Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/10

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Zille.

Hungerturm in einer Grafik von von Heinrich Zille (1911)

Hab gerade ein Bild hochgeladen und frage mich, ob ich das beim Urheberrecht richtig dargestellt habe. Der schöpfer Grafik, Heinrich Zille, starb 1929, ist also deutlich über 70 Jahre tot. --Systemling (Diskussion) 16:20, 4. Okt. 2020 (CEST)

Das passt so. -- Chaddy · D 16:40, 4. Okt. 2020 (CEST)
ich habe mal {{Bild-PD-alt|Commons=ja}} eingetragen, die Datei sollte nach Commons "abgeschoben" werden. --Goesseln (Diskussion) 18:07, 4. Okt. 2020 (CEST)
Ich habe die Zeichnung nach Commons verschoben. --Leyo 20:53, 4. Okt. 2020 (CEST)
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Zur Info: Fragen zur Wikipedia

Logo der FIrma DACHSER

Hallo, vielleicht kann jemand von den Experten mal hier vorbeischauen. Aus meiner Laiensicht sollte das kein Problem für uns sein, vielleicht kann jemand der IP das gut erklären. --Redrobsche (Diskussion) 09:45, 5. Okt. 2020 (CEST)

Ich sehe da auch die Schöpfungshöhe deutlich als nicht erfüllt an. Von daher ist das wohl weniger ein Problem. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 09:49, 5. Okt. 2020 (CEST)
@Redrobsche: Das Logo ist natürlich urheberrechtlich nicht schutzfähig. Und das Markenrecht kümmert Wikipedia als Lexikon nicht. Bitte gebt Bescheid, wenn ihr Hilfe braucht, dass der Firma zu erklären. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:07, 5. Okt. 2020 (CEST)
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Recht am Bild bzw. an einer zur Verfügung gestellten Aufnahme

Hallo und einen schönen Tag liebe Mitstreiter....... Ich habe ein Forum/Blog/Homepage wo es darum geht Burgen und Schlösser in Europa zu dokumentieren. In jedem Thread in dem Bilder hochgeladen wurden, steht für jeden Besucher folgendes zu lesen:

Bitte um Beachtung:
Eine private Verwendung der von mir erstellten Fotos mit Angabe des Autors ist gestattet.
Bei einer Publizierung (z.B. im Internet) erbitte ich allerdings eine kurze Mitteilung.
Nicht immer ist ein Photoalbum mit angegeben, vorhanden sind aber immer reichlich Bilder von der jeweiligen Anlage.
wehrbauten[at]web.de (Das [at] bitte durch ein @ ersetzen = Spamschutz)
Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Autors zulässig.

Alle von www.wehrbauten.de gemachten Photos wurden meisst von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen, es sei denn mir wurde ausdrücklich der Zugang zum Gelände oder zum Gebäude gewährt. In der sog. Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.

Jetzt habe ich leider das Problem mit einem anderen User hier bei Wiki, der meinte meine Bilder wären dafür da, sie ungefragt bei Wiki unter Weblinks zu verlinken, was ICH aber nicht möchte. Ich habe das Recht schriftlich vorliegen das es einzig und allein auf wehrbauten.de veröffentlicht werden darf - allerdings nicht bei Wikipedia oder sonstwo. Im allgemeinen geht es um folgenden Thread: http://wehrbauten.de/thread.php?threadid=564 und dort wiederum um mind. 9 Beschreibungen die durch Artikel hier bei Wiki zu sehen sind. Natürlich habe ich besagten user auch schon darüber informiert das ich es nicht gut finde meine Bilder bzw.deren Verlinkungen hier zu finden - seine Antwort war: Wenn Du nicht willst, dass irgendjemand wie ich Bilder auf Deiner Webseite verlinkt, dann darfst Du sie nicht ins Internet stellen. Ziemlich einfach. Nachzulesen übrigens hier https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Dusdia Fakt ist und bleibt folgendes: ICH habe das Recht an diesen Bildern und ICH möchte entscheiden wo es im Netz veröffentlicht wird und mir nicht dumme Kommentare anhören. --Raoul & Carlos (Diskussion) 17:03, 4. Okt. 2020 (CEST)

Wie man hier sehen kann, unterliegt Raoul & Carlos einem Missverständnis: Für die hier fragliche Verlinking von Bildern benötigt man keine Erlaubnis. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:32, 4. Okt. 2020 (CEST)
Siehe auch https://www.tagesschau.de/inland/zulaessigkeit-hyperlinks-105.html --M@rcela 17:49, 4. Okt. 2020 (CEST)
Dummerweise habe nur ICH das Recht dieses Bild zu verwenden, NICHT Wikipedia. Dann werde ich wohl einen Anwalt prüfen lassen was richtig oder falsch ist. --Raoul & Carlos (Diskussion) 19:35, 4. Okt. 2020 (CEST)
Tja, Wikipedia verwendet die Bilder auch nicht, sie sind nur verlinkt. Deine Seite wird übrigens zahlreich verlinkt: shorturl.at/doxW6 --M@rcela 20:07, 4. Okt. 2020 (CEST)
Ist ein bisschen ungut, dass man bei den als reine Grafik von up.picr.de eingebundenen Bildern (siehe Burg Hagen (Duisburg)) nicht mehr nachvollziehen kann, woher das Bild stammt. --Ailura (Diskussion) 20:34, 4. Okt. 2020 (CEST)
Lieber Ralf Roletschek, wenn ich den anderen User höflich bitte die Bilder zu entfernen und er sagt im Gegenzug so etwas wie "leck mich am A****, ich mache was ich will", dann ist das so in Ordnung ? Würde ich Bilder von Wiki verwenden ohne die Quelle zu nennen, was wäre dann wohl los wenn ich schreiben würde: Ich mache was ich will ?! Das ist einfach nur super unhöflich und hat nichts mit guter Kinderstube zu tun - in meinen Augen auch total asozial. Und selbst wenn er die Bilder gegen meinen Willen hier bei Wiki verlinkt, warum kann er dann nicht die Quelle angeben...........ist das etwa auch normal ? @Ailura das ist nicht nur bei der Burg Hagen so, ich selbst habe jetzt schon 13 Seiten hier bei Wiki gefunden wo meine Bilder eingepflegt sind, somit ist hier nicht von einer Ausnahme die Rede sondern mehr von Absicht. --Raoul & Carlos (Diskussion) 20:49, 4. Okt. 2020 (CEST)
Ich habe nicht von einer Ausnahme gesprochen. Auch nicht als ich ursprünglich irrtümlich dachte, die Bild-Url wäre erst bei der Verlinkung passiert, aber die ist bereits im Webdesign der Ursprungsseite. --Ailura (Diskussion) 21:00, 4. Okt. 2020 (CEST)
@Raoul & Carlos: du verwechselst da was grundlegend. Verlinkung und Verwendung sind grundverschieden. In der Paperboy-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, daß eine Verlinkung fremder Inhalte grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Seitenbetreibers zulässig ist. Etwas allgemeinverständlicher hat das der Spiegel formuliert. Jedermann darf deine Homepage verlinken, wie er es mag. Eingeschränkt ist das nur durch "illegale Inhalte" aber das liegt ja hier nicht vor (nur der Vollständigkeit halber). Einer Verwendung deiner Bilder und auch Texte durch Dritte kannst du natürlich widersprechen. Hätte jemand eins deiner selbst angefertigten Fotos in die Wikipedia oder auf Commons geladen, dann würde ich deine Aufregung verstehen.
Im Gegenzug ist festzustellen, daß du offenbar fremde Bilder verwendest, ohne ihre Herkunft ausreichend zu kennzeichnen. --M@rcela 22:03, 4. Okt. 2020 (CEST)
Hier kommt nur leider hinzu, dass nicht die Homepage, sondern Up.picr.de verlinkt wird. Vom Feinsten sind die Links jedenfalls nicht. --Ailura (Diskussion) 22:21, 4. Okt. 2020 (CEST)

Diese ganze Diskussion ist leider vollig aus dem Ruder gelaufen wie mir scheint, wir reden hier ständig aneinander vorbei. Nocheinmal zum mitschreiben, es ist mir völlig egal wie oft oder von wem meine Seite oder ein einzelner Thread wo auch immer verlinkt wird, ich mache nichts anderes mit Wiki und es ist bestimmt für beide eine win win Situation. Es geht einzig und alleine um die Verwendung einzelner Bilder auf meiner Seite für die ICH die Bildrechte besitze. Wenn mir also eine schriftliche Erklärung vorliegt die besagt das ich einzelne Bilder auf meiner Seite UND NUR dort verwenden darf, ich einen Zusatz auf meiner Seite einblende die folgendes besagt: Bei einer Publizierung (z.B. im Internet) erbitte ich allerdings eine kurze Mitteilung und User Dusdia schreibt er habe nichts hochgeladen, weitergenutzt, verbreitet, verwendet oder kopiert., dann hat er mich leider frech 3x angelogen. Er hat meine Bilder ungefragt weitergenutzt, sie bei Wiki weiterverbreitet und hat logischerweise den Link kopiert. Ebenfalls ein gutes Beispiel ist das Rittergut Kaldenberg https://de.wikipedia.org/wiki/Hof_Kaldenberg, dort sehe ich ebenfalls eine Fotografie die Ich gemacht habe aber trotzdem ohne mein Einverständnis hier bei Wiki eingebunden wurde - und ihr wollt mir wirklich einreden das so ein Verhalten normal ist ? Wahrscheinlich ist das der Grund warum ich hier bei Wiki nur sehr selten oder garnicht Bilder hochladen möchte, was mich persönlich sehr traurig stimmt. --Raoul & Carlos (Diskussion) 09:33, 5. Okt. 2020 (CEST)

Welches der 3 eingebundenen Bilder, die laut Commons allesamt von Benutzer:Dusdia stammen, ist denn in Wirklichkeit von Dir? Und wo auf Commons hast Du das bislang bemängelt? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:38, 5. Okt. 2020 (CEST) PS: Die Bilder verlinkt: 2013-12 HofKaldenbergEingang1, 2013-12 HofKalenbergHaupthaus und 2013-12 HofKaldenbergTorWappen
Ich vermute, es geht um das als Weblink angegebene Bild von picr.de. Dann hätte aber die Urheberrechtsverletzung nicht derjenige begangen, der den Link eingetragen hat, sondern der picr-Uploader. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass es sich um dieselbe Person handelt. Soweit ich weiß, sind bei Weblinks Verlinkungen auf offensichtliche Raubkopien untersagt. Auch YouTube-Links werden häufig aus diesem Grund entfernt. In diesem Fall lässt sich der Uploader nicht ermitteln und somit die Urheberrechtsverletzung nicht ohne weitere Nachforschungen feststellen. Aber bei Beschwerden sollten die Links wohl entfernt werden. Wenn sich das häuft, müsste man auch darüber nachdenken, derartige Bilder-Hoster komplett auszuschließen. Falls der Antragsteller das Bild im Rahmen eines Forum-Beitrags aber selbst dort hochgeladen haben sollte, kann man da wohl nichts machen. Ich würde es dennoch besser finden, diesen Forum-Betrag anstelle des Bildes zu verlinken, damit der Kontext erhalten bleibt. --Rodomonte (Diskussion) 09:48, 5. Okt. 2020 (CEST)
Das Bild stammt aus diesem Thread auf der Seite www.wehrbauten.de, wenn ich mit Rechtsklick->Bild in neuem Tab öffnen das Bild öffne, komme ich auf genau diese Seite, das ist also das Original, keine fremd hochgeladene Raubkopie. Ich kann hier kein Problem erkennen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:58, 5. Okt. 2020 (CEST)
Mehr als ein Kopschütteln habe ich langsam nicht mehr übrig. Lest ihr eigentlich vorangegangene Beiträge oder nur den letzten ? Ich stand irgendwann 2009 vor diesem Rittergut, habe mit meiner Cam das Bild gemacht, anschliessend bei Picr hochgeladen mit meinem Account und danach auf meiner Webseite eingebunden und in jedem Thread den Zusatz stehen das ich es nicht ohne Einverständniss weiterverbreitet wissen möchte. Ich werde das Bild jetzt leider löschen müssen, ebenso alle anderen die User Dusdia ohne meine Erlaubnis hier eingefügt hat. Ist zwar mühselig weil ich über 10.000 Bilder durchforsten muss aber wohl nicht zu änderrn. Ich wünsche euch noch viel Spass........... --Raoul & Carlos (Diskussion) 10:12, 5. Okt. 2020 (CEST)
Mehr als ein Kopschütteln habe ich langsam nicht mehr übrig. Liest Du eigentlich vorangegangene Beiträge oder nur den letzten? Hier wurde kein einzige Bild eingebunden, hier wurde lediglich auf Bilder von Dir verlinkt. Wenn Du die auf Deiner eigenen Domain ablegen würdest, nicht bei einem beliebigen Bilderhoster, dann wäre da sogar Deine URL mit verlinkt, da aber anders nicht auf spezielle Bilder mitten aus einem Forumsbeitrag verlinkt werden kann, geht es halt nur so. Ob diese Verlinkung überhaupt sinnvoll ist, szejt auf einem andern Blatt, ich kann da eher wenig Sinn erkennen, dieses Baustellenbild zu verlinken beim Hof Kaldenberg, aber das ist was für die Artikeldiskussion. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:19, 5. Okt. 2020 (CEST)

Und ich möchte nicht das meine Bilder irgendwo verlinkt werden WAS ist DARAN so schwer zu verstehen ????? --Raoul & Carlos (Diskussion) 10:22, 5. Okt. 2020 (CEST)

Wie kann man nur so hartnäckig so einen Unsinn verzapfen?--Fornax (Diskussion) 10:32, 5. Okt. 2020 (CEST)
Das ist ein frommer Wunsch, der allerdings nicht mit der Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen ist. Ein Recht darauf hast Du in keinem Fall, im Einzelfall kann imho allerdings gerne auf ein Foto verzichtet werden, beim Hof Kaldenberg hat es z.B. imho wenig enzyklopädischen Wert und passt nicht wirklich zu Weblinks, aber das ist ein spezieller Einzelfall. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:25, 5. Okt. 2020 (CEST) PS: Das ist allerdings eine inhaltliche Frage für die einzelnen Artikeldiskussionen und hat mit Urheberrechtsfragen so rein überhaupt nichts zu tun.

Hallo Raoul & Carlos, in deinem Fall gibt es ganz offensichtlich einen höchstrichterlichen Spruch vom BGH, diesen zusammenfassenden Link dazu habe ich auf der Diskussionsseite von Dusdia in eurem Gespräch gefunden. Ganz offensichtlich ist es so, dass bei einer Verlinkung untersucht werden muss, ob sich der Linksetzer den Inhalt des Linkziels zu eigen macht, was nur dann überhaupt in Frage kommt, wenn dieser Framing einsetzt, also die Inhalte des Linkziels nahtlos in eine eigene Seite einbaut, so dass ein Besucher der Seite des Linksetzers nicht sieht, dass das Material von einer dritten Partei kommt. Stets und ohne Unterlassensanspruch zulässig ist aber, einen Textverweis auf eine Bildquelle zu setzen. Das gilt insbesondere in diesem Fall, wo Du nicht bestreitest, dass die Bildquelle rechtmäßig entstanden ist. Durch den Link wird nicht in dein Recht zur Bestimmung des Verbreitungswegs eines Werks eingegriffen; Du kannst Verlinkungen nicht verhindern oder verbieten (lassen). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 11:20, 5. Okt. 2020 (CEST)

Die Paperlink-Entscheidung hatte ich ihm gestern bereits verlinkt. Offenbar weiß er es besser als der BGH, dann ist die Sache eh erledigt. --M@rcela 12:49, 5. Okt. 2020 (CEST)

Wenn Du eine Verlinkung bzw. Zugriffe von Unbekannten im Internet verhindern willst, kannst Du alternativ auch Dein Forum nur mit Anmeldung zugänglich machen, wie das technisch mit dem Bilderhoster geht, weiß ich aber auch nicht. --Ailura (Diskussion) 12:34, 5. Okt. 2020 (CEST)

Man kann Bilder auch so ins Netz stellen, dass man nicht direkt auf das bloße Bild verlinken kann.--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 14:48, 5. Okt. 2020 (CEST)
Vielleicht ist ja jetzt bei Hof Kaldenberg eine Lösung gefunden worden, mit der alle leben können😀 --Dr. Peter Schneider (Diskussion) 20:05, 5. Okt. 2020 (CEST)
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Bühnenbild, von einem US-Kongressangehörigen fotografiert

Hallo, ist commons:File:Mike Thompson at Hamilton - Feb 2020 02.jpg wirklich gemeinfrei (das Foto scheint mir eher nicht "as part of that person’s official duties" aufgenommen zu sein, vgl. der verlinkte Tweet)? Und kann es auch bei uns verwendet werden? Danke schon jetzt. --Linseneintopf (Diskussion) 15:18, 13. Okt. 2020 (CEST)

Gute Frage, Linseneintopf. Ich würde sagen nein, aber wir haben noch ein ganz anderes Problem: Das Foto zeigt ein urheberrechtlich geschütztes Bühnenbild. Schon deshalb muss das Foto gelöscht werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:15, 13. Okt. 2020 (CEST)
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Fragen zu freien Bildern einer anderen Website

Man sehe mir bitte nach, dass ich mich bislang nur oberflächlich damit beschäftigt habe, ich denke aber, zumindest eine Frage/Unklarheit wäre auch dann nicht so einfach zu beantworten. Es geht allgemein um die Seite http://kirchbau.de. Eigentlich sollen alle Bilder dort unter CC BY 3.0 stehen, könnten also doch problemlos auf Wikimedia hochgeladen werden (ich frage mich, warum das dort nicht gleich gemacht wurde, man hätte kostenlosen Speicherplatz...).

1. Wenn ich Bilder aus diesem Set z.B. hochlade, müsste ich als Quelle nicht auf den jew. Datei-URL verlinken, sondern immer auf diese Beschreibungsseite (weil hier die Lizenzbestimmungen stehen), korrekt?

2. Allerdings: hiersteht, doch nicht alle seien frei verwendbar (eben teils nur für "nicht kommerziellen Gebrauch" freigegeben, was ja Wikimedia auschließt, man solle selber recherchieren. Dürfte kaum möglich sein, und es ist ja wohl auch kein Bild diesbezüglich gekennzeichnet. Was machen?

3. Dann gibt es auch Fotos/Skizzen ohne Urheberangaben, dieses zB http://www.kirchbau.de/bildorig/w/wendlingen_johannes_grundriss1779x1247.jpg (aus dem óbigen Set). Was trägt man hier ein - bzw. könnte mal jemand beispielhaft den korrekten Quell-/Beschreibungstext zu einem Foto posten?

Danke, Grüße, --Subbass1 (Diskussion) 22:40, 1. Okt. 2020 (CEST)

Diese Seite scheint es mit den Urheberrechten nicht so genau zu nehmen wie die Wikipedia bzw. Commons. Ich sehe, dass dort auch Innenaufnahmen moderner Kirchen zu sehen sind. Für uns reicht eine Freigabe des Fotografen für seine Fotos unter einer freien Lizenz in solchen Fällen nicht aus, da die Architektur z.B. in deinem Beispiel (evang. Johanneskirche Wendlingen am Neckar-Unterboihingen, gebaut laut Seite "ca. 1960") sicher noch geschützt ist, wir bräuchten auch eine Fotografie des Rechteinhabers für das gezeigte architektonische Werk, d.h. die Kirche (Panoramafreiheit gilt nur für Aussenaufnahmen). Es scheint mir eher unwahrscheinlich, dass der Fotograf eine solche eingeholt hat, jedenfalls ist keine dokumentiert, und würde solche Fotos daher auf Commons gemäss COM:PRP löschen. Allgemein scheint mir die Seite als Bildquelle urheberrechtlich zu "wacklig", ich würde darauf verzichten. - Da beim Grundriss (dein Punkt 3) nicht dokumentiert ist, wer die Rechte hat bzw. eine Freigabe erteilt haben soll, können wir diesen übrigens auch nicht verwenden. Gestumblindi 01:14, 2. Okt. 2020 (CEST)
Ja, etwas wacklig kam sie mir auch vor, allerdings verwunderlich, da wohl auch 2 Landeskirchen zuarbeiten bzw. Daten abgreifen. Die müssten doch halbwegs fähige Juristen haben und diese Frage ist ja mitnichten neu oder ungewöhnlich. Also gut, dann werde ich mir erstmal nur eine noch fehlende Außenaufnahme dieser Kirche für Commons schnappen (mit Urheberangabe), einer Kirche übrigens (Wendlingen/Unterboihingen), die vor wenigen Wochen plattgemacht wurde, also nicht mehr existiert. Gibt es für solche Fälle eigentlich Sonderregelungen? --Subbass1 (Diskussion) 09:00, 2. Okt. 2020 (CEST)
Sonderregelungen für abgerissene Bauwerke? Nein, am Schutz des Werkes ändert sich nichts. Auch wenn ein Bild von - sagen wir - Picasso etwa bei einem Brand zerstört würde, hätten die Erben von Picasso immer noch die Rechte an Reproduktionen dieses Bilds. Gestumblindi 14:13, 3. Okt. 2020 (CEST)

Moderne Glasfenster in Kirchen

Wahrscheinlich wecke ich jetzt schlafende Hunde, aber egal, habe kürzlich 2 (nicht von mir erstellte) Fotos aus Kirchenräumen hochgeladen, auf denen eben auch Glasfenster bzw. moderne Gestaltungen zu sehen sind (sind auch noch nicht OTRS-bestätigt, im Gegensatz zu anderen des Sets). Hatte schon mal mitbekommen, dass das ruckzuck gelöscht wird. Bis zu welcher "Größe" im gesamten Bild denn eigentlich? Es kann doch nicht sein, dass man dann moderne Kirchenräume quasi gar nicht mehr perspektivisch fotografieren kann. Man müsste dann wohl die Fenster digital "überpinseln" (wäre das nicht eine grässliche Entstellung)? Dann gibts da ja eigentlich noch viel mehr: Ambo, Altar, Orgelprospekt...wenn modern. Wie wird hier vorgegangen? --2.206.86.77 23:52, 1. Okt. 2020 (CEST)

Es sind ja nicht nur die Fenster. Wenn es sich um einen modernen Kirchenraum handelt, ist es gut möglich, dass der Architekt vor weniger als 70 Jahren gestorben ist. Auch Bauwerke sind urheberrechtlich geschützt. In vielen Ländern, darunter in Deutschland und in der Schweiz, gilt die Panoramafreiheit nicht in Innenräumen, in gewissen anderen aber schon, es kommt also auch darauf an, wo die Kirche steht. Sollte es sich aber beispielsweise um eine Kirche mit moderner, noch geschützter Architektur in Deutschland handeln, sind Innenaufnahmen ohne Freigabe durch die Rechteinhaber (wahrscheinlich der Architekt oder dessen Erben) nicht zulässig, über die Fenster brauchst du dir dann gar nicht nicht erst extra Gedanken zu machen, weil sowieso schon der Rest nicht geht. Sollte es sich aber um eine alte Kirche mit modernen Fenstern oder anderen Elementen der Ausstattung handeln, was ja auch oft vorkommt, kannst du dir mal Beiwerk und diese Seite auf Commons anschauen. D.h. wenn du den Innenraum einer, sagen wir, gotischen Kirche aufnimmst und irgendwo am Rand sind auch noch moderne Fenster zu sehen, die aber nicht das Motiv deines Fotos sind, sondern unvermeidlich, aber eben als "Beiwerk" mit auf's Bild gelangt sind, dann geht es. Gestumblindi 00:57, 2. Okt. 2020 (CEST)
Das habe ich geahnt und befürchtet, frage mich aber, ob da nicht die Erklärung der Kirchengemeinde in Punkt 2 der "Vorlage-Mail" ausreicht:

-- [ ] dass ich der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin, das mir beliebige Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Unterlizenzierungen dieses Werkes gestattet. Der Name des Urhebers lautet [URHEBERNAME (Architekt und Fotograf)]. -- Davon ist ja auch regelmäßig (oft wohl stillschweigend) auszugehen, sonst dürfte eine Kirchengemeinde ihre Kirche ja überhaupt nicht vorstellen. Mir gehts eigentlich meist um ein, hmm, auch Bauwerk, nämlich eine Orgel, in ihrer Stellung im Raum. Sage jetzt bitte keiner, dass moderne Prospekte (die Schauseite einer Orgel) auch darunter fallen, dann bin ich nämlich hier weg :/ Natürlich sind überall im Netz moderne Kirchenräume zu finden, seine es Schnappschüsse von Touristen... Explizites Fotografierverbot (oder auch nur Veröffentlichungsverbot) ist mir hier aber eigentlich noch nie begegnet. (Und den Kirchen-Architekten will ich sehen, der den Bauherrn oder Privatforograf verklagt. Gab's das schonmal?). Zur Panoramafreiheit: ich dachte eigentlich, der Serverort bzw. der hauptsächliche Ort der Zielgruppe/Leser sei entscheidend, nicht der Aufnahmeort (wo überhaupt gibt es Panoramafreiheit in Innenräumen?) --Subbass1 (Diskussion) 08:52, 2. Okt. 2020 (CEST)

„Sage jetzt bitte keiner, dass moderne Prospekte (die Schauseite einer Orgel) auch darunter fallen, dann bin ich nämlich hier weg :/”. Doch: Lt. [1] sind auch Orgeln Kunstwerke.--Fornax (Diskussion) 09:00, 2. Okt. 2020 (CEST)
  1. https://www.orgel-information.de/orgelbau/g-i/hey.html Die Formensprache verstehen...
„(wo überhaupt gibt es Panoramafreiheit in Innenräumen?)” Z.B. in Großbritannien. --Fornax (Diskussion) 10:26, 2. Okt. 2020 (CEST)
Nach meinem Verständnis braucht man für Fotos, auf denen schöpferisch gestaltete Elemente wie Architektur, Buntglasfenster, Altar- oder sonstige Gemälde, Reliefs oder Skulpturen, Orgelprospekte, Antependium etc. nicht nur Beiwerk sind, die Genehmigung 1. des Hausrechtsinhabers zum Fotografieren (hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun) und 2. des jeweiligen Künstlers, sofern er nicht länger als 70 Jahre tot ist, bzw. dessen Erben. Im Zweifelsfall also auch mehrere Freigaben unterschiedlicher Künstler, von denen Werke nicht nur als Beiwerk abgebildet sind. Für Audioaufnahmen einer Orgel bräuchte man 1. die Freigabe des Hausrechtsinhabers für das Erstellen der Aufnahme zum beabsichtigten Zweck (also Freigabe unter freier Lizenz; wieder unabhängig vom Urheberrecht), 2. die Freigabe des Orgelbauers, der den Klang der Orgel künstlerisch bestimmt und hergestellt hat, 3. die Freigabe des Organisten und 4. die Freigabe des Komponisten des gespielten Stückes, falls das nicht schon gemeinfrei ist. In der Praxis ist aber eine hochwertige Klangaufnahme einer Orgel auch technisch oft schwierig und scheitert deshalb ohnehin. Fotos sind da viel einfacher, zumal sicher viele Orgelbauer kein Problem damit haben, eine Freigabe zu erteilen. --2003:E4:5F13:FD90:42B0:76FF:FE7B:15B2 09:47, 2. Okt. 2020 (CEST)
Per Hausrecht mit Aushang könnte man das Fotografieren verbieten, wird regelmäßig nicht gemacht, schon gar nicht für nicht-kommerzielle Zwecke. Für eine Tonaufnahme der Orgel braucht man selbstverständlich nicht irgendeine Einverständnis des Orgelbauers, sondern nur die der Kirchengemeinde als Eigentümerin. Schwach erinnere ich mich an eine (von mehreren) übel-bemerkenswerten Situtionen in Paderborn, die tatsächlich vor Gericht landetet. Ein (ich glaube teilzeit-angestellter) Organist hatte seine Improvisationen mitgeschnitten und auf CD veröffentlicht (wollte es noch?). Durfte er nicht ohne Zustimmung der Kirchengemeinde, die konnten ihm das also als Eigentümerin des Instruments (gezahlt trotzdem von anderen wie Oma Friedel, außer warmen Worten gibt es von den Kirchen selbst fast nie was dazu) verbieten. Eine "Freigabe des Komponisten", was soll das denn sein? Ggf. fallen halt Lizenzzahlungen an, verbieten wird das niemand können (Ausnahme Bearbeitungen). Und zum Footografieren moderner Räume (in meinem Fall Orgeln in Räumen) siehe meine Antwort unten, für Bildungszwecke (auch nur populärwissenschaftlich) sehe ich das eigentlich als gedeckt an (Panoramafreiheit kommt da gar nicht zur Anwendung) --Subbass1 (Diskussion) 12:53, 2. Okt. 2020 (CEST)
Auf Wikimedia Commons, wo wir standardmässig Fotos hochladen, gilt eigentlich der Grundsatz "alle Fotos müssen sowohl im Land, in dem sie entstanden sind, als auch in den USA (Standort des Betreibers) unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein". Für die Panoramafreiheit ist die Praxis aber erfreulicherweise lockerer, da reicht auf Commons "frei im Land, in dem das Foto entstanden ist", was besonders bei Skulpturen im öffentlichen Raum nützlich ist, da die USA dafür keine Panoramafreiheit kennen (nur für Architektur). Wir hier in der deutschsprachigen Wikipedia pflegen dabei die Praxis (ich persönlich nicht, weil ich an dem Ansatz zweifle, aber andere machen es), Fotos geschützter Werke aus Ländern, die gar keine Panoramafreiheit kennen (also auch nicht für Aussenaufnahmen), beispielsweise Frankreich, hier "lokal" hochzuladen, weil sie auf Commons nicht akzeptiert werden. Man beruft sich dabei auf das Schutzlandprinzip und das Zielpublikum der deutschen Wikipedia. So oder so: Bei Fotos aus Deutschland hilft das alles nichts, wenn es ein geschützter Innenraum ist - dann gehen sie weder auf Commons noch hier lokal, weil man sich dabei auch hier nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann. Wo welche Form der Panoramafreiheit gilt, versucht diese Karte darzustellen. - Was die "Vorlage-Mail" angeht: Fragt sich in solchen Fällen jeweils, was mit "dieses Werkes" genaut gemeint ist. Wenn die Kirchengemeinde ausdrücklich erklärt, dass ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte am architektonischen Werk (oder am Orgelprospekt) übertragen wurden und sie diese Freigabe erteilt, dann müsste es natürlich gehen. Gestumblindi 12:07, 2. Okt. 2020 (CEST)
Es gibt nicht nur Panoramafreiheit, ich (selbstv. als Nichtjurist) hatte da was im Hinterkopf, a la "notwendige Bilder, um eine Abhandlung zu verdeutlichen / Bildungszwecke / "populärwissenschaftl. Abhandlung", diese Seite scheint mir recht zu geben (sogar mit fremden Fotos als Zitat?). Das trifft m.E. genau auf Wikipedia zu, allgemein auf Wikis. Zu den techn. Daten einer Orgel gehören natürlich auch Bilder, auch welche in modernen Räumen oder eines mod. Instrumentes (Beispiel Organindex). Da wird keiner den Orgelbauer oder Architekten fragen wollen und müssen (für seine eigenen Bilder), das Hausrecht verbietet Fotografieren sowieso regelmäßig *nicht*. --Subbass1 (Diskussion) 12:36, 2. Okt. 2020 (CEST)
Wikipedia hat sich selbst verpflichtet, nur freie Inhalte anzubieten. Daher scheidet das aus, was du meinst. -- Chaddy · D 13:01, 2. Okt. 2020 (CEST)

thumb|Kruzifix als Kunstwerk vs. thumb|einfach nur ein schwarzez Kreuz

Wir müssen aber bitte auch die Kirche im Dorf lassen. Nicht alles, was ein Architekt verzapft, ist auch Kunst bzw. hat die vom Gesetzgeber geforderte persönliche geistige Schöpfung aufzuweisen. So ist das auch mit bunten Fenstern oder einzelnen Kunstwerken. Man kann nicht pauschal sagen: "alles kein Problem" aber ebensowenig "nie und nimmer". Beim nebenstehenden Bild ist das Kruzifix zweifelsfrei ein geschütztes Kunstwerk. Aber es ist Beiwerk und das Foto kann somit verwendet werden. Ich habe die zweite Version nur gemacht, um einem besonders eifrigen LA-Steller zu zeigen, wie wenig die Darstellung das Gesamtbild prägt. Und so muß man das auch bei anderen Motiven sehen, es werden immer Einzelfallentscheidungen sein. --M@rcela (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Ralf Roletschek (Diskussion | Beiträge) 13:24, 2. Okt. 2020 (CEST))
Du solltest die Bearbeitung trotzdem am Bild vermerken. --Ailura (Diskussion) 09:45, 3. Okt. 2020 (CEST)
Mußt du immer Recht haben? Habs ergänzt,stimmt ;) --M@rcela 13:21, 3. Okt. 2020 (CEST)
naja, das sogenannte Beiwerk von Kurt Lehmann kann unter dem von uns vorgegebenen CC-BY-SA-3.0 neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden und in einzwei Schritten zum Hauptwerk gemacht werden, mal unabhängig davon, dass dieses konkrete Foto mit einer abschreckenden Abmahnkeule versehen wurde. --Goesseln (Diskussion) 11:15, 3. Okt. 2020 (CEST)
Das angeblich nicht existierende Änderungsverbot greift hier, ein Beschnitt ist nicht zulässig. Und hier wäre eine entsprechende Lizenz sinnvoll (CC-ND...). Aber rede mal mit Betonköpfen...--M@rcela 13:21, 3. Okt. 2020 (CEST)

Das man für eine Audioaufnahme der Orgel den Orgelbauer fragen muss, ist m. E. Unsinn. Du musst ja auch nicht den Geigenbauer fragen, wenn jemand ein Violinstück spielt. Du brauchst:

  1. Die Zustimmung des Rechteinhabers am Werk, wenn der Komponist nicht mind. 70 Jahre tot ist. (Werke von z. B. John Rutter sind also geschützt).
  2. Die Zustimmung des Hausherrn, wenn du mit dem Mikrofon im Innenraum stehst.
  3. Die Zustimmung des Organisten, wenn du mit dem Mikrofon im Innenraum stehst.
  4. Kann man die Interpretation von der Straße aus aufzeichnen, dann ist das Werk insoweit öffentlich vorgetragen und man muss bei "Mozart und Co" niemand fragen.
Betreff Kirchenfenster: Wenn im Inneren so viel Licht leuchtet, dass nachts eine Aufnahme von außen möglich ist, dann fällt das m. E. unter Panoramafreiheit. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie bei Bildern. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 21:31, 2. Okt. 2020 (CEST)
Zum Thema Beiwerk habe ich gestern auf der zugehörigen Artikeldisk vorgeschlagen, dass in den Artikel ein paar aussagekräftige Beispielbilder eingefügt werden. Könnte das vielleicht jemand von den hier Mitlesenden machen? Danke vorab! --Maimaid  12:28, 3. Okt. 2020 (CEST)
Das wird wohl kaum jemand vorschlagen, da wir alle keine Juristen sind und rechtssicher sowas nur ein Gericht beantworten könnte. Zu den Kirchenfenstern (da ich ja hier viel bei der EIngangskontrolle der Bilder mitmache): sowohl Beiwerk als auch die Schöpfungshöhe wird schon von der DÜP beachtet. Ich kann mich selbst an Kirchenfotos erinnern, wo ich auf einem Foto die Fensterdarstellung bedüpte und auf einem anderen nicht (eben weils am Rande nur Beiwerk war), oder auch wo die Darstellung durch das helle Sonnenlicht dermaßen verblasste, dass vom Kunstwerk an sich kaum noch was sichtbar blieb. Insofern werden da auch keine schlafenden Hunde geweckt. Zum Orgelbeispiel: Orgelprospekte finde ich noch schwieriger zu beurteilen als Kirchenfenster, zum Thema Aufnahme und Kirchengemeinde fragen: das kann sich in dem Beispiel vielleicht auf eine Vertragssache beziehen, wo man dem nebenamtlichen Organisten mit Vertrag die Profitversuche von während der Dienstzeit erstellten Aufnahmen streitig machen wollte - aber ansonsten hat der Orgelerbauer (sofern es nicht irgendwelche besonderen Pfeifen/Klänge sind) nichts zu sagen. Zu AntonSusi's Aussage Nr 4: Panoramafreiheit erstreckt sich m.E.n. nur auf bewusste öffentliche Vorführung, das Mitschneiden von lauten Orgelstücken von der Straße aus würde m.E.n. nicht darunter fallen. -- Quedel Disk 13:28, 3. Okt. 2020 (CEST)
Ich äußere mich dann mal als Jurist und zitiere das hier relevante Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Möbelkatalog aus dem Jahr 2013 (Hervorhebungung von mir):
Ein Werk ist im Verhältnis zum Hauptgegenstand unwesentlich im Sinne von § 57 UrhG, wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden kann, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffällt oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird.
Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG anzusehen, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist. Eine derart nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst – etwa für eine Film-oder Theaterszene – charakteristisch ist.
Bei modernen Kirchenfenstern in historischen Kirchenräumen gilt vor diesem Hintergrund daher: Wir können sie nicht zeigen, auch nicht „im Hintergrund“. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:04, 4. Okt. 2020 (CEST)
Somit gilt das offensichtlich auch für Orgelprospekte.--Fornax (Diskussion) 10:23, 4. Okt. 2020 (CEST)
Wenn die jeweiligen Orgelprospekte urheberrechtlich schutzfähig sind, dann ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:18, 4. Okt. 2020 (CEST)
@Gnom: Danke für den wichtigen Hinweis. Das scheint mir eine strengere Interpretation von "Beiwerk" zu sein, als wir sie hier bislang oft anlegten. Den Löschantrag auf Commons für das Foto, das hier von Ralf als Beispiel gebracht wurde, habe ich gerade abgearbeitet und es gelöscht, wobei ich mich allerdings hauptsächlich auf dein zweites Argument gestützt habe (moderner Kirchenraum, als Werk der Architektur geschützt), siehe ausführliche Begründung dort. Ob das Kreuz Beiwerk ist oder nicht, spielt in diesem Fall also gar keine Rolle, da wir das Bild schon wegen der Architektur nicht behalten können. Gleichwohl werde ich im Lichte dieses Urteils in Zukunft strengere Massstäbe bei "Beiwerk" anlegen; im Falle einer (alten) Kirche könnte ich mir allerdings immer noch vorstellen, dass Fenster, die bei einer Aufnahme in Richtung Chor knapp an den Wänden zu erkennen sind, ohne dass die künstlerische Gestaltung der Fenster erkennbar ist (nur Lichteinfall, keine Motive), in Ordnung gehen, oder? Gestumblindi 19:28, 4. Okt. 2020 (CEST)
Ich will keinen Zoff mit dir ;) Aber ich sehe in dem Innenraum keinerlei persönliche geistige Schöpfung, wie vom Gesetzgeber verlangt. Stahlbetonrahmen mit glatt ausgemauerten Feldern, darin schmucklose Rechteckfenster mit Scheinrippen. Ein schmuckloses abgebrettertes Dach aus Verbundträgern, schlampig verputzter Giebel... Das ist kein architektonisches Kunstwerk, das ist bloßes Handwerk, das Aussehen wird nur durch die Statik bestimmt. Ich weiß, mit wem ich mich beim Gnom anlege aber als Bauing. sehe ich die Sache genau andersherum. Gibt mir als Statiker die Kirchengemeinde den Auftrag, die Kirche mit XX x YY Metern für möglichst wenig Geld zu bauen, dann würde wohl genau das herauskommen. --M@rcela 22:14, 4. Okt. 2020 (CEST)
Gelegentliche Meinungsverschiedenheiten können wir glücklicherweise ohne Zoff austragen :-). - Nun, es gibt noch eine Innenaufnahme von dieser Kirche auf Commons, hier mit Blick in Richtung Orgel, diese habe ich nun zur Löschung beantragt, muss also ein anderer Commons-Admin abarbeiten: File:Friedenskirche (Freiburg) 3.jpg. Immerhin hat das den Vorteil, dass auch für die Mitlesenden noch nachvollziehbar ist, über welche Art von Architektur wir uns hier unterhalten. - Trotz der grossen Einfachheit des Baus musste der Architekt doch einige gestalterische Entscheidungen fällen. Es musste ja beispielsweise sicher nicht zwingend ein Giebeldach sein, nicht zwingend diese Farbkombination, und auch die Fenster hätten anders ausfallen können. Vielleicht hat Gnom noch Hinweise zu dieser Thematik? Gestumblindi 23:03, 4. Okt. 2020 (CEST)
Per Gesetz sind Architekten in Deutschland bauvorlageberechtigt, also technisch Ausführende. Sie sind per Gesetz also nicht Künstler sondern Techniker. Nicht alles, was Architekten verzapfen, sind Kunstwerke, das ist die Ausnahme. Diese Kirchenkonstruktion hätte jeder Maurermeister auch nicht anders gestaltet. Die Geometrie des Olympiahafens Barcelona habe ich durch meine Statik maßgebend gestaltet, das hat aber keine Schöpfungshöhe, weil die Gestaltung durch die Statik bestimmt wird. So auch hier. Der nun wirklich anerkannte Künstler Santiago Calatrava hat seinen Anteil am Olympischen Dorf in Barcelona ausdrücklich als "rein technisch" bezeichnet (Quelle: "the renevied City", Bildband zur Eröffnung des olympischen Dorfes). Architekten werden hier immer wieder mit Künstlern gleichgesetzt, das sind sie aber nur selten. --M@rcela 23:26, 4. Okt. 2020 (CEST)

Hammond Orgel Einstellungen Sammlung

Da ich mir bei folgender Idee absolut unsicher bin stelle ich diese Frage.

Ich spiele seit einem Jahr einen modernen, kompakten Klon einer Hammondorgel, mit sehr authentischem Sound. Hammond warb schon vor 80 Jahren damit, dass die Orgel eine unendliche Anzahl Klangvariationen hat. 1937 wurde festgestellt, dass unendlich übertrieben ist und die Zahl von „nur“ 253 Millionen Klangvariationen definiert. Seither findet die Hammondorgel in vielen Pop/Rock/Jazz/Blues Songs dominantere oder dezentere Anwendung.

Das immer wiederkehrende Problem des Covermusikers ist jedoch, nachdem man sich einen Song ausgesucht hat: Welche Einstellungen führen zu möglichst dem Klang des Originals?

Hierzu meine Idee: Die Wiki-Seite Hammondorgel durch eine Unterseite zu ergänzen, die aus einer sortierbaren Tabelle mit folgenden Spalten besteht: Titel, Band, Zugriegel Upper 1, Zugriegel Lower 1, Vibrato/Chorus, Percussion, Overdrive, Leslie Speed, Leslie Kabinett Eventuell noch: Ausgangsinstrument, Speicherplatz auf modernem Klon, besondere Effektgeräte, ...

Mögliche Probleme: - Wenn die Meinungen auseinander gehen kann es dazu führen, dass die Einstellungen von unterschiedlichen Benutzern immer wieder hin und her angepasst werden. - Es ist gut möglich, dass die Liste recht lang wird - Es kann mehrere Settings pro Titel geben (Strophe, Chorus, Solos ...)

Bevor ich eine Seite erzeuge, die dann wieder gelöscht wird meine Fragen: - Ist Wikipedia als Plattform für solche Daten geeignet oder gibt es Alternativen? - Verletzt solch eine Liste schon die Kopierrechte der Songs? (nicht signierter Beitrag von Boogie4ever (Diskussion | Beiträge) 00:03, 4. Okt. 2020 (CEST))

Hallo Boogie4ever! Zuerst die gute Nachricht: Mit so einer Liste verletzt du keine Urheberrechte. Dann aber die schlechte: Wikipedia ist für so eine Liste leider nicht der richtige Ort, weil hier nur belegte, also in bereits veröffentlichten Quellen nachprüfbare Informationen veröffentlicht werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:36, 4. Okt. 2020 (CEST)
Wikiversity wäre ein möglicher Ort dafür. --M@rcela 17:40, 4. Okt. 2020 (CEST)

Copyright für Video auf Vimeo

Wo findet man die Angaben zu den Rechten für Filme auf Vimeo? Speziell geht es um folgendes Video: https://vimeo.com/141296125 Ich würde gerne einige Einzelbilder des Videos als Bildkombination auf Commons hochladen.--Salino01 (Diskussion) 20:18, 17. Okt. 2020 (CEST)

@Salino01: Wenn da nichts steht, beansprucht der Nutzer (leider) die vollen Urheberrechte für sicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:22, 17. Okt. 2020 (CEST)
Normalerweise würde das beim Klick auf "Mehr" (unter dem Titel) zu sehen sein. Da das aber schwer zu finden ist, sehen die meisten User fälschlicherweise nichts. Aber tatsächlich steht auch unter "Mehr" nicht mehr, also gilt das was Gnom schreibt. Habitator terrae Erde 20:24, 17. Okt. 2020 (CEST)
Danke für die schnellen Antworten.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Salino01 (Diskussion) 20:26, 17. Okt. 2020 (CEST)

Eng abgekupferte Formulierungen bei gleichzeitig starker Textraffung

Hallo, könnte von den Urheberrechtsfachleuten einmal jemand in der Diskussion:Álvar Núñez Cabeza de Vaca#URV-Verdacht vorbeischauen und ein Statement dazu abgeben, ob die dort an drei Beispielen veranschaulichte Arbeitsweise einer IP beim Nacherzählen eines Buchkapitels urheberrechtsmäßig in Ordnung ist oder wegen der vielen eng angelehnten Formulierungen problematisch bleibt. Meiner Ansicht nach könnte das durchgehen und muss nicht als URV gelöscht werden, aber ich kann mich irren. Ein bisschen umformulieren und überarbeiten kann man es unabhängig von der Urheberrechtsproblematik sowieso, m.E. würde das reichen. Ich frage auch deswegen, weil (mutmaßlich) dieselbe IP in zahlreichen Artikeln des Themengebiets ähnliche Bearbeitungen anhand desselben Buches vorgenommen hat und man da ggf. ebenso intervenieren könnte/müsste. Danke für jeden Kommentar! --Jordi (Diskussion) 00:07, 17. Okt. 2020 (CEST)

Ich sehe das unkritisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:22, 17. Okt. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jordi (Diskussion) 15:00, 18. Okt. 2020 (CEST)

de.statista.com wirklich frei verfügbar?

Nach den Angaben der Webseite sind alle Info-Grafiken hier frei nutzbar - aber da ich noch nie so eine Grafik bei Wikipedia gefunden habe, gibt es da vielleicht doch einen Haken? Da die sehr viele schöne Grafiken haben, wäre das sehr sehr nützlich, das ganz sicher zu wissen... https://de.statista.com/infografik/2588/publikationen-mit-den-meisten-ruegen-durch-den-deutschen-presserat/ --Thomas Österheld (Diskussion) 14:24, 5. Okt. 2020 (CEST)

Diese Grafik ist aber CC-BY-ND, was man hier nicht möchte. --M@rcela 14:33, 5. Okt. 2020 (CEST)
Grund dafür ist wiederum, dass CC BY-ND Bearbeitungen nicht zulässt, was aber für freie Lizenzen essenziell ist. Habitator terrae Erde 15:13, 5. Okt. 2020 (CEST)
NC und ND sind ebenfalls freie Lizenzen, nur hat sich das hier irgendwann jemand mal ausgedacht und die wurden als unerwünscht erklärt. So wie die GFDL im Nachhinein als unerwünscht gilt. Glaube nie, was du heute in Wikipedia liest, es kann morgen genau andersherum sein. --M@rcela 16:03, 5. Okt. 2020 (CEST)
Nein, das sind keine freien Lizenzen im eigentlichen Sinne, sondern halbfreie Lizenzen. -- Chaddy · D 16:07, 5. Okt. 2020 (CEST)
Kommt immer drauf an, wen man fragt, siehe der dritte Satz dort. --M@rcela 16:09, 5. Okt. 2020 (CEST)
Vielen Dank für die schnellen und verständlichen Antwort(en). Wenn man nur die Zahlen nimmt und ein Diagramm z.B. in OpenOffice schnell neu macht, ist es o.k.? Oder müsste man eigentlich dann auch ein Format liefern, dass dann weiterverwendbar ist? --Thomas Österheld (Diskussion) 15:30, 5. Okt. 2020 (CEST)
Statista hat die Zahlen auch nur vom Presserat [1], ob die Zusammenstellung auch irgendwelche Urheberrechtsfragen aufwirft weiß ich aber nicht.--BlauerBaum (Diskussion) 15:44, 5. Okt. 2020 (CEST)
Aus meiner Sicht hat die Grafik keine Schöpfungshöhe, ist also ohnehin gemeinfrei. Aber gerade für solche Grafiken und Diagramme haben wir selbst auch gute Möglichkeiten, diese mit Wikisyntax direkt zu erzeugen (Hilfe:graph). Das ist dann i. d. R. auch besser als eine Bilddatei (allein schon, weil es direkter zu bearbeiten ist). -- Chaddy · D 15:52, 5. Okt. 2020 (CEST)

Graph gefällt mir sehr gut... einfach und schnell Danke!!! also ist das z.B. dann so gedacht?

Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Aber so oft habe ich das auf wikipedia auch noch nicht gesehen, wäre aber perfekt, da man Daten auch aus verschiedenen Quellen ziehen kann, sodass man das nur einmal richtig anlegen muss. --Thomas Österheld (Diskussion) 19:48, 5. Okt. 2020 (CEST)

Ja, so in etwa ist das gedacht.
Bzgl. Daten aus verschiedenen Quellen ziehen: Pass dabei aber bitte auf, dass die Daten auch zueinander kompatibel sind. Unterschiedliche Studien, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen entstanden sind, können zu nicht direkt vergleichbaren Ergebnissen führen - das sollte man dann nicht in ein Diagramm zusammenwerfen. -- Chaddy · D 21:00, 5. Okt. 2020 (CEST)
Danke für den Hinweis, ich lese auch gerade noch genauer, wie man die Quellen einfügt/verlinkt dabei und natürlich können Grafiken sehr manipulativ sein. Die von statista war bei genauer Betrachtung der Zahlen auch schon fehlerhaft bzw. manipulativ. Tolle Sache jedenfalls, für den OPCW war auch schon eine verbesserte Weltkarte in Farben gefragt. Thomas Österheld (Diskussion) 20:22, 7. Okt. 2020 (CEST)
Ich meinte eigentlich weniger, dass solche Daten teilweise auch manipulativ sein könnten (das kann natürlich auch passieren). V. a. meinte ich aber, dass wissenschaftliche Daten immer vom Studiendesign abhängen und daher nicht zwingend direkt vergleichbar sind. -- Chaddy · D 20:32, 7. Okt. 2020 (CEST)

Ist eine SVG-Version dieses Logos (irgendwo) möglich?

Hallo,

Logo Beispiel

ich bin Ersthochlader und bin mir unsicher ob und wenn ja wo ich eine SVG-Version des Logos der S.A.F.F.A, einer italienischen Streichholzfirma, hochladen darf. Das Logo ist auf dem Deckel der Dose im Bild rechts und extern z. B. hier zu sehen.

Ich glaube im Moment, dass ich es nicht hochladen darf (Urteil 2013?). Gleichzeitig gibt es in der Wikipedia ziemlich viele komplexe Logos, z. B. der Automarken Rolls-Royce und Ferrari, die nicht auf Commons sondern hier gehalten werden. Ich frage mich, ob ich das alles richtig interpretiere oder ob es nicht doch einen Weg gibt, das Logo hochzuladen.

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß --Agnat (Diskussion) 14:30, 6. Okt. 2020 (CEST)

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Ich konnte auf die Schnelle keinen Beleg finden, daß das Logo schon "uralt" (also ca. 100 Jahre alt) ist, was die Geschichte wesentlich vereinfachen würde. Ob es Schöpfungshöhe aufweist, mag ich nicht allein entscheiden, vielleicht haben @Chaddy, Gnom: dazu eine klare Meinung? Ich sehe es als einfach genug an. Aufgrund der Gestaltung würde ich das in die frühen 20er Jahre datieren. Bei diesem reinen Textlogo würde ich keine Probleme sehen, es zumindest in de.WP hochzuladen. Zu den anderen genannten: Rolls-Royce ist ein reines Textlogo (wie Coca-Cola usw.), das springende Pferd von Ferrari wird seit Jahrhunderten in Wappen verwendet, wenn auch leicht abgewandelt. --M@rcela 20:43, 7. Okt. 2020 (CEST)
Hm ich kann gerade nicht mal erkennen, was das Logo darstellen soll. Eine Kerze mit symbolischen Strahlen, klar. Aber was ist der Rest? -- Chaddy · D 20:56, 7. Okt. 2020 (CEST)
Erst glaubte ich, eine Brille zu erkennen, dann ineinander verwundene Kreise. Die Strahlen erinnern mich irgendwie an Japan? --M@rcela 21:03, 7. Okt. 2020 (CEST)
Hm, ja, das sind irgendwie drei Kreise oder Ringe.
Ja, die Strahlen findet man so in etwa auch auf der alten Kriegsflagge Japans, aber auch in unzähligen weiteren Darstellungen, in denen etwas leuchtendes symbolisiert werden soll. -- Chaddy · D 21:53, 7. Okt. 2020 (CEST)
Die Ringe erklären sich aus der Firmengeschichte (Riunite = Vereinigte). Sie stehen für die drei Gründerunternehmen: Am 31. Dezember 1898 wurde in Mailand die Società Anonima Fabbriche Riunite di Fiammiferi mit einem Grundkapital von 2.800.000 Lire gegründet, die sich aus den dreizehn wichtigsten Fabriken Italiens zusammensetzt, darunter G. De Medici (Magenta), L. Baschiera (Venedig) und A. Dellachà (Moncalieri). Ich nehme an, dass das Firmenzeichen zur gleichen Zeit entstanden ist. -- MaxxL - Disk 15:44, 8. Okt. 2020 (CEST)
Wappen der Glaubensgemeinschaft der Waldenser, wohl 19. Jh.
Hallo Agnat, es ist so: Wenn das Logo urheberrechtlich schutzfähig (und der Uhrheber noch nicht siebzig Jahre tot) wäre, dann müssten wir auch das Foto der Streichholzschachtel löschen. Das SVG macht da keinen Unterschied. Ob das Logo schutzfähig ist, kann man erst sagen, nachdem man sich die Gestaltungselemente und ihre konkrete Zusammensetzung vor dem Hintergrund anderer, älterer Gestaltungen ansieht, zum Beispiel das Wappen rechts. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:19, 7. Okt. 2020 (CEST)
Oder eben besagte japanische Militärflagge, welche ein sehr ähnliche Gestaltung der Strahlen aufweist: Datei:War flag of the Imperial Japanese Army.svg. Diese Form der Symbolisierung von Strahlen scheint generell nicht so selten in der Heraldik zu sein. -- Chaddy · D 23:36, 7. Okt. 2020 (CEST)
Interessant! Das hilft schon mal sehr, denn die gefühlte Schöpfungshöhe ist jetzt schon schwer beschädigt. Danke. Kann ich daraus folgern, dass alle Halb-Plagiate, also Turnschuhe mit vier Streifen, Streichholzetiketten mit vier statt drei Sternen, &c., ihre Schutzrechte verwirken, weil man immer auf das Original verweisen kann und die Schöpfungshöhe dadurch kollabiert? --Agnat (Diskussion) 14:41, 8. Okt. 2020 (CEST)

Mögen sich Fachleute diesen Massenlöschantrag anschauen und dort ihre Einschätzung kundtun, so dass er bald geschlossen werden kann? --Leyo 16:36, 6. Okt. 2020 (CEST)

Wo ist das Problem: Doppellizenz, CC-BY-SA 4.0. Нактаффэ 16:51, 8. Okt. 2020 (CEST)
Bitte ggf. dort posten. --Leyo 16:57, 8. Okt. 2020 (CEST)
Warum eine beschränkende Lizenz bei Darstellungen ohne Schöpfungshöhe? --M@rcela 19:29, 8. Okt. 2020 (CEST)

Hi! Ist die Darstellung des Refrains im Artikel Bist du okay urheberrechtlich noch okay? Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk. 23:59, 8. Okt. 2020 (CEST)

Laut meinem Verständnis ist es nicht erlaubt, Bildtexte zu zitieren. --Nexo20, Sichter (Diskussion, Projekte) 13:22, 9. Okt. 2020 (CEST)
Hier sollten nur Stellungnahmen abgegeben werden, die auf Wissen, z. B. des Zitatrechtes, und nicht nur auf Verständnis beruhen. --Aalfons (Diskussion) 13:35, 9. Okt. 2020 (CEST)
Da der Artikeltext sich nicht mit dem konkreten Wortlaut des Refrains auseinander setzt, ist die Wiedergabe des Refrains nicht vom Zitatrecht gedeckt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:54, 9. Okt. 2020 (CEST)
Die Anwendung des Zitatrechts ist hier ohnehin unerwünscht, obwohl das rechtlich zulässig wäre. --M@rcela 18:22, 9. Okt. 2020 (CEST)
Du denkst an Bilder; bei Texten würden wir ohne das Zitatrecht kaum auskommen und wenden es natürlich auch an. Allerdings muss dafür eine Auseinandersetzung mit dem Zitat erfolgen. Gestumblindi 19:21, 9. Okt. 2020 (CEST)

Hallo, kann jemand sagen, ob das Bild Datei:Cayetano Biondo.jpg für die de-WP in Cayetano Biondo eingesetzt werden kann? Das Bild ist offenbar von 1950, ein genauerer Urheber ist nicht angegeben. -- Jesi (Diskussion) 18:57, 22. Okt. 2020 (CEST)

Das geht leider nicht. -- Chaddy · D 19:17, 22. Okt. 2020 (CEST)
Ok, vielen Dank. -- Jesi (Diskussion) 20:23, 22. Okt. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:58, 22. Okt. 2020 (CEST)
to whom it may concern oder für's Archiv:
es ist mehr als ärgerlich, wenn auch vieltausendfach in Commons best practice, dass der Uploader sich null Mühe machte, den Urheber zu benennen, obwohl der dick und fett auf dem Foto steht: c:Olga Masa, geboren 1919 in Kiew, gestorben ???, Fotografin und anscheinend Besitzerin eines Fotostudios in Buenos Aires. Leider wissen wir einstweilen ihr Todesdatum nicht, um darauf dann 70 Jahre zu addieren. Und was es mit Bildern aus Fotostudios auf sich hat, das ist dann wieder eine andere Frage ... ... --Goesseln (Diskussion) 21:47, 22. Okt. 2020 (CEST)
Olga Masa (= Olga Massa) starb 2010 in Bs. As.[2]--Jordi (Diskussion) 11:25, 23. Okt. 2020 (CEST)
Sie war mit dem Fotografen Henry Kegahl verheiratet,[3] mit dem sie das Studio in der Avenida de Mayo führte, siehe auch hier: [4].--Jordi (Diskussion) 11:34, 23. Okt. 2020 (CEST)

Bild vom Doven Streek

Hallo, ich habe hier https://medien-verlag.de/wp-content/uploads/9783929229806.pdf ein Bild vom Doven Streek gefunden. Das Bild muss spätestens 1913 - 1926 entstanden sein weil der Doven Streek danach nicht mehr existierte, eher aber früher weil auf dem Bild nichts von Arbeiten erkennbar ist. Darf ich das Hochladen?

Ich kenne mich übrigens nicht so aus bei den Lizenzen. Welche Bilder darf ich eigentlich nur bei Wikipedia und nicht bei Commons hochladen? --Nexo20, Sichter (Diskussion, Projekte) 21:56, 8. Okt. 2020 (CEST)

Hallo @Nexo20:. Ohne weitere Angaben benötigt das Bild eine Freigabe des Fotografen. Möglich wäre nur etwas, wenn du die Herstellung des Bildes von spätestens 1920 nachweisen könntest. Zur zweiten Frage: alles, wo die Panoramafreiheit im Ursprungsland nicht gilt (nach deutschem Recht aber schon) bzw. was nach unserem Recht frei aber nach amerikanischem Recht nicht frei ist, sollte lieber lokal hochgeladen werden. -- Quedel Disk 15:56, 11. Okt. 2020 (CEST)

Bilder im Innenraum eines Frauencafés

Für einen Artikel, den wir als Gruppe gerade schreiben, wurde uns von einem Frauenkulturzentrum ein Foto ihres zentralen Innenraums zur Verfügung gestellt, das als Café genutzt wird. Dort finden eigentlich immer Vernissagen statt (von lebenden Künstlerinnen) und auf dem Foto sind an der Wand 4 Gemälde recht gut zu sehen. Kann das Bild hochgeladen werden? Reicht die Freigabe der Fotografin und des Cafés (bzgl. Zeigen ihres Innenraums)? Ich ahne die Antwort schon und hoffe halt noch ein lächelnder Smiley . BG, --Leserättin (Diskussion) 10:12, 11. Okt. 2020 (CEST)

Das würde es nur, wenn das Gemälde unwesentliches Beiwerk wäre. D.h. wenn nicht die Einrichtung mit dem Bild, sondern etwas anderes im Raum eigentlicher Gegenstand der Fotografie ist, ist das hochladen zulässig. Das ist bsplw. der Fall, wenn in echt eine Filmhandlung beim Filmen des Raumes in Vordergrund steht und nicht das Gemälde selbst (S. 75).
So wie sich das anhört, ist aber die Einrichtung mit dem Gemälde Gegenstand des zu Verfügung gestellten Bildes und damit kein Beiwerk.
Habitator terrae Erde 11:27, 11. Okt. 2020 (CEST)
Hallo Leserättin, deine Frage lässt sich eigentlich erst bei einem Blick auf das konkrete Foto beantworten, aber als Faustregel kann man sagen, dass bei Fotos, die einen Innenraum mit seiner Einrichtung zeigen, die an der Wand hängenden Bilder kein Beiwerk sind. Das hat der Bundesgerichtshof im so genannten "Möbelkatalog-Urteil" für den Fall eines in einem Möbelkatalog zu sehendes Bild an der Wand einer Muster-Wohnungseinrichtung entschieden. Es ist daher zu empfehlen, die Bilder in den Fotos zu verpixeln, wenn das nicht den Gesamteindruck des Fotos kaputt macht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:42, 11. Okt. 2020 (CEST)
Danke für Eure Rückmeldungen. Der betreffende Raum ist nicht sehr groß, insofern wirkt die Wand mit den Bilder immer sehr prominent auf Fotos. Das genannte Foto ist in den Raum hineinfotografiert. Man sieht in der Mitte einen Tisch mit Stühlen, am Rand das Fenster. Die Wand mit den Bildern nimmt ungefähr die Hälfte des Fotos ein. Ich werte das jetzt nicht als Beiwerk. Ich werde die Café-Frauen fragen, ob eventuell zusätzlich eine Freigabe der Künstlerin möglich ist (das wäre dann doch ok, oder?). Ansonsten müssen wir versuchen, ein Foto ohne diese Wand, eher mit der Theke im Bild zu machen. BG, --Leserättin (Diskussion) 13:55, 11. Okt. 2020 (CEST)
Über die Art von Freigabe, die sie uns erteilen müsste, wäre die Künstlerin mutmasslich nicht sehr glücklich (eine freie Lizenz im WP-Sinne halt, die auch kommerzielle Weiternutzung und abgeleitete Werke erlaubt, wie CC-BY-SA - jedermann dürfte die Bilder, die auf dem Foto zu sehen sind, nachdrucken und verkaufen), aber probieren kann man es immer... Gestumblindi 17:53, 11. Okt. 2020 (CEST)
Spitzfindiger Laien-Gedanke:..., - aber nur in der Auflösung, in der sie auf dem Foto zu sehen sind. Oder?--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 20:42, 11. Okt. 2020 (CEST)
Eigentlich nicht - freie Lizenzen beziehen sich auf ein bestimmtes Werk, also auf die geistige Schöpfung, die das Werk ausmacht, nicht auf die physische (oder elektronische) Umsetzung. Und insbesondere eine Lizenz wie die CC-BY-SA erlaubt ja auch explizit abgeleitete Werke. Ich kann z.B. nicht sagen, dass der Text, den ich hier schreibe, nur in 12 Punkt Times New Roman gesetzt unter einer freien Lizenz stehe ;-) - und wenn jemand beispielsweise ein Motiv aus einer Fotografie, die ich unter eine freie Lizenz gestellt habe, als Ölbild nachmalen möchte, kann er das auch tun und das Bild verkaufen. Trotzdem kommt es tatsächlich immer wieder vor, dass Leute ein Foto ausdrücklich nur in einer bestimmten (niedrigen) Auflösung unter eine freie Lizenz stellen wollen; wie weit eine solche Einschränkung möglich bzw. wirksam ist, ist meiner Erinnerung nach immer noch umstritten. Gestumblindi 21:35, 11. Okt. 2020 (CEST)

Hochladen des Screenshots einer Bleistiftzeichnung von 1857

Ich möchte eine im Strelitzer Echo veröffentlichte Bleistiftzeichnung von Friedrich Wilhelm Buttel aus dem Jahr 1857 als Screenshot hochladen. Hier ein Auszug aus dem zusammen mit der Zeichnung im Neustrelitzer Amtsblatt veröffentlichen Text mit Quellenangabe:

„Die 2003 von Marcus Köhler erstmals publizierte Bleistiftzeichnung im Format 26 x 33,5 cm ist mit ‚Fr. Buttel‘ signiert und auf das Jahr 1857 datiert. Nach längerer Vorgeschichte war 1855 der Grundstein gelegt worden. Die Bautätigkeit konzentrierte sich auf das Jahr 1858. 1859 wurde die Kirche offiziell eingeweiht.“[1]

Gibt es eurer Meinung nach urheberrechtliche Bedenken, die darauf fußen könnten, dass die Bleistiftzeichnung erstmals 2003 publiziert wurde.--Gruß - Eandré \Diskussion 19:51, 14. Okt. 2020 (CEST)

Wenn das wirklich 2003 erstmals publiziert wurde, dann besteht nach §71 UrhG von diesem Tage an ein 25-jähriges editio princeps. Das Werk wäre dann bis 31. Dez. 2028 erneut geschützt. --M@rcela 20:08, 14. Okt. 2020 (CEST)
Wer editio princeps beansprucht muss auch beweisen, dass das Werk erstmals veröffentlicht wurde. -- Chaddy · D 21:22, 14. Okt. 2020 (CEST)
Ja, also Chaddy, man kann das Mantra "aber-editio-princeps-muss-er-beweisen" auch übertreiben. Wir haben hier zur Abwechslung mal eine klare Aussage aus seriöser Quelle, wer diese Zeichnung wann erstveröffentlicht hat, das würde ich nun so mal akzeptieren und die Zeichnung als bis zum Ablauf der editio-princeps-Frist geschützt betrachten. Gestumblindi 23:42, 14. Okt. 2020 (CEST)
(BK - aber es schadet ja nicht, zwei Statements zu haben, die zum gleichen Schluss kommen). Ja, leider. Da wir in diesem Fall anscheinend (untypischerweise!) mal ganz genau wissen, wer diese Zeichnung erstmals publiziert hat und wann das war, nämlich Marcus Köhler im Jahr 2003, ist das m.E. eine editio princeps, die für 25 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt ist. M. Köhler hat also noch bis und mit 2028 die Rechte an dieser Zeichnung. Ab 1. Januar 2029 ist sie frei. Gestumblindi 20:11, 14. Okt. 2020 (CEST)
Gibt es auch einen Beweis, dass Köhler das erstmals veröffentlicht hat? Das wird da in dem Amtsblatt erstmal einfach nur behauptet, ohne es aber zu belegen. -- Chaddy · D 21:27, 14. Okt. 2020 (CEST)
Das ist korrekt. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, das zu recherchieren. Einem Amtsblatt glauben wir da erstmal, zumal es keine Verweise darauf gibt, daß das angezweifelt wird. --M@rcela 21:30, 14. Okt. 2020 (CEST)
Besten Dank für Eure Bemühungen. Gut das ich vorher gefragt habe. Vom editio princeps hatte ich bisher noch nichts gehört; ich habe mich nur gewundert, das im Amtsblatt explizit auf die Erstveröffentlichung der Zeichnung hingewiesen wurde.--Gruß - Eandré \Diskussion 22:15, 14. Okt. 2020 (CEST)

Ich denke, wir haben hier nach Himmelsscheibe und Motezuma einen dritten Fall, der (ohne gerichtliche Entscheidung) als Beispielfall herangezogen werden kann. Dieser Sonderfall editio princeps ist extrem selten aber er kommt vor. Das sollte irgendwie dokumentiert werden. Vielleicht ändert sich die Rechtslage ja auch, wenn der Herr Köhler sich dazu äußert? Er könnte theoretisch editio princeps beanspruchen, das dann aber unter einer Freien Lizenz veröffentlichen? Neustrelitz ist nicht weit von mir, ich versuche mal, ihn zu kontaktieren. --M@rcela 00:16, 15. Okt. 2020 (CEST)

Vielleicht bist Du erfolgreich und Herr Köhler stellt das Bild unter eine in der Wikipedia zulässige Freie Lizenz – entweder auf Wikimedia Commons oder auch auf Flickr. Ich könnte es dann entsprechend kommentiert in den Artikel Schlosskirche (Neustrelitz) oder/und Friedrich Wilhelm Buttel einbinden. Viel Glück! --Gruß - Eandré \Diskussion 12:09, 15. Okt. 2020 (CEST)

Fußnote:

  1. Heute einzigartig: eine Buttelsche Bleistiftzeichnung der Schlosskirche. (PDF). In: Strelitzer Echo - Jahrgang 18, Ausgabe 20. Pressestelle der Stadt Neustrelitz, 10. Oktober 2009, S. 4, abgerufen am 14. Oktober 2020.

Verwendung von nur für die private Nutzung freigegebenen Schriften

Tach. Ich wollte eine Datei hochladen, die ausschließlich Text in verschiedenen Frakturschriften enthält. Der Inhalt: Schriftart-Name: -, für jedes Beispiel in einer eigenen Zeile. Um nicht Schriften von verschiedenen Quellen zu nutzen, die dann alle aufgeführt werden müssen, dachte ich, ich nehme nur die von der Quelle mit der, soweit mir bekannt, größten Auswahl – Ligafaktur, Schriften. Nun findet man im Impressum der Website die Nutzungsbedingungen:
„Die Programme und Schriften können kosten-, registrierungs- und werbefrei angewendet und privat weitergegeben werden, dürfen jedoch als solche nicht verändert, kommerziell verteilt, mit Gewinnabsicht verwertet, öffentlich angeboten oder deren Codes in andere Programme und Schriften übertragen werden.“
In den Schriften selbst findet man zwei Varianten einer Lizenzinformationen:

  • In den vom Ligafaktur-Autor selbst digitalisierten Schriften steht:
    „Die Schrift darf fuer den privaten Gebrauch kostenlos genutzt und weitergegeben, jedoch nicht mit Gewinnabsicht verwertet und nur mit Erlaubis des Autors außerhalb der privaten Weitergabe kostenlos verteilt werden. Insbesondere darf die in der Schrift enthaltene OpenType-Programmierung nur mit Erlaubnis des Autors fuer oeffentlich angebotene Schriften genutzt werden.“
    Mich irritiert hier vor allem der Teil „fuer den privaten Gebrauch kostenlos genutzt“.
  • In den Schriften, die usprünglich von einem anderen Erzeuger stammen, steht:
    „Private Weitergabe erlaubt, jedoch kein Weiterverkauf und keine Aufnahme in Netzangebote.“

Was heißt das? Darf man einen Text mit den Schriften in Wikimedia

  • gar nicht verwenden?
  • frei verwenden?
  • nur verwenden, wenn man entsprechend commons:COM:FONT ein Rasterbild erzeugt (hier PNG), aber keine Datei im Vektorformat SVG?

Für die Fälle 2 oder 3 sollte man welche Lizenz nehmen? Ist gar keine Schöpfungshöhe gegeben und also {{PD-Ineligible}} möglich, oder wäre {{PD-Text}} angebracht? Was ist mit {{PD-font}}? — Speravir – 01:06, 21. Okt. 2020 (CEST)

Ich vergaß zu erwähnene, dass ich Rechtsschutz von Schriftzeichen gelesen habe, aber wohl nicht verstanden habe. — Speravir – 01:12, 21. Okt. 2020 (CEST)
Schriften sind gesetzlich geschützt. Das ist zwar nicht klar in Gesetzen geregelt aber nachdem Adrian Frutiger einen Prozeß gegen Microsoft gewonnen hat, geht man allgemein davon aus, daß diesem Urteil auch andere Gerichte folgen werden, da gerade die USA vorher besonders lax mit dem Schutz von Schriften umgegangen ist. Schriftpakete sind heute nicht mehr teuer, die Qualität allgemein recht hoch. Nur wenn man eine ganz besondere spezielle Schrift haben möchte, muß man etwas mehr bezahlen. --M@rcela 10:34, 21. Okt. 2020 (CEST)
Wenn ich das richtig verstehe, wolltest du doch keine Schriftdateien hochladen, sondern Schriftmuster in Textform, richtig? Das wäre urheberrechtlich bedenklich, wenn man aus dieser Textdatei Glyphen der Schrift extrahieren kann, die Schrift also irgendwie eingebettet ist. Es gibt aber eine ganz einfache Lösung: Wandele die Textdatei in eine Vektorgrafik um. Die kannst du dann problemlos hier hochladen, das wird in ganz vielen Artikeln über Schriftarten so gemacht. --Jossi (Diskussion) 12:56, 21. Okt. 2020 (CEST)
Ich sehe darin eine Urheberrechtsverletzung. --M@rcela 13:01, 21. Okt. 2020 (CEST)
Jossi, das wäre mein obiger Fall 3, also Rasterformat, aber eben nicht Vektorformat. Wie Ralf (alias M@rcela) schreibt, wäre genau das dann wohl eine UHV. Ansonsten hast Du da richtig verstanden. — Speravir – 20:06, 21. Okt. 2020 (CEST)
Ralf, einerseits danke, siehe allerdings vorigen Satz in Antwort auf Jossi: Ich will keine Schrift hochladen, sondern einen kurzen Text unter Verwendung mehrerer Schriften. Andererseits wollte ich erstens keine Bezahlschriften nutzen und frage mich andererseits, ob ich sie, selbst wenn ich sie lizenziert hätte, für eine nach Commons hochzuladende Vektordatei verwenden dürfte (Rasterformat dürfte dann wirklich problemlos sein). — Speravir – 20:06, 21. Okt. 2020 (CEST)
Nein, es ist nicht erforderlich, das Schriftmuster in eine Rastergrafik umzuwandeln. Schau dir bitte c:Category:Typeface specimen samples an, das sind alles SVGs. —Jossi (Diskussion) 20:36, 21. Okt. 2020 (CEST)
Diese Kategorie ist in meinen Augen fast komplett URV. Allein schon File:AdobeGaramondSp.svg, man erkennt es am Dateinamen. Und daß sich dann ein Autor auf Commons als Urheber einträgt und es unter freie Lizenz stellt... @Speravir: ich habe die Kaufschriften von https://www.infinitype.de/ und https://www.softmaker.de/megafont und könnte die gewünschte Grafik herstellen. Ich könnte und dürfte dir die gewünschten Schriften auch zur Verfügung stellen. Ich werde es aber nicht machen. Dir vertraue ich, das ist nicht der Grund, vielmehr der Vektorisierungswahn auf Commons. Vektorisierung ist eine Veränderung und das ist immer verboten. Selbst die bei Adobe oder sonstwo gekaufte Schrift darf nicht vektorisiert (also "rekompiliert") werden. Pixelgrafik ist ok, kein Problem. Aber nicht Vektorgrafik. --M@rcela 21:14, 21. Okt. 2020 (CEST)
Nimm’s mir nicht übel, Ralf, aber „ich sehe darin“ und „in meinen Augen“ ist deine Privatmeinung, aber keine irgendwie belegte oder haltbare juristische Aussage. Das Schriftbild eines urheberrechtsfreien Textes, der in einer legal erworbenen bzw. lizenzierten geschützten Schriftart gesetzt ist, ist weder in Deutschland noch in den USA in irgendeiner Weise schutzfähig (es sei denn, es handele sich um eine wegen ihrer besonderen Schöpfungshöhe ausnahmsweise urheberrechtlich geschützte Schrift, was aber praktisch nicht vorkommt und bei Nachahmungen historischer Schriftformen ohnehin ausscheidet). Das gilt entsprechend auch für das unter CC veröffentlichte Bild eines selbst gesetzten Schriftmusters, und zwar unabhängig vom Format der Bilddatei. Und die Abbildung eines in einer bestimmten Schriftart gesetzten Textes ist weder eine Veränderung noch eine „Rekompilierung“ dieser Schrift. Bevor du hier weiter die Pferde scheu machst, gib doch bitte Belegstellen für deine Rechtsauffassung an. Im konkreten Fall ist es zudem so, dass die von Speravir zitierten Lizenzbedingungen sich eindeutig auf die Weitergabe der Schriften als solche beziehen und schon deshalb auf Abbildungen von mit diesen Schriften gesetzten Texten gar nicht anwendbar sind. --Jossi (Diskussion) 18:29, 22. Okt. 2020 (CEST)
Nun, dann sehen wir es unterschiedlich, ist ja nicht schlimm. Durch meine Formulierungen habe ich klar zum Ausdruck gebracht, daß es eine Privatmeinung ist. Wir bieten hier ohnehin keine Rechtsberatung. --M@rcela 21:29, 22. Okt. 2020 (CEST)
Ich bin dem Problem aus dem Weg gegangen und habe nun doch nur Schriften aus anderen Quellen verwendet, die nicht ausschließlich für die private Nutzung freigegeben wurden, siehe File:Fraktur=Binde=Strich.svg. Ich setz das damit auf erledigt. — Speravir – 02:11, 28. Okt. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Speravir 02:11, 28. Okt. 2020 (CET)

Verweis auf Buch in archive.org

Hi, ist der Verweis auf ein Buch in archive.org wie hier vorgeschlagen irgendwie problematisch? Meine Frage rührt daher, dass ich mir nicht sicher bin, ob die Leihbücher aus archive.org nach deutschem Recht überhaupt zulässig sind.--Pripple (Diskussion) 23:08, 13. Okt. 2020 (CEST)

Archive.org stellt Bücher auf zwei verschiedene Arten zur Verfügung: Bücher, bei denen sie davon ausgehen, dass sie in den USA public domain sind, sind frei zugänglich. Für andere, die von dir angesprochenen "Leihbücher", haben sie sich einen interessanten "Trick" ausgedacht: In Zusammenarbeit mit Bibliotheken werden digitalisierte Kopien in einer Bibliothek vorhandener physischer Exemplare befristet "ausgeliehen" (mit DRM), wodurch zugleich das physische Buch in der Bibliothek für die Dauer der Ausleihe für die Benutzung gesperrt wird. Es handelt sich also um die "virtuelle" Ausleihe eines von einer Bibliothek käuflich erworbenen Buchs, die sich von der traditionellen Ausleihe nur dadurch unterscheidet, dass der Entleiher kein greifbares Objekt in die Hand bekommt. Wie viele digitale "Exemplare" gleichzeitig ausgeliehen werden können, hängt auch davon ab, wieviele physische Exemplare in den teilnehmenden Bibliotheken stehen. Dies wird vom Internet Archive daher als eine rechtskonforme Fortführung des traditionellen Ausleihmodells der Bibliotheken betrachtet. Nicht alle Verleger sehen das so und in den USA läuft gerade ein Rechtsstreit darum. Zwar denke ich, dass wir wahrscheinlich trotzdem Links auf dieses Angebot setzen könnten, aber andererseits verlinken wir bei Literaturangaben ja sonst auch nicht auf Kataloge von Bibliotheken - die bibliographischen Daten reichen doch...? Gestumblindi 00:02, 15. Okt. 2020 (CEST)
Wir verlinken auch geschützte Picasso-Gemälde: Akt mit grünen Blättern und Büste --> https://archive.nytimes.com/www.nytimes.com/imagepages/2010/03/10/arts/10auction_CA0.html ob die NYT das Recht zur Veröffentlichung hat, interessiert dabei nicht. --M@rcela 00:23, 15. Okt. 2020 (CEST)
Wenn ein Buch als eBook mit URN oder DOI verfügbar ist, wird diese doch häufig verlinkt, oder? Und zwar nicht nur bei Open Access, denn dafür gibt es ja extra diese verschiedenen Schloss-Icons. Die Angabe, die ich gerne einfügen würde (Link zur Diskussionsseite) würde in meinen Augen sehr beim Auffinden helfen, da als Sammelband nur „Gajek, Acta VII“ angegeben ist, und es einige Schritte der Suche brauchte, bis ich das zu „Gajek, Berhard (Hrsg.), Johann Georg Hamann und England : Hamann und die englischsprachige Aufklärung : Acta des siebten Internationalen Hamann-Kolloquiums zu Marburg/Lahn 1996“ auflösen konnte, dann noch die ISBN herausgefunden hatte und diese bei archive.org gesucht hatte. Ich finde, dieser Aufwand rechtfertigt schon, einen Link einzufügen, aus dem ersichtlich ist, dass man sehr leicht Zugriff auf den Beitrag bekommen kann, beinahe mit einem Klick. Ich frage mich eben nur, ob im Zweifelsfall ich vom Rechteinhaber belangt werden könnte, nur weil ich den Link eingefügt habe, oder ob ich mich darauf berufen kann (und damit die Wikipedia), dass es sich nicht um ein erkennbar rechtswidriges Angebot handelte.--Pripple (Diskussion) 17:03, 15. Okt. 2020 (CEST)
Wir verlinken doch auch auf Google-Buchvorschauen. Also warum nich? Habitator terrae Erde 17:10, 15. Okt. 2020 (CEST)
Ich finde es ja auch kein großes Ding, aber als Anfänger hier habe ich schon oft genug in meinen Augen berechtigte kleine Änderungen wieder rückgängig gemacht bekommen, daher frage ich jetzt lieber zu oft bzw. zu intensiv nach 😉🤓😇--Pripple (Diskussion) 18:11, 15. Okt. 2020 (CEST)
Ist schon ok, dafür ist diese Seite ja gedacht. --M@rcela 18:55, 15. Okt. 2020 (CEST)

Logo RurUfer-Radweg

Ich habe vor kurzem den Artikel über den RurUfer-Radweg überarbeitet und möchte noch das darin enthaltene veraltete Logo durch ein neues Logo ersetzen. Das neue Logo ist auf dieser Website oben links zu sehen. Hat dieses blau-weiß-grüne Logo die Schöpfungshöhe? Kann ich es mit Vorlage:Bild-LogoSH oder Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe im Artikel nutzen? --MSchnitzler2000 (Diskussion) 00:49, 30. Okt. 2020 (CET)

Hallo MSchnitzler2000: 1. Nein, 2. Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:49, 30. Okt. 2020 (CET)
@Benutzer:Gnom, eine etwas genauere Antworten wäre hilfreich. Beziehen sich dein Nein und Ja auf meine beiden Fragen oder die beiden Vorlagen? Falls ich das Logo hochladen und verwenden darf, welche Vorlage ist dann die richtige? Ich bin zwar schon seit langem in Wikipedia aktiv, habe bisher aber keine Erfahrung mit Logos und Schöpfungshöhe. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 15:51, 30. Okt. 2020 (CET)
Nein, das Logo hat keine Schöpfungshöhe und ja, du kannst es hier hochladen. Verwende am besten die Vorlage:Bild-LogoSH. -- Chaddy · D 18:45, 30. Okt. 2020 (CET)
Danke für die Erklärung. Ich habe das Logo jetzt mal dementsprechend hochgeladen und in den Artikel eingefügt. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 23:20, 30. Okt. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 31. Okt. 2020 (CET)

Grafiken des RKI

Hallo Spezialisten, gehe ich recht in der Annahme, dass die Grafiken des RKI auf dieser Seite keine besondere Schöpfungshöhe haben und ich diese - mit Hinweis "vom RKI" - verwenden darf? --tsor (Diskussion) 10:49, 22. Okt. 2020 (CEST)

Meines Erachtens sind diese nach § 5 (2) UrhG sowieso urheberrechtlich nicht geschützt, da das RKI eine Bundesbehörde ist und die Grafiken "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind". Allerdings besteht die Pflicht "die Quelle deutlich anzugeben". --Stepro (Diskussion) 12:08, 22. Okt. 2020 (CEST)
Selbst wenn deine randständige Meinung stimmen würde, dann würde auch ein Veränderungsverbot gelten (lies einfach mal den ganzen Absatz). Нактаффэ 12:31, 22. Okt. 2020 (CEST)
Keine Grafik auf der von dir verlinkten Seite stammt vom RKI, dass sind eigene Datenauswertungen vom ZDF, basierend zum Teil auf Daten des RKI, aber auch JHU, DIVI und zum Teil auf GeoBasis-DE Karten. Viel davon hat Schöpfungshöhe (die Karten sicher, zumindest die Grundkarten, die das ZDF eingefärbt hat), anderes ist an der Grenze zur kleinen Münze. Also um deine Frage zu beantworten: Nein, mit Hinweis "vom RKI" darfst du das nicht verwenden. Нактаффэ 12:31, 22. Okt. 2020 (CEST)

Solche Grafiken können wir auch selbst basteln (Hilfe:graph). Das ist eigentlich auch sinnvoller, als Grafiken per Bild einzubinden, weil es so dann einfacher bearbeitbar ist. Ich würde daher raten, diese Grafiken einfach mit unseren Bordmitteln nachzubauen. Das ist erstmal aufwändiger als einfach Bilder zu kopieren, auf längere Sicht aber einfacher. Und die Karten können wir ebenfalls selbst basteln. -- Chaddy · D 15:16, 22. Okt. 2020 (CEST)

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte daran gedacht, diese Grafiken auf einer Webseite außerhalb der Wikipedia zu zeigen. Per snipping tool wollte ich sie ausschneiden. Das scheint urheberrechtlich also zweifelhaft. Werde mir also selbst etwas basteln müssen. Oder kennt jemand ähnliche Grafiken, die ich frei verwenden darf? --tsor (Diskussion) 17:11, 22. Okt. 2020 (CEST)

Lizenz Topografische Karte Reichsamt für Landesaufnahme

Hallo. Ich würde gern diese Karte des Reichsamts für Landesaufnahme verwenden. Als Urheberrechtsstatus steht da Public Domain, Courtesy Harold B. Lee Library, Brigham Young University. Darf ich die Datei hochladen und, wenn ja, mit welcher Lizenz? Diese zugehörige Karte von Emden wurde mit PD-GermanGov hochgeladen, aber wenn ich das richtig verstehe, geht das nicht für Karten. Einfach PD-old geht vermutlich auch nicht, wenn man die Urheber nicht kennt? --Entbert (Diskussion) 17:03, 11. Okt. 2020 (CEST)

Die Frage wurde hier 2013 schon mal gestellt, aber damals nicht wirklich befriedigend beantwortet. - Aus amerikanischer Sicht ist diese ursprünglich deutsche Karte ("A set of topographic maps of pre-World War II Germany, originally printed by the German government, and confiscated by the British and U. S. military after the war", amerikanischer Nachdruck des Karteninhalts von 1951) anscheinend gemeinfrei ("public domain"), wohl als "seized enemy property" (beschlagnahmtes Gut des Feindes), wie hier in verwandten Fällen auch schon diskutiert wurde. Das heisst aber nicht zwingend, dass die Karte auch in Deutschland gemeinfrei ist, schon gar nicht als PD-GermanGov. Vermutlich gilt für uns deutsches Urheberrecht und es müsste schon aufgezeigt werden, dass der oder die Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, aber vielleicht weiss jemand anders mehr über diesen Spezialfall... Gestumblindi 17:47, 11. Okt. 2020 (CEST)
Wenn man mal genau auf den Kartenrand schaut, steht da published by War Office, 1944 aber rechts ein Vermerk, dass es sich um eine Kopie der deutschen topographischen Karte von 1933 handelt. Allerdings ist das gesamte Kartenblatt schraffiert, und damit nach Luftbildaufnahmen von 1945 nachbearbeitet. Ich glaube kaum, dass man ohne Vergleich mit dem Original von 1933 abschätzen kann, on es sich um eine URV handelt. --Diorit (Diskussion) 12:22, 15. Okt. 2020 (CEST)
Nachtrag: wenn der oder die Kartographen auf der Originalkarte nicht genannt sind, fällt das Blatt unter die Regelung für juristische Personen des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965) Wikipedia:Bildrechte#Fremde Aufnahmen. Leider habe ich lange kein altes Messtischblatt zur Hand gehabt und kann daher nicht sagen, ob die Kartographen genannt wurden. --Diorit (Diskussion) 12:40, 15. Okt. 2020 (CEST)

Danke für die Antworten! Dann werde ich die Karte wohl nicht verwenden. --Entbert (Diskussion) 23:38, 25. Okt. 2020 (CET)

In dem Werk steht: Der Text dieses Werks steht unter der Lizenz „Creative CommonsAttribution 4.0 International“ (CC BY 4.0). Bedeutet dies automatisch, das das ganze Werk unter CC-BY 4.0 steht? Insbesondere auch enthaltene Grafiken? Wenn nein, so müsste abgeklärt werden, ob irendwo anders erwähnt wird, das auch das Gesamtwerk unter CC-BY 4.0 steht, bzw die Datei von commons entfernt werden.--BlauerBaum (Diskussion) 20:48, 19. Okt. 2020 (CEST)

Nein. Nein. Da hast du halb recht; das sind nur grafische Darstellungen von Daten drin; wenn man die darauf hinweist, werden die fast sicher auch die Grafiken freigeben.. Нактаффэ 08:47, 20. Okt. 2020 (CEST)
Wobei die SH der Grafiken fraglich ist, das kann auch maschinengeneriert sein. Die sehen sich alle ziemlich ähnlich. Aber da ja ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Texte CC4 sind, haben die Verfasser auch ausdrücklich nur diese so freigegeben. --M@rcela 14:14, 20. Okt. 2020 (CEST)
Ich habe mal nachgefragt, es ist explizit nur der Text CC:
"Nur die Texte (ausgenommen der Zitate) stehen unter der Creative-Commons-Lizenz (CC BY 4.0). Für Bildinhalte gelten die üblichen Regeln des Urheberrechtsgesetzes"
Damit hätte die Datei so nicht auf commons hochgeladen werden dürfen, ich habe dementsprechend einen Antrag auf Schnelllöschung gestellt. --BlauerBaum (Diskussion) 14:06, 21. Okt. 2020 (CEST)
Verstehe ich nicht. Schutzfähige Grafiken enthält das Dokument doch gar nicht (hab es mal ganz durchgeblättert). Oder meinst du, die Texte und Daten aus den Grafiken fielen aus der Lizenz raus, weil sich die nur auf den Fließtext der Kapitel und nicht auf die Texte in den Grafiken bezöge? Das kann ich aber weder aus der Lizenzbeschreibung noch aus der Rückantwort auf deine Nachfrage herauslesen. Den Ausdruck "Bildinhalte" verstehe ich im Sinne von grafischen, bildlichen Inhalten, nicht die Daten und Legendentexte (die fallen nach meinem Verständnis mit unter "Texte"). Da nur diese "Bildinhalte" in der von dir zitierten Rückantwort von der Lizenz ausgenommen werden, sämtliche "Bildinhalte" in dem Dokument aber nach den "üblichen Regeln des Urheberrechtsgesetzes" sowieso frei sind, gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für eine Löschung oder gar "Schnelllöschung".--Jordi (Diskussion) 15:07, 21. Okt. 2020 (CEST)
Bis zur Klärung dieser wichtigen Frage bin ich auch für sofortiges Löschen (Dank an BlauerBaum für die kritische Nachfrage.)
Nach dem Löschen könnte ich oder besser jemand aus dem OTRS-Team beim Urheber anfragen, ob wir die Zustimmungen zu Veröffentlichung unter einer freien Lizenz erhalten könnten oder ob es möglicherweise eine andere freie Version gibt. --Molgreen (Diskussion) 16:32, 21. Okt. 2020 (CEST)
Löschen ist nicht nötig, die Grafiken erreichen keine SH. --M@rcela 16:58, 21. Okt. 2020 (CEST)
Das Logo der GLS Bank, des Wuppertal Instituts und einige Abbildungen (z.B. 6-1, 8-2) erreichen meiner Meinung nach durchaus eine Schöpfungshöhe. Es kann gerne jemand versuchen das die auch das Dokument als Gesamtwerk unter CC stellen.--BlauerBaum (Diskussion) 20:11, 21. Okt. 2020 (CEST)
Die Logos sind markenrechtlich geschützt aber zu einfach für einen Schutz nach Urheberrecht. --M@rcela 21:17, 21. Okt. 2020 (CEST)
Nungut, auch wenn dies meinem Verständnis des Urheberrechts nicht entspricht scheint ja doch die allgemeine Auffassung zu sein die Grafiken hätten keinen Schutz nach dem Urheberrecht. Dementsprechend habe ich den Antrag jetzt zurückgenommen. Es müsste jedoch trotzdem die angegebene Lizenz geändert werden, da die Datei selbst eben nicht CC-BY 4.0 ist.--BlauerBaum (Diskussion) 12:30, 25. Okt. 2020 (CET)

Psalm 69

Zufällig habe ich im Lemma Psalm 69 ein völlig unbequelltes Kapitel "Thematische Schwerpunkte" gefunden, das recht ungewöhnliche Primärquellen im Wortlaut zitiert. Aufgrund dessen ließ sich nachvollziehen, dass das Kapitel eine Paraphrase eines Fachartikels von Alexandra Grund ist - was aber nirgends erwähnt wurde. Ich habs mal ergänzt und einige EN nachgetragen, woraus auch klar wird, dass der Gedankengang der gleiche ist - der Artikel von Grund muss bei Abfassung des WP-Kapitels auf dem Tisch gelegen haben. Damit ist m.E. jetzt urheberrechtlich die Kuh vom Eis, oder was meint ihr?--Ktiv (Diskussion) 13:39, 29. Okt. 2020 (CET)

Paraphrase mit Quelle ist kein Problem.--Jordi (Diskussion) 14:10, 29. Okt. 2020 (CET)

Foto des Journalisten Ludwig Binder

Schönen guten Tag, ich habe ein von Ludwig Binder erstelltes Foto, das die Zuhörerschaft der am 01.11.74 stattgefundenen Eröffnungsfeier des Flughafen Tegel zeigt, geschenkt bekommen und wollte anfragen, ob es für Wikipedia von Interesse ist und wie die Rechtslage bezüglich der Veröffentlichung ist.

Beste Grüße

[Namen und Kontaktdaten entfernt] (nicht signierter Beitrag von 46.114.33.145 (Diskussion) 16:16, 29. Okt. 2020 (CET))

Hallo, du müsstest vom Fotografen Ludwig Binder eine Freigabe für die Veröffentlichung des Fotos unter einer freien Lizenz erbitten. Diese Freigabe müsste in einem bestimmten Format sein, wenn das für dich in Frage kommt, können wir dich bei der Formulierung unterstützen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:48, 29. Okt. 2020 (CET)
Ob das fragliche Foto urheberrechtlich im Besitz seiner Erben oder woanders liegt, ist erst zu klären: Ludwig Binder (Fotograf). Der Besitz eines Fotos hat keinen Einfluß auf die urheberrechtliche Verwertbarkeit. Wer einen Picasso kauft, gibt Millionen aus und hat ein Kunstwerk im Wohnzimmer. Aber er darf keine Fotos davon verkaufen, die Rechte haben allein die Erben Picassos. Ebenso ist es mit einem Foto. Der materielle Besitz sagt nichts über die Urheberrechte aus. --M@rcela 23:43, 29. Okt. 2020 (CET)

Hallo liebe Kollegen, ich habe das Thema hier schon einmal angesprochen. Im Rahmen der aktuellen KALP-Diskussion hat Benutzer:Goesseln zurecht darauf hingewiesen, dass hier noch Unklarheiten bestehen. Die betreffenden Bilder haben allesamt ähnliche Lizenzen wie dieses hier. @Chaddy:, @FordPrefect42:, @Hachinger62:: Ihr wart schon bei der ersten Diskussion dabei. Würde mich über euer Urteil freuen. Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 13:13, 18. Okt. 2020 (CEST)

Ich kann nicht erkennen, warum das genannte Foto frei sein soll. In gut 5 Jahren wird es soweit sein. --M@rcela 16:39, 18. Okt. 2020 (CEST)
@Ralf Roletschek: Danke für die schnelle Antwort! Kannst du mir kurz erklären, worauf du dich beziehst, wenn du in gut 5 Jahren schreibst? BG, --Trimna (Diskussion) 16:45, 18. Okt. 2020 (CEST)
Es ist die Vermutung, daß Rodolfo Graziani die Rechte am Bild besaß, wenn er es in seinem Buch verwendet hat (es von ihm selbst fotografiert ist). --M@rcela 17:25, 18. Okt. 2020 (CEST)
@Ralf Roletschek: Vielen Dank! D. h. zusammenfassend: Wenn ein Foto einen unbekannten Autor hat, beträgt die Zulassungsfrist immer 100 bis 120 Jahre bzw. 70 Jahre nach dem Tod eines bekannten Autors. Nun noch folgende Frage: Was ist mit Fotos diesem, die vom NAC kommen und von diesem auch als gemeinfrei eingestuft wurden? BG, --Trimna (Diskussion) 18:29, 18. Okt. 2020 (CEST)
Die Vermutung ist aber nicht zwingend, eher anzunehmen wären unbekannte Fotografen (insbesondere wenn Trimna sein damaliges Versprechen umgesetzt und die vertretbaren Recherchen bereits geleistet und nichts gefunden hat). Das würde nach dem Tenor dieser vergleichbaren Löschdiskussion zumindest auf Commons dazu führen, dass die Bilder dort bleiben dürfen, weil die auf damaligem italienischen Gebiet aufgenommenen Fotos unbekannter Fotografen 20 Jahre nach Herstellung (20 years from creation) gemeinfrei sein sollen und wegen der dann nicht gegebenen URAA-Problematik auch in den USA frei sind. Ob sie dann auch bei uns unter DACH-Recht gezeigt werden dürfen, kann ich nicht sagen, nehme aber an ja, weil der Schutzfristenvergleich auf die Veröffentlichung abstellt, und die war ja auch in Italien.--Jordi (Diskussion) 19:44, 18. Okt. 2020 (CEST)
Hoffentlich, es wäre wirklich Schade um die Bilder. Ich habe jetzt die berechtigte deutsche Übersetzung von Grazianis Buch vorliegen, Die Eroberung Libyens (1937), und da steht bei den Bildern nichts davon, dass Graziani der Autor wäre. Gerade im Falle eines unbekannten Autors wäre die Rechtslage zu klären, und zwar sowohl im Fall von Grazianis Buch als auch von NAC-Bildern und der Situation im DACH-Bereich. BG, --Trimna (Diskussion) 20:51, 18. Okt. 2020 (CEST)
Ja, kenne ich. Arme Kirchenmaus WMF hat kein Geld für ein paar uralte Photographien. --Methodios (Diskussion) 21:09, 18. Okt. 2020 (CEST)
Hört, hört! An wen soll denn deiner Ansicht nach in diesem Fall Geld gezahlt werden? --Sitacuisses (Diskussion) 21:23, 18. Okt. 2020 (CEST)
Entscheidend für diese Argumentationsmöglichkeit wäre wohl, inwieweit man die Bilder als einfache Lichtbilder oder als Lichtbildwerke auffassen will (da das ital. Gesetz von 1941 diesen Unterschied schon kennt und die 20 Jahre nur für einfache Lichtbilder gelten) und nach welchen Kriterien man das tun muss (aktuelle DACH-Rechtsprechung zu nach 1995 entstandenen Fotos vs. historische Interpretation nach dem italienischen Rechtsverständnis von ca. 1950). Da kann es von Bild zu Bild durchaus auch Unterschiede geben, vermute ich.--Jordi (Diskussion) 21:28, 18. Okt. 2020 (CEST)
Da kenne ich mich leider gar nicht aus. Weißt du wen man hier konkret fragen könnte? BG, --Trimna (Diskussion) 22:04, 18. Okt. 2020 (CEST)
Die Experten lesen hier schon mit, keine Sorge.--Jordi (Diskussion) 22:05, 18. Okt. 2020 (CEST)
Zu den Bildern des NAC-Archivs (z. B. dieses von Badoglio): Die sollen lt. Archivinfo gemeinfrei sein, weil sie von einem unbekannten Autor stammen und meistens im Ilustrowany Kuryer Codzienny publiziert wurden. Das dürfte für die historische Interpretation sprechen nehme ich an. BG, --Trimna (Diskussion) 22:34, 18. Okt. 2020 (CEST)
Historisches Rechtsverständnis ist für Werke aus der heutigen EU relativ egal, da es einen einheitlichen Maßstab für Lichtbilder in der EU gibt (seit 1993 steht in den SchutzdauerRL inhaltsgleich: "Schutz von Fotografien - Fotografien werden gemäß Artikel 1 geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden. Die Mitgliedstaaten können den Schutz anderer Fotografien vorsehen. [Art. 6 RL 2006/116/EG], die Frist nach Art. 1 ist 70 p.m.a. mit den bekannten Besonderheiten für ano-/pseudonyme Werke und mehrere Urheber. Nach Art. 10 RL 93/98/EWG gilt das grob gesagt mindestens für alle Werke, die am 01.01.1995 in irgendeinem Mitgliedsstaat geschützt waren, soweit dadurch eine Schutzfrist nicht verkürzt wird (mit Ausnahme bestimmter AV-Werke). Spanien hatte am 01.01.1995 mit wenigen Ausnahmen mindestens die Schutzfristen nach der RL und niedrigere Mindestanforderungen an den Schutz als die RL, so dass die Fristen und Anforderungen RL seit dem 01.01.1995 faktisch europaweit auch rückwirkend gilt.
Der Maßstab in der EU für Werkfähigkeit von Fotografien ist sehr niedrig:
Dreier/Schulze/Schulze, 6. Aufl. 2018, UrhG § 2 Rn. 195: "Demnach gelten jedenfalls seit 1.7.1995 bei Lichtbildwerken allgemein geringe Anforderungen an die Schutzfähigkeit. [...] Infolgedessen sind auch Gegenstandsfotografien und ähnliche Zweckfotos als Lichtbildwerke schützbar, soweit nicht blindlings geknipst, sondern gezielt für eine aussagekräftige Aufnahme fotografiert wird.[...] Es genügt [dem OHG], dass ein anderer (Amateur-)Fotograf die Aufnahme anders, wenn auch ähnlich gemacht hätte [...] Portraitfotos sind [nach dem EuGH] grundsätzlich genauso schutzfähig wie andere Lichtbildwerke."
Schricker/Loewenheim/Loewenheim/Leistner, 6. Aufl. 2020, UrhG § 2 Rn. 211f.: "Entscheidend ist also, dass eine eigene geistige Schöpfung vorliegt, die sich dadurch auszeichnet, dass ein hinreichender Gestaltungsspielraum für freie kreative Entscheidungen vorlag und genutzt wurde.[...] Diese einheitliche Schutzuntergrenze gilt auch für Werke, die vor der Umsetzung der Richtlinie (23. 6. 1995) [Europarechtlich kommt es eher auf den Stichtag in der Richtlinie an, aber 01.01.1995 ist von der Umsetzung, also stimmt es im Ergebnis] geschaffen worden sind.[...] Dazu gehören zB die sog. Gegenstandsfotografie, die darauf abzielt, die Vorlage möglichst unverändert naturgetreu wiederzugeben, weiter durchschnittliche Amateurfotos, Urlaubsbilder und dgl."
Die meisten der Fotos sind wohl eher Lichtbildwerke (das Luftbild und den Hinrichtungs-"Schnappschuss" würde ich ausnehmen, den Rest eher nicht. Нактаффэ 10:31, 19. Okt. 2020 (CEST)
Das hatte ich vermutet/befürchtet, also dass an den Unterschied Lichtbild/Lichtbildwerk mit heutigen Kriterien heranzugehen wäre, sodass die Schwelle zum Kunstwerk sehr niedrig liegt und die meisten Fotos als Lichtbildwerke anzusehen wären. Einzige Rückfrage ist, ob es denn einen Unterschied macht, wenn die historischen Bilder nach der zeitgenössischen italienischen Aufassung schon in den 1950er Jahren gemeinfrei geworden sind, also dort am 1. Januar 1995 nicht geschützt waren. Verstehe ich deine Argumentation richtig, dass du sagst, die anonymen Bilder aus den italienischen Kolonien seien unabhängig von der in Italien bereits jahrzehntelang eingetretenen Gemeinfreiheit an dem Stichtag 1995 in Spanien (nicht Italien) noch geschützt gewesen und fallen deshalb automatisch unter den längeren Schutz? Reine Verständnisfrage zur Klarstellung, warum Spanien hier auftaucht, danke.--Jordi (Diskussion) 11:16, 19. Okt. 2020 (CEST)
Spanien hatte bereits seit dem 19. Jahrhundert eine Regelschutzfrist von 80 p.m.a. für Lichtbildwerke und eine recht geringe Schöpfungshöhe (Vgl. Schulze/Bettinger GRUR 2000, 12 und OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2004, Az. 5 U 159/03). Schutzfristenvergleich fand schon vor den Schutzdauer-RL nicht mehr bei Bürgern der Gemeinschaften statt (Sogenannte Grundfreiheit und Diskriminierungsverbot, für das Urheberrecht ausdrücklich: Phil-Collins-Entscheidung des EUGH (URTEIL DES GERICHTSHOFES vom 20. Oktober 1993, Az. C-92/92 und C-326/92 = GRUR 94, 280). Deshalb nimmt man grundsätzlich Spanien als EU-Anker, weil die früheste mehr-als-70 p.m.a.-Regelschutzfrist hatten, bei gleichzeitig geringer Schöpfungshöhenanspruch. Нактаффэ 11:51, 19. Okt. 2020 (CEST)
Danke. Dass es hier um anonyme Bilder geht, die nicht p.m.a. befristet sind, sondern ab Herstellung, spielt keine Rolle? --Jordi (Diskussion) 12:02, 19. Okt. 2020 (CEST)
Ich habe nun die ersten Bilder aus Grazianis Buch entfernt, die laut dieser Debatte eindeutig weggehören. Das Titelbild wird folgen. Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 19:20, 21. Okt. 2020 (CEST)

Lieber Syrcro, vielen Dank für dein Urteil. Ich würde das gerne konkretisieren. Folgendes wären rauszunehmende Bilder, da der Autor unbekannt ist bzw. es sich um Lichtbildwerke handelt:

zu den einzelnen Bildern

Und der Rest kann bleiben, da der Autor bekannt ist bzw. es sich nicht um ein Lichtbildwerk handelt (Luftansicht). Richtig so? Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 12:21, 19. Okt. 2020 (CEST)

Sorry, jetzt hast du aber ganz unterschiedliche Bilder durcheinandergeworfen.
  • Es ging doch hier nur um die anonymen Bilder aus Grazianis in den 30er Jahren publizierten Büchern (Nr. 1, 8, 12, 13, 14 in der obigen Galerie).
  • Die poln. NAC-Bilder (Nr. 4, 10, 11, 17, 18) kann man aus dem Fragekomplex meine ich rausnehmen, das ist ja nicht anders als bei Bildern vom dt. Bundesarchiv. Das Archiv garantiert die freie Nutzbarkeit.
Das alles Bilder von Nichtpolnischen Urhebern aus Regionen außerhalb Polens. Ohne richtige Quellenangabe [woher und wer] sind die weder in de noch auf Commons nutzbar. Нактаффэ 15:07, 19. Okt. 2020 (CEST)
@Syrcro: Laut der Quelleninfo des Archivs stammen die Fotos von der Zeitung Ilustrowany Kuryer Codzienny. Dort steht ja auch Öffentliche Domäne: Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne irgendwie um Erlaubnis bitten zu müssen. Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 21:17, 19. Okt. 2020 (CEST)
Nachtrag: Mich würde sehr interessieren, warum die NAC Bilder mit unbekanntem Fotographen nicht gehen sollen, wenn z. B. dieses Bild des Bundesarchivs mit ebenfalls unbekanntem Autor zugelassen ist. BG, --Trimna (Diskussion) 00:10, 20. Okt. 2020 (CEST)
Kann das Argument von @Syrcro schon nachvollziehen, der nichtpolnische Kontext macht die Einschätzung, ob die poln. Freigabe tats. auch für den DACH wirksam ist, mglw. schwierig. Andererseits gehört Polen zur EU und die Quellenangabe [woher und wer] ist ja facharchivarisch dokumentiert und von daher absolut verlässlich angegeben (zumeist Agenturbilder, nicht anders als @Trimnas Bsp. aus dem Bestand des dt. Bundesarchivs).--Jordi (Diskussion) 12:09, 20. Okt. 2020 (CEST)
Landes-Archive haben oft in Ihren Archiven Bilder, die sie von anderen Archiven übernehmen (Bildagenturen, Pressearchive). Bildagenturen und Zeitungen haben die lustige Angewohnheit Fremdbilder, die bei ihnen rumliegen, als eigene auszugeben und das wird dann übernommen. Beim Bundesarchiv waren das einige Hundert Bilder, die offensichtlich falsch lizenziert waren und dann auch wieder verschwanden. Das betrifft insbesondere Bilder vom "Feind" aus der Zeit vor und während 2. WK. Die LoC hat da auch sehr viel deutsche Bilder "ohne bekannte Beschränkung", was aber heißt - wir kennen keine, wir wissen das nicht sicher. Нактаффэ 16:50, 20. Okt. 2020 (CEST)
Kann ich mich dann generell danach orientieren, dass auch Archivfotographien (Bundesarchiv, NAC etc.), wenn sie einen ausländischen Inhalt darstellen, nicht gemeinfrei sind, wenn der Autor unbekannt ist? Da müssten dann tatsächlich fast alle Bilder aus dem Artikel raus, und es gebe auf Wikipedia allgemein kaum die Möglichkeit, historische Artikel ab 1920 mit auch nur ansatzweise ausreichend Bildmaterial zu versorgen. Sollte das der Fall sein, kann ich mich dem nur fügen. Ich möchte es aber genau wissen. BG, --Trimna (Diskussion) 19:25, 21. Okt. 2020 (CEST)
@Syrcro, Jordi: Bitte noch um eine kurze entgültige Antwort. BG, --Trimna (Diskussion) 18:23, 28. Okt. 2020 (CET)
Hallo, ich glaube nicht, dass es bei diesem Thema kurze, endgültige Antworten gibt. Ich habe ja so eine Antwort zu geben versucht („aus dem Fragekomplex rausnehmen“), aber die Einwände von @Syncro sind grds. stichhaltig und müssen theoretisch ernst genommen werden, wenn du die Exzellenzkandidatur weiterführen willst (ich würde die an deiner Stelle einfach abbrechen, dann gibt es kein Problem mehr mit den Bildern). Das heißt im Umkehrschluss aber auch nicht, dass einfach alle Agenturbilder raus müssen, sondern es müsste eben jedes einzeln analysiert werden.--Jordi (Diskussion) 20:16, 28. Okt. 2020 (CET)
Abbrechen möchte ich die Kandidatur jetzt auf keinen Fall. Ein in seiner Qualität ausgezeichneter Fließtext ist mir da deutlich wichtiger, als das diesen ergänzende Bildmaterial. Ich werde heute Abend hier noch einmal einen neuen Unterabschnitt mit den im Artikel verwendeten NAC- und Bundesarchiv-Bildern starten. Die Diskussion dazu kann sich dann ruhig länger dahin ziehen, für den Artikel herrscht dann aber zumindest eine urheberrechtliche Klarheit. BG, --Trimna (Diskussion) 11:31, 30. Okt. 2020 (CET)
Abbrechen möchte ich die Kandidatur jetzt auf keinen Fall. Ein in seiner Qualität ausgezeichneter Fließtext ist mir da deutlich wichtiger, als das diesen ergänzende Bildmaterial. Ich werde heute Abend hier noch einmal einen neuen Unterabschnitt mit den im Artikel verwendeten NAC- und Bundesarchiv-Bildern starten. Die Diskussion dazu kann sich dann ruhig länger dahin ziehen, für den Artikel herrscht dann aber zumindest eine urheberrechtliche Klarheit. BG, --Trimna (Diskussion) 11:31, 30. Okt. 2020 (CET)
  • Das Porträt von Volpi (Nr. 2) soll aus November 1925 stammen und ist auf Commons falsch lizensiert ("aufgenommen vor dem 1. Januar 1925"), stammt aber aus der Library of Congress und ist in europäischen Wikipedias "widely used"; wie bei exzellenten Artikeln mit solchen Bildern hier umgegangen wird, weiß ich nicht.
Das entspricht weder den Regeln auf den Commons, noch unseren. Das ist ein Lichtbildwerk und ist noch nicht so alt, das wir es ohne weitere Angaben als gemeinfrei akzeptieren. Нактаффэ 15:07, 19. Okt. 2020 (CEST)
Eindeutig wenige Monate zu jung, wenn die Datumsangabe stimmt.--Jordi (Diskussion) 12:11, 20. Okt. 2020 (CEST)
  • Das Porträt von Mussolini (Nr. 3) kann ich auch nicht einschätzen.
Der Copyright-Babberl auf den Commons ist falsch: Das ist nach europäischem Maßstab ein Lichtbildwerk, das gilt seit 1995 auch in Italien so )entsprechen meiner obrigen Argumente). Нактаффэ 15:07, 19. Okt. 2020 (CEST)
Ja, solche Porträtfotos müssten auch schon nach altem ital. Recht Lichtbildwerke mit 70-jähriger Schutzfrist gewesen sein, ein "einfaches Lichtbild" kommt hier wirklich nicht in Frage. Als Agenturbild (Keystone) ist die Herkunft wohl auch nicht weiter ermittelbar, es sei denn, man nimmt an, dass Bert Garai (1890–1973) das selbst fotografiert hat, dann wäre es erst 2044 frei.--Jordi (Diskussion) 12:09, 20. Okt. 2020 (CEST)
  • Das Porträt von Omar Mukhtar (Nr. 5) ist ein Polizeifoto der italienischen Kolonialverwaltung, also ein behördliches Werk.
Das ist kein amtliches Werk i.S.d. des DACH-Urheberrechtsgesetze und damit auf de nicht Okay. Нактаффэ
Also "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" ist es schon, wenn auch nicht in DACH. Verbreitungsinteresse der Behörde kann man in dem Fall meine ich voraussetzen (die Gefangennahme Mukhtars war ja ein riesiger Erfolg der Verfolgungsbehörden), falls du deshalb zweifelst, aber selbst wenn man das verneint, ist das Bild aus verschiedenen anderen Gründen m.E. sowieso unproblematisch (definitiv anonym hergestellt und >70 Jahre alt + erkennungsdienstliche Aufnahme ohne jeden schöpferischen Gestaltungsspielraum, deren Aussehen in keiner Weise von der Persönlichkeit des Fotografen abhängt, der ein austauschbarer Kriminaltechniker ist). Das ist also ganz anders zu bewerten als die übrigen Porträts, bei denen ein kreativer Gehalt nicht bestritten werden kann. Ist außerdem auf einem libyschen Geldschein abgebildet und das verbreiteteste Bild Omar Mukhtars überhaupt, wird auch von Bildagenturen als "gemeinfrei" bezeichnet und es wäre absurd, wenn das in der Wikipedia nicht gezeigt werden könnte.--Jordi (Diskussion) 12:09, 20. Okt. 2020 (CEST)
Amtliches Werk in D und A umfasst keine Fahnungsfotos. Nach de.WP-Maßstäben und nach Commons akzeptieren wir "anonyme Werke" nur dann, wenn ordentlich nachgeforscht wurde. Das Bild wurde auf einer Briefmarke verwendet, ohne eine dokumentierte Nachfrage bei der lybischen Post, ist das nich anonym. Нактаффэ 16:50, 20. Okt. 2020 (CEST)
Sorry, das sind mir jetzt zu viele Ungenauigkeiten, und ordentlich nachgeforscht habe ich ja.
- Es handelt sich nicht um ein Fahndungsfoto, sondern eine erkennungsdienstliche Aufnahme nach der Gefangennahme kurz vor Al-Mukhtars Prozess. Von den Umständen, unter denen das Foto entstand und genutzt wurde, existieren weitere bekannte Bilddokumente, etwa dieses Bild, das in etwas besserer Qualität in Band 7 der UNESCO General History of Africa (1985) abgedruckt ist, oder dieses,[5] das die Verwendung des Fotos in der Ermittlungsakte dokumentiert.
- Bei dem Bild, das ich unter "Other versions" eingebunden habe, handelt es sich nicht um eine Briefmarke, sondern um eine aktuelle libysche 10-Dinar-Note, die wohl seit Anfang der 1990er Jahre in Umlauf ist. Das Profil von Omar Mukhtar ist schon seit Einführung des libyschen Dinar im Jahre 1971 in dieser Form auf der 10-Dinar-Note abgebildet, also auch auf den Vorgängermodellen der aktuellen Banknote. Eine Nachfrage bei der libyschen Nationalbank ist nicht nötig, denn wir müssen nicht wissen, wer die Zeichnung auf der Banknote gemacht hat. Welche Vorlage der Zeichner benutzt hat, wissen wir hingegen schon, weil das zugrunde liegende Foto auch 1971 schon weltberühmt war und die bekannteste Aufnahme von Omar Mukhtar überhaupt ist.
- Dass die Aufnahme anonym ist, ist unzweifelhaft und steht ohne weiteren Nachforschungsbedarf fest, weil solche kriminaltechnischen Identifizierungsfotos (anders als Fahndungsbilder, die alle möglichen Urheber haben können) im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung von der Behörde angefertigt werden und nicht von einem individuellen Schöpfer.
- Erkennungsdienstliche Aufnahmen haben keine oder allenfalls sehr geringe Schöpfungshöhe, weil sie handwerkliche Erzeugnisse sind und immer gleich aussehen, egal wer sie macht (Licht, Kamerawinkel, Aufnahmegeräte und Belichtungsmaterial, Haltung und Blickrichtung des Abgebildeten, Hintergrund und Örtlichkeit, alles ist exakt vorgegeben und kann nicht beeinflusst werden). Dem Werk fehlt deshalb das Merkmal der individuellen Originalität, ohne die es keinen Urheberschutz geben kann. Von daher ist die Diskussion eigtl. müßig, denn es handelt sich ähnlich wie bei den Luftbildern keinesfalls um ein Lichtbildwerk, und der einfache Lichtbildschutz war wie gesagt 1995 lange abgelaufen.
- Wo man evtl. nachfragen könnte, wenn man mehr über das Bild wissen will, hatte ich übrigens auch bereits nachgeforscht und auf der Bildbeschreibungsseite vermerkt (Center for Libyan Studies, Oxford, wo ein Negativ oder Original zu existieren scheint). Für die hier interessierenden Punkte (Anonymität, Zeitstellung, Entstehungskontext und Schöpfungshöhe) ist das aber denke ich nicht notwendig.--Jordi (Diskussion) 21:11, 20. Okt. 2020 (CEST)
  • Das Porträt von Attilio Teruzzi (Nr. 7) aus den 40er Jahren kann ich auch nicht einschätzen, wohl eher unzulässig (kein Autor, keine vernünftige Quelle).
Der Copyright-Babberl auf den Commons ist falsch: Das ist nach europäischem Maßstab ein Lichtbildwerk, das gilt seit 1995 auch in Italien so )entsprechen meiner obrigen Argumente). Нактаффэ 15:07, 19. Okt. 2020 (CEST)
Ja, wie bei Mussolini.--Jordi (Diskussion) 12:09, 20. Okt. 2020 (CEST)
  • Das Porträt von Ahmed Rafiq El Mehdawi (Nr. 15) aus den 50er Jahren stammt aus einer libyschen Zeitung und soll nach libyschem Urheberrecht nach 25 Jahren ungeschützt sein, fällt jdfs. nicht unter den Maßstab der EU.
  • Bei dem Hinrichtungsbild (Nr. 16) sehe ich von der Spontaneität her keinen Unterschied zu dem anderen, hier nicht aufgeführten Hinrichtungsbild im Artikel (Hinrichtung von Omar Mukhtar).
Das würde ich als einfaches Lichtbild einordnen. Нактаффэ 16:50, 20. Okt. 2020 (CEST)
  • Das letzte Bild von Renzo De Felice (Nr. 19) ist einer italienischen Zeitschrift entnommen und stammt von 1975, da ist völlig schleierhaft, wieso das gemeinfrei sein soll.
Der Copyright-Babberl auf den Commons ist falsch: Das ist nach europäischem Maßstab ein Lichtbildwerk, das gilt seit 1995 auch in Italien so )entsprechen meiner obrigen Argumente). Нактаффэ 15:07, 19. Okt. 2020 (CEST)
  • Bleiben die Bilder aus den 1920er Jahren Nr. 6 (Omar Mukhtar mit Reitern) und Nr. 9 (Flugzeug), wo die Konstellation etwa mit der von den Bilder aus Grazianis Büchern vergleichbar ist.--Jordi (Diskussion) 13:33, 19. Okt. 2020 (CEST)
Siehst du lieber Jordi, da gibt es bei einigen Dateien doch noch Unklarheiten. Wenn die NAC-Bilder drinnen bleiben können, ist schon sehr viel für den Artikel gewonnen (und auch generell für zukünftige Projekte). Die übrigen Fotographien gehören aber IMHO auch hier geklärt, damit die Bewerter auf der KALP-Seite sicher wissen, woran sie sind. Im Zweifelsfall nehme ich alle Bilder mit unsicheren Bildrechten morgen Abend heraus. Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 14:30, 19. Okt. 2020 (CEST)
Wäre auch zu schön gewesen :-)
Das sind die Nachteile bei solchen Exzellenzwettbewerben. Die Eile ("morgen Abend") verstehe ich aber nicht, man kann das doch in Ruhe abklären.--Jordi (Diskussion) 12:09, 20. Okt. 2020 (CEST)
Lieber Jordi, herzlichen Dank für deinen Rechtsbeistand und dein Engagement in dieser Debatte. Das mildert meine große Enttäuschung über die vermutlich nicht geringe Anzahl der aus dem Artikel zu entfernenden Bilder ein wenig. Ich werde noch etwas warten, aber spätestens am 24.10. (Fristende für die Kandidatur) sollten zumindest die eindeutig unzulässigen Bilder entfernt werden, um keinen Grund gegen eine Auszeichnung zu liefern. Beste Grüße, --Trimna (Diskussion) 22:51, 20. Okt. 2020 (CEST)

Bilder vom NAC und Bundesarchiv

@Jordi, Syrcro: Hier geht es jetzt ausschließlich um diese Archivbilder, für die ich mir noch Chancen für eine Verwendung im Artikel ausrechne. Bis wir hier ein halbwegs eindeutiges Urteil haben, entferne ich sie aus dem Artikel, damit sie keinen Grund gegen eine Auszeichnung im Rahmen der aktuellen Kandidatur liefern. BG, --Trimna (Diskussion) 16:29, 30. Okt. 2020 (CET)

mein Senf:
@NAC (Fotos mit Autor unbekannt und Bild nach 1900/1920): the owner of the copy rights is the State Treasury of Poland. Das ist für diese Bilder eine kühne Behauptung. Ich würde sie nicht nehmen und ich würde es für ein falsches Signal halten, wenn die Verwendung solcher Bilder durch WP:KALP als vorbildlich ausgezeichnet würde.
@Bundesarchiv: Als 2008? mit dem Bundesarchiv eine Bildspende für Commons (und damit weltweit) vereinbart wurde, da wurde irgendetwas über die Urheberrechte Dritter beschlossen (zum Beispiel auch für diese drei Bilder mit den Urhebern "Aktuelle-Bilder-Centrale, Georg Pahl" und "unbekannt" und "Horst Grund"), ich weiß nicht, ob darüber jemand hier Auskunft geben kann. Seither wird diese Bildspende allüberall verwendet. Also steht dem auch in diesem Artikel nichts entgegen.
Ob es in der Europäischen Union einen Unterschied macht, welche der Staatsinstitutionen bei unbekannten Urhebern die Rechte für sich reklamiert und dann darauf zu Gunsten der Allgemeinheit verzichtet, das frage ich mal lieber nicht.
--Goesseln (Diskussion) 18:25, 30. Okt. 2020 (CET)
@NAC und Bundesarchiv: Bei Autor unbekannt traut ich beiden nicht. Bei bekannten Urhebern ist es in der Regel so, dass das Bundesarchiv eine Rechteabklärung gemacht hat; die ist zwar immer mal wieder falsch, aber nicht absichtlich. Also Datei:Bundesarchiv Bild 102-09844, Mussolini in Mailand.jpg und Datei:Italian and German flags - june 1943.png würde ich behalten, den Rest nicht. Нактаффэ 16:03, 2. Nov. 2020 (CET)

PD-Italy, PD-Libya, PD-EU

sind alle drei für mich (für mich) sehr wackelig, ich würde die Hände davon lassen. Und so bewerte ich auch die jetzt noch verbliebenen historischen Fotos aus den 1930er Jahren:

Bildrechte: Vorlage:PD-Libya; Vorlage:Anonymous-EU; Vorlage:PD-ineligible
Kommentar: ziemliches Durcheinander, warum nicht auch noch PD-Italy?
bleibt, wurde hier als PD-ineligible definiert
Ist weder nach dem Recht von D noch nach dem Recht von A ein amtliches Werk. Mugshots sind in Deutschland stets leistungsschutzrechtlich, in der Regel auch urheberrechtlich geschützt. Das Bild dürfte nach dem geringen Maßstab für ichtbildschöpfungshöhe als Lichtbildwerk geschützt sein. Нактаффэ 16:17, 2. Nov. 2020 (CET)
Ich habe das Bild einmal vorsichtshalber jetzt aus dem Artikel entfernt. --Trimna (Diskussion) 01:38, 3. Nov. 2020 (CET)
Bildrechte: Vorlage:PD-Libya
Kommentar: unbekannter Fotograf, daher auf PD-alt-100 warten
nicht nehmen
Das Bild kann man durch eine Abbildung der bekannten libyschen Banknote ersetzen, auf der es reproduziert ist.--Jordi (Diskussion) 10:54, 31. Okt. 2020 (CET)
Nicht so richtig. Banknoten sind nach Deutschem Recht keine amtlichen Werk (Deutsches Recht vgl. LG Berlin, Loriot). Нактаффэ 16:17, 2. Nov. 2020 (CET)
Bildrechte: Vorlage:PD-Italy
Kommentar: PD-Italy geht nicht
nicht nehmen
Das ist ein Luftbild, da gibt es kein urheberrechtliches Problem und PD-Italy geht in diesen Fällen (da es kein Kunstwerk ist).--Jordi (Diskussion) 10:54, 31. Okt. 2020 (CET)
PD-Itlay gibt falsch die Rechtslage seit 1996 wieder (seitdem gilt auch in Italien nach den Schutzdauerrichtlinien : Artikel 6 Schutz von Fotografien: Fotografien werden gemäß Artikel 1 geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden.. Und selbst wenn dass in Italien gelten würde, in D und A wendet man seit 1996 Art. 6 für Werke von EU-Bürgern (etwa Italiener) an und hier gibts kein Kunstwerk-BlaBla. Die Frage ist, ist das ein Lichtbildwerk? Ich würde das nicht sofort verneinen, weil ich nichts über den Entstehungszusammenhang weißt. Нактаффэ 16:17, 2. Nov. 2020 (CET)
Bildrechte: Vorlage:PD-Italy; Vorlage:PD-EU-no author disclosure
Kommentar: PD-Italy geht nicht, und bei PD-EU-no author disclosure steht: Please use this template only if you have proof that the author never claimed authorship or their authorship never became public in any other way, wer sagt dir, dass Graziani den Fotografen nicht militär-öffentlich belobigt hat? Und nota bene: bei einem Foto, das 1932 veröffentlicht wurde, ist die Datumsangabe 1930 bis 1933 schlicht falsch.
nicht nehmen
Das ist ein Luftbild, da gibt es kein urheberrechtliches Problem und PD-Italy geht in diesen Fällen (da es kein Kunstwerk ist).--Jordi (Diskussion) 10:54, 31. Okt. 2020 (CET)
Siehe 1 drüber. Нактаффэ 16:17, 2. Nov. 2020 (CET)
Bildrechte: Vorlage:PD-Italy
Kommentar: PD-Italy geht nicht
nicht nehmen
Das ist ein Luftbild, da gibt es kein urheberrechtliches Problem und PD-Italy geht in diesen Fällen (da es kein Kunstwerk ist).--Jordi (Diskussion) 10:54, 31. Okt. 2020 (CET)
Siehe 2 drüber. Нактаффэ 16:17, 2. Nov. 2020 (CET)
Bildrechte: Vorlage:PD-Libya
Kommentar: unklare Quelle und es ist sehr fraglich, ob "This work was first published on the Libya". zu PD-Lybia: Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years.
nicht nehmen
Das ist ein "Schnappschuss", da gibt es kein urheberrechtliches Problem und PD-Italy (oder auch PD-Libya, wobei das wie @Goesseln richtig sagt sehr fraglich ist und durch PD-Italy ersetzt werden sollte) geht in diesen Fällen (da es kein Kunstwerk ist).--Jordi (Diskussion) 10:54, 31. Okt. 2020 (CET)
Bildrechte: own work
Kommentar: Die Bildparameter sind völlig daneben, ich habe daher dort einen DR eingetragen
nicht nehmen
und noch ein nota bene: ich hatte mich in der Zwischenzeit um die Fotografien des Journalisten Knud Holmboe, der 1930 in Libyen war, gekümmert. Seine veröffentlichten Fotografien sind für den Zweck des Artikels hier ziemlich enttäuschend, seine nicht veröffentlichten Fotografien kennen wir nicht, er hatte sogar ein Interview bei Graziani, warum (rhetorisch) dann kein Foto in seinem Buch? Nun ist Holmboe aus ... Gründen... PD-old-70, und alles könnte so einfach sein...
--Goesseln (Diskussion) 20:08, 30. Okt. 2020 (CET)
Lieber @Goesseln:, herzlichen Dank für deine Recherche und die Bilder. Damit kommt der Artikel jetzt zumindest über den Berg. Die von dir kritisierten Bilder habe ich jetzt aus dem Artikel entfernt, mit der Wiedereinfügung der Bilder des Bundesarchivs warte ich noch, bis sich dazu auch die anderen geäußert haben. BG, --Trimna (Diskussion) 22:50, 30. Okt. 2020 (CET)

Bitte um Ratschläge...

Hallo Zusammen, mir wurde geraten, mich mit meiner Frage hierher zu wenden... Habe ein FIM-Logo hochgeladen (extra auf WP, so wie an anderer Stelle mal angeregt - und nicht auf Commons). Könnte vielleicht jemand kompetentes HIER mal kurz drüberschauen und mir ggf. ein paar Tips geben - oder sonst irgendetwas klärendes beitragen??... Danke vorab & freundliche Grüße, --Auge=mit (Diskussion) 09:29, 21. Okt. 2020 (CEST)