Diskussion:Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden/Archiv/1

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- 2003 -

Links

Die jüngsten Änderungen bei den Links sind nicht durchdacht. Manchmal führen die Links beim Namen des Kreises bzw. der Kreisstadt zum heutigen Landkreis, manchmal zum Altkreis, zu dem es bislang meist aber noch keinen Artikel gibt (dies wäre aber nicht schlimm, sie können ja angelegt werden).
Die Links sollten einheitlich gesetzt werden. Ich schlage vor, beim Namen nach dem alten Zeichen auf den Altkreis zu linken, beim KFZ-Zeichen, das in Klammer hinzugefügt ist und auf das heutige Zeichen hinweist, sollte der Link zum Artikel des heutigen Kreises führen.
Bsp. Anklam: vorne Anklam und bei (OVP) Landkreis Ostvorpommern. Im übrigen heißen die Landkreise in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nur "Kreise". Die Links sollten daher entsprechend geändert werden, damit alles möglichst einheitlich auch mit den sonstigen Listen übereinstimmt. mwr 13:47, 12. Okt 2003 (CEST)

Bitte die Links bei den früheren Kreisen belassen, auch wenn es zu den meisten noch keinen eigenen Artikel gibt. Die KFZ-Zeichen waren für den ganzen Landkreis gültig und nicht nur für die Kreisstadt. Die Tatsache, dass es für die meisten Städte bereits einen Artikel gibt, tut hier nichts zur Sache. Die Artikel zu den Altkreisen werden sicher mal geschrieben. Ich selbst werde mich den Altkreisen in Baden-Württemberg widmen, wenn ich mit den Großstädten in Deutschland und den Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg fertig bin. Im übrigen sind ja einige Altkreis-Artikel schon angelegt. Die Links zu diesen Artikeln würden dann auf dieser Seite "untergehen". mwr 16:27, 7. Mär 2004 (CET)

Für nicht mehr existierende Landkreise schlage ich vor, das Stichwort "Altkreis" zu verwenden. Hinzu gefügt werden könnte auch der ehemalige Kreissitz. Beispiele: Altkreis Norden - Kreissitz: Norden // Altkreis Aschendorf - Kreissitz Papenburg etc. So könnten Interessierte über die internen Links sowohl zum historischen Artikel "Altkreis" als auch zu der Stadt gelangen, die heute einem anderen Kreis angehört. Benutzer: GregorHelms 28.4. 2004

Ich finde man sollte die Bezeichnungen der Altkreis so belassen wie sie jetzt sind. Altkreis finde ich kein sehr schönes Wort. Man würde in einer Encyklopädie nie einen Artikel unter "Altkreis Bruchsal" suchen. Die Artikel sollten daher unter ihrem damaligen Namen angelegt werden, wenn sie mal geschrieben werden, in dem genannten Beispiel also Landkreis Bruchsal. Insofern sind die Links bereits richtig gesetzt. Den Vorschlag, die "alten" Kreissitze hinzuzufügen, um damit auch einen Link auf die "alte Kreisstadt" zu haben, finde ich hingegen sehr gut. Die jeweiligen Zeilen wären daher lediglich um die Städte mit entsprechenden Links zu ergänzen. Würdest Du das evtl. übernehmen? mwr 18:49, 28. Apr 2004 (CEST)

Noch ein Argument für die Belassung der bisherigen Links: Kreise, die heute noch bestehen, früher aber ein anderes Zeichen hatten, sind hier aufgeführt. Hier würde die Bezeichnung "Altkreis" überhaupt nicht passen, z.B. der Main-Taunus-Kreis bestand schon vor der jüngsten Kreisreform und hatte seinerzeit das Zeichen FH, oder der heute noch bestehende Landkreis Eichstätt hatte früher EIH, heute nur noch EI. EIH nunmehr als "Altkreis Eichstätt" zu bezeichnen wäre völlig falsch, da es diesen Landkreis ja bis heute noch gibt. mwr 21:04, 29. Apr 2004 (CEST)

- 2004 -

Format der Einträge

Ich finde das derzeitige Format der Einträge mit dem Kreisnamen in Klammern unübersichtlich. Statt der umständlichen Konstruktion wie z.B. "Opladen (Rhein-Wupper-Kreis)" könnte man besser mit "Rhein-Wupper-Kreis in Opladen" (wie in der Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen) offensichtlicher auf den Kreis linken. --Tebdi 12:32, 12. Jul 2004 (CEST)

Das genannte Beispiel eignet sich vielleicht nicht besonders zur Verdeutlichung, aber Folgendes: Die Liste ist so aufgebaut, dass man zuerst sieht woher sich das alte KFZ-Zeichen ableitet. Das ist meist die Kreisstadt. Dahinter ist dann der Kreis genannt, für den Fall, dass sich der Namen des Kreises vom Namen der Kreisstadt unterscheidet. Daher ist der Rhein-Wupper-Kreis hier in Klammer beigefügt. Man könnte in diesem konkreten Fall vielleicht sinnigerweise den Link zum Rhein-Wupper-Kreis tatsächlich beim Klammerzusatz "Rhein-Wupper-Kreis" anbringen und nicht bei Opladen. Das wäre vielleicht besser. Aber dennoch finde ich die Darstellung schon stimmig. Es sollten auf alle Fälle die Links zu den ehemaligen Kreisen beibehalten werden, weil sich die Zeichen auf die Landkreise und nicht die Kreisstädte beziehen. Die Zeichen galten für den ganzen Kreis, nicht nur für die Stadt. mwr 20:04, 12. Jul 2004 (CEST)

Natürlich soll auf die Kreise gelinkt werden, das wollte ich damit gar nicht in Frage stellen. Es geht mir hauptsächlich um die Verständlichkeit der Links. Gerade (Wikipedia-)Anfänger wundern sich bestimmt, dass sie zum Artikel "Rhein-Wupper-Kreis" kommen, wenn sie auf "Opladen" klicken, zumal noch "Rhein-Wupper-Kreis" dahinter steht.
Wenn ich dich richtig verstehe, wärst du mit dem Modell "Opladen (Rhein-Wupper-Kreis)" einverstanden. Das wäre zwar immer noch anders als in der Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, aber auf jeden Fall logischer als jetzt und zumindest innerhalb dieser Liste einheitlich. Wenn es keine Einwände gegen dieses Modell gibt, werde ich die Liste in den nächsten Tagen entsprechend überarbeiten. Aber warum findest du das Beispiel OP nicht besonders geeignet? --Tebdi 17:26, 13. Jul 2004 (CEST)

Opladen eignet sich deshalb nicht, weil es eines von wenigen Zeichen ist, bei denen das Zeichen bzw. die Kreisstadt vom Namen des Kreises abweicht. In der Regel ist das Zeichen vom Kreissitz, also der Kreisstadt abgeleitet, daher auch die für Dich etwas unverständliche Links. Mit Deinem Anliegen wäre aber die Liste so zu erweitern, dass man jeweils den kompletten Namen des Kreises (mit Link) hinzufügt und bei den Städten den Link zu der Stadt setzt. Damit wird diese Liste auch sehr unüberischtlich ausgeweitet, zumal noch in Klammer das Zeichen bzw. der Link zum jetzigen Kreis eingearbeitet ist. Was willst Du also an dieser Liste nun überarbeiten? Wie soll die Liste denn Deiner Meinung nach aussehen? mwr 18:17, 13. Jul 2004 (CEST)

Ich meinte ja gerade nur die Einträge, bei denen das Zeichen vom Namen des Kreises abweicht, bei denen also zur Zeit der Kreisname in Klammern steht. Deshalb habe ich ja OP als Beispiel gewählt. Es soll auch kein Link zur Kreisstadt gesetzt werden, ganz im Gegenteil. Im Moment sieht es ja (oberflächlich) so aus, als sei ein Link zur Kreisstadt vorhanden, wo keiner ist. Die Links sind auch nicht für mich unverständlich, sondern für Besucher, die nicht sehen, wohin die Links wirklich führen.
Hier also Beispiele dafür, wie ich mir die Einträge vorstelle:
Modell 1 (analog zur Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen)
Modell 2 (Kreisstadt zuerst wegen Ableitung des Kürzels)
--Tebdi 19:07, 13. Jul 2004 (CEST)

Jetzt verstehe ich, was Du meinst: Modell 2 ist meiner Meinung nach o.k. Aber die Links werden doch angezeigt, wenn man mit der Maus drüberfährt ohne zu klicken. Insofern sieht man doch auch bei Opladen den Link zum Rhein-Wupper-Kreis. Ich gebe aber zu, dass das in diesen Fällen (Abweichung des Kreisnamens von der Kreisstadt) nicht ganz logisch ist. Daher kannst Du, wenn Du willst, diese Kreise durchaus nach Modell 2 ändern. Sorry für meine Schwerverständlichkeit. mwr 19:20, 13. Jul 2004 (CEST)

Ich habe mal eine Anmerkung zu machen: wie lange hat man für seine Ummedlung betreff des Autokennzeichens Zeit? Es sind doch nur 3 Monate oder?

LÜD und LS

Argon58 hatte in der Liste eingetragen, dass nur die Stadt Lüdenscheid LÜD hatte und der Kreis Lüdenscheid LS. Den Artikel Märkischer Kreis verstehe ich anders: Demnach gab es bis 1968 die kreisfreie Stadt Lüdenscheid (LÜD), die dann mit dem Kreis Altena (AL) zum Kreis Lüdenscheid (LÜD) verschmolz. Dieser ging 1975 im Märkischen Kreis auf, der von 1975 bis 1980 das Kennzeichen LS hatte. 1980 wurde dies dann in MK geändert.

In meinem 1974er Conti-Straßenatlas ist zudem nur LÜD vermerkt, noch nicht LS. Da zu diesem Zeitpunkt aber schon der Kreis Lüdenscheid existierte (zu dem die Stadt gehörte), muss dieser wohl LÜD gehabt haben. Außerdem kann LS dann frühestens 1975 entstanden sein, als es schon den Märkischen Kreis gab. Mehr kann ich zu den historischen Fakten nicht sagen. Wenn jemand bessere Quellen hat, die etwas anderes aussagen, müsste auch der Abschnitt im Artikel Märkischer Kreis geändert werden. --Tebdi ノート 00:57, 25. Okt 2004 (CEST)

LÜD/LS

Hallo Tebdi.. Die Änderung und Kurzerklärung hatte ich nur aus meiner Erinnerung, bei LS habe ich mich geirrt. (sorry)

LÜD bis 75 nur für die Stadt Lüdenscheid. Im Gebiet des altkreises Altena gab es weiterhin AL. Zur Zeit des Kreises Lüdenscheid, 68-75 gab es somit gleichzeitig LÜD und AL. Der Verweis bei Lüdenscheid auf den Kreis Lüdenscheid ist dann nur richtig ab 68!? Wie kann man das darstellen? verwirrend.....

Das habe ich, (bin Lüdenscheider) beim einem Mitarbeiter des Märkischen kreises erfagt. (hoffentlich irrt der sich nicht auch) ;) Zur Sicherheit könntest du in deinem 74er Atlas mal nachsehen ob AL noch vorhanden war.... wenn nicht, habe ich wohl viel Verwirrung gestiftet, bin noch sehr neu in Wikipedia, bitte um Nachsicht.

Argon58 23:10, 25. Okt 2004

Hm, das ist ja kompliziert. In meinem Atlas ist AL schon als auslaufend gekennzeichnet, was dafür sprechen würde, dass zu dieser Zeit doch nur LÜD neu vergeben wurde. Leider ist dort immer nur der Ort vermerkt, nicht ob es sich um einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt handelt. Aber wie ich das sehe, stimmt das doch so, wie es im Artikel Märkischer Kreis steht? --Tebdi ノート 19:51, 2. Nov 2004 (CET)
Die Zeit war scheinbar sehr Chaotisch, bin an der Klärung dran. Habe aber noch nicht die richtige Person für eine verbindliche Aussage. Ein interessantes Detail... bei der Zusammenlegeung zum MK gab es ! sieben ! verscheidene KFZ Kennzeichen. Zwar selten, aber doch immer mal wieder sieht man sie noch an alten KFZ.--Argon58 08:23, 3. Nov 2004 (CET)

Mit der Zusammenlegung des Kreises Altena (eigentlich: Landkreises Altena; denn vor 1970 hießen in Nordrhein-Westfalen die Kreise noch Landkreise) und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid wurde das Kennzeichen LÜD auch für den gesamten Kreis übernommen, während AL für Altena auslief. Mit der Errichtung des sehr einwohnerreichen Märkischen Kreises zum 1. Januar 1975 schien den Behörden ein dreibuchstabiges Kennzeichen (LÜD) wohl zu unpassend zu sein (zu wenige Kombinationen), so wurde das Kennzeichen LS eingeführt. Seltsamerweise habe ich Anfang Januar 1975 auf einem Parkplatz vor dem Dortmunder Hauptbahnhof ein Fahrzeug mit der Kennung IS-MK, dann 3 Ziffern gesehen. Da der (Land)kreis Iserlohn noch nicht bis MK gekommen war, kann es sich nur um ein "Notkennzeichen" kurz vor der Einführung des LS vielleicht erst am 5. oder 6. Januar 1975 oder so handeln oder um - wie soll man es nennen - "vorauseilende Unterwürfigkeit" in den letzten Tagen des Landkreises Iserlohn.

Nun zu MK: Im Verkehrsblatt 1979, Heft 4, heißt es auf der Seite 35 unten: Nach der Entschließung des Bundesrates sollen für Verwaltungsbezirke mit Landschaftsnamen oder mit Doppelnamen vom Namen der Verwaltungsbezirke abgeleitete Unterscheidungszeichen zugeteilt werden können. Die zuständigen obersten Landesbehörden haben in folgenden Fällen neue Unterscheidungszeichen gewünscht: Es folgt eine Liste mit VB, AS, EI, ERH, MSP, MYK, SÜW, HSK, OA, OAL, WW, BGL und ! MK !. Diese Liste stammt von der Verlautbarung Nr. 33 (als 5. Berichtigung der Anlage I zur StVO in der Fassung vom 15. November 1974) am 12. Februar 1979. Ich hoffe, die meisten Unklarheiten sind damit beseitigt. Man sieht doch, wie vorausschauend schon der alte Landkreis Iserlohn war! --Harry8 18:20, 20. Mär 2006 (CET)

- 2005 -

FDB

Hi!!

FDB ist hier mit Friedberg/Hessen verlinkt. Das Kennzeichen stand aber für Friedberg/Bayern (Jetzt Landkreis Aichach-Friedberg)

--Lindi 21:48, 9. Aug 2005 (CEST)

Das Problem lag nicht nur in der Liste, jetzt müsste aber alles passen. --Tebdi ノート 16:23, 10. Aug 2005 (CEST)

SBG

Ich habe den Eintrag zum Landkreis Strasburg angelegt, auf den der link hier nun richtig verweist. Mein letzter Versuch mit einem Verweis auf den von mir angelegten Eintrag Kreis Strasburg war leider fehlgeschlagen, da --Robinhood die Inhalte gelöscht und eine Umleitung auf die Stadt Strasburg (Uckermark) angelegt hatte.

Genau das war auch die Absicht meiner Revert-Aktion. Das Hauptproblem war, dass Landkreis Strasburg vorher ein Redirect auf den Landkreis Strasburg (Westpr.) war, der hier nun mal gar nicht hinpasst. --Tebdi ノート 01:42, 30. Sep 2005 (CEST)

HMÜ

Kann man sich mal einigen, ob HMÜ (also Münden bzw. Hann, Münden) unter H oder M kommt? Derzeit ist es zweimal gelistet (eben unter H bzw. M). Kgberger 10:56, 10 November 2005 (CET)

Ja, ein heikles Thema. Siehe dazu auch die Diskussion über den "richtigen" Ortsnamen. Als Ex-Mündener würde ich nur dann in jedem Inhaltsverzeichnis unter M suchen, wenn das Buch im Ort selbst erschienen wäre. Überregional immer unter H. Frage: schadet es denn, wenn der Eintrag in dieser (im Laufe der Zeit sicher noch länger werdenden Liste) zweimal auftaucht? Falls ja: dann sollte m.E. das Lemma vorgeben, wo es alphabetisch einsortiert wird. Und das Lemma "HMÜ" fängt mit H an.
Ganz simpler pragmatischer Ansatz: Dies ist keine Liste der Ortsnamen, sondern eine Liste der Kennzeichen. Das Kennzeichen lautete HMÜ, also gehört es unter H. Meiner Meinung nach ist das weder heikel noch erfordert es eine Diskussion, deshalb habe ich die Listung unter M gerade entfernt.--Tebdi ノート 13:12, 10 November 2005 (CET)
  • Also gelöst. Unter H - na prima. Kgberger 13:22, 10 November 2005 (CET)

BP

BP für Deutsche Bundespost müßte doch eigentlich zu den historischen Kennzeichen gehören. Na meinem Wissenstand gibt es keine Fahrzeuge mehr mit diesem Kennzeichen und darf es auch nicht mehr geben.
--Berthold Werner 19:26, 11. Nov 2005 (CET)

Da müsste man sich dann vielleicht eine Sonderregelung überlegen. In der Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch) stehen bisher nur komplett ungülitg gewordene Systeme. Ob es BP nicht mehr geben darf, ist mir nicht bekannt, aber es gehört meiner Meinung nach schon in diese Liste, weil es zu diesem ("1956er") System gehört. --Tebdi ノート 13:25, 12. Nov 2005 (CET)
Da BP für die Behörde Deutsche Bundespost reserviert war, diese aber nicht mehr exitiert, darf es das Kennzeichen auch nicht mehr geben. Andererseits werden natürlich auch aus allen anderen auslaufenden Kennzeichen irgendwann "weggefallene" Kennzeichen. (Wenn der letzte Traktor mit dem Kennzeichen abgemeldet wurde.) Vielleicht müßte man den Artikelnamen ändern? Ich bring' mal bei BP einen Hinweis an. --Berthold Werner 17:21, 12. Nov 2005 (CET)
Die Kennung BP wird demnächst für die Bundespolizei, früher Bundesgrenzschutz (BG), benötigt. --Harry8 18:23, 20. Mär 2006 (CET)
Ich habe BP und DB entfernt und bei den historischen Kennzeichen eingefügt, da diese Kennzeichen auch von ehemaligen Bahn- und Postfahrzeugen nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Übergangsfrist ist 1997 ausgelaufen.--HolgerB 18:01, 10. Sep 2006 (CEST)
ROH und RWL gibt es auch nicht mehr! S. Diskussion:Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen. --Harry8 18:25, 10. Sep 2006 (CEST)

Links auf ehemalige Kreise

Die Links prinzipiell auf den Namen des ehemaligen Kreises zu setzen scheint jetzt, ca. 1,5 Jahre später nicht sehr praktikabel. Zu zahlreichen ehemaligen Kreisen exitieren immer noch keine Artikel und diese nur zu erstellen damit in einem anderen Artikel der Form genüge getan wird scheint mir nicht dr Sinn der Sache. Wenn der ehemalige Landkreis dann noch falsch benannt ist würde es nichtmal etwas nützen wenn irgendjemand irgendwann den richtigen Artikel anlegt, der Link ginge immer noch ins Leere. Ziel sollte muss doch sein durch sinnvolle Verlinkung aus Informationen Wissen zu erzeugen und nicht per Regel reihenweise leere Links zu produzieren. --Berthold Werner 10:45, 12. Nov 2005 (CET)

Die Links werden nicht erst jetzt auf die Namen der ehem. Kreise gesetzt, sondern sind bereits bei allen anderen Kreisen ebenfalls auf die Namen der Kreise gesetzt, auch wenn diese Artikel noch nicht bestehen. Ich bin überzeugt, dass die ehem. Kreise noch angelegt werden. In Baden-Württemberg ist das bereits geschehen. Und was ist an dem bisherigen Link falsch gewesen? Der Landkreis hieß doch "Landkreis Bernkastel", der Kreissitz nach der Kreisstadt natürlich Bernkastel-Kues. Oder liege ich da falsch? Es gibt auch andere Beispiele wo Kreisname und Kreisstadt abwichen. So gab es früher einen Landkreis Mergentheim, die Kreisstadt heißt aber Bad Mergentheim. Man sollte also die Links schon einheitlich setzen. Aber wenn du meinst, man kann den Link auch dann noch ändern, wenn man den Artikel zum Landkreis Bernkastel neu anlegen wird. bear 11:16, 12. Nov 2005 (CET)
Auch hier mal wieder ein pragmatischer Ansatz: Die auslaufenden Kennzeichen wurden von den damaligen Kreisen vergeben, also gehören auch die Kreise in die Liste. Das hat erstmal gar nichts mit Wikipedia zu tun, sondern wird überall so gehandhabt. Hier nur die Kreisstadt aufzuführen, wäre (für Laien) irreführend: Man könnte denken, das Kennzeichen hätte nur für die Stadt gegolten.
Im konkreten Fall des Landkreises Bernkastel kann ich Bear nur zustimmen. --Tebdi ノート 13:48, 12. Nov 2005 (CET)
Wenn mich meine Erinnerung nicht sehr täuscht hies der Landkreis auch Bernkastel-Kues. Das ist aber sicher feststellbar. Aber solange der Artikel zum Exlandkreis nicht existiert könnte man mit einem Link auf die Stadt wenigstens erfahren wo in Deutschland der denn lag. Meiner Meinung nach ist ein Link der ungefähr trifft besser als ein formal richtiger der ins Leere zielt. --Berthold Werner 17:15, 12 November 2005 (CET)

Ich habe die über 200 "Landkreise" des ehemaligen DDR-Gebietes in Kreise umbenannt - es gab in der DDR ausschließlich Kreise. Über diese Kreise werden demnächst Artikel (keine stubs) angelegt (bin gerade am Materialsichten). Rauenstein 06:05, 17. Dez 2005 (CET)

- 2006 -

KMS?

Gerade hat jemand für den ehemaligen "Kreis Karl-Marx-Stadt" das Kennzeichen KMS "vergeben". Am 1. Juli 1990 benannte sich die Stadt nach Volksbefragung wieder in Chemnitz. Das träfe dann auch für den Kreisnamen zu. Am 1. Juli 1990 galten aber noch die alten DDR-Kennzeichen, oder liege ich da falsch? Geograv 17:30, 7. Feb 2006 (CET)

Ich habe zwar weder ein genaues Datum noch Quellen, aber meiner Erinnerung nach erfolgte die Umstellung auf das BRD-System erst deutlich später. [1] spricht auch dafür, siehe Absatz "Kennzeichen aus der Zeit der Wende". KMS halte ich für Unsinn, das müsste erstmal jemand belegen. Habe das jetzt entfernt. --Tebdi ノート 16:28, 8. Feb 2006 (CET)
Die Umbenennung erfolgte schon am 1. Januar 1990. Die Kennzeichen der Bundesrepublik wurden erst ab dem 1. Januar 1991 (natürlich nicht am Neujahrstag) zugeteilt. --Harry8 18:26, 20. Mär 2006 (CET)

Historische Kennzeichen

Unter WOR steht "(Hinweis: WOR wird für Historische Fahrzeuge (H am Ende des Kennzeichens) wieder vergeben.)". Ich habe aber auch schon andere Fahrzeuge mit eigentlich ausgelaufenem Kennzeichen und neuem H-Schild gesehen. Dies scheint nicht nur auf WOR beschränkt zu sein. Allerdings dachte ich bisher, das wären keine richtigen Neuvergaben, sondern nur Ummeldungen, also bestehende zulässiche Anmeldungen mit alter Nummer werden einfach "H" und bekommen daher ein neues Schild mit alter Nummer. CSI:Nürnberg 14:40, 18. Feb 2006 (CET)

Was Du hier schreibst, deckt sich mit meinen Beobachtungen, z. B. LÜN ... H (mit neuem NRW-Siegel und Hinweis auf den Kreis Unna!) --Harry8 18:28, 20. Mär 2006 (CET)

Leipzig und Lahn-Dill-Kreis

Ein Leipziger sagt mir mal das alle Autos mit einer Zahl die größer als 2.000 ist, aus Leipzig kommt. Wenn man Autos mit kleineren Zahlen sieht dann sind diese aus dem Lahn-Dill-Kreis. --LaWa 02:30, 2. Apr 2006 (CEST)

Das ist nicht richtig! --Harry8 11:54, 2. Apr 2006 (CEST)
@Harry8: Interessant aber deine Aussage ist hat nicht mehr Aussagekraft als meine Beitrag. Auf jeden ist das mit der Zahl richtig, nur welche Zahl es ist bin ich mir nicht sicher. --LaWa 14:23, 3. Apr 2006 (CEST)
Schau bitte hier nach:
  Datum Gebiet Bem Buchstaben Zahlen
L 1. Januar 1977 kreisfreie Stadt Lahn A bis Z 1 bis 999
und A bis Z 1000 bis 9999
15. Januar 1980 aus
1. Januar 1977 Lahn-Dill-Kreis AA bis ZZ 1 bis 99
und AA bis ZZ 100 bis 999
15. Januar 1980 Lahn-Dill-Kreis, Zulassungsstelle in Wetzlar P bis Z 1 bis 999
und MA bis ZZ 1 bis 99
und MA bis ZZ 100 bis 999
und E 1000 bis 9999
1. November 1990 aus
15. Januar 1980 Nebenstelle in Dillenburg AA bis JZ 1 bis 99
und AA bis JZ 100 bis 999
1. November 1990 aus
1. Januar 1991 Stadtkreis, ab 1994 kreisfreie Stadt Leipzig H bis U 1000 bis 9999
und AA bis UZ 1000 bis 9999
1. Januar 1995 neu AB bis TG (nur mit B, F, G) 1 bis 99
und BA bis GZ (nur mit B, F, G) 1 bis 99
und AB bis TG (nur mit B, F, G) 100 bis 999
und BA bis GZ (nur mit B, F, G) 100 bis 999
und H bis T 1000 bis 9999
und AA bis TZ 1000 bis 9999
24. August 1998 zus B und F 1 bis 999
25. Oktober 2000 neu B, F, G und I 1 bis 999
und AB bis TQ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 1 bis 99
und BA bis QZ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 1 bis 99
und AB bis TQ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 100 bis 999
und BA bis QZ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 100 bis 999
und F bis T 1000 bis 9999
und AA bis TZ 1000 bis 9999
1. Januar 1991 Landkreis Leipzig V bis Z 1000 bis 9999
und VA bis ZZ 1000 bis 9999
1. Januar 1995 Landkreis Leipziger Land neu UB bis ZG 1 bis 99
und UB bis ZG 100 bis 999
und U bis Z 1000 bis 9999
und UA bis ZZ 1000 bis 9999
25. Oktober 2000 neu UB bis ZQ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 1 bis 99
und UB bis ZQ (nur mit B, F, G, I, O, Q) 100 bis 999
und U bis Z 1000 bis 9999
und UA bis ZZ 1000 bis 9999

Dieser Auszug gehört zu einer von mir in Planung befindlichen neuen Liste mit allen Kfz-Kennzeichen ab 1956, ermittelt mit Hilfe der Ausgaben des Verkehrsblattes ab Heft 13/14 (1956). --Harry8 17:38, 3. Apr 2006 (CEST)

Und hier:
  Gebiet Bem Buchstaben Zahlen
L (1) kreisfreie Stadt Lahn, Stadtbezirk Gießen A bis N 1 bis 999
und A bis D 1000 bis 9999
Stadtbezirk Wetzlar P bis Z 1 bis 999
und E 1000 bis 9999
L (2) Lahn-Dill-Kreis, Teilkreis Dillenburg AA bis JZ 1 bis 99
und AA bis JZ 100 bis 999
Teilkreis Wetzlar KA bis RZ 1 bis 99
und KA bis RZ 100 bis 999
Teilkreis Gießen SC bis ZZ 1 bis 99
und SC bis ZZ 1000 bis 9999
L (3) Landkreis Leipziger Land, Teilkreis Leipzig V und Z 1000 bis 9999
und VA bis WZ 1000 bis 9999
Teilkreis Borna X 1000 bis 9999
und XA bis XZ 1000 bis 9999
Teilkreis Geithain Y 1000 bis 9999
und YA bis YZ 1000 bis 9999

Dieses ist ein Auszug aus einer Liste mit den inoffiziellen Gebietseinteilungen, die nicht im Verkehrsblatt stehen. In dieser Liste stehen keine Daten. Ich habe sie nach eigenen Beobachtungen erstellt. (Auch bei der ersten Liste liegen eigene Beobachtungen zu Grunde, die von den Veröffentlichungen im Verkehrsblatt bestätigt wurden.) Beide Listen werde ich wohl Ende April / Anfang Mai in der Wikipedia veröffentlichen. --Harry8 17:44, 3. Apr 2006 (CEST)

Ich habe doch noch etwas vergessen: Die Einteilung für den Landkreis Leipziger Land existiert jetzt nicht mehr! Am 1. Januar 1999 hat der Landkreis etliche Gemeinden durch Eingemeindung in die Stadt Leipzig (z. B. Böhlitz-Ehrenberg, Lützschena-Stahmeln und Engelsdorf), durch Umgliederung in den Landkreis Delitzsch (Taucha und Schkeuditz) und in den Muldentalkreis (Borsdorf) verloren. Am 1. Januar 2000 wurde auch noch die Gemeinde Bienitz aufgelöst und das Gemeindegebiet hauptsächlich auf die Stadt Leipzig und den Landkreis Delitzsch aufgeteilt. (Ein kleiner Ortsteil verblieb beim Landkreis Leipziger Land.) Schon 1999 wurde Borna die neue Kreisstadt. Plötzlich (2003?) gab der Landkreis die Buchstabenkombinationen ab ZA mit vier Ziffern an die Gebiete Borna und Markkleeberg aus. Mittlerweile wird auch U mit vier Ziffern ausgegeben. Eine exakte Gebietseinteilung im Landkreis Leipziger Land ist deshalb jetzt wohl nicht mehr möglich! --Harry8 18:05, 3. Apr 2006 (CEST)

Neustadt an der Haardt > Neustadt an der Weinstraße

Es ist kaum zu glauben, aber schon 1936 und wiederum 1950 (nach einer zwischenzeitlichen Rückumbenennung) wurde die Stadt Neustadt a. d. Haardt in Neustadt a. d. Weinstraße(, jetzt: an der Weinstraße) umbenannt. Diejenigen, die 1951 und 1953 die Kreiskürzel festgelegt haben, hatten das völlig übersehen! Erst bei der Zuteilung 1956 fiel der Fehler auf. So kam es zu der kurzen Kennzeichenperiode der Zeichen NH (> NW) und NW (für Neuwied) (> NR)! --Harry8 17:42, 4. Apr 2006 (CEST)

Landkreis Bad Reichenhall

Ich habe gerade gesehen, dass ich geschrieben hatte:"Einen Landkreis Bad Reichenhall gab es nie." Ich muss mich da korrigieren: Bad Reichenhall war der Name des jetzigen Landkreises Berchtesgadener Land vom 1. Juli 1972 bis zum 30. April 1973. Insofern ist das "Nie" nicht korrekt. Allerdings gab es in dieser Zeit noch keine neuen Unterscheidungszeichen für die neuen Landkreise. Diese gab es endgültig seltsamerweise erst gegen Ende 1974!(?) --Harry8 15:49, 10. Mai 2006 (CEST)

Gültigkeit?

Endet die Gültigkeit von ausgelaufenen Kennzeichen eigtl. irgendwann mal? Gerade an Traktoren sieht man ja noch viele Kennzeichen, die seit Jahrzehnten nicht mehr vergeben werden. -62.134.234.238 15:39, 23. Jul 2006 (CEST)

Bisher gab es nach meinem Wissen nur ein Unterscheidungszeichen, dessen Gültigkeit endete: ROH (am 12. Mai 1995). Etwas anderes gilt bei Zeichen wie RWL (jetzt NRW) oder DB: Diese Zeichen können recht schnell ungültig werden.--Harry8 10:33, 26. Jul 2006 (CEST)

- 2007 -

Auslaufend? Mit Ausnahmen..

Auf auslaufende Kennzeichen habe ich kürzlich noch H-Kennzeichen neu zugeteilt gesehen. Im Kreis Warendorf fährt ein Käfer-Oldie herum, der erst (bis ca. 2003) ein "voll normales" Kennzeichen nach Muster WAF-xy 123 H trug, und nun hat er listigerweise ein BE-yz 234 H (für Beckum). Der Eigner hatte den Amtsleiter bewegen können, seinem historischen Kfz ein mittlerweile historisches Stadtkennzeichen zu gewähren. (Dass der Käfer irgendwann kaputtginge und sich das von selbst erledige, steht nicht zu erwarten: ca. Bj.64 und Neuzustand.) Ermessensspielraum. Oder kommt´s daher, dass die Eulenspiegelstadt Schilda oft in real nach Beckum gedacht ist? Schild <-> Schilda.. 217.191.231.79

Ursprünglich mussten die H-Kennzeichen das Kürzel der neuen Verwaltungseinheit (Kreis, kreisfreie Stadt) tragen. Mittlerweile dürfen die alten Kürzel beibehalten werden, auch wenn es sich bei dem H-Kennzeichen um ein FE-Kennzeichen handeln muss! Es ist also im angegebenen Fall keine Ausnahme, da der Pkw ursprünglich das BE-Kennzeichen trug. --Harry8 07:47, 15. Mär. 2007 (CET)
Im geschilderten Fall, in dem das Fahrzeug zuerst ein reguläres Kennzeichen WAF trug, und dann als Oldtimer ein auslaufendes Kennzeichen BE zugeteilt bekam, ist es offensichtlich doch eine Ausnahme. Ein Fahrzeug mit auslaufendem Kennzeichen kann bei der Ummeldung auf Historisches Fahrzeug dieses alte Kennzeichen nur weiterhin behalten, aber nicht neu erhalten. --Gero von Enz 15:31, 1. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt: Das Fahrzeug trug ein BE-Kennzeichen und erhielt das H-Kennzeichen nur mit der Kennung WAF, weil zum Zeitpunkt der Einführung der Oldie-H-Kennzeichen nur FE-Kennzeichen zugelassen wurden, und die durfte es zunächst nicht für die aufgelösten Kreise geben. Da aber im Kraftfahrzeugbrief das alte BE-Kennzeichen zu ersehen war, wurde dieses alte Kennzeichen nachträglich wieder neu zugeteilt. Alles klar? Sonst muss ich wohl 'ne Zeichnung machen;-) --Harry8 16:21, 15. Dez. 2007 (CET)

HU und MKK

was ist mit Hanau.. das wurde jetzt von HU zu MKK (Mein-Kinzig-Kreis) oda??? :-D

Habe den Beitrag hierher verschoben, weil es nicht zu Links gehört. Zur Frage: Der Kreis heißt Main-Kinzig-Kreis, und laut einem Besitzer eines mit MKK gekennzeichneten Autos ist HU weiterhin Stadt Hanau, MKK der Landkreis. --Gero von Enz 09:20, 4. Okt. 2007 (CEST)

- 2008 -

Angabe mehrerer Rechtsnachfolger bei den Kennzeichen aufgelöster Kreise

Diese Quelle [2] gibt bei allen auslaufenden Kennzeichen den Kreis an, der für ihre Abwicklung zuständig ist. In der Regel ist dies nur ein Kreis/Landkreis. Bei allen auslaufenden Kennzeichen alle Kreise aufzuführen, die Kreisteile des ehemaligen Kreises aufgenommen haben, würde zur Überfrachtung dieses Artikels führen; denn es gibt weitaus mehr solcher Landkreise als diejenigen, bei denen dies bisher vermerkt wurde. --Harry8 07:43, 29. Jan. 2008 (CET)

Ich habe versucht, bei den auslaufenden Kennzeichen alle Kreise - auch und gerade nach erneuten Gebietsreformen - anzugeben. --Harry8 09:51, 14. Feb. 2008 (CET)

Landkreis Sankt Goarshausen > Loreleykreis

Der Landkreis Sankt Goarshausen wurde am 1. Januar 1962 in Loreleykreis umbenannt. S. u. a. [3], dort im Kapitel Geschichte. --Harry8 09:30, 18. Feb. 2008 (CET)

Aber aufgelöst wurde der Loreleykreis erst zum 07.06.69, so dass bis dahin das Kennzeichen GOH ausgeteilt wurde. Umbenennungen von Kreisen sollten hier nicht relevant sein, es geht doch auf dieser Seite nur darum, welche Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. DW18 17:10 20.02.2008

Das Auflösungsdatum stimmt. Aber hier ist alles relevant, zumal es in Sachsen-Anhalt gerade eine erneute Kreisreform gegeben hat und in Sachsen und vielleicht auch in Mecklenburg-Vorpommern erneute Kreisreformen geben wird, bei denen ebenfalls der Wunsch besteht, dass die Vorgängerkreise - auch frühere - hier aufgelistet werden. --Harry8 07:51, 21. Feb. 2008 (CET)

Ich bin der Meinung, dass so der Eindruck entsteht, als sei das Kennzeichen GOH nur bis 1961 verwendet worden. Mit den vielen hochgestellten Zahlen wird die Liste unübersichtlich. Dann sollten Kreisumbenennungen direkt beim Kennzeichen aufgeführt werden. Etwa in der Form:

GOH Loreleykreis in Sankt Goarshausen vor. Landkreis Sankt Goarshausen (bis 31.12.61) = EMS (seit 07.06.69)

so ist auch die übliche Schreibweise: A-Kreis in B-Stadt

DW18 23:00 21.02.2008

SWA

Das Kennzeichen RÜD gilt erst ab 1980 für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis. Bis dahin galt ab 1977 RÜD nur für den Teilkreis Rüdesheim (Rheingau) und SWA nur für den Teilkreis Bad Schwalbach (Untertaunus). --Harry8 07:45, 5. Mär. 2008 (CET)

Nebenbei: Es gibt nur zwei Kreise, denen als Unterscheidungszeichen weder der Kreisname noch die Kreisstadt Pate steht/stand, nämlich RÜD und DAN. --Harry8 12:45, 5. Mär. 2008 (CET)

Änderungen am 13. März 2008

Quelle: [4] --Harry8 07:51, 13. Mär. 2008 (CET)

Opladen-Link

Bitte das System beachten! Keine Kreisstädte-Links! --Harry8 07:59, 12. Jun. 2008 (CEST)

Landkreis Stade

Der Landkreis Stade sollte 1956 das Unterscheidungszeichen SD erhalten. Wegen der NS-Abkürzung für Sicherheitsdienst hätte man mit solchen Fahrzeugen wohl kaum ohne Probleme ins Ausland fahren können, z. B. in die Niederlande, die bis heute auf ihren Kennzeichen kein SD zulassen. Kurzfristig erhielt der Landkreis Stade ab dem 1. Juli 1956 ST, dann aber noch im Verlauf des Jahres 1956 das heute noch gültige Unterscheidungszeichen STD. Somit ist ST für den Landkreis Stade auslaufend, was in der Anmerkung 3 angegeben wird. Aus anderen Gründen wurden auch die zum 1. Juli 1956 zugeteilten Unterscheidungszeichen NH und NW noch im Verlauf des Jahres 1956 gestrichen bzw. einem anderen Landkreis zugewiesen. --Harry8 19:07, 6. Aug. 2008 (CEST)

Plauen und Hoyerswerda

Wieso wurden HY und PL gestrichen? Das sind doch auslaufende Kennzeichen, auch wenn sie bis Dezember 2008 noch vergeben werden. Oder wird wirklich der Stichtag im Sinne von "Kennzeichen, die nicht mehr zugeteilt werden" verwendet, d. h. ab 1.1.2009 kommen die entsprechenden Zeilen wieder rein? --Entejens 13:46, 15. Okt. 2008 (CEST)

So ist es. Ab dem 1. Januar 2009 sind es auslaufende Kennzeichen. --Harry8 14:07, 15. Okt. 2008 (CEST)

- 2009 -

Angabe mehrerer Rechtsnachfolger bei den Kennzeichen aufgelöster Kreise

Ich habe bei den auslaufenden Kennzeichen manche Mehrfachkreisangaben eingefügt, auch wenn ich das kaum glauben konnte; denn manchmal sind nur "winzige" Kreisteile in den dort angegebenen Zweit- oder Drittkreis übergewechselt. Vor allem im Bereich Niederbayern gab es diese Zweit- und Mehrfachnennungen überraschend häufig. Quelle: „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, 25. April 2006, in Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 21 vom 29. April 2006: Die Liste beginnt auf der Seite 1025. --Harry8 22:41, 20. Feb. 2009 (CET)

Abgelaufene Kennzeichen Buchstabe D und gültige Kennzeichen M

1.) es fehlt "DB" Deutsche Bundesbahn als abgelaufenes Kennzeichen 2.) zum gültigen Kennzeichen "M" für München: die Buchstabenkombinationen "o_" 9999 und "i_" 9999 gehören zum Landkreis und werden von Mietwagen genutzt. --80.246.32.33 10:58, 26. Mär. 2009 (CET)Carsten Dietrich Brink--80.246.32.33 10:58, 26. Mär. 2009 (CET)

DB habe ich eingefügt. --Harry8 18:57, 26. Mär. 2009 (CET)
M gehört nicht zu dieser Seite. --Harry8 18:58, 26. Mär. 2009 (CET)

Auslaufend nur für ein Teilgebiet

Es gibt viele Unterscheidungszeichen, die ursprünglich zwei Verwaltungsbezirken zugeteilt wurden. Beim Wegfall eines der beiden Bezirke sind sie für den anderen weiterhin gültig. Dies kommt besonders oft vor, wenn eine kreisfreie Stadt ihren Landkreis verliert. Es gibt aber auch andere Fälle, z. B. bei HU. Dort hat der Landkreis ein anderes Unterscheidungszeichen erhalten, das aber nicht für die Stadt Hanau gilt, die ihr HU behalten hat. Oder für RP, das als neues Unterscheidungszeichen für den Landkreis eingeführt wurde (wie auch z. B. AS, ERH und MYK). In dieser Liste stehen solche Unterscheidungszeichen, die es noch gibt, nicht! Sie sind nicht auslaufend. Auch das zuständige Bundesministerium sieht das so. Diese Zeichen werden in den amtlichen Verzeichnissen nicht zu den auslaufenden Unterscheidungszeichen gerechnet. Auch in den Listen, die regelmäßig im Amtlichen Verkehrsblatt stehen, sind sie nicht bei den auslaufenden Zeichen mit aufgeführt. Harry8 19:23, 11. Sep. 2009 (CEST)

Angaben zu BIW

Die Angaben zu BIW sind zwar korrekt, aber für diese Liste viel zu kompliziert. Man müsste dann für alle anderen hier stehenden Unterscheidungszeichen ebenso solche ausführlichen Angaben machen. Harry8 15:53, 4. Okt. 2009 (CEST)

Siehe auch diesen Satz in der Einleitung des Artikels: Danach wird in Klammern das Zeichen genannt, das heute in dem betreffenden Gebiet überwiegend verwendet wird. Harry8 15:57, 4. Okt. 2009 (CEST)

Angaben zu DT (1)

Die Angaben
DT Detmold, ab 1973 Lippe (LIP)
sind so zu lesen: Das mittlerweile auslaufende Kennzeichen DT wurde zunächst dem Landkreis (ab 1969 Kreis) Detmold zugewiesen. Ab der Gebietsreform 1973 war es das Unterscheidungszeichen des Kreises Lippe. Da es auslaufend ist, ist das jetzige Unterscheidungszeichen LIP. Daten zu Kreisgebietsreformen stehen in anderen Artikeln. Die müssen hier nicht auch noch aufgeführt werden. Die Jahresangabe 1973 steht hier, weil ab diesem Jahr DT nicht mehr für den Kreis Detmold, sondern vielmehr für den Kreis Lippe ausgegeben wurde. Wäre LIP ab 1973 ausgeteilt worden, stünde im Artikel nur
DT Detmold (LIP).
Ich hoffe jetzt ist alles klar. Harry8 14:51, 29. Nov. 2009 (CET)
Ja, jetzt schon. Nur, wenn man das erste mal den Artikel liest, schließt man aus dieser Angabe meine Meinung nach ganz intuitiv, dass das Kennzeichen LIP ab 1973 anstatt von DT vergeben wurde. -- Anorax 14:59, 6. Dez. 2009 (CET)
Nachtrag: Ok, der Rest des Artikels ist nach derselben Logik aufgebaut, also war ich da wohl etwas vorschnell. Dennoch bin ich der Meinung, dass die jetzige Art der Angabe bei "kurzem Nachschlagen" eher zu dem Schluss kommen lässt, dass sich die Jahresangabe auf den Kennzeichenwechsel statt auf die Gebietsreform bezieht. So ging es mir zumindest. -- Anorax 15:05, 6. Dez. 2009 (CET)
Das Verkehrsministerium macht es sich da ganz einfach. Nach den dortigen Angaben im Verkehrsblatt müsste es so heißen:
DT Detmold (Lippe) (LIP).
Dann gäbe es zwar keine Jahresangabe, die man missverstehen könnte, im Artikel, aber nach meiner Meinung einen unzulänglichen Eintrag. Harry8 15:42, 6. Dez. 2009 (CET)
Nur kurz noch einen Hinweis auf den Eintrag zu LE:
LE Lemgo (DT, ab 1990 LIP)
Dort steht die Jahreszahl 1990 wegen des Wechsels von DT zu LIP. Harry8 15:46, 6. Dez. 2009 (CET)

- 2010 -

LL?

LL war früher (bis Mitte der Neunziger) meines Wissens nach das Kennzeichen für Leipziger Land.

Oder irre ich da? (nicht signierter Beitrag von 83.221.80.52 (Diskussion | Beiträge) 17:59, 28. Feb. 2010 (CET))

Ja, du irrst dich. Es war immer das Unterscheidungszeichen des Landkreises Landsberg am Lech und damals auch der kreisfreien gleichnamigen Stadt. Harry8 18:04, 28. Feb. 2010 (CET)

Angaben zu LÜD, LS und MK

Das Kennzeichen LÜD wurde bis zum 31.12.1968 für die kreisfreie Stadt Lüdenscheid vergeben. (Dabei wurden nur Kombinationen aus einem Buchstaben und maximal drei Ziffern hinter dem Trennungszeichen ausgegeben.) Nach der Verschmelzung des "Altkreises" Altena (AL) und der bis dato kreisfreien Stadt Lüdenscheid wurde das Kennzeichen LÜD für den neuen Kreis Lüdenscheid ausgegeben - nun auch mit Doppelbuchstaben und bis zu vier Ziffern.

Am 1.1.1975 wurde aus den Kreisen Iserlohn (IS) und Lüdenscheid der Märkische Kreis gebildet mit den Kreisstädten Lüdenscheid und Iserlohn; entgegen der populären Ansicht steht das neue Kennzeichen LS aber nicht für Lüdenscheid, sondern verbindet das L von Lüdenscheid mit dem S aus dem Iserlohner IS. Weil aber der genannte Irrtum nicht auszumerzen war, wurde 1979 (nicht 1980, wie im Eintrag zum Märkischen Kreis zu lesen) das neue Kennzeichen MK eingeführt und ersetzte LS.

Diese Geschichte ist m.E. aus der Seite nicht eindeutig erkennbar, bzw. für die Bedeutung des Kennzeichens LS auch falsch dargestellt. -- 92.148.203.121 20:59, 13. Mai 2010 (CEST)

So steht's im Artikel:
LÜD kreisfreie Stadt Lüdenscheid, ab 1969 Kreis Lüdenscheid (LS, ab 1979 MK)
Das bedeutet:
LÜD steht zunächst für die kreisfreie Stadt Lüdenscheid.
LÜD steht ab 1969 für den Kreis Lüdenscheid.
Alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichen LÜD, egal ob aus der ehemals kreisfreien Stadt oder aus dem Kreis erhielten ab 1975, dem Zeitpunkt der Gebietsreform, LS. Der Zeitpunkt der Gebietsreform wird in diesem Artikel im Normalfall nicht angegeben, weil er ihn überfrachten würde.
Als zusätzlicher Hinweis steht dort, dass ab 1979 (nicht 1980!) MK vergeben wurde.
Das MK tauchte übrigens als Buchstabenkombination erstmals bereits 1975 auf. Der Altkreis Iserlohn vergab Kennzeichen mit IS-MK xxx, bis die Kennung MK offiziell war. Das war so etwa ab dem 9. Januar 1975 der Fall.
Dass das S von LS von Iserlohn herrührt, kann ich nicht glauben. Die Umstellung von LÜD auf LS erfolgte, weil eine zweibuchstabige Kennung wegen der hohen Einwohnerzahl des Kreises benötigt wurde. Erst 1979 erlaubte der Bund, dass Unterscheidungszeichen nach Kreisnamen, die von Landschaftsbezeichnungen oder Namen zweier Städte herrühren, vergeben wurden, obwohl es mit EN (ab 1956) und NF sowie OH (beide 1970) bereits Ausnahmen gab.
Harry8 21:30, 13. Mai 2010 (CEST)
Die nicht korrekten Angaben im Artikel Märkischer Kreis habe ich soeben geändert. Harry8 21:43, 13. Mai 2010 (CEST)
Siehe auch Diskussion:Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen/Archiv/2004. Das Thema hatten wir schon öfter. --Tebdi ノート 22:44, 13. Mai 2010 (CEST)

So ist's aber nicht richtig. Daß "LÜD" ab 1969 für den KREIS Lüdenscheid und nicht mehr für die STADT steht, ist aus der Seite nicht ersichtlich; LS - gleich wie hergeleitet - gehört NICHT zum KREIS LÜDENSCHEID, sondern zum MÄRKISCHEN KREIS. Die Bedeutung des Kennzeichens LS habe ich übrigens von Walter Hostert, dem damaligen Landrat, selbst gehört.

-- 92.148.203.121 14:17, 14. Mai 2010 (CEST)

Es ist richtig, dass LÜD ab 1969 für den Kreis Lüdenscheid und nicht mehr für die kreisfreie Stadt Lüdenscheid steht; denn die Stadt wurde eingekreist.
Natürlich gehört LS zum Märkischen Kreis. Klick mal auf LS, dann siehst du's: Märkischer Kreis. In Klammern stehen doch die Kennzeichen der aufnehmenden Kreise!
... und der damalige Landrat hat sich eben Gedanken gemacht, wie er die Iserlohner besänftigen kann. Sonst hätte ja das Unterscheidungszeichen IL heißen können. (LI war nicht möglich.) Harry8 14:54, 14. Mai 2010 (CEST)

Rechtsnachfolger

In der Liste steht nur der Rechtsnachfolger, auch wenn ein Kreis/Landkreis auf zwei oder mehr Landkreise aufgeteilt wurde. Harry8 14:56, 16. Jul. 2010 (CEST)

BS

BS ist natürlich kein auslaufendes Unterscheidungszeichen. Es ist das Kürzel für die Stadt Braunschweig. Harry8 13:01, 23. Jul. 2010 (CEST)

PAF

Der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm wurde bei der Kreisreform in Bayern (1972) nicht aufgelöst. Harry8 18:22, 16. Okt. 2010 (CEST)

Reformierung der KFZ Kennzeichen?

Welchen Prozess müsste ein durch die Kreisreform aufgelöster Landkreis durchgehen, um sein altes Kennzeichen wieder zu erhalten? Stadtratsbeschluss --> Kreistagsbeschluss --> ??? (nicht signierter Beitrag von 93.211.82.156 (Diskussion) 20:52, 27. Nov. 2010 (CET))

Zustimmung des Landes (wohl u. U. die höchste Hürde) Harry8 07:21, 28. Nov. 2010 (CET)
Zunächst ist das Wiederaufleben des ehemaligen Kennzeichens für einen aufgelösten Landkreis nicht möglich. Dieser Altkreis ist keine Verwaltungseinheit mehr; und die Unterscheidungszeichen sollen ja die neue Verwaltungseinheit repräsentieren. Somit scheint ein solches Wiederaufleben zunächst ausgeschlossen zu sein. Es gibt bisher auch noch keinen einzigen Fall, bei dem ein "Altkreis" sein Kennzeichen zurückbekommen hätte.
Es ist allerdings möglich, dass es in einem Landkreis mehr als ein Unterscheidungszeichen gibt. So gab es zwei Landkreise in Hessen, bei denen über Jahre hinweg die Altkreise (es waren jeweils zwei) ihre Unterscheidungszeichen behielten. Es waren dies
der Rheingau-Taunus-Kreis mit den Unterscheidungszeichen RÜD für den ehemaligen Rheingaukreis mit Sitz in Rüdesheim und SWA für den ehemaligen Untertaunuskreis mit Sitz in Bad Schwalbach und
der Vogelsbergkreis mit den Unterscheidungszeichen ALS für den ehemaligen Landkreis Alsfeld und LAT für den ehemaligen Landkreis Lauterbach.
In beiden Fällen hat man sich nach Jahren jeweils auf ein (neues) Unterscheidungszeichen geeinigt.
Somit scheint es zumindest zunächst für einen Altkreis leichter zu sein, sein bisheriges Unterscheidungszeichen noch eine Zeitlang zu behalten, als es später wieder zurückzubekommen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass besondere Städte (oder Gemeinden) ein eigenes Unterscheidungszeichen führen dürfen. Bisher sind dies
die Mittelstädte im Saarland: IGB für Sankt Ingbert im Saar-Pfalz-Kreis und VK für Völklingen im Regionalverband Saarbrücken,
die Stadt Hanau im hessischen Main-Kinzig-Kreis: HU und
die Gemeinde Büsingen am Hochrhein im baden-württembergischen Landkreis Konstanz: BÜS.
Die Stadt Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis möchte ihr früheres Unterscheidungszeichen WZ zurückbekommen. Bislang wurde von Seiten des Landes Hessen dieses Begehren nicht erfüllt. Vielleicht kann aber auch Wetzlar erfolgreich sein; das wird man sehen.
Somit sieht es letztlich für einzelne Städte besser aus, ggf. das bisherige Unterscheidungszeichen zu behalten oder zurückzubekommen. Anlässlich der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern, die im September 2011 in Kraft treten wird, wäre dies z. B. für Neubrandenburg (NB), Greifswald (HGW), Stralsund (HST) und Wismar (HWI) möglich.
Aber gerade in Mecklenburg-Vorpommern könnte zum ersten Mal auch ein ehemaliger Landkreis sein Unterscheidungszeichen behalten. Es handelt sich dabei um RÜG für Rügen. Hier ist der ehemalige Landkreis ja zugleich eine Insel, und vielleicht kann man dieser (zusammen mit Hiddensee) ja ein Unterscheidungszeichen zuweisen, das einen Altlandkreis umfasst. Ob dies geschieht, wird das Land Mecklenburg-Vorpommern beizeiten entscheiden müssen. Harry8 07:52, 28. Nov. 2010 (CET)

- 2011 -

PL

Plauen bekommt wohl das PL wieder. Siehe hier. Harry8 20:52, 27. Feb. 2011 (CET)

Angaben zu DT (2)

DT ist nicht 1973 von LIP abgelöst worden, sondern viel später. Ich weiß aber nicht wann, es müsste ca. 1988 gewesen sein. Der Kreis Lippe ist 1973 gegründet worden, hat aber zunächst DT beibehalten. Es steht zwar nicht falsch, aber etwas verwirrend da. Plumpaquatsch 01:16, 1. Mär. 2011 (CET)

Hatten wir schon, siehe Archiv. Damals ist uns auch schon keine bessere Lösung eingefallen. --Tebdi (talk) 01:35, 1. Mär. 2011 (CET)

Bei LE steht "ab 1990 LIP". Ich habe es bei DT auch einmal hinzugefügt, kann man es so lassen?Plumpaquatsch 10:46, 1. Mär. 2011 (CET)

Nein. Wir wollen ja jetzt nicht noch bei allen neuen Kennzeichen das Jahr der Änderung dazuschreiben. Es steht da, ab wann das Kennzeichen für den Kreis Lippe benutzt wurde, und dass jetzt der Kreis Lippe LIP als Kennzeichen hat. Die Angabe, ab wann DT für den Kreis Lippe steht, sehe ich als Ausnahme an(, obwohl diese Ausnahmen sich zugegebenerweise häufen.) --Torwartfehler 20:40, 2. Mär. 2011 (CET)
Die folgende Zeile
DT Detmold, ab 1973 Lippe (LIP)
ist folgendermaßen zu lesen:
DT ist ein auslaufendes Kennzeichen (Unterscheidungszeichen). Es stand zunächst für den Kreis Detmold. Seit 1973 ist es das Unterscheidungszeichen des Kreises Lippe. Es wurde vom Unterscheidungszeichen LIP abgelöst. --Torwartfehler 20:44, 2. Mär. 2011 (CET)

Wiederaufleben mancher Unterscheidungszeichen

In einem Beitrag des NDR wurde aufgezeigt, dass der Landkreis Northeim sich damit einverstanden erklärt hat, das Unterscheidungszeichen EIN für Einbeck wieder zu erlauben. Ob für den ehemaligen Landkreis oder für die Stadt, weiß ich nicht, glaube aber, nur für die Stadt. Das zuständige Ministerium in Hannover sei noch skeptisch. Dies soll nur einer von mehreren Fällen sein. Weiß jemand etwas darüber? Harry8 14:50, 27. Feb. 2011 (CET)

Wir hatten hier schon ähnliche Fälle, siehe dort und dort im Archiv. Das erste Beispiel ist wohl ein Sonderfall und für das andere sind, soweit ich mich erinnere, noch keine Belege gefunden worden. --Tebdi (talk) 17:17, 27. Feb. 2011 (CET)
Dein Hinweis betrifft die H-Kennzeichen. Es sollen ernsthaft alte Unterscheidungszeichen wieder an neue Fahrzeuge vergeben werden können. Ich kopiere hier gleich einen anderen Beitrag hin. Den muss ich nur noch eben suchen. Harry8 17:24, 27. Feb. 2011 (CET)
So, das folgende wird von mir jetzt nachträglich hierhin kopiert und deshalb weit eingerückt:
lt. Druckausgabe Süddeutsche Zeitung vom 15. Februar 2011 gibt eine "Gmündner Erklärung zur Änderung der Fahrzeugzulassungordnung" mit dem Ziel der Wiedereinführung der ausgelaufenen Verwaltungsbezirke, der sich verschiedene betroffene Gemeinden schon angeschlossen haben.
lt. Druckausgabe Süddeutsche Zeitung vom 10. Februar 2011 haben sich auf einer Arbeitstagung in Rothenburg ob der Tauber 12 Bürgermeister darauf geeinigt, dass die Bedingungen für die Wiedereinführung der ehemaligen Kennzeichen ernsthaft geprüft werden sollten. (sog. Rothenburger Erklärung)
93.244.191.107 16:50, 27. Feb. 2011 (CET)
Ende des nachträglich eingefügten Teils.
Ich war ja schon über den Beitrag im NDR überrascht, auch darüber, dass der Landkreis Northeim der Stadt (oder dem Altlandkreis?) das Führen des Kürzels EIN erlauben will. Nur der Ministeriumssprecher war da noch skeptisch. Harry8 17:28, 27. Feb. 2011 (CET)
Die Gmünder Erklärung habe ich im Netz gefunden. Sie wird hier in einem Zeitungsartikel der Rems-Zeitung erwähnt. Mit dem im Text vorkommenden seltsamen Wort Raumschaften könnten wohl Altlandkreise gemeint sein(?). Harry8 17:37, 27. Feb. 2011 (CET)
Hier folgt ein weiterer Beitrag der Rems-Zeitung über Überlingen und die Zurückhaltung der BW-Verkehrsministerin Gönner. Es scheint so, als ob ganze Altkreise die alte Kennung übernehmen möchten. Allerdings sollen die Bürger im jeweiligen Gebiet die Auswahl haben und nicht gezwungen werden, GD statt AA usw. zu nehmen. Harry8 17:46, 27. Feb. 2011 (CET)
Hier folgt die Gmünder Erklärung im Wortlaut:
Gmünder Erklärung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
1. In vielen Städten Baden-Württembergs wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger eine flexiblere Kennzeichenregelung. Die von Professor Dr. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn durchgeführten Untersuchungen belegen den starken Wunsch der Menschen nach Verortung und Identifikation mit dem Heimatort. Demzufolge würden durchschnittlich 75 % der Bevölkerung die Möglichkeit nutzen, „ihr“ lokales Kfz-Kennzeichen wieder beantragen zu können. Besonders hoch ist dieser Wunsch dabei bei den jungen Menschen.
2. § 8 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass bei Kfz-Kennzeichen Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk zuzuteilen sind. Diese sind in Anlage 1 der FZV aufgeführt. Im ersten Teil der Anlage sind die zuzuteilenden Kennzeichen für die einzelnen Kreise aufgeführt. Im zweiten Teil sind die noch gültigen, aber auslaufenden Kennzeichen aufgeführt.
Die Verordnung kann durch die Bundesministerien
- für Verkehr
- für Umwelt und
- des Innern
im Einvernehmen mit dem
- Bundesministerium der Justiz und dem
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden.
3. Die im zweiten Teil der Anlage 1 zur FZV aufgeführten, gültigen aber auslaufenden Kennzeichen sollen wieder neu zugeteilt werden dürfen, in dem sie in den ersten Teil aufgenommen werden, soweit die dortigen Landkreise dies wünschen.
4. Demnach würden in einem Landkreis mehr als ein Kennzeichen parallel gelten. Es wäre nach wie vor aber eine eindeutige Zuordnung zu einem Verwaltungsbezirk gewährleistet. Es würden keine neuen Zeichen eingeführt. Die Einheit des Landkreises wird nicht angerührt. Mit dieser Liberalisierung sollen die Menschen in einem Landkreis zwischen den verschiedenen gültigen Kennzeichen wählen können. Es geht deshalb um eine bürgerfreundliche und flexible Lösung. Damit wird einer wachsenden Mobilität der Bevölkerung ebenso Rechnung getragen wie der lokalen Verbundenheit.
Baden-Württemberg braucht starke und konkurrenzfähige Städte. Kfz-Kennzeichen sind hierbei auch als Markenzeichen der Städte ein wichtiges Marketinginstrument. Nachteile sind nicht ersichtlich.
5. Die Unterzeichner bitten die Landesregierung um ihre Initiative, bei den beteiligten Bundesministerien und dem Bundesrat eine Änderung der Verordnung in oben genanntem Sinne zu erwirken.
Schwäbisch Gmünd, den 30.11.2010
Eingefügt: Harry8 17:50, 27. Feb. 2011 (CET)
Sie ist als Datei: initiative-pro-gd.de/.../101130Gmünder+Erklärung+zur+Änderung+der+FZV.doc zu finden. Harry8 17:54, 27. Feb. 2011 (CET)

Hier folgt eine Info zur Rothenburger Erklärung. Harry8 18:14, 27. Feb. 2011 (CET)

Und ein Beitrag aus Dinkelsbühl Harry8 18:18, 27. Feb. 2011 (CET)
Die Verkehrsministerkonferenz hat heute (6. April 2011) zugestimmt, dass etwa 300 ehemalige Unterscheidungszeichen wieder neu vergeben werden können. Die Autofahrer sollen sich selbst für das derzeitige aktuelle Unterscheidungszeichen des derzeitigen Landkreises oder das Kennzeichen des ehemaligen Landkreises bzw. der ehemals kreisfreien Stadt entscheiden können. Neue Kosten entstehen nicht. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Hier folgt der Nachweis. Harry8 19:34, 6. Apr. 2011 (CEST)
Der Vorschlag wurde offensichtlich von den Verkehrsministern aus Sachsen und Thüringen (Morlok und Carius) eingebracht, siehe auch hier. Harry8 19:40, 6. Apr. 2011 (CEST)
Und schon gibt es eine Reaktion (oder Voraktion?) aus Eckernförde. Harry8 19:47, 6. Apr. 2011 (CEST)
Noch ein Hinweis: Erst im nächsten Jahr wird mit einer Entscheidung im Bundesrat gerechnet. Geklärt werden muss auch, ob nur Einwohner der Stadt, auf die das auslaufende Unterscheidungszeichen weist, Altlandkreisbewohner oder alle Landkreisbürger das Kennzeichen beantragen können. Siehe dazu einen Artikel zur möglichen Wiedereinführung des Unterscheidungszeichens SOB. Harry8 10:12, 27. Apr. 2011 (CEST)

GK

1951 bekam der Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg bereits den Namen Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg, um offiziell zu dokumentieren, dass man die niederländische Besetzung des Selfkants seit dem Zweiten Weltkrieg nicht als dauerhaft akzeptieren würde. Als 1956 die jetzigen Unterscheidungszeichen eingeführt wurden, trug der Landkreis bereits die Zusatzbezeichnung Selfkantkreis. Deshalb habe ich die Änderung im Artikel vorgenommen. Harry8 23:13, 22. Mär. 2011 (CET)

Wie viele

Wie viele sind das denn? --Jobu0101 19:40, 27. Apr. 2011 (CEST)

Wohl mehr als 300 (wenn ich deine Frage richtig verstanden habe). Harry8 15:10, 19. Jun. 2011 (CEST)

SFA

Der Landkreis Soltau-Fallingbostel wird am 1. August 2011 in Heidekreis umbenannt. Es ist zu erwarten, dass der Heidekreis das Unterscheidungszeichen HK erhalten wird. Es ist aber möglich, dass dieses nicht rechtzeitig zum 1. August, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen wird. Bitte hier nicht vorzeitig SFA eintragen! Harry8 11:34, 1. Jun. 2011 (CEST)

DS und LDS

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat als Unterscheidungszeichen LDS. Das Unterscheidungszeichen DS wurde bisher nur dem Landkreis Donaueschingen, der 1973 aufgelöst wurde, zugewiesen. Möglicherweise wird DS im Rahmen einer Kennzeichenreform wieder neu vergeben. Falls überhaupt ist frühestens im Jahr 2012 damit zu rechnen. Harry8 00:15, 2. Okt. 2011 (CEST)

Das Unterscheidungszeichen LDS für Dahme-Spreewald wurde erst ab 1994 verwendet, vorher DS. --217.235.119.200 15:56, 2. Okt. 2011 (CEST)
Das mit dem Kürzel DS ist ein Irrtum. Den Landkreis Dahme-Spreewald gibt es ja erst seit dem 6. Dezember 1993. Ab dem 1. Januar 1994 wurde das neue Kürzel LDS benutzt. Vorher galten die Unterscheidungszeichen KW für den Landkreis Königs Wusterhausen, LC für den Landkreis Luckau und LN für den Landkreis Lübben. Harry8 16:01, 2. Okt. 2011 (CEST)

SY

Der Rechtsnachfolger des ehemaligen Landkreises Grafschaft Hoya ist der Landkreis Diepholz. Es würde die Seite überfrachten, wenn zu jedem aufgelösten Kreis/Landkreis alle aufnehmenden Gebiete erwähnt würden. Dies ist ja eine Kennzeichenseite und nicht eine mit Kreisgebietsreformen. Zudem sind n. m. W. alle Anfragen zu Fahrzeugen mit noch existierenden Kennzeichen mit SY an die Kreisverwaltung Diepholz zu richten. MfG Harry8 10:06, 26. Sep. 2011 (CEST)

Siehe dazu den neuen Abschnitt Gebietsreformen! Harry8 08:32, 6. Nov. 2011 (CET)

AZE

Der Rechtsnachfolger des ehemaligen Landkreises Anhalt-Zerbst ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Es würde diese Seite überfrachten, wenn zu jedem aufgelösten Kreis/Landkreis alle aufnehmenden Gebiete erwähnt würden. Dies ist ja eine Kennzeichenseite und nicht eine mit Kreisgebietsreformen. Zudem sind n. m. W. alle Anfragen zu Fahrzeugen mit noch existierenden Kennzeichen mit AZE an die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Köthen zu richten. MfG Harry8 00:18, 2. Okt. 2011 (CEST)

hallo Harry , ich gebe Dir auf der einen Seite recht, aber sollte man nich wenigstens auf dieser Seite ein kleinwenig Gebietsreformen einbringen ? vieleicht können wir diese Seite auch irgendwann löschen wenn diese Kennzeichen reaktiviert werden aber das kann dauern , denk mal darüber nach. mfg --Thomas021071 03:27, 6. Nov. 2011 (CET)
Siehe den neuen Abschnitt, den ich vorhin eingefügt habe! Harry8 08:31, 6. Nov. 2011 (CET)

DZ

Es macht keinen Sinn, hier Angaben zu Gebietsreformen einzugeben. S. o. Harry8 00:40, 6. Nov. 2011 (CET)

S. jetzt den eigenen Abschnitt. Harry8 08:30, 6. Nov. 2011 (CET)

Gebietsreformen

Wenn eine Auflistung mit Gebietsreformen recht einfach wäre, wäre es kein Problem, diese in Kurzform mit aufzuführen. Bei den zuletzt durchgeführten Reformen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist in der Regel ein Landkreis ungeteilt in einen neuen Landkreis eingefügt worden. Ausnahmen sind die Landkreise Anhalt-Zerbst und Aschersleben-Staßfurt in Sachsen-Anhalt sowie Demmin in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe allerdings etwas dagegen, dann diese Eintragungen nur bei den neuesten Reformen zu berücksichtigen. Dann müssten auch bei den Kennzeichen, die es seit den 1970er Jahren nicht mehr gibt, diese Angaben stehen. Das sähe dann z. B. so aus:

LH Lüdinghausen: 1975 (COE, HAM, UN und WAF)
BE Beckum: 1969 (SO), 1970 (GT), 1975 (HAM, SO und WAF)

Zu lesen wäre dies so:

Das Kennzeichen LH wurde seit 1975 nicht mehr zugeteilt. Die Autofahrer im ehemaligen Kreisgebiet erhalten jetzt COE, HAM, UN oder WAF als Unterscheidungszeichen.
Das Kennzeichen BE wurde letztlich seit 1975 nicht mehr zugeteilt (letzte Jahresangabe). Bereits in den Jahren 1969 und 1970 gab es Autofahrer, die für Neufahrzeuge (und nach einem Umzug) andere Unterscheidungszeichen erhielten. Sie erhalten jetzt GT, HAM, SO oder WAF als Unterscheidungszeichen.

Ich finde, dass diese Auflistung zu ausführlich und zugleich nicht verständlich genug ist. Ich habe dies zunächst nur an zwei Beispielen aufgeführt. Da mag es noch weitere zum Teil kompliziertere Fälle geben. Harry8 08:23, 6. Nov. 2011 (CET)

Es sollten jetzt keine Änderungen mehr vorgenommen werden, bis das hier ausdiskutiert ist. Harry8 08:07, 7. Nov. 2011 (CET)

- 2012 -

AH und BOH

Der Kreistag in Borken hat heute in geheimer Wahl abgestimmt: Es wird kein Aufleben der Unterscheidungszeichen AH und BOH geben. MfG Harry8 (Diskussion) 21:46, 1. Mär. 2012 (CET)

WÜM

WÜM ist nicht nur als Kfz-Kennzeichen des Altlandkreises Waldmünchen bekannt. WÜM ist auch eine beliebte Abkürzung. ... Warum ist WÜM aber ausgerechnet WÜM geworden und nicht, was doch nahe liegender wäre, WAL oder WAM? Hubert Heisterborg aus dem Ruhrgebiet ist dieser Frage auf den Grund gegangen.

Seine Reisen durch ganz Deutschland haben ihn schon mindestens drei Mal nach Waldmünchen geführt. ... Die Frage, warum WÜM WÜM ist, habe ihn schon viele Jahre beschäftigt. Schließlich hat er im Bundesarchiv Koblenz nach Antworten gegraben, ist in Altakten des Bundesverkehrsministeriums fündig geworden und hat einen interesanten Artikel geschrieben. ...

Offenbar hat diese Frage schon früh die Gemüter bewegt. So schrieb laut Heisterborg im Jahr 1958 ein Herr an das Kraftfahrt-Bundesamt und argumentierte, dass WÜM für Waldmünchen ... außerhalb der Nummerierung tanze. WMÜ wäre nach seiner Ansicht richtiger gewesen. Die leichtere Aussprache wollte er als Grund nicht gelten lassen.

Das Bundesverkehrsministerium antwortete dem wisbegierigen Herrn, dass ... ursprünglich die Abkürzung WMÜ vorgesehen gewesen sei.

Nun schreibt Heisterborg: "Nach dem Vorschlag eines Vertreters des bayerischen Verkehrsministeriums ist jedoch ... aus mnemotechnischen Gründen ... bei einer Anzahl von Zulasungsstellen die Ortsabkürzung aussprechbar gemacht worden. So erklären sich manche für die Allgemeinheit weniger verständliche Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke." Siehe hier, Seite 32 von 82 Torwartfehler (Diskussion) 08:53, 15. Mär. 2012 (CET)

Nicht mehr auslaufende Kennzeichen

Sollten wir uns jetzt schon mal Gedanken machen, wie wir das mit den nicht mehr auslaufenden Unterscheidungszeichen handhaben, die ja demnächst wieder neu zugeteilt werden dürfen? In NW werden diese bis zum 1. April 2012 dem Bundesverkehrsministerium gemeldet. --Torwartfehler (Diskussion) 07:23, 22. Mär. 2012 (CET)

Das wird wohl noch einige Zeit dauern. Hier werden dann die entsprechenden Unterscheidungszeichen wohl einfach gelöscht. MfG Harry8 17:32, 22. Mär. 2012 (CET)
In Nordrhein-Westfalen könnten die Unterscheidungszeichen BLB, CAS, DIN, GLA, LP, LÜN, MO, WAN und WAT neu zugeteilt werden. Über WIT wird am 26. März entschieden. MfG Harry8 17:34, 22. Mär. 2012 (CET)
WIT wird ebenfalls höchstwahrscheinlich neu ausgegeben. Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat jedenfalls zugestimmt. --Torwartfehler (Diskussion) 17:17, 27. Mär. 2012 (CEST)

Anlage 1 der FZV

Der Entwurf der Verordnung zur neuerlichen Änderung der FzV enthält auch den Passus dass die Anlage 1 komplett entfällt. Die dann gültigen Unterscheidungszeichen sollen immer aktualisiert im Bundesanzeiger erscheinen. Die Anlage 1, wie sie im Internet gefunden werden kann, ist sowieso grausam. Die letzte Herausgabe der Fahrzeugzulassungsverordung war am 3.2.2011. Es sind die beiden neuen sächsischen Kennungen ERZ und TDO nicht aufgeführt. Die anderen sächsischen Kennungen sind aufgeführt, teilweise aber mit dem alten Namen des Kreises zB. PIR-Sächsische Schweiz statt PIR-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Mit der Änderung der FzV vom Januar 2012 sind die alten Kennungen aus Sachsen-Anhalt und teilweise Mecklenburg-Vorpommern in Anlage 1 Nr. 2 gewandert (zB. DBR und BÖ verschwanden aus Nr.1 und tauchen jetzt in Nr. 2 "auslaufend" auf). Die sächsischen pre2008 Kennungen verbleiben als laufend und ERZ und TDO sind immer noch nicht aufgenommen. Hier in Wikipedia ist der defacto Stand aufgelistet , dejure sind aber Kennungen wie RG und KM noch gültig (oder?) und ERZ und TDO sind überhaupt nicht in der Anlage 1 obwohl sie seit mehreren Jahren ausgegeben werden. Sachsen hat diese beiden Kennungen nie beim Bund beantragt.(?) Bei der Anlage 1 die selbst hier [5] zu finden ist (Bundesjustizministerium) sind von der letzten Änderung nur die mecklenburg-vorpommerischen berücksichtigt, die hessischen (WZ), niedersächsischen (HK) und sachsen-anhaltinischen (ABI,MSH usw) sind es nicht.

Frage: Wo tauchen ERZ und TDO auf, da sie laut der offiziellen Verordnung eigentlich nicht existieren dürften? --Wagenschreck (Diskussion) 01:12, 11. Apr. 2012 (CEST)

Um gleich deine letzte Frage zu beantworten: im Verkehrsblatt:
Im Verkehrsblatt 7/2011 erschienen unter den Nrn. 84 und 85 auf den Seiten 264 ff die Korrekturen zu den Angaben, die Sachsen-Anhalt und Sachsen betreffen. Beide Korrekturen erschienen am 14. März 2011.
Bei den hier angegebenen, aber auch bei anderen Korrekturen wird immer stereotyp folgender Satz aufgeführt:
Bei den nächsten Änderungen der FZV wird die Anlage 1 entsprechend geändert werden. Es bestehen keine Bedenken, bereits danach zu verfahren. MfG Harry8 09:52, 11. Apr. 2012 (CEST)
Siehe auch den folgenden Abschnitt (SFA). MfG Harry8 09:53, 11. Apr. 2012 (CEST)
Übrigens, nur zur Erläuterung: Die Unterscheidungszeichen ERZ und TDO wurden bereits im Jahr 2008 ins Verkehrsblatt aufgenommen, aber entgegen der Feststellung, dass die Änderungen bei der folgenden Änderung der FZV übernommen werden, ist dies eben unterblieben. Darum wurden die Regelungen zu Sachsen (und auch zu Sachsen-Anhalt) nochmals neu veröffentlicht.
Wir werden ja sehen, ob mit der Auflistung der Änderungen im Bundesanzeiger jetzt alles besser wird. Fehler können überall geschehen. MfG Harry8 10:04, 11. Apr. 2012 (CEST)
Da nicht alle das Verkehrsblatt 7/2011 vor sich liegen haben folgt hier die dort angegebene Begründung für die Neuveröffentlichung:
Sachsen: Aus Gründen der Rechtsklarheit werden hiermit die mit Verlautbarungen vom 25.06.2008 (VkBl. S. 417) und 25.08.2008 (VkBl. S. 462) erfolgten Änderung der Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke (Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 FZV) neu bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Verlautbarungen vom 25.06.2008 (VkBl. S. 417) und 25.08.2008 (VkBl. S. 462) aufgehoben.
Sachsen-Anhalt: Aus Gründen der Rechtsklarheit wird hiermit die mit Verlautbarung vom 25.05.2008 (VkBl. S. 334) erfolgte Änderung der Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke (Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 FZV) neu bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Verlautbarung vom 25.05.2008 (VkBl. S. 334) aufgehoben. Harry8 10:15, 11. Apr. 2012 (CEST)
Danke Harry8 für die Erläuterungen. Ich dachte schon dass wieder die Verkehrsblätter "schuld" sind. Ich hab die ja leider nicht. Den Vorgriff, neue Unterscheidungszeichen vorerst ausschließlich im Verkehrsblatt herauszugeben, war mir bekannt. Die beiden "neuen" UZs "ERZ" und "TDO" sind aber ja schon seit 2008 "laufend" und die Verordung wurde 2011 neu herausgebracht. Somit müssten sie drinstehen, tun sie aber nicht. Schuld ist wohl Sachsen, das sich anscheinend nie darum gekümmert hat. Festzuhalten ist ferner, dass nur die Veröffentlichungen in den Verkehrsblättern (auf die die meisten Bürger gar keinen Zugriff haben), offiziellen Charakter haben. Die Anlage 1 zur FzV in der aktuellen Form im Bundesgesetzblatt incl. der letzten Änderungen und noch mehr die Fassungen in den Internetpublikationen zu Gesetzes- und Verordnungstexten sind unzureichend.Hier kann sich der interessierte Bürger fast ausschlißlich nur in der Wikipedia richtig informieren, welche Unterscheidungszeichen momentan wirklich gültig sind! --Wagenschreck (Diskussion) 12:38, 11. Apr. 2012 (CEST)

SFA

Wie leicht es - auch bei den Veröffentlichungen im Verkehrsblatt – zu Fehlern kommen kann, kann man gut anhand der Regelungen zur Umbenennung des Landkreises Soltau-Fallingbostel erkennen:

Im Verkehrsblatt 15/2011 werden auf den Seiten 507 und 508 die Änderungen aufgeführt. Sie schließen wieder mit dem Absatz Bei den nächsten Änderungen der FZV wird die Anlage 1 entsprechend geändert werden. Es bestehen keine Bedenken, bereits danach zu verfahren. Aber die Eintragung dort ist nicht vollständig richtig; denn bei den auslaufenden Unterscheidungszeichen FAL und SOL wurde vergessen anzugeben, dass jetzt der Landkreis Heidekreis für die Abwicklung dieser Kennzeichen zuständig ist und nicht mehr der Landkreis Soltau-Fallingbostel.

Aber solche Fehler passieren eben, und man kann eben auch manches übersehen. MfG Harry8 09:59, 11. Apr. 2012 (CEST)

WOH

Der größte Teil des Landkreises Wolfhagen ging in den 1970er-Jahren (1974?) in den "Großkreis" Kassel, der im Norden bis an die Weser (Bad Karlshafen) reicht, auf. Insofern ist dies im Artikel richtig vermerkt. Indessen hatte sich die Stadt Volkmarsen, ebenfalls im Landkreis Wolfhagen, rechtzeitig entschieden, lieber zum Kreis Waldeck (WA), gehören zu wollen. Nach Auflösung der Landkreise Waldeck (WA) und Frankenberg (FKB) entstand der neue Landkreis Waldeck-Frankenberg, (KB). Volkmarsen ist seitdem dort kreisangehörig. Trivial: Ein Volkmarsener hatte also früher "WOH" auf der Autonummer, heute "KB", aber niemals "KS".

KPKrapp, -- IP 84.133.194.105 16:38, 25. Mai 2012 (CEST)

Die Angabe KS bedeutet lediglich, dass alle noch existierenden Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen WOH von der Kreisverwaltung des Landkreises Kassel betreut werden. Wenn also der Fahrer eines solchen Fahrzeugs z. B. einen Unfall verursacht und anschließend flieht, wendet sich die Polizei mit ihrer Anfrage zwecks Halterfeststellung an das Landratsamt Kassel, auch wenn das Fahrzeug in Volkmarsen seinen Standort hat.
Mitentscheidend ist auch, dass der Landkreis Kassel der Rechtsnachfolger des Landkreises Wolfhagen ist. MfG Harry8 17:15, 25. Mai 2012 (CEST)

Angaben zu DT (3)

Die Angaben
DT Detmold, ab 1973 Lippe (LIP)
sind so zu lesen: Das mittlerweile auslaufende Kennzeichen DT wurde zunächst dem Landkreis (ab 1969 Kreis) Detmold zugewiesen. Ab der Gebietsreform 1973 war es das Unterscheidungszeichen des Kreises Lippe. Da es auslaufend ist, ist das jetzige Unterscheidungszeichen LIP. Daten zu Kreisgebietsreformen stehen in anderen Artikeln. Die müssen hier nicht auch noch aufgeführt werden. Die Jahresangabe 1973 steht hier, weil ab diesem Jahr DT nicht mehr für den Kreis Detmold, sondern vielmehr für den Kreis Lippe ausgegeben wurde. Wäre LIP ab 1973 ausgeteilt worden, stünde im Artikel nur
DT Detmold (LIP).
Ich hoffe jetzt ist alles klar. MfG Harry8 08:17, 2. Jun. 2012 (CEST)
Die Nomenklatur habe ich so leider nicht verstanden (auch aus dem Intro nicht). DT ist ja für zwei Gebiete auslaufend. Für den Altkreis und für den heutigen Kreis. Aber wenn's so richtig ist... dann passt's schon! :-) --Joe-Tomato (Diskussion) 10:34, 2. Jun. 2012 (CEST)
p.s.: so würde ich es besser verstehen: DT Detmold, ab 1973 Kreis Lippe, ab 1990 LIP
Wäre die letzte Darstellung hier eine Option? LG --Joe-Tomato (Diskussion) 08:24, 21. Jun. 2012 (CEST)
Ach, dann müsste man ja überall wieder die Neugliederungsjahre einfügen. Machst du das dann? MfG Harry8 19:39, 21. Jun. 2012 (CEST)

HGW

HGW bleibt doch erhalten. Ich glaube, dass man bei Neuanmeldungen in der Hansestadt Greifwald nicht einmal die Wahl zwischen dem HGW oder dem VG hat. MfG Harry8 11:33, 3. Jun. 2012 (CEST)

ZEL

Das Kennzeichen soll auf Wunsch wieder eingeführt werden, siehe SWR-Beitrag. Ähnliches wird für GOA diskutiert. --129.206.90.2 16:41, 4. Jul. 2012 (CEST)

Klaro. Aber nicht nur GOA und ZEL, sondern noch weitere. Siehe Kennzeichenliberalisierung und die Diskussion dazu! --Torwartfehler (Diskussion) 08:23, 5. Jul. 2012 (CEST)

Lemmaänderung

Mit dem Inkrafttreten der Kennzeichenliberalisierung gibt es keine auslaufenden Kennzeichen mehr. Müsste dann nicht das Lemma in Liste der aufgehobenen deutschen Kfz-Kennzeichen geändert werden? --Torwartfehler (Diskussion) 14:41, 19. Sep. 2012 (CEST)

Bis zum 1. November geht ja noch einige Zeit ins Land. Warten wir mal zunächst den morgigen Tag ab. MfG Harry8 15:27, 20. Sep. 2012 (CEST)
Ja, die (dann wesentlich kürzere) Liste muss umbenannt werden, entsprechend dem neuen Terminus der FZVO. --Dk0704 (Diskussion) 11:15, 24. Sep. 2012 (CEST)
Wir sollten die Liste nun in Liste der aufgehobenen deutschen Kfz-Unterscheidungszeichen umbenennen. --Dk0704 (Diskussion) 10:27, 7. Nov. 2012 (CET)
Ich habe das Lemma geändert, es aber zunächst bei Kfz-Kennzeichen belassen, obwohl Unterscheidungszeichen der korrekte Begriff ist. MfG Harry8 08:04, 9. Nov. 2012 (CET)

Kennzeichenliberalisierung

Wenn die Änderung der Verordnung zur Kennzeichenliberalisierung im Gesetzblatt steht, werden also die ehemals gültigen und jetzt auslaufenden Unterscheidungszeichen wieder zugeteilt werden können.

Fragen:
Kann das in den verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Terminen geschehen?
Können einzelne Länder wie z. B. Brandenburg ganz ausscheren und auf die Liberalisierung verzichten?
Sind die Angaben zu den wieder gültigen (und auch anderen) Unterscheidungszeichen künftig im Bundesanzeiger nachzulesen?

Da nur die auslaufenden Unterscheidungszeichen neu vergeben werden dürfen, wird es keine anderen neuen Unterscheidungszeichen geben. Ausnahmen gibt es, wenn z. B. Landkreise ein anderes Unterscheidungszeichen wünschen, z. B. RHK für den Rhein-Hunsrück-Kreis oder ZA für den Zollernalbkreis, oder nach Neugliederungen.

Fragen:
Kann dann nicht trotzdem die Stadt Rüsselsheim ein neues Kürzel, z. B. RÜS erhalten? Sie ist schließlich die einzige Sonderstatusstadt in Hessen ohne ein eigenes Unterscheidungszeichen.
Kann das Land Rheinland-Pfalz nicht trotzdem für die großen kreisangehörigen Städte, wenn sie noch nicht über ein eigenes Unterscheidungszeichen verfügen, ein solches einführen?
Könnte nicht z. B. Bayern der Stadt Moosburg an der Isar ein eigenes Kürzel zubilligen?
Könnte nicht trotzdem z. B. Nordrhein-Westfalen eigene Kürzel für die großen kreisangehörigen Städte einführen, falls sie noch nicht über ein solches verfügen?

Das müsste eigentlich unter den Bedingungen, die für BÜS, NK und VK, HU und WZ sowie HGW, HST, HWI und NB gelten, möglich sein: Man muss also zumindest bei der Erstzulassung dieses Kürzel wählen, hat also keinerlei Auswahl, darf also das Unterscheidungszeichen des Kreises nicht wählen.

Es würde zu einem Sonderfall Rügen kommen; denn die Bewohner der Insel dürfen auswählen, ob sie mit RÜG oder VR herumfahren. Das heißt, dass die Kennzeichenliberalisierung gilt. Somit wäre einzig und allein RÜG der Vorreiter der neuen Regelung.

Bitte antwortet nach Möglichkeit auf dieser Diskussionsseite! MfG Harry8 11:14, 22. Sep. 2012 (CEST)

Hallo Harry8, die Änderungen, die du und ein anderer Benutzer im Artikel Kfz-Kennzeichen (Deutschland) zu der am 1. November 2012 in Kraft tretenden Verordnung und zur Wiedereinführung alter Unterscheidungszeichen gemacht hast, sind juristisch nicht ganz korrekt (die Verordnungsangaben sind z. B. falsch zitiert). Sie betreffen auch nur einen ganz kleinen Ausschnitt der Novellierung. Da ist ja wesentlich mehr geändert worden, als eure edits bisher zum Ausdruck bringen! Die Anlage 1 zur Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - (mit allen aktuellen und ausgelaufenen Kennzeichen) ist z. B. komplett aufgehoben worden! Die Verfahrensweise zur Zuteilung neuer Unterscheidungszeichen geschieht nun nicht mehr durch Rechtsverordnung (bisher: durch die Anlage 1 der FZV), sondern durch Verwaltungsakt des Bundesverkehrsministeriums an die obersten Landesbehörden, mit dem festgelegt wird, welche Unterscheidungszeichen verwendet werden dürfen. Die genehmigten Unterscheidungszeichen werden dann auch nicht mehr im Bundesgesetzblatt, sondern im Bundesanzeiger veröffentlicht, wobei unklar ist, ob dort auch Unterscheidungszeichenübersichten ab und an nachrichtlich mitgeteilt werden (falls nein, wäre das ein Drama - wer soll angesichts der Vielzahl an Genehmigungen dann noch den Überblick behalten?). Immerhin gelten die Unterscheidungszeichen, die bis 25. Oktober 2012 galten, für die Zukunft als genehmigt. Dafür wird es also schon mal keine Genehmigungen geben.
Die Fragen, die du vorstehend stellst, lassen sich vereinfacht so beantworten: Nur die Länder haben ein Antragsrecht, das Bundesverkehrsministerium entscheidet dann über die gestellten Anträge. Die Kommunen selbst können gar nichts bewirken. Du bekommst etwas Erhellung zum beabsichtigten Verfahren, wenn du dir mal die Begründung zu § 8 Abs. 2 FZV (neu) in der Bundesratsdrucksache 371/12 (dort S. 31/32, "zu Nummer 5") durchliest (wurde später mit vom Bundesrat gewünschten Änderungen verabschiedet). Kurzum: Da wartet noch eine Menge Arbeit auf ein grundlegendes Artikel-Update. --Opihuck 17:14, 26. Okt. 2012 (CEST)
Mein Problem ist dabei, dass ich den ersten (entscheidenden) der beiden Links nicht aufrufen kann, somit davon ausgegangen bin, dass das, was der andere Benutzer (Ememaef) eingefügt hat, korrekt ist, zumal es gesichtet war. MfG Harry8 20:32, 26. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Harry8, kurze Info: sichten sagt aus, dass ein regelmäßiger Autor der Wikipedia den Artikel durchgesehen hat und die Version frei von offensichtlichem Vandalismus ist. Sie sagt nicht aus, dass der Artikel fachlich geprüft wurde. Gruß, --Tomás (Diskussion) 08:09, 9. Nov. 2012 (CET)
Nach eigener Erfahrung bin ich da jetzt vorsichtiger. MfG Harry8 08:22, 9. Nov. 2012 (CET)

Angabe der Kfz-Kennzeichen in der Gemeindeinfobox: wohl Löschung vorgesehen

Hier findet eine Diskussion darüber statt, ob die Parameter-Einstellung Kfz-Kennzeichen gelöscht werden soll. Es würde dann in sämtlichen Gemeindeartikeln (vielleicht mit Ausnahme der kreisfreien Städte) keine Angabe zum Kfz-Kennzeichen mehr stehen. Grund für die Diskussion ist die Zuteilung weiterer Unterscheidungszeichen im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung. Manche Benutzer meinen, dann würde die Infobox überfrachtet. Wer möchte, kann sich an der dortigen Diskussion beteiligen. MfG Harry8 10:46, 10. Nov. 2012 (CET)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 05:56, 1. Dez. 2012 (CET)

erledigtErledigt MfG Harry8 08:57, 1. Dez. 2012 (CET)

- 2013 -

GD und andere

Bitte hier nicht zu früh Veränderungen vornehmen, am besten erst am Stichtag oder wenige Stunden vorher. MfG Harry8 10:53, 22. Feb. 2013 (CET)

Freigabe bereits erfolgt, heute wurden bereits erste Fahrzeuge ausgestattet, für die breite Bevölkerung erfolgt Ausgabe dann ab Montag. Also dann gleich rausnehmen. --Gmünder (Diskussion) 11:36, 22. Feb. 2013 (CET)
ergänend: Artikel in Gmünder Tagespost - Auch wenn heute nur Kennzeichen an den OB ausgegeben wird, ist das nutzen des Kennzeichens nicht privilligiert ihm vorbehalten, auch wenn die Ausgabe erst ab Montag erfolgt. --Gmünder (Diskussion) 11:43, 22. Feb. 2013 (CET)
Die Freigabe erfolgt erst am 25. Februar. Bei der Freigabe an den OB steht symbolisch im Artikel. Daher ist wie bei BCH und HCH der 25. Februar 2013 der erste Tag. Das steht auch so in Gültigkeitsbeginn der deutschen Kfz-Kennzeichen. MfG Harry8 12:03, 22. Feb. 2013 (CET)
weiterer Artikel hierzu, der deutlich meiner Argumentation folgt. Die Freigabe IST bereits erfolgt, anders ist nicht zu erklären, dass diese Kennzeichen bereits ausgegeben und genutzt werden. Das die Ausgabe für die Bevölkerung erst Montag erfolgt, muss nicht mit der rechtlichen Frreigabe sondern kann auch mit verwaltungsinternen Begebenheiten zusammenhängen. Letzters scheint hier der Fall. --Gmünder (Diskussion) 10:26, 23. Feb. 2013 (CET)
Wenn die Freigabe erfolgt wäre, hätte jeder Bürger des Landkreises das Kfz-Schild erhalten müssen. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Normalbürger muss also bis zum Montag, dem 25. Februar 2013, dem offiziellen Termin, warten.
Du hattest weiter oben geschrieben, der Oberbürgermeister sei in dieser Hinsicht nicht privilegiert. Das ist jedoch nicht korrekt. Er ist privilegiert. MfG Harry8 11:37, 23. Feb. 2013 (CET)
Auch die Landesgartenschau GmbH hat ein GD-Kfz-Kennzeichen bekommen, also ein privater Akteur. Hier muss also eine Freigabe bereits erfolgt sein. Die Freigabe des Kennzeichen durch die Bundesbehörde muss nicht mit dem Ausgabebeginn für die gesamte Bürgerschaft übereinstimmen, kann die Ausgabe auch erst dann geplant werden, wenn die Freigabe durch die Bundesbehörde erteilt wurde. Die Ausgabe der Kennzeichen ist dann Sache der zuständigen, beauftragten Verwaltungsbehörde, in diesem Fall vermutlich das Landratsamt. --Gmünder (Diskussion) 13:10, 23. Feb. 2013 (CET)
http://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31814&_sub3=8592&_sub4=178359&id=178360 hier steht nichts vom 22.02 also bleibt es bei dem 25.02. --Thomas021071 (Diskussion) 02:33, 24. Feb. 2013 (CET)
und außerdem must du deinen eigenen link erstmal richtig lesen!
Da steht "So dufte unter viel Beifall Oberbürgermeister Richard Arnold das 801. an seinen Mercedes schrauben. 802 war dann gleich für Manfred Maile, Geschäftsführer der Landesgartenschau GmbH reserviert: GD–LG 2014. Eine geniale Werbung sei das, freute sich Landrat Pavel und zeigte sich gespannt darauf, was ab kommenden Montag sonst noch für interessante GD-​Kombinationen anzutreffen sein werden".
Da steht reserviert, Es gibt kein Bild, also keinen Nachweis. Es gibt auch keinen Nachweis ob der OB das Fahrzeug mit GD bis zum 25.02 fahren darf! oder ob es wieder bis zum 25.02 noch AA benutzt. wenn du uns beweisen kannst, das das so ist, haben wir keine Probleme. in diesem Sinne --Thomas021071 (Diskussion) 02:56, 24. Feb. 2013 (CET)
Zitat: "Denn sehr zum Vergnügen der vielen Journalisten (es war landesweit die erste Ausgabe eines liberalisierten Autokennzeichens) nahm Klaus Pavel sein Amt sehr ernst[...] Er stellte sich als Bediensteter der Kfz-​Zulassung hinter die Theke, wo er Oberbürgermeister Richard Arnold mit dessen Kennzeichen-​Wunsch empfing[...] So dufte unter viel Beifall Oberbürgermeister Richard Arnold das 801. an seinen Mercedes schrauben." Dass das Auto imGmünd mit den neuen Kennzeichen gefahren ist, habe ich mir von Bekannten dort bestätigen lassen - dennoch dafür keinen bildlichen Beleg. Dennoch bitte ich um einen Beleg, dass die Freigabe seitens der Bundesbehörde noch nicht erfolgt ist. --Gmünder (Diskussion) 08:59, 24. Feb. 2013 (CET)
Du hast die Belegpflicht. MfG Harry8 09:20, 24. Feb. 2013 (CET)

Ausgabe der aufgehobenen Unterscheidungszeichen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Bisher sind keine Informationen über die Ausgabe aufgehobener Unterscheidungszeichen in diesem Landkreis zu finden. Bitte nur mit Beleg wieder einfügen!

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden die Altkennzeichen seit gestern wieder zugelassen. Der Landkreis Rostock wird am Montag folgen. Über die anderen Landkreise in MV fehlen derzeit jegliche Infos. MfG Harry8 19:41, 15. Mär. 2013 (CET)

Da bin ich wohl im Vorteil, dass ich die Ostsee-Zeitung abonniere. Dort stand gestern (Freitag, 15. März 2013) im Hauptteil auf Seite 6 ein Artikel über die Wiedereinführung vieler Alt-Kennzeichen. Im Internet kann man diesen Artikel nur mit Abo lesen. Dort steht: "In Vorpommern-Rügen sollen die Altkreiskennzeichen ab heute ausgegeben werden, im Landkreis Rostock ab Montag. In Vorpommern-Greifswald gibt es die neuen Alt-Kennzeichen bereits seit gestern."
Weiter unten im Artikel stehen die neuen Alt-Kennzeichen in den Landkreisen aufgelistet:
Vorpommern-Greifswald: VG, GW (Kreis Greifswald), WLG (Wolgast), UEM (Ueckermünde), PW (Pasewalk), ANK (Anklam), HGW (nur in Greifswald).
Vorpommern-Rügen: VR, RDG (Ribnitz-Damgarten), NVP (Nordvorpommern), RÜG (Rügen), GMN (Grimmen), HST (nur in Stralsund).
Landkreis Rostock: LRO, ROS (Kreis Rostock), DBR (Bad Doberan), BÜZ (Bützow), GÜ (Güstrow), TET (Teterow).
Nordwestmecklenburg: Der Kreis lehnte die Änderung lange ab, will sich inzwischen aber doch anschließen. Ein Termin steht noch nicht fest. Geplant sind WIS (Wismar Land), GVM (Grevesmühlen), GDB (Gadebusch). NWM und HWI (nur Wismar) bleiben.
Liebe Grüße Jfree (Diskussion) 10:30, 16. Mär. 2013 (CET)
Ich habe deinen Beitrag berücksichtigt und die demgemäßen Änderungen vorgenommen. MfG Harry8 13:42, 16. Mär. 2013 (CET)

Ersatz für die weggefallene Anlage 1 der FZV

Für die weggefallene Anlage 1 der FZV gibt es einen Ersatz: Es ist dies die Bekanntmachung der Liste der Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen, die am 1. November 2012 erschienen ist und die Bezeichnung LA23/7362.2/3-02/1813269 trägt. Die Liste selbst trägt die Überschrift Übersicht über die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen zum Stand des Inkrafttretens (1. November 2012) der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (vom 19. Oktober 2012, BGBl. I S. 2232). Sie ist folgendermaßen gegliedert:

1. Gültige Unterscheidungszeichen
2. Noch gültige Unterscheidungszeichen, die - bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden und auslaufen

Diese Liste ist zwar nicht in jedem Fall korrekt, enthält aber Hinweise darauf, bei welchen Unterscheidungszeichen noch eine unterschiedliche Zuteilung von Nummerngruppen erfolgt (z. B. kreisfreie Stadt und Landkreis). Nur in den Fällen AC (mittlerweile obsolet), EMS, MYK und TR gibt es keinerlei Möglichkeiten, anhand der Erkennungsnummern eine Einteilung zu erkennen. MfG Harry8 09:22, 23. Mär. 2013 (CET)

Kurzumfrage zu den Kfz-Kennzeichen in den örtlichen Infoboxen

Es gibt eine Kurzumfrage zu den Kfz-Kennzeichen, Postleitzahlen und Telefonvorwahlnummern. Wer möchte, kann sich an der Umfrage beteiligen. MfG Harry8 22:14, 24. Mär. 2013 (CET)

SUL? - Denke, dass "Aufhebung" aufgehoben ist - Zeichen wird vergeben!

Wie mir vorschwebt, wird SUL seit gestern wieder vergeben!--91.57.74.215 11:52, 13. Jul. 2013 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 12:36, 17. Jul. 2013 (CEST)

VIB?

VIB steht hier noch da, doch wird es z. T. wieder ausgegeben, wenn auch nicht in "VIB" selbst.--77.2.38.172 12:18, 17. Jul. 2013 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 12:35, 17. Jul. 2013 (CEST)

Frage MÜH?

Ich habe in einem alten Film von 1972, der in der Nähe von Würzburg spielt, das Kennzeichen MÜH gesehen. Konnte es aber in dieser Liste nicht finden (und auch nicht bei den aktuellen Kennzeichen). Wer weiß, welche Stadt das war? 93.219.167.7 08:44, 18. Jul. 2013 (CEST)

Es war kein offizielles Unterscheidungszeichen. --Torwartfehler (Diskussion) 15:18, 18. Jul. 2013 (CEST)
Hier habe ich auch nichts gefunden. --Torwartfehler (Diskussion) 15:23, 18. Jul. 2013 (CEST)

OVP und UER

OVP und UER werden derzeit nicht neu vergeben. Siehe hier! MfG Harry8 09:47, 22. Mär. 2013 (CET)

Formell handelt es sich bei diesen beiden aber m. E. nicht mehr um aufgehobene Kennzeichen, da die Neuvergabe für den Landkreis Vorpommern-Greifswald genehmigt ist, von dieser Möglichkeit nur (derzeit) vom Landreis aufgrund des vom Land eingeräumten Wahlrechts kein Gebrauch gemacht wird. Vielleicht macht eine entsprechende Anmerkung Sinn?--Meier10 (Diskussion) 16:16, 20. Jul. 2013 (CEST)
Das kann man auch anders sehen. Als Beispiel möge WAM dienen. Anlässlich der Kreisgebietsreform 1994 in Sachsen-Anhalt wurde am 1. Juli 1994 der Landkreis Westliche Altmark gebildet. Er sollte das Unterscheidungszeichen WAM erhalten. Weil der Landkreis damals bereits seine Umbenennung plante oder gar in die Wege leitete, wurde weiterhin SAW - auch für die eingegliederten Gebiete - vergeben. In der offiziellen Liste der gültigen Unterscheidungszeichen stand WAM, in der der auslaufenden Kennzeichen SAW. Am 15. August 1994 fand die Umbenennung des Landkreises in Altmarkkreis Salzwedel statt. In der nächsten Änderung der Anlage 1 wurde SAW wieder als gültiges Unterscheidungszeichen eingetragen, WAM aber ausdrücklich nicht bei den auslaufenden Unterscheidungszeichen, weil es eben nicht vergeben wurde.
Somit handelt es sich aus meiner Sicht bei OVP und UER um auslaufende Unterscheidungszeichen, und zwar so lange, bis sie wieder vergeben werden. Das wird ggf. nie der Fall sein. Man weiß es nicht. Wir werden sehen. MfG Harry8 17:34, 6. Aug. 2013 (CEST)
Ich glaube, ich wurde hier missverstanden. Ich stimme völlig überein, dass es sich dabei nach aktuellem Stand um "auslaufende Kennzeichen" handelt und die daher auch in die vorliegende Auflistung gehören. Das ändert aber nichts daran, dass es sich juristisch um "festgelegte Kennzeichen" handelt, solange keine fomelle Aufhebung erfolgt und die deshalb auch in den entsprechenden offiziellen Auflistungen (z. B. des KBA) aufgeführt werden. Daher mein Vorschlag, auf diesen besonderen Umstand per Fußnote hinzuweisen. WAM ist wohl irgendwie an mir vorübergegangen. Das wäre dann damals auch so gewesen, dass es formell ein "gültiges" Unterscheidungszeichen war, das nur praktisch nicht zum Tragen kam, da es nie ausgegeben wurde. Es ist dann auch logisch, dass es später nicht in die Liste der auslaufenden Kennzeichen übernommen wurde, da es dafür mangels gültiger ausgegebener Kennzeichen ja gar keine Auslaufphase gab. Diese Liste behinhaltete ja gerade Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben wurden, aber eben für die schon ausgegebenen weiter Gültigkeit behielten.
Ich bin im Übrigen noch auf eine Unklarheit in der Altfassung der Anlage 1 zur FZV gestoßen. In der letzten öffentlich zugänglichen Fassung scheinen die Änderungen aus der letzten Kreisgebietsreform in Sachsen (neue Kennzeichen TDO und ERZ, Zuordnung bisheriger Kennzeichen zu neuen Großkreisen sowie Auslauf von Kennzeichen diverser Altkreise) nicht enthalten zu sein, obwohl spätere Änderungen aus anderen Bundesländern, insbesondere MV aufgenommmen sind und es die Änderungen in der Praxis und auch in den Auflistungen des KBA bekanntermaßen gab. Weiß dazu jemand etwas über Zusammenhänge oder ist die mir zugängliche Textversion der Anlage 1 zur FZV fehlerhaft?--Meier10 (Diskussion) 18:50, 6. Aug. 2013 (CEST)

Lemmaänderung!

Hier werden fast nur auslaufende Kennzeichen gelistet, aufgehobene verschwinden. Ich würde diese Liste teilen in auslaufende und aufgehobene.

Aufgehoben wäre OVP und UER

Auslaufend ist bis jetzt der Rest.

Um keine neue Liste an zulegen, würde ich das alte Lemma wieder wählen. --Thomas021071 (Diskussion) 19:27, 23. Jul. 2013 (CEST)

Nach der aktuellen Fassung der FZV wird amtlich unterschieden in "festgelegte" und "aufgehobene" Unterscheidungszeichen. Kennzeichen deren Unterscheidungszeichen aufgehoben ist, dürfen bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs weitergeführt werden (§ 8 Abs. 2 FZV). Außerdem ist dabei § 50 Abs. 2a FZV relevant: "Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt und festgelegt im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5.Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 4 darf ein neues Unterscheidungszeichen auf Antrag für einen am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirk festgelegt werden, wenn für diesen bis zum Ablauf des 25. Oktober 2012 noch kein den gesamten Verwaltungsbezirk umfassendes Unterscheidungszeichen vergeben worden ist. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5."
In Anlage 1 Nummer 1 der früheren Fassung der FZV standen die gültigen Unterscheidungszeichen (mit Hinweis, auf das Auslaufen, wenn das zuvor z. B. auch im Landkreis galt, jetzt aber nur noch für eine kreisfreie Stadt), in Nummer 2 die auslaufenden Unterscheidungszeichen.
Der Begriff "auslaufend" ist also die frühere amtliche Bezeichnung für "aufgehoben". Das Lemma ist also ganz richtig. OVP und UER sind formell gesehen aber wieder festgelegt worden und somit rechtlich gesehen nicht aufgehoben. Das ist nur faktisch so, weil diese Kennzeichen aktuell trotzdem nicht ausgegeben werden.
Es gibt Übrigens noch weitere Besonderheiten: ROH, und die Varianten von 1956 von ST, NW und NH tauchten auch in der früheren Anlage 1 Nummer 2 nicht mehr auf (auch nicht in Nummer 1), galten demnach also auch schon zuvor nicht mehr als "noch gültige, aber auslaufende" Unterscheidungszeichen. Die letzte Fassung der Anlage 1 kann man z. B. unter http://www.buzer.de/gesetz/9619/al35553-0.htm ansehen. Genau genommen sind das m. E. demnach auch keine "aufgehobenen" sondern nicht mehr gültige Kennzeichen (oder amtlich Unterscheidungszeichen).--Meier10 (Diskussion) 01:02, 1. Aug. 2013 (CEST)

Herzlichen Dank für diese gute Antwort. Die Lämmaänderung lassen wir mal! jetzt kann ich aber in meiner Baustelle besser arbeiten. --Thomas021071 (Diskussion) 02:01, 1. Aug. 2013 (CEST)

Ich bin nicht sicher, ob die jetzt erfolgte Aufteilung in mehrer Tabellen optimal ist. Wenn ich mich informieren will, welche ehemaligen oder auslaufenden Kennzeichen es gibt oder gab, würde ich das lieber übersichtlich in einer einzigen Tabelle haben wollen. Auf Besonderheiten bzw. rechtlichen Unterschiede kann ja, wie auch bisher auch, per Fußnote hingewiesen werden. Statt "ungültg" fände ich "nicht mehr gültig" (im Gegensatz zu "noch gültig") besser. L (jetzt LDK) und ESA gehören m. E. auch nicht in diese Kategorie, das sind normale auslaufende Kennzeichen, bzw. jetzt "aufgehobene".--Meier10 (Diskussion) 17:22, 3. Aug. 2013 (CEST)
Das Problem ist leider, das diese beim KBA nicht mehr geführt werden. Die sind zwar nicht die schnellsten, und manchmal voreilig, aber eine offizielle Quelle. ESA ist aufgehoben aber gleichzeitig nicht mehr geführt. Wenn es Deiner Meinung richtig ist, setze meine Änderungen bitte zurück.Ich habe kein Problem damit.

PS: meine Baustelle --Thomas021071 (Diskussion) 17:38, 3. Aug. 2013 (CEST)

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. ESA und L (alt) standen in Anlage 1 Nr. 2 der Altfassung der FZV und müssten demnach jetzt als aufgehobene, noch gültige Unterscheidungszeichen anzusehen sein und stehen als solche auch zumindest in dieser Veröffentlichung des KBA mit Stand Juli 2013.--Meier10 (Diskussion) 17:50, 3. Aug. 2013 (CEST)

sorry, in deiner Fassung ist ESA nicht drin und L gilt nur für Leipzig und Landkreis. Schaue mal in meine Baustelle da gibt es auch einen link. --Thomas021071 (Diskussion) 17:59, 3. Aug. 2013 (CEST) sorry, ich habe nicht alles gelesen --Thomas021071 (Diskussion) 18:04, 3. Aug. 2013 (CEST)

Die stehen in der aktuellen Auflistung des KBA in der Auflistung "Aufgehobene Unterscheidungszeichen, die bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeuges weitergeführt werden dürfen", also da, wo die zu erwarten sind. In der anderen Liste taucht ESA in der Tat nicht auf, warum weiß ich nicht, vielleicht ein Fehler. L (alt) steht aber auch da drin.--Meier10 (Diskussion) 18:09, 3. Aug. 2013 (CEST)

Ist alles richtg, und nun?

Laut KBA sind aufgehoben? Zitat (Aufgehobene Unterscheidungszeichen, die bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeuges weitergeführt werden dürfen Die folgenden Unterscheidungszeichen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als sogenannte „auslaufende Kennzeichen“. Der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des KBA ist zum Redaktionsschluss nichts anderes bekannt. Eintretende Veränderungen werden bei nächster Überarbeitung berücksichtigt. (Stand siehe Impressum dieser Veröffentlichung))

eigentlich ist das Lemma falsch oder? Aufgehobene verschwinden ja. Die Aufhebung hat der Bund gemacht, der Rest sollten die Länder entscheiden. Die Länder haben entschieden! --Thomas021071 (Diskussion) 18:21, 3. Aug. 2013 (CEST)

Im Artikel wird jetzt zwischen "aufgehobenen" und "auslaufenden" sowie "ungültigen" Kennzeichen unterschieden oder "aufgehoben" wird im Lemma als Oberbegriff dargestellt (das ist mir nicht ganz klar). Für die Abgrenzung "aufgehoben" zu "auslaufend" und auch die Herausnahme von L und ESA aus der Hauptliste kann ich bisher schlichtweg keinen sachlichen Grund erkennen, denn beides sind normale "Auslauffälle", wo also die noch zugelassenen Fahrzeuge weiterhin damit fahren. M. E. ist mit "aufgehoben" und "auslaufend" jedenfalls im rechtlichen Sinn dasselbe gemeint (deshalb auch die Formulierung des KBA). Dem muss man hier nicht zwingend folgen, aber dann sollte definiert werden, was im Artikel damit gemeint ist. Auch über eine Lemmaänderung kann natürlich nachgedacht werden, dann würde ich die aber neutraler formulieren, z. B. "Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden". Damit würden sich weitere Abgrenzungen erübrigen oder die könnten per Zusatzinformation (z. B. Fußnote) aufgenommen werden.--Meier10 (Diskussion) 19:14, 3. Aug. 2013 (CEST)

Was ist M.E? Ich habe es als meine Erinnerung gedeutet, was wohl nicht der Fall ist. --Thomas021071 (Diskussion) 21:58, 3. Aug. 2013 (CEST)

"m. E." = meines Erachtens"--Meier10 (Diskussion) 23:47, 3. Aug. 2013 (CEST)

Auslaufende, in einem anderen Verwaltungsbezirk noch aktuelle Kennzeichen

Es gibt eine ganze Reihe Kennzeichen, die früher sowohl für eine kreisfreie Stadt als auch für den in der Regel gleichnamigen Landkreis galten, also für zwei Verwaltungs- bzw. Zulassungsbezirke, inzwischen aber nur noch für einen, z. B. weil (nur) der Landkreis mit anderen fusionierte oder umbenannt wurde. Für den zweiten Vewaltungsbezirk ist das Kennzeichen seitdem auslaufend und war in der früheren Anlage 1 zur FZV auch so gekennzeichnet.

Wäre es nicht sinnvoll, diese Kennzeichen in die Liste der aufgehobenen Kennzeichen mit aufzunehmen?

Bekanntheit hat kürzlich N für Nürnberger Land erlangt, das dort wieder zu haben ist.

Weitere sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): AM, BRB, C, DD, EF, ER, FT, G, HST, HY, IN, J, KE, KF, KO, LD, LU, MA, MM, NB, NW, P, SC, SHL, SN, SP, WE, ZW

PS: der formelle Status dieser Kennzeichen bezogen auf die "Auslaufbezirke" ist mir noch nicht ganz klar, da diese in der Anlage 1 der alten FZV unter Nr. 1 und nicht unter Nr. 2 aufgeführt waren und nur letztere heute formell als "aufgehoben" gelten. Anscheinend wird diesbezüglich nicht mehr klar unterscheiden, da die Kennzeichen ja als zugeteilt gelten, wenn auch nur für die noch aktuellen Bezirke. --Meier10 (Diskussion) 17:44, 3. Aug. 2013 (CEST)

Ich denke mal, du kennst nicht alle Listen für Kennzeichen, oder? --Thomas021071 (Diskussion) 18:36, 3. Aug. 2013 (CEST)
Die auf Wikipedia denke ich schon. Meine Anmerkung bezog sich darauf, was ich von dem Artikel hier als Leser an Informationen sinnvoll finden würde. Und das ist doch, einen Überblick über die Kennzeichen zu bekommen, die es zum aktuellen Kennzeichensystem mal gab, aber aktuell nicht mehr ausgegeben werden, oder nicht? Ich rede nicht von hier wohl kaum darstellbaren Details wie Wechsel von einzelnen Gemeinden in andere Kreise oder kreisfreie Städte, wo dann die vorherigen Kennzeichen in diesen Gemeinden auch auslaufen, sondern von den größeren Verwaltungseinheiten, wenn die mal ein anderes Kennzeichen hatten. Z. B. der Rhein-Pfalz-Kreis (RP), der zuvor Landkreis Ludwigshafen hieß und wie die Stadt Ludwigshafen LU hatte und in den u. a. der frühere Landkreis Speyer (SP)aufgegangen ist, wobei es das SP für die kreisfreie Stadt Speyer weiterhin gibt. Hätte es das Kennzeichen in den kreisfreien Städten nicht auch noch (bis heute) gegeben, würden diese Kennzeichen in der Liste hier auftauchen. Daher meine Frage, ob es Sinn macht, diese Fälle mit zu integrieren.--Meier10 (Diskussion) 18:53, 3. Aug. 2013 (CEST)

Nur eine Liste

Ich denke mal, alle hier aufgeführten Unterscheidungszeichen sollten in nur einer Liste stehen. Über das Artikellemma kann man sich auch sicher einig werden. MfG Harry8 21:32, 4. Aug. 2013 (CEST)

Ich bin auch für eine Gesamtliste. Ein Vorschlag für eine allgemein gehalteneres Lemma siehe oben unter "Lemmaänderung". Aktuell nicht mehr ausgegebene Kennzeichen, die keine "aufgehobenen" im Sinn der FZV sind, könnten durch Fußnoten gekennzeichnet werden. Das wären aus meiner Sicht die zwar festgelegten, aber bisher vom Kreis VG nicht vergebenen OVP und UER, sowie die schon in der Anlage 1 der Altfassung der FZV nicht mehr aufgeführten früheren Kennzeichen, die offensichtlich schon da nicht mehr als auslaufend sondern, wenn man es so will, als schon ausgelaufen und somit nicht mehr gültig galten (ROH usw.).--Meier10 (Diskussion) 00:55, 6. Aug. 2013 (CEST)

Der Unterschied zwischen der Hauptliste ("aufgehobene"?), den "auslaufenden" und den "ungültigen" sollte besser erklärt werden. Was bedeutet "ungültig"? Entspricht das der Anmerkung "str" in der Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland? BP ist dort nicht gestrichen, BG dafür. --androl ☖☗ 23:22, 19. Sep. 2013 (CEST)

Ich nutze die Frage mal zur Zusammenfassung meiner Interpretation der rechtlichen Grundlagen, zum Teil wurde das hier auch schon ausgeführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich aber von Verweisungen darauf abgesehen und einen "Volltext" erstellt.
Mir scheint die Mehrheit der Diskutanten hier der Meinung zu sein, dass alle Unterscheidungszeichen, die in der Vergangenheit ausgegeben wurde, dies aber aktuell nicht mehr werden, im Artikel in einer einheitlichen Liste aufgeführt werden sollten, wie es schon einmal war. Es hat sich nur noch keiner die Mühe gemacht, das umzusetzen. Besonderheiten könnten meines Erachtens problemlos in den Fußnotenapparat integriert werden.
Hintergrund der Aufteilung ist, wie ich denke und auch den weiteren Diskussionsbeiträgen hier deutlich wird, dass es rechtlich gesehen einige feine Unterschiede gibt. Bei der großen Mehrzahl der aufgeführten Unterscheidungszeichen handelt es sich um solche, die vormals in der Anlage 1 Nummer 2 der FZV in der bis 31.10.2012 gültigen Fassung aufgeführt waren. Diese galten mit Inkrafttreten der Neufassung der FZV gem. § 50 Abs. 2a Satz 2 FZV als im Sinn von § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 FZV aufgeboben. Das war also der "Anfangsbestand" der aufgehobenen Unterscheidungszeichen am 01.11.2012. Seitdem ist bekanntermaßen der größere Teil dieser Kennzeichen durch das Bundesverkehrsministeriums mit anschließender Veröffentlichung im Bundesanzeiger wieder für einen oder mehrere Verwaltungsbezirke festgelegt worden und gilt damit nicht mehr als aufgehoben. Die betroffenen Unterscheidungszeichen sind auch in der Auflistung nicht mehr enthalten.
Anlage 1 Nummer 2 der FZV in der bis 31.10.2012 gültigen Fassung war überschrieben mit "Noch gültige Unterscheidungszeichen, die - bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden und auslaufen". Nummer 1 war überschrieben mit "Gültige Unterscheidungszeichen", wobei dort auch Hinweise auf Ausläufer enthalten waren, soweit ein Unterscheidungszeichen für eine kreisfreie Stadt weiterhin gültig war, das gleiche aber für einen vormaligen Landkreis auslief.
"Nicht mehr gültige" (oder "ungültige") Kennzeichen waren und sind im Umkehrschluss zur Formulierung in der früheren Anlage 1 der FZV die Kennzeichen, die früher einmal ausgegeben wurden, aber in der Anlage 1 der FZV in der Altfassung nicht mehr aufgeführt waren (ROH sowie die 1956er-Varianten von ST, NW und NH). Ich denke, dass das deshalb so war, weil die nicht auslaufend sondern schon ausgelaufen waren. Bei ROH ist das ja amtlich bekannt, bei den anderen kann man sicher davon ausgehen.
Für die auslaufenden Unterscheidungszeichen hat sich durch die Neufassung der FZV also im Wesentlichen die Sprachregelung geändert. Aktuell lautet die Formulierung: "Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen aufgehoben sind, dürfen bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeugs weitergeführt werden" (§ 8 Abs. 2 Satz 6 FZV). Dazu gehört meines Erachtens auch "L" für Lahn-Dill-Kreis bzw. Stadt Lahn, da das ein normales Ausläuferkennzeichen (aufgehobenes Unterscheidungszeichen) ist. Die bisherige Abgrenzung im Artikel halte ich nicht für korrekt.
RWL steht in der Anlage 3 zur FZV nicht mehr drin, daher ist auch das ein nicht mehr gültiges Unterscheidungszeichen, Entsprechendes gilt für das BP (alt) für Deutsche Bundespost und für DB. Dagegen nimmt BG eine Zwitterstellung ein, da es in der Anlage 3 zur FZV als für die Bundespolizei noch gültiges Unterscheidungszeichen aufgeführt wird, das nicht mehr zugeteilt wird. Ich nehme an, dass es Fahrzeuge mit BG gar nicht mehr gibt, da anscheinend komplett auf BP umgekennzeichnet wurde. Gleichwohl wird es formell als noch gültiges Ausläuferkennzeichen geführt. Von einem "aufgehobenen" Unterscheidungszeichen zu sprechen, wäre dafür aber auch nicht ganz korrekt, da diese Bezeichnung sich nur auf die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke bezieht. Ich denke, das war der Hintergrund, eine Sonderrubrik für "auslaufende Kennzeichen" einzurichten.
Schon mehrfach hier erwähnt wurde außerdem, dass es sich bei OVP und UER zwar derzeit um auslaufende Unterscheidungszeichen handelt, da diese nicht mehr ausgegeben werden. Gleichwohl sind es im rechtlichen Sinn keine aufgehobenen sondern zugeteilte Unterscheidungszeichen. Ich plädiere daher dafür, auf diese Besonderheit per Fußnote aufmerksam zu machen. In offiziellen Verzeichnissen, etwa des KBA, werden diese beiden nämlich unter den aktuellen, nicht unter den aufgehobenen Unterscheidungszeichen geführt.--Meier10 (Diskussion) 16:07, 21. Sep. 2013 (CEST)
Ich finde alles in Ordnung, aber ich hasse Fußnoten, denn wenn ich was lese, möchte ich alles lesen und nicht zappen oder springen. Deshalb nochmal ESA, UER, ect. sind auslaufend. BG ist immer noch auslaufend, das hatte ich bei der BP angefragt. Nach BP hatte ich bei der Telekom angefragt, aber keine Antwort bekommen.
Ich mache das nicht zum Scherz. --Thomas021071 (Diskussion) 01:35, 23. Sep. 2013 (CEST)
Alle, die in dieser Liste stehenden Kennzeichen sind aufgehoben, das ist klar, diese werden aber nicht mehr vergeben also sind diese auslaufend. aus und ende.

Mein aufgehobenes Kennzeichen hat der Landkreis Mittelsachsen, aber dieses ist seit 9.11.2012 hier nicht mehr vertreten. und nun?

@Meier10, ich finde es wirklich gut, das du eine Qelle vorgibst, Die man bearbeiten kann. Deine Quelle ist nicht anderes wie Die Wikipedia nur das Dort nur Juristen schreiben. --Thomas021071 (Diskussion) 02:17, 23. Sep. 2013 (CEST)
@Thomas021071, ich verstehe leider nicht ganz, was Du meinst. Auf was für eine "bearbeitbare Quelle" soll ich verwiesen haben? Ich kann mich lediglich auf Verweise auf verschiedene zeitlich aufeinanderfolgende Fassungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) erinnern. Das ist nichts anderes als die gesetzliche Grundlage, also die Rechtsgrundlage, die die derzeit geltenden Regelungen gesetzlich vorschreibt. In der Anlage 3 zur FZV sind z. B. unverändert die Unterscheidungszeichen von Bund und Ländern u.a. gesetzlich festgelegt. In der Anlage 1 standen in der früheren Fassung die aktuellen und die auslaufenden Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke. Diese Auflistung ist zur Verfahrensvereinfachung aus der FZV ab 01.11.2012 herausgenommen worden und wurde durch das heutige Festlegungsverfahren durch das Bundesverkehrsministerium ersetzt. Auf dem gleichen Weg könnten umgekehrt Unterscheidungszeichen aufgehoben werden. Bisher ist das aber bekanntermaßen nicht vorgekommen, es wurden ausschließlich zuvor aufgehobene neu festgelegt. Dazu kommen MSE und LUP als ganz neu festgelegte Unterscheidungszeichen.
Ansonsten ist mir nicht klar, wo Du glaubst, dass wir unterschiedliche Auffassungen hätten. Natürlich sind die als aufgehoben geltenden Unterscheidungszeichen auslaufende. Genau deshalb geltend sie ja als aufgehoben. Werden vormals aufgehobene vom Bundesverkehrsminister für einen Verwaltungsbezirk wieder festgelegt, wie im Fall mehrer Kennzeichen für Mittelsachsen, sind es ab dem Moment logischerweise keine aufgehobenen Unterscheidungszeichen mehr. Man könnte auch sagen: Alle aufgehobenen Unterscheidungszeichen sind auslaufende, aber nicht alle auslaufenden sind auch aufgehobene (denn auch UER und OVP sind im Moment auslaufend).--Meier10 (Diskussion) 02:01, 24. Sep. 2013 (CEST)
http://www.buzer.de/gesetz/9619/al35553-0.htm
ich möchte auch keinen Streit mit dir machen.
Ich suche nur eine Lösung. Mehr nicht! Eine Weiterleitung wäre auch eine. --Thomas021071 (Diskussion) 02:31, 24. Sep. 2013 (CEST)
An Streit habe ich keinerlei Interesse, ich hatte nur bisher den Eindruck, dass wir in einigen Punkten aneinander vorbei schreiben. Der genannte Link http://www.buzer.de/ ist übrigens keine bearbeitbare Seite sondern "nur" eine Gesetzessammlung, die auch ältere Gesetzesfassungen enthält und zum Teil ermöglicht, die vorherige und die Folgefassung als Synopse nebeneinander zu stellen.
Der von Dir angegebene Link müsste auf der linken Seite die amtliche Fassung der Anlage 1 zur FVZ mit dem Stand bis 31.10.2012 beinhalten. Die Fassung rechts daneben (mit der aufgehobenen Anlage) ist die seit 01.11.2012 bis heute geltende. Die Altfassung ist insofern von Bedeutung, als der "Startbestand" der festgelegten und aufgehobenen Unterscheidungszeichen am 01.11.2012 durch Verweisung in den Übergangsvorschriften der Neufassung auf eben jene Altfassung der Anlage 1 gesetzlich definiert wurde.--Meier10 (Diskussion) 23:47, 24. Sep. 2013 (CEST)

ESA

Warum steht ESA bei den auslaufenden und nicht bei den aufgehobenen Kennzeichen? MfG Harry8 22:16, 4. Aug. 2013 (CEST)

ESA ist auslaufend, es wurde nicht mehr beantragt. Das ist ja mein Problem. Eigentlich sind alle auslaufent. siehe Lemmaänderung --Thomas021071 (Diskussion) 22:26, 4. Aug. 2013 (CEST)
Was meinst du: Sollen wir den Artikel wieder auf das Lemma verschieben, das er vorher hatte? MfG Harry8 22:51, 4. Aug. 2013 (CEST)

eigentlich ja. Meiner Meinung sind alle Ausläufer. Rechtlich aufgehoben, aber eine Zuteilung erfolgt nicht. OVP und UER sind zwar gültig, werden aber nicht genutzt, also auslaufend. Ein Link findest du in meiner Benutzer:Thomas021071/Liste der Kfz-Kennzeichen nach Verwaltung Baustelle. --Thomas021071 (Diskussion) 23:40, 4. Aug. 2013 (CEST)

Laut KBA sind aufgehoben? Zitat (Aufgehobene Unterscheidungszeichen, die bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeuges weitergeführt werden dürfen Die folgenden Unterscheidungszeichen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als sogenannte „auslaufende Kennzeichen“. Der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des KBA ist zum Redaktionsschluss nichts anderes bekannt. Eintretende Veränderungen werden bei nächster Überarbeitung berücksichtigt. (Stand siehe Impressum dieser Veröffentlichung)) --Thomas021071 (Diskussion) 23:51, 4. Aug. 2013 (CEST)

Ich verstehe nach wie vor Dein Problem nicht wirklich. Die Überschriften des KBA entsprechen doch genau der Definition in der FZV, in der nach festgelegten und aufgehobenen Unterscheidungszeichen unterschieden wird. Die "festgelegten" sind die, die für (mindestens) einen Verwaltungsbezirk ausgegeben werden (dürfen), die "aufgehobenen", sind die, die nicht mehr ausgegeben aber nach § 8 Abs. 2 S. 6 FZV bis zur Außerbetriebssetzung des betroffenen Fahrzeugs weitergeführt werden dürfen. Die "aufgehobenen" sind also genau die, die gemeinhin als "auslaufend" bezeichnet werden.--Meier10 (Diskussion) 00:46, 6. Aug. 2013 (CEST)
Die FZVO ist eindeutig formuliert : Die Unterscheidungszeichen sind bzw. werden aufgehoben und laufen daher aus. Also: Lemma behalten und die Unterpunkte bitte wieder zusammenführen. --Dk0704 (Diskussion) 14:04, 6. Sep. 2013 (CEST)

Vorschlag Lemmaänderung! Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden

Da die Diskussion sich immer nur auf einen Abschnitt konzentriert, und keiner mehr die oberen Abschnitte liest, bin ich der Meinung das Lemma zu ändern. Der Vorschlag kam von Meier10, er hat eigentlich recht. Damit gehen wir jeder rechtlichen Frage aus dem Weg.

Der Text könnte dann so lauten.

Diese Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden führt alle Unterscheidungszeichen der Bundesrepublik Deutschland auf, die nach 1956 eingeführt, aber nicht mehr zugeteilt werden und als auslaufend bzw. aufgehoben im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten. Die meisten Zeichen werden deshalb nicht mehr zugeteilt, weil der betreffende Zulassungsbezirk im Zuge einer Gebietsreform aufgelöst wurde. Einige Zeichen wurden aber auch durch neue Zeichen ersetzt, weil sich das Zeichen heute vom Namen des Kreises ableitet, während es zuvor von der Kreisstadt abgeleitet wurde. Nicht enthalten sind die von einem Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wieder neu vergebenen Kennzeichen, siehe dazu die Liste Gültigkeitsbeginn wiedereingeführter Kfz-Kennzeichen nach der Kennzeichenliberalisierung. Das gilt auch, wenn das Zeichen zwar nicht für den Rechtsnachfolger, aber für einen anderen Verwaltungsbezirk, der Altkreisteile aufgenommen hat, wieder festgelegt wurde.

Damit kann alles wieder zurück, und der Artikel ist wieder schön. --Thomas021071 (Diskussion) 03:24, 24. Sep. 2013 (CEST)

+ 1! MfG Harry8 05:24, 24. Sep. 2013 (CEST)
Da das die Umsetzung meines Vorschlags wäre, den ich auch immer noch so bevorzuge, unterschreibe ich das natürlich sofort.--Meier10 (Diskussion) 23:29, 24. Sep. 2013 (CEST)
erledigtErledigt MfG Harry8 06:22, 25. Sep. 2013 (CEST)

KAR

KAR Karlstadt, ab 1974 Main-Spessart (MSP)

bedeutet, dass das Unterscheidungszeichen KAR zunächst für den Landkreis Karlstadt und ab 1974 für den Landkreis Main-Spessart ausgegeben wurde, bis dieser das Unterscheidungszeichen MSP erhielt. MfG Harry8 22:23, 9. Nov. 2013 (CET)

- 2014 -

DIL

Das Unterscheidungszeichen DIL wird ab dem 2. Mai 2014 ausgegeben. Es ist im Lahn-Dill-Kreis mit Ausnahme der Stadt Wetzlar gültig. Siehe dazu diese Meldung! MfG Harry8 11:48, 21. Mär. 2014 (CET)

CR, LR, EBN usw.

Mehrere Unterscheidungszeichen werden am 31. März, am 1. April und am 2. Mai 2014 wieder neu ausgeteilt. --Torwartfehler (Diskussion) 07:19, 27. Mär. 2014 (CET)

EBN/HOH

EBN und HOH gehören nicht mehr in die Liste der "Ausläufer" - sie werden seit 01.04.2014 neuerlich im Lkr. Haßberge vergeben.--93.132.86.98 14:22, 2. Apr. 2014 (CEST)

Die stehen auch nicht mehr da. --Torwartfehler (Diskussion) 08:23, 3. Apr. 2014 (CEST)

ANG, PZ, SDT, TP

... werden seit gestern wieder ausgegeben. MfG Harry8 10:15, 4. Apr. 2014 (CEST)

ROH

wird beim KBA nicht geführt, analog OVP, NW und NH. nicht das es mal einer raus nimmt! Thomas021071 (Diskussion) 19:03, 1. Jun. 2014 (CEST)

STB

wird als auslaufend beim KBA in NWM angezeigt, obwohl LUP es vergibt, ist gewissermasen richtig sollte aber beobachtet werden. Thomas021071 (Diskussion) 19:14, 1. Jun. 2014 (CEST)

Könnte man

hier nicht auch die Kennzeichen aufführen, die im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wieder ausgegeben werden, ggf. entsprechend gekennzeichnet? Mir ist gerade aufgefallen, daß zum Beispiel VIB fehlt. (Gerade hier übrigens: VIB wird nur in ein paar Gemeindeteilen ausgegeben, der Löwenanteil des Altlandkreises gehört nach Landshut und dort geht das nicht - auch wenn der jetzige Landrat das ändern möchte.)--2001:A60:150B:4301:952E:38F6:9554:8B85 16:43, 4. Jun. 2014 (CEST)

VIB wird ja wieder ausgegeben. Hier stehen aber nur die, die nicht mehr ausgegeben werden. MfG Harry8 16:48, 4. Jun. 2014 (CEST)
Das war der Punkt, die die bis 2010 oder so nicht mehr ausgegeben wurden, könnten hier doch mit nem Sternchen oder so rein. VIB wird momentan nur in winzigen Randbereichen des alten Kreisgebietes ausgegeben, in Vilsbiburg eben nicht.--2001:A60:1553:2701:421:6841:A737:DA48 13:29, 5. Jun. 2014 (CEST)
Das ist so nicht richtig, VIB wird im gesamten Landkreis Rottal-Inn zugeteilt. Also ist dieses ein gültiges Kfz-Kennzeichen. Man sollte den Artikel auch bis zu Ende lesen, denn der Abschnitt Siehe auch verät noch mehr zu diesem Thema. Thomas021071 (Diskussion) 23:23, 5. Jun. 2014 (CEST)
Wenn dein Wunsch umgesetzt werden sollte, müsten alle kennzeichen mit einer Füßnote herein, was Schwachsinn ist. Thomas021071 (Diskussion) 21:23, 7. Jun. 2014 (CEST)

Bild

Sorry, der Text ist Falsch, neues Bild oder raus! Thomas021071 (Diskussion) 22:05, 8. Aug. 2014 (CEST)

Was ist daran falsch? OLD wird seit 1970 nicht mehr vergeben und ist damit seit über 40 Jahren aufgehoben. Die Fusion OLD+EUT=OH ist eine der ersten Kreisgebietsreformen gewesen. Ein noch gültiges OLD-Kennzeichen dürfte damit eine absolute Rarität sein. Aber die jetzige Lösung ist auch ok. --Dk0704 (Diskussion) 22:27, 8. Aug. 2014 (CEST)

AL ist eine der ersten Kreisgebietsreformen gewesen. ist alles gut! Thomas021071 (Diskussion) 23:18, 8. Aug. 2014 (CEST)

Nur mal interessenhalber: Weiß jemand, ob es nach über 45 Jahren noch Fahrzeuge mit AL-Kennzeichen gibt? --Dk0704 (Diskussion) 12:46, 10. Aug. 2014 (CEST)
Ja, allerdings habe ich einen Pkw mit AL-Kennzeichen (VW Käfer) zum letzten Mal vor etwa drei/vier Jahren in Bergkamen gesehen. Zuvor sah ich ihn häufiger. Es gibt ihn von daher vielleicht nicht mehr.
Aber Traktoren und Anhänger dürfte es noch geben. MfG Harry8 13:15, 10. Aug. 2014 (CEST)

Nur zur Info, sollten die Fahrzeuge abgemeldet werden, bekommen diese keine auslaufende Kennzeichen zurück, der Grund eine GmBH erlischt nur wenn die Gesellschafter diese aufgeben oder diese insolvent ist, das gleiche ist wenn das Fahrzeug auf einen Verstorbenen Halter gemeldet ist, aber alles noch bedient wird. Da kann es sein das Kennzeichn hält sich noch Jahre. --Thomas021071 (Diskussion) 23:06, 10. Aug. 2014 (CEST)

Zu AL und Vergleichbarem

@Harry8: Der VW Käfer mit AL-Kennzeichen, den Du erwähnt hast, kann nicht in Bergkamen beheimatet sein, da diese Stadt nicht im Bereich des Kennzeichens liegt, sondern im Kreis Unna (UN). AL kann nur in Teilen des heutigen Märkischen Kreises als Heimatkennzeichen vorkommen. Folglich hatte der Besitzer vielleicht nur beruflich in Bergkamen zu tun, daher weiß man nicht, ob der Oldtimer (Baujahr '68 oder älter) nicht vielleicht doch noch irgendwo angemeldet ist. Ich habe ungefähr im gleichen Zeitraum - also vor 3 bis 4 Jahren - öfter einen VW K 70 bei mir im Alb-Donau-Kreis fahren sehen, der EHI als Kennzeichen hatte ("Ehingen"). Ob dieser noch fährt, weiß ich auch nicht genau. EHI wurde bis Ende 1972 vergeben, seither auch nicht mehr. Anfang diesen Jahren sah ich in Ehingen selbst einen Traktor mit der Nummer "EHI - R 40". Ich würde daher sagen: Nur ROH ist nicht mehr vorzufinden, da es 1995 "eingesammelt" wurde - sofern es Kennzeichen von Gebietskörperschaften betrifft, ganz zu schweigen natürlich von den nur im Juli 1956 ausgegebenen Kennzeichen NH für Neustadt (Haardt), NW für Neuwied oder ST für Stade, die ich alle drei nur als Korrekturen betrachte. Kennzeichen erloschener Organisationen oder das alte Landtagskennzeichen RWL sind natürlich auch nicht mehr zu sehen. Aber die anderen (angefangen von dem zunächst aufgegebenen AL und weiter über BZA, OLD, EUT, HUS, NIB, TÖN, MED oder noch später weggefallene), da bin ich überzeugt, dass sie zu finden sind. Man sollte nur mal typische Oldtimer unter Pkw's betrachten und erst recht landwirtschaftliche Zugmaschinen älteren Typs sowie Anhänger.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 13:47, 8. Sep. 2014 (CEST)

Zum AL: Das ist mir vollkommen klar, ich wohne ja (noch) in Bergkamen;-) MfG Harry8 13:49, 8. Sep. 2014 (CEST)
Zum EHI & Co.: Selbstverständlich wird es die noch vereinzelt geben. Du hast auch n. m. M. mit der Vermutung Recht, dass sie vor allem an Traktoren und Anhängern zu finden sind. MfG Harry8 13:54, 8. Sep. 2014 (CEST)

MED

Das Unterscheidungszeichen "MED" im Kreis Dithmarschen wird eingeführt. MfG Harry8 21:43, 18. Dez. 2014 (CET)

- 2015 -

OP gehört nicht mehr hier her

Hallo, als ich soeben nachsah, erkannte ich in der "Gültigkeitsliste", dass OP ab heute wieder ausgegeben wird. In der hiesigen Liste steht es noch - mit 4 "Nachfolgezeichen". Doch meines Wissens ist es in der kreisfreien Stadt Leverkusen reaktiviert worden, nicht aber in den Gebieten, die einst zum "Rhein-Wupper-Kreis" gehörten, dessen Kennzeichen OP war. Opladen wurde vor 40 Jahren nach Leverkusen eingemeindet - und eine "Ausweitung" des soeben reaktivierten Kennzeichens ist zumindest bisher nicht beschlossen. Derzeit bestehen wohl dann nur LEV und OP gleichzeitig nebeneinander, (noch) nicht aber ein OP in den übrigen Gebieten der "Nachfolgezeichen". ME hat es bis zur Gebietsreform in NRW wohl auch nicht gegeben, stattdessen D über Düsseldorf hinaus.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 10:46, 2. Jan. 2015 (CET)

Die Stadt Leverkusen weiß offensichtlich noch nichts von der Neuausgabe. Siehe dazu auch die Wunschkennzeichenseite der Stadt. Es wird also noch etwas dauern. MfG Harry8 11:19, 2. Jan. 2015 (CET)
Den Eintrag in der Gültigkeitsliste habe ich geändert. Ich habe es zunächst beim Januar belassen. Allzu lange wird es wohl nicht mehr dauern. MfG Harry8 11:23, 2. Jan. 2015 (CET)
Ob oder nicht das auf der Webseite steht oder in der Wunschkennzeichenreservierung auftaucht hat nichts zu sagen. Insbesondere da deren Software eine Onlinereservierung von zusätzlichen UZ nicht unterstützt --Huff (Diskussion) 12:20, 2. Jan. 2015 (CET)
Eigentlich ist eher das Umgekehrte so. Wenn Kennzeichen mit einem bestimmten Unterscheidungszeichen, das reaktiviert werden soll, gewünscht werden können, bedeutet das nicht, dass sie zu diesem Zeitpunkt auch ausgegeben werden.
Ich habe auch keine Meldung über die erfolgte Einführung des OP in Leverkusen gefunden. Dass es eingeführt wird, steht hingegen fest. MfG Harry8 15:02, 2. Jan. 2015 (CET)

RWL - textliche Beschreibung

Lieber Harry8, du hast zugegeben eine Menge Ahnung in diesem Bereich, aber hier liegst du (leider) komplett falsch.

Das Kennzeichen "RWL" wurde der Landesregierung und dem Landtag Nordrhein-Westfalen 1956 zugeteilt. Alle Eintragungen in der StVZO lauteten für RWL seitdem immer: "RWL Nordrhein-Westfalen Landesregierung und Landtag, Zulassungsstelle Düsseldorf, Stadt". Kannst du z. B. exemplarisch in BGBl. 1988 I S. 1889 nachlesen. Einen "rheinisch-westfälischen Landtag" hat es nie gegeben.

Die seltsame Abkürzung resultierte aus dem vom BMV vorgegebenen Anspruch, in alle Sonderkennzeichen der Parlamente der Flächenstaaten ein "L" einzufügen. Mitte der 80er Jahre beschwerte sich die nordrhein-westfälische Landesregierung aber über die zugegeben seltsame Abkürzung, auch unter Verweis auf den Landtag Schleswig-Holstein, der "SH" bekommen hatte, weil man "SHL" für Ostdeutschland (Kreis Suhl) reserviert hatte und bat ebenso um eine Ausnahme vom System. Es sollte die gängige Abkürzung "NRW" verwendet werden. Das BMV hatte ein Einsehen: Mit Vfg. Nr. 134 vom 18. Juli 1988 (VKBl. S. 531) wurde dem Wunsch entsprochen. Es wurde nur die Abkürzung geändert, nicht jedoch der Eintrag.

Meine Korrektur war daher schon richtig; sei doch bitte so gut, und revertiere deinen Revert. Danke und Gruß --Opihuck 21:16, 19. Jan. 2015 (CET)

Du hast Recht.
Hier geht es jedoch (auch) darum, die Bedeutung der Abkürzung zu erklären, und RW vor dem L ist sicherlich nicht auf Nordrhein-Westfalen, sondern auf rheinisch-westfälisch zurückzuführen. Ich werde den Eintrag nochmals ändern, ich hoffe, auch in deinem Sinne. MfG Harry8 22:38, 19. Jan. 2015 (CET)
Nein, nicht in meinem Sinne und nicht im Sinne der Wahrheit. Respekt vor deiner wirklich großen Leistung - aber hier läufst du in eine Sackgasse und voll gegen die Wand. "Rheinisch-westfälischer Landtag" ist TF - geh mal gucken, wie oft das in der WP vorkommt. 0 Treffer. Alles klar? --Opihuck 22:52, 19. Jan. 2015 (CET)
Das gab es nicht, aber das bedeutet die Abkürzung. So habe ich das Wort "Abkürzung" ergänzt. Zudem steht alles in Kursivschrift. Und schließlich bedeutete das ja auch die Abkürzung. Oder bezweifelst du das?
Rheinisch-westfälisch hieß und heißt vieles in Nordrhein-Westfalen, auch z. B. das Rheinisch-Westfälische Industriegebiet. Das ist so wie beim Landkreis Münden, der mal mit seinem Unterscheidungszeichen HMÜ mal hier in der Liste stand. Der hieß nie Landkreis Hann. Münden. Trotzdem stand dort Hann. Münden mit dem Zusatz (Landkreis Münden) und warum auch nicht? MfG Harry8 23:06, 19. Jan. 2015 (CET)
Deine Deutungsversuche sind TF. Hinter der amtlichen Abkürzung von RWL stand in sämtlichen Fassungen der StVZO bisher immer "RWL Nordrhein-Westfalen Landesregierung und Landtag, Zulassungsstelle Düsseldorf, Stadt". Das dürfte wohl unzweifelhaft sein. Einen "rheinisch-westfälischen Landtag" hat es nie gegeben. Es ist allenfalls ein Erklärungsversuch für die Frage, warum man RWL und nicht z. B. NWL genommen hat. Wenn diese Assoziation so klar wäre, wie du das darstellst, hätte sich Nordrhein-Westfalen sicher nicht vehement für eine Änderung eingesetzt. Ich meine, solche Vermutungen, deren Wahrheitsgehalt sehr zweifelhaft ist, gehören nicht in eine Enzyklopädie. --Opihuck 23:26, 19. Jan. 2015 (CET)

(nach BK): Der Artikel stammt ursprünglich nicht von mir. In der Einleitung steht dort, dass nach dem Unterscheidungszeichen steht, woher es ableitet wird (, auch wenn es das Gebilde nicht geben mag). Und die Abkürzung RWL leitet sich von Rheinisch-Westfälischer Landtag ab, auch wenn der nie den Namen trug. Ansonsten müssten die Eintragungen zu ASD, FH, FZ, JEV, LS, MED, MT, NEU, OP, OTT, STH, TÖN und WEB geändert werden. Vielleicht habe ich auch noch welche vergessen. MfG Harry8 23:30, 19. Jan. 2015 (CET)

Gut, aber aber dann sollte man das auch als Vermutung und Deutungsversuch so darstellen. Mehr ist das nämlich nicht. --Opihuck 23:35, 19. Jan. 2015 (CET)
Sorry, erst beim zweiten Hinsehen: Die Abkürzungen der von dir angegebenen Kennzeichen beruhen auf den Sitzen der Kreisstädte. Das macht schon Sinn. "Rheinisch-westfälischer Landtag" ist dagegen eine Phantasiebezeichnung. So ein Blödsinn sollte hier nicht verbreitet werden - wir sind nicht die BLÖD-Zeitung. --Opihuck 23:44, 19. Jan. 2015 (CET)
Zu RWL:
Siehe hier und hier! MfG Harry8 23:48, 19. Jan. 2015 (CET)
... und das: Nach dem Kennzeichen wird genannt, woher sich das Zeichen ableitet. Die Links führen zum Artikel des Altkreises bzw. zur ehemaligen kreisfreien Stadt. steht in der Einleitung. Und genau so war es auch beim RWL korrekt, wenn es sich auch nicht um einen Landkreis handelt.
Eine gute Nacht wünscht Harry8 23:51, 19. Jan. 2015 (CET)
Das ist und bleibt TF; die amtlichen Quellen geben dafür überhaupt nichts her. Ich schlage als Vergleichsvorschlag vor, dass man das wie folgt im Artikel angibt: "RWL Nordrhein-Westfalen Landesregierung und Landtag (die Abkürzung könnte an die Phantasiebezeichnung "rheinisch-westfälischer Landtag" angelehnt sein.)" Das wäre wenigstens ehrlich und authentisch. --Opihuck 00:00, 20. Jan. 2015 (CET)
Die amtlichen Quellen können ja nur Nordrhein-Westfalen aufführen. Das ist selbstverständlich.
Ansonsten bleibt die Frage, wie man auf die Abkürzung RWL gekommen ist. Sie ist ja nicht aus dem Nichts entstanden. Sie musste ja für diejenigen, die die Unterscheidungszeichen bestimmten, eine Bedeutung haben. Diese Bedeutung konnte nicht von einem Phantasiewort herrühren. Es musste auch für die Bevölkerung, die damals lebte, möglichst verständlich sein. Die anderen Landeskürzel kann man da hilfreich zu Rate ziehen.
Aus der Zeit, als es in Preußen die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen gab, stammt die Bezeichnung rheinisch-westfälisch. Dort, wo etwas mit einem (zusammengesetzten) Adjektiv zu erläutern war, wurde rheinisch-westfälisch hinzugefügt. Das Musterbeispiel hierfür ist das Rheinisch-Westfälische Industriegebiet. Aber auch die Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband, das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen usw. leiten ihre Namen daher.
Nach dem Zweiten Weltkrieg, auch als es schon längst das Land Nordrhein-Westfalen gab, blieben diese Bezeichnungen. Sie wurden nicht in nordrhein-westfälisch geändert.
Kennzeichenhistorisch ist dazu folgendes interessant: Nach dem Zweiten Weltkrieg (nicht unmittelbar danach) gab es bis 1956 die Besatzungskennzeichen mit weißer Schrift auf schwarzem Grund. Sie trugen vorne zunächst übereinander zwei Buchstaben. Der erste verwies auf die jeweilige Zone (A, B, F oder S), der zweite auf das Land. In der britischen Zone erhielt das Land Niedersachsen die Buchstabenkombination BN. Diese war deshalb für Nordrhein-Westfalen nicht mehr frei. Man wählte nicht BW, sondern BR. Auch für die Westfalen war verständlich, dass es sich nicht um ein Phantasiekürzel handelte, sondern quasi von Rheinland-Westfalen herrührte. Der nordrheinische Teil des Landes wird bis heute als Rheinland bezeichnet, wenn kontextbedingt eine Verwechslung nicht möglich ist.
Als man 1956 die bis heute gültigen Kennzeichenschilder ausgab, wählte man nicht das Kürzel NWL, sondern RWL. Warum wohl? Weil das NWL schon vergeben war? Nein, es war nicht vergeben. Aber die damalige Bevölkerung wusste: Das bedeutet Rheinland-Westfalen Landesregierung und Landtag oder eben Rheinisch-westfälischer Landtag.
Heute tun wir uns damit schwer. Das liegt daran, dass es keinerlei zeitgenössische Sekundärliteratur zu dem Bereich gibt. Das ist verständlich; denn die Kennzeichenhistorie ist ja kein wissenschaftlich durchforstetes Gebiet.
Anzunehmen, das Kürzel RWL sei nicht auf Rheinisch-westfälischer Landtag, Rheinisch-westfälische(r) Landesregierung und Landtag oder Rheinland-Westfalen Landesregierung und Landtag zurückzuführen, ist geradezu abwegig.
Ich habe den Eintrag im Artikel mit einem Fragezeichen versehen. Ich denke, das dürfte der Sachlage gerecht werden. MfG Harry8 10:16, 20. Jan. 2015 (CET)
Respekt für deine Ausarbeitung - und ich sage das ganz ohne Häme. Vielleicht mag dies in der Tat der historische Hintergrund dafür sein. Ich streiche meinen Vergleichsvorschlag daher um das Wort "Phantasiebezeichnung" und rege an, wie folgt zu formulieren: "RWL Nordrhein-Westfalen Landesregierung und Landtag (die Abkürzung wahrscheinlich in Anlehnung an "rheinisch-westfälischer Landtag")". Ein einzelnes Fragezeichen dürfte die Wikipedia nicht lange überleben. Einverstanden? Nochmals danke und lieben Gruß --Opihuck 18:14, 20. Jan. 2015 (CET)
In Anlehnung an den Eintrag beim TDO in der aktuellen Liste schlage ich vor: "RWL Rheinland, Westfalen, Landesregierung und Landtag (Nordrhein-Westfalen, Landesregierung und Landtag) (NRW)".
Es bleibt dann bei der im Artikel vorgegebenen Reihenfolge. Wie bei ASD, FH, FZ usw. wird der erste Teil nicht verlinkt.
Begründung: Es ist unstreitig, dass das R vom Rheinland stammt, ob nun als Substantiv oder Adjektiv sei dahingestellt. Das W geht auf Westfalen zurück. Für das L stand damals immer der Eintrag Landesregierung und Landtag. MfG Harry8 08:52, 21. Jan. 2015 (CET)
Die Vergleichsliste ist anders aufgebaut ("abgeleitet von") als diese Liste. Die amtliche Bezeichnung für RWL ist in allen Fassungen der StVZO "Nordrhein-Westfalen Landesregierung und Landtag". Bitte nimmt das nun zur Kenntnis; das ist eine Realität. Was du bisher eingetragen hast, sind deine privaten Deutungs- und Erklärungsversuche. Es sollte aus meiner Sicht im Interesse des Projekts das eingetragen werden, was in den Gesetzen nachzulesen ist und damit maßgeblich ist, und nicht das, was du privat schöner findest oder dir mehr behagt. --Opihuck 17:57, 21. Jan. 2015 (CET)
Nach dem Kennzeichen wird genannt, woher sich das Zeichen ableitet. Ist das nicht dasselbe wie abgeleitet von?
Es soll auch nicht nur das dort stehen, was im Gesetz steht. Dann wären mehrere Eintragungen falsch. Es sind auch keine privaten Deutungs- und Erklärungsversuche meinerseits. Das R stammt eindeutig von Rheinland oder dessen Adjektiv rheinisch. Oder hast du da eine andere Vermutung? Über das W und das L müssen wir erst gar nicht diskutieren. MfG Harry8 20:25, 21. Jan. 2015 (CET)
Ach, weißt du, ich nehme es einfach mal zur Kenntnis, dass die Liste eine Art "Hobby-Liste" von dir ist. Eben nichts Professionelles. --Opihuck 20:58, 21. Jan. 2015 (CET)
Dabei ist es nicht einmal meine Liste. Auch die Einleitung stammt nicht von mir;-) mfG Harry8 21:26, 21. Jan. 2015 (CET)

Ich würde es ab jetzt so belassen. Der Jurist genannt Opihuck könnte aber helfen, wann RWL ganz gestorben ist. Es muss ein BGBl geben, wo das steht. --Thomas021071 (Diskussion) 01:10, 22. Jan. 2015 (CET)

HÖS

Ab Montag, dem 2. Februar 2015, wird das Unterscheidungszeichen "HÖS" im Landkreis Erlangen-Höchstadt wieder ausgegeben. Siehe [6]! (Info des Benutzers Wagenschreck) MfG Harry8 11:03, 28. Jan. 2015 (CET)

FZ, MEG, ZIG

Der hessische Schwalm-Eder-Kreis hat die Wiedereinführung der drei Unterscheidungszeichen beantragt. Siehe dazu diese Info! MfG Harry8 23:34, 29. Jan. 2015 (CET)

KK

Der Kreistag in Viersen hat der Neuvergabe des KK zugestimmt. Die Ausgabe erfolgt voraussichtlich ab Mai 2015. Siehe dazu diese Meldung! MfG Harry8 11:24, 19. Dez. 2014 (CET)

Das Unterscheidungszeichen KK kann ab sofort vom Kreis Viersen ausgegeben werden. Die Bestätigung des Kreises liegt jedoch noch nicht vor. MfG Harry8 19:50, 19. Jan. 2015 (CET)
Der Kreis Viersen hat jetzt dazu eine Stellungnahme abgegeben. Mit dieser Info gibt er bekannt, dass das Unterscheidungszeichen KK wohl erst ab Anfang März ausgegeben wird. Kurz vor der ersten Abgabe wird der Kreis in einer Sonderinfo auf die bevorstehende Ausgabemöglichkeit hinweisen. Bis dahin müssen sich vor allem die Kempener Autofahrer noch gedulden. MfG Harry8 16:19, 21. Jan. 2015 (CET)
In der offiziellen Verlautbarung des Kreises steht, dass das KK im März ausgegeben wird. Hier wird explizit der 2. März als Ausgabetag angegeben. MfG Harry8 00:41, 25. Feb. 2015 (CET)

ÖHR

Am 10. Februar 2015 ist es so weit. Dann wird das Unterscheidungszeichen ÖHR wieder eingeführt. MfG Harry8 16:32, 4. Feb. 2015 (CET)

KW, LC und LN

Diese drei Unterscheidungszeichen werden bald ebenfalls wieder vermehrt auf den Straßen zu sehen sein. Der Landkreis Dahme-Spreewald beantragte die Reaktivierung. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 15:19, 27. Feb. 2015 (CET)

LD und STB werden aber vergeben

LD und STB werden vergeben - LD in der Stadt Landau (Pfalz) durchgängig. STB ist seit 2013 optional erhältlich.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 19:22, 1. Mär. 2015 (CET)

Das ist richtig, LD aber nur für Landau in der Pfalz und STB nur im Landkreis Ludwigslust-Parchim. so wie ich es eingetragen habe ist es dann richtig, da diese vergeben werden. --Thomas021071 (Diskussion) 20:22, 1. Mär. 2015 (CET)
Das ist aber ein Fass ohne Boden. Da gibt es noch so viele Unterscheidungszeichen, die weiterhin vergeben werden, aber nicht im ursprünglichen Zulassungsbezirk oder in einem der ursprünglichen Zulassungsbezirke. Die gehören aber nicht in diese Liste.
L, HZ, NW, ... sind Sonderfälle. MfG Harry8 21:00, 1. Mär. 2015 (CET)
Ich habe deshalb die Version von 15:53 Uhr wiederhergestellt. MfG Harry8 21:05, 1. Mär. 2015 (CET)

finde ich in Ordnung, das ich wenigstens den Versuch machen konnte.--Thomas021071 (Diskussion) 21:11, 1. Mär. 2015 (CET)

Es ist alles gut, hatte nur das KBA im Blick, wo diese aufgeführt oder nicht geführt werden. --Thomas021071 (Diskussion) 21:22, 1. Mär. 2015 (CET)

Das HZ finde ich nicht mal so sehr als Sonderfall, sonst hätte BK in Baden-Württemberg nicht wieder eingeführt werden können. Für HZ in Brandenburg bestand nur nicht so sehr Interesse an der Wiedereinführung. Es wurde ja auch das HZ in Brandenburg nur wenige Jahre vergeben, während das BK in Baden-Württemberg zunächst über 16 Jahre lang durchgängig vergeben worden war, auch wenn dies wesentlich länger zurückliegt.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 09:57, 2. Mär. 2015 (CET)
Doch, die Unterscheidungszeichen, die weitab von ihrem bisherigen Ausgabegebiet neu vergeben wurden, sind Sonderfälle, die eine Erwähnung verdient haben. Siehe auch NH, NW und ST, die es zunächst nur für eine sehr kurze Zeit gab, ST dabei sogar widerrechtlich. MfG Harry8 12:35, 2. Mär. 2015 (CET)
Somit ist BK ein solcher Sonderfall, wobei das Kennzeichen an anderer Stelle neu vergeben - aber an alter Stelle reaktiviert wurde. NH, NW, ST sowie L halte ich aber an alter Stelle nicht für reaktivierbar. HZ hingegen schon, falls mal Interesse bestehen sollte. Für ebenfalls nicht reaktivierbar halte ich ROH, das bereits 1995 vollständig "eingesammelt" wurde. Mit FH wird auch nichts mehr zu machen sein, zumal das Zeichen ja nie in der namensgebenden Kommune selbst vergeben wurde, das Kürzel nur so lautete, da seinerzeit der Sitz der Gebietskörperschaft dort war.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 19:01, 2. Mär. 2015 (CET)

SOL, FAL, SFA, HK

SFA wurde erst ab 1981 vergeben, nicht ab 1979. 1977 waren die Landkreise Soltau (SOL) und Fallingbostel (FAL) zum gemeinsamen Landkreis Soltau-Fallingbostel zusammengelegt worden. Soltau verlor seinen Kreissitz. Der neue Landkreis erhielt seine Verwaltung in Fallingbostel. Ab Frühjahr 1978 wurde dann nur noch FAL ausgegeben, SOL nicht mehr. 1981 wurde die Kennung in SFA geändert (nach dem Kreisnamen). Als dieser 2011 in Heidekreis umbenannt wurde, änderte man die Kennung wiederum in HK.--Kfzzeichenfan (Diskussion) 20:53, 3. Mär. 2015 (CET)

ist hier falsch ! --Thomas021071 (Diskussion) 21:01, 3. Mär. 2015 (CET)
Er meint den Eintrag bei SOL. Den habe ich soeben geändert. Danke für den Hinweis! MfG Harry8 21:40, 3. Mär. 2015 (CET)

MED

Das Unterscheidungszeichen MED wird im Kreis Dithmarschen ab dem 20. April 2015 ausgegeben. Siehe dazu diese Info! MfG Harry8 23:34, 13. Mär. 2015 (CET)

ROH - Fußnote

Seit neuestem ist ROH mit einer Fußnote versehen, was ich durchaus angebracht finde, das es sich um einen Sonderfall, nämlich den einzigen Ausläufer handelt, der abgesehen von den nur kurz ausgegebenen 1956er Besonderheiten bereits vollständig ausgelaufen ist. Es war daher folgerichtig in der FZV auch schon lange nicht mehr unter den noch gültigen Ausläufern gelistet.

Allerdings handelt es sich von den Begrifflichkeiten her ja gerade nicht mehr um ein gültiges und für einen Zulassungsbezirk festgelegtes Unterscheidungszeichen.

Ich schlage daher folgende Neuformulierung der Fußnote vor:

"Das Unterscheidungszeichen wurde nach der zum 16.05.1969 erfolgten Umbenennung des Landkreises in Rotenburg (Wümme) durch ROW ersetzt und lief aus. Im Jahr 1995 hat die letzte Autofahrerin mit ROH-Schildern diese kostenlos in ROW-Schilder umtauschen dürfen. Das Unterscheidungszeichen ROH ist seitdem vollständig ausgelaufen."

--Meier10 (Diskussion) 01:37, 18. Mär. 2015 (CET)

Angaben zu DT (4)

Die Angaben
DT Detmold, ab 1973 Lippe (LIP)
sind so zu lesen: Das mittlerweile auslaufende Kennzeichen DT wurde zunächst dem Landkreis (ab 1969 Kreis) Detmold zugewiesen. Ab der Gebietsreform 1973 war es das Unterscheidungszeichen des Kreises Lippe. Da es auslaufend ist, ist das jetzige Unterscheidungszeichen LIP. Daten zu Kreisgebietsreformen stehen in anderen Artikeln. Die müssen hier nicht auch noch aufgeführt werden. Die Jahresangabe 1973 steht hier, weil ab diesem Jahr DT nicht mehr für den Kreis Detmold, sondern vielmehr für den Kreis Lippe ausgegeben wurde. Wäre LIP ab 1973 ausgeteilt worden, stünde im Artikel nur
DT Detmold (LIP).
Ich hoffe jetzt ist alles klar. MfG Harry8 13:35, 13. Apr. 2015 (CEST)
Dazu noch BGBl. 1956 I S. 271BGBl. 1974 I S. 3193 ! --Thomas021071 (Diskussion) 17:51, 13. Apr. 2015 (CEST)
Also ganz ehrlich: Es kann ja sein, dass sich bei der Art, wie es aufgeschrieben ist, jemand was gedacht hat, aber ich meine schon, dass es auch auf den ersten Blick nachvollziehbar sein sollte, und das ist es hier nicht. Dies ist die "Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden", und DT wird halt seit dem 31.10.1990 nicht mehr ausgegeben, egal für welchen Kreis. Gruß, Horst2000 (Diskussion) 10:37, 14. Apr. 2015 (CEST)
Aber leider ist das so, wo ich angefangen habe, wurden Artikel gelöscht. Das ist kein Spaß, es werden genaue Linien verfolgt, deswegen werden auch Quellen gesucht. Und hätte der Kreis Lippe das Unterscheidungszeichen freigegeben, würden wir gar nicht diskutieren. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:19, 14. Apr. 2015 (CEST)
Siehe:
MES Meschede, ab 1975 Hochsauerlandkreis (HSK)
Das ist ein Parallelfall zum DT. MfG Harry8 00:02, 15. Apr. 2015 (CEST)
Nochmal: Sollte ein Artikel hier nicht so sein, dass es auf Anhieb verständlich ist? Mir kommt es sehr kleinlich vor, hier auf eine Notation zu bestehen, die auf den ersten Blick den falschen Eindruck erweckt, dass das Kennzeichen 1973 eingeführt wurde. mfg Horst2000 (Diskussion) 10:46, 15. Apr. 2015 (CEST)
Der Eindruck entsteht eigentlich nicht. Detmold, ab 1973 Lippe heißt doch, dass das Kennzeichen für den Kreis Detmold steht und dann ab 1973 für den Kreis Lippe. Den gibt es ja seitdem.
Du würdest dir hier (LIP) den Zusatz ab 1990 wünschen, also (ab 1990 LIP). Dann müsste das hier bei allen Unterscheidungszeichen stehen. Das ist auf dieser Seite aber bewusst nicht so gewünscht worden, zumal sie dann zu einer Art Kreisgebietsreformseite würde. Da gibt es besser geeignete Artikel in der WP. MfG Harry8 10:55, 15. Apr. 2015 (CEST)
Ich verstehe (mittlerweile) schon, wie es gemeint ist, finde es aber nicht sehr intuitiv. Allein vom Namen dieses Artikels ("Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden") würde ich erwarten, dass hier einfach eine Liste von Kfz-Kennzeichen stehen, die nicht mehr ausgegeben werden (warum auch immer), und seit wann das nicht mehr geschieht. Das Dt-Kfz-Kennzeichen wird seit 1990 nicht mehr ausgegeben. Welchem Kreis es zuvor zugeordnet war, erachte ich als potenziellen Beitrag einer Kreisgebietsreformseite. Wie gesagt: Ich bezweifle nicht, dass diese Notation eindeutig ist, ich bezweifle aber die Intuitivität. Schönen Gruß, Horst2000 (Diskussion) 13:42, 21. Apr. 2015 (CEST)

Abschnitt Kennzeichenliberalisierung

Ist vollredundant zu Gültigkeitsbeginn der deutschen Kfz-Kennzeichen und hat auch inhaltlich hier nicht viel zu suchen. Ich würde den Abschnitt rausnehmen. --Dk0704 (Diskussion) 12:12, 24. Apr. 2015 (CEST)

Ich habe ihn hier entfernt. MfG Harry8 12:32, 24. Apr. 2015 (CEST)

OP

Das OP wurde am 11. Mai genehmigt und steht jetzt im Bundesanzeiger. MfG Harry8 12:22, 21. Mai 2015 (CEST)

Es wird ab dem 3. August 2015 ausgegeben. MfG Harry8 13:33, 15. Jul. 2015 (CEST)

GV

Es ist höchstwahrscheinlich, dass bald auch das Unterscheidungszeichen GV im Rhein-Kreis Neuss ausgegeben wird. Siehe dazu diese Meldung! MfG Harry8 17:50, 9. Jun. 2015 (CEST)

Das Unterscheidungszeichen GV wird voraussichtlich ab dem 22. August 2015 ausgegeben. Ganz sicher ist das Datum allerdings noch nicht, aber es läuft darauf hinaus. Siehe dazu diese Meldung! MfG Harry8 22:38, 5. Aug. 2015 (CEST)
Das GV gibt es bereits ab dem 19. August. MfG Harry8 11:13, 14. Aug. 2015 (CEST)

NAU und RN

Wahrscheinlich war der 2. Dezember 2015 der Starttag für die Einführung der Unterscheidungszeichen NAU und RN. Siehe dazu diese Seite der Landesverwaltung Brandenburg. Weitere Infos liegen bis jetzt leider nicht vor. MfG Harry8 23:58, 8. Dez. 2015 (CET)

Da es noch keinerlei Zeitungsmeldungen hierzu gibt, werden die Unterscheidungszeichen derzeit wohl noch nicht vergeben. Die Landesverwaltung Branbenburg bezieht sich wohl auf die Freigabe durch das Bundesministerium. MfG Harry8 08:58, 9. Dez. 2015 (CET)
Am 4. Januar 2016 werden NAU und RN zum ersten Mal nach dem Wegfall 1994 wieder neu ausgegeben. MfG Harry8 15:10, 10. Dez. 2015 (CET)

- 2016 -

DT

Ist allen klar, warum nur bei DT der Link auf die andere Liste erfolgen soll? Mir nicht. --Scherben (Diskussion) 13:54, 19. Apr. 2016 (CEST)

Das erfolgte nach vier Diskussionen, die im Archiv zu finden sind. MfG Harry8 14:00, 19. Apr. 2016 (CEST)

Berchtesgadener Land

Die Unterscheidungszeichen BGD, LF und REI werden wahrscheinlich bald im Landkreis Berchtesgadener Land neu ausgegeben. Siehe dazu diese Info! MfG Harry8 20:08, 16. Jul. 2016 (CEST)

Sie kommen (noch) nicht! MfG Harry8 00:10, 17. Jul. 2016 (CEST)
Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2013. Die aktuelle Abstimmung findet erst am kommenden Freitag, also am 22. Juli 2016 statt, siehe hier! MfG Harry8 20:30, 17. Jul. 2016 (CEST)
Heute hat der BGL-Kreistag der Ausgabe von BGD, LF und REI zugestimmt. MfG Harry8 21:23, 22. Jul. 2016 (CEST)
Im Landkreis Berchtesgadener Land werden die Kennzeichen mit den Kennungen BGD, LF und REI ab dem 15. September 2016 ausgegeben. Siehe dazu diese Info! MfG Harry8 21:51, 9. Sep. 2016 (CEST)

NH/NW (1956)

Mir ist aufgefallen, dass es außerhalb von Wikipedia, wo aber keine Quelle dafür genannt wird, keinerlei Beleg dafür zu geben scheint, dass NH/NW (1956) tatsächlich für einen kurzen Zeitraum ausgegeben wurden. Laut verschiedenen Wikipedia-Seiten soll die Ausgabe allerdings einen Monat lang erfolgt sein. Ist das irgendwie verifiziert?

Ich las nämlich irgendwann in einem Forum, dass die Zulassungsstellen in Neuwied und Neustadt/Weinstraße schon vor dem 1. Juli 1956 über die Änderung informiert worden sein sollen und es deshalb gar nicht erst zur Ausgabe von NH/NW (1956) gekommen sein soll.--Meier10 (Diskussion) 18:51, 30. Jul. 2016 (CEST)

Nachweise: siehe hier. MfG Harry8 21:40, 30. Jul. 2016 (CEST)
Vielen Dank für den Link auf die interessante Zusammenschau der Veröffentlichungen! Mir ging es allerdings um die Frage, ob es überhaupt zur Ausgabe von NW und NH für Neuwied bzw. Neustadt/Weinstraße gekommen ist. Dass die zunächst genauso wie SD für Stade in der Anlage I zur StVZO gelistet waren, ist bekannt. Einen Beleg dafür, dass diese Unterscheidungszeichen auch tatsächlich kurzzeitig ausgegeben wurden, scheint es allerdings bisher nicht zu geben. Von SD, das da auch gelistet ist, ist ja bekannt, dass die Ausgabe von vornherein verhindert wurde (und es stattdessen die wohl nur dreiwöchige ST-Episode gab). Der Umstand, dass bei der ersten Änderung der Anlage I zur StVZO, die ja auch erst mit einigen Monaten Verzögerung folgte, gleichzeitig die Änderungen für STD, NR und NW durchgeführt wurden und dabei das STD den offiziellen Zusatz erhielt, dass vor dem 01.08.1956 ausgegebene ST für STD weitergeführt werden dürfen, scheint mir eher ein Indiz dafür zu sein, dass nie "falsche" NW und NH im Umlauf waren (oder jedenfalls zum Zeitpunkt der Änderung nicht mehr, sonst hätte da auch ein Hinweis auf die weitere Gültigkeit auftauchen müssen).--Meier10 (Diskussion) 00:00, 31. Jul. 2016 (CEST)
Naja, dass im Landkreis Stade anstelle des SD das ST verausgabt wurde, wissen wir durch den Hinweis. Und dieser Hinweis fehlt bezogen auf NH und NW. Das hat vielleicht aber auch einen anderen Grund. Das ST blieb ja weiter gültig, war also auslaufend. Die Kennzeichen mit den Unterscheidungszeichen NH und NW (Neuwied) mussten aber sofort abgegeben und ausgetauscht werden. Es gab damals - verglichen mit heute - nur sehr wenig Fahrzeuge. Außerdem mussten die alten Kennzeichen mit schwarzem Untergrund und weißer Schrift nur peu à peu ausgetauscht werden. Zudem fiel die Einführung in die Ferienzeit. Damals fuhren zwar viele noch nicht in Urlaub, aber an die Umkennzeichnung der alten schwarzen Schilder dachten wohl in der Anfangszeit nur wenige. Es kann auch sein, dass in den betroffenen Gebieten in den Tageszeitungen über die möglichen Änderungen geschrieben wurde, so dass die Autofahrer sich dort zurückhielten. Zudem bleibt die Frage, warum die Korrektur nicht rechtzeitig vor dem 1. Juli bekannt gegeben wurde.
Zunächst wurde ja das I als sechster Buchstabe in der Erkennungsnummer ausgegeben, aber in keinem Kreis in meiner Umgebung gab es Fahrzeuge mit I. Die gab es höchstens in Dortmund, aber sicher bin ich mir da nicht; denn Dortmund machte anfangs eine Einteilung, und das I war wohl für eine Motorradreihe gedacht. Mit Sicherheit gab es das I in Hamm; denn die dortigen Lkw. fingen mit HAM-I 1, HAM-I 2 usw. an. Gesehen habe ich es nicht, aber Hamm war schon etwas weiter von meinem damaligen Wohnort Selm entfernt. MfG Harry8 00:57, 31. Jul. 2016 (CEST)
Woher ist denn bekannt, dass es überhaupt zur Ausgabe und zum "Zwangsumtausch" von den "fehlerhaften" NH/NW gekommen und dass die Ausgabe der "richtigen" NR und NW am 01.08.1956 gestartet sein soll ? Sind vorstehende Ausführungen Annahmen oder Wissen? Dass die Korrektur auf Verwaltungsebene schon vor dem 1. Juli 1956 (z. B. im Vorgriff auf die folgende Änderung der StVZO, wie es auch bei SD war) erfolgte, und daher von vornherein NW und NR aus heutiger Sicht korrekt ausgegeben wurden, halte ich in Anbetracht der Zeitschiene und der Praxis bei SD für zumindest nicht unwahrscheinlich. Anderes ist natürlich genauso möglich, aber es scheint dafür keinen klaren Beleg zu geben.--Meier10 (Diskussion) 01:11, 31. Jul. 2016 (CEST)
Ich habe da ja nur eine Vermutung angestellt: Das hat vielleicht aber auch einen anderen Grund. Nichts Genaues ist bekannt, nur dass im Landkreis Stade die Autofahrer mit ST ihre Schilder behalten durften. Das kann einerseits bedeuten, dass die Autofahrer in den Landkreisen Neuwied und Neustadt an der Weinstraße sowie in der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße ihre Kennzeichen sofort umtauschen mussten oder dass sie nie Schilder mit NW (Neuwied) bzw. NH erhalten haben. Die späte Veröffentlichung verweist eher auf die erste Möglichkeit. Im Zusammenhang damit ist die Regelung im Landkreis Stade zu sehen. Die Verwaltung des Landkreises hat sich ja damals unbotmäßig verhalten und entgegen der gesetzlichen Bestimmungen keinerlei Schilder mit SD ausgegeben, was ich gut verstehen kann. Damit hätte man nicht in die Niederlande fahren dürfen, sonst wären die Fahrzeuge beschädigt worden. Stattdessen hat man einfach ohne eine gesetzliche Regelung Schilder mit ST ausgegeben. Solch ein Verhalten würde heutzutage wohl keine Kreisverwaltung mehr wagen. Dann hat man sehr schnell reagiert und das STD vorgeschrieben. Das war auch irgendwie eine Sanktionierung; denn der Landkreis Stade war wohl damals der größte Zulassungsbezirk mit einem dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen. Diese schnelle Reaktion hätte ich in den Fällen NH und NW auch erwartet, aber es gab sie nicht. Dabei musste den Verantwortlichen schnell klar geworden sein, dass der Landkreis und die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße statt an der Haardt hießen. Warum man das bis zum 1. Juli 1956 nicht veröffentlicht hat, weiß ich nicht. So sieht es für mich so aus, dass die falschen NH- und NW-Schilder doch anfänglich ausgegeben wurden. Ein Zeitzeuge oder besser noch ein Zeitungsartikel wäre da hilfreich. MfG Harry8 10:32, 31. Jul. 2016 (CEST)
Ich habe [www.neustadt.eu/index.php?La=1&NavID=1441.326&object=tx%7C1441.978.1&ModID=7&FID=1441.1242.1 hier] eine Quelle (Stadt Neustadt an der Weinstraße) ausfindig gemacht, die näher an deiner Meinung liegt. MfG Harry8 10:44, 31. Jul. 2016 (CEST)
Auf dieser Seite steht, dass damals NH und NW (Neuwied) nicht vergeben wurden. MfG Harry8 11:01, 31. Jul. 2016 (CEST)
Soweit ich bisher lesen konnte, war ST keine Eigenmächtigkeit der Stader Zulassungsbehörde sondern durchaus mit höherer Stelle abgestimmt, es hat nur dann irgend eine andere Stelle insistiert und das ST musste auf STD nochmals geändert werden, wobei ST auslaufen durfte (es wäre mal interessant, zu welchem Zeitpunkt der Vermerk mit ST aus der Anlage I zur StVZO herausgenommen wurde), vgl. z. B. http://www.kennzeichenwelt.de/index.php?page=brd-stade . Es spricht vom Inhalt und Ablauf der Veröffentlichungen (die Korrektur wurde ja erst einige Monate später veröffentlicht und nicht etwa zum 01.08.1956) meines Erachtens vieles dafür, dass ebenso wie bei SD auch die beabsichtigte Ausgabe von NH/NW (alt) noch vor der geplanten Erstausgabetermin gestoppt wurde. Das wird aber ebenso nur schwer zu verifizieren sein und es ist nicht vollständig auszuschließen, dass es anders lief, wobei es wohl Belege von NR und NW schon aus Juli 1956 gibt (das soll sich aus Verkehrsblättern ergeben, wo wohl bestimmte Kennzeichen veröffentlicht wurden, wenn z. B. Kfz-Briefe verlorengegangen waren oder so.
Mich stört auch nur, dass Wikipedia diesbezüglich offenbar nicht verifizierte Angaben enthält, ohne dass die als Vermutung gekennzeichnet sind. Schließlich neigt man dazu, solche Angaben dann als belegt anzunehmen, solange einem nicht Gegenteiliges bekannt ist. Sofern NW/NH 1956 nie ausgegeben wurden, würden diese z. B. gar nicht in die List der Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben wurden, gehören. Das wären dann nämlich nur Parallelfälle zu SD oder WAM, die ebenso für eine Zeitlang amtlich eingeführt Unterscheidungszeichen, waren aber nie ausgegeben wurden. Oder man nimmt diese auch auf mit dem Hinweis, dass es (vermutlich) nie zur Ausgabe gekommen ist.--Meier10 (Diskussion) 14:49, 31. Jul. 2016 (CEST)
ST konnte aus der Liste der auslaufenden Unterscheidungszeichen nicht herausgenommen werden; denn die gab es ja erst ab etwa 1968/69, also nach den ersten Gebietsreformen.
Zum WAM gab es einen Vermerk, dass das Unterscheidungszeichen nie ausgegeben wurde. Die Verkehrsblätter verzeichneten in der Regel die Kennzeichenhistorie sehr korrekt. Aber in der Anfangszeit gab es wohl Verwerfungen. Zu NR und NW bei verlorenen Kraftfahrzeugbriefen kann ich leider keine Angaben machen. Ich besitze zu manchen Verkehrsblättern nur Kopien aus den Heften. Ich hatte etwa Anfang 1995 zum ersten Mal den Verkehrsblattverlag in Dortmund besucht und durfte alle bis dahin erschienenen Verkehrsblätter in Ruhe durchlesen, was etliche Tage gedauert hat. Die Verkehrsblätter mit Kennzeicheninfos habe ich gekauft, wenn es mindestens noch ein Exemplar gab (allerdings meist diejenigen ohne Aufgebote); ansonsten hat mir eine sehr freundliche Mitarbeiterin die entsprechenden Seiten dankenswerterweise kopiert.
Dein Punkt zu den verifizierten Angaben in der Wikipedia ist korrekt. Aber wie ist es, wenn man davon ausgeht, dass die Angaben stimmen? Es geht ja immerhin um Gesetze und Verordnungen. Da rechnet man nicht damit, dass da etwas falsch sein könnte. Bei den Veröffentlichungen im KBA ist das schon etwas anderes. Die sollte man kritisch hinterfragen. So wurde die gemeinsame Zulassungsstelle des Zweckverbandes Coburg erst in diesem Jahr erstmals aufgeführt, nach etwa 1½ Jahren. Der Autor und Fachmann Andreas Herzfeld ist übrigens auch davon ausgegangen, dass die Angaben zu NH, NR und NW stimmen und hat in seinen bisher erschienenen Büchern NH und NW (Neuwied) gelistet. MfG Harry8 15:26, 31. Jul. 2016 (CEST)
Da bin ich wohl missverstanden worden. STD wurde im Oktober 1956 mit folgendem Zusatztext veröffentlicht: "In Kennzeichen, die vor dem 1. August 1956 zugeteilt worden sind, darf statt des Unterscheidungszeichens STD das Zeichen ST verwendet werden" (das habe ich aus dem Bundesgesetzblatt). Dort wurde also ST offiziell mit aufgeführt allerdings direkt als Ausläufer. Dieser Zusatz wurde irgendwann aus der Anlage I zur StVZO herausgenommen, was nachzuverfolgen sein müsste. Dies dürfte erfolgt sein, nachdem es kein zugelassenes Alt-ST mehr gab, also dieses ausgelaufen und der Zusatztext obsolet war. Zu den Listungen: Rein rechtlich waren SD und NH/NW (wie später auch WAM) ja kurzfristig offiziell gültige Unterscheidungszeichen. Offenbar ist nur die Ausgabe von vornherein verhindert worden, da die Probleme schon vor der Erstausgabe aufgegriffen wurden. Das muss sich aber nicht im Verkehrsblatt niedergeschlagen haben, es wurden vermutlich vorläufige Regelungen mindestens auf der Landesverwaltungsebene im Hinblick auf eine noch folgende Änderung der Verordnung getroffen. Zu SD/ST/STD ist wohl sogar in irgendeinem Archiv auch schon mal derartige Korrespondenz aufgefunden worden.--Meier10 (Diskussion) 17:16, 31. Jul. 2016 (CEST)
Ich habe das mit dem ST schon verstanden. Es wurde damals einmal als auslaufend erwähnt, danach aber nie wieder. Das liegt wohl daran, dass es noch nicht die Unterteilung in die beiden Rubriken a und b gab. In a standen die gültigen, in b die noch gültigen, aber auslaufenden Unterscheidungszeichen. Diese Unterteilung kam erst um 1968/69, als es sich lohnte, die Unterteilung vorzunehmen. Das ST wurde aber nicht aufgeführt.
Im Verkehrsblatt stand zunächst das WAM als neues Unterscheidungszeichen für die Rubrik a. Mit der Entscheidung für den Beibehalt des SAW hätte jetzt das Unterscheidungszeichen in die Rubrik b aufgenommen werden können. Das geschah jedoch nicht. Dies wurde damit begründet, dass es nie ausgegeben wurde.
Nur das Unterscheidungszeichen ROH wurde aus der Rubrik b gelöscht. Die Bemerkung war, dass es keines mehr gibt. Das war ein einmaliger Fall.
Schwierigkeiten gab es auch wegen der Kreisgebietsreform in Bayern. Ich weiß noch, dass ich beim Stöbern in den Verkehrsblättern keine genauen Angaben erhalten konnte. Schließlich blieben ja zunächst alle Unterscheidungszeichen weiterhin gültig. Etliche der alten Kürzel fielen am 1. Mai 1973 mit der Festlegung der Kreisnamen und Kreissitze weg. Die bisherigen Namen und Kreisstädte waren ja nur provisorisch. Weitere fielen mit der Veröffentlichung der gültigen und auslaufenden Unterscheidungszeichen im August 1974 weg. In wenigen Landkreisen gab es allerdings Streitigkeiten. So entfiel das FDB erst Anfang 1975. Die Kürzel BGL und LF entfielen letztlich erst mit der Einführung des BGL im Jahr 1979. Das war auch beim FÜS mit der Einführung des OAL der Fall. Der Autor Andreas Herzberg hat alles recherchiert und die Daten in seinem Buch aufgelistet. Da zeichneten die Angaben im Verkehrsblatt nicht genau die Wirklichkeit nach. Insoweit muss ich meinen obigen Satz zu den Angaben im Verkehrsblatt relativieren. MfG Harry8 22:23, 31. Jul. 2016 (CEST)
In der Neufassung der StVZO von 1960 ist das auslaufende ST noch enthalten: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D'1157278'%5D&skin=pdf. Es ist also bei einer späteren Änderung herausgenommen worden.--Meier10 (Diskussion) 00:52, 1. Aug. 2016 (CEST)
Ja, da steht es als Vermerk beim STD. Eine eigene Rubrik für ein Unterscheidungszeichen wäre damals nicht angebracht gewesen. MfG Harry8 11:56, 1. Aug. 2016 (CEST)
Im Verkehrsblatt, Jahrgang 1968, Heft 20 vom 31. Oktober 1968, Seite 518 steht der Vermerk beim STD ebenfalls noch. MfG Harry8 12:01, 1. Aug. 2016 (CEST)
Im Verkehrsblatt, Jahrgang 1970, Heft 19 vom 15. Oktober 1970, Seite 655 steht der Vermerk beim STD nicht mehr. Nun mehr gibt es die von mir oben angesprochene Unterteilung: a) gültige Unterscheidungszeichen, b) noch gültige Unterscheidungszeichen, die, bedingt durch Gebiets- oder Verwaltungsreformen, nicht mehr zugeteilt werden und künftig auslaufen.
Auch in der Liste b wurde das ST nicht aufgeführt. Dort standen die Unterscheidungszeichen
AL und VIE (Nordrhein-Westfalen)
BIN, BKS, BZA, DIZ, GOA, GOH, ROK, SAB und ZEL (Rheinland-Pfalz)
ECK, EUT, HUS, MED, NIB, OLD und TÖN (Schleswig-Holstein)
ROH (Niedersachsen)
MfG Harry8 12:13, 1. Aug. 2016 (CEST)
Sehr Interessant! Dann ist das Stader ST nach Oktober 1968, jedoch spätestens mit der Änderung, die der Veröffentlichung vom 15.10.1970 zugrunde liegt, aus der Anlage I zur StVZO herausgenommen worden. Demnach dürfte spätestens in diesem Zeitfenster das letzte Stader ST ab- oder umgemeldet worden sein. Ist ersichtlich welche letzte Änderung der StVZO der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 1970 zugrunde liegt (ich vermute, dass das dabei steht, also welchen Rechtsstand die Auflistung hat)? Da der Kreis Steinfurt, der heute das ST hat, erst 1975 entstand, gab es zu dem Zeitpunkt demnach auch keine Kollision mehr.--Meier10 (Diskussion) 20:24, 1. Aug. 2016 (CEST)
Ja, der 15. Oktober 1970. MfG Harry8 21:37, 1. Aug. 2016 (CEST)
Ich meinte damit eigentlich, ob da irgendetwas steht wie: Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke gem. Anlage I zur StVZO, zuletzt geändert durch Verordnung vom XX.XX.19XX oder so. Der 15. Oktober 1970 ist ja vermutlich nur der Stichtag der Veröffentlichung. Oder war das nicht nur eine nachrichtliche Wiedergabe des aktuellen Standes sondern die Bekanntgabe einer Neufassung? Es war ja offenbar Usus, im Verkehrsblatt Änderungen der Anlage I sozusagen im Vorgriff vorwegzunehmen, bis die dann irgendwann mal offiziell in eine im BGBl. veröffentlichte Änderung der StVZO eingeflossen sind. Daher kommt man ja auch mit den Fassungen im BGBl. allein nur bedingt weiter, weil die "Vorwegnahmen" im VkBl. dann fehlen.--Meier10 (Diskussion) 19:41, 2. Aug. 2016 (CEST)
Ich finde es zwar auch etwas merkwürdig, aber der Stichtag ist der Ausgabetag. Die folgenden durchnummerierten Änderungen beziehen sich auf den 15. Oktober 1970. MfG Harry8 21:47, 2. Aug. 2016 (CEST)

SMÜ und WER

Beide Unterscheidungszeichen wurden für den Landkreis Augaburg genehmigt. Wann die Ausgabe erfolgt, ist noch nicht bekannt. Eine Kennzeichenreservierung ist noch nicht möglich. Eine Aufteilung beim Unterscheidungszeichen WER liegt noch nicht vor. Das SMÜ wird dann hier ausgetragen. MfG Harry8 00:52, 30. Dez. 2016 (CET)

Sie werden ab dem 1. März 2017 erhältlich sein. Ab dem 1. Februar 2017 können sie auf der Homepage des Landkreises Augsburg vorbestellt werden. Siehe dazu diese Info]! MfG Harry8 18:02, 12. Jan. 2017 (CET)

- 2017 -

LAN

Das Unterscheidungszeichen LAN wird am 1. März 2017 im Landkreis Dingolfing-Landau eingeführt, hier die Meldung dazu. MfG Harry8 22:46, 24. Feb. 2017 (CET)

BSK, EH und FW

Die Ausgabe der Unterscheidungszeichen BSK, EH und FW wurde am 5. April 2017 vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Sie wird wohl in Kürze erfolgen. Ein Datum steht noch nicht fest. MfG Harry8 10:13, 22. Apr. 2017 (CEST)

BSK, EH und FW sind ab dem 1. September 2017 erhältlich. MfG Harry8 22:39, 25. Jun. 2017 (CEST)

OBB

Das Unterscheidungszeichen OBB wird bald im Landkreis Miltenberg eingeführt. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 23:29, 17. Okt. 2017 (CEST)

VIT

Die Wiedereinführung des VIT wurde beantragt. MfG Harry8 15:23, 15. Dez. 2017 (CET)

Es wird voraussichtlich am 1. März 2018 eingeführt. MfG Harry8 22:04, 26. Jan. 2018 (CET)

- 2018 -

Ausführlicher

Kann man jetzt, da die Eintragungen immer weniger werden, die Angaben ausführlicher machen. Ich denke da an die Detmold-Problematik. --Torwartfehler (Diskussion) 14:35, 16. Jan. 2018 (CET)

Du brauchst nur DT klicken, dann DT finden und dann Lesen.
Man kann es auch übertreiben, RL wird nicht mehr im Muldentalkreis (jetzt Landreis Leipzig) ausgegeben. Aber Mittelsachsen gibt aus. Das wäre ausführlich. Da könnte man immer weiter fortführen, ist aber nicht Sinn der Sache. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 20:11, 16. Jan. 2018 (CET)

BOG

Ggf. werden die Unterscheidungszeichen BOG und MAL bald im Landkreis Straubing-Bogen erhältlich sein. Siehe dazu diese Meldung. MAL wird ja schon vergeben. BOG würde aus dieser Liste entfernt. MfG Harry8 17:41, 18. Jan. 2018 (CET) Jetzt noch amtlich mfg --Thomas021071 (Diskussion) 18:04, 18. Jan. 2018 (CET)

BSB, MEL und WTL im Landkreis Osnabrück

Der Landkreis hat am vergangenen Freitag den Weg für die Ausgabe der Unterscheidungszeichen BSB, MEL und WTL frei gemacht. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 23:04, 12. Mär. 2018 (CET)

Kein Bedarf mehr

Es gibt jetzt eine neue Kategorie: "Für folgende Unterscheidungszeichen besteht kein Bedarf mehr", die aus der eigentlichen Auflistung herausgenommen wurde.

Inwiefern verbessert das die bisherige Darstellung und nach welchen Kriterien bestimmt sich, ob kein Bedarf mehr besteht, zumal das ja kein offizielles Kriterium sein kann, sondern eher eine willkürliche Einschätzung zu sein scheint?

Wenn man eine Kategorisierung vornehmen will, dann doch besser danach, ob ein Unterscheidungszeichen noch ein offiziell auslaufendens oder ein schon gar nicht mehr gültiges, also vollständig ausgelaufenes, von dem es auch offiziell keine Bestände mehr gibt, ist. Das ist greifbar, da es sich um amtliche Abgrenzungskriterien handelt.

Die bisherige Form der Auflistung fand ich übersichtlicher, man hatte alles in einer Liste und Besonderheiten lassen sich per Fußnote erklären.

--Meier10 (Diskussion) 13:30, 9. Mär. 2018 (CET)

ich stelle das mal zu Diskussion ohne erstmal eine Einleitung zu schreiben.
ALF Alfeld (Leine) (HOL)
ARN Arnstadt (GTH)
ART Artern (SöM)
ASL Aschersleben (HZ)
AT Altentreptow (VG)
AZE Anhalt-Zerbst (DE/JL)

mfg --Thomas021071 (Diskussion) 22:38, 16. Apr. 2018 (CEST)

SY

Ab dem 23. April 2018 werden die SY-Schilder ausgegeben. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 20:56, 19. Apr. 2018 (CEST)

SY, BSB

SY habe ich aus der Liste genommen, da es ab heute wieder ausgegeben wird. Auf der Diskussionsseite selbst habe ich das wohl irrtümlich geschriebene BLB auf BSB verbessert.--Kennzeichenfan (Diskussion) 17:37, 23. Apr. 2018 (CEST)

Landkreis Osnabrück

Bis 11.06.2018 sind BSB, MEL und WTL auslaufend. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:18, 3. Jun. 2018 (CEST)

Neu: alle auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen

Wer Fragen hat einfach melden. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:34, 7. Jun. 2018 (CEST)

Damit soll wohl deutlich gemacht werden, in welchen Exotenfällen theoretisch eine Wiedereinführung denkbar wäre? Ich finde die Liste allerdings nur schwer verständlich und wenig selbsterklärend, vor allem, wenn in den Klammern eine ganze Kolonne anderer Kennzeichen steht. Mein persönlicher Eindruck ist außerdem, dass die erweiterte Liste ohne die Zusatzinfomation, aus welchen Grund die Kennzeichen in bestimmten Gebieten auslaufend sind (also welche Orte/Ortsteile dort mal wegen anderweitiger Kreiszugehörigkeit ein anderes Kennzeichen hatten), wenig Nutzen bringt.--Meier10 (Diskussion) 00:39, 11. Jun. 2018 (CEST)
Naja, um Exotenfälle geht es da wohl nicht unbedingt. Es gibt vor allem für die im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wiederbelebten Unterscheidungszeichen die unterschiedlichsten Regelungen. So erlauben derzeit nur Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Ausgabe in mehreren Zulassungsbezirken. In Bayern und Baden-Württemberg werden die Erkennungsnummern für diese Bezirke festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist dies jedoch nicht der Fall. Hier ist der Nachfolgekreis (Rechtsnachfolger) zuständig. So kann man bei Fahrzeugen mit dem Unterscheidungszeichen LH nicht sehen, ob sie aus dem Kreis Coesfeld oder aus dem Kreis Unna stammen. Nur der Stempel gibt darüber Auskunft. Die zuständige Stelle ist die Zulassungsstelle in Coesfeld. Diese verwaltet somit auch alle Fahrzeuge mit LH-Kennzeichen im Kreis Unna.
In Bayern dürfen Unterscheidungszeichen auch in Landkreisen ausgegeben werden, die nicht die Rechtsnachfolger sind, sogar dann, wenn der Rechtsnachfolgelandkreis die Ausgabe ablehnt. Das galt ursprünglich für REH und ROL. Das gilt nicht mehr lange auch für MAL. Dann wird wohl als einziges Beispiel GRI übrig bleiben. Die Regelung in Baden-Württemberg hierzu kenne ich nicht. Es gibt kein Beispiel. In Nordrhein-Westfalen ist dies nicht möglich. Wenn beispielsweise der Märkische Kreis nicht bereit ist, die Unterscheidungszeichen AL, IS, LS und LÜD zu reaktivieren, warum sollte er einer Ausgabe des IS im Kreis Unna zustimmen? Er müsste ja die Kennzeichen verwalten.
Mecklenburg-Vorpommern wollte bei den Unterscheidungszeichen SBG und STB die Ausgabe in jeweils zwei Landkreisen ermöglichen, aber der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (beim SBG) und der Landkreis Nordwestmecklenburg (beim STB) wollten dies nicht. Seltsamerweise blieb das Unterscheidungszeichen DM außen vor, wohl, weil es damals noch für eine längere Zeit das einzige Unterscheidungszeichen im Teilkreis Demmin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte war.
Die Kolonne anderer Kennzeichen wurde übernommen. Bei nur einem Unterscheidungszeichen war es zugegebenermaßen einfacher. Man könnte dort auch jetzt die Namen der Landkreise anstelle der Unterscheidungszeichen hinschreiben, aber vorher war es auch so. Wenn man mit der Maus über die Unterscheidungszeichen fährt, sieht man die Verlinkung zum Landkreis.
Die Zusatzinformation, aus welchem Grund die Kennzeichen in bestimmten Gebieten auslaufend sind, muss nicht gesondert gegeben werden: Gebiete sind in einen anderen Landkreis gewechselt oder wurden in eine kreisfreie Stadt eingemeindet. Die exakte Angabe dieser Gebiete kann diese Seite nicht leisten. Das sollte man auch gar nicht erst versuchen. Hierzu gibt es andere Artikel in der WP. Notfalls muss man sich den Artikel zum jeweils aufgelösten Landkreis ansehen, um festzustellen, in welchen Landkreisen sich dessen ehemalige Gemeinden heute befinden. MfG Harry8 09:33, 11. Jun. 2018 (CEST)

Also ich finde die neue Version kompletten Mist und verstehe sie auch in weiten Teilen nicht – und manches ist auch an der Grenze zu falsch. HGN durch LG ersetzt? Ja, für das Amt Neuhaus. Ein Jahr später wurde das gesamte Kennzeichen gar nicht mehr vergeben (durch LWL ersetzt) und inzwischen wird es wieder vergeben. LG für die Kreise WL, DAN und UE? Wurde das in der Anfangszeit mal gemacht oder gab es irgendwelche Änderungen der Kreisgrenzen? Mir unbekannt und so auch unverständlich. Im Prinzip müsste die Liste in der aktuellen Version "Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, in Teilgebieten oder vollständig nicht mehr ausgegeben werden oder zeitweise wurden". Dies ist aber eben _nicht_ der Sinn der Liste. --TheK? 00:14, 14. Jun. 2018 (CEST)

Der Sinn der Liste war ursprünglich, nur die komplett auslaufenden Unterscheidungszeichen aufzuführen. Da im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung immer mehr dieser ehemals auslaufenden Unterscheidungszeichen reaktiviert wurden, wurde diese Liste immer kleiner. Es verblieb nur noch quasi ein Relikt der vorherigen Liste.
Da mittlerweile mehrere Unterscheidungszeichen in mindestens zwei Verwaltungsbezirken ausgegeben werden, ist schon interessant, welche Unterscheidungszeichen in welchen Verwaltungsbezirken nicht mehr ausgegeben werden.
Ich denke, man kann sich über die Darstellung in der Liste streiten. Die Öffnung der Liste ist nmM nicht negativ zu bewerten. Wer nur die Daten der ursprünglichen Liste sehen möchte, kann sich an der Fettschrift orientieren. Bei der Darstellung hat sich die Liste weiterhin an der ursprünglichen Version orientiert.
Man sollte auch die Liste nicht für die Darstellung der Kreisgebietsreformen nutzen. Das führt zu Fehlern. Wenn ich beispielsweise lese, dass die Unterscheidungszeichen PER und PK wegfielen, weil sie 1993 im Landkreis Prignitz aufgingen, ist das nicht ganz korrekt; denn das neue Unterscheidungszeichen PR wurde erst im Jahr 1994 eingeführt. Für die Kreisgebietsreformen gibt es eigene Artikel. Hier sollte man die nicht auch noch mit hineinpacken. Daten, die in der Liste stehen, sind für die Vergabe der Unterscheidungszeichen wichtige Daten. Das war auch vorher schon so. Andere Daten sollten eben nicht aufgeführt werden.
MfG Harry8 09:24, 14. Jun. 2018 (CEST)
Nun zu den LG-Fragen:
Ja, HGN wurde durch LG ersetzt. Es handelt sich um das Gebiet, was als Amt Neuhaus bezeichnet wird, aber nicht mit der heutigen Gemeinde Amt Neuhaus identisch ist.
Ja, LG ist in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen entfallen, weil der Landkreis Lüneburg offensichtlich Gebiete an diese Landkreise abgetreten hat.
Das Besondere in der WP ist ja, dass man nicht grobe Angaben machen darf, sondern (wenn schon, denn schon) genau sein muss. Man merkt schon, dass es auch Wünsche gab, die Gemeinden aufzuführen, die zu einem anderen Landkreis wechselten. Aber das kann diese Liste nun wahrlich nicht leisten. MfG Harry8 09:32, 14. Jun. 2018 (CEST)
Und genau da ist die Formulierung eben falsch: Es wurde nicht HGN durch LG ersetzt. Sondern es ist ein *TEIL* des Gebietes von HGN nach LG gewechselt – beide Kennzeichen wurden aber sowohl davor wie auch danach weiter vergeben. Nur ein Jahr später wurde HGN dagegen tatsächlich *GANZ* aufgegeben (zu Gunsten von LWL). Letzteres fehlt hier zum einen komplett und zum anderen muss zwischen diesen beiden Fällen unbedingt unterschieden werden, weil sonst wahrscheinlich jedes Kennzeichen irgendwo "nicht mehr vergeben" wird, wenn man nur genug winzige Teile findet.
Da müssen nicht die Gemeinden runtergeleiert werden, aber zumindest ein "in Teilen" da hin. Ähnlich erklärende Hinweise auch für andere Änderungsarten hatte ich ja im meinem Entwurf drin. Wenn du die Form unbedingt, auf die komplette Liste erweitern willst, bitte… SO ist das hier für mich nur nutzloser Müll. Darüber hinaus sollte überall der eh verlinkte Kreisname auch wirklich genannt werden, eben um deutlich zu machen, dass sich Kennzeichen auf Landkreise beziehen. TheK? 13:35, 20. Jun. 2018 (CEST)
Beim HGN steht nur LG, weil es dort nicht reaktiviert wurde. MfG Harry8 17:34, 20. Jun. 2018 (CEST)
Das LWL wird doch ausgegeben. Darum steht es nicht in der Liste. Die Kursivschrift des HGN deutet übrigens darauf hin, dass es im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung wieder vergeben wird, aber eben nicht im Landkreis Lüneburg. Ob das jemals möglich sein wird, weiß ich nicht. Ich hätte vor zehn Jahren überhaupt nicht daran gedacht, dass die damals auslaufenden Unterscheidungszeichen jemals neu vergeben werden könnten.
Die Liste erfüllt ja jetzt auch den Zweck, festzustellen, wo im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung noch Wiedervergaben möglich sind oder sein könnten. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist dies ggf. möglich, in anderen Ländern nur eingeschränkt. MfG Harry8 17:45, 20. Jun. 2018 (CEST)

Nach wie vor finde ich die Liste äußerst unübersichtlich. Obwohl ich mich in der Sache, wie ich meine, relativ gut auskenne, ist mir das System nur schwer eingängig, so dass ich davon ausgehe, damit nicht allein zu stehen. Solche Listen sollten meines Erachtens so sein, dass diese weitgehend selbsterklärend sind und im übrigen schnell anhand der Erläuterungen nachvollzogen werden können. Bei der alten Liste war dies der Fall. Jetzt wurde die Liste derart umfangreich mit Sonderfällen, von, ich nenne es mal "Randkennzeichen" (übernommene Kennzeichen aus anderen Landkreisen aufgrund von Gebietswechseln), erweitert, dass das Ganze in der jetzigen Form auf mich überfrachtet wirkt. Zudem ist nur noch mit beträchtlichem Aufwand festzustellen, welche Unterscheidungszeichen ganz auslaufen bzw. amtlich als aufgehoben gelten. Da muss man sich jetzt extra die fett markierten erst herausselektieren.

Vorschlag: Die "richtigen", also die amtlichen, Ausläufer separat darstellen. Ich persönlich würde da die amtlichen Ausläufer von nicht mehr existenten Landkreisen mit gleichem Kennzeichen wie noch vorhandene Stadtkennzeichen im Unterschied zur bisherigen Liste noch ergänzen, da die so ja auch veröffentlicht werden und somit eine Annäherung an die amtlichen Unterscheidungen erreicht wird. Die Sonderfälle, die nur auf Gebietsänderungen beruhen, können in eine separate Liste. Das sorgt dann schon einmal für eine gewisse Gliederung, die derzeit nur anhand von Markierungen und Anmerkungen nachvollziehbar wird. Außerdem würde m. E. eine richtige Tabelle, in der in einer gesonderten Spalte die Namen der betroffenen Landkreise ausgeschrieben werden, die derzeit durch jeweils alle aktuell dort vergebenen Unterscheidungszeichen kodiert werden, die Verständlichkeit erheblich verbessern. Diese Zeichenkolonnen erschweren die Transparenz der derzeitigen Liste, wie ich finde, sehr. Bei Stichproben bin ich auch noch darauf gestoßen, dass z. B. CLP fehlt.

Last but not least: Es wird zwischen NW 07/1956 und ab 08/1956 unterschieden. Bisher konnte ich keinerlei Indiz dafür finden (bis auf nicht weiter belegte Angaben bei Wikipedia), dass es in 1956 anders als bei ST für Stade überhaupt zur Ausgabe von NW in Neuwied und von NH in Neustadt/Weinstraße gekommen ist. Das stand zwar zunächst in der Anlage II zur damaligen STVZO, und wurde in dieser erst einige Monate später angepasst (online im Bundesgesetzblatt zu finden). Es spricht aber einiges dafür, dass die Ausgabe schon von vornherein, vermutlich im Vorgriff auf die Änderung, unmittelbar mit NR in Neuwied und NW in Neustadt/Weinstraße erfolgte. --Meier10 (Diskussion) 20:38, 2. Jul. 2018 (CEST)

zu NR und NW → BGB 1956 Teil 1 Nr.19 S.271 und S.814 - NH mit Gruppenvergabe wurde eingezogen, NR gab es nicht, NW mit Gruppenvergabe wurde erteilt.
und ein großes Dankeschön für die Info, denn ganz unten im Artikel steht siehe auch, dort hätten mich solche Sachen schon eher interressiert. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 23:26, 2. Jul. 2018 (CEST)
Was meinst Du mit "wurde eingezogen" und "wurde erteilt"? Wir hatten das Thema übrigens unter https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Liste_der_deutschen_Kfz-Kennzeichen,_die_nicht_mehr_ausgegeben_werden/Archiv/1#NH/NW_(1956) in 2016 schon einmal diskutiert.--Meier10 (Diskussion) 20:52, 3. Jul. 2018 (CEST)
Sorry, 2016 hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Ich werde die Zulassungsstellen mal anrufen, mal sehen ob diese weiterhelfen können. Das KBA frage ich dann auch noch an. Das kann aber etwas dauern, aber sobald ich etwas weiss melde ich mich. Bis dahin ändere ich nur die Fußnote. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:53, 4. Jul. 2018 (CEST)

Straubing-Bogen

MAL und BOG werden ab dem 2. Juli ausgegeben. Man kann sie schon vorbestellen. (nicht signierter Beitrag von 2.247.248.180 (Diskussion) 08:50, 26. Jun. 2018 (CEST))

EIH?

Ich vermisse hier das Kürzel EIH (Eichstätt), das derzeit in keinem Zulassungsbezirk vergeben wird. Ist da ein Fehler unterlaufen? Es müsste normalerweise hier in Fettschrift stehen, mit EI als Nachfolgekennzeichen. Viele verwechseln es immer mit dem hier erwähnten EHI (Ehingen), da nur die beiden letzten Buchstaben vertauscht sind. Es ist aber so - ich kenne beide Kürzel augenscheinlich. (EHI ist mein alter Nachbarkreis, da habe ich erst einen Trecker gesehen damit - aber das EIH gibt es auch noch im Umlauf, es wurde noch viel länger ausgegeben als EHI).--Kennzeichenfan (Diskussion) 21:04, 2. Jul. 2018 (CEST)

sorry, Danke für den Hinweis mfg --Thomas021071 (Diskussion) 22:23, 2. Jul. 2018 (CEST)

MI bei STH?

Was hat eigentlich die Erwähnung des Kürzels MI (Minden) bei STH (Stadthagen) zu suchen? Meines Wissens liegen die beiden Städte doch in völlig unterschiedlichen Bundesländern. Hat da mal ein Tausch zwischen beiden Ländern stattgefunden? Heute allenfalls gehört Minden zu Nordrhein-Westfalen als Stadt im Kr. Minden-Lübbecke, Stadthagen aber in Niedersachsen als Stadt im Lkr. Schaumburg. Folglich ist das Kürzel STH im Bereich von MI nicht nur "nicht beantragt bzw. nicht genehmigt worden", sondern meines Erachtens aus landesrechtlichen Gründen gar nicht möglich. STH - bisher nirgendwo reaktiviert - wäre im Grunde nur im Lkr. Schaumburg möglich, der derzeit SHG als Standardkennzeichen und zusätzlich noch RI als Optionskennzeichen vergibt. Im Kr. Minden-Lübbecke wäre bestenfalls eine Reaktivierung von LK möglich, was bisher nicht eingetreten ist. Jedoch über Bundesländergrenzen hinweg können meines Wissens keine Kennzeichen ausgegeben werden.--Kennzeichenfan (Diskussion) 13:00, 16. Okt. 2018 (CEST)

Das ist schon korrekt. Im Jahr 1971 wechselte das niedersächsische Frille ins Land Nordrhein-Westfalen und wurde in das westfälische Frille eingegliedert. MfG Harry8 13:05, 16. Okt. 2018 (CEST)
Das mag stimmen. Aber es geht hier ja um Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden und jeweils versehen mit einem Hinweis, warum dies in dem jeweiligen Bereich nicht ausgegeben wird. Bei "STH" ist aber bei dem Hinweis auf (MI) eine "1" angegeben, was eigentlich hieße, dass dies nur im Kreis Minden-Lübbecke nicht beantragt bzw. nicht genehmigt wurde. Aber in diesem Bereich wäre eine Reaktivierung von "STH" aus landesrechtlichen Gründen gar nicht möglich, da NRW ja keine niedersächsichsen Kfz-Kennzeichen einführen kann. Folglich müsste dies an erwähnter Stelle mit "2" versehen werden.--Kennzeichenfan (Diskussion) 16:36, 16. Okt. 2018 (CEST)
Wenn man anfängt, sich darüber Gedanken zu machen, was möglich ist und was nicht, landet man schnell in einer Sackgasse. Ich hatte gedacht, dass baden-württembergische Landkreise kein sachsen-anhaltinisches Unterscheidungszeichen erhalten könnten, und lag damit falsch. MfG Harry8 17:26, 16. Okt. 2018 (CEST)
Da kann es sich nur um BK handeln, das Sachsen-Anhalt eigentlich (zumindest aus meiner Sicht) von Baden-Württemberg geklaut hatte. Das sehe ich ebenso (trotz bisheriger Nicht-Reaktivierung) im Fall von HZ so, das ebenfalls Sachsen-Anhalt in diesem Fall von Brandenburg geklaut hat. Es sind im Lauf der Zeit mehrere neue Gebietskörperschaften entstanden, aber es hat keine davon ein Kürzel einer früheren geklaut gehabt. Den Fall mit dem L für Leipzig kann man noch akzeptieren, da ja die Stadt "Lahn" aufgelöst wurde. Dass aber für diese nicht "LN" gewählt wurde, das seinerzeit noch nicht vergeben war, kann ich nicht verstehen.--Kennzeichenfan (Diskussion) 21:26, 20. Okt. 2018 (CEST)
Man glaubte damals nicht mehr an die Wiedervereinigung und hat das für Leipzig freigehaltene Unterscheidungszeichen einfach an die Stadt Lahn und den Lahn-Dill-Kreis vergeben.
Ein anderes Beispiel ist das HS, das für Halle an der Saale freigehalten wurde, dann aber dem Kreis Heinsberg zugeteilt wurde. MfG Harry8 10:56, 21. Okt. 2018 (CEST)
Da hätte man dann aber praktisch das HS auch 1990 an Halle abtreten können (wie der Lahn-Dill-Kreis an Leipzig). Heinsberg hätte dann können HBG übernehmen, das urspünglich für Heilsberg in Ostpreußen vorgesehen war. Das war dann ja endgültig hinfällig, ganz zu schweigen, dass sich die Städte nur um einen Buchstaben unterscheiden.--Kennzeichenfan (Diskussion) 14:59, 21. Okt. 2018 (CEST)
Ich nehme da allerdings an, dass der Wechsel des HS an die Stadt Halle an der Saale sich überholt hat; denn mittlerweile gab es in Nordrhein-Westfalen einen Kreis mit mehr als 400.000 Einwohnern, aber mit einem dreibuchstabigen Kürzel. Während man solches noch beim Märkischen Kreis verhindern konnte, der statt des LÜD das neue LS erhielt, hat man wohl beim Kreis Wesel keine andere Möglichkeit gesehen, ein anderes Kürzel statt des WES einzuführen. Ohne die Kennzeichenliberalisierung hätte dies zu einem neuen Kennzeichensystem in Deutschland führen können. Das war ja schon geplant. Das lag aber nicht an der Gesamtzahl der möglichen Erkennungsnummern. Die hätten in jedem Fall ausgereicht, auch wenn die Gruppe e nicht zur Verfügung stand. Vielmehr war die Anzahl der siebenstelligen Kfz-Kennzeichen zu gering. Schließlich brauchte man die für H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Fahrzeuge mit wenig Platz für das Kennzeichen ("Amischlitten") und ggf. Motorräder. MfG Harry8 15:23, 21. Okt. 2018 (CEST)
So ganz klar ist dies nicht. Von einem geplanten neuen Kennzeichensystem habe ist mir weder etwas bekannt noch kann ich dafür Hinweise oder Unterlagen finden. Wesel hätte im Grunde auch WE haben können, woraufhin Weimar ab 1991 dann ein anderes Kürzel wie nun tatsächlich erhalten hätte (ggf. auch Wernigerode ein anderes, falls WR an Weimar gegangen wäre). Ich glaube eher, dass Wesel an seinem vorherigen Kennzeichen vom Kreis Rees festhalten wollte. Es ist ja da ohnehin verwunderlich, dass Wesel Kreisstadt blieb, Moers aber nicht (und dies ist Großstadt). Man kann sicherlich viel herumstudieren. Wäre die Stadt Lahn erhalten geblieben (wie es z. B. mit Villingen-Schwenningen der Fall ist), hätte sie vielleicht auch das L behalten dürfen (Leipzig hätte dann vielleicht LZ bekommen - immerhin analog zum Dresdner DD), weil die Stadt Lahn wohl flächenmäßig größer als Leipzig wäre.--Kennzeichenfan (Diskussion) 16:26, 21. Okt. 2018 (CEST)
Als man sich 1974/75 entschied, das WES beizubehalten, gab es weder H- noch Saisonkennzeichen und darüber hinaus kaum Motorräder.
Wesel wurde vermutlich zur Kreisstadt des neuen Kreises, weil das Kreisgebiet bis Schermbeck reicht. Da liegt Wesel zentraler als Moers.
Italien, Spanien und Frankreich haben ihr Kennzeichensystem umgestellt. Es muss da Wünsche der EU gegeben haben. Genaues weiß ich allerdings nicht. Während der Regierungszeit Merkel I kamen die Pläne für ein neues Kennzeichnungssystem in Deutschland auf. Die Fahrzeuge sollten das Kennzeichen wohl während ihres Lebens behalten. An-, Um- und Abmeldungen sollten per Internet möglich sein. Ich habe bei Google nach Infos darüber gesucht, aber bis jetzt nichts gefunden. Da ist die Auswahl der Stichwörter für die Suche ein großes Problem.
Tatsächlich hat sich der Lahn-Dill-Kreis heftig gegen die Abgabe des L gewehrt und das LZ für Leipzig vorgeschlagen. Darum wurden das L dort erst kurz vor der Ausgabe in Leipzig gestoppt und das LDK eingeführt. Aber die Fläche ist eigentlich unwichtig. Die Anzahl der Einwohner und die verwaltungsrechtliche Bedeutung sind da wohl wichtiger gewesen. MfG Harry8 19:54, 21. Okt. 2018 (CEST)

Dass Kfz während ihresLebens ihr Kennzeichen behalten sollen, ist mir bekannt. Dass dies etwa vom Tisch sei, hingegen nicht. Es soll meines Wissens mal beschlossen worden sein, das Kennzeichen auch beim Umzug in eine andere Region mitzunehmen, was sonst immer nicht möglich war. Von der Umstellung in Italien weiß ich. Da muss ich aber bemerken, dass dort im vorherigen System erkennbar war, wo das Kfz beheimatet ist. Somit sind viele alte Kürzel noch auf dem EU-Streifen zu sehen. Spanische Kfz sieht man hier selten auf Grund der weiten Entfernung. Was Frankreich betrifft, ist es mir noch nicht mal aufgefallen - bis auf den Umstand, dass sie nicht mehr gelb oder schwarz sind. Aber ist da nicht weiterhin die Nummer des Departements drauf? Es haben noch weitere Länder umgestellt, z. B. Österreich (dort hat man früher i. d. R. nur das Bundesland ablesen können, heute auch die Gebietskörperschaft), Tschechien (da ist seitdem schwierig erkennbar, wo das Fahrzeug beheimatet ist) oder Polen (wo größere Woiwodschaften gegründet wurden und dafür die Kreisebene wieder eingeführt wurde - z. B. sind da in den Teilen Polens, die früher zu Deutschland gehörten, die meisten alten Landkreise wieder da - der erste Buchstabe ist das Kürzel für die Woiwodschaft, die weiteren kennzeichnen die Kreiszugehörigkeit). Dass aber in Deutschland an Stelle von B für Berlin, HH für Hamburg, M für München, UL für Ulm etc. ein völlig anderes System eingeführt werden sollte, anhand dessen nicht mehr zu erkennen gewesen wäre, wo das Fahrzeug beheimatet ist bzw. woher ggf. der Halter stammt, ist mir unbekannt. Gerade während der Zeit des Kabinetts Merkel I wurde ja z. B. das BK "weitergegeben" - obgleich zu jenem Zeitpunkt bestimmt in Baden-Württemberg noch etliche mit diesem Kürzel angemeldet waren. - Wie es in Ländern ist, in denen nicht genau der Bezirk auf Kennzeichen wiedergegeben wird, frage ich mich, ob man da dies zumindest an den Ziffern erkennen kann. So frage ich mich oft, wie dies z. B. in der Schweiz ist (Kennzeichen werden von den Kantonen abgeleitet, die unseren Bundesländern entsprechen. Manche davon sind aber auch in Bezirke gegliedert. Ist da vielleicht an der Ziffernfolge abzulesen, aus welchem solchen genau?). Ich wohne im Alb-Donau-Kreis, wo ich solche Wagen sehr oft sehe. Daher kenne ich auch das bisher nicht reaktivierte Kürzel EHI meines alten Nachbarkreises, das ich noch ziemlich oft in grüner Schrift lese.--Kennzeichenfan (Diskussion) 20:39, 21. Okt. 2018 (CEST)

Lieber Kennzeichenfan, wenn du heute ein Auto hast und es morgen ab gibst, nimmst du einfach dein Kennzeichen mit. das spart 36 Euro für neue Bleche. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 22:16, 21. Okt. 2018 (CEST)

Landesrechtliche Bestimmungen

In Bayern kann jedes Unterscheidungszeichen gewählt werden, das auf dem Gebiet des heutigen Landkreises früher einmal für mindestens eine Gemeinde vergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn diese Gemeinde(n) zwischendurch in einem anderen Verwaltungsbezirk lag. So kommt es zum Unterscheidungszeichen SAN im Landkreis Hof, dabei ist keine Gemeinde des Landkreises Stadtsteinach direkt in den Landkreis Hof gewechselt, sondern über den Landkreis Kulmbach. So ist es auch möglich, dass der Landkreis Mühldorf a.Inn das Unterscheidungszeichen VIB vergibt. Es gibt eine Gemeinde, die vom Landkreis Vilsbiburg nicht direkt in den Landkreis Mühldorf a.Inn gewechselt, sondern über den Landkreis Landshut.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen können wie in Bayern Unterscheidungszeichen mehrfach vergeben werden. In Nordrhein-Westfalen muss allerdings der Rechtsnachfolger des aufgelösten Landkreises das Unterscheidungszeichen neu vergeben, sonst ist die Vergabe in einem weiteren Kreis nicht möglich. Diese Regelung gilt wohl auch in Baden-Württemberg.

In Nordrhein-Westfalen ist jeweils nur ein Kreis für ein bestimmtes Unterscheidungszeichen zuständig. Wird eines in mehreren Kreisen ausgegeben, muss man sich an diesen einen Kreis als Rechtsnachfolger wenden. Daher können alle verfügbaren Unterscheidungsnummern vergeben werden. In Baden-Württemberg und Bayern werden Erkennungsnummernkontingente an jeden einzelnen Landkreis vergeben.

In Rheinland-Pfalz gibt es den Sonderfall ZW, der eigentlich nicht möglich wäre.

In Bayern gibt es den Sonderfall N. Ob hier weitere Sonderfälle möglich sind, steht nicht fest.

MfG Harry8 16:32, 18. Okt. 2018 (CEST)