Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01

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Hat das Bild irgendwelche Schöpfungshöhe? Der Linienplan wurde von PatrickP selbst erstellt, SH sollten dementsprechend nur die Symbole/Logos haben. -- xxvid Disk 23:45, 3. Jan. 2015 (CET)

xxvid, ein solcher Plan ist als wissenschaftlich-technische Darstellung urheberrechtlich geschützt. Inwiefern hat der Benutzer den „selbst erstellt“? Der Urheberangabe bzw. der angegebene Zuschreibungsempfänger („Patrick Popiol, VRR“) legt nahe, dass Herr Popiol den für den VRR erstellt hat; trifft das zu? Ist das ein „offizieller“ Plan? (So sieht er jedenfalls aus.) In dem Fall benötigen wir eine Erklärung über die Zustimmung zur Lizenz per E-Mail, am Besten mittels dieses Formulars. — Pajz (Kontakt) 23:57, 3. Jan. 2015 (CET)
Soweit ich weiß hat der Benutzer den Netzplan mit einem Programm selbst erstellt, somit ist er der Urheber [1]. Den „VRR“ (kann wieder raus wenn falsch) als Urheber habe ich hinzugefügt (Urheber des VRR Logos etc.). Offiziel ist der Plan nicht vom VRR, Patrick Popiol hat ihn für die Wikipedia erstellt, den offiziellen Netzplan des VRR gibt es hier.-- xxvid Disk 00:23, 4. Jan. 2015 (CET)
Die Logos sind in dem Zusammenstellung nicht der Problempunkt - würden selbst, nur meine Meinung, bei SH (die m.M. nicht gegeben ist) in dieser Zusammenstellung als unwesentliches Beiwerk (de minimis) akzeptierbar sein. Der Punkt ist die gesamte Zusammenstellung des Netzplanes, die offensichtlich (lt Quellenangaben) von der Web-Seite www.u-bahnbilder.de stammt, in deren Impressum ein Herr Patrick Popiol eingetragen ist. Ob User:PatrickP mit der Person aus dem Impressum der Webseite ident sein mag ist aufgrund der Namenswahl zu vermuten, aber nicht gewährleistet. Womit immer die Gefahr des Vorwurfs einer URV besteht. -> Daher bitte Freigabe via OTRS vom Rechteinhaber, idealerweise wenn Hr Popiol diese Freigabeerklärung von der "offiziellen" Adresse der Webseite tätig. Textvorlage dazu ist unter WP:TV.--wdwd (Diskussion) 12:49, 4. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 14:33, 4. Jan. 2015 (CET)

Deutsche Fotothek

Wir haben ja laut commons:Deutsche Fotothek im Jahr 2009 rund 250.000 Fotos unter freier Lizenz gestellt bekommen. Mir geht es da besonders um Fotos von der Fotografin Lala Aufsberg, die zahlreiche Gebäude damals dokumentierte. Gestorben ist sie 1976, also kann man hier nicht auf die 70-Jahre-Lizenz zurückgreifen.

Besteht aufgrund der bisherigen Fotothek-Bilder eine Möglichkeit Bilder von Lala Aufsberg auf Commons zu laden? Bspw dieses hier (Lizenz: Freier Zugang - Rechte vorbehalten). Viele Grüße, hilarmont

Hilarmont, da Frau Aufsberg noch nicht seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, gehen wir vom Schutz der Bilder aus. Eine Freigabeerklärung im hier erforderlichen Umfang ergibt sich jedenfalls nicht aus http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/71292777. Auch aus der damaligen Kooperation ergibt sie sich nicht, denn die betreffenden Bilder waren ja gerade eine Auswahl aus der Sammlung, sodass hier keine „Pauschalfreigabe“ vorliegt. — Pajz (Kontakt) 00:02, 4. Jan. 2015 (CET)
Die freie Lizensierung bei diesen Archiv-Kooperationen fand ich persönlich schon eh etwas seltsam. Damit ein Archiv die bei ihm archivierten Photos unter CC-BY-SA (und noch dazu unter eigenem Namen) veröffentlichen kann, müsste es ja selbst im Besitz eines exklusiven (mindestens aber unbeschränkten) Nutzungsrechts sein?! Sofern das Archiv die Bilder nicht ererbt sondern einfach nur nach Archivrecht archiviert hat, wüsste ich nicht, wo das nötige Nutzungsrecht herkommen soll?! // Martin K. (Diskussion) 23:56, 4. Jan. 2015 (CET)
Vermutlich reicht es auch, wenn die Fotothek die Lizenz zur Unterlizenzierung hat. Wie die Freigaben im Detail aussehen, werden wir wohl nie erfahren, weil die bei den Archiven unter Verschluss sind. Offenbar sind aber ihre Anwälte der Meinung, dass sie CC-Lizenzen für gewisse Bilder ausstellen dürfen. Grüsse, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:08, 5. Jan. 2015 (CET)
Ich gehe auch einfach mal davon aus, dass die Fotothek (und das deutsche Bundesarchiv) für genau diese Fotos tatsächlich die ausschliesslichen Nutzungsrechte erhalten hat und dass sie das genau abgeklärt haben. Natürlich kommen bei so umfangreichen Beständen einzelne Fehler vor; das Bundesarchiv liess ja im Laufe der Zeit auch ein paar Fotos wieder von Commons löschen, bei denen sie nicht über die Rechte verfügten, was andererseits ja wieder für eine grundsätzlich sorgfältige Vorgehensweise spricht. Gestumblindi 11:19, 5. Jan. 2015 (CET)

neue Bilder

Hallo, ich frage mich gerade bei den neuen Bilder im Artikel Narsdorf, die auf Commons hochgeladen wurden und als Quelle eine URL mit citytower angeben, ist das legal oder ein schweres Copyright-Problem? --mw (Diskussion) 18:27, 3. Jan. 2015 (CET) "alle Rechte vorbehalten" von luftbilder-winkler, das ist also klare URV und muss definitiv geloescht werden. Ebenso alle anderen Uploads des Users, da sieht es nicht anders aus. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 18:44, 3. Jan. 2015 (CET)

Die Frage ist jetzt, wer stellt die Löschanträge auf Commons? Und, was mich dabei schwach macht, wieso sind die nicht schon gelöscht, Commons-Admins sind da nach meiner Erfahrung nicht zimperlich!? --mw (Diskussion) 18:50, 3. Jan. 2015 (CET)
Einen hab ich gestellt, ist mir aber insgesamt zu viel Arbeit. Scheinen niemandem aufgefallen zu sein, diese Bilder. Das kommt sicher nicht so selten vor. Definitiv stammen die Bilder von unterschiedlichen Fotografen /(der Uploader kann also auch nicht der Fotograf aller Bilder sein) und stehen unter vollem Copyright, da gibt es keinen Spielraum --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 19:02, 3. Jan. 2015 (CET)
Sind gelöscht. -- Rosenzweig δ 20:00, 3. Jan. 2015 (CET)

Zur Frage "warum nicht schon gelöscht": Das ist ein Mengenproblem. Auf Commons schlagen jede Stunde Hunderte neuer Dateien auf, und die werden nicht alle einer eingehenden Eingangskontrolle unterzogen. Zum einen hat Commons gar nicht so viele Leute, zum anderen hat nicht jeder Lust auf ständige Eingangskontrolle, Stichwort "Freiwillige". Manche URVs fallen schon als Thumbnail bei der Durchsicht neuer Dateien auf (die klassischen, aus dem Internet geklaubten Bildchen von Popstars und Sportlern etc.), die sind schnell gemeldet und gelöscht. Andere sind weniger offensichtlich, da dauert es länger, manchmal auch Jahre, bis es auffällt. Daher bitte in solchen Fällen Bescheid geben, entweder hier, auf commons:Commons:Forum (deutsch) oder commons:Commons:Administrators' noticeboard (englisch). commons:Commons:Village pump oder commons:Commons:Village pump/Copyright (beide englisch) gehen auch, da lesen immer Admins mit. -- Rosenzweig δ 09:49, 4. Jan. 2015 (CET)

Bei Luftbildaufnahmen sollte man allerdings generell misstrauisch sein. Die kriegt kaum ein Privatmensch gemacht und angesichts von Aufwand und Kosten stellt die kaum ein Erzeuger gemeinfrei. ;-) --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 12:58, 5. Jan. 2015 (CET)
Okay, versuche es mir zu8 merken. ;) Und Danke. --mw (Diskussion) 17:23, 4. Jan. 2015 (CET)

Logo Problem

Das Problem verstehe ich nicht das Logo darf hier verwendet werden und das hier nicht. Das finde ich komisch. --Auto1234 (Diskussion) 01:56, 4. Jan. 2015 (CET)

Steht doch in der Begründung. Schon im allerersten Satz, einfach mal durchlesen. --O omorfos (Diskussion) 02:14, 4. Jan. 2015 (CET)
Deine Antwort ist in Anbetracht der verlinkten Logos für mich nicht nachvollziehbar und daher eher unbefriedingend.--62.180.109.12 04:14, 4. Jan. 2015 (CET)
Hallo Auto1234, die DÜP-Vorlage wurde wohl automatisch vom Bot gesetzt, weil keine Lizenzvorlage eingetragen war und der Urheber nicht mit dem Hochlader übereinstimmt. Mit den aktuell eingetragenen Informationen sollte die Datei aber IMHO behalten werden können. Viele Grüsse, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:37, 4. Jan. 2015 (CET)
@ChrisiPK: Ich bin irritiert: Wie kommst Du zu diesem Schluss unter Berücksichtigung von WP:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst? Grüße, Yellowcard (D.) 12:21, 4. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcard: Soweit ich diese Seite verstehe, wurde bisher keine neue Richtlinie verabschiedet, wie mit diesen Logos umgegangen werden soll, oder nicht? Grüsse, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:30, 4. Jan. 2015 (CET)

Was ist mit dem Hinweis zu Logos und anderen Werken der angewandten Kunst?--O omorfos (Diskussion) 12:15, 4. Jan. 2015 (CET)

@Auto1234, dieser Fall (Datei 1 vs Datei 2) ist durch den Altbestand begründet und Folge vom {{Warnhinweis Urheberrecht Angewandte Kunst}}. Das heisst nicht, dass Datei 2 "eher verwendet werden darf" als Datei 1 - Die Aufarbeitung des Altbestandes an (sehr vielen) Logos wird wohl noch länger dauern, daher die vorläufige Limitierung auf neue Uploads.--wdwd (Diskussion) 13:01, 4. Jan. 2015 (CET)
Man sollte wissen das das Logo gehört dem Dachverband Fédération Internationale de Roller Sports und das Logo gehört dem Inline-Alpin-Weltcup. Anfang 2014 wurde der Inline-Organisation Comité International de Roller Alpine (CIRA) im Rollsport-Weltverband Fédération Internationale de Roller Sports (FIRS) eingerichtet. Die Auflösung der World Inline Alpine Committee zum 1. Januar 2015 wurde am 11. Oktober 2014 in Ismaning beschlossen. --Auto1234 (Diskussion) 15:05, 5. Jan. 2015 (CET)
@Auto1234: Das ändert nur leider nichts an der Tatsache, dass beide Logos nach der neuen Rechtsprechung höchstwahrscheinlich Schöpfungshöhe besitzen deshalb auch nicht in der WP gemeinfrei genutzt werden können.
Dass das 2008 hochgeladene Logo noch keinen DÜP-Baustein hat, liegt einzig daran, dass wir z.Z. bei den Altbeständen noch von einer Massenlöschaktion zurückschrecken und deshalb eine Art Bestandsschutz praktizieren. Du solltest Dich also eher freuen, dass das alte Logo vorerst noch erhalten bleibt. // Martin K. (Diskussion) 16:43, 5. Jan. 2015 (CET)

Freies Zitat oder URV?

Könnt ihr mal bitte auf Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Jensbest vorbeischauen und das einschätzen? --Pölkky 22:31, 5. Jan. 2015 (CET)

Aber bitte nur Meinungen von Volljuristen und nicht die Einschätzung von selbsternannten Wikipedia-URV-Experten. MfG, --Brodkey65|...in memoriam Henry Purcel. 23:37, 5. Jan. 2015 (CET)
Ich habe eine Meinung, die ist aber nicht maßgebend. @Gnom: - bitte mal eine Meinung! --Pölkky 23:46, 5. Jan. 2015 (CET)
Meine auch nicht. lol. Mich hat ein Mitglied des SG juristisch belehrt. lol. MfG, --Brodkey65|...in memoriam Henry Purcel. 23:48, 5. Jan. 2015 (CET)
(Nach Bearbeitungskonflikt:) (Nicht Gegenstand der Sperrprüfung, daher hier.) Nun ja. Grundsätzlich sind kurze biographische Darstellungen zwar regelmäßig eine reine Faktenpräsentation und bleiben ungeschützt (allgemein für Faktendarstellungen SL/Loewenheim, 4. Aufl. 2010, § 2 Rn. 86 f.). Aber das ist m.E. schon mehr. Der Punkt ist ja gerade, dass der Charakter, welcher gemeinhin über mehrere Episoden eingeführt wird bzw. sich entsprechend entwickelt, zusammengefasst wird; die Gewichtung liegt dabei nicht auf „klassischen“ Fixpunkten eines Lebenslaufs, sondern gerade auf Merkmalen, die für die Handlung etc. von Bedeutung sind; das liegt nicht so einfach auf der Hand. Der Stil erschöpft sich auch nicht in der bloßen Faktenwiedergabe (vgl. etwa „Yunus liebt seine Mutter sehr und würde alles für sie tun. Nur eben nicht Aufräumen, Lernen und abends zu Hause bleiben.“); insbesondere ist der Text auch interpretierend. Ich würde deshalb vorliegend den Schutz tendenziell bejahen (s.a. Dreier/Schulze, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 92: Kurzbeschreibungen von Sendungen in einem Programmführer „idR geschützt“; in Nachfolge zu LG Köln ZUM-RD 2010, 283). Die Texte haben einen gewissen Zweck, und zwar die prägnante Zusammenfassung (dazu als schutzbegründendes Merkmal OLG Köln GRUR-RR 2009, 164 – Nichtamtlicher Leitsatz) – in diesem Fall der wesentlichen charakterlichen Züge einer Serienfigur. Wäre insofern vorsichtig. Der Schutzumfang wird zwar nicht sehr groß sein, aber für wörtliche oder fast wörtliche Übernahmen wie hier erfolgt würde er genügen. — Pajz (Kontakt) 23:52, 5. Jan. 2015 (CET)
Wie man aber an den von mir und auch von einem weiteren Benutzer auf der SP vorgeschlagenen umformlierten Fassung erkennbar ist, bleibt die Kernaussage nur bewahrt, wenn man nahe am Urtext bleibt. Weil, wie Pajz schreibt, eben nicht klassische biografische Ounkte relevant sind, sondern Charakterbeschreibungen, die die Handlung vorantreiben bzw. für diese wichtige Grundlage sind. (Unabhängig vom Prüfgegenstand erweitern natürlich z.B. Schauspieler diese Beschreibung für sich, um dem Charakter eine "Tiefe" zu geben, sie bringen der Figur jenseits der Beschreibung also eigenes Leben ein, waswiederum eine Interpretation ist). Würde man eine solche Interpretation allerdings in dem fraglichen Abschnitt "Figuren" machen, käme das, engbetrachtet eine TF für den Charakter gleich, wäre also auch abzulehnen, da somit der WP-Autor gleich einem Schauspieler die Figur interpretieren würde. - Ergebnis bleibt also, dass man gerne nochmal über die kurten Texte zu den Figuren drübergehen kann, damit sie sich etwas von der Beschreibung entfernen (der copy+paste-Vorwurf ist bis auf die vergessene Figur Yunus sowieso eine Beleidigung gewesen, weil die Texte natürlich umformuliert worden waren (bis auf Yunus, der wohl von mir übersehen wurde). Fazit. Für die SP gilt: Sperre sofort aufheben, Artikel ohne den Abschnitt "Figuren" wiederherstellen (Komplettlöschung war eh eine Dreistigkeit) und dann den Abshcnitt in der Disk, gemeinsam voranbringen - also genau das, was ich vorgeschlagen hatte, bevor diese kafkaesken WP-Bürokraten über mich hergefallen sind. --Joebest (Diskussion) 00:24, 6. Jan. 2015 (CET)
Das ist ein Statement eines SPP-Accounts nach Erledigung der Sperrprüfung. Das Hauptkonto ist gesperrt, auch für diese Art von Diskussionen. Das wäre am besten administrativ zu auf die Disk des Jens Best zu transferieren. (Und wer spendet da mal einen Anfängerkurs?) Atomiccocktail (Diskussion) 00:47, 6. Jan. 2015 (CET)
Hallo Pölkky, danke für deine Anfrage. Du hattest natürlich den richtigen Riecher. Wie üblich ist Pajz' Einschätzung nichts hinzuzufügen. Alnilams Versuch einer Neufassung finde ich sehr gut. Um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, kommt es nicht nur auf die konkrete Wortwahl an, sondern gerade bei so kondensierten interpretierenden Texten auch auf die inhaltliche Auswahl und sprachliche Zusammenfügung, in denen auch ein kreativer Gehalt steckt und die damit zu einem gewissen Maß auch geschützt sind. Ich hoffe, das klärt die Sache. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:12, 6. Jan. 2015 (CET)

Datei:Lütge Spruchkammer 2.jpg Schutz Entscheidungen von Spruchkammern

Die Datei:Lütge Spruchkammer 2.jpg enthält die letzte Seite einer Entscheidung der Spruchkammer München II vom 20. Mai 1948. Ich hatte sie damals gelöscht, u.a. weil ich hier keine Ausnahme nach §5 Abs. 1 UrhG sah. Aufgrund der Mail des Uploaders (jetzt, nach über zweieinhalb Jahren), der Enkel des betroffenen Profs war (die Urkunde ist im Familienbesitz, daher kann ich es doch hochladen) und nach erneuter Recherche bin jedoch unsicher. Meinungen? -- Quedel Disk 18:00, 7. Jan. 2015 (CET)

Hoi Quedel, m.E. ist der Text schon nicht schützbar (siehe die Rechtsprechung zu Anwaltschriftsätzen), und falls er es aus irgendeinem Grund doch wäre, wäre es ein amtliches Werk. grüße, — Pajz (Kontakt) 19:15, 7. Jan. 2015 (CET)

Unterschied cc-by-sa-de // cc-by-sa

Ich hatte gerade mal wieder mit Lizenzen zu tun und folgende Frage tauchte auf. Kann mir einer in wenigen Worten sagen, worin der Unterschied zwischen der "allgemeinen" Lizenz cc-by-sa und den länderspezifischen (de, at, ch, ..) besteht? Die Dateien werden doch bei Commons gespeichert und was nützen da länderspezifische Lizenzen? --Tommes  17:29, 7. Jan. 2015 (CET)

Die länderspezifischen Lizenzen sind nicht nur übersetzt, sondern auch in ihrer Wortwahl an das jeweilige nationale Recht angepasst. Urheber aus einem der betreffenden Länder könnten es also im "Ernstfall" leichter haben, ihre Rechte zu verteidigen, wenn sie eine entsprechend angepasste Lizenz verwenden. Erzielt werden soll mit diesen Lizenzen aber das gleiche. Es wäre für einen Urheber aus (beispielsweise) Deutschland also wohl ziemlich sinnlos, eine CH-Lizenz zu wählen, die DE-Lizenz könnte für diesen vorteilhaft sein, aber er kann auch die "allgemeine" nehmen. Für die Weiternutzung sollten sich keine Unterschiede ergeben. Gestumblindi 18:18, 7. Jan. 2015 (CET)
Ergänzend zu Gestumlindi: Mit der Version 4.0 soll es keine Länderportierungen mehr geben, sondern nur noch rechtsverbindliche Übersetzungen. So gibt es beispielsweise für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz nur noch einen Lizenztext. Dabei bleiben m.E. bislang aber einige Fragen offen. Grüße, Yellowcard (D.) 18:36, 7. Jan. 2015 (CET)
Dieser Ansatz scheint mir auch etwas fragwürdig - die bisher gepflegten Länderportierungen scheinen doch sehr sinnvoll... ist es nicht schon fast Träumerei, einen "universellen" Text für doch ganz unterschiedliche Rechtsordnungen bereitstellen zu wollen? Gestumblindi 18:40, 7. Jan. 2015 (CET)
Ich persönlich sehe das ganz genauso. Grüße, Yellowcard (D.) 18:48, 7. Jan. 2015 (CET)
Nun frage ich mich immer noch, was eine Lizenz für jedes Land einzeln bedeutet. Ich stelle eine Datei unter DE-Recht. Dann nutzt sie jemand aus der Schweiz und muß DE-Recht einhalten, dann ein Österreicher in Österreich und dann? Welches Recht gilt? Mir scheint das sehr unklar, undurchdacht und klein. --Tommes  21:22, 7. Jan. 2015 (CET)
Hallo Roter Frosch, nein, das ist andersherum gedacht. Wenn du es in Deutschland nutzt, musst du dich gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz an deutsches Recht halten, völlig egal, ob das Bild unter CC-de, CC-ch oder einer anderen Version steht. Selbiges gilt für Österreich. Die rechtsordnungsspezifischen CC-Versionen nehmen alle keine Wahl der Rechtsordnung vor. Relevant ist die Frage für den Lizenzierungsakt. Um mal ein Beispiel zu geben: In Deutschland müssen Lizenzen besonders konstruiert sein, damit man Nutzungsrechte auch an sog. unbekannten Nutzungsarten einräumen kann (wenn wir uns mal an den Anfang des 20. Jahrhunderts beamen, wäre zum Beispiel das Posten im Internet eine unbekannte Nutzungsart). Die CC-Lizenzen haben ein Interesse daran, dass der technologische Wandel nicht ausgebremst wird, deshalb wollen sie sich gerne auch darauf erstrecken. Damit das etwas erleichtert wird (und noch aus anderen Gründen), ist die rechtsordnungsspezifische CC-Lizenz für Deutschland sehr explizit bezüglich des rechtlichen Charakters der Lizenz, während das bei der unportierten Version nicht so der Fall ist. Hier hat man also eine Anpassung vorgenommen, um die Chance zu erhöhen, dass ein Gericht in Zukunft auch wirklich akzeptieren wird, dass du solche Rechte an unbekannten Nutzungsarten eingeräumt hast. Das dient dir, weil dein Interesse ist, dass dein Werk nutzbar ist, und es dient dem Nachnutzer, der ein Interesse an der Nutzung hat. Es gibt natürlich noch andere Gründe und Aspekte, aber das ist mal einer. — Pajz (Kontakt) 01:01, 8. Jan. 2015 (CET)

Also vorab, ich kenne die ganzen Diskussionen um die Logos, bin soweit was das angeht auch firm im UrhG (arbeite im RL täglich mit Logos und dem UrhG). Daher habe ich mich auch was die Uploads angeht seit der neuen Richtlinie bzw. seit der Urteilsentscheidung auf die Uploads beschränkt die in meinen Augen auch mit dem neuen Urteil in Ordnung gehen. Trotzdessen wird bei Datei:Logo Kasachischer Skiverband.png SH angenommen und DÜP gesetzt. Trotz klarer Lizensierung... Ich sehe hier keinen Problemfall- oder unklar-Fall. Das Logo besteht aus der Kasachischen Flagge (korrekt lizensiert als amtliches Werk) und 2 stilisierten Skiern (einfache geometrische Form wie bei Skiern üblich) und Schrift. Ich sehe hier absolut keinen Grenzfall und auch keinen unklaren Fall und bitte um weitere Meinungen. --Wikijunkie Disk. (+/-) 21:35, 7. Jan. 2015 (CET)

 Info: Hinweis auf diese Diskussion.--wdwd (Diskussion) 22:12, 7. Jan. 2015 (CET)
Durch die stilisierten Skier ist ein Schutz nach neuer Rechtsprechung zumindest denkbar. Ob das Logo nun tatsächlich geschützt ist oder nicht, also unter- oder oberhalb der Relevanzschwelle liegt, kann momentan wohl niemand seriös beantworten. Die Markierung mit {{Dateiüberprüfung (SH unklar)}} wie von Wdwd vorgenommen ist daher IMO genau der richtige Weg. Grüße, Yellowcard (D.) 12:50, 8. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcard:Die Form der Skier ist vor mehreren hundert Jahren entwickelt worden, siehe Artikel Ski, die genießen doch keine urheberrechtlichen Schutz mehr... wie kommt man denn darauf, da selbst nach neuer Rechtssprechung Schutz anzusetzen ist? Das ist doch ein Scherz oder? --Wikijunkie Disk. (+/-) 20:44, 8. Jan. 2015 (CET)
(BK) Nicht die Skier oder die Form des Ski ist geschützt, sondern die Gesamtkomposition. Dass die Skier Bestandteil des Schriftzugs sind, ist ein kreativer Gedanke. Nicht sonderlich genial, aber auch nicht von der Gebrauchsform des Logos vorgegeben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieses Logo nach neuer Rechtsprechung daher geschützt ist – kein Scherz. Yellowcard (D.) 21:03, 8. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wikijunkie Disk. (+/-) 16:23, 11. Jan. 2015 (CET)

Frage wegen benutzung der Bilder

Photo: Richard Ling
Lizenz: CC-BY-SA 3.0
Bild: Susan Mayfield and Sara Boore, gemeinfrei

Hallo, ich bin eine Schülernin (16) von der Realschule Weilheim und ich muss in Februar ein Projet halten und in ein teil meines Projektes geht es um korallnriffe. Da es ein Öffentliches Projekt ist, das nur die klassen meiner schule zu sehen bekommen und ich einige bilder von Ihnen brauch und ich die auch nur mit Urheberrecht benutzen darf( Die Lehrer wollen diese bestätigung sehen ). Wollte ich sie fragen ob ich die bilder von dieser seite nutzen darf.


mit freundlichen Grüßen

Celina Schmidt (nicht signierter Beitrag von 87.142.63.213 (Diskussion) 17:06, 9. Jan. 2015 (CET))

Natürlich darfst du alle Bilder der Wikipedia für dein Schulreferat benutzen. Wenn du dich an die Regeln halten willst (und dass deine Lehrer dadrauf Wert legen, finde ich erfreulich), dann musst du entweder an jedes Bild schreiben, wer es gemacht hat und unter welcher Lizenz es steht oder du machst am Schluss eine Liste mit allen Fotografen und den jeweiligen Lizenzen. Die Namen und welches Bild unter welcher Lizenz steht, findest du auf der Informationsseite zu jedem Bild.
Ich hoffe, dass deine Anfrage damit beantwortet ist. Wenn du noch weitere Fragen hast, dann stell sie uns einfach hier. Viele Grüße --h-stt !? 17:31, 9. Jan. 2015 (CET)


Nacdem ich von H-stt überholt wurde.
Hallo Celina!
Grundsätzlich ist die Wikipedia eine freie Enzyklopädie und Du kannst alles, was hier verwendet wird (auch die Bilder) frei nutzen. Allerdings musst Du dabei die Anforderungen beachten, unter denen diese Bilder veröffentlicht wurden. Nachlesen kannst Du die auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite – das ist die Seite die kommt, wenn Du auf das Bild klickst und dann unten auf „weitere Einzelheiten“ auswählst. Dort kann Dein Lehrer dann auch die Erlaubnis nachlesen.
Lizenzbedingen klingen manchmal etwas komplizierter als sie sind. In der Regel reicht es, wenn Du folgende Angaben unter das Bild schreibst:
  • den Namen des Urhebers (also z.B. des Photographen)
  • Das Kürzel der Lizenz (also z.B. CC-BY-SA 3.0)
  • Online kannst Du dann noch einen Link zum Lizenztext hinzufügen. In Druckmedien reicht es, wenn Du den in den Anhang schreibst.
Wenn das Bild gemeinfrei ist, brauchst Du eigentlich garnichts anzugeben. Fairerweise sollte man aber auch hier den zugehörigen Urheber nennen. Ich hab mal zwei Beispiele am Rand eingefügt.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen?! Frag einfach nach, wenn noch was unklar ist. // Martin K. (Diskussion) 17:51, 9. Jan. 2015 (CET)

Panoramafreiheit vs. Logos vs. Gemeinfreiheit

Hallo. Mich würde eine Expertenmeinung zu nebenstehenden Commons-Bild interessieren.

  1. Ist das Logo von 1952 urheberrechtlich geschützt?
  2. Kann ein urheberrechtlich geschütztes Logo aufgrund der Panoramafreiheit dennoch nach Commons oder nach de-Wiki gewuppt werden?
  3. Darf der Uploader, wie hier geschehen, als Lizenz die Public Domain angeben?
  4. Welche Lizenz würde am ehesten passen auf Commons und welche auf de-Wiki?

Vielen Dank! --Krächz (Diskussion) 00:01, 8. Jan. 2015 (CET)

@Krächz: In aller Kürze:
  1. Ja, wenn Schöpfungshöhe vorhanden ist (wovon ich hier ausgehen würde) läuft die Regelschutzfrist bei Logos (wie bei allen anderen Werken) bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers.
  2. Ja, die Panoramafreiheit ermöglicht die Abbildung von allem was bleibend an einem öffentlich einsehbaren Ort angebracht ist (Scheint hier beides der Fall zu sein).
  3. Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:
    • Für das Photo kann das der Photograph gerne machen tun (Das ist ja auch ein Werk). Nach deutschem Recht kann man Gemeinfreiheit zwar strenggenommen nicht selbst erklären. Da es aber Lizenzen wie CC-0 gibt, die de facto dasselbe bedeuten, wird das auf Commons i.d.R. auch so akzeptiert.
    • Das Logo (und alles was da sonst noch zu sehen ist) steht natürlich weiterhin unter dem Urheberrecht der jeweiligen Urheber. Das sie nur mittels der Panoramafreiheit abgebildet werden dürfen, sollte man mithilfe eines entsprechenden Bausteins angeben. Der wird aber eher selten verwendet und ist quasi optional.
  4. Die Lizenz, die der Photograph und Uploader sich für sein Werk wünscht und die auf Commons akzeptiert wird. Es gibt da ja diverse CC-Version und noch einiges mehr...
// Martin K. (Diskussion) 00:25, 8. Jan. 2015 (CET)
Oha, vielen Dank! Das ist sehr aufschlussreich. Vielen Dank! --Krächz (Diskussion) 00:31, 8. Jan. 2015 (CET)
Na ja, Martin, woher du erkennen willst, dass das Bild von einer öffentlichen Straße / einem öffentlichen Platz aus gemacht wurde, leuchtet nicht ein (es „scheint“ vieles auf den ersten Blick so oder so zu sein …). Und was Frage 3 betrifft: Jedenfalls nicht in dieser Form (er hat als Fotograf ein Schutzrecht, über das er frei verfügen kann, und kann das grundsätzlich schon mit dem Baustein zum Ausdruck bringen; allerdings ist das fertige Bild mit seinem Inhalt (also so wie es auf Commons erscheint) nicht „for any purpose, without any conditions“ nutzbar (Änderungsverbot und Pflicht der Quellenangabe, §§ 62, 63 UrhG), deshalb suggeriert ein solcher Baustein etwas Falsches. Abhilfe schaffen klärende Kommentare und Vorlagen wie https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:FoP. grüße, — Pajz (Kontakt) 00:44, 8. Jan. 2015 (CET)
@Pajz: Also ich seh da einen Teil eines Tankstellenhäusschens. Und da Tankstellen in aller Regel öffentlich zugänglich sind, ist eine panoramafreie Abbildung mehr als wahrscheinlich.
Um kurz noch einen anderen Aspekt anzusprechen, der mir an anderer Stelle aufgefallen ist:
Laut unserem Artikel Panoramafreiheit#Privilegierte_Nutzungen gilt §63 UhrG (also die Pflicht zur Quellenangabe) ja auch für Werke, die im Rahmen dieser Schrankenregelung abgebildetet werden. Und wenn ich nicht völlig mit Blindheit geschlagen bin, wird das in der Wikipedia ja zu 99% ignoriert. Nicht mal das Template:FoP bietet ein Feld für die Angabe von Urheber und Titel.
Greifen da irgendwelche anderen Ausnahmeregelungen oder ist das mal wieder einer der unentdeckten/ignorierten Leichen in unserem Keller? Konkret: Müsste unter dem Bild von oben der Name des Grafikers stehn, der dieses Agip-Logo gestaltet hat? // Martin K. (Diskussion) 14:30, 8. Jan. 2015 (CET)
AFAIK greifen da keine Ausnahmeregeln, sondern in der Regel Unwissenheit gepaart einer Prise Gleichgültigkeit. Ich nutze für Kunst im öffentlichen Raum nach Möglichkeit die Commons-Vorlage Art Photo, sofern mir der Künstler bekannt ist. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass sowohl künstlerischer als auch fotografischer Urheber sauber referenziert werden können. Bei Logos habe ich das hingegen noch nie gemacht, weil der Urheber meistens auch nicht so leicht herauszufinden ist. — Raymond Disk. 14:48, 8. Jan. 2015 (CET)
Na ja, so halb. Wenn der Name des Urhebers nicht direkt drunter steht, würde ich der Großteil der Literatur auch davon „freisprechen“, den Urhebernamen angeben zu müssen. Und einen Titel gibt es ohnehin nur selten. — Pajz (Kontakt) 14:53, 8. Jan. 2015 (CET)
Beim o.g. Logo-Fotobesteht aber das zusätzliche Problem, dass es in Italien aufgenommen wurde, wo es keine Panoramafreiheit gibt. Es sollte deshalb vorsichtshalber auf :de kopiert werden. --Túrelio (Diskussion) 15:23, 10. Jan. 2015 (CET)

Logo geeignet

Ist das Logo hier geeignet für Wikipedia (wenn ja, es ist aber für Wikipedia zu klein, denn ich brauche ein etwas größeres dann)? --Auto1234 (Diskussion) 21:02, 9. Jan. 2015 (CET)

Ein Parallelogramm mit Worten drin, m.E.n. selbst nach neueren Auslegungen weiterhin ohne Schöpfungshöhe, so dass ich laienhaft sagen würde, es ist Wikipedia-tauglich. Das Logo könnteste dir hier rausschneiden, oder du fragst mal bei der Wikipedia:Grafikwerkstatt an, die bauen das Logo sicherlich auch nach. -- Quedel Disk 12:02, 10. Jan. 2015 (CET)
Sollte sogar commonsfähig sein und dort mit {{PD-textlogo}} markiert werden. Grüße, Yellowcard (D.) 12:18, 10. Jan. 2015 (CET)

Logo Copa America

Bräuchte mal einen kurzen Ratschlag eurerseits: Darf ich das Veranstaltungs-Logo der diesjährigen Copa America hochladen oder fällt es unter den urheberrechtlichen Bestimmungen flach bzw. sollte ich das Hochladen des Logos lieber sein lassen? Urheberrechts-Workshop 2014 hab ich durchgelesen, andererseits finden sich bei allen anderen Wiki-Artikeln über Sportveranstaltungen die dazugehörigen Logos. Was also tun?--Superbia23 (Diskussion) 13:28, 10. Jan. 2015 (CET)

@Superbia23: MMn erreicht dieses Logo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Schöpfungshöhe (sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtsprechung) und kann daher ohne Einwilligung des Rechteinhabers leider nicht auf Commons oder hier in der de.WP verwendet werden.
Der Grund dafür, das Du noch in vielen Sportartikeln vergleichbar Logos findest liegt einzig und allein daran, dass es noch riesige Altbestände gibt, die noch nicht nach der aktuellen Rechtsprechung überarbeitet wurden. Um eine Massenlöschaktion vorerst zu vermeiden, konzentrieren wir uns erstmal nur auf die Neu-Uploads. Da es sowas wie Bestandsschutz aber ist es gut möglich, dass es irgendwann auch vielen der schon verwendeten Logos an den Kragen geht.
Weitgehend unproblematisch wäre es übrigens, wenn Du ein Foto findest auf dem das Logo im Rahmen der Panoramafreiheit abgebidlet wurde. Diese gilt z.B. dann, wenn das Logo fester Bestandteil einer Außenfassade ist (also z.B. eine Leuchtreklame) oder sonst wie dauerhaft im öffentlichen Raum montiert ist (also keine Planen, Fahnen, o.ä.). // Martin K. (Diskussion) 14:32, 10. Jan. 2015 (CET)

Mischen von Bildern mit unterschiedlicher Lizenz

Mir ist aus den Erläuterungen eines noch nicht ganz klar geworden: Für ein Buch verwende ich Bilder unterschiedlicher Autoren, die dafür jeweils ihr Einverständnis erteilt haben, ihre Bilder aber nicht unter einer Creative Commons-Lizenz freigegeben haben. Nun möchte ich zusätzlich einige Bilder aus Wikipedia ergänzen. Welche Konsequenzen hat das? Müssten dann auch alle anderen Bild-Autoren ihre Bilder unter Creative Commons lizenzieren oder ich muss auf Fotos unter CC komplett verzichten? Oder wie sind die CC-Lizenzen hier zu interpretieren? Muss ich wirklich bei jedem einzelnen Bild auf den Lizenttext verweisen oder reicht jeweils die Namensnennung und ein Kurzhinweis auf Wikimedia und ein ausführlicher Verweis auf die Lizenzen in den Danksagungen? --MRewald (Diskussion) 14:36, 10. Jan. 2015 (CET)

MRewald, handelt es sich um ein hypothetisches Buch und du stellst die Frage aus allgemeinem Interesse an der Rechtslage oder ist sie auf ein konkretes Nutzungsvorhaben deinerseits gerichtet (Rechtsberatung)? Aus der Fragestellung wird das nicht klar. — Pajz (Kontakt) 14:51, 10. Jan. 2015 (CET)
Pajz, Es geht um die konkrete Auslegung der Wikipedia Lizenzen für ein konkretes Buchprojekt. Ein Reisebericht, mit Hintergrund-Kapiteln zu Geschichte und Kultur des Landes. Die Bilder von der Reise selbst sind von den Reiseteilnehmern, für die Hintergrundkapitel wäre es schön, Bildmaterial aus Museen nutzen zu können oder Bilder von Sites die früher einmal zugänglich waren, bei denen aus konservatorischen Gründen der Zugang heute aber eingeschränkt ist. Darum konkret geht es. Also nicht um eine Rechtsberatung in einem allgemeinen Sinne, sondern um die Auslegung der Wikipediaeigenen Lizenzen, also auch nicht von Dritten. (Auch wenn natürlich Dritte auf diese Lizenzen zurück greifen) --MRewald (Diskussion) 15:10, 10. Jan. 2015 (CET)
In dem Fall kann ich dir leider nicht unmittelbar weiterhelfen. Grundlegende Hilfestellungen zu der Frage sind etwa hier (zur richtigen Attribution; Details zum Umfang der Angabe siehe hier) und hier (zur Frage, ob auch ein unter einer ND-Lizenz lizenziertes Bild zusammen mit anders lizenzierten Bildern in einem Buch verwendet werden darf) zu finden. grüße, — Pajz (Kontakt) 15:27, 10. Jan. 2015 (CET)
Rechtsberatung können und dürfen wir natürlich nicht erteilen. Wir zitieren nur Gesetze und Lizenzbedingen nach unserer ganz privaten laienhaften Meinung ;)
Ob Du das Gesamtwerk (und damit alle seine Inhalte) unter eine frei Lizenz stellen musst, hängt davon ab, wie genau Du die CC-BY-SA lizensierten Bilder verwendest?!
  • Wenn sie einzeln (wie hier in der WP) zur Illustration abgebildet werden und als dabei als eigenständiges Werk erhalten bleiben, handelt es sich um ein Sammelwerk (nach CC-BY-SA 3.0, 1a&b, 4a). In diesem Fall reicht es unter jedem Bild Autor und Lizenzkürzel anzugeben und im Anhang alle verwendeten zugehörigen Lizenztexte/-links abzudrucken. Das Buch selbst muss dann nicht unter CC veröffentlich werden. Wobei es natürlich toll wäre, wenn Du Deinen Text (exklusive der von Dritten stammenden Bilder) zur digitalen Almende hinzugügen würdest.
  • Anders sieht die Sache aus, wenn Du die Bilder in irgendwelche Kollagen oder Grafiken ver- oder bearbeitest, oder basierend auf ihnen andere Bilder und Grafiken erzeugst. Bei diesen handelt es sich dann nämlich um abgeleitete Werke und die müssen nach CC-BY-SA (inkl. aller anderen Bestandteile) unter eben dieser Lizenz veröffentlich werden (ideal wäre ein Upload auf Commons) und natürlich auf alle beteiligten Urheber und Werke verwiesen werden.
// Martin K. (Diskussion) 15:14, 10. Jan. 2015 (CET)

Bilder aus Web und Büchern ("editio princeps")

Habe hier ein Buch über Kaiserin Elisabeth v. Österreich mit etlichen Bildern die noch nicht in Wiki-Commons gelandet sind. Nun seh ich gerade daß es im Web noch viel mehr enstprechendes Bildmaterial gibt, zB hier oder da. Wie ist nun die übliche Handhabe, wenn ich die Bilder auf WikiCommons hochladen möchte? Naturgemäß stammen diese alle aus dem 19.Jh, in dem Sinne dürften die i.d.R. also alle schon gemeinfrei sein, aber da gibt es ja jetzt diese "editio princeps", die das Urheberrecht für eine etwaige Erstveröffentlichung nach den 70 Jahren nochmal um 25 Jahre verlängert. Auf gut Glück versuchen und warten ob jemand Rechte beansprucht? --Morgentau (Diskussion) 02:58, 11. Jan. 2015 (CET)

Ich denke, wenn in dem Buch erstmalig bestimmte Bilder gezeigt werden würden, dann würden diejenigen damit auch Werbung machen. Wegen Commons, nicht die Berechnung nach commons:COM:URAA vergessen. -- Quedel Disk 21:45, 11. Jan. 2015 (CET)

Freigabe für Bild "Datei:Hauseinfuehrung gas.jpg"

Hallo Xqbot, ich habe Probleme was für die Freigabe für o.a. Bild genau fehlt. Welche Angaben und wie muss ich diese erstellen? (nicht signierter Beitrag von 84.140.45.87 (Diskussion) 12:04, 11. Jan. 2015 (CET))

Hallo, falls Du das Bild nicht selbst erstellt hast, benötigen wir eine Freigabe inklusive freier Lizenzierung vom Urheber, also vom Fotografen bzw. exklusiven Nutzungsrechteinhaber. Dies scheint in diesem Fall die Doyma GmbH zu sein. Hast Du die Erlaubnis des Unternehmens, das Foto zu nutzen? Yellowcard (D.) 14:33, 11. Jan. 2015 (CET)

Britische "Open Government Licence 3.0"

Moin, können Bilder, die unter der britischen "Open Government Licence 3.0" stehen, zum Beispiel von der Seite des Home Office, hochgeladen werden? Die Lizenzbedingungen finden sich hier. Danke und Gruß --Opihuck 20:20, 11. Jan. 2015 (CET)

Es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob es den Kriterien einer freien Lizenz entspräche. Auf de.wikipedia werden wir hier dafür aber eher keinen neuen Lizenzbaustein anfertigen, das könnte aber auf Commons geschehen, dort nachfragen lohnt sich. -- Quedel Disk 21:47, 11. Jan. 2015 (CET)
Die en-WP erklärt die en:Open Government Licence für kompatibel mit CC-by. Grüße --h-stt !? 10:24, 12. Jan. 2015 (CET)
Und nu? Frage bleibt ja noch dem Hochladen, hier neuen Lizenzbapperl bauen (gibt schon Dateien mit der Lizenz auf de.wp) oder hat Commons schon einen (dann rübertransferieren)? -- Quedel Disk 17:06, 12. Jan. 2015 (CET)
Hallo, danke für Eure Mühe, ich habe auf Quedels Vorschlag auf Commons nachgefragt. Dort hat man mir gesagt, dass OGL-Bilder auf Commons eingestellt werden können. Es besteht dort auch schon ein Lizenzbaustein. Angesichts dessen wird aus meiner Sicht ein de-baustein nicht benötigt. Nochmals danke und Gruß --Opihuck 21:47, 12. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 20:46, 16. Jan. 2015 (CET)

Könnt Ihr Euch bitte ihre beiden abgebildeten Werke anschauen? Ich halte sie für eine URV, denn ein Bild zu besitzen, heißt ja nicht, das Urheberrecht daran zu haben. Der Hochlader scheint inaktiv zu sein. Meinen Hinweis darauf auf seiner Disk hat er 2013 nicht beantwortet. VG -- Alinea (Diskussion) 15:24, 12. Jan. 2015 (CET)

Dürfte so sein, ich habe die Bilder entsprechend markiert ([2], [3]). Grüße, Yellowcard (D.) 16:16, 12. Jan. 2015 (CET)
Thanx -- Alinea (Diskussion) 17:11, 12. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 22:13, 16. Jan. 2015 (CET)

British Imperial War Museum Non Commercial Licence erlaubt?

Hi, ich würde gerne einen Artikel zu einem sehr alten Brettspiel (von 1915) schreiben, wo nur noch das Britische Imperial War Museum eine Kopie von hat, und dieses die Nutzung eines Photos des Spiels unter dieser eigenen Lizenz erlaubt. Die Lizenz ist einer freien Lizenz ähnlich aber nicht gleich und damit leider nicht Commons-fähig. Darf das Bild aber vielleicht in die deutsche Wikipedia? Kann jemand helfen?--Karawane 71 (Diskussion) 21:34, 12. Jan. 2015 (CET)

Da wird es keine Chance geben. Das Foto ist mit Non-Commercial gekennzeichnet und da es auch noch ein aktuelles Foto ist, ist das Foto allein schon geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Fotografen (was unzweifelhaft noch nicht soweit ist). Zusätzlich ist das Cover von der Spieleschachtel schutzwürdig und man müsste da wissen, ob das überhaupt schon gemeinfrei wäre (auch da könnte der Grafiker noch keine 70 Jahre tot sein). Leider keine Chance. -- Quedel Disk 00:29, 13. Jan. 2015 (CET)
Danke. Dann werde ich wohl mal direkt beim Museum fragen, ob die den Rechteinhaber des Spiels kennen und ein Photo in minderer Qualität unter einer freien Lizenz herausgeben. Mal sehen.--Karawane 71 (Diskussion) 13:17, 13. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) 22:12, 16. Jan. 2015 (CET)

Erklärvideo

Wie schaut denn das Urheberrecht für ein Erklärvideo aus. Nehmen wir an, ich zeige die Erstellung eines kompletten Artikels vom Zeitpunkt 0. Dann fange ich mit Quellensuche, also mit einer Google-Suche oder einer Recherche auf Google-Books an, gehe über zu Websites von gemeinnützigen Vereinen (vielleicht ein paar Ausschnitte aus youtube-Videos zum Thema). Sodann begebe ich mich auf die Diskussionsseite (dort sind dann auch die Accountnamen und die Beiträge anderer Wikipedianer zu sehen). Ist es denn überhaupt möglich, so einigermaßen den Ablauf der tatsächlichen Artikelerstellung einmal "abzufilmen" per Screencast, oder gibt das zu viele Verstöße gegen Urheberrecht? --46.115.23.255 23:41, 11. Jan. 2015 (CET)

Damit du dein Video hier einsetzen kannst, muss es unter einer Freien Lizenz stehen und dazu müssen alle Inhalte unter freien Lizenzen stehen. Alle WP-Inhalte kannst du natürlich im Rahmen der Lizenz auch für ein Erklärvideo (nicht nur, aber eben auch über die WP) nutzen. Wenn im Film nicht-freie Inhalte auftauchen sollen, geht das nicht. Also musst du ein Beispiel finden, bei dem auch die Info-Vorlagen frei sind. In Frage käme zB US-Raumfahrt mit einem NASA-Video oder ein kulturgeschichtliches Thema, bei dem die Quellen schon gemeinfrei sind. Und du musst am Schluss eine Infotafel einblenden, auf der du bei WP-Artikeln deren Lemma nennst und auf die dortige Versionsgeschichte für die Autorenliste verweist. Bei allen anderen gezeigten Werken, die nicht gemeinfrei sind, musst du ebenfalls die Rechteinhaber und die Lizenz nennen, bei gemeinfreien Inhalten wäre es sinnvoll, sie listenartig aufzuführen und den Hinweis auf die Gemeinfreiheit hinzuzufügen. Hilft dir das? Grüße --h-stt !? 10:21, 12. Jan. 2015 (CET)
Wenn die nicht freien Inhalte nur Beiwerk sind, geht es schon, sowas zu verwenden. --Pölkky 15:32, 12. Jan. 2015 (CET)
Wäre das Ansurfen diverser privater und kommerzieller Websites zur Demonstration der Google-Suchefunktionen ähnlich wie in diesem youtube-Video noch erlaubt? --46.115.21.37 15:58, 12. Jan. 2015 (CET)
Im Gesamtwerk des Videos ist so ein kurzer Besuch sicher Beiwerk. Im Ernstfall ist aber entscheidend, wie das ein Richter sieht, wenn er dazu befragt wird und wenn einer entsprechenden Klage stattgegeben wurde. --Pölkky 16:55, 12. Jan. 2015 (CET) PS: ich werde am WE beim Erklärvideo-Workshop solche Dinge selbstverständlich benutzen, das muß aber jeder selbst entscheiden... ;)
Zum Inhalt: Für die Erstellung eines Artikels auf gedruckte Bücher zu verzichten und nur Websites oder die zufällige Auswahl von Google-Books zu nehmen, wird zwar häufig gemacht, ist aber ein schwerer Fehler. Und das gilt nicht nur für Wikipedia. Als Schulungsmaterial deshalb bitte nicht verwenden.--195.200.70.47 13:54, 13. Jan. 2015 (CET)

Die rechte an diesem bild gehören Eddy Kruse. An wen kann ich mich bitte wenden, um die erlaubnis zur verwendung dieses Fotos feststellen zu lassen? ich hoffe sehr, das bild bald erfolgreich hochladen zu können, vielen Dank, semimbatic --Semimbatic (Diskussion) 15:12, 13. Jan. 2015 (CET)

Na, wenn dieser Eddy Kruse der Urheber ist, brauchst Du seine Genehmigung, um das Bild hier unter einer freien Lizenz veröffentlichen zu dürfen. Vorlagen für diese Genehmigung und Informationen zum Vorgehen findest Du unter WP:Textvorlagen. // Martin K. (Diskussion) 16:03, 13. Jan. 2015 (CET)

Lizenzfrage zu Europeana

Hallo, ich habe auf WP:FZW eine Lizenzfrage bezüglich einer digitalen Version eines Schriftstückes aus dem 17. Jahrhundert gestellt. Das Werk an sich ist zweifelsfrei gemeinfrei. Wie verhält es sich mit dem Digitalisat? Auf den Lizenzseiten der Europeana wird eine kommerzielle eigentlich Nutzung ausgeschlossen. Ist ein Upload auf Commons daher nicht möglich oder erstreckt sich die Gemeinfreiheit automatisch auf die originalgetreue Reproduktion? Der bisherige Diskussionsverlauf kann diesem Abschnitt entnommen werden. Viele Grüße --Mogadir Disk. 13:10, 11. Jan. 2015 (CET)

Wir erkennen keine Urheberrechten an Reproduktionen von "Flachware" (2D-Dokumenten) an. Da können die Eigentümer, Archive oder wer auch immer behaupten was sie wollen. Wenn an der Vorlage keine Rechte mehr bestehen, betrachten wir auch die Reproduktion als gemeinfrei. Grüße --h-stt !? 10:16, 12. Jan. 2015 (CET)
Mittels Digitalisieren entsteht kein neuer urheberrechtlicher Schutz, da diese Arbeit keine Schöpfungshöhe aufweist. hilarmont 10:16, 16. Jan. 2015 (CET)
In solchen Fällen ist aber zu prüfen, ob ein Schutz per editio princeps in Frage kommt – das heißt, ob die Europeana die Schriftstücke innerhalb der letzten 25 Jahre erstveröffentlicht hat. Das kann man aber je nach Art des Schriftstücks von vornherein ausschließen, aber bei beispielsweise privaten Briefen, die erst zuletzt entdeckt wurden, wäre soetwas denkbar. Grüße, Yellowcard (D.) 10:21, 16. Jan. 2015 (CET)

Zitieren aus Wikipedia

Hallo, man darf, bzw. man soll auch aus der Wikipedia zitieren können. Wenn Hausarbeiten, wissenschaftliche Arbeiten erstellt werden muss u.U. auch der Autor benannt werden. Wie würden ihr einen Artikel aus der Wikipedia nach DIN 1505-2 zitieren?

Gruß Thorsten (nicht signierter Beitrag von 79.227.14.56 (Diskussion))

siehe dazu Wikipedia:Zitate#Zitieren_aus_der_Wikipedia. gruß, --JD {æ} 17:55, 14. Jan. 2015 (CET)

---Das ging schnell, danke erst einmal! Im Prinzip bin ich auch schon so weit gewesen, ich habe allerdings das Problem mit der Namensnennung! In dem Link Wikipedia:Zitate#Zitieren_aus_der_Wikipedia steht z.B. das bei längeren Textübernahmen die allgemeinen Hinweise zum Zitieren beachtet werden müssen. Gut und schön... Aber wenn ich nach den Autoren recherchiere finde ich häufig keine "Echtnamen", sondern sehr häufig nur Abkürzungen, diese kann ich nicht in eine Hausarbeit oder gar wissenschaftliche Arbeit schreiben. Bin ich da der Einzige, der dieses Problem hat? Gruß Thorsten (nicht signierter Beitrag von 79.227.14.56 (Diskussion))

wenn du in einer wissenschaftlichen arbeit aus eine enzyklopädie zitieren möchtest - was mMn eher ungewöhnlich ist -, so sind auch genau die autoren zu nennen, die das verbrochen haben. in wikipedia sind das großteils eben autoren, die nicht unter realnamen, mitunter auch nur "anonym" unter IP-adresse, agieren. warum solltest du das so nicht benennen dürfen? das herausfinden einzelner autorennamen in den versionsgeschichten verbietet sich eigentlich per se. bei nicht gerade neu angelegten artikel ist es mehr oder weniger unmöglich, irgendwelche "hauptautoren" herauszusuchen und nicht irgendwelche schreiber mit maßgeblichem artikel-anteil zu übersehen - das würde dann auf eine fehlerhafte zitierung hinauslaufen.
file under further reading: Zitieren_von_Internetquellen. gruß, --JD {æ} 18:30, 14. Jan. 2015 (CET)
Nicht selten kommen zusammenhängende Textpassagen – und mehr möchte man im Regelfall ja nicht auf einmal zitieren – aus der Feder nur eines Autoren. Hier kann beispielsweise WikiBlame helfen. Dann genügt natürlich nur die Angabe dieses Autors. Grüße, Yellowcard (D.) 18:52, 14. Jan. 2015 (CET)

Kleine Anmerlung noch: Wie bei allen anderen Lexika und Enzyklopädien handelt es sich auch bei der Wikipedia um Tertiärliteratur. Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese gut, um sich einen Überblick über ein Thema zu verschaffen. Als originäre Quelle für einen wissenschaftlichen Standpunkt eignet sie sich aber aber allein schon deshalb nicht, weil hier kein neues Wissen geschaffen sondern nur bekannte (und in anderes Primär- und Sekundärquellen niedergeschriebene) Informationen zusammengefasst und wiedergegeben werden.

Wenn Du also nicht nur eine allgemein Definition (z.B. zur Einführung in ein bestimmtest Thema) verwenden willst, sondern wissenschaftliche Standpunkte zu diskutieren und weiterentwickeln möchtest, solltest Du dabei die zugehörigen Quellen und nicht den Wikipedia-Artikel zitieren. Welche Quellen im jeweiligen Artikel verwendet wurden, findest Du in den Abschnitten Einzelnachweise oder Literatur.

P.S.: Zur Wahrheit gehört übrigens auch, dass nicht wenige Professoren ein generelles Problem mit der Verwendung von Wikipedia als Quelle haben. Ich würde Dir daher dringend empfehlen, Dich deswegen vorher mit Deinem betreuenden Dotzenten abzustimmen. // Martin K. (Diskussion) 19:00, 14. Jan. 2015 (CET)

Vielen Dank für diese kleine Diskussion! Ich bin jetzt einen Schritt weiter! Gruß Thorsten (nicht signierter Beitrag von 79.227.14.56 (Diskussion) 22:16, 14. Jan. 2015 (CET))

Dürfte ich hierzu noch eine Nachfrage stellen: In der Arbeit von Angelika Storrer, abrufbar unter http://www.studiger.tu-dortmund.de/images/Storrer-textkompetenzen-preprint.pdf werden Screenshots von Wikipedia-Artikeln und Wikipedia-Diskussionen abgebildet. Bei Diskussionen steht der Name des Autors direkt im Anschluss an den Diskussionsbeitrag. Ich nehme deswegegn an, dass es beim Zitieren von Wikipedia-Diskussionen (bzw. Screenshots davon) keinerlei Problem gibt (denn diese stehen vermutlich ebenso unter CC und werden insofern behandelt wie Artikel). Die Frage wäre aber, ob die Artikel (nach sehr strenger Auslegung des Zitierrechtes und der Lizenz) richtig zitiert sind, denn auch Frau Storrer führt keine Autoren auf. Oder anders gefragt: Wie soll man 30 Autoren in seiner Arbeit nennen, wenn man einen Wikipedia-Artikel zitiert? Würde ein Link zur Versionskontrolle des jeweiligen Artikels reichen? --46.115.146.208 01:05, 17. Jan. 2015 (CET)
Nach strenger Auslegung wäre sicherlich hier nicht richtig zitiert, denn es fehlen die jeweiligen Urheberangaben oder der Verweis auf die Fundstellen der Urheber. Ja, Diskussionen unterstehen (wie auch alles was du hier schreibst) unter CC-Lizenz, die jedoch im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens eher keine Rolle spielt.
Für deine Arbeit und das Zitat aus einem Wikipedia-Artikel würde ich den Link zur Versionsgeschichte nicht empfehlen (ist jedoch lizenzrechtlich in Ordnung): hier würden auch Autoren aufgeführt, die später gearbeitet haben (wer schaut da schon so genau aufs Bearbeitungsdatum?). Wenn du alle Autoren aufzählen willst, schau mal auf Wikipedia:Hauptautoren. Ich hab immer Benutzer:APPER/WikiHistory (das Programm) genutzt und dort alle Autoren mit einem Anteil von mehr als 1% (Grobwert, je nach Artikel) aufgezählt. Du kannst ja für WP-Artikel einen eigenen Abschnitt aufmachen (mit Hinweis: Autorenangaben beruhen auf den Benutzernamen innerhalb Wikipedia, alle Artikel sind unter der CC-by-sa/3.0-Lizenz verfügbar. Lizenztext siehe blablaba) und dann entsprechend dort alles auflisten, z. B. für Bahnhof Quedlinburg könnte das so aussehen: Artikel „Bahnhof Quedlinburg“. Bearbeitungsstand: 30. Dezember 2014, 12:59 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bahnhof_Quedlinburg&oldid=137239859 (Abgerufen: 17. Januar 2015, 13:50 UTC). Hauptautoren sind: Quedel, Thomas Wozniak, Global Fish, Anne Neumann, Olaf2 und andere.. So würde ich es machen, ist aber sichelrich keiner DIN gerecht.

Rudolf Köstenberger

Ich würde gerne ein Buch vom Autor Rudolf Köstenberger (DNB 126165351) im Internet bereitstellen. Er hat zuletzt 1931 veröffentlicht. Kann ich davon ausgehen, dass er vor 1945 gestorben ist?--kopiersperre (Diskussion) 15:13, 15. Jan. 2015 (CET)

Die DNB kennt von ihm nur Publikationen von 1923–1931. Damit ist sein Lebensalter schwer eingrenzbar. Ausgehen kannst du davon nicht, ich persönlich rate mit den Infos erstmal ab. Wenn nichts beim /im Buch steht, versuchs doch mal beim Verlag (evtl. Nachfolgeverlag) ob die Lebensdaten haben. -- Quedel Disk 00:22, 16. Jan. 2015 (CET)
Der Verlag heißt Moser. Es gibt aber so viele Mosers...--kopiersperre (Diskussion) 15:32, 16. Jan. 2015 (CET)
Nein, davon kann nicht ausgegangen werden. Es bleibt mithin keine andere Möglichkeit als das Sterbedatum zu recherchieren; falls die Suche ohne Erfolg bleibt, kann das Buch nicht hochgeladen werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Bilder.2C_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist). grüße, — Pajz (Kontakt) 22:10, 16. Jan. 2015 (CET)

Bitte mal jemand, der sich da auskennt, dem Neuautoren helfen beim lizenzkonformen Upload helfen. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 09:40, 20. Jan. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habe es dort ausführlich kommentiert. // Martin K. (Diskussion) 11:06, 20. Jan. 2015 (CET)

Logo der eigenen Organisation hochladen

Ich arbeite in der Kommunikationsstelle der Universität Zürich. Der englische Wikipedia-Eintrag über die Universität Zürich enthält das falsche Logo. Kann ich das korrekte UZH-Logo hochladen? --Puntonepot (Diskussion) 14:57, 19. Jan. 2015 (CET)

Die Frage ist, ob man nicht das bereits hochgeladene Logo verwenden kann. Daher eine Rückfrage: Können Sie sagen, von wann dieses runde Siegel stammt? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:06, 20. Jan. 2015 (CET)

Hallo zusammen,

ich arbeiet als Wissenschaftsredakteurin für Lebensmittel in einem gemeinnützigen Verein und wir würden gern in einem warenkundlichen Heft (Druck DIN A 5) diese Bild verwenden; leider habe ich in allen Hilfetexten keine Angabe gefunden, wie die korrekte Quellenangabe in diesem Falle lauten muss... Wer genau ist nun der Urheber bzw. was bedeutet die Angabe von verschiedenen Uploader-Namen?

Besten Dank für eine Antwort! Gabi Kaufmann --87.79.29.118 10:57, 20. Jan. 2015 (CET)

Auf "Weitere Einzelheiten" weiterklicken zu File:Ocimum_tenuiflorum2.jpg und dort steht dann: "Urheber: en:User:GourangaUK" und "Dieses Werk wurde (oder wird hiermit) durch den Autor, GourangaUK auf Wikipedia auf Englisch, in die Gemeinfreiheit übergeben. Dies gilt weltweit." Es sind also gar keine Quellenangaben nötig. --Martina Disk. 14:01, 20. Jan. 2015 (CET)

Ich hätte gerne die genannte Datei wieder hergestellt. Die Datei wurde von deWP auf Commons transferiert und dann gelöscht (wie viele andere Bilder mit Euro-Münzen). Laut dieser Information sind die Folgende Arten der Reproduktion des gesamten oder eines Teils des Münzbilds der gemeinsamen Seiten der Euro-Münzen sind ohne Genehmigung zulässig: - ebene Reproduktionen (Zeichnungen, Gemälde, Filme, Bilder), sofern sie die Euro-Münzen wahrheitsgetreu wiedergeben und in einer Weise verwendet werden, die dem Ansehen des Euro nicht schadet. Ich habe das bereits bei der Löschprüfung angesprochen und wurde dann hierhin verwiesen, da die Lizenz nicht ausreichend wäre. Die ursprüngliche Lizenz des Uploaders war wohl "Lizenz: GNU-FDL" angegeben und damit nicht vereinbar mit der von der EU angegebenen. Kann man unter der EU-Lizenz überhaupt Bilder hochladen? -- Linksfuss (Diskussion) 21:56, 17. Jan. 2015 (CET)

Auf Commons wurde die Lizenz nach einer langen Debatte gelöscht, siehe commons:Commons:Deletion requests/Template:Euro coin common face 2. Es war aber eine sehr kontroverse Entscheidung, ist wohl auch ein schwieriges Feld. -- Liliana 22:03, 17. Jan. 2015 (CET)
Bei der Entscheidung sollte man auch bedenken, daß das Bild im September 2004 hochgeladen worden war. Die Version der Lizenz sah so [4] aus. Soweit ich das sehe, war das damals ein korrekter Upload. Er hatte das Bild selbst gemacht und die Münze als Vergleichsobjekt verwendet, hätte auch ein Meterstab sein können. Und das ist nicht verboten. Die Euromünzen Beispiel sind gemeinfrei und daher als Vergleichsobjekte neutral abbildbar. Viele Grüße Redlinux···RM 23:55, 17. Jan. 2015 (CET)
Die vermeintliche oder tatsächliche Nicht-Gemeinfreiheit der Euromünzen wurde aber auf Commons als Grund für die Löschentscheidung angegeben. Siehe hier (zur Erklärung: die Datei wurde nach dem Verschieben auf Commons unbenannt von "Katalysator-Innenleben.JPG" in "Heterogeneous_cat.JPG"). -- Linksfuss (Diskussion) 11:00, 18. Jan. 2015 (CET)
Münzen sind nach soweit bekannt unbestrittener Ansicht der Literatur keine amtlichen Werke, mithin also auch nicht gemeinfrei (Dreier/Schulze/Dreier, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 5 Rn. 11; Dreyer/Kotthoff/Meckel/Dreyer, HK UrhR, 3. Aufl. 2013, § 5 Rn. 63; Schricker/Loewenheim/Katzenberger, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 68 m.W.N.). Begründbar wäre die Aufnahme nur – und auch das nur möglicherweise – mit derselben Rechtfertigung, wie sie für die Gemeinfreiheit von Briefmarken tradtionell verwendet wurde (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke), aber nach entsprechender Rechtsprechung aktuell nicht mehr wird. Es spricht vieles (alles) dafür, diese wackelige, von der mehr oder minder gesamten Kommentarliteratur nicht geteilte Argumentation ad acta zu legen, jedenfalls aber nicht auch noch auf andere Werkgattungen (Münzen) zu übertragen. Die Verwendung könnte folglich nur im Rahmen der explizit eingeräumten Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber erfolgen. Die durch http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/cash/reproduction/index_en.htm nahelegten Restriktionen würden einer Nutzung in Wikipedia für sich genommen zwar nicht entgegenstehen, aber streng genommen wahrscheinlich den hiesigen Lizenzbedingungen. Bedauerlicherweise ist die Strategie der Benutzerschaft aber eher, mit der Brechstange gegen jede rechtliche Vernunft Werke als „gemeinfrei“ zu deklarieren (siehe nur der Artikel Euro) statt bei der Lizenzierung marginale Kompromisse einzugehen, mithin also die Minimalanforderungen zu kommunizieren, die die EZB an die Weiternutzung stellt (vgl. ibid.). — Pajz (Kontakt) 12:34, 18. Jan. 2015 (CET)
Volle Zustimmung zu Pajz, ausdrücklich auch mit der Erweiterung um Briefmarken. Es dürfte mittlerweile außerhalb des Wikimedia-Universiums unumstritten sein, dass weder Münzen noch Briefmarken in Deutschland per se als Amtliche Werke gemeinfrei sind (bzgl. der Briefmarken hat das übrigens auch wenig mit der Privatisierung der Post zu tun, wie für solche vor Mitte der 1990er Jahre häufig argumentiert wird). Bzgl. der Münzen gab es da zuletzt auch hier einige Diskussionen, genannt seien diese mit Gerd.Seyffert, dazu diese und dieser noch nicht abgeschlossene „Schwierige Fall“. Ich werde die Datei hier jedenfalls nicht wiederherstellen. Grüße, Yellowcard (D.) 13:49, 18. Jan. 2015 (CET)

Anmerkung: Auf die von hier nach Commons übertragene Datei:Kösseine-hell.jpg hat eine IP soeben einen DR gestellt. Könnten bei beiden nicht die Euromünze durch einen Kreis gleicher Grösse überdeckt werden? --Leyo 16:22, 18. Jan. 2015 (CET)

Aus urheberrechtlicher Sicht sicherlich. Grüße, Yellowcard (D.) 12:55, 20. Jan. 2015 (CET)
Naja, nachdem die Münzen in beiden Fällen ja bloß als Vergleichsobjekte dienten, stellt sich hier natürlich automatisch die Frage, was alternativ noch möglich ist (und letztlich an Informationswert für den Leser gleichwertig ist). Wäre neben Zündhölzern beispielsweise die Abbildung der ehemaligen Mark/Pfennig- Währung eine Alternative [5] [6]? Viele Grüße Redlinux···RM 16:17, 22. Jan. 2015 (CET)
Wesentlich sinnvoller als irgendwelche Münzen oder Zündhölzer und wissenschaftlich üblich ist ein Maßstab, sei es physisch danebengelegt oder nachträglich ins Bild gelegt. Es nützt mir nichts, wenn ich eine 50-Pfennig-Münze daneben sehe, wenn ich dann erstmal recherchieren muss, was die denn eigentlich für einen Durchmesser hat... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Grüße Yellowcard (D.) 17:17, 22. Jan. 2015 (CET)
Mein Problem ist nur, dass das Bild nicht von mir aufgenommen wurde und dass ich jetzt nirgendwo einen aufgeschnittenen Katalysator liegen habe, vor den ich ein Lineal als Vergleichsmaßstab legen kann. Gruss, Linksfuss (Diskussion) 19:53, 22. Jan. 2015 (CET)
In der Fotowerkstatt kriegen die das auch nachträglich hin. --Leyo 21:57, 22. Jan. 2015 (CET)
Gerne, aber dazu bräuchte die Fotowerkstatt Zugang zum Bild. Kann man das bewerkstelligen? Gruss, Linksfuss (Diskussion) 18:31, 23. Jan. 2015 (CET)
Dort gibt's auch aktive Admins. :-) Ansonsten kann man's temporär wiederherstellen. --Leyo 20:59, 23. Jan. 2015 (CET)
@Leyo, Linksfuss: Habe das Bild wiederhergestellt. Bitte nach Entfernung der Münze eine Versionslöschung beantragen. Danke! Yellowcard (D.) 09:39, 24. Jan. 2015 (CET)
Vielen Dank, ist der Fotowerkstatt eingetragen. Gruss, Linksfuss (Diskussion) 09:47, 24. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcad:Kannst du das bitte Versionslöschen--ApolloWissen • bei Fragen hier 09:32, 25. Jan. 2015 (CET)
erledigt. Yellowcard (D.) 09:47, 25. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Linksfuss (Diskussion) 13:44, 24. Jan. 2015 (CET)

URV und IK

Hallo Urheberrechtsspezialisten,
folgende Frage: Wie geht man damit um, wenn ein Text relativ offensichtlich von einer anderen Website kopiert worden ist, aber von einem Nutzer, der vermutlich im Interesse des Website-Betreibers gehandelt hat?
Konkret handelt es sich um diesen Artikel, der eine erstaunliche Ähnlichkeit aufweist mit dieser Website. Erstellt wurde der Artikel von einem Fast-SPA, auch mindestens zwei weitere SPAs mit sehr deutlichem IK waren an der Bearbeitung des Artikels beteiligt. Insofern würde ich schon davon ausgehen, dass das mit Einverständnis bzw. sogar im Auftrag des Website-Betreibers geschehen ist (was die Qualität des Textes nicht verbessert, aber das ist ein anderes Problem). Wer weiß Rat? Gruß, --Anna (Diskussion) 01:16, 21. Jan. 2015 (CET)

Dafür bräuchte es aber die explizite Freigabe des Urhebers an das Support-Team; allein die Spekulation, dass dies im Sinne des Urhebers geschehen sein wird, reicht nicht aus. Grüße, Yellowcard (D.) 18:47, 21. Jan. 2015 (CET)
Es sei denn, es liegt eine Benutzerverifizierung vor, nehme ich an. Dann wäre aber ein Hinweis auf der Artikeldisk. sinnvoll, um nicht immer wieder Meldungen wegen URV-Verdachts auszulösen. Haben wir hierzu irgendwo geregelte Abläufe vereinbart? --Martina Disk. 18:52, 21. Jan. 2015 (CET)
Ok., so hatte ich das auch vermutet. Die drei SPA/IK-Accounts (Bruno Hofer, Insolemberg, GuMaTWOS) haben sich leider nie an Diskussionen auf der Artikeldisk. oder auch nur auf ihrer Benutzerdisk. beteiligt und sind überwiegend auch seit 2012 hier nicht mehr aufgetaucht, ansonsten würde ich die mal anschreiben. Aber ich fürchte, das wird nicht viel bringen. Und ich muss gestehen, sooo motiviert bin ich in der Angelegenheit nun auch wieder nicht, dass ich selber Lust hätte, den Maestro anzuschreiben, nur um uns hier seine Werbetexte noch offiziell genehmigen zu lassen. Was machen wir nun? URV-Stoppschild rein? --Anna (Diskussion) 19:33, 21. Jan. 2015 (CET)
Zum Account: Es gibt eine Schweizerische Bruno Hofer AG | Kommunikationsberatung; der IK-Verdacht ist tatsächlich naheliegend.
Zum Artikel: Die "Wayback-Maschine" zeigt leider nur einen Screenshot in 2014, so dass sich nicht feststellen lässt, welche Seite zuerst da war und wer von wem kopiert hat. Schon die Erstfassung des hiesigen Artikels ist fast wortgleich. Bleibt also nur: Entweder komplett umschreiben (und dann die alten Versionen löschen lassen) oder URV-Baustein rein (und auf eine Freigabe hoffen oder sie aktiv anfragen). --Martina Disk. 20:04, 21. Jan. 2015 (CET)
Danke nochmal für Euren Rat!
Habe mich jetzt für das rote Stoppschild entschieden. Lieber ein Ende mit Schrecken... Der Artikel ist sowieso nicht gerade ein Schmuckstück in WP. --Anna (Diskussion) 20:09, 21. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Anna (Diskussion) 00:25, 26. Jan. 2015 (CET)

Kommerzielle Packungen

Ich möchte Manuka-Honig durch ein gemeinsames Foto mehrerer kommerzieller Manuka-Honig-Packungen (NZ) ergänzen.

Fragen: Unter welcher Lizenz mache ich das (das Foto ist von mir) und lade ich auf Commons oder bei uns hoch? Danke für Antworten. GEEZER… nil nisi bene 10:03, 24. Jan. 2015 (CET)
Grundsätzlich wählst du die Lizenz natürlich selbst. Ob darüber hinaus etwas zu beachten ist, kommt auf die konkreten Packungen an. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:31, 24. Jan. 2015 (CET)
Danke. OK, dann mache ich es "frei" und beobachte, was dann passiert. Case closed. GEEZER… nil nisi bene 13:41, 24. Jan. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 20:13, 25. Jan. 2015 (CET)

Gramshow

Was ist Gramshow? Sieht genau aus wie Wikipedia, aber nichts darüber ist in Wikipedia (deutsch oder englisch) zu finden!

Hier die Webseite: gramshow.com

Gruß --Holger Casselmann (Diskussion) 09:35, 20. Jan. 2015 (CET)

Achtung: Potentielle Pishing-Seite

Das scheint eine Art Live-Mirror zu sein, bei dem einfach das Wort Wikipedia durch Gramshow ausgetauscht wurde. Im Hintergrund werden immer noch Daten von Wikimedia-Servern geladen. Und ich befürchte, das der Grund dafür kein Guter ist.

  • Im besten Fall geht es nur darum den Traffic für diese Domain zu erhöhen, um diese dann teurer zu verkaufen.
  • Im schlimmsten Fall ist das eine Art Pishing/Cross-Site-Scripting-Versuch, bei dem versucht wird, globale Login-Daten von Wikipedia-Nutzern abzugreifen.

Ich rate daher zu äußerster Vorsicht. Diese Seite sollte man (wenn überhaupt) nur mit einem Browser im Inkognito-Modus ansurfen - und ich ärger mich gerade das mir das er eingefall ist, nach dem ich schon drauf war..

Kennt sich irgendjemand mit sowas aus? (z.B. @Raymond, DerHexer, Seewolf:) Gibt es (z.B. auf meta) eine Ort, wo man solche potentiellen Attacken melden kann?

P.S.: Auch wenn die urheberrechtliche Einordnung hier eher sekundär ist: Grundsätzlich sind (auf Basis der freien Linzenzen) auch Spiegel zulässig, wenn die Links zu Autoren, Lizenz und zur Versionsgeschichte erhalten bleiben. Das scheint hier dank diverser Fehler beim Defacement aber nicht immer der Fall zu sein - womit das ganze auch (zumindest teilweise) eine Urheberrechtverletzung wäre – aber das ist, wie gesagt, das kleinere Problem. // Martin K. (Diskussion) 11:33, 20. Jan. 2015 (CET)

Scheint erledigt, der Mirror ist von der Seite verschwunden. Da man die Login-Seite nicht aufrufen konnte, sehe ich das auch nicht als Phishing-Versuch. Die Frage, wo man verdächtige Seiten am besten meldet, ist allerdings noch offen. --Seewolf (Diskussion) 14:49, 23. Jan. 2015 (CET)
Am besten bei legal at wikimedia.org. Die reagieren idR recht schnell. — Raymond Disk. 14:58, 23. Jan. 2015 (CET)
@Raymond: Danke. // Martin K. (Diskussion) 18:07, 23. Jan. 2015 (CET)
@Seewolf: Ich dachte da auch eher an sowas, wie den Versuch durch irgendwelche CrossSiteScripting-Aktionen ein offenes Domain-Cookie zu übernehmen, das Passwort zu ändern und damit die Accounts der Wikipedia-Autoren zu übernehmen. Aber da ich hier noch editiere, scheint das ja (Gott-sei-Dank) nicht der passiert zu sein. // Martin K. (Diskussion) 18:07, 23. Jan. 2015 (CET)

Urheberrechtsverletzung?

Hallo, ich denke, dass das folgende Foto https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Marlene_Dietrich_in_No_Highway_%281951%29.jpg in der deutschen Wikipedia (noch) nicht verwendet werden darf, bin mir aber nicht zu 100% sicher. Könnte jemand einen Blick darauf werfen und es – wenn ich richtig liege – hier Marlene (Max Ernst) entfernen? Danke und viele Grüße --Lily & Indigo (Diskussion) 10:31, 24. Jan. 2015 (CET)

Wie den Bausteinen auf Commons unschwer zu entnehmen ist, trifft Deine Einschätzung leider zu. Ich habe das Bild daher mal aus dem Artikel entfernt.
Auf Commons gibt es aber noch etliche ältere Aufnahmen der Dietrich, von denen einige auch hier verwendbar sein könnten. Ideal wäre es, wenn da ein Photograph angegeben wäre, von dem man zuverlässig weiß, dass er vor mehr als 70 Jahren verstorben sind. Kannst ja mal recherchieren! // Martin K. (Diskussion) 12:41, 24. Jan. 2015 (CET)

Bilder von ru-wp ---> commons

Hallo, für ein paar de-wp Artikel will ich folgenden Bilder auf Commons hochladen. Was stehen, jedes Foto konkret für sich betrachtet, für rechtliche Probleme an?

PD-Old-70:

PD-Russia:

Obwohl ich Null Ahnung in rechtlichen Dingen habe, meine ich, die PD-Old-70 Dateien darf ich auf Commons hochladen. Oder? Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 18:31, 22. Jan. 2015 (CET)

Ich bin jetzt auch kein Fachmann für russisches Urheberrecht, würde das aber folgendermaßen einschätzen:
  • Die erste Gruppe von Bildern ist als geschützt gekennzeichnet und wird in der ru.WP nur auf Basis einer Art Fair-Use genutzt. Wenn das korrekt ist, sind diese Bilder nicht commenfähig.
  • Die übrigen Bildern scheinen ja in Russland aus alters Gründen gemeinfrei zu sein (und nicht unter diese WKII-Verlängerung zu fallen), könnten aber in den USA von der URAA-Verlängerung betroffen sein.
    Nun gilt ja neuerdings auf Commons die Regel, dass der URAA allein kein ausreichender Löschgrund mehr ist. Was jedoch die Frage aufwirft, welche Vorlage man dort verwenden sollte - Template:PD-old-70-1996 scheidet da ja aus?!
Ich bitte um weitere Einschätzungen! // Martin K. (Diskussion) 19:13, 23. Jan. 2015 (CET)
Danke Martin. Wie oben zu sehen, habe ich mal probehalber unter 14. eines auf Commons hochgeladen.
Muß das gelöscht werden?
Wenn ja, warum?
Kann das durch Korrigieren der Dateibeschreibungsseite gerettet/behalten werden? --Hedwig Storch (Diskussion) 16:29, 24. Jan. 2015 (CET)
@Hedwig Storch: Die Annahme der Gemeinfreiheit basiert ja bisher aussschließlich auf den in der ru.WP angegebenen Bausteinen und die dortige Behauptung, der Urheber sei vor mehr als 70 Jahren gestorben, ist mangels Urheberangabe leider nicht verifizierbar ist. Im konkreten Fall finde ich sogar die Datierung „vor 1938“ zweifelhaft, weil ein Gemälde (im Gegensatz zu einem Photo) nicht unbedingt zu Lebzeiten des Dargestellten entstanden sein muss.
Unsere Pragmatische Regelung für Werke mit unbekanntem Urheber gilt leider erst ab einem Alter von 100 Jahren und kommt somit nur für Bilder in nachweislich vor 1915 entstanden sind.
Die einzig verlässliche Möglichkeit ein dauerhaftes Verbleiben auf Commons sicher zu stellen, ist das Todesdatum des zugehörigen Urhebers (Malers) zu ermitteln. Wenn dieses mehr als 70 Jahre in der Vergangeheit liegt, ist alles in Ordnung, wenn nicht nicht. // Martin K. (Diskussion) 10:54, 26. Jan. 2015 (CET)
Danke Martin Kraft. Dann bitte ich Dich, die 2 hochgeladenen Bilder zu löschen. Hättest Du das eher gesagt, hätte ich mich 2 h ausruhen können. --Hedwig Storch (Diskussion) 13:25, 26. Jan. 2015 (CET)
Sja, deshalb hatte ich um eine zweite Meinung gebeten ;)
Da ich weder hier noch auf Commons Admin bin, kann ich, was das Löschen angeht, leider auch nicht mehr machen, als Du auch. Aber vielleicht liest das ja einer der Kollegen?! // Martin K. (Diskussion) 15:12, 26. Jan. 2015 (CET)
Ich habe mich inzwischen wieder beruhigt. Danke Martin für den klärenden Link. Fall ru-pictures-upload erledigt. Grüße --Hedwig Storch (Diskussion) 16:28, 26. Jan. 2015 (CET)

Hallo, ich habe am 5. Nov. 2014 vesucht, das Bild laut Betreff in meinen Wikipedia-Artikel "Friedrich Thuma" einzufügen. Dies wurde nicht erlaubt; eine Begründung fand ich nicht, nehme aber an, dass es wegen des Urheberrechts ist. Nach den Erläuterungen bei der Bilddatei sieht es so aus, dass das Bild gemeinfrei ist. Thuma ist zwar vor weniger als 70 Jahren gestorben; seine Erben kann ich nicht ausfindig machen. Aber das Bild wurde 1921 veröffentlicht, womit der Künstler doch wohl einverstanden gewesen sein muss. Ich habe es aus einer Zeitschrift, die von der Universität Heidelberg digitalisiert worden ist. Auf meine Anfrage erhielt ich von dort folgende Mitteilung: 16:13, 25. Jan. 2015 (CET)~ "Sehr geehrter Herr Schweizer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Falls Sie die Abbildungen selbst direkt von unserer Website herunterladen, so fällt dies unter unsere CC-Lizenz: http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/nutzung/Welcome.html. Sie dürfen die Abbildungen für Ihre Zwecke nutzen, ohne von uns eine spezielle Genehmigung zu benötigen.

Bitte geben Sie die UB Heidelberg wie folgt als Quelle an: Universitätsbibliothek Heidelberg / „Signatur” / „Seitennummer”

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße Michaela Meiser" 16:13, 25. Jan. 2015 (CET) Da habe ich wohl etwas versäumt; wo und wie kann denn die Angabe der Quelle hineinkommen? Mit bestem Dank im voraus Lutz Schweizer (Der Kurt2). (nicht signierter Beitrag von Der Kurt2 (Diskussion | Beiträge) )

Wenn ich dich richtig verstehe, ist Friedrich Thuma der Schöpfer der im fraglichen Foto abgebildeten Statue, richtig? Das Problem ist, dass er erst 1963 gestorben ist, womit seine Werke bis Ende 2033 geschützt sind. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die Statue im Freien aufgenommen wurde und damit unter die Panoramafreiheit fällt. Somit stellt sich die Frage ob die Uni Heidelberg überhaupt legitimiert ist, dieses Foto unter einer CC-Lizenz anzubieten. Ich wage es zu bezweifeln. Wie sicher ist eigentlich, dass die Statue nicht doch von Wilhelm Fehrle ist?[7] --Túrelio (Diskussion) 10:37, 26. Jan. 2015 (CET)

Hallo, Túrelio, vielen Dank und Respekt: du hast ja sogar die Seite im Digitalisat der "Kunst für alle" von 1913 (nicht 1921, wie ich irrtümlich schrieb) angesehen. Die Info, wonach das Bild falsch beschriftet ist, werde ich noch verifizieren (ich denke, es steht in Thieme-Becker). Notfalls könnte ich statt "Magdalena" die "Verführung" von 1919 (auch in meinem Artikel erwähnt) nehmen. Wenn die Univ.-Bibl. HD Unrecht hat, wäre in beiden Fällen die einzige Basis meiner Annahme der Gemeinfreiheit, dass die genannte Zeitschrift die Bilder ja schon 1913 bzw. 1920 veröffentlicht hat (in Berichten über die "Große Kunstausstellung" in Stuttgart bzw. die "Glaspalast-Ausstellung" in München 1919), doch sicher mit Zustimmung des Künstlers. Ist das nicht relevant? Der Kurt2, 28. Jan. 2015.

Titelblatt der Zeitschrift Jugend

Hallo,

darf ich ein Titelbild der Zeitschrift Jugend von 1930 verwenden, konkret dieses?

Das darauf verwendete Bild von Konrad Westermayr ist gemeinfrei, da Westermayr schon 1917 gefallen ist. Ist durch den Titelschriftzug genügend eigene Schöpfungshöhe gegeben, so dass es nicht zu verwenden ist? Die im Artikel Jugend (Zeitschrift) verwendeten Titelblätter sind älter als 100 Jahre, darauf wird in den Lizenzbestimmungen hingewiesen. Demnach könnte ich einen Titel von 1930 noch nicht verwenden?

Gruß--Loz (Diskussion) 10:18, 26. Jan. 2015 (CET)

Der Schriftzug hat m.E. keine Schöpfungshöhe. Ergo solltest du das Bild auf Commons hochladen und verwenden können. --Túrelio (Diskussion) 10:26, 26. Jan. 2015 (CET)
Seh ich genauso – soweit man das in dieser Größe beurteilen kann, ist das eine ganz normale Antiqua.
Die 100 Jahre Regelung ist eigentlich nur ein Notbehelf für die Fälle in denen die werkrelevanten Urheber nicht zu ermitteln sind. Wenn man diese jedoch kennt gelten die üblichen Regelschutzfristen. // Martin K. (Diskussion) 10:32, 26. Jan. 2015 (CET)
Super,mach ich dann so. Vielen Dank für eure Antworten. --Loz (Diskussion) 10:46, 26. Jan. 2015 (CET)

Datenübernahme

Kann ich aus diesem PDF die Daten 1:1 in die Wikipedia übernehmen? Es geht mir um die Naturdenkmale, ziemlich weit unten. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:47, 26. Jan. 2015 (CET)

Hallo Nightflyer, meinst du die Liste auf S. 128-130? Ist ein amtliches Werk. (Ich verstehe nur nicht, warum "Arbeitsfassung" drüber steht...) Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:28, 27. Jan. 2015 (CET)
Jo, die mein ich. Scheint trotzdem aktuell zu sein: Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel Stand: Juli 2014 Gruss --Nightflyer (Diskussion) 00:34, 27. Jan. 2015 (CET)

Schöpfungshöhe

<Übertrag aus WP:FZW>
Woran erkenne ich dass ein Schriftzug/eine Grafik Schöpfunghöhe hat? Gibt es da eine Regel? Ich wollte nämlich diese Bilder hochladen [8] [9] [10] [11], weiß aber nicht ob hier Schöpfungshöhe vorliegt. Gibt es eine Möglichkeit, mit der ich das schnell und einfach erkennen kann? Und wie muss ich eine Datei ohne Schöpfungshöh lizensieren? --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 10:16, 27. Jan. 2015 (CET)

Unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen würde dir vermutlich eher/besser geholfen werden. --Mps、かみまみたDisk. 11:31, 27. Jan. 2015 (CET)

</Übertrag>

@MGChecker: Schöpfungshöhe kann man bei solchen Logotypes nur noch dann halbwegs sicher auschließen (und damit Gemeinfreiheit diagnostizieren), wenn es wirklich nur um einen Schriftzug in einer normalen Satzschrift geht (vgl. Brotschrift). Bei den von Dir verlinkten Grafiken, werden aber nicht nur (wahrscheinlich eigens dafür entwickelte) Displayschriften verwendet sondern auch zusätzliche 3D-Effekte und z.T. komplexe Grafiken. Ich würde daher in allen vier Fällen von vorhanden Schöpfungshöhe ausgehen. Für einen Upload unter commons:Template:PD-textlogo eignet sich keines dieser Zeichen.
Bei den vergleichbar komplexen Game-Logos, die man aktuell noch in diversen de.WP-Artikeln findet, handelt es sich übrigens um Altbestände aus einer Zeit in der hier die Gemeinfreiheit im Bereich Angewante Kunst sehr weit ausgelegt wurde. Das ist aber heute angesichts neuerer Urteile in Deutschland und Österreich nicht mehr haltbar. // Martin K. (Diskussion) 12:04, 27. Jan. 2015 (CET)
(BK) Die Grenze zur Schoefpungshoehe ist ein immer wieder heisses Thema hier. Einfache Schriftzuege in einer Standart-Schrift, mit eventuell ein paar Linien, haben in der Regel keine Schoepfungshoehe. Stark gestaltete, dreidimensionale Buchstaben, verspielte Farbuebergaenge, kompliziertere Objekte, stilisiere menschliche Darstellungen (hier nicht vorhanden) haben in der Regel Schoepfungshoehe. Ich wuerde fuer alle vier Logos Schoepfungshoehe bejahen, selbst fuer das erste, das einfachste: es hat eine 3D-Darstellung und Schatten. Fuer die Lizensauswahl fuer Logos ohne Schoepfungshoehe siehe zum Beispiel das ADR-Logo (Datei:ARD logo.svg). --Nurmalschnell (Diskussion) 12:14, 27. Jan. 2015 (CET)
@Martin Kraft: Datei:Pokémon_logo.svg ist dann einer dieser Altbestände? Gut zu wissen. Ist es trotzdem möglich, zumindest einige von diesen in der de-wp hochzuladen? Ich nehme an du beziehst dich auf den Inhalt dieses Bausteines: Vorlage:Bild-LogoSH. Wenn ich die Erlaubnis der Urheber hätte, dürfte ich diese Logos dann nutzen? Und wie kann ich das machen? Insbesondere bei [1] wird das evtl. möglich sein, d aes auf dieser gemeinfreien Abbildung basiert und von Ehrenamtlichen hergestellt wurde. P.S.: Ich habe mich noch ni näher mit dem Hochladen von bildern beschäftigt. --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 12:30, 27. Jan. 2015 (CET)
{{Bild-LogoSH}} ist quasi das Merkmal dieser Altbestände und sollte daher bei Neuuploads nicht mehr verwendet werden. Wie u.a. unter Spezial:Hochladen verlinkt, gibt aktuell noch vier Möglichkeiten hier Logos zu nutzen, die weitestgehend denen anderer Werkarten entsprechen:
  1. Sehr einfache Zeichen die nur Satzschriften und/oder einfachsten geometrischen Formen bestehen, können nachwievor mit der Vorlage Template:PD-textlogo auf Commons hochgeladen werden.
  2. Logos die bleibend im öffentlichen Raum angebracht sind (z.B. als Leuchtreklame außen an einem Autohaus, nicht aber temporär als Plakat, Banner, o.ä.) dürfen dort im Rahmen der Panoramafreiheit photographiert und dann hier veröffentlicht werden.
  3. Logos die selbst oder in ihren Bestandteilen so alt sind, dass ihre Regelschutzfrist abgelaufen ist, sind gemeinfrei und können deshalb aus urheberrechtlicher Sicht frei verwendet werden.
  4. Wie jede andere Werkart können natürlich auch Logos von ihrem Urheber oder Exklusivrechteinhaber unter einer freien Lizenz veröffentlicht und dann ganz normal auf Commons hochgeladen werden. Eine Vorlage für eine solche Freigabe und Informationen zum vorgehen findest Du unter Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben.
Da die Optionen 1-3 bei den von Dir angeführten Logos wohl ausscheiden, bleibe noch Nr. 4. Allerdings würde ich mir in dieser Hinsicht keine allzugroßen Hoffnungen machen. So eine Freigabe ist bei Logos eher unüblich, weil der Rechteinhaber damit ja ausnahmslos jedem eine frei auch kommerzielle Verwendung seines Zeichnens gestatten würde. Nichtkommerziele oder nur auf die Wikipedia beschränkte Freigaben reichen leider nicht aus. Wenn hier tatsächlich mal Logos unter dieser Lizenz zu finden sind, beruht das eher darauf, dass das innerbetrieblich irgendein Praktikant oder Sacharbeiter durchgewunken hat ohne Rücksprache mit der Rechtsabteilung zu halten. // Martin K. (Diskussion) 13:02, 27. Jan. 2015 (CET)
@Martin Kraft: Kann ich ein Logo nutzen, wenn ich das hier habe?
Ja, dass ist einfach nur die englische Version der deutschen Textvorlage. // Martin K. (Diskussion) 15:58, 27. Jan. 2015 (CET)
So ganz stimmt das nicht, denn der Logoinhaber kann das Logo freigeben, trotzdem unterliegt es dem Musterschutz, sodass es weiterhin nur zur Darstellung verwendet werden darf, so hab eich einige auch von öffentlcihen Stellen die LOgos bekommen. --K@rl 15:37, 27. Jan. 2015 (CET)
PS: Denn auch Logos aus dem öffentlichen Raum darfst du trotz Panoramafreiheit nur zur Darstellung verwenden. --K@rl 15:38, 27. Jan. 2015 (CET)
  • Was sonst sollten wir sonst damit tun?? Natürlich gelten auch in diesem Fall bei der Panoramafreiheit alle Einschränkungen dieser Schrankenregelung (also z.B. ein Veränderungsverbot).
  • Wenn Du mit „Musterschutz“ das Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht meinst, hast Du natürlich Recht. Das sind genauso wie das Markenrecht Schutzrechte die über den urheberrechtlichen Schutz hinausgehen.
    Meines Wissens verpflichten diese Rechte den Rechteinhaber aber auch, möglichen Verletzungen nachzugehen und seine Marke selbstsändig zu verteidigen. Macht er das nicht, können diese Schutzrechte auch erlöschen. Und das wirft dann die Frage auf, ob jemand, der sein eigenes Logo unter einer freien Lizenz ausdrücklich aller Welt zur (auch kommerziellen) Nutzung zur Verfügung stellt, sich bei Verwendungen, die ihm nicht passen, spätern noch auf die anderen Schutzrechte berufen kann.
    Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem sich ein Gericht tatsächlich mal mit dieser Frage beschäftigt hätte, aber aus Unternehmenssicht ist das eine reale Gefahr. // Martin K. (Diskussion) 15:58, 27. Jan. 2015 (CET)

Hallo, welchen Weg sollte ich wählen, auf dem ich das oben von mir angesprochene Problem lösen kann? Oder gibt es wieder einmal keine Lösung? --Hedwig Storch (Diskussion) 10:09, 28. Jan. 2015 (CET)

Die Lösung wäre, den Fotografen ausfindig zu machen, bzw. dessen Lebensdaten. Das Bild ist "vor dem 1.1.1937" entstanden (Todesjahr des Abgebildeten), es gibt aber keine Urheberangabe. Nach russischem Recht wohl frei, weil vor 1945 veröffentlicht. Bei uns wird es nicht nutzbar sein, da keine Ausnahmen hier zutreffend sind, weder ist das Bild älter als 100 Jahre noch ist eine Veröffentlichung vor 1923 nachgewiesen. Ich sehe keine Möglichkeit. Wer die Quellseite lesen will ohne Russisch zu können: GoogleTranslate. -- Quedel Disk 16:25, 28. Jan. 2015 (CET)
Für russische Werke gilt seit diesem Jahr 70 pma (für Werke von Urhebern, die vor dem Ende des 2. Weltkrieges [genauer vor dem Jahr in dem der WK 2 endete] starben galt eine abweichende, sehr komplexe Lösung), aber weil 1945+70=2015 ergibt, hat sich das auch erledigt. Нактаффэ 22:02, 28. Jan. 2015 (CET)

Bild aus der englischen Wikipedia

Hallo, eine Frage? Kann man dieses Bild: https://en.wikipedia.org/wiki/Blessed_Martyrs_of_Nowogr%C3%B3dek#mediaviewer/File:Eleven_Nuns_of_Nowogrodek.jpg aus der en:wp in die deutsche Wp übertragen? Würde es gerne in einem deutschen Artikel verwenden. Gruß, --Phil Costa (Diskussion) 15:02, 28. Jan. 2015 (CET)

Hallo Phil, nein es ist nicht möglich. Der Maler war Adam Styka (1890-1959), damit kann das Bild erst ab 1. Januar 2030 in de.wikipedia verwendet werden. Falls du es unbedingt haben willst, müsstest du die Erben der Urheberrechte des Malers ausfindig machen und diese um eine Freigabe bitten. -- Quedel Disk 16:20, 28. Jan. 2015 (CET)
Danke für deine Info Benutzer:Quedel, es wird sicher schwer sein die Erben von Adam Styka mit Postanschrift zu , finden. Da Kann ich jedoch einen Link zu diesem Bild im Text unterbringen, dass sollte sicher erlaubt sein. Grüße, --Phil Costa (Diskussion) 16:39, 28. Jan. 2015 (CET)
Im Artikeltext selbst sind keine externen Links zulässig. In Bildartikeln hat sich aber die {{Infobox Gemälde}} eingebürgert, in der auch ein Link auf ein externes Bild gesetzt werden kann. // Martin K. (Diskussion) 16:44, 28. Jan. 2015 (CET)

Problem mit Erlaubnis des Urhebers

Ich habe bei Commons eine Datei hochgeladen und auch die Erlaubnis vom Urheber, dies nach CC 3.0by-sa zu tun. ER will aber seinen Realnamen in der OTRS-Mail nicht preisgeben. Was kann ich nun tun? --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 18:26, 28. Jan. 2015 (CET)

Muss ja nicht, der Urheber kann durchaus auch unter einem Pseudonym auftreten. Daran sollte die Freigabe also nicht scheitern. Grüße, Yellowcard (D.) 21:36, 28. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcard: Okay. Ich kümmere mich darum, wenn auch erst morgen. @Yellowcard: Wie wird eigentlich nachgewiesen, dass es sich beim Absender wirklich um den Urheber handelt? --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 21:46, 28. Jan. 2015 (CET)
@MGChecker: Das kommt auf den Einzelfall an. Wo wurde das Logo denn erstmals veröffentlicht? Steht bei dieser Veröffentlichung ein Urheber? Grüße, Yellowcard (D.) 21:54, 28. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcard: Beim Logo ist kein Urherber angegeben, doch es stammt wie die gesamte Website vom Newer Team, einem ehrenamtlichen Team, dass das Spiel zu diesem Logo erstellt hat. Ich weiß, dass Skawo einer der Hauptentwickler ist, da sein Name in den Credits dieses Spiels auftaucht. Außerdem verlinkt im Release Trailer ein Link "Developer Playthrough" auf seinem Kanal, über den ich Kontakt aufgenommen hat. Er hat mir dort per YouTube-Kommentar erlaubt das Logo zu nutzen, wollte aber dei besagte Mail nicht mit seinem Realnamen signieren. Und da ich keinerlei Kontaktdaten zu ihm finden konnte, lief das ganze bisher per YT-Kommentar, er ht auch der Lizenz zugestimmt. --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 22:50, 28. Jan. 2015 (CET)
Zu beachten bei dem Logo wäre ja ferner, dass es sich bei dem dazugehörigen Programm um einen Hack und - wie es klingt - nicht offizielle Version handelt.
das Original-Logo von Nintendo
Das "problematisch" Logo ist ebenfalls nur eine Abwandlung des offiziellen Logos zum richtigen Spiel. Wäre die Frage, ob das das Team somit überhaupt lizenzieren kann, denn die Markenrechte und Vorbild sind ja Nintendo. -- Quedel Disk 23:07, 28. Jan. 2015 (CET)
Das Markenrecht ist bei dieser urheberrechtlichen Frage ja nicht von Belang. Es könnte sein, dass sich diese Hack-Truppe da in Gefahr begibt, damit haben wir aber nichts zu tun. Der Hinweis auf die Abwandlung ist aber ein guter – hier stellt sich die Frage, ob das Original Schöpfungshöhe aufweist. Falls ja, wäre die Abwandlung eine URV und nicht zu lizenzieren. Ich tendiere aber eher dazu, das Original als reines Textlogo mit einfachen geometrischen Formen als nicht geschützt anzusehen. Ist aber sicher ein schwieriger Grenzfall. Grüße, Yellowcard (D.) 23:13, 28. Jan. 2015 (CET)
Das Originallogo ist auf Commons gemeinfrei. Von daher dürfte die Abwandlung kein Problem darstellen, dass habe ich bereits beachtet. @Yellowcard: Ist der von mir erläuterte Zusammenhang als Identitätsnachweis in der Permission ausreichend?

@Yellowcard: --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) 23:22, 28. Jan. 2015 (CET)

Jemand hat behauptet, es sei gemeinfrei. Ob das stimmt, wissen wir nicht. Ich halte es für sehr grenzwertig. Was den Identitätsnachweis angeht: Das wird der abarbeitende Mitarbeiter des Support-Teams dann entscheiden müssen. Grüße, Yellowcard (D.) 23:24, 28. Jan. 2015 (CET) (Bei mir ging übrigens keiner der Pings, warum auch immer)

Bild der Fugro Discovery

Kann man das Bild der Fugro Discovery von Flickr nach Wikimedia Commons übertragen? Was meint ihr dazu? Link zum Bild: https://www.flickr.com/photos/calzer/5171186227/ --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:11, 29. Jan. 2015 (CET)
Nein, da steht "alle Rechte vorbehalten". --Pölkky 19:13, 29. Jan. 2015 (CET)
Trotzdem Danke. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:14, 29. Jan. 2015 (CET)
Gut jetzt habe ich mich nochmal ganz genau über die Suchfunktion von Flickr schlau gemacht. Man kann die Bilder nach Lizenzen filtern. Das wusste ich noch nicht, da ich diese Seite heute zum ersten überhaupt Mal besucht habe. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:56, 29. Jan. 2015 (CET)
@Fiver, nicht nur Flickr hat solch eine Suchfunktion, auch Google kann das, wenn auch bei dem Schiff keine Treffer leider rauskommen. -- Quedel Disk 22:17, 29. Jan. 2015 (CET)

Lichtbild - Schutz 50 Jahre oder 70 Jahre?

Ich besitze ein Lichtbild einer Schauspielerin, das 1957 vom VEB Progress Film-Vertrieb herausgegeben wurde. Die Aufnahme wurde von der "Neue Emelka/Willy-Zeyn-Prod." gemacht und zeigt sie in einem Film von 1954. Gilt jetzt die Schutzfrist von 50 Jahren für Lichtbilder (§72 UrhG) oder der urheberrechtliche Schutz von 70 Jahren? --Mikuláš DobrotivýHospůdka 20:12, 29. Jan. 2015 (CET)

Das kann kaum abschließend geklärt werden. Wir nehmen hier pauschal Lichtbildwerke an, damit dauert der Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris) an. Grüße, Yellowcard (D.) 20:34, 29. Jan. 2015 (CET)
(Nach Bearbeitungskonflikt:) Wir gehen nach meinem Kenntnisstand aufgrund der schwierigen Unterscheidbarkeit pauschal von einem Schutz als Lichtbildwerk aus, also 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers. Aus der Tatsache, dass ein Bild ein Filmeinzelbild darstellt – so verstehe ich zumindest die Fallschilderung – folgt jedenfalls nicht „automatisch“, dass es sich um ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk handelt; das kann jeweils unterschiedlich sein (Dreier/Schulze/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 197 f.). — Pajz (Kontakt) 20:35, 29. Jan. 2015 (CET)

Lichtbild aus Pass - wo liegt das Copyright

Von Wikipedia:Fragen von Neulingen hierher verschoben.

ich habe von einem Künstler einen Reisepass mit Lichtbild von 1942 vorliegen, ausgestellt vom dt. Konsulat in Neapel. Fotograf unbekannt. Wer kann mir sagen wo das Copyright liegt und in welcher Form das Bild für einen Artikel eingesetzt werden kann?

Ich freue mich über eine aussagekräftige Antwort.

--Jula2812 (Diskussion) 16:10, 29. Jan. 2015 (CET)

@Jula2812: Das Urheberrecht liegt hier, wie immer bei Photos, beim Photographen. Dieser räumt dann dem Passbesitzer und letztlich dem Staat als Passherausgeber ein Nutzungsrecht ein. Relevant für die Regelschutzfrist ist aber immer nur das Todesdatum des Photographen. Wenn dieser unbekannt ist, gibt es in der WP die 100-Jahre-Regelung, die bei diesem Bild aber offensichtlich noch nicht greift.
Damit blieben folgende Möglichkeiten/Fragen, die ich mal an die Kollegen weitergebe:
  • Ist der Pass ein Amtliches Werk? Sind amtliche Werke auch in Italien gemeinfrei?
  • Können wir davon ausgehen, dass der Passbesitzer ein Nutzungsrecht besitzt, dass für eine freie Lizensierung ausreicht? Schließlich hat er es ja auch an die Passausstellende Behörde weiterlizensiert.
@Jula2812:
  • Wie bist Du denn an das Photo gelangt?
  • Hast Du Kontakt zum Passbesitzer oder seinen Erben? Bist ggf. selbst einer?
// Martin K. (Diskussion) 17:22, 29. Jan. 2015 (CET)


Die Annahme eines amtlichen Werkes ist m.E. ganz unplausibel, weil ein amtliches Interesse an der Freistellung nicht erkennbar ist (s.a. BGH, GRUR 1972, 713 – Im Rhythmus der Jahrhunderte). Abgesehen davon wäre ohnehin völlig unklar, wie der mutmaßlich private Urheber entsprechende Rechte an das Amt eingeräumt haben soll. Die Vorstellung erscheint lebensfremd. Von einem hinreichend umfassenden Nutzungsrecht kannst du nicht ausgehen, schon allein, weil 1942 noch keine Online-Nutzung bekannt war. Eine Nutzbarkeit wird man bei Passfotos teilweise daraus konstruieren können, dass es sich nicht um schöpferische Lichtbildwerke, sondern um einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG) handelt. Soweit bekannt wird aufgrund der unscharfen Trennlinie zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk in Wikipedia jedoch auf eine Unterscheidung verzichtet, sodass stets die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinaus angenommen wird. — Pajz (Kontakt) 18:52, 29. Jan. 2015 (CET)
Naja, wenn ich zu einem Photographen gehe und dort ein Passbild erstellen lasse, erscheint es mir nur folgerichtige, dass ich mit dem Kauf des Bildes auch die Nutzungsrechte erwerbe, die nötig sind, es an eine Pass-ausstellende Stelle weiterzugeben und durch diese reproduzieren und veröffentlichen zu lassen, soweit es die Passangelegenheit erforder. Da ein Passbild ohne dieses Recht ziemlich sinnlos wäre, kann hier mMn doch von konkludenten Handeln ausgehen seitens des Gebrauchsphotographen ausgehen?! // Martin K. (Diskussion) 19:42, 29. Jan. 2015 (CET)
Bei der Veröffentlichung gehe ich da nicht mehr mit, ein Passbild wird gewöhnlicherweise nicht veröffentlicht. Vom Erteilen von Nutzungsrechten an Dritte ganz zu schweigen, daher hilft uns das jedenfalls nicht weiter. Grüße, Yellowcard (D.) 19:45, 29. Jan. 2015 (CET)


@Martin Kraft: der Pass liegt mir vor, ist aus dem Nachlass und bin Erbe

Ich danke @Pajz für den Hinweis: Eine Nutzbarkeit wird man bei Passfotos teilweise daraus konstruieren können, dass es sich nicht um schöpferische Lichtbildwerke, sondern um einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG) handelt. Soweit bekannt wird aufgrund der unscharfen Trennlinie zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk in Wikipedia jedoch auf eine Unterscheidung verzichtet, sodass stets die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinaus angenommen wird.

Zustimmung der Erben bzgl. des Urheberrecht sollte somit nicht das Problem sein, sodass die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinfällig wäre.

@Yellocard: Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates. Grundsätzlich besitzt jeder Staat für seine Staatsangehörigen nach dem Völkerrecht die Passhoheit, somit dem Deutschen Reich. Dies gibt es nicht mehr.

Hab mal unter Wikimedia Commons in Category:Passport data pages und Category:Passport photographs nachgesehen - dort liegt zum größten Teil das Copyright beim Eigentümer.

Grüße Jula2812 (Diskussion) 09:57, 30. Jan. 2015 (CET)

Ja, aber das kann alles dahinstehen. Die Eigentumslage ist für die urheberrechtliche Frage ohne Belang. Dass du Erbin bist, könnte eine Rolle spielen, wenn du die Erbin des Fotografen wärst, aber so liegt der Fall nicht. Mit der Annahme eines 70-jährigen Schutzes ab Sterbejahr des Urhebers sehe ich leider keine Grundlage für die Aufnahme in Wikipedia, da keine unserer pragmatischen Regelungen greift. — Pajz (Kontakt) 10:18, 30. Jan. 2015 (CET)

Software

Moin, ich würde gerne Fledermausrufe in Artikel einbinden, die zu Grunde liegenden Daten wären meine eigenen Daten. Wie sieht das nun mit dem Programm aus? Darf ich einen screenshot davon hier einbinden? Es würde ungefähr so [12] aussehen.--MissMhisi (Diskussion) 18:46, 29. Jan. 2015 (CET)

Ich sehe da nichts schützenswertes. Andere Meinungen? --Pölkky 19:15, 29. Jan. 2015 (CET)
Danke schonmal, ich wurde gerade darauf aufmerksam gemacht, das man evtl nicht das Prozedere kennt. Es wäre so: Ich habe Daten (Ultraschallrufe) im Feld aufgenommern und muss sie durch eine Software (in dem Fall bcAnalyze) "sichtbar" machen und würde das Ergebnis gerne wiki bereit stellen. Grüße--MissMhisi (Diskussion) 19:33, 29. Jan. 2015 (CET)
In der Form für mich nicht richtig zu beurteilen. Das schützbegründende Merkmal könnte in einer innovativen grafischen Darstellung der Laute liegen. Dazu müsste man aber wissen, ob sich diese Darstellungsweise von anderen unterscheidet. Würden andere Programme das denn dasselbe akustische Erzeugnis ähnlich/anders visualisieren? — Pajz (Kontakt) 19:33, 29. Jan. 2015 (CET)

@MissMhisi: geht es um Audio-Dateien, Bilder oder ein Video?

  • In ersterem Fall (Audio) sehe ich keine Probleme, da die Software in diesem Fall nur ein Werkzeug ist (und Werkzeughersteller kein Urheberrecht am damit hergestellten erwerben).
  • Bei Bildern und Videos hängt das davon ab, wie die Grafik aussieht mit der der Ton visuualisiert wird. Diese (also die Grafik nicht die Software selbst) könnte zumindest theoretisch schon Schöpfungshöhe erreichen. In diesem Fall wäre es gut, wenn man sich die Grafik mal irgendwo ansehen könnte. // Martin K. (Diskussion) 19:48, 29. Jan. 2015 (CET)
Es geht um die Visualisierung einer Audiospur, also in der Werkart wohl eine wissenschaftlich-technische Darstellung mit besonders niedrigen Hürden für das Erreichen der Schöpfungshöhe. Wenn diese Transferleistung auf eine besonders außergewöhnliche Weise erfolgt, sehe ich da schon die Begründung für einen Schutz. Ist aber zugegebenermaßen ins Blaue spekuliert. Yellowcard (D.) 20:33, 29. Jan. 2015 (CET)
Entschuldigung, das hatte ich glatt überlesen. Um in diesem schwierigen Fall weiterzukommen, wäre es interessant zu wissen, ob es noch ähnliche Software von anderen Anbietern gibt und ob die Ergebnisse da ähnlich aussehen. // Martin K. (Diskussion) 21:04, 29. Jan. 2015 (CET)
Eine möglicherweise abkürzende Form wäre es, die entsprechenden Lizenzformulierungen / AGB der Software zu kennen. Oftmals enthalten solche Programme einen entsprechenden Abschnitt, der die Weiterverwendung von durch das Programm bearbeitete Nutzerdaten enthält. Wäre hier eine allgemeine Erlaubnis drin der beliebigen Weiternutzung oder der Nicht-Anerkennung irgendwelcher Rechte durch die Programmhersteller, könnte man die Grafik ja problemlos nutzen. -- Quedel Disk 22:11, 29. Jan. 2015 (CET)
Nachdem diese Sonogramme ja nur das Frequenzspektrum optisch darstellen, ist da nichts schützenswertes. Du kannst das bedenkenlos hochladen. Grüße --h-stt !? 17:23, 30. Jan. 2015 (CET)
Es gibt andere Anbieter, die Farbgebung ist z.B. unterschiedlich, die Ansichten sind aber ähnlich. Das Ganze hängt natürlich auch von der Aufnahmequalität ab. Die Auswertungsmöglichkeiten und Grafiken, die man erstellen kann (also die eigentliche Analyse) ist m. E. eher das Unterscheidungsmerkmal (was ich aber ja gar nicht darstellen möchte). Zwei Ansichten wären z.B. das hier oder dies dies. Ich werde aber, sobald es die Zeit erlaubt, auch nochmal die AGB durchlesen. Grüße --MissMhisi (Diskussion) 19:45, 31. Jan. 2015 (CET)

Also diese Passage mit dem Auge: Im Semidünnschnitt sieht man...Abb1 und Abb.2 Das sieht wirklich aus wie aus einem Fachbuch abgeschrieben. Das dazupassende Bild ebenso. Glaube nicht, das der Uploader die Grafik selbst hergestellt hat. Wahrscheinlich nur abfotografiert. Was meint Ihr dazu? Gruß--Kalima (Diskussion) 12:31, 29. Jan. 2015 (CET)

Die beiden Abbildungen kommen von unterschiedlichen Urhebern. Der Text ist also schon individuell auf die Bilder abgestimmt und so eher weniger 1:1 irgendwo übernommen worden. Ich habe den Urheber von der Abb. 2 allerdings mal gefragt: commons:User_talk:Rollroboter#File:Schneckenauge.jpg. Grüße, Yellowcard (D.) 14:22, 29. Jan. 2015 (CET)
Ich meine überwiegend diese Sache mit dem Auge. Das Foto mit den Kopf einer Weinbergschnecke war glaube ich schon eher im Text. sollte man bei dem speziellen text nicht einen Einzelnachweis angben? Dann wäre ja klar, ob da was abgeschrieben ist. Gruß--Kalima (Diskussion) 14:40, 29. Jan. 2015 (CET)
Hast Du beim Autoren schon angefragt? Ich kann hier noch nicht ganz die Urheberrechtsfrage erkennen. Einzelnachweise sollen Fakten belegen, wortgetreue Herkunft sollte als Zitat gekennzeichnet oder besser eigenständig formuliert werden. Grüße, Yellowcard (D.) 14:59, 29. Jan. 2015 (CET)
Spezielle Angaben sollten doch mit einem EN belegt werden,oder? Und das ist schon ziemlich speziell.Und dann könnte man sehen, ob der Editor ewas übernommen hat und ob das Bild (Semidünnschnitt) aus dem Buch stammt. für mich sah es jedenfalls so aus als hätte jemand abgeschrieben und das dazugehörige Bild übernommen.Gruß--Kalima (Diskussion) 16:42, 29. Jan. 2015 (CET)
Ich habe mir den Text nochmal angesehn. Das geht wohl so. Gruß--Kalima (Diskussion) 16:53, 29. Jan. 2015 (CET)

Interessant und vielleicht bezeichnend für WP, dass eine professionell aufbereitete Abb. eine solche Diskussion auslöst! --Rollroboter (Diskussion) 18:56, 30. Jan. 2015 (CET)

commons:User talk:Rollroboter#File:Schneckenauge.jpg --Bilderrxtl (Diskussion) 12:51, 2. Feb. 2015 (CET)

Aussage ist eindeutig, damit hier erledigt. Yellowcard (D.) 13:36, 4. Feb. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 13:36, 4. Feb. 2015 (CET)

Bild mit zwei Urhebern

Kurze Frage in die Runde, kann ein Foto zwei Urheber haben? [13] Wenn ja, wo ist die Grenze, könnte auch ein Gruppe angegeben werden? (z.B. Fotoexkursionsgruppe)

Groetjes --Neozoon (Diskussion) 09:22, 31. Jan. 2015 (CET)

Guten Morgen, falls Deutsches Recht zum Zuge kommt: Abschnitt 3 Der Urheber des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) bei einem Foto stelle ich mir das jedoch Schwierig vor. Es können ja nicht beider hinter der Kamera stehen und beide gleichzeitig auf den Auslöser drücken. Sollte jedoch einer von den beiden die Kamera zuerst gehalten haben um damit den Ausschnitt, Brennweite, Zoom, Belichtungszeit eingestellt haben und die Kamera wurde in diesem Zustand genauso übernommen, also quasi die andere Person ist nur das "Stativ" wäre trotzdem erste Person Urheber und die zweite Person nur der "Auslöser". Selbst bei einer Exkursionsgruppe bleibt das Urheberrecht bei jedem einzelnen Fotografen. Ich selbst habe mal an einer solchen Exkursion teilgenommen und obwohl alle das gleiche Motiv fotografiert haben kamen komplett unterschiedliche Ergebnisse raus. Gruß kandschwar (Diskussion) 09:32, 31. Jan. 2015 (CET)
Es gibt schon Konstellationen, die mehrere Urheber haben können. Fotograf an der Kamera, Nachtaufnahme und der andere geht mit Licht umher und beleuchtet die zu fotografierenden Objekte ;) --Pölkky 09:42, 31. Jan. 2015 (CET)
Relativ unlogisch, aber ja, natürlich nicht genuin undenkbar. Zu denken wäre an eine mit Stativ angefertigte Fotoaufnahme, wobei die Kameraposition in Absprache der beiden Beteiligten bestimmt wird. Die Folge davon ist aber, dass wir zwei Freigaben benötigen. Wenn man zusätzlich darauf hinweist, dass die Lizenz ohnehin Zuschreibungsempfänger erlaubt [und insofern keine Notwendigkeit besteht, Urheber „dazuzudichten“], verfliegt oftmals die Lust, da wider besseren Wissens mehrere Personen aufzuführen (ohne dass ich dies im Einzelfall unterstellen wollte, aber oft ist es so). — Pajz (Kontakt) 15:02, 31. Jan. 2015 (CET)
Nehmen wir jetzt einfach den anderen Fall an, die Kamera wurde in der Gruppe rumgereicht. Wenn du dannach nicht mehr weist, wer von den Leuten genau dieses Bild gemacht hat? Alle aber die Zustimmung erteilen, dann soltest du eben nicht eine Einzelperson angeben,s sondern die Gruppe. Gerade bei Fotografen Ehepaaren kann es duch Austauschen des Foto-Equipent durchaus zu Zuordungs-Problemen führen. Also warum nicht generell beide Namen angeben? --Bobo11 (Diskussion) 15:14, 31. Jan. 2015 (CET)
Ein recht bekanntes Beispiel dürfte Bernd und Hilla Becher sein. Wer jeweils den Auslöser gedrückt hat, weiß ich nicht, aber kein Foto war ohne das Mitwirken der jeweils anderen Person denkbar. So zumindest mein Eindruck nach einem Abend, in dem Hilla Becher von den Fotoreisen erzählt hat. Wie das juristisch zu bewerten ist? — Raymond Disk. 16:38, 31. Jan. 2015 (CET)
Bild mit 3 Urhebern ;)
Das Bild rechts hat strenggenommen 3 Urheber: Den Schöpfer des Musterporzellans, das Arrangement fürs Foto und den Fotografen. Die Anfertigung der Werbefotos war eine Diplomarbeit einer Designerin, also zweifellos mit Schöpfungshöhe. Wenn sich die Personen einig sind, kann man natürlich mehrere Urheber angeben. Bei Filmen ist das ja fast immer so. --Pölkky 16:58, 31. Jan. 2015 (CET)
Bei deinem Beispielbeild kannst du aber die jeweligen schöpferischen Akte (A;Porzelan-Gestaltung, B;Einrichten des Stillebens, C; das Anfertigen der Fotografie) zuordnen. Somit ist das nennen von mehrern -hier wären es drei- zuordungsbaren Urhebern völlig unproblematisch. Wenn es aber eben unklar ist wer von den genannten Leuten jetzt den Auslösser gerdückt hat, wird es juritisch schon problematischer. Aber wenn eben alle allfällige in Frage kommenden Urheber die Zustimmung zu Lizenz gegeben haben, ist es aus Nachnutzersicht unproblematisch. Doof werden die Fälle erst dann, wenn es um die Gemeinfreihet geht, weil äusserst selten alle in Frage kommenden Urheber bei solchen Fotografen-Kolekiv-Angaben zusammen (bzw. im selben Jahr) verstorben sind. --Bobo11 (Diskussion) 13:37, 1. Feb. 2015 (CET)

Noch ein Beispiel: [14] --Bilderrxtl (Diskussion) 12:47, 2. Feb. 2015 (CET)

Geburtstagszug-Saga: Blick nach Österreich

Hallo, ich habe wie versprochen mal ein bisschen was zur Rechtslage in Österreich geschrieben. (Bitte entschuldigt die Verspätung!) Leider gibt es im Hamburger MPI nur zwei aktuelle Kommentare zum österreichischen Urheberrecht, aber die (teilweise wirklich unterhaltsame) Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs ist ja online und ich habe mir ein gutes Dutzend Entscheidungen durchgelesen. Herausgekommen ist das hier: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst#Die Rechtslage in Österreich. Das Ergebnis vorweg: Das österreichische Urheberrecht schützt wohl alle Logos, die über eine bloße Zusammenstellung vorbekannter Formen hinausgeht. Über Anmerkungen und Kritik bin ich sehr dankbar! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:13, 31. Jan. 2015 (CET)

Ping Gestumblindi, H-stt, Ireas, Leyo, Martin K., Pajz, Syrcro, Yellowcard.
Eine nächste Idee von mir wäre, dass ich mal bei ein paar Großunternehmen anklopfe und frage, ob die eine Position zu der Frage haben. Was sind eure Meinungen dazu? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:12, 2. Feb. 2015 (CET)
Zunächstmal Danke für's durcharbeiten und zusammenstellen — im Großen und Ganze bestätigt das ja die Vermutung, die wir eh schon hatten. Wenn wir den Grundsatz „restriktivste Rechtslage im DACH-Raum“ ernstnehmen, ist Bild-LogoSH also keine wirklich Option mehr.
Was genau versprichst Du Dir von der Anfrage bei den Großunternehmen und was genau möchtest Du sie fragen? Auf die Rechtslage sollten die ja genauso wenig Einfluss haben wie wir?! Und da wir z.Z. keine Nur-Enzyklopädie-Lizenz anbieten, bliebe eigentlich nur die Frage, ob sie bereit sind, ihr Logo unter eine freie Lizenz zustellen?! // Martin K. (Diskussion) 15:43, 2. Feb. 2015 (CET)
Für mich ergibt sich nur beimdurchlesen ein bisschen ein Durcheinander zwischen Urheberrecht und Musterschutz - heißt der Musterschutz ist nur möglcih, wenn auch einUrheberrecht entstanden ist? und noch zu den Konzernen: Die haben ja im Prinzip auch nur Musterschutz und Nutzungsrecht und keine Urheberrechte, denn das ist ja eine persönliche Sache. --K@rl 15:48, 2. Feb. 2015 (CET)
Ich habe auf der dortigen Disk meinen Senf hinterlassen. Grüße --h-stt !? 16:12, 2. Feb. 2015 (CET)
Karl: Der Text ist zugegebenermaßen für Fachleute geschrieben. Nur kurz soviel: Ja, das Durcheinander zwischen Urheberrecht und Musterschutz ist Teil des Problems. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:06, 2. Feb. 2015 (CET)
Ich bin zwar kein Jurist, beschäftige mich aber auch schon einige Jahre mit Musterschutz und seit Wikipedia (12 Jahre) eben auch mit Urheberrecht, daher zähle ich mich nicht mehr ganz zu den Anfängern :-) --K@rl 18:51, 2. Feb. 2015 (CET)

Arbeiter und Kolchosbäuerin

Hallo! Es geht um Löschanträge auf zwei lokale Kopien: Datei:Arbeiter und Kolchosbaeuerin 30-12-2012.jpg und Datei:Arbeiter und Kolchosbaeuerin 30-04-2014.jpg. Fallen diese Bilder nun doch unter die neue russische Panoramafreiheit? [15]. Die Künstlerin Wera Ignatjewna Muchina ist erst 1953 gestorben. --lewenstein (Diskussion) 16:23, 31. Jan. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --lewenstein (Diskussion) 19:44, 6. Feb. 2015 (CET)

Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk bei Nicht-DACH-Werken

Ich habe folgende Anfrage auf meiner Diskussionsseite erhalten:

Datei:Boise Wappen.PNG

Hi. I think this file has a wrong license. It is marked as "Amtliches Werk" but it is from US. It is fair use on en-wiki en:File:Boise Idaho City Seal.PNG. Will you have a look? --MGA73 (Diskussion) 17:55, 6. Jan. 2015 (CET)
Das wirft die Frage auf, wie es um die Verwendung von {{Bild-PD-Amtliches Werk}} bei Nicht-DACH-Werken steht. Kann jemand fundiert antworten? --Leyo 20:16, 6. Jan. 2015 (CET)

Das ist doch in dem Fall völlig egal, weil dieses Siegel seit 1835 besteht. Damit ist es PD-alt. Einfach umlabeln und auf Commons verschieben. Grüße --h-stt !? 18:27, 20. Apr. 2015 (CEST)
Wo steht denn, dass "dieses Siegel seit 1835 besteht"? Die Stadt Boise wurde lt. Artikel erst 1863 gegründet. -- Rosenzweig δ 19:24, 20. Apr. 2015 (CEST)
Oups - die Zahl stimmt natürlich nicht. Aber ich habe einen Hinweis gefunden, dass das Siegel aus dem 19. Jahrhundert stammt: American City Flags, S. 62/63. Grüße --h-stt !? 18:55, 21. Apr. 2015 (CEST)