Luftfahrzeug-Kennung
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Die Luftfahrzeugkennung (in der Schweiz offiziell Kennzeichen) ist ein alphanumerischer Code, der jedes Luftfahrzeug eindeutig identifiziert. Er setzt sich zusammen aus dem Staatszugehörigkeitszeichen und dem nationalen Eintragungszeichen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Allgemeines
[Bearbeiten] Völkerrechtliche Grundlage
Das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 schreibt vor, dass jedes Luftfahrzeug mit einem eindeutigen Kennzeichen beschriftet sein muss, das sich aus dem Hoheitszeichen des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, und einem nationalen Eintragungszeichen zusammensetzt. Das Hoheitszeichen wird von der ICAO festgelegt, das Eintragungszeichen wird von jedem Staat nach einem eigenen System vergeben. Die ICAO schreibt auch vor, wo und wie das Kennzeichen am Flugzeug sichtbar sein muss. Die Mitgliedsstaaten der ICAO sind verpflichtet, diese Vorgaben in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
[Bearbeiten] Geschichtliches
Die Vorschriften der ICAO gehen zurück auf das Überarbeitete Luftverkehrsabkommen von Paris von 1932, auf dem das Chicagoer Abkommen von 1944 aufbaut. Darin wurde festgelegt, dass die Stationskennug der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs mit der Luftfahrzeugkennung übereinstimmen soll.
Für die Stationskennung von Funkstationen waren den Ländern aber schon im Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 Buchstabenbereiche zugeteilt worden. Somit konnten die Länder ihre Luftfahrzeug-Hoheitszeichen nur noch aus diesem Bereich wählen. Daneben war im Washingtoner Abkommen auch festgelegt, dass die Stationskennung der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs immer aus 5 Buchstaben bestehen soll. Deshalb umfassen die Luftfahrzeugkenneichen in vielen Ländern noch heute 5 Buchstaben. (Im Chicagoer Abkommen von 1944 wurde diese Bestimmung dann fallen gelassen.)
[Bearbeiten] Zuordnung der Länderzeichen
Im Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 wurde jedem Land ein Buchstabenbereich zugewiesen, aus welchem es die Kennungen seiner Funkstationen nehmen musste. Die damaligen Grossmächte USA, Grossbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Japan erhielten jeweils einen ganzen Buchstabenblock (die USA drei), alle anderen Länder einen Teilbereich eines Buchstabens.
| Beispiele für Buchstabenbereiche für die Funkstationskennungen | |
|---|---|
| Buchstabenbereich | Land |
| K, N, W | USA |
| F | Frankreich und Kolonien |
| I | Italien und Kolonien |
| CAA … CEZ | Chile |
| CFA … CKZ | Kanada |
| HAA … HAZ | Ungarn |
| HBA … HBZ | Schweiz |
| HCA … HCZ | Ecuador |
Während bei einigen Ländern die Wahl des Bereichs offensichtlich ist (F für Frankreich, I für Italien, G für Großbritannien), ist bei anderen kein Zusammenhang erkennbar; sie sind wohl zufällig aus den übrigen Bereichen zugeordnet worden (OO für Belgien, PH für die Niederlande, aber auch K, N und W für die USA). Bei einigen Länderzeichen lässt sich eine bewusste Wahl immerhin vermuten (Cx für Chile und Canada, Hx für Ungarn (Hungaria) und die Schweiz (Helvetia)). Im Abkommen selbst wird die Zuordnung nicht begründet.
Ursprünglich waren in der Kennung nur Buchstaben und keine Zahlen erlaubt. Diese Regel wurde später geändert, als im Laufe der Entkolonialisierung viele neue Staaten entstanden und keine Buchstabenblöcke mehr verfügbar waren.
[Bearbeiten] Deutsche Luftfahrzeug-Kennungen
[Bearbeiten] Zivil
Zivile, nationale Kennzeichen von Luftfahrzeugen in Deutschland bestehen jeweils aus dem Buchstaben „D“ für Deutschland und vier Ziffern für Segelflugzeuge bzw. vier Buchstaben für alle anderen Luftfahrzeuge. Der auf das „D-“ folgende Buchstabe kategorisiert die Art beziehungsweise das Gewicht des Luftfahrzeugs:
- D-A für Luftfahrzeuge > 20 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: Airbus A320, Airbus A330, Airbus A380, Boeing 737, Boeing 747)
- D-B für Luftfahrzeuge von 14–20 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: Dash-8, DO-328JET)
- D-C für Luftfahrzeuge 5,7–14 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: Saab 340, Cessna Citation CJ3)
- D-E für einmotorige Flugzeuge bis 2 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: PA-28, Cessna 172)
- D-F für einmotorige Flugzeuge von 2 bis 5,7 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: PC-12, An-2)
- D-G für mehrmotorige Flugzeuge bis 2 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: Diamond DA42 Twin Star)
- D-H für Hubschrauber (Beispiel: EC 135, EC 145)
- D-I für mehrmotorige Flugzeuge von 2 bis 5,7 t Höchstabfluggewicht (Beispiele: Piaggio Avanti, Cessna Citation CJ1+, Piper PA 42)
- D-K für Motorsegler (Beispiele: Grob G 109, Scheibe Motorfalke)
- D-L für Luftschiffe (Beispiele: Zeppelin NT, Prallluftschiffe)
- D-M für einmotorige Ultraleichtflugzeuge bzw. Luftsportgeräte bis 472,5 kg Höchstabfluggewicht (Beispiele: FK 9, Smaragd TMG)
- D-N für nichtmotorisierte ultraleichte Segelflugzeuge, Hängegleiter usw. (Beispiele: Banjo, Apis-2)
- D-O für Gas- und Heißluftballone
- D-nnnn für Segelflugzeuge, wobei nnnn für eine vierstellige Zahl steht (Beispiele: LS4, K 8, ASK 21, Discus)
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charlie gesprochen) ist ein Ultraleichtflugzeug.
Die DDR besaß folgende Länderkennungen: 1950–1956 DDR, 1956–1981 DM und 1981–1990 DDR. In den Jahren 1981/82 kam es zu parallel geführten Landeskennzeichen im Flugwesen der damaligen DDR.
[Bearbeiten] Militärisch
Deutsche militärische Luftfahrzeuge werden seit 1968 mit Nummern gekennzeichnet, die einen Rückschluss auf Typ und Seriennummer zulassen (z. B. 35+01, mit Tatzenkreuz zwischen den Zahlen). Eine Liste der Flugzeugkennungen und den entsprechenden Flugzeugtypen findet sich bei Luftwaffe.de.
Vor Einführung dieses Systems bestand ein System, bei dem zwei Buchstaben mit drei Ziffern kombiniert wurden. Die Buchstaben standen für die Einheit, der das Luftfahrzeug zugeordnet war. Eine Übersicht über diese Flugzeugkennungen findet sich bei Luftwaffe.de.
[Bearbeiten] Österreichische Luftfahrzeug-Kennungen
In Österreich heißt die Luftfahrzeug-Kennung offiziell Kennzeichen, ihre Gestaltung ist in der Zivilluftfahrzeug-und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen „OE“ und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste die Art des Luftfahrzeugs angibt. Mögliche Anfänge für ein Kennzeichen sind:
- OE-A, OE-C einmotorig bis 2.000 kg Höchstabfluggewicht, 1 bis 3 Sitze
- OE-B Luftfahrzeuge des Bundes (z. B. Bundesministerium für Inneres)
- OE-D, OE-K einmotorig bis 2.000 kg Höchstabfluggewicht, mehr als 3 Sitze
- OE-E einmotorig 2.000–5.700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-F mehrmotorig bis 5.700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-G 5.700 bis 14.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-H 14.000 bis 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-I mehr als 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-L Luftfahrzeug von Fluggesellschaften bei mehr als 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-U Zwischenbewilligungen
- OE-V Testregistrierungen
- OE-W Wasser- und Amphibienfahrzeuge
- OE-X Hubschrauber
- OE-Y Unbemannte Luftfahrzeuge
- OE-Z, OE-R, OE-S Luftfahrzeuge leichter als Luft
Eine Ausnahme bilden Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Bei diesen werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Ziffern ersetzt.
[Bearbeiten] Schweizer Luftfahrzeug-Kennungen
In der Schweiz heisst die Luftfahrzeug-Kennung offiziell Kennzeichen. Aufbau und Gestaltung des Kennzeichens ist ist in der Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ) geregelt. Bei zivilen Luftfahrzeugen besteht das Kennzeichen aus dem Hoheitszeichen HB gefolgt von einem Bindestrich und dem Eintragungszeichen.
Bei Flugzeugen, Helikoptern, Ballonen und Luftschiffen besteht das Eintragungszeichen aus drei Buchstaben. Der erste Buchstabe des Eintragungszeichens enthält Informationen über die Art des Luftfahrzeugs:
- HB-A Zweimotorige Turboprops von 5.7 bis 15 Tonnen
- HB-B Ballone (Heissluft und Gas)
- HB-C Einmotorige Cessna unter 5.7 Tonnen (C150 bis C210)
- HB-D Andere einmotorige unter 5.7 Tonnen
- HB-E Auf Antrag für Beech und Robin
- HB-F Flugzeuge aus Schweizer Produktion (PC-6, PC-12)
- HB-G Zweimotorige unter 5.7 Tonnen (BE45/50/55/58/60/65/76/90/10/20, AC60/69/85 und andere)
- HB-H Einmotorige Flugzeuge aus Schweizer Produktion unter 5.7 Tonnen (DO27, FFA Bravo, Dätwyler MD, PC-7 & PC-9)
- HB-I Flugzeuge über 15 Tonnen (einschliesslich DC-3)
- HB-J Flugzeuge über 15 Tonnen, wenn HB-I aufgebraucht ist (einschliesslich DC-3)
- HB-K Einmotorige Flugzeuge unter 5.7 Tonnen (Beech, Robin, SOCATA, Slingsby, AC12/14, Beagle 121)
- HB-L Zweimotorige Flugzeuge unter 5.7 Tonnen (PA23/24/30/31/34/42/44/60, P68, BN2, DHC6, C303/310/320/335/337/340/401/402/404/414, C421/425/441)
- HB-M Einsitzige Kunstflugflugzeuge
- HB-N Einmotorige Piper unter 5.7 Tonnen, wenn HB-P aufgebraucht ist
- HB-O Auf Antrag für einmotorige Piper
- HB-P Einmotorige Piper unter 5.7 Tonnen
- HB-Q Ballone, wenn HB-B aufgebraucht ist
- HB-R Oldtimer und spezielle
- HB-S Einmotorige Zweiplätzer unter 5.7 Tonnen
- HB-T Einmotorige Cessna unter 5.7 Tonnen, wenn HB-C aufgebraucht ist
- HB-U Einmotorige unter 5.7 Tonnen aus deutscher, italienischer oder Ostblock-Produktion
- HB-V Business-Jets unter 15 Tonnen
- HB-W Ecolight
- HB-X Helikopter
- HB-Y Experimental
- HB-Z Helikopter, wenn HB-X aufgebraucht ist
Segelflugzeuge und Motorsegler tragen als Eintragungszeichen eine Zahl. Im Prinzip wird einfach durchnummeriert, allerdings werden die reinen Segelflugzeuge und die Motorsegler getrennt behandelt: Motorsegler erhalten ein Eintragungszeichen aus dem Bereich von HB-2000 bis HB-2999, bei den reinen Segelflugzeugen wurde dieser Bereich entsprechend übersprungen. Zur Zeit (anfang 2009) steht der Zähler bei HB-3430 respektive HB-2453.
Das Kennzeichen militärischer Luftfahrzeuge beginnt nicht mit HB.
[Bearbeiten] Die Bedeutung von HB
Die Buchstaben HB des Hoheitszeichens bedeuten nichts.
Vor 1932 bestand das Kennzeichen von Schweizer Luftfahrzeugen aus dem Hoheitszeichen CH (Confoederatio Helvetica), gefolgt von einer Zahl. Mit dem Beitritt der Schweiz zum überarbeiteten Luftfahrtabkommen von Paris wurde der Schweiz das Länderkennzeichen HB zugewiesen. Dazu kam es so:
Schon früh wurde erkannt, dass die Luftfahrt international geregelt werden musste. Nach mehreren gescheiterten Anläufen wurde schliesslich am 13. Oktober 1919 in Paris ein internationales Luftfahrtabkommen verabschiedet. Dieses Abkommen war aber nur von den Siegermächten der Pariser Friedenskonferenz ausgearbeitet worden und wies darum aus der Sicht der anderen Staaten gravierende Mängel auf. Deshalb traten viele Staaten, darunter auch die Schweiz, nicht bei.
1932 wurde das Abkommen an einer Konferenz überarbeitet, die vom 10. bis 15. Juni in Paris tagte. Teil nahmen neben den Vertragsstaaten von 1919 noch weitere 17 Staaten. Die überarbeitete Fassung wurde einstimmig gutgeheissen und anschliessend auch von allen Teilnehmerstaaten ratifiziert, ausser von Persien, welches den Vertrag kündigte. Das überarbeitete Abkommen trat am 17. Mai 1933 in Kraft.
In Anhang A des überarbeiteten Abkommens wird festgehalten, dass das Funk-Rufzeichen eines Flugzeugs identisch ist mit seinem Immatrikulationszeichen. Dieses wiederum sollte aus 5 Buchstaben bestehen, wobei der erste oder die ersten beiden Buchstaben das Länderkennzeichen bilden.
Nun war aber bereits im Internationalen Radiotelegraphievertrag von Washington vom 25. November 1927 jedem Land für die Rufzeichen seiner Funkstationen ein Buchstabenblock zugeteilt worden, der ausdrücklich auch für die Bordfunkstationen von Flugzeugen galt. Die Schweiz konnte nach diesem Abkommen über den Block HBA–HBZ verfügen. Damit war klar, dass das Länderzeichen der Schweiz nur HB sein konnte. (H schied aus, weil das zu Konflikten mit anderen Ländern geführt hätte, welche ebenfalls mit H beginnende Kennzeichen hatten. Ausserdem konnte die Schweiz als Kleinstaat ohnehin keinen vierstelligen Adressraum beanspruchen.) Entsprechend wurde im Anhang A des Pariser Abkommens für die Schweiz das Länderzeichen HB festgelegt.
Entgegen einer oft kolportierten Legende war CH nicht von Chile besetzt. Vielmehr war der Buchstabenblock CFA–CKZ Kanada zugeordnet, welches dann das Kennzeichen CF erhielt. Deshalb kann auch kein anderes Land das Länderzeichen CH haben. Chile war der Block CAA–CEZ zugewiesen, es erhielt das Länderzeichen CC. Die USA erhielten die drei kompletten Buchstabenbereiche von K, N und W, weshalb es keine Länderzeichen gibt, die mit K oder W beginnen.[1]
Der Beitritt zum Pariser Luftfahrtabkommen wurde am 18. Juni 1934 von der Bundesversammlung ratifiziert (SR: 13. Juni, NR: 18. Juni). Das Abkommen trat für die Schweiz am 1. Oktober 1934 in Kraft.[2]
Die Vermutung liegt nahe, dass die Schweiz an der Radiotelegraphiekonferenz in Washington einen Buchstabenblock mit H wie Helvetia gewünscht hat, insofern wäre dann immerhin das H in HB doch nicht ganz zufällig. Die Botschaft des Bundesrats schweigt sich dazu aber aus.[3] Falls sich diese Frage heute überhaupt noch beantworten lässt, müsste in Sitzungsprotokollen und Aktennotizen nach entsprechenden Hinweisen gesucht werden.
[Bearbeiten] Legenden und Geschichten
Die Bedeutung des Kürzels HB ist ein immer wieder diskutiertes Thema.
Eine Legende, die nicht auszurotten ist, besagt, HB stehe für Helvetischer Bund. Nun gab es zwar in Europa im Verlauf der Geschichte viele Bünde, so z. B. 1815–1866 einen Deutschen Bund, einen „Helvetischen Bund“ hat es jedoch nie gegeben. (Die Argumentation, Confoederatio Helvetica heisse übersetzt ja auch Helvetischer Bund, ist unhistorisch: Die „Urschweizer“ wurden von Anbeginn weg (also 13./14. Jh.) Eidgenossen genannt, woraus sich die Begriffe Eidgenossenschaft und Schweizerische Eidgenossenschaft entwickelten. Ein Bezug zum keltischen Volksstamm der Helvetier wurde erst mit der Helvetik (ab 1798) hergestellt. Entsprechend wurde die Bezeichnung Confoederatio Helvetica erst 1848 anlässlich der Schaffung des Bundesstaates eingeführt.) Überdies wäre es ohnehin undenkbar, dass die Schweiz ein Hoheitszeichen hat, das nur in einer der vier Landessprachen eine Bedeutung hat.
Natürlich gibt es auch humoristische Erklärungsvarianten. Die wohl beliebteste erzählt, dass der Vertreter der Schweiz an der internationalen Konferenz, an der die Kennzeichen vergeben wurden, Heiri Bünzli hiess. Dieser Witz wird erst lustig, wenn man weiss, dass der Name Bünzli in der Schweiz als Metapher für den kleinkarierten, verklemmten, langweiligen, humor- und eigenschaftslosen Spiessbürger steht, und diese Konnotation durch den Vornamen Heiri noch verstärkt wird.
Als am 19. Juni 1954 einer Swissairmaschine der Treibstoff ausging und sie im Ärmelkanal notwassern musste, grassierte der Witz, HB sei zur Erinnerung der Piloten aufgemalt und stehe für "hesch Bänzin?" (hast Du Benzin?).
[Bearbeiten] Liechtensteiner Luftfahrzeug-Kennungen
Liechtenstein ist kein selbständiges ICAO-Mitglied sondern lässt sich durch die Schweiz vertreten. Entsprechend tragen Liechtensteiner Luftfahrzeuge ein HB-Kennzeichen. Von Schweizer Luftfahrzeugen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie als Hoheitszeichen nicht das Schweizerkreuz sondern die gold-roten Farben des Liechtensteiner Fürstenhauses tragen (also nicht die blau-rote Liechtensteiner Flagge und auch nicht das zusammengesezte Liechtensteiner Wappen).
[Bearbeiten] Zivile, internationale Luftfahrzeug-Kennungen
Die Liste der zivilen, internationalen Luftfahrzeugkennzeichen enthält eine nach Ländern sortierte Liste der Kennungen, die jedes Luftfahrzeug haben muss. Die Kennung besteht aus zwei Teilen: dem Staatszugehörigkeits- und dem Eintragungszeichen. Anders als bei vielen anderen Systeme von Länderkürzeln ist eine Zuordnung aus den Buchstaben nur in sehr wenigen Fällen möglich.
Größere Länder, die kein einstelliges Staatszugehörigkeitszeichen erhielten, besitzen mehrere zweistellige Kennungen, wovon jedoch nur Mexico und Brasilien diese auch aktiv nutzen.
Oft besteht das Eintragungszeichen nicht nur aus Buchstaben oder ausschließlich Ziffern, sondern aus einer Mischung von Beidem. Kombinationen aus beiden sind recht häufig anzutreffen, wie zum Beispiel in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Luftfahrzeuge in der früheren Sowjetunion führten bis Mitte der 1990er Jahre das Landeskennzeichen СССР.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- FAA Registry Alle amerikanischen N-Kennungen (offiziell)
- Aircraft Registration Database airframes.org - weltweit, einschl. ICAO24 Adressen
- Österreichisches Luftfahrzeugregister der Austro Control
- Helionline.de – German Helicopter Database – Historische Dokumentation aller zivilen in Deutschland zugelassenen Hubschrauber, ergänzt durch 20.000 Fotos (Stand: 01/2008)
- http://www.jetjournal.net/content/view/3351/51/lang,de/ – Übersicht der Luftfahrzeugkennungen der Bundeswehr (altes und neues System).
- http://www.airfleets.net – Anhand ihrer Kennung lässt sich die Geschichte vieler Flugzeuge zurückverfolgen.
- www.bazl.admin.ch Schweizer Luftfahrzeugregister
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Botschaft des Bundesrats Nr. 3107 vom 26. Mai 1934, publiziert im BBl 1934 II S. 45 ff. Diese Botschaft enthält auch einen kurzen Abriss der Entstehung des Vertrags von den ersten (gescheiterten) Versuchen bis zum Beitritt der Schweiz und ist für entsprechende Recherchen ein empfehlenswerter Einstieg.
- ↑ AS 1934 S. 645 ff
- ↑ Botschaft Nr. 2360 vom 17. Sept. 1928, publiziert im BBl 1928 II S. 537 ff

