Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/08

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Verwaiste Bauwerke

Hallo allerseits,

ich suche eher einen praktischen Rat, die Rechtslage ist mir klar und leider unbefriedigend. Folgendes Problem: Ich habe - mit ausdrücklicher Erlaubnis und Unterstützung der Kirchengemeinde - Innenaufnahmen einer Kirche gemacht, die in den 30er Jahren gebaut wurde. Der Architekt starb erst in den 1980er Jahren. Seine Kinder leben nicht mehr, wahrscheinlich hatte er Enkelkinder, die Gerüchten zur Folge irgendwo in Brasilien und/oder Österreich leben, aber letztlich nicht ermittelbar sind. Da wir von der Schutzfähigkeit des Gebäudeinnenraums ausgehen müssen, tritt Gemeinfreiheit erst nach 2050 ein. Kann ich die Fotos also erst als alter Mann auf Commons hochladen oder hat irgendjemand noch eine gute, praktikable Idee, wie man das Problem lösen könnte? Zitatschranke, wenn die Bildbeschreibung entsprechend ausführlich ist? Erbenermittler für teures Geld beauftragen mit dem Risiko, dass die Erben am Ende doch nicht zustimmen? Für eine Änderung der Rechtslage eintreten? Ich bin ratlos. Es ist wirklich schade, ich glaube, die Fotos würden einige Artikel in WP wirklich aufwerten.

Grüße, --Code (Diskussion) 08:07, 6. Aug. 2016 (CEST)

„Kann ich die Fotos also erst als alter Mann auf Commons hochladen“, Nein musste nicht, genau deswegen wurde Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eingerichtet. --Bobo11 (Diskussion) 08:52, 6. Aug. 2016 (CEST)
Ah, danke für den Tipp. Den Countdown kannte ich noch nicht. --Code (Diskussion) 10:15, 6. Aug. 2016 (CEST)
Nicht jede Kirche ist automatisch ein architektonisches Kunstwerk und damit geschützt. --M@rcela 09:28, 6. Aug. 2016 (CEST)
Auf das dünne Eis will ich mich nicht begeben, zumal in diesem Fall schon sehr viel für die Schutzfähigkeit spricht. Wenn Du möchtest, schick ich Dir zur Ansicht ein Foto per Mail. --Code (Diskussion) 10:15, 6. Aug. 2016 (CEST)
Gibt es keine natürlichen Personen als Erben, dann ist soweit ich weiß der Fiskus, also der Staat, der gesetzlich festgelegte letzte Erbe. Deswegen konnte ja Bayern als Erbe bis zum 31.12.2015 die Hand auf Mein Kampf halten, da zur Hitler-Erbmasse auch die urheberrechtlichen Rechte an diesem Text gehörten. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 09:41, 6. Aug. 2016 (CEST)
Es gibt wohl Erben, die sind nur einfach nicht ermittelbar (jedenfalls nicht mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln). --Code (Diskussion) 10:15, 6. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Code (Diskussion) 12:04, 9. Aug. 2016 (CEST)

Copyright-"C" im Bild

Hallo zusammen, der (neue) Benutzer "Maxim Philipp" hat mehrere Dateien auf Commons hochgeladen, die zwar frei nach Commons lizenziert sind, die aber im Bild mit einem Copyright-Hinweis (C) und seinem Namen ausgestattet wurden. Vgl: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geilenkirchener_Kreisbahn_Wagen_%222.jpg So möglich? --Busbahnhof (Diskussion) 23:48, 7. Aug. 2016 (CEST)

Unschön und irritierend, aber im Prinzip nicht falsch. Frei lizenzierte Bilder sind ja weiterhin urheberrechtlich geschützt bzw. stehen unter Copyright; die freien Lizenzen bauen auf diesem Schutz auf. Es gibt hier jedoch Leute, die solche Markierungen routinemässig aus frei lizenzierten Bildern entfernen, wogegen der Uploader dann wohl auch nichts machen kann, solange die von ihm vergebene Lizenz (die ja auch Bearbeitungen erlaubt) eingehalten wird. Gestumblindi 23:55, 7. Aug. 2016 (CEST)
Bei CC-Lizenzen ist es jedoch fraglich, ob das Entfernen zulässig ist. "Kennzeichnung in der Art, wie der Urheber wünscht" oder so ähnlich steht in der Lizenz. Die Kennzeichnung mit (c) ist in Kontinentaleuropa außerdem rechtlich irrelevant, da das Urheberrecht auch ohne existiert. --M@rcela 00:32, 8. Aug. 2016 (CEST)
Ja, es handelt sich im Prinzip nur um einen Hinweis auf den Rechteinhaber; auch die USA haben ja inzwischen den automatischen Schutz eingeführt, der völlig unabhängig von der der Verwendung des Copyright-Symbols besteht. In der im konkreten Fall verwendeten CC-BY-SA 4.0 (von deren vollständigem Lizenztext noch keine offizielle deutsche Übersetzung existiert... auf Niederländisch oder Finnisch beispielsweise wäre er zu haben...) steht zwar "identification of the creator(s) of the Licensed Material and any others designated to receive attribution, in any reasonable manner requested by the Licensor" - aber muss man bei einem solchen Copyright-Vermerk im Bild gleich davon ausgehen, dass es sich dabei auch um die vom Urheber gewünschte Nennung im Rahmen der CC-BY-SA handelt? Er hat auf Commons jedenfalls nur den Standard-Lizenzbaustein ohne weitere Vermerke verwendet. Gestumblindi 00:39, 8. Aug. 2016 (CEST)
Es ist stritig und es gibt keine klare Antwort. Ich entferne jedenfalls keine Wasserzeichen bei CC-Bildern. Bundesarchiv ist so ein Fall...--M@rcela 01:10, 8. Aug. 2016 (CEST) Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Ja, man kann Bilder so kennzeichnen.
Ich würde solche Bilder im Artikel einfach nicht benutzen oder in Wikipedia:Fotowerkstatt/Wasserzeichen eintragen. --Mauerquadrant (Diskussion) 16:02, 8. Aug. 2016 (CEST)
Da das Entfernen eines Copyright-Vermerks bei CC-Bildern aus den genannten Gründen nicht unproblematisch ist, würde ich was anderes vorschlagen:
@Busbahnhof: Schreib den Uploader doch einfach mal an, weise ihn drauf hin, dass und warum hier solche Copyright-Vermerke unerwünscht und unsinnig sin, und bitte ihn dieses und auch zukünftige Bilder ohne so einen Vermerk hochzuladen. // Martin K. (Diskussion) 11:59, 9. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: // Martin K. (Diskussion) 11:59, 9. Aug. 2016 (CEST)

Johnny Horizon

Hallo, ich habe einen kleinen Artikel zu o.g. Umweltmaskottchen vorbereitet und wollte gerne wissen, ob ich das Bild

auch in der de.WP benutzen darf? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 11:53, 9. Aug. 2016 (CEST)

@Maddl79: Da Bilder, die durch Angestellte von US-Bundesbehörden erstellt wurden, gemeinfrei sind: ja. // Martin K. (Diskussion) 11:55, 9. Aug. 2016 (CEST)
Ok, danke dir! Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 12:26, 9. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maddl79orschwerbleede! 12:26, 9. Aug. 2016 (CEST)

Freizugebende Bilder auf Commons - richtige Reihenfolge?

Wenn man ein Bild auf Commons hochladen und freigeben will, was ist die richtige Reihenfolge? Diese Anleitung verstehe ich so, dass man in der Regel bereits hochgeladene Bilder freigibt (sonst könnte man ja nicht den Link angeben). Ist es also korrekt, Bilder erst hochzuladen und erst danach (natürlich möglichst schnell) eine Mail an permissions-de@wikimedia.org zu schreiben, auch wenn die Bilder dann erst einmal eine Weile ohne Freigabe online stehen?
Vielen Dank und viele Grüße --Mushushu (Diskussion) 16:27, 7. Aug. 2016 (CEST)

@Mushushu: Da die Voraussetzung dafür, dass wir vom Support-Team eine Freigabe auf einer Bilddetailseite eintragen können, das Vorhandensein einer Bilddetailseite ist, muss das Bild so oder so hochgeladen werden bevor wir eine Freigabe eintragen können.
Wenn man also weiß, dass man für das jeweilige Bild von dessen Urheber eine Freigabe erhält, ist es auch nicht weiter tragisch, wenn das Bild mal ein paar Tage ohne OTRS-Baustein auf Commons steht - schließlich ist der einzige, der einen dafür belangen könnte, der Urheber, der sich ja schon zu einer Freigabe bereit erklärt hat. Ungünstig wäre es hingegen, erst mal irgendein Bild hochzuladen ohne auch nur im entferntesten vorher abzuklären, ob der Urheber dem zustimmt, oder ohne zu wissen, wer der Urheber überhaupt ist.
Ein idealtypisches Vorgehen sähe aso so aus:
  • Man findet ein Bild, dass sich für Commons eignet.
  • Man recherchiert den Urheber und bittet ihn diese Bild unter eine CC-Lizenz zu stellen
  • Sobald der einem das mündlich oder per Mail zugesagt hat, lädt man das Bild auf Commons und schickt dem Urheber den Freigabe-Text, in den bereits der korrekte Bild- und Urhebername eingetragen wurde. Der muss denn dann nur nochmal gegenchecken und an einen selbst und permission-de@wikimedia.org schicken.
  • Beim Bild sollte man dann folgendes Template eintragen {{OTRS pending |year= |month= |day= }} um anzuzeigen, dass eine Freigabe erfolgt, aber noch nicht eingetragen ist. Das verhindert zumindest für 30 Tage die Löschung des Bildes.
  • Sollte es doch mal etwas länger dauern (und dass ist angesichts des Rückstaus im OTRS z.Z. leider oft der Fall) und das Bild gelöscht werden, dann ist das kein Beinbruch. Bitte lade das Bild in disem Fall NICHT nochmal hoch. Wenn wir die Freigabe eintragen, können wir auch bereits gelöschte Bidler wieder herstellen lassen.
// Martin K. (Diskussion) 17:23, 7. Aug. 2016 (CEST)
@Martin Kraft: Vielen Dank für die Antwort! Eine Frage noch: Wenn man ein Foto von jemand anderem (der natürlich eingewilligt hat) hochladen möchte, das bislang nicht veröffentlicht ist, was gibt man dann im Feld "Quelle" an? --Mushushu (Diskussion) 17:43, 7. Aug. 2016 (CEST)
Idealerweise natürlich denjenigen oder den Ort von dem Du die Bilddatei erhalten hast. Also z.B. den Urheber oder Erben, seine Website, eine Publikationen, o.ä. Da darf man durchaus kreativ sein ;) // Martin K. (Diskussion) 17:49, 7. Aug. 2016 (CEST)
Alles klar! Vielen Dank noch mal! Viele Grüße --Mushushu (Diskussion) 17:59, 7. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:25, 13. Aug. 2016 (CEST)

Bild aus dem englischem Wikipedia importieren?

Ist es möglich ein Bild aus dem englischem Wikipedia zu importieren ohne das Urheberrecht zu verletzen? Es handelt sich um das Bild: https://en.wikipedia.org/wiki/File:JadeDynastyLogo.PNG.

Bzw. ist es überhaupt möglich ein Bild importieren zu lassen? Oder muss es dafür bei https://commons.wikimedia.org hochgeladen worden sein? Danke und Lg. --Sven Drew (Diskussion) 12:35, 9. Aug. 2016 (CEST)

"This is a logo of an organization, item, or event, and is protected by copyright. It is believed that the use of low-resolution images on the English-language Wikipedia, hosted on servers in the United States by the non-profit Wikimedia Foundation, of logos for certain uses involving identification and critical commentary may qualify as fair use under the Copyright law of the United States. Any other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement." Oder kurz: Nein, das ist nicht möglich, da es nach deutschem Recht kein "fair use" gibt, und auf commons ebenfalls nicht. -- Smial (Diskussion) 12:48, 9. Aug. 2016 (CEST)
Nächste mal sollte ich einfach mal lesen was da steht. Entschuldigung für den Aufwand. Danke für die schnelle Antwort. --Sven Drew (Diskussion) 12:59, 9. Aug. 2016 (CEST)
Es ist völlig normal, üblich und gängige Praxis, nicht auf die Nutzungsbedingungen zu schauen. Böse Zungen behaupten, das sei vom Seitenbetreiber auch gar nicht so wirklich gewollt und nur lästige und zu vernachlässigende Begleiterscheinung. -- Smial (Diskussion) 13:49, 9. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:25, 13. Aug. 2016 (CEST)

Fremder Scan eines alten Werkes in WP verwenden?

Hallo, URV-Frage: Wenn man im Internet bei einem Antiquitätenhändler eine hochauflösende Abbildung (Scan) einer alten Ansichtskarte (entstanden/fotografiert vor 1900) findet, die dieser Antiquitätenhändler im Internet und wohl auch im RL zum Kauf anbietet und dieses Bild/Scan wird von der Webseite des Antiquariats heruntergeladen und als Bilddokument in die WP hochgeladen: ist das dann URV? Danke! --2003:6C:CC3E:6F00:4E5:EE68:10A0:F02B 17:12, 2. Aug. 2016 (CEST)

Wir gehen davon aus, dass bei der Reproduktion einer 2D-Vorlage kein neues Urheberrecht entsteht, so dass du solche Reproduktionen von beliebigen Dritten frei übernehmen kannst, wenn die Vorlage alt genug ist. Grüße --h-stt !? 19:15, 2. Aug. 2016 (CEST)
Ja, aber "alt genug" heisst natürlich nicht einfach "entstanden/fotografiert vor 1900". Wenn der Urheber der Ansichtskarte bekannt ist, muss er vor mehr als 70 Jahren gestorben sein, sonst ist das Werk noch geschützt. Auch ein vor 1900 entstandenes Foto ist nicht zwingend gemeinfrei. Siehe aber auch unsere lokale "Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind". Persönlich würde ich keinen Scan einer solchen Ansichtskarte hochladen, wenn ich nicht sowohl Vorder- als auch Rückseite der Karte gesehen habe, denn auch auf letzterer könnte ein Fotograf bzw. Studio genannt sein. Gestumblindi 23:00, 2. Aug. 2016 (CEST)

Absprachen, Umschreiben - URV?

Hallo liebe Wikipedia-Menschen,

im Rahmen meiner wissenschaftlichen Arbeit stelle ich Artikel zu historischen Personen bei Wikipedia ein. Einen über Willy Lindstaedt habe ich in Absprache mit einem Professor (Urheber) des Textes erstellt. Zu der historischen Person gibt es wenig Informationen, es ist fast unmöglich nicht abzuschreiben.

Nun hat jemand eine URV gemeldet. Was kann ich tun? Soll ich den Text versuchen noch mehr umzuschreiben?

Liebe Grüße Vielen Dank für Antworten --Neverdull (Diskussion) 18:56, 2. Aug. 2016 (CEST)

Wenn du eine urheberrechtlich wirksame Freigabe des ursprünglichen Autors hast, ist das in Ordnung. Du müsstest aber eine Freigabe an das OTRS-Team senden. Ist das möglich? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:04, 2. Aug. 2016 (CEST)
Hier gäbe es eine entsprechende Textvoralge. // Martin K. (Diskussion) 19:05, 2. Aug. 2016 (CEST)
Ach ja: Im Regelfall sind solche Standard-Lebensläufe urheberrechtlich gar nicht schutzfähig, so dass man sich den Ärger eigentlich sparen kann. Formuliere ein paar Sätze um und dann ist das Problem behoben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:06, 2. Aug. 2016 (CEST)
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Ja, der Autor würde das bestätigen. Ich werde die Vorlage an das OTRS-Team schicken. Habe ich Zeit, bis der Artikel gelöscht wird? Wenn ich zu langsam wäre, was für Konsequenzen könnte es eigentlich geben, nur für den Fall?--Neverdull (Diskussion) 19:09, 2. Aug. 2016 (CEST)
Hinterlasse einfach auf der Artikeldiskussionsseite einen entsprechenden Hinweis. Da der Urheber des Textes Dir ja scheinbar schon mündlich seine Freigabe gegeben hat, hast Du eigentlich garnichts zu befürchten. Im schlimmsten Fall ist einfach der Text weg – der lässt sich aber wiederherstellen. // Martin K. (Diskussion) 19:27, 2. Aug. 2016 (CEST)

OTRS und Werke der bildenden Kunst aus dem 20. Jh.

Da der Normalbenutzer in die OTRS-Tickets nicht reinschauen soll, also hier meine Verwunderung, damit vielleicht ein Berufener meine Verwunderung teilt, oder auch nicht, kann ja sein, dass ich mich irre.
Da ich den Artikel Roberto Matta‎ in meiner Beo habe (warum auch immer), sehe ich, dass da eine IP voller AGF ein weiteres Bild c:File:RobertoMatta Three Figures 1958c..jpg unterbringen will. Aus dem Jahr 1958, aha. Bei Commons ist ein OTRS-Ticket angegeben, demnach hat das M.T. Abraham Center for the Visual Arts oder so ähnlich (???) in einem OTRS-Ticket TicketNumber=2013020910003827 erklärt, dass es die Rechte des Künstlers an seinem Kunstwerk übernommen hat. Ok, wenn das da so steht, warum quäl' ich mich da noch weiter? Aber die Neugier bringt mich noch zu diesem Bild eines mir etwas vertrauteren Malers c:File:Hermann Max Pechstein Fraukopf 1911c.jpg, TicketNumber=2013020910003827. Aha, den also auch.
Vielleicht schaut doch mal jemand nach, wer da im OTRS-Team warum so freigiebig ist, und behebt den Schaden, der etwas umfangreicher sein könnte, wenn es denn so ist..., dass hier etwas schief gelaufen ist. Ansonsten entschuldige ich mich für die Störung. --Goesseln (Diskussion) 20:54, 3. Aug. 2016 (CEST)

@Goesseln: Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir darum, dass wir prüfen ob dieser M.T. Abraham Center überhaupt berechtigt war, die Freigabe zu erteilen, die er hier erteilt hat – also ob der Center das dafür nötige vollumfängliche Nutzungsrecht besitzt?! // Martin K. (Diskussion) 21:08, 3. Aug. 2016 (CEST)
ich glaube nicht, dass das so schwierig ist, mich zu verstehen. Schau mal bitte bei dem Pechstein, da hat der Einsteller User:Zanglazor als Urheber des Werkes nicht Pechstein eingetragen, sondern Urheber M.T. Abraham Center. Muss ich da noch tiefer schürfen? Kann ich aber nicht, da das OTRS-Ticket und sein Bearbeiter mir nicht bekannt sind.
Ja klar, was steht in dem Ticket? --Goesseln (Diskussion) 21:30, 3. Aug. 2016 (CEST)
Bitte etwas freundlicher, Goesseln. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:58, 3. Aug. 2016 (CEST)
Also es gibt das zwei von einander unabhängige Punkte:
  1. Dummerweise gibt es in unserem Dateiinformationstemplate nur ein Feld für den Urheber und/oder Rechteinhaber. Auf Template Basis gibt es da leider keine Unterscheidung und deshalb trägt jeder nach Gusto da mal der Urheber und mal der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts ein. Das ist nicht toll, aber das ist auch nicht falsch - insbesondere wenn (wie z.B. bei Logos oder Grafiken) der Urheber namentlich gar nicht bekannt ist, sondern nur die freigebende Firma.
    Ich für meinen Teil kennzeichne für gewöhnlich in einer Klammer wer das nun ist.
  2. Unabhängig davon, darf natürlich nur dann jemand, der nicht selbst der Urheber ist, diese Datei unter eine freie Lizenz stellen, wenn er vom Urheber (wie auch immer) die dafür nötigen Rechte erhalten hat. Da das auf vielfältige Weise geschehen kann und angesichts der internationalen Urheberrechtslage, können wir vom OTRS das nur bedingt überprüfen. Wir müssen uns da (ggf. nach einer Nachfrage) auf die Beteuerung unseres Gegenübers verlassen, wenn diese uns plausibel erscheint.
    Und damit wären wir beim konkreten Fall: In diesem gibt es eine formgerechte Freigabe der Sammlung, die ja auch im Besitz der Originale zu sein scheint. Aber es gibt keine zweite Nachfrage dazu, ob und wie sie in den Besitz dieser Rechte gelangt sind. Die Freigabe ist also nicht falsch aber auch nicht 100% verifiziert. Sie ist aber auch schon 3 Jahre alt, so dass das eine Nachfrage nicht so einfach werden dürfte, weil sich da wahrscheinlich niemand mehr erinnern kann, worum es eigentlich geht.
// Martin K. (Diskussion) 23:24, 3. Aug. 2016 (CEST)

tja, dann werde ich mich mal unbeliebt machen, und die erforderlichen Dateiüberprüfungsaufträge (vulgo c:Commons:Deletion requests) bei Commons selbst stellen, wenn denn hier die Experten schon kapituliert haben. Mal schauen, wie das beim Pechstein läuft, danach kämen Herbert Bayer (Künstler), Salvador Dali, Ernest Freed, Boris Kleint, Roberto Matta. --Goesseln (Diskussion) 23:44, 3. Aug. 2016 (CEST)

Ich habe nicht kapituliert, sondern nur dargestellt, warum es hier keine einfache Antwort gibt. Wenn Dir so viel dran liegt, kann ich mich ja mal dahinter klemmen und die freigebende Stelle nochmal anschreiben?! Das kann aber etwas dauern.
Die Mühe mit dem Löschantrag würde ich mir Deiner Stelle nicht machen. Viele Commons-Admins haben keine OTRS-Rechte und vertrauen deshalb all zu oft blind auf noch fragwürdige OTRS-Bausteine als diesen. // Martin K. (Diskussion) 23:53, 3. Aug. 2016 (CEST)
Deine Löschbegründung auf Commons ist übrigens ziemlicher Unsinn: Das Todes-Datum des Urhebers spielt nur dann eine Rolle, wenn das betreffende Werk im Rahmen der Gemeinfreiheit genutzt werden soll. Das ist hier aber genauso wenig der Fall, wie bei den eigenen Photos, die unsereiner dort hochlädt.
Wenn ein Werk (wie dieses) unter einer freien Lizenz eingestellt wurde (und noch dazu mit einem OTRS-Baustein gekennzeichnet ist), kann es nur noch darum gehen, ob der der es unter diese Lizenz gestellt hat, auch dazu berechtigt war – ob also die Freigabe korrekt ist oder nicht. // Martin K. (Diskussion) 10:35, 4. Aug. 2016 (CEST)

Swiss Opendata

Hat sich jemand hier schon einmal mit den Nutzungsbedingungen (habe leider keinen vollständigen Lizenztext finden können) von Swiss Opendata (https://opendata.swiss/de/terms-of-use/) befasst? Der Knachpunkt ist für mich, dass nirgends eine Langversion des Lizenztext zu finden ist, sondern nur eine Kurzversion, was nun erlauft ist aber darin die z.B. in CC explizit erlaubte Veränderung fehlt, aber die kommerzielle Wiederverwendung ist erlaubt. Wenn wir dies in der Wikipedia verwenden könnten hätten wir zum Beispiel hochauflösende Luftbilder des Kantons Zürich und weitere Daten zur freien Verfügung. Greets fundriver Was guckst du?! Winterthur! 14:07, 1. Aug. 2016 (CEST)

Soweit ich das verstanden habe, ist das nur ein einfacher maschinenlesbarer Hinweis, wie Daten verwendet werden könnten:

... Nutzungsbedingungen [werden] verständlich als „menschenlesbare“ Standardformulierungen dargestellt werden .... Entsprechende Texte haben jedoch immer nur informierenden Charakter; die massgeblichen Regelungen ergeben sich aus der Gesetzgebung

Konzept: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Publikation von Daten als Open Government Data (OGD), Seite 7, unten. (Link zur PDF)

.

Für WMS Orthofoto Zürich musst du demnach das Kantonale Geoinformationsgesetz (KGeoIG) studieren (von der Datenbeschreibungsseite aus landest du mit ≈3 Klicks dorthin). §8, aber auch §11 beachten. Am einfachsten vielleicht: Fragen. --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 14:34, 4. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Geschirspülmaschine,
danke für die Antwort. Ja dies mit dem Gesetz ist mir soweit klar. Bloss legt dies an sich auch nur fest, dass der Regierungsrat darüber entscheiden kann. Und die OpenData-Strategie des Kantons verweist dann wieder auf die Nutzungsbedingungen Swiss Opendata, und da sehe ich eben nur die vereinfachten menschenlesbaren Standardformulierungen. Anfragen kann ich dann schon - auch offiziell beim Regierungsrat, habe bloss gedacht vielleicht hat jemand von euch schonmal sich damit beschäftigt und könnte mir eine allfällige Antwort mitteilen. So ist das ganze leider nicht ganz rechtsverbindlich in meinen Augen. fundriver Was guckst du?! Winterthur! 21:36, 4. Aug. 2016 (CEST)
Ergänzung: Ich habe inzwischen das Lizenzdokument gefunden, dass ich früher glaub ich auch schonmal direkt bei den Daten verlinkt gefunden habe ohne den opendata.swiss-Link - dies würde wohl eine Nutzung in der Wikipedia ermöglichen: Datensatz -> in den Nutzungsbedingungen ist die GIS-ZH Open Data Lizenz erwähnt ist, die findet Google noch: GIS-ZH Lizenz. Ich schreibe mal denen, ob sie dies verlinken oder schriftlich bestätigen können. Greets fundriver Was guckst du?! Winterthur! 00:09, 5. Aug. 2016 (CEST)

Trophäe der Alternative Press Music Awards

Hallo,

ist es möglich, dass ich dieses Foto von einem Skully für den Artikel der Alternative Press Music Awards hochzuladen oder sollte ich es lassen? Das Bild würde nur für die Artikel verwendet werden, die unmittelbar mit dem Preis in Verbindung stehen. --Goroth Stalken 23:41, 5. Aug. 2016 (CEST)

Hallo @Goroth:: Bei diesem Photo sind zweierlei Urheberrechte zu beachten:
  • Einmal das Recht an dem Photo selbst
    Hierfür bräuchtest Du die Freigabe des Photographen oder der Person bzw. des Unternehmens, dass von diesem das vollumfängliche Nutzungsrecht erworben hat.
  • Und einmal das Recht an der abgebildeten Skultpur
    Hierfür bräuchtest Du ein Abbildungsfreigabe der Person, die das entworfen bzw. modeliert hat, oder der Person bzw. des Unternehmens, dass vom Urheber das vollumfängliche Nutzungsrecht erworben hat.
Wenn in diesem Fall die preisverleihende Organisation beide Rechte halten sollte, würde auch eine Freigabe ausreichen.
Wie oft und wo genau das Bild in der Wikipedia verwendet werden soll, spielt dafür übrigens keine Rolle, da wir allein aus technischen Gründen keine Bildzitate einsetzen dürfen und daher nur Bilder akzeptieren, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. // Martin K. (Diskussion) 13:38, 7. Aug. 2016 (CEST)

alte URVs

Hinweis: Diskussion übertragen nach Wikipedia Diskussion:Urheberrechtsfragen/Thyra. Gestumblindi 20:31, 19. Aug. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 20:31, 19. Aug. 2016 (CEST)

Logo Metro Sydney

Moin, ich möchte fragen ob das Logo der Metro Sydney Schöpfungshöhe besitzt, da ich es gerne für den deutschen Artikel Metro Sydney verwenden würde (das deutsche U-Bahnlogo ist da Fehl am Platz), es aber in der englischsprachigen Wikipedia als Fair Use hochgeladen ist. Grüße, -- Metrophil 18:11, 22. Aug. 2016 (CEST)

Hallo Metrophil, der Fall ist unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:07, 22. Aug. 2016 (CEST)
Vom gestalterischen Standpunkt würde ich das anders einschätzen, aber im Bezug auf PD-Textlogo hast Du wohl recht. // Martin K. (Diskussion) 19:26, 22. Aug. 2016 (CEST)

Vielen Dank für eure Antworten ein lächelnder Smiley  -- Metrophil 14:48, 23. Aug. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Metrophil 14:48, 23. Aug. 2016 (CEST)

Alte Darstellungen von Wesel

Verstehe ich es richtig, dass jahrhundertalte Werke grundsätzlich gemeinfrei sind und auch auf Commons hochgeladen werden können? (z.B. [1], ist in einer zugehörigen Beschreibung auf 1572 datiert) Und wie würde man z.B. in folgendem Fall verfahren: [2] Das Bild zeigt ein Stadttor, das um 1740 abgerissen wurde, eine Datierung für das Bild ist jedoch nicht vorhanden. Eigentlich muss es sich um eine historische, jahrhundertealte Darstellung handeln, aber reicht dies auch als Begründung aus? --46WES (Diskussion) 21:52, 22. Aug. 2016 (CEST)

Hallo 46WES, das müsste klappen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:00, 23. Aug. 2016 (CEST)
Vielen Dank für die Auskunft! --46WES (Diskussion) 20:11, 23. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:18, 23. Aug. 2016 (CEST)

File:Pressefoto-Bernd-Sahner.jpg

Sehr geehrte Wikipedia,

mir ist aufgefallen, dass die von mir eingefügte Bilddatei eine wohl unklare Lizenzangabe enthält. Es handelt sich bei diesem Bild um das zur Veröffentlichung zum Download bereitgestellte Pressefoto des UKL Freiburgs von Bernd Sahner. Wie kann ich die Lizenz richtig angeben, bzw. was habe ich beim Einstellen falsch gemacht?

Hier der Link zum Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pressefoto-Bernd-Sahner.jpg

Herzliche Grüße Andreas Schmidt (nicht signierter Beitrag von Schmidan (Diskussion | Beiträge) 08:00, 10. Aug. 2016 (CEST))

Es ist keine (gültige) Lizenz angegeben. Steht das Bild überhaupt unter einen freien Lizenz? Der Google-Bildersuche-Link ist ja wohl nicht ernst gemeint... Auf der Seite der Uniklinik ist zumindest keine Wikipedia-kompatible Lizenz genannt und das Bild somit als URV zu betrachten, sofern keine explizite Freigabe des Urhebers vorliegt. --Magnus (Diskussion) 08:24, 10. Aug. 2016 (CEST)
Das ist, wie fast alle Uploads des Benutzers die ich überprüft habe, eine URV und daher habe ich gegen alle auf Commons einen Löschantrag gestellt, ihn auf die Problematik hingewiesen und seinen hoffentlich zukünftigen Mentor gebeten ihm zu erklären was man überhaupt veröffentlichen darf. --codc Disk 13:49, 12. Aug. 2016 (CEST)

Kennzeichnung eines abgeleiteten Werks?

Guten Tag. Für eine Grundrisszeichnung und Isometriezeichnungen einer Kirche habe ich die Freigabe des Urhebers erhalten (für cc-by-sa3.0/de). Falls das OTRS-Team mit der Mail zurecht kommt und das dann irgendwann entsprechend freigegeben ist, würde ich gern eine Umzeichnung hochladen, die auf diesen Zeichnungen basiert, aber anders gestaltet ist und imho besser für Wikipedia verwendbar. Muss ich dabei dieselbe Lizenz wählen oder cc-by-sa 4.0? Was muss ich angeben, um klarzustellen, was von wem ist? Muss ich (und wenn ja, wie kann ich) einen Link zur Originaldatei angeben? Gibt es spezielle Vorgaben/Vorlagen für derivate works von Bildern, die auch auf Commons sind? Für Hinweise wäre ich dankbar, auch wenn es noch ein paar Tage dauern kann, bis das bearbeitet ist (beim OTRS-Team und bei mir). --Dehio (Diskussion) 18:37, 12. Aug. 2016 (CEST)

Bei abgeleiteten Werken musst du die Lizenz exakt übernehmen. Grüße --h-stt !? 21:33, 12. Aug. 2016 (CEST)
Ok, danke. Das dürfte ja kein Problem sein. Obwohl ich Abs. 4.b. der Lizenz selbst ganz anders interpretiert hätte und davon ausgegangen wäre, dass ich das abgeleitete Werk auch z.B. unter cc-by-sa 4.0 hätte hochladen dürfen:
(Zitat) "Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen
  1. dieser Lizenz,
  2. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
  3. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US),
  4. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts, oder
  5. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
verbreiten oder öffentlich zeigen." (Zitatende)
So lernt man eben hier immer wieder dazu. Noch schwieriger für mich zu durchschauen ist, wie ich die Abwandlung gut formulieren kann und wie ich den Autor angeben kann. Ginge z.B. "Aufmaß und ursprüngliche Grundrisszeichnung: XYZ; Durchzeichnung mit geänderter Darstellung: Dehio" oder so? Ist das abgeleitete Werk dann eine "andere Version" des vorhandenen Werks? Ich sehe, dass es da auf Commons anscheinend für die Quelle eine Vorlage "derived from" gibt, die man verwenden könnte. Es gibt aber auch die Vorlage "own based". Und vielleicht noch viele mehr. "RetouchedPicture" passt vielleicht nicht, keine Ahnung. Was ist da richtig? --Dehio (Diskussion) 22:16, 12. Aug. 2016 (CEST)
Ja, Du kannst Dein Werk auch unter CC-BY-SA 4.0 veröffentlichen, wenn das Ursprungswerk unter CC-BY-SA-de 3.0 steht. Wie es im Lizenztext steht, muss es nicht die exakt gleiche Lizenz sein. Wichtig ist das es keine frühere Version ist und dass sie dieselben Komponenten enthält (also Namensnennung und gleiche Bedingungen). // Martin K. (Diskussion) 00:46, 13. Aug. 2016 (CEST)

Bild im Artikel zu Abbe Lane

Ich habe vorhin einen Artikel zur Schauspielerin und Sängerin Abbe Lane erstellt und dort ein passendes Bild mit ihrem Mann Xavier Cugat eingefügt. Ich hielt es für verwendbar, da mir kein sonst üblicher Warnhinweis ("Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland...") angezeigt wurde. Das Bild stammt von einer japanischen Nachrichtenagentur und entstand 1953. In der Diskussion zum Artikel wurde nun die Verwendbarkeit des Bildes angezweifelt, daher frage ich hier einmal nach. Muss ich das Bild wieder entfernen oder darf es bleiben? ;) Hier das Bild:

Mit freundlichen Grüßen --Lindemann97 (Diskussion) 16:26, 8. Aug. 2016 (CEST)

Hallo Lindemann97, in der deutschsprachigen Wikipedia kann dieses Foto leider nicht verwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:24, 13. Aug. 2016 (CEST)

eingeschränkte Bildrechte

Hallo,

Ich habe das Logo zu einer Organisation bekommen und soll es im Artikel austauschen. Jedoch sind die Lizenzbestimmungen nicht ganz eindeutig. Die Organisation (und auch Rechteinhaber) möchte zwar das Logo auf ihrer Wiki-Seite haben, aber es soll nicht von anderen außer der Wikipedia genutzt werden dürfen, also nicht diese CC-Bestimmung (heißt: keine Vervielfältigung, Veränderung, sonstige Nutzung etc.). geht das irgendwo einzustellen, wenn ich die Datei hochgeladen habe?

Danke und Gruß Ed --Edgar Moebius (Diskussion) 16:37, 15. Aug. 2016 (CEST)

Nö, eine solche Lizenzeinschränkung gibt es hier nicht. Alle Bilder dürfen auch kommerziell weitergenutzt werden. --Magnus (Diskussion) 16:46, 15. Aug. 2016 (CEST)

Gedichtzitat

Bitte Meinungen, ob diese Zeilen noch als Zitat ok sind oder bereits unter URV fallen (wobei ich mich mit Benutzer:Drstefanschneider freue, wenn es zulässig ist). --Rudolph Buch (Diskussion) 15:43, 16. Aug. 2016 (CEST)

Hi Benutzer:Drstefanschneider und Rudolph Buch, Zitate zur bloßen Illustration sind nicht vom Zitatrecht gedeckt. Ihr müsstet schon einen ganzen Artikel nur über dieses Gedicht schreiben und selbst dann müsste man sich das genau ansehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:19, 16. Aug. 2016 (CEST)

Bild nach Commons importierfähig?

Ist das Bild lt:Vaizdas:Remigijus Ačas (1962).jpg aus der litauischen Wikipedia lizenztechnisch nach Commons importierfähig? -- faltenwolf · diskussion 18:25, 29. Aug. 2016 (CEST)

Hallo faltenwolf: Leider nein; fair use ist auf Commons wie auch in der deutschsprachigen Wikipedia nicht zulässig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:47, 29. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: faltenwolf · diskussion 18:55, 29. Aug. 2016 (CEST): Danke

Bildspam

Liebe Kollegen, hier geht es um hochgeladene Bilder des User:Budelmütze.

1. Im Lemma Felix Fechenbach finden wir seit neuestem dieses Portraitfoto.[[3]]. Budelmütze, der das Foto einpflegte, gibt als Quelle an: Würzburger Stolpersteine / P.C.-Archiv Hamburg . Letzteres scheint sein PC in Hamburg zu sein. Die Würzburger Stolpersteine benutzen das Foto. Ich habe dort wegen der Lizenz angefragt. Das Foto ist offensichtlich von Budelmütze einfach abgekupfert worden.

2. Auch im Lemma Max Fleischmann (Jurist) hat Budelmütze das Foto hochgeladen.[[4]] Da gibt er als Quelle an: PC-Archiv Hamburg. Einfaches Googeln zeigt mir, dass das Bild von einer Homepage der des Fachbereiches Jura der Universität Tübingen stammt mit dem Titel: Privatbibliothek Max Fleischmann. [5]. Das Foto ist offensichtlich von Budelmütze einfach abgekupfert worden.

3. Im Lemma Georg Elser finden wir dieses Foto von Elser.[6] Das Foto hat nach Budelmütze die Quelle Gedenkstätte deutscher Widerstand -PC-Archiv Hamburg. Bei der Gedenkstätte Deutscher Widerstand finden wir das Foto auf dieser Seite [7] Es trägt als Quelle die Bezeichnung Georg Elser Foto Schweizerisches Bundesarchiv E430 (B) 1970/25. Das Foto ist offensichtlich von Budelmütze einfach abgekupfert worden.

4. Bei hunderten weiteren Fotos Budelmützes kann man ähnliche Funde machen.

Meine Frage ist folgende: Kann man einfach Fotos von fremdem Homepages aus dem Internet kopieren und veröffentlichen? Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass der Benutzer Budelmütze in der Vergangenheit schon hunderte von Fotos hochgeladen hat ohne das Copyright zu beachten. Das wurde anfangs in Einzelfällen moniert, weil niemand die Übersicht hatte. Aber dann mussten im Jahr 2011 hunderte Fotos von ihm gelöscht werden. S. Benutzerdisk Budelmütze [8] Diese Diskussionsseite von Budelmütze ist voll von Anfragen von Kollegen, die die Korrekheit des Copyright von durch Budelmützer verwendete Fotos einforderten, auf die Budelmütze in der Regel nicht einnal antwortete. Das 2011.

Aber jetzt hat Budelmütze wieder eine Phase, in der er hunderte von Fotos in Artikel ohne Copyright einsetzt , s. Eingangsfälle 1-4. Eigentlich wollte ich ne VM machen. Aber ich stelle das erstmal hier zur Diskussion, da mir die Fachkenntnisse fehlen. Orik (Diskussion) 15:55, 17. Aug. 2016 (CEST)

@Orik: Ich hab die Bilder mal auf Commons mal entsprechend getagged und ihm geschrieben warum.
@Budelmütze: Bitte lade ausschließlich Bildmaterial hoch, das nach unserer Bildrechte-Richtlinie zulässig ist. Mit dem Massen-Upload von Bildern, deren Gemeinfreiheit fraglich ist, machst Du nicht nur etlichen anderen Wikipedianern Arbeit, sondern riskierst auch irgendwann auf Commons gesperrt zu werden. // Martin K. (Diskussion) 16:36, 17. Aug. 2016 (CEST)
Martin K., sind die Fotos nicht teilweise alt genug zumindest für einen lokalen Upload? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:43, 17. Aug. 2016 (CEST)
Leider nein: Soweit ich das überblicke sind die alle nach 1916 entstanden. // Martin K. (Diskussion) 16:45, 17. Aug. 2016 (CEST)
Ich habe die implicite Antwort auf meine Anfrage so verstanden, dass Fotos, die einem einem Urheber zuzuordnen sind, erst 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen frei von Urheberrechten sind. Fotos, die man keinem Urheber zuordnen kann, sind 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gemeinfrei.

Demnach dürften die meisten Fotos, die Budelmütze veröffentlicht, nicht gemeinfrei sein. Sie machen nicht nur viel Arbeit auf Commons, sondern auch auf Wikipedia. Auf Beschwerden antwortet der Autor Budelmütze aber, wie auch ich erleben durfte und Ihr auf seiner Disk sehen könnt, gar nicht bzw. fast nie und macht einfach weiter.[9] Er verhält sich völlig autistisch. Bei den 64 Threads seiner Disk, die nahezu alle Beschwerden anderer User sind, hat er vielleicht dreimal auf die Beschwerden der anderen User geantwortet. Als es zur Löschung von ca. 250 Bildern durch durch Blubot kam,[10] schrieb Budelmütze als einzige Reaktion nur: „Ihr werdet die Dateien wohl leider löschen müssen. Ich ging von falschen Annahmen aus. Gruß Büdelmütze.“

Die Arbeit blieb auf der community hängen. Jetzt macht Budelmütze genauso weiter. Dazu kommen noch Kopien von Texten, die er in Wikipedia einbringt und als eigene Arbeit ausgibt.[11]

Der Autor trägt seit seinem Eintritt in Wikipedia im Jahr 2009 dazu bei, Wikipedia mit falsch lizensierten Bildern vollzuspammen. Es interessiert ihn nicht die Bohne, dass die Wikipedianer sich an das Urheberrecht halten müssen und seine Beiträge immer korrigieren oder löschen müssen. Auf dieses Verhalten gibt es m.E. nur eine Antwort. Der Autor muss gesperrt werden. Das hätte man schon 2011 machen sollen. Gruß Orik (Diskussion) 21:14, 17. Aug. 2016 (CEST)

@Orik: Das ist so nicht ganz korrekt. Nach DACH-Recht werden Werke grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Ob man den Urheber kennt oder wie man ihn ermittelt, ist dabei das Problem des Nutzers - nicht das des Urhebers oder seiner Erben.
Es gibt zwar theoretisch kürzere Schutzfristen für Photos die nur Lichtbilder sind und Verwaiste Werke, diese Regelungen können wir aber laut Bildrechte nicht anwenden, weil wir hier weder sicher zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern unterscheiden können, noch sicherstellen können, dass ein Werk tatsächlich verwaist ist. Hier in der Deutschen Wikipedia haben wir eine pragmatische Regelung, die es erlaubt Bilder die älter als 100 Jahre sind auch dann zu nutzen, wenn sich er Urheber nicht ermitteln lässt.
Was die Ahndung andauernder Urheberrechtsverstöße angeht sind wir hier der falsche Ansprechpartner: Wende Dich deshalb bitte an WP:VM oder Commons:Administrators' noticeboard/User problems.
P.S.: Was ist der Sinn von dem obigen Kasten? // Martin K. (Diskussion) 22:14, 17. Aug. 2016 (CEST)
ich wollte den Text übersichtlich formatieren, damit Mitleser ihn einfach lesen können. Dabei entdeckte ich das mir noch nicht bekannte Symbol für eine Tabelle. Ich finde es sieht gut aus, aber ich werds nicht wieder tun.Orik (Diskussion) 14:03, 18. Aug. 2016 (CEST).
Was an meiner Darstellung ( Absatz 1 , 2,3 oder 4) ist nicht zutreffend? Danke für Deine Arbeit auf Commons. Aber sie geht leider daneben. Wie Du siehst, hat der Kandidat nach Deinen ersten Ermahnungen weitergemacht .[12] Ich finde, dass ist kein Fall für eine Enzelperson. Mich persönlich ist nämlich die Sache nur im Artikel Felix Fechenbach aufgefallen. Da kann ich auch gut weggucken. Ich möchte nicht wieder eine VM machen, die wie häufig durch einen entweder nicht durchblickenden oder entscheidungsunfreudigen Admin abgebügelt wird. Ich habe den Fall auch deswegen hier vorgestellt, um Unterstützer für eine VM oder Sperrung zu finden. Ich werde den Fall Anfang der nächsten Woche auf VM darstellen können. Orik (Diskussion) 14:03, 18. Aug. 2016 (CEST)
@Orik: Das „Das ist so nicht ganz korrekt.“ bezog sich auf den ersten Satz in Deinem Kasten. Die Einschätzung, dass wir diese Bilder ohne Freigabe nicht nutzen können ist hingegen korrekt. // Martin K. (Diskussion) 16:50, 18. Aug. 2016 (CEST)

Prado

Keine Frage, sondern ein Hinweis auf c:Commons:Village pump#Image change request from the Prado Museum - Request for community input. — Raymond Disk. 16:31, 18. Aug. 2016 (CEST)

@Raymond: Interpretiere ich das richtig, dass die WMF mit dieser Frage de facto von Ihrer Rechtsauffassung abrückt, dass bei 2D-Foto-Reproduktionen unabhängig vom Aufwand kein neues Schutzrecht entsteht. Sind die sich darüber im klaren, dass das einen gewissen Domino-Effekt auslösen könnten, wenn man jetzt dem Prado diesen Gefallen tut (ich erinnere nur an Reiss-Engelhorn-Sache oder das Cranach-Archiv)?
@Lyzzy: Wurde diese Frage bei der WMF intern abgestimmt oder das ein Vorstoße eines Mitarbeiters, dem vielleicht gar nicht klar ist, was er damit lostreten könnte? // Martin K. (Diskussion) 16:46, 18. Aug. 2016 (CEST)
Service: @Lyzzy:. — Raymond Disk. 16:50, 18. Aug. 2016 (CEST)
@Martin Kraft: Beim schnellen Querlesen hatte ich den Eindruck, dass die WMF das Löschbegehren bereits abgelehnt hat und nun die Community informiert hat und die Diskussion eröffnet. Zumal da für deutsche Verhältnisse wohl noch komisches spanisches Recht hineinspielt. Kann ich nix zu sagen. — Raymond Disk. 16:54, 18. Aug. 2016 (CEST)
Für mich klang es eher so als würden sich die zwei WMF-Mitarbeiter in dieser Diskussion für den Deal aussprechen?! Aber ich hab's aber auch nur überflogen und kurz dieselben Bedenken geäußert wie hier. // Martin K. (Diskussion) 17:12, 18. Aug. 2016 (CEST)
@Martin Kraft: Danke, das war auch mein Begehr mit dem Linksetzen :-) — Raymond Disk. 17:15, 18. Aug. 2016 (CEST)
Meine Erfahrung mit der Rechtsabteilung ist, dass ie nichts ohne interne Absprache tun - es sind Anwälte ;-) Das Board allerdings ist in die Einzelfälle nicht eingebunden. Wie ihr im Transparency-Report lesen könnt, ist unser Ansatz grundsätzlich, unsere Inhalte nur dann zu löschen, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Das bedeutet viele Gespräche, Erklärungen und Verhandlungen. Häufig führt das zum Erfolg, manchmal aber doch zur Klage. Das ist grundsätzlich auch ok, wenn die Risikoabwägung dafür spricht. Die Komplexität und der Grund für die Einbeziehung der Community in diesem Fall liegt vor allem in der hohen Unsicherheit, was passiert, wenn der Prado klagt und welcher Schaden dann Hochlader und Nachnutzern entsteht. Daher soll die weitere Vorgehensweise mit der Community abgestimmt werden. lyzzy (Diskussion) 17:34, 18. Aug. 2016 (CEST)
So sehr ich nachvollziehen kann, dass man eine gütliche Einigung mit dem Prado anstrebt, wäre die doch letztes Endes ein Anerkennung der Leistungsschutzrechte (was nebenbei bemerkt die Frage aufwirft, ob die überhaupt beim Prado liegen und nicht eher bei Google). Und das birgt (zumindest, wenn man es so offen kommuniziert wird) eben die Gefahr, dass man damit weitere schlafende Hunde weckt oder schon aufgewachte Hunde (REM) füttert.
Hinzu kommen noch da noch zwei sehr grundsätzliche Fragen:
  • Laut Creative Commons (und sehr zum Missfallen vieler WikiPhotographen) bezieht sich eine CC-Lizenz (und die müsste der Prado ja dann erteilen) immer auf das Werk und nicht nur auf die Datei. Dem zu Folge dürfte jederzeit jemand eine höhere Auflösung des selben Werkes (bzw. derselben Reprodukton) einstellen, sobald eine niedrigere Auflösung regelkonform unter CC hochgeladen wurde.
  • Und dann ist das die Frage zur Gate-Keeper-Rolle Googles. Die tun ja immer so nett (von wegen Wissen der Welt erschließen) und profitieren auch ganz gewaltig von unseren Inhalten. Von daher wäre es schon ein ziemlicher Etikettenschwindel, wenn die groß als gemeinfei angekündigeten Reproduktionen der Google-Art-Projekts plötzlich nur noch Google-Exklusiv wären. Hat die WMF zu diesem Aspekt schon mal ein direktes Gespräch geführt?
Service-Ping an John Weitzmann - dieses Thema dürfte Euch ja auch interessieren. // Martin K. (Diskussion) 18:05, 18. Aug. 2016 (CEST)
Das mit den CC-Lizenzen stimmt, ist aber keine Sondereigenschaft der CCPL, sondern gilt immer im Urheberrecht. Nutzungsrechte gelten im Zweifel immer für das Werk und nicht eine bestimmte Auflösung des Werkes. Das ziseliert auszugestalten geht nur über bilaterale Vereinbarungen. Soll heißen: Entsprechende Erlaubnisse begünstigen/entsprechende Restriktionen hindern nur die Parteien dieser Vereinbarungen. Zur Google-Rolle etc. kann ich wenig sagen, kenne die Hintergründe des Falls und des Google Art Projects insoweit nicht. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 18:12, 18. Aug. 2016 (CEST)
Martin, das Prado hat ein Angebot gemacht und nun geht es darum, wie wir darauf antworten, das ist noch völlig offen. Darum geht es ja bei der Anfrage bei der Commons-Community. Ich sehe das Problem auch, ich bin aber ebenfalls unschlüssig, wie wir verfahren sollen. Bislang sprechen sich die meisten auf commons dafür aus, die Bilder zu behalten und es darauf ankommen zu lassen. Wir haben es leider nicht nur mit einem Rechtssystem zu tun und das führt auch dazu, dass ein Vorgehen in einem Land nicht als Muster für alle anderen Länder zieht. Zu Google kann ich nichts sagen, ich weiß nicht, ob zu dem Art-Project ein Austausch stattgefunden hat. lyzzy (Diskussion) 20:22, 18. Aug. 2016 (CEST)
Martin, “the Prado has argued that their gigapixel images, due to their quality and the techniques in creating them, go beyond mere 2-D reproductions and should not be covered by the U.S. Bridgeman exception or the Commons policy on reproductions of 2-D art […] We don’t agree with the museum’s interpretation of Bridgeman, but we can’t say for sure how a U.S. court would handle this case.” Für mich liest sich das recht eindeutig: Das Prado (eigentlich ja Google?! vermutlich haben sie einen Deal) reklamiert Leistungsschutzrecht ähnlich dem REM, die WMF sieht das bekanntlich nicht so und fragt nun die Community, ob sie in eine Klage gehen soll (was ja derzeit Konsens zu sein scheint) und ggf. aufgrund von Bridgeman verliert, was Auswirkungen auf ganz Commons haben könnte, oder die Community ihre Regeln anpassen will. Wobei ich dann eher löschen als Deal sagen würde, denn wie soll man dann sonst allgemeingültig festhalten, ab wann ein Bild nicht mehr technisch aufwändig hergestellt ist: unter 80 % JPG-Qualität? Unter 1000 px Kantenlänge? … Alles ziemlich willkürlich. … Zum Google-Dingens siehe http://www.golem.de/0901/64598.html Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 23:02, 18. Aug. 2016 (CEST)

Bild von Künstlern zur freien Verwendung

Guten Tag. Ich möchte schon seit längerer zeit, gern den Artikel über die The King's Singers mit einem Bild bereichern. Nun habe ich auf deren offiziellen Webseite entdeckt, dass diese eine Reihe von sogenannten Pressefotos bereitstellen mit der Bemerkung: "The King’s Singers Photos Usage Information - You are more than welcome to use the images found in this folder and we ask that any used are credited to photographer, Andy Staples". Nach dem Lesen des Wikipedia-Hilfe-Artikels Hilfe:Bildertutorial/2 Bildrechte bin ich zum Schluss gekommen, dass ich dieses Bilder durchaus für den Artikel verwenden könnte. Ich müsste sie nach dem hochladen eben nur unter die Lizenz Namensnennung stellen. Ich wollte mit meiner hiesigen Anfrage aber vorab noch einmal sicher gehen, dass ich die Sachlage richtig interpretiert habe, bevor ich das tue. Beste Grüße Daniel Matthes (nicht signierter Beitrag von Dmatthes (Diskussion | Beiträge) 11:12, 19. Aug. 2016 (CEST))

Nein, das reicht leider nicht. Pressefotos darf man nur zur Berichterstattung über die Band nutzen, wir verlangen aber, dass Bilder wirklich frei sind. Frei auch für eine kommerzielle Nutzung und vor allem frei für Bearbeitungen und Veränderungen. Das ist bei Pressefotos nicht gegeben und deshalb dürfen wir keine Pressefotos nutzen. Grüße --h-stt !? 15:04, 19. Aug. 2016 (CEST)
Ja, aber diese Formulierung ist in der Tat sehr weit. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:27, 19. Aug. 2016 (CEST)
Danke für die schnellen Antworten! ... Da werde ich wohl trotzdem erst einmal davon absehen, ehe ich im Anschluss eine mühselige Diskussion anzettle. Irgendwie finde ich die Regularien im betreffenden Fall ungünstig. Vor allem was den Punkt Bearbeitung und Veränderung betrifft. Ich kann diesen Punkt durchaus nachvollziehen im Bezug auf Graphiken, die man weiterentwickeln und ergänzen kann. Aber gut gemachte Pressefotos könnten einen Artikel mehr bereichern, als das Fotos tun würden, die ich bei/nach einem Konzert selbst machen. Es wäre günstig, wenn unter gewissen Umständen auch eine Einschränkung der Bearbeitungs- und Veränderungsfreiheit möglich wäre. Aber vielleicht sehe ich ja auch den tieferen Sinn nicht sofort. Beste Grüße, -- Dmatthes (Diskussion)
Hallo Dmatthes, dann wäre Wikipedia nicht mehr frei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:18, 19. Aug. 2016 (CEST)
Nebenbei bemerkt sind die Photos, die Wikipedianer so auf Konzerten und Festivals machen wirklich alles andere als schlecht ;) // Martin K. (Diskussion) 16:26, 19. Aug. 2016 (CEST)

Kann man den Scan einer Zeitschriften-Titelseite, die ein Commons-fähiges Bild verwendet, auf Commons hochladen?

Bild auf Commons

Kann man den Scan einer Zeitschriften-Titelseite, die ein Commons-fähiges Bild verwendet und ansonsten keinen urheberrechtlich relevanten Text enthält, auf Commons hochladen? – Konkret: Die aktuelle Titelseite von Nature zeigt hier einen gedrehten Ausschnitt des ESO-Originals des rechts gezeigten Bildes. -- Karl432 (Diskussion) 23:44, 30. Aug. 2016 (CEST)

Sofern der Rest des Zeitschriftencovers keine Schöpfungshöhe hat, meiner Laien-Meinung nach ja (mit Verweis auf das ESO-Bildes auf Commons). So wie die Vorschau aber aussieht, dürfte das funktionieren. --Quedel Disk 06:38, 31. Aug. 2016 (CEST)
Danke, ich habe den Scan jetzt hochgeladen (zu finden in der Commons-Kategorie "Proxima Centauri b"). -- Karl432 (Diskussion) 09:58, 31. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Karl432 (Diskussion) 09:58, 31. Aug. 2016 (CEST)

Verwendung von Bildern

Hallo,

darf ich zum Beispiel solche Schilder hier im Wikipedia verwenden? Die Schilder sind doch größtenteils genormt und immer gleich oder?(nicht signierter Beitrag von Tjork1214 (Diskussion | Beiträge) )

Genormt bedeutet nicht gemeinfrei. Aber viele dieser Schilder sind als amtliches Werk oder mangels Schöpfungshöhe frei verwendbar. Aber schau doch erst einmal hier und in den dortigen Unterkategorien. Schilder dieser Art haben wir in hohe Umfang, vieleicht brauchst Du gar nichts Neues hochzuladen.--Karsten11 (Diskussion) 13:27, 5. Aug. 2016 (CEST)

Gemeinfreiheit von Buchseiten, speziell Abbildungen, in digitalisierten Büchern der Bayerischen Staatsbibliothek

Mahlzeit,

wenn ich im Online-Reader der BSB auf „Nutzungbedingungen“ klicke, dann komme ich auf diese Seite. Dort wird mir erklärt, dass diejenigen, die das Material digitalisiert haben, nicht möchten, dass es kommerziell genutzt wird. Soweit so gut, ich will es ja auch nicht kommerziell nutzen, sondern es auf Commons hochladen, damit ich es in Wikipedia-Artikel einbinden kann. Hochladen darf ich es aber nur, wenn es zur kommerziellen Nutzung freigegeben ist. Wohlgemerkt: es geht hier ausschließlich um Material, für das aufgrund seines Veröffentlichungsdatums (2. Hälfte des 19. Jh.) die Schutzfrist ziemlich sicher abgelaufen sein dürfte und das mithin gemeinfrei sein dürfte. Frage nun: Muss ich die „Out of copyright - non commercial re-use“-Lizenz des Anbieters berücksichtigen oder kann ich sie ignorieren und das Material auf Commons hochladen, weil die Bedingung „non commercial re-use“ nach Ablauf der Schutzfrist schlicht und ergreifend ungültig ist? --Gretarsson (Diskussion) 22:32, 5. Aug. 2016 (CEST)

Die Wikipedia-/Commons-interne Praxis ist, diese AFAIK auf dem Hausrecht beruhenden Einschränkungen als Schutzrechtsberühmung zu ignorieren, insofern ist deine Abschlussfrage zu bejahen. Allerdings weiß ich nicht, ob eventuell diese Reiss-Engelhorn-Geschichte einschlägig sein wird. Mit 'her Socke auf Commons sollte es aber gehen und nicht gelöscht werden. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 09:33, 6. Aug. 2016 (CEST)
senf: dass jetzt hier Wikipedia:Sockenpuppen propagiert werden, um Rechtsprobleme kreativ zu lösen, halte ich für interessant. --Goesseln (Diskussion) 09:56, 6. Aug. 2016 (CEST)
Das halte ich nicht für interessant, sondern für falsch. Bitte diesem Ratschlag NICHT folgen und ihn auch nicht wieder erteilen. Danke! --Kritzolina (Diskussion) 10:03, 6. Aug. 2016 (CEST)
Da geht es nicht um die Umgehung von Rechtsproblemen, sondern um die Vermeidung von kostenintesiven Copyfraud-terei. Das dient nicht dem Zweck URVen weißzuwaschen. Нактаффэ 19:00, 6. Aug. 2016 (CEST)

@Kritzolina: Ich habe mir diese Idee mit einer Socke nicht ausgedacht, sondern nur das wiedergegeben, was auch langjährige Kollegen immer mal wieder empfehlen. Letztendlich ist das hier schriftlich fixierter Usus:

„Ausdrücklich erlaubt ist jedoch die Verwendung von Sockenpuppen für das Hochladen von Bilddateien, die zwar den Richtlinien der deutschen Wikipedia und dem Urheberrecht der Schweiz, Österreichs und Deutschlands entsprechen, jedoch mit gewissen Restrisiken verbunden sind (vgl. z. B. Schutzrechtsberühmung).“

Jemand aus der Versionsgeschichte von: Wikipedia:Sockenpuppe#Sonstiges

Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 16:09, 6. Aug. 2016 (CEST)

Damit nicht jeder diesen geheimnisvollen Edit selbst suchen muss, hier die Koordinaten dazu: „Version vom 11. Mai 2009, 10:32 Uhr″. --= (Diskussion) 16:29, 6. Aug. 2016 (CEST)
So geheimnisvoll ist mein Edit jetzt nicht. Нактаффэ 19:00, 6. Aug. 2016 (CEST)

Danke allerseits für die Antworten. Ich denke, ich riskier’s mit meinem richtigen Account. SoPus sind einfach nicht meine Art... --Gretarsson (Diskussion) 16:33, 6. Aug. 2016 (CEST)

Nachfrage, mit ähnlicher Ausgangslage: Ich habe über dieses Formular ein Bild der Auflösung 300 dpi digitalisieren lassen und musste explizit zustimmen, es nicht kommerziell zu nutzen. Bin ich rechtlich daran gebunden? Wie lautet das Stichwort? Urheberrecht ist es ja sicher nicht. --= (Diskussion) 16:44, 6. Aug. 2016 (CEST)

Das Stichwort heißt Recht der Benutzung öffentlicher Einrichtungen aka besonderes Verwaltungsrecht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:11, 6. Aug. 2016 (CEST)
Das heißt, es spielt keine Rolle, dass ich – im Gegensatz zur ursprünglichen Frage – explizit zugestimmt habe, das Bild nicht kommerziell zu nutzen? --= (Diskussion) 00:45, 7. Aug. 2016 (CEST)
Es spielt schon eine Rolle, aber die Verwaltung in Bayern [Sachsen und RhPf sind da auch ganz weit vorne dabei] ist bekannt dafür, dem Benutzer von öffentlichen Einrichtungen durch solche Nutzererklärungen Pflichten aufzuerlegen, die nicht unbedingt eine materielle Grundlage im Recht haben und nicht unbedingt irgendeine rechtliche Wirkung haben.
Wenn ich mich jedoch richtig erinnere, subventiert die BSB Digitaisierungen für Bildungs- und nichtkommerzielle Zwecke, kommerziell kostet mehr Gebühren. Wenn du nicht daran hälst, könnte eine Nachgebührenerhebung auf dich zukommen. Da hilft dann auch eine Socke nicht mehr, die notieren, wer welche Digitalisierung angefordert hat. Нактаффэ 10:22, 7. Aug. 2016 (CEST)
Wikipedia besitzt ja nun eindeutig einen Bildungszweck, weswegen der Uploader hier ja gar nicht gegen solche Bestimmungen verstoßen sollte. Aber wer wäre denn in der Haftung, wenn ein Nachnutzer das Bild kommerziell nutzt? Der Uploader als "Störer"? Der Nachnutzer, obwohl er keine Vereinbarung mit dem Datenanbieter hat? Niemand? "Wikipedia-only", das ja sonst immer abgelehnt wird, wäre ja nur eine urheberrechtliche Angelegenheit und hier damit gar nicht relevant... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 12:17, 7. Aug. 2016 (CEST)
Hm, wenn du das Bild als gemeinfrei auf Commons hochlädtst, nutzt du es ja nicht kommerziell. Auch Commons selbst ist keine kommerzielle Plattform. Allerdings wäre das Bild dann eben auf Commons als frei auch zur kommerziellen Weiternutzung markiert (da gemeinfrei). Und was dann passieren würde, sollte es tatsächlich jemand kommerziell nutzen, ist wohl schwierig zu sagen (siehe Grand-Duc)... Gestumblindi 23:39, 7. Aug. 2016 (CEST)
Wenn sich jemand strafbar machen würde, dann wäre es schon ich: Ich gäbe das Bild unter einer Lizenz frei, die mir nicht offen steht. Wer es dann tatsächlich (kommerziell) nutzt, vertraut bloß auf die Lizenzangaben von Commons und handelt im guten Glauben. --= (Diskussion) 00:20, 13. Aug. 2016 (CEST)
Urheberrechtlich gibt es ja wohl keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten, allerdings geht es hier nicht um das Urheberrecht... Gestumblindi 19:17, 22. Aug. 2016 (CEST)

Mannheim > Darmstadt

Zum Maler c:Category:Carl Friedrich Sandhaas habe ich mal ein paar Bilder aus dem www gefischt. Darunter auch dieses c:File:Carl Friedrich Sandhaas Johann Heinrich Schilbach 1821.jpg, obwohl dort der Fotograf Wolfgang Fuhrmanneck explizit genannt wird. Gibt das jetzt Mannheimer Ärger nach Darmstädter Art, und wenn ja, für wen? --Goesseln (Diskussion) 00:23, 22. Aug. 2016 (CEST)

Naja, nach der REM-Logik gäbe das Ärger für dich, Goesseln. Gruß, (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 19:07, 22. Aug. 2016 (CEST))
naja, dann stelle ich halt jetzt einen Löschantrag auf meinen Upload. Ich habe besseres zu tun, denke ich mal. --Goesseln (Diskussion) 19:21, 22. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Goesseln, ich befürchte, dass du dafür keinen Löschgrund nennen kannst. Andernfalls habe ich gehört, dass in solchen Fällen so genannte "Hochladesocken" verwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:59, 23. Aug. 2016 (CEST)

Olympiade 1936

vor kurzem habe ich hier die Frage gestellt, welchen Status die Bilder im Album des Zigarettenbilderdienstes haben. Dabei habe ich ein Beispielscan aus dem Album hochgeladen, damit klar ist, wovon die Rede ist. Da ich nun (wie viele andere hier) mehr als diese eine Baustelle beackere, sehe ich heute eher en passant, dass mein Anschauungsobjekt gelöscht wurde: (Lösch-Logbuch); 22:09 . . Wdwd (Diskussion | Beiträge) löschte Seite Datei:Die Olympischen Spiele 1936 in Berlin Seite 27.jpeg ‎(Urheberrechtsverletzung (keine Freigabe ersichtlich)).
Wenn ich hier noch jemanden für diese Frage interessieren kann, dann hänge ich mich da auch nochmal rein, wenn es allerdings auf kein Interesse stößt, warum das Zigarettenbild vom Mehrfachsieger Jesse Owens in WP steht, die meisten anderen Zigarettenbilder aber ungeraucht bleiben, dann gehe ich auch wieder zu meinen Baustellen, und denke mir meinen Teil.
--Goesseln (Diskussion) 22:32, 24. Aug. 2016 (CEST)

@Goesseln: Das Owens-Bild wir auf Basis des sehr umstrittenen {{Anonymous-EU}}-Bausteins verwendet. Der geht davon aus, dass Verwaiste Werke 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung gemeinfrei werden. Da aber ein sicherer Nachweis, dass ein Bild tatsächlich verwaist ist, de facto unmöglich ist, wirst Du hier keine Fans dieses Bausteins finden.
Nach unserer Bildrechte-Richtlinie sind nur die Photos gemeinfrei, deren Urheber vor mindestens 70 Jahren verstorben ist. Bilder, die mindestens 100 Jahre alt sind und deren Urheber sich wirklich nicht ermitteln lässt, werden auf Basis einer pragmatische Regelung ebenfalls als gemeinfrei angesehen.
Aber das scheint ja bei den Bildern von 1936 beides nicht der Fall zu sein. // Martin K. (Diskussion) 23:31, 24. Aug. 2016 (CEST)

Amtsblätter des Gemeindeverwaltungsverbands "Elsenztal"

Sind die Amtsblätter des Gemeindeverwaltungsverbands Elsenztal gemäß UrhG §5 als Amtliche Werke zu betrachten, damit voll umfänglich gemeinfrei und dürfen trotz der teils darin verwendeten geschützten Bilder weitergenutzt werden? --Nicor (Diskussion) 23:13, 24. Aug. 2016 (CEST)

Leider nein, Nicor. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:55, 25. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Gnom, vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte die Hoffnung, da im Artikel Amtliches Werk folgendes ausgeführt wird: „Werden urheberrechtlich geschützte Bilder in amtliche Bekanntmachungen oder Gerichtsentscheidungen eingefügt (etwa als Bildzitate), so ist es zulässig, sie bei der Wiedergabe im Kontext der amtlichen Werke zu reproduzieren.“ Warum ist es in diesem Fall dennoch nicht möglich? --Nicor (Diskussion) 22:27, 25. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Nicor, das liegt daran, dass das Amtsblatt kein amtliches Werk ist. Nur bestimmte einzelne Bekanntmachungen innerhalb des Amtsblatt sind amtliche Werke. Der Rest ist rein redaktionell-informatorisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:44, 25. Aug. 2016 (CEST)
Ich erlaube mir zu ergänzen, dass der Publikationstitel „Amtsblatt“ freilich auch irreführend ist; es handelt sich augenscheinlich um kein Amtsblatt (das unter § 5 I UrhG fallen würde), sondern um das, was andernorts „Gemeindeblatt“ oder „Dorfblatt“ heißt, also eine redaktionell gestaltete Publikation, die darauf zielt, die Bevölkerung über das allgemeine Geschehen in der Gemeinde auf dem Laufenden zu halten. Die Ausgaben bestehen entsprechend auch zu einem erheblichen Teil aus Inseraten und Mitteilungen von Vereinen und Privatpersonen. Insofern teile ich die Auffassung, dass das kein amtliches Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist; für § 5 I UrhG fehlt der Regelungscharakter, für § 5 II UrhG das amtliche Interesse. (@Nicor) — Pajz (Kontakt) 00:08, 27. Aug. 2016 (CEST)

Erdbeben von Accumoli 2016

Der Absatz Erdbeben von Accumoli 2016#Tektonischer Überblick ist eine wörtliche Übersetzung des Textes Tectonic Summary. Liegt hier URV vor? --Il Laziale (Diskussion) 08:52, 25. Aug. 2016 (CEST)

Ciao Il Laziale, joah, aber das kann man durch das Umstellen einiger Sätze leicht beheben. Auch eine Bereinigung der Versionsgeschichte wird hier üblicherweise nicht vorgenommen. Un saluto, --Gnom (Diskussion) 09:50, 25. Aug. 2016 (CEST)
Der USGS ist eine Behörde der amerikanischen Bundesregierung. Damit sind von denen erstellte Texte normalerweise Public Domain und können frei verwendet werden (die urheberr. Lage in Deutschland ist wohl etwas komplizierter, darum haben wir uns bisher aber nie groß gekümmert). --Kam Solusar (Diskussion) 22:33, 26. Aug. 2016 (CEST)

Nährwerttabellen

Hallo, ist die Übernahme von tabellarischen Nährwertangaben zu Lebensmitteln aus wissenschaftlichen Tabellenwerken (wie hier) eigentlich urheberrechtlich problematisch? Es sieht zwar nicht nach viel aus. Aber man sollte zum Beispiel bedenken, daß das dort zitierte Werk inzwischen als Online-Datenbank verfügbar ist, und die Betreiber dessen wären sicher nicht überglücklich, wenn jemand, der dort Zugang hat, eine Tabelle nach der anderen abschreibt und in die Wikipedia setzt. Immerhin gibt es ja ein Datenbank-Urheberrecht. --SKopp (Diskussion) 19:59, 25. Aug. 2016 (CEST)

SKopp, m.E. ist die einzelne Tabelle für ein konkretes Lebensmittel keine Datenbank, sondern ein (ungeschützter) „Datenhaufen“ von Messergebnissen. Die Datenbank entsteht durch die Aufarbeitung und Zusammenstellung in der von dir genannten „Online-Datenbank“. Die Entnahme von Nährwertangaben zu einzelnen Lebensmitteln halte ich daher für unproblematisch, weil sie – dann ja im Verhältnis zum Gesamterzeugnis – die Wesentlichkeitsschwelle (§ 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht überschreitet. Dies ändert sich freilich, wenn, wie in dem von dir beschriebenen Szenario, „eine Tabelle nach der anderen [abgeschrieben]“ wird, vgl. insbesondere § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG („wiederholte und systematische […] öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen“). In einem gemeinschaftlich erstellten Projekt wie diesem stellen sich hierbei bei der Beurteilung naturgemäß zusätzliche Fragen. Tendenziell muss jedenfalls jeder für sich selbst darauf achten, dass er nicht zu extensiv nutzt; in jedem Fall problematisch wären ferner etwaige koordinierte Projekte, die dezidiert (auch) dem Ziel dienen, die Datensätze aus der von dir genannten Datenbank in Wikipedia zu übertragen. Dass im Laufe der Zeit vermutlich der Bestand an Datensätzen in Wikipedia wachsen wird, die aus dieser Datenbank entnommen wurden, weil unterschiedliche und neue Benutzer eben immer wieder auf diese Quelle stoßen, dürfte für sich genommen allerdings nicht schon zur Verletzung des Datenbankherstellerrechts führen; denn für den Fall der Beteiligung von mehreren Personen hat der Bundesgerichtshof bereits das Kriterium entwickelt, dass, wenn alle für sich unwesentlich nutzen, aber kollektiv die Unwesentlichkeitsgrenze überschritten wird, nur dann eine Verletzungshandlung vorliegt, wenn die beteiligten Personen die Nutzungshandlungen in bewusstem und gewollten Zusammenwirken vorgenommen haben (BGH, Urt. v. 22.06.2011, I ZR 159/10 = GRUR 2011, 1018, 1019 – Automobil-Onlinebörse). Ist aber ein umstrittenes Feld, auf dem in der Rechtsprechung auch heute noch viel in Bewegung ist. — Pajz (Kontakt) 23:57, 26. Aug. 2016 (CEST)

Text aus Zeitung in Zitatform kein URV?

Ich bin auf Die_Schweizer#Werner_Stauffacher_.E2.80.93_Die_Schlacht_am_Morgarten_2 gestossen. Hier wird aus einem Zeitungsartikel ein Grossteil wörtlich übernommen und als Zitat ausgewiesen. M. E. ist dies eine Urheberrechtsverletzung. Wie sieht ihr das? Danke.--KurtR (Diskussion) 15:28, 23. Aug. 2016 (CEST)

@KurtR: Ja, in der Form ist das eine Urheberrechtsverletzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:54, 23. Aug. 2016 (CEST)
@Gnom: Danke. Hab den URV-Baustein gesetzt. Werde Benutzer:Roland zh über die URV informieren, hoffe, er hat nicht noch mehr URV begangen. Es liegt an ihm, seine Beiträge zu überprüfen und ggf. Löschungen zu veranlassen. --KurtR (Diskussion) 03:42, 25. Aug. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:50, 7. Sep. 2016 (CEST)

Hallo, warum wurde das Bild entfernt? Die Urheberin hat innerhalb der angegebenen Frist am 9.8. die angehängte e-mail an permissions-commons gesendet, damit sollte doch alls ok sein? MfG, --Fockeberg (Diskussion) 14:42, 13. Aug. 2016 (CEST)

To: permissions-commons@wikimedia.org

I hereby affirm that I, Miriam Steiner, the creator and sole owner of the exclusive copyright of [File:Matthiashoch.jpg][1] as shown here: [13].[4]

I agree to publish the above-mentioned content under the following free license: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International.[5]

I acknowledge that by doing so I grant anyone the right to use the work, even in a commercial product or otherwise, and to modify it according to their needs, provided that they abide by the terms of the license and any other applicable laws.

I am aware that this agreement is not limited to Wikipedia or related sites.

I am aware that the copyright holder always retains ownership of the copyright as well as the right to be attributed in accordance with the license chosen. Modifications others make to the work will not be claimed to have been made by the copyright holder.

I acknowledge that I cannot withdraw this agreement, and that the content may or may not be kept permanently on a Wikimedia project.

[Miriam Steiner] [Copyright holder] [09 August 2016]

Historisches Bild aus einem Katalog anno 1938

Frage zu einem Bild (es zeigt ein Fotografisches Objektiv) aus einem Angebotskatalog der damaligen Firma Zeiss aus Jena, veröffentlicht 1938, der unmittelbare Urheber/der Fotograf ist unbekannt/nicht angegeben: darf das Bild (von mir für die Commons) verwendet werden, und wenn ja, unter welcher Lizenz?
Vielen Dank im Voraus!-----hoep (Diskussion) 11:07, 26. Aug. 2016 (CEST)

Nein. Siehe WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Die dort beschriebene Problematik für deutsche Bilder mit unbekanntem Urheber gilt auch für Commons. -- Rosenzweig δ 15:43, 26. Aug. 2016 (CEST)
Danke für das Heraussuchen des Passus. Welche Möglichkeiten bleiben? Eine Bittstellung beim Rechtsnachfolger Carl Zeiss Oberkochen - und falls dieser der Veröffentlichung zustimmt - genügt der Hinweis, dass eine solche Zustimmung vorliegt?-----hoep (Diskussion) 15:55, 26. Aug. 2016 (CEST)
Die Urheberrechte liegen beim Urheber und dessen Erben, nicht beim Unternehmen Zeiss. Vielleicht weiß Zeiss aber, wer der Urheber ist. Oder sie haben damals wie heute ein vollumfängliches Nutzungrecht an diesem Bild und stellen es unter eine freie Lizenz. Falls das tatsächlich der Fall sein sollte, müsste es aber per E-Mail ans Commons-OTRS bestätigt werden. Details dazu siehe unter c:Commons:OTRS/de. -- Rosenzweig δ 18:58, 26. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Rosenzweig, Folgendes bitte nicht persönlich an Dich verstehen, es sind nur Gedanken, die mir gerade durch den Kopf gehen. Und vielleicht nicht nur mir.
Betr. E-Mail-Vorlage: »...bitte ich Sie darum, dies zu bestätigen, indem Sie die untenstehende Einverständniserklärung an die E-Mail-Adresse permissions-commons-de@wikimedia.org schicken. Ändern Sie dazu bitte die Inhalte in geschweiften Klammern {{{ BEISPIEL }}} ab.«
Ich sehe dickes Blau = Schwarz.
1. Wäre ich die Dame von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei Zeiss, würde ich mich fragen, was will der denn? Welche "untenstehende Einverständniserklärung"?
2. Welche "Inhalte in geschweiften Klammern"?
3. Dem E-Mail-Schreiber würde ich vielleicht antworten, um ihm die Rechte zu seiner freien Verfügbarkeit zu überlassen (nachdem ich eine ganze Abteilung auf Trab gehalten habe, um zu ergründen, wie man damit umgehen soll...), aber das geht zu weit.
Ich persönlich würde das 100-prozentig verstehen, um nicht zu sagen, es wäre mir peinlich, weil - ganz im Ernst - realitätsfremd.
Jedoch, es hilft ja nichts, wenn das die Bestimmungen sind, dann kann ich nur verzichten. Höchstens fragen, ob ich den oben zitierten Passus weglassen- und den kompletten Mail-Antwort-Text, sofern die Dame überhaupt positiv antwortet (...) von mir aus an permissions-commons-de@wikimedia.org weiterleiten kann (?) (die persönliche Mail direkt weiterzuleiten, ohne zu wissen, was damit passiert, käme nicht in Frage, ganz klar. Bei aller Liebe.)-----hoep (Diskussion) 20:48, 26. Aug. 2016 (CEST)
Du kannst zunächst auch selbst an permissions-commons-de@wikimedia.org schreiben und fragen, was akzeptabel wäre. Die Antwort könnte etwas dauern, weil die Bearbeitungszeiten relativ lang sind, meist mehrere Wochen. -- Rosenzweig δ 22:13, 26. Aug. 2016 (CEST)
@---hoep: Um die Antwort des Support-Teams gleich hier vorwegzunehmen:
  • Die E-Mail-Vorlage ist wie der Name schon sagt eine Vorlage. Wenn man die als Wikipedianer verwendet sollte man die natürlich entsprechend ausfüllen und ggf. ergänzen bevor man sie an einen Urheber oder eine Firma schickt.
  • Die Vorlage für die „Untenstehende Einverständniserklärung“ findest Du direkt unter der der Vorlage für das Anschreiben. Diese solltest Du natürlich mitkopieren und dort ggf. die „Inhalte in geschweiften Klammern“ entsprechend vorausfüllen.
  • Es gehört nunmal zu den Grundprinzipien der Wikipedia, dass wir hier ausschließlich freie Inhalte verwenden dürfen – also Inhalt, die von jedem auch außerhalb der Wikipedia genutzt werden dürfen. Eine Einräumung einfacher Nutzungsrechte (a la „ja können sie in der Wikipedia verwenden“) reicht daher nicht aus.
  • Nur der Urheber oder der Inhaber eines vollumfänglichen Nutzungsrechts berechtigt sind ein Werk unter eine freie Lizenz zu veröffentlichen. Und wenn diese nicht selbst ihr Werk auf Commons hochladen, müssen Sie eben gegenüber dem Support-Team bestätigen, dass sie einer CC-Lizensierung zustimmen. Und im Gegensatz zu irgendwelchen unters Pseudonym auftretenden Wikipedianer, kann das Support-Team sicherstellen, dass diese Freigabe nach einheitlichen Standards überprüft und so im OTRS abgelegt wird, dass sie auch in 10 Jahren noch überprüfbar ist. Das ist nicht peinlich sondern professionell. Und gerade in größeren Unternehmen ist man solche Prozesse gewohnt. In der Mail kannst Du uns bzw. wir Dich gerne auf CC setzen – dann bekommst Du mit, was wir mit dem Unternehmen kommunizieren. // Martin K. (Diskussion) 11:10, 30. Aug. 2016 (CEST)

Der passende Commons-Lizenzbaustein wäre übrigens, sofern der Urheber wirklich nicht zu ermitteln ist, dieser. --Abderitestatos (Diskussion) 11:32, 30. Aug. 2016 (CEST)

Da es sich de facto nie sicher stellen lässt, dass ein Werk tatsächlich ausschließlich anonym veröffentlicht wurde, ist Template:PD-anon-70-EU umstritten und wird hier-zu-wiki von unserer Bildrechte-Richtlinien abgelehnt:

Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke.

Im konkreten Fall scheitert eine anonyme Veröffentlichung schon daran, dass der vermutliche Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts ja bekannt ist. // Martin K. (Diskussion) 11:40, 30. Aug. 2016 (CEST)

Recht am Eigenen Bild

Das mit dem Recht am eigenen Bild ist grundsätzlich klar: Eine abgebildete Person muss ihr Einverständnis geben. Was ich trotz längerer Suche aber nicht gefunden habe: Wie sieht in der Wikipedia das Prozedere dazu aus? Gibt es z.B. ein Formular, auf dem die abgebildete Person ein paar Kreuze macht und damit Einverständnis und gegebenenfalls Ausschlüsse bekundet und anschließend unterschreibt?

  • Wo finde ich ein solches Formular?
  • Falls es keins gibt, was muss in einer ensprechenden Erklärung enthalten sein? (Z.B. Geburtsdatum und Ort?)
  • Wohin muss der Scan eines solchen Formulars/Erklärung geladen werden, damit er dem Bild (oder gegebenenfalls mehreren Bildern zugeordnet werden kann?
  • Was gibt es gegebenenfalls zusätzlich zu beachten?

Danke für Eure Mühe! --MRewald (Diskussion) 10:59, 24. Aug. 2016 (CEST)

Ein Formular oder offizielles Prozedere gibt es dazu m.W. nicht. Für die Wikipedia reicht es aus, wenn du bei der Bildbeschreibung eine Bemerkung der Form "die abgebildete Person hat der Veröffentlichung zugestimmt" hinzufügst. Ggf. kannst du auch noch die Vorlage commons:Template:Personality rights setzen. --Magnus (Diskussion) 11:07, 24. Aug. 2016 (CEST)
@MRewald, Tsungam: Es gibt auf Commons auch die Vorlage Consent, mit der man erklären kann, dass die abgebildete Person der Veröffentlichung des Fotos (oder Videos) ausdrücklich zugestimmt habe. Wenn dies der Fall ist, ist es m.E. eine gute Idee, die Vorlage zusätzlich zu Personality rights zu verwenden. Gestumblindi 19:47, 4. Sep. 2016 (CEST)

http://www.michelblick.de/?download=michelblick_6-2014.pdf – Seite 12–13

Herausgeber und Verlag: Kulturaustausch Hamburg-Übersee e.V., Neanderstraße 21, 20459 Hamburg

GF/ Redaktion: Jutta Wiegert

Leser- und Abonnenten-Service: eMail: info@michelblick.de

Weitgehend gleichlautender Inhalt mit dem Artikel. Samt 2 Bildern. Gleicher Autor? Abgeschrieben, ohne Wikipedia als Quelle zu nennen? --Helium4 (Diskussion) 20:19, 29. Aug. 2016 (CEST)

Anfrage betreffend einer möglichen URV [14] hierher kopiert--Giftzwerg 88 (Diskussion) 09:07, 30. Aug. 2016 (CEST)

Hallo Helium4, hast du eine urheberrechtliche Frage? Ansonsten ist Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wohl die richtige Anlaufstelle für dein Anliegen. (Ping auch an Giftzwerg 88.) Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:33, 6. Sep. 2016 (CEST)

BSC Young Boys Logogeschichte und Servette FC Genf

Hallo also ich wollte zum BSC Young Boys mich mal mit der Logogeschichte beschäftigen , wie ich sehe gibt es nur 2 der 5 Historischen Logos im Wiki. Ich habe aber diese Seite gefunden http://www.dfs-wappen.de/uefa/sui/verein_51244.html hier sind auch die Daten mit da bei wären diese Logo ok zu benutzen oder lieber nicht benutzen ? Gleiche Frage auch bei Servette Genf http://www.dfs-wappen.de/uefa/sui/verein_51268.html --Seescedric (Diskussion) 16:26, 21. Aug. 2016 (CEST)

Hallo Seescedric, ich würde hier grünes Licht geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:25, 21. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Seescedric, bedenke aber bitte, dass wenn du die Logos hochlädst und deswegen verklagt wirst, du alleine dafür geradestehst und Gnom, der hier "grünes Licht" geben würde, nicht. Gruß --78.34.196.30 23:22, 21. Aug. 2016 (CEST)
Ich würde sagen das hier das mit der Schöfungshöhe wert hat , und wird ein uplord auf de.wikipedia oder auf commens gemeint ? --Seescedric (Diskussion) 18:21, 22. Aug. 2016 (CEST)
Hallo Seescedric, ich denke, dass du diese Grafiken alle auf Commons hochladen kannst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:11, 22. Aug. 2016 (CEST)
Wieder wegen Schopfunghöhe rein packen ?--Seescedric (Diskussion) 06:29, 25. Aug. 2016 (CEST)
HalloSeescedric, ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Meiner Meinung nach kannst du die Grafiken auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:49, 7. Sep. 2016 (CEST)

Persönlichkeitsrechte bei Datei:Burqini.jpg

Gegenwärtig ziert das Bild einer Frau im Burkini die Wikipedia-Startseite. Das Bild ist auch im Artikel Burkini verlinkt und ich frage mich, ob es wir es aufgrund der Persönlichkeitsrechte der dargestellten Frau nicht besser entfernen sollten. Das Bild hatte ich schon einmal diesen Monat selbst in die Vorlage für In den Nachrichten eingetragen. Daraufhin meldete sich jemand auf der allgemeinen Disku, der die gleiche Frage stellte. Die badende Frau war aber „nur“ einen Tag bei In den Nachrichten zu sehen und wurde dann von einem anderen Bild verdrängt, so das die Frage nicht ausdiskutiert werden konnte. Vom Motiv her scheinen mir die Zweifel angebracht zu sein – die Frau posiert ja nicht und wurde anscheinend ohne ihr Wissen aufgenommen. Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen ist da eigentlich sehr genau formuliert. Da ich aber kein Experte auf dem Gebiet bin, wollte ich hier nochmal nachfragen. --César (Diskussion) 12:03, 27. Aug. 2016 (CEST)

Hmm, hat hier niemand eine Meinung zum Thema? --César (Diskussion) 18:21, 4. Sep. 2016 (CEST)
Sofern die Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt und das Bild muss gelöscht werden. Das ist ganz klar. -- FriedhelmW (Diskussion) 18:45, 4. Sep. 2016 (CEST)
@César, FriedhelmW: (und vielleicht mag auch Gnom etwas dazu sagen?) Ich habe ja eigentlich auch eine klare Meinung zu solchen Fällen. Auf Commons scheint es aber oft schwierig zu sein, Fotos unter Hinweis auf Persönlichkeitsrechte gelöscht zu kriegen. Hier bietet sich mir nun die Gelegenheit, einen Text zum Thema zu posten, den ich noch auf meiner Festplatte herumliegen hatte; ich glaube, ich hatte ihn im Hinblick auf eine Diskussion im Kurier geschrieben, dann aber doch nicht verwendet. Also: File:Old and wise.jpg ist beschrieben als "Elderly Gambian woman's face surrounded by yellow and orange hijab". Das ursprünglich von flickr stammende Foto ist auf Commons als "exzellent" ausgezeichnet und als Foto zweifelsohne schön und ausdrucksstark - aber es stellen sich doch viele Fragen: Wusste die Frau, als sie fotografiert wurde, dass das Foto ins Internet gestellt und der ganzen Welt zur Verfügung gestellt werden soll? Wurde sie konkret gefragt? (Also nicht einfach: "Darf ich Sie fotografieren?" sondern "Darf ich Sie fotografieren und das Foto weltweit Abertausenden von Leuten präsentieren"?) Wer ist sie überhaupt? Ist eine solche "ethnographische" Herangehensweise mit der Abbildung einer "alten Frau aus Gambia", die somit nicht als Individuum, sondern sozusagen exemplarisch dargestellt wird, überhaupt noch zeitgemäss? Schon der Filename "Old and wise" ist klischeehaft: Wer sagt uns, dass die abgebildete Frau besonders "weise" ist? Natürlich ist das zumindest nichts Herabsetzendes, im Gegenteil - aber es zeigt eine bestimmte fragwürdige Sichtweise. Solche Fragen stelle ich mir auf Commons öfter, es gibt natürlich noch wesentlich problematischere Bilder wie File:HomelessParis 7032101.jpg - es zeigt einen Obdachlosen in Paris und stand 2006 auf dem 2. Platz als "Bild des Jahres". Ralf Roletschek stellte 2009 einen Commons-Löschantrag mit der Begründung "Recht am eigenen Bild" auf das Foto, der abgewiesen wurde. Ich konnte diesen Löschantrag sehr gut nachvollziehen und bin von der Behaltensentscheidung nicht wirklich überzeugt, aber so sieht's nun aus... Gestumblindi 20:07, 4. Sep. 2016 (CEST)
So ist es. RaeB wird kaum beachtet, Panoramafreiheit jedoch mehr als pingelig, das ist nicht zu ändern. Das widerspricht zwar kontinentaleuropäischem Recht aber die Amis setzen sich meistens durch. Bleibt nur, das Bild nicht hier zu verwenden. --M@rcela 20:19, 4. Sep. 2016 (CEST)
Zumindest was das Old-and-wise-Bild angeht, ist die Ambiguität der Weisheit nun per Umbenennung beseitigt. Wenn man mal pessimistisch ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Persönlichkeitsrechte des Pariser Obdachlosen mittlerweile, insbesondere nach 2010, nahezu erloschen sind und nur noch der kleine Rest, der postmortal erhalten bleibt, besteht... Mal aus Interesse: gibt es neben der verlinkten LD noch andere Diskussionen zu dem Thema? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 21:22, 4. Sep. 2016 (CEST)
@Grand-Duc: Ein kleiner Teil der Commons-Löschanträge wird nach der Abarbeitung thematisch kategorisiert (wenn jemand auf den Gedanken kommt). So gibt es auch commons:Category:Privacy-related deletion requests mit Subkategorien "deleted" und "kept", worin sich einige Fälle finden, die in diese Richtung gehen. Es ist immerhin schon nicht so, dass einfach alles blind behalten wird... Gestumblindi 23:16, 4. Sep. 2016 (CEST)
PS: Wie auch immer, ich habe nun einfach mal einen Löschantrag auf das hier diskutierte Burkini-Bild gestellt; wir werden ja sehen, wie es ausgeht... Gestumblindi 23:33, 4. Sep. 2016 (CEST)
Die beste Alternative wäre, ein problemloses Bild selbst zu machen. Nur ob das so schnell möglich ist...? --M@rcela 08:36, 5. Sep. 2016 (CEST)
Man könnte auch das Gesicht in diesem Bild unkenntlich machen. Selbst wenn das Original auf Commons behalten werden sollte, wäre das vielleicht eine Möglichkeit u.a. für unseren Artikel Burkini, wenn es keine bessere Alternative gibt? Das Bild wird ja überall wegen der Badebekleidung verwendet, nicht wegen der dargestellten Person. Gestumblindi 12:57, 5. Sep. 2016 (CEST)
Bitte kein Pixelmatsch, dann lieber ein falsches Gesicht reinkopieren. Ich werde mich mal dranmachen, einen Burkini und ein Model besorgen. --M@rcela 11:50, 6. Sep. 2016 (CEST) Das dauert 2-3 Wochen, so schnell bekommt man so ein Kleidungsstück nicht.
Hallo Gestumblindi, bitte verzeih die späte Antwort – ja, das könnte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Nichts genaues wissen wir aber wohl nicht. In Fällen, in denen der oder die Abgebildete in die Kamera schaut, sehe ich das anders. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:35, 6. Sep. 2016 (CEST)

Hat hier jemand zufälligerweise Ahnung vom Thema "Recht am eigenen Bild in Ägypten"? Scheint in dieser Frage ausschlaggebend zu sein... Gestumblindi 19:11, 11. Sep. 2016 (CEST)

Einladung zur Diskussion der Urheberrechtsstrategie

Hallo, dies ist eine EInladung an der Konsultation der WMF-Rechtsabteilung zur neuen Urheberrechtsstrategie der Foundation teilzunehmen. Dazu findet eine offene Diskussion auf Meta statt und wir erhoffen uns eine vielstimmige Diskussion um ggf. Blinde Flecken besser finden zu können. Wenn du an dem Thema interessiert bist und an der Diskussion teilnehmen möchtest, kannst du dies auf Meta tun. Joe Sutherland (WMF) 20:40, 30. Aug. 2016 (CEST)