Wikipedia:Auskunft/Archiv/2023/Woche 11

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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 11 im Jahr 2023 begonnen wurden.

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Es kam die Frage auf, ob Vincent van Gogh mit der linken oder rechten Hand malte

Hat Vincent van Gogh mit der rechten oder der linken Hand gemalt? Es gibt unterschiedliche Versionen. Wer weiß Bescheid? Danke!--Hopman44 (Diskussion) 04:35, 13. Mär. 2023 (CET)

Du hast dieselbe Frage vor nicht mal 3 Monaten gestellt: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2022/Woche_51#Es_kam_die_Frage_auf,_ob_Vincent_van_Gogh_mit_der_linken_oder_rechten_Hand_malte --178.115.63.185 06:09, 13. Mär. 2023 (CET)
… und sogar selbst dort final beantwortet. --Kreuzschnabel 07:05, 13. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Amnesie --Kreuzschnabel 07:05, 13. Mär. 2023 (CET)

Ja, sorry, aber final beantworten konnte ich sie leider nicht, obwohl das Amsterdam-Museum schreibt, van Gogh malte mit der rechten Hand und auch wegen der Spiegel-These alles dafür spricht, dass er mit der rechten Hand gemalt hat. Was final fehlt, um es bei VvG festzumachen ist, dass es leider keine Literatur darüber gibt, die man anführen kann und muß. O h n e Literatur-Beweis wird das bei WP nicht erlaubt, hinzuzufügen und wird von den Großkopferten immer revertiert!--Hopman44 (Diskussion) 09:21, 13. Mär. 2023 (CET)

Nimm die Website des Van-Gogh-Museum als Referenz: Van Gogh was rechtshandig. --Rôtkæppchen₆₈ 09:52, 13. Mär. 2023 (CET)

Danke, Rotkäppchen. Werde mich hüten, das bei VvG zu ergänzen. Es ist keine Literatur!!, die ist zwingend! notwendig. Und wenn ich das 2. Mal revertiert werde, könnte ich wieder einen edit-war entfachen, um dann natürlich wieder mind. für 90 Tage oder sicher länger bei WP ausgesperrt zu werden. Nein, nein!--Hopman44 (Diskussion) 10:54, 13. Mär. 2023 (CET)

Das Problem ist, dass nicht nachvollziehbar ist, wie die Webseite des Museums auf die Aussage kommt. Ich frage mich allerdings, wieso diese Frage so furchtbar wichtig ist, ich halte sie für eher irrelevant. --Auf Maloche (Diskussion) 10:58, 13. Mär. 2023 (CET)
wegen rechts- oder linkshänder nen Editwar? ...
Die Auskunft konnte Dir dem Anschein nach nicht ausreichend weiterhelfen. Dann der nächste Schritt: Schreib das Museum an woher die Info stammt. ... wenn das kein Ergebnis bringt: nimm es halt als "ungelöste Frage" hin oder fang an selbst Literaturrecherche zu betreiben.
Alle 3 Monate bei der Auskunft anzufragen dürfte nur genervte Antworten, aber eher selten eine andere Antwort bringen ...Sicherlich Post 11:22, 13. Mär. 2023 (CET)
Die niederländische WP schreibt indirekt - im Zusammenhang mit seinem Tod - was von rechtshändig: "... Verder werd het pistool van schuin boven de linkerborst afgevuurd, wat een onwaarschijnlijke positie is voor een (rechtshandige) zelfmoordenaar. ...". Sinngemäß: Der Einschuss wäre für einen rechtshändigen Selbstmörder ungewöhnlich. --31.212.11.230 12:05, 13. Mär. 2023 (CET)

Ja, okay, irgendjemand hat ja schon geschrieben, dass er das Selbstbildnis mit dem abgeschnittenen Ohr mit Hilfe eines Spiegels gemalt hat, so dass er das "falsche" Ohr gemalt hat. Literaturrecherche habe ich schon betrieben, aber leider wurde mir keine Literatur genannt, in der explizit steht, dass er mit der rechten Hand gemalt hat. Ohne Literatur geht bei WP VvG garnichts! Vielleicht hat hier jemand aussagefähige Literatur. Danke! Und leider darf man aus einer anderen WP auch nichts übernehmen.--Hopman44 (Diskussion) 12:59, 13. Mär. 2023 (CET)

Ob jemand spiegelverkehrt oder seitenrichtig malt, ist künstlerische Freiheit. Wenn wir eine reputable Quelle für eine Aussage haben, ist es nicht unsere Aufgabe, diese Quelle zu prüfen. Gibt es Quellen, die unterschiedliches Aussagen, dann schreiben wir das so. Wir sind doch hier keine Ermittlungsbehörden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:08, 13. Mär. 2023 (CET)
Die Website des Van-Gogh-Museums ist ein ausreichender Beleg. Das sind schließlich die Experten. Das Problem ist nicht, dass die Tatsache zweifelhaft wäre, sondern dass die Aussage schlicht nicht in den Artikel gehört. Der Abschnitt Vincent van Gogh#Selbstbildnisse besteht ausschließlich aus einem Link auf die Liste der Selbstbildnisse; was da eine isolierte Aussage über van Goghs Links- oder Rechtshändigkeit zu suchen haben soll, ist unerfindlich. --Jossi (Diskussion) 13:46, 13. Mär. 2023 (CET)
Die französische WP hat eine Quelle verlinkt, nach der 37 Selbstportraits mit Spiegel gemacht sind. Vielleicht diese Quelle heranziehen. Oder einfach die Frage offen lassen. --31.212.11.230 16:11, 13. Mär. 2023 (CET)


Danke, danke. Mit der Quelle, aber auch als erdrückender Beweis, neben der klaren Aussage des Amsterdam-Museums, dass er mit der rechten Hand gemalt hat, kann mMn auch das "spiegelverkehrte" Selbstbildnis 'barhaupt, vor der Staffelei' dienen. Vielleicht kann ich das im WP-Artikel einfügen, ohne dass es revertiert werden wird, obwohl wir explizit keine Literatur finden, in der das Jemand geschrieben hat. Ohne Literatur lassen das manche "owner" der Artikel nämlich nicht zu.--Hopman44 (Diskussion) 16:37, 13. Mär. 2023 (CET)
Wenn du es nicht gelesen haben solltest, sage ich es gern noch einmal: Es ging nicht um Literatur, sondern um eine überflüssige Detailaussage, die in keiner Weise in den Artikeltext integriert war. --Jossi (Diskussion) 14:11, 14. Mär. 2023 (CET)
Es steht ja schon bei VvG, dass er (zumindest) das Selbstbildnis mit dem abgeschnittenen Ohr mit Hilfe eines Spiegels gemalt hat. Daher das falsche Ohr abgebildet. Okay, bei den anderen Selbstbildnissen (nur Kopf) kann man das nicht ohne weiteres sagen, jedoch in der franz. WP steht es wohl ganz ausdrücklich: Selbstbildnisse mit Spiegel! Betrachtet man mal genau nur das Selbstbildnis "barhaupt, vor der Staffelei" muß es mMn doch deutlich auffallen, (wenn es auch mit Hilfe eines Spiegels gemalt wurde, wovon man nach den bisherigen Erkenntnissen ausgehen kann), dass er den Pinsel in der "spiegelverkehrt"! linken Hand hält und die Farbpalette in der "spiegelverkehrt" rechten Hand hält. Da weltweit die Diskussionen, ob Rechtsmaler oder Linksmaler, nicht verstummen, schlage ich doch vor, dass diese Tatsachen (mit Hilfe von Spiegel und rechtshändig) doch wenigstens erklärend im deutschen WP-Artikel VvG

aufgenommen werden sollten. Was spricht dagegen? WP ist doch sonst immer für Klarheit und Deutlichkeit! Danke.--Hopman44 (Diskussion) 19:33, 14. Mär. 2023 (CET)

Ob jemand Rechts- oder Linkshändler ist, wird in Artikeln nur selten erwähnt, da es unwichtig ist. Warum sollte das erwähnt werden? --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:58, 14. Mär. 2023 (CET)

Sachregister/-katalog

Habe Bücher, viele. Und seit 20 Jahren auch Internetseiten/-artikel usw. Wollte alles schon mal katalogisieren. So wie ich es aus Bibliotheken kenne. Da gibt es immer so schön ein Sachregister: Ich gehe z.B. auf Geographie, dann Erdteile, Europa, Länder, Deutschland, Hessen, usw. bis ins kleinste. Oder Kochen (gibt's da noch ne Überkategorie?), Fleischgerichte, Rind, Frikadellen, usw.
Wo finde ich sowas im Internet, also ein Sachregister, das ich zur Sortierung anwenden könnte? Oder muss ich mir sowas selbst zusammenstellen? Gruenschuh (Diskussion) 06:03, 15. Mär. 2023 (CET)

Hauswirtschaft bzw Ökotrophologie, Allgemeine Systematik für Öffentliche Bibliotheken. --Rôtkæppchen₆₈ 07:04, 15. Mär. 2023 (CET)
Da finde ich nirgendwo einen Katalog, nur Hinweise darauf. Ich suche also einen Sach-Katalog einer Bücherei zum herunterladen. Gibts das? --Gruenschuh (Diskussion) 08:40, 15. Mär. 2023 (CET)
Man kann die Antwort ganz einfach in eine Suchmaschine eingeben und dann den Katalog finden. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:56, 15. Mär. 2023 (CET)
Es gibt die Dezimalklassifikation, ob die für Dich sinnvoll ist, musst Du selber entscheiden. Daneben gibt es etliche weitere wie die Regensburger Verbundklassifikation. Noch mehr gibt es hier Klassifikation#Beispiele --Elrond (Diskussion) 12:28, 15. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke an alle! Ich bin jetzt mit Katalogen überschüttet worden. Gruenschuh (Diskussion) 08:44, 16. Mär. 2023 (CET)

Mord Tötungsdelikt von Siegen - Freudenberg

Guten Tag,

Auf der Arbeit mach diese Petition heute die runde kann es wirkicu dazu führen wenn die Petition eine Mehrheit bekommt dass die Täterinnn ins Gefängnis müssen?


Gruß Heiko

--2A00:20:D055:218B:8099:EE9F:FD74:5DFA 09:03, 15. Mär. 2023 (CET)

Nein! Gesetze können nicht rückwirkend geändert werden. Mit einer Petition kann man höchstens erreichen, dass sich der Gesetzgeber mit der Strafmündigkeit befasst. Was dabei herauskommt, ist damit noch nicht beschlossen.--2.174.238.8 09:54, 15. Mär. 2023 (CET)
Nein. Selbst wenn das Alter der Strafmündigkeit herabgesetzt wird, gilt immer noch das Rückwirkungsverbot. --Rôtkæppchen₆₈ 09:11, 15. Mär. 2023 (CET)
Eine solche Änderung hätte sich möglicherweise auch gar nicht auf diesen Fall ausgewirkt, weil ich bislang in keiner verlässlichen Quelle gelesen habe, dass es sich um einen Mord gehandelt hat. Vielmehr war von einer emotionsgesteuerten Tat, also wohl eher einem Totschlag, die Rede. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:22, 15. Mär. 2023 (CET)
Strafrechtsänderungen gelten nicht rückwirkend, d.h. die Rechtslage zum Tatzeitpunkt ist entscheidend. Zum Text der Petition äußere ich mich lieber gar nicht. Die Entsetzlichkeit dieses Sachverhalts steht außer Frage, aber inwiefern würde sich das bessern, wenn man die Täterinnen lebenslang einlocht und hinterher drei Leben zerstört sind statt nur eines? Wenn man das will, geht es nicht um Strafe, sondern um Genugtuung, letztlich um Rache – „die sollen gefälligst genauso leiden“. So verständlich das ist, das Ziel unseres Strafrechts ist eigentlich eine Einsicht und Besserung des Täters, nicht seine Zerstörung. Und auch wenn die Boulevardpresse das anders sieht, bei den meisten Ersttätern reicht eine milde Strafe als Schuss vor den Bug vollkommen aus, auch ohne dass sich der Volkszorn über sie entlädt. --Kreuzschnabel 09:59, 15. Mär. 2023 (CET)
das beste Deutschland in dem wir leben. MORD sollte pauschal lebenslang geben, Emotionen kann sich ja jeder vor Gericht herleiten, in den USA ist man da konsequenter da würde die Täterinnen jetzt auch einfahren ein mensch ist umgebracht worden und es gibt scheinbar keine Konsequenzen (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:D055:218B:8099:EE9F:FD74:5DFA (Diskussion) 10:00, 15. Mär. 2023 (CET))
"scheinbar" ist sicher unbeabsichtigt das richtige Wort ... --Magnus (Diskussion) 10:03, 15. Mär. 2023 (CET)
Ah, deshalb! Ich hab mich schon gefragt, wieso in den USA praktisch keine Morde geschehen. --Kreuzschnabel 10:05, 15. Mär. 2023 (CET)
Tötungsrate nach Ländern: USA: 5,0, Deutschland: 0,7 ... mir scheint das Konzept der USA jetzt nicht so wahnsinnig vielversprechend?! ...Sicherlich Post 15:54, 15. Mär. 2023 (CET)
Der Fragesteller und die reaktionären Käseblätter fabulieren von Mord, obwohl das unbelegt ist und wohl auch bleibt, weil die Öffentlichkeit herausgehalten wird. Und es ist auch nicht so, dass Tötungen durch unter 14-jährige ein Massenphänomen wäre. Daher wäre es unangemessen, das Strafrecht für Kinder auf den Kopf zu stellen. Das wird zum Glück nicht passieren. Die US-Justiz will hier kaum jemand kopieren, vor allem nicht in Bezug auf Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige. Vor einigen Jahren wurde ein 11-jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eingebuchtet, weil er seine kleine, nackte Schwester (?) berührte. Ich finde den Fall gerade nicht. Solche bizarren Überreaktionen der Justiz will keiner. Bei der Petition finde ich es befremdlich, dass das Opfer unverpixelt gezeigt wird. --2.174.238.8 16:19, 15. Mär. 2023 (CET)
Ach hier. "...Das harte Vorgehen der Justiz gegenüber Kindern hat amnesty international veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die USA neben Somalia das einzige Land sind, das die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert hat. 190 Länder haben sie ratifiziert. ...". --2.174.238.8 16:32, 15. Mär. 2023 (CET)
So denkt jeder anders. ich finde es befremdlich, dass heutzutage alle Gesichter verpixelt werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 19:30, 15. Mär. 2023 (CET)
Welchen Mehrwert hat denn die unverpixelte Darstellung der Opfer (oder Täter) für den Leser? So lange eine Person gesucht wird, ist das OK, aber danach? Was soll das? Noch schlimmer als bei den Opfern finde ich die unverpixelte Darstellung von Extremisten. Die freuen sich womöglich noch über die Aufmerksamkeit. Da müsste ein Banner drüber: "Idiot". --2.174.238.8 19:45, 15. Mär. 2023 (CET)
man kann dann sehen, dass es sich wirklich um echte Menschen wie dich und mich handelt. Um einen Menschen, an den man sich erinnern kann und sollte, so es ein Opfer sei, oder einen Menschen, den man meiden, vor dem man sich schützen kann, so es ein Täter sei. Da für Letztere die Resozialisierung das offizielle Ziel darstellt, kann ich deren Verpixelung und Anonymisierung noch nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht wirklich gutheiße. Aber warum man Opfer noch einmal opfern will, indem man ihrer nicht umfassend und namentlich gedenkt, indem man sie nicht in Erinnerung bringt, indem man sich ihrer nicht erinnert, das geht einfach nicht in meinen Kopf herein. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:15, 16. Mär. 2023 (CET)
Damit Stalker dann bei der Betroffenen Familie auftauchen und gaffen? Die Trauerarbeit wird nicht erleichtert, wenn wildfremde Menschen sich breit machen.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 00:19, 16. Mär. 2023 (CET)
Falls du schon mal Sätze wie „Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt“ gelesen und nicht verstanden hast: das hat denselben Grund. Wer trauert und mit einem riesigen Verlust fertig werden muss, tut das im allgemeinen eher ungern auf dem Präsentierteller, sondern zieht sich in einen geschützen Raum zurück, um im schwer verletzten Zustand weiteren Belastungen möglichst zu entgehen. Ich weiß nicht, ob du schon einmal um einen lieben Menschen getrauert hast, dessen Verlust ein klaffendes Loch in dein Herz gerissen hat. Ich schon oft genug. Wie man in der Respektierung dieses Bedürfnisses ein „noch einmal opfern“ sehen kann, ist mir vollkommen schleierhaft. --Kreuzschnabel 01:10, 16. Mär. 2023 (CET)
Ich weiß auch ohne Bild, dass es sich um Menschen handelt. Die Trauernden sollten selbst entscheiden können, ob sie sich mit Bildern an das Opfer erinnern wollen und nicht am Kiosk um die Ecke unfreiwillig. --31.212.25.183 06:45, 16. Mär. 2023 (CET)
Ich habe den Link zu der grausigen Petition entfernt. Als nächstes wird hier auch noch Werbung für die Todesstrafe gemacht. Zum Kotzen. --Auf Maloche (Diskussion) 10:10, 15. Mär. 2023 (CET)
Ich finde das richtig und halte die Frage für beantwortet. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:23, 15. Mär. 2023 (CET)
Das bei NS-Verbrechen aber außer Kraft gesetzt wurde, wenn ich mich nicht irre. --2003:C1:9716:CE00:ACD8:E7C5:E119:5C5A 11:39, 15. Mär. 2023 (CET)
Was hier nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt, da es sich meines Wissens dabei nicht um ein NS-Verbrechen handelt. --Kreuzschnabel 12:10, 15. Mär. 2023 (CET)
Aber zeigt, daß das Rückwirkungsverbot nicht absolut ist. --2003:C1:9716:CE00:ACD8:E7C5:E119:5C5A 14:47, 15. Mär. 2023 (CET)
Mir wäre neu, dass z.B. die Nürnberger Prozesse unter Bundesdeutschem Recht stattgefunden haben. --Elrond (Diskussion) 16:08, 15. Mär. 2023 (CET)
Es geht um die Fälle, wo 90jährige KZ-Sekretärinnen angeklagt werden, weil die Verjährung für Beihilfe zum Mord in diesen Fällen abgeschafft wurde. Das hat mit den Nürnberger Prozessen nichts zu tun. --2003:C1:9716:CE00:ACD8:E7C5:E119:5C5A 18:44, 15. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --BlackEyedLion (Diskussion) 10:23, 15. Mär. 2023 (CET)
Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, dass die Strafmündigkeit bei 14 Jahren liegt. Und falls in dieer Petition steht, dass das Tun der Täterinnen konsequenzfrei bleibt, wäre das schlicht eine Lüge. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall das Jugendamt und es werden in solchen Fällen Maßnahmen getroffen. Nebenbei; ob Gefängnis für Jugendliche allgemein (also Kinder ab 14 Jahren) nicht eher kontraproduktiv gegenüber anderen Maßnahmen ist, ein heiß diskutiertes Thema in der Fachwelt, wobei die starke Tendenz eher zu den anderen Maßnahmen geht. --Elrond (Diskussion) 12:35, 15. Mär. 2023 (CET)
Der zweite Beitrag des Fragestellers zeigt imho, dass es darum geht, zu skandalisieren und nicht darum, eine Wissensfrage zu klären. Ich denke, wir sollten das nicht weiter füttern. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 13:28, 15. Mär. 2023 (CET)
Bleibt noch nachzutragen die beiden 12- und 13-Jährigen seien „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“, teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. Das Jugendamt wurde tätig, die Tat hat Konsequenzen wie sie die Gesetze vorsehen und dabei soll es sein Bewenden haben. --Heletz (Diskussion) 07:38, 16. Mär. 2023 (CET)
Die Tat hat auch ganz ohne Gesetz Konsequenzen für die beiden Kinder. Das, was sie getan haben, wird sie ihr Leben lang verfolgen. --94.219.28.91 01:05, 17. Mär. 2023 (CET)

Anschlussfrage zur Tötung in Mord in Siegen Freudenberg (Siegerland), Aufsichtspflicht?

Guten Morgen,

Ich hätte noch eine Anschlussfrage zu dem Mord in Siegen Tötungsfall in Freudenberg, wäre hier nicht auch eine Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern im Raum? (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:D01B:32D4:39A7:CA58:F5DC:E513 (Diskussion) 09:55, 16. Mär. 2023 (CET))

Wie kommst Du denn darauf? Sollen Eltern (allgemein) stets hinter ihren Kindern herlaufen?! --Elrond (Diskussion) 10:26, 16. Mär. 2023 (CET)
gilt denn nicht mehr der Grundsatz Eltern haften für ihre Kinder? Liest man auf jeder Baustelle (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:D01B:32D4:39A7:CA58:F5DC:E513 (Diskussion) 10:42, 16. Mär. 2023 (CET))
Nein, der gilt seit Abschaffung der Sippenhaftung nicht mehr. Betrachte das penetrante Erscheinen dieses Satzes auf Baustellenschildern als deren Witzseite. --Kreuzschnabel 10:58, 16. Mär. 2023 (CET)
Die Baustelle entspricht nicht der dem Bauherrn auferlegten Verkehrssicherungspflicht, wenn Kinder diese so ohne weiteres betreten können. Deswegen sind die, im Gegensatz zu den 1960er/70er Jahren, heute auch umzäunt. Dazu: die meisten Kinder können nicht von Geburt an lesen. (Zuweilen las und liest man an zB Telefonkästen, dass das bekleben und bemalen derselben "strafrechtlich verfolgt wird". Unser Prof. forderte und damals auf, einfach "aber nicht strafrechtlich geahndet" dazuzuschreiben. Erst mit Einfügung des § 303 Abs. 2 StGB im Jahr 2005 kann's auch strafrechtlich geahndet werden.) --95.119.33.123 17:39, 16. Mär. 2023 (CET)
Eltern sind keineswegs dazu verpflichtet, auf ihre Kinder 24/7 aufzupassen. (Das wäre für die Kinder nicht mal gut, da sie einen elternfreien Lebensraum, mit der Peergroup verbrachte Zeit, zur Entwicklung sozialer Kompetenzen brauchen – dass das hier offenbar mal schiefgelaufen ist, bestätigt als Ausnahme die Regel.) Also: Wenn du den Eltern nachweisen kannst, dass sie so etwas hätten wissen und daher besser hätten aufpassen müssen, dann ja, sonst nicht. Ich nehme aber an, dass der ermittelnde Staatsanwalt nicht so doof ist, dass er nicht auch ohne deinen Tipp auf die Idee käme, sich das mal anzuschauen. --Kreuzschnabel 10:58, 16. Mär. 2023 (CET)
Wer mit dem Argument Aufsichtspflicht kommt, sollte vielleicht mal dran denken, dass das nach hinten losgehen muss: Die Eltern des Opfers haben ihre Aufsichtpflicht verletzt und sind so selbst an ihrem Schaden schuld. --2003:F7:DF1B:9C00:2176:5C96:7E3:7862 11:08, 16. Mär. 2023 (CET)
Nebenbei: Freudenberg (Siegerland) ist kein Stadtteil von Siegen, sondern selbständige Nachbarstadt. Alle Freudenberger würden -sprünge machen, wenn du das in den Formulierungen deiner Überschriften berücksichtigen könntest. --Kreuzschnabel 11:23, 16. Mär. 2023 (CET)
Hier geht es um sehr komplexe psychologische Zusammenhänge - eine Aufsichtspflichtverletzung ist vermutlich nicht Thema. Wenn, dann kann man über so Konzepte wie Erziehungsauftrag oder Kindeswohl reden, aber rechtlich relevant ist das sehr sicher auch nicht. Bei solchen Diskussionen wir jetzt eher wichtig sein, wie man die Eltern in der jetzt kommenden Zeit unterstützen kann, das, was passiert ist, aufzuarbeiten. Kritzolina (Diskussion) 11:53, 16. Mär. 2023 (CET)
Je nach Sichtweise des Betrachters könnte das in der Weise passieren, daß man sie aller Ablenkungen und Mühen des Alltags enthebt und ihnen in ihrer Gefängniszelle viel Zeit gibt, über ihr verpfuschtes Leben nachzudenken und zu bereuen. Allerdings ist diese Sichtweise weder mehrheitsfähig noch mit der Rechtsordnung vereinbar, gleichwohl aber existent. (Und ich frage mich immer, warum immer ausgerechnet die Täter und ihre Mischpoke der Zuwendung bedürfen sollten. Gewisse Leute scheinen ein ziemlich verdrehtes Weltbild zu besitzen.) --77.0.171.72 12:48, 16. Mär. 2023 (CET)
Aha, du weißt also mehr über der Elternhäuser der Täterinnen, dass du solche Aussagen treffen kannst. Da dieses Cafehaus-Räsonieren zu nichts führt, sollen wir hier Schluß machen. Die Tat ist tragisch und durch nichts wieder gut zu machen. Wir haben einen Rechtsrahmen und er wird sich auch durch WP nicht ändern. Jeglicher weiterer Spekulatius kann im Cafe in den Kaffee geditscht werden.
Wenn man eine sehr selektive Wahrnehmung hat und sie bewusst kultiviert, kommt das sicher hin. Dass der Sühnegedanke nicht zu besseren Menschen führt, ist empirisch zu Hauf nachgewiesen, es dient besten/schlimmstenfalls dem Wohlbefinden von Menschen wie Dir. Aber damit ist weder den Angehörigen der Opfer, noch, in diesem Fall, den Angehörigen der Täterinnen geholfen. Als nächstes (oder übernächstes, erst soll sie für Erwachene kommen) wird dann die Todesstrafe für Kinder gefordert. Da sind wir hoffentlich drüber hinweg. --Elrond (Diskussion) 13:35, 16. Mär. 2023 (CET)
Du hast Deine Wahnvorstellungen falsch eingerückt: die Forderung, daß die Eltern der Täterinnen unterstützt werden müßten, stammt von Kritzolina. Oder zweifelst Du daran, daß es Leute gibt, die das ganz anders sehen, bei denen eine Mitschuld sehen und sie bestraft sehen möchten? Und kannst Du eigentlich ausschließen, daß diese Mitschuld, etwa durch eine verwahrlosende Erziehung, nicht wirklich besteht? Mußt Du doch wissen, so gut, wie Du sie zu kennen scheinst. - "Täterinnen": ein Tötungsdelikt ist auch dann eine Straftat, wenn die Täterinnen nicht strafmündig oder nicht schuldfähig sind, und sie sind auch nicht "mutmaßlich", sondern haben die Tat mutmaßlich gestanden. Und das ist mutmaßlich kein Grund, daß Du von der Todesstrafe für sie phantasierst. Da wird man schon nach anderen Gründen suchen müssen. Ich ahne, welche das sein könnten... --77.8.168.55 05:55, 17. Mär. 2023 (CET)
Von welcher Zuwendung sprichst du? Und woher weißt du, dass die Eltern ein bereuungswürdiges verpfuschtes Leben führen? Soviel zu verdrehtem Weltbild. Ich persönlich gehe erstmal davon aus, dass die Eltern der Täterinnen über ihre Töchter ebenso schockiert sind wie du und ich. Wenn sie erzieherisch oder aufsichtstechnisch was versäumt haben, wird ihnen der Staatsanwalt das schon rechtzeitig aufs Brot schmieren, keine Angst. Mannmannmann. --Kreuzschnabel 13:43, 16. Mär. 2023 (CET)
Du haben Problemen mit die Textverständnis? Oder wie erklären Unsinnsaussagen? Mannmannmann. --77.8.168.55 05:58, 17. Mär. 2023 (CET)

Ich bin mal so frei, den Eingangspost zu korrigieren. Falls das unerwünscht sein sollte, wäre ich mit einem Revert einverstanden. Nur: Falscher Ort und unbestätigter Sachverhalt geht irgendwie auch nicht.--2A02:3030:80F:E08C:557A:FA95:238B:DE17 17:22, 16. Mär. 2023 (CET)

Dann aber oben auch :) --Kreuzschnabel 18:40, 16. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: scif (Diskussion) 13:20, 16. Mär. 2023 (CET)

2,8 oder 2,5 Watt

Kann ich in eine Lampe, bei der ich die maximale Watt-Zahl nicht kenne, aber bei der bisher eine 2,5 Watt-LED-Birne drin war, problemlos auch eine 2,8 Watt-Birne reinschrauben? Oder ist das schon zuviel, unter der Annahme, dass die Lampe für 2,5 Watt ausgelegt ist? 194.39.218.18 14:25, 17. Mär. 2023 (CET)

Was für eine Lampe soll denn das sein? Bei einer Lampee mit normalem Stromanschluss (ohne Trafo, Dimmer oder so) sollte sich die Wattangabe nur auf die zu erwartende Abwärme beziehen. --Magnus (Diskussion) 14:28, 17. Mär. 2023 (CET)
Ist ne Deckenlampe. Ich vermute dass die Wattanzahl auf der Oberseite steht, hab aber keine Lust, sie zu demontieren und wieder hinzumontieren. 194.39.218.18 15:28, 17. Mär. 2023 (CET)
Aber ich verstehe die Rückfrage nicht. Auf jeder Lampe steht die maximale Wattzahl, und Birnen mit mehr Watt soll man nicht hineinschrauben wegen Überhitzung etc. 194.39.218.18 16:45, 17. Mär. 2023 (CET)
Trollium. --Rôtkæppchen₆₈ 17:12, 17. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Starker Trolliumgeruch. --Rôtkæppchen₆₈ 17:12, 17. Mär. 2023 (CET)
Wenn die Deckenlampe für Glühbirnen ausgelegt ist, ist dein Vorhaben sehr wahrscheinlich unbedenklich. Jede Glühbirne hat mehr Abwärme als jede LED. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:18, 17. Mär. 2023 (CET)
Eine Deckenlampe, die nur 2,5 W Abwärme verkraftet, gibt es nicht. Wage ich mal zu behaupten. Außer sie besteht aus filigranem Klareis. Schraub also ruhig ohne Kenntnis der Leistungsgrenze alles an LED-Lampen rein, was du willst. --Kreuzschnabel 18:13, 17. Mär. 2023 (CET)
Die Fassungen für Retrofit-Leuchtmittel sind alle mit 2 Ampere strombelastbar. Bei 230 Volt ergibt das eine maximale Scheinleistung von 460 VA. Außerdem hatte zu Glühlampenzeiten das kleinste Leuchtmittel 15 Watt. Retrofit-Leuchtmittel sollten also bis 15 Watt oder 2000 mA Stromaufnahme (steht auch auf dem Typenschild des Leuchtmittels) ohne Kenntnis des Typenschilds der Leuchte einsetzbar sein. Der Troll von oben behauptet zwar, dass die Wattzahl auf der Oberseite stünde. Das ist aber offensichtlich eine Schutzbehauptung, damit seine Trollerei nicht noch offensichtlicher ist. --Rôtkæppchen₆₈ 21:15, 17. Mär. 2023 (CET)
Hä? Ich bin die IP von oben, aber sicher kein Troll. Mal ein Beispiel: Bei dieser Lampe (die nicht die ist, die ich habe) ist "max.: 5.3 W" angegeben. Diese Angabe kenne ich bei meiner Lampe nicht. Deshalb die Frage: Wenn die Lampe bisher mit einer 2,5 Watt-LED-Birne funktioniert hat, kann ich dann auch eine LED-Birne mit 2,8 Watt reinschrauben, ohne dass ich befürchten muss, dass mir die Bude abbrennt? 87.151.167.136 22:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Klar: In solchen Lampen verwendete man frueher 60-W-Gluehbirnen. Mag sein, dass die Lampen inzwischen weniger hitzefest sind, aber bei 3 W brennt garantiert nichts an. -- Juergen 195.192.220.2 23:27, 17. Mär. 2023 (CET)
Ich hab in meiner Ikea Lillholmen seit Jahren ein 8-Watt-Leuchtmittel. Muss ich jetzt befürchten, dass die Leuchte an Erfrierung eingeht, wo sie doch bis 60 Watt spezifiziert ist? --Rôtkæppchen₆₈ 23:34, 17. Mär. 2023 (CET)

zylindrisches Objekt im Schnee

links unten im Bild? Was ist das für ein zylindrisches Objekt, dient das zum Herunterrtuschen? --Mateus2019 (Diskussion) 20:14, 17. Mär. 2023 (CET)

Das ist nicht zylindrisch sondern breitflach auf hochkant und nennt sich Snowboard. --RAL1028 (Diskussion) 20:19, 17. Mär. 2023 (CET)
Könnte das ein Luftkissen-Bob sein? Link, Halte ein Snowboard auch für deutlich wahrscheinlicher.--An-d (Diskussion) 20:20, 17. Mär. 2023 (CET)
Einfach mal reinzoomen. Man sieht deutlich einen Snowboarder auf dem Hintern sitzend und einen weiteren Wintersportler ohne Sportgerät, der auf dem Snowboard liegt. Warum auch immer. Vermutlich ein Sportler-Knäuel durch einen Zusammenstoß. In starker Vergrößerung kann man sogar einen Teil des Logos auf dem Snowboard erahnen. --46.78.185.28 08:22, 18. Mär. 2023 (CET)
danke Euch, meine Augen sind nicht mehr so gut... Schönes WE allen, --Mateus2019 (Diskussion) 11:27, 18. Mär. 2023 (CET)
Meine auch nicht. Man kann mit dem Browser mit STR+ das Bild vergrößern und erkennt es leicht. Vorher das Bild mit der höchsten Auflösung im Browsertab öffnen. --46.78.185.28 11:57, 18. Mär. 2023 (CET)
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Putin vor Internationalem Strafgerichtshof

Heute wurde gemeldet, der Internationale Strafgerichtshof habe einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen, wuerde aber nicht in Abwesenheit gegen ihn verhandeln.
Wuerde aber ein Prozess gefuehrt werden, wenn Putin, gleich auf welche Weise, im Ausland verhaftet und ausgeliefert wuerde, auch wenn seine Anwesenheit auf rechtswidrige Weise herbeigefuehrt wuerde ?
Bitte an dieser Stelle keine Diskussion darueber fuehren, welche Methoden geeignet sein koennten, Putin dem Gericht zuzufuehren - hier soll es nur um die prinzipielle Frage gehen, ob seine Anwesenheit unabhaengig von der Vorgeschichte fuer die Durchfuehrung der Verhandlung ausreicht oder ob Putin auf eine Weise herangeschafft werden muss, die rechtsstaatlichen Grundsaetzen genuegt. -- Juergen 195.192.220.2 23:03, 17. Mär. 2023 (CET)

Male captus, bene detentus sagt, daß eine (völker-)rechtswidrige Habhaftwerdung einer Person durch einen Staat einer rechtmäßigen Haft nicht unbedingt entgegensteht. Die en:wp sagt: There is state practice in support of the doctrine, as well as contrary state practice; hier etwas ausführlicher thematisiert auf 1214 Seiten von der Tilburg University. --94.219.191.242 01:24, 18. Mär. 2023 (CET)
Milošević wurde ja einst von seiner Nachfolge-Regierung nach Den Haag ausgeliefert. --Heletz (Diskussion) 07:37, 18. Mär. 2023 (CET)
Ein Präzedenzfall wäre wohl der Eichmann-Prozess (ohne die Herren Putin und Eichmann gleichsetzen zu wollen). Unser Artikel zum Prozess sagt zu der Problematik: Es stellte (nach Ansicht des israelischen Gerichts) kein Strafverfolgungshindernis dar, dass Eichmann ohne seinen Willen von Argentinien nach Israel gebracht worden war. Nach damals geltender Rechtsauffassung konnte ein Angeklagter den Umstand, von einem Land, in dem er sich aufgehalten hatte, in ein anderes Land, das ihn strafrechtlich belangen wollte, entführt worden zu sein, nicht als Verletzung eines eigenen, subjektiven Rechts geltend machen. Vielmehr wurde dieses Vorgehen allein als Verletzung der Souveränität des Landes, in dem sich der Verhaftete aufgehalten hatte, angesehen. Nur dieses konnte bei dem Land, in das der Verhaftete entführt worden war, intervenieren. So hatte es Argentinien durch die Anrufung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die anschließende gütliche Streitbeilegung mit Israel auch getan. Der völkerrechtliche Grundsatz male captus bene detentus (zu Unrecht gefangen, zu Recht inhaftiert) war seinerzeit international anerkannt, wird inzwischen aber in Frage gestellt. --Proofreader (Diskussion) 10:16, 18. Mär. 2023 (CET)
Danke. -- Juergen 86.111.154.97 18:17, 18. Mär. 2023 (CET)
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Adapter für alte Objektive

Meine Canon EOS 6D ist kaputt, ich habe jetzt eine Canon EOS R6, möchte aber meine alten Objektive weiter benutzen. Was brauche ich dazu? Sowas? Es scheint noch diverse andere Adapter zu geben, teilweise sind die sehr teuer, ich weiß aber nicht, was die machen. --Carlos-X 00:16, 13. Mär. 2023 (CET)

Bei den Adaptern EOS EF auf EOS R gibt es solche, die auch diverse Videofunktionen und was weiß ich übertragen. Wenn Du nur Standbilder machst, ist der hier völlig ausreichend. Den habe ich auch und alles passt. --Elrond (Diskussion) 01:12, 13. Mär. 2023 (CET)
Video klingt zwar nett, aber bei meiner letzten Kamera hab ich in 10 Jahren kein einziges gedreht und irgendwann werde ich mir vielleicht auch mal neue Objektive holen. Dann nehme ich den. Das war ja der aus meinem Link. Danke! --Carlos-X 12:46, 13. Mär. 2023 (CET)
Wer nicht gerade Sportfotograf ist, wird früher oder später auf neue Objektive setzen. Die Technik ist weitergegangen. Als mein 2,8/24-70 kaputt war, hätte ich heulen können. Heute habe ich Objektive, die bedeutend besser sind, an der spiegellosen. Hat jemand vor 20 Jahren von einem 1,4er Objetiv gesprochen, haben alle neidisch auf den Leica-Besitzer geguckt. Heute gibts sowas im dreistelligen Bereich für alle gängigen Anschlüsse. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:04, 13. Mär. 2023 (CET)
Vor allem mit meinem Teleobjektiv habe ich so wenige Fotos gemacht, da liegen die Kosten pro Bild wahrscheinlich bei mehreren Euros. Das muss noch ein paar Jahre halten. Und realistisch betrachtet trifft bei mir eine sehr ordentliche Ausrüstung auf einen lausigen Fotografen. Wenn ich 1000+ € investieren wollte, dann würde ein Kurs wahrscheinlich die größten Verbesserungen bringen. --Carlos-X 23:22, 14. Mär. 2023 (CET)
Die Adapter sollten Autofocus übertragen, das können die ganz billigen nicht. Ein gutes Foto entsteht im Auge des Fotografen, nicht in teurer Technik. Gute Technik kann es aber leichter machen. Wenn die Objektive schwerer als die Kamera sind, braucht man schon gute Argumente ;) Geld ist natürlich so ein Argument. Ich bin am Wochenende mit einer Freundin losgezogen, Fotos im schick verschneiten Wald machen. Als wir ankamen, war schon fast alles getaut. Die teure Ausrüstung wird es schon richten... Unsere gemeinsame Ausrüstung bewegt sich im mittleren vierstelligen Bereich. Zu Hause angekommen waren wir vollkommen enttäuscht, nicht ein einziges wirklich vorzeigbares Foto. Mit der teuren Technik haben wir nur Mist produziert. Weiterbildung ist wirklich eine gute Idee, egal ob in Sachen Fotografie oder Nachbearbeitung. Meine Kameras sind fast 10 Jahre alt, ich habe nicht vor, da in den nächsten Jahren was Neues zu beschaffen. Nach über 40 Jahren Fotografie lerne ich jedoch auch ständig noch was Neues, investiere mittlerweile eher in Lernvideos als in Hardware. Denke aber daran, daß die Bildqualität im Grunde nur duch Sensor und Objektiv definiert sind, welche Kamera dazwischensteckt, ist eigentlich unwichtig. Ein blindes Suppenhuhn an einer modernen Kamera bringt nicht viel. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:55, 14. Mär. 2023 (CET)

Befund (med.) bzw. Diagnose: Wann legal, wann strafbar?

Den Befund (med.) oder die Diagnose erstellt in der Regel Fachpersonal. Ist eines (oder beides?) wenn vom Laien erstellt nicht strafbar? Wenn ja, mit welchem Umfang (nicht gemeint ist eine ärztliche Fehldiagnose)? --46.114.5.85 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 46.114.5.85 (Diskussion) 08:14, 13. Mär. 2023 (CET))

Wurde dieser „Befund (med.) oder die Diagnose“ am Tresen/Kaffeetafel, oder in einer "Praxis" nach einer Untersuchung und Vortäuschung von Kenntnissen und Fertigkeiten und/oder Titel gestellt? --Elrond (Diskussion) 08:25, 13. Mär. 2023 (CET)
Ein angeblicher medizinischer Befund oder eine angebliche Diagnose von Laien ist nichts anderes als eine Meinung, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt ist. Das ändert sich erst, wenn der Charakter der Meinungsäußerung als private und fachlich inkompetente Sichtweise bewußt und in einem gewissen Ausmaß verschleiert und falsch dargestellt wird und möglicherweise sogar derart öffentlich und umsonst oder kostenpflichtig angeboten wird. Siehe auch den Artikel Heilberuf. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 12:59, 14. Mär. 2023 (CET) Ergänzend: Eine problematische Grauzone gibt es in Abhängigkeitsverhältnissen, die begründet sind durch Pflegschaft oder Betreuung oder die im § 1626 Abs.1 BGB formulierte elterliche Sorgepflicht. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 13:26, 14. Mär. 2023 (CET)
Da dürfte dasselbe gelten wie bei jeder anderen Tatsachenbehauptung, bzw. Meinungsäußerung. Je nach Kontext könnten weitere Aspekte hinzu kommen, falls derjenige sich bspw. als Arzt ausgibt o.ä. --178.4.190.49 01:44, 15. Mär. 2023 (CET)

Strompreisbremse prognostizierter Jahresverbrauch falsch

Habe letzte Woche den Brief zur Strompreisbremse erhalten: prognostizierter Jahresverbrauch 7.388. Mein Jahresverbrauch 2021 war 8.944 und 2022 waren es 8.389. Der vom 1.10.21 bis 30.9.22 war 8.762. Egal, wie man rechnet, die Prognose ist falsch. Keine Möglichkeit des Widerspruchs. Was kann ich tun? --2003:C1:970A:4300:9041:3DBA:5CD8:4C13 10:09, 13. Mär. 2023 (CET)

Mit "Keine Möglichkeit des Widerspruchs" meinst Du, Dein Stromversorger hat auf dem Schreiben weder seine Anschrift noch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben? Dann schau doch mal auf einer Stromrechnung nach, da stehen normalerweise die Kontaktdaten. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:38, 13. Mär. 2023 (CET)
Er schreibt, daß er die Prognosedaten vom Netzbetreiber übernommen hat und nicht ändern kann.--2003:C1:970A:4300:9041:3DBA:5CD8:4C13 12:35, 13. Mär. 2023 (CET)
An den Netzbetreiber wenden... Eventuell auch an die Schlichtungsstelle Energie -- southpark 14:24, 13. Mär. 2023 (CET)
Netzbetreiber klingt gut, ist aber schwierig. Ich habe keine Seite gefunden, wo ich die PLZ eingeben kann und den Netzbetreiber - was immer der macht? - gesagt bekomme. Meine Ablesewerte teile ich meinem Stromverkäufer und Westnetz mit. Vermutlich ist Westnetz, die geben aber auch keine Postadresse mehr an und haben gefühlt 100 gleichnamige Töchter, mein Netzbetreiber?--2003:C1:970A:4300:9041:3DBA:5CD8:4C13 16:53, 13. Mär. 2023 (CET)
War da nicht irgendwas mit 20%, die die Verbraucher selbst ein sparen sollen? --2003:E4:2F12:C2A6:7046:36A7:6208:E7FF 18:07, 13. Mär. 2023 (CET)
8762 x 0,8 = 7010 -- southpark 19:09, 13. Mär. 2023 (CET)
Man hat aber die 20% von 7.388 genommen --2003:C1:9705:D200:7D56:51EE:A90A:25EF 11:20, 14. Mär. 2023 (CET)
Hier ist was erklärt. Vielleicht lässt sich die Rechnung damit nachvollziehen. --31.212.255.4 09:27, 14. Mär. 2023 (CET)
Service: Westnetz (Verteilnetzbetreiber) --31.212.255.4 08:52, 14. Mär. 2023 (CET)
Danke. --2003:C1:9705:D200:7D56:51EE:A90A:25EF 16:16, 14. Mär. 2023 (CET)

Mineral-Abscheidung aus Meerwasser an Blech vermittels elektr. Strom

hatte mal ein franz.(?) Gelehrter vorgeschlagen. Ob Calciumcarbonat oder Natriumhydrogencarbonat hab ich vergessen. (Dieser verrückte Professor erwog sogar, damit künstl. Inseln im Pazifik zu bauen.) Nun finde ich seine Homepage nicht wieder. Findet ihr die? --Virtualiter (Diskussion) 11:34, 13. Mär. 2023 (CET)

Biorock --46.189.28.140 16:02, 13. Mär. 2023 (CET)
Aaah, ja, ganau! Hab vielen Dank. --Virtualiter (Diskussion) 16:19, 13. Mär. 2023 (CET)

"Reflex" im juristischen Sinn/Kontext

In einem juristischen Fachaufsatz findet sich mehrfach die Formulierung "als Reflex auf" im Sinne von "als Reaktion auf", was für Laien etwas merkwürdig klingt. Nun finde ich im Artikel Reflex (Begriffsklärung) keinen Hinweis auf eine besondere Verwendung des Wortes im juristischen Kontext, es gibt aber wohl aber den Artikel Reflexrecht. Ist die juristische Verwendung des Begriffs etabliert und für Fachleute verständlich, und wenn ja, was bedeutet sie? --Nina (Diskussion) 12:25, 13. Mär. 2023 (CET)

"Die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit ist nicht bloßer Reflex der gesetzlichen Regelung" schreibt z. B. das BVerfG am 27.4.22 ([1]). --Sebastian Gasseng (Diskussion) 13:46, 13. Mär. 2023 (CET)
Gemäß dem Artikel Reflexrecht geht der Begriff auf Georg Jellinek zurück. Im dort verlinkten Einzelnachweis (System der subjektiven öffentlichen Rechte) ist die Reflexwirkung des objektiven Rechts auf Seite 65 beschrieben, die Fußnote auf dieser Seite verweist auf Ihering, der diesen Begriff wohl zuerst klar formuliert hat. Es geht darum, daß sich das Handeln einer Behörde bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben vorteilhaft auf einen einzelnen auswirkt. Diese gesetzlichen Aufgaben dienen dem Gemeininteresse, der einzelne hat kein subjektives (im persönlich zustehendes) Recht, die Erfüllung der Aufgaben durchzusetzen. Reflex hat hier etwa die Bedeutung Wirkung, analog zur Beschreibung in Pierer 1857 als "die Wirkung eines Reizes auf einen Nerven" und nicht wie in Reflex als "unwillkürliche, rasche und stets gleichartige Reaktion". 91.54.39.156 16:15, 13. Mär. 2023 (CET)
Wahrscheinlich haben aber beide oben genannten Beispiele nichts mit dem Reflexrecht oder überhaupt etwas mit juristischer Fachsprache zu tun: Reflex im Sinne von ‚(unmittelbare) Reaktion‘ entspricht ja ziemlich genau dem Reflex im physiologischen Sinne, und im Beispiel mit dem „Reflex der gesetzlichen Regelung“ hat das Wort die Bedeutung ‚Widerschein‘. --Megalogastor (Diskussion) 16:25, 13. Mär. 2023 (CET)
Die Verwendung als "Wirkung" würde passen, zumal es um das Handeln einer Behörde geht. Fragt sich nun, ob das allgemein so verstanden würde bzw. ob Juristen den Bezug zu Reflexrecht herstellen, wenn sie die Formulierung lesen. --Nina (Diskussion) 06:30, 14. Mär. 2023 (CET)
AFAICS beschränkt sich die "besondere Verwendung des Wortes im juristischen Kontext" auf Bemühungen um Eloquenz. Hier im Rechtswörterbuch findet sich lediglich die Bedeutung aus der Biologie: Strafrecht – Reflexe: Die unmittelbare Übertragung äußerer körperlicher Reize über das Nervensystem ohne Zwischenschaltung des Bewusstseins, wodurch das handlungssteuernde Willenselement fehlt. --178.4.190.49 01:32, 15. Mär. 2023 (CET)

Hämotherapie-Richtlinien vs DRK

Die Hämotherapie-Richtlinien machen Aussagen auch zum Maximalalter für Blutspender. Dabei wird unterschieden zwischen Erstspendern und Wiederholungsspendern. In der Gesamtnovelle von 2017: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/MuE/Richtlinie_Haemotherapie_E_A_2019.pdf heißt es

  • Erstspender: < 60 Jahre
  • Wiederholungsspender: < 68 Jahre

Es heißt weiter Zulassung von älteren Spendern oder Erstspendern über 60 Jahre nach individueller ärztlicher Entscheidung möglich. Beim DRK Nord-OST gelten folgende Altergrenzen (nach den standard operating procedures), die stets über den Empfehlungen der Hämotherapie-Richtlinien liegen.

SOP Version 4 5 6 7 8 9
Year 2011-2015 2015-2016 2016-2017 2017-2019 01/2018 - 10/2018 10/2018-01/2019
First Donor 65 65 65 <= 65 <= 69 <= 65*
Regular Donor 71 72 73 <= 73 <= 73 <= 73*

Wie kommt es, dass die Blutspendedienste vom DRK (auch Haema etc. https://www.haema.de/fileadmin/user_upload/downloads/informationen/allgemeine-spendebedingungen-haema.pdf) sich weit weg von den Hämotherapie-Richtlinien bewegen? Ich weiß natürlich, demografischer Wandel, 10 Jahre sinkende absolute Blutspendezahlen. Aber wieso dürfen die Blutspendedienste das Maximalalter ständig anheben? Ich konnte nicht herausfinden, wer beim DRK die standard operating procedures festlegt.

Wieso wird überhaupt in den Hämotherapie-Richtlinien das Maximalalter festgelegt, wenn nur es nur eine Empfehlung ist und immer der Arzt vor Ort entscheidet. Wieso wird das Maximalalter nicht gleich offiziell fallengelassen.

--WissensDürster (Diskussion) 15:07, 13. Mär. 2023 (CET)

Wieso ist in Hämotherapie-Richtlinien doch erwähnt: "...binden die teilnehmenden Ärzte juristisch nicht, jedoch würde ein davon abweichender Arzt im Streitfall sein medizinisch einwandfreies Vorgehen zu beweisen haben." ...Sicherlich Post 15:28, 13. Mär. 2023 (CET)
Lass mich die Fragen nochmal sortieren.
  • Wieso gibt es Unterschiede des Maximalalters in den DRK Blutspendediensten (z.B. Nord-Ost 73 Jahre, West 75 Jahre)
  • Seit wann gibt es diese Unterschiede?
  • Wer legt die standard operating procedures beim DRK fest?
  • Unterscheiden sich die standard operating procedures der einzelnen Blutspendedienste (ich denke, zwangsläufig, wegen Altersunterschied siehe oben, ich konnte nur noch keine Dokumente dazu finden).
  • Kann jemand die standard operating procedures der einzelnen Blutspendedienste finden? Ich habe einige Informationen vom DRK Nord-Ost direkt bekommen, siehe Tabelle. Aber nur die Zusammenfassung und keine Dokumente.

Ich versuche eine Übersicht zu erstellen, in welchem Bundesland in welchem Jahr welche Altersgrenze galt. lg --WissensDürster (Diskussion) 16:26, 13. Mär. 2023 (CET)

  • Wieso gibt es Unterschiede - weil es eine Richtlinie ist, die "jeder" nach eigenem Gutdünken auslegen/befolgen kann. (mit entsprechenden Rechtsrisiken, siehe oben)
  • wer legt die sop fest: das DRK bzw. seine eigenen Untervereine selbst. Standard Operating Procedure klingt cool, wenn man es Deutsch sagt Standardvorgehensweise klingts IMO schon weniger aufregend und wird auch klarer.
  • Unterscheiden sich die - Sicherlich, weil siehe eins zuvor.
...Sicherlich Post 20:11, 13. Mär. 2023 (CET)

Neue Umwege bei der DB

Ich möchte ein Ticket Achim -> Berlin über Schwerin buchen. Bis Schwerin alle Zuggattungen, ab Schwerin aber nur Nahverkehr. Wie mache ich das? Früher ging das. Jetzt gibt es nur noch durchgängig NV. --fossa net ?! 22:58, 13. Mär. 2023 (CET)

In dem du zwei Tickets löst? Achim-Schwerin und Schwerin-Berlin. --Bobo11 (Diskussion) 23:12, 13. Mär. 2023 (CET)
Das geht selbstvervreilich, aber die Randbedingung Preisminimierung wird dann nicht erfüllt. --fossa net ?! 23:33, 13. Mär. 2023 (CET)
Lass mich raten: Für die Gesamtstrecke sind zwei bis drei ÖPNV-Aufgabenträger sowie ein eigenwirtschaftlicher Verkehrsträger zuständig. --Rôtkæppchen₆₈ 23:20, 13. Mär. 2023 (CET)
Zwischenhalt Schwerin Süd? --Carlos-X 23:25, 13. Mär. 2023 (CET)
Oder Haken raus bei "Schnellste Verbindungen anzeigen"? --Carlos-X 23:32, 13. Mär. 2023 (CET)
Ich bin kein Amateur, hatte ich beides schon versucht. Früher konntest Du angeben von x nach y diese Verkehrsmittel und von y nach z andere. --fossa net ?! 23:37, 13. Mär. 2023 (CET)

Ich habe es jetzt immerhin geschafft, eine Verbindung zu finden, die mich zu einem okay Zeitpunkt in Berlin ankommen lässt, aber der Fernzug ist von Ludwigslust nach Berlin. Ich will die Zugbindung NACH Schwerin, nich von Schwerin. --fossa net ?! 23:49, 13. Mär. 2023 (CET)

Das geht auch jetzt noch (habe es gerade ausprobiert): Erst einen Zwischenhalt einfuegen (und dabei eine Aufenthaltsdauer eingeben).
Dann erscheint unter Verkenrsmittelwahl eine Listbox, in der man nacheinander die beiden Teilstrecken auswaehlen und dann die Verkersmittel fuer die jeweilige Teilstrecke auswaehlen kann. -- Juergen 134.255.193.195 23:53, 13. Mär. 2023 (CET)

Ich bin kein Amateur. Genau das habe ich auch gemacht, aber sobald ich SN -> B nur NV eingebe, springt auch das andere um. Habe ich in Netscape und Opera ausprobiert. --fossa net ?! 23:57, 13. Mär. 2023 (CET)
Probier auch mal ab Bremen über Achim und Schwerin aus. Das löst das eigentliche Problem nicht, kann aber etwas günstiger sein. --31.212.255.4 01:52, 14. Mär. 2023 (CET)
Nur Nahverkehr gilt für die gesamte Strecke, du kannst aber für einen Teilbereich manuell die Fernverkehrszüge abwählen, das wird (bei mir) nicht für den anderen Streckenteil übernommen. Ansonsten müsstest du vielleicht mal die genauen Züge mit Uhrzeiten angeben. Bei mir haben die anderen beiden Methoden auch funktioniert. --Carlos-X 01:52, 14. Mär. 2023 (CET)
Bei mir verschwinden die Fernzüge im zweiten Abschnitt auch, man kann sie manuell wieder einzeln anwählen. Das Ganze ergibt ziemlich vergurkte Verbindungen (das würde ich mir nicht antun). Wenn man nur Nahverkehr auch im zweiten Abschnitt wählt, wird es deutlich günstiger, aber kaum langsamer. --31.212.255.4 06:52, 14. Mär. 2023 (CET) Nachtrag: Ach umgekehrt. Erst mit Fernzügen, dann nur Nahverkehr. Wie auch immer, das lässt sich einstellen.--31.212.255.4 08:16, 14. Mär. 2023 (CET)
Probiers doch mal damit, dass du im Nahverkehrsabschnitt Zwischenziele/-halte eingibst, denn Schnellzüge halten nicht an den meisten Regionalzugstationen. --Gruenschuh (Diskussion) 07:15, 14. Mär. 2023 (CET)
Stimmt, das funktioniert. Zwischenhalt in Schwerin und Glöwen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:59, 14. Mär. 2023 (CET)
Fossa, machst Du mal wieder ein soziologisches Experiment und spielst Troll? Zitat: „Habe ich in Netscape und Opera ausprobiert. (oben, 23:57, 13. Mär. 2023)“ Der Netscape Navigator ist hoffnungslos veraltet, insofern kann man damit eh i.d.R. keine sinnvollen Tests anstellen. Ansonsten solltest Du, falls Du den Nachfolger vom Navigator in der Gestalt des Firefox' meinst, klarer kommunizieren. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 16:17, 14. Mär. 2023 (CET)
Ich bin auch kein Amateur: Es springt nur dann in beiden Streckenabschnitten um, wenn man oberhalb der Listbox mit den Abschnitten "Nur Nahverkehr" anhakt, weil das eben fuer die gesamte Reise gilt.
Wenn man aber unterhalb der Listbox fuer einen Abschnitt einzelne Haken rausnimmt, dann in der Listbox den anderen Abschnitt auswaehlt, dort andere (oder keine) Haken unterhalb der Listbox rausnimmt und dann in der Listbox wieder auf den zuerst bearbeiteten Streckenabschnitt zurueckwechselt, sieht man, dass die zuerst rausgenommenen Haken wieder so erscheinen, wie man sie eingestellt hat: Bei zwei Abschnitten existiert die lange Liste der Haken intern doppelt, auch wenn immer nur eine List der Haken sichtbar ist.
Und auch das Ergebnis funktioniert: Der erste Abschnitt hat ICE, der zweite nur RE8. -- Juergen 5.147.163.199 00:06, 15. Mär. 2023 (CET)

Grundmandatsklausel

Aktuell wird diskutiert, die Grundmandatsklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag abzuschaffen. In welcher Form genau ist diese Abschaffung geplant:

  • derart, dass Parteien, die die Fuenf-Prozent-Huerde nicht erreichen, weiterhin (wie bisher) mit den errungenen Direktmandaten in den Bundestag einziehen (Edit: hiermit ist gemeint: mit denjenigen errungenen Direktmandaten einziehen, die nicht ueber den Zweitstimmenanteil hinausgehen, die also keine Ueberhangmandate darstellen) oder
  • so, dass diese Parteien gar keine Sitze im Bundestag bekommen, also auch die eigentlich errungenen Direktmandate (Edit: die innerhalb des Zweitstimmenanteils liegen, also keine Ueberhangmandate darstellen) verlieren ?

Ich vermute, dass ersteres zutrifft. Und falls das stimmt, wuerde das bedeuten, dass es fuer die CSU keinen Unterschied machen wuerde, ob sie die Fuenf-Prozent-Huerde nun reisst oder meistert, da sie immer genug Direktmandate hat, um damit die erreichten Zweitstimmen "auszufuellen". Trotzdem wehrt sie sich gleichermassen gegen diese Veraenderung wie die Linke, die aber von dieser Abschaffung viel staerker betroffen waere, da sie nur wenige Direktmandate erreicht und dadurch den Grossteil ihres Zweitstimmenanteils verloere.
Nur, falls die zweite Variante zutraefe, waeren CSU und Linke gleichermassen betroffen/bedroht. Oder habe ich da etwas uebersehen ? -- Juergen 134.255.193.195 23:35, 13. Mär. 2023 (CET)

Ich beführchte zweiteres, da die Überhangmandate ja auch abgeschaft werden sollen. --Morten Haan 🛻 Wikipedia ist für Leser da 00:11, 14. Mär. 2023 (CET)
Ich überlege gerade: Wie werden nach der bisherigen Regelung Direktmandate, die keiner gewählten Liste angerechnet werden, im Falle des Ausscheidens der Abgeordneten behandelt? Generell Neuwahl? Andererseits habe ich einmal einen Artikel gelesen, in welchem die Annahme ausgedrückt wurde, in den 15. Deutschen Bundestag sollten/würden nach dem (nicht eingetretenen) Ausscheiden von Gesine Lötzsch oder Petra Pau Kandidaten der Berliner Landesliste nachrücken. Das fand ich befremdlich, aber ausschließen kann ich derartige Realitäten nicht. Aber ein Wahlrecht, das auch die CSU unter Umständen ausschlösse, das wäre wohl ein sehr heißes und gefährliches Eisen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 02:18, 14. Mär. 2023 (CET)
Dass die Ueberhangmandate auch abgeschafft werden sollen, wuerde aber nicht zwingend die zweite Moeglichkeit bedeuten (Partei unter 5 % bekommt gar keine Sitze), sondern lediglich, das die Partei denjenigen Teil ihrer Direktmandate verliert, der ueber ihren Zweitstimmenanteil hinausgeht, also bei der CSU ca. 1/4 der Mandate. Weil das aber damit einhergeht, dass die anderen Parteien auch ca. 1/4 ihrer Mandate verlieren (naemlich die Ausgleichsmandate), ist die CSU davon nicht mehr betroffen als die anderen Parteien auch. Deshalb vermute ich, dass die Abschaffung der Ueberhangmandate erst mal nichts damit zu tun hat, dass sich die CSU gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel wehrt, und habe die Frage dahingehend praezisiert, dass sie sich nur auf diejenigen Direktmandate bezieht, die keine Ueberhangmandate darstellen. -- Juergen 5.147.163.199 23:37, 14. Mär. 2023 (CET)
Hier geht es um die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die bislang der CSU recht sicher die vollwertige Vertretung im Bundestage garantiert und den Linken 2021 den vollwertigen Einzug in den Bundestag rettete (SPD, CDU, Grüne und AfD sind bislang viel zu weit über der Fünf-Prozent-Hürde, als dass sie in absehbarer Zeit auf die Grundmandatsklausel angewiesen wären, und die FDP wird wahrscheinlich ohnehin nie wieder mehrere Wahlkreismandate erringen, wie in den ersten Bundestagswahlen (besonders 1949) geschehen), und darum, wie künftig mit gewählten Wahlkreiskandidaten von Parteien unter der Sperrklausel (5-Prozent-Hürde) umgegangen werden wird. Schließlich sollen von Parteien ohne Landesliste aufgestellte Kandidaten künftig auch nicht mehr antreten dürfen, also wahrscheinlich Sitze von Parteien prinzipiell dem Proporz unterworfen sein. Und demnach hätten Parteien unter 5 % der Zweitstimmen/Listenstimmen einen Sitzanspruch von 0 Sitzen und bei gewonnenen Direktmandaten somit eigentlich einen Überhang von unendlich, der bei totaler Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate strenggenommen zur Wegnahme aller Sitze führen müsste. Aber vielleicht werden/würden solche Sitze ja doch wie die Sitze von Parteilosen behandelt werden. Dann müsste nach dem Ausscheiden des jeweiligen Abgeordneten eine Ersatzwahl im Wahlkreis stattfinden, in welcher natürlich auch ein Kandidat einer anderen Partei als derjenigen, die zuvor den Abgeordneten gestellt hat, gewählt werden könnte. Es ist wichtig, zu wissen, dass die CSU bei der letzten Bundestagswahl mit 5,2 Prozent der Zweitstimmen auch nur relativ knapp über die 5-%-Hürde gekommen ist, und sie bei der Abschaffung der Grundmandatsklausel abhängig von der Regelung für jene gewählten Wahlkreiskandidaten, deren Partei bundesweit unter 5 % liegt, ähnlich bedroht sein könnte wie Die Linke. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:56, 15. Mär. 2023 (CET)
Tatsächlich würde die CSU unter 5 Prozent kein einziges Mandat bekommen. Sie könnte zwar versuchen, all ihre Kandidaten als unabhängige Einzelbewerber aufzustellen. Die wären nämlich von der 5-Prozent-Hürde nicht betroffen. Allerdings beurteilt der Verfassungsblog so eine Taktik als eher rechtsmissbräuchlich. Ich persönlich denke aber ohnehin (anders als der Verfassungsblog), dass das Gesetz in der geplanten Form vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde. Wenn man überhaupt personenbezogene Wahlen in den Wahlkreisen durchführt, dann darf man nicht massenhaft erfolgreiche Direktbewerber aus dem Bundestag (typischerweise aus besonders umkämpften städtischen Wahlkreisen und daher auch in dieser Hinsicht einseitig) ausschließen, bloß weil sie sich zu einer (vom Grundgesetz in Artikel 21 für die politische Willensbildung ausdrücklich vorgesehenen) Partei bekennen. Allenfalls vielleicht, wenn man es so wie in Bayern für das Landtagswahlrecht direkt in die Verfassung schreibt, aber dazu fehlt der Ampel im Bund die nötige Zweidrittelmehrheit. Das Bekenntnis zur Partei darf nicht zu einer wahlrechtlichen Benachteiligung gegenüber einem unabhängigen Bewerber gereichen. --2003:E5:B724:F6D5:CC21:F8B2:1583:310F 11:11, 14. Mär. 2023 (CET)
In dem bisherigen öffentlichen Diskurs fällt mir auf, dass kaum darauf verwiesen wird, dass der geplante Eingriff in das Wahlrecht ja nicht alternativlos ist. Für eine gewünschte Reduzierung der Abgeordnetenmandate müssten einfach nur die Wahlkreise reduziert und neu bestimmt werden. Das riecht für mich alles nach einem Schnellschuss von scheinheiliger Machtpolitik und ich hoffe inständig, dass das BVerfG reichlich Ohrfeigen verteilt. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 12:48, 14. Mär. 2023 (CET)
Das würde auch nur die Auswirkungen des Problems verringern und, falls sich die Parteienlandschaft weiter wandelt, in weniger Jahren eine erneute Reform benötigen. Außerdem verringert eine Vergrößerung der Wahlkreise die Anzahl der Wähler, die den jeweiligen Kandidaten kennen noch weiter, sodass man sich die Erststimme irgendwann auch gleich sparen kann. --Carlos-X 13:14, 14. Mär. 2023 (CET)
Wir hatten diese beiden Aspekte Zukunftsfähigkeit und Bekanntmachung der Kandidaten auch schon im Juli und im Januar im WP:Café miteinander diskutiert. Deshalb will ich meine damaligen Gegenargumente zu deinen Einwänden jetzt hier in der Auskunft nicht wiederholen. Es ist eher wieder was fürs Café, gegebenenfalls in einem dritten Thread. --2003:E5:B724:F6D5:CC21:F8B2:1583:310F 13:34, 14. Mär. 2023 (CET)
Aber die Ampel hat doch auch keine Zweidrittelmehrheit, oder macht die CDU das mit? —NichtA11w1ss3ndDiskussion 13:27, 14. Mär. 2023 (CET)
Das Bundeswahlgesetz ist ein ganz normales Bundesgesetz und bedarf keiner Zweidrittelmehrheit. Die Verfassung formuliert nur Wahlrechtsgrundsätze (ansonsten siehe auch Bundestagswahlrecht). (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --13:41, 14. Mär. 2023 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 88.72.111.240 (Diskussion) )
Es geht darum, dass dieses spezielle Wahlgesetz, das demnächst beschlossen werden soll, ohne Verfassungsänderung womöglich oder sogar sehr wahrscheinlich verfassungswidrig wäre. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 15:25, 14. Mär. 2023 (CET)
Ja, das überrascht mich nicht. Ich habe allerdings, wie nachzulesen ist, auf die Frage nach der Zweidrittelmehrheit geantwortet. Der Fragesteller nahm meines Erachtens wohl an, dass die geplante Änderung eine Veränderung der Verfassung ist. Daher mein Zusatz, dass die Verfassung durch das Gesetz nicht tangiert wird. In dem öffentlichen Diskurs wird nirgendwo davon gesprochen, dass eine Verfassungsänderung geplant ist. Dieser Plan wäre schon angesichts der Betroffenheit der CSU obsolet. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist ein völlig anderer Aspekt und war kein Anliegen von NichtA11w1ss3nd. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 15:41, 14. Mär. 2023 (CET)
Das ist falsch. Die Reform führt die Wahl vom Konstrukt einer personalisierten Verhältniswahl zurück auf eine Verhältniswahl. Die Erststimme dient dann lediglich dazu, die nach der Zweitstimme zustehenden Sitze zu konkretisieren („Wenn Partei A ausreichend viele Stimme gewinnt, hätte ich gerne, dass Herr Mustermann für diese Partei einzieht“). Das ist eine stringente Regel, die gegen keine verfassungsrechtlichen Vorgaben verstösst. Es gibt keine Vorgabe mit Verfassungsrang, nach der Kandidaten direkt gewählt werden müssten. Wer anderes meint, soll konkret den Verfassungsverstoss benennen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass das BVerfG die Reform kippt. Dass die CSU bzw. die Linke in den Bundestag wollen, auch wenn sie die Sperrklausel nicht schaffen, ist demgegenüber kaum zu erklären. --2003:E6:970E:3A5C:7596:4077:9C61:8A3C 13:53, 15. Mär. 2023 (CET)
Was ist falsch? Aus deiner Einrückung geht nicht hervor, auf was du dich beziehst. Denn der Beitrag von 13:41, 14. März kann es ja wohl kaum gewesen sein. --2003:E5:B724:F6D5:C034:FCAB:6D36:8666 14:55, 15. Mär. 2023 (CET)
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verweist hinsichtlich der Details einer Wahl der Abgeordneten in den Bundestag in Art. 38 Abs. 3 GG auf ein entsprechendes Bundesgesetz („(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. [...] (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“). Ich denke aber, es ist durchaus von Bedeutung, was die Verfassung über die Rolle von Abgeordneten und Parteien aussagt.
Auch wenn sich daraus nur bedingt auf eine Gewichtung schließen lässt: Das Wort „Partei“ kommt sechsmal in der Verfassung vor und zu dem Wort „Abgeordnete“ gibt es 42 Treffer. Die zentrale Aussage zu Parteien findet sich in Art. 21 Abs. 1 GG: „(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Die zentrale Aussage zu den Abgeordneten steht imho in Art. 38 Abs. 1 Satz 2: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Einem gewählten Abgeordneten durch das geplante neue Wahlgesetz den Einzug als Vertreter in den Bundestag zu verweigern steht imho auch möglicherweise in Konflikt mit Art. 48 Abs. 2 GG: „(2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben.“ Der Art. 48 GG befasst sich zwar mit der Situation der Bewerbung als Abgeordneter vor einer Wahl. Der Geist dieser Regelung, insbesondere das Wort „ausüben“, könnte aber durchaus in eine Bewertung der geplanten Änderung des Bundeswahlgesetzes einbezogen werden, wenn die Verfassung so interpretiert wird, dass der Kern der Bundestagswahl die Wahl von Abgeordneten ist (Art. 38 Abs. 1 GG) und Parteien lediglich „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken (Art. 21 Abs. 1 GG). Es sind ja nicht die Parteien „Vertreter des ganzen Volkes“ sondern konkrete Personen. Daher ist es auch möglich, ohne irgendeine Parteimitgliedschaft für ein Bundestagsmandat zu kandidieren.
Entscheidend wird imho daher sein, wie die Begriffe „Vertreter“ und „Mitwirkung“ vom BVerfG inhaltlich gefüllt werden.
Meines Erachtens hebt die Verfassung (auch historisch) durchaus nicht auf dem „Konstrukt einer personalisierten Verhältniswahl“ ab. Ein Personalisiertes Verhältniswahlrecht schreibt die Verfassung nicht vor. Parteien könnten auch an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, ohne bei den Bundestagswahlen Berücksichtigung als Zweitstimme auf dem Stimmzettel zu finden. Die Möglichkeit der Wahl einer Partei ist keine zwingende Voraussetzung für deren Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes. Auch von einer Zurückführung kann keine Rede sein. Es wäre dann ja auch zu benennen, wie „zurück“ sich konkretisiert, auf welchen Verfassungstext sich das bezieht.
Wenn die Repräsentation des politischen Willens eines Volkes sich in der Wahl von Volksvertreterinnen und Volksvertretern ausdrückt und diese frei sind, sich in den von Art. 9 Abs. 1 GG geschützten Parteien zusammenzuschließen, wenn die Parteien in der Gesellschaft und im Bundestag „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken, nicht aber den politischen Willen eines Volkes repräsentieren, dann ist die geplante Änderung des BWahlG möglicherweise fragwürdig. Wir sollten also abwarten, was das BVerfG bei der bereits in Aussicht gestellten Anrufung erkennt. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 15:48, 15. Mär. 2023 (CET)
Ich beziehe mich auf den Universalinteressierten, bzw. auf die selbstsichere Behauptung, dass die Wahlreform gekippt werden wird. Diese Einschätzung ist mindestens gewagt und höchstwahrscheinlich falsch. Dass wir in Deutschland bisher eine personalisierte Verhältniswahl haben (Zweitstimme plus Erststimme), ist Binse. Dass das nicht vom GG vorgegeben ist, ist ebenso Binse. Wird das Wahlrecht jetzt auf die Verhältniswahl reduziert - also ohne Anteil einer Personenwahl - mag man das gut finden oder nicht, es ist aber nicht verfassungswidrig. Ein Wahlkreis“gewinner“ ist nach der Reform eben kein gewählter Abgeordneter mehr, das ist ja der Punkt, sondern ist nur noch der Einfluss des Wählerwillens auf die Liste. Es wird niemandem der Einzug ins Parlament verwehrt - ausser durch unzureichende Zweitstimmen, aka den Wählerwillen. Dass nun das Wahlrecht überhaupt bestimmt, wer denn nun wie gewählt wird, liegt in der Natur der Sache. Wenn die Liste mit dem Wahlkreis“gewinner“ aufgrund der Sperrklausel nicht in den BT einzieht, dann läuft die Konkretisierung der Liste eben leer. Das ist indes verfassungsrechtlich unbedenklich (nämlich mangels entgegenstehender Vorgaben). Die Kritik übersieht, dass das jetzige System (Wahlkreisgewinner hat ein Mandat) in keiner Weise zwingend ist. Dieser Aspekt ein Aspekt der Personenwahl, und eine solche ist qua GG nicht vorgegeben. Daher ist das neue System (Wahlkreisgewinner kommt zum Zug, wenn es die Zweitstimmen erlauben) jedenfalls aus Sicht des GG unproblematisch. Dass das politisch eine hochbrisante Frage ist (jedenfalls für CSU und Linke) ändert halt nichts an der verfassungsrechtlichen Beurteilung. Der Verfassungsblog wurde schon verlinkt, dem ist wenig hinzuzufügen. --2003:E6:970E:3A5C:7596:4077:9C61:8A3C 19:46, 15. Mär. 2023 (CET)
Es soll ja gerade kein reines Verhältniswahlrecht geschaffen werden, das bisherige personalisierte Verhältniswahlrecht soll beibehalten werden, es sollen nur bestimmte gewählte Wahlkreisabgeordnete kein Mandat bekommen, um Überhangmandate zu vermeiden. Und ob das mit dem Grundsatz der gleichen Wahl vereinbar ist, darf doch arg bezweifelt werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 19:55, 15. Mär. 2023 (CET)
Nein, Du hast die Regirm nicht verstanden. Sorry, dazu ist nicht mehr zu sagen. --2003:E6:970E:3A5C:D990:BC17:6D75:405E 20:11, 15. Mär. 2023 (CET)
Wegen der Regel "2 Juristen, 3 Meinungen" wird jede Ansammlung von mehr als 1,333334 Verfassungsrechtlern mindestens zwei Meinungen vertreten dürfen, also auch jeder Verfassungsrechtler genau die gegenteilige der eigenen. Reines Verhältniswahlrecht wäre vielleicht zulässig. Aber dazu bräuchte man keine Erststimmen, sondern die Zweitstimme würde reichen. Siehe zu verschiedenen Kritikpunkten an dem Reformvorschlag z.B. den Kommentar von Sebastian Roßner "Diese Reform schafft ein pre­käres Wahl­recht". Der geht unter anderem auch auf den von mir schon erwähnten Punkt der ungerechtfertigten Bevorzugung parteiunabhängiger Einzelbewerber gegenüber parteigebundenen Direktkandidaten ein. --2003:E5:B724:F6D5:C034:FCAB:6D36:8666 21:00, 15. Mär. 2023 (CET)
@88.72.111.240: Und das SPD-geführte Innenministerium selbst schreibt: "Das Grundgesetz erkennt die Parteien demnach als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente an und hebt sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution. Sie bilden die Zwischenglieder zwischen den Bürgern und dem Staat." Angesichts dessen ist m. E. die oben von mir geschilderte Bevorzugung nicht parteigebunder Einzelbewerber gegenüber den Parteikandidaten bei identischem Ergebnis nicht zu rechtfertigen. Aber vielleicht wird ja die Einzelkandidatur von ca. 60 kurzfristig aus der CSU ausgetretenen (oder auch nur nicht auf der CSU-Liste nominierten) Personen akzeptiert. Dann ist alles wieder in Butter und die CSU die einzige Partei, die all ihre Überhangmandate de facto behält. Wenn sie zusätzlich noch über 5 % bundesweit käme, bekäme sie vielleicht noch die Zweitstimmenmandate dazu, hätte dann also mehr als doppelt so viele Mandate, wie ihr eigentlich nach reiner Verhältniswahl zustehen würden. Allerdings verhindert bisher § 6 Abs. 1 S. 2 im Bundeswahlgesetz diese Verdopplung durch scheinbar unabhängige Bewerber, die in Wirklichkeit einer Partei angehören. Aber wer weiß, ob dieser Satz noch im neuen Wahlgesetz stehen wird... --2003:E5:B724:F6D5:C034:FCAB:6D36:8666 20:28, 15. Mär. 2023 (CET)
Es ist mir etwas schleierhaft, warum du mich ansprichst. Ich habe mich nirgendwo über eine „Bevorzugung nicht parteigebunder Einzelbewerber gegenüber den Parteikandidaten bei identischem Ergebnis“ ausgelassen und angesichts der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit dieses Gedankens hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebots interessiert mich das auch nicht besonders.
Was das Innenministerium schreibt ist (weil das eine Aufgabe der Judikative und nicht der Legislative oder der Exekutive ist) als verfassungsrechtliche Würdigung unerheblich. Ebenso unerheblich ist, welcher Partei der Minister gerade angehört. Dein angeführtes Zitat geht daher wenig überraschend tatsächlich zurück auf BVerfGE 20, 56 - Parteienfinanzierung I mit Bezug auf BVerfGE 11, 266. Das BVerfG erkennt dort, dass Parteien „Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben (BVerfGE 4, 27; 5, 85; 6, 367)“ und sieht sie von der Verfassung „als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt“, sagt aber auch: „Die Parteien gehören jedoch nicht zu den obersten Staatsorganen (BVerfGE 1, 208; vgl. auch BVerfGE 13, 54). Sie sind vielmehr frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen (BVerfGE 1, 208; 3, 383), dazu berufen, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken und in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinzuwirken.“
Den Wählerwillen auf die Zweitstimme zu reduzieren ist mit Art. 38 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Ein Kandidat kann nicht gezwungen sein, einer Partei anzugehören. In China vielleicht, aber nicht hier. Der Satz: „Ein Wahlkreis“gewinner“ ist nach der Reform eben kein gewählter Abgeordneter mehr, das ist ja der Punkt, sondern ist nur noch der Einfluss des Wählerwillens auf die Liste.“ hat keine Substanz. Art. 38 Abs. 1 GG sagt, wie sich der Wählerwille manifestiert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Und nicht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden von den in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten Parteien nach den im Wahlergebnis erzielten Paritäten entsprechend ihrer Stellung auf der Liste ihrer Partei delegiert.“ Das ist nicht Gesetz sondern es hat Verfassungsrang und diese sieht die hauptsächliche Legitimationsgrundlage für ein Mandat eindeutig in der Erststimme. [Ergänzend:] Sprich: Der zu den obersten Staatsorganen gehörige Bundestag setzt sich nicht aus Parteien sondern aus Abgeordneten zusammen. Ihre in Art. 38 Abs. 3 GG garantierte Freiheit und Ungebundenheit ist die Voraussetzung dafür, dass sie sich bei ihrer parlamentarischen Arbeit nach Belieben in Parteizugehörigkeiten und Franktionsbildungen organisieren. Oder auch nicht. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 22:25, 15. Mär. 2023 (CET) Ergänzung. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 01:52, 16. Mär. 2023 (CET)
"Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" stand auch in der Weimarer Verfassung, die direkt dahinter das Verhältniswahlrecht festschrieb. Nach der gesammten Rechtsprechung zählt auch die Wahl einer starren Liste als unmittelbar. Damit ist vielmehr gemeint, dass es keine Wahlmänner zwischen dem einfachen Wahlvolk und dem endgültigen Wahlergebnis gibt, wie beispielsweise im Preußischen Dreiklassenwahlrecht oder bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl, oder auch lange Zeit bei den vergleichsweise gleichen Wahlen zur Badischen Ständeversammlung. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 23:10, 15. Mär. 2023 (CET)
Die Wahlleute der US-Präsidentschaftswahl haben ihr Vorbild im Kurfürstenkollegium des HRRDN, das es ja zum Gründungszeitpunkt der USA noch gab. --Rôtkæppchen₆₈ 00:30, 16. Mär. 2023 (CET)
Ich hatte dich angesprochen, weil ich deinem Vorbeitrag, der dem von 2003:E6:970E:3A5C:7596:4077:9C61:8A3C widersprach, im Wesentlichen beipflichten wollte und die Absicht hatte, dieser Begründung einer möglichen Verfassungswidrigkeit weitere Argumente hinzuzufügen. Ich hätte eigentlich gedacht, dass mein Beitrag durch das einleitende "Und" als Fortsetzung deiner Argumentation erkennbar sei. Aber du hast ihn offensichtlich ziemlich in den falschen Hals gekriegt, als Widerspruch zu deinem Beitrag gesehen und jetzt tatsächlich etliche Aussagen getroffen, denen ich widersprechen möchte. "Ich habe mich nirgendwo über eine „Bevorzugung nicht parteigebunder Einzelbewerber gegenüber den Parteikandidaten bei identischem Ergebnis“ ausgelassen (...)" Ich hatte das auch nie behauptet, nicht einmal gedacht. "(...) und angesichts der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit dieses Gedankens interessiert mich das auch nicht besonders." Und ich dachte, verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit sei gerade das Thema gewesen, zu dem du dich unter anderem mit 2003:E6:970E:3A5C:* unterhalten hättest. Jedenfalls bringt der verfassungsrechtlich beschlagene RossbachRoßner, den ich oben schon verlinkt hatte, dieses Argument von mir ebenfalls. "Was das Innenministerium schreibt ist (weil das eine Aufgabe der Judikative und nicht der Legislative oder der Exekutive ist) als verfassungsrechtliche Würdigung unerheblich." Erstens habe ich dieses Zitat nur zur weiteren Unterstützung deiner (zuvor auch teilweise schon von mir vertretenen) Position gebracht, um zu zeigen, dass nicht einmal in der Ampel-Regierung selbst, die die Wahlrechtsreform durchbringen will, die durch die Verfassung eingeräumte Sonderrolle der Parteien für die politische Willensbildung bestritten wird, sondern sie im Gegenteil sogar auf der eigenen Webseite herausgestellt wird. Das ist zunächst einmal politisch interessant, ganz unabhängig davon, ob irgendwann eine Klage und ein Urteil der Verfassungsgerichts kommen werden. Im Übrigen ist es aber auch völlig üblich, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst auf Umstände bezieht, die außerhalb der Judikative liegen. Beispielsweise auf Gesetzesbegründungen, die ja typischerweise innerhalb der Legislative vorgebracht werden und oft von Mitarbeitern der Exekutive (insbesondere im Justizministerium) erarbeitet wurden. Die juristische Würdigung obliegt vor Gericht der Judikative, dafür von Belang können aber sämtliche Umstände (z.B. Äußerungen) sein, egal ob daran Exekutive, Legislative oder irgendein nichtstaatlicher Akteur beteiligt oder nicht beteiligt ist. "Den Wählerwillen auf die Zweitstimme zu reduzieren ist mit Art. 38 Abs. 1 GG nicht vereinbar." Kann man so sehen, aber ganz klar steckt dieser Inhalt in § 38 auch nicht drin. Sonst wären ja schon heute alle Parlamentsmitglieder ohne Direktmandat gar nicht legitimiert, weil sie ebenfalls nicht "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt worden wären, sondern nur über die Parteilisten reinkamen. Das BVerfG stellte es jedenfalls 2012 in 2 BvF 3/11 dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, in welche Richtung er geht: "Der Gesetzgeber kann den ihm von der Verfassung erteilten Auftrag zur Schaffung eines Wahlsystems, das diesen teils gegenläufigen Zielen genügt, nur erfüllen, wenn ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt. Dementsprechend steht es ihm grundsätzlich offen, ob er in Ausführung des Regelungsauftrags nach Art. 38 Abs. 3 GG das Verfahren der Wahl zum Deutschen Bundestag als Mehrheits- oder als Verhältniswahl ausgestaltet; unter dem Gesichtspunkt der repräsentativen Demokratie (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) kommt keinem der beiden Wahlsysteme ein Vorrang zu (vgl. BVerfGE 95, 335 [352 f.]). Er kann auch beide Gestaltungen miteinander verbinden (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 6, 104 [111]; 95, 335 [349 f.]; 120, 82 [103]; 121, 266 [296]), indem er einen Teil der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach dem Mehrheits- und den anderen nach dem Verhältniswahlprinzip wählen lässt (Grabensystem), eine Erstreckung des Verhältniswahlprinzips auf die gesamte Sitzverteilung unter Vorbehalt angemessener Gewichtung der Direktmandate gestattet oder sich für eine andere Kombination entscheidet." Er kann beide Gestaltungen miteinander verbinden, aber er muss nicht. --2003:E5:B724:F6D5:FD20:F333:96B1:49F 08:48, 16. Mär. 2023 (CET), Name korrigiert 13:50, 16. Mär. 2023 (CET)
Ui, dann habe ich dich leider gründlich falsch verstanden. Sorry, sieh es mir bitte nach. Dann bemühe ich mich besser auch selbst um Klarheit: Mein Gedanke „Den Wählerwillen auf die Zweitstimme zu reduzieren ist mit Art. 38 Abs. 1 GG nicht vereinbar.“ versteht unter „reduzieren“ die vollständige Abkehr von dem Repräsentationsprinzip einer Mehrheitswahl in Form einer Persönlichkeitswahl als Wahlsystem. Ich sehe auch, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich bei Einhaltung bestimmter Bedingungen den Gestaltungsspielraum dafür vielleicht hätte, aber innerhalb dieses Gestaltungsspielraums wäre meines Erachtens dann eine entsprechende Änderung der Formulierungen in der Verfassung zwingend nötig. Und die reine Verhältniswahl als Wahlsystem müsste dann jedoch nicht nur dem vom BVerfG sicher wohlüberlegt angesprochenen Gesichtspunkt der repräsentativen Demokratie genügen sondern auch die Frage der von Sebastian Roßner in dem von dir verlinkten Artikel angesprochene Integrationsfunktion der Wahlen lösen. Daraus begründet sich ja nicht nur die bedeutende Rolle, die das BVerfG den politischen Parteien als Faktoren des Verfassungslebens bisher zugestanden hat durch eine „verfassungsrechtliche Sonderstellung gegenüber sonstigen politischen Vereinigungen [...] (vgl. nur BVerfGE 2, 1 <73>; 20, 56 <100>; 24, 260 <264>; 44, 125 <145 f.>; 52, 63 <82 ff.>; 73, 40 <85>)“ (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 1994 - 2 BvB 1/93 -, Rn. 23). Die geforderte Integrationsfunktion der Wahlen erlaubt letztlich auch das Mischsystem von Wahlkreiskandidaturen und Erststimme einerseits und des Listenwahlrechts andererseits, sowie den bisherigen Umgang mit Direktmandaten von Parteien, die die 5-Prozent-Hürde verfehlen oder die Regelungen für Parteien nationaler Minderheiten wie den SSW und andere Fälle bei denen die Integrationsfunktion der Wahlen Berücksichtigung findet und die als Ausnahmen in § 6 Abs. 1 und 3 BWahlG formuliert sind. Eine entsprechende verfassungsgemäße Lösung in einem Wahlsystem, das einzig auf dem Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl basiert, kann ich jedoch nicht erkennen.
Sebastian Roßner verweist daher imho zu Recht, dass mit der Gestaltungsfreiheit auch das Gebot an den Gesetzgeber auftaucht, das Wahlrecht dann folgerichtig auszugestalten. „Der Teufel steckt hier im Detail, denn das Gebot der Folgerichtigkeit, welches ein Ausdruck der Wahlgleichheit ist, erfordert, das gesamte wahlrechtliche System zu prüfen - und zwar in Bezug darauf, welche möglichen tatsächlichen Auswirkungen es auf Wahlentscheidungen und -ergebnisse hat.“ [2].
Bereits 1952 erwägt daher das BVerfG zu Stimmwert bzw. Zählwert und Erfolgswert der abgegebenen Stimme: „Diese Auslegungsfrage wird bedeutsam für die Verhältniswahl. Die ursprünglich auf die Mehrheitswahl abgestellten Wahlrechtsgrundsätze erhalten notwendig eine abgewandelte Bedeutung im Verhältniswahlsystem.“ <113> Bei der Mehrheitswahl kommt es nur darauf an, daß nicht aus Gründen, die in der Person des einzelnen Wählers liegen, die Wähler einen verschieden starken Einfluß auf das Wahlergebnis haben. Hier geht es um den Zählwert der Stimmen. Nach dem System dieser Wahl kann es keinen gleichen Erfolgswert für alle Stimmen geben, gleichgültig für welche politische Richtung sie abgegeben werden, weil nur die Stimmen zum Erfolg führen, die für den siegreichen Kandidaten als Person abgegeben werden. Wer gewählt ist, ergibt sich daraus, welcher Kandidat in dem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Die Stimmen der Wähler, die nicht diesen Kandidaten gewählt haben, fallen aus. <114> Die Verhältniswahl braucht Listen von Kandidaten, die von Wählergruppen (politischen Parteien) aufgestellt werden. Hier stimmt der Wähler, auch formal vom Stimmzettel aus betrachtet, für eine politische Richtung. Das Ziel der Verhältniswahl in radikaler Ausprägung ist, daß das Parlament ein getreues Spiegelbild der politischen Gruppierung der Wählerschaft sein soll, daß also jede politische Richtung in der Stärke im Parlament vertreten sein soll, die dem Gesamtanteil der für sie im Staat abgegebenen Stimmen entspricht. Hier müssen also zwischen die Zählung der Stimmen der einzelnen Wähler und die Bestimmung der gewählten Kandidaten rechnerische Operationen eingeschaltet werden, auf deren verschiedene Arten hier nicht einzugehen ist. <115> Dieses System führt notwendig dazu, den Zählwert der Stimmen der Wähler von ihrem Erfolgswert zu unterscheiden, insbesondere, wenn es um das Problem der Reststimmenverwertung geht, d. h. der Stimmen, die in den gegenüber den Einzelwahlkreisen der Mehrheitswahl stark vergrößerten Wahlkreisen nicht zum Zuge gekommen sind, weil sie den Wahlquotienten (Stimmteiler) nicht oder nicht mehr erreichen. Hier entsteht ein besonderes Problem der Gleichheit der Wahl, bezogen auf den Erfolgswert der Stimmen. <116> 5. Geht man von dem Grundgedanken der Verhältniswahl aus und verbindet ihn mit dem Grundsatz der demokratischen Gleichheit aller Staatsbürger, so ist evident, daß dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl bei der Verhältniswahl nicht schon dann genügt ist, wenn jede Stimme den gleichen Zählwert hat. <117>“ (BVerfGE 1, 208 - 7,5%-Sperrklausel, Urteil des Zweiten Senats vom 5. April 1952 -- 2 BvH 1/52 --) (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 11:39, 16. Mär. 2023 (CET)

Wie viele Bücher braucht eine Bibliothek?

Wie viele Bücher braucht eine öffentliche Bibliothek/Bücherei, um alle Genres, Themen-, Interessens- und Fachgebiete vernünftig abzudecken? Die meisten Bibliotheken haben schließlich den Auftrag zur Literaturversorgung der Stadt/des Umlandes und darunter verstehe ich, dass es zu allen möglichen Themen und Genres an Romanen und Sachbüchern (und für jedes Alter) etwas gibt. Da gibt es doch bestimmt irgendeine Art Mindestanzahl an Büchern die haben sollte, um diesen Auftrag folge zu leisten. Logischerweise kann man schließlich nicht alle Bücher der Welt vorrätig haben, aber eine Art Mindestgröße damit die Bücherei attraktiv ist und seinem Auftrag zur Literaturversorgung gerecht wird, müsste es doch geben oder nicht? --2001:638:A000:F000:131:188:6:12 09:47, 14. Mär. 2023 (CET)

Mindestanforderungen für kleine öffentliche Bibliotheken in Bayern: https://www.bibliotheksforum-bayern.de/fileadmin/archiv/2014-4/PDF-Einzelbeitraege/BFB_0414_09_Deifel_V05.pdf --Anvilaquarius (Diskussion) 10:14, 14. Mär. 2023 (CET)
Achtung: Wikipedia als Fussnotenbeleg --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 08:08, 15. Mär. 2023 (CET)
Die Frage nach Abdeckung aller Genres... lässt sich nicht beantworten. Je nach Detaillierungsgrad kommst man in der Dezimalklassifikation schon auf über 100'000 Kategorien (wenn man z.B. die Briefromane aus der Romantik und die Reiseberichte aus Italien auch alle noch nach Jahr klassiert...). Sicher wäre nur, dass du alles abdeckst, wenn alles, das publiziert wurde in der Sammlung ist. -- 193.47.104.35 10:37, 14. Mär. 2023 (CET)
Die öffentliche Bibliothek in meinem Heimatdorf hatte (Mitte der 1980er) einen Bestand von rd. 1.000 Büchern. Kompakt in einem Raum untergebracht, in einem Nebenzimmer einer Verwaltungsstelle. Von einer vernünftigen Abdeckung diverser Genres konnte man da allerdings nicht sprechen, für die Zwecke an diesem Ort (mit insbes. Kinder-/Jugend-/Unterhaltungsliteratur) hatte das aber durchaus einen gewissen Wert. --77.87.228.67 11:48, 14. Mär. 2023 (CET)
Mitzudenken ist: Der Präsenzbestand, der Freihand-Ausleihbestand und der Magazinbestand einer Öffentlichen Bibliothek werden in der Regel ergänzt durch einen Bibliotheksverbund. Damit sind ein weitgehender Zugang zu dem üblichen Bedarf gewährleistet und die Nutzungsinteressen befriedigt. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 12:39, 14. Mär. 2023 (CET)

GIS-Fragestellung?

Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin hier nicht verkehrt mit einer (vermutlich) GIS-Fragestellung: Hier wird die Bevölkerungsverteilung Deutschlands nach einem 100-Meter-Raster bzw. -Gitter zum Download angeboten (aus dem Zensus 2011, vermutlich bis zum Jahresende auch aus dem Zensus 2022). Die Datei ist entpackt rund 1,2 GByte groß und hat rund 36 Millionen Zeilen (eben so viele, wie Deutschland Hektar hat, sowie ein paar mehr entlang der Grenzen, die nur partiell zu Deutschland gehören). Frage: Wie kann ich daraus die in Bayern gelegenen Zeilen auswählen? Kann man das mit einem Shapefile der Umrisse Bayerns verschneiden? Meine GIS-Kenntnisse beschränken sich auf das Anzeigen von Shapefiles und GeoJSON-Dateien mit dem Programm QGIS. Wenn ich hier falsch bin, wohin mit dieser Frage (auf die vermutlich noch weitere folgen)?--Ratzer (Diskussion) 15:15, 14. Mär. 2023 (CET)

Grundsätzlich kann man die Aufgabe mit einem GIS lösen. Das GIS muß die Koordinaten der Bevölkerungsverteilung (EPSG: 3035) verarbeiten können. Die Daten der Verwaltungsgrenzen gibt es auch auf zensus2011.de als Shapefile (WGS84 und UTM32). Wie man die Daten genau verarbeitet, hängt vom GIS ab. 91.54.39.156 16:26, 14. Mär. 2023 (CET)
Das wäre eine Clip-Operation. Vgl. hier. Im Werkzeugkasten "Vektorüberlagerung" wählen.--Meloe (Diskussion) 16:36, 14. Mär. 2023 (CET)
Danke für Eure Beiträge. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 22:33, 14. Mär. 2023 (CET)

Fosbury-Flop bei Tieren oder Insekten

Dick Fosbury ist gestorben. Heute heftige Diskussion beim Abendessen: Stubenfliegen fliehen angeblich mit einem Sprung/Flug (?) nach rückwärts, weshalb beim Fliegenklatschen oder -fangen mit der Hand nicht direkt auf die Fliege sondern den (noch) leeren Raum hinter ihr gezielt werden sollte. Unklar bleibt: Gibt es im Tierreich Lebewesen, die etwas vergleichbares wie den Fosbury-Flop ausführen? Wie springt der Floh? Was für Lebewesen kämen überhaupt in Betracht? Die Websuche ergab leider nichts. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 20:34, 14. Mär. 2023 (CET)

Ein Wunsch, den ich seit Jahren habe: Wie sähe es aus, wenn ein menschlicher Flop-Hochspringer ohne Auffangmatratze springen würde (früher wurde in flache Sandgruben gesprungen. Es würde mit schwersten Verletzungen oder sogar dem Tod enden ("Though the backwards flop technique had been known for years before Fosbury (!!) landing surfaces had been sandpits or low piles of matting and high jumpers had to land on their feet or at least land carefully to prevent injury. With the advent of deep foam matting, high jumpers were able to be more adventurous in their landing styles and hence experiment with styles of jumping.") = diese Art zu springen ist so "unnatürlich", wie man es sich nur vorstellen kann. Bei großen Tieren im Allgemeinen: Sie springen gezielt hoch. Je kleiner ein Tier ist, desto schrägere Sprunge kann man per Video finden (frog crash-landinge). Und Elefanten sind weise: Die springen garnicht. Nga Ahorangi (Diskussion) 00:10, 15. Mär. 2023 (CET)
  1. Die Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Ausbreitung von Meinungen oder eigenen Theorien das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen.
  2. Gar nicht wird gar nicht zusammen geschrieben. --178.4.190.49 01:16, 15. Mär. 2023 (CET)

Für Tiere ergibt es keinen Sinn, so knapp wie möglich in der Höhe über ein Hindernis zu springen. Natürliche Hindernisse haben es an sich, dass sie nicht nachgeben wie eine locker aufgelegte dünne Latte. Auch befindet sich hinter dem Hindernis nur selten eine kuschelige weiche Sandkuhle. Tiere, die in Rückenlage über ein Hindernis springen würden, würden in Rückenlage landen. Sowas gibt´s nicht. Es gibt einige (kleine) Tiere, die sich mehr oder weniger unkontrolliert hochkatapultieren und keine Kontrolle über ihre Lage im Sprung haben, wie etwa Springschwänze. Aber auch die würden nicht gezielt so springen.--Meloe (Diskussion) 07:56, 15. Mär. 2023 (CET)

Name eines Schauspielers aus Schtonk!

Hallo, ich suche seit Ewigkeiten verzweifelt den Namen eines Schauspielers aus dem Film Schtonk!

Imdb und Konsorten geben nichts her. Es geht um den (jungen) Mann mit Brille, der immer wieder Unmengen an Geld zählt und - soweit ich weiß - nie auch nur ein Wort sagt. 82.207.251.75 20:44, 14. Mär. 2023 (CET)

Andreas Lukoschik, der Kassierer? Hier ganz links. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 21:39, 14. Mär. 2023 (CET)

Ja, danke! :-) Endlich kann ich wieder beruhigt schlafen. Abschnitt kann erl. werden. 2001:9E8:A42D:8400:28AB:8280:EA8E:8A4A 08:14, 15. Mär. 2023 (CET)

Optisches Geraet in Panzerkanone

Ausbildungsgerät Duellsimulator
Grosser heller Fleck im Rohr

Die heutigen Tagesthemen brachten ab ca. 20 min einen Beitrag ueber eine Bundeswehruebung, bei dem in Grossaufnahme die Muendung einer Panzerkanone gezeigt wurde. In dieser Kanone steckte ein Geraet, das den Kanonendurchmesser annaehernd ausfuellte und eine Linse oder ein Fenster mit etwa dem halben Rohrdurchmesser enthielt. Was ist das ? -- Juergen 5.147.163.199 23:16, 14. Mär. 2023 (CET)

Ausbildungsgerät Duellsimulator. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:05, 15. Mär. 2023 (CET)
Das erklärt vielleicht auch den merkwürdigen hellen Fleck im Mündungsrohr unter Leopard 2. --Optimum (Diskussion) 00:23, 15. Mär. 2023 (CET)
Eher nicht, denn beim Ausbildungsgerät Duellsimulator sitzt die Linse deutlich asymmetrisch im oberen Teil des Rohrdurchmessers, waehrend bei dem fraglichen Bild der helle Fleck einerseits groesser aussieht und andererseits eher einen mittigen Eindruck macht.
Auf jeden Fall aber erst mal Danke an BlackEyedLion fuer den schnellen Treffer :-) -- Juergen 5.147.163.199 00:34, 15. Mär. 2023 (CET)
Die Anordnung sagt gar nichts über den Zweck aus. Beim Duellsimulator gibt es ganz unterschiedliche Anordnungen der optischen Komponenten. --2.174.238.8 06:47, 15. Mär. 2023 (CET)

Aus welchem Jahr stammt das Foto von Traute Lafrenz? 1940, 1942 oder 1943? --2003:A:135:A400:9E0:B1ED:2795:C61D 14:50, 15. Mär. 2023 (CET)

Auf der Commons-Beschreibungsseite ist auf die Bildquelle verlinkt und dort ist über dem Foto der handschriftliche Vermerk "1942" zu erkennen. Das ist zumindest ein Indiz für 1942. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:57, 15. Mär. 2023 (CET)

Übergroße Dokumente einscannen

Ich hab hier zwei ca 100 Jahre alte Dokumente: Größe ca 65x50 cm, auf dünnem Karton, die ich gerne eingescannt haben möchte. Ich lege größten Wert darauf, daß sie beim Scan-Vorgang nicht beschädigt werden. Diverse Scan-Dienstleister haben schon abgesagt. Wie würdet ihr das machen? Raum München. Abfotografieren wäre natürlich ein Möglichkeit.... --Vorruheständler (Diskussion) 16:19, 15. Mär. 2023 (CET)

Ich würde bei großen Archiven, Bibliotheken und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen anfragen, die eigene Bestände scannen. --Auf Maloche (Diskussion) 16:27, 15. Mär. 2023 (CET)
Hm, wir haben hier in einer kleinen Hochschulstadt einen Laden, der bis DIN A0 einscannen kann. Und wenn es per Scann nicht gehen sollte, frage nach einem Repro, da ist die Größe weitestgehend unbegrenzt und kann ggf. per Mehrbildtechnik nahezu grenzenlos gestaltet werden. Bei Deiner Größe solle aber ein einzelnes Bild reichen. --Elrond (Diskussion) 17:00, 15. Mär. 2023 (CET)
Auh euch beiden vielen Dank. Werde bei ein paar Bibliotheken im Umkreis mal nachfragen. --Vorruheständler (Diskussion) 17:34, 15. Mär. 2023 (CET)
Dein Problem ist wahrscheinlich, dass die meisten Reprostudios für Großformate nur Durchzugsscanner haben, Du brauchst aber einen Auflichtscanner. Die zur Selbstbedienung in der Staatsbibliothek können nur bis DIN A 2, das reicht knapp nicht. MFM Hofmaier am Moosfeld schreibt auf seiner Website, er könne Auflicht bis DIN A 0, vielleicht dort mal fragen, ob sie Laufkundschaft annehmen. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:05, 15. Mär. 2023 (CET)
Hi Rudolph Buch, danke für den Tip. Habe MFM mal per Mail angefunkt. Mal sehen. Zur Staatsbibliothek: DIN A2 ist leider etwas zu klein. Eine Möglichkeit wäre, jedes Dokument auf zweimal einzuscannen und die beiden Teilscans dann zusammenzubasteln. Zu "Selbstbedienung" habe ich allerdings nur in Zusammenhang mit Mikrofilmen und Mikrofiches was gefunden. --Vorruheständler (Diskussion) 17:34, 15. Mär. 2023 (CET)
(nach BK) Ich habe letzte Woche ein ähnliches großes Dokument beim örtlichen Stadtarchiv einscannen lassen. Wenn die eine Kopie behalten können, ist das u.U. ganz unkompliziert. Einfach fragen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:11, 15. Mär. 2023 (CET)
Hi Vertigo Man-iac, auch eine gute Idee. Werde da mal nachfragen. --Vorruheständler (Diskussion) 17:34, 15. Mär. 2023 (CET)
Ich habe hier einen alten, etwas kuriosen A4-Flachbettscanner HP Scanjet 4600. Damit geht das. Das scannende Oberteil ist durchsichtig und lässt sich vom Unterteil trennen. Den kann man flach auf die Vorlagen legen und Stück für Stück einscannen. Danach baut man die Kacheln mit einer Bildbearbeitung wieder zusammen. Ich meine, bei den Treibern war sogar eine hilfreiche Software für große Vorlagen dabei. Ich selbst habe das nie gemacht. --2.174.238.8 18:15, 15. Mär. 2023 (CET)
Danke für den Tip. Klingt interessant, aber ich hab leider keinen Zugriff auf einen HP Scanjet 4600 oder einen anderen Scanner mit diesem Feature. --Vorruheständler (Diskussion) 19:27, 15. Mär. 2023 (CET)
Wenn es keine andere Lösung gibt, kannst Du versuchen, einen Gebrauchten zu bekommen. Die Treiber sind veraltet. Unter WIN7 64 bit laufen zumindest die normalen Scanfunktionen. Unter WIN10 hab ich das noch nicht getestet. --2.174.238.8 19:34, 15. Mär. 2023 (CET)
Wenn Du einen günstigen Scanner opfern kannst oder willst, könntest Du auch von einem normalen Flachbettscanner das Vorlagenglas mitsamt Rahmen entfernen und den Scanner dann umgedreht auf die Vorlage legen, evtl mit Distanzstücken (Pappe o.ä.), damit der Scanmechanismus nicht aufsetzt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:36, 16. Mär. 2023 (CET)
Warum nicht einfach fotografieren? Leichtes Teleobjektiv, Blende 8 oder 11, gerade ausgerichtet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 08:09, 16. Mär. 2023 (CET)
Hatte ich in meinem ursprünglichen Post schon geschrieben. --Vorruheständler (Diskussion) 15:59, 16. Mär. 2023 (CET)

Zweistufiger Vertrieb

hier wird der zweistufige Vertrieb folgendermaßen erklärt: "Direktvertrieb ist zweistufiger Vertrieb. Die beiden Stufen heißen hier Hersteller und Verwender." Hier heißt es dagegen: "Bei dem zweistufigen Vertriebsweg ist zwischen dem Hersteller und Endverbraucher ein Absatzmittler (z. B. Großhändler) eingeschaltet. Der Hersteller verkauft an den Absatzmittler die Produkte (erste Stufe) und der wiederum verkauft diese an den Endverbraucher weiter (zweite Stufe)." Das widerspricht sich. Was stimmt?

--2A02:8071:B87:5EC0:2C3A:C61:B7AC:10B0 20:43, 16. Mär. 2023 (CET)

Anscheinend ist die Bezeichnung Vertriebsstufe eine definierte Fachbezeichnung und nicht nur allgemeinsprachlich: http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/vertriebskanalstufen/vertriebskanalstufen.htm, hier noch mit der Unterscheidung verschiedener Vertriebskanäle. Nach dieser Definition ist ein Kunde keine Vertriebsstufe und der Direktvertrieb ist einstufig. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:19, 16. Mär. 2023 (CET)
Siehe Lattenzaunproblem --TheRunnerUp 09:03, 17. Mär. 2023 (CET)

Wirkung von Cremes/Salben etc.

Ich bin kein Hautarzt o.ä. und begreife nicht, wie Salben/Cremes/Einreibeflüssigkeiten wirken (wenn überhaupt!). In meinem Laienverständnis ist die Haut von außen gesehen ziemlich wasserdicht, darunter liegt das Bindegewebe und dann kommt noch eine Fettschicht und danach erst die Muskeln. Und wie kommt da eine Creme durch, die z.B. Muskelschmerzen lindern soll? Also so Zeuch wie Counterpain (Muang Thai), Küdda und weitere Produkte oder auch Voltaren (Diclofenac) und solche? Kapier ich nicht. Wie dringt sowas zielsicher durch die o.a. Schichten? Der Artikel Hautcreme und von dort weiterführende Links geben nichts her. Gruenschuh (Diskussion) 05:33, 15. Mär. 2023 (CET)

Das nennt sich transdermale Diffusion und funktioniert. Manchen Salben werden Stoffe beigemischt, die das unterstützen. Über die Haut direkt ins Blut. Nervengifte können über die Haut eindringen und einen Menschen in Minuten töten. --2.174.238.8 07:00, 15. Mär. 2023 (CET)
Verstehe: Direkt ins Blut (Artikel behandelt Pflaster!), ohne Umweg Über Magen, Darm, Leber. Aber direkt in den Muskel, wie es uns die Beschreibungen weismachen wollen? --Gruenschuh (Diskussion) 07:22, 15. Mär. 2023 (CET)
Diffusion geht auch in umgebendes Gewebe und nicht nur bei Pflastern. --2.174.238.8 07:37, 15. Mär. 2023 (CET)
Dieses Lemma hat mit Medizin nichts zu tun. Deine Behauptung in allen Ehren, aber wo finde ich Belege dazu? In die kleinen Blutgefäße in der Haut können Wirkstoffe eindringen, aber tiefer? --Gruenschuh (Diskussion) 08:38, 15. Mär. 2023 (CET)
Diffusion#Sonderfall:_Erleichterte_Diffusion_(Biologie), Transdermal. Was sollte einen Wirkstoff daran hindern, an den Blutgefäßen vorbei in tieferes Gewebe zu diffundieren? Die Blutgefäße bilden schließlich keine vollständig geschlossene Fläche. --2.174.238.8 09:04, 15. Mär. 2023 (CET)
Diese Form der Darreichung nennt sich Perkutan. Mit verschiedenen Substanzen/Lösemitteln wie Dimethylsulfoxid lässt sich das auch beschleunigen bzw. verbessern. --Elrond (Diskussion) 12:22, 15. Mär. 2023 (CET)

Hier mal zwei gegensätzliche Artikel zu Diclofenac:

  • a) wirkt nicht besser als Placebo: [3] bzw. [4]
  • b) Auf die Haut aufgetragenes Diclofenac vermindern den Schmerz und verbessern die Funktion bei Patienten mit einer Arthrose oberflächennaher Gelenke [5]

Lg --Doc Schneyder Disk. 12:56, 15. Mär. 2023 (CET)

Mein Hausarzt meinte mal, Diclofenac als Krem bringe nur zu 6% etwas. Man solle eher die Tabletten nehmen, die brächten 100% für den Muskel. Ich sagte dann: "Christoph! Verschreib mir beides, ich will 106% haben!". 17:01, 15. Mär. 2023 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion | Beiträge) )
Nimm einfach immer 1,06 Tabletten ein oder verkürze das Tabletteneinnahmeintervall auf 94 % (z.B. alle 22 Stunden und 38½ Minuten). --Rôtkæppchen₆₈ 19:50, 15. Mär. 2023 (CET)
Nope. Es geht hier um die Wirkung, nicht um die Wirkstoffmenge. Pharmakotherapie ist etwas komplexer als Grundschulmathematik. --94.219.191.242 16:40, 17. Mär. 2023 (CET)

metalworking factory since 1380 in Germany

Hi, zusammen! Hier Douglas Macgregor - Unheard of Tactics Takes Down US Unmanned Vehicle sagt Douglas Macgregor eine "metalworking factory since 1380" sei pleite gegangen, wegen der erhöhten Energiepreise seit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines. Ab Minuten 4. Um welches Unternehmen könnte es sich handeln? Hab schon bei https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_oldest_companies#1400_to_1499 nachgelesen. Wer kennt es? --87.170.205.218 06:42, 16. Mär. 2023 (CET)

Nach einer Minute Suche: [6]https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100142538/aeltestes-unternehmen-in-sachsen-ist-pleite.html --31.212.25.183 06:57, 16. Mär. 2023 (CET) Nachtrag: Eisenwerk Erla --31.212.25.183 07:00, 16. Mär. 2023 (CET)
Danke! Siehe Eisenwerk Erla, es blutet einem das Herz... --87.170.205.218 07:27, 16. Mär. 2023 (CET)
Aus unserem Artikel: Im März 2023 meldete das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung an. Der Geschäftsbetrieb der Eisenwerk Erla GmbH wird nach eigenen Angaben uneingeschränkt fortgeführt.--scif (Diskussion) 07:44, 16. Mär. 2023 (CET)
Da wird erst einmal entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. It ain't over, 'til it's over. Yotwen (Diskussion) 14:30, 16. Mär. 2023 (CET)
Wobei das Unternehmen sicher nicht das älteste in Th. ist - der Standort vielleicht, aber das Unternehmen dürfte in der Zeit seit 1380 mehrfach gewechselt haben, im Artikeltext ist sogar eine historische Zahlungsunfähigkeit erwähnt... Aber Kontinuität wird gerne behauptet, macht sich schön in Werbung. -- Auf Maloche (Diskussion) 14:38, 16. Mär. 2023 (CET)
Noch eine Anmerkung: Das Insolvenzverfahren ist eröffnet: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/text.xhtml?x=0.09846213709729335 Die GmbH wurde übrigens 1990 eingetragen: https://www.northdata.de/Eisenwerk+Erla+GmbH,+Schwarzenberg%2FErzgebirge/Amtsgericht+Chemnitz+HRB+681 --Auf Maloche (Diskussion) 15:11, 16. Mär. 2023 (CET)
"das älteste in Th. ist" Was heist hier "Th."? --87.170.199.139 20:05, 16. Mär. 2023 (CET)
Thachsen? ;-) --2A02:3030:80C:173F:2496:C44C:1DA:454F 21:12, 16. Mär. 2023 (CET)
Das liegt an der grenze zu Tschechien. --Rôtkæppchen₆₈ 21:40, 16. Mär. 2023 (CET)
Und wie geht "heisen"? --77.0.171.72 23:30, 16. Mär. 2023 (CET)
Das ist das Gegenteil zu googeln. --TheRunnerUp 09:08, 17. Mär. 2023 (CET)
Frag mal bei Heise, der macht das den ganzen Tag. --Kreuzschnabel 22:53, 17. Mär. 2023 (CET)

Geschenkeregister der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Ist das Geschenkeregister der Abgeordneten des Europäischen Parlaments öffentlich einsehbar? Falls ja, wo finden sich diese Informationen? --141.51.38.91 16:02, 17. Mär. 2023 (CET)

Sind hier auf Seiten des Parlamentes verlinkt: [[7]] (etwas runter scrollen, da sind dann die pdf) --Lidius (Diskussion) 17:21, 17. Mär. 2023 (CET)

Stecker ziehen

Mein alte Schwiegermama, die längst schon im Himmel ist, kannte Computer, Handy und all diesen neumodschen Kram nur vom Hörensagen. Doch wenn welches Gerät auch immer nicht funktionieren wollte, war ihr Rat: „Stecker ziehen!“ Das hab ich mir gemerkt und beispielsweise vor ein paar Tagen gemacht, als Maus und Tastatur (beide in so einem Mehrfachdingens eingestöpselt, das in den Rechner geht) plötzlich keinen Piep mehr sagten. Steckte ich sie direkt in den Rechner, war alles tutti. Zurück in dis Dingens war aus die Maus. Ein Kollege sagte mir im Bär, das Mehrfachdingens (vergessen, wie es heißt) wäre dann wohl kaputt. War ich sauer. Nächsten Tag den Schwiegermuttertrick ausprobiert, Stecker gezogen. Und? Siehe da, alles wieder prima. Nun meine Frage: warum eigentlich? Wenn im TV alles verstellt ist und ich mal wieder irre werde mit der Neuordnung, hilft der Trick auch. Warum? Was passiert da? Fragt die --Andrea (Diskussion) 11:14, 19. Mär. 2023 (CET)

Keine Ahnung, aber ist das "Mehrfachdingens" ein USB-Hub? --MannMaus (Diskussion) 11:20, 19. Mär. 2023 (CET)
(BK) Jau, genau! Dank für's Wort. In meinen Hub passen 7 USBs rein, 6 sind belegt, jeder hat einen eigenen Knopf zur Stromversorgung und der Hub hat ein eigenes Stromkabel, das in die Steckdose geht. Die USBs zu ziehen, hat nix genutzt. Aber den ganzen Hub für 10 Minuten vom Strom zu nehmen, brachte den Erfolg. Merkwürden. Und wie gesagt, am TV ist es ähnlich, wenn die mal wieder die Sender verlegt haben. Doch mir geht es nur um das Prinzip, warum Stecker ziehen bei solch komplizierten Geräten hilft. --Andrea (Diskussion) 12:01, 19. Mär. 2023 (CET)
Möglich, dass die 6 USB-Dinger mehr Strom wollen, als das Netzteil des USB-Hubs zu liefern imstande ist bzw. genau grenzwertig und sich das Netzteil abschaltet. Macht man es eine Weile aus, kühlt es etwas ab und alles funktioniert zunächst wieder. Werden über den Hub auch Telefone oder andere Gerätschaften geladen? --2.174.178.57 12:48, 19. Mär. 2023 (CET)
Nee. Wenn laden, dann direkt am Rechner. Und: das hat jahrelang supi funktioniert. Vier USBs sind externe Festplatten, die immer aus sind, außer, sie werden benötigt. Aber Dank für Mitdenk! --Andrea (Diskussion) 13:59, 19. Mär. 2023 (CET)
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach hat die Schwiegermutter durch Trennung jeglichen Dingens vom Netz digital geantwortet. Dadurch, dass sie den binären Zustand "aus" wählte und dann wieder "ein" hat sie eine Information an das betreffende Gerät übermittelt. Und das hast Du auch getan. Zieht man den Stecker des Gerätes, entladen sich Bauteile, wie beispielsweise Kondensatoren. Spannend, oder? Das Dingens weiß dann, dass es nix mehr weiß und geht sicherheitshalber zurück zum nächsten Los über den Werkszustand; es bittet quasi um ein Bit (kein Bier) glaubt der --Caramellus (Diskussion) 11:56, 19. Mär. 2023 (CET)
Klasse, jammern bis der Arzt kommt! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Dankschee, dis versteh sogar ich. Was war mein Schwiegermama doch für eine kluge Frau, von nix ne Ahnung abba für sowas den richtigen Tipp! ein lächelnder Smiley  --Andrea (Diskussion) 13:59, 19. Mär. 2023 (CET)
Das nennt man, glaube ich, Stromreset ist mir noch eingefallen. Oh, rot, aber Reset liest sich fast wie die Antwort. --MannMaus (Diskussion) 12:53, 19. Mär. 2023 (CET)
In der Informationstechnik nennt man das auch Kaltstart im Gegensatz zum Warmstart, wo man nur den Resetknopf oder die entsprechende Tastenkombination wie Strg+Alt+Entf drückt. Bei zickenden Mäusen, USB-Hubs und anderen USB-Geräten bleibt nur ausstecken, einen Moment warten und dann wieder einstecken. --Rôtkæppchen₆₈ 13:24, 19. Mär. 2023 (CET)
Strg+Alt+Entf hatt' ich als Erstes probiert. Pustekuchen! Auch Dir Dank für Mitdenk! --Andrea (Diskussion) 13:59, 19. Mär. 2023 (CET)
Auch bekannt als AEG-Fehler (ausschalten-einschalten-geht). --TheRunnerUp 14:34, 19. Mär. 2023 (CET)
Den guten alten Wackelkontakt gibts auch noch. --2003:DE:6F2A:90C9:300B:5824:84DF:52BE 14:40, 19. Mär. 2023 (CET)
...und selbst rückstellende Thermosicherungen. Da erfolgt die überraschende "Selbstheilung" allein durch Abwarten. --Doc Schneyder Disk. 15:54, 19. Mär. 2023 (CET)
Früher™ half auch mit der Hand/Faust draufhauen. Ist beim hier genannten Problem natürlich eher suboptimal. --78.50.72.18 21:33, 19. Mär. 2023 (CET)
Kalte Lötstellen gibt es auch heute noch, aber Geräte mit Elektronenröhrenchassis sind doch seeehr selten geworden. Mikrowellenherd, Bildröhre und was noch? --Rôtkæppchen₆₈ 22:10, 19. Mär. 2023 (CET)
Kalte Lötstellen gab´s früher auch häufig, wenn große Transformatoren mit auf der Platine waren. Die vibrierten im 50 Hz-Takt und irgendwann riss die Leiterbahn. Ist bei heutigen Schaltnetzteilen (oder gleich Steckdosennetzteilen) nicht mehr das Problem. --Optimum (Diskussion) 00:15, 20. Mär. 2023 (CET)
Dazu kommt das widerliche bleifreie Lötzinn… --Rôtkæppchen₆₈ 00:32, 20. Mär. 2023 (CET)
Man muss ja nicht das widerliche Bleifreilot verwenden. Es gibt mittlerweile gute Bleifreilote, die sich in der Verarbeitung kaum von den alten bleihaltigen Loten unterscheiden. --31.212.199.132 09:03, 20. Mär. 2023 (CET)

FAD (Frage gestellt, Anwort bekommen, Dankeschön!) Ehe wir ins Café umziehen müssen, sage ich Dank und wünsche allseits eine schöne Woche! MfG --Andrea (Diskussion) 05:55, 20. Mär. 2023 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Andrea (Diskussion) 05:55, 20. Mär. 2023 (CET)

Mögliche Anzahl von Data-Matrix-Kodierter Briefmarken

Die Deutsche Post kodiert ja seit einiger Zeit auch ihre Sondermarken mit einem DataMatrix-Code der Größe 16x48: Wieviel Briefmarken lassen sich damit unterscheiden? --46.114.5.35 16:00, 17. Mär. 2023 (CET)

DataMatrix-Code auf den Briefmarken der Deutschen Post AG sagt 47 achtstellige Binärzahlen, also 47x2^8 -- southpark 16:28, 17. Mär. 2023 (CET)
Tatsächlich scheint die eigentliche laufende Nummer je Ausgabe aber gerade einmal sechsstellig zu sein, oder lese ich das falsch? --Studmult (Diskussion) 16:40, 17. Mär. 2023 (CET)
... und das bei einem derzeitigen Briefmarkenpapierbedarf von etwa 25 Tonnen pro Tag, wie im Artikel Briefmarke geschrieben? --46.114.6.246 19:52, 17. Mär. 2023 (CET)
Diese 25 Tonnen sind ein Ammenmaerchen und stehen deshalb dort auch ohne Quelle:
Wenn man davon ausgeht, dass etwa 100 Briefmarken einen ca. A4 grossen Bogen bilden, ergibt das bei 50 % Verschnitt und einem normalen Papiergewicht von 80 g/m2 einen durchschnittlichen Verbrauch von 0.1 g Briefmarkenpapier pro Marke. Damit entstehen aus 25 t Papier etwa 1/4 Milliarde Briefmarken und das wuerde bedeuten, dass die Deutschen taeglich pro Person drei Briefmarken verbrauchen.
Tatsaechlich stammen heutzutage aber die meisten Briefe von Firmen oder Behoerden, die kaum noch Briefmarken einsetzen, sondern mit Frankiermaschinen und anderen briefmarkenlosen Methoden arbeiten. Ich schaetze den Verbrauch daher auf hoechstens ein Zehntel der angegebenen 25 t, wahrscheinlich noch deutlich weniger. -- Juergen 195.192.220.2 23:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Beim Datamatrixcode auf den Briefmarken geht es um die Nachverfolgung von Briefsendungen und ähnlichem. Der Datamatrixcode muss daher unabhängig vom Motiv der Marke sein. Die Mengenbeschränkung der einzelnen Markenbilder ergibt sich als Zugeständnis an die Philatelie. --Rôtkæppchen₆₈ 21:08, 17. Mär. 2023 (CET)
Ääh ... wie viele jetzt noch mal? --46.114.6.246 22:11, 17. Mär. 2023 (CET)
47 achtstellige Binärzahlen ergibt 2^(8×47) ungefähr gleich 3×10^110. Zwei einstellige Dezimalzahlen ergibt ja auch 10^2 und nicht 2×10, nämlich 00 bis 99. Es ist ja auch völlig egal, wie die Ziffern gruppiert sind, es handelt sich um 8x47 Binärziffern. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:56, 17. Mär. 2023 (CET)
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Meine Rückfrage bezog sich tatsächlich auf den Beitrag von 21:08 - und war ein bisschen ironisch gemeint ;-) --46.114.6.246 23:13, 17. Mär. 2023 (CET)
Und dieser bezog sich wie man anhand der Einrückung erkennen kann auf den Beitrag von Benutzer:Studmult. --Rôtkæppchen₆₈ 23:36, 17. Mär. 2023 (CET)
Alles klar, sechsstellig dann also ... --46.114.6.246 23:51, 17. Mär. 2023 (CET)
Nein. Die Briefmarkenauflage hat nichts mit dem Datamatrixcode zu tun. --Rôtkæppchen₆₈ 01:20, 18. Mär. 2023 (CET)
Hhm, jede einzelne der mir vorliegenden Sondermarken (100 Jahre Disney) hat ihren speziellen Datamatrixcode. --46.114.7.246 03:21, 18. Mär. 2023 (CET)

Rentenreformen in Europa - Renteneintrittsalter

Was sind die Argumente der Gegner der Rentenreformen beispielsweise in Frankreich oder auch in Tschechien? Klar ist es nirgendwo populär, Rentenerhöhungen zu beschränken, Renten zu kürzen oder das Renteneintrittsalter zu erhöhen, aber gibt es wirkliche Argumente - vor allem gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre? In Deutschland wurde ja schon auf 67 Jahre erhöht und selbst die Rente mit 70 wird ja manchmal gefordert...

Natürlich gibt es etliche Berufe, in denen Arbeiten bis zum (deutschen) Renteneintrttsalter körperlich oder auch psychisch(?) kaum möglich ist, aber für solche Berufe gibt es ja schon Umschulungen etc. pp. - und: Französische Arbeitnehmer*Innen oder auch tschechische dürften ja nicht wesentlich weniger fit sein als die Deutschen, oder? Warum protestiert man also in Frankreich gegen 64 Jahre so heftig, während in Deutschland schon die Rente mit 70 gefordert werden kann, ohne dass es zu Volkaufständen kommt? --ObersterGenosse (Diskussion) 11:15, 17. Mär. 2023 (CET)

Das Ganze ist komplex, Herr Genosse. Renteneintrittsalter ist nur ein Punkt. Rentenhöhe (incl. Sicherheit, Steigerungen, Versteuerung), Lebenserwartung, Zuverdienstgrenzen, Lebensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Rentenzahlung (während des Arbeitslebens), sonstige soziale Sicherung und noch vieles mehr spielt da eine Rolle. Und die Länder unterscheiden sich da teils gewaltig.
Unser Artikel zu Altersrente ist da leider überhaupt nicht hilfreich. --Erastophanes (Diskussion) 11:34, 17. Mär. 2023 (CET)

Die Lage der französischen Rentenkasse ist lange nicht so prekär wie die der deutschen. Es gibt keine "breite Ablehnung" der Pläne, aber es gibt Player bei unseren Nachbarn, deren Stimme ein höheres Gewicht hat als bei uns (z.B. die Gewerkschaften). Die Regierung hätte also genug Zeit für Verhandlungen mit den Beteiligten gehabt, wie man das Problem lösen könnte. Dass sie sich diese Zeit nicht genommen hat, beantwortet die zweite Frage: Es geht in Frankreich aktuell nicht mehr primär um die Rentenreform, sondern um die Art und Weise, wie die Franzosen regiert werden. Artikel 49.3 der Verfassung zu ziehen, erzeugt offenbar bei vielen Bürgern das Gefühl, dass sie an demokratischen Grundprinzipien vorbei regiert werden. Deshalb die heftigen Proteste, denke ich. --Siechfred (Diskussion) 11:46, 17. Mär. 2023 (CET)

Menschen protestieren immer, wenn sich was verschlechtert oder man denkt, es würde sich was verschlechtern. Na klar muss jedem klar sein, dass sich ohne Erhöhung des Renteneintrittsalters ein massiver Wohlstandsverlust einstellen wird. Aber es gibt ja Alternativen. Ich bin ja eher für ein Maximalalter für Menschen. Letztlich ist der menschliche Körper eben nur für eine Lebenserwartungen von 30 bis 60 Jahren gemacht. Und wenn ich dann mal krank bin und im Wartezimmer so mitbekomme, was für Probleme alte Menschen so haben… Rente abschaffen, lebenslanges Arbeiten und Tod mit 60 wären m.E. eine Überlegung wert. Das würde so viele Probleme lösen. Und die besten Jahre, so die ersten 20, da kann ja sowieso jeder nach belieben Party machen. Als Kind, Schüler und Student hat man Zeit ohne Ende und kann sich frei entfalten und sollte Spaß haben. Das man heute sagt irgendwie man bräuchte am Lebensende nochmal Zeit wenn man nicht mal mehr Vitamine und Mineralien richtig aufnehmen kann und Nahrungsergänzungsmittel nehmen muss, dass ist doch nur Qual. --141.90.9.33 11:59, 17. Mär. 2023 (CET)
Der Vorschlag ist aber mal echt radikal...
Unabhängig davon, danke schonmal für die Hinweise!
Das kam hier in den (öffentlich-rechtlichen und nicht-öffentlichrechtlichen) Medien, die ich so konsumiere - ich konsumiere keine verschwörungsideologischen Telegramkanäle o.Ä. - nicht so richtig rüber bis gestern, dass es den in Frankreich Demonstrierenden bzw. Protestierenden nicht (nur) oder nicht so sehr um die Rentenreform oder das Renteneintrittsalter ging, sondern um die Art, wie regiert oder entschieden wird. Als gestern dann von Art. 49.3 die Rede war, fühlte ich mich sofort an den berüchtigten Artikel 48 erinnert, der ja in der Weimarer Republik auch verfassungsändernde und sogar grundrechtswidrige Notverordnungen erlaubte.
Wenn Franzosen und Französiinnen wirklich befürchten, es werde total über ssie hinweg regiert mit Notstandsmitteln etc., dann kann ich die Proteste besser nachvollziehen. Auch erlebe ich, dass in Frankreich das Volk schneller mal auf die Straße geht wegen eines (erlebten) Missstands o.Ä. - ich denke dann immer, dass Deutsche (m/w/d) eher am Stammtisch darüber abziehen und lästern, während Franzosen (m/w/d) sich eher auf die Straße begeben zur Demo. --ObersterGenosse (Diskussion) 12:10, 17. Mär. 2023 (CET)


(BK)Man sollte auch ein bisschen genauer hinschauen, bevor man sich über Frankreich aufregt. Um mit 62 eine volle Rente zu erhalten, muss man über 41 Jahre eingezahlt haben (Studienjahre zählen nicht, das sind also vor allem die studienfreien Berufe.) [8]. Erst mit 67 erhält man automatisch die volle Rente. Auch mit der universalen 35-Stunden-Woche ist es nicht so einfach, wie man denkt. Cadres, die in vielen Firmen einen großen Anteil der Angestelltenschaft darstellen, erhalten zwar eine gewisse Anzahl an pauschalen Ausgleichstagen pro Jahr, haben aber recht wenig Beschränkungen der Arbeitsdauer (max. 13 Stunden pro Tag, ein Tag volle Ruhepause am Wochenende obligatorisch). Das französische System bietet eine erstaunliche Mixtur an sehr detailliert fixierten Arbeitnehmerschutzrechten und Bereichen, in denen die Dinge durchaus arbeitgeberfreundlich erscheinen (z.B. kein sicheres Anrecht auf Urlaub im ersten Arbeitsjahr, der Urlaub wird erst für die nächste Periode "angespart"). Für die Protestierenden habe ich wenig Sympathien angesichts der demographischen Veränderungen, aber nur auf die "62" zu schauen, ist viel zu pauschal.-- 79.91.113.116 12:08, 17. Mär. 2023 (CET)
"Sich über Frankreich aufzuregen" war auch gar nicht das Ziel meiner Frage, ich habe aber tatsächlich mich zu sehr auf das niedrigere mögliche Renteneintrittsalter fixiert und mich gefragt, warum in Deutschland 67 kein so großes Problem zu sein scheint (ja, der SPD gingen damals auch viele Wähler flöten und es gab auch ordentlich Demos etc., aber gefühlt nie so heftig wie in Frankreich, wo quasi Generalstreik herrschte) während in Frankreich bei Erhöhung von 62 auf 64 massive Proteste stattfinden. Das heißt auch nicht, dass ich das deutsche Renteneintrittsalter vorbehaltlos befürworte oder gar noch erhöhen möchte. Im Gegenteil wäre ich für ein weitreichend flexibles Renteneintrittsalter, welches ca. mit 62-65 mit Abschlägen(?) beginnt und dann quasi "bis zum Tod" reicht, wo man sich noch Rente(npunkte o.ä.) dazuverdienen kann. Zusätzlich zu stark ausgebauten Umschulungs- und Qualifikationsmöglichkeiten bei körperlichen und seelischen Krankheiten aller Art, die einem das Ausüben des bisherigen Berufs erschweren oder verunmöglichen. --ObersterGenosse (Diskussion) 12:17, 17. Mär. 2023 (CET)
Dass die Bereitschaft, auf die Straße zu gehen und (notfalls auch gewaltsam) zu protestieren, in Frankreich aus der politischen Tradition heraus grundsätzlich wesentlich ausgeprägter ist als in Deutschland, spielt aber sicher auch eine Rolle (haben mir jedenfalls in Frankreich lebende Bekannte/Verwandte so geschildert). --Jossi (Diskussion) 12:56, 17. Mär. 2023 (CET)
Und das Streikrecht ist ja auch in D stark eingeschränkt auf Lohn-Auseinandersetzungen etc., während politische Streiks verboten sind. Das hatte auch Folgen für allgemein politische Auseinandersetzungen. --Hachinger62 (Diskussion) 12:38, 18. Mär. 2023 (CET)

Suche Kunststil in der Bildhauerei des mittleren 20. Jahrhunderts

Ich suche diesen einen Kunststil in der damaligen zeitgenössischen Bildhauerei, von dem ich bisher immer dachte, daß er Primitivismus (Kunst) hieße; die Figuren sind absichtlich eher rudimentär ausgeführt, fast nach geometrischen Formen, evtl. noch Nähe zum Expressionismus. Menschliche Formen, wo dieser Stil sie verwendet (sprich, wo er nicht auf noch abstraktere Motive ausweicht), meist entweder nackt oder bekleidet, wobei auch die Kleidung im Schnitt entsprechenden, zuweilen fast abstrakten geometrischen Formeln angepaßt wird (wie im Expressionsismus fast wie nichtlustige Karikaturen, wenn auch nicht derart boshaft satirisch). Material eher selten Stein oder Marmor (oder wenn, dann höchstens pechschwarze und dunkelgraue, mit Einsprengseln/Einschlüssen), sondern vor allem gegossene Metalle. In der Bundesrepublik vor allem in den 50ern und frühen 60ern, vor allem unter Adenauer und Erhard, als öffentliche, kommunale Aufträge im öffentlichen Raum, auf Plätzen, Kunst am Bau, usw. Die rudimentäre, fast primitivistische Ausführung galt damals vielleicht als ähnlich: "modernistisch" und evtl. düster wie der parallelle Brutalismustrend in der Architektur, besaß aber wohl im Unterschied zu diesem zuweilen (oder meistens) auch eine etwas mystische Anmutung. Nicht, daß tatsächlich Magie oder Rituale dargestellt wurden, aber eine ruhige, meditative, fast selbstversunkene Ausstrahlung bzw. Wirkung der Strenge oder Melancholie, weshalb der zeitgenössische Haß auf diese Skulpturen nie so groß war wie auf die brutalistische Architektur. --2003:DA:CF31:7349:8524:519E:5109:BB17 23:31, 17. Mär. 2023 (CET)

Hab zwar null Ahnung, aber rate mal: Kubismus? --06:27, 18. Mär. 2023 (CET) --31.212.25.183 06:27, 18. Mär. 2023 (CET)
Minimalismus? --BlackEyedLion (Diskussion) 07:25, 18. Mär. 2023 (CET)
Kubismus und Minimalismus sind's wirklich nicht. Kubismus ist auf jedenfall zu früh, und besonders eckig sehen die Figuren auch nicht aus, die ich im Kopf habe. Ich frag' vielleicht mal andersrum: Welche Bronzekünstler waren unter Adenauer und Erhard für derartige Aufträge im öffentlichen Raum beliebt? Es geht nicht um irgendwas Monumentales, sondern Körper wurden eher in normaler Größe dargestellt. Teils einzeln, teils als Ensemble. --2003:DA:CF31:7349:8524:519E:5109:BB17 10:36, 18. Mär. 2023 (CET)
Suchst Du Werke wie die von Fritz Koenig, bspw. die Maternitas?--Mhunk (Diskussion) 11:00, 18. Mär. 2023 (CET)
Ich habe mir jetzt nochmal verschiedene Artikel zur Geschichte der Plastik angekuckt, und ich denke, ich habe doch um rund ein halbes Jahrhundert danebengelegen. Besonders die abstrakteren Menschenplastiken (die aber noch als Menschen zu erkennen sind) von Künstlern wie Aristide Maillol, Wilhelm Lehmbruck, Georg Kolbe, Constantin Brâncuși, Henry Moore, Henri Gaudier-Brzeska, Alexander Archipenko, Raymond Duchamp-Villon, József Csáky, Käthe Kollwitz, Antoine Bourdelle und Amedeo Modigliani scheinen so ungefähr dem Stil zu entsprechen, den ich im Kopf habe.
Die Maternitas kommen aber auf jedenfall auch gut hin! --2003:DA:CF31:7349:8524:519E:5109:BB17 11:16, 18. Mär. 2023 (CET)
Neben Käthe Kollwitz hätte ich jetzt auch an Ernst Barlach gedacht. Die werden beide dem Expressionismus zugerechnet (auch wenn unser Artikel keinen Abschnitt zu Bildhauern hat). Da sie unter den Nazis als "entartet" galten, wurden sie erst in der Adenauer-Zeit rezipiert, u.a. von Gustav Seitz (der in unserem Artikel eher dem Realismus zugeordnet wird). Du lagst mit deiner Einordnung im Eingangspost also schon ziemlich richtig. --Geoz (Diskussion) 11:38, 18. Mär. 2023 (CET)
Kunstgeschichte ist ja eine Geschichtswissenschaft, d.h. sie versucht hinterher die Sachen einzuordnen und zu benennen. Das geht mit Abstand am besten. Die genannten Werke laufen oft noch unter Moderne oder Klassischer Moderne. Natürlich versucht auch fast jeder Künstler und Galerist, den Werken einen Namen zu geben, damit die Leute das Zeugs kaufen. Das funktioniert aber nicht immer. Und noch was: je genauer man sich mit Stilen auskennt, desto problematischer findet man die Bezeichnungen. Aber man muss ja was haben, um darüber reden zu können. --Hachinger62 (Diskussion) 12:50, 18. Mär. 2023 (CET)

Korrekte Autorenangabe von CC-Bildern in Powerpoint automatisch einfügen, geht das?

Powerpoint bietet mir die Möglichkeit, Online-Bilder in Präsentationen einzufügen. Die Bildersuche wird da bekanntlich von Bing unterstützt. Dort kann man einen Filter "Nur Creative Commons" setzen, was ich sehr praktisch finde ... Wenn ich dann mit dem Filter ein Bild finde uns auswähle, wird unter das Bild so eine Textzeile eingefügt:
"Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA
Von "Dieses Foto" führt ein Link z. B. auf einen Wikipedia-Artikel, von "CC BY-SA" führt ein Link auf eine CC-Lizenzseite, aber nicht unbedingt auf die CC-Version, unter der das Bild in Commons steht. Und warum steht da "von Unbekannter Autor"? Meine Frage: Wenn eine vorbildlich korrekte Urheberangabe von CC-Bildern in Powerpoint einfügen möchte, muss ich dann jedes Mal selbst den (Nick-)Namen des Autors im Internet suchen und angeben und auch überprüfen, ob der Link auf die korrekte CC-Lizenzversion führt? Das dauert dann ja unter Umständen länger, als selbst noch mal ein Foto zu machen ... Lässt sich das automatisieren und wenn ja, wie? Ich wäre schon zufrieden, wenn ich schnell und automatisch korrekt Bilder aus Wikimedia-Commons in Powerpoint einfügen könnte. Möglicherweise ist das hier nicht das richtige Forum für meine Frage. Dann wäre meine Frage: Welches Forum wäre das richtige? Für eine möglichst einfache, boomerverständliche Antwort bedanke ich mich im Voraus.

--Katakana-Peter (Diskussion) 05:08, 18. Mär. 2023 (CET)

Wenn dir der Bildautor freistellt, sein Bild unentgeltlich zu nutzen, unter der einzigen Bedingung, dass sein Name dransteht, dann wirst du dir diese Mühe wohl machen müssen, ja. Diese indirekte Werbung ist die vorgesehene Form der Vergütung. Der Autor kann in der Lizenz sogar eine Form der Namensnennung vorgeben, so dass der Commons-Benutzername unter Umständen gar nicht ausreicht, um das Bild unter dieser Lizenz nutzen zu dürfen. Wenn du zu dieser Anerkennung der Leistung des Autors nicht bereit bist, dann bleibt dir nur die von dir schon ironisch genannte Alternative, selbst ein Bild aufzunehmen. --Kreuzschnabel 08:53, 18. Mär. 2023 (CET)
Die Frage war doch nicht, ob der Urheber angegeben werden muss, sondern ob es eine Funktion gibt, den Namen automatisch zu übernehmen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:50, 18. Mär. 2023 (CET)
Da sind mehrere Fragen. Ich habe auf die geantwortet, die mit „Wenn eine vorbildlich korrekte Urheberangabe“ anfängt und mit „ob der Link auf die korrekte CC-Lizenzversion führt?“ aufhört. Ich bezweifle, dass eine Software eines Herstellers, der aktuell den Einbau einer „Unformatiert einfügen“-Funktion in einem anderen seiner Produkte wie die Erfindung des Warp-Antriebes feiern lässt, intelligent genug dazu ist, individuelle Vorgaben zur Namensnennung herauszufinden und zu übernehmen, so dass der Nutzer um eine individuelle Prüfung kaum herumkommt. --Kreuzschnabel 09:59, 18. Mär. 2023 (CET)
Natürlich ist die neue Möglichkeit, unformatierten Text einzufügen, wie die Erfindung des Warpantriebes. Bisher diente dazu der Notepad, der aber ab Windows 11 ziemlich unbrauchbar ist und für mich mit einer der Gründe zum Downgrade auf Windows 10 war. --Rôtkæppchen₆₈ 15:17, 18. Mär. 2023 (CET)

Offenbar versucht Powerpoint ja den Autor anzugeben, schafft es nur nicht, weil der Name nicht gefunden wird. Das sollte technisch gelöst werden, am besten von der Foundation. Man kann das im c:Commons:Village Pump versuchen oder über den Phabricator. --Ailura (Diskussion) 10:08, 18. Mär. 2023 (CET)

Vorweg erst mal vielen Dank für die Antworten. Wenn ihr euch mal das hier anschaut, seht ihr unten m. E. korrekte Lizenz- und Autorenangaben. Die sind alle von der (kostenlosen) Website learningapp.org automatisch generiert worden. Ich habe mich da nur den Link zur Datei auf dem Commons-Server eingegeben und mich sonst um nichts gekümmert. Ich frage mich, ob das bei Powerpoint nicht auch geht und ich das nur nicht richtig hinkriege.--Katakana-Peter (Diskussion) 10:19, 18. Mär. 2023 (CET)
Ich habe es auch eben erfolglos probiert, Powerpoint findet den Urheber von Commons-Bildern auf den ersten Blick weder in den Exifs noch im Feld "Author" oder in den Structured Data. Keine Ahnung ob man das der KI von Bing erklären muss oder ob das irgendjemand bei Microsoft oder MediaWiki lösen kann. --Ailura (Diskussion) 10:34, 18. Mär. 2023 (CET)
Immerhin konntest du mein Problem reproduzieren. Danke! Es liegt dann wohl nicht an mir. Wer ist denn der Phabricator, kann man den anrufen?--Katakana-Peter (Diskussion) 10:40, 18. Mär. 2023 (CET)
Das ist ein Ticketsystem, ich versuche das Problem gerade da zu beschreiben, bin aber nicht sicher, ob das die richtige Adresse ist. --Ailura (Diskussion) 10:50, 18. Mär. 2023 (CET)
Noch einmal vielen Dank für dein Engagement. Mir scheint auch, dass das eher ein Powerpoint- als ein Wikimedia-Problem ist. Ich habe meine Frage jetzt auch mal im Feedback von Powerpoint gestellt. Mal sehen, ob da etwas kommt.--Katakana-Peter (Diskussion) 14:55, 18. Mär. 2023 (CET)
Es ist halt ein Problem zwischen den beiden Welten, das können wir als Normaluser schwer beheben. --Ailura (Diskussion) 16:23, 18. Mär. 2023 (CET)

Deutsche Auslautverhärtung

Ich lese regelmäßig, die deutsche Auslautverhärtung sei eine Erscheinung des Nordens. Woher stammt diese Annahme, die ich auch in vielen Wikipedia-Artikeln lesen kann? Denn meiner Wahrnehmung widerspricht sie deutlich: 1. Die Auslautverhärtung ist in der mittelalterlichen hochdeutschen (=aus dem Süden stammenden) Überlieferung sehr deutlich nachgewiesen. 2. Generell nehme ich süddeutsche Aussprache als härter oder rauer war, warum sollte es im Auslaut anders sein. 3. Allgemein verbinde ich eine "weiche Aussprache" eher mit dem Norden (und etwas weniger mit dem Südwesten).

Liege ich damit vollkommen falsch?

--2A0A:A541:7D05:0:87A:3F78:A626:DE49 11:22, 13. Mär. 2023 (CET)

Also zum Beispiel die Wörter Gas oder Rad werden im Norden (wo ich aufgewachsen bin) wie standarddeutsch Gasse bzw. Ratte jeweils ohne das -e ausgesprochen. Kurzer offener Vokal, harter stimmloser Endlaut. Meinst du mit „härterer süddeutscher Aussprache“ eventuell das anlautende s-? Das ist tatsächlich in südlichen Dialekten härter. --Kreuzschnabel 12:15, 13. Mär. 2023 (CET)
Könich vs. Könik, Keese vs. Käs. Vadder vs. Vater. (letzteres betrifft auch die Hochdeutsche Lautverschiebung) Man sollte auch zwischen echtem Dialekt und gesprochenem Standarddeutsch unterscheiden, das kann sich deutlich unterscheiden. Aber beim Hören niederdeutscher Lieder überlege ich manchmal, ob es da überhaupt eine Auslautverhärtung gibt. Wie sieht es eigentlich in mittelniederdeutschen Texten mit den Auslauten aus? Mittelhochdeutsch und Mittelniederländisch zeigen sie meines Wissens sehr konsequent verhärtet (der tac - die tage, ich vluoc - wir vluogen, daz lant - dem lande). --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 13:09, 13. Mär. 2023 (CET)
Bin vor einigen Jahren ca 100 km südlich gezogen. Vorher "Ich glaube", hier "ich glaup"--2003:C1:970A:4300:9041:3DBA:5CD8:4C13 12:37, 13. Mär. 2023 (CET)

Vielleicht sollten wir uns erstmal klarmachen, was ein Auslaut ist, bevor noch mehr unpassende Beispiele kommen :) das t in „Vater“, das s in „Keese“ und das b in „glaube“ sind Anlaute der jeweiligen Silbe. Die konsequente Ver-ichung des -ig in deutscher Hochlautung ist ein spezielles Phänomen. In meiner Wahrnehmung wird das g in „Honig“ in Süddeutschland zwar als g, aber deutlich weicher gesprochen als das ck in „Genick“. Das wären vergleichbare Auslaute. --Kreuzschnabel 13:51, 13. Mär. 2023 (CET)

Ich finde das richtig. Zum Beispiel ist auch das Beispiel glaube/glaup nicht geeignet; im ersten Fall ist es kein Auslaut, im zweiten Fall ist nicht klar, ob nicht doch glaub mit weichem b gesprochen und nur nicht richtig verstanden wird. Ob ein Auslaut hart oder weich gesprochen wird, ist nicht einfach zu hören. Beispielhaft ist für mich die alte Schreibweise Brot oder Brod: Die Grimm schreiben, dass Brod nicht hochdeutsch ist, aber in manchen Wörterbüchern vorkommt, nämlich bei Frisch (Johann Leonhard Frisch), Schmeller (Johann Andreas Schmeller, beide aus der Oberpfalz), aber auch bei Adelung (Johann Christoph Adelung aus Vorpommern, der aber asuweislich des Artikels oberdeutsche Dialekte berücksichtigt hat; ich finde es in seinem Wörterbuch aber gar nicht: [9]). Ich kann mir die Aussprache Brot zum Beispiel eher bei Helmut Schmidt und Brod eher bei Franz Josef Strauß vorstellen. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:55, 13. Mär. 2023 (CET)
Komisch, mir ginge es umgekehrt. Hm. Ich sach nur dat: Hochdeutsche Lautverschiebung --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:01, 13. Mär. 2023 (CET)
Die Auffassung, es handle sich um „eine Erscheinung des Nordens“, mag darin begründet sein, dass viele bairische Dialekte stimmhafte („weiche“) Okklusive im Auslaut zulassen oder sogar stimmlose Auslaute sonorisieren (håsd heid Zeid?). Das gilt allerdings nicht für südbairische Dialekte (wie den meinen), wo es definitiv keine stimmhaften Okklusive oder Frikative im Auslaut gibt, auch im österreichischen Standarddeutsch sind sie nicht vorgesehen. --GALTZAILE PPD () 00:36, 14. Mär. 2023 (CET)
Da wird Süden mal wieder mit Baiern identifiziert? Was ist mit dem Schwäbisch-Alemannischen? --Digamma (Diskussion) 20:45, 15. Mär. 2023 (CET)
Stimmt, wobei ich halt nur dazu etwas sagen konnte, wovon ich eine Ahnung habe. --GALTZAILE PPD () 23:24, 15. Mär. 2023 (CET)

Mal drauf achten, wie das mittlere Wort in „ich mag dich“ gesprochen wird. Im Norden wie „maak“. --Kreuzschnabel 13:32, 14. Mär. 2023 (CET)

Ob eine Sprachform „härter“ oder „weicher“ ist, ist ja auch keine unumstößliche, der Sprache innewohnende Konstante. Simples Beispiel: das Wort „Kind“ hat im Singular Auslautverhärtung und ist damit härter als im Süden, aber im Plural wird daraus im norddeutschen Plattdeutsch „Kinner“ und ist plötzlich weicher.
Oben war die Frage, wie es im Mittelniederdeutschen aussieht: de:wikisource:Datt högeste unde öldeste water recht (kein besonderer Grund, warum dieser Text, einfach nur erster Fund auf Wikisource). Dort kommen Formen wie nemant für niemand, schult für Schuld, tydt für Zeit, lanck für lang vor. Für b -> p findet sich in dem Text kein Beispiel, weil b am Wortende im Niederdeutschen unüblich ist. Stellen, wo das Hochdeutsche b hat, entsprechen v -> f: lyff für Leib. --::Slomox:: >< 10:36, 15. Mär. 2023 (CET)
„Ob eine Sprachform ‚härter‘ oder ‚weicher‘ ist, ist ja auch keine unumstößliche, der Sprache innewohnende Konstante. Simples Beispiel: das Wort ‚Kind‘ hat im Singular Auslautverhärtung und ist damit härter als im Süden, aber im Plural wird daraus im norddeutschen Plattdeutsch ‚Kinner‘ und ist plötzlich weicher.“ — Das sind aber zwei voneinander unabhängige Fragen. Der Wandel von Kinder zu Kinner ist eine Totalassimilation und nicht eigentlich eine „Erweichung“ im Sinne einer Sonorisierung (und genau die ist ja das Kriterium der Auslaut-„Verhärtung“). Sowohl /d/ als auch /n/ sind stimmhafte Konsonanten. Auch im Sizilianischen wird MUNDU zu munnu totalassimiliert, während die stimmlosen Okklusive —im Gegensatz zu den westromanischen Sprachen— unverändert, also „hart“ bleiben (was auch zeigt, dass Stimmhaftigkeit durchaus ein konstantes Charakteristikum von Sprachen sein kann). --GALTZAILE PPD () 18:23, 15. Mär. 2023 (CET)
Es ist auch die Frage, was man als "weich" definiert. Nur die Lenis-Konsonanten oder generelle Klänge bzw. generelles Klangempfinden? Als ich oben das süddeutsche "Käs" oder "Käse" mit der für mich weicheren (und unschöneren bzw. unsauberen, weniger konzentrierten oder unbetonten) norddeutschen Aussprache "Keese" verglich, meinte ich eigentlich den Vokalismus. Der hat zwar nichts mit der Auslautverhärtung zu tun, aber ich finde ihn im Norden weicher, verwaschener. (Zumindest beim "ä", das generell wie "e" ausgesprochen wird. Ich könnte sogar, was offenbar nicht als standardgemäß gilt, zwischen kurzem "ä" und kurzem "e" lautlich unterscheiden, mindestens wenn ich wirklich deutlich und betont sprechen wollte, in manchen Situationen ist das aber nicht wirklich gegeben. Dann werden beide Lautvarianten allophonisch für beide Buchstaben benutzt.) --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 23:19, 19. Mär. 2023 (CET)

Bundeswehr Sportschuhe Gelände

Wo kann man neue Bundeswehrsportschuhe Gelände kaufen? Finde nur gebrauchte.--Sanandros (Diskussion) 21:50, 14. Mär. 2023 (CET)

Ist hier etwas dabei? --Elrond (Diskussion) 12:13, 15. Mär. 2023 (CET)
Ausergerechnet beim Adiddas Sportschuh klafft eine Lücke zwischen Schugrösse 41 und 45 :( .--Sanandros (Diskussion) 05:57, 16. Mär. 2023 (CET)
Und was sagt Adidas zur Lieferbarkeit des Schuhs? --Elrond (Diskussion) 19:56, 19. Mär. 2023 (CET)

Schweden und die Schweiz im Zweiten Weltkrieg

Warum wurden diese beiden Länder im Zweiten Weltkrieg nicht von den Nazis besetzt? Die Neutralität anderer Länder hat man doch auch missachtet. --2A0A:A541:7D05:0:64C7:D876:84AC:C162 00:41, 17. Mär. 2023 (CET)

Schweiz im Zweiten Weltkrieg#Anrainerstaaten der Schweiz: "Eine der Quellen mit Hitler-Aussagen beweist indirekt die relative Wichtigkeit der Schweizer Rüstungslieferungen an das Reich". --BlackEyedLion (Diskussion) 00:49, 17. Mär. 2023 (CET)
(BK)Mein Geschichtsunterricht unterrichtete, dass die Schweiz als Platz zur Geld- und Goldwäsche des von den Nazis in den angegriffenen Ländern erbeuteten Geldes und Goldes essentiell wichtig war, weswegen auf eine Eroberung der Schweiz verzichtet wurde. Was es mit der Neutralität Schwedens auf sich hatte, steht im Abschnitt Geschichte Schwedens#Der Zweite Weltkrieg (1939–1945). --Rôtkæppchen₆₈ 00:50, 17. Mär. 2023 (CET)
Siehe auch Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, deren erster Präsident war "das Mitglied der Deutschen Reichsbank, ehemalige Generaldirektor von Rockefellers Chase National Bank und bis 1930 als Direktor der FED New York agierende Gates White McGarrah" (Schweden bleibt spannend? Gab es schon mal Krieg auf schwedischem Boden?) --Wikiseidank (Diskussion) 07:17, 17. Mär. 2023 (CET)
(BK)Bei beiden wird die Aufwand-Ertrags-Rechnung nicht gestimmt haben. Nicht vergessen beide Länder hätten danach auch besetzt bleiben müssen, und diese hätte nicht gerade wenig Personal gebunden. Beide Länder haben ja noch Handel mit Nazideuschland betrieben. Ob das nach einem Angriff noch in dem Unfang der Fall wäre, ist durchaus eine berechtigte Frage. Beide Länder kammen auch nicht wirklich als mögliche Angriffsrouten auf Nazideutschland in Frage (=millitärisch keine Vorteil aus einer Besetzung). Und bezuglich der Schweiz war die Bahnlinien durch den Gotthard und Simplon für Industriegüter ja benutzbar. Die beiden Tunnel wäre gesprengt worden, hätte Hitler die Schweiz angegriffen. Es hatte somit einige Gründe, die dafür sprachen, es zuerst mit Erpressung zu versuchen. --Bobo11 (Diskussion) 07:20, 17. Mär. 2023 (CET)
„Und die Schweiz, das Stachelschwein, sacken wir als letztes ein!“, war einer der damaligen deutschen Landser-Sprüche. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Schweiz eine Milizarmee hatte und noch hat: Nach dem Wehrdienst hat der Wehrmann die Möglichkeit seine Waffe mit nach Hause zu nehmen, das war damals der Karabiner 31, an Präzision dem deutschen K98k durchaus überlegen und heute noch bei Sportschützen wegen eben dieser Präzision beliebt. Nach dem offiziellen Wehrdienst ist es für den Wehrmann nicht vorbei, er schießt einmal im Jahr das „Obli“, das Obligatorische Schiessen, offiziell das Schiesswesen ausser Dienst, die Kosten für die Patronen übernimmt der Staat, auch für im Ausland lebende Schweizer. Militärwaffen sind in der Schweiz immer auch Sportwaffen und deshalb entsprechend gebaut. Auch heute gilt in Deutschen Disziplinen für Schweizer Ordonnanzwaffen ein geringerer Abzugswiderstand als für „normale“ Ordonnanzwaffen (hilft bei der Präzision). Im Ernstfall hätte es also sein können, dass einmarschierende deutsche Soldaten in nur einem einzigen Haus auf Großvater, Vater und Sohn/Söhne getroffen wären, die jeweils über ein eigenes Gewehr verfügt hätten (der Großvater vielleicht noch über ein Vetterli-Gewehr, der Vater über ein IG11 und der Sohn über einen K11 oder sogar K31). Unabhängig davon, ob Henri Guisan diesen Befehl über Radio gegeben hätte: Der Aggressor musste damit rechnen, dass ihm aus jedem Gebäude ein mörderisches zielsicheres Abwehrfeuer entgegenschlägt! Das will kein Aggressor, jeder Aggressor hat am liebsten ein wehrloses Opfer, um eigene Verluste möglichst zu minimieren. Gründe waren also einerseits die Schweiz als benötigter Umschlagplatz für Gold und Devisen, andererseits unkalkulierbare militärische Risiken im Falle eines Einmarsches. --Heletz (Diskussion) 08:00, 17. Mär. 2023 (CET)
Dazu kommt, dass, abgesehen vom Unterland, die Landschaft so gar nicht zum erobern einlädt. Die Schweizer kennen ihr Gelände, die Angreifer nicht. Die Schweizer haben viele versteckte Horste mit teilweise schweren Waffen und an strategisch gut gelegenen Stellen auch heute kaum einnehmbare Geschützstationen, die Angreifern das Leben arg sauer gemacht hätten. Dazu eine wahrscheinlich hohe Moral das Land zu verteidigen. Und selbst wenn das Land de facto erobert worden wäre, lüden die Berge und anderen Geländeformationen sehr zu Partisanenangriffen an. Wilhelm Tell lässt grüßen. --Elrond (Diskussion) 09:33, 17. Mär. 2023 (CET)
Wenn die Nazis den Zweiten Weltkrieg gewonnen hätten, wäre die Schweiz eine ringsum eingeschlossene Enklave in einem faschistischen Europa gewesen. Wenn man die dann hätte einsacken wollen, hätte es einer militärischen Eroberung gar nicht mehr bedurft, da die Schweiz ebenso wenig wirtschaftlich autark war wie irgendein anderes Land. --Jossi (Diskussion) 12:50, 17. Mär. 2023 (CET)
Dazu kam es aber nicht, wie wir alle wissen. Und das genügt ja. --Heletz (Diskussion) 07:39, 18. Mär. 2023 (CET)
Nach der vollendeten Besetzung Gesamtfrankreichs Ende 1942 durch Deutsche und Italiener war die Schweiz (inklusive Liechtenstein) de facto komplett von faschistischen Ländern umgeben. --2003:E5:B724:F6D5:60B6:3443:1FFE:84A1 13:03, 18. Mär. 2023 (CET)
Schon richtig, die hatten zu dem Zeitpunkt aber andere Sorgen. --Jossi (Diskussion) 22:36, 19. Mär. 2023 (CET)
Bzgl. Schweden: Deutschland war von Eisenerzimporten aus Kiruna abhängig. Ein neutrales Schweden hat die weiterhin exportiert, und über ein neutrales Dänemark und Norwegen hätte man die auch weiter reingekriegt. Das war auch den Alliierten klar, deshalb wollten sie den Deutschen den Weg abschneiden (→ Operation Stratford). Damit wiederum hatten Deutschen gerechnet und kamen dem mit dem Unternehmen Weserübung zuvor. Die Nachschubroute war damit in schwedisch-deutscher Hand. Und solange Schweden nun weiter exportiert hat, hätte ein Angriff wie viel gebracht? Richtig, gar nichts. --L47 (Diskussion) 09:20, 17. Mär. 2023 (CET)
Interessant hierzu evtl. auch Bo Lidegaard: „Die Ausnahme. Oktober 1943: Wie die dänischen Juden mithilfe ihrer Mitbürger der Vernichtung entkamen.“ Dort wird auch die Rolle Schwedens näher beleuchtet, wohin die dänischen Juden mithilfe ihrer Mitbürger vor den Nazis gerettet werden könnten. --94.219.191.242 16:37, 17. Mär. 2023 (CET)

Fusion VW, Daimler und BMW ?

Was spricht dagegen wenn die top 3 des weltweiten Autobau sich zu einem Konzern vereinigen Vereinigte deutsche Autobauer bspw? Ok das Kartellamt müsste zustimmen aber sonst? Würde es doch die Ausländischen hersteller unter Druck setzen (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:404D:4683:50D6:FA26:6A38:D244 (Diskussion) 11:25, 17. Mär. 2023 (CET))

Bitte im WP:Cafe diskutieren. --Erastophanes (Diskussion) 11:35, 17. Mär. 2023 (CET)
Was soll das bringen? Flexibler würden sie dadurch nicht und wenn das Management weiterhin obsoleten Geschäftsideen nachhängt und von Wissing & Co darin noch bestärkt wird, darf man sich nicht wundern, wenn solche Saurier vom Markt verschwinden. Es wäre trgaisch für die Mitarbeitenden, aber die Schuld läge dann eindeutig bei den Konzernführern, die sich als unfähig erwiesen hätten. Ich habe leider den Eindruck, dass sie immer noch den Zeiten nachweinen, wo sie tun und lassen konnten was sie wollten, von den jeweiligen Regierungen protegiert wurden, egal was sie auch wollten. Die Zeiten scheinen vorbei zu sein und wenn dann ausländische Autohersteller den Markt erobern, war es das mit der deutschen Autoherrlichkeit. Arroganz hat irgendwann ihren Preis. --Elrond (Diskussion) 11:40, 17. Mär. 2023 (CET)
Das Kartellamt würde nie zustimmen, weil die Preise deutlich steigen würden. Anonsten wie erwähnt: Cafe. --Carlos-X 11:42, 17. Mär. 2023 (CET)
falsch die Preise sinken denn es wird ja nur noch eine Verwaltung benötigt dass Kartellamt könnte man per Sondergesetz ja theoretisch umgehen (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:404D:4683:D44C:29EC:9983:7A81 (Diskussion) 11:50, 17. Mär. 2023 (CET))
Ja klar. Am besten gleich verstaatlichen, damit die Preise vorgegeben werden können. --Magnus (Diskussion) 12:03, 17. Mär. 2023 (CET)
Das Kartellamt würde nie zustimmen. Außerdem wäre m.E. das deutsche Kartellamt nicht das einzige, dass zustimmen müsste, sondern die Kartellämter aller Länder, in denen Autos verkauft werden. Sollte das nicht gemacht werden, würde Deutschland auch sicher international sanktioniert werden, ggf. auch die ganze EU, sollte die EU eine solche Fusion zulassen. Außerdem würde die ganze Sache Entlassungen und damit einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge haben. Und intern hätte eine solche Fusion natürlich auch noch großes Konfliktpotenzial. Niemand, der noch alle Sinne beisammen hat, würde einer solchen Fusion zustimmen. --141.90.9.33 12:11, 17. Mär. 2023 (CET)
P.S. Nicht mal in der Kriegswirtschaft des Dritten Deutschen Reichs wurden Konzerne zwangsvereinigt. Um (Zitat) "Ausländische hersteller" unter Druck zu setzen, muss man die Produktivität je Arbeitskraft steigern. Das gelingt hauptsächlich durch Billig-Arbeiter (im Ausland oder Inland) --Wikiseidank (Diskussion) 13:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Kooperationen zwischen verschiedenen Herstellern gab und gibt es für einzelne Fahrzeuge schon lange. --46.78.185.28 10:51, 18. Mär. 2023 (CET)

Angesichts der Bedeutung eines solchen Zusammenschlusses müsste auch die EU zustimmen. Das lässt sich auch nicht durch Sondergesetz umgehen. Obendrein würden die Gewerkschaften Sturm laufen, denn wenn Kosten gespart werden sollen, läuft das auf (Massen-)Entlassungen raus. Die "schlanke" Verwaltung wurde bereits angesprochen, aber auch in der Entwicklung würden Stellen wegfallen. Allerdings führt das auch zu Verlusten bei der Kreativität. British Leyland war ein Musterbeispiel dafür, dass Zusammenschlüsse der falsche Weg sein können. Heute gibt es in Großbritannien keinen echten Autohersteller mehr, nur noch Produktionswerke (wenn man von Manufakturen wie Morgan absieht). Kurzum: Eine Schnapsidee.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 13:31, 17. Mär. 2023 (CET)

Top 3 weltweit sind Toyota, Volkswagen und Hyundai. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:53, 17. Mär. 2023 (CET)
Das war vielleicht mal. VW Platz 1, dicht gefolgt von Toyota Platz 2 und mit Abstand auf Nummer 3 ist Stellantis. Stand Februar 2023. --RAL1028 (Diskussion) 20:02, 17. Mär. 2023 (CET)
Aber ganz sicher nicht VW, Daimler und BMW --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:22, 17. Mär. 2023 (CET)
Man sollte fairerweise aber dazu sagen, dass der französische Dirigismus durchaus erfolgreich war. Wie immer alles eine Frage des Timings und auch dem Automobil-Markt sind Fusionen nicht fremd. --Studmult (Diskussion) 17:10, 19. Mär. 2023 (CET)

Ermitteln Staatsanwälte genau so wie Polizisten? ZDF-Serie „Der Staatsanwalt“, mit Rainer Hunold in der Hauptrolle

In der Serie ist der „Oberstaatsanwalt Bernd Reuter“ weniger im Gerichtssaal zu sehen, aber häufig in einem Umfeld, in dem sonst eher ermittelnde Polizeibeamte gezeigt werden: Besuche bei Angehörigen von Mordopfern, Befragungen von Zeugen des Tathergangs oder verdächtigen Personen. – Wie weit deckt sich das mit der Realität in DACH? --46.114.0.3 15:02, 18. Mär. 2023 (CET)

die Polizei gehört zur Staatsanwaltschaft --2A02:3030:9:17DF:DEED:F2E3:B534:746F 16:00, 18. Mär. 2023 (CET)
Dann aktualisiere bitte unseren Artikel Staatsanwaltschaft (Deutschland). Da steht es anders. --Rôtkæppchen₆₈ 16:13, 18. Mär. 2023 (CET)
Zur ersten Antwort: zumindest in (bestimmt allen) deutschen Bundesländern nein, schon alleine weil die Polizei in das Innenressort fällt und die Staatsanwaltschaft in das Justizressort. Zur Frage: vielleicht nicht in diesem Ausmaß (das ich aus der Serie nicht kenne, aber bestimmt dramaturgisch erhöht ist), aber grundsätzlich ja. Mein Vater war mal Staatsanwalt und wurde zum Beispiel in den 1970er-Jahren an einem Bahnhof, an dem für die Fahrt nach Hause ankam, von der Polizei abgeholt, um zu einem Tatort gefahren zu werden; siehe auch Staatsanwalt#Aufgaben, letzte zwei Absätze. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:16, 18. Mär. 2023 (CET)
Da muss nichts geändert werden, dort steht nämlich das sie Herr des Ermittlungsverfahren ist und auch selbst ermitteln kann. In der Praxis wird das eher selten sein, bei sehr schweren oder Straftaten mit hoher öffentlicher Wahrnehmung aber vorkommen. Anonsten gilt Film ist Film und hat oft nichts mit der Realität zu tun. --Salier100 (Diskussion) 16:22, 18. Mär. 2023 (CET)
Der Staatsanwalt (m/w/d) leitet die Ermittlungen bei Straftaten. In den allermeisten Fällen wird er mit der operativen Ermittlung die Kriminalpolizei beauftragen, die sich mit ihm abstimmen muss. Er kann natürlich zusätzlich oder auch ausschließlich selbst ermitteln, wenn er das sinnvoll findet. Er hat dabei höhere „Macht“, z.B. muss ein Beschuldigter einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zwingend nachkommen, der Polizei nicht unbedingt (dies im Einzelfall bitte mit dem Anwalt absprechen). --Kreuzschnabel 17:48, 18. Mär. 2023 (CET)
Ein Staatsanwalt kann sich der Polizei für die Ermittlungen bedienen und trotzdem an einem Ort oder an einem zu durchsuchenden Objekt anwesend sein, zum Beispiel um die Spurensicherung zu überwachen oder diesbezüglich Anweisungen zu geben. Zum Beispiel sind bei großen Razzien Staatsanwälte zusätzlich zur Polizei dabei: https://presse-augsburg.de/augsburg-mehrere-festnahmen-nach-grossrazzia-wegen-schwarzarbeit/841861/?amp, 150 Personen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und drei Staatsanwälte. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:29, 19. Mär. 2023 (CET)
+1 Weiteres Beispiel: „Bei den Durchsuchungsmaßnahmen waren zehn Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Stuttgart, sowie insgesamt 176 Kräfte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, des Polizeipräsidiums Stuttgart, des Polizeipräsidiums Aalen, des Polizeipräsidiums Karlsruhe, des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und der Steuerfahndung eingesetzt. “ (Die Staatsanwaltschaft Stuttgart über Durchsuchungen im Verfahren gegen einen Beamten des Konzernprüfungsamts Stuttgart, einen Steuerberater und Mitarbeiter der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG), konkret durch die Durchsuchung von Büroräumen der Porsche AG in Stuttgart und Weissach, Büroräumen der Finanzbehörden in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd, Büroräumen einer Steuerberatungskanzlei in Stuttgart sowie Privatwohnungen im Landkreis Karlsruhe, Ostalbkreis und in Pforzheim am 28. Mai 2019. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 18:15, 19. Mär. 2023 (CET)

chatGPT-Forum

Gibt es ein deutsches chatGPT-Anwender-Forum (kein Entwicklerforum)? --2001:9E8:A525:A700:AB8B:B419:FB5F:35D0 10:04, 19. Mär. 2023 (CET)

Welche Antwort gibt dir chatGPT auf diese Frage? --TheRunnerUp 14:57, 19. Mär. 2023 (CET)
TheRunnerUp, was soll das bringen? ChatGPT "weiß" nur etwas, was auf dem Stand September 2021 ist. --78.50.72.18 18:13, 19. Mär. 2023 (CET)

Schwertartiges Messer in einer Gastronomieküche

Dass in Gastronomieküchen größere Geräte etc. zur Anwendung kommen müssen, ist klar, aber in diesem Beitrag über Mangelzustände in Deutschland und die (angenommenen) Ähnlichkeiten zur DDR kommt zum Schneiden von Strudel/Teigtaschen eine Art Messer zum Einsatz, das (bei 4:49-4:52) eher einem Schwert oder Dolch ähnelt.

Was ist das und wie heißt das? Ist so ein schwertähnliches Messer in der Gastronomieküche üblich/wird das häuifiger verwendet? Benötigt man hierfür spezielle Erlaubnisse bzw. Scheine oder könnte sich auch ein Privathaushalt dieses Werkzeug kaufen?

Googelt man "schwertähnliches Messer" oder "schwert in der Gastronomie" o.Ä., kommen japanische Messer aus Schwert- bzw. schwertähnlichen Stählen. --ObersterGenosse (Diskussion) 10:22, 19. Mär. 2023 (CET)

Wenn man kein langes Kochmesser hat, nimmt man das, was zufällig vorrätig ist. Vielleicht hat da jemand einen Wetzstahl zum Langmesser umschmieden lassen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:33, 19. Mär. 2023 (CET)
Das ist ein großer Wetzstab und kein Messer. Der Koch drückt damit den Teig zwischen den Portionen zusammen. Im nächsten Schritt werden die Portionen dann mit einem Kochmesser (links im Bild) getrennt. Rainer Z ... 10:56, 19. Mär. 2023 (CET)
+1 Das ist ein normaler (für Gewerbeküchen) Wetzstahl. Die Kante ist "scharf" genug, um den Strudel einzudrücken, aber nicht scharf genug, um den Teig endgültig zu schneiden. --Elrond (Diskussion) 13:11, 19. Mär. 2023 (CET)
Vielen Dank für die Antwort. Ein großer bis riesiger Wetzstab also! --ObersterGenosse (Diskussion) 17:55, 19. Mär. 2023 (CET)

Wikipedia Artikel in weiteren Sprachen hinzufügen/übersetzten/erstellen

Wikipedia Artikel in anderer Sprache hinzufügen

Hallo! Ich hätte eine Frage. Ich bin relativ neu bei Wikipedia und komme bei einer Sache nicht wirklich weiter.

Wie kann ich einen Artikel, welcher nur in Deutsch in Wikipedia steht, auch in anderen Sprachen veröffentlichen? Ein Beispiel hierbei ist der Beitrag über den österreichischen Komponisten Roland Baumgartner. Dieser Artikel ist momentan, soweit ich sehe, nur auf Deutsch verfügbar. Wie kann man, zB. diesen, übersetzten damit dieser auch in weiteren Sprachen sichtbar ist?

Vielen Dank für die Hilfe und ich freue mich schon auf die Antwort!

Beste Grüße,

Nosolfra

--Nosolfra (Diskussion) 21:16, 19. Mär. 2023 (CET)

Deine Frage gehört nach Fragen zu Wikipedia, aber wo du schon hier bist: erkundige dich bei der Sprachversion, wo du den Artikel veröffentlichen möchtest. Bitte dort um Import des deutschsprachigen Artikels. Der landet dann in deinem Benutzernamensraum. Übersetze ihn, indem du den Artikel in deinem Namensraum entsprechend editierst. Wenn du fertig bist, veröffentlichst du ihn da im allgemeinen Namensraum. (Es ist keine gute Idee, in einer Sprache zu übersetzen, die du selbst nicht gut kennst, Übersetzungsmaschinen produzieren leider immer noch viele Fehler.) --78.50.72.18 21:28, 19. Mär. 2023 (CET)
Aber wenn man die Zielsprache gut kennt, dann kann es natuerlich trotzdem hilfreich sein, den Output eines guten Uebersetzers wie DeepL als Basis fuer die eigene Formulierung zu nehmen.
Man muss aber unbedingt komplett kontrollesen: Bei einem Test (mit einem englischen WP-Artikel) fehlte bei mir einfach mittendrin ein Satz. -- Juergen 217.61.197.208 23:32, 19. Mär. 2023 (CET)

"Silikontöpfe"

Im Artikel "Reiskocher" wird eine Silikonmatte zum Einlegen in den Topf erwähnt. Das scheint zu funktionieren, sonst stünde es dort nicht. Was mich auf die meiner Ansicht nach naheliegende Idee von Einsätzen aus dünnwandigem Silikon für normale, unbeschichtete Kochtöpfe und Pfannen als eine Art "herausnehmbare und auswechselbare" Antihaftbeschichtung führt. (PTFE-Beschichtungen sind nicht sehr lange haltbar und stehen aufgrund ökologischer Probleme bei Herstellung und Entsorgung auch zunehmend stärker in der Kritik.) Fragen: Funktioniert das, gibt es das vielleicht schon? Wäre es beispielsweise möglich, eine Silikonmatte in eine Pfanne zu legen und dann darin bzw. darauf Fleisch zu braten, oder geht das schief? (Die auftretenden Temperaturen wären schließlich deutlich höher als beim Reiskochen.) Woher könnte ich dünne Silikonfolien zum Ausprobieren bekommen? --77.1.31.223 19:23, 15. Mär. 2023 (CET)

Solche Silikon-Matten gibt es als Unterlage für Backöfen. Nach meiner Einschätzung ist das Müll. Da brennt sich der Dreck auch gerne fest und man bekommt sie nicht mehr sauber. Ich benutze das nicht mehr. --2.174.238.8 19:28, 15. Mär. 2023 (CET)
Mein Backofen funktioniert auch ohne eine Unterlage. --77.1.31.223 23:15, 15. Mär. 2023 (CET)
Gibts zB hier: https://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=silikonfolie&_trksid=p2380057.m4084.l1313 Ich weiß aber nicht, was das taugt. --Vorruheständler (Diskussion) 19:30, 15. Mär. 2023 (CET)
Dauerbackfolie nutzt meine Frau fürs Brotbacken und da kommen schon nennenswerte Temperaturen zustande. Die Dinger halten jetzt seit mehreren Jahren. Es sieht aus wie sehr stabile "normales" Backpapier und basiert auf PTFE. Ein wenig unansehnlich sind sie mittlerweile geworden, aber tun immer noch ihren Zweck und es ist nicht abzusehen, dass sich das bald ändert. --Elrond (Diskussion) 10:38, 16. Mär. 2023 (CET)
Dauerbackfolie gibt es mit Silikon- oder PTFE-Oberfläche. --Rôtkæppchen₆₈ 19:41, 15. Mär. 2023 (CET)
Gibt es einen vernünftigen Grund, den "irreführenden Link", der als einziger zum Ziel führt, durch die Rückkehr zu einem Rotlink zu verschlimmbessern? --77.0.171.72 23:20, 16. Mär. 2023 (CET)
Es gibt sogar zwei: Erstens verändert man fremder Leute Diskussionsbeiträge nicht und zweitens erwähnt der fremdverlinkte Artikel den fraglichen Gegenstand mit keinem Buchstaben. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 16. Mär. 2023 (CET)
Käppchen hat den Artikel "Backpapier" offensichtlich nicht gelesen, denn andernfalls würde er nicht so einen Unsinn behaupten. Zitat daraus: "... die etwas teureren, dafür aber auch länger und bei höheren Temperaturen einsetzbaren silikonbeschichteten Backpapiere (auch Silikon-Backmatten oder Dauerbackfolie)..." - soweit zu "mit keinem Buchstaben". --77.0.107.232 00:20, 20. Mär. 2023 (CET)
Ist dann halt die Frage, was das taugt und wie "Dauer-" die ist. Was ich so sehe, sind beschichtete Glasfasermatten - die mögen es schon einmal nicht, in die Kante des Topfes gequetscht zu werden. --77.1.31.223 23:26, 15. Mär. 2023 (CET)
In die Kante des Topfes quetschen würde ich auch nicht machen. Schneide die exakt auf die Größe des Topfbodens zu. Ich hab mal mit Powerpoint Kegelstumpfmantel und Kreis in der richtigen Größe 1:1 konstruiert, das ausgedruckt und auf die Dauerbackfolie durchgepaust. Nach dem Ausschneiden waren die Antihafteinsätze für die Glaskuchenformen meiner Mitbewohnerin fertig. --Rôtkæppchen₆₈ 00:23, 16. Mär. 2023 (CET)
Für Kuchenteig mag das gehen. Aber das ist natürlich nicht dicht, d. h. Fett und Flüssigkeiten mogeln sich dahinter bzw. darunter und brennen dort ggf. an. (Beispielsweise Kuchen: aus dem Teig tritt wäßrige Zuckerlösung aus, wandert in den Spalt, trocknet und karamelisiert dort, und schwupps!, sind wieder die unentfernbaren braunen Verfärbungen auf dem Glas da.) Außerdem ist beispielsweise der Boden des Einsatzes meines Reiskochers hochgewölbt, so daß ein kreisförmiges Blatt dort nicht flach anliegt, sondern irgendwie Falten wirft. Ich hatte mir entweder etwas Vorgeformtes in der Art einer Silikon-Backform vorgestellt oder ein ziemlich großes Silikongummituch, das in der Mitte auf dem Boden aufliegt und dann zum oberen Rand hin Falten wirft, aber die komplette Topfinnenseite bedeckt. Da kann man dann auch Suppe, Brei oder sonstwas einfüllen. Wenn es stockt und anbrennt, dann nicht auf dem Topfboden, sondern auf dem Gummituch, was sich relativ einfach wieder ablösen lassen sollte. Dünn sollte es sein, damit sich über die Tuchdicke kein nennenswertes Temperaturgefälle aufbaut. Zum Kochen oder Backen geht das bestimmt; fragt sich, ob man damit auch braten kann. Die Temperaturbeständigkeit soll wohl dauerhaft bis 250° C gehen; das müßte eigentlich reichen, aber wie verhält sich das Material im Kontakt mit eingebrannter Bratensubstanz? Läßt es sich unkompliziert wieder reinigen, oder nicht? (Damit sich unter dem Tuch kein lokaler Hitzestau ergibt, könnte man zwischen Tuch und Kochgeschirr noch etwas temperaturbeständiges Öl einbringen, z. B. Frittieröl. Das verbraucht sich im Prinzip nicht und kommt auch nicht in Kontakt mit dem Kochgut.) Was etwas überrascht, ist, daß es solche "Topfeinsätze" anscheinend nicht als fertige Verbraucherprodukte gibt. Ist in der Überlegung vielleicht doch irgendwo der Wurm drin? Was das kosten darf, hängt natürlich von der Haltbarkeit im Verhältnis zu der von PTFE-Beschichtungen und zum Preis der entsprechenden Kochgeschirre ab - niemand würde dafür Stück zehn Euro bezahlen, wenn er über die Lebensdauer eines Reiskochers zehn Stück verbrauchen würde und ein neuer Reiskocher nur fünfzig Euro kostet. (Aus ähnlichen Gründen halte ich hochpreisige beschichtete Pfannen für fragwürdig - unbeschichtete dürfen gerne auch etwas mehr kosten, aber die beschichteten sind nach spätestens einigen Jahren doch hinüber, und neu beschichten lassen ist ein ziemlich teurer Spaß.) --77.1.31.223 02:41, 16. Mär. 2023 (CET)

Beleghafte Überweisungen

Vor kurzem war mal in der Presse, dass es für jemand, der meine Girokontonummer kennt, ziemlich einfach ist, mein Konto zu plündern. Er braucht nämlich nur einen Überweisungsträger mit meiner Girokontonummer ausfüllen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird diese Überweisung ausgeführt. Ist es bei der Postbank möglich, die Ausführung beleghafter Überweisung prinzipiell zu sperren? Ich frage hier in der Auskunft, denn von der Postbank kriege ich nur unbefriedigende nicht-aussagekräftige Standardauskünfte. --2001:A61:2A3F:B901:F94D:4300:C83F:7823 17:57, 18. Mär. 2023 (CET)

Dann schreibt der Postbank doch einen Brief? "Bitte sperren Sie mein Konto für beleghafte Überweisunge. Ich bitte um Bestätigung bis zum X.X." - ich gehe davon aus, dass sie darauf reagieren. Dann weißt Dus ;o) ...Sicherlich Post 18:44, 18. Mär. 2023 (CET) meine persönliche Erfahrungen mit dem "Backoffice" der Postbank zeugte allerdings von ziemlicher Inkompetenz
Bei einem höheren Betrag ist die Wahrscheinlichkeit Null. Was "höher" ist, hängt von Ihren sonstigen Transaktionen ab. --2003:C1:9739:2900:4581:F0D9:B246:D8C6 23:25, 18. Mär. 2023 (CET)
Worauf bezieht sich deine Antwort? Auf die gestellte Frage: Ausführung beleghafter Überweisung ... zu sperren? Warum sollte das von der Höhe abhängig sein? Oder auf die (gar nicht gestellte, aber implizit vorhandene) Frage dass es ... ziemlich einfach ist, mein Konto zu plündern? Dann vermute ich, was "höher" ist hängt nicht von den sonstigen Transaktionen ab, sondern vom Guthaben, das auf dem Konto aufscheint. --TheRunnerUp 08:46, 19. Mär. 2023 (CET)
Dss Problem kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Es gab schließlich mal Zeiten, als man überhaupt nur so überweisen konnte, und da wurden auch nicht reihenweise die Konten geplündert. Immerhin muss der Auftrag unterschrieben sein, Missbrauch erfordert eine Unterschriftsfälschung. MBxd1 (Diskussion) 09:03, 19. Mär. 2023 (CET)
Damals gehörte die Unterschriftenprüfung ganz selbstverständlich dazu. Heutzutage ist es eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Manche Banken erstatten dem Geschädigten lieber eine Überweisung mit gefälschter Unterschrift als eine 100-Prozent-Unterschriftenkontrolle zu machen. Es kostet weniger. --Rôtkæppchen₆₈ 10:10, 19. Mär. 2023 (CET)
Eben, deswegen gibt es eine (meines Wissens variable) Grenze, ab der das Überprüfen lohnt. --2003:C1:974D:CE00:F8CC:C639:4CC1:1FE3 11:26, 19. Mär. 2023 (CET)
Gewöhnlich hat man doch ein (individuell festlegbares) Auftragslimit für Überweisungen (bzw je nach Methode auch mehrere, als etwa fürs Geldabheben am Automaten, fürs Onlinebanking, für Überweisungsträger,...). Wenn ein Betrag über diesem Limit überwiesen werden soll, dann bedarf das weitere Autentifikationsmethoden, für hohe Summen bedeutet das gewöhnlich ein persönliches Erscheinen am Bankschalter mit Vorzeigen des Ausweises. Auffällige Kontobewegungen (unerwartet hohe Summen, in/ans/von Ausland, hohe Anzahl kleiner Überweisungen...) sollte die Bank auch (teil)automatisiert im Blick haben und im Zweifel die Nachfrage eines Bankmitarbeiters auslösen (bei mir so bereits einmal geschehen, allerdings war alles ok). Genaueres kann aber nur die eigene Bank sagen. --Naronnas (Diskussion) 08:44, 20. Mär. 2023 (CET)

CHIP schreibt heute https://www.chip.de/news/Ploetzlich-1.000-Euro-weg-Diebe-ueberweisen-Ihr-Geld-einfach-ins-Ausland_184693795.html --2003:C1:974D:CE00:F8CC:C639:4CC1:1FE3 14:50, 19. Mär. 2023 (CET)

Das von CHIP genannte Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az. 4 O 384/13), das bei gut gefälschter Unterschrift einen Erstattungsanspruch des geschädigten Kunden gegenüber der Bank verneinte, halte ich angesichts § 675u BGB für ziemlich bizarr. Tatsächlich hat auch der BGH (Az. XI ZR 294/199) dieses Urteil erwähnt und seine (von anderen unterstützte) abweichende Ansicht kundgetan. Er schrieb: "Die Fälschung von Zahlungsanweisungen stellt für ein Kreditinstitut grundsätzlich kein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis dar (OLG Frankfurt, BKR 2017, 526 Rn. 16; LG Düsseldorf, BKR 2019, 154 Rn. 9 f.; Schwintowski in Herberger/ Martinek/Rüßmann/Weth/Würdiger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. [Stand: 1. Februar 2020], § 676c Rn. 7; MünchKommHGB/Häuser, 4. Aufl., B. Überweisungsverkehr Rn. 169; differenzierend nach den Gesamtumständen Zahrte, BKR 2019, 126, 129; auf die Erkennbarkeit der Fälschung abstellend MünchKommBGB/ Zetzsche, 8. Aufl., § 675u Rn. 24, § 675w Rn. 10, § 676c Rn. 12; aA LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 17. Januar 2014 - 4 O 348/13, juris Rn. 13)." Dabei heißt "aA" anderer Ansicht. Noch klarer war das OLG Köln als Vorinstanz der BGH-Entscheidung (Az. 12 U 258/17). Es schrieb: "Im Fall der Fälschung des Zahlungsauftrages liegt selbst dann keine Autorisierung vor, wenn der Zahlungsdienstleister die Fälschung nicht erkennen konnte und diese durch einen Umstand ermöglicht wurde, der in der Sphäre des Kontoinhabers lag (Schimansky/Bunte/Lwowski-Schmieder, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2017, § 49 Rn. 28 - zitiert nach beckonline). § 675j Abs. 1 BGB aF setzt nach seinem eindeutigen Wortlaut eine tatsächlich erteilte Zustimmung voraus (Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO unter Verweis auf BGH, Urteil vom 17.07.2001 - XI ZR 325/00, NJW 2001, 2968, 2969 - zitiert nach beckonline). Es verbietet sich daher, über die Regelung des § 676c Nr. 1 BGB die gesetzliche Risikoverteilung zu unterlaufen (OLG Frankfurt, aaO; LG Düsseldorf, aaO; aA LG Dessau, Urteil vom 17.01.2014 - 4 O 348/13, zitiert nach juris Rn. 13)." --2003:E5:B724:F6D5:B89F:2380:BC7F:66A1 15:45, 19. Mär. 2023 (CET)

Sendezeit bei ZDF-Sendung Der Quiz-Champion

Wie geht das bei dieser Quizsendung, dass die vorgesehene Sendezeit (3,0 Stunden) exakt eingehalten wird? Wieviele Quizrunden gespielt werden hängt von deren Ausgang ab, die Runden selbst können aus 3–6 Fragen bestehen, und ob es eine Finalrunde gibt, weiß man im voraus auch nicht. Dass es eine Aufzeichnung ist, weiß ich schon, aber so viel Zusammenschneiden geht eigentlich nicht. --Janjonas (Diskussion) 10:17, 19. Mär. 2023 (CET)

Weiß man denn, wie viele Kandidaten überhaupt antreten? Möglicherweisen scheiden einige von ihnen in der Vor- oder Hauptrunde aus, ohne dass auch nur eine einzige Sekunde Sendezeit mit ihnen verschwendet wird? --TheRunnerUp 14:48, 19. Mär. 2023 (CET)
Außerdem wird die Sendung, wenn es ein Finale gibt, häufig auf zwei Ausstrahlungstermine aufgeteilt. --TheRunnerUp 14:56, 19. Mär. 2023 (CET)
„aber so viel Zusammenschneiden geht eigentlich nicht.“ Warum nicht? Ich weiß die Antwort nicht, aber Folgendes halte ich für sehr wahrscheinlich: Es werden mehr Kandidaten eingeladen, als tatsächlich drankommen. Und wie schon geschrieben: Es kommen Kandidaten dran, die nicht gezeigt werden. Man kann dann so lange spielen, bis mehr Zeit als die vorgesehene Sendezeit voll ist, dann um schnell ausgeschiedene Kandidaten kürzen, bis man nur knapp über der Sendezeit ist, und dann bei den verbliebenen Kandiaten Teile herausschneiden; das ist höchstens so viel, wie ein schnell ausgeschiedener Kandidat an Zeit braucht, und zwar auf die gesamte Sendezeit verteilt. Außerdem hilft es natürlich, wenn man auch Inhalte aufnimmt, die leicht herausgeschnitten werden können, also vor allem belanglose Gespräche. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:11, 19. Mär. 2023 (CET)
Und an den Einspielern, in denen z.B. die Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt werden, lässt sich auch bestimmt was wegschneiden oder verlängern, z.B. solche Belanglositäten wie Kandidat spielt mit Hund im Garten. Dass in Quizsendungen geschnitten wird, ist offensichtlich, auch z.B. bei Wer wird Millionär. --Rôtkæppchen₆₈ 16:38, 19. Mär. 2023 (CET)
Wobei es hier erwünscht ist, dass es eine offene Runde als „Cliffhanger“ für die nächste Sendung gibt. --Janjonas (Diskussion) 19:37, 19. Mär. 2023 (CET)
Das die cutter es hin bekommen, es so zu schneiden, das es der Zuschauer nicht bemerkt, kann man gut bei den Weiderhollungsfolgen von Werweißdensowas sehen, da sind die ankündigung und die Begrüssung nach der Werbung, in der Final Folge, nachträglich rausgeschnitten das man es nicht/kaum merkt.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 21:25, 19. Mär. 2023 (CET)
Inzwischen habe ich das Gefühl auch bei Gefragt - gejagt, früher war das anders, 2016 sah man noch sehr deutlich die Übergänge zur Werbepause und dazwischen einmal kurz eine Blende bzw. ein Bild einer Art Serienlogo geschaltet. Warum werden von diesen Serien eigentlich immer nur die jüngsten Folgen wiederholt. Apropos, ich bin mir sehr sicher, im 25-Stunden-Quizmarathon (oder so ähnlich hieß das) von Wer weiß denn sowas? letzten Oktober Fragen gesehen zu haben, die schon in früheren Staffeln (der zweiten, ausgestrahlt 2016, glaube ich) vorgekommen waren, was den beteiligten aber nicht so zu gehen schien. (Was ist ein Strichvogel? und Wie trafen die alten Perser Entscheidungen?, die Antwort zu letztgenannter Frage war: Sie diskutierten einmal betrunken und einmal nüchtern (und wenn sie zum selben Ergebnis kamen, "schritten sie zur Tat.").) --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 23:43, 19. Mär. 2023 (CET)
Bei SWR – oder war’s der SDR – wurde mal ein Radioquiz komplett wiederholt, aber ohne Ankündigung. Auf Nachfrage meinerseits stellte sich heraus, dass der Sender kurzfristige Personalprobleme hatte und deshalb ohne Ankündigung eine alte Sendung wiederholt hat. --Rôtkæppchen₆₈ 00:37, 20. Mär. 2023 (CET)

Weibliche und männliche Schreibe?

Gibt es eine künstliche Intelligenz, die erkennen können, ob der Schreibende eines Textes weiblich oder männlich ist?--2A02:908:424:9D60:C8A1:B96F:3DD1:7D44 23:49, 19. Mär. 2023 (CET)

Google Neural Network to Identify a Writer’s Gender. Nga Ahorangi (Diskussion) 23:53, 19. Mär. 2023 (CET)
Angeblich soll man Schreibende anhand ihrer texte sogar identifizieren können. Da viele meine Beiträge zu erkennen scheinen, selbst wenn ich ausgeloggt sein sollte, könnte da soagr was dran sein.
Bei Handschriften soll man ja, wobei sich mir der Eindruck teilweise selbst bestätigte, Frauen an ihrer rundlichen Schrift und eventuellen Verzierungen erkennen können. Das sagten zumindest die meisten Lehrer in meiner Schule. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 23:54, 19. Mär. 2023 (CET)
Frauen am Rundlichen erkennen. Das merke ich mir. Nga Ahorangi (Diskussion) 23:55, 19. Mär. 2023 (CET)
Weiß nicht, ob KI das kann. Lehrer können es jedenfalls. Bei Handschrift traue ich mir 90% Trefferquote zu. Bei maschinengeschriebenen Texten 80%. Voraussetzung, daß es echte und etwas längere Texte sind, die nicht mit dem Ziel geschrieben wurden, den Leser zu täuschen. --2003:C1:970A:C800:40D5:49CC:CCD7:82E1 11:22, 20. Mär. 2023 (CET)

Bitcoin Mixer

Wie können Bitcoinmixer Anonymität beim garantieren wenn die Blockchain immer nachvollzogen werden? Sie sagen ja sie zestückekln die Coiins in Kleinstmengen, aber die kann man mit Recenpower immer noch nachvollziehen.--Sanandros (Diskussion) 05:59, 16. Mär. 2023 (CET)

Schließe mich der Frage an. Ich habe auch nicht verstanden, was das Ganze eigentlich soll. Ich dachte, Bitcoins wären schon anonym und sind im übrigen beliebig unterteilbar. Wer also welche "im Sack" hat, kann die dann doch selbst auf andere "Konten" verteilen, aber wozu eigentlich? Wie läuft das eigentlich überhaupt? Da sammelt also jemand Geld in Münzen- oder Papierform oder auch Goldstückchen in mehr oder weniger kleinen Portionen aus Drogen- und Waffenhandel, Prostitution, illegalem Glücksspiel, Kinderpornographie, Internetbetrug, Erpressung, was weiß ich, dem ganzen kriminellen Spektrum eben, ein. Das möchte er gerne in wertvolle Objekte, Luxus und ein angenehmes Leben transformieren. Sein Problem: wenn er als wohlhabender Taugenichts auffällt, muß er mit Beschlagnahmung und Vermögensabschöpfung rechnen, weil er eine legale Herkunft der Mittel nicht belegen kann, außerdem ist er dann auch noch mindestens wegen Steuerhinterziehung dran. Also muß er das Bare "waschen". Und inwiefern nützen dabei Bitcoins und deren Mixer? Das erfordert immerhin mindestens zwei Zwischenschritte: erstens aus dem dreckigen Geld Bitcoins machen (das geht wie?), und zweitens die wieder in sauberes Bares zurücktransformieren. Was aber dann immer noch nicht auf einem biederen hochanständigen europäischen Bankkonto liegt und sich von dort aus in Aktienpakete und Immobilien verwandeln kann - egal wie, auf die Frage nach der Herkunft gibt es keine unverdächtige plausible Antwort. Wozu also der Mixer? --77.0.171.72 12:34, 16. Mär. 2023 (CET)
Aus dreckigem Geld kann man z. B. mittels Identitaetsdiebstahl Bitcoin machen:
Man klaut einen Ausweis bzw. kauft einen geklauten Ausweis, eroeffnet ein Konto auf die geklaute Identitiaet, zahlt das Geld ein und kauft dann per Ueberweisung bei einer Tauschboerse Bitcoins.
Und den Mixer braucht man, damit die Behoerde, die den Geldfluss bei der Auszahlung ueberprueft, nicht beweisen kann, dass der Geldempfaenger Inhaber der z. B. per Erpressung oder eben per Identitaetsdiebstahl erlangten urspruenglichen Bitcoins war:
Ebenso, wie der Besitz eines einzelnen registrierten Scheins aus einem Bankraub nicht geeignet ist, dessen Besitzer als Bankraeuber zu ueberfuehren, ist auch der Besitz eines kleinen Anteils aus einer einzelnen illegalen Aktion kein Beweis fuer die Teilnahme an derselben.
Bei der Auszahlung (wieder per Ueberweisung) ist die Herkunft von einem Bitcoin Mixer zwar durchaus verdaechtig, aber eben (noch) nicht illegal und daher fuer eine Verfolgung durch die Justiz nicht ausreichend. -- Juergen 195.192.220.2 00:14, 18. Mär. 2023 (CET)
Habe jetzt einige Artikel darüber gelesen. Es geht wohl darum, dass man für Bitcoins was kaufen kann, nämlich "Chips", was man auch wieder einfach online ohne Wertverlust gegen Bitcoins verkaufen kann. Damit kommen die Bitcoins aus der Blockchain raus (ob man die Blockchain etwa doch nachvollziehen kann ist mir noch unklar). Die Chips werden gemischt (es werden wohl wirklich Protokolle durch überschreiben gelöscht - warum werden sie dann erst angelegt?) sodass keiner mehr weiss wer von wem welche Chips hat, und dann verkauft man die wieder und bekommt Bitcoins, die gegen Chips vom Himmel gefallen sind und wieder in die Blockchain gehen: "meine Bitcoins hab ich nicht aus irgendwelchen Erpressungen, die hab ich ganz legal aus Chips" oder so. --Hareinhardt (Diskussion) 20:41, 16. Mär. 2023 (CET)
Und jetzt nochmal bitte für "omA". --77.0.171.72 23:26, 16. Mär. 2023 (CET)
Die Bitcoins verlassen die Blockchain nie wieder, sondern gehoeren immer irgendjemandem. (Selbst dann, wenn der Besitzer seine Bitcoin-Wallet und damit den Zugriff auf seine Bitcoins verloren hat, so gehoeren sie doch, ueber die Blockchain nachvollziehbar, immer noch dem Key, der in dieser Wallet lag.)
Und "Chips" kommen beim Mixen nicht vor, sondern einfach nur einige Zwischenkonten, auf die die eingezahlten Betraege erst aufgeteilt und dann wieder - in wechselnden, also nicht zuzuordnenden Anteilen - zusammengefasst werden. Dadurch kommt von genau den beim Mixer eingezahlten Bitcoins nur ein kleiner Teil zum Einzahler zurueck, waehrend der ueberwiegende Teil von anderen Einzahlern stammt. -- Juergen 195.192.220.2 00:14, 18. Mär. 2023 (CET)
Bitcoins sind im Prinzip anonym, aber man kann ihren Weg genau nachvollziehen. Und damit sind sie eigentlich nicht mehr anonym. Wenn ich allerdings mit diversen Kumpels die Bitcoins austausche, dann weiss man nicht mehr, wer welche hat. --2001:9E8:A524:B500:BAA7:C33:CA8C:CCDE 23:29, 16. Mär. 2023 (CET)
Das ist völlig belanglos, ob Du das weißt oder nicht. Die Blockchain vergisst nicht. Insofern ist Geldwäsche mit Kryptowährungen ziemlich witzlos. --Rôtkæppchen₆₈ 23:35, 16. Mär. 2023 (CET)
Nunja, aber wenn man seine Geschäfte in Bitcoins abwickelt, braucht man sein Geld gar nicht mehr waschen. --46.189.28.140 16:21, 17. Mär. 2023 (CET)
Doch, weil man ja am Ende wieder Geld haben will, um sich etwas kaufen zu koennen, dessen Verkaeufer keine Bitcoins akzeptiert. Und weil die Tauschboersen fuer die Teilnahme am Zahlungsverkehr einem Rechtssystem unterliegen, das u. a. Buchfuehrung verlangt, ist der Ursprung des per Ueberweisung ausgezahlten Geldes fuer die zustaendige Justiz ueber Auskunftsersuchen oder notfalls Durchsuchungen nachvollziehbar. Wenn dann die in Geld umgetauschten Bitcoins nachweislich einem illegalen Geschaeft entstammen, wird es fuer den Geldempfaenger unangenehm - deshalb wird er vor dem Umtausch in Bargeld mixen wollen. -- Juergen 195.192.220.2 23:59, 17. Mär. 2023 (CET)
Hierzulande müssen im Prinzip nicht die Behörden dem Besitzer die illegale Herkunft nachweisen, sondern der Besitzer muß die legale Herkunft beweisen oder zumindest glaubhaft machen, sonst ist das Geld weg. Und als Einkünfte besteuert werden kann Geld auch noch - die Dealer und sonstige Kriminelle vergessen traditionell immer, ihre Einkünfte auch beim Finanzamt zu deklarieren. (Wobei das so einfach sein könnte: den Steuerbetrag selbst großzügig schätzen, die Kohle in bar in einen Briefumschlag stecken, einen Zettel mit dem Stichwort "wg. Don Mafioso" beilegen und den dann bei Nacht und Dunkel in den Hausbriefkasten des FA stopfen [lassen], schon wären sie aus der Steuerhinterziehungsnummer raus. Aber nee, die kriegen den Hals nicht voll und wollen alles für sich alleine behalten...) --95.112.1.55 21:50, 20. Mär. 2023 (CET)

Zahnbürstenköpfe elektrischer Zahnbürsten

Kann mir jemand sagen, warum die Köpfe elektrischer Zahnbürsten so klein sind? Das, was man durch die mechanische Eigenbewegung bzw. Vibration der Köpfe gewinnt, verliert man dadurch, dass die Köpfe drei bis vier mal so klein sind, wie bei einer klassischen Zahnbürste. Es gibt zum Nachkaufen bei manchen elektrischen Modellen zwar normal große Köpfe, aber die sind aber prohibitiv teuer mit bis zu 10 EUR pro Stück. Bei Einmalzahnbürsten mit integriertem Vibrationsgenerator sind normale Kopfgrößen Standard. Das ergibt alles wenig Sinn. --2A02:8071:B87:5EC0:2C3A:C61:B7AC:10B0 21:44, 16. Mär. 2023 (CET)

"Bedenken Sie, dass der kleinere Bürstenkopf der elektrischen Zahnbürste es Ihnen leichter macht, jeden Zahn einzeln zu reinigen und zu den schwer erreichbaren Stellen im Mund zu gelangen." Sagt Oral-B, und die sollten es wissen. --Rudolph Buch (Diskussion) 21:51, 16. Mär. 2023 (CET)
Kannst du mir erklären, wieso „man“ da etwas „verliert“? Von genau welcher Ressource oder Substanz verliert man denn etwas? Ich reinige einfach einen Zahn nach dem anderen mit meinem elektrischen Beißerchenschrubber und habe da noch keinen Millimeter Bürstengröße vermisst. Nach zwei Minuten ist alles perfekt sauber. Ich weiß nicht, worin ein Vorteil größerer Bürstenköpfe liegen sollte. --Kreuzschnabel 22:27, 16. Mär. 2023 (CET)
Ist doch eigentlich trivial. Fläche der zu reinigenden Zähne versus Fläche der Bürste in Bezug auf Fläche pro Zeiteinheit. Mit einem Schwamm putzt sich ein Auto schneller als mit einem Wattestäbchen. Abgesehen davon kann ich dir als Betriebswirt, der 20 Jahre im technischen Einkauf arbeitet mitteilen, dass es "die" Hersteller häufig nur "am besten" wissen, was ihre eigene Kalkulation angeht. Ich dachte eigentlich, dass der naive Glaube, dass "die Industrie" für uns schon die optimalen Entscheidungen fällt, selbst in der allgemeinen Bevölkerung seit den 70ern ad acta gelegt ist. --2A02:8071:B87:5EC0:A005:A0F1:6F18:7B9B 23:30, 17. Mär. 2023 (CET)
So weit war ich theoretisch mitgekommen, danke. Dennoch meine Frage: Was „verliert“ man? Ich kann vier Minuten mit großem Kopf mechanisch putzen oder zwei Minuten elektrisch mit kleinerem Kopf, um meine Hauer einigermaßen sauber zu kriegen. Wo liegt der Verlust? Die Rechnung „wenn die elektrische Bürste einen größeren Kopf hätte, wärst du nach einer Minute schon fertig“ erinnert mich an diese ironischen Dreisatzaufgaben wie „20 Maurer bauen ein Haus in 6 Monaten, wieviele Maurer könnten das Haus in 5 Minuten bauen?“ Bürstenkopfgröße ist hier nicht proportional zu Putzleistung. Gerade der kleinere Kopf ermöglicht es, jeden Zahn individuell anzugehen, und bietet damit einen Gründlichkeitsvorteil. --Kreuzschnabel 09:55, 18. Mär. 2023 (CET)
Es gibt doch längst U- oder Y-förmige Elektrozahnbürsten, die das ganze Gebiss in zehn Sekunden schrubben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:44, 17. Mär. 2023 (CET)
Von der Form war nie die Rede. Oder auf wen bezieht sich deine Antwort? --2A02:8071:B87:5EC0:A005:A0F1:6F18:7B9B 00:59, 18. Mär. 2023 (CET)
Siehe wp:DS#5. --Rôtkæppchen₆₈ 10:51, 18. Mär. 2023 (CET)
Früher gab es auch solche mit längeren Köpfen zu kaufen, aber die haben sich nicht durchgesetzt. --94.219.28.91 01:29, 17. Mär. 2023 (CET)
Ich bin kein Inschinör … wenn man den Kopf der Bürste vergrössert, dann werden die Hebel deutlich ungünstiger und die ganze Mechanik der Bürste wird stärker belastet. Das geht zu Lasten der Lebensdauer, des Gewichts usw. Gleichzeitig ist die Frequenz der Dinger ziemlich hoch. Möchte man mit einer grossflächigen Zahnbürste im Handbetrieb auch nur annähernd so häufig schrubben, wie mit einer elektrischen Zahnbürste, dann wäre man mehrere Stunden mit Bürsten beschäftigt. Es wurde also die Fläche reduziert, um die Dinger so leicht wie sinnvoll umsetzbar und gleichzeitig mit akzeptabler Lebensdauer zu bauen (Schwachsinn, den Akku nicht tauschbar zu machen). Und zweitens hat man mit der Bürstfrequenz eine bessere Reinigung, als man sie manuell zustande bringen kann. Verlust? Ja natürlich. Die Natur verliert bei der elektrischen Bürste in Form von enormen Energieaufwänden zur Herstellung und Entsorgung des Geräts, sowie durch den Mikroplastikabrieb von den Bürsten, der durch die Bürstfrequenz deutlich stärker ausfallen dürfte als bei manuellen Bürsten. Yotwen (Diskussion) 05:50, 21. Mär. 2023 (CET) Da fehlen sicher noch ein etliche Folgen, die ich dank meiner Begrenztheit noch gar nicht erkannt habe.
Der angenommene zeitliche Verlust durch die kleineren Bürstenköpfe wäre auch gar kein Nachteil, so es ihn denn gibt. Denn die Fluoride und andere Bestandteile der Zahnpasta entfalten nur dann ihre volle Wirkung, wenn sie lange genug auf die Zahnoberfläche einwirken können. In den zwei Minuten, die als Minimum empfohlen werden (besser drei) schafft man es auch mit dem kleinen Kopf problemlos, alles zu putzen. Alles was einen dazu verleitet, schneller zu putzen, ist kontraproduktiv. --Karotte Zwo (Diskussion) 18:08, 21. Mär. 2023 (CET)

EU-Bündnisfall und „Bündnisgebiet“

Die Bündnispflicht der NATO wird ja in Artikel 5 und spezieller Artikel 6 des Nordatlantikvertrags auf das „Bündnisgebiet“ beschränkt, d.h. der Bündnisfall nach Artikel 5 kann nur bei Angriffen auf die/in den genannten Gebieten ausgerufen werden. Die Falklandinseln sind nicht im Bündnisgebiet und deswegen wurde 1982 die NATO nicht aktiv und auch die französischen und niederländischen Gebiete im Pazifik/Indik und in der Karibik sind nicht Teil des Bündnisgebiets.

Nun hört man immer wieder, dass die Bündnispflicht laut EU-Vertrag Artikel 42 Absatz 7 eigentlich viel strenger und konsequenter sei als die der NATO. Die NATO verlangt nur die „Maßnahmen“, die jedes Mitglied individuell für „erforderlich“ erachtet, und wenn das am Ende nur das berühmte Beileidstelegramm statt einer Panzerdivision ist. Der EU-Vertrag verlangt dagegen „alle in [der] Macht [der Mitglieder] stehende Hilfe“ und bezeichnet das als ‚geschuldete‘ ‚Pflicht‘ der Mitglieder gegenüber der EU-Gemeinschaft (während in der NATO nur eine bloße Selbstverpflichtung der Mitglieder quasi nach eigenem Gewissen besteht). Außerdem wird argumentiert, dass die EU-Mitgliedschaft, die ein Staat mit dem Bruch des EU-Vertrags aufs Spiel setzen würde, viel gewichtiger ist (wirtschaftlich/finanziell) als die reine NATO-Mitgliedschaft, so dass insgesamt die EU-Bündnispflicht stärker und wirksamer sei als die NATO-Bündniserklärung.

Allerdings sehe ich im EU-Vertrag keine Begrenzung des „Bündnisgebiets“, es ist vom „Hoheitsgebiet“ die Rede. Damit sind also auch die genannten überseeischen Gebiete der Niederlande und Frankreichs Teil des „Bündnisgebiets“ der EU. Wenn also Madagaskar entscheidet, dass Europa und Juan de Nova ihre Falklands sind, die Truppen Surinames ihre Posten bis zum Marowini vorschieben oder aber – etwas abwegiger, aber wer weiß, was der Neue(=alte) Große Vorsitzende vorhat – China sich auf seine Rolle als antikolonialistische Führungsmacht des asisch-pazifischen Raumes besinnt und Frankreich aus dem Pazifik vertreiben möchte, würde das Artikel 42 Absatz 7 aktivieren? Oder greifen Sonderregelungen, die das „Bündnisgebiet“ der EU doch einschränken? Ein paar der französischen Überseegebiete (Saint-Barthélemy, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien) gehören ja nicht zum EU-Gebiet (behauptet jedenfalls Französische Überseegebiete, wobei ich im Artikel nicht erfahre, auf welcher Grundlage das so ist und warum sie dann trotzdem an den Wahlen zum EU-Parlament teilnehmen dürfen …). Andererseits spricht Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags eben ohne weitere Einschränkungen vom gesamten „Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“. Sind sie also nun Teil des EU-„Bündnisgebiets“ oder nicht?

Zusatzfrage: Wer ruft eigentlich den EU-„Bündnisfall“ aus? Es gibt ja immer das große Missverständnis, dass es in der NATO einen Automatismus gäbe, dabei passiert ohne Feststellung des NATO-Rats gar nichts und wenn sich ein Mitglied auf Artikel 5 beruft, kann das sogar abgewiesen werden. Gibt es einen solchen vermeintlichen Automatismus denn innerhalb der EU? --2A02:8109:BD40:65C4:0:0:0:2A0 11:14, 15. Mär. 2023 (CET)

Vgl. hier. "Die Klausel legt zudem nicht fest, dass eine militärische Unterstützung erfolgen sollte".--Meloe (Diskussion) 14:14, 15. Mär. 2023 (CET)
Das ist mir bekannt. Wie ich oben schrieb, ist die Verpflichtung dennoch substanzieller als die in Artikel 5 des Nordatlantikvertrags. Ansonsten entnehme ich Deinem Link immerhin, dass „[f]ür die Unterstützung […] kein formelles Verfahren vorgegeben“ ist. Gilt das nun auch für die Feststellung des Bündnisfalls an sich?--2A02:8109:BD40:65C4:0:0:0:2A0 15:36, 15. Mär. 2023 (CET)

Liegt es an TL;DR? Ich habe oben mal die Kernfrage freigestellt. Kann denn wirklich niemand etwas dazu sagen?--2A02:8109:BD40:65C4:0:0:0:2A0 09:31, 18. Mär. 2023 (CET)

TL;DR + EU-Recht Nerdfrage – dazu hatte ich eigentlich keine Lust, weil vermutlich aufwendig und sehr nervig, aber wenn gar keiner antwortet, ist auch doof, darum habe ich es mal quick and dirty mit c&p der ersten Hervorhebung in Deiner Frage versucht, also mit Bündnispflicht laut EU-Vertrag Artikel 42 Absatz 7, was schon in eine halbwegs gute Richtung ging. Google hat dann gefragt, ob da unbedingt "Bündnisfall" drin stehen muß, was ich bejaht habe. Das hat eine deutlich bessere, weil geringere Streuung der Treffer gebracht, aber noch nicht ganz das Trefferbild, das ich für einen schnellen Erfolg – und zu mehr war ich schlicht nicht motiviert – sehen wollte. Darum als nächstes der sehr naheliegende Versuch einer Verfeinerung der Suche durch Ergänzung von "Hoheitsgebiet" zu "Bündnispflicht" laut EU-Vertrag Artikel 42 Absatz 7 Hoheitsgebiet et voilà, gleich der erste Treffer war sehr vielversprechend, Vorschau Nomos eLibrary: Der Vertrag von Aachen und die „immer engere Union“ › ... Der Vertrag von Aachen, die Rechtsetzung in der EU und die Umsetzung ... der territorialen Reichweite der Bündnispflicht für eine Synchronisierung der ... – dann im PDF Strg+F "Hoheitsgebiet" und Volltreffer gleich bei der ersten Übereinstimmung: Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages von Aachen „leisten“ Deutschland und Frankreich „einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein“. Die territoriale Reichweite dieser Hilfeleistungs- und Unterstützungsverpflichung, bei der es sich um eine echte Rechtspflicht handelt, entspricht gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages derjenigen nach Art. 42 Abs. 7 EUV. Fraglich erscheint vor diesem Hintergrund, ob mit dem Begriff „ihre Hoheitsgebiete“ auch „La France d‘òutre-mer“ eingeschlossen ist. usw. usf. … das wird da recht breit getreten. Lies es Dir einfach direkt im Original durch. --178.4.186.197 05:20, 19. Mär. 2023 (CET)
Vielen Dank für diesen Link, da geht es ja eigentlich auch um den Vertrag von Aachen, aber die Diskussion um EU-Vertrag Artikel 42 Absatz 7 ist trotzdem spannend. Das Ergebnis ist also: Selbst die Fachleute sind sich unsicher, vieles spricht aber dafür, dass das komplette Hoheitsgebiet gemeint ist.--2A02:8109:BD40:65C4:0:0:0:2A0 14:05, 19. Mär. 2023 (CET)
Mglw. ist die Uneindeutigkeit so gewollte, damit man das dann im Einzelfall spontan, ggf. rechtsvergleichend, so auslegenen kann, wie es gerade paßt. Ohne einen unabhängigen Völkergerichtshof ist Völkerrecht ohnehin nur ein zahnloser Tiger. --178.4.186.197 19:42, 19. Mär. 2023 (CET)
Wobei es ja, wie ich oben schrieb, im Falle der EU-Bündnispflicht gerade Teil des Gedankens ist, dass ein Staat, der der Pflicht nicht nachkommt, Bestrafung durch die EU oder gar den Ausschluss riskiert und deswegen die Mitglieder viel stärker motiviert sind, zu handeln, als im Falle der NATO-Pflicht, die wirklich zahnlos ist.--2A02:8109:BD40:65C4:0:0:0:2A0 09:39, 20. Mär. 2023 (CET)
<ironic> Genau, da ziehe ich als Staat doch lieber in einen Krieg, der irgendwo am Arsch der Welt gegen irgendein popeliges Überseegebiet irgendeines anderen Landes geführt wird, als zu riskieren, daß die EU mich bestraft. Sehr überzeugend. Aber wie sagt man so schön: Der Gedanke zählt! </ironic> Wobei das mit dem Gedanken gar nicht mal ganz falsch ist, weil es beim Völkerrecht IMHO immer um den Gedanken geht, um das gemeinsame Narrativ, das die Wirklichkeit ausgestalten helfen soll, die man gerne hätte, aber selber nicht durchsetzen kann. All we have to do is dream …[10]. --94.219.3.133 01:34, 21. Mär. 2023 (CET) P.S.: Das Problem am anderen Ende der Welt sollten wir endlich mal intensiver bearbeiten, wenn wir nicht lernen wollen, was eine echte „Zeitenwende“ ist. Der kürzlich neu gegründete Arbeitskreis zum Thema wird das alleine nicht schaffen.
Ganz so leicht abtun würde ich das nicht. Machen wir mal den Vergleich: Wenn der NATO-Bündnisfall eintritt und ein Mitglied sich entscheiden sollte, nicht mitzumachen, hat es nicht viel zu verlieren – nämlich einzig und allein den Schutz der anderen NATO-Mächte. Wenn es aber eine realistische Chance hat, als neutraler Staat unbeteiligt zu bleiben, dann braucht es den Schutz ja gar nicht, weil es am Krieg ja schlicht nicht teilnimmt. Im Zweifel hat ein NATO-Mitglied also die Wahl zwischen Krieg und Frieden ohne weitere darüber hinausgehende Konsequenzen. Bei der EU steht aber mehr auf dem Spiel, z.B. über 4 Prozent des BIP aus dem EU-Haushalt und Handelsvorteile in kaum zu bezifferndem Ausmaß, um mal nur die beiden offensichtlichsten Dimensionen zu nennen. Die NATO ist letztendlich eine Vorbereitung auf den Krieg und im Frieden nur als Abschreckung relevant. Wenn die Abschreckung schon gescheitert ist, dann verliert man im Frieden nicht viel, da ist es attraktiver, den Frieden an sich zu retten. Die EU ist in tausenden Dimensionen gerade im Frieden von größter Relevanz. Das will niemand einfach wegwerfen.--91.221.58.25 08:23, 21. Mär. 2023 (CET)
Warum etwas wegwerfen, wenn Lamentieren ausreicht …;) Ibs. will die EU offensichtlich gar niemanden rauswerfen; nicht mal die Arschlöcher. Da werden dann vielleicht Hilfsgelder gekürzt oder so – das kann man alles aussitzen. Außerdem kann man solcherlei Gezanke als Potentat recht gut für Propagandazwecke ausnutzen, wie wir an einigen aktuellen Beispielen sehen konnten und können.ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:d  --178.4.191.50 01:51, 22. Mär. 2023 (CET)

Änderung der Hämotherapierichtlinie

Mal abgesehen davon, daß mir jegliches Verständnis dafür fehlt, wie sich jemand, erst recht ein Angehörigen einer Risikogruppe, dadurch diskrimiert fühlen müßte, daß man ihn nicht als Blutspender heranziehen bzw. akzeptieren will: bisher war das so, daß Männer, die mit verschiedenen Männern Geschlechtsverkehr hatten, nicht als Blutspender zugelassen werden durften. Nach der Änderung ist es so, daß Männer, die mit verschiedenen Männern Geschlechtsverkehr hatten, nicht als Blutspender zugelassen werden dürfen. Was genau hat sich denn jetzt eigentlich geändert? Und gibt es eigentlich die Möglichkeit, als Patient die Verwendung von Blutprodukten, die aus Spenden von Spendern hergestellt wurden, die einer Risikogruppe angehören, abzulehnen? (Fakt ist, daß einige gefährliche Infektionskrankheiten bei Männern, die homosexuelle Praktiken ausüben, ungleich häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt auftreten. Zwar werden die Spenden getestet, aber hundertprozentig zuverlässige Tests gibt es nicht, so daß das Risiko, das "falschnegative" "durchrutschen", nicht zu vernachlässigen ist. (Wäre das nicht so, könnte man sich die Fragen nach Risikofaktoren komplett sparen. Aber diese Fragen stammen vermutlich aus einer Zeit, als die partnerschaftliche Treue noch nicht erfunden worden war und noch ein diagnostische Fenster zwischen Infektion und ihrer Nachweisbarkeit durch Tests existierte.)) --77.0.171.72 00:06, 17. Mär. 2023 (CET)

Bisher gilt für Heterosexuelle der Ausschlussgrund für vier Monate: Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partner*innen und für Schwule: Sexualverkehr mit einem neuen Partner oder mit mehr als einem Partner. Bei einer diskriminierungsfreien Regelung muss der Ausschlussgrund für Schwule wegfallen.
"Und gibt es eigentlich die Möglichkeit, als Patient die Verwendung von Blutprodukten, die aus Spenden von Spendern hergestellt wurden, die einer Risikogruppe angehören, abzulehnen?" Ja, indem man den Erhalt von Bluttransfusionen ganz ablehnt. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:45, 17. Mär. 2023 (CET)
Äh, was war jetzt der Unterschied? Bzw. was genau hat sich geändert? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang überhaupt "Diskriminierung" bzw. "diskriminierungsfrei"? Von Diskriminierung spricht man im Zusammenhang mit Nachteilen, z. B. der Verweigerung von Rechten. Worin soll denn der Nachteil bestehen? Ich gehe ja nun gelegentlich Blut spenden. Ok, so schlimm ist das nicht, aber so richtig Spaß macht das auch nicht: ich habe eigentlich jedes Mal eine Scheiß-Angst, und im Grunde genommen fände ich es ziemlich erleichternd und nicht "diskriminierend", wenn ich mal gesagt kriegte, daß ich nicht mehr zu kommen brauchte. Es gibt zahlreiche Ausschlußgründe. Warum sollte z. B. ein Auslands- oder Gefängnisaufenthalt ein zulässiger bzw. vorgeschriebener sein, die Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe, die vielleicht 5 % ausmacht, in der aber 95 % aller HIV-Infektionen auftreten, nicht? Eine Ungleichbehandlung ungleicher Fälle ist zwar im Wortsinn eine "Diskriminierung", denn sie unterscheidet eben nach dem Kriterium dieser Ungleichheit, verstößt aber eben nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil der eben, selbst wenn er hier anwendbar wäre, nur geböte, Gleiches gleich zu behandeln. Die Ungleichbehandlung aus einem sachlichen Grund nennt man hingegen eben nicht Diskriminierung im landläufigen Sinn. Und was bedeutet die Vorschrift überhaupt? Kann nach meiner Auffassung ja nur heißen, daß die Blutspendedienste für manche Fälle nicht mehr verpflichtet sind, bestimmte Spender auszuschließen. Was ist, wenn sie es aus vernünftigen epidemiologischen Erwägungen heraus trotzdem tun, oder zum Beispiel, um von Empfängern belasteter Blutprodukte nicht in die Haftung genommen zu werden? Kann der abgewiesene Spender in spe dann auf Schadenersatz klagen? Worin besteht der Schaden, keiner gesundheitsschädlichen Körperverletzung unterzogen worden zu sein? - Und was die Ablehnung jeglicher Transfusionen angeht: die können medizinisch erforderlich sein. Nicht aber erforderlich ist es, dafür Chargen von Spendern aus Risikogruppen zu verwenden. Dafür, die zurückzuweisen - die Spender - gab es absolut überzeugende Gründe (s. 5 %/95 %), und die sind nicht gegenstandslos geworden. Und außerdem ging es bisher doch anscheinend auch ohne - daß Blutspendedienste, die an den Spenden wirklich ganz gut verdienen (ok: sie bestreiten das), potentielle Spender ohne zwingenden Grund abweisen, glaubt ja nun kein Mensch. --77.8.168.55 05:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Diskriminierung ist auch grundlose Abwertung. Wenn es ständig heißt, Spenderblut sei knapp, dann Schwule vor der Tür stehen und gern Blut spenden möchten und ihnen ohne nähere Untersuchung gesagt wird, nein, eures wollen wir nicht, dann ist das entwürdigend und verletzend. --Kreuzschnabel 23:28, 17. Mär. 2023 (CET)
Wieso ist das "entwürdigend und verletzend", welchen realen Nachteil haben sie denn davon, inwiefern ist das eine Abwertung? Weil "Schwule" - um sexuelle Orientierung geht es gar nicht (das behaupten nur manche aktivistische Schwule), sondern um MSM, also z. B. auch männliche Prostituierte, die sowohl männliche als auch weibliche Kundschaft haben - nichts von Epidemiologie verstehen und die Prävalenz- und Risikorechnungen nicht nachvollziehen können, oder weil (manche) Schwule so gerne öffentlich laut kreischen und sich als Underdog aufspielen? Was willste da denn untersuchen? Ob ein potentieller Spender eine übertragbare Krankheit hat? Das funktioniert bei HIV nicht mit der nötigen Sicherheit. Warum gibt es wohl die Fragebögen? Ich erkläre es Dir: es geht darum, die Wahrscheinlichkeit, daß verseuchte Blutprodukte in Umlauf kommen, möglichst gering zu halten - ganz verhindern läßt es sich nicht, jede Kontrollstufe kann nur die Wahrscheinlichkeit um einen gewissen Faktor verringern. Was dabei herauskommt, ist aber nicht nur von der Siebwirkung, sondern auch vom Eingangsrisiko abhängig, und deswegen schließt man vernünftigerweise Risikogruppen (und von denen gibt es viele, guck Dir den Fragenkatalog ab) von der Spende aus. "Häufig wechselnde Partner" ist insbesondere dann, wenn die überwiegend aus der Schwulenszene mit ihrer bekannten extrem hohen Prävalenz - und die ist evident, wenn man sich klarmacht, daß es trotz deren lauten Geschreis nur wenige Prozent der Bevölkerung sind, und bei dieser Zahl ist es dann auch völlig egal, ob sich in der Gruppe 50 oder 95 Prozent der Infizierten insgesamt finden - ein Risikofaktor ersten Ranges, was übersetzt heißt, deren Spenderblut ist mit einer vielfach höheren Wahrscheinlichkeit als das von Spendern aus Nicht-Risikogruppen belastet, und das kann man nicht wegtesten. Also abgesehen davon, daß es keine Abwertung ist: von "grundlos" kann nun ganz und gar keine Rede sein. --77.0.107.232 11:20, 19. Mär. 2023 (CET)
Frage ausreichend beantwortet. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 02:57, 17. Mär. 2023 (CET)
Nee, wurde sie nicht. --77.8.168.55 05:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 88.72.111.240 02:57, 17. Mär. 2033 (CET)
Abgelehnt. --77.8.168.55 05:23, 17. Mär. 2023 (CET)
Ich wünsche das. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 07:52, 17. Mär. 2023 (CET)
Du mußt einfach mal erwachsen werden und lernen, daß es die Welt kein bißchen besser macht, wenn Du in unterschiedliche Intensität versuchst, Ansichten, die Dir nicht passen, unsichtbar zu machen. Die Zeit, als das Wünschen noch geholfen hat, gab es immer nur im Märchenbuch und nie in der Realität. Erwachsene gelangen aber normalerweise irgendwann über das Marchenstadium hinaus und lernen, sich in der realen Welt zu orientieren. Insofern ist Dein Wunsch schlicht unbeachtlich. --77.0.107.232 00:47, 20. Mär. 2023 (CET)
Ich teile zwar nicht deine - ich sach mal höflich: etwas merkwürdigen Gedanken, aber nun habe ich ja mittlerweile so viel faktenbasierten und belegten Content eingebracht, dass es tatsächlich besser ist, wenn dieser Thread noch möglichst lange sichtbar bleibt, bis er für immer im Archiv verschwindet. Und ich finde Edit-Wars ja ohnehin ziemlich öde und langweilig. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 13:01, 21. Mär. 2023 (CET)
Es ist zwar müßig, aber Du machst immer noch den Fehler, zu glauben, daß Du diesbezüglich irgend etwas zu bestimmen hättest. Über die Gründe mag man spekulieren: auf mich wirkt das einfach als Ausfluß von Hybris oder Größenwahn. --77.6.9.36 00:38, 23. Mär. 2023 (CET)
Naja, deine KPAs sind doch irgendwie bedauernswert. Das wird jetzt doch leider etwas langweilig mit deiner Küchentischpsychologie. Lass es mal lieber gut sein und gib Ruhe. Das dient ja alles nicht der Beantwortung der Frage, oder? (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 14:58, 24. Mär. 2023 (CET)
Bislang für Heterosexuelle: häufig wechselnde Partner (was auch immer das heißt, aber bestimmt wesentlich mehr als zwei), für Schwule: neuer Partner oder zwei oder mehr Partner. Zukünftig also für Schwule auch häufig wechselnde Partner. Die anderen Fragen scheinen mir keine Wissensfragen zu sein. Diskriminierung bedeutend im Übrigen nicht Benachteiligung, sondern grundlose Unterscheidung. --BlackEyedLion (Diskussion) 06:06, 17. Mär. 2023 (CET)
Ob es "grundlos" (oder, aus entgegengesetzter Perspektive betrachtet, "aus sachlichen Erwägungen heraus") geschieht, ist ja nun gerade der Streitpunkt. (Beispiel für "grundlos": "Blutspender gesucht. Aber das Blut von Bayern dürfen wir nicht verwenden." Und hier könnte man dann auch einfach mal erklären, welchen Schaden abgelehnte Bayern dadurch eigentlich hätten. Außer "Na, dann eben nicht. Saupreißn" fiele mir kein weiterer Anlaß zur Erregung ein. Sollen sie doch ihr eigenes BRK aufmachen. Ach, haben sie schon... Was übrigens ein guter Ansatzpunkt für ein Gedankenspiel wäre: Angenommen, die BSD würden insofern die geänderte Vorschrift nicht umsetzen und MSM-Spender nicht zulassen. Die "Schwulen" sind daraufhin beleidigt und gründen kurzerhand einen Rosa BSD, bei dem dann die Abgewiesenen Blut spenden - alles ganz legal. Dort würden sich dann, vereinfacht ausgedrückt, die 50 belasteten Blutprodukte, von denen unser eifender User berichtete, konzentrieren (die andere Hälfte verbleibt weiterhin bei den "etablierten" BSD). Wer würde dessen Blutprodukte denn kaufen?) Aber unabhängig von der Frage der Diskriminierung und sich daraus eventuell abgeleiteter Ansprüche der vorgeblich Diskriminierten: ich habe den Inhalt der Regelung immer noch nicht verstanden. "Neuer Partner" ist meines Wissens auch bei Heterosexuellen ein Ausschlußgrund - stimmt das nicht? Es muß doch irgendwo eine "VG" der Vorschrift geben, in der man synoptisch "vorher" und "nachher" nachlesen kann, möglichst auch noch kommentiert bzw. erläutert. --77.6.9.36 00:33, 23. Mär. 2023 (CET)
Es geht darum, dass „homosexuell sein“ nicht der Risikomarker ist, sondern „Sex mit verschiedenen Männern haben“. Es gibt Menschen, die sich nicht als homo- oder bisexuell sehen, aber Sex mit Männern haben. Homosexuelle Männer in einer stabilen Partnerschaft haben kein erhöhtes Risiko, sich frisch mit HIV infiziert zu haben. Siehe auch Männer, die Sex mit Männern haben (NSFW) und das RKI. --FGodard (Diskussion) 10:07, 17. Mär. 2023 (CET)
Wenn ich oben schwul geschrieben habe, habe ich immer MSM gemeint. Die sexuelle Orientierung spielt weder tatsächlich noch in den Richtlinien eine Rolle, sondern das Sexualverhalten. In Deinem Beitrag ist aber natürlich das Wort verschiedene wichtig, und das steht als häufig wechselnd bislang und bestimmt auch zukünftig ja im Ausschlussgrund für Heteros, im Prinzip auch für Lesben (gemeint sind FSF) und für Schwule. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:05, 17. Mär. 2023 (CET)
Könnte man den Ausschlussgrund dann nicht einfach, klar und diskriminierungsfrei mit HWG bezeichnen? --Rôtkæppchen₆₈ 17:16, 17. Mär. 2023 (CET)
Ich denke, darauf wird es hinauslaufen (plus Prostitution). Das wird dann in den neuen Richtlinien stehen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:20, 17. Mär. 2023 (CET)
Die Behauptung des Fragestellers, dass bei Homosexuellen „95 % aller HIV-Infektionen auftreten“ ist eine ärgerliche skandalisierende Falschbehauptung. Wie sehen denn die Trends tatsächlich aus? Zitat „Vergangenes Jahr ist die Zahl der neuen HIV-Infektionen in Deutschland leicht angestiegen. 2019 wurden 2.600 Neuinfektionen registriert und damit rund hundert Fälle mehr als im Vorjahr, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ende vergangenen Jahres stieg damit die Zahl der Infizierten insgesamt auf 90.700, schätzungsweise 10.800 wussten demnach nichts von ihrer Ansteckung. [...] Es gebe aber Erfolge: So sei bei der wichtigsten Betroffenengruppe, homosexuellen Männern, die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Die Zahl der geschätzten HIV-Neuinfektionen in dieser Gruppe blieb 2019 im Vergleich zum Vorjahr konstant bei etwa 1.600, im Jahr 2013 waren es noch etwa 2.200 gewesen. Beim intravenösen Drogenkonsum infizierten sich im vergangenen Jahr etwa 360 Menschen, damit stieg diese Zahl erneut leicht. Etwa 650 Menschen steckten sich in Deutschland durch heterosexuelle Kontakte an.“ (Die Zeit, 26. November 2020) Tatsache ist also: Die 1600 Neuinfektionen bei Homosexuellen sind bei insgesamt 2600 Neuinfektionen keine 95% sondern etwa 61,5% also mehr als die Hälfte, aber signifikant weniger als Zweidrittel. Ich denke, es geht bei der Frage um Stigmatisierung. Man könnte auch darüber nachdenken, welchen Anteil als statistisch nicht erfasste Risikogruppe bei HIV-Infektionen die Männer jeden Alters und aller sozialen Schichten darstellen, die zu Prostituierten gehen und wobei dann ein Teil dieser Männer darauf besteht, kein Kondom zu benutzen. Ich bin aber dennoch dafür diesen Thread zu schließen, weil es nach meinem Eindruck nicht glaubhaft um eine Wissenfrage geht und alles Nötige gesagt ist. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 19:27, 17. Mär. 2023 (CET)
Okay, aber ein Jahr davor war das Verhältnis 2200 von 2500, also immerhin 88 Prozent (aber auch keine 95 Prozent). --BlackEyedLion (Diskussion) 19:56, 17. Mär. 2023 (CET)
Kann ich nicht nachvollziehen. Auf welche Quelle beziehst du dich? Nach dem verlinkten Zeit-Artikel gab es 2018, also ein Jahr zuvor, 2500 Neuinfektionen bei 1600 betroffenen Homosexuellen. Da rechne ich einen Anteil von 64% und nicht 88%. Die Zahl 2200 bezieht sich auf 2013, also 5 Jahre früher und dafür wird keine Gesamtzahl referiert. Von 2018 auf 2019 ist also der Anteil von 64% auf 61,5% gesunken. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 20:48, 17. Mär. 2023 (CET) Ergänzung (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 20:55, 17. Mär. 2023 (CET) Ergänzend: 2013 wurden 3.263 HIV -Neuinfektionen in Deutschland an das Robert Koch-Institut übermittelt, das sind 287 Neudiagnosen mehr als 2012 [11]. Der Anteil der betroffenen homosexuellen Männer betrug damals demnach 67,45% und ist in den 6 Jahren bis 2019 Jahren um etwa 6% gesunken. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 21:24, 17. Mär. 2023 (CET)
Ich habe meinen Beitrag gestrichen, weil ich die Zahl von 2200 irrtümlich dem Vorjahr zugeordnet habe. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:20, 17. Mär. 2023 (CET)
Die Inzidenz ist irrelevant, maßgeblich ist die Prävalenz, und die sinkt nur, wenn Infizierte sterben, denn die Infektion geht de facto - bis auf die drei Ausnahmen weltweit - nicht wieder weg. Dazu kommt, daß sich das Merkmal HWG bei den "Normalos" auf die Grundgesamtheit bezieht, bei MSM die "WG" aber vorwiegend aus der Risikogruppe mit der hohen Prävalenz stammen. HWG ist also nicht gleich HWG, bei MSM müssen die Kriterien wesentlich schärfer gefaßt werden, damit im Ergebnis die gleiche Sicherheit herauskommt. --77.0.107.232 11:50, 19. Mär. 2023 (CET)
Ah, das Nebelkerzenwerfen geht weiter...: „maßgeblich ist die Prävalenz? Na, dann lesen wir doch einfach mal nach:
„Alle Spenden werden auf das Vorliegen einer Infektion mit HIV, Hepatitis C (HCV), Hepatitis B (HBV) oder einer Syphilis untersucht. Die zu untersuchenden Laborwerte sind in den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut gemäß § 12a Transfusionsgesetz festgelegt und werden durch Bescheide des Paul-Ehrlich-Instituts ergänzt. Aktuell sind folgende Tests vorgeschrieben: Untersuchung auf HIV 1/2 Antikörper, HIV-1 Genom, HCV-Antikörper, HCV-Genom, HBs-Antigen, Anti-HBc sowie auf Antikörper gegen Treponema pallidum (Syphilis-Erreger). Die Blutspenden werden somit mit jeweils 2 unterschiedlichen Methoden auf mögliche Infektionen mit HIV, HCV oder HBV untersucht. Die erforderlichen Sensitivitäten der Tests werden vom Paul-Ehrlich-Institut festgelegt. Bei jeder Zulassung eines Blutproduktes wird vom Paul-Ehrlich-Institut geprüft, ob die verwendeten Testverfahren den geforderten Normen entsprechen.“ (Robert Koch Institut: Blutsicherheit: Häufig gestellten Fragen. Welche Laborverfahren werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass Spenderblut frei von Krankheitserregern ist?)
Maßgeblich ist nicht die Prävalenz, weil Infizierte von der Blutspende generell ausgeschlossen sind.
Es gibt aber ein Restrisiko durch ein sogenanntes "diagnostisches Fenster": „Nach Abschluss des Blutspendetermins gehen die Spenden in unser Produktions- und Logistikzentrum nach Wiesentheid. Dort werden die Spenden nicht “nur“ in ihre einzelnen Blutbestandteile aufgeteilt, sondern natürlich auch auf unterschiedliche Krankheiten hin getestet. [...] Die Viren bzw. virusspezifische Antikörper sind im Blut zwar nachweisbar, allerdings erst mehrere Wochen nach einer Infektion. D.h. es gibt eine sogenannte Fensterphase, in der wir den Virus trotz der Tests nicht nachweisen können. Durch den PCR-Test können wir dieses Fenster z.B. bei dem HI-Virus von etwa sechs Wochen auf etwa zwei Wochen verkürzen. Zu 100 Prozent ausschließen können wir eine Infektion dadurch leider nicht. Daher ist es wichtig, dass der medizinische Fragebogen vor der Blutspende wahrheitsgemäß ausgefüllt wird.“ (Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes gemeinnützige GmbH: Wissenswertes: Auf welche Krankheiten wird das Blut nach der Spende untersucht? (Teil 2), 2023)
Selbstverständlich ist auch der Fragebogen nur bedingt ein Schutz: „Tatsächlich kommt es vor, dass Menschen den Fragebogen nicht wahrheitsgemäß ausfüllen. Laut PEI [d.i. Paul-Ehrlich-Institut (PEI)] schlagen die HIV-Tests jährlich bei etwa 100 Blutspendern an. Die Hälfte von ihnen sind Männer, die Sex mit Männern haben, dies aber nicht im Fragebogen angegeben haben.“ (SZ 30. April 2015)
In welchem Verhältnis stehen nun die etwa 100 erkannten Risikofälle mit der Gesamtzahl der Blutspenden? „Laut dem Paul-Ehrlich-Institut wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 rund 6,5 Millionen Blutspenden gesammelt“ ([12])
Fazit: Die Hälfte der erkannten Risikofälle entsteht durch „Männer, die Sex mit Männern haben“. 50% der Risikofälle entstehen durch andere Menschen, wobei Sex auch nicht der einzige Infektionsweg ist. Die behaupteten 95% sind also nichts als schnell eingetippte diskriminierende Angstmache. Von 6.500.000 Spenden sind 100 Spenden als infiziert erkannt, davon 50 durch Homosexuelle. Da muss ich nicht mehr rechnen, um die extreme Diskrepanz zu angeblichen 95% zu erkennen, die sich da, wo es darauf ankommt, nirgendwo abbilden lassen. Selbst wenn es zusätzlich eine nicht erkannte Dunkelziffer geben sollte (z.B. durch Spender, die sich erst zwei Tage vor der Blutspende infiziert haben) ist das Restrisiko erstens denkbar gering und zweitens offenbar ohnehin nur zur Hälfte durch Homosexuelle zu verantworten. Die Behauptung „maßgeblich ist die Prävalenz“ ist eine verantwortungslose Falschbehauptung, die mich immer mehr an men in mission denken lässt. Wie bereits dargestellt nimmt das verantwortungsvolle Handeln in der Gruppe der Homosexuellen offenbar von Jahr zu Jahr sogar zu und das Risiko durch sie als gesellschaftliche Gruppe ab. 100 plus eine Dunkelziffer von jährlich 6.500.000 Spenden seien ein Risiko, das nach Behauptung des Fragestellers „nicht zu vernachlässigen ist“. Es ist leicht, mit einfachen falschen oder verzerrten und unbelegten Behauptungen Stimmung zu machen. Man verliert aber das Gesicht, wenn diese ideologisch motivierten Falschbehauptungen quellenbelegt entlarvt werden als das, was sie sind: Nichts als ärgerliche heiße Luft, die auf einer Seite, die der Vermittlung von verläßlichem Wissen verpflichtet ist unangenehm riecht. 50 von 6,5 Millionen. Wie mache ich damit Angst? Ich denke noch immer, der Thread sollte langsam geschlossen werden. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 19:52, 19. Mär. 2023 (CET)
Es ist irrelevant, ob es 50 oder 95 Prozent sind: wie Du selbst schreibst: die Hälfte der belasteten Spenden stammt von Schwulen, obwohl die nur 2 % der Bevölkerung ausmachen (und vermutlich nur einen wesentlich kleineren Anteil der Blutspender), und genau die kann man ausschließen, wenn man diejenigen, die homosexuelle MSM-Praktiken ausüben, fernhält, Punkt. (Die "95 %" bezogen sich übrigens auf den Anteil an den gesamten Fällen.) Und von wegen "Nebelkerzen": Natürlich Prävalenz - bei wem stecken sich die mit dem "diagnostischen Fenster" denn wohl an? Sie tun das gewiß nicht absichtlich, denn die Infektion ist nach wie vor immer noch ein "sicheres Todesurteil", also wissen sie das gar nicht. Erinnere Dich mal oder lies es nach: Als die Seuche aufkam, gab es sofort die an sich naheliegende Idee, die Bevölkerung durchzutesten und alle Positiven wegzusperren, von mir aus in eine Quarantänelager, egal... Und warum hat man das nicht gemacht? Weil man sich leicht ausrechnen kann und die entsprechenden Politiker das von den Epidemiologen vorgerechnet bekommen haben, daß angesichts der niedrigen Prävalenz und der unzureichenden Spezifität der Tests die meisten der Internierten falsch-positiv wären, maW also fast nur "Unschuldige" eingesperrt würden - es ist klar, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn ein Abgesonderter klagt und nachweist, er wäre mit über 50- oder über 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit falsch-positiv, und im übrigen wäre die Erkrankung, wenn sie vorläge, nicht so gravierend, daß sie eine dauerhafte Absonderung rechtfertigen würde, denn mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen - "safer sex" - ließe sich die Weiterverbreitung auch fast sicher vermeiden: es würde natürlich feststellen, daß die Isolation unverhältnismäßig wäre. Und genau deswegen kann man auch nicht "alle Infizierten" - mit Betonung auf "alle" - mit dem Stempel "HIV" tätowieren oder brandmarken. Infizierte sind von der Blutspende ausgeschlossen? Du, die dürfen auch niemanden durch Geschlechtsverkehr infizieren, das stellt eine Körperverletzung dar! Allein: die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn - da draußen laufen massig Infizierte herum, die von ihrem Zustand nichts wissen oder denen es egal ist oder die fälschlicherweise glauben, sie würden sich "sicher" verhalten, und verbreiten das Virus munter weiter, und wir stehen relativ machtlos da und können nichts dagegen tun. Das einzige, was man tun kann, ist, Risikogruppen auszuschließen, mit dem Erfolg, daß man dadurch nur relativ wenige Spender verliert, aber sich die Hälfte der belasteten Spenden vom Hals schaffen kann, ohne jemandem damit wehzutun. Und Du willst diese simplen Tatsachen unterdrücken und diffamieren, weil es eine Handvoll Schwule gibt, die sich dadurch auf den Schwanz getreten fühlen? Was hat Dich denn geritten? Und viel schlimmer: was hat denn eigentlich die Bundesregierung bzw. die Bundestagsabgeordneten geritten, diesen Irrsinn mitzumachen? Was wieder zu der Frage zurückführt, was genau denn nun eigentlich beschlossen wurde, und welche praktischen Konsequenzen das überhaupt hat. (Daß es auf die Frage, inwieweit es unethisch sein sollte, Angehörige von Risikogruppen von der Blutspende auszuschließen, wodurch sie keinerlei Nachteile haben, keine vernünftige Antwort gibt, ist halt einfach so. Niemand fragt ernsthaft, warum jemand kein Blutspender ist - das ist eine Mehrheitsposition, die Blutspender sind eine kleine, verschrobene Minderheit. - Ich hatte mal jemanden gefragt, ob er mich zum Blutspenden begleiten wollte - das Spendelokal war etwas weiter weg, und ich hatte schlicht Angst, auf dem Rückweg vom Fahrrad fallen zu können (was nicht der Fall war, ich vertrage das immer ganz gut) - und die Antwort war, der Arzt hätte ihm vom Blutspenden abgeraten. Keine Ahnung, ob das ein Vorwand, oder, wie ich glaube, wahrheitsgemäß war: das hinterfragt doch niemand. Und auch in dieser vielbeschworenen Situation "das ganze Dorf geht geschlossen zum Blutspenden, wer nicht mitmacht, mit dem stimmt was nicht" ist in der Realität doch nur Folklore: von dem "ganzen Dorf" geht doch mindestens die Hälfte der im Prinzip Spendefähigen tatsächlich nicht hin, deswegen wird niemand schief angesehen oder verfemt. Insofern ist das aktuelle Geschrei aus der lauten Gruppe auch nichts mit Substanz, sondern genau das, was man von denen eben erwartet.) --95.112.1.55 03:13, 20. Mär. 2023 (CET)
Es war ja zu erwarten, dass dies als nächstes kommt (obwohl ich hartnäckige ideologiegesteuerte Uneinsichtigkeit und Verstoß gegen KPA, nicht aber Trollerei wahrnehme). Also: „Laut der ElitePartner-Studie 2020 identifizieren sich etwa 85 Prozent der Befragten in Deutschland als heterosexuell. Auf die Frage, welche sexuelle Orientierung sie haben, antworteten rund 4 Prozent, homosexuell zu sein.“ ([13])
Unterstellt, die Dunkelziffer würde den erkannten infizierten und aussortierten Spenden entsprechen (was wir aber nicht wissen, weil es dunkel ist), dann gilt: 50% des Risikos gehen von 4% der Bevölkerung aus. (Darauf hebt die IP ja ab.) Bei 100 Fällen dürften dann bei gleicher Verteilung der infizierten Blutspenden unter gesellschaftlichen Gruppen die Homosexuellen eigentlich nur 4 Fälle verantworten. 46 von 100 Fällen sind also dem erhöhten Infektionsrisiko dieser gesellschaftlichen Gruppe geschuldet. Anders herum: Die Zahl von 100 Risikofällen könnte/müsste bei gleicher Risikoverteilung auf 54 Fälle gesenkt werden.
Wie entscheidend sind nun bei 6.500.000 die 46 zusätzlichen problematisierten Spenden? Rechtfertigen sie die lautstarken Krokodilstränen? Der Unterschied besteht in beeindruckenden 0,000707693% bei einer Blutspende. Bei 100 infizierten Blutspenden von 6,5 Mio. läge das Risiko pro Spende bei 0,001539%. Bei den angestrebten 54 infizierten Blutspenden wäre das Risiko pro Bluspende nur bei 0,000831307% von 6,5 Mio. Spenden, also 0,000707693% weniger.
Selbstverständlich wäre nun als nächstes zu berücksichtigen, dass Bluspendenempfänger oft mehrere Spenden erhalten. Aber wo führt uns das hin, was wird dadurch gelöst?
Wie hoch wird denn das Risiko in der Wissenschaft eingeschätzt? Über den Stand vor 8 Jahren, am 19. Mai 2014, finde ich beim Paul-Ehrlich-Institut Daten: Zwischen 2004 und 2014 wurden bei jährlich mehr als 4 Millionen Transfusionen (sprich insgesamt mehr als 40 Millionen Tranfusionen in 10 Jahren) 2 Fälle von HIV-Übertragungen (2007 und 2010) bekannt. Zitat: „Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Infektionserregern durch Blutpräparate lässt sich darüber hinaus nur anhand von mathematischen Modellen schätzen. Diese benutzen die diagnostizierten Infektionen unter Spendern als Maß für die Schätzung des Anteils an Infektionen, die durch die Testung nicht entdeckt wurden. Aktuelle Schätzungen für eine Fensterphasenspende gehen davon aus, dass das Risiko einet HIV- HCV-Infektion kleiner als 1:5 Millionen ist und das Risiko einer HBV-Infektion kleiner als 1:500.000.“ ([14]) Das also ist der Stand von vor 8 Jahren, als die Zahl der Neuinfektionen bei Homosexuellen (siehe oben) noch signifikant um ca. 6% höher war.
Fazit: Ja, es gibt ein öffentlich kommuniziertes faktisches und rechnerisches Risiko, bei einer Blutspende infiziert zu werden. Zwischen 2004 und 2014 haben zwei Menschen das erlitten. Das ist nicht gut und für die betroffenen Menschen sehr tragisch und zu bedauern. Aber es ist nicht zu vermeiden und nur durch Aufklärung und bessere Testmethoden wirklich deutlich und nachhaltig zu vermindern.
Dieses Risiko von 1 zu 5 Millionen oder 2 Infektionen bei über 40 Millionen Transfusionen in 10 Jahren könnte man nun für eine Einordnung der Bedeutung auch mit anderen Risiken und Behandlungsfehlern bei medizinischen Maßnahmen vergleichen. Oder mit der Chance, an bestimmten Stellen in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Oder dem Risiko, an einer Allergie zu erkranken, ohne dass die Ursache dieser Erkrankung erforscht ist. Wofür aber angesichts des extrem minimalen Risikos absolut keine vernünftige Grundlage besteht ist, eine gesellschaftliche Gruppe pauschal durch Angstmache und durch falsche oder verzerrte Darstellungen zu diskreditieren. Sonst könnten wir auch mal Femizide betrachten (mehr als 100 getötete Frauen pro Jahr [15] bei 40 Millionen potentiellen Opfern, aber 2 Fälle von HIV-Übertragungen durch Spenderblut bei über 40 Millionen Transfusionen in 10 Jahren) und innerhäusliche Gewalt gegen Ehefrauen und Kinder, Verkehrsunfälle durch Alkoholmißbrauch oder Ladendiebstähle durch Menschen in sozialversicherungpflichtigen Arbeitsverhältnissen danebenstellen. Oder zum Beispiel: „13% der in Deutschland lebenden Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt erlebt. Das heißt Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung und 25% der in Deutschland lebenden Frauen ist körperliche oder sexualisierte Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder -Partner widerfahren.“ ([16] mit Bezug auf [17]) Da ist das Risiko nicht 1:5 Millionen. 4% Homosexuelle, aber 13% bzw. 25% gegen Frauen gewalttätige Männer (also etwa 10 Millionen gewalttätige Männer neben 320.000 Homosexuellen). Was sollten wir da mit der gesellschaftlichen Gruppe der nichthomosexuellen gewalttätigen Männer machen? Bekommen sie ein pauschales Alkoholverbot, weil die Besoffenheit sie enthemmt und dann die letzten zivilisatorischen Schranken fallen? Und wir könnten auch die Angst vor einer Infektion bei der Bluttransfusion mit der Chance vergleichen, 6 Richtige mit Superzahl im Lotto zu gewinnen (und zwar ganz alleine). Das wird mir aber alles zu doof. 1 zu 5 Millionen – ein Risiko, das nach dem Fragesteller „nicht zu vernachlässigen ist“. Hier sollte endlich Schluss sein. Auch wenn es natürlich angesichts der Hartnäckigkeit des Fragestellers eine Gelegenheit ist, mit diesem geraunten Mist auch mal gründlich aufzuräumen. Einige Mitlesende werden sich sicher das eine oder andere quellenbasierte Faktum herunterkopieren :-) (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 16:37, 20. Mär. 2023 (CET)
Wenn die Argumente aus sind, dann halt Whataboutismen. Wie nicht anders zu erwarten... (Und aus der Diskriminierung ist jetzt eine Diskreditierung geworden. Worin die bestehen soll und inwiefern ihre Bekämpfung die Infektion und den Tod von Patienten, die Blutprodukte erhalten, rechtfertigen soll, bleibt weiterhin unerfindlich.) --95.112.1.55 22:08, 20. Mär. 2023 (CET)
Was auch immer für dich unerfindlich bleibt, ich finde, das 1 zu 5.000.000 ein sehr interessantes Argument ist. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 22:43, 21. Mär. 2023 (CET)
Wie ist doch noch gleich das Verhältnis, wenn ein Erpresser damit droht, Babynahrung einer bestimmten Firma im Supermarkt zu vergiften, und das mit dem einen oder anderen Gläschen vielleicht auch getan hat? Aber selbstverständlich wird dann die komplette Produktion zurückgerufen und aus dem Verkauf genommen, jedenfalls solange, bis nicht sicher geklärt ist, daß bestimmte Teilmengen oder alles unbelastet ist. 40-50 Risikoprodukte bedeuten 10-20 zusätzliche HiV-Infizierte oder AIDS-Tote - daß es weniger als die Anzahl der Einheiten sind, liegt einfach daran, daß ein kleiner Anteil der Blutprodukte wegen Ablauf des Verwendbarkeitszeitraums ungenutzt vernichtet wird und ein Teil der Empfänger trotz der Behandlung nicht überlebt bzw. nicht mehr lange genug lebt (z. B. Tumorpatienten), um die Infektion noch ausbilden zu können. Die Idee, "das sind so wenige, das macht doch nichts aus und rechtfertigt jedenfalls keine 'Diskriminierung'", ist einfach mörderisch und ethisch in keiner Weise akzeptabel - die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt da ganz eindeutig aus. (Die einzig eventuell zulässige Abwägung wäre dahingehend, ob durch die restriktivere Zulassungspraxis mehr oder weniger Patienten, beispielsweise aufgrund des daraus resultierenden Mangels an Blutprodukten, geschädigt würden, alles andere wäre, wie schon geschrieben, Mord (bzw. Körperverletzung usw.).) Du hast ein heftiges Eigentor geschossen und merkst es nicht einmal. Aber trotzdem danke für die Zahlen - ich wäre viel zu faul gewesen, die zusammenzusuchen und habe mich rein gefühlsmäßig darauf verlassen, daß in etwa genau das herauskäme. --77.6.9.36 01:15, 23. Mär. 2023 (CET)
„10-20 zusätzliche HiV-Infizierte oder AIDS-Tote“ ist gelogen. In 10 Jahren (2004 bis 2014) gab es bei insgesamt mehr als 40 Millionen Tranfusionen nur 2 HI-Infektionen. Und von Toten ist nirgendwo die Rede außer bei deinen merkwürdigen Behauptungen. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit, in der Altergruppe unter 65 Jahre durch Einnahme von Aspirin eine schwere Hirnblutung zu erleiden, die eine Hospitalisierung erforderlich macht, liegt bei 1,5 von 100 Patienten, also 75.000 zu 5 Milllionen (und nicht 1 zu 5 Millionen). [18] (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 16:25, 23. Mär. 2023 (CET) Ergänzend: Nur mal so zu Ende gedacht: Wenn dich die 40 bis 50 Risikoprodukte stören, die durch Homosexuelle abgegeben wurden und die durch die Kontrollen rausgefischt werden (sonst hätten wir ja keine konkrete Zahl wie bei deinen wilden Fantasien und kühnen Spekulationen über Tumorkranke, die sterben bevor das HI-Virus wirkt), was ist dann eigentlich mit den anderen 50 bis 60 Risikoprodukten, die ebenfalls rausgefischt werden? Die sind ja von Männern, die ins Bordell gehen und Männern, die beim Fußballspielen in ein blutiges Foul verwickelt sind. Ich denke, nach deiner Logik sollten dann auch alle Männer, die manchmal in den Puff gehen und alle Fußballspieler von der Blutspende generell ausgeschlossen werden. Sie sind ja als Risikofaktoren und „Mörder“ sogar in der Mehrheit und die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt da ja nach deiner kruden Rechnung ganz eindeutig aus. :-) Da hast du ja noch ein richtig gutes Stück Überzeugungsarbeit vor dir. (Dieser Beitrag wurde nicht mit ChatGPT formuliert.) --88.72.111.240 16:58, 23. Mär. 2023 (CET)
BS(?), spring doch bitte nicht über jedes Stöckchen, das dir irgendein Honk hinhält. Es nervt, sehr sogar. --95.112.176.94 19:40, 24. Mär. 2023 (CET)

Warum lagern Sportschützen ihre Waffen zuhause?

Sportschützen dürfen (noch) ihre Waffen zuhause lagern. Aber wäre es für sie nicht viel einfacher, ihre Waffen in der Schießanlage zu deponieren? So müssen sie sich zuhause einen Tresor einrichten, sie müssen penibel auf die Vorschriften achten und ständig mit behördlichen Kontrollen in den eigenen vier Wänden rechnen. Außerdem besteht die Gefahr von Unfällen, bei denen Mitbewohner zu Schaden kommen. Hat es bestimmte Vorteile, seine Waffen zuhause zu lagern? --2003:FC:8F07:B253:88FE:88AA:F96E:2DF0 20:27, 16. Mär. 2023 (CET)

Ich habe dazu das Argument gelesen, dass Schießanlagen nicht die Möglichkeit hätten die Waffen vieler hundert Mitglieder adäquat aufzubewahren. Im Falle eines Einbruchs könnten Diebe in den Besitz vieler hundert Waffen gelangen, eine zentrale Aufbewahrung sei daher ein Sicherheitsrisiko und eine denzentrale Aufbewahrung sicherer. --Doc Schneyder Disk. 20:44, 16. Mär. 2023 (CET)
  • Zum Beispiel kann man sie nach der Benutzung abends zuhause vor der Glotze in Ruhe zerlegen und pflegen, statt das gestresst noch schnell im Verein zu machen.
  • Der Verein muss nicht für jeden Schützen einen separat zugänglichen Waffen"spind" vorhalten.
  • Die organisierte Kriminalität kann sich nicht am Schießstand massenhaft mit Waffen eindecken.
Und das fällt mir als Nicht-Schütze bzw. Bogenschütze spontan ein. Gibt bestimmt noch mehr gute Gründe. Das mit der Unfallgefahr zuhause halte ich für völligen Quatsch. In den USA mögen scharfe, geladene Waffen im Nachtschränkchen häufiger vorkommen. Sportschützen gehen damit verantwortungsbewusster um und Kriminelle machen eh was sie wollen. --2A02:3030:80C:173F:2496:C44C:1DA:454F 20:54, 16. Mär. 2023 (CET)
Zu den Gründen gegen die Aufbewahrung in Vereinsheimen kommt dazu, dass diese oft (aus guten Gründen) am Ortsrand oder im Wald liegen, ein Einbruch also noch weniger bemerkt würde. --Hachinger62 (Diskussion) 21:46, 16. Mär. 2023 (CET)
Dagegen gäbe es ja Einbruch- und Diebstahlwarnanlagen mit Standleitung zur Polizei. Bis die Polizei eintrifft, sind die Einbruchdiebe(m/w/d) aber schon über alle Berge. --Rôtkæppchen₆₈ 22:51, 16. Mär. 2023 (CET)
Dagegen könnte man ihnen ja glaubhaft vermitteln, dass ein Teil der Waffen statt in passiven Schränken in aktiven Selbstschussanlagen gelagert wird, die gerade von der unbefugten Öffnung der Schränke in Bereitschaft versetzt wurden. *baff* *klirr* (Warnschuss auf bereitgestelltes Bierglas). --Kreuzschnabel 23:26, 16. Mär. 2023 (CET)
Wie willst Du glaubhaft machen, dass eine derartige Anlage legal wäre und die Planer und Errichter derselben keinen Verstoß gegen diverse Gesetze und Verordnungen begangen haben? --Rôtkæppchen₆₈ 23:31, 16. Mär. 2023 (CET)

Wo sind denn in Deutschland derzeit Selbstschussanlagen erlaubt bzw. installiert?--Doc Schneyder Disk. 00:46, 17. Mär. 2023 (CET)

Die hier in'nem Scherbergarten im Saarland mußte vermutlich inzwischen abgebaut werden, nachdem einem damit ins Knie geschossen wurde. Die hier in Messel war nicht scharf, vielleicht durfte die unter Auflagen stehen bleiben. Hier wird eine Selbstschußanlage zur Gebäude- und Grundstückssicherung schon für läppische 39,- € angeboten. --94.219.28.91 01:27, 17. Mär. 2023 (CET)
Die schießt aber nicht, sondern knallt nur. --Jossi (Diskussion) 12:38, 17. Mär. 2023 (CET)
Falsch. Lies es nochmal, aber diesmal laut, gaaanz langsam und ganz bis zum Ende. Das heißt nicht ohne Grund Selbstschußanlage. Zum Vergleich habe ich Dir ein Sortiment an Knallern ohne Schuß zusammengestellt. --94.219.191.242 00:42, 18. Mär. 2023 (CET)
Falsch! "...Der laute Knall wird durch die Knallpatronen bewerkstelligt, die durch die enge Mündung an der Anlage "gedrückt" werden. ..." Das ist eine leicht verunglückte Funktionsbeschreibung und belegt keineswegs, dass durch den Knall ein Projektil verschossen wird. Das wäre auch nicht erlaubt. --46.78.185.28 12:17, 18. Mär. 2023 (CET)
Falsch im doppelten Sinne, weil 1. die "Funktionsbeschreibung" die Definition von schießen erfüllt und 2. Du Jossi2 falsch zitierst und das auch noch in semantisch unsinniger Form: Die Behauptung, daß "durch den Knall ein Projektil verschossen wird", ist hier nicht Thema und, daß durch einen Knall, also ein Geräusch, ein Projektil verschossen wird, ist alleine schon aufgrund der zeitlichen Reihenfolge undenkbar, weil der Knall, also die Kompression der Luft, durch das Schießen erzeugt wird. Der Knall kann zeitlich nicht vor dem Auslösen der Selbstschußanlage entstehen. Und damit ist das hier jetzt auch beendet. Dieser Nebenstrang hat mit der eigentlichen Frage nichts mehr zu tun und führt auch sonst nicht weiter. --178.4.186.197 04:42, 19. Mär. 2023 (CET)
Du beziehst deine Definition von „schießen“ aus dem Grimmschen Wörterbuch von 1894? Ja, dann... --Jossi (Diskussion) 22:33, 19. Mär. 2023 (CET)
Ja, dann... und was? Worauf soll diese kryptische Andeutung abzielen? Gibt es irgendetwas, das Anlaß geben könnte, die dortige Beschreibung für unzutreffend zu erachten? Oder wirfst Du mal wieder nur mit Nebelkerzen um Dich? --178.4.186.197 00:59, 20. Mär. 2023 (CET)
Ach, Du beziehst Dich auf die Semantik und nicht auf die Schussabgabe bzw. das Verschießen eines Projektils. Das hättest Du auch gleich schreiben können, statt die Teilnehmer themenfremd aufs Glatteis zu führen. Allerdings denke ich, dass Du erst nachträglich auf die Semantik ausgewichen bist, um einen Irrtum zu verschleiern. --31.212.199.132 07:18, 20. Mär. 2023 (CET)
Strohmannargumente noch und nöcher. Du kannst einfach niemals zugeben, wenn Du Dich vergaloppiert hast, sondern wirfst stattdessen mit anklagenden Unterstellungen um Dich. Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn Du meine Antwort auf Jossi infolge Deines beschränkten Textverständnisses falsch verstehst. Das kannst Du Deinen Eltern, Deinen Lehrern, Deinem Therapeuten oder wem auch immer aus Deinem unmittelbaren Umfeld anlasten, aber ganz sicher nicht mir und auch sonst niemandem hier. Du bist derjenige, der einem Irrtum aufgesessen ist, und das ist ganz alleine Dein Verschulden. Komm damit klar. --178.4.191.50 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 178.4.191.50 (Diskussion) 01:49, 21. Mär. 2023 (CET))
Na, dann drück Dich verständlich aus, statt mit kryptischen Seitenhieben zu reagieren. --31.212.21.176 07:46, 21. Mär. 2023 (CET)
Nochmal: Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn Du meine Antwort auf Jossi infolge Deines beschränkten Textverständnisses falsch verstehst. Das kannst Du Deinen Eltern, Deinen Lehrern, Deinem Therapeuten oder wem auch immer aus Deinem unmittelbaren Umfeld anlasten, aber ganz sicher nicht mir und auch sonst niemandem hier. Du bist derjenige, der einem Irrtum aufgesessen ist, und das ist ganz alleine Dein Verschulden. Komm damit klar. --178.4.191.50 01:15, 22. Mär. 2023 (CET)
Schreckschusswaffe ist also der komplett falsche Begriff? --95.119.61.143 16:07, 21. Mär. 2023 (CET)
Nein. --178.4.191.50 01:16, 22. Mär. 2023 (CET)
Weil die Lagerung zu Hause die sicherste ist. Niemand sieht von außen, ob in einem Privathaushalt erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden. Der unsinnige Vorschlag der Zentrallagerung wurde ja 2012 schon von LINKEN und Grünen gemacht und bei der Anhörung bzw in Gutachten von allen Sachverständigen abgelehnt: „Zum letzten Punkt, das Thema Waffenhaltung in Schützenheimen: Wir halten das unter dem polizeilichen Gesichtspunkt für außerordentlich kritisch. Wir haben noch nicht erkennen können, dass uns jemand, auch aus dem Verbandsbereich des Schützensportes nicht, vernünftig erklären konnte, wie man die vielen Schützenheime so sichert, dass es nachts, insbesondere bei immer weniger Polizei auf den Straßen und in den Funkwagen, tatsächlich zu einem baulich technischen Schutz dieser Heime kommt und gleichzeitig die polizeilichen Kräfte so zahlreich vorhanden sind, dass bei einem Einbruch, der gemeldet werden würde, in einer kurzen Zeit ausreichend Kräfte vorhanden sind, um hier den Einbruchsdiebstahl aus einem solchen Schützenheim zu verhindern.“ (Sachverständiger Sascha Braun (Abteilungsleiter, Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei, Berlin, bei der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages Mai 2012). --Heletz (Diskussion) 07:44, 18. Mär. 2023 (CET)
Das durchaus ein nicht unerhebliches Problem. Würde beim Schützen zu Hause eingebrochen, was würde fehlt? Höchstens eine handvoll Waffen. Aus einem Schützenhaus würden es dutzende wenn nicht sogar hunderte Schusswaffen sein. Da herscht devinitiv ein anderes Gefahrenpotezial, was mit den Waffen aus einem einzigen Einbruch angestellt werden kann. Entsprechen würde es für kriminelle Banden auch lohnen mit entsprechend grosser Manpower anzurücken. Waa im Gegenzug wiederum heisst, dass die Polizei auch entsprechen mit Grossaufgebote anrücken können müste. Ein paar Streiffenwagen reichen dann nicht mehr aus. --Bobo11 (Diskussion) 22:51, 19. Mär. 2023 (CET)
Nehmen wir einen kleinen Schützenverein, 100 Mitglieder, Spezialdisziplin Selbstlader. Nehmen wir an, jeder Schütze reizt sein Grundkontingent von 3 halbautomatische Langwaffen voll aus, dann haben wir 300 Halbautos in unbewohntem Gebäude, teils mit ZF. Dazu halbautomatische Pistolen, Revolver, Repetier-Langwaffen, Einzellader und viell. noch ein paar Flinten. Ein Eldorado für böse Jungx! Und die richtig bösen Jungx lassen sich auch nicht von Alarmanlagen abschrecken, da wird die Tochter des Wachmanns, des 1. Schützenmeisters oder wer auch immer einen Schlüssel hat, als Geisel genommen und dann wird ausgeräumt! Die Idee der Zentrallagerung ist Diskussionsniveau einer Erörterung der 8. Jahrgangsstufe: Schüler, die keine Ahnung haben sollen sich drei Argumente dagegen und vier dafür aus den Fingern saugen ohne auch nur die geringste Ahnung von der Realität zu haben … „Zur zentralen Aufbewahrung: Das ist auch vor drei Jahren abgearbeitet worden. Neben mir saß damals der Innenminister von Sachsen-Anhalt, der hatte dasselbe gesagt, was ich hier gehört habe. Das führt nicht zur Lösung, sondern eher zu der Frage, wie komme ich schnell an Schusswaffen. Wer gerne aus Einzelfällen lernt, der darf den Blick auf den April 2009 nach Eislingen werfen (siehe Vierfachmord von Eislingen). Da ist genau das passiert, was wir vorausgesagt haben, es ist jemand in ein Schützenhaus eingebrochen, hat sich eine Kleinkaliberwaffe und anderes besorgt und dann seine ganze Familie ausgelöscht. Es hilft nicht zwingend und es schafft Probleme.“
Sachverständiger Rainer Hofius (Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mainz, Anhörung Innenausschuss, Bundestag, Mai 2012) --Heletz (Diskussion) 07:56, 20. Mär. 2023 (CET)
In "meinem" Stadtteil residieren Banken und Sparkassen überwiegend ebenfalls in einem jeweils "unbewohntem Gebäude"; wenn ich "schnell eine Schusswaffe" haben will, gehe ich auf den hiesigen Kiez und kaufe eine. --77.8.106.149 15:59, 20. Mär. 2023 (CET)
Es wäre vielleicht eine gute Idee, wenn man das Ziel der Frage auch mitteilen würde: Warum stellt man die Lagerung von Sportschützen-Waffen in Frage? Oder anders ausgedrückt: Was erhofft sich der Frager? Soll das Amokläufe verhindern? Terrorismus? Bewaffnete Banküberflälle? Angriffe auf die Polizei? Oder ist das ein einfacher Wissenserwerb wie: "Warum darf ich nicht mehr als 25 l Bezin in meiner Garage lagern?" (und: "Wieviel dürfen die anderen Mieter dann dort lagern?") Yotwen (Diskussion) 05:39, 21. Mär. 2023 (CET)
Nun, ja, wird ein Thema in der Öffentlichkeit diskutiert, dauert es nicht lange und es erreicht auch die WP. Und da es seit dem Attentat von Hamburg kein deutsches „Leitmedium“ gibt, in dem nicht Politikern der LINKEN und der Grünen folgend) die Suggestivfrage gestellt wird „Warum lagern Sportschützen eigentlich ihre Waffen nicht endlich zentral im Schützenheim?“ oder ähnlich, ist es kein Wunder, wenn auch hier diese „Frage“ gestellt wird. --Heletz (Diskussion) 07:27, 21. Mär. 2023 (CET)
Wie begründen Linke und Grüne ihre Forderungen und was entgegnen sie der berechtigten Kritik an den offensichtlichen schwerwiegenden Mängeln des geforderten Konzepts? --2003:F7:DF1B:9C00:D858:2CE9:17C9:4A13 08:10, 21. Mär. 2023 (CET)

Politicians like to panic, they need activity. It is their substitute for achievement.

Sir Humphrey in Yes, Minister
Ah! Diskussion um der Diskussion willen. Dann gehört das ins Cafe. Yotwen (Diskussion) 09:33, 21. Mär. 2023 (CET)
Das Beispiel der Vierfachmord von Eislingen zählt so nicht. Das waren Vereinsmitglieder und damit Innentäter. Es gibt Schützenvereine die lagern die Waffen in Waffenkammern, zumindest die Vereinswaffen. Dazu diverse Schießschulen und Schießstände, Waffenhersteller, Waffensachkundige etc.. Der Aufwand dürfte aber groß sein. baulich, technisch und organisatorisch. Die Kosten wollen die meisten Vereine nicht tragen und sie sind halt gut vernetzt in die Politik, ausser bei den zwei genannten Parteien. --Salier100 (Diskussion) 00:35, 24. Mär. 2023 (CET)

Bier metallischer Geschmack

Woher kommt es, dass manchmal ein Bier (neu gekauft, MHD noch mehrere Monate, frisch geöffnet, Glasflasche nicht Dose) einen so starken metallischen Geschmack hat, dass man es wegschütten muss. --46.114.36.208 02:13, 19. Mär. 2023 (CET)

Was hat die Suchmaschine Deines Vertrauens Dir dazu geflüstert? --178.4.186.197 04:01, 19. Mär. 2023 (CET)
Ohne an deinen sensorischen Fähigkeiten zu zweifeln: Fehlaromen im Bier sind eine durchaus subjektive Angelegenheit. "Echter" Metallgeschmack wird (natürlich) durch Eisenionen verursacht. Dazu muss fast sicher in der Brauerei etwas kaputt sein (ein Edelstahlteil ist nicht mehr ganz so edel); das ist aber, gerade bei industriell hergestellten Bieren mit fixen Kontrollroutinen, sehr, sehr selten. Laienprobe: Lass mehrere Probanden sich ein paar Tropfen auf die Haut träufeln und ablecken und frag, woran sie der Geschmack erinnert. Wenn viele "Blut" sagen, dann, ja dann... Wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, wird es kompliziert. Der bekannte Lichtgeschmack (Weißglasflasche!) wird meist als bitter-stinkig charakterisiert (Stinktier); zu geringe Reifelagerung (Billigbier) kann zu Eindrücken von saurem Apfel führen (Acetaldehydreste). Ansonsten sind Hefe (und Hopfen, wenn denn Naturhopfen drin ist) hochkomplexe Naturprodukte, die immer mal nach irgendwas schmecken können. Bei manchen Bieren, speziell obergärigen (etwa Weizen) ist das durchaus gewollt, aber auch ein gutes Pils kann mal eine leichte metallische Bittere haben. Grüße Dumbox (Diskussion) 09:37, 19. Mär. 2023 (CET)
Es soll ja in den letzten drei Jahren eine Krankheit gegeben haben, die den Geschmack für Tage/Wochen/Monate verändert (gerade metallisch). Die tritt auch heute noch oft auf, es wird halt in den Nachrichten nicht mehr thematisiert. Wenn das nächste Bier genauso schmeckt, wärs ein Hinweis darauf. Mir har Bier wochenlang nicht mehr geschmeckt.--Hachinger62 (Diskussion) 13:01, 19. Mär. 2023 (CET)
Was für ein Alptraum :) --Ordercrazy (Diskussion) 08:57, 20. Mär. 2023 (CET)
MHD und guter Geschmack sind (auch) beim Flaschenbier zweierlei: Ersteres bedeutet unverdorben und reicht oft Monate nach dem Abfülltermin, letzteres nur zwei (!) bis vier Wochen, je nach Sorte und Qualität. Näheres erklärt Dir ein Braumeister (bei einer Brauereibesichtigung) oder auch ein Lebensmittelchemiker mit entsprechendem Hintergrundwissen. --46.114.2.8 15:28, 19. Mär. 2023 (CET)
Woher kommst Du auf „letzteres nur zwei (!) bis vier Wochen, je nach Sorte und Qualität“? Und auf welchen Zeitpunkt beziehst Du das? Ab dem Braudatum, dem Abfülldatum oder was? Bier wird in aller Regel nach dem Brauen nachreifen, das ist je nach Sorte unterschiedlich lang, vorher kann, sollte man Bier nicht trinken, denn der Geschmack ist dann noch nicht optimal, im Extremfall schmeckt es zum Speien. --Elrond (Diskussion) 17:03, 19. Mär. 2023 (CET)
Hast du schon mal geschaut was Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet? Zitat aus dem Artikel: " Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist." (Unterstreichung von mir). Das bedeutet, das Bier sollte auch am Ende des MHD noch gut schmecken. Was in der Praxis leider oft nicht der Fall ist. Aber man kann (und sollte) sich dann beim Hersteller beschweren. --rausch (Diskussion) 14:45, 20. Mär. 2023 (CET)
Gerade beim Bier ist es eigentlich so, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum allein an geschmacklichen Faktoren orientiert ist. Denn wirklich verderben kann Bier nicht. Auch Bier, das Jahre über dem MHD ist, kann man noch bedenkenlos trinken. Nur schmecken wird es womöglich nicht mehr besonders, und auch die Kohlensäure verabschiedet sich irgendwann. Aber dass es dann eben noch eine weitere Stufe geben soll, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht erreicht, der Geschmack aber regelmässig trotzdem weg sein soll, ist damit Unsinn. --Karotte Zwo (Diskussion) 17:37, 21. Mär. 2023 (CET)
"und auch die Kohlensäure verabschiedet sich irgendwann."
In einer geschlossenen Flasche? --Digamma (Diskussion) 18:54, 21. Mär. 2023 (CET)
Es kommt auf den Flaschenwerkstoff an. Bei Polyethylenterephthalat oder Polycarbonat ist die Diffusionsfähigkeit für Kohlenstoffdioxid bekannt, weswegen Getränke in diesen Flaschen oft nur eine Haltbarkeit von wenigen Monaten haben. Glas-, Aluminium-, Chromnickelstahl- oder Weißblechgebinde bieten oft eine deutlich längere Haltbarkeit, werden aber aus ökonomischen Gründen nicht mehr von jedem Abfüller angeboten. --Rôtkæppchen₆₈ 01:21, 22. Mär. 2023 (CET)
Gibt es Bier in Kunststoffflaschen? Unter "Flaschenbier" habe ich Bier in "Glasflaschen" verstanden. --Digamma (Diskussion) 08:43, 22. Mär. 2023 (CET)
Ja, beim Discounter. --L47 (Diskussion) 11:43, 22. Mär. 2023 (CET)
Bier in Chromnickelstahl-Gebinden?! Wo gibt es denn so was?! --Elrond (Diskussion) 12:01, 22. Mär. 2023 (CET)
Bier im Chromnickelstahl-Gebinde
Beim Getränkegroßhändler Deiner Wahl. Die im Gastronomiebereich üblichen Kegs sind alle aus Chromnickelstahl. --Rôtkæppchen₆₈ 11:26, 24. Mär. 2023 (CET)

Was für Geräte stehen dort auf den Balkonen?

Hier ein Bild aus Rostov am Don von heute, das den Brand des lokalen FSB-Büros zeigt. Meine Frage ist aber: Was sind das für weiße Kästen/Geräte mit den schwarzen Lüftungsschlitzen(?) auf den Balkonen/Stahlkonstruktionen am Gebäude links? --Alauda (Diskussion) 22:15, 18. Mär. 2023 (CET)

Wahrscheinlich Klimaanlagen als Außengerät, hier ein Beispiel aus commons.--Mhunk (Diskussion) 22:22, 18. Mär. 2023 (CET)
Das sind Außeneinheiten von Split-Klimageräten. --Rôtkæppchen₆₈ 22:33, 18. Mär. 2023 (CET)
Ah, danke! Aber so groß wie Kühlschränke? --Alauda (Diskussion) 22:38, 18. Mär. 2023 (CET)
Im Prinzip jein. Die Außengeräte sind oft nicht so dick wie ein Kühlschrank, aber Breite und Höhe können der eines Kühlschanks entsprechen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:55, 18. Mär. 2023 (CET) Siehe auch commons:Category:Split type air conditioners - condenser. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 18. Mär. 2023 (CET)
Die auf dem Bild sichtbaren Aussenteile sind sind aber bei weitem nicht so hoch wie ein Kuehlschrank. Meine Klimaanlage hat auch exakt so ein Aussenteil und das ist ca. 80 cm hoch. -- Juergen 217.61.197.208 23:19, 19. Mär. 2023 (CET)
Also doch. Kühlschränke gibt es auch in 51 oder 85 cm Höhe. Deine 80 cm liegen dazwischen. --Rôtkæppchen₆₈ 00:48, 20. Mär. 2023 (CET)
Meine Kuehlschraenke sind etwa so hoch wie ich. Und ich bin nicht klein. -- Juergen 217.61.193.249 21:02, 20. Mär. 2023 (CET)
Das ist doch dann (zumindest im Privatbereich hier in Europa) vermutlich eine Kühl-Gefrier-Kombi und kein reiner Kühlschrank, oder? --Windharp (Diskussion) 13:49, 23. Mär. 2023 (CET)
Vielleicht hat er sog. Side-by-side Schränke, da muss er sich für's Bier im Gemüsefach auch bücken, der Kühlschrankteil kann dann tatsächlich mannshoch sein. Oder in seiner Familie ist man mit ~85 cm echt groß (obwohl über Größe ja erst die Nachwelt entscheidet). scnr --95.112.176.94 21:01, 24. Mär. 2023 (CET)
Ja, genau: Ich habe eine Kühl-Gefrier-Kombi ohne Buecken beim Bier (Gefrierteil unten) und einen Side-by-side Kuhlschrank. Beide mannshoch :-) -- Juergen 5.147.163.199 12:31, 25. Mär. 2023 (CET)
Thx, ymmd. :o) --95.116.69.141 16:45, 25. Mär. 2023 (CET)

Gesetzlich ! müssen alle Betriebsrentenstellen der Dt. Rentenversicherung in Berlin

alle Informationen, abgesichert durch die Datenschutzgrundverordnung, über den Anspruch auf die Betriebsrente, die Berechnung und die Höhe der Betriebsrente mitteilen. Gilt das auch umgekehrt und überhaupt warum? Gibt es jetzt eine Clearingstelle für alle Rentenzahlstellen? Und warum diese elektronische Mitteilungspflicht von allen Betriebsrentenstellen an die DRV? Kann es sein, dass Betriebsrenten vs. ges. Renten in irgendeiner Höhe "gedeckelt" werden oder was ist der Sinn des elektronischen Datenaustausches? Wer weiß Bescheid? Danke. --Hopman44 (Diskussion) 21:43, 18. Mär. 2023 (CET)

Bist Du sicher, dass die Zahlstellen die Betriebsrenten tatsächlich an die DRV Bund melden oder nicht vielmehr an die Krankenkassen (§ 202 SGB V)? Die Krankenkassen brauchen die Daten, weil auf die Zahlungen unter Umständen Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:44, 18. Mär. 2023 (CET)
Ja! Erhielt gestern von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) diese Mitteilung. Das Verfahren sei gesetzlich und tarifvertraglich verankert...Und natürlich nach allen Richtlinien der DSGVO, Artikel 13 und 14. Alles verschlüsselt und verpflichtend gemeldet zu folgenden Zwecken: u.a. Prüfung des Anspruchs auf Betriebsrente, Berechnung der Höhe und des Zahlbetrages der Betriebsrente, Beginn und Ende der Rente, Teilrente und vieles mehr! Dürfen aber nur im Datenaustausch innerhalb der EU oder EWR genutzt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Und da es Gesetz ist, gehe ich mal davon aus, dass das alle rd. 40.000 Betriebsrentenkassen in der BRD auch machen müssen. Da kommt Freude auf.--Hopman44 (Diskussion) 06:56, 19. Mär. 2023 (CET)

Wer sich reinlesen will -- southpark 09:26, 19. Mär. 2023 (CET)

Was ist denn eigentlich der Sinn des Ganzen? Ist wohl neu. Ist das die neue Überwachung in Old Germany?--Hopman44 (Diskussion) 10:20, 19. Mär. 2023 (CET)

Was hat denn googlen so an Anfangsinformationen erbracht? -- southpark 13:53, 19. Mär. 2023 (CET)
Ja, im Prinzip als "Altbetriebsrentner" nicht allzu viel Erhellendes, außer dass nun Jeder mit Jedem zwangsweise vernetzt sein muß und die VBL z.B. bei Beantragung der Betriebsrente früher ! den Rentenbescheid der DRV-Bund vorgelegt haben wollte, was ja auch sehr einfach war und nur einmal Porto kostete und jetzt neu auf den Rentenbescheid per Computer/EDV durch die Vernetzung selbst Zugriff nehmen kann. Die persönlichen Daten haben ja seit Urzeiten die Rentenversicherungsträger sowieso und auf die Höhe der Renten hat es ja anscheinend sowieso keinen Einfluß. Aber, damit niemand aufbegehren kann, wurde das Verfahren gesetzlich ! verankert. Sowas kriegt man ja bei über 40.000 Betriebsrentenstellen, die, um das Ganze wasserfest zu machen, nun auch mit der DRV EDV-mäßig vernetzt sein müssen, besser auf die Kette als die E-Patientenakte und vor allem die neue Grundsteuerreform, die, lt. Aussage des Bundesfinanzministeriums ab 2025 "verfassungsfest" ist. Wenn die Verfassungsbeschwerden u.a. vom Bund der Steuerzahler und Privatleuten eingereicht werden, werden dort die Köpfe rauchen und an der Verfassungsfestigkeit rütteln. Weiß man eigentlich noch, wo die persönlichen Daten überall rummschwirren? Aber wichtig vor allem, die DSGVO! Artikel 77, Beschwerderecht...--Hopman44 (Diskussion) 15:14, 19. Mär. 2023 (CET)
Gemäß des Schreibens der VBL ist der Grund der Vernetzung zwischen VBL und DRV, dass Daten für die Berechnung der Betriebsrenten jetzt elektronisch ausgetauscht werden. Ich war immer der Meinung, dass die Betriebsrentenstellen das immer selbst und autark berechneten und machten und konnten, anscheinend können die das nicht mehr selbst und brauchen die Hilfe der DRV. Ob das die anderen rd. 40.000 Betriebsrentenstellen auch nicht mehr selbst können?--Hopman44 (Diskussion) 21:13, 19. Mär. 2023 (CET)
Digitaler Datenaustausch vernetzt VBL und DRV. --77.8.106.149 18:34, 20. Mär. 2023 (CET)
Ja, Danke! Der sittliche Nährwert erschließt sich mir nicht. Daten werden elektronisch ausgetauscht zur Berechnung der Betriebsrenten (O-Ton im Schreiben der VBL). Wenn das früher ohne Datenaustausch ging, was ist jetzt von den potenziellen Betriebsrentnern besser oder richtiger zu erfahren? Mit den Krankenkassen müssen die Betriebsrentenstellen Kontakt haben. Und es gibt doch auch noch andere große Betriebsrentenstellen z.B. der Banken oder der Banken-Versicherungs-Verband (BVV), berechnen die die Betriebsrenten dann auch durch elektronische Vernetzung mit dem DRV? Oder wollen die nur die persönlichen Verhältnisse kontrollieren und untereinander abgleichen, um Mißbrauch auszuschließen? Und wenn Gesetz, dann müßte es doch mMn für alle ca. 40.000 Betriebsrentenstellen so vorgeschrieben sein, sonst gäbe es ja mMn Gesetzeslücken...--Hopman44 (Diskussion) 20:08, 20. Mär. 2023 (CET)

Ich kopiere jetzt einfach mal gekürzten Text aus den oben verlinkten Webseiten:

Wird die gesetzliche Rente neu berechnet oder in eine Altersrente umgewandelt, muss auch die Betriebsrente überprüft werden.
Hier einige Beispiele, wann die Betriebsrente überprüft werden muss:
  1. Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
  2. Umwandlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Umwandlung in eine Altersrente
  3. Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Renten wegen Erwerbsminderung
  4. Umwandlung einer Altersrente als Vollrente in eine Altersrente als Teilrente
  5. Umwandlung einer kleinen Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente
  6. Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten -- southpark 20:19, 20. Mär. 2023 (CET)

Okay, also die Betriebsrente hängt immer am Tropf der gesetzlichen Rente. War immer der Meinung, das sind zwei Paar Schuhe, jedes für sich betrachtet. Ist aber wohl nicht so und der deutschen Gründlichkeit geschuldet. Dann müssen ja auch, da gesetzlich vorgeschrieben, die rd. 40.000 anderen Betriebsrentenstellen über deren EDV ebenfalls mit der EDV der DRV vernetzt sein. Wird wohl bald über die KI ein Kinderspiel sein.--Hopman44 (Diskussion) 21:05, 20. Mär. 2023 (CET)

Naja, Vernetzung ist alles! Die VBL schrieb: "Sie müssen nichts tun!" Hatte aber auch einen wichtigen Hinweis: "Bei einem Wechsel der ges. Krankenkasse, Wohnsitzwechsel oder Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland müssen Sie uns selbst informieren." Hallo, also muß doch noch selbst etwas tun. Man kann jedoch wohl davon ausgehen, dass dies bald die Künstliche Intelligenz von alleine erledigt. Greife erst mal zur HB, dann geht alles wie von selbst...--Hopman44 (Diskussion) 06:20, 21. Mär. 2023 (CET)

Soweit mir bekannt, ist die Besonderheit bei der VBL (Versorgungsanstalt der Bundes und der Länder) wie auch bei einigen anderen kleineren „öffentlichen“ Betriebsrenten-Zahlstelle, dass die Betriebsrente eine Gesamtversorgung darstellt.
Bei der Betriebsrente von einer privaten Firma wird entweder ein fester Betrag oder ein fester Betrag pro Beschäftigungsjahr oder ein bestimmter Prozentsatz vom letzten Gehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt, ggf. analog zu Lohnerhöhungen erhöht.
Bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst gibt es aber vielfach eine Gesamtversorgung, also x % des letzten Gehaltes pro Beschäftigungsjahr, maximal bei langjährig Beschäftigten 75 % vom Netto. Davon wird aber die gesetzliche Rente abgezogen. Entsprechend muss jede Erhöhung der gesetzlichen Rente von der Betriebsrente abgezogen werden. Umgekehrt gibt es auch Erhöhungen dieser Gesamtversorgung analog Lohnerhöhungen. --Nordprinz (Diskussion) 14:13, 22. Mär. 2023 (CET)
Ja, Danke, Nordprinz. Die Betriebsrente im öffentl. Dienst hängt also von der Rente der VBL ab. Ergo muß zuerst die DRV die Art und Höhe der Rente mit allen Modalitäten pp. errechnen und dem Rentenempfänger auf dem detaillierten Bescheid mitteilen. Den kann/muß natürlich der Rentner diesen der VBL zusenden, dann können die erst anfangen, die Betriebsrente auszurechnen. Okay, laufende Änderungen (s. Beispiele oben von Southpark) können per EDV untereinander ausgetauscht werden. Es wurde also mit dem Gesetz versucht, den Mißbrauch der Gesamtversorgung zu verhindern.--Hopman44 (Diskussion) 10:19, 23. Mär. 2023 (CET)
Nö. Austausch fand schon immer statt, vorher halt per Post, jetzt entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. (Wimre ist für die VBL grundsätzlich der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente maßgeblich, da sonst bei der VBL kein Versicherungsfall eingetreten ist. Allein sowas ist doch Grund genug, sich mit dem RV-Träger kurzzuschließen). Die Finanzämter melden übrigens auch die Einkünfte der Rentner, ganz automatisch. Die Krankenkassen die Einkünfte der werktätigen Versicherten etc. … --95.112.176.94 20:08, 24. Mär. 2023 (CET)
Jaja, die Vernetzung ist im vollen Gange. Wem melden denn die Finanzämter die Einkünfte der Rentner, und warum? Und wem melden die Krankenkassen die Einkünfte der werktätigen Versicherten etc. und warum? Würde mich mal interessieren. Dass alle Kreditinstitute jedes!! 'alte' und 'neue' Konto in Verbindung mit der steuerlichen Identifikations-Nr. der Zentralstelle der Finanzen melden und melden müssen, ist mE auch noch nicht ewig "Gesetz".--Hopman44 (Diskussion) 04:27, 25. Mär. 2023 (CET)
Das FA zB wegen der Grundrentenberechnung. Die KK, weil sie als Einzugsstelle das SV-pflichtige Einkommen melden muss, damit die RV die Rentenhöhe etc. berechnen kann. KK meldet schon seeehr lange "maschinell". --95.116.69.141 16:55, 25. Mär. 2023 (CET)

Nordprinz, da gibt es ja im öffentl. Dienst einen schönen Gestaltungsspielraum. Angenommen Mann und Frau sind beide berufstätig mit Steuerklasse 4. Im Grunde sind die Steuerklassen ja bei Eheleuten soweiso völlig egal, im Einkommenssteuerjahresausgleich bekommt man zuviel gezahlte Steuern eh zurück, und muß zuwenig bezahlte Steuern nachzahlen. Nun geht der Mann in einem Jahr in den wohlverdienten Ruhestand, dann ist er doch sehr gut beraten, die Steuerklassen zu ändern, er in 3 und sie in 5. Bei mtl. Brutto von ihm € 5.000,-- bekommt er rd. € 360 mtl. mehr! Netto, ergo bemisst sich seine max. 75%Grenze auch um € 360,-- höher, und schwupp di wupp kann er sein Leben lang noch eine bis € 360,-- höhere mtl. Gesamt-Rente (DRV und VBL) kassieren. Noch Fragen?--Hopman44 (Diskussion) 13:30, 25. Mär. 2023 (CET)

Yup. Und dann noch die Tipps berücksichtigen, wenn man zB weiter arbeiten möchte, siehe hier. --95.116.69.141 17:05, 25. Mär. 2023 (CET)
Das ist ja der Brüller!--Hopman44 (Diskussion) 20:03, 25. Mär. 2023 (CET)
Bitte, wir sind hier nicht im Café, sondern in der Auskunft. --Digamma (Diskussion) 21:32, 25. Mär. 2023 (CET)

Jedoch, wenn schon Überwachung aller Einkünfte per elektronischer Übermittlung in der EU. Warum werden z.B. die Renten aus ausländischen Rentenversicherungsverträgen nicht auch elektronisch gemeldet? Eine Lücke im Gesetz!--Hopman44 (Diskussion) 00:17, 26. Mär. 2023 (CET)

Werden Sie. Die jeweilige Verbindungsstelle, die zB etwa den Rentenantrag auf deutsche Rente des Italieners bearbeitet, tauscht Daten mit dem RV-Träger in Italien aus. Muss er auch, allein schon für die die Rentenberechnung (Wartezeit etwa). Die Daten müssen dann freilich noch ins System eingegeben werden. Die KKen in D "schießen" den Verdienst seit vielen Jahren direkt ins Konto, da fällt keine Arbeit beim RV-Träger mehr an (außer Plausibilitätsprüfung). --95.112.83.133 16:57, 26. Mär. 2023 (CEST)
Danke. Aber eigentlich müßte die ausländische Rente auch per EDV an die deutschen Finanzämter mitgeteilt werden, damit diese Einkünfte auch mit versteuert werden und vice versa. Aber auch das wird, dank der KI weltweit bald ein Kinderspiel sein. Jeder ist mit Jedem vernetzt.--Hopman44 (Diskussion) 17:58, 26. Mär. 2023 (CEST)