EU-Emissionshandel

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Das Kohlekraftwerk Werdohl-Elverlingsen ist eine der Anlagen, deren CO2-Emissionen durch das EU ETS erfasst werden.[1]

Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Der Emissionshandel ist eines der Mittel, mit denen die Europäische Union versucht, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 8 % von 1990 bis 2008–2012 zu erreichen.

Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Es wurde 2003 von der Europäischen Kommission beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das europäische ETS fungiert dabei auch als Vorreiter eines möglichen globalen Systems.[2] Aktuell umfasst und begrenzt das EU ETS den Kohlendioxidausstoß von rund 12.000 Anlagen in 30 europäischen Ländern (27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen) in der Stromerzeugung sowie einigen Sektoren der Industrie wie Zementfabriken, die zusammen etwas mehr als die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen ausmachen.

Der Emissionsrechtehandel erfolgt in mehrjährigen Handelsphasen, um Schwankungen etwa in Folge von extremen Wetterlagen auszugleichen (milde Winter zum Beispiel bedeuten geringere Emissionen) und längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen. Bisher ist die Pilotphase I (2005–2007) abgeschlossen. Momentan läuft Phase II (2008–2012). Im April 2009 wurden bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für Phase III (2013–2020) fixiert.

In den ersten beiden Phasen wurde von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt, wie viele Emissionszertifikate (sprich Treibhausgasemissionen) den Unternehmen insgesamt zur Verfügung gestellt werden und unter welchen Bedingungen dies geschehen sollte. Die Verteilung der Emissionsberechtigungen auf die konkreten Anlagen oblag dagegen weitgehend der Entscheidungsfreiheit der Nationalstaaten. Sie wurde in sogenannten nationalen Allokationsplänen (NAPs) geregelt. In Phase III wird es keine nationalen Allokationspläne mehr geben. Stattdessen werden die Emissionszertifikate zentral von der Europäischen Kommission vergeben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

[Bearbeiten] Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Die atmosphärische Konzentration von Kohlendioxid steigt seit Jahrzehnten stark an. Kohlendioxid ist für den Großteil des anthropogenen Treibhauseffektes und damit für die globale Erwärmung verantwortlich.

Der europäische Emissionshandel konnte erst nach einem zweifachen Fehlschlag entstehen: Ursprünglich wollte die Europäische Kommission Anfang der 1990er Jahre eine Kohlenstoff- und Energiesteuer einführen. Der Vorschlag scheiterte aber am Widerstand der Mitgliedstaaten, die darin den Einstieg in die Erhebung von Steuern durch die EU gesehen haben, was einen Kernbereich ihrer staatlichen Souveränität betroffen hätte.[3] Der zweite Fehlschlag betrifft den erheblichen, aber letztlich nicht erfolgreichen Widerstand der EU-Delegation bei den Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll zwischen 1995 und 1997 gegen eine Verankerung des Emissionshandels. Vor allem die US-Amerikaner hatten darauf gedrungen, „flexible Mechanismen“ in das Kyoto-Protokoll mit aufzunehmen, zu denen auch ein Emissionhandel gehörte, und waren letztlich damit erfolgreich. Mit diesen Entwicklungen konfrontiert, wandelte sich daraufhin die Meinung innerhalb der Kommission, und sie begann mit der konzeptionellen Arbeit am späteren EU ETS.[4]

Im Kyoto-Protokoll von 1997 hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis zum Zeitraum 2008-2012 die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern, um der globalen Erwärmung entgegenzuwirken. Nach dem Prinzip der Lastenteilung (burden sharing) haben die EU-Mitgliedstaaten dieses durchschnittliche Reduktionsziel untereinander aufgeteilt. Dabei hat sich Deutschland beispielsweise zu einer Verringerung seiner Treibhausgas-Emissionen um 21 % verpflichtet, Großbritannien soll um 12,5 % reduzieren, Frankreich stabilisiert seinen Ausstoß auf dem Niveau von 1990, und Spanien kann seine Emissionen noch um 15 % steigern. Nach einer unilateralen Selbstverpflichtung der EU sollen die Emissionen bis 2020 sogar um 20 % gesenkt werden (im Falle eines internationalen Übereinkommens um 30 %).[5]

Um das Klimaschutzziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten 2003 im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels als ein zentraler Baustein der Klimapolitik der Europäischen Union.[6]

[Bearbeiten] Rechtliche Basis

Der Rechtsweg zum EU-Emissionshandel

Europäische Rechtsgrundlage des Emissionshandels bildet die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG), die am 13. Oktober 2003 in Kraft trat.

In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), seit 15. Juli 2004 in Kraft, in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes mit der Ausgabe von Zertifikaten und der Überwachung der Emissionen beauftragt. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Rahmen der NAPs ist in den Zuteilungsgesetzen ZuG 2007 und ZuG 2012 geregelt.

In Österreich ist der Handel mit Emissionsberechtigungen im Emissionszertifikategesetz geregelt.

[Bearbeiten] Funktionsweise

Das europäische Emissionsrechtehandelssystem ETS funktioniert nach dem Prinzip des cap & trade – beschränken und handeln. Einerseits wird die Höhe der Treibhausgasemissionen beschränkt, andererseits können die Emissionsberechtigungen frei gehandelt werden. Dadurch soll ein ökonomischer Anreiz entstehen, den Ausstoß schädlicher Klimagase dort zu senken, wo es am effizientesten ist.

Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede der aktuell etwa 12.000 abgedeckten Fabriken und Kraftwerke wird einzeln erfasst, und nicht ganze Unternehmen oder Länder. Jede dieser Anlagen erhält für einen bestimmten Zeitraum, die Handelsperiode, eine nach festen Regeln bestimmte Menge Emissionsberechtigungen (European Union Allowance Unit EUA) die das politisch festgelegte Emissionsminderungsziel berücksichtigt. Um das Emissionshandelssystem möglichst ohne ökonomische Verwerfungen einzuführen, wurden die Emissionsberechtigungen zunächst kostenlos zugeteilt. Sind die Kohlendioxidemissionen eines Unternehmens geringer als die zugeteilten Emissionsberechtigungen, zum Beispiel als Folge eigener Emissionsminderungen, kann das Unternehmen nicht benötigte Berechtigungen am Markt verkaufen. Alternativ kann es auch Emissionszertifikate zukaufen, falls Maßnahmen zur eigenen Emissionsminderung teurer ausfallen würden. In diesem Fall erhält ein anderer Marktteilnehmer Geld (als Tausch für die Emissionsberechtigung), um seinerseits Treibhausgase zu senken. Die Tonne eingespartes Kohlendioxid (1 EUA) erhält damit einen Wert, der am Markt anhand von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Er schwankt zurzeit (Stand: Juli 2009) zwischen 7 und 15 Euro.[7] In Summe werden dadurch Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Zudem werden Investitionen in Kohlendioxid sparende Technologien attraktiver.

Jeweils zum 30. April eines Jahres müssen die Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben. Kann ein Unternehmen nicht die erforderliche Menge an Zertifikaten nachweisen, muss es eine empfindliche Strafe von 100 Euro pro fehlendem EUA zahlen und außerdem ein Zertifikat nachreichen. In der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 lag die Strafe bei 40 Euro.[8]

Um die Funktionsweise des Emissionshandels zu gewährleisten, muss die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen geringer sein als die prognostizierten Emissionen. Nur so entsteht auf die Verursacher Druck ihre Emissionen zu senken. Entsprechend plant die Europäische Union die Anzahl der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen (und damit die Emissionen selbst) in den kommenden Jahren sukzessive zu verringern.

[Bearbeiten] Umfang

Große Indsutrieanlagen wie dieses Zementwerk des Schweizer Unternehmens Holcim im niedersäschsischen Höver werden ebenfalls vom EU-Emissionshandel erfasst.

Der europäische Emissionshandel umfasst zurzeit nur einen Teil aller Treibhausgasemissionen und Verursacher. Inkludiert sind die Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken ab 20 MW Leistung (Beispiele) und aus den fünf Industriebranchen: 1) Eisen- und Stahlverhüttung, 2) Kokereien, Raffinerien und Cracker, 3) Zement- und Kalkherstellung, 4) Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie, sowie 5) Papier- und Zelluloseproduktion. Zusammen machen diese Industrien etwa 50 % der europäischen Kohlendioxidemissionen und 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen der teilnehmenden Länder aus. Nicht erfasst werden andere Treibhausgase wie Methan oder Distickstoffoxid (Lachgas). Außerdem sind die Privathaushalte, andere Industrien und Gewerbe, die Landwirtschaft und der Transportsektor ausgenommen.

Mit einem Emissionsvolumen von gut zwei Milliarden Tonnen CO2 erfasst das ETS etwa 8 % aller globalen CO2-Emissionen. In Zukunft soll das System auf weitere Treibhausgase (zum Beispiel Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) und Verursacher (zum Beispiel Flugverkehr) ausgedehnt werden.

[Bearbeiten] Handel und technischer Ablauf

Obwohl von EU-Emissionszertifikaten die Rede ist, existieren diese nicht als Dokumente in Papierform. Der Handel findet in einem rein elektronischen System statt und erfolgt über Börsen (etwa die Leipziger EEX), Makler oder over the counter (OTC), also direkt zwischen den Beteiligten. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, zum Beispiel die European_Climate_Exchange (ECX) in London, die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Wien. In Leipzig dient der EEX Carbon Index, kurz Carbix, als Referenzpreis für Emissionsberechtigungen. Der Carbix ist ein Spotmarktpreis, der börsentäglich um 10.30 Uhr per Auktion ermittelt wird. Der Ausgang der Auktion wird meist 10 Minuten später auf der Homepage der EEX mitgeteilt. Eine globale Handelsplattform bietet das transatlantische Börsenunternehmen NYSE Euronext mit der Umweltbörse BlueNext.[9]

Die Zertifikate des ETS heißen European Allowance Unit (EUA) und sind eingeschränkt kompatibel zu den Zertifikaten des Kyoto-Protokolls (Assigned Amount Unit (AAU), Emission Reduction Unit (ERU) aus Joint Implementation und Certified Emission Reduction (CER) aus CDM-Projekten). Emissionsrechte aus anderen Ländern, die im Rahmen des Clean Development Mechanism erworben wurden, können im ETS unter bestimmten Bedingungen begrenzt angerechnet werden (siehe Phase II). Neben dem ETS findet noch ein zweiter Handel mit Emissionsrechten statt: Unter dem Kyoto-Protokoll können Staaten bilateral ihre Senkungsverpflichtungen handeln.

Ein Zertifikat berechtigt zur Emittierung von einer Tonne Kohlendioxid (umgerechnet 0,27 Tonnen Kohlenstoff). Jeder Handelsteilnehmer muss hierfür ein Konto eröffnen, das ähnlich einem Bankkonto funktioniert. Das Ausmaß der Emissionen der einzelnen Anlagen wird in der Regel über die Erfassung der verbrannten Energieträger ermittelt. Durch die Verbrennung einer Tonne Kohlenwasserstoffe entstehen knapp drei Tonnen Kohlendioxid. Dieser Wert ist bei Kohle etwas höher als bei Öl und dieser wiederum höher als bei Erdgas.

[Bearbeiten] Nationale Allokationspläne

Die Verteilung der Zertifikate wird von jedem teilnehmenden Land in sogenannten Nationalen Allokationsplänen (NAPs) geregelt. Diese bestehen aus zwei Komponenten: Der Makroplan legt fest, wie viel Emissionszertifikate an die Anlagen in einem Land insgesamt ausgegeben werden sollen. Er legt dar, wie viel der im Kyoto-Protokoll festgelegten Einsparung durch den ETS-Sektor (Stromerzeugung, Raffinerien, Stahlerzeugung etc.) und wie viel durch den nicht-ETS-Sektor (Haushalte, andere Gewerbe, Transport, Landwirtschaft etc.) erreicht werden sollen. Er wird von der Europäischen Kommission auf die Erreichbarkeit der Kyoto-Ziele hin überprüft. Deutschland etwa hatte für die aktuelle Phase II 482 Mio. Zertifikate jährlich beantragt, die Kommission hat dies aber auf 453 Millionen Stück gekürzt.[10] Die deutschen Industriebetriebe erhalten ihre Anfangsausstattung in Phase II komplett kostenfrei, die Stromerzeuger allerdings nur zu 91,2 %. Die verbleibenden 8,8 %, werden von der staatlichen KfW Bankengruppe über die Börse verkauft. Dadurch werden monatlich etwa 80 Millionen Euro erzielt.

Im Zweiten Teil des NAP, dem Mikroplan wird die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen festgelegt. Alle Staaten verfahren bisher in erster Linie nach dem Prinzip des Grandfathering. Demnach erhalten die Anlagen kostenlose Zertifikate gemäß ihren bisherigen Emissionen. Ein geringer Teil der Zertifikate wird in einigen Ländern auch versteigert. Außerdem haben viele NAPs Sonderregelungen um Firmen zu belohnen, die bereits vor Einführung des Emissionshandels emissionsmindernde Maßnahmen gesetzt haben (Early action). Weitere Ausnahmen gibt es in Deutschland etwa für Kraft-Wärme-Kopplung und die Abschaltung von Atomkraftwerken. Auch der Mikroplan wird von der Kommission geprüft, besonders bezüglich der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und der Einhaltung des EU-Wettbewerbsrecht.

"Windfall Profits“

Die kostenlose Zuteilung großer Teile der Emissionszertifikate hat zu einem unbeabsichtigten Nebeneffekt geführt. Ökonomisch gesprochen ist mit den Emissionszertifikaten ein neues knappes Gut eingeführt worden. Dieses Gut kann als Produktionsmittel bei der Herstellung eingesetzt oder am Markt verkauft werden. Sein Marktwert muss sich dabei im Endpreis des Produktes widerspiegeln, es muss also eine Einpreisung der Opportunitätskosten stattfinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zertifikate gratis zugeteilt wurden oder nicht. Entscheidend ist, dass sie einen an der Börse erzielbaren Marktwert haben.[11] Die Einpreisung ist eines der zentralen Elemente des Emissionshandels, die darin repräsentierten externen Kosten sollen gerade Bestandteil des Strompreises werden. In der Folge kam es zu massiven „Windfall Profits“ bei den Stromversorgern von mehreren Milliarden Euro jährlich.[12]

[Bearbeiten] Entwicklung des ETS

[Bearbeiten] Phase I (2005–2007)

In Phase I mussten die Nationalstaaten 95 % der Zertifikate kostenlos abgeben. Fünf % konnten versteigert werden. Nur wenige Mitgliedstaaten nutzten ihren Spielraum. Somit wurden fast alle Emissionsberechtigungen verschenkt.

Preisentwicklung der EU-Emissionszertifikate in Phase I.

Phase I stand unter dem Zeichen einer massiven Überallokation an Berechtigungen. Insgesamt wurden etwa 2.150 Millionen Zertifikate pro Jahr ausgegeben. Tatsächlich wurden aber nur 2012 Millionen Tonnen (2005), 2.034 Mio. t (2006) beziehungsweise 2.050 Mio. t (2007) CO2 von den erfassten Anlagen emittiert, also jährlich gut 100 Millionen Tonnen weniger als durch Zertifikate erlaubt gewesen wäre.[13] Speziell der Energiesektor erhielt zu viele Emissionsberechtigungen.[14] Insgesamt standen den 15 alten EU-Staaten in Phase I nicht weniger, sondern 4,3 % mehr Emissionszertifikate zur Verfügung als im Basisjahr 1990. Lediglich Großbritannien und Deutschland verpflichteten sich in Phase I zu einer CO2-Reduktion.[15]

Nachdem Ende April 2006 bekannt wurde, dass die französischen Unternehmen im Jahr 2005 knapp 12 % weniger Kohlendioxid emittierten als sie eigentlich dürften, brach der Preis der Emissionshandelszertifikate vom historischen Höchstwert von 30 Euro auf 9,13 Euro ein (siehe Grafik).[16] Verantwortliche sprechen von einer „Testphase“ für das System, wobei allerdings nicht klar ist, ob diese tatsächlich beabsichtigt war. Der kontinuierliche Preisverfall zum Ende des Jahres 2007 ist darauf zurückzuführen, dass die Zertifikate nicht in die nächste Periode mitgenommen werden konnten. Entsprechend näherte sich ihr Wert gegen null.

Bewertung

Bei der Analyse eines Emissionsrechtehandels ist zu beachten, dass ein einfacher Vergleich von Zertifikate-Zuteilung und tatsächlichen Emissionen nicht ausreicht, um zu einer Einschätzung bezüglich des Erfolges zu kommen. Werden den Treibhausgasverursachern mehr Emissionsberechtigungen zugeteilt als diese brauchen, könnte das einerseits auf eine zu hoch angesetzte Begrenzung der Zertifikate (Überallokation), jedoch genauso gut auf unerwartete Einsparungen von Seiten der Industrie hindeuten.

Veränderung der Treibhausgasemissionen des ETS-Sektors in Phase I (2005-2007)[17]

Umweltökonomen der Berkeley University schätzen die Reduzierung von CO2-äquivalenten Emissionen als Folge der Einrichtung des EU-Emissionshandels in den Jahren 2005 und 2006 auf 50 bis 100 Mio. Tonnen pro Jahr. Dies würde immerhin zwischen 2,5 und 5 % der gesamten Emissionen im EU-Emissionshandelssektor entsprechen. Das Ergebnis deutet eher auf unerwartete Ersparnisse vonseiten der Industrie hin, was einem – zumindest kleinen – Erfolg des Emissionshandels in dieser Phase gleichkommt. Die Forscher weisen jedoch darauf hin, dass einige der zugrunde gelegten Daten (Emissionen der Jahre 2000 bis 2002, die auch für die Erstellung der nationalen Allokationspläne verwendet wurden) nicht sehr verlässlich sind, da sie von der Industrie und unter Zeitdruck zur Verfügung gestellt wurden.[18]

Forscher der Katholischen Universität Löwen kommen zum Ergebnis, dass durch den EU-Emissionshandel alleine im Bereich der Stromproduktion im Jahr 2005 88 Millionen Tonnen Kohlendioxid und im Jahr 2006 rund 59 Millionen Tonnen eingespart werden konnten. Deutschland zeichnet sich demnach für 35,3 Millionen Tonnen (2005) bzw. 27,4 Millionen Tonnen (2006) verantwortlich, was rund 40 % (oder rund 47 % für 2006) der EU-weiten Emissionsminderung entspricht. Laut Studienautoren ist dies auf den überproportional hohen Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken zurückzuführen, welche vom Emissionshandel besonders betroffen sind.[19]

Laut Berechnungen der Europäischen Kommission (Stand Oktober 2008) lagen die Treibhausgasemissionen der EU-15 (ETS und nicht-ETS-Sektor) im Jahr 2006 um 2,7 % unter dem Ausgangswert von 1990, und das obwohl die Wirtschaft dieser Länder im selben Zeitraum um 40 % wuchs. Die Emissionen der EU-27 fielen demnach um 10,8 % unter den Basiswert. Laut eigener Prognosen wird die EU ihr selbst gestecktes Ziel (siehe Abschnitt Hintergrund und Entstehungsgeschichte) somit voraussichtlich erreichen oder sogar übertreffen.[20] Zumindest die jüngsten Erfolge basieren jedoch auf Einsparungen abseits des Emissionshandels. Schließlich sind die Emissionen des ETS-Sektors zwischen 2005 und 2007 nicht gesunken, sondern um 1,9 % gestiegen (siehe Grafik).

[Bearbeiten] Phase II (2008–2012)

Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen. Die Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien (seit 2007) nehmen nun genauso teil wie die EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.

Nach Genehmigung der 27 nationalen Allokationspläne durch die EU-Kommission stehen ab 2008 nur mehr Emissionsberechtigungen für 2,08 Mrd. t CO2 pro Jahr zur Verfügung. Dies entspricht lediglich einer Unterausstattung von 40 Mio. t CO2 (-1,9 %) gegenüber den Emissionen in 2005.[21]

Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode können fehlende CO2-Emissionsberechtigungen auch durch Emissionsreduzierungen in Drittländern, aus sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation (JI) Projekten ausgeglichen werden. Beide Mechanismen ermöglichen es vor allem Industrieländern ihre Reduktionsverpflichtungen bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets (etwa in Entwicklungsländern) einzulösen, wobei Aufforstungsprojekten ausgenommen sind. Einerseits sollen dadurch die Kosten der Emissionsveringerung möglichst niedrig gehalten werden. Andererseits soll der Transfer von Geld und Technologie den Entwicklungsländern eine ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Die zulässige Höhe der so ausgeglichenen Emissionen kann jeder Staat eigenständig festlegen; in Deutschland wurde sie auf 22 % der jeder einzelnen Anlage zugeteilten Emissionszertifikate begrenzt.[22]

Außerdem werden etwas mehr Anlagen erfasst als in der ersten Periode, etwa Cracker in Chemiefabriken (insgesamt 52 Millionen Tonnen pro Jahr).

Bezüglich der Allokation der Zertifikate haben die Länder in ihren NAPs mehr Freiheiten: Sie können bis zu 10 % ihrer Zertifikate versteigern. Deutschland verkauft momentan 8,8 % der Zertifikate über die Börse.[23] Dies wird von der staatseigenen KfW Bankengruppe (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt.[24]

Luftverkehr
Der Luftverkehr in der EU 25 verursacht jährlich gut 130 Millionen t CO2, etwa 3 % aller Emissionen.[25]

Am 20. Dezember 2007 einigten sich die EU-Umweltminister ab 2012 auch den Luftverkehr in den EU-Emissionsrechtehandel einzubeziehen. Damit müssen alle Airlines, die in der EU starten oder landen in Zukunft unabhängig von ihrer Herkunft Verschmutzungszertifikate kaufen – auch für Interkontinentalflüge. Damit soll der seit 1990 um 87 % gewachsene CO2-Ausstoß des Luftverkehrs verringert werden. Im Gegensatz zu den Industrie- und Stromunternehmen gibt es für den Flugverkehr keine NAPs. Stattdessen werden die Zertifikate direkt durch die Kommission verteilt. Weiters werden nicht maximal 10 % sondern 15 % der Zertifikate versteigert, und die kostenlose Verteilung erfolgt nicht nach Grandfathering sondern anhand eines technologischen Benchmarks (best available technology, BAT).[26] Damit werden zahlreiche Vorschläge der EU-Kommission für Phase III bereits antizipiert (siehe nächster Abschnitt).

Das Europaparlament war in den Verhandlungen als Verfechter strengerer Regeln aufgetreten. So sollte der Flugverkehr bereits 2011 einbezogen, weniger Zertifikate zugeteilt und zudem ein größerer Anteil (nämlich 25 %) versteigert werden. [27]

[Bearbeiten] Phase III (2013–2020)

In der am 23. April 2009 von der EU beschlossenen dritten Handelsphase kommt es bei der Vergabe der Zertifikate zu massiven Veränderungen.[28] So wird es in Zukunft keine 27 nationalen Allokationspläne mehr geben. Stattdessen gibt die Europäische Kommission eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vor. Diese wird im Jahr 2013 nur noch 1,97 Mrd. t CO2 betragen. Die Menge wird danach jährlich um 1,74 % gesenkt, um sie schließlich im Jahr 2020 auf 1,72 Milliarden Tonnen oder 79 % der Emissionen des Jahres 2005 zu begrenzen.

Auch die Abdeckung des Handelssystems wird erhöht. Künftig werden auch andere klimaschädliche Substanzen wie Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe in das Emissionshandelssystem miteinbezogen. Zudem gilt das System ab 2013 grundsätzlich für alle Industrieunternehmen mit einem jährlichen Kohlendioxidausstoß von mehr als 10.000 Tonnen, und damit für 95 % der europäischen Industrie. Allerdings gibt es bedeutende Ausnahmen für energieintensive und exportorientierte Unternehmen (siehe Gratiszuteilung weiter unten).

Während in der ersten und zweiten Phase die Emissionszertifikate großteils gratis verteilt wurden, werden diese in Zukunft verstärkt durch Versteigerung vergeben. 2013 soll der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 % betragen (bisher bis zu 10 % ). In den folgenden Jahren wird der Anteil Schritt für Schritt auf 70 % (2020) und schließlich 100 % (2025) erhöht. Laut ursprünglichem Kommissionsvorschlag sollten bereits 2020 sämtliche Emissionszertifikate versteigert werden.[29] Für die CO2-Sequestrierung sind keine Gratiszuteilungen vorgesehen[30] und auch die Stromproduzenten müssen bereits ab 2013 alle benötigten Zertifikate bezahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Kraftwerke mit hohem Kohleanteil. Sie erhalten zu Beginn noch bis zu 70 % der Zertifikate gratis, müssen diese jedoch spätestens 2019 ebenfalls zur Gänze ersteigern.[31]

Weiters kommt es zu einer Neuregelung der Vergabe von Gratiszertifikaten. Jene Zertifikate die weiterhin kostenfrei bleiben, werden in Zukunft nicht mehr nach dem Grandfathering (die Orientierung an historischen Emissionen der Anlage) vergeben, sondern nach dem Prinzip der besten verfügbaren Technologie (best available technology, BAT, Orientierung am technischen Standard der Anlagenklasse). Einem Stahlwerk etwa wird nicht mehr danach Zertifikate zugeteilt wie viel CO2 es bisher ausgestoßen hat, sondern wie viel ein modernes effizientes Stahlwerk der gleichen Größenordnung ausstößt. Energieintensive Betriebe, die zu den 10 % umweltfreundlichsten ihrer Branche in Europa zählen werden mit Gratisemissionszertifikaten belohnt.[32]

Ebenfalls kostenlos sind Emissionszertifikate für exportorientierte Industrieunternehmen, deren Produktionskosten durch die CO2-Abgaben um mehr als 5 % steigen würden und die ihre Umsätze zu mehr als 10 % im Export außerhalb der EU erlösen. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern verhindert werden, die in Staaten operieren, die sich nicht am globalen Klimaschutz beteiligen. Welche Sektoren in Zukunft von diesem sogenannten „Carbon Leakage“ profitieren, wird bis zum 31. Dezember 2009 von der EU-Kommission bestimmt und danach alle fünf Jahre neu festgelegt.[33]

Die Einnahmen in Höhe eines hohen zweistelligen Milliarden Euro Betrages werden zum Teil an die Mitgliedsländer ausgeschüttet, zum Teil einen Klimafonds speisen. Reiche EU-Staaten müssen 12 % der ihnen zustehenden Emissionsrechte an ärmere Staaten abgeben, um deren Kosten durch den Emissionshandel abzufedern.[34] Im Detail werden die zur Auktionierung vorgesehen Emissionsberechtigungen wie folgt an die Mitgliedstaaten verteilt:

  • 88 % gehen an die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Emissionsanteile im Jahr 2005.
  • 10 % werden entsprechend dem Umverteilungsvorschlag der Kommission (Annex 2) an 19 ärmere bzw. wachstumsschwache Mitgliedstaaten verteilt.
  • 2 % gehen an jene neun neuen EU-Mitgliedsländer deren Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2005 um 20 % sanken. Rumänien erhält davon einen Anteil von 29 %, Polen 27 % und Bulgarien 15 %.[33]

[Bearbeiten] Kritik an der Umsetzung

[Bearbeiten] Deutschland

  • Die festgelegten Emissionsreduktionen bleiben deutlich hinter der Verpflichtung durch das Kyoto-Protokoll sowie früheren, weiter gehenden Reduktionszielen zurück.
  • Bei der Zuteilungsregelung wurden aus politischen Gründen die besonders CO2-intensiven Kohlekraftwerke, auch Neuanlagen, gegenüber den wesentlich effizienter arbeitenden Gaskraftwerken (GuD-Kraftwerken) bevorzugt, da sie mehr Zertifikate erhalten. Der Gesetzgeber hat damit die Chance vertan, den besonders reduktionswirksamen Ersatz von alten Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke zu fördern. Da deshalb zurzeit insbesondere viele Kohlekraftwerke neu geplant werden, wird dies die Klimaschutzbemühungen auch nach 2012 deutlich behindern.
  • Die deutsche Energiewirtschaft befürchtet aufgrund der verschärften Regelungen in der dritten Emissionshandelsperiode Kosten in Höhe von 84 Milliarden Euro. Damit werde das Ziel, Klimaschutz zu minimalen Kosten, nicht erreicht.[35]
Politische Diskussionen

Das deutsche Umweltministerium unter Jürgen Trittin hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen, also eine Reduktion um zirka 5 % vorgesehen, doch scheiterten diese Vorgaben am Widerstand des Wirtschaftsministeriums unter Wolfgang Clement. Nach einem langen und medienwirksamen Konflikt haben sich die Minister schließlich in einer Koalitionsvereinbarung am 30. März 2004 geeinigt, die Kohlendioxidemissionen für Industrie und Energiewirtschaft bis 2007 auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen, bis 2012 auf 495,5 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Reduktion von 2 %. Um das Kyoto-Ziel von maximal 962 Mio. t CO2-Äquivalenten an Gesamtemissionen zu erreichen wäre eine Reduktion von zirka 4 % erforderlich gewesen. Das Ziel lässt sich damit nur durch zusätzliche Anstrengungen in anderen Bereichen erreichen.

[Bearbeiten] Österreich

Österreich entfernt sich immer mehr von seinem Kyotoziel

Österreich hat sich verpflichtet im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 seinen Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 13 % auf 68,8 Millionen Tonnen zu reduzieren. Durch die dominierende Stromerzeugung aus Wasserkraft (zirka 70 %) und die vergleichsweise effizienten Industrieanlagen sind solche Einsparungen in diesen Sektoren jedoch nicht realisierbar. Im Jahr 2006 lag der Ausstoß bereits 15 % über dem Ausgangswert.[36] Hauptverantwortlich für die schlechten Zahlen ist der Verkehrsbereich. Hier haben sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis Ende 2007 um 73 % erhöht.[37] Der Transitverkehr zeichnete sich im Jahr 2006 für maximal acht Millionen Tonnen bzw. 30 % der Emissionen im Verkehrsbereich verantwortlich.[38] Damit liegt Österreich bereits um 8,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Stand Ende 2007) hinter seiner Verpflichtung zurück, und dies obwohl der milde Winter 2006 den CO2-Ausstoß im Bereich der Raumwärme dämpfte. Rechnet man die Emissionen hinzu, für die lediglich Vorsorge in Form von Zertifikaten für treibhausgasarme Projekte getroffen wurden, dann verfehlt Österreich das Ziel sogar um knapp 20 Mio. Tonnen Treibhausgase.[39]

[Bearbeiten] Literatur

  • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer Verlag., Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
  • Walter Frenz: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Springer Verlag., Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22818-7.
  • Zenke, Schäfer: Energiehandel in Europa. C. H. Beck Verlag., München 2005, ISBN 3-406-52443-5.
  • Zenke, Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C. H. Beck Verlag., München 2006, ISBN 978-3406552458.
  • Yvonne Kerth: Emissionshandel im Gemeinschaftsrecht. Die EG-Emissionshandelsrichtlinie als neues Instrument europäischer Klimaschutzpolitik, Band 29 der Reihe „Jus Europaeum“, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2004, 356 S., ISBN 3-8329-0709-2
  • Raimund Körner, Hans-Peter Vierhaus: Treibhausgasemissionshandelsgesetz und Zuteilungsgesetz 2007. Kommentar, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52551-2
  • Timo Hohmuth: Emissionshandel und deutsches Anlagenrecht. Carl Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26471-8

[Bearbeiten] Fachartikel

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Offizielle Dokumente und Beschlüsse

[Bearbeiten] Staatliche Informationsseiten

Europäische Union

Deutschland

Österreich

Großbritannien

[Bearbeiten] Nichtregierungsorganisationen, Firmen und Forschungsinstitute

  • EurActiv-Rubrik „Das Emissionshandelssystem der EU“ – aktuelle Artikel und Links (deutsch, englisch, französisch)
  • Hintergründe, Fakten und Trends zur Revision der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (mit umfangreichem Glossar) - Inagendo Energy Policy Consulting. Stand: November 2007; (PDF, 592 KB)
  • Deutsche Bank Research Abteilung zum Emissionshandel – Zusammenfassung der Ersten Periode und Ausblick auf die Zweite. Stand: Januar 2007 (PDF, 324 KB)
  • CO2-Handel.de zur EU-Klimapolitik – sehr umfangreiches Nachrichtenarchiv mit Schwerpunkt ETS (allerdings nicht nur)

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Energieeffizienz bei der Stromerzeugung, Umweltbundesamt, Februar 2009
  2. The European Union Emissions Trading System Review of Environmental Economics and Policy 2007
  3. Siehe beispielsweise den Kasten Background im Euractiv-Artikel Swedes to push for CO2 tax at EU helm vom 12. Mai 2009
  4. Convery, Frank J (2009): Origins and Development of the EU ETS. In: Environment and Resource Economics, Vol. 43, S. 391-412, doi:10.1007/s10640-009-9275-7
  5. Das EU-Klimapaket , Europäisches Parlament, 17. Dezember 2008
  6. Bericht über die Errichtung eines globalen Kohlenstoffmarkts – KOM(2006) 676 (79 KB), Europäische Kommission, 13. November 2006
  7. EU Emission Allowances Chart: Spot Tagesaktuelle Spot-Preise an der Emissionshandelsbörse European Energy Exchange
  8. Emissionshandel, Deutsches Bundesumweltamt, März 2009
  9. Neue Weltumweltbörse für CO2-Emissionshandel, Hamburger Abendblatt, 23. Januar 2008
  10. Alle NAPs der zweiten Phase (2008–2012) zum Download (Englisch und Landessprache), Europäische Kommission, 2. März 2009
  11. Claus-Martin Gaul (2006): Die ökonomischen Ursachen der Entstehung von Windfall Profits der Stromerzeuger durch die Einführung des Handels mit Emissionszertifikaten. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Aktueller Begriff, 27/06 (PDF).
  12. Ecologic (2005): Strompreiseffekte des Emissionshandels – Bewertung und Lösungsansätze aus ökonomischer Sicht. Kurzgutachten für Greenpeace. (PDF)
  13. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  14. Analysis of NAPs for the EU ETS (PDF, 886 KB), Ecofys August 2004
  15. Climate Action Network Europe (2006): National Allocation Plans 2005-7: Do they deliver? (PDF, 360 KB)
  16. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  17. EU-Emissionshandelssystem: die geprüften Emissionen der EU-EHS-Betriebe im Jahr 2007, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 23. Mai 2008
  18. Ellerman D. & Buchner B. (2008): Over-Allocation or abatement? A Preliminary Analysis of the EU ETS Based on the 2005–2006 Emissions Data. MIT Joint Program on the Science and Policy of Global Change, Report no. 141 (PDF, 292 KB).
  19. Delarue, E., K. Voorspools, and W. D’haeseleer (2008): „Fuel Switching in the electricity sector under the EU ETS“, Journal of Energy Engineering
  20. Prognosen zum Klimaschutz: EU auf dem Weg zur Umsetzung der Ziele von Kyoto, EU Pressemitteilung, 16. Oktober 2008
  21. Emissionshandel: EU-Kommission entscheidet über Änderungen am nationalen Zuteilungsplan der Slowakei für 2008–2012, Pressemitteilung der EU-Kommission, 7. Dezember 2007
  22. Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (PDF, 293 KB), BMU, 22. Juni 2007
  23. Nationaler Allokationsplan 2008–2012 für die Bundesrepublik Deutschland, BMU, 28. Juni 2006 (PDF, 337 KB)
  24. Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland – Monatsbericht Juni 2008 (KfW), BMU (PDF, 121 KB)
  25. Flugverkehr in den CO2-Emissions­handel einbeziehen, Greenpeace, 15. Juni 2006
  26. Pressemitteilung von Peter Liese, Hans-Peter Liese (Mitglied des Europäischen Parlaments)
  27. EU-Parlament verschärft Emissionsziele für Flugzeuge, Financial Times Deutschland, 13. November 2007
  28. Official Journal of the European Union, L 140/63, 5. Juni 2009: DIRECTIVE 2009/29/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 April 2009 amending Directive 2003/87/EC so as to improve and extend the greenhouse gas emission allowance trading scheme of the Community (PDF)
  29. Einigung auf verwässertes Klimapaket, derStandard Online, 12. Dezember 2008
  30. EU-Kommission beschränkt CO2-Emissionen 2020 auf 1,72 Mrd. t, Börse Online, 23. Januar 2008
  31. Europas Energie-Fresser kommen glimpflich davon, Spiegel Online, 12. Dezember 2008
  32. Klimapaket mit Krisenrabatt, Die Presse (Printausgabe), 13. Dezember 2008
  33. a b Richtlinie über die Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems , Europäisches Parlament, 8. Dezember 2008
  34. Fauler Kompromiss zum Emmissionshandel, Wirtschaftswoche Online, 16. Dezember 2008
  35. Emissionshandel kostet 84 Milliarden Euro, Handelsblatt, 30. Januar 2008
  36. Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2008 - Austria profile, Europäische Umweltagentur, 2009
  37. Ziel auch 2007 verfehlt, Der Standard, 12. Jänner 2009
  38. Kyoto-Ziele: Österreich weit hinten, Die Presse, 27. November 2007
  39. Ziel auch 2007 verfehlt, Der Standard, 12. Jänner 2009
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