelle Antwort (WP ist schneller als jedes Callcenter)! Mit der Sockenpuppe ist eine gute Idee. --Kuebi 17:01, 14. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe 4

Ist bei Bild:MCR-logo.png die Schriftart irgendwie geschützt bzw. hat sie Schöpfungshöhe? --Flominator 19:15, 14. Mär. 2007 (CET)

Ich würde sagen, das Logo hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 19:24, 14. Mär. 2007 (CET)
ACK. MMn Keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 20:56, 14. Mär. 2007 (CET)
Nöö --RalfR 22:48, 14. Mär. 2007 (CET)

Autograph

Hallo, ich besitze einen kurzen Brief aus den späten 80er Jahren von William S. Burroughs. Der Brief selbst dürfte vermutlich urheberrechtlich geschützt sein, aber die Unterschrift doch wohl nicht, oder? Denis Barthel 23:45, 14. Mär. 2007 (CET)

Siehe oben und hier. --Noddy93 23:54, 14. Mär. 2007 (CET)
Besten Dank. Denis Barthel 00:10, 15. Mär. 2007 (CET)

In dem Artikel hat eine IP alle Bilder mit dem Kommentar „Bilder entfernt, nicht ausreichende Belege für Freigabe“ entfernt. Ist das Vorgehen korrekt? Ein Bild wird auch in ro:Magica verwendet. Außerdem haben die das Logo der Band ohne Freigabe im Artikel, erreicht das nicht die Schöpfungshöhe? -Codeispoetry 10:26, 15. Mär. 2007 (CET)

Das Logo hat sicherlich keine Schöpfungshöhe. Die Bilder sollen bitteschön per Freigabeerklärung an permissions-de@wikimedia.de freigegeben werden. Ich kann auch behaupten, Picasso hätte mir seine Bilder unter GFDL freigegeben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:54, 15. Mär. 2007 (CET)

Abbildung freier Software

Es geht um http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Ejabberd.png Wenn ich mich nicht täusche müsste es doch OK sein das Bild auf commons zu stellen, oder? Schließlich ist ejabberd freie Software.

(Achja, passt nicht hier her, aber zum Thema ;): Wie schiebe ich Bilder am besten auf commons?)

Danke, --trm wie heißt die EFTA? 16:39, 14. Mär. 2007 (CET)

Das Bild verwendet die WP:en unter Berufung auf Fair Use, was hier bei uns nicht geht. Meiner Meinung nach sollte es deswegen nicht auf die Commons, weil da nur Bilder hin sollen, die überall auf der Welt verwendbar sind. Wie das allerdings andere sehen, weiss ich nicht, so lang beschäftige ich mich auch noch nicht mit den Commons. --Lychee 01:16, 15. Mär. 2007 (CET)
Das ist ja der Grund, warum ich nachfrage. Abbildungen freier Software waren doch noch nie ein Problem... (oder?)--trm wie heißt die EFTA? 22:06, 15. Mär. 2007 (CET)
... das Verschieben wird auf Wikipedia:Commons erklärt. --Flominator 13:34, 15. Mär. 2007 (CET)
danke --trm wie heißt die EFTA? 22:06, 15. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe 3

Gleiche Frage: Was ist mit Bild:Portrait Peter Schoeffer.jpg. Was immer der Typ damit gemacht hat - ist es schützenswert? --Flominator 18:45, 14. Mär. 2007 (CET)

ja, auf jeden Fall --Isderion 18:51, 14. Mär. 2007 (CET)
Auch wenn das Original uralt ist? --Flominator 19:15, 14. Mär. 2007 (CET)
Wenn das Original PD ist (z. B. weil es schon uralt ist), ist auch die Reproduktion PD, vorausgesetzt, die Änderungen gegnüber dem Original sind nicht allzu aufwändig (haben keine Schöpfungshöhe). -- ChaDDy ?! +/- 19:22, 14. Mär. 2007 (CET)

Bitte die Frage das nächste mal präziser formulieren (hier z.B.: Ist die Lithografie Bild:Portrait Peter Schoeffer.jpg, die als Vorlage das gemeinfreie Bild Bild:Peter Schoeffer.jpg hat, urheberrechtlich geschützt?) Meiner Meinung nach ja, da er für die Lithografie das Bild (soweit das aus Lithografie hervorgeht) selbst neu zeichnen hat müssen. Das bleibt genug Spielraum, um die Schöpfungshöhe, die bei Werken der bildenden Kunst ziemlich niedrig ist, zu überwinden. Auf alle Fälle stellt es keine einfache Kopie da. --Isderion 19:52, 14. Mär. 2007 (CET)

Danke & Sorry für die Unklarheit. --Flominator 20:23, 14. Mär. 2007 (CET)

Da das Bild schon weg ist, kann ich nix dazu sagen, ich widerspreche aber entschieden Isderion. Eine Lithographie hat für mich keine Schöpfungshöhe! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:55, 15. Mär. 2007 (CET)

Begründung? Bekommst dafür auch einen Link zum Bild. ;) --Isderion 01:21, 15. Mär. 2007 (CET)

Ach dieses scheussliche Ding, da bin ich ja froh, dass es weg ist. Grundsätzlich sind orginalgetreue Lihtografien für mich nicht geschützt. In diesem Fall wird man aber eine Neuschöpfung vertreten können (wenngleich vielleicht nicht müssen). Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass es auf diesem Gebiet kein Richtig oder Falsch wie in der Mathematik oder den Ingenieurswissenschaften gibt. Es kann sein, dass ein Richter anders entscheidet und die nächsthöhere Instanz wieder anders. Nur Juristen glauben an eine objektive Rechtswahrheit, sie tun so, als könnten sie Schöpfungshöhe schlüssig nachweisen und vergessen dabei, dass sie an einem Sprachspiel besonderer Art mitwirken, das Außenstehende eher befremdlich finden (vor allem wenn jegliche rechtswidrige Nutzung urheberrechtlicher Werke strafbewehrt ist!). Wir aber müssen entscheiden: Hochladen ja oder nein. Wir können nicht jedesmal einen Rechtsanwalt mit einem Gutachten beauftragen. Der Verein hat Rückstellungen für Prozesse bzw. Abmahnungen vorgenommen. Es kann durchaus sein, dass sich die Rechtslage ändert und wir alles neu bewerten müssen z.B. im Bereich der Werke der angewandten Kunst. Wir konstituieren hier keine ewigen Gewissheiten, sondern versuchen eine Gratwanderung, wobei wir manchmal auf einem breiten Grat wandeln (n-100), manchmal auf einem schmaleren (Logos). Niemand ist unfehlbar, selbst ich nicht ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:21, 15. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe Abtwappen

Hat Bild:Abtwappen barnabas.jpg Schöpfungshöhe oder sind das diese stilisierten Elemente, von denen sonst hier immer gesprochen wird? Ist das vielleicht sogar so eine Art Amtliches Werk des Vatikan oder so? ;) --Flominator 13:44, 15. Mär. 2007 (CET)

Die Schöpfungshöhe ist nicht erreicht. --N-Gon 18:40, 15. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe Sattel

Hat er oder hat er nicht, das ist hier die Frage? Danke im Voraus, --Flominator 21:19, 15. Mär. 2007 (CET)

Als technisches Diagramm würde ich sagen: gemeinfrei. --N-Gon 22:45, 15. Mär. 2007 (CET)

Diverse Lizenzfragen

Ist Image:Albatross.jpg lizenzkonform? Falls nicht, sind Sonderstempel der Post (isb. der hier) geschützt?--Ibn Battuta 22:33, 15. Mär. 2007 (CET)

Beides keine Schöpfungshöhe-sугсго.PEDIA-/+ 22:36, 15. Mär. 2007 (CET)
ack --N-Gon 22:46, 15. Mär. 2007 (CET)

"unscharf" gemachtes Bildschirmfoto von Windows erlaubt?

Es geht mir um Bilder wie dieses. Ich weiß ncht, wie das unsere "Hausjuristen" sehen. In meinen Augen ist das zwar albern (wie generell die Debatte um Urheberrechte von Bildschirmfotos), aber es ja geht leider nicht nach meiner Einschätzung... :-/ --RokerHRO 13:47, 14. Mär. 2007 (CET)

Ich find´s auch albern. Man kann ziemlich einfach nochmal so einen Screenshot anfertigen, und zwar diesmal ohne dass ein unfreies Programmfenster geöffnet ist. -- ChaDDy ?! +/- 14:41, 14. Mär. 2007 (CET)
Ohne das "unfreie" Programmfenster wäre doch aber der Bezug zum VNC nicht mehr ersichtlich --Exxu 12:09, 15. Mär. 2007 (CET)
Ach so. Ja stimmt. Hab ich nicht bedacht. -- ChaDDy ?! +/- 14:21, 15. Mär. 2007 (CET)
Wie wäre es mit dem Verbinden, auf eine WINE-Oberfläche? ;) --Flominator 07:59, 16. Mär. 2007 (CET)

Ich bitte die geneigten Experten in Sachen Bildrechten, Schöpfungshöhe, Amtliche Werke darum, einmal hier vorbeizuschauen und ggf. Bilder zu nennen, die doch unproblematischer sind, als ich dachte. Vielen Dank im Voraus, --Flominator 15:20, 15. Mär. 2007 (CET)

Fangen wir mal mit den Briefumschlägen und -marken an: Die sind alle unproblematisch. Daran ist nichts schützenswertes. Die Fotos sind eindeutig, da reicht die komische Lizensierung nicht aus. Die Pläne unterliegen als technische Zeichnungen wohl der Kleinen Münze - neu nachzeichnen wäre möglich. --h-stt !? 17:01, 15. Mär. 2007 (CET)
Warum sind Briefmarken wie diese oder diese nicht geschützt? Auf Wikipedia:Briefmarken steht leider nichts zu Frankreich oder Italien :( --Flominator 18:30, 15. Mär. 2007 (CET)
Briefmarken sind geistiges Eigentum der jeweiligen Poststellen der jeweiligen Länder. Sofern die Postämter noch existieren, sind die Briefmarken urheberrechtlich geschützt. Die Fotos sind eindeutig urhebe3rrechtlich geschützt. Die Fahrpläne sind geistiges Eigentum der sie herausgebenden Verkehrsgesellschaften. Die Rohrpostsysteme sind, soweit sie nicht aus einem urheberrechtlich geschütztem Original stammen, von niederer Schöpfungshöhe und somit gemeinfrei. --N-Gon 18:34, 15. Mär. 2007 (CET)

Wieso sind die Fahrpläne geistiges Eigentum der Verkehrsgesellschaften?? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:22, 15. Mär. 2007 (CET)

Frag nicht, sonst versucht er noch zu antworten.....sугсго.PEDIA-/+ 19:45, 15. Mär. 2007 (CET)
Kartenmaterial ist immer urheberrechtlich geschütztes Eigentum. --N-Gon 19:59, 15. Mär. 2007 (CET)

Fühlt euch eingeladen, nach eigenem Gutdünken SLAs, LAs und BLU-Users zu setzen :) --Flominator 21:19, 15. Mär. 2007 (CET)

Ich hoffe nicht, dass ich gelöscht werde, nur weil ich ein Liniennetz als Kartenmaterial bezeichne. --N-Gon 22:48, 15. Mär. 2007 (CET)
*LOL* Ich meinte die Bilder! --Flominator 07:48, 16. Mär. 2007 (CET)

Triviale Karten weisen keine Schöpfungshöhe auf, wir hatten hier den Fall von Linienplänen bereits --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:45, 16. Mär. 2007 (CET)

Trifft das in diesem Fall auf alle Karten aus der Galerie zu? --Flominator 07:46, 16. Mär. 2007 (CET)
Zumindest wohl auf Bild:Rohrpost Buenos Aires.jpg, das hat mMn ziemlich sicher keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 08:26, 16. Mär. 2007 (CET)

Links zu Wikipedia-Inhalten in Firmen-Dokumenten

Hallo Wikipedia-Team,

ich bin Übersetzerin und arbeite gerade an der Übersetzung einer Bedienungsanleitung im IT-Bereich für einen meiner Industrie-Kunden.

Für den Benutzer der Bedienungsanleitung wäre bei einigen komplexen Begriffen ein jeweiliger Link auf Wikipedia-Artikel (sofern vorhanden) für die Online-Version des Handbuchs zum Verständnis des Texts wahrscheinlich sehr hilfreich.

Frage: Darf ich auf zu erklärende Begriffe in meiner Übersetzung einen Link auf Wikipedia-Inhalte setzen?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort. Viele Grüße Karin


--87.165.248.82 17:15, 16. Mär. 2007 (CET)

Ja natürlich darfst du einen Link setzen. Sogar zwei, oder drei, oder... -- ChaDDy ?! +/- 17:27, 16. Mär. 2007 (CET)
… oder auch 42. ;-) -- Timo Müller Diskussion 17:42, 16. Mär. 2007 (CET)

PD-old auf Commons

“If the name of the painter is not known, the following applies: The photographer is unknown and the photo is more than 70 years old. According to the Bern Convention and the law of most countries, this photo is in the public domain.”

Diesen Satz hört man auf Commons regelmäßig, wenn auch nur von einem Nutzer (Administrator). Während auf Commons eine pragmatische 100-Jahre-Regelung wie hier nicht besteht und auch Lizenzinformationen zu älteren Bildern nachgefragt werden, bei denen kein Autor angegeben ist, so macht sich momentan eher eine gegensätzliche Entwicklung breit: Es wird für alle beanstandeten Werke angenommen, dass diese ein „anonymes Werk“ seien, schlichtweg, weil auf Commons kein Autor angegeben ist und dieser mittels einer Google-Bildsuche u.ä. auch nicht zu ermitteln ist. M.E. kann man dabei nicht von einem „angemessenen Aufwand“ sprechen. Dieser Logik gemäß dürften z. B. auch einige Bilder Heinrich Hoffmanns († 1957), für die in der Vergangenheit auf Commons Bildlöschanträge gestellt wurden, public domain aufgrund ihres Alter sein, schlichtweg, weil bei der Kopie aus dem Netz die Herkunftsseite Informationen zu Autor, Datum, etc. unterschlägt. Zu einer Farce wird o. g. Satz, wenn hinsichtlich der Autorschaft eines Gemäldes (!) von Karl I. (Österreich-Ungarn) (!!) angenommen wird: „it is quite common that the name of the photographer was never recorded anywhere, so it is lost in the ebb and flow of time.“. Eine kurze Nachfrage bei der Auskunft hier enthüllt dann innerhalb kurzer Zeit (30 Min.) Wilhelm Viktor Krausz († 1959). Das genannte Verhalten betrifft darüber hinaus Bilder aus dem 1. Weltkrieg, aus den 1920er und 1930er Jahren, 1935 – alles drin. Irgendwo ist eine Grenze, wenn man nicht annehmen will, dass der Photograph noch mit der Hand am Auslöser das Zeitliche gesegnet hat. Der hier nicht näher benannte Administrator hat für Bedenken bei dieser Vorgehensweise den Begriff „copyright paranoia“ geprägt, setzt aber andernseits Löschmarker für unverkennbare Reproduktionen von Gemälden aus dem 16. Jahrhundert.

Ich habe schon bei einigen anderen unserer Nutzer diesbezügliche eine gewisse Unzufriedenheit festgestellt und möchte es erstmal an dieser Stelle thematisieren, da Commons für mich – ansonsten gern genutzt, da die Vorteile eines zentralen Dateispeichers mehr als überwiegen – in Hinsicht auf derartige Anfragen terra incognito ist. Die prominenten Aussagen (und Handlungen?) dieses Administrators schaffen nicht nur in Hinblick auf unbedarfte ein verzerrtes Bild von „anonymes Werk“, sondern stellen die Arbeit derer in Frage, die hier tagtäglich – nach bestem Gewissen und nur selten mit auftretenden Problemen – Bilder löschen, die weit davon entfernt sind, unter unsere pragmatische und auch vergleichsweise liberale 100-Jahre-Regel zu fallen. Ich mache ein paar Nutzer, die diesbezügliche Probleme auch bereits auf Commons hatten, auf dieses Thema aufmerksam und bitte um ihre Meinung. Ansonsten sind Hinweise und Vorschläge zum Umgang mit dieser konkreten Situation und PD-old auf Commons allgemein gern gesehen. Grüße, --Polarlys 14:54, 11. Mär. 2007 (CET)

Ja, diese Entwicklung ist beunruhigend. Ich habe mich noch nicht genau hineingehängt, aber wie mir scheint, hängt diese auch auf den Commons nicht abgestimmte Änderung im Umgang mit Bildern, die älter als 50 (!) Jahre sind, mit der Formulierung angelsächsichen Urheberrechts zusammen. Nach dem Wortlaut müssen Werke dort nicht anonym sein, sondern der Autor nur mit vertretbarem Suchaufwand nicht identifizierbar.
Meinem oberflächlichen Eindruck nach besteht dieser Unterschied zum sonstigen EU-Recht jedoch faktisch zumindest in der britischen Rechtsprechung nicht, sondern wird von den Protagonisten nur aus dem Gesetz direkt herausgelesen.
Wie dem auch sei, sollten meiner Meinung nach derart wachsweiche und subjektive Kriterien wie "vertretbarer Suchaufwand" auf gar keinen Fall in den Projekten angewandt werden. Wir brauchen Kriterien, die jeder Nutzer durchschauen und anwenden kann.
Auch das Aufnehmen bzw Umtaggen von Bildern, die zwar vermutlich in den US gemeinfrei sind, für deren Gemeinfreiheit anderswo aber keinerlei Beleg vorliegt, scheint neuerdings immer weiter verbreitet. Auch das ist nicht wünschenswert. Diese Bilder sind nur in den USA halbwegs sicher frei zu verwenden. Wie man leicht sehen kann, verwenden jedoch viele Projekte diese Bilder ausßerhalb der USA, recht wahrscheinlich als URVs, weil sie Verfügbarkeit auf den Commons mit einer auch für sie freien Lizenz verwechseln. Bilder, die nur gesichert in den USA gemeinfrei sind, sollten deshalb nicht auf den international ausgerichteten Commons liegen, sondern auf en.WP.
Was aber uns hier auf de.WP angeht, ist das alles egal. Was nicht gesichert 100 Jahre alt ist oder wo der Autor nicht gesichert mehr als 70 Jahre tot ist, kann auf de.WP nicht eingebunden werden. --Wikipeder 15:42, 11. Mär. 2007 (CET)
Commons halt. Das hätte so ein tolles Projekt werden können, wenn man zum Beispiel gesagt hätte: nur selbst erstelltes oder nachweislich 70 Jahre pma und sonst nix, den rest muss jede Sprach-WP selbst entscheiden. Der kleinste gemeinsame Nenner eben. Die Bilder, die auf Commons mit obskuren Lizenzen gehostet werden hier bei de aus Artikeln zu entfernen endet nicht selten im Edit-War mit Begründungen wie "das Bild ist auf Commons, also ist es in Ordnung" oder "Solange es auf Commons liegt kann ich es hier verwenden, stell halt einen LA bei Commons". Dieses Vorgehen hab ich schon aufgegeben, genau wie das Murksprojekt mit dem C.--Wiggum 16:25, 11. Mär. 2007 (CET)
Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Commons gestattet sogar die berühmten Fotos von Chaldej, der 1997 gestorben ist. --RalfR 18:31, 11. Mär. 2007 (CET)

Bei anonymen Bildern aus dem ersten Weltkrieg würde ich schon mal 2 Augen zudrücken wollen. Wir sind hier bei anonymen Bildern sehr viel strenger als das Gesetz erlaubt, wir könnten da Ausnahmen uns durchaus ohne großes Risiko leisten. Ich bin auch dagegen auf Commons den kleinsten gemeinsamen Nenner zugrundezulegen, dann fliegen alle deutschen Panoramafreiheitfotos raus! Dieses memmenhafte Getue der Bannerträger freier Inhalte geht mir auf den Sack: Wir sollten uns aktiv für freie Inhalte einsetzen und unsere Spielräume behutsam, aber entschieden nutzen. Fotos aus dem ersten Weltkrieg, deren Fotografen nicht mit vertretbarem Aufwand (ja ich weiss, daran hängts) zu ermitteln sind, sollten als historische Quellen frei sein. Meine 2 Taler --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:48, 11. Mär. 2007 (CET)

Da würde ich auch voll mitgehen. Wenn man schon wenige Jahre nach dem Krieg nur mit hohem Aufwand das Verbleiben von Menschen ermitteln konnte, so ist das Ermitteln eines Fotografen heute wahrscheinlich so gut wie unmöglich, zumal kaum noch Zeitzeugen leben. Bei Fotos aus dem 2. Weltkrieg ist das aber anders, da ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Autor noch lebt durchaus gegeben, 70 Jahre pma unmöglich. Somit stellt jede anonyme Aufnahme, die nicht von Amis gemacht wurde, eine sehr wahrscheinliche URV dar. Wenn dann noch wie bei |diesem Bild der Autor wohlbekannt und 1997 gestorben ist, ist es eine Frechheit, ein Bapperl dranzuklatschen, auf dem steht: It was published before January 1, 1954, and the creator (if known) died before that date Die Erbinnen des Fotografen sehen das überhaupt nicht gerne oder locker, bei solch eindeutigen Fällen verstehe ich nicht, ob die Admins auf Commons das Hirn eingeschaltet haben, wenn sie einen LA mit Behalten entscheiden. --RalfR 21:12, 11. Mär. 2007 (CET)
Histo, es geht um Bilder ab dem Ersten Weltkrieg, auch um Bilder aus den 1920er und 1930er Jahren. Irgendwann wird es eng, „anonym“ heißt bei Commons: „Habe Bild im Netz via Google gefunden und Autor stand nicht dabei/habe ich keinen Wert draufgelegt.“ Im Gegenzug wird ein Bild vom dreijährigen Hitler mit „Missing sources“ verziert. Irgendwo muss eine greifbare Grenze sein, egal wie willkürlich: Man kann Bilder von 1900 ohne Angabe des Autors auf Commons laden, die werden gelöscht, ich kann Bilder von 1935 auf Commons laden, die werden nicht gelöscht. --Polarlys 22:14, 11. Mär. 2007 (CET)

Hallo? Habe ich von irgendetwas anderem gesprochen als von WK I-Bildern? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:25, 11. Mär. 2007 (CET)

Eben leider nicht. --Polarlys 22:44, 11. Mär. 2007 (CET)
Die Frage ist PD-old auf commons - und eben diese Frage läßt sich nicht beantworten. Auf Commons ist PD-old alles, was jemand dafür hält. Da gehen Bilder aus dem 2. Weltkrieg, da wird alles geduldet, was irgentwie mit irgentwelche hahnebrüchenden Lizenzen Begründungen geduldet wird. Bilder von Wikipedia-Stammtischen werden gelöscht, weil angeblich die abgebildeten Personen nicht zugestimmt haben - Histo hat von Bildern des ersten Weltkriegs gesprochen - und diese sollten wir hier akzeptieren, egal, was commons sagt. Sorry, aber die Admins da haben eh keine Ahnung von Urheberrecht --RalfR 23:43, 11. Mär. 2007 (CET)

Also anstelle von 100+ Jahre nur noch 88+ Jahre, bei 88+ nehmen wir dann aber eine tatsächliche URV-Quote von erheblich mehr als 50% in Kauf, ich halte dieses Risiko gerade für den 1. Weltkrieg, wo es genug UK-Crown, US-Gov sowie dort zutreffende PD-Russia gibt. Der eigentliche Grund für das Ablehnen von anonymen Werken ist ja nicht nur, dass es nicht überprüfbar ist, sondern auch, dass viele Nutzer gerne die in ihren Quellen angegebenen Urheber weglassen - teils offensichtlich mit Absicht, damit sie Bilder hochladen können oder gar Bilder "anonymisieren" um Lösch-Admin zum behalten zu bringen. (Beispiele, die es auf de.WP bis in LA und EA geschafft haben, kann ich gerne beibringen)sугсго.PEDIA-/+ 08:23, 12. Mär. 2007 (CET)

Wie wäre es mit einem extra Baustein für "deren PD-old" und einer technischen Erweiterung, die Bilder mit selbigem bei uns mit einem Platzhalter darstellt? Da könnte man dann auch noch gleich die no-source und pd-us (nicht pd-us-gov) ausschließen. --Flominator 10:24, 12. Mär. 2007 (CET)

Mal ne blöde Frage: die deutsche Seite heißt ja wegen so einigen Streitfällen nicht wikipedia.de, sondern gerade de.wikipedia.org. Muss dabei trotzdem urheberrechtlich so enorm unterschieden werden zwischen den versch. nationalen Gesetzen? Ich meine, wenn das Internet eines nicht ist, dann national! Die Gewohnheit das „erlaubte“ Bild von EN zu ziehen reflektiert ja auch nur, dass nationale Gesetze nur virtuell sind. Es wäre demnach nur logich, in Commons und für WP insgesamt eine einzige verbindliche Regelung zu finden. --N3MO 09:54, 17. Mär. 2007 (CET)
"Das Internet" was auch immer damit gemeint ist, ist nicht national, wohl aber staatliche Souveränität und damit die jeweilige Rechtssprechung -> Territorialprinzip. Mangels definierter Vorgaben wenden wir hier das Recht derjenigen Länder an, an die sich unser Angebot erkennbar richtet, das sind die deutschsprachigen. Die "einzige verbindliche Regelung" wäre imho der o.g. "kleinste gemeinsame Nenner". Das von Histo vorgetragene Argument mit der Panoramafreiheit ist auf Commons ohnehin nur begrenzt brauchbar - man versuche mal, Bilder von beleuchteten Eiffeltürmen oder amerikanischen Skulpturen per Panoramafreiheit durchzusetzen.--Wiggum 11:00, 17. Mär. 2007 (CET)
Eigentlich muss überhaupt nicht auf deutsches Recht eingegangen werden, hier herrscht leider nur eine große Überpanik angezeigt zu werden. Die Daten liegen nicht auf deutschem Boden, die Internetseite hat nichts mit Deutschland zu tun. Am besten wäre es, sich einfach mal rauszuhalten und Commons das ganze Management zu überlassen. Was auf Commons ist, darf hier verwendet werden, fertig. Aber siehe Kommentare weiter oben... den Deutschen ist nicht zu helfen. 80.219.210.120 16:55, 17. Mär. 2007 (CET)
Was soll dieser pauschale Rundumschlag? Logos, Panoramafreiheit, Schöpfungshöhe, Wappen: Commons ist bei all diesen Themen deutlich restriktiver als de.wp. --Polarlys 22:50, 17. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe2?

Ich würde für den Artikel Kaiserin-Friedrich-Gymnasium gerne dieses Logo der Schule hochladen. Hat das Schöpfungshöhe, oder darf ich? --Fabian 7351 Bew.P:SEG 18:25, 14. Mär. 2007 (CET)

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 19:22, 14. Mär. 2007 (CET)
Dann lade ich es hoch... =) Danke für die Antwort --Fabian 7351 Bew.P:SEG 12:30, 17. Mär. 2007 (CET)

Darstellungen technischer Art

Hallo zusammen, ich bin mir unsicher, wie diese beiden Grafiken: [21], [22] bezüglich Urheberrechtsschutz einzuordnen sind. Es handelt sich nicht um technische Zeichnungen im engeren Sinne (wie die Lokomotive oben), aber §2 Abs.1 Nr.7 UrhG spricht ja allgemein von "Darstellungen [...] technischer Art, wie Zeichnungen[...]". Insbesondere interessiert mich Eure Beurteilung des ersten Bildes, da das zweite "per Inspektion" aus Altersgründen gemeinfrei sein dürfte (eine Datierung gibt's aber leider nicht). Gruß --Wero 01:07, 16. Mär. 2007 (CET)

Weiterhin stellt sich mir die Frage, inwieweit es rechtlich zulässig wäre, die Bilder ganz oder teilweise in Photoshop "abzupausen"? --Flominator 07:57, 16. Mär. 2007 (CET)

Die erste würde ich nach dem Augenschein der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert zuordnen, die zweite kann gut aus dem 20. Jahrhundert sein und wäre damit für uns nicht brauchbar. Denn bei technischen Zeichnungen dieser Art gilt das Prinzip der Kleinen Münze. Abpausen darf man sowas nicht, aber natürlich kann man sich durch die Vorlage inspirieren lassen. Wenn wir also jemanden haben, der die erste optisch verbessern oder zur zweiten eine eigene Zeichnung machen kann, nur zu ... --h-stt !? 11:20, 17. Mär. 2007 (CET)
Vielen Dank. Damit die Numerierung einheitlich ist: 19. Jahrhundert, gemeinfrei, 20. Jahrhundert, geschützt. Gruß --Wero 11:58, 17. Mär. 2007 (CET)
Ja für deine Darstellung um 11:58. Diese Zeichnung gehört ziemlich sicher in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts oder sogar noch etwas früher - und damit für uns frei verwendbar. Leider ist sie ziemlich schlecht und müsste in der Grafik-/Bilderwerkstatt verbessert werden. Frag mal an, ob die da was machen können. --h-stt !? 13:01, 17. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe, ja oder nein? 2

Selbe Frage, anderes Logo. Hab das Logo mittlerweile hochgeladen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es die Schöpfungshöhe erreicht. Frag aber sicherheitshalber nochmal nach. Es geht um das Logo von Vivatis (siehe Artikel). SG -- Otto Normalverbraucher 15:58, 17. Mär. 2007 (CET)

Keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 17:41, 17. Mär. 2007 (CET)
+ 1; allerdings hätte ich es nicht auf commons hochgeladen. Bei Logos sind die manchmal etwas ... "übereifrig". --Isderion 17:48, 17. Mär. 2007 (CET)
Ach stimmt, er hat es ja auf Commons hochgeladen (hab ich nicht nachgeprüft). @Otto: Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass es schon bald gelöscht wird. Lade es am besten auf de hoch. -- ChaDDy ?! +/- 18:05, 17. Mär. 2007 (CET)
Ok, wenns gelöscht wird mach ich das :) -- Otto Normalverbraucher 20:14, 17. Mär. 2007 (CET)

Schematische Darstellungen

Können Bilder wie http://www.dfwairport.com/terminals/images/terminals.gif im Sinne von fehlender Schöpfungshöhe in der Wikipedia benutzt werden? Oder ist das doch zu „originell“? sebmol ? ! 18:13, 17. Mär. 2007 (CET)

Nein, ist nicht zu originell --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:09, 17. Mär. 2007 (CET)

Danke. sebmol ? ! 22:26, 17. Mär. 2007 (CET)
Datei:Logo Die Toten Hosen.svg
Schöpfungshöhe?

Dieses Logo wurde in dieser Woche hochgeladen und als gemeinfrei bezeichnet, da keine Schöpfungshöhe besteht. Das sehe ich anders. Bin ich damit allein? --Flominator 12:09, 3. Mär. 2007 (CET)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, alles simple Elemente --RalfR 12:16, 3. Mär. 2007 (CET)
PS: vergleiche mal mit Bild:Rote armee fraktion logo.png und Bild:SED-Logo.png - grafisch, nicht inhaltlich ;) --RalfR 12:21, 3. Mär. 2007 (CET)
Danke. --Flominator 15:34, 3. Mär. 2007 (CET)

Du bist sowas von allein ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:47, 3. Mär. 2007 (CET)

Wenn das bild NICHT gemeinfrei sein soll, was ist dann mit Bild:1._FC_Köln.svg, Bild:AlfaRomeo.png, Bild:Bayernpartei Alt.gif ? Die sind doch alle mindestens genauso "aufwendig" gemacht! --Tankwart 18:58, 7. Mär. 2007 (CET)
Reißen alle die Schöpfungshöhenlatte.--sугсго.PEDIA-/+ 20:52, 7. Mär. 2007 (CET)
Das Alfa-Logo hat keine Schöpfungshöhe, beim 1.FC-Logo bockt nur der Bock, wirklich dermaßen viel Schöpfungshöhe für Urheberrechtsschutz hat er imho aber nicht, lediglich das Bayernpartei-Logo hat wirklich Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 21:32, 7. Mär. 2007 (CET)
Ach ja, hab ich grade vergessen: Das Hosen-Logo hat sicher keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 21:33, 7. Mär. 2007 (CET)
Folgende Elemente heben das Bild in die Schöpfungshöhe: stilisierte Knochen, stilisierter Schädel mit Details und breitgezogenem Stern auf dem Schädel und Mimik-Ansätze. Das Bild erreicht damit die Schöpfungshöhe als comic-hafte Ikone... --N-Gon 02:07, 14. Mär. 2007 (CET)
Nein tut sie nicht. Die Darstellung ist zu einfach, um Schöpfungshöhe zu erreichen. -- ChaDDy ?! +/- 11:00, 18. Mär. 2007 (CET)

Vorlage:Bild-PD-alt-100

Die Vorlage ist ohne Abstimmung hier eingeführt worden, soweit ich sehe. Ich halte sie für überflüssige Bürokratie und die Formulierung auch für sachlich falsch. Es ist leider überhaupt nichts so, dass fast alle Werke von 1906 gemeinfrei sind. Phili hat nachgewiesen, dass man vor ca. 50 Prozent ausgehen kann (Totentafeln), steht irgendwo im Archiv hier. Unser Grund die Regelung zu akzeptieren ist, dass aus so alter Zeit keinerlei Probleme bekannt geworden sind, dass wir auf die Anwendung der Regelungen zu anonymen Werken verzichten, dass wir sicherheitshalber auch manches Lichtbild als Lichtbildwerk betrachten, dass verwaiste Werke in beschränktem Ausmaß nutzbar sind usw. Das sollte in der Vorlage (mit Link auf WP:BR) ebenso zum Ausdruck gebracht werden wie die Vorgabe, dass bei Werken aus der Zeit vor 1850 diese Vorlage nicht anzuwenden ist (1850 haben sicher keine Leute unter 20 Lichtbildwerke/Gemälde geschaffen, ein 1830 Geborener war aber 1936 hundertprozentig tot) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:34, 11. Mär. 2007 (CET)

Ich war der Ersteller der Vorlage und sehe sie weiterhin als nützlich und richtig an. Die Formulierung stammt allerdings nicht von mir, sondern von irgendeiner FAQ oder vllt. sogar WP:BR...ich weiß es nicht mehr. Jedenfalls ist es richtig, diese Bilder nicht in Vorlage:Bild-PD-alt einzuordnen. // Forrester 19:50, 13. Mär. 2007 (CET)

PS: Der Link [[Regelschutzfrist]] ist auf [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] umzuändern. // Forrester 19:53, 13. Mär. 2007 (CET)

Habe die (absolut berechtigte) Kritik umgesetzt. // Forrester 12:58, 18. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe, ja oder nein? 1

Die Frage betrifft dieses Bild: [23]. Die Löschdisku ist hier im Gange, dort herrscht aber eher Ratlosigkeit. --Hofres låt oss diskutera! 09:17, 16. Mär. 2007 (CET)

Keine Sch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:36, 16. Mär. 2007 (CET)

Wie ist die Entscheidung mit WP:BR#Bildschirmfotos in Einklang zu bringen? Abseits von Computerspielen ist damit wohl nahezu jegliche unfreie Software hier einstellbar. --Polarlys 22:46, 17. Mär. 2007 (CET)

Ja und? Der entspr. Passus ist nicht von mir --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:34, 18. Mär. 2007 (CET)
„Na dann ist ja gut!“ – Ich bin ein juristischer Laie, aber ob wir jede Oberfläche, in ihrer Gesamtheit, jeweils mit genug grafischen Schaltflächen und aufpolierten Bedienelementen verziert, hier unter freien Lizenzen und ohne einstellen können, all den einzelnen Elementen Schöpfungshöhe absprechen können, erscheint mir fraglich. --Polarlys 03:04, 18. Mär. 2007 (CET)
Wenn du keine Ahnung hast, wieso bist du dann nicht einfach still und lässt uns unsere Arbeit tun. Jedes Bild muss im Prinzip einzeln geprüft werden. Grafische Schaltflächen liegen fast immer unter der Hürde der Schöpfungshöhe, ebenso Bedienelemente. So what. Halt dich einfach raus. Danke --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:19, 18. Mär. 2007 (CET)
Das geht aber auch freundlicher... -- ChaDDy ?! +/- 11:03, 18. Mär. 2007 (CET)
Ach, was Histo angeht hab ich ein dickes Fell. Zu „unserer Arbeit“ kann ich nur sagen, dass es andere Leute sind, die jeden Tag in die Niederungen dieses Projektes steigen und den ganzen Bildermüll entsorgen, die ganzen Urheberrechtsverletzungen, gescannten Ärsche von Minderjährigen, Werbeeinträge. Beschwerden deswegen gab es noch keine, mein Urteil kann also nicht so falsch sein. Und manchmal rettet man sogar PD-old-Bilder, worauf gestrenge Archivare sich zu einem „Danke“ herablassen. ;-) --Polarlys 15:17, 18. Mär. 2007 (CET)

Cover von Heimcomputer-Produkten aus der DDR (KC 85, KC compact)

Hallo, zum Hochladen auf den Commons wurden mir auch Fotos von Handbüchern und Kassettenschachteln für die DDR-Heimcomputer KC 85 und KC compact geschickt. Ich habe allerdings leichte Bedenken, ob die Cover die Schöpfungshöhe erreichen könnten. So und so sehen sie aus. Es sind Einheitscover, Unterschiede auf den Fotos gibt es lediglich in Farbgebung und Aufschrift. Simpel genug oder doch nicht? --Grandy02 16:55, 17. Mär. 2007 (CET)

Bei den Einbänden sehe ich keine Bedenken, die Texte haben schon Schöpfungshöhe, aber um die geht es dir ja wohl nicht... --RalfR 00:02, 18. Mär. 2007 (CET)
Nein, es geht einzig und allein um die Cover, vielen Dank für die Antwort! :-) --Grandy02 13:29, 18. Mär. 2007 (CET)

Wie legal Artikel/Teilartikel weiterverwenden

Liebe Wikis!

ich möchte diverse Artikel bzw. Artikelteile für eine Vorlesungsskript verwenden. In den Artikeln sind auch Zeichnungen, Tabellen und Fotos enthalten. Ich bekomme Geld für die Vorlesung.

Was muß ich tun, um diese legal verwenden zu können? UND: Ich habe nur etwa 48h Zeit um mein Skript zu erstellen

Vielen Dank Oliver

--87.161.214.238 18:11, 17. Mär. 2007 (CET)

(Bitte die Signatur ans Ende des Beitrages setzen). Lies dir mal Wikipedia:Weiternutzung durch. -- ChaDDy ?! +/- 18:29, 17. Mär. 2007 (CET)


Ehrlich gesagt sehe ich keinen – zuhörerfreundlichen – Weg, größere Teile von Artikeln und Bilder in einem Vortrag zu verwenden. Die Lizenz verpflichtet dich, die Autoren zu nennen, die an jedem einzelnen aus der Wikipedia übernommenem Teil beteiligt waren, und eine Kopie der GFDL anzufügen. Das wird ein gähnend langweiliger Vortrag! Allein die GFDL kann gut 10 Minuten des Vortrags einnehmen ...
Praktikabel scheint deshalb die Verwendung ausschließlich von kurzen Textzitaten zu sein. Wenn du bei Bildern auf solche unter GFDL verzichtest und nur Public-Domain-Bilder und -Grafiken oder solche unter CC-Lizenzen verwendest (Liste hier), kannst du dir auch dort die Autorenliste und Lizenzvorleserei sparen. --Wikipeder 20:21, 17. Mär. 2007 (CET)

Zur Lizenzkonformität der Gesprochenen Wikipedia äußere ich mich nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:09, 17. Mär. 2007 (CET)

ooops, Nachtigall, ick hör dir pfeifen :( Da hast du natürlich vollkommen Recht...--RalfR 00:44, 18. Mär. 2007 (CET)
Würde das nicht auch genügen, wenn man auf die beteiligten Autoren hinwiese, um die nicht alle aufzählen zu müssen. im sinne von, schauen sie sich das zuhause an. oder aber auch mit nem overhead projektor die liste mit autoren an die wand würfe, müsste doch auch reichen oder?--Ticketautomat 20:56, 18. Mär. 2007 (CET)

"Ausriss"-Regelungen, auf Bilderrechte übertragbar?

Hier eine Frage, die ich schon unter Benutzer Diskussion:Ahellwig gestellt hatte, der aber auch am Ende passen musste, s. u.

Mir ist aufgefallen, dass Zeitschriften wie z. B. der Spiegel gern das Stichwort "Ausriss" verwenden, wenn sie einen (kleinen) Ausschnitt aus einer fremden Zeitung oder einer sonstwie Copyright-versehenen Publikation verwenden. Wäre das hier in der WP denn auch ein Weg, kleine Ausschnitte aus anderen Sachen zu verwenden, wenn man die eben nicht komplett für sich einsetzt, sondern nur einen kleinen, charakteristischen Aspekt zur Illustration eines Sachverhalts zitiert? --PeterFrankfurt 23:07, 16. Mär. 2007 (CET)

Kleinere Zitate sollten in Ordnung sein, siehe Wikipedia:Zitate und Wikipedia:Textplagiat (insbesondere Wikipedia:Textplagiat#Übernahmen aus der Presse scheint mir da zu passen). Siehe aber auch Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate. --A.Hellwig 20:18, 17. Mär. 2007 (CET)
Du kannst Dir ja vorstellen, dass ich das wegen meiner Katalogscanbilder fragte. Bei Texten wird (nach deutschem Recht, wer weiß, wie es in A und CH aussieht) akribisch aufgedröselt, wie groß die Quantität ist, die man lizenzfrei zitieren darf. Bei Bildern wird in den WP-Richtlinien aber überhaupt nicht differenziert, da gibt es nur entweder oder. Schade. Dem Gefühl nach hätte zumindest das eine Bild, das nur einen sehr kleinen Ausschnitt aus dem Katalogbild bildete, nach den Richtlinien für Texte eine gute Chance gehabt. Das andere war allerdings ein 100%-Scan. --PeterFrankfurt 22:47, 17. Mär. 2007 (CET)
Ich bin kein Rechtsexperte und kann nur wiedergeben, was hier im „Regelwerk“ geschrieben steht, evtl. noch einmal auf WP:UF nachfragen. --A.Hellwig 10:50, 18. Mär. 2007 (CET)
siehe das bereits verlinkte Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate, auch wenn es urheberrechtlich vertretbare Zitate wären werden sie in der Wikipedia nicht angenommen, da derzeit keine Möglichkeit besteht, die Bilder ausschließlich in dem zitierten Kontext zu verwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:56, 18. Mär. 2007 (CET)

Bildzitate sind Großzitate und hier nicht zulässig. Die "Ausriß-Regelung" gilt bei der Presse, weil die stets im textlichen Konsens handeln (sollten?), was in der Wikipedia nicht der Fall ist. --RalfR 00:44, 19. Mär. 2007 (CET)

Nur damit wir wirklich nicht aneinander vorbeireden: Das Stichwort "Großzitat" eben ist ja gerade de Knackpunkt: Ist es nicht vom Text auf Bilder übertragbar, wenn ich nur einen kleinen Ausschnitt eines vorhandenen Bildes zitiere? --PeterFrankfurt 01:42, 19. Mär. 2007 (CET)

Wir haben hier keine Regelung für solche Zitate, also sind sie weder erlaubt noch verboten. Wir haben sie allerdings bisher als unerwünscht betrachtet --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:20, 19. Mär. 2007 (CET)

Wenn du von einem urheberrichtlich geschützen Bild einen Ausschnitt machst, bedeutet das nicht, daß das ein Kleinzitat wird. Es ist kein neues Werk, Bildzitat bleibt Großzitat. Sehe ich das falsch @Histo? --02:40, 19. Mär. 2007 (CET)

Unter welche Lizenz fallen Flaggen, Stander und Landeslogos?

Drei Fragen: 1.) Flaggen werden immer unter die Wappenlizenz gestellt, aber Flaggen sind doch keine Wappen, unter welche Lizenz fallen diese also? 2. /3.) http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/senat/service/wappen/start.html dort ist ein Logo und ein Stander zu sehen. Unter welche Lizenz fallen diese?

Vielen Dank!

--Maimartpc 16:07, 18. Mär. 2007 (CET)

Als Symbol einer Institution des öffentlichen Rechts sind Flaggen derlei Art gemeinfrei. Lediglich die Verwendung von Bundesschilden (z.B. Wappen) ist nicht für den zivilen Gebrauch bestimmt - Ausnahmen gibt es durchaus für Enzyklopädien, vgl. Hakenkreuz. (So genannte "Deklarative": Die Erlaubnis, Symbole zum Zweck der Erklärung und Verwendung abzubilden.)
Die Wappen auf der von dir angegebenen Webseite fallen unter genau der Freigabe, wie sie neben den Landessymbolen angegeben sind. Da heißt es unter anderem, dass "die Hamburgische Landesflagge ohne Genehmigung verwendet werden kann. Das Hamburgische Staatswappen dürfen nur Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts benutzen." Jedoch stellen einige Senate ein dem Wappen ähnliches Symbol zur Verfügung, so auch Hamburg: "Der Senat stellt jedoch seit Februar 2006 ein abgewandeltes Landeswappen, das "Hamburg-Symbol", zur Verfügung.--N-Gon 18:08, 18. Mär. 2007 (CET)
Was die Landesregierungen sagen, ist uns völlig egal, weil wir uns ausschließlich am Gesetz orientieren. Und wir "benutzen" und "führen" Wappen und Flaggen nicht, sondern wir stellen sie dar. Das ist vom Wappenrecht gar nicht erfasst und wird ausschließlich nach dem Urheberrecht behandelt. Da profitieren wir von der Regelung des §5 UrhG, nachdem amtliche Werke nicht dem Urheberrecht unterliegen. Bitte informiere dich über die weniger offensichtlichen Seiten dieser Fragestellung. --h-stt !? 18:55, 18. Mär. 2007 (CET)
Die wesentliche Information ist, dass wir diese Wappen, Flaggen, Schilde und Hoheitszeichen benutzen dürfen, weil wir ihren Zweck veranschaulichen. Und damit hat sich der Fall erledigt. --N-Gon 19:15, 18. Mär. 2007 (CET)
Da die meisten dieser Darstellungen keine Schöpfungshöhe erreichen, sind sie ohnehin Public Domain, also gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 19:18, 18. Mär. 2007 (CET)
Flaggen sind also Public domain, richtig? Aber warum werden sie dann immer mit dem Wappen-Baustein versehen? Der is doch nur für Wappen und nicht für Flaggen. Ist das dann alles falsch lizensiert hier oder wo liegt der Irrtum? --Maimartpc 19:28, 18. Mär. 2007 (CET)
Du hast da was falsch verstanden: Der Wappenbaustein ist keine Lizenz, sondern nur ein Warnhinweis an evtl Weiternutzer, dass diese Datei Beschränkungen unterliegt, die sich nicht aus dem Urheberrecht, sondern aus anderen Normen ergibt, die für die WP irrelevant sind, seine Weiternutzung aber einschränken könnten. Das ist nur eine nette Warnung an externe, die Inhalte der WP übernehmen wollen. Das selbe gilt für den Baustein Logo/Markenrecht. Der Wappenbaustein passt deshalb auch genauso gut auf Flaggen wie auf Wappen. --h-stt !? 19:50, 18. Mär. 2007 (CET)
Flaggen und Wappen stellen Hoheitszeichen dar, die unter Wappenrecht stehen. Deren Verwendung ist in den meisten Fällen nicht gestattet, wird jedoch geduldet, wenn sie (außerhalb der deklarativen Darstellung) zur Identifikation mit einem Land oder einer Institution des bürgerlichen Rechts (beispielsweise Stadtbezirke oder Bundesländer) benutzt werden. --N-Gon 19:56, 18. Mär. 2007 (CET)
Das Wappenrecht betrifft aber nur das "Führen" eines Wappens oder einer Flagge. Wir führen sie nicht, sondern stellen sie nur dar. Daher sind wir vom Wappenrecht in keinster Weise betroffen. Der BGH hat sich in einer der wenigen Entscheidungen zu diesem Themenkomplex eindeutig geäußert. BGH Entscheidung vom 28.03.02 - I ZR 235/99 "Düsseldorfer Stadtwappen". --h-stt !? 20:31, 18. Mär. 2007 (CET)
Ich finde eben, dass dieser Baustein ganz und gar nicht auf Flaggen passt, denn er sagt: "Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain"). Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung." Es passt also nicht auf Flaggen, weil Flaggen nicht dem Namensrecht unterliegen und weil Flaggen nicht, so wie es im Baustein steht, ein Wappen sind. Gibt es keinen passenden Baustein für Flaggen?--Maimartpc 20:00, 18. Mär. 2007 (CET)
Flaggen und Wappen sind völlig analog zu behandeln. Auch Flaggen können dem Namensrecht unterliegen. --h-stt !? 20:31, 18. Mär. 2007 (CET)
Wenn Flaggen und Wappen analog zu behandeln sind, was ich ja auch einsehe (Dienstflaggen zB unterliegen dem Namensrecht), dann sollte der Baustein aber bitte angepasst werden, es sollte nicht mehr heißen "dieses Bild stellt ein Wappen dar", sondern "dieses Bild stellt ein Wappen, eine Flagge, ein Stander oder ein Wappenzeichen dar".--Maimartpc 20:33, 18. Mär. 2007 (CET)
Sorry, ich bin von einer falschen Annahme ausgegangen. Ich meinte die Vorlage Wappenrecht, du die Vorlage Wappen-PD-DE? Ja, da sehe ich auch Diskussionsbedarf, ob diese Vorlage in der derzeitigen Form der Weisheit letzter Schluss ist. Warten wir mal ab, was Kollege Forrester, unser "Herrscher über die Lizenzbausteine" zu sagen hat. --h-stt !? 20:51, 18. Mär. 2007 (CET)

Artikel Tantum Verde

Der Artikel Tantum Verde wirkt mir, als wäre eine Packungsbeilage abgeschrieben worden, für die das Urheberrecht doch eigentlich auch gelten müsste. Oder irre ich mich vielleicht?

--Tobias1983 20:37, 18. Mär. 2007 (CET)

Danke für den Hinweis, die Version ist gelöscht. --h-stt !? 20:47, 18. Mär. 2007 (CET)
Nur zur Information: Eine Packungsbeilage (= Gebrauchsinformation) für Arzneimittel unterliegt nicht dem Urheberrecht!--77.185.174.209 10:29, 12. Jan. 2008 (CET)

Logo Wettbewerbskommission

Darf ich das Logo der Wettbewerbskommission hochladen? Ginge wohl nach deutschem Recht, aber wie sieht es hier nach Schweizer Recht aus. Logo unter Webseite Weko. Gruss --Zehnfinger 20:56, 18. Mär. 2007 (CET)

Ja, darfst du --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:58, 18. Mär. 2007 (CET)

Bilder auf jenskleemann.de

Laut Wikipedia:Weiternutzung/Lizenzkonform#http://www.jenskleemann.de ist die Seite lizenzkonform, da nur Text gespiegelt wird mit Hinweis und Link zur Versionsgeschichte etc. Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass dort Bilder gespeichert werden, und das ohne deren Lizenz!

Konkreter Fall wäre diese Seite (von Friedrichsdorf (Taunus)) mit dem Bild:Friedrichsdorf_TS-Panorama_1.jpg, das hier ohne Lizenz zu finden ist und so eingebunden wird.

Was kann man da tun? Nochmal in der Mängelliste eintragen? Gruß --MdE 23:19, 17. Mär. 2007 (CET)

ja --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:35, 18. Mär. 2007 (CET)
OK, danke, mache es. Gruß --MdE 18:40, 19. Mär. 2007 (CET)

Bildrechte_Nutzung für kommerzielle Zwecke

--213.147.183.106 13:14, 19. Mär. 2007 (CET) Verstehe ich es korrekt, dass meine Firma Bilder, welche auf Wikipedia zur Verfügung gestellt werden, auch zu kommerziellen Zwecken, sprich Abdruck in Katalogen verwenden kann, ohne hierzu die Quelle zu nennen oder die vorherige Zustimmung des Urhebers einzuholen? Benötigt man hierzu auch eine Nutzungslizenz? Was muss man hierbei beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen? Danke für die Info!

Nein, das geht nicht. Siehe Wikipedia:Lizenzbedingungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien --RalfR 13:25, 19. Mär. 2007 (CET)

Bildern pd auf der englischen Wikipedia

Ich hab ein Bild aus der englischen Wikipedia auf Commons geladen und in meinen Artikel eingebunden. Es war dort als gemeinfrei gekennzeichnet, weil es vom US-Kongress ist und daher gemeinfrei, solange nix anderes gesagt wird. (This portrait or photograph of a U.S. Congress member was provided by the Biographical Directory of the United States Congress. According to the copyright page, the image is in the public domain unless other copyright information is given.) Jetzt wurde es gelöscht.... Dürfte ich es denn wenigstens auf der deutschen Wikipedia hochladen oder muss ich auch davon ausgehen, dass es hier gelöscht wird. Warum darf es dann auf der englischen Wikipedia stehen.Danke.--Ticketautomat 13:30, 19. Mär. 2007 (CET)

Welches Bild ist es? Aus welchem Grund wurde es gelöscht? --Flominator 14:24, 19. Mär. 2007 (CET)
Wenn es sogar in commons gelöscht wurde, kannst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die Lizenz ungültig ist (lernen die etwa?) - eine konkrete Antwort können wir nur geben, wenn wir das Bild kennen. --RalfR 14:28, 19. Mär. 2007 (CET)
Könnte aber auch sein, dass er einfach nur keine Quelle angegeben hatte. --Flominator 14:36, 19. Mär. 2007 (CET)

Sind ein paar Bilder gewesen, eins davon war dieses hier von Claude Pepper--Ticketautomat 14:48, 19. Mär. 2007 (CET)

Images on this site are provided as a contribution to education and scholarship. Not all images are in the public domain und später: Do not duplicate without permission from copyright holder. - ziemlich eindeutig nicht verwendbar, solange der (c)-Halter nicht zugestimmt hat. --RalfR 14:52, 19. Mär. 2007 (CET)

Im Grunde müssten die Bilder aus dieser Quelle auch in en gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 15:14, 19. Mär. 2007 (CET)
Wie kann man denn die Inhaber der Bildrechte ausfindig machen, auf der Seite steht ja nix, die sind dort einfach nur abgebildet, meist ohne irgendwas dazu--Ticketautomat 16:00, 19. Mär. 2007 (CET)

Wie sieht das eigentlich aus mit gemalten Portaits, die jemand abfotografiert und das Foto hochlädt, wie hier auf der polnischen Wikipedia--Ticketautomat 16:02, 19. Mär. 2007 (CET)

Gleiche Problematik - das ist nicht gestattet. --RalfR 16:58, 19. Mär. 2007 (CET)

Karten

  1. Auch auf die Gefahr hin, als Analphabet beschimpft zu werden: Habe ich folgenden Punkt richtig verstanden?
    Rechte an Geoinformationen erlauben, ein Abzeichnen von Karten (und die anschließende Verwendung unter einer freien Lizenz, solange dabei ausschließlich die Information der Vorbildkarte (etwa Küstenformen, Lage bestimmter Punkte) übernommen wird, nicht aber Eigenheiten wie der Stil, die Farben oder Auswahl der darzustellenden Punkte.
  2. Wie sieht es mit dem Abzeichnen von Luftbildern, also der Übernahme nicht fotospezifischer Informationen (wieder etwas wie Küstenformen) aus?
  3. Falls die Antworten positiv ausfallen: Erkennen die Commons das an?

--Hannes2 Diskussion  09:03, 18. Mär. 2007 (CET)

Zu 1.: Das stimmt. Niemand hat ein Recht auf die Form beispielsweise norddeutscher Küstenlinien.
Zu 2.: Wenn die Fotos dir gehören oder du die Rechte daran hast bzw. eine Lizenz dafür erworben hast, ist das legal. Ansonsten gilt es als eine Reproduktion, etwa so, wie als wenn du ein Kunstwerk fotografierst und das Foto als GPL-Bild veröffentlichst.
Zu 3.: Selbst erstelltes Kartenmaterial ist bei den Commons gern gesehen.

--N-Gon 18:17, 18. Mär. 2007 (CET)

Zu 2.: Das dir die Bilde rgehöhren reicht nicht! Du musst ausreichende Nutznugsrechte daran besitzen, um sie unter eine freie Lizenz zu stellen. Dann kannst du die Bilder aber gleich als Original hochladen. -- Timo Müller Diskussion 18:42, 18. Mär. 2007 (CET)
Dies ist in den Erwerb der Rechte oder der Bilder eingeschlossen - wie ich bereits gesagt habe. --N-Gon 19:16, 18. Mär. 2007 (CET)
Nicht unbedingt. Es ist natürlich nicht so, dass man wenn man etwas kauft, ob es nun ein Bild ein Buch oder sonst was ist, nicht automatisch die rechte daran mitkauft. -- Timo Müller Diskussion 21:02, 18. Mär. 2007 (CET)
Eben, mit dem Erwerb des Bildes darf ich über den Gegenstand Bild verfügen (z.B. es verbrennen oder mir an die Wand hängen), die Urheberrechte werden mit dem Erwerb nicht notwendigerweise übertragen.--Kriddl Diskussion 22:09, 18. Mär. 2007 (CET)
Hoffentlich hab ich das richtig gelernt: Urheberrechte werden in Deutschland nicht übertragen, höchstens die ausschließlichen Nutzungsrechte. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:41, 18. Mär. 2007 (CET)
Im Prinzip schon. Allerdings können Urheberrechte vererbt werden. Und die Nutzungsrechte kauft man üblicherweise nicht zusammen mit dem Bild. -- Timo Müller Diskussion 10:59, 20. Mär. 2007 (CET)

Bei den Weblinks zum Glockenlied sind Internet-Adressen mit eingescannten Bildern angegeben, die sicher schon gemeinfrei sind. Kann ich die aber auch für Wikipedia verwenden? Wenn ich die Originalbücher in der Hand hätte ja, aber wenn ich auf die Scans anderer Personen zurück greife? Gruß. --Immanuel Giel 11:09, 20. Mär. 2007 (CET)

WP:BR: Reproduktion von gemeinfreien 2D-Werken. --Flominator 11:15, 20. Mär. 2007 (CET)
Ich betrachte das als ein Ja. Danke für die Antwort. --Immanuel Giel 11:49, 20. Mär. 2007 (CET)

Ich bin gerade über den neuen Artikel Nachtragsliquidation gestolpert. in der Zusammenfassung ist als Quelle genannt: http://www.lexexakt.de/glossar/nachtragsliquidation.php, Lizenz: http://www.lexexakt.de/hinweise.php). Dabei bereitet mir der folgende Satz bei der Lizenz etwas Bauchschmerzen:

Alle Artikel auf lexexakt sind, soweit nicht im Artikel anders angegeben, geistiges Eigentum von Carsten Loscher. Die Wiedergabe einzelner Artikel für nichtkommerzielle Zwecke (z.B. Wikipedia) ist unter Anfügung eines Hinweises auf den Quellartikel mit einem entsprechenden Link gestattet.

Zwar steht hier die Wikipedia, aber kann man das so übernehmen? --Steffen - Disk 16:46, 19. Mär. 2007 (CET)

Hinweis auf Quelle entspricht der GFDL, ein Link ist nicht explizit gefordert, aber in diesem Fall vorhanden, ich sehe kein Problem. --RalfR 16:57, 19. Mär. 2007 (CET)
Hallo, Einschränkung auf nichtkommerzielle Zwecke? Wie soll das mit der GFDL vereinbar sein? Als Zitat oder Quellenangabe imho gerne, aber nicht als Kopie oder Plagiat. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:03, 19. Mär. 2007 (CET)
Oben im Zitat wird doch die nichtkommerzielle Weiterverwendung gestattet, hab leider das "nicht" überlesen, sorry --RalfR 17:10, 19. Mär. 2007 (CET)
URV-LA gestellt. -- Timo Müller Diskussion 17:00, 20. Mär. 2007 (CET)

Von fremden Staaten gemeinfrei gestellt

Wie lizensiere ich korrekt, wenn ein fremder Staat in seinem Urheberrecht die eigenen Staatssymbole, Geldscheine u.ä. explizit vom Copyright ausnimmt? Reicht das Zitat des Gesetzes? Und dann nehme ich welche Lizenz? --Decius 22:06, 19. Mär. 2007 (CET)

Kommt auf den Staat an. Die Lizenz ist dann ja wohl gemeinfrei. Unter WP:LFB fanden sich (bis vor kurzem) auch noch die Lizenzbausteine für einige Staaten. Im Zweifelsfall würde ich sagen Vorlage:Bild-PD und Vorlage:Wappenrecht, sowie ein Link aufs Gesetzt. Um welchen Staat handelt es sich denn? --Flominator 08:39, 20. Mär. 2007 (CET)

Im konkreten Fall Albanien: Hier ein Beispiel, wie ich versucht habe, ein in diese Kategorie fallendes Bild einzuordnen. Bild:200Lek(1997).jpg --Decius 13:15, 20. Mär. 2007 (CET)

Inhalte als Erbe

Ich habe ein paar Bilder geerbt, bin also nicht der Autor, wohl aber der Inhaber der Rechte. Welche ist die richtige Lizenz? --Decius 22:11, 19. Mär. 2007 (CET)

Du entscheidest als Erbe über die Lizensierung - bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. --RalfR 23:53, 19. Mär. 2007 (CET)
Allerdings, müssen alle Erben zustimmen. Wenn das Foto von deinem Vater aufgenommen wurde, müssten also auch deine Mutter und deine Geschwister zustimmen. Es sei den, du hast die Fotos ausdrücklich zur alleinigen Verfügung geerbt (müsste so im Testament stehen). Bobo11 01:22, 20. Mär. 2007 (CET)
Wobei man manche Dinge auch einen Hauch pragmatischer lösen könnten, wenn man denn wollte ... --Flominator 08:37, 20. Mär. 2007 (CET)

Eigentlich kommt es darauf an, ob Du Erbe des Urhebers oder der Eigentümer des Bildes geworden bist. Nur wenn Du durch Erbschaft Rechtsnachfolger des Urhebers geworden bist, kannst Du über die Lizenz entscheiden - natürlich nut soweit das Bild nicht mehrere Urheber hat.~~

Danke liebe Urheberrechts-Haarspalter - nicht übel nehmen ;-) - aber das beantwortet die Frage nicht. Ich weiß schon, wann ich gesetzlich das alleinige Verfügungsrecht über ein Bild habe und wann nicht. Nur gibt es bei WP und Commons keine passende Lizenz, sondern nur welche mit dem Zusatz eigenes Werk bzw. alt - daher gemeinfrei oder so ähnlich. Weder das Eine noch das Andere trifft zu. --Decius 15:30, 20. Mär. 2007 (CET)
wegen fehlender Bausteine solltest du Forrester kontaktieren, der weiß da am besten Bescgeid. --RalfR 16:00, 20. Mär. 2007 (CET)

Die CC-, GFDL- und GPL-Bausteine gehen auch bei Erbenfreigabe, müsste nur in der Beschreibung erklärt werden. Die anderen müssten mal angepasst werden (Es gibt auf de.WP noch keine passenden Bausteine, die existenten könnten aber angepasst werden)sугсго.PEDIA-/+ 16:05, 20. Mär. 2007 (CET)

habe alle angepasst, die angepasst werden mussten...wollte ich früher schon mal machen, war aber zu faul, Admins anzubetteln, um die Seite frei zu bekommen. (ne Histo ;) ) // Forrester 19:29, 20. Mär. 2007 (CET)

Logo der Baltic Leage

Hat en:Image:BL logo 1.jpg die Schöpfungshöhe erreicht? --32X 11:50, 20. Mär. 2007 (CET)

Für mich nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:10, 20. Mär. 2007 (CET)

Danke. --32X 20:38, 20. Mär. 2007 (CET)

Zweitlizenz

Wenn ich in der Wikipedia eigene Werke (z.B. Photographien) hochlade und sie unter eine freie Lizenz stelle wie GNU-FDL, kann ich persönlich danach das Bild weiterhin ungeniert verwenden und anderen die unkomplizierte Nutzung der Werke gestatten oder ist es notwendig, dass ich und die von mir Bedachten auch alle Bedingungen der GNU-FDL erfüllen (Beifügung des Lizenztextes etc.)? Behalte ich für mich selbst die ursprünglichen Nutzungsrechte als Urheber? Kann ich unter anderen Bedingungen zweitlizenzieren?--Rabe! 15:23, 20. Mär. 2007 (CET)

Ja natürlich, Du bist der Urheber. Du kannst lediglich eine einmal erteilite Lizenzierung under GFDL nicht mehr zurückziehen (s. WP:FAQB) --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:31, 20. Mär. 2007 (CET)

Danke für die Auskunft! --Rabe! 17:31, 20. Mär. 2007 (CET)

Logo aus der Türkei

Ich habe die Seiten Menschenrechtsverein (Türkei) (IHD) und Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) angelegt und würde gerne die Logos zur Illustrierung verwenden. Das Logo der TIHV kann hier am Anfang des Headers gesehen werden. Das Logo des IHD befindet sich hier. Da stellt sich als Erstes die Frage der Schöpfungstiefe. Vom Logo der TIHV weiß ich, dass es ein Künstler namens İzzettin Dinamo erstellt (sorry, ich habe keine deutschen Seiten über ihn gefunden)), beim Logo des IHD bin ich mir nicht sicher. Ich bin überzeugt, dass beide Organisationen nichts gegen die Verwendung einwenden würden. Ich werde aber große Mühen haben, dass sie eine entsprechende Erklärung in Englisch oder Deutsch abgeben. Erstens, sind sie mailfaul und zweitens sind die Sprachkenntnisse schlecht. Also habe ich ins türkische Wiki geschaut, ob es hier vielleicht eine Vorlage (aus dem Englischen) gibt. Leider nein, wobei die Seite zur Hälfte in Englisch ist und nur das US-Recht in Betracht zieht. Vielleicht steht deshalb dort auch der Satz, dass Logos von Vereinen, Stiftungen usw. benutzt werden dürfen. Gilt das auch in Deutschland?

--Ob.helm 16:58, 20. Mär. 2007 (CET)

Es heisst Schöpfungshöhe nicht Tiefe, die ist aber in beiden Fällen nicht gegeben, die Logos können von mir aus hochgeladen werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:40, 20. Mär. 2007 (CET)

Wenn keine Höhe da ist, kann man doch fast zu Recht von Tiefe reden. ;-) -- Timo Müller Diskussion 23:01, 20. Mär. 2007 (CET)

Verwenden von Bildern auf anderen Internetseiten

Hallo, Ich würde ganz gern mal zusammengefasst und verständlich wissen, wie das jetzt ist wenn ich auf einer Internetseite Bilder aus Wikipedia benutzen möchte. Woher bekomme ich die Rechte oder was muss ich tum um das tun zu dürfen oder wie stelle ich das am besten an? Danke schom mal im Voraus für eine hoffentlich Hilfreiche Antwort.

--84.184.119.41 18:08, 20. Mär. 2007 (CET)

Hast du schon #Bildrechte_Nutzung für kommerzielle Zwecke angeschaut und verstanden? --Flominator 18:40, 20. Mär. 2007 (CET)

Klarer Fall von technischer Zeichung ....

... könnte Bild:SB8 K (radiela Einspritzung).jpg sein. Hat das Ding keine Schöpfungshöhe? --Flominator 20:22, 20. Mär. 2007 (CET)

Doch, es ist kein Werk der angewandten Kunst, sondern eine Darstellung wiss.-technischer Art --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:41, 20. Mär. 2007 (CET)

Ich vergaß:Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. Danke, --Flominator 08:58, 21. Mär. 2007 (CET)

screenshot

Hallo, ich möchte gern dieses Bild verwenden: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Aqua.png - nur weil Apple Interface Builder gehört, bedeutet m. M. n. noch nicht, dass damit gestrickte Fenster auch wieder unter Apple's Copyright fallen. Wie auch immer: der Originalautor hat keine _eigene_ Lizenz angegeben, ich bin ganz unschlüssig, was man hier darf: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Aqua.png igel+- 14:16, 21. Mär. 2007 (CET)

Das Bild ist eine lizenzlose URV --RalfR 14:24, 21. Mär. 2007 (CET)
Hmm, hätte ich mir ja denken können ... igel+- 14:34, 21. Mär. 2007 (CET)

moin, wie siehts hier mit der lizenz aus? (abfotografiert von garantiert (c)-geschüzter software) --Frumpy !? 17:31, 21. Mär. 2007 (CET)

Hallo? Das ist ja der entscheidende Denkfehler. Die Präsentation der Benutzeroberfläche und den Schutz des Programms in einen Topf zu werfen. Hier weisen die sichtbaren Elemente keine Schöpfungshöhe auf, das Bild ist also frei. Umgekehrt kann die Oberfläche eines (freien) GPL-Programms sehr wohl urheberrechtlich geschützte Elemente enthalten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:37, 22. Mär. 2007 (CET)

Postkarte 1927

Hat diese Postkarte Schöpfungshöhe? Kommt mir nicht recht koscher vor, die Lizenz... Greets, --Begw 12:03, 21. Mär. 2007 (CET)

Die Vorlage selbst (das Architekturmodell) hat wohl keine Schöpfungshöhe, das angefertigte Foto schon. --RalfR 12:21, 21. Mär. 2007 (CET)
LA gestellt --Begw 03:57, 22. Mär. 2007 (CET)
Nanu, warum sollte nicht auch das Modell Schöpfungshöhe haben? --Ibn Battuta 04:48, 22. Mär. 2007 (CET)
Weil die Anfertigung eines solchen Modells reines Handwerk ist. --RalfR 07:57, 22. Mär. 2007 (CET)
Allerdings haben die abgebildeten Gedäude Schöpfungshöhe, das war schließlich ein Architekturwettbewerb und Panoramafreiheit gilt nicht bei Modellen von noch nicht gebauten Bauten. (Selbst ich kenne einige der Architekten).sугсго.PEDIA-/+ 11:55, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich will dann jetzt diese beiden Vorlagen für folgende einsetzen:

Hat jemand was dagegen oder Verbesserungsvorschläge? Histo, sind deine Bedingungen erfüllt? // Forrester 21:41, 21. Mär. 2007 (CET)

Aus meiner Sicht keine Bedenken, das sollen ST und Histo entscheiden. --RalfR 21:52, 21. Mär. 2007 (CET)
Ich will nen Redirect, den man sich merken kann! --Flominator 21:54, 21. Mär. 2007 (CET)
Die Weiterleitungen habe ich in mühevoller Arbeit rausgefegt, damit niemand durcheinander kommt. Es ist doch echt eig. saueinfach:
  1. Was ist die Lizenz? (PD ist keine lizenz, ich weiß) >>> PD >>> Bild-PD
  2. Warum PD? >>> Weil es ein amtliches Werk nach § 5 UrhG ist >>> Bild-PD-Amtliches Werk
  3. Was ist das für ein Bild? >>> Wappen (besondere rechtliche gegebenheiten!) >>> Wappenrecht

Daraus folgert man Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk und Vorlage:Wappenrecht. Ist doch extremst simpel. // Forrester 22:02, 21. Mär. 2007 (CET)

Warum behältst du diese drei Vorlagen nicht und lässt sie jeweils die beiden einbinden? sebmol ? ! 22:11, 21. Mär. 2007 (CET)
Ich finde, dass das verwirrt. Einerseits sind die Namen falsch, andererseits will ich, dass vor allem die Neuen nicht mit mehreren Möglichkeiten bei den Vorlagen konfrontiert werden - und erst recht nicht, dass Vorlagen Vorlagen enthalten. // Forrester 22:13, 21. Mär. 2007 (CET)
Ich finde die neuen Vorlagen super, denn während die alte sich nur den Wappen beschäftigte und man nie wusste, welchen Baustein man für Wappen einsetzen sollte, regeln diese beiden Vorlagen die Sache eindeutig und gehen auf Siegel; Flaggen, Wappen, Logos und alles ein. Würde ich auf jeden Fall verwenden! Eine Frage: Sind die Vorlagen nur für Wikipedia in Deutschland oder auch für Commons? --Maimartpc 22:26, 21. Mär. 2007 (CET)
Nur für de.wikipedia.org. // Forrester 22:34, 21. Mär. 2007 (CET)
Aber dann kommen die neuen Bausteine doch kaum zum Einsatz, weil die meisten Bilder amtlicher Werke doch auf Commons geladen werden. Wäre es nicht sinnvoll, auch einen Baustein für Commons zu entwerfen?--Maimartpc 22:36, 21. Mär. 2007 (CET)

Das ist deren Sache, hier geht es um was anderes. // Forrester 22:38, 21. Mär. 2007 (CET)

Die 2 Vorlagen sind OK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:47, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich werde dann heute per Bot Vorlage:Wappen-PD-DE, Vorlage:Wappen-AT und Vorlage:Wappen-CH in Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk und Vorlage:Wappenrecht umändern. // Forrester 07:19, 22. Mär. 2007 (CET)

Artikel zum wiederholten Male gelöscht

Hallo, ich habe zum wiederholten male versucht einen Aritkel über das Musikal Flügel zu erstellen, der immer wieder gelöscht wurde. Da ich eingesehen habe, dass ursprüngliche Artikel stark in den bereich Werbung gingen, habe ich mich diesmal auf eine reine Plotbeschreibung beschränkt. Leider wurde dieser Artikel von Jerge mit der Begründung "Werbung" wieder gelöscht!Der Vollständige Artikel lautet:

ich verstehe nicht, weshalb dieser Artikel komerziellen Charakter hatm

Wegen der Urherberfrage kann ich nur sagen, dass ich nachweislich Mitglied des Ensambles der produktion bin. Ich besitze die Erlaubnis hier einen Artikel einzustellen. Ich bitte um eine antwort

Mit freundlichen Grüßen H. Viebahn --Exzessiv 09:42, 22. Mär. 2007 (CET)

  1. Diese Seite klärt Fragen zum Urheberrecht, sonst nix. Die richtige Seite wären die Fragen zur Wikipedia gewesen.
  2. Ließ dir bitte die Relevanzkriterien sowie Wie schreibe ich gute Artikel und Wie sieht ein guter Artikel aus durch und überleg dir mal, wieviele von diesen Kriterien dein Text erfüllt hat. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:55, 22. Mär. 2007 (CET)

Bilder von Kunstwerken

Kunstwerke lebender Künstler dürfen wohl nicht abfotografiert und als Foto veröffentlicht werden, auch wenn diese Kunstwerke nun anderen gehören? --MrsMyer 01:47, 19. Mär. 2007 (CET)

Nein. --Polarlys 01:55, 19. Mär. 2007 (CET)
Der Künstler (bzw. seine Erben) genießen die Urheberrechte am Kunstwerk, dies erlischt am 31.12. des 70. Jahres nach seinem Tod. Wenn ein Kunstwerk öffentlich ausgestellt ist und dort dauernd angebracht ist (also ohne erkennbaren Entfernungszeitpunkt) - und wenn das im "öffentlichen Raum" - also nicht in Gebäuden ist, greift die Panoramafreiheit, welche allerdings in Österreich und Deutschland anders als in Belgien und Frankreich gehandhabt wird. Ohne genaue Kenntnis des Werkes kann man hier keine Aussage treffen. --RalfR 02:14, 19. Mär. 2007 (CET)

Danke, ich werde wohl Papier und anderes Material im Rahmen nicht an die Hauswand hängen... ;-) Noch eine weitere Frage, bitte: Wenn eine lebende Künstlerin zustimmen würde (die ich persönlich kenne), dass ich eines ihrer Werke fotografiere und das Foto veröffentliche (sie müsste natürlich wissen, dass das Foto weiter verbreitet werden und auch kommerziell genutzt werden kann), wäre das dann okay? --MrsMyer 23:36, 19. Mär. 2007 (CET)

Wenn die Künstlerin von der VG Bildkunst vertreten wird, muss diese ebenfalls zustimmen. Hinsichtlich "eingebetteter Werke" ist mit normalen Lizenzbausteinen nichts zu machen, wobei bei einem 2-D-Werk die Zustimmung zur Unterstellung des Fotos unter die GFDL zugleich das Werk der GFDL unterstellt. Aber derlei entscheiden wir, wenn es soweit ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:58, 19. Mär. 2007 (CET)

Danke, Histo, die VG Bildkunst könnte ein Problem sein. Den Satzteil "wobei bei einem 2-D-Werk die Zustimmung zur Unterstellung des Fotos unter die GFDL zugleich das Werk der GFDL unterstellt" verstehe ich leider nicht. Vielleicht könntest du's noch mal einfacher erklären, bitte? --MrsMyer 00:13, 20. Mär. 2007 (CET)

Wenn ich eine zweidimensionale Grafik habe und das Foto davon mit Zustimmung des Urhebers der Grafik unter GNU FDL stelle, dann gilt ja, dass das Foto für sich genommen nach der hier vertretenen Rechtsansicht keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen kann, die Lizenz also an sich ungültig ist. Man kann (bzw. muss) sie aber auch auf das eingebettete Werk beziehen, das somit der GNU FDL unterstellt wird. Lizenzgeber ist aber dann der Künstler, nicht der Fotograf. Anders verhält es sich bei einer Skulptur im Innenraum. Hier fällt nur das konkrete Foto unter die Lizenz, man darf die Skulptur nicht unter Bezug auf die Lizenz aus einem anderen Blickwinkel neu aufnehmen. Die Zustimmung des Künstlers wäre dann bei einem 3-D-Objekt in etwa so zu formulieren.

  • Hiermit erlaube ich nach Rücksprache mit der VG Bild-Kunst, dass das Foto des Fotografen XY (im folgenden: Bild), das das von mir geschaffenen Werk Z zeigt, unter die freie Lizenz ... (z.B. CC-BY) gestellt wird. Dies bedeutet zugleich einen Verzicht auf eine Einrede aus Gründen des Urheberrechts, wenn das Bild lizenzkonform genutzt wird.
  • Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.
  • Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
  • Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:24, 20. Mär. 2007 (CET)
Danke für die ausführliche Erklärung. Klingt immer noch kompliziert, ist aber nachvollziehbar. Herzliche Grüße --MrsMyer 22:47, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich steige hier echt nicht mehr durch, wer von wem geklaut hat. Einerseits hat die offizielle Website [24] extreme Ähnlichkeit mit dem Artikel, andererseits besteht die Anfangsversion [25] nur aus Teilen des Textes. Die Wayback Machine [26] erzählt mir aber, dass damals wohl noch diese Seite in Gebrauch war. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die offizielle Website bei uns kopiert, bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr? --Flominator 08:36, 20. Mär. 2007 (CET)

Schwer zu sagen, die Seite in der Wayback Machine funktioniert bei mir in keiner Version so richtig. Soll heißen, ich sehe da in keiner Version Texte. Unser Artikel basiert im Wesentlichen auf den Änderungen vom 15. August 2005. Das Copyright für den Text auf der aktuellen Version der Mungo Jerry Seite wird mit 2006 angegeben. Insofern liegt der Verdacht sehr nahe, dass von uns kopiert wurde. Dumm, dass die Änderungen bei uns von einer dynamischen IP sind und damit keinem Benutzer zuzuordnen den man ansprechen könnte. --AT talk 14:34, 22. Mär. 2007 (CET)
Danke für die Einschätzung. Kopiert nach Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#Mungo Jerry. Bitte dort weiterdiskutieren. --Flominator 20:05, 22. Mär. 2007 (CET)

Hinweis unter alle Lizenzvorlagen?

Auch wenn es einigen nicht gefällt, aber bei einigen Vorlagen ist folgender Satz ziemlich nötig:

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen.

Frage: Sollten wir das nicht einheitlich machen und den unter jede Lizenzvorlage setzen? // Forrester 23:15, 21. Mär. 2007 (CET)

Och ne.sугсго.PEDIA-/+ 23:19, 21. Mär. 2007 (CET)
Och doch! Ich hasse Ausnahmen bei meinen einheitlichen Lizenzvorlagen.... // Forrester 23:20, 21. Mär. 2007 (CET)
Sehr sinnvoller Vorschlag. Wer hatte noch gerade diese Idee? --ST 23:22, 21. Mär. 2007 (CET)
Selbstverständlich der große ST ;) // Forrester 23:24, 21. Mär. 2007 (CET)
LOL ;-) --ST 23:26, 21. Mär. 2007 (CET)
Ich auch mal. Nur damals wurde mir Mitgeteilt, dass die Gefahr, die von falsch lizensierten Bildern für die Weiternutzer ausgeht, „nicht unser Problem“ sei. Irgendwie habe ich das Pech, alle guten Ideen zu früh vorzuschlagen, sodass sie abgelehnt werden, bis eine Weile später sich die Meinung geändert hat und jemand anderes auf die Idee kommt. -- Timo Müller Diskussion 18:31, 22. Mär. 2007 (CET)
Eine Runde Mitleid ;-) Einen eigenen Lizenzdisclaimer (Lizenzierung nach bestem Wissen und Gewissen, DEATCH-Recht, trotzdem im Zweifel bei allem was nicht *-self ist selber recherchieren etc.pp.) hielte ich für sinnvoller.--Wiggum 18:38, 22. Mär. 2007 (CET)
Mein Senf dazu: bitte nicht. Der Rechtshinweis wird jetzt inflationär verwendet, ohne dass es dafür einen wirklich triftigen Grund gibt. Wikipedia geht davon aus, dass Benutzer ihren gesunden Menschenverstand eigenverantwortlich benutzen können und sollen. Wenn jemand Bilder unter falscher Lizenz hochlädt und dafür vom Urheberrechtsinhaber eins auf den Deckel bekommt, ist das nicht unser Problem (außer, dass wir die Bilder löschen müssen). Dass sich Benutzer nicht auf Angaben in der Wikipedia verlassen sollen, gilt nicht nur für Lizenzvorlagen sondern für jede einzelne Seite, die hier jemand öffnet. sebmol ? ! 18:43, 22. Mär. 2007 (CET)
Selbstverständlich ist es unser Ziel, verlässliche Inhalte bereitzustellen. Angesichts unserer strengen Lizenzpolitik würde ich meinen, dass das im Bildbereich sehr gut klappt. Dennoch wäre es legitim, Dritte auf die Grenzen des Möglichen hinzuweisen, viele Bilder können marken-, namens- oder persönlichkeitsrechtliche Implikationen mit sich bringen, Panoramafreiheit gibt's nicht überall, PD-Schöpfungshöhe ist auch nur unsere Meinung und ob ein über 100 jahre altes Bild tatsächlich gemeinfrei ist kann ebenfalls dahingestellt bleiben. Ein Disclaimer würde sinnvollerweise auf die Annahmen, unter denen wir lizenzieren, verweisen.--Wiggum 23:13, 22. Mär. 2007 (CET)
Dann mach doch mal einen Text-Vorschlag... // Forrester 23:42, 22. Mär. 2007 (CET)

Rechtmäßigkeit von Altversionen?

Die englische Wikipedia hat ein Bild mit mehreren Versionen, von denen mich eine frühere Version interessiert. Kann ich davon ausgehen, daß das Bild korrekt lizensiert ist, obwohl es sich um eine alte Version handelt? (Denn Änderungen des Begleittextes und/oder der Lizenz finde ich nicht - oder übersehe ich da etwas? Ggf. würde ich sonst nämlich gern mindestens eine der Altversionen auf die Commons hochladen. Danke, Ibn Battuta 00:42, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich vermute mal, dass du diese meinst? Wenn ich mir so die Diskussionsseite des Uploaders anschaue, wäre ich da sehr sehr vorsichtig. --Flominator 07:49, 22. Mär. 2007 (CET)
Äh, gute Idee! Danke! Lassen wir's also. --Ibn Battuta 12:16, 22. Mär. 2007 (CET)
Und wenn euch in der WP eins über den Weg läuft, am besten die entsprechenden Versionen Löschen lassen. -- Timo Müller Diskussion 18:27, 22. Mär. 2007 (CET)
???? Wir reden von der Wikipedia, oder? (Achja, und inzwischen habe ich festgestellt, daß das betreffende Bild von 1895 oder früher ist - mindestens in der deutschen Wikipedia also kein Problem...) --19:17, 22. Mär. 2007 (CET)

Wie nennt man den Songschreiber der den Titel geschrieben hat?

--62.153.139.188 11:40, 22. Mär. 2007 (CET)

Songschreiber? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:07, 22. Mär. 2007 (CET)
Kommt auf den Song an, bei den meisten Songs von den Beatles Lennon-McCartney.sугсго.PEDIA-/+ 13:46, 22. Mär. 2007 (CET)

Hinweis: Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es die Wikipedia:Auskunft.

Foto eines Familienmitglieds von ca. 1941

Ich würde gerne in den Artikel Friedrich Klausing, der ein Großonkel von mir war, ein Foto über die Commons einbinden. Dieses Foto, das u.a. in der englischen Wikipedia vorliegt: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Klausing3.jpg, stand früher immer auf dem Schreibtisch meiner Großmutter und ist im Familienarchiv leider nicht mehr auffindbar. Die Zustimmung aller Erben einzuholen wäre sehr schwierig, aber ich denke, es wird ganz sicher niemand in der Verwendung des Fotos in diesem speziellen Kontext eine Urheberrechtsverletzung sehen. Ich bitte der guten Ordnung halber um Genehmigung.

--@127.0.0.1 16:25, 22. Mär. 2007 (CET)

Eigentlich müsste ja der Fotograf des Bildes (als Urheber) bzw. dessen Erben die Zustimmung erteilen, nicht der Erbe des Abgebildeten. Kennst du den Fotografen? Wie kam das Bild denn in die en:WP? Wenn die Lizenz dort mit dem deutschen Urheberrecht kompatibel ist, kann man das Bild natürlich übernehmen (ich habe bloß gerade nicht so viel Zeit, um die Lizenz dort zu überprüfen). mfg--Regiomontanus (Diskussion) 16:35, 22. Mär. 2007 (CET)
Das Bild kam ursprünglich von der sv-Wikipedia und von dort wurde es hier geklaut. Es muss in beiden Wikipedia ein Copyright-Verstoß gemeldet werden. --Atamari 16:37, 22. Mär. 2007 (CET)
Keine Ahnung wer das fotografiert hat, wahrscheinlich ein Militärfotograf, ich weiß nur, dass er es vor Stalingrad nach Hause geschickt hat. Naja, aber da hier ja anscheinend alles sehr *hust* formell betrachtet wird, habe ich ein Fax an die Gedenkstätte geschickt, mit der Bitte um Erteilung der Erlaubnis. -@127.0.0.1 17:03, 22. Mär. 2007 (CET)
Die Gedenkstätte hat auch nicht die Rechte, sondern der Fotograf und seine Erben...--RalfR 19:37, 22. Mär. 2007 (CET)
Schon klar - das mit den Erben des Abgebildeten zielte auch auf das Persönlichkeitsrecht, nicht das Urheberrecht. Die Gedenkstätte wird ja vielleicht eine Lizenz haben, auf dem Original ist der Fotograf ja häufig auf der Rückseite vermerkt. Wir werden sehen. Ich finde übrigens diese Spitzfindigkeiten hier bei einem absolut gewöhnlichen Foto, dessen Urheber mit 99%iger Wahrscheinlichkeit keinerlei Interesse mehr daran hat, das aber andererseits eine Person der bemerkenswerteren jüngeren deutschen Geschichte zeigt, ziemlich ärgerlich. --@127.0.0.1
Schon klar, dass du dich ärgerst, aber was soll man bei ungeklärter Urheberrechtslage machen? Auf Commons löschen sie gerade viele Bilder aus den Jahren 1910 bis 1914, von denen man die Urheber kaum mehr eruieren kann und die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon sehr lange tot sind, groß ist.--Regiomontanus (Diskussion) 20:26, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich verstehe deinen Ärger - und ich teile ihn auch. Wenn du den namen des Fotografen ermitteln kannst, besteht auch die Möglichkeit, weiterzuforschen. Das deutsche Recht schützt Fotos nunmal bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, da beißt die maus keinen Faden ab, das ist geltendes Recht. Somit ist dieses Foto garantiert noch urheberrechtlich geschützt, so ärgerlich das auch sein mag. --RalfR 20:30, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich habe damit natürlich nicht sagen wollen, dass Wikipedia an diesem Zustand schuld wäre ;)

Zitieren von Wikipedia-Texten in einem Schüler-Ausstellungskatalog

Wir sind eine geschichtlich sehr interssierte Schüker-AG und führen eine Ausstellung im hiesigen Museum durch. Dazu haben wir einen Ausstellungsbegleiter zusammengestellt, in dem wir auch Wikipedia-Texte (mit Quellenhinweis) aufnehmen wollen. Geht das?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, die uns sehr hiklfreich sind.

Team AG Minifossi

--212.184.127.22 17:10, 22. Mär. 2007 (CET)

Hast Du oben auf dieser Seite den Kasten gelesen? - eher nicht, oder? - Lies mal Wikipedia:Weiternutzung und wenn Du danach noch fragen hast, kannst Du ja hier stellen. (Ja jeder darf die Text der Wikipedia weiterverwenden, aber eben nur nach den Regeln, die dort genannt und erklärt werden).sугсго.PEDIA-/+ 17:20, 22. Mär. 2007 (CET)
Zusammengefaßt steht das auch bei den Lizenzbestimmungen. Problematisch bei einer gedruckten Version ist leider, dass ihr den kompletten Lizenztext mit abdrucken müßt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:34, 22. Mär. 2007 (CET)

Darf ich Inhalte von Wikipedia weiterverwenden???

Hallo... Wollte nur mal kurz anfragen, ob ich Inhalte aus Wikipedia, zum Beispiel Informationen über ein bestimmtes Tier, mit samt Bildern aus Wikipedia herauskopieren, und in einer nicht kommerziell genutzen privaten Homepage weiterverwenden darf. Als Quelle wäre Wikipedia allerdings auf der privaten Internetseite angegeben... Vielen Dank schon mal im Voraus...

--172.179.248.119 18:52, 22. Mär. 2007 (CET)

lesen bildet: Kasten oben auf dieser Seite sowie Lizenzbestimmungen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:54, 22. Mär. 2007 (CET)

Danke für die schnelle und unkomplizierte, leider auch recht inhaltslose Auskunft. "Lesen bildet" Ein einfaches JA oder NEIN hätte es auch getan... Trotzdem Danke

Hätte es eben nicht, denn diese Frage ist nicht mit JA oder NEIN zu beantworten. Hältst du dich an die Bestimmungen, darfst du, wenn nicht, dann nicht.--Hannes2 Diskussion  19:10, 22. Mär. 2007 (CET)

Bildzitat

Rein theoretische Frage: Könnte ich nach deutschem Urheberrecht ein Bild in ein anderes Bild übernehmen, bis auf diese Übernahme unverändert, und das dann mit einer Quellenangabe versehen und als Bildzitat bezeichnen? Ein Beispiel für die von mir gemeinte Verwendung wäre eine Grafik, die ein Kabinett zeigt und urheberrechtlich geschützte Fotos der einzelnen Minister enthält (sowas ähnliches war mal hier zu finden).--Hannes2 Diskussion  19:44, 22. Mär. 2007 (CET)

Bildzitate sind Großzitate und im Rahmen der Wikipedia nicht zulässig. § 51 UrRG --RalfR 20:27, 22. Mär. 2007 (CET)
Bildzitate sind Bildzitate und nicht notwendigerweise Großzitate --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:52, 22. Mär. 2007 (CET)
Bildzitate und Freie Lizenzen werden wohl kaum unter eine Hut passen, oder wie soll das gehen?--sугсго.PEDIA-/+ 23:57, 22. Mär. 2007 (CET)

Eingescanntes Bild einer Münze aus dem 18. Jhd. auf einer Website

Sind gescannte Bilder alter Münzen gemeinfrei, dürfen sie in Wikipedia verwendet werden?? Siehe Beispiel:
http://www.gmcoinart.de/shop/detailansicht.php3?ObID=1041740&AuID=74&KaID=30091&refresh_nav=1 --Wetwassermann 20:24, 20. Mär. 2007 (CET)

Das ist so ein kleines Bißchen umstritten, da Münzen an der Grenze zwischen 2D und 3D liegen. Ich persönlich halte sie für zweidimensional und somit die Ablichtung derselben für nicht geschützt.sугсго.PEDIA-/+ 20:45, 20. Mär. 2007 (CET)
Danke, Fotos von Münzen haben Schöpfungshöhe, das scheint außer Frage zu sein. Sie sind nicht gemeinfrei. Doch wie ist es konkret mit einem Scan? Dazu hätte ich gerne eine allgemein verbindliche Antwort, kein persönliches Dafürhalten. --Wetwassermann 20:53, 20. Mär. 2007 (CET)

Hallo, ich glaube es hakt. Wir geben hier keine Rechtsberatung. Alles ist hier nur persönliches Dafürhalten. Abgesehen davon, dass Simplicius und ich den Lichtbildcharakter (Schöpfungshöhe ist hier irreführend, da es nicht um Werke § 2 UrhG geht) von Münzenfotos durchaus bezweifeln, stellt sich die Frage, wie man beweist, dass eine Münze mittels Scanner wiedergegeben wurde. Beim Einsatz eines Flachbettscanners entsteht ebenso wie beim Einsatz eines Fotokopierers kein geschütztes Lichtbild, auch wenn das abgelichtete Objekt 3-D ist oder eine Reliefstruktur hat. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:45, 20. Mär. 2007 (CET)

Hallo Histo, es ging mir nicht um eine hieb- und stichfeste Rechtsberatung, sondern um eine Klarstellung dahingehend, wie die allgemeine Übereinkunft über so einen Fall in der Wikipedia aussieht. Danke jedenfalls für die Antwort. --Wetwassermann 07:29, 21. Mär. 2007 (CET)

Frage 1: Ist mit "gescannte Bilder alter Münzen" gemeint, dass ein Foto der Münzen gescannt wurde oder das die Münze selbst im Scanner gelegen hat? Frage 2: Woher ist denn ersichtlich, dass es sich um Scans handelt?--Wiggum 09:53, 21. Mär. 2007 (CET)

1. Mit gescannt ist gemeint, dass die Münze auf einen Scanner gelegt wurde.
2. Das ist die Praxis von Auktionären, zudem von einem Grafik- und Fotofachmann hier in wikipedia so eingestuft.
--Wetwassermann 11:20, 21. Mär. 2007 (CET)
In dem Fall schliesse ich mich der Meinung meiner Vorredner an.--Wiggum 17:17, 21. Mär. 2007 (CET)

Wenn wir das verallgemeinern wollen, stellt sich traotzdem die Frage, wie man gescannte Münzen ohne jeweiliges Gutachten erkennt, ich zumindest sehe keinen Unterschied.

Vorschlag für WP:BR Bei Münzabbildungen ist umstritten, ob eine Fotografie der Münze als geschütztes Lichtbild zu betrachten ist. Kann glaubhaft gemacht werden, dass die Münze mittels eines Flachbettscanners wiedergegeben wurde, ist das Hochladen der Abbildung hier gestattet. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:34, 22. Mär. 2007 (CET)

Hab es eingebaut. Bei Fotos sind oft EXIF-Daten vorhanden, die das Foto verraten. Sind die Münzen nicht freigestellt, erkennt man den Scanner an der Art des Schatten. Im vorliegenden Fall ist weder Kamera noch Scanner eindeutig zu identifizieren, anhand der spärlichen Reflexe tippe ich auf Kamera. --RalfR 08:04, 22. Mär. 2007 (CET)
Danke für die detaillierten Antworten. Nachdem ich selbst mit dem Scanner zur Überprüfung von Ergebnissen Münzen gescannt habe, bin ich überzeugt, dass die von mir oben verlinkten Bilder gescannt sind.
Mein Scan zum Vergleich (Quasireflexe und Schatten): http://home.graffiti.net/wetwassermann/muenzscan.jpg
Daher habe ich einen Ausschnitt aus einem obigen Bild auf Commons hochgeladen und hier verwendet:
Istanbul#Entwicklung_des_Namens
Beste Grüße --Wetwassermann 08:58, 22. Mär. 2007 (CET)
Entweder du scanst die Münzen selber, oder du lässt das Hochladen! Oder wilst du das nicht kapieren, dass DU den Nachweis erbringen musst das sie gescant sind und nicht fotografiert. Wenn du sie von einer Webseite nimmst werden sie wegen URV gelöscht. Desweitern riskierst du, dass man dich deswegen sperrt. (ich weis harte Worte aber ich glaube sonst kapiert das Wetwassermann nicht) Bobo11 09:23, 22. Mär. 2007 (CET)
Bitte sei so freundlich und zeige mir, aus welcher Antwort auf meine Fragen ich entnehmen konnte, dass die Fakten so liegen, wie du das in deiner unnötig ruppigen und beleidigenden Art darstellst. Soeben habe ich bei dem Betreiber der Website nachgefragt, wie die Bilder gemacht sind. Warten wir das ab. Im Zweifelsfall kann ich selbst einen Löschantrag bei Commons stellen und bin nicht auf derartige Anmache angeweisen. --Wetwassermann 09:31, 22. Mär. 2007 (CET)
Erst abklären, dann hochladen! Man ist dass so schwer? Man kann dich auch verklagen, wenn das Bild auch nur für 1 Minute unter einer unzuläsiger Lizenz steht! Bobo11 09:35, 22. Mär. 2007 (CET)
Noch einmal: dein Ton entspricht nicht meiner ernsthaften Bemühung um die Sache. Beschränke dich auf Fakten und du wirst ernst genommen. --Wetwassermann 09:39, 22. Mär. 2007 (CET)

Ich habe die Formulierung in WP:BR geändert. Es wäre sinnvoll, Änderungen an meinen Formulierungen hier abzustimmen. Die vorgneommenen Änderungen waren sprachlich unzulänglich. Eine prägannte, klar verständliche Sprache ist bei unseren Policies unverzichtbar (Normenklarheit). Für mich ist das entscheidende Kriterium, ob sich die geschützte Leistung im Bild selbst manifestiert, also dort ablesbar ist. Dies entspricht der im Artikel Schöpfungshöhe dargestellten Ablehnung der sweat of the brow-Doktrin. Nach deutschem Recht ist es ganz unerheblich, welcher Arbeitsaufwand in das Bild eingeflossen ist. Ein Mindestmaß an geistiger Betätigung ist nach der Rspr. des BGH auch bei einfachen Lichtbildern unerlässlich. Wenn man schwer oder gar nicht Scans von Fotos unterscheiden kann, ist die logische Konsequenz, auch den Fotos den Schutz abzusprechen. Daraus ergibt sich für uns, dass diejenigen, denen Münzfotos, die nicht eindeutig Lichtbilder sind, hier zu unfrei sind, ein Meinungsbild starten müssen. Ist ein Sachverhalt umstritten und nicht durch einen Konsens geklärt, so müssen die Bilder geduldet werden. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:05, 22. Mär. 2007 (CET)

Danke, Histo, für die Erläuterungen. --Wetwassermann 18:55, 22. Mär. 2007 (CET)
>Münze

Über Medailleure gibt es noch keinen eigenen Artikel. Im Artikel über die Medaille werden keine Personen (vgl. Kategorie:Medailleur) genannt, schade, denn es ist eine Kunst.
Siebzig Kalenderjahre nach Tod des Urhebers soll seine Werke nun gemeinfrei sein, wie es zum Beispiel bei der Mona Lisa der Fall ist. Egal ob es sich nun um einen Scan oder ein Foto handelt, man sollte die Gemeinfreiheit wahren.
Schon allein bei der Bezeichung „Reproduktion“ bekomme ich Bedenken. Gießt jemand die Figur nach, malt jemand das Ölbild auf der eigenen Leinwand neu, prägt hier jemand eine Münze nach? Ich selbst lizensiere immer alles in GFDL, das ist beim Scannen oder Abfotografieren eigentlich schon übertrieben, weil ich hier gar keine Schöpfungshöhe zu verschenken habe. -- Simplicius 12:14, 23. Mär. 2007 (CET)

Darf ich Texte benutzen um Doku Clips für Clipfish.de zu erstellen?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich bereits ein wenig hier durchgelesen bei Wikipedia.de bin aber doch eher unsicher wie sich dies verhält , seid mir nicht böse wenn ich da doch nochmal genauer nachfrage , ich würde gerne Doku Clips selber erstellen und möchte dafür Informationen von Wikipedia zusätzlich nutzen , darf ich das? Selbstverständlich nenne ich Wikipedia.de und nach Rücksprache den Autoren , aber reicht dies aus? Vielen Dank und liebe Grüße, Jan-Chr.Hollweg,Remscheid --80.130.118.153 03:40, 22. Mär. 2007 (CET)

Hast du Wikipedia#Weiternutzung schon gelesen und verstanden? --Flominator 07:44, 22. Mär. 2007 (CET)
Wenn es allerdings um reine Informationen geht, gibt es keine Bedingungen, Informationen sind nicht geschützt. Wenn allerdings die Texte übernommen werden, müssen die Lizenzbestimmungen eingehalten werden. -- Timo Müller Diskussion 09:06, 23. Mär. 2007 (CET)

Foto aus Wikipedia für Werbung verwendet

Hallo Community,

hab heute einen Werbeflyer per Post ins Haus bekommen und da ist mir direkt ein Bild, das es unter Oberkasseler Brücke gibt, aufgefallen. Nun meine Frage ob es legal ist, GNU-Bilder kommerziell zuverwenden, ohne eine Herkunft anzugeben? --80.132.195.68 15:52, 22. Mär. 2007 (CET)

Das ist naürlich nicht in Ordnung, die Fotografin kann klagen. --RalfR 15:55, 22. Mär. 2007 (CET)
Evtl. könnte es sich um ein anderes, aus einer ähnlichen Perspektive fotografiertes Bild handeln (das ist bei so einer Landschaftstotalen nicht auszuschließen). Man könnte die URV evtl. anhand der Wolkenformationen im Hintergrund nachweisen, falls das Bild für den Werbeflyer nicht allzu sehr bearbeitet worden ist.--Regiomontanus (Diskussion) 16:47, 22. Mär. 2007 (CET)
Verglichen habe ich driekt am Anfang schon, sonnst hätt ich ja hier nicht die Frage gestellt. Das Bild auf dem Flyer hat die exakten Schnittpunkte (z.B. Brücke-Schiff) wie das aus dem Artikel.
Dagegen unternehmen kann allerdings nur die Fotografin etwas, denn nur sie besitzt die Rechte daran. Vielleicht hat sie der Nutzung allerdings auch zugestimmt? -- Timo Müller Diskussion 19:21, 22. Mär. 2007 (CET)
Na, hoffentlich ist sie überhaupt gefragt worden, denn zumindest über die Nennung ihres Namens hätte sie sich bestimmt gefreut. --Regiomontanus (Diskussion) 19:39, 22. Mär. 2007 (CET)
Naja, wenn ich dafür bezahlt werde, dass jemand mein Bild abdrucken darf, ist mir egal, ob der Name dabei steht. -- Timo Müller Diskussion 09:05, 23. Mär. 2007 (CET)

Foto von Buch-Titelblatt

Hi! Darf ich ein Buchtitelblatt von 1939 fotografieren und in die WP hochladen? Darauf finden sich nur Textelemente und ggf. Nazi- bzw. Verlags-Logos. Danke!

--Emkaer 13:23, 23. Mär. 2007 (CET)

Es spricht einiges dafür, das ein Foto von dem Titelbild mangels Schöpfungshöhe zulässig wäre. Aber das kann man ohne Ansicht des Bildes nicht entscheiden, lad es doch bitte bei einem Bilderserver außerhalb der WP hoch und verlinke es, Dann kann man Dir weiter helfen.sугсго.PEDIA-/+ 13:29, 23. Mär. 2007 (CET)
Danke, versuch ich nächste Woche. --Emkaer 13:34, 23. Mär. 2007 (CET)

Die Lizenzvorlagen

Es ist geschafft! Seit mehr als einem halben Jahr sitze ich an der Reform des Lizenzvorlagensystems für Bilder. Von ehemals über 50 unsortierten und völlig unterschiedlichen Vorlagen gibt es jetzt nur noch 33. Von den „richtigen Lizenzvorlagen“ (keine Hinweisbausteine) nur noch 20. Ich denke, dass mit dieser Vereinheitlichung und Verkleinerung weniger Fehler vorkommen werden und ich erhoffe mir sogar einen Rückgang der „Aus Versehen/Unwissenheit“-URVs.

Alle Benutzer, die Bilder hochgelanden haben bzw. dies noch vor haben, sollten sich unbedingt Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder ansehen und falls dort etwas unklar ist, dieses bitte auf der Diskussionsseite melden. Es sind bitte nur noch die dort gelisteten Vorlagen zu benutzen.

Ich persönlich werde mich von nun der Kategorie:Wikipedia:BLU-User widmen und möchte daher bitten, dass jeder, der Bilder hochläd, die Vorlage:Information benutzt, eindeutig ausfüllt und natürlich eine Lizenzvorlage einbindet. Danke ;) // Forrester 09:21, 24. Mär. 2007 (CET)

PS: Nachfragen und Bemerkungen bitte nicht hier, sondern auf der Dikussionsseite von LFB. // Forrester 09:21, 24. Mär. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe? Nee, gel? --Fabian 7351 Bew. 14:30, 24. Mär. 2007 (CET)

Nö, ganz sicher nicht. Aber der Rechteinhaber hat das Bild sowieso für PD erklärt. -- ChaDDy ?! +/- 20:22, 24. Mär. 2007 (CET)

Texte von Wiki auf meiner Homepage einbinden mit Verweis

Hallo, wenn ich einen Text hier kopiere und in meine eigene Homepage einbinden will, muss ich ja eine Quellenangabe beifügen. Reicht es da wenn ich unter den Text einfach schreibe: "Quelle: Wikipedia" oder wie muss ich dies genau machen?

Gruß und Danke Tom

--84.58.23.40 17:05, 24. Mär. 2007 (CET)

siehe dazu Wikipedia:Weiternutzung. gruß --JD {æ} 17:06, 24. Mär. 2007 (CET)

Artikel von Creative-Commons-Wiki

Könnte sich ein Rechtsexperte mal Wikipedia:Löschkandidaten/23._März_2007#Intersektionalit.C3.A4t und das darunter ansehen? Danke im voraus. --Mg 19:07, 24. Mär. 2007 (CET)

Ich hab mal etwas dazu geschrieben. -- ChaDDy ?! +/- 20:37, 24. Mär. 2007 (CET)

Panoramafreiheit / Stativ

Nun mal eine ganz blöde Frage: Um Panoramabilder zu erstellen, ist ja unweigerlich ein Stativ erforderlich. Ist ein Stativ nun ein Hilfsmittel, das die Panoramafreiheit unwirksam macht? Dazu noch eine blöde Frage: Wie sieht mit Häusern im Hintergrund aus, die man blöderweise nicht wegschneiden kann? Ist das Beiwerk oder nicht? –SPS ♪♫♪ eure Meinung 13:06, 24. Mär. 2007 (CET)

Bei der Frage der Hilfsmittel im Rahmen der Panoramafreiheit geht es um den Blickwinkel. Ein Stativ verändert den nicht, ist also zulässig. Eine Leiter, mit der du über eine Hecke schaust, ist dagegen nicht von der Panoramafreihet umfasst. Und Beiwerk hat mit Panoramafreiheit gar nichts zu tun. Du darfst einfach alles dauerhafte fotografieren, was du vom öffentlichen Straßenraum aus sehen kannst. --h-stt !? 20:06, 24. Mär. 2007 (CET)
OK, danke! –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:22, 25. Mär. 2007 (CEST)

CC

Hallo,

gibt es hier oder im sonstigen Internet eine Seite, auf der die Vor- und Nachteile der einzelnen CC-Lizenzen dargestellt sind? Insbesondere geht es mir darum, ob nun eine CC-nc oder nicht-nc-Lizenz für ein Wiki sinnvoll ist? --84.58.247.132 13:13, 24. Mär. 2007 (CET)

alles über Creative commons erfährst Du auf der dort verlinkten Homepage]. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:10, 24. Mär. 2007 (CET)
Das Problem ist, einfach. Eine CC-nc- (nichtkomerziel) ist nicht verwendbar in der WP, da wir uns ja auf die Fahnen geschriben haben, dass wir frei Sachen verwenden. Bein NC ist eben nicht frei. Denn ich darf es ja nicht verkaufen, bzw für etwas verwenden wo ich dafür bezahlt werden.Bobo11 12:53, 25. Mär. 2007 (CEST)
Oder anders formuliert: -nc-Lizenzen sind Bockmist, da "nc" nirgendwo von den CC definiert ist, und "Kommerziell" auch sonst weder im US- noch dt. Recht sinnvoll definiert ist. Wenn Du erlauben willst, dass ein Bild jemand für seine private Weihnachtskarte benutzen darf oder eine Hochzeitsspeisekarte: schön und gut, aber der würde die auch ein nicht-freilizenziertes Bild klauen, ohne Sanktionsmöglichkeit. Schon für private oder Vereins-Homepages sagen aber einige Juristen/Auslegungen, dass die mehr oder weniger immer "geschäftsmässig" sind, und soll dann das Bild verwendet werden dürfen oder nicht? Da geht's schon los. NC heißt für mich eigentlich: völlig unfrei, da Lizenz reine Auslegungssache. --AndreasPraefcke ¿! 20:24, 25. Mär. 2007 (CEST)

URV - Texte von Nationalhymnen

Auf der Seite Liste der Nationalhymnen finden sich Artikel, bei dem der Text der Nationalhymne des jeweiligen Landes zur Gänze angeführt ist, obwohl z.T nachweisbar ist, dass der Urheber (Autor) keine 70 Jahre verstorben ist bzw. noch lebt. Ich möchte zu bedenken geben, dass Texte von Nationalhymnen wie normale Liedtexte zu behandeln sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich als gemeinfrei deklariert.
Beispiel: Hail Grenada.
Mit der Bitte um Eure Stellungnahme dazu, wie wir da verfahren sollen. --WikiControl 14:36, 24. Mär. 2007 (CET)

Für Nationalhymnen kann man das gleiche sagen, wie für Wappen: amtliche Werke. Die Übersetzung muss aber in jedem Fall ebenfalls geprüft werden, eine private Übersetzung eines Dritten ist natürlich geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:29, 25. Mär. 2007 (CEST)

grundsätzliches...

bevor ich mir unnütze arbeit mache: ich wollte demnächst ein paar unserer artikel zu gesellschaftsspielen (fang den hut, tikal, auf achse...) mit entsprechenden bildern ausstatten. ist dies möglich oder verstoße ich da zum schluss gegen irgendwelche rechte? wo liegen die grenzen, was geht bzw. geht nicht mehr?

wieso sollte es - wie vor einiger zeit von mir irgendwo vernommen - generell nicht möglich sein, einen stapel zeitschriften abzulichten, irgendwelche cd-gestaltungen einzubinden oder einen grabstein aufzunehmen, wenn dagegen folgende sachen offensichtlich unproblematisch sind...!? bespielhaft führe ich mal siedler, malefiz, monopoly oder gamecube an.

--JD {æ} 16:48, 24. Mär. 2007 (CET)

Grundsätzlich würde ich mal Nein sagen, da die Werke noch keine 70+ Jahre alt sind, und bei den Spielen als ganzes sicher von einer Geistige Schöpfung ausgegangen werden muss. Was aber nicht heisst, dass in Einzefall Entscheidung, der Schriftzug usw. als verwenbar (weil keine Schöpfungshöhe) ist. Also ich rate davon ab, hier eine allgemein Verbindliche Aussage über die Verwendung von Fotos von Spielen zu treffen, aber warten wir was Histo und co meint.Bobo11 13:01, 25. Mär. 2007 (CEST)

Wie oft soll mans euch noch sagen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bis auf Malefiz (Grafiken unten) kann man die angeführten Beispiele wohl durchgehen lassen, da sie entweder keine geschützten Inhalte zeigen (Gamecube) oder aber geschützte Inhalte in einer Weise zeigen, die man nicht als Verwertung bezeichnen kann (zu undeutlich), was man mit Beiwerk rechtfertigen könnte. Ist eine etwas kreative Rechtsauslegung, nichtsdestotrotz aber IMHO angemessen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:26, 25. Mär. 2007 (CEST)

konkret also: ich baue die entsprechenden spiele derart auf, dass es wie "live" aussieht und nehme keine details derart auf, dass sie ernsthaft weitergenutzt werden könnten und schlussendlich lege ich das dann hier zur einzelfallentschreidung vor, ja?
ach so, histo, den sachinhalt hätte ich auch ähnlich wahrgenommen, wenn du auf das "wie oft muss ich's noch sagen" verzichtet hättest. du alte zicke. --JD {æ} 14:51, 25. Mär. 2007 (CEST)

Warum die deutsche Wikipedia so wenig Bilder hat

Nun - ich habe eine ganze Weile gebraucht, bis ich verstanden hatte: Wenn Du das Bild zu einem Artikel sehen willst, mußt du links auf den Knopf English drücken - eben weil auf der deutschen Fassung der Wikipedia viel weniger Bilder vorhanden sind. Weil ja die deutsche Fassung der Wikipedia dem deutschen Recht unterliegt und das ist scheinbar nunmal das strengste der Welt. Außerdem gilt in Deutschland: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Gilt für die deutsche Fassung der Wikipedia wirklich das deutsche Urheberrecht? Die deutsche Fassung liegt neben der Englischen auf einem Server in Florida. Gilt also nicht US-amerikanisches Recht? Vielleicht werden sie einwenden: Sie betrachten das Bild ja in Deutschland! Nun, wenn der Betrachtungsort über das anzuwendende Recht entschiede, müssten viele Bilder der englischen Version hierzulande auch illegal sein. Kann es also sein, dass die Sprache eines Artikels über das Urheberrecht entscheidet? Würde das auch bedeuten, dass ein in Florida von einem polnischen Staatsangehörigen auf Deutsch verfasster Artikel dem deutschen Recht unterliegt? Wohl - kaum. Für mich kann nach den Gesetzen der Logik nur der Ort maßgebend sein, von dem aus die Dokumente verbreitet werden. In unserem Fall ist das Florida. Und es spielt dabei keine Rolle, ob die Dokumente auf Englisch, Deutsch oder Suaheli verfasst sind. Wäre es anders, müssten wir uns beim Einbinden eines Bildes stets Gedanken über die Rechtsnormen der ganzen Welt machen. Das müssen wir aber nicht. Wir arbeiten als Autoren einer Wissensbasis zu, die ihren Standort körperlich in den USA hat und die ihre Informationen auch von dort aus verbreitet. Ich bitte deshalb alle Wikipedia-Verantwortlichen darum, die kleinkarierte Art mit der die Bildrechte innerhalb der deutschen Fassung der Wikipedia gehandhabt werden, aufzugeben (oder mir meinen Denkfehler aufzuzeigen, damit mein Stammhirn endlich Ruhe gibt). --Ribald 14:12, 25. Mär. 2007 (CEST)

Wir haben diese Frage schon hundertmal erörtert. Es ist an dir, die Fundstellen auf den Hilfeseiten und in den Archiven ausfindig zu machen. Vergiss es einfach. Du wirst nichts, aber auch nicht das geringste bewegen und das ist gut so. Wir wollen hier möglichst freie Inhalte und dazu zählen nicht fair-use-Bilder. Das französische Recht ist im übrigen noch viel strenger als das deutsche. Wenn du [27] nicht kapierst, solltest du dir ein anderes Hobby als die WP suchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:19, 25. Mär. 2007(CEST)

Wenn Du keine Lust hast, auf Fragen, wie die von mir gestellte, zu antworten, dann lass es doch einfach und such Dir ein anderes Hobby. Hast Du das kapiert, Du charmanter Zeitgenosse? Ich halte mich an die Wikipedia-Regeln. Aber ich möchte auch erreichen, dass diese geändert werden - und das ist auch gut so. Bitte erspare Dir eine Antwort. Hab' keine Lust weiter auf so einem Niveau zu diskutieren. --Ribald 15:45, 25. Mär. 2007 (CEST)
Ach herrje, das Niveau. Erst denken, dann schreiben, sag ich da nur. Dennoch ein Hinweis von mir: Die de.Wikipedia (und die von de.wikipedia-Nutzern hochgeladenen Fotos auf Commons natürlich) ist, z. B. mit den tausenden von Bildern von deutschen Städten, von Tieren, Pflanzen und auch Promis, ist m. E. der führende Anbieter von freien Bildern im deutschsprachigen Bereich. Die de.Wikiepdia hat zwar insgesamt vielleicht weniger Bilder als en.wikiepdia, aber wenn wir Bilder haben (und das sind doch auch ganz schön viele) sind sie wenigstens von jedem weiterverwendbar. Irgendwelche Plattencover oder Schauspielerfotos kann sich jeder ohnehin einfachst per google image search zusammensuchen, da hat man gleich noch viel mehr Bilder von allem möglichen als in der en.wikipedia jemals sein werden. Gleiches gilt für Flickr. Aber diese beiden Angebote bieten fast keine freien Bilder an, wie eben auch die en.wikipedia nicht. Und solange man sich da alles zusammenklauen darf, werden eben auch keine Fotos gemacht, und Fotografen werden von der Community nicht sonderlich angezogen oder gesucht. Schau mal die Artikel für x-beliebige kleine US-amerikanischen Orte an. Kaum ein Bild, nirgends. In Deutschland im Gegenteil: sehr sehr oft sehr liebevoll bebildert. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 25. Mär. 2007 (CEST)
"Erst denken, dann schreiben" ... wieso muß bei Euch Benutzererweiterten oft eine kleine Beleidigung oder eine Frechheit mit dabei sein? Hebt man sich dadurch vom gewöhnlichen Gelegenheitsautor ab? Mit Niveau meinte ich natürlich das Diskussionsniveau. Ich neige im frisch eingelogten Zustand zu einem sachlichen und freundlichen Ton.--Ribald 22:12, 25. Mär. 2007 (CEST)
Eigentlich ist es Zeit für ein herzhaftes PLONK, aber ich antworte auf die Frage jetzt doch mal, als ob sie nicht rhetorisch wäre: Weil Du wie so viele hierherkommst, Dir offekundig _nicht_ die oben angegeneben Hilfeseiten zum Thema durchgelesen hast, und dann aber nicht nur eine kleine Frage stellst, sondern sofort alles anders und natürlich alles besser machen willst, weil Du natürlich die ultimative richtige Meinung hast. Und dann auf die kleinste Spitze gleich beleidigte Leberwurst spielst und persönlich wirklich ausfällig wirst. Und dann auch noch Verschwörungstheorien absonderst ("Euch Benutzerweiterten"). Also nun doch: PLONK. --AndreasPraefcke ¿! 22:51, 25. Mär. 2007 (CEST)
Herzhaftes PLONK, wie alt bist Du eigentlich? Bist Du auch so albern wenn man Dir gegenübersteht? Ich bin auch der Meinung, dass die Inhalte frei sein sollten. Aber gleichzeitig bin ich der Ansicht, dass der Maßstab hier zu streng angelegt wird. Wie auch immer. Warum liest Du überhaupt meine Fragen, wenn es Dich so nervt? Und warum läßt Du Dich herab, etwas von Deiner unendlich kostbaren Zeit auf eine Antwort zu verschwenden? Für mich ist die Sache erstmal erledigt. Einiges verstehe ich jetzt besser als vorher. --Ribald 00:10, 26. Mär. 2007 (CEST)
Erst recherchieren, dann schreiben. Plonk. Ich bin jedenfalls alt genug, dass mir jetzt nur noch ein Zitat von Goethe einfällt. Daher EOD. Sorry, EOD. --AndreasPraefcke ¿! 10:08, 26. Mär. 2007 (CEST)
(Bearbeitungskonlfikt): Ein kurzer Absatz zu der Problematik steht unter Wikipedia:Bildrechte#Ausländisches Recht. Darüber hinaus ist das Anbieten Freier Inhalte ein Grundprinzip der Wikipedia, dass durch mindestens grenzwertige Interpretation von Fair Use in der englischsprachigen Wikipedia (man betrachte z.B. en:Category:Pokémon images) unterminiert wird. Aus diesem Grund, und der technisch derzeit nicht realisierbaren Verknüpfung Artikeltexten und Bildzitaten entstand der derzeitige Konsens, dass die Inhalte der deuschsprachigen Wikipedia, da sie sich nun einmal bevorzugt an Personen aus dem deutschsprachigen Raum richten, urheberrechtlich unbedenklich sein sollten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:27, 25. Mär. 2007 (CEST)
Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich da mal einlesen und melde mich dann eventuell zurück. --Ribald 15:45, 25. Mär. 2007 (CEST)
Etwas positives an der deutschen Eingrenzung auf freie Bilder möchte ich kurz ergänzen: Die Tatsachen, dass es eine freie Wikipedia-DVD auf deutsch aber nicht auf englisch gibt, hat auch was mit den Bildrechten zu tuen. Kolossos 18:07, 25. Mär. 2007 (CEST)
Ich finde es auch sehr schade, dass die deutsche Wikipedia so wenig bebildert ist. Lizenzen bei den Urhebern der Bilder einzuholen ist praktisch unmöglich. So müssen wir hier immer auf Werke zurückgreifen, die entweder nicht die nötige Schöpfungshöhe für den Urheberschutz haben, oder eigene Aufnahmen verwenden. Das ist zB bei Computerspielen sehr ärgerlich, da Screenshots dort sehr aufschlussreich wären...diese Bilderpolitik sollte mal gründlich überdacht werden...--Maimartpc 18:12, 25. Mär. 2007 (CEST)
Würden wir auf das amerikanische Recht umsteigen, müssten wir aber z. B. auf die Schöpfungshöhe verzichten. Logos und dergleichen sind dann nur noch unter fair-use verwendbar und das ist nur sehr eingeschränkt zur Weiternutzung geeignet. Außerdem gibt es im US-Recht auch keine Panoramafreihet. Aufnahmen von öffentlichen Bauwerken wären dann nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Am wichtigsten ist aber die Tatsache, dass die meisten Benutzer in de aus dem deutschsprachigen Raum kommen und damit auch am ehesten mit dessen Justiz in Kontakt kommen. Will heißen, wenn ich eine URV begehen würde, würde ich Ärger mit einem deutschen Staatsanwalt vor einem deutschen Gericht bekommen, nicht mit einem amerikanischen. -- ChaDDy ?! +/- 19:40, 25. Mär. 2007 (CEST)
Tausend tolle Gründe, die alle ein Ergebnis haben: Die DE-Version der Wikipedia ist in Sachen Illustration drittklassig. Die US-Fassung ist dagegen reich und schön bebildert. Und hier will man mich Glauben machen, wir wären besser dran. TZztz ... das erinnert mich irgendwie an einen deutschen Bundestagswahlkampf. --Ribald 19:56, 25. Mär. 2007 (CEST)
In der englischen Wikipedia ändert sich die Einstellung in Sachen fair use auch in letzter Zeit immer mehr. Fair-Use-Bilder von noch lebenden Personen etc.. werden zunehmend gelöscht, anders bringt man die Leute ja nicht dazu, nach freien Alternativen zu suchen oder selbst Fotos zu machen. --88.134.140.64 20:00, 25. Mär. 2007 (CEST)
Vielleicht sollte man in der deutschen Wikipedia einen Mittelweg gehen, heißt: Hauptsächlich freie Inhalt, wenn aber keine verfügbar sind, auch mal auf fair-use zurückgreifen. So dass man halt sagt, pro Monat / User dürfen nur so und so viele fair-use-Bilder hochgeladen werden, nicht-angemeldete Mitglieder dürfen keine fair-use hochladen...das wäre perfekt --Maimartpc 20:08, 25. Mär. 2007 (CEST)
Nicht-angemeldete Benutzer dürfen im Moment gar nichts hochladen. -- ChaDDy ?! +/- 20:29, 25. Mär. 2007 (CEST)

So, langsam sollte allerdings auch einmal der Satz aus Histos Kommentar durchdringen, dass sich auch in nach 52 Diskussionen noch nie etwas daran geändert hat. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:13, 25. Mär. 2007 (CEST)

Wenn sich nach der 112. Diskussion was änderte, wäre ich schon zufrieden. Wieso darf ich kein Foto von einem Kinoplakat hochladen, als Illustration für einen Film? Ein Plakat, das extra dafür gemacht wurde, eine möglichst große Öffentlichkeit zu erreichen? Mir ist das ganze geschwollene Palaver vollkommen Schnuppe. Ich möchte, dass die DE-Fassung der Wikipedia angemessen und ansprechend bebildert wird - mehr nicht.--Ribald 22:05, 25. Mär. 2007 (CEST)
Richtig, beim Beispiel Werbung finde ich es einfach nur absurd. Warum darf ich denn nicht ein Cover einer CD hochladen? Was für einen Schaden nimmt denn der Urheber, außer dass sein Produkt noch bekannter wird?--Maimartpc 22:21, 25. Mär. 2007 (CEST)
(BK) Wenn du nicht mit dem Urheberrechtssystem, auf das sich viele Benutzer geeinigt haben und das sicher nicht so verkehrt sein kann, zufrieden bist, musst du Wohl oder Übel ein eigenes Projekt gründen. Hier haben wir jedenfalls wichtigeres zu tun, als ständig über das Selbe zu diskutieren. Jedes Urheberrechtssystem ist immer nur ein Kompromiss. Es wird immer welche geben, denen es nicht passt. Leider ist es nicht möglich, auf die Wünsche aller einzugehen. In diesem Fall geht es darum, ob wir entweder möglichst viele Bilder hier haben wollen, oder es allen recht einfach ermöglichen wollen, die Bilder, die wir haben, weiterzuverwenden, so wie es eigentlich ein Grundsatz dieses Projektes ist. Die Community in de hat sich für letzteres entschieden. Einen Bildermangel haben wir übrigens nicht wirklich. Und jetzt bitte EOD. -- ChaDDy ?! +/- 22:31, 25. Mär. 2007 (CEST)

Die Überschrift ist suggestiv. Sie sollte lauten: Warum die deutsche Wikipedia nur freie Lizenzen zulässt. Wir leiden unter keinem Bildermangel. Wenn in einem einzelnen Artikel mal ein Bild fehlt, lässt sich das verschmerzen. Wichtiger ist unser Ziel: Freies Wissen zu schaffen. Dazu gehören auch freie Bilder. Wer das nicht akzeptieren mag, der darf gerne ein anderes Projekt eröffnen, das unfreie Bilder zulässt. Wer das nicht aktzeptieren mag, hat nicht verstanden, um was es uns geht. Wer das nicht aktzeptieren mag, hat das .... --ST 22:27, 25. Mär. 2007 (CEST)


Ack --Finanzer 22:46, 25. Mär. 2007 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt:) In eine freie Enzyklopädie gehören selbstverständlich freie Bilder. Denn es ist ja gerade der Grundgedanke der WP, Wissen frei verfügbar zu machen. Und dazu gehören natürlich auch die Bilder. Und mit frei ist gemeint, dass jeder die Inhalte auch kommerziell weiterverwenden darf. Denn so wird sichergestellt, dass das Wissen auch verbreitet werden kann. -- Timo Müller Diskussion

Kinoplakate als Filmartikelillustration sind so geeignet wie Historienschinken aus dem 19. Jahrhundert zu Mittelalterthemen. Insofern trägt die restriktive Bild-Policy von de sogar zur inhaltlichen Qualität der Artikel bei. Ansonsten wird komischerweise immer nur verlangt, für Wikipedia dürfe alles geklaut werden, aber wehe ein Nachnutzer hält sich nicht hundertprozentig an unsere Lizenz, dann sinkt die Bereitschaft, anderen Werke als "fair use" o.ä. zur Verfügung zu stellen gegen null.--Wiggum 22:57, 25. Mär. 2007 (CEST)

Wörtliche Übersetzung eines englischen Textes URV?

Hallo,

Eigentlich wollte ich einen Verweis auf fehlende Quellen einflechten, in guter Wikipedianer-Manier habe ich mich dann aber selbst auf die Suche nach Quellen gemacht und musste feststellen: Der Artikel Frederick Fleet ist eine praktisch wörtliche Übersetzung von [28] ins Deutsche. Ist das eine URV? Danke,

--Wolfgang K 05:51, 26. Mär. 2007 (CEST)

Ohne die Übersetzung angeschaut zu haben, wenn's so ist wie du sagst: URV, ja.--Wiggum 06:27, 26. Mär. 2007 (CEST)
Alright then, ich werde den entsprechenden Hinweis in die Seite einflechten müssen. Wolfgang K 12:09, 26. Mär. 2007 (CEST)

Bilderverwendung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie höflichst um die Verwendung der auf Ihrer Seite befindlichen Bilder oder Fotografien bitten. Mein Namen ist Claudia Muschner. Ich besuche derzeit das Berhard-und-Cotta-Gymnasium in Brand-Erbisdorf. In dem Wahlfach Grundkurs Informatik wurde uns die Aufgabe erteilt ein Projekt zu erstellen, worauf ich mich für ein Quiz rund um Deutschland entschied. Um dieser Aufgabe jedoch gerecht zu erfüllen benötige ich Bildmaterial!

Es wäre schön, wenn Sie mir eine Erlaubnis zukommen lassen könnten um diese als Quellenangabe in das Projekt mit einzubinden.

Mit freundlichen Grüßen

C. Muschner --217.93.252.172 09:57, 26. Mär. 2007 (CEST)

Das ist nicht nötig und nicht möglich - bei jedem Bild ist auf der Bildbeschreibungsseite die Lizenz angegeben, unter der du das Bild verwenden darfst. --AndreasPraefcke ¿! 10:06, 26. Mär. 2007 (CEST)

weiteres auch bei Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für_Bilder -- Cherubino 10:10, 26. Mär. 2007 (CEST)

Übersichten für Schulungen benutzen???

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie bitten uns bzgl. folgender Frage zu informieren:

Dürfen wir Tabellen (z.B. Länderübersicht Steckertypen, Netzspannungen und -frequenzen) 1:1 für Schulungen nutzen, also diese Übersicht in eine PowerPoint übertragen und zu Schulungszwecken nutzen? Wenn ja: unter welchen Bedingungen (Hinweis auf Wikipedia o.ä.)?

Dürfen wir solche Übersichten für Schulungsunterlagen zum Verbleib bei den Geschulten nutzen? Wenn ja: unter welchen Bedingungen (Hinweis auf Wikipedia o.ä.)?

Für schnelle Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen

Pia Kunz --84.188.239.204 14:53, 26. Mär. 2007 (CEST)

Die Lizenzbestimmungen, Wikipedia:Weiternutzung und die häufig gestellten Fragen helfen weiter. Tabelleninhalte haben keine Schöpfungshöhe und sind damit ohnehin frei, allerdings sollte die Richtigkeit auf Grundlage der angegebenen Quellen überprüft werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:11, 26. Mär. 2007 (CEST)

Urheberrechte für die Sendeinhalte von Polylux und Gefangen im Hi-Tec (ausgestrahlt am 15.3. 2007)

Meine Person will mit dieser Kontaktanzeige in Erfahrung bringen, wo die Urheberrechte für die beiden Sendungen vom 15.3. 2007 auf ARD in der Sublizenz adressiert sind:

- Polylux (23.30) - Gefangen im Hi-Tec (0.00)

Es handlt sich vor allem um die musikalische Begleitung und die auditiven Inhalte der Sendungen.

Mit freundlichen Grüssen,

David Sofia --84.72.14.249 18:00, 26. Mär. 2007 (CEST)

Da wird Deine Person wohl bei der ARD anfragen müssen. Woher sollen wir das wissen? -AndreasPraefcke ¿! 18:26, 26. Mär. 2007 (CEST)

Einzeichnen von bestimmten Gebieten/Flächen in topographische Karten

Habe in einem Ausschnitt einer amtlichen topographischen Karte die Lage eines Naturschutzgebietes eingetragen (siehe Exerzierplatz (Naturschutzgebiet). Kann man so etwas in einem Wikipedia-Artikel verwenden oder ist dies eine URV? --Masteraah 21:16, 26. Mär. 2007 (CEST)

Natürlich ist das eine URV, da die Karte geschützt ist. Du musst sie neu zeichnen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:23, 26. Mär. 2007 (CEST)

Die Karte ist am Erlanger Hugentottenplatz dauerhaft ausgestellt. Kann ich sie abfotographieren (Panoramafreiheit) und das Schutzgebiet anschließend einzeichen?--Masteraah 22:07, 26. Mär. 2007 (CEST)
Nein, Bilder die nur wegen der Panoramafreiheit zulässig sind, unterliegen einem Änderungsverbot. Das steht so auch unmissverständlich in Panoramafreiheit. --h-stt !? 23:00, 26. Mär. 2007 (CEST)

Haftung

Kommt es oft vor, dass Wikipedia wegen Urheberrechtsverletzungen (URV) abgmahnt wird? Haftet Wikipedia in solchen Fällen? Ich habe bereits das Gutachten gelesen, auf das Wikipedia verweist. Aufgrund mangelnder Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt dennoch die Frage offen, wie sich diese Problematik auf die tägliche Gestaltung von Wikipedia auswirkt und ob Wikip dadurch Kosten zu tragen hat.

--84.145.251.15 16:26, 26. Mär. 2007 (CEST) http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten!

Wieso sollte Wikipedia alleine bzw. überhaupt haften, es sind doch die Benutzer die Lizenzen erteilen -> offensichtliche URVs möglichst schnell löschen und im Ernstfall einfach Log Dateien bzw. wenn vorhanden OTRS-Freigabe (E-Mail Verkehr) des "großzügigen" Spenders rausrücken und fertig. Es gibt hier immer wieder Leute die so geil darauf sind Bilder/Inhalte einzustellen, dass sie ohne mit der Wimper zu zucken alles "unterschreiben". Manchmal wünscht man sich insgeheim schon fast eine Abmahnung herbei, wenn wieder einmal so ein "Ich-kopier-alles-was-ich-im-Web-krallen-kann" User am Werk ist. Die denken vermutlich sie sind hier anonym und nicht greifbar.
Richtig problematisch dürfte die ganze Geschichte dann werden, wenn die erteilten Lizenzen einmal durch jemanden bis an die Grenzen ausgereizt werden (also nicht nur irgendsoeine DVD zum Selbskostenpreis oder ein paar im Web gespiegelte Kopien) und den Leuten bewußt wird was eine freie Lizenz ist - die wenigsten lesen bzw. kennen die Lizenzbedingungen. Das zeigt sich z.B. in den immer wieder gestellten Anfragen zur Weiternutzung oder auch den Benutzern die aus allen Wolken fallen, wenn man ihren tollen "Copyright-Vermerk" aus "public domain" lizenzierten Bildern herausretuschiert. --Vand 05:10, 27. Mär. 2007 (CEST)

"smithsonian"-lizensierte Bilder auf commons oder deutscher Wikipedia

Ist es erlaubt Bilder die mit smithsonian auf der englischen Wikipedia lizensiert sind (z.B. [29] ) nach commons oder auf die deutsche Wikipedia zu verschieben?

--Lilleskut 03:52, 27. Mär. 2007 (CEST)

Wichtiger als "Smithsonian" ist, daß das Bild als "fair use" lizensiert ist - ein sicheres Zeichen dafür, daß es leider nicht auf die deutsche Wikipedia hochgeladen werden darf. (Andere Bilder vom Smithsonian Institute sind aber gemeinfrei, es kommt also auf die genauen Lizenzbestimmungen an.) Schade, wäre tatsächlich ein interessantes Photo gewesen. Viele Grüße, Ibn Battuta 05:51, 27. Mär. 2007 (CEST)

Kopien zweidimensionaler Werke - rechtliche Grundlage?

Moien, im Hilfe-Abschnitt kein Schutz für Kopien zweidimensionaler Werke steht kein Einzelnachweis. Da es als "herrschende Meinung" deklariert wird, müßte die sich aber in irgendwelchen Kommentaren/Juraveröffentlichungen/... finden lassen. Weiß jemand, wo? Wäre toll für eine Diskussion mit einem selbsterklärten Rechteinhaber. Danke, Ibn Battuta 05:48, 27. Mär. 2007 (CEST)

PS: Was ist noch der Begriff dafür, wenn sich jemand ein Copyright anmaßt, daß ihm nicht zusteht? Und ist das "illegal" oder nur unwirksam? Danke, Ibn Battuta 07:00, 27. Mär. 2007 (CEST)

1. Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen
2. Schutzrechtsberühmung (engl. Copyfraud)
--Wiggum 08:14, 27. Mär. 2007 (CEST)

Screenshots

Hallo, Ich sehe auf der englischen Wikipedia mehrere Bildschirmfotos komerzieller Software. Im Bilderrechtekapitel der deutschen Wiki Hilfe steht aber, das dies nicht erlaubt ist. Wie kann ich trotzdem Screenshots von z.B. Windows Vista in deutsch Wikipedia Artikel einbauen?

--Pool 20:49, 26. Mär. 2007 (CEST)

...einfach das Archiv fragen, das wurde hier bestimmt schon mehrfach durchgekaut z.B. [30] Gruß --Btr 21:27, 26. Mär. 2007 (CEST)

Danke. Das hätte ich nicht gefunden (mit meinen beschränkten Wiki Kentnissen ^^) aber die Diskussion ist etwas unverständlich / unübersichtlich. Warum kann ich in der englischen WP Bildschirmfotos von Vista & Co. hochladen und in der Deutschen nicht? --Pool 21:51, 26. Mär. 2007 (CEST)
weil wir hier keine dateien unter fair use dulden. --JD {æ} 22:10, 26. Mär. 2007 (CEST)
OK. Schade. Versteh zwar nicht warum aber wenigstens ist meine Frage jetzt eindeutig beantwortet ^^ --Pool 15:23, 27. Mär. 2007 (CEST)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.57.37.118 (DiskussionBeiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)
Inhalte, die unter fair use stehen, sind nicht frei. Wir wollen hier aber nur freie Inhalte. Was en macht ist uns übrigens ziemlich egal. -- ChaDDy ?! +/- 15:59, 27. Mär. 2007 (CEST)

Nicht freigegebenes Bild von meinem Fahrzeug

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Seite Ford Capri (sowie weiteren Seiten) ist ein Foto meines gelb-schwarzen 74er Capri II zu sehen. Das Bild ist eine von mir bearbeitete Version eines früheren, nicht von mir angefertigten Bildes und zeigt das Auto im Garten des Vorbesitzers. Ich kann mir nicht erklären, wie dieses in Wikipedia kommt und bin damit auch nicht einverstanden. Ich bin aber im Gegenzug gerne bereit, ein neues, qualitativ besseres und vor allem von mir selbst gemachtes Bild in neutralem Umfeld zur Verfügung zu stellen.

Wie kann ich vorgehen, was muss ich tun?

Danke für Ihre Hilfe,

mit freundlichen Grüßen

Marco Russ --194.99.115.208 10:13, 27. Mär. 2007 (CEST)

Hatten Sie die Erlaubnis des Urheberrechtbesitzers, das Bild zu bearbeiten?? Schon hier beginnt das Problem der Urheberschaft. Wahrscheinlich hat der Urheber, möglicherweise der Vorbesitzer das Foto gemacht und dies Wikipedia zur Verfügung gestellt. Es ist ziemlich unerheblich, ob Sie es bearbeitet haben, das ursprüngliche Bild ist ausschlaggebend. Aber gerne können Sie ein bild des aktuellen Fahrzeugs zur Verfügung stellen, allerdings wird das keinen Einfluß haben auf den Bestand des bisherigen in Commons. --Hubertl 10:17, 27. Mär. 2007 (CEST)

Nein, die Erlaubnis hatte ich expizit natürlich nicht. Ich hatte es nur für den Privatgebrauch bearbeitet und im Bekanntenkreis verschickt - deshalb wundert es mich ja, das es in meiner Version nun online ist. Aber gut, ist ja keine große Sache. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, es hier gegen ein anderes auszutauschen?

Ja, Sie können das Bild hier hochladen: WP:WC. Da gibts auch alle Infos, wie es geht. --Hubertl 10:41, 27. Mär. 2007 (CEST)

Danke.

Ich habe auf Commons erstmal Löschantrag gestellt, da es sich um eine Bearbeitung handelt und die Erlaubnis des Originalbild-Erstellers so oder so nicht vorliegt.--Wiggum 10:54, 27. Mär. 2007 (CEST)
Die Commons-Verschiebungen von Makary(hier) sind größtenteils so schlecht dokumentiert, dass sich die Spur verliert "Wer hat was wo upgeloaded, wer hat die PD-Freigabe ursprünglich erteilt und wer war bei den GFDL-getagten Bildern der Fotograf.". --jha 14:46, 27. Mär. 2007 (CEST)

Bilder aus Büchern einscannen?

Guten Tag. Ich würde gerne einige Fotos aus einem Buch (Regionalgeschichte) für die Wikipedia nutzen. Die Aufnahmen selbst stammen zumeist aus den Jahren 1890 bis 1950, das Buch aus dem Jahr 1995 (Bildband). Welche Möglichkeiten bestehen die alten Fotos einzubinden (scannen, abfotografieren,..... ???)? Und wie gebe ich das in der Lizenz an damit es nicht gleich wieder gelöscht wird? --84.133.112.154 12:34, 27. Mär. 2007 (CEST)

Wikipedia:Bildrechte lesen, da führt kein Weg daran vorbei. Und dann auch kapieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:36, 27. Mär. 2007 (CEST)


Foto von Buch-Titelblatt 2

Hallo! - Oben, #Foto von Buch-Titelblatt, habe ich nachgefragt. Nun liegt das Bild (2 Versionen) im Internet vor. Hier die Links: ganzes Buch und nur Titelblatt (nicht meine eigene Seite).

Dazu 4 Fragen:

  1. Darf ich das in Wikpedia bzw. Commons hochladen oder ist es URV?
  2. Soll ich es nach Wikipedia oder Commons hochladen (braucht überhaupt jemand in einer fremdsprachigen Wikipedia je so ein deutsches Buch)?
  3. Welches ist besser geeignet? Die Version, wo man sieht, dass es ein Buch ist, oder eine Version, auf der nur das Titelblatt abgebildet ist (ggf. Ränder noch zugeschnitten)?
  4. Wie groß sollte die hochgelandene Datei sein? Die Originalfotos (jpg) sind je knapp unter 1 MB groß.

Vielen Dank! --Emkaer 13:11, 27. Mär. 2007 (CEST)

1. Du hast selbst fotografiert, der Satz der Seite ist nicht geschützt und der Text erreicht keine Schöpfungshöhe. du darfst es also hier und dort hochladen.
2. Bei den Commons besteht immer die Gefahr von sinnlosen Löschungen, aber ist wohl eine Frage des Geschmackes.
4. So klein wie möglich, so groß wie nötig. Di Auflösung besser nicht verringern, lieber die Qualität des jpeg etwas verinngern.--sугсго.PEDIA-/+ 13:44, 27. Mär. 2007 (CEST)

Danke! soeben hochgeladen auf Bild:Drexlertacitus.jpg. Gruß --Emkaer 16:33, 27. Mär. 2007 (CEST)

Bilder sichern

soviel zum Thema "aussagekräftige Überschrift", Taxman¿Disk?¡Rate! wie oder wo kann ich meine selbst gemalte bilder sichern? --84.62.133.150 18:54, 27. Mär. 2007 (CEST)

Diese Seite beschäftigt sich mit dem Urheberrecht in der Wikipedia. Flickr ist woanders. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:12, 27. Mär. 2007 (CEST)

Verantwortlichkeit für Forenbeiträge

Gerade gefunden, kein Urheberrecht, aber aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen interessant: Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums bei Kenntnis einer ehrverletzenden Aussage, diese entfernen muß. Siehe Artikel in der ZEIT. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:27, 27. Mär. 2007 (CEST)

Die konsequente Fortsetzung des Heise-Urteils vom letzten Jahr: [31]--Wiggum 20:16, 27. Mär. 2007 (CEST)
Derartige Rechtsprechung spielt nur für die Wikimedia-Foundation eine Rolle. Der deutsche Verein oder Benutzer der de-Wikipedia einschließlich der Administratoren werden dadurch zu gar nichts verpflichtet. Im Ernstfall sollte auch niemand von uns den Eindruck erwecken, etwa als Sprecher oder Vertreter der Foundation zu fungieren (Mit Formulierungen wie "wir" etc.) Auf die dortigen Entscheidungen haben wir nämlich auch keinerlei Einfluss.--Berlin-Jurist 23:24, 27. Mär. 2007 (CEST)

Fotos von Überwachungskameras

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage hier schon einmal gestellt wurde, im Archiv habe ich nichts dazu gefunden: Wie sind Fotos, die von automatischen Kameras, etwa in Banken, gemacht wurden einzuschätzen (Beispiel eines Bankräubers) ?

Vom Urheberrecht her: Lt. Schöpfungshöhe ist Bedingung für urheberrechtlichen Schutz die Persönliche Schöpfung: Dieses Kriterium schließt Hervorbringungen der Natur, von Maschinen und Tieren aus. Also Gemeinfreiheit solcher Bilder, da durch eine Maschine erzeugt?

Vom Persönlichkeitsrecht her: Müßte vermutlich analog zu den oben diskutierten Fahndungsfotos zu sehen sein. Bei „relativen Personen der Zeitgeschichte“ also zunächst nur ein temporäres Recht zur Veröffentlichung, und wenn die Information in oben angegebenem Link [32] korrekt ist, hängt die Möglichkeit einer dauerhaften Ausstellung auch vom Verhalten des Abgebildeten ab (etwa im Umgang mit den Medien). Korrekt?

Um auf das konkrete Beispiel zurückzukommen: Es handelt sich um einen ungarischen Bankräuber, der mMn das Kriterium einer relativen Person der Zeitgeschichte erfüllt. Der Umgang mit den Medien ist durchaus offensiv (Biographie in Buchform, diverse Interviews in einschlägigen Zeitschriften, evt. sogar Hollywood-Verfilmung). Wäre das verlinkte Bild tatsächlich in der Wikipedia nutzbar? Gruß --Wero 01:10, 28. Mär. 2007 (CEST)

Wenn ich Lichtbildwerk richtig lese ist auch das Foto einer automatischen Kamera mindestens ein Lichtbild und im Sinne der Bildrechte geschützt. Selbst wenn nicht dürfte das Recht am eigenen Bild (IANAL!) eine bedeutende Rolle spielen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:21, 28. Mär. 2007 (CEST)
Tja, ich bin auch kein Anwalt, und ich würde so ein Foto auch höchstens als Lichtbild einschätzen. Die Frage ist aber doch: Gehört zu einem (Bild-)Recht nicht auch immer ein Inhaber desselben? Gruß --Wero 01:29, 28. Mär. 2007 (CEST)
Aus Österreich gibt es dazu eine Abhandlung zum Thema Webcam in Vorarlberg (vorher am besten eine Kanne Kaffee kochen). Da geht es um automatische Aufnahmen. Fazit: gehören demjenigen, der die Anlagen aufgebaut hat und betreibt. -- Simplicius 02:17, 28. Mär. 2007 (CEST)

Ich seh das superkritisch, aber bei Satellitenaufnahmen wird von der herrschenden Meinung auch ein Recht des Lichtbildners (= Programmierers der Auslösevorrichtung) angenommen. Alle diese Bilder sind leider Lichtbilder und geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:04, 28. Mär. 2007 (CEST)

War ja irgendwie zu vermuten. Danke. --Wero 12:07, 28. Mär. 2007 (CEST)

Übersetzung aus englischer Wikipedia

Verletzt eine Übersetzung aus der englischen Wikipedia in die Deutsche das Urheberrecht? Die englische Version war ja schon frei.

WP:LB, Wikipedia:Übersetzungen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:59, 28. Mär. 2007 (CEST)

--87.166.190.61 10:29, 28. Mär. 2007 (CEST)

Foundation Policy zum Urheberrecht

Das Board der Wikimedia Foundation hat am 23. März einen Beschluss gefasst, wie mit Lizenzfragen umzugehen ist. Wurde der Text bereits in der deutschsprachigen Wikipedia thematisiert? Insbesondere die Abschnitte zur Festlegung auf freie Lizenzen und die Möglichkeit lokaler Ausnahmerichtlinien dürften wichtig für uns sein. sebmol ? ! 00:02, 28. Mär. 2007 (CEST)

P.S. Eine FAQ gibt es auch dazu. sebmol ? ! 00:04, 28. Mär. 2007 (CEST)
Zum. aus den FAQ erkenne ich nichts, was uns hier stören würde. --DaB. 00:14, 28. Mär. 2007 (CEST)
Ich meinte auch nicht stören, ich meinte im Sinne von Reaktion. Wenn wir beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass ein Bild keine Schöpfungshöhe hat und demnach nach deutschem Urheberrecht nicht urheberrechtlich geschützt ist, dann ist das keine „freie Lizenz“ im Sinne dieses Beschlusses. Ebenso sieht die Situation m.E. bei Panoramafreiheit aus. Vereinfacht ausgedrückt würde ich den Beschluss so interpretieren, dass alles, was hier gelagert und auf Commons nicht geduldet werden würde, unter ein EDP, also einer Ausnahmerichtlinie fallen muss. Und die muss nach den Vorgaben des Beschlusses definiert werden. sebmol ? ! 00:19, 28. Mär. 2007 (CEST)

Diese Policy entspricht unserer erprobten Praxis. Bilder ohne Schöpfungshöhe sind nicht geschützt und benötigen per se keine freie Lizenz. Die Zulässigkeit von Panoramafreiheit, Amtlichen Werken, Logos (und sonstigem markenrechtlich relevanten Kram) etc.pp. ist bei uns klar geregelt. Eine vergleichbare Mail war im Februar schonmal Thema: [33].--Wiggum 09:57, 28. Mär. 2007 (CEST)

Mir scheint, du machst es dir etwas zu einfach. Wenn wir hier beispielsweise ein Logo einer amerikanischen Firma als nicht schützenswert einstufen, dann tun wir das, weil deutsches Recht uns mit Schöpfungshöhe eine Möglichkeit dazu bietet. Amerikanisches Recht sieht das anders, die Benutzung in der englischen WP ist nur aufgrund von fair use möglich.
Kurz gesagt: „Bilder ohne Schöpfungshöhe sind nicht geschützt“ ist eine Aussage, die nur im Rahmen des deutschen Urheberrechts wirksam ist und muss im Sinne des Foundation-Beschlusses auch in einer „EDP“ festgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die anderen Fälle. sebmol ? ! 12:17, 28. Mär. 2007 (CEST)
Es ist unsere Policy - von mir aus nennen wir sie halt EDP - dass wir uns auf das Recht der deutschsprachigen Länder, d.h. DACH, beziehen. Natürlich sind unsere Aussagen hier immer in diesem Kontext zu betrachten, alles andere wäre unsinnig.--Wiggum 13:11, 28. Mär. 2007 (CEST)
Um mehr als diese explizite Stellungnahme ging es auch gar nicht. Wenn die Frage aufkommt, welche EDP für die deutschsprachige Wikipedia gilt, dann muss es darauf eine eindeutige Antwort geben. Das ist schon deswegen wichtig, weil ständig Anfragen zu Bildern und Bilderrechten im OTRS auftauchen. Jetzt, wo es diese klare Stellungnahme der Foundation zu dem Thema gibt, sollten solche Anfragen auch mit Verweis darauf und die Ausnahmerichtlinien der de-WP beantwortet werden können. sebmol ? ! 14:24, 28. Mär. 2007 (CEST)

Die Position von sebmol ist einfach nur ärgerlich. Wir haben seit geraumer Zeit eine hinreichend solide Policy, nämlich WP:BR. Es ändert sich für uns nicht das geringste --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:12, 29. Mär. 2007 (CEST)

Bilder für Claus Fabian und Weserlabel

Hallo. Ich habe von Claus Fabian persönlich eine halbwegs hoch aufgelöste Version des Weserlabel Logo und zwei recht gute Portrait Bilder von ihm per mail bekommen. Er ist damit einverstanden (schriftliche Erklaerung lieg vor), dass sie bei Wikipedia veröffentlicht werden. Wie geht das jetzt am besten weiter?

--Tankwart 11:08, 28. Mär. 2007 (CEST)

Gar nicht. Es sei denn, du hast eine Freigabe unter einer freien Lizenz. Nur für Wikipedia reicht nicht. Das Logo hat allerdings vielleicht keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 12:12, 28. Mär. 2007 (CEST)
Also muss er mir noch eine Mail schicken, und darin spezifizieren unter welcher Lizenz er die Bilder freigeben will, oder wie?--Tankwart 12:47, 28. Mär. 2007 (CEST)
Kann man die Bilder jetzt nicht einfach unter der "am wenigsten großzügigen" Lizenz veröffentlichen? Mit der Aussage, die Bilder könnten bei Wikipedia hochgeladen werden hat er dem doch eigentlich zugestimmt, oder?--Tankwart 14:23, 28. Mär. 2007 (CEST)
Nein kann man nicht. Der Urheber muss eine freie Lizenz wählen. Die zur Auswahl stehenden Lizenzen sind alle recht "großzügig", erlauben nämlich z.B. alle die kommerzielle Weiternutzung der Inhalte durch andere, wenn auch unter bestimmen Bedingungen (z.B. Nennung der Urhebers, Abdruck des Lizenztextes). Eine Freigabe "nur für die Wikipedia" reicht nicht aus. --Zef 18:26, 28. Mär. 2007 (CEST)
Was genau muss Herr Fabian mir mailen, damit ich die Bilder hochladen darf? Es wär toll, wenn die Experten mir ein Muster vorschlagen könnten, damit beim zweiten Versuch alles klappt. Es ist sehr unwarscheinlich, dass der Eigentümer bereit ist, die Dateien selbsständig hochzuladen. Das möchte ich gerne übernemen.--Tankwart 20:40, 28. Mär. 2007 (CEST)
Auf WP:TV steht eine entsprechende Einverständniserklärung bereit, die er (bzw. Du) an permissions@wikimedia.org sendet. --Svencb 23:51, 28. Mär. 2007 (CEST)
Er muss sie senden, nicht du. -- Timo Müller Diskussion 00:26, 29. Mär. 2007 (CEST)

Ich nehme an, für die dort gezeigten Skulpturen des Freizeitparks kommt Panoramafreiheit nicht in Betracht?--Wiggum 10:01, 28. Mär. 2007 (CEST)

Leider nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:00, 28. Mär. 2007 (CEST)
Ich hätte das als unbedenklich angesehen, Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen aus Panoramafreiheit; aber wenn nicht, dann halt weg. (Dürften die Bilder auf .de hochgeladen werden oder generell nicht?) --Olaf1541 12:36, 28. Mär. 2007 (CEST)
Ein Freizeitpark ist ja kein privater Park, der zugänglich ist, sondern da steht ein Eintrittskartenverkauf zu meist gesalzenen Preisen davor... --AndreasPraefcke ¿! 16:31, 28. Mär. 2007 (CEST)

Ok, schade ist es trotzdem, aber danke für die Aufmerksamkeit. Gruß --Olaf1541 18:35, 28. Mär. 2007 (CEST)

Ich habe mir die Internetseiten mal angeschaut. Im Gegensatz zum Saurierpark Kleinwelka (hier) gibt es im Sauriergarten Großwelka (hier) auf Anhieb keine Eintrittspreise angegeben. Kann es sein, dass dieser 'Garten', der immer als privat bezeichnet wird, doch unter Panoramafreiheit fällt (vgl. Olaf1541s Beitrag)? --Emkaer 19:22, 28. Mär. 2007 (CEST)
Hallo, die Fotos wurden in dem "Park", also nicht in dem "originalen" Gelände bzw. Garten vom Herrn Gruß gemacht; ich würde auch annehmen, dass man in beiden Eintritt zahlen muss; ich hatte da allerdings trotzdem genügend Öffentlichkeit gesehen. - Sollte ich irgendwann mal wieder vor Ort sein (die beiden Bilder waren ja von '99), werde ich sehen, ob ich ganz unbedenklich von irgendeiner Seite von außen fotografieren kann. Gruß --Olaf1541 16:38, 29. Mär. 2007 (CEST)

Erreicht dieses Logo Schöpfungshöhe?

Hallo,

wollte mal von euch wissen, ob dieses Licherlogo Schöfungshöhe erreicht: http://www.hessenpark.de/deutsch/wir/pix/licheroval.gif --Maimartpc 16:31, 28. Mär. 2007 (CEST)

nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:07, 29. Mär. 2007 (CEST)
Ich frage vor allem wegen diesem Schloss am oberen Bildrand...--Maimartpc 08:33, 29. Mär. 2007 (CEST)

Denkst du ich bin blind oder was? Ich habe meine Antwort nach Betrachten der Darstellung incl. Schloss gegeben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:07, 29. Mär. 2007 (CEST)

Bilder der ESA

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass dies noch nicht diskutiert wurde, finde aber kein Archiv... Zum Copyright für die Bilder heißt es folgendermaßen:
Copyright Notice

The ESA Portal Multimedia Gallery contains images and videos used throughout the ESA Portal. The images are offered in the Gallery in the highest resolution available.

Most images have been released publicly from ESA. You may use ESA images or videos for educational or informational purposes. The publicly released ESA images may be reproduced without fee, on the following conditions:

  • Credit ESA as the source of the images: Examples: Photo: ESA; Photo: ESA/Cluster; Image: ESA/NASA - SOHO/LASCO
  • ESA images may not be used to state or imply the endorsement by ESA or any ESA employee of a commercial product, process or service, or used in any other manner that might mislead.
  • If an image includes an identifiable person, using that image for commercial purposes may infringe that person's right of privacy, and separate permission should be obtained from the individual.

If these images are to be used in advertising or any commercial promotion, layout and copy must be submitted to ESA beforehand for approval (http://www.esa.int/ esaCP/ contact_us.html)

Some images contained in this Gallery have come from other sources, and this is indicated in the Copyright notice. For re-use of non-ESA images contact the designated authority.

Wenn ich nun ein Bild finde, welches nicht von einer anderen Quellen stammt und keine identifizierbaren Personen enthält - sind sie dann hier erlaubt um die ESA-verwandten Artikel zu illustrieren? --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 09:39, 29. Mär. 2007 (CEST)

Nein. Die Archive findet man per google: [34]--Wiggum 10:25, 29. Mär. 2007 (CEST)
Du kannst es aber gerne per Mail klären und dann die Bilder benutzen. --Flominator 18:30, 29. Mär. 2007 (CEST)

Weight Watchers - Zahlentabelle

Hallo Kollegen, mir ist dies hier aufgefallen:

[35], hier auch der Zusammenfassungskommentar der IP.

Kann es sein, dass dieser Einwurf eventuell sogar korrekt ist, und die Tabelle der Kalorien-/Punktetabelle tatsächlich eine schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht?

--Wkrautter Disk Bew. 10:25, 29. Mär. 2007 (CEST)

Meiner Meinung nach nicht. Die Informationen an sich sind nicht schutzfähig, die Formulierungen trivial. Das Urheberrecht macht nichts zur Geheimsache, nur weil sich das die Weight Watchers und andere wünschen. --Dapeteばか 11:30, 29. Mär. 2007 (CEST)
Dankeschön! --Wkrautter Disk Bew. 12:02, 29. Mär. 2007 (CEST)
Sowas kommt regelmäßig. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:13, 29. Mär. 2007 (CEST)
hier behauptet jemand, dass es schon zu anwaltlichen Aktionen seitens WW gekommen sei. Auf der Suche nach genaueren Hintergründen bin ich dann auf hier gestoßen, genaue Gründe sind dort aber auch nicht angegeben.. Gruß, --Wkrautter Disk Bew. 14:03, 29. Mär. 2007 (CEST)
Mit irgendwelchen Anwälten gedroht wird hier ständig. Mal schauen, ob irgendwo was offizielles aufschlägt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:59, 29. Mär. 2007 (CEST)

Bilder von dem Maler Claude Monet - gemeinfrei

hallo,

ich bin hobbydesignerin und stelle u.a. geburtstagskarten her, die ich auf fohmärkten etc. verkaufe. nun habe ich die schönen motive von monet auf eurer internetseite entdeckt und gelesen, dass viele davon GEMEINFREI sind. heißt das, dass ich sie herunterladen und für meine geburtstagskarten vervielfältigen darf - welche ich dann ja verkaufe - ohne probleme mit lizenzen oder sonstigen urheberrechten zu bekommen? (claude monet starb 1926)

herzlichen gruß und danke für eure antwort im voraus

--89.53.234.63 11:51, 29. Mär. 2007 (CEST)

{bk} Wir beantworten keine allgemeinen Urheberrechtsfragen, das tun Anwälte, wir besprechen nur Fragen bzgl. von urheberrechtlichen Problemen in Bezug auf die deutschsprachige Wikipedia und teils ihre Schwesterprojekte. Aber es gibt im Internet eine freie Enzyklopädia, genannt Wikipedia, die solche Fragen recht gut beantwortet. Ich würde Dir die Lektüre von Gemeinfreiheit und Urheberrecht anraten, auch die Wikipediainterne Seite Wikipedia:Bildrechte, insbesondere der Abschnitt Fremde Aufnahmen bzw. Alte Werke könnten Dir weiterhelfen. sугсго.PEDIA-/+ 12:01, 29. Mär. 2007 (CEST)

PS: Wenn Du Monet-Bilddateien aus der Wikipedia bzw den Commons verwenden möchstes steht dem natürlich nichts - wegen der Gemeinfreiheit - entgegen.--sугсго.PEDIA-/+ 21:00, 29. Mär. 2007 (CEST)

Wir denken: ja, du darfst das. Aber große Bildrechteverwerter und Museen sind da manchmal anderer Meinung. Ob Du also Probleme bekommen kannst, können wir beim besten Willen nicht sagen. --AndreasPraefcke ¿! 11:59, 29. Mär. 2007 (CEST)

Die Meinungen gehen natürlich auseinander, wenns ums Geld geht. Ich kann aber aus der Verlagsbranche berichten, dass mit gemeinfreien Bildern (Monet etc) da eher lässig umgegangen wird, d.h. man scannt eine Vorlage aus einem Bildband und gibt sie wieder ohne Angaben von Quellen. Gezahlt wird zwar auch, aber nur dann, wenn man hochaufgelöstes Bild braucht und grad keine gute Vorlage zur Hand hat. Da muss man dann halt auf eine Bilddatenbank zurückgreifen.
@Hobbydesignerin: Dies ist keine Rechtsberatung, aber ja, du darfst das. Vermeide einfach die Quellenangabe, dann kann keiner kommen und sagen, das ist aber aus meinem Bildband geklaut. Die Rechtslage ist da eher auf deiner Seite. --Fb78 19:44, 29. Mär. 2007 (CEST)


super, danke für EINIGE der antworten, aber die bilder lade ich natürlich bei wikipedia herunter. kann ich das nicht als quelle angeben???

urheberrecht ausnahme

Welche Ausnahme im Urheberrcht im Bezug auf Nutzung von elektronischen Medien in den Bibliotheken könnte es geben? (Versuch einer Änderung) --89.247.3.224 12:21, 29. Mär. 2007 (CEST)

Wir diskutieren hier Urhberrechtsfragen mit Bezug auf die Wikipedia. Dies ist kein allgemeines Diskussionsforum. --AndreasPraefcke ¿! 12:27, 29. Mär. 2007 (CEST)

Röntgenaufnahmen von Gemälden

Moin ihr, in der kunstwissenschaftlichen Forschung werden sehr häufig Röntgenaufnahmen und andere technische Spielereien angewendet, um den ursprünglichen Zustand eines Gemäldes festzustellen und so die Entwicklung nachzuvollziehen. Sind diese Röntgenaufnahmen im Sinne des Urheberechts geschützt oder kann man sie als Spezialreproduktion eines Gemäldes als gemeinfrei betrachten? -- Achim Raschka 11:04, 24. Mär. 2007 - verschoben von Wikipedia Diskussion:Bildrechte --Flominator 22:01, 29. Mär. 2007 (CEST)

Ich würde sagen gemeinfrei --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:39, 29. Mär. 2007 (CEST)

Öffentliche Fahndungsfotos von RAF-Mitgliedern

Gerade im Zuge der Aktualität um Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar wäre es interessant zu wissen, wie hoch die Schöpfungshöhe bzw. das Copyright für einzelne Fotos der Fahndungsplakate ist, die damals von der Bundesregierung rausgegeben worden. Kennt sich da jemand aus? Gruß -- hendrike 13:36, 27. Mär. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe mit Sicherheit, (Copyright nicht im deutschsprachigen Raum) und urheberrechtlich gesehen hat sich noch niemand über die Deklarierung von Bild:RAF-Fahndungsplakat 1971.jpg als amtliches Werk beschwert. Damit einher geht natürlich ein Änderungsverbot, also darfst Du die einzelnen Fotos nicht freistellen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:44, 27. Mär. 2007 (CEST)

Hallo? Ich habe mich sehr wohl beschwert, wir hatten den Fall neulich schon (such meine Äußerung gefälligst selber) und ich bin entsetzt, dass dieses Bild doch bei uns ist, da es sich nicht um ein amtliches Werk handelt. Es ist keine Rechtsnorm, also scheidet Absatz 1 von § 5 UrhG schon einmal aus und mit Abs. 2 hätten wir das Problem des Änderungsverbots, das wir meines Wissens nur bei der Panoramafreiheit ignorieren. Da § 45 UrhG in weitestmöglichem Umfang die Nutzung von Fahnungsfotos ermöglicht, allerdings nur zu Fahndungszwecken, besteht kein unabweisbares Bedürfnis, sie zu allen anderen Zwecken nutzbar zu machen. Hinzu kommt die besondere Brisanz, dass schon mindestens 2 ehemalige RAF-Mitglieder gegen Abbildungen ihrer Person geklagt haben (Recht am eigenen Bild). Fazit: Schnelllöschen aber sowas von dalli --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:45, 27. Mär. 2007 (CEST)

Zu den aktuellen Gerichtsverfahren siehe etwa zutreffend http://www.morgenpost.de/desk/780077.html. So sehr ich die Argumentation der Presse unterstütze, so wenig kann ich die Existenz der Bilder hier rechtfertigen, da die Prämisse des amtlichen Werks schon einmal nicht stimmt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:04, 27. Mär. 2007 (CEST)

artikel existiert leider nicht mehr...-- hendrike 11:17, 30. Mär. 2007 (CEST)

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Rote_Armee_Fraktion#Doppelte_Bedeutung_von_.22RAF.22.3F sind weitere Plakate von Simplicius hochgeladen worden. Einzelbilder daraus wurden zur Löschung vorgeschlagen (s. Löschdisku) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:09, 27. Mär. 2007 (CEST)

Das habe ich wohl nicht mitbekommen. Die Bilder von der disku sind aber bereits weg. merci. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:29, 27. Mär. 2007 (CEST)

Siehe auch allgemein http://www.bildblog.de/?page_id=2168 --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:39, 27. Mär. 2007 (CEST)

Naja, das bezieht sich aber auf aktuelle Fotos. Zitat: Die meisten alten Fotos die RAF betreffend sind als Dokumente der Zeitgeschichte einzustufen und dürfen veröffentlicht werden. Was aber nichts daran ändert, dass wir sie nicht veröffentlichen dürfen, solange sie kein amtliches Werk sind. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:55, 27. Mär. 2007 (CEST)
Nach Lektüre des Urheberrechtskommentars von Dreier/Schulze zum KUG ist mir unerfindlich, wie das angeführte Zitat zu verstehen ist. In einem der beiden Fälle ging es gerade NICHT um ein aktuelles Bild, sondern um ein klitzekleines Bild aus einem Fahndungsplakat von 1985. Der Begriff "Zeitgeschichte" bezieht sich im Gesetz nicht auf historische Dokumente, sondern auf die "Personen der Zeitgeschichte" und bei denen wird in der LIT das Interesse der Öffentlichkeit vor allem auf die Aktualität bezogen, nicht auf eine überzeitliche "historische" Bedeutung. Schon allein die Existenz eines Artikels Eva Haule auch ohne Bild ist bei Anlegung eines strengen persönlichkeitsrechtlichen Maßstabs problematisch (Lebach-Urteil), da die Wikipedia in ungleich intensiverer Weise als die aktuelle Berichterstattung die betreffende Person ständig ans Licht der Öffentlichkeit zerrt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:14, 27. Mär. 2007 (CEST)
Ich bezog mich nur auf die jüngste Diskussion:
Hier verstand ich Histo so, als gäbe es keine Einwände. Demzufolge habe ich Abbildungen von weiteren Fahndungspostern gesucht und welche, wenn auch in schlechter Qualität, hochgeladen und in Diskussion:Rote_Armee_Fraktion#Fahndungsplakate eingebunden.
Habe aber inzwischen auch noch uralte Diskussionen zum Thema Steckbriefe gefunden:
Also wenn ich Histo richtig verstehe: nach Abschluss der Fahndung leben die Urheberrechte der Fotografen wieder auf. Dann sind die Plakate in Sachen Urheberrecht nicht mit den amtlichen Werken vergleichbar. Hier ist der Urheber zu berücksichtigen. Das Thema "Personen der Zeitgeschichte" in Sachen Recht am eigenen Bild rückt für uns dann ja in den Hintergrund.
In der aktuellen Diskussion geht es aber interessanterweise nur um dieses Recht am eigenen Bild. Das wird für Autoren und Presseleute sehr spannend. Man schaue mal auf stern, Bild von Eva Haule nach ihrer Festnahme am 02.08.1986, Artikel vom 17. Februar 2007.
Es gibt inzwischen auch rechtliche Schritte von Susanne Albrecht, siehe focus.de, natürlich auch mit Abbildung des Fahndungsplakats. -- Simplicius 22:40, 27. Mär. 2007 (CEST)

Wir müssen unterscheiden zwischen einer Schranke des Urheberrechts und der Gemeinfreiheit des amtlichen Werks. Die Fahndungsbilder sind nie gemeinfrei. Wenn ich während der laufenden Fahndung zu einem anderen Zweck ein Fahndungsbild eines Dritten verwerte, begehe ich, sofern mir keine andere Schranke (aktuelle Berichterstattung usw.) zu Gebote steht, eine URV. Ich habe Bildrechte entsprechend ergänzt. Das Urheberrecht bei Fotos zu Fahndungszwecken wird durch § 45 UrhG eingeschränkt, das hinsichtlich der dargestellten Person bestehende Recht am eigenen Bild durch § 24 KUG. Siehe auch Steckbrief --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:19, 27. Mär. 2007 (CEST)

Zeitgeschichtlich sind diese Plakate aber durchaus interessant und verarbeitungswürdig. Interessant wäre auch herauszufinden, wo sie aushingen. Eines, was ich sah, hing in der öffentlich zugänglichen Post. Hingen sie auch außerhalb von Gebäuden, hat das jemand bemerkt? Dann sind sie wegen Panoramafreiheit nicht zu schützen. Es könnte sich ja stets um einen Ausschnitt eines Panoramas handeln. Ich sah sie in meiner Post als Minderjähriger und habe sie nicht verstanden. Es wirkte wie ein Plakat aus dem Wilden Westen und ich empfand die Leute darauf weniger als bedrohlich, als ich um so mehr die Aufforderung sie zu denunzieren verstand. Da das Verhältnis meiner Eltern als meiner Erziehungsberechtigten zum deutschen Staat ein äußerst kritisches war, kann ich sagen, daß wenigstens meinem Vater die Aufforderung des sich bedroht fühlenden Stastes zur Denunziation zuwider gewesen wäre. Es hätte ja seinen Zweck erfüllt, wenn ein Minderjähriger den Aufenthaltsort eines der Gesuchten angegeben hätte. Diese tendenzielle Darstellung und der Eingriff in die Familien, ist nicht zu rechtfertigen. Die Gewalt der RAF wie die Hilflosigkeit des Staates sind dafür keine Rechtfertigung. Das Hereinziehen unbeteiligter Familien ist Gewalt von beiden Seiten RAF und Staat. Der Staat hat nun das Recht auf seiner Seite. Aber gerade dieser Staat schickt im Zweifelsfall die zitierfähigen "Mörder", nämlich Soldaten. Wo ist also der Unterschied? Wir wissen von wem das Zitat ist. Wegen dieses Sachverhaltes des Eingriffs in familiäre Angelegenheiten (Mißachtung des Schutzes der Familie), die auch nach Abschluß der Fahndung dann nicht beendet sind, habe ich heute sehr wohl ein Interesse die Bilder weiter nutzbar zu machen, denn ich muß so etwas meinen Kindern erklären, wenn ich sie zu Denunzianten erziehen will oder nicht. Ich bin mir nicht sicher, was in staaltlichen Schulen heute zu diesem Thema gelehrt wird. Man kann natürlich zum Einstieg auch Hochhuths Juristen lesen, den unsere Bundeskanzlerin ja anscheinend nicht gelesen hat. Ich halte den Schutz der Familien für so wichtig, daß ich auch gegenüber meinem Staat den Standpunkt vertrete, diese Fotos als Ausdruck seines Verhaltens zum Zweck der kritischen Erziehung gegen Gewalt nutzbar zu machen. --Roomsixhu 01:22, 28. Mär. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit würde nur funktionieren, wenn du ein Bild von damals hättest (ob man da von einer dauerhaften Installation sprechen kann, ist dann die nächste Frage). --DaB. 01:51, 28. Mär. 2007 (CEST)
Es gibt bestimmt Leute, die sowas gesammelt haben.--Roomsixhu 04:19, 28. Mär. 2007 (CEST)
Fahndungsplakate sind sicher nicht zweckbestimmt auf Dauer im Verkehrsraum zu verbleiben, sondern sind nur für eine Verwendung innerhalb eines finiten, nach dem Zweck, dem Fahndungserfolg, möglichst kurzen Zeitraums bestimmt. Ich würde die Panoramafreiheit eher verneinen, kann man aber auch anders sehen.sугсго.PEDIA-/+ 11:14, 28. Mär. 2007 (CEST)
Wie finit ist eigentlich eine Fahndung, die sich über 19 Jahre hinzieht? Die Weimarer Republik hat soetwas jedenfalls nicht überlebt. --Roomsixhu 14:10, 28. Mär. 2007 (CEST)
Die Plakate hat man ja auch alle Jahre mal durch neuere Listen ersetzt, damit der Andi Baader nicht noch nach seinem Freitod gesucht würde.....sугсго.PEDIA-/+ 18:10, 28. Mär. 2007 (CEST)
huhu danke leute! da habe ich ja 'ne latte an infos bekommen + 'ne hübsche disku entfacht. also ich sehe es so, dass die plakate in öffentlichen gebäuden aushingen und jedem zugänglich waren. ich habe selbst eins auf'nem berliner flohmarkt gekooft. gesetzt den fall ich hätte so'n teil kopiert und die bildchen ausgeschnitten und jetzt in den 2000ties eingescannt...?¿? deshalb interessiert mich die frage. grundlegend geht's mir nur um die bebilderung der german wiki. gruß -- hendrike 11:17, 30. Mär. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe

Ich denke das Bild Bild:Bonjour Tristesse.png weist keine Schöpfungshöhe auf. Ich wolle aber noch einmal um Eure Meinung bitten. --Ixitixel 12:27, 28. Mär. 2007 (CEST)

Keine Höhe, gähn --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:09, 29. Mär. 2007 (CEST)
pssst @Ixi: ich hätte schon was gesagt ;) --RalfR 10:54, 30. Mär. 2007 (CEST)

Ist es egal, woher ich ein Bild nehme?

Hallo,
Ich habe mich jetzt ausgiebig über Bildrechte in Wikipedia informiert und weiß, dass man nur freie Inhalte verwenden darf. Aber ist es auch egal, woher ich dieses Bild nehme? Wenn ich zB ein Logo von Licher einfügen will, muss es dann von der Licherinternetseite kommen, oder kann ich es auch privaten Homepages entnehmen? Darf ich doch eigentlich, denn solange es aufgrund des Nichterreichens der nötigen Schöpfungshöhe Public Domain ist, müsste es doch egal sein, wo ich das jetzt hernehme...Wollte nur nochmal ganz sicher gehen und frage deshalb lieber einmal zu viel als zu wenig. --Maimartpc 14:39, 28. Mär. 2007 (CEST)

Ja, da es keine Schöpfungshöhe hat kannst Du es sogar selber malen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:42, 28. Mär. 2007 (CEST)

Vielleicht kann [36]

da Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mal jemand drüberschauen. Viel wurde von der Ursprungsseite rauskopiert. Einiges wurde umformuliert. Wobei es meist nur einzelne Sätze sind die 1 zu 1 von der Ursprungsseite stammen. (grobe Schätzung 45%). Warum stelle ich dir Frage hier. Nun ja ich bin mir etwas unsicher in Bezug auf URV, da ja nur einzelne Sätze direkt kopiert wurden.--Dachrisblubber 15:55, 28. Mär. 2007 (CEST)

Wieso setzt du dich nicht mit Wikipedia:Textplagiat auseinander?? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:08, 29. Mär. 2007 (CEST)
Vielleicht weil ich den Text gelesen habe und ihn jetzt mal vorsichtig mit meinem Laienwissen in "Grauzone" eingestuft hätte und eine 2.te Meinung wollte. Logisch ausgedrückt, hätte ich ja hier nicht gefragt wenn ich mir sicher gewesen wäre....Weswegen ich das ganze ja auch als Bitte zur Drübersicht formuliert habe. --Dachrisblubber 22:42, 29. Mär. 2007 (CEST)

Nagut, aber was hat dich daran gehindert:

Weil es a) schon umformuliert ist, es bezieht sich ja nur auf die verlinkte Version und b) wüsste ich nicht wie ich mein Anliegen sprich Nachfrage ob jemand mit fundierter Ahnung zum Thema mal drüber schuaen könnte was man nun genau damit macht...Version löschen, Version drinlassen, zum damaligen Zeitpunkt Artikel löschen whatever...deutlicher formulieren könnte. Aber egal ich will euch hier nicht länger aufhalten. Vielleicht habe ich ja auch den Passus "Nachfragen wenn man unsicher ist" falsch verstanden. Von meiner Seite aus wäre das nun eh erledigt.... --Dachrisblubber 08:00, 30. Mär. 2007 (CEST)

Haben die Logos Schöpfungshöhe?

--Tankwart 01:40, 30. Mär. 2007 (CEST)

Meine Güte, schalt doch mal das Hirn ein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 05:34, 30. Mär. 2007 (CEST)

Meine Güte, schalt doch mal deine Umgangsformen ein --Gnu1742 14:16, 30. Mär. 2007 (CEST)

Modelle von Münster

Hallo! Der Artikel zu Münster ist ja heute AdT. Dabei habe ich zu meinem Erstaunen gesehen, daß Photos von Modellen der Stadt (bzw. Teilen davon) als Bilder eingebunden sind. Ich dachte, Modelle sind urheberrechtlich geschützt – damit müßte die Lizenzierung der Bilder unter GFDL bzw. unter GFDL/CC-Soppellizenz doch eigentlich unmöglich sein, oder? Danke für Aufklärung! –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:38, 30. Mär. 2007 (CEST)

Soweit Du Bild:MünsterBronze.jpg Bild:ModellMünster.jpg meinst, das fällt unter die Panoramafreiheit, da sie in der Müsteraner Innenstadt fest instaliert sind. --sугсго.PEDIA-/+ 12:42, 30. Mär. 2007 (CEST)
Zunächst einmal danke für die prompte Antwort! Ja, mit ging es um ebenjenes Bild. Nochwas: Heißt das also, daß jedes fest installierte Modell, das sich frei zugänglich photographieren läßt, unter Panoramafreiheit fällt? Und, wenn ja: Was ist mit mehreren Bildern mit kleineren Ausschnitten, die man wieder zu einem Ganzen zusammenfügt? und was ist mit photographieren und dann das Photo als Vorlage füs AAbzeichnen benutzen? Muß man dazu eigentlich angeben, wer das Modell gemacht hat? Bzw., was ist, wenn nichts dabeisteht? Sorry für die Dämlichkeit. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:50, 30. Mär. 2007 (CEST)
Nicht jedes festinstalierte sondern, nur solche die vom öffentlichen Verkehrsraum aus fotografiert werden. (Also Modelle in Gebäuden nicht). Die Angabe des Modellerstellers ist natürlich für die Erfüllung unserer wissenschaftlichen Ansprüche höchst wichtig, wenn nicht dabeisteht, kann man halt genau diese Tatsache angeben {Ist aber keine urheberrechtliche Notwendigkeit}. Bzgl. des Zusammenbauens von Einzelaufnahmen und des Ausschnittsvergrößerns bzw. des Abzeichnens kann es äußerst schnell zu einem Konflikt mit dem Veränderungsverbot der Panoramafreiheit kommen und ist so pauschal leider nicht immer zu beantworten. sугсго.PEDIA-/+ 14:54, 30. Mär. 2007 (CEST)

Jedes im öffentlichen Raum fest installierte urheberrechtlich geschützte Werk fällt unter die Panoramafreiheit - wieso sollte es bei einem Modell anders sein???? Da ein Modell immer auch einer Rekonstruktion nahe steht bzw. eine solche ist, dürfte man beim Abzeichnen Probleme bekommen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:19, 30. Mär. 2007 (CEST)

Frage zum Urheberrecht

Mit dem Bescheid einer Gemeindeverwaltung wird die Aufnahme eines bestimmten Grundstückes als Bodendenkmal in die Denkmalliste mitgeteilt. In der nachfolgenden Begründung wird sehr anschaulich und ausführlich die geschichtliche Entwicklung sowie die Einordnung in die politischen u.a. Verhältnisse des Mittelalters beschrieben. Darf man eine solche Begründung wörtlich in Wikipedia übernehmen? --80.138.69.121 17:07, 30. Mär. 2007 (CEST)

Nein, die Fakten aber, darfst du aber 1:1 übernehmen. Beschreibe den Bericht mit eigenen Worten. Lesetip: Wikipedia:Textplagiat Bobo11 17:14, 30. Mär. 2007 (CEST)

Der Bescheid der Gemeindeverwaltung ist nämlich kein amtliches Werk, da Einzelfallentscheidungen nicht als solche gelten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:21, 30. Mär. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe2

Das und das dürfte unter Schöpfungshöhe sein. --Jarlhelm 17:32, 30. Mär. 2007 (CEST)

Beide Bilder haben keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 17:36, 30. Mär. 2007 (CEST)
Wo ist meine Tischkante? *gnarf* RalfR 17:38, 30. Mär. 2007 (CEST)
War mein erstes Nicht-Logo unter Schöpfungshöhe. --Jarlhelm 17:59, 30. Mär. 2007 (CEST)

Meine Güte ....... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:07, 30. Mär. 2007 (CEST)

Wir liegen mit unserer Position zu Pressemitteilungen goldrichtig

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87674/ Urteil als PDF. Das Urteil überzeugt mich nicht, aber auch aus inhaltlichen Erwägungen sollten wir hier anderes tun, als PMs abschreiben --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:07, 30. Mär. 2007 (CEST)

Die Bibliotheken rüsten zum Kampf gegen die Wikipedia

http://archiv.twoday.net/stories/3502031/ (letzter Punkt) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:51, 30. Mär. 2007 (CEST)

Englischer Garten

http://www.bildredakteur.net/2006/08/17/englischer-garten/ --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:38, 31. Mär. 2007 (CEST)

Sammelanfrage

Hallo, da kürzlich zwei Fotos von mir gelöscht wurden, bin ich momentan etwas verunsichert und möchte eine Sammelanfrage zu Fotos von mir stellen, bei denen ich jetzt auch nur den leisesten Zweifel bekommen habe. Teilweise habe ich in identischer Situation noch mehr Bilder, die Anfrage ist exemplarisch nur jeweils für ein Bild.

  1. Bild:Barbarine002.jpg in Deutschland von öffentlichem Weg fotografiert
  2. Bild:Zugspitzbahn001.jpg in einem deutschen Bahnhof, Objekt ist aber der Zug
  3. Bild:Vranov04.jpg in einer Burg in Tschechien, Eintritt war zu bezahlen
  4. Bild:Castle nove mesto 05.jpg in einem Schloßgarten in Tschechien, kein Eintritt, Garten ist tagsüber geöffnet, Schloß ist in Privatbesitz
  5. Bild:Kopanina003.jpg in einem Aussichtsturm in Tschechien, lt. Reiseführer kann man sich den Schlüssel im Dorf ausborgen, bei uns war der Turm offen
  6. Bild:Stary smokovec train station.jpg auf einem slowakischen Bahnhof
  7. Bild:810 667-6.jpg auf einem tschechischen Bahnhof
  8. Bild:Saragossaband002.jpg Konzertfoto, es war geringfügiger Eintritt für das entsprechende Volksfest zu zahlen
  9. Bild:Warschau panorama 002.jpg von einem Turm in Warschau fotografiert (Panoramafreiheit sagt, auch wenn die Erlaubnis zum Betreten des Gebäudes bestand, darf u.U. nicht fotografiert werden; außerdem ist das hier in Polen)
  10. Bild:BR03 1010-2.jpg von einer nahegelegenen Straßenbrücke während eines Dampflokfestes fotografiert; für das Festgelände selbst mußte man Eintritt bezahlen
  11. Bild:C65.jpg auf einer Computer- und Hobbymesse fotografiert

Gruß + Danke --Olaf1541 17:54, 29. Mär. 2007 (CEST)

Also ich hätte lediglich wegen des ersten Bildes (ob das unter Panoramafreiheit fällt, könnte ich nicht einschätzen) und des Screenshots im letzten einen Hauch von Bedenken. Wir müßten sonst viele Konzertfots, Parks, Eisenbahnbilder etc. löschen. Siehe Wikipedia:Bildrechte - es gibt kein Recht am Bild des Eigentums. Die Zwerge im Pak von Nove Mesto stammen übrigens auch schon aus dem 19. Jahrhundert (oder sind noch älter), da gibt es auch keine Rechte mehr darauf. Von denen könnte ich bei Bedarf noch ein paar Dias scannen. Der einzige Effekt, den meine exzessiv veröffentlichten Eisenbahnbilder übrigens auf die Eigentümer der Fahrzeuge bis dato hatte, war das eines als Titelbild einer offiziellen ÖBB-Publikation Verwendung fand. Was will man mehr ;-) --Herby 18:21, 29. Mär. 2007 (CEST)
(BK) Ich war mal so frei, Nummern statt Bullets zu benutzen: Auf Anhieb finde ich nur den deutschen Bahnhof kritisch, alles andere ist, meiner bescheidenen und laienhaften Meinung nach, kein Problem. --Flominator 18:24, 29. Mär. 2007 (CEST)
Danke schon mal. Grund der Anfrage wie gesagt war, dass oben zwei Bilder gelöscht wurden, die ich auch ehedem für unbedenklich gehalten hatte (danke auch für das Aussortieren, es ist mir allemal lieber, jemandem von hier fällt sowas auf also jemand anders), und der Grund war, dass der Künstler (wahrscheinlich) noch nicht verstorben ist und die Sachen nur gegen Eintritt zu besichtigen sind, obwohl dies schon ziemlich öffentlich ist. Deshalb habe ich vor allem Bilder mit dem Kontext "Eintritt gezahlt" herausgesucht oder wo der Zugang wahrscheinlich jederzeit gesperrt werden könnte (Schloßgarten), aber auch Aufnahmen in Verbindung mit Bahnhöfen in verschiedenen Ländern, da dies auf der Panoramafreiheitsseite erwähnt wurde, sowie Aufnahmen moderner Gebäude von einem Turm (wobei es mir da mehr um die Stadtansicht ging) (wird auch auf der Panoramafreiheitsseite erwähnt). Das es jede Menge ähnliche Bilder hier gibt, muss ja nicht bedeuten, dass diese alle bedenkenlos sind. Gruß --Olaf1541 19:18, 29. Mär. 2007 (CEST)

Das einzige, was mir vielleicht noch Sorgen bereiten würde, wäre Bild Nr. 9, sonst m.E. vollkommen unproblematisch

  1. Panoramafreiheit, hatten wir bei Schautafeln schon öfter
  2. nichts zu sehen, was urheberrechtlich geschützt wäre
  3. dito 2
  4. Der Bildhauer der Figuren ist 1738 gestorben -> Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des Autors
  5. dito 2
  6. dito 2
  7. wieder wie 2
  8. Bezüglich Konzertfotos läuft gerade eine Diskussion auf Commons, siehe commons:Commons_talk:Licensing#Copyright_status_of_concert_photographs. Ich denke Gesangsauftritten sind unproblematisch, da hier die Leistung des Künstlers der Gesang ist. Schwieriger könnte es bei Shows a la Rammstein sein.
  9. Tja, hier ist nix mit Panoramafreiheit. Einige der Gebäude könnte man als Werke der Baukunst und daher geschützt ansehen, ich tendiere hier aber zu einer großzügigen Auslegung.
  10. wie 2, selbst wenn -> Panoramafreiheit
  11. wie 2

--Wiggum 20:56, 29. Mär. 2007 (CEST)

ACK: 1-7, 9-11, No 8 ist auch kein Problem des Urheberrechtes, da die auf den Commons besprochenen Rechte nur in solchen Fällen eingreifen, wo die Abbildung selbst ein geschützes Element der Darbietung abbildet, im einfachen Rumstehen-mit-den-Armen-Rudern-und-Singen-ohne-vor-besonderem-Bühenbild-zu-stehen dürfte selbst noch nicht die werknotwendige Schöpfungshöhe erreichen. Wenn die Künstler jedoch besondere Kostüme tragen, vor einer gestalteten Bühnenbild auftreten oder ein erheblicher Teil des künstlerischen Ausdrucks anderswie im Foto verkörpert wäre (zB Tanzfiguren) könnte man das im Einzelfall anders sehen.sугсго.PEDIA-/+ 21:16, 29. Mär. 2007 (CEST)

Ich schließe mich den Vorrednern an und habe bei keinem Bild Einwände gegen das Einstellen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:41, 29. Mär. 2007 (CEST)

Ok, besten Dank. --Olaf1541 21:55, 31. Mär. 2007 (CEST)

Benutzung von Bildern aus Wikipedia in eigenen Artikeln, welche ich veröffentlichen möchte

Ich möchte einen selbst verfassten Artikel im Bereich Militärflug in einer Online-Zeitung veröffentlichen. Dem Artikel will ich einige Bilder beifügen, die ich unter Wikipedia gefunden habe. Darf ich diese Bilder dafür nutzen? --89.15.199.191 11:07, 31. Mär. 2007 (CEST)

Ächz. Lies WP:LB und schau, unter welcher Lizenz die einzelnen Bilder stehen auf der Bildbeschreibungsseite. Halte diese auf das strikteste ein, dann wird dir wenig passieren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:57, 31. Mär. 2007 (CEST)

Oder frage die Urheber der Bilder um Erlaubnis, bei Bildern sind das im Gegensatz zu Artikeln in der Regel nur wenige. -- Timo Müller Diskussion 18:30, 31. Mär. 2007 (CEST)

ist neu, bitte kritisch durchsehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:58, 31. Mär. 2007 (CEST)

Zuallererst fehlt mir eine Einleitung der Form Der Schutz wissenschaftlicher Ausgaben ist ein spezielles Leistungsschutzrecht im deutschen Urheberrecht, dessen Zweck ... oä. (WP:WSIGA, WP:OMA). Dabei wird schon klar, dass der Artikel an sich deutschlandlastig ist, und daher entweder gleich in der Einleitung entsprechend abgegrenzt oder eben um Vergleiche zu Rechtslagen in anderen Ländern (insb. Österreich, Schweiz) erweitert werden sollte. Kommt das noch? lg --Contributor 17:30, 31. Mär. 2007 (CEST)
Etwas, was es nur in Deutschland gibt, ist nicht deutschlandlastig. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:20, 31. Mär. 2007 (CEST)

wurde am 31.01.07 von Benutzer:Xquenda aus dem Artikelentwurf Benutzer:Matt1971/Werkstatt/Liste der Distrikte in Indien per C&P überführt [37]. Damit wurde die komplette Versionsgeschichte (58 zumeist stupide Bearbeitungsvorgänge mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Std.) gelöscht.

Die Autorenschaft ist nicht mehr nachvollziehbar, sobald die Entwurfsseite gelöscht wird (was ich plane). Es wurde versäumt, eine Verschiebung vorzunehmen. Dies entspricht nicht den Lizenzbedingungen. Wie wäre die beste Lösung (Liste aller Autoren in die Disk.-Seite oder andere Möglichkeiten)? Nun kommt noch dazu, daß ich Änderungen auf der Entwurfsseite gemacht habe, die nun nicht im Artikelnamensraum sind. Man hätte mir einfach mal Bescheid sagen können oder vor allem das Lemma korrekt verschieben müssen. Ärgerlich - nun muß nachgebessert werden. Danke, ---- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 14:38, 31. Mär. 2007 (CEST)

Den Artikel löschen und danach den Entwurf sauber verschieben wäre wohl am sinnvollsten. Blos blöd, dass der Artikel in der Zwischenzeit auch schon reichlich bearbeitet wurde. Sind die Erweiterungen des Artikels im Enturf enthalten? Man könnte vielleicht noch die Versionen zusammenführen. -- ChaDDy ?! +/- 14:53, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wie kommst du darauf, dass diese Liste eine geschützte Leistung ist? ES SIND NUR FAKTEN!! Ich würde mal sagen, das was Wikipedia-Autoren mit ein bißchen Fleiß zusammentragen können, erfüllt nicht das Kriterium der wesentlichen Investition des Datenbankschutzes. Daher sind keinerlei Lizenzbedingungen zu beachten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:55, 31. Mär. 2007 (CEST)

Stimmt eigentlich, im Grunde hat die Liste nicht mal Schöpfungshöhe. Insofern kann man in diesem Fall alles per C&P so geradebiegen, dass es passt. Das heißt aber übrigens nicht, dass das auf alle Artikel zutrifft. -- ChaDDy ?! +/- 15:27, 31. Mär. 2007 (CEST)

Matt1971 hat die Vorbereitungen dieser ansonsten ohne geistige oder künstlerische Eigenleistung (kein selbstständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk!) erstellbaren Auflistung offen gestaltet. Da sie sehr umfangreich ist, wäre eine sofortige Einstellung in den Namensraum Unfug gewesen. Die Nachvollziehbarkeit des stückweisen Aufbaus ist irrelevant. Sein Anteil daran liegt nicht wesentlich über dem der anderen Beteiligten, er hat vielmehr - wie bei so vielen seiner halbvorbereiteten Projekte im Benutzernamensraum - die Arbeit daran irgendwann sein lassen. Zudem habe ich bei Einstellung in den Artikelnamensraum noch erhebliche Hinzufügungen gemacht. Der noch übrig gebliebene Entwurf bei Matt1971 ist ein Fragment, das er endlich mal löschen sollte. Ich kann mich an frühere Probleme mit seiner umfangreichen "Werkstatt" erinnern; sie ist immer noch nicht kleiner geworden.--Xquenda 15:50, 31. Mär. 2007 (CEST) P.S. Was die Beschwerde betrifft, ich hätte Bescheid sagen sollen, verweise ich auf meine Arbeitsnotiz vom 31. Januar 2007 auf Benutzer Diskussion:Matt1971/Werkstatt/Liste der Distrikte in Indien.--Xquenda 16:01, 31. Mär. 2007 (CEST)

Nun befindet sich mal als Notlösung ein entsprechender Hinweis auf Diskussion:Liste der Distrikte in Indien, keine Ahnung ob das so reicht. @Histo. Es werden in der (Monster-)Liste zwar Fakten präsentiert, bloß steckt da ein bißchen mehr dahinter als C&P. Es fängt an mit der ganzen Aufzählung am Beginn jedes Unterabschnittes, die die en nicht geboten hat. Desweiteren mußten (nicht nur von mir) viele geographische Bezeichnungen geändert werden . Es ist also teilweise ein eigenes Werk verschiedener Benutzer plus eine Darstellung von Fakten. Ich sehe in der Übersetzung und in den sonstigen Arbeiten schon eine Autorenschaft. Überspitztes Beispiel: Benutzer A arbeitet einen Monat täglich acht Stunden am PC und bastelt Datenbankwissen für die Wikipedia. Dann gibt's ein C&P von Benutzer B und schwupps ist Benutzer B auf einmal derjenige der die "credits" dafür bekommt, weil er eben als Urheber da steht. Bloß ist B gar nicht der Autor, nur der Kopist. Aber nee, eigentlich gibt es gar keine Autorenschaft, weil es ja nur Datenbankwissen ist. Also wäre dieses Vorgehen bei WP völlig in Ordnung?!?!
Der Begriff Autor ist ja weit zu fassen. Das ist ja so schon jemand, der etwas einstellt. Man stelle das Lemma Autorenschaft und die GFDL und zack gibt es eine Autorenschaft, egal ob darin Fakten oder Datensalat enthalten sind. Es ist völlig wurst, ob ein Lemma "nur Fakten" oder auch andere Inhalte hat. Einen Autor gibt es immer, und dieser muß immer genannt werden (dachte ich jedenfalls immer). So wie die Liste jetzt im Artikelnamensraum da steht, hat genau ein Benutzer an der Erstellung mitgewirkt. Das ist aber faktisch unzutreffend, da sich die Inhalte nach der Einbringung verschiedener Autoren gebildet haben. Wenn ich Dich richtig verstehe, gilt die GNU nur für Texte, nicht für Datenbankinhalte. Damit komme ich nicht ganz klar. Ein Benutzer ist kein Phantom, nur weil er Fakten eingestellt hat. -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 16:01, 31. Mär. 2007 (CEST)
Wenn etwas urheberrechtlich nicht geschützt ist, kann es natürlich auch unter keiner Lizenz stehen. Wenn Benutzer A sich viel Mühe gemacht hat, um eine reine Aufzählung von Fakten in einer Tabelle zu basteln, ist das sicherlich nett von Benutzer A. Aber egal, wie lange er dafür gebraucht hat, wenn es kein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, hat A auch keine Urheberrechte, und Benutzer B kann damit machen, was er will. Da hilft auch die GFDL nichts. Wenn ich eine Wand weiß anstreiche, habe ich ja trotzdem keine Urheberrechte an der Wand oder gar an der Farbe weiß. Egal wie viel Mühe es gemacht hat, die Wand anzustreichen. -- Timo Müller Diskussion 16:20, 31. Mär. 2007 (CEST)
Nachdem ich dich in Sachen Panoramafreiheit kürzlich zusammenfalten musste, möchte ich dich nun belobigen: Besser hätte ichs auch nicht auf den Punkt bringen können --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:23, 31. Mär. 2007 (CEST)
Danke! *freu* :-) -- Timo Müller Diskussion 17:17, 31. Mär. 2007 (CEST)
Trotzdem ist es nicht die feine Art, hinterher den Leuten zu erzählen, man hätte selber gestrichen, bloß weil der eigentliche Maler kein Urheberrecht an der Wand hat. --::Slomox:: >< 19:19, 1. Apr. 2007 (CEST)
Vielleicht nicht unbedingt die feine Art, aber zumindest rechtlich OK. Und darum geht es hier. Nicht darum, was vielleicht nett wäre. Zumal Matt1971 die Tabelle ja nicht einmal selbst gebastelt hat, sondern nur mitgeholfen, die Version aus EN anzupassen. -- Timo Müller Diskussion 00:02, 2. Apr. 2007 (CEST)

@Matt1971: Wo hast du denn geografische Bezeichnungen geändert? Sehr viel mehr als C&P von der en-Wp stammt nicht von dir (schau dir mal die Versionsgeschichte auf deiner Werkstattseite an). Besonders dein "Hinweis" auf Diskussion:Liste der Distrikte in Indien, der die Beteiligung von Benutzer:Jungpionier glatt unterschlägt und wohl deinem Egozentrismus schmeicheln helfen soll, ist frech. Schade.--Xquenda 17:01, 31. Mär. 2007 (CEST)

Creative Commons 3.0

Nach "However, no project may have content policies less restricive, or that allow licenses other than those allowed on Wikimedia Commons and limited fair use." (s. hier) müssen wir wohl noch auf commons:Template:Cc-by-sa-3.0 warten,oder?... was denkt ihr? Ich habde die entsprechenden Vorlagen (Vorlage:Bild-CC-by/3.0 und Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0) aber schon längst entsprechend verändert... // Forrester 20:19, 31. Mär. 2007 (CEST)

Soweit ich weiß steht in der ofiziellen Richtlinie, dass es freie Lizenzen sein müssen, nicht unbedingt, dass es die Lizenzen auch in Commons geben muss. Wobei du ja auch da die entsprechenden Bausteine bauen kannst. -- Timo Müller Diskussion 20:47, 31. Mär. 2007 (CEST)
Nachtrag: Kann bitte irgendein Admin die albernen roten Hinweise wegmachen? -- Timo Müller Diskussion 20:52, 31. Mär. 2007 (CEST)
Done. // Forrester 00:19, 2. Apr. 2007 (CEST)

Innenaufnahmen Haupthalle tschechisches Museum

Ich hätte ein, zwei schöne Aufnahmen aus der ersten Halle, eine Art Empfangshalle oder ganz großes Treppenhaus, von diesem Bild:Prag Nationalmuseum2.jpg tschechischen Museum. Wollte schon lange nachfragen, on das ok wäre, rechne mir aber eher wenige Chancen aus? Falls es eine Rolle spielt: Irgendwelche Gegenstände jünger als 100 Jahre sind m.E. nicht zu sehen, es ist außerdem nur ein Überblick über die Halle ohne Details; fotografieren war mit einer käuflich zu erwerbenden Fotoerlaubnis gestattet (ich bin damals als armer Student durchgegangen, daher wurde mir dieser Betrag erlassen, was mir im Angesicht der SLR dann fast peinlich war). Achja, um diese Halle geht es, nur von oben nach unten... Gruß --Olaf1541 22:11, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wäre ok, lies aber trotzdem Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, ok? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:26, 31. Mär. 2007 (CEST)

Kurz Histos Komentar übersetzt: URV liegt keine vor, lade es aber als Sockenpuppe hoch, und vermeide deine Klarnamen usw. ;-) 83.77.65.2 22:40, 31. Mär. 2007 (CEST)
Ich bin nächste Woche dort, kann Aufnahmen ,achen, wenn sie nicht gerade wieder zu haben. Ich habe eine Fotogenehmigung. --RalfR 13:54, 1. Apr. 2007 (CEST)

Hinweis

Wir hatten die Diskussion schon einmal, ich hab es dann aber seingelassen, weil wohl die praktische Basis fehlte. Jetzt hab' ich dazu mal was gebastelt und will es euch vorstellen:

Die Vorlage:Bild-CC-by/2.5 würde mit dem Hinweis so aussehen. Erzeugt wird der Text von einer zentralen Vorlage. Meinungen? // Forrester 20:02, 31. Mär. 2007 (CEST)

Find ich nicht gut. Der Text ist ein zu überarbeitender --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:01, 31. Mär. 2007 (CEST)
Und jetzt? // Forrester 07:47, 1. Apr. 2007 (CEST)
Das Ganze steht jetzt unter Wikipedia:Hinweis zu Bildrechten. // Forrester 07:15, 2. Apr. 2007 (CEST)

Überall Reklametafeln im Bild

Muss ich für jede miese Reklametafel, die mir zwangsläufig beim Fotografieren öffentlicher Plätze ins Bild kommt, die Genehmigung einholen, um ein Foto von einem öffentlichen Platz hier zu zeigen? Ich habe hier Unmengen solcher Bilder in Wikipedia gefunden, wo die Reklame nicht wegretuschiert wurde. Zwar sind Reklametafeln in der Regel kurzlebige Produkte, schon nach nem Jahr will das keiner mehr sehen. Aber die Frage ist: ist, was Reklame ist, seiner Natur deswegen nach nur ein "vorübergehend" aufgestellter Gegenstand, der nicht der Panoramafreiheit unterliegt? -- 2Heit 15:12, 31. Mär. 2007 (CEST)

Du hast es erfasst: Solange die Reklame nicht dauerhaft ist, unterliegt sie nicht der Panoramafreiheit. Eventuell könnte sie allerdings unter Beiwerk (Recht) fallen. Aber was das gelöschte Bild auf deiner Benutzerseite angeht: Das Plakat ist dir sicher nicht nur zufällig ins Bild gekommen. Es nimmt einen Großteil des Bildes ein und steht sogar mehr oder weniger im Mittelpunkt des Bildes. Das du nur das im vergleich zum Plakat regelrecht winzige Parkplatzschild, nach dem du das Bild benannt hast, fotografieren wolltest, glaube ich dir beim besten Willen nicht. Das wäre sicher möglich gewesen, ohne das das komplette Plakat mit drauf kommt. -- Timo Müller Diskussion 15:43, 31. Mär. 2007 (CEST)
Wenn die Reklamaetafel Beiwerk des Fotos ist (nicht mittig im Foto usw), also die Aussage des Bildes nicht verändert wird, wenn ich sie mit Grafikprogramm verändere, sehe ich keine Probleme. Dann solte es als Beiwerk durchgehn können. Die Paroramafreiheit erlaubt es dir aber nicht die Reklamateafen aus einem solchen Bild freizustellen und als eigenes Werk zu verwenden. Bobo11 15:48, 31. Mär. 2007 (CEST)
Von Beiwerk kann bei dem Fraglichen Foto allerdings keine Rede sein; das Plakat war Hauptmotiv des Bildes, auch wenn der Name anderes vermuten lässt. -- Timo Müller Diskussion 15:57, 31. Mär. 2007 (CEST)

Ich habe in der Löschdiskussion die Argumente von Timo zurückgewiesen und für Wiederherstellen plädiert. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:19, 31. Mär. 2007 (CEST)

PS: Wir lesen bitte alle gemeinsam mal die Entscheidung Grassofa

Und jetzt schauen wir uns alle zusammen Bild:Alexanderplatz (P ab 1 Eu).jpg an und stellen fest, dass sich die Diskussion da wirklich nicht lohnt. --Fb78 20:10, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wieso? Das ist ein Fall von Panoramafreiheit, siehe auch meine Disku --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:15, 31. Mär. 2007 (CEST)

Das hast du dir doch ausgedacht. Ein Werbeplakat ist selbstverständlich nur befristet angebracht. Da kann man den Plakatwandvermieter fragen, wie lang das hängt. Übertreiben wir es nicht mit der Panoramafreiheit, bitte. --Fb78 21:34, 31. Mär. 2007 (CEST)

DARF ICH DICH BITTEN die Grassofa-Entscheidung auch zu kapieren? Ich habe in der Löschdiskussion und auf meiner Seite dargelegt, wieso mir das wasserdicht erscheint. Ein Grassofa ist auch nur befristet zu sehen, darf aber trotzdem frei angebracht werden. Es kommt nach Ansicht des Gerichtes nicht auf die Äußerung des Urhebers an, da er es sonst in der Hand hätte, den Schutz wirksam auszuschließen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:41, 31. Mär. 2007 (CEST)

Leute! Denkt an Schneemänner und Eisskulpturen! --RalfR 13:56, 1. Apr. 2007 (CEST)

Schneemänner und Eisskulpturen verbleiben ja für den gesamten Zeitraum ihres (kurzen) Lebens in der Öffentlichkeit. Man kann gut argumentieren, dass das bei Plakaten nicht so ist, schließlich werden sie nach festgelegter (meist recht kurzer) Zeit entfernt oder überklebt und beenden ihr Dasein nicht durch natürlichen Verfall.
"Wer also Kunstwerke im öffentlichen Raum fotografiert, sollte sich darüber informieren, ob sich diese nach dem Willen des Künstlers dort nur für einen bestimmten begrenzten Zeitraum befinden oder dort dauerhaft zu sehen sind bzw. ihre Dauer nicht vom Willen des Künstlers, sondern vom Zufall der Witterung abhängt." [38] Die Hängedauer des Plakats hängt nicht vom Zufall der Witterung ab. Das Wörtchen "bleibend" mag ja schwammig sein, aber so sehr aufweichen wollen wir es doch in unserem Interesse nicht. --Fb78 16:40, 2. Apr. 2007 (CEST)
Ergo würde das Bild eines Plakates, welches von Wind/Hagel/Sturm abgerissen wurde, unter die Panoramafreiheit fallen, andere aber nicht. Das ist auch nicht unbedingt eine brauchbare Voraussetzung.--Wiggum 16:47, 2. Apr. 2007 (CEST)
Quatsch. Es geht ja nicht um die tatsächliche Dauer der Anbringung, wie Historiograf ja schon betont hat, sondern um die zunächst beabsichtigte und/oder verkündete. --Fb78 17:59, 2. Apr. 2007 (CEST)

Ich möchte doch dringend davor warnen, irgendwelches Lobbyisten-Geseire auf fotorecht.de für lautere juristische Wahrheit zu nehmen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:41, 2. Apr. 2007 (CEST)

Natürlich bist du auch ein Lobbyist. Aber so wie das hier da steht ist das nachvollziehbar und auch nichts anderes, als ich die ganze Zeit sagen will. Gut, dass wir drüber geredet haben. Der LA gegen das strittige Alexanderplatz-Bild ist nach wie vor gerechtfertigt. --Fb78 09:33, 3. Apr. 2007 (CEST)

Ich beantrage diese Seite - oder die Möglichkeit, mit nur einem Knopp den User zu zwingen, Schöpfungshöhe zu lesen, bevor er hier editieren kann. Wer reicht mir mal eine Tischkante??? --RalfR 20:57, 16. Mär. 2007 (CET)

Tischkanten kann man so schlecht über die DSL-Leitung reichen... ;-) Ja, ich wäre auch dafür, diese Seite anzulegen. -- ChaDDy ?! +/- 22:21, 16. Mär. 2007 (CET)
WP:SM ;). Allerdings frage ich mich, was du da schreiben willst, was über Schöpfungshöhe hinausgeht. Die Tatsache, das Benutzer schon nach Schöpfungshöhe (ist ja jetzt kein gängiger Begriff) fragen, lässt darauf schließen, dass sie den zugehörigen Artikel kennen, jedoch bezüglich der Einschätzung unsicher sind. --Isderion 22:43, 16. Mär. 2007 (CET)
Ja eben. Darum müssen wir im WP-Raum etwas über Schöpfungshöhe schreiben, was über die Möglichkeiten des Artikelnamensraumes hinausgeht. Wie genau das aussehen soll, weiß ich auch noch nicht so genau. -- ChaDDy ?! +/- 22:54, 16. Mär. 2007 (CET)
Es gibt bereits was auf WP:BR. Wäre aber auch für eine eigene Seite. // Forrester 22:04, 21. Mär. 2007 (CET)