Diskussion:Bundespräsident (Deutschland)/Archiv/1

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Rechtschreibung (erl.)

Beim Punkt "Kandidatenauswahl" sollte beachtet werden, dass das Verb "ändern" kleingeschrieben wird. Wenn dieser Artikel schon nicht aktiv bearbeitet werden kann, sollte er immerhin orthografisch korrekt sein, mä joh he....! Grüße, völlig d'accord, Stinz(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 88.76.50.243 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 16:41, 12. Nov. 2006 (CET))

erl. --otaku 17:53, 12. Nov. 2006 (CET)

Wahlprozedere

Müßte nicht das Wahlprozedere eher unter "Bundesversammlung" erläutert werden? --Sciurus 12:26, 4. Mär 2004 (CET)

du hast schon recht, aber ich denke, das gehört auch zum Artikel Bundespräsident Thommess Thommess@saarland.org

Diskussion um Direktwahl

Von dem Direktwahl-Abschnitt kann eigentlich alles weg, bis auf die ersten zwei Sätze. Ergänzen müßte man die Gründe die dagegen sprechen. --Braunbaer 14:13, 14. Mär 2004 (CET)

Zur Änderung von Fluppens:

  • "Dazu ist jedoch eine Verfassungsänderung notwendig". Den Satz hätt man eigenlich stehen lassen können.
  • "Besonders heftig wurde diese Frage im Umfeld der Wahl 2004 geführt". Die Aussage trifft auf alle Präsidenten-Neuwahlen zu.
  • "Eine Direktwahl durch das Volk würde das gesamte Wahlverfahren transparenter machen." Selbst bei einer Direktwahl bliebe das Problem der Nominierung.
  • "Befürworter einer reinen repräsentativen Demokratie lehnen eine Direktwahl jedoch ab, da sie die Wahl als Aufgabe demokratisch gewählter Repräsentanten verstehen." Der Satz macht wenig Sinn und enthält einen Zirkelschuß.
  • Bei einer Direktwahl gäbe es einen Wahlkampf und mangels Sachfragen (da keine Machtbefugnisse) bleibt eigentlich nur dreckige Wäsche als Wahlkampfthema. --Braunbaer 22:06, 15. Mär 2004 (CET)
ja, ich habe nur einen Vorschlag gemacht, wie man diesen Absatz neutraler gestalten koennte. Den Verf.aenderungs-Satz habe ich wieder eingefuegt, das mit 2004 habe ich verbessert ("zuletzt"), das mit dem Zirkelschluss habe ich eindeutiger gemacht. Selbst bei einer Direktwahl bliebe das Problem der Nominierung. Da hast du evtl. Recht. Allerdings wuerden sich die Buerger solche undurchsichtigen Nominierungen durch die Parteien nicht gefallen lassen, wenn sie selbst zu waehlen haetten. Ausserdem koennten wohl dann auch partei-unabhaengige Vorschlaege durch Buergerinitiativen gemacht werden. Sind das die Pro-Argumente fuer eine Direktwahl? Soll man das so reinschreiben, oder gibt es andere Pro-Argumente? --Fluppens 03:01, 16. Mär 2004 (CET)
Ich würde sogar soweit gehen, zu fragen, ob ein Volk, das sein Staatsoberhaupt nicht direkt wählen kann, überhaupt in einer echten Demokratie lebt. Leute wie Köhler, die im Bankenumfeld tätig waren, kannte vorher kein Mensch. Und plötzlich soll so einer unser Staatsoberhaupt sein? Ich persönlich fühle mich durch Herrn Köhler jedenfalls nicht repräsentiert. Aber vielleicht bin ich einfach zu empfindlich und sollte akzeptieren, dass der Wille des Volkes hier eben nicht das Maß aller Dinge ist. Jedermanns Sockenpüppchen

Grundsätzlich wäre natürlich in der heutigen Zeit bei einer Direktwahl die Gefahr sehr groß, daß ein Mediengesicht die Wahl entscheidet (z.B. durch einen Aufruf von Stefan Raab ähnlich der Nominierung von Guildo Horn für den Schlagerwettbewerb Grand Prix) oder auch jemand wie Günter Jauch, gewählt wird, ohne daß die hinter der Fernsehfigur stehende Persönlichkeit ausreichend bekannt ist.

Dritte Amtszeit nach Pause

Hallo 80....! Weshalb hast du das gelöscht - das ist nun einmal so, und so, wie es jetzt drinsteht, ist es falsch. Bitte in Zukunft nicht mehr korrekte Aussagen ohne Kommentar löschen. Danke. --EBB 17:00, 5. Mai 2004 (CEST)

Gehalt

110000,- EUR pro Monat

---das ist doch definitiv falsch! 300000 steuerfrei im Jahr!?

Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers. 213.000 EUR zzgl. 78.000 EUR Aufwandsgeld. (Bundeshaushaltsplan 2005, Einzelplan 0101 Bundespräsident, Titel F 421 01 Funktion -011).

Der Bundespräsident a.D. erhält seine Dienstbezühe als sog. Ehrensold bis zum Ableben weitergezahlt. Hiervon sind jedoch die Aufwandsgelder ausgeschlossen. Die Ehrensoldzahlung ist nach § 1 RuheBezBP in voller Höhe zu versteuern. Die Dienstbezüge des Bundespräsidenten ABER: Ehrensold- und Ehrengabenzahlungen des Bundespräsidenten an verdiente und bedürftige Bürger sind nach § 3 Nr. 20 EStG steuerfrei (vgl. Hannig: Strukur und Funktionsweise des Bundespräsidialamts, Marburg, 2005, S. 76 f.)

--83.189.5.99 17:37, 31. Jan. 2007 (CET)

Schäuble/Nichtangemssenheit

Moin, weshalb wird jedes Mal gelöscht, wenn jemand einfügt, dass das Prozedere Kritik hervorgerufen hat. Das ist Fakt. Es ist ebenso Fakt, dass Schäuble als einer der Hauptkandidaten im Gespräch war. Weshalb das nicht im Artikel stehen soll, verstehe ich nicht. --EBB 18:15, 23. Mai 2004 (CEST)

Voraussetzungen

Moin, eins fehlt mir - die Voraussetzungen, zum Präsi gewählt werden zu können, derer gibt es glaube ich drei, weiß ich aber nicht genau: 1: Deutsche Staatsbürgerschaft 2. Fähigkeit zur Wahl in den deutschen Bundestag (?) 3. Mindestalter 40 (?) --Okatjerute 21:26, 25. Mai 2004 (CEST)

Art. 54 GG: Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. --EBB 22:54, 26. Mai 2004 (CEST)

Aber das steht auch im Artikel. --EBB 22:58, 26. Mai 2004 (CEST)

Holla, habe ich voll überlesen... sorry, nehme alles zurück :) --Okatjerute 09:05, 27. Mai 2004 (CEST)

Tod etc.

Was passiert eigentlich, wenn der Bundespräsident stirbt, ins Koma fällt, an Alzheimer erkrankt oder auf sonst irgendeine Weise amtsunfähig wird? --slg 16:51, 10. Jun 2004 (CEST)

gute Frage - wenn er stirbt, tritt die Bundesversammlung zusammen und wählt einen neuen. Wie das bei den anderen Fällen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich vermute mal, dass es da vielleicht noch überhaupt keine Regelungen gibt. Ich glaube mich zu erinnen, dass es mal einen Bundespräsidenten gab (wer weiß ich nicht), der an Demenz erkrankt ist. Jedoch war das noch ein Früstadium und er konnte mit Hilfe noch richtig handeln, jedoch unterliefen ihm auch einige Fehler. --Thommess 17:27, 10. Jun 2004 (CEST)

Danke. Das hat wirklich gefehlt. Guck mal, ob es dir so gefällt. --EBB 17:44, 10. Jun 2004 (CEST)

Es dürfte klar sein: Koma ist Amtsunfähigkeit (wahrscheinlich aber nur vorübergehende, also Vertretung durch Bundesratspräsident), bei Alzheimer dürfte der Bundespräsident in noch guten Zeiten so vernünftig sein zurückzutreten, sonst wird er irgendwann mal vorübergehend amtsunfähig. Sobald dann ein Betreuer eingesetzt wird, ist der Verlust der Wählbarkeit gegeben. --EBB 17:45, 10. Jun 2004 (CEST)

hallo EBB, deine Ausführungen zum Amtsende waren wirklich nötig. Aufgefallen ist mir, dass die Verlust der Wählberkeit und somit das Amtsende mit einem Richterspruch einhergehen kann. Da wäre ich jedoch ein bisschen vorsichtig, immerhin genießt der Bundespräsident Immunität (ein Gericht hat nicht das Recht die Immunität aufzulösen). Im Weiteren wäre das eine Aushöhlung des Amtes, für das wurde ja die Präsidentenanklage vor dem Bverfg geschaffen wurde, so dass nur das oberste Gericht dies im absoluten Notfall vollziehen kann.--Thommess 18:58, 10. Jun 2004 (CEST)
Moin Thommess! Danke für den Hinweis. Da habe ich doch ein bisschen zu stumpfsinnig aus dem Bundeswahlgesetz abgeschrieben *g*. Habe das jetzt korrigiert. --EBB 19:05, 10. Jun 2004 (CEST)

Gliederung

Moin! Die Gliederung gefällt mir nicht so ganz. Die Wahl nach dem Ende der Amtszeit, vielleicht Wahl, Ende der Amtszeit, Präsidentenanklage, Liste der Bundespräsidenten wäre mein Vorschlag. Gibt es dazu gegenteilige Meinungen? --EBB 19:44, 10. Jun 2004 (CEST)

Bilderrechte

Moin! Zu meiner Entlastung: Ich habe die Bilder der vier Bundespräsidenten aus deren eigenen Wiki-Biographien (Theodor Heuss, Roman Herzog, Richard von Weizsäcker, Horst Köhler) entnommen. Ich muss davon ausgehen dürfen, dass diese lizenzrechtlich so akzeptabel sind. --EBB (Diskussion) 11:36, 12. Jan 2005 (CET)

Bellevue / Bellévue

Moin! [1] gibt "Bellevue" an. Mein Französisch ist leider nicht vorhanden, sodass ich nicht weiß, ob es nach der französischen Grammatik mit oder ohne Akzent sein müsste. Allerdings denke ich, dass der Begriff schon so eingedeutscht ist, dass man durchaus auch "Bellevue" im Falle der grammatikalischen (franz.) Falschheit stehen lassen könnte. Falls aber auf Bellévue bestanden wird, bitte so anlegen: Schloss Bellévue oder Schloss Bellevue verschieben nach Schloss Bellévue. Danke. --EBB (Diskussion) 20:11, 12. Jan 2005 (CET)

Diskussion aus dem Review (8.-15. Januar 2005)

Moin! Der Artikel Bundespräsident (Deutschland) ist seit längerem nicht mehr wesentlich bearbeitet worden. Ich halte ihn als einer der Mitautoren für ziemlich vollständig. Aber sicher werden die eifrigen Reviewer noch was finden, was uns entgangen ist. --EBB (Diskussion) 12:27, 8. Jan 2005 (CET)

Mmh, ich bin mir ähnlich unschlüssig wie anscheinend der Artikel wie mit dem Kapitel "Praxis" umzugehen ist. Ein paar Highlights sind zwar erwähnt, aber eine generelle Betrachtung zu den einzelnen Amtszeiten oder wie diese die poluitische Kultur Deutschlands beeinflussten bzw. von ihr beeinflusst worden, fehlt. Die Tatsache, dass es zwar einen Absatz zur Wahl von Johannes Rau gibt aber nichts zu dessen Amtszeit springt dabei natürlich besonders ins Gewicht. Andererseits bin ich mir auch nicht schlüssig, wie man das am geschicktesten mit den einzelnen Biographien der Amtsinhaber abstimmt. Und "Literatur" fehlt vollkommen. Eine Jurzrecherche erbrachte zB "Geschichte und Politik in den Reden der deutschen Bundespräsidenten 1949 - 1984 / Matthias Rensing" oder " Von Heuss bis Herzog : die Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik / Hrsg. von Eberhard Jäckel" -- southpark 16:39, 8. Jan 2005 (CET)
Moin! Habe jetzt mal einen ersten Satz an Literatur eingebaut. Die Wahlen 1999 und 2004 könnte man im Bundespräsident-Artikel - glaube ich - herausnehmen und vielmehr in Bundespräsidentenwahl 1999 bzw. Bundespräsidentenwahl 2004 einbauen. Was meinst du hierzu? Was zum (möglichen?) Anhalten von Gesetzen (Zuwanderungsgesetz) füge ich mal hinzu. Das ist eigentlich aber auch schon das Einzige, was ich von Raus Amtszeit für staatsrechtlich bedeutend halte (und das gab es schon vorher). Ich füge auch noch was zu Adenauer 1959 hinzu und dessen staatsrechtlicher Bedeutung hinzu. Vielleicht ist es so schon besser. --EBB (Diskussion) 18:32, 8. Jan 2005 (CET)
Naja, es geht mir ja nicht nur um staatsrechtliches, sondern eben auch um Politische Kultur in der ja eigentlich der "Hauptaufgabenbereich" des Präsidenten liegt. Also zB sowas wie Weizsäckers Rede 1985, Herzogs Ruck-Rede, Raus dezente Globalisierungskritik etc. oder die Frage wie die Präsidenten mit der eigentlich unmöglichen Aufgabe gleichzeitig politisch und über den Parteien stehend zu agieren. Bin mir aber selbst höchst unschlüssig wie man das einbauen könnte. -- southpark 01:14, 9. Jan 2005 (CET)
Ich habe gerade einen Absatz "Parteipolitische Neutralität und politische Aussagen" hinzugefügt. Ich weiß nicht, ob dieser Schuss ein Treffer war - vielleicht schaust du dir's noch mal an. Geht das in die Richtung, die du wolltest? Gruß. --EBB (Diskussion) 11:11, 12. Jan 2005 (CET)

Kann es sein, dass er Staatstrauer anordnet?--G 23:58, 8. Jan 2005 (CET)

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten: http://www.bundespraesident.de/-,11027/Amt-und-Funktion.htm--G 15:28, 9. Jan 2005 (CET)

Moin! Vielen Dank für den Link (auf den ich auch hätte so kommen können, aber ich dachte, das meiste stünde schon drin). Ich habe daraus nochmal ne Menge rausgeschrieben. Und zur Staatstrauer: Ich meinte, ich hätte was gehört, dass die vom Innenminister angeordnet wird. Aber das werde ich noch mal prüfen. --EBB (Diskussion) 18:51, 9. Jan 2005 (CET)
[2] sagt, dass Bundeskanzler und Bundesinnenminister gemeinsam Trauerbeflaggung anordnen. --EBB (Diskussion) 11:11, 12. Jan 2005 (CET)

Moin!

Ich habe den Artikel in den vergangenen Tagen noch einmal massiv überarbeitet. Ich weiß, ich bin ungeduldig, aber ich würde den Artikel gerne demnächst zur Kandidatur stellen. Erfahrungsgemäß finden sich dann Leute, die mir vielleicht mit der politischen Kultur, bei der offenbar weder southpark noch ich genau wissen, wie wir sie einbauen sollen, genauere Vorstellungen mitteilen können (um jeglichem Missverständnis vorzubeugen: Das soll überhaupt keine Kritik an dir sein, southpark - nur um sicherzugehen). Wenn hier nicht in den nächsten Tagen wider Erwarten noch starke Einwände und/oder Verbesserungsvorschläge eingehen sollten, würde ich den Artikel so gegen Wochenende mal der Feuerprobe "Kandidaten" aussetzen. Gruß. --EBB (Diskussion) 22:10, 13. Jan 2005 (CET)

mein pro hätte er. mir scheint beim lesen die politische kultur entwickelt sich auch. was mir jetzt gerade noch einfällt ist absoluter kleinkram
(1) im Abschnitt "Parteipolitische Neutralität und politische Aussagen" besteht die hälfte des textes aus h. köhler, es wirkt ein bißchen unglücklich. und (b) bei den nationalsymbolen - zumindest bei der hymne habe ich zweifel, weil die nie vom b-präs festgelegt wurde, sondern in beiden fällen (deutschlandlied adenauer/heuss; nur dritte strophe weizäcker/kohl) durch einen briefwechsel zwischen kanzler und präsident. -- southpark 20:05, 14. Jan 2005 (CET)
Moin! zu (1): Ich glaube, es ist gerechtfertigt, bei einem Bundespräsidenten, der derart von der "Norm" abweicht, ein paar Worte zu verlieren - er ist außerdem der amtierende Bundespräsident. zu (2): Hier sagen die Staatsrechtler im Wesentlichen, dass der Briefwechsel Ersatz für die Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Adenauer/Kohl war und der Bundespräsident tatsächlich die Hymne festgelegt hat. Aber ich füge dazu noch was ein. --EBB (Diskussion) 09:13, 15. Jan 2005 (CET)

--- ENDE DISKUSSION REVIEW

Diskussion aus den Wikipedia: Kandidaten für exzellente Artikel (15. Januar bis 5. Februar 2005)

aus dem Wikipedia:Review

Wieder einmal hatte Benutzer: southpark nicht mehr groß zu meckern. Um der ganzen Bilderdiskussion aus dem Weg zu gehen: Die Bilder vom Schloss Bellevue, von Herzog und Köhler scheinen mir "sauber" zu sein, bei den Bildern von Heuss und Weizsäcker bin ich mir nicht sicher. Wenn die also nicht zulässig sein sollten, bitte die beiden Bilder löschen; dem Artikel geht dadurch nur ein bisschen Bebilderung verloren. Insgesamt muss ich doch davon ausgehen können, dass Bilder, die im Fundus sind, vom Einsteller auf Zulässigkeit geprüft wurden. Oder habe ich weitergehende Prüfungspflichten? Danke. Ansonsten hoffe ich, dass der Artikel in jedem Fall noch besser wird. --EBB (Diskussion) 09:23, 15. Jan 2005 (CET)

  • contra Ja klar, einfach wegschieben, was einem nicht passt. Auf der gleichen Linie liegt der Vorschlag von Raschka, dass Fragen zu Bildrechten hier nicht mehr erörtert werden dürfen (Zensur!). Wer der Bilderdiskussion aus dem Weg gehen will, soll keine Bilder verwenden und darf dann aber auch sicher sein, dass ich einen unbebilderten Artikel nicht für exzellent halte. Die Bilder von Heuss und Weizsäcker müssen gelöscht werden, das hätte EBB auch selbst veranlassen können. Wer sich nicht mit Bildrechten befassen möchte, sollte an einem anderen Projekt mitarbeiten und schon gar nicht auf die Idee kommen, einen Artikel mit Bildern, die klar gegen unser Meinungsbild verstossen, hier einzureichen. Meine Meinung. --Historiograf 19:07, 15. Jan 2005 (CET)
Dank an Benutzer: Leipnizkeks für die schnelle und unaufgeregte Herausnahme der inkrimierten Bilder. Werde in Zukunft dort, wo "Public Domain" steht, nicht mehr annehmen, dass es sich wirklich um Public Domain handelt. Ich habe mich da leider täuschen lassen. Ich hoffe aber, dass in Zukunft mehr die inhaltliche Kritik und Bewertung im Mittelpunkt der Diskussion hier steht. Außerdem bin ich mir sicher, dass man Kritik auch in einem etwas freundlicheren Ton und ohne Unterstellungen äußern kann. --EBB (Diskussion) 18:13, 16. Jan 2005 (CET)
Dies fällt Historiograf schwer, nur fühlt er sich selber schnell auf den Schlips getreten. Naja, man muss ihn ja nicht beachten. Wie sagt er so schön: free speech. MfG Luiz
  • pro Ich denke das mit den Bildern hat sich nun erledigt. Vom Textinhalt her ist der Artikel ausgezeichnet und sehr ausfürhlich. Wüsste nicht was den Artikel noch viel besser machen sollte. --Mthezeroth 14:42, 17. Jan 2005 (CET)
  • pro wie schon im review gesagt. -- southpark 12:44, 20. Jan 2005 (CET)
  • pro, Vorzeigbarer Artikel. Ich möchte nur noch vorschlagen, eventuell den Punkt 7: "Die bisherigen Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland" als neuen Punkt 1 zu nehmen. Ich denke nämlich, das dieser Artikel häufig aufgerufen werden wird, um die Namen der Präsidenten zu erfahren und weniger um über die Renovierungsarbeiten des Amtsitzes. --Zahnstein 12:01, 21. Jan 2005 (CET)
Ich sehe ein, dass der Amtssitz gleich am Anfang nicht optimal ist. Andererseits denke ich, dass der Artikel schon zunächst das Amt des Bundespräsidenten darstellen soll und erst zum Schluss eine Liste der bisherigen Amtsträger haben soll. Aber wenn du den Artikel deinen Wünschen entsprechend umstellst, habe ich damit grundsätzlich kein Problem. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:24, 23. Jan 2005 (CET)
  • pro - der Inhalt des Artikels gefällt mir ganz gut, auch wenn man vielleicht etwas mehr auf die geschichtliche Entwicklung hätte eingehen können. Aber das ist eine persönliche Abwägung. --Benowar 11:48, 22. Jan 2005 (CET)
Moin Benowar! Eine ähnliche Anmerkung hatte southpark schon im Review gemacht. Leider konnte er mir auch nicht so recht sagen, was genau er damit meinte. Vielleicht kannst du mir genauere Hinweise geben, was du ausführlicher dargestellt haben möchtest. Ich werde es - soweit es mir möglich ist - gerne einbauen. So ganz ohne konkreten Hinweis (ein Beispiel würde eventuell mir genügen, das, welches southpark im Review brachte, meinte ich schon eingebaut zu haben) tue ich mich recht schwer, da sinnvoll etwas Fundiertes reinzufrimeln. Danke. --EBB (Diskussion) 23:24, 23. Jan 2005 (CET)
Ich dachte, es könnte etwas mehr auf den "Exekutivpräsidenten" der Weimarer Zeit eingegangen werden und auf die darausfolgende Entmachtung des Bundespräsidenten - das wird zwar angeschnitten, aber fü einen Laien wird dies vielleicht nicht so deutlich, wie es wünschenswert ist. Aber wie gesagt: ist eine persönliche Abwägung. --Gruß Benowar 18:00, 25. Jan 2005 (CET)
Ich habe jetzt den Abschnitt 3.1 Geschichtlicher Überblick etwas erweitert. Geht das in die richtige Richtung? --EBB (Diskussion) 11:59, 26. Jan 2005 (CET)
Ja, absolut. Benowar 01:23, 27. Jan 2005 (CET)
  • pro--G 19:04, 31. Jan 2005 (CET)
  • neutral - ein wirklich sehr schöner, informativer und übersichtlicher Artikel. Einzig der Abschnitt zur parteipolitischen Neutralität gefällt mir noch nicht richtig - warum besteht der zu zwei Dritteln aus Angaben zu Horst Köhler? Der Artikel scheint mir an dieser Stelle ein bisschen unwuchtig zu sein. Und mit "so muss doch abgewartet werden, ob er damit die Stellung des Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik grundlegend ändert oder aber ob spätere Bundespräsidenten ihre Art der Amtsausübung wieder an Horst Köhlers Vorgänger anlehnen werden" scheint mir der jetzige Amtsinhaber in der Reihe der bisherigen Bundespräsidenten doch etwas sehr stark herausgehoben zu werden - ich lebe zwar nicht in Deutschland, aber mir scheint, hier wird Köhlers Bedeutung nach nicht einmal einem Jahr Amtszeit etwas überschätzt. Daher würde ich die Gesamtstelle entweder kürzen oder alternativ am Ende des Beitrags (bei der Liste der Präsidenten) einen historischen Überblick über Höhepunkte der jeweiligen präsidialen Amtszeiten anlegen, wo dann auch Köhler seinen Platz finden könnte. Bei geeigneter Änderung der Stelle gibts auch von mir ein pro. --mmr 02:10, 1. Feb 2005 (CET)
Mittlerweile wurde der entsprechende Abschnitt etwas gekürzt und vor allem eine sehr schöne Zusammenfassung zu den Amtszeiten eingebaut, die den Artikel noch einmal zusätzlich aufwertet. Daher jetzt wirklich pro. --mmr 02:20, 2. Feb 2005 (CET)
Moin! Nachdem du schon der Zweite nach Southpark im Review bist, der das so sieht, habe ich die drei Köhler-Abschnitte zu einem zusammengekürzt. Ich gestehe, dass ich keinen wesentlichen inhaltlichen Verlust erkennen kann. Vielleicht ist es so besser. --EBB (Diskussion) 12:20, 1. Feb 2005 (CET)
Ich habe jetzt beide Alternativen zu verwirklichen versucht und unten bei den Bundespräsidenten nach eine Zusammenfassung ihrer Amtszeiten angefügt. Mag sein, dass das Ganze noch etwas unausgegoren ist. Wäre schön, wenn hier noch ein paar Leute drübergucken könnten und meine eventuell eingeschränkte Stegreif-Sichtweise korrigieren. --EBB (Diskussion) 13:18, 1. Feb 2005 (CET)

Parteilose Präsidenten

Wie sieht das eigenlich mit Parteilosen Präsidenten aus. Meines Wissens war Roman Herzog z.B doch Parteilos - wurde zwar von der CDU/CSU unterstützt aber war eigentlich Parteilos - sollte das in die Grafik oben rechts auf der Seite eingebaut werden ??.

Moin! Roman Herzog war laut [3] Vorsitzender des evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, damit wohl Mitglied. Besonders Roman Herzogs Wikipedia-Artikel beschreibt aber die Mitgliedschaft seit 1970. Gruß. --EBB (Diskussion) 14:06, 7. Feb 2005 (CET)

War oder ist Horst Köhler nicht auch eigentlich parteilos? Er wurde durch CDU/CSU doch lediglich zur Kandidatur des Bundespräsidenten berufen. Kann das mal jemand bitte klären?

Wie Gesine Schwan war Köhler schon vorher nicht in der Partei aktiv, dennoch Mitglied.Alopex 15:16, 22. Nov 2005 (CET)

--[Bild: == == köhler == ==]] Horst Köhler war 1990-1993 Staatssekretär im Finanzministerium, ist das kein "innenpolitisches Mandat"? Oder bezieht sich "vorher" auf "unmittelbar vorher", das sollte dann aber deutlich gemacht werden.--62.180.160.181 15:11, 20. Nov. 2006 (CET)hallooooooooo--62.180.160.181 15:11, 20. Nov. 2006 (CET)

    Ein innenpolitisches Mandat umfasst ein gewähltes Amt (Minister, Abgeordneter auf
    kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Darin ist jedoch der vom Mandatsträger ernannte
    Staatssekretär nicht enhalten. Daher m.E. richtig formuliert. Andre

Aufgaben und Befugnisse

Was haltet Ihr von dem Satz: Dies führt dazu, dass der Bundespräsident manchmal auch als Bundesnotar verspottet wird. Ich finde ihn unerträglich. Den Zusammenhang Verspottung und Erster Mann im Staat. Wie wärs mit: Dies führt dazu, dass der Bundespräsident manchmal auch scherzhaft als Bundesnotar tituliert wird.

--MfG Heiner Sextro.de - Berlin 12:37, 21. Apr 2005 (CEST) Da hst du recht. so wie du das schreibst, hört sich das besser an.

Also, ich störe mich auch an der Bemerkung, höre auch den Spitznamen zum ersten Mal. Wie wärs, wenn wir die Bemerkung komplett streichen? Schließlich hat die eher repräsentative Funktion des Bundespräsidenten ja sehr ernsthafte, historische Wurzeln. Eine Spottbemerkung, egal in welcher Form, ist da meiner Meinung nach dann gar nicht angebracht... --Dr. Gert Blazejewski 23:25, 4. Apr 2006 (CEST)

Die Darstellung des Zustandekommens internationaler Verträge ist irreführend. Verträge werden von der Regierung ausgehandelt und zum Schluß vom Verhandlungsführer paraphiert (also abgezeichnet und damit als Dokument fixiert). Dann gehen sie in ein Ratifizierungsverfahren, das eine innerstaatliche Angelegenheit ist und bei uns in der Regel vom Bundestag wahrgenommen wird. Zum Schluß werden die Verträge vom Staatsoberhaupt - hier also dem Bundespräsidenten - unterzeichnet. Damit werden sie völkerrechtlich wirksam. 8.7.2006 Klaus Ermecke

  • Das ist nur zum Teil richtig. Der Artikel muss an dieser Stelle aber sicher verbessert werden. Die Paraphe dient der Fixierung und Genehmigung einer Arbeitsversion des Vertragstextes. Danach findet die Unterzeichnung durch die dazu Bevollmächtigten (wenn vereinbart können Textbestandteile auch hierbei paraphiert werden), in der Regel einer der Verhandlungsführer oder ein gesondert bestimmter Vertreter des jeweiligen Landes. Ratifikation meint die innerstaatlichen Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren, die zur Wirksamkeit und Umsetzung des Vertragsschlusses erfoderlich sind. Der Bundespräsident hat hierbei 3 Funktionen:
  1. Er beglaubigt die deutschen Bevollmächtigten (bürgt nach Außen, dass nach den nationalen, deutschen Bestimmungen diese Personen Deutschland wirksam vertreten)
  2. unzerzeichnet / verkündet das Zustimmungsgesetz als Teil der Ratifikation
  3. fertigt die Ratifikationsurkunde aus und erklärt damit im Außenverhältnis, dass Deutschland den Vertrag für verbindlich udn wirksam ansieht. --CJB 16:13, 9. Jul 2006 (CEST)

Stellvertreter

Wer ist denn sein Stellvertreter?

--Elwood j blues 00:05, 24. Mai 2005 (CEST)

Steht hier. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:47, 24. Mai 2005 (CEST)
Oh, das habe ich überlesen. Merci bien. --Elwood j blues 21:37, 31. Mai 2005 (CEST)

Flugzeug/Flugbereitschaft

1. Bin ich der Meinung das das hier gar nicht hingehört, immerhin kann jeder Politiker von entsprechender Bedeutung mit diesen Flugzeugen fliegen (inklusive den Staatsekretären und Fraktionsvorsitzenden im Bundestag etc.). 2. Das mit "German Air Force One" weiß ich aus meinem Beruf. 3. Das mit der Umpinselung wegen ausländischer Beschwerden ist eine Spekulation - immerhin bleibt das Eiserne Kreuz auch drauf! Wahrscheinlicher ist es, daß man sich internationalen Gepflogenheiten anschloß (vgl. USA).

Vorschlag: Absatz komplett rausnehmen, gehört eh nicht in den Artikel. --Koffer 00:59, 29. Mai 2005 (CEST)

Ehegattin des Bundespräsidenten

Der Absatz ist IMO unangemessen, weil er suggeriert, daß das Amt zum einen ausschließlich Männern vorbehalten und zweitens es eine Selbstverständlichkeit sei, daß deren Partnerinnen ihre berufliche Eigenständigkeit aufgäben und in karitativem Engagement aufgingen.

Vorschlag: Absatz komplett entfernen oder den von mir hinzugefügten Text als Korrektiv belassen und nicht ständig wegzensieren.

Dieser sehr männerzentrierte Blickwinkel zeigt allerdings deutlich, daß es anscheinend an Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen auch nach über 30 Jahren zweiter Frauenbewegung in der BRD noch erheblich mangelt. Die Postition des Gatten einer Bundespräsidentin wird von solchen Gedankengängen nicht berücksichtigt, sondern ausgerechnet für das höchste Staatsamt ein von Idealen der 1950er Jahre geprägtes, rückwärtsgerichtetes Familienbild propagiert. --EvaK 16:45, 19. Sept. 2005 (CEST)

Entschuldigung, aber es ist halt nun mal Realität, dass bisher alle Bundespräsidenten Männer waren. Das ist keine Frauenfeindlichkeit, sondern nennt man Demokratie. Es ist ebenfalls Realität, dass alle Ehegattinnen von Bundespräsidenten (und es gab halt, weil es bisher nur männliche Bundespräsidenten gab, nur Ehegattinnen) repräsentative Aufgaben wahrgenommen haben. Ich sehe überhaupt nicht die von dir kritisierte Suggestion. Dahingegen ist m. E. dein Zusatz eindeutig NPOV, da die Feststellung des Mangels an Gleichberechtigung nun wirklich nicht neutral ist. Bei dem Absatz handelt es sich um eine empirische Darstellung; dass da kein Ehegatte einer Bundespräsidentin vorkommt, liegt nun mal an der Geschichte, nicht an der Unterdrückung der Frau. Gruß. --EBB (Diskussion) 17:24, 19. Sep 2005 (CEST)

Es gibt nichts zu entschuldigen. Die historischen Tatsachen sehe ich im übrigen auch. Aber mit der gleichen Chuzpe, mit der bisher als "demokratisches Selbstverständnis" davon ausgegangen wurde, daß seitens der Parteien für das Präsidialamt nur Männer nominiert wurden, obwohl auch reichlich geeignete Frauen zur Verfügung standen und stehen, stellt der Artikel nach dem Motto "Der Mensch und seine Frau" den Bundespräsidenten und seine Ehegattin als Schatten an seiner Seite dar. Es ist Verschleierung der Ausgrenzung von Frauen aus politischen und sonstigen gesellschaftlichen Positionen, wenn solch ein Artikel als empirische, neutrale Berichterstattung geschichtlicher Tatsachen hingestellt wird. Selbst nach Elisabeth Selberts Kampf um den einen Satz im Grundgesetz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" hat es noch über 50 Jahre gedauert, bis eine Partei eine Frau zur Kanzlerkandidatin nominierte - und auch gleich wieder demontieren will. Und das Gehabe des Noch-Kanzlers in der "Elefantenrunde" am 2005-09-19 sprach Bände: Eine Frau vor meiner Nase? Ohne mich!" Die Geschichte ist auch eine Geschichte der Unterdrückung von Frauen und kann nicht davon losgelöst betrachtet werden, als ob es keinerlei Zusammenhänge gäbe. -- EvaK 22:04, 19. Sep 2005 (CEST)

Moin! Ich finde es schön, dass du argumentierst und nicht - wie manche hier - in einen Edit-war verfällst. Ich sehe dein Problem, verstehe allerdings nicht, was das spezifisch mit dem Bundespräsidenten zu tun hat. Wenn du einen Artikel Frauen in der Politik schreiben oder verbessern willst, würde eine - neutrale - Darstellung deiner Argumentation m. E. sehr gut passen. Einen speziellen Bezug auf den Bundespräsidenten sehe ich nicht, du behauptest ihn ja auch gar nicht. Eine behutsame und neutrale Änderung in deine Richtung würde ich durchaus mitgehen, aber nicht diese Polemik, die du zunächst reingestellt hattest (im Übrigen ist "Zensur" etwas hart, oder nicht?). Und bei Schröder, dessen Auftritt ich auch unsäglich fand, glaube ich, dass der bei einem männlichen Gegenkandidaten genauso ausgefallen wäre. Aber wir wissen das beide nicht. Gruß. --EBB (Diskussion) 00:51, 20. Sep 2005 (CEST)

Überblick Amtszeit Rau

»Er vermied jedoch im Wesentlichen Angriffe auf die handelnden Politiker, weshalb er auch als „Bruder Johannes“ verspottet wurde.«

Johannes Rau wurde schon lange vor seiner Amtszeit als Bundespräsident – und durchaus nicht nur im Spott – vereinzelt „Bruder Johannes“ genannt, also sicher nicht wegen seiner vermeintlichen Konfliktvermeidung als Präsident. -- XenoAntares 00:02, 19. Mär 2006 (CET)

Genau. Der Spitzname entstammt wohl eher seiner oftmals auch nach außen deutlich zu Tage tretenden, tiefen (evangelischen) Gläubigkeit und Religiösität. Die Aussage, wie sie hier steht, ist de facto falsch. (Weshalb ich sie jetzt auch direkt geändert habe). Gruß, --Dr. Gert Blazejewski 22:53, 4. Apr 2006 (CEST)

Reden Köhlers

Am wichtigsten erscheinen mir auch die mehrfachen Hinweise Köhlers, daß Deutschland wieder ein kinderfreundliches Land werden muß (kam z.B. gleich in der Rede vor der Bundesversammlung, direkt nach seiner Wahl). Das sollte auch noch irgendwie dort auftauchen.--Dr. Gert Blazejewski 23:04, 4. Apr 2006 (CEST)

Artikel ins Wikibook übernommen

Hallo, Wikipedia-Gemeinde, nur zur Info: ich habe den Artikel ins Wikibook "Lehrbuch Einbürgerungstest Hessen" übernommen, da in Frage 61 auch nach dem Bundespräsident gefragt wird und sich dieses Wikibook vorgenommen hat, auch die Hintergründe darzustellen. Beste Grüße und vielen Dank für Eure Zuarbeit... --Dr. Gert Blazejewski 23:06, 4. Apr 2006 (CEST)

Amtssitz und Hohheitszeichen

Was ist eigentlich mit der Villa Hammerschmidt? Wird der Stander dort auch gesetzt, wenn "der Bundespräsident dort verweilt oder abwesend ist, ohne dort eine offizielle Residenz einzurichten"? --Borheinsieg 22:46, 6. Apr 2006 (CEST)

Review

Der Artikel ist durch viele Edits ein bisschen patchwork-artig geworden. Vom Level der exzellenten Artikel hat er sich schon entfernt. Ich habe bereits ein grobes Review gemacht. Helft mit, ihn besser zu machen. --CJB 16:19, 24. Mai 2006 (CEST)

Ich hab dann mal gleich die "Überarbeiten-Box" hineingesetzt... Wer meint, das sei übertrieben, bitte, der entferne sie wieder... anschub  18:02, 12. Jun 2006 (CEST)
Kommt mir in der Tat übertrieben vor - der Artikel scheint mir insgesamt völlig OK zu sein, und wir können ja nicht bei jedem Artikel, der kleinere Macken hat, eine "Überarbeiten-Box" reinsetzen. --Toto 12:25, 16. Sep 2006 (CEST)

Ehefrauen der Bundespräsidenten

Warum wird in der Tabelle überall der Mädchenname der Frauen als Linktext angegeben, wenn sie erstens anders heissen (sie haben nun mal den anderen Namen angenommen) und zweitens auch die Lemmas ihrer Artikel dementsprechend nicht ihren Mädchennamen, sondern den tatsächlichen tragen? Davon abgesehen finde ich die Tabelle immer noch etwas bunt. --fubar 00:57, 22. Jun 2006 (CEST)

Materielle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten

Der juristische Klassiker materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten könnte hier noch etwas - insbesondere wg. der aktuellen Ereignisse - ausführlicher (auch mit entsprechender Überschrift) dargestellt werden. --Wurly-hh 10:26, 24. Okt. 2006 (CEST)

ruhende Parteimitgliedschaft

Mir ist etwas aufgefallen, was einer der berechtigten Benutzer vieleicht der Genauigkeit halber ändern sollte: Bei der Tabelle über die Präsidenten muss in der Spalte "Partei" angemerkt werden, dass die Parteimitgliedschaften während der Amtszeit üblicherweise ruhen.84.190.133.58 15:54, 4. Nov. 2006 (CET)

Anfrage

Nichtsdestoweniger ist er der Exekutive zuzurechnen. Warum eigentlich? (Diese Information könnte ruhig auch in den Artikel.) Denn ist in allen drei Staatsgewalten vertreten: Die Gesetze fertigt er aus; die Verordnungen erläßt er (oder?), ernennt Kanzler, Minister, Offiziere und Bundesbeamten (letztere: oder?); ernennt schließlich aber auch Verfassungs- und sonstige Bundesrichter. Mir scheint er eher die Position des absoluten Monarchen einzunehmen, freilich ohne dessen absolute Macht (hier fast ganz ohne Macht) und ohne das gleiche Ausmaß an Immunität (der absolute König ist ja legisbus absolutus). Denn er wirkt in allen drei Staatsgewalten, hat darüberhinaus noch das Begnadigungsrecht, das doch wohl keiner Gewalt zuzuordnen ist und wird von den Organen aller drei als sie im formellen Range übertreffendes Staatsoberhaupt anerkannt. Für letzteres spricht auch die aufgeführte Bestimmung, daß der Präsident nicht im Gerichtssaale vernommen werden darf. Denn im Gerichtssaale ist der Vorsitzende Richter die Repräsentanz der staatlichen Obrigkeit (als ganzer), deshalb muß der Präsident, der in dieser Repräsentation auf jeden Fall noch einen Vorrang genießt, draußen bleiben, um keine diesbezügliche Verwirrung zu stiften. Man beachte, daß ich mich allein auf die protokollarischen, formalen und symbolischen Zusammenhänge bezogen habe. Mir ist bewußt, daß – obschon er meiner Auffassung nach sogar den Satz „L’état, c’est moi“ aussprechen könnte, freilich mit dem Zusatz „c’est-à-dire symboliquement“ (mit der gleichen Symbolik könnte dann auch der Bundestag sagen: „Les allemands, c’est moi“) – der Bundespräident mit keinem Staatsoberhaupt weniger verglichen werden kann als mit einem absoluten Monarchen. --84.154.75.241 20:14, 8. Nov. 2006 (CET)

Fehler

Hallo, im Absatz "Auflösung des Parlaments wird versehentlich der Art 63 GG (Wahl des Bundeskanzlers) anstatt Art 68 GG (Auflösung des Bundestages) zitiert. Dieter Zens Bonn (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.87.196.75 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 18:57, 29. Nov. 2006 (CET))

Nein, das ist korrekt. --Skyman gozilla 18:57, 29. Nov. 2006 (CET)


Einige Fehler:

  • bei der Liste bitte erwähnen, daß die Parteimitgliedschaft ruht (oder nicht?) (wurde schon erwähnt)
  • die Überschrift „Überblick“ bitte entweder streichen, oder die Einzelpersonen eine Ebene aufwärts, denn wer a (7.1) sagt, müßte auch b (7.2) sagen
  • Richard von Weizsäcker wurde bitte „wiedergewählt“ (nämlich zum Bundespräsidenten) und nicht „wieder gewählt“ (also noch einmal gewählt: war eine andere Wahl ungültig oder was?)
  • die „einstweilige Anordnung“ (3.2) schreibt sich mW klein. --84.154.75.241 20:14, 8. Nov. 2006 (CET)
  • der interne Link "siehe oben" unter "nach Artikel 61 des Grundgesetzes seines Amtes enthoben wird" muss aktualisiert werden, da sich anscheinend die entspr. Überschrift geändert hat(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.163.189.236 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 23:14, 9. Mai 2007 (CEST))
Korrigiert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 23:14, 9. Mai 2007 (CEST)

Bilder der Bundespräsidenten

also die fotos als thumbs ohne bildunterschrift rechts an den rand zu knallen ohne das sie im zusammenhang zum text stehen finde ich ehrlich gesagt ätzend!!! heinemann steht neben scheel usw..also das nenne ich "bildakrobatik" vom allerfeinsten: nämlich total OHNE sinn + verstand! -- die hendrike 08:18, 10. Dez. 2006 (CET)

Hallo! Dass die Bilder rechts angeordnet sind gefällt mir gut, ich habe Bilder & Text jetzt in eine Tabelle gepackt damit sich jedes Bild wirklich neben seinem Text befindet. Der Text ist jetzt etwas auseinandergezogen, dafür kann jedes Bild problemlos zugeordnet werden --Cbarth 18:47, 29. Dez. 2006 (CET)
Ich frage mich nur gerade, wo die Bilder sind. Sind die allesamt unlängst gelöscht worden? --Scooter Sprich! 23:10, 31. Dez. 2006 (CET)
Die Bilder sind scheinbar alle gelöscht worden weil wohl wichtige Angaben zu den Bildern gefehlt haben. Zumindest teilweise konnte ich andere Bilder finden. Hoffentlich kann man die Lücke bald schliessen. --Cbarth 18:04, 2. Jan. 2007 (CET)

Ich habe die Bundesbildstelle um Portraitfotos aller Bundespräsidenten gebeten. Bin gespannt ob sich da was tut :) --Cbarth 17:25, 22. Feb. 2007 (CET)

formales Prüfungsrecht

Da auch für dieses Lemma ein wiki-entwicklungsfeindlicher Seitenschutzstatus gilt, beantrage ich folgenden erläuternden Satz unter "Formales Prüfungsrecht" einzufügen:

":Die Rechtsgrundlage für das formale Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bildet Art. 82 I 1 GG, nach dem "[d]ie nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze" am Maßstab eines verffassungskonformen Gesetzgebungsverfahrens gemessen werden."--141.89.32.129 11:03, 13. Dez. 2006 (CET)

Wie sieht es mit einem moralischen Verweigerungsrecht aus? Bzw. mit konsequenzen in solch einem Fall?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.135.140.169 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 14:42, 16. Feb. 2007 (CET))

Parlamentsauflösung/gerichtliche Überprüfung

Wurde nicht auch die Parlamentsauflösung 2005 vor dem Verfassungsgericht geprüft?

grundsätzlich

Einige Informationen sind redundat. Artikel ist nicht in einzeln editierbare Abschnitte unterteilt.

Wiederwahl

Die ursprüngliche Fassung entspricht der Aussage in Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl. 2006, Art. 54 Rn. 3, wonach eine spätere Wiederwahl "dann nicht ausgeschlossen ist, wenn zwischendurch mindestens ein anderer Bundespräsident amtiert hat (Herzog MD 21; Fritz BK 153; Pernice DR 33; Umbach UC 50; a.A. Jekewitz AK 8)". Eine Änderung der Formulierung kommt aus meiner Sicht ohne Beleg nicht in Frage; selbst mit Quelle wäre zu prüfen, ob die Neufassung der herrschenden Lehre entspricht oder ob die Quelle nur eine Mindermeinung belegt. --Fehlerteufel 10:13, 11. Jan. 2007 (CET)

Mir ging es darum, daß die "zehn Jahre" mißverständlich sind. Eine Amtszeit kann doch bspw. durch Rücktritt oder Amtsenthebung weniger als fünf Jahre dauern, eine danach anschließende Wiederwahl müßte sich an Art. 54 II 2 messen lassen. Das ist zwar nicht so wahnsinnig wahrscheinlich, ein reines Abstellen auf die Dauer der Amtszeit erscheint mir aber falsch.
"... sofern nicht mehr als zwei Amtszeiten unmittelbar aneinander anschließen" entspricht doch recht genau "... wenn zwischendurch mindestens ein anderer Bundespräsident amtiert hat".
Bayernparteiler 11:25, 11. Jan. 2007 (CET)
Lieber Bayernparteiler, ich muss Dich um Entschuldigung bitten. Ich hatte in Eile aus Versehen revertiert. Deine Version ist besser als die irrtümlich wiederhergestellte Vorversion. --Fehlerteufel 15:10, 11. Jan. 2007 (CET)
Kein Problem, dafür ist die Diskussion ja da. :-) Bayernparteiler 19:39, 11. Jan. 2007 (CET)

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-- DuesenBot 08:42, 25. Mär. 2007 (CEST)

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-- DuesenBot 12:53, 26. Mär. 2007 (CEST)

Name des Lemmas

Ich finde den Namen des Lemmas etwas irreführend. Bundespräsident (Deutschland) ließe mE erwarten, dass auf alle deutschen Bundespräsidenten hingewiesen wird, er befasst sich tatsächlich aber nur mit den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Das ist nicht korrekt, da der Norddeutsche Bund ebenfalls einen Bundespräsidenten hatte. Darauf sollte zumindest hingewiesen werden. (Den Namen des Lemmas in Bundespräsident (Bundesrepublik Deutschland) zu ändern, wage ich nicht vorzuschlage, weil ich vermute, damit auf kein großes Verständnis zu stoßen.)

-- 87.139.29.139 23:54, 26. Mär. 2007 (CEST)

Der Norddeutsche Bund hatte ein Präsidium (tw. auch Bundespräsidium genannt), aber keinen Bundespräsidenten, so zumindest die Terminologie seiner Verfassung. Klingt für uns etwas merkwürdig, da wir unter Präsidium idR ein Gremium mit mehreren Mitgliedern verstehen, da war es aber nur eine Person. Ich wüsste auch sonst in der deutschen Geschichte kein anderes Amt mit der Bezeichnung Bundespräsident. --SCPS 11:11, 27. Mär. 2007 (CEST)

Hinweis auf die sexualität?

"Bislang waren alle Bundespräsidenten männlich und (zumindest nach außen hin) heterosexuell und waren alle mit einer Ehefrau verheiratet" wasn das fürn überflüssiger klammertext? könnte man bei jedem dahintersetzen, völlig übberflüssig und schnell raus damit.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.132.97.234 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 21:22, 23. Apr. 2007 (CEST))

Hab das geändert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 21:22, 23. Apr. 2007 (CEST)

Standarte ist ein gleichseitiges ... Rechteck

Warum nennt man ein gleichseitiges Rechteck nicht einfach "Quadrat"?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.228.66.12 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 00:09, 29. Apr. 2007 (CEST))

Fehler in Kandidatenauswahl

Fehler in Kandidatenauswahl: "und das Wahlrecht zum Bundestag besitzt (Art. 51 I GG)." Das ist falsch. Es steht in Art 54/I GG. quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_54.html(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.57.34.86 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:04, 5. Mai 2007 (CEST))

Stimmt, habs geändert. --Skyman gozilla Bewerte mich! 17:04, 5. Mai 2007 (CEST)

Quadrat?

"Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein gleichseitiges Rechteck" Ähm, ich als Mathematiker frage mich da ob es einen Grund gibt es als nicht Quadrat zu nennen. Alternativ käme auch rechtwinkliges Raute in Frage. Mocy 14:09, 14. Feb. 2008 (CET)

Gut beobachtet; in der Tat wirkt auch auf mich die Standarte eigentlich quadratisch (siehe etwa Abbildung im Brockhaus 1950, oder hier), aber interessanterweise/merkwürdigerweise ist das mit dem „gleichseitigen Rechteck“ sogar offizieller Text!? Anordnung über die deutschen Flaggen. Vom 7. Juni 1950. Gruß -- Talaris 15:00, 14. Feb. 2008 (CET)

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kann jemand eine einbauen? so wie z.b metro ag, daimler chrysler manager(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.146.198.111 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:33, 8. Jul. 2007 (CEST))

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Es scheint zwar keine spezielle Amtstracht für unser Staatsoberhaupt zu geben, aber auf http://sp.bundespraesident.de/Wissenswertes-Unterhaltsames/-,12143/In-Frack-und-Abendkleid.htm („In Frack und Abendkleid“) scheint der Bundespräsident mehrere Symbole zu tragen. Es sollte nachgeforscht werden, worum es sich da handelt...

Es handelt sich um die Sonderstufe des Großkreuzes, die höchste Stufe des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, das nur an Staatsoberhäupter verliehen wird und außerdem allen Bundespräsidenten als Amtsinsignie. (siehe Liste_der_Träger_des_Bundesverdienstkreuzes)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.85.156.95 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 22:58, 13. Sep. 2007 (CEST))

Titel auf Lebenszeit

Ich habe mal gehört dass der Titel "Bundespräsident" auch nach Ablauf der Amtszeit weiter gilt, und der Bundespräsident auch nach der Amtszeit noch ein Büro und eine(n) Sekretär(in) zur Verfügung bekommt. Vielleicht sollte man das im Artikel erwähnen.--E-qual !!! 02:44, 9. Okt. 2007 (CEST)


Nach meinen Informationen stehen einem aus dem Amt geschiedenen Bundespräsidenten in der Tat einige Privilegien zu, allerdings ist nach meiner Information der Titel "Bundespräsident" für den amtierenden Amtsinhaber reserviert, er ist daher kein offizieller Titel des ausgeschiedenen Bundespräsidenten; was allerdings nicht bedeutet, dass man ihn nicht aus Respekt trotzdem mit diesem Titel anspricht.
--89.14.178.148 16:27, 14. Apr. 2008 (CEST)


Nach Ablauf der Amtszeit trägt ein ehemaliger Bundespräsident den Titel "Bundespräsident a.D" und wird/(kann) auch weiterhin mit "Herr Bundespräsident xyz" angesprochen (werden).

Dauer der Prüfung von Gesetzen

Hallo, in dem Artikel Vertrag über eine Verfassung für Europa wird ausgeführt, dass Bundesrat und Bundestag den Vertrag bereits im Mai 2005 ratifizierten. Noch bevor der Bundespräsident seine Prüfung des Vertrages beendet und über eine Unterschrift entschieden hatte, klagte Peter Gauweiler beim Verfassungsgericht gegen die Ratifizierung des Vertrages. Der Bundespräsident kündigte an, er wolle mit der Entscheidung über seine Unterschrift so lange warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage entschieden hat. Das ist noch nicht geschehen und somit wartet die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ratifikation jetzt seit zweieinhalb Jahre beim Bundespräsidenten auf eine Unterschrift. In diesem Einzelfall ist das nicht erheblich, weil der Verfassungsvertrag ohnehin tot ist. Aber mal ganz grundsätzlich: Gibt es eigentlich eine festgelegte Höchstdauer für die Prüfung eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten? Wie lange dauert so eine Prüfung in der Realität in der Regel? Was waren die längsten Prüfungsdauern? --Roroma 13:32, 19. Okt. 2007 (CEST)

Nein, es gibt keine festgelegte Dauer. Wenn ein Verfassungsorgan, das dadurch in eigenen Rechten berührt wird, findet, daß es zu lange dauert, kann es ein Organstreitverfahren vor dem BVerfG einleiten. Typischerweise dauern solche Prüfungen aber nur zwischen ein paar tagen und ein, zwei Monaten. Genauere Statistiken habe ich aber nicht.
--HolgerPollmann 23:39, 19. Okt. 2007 (CEST)

Portraits der Bundespräsidenten

Hallo,

bitte auch und gerade im exzellenten Artikel die üblichen Formatierungen für Bilder beachten. Die Bilder in der Tabelle wie hier blähen den Artikel nur unnötig auf und hinterlassen unnötige weiße Flächen. Ich habe dies behoben. – Wladyslaw [Disk.] 12:19, 10. Jan. 2008 (CET)

Rechtschreibfehler

Hallo, könnte jemand das Wort "Bebölkerung" im Absatz von Bundespräsident Karl Carstens in "Bevölkerung" ändern? Danke :-)) Grüße magix01

Danke für den Hinweis. Und beim nächsten Fehler: Trau Dich! Nur Mut!--Blueser 03:03, 12. Feb. 2008 (CET)

Ort der Wahl

Wäre es sinnvoll in einem Kapitel davon zu berichten, wo die Wahlen stattgefunden haben? Übrigens soll es in Berlin eine ominöse Ostpreußenhalle geben, wo bis einschl. 1969 gewählt wurde - per Google finde ich aber nichts z.B. darüber, ob es diese noch gibt.-- Ziko 18:33, 21. Mär. 2008 (CET)

Scheel als Sangesbruder

Ich bin nicht der Meinung, dass Scheel "vor allem als singender Bundespräsident" in Erinnerung geblieben ist. Das klingt zwar lustig, wird seiner Leistung aber nicht gerecht. --Bernardoni 14:12, 12. Apr. 2008 (CEST)

Wiederwahl des Bundespräsidenten

In der Einleitung heißt es: "Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war." Diesen Satz finde ich dahingehend sehr unvorteilhaft, da er für mich auf zwei Arten ausgelegt werden könnte: Bedeutet dies, dass ein Bundespräsident, der nach einer Amtszeit aus dem Amt geschieden ist und von einem anderen Präsidenten ersetzt wurde nach dessen Amtszeit noch einmal für das Amt nominiert werden kann oder gilt hier die (in anderen Staaten durchaus nicht unübliche) Regelung, dass der Präsident nach zwei Amtszeiten von einem anderen Präsidenten abgelöst wird, danach aber theoretisch wieder gewählt werden kann, solange seine dritte Amtszeit nicht direkt auf die Zweite folgt (in dem Fall hat der zweite zitierte Satz dann eben nichts mehr mit dem ersten zu tun)? Wäre nett wenn das mal jemand prüfen und eventuell klarer formulieren könnte.

--MrMister 16:32, 14. Apr. 2008 (CEST)

Ich würde auch gern wissen, ob es maximal 2 Amtszeiten sein dürfen, oder maximal 2 am Stück, ich würde es zur Zeit so interpretieren, dass nur 2 am Stück verboten sind und man nach einer Unterbrechung wieder darf
Das entspricht der herrschenden Meinung.--Zoris Trömm 14:29, 21. Nov. 2008 (CET)

Fehler in Gehaltsangabe

"Der Bundespräsident bezieht Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers (2007 € 199.000), nach Amtsende bis zu seinem Lebensende einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder). "

Es muss 9/10 heißen, andernfalls passen die 199.000€ nicht. :) Danke für die Korrektur.(nicht signierter Beitrag von 79.230.237.45 (Diskussion) )

Falsch. Es sind definitiv 10/9 der Bezüge der Bundeskanzlerin. siehe: http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2007/pdf/epl01/s0101.pdf(nicht signierter Beitrag von [[Benutzer:Falvarelli 18:55, 2. Okt. 2008 (CEST)|Falvarelli 18:55, 2. Okt. 2008 (CEST)]] ([[Benutzer Diskussion:Falvarelli 18:55, 2. Okt. 2008 (CEST)|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/Falvarelli 18:55, 2. Okt. 2008 (CEST)|Beiträge]]) )


Es sind 10/9, s. Quelle oben. Auch wäre absolut unlogisch, wenn der Regierungschef mehr verdienen würde wie das Staatsoberhaupt.

WAS ABER FALSCH IST: ist die Angabe ca. 213.000 Euro. Diese Zahl ist veraltet und bezieht sich auf die Amtszeit von Johannes Rau, da er Anspruch auf Kinderzuschläge hatte, die richtige Zahl, die Horst Köhler laut den Bundeshaushalten in den letzen Jahren verdient hat, ist 199.000 Euro. Da bis auf Johannes Rau kein Bundespräsident mit jungen - kinderzuschlagsberechtigten - Kindern ins Amt gewählt wurde, wäre es eindeutig sinnvoller und v.a. RICHTIGER! die Besoldung von 199.000 Euro (genau, nicht ca.! s. aktuelle Haushalt (Seite 3 des Einzelplan des Bundespräsidenten), der auch die Zahlen für 2008 und 2007 enthält http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2009/html/ep00.html) anzugeben und nicht von einerm Sonderfall auszugehen, den es erst einmal in 60 Jahren gab. (nicht signierter Beitrag von 89.54.162.64 (Diskussion | Beiträge) 10:09, 20. Okt. 2009 (CEST))

Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten

Servus,

unter dem 4. Aufzählungspunkt steht der Begriff "Gegenzeichnung". Ich halte das im Zusammenhang mit Art. 58 GG für missverständlich. Der Bundespräsident fertigt Bundesgesetze aus, d. h. er unterschreibt sie. Gegenzeichnung erfolgt durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister.

Viele Grüße Tschoeni(nicht signierter Beitrag von Tschoeni (Diskussion | Beiträge) )

---

Hallo.

Zum Satze, dass der Präsident den "Rücktritt des Bundeskanzlers" nicht ablehnen kann hab ich folgendes zu sagen: Das ergibt keinen Sinn. Es müsste korrekt heißen: "Der Bundespräsident kann kein RücktrittsGESUCH des Bundeskanzlers ablehnen". Oder im Zweifelsfalle: "Er kann ihm den Rücktritt nicht verwehren". Den Rücktritt - an sich - kann er rein logisch nicht ablehnen, weil ja ohne Zustimmung, kein Rücktritt möglich ist. Er müsste folglich das Rücktrittsgesuch annehmen (welches dann wirksam würde), den Rücktritt jedoch ablehnen. Das ist widersinnig und widerspricht sich.

Liebe Grüße(nicht signierter Beitrag von 88.66.22.23 (Diskussion) )

Tod des Präsidenten

Was passiert, wenn der Präsident stirbt und der neue gewählt wurde. Wird der neue Präsident dann lediglich die Amtszeit zu Ende führen oder endet dessen Amtszeit dann auch erst regulär fünf Jahre nach der Wahl?--Ticketautomat 19:56, 23. Mai 2008 (CEST)

Mit der Wahl nach dem Tod ist ein neuer BP eingeführt, der seine Amtszeit führt. Diese dauert also auch wieder fünf Jahre. Genauso verhält es sich nach der Präsidentenanklage vor dem BVerfG.

--Anfahrer 14:31, 30. Mai 2008 (CEST)

Bezahlung

Der Bundespräsident bezieht Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers (2007: 199.000 €)...

Die Angabe 2007, auf welches Amt bezieht sich diese? 84.44.153.207 11:28, 24. Mai 2008 (CEST)

Kandidatenauswahl

Was mir in diesem Abschnitt fehlt ist die Information, wie und wo man sich als Kandidat für das Amt des Bundespräsident bewerben muss. Ich habe bisher den Eindruck, ein Politiker muss dazu mit einer Zeitung reden, damit das öffentlich wird. --62.176.136.72 00:46, 30. Mai 2008 (CEST)

Nach Art. 54 Abs. 1 GG wird "der Bundespräsident [...] ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat." Da ohne Aussprache gewählt wird und jeder der die genannten Kriterien erfüllt wählbar ist, würde ich annehmen, dass jeder der seine Kandidatur einer Mehrzahl oder zumindest einem Mitglied der Bundesversammlung zur Kenntnis bringt als Kandidat gelten kann. Genrell frage ich mich aber auch, ob es einer solchen Absichtserklärung bedarf oder ob einfach jeder deutsche Bürger über 40 gewählt werden kann und er die Wahl dann nur anzunehmen braucht. Außerdem: Wählt man in der Bundesversammlung mit vorgedruckten Stimmzetteln mit den Namen der "Kandidaten" oder trägt jeder Wahlmann einen Namen von Hand ein? --Moritz M. 01:19, 30. Mai 2008 (CEST)

Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann nach § 9 Abs. 1 S. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen. Die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 BPWG beizufügen. Gewählt wird nach § 9 Abs. 3 S. 1 BPWG mit verdeckten amtlichen Stimmzetteln. Stimmzettel, die auf andere als in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannte Personen lauten, sind gem. § 9 Abs. 3 S. 2 BPWG ungültig. -- Patroklos 23:21, 6. Okt. 2008 (CEST)


Im Kapitel Kanditatenauswahl steht zu Anfang: Zum Bundespräsidenten kann sich wählen lassen, wer deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist

Im Folgekapitel am Schluss: Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und das passive Wahlrecht besitzt.

Man muss schon genau lesen, um zu verstehen, dass das das gleiche ist. Kann man das ändern, bzw. einmal entfernen?

-- Meikel1965 Diskussion 13:52, 22. Dez. 2008 (CET)

Korrektur der Angabe zum Luftsicherheitsgesetz

Wenn der Artikel wirklich "exzellent" sein sollte, sollte man einen Fehler ausbauen: Horst Köhler hat die Unterschrift zum Luftsicherheitsgesetz nicht 2006 verzögert, sondern 2005. Inhaltliche Beschreibung des Vorgangs ist korrekt, nur die Jahreszahl stimmt nicht. Das Gesetz wurde 2004 verabschiedet und trat am 15.1.2005 in Kraft. Dementsprechend hat Köhler Anfang 2005 (ich glaube es war der 12.1.05) unterschrieben. Ich darf nicht ändern, bin neu hier :p gruß sisyphos(nicht signierter Beitrag von Sisyphosfreak (Diskussion | Beiträge) )

Einleitung

Die weitverbreitete Auffassung, der deutsche Bundespräsident habe überwiegend repräsentative Aufgaben und sei alles in allem jedenfalls nicht sehr mächtig, wird auch von diesem Wikipedia-Artikel geteilt. Den Großteil seiner Amtszeit verbringt der Präsident ja in der Tat mit repräsentativen Aufgaben – im Falle des Falles haben es seine Machtbefugnisse aber in sich. Ich meine natürlich nicht etwa das Begnadigungsrecht oder die Möglichkeit der Ausfertigungsverweigerung von potenziell nicht verfassungsgemäßen Gesetzen. Aber die freie Entscheidungsbefugnis des Präsidenten über die Auflösung des Bundestages im Falle der gescheiterten Vertrauensfrage (Art. 68 GG) ist keine Lapalie und kann gravierende Auswirkungen auf die politische Entwicklung eines Landes haben. Im Gegensatz zu den weiteren staatspolitisch bedeutenden Entscheidungsbefugnissen im Falle der Wahl einer Minderheitsregierung (Art. 63) und der Ausrufung des Gesetzgebungsnotstands (Art. 81) kam das Instrument der Vertrauensfrage schon fünf Mal zur Anwendung, und in drei Fällen (1972, 1982, 2005) hatte der Bundespräsident über die Auflösung zu entscheiden.

Ich muss nicht deutlich machen, dass die politische Entwicklung Deutschlands je nach Entscheidung des Präsidenten u.U. vollkommen anders verlaufen würde; nicht zuletzt ist schließlich auch das Wahljahr und die gerade herrschenden Umstände für das Wahlergebnis von entscheidender Bedeutung. Diese Einschätzung wird auch von der Literatur überwiegend geteilt. Ich fasse zusammen: Der Bundespräsident hat zwar in erster Linie und im Normalfall repräsentative Aufgaben, aber die Befugnisse des Bundespräsidenten bei der gescheiterten Vertrauensfrage sind so überragend wichtig, dass sie auch in die Einleitung gehören. Sie sind jedenfalls eher von Relevanz als die derzeit ebenfalls in der Einleitung enthaltene Höhe der Amtsbezüge, die dort nun wirklich nichts verloren hat.--Eigntlich 20:04, 28. Aug. 2008 (CEST)

Darf die Wahl zum Bundespraesidenten im Jahr 2009 um eine Tagesfrist von 180 Tage auf den 23.11.2009 verschoben werden?

Begruendung: Von allen Wahlberechtigten des Bundestages und der 16 Landtage der Jahre 2008 und 2009 werden schaetzungsweise 200 bis 400 Teilnehmer der Bundespraesidentenwahl neu gewaehlt. Da waere es nur grundgesetzlich logisch diese Entscheidungen der Deutschen Arbeiter und Deutschen Bauern der Jahre 2008 und 2009 bei bzw. zur der Wahl des Deutschen Staatsoberhauptes abzuwarten. http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1589224_Bundestagswahl-am-27.-September-2009.html 195.194.75.209 15:22, 4. Sep. 2008 (CEST)

Nein, die Wahl darf nicht derartig verschoben werden. Nach Art. 54 II GG beträgt die Amtszeit des Bundespräsidenten fünf Jahre - nicht mehr, nicht weniger. Und nach Art. 54 IV GG tritt die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage vor (und nicht etwa 150 Tage nach) Ablauf der Amtszeit zusammen.
Ich halte auch die Behauptung nicht für so wahnsinnig überzeugend, daß es "grundgesetzlich logisch" wäre, die Wahl zu verschieben, weil das Grundgesetz nicht verlangt, daß die Bundesversammlungsmitglieder Personen sind, die noch möglichst viel Amtszeit vor sich haben. Im Gegenteil: Jeder, der gewählt ist, ist für die ganze Amtsperiode gewählt. Es widerspricht dem Prinzip des Grundgesetzes, einem Bundestagsabgeordneten die Berechtigung für die Ausübung seines Mandats abzusprechen, solange dieses noch läuft; nirgendwo macht die Verfassung derartige Vorbehalten. Wer gewählt ist, ist für die ganze Zeit gewählt, und eine Mißachtung dieser Wahl ist ein Tritt ins Gesicht der Leute, die gewählt haben.
Im übrigen ist Deutschland eien Demokratie, wo grundsätzlich jeder wählen darf; mit dem Grundgesetz wäre es auch nicht vereinbar, nur "deutgche Arbeiter" und "deutsche Bauern" wählen zu lassen.
Schließlich müssen die von dem Landtagen entsandten Mitglieder der Bundesversammlung keine Landtagsabgeordneten sein. Art. 54 III GG spricht nur von "Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden". Darum steht auch in § 3 BPräsWahlG, dass jeder zur Bundesversammlung wählbar ist, der zum Bundestag wählbar ist. Und das heißt auch: die, die da von den landtagen entsandt werdenm, haben unter Umständen gar kein Landtagsmandat inne und können darum auch nicht sonderlich viel ihrer Wahlzeit noch vor sich haben.
--HolgerPollmann 16:50, 4. Sep. 2008 (CEST)

Einleitung

Die Einleitung finde ich von der inhaltlichen Abfolge wenig gelungen. Der Zweite und folgende Satz gehört nach die Erläuterung der Amtszeit/Wahl, also die verfassungsrechtliche Betrachtung. Erst danach ist eine Relativierung der Stellung des BP sinnvoll und geboten. --84.153.218.16 12:57, 22. Dez. 2008 (CET)

Ach ja: Könnte bitte jemand im Absatz "Vom Bundespräsidenten verliehene Ehrenzeichen" das Bundesverdienstkreuz verlinken, welches unter der Bezeichnung "Verdienstorden der BRD" wohl den Wenigsten ein Begriff sein dürfte. Danke --84.153.218.16 12:59, 22. Dez. 2008 (CET)

Exekutive?

Im ersten Absatz steht: „Der Bundespräsident ist der Exekutive zuzurechnen.“ Ist dies korrekt? Mir wurde zugetragen, dass diese Zuordnung nicht eindeutig ist, und auch im Archiv dieser Diskussionsseite findet sich eine ähnliche (leider unbeantwortete) Anfrage. Über eine Klärung wäre ich sehr erfreut. Gruß, --Church of emacs D B 09:35, 15. Apr. 2009 (CEST)

Wo sollte man ihn denn sonst hinstecken? Legislative? Judikative? Da er weder Gesetze "macht", noch Recht spricht ist er eindeutig ein Exekutivorgan. Dem widerspricht keine seiner Kompetenzen (weder die Überprüfung von Gesetzen, noch das Begnadigungsrech).--Zoris Trömm 16:32, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ich bin mir nicht sicher dass eine eindeutige Zuordnung zu einer der drei Gewalten möglich ist. Nur weil der Bundespräsident nicht der Legislative/Judikative zuzuordnen ist, bedeutet dass nicht, dass er automatisch zur Exekutive passt. --Church of emacs D B 18:14, 21. Apr. 2009 (CEST)
Gibts da noch eine Vierte?--Zoris Trömm 18:32, 21. Apr. 2009 (CEST)
Du scheinst vorauszusetzen, dass jedes Amt perfekt entweder zur Legislative, oder der Judikative oder der Exekutive passt. Oder? --Church of emacs D B 18:49, 21. Apr. 2009 (CEST)

Der Bundespräsident muß die neuen Gesetze unterschreiben, damit sie wirksam werden. Das kann er auch verweigern. Ich glaube, er hat auch ein Mitspracherecht im Bundestag. Er gehört also eher zur Legislative (gesetzgebende Gewalt). Die ausführende Gewalt (Exekutive) ist doch eher Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltung (alle Ebenen). --JLeng 19:24, 21. Apr. 2009 (CEST)

Um Gottes Willen... Ich bin zwar ein Österreicher, aber ich kann euch nur empfehlen: Lest das Grundgesetz! --Zoris Trömm 19:30, 21. Apr. 2009 (CEST)

Da stehts. Das gilt doch nur für BRD. Gilt das auch für Österreich?? --JLeng 19:52, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ja, das B-VG regelt das ähnlich (ist aber etwas älter). Damit du den unterschied zwischen Exekutive und Legislative siehst streich ich ihn dir nochmal dick an: „1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet.“ Prüfung, Ausfertigung und Verkündung sind reine Verwaltungsakte. Für die weitere Lektüre: Politisches System Deutschlands. Ein Mitspracherecht im Bundestag hat der Bundespräsident im Übrigen nicht. Für mich wärs das dann. Ich will ja nicht unhöflich sein, aber ich meld mich erst wieder, wenn ihr einen zurechnungsfähigen Staatswissenschaftler findet der den BP nicht zur Exekutive zählt. --Zoris Trömm 19:57, 21. Apr. 2009 (CEST)
Gut ich muss mich insoweit korrigieren, als dass das der Bundespräsident scheinbar selber glaubt.[4] Das ist aber reinster Carl Schmitt: "Der Präsident steht über den Gewalten"... Schwachsinn. Zumal das Bundespräsidialamt behauptet: „Der Bundespräsident ist nach dem Grundgesetz als Staatsoberhaupt nicht Teil der Exekutive.“ Wo steht das? Wers findet soll mich kräftig pieksen: GG--Zoris Trömm 20:29, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ich pieks dich. :-) Da stehts. --JLeng 20:36, 21. Apr. 2009 (CEST)
Im Grundgesetz Kinder, im Grundgesetz... Das Zitat hab ich ja selber reingestellt. --Zoris Trömm 21:01, 21. Apr. 2009 (CEST)
(BK) So wie ich das sehe ist die Zuordnung zur Exekutive nicht vollkommen eindeutig und unstrittig. Deshalb würde ich diesen Satz gerne entfernen, wenigstens so lange wie der Status des Bundespräsidenten ungeklärt ist. --Church of emacs D B 20:39, 21. Apr. 2009 (CEST)

Der Präsident eines jeden Landes auf dieser Erde ist Teil der Exekutive. Das ist beim deutschen Bundepräsidenten nicht anders. Der Bundespräsident ernennt und entläßt Kanzler, Regierung und Bundesrichter, jedes verabschiedete Gesetz tritt erst mit seiner Unterschrift in Kraft ( auch wenn diese eher formaler Natur ist). Das sind alles exekutive Funktionen. Jedem, der etwas von Staatsrecht Ahnung hat, sollte das klar sein. Daß auf der Seite des Bundespräsidialamtes das Gegenteil behauptet wird, ist ein Witz. Das erinnert mich an Dick Cheney, der vor ein paar Jahren behauptet hat, er gehöre als US-Vizepräsident auch nicht zur Exekutive, nachdem der Kongreß von der Exekutive- und damit auch von ihm- die Herausgabe von Dokumenten verlangt hat.--79.212.107.139 18:18, 5. Mai 2009 (CEST)

Ich hab mal versucht [5], den Meinungsstand ganz kurz zu skizzieren; die Quellen sind vielleicht noch nicht ganz optimal. Eine nähere Erörterung wäre sicher nicht uninteressant, das würde dann aber wohl die Einleitung sprengen. --Bayernparteiler 02:26, 23. Mai 2009 (CEST)
Zoris Trömm hat ganz recht: Der Bundespräsident wird von der Staatsrechtslehre der Exekutive zugerechnet (Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 3. Auflage, Art. 54, Rdnr. 1, m. w. N.; Hammer, in: Blank/Fangmann/Hammer, GG, 2. Auflage, Art. 54, Rdnr. 2). Ob Mitteilungen des Bundespräsidialamtes auf dessen Seite zitierfähig sind, bezweifle ich. Deswegen plädiere ich dafür, die klare Zuordnung zur Exekutive im Artikel wiederherzustellen. -- Patroklos 18:33, 23. Mai 2009 (CEST)
@Bayernparteiler: Finde ich gut. Sofern das nicht vollkommen eindeutig ist, sollten wir uns nicht festlegen lassen, welche der Parteien Recht hat. Gruß, --Church of emacs D B 19:08, 23. Mai 2009 (CEST)
Es ist aber nach der Literatur eindeutig. Bislang hat noch niemand einen gegenteiligen Beleg liefern können. -- Patroklos 19:14, 23. Mai 2009 (CEST)
Er wird von einem Staatsrechtler der Exekutive zugeordnet, andere sehen das anders.
  1. In mancherlei Hinsicht ist er ausführendes Organ, z.B. beim Unterzeichnen von Gesetzen, also Exekutive.
  2. Vor dem Unterzeichnen ist er aber gehalten, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu verweigern, also Judikative.
  3. Und schließlich darf er (überparteilich) in den Gesetzgebungsprozess eingreifen, z.B. indem er bereits im Vorfeld verfassungsmäßige Bedenken zu einem beabsichtigten Gesetz anmeldet, also Legislative.
Mir gefällt weiterhin die Formulierung am besten, dass der "Bundespräsident über den Gewalten steht", so war es nämlich von den Baumeistern des Grundgesetzes gedacht! axpdeHallo! 19:34, 23. Mai 2009 (CEST)
(reinquetsch): Die Judikative ist doch nicht für die In-Kraft-Setzung (also Gegenzeichnung) und Prüfung der Gesetze zuständig, sondern für deren Anwendung (sprich: Rechtsprechung! Hier liegt eine Begriffsverwechslung vor Thomasmuentzer 05:39, 1. Jun. 2009 (CEST)
Wenn es Staatsrechtler gibt, die das so sehen, kann man sie ja hier nennen. Das war bisher aber noch nicht der Fall. Angesichts der von mir oben beigebrachten gegenteilige Belege ist davon auszugehen, dass der Bundespräsident einhellig der Exekutive zuzurechnen ist. Im Übrigen: Ob der Bundespräsident gehalten ist, die Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes zu prüfen, ist hoch umstritten und keineswegs eindeutig. Und auch wenn man ihm ein Ausfertigungsverweigerungsrecht zubilligt, handelt es sich dabei nicht um judikative Tätigkeit, weil es sich bei der Nichtausfertigung nicht um Gerichtsbarkeit handelt (die Verfassungsgerichtsbarkeit wird außerdem vom BVerfG ausgeübt, bei dem auch das Verwerfungsmonopol liegt). Der Bundespräsident darf zudem nicht in den Gesetzgebungsprozess eingreifen. Der Legislative gehört er somit keinesfalls an. Welche Formulierung dir, anderen oder mir gefällt ist unerheblich. Es kommt allein darauf an, wie das Amt des Bundespräsidenten von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft eingeordnet wird. Und dort wird die Einordnung in die Exekutive vorgenommen (s. o.). Abschließend: Es gibt keinerlei Belege für die These, dass die Baumeister des Grundgesetzes den Bundespräsidenten als „über den Gewalten stehend“ konzipierten. Das ist pure Theoriefindung. -- Patroklos 20:41, 23. Mai 2009 (CEST)
@Patroklos: Ich behaupte nicht, dass der Bundespräsident nicht zur Exekutive gehört. Aber offensichtlich vertritt das Bundespräsidialamt diese Ansicht. Und ich glaube durchaus, dass dadurch diese Ansicht relevant wird, auch wenn sie falsch ist. --Church of emacs D B 20:32, 24. Mai 2009 (CEST)
Die Rolle des Bundespräsidenten wird durch das Verfassungsrecht festgelegt, das durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung interpretiert und konkretisiert wird. Eine Meinungsäußerung des Bundespräsidialamtes ist aber keine wissenschaftliche Äußerung, daher zur Rollenbestimmung irrelevant. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Bundespräsidialamt keinerlei Belege für seine These anführt. Würden zitierfähige Quellen angegeben, sähe die Sache schon anders aus (obwohl auch dann die Originalquellen als Beleg zu zitieren wären). Aber ganz ohne wissenschaftliche Belege reicht die Behauptung des Bundespräsidialamtes nicht aus, zumal für die gegenteilige These ja mehrere Belege (nämlich Grundgesetzkommentare) beigebracht wurden. -- Patroklos 00:27, 25. Mai 2009 (CEST)
Darüber hinaus muss die Meinung des Bundespräsidialamtes nicht zwingend die des Bundespräsidenten sein. Ich nehme nicht an, dass der BP seinen Webauftritt vollständig selbst entwirft und bestimmt. Die Ansichten eines Hilfsapparats mit denen dem "einfachen Bürger" die überparteiliche Stellung des Staatsoberhauptes näher gebracht werden sollen, sind doch eher fragwürdig.--Zoris Trömm 00:37, 25. Mai 2009 (CEST)

Ich habe einfach mal eine Email an das Bundespräsidialamt geschickt und um eine genaue Begründung und Quellen für [6] gebeten. Gruß, --Church of emacs D B 23:48, 30. Mai 2009 (CEST)

Die Antwort kam auf dem Postweg:
Der Leiter des Referats Verfassung und Recht Pieper teilt mir mit, dass sich das Amt des Bundespräsidenten nicht abschließend und völlig eindeutig innerhalb der drei Gewalten einordnen lässt. Das ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgabenbereichen, die da wären: Staatspflege (u.a. Staatsrepräsentation), Staatsnotarielle Aufgaben, staatsoberhauptliche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse als Legalitätsreserve (z.B. Prüfungsrecht im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen).
Zu den exekutiven Befugnissen gehört z.B. das Begnadigungsrecht und die Verleihung von Orden.
Pieper resümiert, die Zuordnung des Bundespräsidenten sei sicher nicht falsch, aber auch nicht vollständig. Das sei darin begründet, dass das System der Gewaltentrennung des Grundgesetzes keine trennschafte Gewaltenteilung darstelle. Für die Praxis spielt diese Frage übrigens keine Rolle, da das Grundgesetz die Befugnisse des BP enthält.
Ich habe den Satz im Artikel entsprechend dieser informativen Antwort geändert. Gruß, --Church of emacs D B 23:44, 23. Jun. 2009 (CEST)

Kfz-Kennzeichen

Man könnte ja mal das besondere Kennzeichen des Fahrzeugs erwähnen, welches unsern Bundeshorst von Ab nach B bringt. Es lautet 0-1. Man sieht es z.B. auf folgendem Bild: [[7]] und auch hier: [http://www.360-berlin.de/index.html?/cgi-bin/search.pl?header=general+search&search=Mercedes+Benz&method=all] Aber das wäre ja jetzt nicht so wichtig --77.184.10.61 23:03, 30. Mai 2009 (CEST)

Weimarer Verfassung

Allerdings ermöglichte das Notverordnungsrecht der Weimarer Verfassung nicht zwangsläufig den Weg in die Präsidialdiktatur: in Art. 48 WRV war die Einrichtung eines noch zu beschließenden Ausführungsgesetzes vorgesehen, das die präsidialen Vollmachten erheblich konkretisieren und einschränken sowie einem Missbrauch Vorschub hätte leisten können.

Der Satz ist wohl daneben gegangen. richtiger wäre wohl: ...Missbrauch hätte verhindern können. --Eingangskontrolle 18:54, 11. Jul. 2009 (CEST)

Schirmherrschaften (heißt das so?)

Der Bundespräsident trägt doch von Amts wegen mehr als die aufgeführten Schirmherrschaften (z.B. auch BWINF und andere Schulwettbewerbe). Alle sollten unter einer Unterüberschrift mal gesammelt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.85.156.95 (Diskussion | Beiträge) 18:01, 6. Sep. 2007 (CEST))

komischer Satz

Ueberschrift: "Reden und parteipolitische Neutralität"

Absatz: "Auch die Tatsache, dass einige Bundespräsidenten in der Regel Politiker waren, die sich in der Partei verdient gemacht haben, von der sie in der Bundesversammlung gewählt werden, lässt Kritiker an der parteipolitischen Unabhängigkeit und Neutralität des Bundespräsidenten zweifeln."

Schlechte Formulierung. Es gibt in den vorhergehenden Saetzen nichts (mehr), auf das das "Auch" bezug nehmen koennte. "einige...in der Regel" widerspruechliche Formulierung. "von der sie in der Bundesversammlung gewählt werden" klingt als wuerde der Bundespraesident in der Regel nur von einer Partei gewaehlt. Ausserdem: meiner Meinung nach inhaltlich fragwuerdig, sollte man evtl loeschen oder vorsichtiger formulieren. (nicht signierter Beitrag von 212.111.236.244 (Diskussion | Beiträge) 13:56, 17. Sep. 2007 (CEST))

Stellung des Bundespräsidenten (BP), Antwortcharakter der Verfassung und weiterführender Wiki-Link

Im Artikel heißt es unter "Stellung im politischen Alltag", Subüberschrift "Geschichtlicher Überblick", die Stellung des BP sei eine Reaktion auf die Erfahrungen die aus der Weimarer Verfassung resultieren. Dieser Vorgang wird als "Antwortcharakter einer Verfassung" benannt. Das Wort Antwortcharakter kommt nur hier vor und ich finde, man sollte einen Querverweis auf folgenden Link einfügen, der diesen Überbegriff mit einem Bsp illustriert, auch wenn es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handelt. Danke!

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung#Einfluss_auf_das_Grundgesetz (nicht signierter Beitrag von 91.22.98.39 (Diskussion | Beiträge) 17:35, 5. Jan. 2008 (CET))

Geschäftsordnung der Bundesregierung

Sollte nicht erwähnt werden, dass der Bundespräsident nach Artikel 65 die Geschäftsordnung der Bundesregierung genemigt? (nicht signierter Beitrag von 84.154.53.58 (Diskussion | Beiträge) 14:05, 17. Okt. 2008 (CEST))

Fehler 1.Abschnitt - Letzter Satz

"Der Bundespräsident ist er der Exekutive zuzurechnen."

da ist ein er zuviel. Danach bitte dies löschen.

Danke (nicht signierter Beitrag von 217.224.170.203 (Diskussion | Beiträge) 18:19, 19. Okt. 2008 (CEST))

Vom Bundespräsidenten verliehene und anerkannte Ehrenzeichen

Der letzte Teilsatz dieses Abschnitts ist grammatikalisch verbesserungswürdig und auch lesbarkeitsfördernd verkürzbar. Aus

...das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes.

sollte m.E. werden

... das von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und dem Deutschen Roten Kreuz verliehene Deutsche Rettungsschwimmabzeichen.

jeweils mit passender Verlinkung.

Eventuell auch ohne Angabe der Organisationen, da diese im entsprechenden Artikel genannt sind und auch der ASB wohl dazugehört. (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 14. Dez. 2009 (CET))

Gegenzeichnungspflicht

Folgendes Zitat aus dem Artikel würde ich gerne mal zur Diskussion stellen: "In diesem Fall benötigt die Auflösungsanordnung keine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung, zumal eine solche nicht im Amt ist."

Meines Erachtens geht die herschende Meinung in der Rechtswissenschaft davon aus, dass die Gegenzeichnungspflicht für diesen besonderen Fall durchs GG nicht aufgehoben ist(siehe Art. 58 Abs. 2 GG). Darüberhinaus ist die Bundesregierung formal bis zur Wahl und Ernennung eines neuen Kanzlers geschäftsführend weiter im Amt. (nicht signierter Beitrag von Tertulian (Diskussion) 00:39, 12. Dez. 2007 (CET))

Aber in Art 58 steht doch wörtlich drin, dass für solch eine Auflösung keine Gegenzeichnung nötig ist. (nicht signierter Beitrag von 84.154.39.55 (Diskussion) 23:43, 15. Mai 2010 (CEST))

Amtsbezüge des Bundespräsidenten

wer kennt sich damit aus und kann dies in den Artikel mit einbauen? Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2005/pdf/epl01/s0101.pdf (nicht signierter Beitrag von 84.146.198.111 (Diskussion | Beiträge) 16:22, 2. Jul. 2007 (CEST))


email:

Der Bundespräsident erhält nach dem Haushaltsgesetz Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des jeweiligen Amtsgehalts der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Dafür werden jährlich 199.000 EUR veranschlagt. Das Amtsgehalt des

Bundespräsidenten unterliegt in voller Höhe der Einkommen- und Kirchensteuer bis zum jeweiligen Spitzensteuersatz. Daneben erhält der Bundespräsident ein steuerfreies monatliches Aufwandsgeld von 6.500 EUR.

Amt und Funktion des Bundespräsidenten sind ausführlich auf unserer Homepage dargestellt, die Sie hier finden: http://www.bundespraesident.de/.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gisela Flemming

Bundespräsidialamt Referat Z 1 11010 Berlin(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.146.213.237 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:58, 11. Jul. 2007 (CEST))

M.E. sollte Punkt 6. überschrieben sein "Amtsbezüge", "Bezüge", "Vergütung" o.ä. Dies würde dem Charakter der Geldleistungen gerechter werden. Desweiteren fehlt im Text oder in der Fußnote 15 die Rechtsquelle, aus der hervorgeht, dass der Bundespräsident 10/9tel der Amtsbezüge (Grundbezüge) der Bundeskanzler(-innen) erhält. Die derzeitige Darstellung ist nicht nachvollziehbar. Kenne leider nicht die exakte Rechtsquelle, aber es handelt sich um einen exzellenten Artikel, weshalb ich davon ausgehe, dass sich hier einige Experten zu diesem Thema tummeln dürften.

Ich entschuldige mich für die mangelnde Formatierung, bin leider kein Wikipedia-Profi. lagrimo@gmail.com (nicht signierter Beitrag von 77.177.205.200 (Diskussion) 10:18, 3. Jun. 2010 (CEST))

Rücktritt Lübke

Hier im Artikel steht, Lübke sei wegen der anhaltenden Kritik zurückgetreten. Im Artikel zu ihm selbst steht jedoch, er sei zurückgetreten, um das Amt aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten. Letzteres ist ohne Frage plausibler, aber was stimmt denn nun? --Hansbaer 11:50, 24. Mai 2009 (CEST)

Er selbst hat den letzteren Grund angegeben, allerdings war er tasächlich schon lange starker Kritik (inkl. Rücktrittsforderungen) ausgesetzt. --Roentgenium111 13:40, 1. Jun. 2010 (CEST)

Kommissarischer Präsident

In der Tagesschau meinte gerade ein Experte (Karl-Dieter Möller), dass es soetwas wie einen kommissarischen Bundespräsidenten nicht gibt. Hier wird er aber so genannt. Weiß jemand Näheres dazu?--Stefan040780 15:03, 31. Mai 2010 (CEST)

Laut Artikel 57 GG "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.". Es heißt nicht, dass er automatisch Bundespräsident wird. Er übernimmt lediglich die Aufgaben und Pflichten. -- Chtrede 15:10, 31. Mai 2010 (CEST)
Das ist mir schon klar. Aber kommissarisch heißt es hier auch nicht. Möller meinte, die Sachlage wäre eine andere, als bei einem Rücktritt des Bundeskanzlers, wo man von kommissarischer Vertretung spräche.--Stefan040780 15:17, 31. Mai 2010 (CEST)
Richtig, "handelnd" (englisch: acting) wäre geeigneter! -- Chtrede 15:20, 31. Mai 2010 (CEST)
Dann sollten wir das ändern. Soweit ich weiß, muss auch immer ein handlungsfähiges Staatsoberhaupt existieren.--Stefan040780 15:33, 31. Mai 2010 (CEST)
Meine Segen hast Du es zu ändern ;-) -- Chtrede 15:35, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich will hier nicht Korinthen absondern, aber der Bundesratspräsident übernimmt nur die Geschäfte des Bundesratspräsidenten, nicht aber sein Amt. Er ist zwar dann Staatsoberhaupt, aber weiterhin NICHT Bundespräsident, auch nicht "kommissarischer Bundespräsident" oder "handelnder Bundespräsident". Das sollte m.E. korrigiert werden.--Augustinus 15:49, 31. Mai 2010 (CEST)
Das Amt des Staatsoberhauptes in Deutschland ist bezeichnet mit den Worten "Bundespräsident". Laut offizieller Regierung der Freien Hansestadt Bremen [8] "und bekleidet als Bundesratspräsident vorläufig das höchste Amt im Staat" -- Chtrede 15:55, 31. Mai 2010 (CEST)

Sollte die Navileiste beim handelnden Budnespräsidenten mit eingefügt werden ([9])? Conny 16:01, 31. Mai 2010 (CEST).

Mit den Zusätzen "handelnd" oder "übergangsweise" spräche von mir aus nichts dagegen.--Stefan040780 16:06, 31. Mai 2010 (CEST)

Eben - Böhrnsen "bekleidet" derzeit das "höchste Amt" als "Bundesratspräsident"(!) und nicht als "Bundespräsident". Dafür spricht auch Art. 57 GG: "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen." Das heißt, der Bundesratspräsident hat nach vorzeitiger Erledigung des Amtes des Bundespräsident eben nur die Befugnisse und nicht das Amt des Bundespräsidenten. Im Übrigen wird das Staatsoberhaupt Deutschlands nicht als Bundespräsident bezeichnet, wenngleich - meistens - der Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist; manchmal ist aber eben der Bundesratspräsident das Staatsoberhaupt--Augustinus 16:16, 31. Mai 2010 (CEST)

Ich würde mich dem oben gesagten anschliessen, halte aber die Bezeichnung als handelnder Bundespräsident für überflüssig und falsch. Das Amt des Bundespräsidenten ist unbesetzt. Die Amtspflichten werden vom Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Dieser ist nicht Stellvertreter des Bundespräsidenten, sondern Vertreter im Amt.--Foudetoi 16:25, 31. Mai 2010 (CEST)

"Handelnder Bundespräsident" ist Käse. Womit handelt er denn? Oder andersherum gefragt: Wenn Böhrnsen jetzt handelt, wieso hat das jahrelang Köhler nicht getan? -- Kvist 16:34, 31. Mai 2010 (CEST)

Wieso nicht einfach die korrekte Formulierung aus Art 57 GG nehmen? "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen." Der Bundesratspräsident ist weder Stellvertreter, noch muss Horst Köhler irgendwelche Amtsgeschäfte übergeben. Kraft Gesetz nimmt der Bundesratspräsident "die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr". Es ändert sich damit nichts an seinem eigenen Amt als Bundesratspräsident.-- schaubeck 16:49, 31. Mai 2010 (CEST)

Klingt gut so. Aber wie gehen wir mit der vakanten Position in der Zeitleiste um?--Stefan040780 17:41, 31. Mai 2010 (CEST)
In der Zeitleiste sollte dann stehen (unbesetzt) mit einer Fußnote, dass der Bundesratspräsident nach Art. 57 GG die Aufgaben übernommen hat. --Vertigo Man-iac 17:50, 31. Mai 2010 (CEST)
Habe J. Böhrnsen erstmal rausgeschmissen, weil Bundespräsident ist er ja in keiner Weise.--Stefan040780 17:56, 31. Mai 2010 (CEST)
Richtig so. Aber jetzt ist er wieder drin, und schon wieder mit dem grauenhaften Zusatz "handelnd". Das ist ein völlig falscher Amerikanismus! BM Böhrnsen nimmt die Befugnisse wahr. Das heisst aber nicht, dass er jetzt einen Monat lang in Schloss Bellevue wohnt. Dringende und notwendige Geschäfte kann er wahrnehmen, BP ist er nicht. Daher bitte löschen :) --Foudetoi 21:40, 31. Mai 2010 (CEST)
Habe korrigiert, dass Arnold und Böhrnsen als Bundesratspräsident agieren. Ich hoffe, dass das so verständlicher ist.--Vertigo Man-iac 22:10, 31. Mai 2010 (CEST)
Nochmal ergänzt "Der Bundesratspräsident ist dann für diesen Zeitraum der amtierende Bundespräsident und ist seinerseits an der Ausübung seines Amtes als Bundesratspräsident verhindert." [1] Kommissarisch scheint allgemein gebräuchlich und passt auch zur Definition nach wortschatz.uni-leipzig.de (Synonyme: vertretungsweise) und der Beschreibung des Bundespräsidialamts. Also alles in Ordnung. --Kharon WP:RP 18:38, 25. Jun. 2010 (CEST)
  1. http://www.bundespraesident.de/Amt-und-Funktion/-,11030/Zusammenwirken-der-Verfassungs.htm

Rücktritt (oder auch Tod etc.): Wie geht's jetzt weiter?

Es heißt hier, die Amtszeit des Bundespräsidenten beginne regulär am 1. Juli und ende am 30. Juni. Nach einem Rücktritt aber beginne die neue Amtszeit mit der Wahlannahme des Nachfolgers.
Darüber hinaus heißt es, die Bundesversammlung habe binnen 30 Tagen nach 'außerplanmäßigem' Amtszeit-Ende zusammenzutreten und einen neuen Präsidenten zu wählen.
Und an anderer Stelle heißt seine Amtszeit dauere fünf Jahre.
Nun sind mehr oder minder zufällig noch genau 30 Tage bis zum 30. Juni. Wenn ich das richtig verstehe, könnte die Bundesversammlung also schon vorher einen neuen Bundspräsidenten wählen und dieser schon vor dem 1. Juli die Amtsgeschäfte übernehmen.
Aber wie lange wird er im Amt bleiben? Exakt fünf Jahre? Oder bis zum 30. Juni 2015? Oder lediglich bis zum planmäßigen Ende dieser 'Legislaturperiode', also dem ursprünglichen Ende Horst Köhlers Amtszeit?
Dank' Euch für die Antworten.
-- Tolukra 23:49, 31. Mai 2010 (CEST)

Meines Wissens exakt fünf Jahre. Üblicherweise wird der Präsident immer ein paar Wochen vor Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers von der Bundesversammlung gewählt und dann später vor dem Bundestag vereidigt. Dieses Mal gibt es jedoch keinen Präsidenten, also wird der neu zu wählende direkt vor der Bundesversammlung vereidigt und somit ins Amt eingeführt. Gewählt wird er jedenfalls für die vollen fünf Jahre sein. Er wird also kein Stellvertreter für die restlichen vier Jahre von Köhlers zweiter Amtszeit werden. -- Ruhri66 11:56, 1. Jun. 2010 (CEST)
aha. und woher nimmst Du die Information der nächste Bundespräsident würde noch am 30.Juni vor der Bundesversammlung vereidigt werden? Wer sagt das, wo steht das geschrieben? Wieso vor der Bundesversammlung? Nach Art. 56 GG ist der Eid vor Bundestag und Bundesrat zu leisten. --188.96.232.168 00:55, 2. Jun. 2010 (CEST)
Da hast du etwas falsch verstanden.Er sprach von "üblicherweise" - der Normalfall ist nämlich, dass am 23. Mai gewählt wird und dann am 1. Juli die Amtseinführung ist. Das wird dieses mal natürlich nicht so sein. Eine Vereidigung vor der Wahl ist ausgeschlossen. Einen Amtseid kann schließlich nur ablegen, wer dieses Amt auch antritt. --Hansbaer 09:37, 2. Jun. 2010 (CEST)
Was soll ich falsch verstanden haben? Mir ging es nicht um den "üblicherweise"-Satz, sondern um den dann folgenden. Mal abgesehen davon, dass in dem "üblicherweise"-Satz auch schon der Bundestag-Fehler drinsteht. Also nochmal, und in dem Punkte auch an Dich, wieso sollte die Vereidigung vor der Bundesversammlung stattfinden? Wo steht das geschrieben? Und wieso bereits am 30.Juni? Wieso sollte die Amtseinführung diesesmal (wäre dann ja reiner Zufall) nicht am 1.Juli stattfinden? --188.96.233.207 15:11, 2. Jun. 2010 (CEST)
Der neue Bundespräsident wird sich an das Grundgesetz halten und den Amtseid vor den versammelten Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats abelgen hier im GG nachlesbar. --Wangen 15:17, 2. Jun. 2010 (CEST)
Nicht Art 54, sondern Art 56 GG http://dejure.org/gesetze/GG/56.html --Vsop 15:24, 2. Jun. 2010 (CEST)
Ja, genau mein Reden (von Deinem 54/56-Fehler abgesehen). Daher mein Nachhaken hier und meine Korrektur des letzten Einführungssatzes im Artikel. --188.96.233.207 16:08, 2. Jun. 2010 (CEST)
30. Juni/1. Juli sind nur deshalb in jüngster Zeit die Amtswechseldaten gewesen, weil die Amtszeit eben genau 5 Jahre beträgt. Wäre Lübke nicht zurückgetreten, hätten alle Amtswechsel (bis zur nächsten vorzeitigen) am 12./13. September stattgefunden. Das kann man schon prima der Tabelle der Amtszeiten entnehmen. Wenn also diesmal 30. Juni erster Tag im Amt ist, werden wir (voraussichtlich) am 30. Juni 2015 einen neuen (oder wiedergewählten) Präsidenten bekommen.--Hagman 23:31, 3. Jun. 2010 (CEST)
Der Vereidigung des neuen Bundespräsidenten findet am Fr.2.Juli 2010 statt. Das steht so in dem Spiegel-Artikel Was nach der Wahl passiert und hat auch Bundestagspräsident Lammert soeben in der Bundesversammlung gesagt. Anschließend wird er dann seine Amtsgeschäfte aufnehmen. .... Tja, und dann ab zum Flughafen für Merkel, damit sie pünktlich um 16 Uhr im Stadion ist am Samstag. ;)) --88.71.152.63 12:12, 30. Jun. 2010 (CEST)

Gesprochene Version

Die gesprochene Version des Artikels werde ich Anfang Juli aktualisieren, das ist sicher der geeignete Zeitpunkt. Pianist Berlin 14:46, 4. Jun. 2010 (CEST)

Bin noch ein wenig lindenpollengeplagt, wird in Kürze erledigt. Pianist Berlin 21:06, 7. Jul. 2010 (CEST)

grammatikalisch etwas unglücklich

Folgenden Abschnitt finde ich grammatikalisch und sinngemäß etwas unverständlich. "Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter am Bundesverfassungsgericht), deren Verwendung, sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge (Artikel 22 Grundgesetz) tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden."

Nach Kürzung ensteht z.B.: "Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne [..] anzuordnen." Allerdings weiß ich nicht wie ich es besser machen könnte oder ob ich eventuell nur die grammatikalische Stimmigkeit nicht erfasse. Deshalb lasse ich besser die Finger davon. Grüße --212.20.172.11 20:54, 6. Jun. 2010 (CEST)

Ist grammatikalisch stimig. Nationalhymne etc. sind Akkusativobjekt des Infinitivs anzuordnen. Nur mit Nationalhymne wirkt das Fehlen des Artkels befremdlich, im Zusammenspiel mit weiteren Objekten aber nicht. Das allzu starke Eindampfen macht den Satzbau insofern gewissermaßen "falscher". Vgl. vielleicht Bei Gewitter empfiehlt es sich, Radio und Fernsehgerät auszuschalten vs. *Bei Gewitter empfiehlt es sich, Fernsehgerät auszuschalten oder Ein süßes Hündchen erfreut Mann wie Frau vs. *Ein süßes Hündchen erfreut Frau--Hagman 23:07, 30. Jun. 2010 (CEST)

Amtsantritt Heuss

Hallo! Hat Heuss wirklich sein Amt erst am 13. September 1949 angetreten. Die Zusammenfassung des Bundestages (große PDF-Datei) nennt zwar diesen Amtsantritt in der Zusammenfassung (S. 406), hat aber auf Seite 95 die Eidesleistung und auch die Amtsbezeichnung "Bundespräsident" im stenografische Protokoll vom 12. September 1949 vermerkt. Ich habe auf der Diskussion zur aktuellen Bundespräsidentenwahl schon die Fristenregelung des BGB aufgeworfen, die ich so verstehe: Amtsantritt am 12. September 1949, Ende der Amtszeit nach fünf Jahren, also fünf Jahre nach Beginn des Tages nach dem fristauslösenden Ereignis, also fünf Jahre nach Beginn des 13. September 1949, also mit Ablauf des 12. September 1954, daher Beginn der zweiten Amtszeit dann mit Beginn des 13. September 1954. Falls Zustimmung, bitte ändern. Danke. Gruß. --141.35.13.77 14:47, 7. Jun. 2010 (CEST)

In der anderen Diskussion hast Du noch die Uhrzeit der Vereidigung mit erwähnt, nämlich nach 19 Uhr. Was sollte er an dem Abend noch für Amtsgeschäfte übernehmen? Das folgte logischerweise erst am nächsten Tage, dem 13. September 1949. Amtsgeschäfte endeten genau 5 Jahre später, mit dem 12. September 1954 bzw. seine zweite Amtszeit begann an dem dann folgenden Tag. --88.130.122.154 00:07, 8. Jun. 2010 (CEST)
Also wenn Dir etwas um Fehlerbehebung bzgl. Zeiten der Amtsgeschäfte geht, dann doch den ganz offensichtlichen eklatanten Fehler im Abschnitt Bundespräsident_(Deutschland)#Vertretung. Dort steht, "Bis zur Wahl des neuen Bundespräsidenten übernimmt somit der Präsident des Bundesrates Jens Böhrnsen die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten.", was falsch ist. Das hat mit der Wahl nichts direkt zu tun. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten bis es einen neuen Bundespräsidenten gibt, also bis zur Vereidigung oder bis Amtsübernahme, aber nicht sofort bei Wahlende. Der Gewählte hat ja sogar 2 Tage Zeit, die Wahl anzunehmen. Ich hatte vor paar Tagen diesen Fehler bereits im letzten Satz des Einführungsabschnittes korrigiert. Nun ist die Seite gesperrt, na denn..... Also, korrekt wäre z.B.: "Bis zur Vereidigung des neuen Bundespräsidenten übernimmt ...." oder auch: "Bis Amtsübernahme des neuen Bundespräsidenten übernimmt ...." --88.130.124.144 12:30, 10. Jun. 2010 (CEST)
Hab's korrigiert, danke. --Benatrevqre …?! 05:21, 11. Jun. 2010 (CEST)

Einer Archivierung dieses Abschnitts dieses Abschnitts ist zu widersprechen, weil er keineswegs erledigt ist. 88.130.122.154 und 88.130.124.144 haben bloß mit Arroganz und dummen Sprüchen den Hinweis von 141.35.13.77 niedergemacht, die Amtszeit von Heuss habe nicht am 13., sondern am 12. September 1949 begonnen. Trotzdem bleibt das richtig. Ob am 12. September nach 19 Uhr noch Amtsgeschäfte durchgeführt werden konnten, ist unerheblich. Aber auch wenn es nicht darauf ankommt: waren die Eidesleistung und die folgende Ansprache des Bundespräsidenten, die von 19:18 bis 19:43 Uhr dauerten, etwa keine Amtshandlungen?

Die Amtszeit begann mit der Annahme der Wahl am 12. September 1949, wie auf dieser Seite bereits ausführlich dargelegt wurde. Sie endete mit dem 12. September 1954 (24 Uhr) wie sich aus BGB §§ 186 ff. ergibt (siehe auch Frist#Ereignisfristen und Beginnfristen):

§ 188 (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
§ 187 (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Heuss' zweite, naturgemäß nahtlos an die erste anschließende Amtszeit begann somit am 13. September 1954, 0 Uhr, und endete am 12. September 1959, 24 Uhr. Das folgt aus:

§ 187 (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

Wenig glücklich ist auch die Aussage im Artikel: Vor der Wahl von Theodor Heuss übte nach Art. 136 (2) GG der damalige Präsident des Bundesrates, Karl Arnold (CDU), das Amt des Bundespräsidenten aus. Zum einen begann das Amt des Bundespräsidenten nicht mit der Wahl, sondern mit ihrer Annahme. Zum andern lautet Art. 136 GG wörtlich:

(1) Der Bundesrat tritt erstmalig am Tage des ersten Zusammentrittes des Bundestages zusammen.
(2) Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu.

Bundestag und Bundesrat waren erstmals am 7. September 1949 zusammengetreten, und der Bundesrat hatte sich dabei Karl Arnold zum Präsidenten gewählt. Ich werde daher (außer den Beginn der Amtszeit Heuss auf 12. September 1949) wie folgt ändern:

Art. 136 GG bestimmt: "Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu." Der Bundesrat war erstmalig am 7. September 1949 zusammengetreten und hatte dabei Karl Arnold zu seinem Präsidenten gewählt.

Der AbschnittBundespräsident_(Deutschland)#Vertretung kann einen auch nicht zufrieden stellen. Warum wird geradezu zwanghaft vermieden, den Wortlaut des Grundgesetzes mitzuteilen? Und was will uns der Satz sagen: "Durch den Rücktritt Horst Köhlers vom Amt des Bundespräsidenten am 31. Mai 2010 erhielt das Vertretungsrecht zum zweiten Mal seit Gründung der Bundesrepublik eine gewichtige Stellung."? Wann war denn das erste Mal? Etwa die 5 Tage im September 1949? Aber auch für die Zeit 31.5.-30.6.2010 kann doch ernsthaft keine Rede davon sein, das Vertretungrecht habe "eine gewichtige Stellung erhalten". Was hat Jens Böhrnsen denn konkret in Ausübung der befugnisse des Bundespräsidenten getan? In einem Artikel, der sich selbst als "exzellent" lobt, kann solche Spruchweisheit unmöglich stehen bleiben. --Vsop 15:32, 27. Jul. 2010 (CEST)

Baustein erledigt baw entfernt. --Vertigo Man-iac 16:54, 27. Jul. 2010 (CEST)

Bildauswahl Johannes Rau

Immer wieder stößt mir die Bildauswahl zu _Johannes Rau_ negativ auf. Er wird als einziger Bundespräsident mit einem wenig präsidialen Gesichtsausdruck(zerknirschter Mund) abgebildet.

Da diese Wikipedia-Seite allerdings durchaus als kulturell prägend zu verstehen ist, würde ich nachdrücklich dazu raten dies umzugestalten.

Dies wäre einfach möglich indem das unter "Johannes Rau" zu sehen zweite Foto alternativ gewählt würde. Dieses Foto wirkt gerade auch im Vergleich zu den anderen Bundespräsidenten-Abbildungen deutlich angemessener.

-- Duracel 15:23, 7. Jun. 2010 (CEST)

Vielleicht noch ein anderes Argument: Das jetzige Bild stammt nicht aus seiner Amtszeit, ist von 1986, das vorgeschlagene (Datei:Johannes rau 2004-05-16 berlin-RZ.jpg ?) stammt von 2004 und zeigt ihn in der entsprechenden Zeit. --Wangen 15:39, 7. Jun. 2010 (CEST)

Wulff Portrait (mit Frau)

Hat Jemand ein hochwertiges Bild, vielleicht sogar mit Ehefrau zur Verfügung ? Als (wahrscheinliches) Präsidentenpaar wäre ein dementsprechendes Bild sehr sinnvoll für den (zukünftigen) Artikel. KarlMathiessen 20:51, 15. Jun. 2010 (CEST)

Amtsantritt und Amtsinhaber

Bevor es in einem Edit-War mündet: Wulff ist mit Annahme der Wahl Bundespräsident, da Köhlers Amtszeit vorher beendet war („Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ § 10 BPräsWahlG), seine Vereidigung erfolgt allerdings erst später, was aber keine Einfluss darauf hat, dass er das Amt bereits inne hat.

Dazu auch Maunz/Dürig, Grundgesetz, 56. Ergänzungslieferung 2009, Rn. 2 zu Art. 56 GG: „Eidesleistung und Amtsantritt stehen nach Art. 56 Satz 1 zwar in einem nahen zeitlichen Zusammenhang, bedingen einander aber nicht. Von Verfassungs wegen ist sowohl der Fall denkbar, dass der neugewählte Bundespräsident noch vor seiner Vereidigung amtlich tätig wird (weil seine Amtszeit bereits begonnen hat), als auch der Fall, dass die Leistung des Eides noch vor dem Beginn der Amtszeit erfolgt (also noch während der Amtszeit des Vorgängers). Doch stehen dem zuletzt genannten Ablauf der Ereignisse zumindest Gesichtspunkte des politischen Taktes gegenüber dem Vorgänger im Wege.[…] In keinem Falle aber trifft Art. 56 selbst irgendeine Bestimmung über den Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten.“

Daher erachte ich die Formulierung: „Derzeitiger Amtsinhaber ist Christian Wulff, der am 30. Juni 2010 im dritten Wahlgang von der 14. Bundesversammlung im Berliner Reichstagsgebäude gewählt wurde und die Wahl angenommen hat. Die Eidesleistung findet in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, am Freitag, den 2. Juli 2010 statt.“ als korrekt. --Skyman gozilla 22:50, 30. Jun. 2010 (CEST)

Ich kann nicht mit Gesetzeskommentaren dienen. Wenn dem unstrittig so sein sollte, solls halt so sein. Dem möglichen Edit-War hätte man aber mit Quellen-Nennung aus dem Weg gehen können. MfG ---Tafkas hmm?! +/- 22:56, 30. Jun. 2010 (CEST)
Da gebe ich dir Recht. Die Quelle hätte ich direkt in die Zusammenfassung schreiben sollen. Entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten. :-) --Skyman gozilla 23:23, 30. Jun. 2010 (CEST)
Die Amtszeit beginnt beginnt mit der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtsperiode des Vorgängers, § 10 BPräsWG. Die Vereidigung ist nicht Voraussetzung des Amtserwerbs. Siehe auch: Seifert/Hömig: GG, 7. Auflage, Art. 54 RN 3. Die Ausführungen von Benutzer Skyman gozilla sind also staatsrechtlich vollkommen zutreffend. MfG, --Brodkey65 23:06, 30. Jun. 2010 (CEST)
Bekenne mich mitschuldig. Hatte zuerst nur GG Art. 56 gelesen. Habe aber zum Ausgleich meines Karmas eine ganze Menge der Listen der englischen Wikipedia aktualisiert.--Pbro 23:14, 30. Jun. 2010 (CEST)

Ehefrauen der Bundespräsidenten

Im Abschnitt "Ehefrauen der Bundespräsidenten" hat Benutzer:Wilske nach

"Oft sieht das Staatszeremoniell vor, dass der Präsident zu besonderen Anlässen mit seiner Gattin auftritt. Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet, ein Verzicht auf eine Berufstätigkeit jedoch nicht,"

die anschließende Passage als "unnütze Beispiele, hier gehts um den Präsidenten" gestrichen:

"wenn es sich wie bei Veronica Carstens um die Fortführung einer Arztpraxis handelt. Ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft hat Bettina Wulff nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten aber sofort aufgegeben.Lächeln für Deutschland Spiegel Online vom 13. Juli 2010"

Möchte jemand das kommentieren? Ich finde zwar, dass im vorhergeheneden Abschnitt das soziale Engagement der Präsidentenfrauen nicht in solcher Ausführlichkeit dargestellt zu werden brauchte. Die Berufstätigkeit von Frau Carstens und die Aufgabe der ihren durch Frau Wulff ist aber, wie der Artikel des Spiegel zeigt, durchaus von Interesse. --Vsop 23:31, 13. Jul. 2010 (CEST)

Die Berufstätigkeit der Präsidentengattinen ist sicherlich keine wesentliche, aber eine interessante Information - gerade weil, wie das Beispiel Carstens zeigt, die Gattin eben durchaus einen eigenen Beruf haben kann und (und darf). Daher wäre ich für Wiederherstellen. -- Vertigo Man-iac 01:06, 14. Jul. 2010 (CEST)

Ich möchte darum bitten, mit einem etwaigen übereilten Wiederreinsetzten der von mir gestrichenen Passage noch etwas zu warten. Beabsichtige ausführliche Begründung. War zwar schon drei Mal fertig, aber immer beim Formatier-Versuch stürtze der PC ab. Danke.--Wilske 16:56, 15. Jul. 2010 (CEST)

Schon mal vorab: Durch die von mir gestrichene Passage kann suggeriert werden, dass es verboten ist, einen normalen Beruf auszuüben. Fr. Carstens war ja nur Ärztin, wo man ohnehin üblicherweise pol. Neutralität erwartet, Fr. Wulff hat gleich von sich aus ihren Wirtschafts-Job an den Nagel gehängt (könnte ja zu Interessenskonflikten oder Verdächtigungen kommen). Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wir leben doch nicht mehr im Kaiserreich. Was heißt überhaupt, man erwartet dies oder jenes? Was ist denn, wenn irgendwann mal der P. gar keine Frau hat (W. oder W.)? In einem modernen Lexikon sollte doch das manchmal antiquierte Rollenbild nicht noch unbewußt verstärkt werden. Vielleicht wird ja auch gelegentlich was herbei-erwartet, wie es oben in der BILD für Studierte nachzulesen ist. Gruß--Wilske 14:02, 16. Jul. 2010 (CEST)
Man kann auch Probleme suchen, wo keine sind. Bisher waren alle Bundespräsidenten männlich und verheiratet. Deswegen hat es für mich nichts mit dem Rollenbild zu tun, dass die Gattinnen einen etwaigen Beruf aufgegeben haben. Oder eben auch nicht, wie das Beispiel V. Carstens zeigt. Die Formulierung war sicherlich nicht perfekt, die Information aber nicht uninteressant. --Vertigo Man-iac
Es steht nicht da, dass es verboten ist. Das Wort "erwartet" suggeriert meines Erachtens auch nicht, dass es ein Verbot gäbe. Wenn das so sein sollte, dann ist der richtige Weg, es zu verdeutlichen, nicht es einfach zu streichen. Was die Präsidentengattinnen so beruflich machen, halte ich für eine recht wichtige Information. Immerhin ist es in einigen Ländern (z.B. USA) üblich, dass die First Lady dieses "Amt" zu ihrem Beruf macht und mit Sonntagsreden, Charity-Veranstaltungen etc. durch die Lande zieht. --Hansbaer 15:05, 16. Jul. 2010 (CEST)

WP:Dritte Meinung: Ich würde den Nachsatz ein Verzicht auf eine Berufstätigkeit jedoch nicht ganz entfernen, da politische Neutralität und Zurückhaltung erstmal nichts mit der Ausübung eines Berufs zu tun hat. Je nach Beruf kann es natürlich attraktiver sein, sich karitativ zu engagieren oder im Fernsehen zu kochen. Eine Regel lässt sich aber durch die Individualität der Fälle schwer ableiten. --Siehe-auch-Löscher 07:04, 17. Jul. 2010 (CEST)

Es geht hier darum, ob die Ehefrau des BP, die den diesem in Art. 55 GG auferlegten Beschränkungen selbst nicht unterliegt, gleichwohl bestimmten Erwartungen der Öffentlichkeit ausgesetzt ist. Erfreulicherweise hat bisher noch niemand bestritten, dass von der Ehefrau politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet wird, obwohl ihr das Gegenteil nicht gesetzlich verboten und daher erlaubt ist. Dass es der Öffentlichkeit auch nicht ganz gleichgültig ist, ob sie einen Beruf ausübt und welchen, und dass nicht jede Berufstätigkeit als schicklich angesehen würde, dürfte nach dem in Bezug genommenenen Artikel des Spiegel auch nicht zweifelhaft sein. Allerdings äußert sich die von Wilske entfernte und von Löscher beanstandete Passage dazu überhaupt nicht. Es wird nur zutreffend mitgeteilt, dass an der Fortführung ihrer Berufstätigkeit durch Frau Dr. Carstens kein Anstoß genommen wurde und Bettina Wulff ihre Berufstätigkeit nach der Wahl des Gatten zum BP sofort aufgab. Das ist weder falsch noch missverständlich und in einem Abschnitt "Ehefrauen" auch nicht irrelevant. Da Wiske sich 14:02, 16. Jul. 2010 "schon mal vorab" geäußert hat: kommt da heute noch mehr? Zur Zeit steht es wohl 3:2 für eine Widerherstellung des von Wilske gestrichenen. --Vsop 08:34, 17. Jul. 2010 (CEST)
Die von Benutzer:Vertigo Man-iac vorgenommene Änderung betrifft entgegen der Begründung keineswegs nur den "Stil". Sie behauptet, B. Wulff habe ihre Tätigkeit für Rossmann aufgegeben, obwohl die Öffentlichkeit derartiges nicht erwarte, und bezieht sich dafür auf den SPIEGEL, der tatsächlich das Gegenteil sagt:
"Es wäre undenkbar, dass Frau Wulff ihren Beruf weiterhin ausführt", sagt Heinrich Oberreuter von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. "Es käme ganz schnell das Gerücht auf, der Bundespräsident könnte mit Rossmann verbandelt sein." Dieser darf laut Grundgesetz keinem erwerbsmäßigen Beruf nachgehen.
Es ist auch weder sachlich begründet, noch stilvoll, V. Carstens gegen die Chronologie ans Ende zu verschieben. Ich gestatte mir, die nicht hilfreiche Änderung rückgängig zu machen.--Vsop 05:14, 19. Jul. 2010 (CEST)
Du hast den Satz offenbar nicht genau gelesen, denn es steht exakt das Gegenteil dort: Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet, ein Verzicht auf eine Berufstätigkeit jedoch nicht. Dennoch hat Bettina Wulff nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort aufgegeben.[27] Veronica Carstens hingegen war weiterhin in ihrer Arztpraxis tätig. Also: Ein Verzicht wird nicht erwartet. Dennoch hat B. Wulff den Job aufgegeben. Frau Wulff wird wg. des inhaltlichen Bezugs zuerst genannt. Anschließend Frau Carstens, die ihre Praxis weitergeführt hat. Die stilistische Änderung liegt darin, dass der vorherige Bandwurmsatz durch zwei kürzere Sätze mit klaren Bezügen ersetzt wurde. Eine inhaltliche Änderung habe ich weder beabsichtigt noch vorgenommen. Der Nachweis über Spiegel Online dient in erster Linie der Kündigung. Die Aussage, dass ein Berufsverzicht unabdingbar ist, wäre für mich erst einmal Einzelmeinung. Sollte dies aber gesellschaftlicher Konsens sein, müsste die Aussage ein Verzicht auf eine Berufstätigkeit jedoch nicht auch gestrichen werden. --Vertigo Man-iac 10:34, 19. Jul. 2010 (CEST)

Was habe ich nicht genau gelesen? Die Version von Benutzer:Vertigo Man-iac sagt, ein Verzicht werde nicht erwartet und dennoch habe Wulff .... Das ist nicht exakt das Gegenteil, sondern genau das, was ich verstanden habe: B. Wulff habe ihre Tätigkeit aufgegeben, obwohl die Öffentlichkeit das nicht erwarte. Der dafür als Beleg angeführte Artikel des Spiegekl spricht allerdings dafür, dass das in dieser Allgemeinheit eben nicht richtig ist, auch wenn für Benutzer:Vertigo Man-iac die dort wiedergegebene Äußerung von Prof. Heinrich Oberreuter "erst einmal Einzelmeinung" ist.

Demgegenüber ist meine Version zweifellos zutreffend, indem sie mitteilt, dass an der Fortführung ihrer Berufstätigkeit durch Frau Dr. Carstens kein Anstoß genommen wurde und Bettina Wulff ihre Berufstätigkeit nach der Wahl des Gatten zum Bundespräsidenten sofort aufgab. Es gibt also keinen Grund, sie zu ändern.

Mit jemand, der deutlich weniger als zwei Zeilen für einen Bandwurmsatz hält und den Inhalt seiner eigenen Aussagen nicht überblickt, möchte ich über Stilfragen nicht diskutieren. Ich denke, ich werde die Vandalismus-Admin bemühen. --Vsop 12:14, 19. Jul. 2010 (CEST)

Die Meinung des Herrn Professors steht im Widerspruch zu der Aussage, dass ein Jobverzicht nicht erwartet wird. Wenn es also etwas zu ändern gibt, dann ist das vorrangig die Aussage zur Erwartungshaltung der Bevölkerung. Hierfür erwarte ich dann mehr Nachweise als die singuläre Auffassung eines Professors im Rahmen eines Online-Berichts. (Womit ich nicht sagen will, dass es solche Nachweise nicht gibt, nur: Die "Einzelmeinung" des Herrn Professors ist m.E. zu schwach, um damit die Erwartungshaltung der Bevölkerung darzustellen.
Dass ich mit der Formulierung nicht zufrieden bin, hatte ich weiter oben schon im Rahmen der Diskussion angemerkt. Du hast meine Stimme trotzdem zu den Pro-Stimmen gezählt und die Änderung von Wilke zurückgesetzt. Wenn Du Dich also auf die Diskussion beziehst, dann akzeptiere bitte auch, dass ich die Formulierung geändert haben möchte, weil sie sprachlich nicht toll ist. --Vertigo Man-iac 12:39, 19. Jul. 2010 (CEST)
Ich akzeptiere Änderungswünsche, aber nicht solche, die zu fragwürdigen oder falschen Aussagen führen, wie es hier der Fall ist. Dass die Öffentlichkeit Verzicht auf Berufstätigkeit nicht erwartet, kann man so allgemein kaum sagen, wohl aber, wie von mir formuliert, dass sie den Verzicht nicht erwartet, wenn es wie bei Carstens um ärztliche Tätigkeit geht. Diese Aussage wird durch den SPIEGEL-Artikel sehr wohl gestützt. Sie vermeidet andererseits gerade eine Äußerung darüber, wie die Öffentlichkeit eine Betätigung in der gewerblichen Wirtschaft beurteilen würde. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der vom SPIEGEL zitierte Professor als Beleg dafür ausreicht, dass die Bevölkerung eine solche Tätigkeit für unvereinbar mit der Stellung der Präsidenterngattin hält. Denn das behauptet meine Version ja nicht. Sie mag sprachlich nicht toll sein. Anders als die von Benutzer:Vertigo Man-iac ist sie aber wenigstens sachlich nicht zu beanstanden. --Vsop 13:54, 19. Jul. 2010 (CEST)
@Vsop, da du ja relativ schnell VM in Betracht zu ziehen gedenkst, möchte ich nur mal daran erinnern, wie das Ganze angefangen hat. Ich habe die komplette Passage rausgenommen mit der kurzen Begründung, dass es hier nicht relevant (bzw. unnütz) ist. Daraufhin hast du das dann zum Diskussionsthema gemacht und praktisch gefragt, wie andere dies beurteilen und selber gesagt, es wäre interessant, dies alles drin zu behalten. Nun, soweit so gut oder auch nicht. Jedenfalls hast du noch nicht erklärt, washalb es wirklich von Belang sein sollte. Jetzt geht m. E. ein Formulierungs-Streit los über eine Sache, die sich überhaupt nicht lohnt. Wenn ich Zeit finde, werde ich noch detaillierter begründen, weshalb das Ganze hier nichts zu suchen hat. Gruß --Wilske 14:01, 19. Jul. 2010 (CEST)
Ich bestehe ja auch gar nicht auf meiner Formulierung. Statt mit der VM-Keule zu drohen mach doch mal einen konstruktiven Vorschlag, wie man es besser formulieren könnte. --Vertigo Man-iac

Auf Maniacs "Formulierung war sicherlich nicht perfekt" hin habe ich schon vor drei Tagen geraume Zeit überlegt, wie ich, bei Wahrung der einem Lexikon angemessenen Zurückhaltung, die Frage einer Erwerbstätigkeit mit den Beispielen Carstens und Wulff anders darstellen könnte. Mir ist leider nichts eingefallen. Danach habe ich noch einmal einige Zeit darauf verwandt darzulegen, warum Maniacs Version auf keinen Fall akzeptabel ist. Und jetzt soll ich Formulierungsalternativen zu meiner Version vorschlagen, die ich aber völlig in Ordnung finde? Ist das nicht etwas viel verlangt? Die von Wilske erneut angezweifelte Relevanz ergibt sich ohne weiteres daraus, dass sich, wie die Artikel aus FAZ und SPIEGEL zeigen, auch die seriöse Presse mit dem Thema beschäftigt, die offenbar Interesse des Publikums annimmt. --Vsop 17:58, 19. Jul. 2010 (CEST)

Wie wäre es denn mit folgender Formulierung (als Diskussionsgrundlage):
Oft sieht das Staatszeremoniell vor, dass der Präsident zu besonderen Anlässen mit seiner Gattin auftritt. Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet. Das dem Bundespräsidenten durch Artikel 55 Grundgesetz auferlegte Verbot einer Erwerbstätigkeit gilt für dessen Ehepartner nicht. Gleichwohl ist es geübte Praxis, dass die Ehepartner nicht berufstätig sind. So hat beispielsweise Bettina Wulff nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort aufgegeben. Veronica Carstens hingegen war weiterhin in ihrer Arztpraxis tätig. [Referenz ergänzen]
Hintergrund: Ich glaube nicht, dass vor dem Hintergrund der diversen Gesundheitsreformen eine Präsidentengattin im Jahre 2010 noch als Ärztin praktizieren könnte, ohne sich dem Vorwurf der latenten Einflussnahme auszusetzen. Das ist natürlich Spekulation, aber die von Vsop präferierte Aussage impliziert, dass eine solche freiberufliche Tätigkeit gesellschaftlich akzeptiert sei, der Beruf von B. Wulff hingegen nicht. Daher schlage ich vor, dieses Thema nicht weiter zu präsisieren, der Referenzartikel geht ja darauf ein. Stattdessen sollte der Sachverhalt neutral beschrieben werden (geübte Praxis, Wulff nicht berufstätig, Carstens schon) --Vertigo Man-iac 18:38, 19. Jul. 2010 (CEST) P.S.: Dir fällt nicht mehr ein als den Revert-Button zu drücken. Ich mache das Gleiche und Du drohst mit VM. Denk mal drüber nach ;-)
Das vorstehende P.S. entspricht nicht den Tatsachen. Vertigo Man-iac hatte am 14. Juli für "wiederherstellen" des von Wilske Gelöschten votiert und am 16. Juli nur noch hinzugefügt: "Formulierung war sicherlich nicht perfekt". Nachdem ich darauf meine Version, die inzwischen tagelang diskutiert worden war, wiederhergestellt hatte, änderte Vertigo Man-iac diese und begründete das mit nicht mehr als einem einzigen Wort: "Stil". Diese Änderung habe ich rückgängig gemacht und auf dieser Diskussionsseite ihre sachlichen Fehler nachgewiesen. Vertigo Man-iac hat darauf sogleich revertiert und dazu Ausführungen gemacht, aus denen deutlich wurde, dass er meine Einwände nicht oder falsch verstanden hat. Darauf habe ich mir die Mühe gemacht, sie erneut darzustellen, und, da ich keine andere Möglichkeit mehr sah, um die von Vertigo Man-iac in den Artikel eingefügten Fehler wieder loszuwerden, außerdem mitgeteilt, nun daran zu denken, die VM-Admin zu bemühen. Und darauf muss ich mir nun sagen lassen: "Dir fällt nicht mehr ein als den Revert-Button zu drücken ..."
An Vertigo Man-iacs neuem Formulierungsvorschlag stört der Satz "geübte Praxis, dass ..." mein Stilempfinden; er dürfte auch sachlich problematisch sein. Außerdem denke ich inzwischen, dass es wahrscheinlich am wenigsten an einer entsprechenden Erwartung der Öffentlichkeit liegt, dass die Präsidentengattinnen mit Ausnahme von Carstens nicht (mehr) berufstätig waren/sind. Zu erwähnen, dass Art. 55, von dem schon im Abschnitt Unvereinbarkeiten (Inkompatibilität) die Rede ist, nicht für die Gattin gilt, halte ich für nicht geboten. Deshalb schlage ich folgende Fassung vor, die, viel kürzer, auch Wilske entgegenkommt. Chronologisch Carstens vor Wulff zu nennen, macht es übersichtlicher, und der Abschnitt lässt sich dann in 5 oder 10 Jahren auch leichter fortschreiben.
Oft sieht das Staatszeremoniell vor, dass der Präsident zu besonderen Anlässen mit seiner Gattin auftritt. Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet. Einer Erwerbstätigkeit ist als Gattin des Bundespräsidenten nur Veronica Carstens durch Fortführung ihrer Arztpraxis nachgegangen. Bettina Wulff hat nach der Wahl Christian Wulffs ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort aufgegeben. --Vsop 08:51, 20. Jul. 2010 (CEST)

Der letzte Satz zu B. Wulff ist streng genommen überflüssig, da die Einschränkung auf V. Carstens bereits impliziert, dass alle anderen (und somit auch Wulff) nicht erwerbstätig sind/waren. Den Hinweis auf die formale Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit würde ich aber schon gerne im Artikel sehen. Was spricht denn dagegen?-- Vertigo Man-iac 11:19, 20. Jul. 2010 (CEST)

B. Wulff war bisher die einzige, die ihre Berufstätigkeit aufgab, als/weil der Gatte Präsident wurde. Ich sehe nicht, dass das bei den anderen Gattinnen der Fall war. Elly Heuss-Knapp war 1949 bereits 68 und starb drei Jahre später. Wilhelmine Lübke war 1959 bereits 74, Hilda Heinemann 1969 bereits 73. Dass Mildred Scheel nach der Eheschließung mit Walter Scheel und Übersiedlung nach Bonn 1969 als Frau des Außenministers noch (als Ärztin) gearbeitet hätte, wird nirgendwo berichtet. Marianne von Weizsäcker, Christiane Herzog und Christina Rau gingen ohnehin nie, jedenfalls nach der Eheschließung mit dem späteren Präsidenten, einer Erwerbstätigkeit nach. Nach der offiziellen Biographie Eva Luise Köhlers http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:ZOviPCrByF4J:www.bundespraesident.de/Eva-Luise-Koehler/-,12078/Biografie.htm+eva+louise+k%C3%B6hler+biographie&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de muss ihre Tätigkeit als Lehrerin spätestens 1998 geendet haben, als man von Bonn nach London und später nach Washington umzog:
Zwischen 1969 und 1977 arbeitete Eva Luise Köhler als Lehrerin an Sonderschulen für lernbehinderte Kinder und Jugendliche in Winnenden und Herrenberg, später als Grundschullehrerin in Bonn
Die Karriere ihres Mannes erforderte häufige Umzüge:
Von Bonn ging es
1981 in die Gegend um Kiel,
1983 zurück nach Meckenheim bei Bonn,
1998 nach London und
2000 nach Washington, D.C.
Dass Beschränkungen, denen ein Amtsträger kraft Gesetzes unterliegt, für den Ehegatten nicht gelten, versteht sich von selbst und bedarf daher keiner Erwähnung. Wilske hat sich in dieser Hinsicht ja auch schon ziemlich empfindlich gezeigt und würde das wahrscheinlich beanstanden. Wenn es aber unbedingt sein muss, dann könnte das wie folgt geschehen:
Oft sieht das Staatszeremoniell vor, dass der Präsident zu besonderen Anlässen mit seiner Gattin auftritt. Von dieser wird politische Neutralität und Zurückhaltung erwartet. Nur dem Bundespräsidenten selbst ist durch Artikel 55 Grundgesetz eine Erwerbstätigkeit verboten, nicht seinem Ehepartner. Einer Erwerbätigkeit ist aber nur Veronica Carstens mit der Fortführung ihrer Arztpraxis nachgegangen. Bettina Wulff hat nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort aufgegeben. --Vsop 15:10, 20. Jul. 2010 (CEST)
Vorschlag: "... ist bisher nur Veronica Carstens ..." Betonung des Blicks rückwärts, keine Aussage für die Zukunft
M.E. ist eine Heraushebung der "Aktuellen" überflüssig, da dies eh die "Normalität" darstellt (also tagesaktuelle Info ohne zeitüberdauernde Bedeutung) --Wangen 15:45, 20. Jul. 2010 (CEST)
Wie ich schon sagte: Carstens war die einzige, die ihren Beruf weiter ausübte, Wulff ist die einzige, die ihn aufgab. Warum sollte man das nicht hervorheben? Zumal sich daran in den nächsten fünf Jahren (mindestens) voraussichtlich nichts ändern wird. Auch ohne ein zusätzliches "bisher" versteht sich von selbst, dass damit keine Aussage über die Zukunft verbunden ist. --Vsop 16:23, 20. Jul. 2010 (CEST)
dann sollte das "aber" jedoch weg, das einen Widerspruch andeutet, den es so nicht gibt. Zum zweiten: "Bettina Wulff gab nach der Wahl Wulffs ... sofort auf." Präteritum, "sofort" impliziert für mich eine Wertung im Sinne von "huch, da will ich nichts Böses tun" (kommt für mich so rüber, unabhängig davon, ob es so gemeint war) --Wangen 16:51, 20. Jul. 2010 (CEST)

Aus der vorgeschlagenen Formulierung geht nicht hervor, dass Wulff als einzige ihren Job aufgab. Das sollte noch irgendwie eingeflochten werden. Ansonsten kann ich sehr gut damit leben - mit einem zusätzlichen "bisher" noch besser. -- Vertigo Man-iac 16:31, 20. Jul. 2010 (CEST)

  • Über das "aber" will ich nicht streiten, obwohl der Satz dann umgestellt werden muss, um auch ohne "aber" den Anschluss an den vorigen Satz herzustellen.
  • Dass ein zusätzliches "bisher" für wünschenswert erachtet wird, kann ich zwar nicht begreifen, aber hinnehmen.
  • Wieso ein schlichtes "sofort" eine Wertung im Sinne von "huch, da will ich nichts Böses tun" implizieren soll, erschließt sich mir nicht. Ständig wird hier damit argumentiert, dass irgendeine sachlich völlig korrekte Aussage etwas "impliziere". Wenn dem so ist, kann man eigentlich nur verstummen.
  • Einzuflechten, dass Wulff als einzige ihren Job aufgab, wird mir ohne beckmesserische Kritik sicher auch nicht gelingen. Abgesehen davon, dass der Abschnitt dann noch länger wird, was schon für sich allein Widerspruch auslösen wird. Eigentlich müsste man seriöserweise ja jede einzelne Gattin abhandeln, wie ich das oben getan habe. Und dann wird zwangsläufig sofort der Aufschrei erschallen: Spekulation, Theoriefindung, Belege! Tatsächlich habe ich nicht alles über alle Präsidentengattinnen gelesen, schon gar keine Archive durchforstet, und könnte der Frage, wie ich ausschließen will, dass Mildred Scheel bis 1974 vielleicht doch noch ab und zu als Ärztin gearbeitet habe, kaum absolut wasserdichtes entgegensetzen. Trotzdem bin ich völlig überzeugt, dass es gerechtfertigt ist, im Hinblick auf Erwerbstätigkeit Carstens und Wulff wie vorgeschlagen hervorzuheben.
  • Das kann dann noch Wochen so weiter gehen. Ob es das wert ist? Sinnvoller wäre es vielleicht, wenn sich Vertigo und Wangen mal mit meiner Anregung weiter unten befassten, groben Unfug aus dem Abschnitt "Unvereinbarkeiten (Inkompatibilität)" zu entfernen. --Vsop 18:20, 20. Jul. 2010 (CEST)
Als Ersatz für
ein Verzicht auf eine Berufstätigkeit jedoch nicht. Dennoch hat Bettina Wulff nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort aufgegeben. Veronica Carstens hingegen war weiterhin in ihrer Arztpraxis tätig.
halte ich nun die folgenden Formulierungen, auch wenn Art. 55 GG wie bisher nicht erwähnt wird, für konsensfähig. Oder irre ich mich?
Bis auf zwei gingen bisher die Ehefrauen der Bundespräsidenten zum Zeitpunkt ihrer Wahl und danach keinem Beruf (mehr) nach. Veronica Carstens führte ihre Arztpraxis über 1979 hinaus fort. Bettina Wulff gab 2010 nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft sofort auf.
--Vsop 00:12, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich fürchte, die Aussage ist nicht ganz sauber, denn nur eine Ehefrau ging danach noch einem Beruf nach. Der Satz mit dem eingeschobenen (mehr) ist außerdem auch stilistisch unschön. Wie wäre es denn mit folgender Formulierung.
Bislang gingen die meisten Ehefrauen der Bundespräsidenten zum Zeitpunkt ihrer Wahl und danach keinem Beruf nach. Veronica Carstens führte ihre Arztpraxis über 1979 hinaus fort. Bettina Wulff gab 2010 nach der Wahl Christian Wulffs zum Bundespräsidenten ihre Tätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft auf.
-- Vertigo Man-iac 09:50, 22. Jul. 2010 (CEST)
Einverstanden! --Vsop 13:34, 22. Jul. 2010 (CEST)

Abs.: Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Hallo, ich finde wir könnten die Tabelle dieses Abschnittes etwas verändern. Wie findet Ihr z. B. die Tabelle im Art. Liste der US-Präsidenten ?-- Einstein 012 13:22, 20. Jul. 2010 (CEST)

Ich bevorzuge die bisherige Fassung. Tabellen wie die der US-Präsidenten sind sehr unhandlich, beim Ändern wie beim Lesen. Zum Beispiel weiß man weiter unten nicht unbedingt mehr, was genau in den Spalten eigentlich mitgeteilt wird, weil die Überschrift längst nach oben entschwunden ist. Auf Farbspiele kann ich auch sehr gut verzichten.

Unvereinbarkeiten (Inkompatibilität)

Ich halte es für überaus albern, es im Hinblick auf Art. 55 GG als "nicht normativ geklärt" hinzustellen, dass Scheel, als er am 15. Mai 1974 zum Bundespräsidenten gewählt wurde, noch Vizekanzler war und kommissarisch das Amt des zurückgetretenen Bundeskanzlers verwaltete. Denn unabhängig davon war Scheel auch als Außenminister Mitglied der Bundesregierung, was dem Bundespräsidenten durch Art. 55 GG ebenfalls verboten ist. Bundespräsident wurde Scheel aber nicht schon durch die Wahl. "Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers", heißt es in § 10 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Gustav Heinemanns Amtszeit lief erst mit dem 30. Juni 1974 ab. Christian Wulff war, als er am 30. Juni 2010 gewählt wurde, auch noch Ministerpräsident und musste von diesem Amt erst zurücktreten, bevor er die Wahl annahm und damit das vakante Amt des Bundespräsidenten mit sofortiger Wirkung antrat. Ich kündige daher an, den betreffenden Satz demnächst zu streichen und in Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1974 den ersten Absatz entsprechend zu bearbeiten. --Vsop 16:56, 20. Jul. 2010 (CEST)

Gut so. Wobei das natürlich ein beliebtes, jedoch falsches Argument der Gegner der jeweiligen Kandidaten war. Interessanterweise wurde es nie ernsthaft bei chancenlosen Kandidaten gefordert. Wäre auch merkwürdig, wenn man als Bedingung für eine Wahl zuerst mal alle Einkommensgrundlagen über Bord werfen müsste, um überhaupt antreten zu dürfen. Lange Rede, kurzer Sinn: Auch im Hinblick auf unbegründete Mythenbildung ist dein Vorhaben gut. --Wangen 18:24, 20. Jul. 2010 (CEST)

Bezeichnung

Zur allgemeinen Kenntnisnahme: Das Wort "Bundespräsident" ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Bezeichnung für das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. fz JaHn 00:43, 25. Jul. 2010 (CEST) PS Die Welt ist größer als Texas.fz JaHn 00:46, 25. Jul. 2010 (CEST)

Genauso ist es. Übrigens, die Argumente (die ich als Revert-Begründ. angab), die Vsop nicht finden konnte, sind auf dieser DS am 29.06.10 unter lfd. Nr 18 Der Bundespräsident ist nicht nur das Statsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. eingetragen worden. Hier noch mal in Kursivschrift: Denn die eidgenössische Schweiz und die Bundesrepublik Österreich haben auch eienen Bundespräsidenten. (nicht signierter Beitrag von 80.150.2.134 (Diskussion) 10:29, 29. Jun. 2010 (CEST)) Schönheitsfehler war hier nur, dass A offiziell nur Republik Österreich und nicht Bundesr. Ö. heißt.--Wilske 21:24, 25. Jul. 2010 (CEST)
Und deswegen heißt das Lemma ja auch "Bundespräsident (Deutschland)". Unter "Bundespräsident (Österreich)" heißt es dann zum Beispiel Der Bundespräsident ist das gemäß Art. 60 Abs 5 Bundes-Verfassungsgesetz auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Da steht auch nichts von "bezeichnet" oder so. --Vertigo Man-iac 21:50, 25. Jul. 2010 (CEST)
(BK) Im Kontext eines Lemmas Bundespräsident (Deutschland) ist der Bundespräsident Staatsoberhaupt der Bundesrepublik. So wie er im Kontext des Lemmas Bundespräsident (Österreich) Staatsoberhaupt Österreichs oder im Kontext des Lemmas Bundespräsident (Schweiz) etwas ganz anderes ist.--Hagman 21:59, 25. Jul. 2010 (CEST)
  • Aus den Spitzfindigkeiten Jahn Hennes und Wilskes ergibt sich jedenfalls keinerlei Grund, Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland in Als Bundespräsident wird das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet zu ändern.
  • Worum es in dem Artikel Bundespräsident (Deutschland) geht, bedarf im übrigen keiner Klarstellung, schon gar nicht nach dem Vorspann "Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Amt des Deutschen Bundespräsidenten ..." (keine Ahnung, warum "deutschen" dort groß geschrieben ist). Können wir diese ganz und gar sinnlose Diskussion jetzt endlich beenden?
  • Ich empfinde "Republik Österreich" übrigens nicht als Schönheitsfehler, möchte aber auch darüber nicht diskutieren. --Vsop 22:18, 25. Jul. 2010 (CEST)
Es fehlte in der BKL tatsächlich der Verweis auf die Verwendung des Begriffs in anderen Staaten (siehe Bundespräsident). Ist ergänzt (und der Großschreibungsfehler gleich mit).--Vertigo Man-iac 22:25, 25. Jul. 2010 (CEST)
OK. Fall erledigt. Nur eins noch: Das mit den "Spitzfindigkeiten" finde ich persönlich ganz und gar tutti completto daneben. Quasi lichtjahreweit daneben. Und: Wenn ich der Meinung wär, daß wir noch n Bundespräsidenten haben, dann würd ich mich diesbezüglich jetzt hier womöglich auch noch weiter verbalakrobatisch virtuell engagieren. Aber so? Nee. Wie erwähnt: Fall erledigt. fz JaHn 22:40, 25. Jul. 2010 (CEST)
@Vsop, was war denn jetzt schon wieder? Habe nicht gesagt, dass "Republik Ö." ein Schönheitsfehler ist, sondern Bundesrepublik Ö. (wie von der IP geschrieben) war einer. Denn die offizielle Staatenbezeichnung von Ö. ist nun mal Bundesrepublik Österreich.--Wilske 00:04, 26. Jul. 2010 (CEST)

Neuwahl von Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

Das da >>> "Die Vorgänge um die Neuwahl des deutschen Bundespräsidenten werden im Artikel über die Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2010 erläutert" draußen über dem Artikel-Text ist in ALLERAllerallerspätestens den nächsten fünf Jahren Schnick-Schnack, Schnee von gestern und so. Folglich, Enzyklopädie-technisch gesehen, nicht so wirklich der pralle Third-Millennium-Bringer. Macht aber nix. Es gibt weitaus schlimmere WIKIPEDIA-Artikelchen. fz JaHn 23:00, 25. Jul. 2010 (CEST)

Selbst eine gedruckte, erst recht aber eine Online-Enzyklopädie darf durchaus aktuell sein und auf gegenwärtige Ereignisse Bezug nehmen. Wo bitte steht geschrieben, dass ein Artikel, sobald er mal fertig ist, im Idealfalle nie mehr geändert werden soll? Alle Artikel über lebende Personen müssen spätestens nach deren Ableben geändert werden, die aktuellen Mitglieder der Regierungen und Staatsoberhäupter dürften überhaupt nicht mehr genannt werden, weil die entsprechenden Artikel "allerspätestens" in ein paar Jahren wieder geändert werden müssen.
Du hast recht - es gibt weitaus schlimmere Wikipedia-Artikel. --Snevern (Mentorenprogramm) 00:21, 26. Jul. 2010 (CEST)
Verdammt, Meister Snevern, da sprichst Du ja was an ... von wegen:
„Wo bitte steht geschrieben, dass ein Artikel, sobald er mal fertig ist, im Idealfalle nie mehr geändert werden soll?“
Wenn ich Du wäre, dann hätte ich statt eines Fragezeichens dahinter drei gesetzt. Mindestens. fz JaHn 22:43, 27. Jul. 2010 (CEST)

BKL notwendig?

Benutzer:Engie hat den BKL-Hinweis gelöscht. Ich halte das zwar für kein Drama, die Begründung ist aber auch nicht 100% stichhaltig. Wer in der Suche "Bundespräsident" eingibt, bekommt verschiedene Artikel vorgeschlagen. Ich halte es für möglich, dass der Leser (versehentlich) den Beitrag zu Deutschland wählt, obwohl er eigentlich Österreich oder Schweiz gesucht hat. Auch die Info, dass der Begriff "Bundespräsident" weitere Verwendung findet, ist für viele Leser möglicherweise neu. Deshalb die Frage: BKL rein? --Vertigo Man-iac 10:54, 26. Jul. 2010 (CEST)

Geht ja auch mit "Siehe auch" -Hinweis. Habe ich erl.--Wilske 11:25, 26. Jul. 2010 (CEST)
Wir haben eine BKL, und zwar eine "Modell 1": Wer Bundespräsident eingibt, kommt auf eine Begriffsklärungsseite, die unter anderem auf die drei Präsidentenseiten D/A/CH verweist. Wer Bundespräsident (Deutschland) eingibt, kommt also von dort - oder hat speziell nach dem deutschen BP gesucht. Der Artikel braucht daher nicht noch eine BKL. --Snevern (Mentorenprogramm) 11:33, 26. Jul. 2010 (CEST)
@ Meister Wilske: Mal abgesehen von allen möglichen und unmöglichen, ähm, relevanten Bundespräsidenten. Wenn einer bei WIKIPEDIA was über Quantentheorie wissen will, der da quasi von Tuten und Blasen womöglich ganz und gar tutti completto überhaupt keine Ahnung hat, und dann auf der Internet-Seite vom WIKIPEDIA-Artikel über Quantenmechanik landet ... was meinst Du, was der dann ist? fz JaHn 23:17, 27. Jul. 2010 (CEST)
Findest du nicht gut unter Siehe auch? Sind ja wohl alles deutschsprachige Länder und die BP vielleicht doch etwas vergleichbar und zumindest nachschauenswert. Kanns Du ja von mir aus wieder entfernen, dann überzeuge aber auch Vertigo. Dein Vergleich hinkt m. E. etwas. Aber ich hänge nicht so sehr an den Zusatzhinweisen. Aber sag mal konkret, wie du es gerne besser hättest!Gruß--Wilske 10:10, 28. Jul. 2010 (CEST)

Wappen

Hi, bevor hier jetzt ein Änderungskrieg anfängt. Im Artikel über den Reichsadler #Die Reichsadler nach Ende Heiligen Römischen Reichs steht ähnlich wie bei der angestrebten Änderung, dass es sich beim heutigen Bundesadler auch um den Reichsadler der Weimarer Republik handelt. Ich persönlich halte das für erwähnenswert. Grüße, Jörg 12:46, 27. Nov. 2010 (CET)

Von der Standarte des Präsidenten ist in dem Artikel zwei Mal die Rede. Unter Staatssymbole heißt es: Als Hoheitszeichen führt der Bundespräsident – in Fortsetzung der Tradition der Reichspräsidenten der Weimarer Republik – eine Standarte mit einer Abbildung des früheren Reichsadlers, heute Bundesadler genannt.
Unter Amtssitz und Hoheitszeichen wird der Text der Anordnung des Präsidenten über die Standarte mit geringfügigen, überflüssigen Änderungen widergegeben.
Muss man dann bei einer Bildunterschrift, in der vom Bundesadler die Rede ist, diesen wirklich noch einmal erklären als "Darstellung des früheren Reichsadlers und heutigen Bundesadlers". Was nicht einmal sachlich richtig ist. Zwar leitet sich der Bundesadler fraglos von dem Reichsadler ab, den HRR, Kaiserreich, Weimarer Republik und auch das Dritte Reich verwendeten. Aber es ging doch auch um Abkehr und Neubeginn, wie der Bundesadler des Bonner Plenarsaales von Ludwig Gies, die "Bundeshenne", sinnfällig macht. --Vsop 13:22, 27. Nov. 2010 (CET)
PS:Unter Reichsadler stößt man zunächst auf Adler des römischen Imperiums, und die Weimarer Adler, zu denen man mit Bundeswappen Deutschlands#Weimarer Republik und Bundesadler geführt wird, sehen dem auf der Standarte des Bundespräsidenten bloß ähnlich. Die Gestaltung der Standarte ist jetzt durch die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, zuletzt geändert am 22. November 2005, vorgegeben. Man zeige mir den Adler aus der Zeit vor 1950, von dem man im Ernst sagen könnte, das es sich um den seit 1996 oder auch zwischen 1950 und 1996 auf der Standarte des Bundespräsidenten gezeigten handelt. Die aktuelle Gesetzesgrundlage ist in dem Artikel, an dem sich so viele kluge Köpfe versuchen, anscheinend auch nicht nachgewiesen. --Vsop 13:57, 27. Nov. 2010 (CET)
PPS: Unzutreffend ist auch die Behauptung von Benutzer:Tfjt, "gestalterisch ist der Bundesadler auf der Standarte der Bundespräsidenten identisch mit dem Reichadler auf der Standarte des Reichspräsidenten." Das zeigt ein Vergleich zwischen http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Standarte_Reichspr%C3%A4sident_1926-1933.svg und der Abbildung in dem bereits verlinkten Gesetz von 1996 sehr deutlich. Auch wenn das laut Versionsgeschichte zu Datei:Standarte Reichspräsident 1926-1933.svg dort auch schon mal verwechselt wurde. --Vsop 14:13, 27. Nov. 2010 (CET)
Reichspräsident Hindenburg und Reichsadler auf Reichspräsidentenstandarte
Hallo liebe Mitstreiter, zwecks Aufklärung füge ich hier mal ein Bild des Bundesarchivs ein. Grüße --Tfjt 14:47, 27. Nov. 2010 (CET)
Danke, das überzeugt auch mich davon, dass die Standarte des Bundespräsidenten die des Reichspräsidenten ist. Ansonsten finde ich die Bildunterschrift "mit Darstellung des früheren Reichsadlers und heutigen Bundesadlers" und Links zu Reichsadler und Bundeswappen Deutschlands#Weimarer Republik aber immer noch nicht hilfreich und bitte darum, sie nicht wiederherzustellen. --Vsop 16:49, 27. Nov. 2010 (CET)

Karte der Geburtsorte der Bundespräsidenten

Bundespräsident (Deutschland)/Archiv/1 (Deutschland)
Bundespräsident (Deutschland)/Archiv/1 (Deutschland)

Vielleicht kann man die irgendwo einbauen. 84.166.85.73 13:00, 1. Jul. 2010 (CEST)

Ich finde nicht wirklich, dass solch eine Karte relevant ist. Die Geburtsorte sind auch für das Amt belanglos, der Kandidat und spätere Amtsinhaber muss halt deutscher Staatsbürger sein. Wenn der Leser wirklich an den Geburtsorten interessiert ist, so erfährt er dies in den jeweiligen Personen-Artikeln. Der Geburtsort Köhlers ist auch falsch eingezeichnet beziehungsweise passt nicht auf die Karte (man denkt, er läge nahe an der heutigen Grenze, was aber falsch ist, sondern in Wirklichkeit hunderte Kilometer viel weiter östlich). --Benatrevqre …?! 16:27, 1. Jul. 2010 (CEST)
Finde die Idee ganz gut und auch interessant. Wenn man das mit dem Geburtsort Köhlers anpassen könnte, wäre ich für einen Einbau. --Jörg 18:40, 28. Nov. 2010 (CET)

Ist der Bundespräsident ein Politiker?

Hinweis auf die Diskussion bei Christian Wulff. --Jadadoo 15:45, 19. Jul. 2010 (CEST)

Er sollte keiner sein. --Benatrevqre …?! 19:13, 28. Nov. 2010 (CET)
Versteht man unter einem Politiker eine Person, die Politik macht, so ist die Person des Bundespräsidenten ein Politiker, der kraft seines Amtes eine spezielle Politik macht, freilich keine Parteipolitik, aber doch Politik im Rahmen und im Sinne der grundgesetzlichen Aufgaben des deutschen Staatsoberhaupts.--Tfjt 22:20, 28. Nov. 2010 (CET)

Amtseid

Ist es erwähnenswert, dass der Eid derselbe ist wie der, den bis 1932 der Reichspräsident leisten musste --Lateiner ffm 17:03, 4. Dez. 2010 (CET)

Nein. Über den Eid steht in der Wikipedia ohnehin schon viel zu viel.
WRV Art. 42 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Reichs wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
GG Art. 56 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. GG Art. 56
--Vsop 17:16, 4. Dez. 2010 (CET)

Amtszeiten Horst Köhler

Horst Köhler trat während seiner zweiten Amtszeit zurück, weshalb keine 2 Amtszeiten aufgeführt sein sollten. (nicht signierter Beitrag von 84.168.211.7 (Diskussion) 18:34, 22. Jan. 2011 (CET))

Er wurde aber zweimal gewählt. Außerdem ist Heinrich Lübke auch vorzeitig zurückgetreten. Da müsste dann konsequenterweise auch bei ihm nur eine vollständige Amtszeit nennen. --Hansbaer 22:37, 22. Jan. 2011 (CET)

Es fehlt hier: Nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden Horst Köhlers Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt. Horst Köhler behält weiterhin ein Büromit eigenem Sekretariat im Bundespräsidialamt. (nicht signierter Beitrag von 93.223.14.107 (Diskussion) 21:37, 7. Feb. 2011 (CET))

Fehlt nicht, denn Bundespräsident_(Deutschland)#Einkommen gilt auch für ihn. --Wangen 21:40, 7. Feb. 2011 (CET)

Mindestalter

Ist erwähnenswert unter Kritik, dass möglicherweise das Mindestalter von 40 Jahren gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt?Bmwtroll 06:01, 14. Jan. 2011 (CET)

Diese Kritik wäre nicht gerechtfertigt, da da Grundgesetz im Stufenbau der Rechtsordnung über dem AGG steht. -- Patroklos 20:03, 10. Mär. 2011 (CET)
Wenn diese Kritik jedoch von entsprechender prominenter Stelle geäußert wurde, kann man das aufnehmen es ist nicht Sache der WP zu kritisieren, sondern entsprechende (wissenschaftliche/hochrangige ...) Kritik abzubilden Oder am Bs: Sollte z.B. ein BVG-Mitglied so etwas an relevanter Stelle geäußert haben, so gehörte es in den Artikel - unabhängig davon, ob die Kritik gerechtfertigt wäre oder nciht aus unserer Sicht. --Wangen 20:53, 10. Mär. 2011 (CET)
Eine derartige Kritik wurde aber nicht geäußert, und zwar weil sie nicht haltbar ist (das GG ist höherrangig als das AGG, was von keinem Juristen bestritten wird, und von BVerfG-Mitgliedern schon gar nicht). „Kritik“ aus laienhafter Unkenntnis heraus gehört hingegen nicht in die WP. -- Patroklos 19:51, 11. Mär. 2011 (CET)

Hinweis

Ich möchte darauf hinweisen das in der Tabelle, sowie auf der eigen Siete Walter Scheel mit dem Geburtsdatum eingetragen ist! In der unter der Tabelle anfolgenden auflistung ist er ca. 30 Jahre später geboren und bereits verstorben. Welches Geburtstdatum ist korekt?

MfG Riklef (21:16, 28. Apr. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Lieber Riklef, wo steht, dass Walter Scheel verstorben ist. Im Bundespräsidenten-Artikel lediglich sein Geburtsjahr (*1919) sowie die Amtszeit (1974–1979) angegeben. Insofern verstehe ich nicht, was Du uns sagen willst. --Vertigo Man-iac 21:28, 28. Apr. 2011 (CEST)

Horst Köhler ist zurück getreten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vertigo Man-iac 10:08, 23. Jul. 2010 (CEST)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,697781,00.html Laut Spiegel ist Köhler zurück getreten. Das sollte vermekrt werden und die nächsten Schritte sind sicherlich interessant, da er seit Lübke erst der zweite Präsident ist, der zurück getreten ist. (nicht signierter Beitrag von 77.59.219.74 (Diskussion) 14:18, 31. Mai 2010 (CEST))

Diskriminierung aufgrund des Alters?

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vertigo Man-iac 10:08, 23. Jul. 2010 (CEST)

Wieso dürfen denn nur Personen ab 40 Jahre Bundespräsident werden? (nicht signierter Beitrag von 78.35.195.196 (Diskussion) 20:28, 1. Jun. 2010 (CEST))

78.35.195.196, weil es so im Grundgesetz steht (Art. 54 (1)), wie es auch im Artikel genannt ist. Weitere Fragen hierzu gehören nicht auf diese Diskussionsseite. WP:AU ist für solche Fragen die richtige Stelle. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:06, 1. Jun. 2010 (CEST)

Drei unterschiedliche Gehaltsangaben

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vertigo Man-iac 10:08, 23. Jul. 2010 (CEST)

Welche ist richtig? 213.000 wie im Abschnitt "Vereidigung", 251.000 wie im Abschnitt "Einkommen" oder 226.000 ebenfalls im Abschnitt "Einkommen"? --77.0.52.121 13:34, 2. Jun. 2010 (CEST)

Inzwischen sind die Bezüge nur noch unter "Einkommen" mit 199.000 Euro jährlich beziffert wie im Bundeshaushalt 2010. Die Höhe der Bezüge war schon in den Abschnitten "Amtsbezüge des Bundespräsidenten" und "Fehler in Gehaltsangabe" erörtert worden und das Bundespräsidialamt hatte bereits im Juli 2007 den richtigen Betrag mitgeteilt. Beunruhigend, dass es dann noch fast drei Jahre brauchte, bis die richtige Zahl in den Artikel eingesetzt wurde. Vsop 01:21, 5. Jun. 2010 (CEST)

Dienstwagen

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vertigo Man-iac 10:08, 23. Jul. 2010 (CEST)

Das mit der Oberklasse ist ja ein ziemlicher Schmarn bzw. Selbstverständlichkeiten. Jedes Staatsoberhaupt fährt in offizieller Mission repräsentative Fahrzeuge und alle Staaten mit einer Automobilindustrie, die entsprechende Fahrzeuge fertigt, benutzen welche aus heimischer Produktion. Aber das Nummernschild gehört zum Amt und nicht zum Fahrzeug. D.h. jedes Fahrzeug, das der Bundespräsident benutzt, wird so gekennzeichnet. Da mag es Ausnahmen geben, weil es nicht praktikabel ist, bei einem Truppenbesuch wird man sicher keinen Panzer mit Stander und Kennzeichen versehen weil der Präsident einmal durch Gelände fahren will, aber wenn er z.B. in München weilt kann er durchaus ein Fahrzeug der bayerischen Staatsregierung benutzen, das dann die Präsidentennummer führt.

Privat (d.h. z.B. im Urlaub) fährt der Bundespräsident sicher auch komfortabel und gesichert mit Fahrer, aber dann ohne Stander und die verräterische Nummer. Ich bin aber sicher, die ist für alle Fälle dabei im Kofferraum. --Eingangskontrolle 20:38, 3. Jun. 2010 (CEST)

Der Bundespräsident ist nicht nur das Statsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

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Denn die eidgenössische Schweiz und die Bundesrepublik Österreich haben auch eienen Bundespräsidenten. (nicht signierter Beitrag von 80.150.2.134 (Diskussion) 10:29, 29. Jun. 2010 (CEST))

Deshalb heißt der Artikel auch "Bundespräsident (Deutschland)". --Vertigo Man-iac 10:45, 29. Jun. 2010 (CEST)

Tabelle Ehefrauen

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In der Tabelle der Ehefrauen stehen die Eheleute Wulff in den falschen Spalten (nicht signierter Beitrag von 85.22.13.113 (Diskussion) 21:25, 30. Jun. 2010 (CEST))

Falsche Verlinkung

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In der Grafik des Zeitstrahls mit den Namen der Bundespräsidenten ist der Name "Christian Wulff" falsch verlinkt und falsch geschrieben. Klickt man auf diesen Link, so kommt man auf den Artikel des Sportlers "Christian Wulf".

Zeitleisten-Template

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Offenbar fehlt Christian Wulff noch in der Zeitleiste (en.wikipedia war hier schneller). Ich wollte dies machen, musste aber feststellen, das betreffende Template nirgendwo finden zu können. Ist das Admin-only, oder sind diese Spezialseiten vor Google versteckt? Wie bearbeitet man ein Zeitleisten-Template?--SiriusB 22:06, 30. Jun. 2010 (CEST)

Update, jemand hat ihn schon eingetragen, aber leider mit dem falschen Datum: Amtsantritt ist erst nach der Vereidigung am 2. Juli. Auch wenn andere sicher schneller sein werdne, allgemein bin ich weiter an der Antwort auf obige technische Frage interessiert, denn es gibt ja noch mehr Zeitleisten, die ggf. auf Updates warten.--SiriusB 22:08, 30. Jun. 2010 (CEST)

Hm, das Bundespräsidentenwahlgesetz sagt da (eigentlich eindeutig), dass der Bundespräsident sein Amt antritt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Bundestagspräsidenten, also heute. Und das Grundgesetz sagt "bei Amtsantritt", wenn ich's richtig im Kopf habe, was im Allgemeinen als zeitlich bald nach dem Amtsantritt verstanden wird. Gruß. --141.35.40.137 22:26, 30. Jun. 2010 (CEST)
Dann sind möglicherweise frühere Antrittsdaten auch falsch, da zumindest bei Horst Köhler zwischen Wahl und Vereidigung auch einige Zeit verging. Köhler wurde laut dessen Artikel am 23. Mai 2004 gewählt, aber seine Amtszeit begann erst am 1. Juli, also gut 5 Wochen später.--SiriusB 20:36, 1. Jul. 2010 (CEST)
Nachtrag: Die Verwirrung kam wohl durch die ungewöhnlichen Umstände des Amtswechsels zustande. Die früheren Präsidenten waren i.d.R. noch einige Zeit im Amt, nachdem ihr Nachfolger bereits gewählt worden war, denn ihre Amtszeit endete zu einem festgelegten und bekannten Zeitpunkt. Köhler aber trat überraschend zurück, so dass zum Zeitpunkt von Wulffs Wahl kein regulärer Bundespräsident im Amt war. Das erklärt die Ausnahme. Jedenfalls macht es Sinn, sich hier auf das Bundespräsidentenwahlgesetz zu verlassen, denn eine verlässlichere Quelle gibt es hierfür ja nicht.--SiriusB 20:42, 1. Jul. 2010 (CEST)
Richtig; ich hatte das BPräsWahlG (bewusst) nicht vollständig zitiert; dort heißt es in § 10: "Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages." Gruß. --141.35.40.137 14:30, 2. Jul. 2010 (CEST)

Vakanz?

Ist das Amt tatsächlich Vakant? Ich meine kann ein Bundespräsident überhaupt zurücktreten oder ist es nur so, dass er aufhört seine Amtsgeschäffte wahrzunehmen? --Cálestyo 13:48, 2. Jun. 2010 (CEST)

Er ist zurückgetreten, so steht es auf der offiziellen Seite des Amtes. --Wangen 14:05, 2. Jun. 2010 (CEST)
der Posten ist vakant. Seine Geschäfte übernimmt der Präsident des Bundesrates! Und deswegen sollten wir auch in der Tabelle schreiben, das der Posten vakant ist, damit man es auch auf dem ersten Blick sieht und nicht erst die Datums anschauen muss. -- Damei81 12:08, 3. Jun. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jörg 17:36, 28. Nov. 2010 (CET)

Bildauswahl Horst Köhler

Ich finde die Bildwahl zu Horst Köhler etwas unglücklich. Das Bild stammt aus seiner Zeit als IWF-Direktor und er sieht mindestens 20kg schwerer aus, als zu Amtsantritt. Es gibt z.B. in dem Artikel zu seiner Person ein deutlich besseres von 2007. --93.197.111.178 20:33, 7. Jun. 2010 (CEST)

erledigtErledigt --Roentgenium111 00:34, 9. Jun. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jörg 17:31, 28. Nov. 2010 (CET)

Link vergessen

Bei den Aufgaben des BP wurde vergessen Vertrauensfrage auf http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensfrage zu verlinken (nicht signierter Beitrag von 212.90.145.160 (Diskussion) 11:27, 23. Jun. 2010 (CEST))

Das Wort Vertrauensfrage kommt im Artikel acht Mal vor, davon fünf Mal mit Link. Das sollte reichen. Dieser Abschnitt sollte jetzt archiviert werden. --Vsop 08:42, 27. Jul. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jörg 18:02, 28. Nov. 2010 (CET)

Ablauf der Wahl solte aktualisiert werden

Beim Ablauf der Wahl ist davon die Rede, dass in der Geschichte es bisher erst zwei mal in den dritten Wahlgang ging! Bitte korrigieren, ist auch dieses mal (2010) passiert! (nicht signierter Beitrag von 217.81.174.86 (Diskussion) 19:06, 30. Jun. 2010 (CEST))

Erledigt. Dieser Abschnitt sollte jetzt archiviert werden.  --Vsop 08:36, 27. Jul. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jörg 18:09, 28. Nov. 2010 (CET)

Richard von Weizsäcker

Wird im Zeitstrahl als FDP-Mitglied dargestellt(gelb). Er war doch aber CDU-Politiker. (nicht signierter Beitrag von 80.146.173.2 (Diskussion) 10:40, 22. Dez. 2011 (CET))

Danke für den Hinweis, erledigt. --Cologinux 12:08, 22. Dez. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wangen 19:54, 12. Jan. 2012 (CET)

Frage zum Aspekt Amtsunfähigkeit

Was geschieht, wenn der Bundespräsident auf Dauer an der Ausübung seiner Amtspflichten gehindert ist, also z.B. nach einem Schlaganfall im Koma liegt, ohne Aussicht auf Genesung? Das wäre dann ein Szenario, auf welches man in den USA nach dem Kennedy-Attentat mit dem XXV. Verfassungszusatz reagierte.

Kann der Bundespräsident in einem solchen Fall seines Amtes enthoben werden, auch wenn er nicht vorsätzlich das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz gebrochen hat (Art. 61 GG)? Wer müsste ihn dann absetzen? Vielleicht das Bundesverfassungsgericht? Oder läge es an der Bundesversammlung als dem Gremium, das ihn gewählt hat, ihn für amtsunfähig zu erklären und bei gleicher Sitzung einen Amtsnachfolger zu wählen?

Ein interessantes Gedankenspiel (wenngleich ich Herrn Wulff natürlich eine erfolgreiche Amtszeit bei bester Gesundheit wünsche). Vielleicht würde auch gar nichts passieren, und der Bundesratspräsident würde als formeller Vertreter des Bundespräsidenten für den Rest von dessen Amtszeit die Amtspflichten des Staatsoberhaupts ausüben. (nicht signierter Beitrag von 93.206.179.180 (Diskussion) 15:08, 13. Okt. 2011 (CEST))

Klar Antwort: Nein! Es gibt schlicht weg kein Gesetz das in so einem Fall greift. Die Amtsgeschäfte werden wie Du schon richtig vermutet hast vom Bundestagspräsidenten übernommen. Im Prinzip könnte das sogar über mehrere Jahre so gehen. Also wenn jetzt Wulff am 3. Juli umgekippt wäre und nicht mehr zu sich gekommen wäre, bliebe er entweder bis zu seinem Tode oder dem Ende der Amtszeit Bundespräsident. -- Yogi 12:15, 15. Nov. 2011 (CET)

Auslagerung in eine separate Namensliste

Der Artikel kann sich leider nicht entscheiden, ob er eine Liste von Personen oder ein Artikel zum Verfassungsorgan (?) sein will. Ich möchte deshalb anregen, den langen Abschnitt zu den einzelnen Bundespräsidenten in eine Liste der Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland oder eine Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands auszulagern. Bereits jetzt ist dieser Abschnitt schon zu lang und ausführlich, wenn dann nochmal drei Namen dazugekommen sind, wird es völlig unübersichtlich. Eine Trennung zwischen Person und Institution halte ich für sachlich korrekt und angemessen. Im Ausland (USA, Österreich, Frankreich) wird diese ebenfalls so gehandhabt. Außerdem wäre dann auch die Kategorie:Liste (Staatsoberhäupter) in Bezug auf das heutige Deutschland nicht mehr leer. --muns 00:02, 18. Dez. 2011 (CET)

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das wohl noch nicht nötig, könnte aber später einmal erforderlich sein. Harry8 11:41, 29. Jan. 2012 (CET)
+1 Sehe es (gegenwärtig) ebenfalls als nicht erforderlich an. --Benatrevqre …?! 14:03, 31. Jan. 2012 (CET)

Ein Komma fehlt.

Ich kann leider die Seite nicht bearbeiten. Es fehlt vorm Nebensatz ein Komma:
Völkerrechtliche Vertretung und […] […] Für den Abschluss […] stellt er deutschen Vertretern die erforderliche Vollmacht aus KOMMA, und wenn diese unterzeichnet ist, verkündet er […] und fertigt […] aus. (nicht signierter Beitrag von 77.7.165.249 (Diskussion) 05:12, 29. Jan. 2012 (CET))

Vielleicht steh ich auf´m Schlauch. Warum sollte da ein Komma sein? Es handelt sich zudem um eine Satzreihe und nicht um ein Satzgefügt. Somit Komma oder "und". --Wangen 09:40, 29. Jan. 2012 (CET)
Komma nach dem "und" = zu Beginn des Nebensatzes "wenn" obligatorisch, vor dem "und ... verkündet er" .(gleichberechtigter Hauptsatz) aber fakultativ. Vgl. http://www.akademie.de/wissen/neue-deutsche-rechtschreibung/kommasetzung-bei-bzw-oder --Vsop 10:16, 29. Jan. 2012 (CET)
Sehe ich nicht so. Es handelt sich um den Beginn des zweiten Hauptsatzes, wodurch dsa und das Komma ersetzt. Keine der von dir verlinkten Regel widerspricht dem. --Wangen 10:20, 29. Jan. 2012 (CET)
Jeder blamiert sich, so gut er kann. ... stellt er deutschen Vertretern die erforderliche Vollmacht aus und wenn diese unterzeichnet ist, verkündet er ... (wie es im Artikel stand, bis ich ein Komma vor dem "wenn" einfügte) war falsch. Der mit "wenn" beginnende Nebensatz muss nicht nur an seinem Ende, sondern auch an seinem Anfang vom Haupsatz abgetrennt werden. Ein weiteres Komma vor dem "und" habe ich nicht eingefügt. Nach den alten Regeln war es bei zwei vollständigen, mit "und" verbundenen Hauptsätzen vorgeschrieben. Das ist nach den neuen Regeln aber nicht mehr der Fall, doch kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen. Oder, wie ich um 10:16 Uhr schrieb: Komma nach dem "und" ... obligatorisch, vor dem "und ... verkündet er" ... fakultativ. --Vsop 11:16, 29. Jan. 2012 (CET)
Ich habe dich schon verstanden :))) Optional ist Komma vor "und" schon möglich, ein Geschenk an die "alte Regelung" - zum anderen: nun ja, wenn du meinst, dass es so sei ... lohnt sich nicht, also erledigt --Wangen 15:47, 29. Jan. 2012 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wangen 15:48, 29. Jan. 2012 (CET)

Vereidigung

Ich habe bitte eine Frage zum Wikipedia-Artikel. Es heisst hier beim Bundespräsidenten unter "Vereidigung", Zitat:

"In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident bei Amtsantritt vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Eid lautet nach Art. 56 GG: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde..."

Könnte der Wikipedia-Artikel bitte auch beschreiben, was genau passiert, wenn ein Bundespräsident sich nicht an den Eid halten würde? Welche StGB-Vorschriften greifen hier? Oder läge nur ein Verstoss gegen Art. 56 GG vor, der wohl keine Straf- und Bussgeldvorschriften bei GG-Verstössen kennt? Danke. --213.101.250.140 21:57, 10. Jan. 2012 (CET)

Um dem Bundespräsidenten vorzuwerfen, dass er sich nicht an diesen Eid halten würde, müsste man ihm Vorsatz unterstellen. Doch zunächst einmal muss festhalten werden, dass dieser Eid seiner Natur nach promissorischen und nicht assertorischen Charakters ist, einfach ausgedrückt: der Bundespräsident versichert seine Aussage nicht; es bleibt lediglich ein Versprechen – eine „moralische Selbstverpflichtung“ –, denn der Bundespräsident beeidet hier keine Tatsachen. Bei dieser Eidesformel und allgemein dem politischen Eid handelt es sich also nicht etwa um einen gerichtlichen Eid. Da der Bundespräsident verpflichtet ist, diesen Amtseid zu schwören, nachdem er sich zur Annahme des Amtes vor dem Bundestagspräsidenten erklärt hat, ist dieser Eid auch nicht kompetenzbegründend, sondern allenfalls kompetenzausfüllend; die Amtsleistung hat keine rechtsbegründende Wirkung, sondern bereits vor der Eidesleistung sind etwaige Amtshandlungen rechtlich wirksam, auch wenn diese nach dem Wortlaut des Art. 56 Satz 1 GG nicht üblich sind. D. h. schon vor der Eidesleistung hat der Bundespräsident seine Rechte und Pflichten erlangt (Dieter C. Umbach, in: Umbach/Clemens, GG. Mitarbeiterkommentar, Art. 56 Rn 11).
Sinn der Eidesleistung sind vielmehr zwei Dinge: Feierlichkeit und Öffentlichkeit. Die Eidesleistung bekräftet feierlich (bereits vorhandene) Pflichten, begründet aber keine zusätzlichen Befugnisse oder rechtlichen Verpflichtungen (Dieter C. Umbach, in: Umbach/Clemens, GG. Mitarbeiterkommentar, Art. 56 Rn 9 ff.).
Kompetenzrechtlich spielt diese durch den Eid geleistete „ethische Selbstbindung des Schwörenden“ (Umbach/Clemens, Art. 56 Rn 13) somit keine Rolle, die Eidesformel ist aber deswegen keine deklaratorische Leerformel. Verweigert der Bundespräsident etwa den Eid, so kann darin eine vorsätzliche Verletzung des GG gesehen werden, die zu einer Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 61 GG führen kann (Maunz-Dürig, Art. 56 Rn 1).
Die Vorschriften in Art. 56 S. 1, Art. 64 GG sind demnach auch nicht mit Sanktionen verknüpft; der gern erhobene Vorwurf, ein Amtsträger habe seinen Eid gebrochen, denn seine Entscheidungen seien gegen das „Wohl des deutschen Volkes“ gerichtet, dem er ja schwor, seine Kraft zu widmen, ist ohne verfassungsrechtliche Grundlage. Eine Präsidentenanklage wegen einer Gemeinwohl-Verfehlung erlaubt Art. 61 GG nicht, sondern es braucht zwingend eine vorsätzliche Verletzung des Grundgesetzes oder anderer Bundesgesetze, da „vorsätzlich“ im Sinne des Art. 61 Abs. 1 GG als Vorsatz im Sinne des Strafgesetzbuches aufzufassen ist. --Benatrevqre …?! 17:34, 11. Jan. 2012 (CET)
Ich habe die Frage zwar nicht gestellt, freue mich aber über die Antwort, die ich persönlich interessant finde. Also Danke! --Wangen 18:11, 12. Jan. 2012 (CET)

Kanzlerdemokratie, Reden ohne Gegenzeichnung

Der - angeblich exzellente - Artikel verblüfft im Abschnitt Geschichtlicher Überblick mit unbelegten Ausführungen über eine Schwächung der Stellung des BP durch die bereits zu Anfang der Bundesrepublik praktizierte „Kanzlerdemokratie“, die sich in ihrer starken Ausprägung in Adenauers Regierungszeit manifestiert habe, was Adenauer selbst aber erst vor seinem Rückzieher von der eigenen Kandidatur zum Bundespräsidenten 1959 klar geworden sei. Im folgenden Abschnitt Reden und parteipolitische Neutralität wird dann dann ebenfalls ohne jeglichen Beleg die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von „Reden ohne Gegenzeichnung“ für umstritten erklärt und von einer Mehrheitsmeinung der Staatsrechtler berichtet, die bei Reden von einer gewissen Autonomie des Bundespräsidenten ausgehe. Und jetzt wurde dem noch hinzugefügt, Hans von Herwarth erkläre diese Regelung durch die Praxis der Regierung Adenauer, die ihnen [sic!] vorab vorliegenden Reden von Theodor Heuss nur zur Kenntnis zu nehmen. Art. 58 auf Reden zu erstrecken und dementsprechend z.B. die Weihnachtsansprache des BP als gegenzeichnungspflichtige Anordnung/Verfügung ansehen zu wollen, wäre offensichtlich ebenso abwegig, wie den Verzicht darauf eine "Regelung" zu nennen, die sich aus einer Praxis der Regierung Adenauer erkläre. Herwarth spricht a.a.O. tatsächlich ja auch nur vor "Verfassungspraxis" und "Gepflogenheit". --Vsop 01:11, 3. Jan. 2012 (CET)

Da kein Widerspruch erfolgte, habe ich die betreffenden Absätze nun entfernt. --Vsop 07:31, 13. Jan. 2012 (CET)

Kein Widerspruch ist, da es sich um einen belegten Abschnitt handelt, unzureichend für eine Entfernung aus dem Artikeltext, insbesondere, weil die Information relevant ist. Bis zur endgültigen Klärung und evtl. auch Einholung weiterer Meinungen aus der Kommentarliteratur reicht das Auskommentieren der fraglichen Sätze. --Benatrevqre …?!

Wie kommt Benatrevqre bloß zu der aberwitzigen Aussage, bei dem Abschnitt Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von „Reden ohne Gegenzeichnung“ ist umstritten ... handele es sich um einen belegten Abschnitt? Bei Hans von Herwarth: Von Adenauer zu Brandt: Erinnerungen. Propyläen, Berlin/Frankfurt a.M. 1990, S. 104 f. steht lediglich:

Mit Adenauer hatte Heuss zunächst ein gutes Verhältnis. Sein Stolz auf seine selbstverfaßten Reden führte dazu, daß er dem Bundeskanzler die Texte seiner Ansprachen vorher zukommen ließ. Adenauer machte dazu keinerlei Bemerkungen und und ließ die Manuskripte ohne Korrektur. Damit wurde eher unbewußt eine Verfassungspraxis geschaffen, die bis heute gültig ist, daß nämlich der Bundespräsident seine Reden frei und unabhängig und eigenständige Meinungen vorbringt. Es wäre auch denkbar gewesen, daß sich eine Gepflogenheit entwickelt hätte, gemäß der das Staatsoberhaupt in seinen Äußerungen zurückhaltend sein müßte und nur in Absprache mit der Regierung gegenüber der Öffentlichkeit Stellung nehmen darf.

Davon, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von „Reden ohne Gegenzeichnung“ [...] umstritten sei, die Mehrheit der Staatsrechtler ... allerdings bei Reden von einer gewissen Autonomie des Bundespräsidenten ausgehe, ist bei Herwarth ebensowenig etwas zu finden wie davon, dass Herwarth diese Regelung durch die Praxis der Regierung Adenauer erkläre, die ihnen [sic!] vorab vorliegenden Reden von Theodor Heuss nur zur Kenntnis zu nehmen. All das habe ich schon am 3. Januar vorgebracht, was es um so erschütternder macht, dass Benatrevqre, nachdem er 10 Tage lang nichts dagegen vorzubringen hatte, die Tilgung des entsprechenden Schwachsinns aus dem Artikel nun durch edit war zu verhindern sucht. --Vsop 14:37, 13. Jan. 2012 (CET)

Punkt 1: Bitte informiere dich hinreichend, was man unter einem Editwar versteht! Vielleicht kommst du dann zu der Erkenntnis, dass es im hiesigen Fall keiner war und es absurd ist, mir diesen Vorwurf zu machen.
Punkt 2: Ich habe geschrieben, dass der Abschnitt belegt ist. Oder ist darunter etwa kein Beleg angegeben?! Ich habe nicht ausgesagt, dass die Informationen, die im besagten Artikelabschnitt verbreitet wurden, auch tatsächlich zutreffend sind. Und gerade deswegen habe ich den Abschnitt auch nicht wieder als (lesbaren) Artikeltext eingesetzt, sondern vielmehr auskommentiert – weil die Informationen allgemein relevant sind und ich die Absicht hatte, dazu in der Fachliteratur nachzusehen –, sodass die Angaben für den Leser nicht sichtbar sind. Meine Güte! --Benatrevqre …?! 15:21, 13. Jan. 2012 (CET)

Wer sagte?

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Neger! 193.197.148.126 19:31, 12. Jan. 2012 (CET)

Darf ich freundlich auf Wikipedia:Auskunft hinweisen? Ausnahmsweise: Schau mal hier, gesagt hat es wohl keiner der Bundespräsidenten. --Wangen 19:37, 12. Jan. 2012 (CET)
Vielen Dank für die freundliche Antwort.193.197.148.126 12:37, 15. Jan. 2012 (CET)

Affären um das höchste Amt

Über Carl Carstens wird von einer Affäre in WELT-online berichtet (http://www.welt.de/politik/deutschland/article13793634/Wulff-soll-Springer-mit-Bruch-gedroht-haben.html):

"Der fünfte Bundespräsident (1979 bis 1984) musste mit dem Vorwurf der Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss leben, was ihn jedoch nicht an der Übernahme des höchsten Staatsamts hinderte. Carstens hatte 1974 vor dem Ausschuss zur Guillaume-Spionageaffäre ausgesagt, er habe in seiner Zeit als Aufseher über den Bundesnachrichtendienst (BND) Ende der 1960-er Jahre nichts über Verbindungen des BND zum Waffenhandel gewusst. Später tauchten von Carstens unterzeichnete Akten auf, die solche Verbindungen belegten. Ein Gericht sah erhebliche Anhaltspunkte für eine Falschaussage. Die SPD übte scharfe Kritik, konnte die Wahl des CDU-Manns 1979 aber nicht verhindern."

Derlei Glaubwürdigkeitsverfehlungen dürften in der Liste der höchsten Amtsträger m.E. Einzug finden. Gibt es dazu Meinungen?

-- WikiAR 16:04, 3. Jan. 2012 (CET)

Warum denn hier? Das von dir geschilderte (Fehl-)Verhalten fand vor der Präsidentschaft statt, war vorher bekannt ... Zudem geht es hier um das Amt, nicht um die einzelnen Amtsträger. Die Vorgehensweise vorne finde ich gut, nur das Wichtigste, den Rest im jeweiligen Personenartikel. --Wangen 16:12, 3. Jan. 2012 (CET)

Lieber Wangen! Gilt das nicht auch für die jetzige Debatte um Wulf? Da geht es doch - abgesehen von seinen Tolpatschigkeiten gegenüber dem Anrufbeantworter des BILD-Chefredakeurs - nur um (im Verhältnis zu Carstensens Lügen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss !) ein paar lächerliche Unkorrektheiten vor der Präsidntschaft. Oder? Aber anscheinend ist die große Masse der Deutschen (einschließlich der meinungsmachenden "Elite") schon so BILD-verblödet, dass ihr die vorsätzliche Irreführung des Parlaments weniger bedeutet als ein blöder Anranzer gegen den Oberhirten des deutschen Leib- und Magenblattes! (nicht signierter Beitrag von 193.175.55.242 (Diskussion) 11:42, 18. Jan. 2012 (CET))

Ehefrauen

Was geschieht eigentlich, wenn demnächst der "Kandidat der Herzen", Joachim Gauck, Wulfs Nachfolger werden sollte? Genieißt dann seine ihm noch immer angetraute Ehefrau die Ehren der "First Lady" oder die Freundin, mit der er lebt? Oder beide? Oder muss er sich dann aus Staatraison entscheiden? (nicht signierter Beitrag von 193.175.55.242 (Diskussion) 11:42, 18. Jan. 2012 (CET))

Das wird sich zeigen, wenn es dazu kommen sollte. Deshalb hier keine Theoriefindung. --Benatrevqre …?! 20:28, 20. Jan. 2012 (CET)

Mindestalter

ich menie mal gehört zu haben man muss mindestens 40 sein um bundespräsident zu werden, stimmt das, und gehört sowas dann nicht auch in den artikel? (nicht signierter Beitrag von 213.61.9.75 (Diskussion) 11:36, 17. Feb. 2012 (CET))

Da hast du Recht, nach Art 55 GG gilt: "Zum Bundespräsidenten ist jeder Deutsche wählbar, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat [...]" (Art. 55 GG) --87.178.124.237 15:18, 17. Feb. 2012 (CET)
Bitte Wikiartikel genau lesen, denn dass der Kandidat zum BPräs. mind. 40 Jahre alt sein muss, steht unlängst drin. Der Grundgesetzartikel ist übrigens nicht Art. 55, sondern Art. 54 Abs. 1 GG. --Benatrevqre …?! 15:32, 17. Feb. 2012 (CET)

Bundespräsident de jure nicht das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik!

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundespräsident de jure nicht das Staatsobherhaupt der BRD ist. Das GG erwähnt in den Art.54 ff. nie das Wort Staatsoberhaupt. De facto ist er natürlich das Staatsoberhaupt von Deutschland. Dennoch sollte in einer gutne Enzyklopädie dieser Unterschied zumindest mal erwähnt werden. --Ruhrpottpatriot 23:03, 27. Jan. 2012 (CET)

Ist das wieder so eine blödsinnige private Gesetzesinterpretation, die auf deiner subjektiven Mistabwegigen Meinung gewachsen ist, oder wer außer dir teilt noch diese Auffassung? Wie kann man auf den Unfug schließen, der deutsche Bundespräsident sei „de jure nicht das Staatsoberhaupt“, nur weil in den Art. 54 ff. GG das Wort „Staatsoberhaupt“ nicht fällt?
Für die Stellung des deutschen Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland braucht es keine ausdrückliche verfassungsrechtliche Norm, sondern sie wurde bei der Schaffung des Grundgesetzes als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, S. 190 ff.). Die Stellung und Bedeutung des obersten Staatsamtes wird im Allgemeinen zudem entscheidend von der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Regierungssystems als parlamentarische oder präsidiale Demokratie bestimmt (vgl. Katz, Staatsrecht, 18. Aufl., Rn 61 ff., 319). Dass speziell der Bundespräsident formell bzw. protokollarisch das höchste aller Staatsorgane ist – damit als Verfassungsorgan mindestens formell an der Spitze des Staates steht und somit Staatsoberhaupt –, ergibt sich auch aus seinen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, die klassische Kompetenzen eines Staatsoberhaupts sind, wie insbesondere aus der völkerrechtlichen Vertretungsmacht (vgl. Art. 59 Abs. 1 GG) oder der Ernennung und Entlassung der Regierungsmitglieder (vgl. Art. 63 f. GG; Herzog, in: Maunz/Düring, Grundgesetz. Kommentar, Art. 54 Rn 3 ff.). Diese De-jure-Spitzenposition des Bundespräsidenten zeigt sich überdies in den wenigen echten verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, die keine eindeutige Zuordnung zu einem Funktionsbereich der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive oder Judikative ergeben. Aus diesem Grund wird der deutsche Bundespräsident zum Teil als Organ sui generis bezeichnet (vgl. Wilms, Staatsrecht I, Rn 660 mit Verweis auf Stern, Staatsrecht II, S. 212). --Benatrevqre …?! 00:10, 28. Jan. 2012 (CET)
Die jüngste Einfügung „so dass die tatsächlich mächtigste Position im Staat dem Bundeskanzler zukommt“ ist nicht wissenschaftlich gedeckt. Der Bundeskanzler ist nicht Staatsoberhaupt, und selbst die Macht des Kanzlers ist durch das Grundgesetz entsprechend beschränkt. Der Kanzler kann auch keine Gesetze selbst unterzeichnen. Es ist demnach verfehlt, weil nicht sachdienlich, hier dem Kanzler mehr Macht als dem BPräs. zuzuschreiben oder ihn in einer Reihe mit dem Staatsoberhaupt aufzuführen. Beide Amtsträger haben ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Dass der BPräs. formell das Staatsoberhaupt ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang. Extra im Artikel erwähnen braucht man dies aber notwendigerweise nicht. --Benatrevqre …?! 15:53, 17. Feb. 2012 (CET)

Vertretung bei Abwesenheit

Im Falle von Krankheit oder allgemeiner Abwesenheit wird der Bundespräsident doch vom Bundestagspräsidenten vertreten? Sollte das nicht hier stehen oder hab ich das nur nicht gefunden? --Optimum 22:51, 16. Feb. 2012 (CET)

Bei Verhinderung werden die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen, Art. 57 GG, siehe auch Bundespräsident (Deutschland)#Vertretung. Der Bundestagspräsident ist also nicht betroffen. --Cologinux 23:00, 16. Feb. 2012 (CET)
Oh, tatsächlich. "Wer lesen kann...". Danke --Optimum 23:09, 16. Feb. 2012 (CET)

Derzeit ist im Abschnitt Bundespräsident (Deutschland)#Vertretung formuliert, dass durch den Rücktritt Horst Köhlers vom Amt des Bundespräsidenten am 31. Mai 2010 das Vertretungsrecht zum zweiten Mal seit Gründung der Bundesrepublik eine gewichtige Stellung erhielte. Es fehlt hier im Abschnitt, wann und was denn das erste Mal gewesen ist. -- Tiwian 13:04, 18. Feb. 2012 (CET)

"Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu.“ Der Bundesrat war erstmalig am 7. September 1949 zusammengetreten und hatte dabei Karl Arnold (CDU) zu seinem Präsidenten gewählt." --Benedikt2008 21:21, 18. Feb. 2012 (CET)

Formelles Staatsoberhaupt

"Wenn hier "formell" steht, gibt es Grund zur Annahme, dass es außer ihm noch ein informelles/faktisches Staatsoberhpt. in Dtld. gibt, dies aber ist nicht der Fall; s. Nr. 8 Disku" (Benatrevqre) Bei Nr. 8 wurde aber das genaue Gegenteil behauptet, und zwar dass der Bundespräsident gerade nicht das formelle (de jure) Staatsoberhaupt sei. Natürlich gibt es ein informelles/faktisches Staatsoberhaupt. Das ist in allen praktischen Belangen der Bundeskanzler. Außerhalb Deutschlands hat kaum jemals jemand vom deutschen Bundespräsidenten gehört und jeder, den man fragen würde, wer denn das deutsche Staatsoberhaupt sei, würde offensichtlich den Bundeskanzler nennen. Die wenige Macht, die der Bundespräsident besitzt, kommt in der Praxis so gut wie nie zum tragen und seine Aufgaben sind in der Praxis daher repräsentative. So ist er zwar formell derjenige, der den Gesetzen ihre Kraft gibt, aber das ist in der Praxis ein Formakt und faktisch bestimmt der Bundeskanzler, welche Gesetze in Kraft treten. Daher ist "formell" hier absolut angemessen, auch wenn man ohne leben kann, da es auch aus dem Rest heraus klar wird. --rtc 16:00, 17. Feb. 2012 (CET)

Die jüngste Einfügung „so dass die tatsächlich mächtigste Position im Staat dem Bundeskanzler zukommt“ ist nicht wissenschaftlich gedeckt. Der Bundeskanzler ist nicht Staatsoberhaupt, und selbst die Macht des Kanzlers ist durch das Grundgesetz entsprechend beschränkt. Der Kanzler kann auch keine Gesetze selbst unterzeichnen. Es ist demnach verfehlt, weil nicht sachdienlich, hier dem Kanzler mehr Macht als dem BPräs. zuzuschreiben oder ihn in einer Reihe mit dem Staatsoberhaupt aufzuführen. Beide Amtsträger haben ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Dass der BPräs. formell das Staatsoberhaupt ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang. Extra im Artikel erwähnen braucht man dies aber notwendigerweise nicht. --Benatrevqre …?! 15:53, 17. Feb. 2012 (CET)
Nirgendwo wird verlangt, dass etwas "wissenschaftlich gedeckt" ist, was auch immer das sein soll. Der Bundeskanzler hat die mächtigste Position im Staat, das lernt jeder im Politikunterricht in der Schule. Benatrevqre, Deine rigide Art, Deutschland-Artikel zu beherrschen ist nicht sachdienlich und frustriert. Bitte lasse auch anderen Benutzern etwas Freiraum. --rtc 16:07, 17. Feb. 2012 (CET)
Wir schreiben hier kein Kinderlexikon. Was „wissenschaftlich gedeckt“ bedeutet und was ich darunter verstehe, erfährst du in WP:Q. Der Freiraum hört demnach für jeden (mich inbegriffen) dort auf, wo keine reputabel belegten Informationen in den Text eingebaut werden, sondern bloße Meinungsauffassungen und Theoriefindung. Bitte führe daher einen wissenschaftlichen Beleg bei, woraus ergeht, dass der Kanzler das „informelle/faktische Staatsoberhaupt“ in Deutschland sei. Um die Machtfrage geht es hier gar nicht. --Benatrevqre …?! 16:18, 17. Feb. 2012 (CET)
WP:Q ist eine von wissenschaftsgläubigen Ideologen (Szientisten) unterwanderte Richtlinienseite. Die ursprüngliche WP:Q-Richtlinie wie sie sich z.B. in der en-Wikipedia findet, besagt nicht, dass nur wissenschaftliche Quellen zulässig wären. Und natürlich schreiben wir auch ein Lexikon für Kinder. In jedem Fall schreiben wir kein Lexikon nur für Fachidioten und Formalisten. Du wirst wohl kaum von der Hand weisen, dass die Aussage, der Bundeskanzler sei de facto die mächtigste Person im Staat, nicht von mir erfunden wurde. --rtc 16:32, 17. Feb. 2012 (CET)
Nein, das Gegenteil wurde nicht behauptet, jedenfalls nicht von jemandem, der Ahnung von dem hat, wozu er sich äußert.
Wo, d. h. in welchem juristischen Fachbuch steht, dass der Kanzler das „informelle/faktische Staatsoberhaupt“ ist? Das war er noch nie und wird es auch nicht sein. Nicht umsonst gehen momentan die Befugnisse des BPräs. auf den Bundesratspräsidenten über und fallen in solchen Fällen ausdrücklich nicht an den Kanzler. --Benatrevqre …?! 16:03, 17. Feb. 2012 (CET)
Bitte Benatrevqre, lass mal andere ein bisschen an Deutschland-Artikeln arbeiten. Es frustriert, wie Du die Artikel für Dich beanspruchst. Es ist nicht nur wichtig, wie die Dinge rein formal sind. Du vergisst, dass es immer auch eine praktische Dimension gibt. Formalgesetzlich hast Du sicher recht. Aber eine Einleitung darf sich nicht auf das formalgesetzlich richtige beschränken, sondern muss auch sagen, worauf es in der Praxis am Ende hinausläuft, und zwar in einer Sprache, die nicht nur Juristen verstehen. "Nein, das Gegenteil wurde nicht behauptet" Das Gegenteil wurde dort von Ruhrpottpatriot behauptet, ob er "Ahnung von dem hat, wozu er sich äußert" spielt überhaupt keine Rolle. Es ist das ganze Diskussionsthema dieses Abschnittes. Das dortige Diskussionsthema ist völlig gegensätzlich zu dem hiesigen. Du hast es hingegen so dargestellt als sei das jetzt hier diskutierte Thema dort schon erschöpfend behandelt worden. Ist es nicht; das Thema dort war ein völlig anderes. --rtc 16:07, 17. Feb. 2012 (CET)
Zumindest ich bin dankbar für die genaue Begrifflichkeit von Benatrevqre. Es ist so, dass viele Schüler glauben, dass der Bundeskanzler Gesetzte macht, dass das die mächtigste Psoition im Staate sei, gelehrt werden doch aber (hoffentlich) die genauen Zusammenhänge ... Deswegen finde ich das beharrliche Fordern Benatrevqres nach fachlichen Quellen gut und hilfreich. --Wangen 16:15, 17. Feb. 2012 (CET)
@rtc, ich bitte um Belege aus dem akademischen Politikunterricht, dass der Kanzler mehr Macht, d. h. seine hoheitlichen Befugnisse betr. der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Außenverhältnis höher anzusehen seien als die des BPräs.
Dass außerhalb Deutschlands „kaum jemals jemand vom deutschen Bundespräsidenten gehört und jeder, den man fragen würde, wer denn das deutsche Staatsoberhaupt sei, […] offensichtlich den Bundeskanzler nennen“ würde, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Im Übrigen eigenen sich Straßenumfragen kaum als enzyklopädisch haltbare Grundlage. Und natürlich kommt die Macht des BPräs. in der Praxis zum Tragen, spätestens dann, wenn ein Gesetz seine Unterschrift benötigt. --Benatrevqre …?! 16:18, 17. Feb. 2012 (CET)
Die Wikipedia muss allgemeinverständlich sein und es hilft niemandem, wenn die Einleitung verschweigt, worauf es denn am Ende hinausläuft. In der Praxis "macht" der Bundeskanzler die Gesetze, er prägt sie maßgeblich, dank der Richtlinienkompetenz und parteipolitischen Stellung. Er hat faktisch die mächtigste Position im Staat. Warum sollte man diese praktische Wahrheit verschweigen? Warum sollen nur Quellen zum Einsatz kommen, die das Thema staubtrocken nach formalen Bezügen behandeln? Dafür ist doch im Haupttext genügend platz. Benatrevqre, Du missachtest die Kritik, dass Du zu stark Deutschlandartikel kontrollierst, ganz egal, ob Deine Kritik im einzelnen richtig ist oder nicht. Alleine schon Deine starke Einmischung schadet. Mit "in der Praxis zum Tragen kommt" meinte ich, dass es am Ende keinen Unterschied macht. Unterschriften werden kaum je abgelehnt. Daher spielt diese Macht in der Praxis (in diesem Sinne von "in der Praxis") keine Rolle, auch wenn sie theoretisch mit jeder Unterschriebt in der Praxis (im anderen Sinn von "in der Praxis") zum tragen kommt. Genau das kritisiere ich, es werden irrelevante formalbezüge überbewertet statt einfach zu sagen, worauf es am Ende hinausläuft. --rtc 16:32, 17. Feb. 2012 (CET)
Habe ich das richtig verstanden: Die Gewaltenteilung und die Verfahren der Gesetzgebung sind untergeordnete Punkte, da der BuKa "faktisch" die Macht hätte? --Wangen 16:40, 17. Feb. 2012 (CET) Ich kann mir nicht verkneifen, hierauf zu verlinken. --Wangen 16:43, 17. Feb. 2012 (CET)
Richtig, ebenso es von untergeordneter Bedeutung ist, wie ein Mixer im Details funktioniert; auf die Tatsache, dass ich damit mixen kann, kommt es an. Benatrevqres Forderungen nach "In welchem potitikwissensch.Fachbuch kann ich's nachlesen" würden Nichtexperten faktisch von der Artikelarbeit ausschließen. Und etwas wie "kann der BK z. B. Gesetze in Kraft setzen od. Richter u. Offiziere ernennen/entl., D hat kein semipr. Reg.sys" hat niemand behauptet, sondern einfach nur, dass der BK am die am Ende mächtigere Position innehat. Benatrevqres ist destruktiv, anstatt mit seinem Fachwissen zu helfen, das offensichtlich berechtigte Anlegen nach im Artikel zu würdigen, verhält er sich wie ein absoluter Herrscher und toleriert nichts. --rtc 16:47, 17. Feb. 2012 (CET)
Ah ja, das macht mich fast sprachlos. In einer Enzyklopädie erwarte ich Fachwissen. Für mich ist das Anliegen nach "didaktischer Reduktion" keineswegs offensichtlich in einer Enzyklopädie. --Wangen 16:57, 17. Feb. 2012 (CET)
rtc, dein Vorwurf ist doch an den Haaren herbeigezogen, denn wie schon Wangen zurecht anmerkte, verlange ich lediglich nach reputablen Belegen. Ist das jetzt etwa zuviel verlangt?
Du hast immer noch nicht ausgeführt, inwiefern und in welchen Belangen der Kanzler „die am Ende mächtigere Person“ innehabe. Du legst nicht dar, inwiefern des Kanzlers Macht und Kompetenz etwas im Artikel zum Bundespräsidenten zu suchen hat und hier von Bedeutung sein müsste. Gemäß Art. 59 Abs. 1 GG vertritt der Bundespräsident völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Tradition entsprechend die Bundesrepublik im Außenverhältnis (Satz 1), dem Staatsoberhaupt und nicht dem Kanzler fällt also ausdrücklich diese Aufgabe zu.
Erläutere doch endlich mal, was das „offensichtlich berechtigte Anliegen […] im Artikel“ wäre, das man zu würdige habe. Was bitteschön willst du mit dem Satz, der Bundeskanzler habe mehr Macht als der Bundespräsident, in der Einleitung dieses Artikels bezwecken? Von Bedeutung wäre diese Anmerkung allenfalls, wenn der Kanzler Machtbefugnisse hätte, die allgemein einem Staatsoberhaupt vorbehalten sind. Hat er solche? Wenn ja, welche denn?
Du meinst tatsächlich, die Gesetze mache der Bundeskanzler größtenteils allein? Weit gefehlt. Man schreibt zwar in Bezug auf Deutschland oft von einer „Kanzlerdemokratie“ und es ist richtig, dass der Bundeskanzler – auf was du zurecht hinweist – im Wesentlichen mit seiner Richtlinienkompetenz die politische Richtung in Deutschland vorgibt, doch ebenso ist in der Fachliteratur auch der Begriff der Parteiendemokratie für die Bundesrepublik Deutschland gebräuchlich, woran sich zeigt, dass letztlich die maßgeblichen gesetzgebenden Verfassungsorgane in Deutschland immer noch Bundestag und Bundesrat sind, also in einer parlamentarischen Demokratie wie der unseren das Parlament; diese beiden Körperschaften bestimmen über den Inhalt des Gesetzes, und dazu braucht es die Mehrheit der Abgeordneten bzw. der Stimmen der Länder (nicht zuletzt deswegen scheitern oft viele Gesetze im Bundesrat, wenn dort andere Mehrheitsverhältnisse als im Bundestag herrschen). Doch was dieser Sachverhalt im Eigentlichen mit diesem Artikel oder in Bezug auf das Staatsoberhaupt zu tun haben soll, erschließt sich mir deswegen noch nicht so recht. Ich verweise hierbei noch auf einen etwas älteren Diskussionsabschnitt.
Hier (S. 315 ff.) erfährst du die wesentlichen Funktionen des Bundespräsidenten als deutsches Staatsoberhaupt. Inwiefern hat der Kanzler in der Beziehung zur internationalen Staatengemeinschaft denn mehr Macht (also die eines Staatsoberhaupts) als der BPräs. selbst? --Benatrevqre …?! 17:03, 17. Feb. 2012 (CET)

Also, hier scheint doch wirklich jemand "Staatsoberhaupt" und "Regierungschef" zu verwechseln... im Gegensatz zu anderen Staaten (USA z. B.) ist diese Funktion in Deutschland (sowie auch in den meisten anderen europäischen Ländern, z. B. Großbritannien, Italien, Griechenland, Polen, usw.) auf zwei Personen verteilt... man kann verschedener Meinung sein, wer "de facto" mächtiger ist (natürlich besonders im Hinblick auf Frau Merkel und Herrn Wulff...), aber wer von den beiden das Staatsoberhaupt ist, ist auch im Ausland (besonders natürlich in den vielen Ländern mit ähnlichen Systemen) hinreichend bekannt. Auch in Deutschland haben wir schon von Elisabeth II sowie den Herren Napolitano, Papoulias und Komorowski gehört – alle wie Herr Wulff de iure und de facto Staatsoberhäupter mit speziellen Machtbefugnissen) -- megA 18:04, 17. Feb. 2012 (CET)

(BK) Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht. Schon der zweite Satz lautet doch: "Seine Macht im politischen System des Staates ist allerdings durch das Grundgesetz erheblich beschränkt und seine Aufgaben sind daher vor allem repräsentativer Art, weshalb er auch als ,neutrale Gewalt‘ (pouvoir neutre) bezeichnet wird." Damit ist doch klar gesagt, dass der Bundespräsident wenig Macht hat. Wie es mit der Machtverteilung zwischen den anderen Verfassungsorganen (Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat etc.) aussieht, gehört nicht in diesen Artikel. Letztlich sagt die Bezeichnung "Staatsoberhaupt" eben bzgl. der Macht überhaupt nichts, weil es auf das politische System ankommt. Das politische System der Bundesrepublik wurde bewusst so angelegt, dass ein machtarmes Staatsoberhaupt dabei rauskam. Das steht aber auch im zweiten Satz. --Amberg 18:08, 17. Feb. 2012 (CET)
Benatrevqre, ich glaube schon, dass Du verstanden hast, was mit "offensichtlich berechtigte Anliegen" gemeint ist. Deine Ausführungen zur Kanzlerdemokratie spiegeln das ja wieder. "Weit gefehlt." ich glaube nicht. Ich sage ja nicht, dass Deine Ausführungen formal falsch sind, aber ich beanspruche doch, dass sie verschweigen, worauf es am Ende hinausläuft. "doch letztlich die maßgeblichen gesetzgebenden Verfassungsorgane in Deutschland sind immer noch Bundestag und Bundesrat, also in einer parlamentarischen Demokratie wie der unseren das Parlament; diese beiden Körperschaften bestimmen über den Inhalt des Gesetzes, und dazu braucht es die Mehrheit der Abgeordneten bzw. der Stimmen der Länder" Auch das mag mal wieder formalistisch irgendwie richtig sein. Aber am Ende macht weder das Parlament noch der Bundesrat die Gesetze. Sie können sie nur ablehnen und haben insofern nur eine Kontrollfunktion. Und im Parlament ist es doch so: Solange die Regierungspartei die erforderliche Mehrheit hat, ist die parlamentarische Zustimmung in aller Regel gewährleistet, genauso wie die Unterschrift des Bundespräsidenten. Diese Kontrollfunktion macht daher nur in Ausnahmesituationen einen praktischen Unterschied. Beim Bundesrat ist die Kontrollfunktion stärker, da zusätzlich zu Parteiinteressen hier auch noch Landesinteressen mitspielen, aber erstens braucht nicht jedes Gesetz überhaupt die Zustimmung des Bundesrates, und zweitens ist bei einer Mehrheit der Regierungspartei in der Praxis nur geringer Widerstand vorhanden. Und natürlich hat eine drohende Blockade im Parlament oder Bundesrat einen Einfluss darauf, welche Gesetze überhaupt zur Abstimmung vorgelegt werden, natürlich verliert der Bundeskanzler viel Macht, wenn die Regierungspartei im Bundesrat die Mehrheit verliert. Es geht ja nicht darum, dass der Bundeskanzler irgendwie über eine absolute Macht verfüge o.ä., sondern nur darum, dass er die stärkste Machtposition im System innehat! "Inwiefern hat der Kanzler auf in der internationalen Staatengemeinschaft denn mehr Macht eines Staatsoberhaupts als der BPräs. selbst?" Der Bundeskanzler führt offensichtlich die wesentlichen Verhandlungen in internationalen Angelegenheiten.Und gehen wir auch einfach mal ganz pragmatisch an die Sache heran. In der Einleitung steht: "Seine Macht im politischen System des Staates ist allerdings durch das Grundgesetz erheblich beschränkt und seine Aufgaben sind daher vor allem repräsentativer Art" Ja wer stellt sich denn da nicht die ganz natürlich sich ergebende Frage, wer denn den Teil der Macht hat, die üblicherweise einem Staatsoberhaupt zukommt, die hier aber im Grundgesetz eingeschränkt wird, und wer denn die Aufgaben hat, die üblicherweise ein Staatsoberhaupt hat, von denen hier nur die repräsentativen übrig bleiben? Amberg, wie kann man denn ernsthaft behaupten, "Wie es mit der Machtverteilung zwischen den anderen Verfassungsorganen (Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat etc.) aussieht, gehört nicht in diesen Artikel"? Offensichtlich ist die Machtverteilung eine ganz wesentliche Sache und dass er so wenig Macht hat, das hat ja offensichtlich seine Gründe, also gehört es doch zum absoluten Kern des Begriffs, wie die Machtverhältnisse sind. --rtc 18:12, 17. Feb. 2012 (CET)
Das sagt aber nicht, dass die Macht, um die der BPräs. durch das GG eingeschränkt ist etwa gegenüber der Macht des früheren Reichspräsidenten, nun vom Bundeskanzler wahrgenommen werden würde. Denn so einfach ist das nicht. Siehe dazu auch das oben verlinkte Buch, S. 314 ff. Das heißt, nur wenn dem Kanzler Befugnisse zuteil kämen, die üblicherweise einem Staatsoberhaupt vorbehalten sind, würde dein Einwand einen Sinn für diesen Artikel ergeben. --Benatrevqre …?! 18:20, 17. Feb. 2012 (CET)
Bei allen Fragen um "faktische" Macht darf die Position der Parteien nicht unberücksichtigt bleiben. Nicht ohne Grund ist der Bundeskanzler meist auch Vorsitzender der jeweiligen Partei. Das hat aber nichts mit formellen Fragen zu tun. Den Staat vertritt der BP, die Bundeskanzlerin vertritt "lediglich" die Regierung. Ein feiner, aber wesentlicher Unterschied. --Vertigo Man-iac 18:27, 17. Feb. 2012 (CET)
(dauernd BK) @rtc: Es gibt nicht die "Macht [...], die üblicherweise einem Staatsoberhaupt zukommt". Das ist je nach System unterschiedlich. Du gehst offenbar von einem präsidentiellen System als Normalfall aus; das ist es aber, wie schon gesagt wurde, zumal in Europa durchaus nicht. Und der auch in der Politikwissenschaft geführte Streit darum, ob Kanzler oder Bundestag oder Bundesrat oder Parteien die meiste Macht haben, gehört eben in die Artikel zu diesen Lemmata und zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Für diesen Artikel ist nur von Bedeutung, dass der Bundespräsident wenig Macht hat, da besteht Einigkeit, und das steht ja auch drin. --Amberg 18:32, 17. Feb. 2012 (CET)
Ergänzend zu Ambergs Beitrag verweise ich hierauf. --Benatrevqre …?! 18:48, 17. Feb. 2012 (CET)
"Das sagt aber nicht..." Das habe ich auch nicht behauptet. Der Verweis war eine Erwiderung auf die ja ganz allgemeine Behauptung "Wie es mit der Machtverteilung zwischen den anderen Verfassungsorganen (Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat etc.) aussieht, gehört nicht in diesen Artikel" Es sollte bekräftigen, dass die Machtverteilung sehr wohl eine wesentliche Frage ist, über die auch im Artikel über den Bundespräsidenten etwas stehen muss. "Das heißt, nur wenn dem Kanzler Befugnisse zuteil kämen, die üblicherweise einem Staatsoberhaupt vorbehalten sind, würde dein Einwand einen Sinn für diesen Artikel ergeben." Warum diese Beschränkung auf reine Befugnisse, warum keine Betrachtung der Machtstellung? Es ist doch nun mal so, dass das Staatsoberhaupt nicht nur eine Reihe formeller Befugnisse hat, sondern ihm darüberhinaus in der Regel auch eine sehr starke wenn nicht die stärkste Machstellung im Staat zukommt. Amberg: Es gibt nicht die "Macht [...], die üblicherweise einem Staatsobrhaupt zukommt" Wie auch immer man es formuliert gibt es jedenfalls die Macht, die einem Staatsoberhaupt zukommen würde, wenn seine Befugnisse keinen Einschränkungen unterliegen würden. Wenn es einem Staatsoberhaupt nicht verfassungsmäßig untersagt ist, einfach irgendwelche Gesetze in Kraft zu setzen, kann er im Prinzip selbst ein Gesetz aufsetzen und absegnen; er kann die Gesetze bestimmen. Dieser Teil der Macht ist im deutschen System im wesentlichen bei dem Bundeskanzler (natürlich noch mit zwischengeschalteter parlamentarischen Kontrolle und Kontrolle durch den Bundesrat). Da verfassungsmäßige Einschränkungen der Macht des Staatsoberhaupts nicht von Natur aus bestehen, sondern erst geschaffen werden müssen, stellt sich, wo solche Einschränkungen bestehen, doch naturgemäß die Frage, wem die Macht denn zugefallen ist. Und hier ist das in der Hauptsache der Kanzler. Nochmal: Natürlich ist der Kanzler damit nicht zum formellen Staatsoberhaupt geworden und natürlich wird er dadurch nicht zum absoluten Herrscher, aber er nimmt im deutschen System die stärkste Stellung ein, obwohl die rein vom Begriff her dem Staatsoberhaupt zufallen würde, wenn es keinen Beschränkungen unterliegen würde. --rtc 19:02, 17. Feb. 2012 (CET)
Was hat das alles mit dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland zu tun?
Du schreibst: „[…] wenn nicht die stärkste Machstellung im Staat zukommt“. Nein, in einem parlamentarischen Regierungssystem ist dies eben gerade nicht der Fall, denn gerade diese starke Stellung, von der du ausgehst, soll bewusst vermieden werden. Du meinst, es liege von vornherein in der üblichen Kompetenz eines Staatsoberhaupts und sei quasi diesem Staatsamt originär innewohnend, Gesetze zu erlassen. Dem aber widerspreche ich deutlich. --Benatrevqre …?! 19:10, 17. Feb. 2012 (CET)
"Was hat das alles mit dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland zu tun?" Ich verstehe die Frage nicht. Ein Wikipedia-Artikel soll ja gerade nicht aus nationaler oder sonstwie eingeschränkter Perspektive verfasst werden. Daher darf ein Artikel über den Bundespräsidenten nicht schon das politische System Deutschlands voraussetzen. Es ist vielmehr vom ganz allgemeinen Begriff des Staatsoberhaupts auszugehen. Nicht von der konkreten Ausgestaltung die sich in Deutschland oder allgemein in parlamentarischen Regierungssystem findet. "Du meinst, es liege von vornherein in der üblichen Kompetenz eines Staatsoberhaupts, Gesetze zu erlassen. Dem aber widerspreche ich deutlich." Es ist zweifelsfrei der natürliche Zustand. Nur verfassungsmäßige Beschränkungen, die erst einmal geschaffen werden müssen, ändern ihn ab. Sie lassen sich nicht bereits aus dem Begriff des Staatsoberhaupts herleiten. Was die Quelle [10] angeht, scheint sie eher mir zuzustimmen. So wird dort schon fast am Anfang (Abschnitt I) gesagt, dass das deutsche System eine "Kanzlerhegemonie" sei, wo der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmt, das Staatsoberhaupt hingegen nur repräsentative Aufgaben hat. (Das wird dann sogar noch verglichen mit anderen Systemen, wo das Staatsoberhaupt so gut wie überall eine stärkere Stellung hat; alle sind zudem Formen der repräsentativen Demokratie und man wird wohl davon ausgehen können, dass das Staatsoberhaupt bei den meisten nichtdemokratischen Systemen noch mächtiger ist) Das ganze wird dann nochmal im Abschnitt II.1 ausführlich diskutiert. Später wird immer wieder darauf bezog genommen. Die von Dir selbst angeführte Quelle behandelt also diesen wesentlichen Punkt, auf den es mir ankommt, und der in der Einleitung des Artikels fehlt, gerade sehr ausführlich, mit dem ihm gebührenden Umfang, bevor es zu anderen Fragen übergeht. --rtc 19:23, 17. Feb. 2012 (CET)
Ein Artikel zum Bundespräsidenten muss selbstverständlich auf Grundlage des herrschenden deutschen politischen Systems und in diesem Fall des parlamentarischen Regierungssystem in Deutschland verfasst werden. Alles andere macht schlicht und ergreifend keinen Sinn. Du kannst nicht Äpfel-System mit Birnen-System vergleichen. Du kannst diesen Artikel nicht in ein Gerüst eines semi-präsidentiellen oder gar präsidentiellen Regierungssystems, in dem der Präsident oder der Kaiser/König oder Scheich als Staatsoberhaupt zugleich Regierungschef ist, einbetten.
Zudem sind die verfassungsrechtlichen Einschränkungen des BPräs. durch das Grundgesetz keine Ausnahmeerscheinung, sondern – auf was auch Amberg zuletzt hinwies – je nach Regierungssystem ganz unterschiedlich ausgeprägt und jedenfalls wesentlich für ein parlamentarisches Regierungssystem und besonders für dieses „alternierende Mehrparteiensystem mit Koalitionszwang“ (Manfred G. Schmidt), somit für eine Parteiendemokratie. Es ist daher in solch einem Regierungsystem denkbar unmöglich und allein schon dem Begriff dieses Systems nach nicht vorgesehen, dass das Staatsoberhaupt „im Prinzip selbst ein Gesetz aufsetzen und absegnen [kann]“; geschweige könnte der Präsident „die Gesetze bestimmen“. Das läuft schlicht und ergreifend dem hier gewollten starken Parlamentarismus zuwider. Den beiden gesetzgebenden Körperschaften kommt folglich auch nicht bloße Kontrollfunktion zu, wie du behauptest.
Weiter schreibst du: „[…] stellt sich, wo solche Einschränkungen bestehen, doch naturgemäß die Frage, wem die Macht denn zugefallen ist. Und hier ist das in der Hauptsache der Kanzler. […] [D]ie stärkste Stellung […], obwohl die rein vom Begriff her dem Staatsoberhaupt zufallen würde, wenn es keinen Beschränkungen unterliegen würde.“ Deine Auffassung, eine volle, quasi absolutistische Machtfülle (zumindest, was die Legislative und eine geschlossene Exekutive anbelangt) wäre „zweifelsfrei der natürliche Zustand“, den ein Staatsoberhaupt haben müsse, ist grundlegend falsch. Auf welche verfassungsrechtliche Grundlage beziehst du dich hierbei denn? Das Grundgesetz kann es ja nicht sein, denn dort ist von einer derartigen Machtfülle des Kanzlers, wie du sie behauptest, keine Rede. Auch wenn man das von mir verlinkte Fachbuch heranzieht, ist beim Begriff des Staatsoberhaupts nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass dieses auch mit der größten Macht ausgestattet sein müsste. Worauf im allgemeinen begründet sich deine pauschale Annahme? Selbst in den Abschnitten I und II steht darüber nichts; dort wird zwar in der Tat zwischen Weimarer und bundesrepublikanischem System verglichen, doch daraus ist nicht zu schließen, dass das System der Weimarer Zeit etwa mehr einer Idealvorstellung von dem entspräche, bei dem du allgemein die Funktionen eines Staatsoberhaupts „ihm gebührend“ ausgefüllt siehst. --Benatrevqre …?! 19:49, 17. Feb. 2012 (CET)
"Ein Artikel zum Bundespräsidenten muss selbstverständlich auf Grundlage des herrschenden deutschen politischen Systems und in diesem Fall des parlamentarischen Regierungssystem in Deutschland verfasst werden." Nein! Er muss in den systemneutralen Begriffen der Staatstheorie verfasst sein und die systemspezifischen Merkmale dabei herausgearbeitet werden. Das deutsche System darf nicht vorausgesetzt werden, es soll ja durch den Artikel erst beschrieben werden! "Du kannst diesen Artikel nicht in ein Gerüst eines semi-präsidentiellen oder gar präsidentiellen Regierungssystems [...] einbetten" Das verlangt auch keiner. Es wird lediglich verlangt, dass dem Begriff des Staatsoberhaupts keine Merkmale aufgezwungen werden, die sich erst aus deutschen Spezifika ergeben und nicht aus dem Begriff selbst. "Zudem sind die verfassungsrechtlichen Einschränkungen des BPräs. durch das Grundgesetz keine Ausnahmeerscheinung" Das mag so sein oder mag nicht so sein, es ändert nichts an der der Tatsache, dass es ein wesentlicher Aspekt des Themas ist, dass die Machtstellung des Bundespräsidenten im deutschen System schwach ist und die wesentliche Macht bei dem Bundeskanzler liegt. "Es ist daher in einem parlamentarischen Regierungsystem denkbar unmöglich und allein schon dem Begriff dieses Systems nach nicht vorgesehen" Aber nur, weil der Begriff des parlamentarischen Regierungsystems weniger allgemein ist als der des Staatsoberhaupts. "Deine Auffassung, eine volle, quasi absolutistische Machtfülle (zumindest, was die Legislative und eine geschlossene Exekutive anbelangt) wäre 'zweifelsfrei der natürliche Zustand', den ein Staatsoberhaupt haben müsse, ist grundlegend falsch. Auf welche verfassungsrechtliche Grundlage beziehst du dich hierbei denn?" Grundlegend falsch ist Deine Denkweise. Ich habe nichts behauptet von wegen "haben müsse" oder verfassungsrechtliche Grundlage. Aus dem allgemeinen Begriff des Staatsoberhaupts, ohne Einschränkungen auf irgendein spezielles Regierungsssystem, lassen sich nun mal keine Einschränkungen herleiten. Diese können nur durch die Verfassung bestehen, und müssen erst einmal geschaffen werden. "Worauf im allgemeinen begründet sich deine pauschale Annahme? Selbst in den Abschnitten I und II steht darüber nichts." Es steht dort jedenfalls das, was ich gesagt habe, und im Artikel sehen mächte: Und zwar dass in Deutschland der Kanzler die wesentliche Macht hat. Die restliche Diskussion soll diese Forderung nur erklären, auch wenn Du Dich schwer tust, diese Erklärung zu verstehen. --rtc 20:02, 17. Feb. 2012 (CET)
<linksrück>
Das deutsche System wird nicht vorausgesetzt, sondern es wird ja gerade durch diesen Artikel beschrieben. Du aber setzt ein (semi-)präsidentielles Regierungssystem, in dem das Staatsoberhaupt eingebettet ist, für das höchste Staatsamt voraus. Diese Voraussetzung ist aber unbegründet.
Was sind denn die Merkmale, die sich deiner Meinung nach „aus dem Begriff selbst“ ergeben würden? Das riecht an dieser Stelle sehr nach Theoriefindung! Ich gehe nämlich soweit, dass aus dem Begriff des Staatsoberhaupts außer einer Repräsentativfunktion nichts weiter abgeleitet werden muss, sondern allenfalls – je nach Ausgestaltung und verfassungsrechtlicher Grundlage – kann, aber dann eben nur in dem Maße, wie es das durch die Verfassung vorgesehene Regierungssystem zulässt – und nicht unbedingt darüber hinaus!
Du schreibst: „[…] und die wesentliche Macht bei dem Bundeskanzler liegt.“ Liefer endlich mal einen Beleg für diese Tatsachenbehauptung! Denn mehr als deine Behauptung ist es nicht.
Du schreibst: „Aber nur, weil der Begriff […] weniger allgemein ist als der des Staatsoberhaupts.“ Der Begriff des Staatsoberhaupts erfährt seine Ausgestaltung, seine politische Bedeutung und Machtfülle notgedrungen erst durch das Regierungsystem. Diesem Staatsamt kommt in erster Linie nur mal die Vertretung des Staates im völkerrechtlichen Verkehr zuteil; alle weiteren, darüber hinaus gehenden Befugnisse klärt und bestimmt das jeweilige Staatsrecht. Von einer weitergehenden allgemeingültigen Formel kann man folglich nicht ohne Weiteres ausgehen, denn Letztentscheidungsbefugnisse, von denen du allgemein offensichtlich ausgehst, stehen „ihm im innerstaatlichen Recht […] kaum oder auch gar nicht“ zu.
Die Macht, die du dem Kanzler zuschreibst, muss erstmal begründet werden. Genauso gut kann man die Macht, um die das deutsche Staatsoberhaupt beschränkt worden ist, auch anderen Verfassungsorganen zuschreiben. Und ich bleibe dabei: In dem von mir verlinkten Buch steht nichts dergleichen in dieser Form, wie du es behauptest. Grundlegend falsch ist daher vielmehr deine Denkweise und deine irrige Annahme aus dem Umkehrschluss, dass, nur weil sich „aus dem allgemeinen Begriff des Staatsoberhaupts, ohne Einschränkungen auf irgendein spezielles Regierungs[s]ystem, […] keine Einschränkungen herleiten“ ließen, dies automatisch dann dazu führen würde, dass dem Begriff des Staatsoberhaupts die größte Machtfülle innewohnen müsste. Dies ist aber unbegründet und ein Fehlschluss, denn ein Staatsoberhaupt ist nicht zwangsläufig ein „Ersatzkaiser“ und ein Präsident muss nicht dieselben Befugnisse haben wie ein König. --Benatrevqre …?! 20:53, 17. Feb. 2012 (CET)
"Du aber setzt ein (semi-)präsidentielles Regierungssystem, in dem das Staatsoberhaupt eingebettet ist, voraus. Diese Voraussetzung ist aber unbegründet." Ich setze nichts voraus, auch nichts derartiges. Ich sehe, dass der Begriff des Staatsoberhauptes vorkommt und wende dann auf den Begriffsinhalt die Gesetze der Logik an. "Liefer endlich mal einen Beleg für diese Tatsachenbehauptung" Ich habe bereits auf die entsprechenden Stellen in Deiner eigenen Quelle verwiesen. "Der Begriff des Staatsoberhaupts erfährt seine Ausgestaltung, seine politische Bedeutung und Machtfülle notgedrungen erst durch das Regierungsystem." Nein, der Begriff des Staatsoberhaupts besteht unabhängig vom Regierungssystem. Ein konkretes Regierungssystem wird dann für das Staatsoberhaupt Beschränkungen auferlegen (oder eben nicht; erst dann macht es Sinn Begriffe wie "(semi-)präsidentielles Regierungssystem" oder "Ersatzkaiser" einzuführen oder zu diskutieren, ob ein Präsident die selben Befugnisse haben muss wie ein König usw.), und diese bestimmen dann politische Bedeutung und Machtfülle. "Diesem Staatsamt kommt in erster Linie nur mal die Vertretung des Staates im völkerrechtlichen Verkehr zuteil; alle weiteren, darüber hinaus gehenden Befugnisse klärt und bestimmt das jeweilige Staatsrecht." Das habe ich nicht bestritten, aber dazu muss erst einmal ein Staatsrecht bzw. eine Verfassung vorhanden sein, die dem Staatsoberhaupt Beschränkungen auferlegt. "Von einer weitergehenden allgemeingültigen Formel kann man folglich nicht ohne Weiteres ausgehen, denn Letztentscheidungsbefugnisse, von denen du allgemein offensichtlich ausgehst, stehen „ihm im innerstaatlichen Recht […] kaum oder auch gar nicht“ zu." Nochmal: Ich gehe einzig vom Begriff des Staatsoberhaupts aus. Wenn Du von innerstaatlichem Recht sprichst, dann setzt Du bereits die Beschränkungen voraus, die dem Staatsoberhaupt Teile seiner Macht nehmen. "Die Macht, die du dem Kanzler zuschreibst, muss erstmal begründet werden." Diese Macht wird dem Kanzler nicht nur von mir zugeschrieben, sondern auch von der Quelle, die Du selbst angeführt hast, und sie wird dort nicht wesentlich anders erklärt als ich das oben schon getan habe, nämlich mit der Richtlinienkompetenz und damit der wesentlichen Bestimmungsgewalt über den Inhalt der Gesetze. "In dem von mir verlinkten Buch steht nichts dergleichen in dieser Form, wie du es behauptest." Dann hast Du den Teil, auf den Du selbst verweist, offenkundig nicht gelesen, vor allem Abschnitte I und II.1. "Grundlegend falsch ist daher vielmehr deine Denkweise und deine irrige Annahme aus dem Umkehrschluss, dass, nur weil sich „aus dem allgemeinen Begriff des Staatsoberhaupts, ohne Einschränkungen auf irgendein spezielles Regierungs[s]ystem, […] keine Einschränkungen herleiten“ ließen, dies automatisch dann dazu führen würde, dass dem Begriff des Staatsoberhaupts die größte Machtfülle innewohnen müsste." Solche Umkehrschlüsse dichtest Du mir an. Ich habe nirgendwo überhaupt etwas gesagt von wegen "größere Machtfülle innewohnen müsste" (was auch immer das bedeuten soll). Ich habe lediglich gesagt, dass sich Beschränkungen der Macht jedenfalls aus dem Begriff des Staatsoberhaupts, ohne Bezug auf irgendein spezielles Regierungssystem, nicht herleiten lassen. Dann stellt sich bei einem konkreten Regierungssystem nun mal die Frage, wie die Macht beschränkt wird und wo sie verblieben ist. "denn ein Staatsoberhaupt ist nicht zwangsläufig ein „Ersatzkaiser“ und ein Präsident muss nicht dieselben Befugnisse haben wie ein König" Das behauptet niemand. Du bist derjenige, der hier Fehlschlüsse zieht und meiner rein logischen Argumentation irgendwelche staats- und machtphilosophischen Behauptungen andichtet, die ich nirgendwo aufgestellt habe. --rtc 21:25, 17. Feb. 2012 (CET)
In deinem Beitrag entdecke ich wiedermal keine reputablen Belege. Deine wie auch immer geartete Logik ist für einen enzyklopädischen Artikel irrelevant, weil hier nicht deine „Logik“ zählt, sondern vielmehr die der Fachwissenschaftler. Aus dem Begriff geht – wie nachweislich dargelegt – nichts weiter, insbesondere nicht das, was du hineindichtest, hervor. Seine Machtfülle erfährt das höchste Amt des Staates erst durch eine normative Ausgestaltung; dem Begriff Staatsoberhaupt selbst ist nichts Näheres zu entnehmen als das, was ich erschöpfend hinblicklich des Völkerrechts schrieb. --Benatrevqre …?! 21:33, 17. Feb. 2012 (CET)
Du wiederholst Deine falschen und widerlegten Behauptungen und gehst nicht auf das ein, was ich sage. Ich werde nunmehr meine Änderungen wiederherstellen und Deine eigene Quelle, die diese ja stützen, dabei anführen. Und es gibt übrigens nur eine Logik, und nein, Fachwissenschaftler haben keinen Vorrang in der Wikipedia. Deren Machtfülle muss im Gegenteil stark beschränkt werden. --rtc 21:36, 17. Feb. 2012 (CET)
Deine Ergänzung ist schlicht lemmafremd! Dass sie etwas in diesem Artikel verloren hätte, konntest du bislang nicht hinreichend begründen. Damit wird nicht bestritten, dass es keine Kanzlerhegemonie gäbe; es wird aber sehr wohl gesagt, das ein Bezug auf den Kanzler an dieser Stelle im Artikel einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Mit der Behauptung, dass Fachwissenschaftler keinen Vorrang hätten in der Wikipedia, hast du dich soeben selbst für eine weitergehende Diskussion disqualifiziert. Denn natürlich haben diese ihn gemäß WP:Q. --Benatrevqre …?! 21:48, 17. Feb. 2012 (CET)
Ich sage es nochmal: WP:Q ist eine nichtige Richtlinie, weil sie von wissenschaftsgläubigen Ideologen unterwandert wurde. Die gültige Richtlinie findest Du in der englischen Wikipedia, und die besagt, dass wissenschaftliche Quellen zur Beschreibung einer Theorie u.ä. journalistischen vorzuziehen sind, weil sie verlässlicher dafür sind. Die eigentliche Richtlinie postuliert keine wie auch immer geartete Autorität von wissenschaftlichen Quellen in dem Sinne das jede Position, die in der Wikipedia beschrieben wird, eine fachwissenschaftliche sein müsse oder jede Aussage aus fachwissenschaftlichem Blickwinkel gemacht werden müsse. Deine Behauptung, das Machtverhältnis Bundeskanzler--Bundespräsident sei lemmafremd, ist absurd. Wenn ich schreibe, dass Macht beschränkt wird (übrigens keine Aussage von mir, sondern das stand schon vorher im Artikel), dann muss ich mir auch die Frage stellen, wo sie denn verblieben ist. Die fachwissenschaftliche (!) Quelle, die Du selbst anführst, stellt und diskutiert diese Frage ausführlich. Offenkundig bist Du noch nicht auf dem Niveau der von Dir selbst angeführten Quellen angekommen. --rtc 21:52, 17. Feb. 2012 (CET)
Selten so einen hanebüchenen Quatsch gelesen, was WP:Q betrifft. Ich hab die Faxen dicke, siehe hier. --Benatrevqre …?! 21:58, 17. Feb. 2012 (CET)
Ich denke, langfristig wirst Du mit einer Permanentsperre zu rechnen haben, wenn Du es nicht schaffst, Dein dreistes und untragbares Verhalten abzustellen. Das ist mir jetzt schon mehrfach aufgefallen. Dass Du auch noch keine Ahnung von den Wikipedia-Richtlinien hast, bestärkt mich da nur in meiner Haltung. --rtc 22:29, 17. Feb. 2012 (CET)
Gähn! Bring Sachargumente, die der Artikelverbesserung dienen. Alles andere hat keinen Zweck. --Benatrevqre …?! 22:38, 17. Feb. 2012 (CET)
Geh mit gutem Beispiel voran. --rtc 22:48, 17. Feb. 2012 (CET)
Du gehst davon aus, nur weil die Macht des BPräs. durch das Grundgesetz beschränkt wird, müsste sie dem Kanzler zufallen. Doch gerade dieser Schluss musst du belegen. Aus dem Begriff der Kanzlerhegemonie ist deine Annahme jedenfalls nicht herzuleiten. Sowohl der Satz „Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und das Staatsoberhaupt nimmt im Wesentlichen Aufgaben der Repräsentation wahr“ als auch der Satz „Während die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler […] aufgrund seiner Richtlinienkompetenz im Wesentlichen die Politik bestimmen […] steht der Bundespräsident als nicht regierendes Staatsoberhaupt weitgehend außerhalb des demokratischen Verantwortungsbezuges und sind ihm […] keine entscheidenden Machtbefugnisse zugewiesen“ gibt dazu nichts her. Also frage ich nochmals: auf welche gesetzliche Grundlage beziehst du dich ganz konkret? --Benatrevqre …?! 22:19, 17. Feb. 2012 (CET)
Ich gehe von überhaupt nichts dergleichen aus. Ich habe Dich schon oben darauf hingewiesen, dass Du da Fehlschlüsse ziehst. Ich gebe lediglich sinngemäß das wieder, was in Deiner eigenen Quelle steht, und was Du auch selbst zitierst. --rtc 22:29, 17. Feb. 2012 (CET)
Du hast nichts „lediglich sinngemäß“ wiederzugeben, wenn es nicht in den Artikel gehört, weil du die Sätze aus ihrem Zusammenhang nimmst und von einer Kanzlerhegemonie schreibst, die im Artikel zum Staatsoberhaupt nichts verloren hat. Sowas weiß man, wenn man sich auch akademisch damit auseinandersetzt und Ahnung von der Materie hat; deine Einfügungen sind – ich wiederhole mich – hier schlicht und ergreifend lemmauntauglich. Der Kanzler hat in einem parlamentarischen Regierungssystem keine Befugnisse eines Staatsoberhaupts, folglich sind deine Einfügungen den Kanzler betreffend in diesem Artikel über den Bundespräsidenten fehl am Platz – und genau das haben in dieser Artikeldisku auch mindestens 3 andere Benutzer bestätigt. --Benatrevqre …?! 22:38, 17. Feb. 2012 (CET)
Ich gebe die Machtverhältnisse zwischen Kanzler und Bundespräsident sinngemäß wieder, ebenso wie es die Quelle tut und zum Thema ja offenkundig auch für relevant befindet, ist es doch das erste Thema, das dort überhaupt angesprochen wird. Dass Du das nicht verstehen willst oder nicht verstehen kannst und weniger Ahnung hast, als Du Dir überleblicherweise zusprichst, ändert daran nichts. Deine spitzfindige und destruktive Diskussionskultur, mit der Du banalste Änderungen zum Ding der Unmöglichkeit machst, ist einfach nur maximal nervend. Ich bin hier weg, noch viel Spaß beim Beherrschen Deiner Deutschlandartikel. --rtc 22:48, 17. Feb. 2012 (CET)
Zeig erstmal, dass du die Ahnung hast, die du behauptest. Es geht hier nicht um Beherrschen o.Ä., sondern um die Einhaltung von Qualitätsstandards. Daher nochmals: Die Quelle (die übrigens ich beibrachte, du warst für eigene Belege ja bislang selbst nach Aufforderung nicht imstande!) schreibt nichts von einer stärkeren Stellung des Kanzlers im Verhältnis zum Präsidenten, geschweige davon, dass „die tatsächlich mächtigste Position im Staat dem Bundeskanzler zukommt“. Nichts dergleichen kann man bei Werner Billing in: von Westphalen, Deutsches Regierungssystem, S. 313 ff. nachlesen. Du interpretierst in den Begriff Kanzlerhegemonie und in die Tatsache der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers mehr hinein, als tatsächlich dort geschrieben steht. --Benatrevqre …?! 22:55, 17. Feb. 2012 (CET)
Du bist derjenige, der sich anmaßt, Ahnung zu haben. Nicht ich. Natürlich geht es ums beherrschen. Du scheinst ja zu glauben, Du seist der Qualitätsstandard persönlich, an dem sich alles andere zu messen hätte. Besser wäre es da, Du gewinnst mal etwas Abstand und disziplinierst Dich indem Du Dir antrainierst, auch mal Edits durch Deinen "Qualitätsfilter" zu lassen, die Dir widerstreben, so dass sich die Dinge einfach mal entwickeln können. Wenn Du behauptest, die Quelle schreibe nicht das, was sie schreibst, leugnest Du das offensichtliche und rechtfertigst Dich mit fadenscheinigen Scheinargumenten, die jeden gesunden Menschenverstand verspotten. So, jetzt bin ich aber wirklich weg hier, diese Pseudodiskussion über diese Banalität ist mit Abstand das flachste, was ich jemals in der Wikipedia gesehen habe. --rtc 23:08, 17. Feb. 2012 (CET)

3. Meinung: "Tatsächlich mächtigste Position im Staat" klingt schwer nach einer Rangordnung und wird so weder der angegebenen Quelle gerecht noch der tatsächlich bestehenden Gewaltenteilung. Der Leser könnte mit dieser Artikelaussage auf dem falschen Dampfer landen, dass der Bundeskanzler in jeder Frage über dem Bundespräsidenten steht. --TrueBlue 03:49, 18. Feb. 2012 (CET)

Davon schreib ich ja die ganze Zeit: Nirgendwo, auch nicht in dem angegebenen Beleg, ist von einer angeblich tatsächlich mächtigsten Position die Rede. Das dichtet rtc lediglich hinei und lässt dabei aber vollkommen außen vor, dass die Abhandlung über den Bundespräsidenten noch über die S. 314 hinausgeht: unter anderem steht auf S. 316 f. auch noch etwas darüber, dass der BPräs. neben dem Kanzler ebenso eine Exekutivspitze bildet, sowie etwas über das Gebot der Konkordanz zwischen beiden Staatsorganen. --Benatrevqre …?! 14:04, 18. Feb. 2012 (CET)

Zeitpunkt

Klingt vielleicht etwas sehr kleinkariert, aber:

Was bedeutet denn nun eigentlich "Rücktritt mit sofortiger Wirkung" ? Verliert der Bundespräsident exakt mit dem Moment seine Befugnisse und Schutzrechte (Immunität), in dem er seinen Rücktritt, z.B. vor der Presse, erklärt, oder mit Ablauf des Tages 24 Uhr, oder mit Ausfertigung irgendeiner Urkunde, oder...? Gibt es da eine Regelung? Das wäre ja vielleicht von Bedeutung bei einem kriminellen BP, falls der die letzten Stunden seiner Immunität noch nutzt, um Beweise verschwinden zu lassen. NEIN, das soll keine Andeutung gegenüber irgendeinem Präsidenten sein! Es interessiert mich nur rechtstheoretisch. -- Nordstern71 03:24, 18. Feb. 2012 (CET)

"Mit sofortiger Wirkung" heißt genau das, was denn sonst? Anders als Köhler hat Wulff diesen Ausdruck nicht benutzt, aber offensichtlich genau das gemeint. Eine Urkunde wird über das Ende der Amtszeit nicht ausgefertigt, ebensowenig wie über ihren Beginn. Einen BP, der seinen Rücktritt "mit sofortiger Wirkung" erklärt, die aber trotzdem erst später eintritt, weshalb er seine Immunität noch zur Beseitigung belastender Dokumente benutzen kann, gibt es in der realen Welt nicht. Immunität hilft auch bei der Beseitigung von Dokumenten nicht das geringste, sondern allenfalls die Amtsinhaberschaft. --Vsop 03:48, 18. Feb. 2012 (CET)

Darstellung bitte ändern

1. Die vertikale Zeitachse mit den Namen (mit Farben der Parteizugehörigkeit) gehört nicht ins Kapitel "Aufgaben und Befugnisse", würde aber durchaus in der Einleitung unterhalb der Präsidentenstandarte passen. Sofern es sich einrichten liesse, passt die o.g. Zeitachse durchaus neben das Inhaltsverzeichnis. Aber stimmt die Darstellung auch dann, wenn das Verzeichnis jeweils eingeklappt/nicht angezeigt wird? 2. Die Zeitachse sollte von oben nach unten (und nicht von unten nach oben) sein. 3. Innerhalb der o.g. Zeitachse ist es nicht korrekt, den vor Amtszeitablauf Zurückgetretenen die teilweise-Amtszeit als volle anzurechnen. Man könnte die durch Rücktritt vorzeigit abgebrochene Amtszeit z.B. als halbe auszeichen, dann hätte Horst Köhler 1-1/2 und Chr. Wulff 1/2 Amtszeit. Bessere Vorschläge willkommen; aber eine volle für die abgebrochene zu geben ist m.E. nicht gerechtfertigt. Bitte bereinigen (kann ich nicht selbst, da Seite vorläufig komplettgeschützt), danke.--ProloSozz 00:02, 18. Feb. 2012 (CET)

Derzeit kann man den Artikel nicht bearbeiten, aber ich halte den Vorschlag unter 1. sinnvoll. Der unter 2. müsste machbar sein. Vom Vorschlag 3 halte ich hingegen weniger. Man kann von mir aus vermerken, dass die Amtszeiten von Lübke, Köhler und Wulff vorzeitig beendet wurden. Jedoch ist es nicht korrekt, von halben Amtszeiten zu sprechen. Anders als im amerikanischen System übernimmt der Nachfolger nicht den Rest der Amtsperiode des Vorgängers, sondern es beginnt mit jeder Wahl eine neue volle Amtszeit. Selbst wenn diese vorzeitig beendet wird, so war es dennoch eine vollkommen eigenständige Amtszeit. Wenn man nach deinem Vorschlag rechnet, dann müsste man bei Köhler 1,2 Amtszeiten vermerken und bei Wulff 0,4 - das ist nicht sinnvoll. --Hansbaer 00:27, 18. Feb. 2012 (CET)
Pt. 1 & 2: OK, dann hoffen wir mal auf Goodwill von Editierberechtigten ... :) ... Pt. 3: deswegen ja: "bessere Vorschläge willkommen!" ... :D ... Klar, das mit der halben Amtszeit ist v.a. dahingehend, da keine Restamtszeit rübergerettet wird, natürlich nicht wirklich das Gelbe vom Ei. Aber mindestens ein Sternchen mit der Fussnote, dass die Amtszeit vorzeitig beendet worden ist, sollte es schon sein; sowas würde aber auch völlig ausreichen. --ProloSozz 12:13, 18. Feb. 2012 (CET)
Diskutiert solche Änderungen an der Darstellungen bitte zunächst mal abschließend aus.--Benatrevqre …?! 13:56, 18. Feb. 2012 (CET)

Pt. 1 (Position) erledigt: in Einleitung hochplaziert; Pt. 3 (unvollständige Amtszeit) erledigt: in Vorlage * eingefügt. --ProloSozz 15:13, 19. Feb. 2012 (CET)

Aufgaben und Befugnisse

Noch mal ich. Im Abschnitt "Aufgaben und Befugnisse" steht "Die Gewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages in zwei verschiedenen Fällen umfasst hingegen nicht eine Gegenzeichnung durch Dritte." Das ist falsch, denn die Auflösung des Bundestages nach gescheiterter Vertrauensfrage bedarf der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler; das Gegenteil ist nur bei der Auflösung des Bundestag nach quasi-gescheiterter Kanzlerwahl der Fall. Gruß. --EBB Disk. 08:26, 18. Feb. 2012 (CET

Wieso soll deswegen die Formulierung im Artikel falsch sein? Dort steht doch explizit „in zwei verschiedenen Fällen“. --Benatrevqre …?! 13:54, 18. Feb. 2012 (CET)
Wir sind uns einig, dass die Auflösung bei gescheiterter Vertrauensfrage der Gegenzeichnung bedarf, die Auflösung nach gescheiterter Kanzlerwahl aber nicht? Ansonsten halte ich den Satz mindestens für hochgradig missverständlich. --EBB Disk. 23:27, 18. Feb. 2012 (CET)
Nur dass wir uns richtig verstehen und beide dasselbe meinen, nenne mir doch bitte die gesetzliche Grundlage für deine Aussage. --Benatrevqre …?! 12:40, 19. Feb. 2012 (CET)
Artikel 58 Satz 1 verlangt für Anordnungen des Bundespräsidenten, wie zum Beispiel die Auflösung des Bundestages, die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Dies gilt jedoch nach Satz 2 nicht für (u.a.) die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63. Der Ausnahmetatbestand des Satzes 2 gilt also nur für die Auflösung nach gescheiterter Kanzlerwahl (Artikel 63), nicht jedoch für die Auflösung nach gescheiterter Vertrauensfrage (Artikel 68). Siehe dazu auch etwa die Anordnung zur Auflösung des 2005er-Bundestages (BGBl. I 2005 S. 2169), die vom Bundeskanzler gegengezeichnet wurde. Ehe du nachfragst: Zu finden unter www.bgbl.de, BGBl. I 2005 Nr. 45 vom 23. Juli 2005. --EBB Disk. 17:05, 19. Feb. 2012 (CET)
Bezugnahmen auf das Grundgesetz. --EBB Disk. 17:06, 19. Feb. 2012 (CET)
Aha, und was schlägst du konkret für eine Formulierungsverbesserung vor? --Benatrevqre …?! 18:27, 19. Feb. 2012 (CET)
Habe jetzt, der Artikel ist für mich wieder bearbeitbar, einen Vorschlag eingestellt, den ich für besser halte. Der alte Satz 1 in dem Absatz war eine Aussage nach der Art "Entweder ist es so oder anders", eine immer wahre Aussage, die aber keinerlei Unterscheidung ermöglichte. --EBB Disk. 19:03, 19. Feb. 2012 (CET)
Betreffend Art. 68 GG widerspricht dem aber Katz, Staatsrecht, S. 205 Rn 388, d. h. dort wird Art. 68 GG in der Reihe der Ausnahmen gesehen. --Benatrevqre …?! 19:59, 19. Feb. 2012 (CET)
Mein Jarass/Pieroth zitiert BVerfGE 62, 1/34 f. (gemeint ist wohl 43 f.) und sagt, dass die Auflösung nach Artikel 68 der Gegenzeichnung bedarf. Hinzu kommt die, naja, Staatspraxis: Alle drei Auflösungsanordnungen sind gegengezeichnet. Wenn Katz das in Abweichung vom Wortlaut anders sieht, sollten wir das möglicherweise an der geeigneten Stelle als strittig darstellen, die herrschende Meinung scheint mir aber zu sein, dass die Auflösung nach Artikel 68 der Gegenzeichnung bedarf. Schönen Abend! --EBB Disk. 21:27, 19. Feb. 2012 (CET)

aussagen zur "macht"

mir ist diese aussage (1.absatz): "...Seine Macht im politischen System des Staates ist allerdings durch das Grundgesetz erheblich beschränkt und seine Aufgaben sind daher vor allem repräsentativer Art, weshalb er auch als ,neutrale Gewalt‘ (pouvoir neutre) bezeichnet wird..." viel zu pov-lastig! ich würde dies viel neutraler, z.b.: "...Die Rechte, Pflichten und Machtbefugnisse des Bundespräsidenten sind in GG Art. 54-61 festgelegt...", formulieren + zur interpretationen dieser artikel auf die (kommentierte + kommentierende) fachliteratur + rechtsprechung hierzu verweisen. sollen sich doch dort die juristen die köppe einschlagen + nicht hier die user! ;-) Dontworry 08:56, 18. Feb. 2012 (CET)

Der Hinweis auf die dem BPräs. wesentlich zugeschriebene neutrale Gewalt gehört jedenfalls hinein. --Benatrevqre …?! 11:29, 18. Feb. 2012 (CET)
@Dontworry: dem kann ich nicht beifplichten. Die Formulierungen sind m.E. durchaus treffend und angemessen.--ProloSozz 12:16, 18. Feb. 2012 (CET)
diese "seine macht" ist nirgendwo vorher an umfang + in den eigenschaften definiert (um daran die "beschränkungen" messen zu können), also kann auch eine "erhebliche beschränkung" nichts substanzielles aussagen (also reines pov-geschwafel ohne substanz)! während in den art.59 + 60 dezidiert seine sogenannten machtbefugnisse aufgezählt werden. wenn also von einer "erheblichen beschränkung" die rede ist, muss man als referenz doch zumindest einen leichten schimmer davon haben, auf welchen "machtlevel" (gegenüber dem reichspräsidenten aus der weimarer republik, dem amerikanischen präsidenten etc., etc.) sich diese aussage bezieht! Dontworry 15:08, 18. Feb. 2012 (CET)
Was soll denn noch groß ausgesagt werden, wenn dazu in gleichem Atemzug darauf hingewiesen wird, dass seine Macht eben durch das Grundgesetz beschränkt ist? Damit ist doch die Einschränkung, wenn auch nicht näher dargelegt, hinreichend definiert. Eine separate Aufzählung der Machtbefugnisse ist für die Einleitung unbrauchbar, weil zu ausschweifend; sowas ist allenfalls im Artikelhauptteil passend aufgehoben.--Benatrevqre …?! 16:40, 18. Feb. 2012 (CET)
ich kann keine "einschränkung" erkennen, wenn ich nicht weiss was dazu alternativ als wenig bis garnicht eingeschränkt bedeuten soll! auch die anderen staatsorgane werden durch das gg mehr oder weniger "eingeschränkt" (in ihrer macht), sonst hätten wir ja keine gewaltenteilung, sondern absolutismus bzw. diktatur. es gibt im gg nirgends "uneingeschränkte macht", was soll also dieses leergefasel? man kann dabei allenfalls - im positiven sinne - seine (macht-)befugnisse beschreiben bzw. aufzählen: art.59: "völkerrechtliche vertretungsmacht" + art.60: "ernennung der bundesbeamten und soldaten; begnadigungsrecht". damit hat man eine minimale stellenbeschreibung. Dontworry 17:29, 18. Feb. 2012 (CET)
Na dann lies doch den Einleitungssatz auch so in diesem Sinne. Ich erkenne nicht, weshalb man hier einen Vergleich unbedingt benötigen würde. Die Einschränkungen der Exekutivbefugnisse des BPräs. sind relativ soweit erheblich, als die Macht anderer Staatsorgane wie etwa der Bundesregierung den übrigen, restlichen Teil der Exekutive ausfüllt. --Benatrevqre …?! 17:44, 18. Feb. 2012 (CET)
es ist einfach erbärmlich schlechter enzyklopädischer stil von "einschränkung" bzw. "beschränkung" in diesem zusammenhang zu schreiben, geht das nicht in deinen kopf?? lausig-lange-leitung! ;-) Dontworry 17:55, 18. Feb. 2012 (CET)

Ich halte die bisherige Formulierung auch für passabel. Das deutsche Staatsoberhaupt hat vergleichsweise geringe Kompetenzen, und das muss auch in die Einleitung rein. Die Formulierung kann vielleicht noch optimiert werden, aber der Kern der Aussage ist wichtig. --Hansbaer 18:57, 18. Feb. 2012 (CET)

So sehe ich das auch.
@Dontworry: Nicht alles so einseitig und streng sehen, sondern ein bissel über den Tellerrand schauen ist wichtig und tut hier mE Not. --Benatrevqre …?! 18:58, 18. Feb. 2012 (CET)
Man könnte hin zu "Gestaltungsmacht" präzisieren. Darum geht es nach meinem Verständnis bei der Feststellung von Einschränkung der "Macht im politischen System des Staates". --TrueBlue 21:17, 18. Feb. 2012 (CET)
Als Bezug für die festgestellte Einschränkung in der politischen Gestaltungsmacht kann man verschiedene ausländische Präsidenten oder eben auch den ehemaligen Reichspräsidenten nehmen.[11] Sicherlich auch den Bundeskanzler. Übrigens findet sich im dortigen Artikel jene potenziell missverständliche Einordnung nach "Mächtigkeit" wieder: "Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger". --TrueBlue 21:46, 18. Feb. 2012 (CET)
die formulierung aus dem buch von schmidt [12]: "der bundespräsident ist der oberste repräsentant der bundesrepublik deutschland nach innen und außen. er ist ferner (ausserdem) der staatsnotar...", scheint mir noch die beste definition dafür. im nebensatz wäre noch denkbar: "seine politische macht wird daher durch das gg eingeschränkt." dies wäre insofern besser als die jetzige formulierung, weil diese politische einschränkung durch die (seine) notarielle funktion auch sinn macht + diesen auch gleichzeitig (dem leser) erklärt! Dontworry 07:52, 19. Feb. 2012 (CET)
Der vorgeschlagene Nebensatz ist nicht stimmig, weil das "daher" ausdrückt, dass das vorangegangene dies als logischen Schluss vorgibt - das ist aber nicht der Fall. Der Begriff Staatsnotar ist nicht leicht verständlich. Der zentrale Aspekt, welche Rolle der Bundespräsident jenseits Unterschriften und Repräsentation hat, ist nicht enthalten. Ich halte die Definition und auch die Art der Formulierung für keine Verbesserung. Der Aspekt Staatsnotar umfasst nicht, was die von dir beanstandete Aussage herüberbringen soll. Dass der Bundespräsident durch seine Unterschrift wichtige Dingen offiziell macht, ist eine seiner Aufgaben. Auch der amerikanische Präsident ist sozusagen der Staatsnotar, weil Gesetze erst durch seine Unterschrift gültig werden. --Hansbaer 09:01, 19. Feb. 2012 (CET)
1. hast du un-recht, wenn du behauptest: der satz sei nicht stimmig, weil der logische schluss (beschränkung im gg) ebenfalls richtig ist. der von dir angemahnte (angebliche) "zentrale aspekt" ist nämlich genau jener: repräsentant nach innen + aussen plus "staatsnotar" (was sollte da noch ausserdem "zentrales" - nach deiner meinung - "jenseits" fehlen?). 2. die funktion des notars in deutschland [13] unterscheidet sich ausserdem zur us-amerikanischen [14] + btw: nicht jeder der einen staatlichen vertrag unterschreibt tut dies aus seiner (quasi neutralen, überparteilichen) funktion als "notar", denn auch die jeweiligen vertragsparteien unterschreiben. der us-amerikanische präsident ist in diesem sinne auch viel mehr "partei" als notar - aber darum geht es hier auch garnicht! ich halte es auch nicht für sinnvoll, dabei vergleiche zu anderen staats- + regierungssystemen (ländern) heranzuziehen. der artikel sollte für sich alleine verständlich + logisch aufgebaut sein, so dass man alleine - unter heranziehung der angegebenen quellen - in der lage ist, die aufgaben, pflichten + rechte des präsidenten zu verstehen. Dontworry 10:24, 19. Feb. 2012 (CET)
Nein falsch, denn so einfach wie du das zeichnest, ist das keineswegs. Daher bitte keine eigenen Interpretationen! Ausführliche Begründung ist hier („Gebot der Konkordanz“, S. 316 f.) nachzulesen. --Benatrevqre …?! 12:34, 19. Feb. 2012 (CET)
das (art.65 gg - verantwortungsverteilung/richtlinienkompetenz etc.) ist aber nun haarscharf an unserem eigentlichen disk-thema vorbei. + was die gegenzeichnung betrifft ist sie wechselseitig (ausser bei art 63 + 69,3). ein notar kann doch auch nicht eigen "geschäfte" beglaubigen, sondern immer nur die anderer vertragsparteien. wo ist da für dich das problem? da du aus dem gleichen buch wie ich die zitate entnimmst, sollten wir doch davon ausgehen, dass die entsprechenden fund-stellen sich auch nicht widersprechen? Dontworry 13:21, 19. Feb. 2012 (CET)
Oops - die letzten Sätze sollten eigentlich weg. Aber da darauf reagiert wurde, habe ich es jetzt drin gelassen. Zum Thema: ich glaube, wir wandern hier gerade quer durch den Garten. Der Begriff "Staatsnotar" ist eine Begriffsschöpfung, die offenkundig beschreiben soll, welche Rolle der Bundespräsident bei der Ausfertigung von Gesetzen und dem Abschließen internationaler Verträge hat, nämlich durch seine Unterschrift das jeweilige Dokument offiziell werden zu lassen. Der Begriff "Staatsnotar" hat aber keinen offiziellen Charakter, wie mir scheint. Welche Aufgabengebiete nun US-amerikanische oder deutsche Notare genau haben, ist daher ohne Relevanz in diesem Zusammenhang. Und ich bleibe dabei, dass der Nebensatz nicht stimmig ist: aus der Feststellung, dass der Bundespräsident repräsentative Aufgaben wahrnimmt und als "Staatsnotar" fungiert, ergibt sich keine Einschränkung. Man könnte analog sagen "Der Feuerwehrkommandant eröffnet das Feuerwehrfest und unterschreibt die Einsatzprotokolle. Daher sind seine Befugnisse per Gesetz eingeschränkt." Ergibt genauso wenig Sinn. Ich sehe hier keine Grundlage für irgendeine Textversion, die besser ist als die bislang verwendete. --Hansbaer 13:29, 19. Feb. 2012 (CET)
dann eben: "..., daher sind seine machtbefugnisse (in art. 58 + 65 gg) präzisiert und eingeschränkt." besser? Dontworry 13:42, 19. Feb. 2012 (CET)
Nein, weil der Bundespräsident weitere Befugnisse hat als nur jene, die in den beiden Artikeln genannt und präzisiert werden. Es soll hier ja auch wie gesagt weniger um einzelne Befugnisse als vielmehr abstrakt um seine ganze Macht gehen, die im Verhältnis zu jener der anderen Verfassungsorgane eingeschränkt ist. Wo ist in dieser Formulierung also eine inhaltliche Verbesserung zum Status quo?--Benatrevqre …?! 13:48, 19. Feb. 2012 (CET)
du willst mich verarschen - oder? das haben wir doch oben schon alles mehrfach durchgekaut! kopfschüttel. 84.176.203.192 15:25, 19. Feb. 2012 (CET)
der Benutzer Dontworry versteckt seine Beleidungen hinter einem Edit als IP. --Watchmen 16:47, 19. Feb. 2012 (CET)
Sehe ich auch so. Keiner ist Dontworrys Meinung, und benehmen kann er sich auch nicht. Ich denke, die Diskussion ist ab dem Punkt erledigt. --Hansbaer 16:49, 19. Feb. 2012 (CET)

Joachim Gauck

Wie von mir beobachtet wurde, wurde immer wieder versucht, Joachim Gauck in diesem Wikipedia-Artikel als den elften Bundespräsidenten einzuschreiben.
Noch wurde Joachim Gauck nicht von der Bundesversammlung gewählt - allerdings ist er nichtsdestoweniger nach den politischen Ereignissen vom 19.02.2012 pateiloser und parteiübergreifender Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten.
Wie in den Medien unisono berichtet, ist er der Kandidat, der von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie den Freien Wählern unterstützt wird.
Ohne dem anstehenden Wahlergebnis in der Bundesversammlung zuvorzugreifen ist somit Joachim Gauck das designierte Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Aufgrund der zugesagten Unterstützung durch die genannten Parteien ist Joachim Gauck als Amtsnachfolger im Voraus bestimmt worden.
Es ist also zu erwarten, dass Gauck mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, ins Amt gewählt werden wird.
Diese Tatsache sollte also bitte wiki (hawaiisch für „schnell“[1]) in den Artikel aufgenommen werden. --46.244.156.1 01:10, 20. Feb. 2012 (CET)

  1. wiki in Hawaiian Dictionaries, wikiwiki in Hawaiian Dictionaries
Nach unseren Regeln wird er, sodenn er gewählt wird, genau dann im Artikel geduldet. Alles vorher ist heiße Luft und Glaskugelei. In der Wikipedia gehts nicht nur darum schnell zu sein sondern bestehendes Wissen abzubilden - alles andere ist Glaskugelei. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:16, 20. Feb. 2012 (CET)
Joachim Gauck nicht bereits jetzt im Artikel zu dulden ist Ignoranz der genannten Tatsachen.
Mit Glaskugelei hat dies nichts zu tun, denn es ist - wie bereits erwähnt - bestehendes Wissen, dass Hr. Gauck aufgrund der parteiübergreifenden Unterstützung von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie den Freien Wählern designierter Bundespräsident ist bzw. nach seiner Wahl in der 15. Bundesversammlung zum Bundespräsidenten designierter Bundespräsident gewesen sein wird.
Richtig, solange etwas ist, ist es nicht zwingend und unbedingt das, was es gewesen sein wird.
Es existieren dennoch genügend belastbare Fakten, die eine Nennung des Namens Joachim Gauck bereits in diesem Augenblick rechtfertigen. --46.244.156.1 01:29, 20. Feb. 2012 (CET)
Nein, vor der Wahl trägt kein Bundespräsident diesen Titel. Auch dann nicht, wenn alles darauf hindeutet, dass Gauck Bundespräsident werden könnte - er ist es noch nicht. --Carl von Canstein 04:47, 20. Feb. 2012 (CET)
+1 Bevor Gauck nicht durch das zuständige Wahlgremium gewählt ist – und einzig der Bundesversammlung fällt diese Aufgabe zu –, hat sein Name diesbezüglich in diesem Artikel nichts verloren! Damit EOD. --Benatrevqre …?! 11:16, 20. Feb. 2012 (CET)
Im Artikel Joachim Gauck könnte durchaus angegeben werden, dass sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle für eine Kandidatur des Bundespräsidenten relevanten politischen Parteien positiv auf ihn eingestimmt haben. Mehr aber auch nicht. Den Titel - wenn er ihn letztlich offiziell zugesprochen bekommen sollte, darf man nicht überhastet vorweggreifen. --Carl von Canstein 12:16, 20. Feb. 2012 (CET)
Viele Köche arbeiten gerade im Minutentakt am Artikel Joachim Gauck, dort findet sich mehrfach und ausführlich der Hinweis, dass Gauck der parteiübergreifend nominierte Kandidat für das Amt des BPräs. von 2012 ist. --Benatrevqre …?! 12:25, 20. Feb. 2012 (CET)
Gauck wird in der Einleitung nun mE ausreichend für diesen Artikel erwähnt. --Benatrevqre …?! 13:00, 20. Feb. 2012 (CET)
Ich finde, dass in dem Zusammenhang aber Seehofer etwas zu kurz kommt. Wenn schon der erwähnt wird, der es nach aller Wahrscheinlichkeit werden wird, dann sollte man auch den erwähnen, der im Schloss Bellevue den Staub von den Regalen wischt, bis der neue Amtsinhaber einzieht. In meiner Erinnerung wurde das 2010 sogar mit einem Foto von Böhrnsen gemacht. --Hansbaer 14:14, 20. Feb. 2012 (CET)
Nein, das finde ich nicht. Im Schloss Bellevue sitzt derzeit niemand. Auch nicht Seehofer. Seehofer ist kein Stellvertreter, sondern nimmt als BRat-Präs. derzeit lediglich die Befugnisse des BPräs. wahr, hat also demgemäß als BRat-Präs., der er weiterhin ist, erweiterte Kompetenzen. Siehe hierzu auch den Disku-Abschnitt #Seehofer. --Benatrevqre …?! 14:38, 20. Feb. 2012 (CET)
Das ist mir schon klar. Thema des Artikels ist ja nicht nur die Person des Bundespräsidenten, sondern auch und gerade seine Rolle und Befugnisse als Verfassungsorgan. Diese nimmt vertretungsweise Seehofer wahr, während Gauck lediglich ein aussichtsreicher Kandidat ist. Daher habe ich es auch in diesem Abschnitt angesprochen, denn wenn man Gauck nennt, der rein formal nicht mehr ist als die aussichtslosen Kandidaten, die Linke und NPD aufstellen werden, dann hat Seehofer eine Nennung mehr als verdient. --Hansbaer 14:57, 20. Feb. 2012 (CET)
Ja, aber gleichermaßen muss jeder Anschein vermieden werden, aus dem hervorgehen könnte, dass Seehofer Verfassungsorgan sei oder diese Rolle des BPräs. einnehmen würde, denn das ist nicht der Fall. Seehofer wird doch schon mehrfach erwähnt in diesem Artikel, u. a. im einschlägigen Artikelabschnitt Bundespräsident (Deutschland)#Vertretung. Warum also ein weiteres Mal an prominenter Stelle in der Einleitung? M.E. bekommt der Artikel dann durch eine überfrachtete Einleitung zuviel Schlagseite.
Die Erwähnung Gaucks war ja mehr ein Kompromiss, damit die WP-Nutzer und Leser, die ihn in diesem Artikel sehen wollen, „ruhig gestellt“ sind. --Benatrevqre …?! 15:04, 20. Feb. 2012 (CET)
Ersteres ist eine Frage der Formulierung, und ich denke, dass lässt sich bewerkstelligen. Das andere ist eine Frage der Konsequenz. Wenn man A sagt, muss man eben auch B sagen, finde ich. Eine Person zur Beruhigung bestimmter Kreise zu nennen, aber eine andere mindestens genauso wichtige Person zu verschweigen, weil keiner danach gerufen hat, ist falsch. Selbst wenn sich dadurch eine Schlagseite ergeben sollte: ist nur bis 18. März, und bis dahin hält sich der Kahn noch über Wasser :-) Ich bastele mal einen Vorschlag hinein. --Hansbaer 15:34, 20. Feb. 2012 (CET)
Tja, vielleicht kommt noch ein(e) weitere(r) Kandidat(in) hinzu... Mittlerweile informiert die Einleitung sogar über das erst in der Zukunft liegende Ereignis der Wahl. Wegen "Wikipedia ist kein Nachrichtenportal oder Veranstaltungskalender und dient nicht der aktuellen Berichterstattung" könnte ich gut ohne den kompletten letzten Absatz der Einleitung aktuellen Inhalts leben. Wenn dann mal ein neuer BP gewählt ist, kann der dort wieder erwähnt werden. --TrueBlue 18:51, 20. Feb. 2012 (CET)
Im Moment steht "Als designierter Bundespräsident gilt Joachim Gauck . . .". Designiert impliziert m.E., dass er von dazu befugten Personen dazu bestimmt oder vorläufig ernannt wurde, und ist somit falsch. --BosonD 19:00, 20. Feb. 2012 (CET)
Nein, designiert heißt m.E. nur, dass er es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wird, so wie z.B. Schröder zwischen der Bundestagswahl 1998 und der einen Monat späteren Kanzlerwahl designierter Kanzler war. Und "sicherheitshalber" steht da ja auch noch "gilt" und nicht "ist". --Roentgenium111 20:15, 20. Feb. 2012 (CET)
Ein Absatz der aktuellen Artikel-Einleitung lautet:
Amtsinhaber war vom 30. Juni 2010 bis zum 17. Februar 2012 Christian Wulff. Er trat im Zuge einer Kredit- und Medienaffäre zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover einen Antrag auf Aufhebung seiner Immunität gestellt hatte. Bis zur Wahl eines Nachfolgers, die am 18. März 2012 stattfinden wird, nimmt der derzeit amtierende Bundesratspräsident Horst Seehofer die Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten als dessen Vertreter in vollem Umfang wahr. Am 19. Februar 2012 wurde Joachim Gauck von SPD, Union, FDP und Grünen als gemeinsamer Kandidat für die kommende Wahl aufgestellt.
Wenn man das Wort designiert, das ich mit Beginn dieses Diskussions-Abschnittes in dem Satz ... ist somit Joachim Gauck das designierte Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. zur Diskussion stellte, (IP 46.244.156.1) auf die Goldwaage legte, so hat m.E. Benutzer BosonD recht, da Hr. Gauck zwar parteiübergreifend als Amtsnachfolger im Voraus bestimmt worden ist, aber es gibt keine befugte Person - auch nicht aus der Reihe der Parteivorsitzenden - die Hrn. Gauck zum Bundespräsidenten bestimmen kann; jedoch zeichnet es sich ab, dass Hr. Gauck, selbst wenn manche Mitglieder der CDU/CSU und der Linkspartei nicht für Hrn. Gauck stimmen sollten mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, rechnen kann (ca. 80-90%).
Mittelbar gab es hierzu einen Edit-War über die de jure/de facto Machtstellung von Bundeskanzler und Bundespräsident.
Die oben zitierte aktuelle Einleitung sollte daher als suboptimale Lösung bis nach der Wahl der Bundesversammlung am 18.03.2012 beibehalten werden.
Änderungsvorschläge meinerseits allerdings wären:
1. Bis zur Wahl eines Nachfolgers, die am 18. März 2012 stattfinden wird durch Bis zur Wahl eines Nachfolgers, die am 18. März 2012 stattfinden soll zu erstetzen,
2. Den Satz zu Horst Seehofer zu entschärfen, in vollem Umfang zu streichen, da er eben als Bundesratspräsident (und Ministerpäsident Bayerns) nicht in vollem Umfang die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten übernehmen kann. Hrn. Seehofers geplante Zurückhaltung zum politischen Aschermittwoch ist ein Beispiel dafür, dass er nicht zugleich alles sein kann; jenseits dieser Kann-Vorstellung ist auch die juristische Lage schwammig, Hr. Seehofer wird jedenfalls nicht in die Liste der Bundespräsidenten aufgenommen werden.
Beides werde ich mal in die Einleitung einbasteln --188.174.217.107 20:53, 20. Feb. 2012 (CET)
Ja sapperlot, für was verlink ich eigentlich die GG-Kommentarliteratur in der Zusammenfassungszeile? Habe deine Verschlimmbesserung revertiert, denn Stellvertreter ist in diesem Bezug falsch! Siehe hierzu Umbach/Clemens, Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar, Bd. 2, Art. 57 GG, S. 352 Rn 38 f., 44.--Benatrevqre …?! 10:24, 21. Feb. 2012 (CET)
Also seit Walter Scheel auch allen Ernstes in der Liste der Bundeskanzler bei wikipedia geführt wird, kann man über derartige Diskussionen nur noch lachen. Richtig ist, dass es derzeit KEINEN Bundespräsidenten gibt und auch niemand in einer Präsidentenliste derzeit geführt wird. Der Posten ist vakant. Punkt. Da die meisten hier sich offensichtlich einig sind, dass Seehofer kein Bundespräsident ist (auch nicht, wenn man frei interpretiert) rege ich an, diesen Unsinn bei dieser Gelegenheit auch gleich in der Liste der Bundeskanzler noch einmal zu überdenken, auch wenn die dortige Diskussion schon alt ist. 93.218.185.224 18:43, 21. Feb. 2012 (CET)

Zwei Fragen...

...ohne mich durch das Archiv gequält zu haben: Fehlen bei den Kurzbiografien nicht immer wieder Quellen? Und: Wäre auch ein Partner (männlich!) Schirmherr des Müttergenesungswerks? --89.0.158.96 02:33, 17. Feb. 2012 (CET)

Warum nicht? Eine kinderlose Partnerin doch sicher auch! Gleichberechtigung für alle… -- megA 11:41, 17. Feb. 2012 (CET)
Ähm, dienen diese Fragen jetzt wirklich der Artikelverbesserung? Die Quellen finden sich überdies in den jeweiligen Personenartikeln der Amtsträger. --Benatrevqre …?! 12:28, 17. Feb. 2012 (CET)
Ähhhm??? Was wäre denn, wenn hier a) Quellen fehlten oder b) etwas fehlerhaft, weil zu pauschal wiedergegeben würde NICHT DER ARTIKELVERBESSERUNG DIENLICH??????? --- Danke für Deinen Abstieg zu mir herab, dass Du trotzdem geantwortet hast... Spar Dir bitte künftig derartige PAs 89.0.146.118 02:29, 26. Feb. 2012 (CET)
Werd doch bitte mal konkret: Wo, für welchen Abschnitt, welchen Satz innerhalb dieses Artikels soll explizit eine Quelle fehlen? Was soll zu pauschal wiedergegeben sein? Du stellst hier Fragen auf, die du leicht selbst beantworten kannst (indem du etwa die entsprechenden Personenartikel aufrufst und liest) oder denen es einer zielgerichteten Grundlage ermangelt. Und informier dich außerdem hinreichend, was ein „PA“ überhaupt ist, danke! Spar dir daher künftig solche unsachgemäßen und abwegigen Vorwürfe. (Es ist übrigens innerhalb der heutigen Chat- und Blogschreibermentalität ein weitverbreiteter Irrglaube, zu meinen, dass ein Beitrag durch mehrfache Ausrufe- oder Fragezeichen mehr Substanz erhielte.)--Benatrevqre …?! 15:25, 26. Feb. 2012 (CET)

Klarsfeld & Co.

Auch auf die Gefahr hin, mal wieder die Büchse der Pandora zu öffnen: wenn man Gauck erwähnt, dann muss man auch Klarsfeld erwähnen. Die Linke hat immerhin 10% der Stimmen in der Bundesversammlung, und die Mitglieder der Versammlung sind an kein Mandat gebunden. Der formelle Akt ist also der Vorschlag an den Bundestagspräsidenten. In der Vergangenheit haben schon mehrfach Kandidaten mehr Stimmen erhalten als ihnen eigentlich nach Parteienproporz zustehen. Wenn man also Kandidaten für den nächsten Bundespräsidenten nennt, dann muss man alle nennen und nicht nur den, von dem man ausgeht, dass er es wird. --Hansbaer 11:35, 28. Feb. 2012 (CET)

Der Diskussion weiter oben folgend war die Nennung Gaucks eine Art Kompromiß zwischen der nicht ungerechtfertigten Ansicht, daß er bis zur Wahl nix im Artikel zu suchen hat und der Erwartung, daß er, da er ja mit großer Sicherheit gewählt werden wird, im Artikel vorkommen sollte. Dieser sollte dann bis zur tatsächlichen Wahl darin stehenbleiben.
Ganz so gefallen hatte mir der bisherige Satz aber ebenfalls nicht, da er irgendwie so geklungen hätte, als sei es Recht und Aufgabe der dort aufgeführten Parteien mal eben so den Kandidaten für das Amt des BP zu bestimmen und alle anderen dürften es nicht (vor allem nicht auch noch einen anderen Kandidaten ins Rennen schicken). So wie bis dahin formuliert hätten tatsächlich auch noch alle anderen etwaigeb KandidatInnen aufgeführt werden müssen.
Besser wäre evtl., wenn man solch einen Kompromiß im Artikel haben möchte, ein Satz in etwa wie: "Wurde von [...] Joachim Gauck als aussichtsreichster Kandidat nominiert." Oder so ein ähnlicher Satz eben. Mit Verlinkung von "Kandidat" auf "Bundespräsidentenwahl 2012" vielleicht, wenn es einen solchen Artikel denn schon gibt (bzw. wird es ihn wahrscheinlich früher oder später eh geben). -- KaiiPiranha Diskussion 11:57, 28. Feb. 2012 (CET)
Vielleicht kann man das auch knapp alles in einen Satz packen: "Bislang wurden Joachim Gauck, der aufgrund der Unterstützung durch ein breites Parteienbündnis als aussichtsreichster Kandidat gilt, und Beate Klarsfeld nominiert." Da verliert man sich nicht in Details und bleibt trotzdem bei den unzweifelhaften Fakten. Gauck wird schließlich mittlerweile auch von FW und SSW unterstützt. Zudem muss ein Mitglied der Bundesversammlung den Vorschlag einreichen, so dass eine Partei an sich gar nicht nominieren kann. --Hansbaer 12:06, 28. Feb. 2012 (CET)
Und wenn in ein paar Tagen die NPD wieder ihren Frank Rennicke nominiert, dann kommt der natürlich auch noch rein, wie auch in Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2012. Hatten wir alles schon mit allergrößter Heftigkeit 2010. Außer dass 2012 wohl niemand Geld dafür ausgeben wird, um die Populariät von Klarsfeld zu ermitteln. Der Link Wahl eines Nachfolgers im Eingangsabschnitt des Artikels sollte uns all das ersparen. --Vsop 12:43, 28. Feb. 2012 (CET)
Sehe ich ähnlich.
Im Prinzip gibt es bislang ja drei Möglichkeiten:
  • Keiner rein, da es derzeit eben keinen aktuellen BP gibt.
  • Nur Gauck als aussichtsreichster Kandidat rein, dann diesen aber auch als solchen bennenn.
  • Alle rein.
Letzteres wäre vielleicht etwas übertrieben, vor allem in der Einleitung dieses Artikels. Gauck drinnenzulassen ließe sich ja noch damit begründen, daß er schon eine gewisse Bekanntheit und Relevanz als sehr wahrscheinlicher nächster BP besitzt. Ist m.E. aber auch nicht zwingend nötig (war, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Art Kompromiß, siehe oben), jedenfalls nicht unbedingt schon in der Einleitung.
-- KaiiPiranha Diskussion 13:24, 28. Feb. 2012 (CET)
Bitte nicht zig Diskussionsthreads zum selben Thema aufmachen, siehe oben! Die Nennung Gaucks in diesem Artikel war eine Kompromisslösung und er bleibt daher drin. Klarsfeld nicht und sicherlich auch nicht der Nazi-Kandidat haben in diesem Artikel aufgrund fragwürdiger Relevanz etwas verloren. --Benatrevqre …?! 14:30, 28. Feb. 2012 (CET)
Die Gauck-Diskussion war abgeschlossen, aber zu dem Zeitpunkt gab es auch nur einen Kandidaten. Ich sehe hier schlicht die Neutralität verletzt. Natürlich wird Gauck es werden, aber das ist nicht entscheidend. Nicht Parteien nominieren die Kandidaten, sondern Mitglieder der Versammlung. Die Mitglieder sind in ihrer Entscheidung frei, so dass zu diesem Zeitpunkt nur zwei Kandidaten nominiert sind, mehr nicht. Klarsfeld als irrelevant abzustempeln finde ich unfair, da die Linke nun nicht gerade eine Splittergruppe in der Bundesversammlung ist. Hinzu kommt, dass mittlerweile auch FW und SSW Gauck unterstützen wollen, was bislang nicht erwähnt wird. Ich finde die Gewichtung ziemlich fragwürdig. --Hansbaer 14:47, 28. Feb. 2012 (CET)
Ich verstehe deine Bedenken, doch ich halte sie angesichts der überschwänglichen Medienresonanz und der Tatsache, dass Gauck parteiübergreifend als Kandidat nominiert und seine Wahl zum BPräs. aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung quasi nur noch reine Formsache ist, für nicht hinreichend, auch noch alle anderen Kandidaten aufzuzählen. Ich finde, es reicht vollkommen, wenn diese im entsprechenden Hauptartikel zur BPräs.-Wahl 2012 vorgestellt oder zumindest genannt werden (obwohl ich dort ebenfalls auf die Nennung des Nazi-Barden verzichten kann). Es wurde ja bereits der Vorschlag gemacht, auf die Begründung und damit das Alleinstellungsmerkmal Gaucks hinzuweisen, das seine Nennung rechtfertigt: aussichtsreichster Kandidat. Diese habe ich nun in den Artikel ergänzt.--Benatrevqre …?! 15:39, 28. Feb. 2012 (CET)
Auf die Nennung von Nazi-Barden kann ich auch gerne verzichten, aber die Neutralität steht da über uns. Die Darstellung hier, wie sie im Moment ist, soll mir recht sein. Der 18. März ist ja ohnehin bald :-) --Hansbaer 15:44, 28. Feb. 2012 (CET)
Ich finde überhaupt die Aufführung von Kandidaten nicht hilfreich. Das Lemma ist Bundespräsident. Wer gewählt ist, wird eingetragen. Die paar Tage werden wir ja wohl noch warten können. Alles andere gehört in irgendwelche "Wahlartikel". Ich würde auch die Klarsfeld wählen, aber sie muss hier nicht eingetragen werden. Dass nun der Gauck hier drin ist, ist schon schlimm genug. --Zitronenpresse 18:49, 28. Feb. 2012 (CET)

Angebliches fehlendes "innenpolitisches Mandat" von Horst Köhler

Horst Köhler war der erste Bundespräsident, der vorher kein innenpolitisches Mandat innehatte. Das ist ein unsinniger Satz, denn es ist völlig unklar, was das heißen soll. Ein innenpolitisches Mandat gibt es nicht. Ist ein Abgeordnetenmandat gemeint? Leider kann ich selbst den Satz nicht verbessern, da ich nicht weiß, was eigentlich gemeint ist. --Zipfelheiner 12:34, 28. Feb. 2012 (CET)

Habe den Satz entsprechend verständlich umformuliert.--Benatrevqre …?! 15:29, 28. Feb. 2012 (CET)

Seehofer

Huhu. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn in der Einleitung kurz erwähnt würde, dass der Bundesratspräsident, sprich Herr Seehofer, zur Zeit die Aufgaben des Bundespräsidenten wahrnimmt. Danke. Gruß. --EBB Disk. 08:13, 18. Feb. 2012 (CET)

Und wie oft gedenkst du, Seehofer in diesem Artikel erwähnen zu wollen? Dass er als Bundesratspräsident die Befugnisse des BPräs. übernimmt, steht doch jetzt schon ausreichend im Artikel. --Benatrevqre …?! 11:28, 18. Feb. 2012 (CET)
Mit Verlaub, wenn in der Einleitung "Amtsinhaber war ..." steht, dann könnte sich mancher Leser fragen, wer denn nun Amtsinhaber ist. Natürlich wird weiter unten Seehofer zweimal erwähnt, aber man könnte der Ansicht sein, der Sinn der Einleitung sei es, dort einen Überblick zu geben, und wenn man der Meinung ist, dass dort stehen sollte, wer gerade Amtsinhaber ist, dann kann man dort mit Fug und Recht vorschlagen, die Information einzufügen, wer gegenwärtig die Amtsgeschäfte führt. --EBB Disk. 23:25, 18. Feb. 2012 (CET)
Nein, das sehe ich nicht so. Denn eben gerade weil es gegenwärtig keinen Amtsinhaber gibt, braucht man an dieser Stelle des Artikels auch nicht beim Leser fälschlich den Anschein erwecken, als gäbe es einen. Schließlich haben wir derzeit keinen Bundespräsidenten. --Benatrevqre …?! 11:57, 19. Feb. 2012 (CET)
Habe ich ja, wie du sehen wirst, wenn du meinen Beitrag noch einmal nachliest, auch nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass man, wenn dort (bisher) der Amtsinhaber stand, möglicherweise jetzt dort stehen sollte, wer gegenwärtig die Amtsgeschäfte führt. (Und dies natürlich nur bis zur Wahl des neuen Bundespräsidenten, der dann natürlich in der Einleitung zu nennen wäre.) Vielleicht möchtest du zu diesem Vorschlag noch einmal Stellung nehmen, nachdem deine Mitteilung bei mir den Eindruck erweckt, du hättest meinen Beitrag missverstanden. --EBB Disk. 17:11, 19. Feb. 2012 (CET)
Naja, du hast in den ersten beiden Sätzen deines Beitrags von „Amtsinhaber“ geschrieben, und dies war ja insofern falsch als es tatsächlich derzeit keinen gibt. Auch tritt der BRat-Präs. nicht als Vertreter an seine Stelle, sondern nimmt stattdessen nach hM nur die Amtsbefugnisse des BPräs. in vollem Umfang wahr. Das ergibt sich auch aus dem Umkehrschluss aus Art. 136 Abs. 2 Satz 2 GG, was zur Folge hat, dass die höchsten persönlichen Rechte des BPräs., etwa Dienstwohnung und Amtsbezeichnung, weiterhin nur dem BPräs. vorbehalten bleiben. Dies bedeutet also gerade nicht bloße Vertretung; vielmehr wachsen dem BRat-Präs. alle Kompetenzen zu, die dem BPräs. durch das GG zugesprochen werden. Aus diesen Gründen sehe ich es eher als verwirrend, wenn der BRat-Präs. zugleich in der Einleitung eines Artikels, der ausdrücklich Bundespräsident (Deutschland) heißt, mitgenannt wird, denn dann entstünde eben diese fälschlich angenommene „Stellvertreter“-Charakteristik. --Benatrevqre …?! 18:27, 19. Feb. 2012 (CET)
Weil wir gerade bei Seehofer sind: Sollte man nicht generell der Vollständigkeit halber die "Übergangspräsidenten (wie auch immer man die nun sachlich korrekt bezeichnet) dauerhaft mit aufführen? Also Seehofer und Böhrnsen(?)... Sebastian (Diskussion) 19:59, 7. Mär. 2012 (CET)
Das steht schon für beide im Abschnitt Vertretung. --Vsop (Diskussion) 22:07, 7. Mär. 2012 (CET)

Farbe bekennen

Erst wurde Gauck trotz seiner Pateilosigkeit die Farbe schwarz zugeordnet, dann erfolgte eine Änderung auf weiß, dann auf grau. Weiß ist m.E. zu neutral, grau "zu schwarz". Bitte denkt Euch eine pateilose Farbe aus, mein Vorschlag wäre eine Schraffur aus "hellschwarz", also grau sowie "hellrot", da Gauck parteiloser Kandidat der beiden größten "Volksparteien" CDU/CSU und SPD war.
P.S.: Zur besseren Lesbarkeit - der Artikel sieht dann auch insgesamt besser aus - den Abschnitt "Joachim Gauck" bitte mit div style="clear:both;" /, wie bei den Abschnitten zu seinen Vorgängern, beenden. --188.174.43.59 16:12, 18. Mär. 2012 (CET)

Grau ist m.E. passend. Eine Schraffierung halte ich nicht unbedingt für sinnvoll, denn Gauck ist auch Kandidat der Grünen und der FDP gewesen; dann müsste man ebenso Grün und Gelb mitaufnehmen, zumal er mit seinem Freiheitsgedanken nahe bei den Liberalen ist und als ehemaliger Bündnis-90-Kandidat auch zum Teil bei den Grünen. Nicht zuletzt deswegen sollten wir weitergehende Diskussionen über Farbenspiele zur Parteilosigkeit lieber sein lassen. --Benatrevqre …?! 16:51, 18. Mär. 2012 (CET)
Danke für Deine Absatzformatierung, ich stimme zu, ich weiß auch keine Farbe für Parteilosigkeit. Deswegen, wie von Dir vorgeschlagen: E.O.D. --188.174.43.59 17:15, 18. Mär. 2012 (CET)

Zeitleiste

Kann bitte jemand die Zeitleiste aktualisieren? evtl. eine neue Farbe für einen parteilosen Bundespräsidenten einfügen! Danke. --H.A. (Diskussion) 14:46, 18. Mär. 2012 (CET)

Wohl mittlerweile offensichtlich geschehen. --Benatrevqre …?! 15:27, 18. Mär. 2012 (CET)

Wie lässt sich die Zeitleiste an den rechten Rand setzen, so dass wie bei einem Photo links Text sein kann? Gar nicht? --ProloSozz (Diskussion) 23:09, 19. Mär. 2012 (CET)

Ist Gauck überhaupt bereits Bundespräsident?

Viele Wikipediaseiten führen Gauck bereits als Bundespräsidenten. Die Vereidigung soll jedoch erst am Freitag, den 23.05.2012 stattfinden. Weiß jemand, ob Gauck derzeit bereits ganz offiziell Bundespräsident ist oder ob man nicht eigentlich die Vereidigung abwarten müsste? Normal ist es ja hierzulande nicht, dass jemand unverzüglich nach der Wahl ohne Vereidigung im Amt ist...--Kritischer Geist (Diskussion) 21:11, 18. Mär. 2012 (CET)

Ja, er ist bereits amtierender Bundespräsident. Siehe dazu hier. --Benatrevqre …?! 21:13, 18. Mär. 2012 (CET)
Danke für den Hinweis.--Kritischer Geist (Diskussion) 21:17, 18. Mär. 2012 (CET)
Siehe dazu auch die Fachliteratur, z. B. hier und hier. Beginn der Amtszeit ist also klar der Zeitpunkt der Annahmeerklärung, die Gauck heute unmittelbar nach Verkündung des Wahlergebnisses vor Lammert, dem BTag-Präs., und der Bundesversammlung abgab. Die Vereidigung ist lediglich der Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Amtsausübung, der in der Regel (aber wie gesagt mit der Ausnahme der vorzeitigen Amtsaufgabe im Falle eines Rücktritts des Amtsvorgängers) mit dem Zeitpunkt der Eidesleistung des BPräs. i.S.v. Art. 56 Abs. 1 GG zusammenfällt. Doch wie ausgeführt hat der Bundespräsident vor diesem Amtsantritt bereits mit Beginn seiner Amtszeit seine vollen Befugnisse inne: Gauck ist demnach sowie aufgrund der Tatsache, dass das Amt des Bundespräsidenten ab dem Rücktritt Wulffs vakant war, jetzt schon amtierendes Staatsoberhaupt. --Benatrevqre …?! 21:24, 18. Mär. 2012 (CET)
"Sogenannte Fachliteratur" hin oder her, ich habe mir die Mühe gemacht, das bürokratische Gesülze - damit meine ich die oben verlinkte Fachliteratur zu lesen, bevor ich mich hier bürokratisch - es bleibt mir ja aus angeblich für wichtig gehaltenen Gründen nichts anderes übrig - äußere.
Soll das jetzt etwa heißen, daß Joachim Gauck ab dem Zeitpunkt, also ab dem bestimmten Moment in einem zeitlichen Bezugssystem, nach seiner Annahmeerklärung in der Bundesversammlung zwar gegenwärtig gemäß § 10 WahlGBPräs Bundespäsident ist, wie es bis zu der Annahmeerklärung durch Gauck kommissarisch Horst Seehofer respektive bis zu seinem Rücktritt mit sofortiger Wirkung Christian Wulff war, aber Gauck sein Amt erst nach seiner Vereidigung ausüben kann und darf, also Gauck dann irgendwie doch noch nicht gegenwärtig Bundespräsident ist, obwohl er bereits jetzt amtierendes aber nicht vereidigtes Staatsoberhaupt ist oder sein soll, und obwohl dies alles angeblich hieb und stichfest gesetzlich geregelt sein soll???
Nur teilweise Off-Topic: Auch zum Thema Neuwahl in Nordrhein-Westfalen gibt es Zwischenrufe von "Fachleuten"
Liebe Wikipedianerinnen und Wikipedianer, lieber Herr Bundespräsident Joachim Gauck, ich wäre Euch/Ihnen im übrigen dankbar, wenn das Gauck´sche Lieblingswort Freiheit endlich genau definiert wird, anstatt es immer wider nur stereotyp, also in einem gleichbleibenden oder häufig vorkommendes Muster zu verwenden.
In der Menschheitsgeschichte und somit auch in der Wikipedia steht eine ausreichende und gelungene Definition bisher aus. Dabei bitte beachten: Wollen und Können sind zweierlei.
Wäre dieses Problem gelöst, dann wäre mein Beitrag hier überflüssig; der Menschheit insgesamt und damit auch der Wikipedia wäre ein wichtiger Dienst erwiesen worden. --93.104.172.19 02:57, 19. Mär. 2012 (CET)
Gauck ist im Amt und nimmt Amtsgeschäfte wahr. --Wangen (Diskussion) 08:08, 19. Mär. 2012 (CET)
Siehe auch den Abschnitt hier. Die Vereidigung ist in erster Linie ein symbolischer Akt. Ein Bundespräsident wird durch Wahl zu einem solchen, nicht erst durch die Eidesleistung. --Hansbaer (Diskussion) 10:06, 19. Mär. 2012 (CET)
Meine Güte, was für schwachsinnige Einlässe dieser IP! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal… Die Antwort wurde gegeben: Gauck ist gegenwärtig schon Bundespräsident. Damit EOD. -Benatrevqre …?! 11:20, 19. Mär. 2012 (CET)
Dass diese alberne Diskussion jetzt kommt, war ja klar. Gemäß Art. 56 GG leistet der Bundespräsident bei seinem Amtsantritt seinen Amtseid. Er muss also schon Präsident sein, wenn er den Eid leistet. Sonst wäre der Eid ja auch sinnlos. Nicht anders ist das bei Beamten und Richtern: Die werden ernannt, danach leisten sie den Eid (was schon daraus folgt, dass die Weigerung, den Eid zu leisten, nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend die Entlassung zur Folge hat). --Zipfelheiner (Diskussion) 11:24, 19. Mär. 2012 (CET)
+1 So ist es. Aber können wir diese müßige Diskussion jetzt bitte zu einem Ende führen? Sonst tauchen noch mehr ahnungslose und begriffsresistente IP-Nutzer/Benutzer auf, die meinen, sie müssten überall ihren unsinnigen Laien-Senf abstrullen. Denn inhaltlich wurde ja alles bereits hinreichend – mit Verweis auf einschlägige Staatsrechts- und Kommentarliteratur – beantwortet. --Benatrevqre …?! 11:30, 19. Mär. 2012 (CET)
@"Benatrevqre": Die, die du als Laien bezeichnest, z.B. IPs, haben nicht das Wissen, wie du als selbsternannter Experte, dafür aber eine Ahnung! Also schwachsinnige Einlässe gegenüber IPs bleiben lassen! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal… --88.217.73.245 03:34, 20. Mär. 2012 (CET)
Du bist ein Laie und hast offensichtlich keinen blaßen Schimmer, wann die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt. Also hör auf Leute, die im Gegensatz zu dir etwas von der Sache verstehen und verschone mich mit deinem blödsinnigen Senf. Es ist enervierend, wenn solche dahergelaufenen Wichtigtuer die Zeit anderer in Anspruch nehmen, nur um irgendeinen Stuss zu schwadronieren, aber zur eigentlichen Sache mangels Fachkenntnis eh nichts fundiert schreiben können. Du hast vermutlich nicht verstanden, dass die WP kein Diskussionsforum ist, denn an halbgarem Halbwissen leidet die Qualität der Wikipedia und ihre Reputation in der Öffentlichkeit am meisten. Sei also einfach froh, dass diese Frage nun sachdienlich beantwortet und damit inhaltlich die WP verbessert worden ist. EOD. --Benatrevqre …?! 11:34, 20. Mär. 2012 (CET)

Aussehen

Die Zeitleiste überschneidet sich mit dem Inhaltsverzeichnis! (nicht signierter Beitrag von 93.195.207.116 (Diskussion) 18:05, 20. Mär. 2012 (CET))

Bei mir überlappt die Zeitleiste nicht den Text. Weil es bei irgendeiner Browserkombination nicht so schick aussieht, ist aus meiner Sicht kein Grund, die Zeitleiste irgendwohin zu schieben, wo sie thematisch überhaupt nichts verloren hat. Bei welchem Browser tritt das denn auf? --Hansbaer (Diskussion) 20:26, 20. Mär. 2012 (CET)
Ich denke, es ist weniger eine Browser- als vielmehr eine Frage der Bildschirmauflösung und Monitorgröße: Auf einem 19"-Monitor und größer überlappt da vermutlich nichts, aber es gibt auch Nutzer mit kleineren Bildschirmen, u. a. bei Laptops. --Benatrevqre …?! 20:40, 20. Mär. 2012 (CET)
Ich habe es gerade nochmal getestet. Das Problem tritt bei Bildschirmbreiten von weniger als 1200px auf. Die vermeintliche Lösung mit dem div-Tag ist wahrscheinlich das Problem. Wenn ich ihn entferne, wird bei mir zwar die Zeitleiste links neben dem Foto dargestellt, aber das Inhaltsverzeichnis passt sich dann entsprechend an. Ich schlage vor, den div-Tag zu entfernen. --Hansbaer (Diskussion) 20:48, 20. Mär. 2012 (CET)
Bei mir (Auflösung 1280x1024) wird die Zeitleiste nun unter "Aufgaben und Befugnisse" angezeigt. Paßt m.E. nicht so wirklich in diesen Abschnitt hinein. Vorher hatte sie ganz gut in den nun leeren Bereich zwischen Inhaltsverzeichnis und den beiden Bildern (Standarte und Bild des BP) gepaßt, was aber offensichtlich nicht bei jedem richtig dargestellt werden konnte.
Vielleicht läßt sich die Zeitleiste ja optisch noch eindeutiger von dem Abschnitt "Aufgaben und Befugnisse" abgrenzen, so daß es nicht so aussieht, als wäre sie unter dieser Überschrift gefaßt? -- KaiiPiranha Diskussion 09:07, 21. Mär. 2012 (CET)
Das sieht nicht nur aus als ob, das ist im Moment auch so - die Zeitleiste steht im Abschnitt "Aufgaben und Befugnisse", wo sie meines Erachtens nicht hingehört. Ich habe die Verschiebung der Zeitleiste nicht rückgängig gemacht und mit einer älteren Version getestet. Als Alternative könnte man die Zeitleiste unter Abschnitt 9 verschieben. --Hansbaer (Diskussion) 09:15, 21. Mär. 2012 (CET)
Ja, doch, war mir doch so... In Abschnitt 9 würde sie thematisch besser passen, fand sie aber auch ganz oben, als ersten kurzen Überblick über die bisherigen BP, ganz praktisch. Wäre also gut, wenn sie, wenn möglich, weiter am Beginn des Artikels erhalten werden könnte.
Wobei ich, nebenbei bemerkt, aber eigentlich auch von vornherein damit rechnen muß, daß Webseiten eben nicht unbedingt 100% optimal dargestellt werden, wenn ich mit einem klei(ner)en Bildschirm und/oder gering(er)er Bildschirmauflösung online gehe, und mich also nicht wundern muß, wenn Bilder/Graphiken dann vielleicht nicht genau an der Stelle angezeigt werden, an der sie angezeigt werden sollten. Solange es unter den "gängigen Einstellungen" richtig angezeigt wird? --KaiiPiranha Diskussion 09:51, 21. Mär. 2012 (CET)

Neutralität beim Weizsäckerabschnitt gewahrt?

Unter anderem heisst es dort: Richard von Weizsäcker ging als einer der bedeutendsten Bundespräsidenten in die Geschichte ein. ...Kein anderer Präsident agierte mehr gemäß der Maxime der Überparteilichkeit als von Weizsäcker. Seine teils scharfe Kritik am Parteienstaat kann aber auch mit einer persönlichen Distanz zu Bundeskanzler Kohl erklärt werden.

Nun halte ich selbst sehr viel von dem Herrn...aber trotzdem stelle ich mir die Frage, ob das irgendwie mit Quellen belegt werden sollte? --N.Eschenhagen (Diskussion) 00:00, 21. Mär. 2012 (CET)

Deine Kritik ist m.E. berechtigt. Wie wäre "Richard von Weizsäcker ging als bedeutender Bundespräsidenten in die Geschichte ein. ... Er agierte gemäß der Maxime der Überparteilichkeit und übte teils scharfe Kritik am Parteienstaat." --Wangen (Diskussion) 09:59, 21. Mär. 2012 (CET)
Selbstverständlich berechtigter Einwurf. „Bedeutend“ ist ohne Zweifel eine Wertung (POV) und ist auch in der Nachbearbeitung nicht angebracht. Gruß --GUMPi (Diskussion) 10:02, 21. Mär. 2012 (CET)
Auch O.K., es bedarf jedoch eines ersten Satzes. Wie könnte er aussehen? --Wangen (Diskussion) 10:06, 21. Mär. 2012 (CET)
Wenn ihm in der (Politik)Wissenschaft eine besondere "Bedeutung" zugesprochen wird, dann kann dies durchaus in den Text, allerdings sollte dann auch deutlich erklärt sein, worin diese Bedeutung bestand und was ihn gegenüber anderen BP heraushob (deutlicher als bisher vielleicht?), und selbstverständlich mit den entsprechenden Quellen. --KaiiPiranha Diskussion 10:15, 21. Mär. 2012 (CET)
(nach BK) Da müsste einmal in die Literatur geschaut werden, um entsprechende reputable Quellen für eine wertende Betrachtung zu erhalten. Denn an Wikipedia:Neutraler Standpunkt#Wie schildere ich Standpunkte? kommen wir hier wohl nicht vorbei: „Werturteile müssen zwingend den Urteilenden zugeordnet werden (der Wikipediaautor urteilt niemals selbst).“ (Hervorhebung von mir) Gruß --Cologinux Disk 10:17, 21. Mär. 2012 (CET)
Trotzdem sollte man dem Standpunkt, dass Weizsäcker als insgesamt einer der hervorragendsten BPräs. gilt, gerecht werden. --Benatrevqre …?! 19:37, 21. Mär. 2012 (CET)
Das ist in diesem Fall alles weniger eine Frage des Inhalts als der Darstellung. Formulierungen wie „…Er gilt aus Sicht (vieler) Historiker als einer der hervorragendsten Bundespräsidenten[refs]…“, „…Historiker bezeichnen ihn als hervorragenden Bundespräsidenten[refs]…“ sind, entsprechende Quellen vorausgesetzt, jederzeit möglich. Nur ein Urteil des Wikipediaautors allein (und dann auch noch ohne Quellen) ist nicht ohne Weiteres mit dem Grundprinzip des Neutralen Standpunkts in Einklang zu bringen. --Cologinux Disk 21:26, 21. Mär. 2012 (CET)

Hmm, ja, also mein Problem ist halt: Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass, würde man eine repräsentative Umfrage à la "Wer war der herausragendste Präsident gewesen?" machen, dann zumindest eine relative Mehrheit von Weizsäcker nennen würde. Und wenn man sich so in den letzten Wochen rund um den Wulff-Rücktritt und die Gauckwahl die TV-Berichte von ARD übder ZDF bis hin zu Phoenix angesehen hat, dann wurde v.W. auch überall ausgiebig gewürdigt. Aber ich bin halt nicht sicher, inwieweit man so eine Wertung reinbringen darf, ohne empirische Belege dafür zu haben. Und ich gebe zu: Mein Bauchgefühl dürfte dafür als Beleg wohl nicht ausreichen :-) --N.Eschenhagen (Diskussion) 21:01, 21. Mär. 2012 (CET)

Nein, das nicht. "Irgendwelche" Umfragen in der Bevölkerung, und seien sie auch repräsentativ, oder gar Berichterstattungen selbst von ARD, ZDF oder Phoenix würde ich auch nicht als reputable Quellen ansehen.
Aber schon in einem der grundlegenden Werk der Politikwissenschaft zum politischen System der BRD, "Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland" von Kurt Sontheimer und Wilhelm Bleek, heißt es zu Weiszäcker: "[...] Richard von Weizsäcker (CDU) war wohl eine Idealbesetzung für das Amt; er wurde 1989 wiedergewählt. Das hohe Ansehen, das sich Bundespräsident von Weizsäcker innerhalb kürzerster Zeit sowohl im Inland wie im Ausland erwarb, beruhte neben seinem ebenso würdevollen wie verbindlichen Auftreten insbesondere auf der Selbständigkeit und Unabhänigkeit seines politischen Urteils in allen Fragen, die für Deutschland von Belang waren, [...]" (Sontheimer Bleek in der 9. Aufl. von 1997, S. 331)und so weiter und sofort (wollte hier nun nicht den gesamten Absatz zitieren, da es nur als Beispiel dienen soll).
Wie geschrieben, und das ist nur ein Standardwerk zur Einführung in das politische System (hatte ich gerade hier Zuhause zur Hand), ich bin mir sehr sicher, daß es auch Werke, zum Thema Bundespräsident direkt, gibt, die hierauf noch sehr viel genauer und weniger allgemein eingehen. -- KaiiPiranha Diskussion 21:39, 21. Mär. 2012 (CET)
Dieses Werk ist jedenfalls mal ein guter wissenschaftlicher Anfang und trifft die Beschreibung Weizsäckers auf den Punkt. --Benatrevqre …?! 00:04, 22. Mär. 2012 (CET)

Ehrensold bei Rücktritt

Ich habe den Satz mal etwas allgemeiner umformuliert. War zu sehr auf Wulff bezogen, wobei Wulff kein Fehlverhalten im rechtlichen Sinne einräumte, sondern politische Gründe (Vertrauen etc.) anführte. Nach Klärung der Frage "Ehrensold" kann man da sicher genauer darauf eingehen, ein Staatsrechtlicher macht noch keine Fakten. --Wangen 14:08, 17. Feb. 2012 (CET)

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Darstellung der Amtszeiten

Sowohl in der zu Anfang platzierten Infobox als auch im Abschnitt Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gibt es je eine tabelarische Übersicht zu den bisher amtierenden Bundespräsidenten. Die dort enthaltenen Informationen sind teilweise redundant, teilweise wiedersprechen sie sich. Sollten diese beiden tabelarischen Übersichten nicht zusammengefasst, zumindest aber die dortigen Informationen wiederspruchsfrei dargestellt werden? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:23, 22. Mär. 2012 (CET)

Sehe dazu vorerst keine Veranlassung, denn zumindest eine vertretbare Redundanz muss nicht zwangsläufig ein Mangel sein. Inwiefern sollen sich die Angaben d.M.n. konkret widersprechen? --Benatrevqre …?! 11:50, 22. Mär. 2012 (CET)
Die Zeitleiste oben ist ja zunächst einmal "nur" ein erster Überblick, so gesehen eine Art "Einführung", die Tabelle weiter unten schon ausführlicher. Widerspruchsfrei sollten beide sicherlich trotzdem sein.
Mir stellt sich eher vielleicht noch die Frage, ob es nun wirklich Sinn macht, in der Zeitleiste bei Gauck noch extra per Doppelsternchen darauf hinzuweisen, daß er "im Amt" ist, wenn davor bereits steht "seit 18.03.2012", worin m.E. eigentlich bereits enthalten ist, daß er gegenwärtiger Amtsinhaber ist.
-- KaiiPiranha Diskussion 12:04, 23. Mär. 2012 (CET)
Zwar ist er seit seiner Annahmeerklärung BPräs., aber tatsächlich im Amt war er erst tagsdarauf am 19. März, als er es angetreten hat und ihm die Amtsinsignie, die Sonderstufe des Großkreuzes, überreicht worden ist.--Benatrevqre …?! 13:01, 23. Mär. 2012 (CET)
Ok, da hast du recht. Hatte es so interpretiert, daß mit dem Doppelsternchen darauf hingewiesen werden soll, daß er aktueller BP ist. Ist ja aber tatsächlich ein Unterschied. Frage damit erledigt. Danke für den Hinweis. -- KaiiPiranha Diskussion 17:02, 23. Mär. 2012 (CET)
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Links in Bildunterschriften

Werter Benatrevqre, da Du ja wiederholt das angebrachte Hinzufügen von Links in Bildunterschriften entfernt hast und durch die zwischenzeitliche Veränderung des Artikels Dein Revert nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, wirst Du bestimmt angesichts der klaren Situatiuon die Links wiederherstellen – bitte Wikipedia:Verlinken#Bilder.2C_Bildbeschriftungen beachten! Das "ausreichende Vorhandensein" von Links im Fließtext ist hierbei vollkommen unerheblich. Gruß --GUMPi (Diskussion) 19:22, 20. Mär. 2012 (CET) Ergänzung: Habe nun, nachdem Deine Bearbeitung der Position der Zeitleiste aufgrund der Überlagerung der Bilder Standarte und Gauck rückgängig zu machen war, doch – ausdrücklich letztmalig – Deinen Revert zu den Bildunterschriften rückgängig gemacht. --GUMPi (Diskussion) 19:32, 20. Mär. 2012 (CET)

Deine Aussage, GUMPi, dass die Anzahl der Links im Fließtext angeblich „vollkommen unerheblich“ wäre, ist objektiv durch nichts gedeckt; vielmehr trifft WP:VL in Punkt „Bilder, Bildbeschriftungen“ dazu keine Aussage. Es ist allerdings kontraproduktiv, wenn ein Artikel mit redundanten und damit überflüssigen Links überwuchert ist. Man sollte einzelne Punkte der WP-Konventionen auch nie aus ihrem Zusammenhang reißen und zu einseitig betrachten, sondern immer auch im Rahmen und Kontext der übrigen auslegen, sonst kommt es zu einseitigen (Fehl-)Interpretationen. So schlage ich vor, du liest dich zusätzlich mal in die Punkte Nr. 1–4 des ersten Abschnitts ein, insbesondere ist hierbei der Punkt „Häufigkeit der Verweise“ von wesentlicher Bedeutung. --Benatrevqre …?! 20:25, 20. Mär. 2012 (CET)
Danke für Deinen Vorschlag, doch dieser ist nicht notwendig. Mir ist duchaus bewusst, dass unnötige Links zu vermeiden sind. Vielmehr solltest Du wohl Deine Ausführung zur einseitigen Betrachtungsweise entsprechend anwenden und den bereits angeführten Abschnitt Wikipedia:Verlinken#Bilder.2C_Bildbeschriftungen im Kontext betrachten – und auch die dort gegebene Erklärung vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit entsprechend würdigen. Sei es auch drum, dass der Link bsp.weise bereits zu Beginn eines Artikels und in einem späteren Abschnitt zu finden ist, so gehört er dennoch zusätzlich in die Bildunterschrift – selbst dann, wenn dieses Bild sich in der Nähe des entsprechenden Links im Fließtext befindet. Von überflüssigen Links kann unter hinreichender Würdigung der Gesamtsituation sachlich keinesfalls gesprochen werden. Ein Blick über den Tellerrand hinaus schadet in den seltensten Fällen. --GUMPi (Diskussion) 21:05, 20. Mär. 2012 (CET)
Du weichst aus und bist nicht auf meine triftigen Argumente eingegangen. Und außerdem: Die Wikipedia ist ja nicht die Bildzeitung, wo alles unterstrichen bzw. analog dazu etwa alles verlinkt sein müsste. Meines Erachtens verkennst Du hier das gesunde Mittelmaß zwischen Barrierefreiheit und dem Sinn und Zweck von Verlinkungen, die sich im Einzelfall am eigentlichen Nutzen für den Leser orientieren sollen. --Benatrevqre …?! 21:24, 20. Mär. 2012 (CET)
Welche triftigen Argumente bitte? Dein "Hauptargument" war doch von Beginn an das kommentarlose Rücksetzen. Erst am Ende des BK hast Du Dich sogar mal in der Zusammenfassung geäußert, meine vorherigen Bearbeitungskommentare sowie die Disk (trotz Hinweis) offensichtl. zunächst unbeachtet gelassen. Deine Sichtweise betrachtest Du augenscheinlich als objektiv, obgleich Du Deine Augen vor dem Nutzen von Links in Bildunterschriften verschließt. Dein einziges Argument in der Diskussion ist doch "übermäßige Verlinkung" – oder was habe ich verpasst? Du klammerst Dich dabei an den Grundsatz zur "Häufigkeit der Verweise", lässt jedoch die "Einzelheiten" "Bilder, Bildbeschriftungen" geflissentlich außen vor – wie auch den Umstand, dass der Grundsatz zur "Häufigkeit der Verweise" sich ausdrücklich auf den Fließtext bezieht. Offenbar erschließt sich Dir nicht, dass z.B. unter das Bild eines Menschen oder Gebäudes der Link zum vorhandenen, eigenständigen Artikel gehört, sofern dieser gegeben ist. Da ich nicht mit Deiner Einsicht rechne, ist hier meinerseits EOD. --GUMPi (Diskussion) 22:39, 20. Mär. 2012 (CET)
Nochmals, da du es offensichtlich immer noch nicht begriffen hast: es sind redundante Verlinkungen, die nicht zwingend notwendig sind, sondern lediglich eingebaut werden können, aber nicht müssen. Nichts anderes folgt auch aus den genannten Regelseiten. --Benatrevqre …?! 17:47, 8. Apr. 2012 (CEST)
Ergäbe sich aus "können, aber nicht müssen" nicht die Maßgabe, dass ein Edit, der lediglich solche Links entfernt, unerwünscht ist?--Hagman (Diskussion) 18:42, 8. Apr. 2012 (CEST)
Nein, nicht zwangsläufig. Denn im Vordergrund steht immer der Nutzen und eigentliche Zweck einer Änderung, nämlich ob sie im Sinne einer Artikelverbesserung ist. --Benatrevqre …?! 15:24, 12. Apr. 2012 (CEST)
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Vorwürfe gegen den Spiegel im Abschnitt über Lübke

Im Abschnitt Heinrich Lübke (1959–1969) wird zumindest der Eindruck erweckt, Der Spiegel habe wissentlich falsch berichtet. Da dies ein relativ schwerwiegender Vorwurf darstellt, wäre es nicht schlecht, wenn man beim Einzelnachweis den damaligen Spiegel-Mitarbeiter und späteren konkret-Herausgeber wörtlich zitieren könnte. Sonst ist es schwierig zu erkennen, ob der Eindruck täuscht. --BosonD (Diskussion) 15:48, 23. Mär. 2012 (CET)

Nichts anderes steht auch im Artikel. Eine Zitierung ist völlig unnötig, der Einzelnachweis ist ausreichend angegeben. Mach dir einfach die Mühe und besorge dir diese Zeitschrift und lies es nach! --Benatrevqre …?! 23:30, 24. Mär. 2012 (CET)
Siehe auch [15] und höre auch [16]. Gruß --Sir James (Diskussion) 00:13, 25. Mär. 2012 (CET)
Dann sollten wir den Satz umformulieren, um die Behauptung des Herrn Gremliza als solche darzustellen.
Im Spiegel stand damals

"Als Englands Königin am Rhein Staatsbesuch machte, kleidete Lübke die Mitteilung an seinen Gast, das Konzert im Schloß Brühl werde sogleich beginnen (so berichtete die Bonner Fama), in den Satz: "Equal goes it loose" -- eine eigene Übersetzung von: Gleich geht es los."[Hervorhebung von mir]

. Die Formulierung als Aussage mit dem Einschub "(so berichtete die Bonner Fama)" erweckt den (falschen) Eindruck, es werde berichtet, was Lübke tatsächlich gesagt hat.
Es sieht so aus, als ob wir mit der Formulierung

"waren jedoch, . . . bloße Erfindungen der Redaktion des Nachrichtenmagazins"

mit dem Einschub

"wie der damalige Spiegel-Mitarbeiter Hermann L. Gremliza vierzig Jahre später offenbarte"

- mit Hilfe des gleichen stilistischen Kunstgriffs - eine Behauptung wie eine Tatsache aussehen lassen. --BosonD (Diskussion) 11:49, 26. Mär. 2012 (CEST)

Es mag unnötig sein, kann aber auch nicht schaden, Gremliza zu zitieren, oder auf Heinrich Lübke#Bundespräsident zu verweisen, wo das bereits geschehen ist. Ungekürzt lautet die Passage: "In Wahrheit ist das angebliche Lübke-Zitat Equal goes it loose eine Erfindung des Bonner Spiegel-Korrespondenten Ernst Goyke, genannt Ego, der sich mit ihr dafür rächte, daß das Protokoll ihn beim Besuch der englischen Königin auf Schloß Brühl nicht auf Hörweite an die Queen und ihren Gastgeber herangelassen hatte. Auch alle anderen Beiträge zum 'Lübke-Englisch' haben in der Woche nach Egos Story Redakteure des Spiegel unter falschen Absendern für die Leserbrief-Seiten des Magazins verfaßt. (Einer der Täter hieß [Manfred] Kohnke, den Namen des anderen behalte ich lieber für mich.)" http://www.heise.de/tp/artikel/36/36216/1.html --Vsop (Diskussion) 23:09, 26. Mär. 2012 (CEST)

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Gaucks Dankes- und Antrittsrede

Die heute von mir getätigte Änderung im Artikel hatte vor allem zwei Gründe: Die dort bei Gauck angesprochene "Antrittsrede" vom 18. März war noch nicht die "Antrittsrede", die gab es ja erst gestern, und die muß erst noch in den Artikel miteingearbeitet werden. Ich habe den Begriff also entsprechend der auch auf der offizielen HP des Bundespräsidenten gewählten Wortwahl korrigiert und gleichzeitig einen Link (Beleg) dorthin gesetzt. Einmal handelt es sich dabei um einen "offizielleren" Beleg als Youtube. Zum anderen aber auch, und ich weiß, daß da niemandem ein Vorwurf zu machen ist, da selten daran gedacht wird, wenn man nicht selber betroffen ist, findet sich dort auch schriftlich der Text der Rede: Enorm wichtig für Leute wie mich z.B., die mit Youtube deshalb nichts anfangen können, weil sie kaum etwas oder gar nichts hören. Von mir aus kann man den Youtube-Link lassen, ein zusätzlicher Beleg in schriftlicher Form sollte aber mit enthalten bleiben.

Wie gesagt, das bezieht sich alles erst noch auf die ältere Rede vor der Bundesversammlung, wird wahrscheinlich eh bald durch die eigentlichte Antrittsrede ersetzt werden. -- KaiiPiranha Diskussion 10:43, 24. Mär. 2012 (CET)

Nein, in diesem Artikel Bundespräsident muss keineswegs jede öffentliche Äußerung von Präsident Gauck festgehalten werden. Und wenn man mit Dankesworten rumpedantelt, dann sollte man bitte bedenken, dass es Dankesworte an die (nicht vor der) Bundesverssammlung waren und Gauck tatsächlich nichts davon gesagt hat, "das Land verantwortungsvoll so vorbereiten zu wollen, dass ...". Er sagte vielmehr: Es ist unser Land, in dem wir Verantwortung übernehmen, wie es auch unser Land ist, wenn wir die Verantwortung scheuen. ... Derjenige, der gestaltet, wie derjenige, der abseits steht, beide haben sie Kinder. Ihnen werden wir dieses Land übergeben. Es ist der Mühe wert, es unseren Kindern so anzuvertrauen, dass auch sie zu diesem Land „unser Land“ sagen können. --Vsop (Diskussion) 13:32, 24. Mär. 2012 (CET)
Gebe ich dir durchaus recht, es muß nicht unbedingt jede Äußerung oder Rede hier festgehalten werden, wäre von Fall zu Fall und von Bedeutung zu Bedeutung zu entscheiden. Da diese Rede aber schon vorher drin war, und da noch als "Antrittsrede" bezeichnet wurde, hatte ich es zumindest dahingehend präzisiert, daß es eben nicht die "Antrittsrede" war (die er gestern erst gehalten hatte und die auch als solche bezeichnet wird). Die inhaltliche Wiedergabe der Rede stand so bereits vorher im Artikel. -- KaiiPiranha Diskussion 14:58, 24. Mär. 2012 (CET)
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Einleitung verkürzt/ verzerrte Darstellung

Hallo, ich halte es keineswegs für eine "Überfrachtung", wenn man eingangs deutlich macht, dass der Bundespräsident nicht nur ein "Winkeonkel" ist (repräsentative Funktion), sondern dass er auch wesentlich Kontrollfunktionen hat. Inbesondere da dies exakt so auch auf der Webseite des Bundespräsidialamtes explizit steht, von zahlreichen Quellen aus der Fachliteratur mal abgesehen.

Dies zu verschweigen ist keine gute Verschlankung des Artikels, sondern eine inhaltliche Verkürzung, streng genommen sogar eine Verzerrung, die dem allgemeinen Vorureil Vorschub leistet, dass der Bundespräsident keine besonders große staatspoltische Bedeutung hat.

Zudem finde ich es keinen besonders guten Stil, die gut belegten Änderungen anderer sachkundiger Benutzer aus Geschmacksgründen zurückzuändern und sich auf eine "Konsenseinleitung" zu berufen, die noch nicht einmal glaubwürdige Belegstellen aufweisen konnte.

Die nun gesetzten Quellen stammen von mir, belegen aber eigentlich genau jene Aspekte (Kontrollfunktionen des BP), die Nutzer "Benatrevqre" wieder gelöscht hat.

MfG --Andreas Parker (Diskussion) 14:53, 23. Jul. 2012 (CEST)

Deine Aussage, dass die [gut belegten] Änderungen anderer sachkundiger Benutzer aus Geschmacksgründen [zurück]zuändern, kein guter Stil ist, kann ich unterschreiben. Allerdings frage ich darum auch, warum du die akzeptierte Artikelfassung geändert hast, denn wesentlich relevante Inhalte hast du m.E. nicht eingebracht. In einer Einleitung sind obendrein Belege nicht zwingend, da die Einleitung ja das zusammenfasst und einen 'knappen Überblick über das bietet, was dann im Hauptteil ausgeführt wird und soll. Quellen habe ich übrigens keine gelöscht; sie sind weiterhin in der Artikeleinleitung vorhanden.
Gestört haben mich konkret folgende Dinge an deiner Bearbeitung:
  • Der erste und der dritte Satz beginnt mit „Der Bundespräsident …“. Diese unmittelbare Konstellation aus aufeinander folgenden Sätzen halte ich für einen stilistisch schlechten Schreibstil; das Subjekt sollte bei einem der beiden Sätze zumindest ersetzt oder umgestellt werden (in dieser Hinsicht ist die Status-quo-Formulierung besser).
  • Deine Formulierung „[a]ufgrund des im Grundgesetz ausgestelteten parlamentarischen Regierungssystems, ist die politisch gestaltende Macht“ ist schwurbelig: was heißt hier „ausgestel[l]t“ oder „ausgesteltet“? Auf das parlamentarische Regierungssystem braucht man außerdem in dieser Einleitung weder prominent hinzuweisen noch es überhaupt verlinken. Ebenso genügt hier das Wort „Macht“ vollkommen aus, denn dass diese „politisch gestaltend“ ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang; auch ist es nicht nur diese Form der Macht, sondern sämtliche in jedem Bereich.
Wir könnten uns darauf einigen, dass du deine beiden Satzaussagen noch entsprechend kürzt und dann meinetwegen unterbringen kannst. Gruß --Benatrevqre …?! 15:09, 23. Jul. 2012 (CEST)
Wenn es keine inhaltlich relevante Ergänzung ist, dass der BP neben repräsentativen Aufgaben auch:
1) wichtige "rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktionen" (Zitat von der offiziellen Seite www.bundespraesident.de) innehat und
2) der Charakter des Amtes sich aus der Tatsache ergibt, dass Deutschland ein parlamentarisches Regierungssystem hat,
dann weiß ich wirklich nicht, was sonst noch eingangs relevant sein sollte. Auf jeden Fall ist dies für den Endverbraucher relevanter als der Hinweis auf den Charakter des Amtes als "neutrale Gewalt", eine Kategorie, die außerhalb der Politikwissenschaft und der Staatsrechtslehre niemanden interessiert.
Bis auf den genannten Tippfehler fand ich meine Variante inhaltlich korrekter, gut belegt und von größerem Nutzwert für den Leser. Aber ich sehe von weiteren Änderungen ab, da ich auf derartige Sandkastenspiele keine Lust habe. Soll die Einleitung eben m.E. optierunsbedürfig bleiben.
Was ich allerdings gar nicht erkennen kann, ist, wo sich jemals auf diese Fassung in breiter Diskussion geeinigt werden?!? Es scheint sich mir eher über die Jahre so ergeben zu haben, ohne dass die Einleitung jemals wirklich fachlich fundiert diskutiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen --Andreas Parker (Diskussion) 15:39, 23. Jul. 2012 (CEST)
Inhaltlich relevant durchaus – unbestritten! –, allerdings fragwürdige Relevanz als Detail an so prominenter Stelle in der Einleitung.
zu 1. Du hast immer noch nicht dargelegt, warum gerade das Zitat in die Einleitung müsste und nicht hinreichend im Hauptteil eingebaut werden könnte.
zu 2. Nein, nur bedingt. Der Charakter ergibt sich vielmehr aus dem Teil des Grundgesetzes, worin der Bundespräsident beschrieben und seine Kompetenzen geregelt sind.
Dass die Eigenschaft des BP als ausdrücklich neutrale Gewalt „außerhalb der Politikwissenschaft und der Staatsrechtslehre niemanden interessier[en]“ würde, wage ich zu bezweifeln. Das ist eine Behauptung, die subjektiv begründet liegt.
Die Einleitung der Status quo-Fassung ist ebenso inhaltlich korrekt (das Wort „korrekter“ ist übrigens Unsinn) und das Wichtigste wird genannt, aber sie ist auch etwas kürzer und prägnanter; Details sollen wie gesagt in den Hauptteil, damit es zu keinem Ungleichgewicht kommt. Gruß --Benatrevqre …?! 15:53, 23. Jul. 2012 (CEST)
Viel Spaß damit. Ich überlasse Dir "Deinen" Artikel wieder. Aber ein letztes Wort noch zum Thema "Subjektivität. Es war meine Fassung, die erstmals fundierte Belege für die Behauptungen in der Einleitung nachgewiesen hat. Die ursprünliche Fassung kam gänzlich ohne aus. Was ist nun subjektiver?!
Und auf meine Frage, wo denn diese angebliche, glorreiche Konsensbildung hinsichtlich der von Dir präferierten Fassung stattgefunden hat, gibt es offenbar auch keine stichhaltige Antwort.
Du brauchst Dir übrigens keine Mühe zu machen, mir nochmal zu antworten oder mich auf Tippfehler oder sonstige Nebensächlichkeiten hinzuweisen. Ich fasse "Deinen" Artikel nicht mehr an, kannst also wieder ruhig schlafen. Aber vielleicht finden sich andere Menschen, mit mehr Zeit und Nerven, die die Frage der Einleitung dieses Artikels nochmal angehen. Denn ich bleibe dabei: sie ist nicht optimal, da inhaltlich verkürzt.
Freundliche Grüsse--Andreas Parker (Diskussion) 16:16, 23. Jul. 2012 (CEST)
Die derzeitige Fassung ist aufgrund der Einzelnachweise und Verweise auf einschlägige Grundgesetz-Artikel im Hauptteil ebenso fundiert belegt und keineswegs schlechter; eine Vorschrift, die besagt, dass auch in der Einleitung in jedem Fall Fußnotenverweise vorhanden sein müssten, gibt es nicht. Auch willst du mich wohl offenbar bewusst missverstehen: Ich habe mitnichten behauptet, deine kompletten Änderungen seien subjektiv gewesen, sondern es ging lediglich um deine aus der Luft gegriffene Behauptung bezüglich der neutralen Gewalt des BP. Es gibt nämlich Anzeichen und Belege, dass sehr wohl bekannt ist, dass der BP auch außerhalb der Politikwissenschaft und der Staatsrechtslehre „eine neutrale Macht [ist], die über den Parteien den Staat und alle seine Bürger repräsentiert“.
Du brauchst jetzt auch nicht unbegründet eingeschnappt reagieren, nur weil ich Kritik an deinen Formulierungskünsten geübt habe. Und von „meinem“ Artikel war auch nirgends die Rede. Aber sei’s drum… Gruß --Benatrevqre …?! 16:28, 23. Jul. 2012 (CEST)
Ich bin nicht eingeschnappt. Ich bin es lediglich leid, dass eine gut belegte (!) Modifikation von Dir ohne wirklich substantielle Begründung revidiert wird. Dein einzig wirkliches Argument (neben Deinem vergnüglichen Herumreiten auf kleinen Tippfehlern und stilistischen Geschmacksfragen) ist ein angeblicher "Konsens" bezüglich der Einleitung. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne Dich zitieren. Auf Deiner Diskussionsseite schreibst Du in anderer Sache: "'Nach Meinung vieler'? Soso, wer ist das konkret, der diese Meinung angeblich vertritt? Bitte Belege, Belege, Belege. Ohne diese grundsätzlichen Mittel kannst du hier nicht konstruktiv mitarbeiten."
Genau das, was Du dort einem anderen Benutzer vorwirfst, praktizierst Du hier m.E. selbst. Du hast eine gut belegte Änderung gelöscht und berufst Dich auf irgendeinen angeblichen Konsens.
In meiner Welt ist das "Kindergarten" und da mache ich nicht mit. Also, der Artikel ist Deiner.............. Weiterhin viel Spass damit.
--Andreas Parker (Diskussion) 16:45, 23. Jul. 2012 (CEST)
Ich verstehe dich nicht, meine Gründe habe ich dir doch genannt. Und dass du jetzt mit irgendwelchen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten von meiner Benutzerdisku (?) kommst, ist schon ziemlich grotesk.
Hast du überhaupt zuvor mal in die archivierten Diskussionen (Teil 1, Teil 2) geschaut? Es wurde sehr wohl an den Formulierungen in der Einleitung und dem Hauptteil Einigkeit zwischen mehreren, anderen Autoren (mich eingeschlossen) erzielt und sozusagen Konsens hergestellt. Du plusterst dich so auf, als könnte man annehmen, die Einleitung wäre derart falsch und die Darstellung verkürzend (du schreibst sogar von „verzerrt“), dass dem Leser ein schlechter Artikel vorläge. Doch das ist schlichtweg übertrieben. Auch habe ich keine gut belegte Änderung gelöscht, sondern ich habe stilistisch unsaubere, teilweise inhaltlich redundante Formulierungen zurückgesetzt. Was außer dem von der Webseite www.bundespraesident.de aufgelesenen Zitat hast du denn inhaltlich maßgeblich in der Einleitung ergänzt, was nicht schon an anderer Stelle im Artikel abgehandelt wird? Deine Belege habe ich zudem gar nicht entfernt, sondern sie sind immer noch – und nun richtig formatiert – enthalten. --Benatrevqre …?! 17:00, 23. Jul. 2012 (CEST)
Aus meiner Sicht ist alles gesagt. Du wirst damit leben müssen, dass es abweichende Meinungen zu Inhalt, Stil und Umgang gibt. Und ich akzeptiere, dass Du die größere Leidenschaft und Ausdauer hast, diese Debatte hier zu führen. Daher hege ich keinerlei Absicht, künftig an diesem Artikel mitzuarbeiten. So erübrigen sich alle weiteren sophistischen Verrenkungen und wir können diesen Austausch an dieser Stelle beenden. Jedes weitere Wort wäre "der Sache" gewiss nicht dienlich.
Weiterhin gutes Gelingen! --Andreas Parker (Diskussion) 17:39, 23. Jul. 2012 (CEST)
Wie du meinst. --Benatrevqre …?! 18:12, 23. Jul. 2012 (CEST)

Infobox und layout

Ich weiss nicht ob das nur bei mir so ist, aber die Seite fast unleserlich. Das linke Teil (mit Interwiki's und allgemeine Wikipedia Links) überlagert den inhalt der Seite. Der effect tritt nicht auf bei "Vorschau zeigen". Ich benütze einen Firefox browser. Weiss jemand was dar los ist? Kleuske (Diskussion) 13:01, 19. Aug. 2012 (CEST)

Ist bei mir auch so. Die Version vorletzte Version vom 24. August sieht noch normal aus. SkySilver (Diskussion) 11:23, 3. Sep. 2012 (CEST)
In welchem/n Browser/n (Version?) unter welchem Betriebssystem getestet? --Benatrevqre …?! 18:46, 6. Sep. 2012 (CEST)
Ich benutze Chrome. In Firefox und IE funktioniert es allerdings bei mir. Auch funktionierte es kurzzeitig in der Version, wie sie jetzt ist, kurz nachdem ich sie bearbeitet hatte. SkySilver (Diskussion) 19:39, 6. Sep. 2012 (CEST)
Aber jetzt, also mit der gegenwärtigen Artikelfassung, besteht das Problem doch nicht mehr, oder? --Benatrevqre …?! 10:57, 7. Sep. 2012 (CEST)
Zum Zeitpunkt als ich das gestern geschrieben habe, ging es nicht. Heute aber geht es. SkySilver (Diskussion) 11:13, 7. Sep. 2012 (CEST)
Bei mir ist das auch, wie beschrieben, verzerrt. Ich nutze Windows Vista und Firefox 15.0.1 Gruß, --Siganese (Diskussion) 13:09, 18. Sep. 2012 (CEST)
Das war Schluckauf vom Cache. Nach einem Purge der Seite war es weg. Allerdings habe ich unabhängig davon die Infobox entfernt, da diese nach aktueller Lage unerwünscht sind. --StG1990 Disk. 12:39, 19. Sep. 2012 (CEST)

(nach links)Die jetzige Anordnung der Zeitleiste ist allerdings auch unglücklich. Erstens haben wir zwei weitgehend inhaltsgleiche Darstellungen (Tabelle und Vorlage) direkt nebeneinander. Zweitens wird - in Verbindung mit dem Briefmarkenblock - der Platz eng, weshalb zumindest bei mir die Darstellung der Tabelle bei Heinemann "unschön" wird. Hier rutscht das Geburtsjahr in die zweite Zeile (zusammen mit dem Nachnamen), während das Sterbejahr alleine in der dritten Zeile steht. Der harte Zeilenumbruch wurde gerade revertiert. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 22:09, 19. Sep. 2012 (CEST)

Habe den Status quo der Infobox wiederhergestellt, da die Behauptung, diese sei „nach aktueller Lage unerwünscht“, jeglicher Grundlage entbehrt. Weder ist allgemein dazu etwas bekannt noch wurde hierüber auf der Diskussionsseite ein Konsens hergestellt und die Sinnhaftigkeit einer Löschung erörtert und angenommen. Obendrein halte ich ebenso die zuvor in den Artikel „geklatschte“ Zeitleiste für denkbar enzyklopädisch schlecht. --Benatrevqre …?! 14:07, 22. Sep. 2012 (CEST)
Danke - sieht wesentlich besser aus. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:15, 22. Sep. 2012 (CEST)

Offizielles Foto

Vor einiger Zeit wurde hier darüber diskutiert, ob man nicht besser das offizielle Portrait von Joachim Gauck als Foto nehmen sollte. Leider ist daraus nicht geworden. Warum nicht? (nicht signierter Beitrag von Essen94 (Diskussion | Beiträge) 14:38, 19. Aug. 2012 (CEST))

Ich kann weder hier noch in den beiden Archiven diese Diskussion finden (vielleicht bin ich aber einfach zu doof, probier's selbst: Diskussion:Bundespräsident (Deutschland)/Archiv/1 und Diskussion:Bundespräsident (Deutschland)/Archiv/2).
Ich vermute aber, dass alle "offiziellen" Fotos nicht unter einer Lizenz stehen, die für die Verwendung in Wikipedia brauchbar ist. Gruß, --Wiebelfrotzer (Diskussion) 14:56, 19. Aug. 2012 (CEST)
Diskussion:Joachim Gauck/Archiv/4#Foto. --Vsop (Diskussion) 11:49, 20. Sep. 2012 (CEST)
Ich hab mich vertan. die Diskussion war im Artikel über Joachim Gauck. Ich dachte an dieses Bild hier: http://www.bundespraesident.de/DE/Presse/Pressebilder/pressebilder-node.html (nicht signierter Beitrag von 88.77.250.242 (Diskussion) 17:41, 6. Okt. 2012 (CEST))

Bundespräsident a.D.

Ist Bundespräsident a.D. (außer Dienst) eine offizielle Bezeichnung für ehemalige Bundespräsidenten während ihres weiteren Lebens ? Und postum ? --Goesseln (Diskussion) 11:00, 20. Sep. 2012 (CEST)

Was heißt "offiziell"? Woraus soll sich das ergeben? In den einschlägigen Gesetzen steht davon wohl nichts, aber bundespraesident.de benutzt die Bezeichnung. Postum wäre wohl lächerlich, weil ein Toter tot ist und nicht "außer Dienst". --Vsop (Diskussion) 11:29, 20. Sep. 2012 (CEST)
Das Innenministerium empfiehlt die Bezeichnung "Bundespräsident a.D." in Anschriften, jedoch nicht in der persönlichen Ansprache. Siehe Ratgeber für Anschriften und Anreden; Seite 29. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:38, 20. Sep. 2012 (CEST)

Wahl des Bundespräsidenten

Ich habe hier einen kleinen Abschnitt angefügt, der eine allzustraffe Festlegung auf den bisherigen Zustand vermeidet und eine Perspektive eröffnet.--Michaoje (Diskussion) 18:48, 1. Okt. 2012 (CEST)

Ohne Belege sah es aus wie Deine persönliche Meinung.--Frauke32 (Diskussion) 19:25, 1. Okt. 2012 (CEST)
Abschnitt wurde zurecht wieder entfernt, weil völlig unbelegte Theoriefindung. --Benatrevqre …?! 20:37, 3. Okt. 2012 (CEST) Mit dieser Einordnung in den WIKIPEDIA-Regularien einverstanden, obwohl mein Beitrag inhaltlich zutrifft.--Michaoje (Diskussion) 21:47, 5. Okt. 2012 (CEST)

Parteizugehörigkeit

Der Bundespräsident ist grundsätzlich "parteilos", ab seinem Amtsantritt.

Auch nach dem Ende seiner Amtszeit nimmt der Bundespräsident seine Parteizugehörigkeit nicht wieder an, normalerweise.

V. Weizsäcker wurde von einem Berliner CDU Verband angefragt ob er nicht Mitglied werden wolle. Das hat er abgelehnt. --88.153.191.80 10:44, 16. Feb. 2013 (CET)

während der Amtszeit ruht die Mitgliedschaft. weiteres ist nicht bekannt. evtl. Quelle nennen! --Benedikt2008 (Diskussion) 11:24, 16. Feb. 2013 (CET)
Sie ruht während seiner Amtszeit. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird in der Praxis aber vom BPräs verlangt. Denn der Bundespräsident darf weiterhin Mitglied einer Partei bleiben, wobei er sich verpflichen muss, nach Amtsübernahme politisch neutral zu sein; nicht umsonst tritt er als „neutrale Macht“ auf. In der Regel haben das bisher auch mehr oder weniger alle Präsidenten geschafft. Eine persönliche und parteipolitische Konfliktsituation kann eintreten, wenn er ein Gesetz aus einem oder mehreren bestimmten Gründen nicht unterschreibt: Damit stellt er sich natürlich gegen die Partei, die das Gesetz verabschieden möchte. Doch wenn er gravierende Bedenken hat und das Gesetz möglicherweise gegen die Verfassung verstößt, ist es sein gutes Recht, seine Unterschrift zu verweigern.
Das Wesentliche zu diesem Thema findet sich unlängst hinreichend erklärt im Abschnitt Reden und parteipolitische Neutralität. Alles weitere ist unerheblich. Die Behauptung, er sei währenddessen „parteilos“, ist also genau genommen falsch. --Benatrevqre …?! 13:45, 23. Feb. 2013 (CET)

Biddeschön ...

... lieber Herr Benutzer:111Alleskönner [17] -- Wehsolf (Diskussion) 03:23, 18. Jun. 2013 (CEST)

Die Änderungen 111Alleskönners überzeugen in keiner Weise und stellen keine Verbesserungen ggü. den vorigen allgemein akzeptierten Formulierungen dar. Es werden unbegründete Schlussfolgerungen angestellt (obwohl er eigentlich als eine neutrale Macht […]), wofür es keine zwingende Notwendigkeit gibt. 111Alleskönner hat auf der Diskussionsseite weder nachvollziehbar begründet noch Konsens gesucht, worin überhaupt der Sinn seiner Änderungen liegen soll. --Benatrevqre …?! 10:12, 20. Jun. 2013 (CEST)

Eherfauen bzw. Lebensgefährtinnen der Bundespräsidenten

Hallo, Vielleicht sollte man einen Hinweis einbauen, dass die Lebensgefährtinnen der ersten zehn Bundespräsidenten auch Ehefrauen waren, aber ich denke nicht, dass das in die Überschrift des Abschnitts gehört.

Grüße, --Merkið (Diskussion) 17:50, 26. Sep. 2013 (CEST)

Zumindest besteht diese Überschrift schon ewig und es gibt m.E. keinen triftigen Grund, diese zu ändern. --Benatrevqre …?! 14:41, 28. Sep. 2013 (CEST)
Ehefrauen sind Lebensgefährtinnen. Wer schreibt einen Artikel/Absatz über Meerwasser und H2O? Die Überschrift besteht mitnichten ewig, und wenn dem so wäre, was hätte das für einen Wert? --Merkið (Diskussion) 23:33, 28. Sep. 2013 (CEST)
Es sind aber nicht alle Lebensgefährtinnen auch Ehefrau und es ist m.E. gesellschaftsrelevant, beide Begriffe anzugeben. Unter einer Ehefrau versteht man gewöhnlich auch nicht zwingend eine Lebensgefährtin, denn man kann verheiratet sein, ohne zusammenzuleben und das Leben insofern miteinander zu teilen. So ist Gauck zwar immer noch verheiratet – er hat mithin immer noch eine getrennt von ihm lebende Ehefrau –, aber seine Lebensgefährtin ist nicht seine Ehefrau, sondern D. Schadt.
Ich halte es aufgrund dieses Sachverhalts weiterhin für sinnvoll, demnach zwischen Lebensgefährtin im Sinne einer Frau in einer nicht-ehelichen Beziehung und einer Ehegattin zu unterscheiden, selbst wenn eine Ehefrau auch eine Lebensgefährtin sein kann. --Benatrevqre …?! 09:28, 29. Sep. 2013 (CEST)
Danke, diese Antwort war hilfreich :) --Merkið (Diskussion) 12:13, 29. Sep. 2013 (CEST)
Ok. --Benatrevqre …?! 12:50, 29. Sep. 2013 (CEST)

Parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten

Die aktuelle Entgleisung des amtierenden Bundespräsidenten Gauck sollte man unter der Repubrik "parteipolitische Neutralität" in den Artikel aufnehmen, da er noch Wellen schlagen wird. Autor "Fröhliche Kartoffel" --88.65.11.70 02:34, 23. Okt. 2013 (CEST)

Nein. Das war auch keine Entgleisung, sondern eine Tatsachenbeschreibung. --Benatrevqre …?! 02:49, 6. Dez. 2013 (CET)

Anzahl der möglichen Amtszeiten

Bereits vor sieben Jahren stand im Artikel zutreffend, dass durchaus mehr als zwei Amtszeiten möglich sind. Unmittelbar nach der ersten Amtszeit ist eine Wiederwahl nur einmal möglich, doch nach einer Unterbrechung (also einer Amtszeit eines anderen Bundespräsidenten) kann auch eine Person wieder zum Bundespräsidenten gewählt werden, die schon zwei Amtszeiten hinter sich hat. Leider wurden diese korrekte Darstellung zwischendurch immer wieder klammheimlich und ohne Begründung aus dem Artikel gelöscht. Ich habe den Satz wieder eingefügt und hoffe auf eine längere Lebensdauer. Ignatius (Diskussion) 21:07, 17. Jan. 2014 (CET)

Danke für die Einfügung dieses Satzes. --Benatrevqre …?! 18:41, 20. Jan. 2014 (CET)

Tagespolitik

Ich halte folgenden Satz des Wikipediaartikels für irreführend "Seine Rolle im politischen System des Staates liegt jenseits der Tagespolitik, da die Regierungsarbeit in Deutschland von der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet wird". Es könnte missverstanden werden, dass der Bundespräsident sich nicht in tagespolitische Themen einmischen dürfte oder gar täte. Tatsächlich mischt sich der Bundespräsident ab und an in tagespolitische Themen ein. Besonders der Herr Gauck - ob Pegida, Islam, Einwanderung/Flüchtlinge oder gar Griechenland und Kriegsschadenseratz <FAZ am 1. Mai 2015 - Griechenland und Rückzahlungen</ref>. Ich plädiere dafür, dass dieser Satz abgeändert wird, damit er nicht so irreführend klingt. Hier ein Ansatz von der offiziellen Bundesseite: "Auch wenn es keine Vorschrift im Grundgesetz gibt, die dem Bundespräsidenten politische Stellungnahmen verbietet, so hält sich das Staatsoberhaupt in aller Regel mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurück." < Bundespräsident - Amt und Aufgaben / Juristisch gesehen </ref>

--Basiliussap (Diskussion) 00:13, 2. Mai 2015 (CEST)

Ja. Du hast völlig Recht. Schau Dir die aktuelle Version an. Danke und Gruß! --Andreas Parker (Diskussion) 14:50, 2. Mai 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 18:29, 8. Jun. 2015 (CEST)

Korrekturvorschläge

Unter 1.5 Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen heißt es:

„Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht. Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG steht.“

Im zweiten Satz müsste es aber mMn richtig heißen: "[...] da es [...] stand".

In besagtem Abschnitt heißt es unter Materielle Prüfungskompetenz:

„Bei der materiellen Prüfungskompetenz handelt es sich um die Möglichkeit des Bundespräsidenten, ein ihm zur Unterzeichnung vorgelegtes Gesetz auf seine inhaltliche Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüfen.“

Hier fehlt vor "überprüfen" ein "zu" (die Möglichkeit, etw. zu überprüfen).--Uldra (Diskussion) 20:23, 19. Jun. 2015 (CEST)

Da es sich beide Male um grammatikalische Korrekturen handelt, die ich – vermutlich ebenso wie du – als zwingend betrachte, habe ich sie übernommen. Danke für deine Aufmerksamkeit. Benatrevqre …?! 11:19, 23. Jun. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 11:41, 23. Jun. 2015 (CEST)

Vizekanzler

Es ist hier festzuhalten, dass der ganze Beitragsteil unter einer falschen Überschrift steht, denn es gibt in Deutschland -a anders als in Österreich und auch wenn der Begriff durch die Medien benutzt wird - keinen Vizekanzler! Eine Enzyklopädie, die Wikipedia gerne sein möchte, sollte sich doch an Tatsachen orientieren. Wie unten angeführt gibt es lediglich einen Stellvertreter des Bundeskanzlers. (nicht signierter Beitrag von 87.163.108.116 (Diskussion) 23:00, 20. Jun. 2015 (CEST))

Dein Einwand ist zwar berechtigt, in der Sache aber nicht schwerwiegend, weil Absatzüberschriften sich nicht zwingend an die offizielle Nomenklatura halten müssen, sondern sich allenfalls daran orientieren können. Benatrevqre …?! 13:51, 22. Jun. 2015 (CEST)

"Die Auswahl und Ernennung des Stellvertreters des Bundeskanzler ist gemäß Grundgesetzes (Art. 69 Abs. 1 GG) alleinige Kompetenz des Bundeskanzlers. Der Bundespräsident wirkt hieran nicht mit."

sollte es nicht so heißen: Die Auswahl und Ernennung des Stellvertreters des Bundeskanzlers ist gemäß Grundgesetzes (Art. 69 Abs. 1 GG) alleinige Kompetenz des Bundeskanzlers. Der Bundespräsident wirkt hieran nicht mit.

Ggf. kann hier auch so formuliert werden: Die Auswahl und Ernennung des Vizekanzlers (Link zum Stellvertreter_des_Bundeskanzlers) ist gemäß Grundgesetzes (Art. 69 Abs. 1 GG) alleinige Kompetenz des Bundeskanzlers. Der Bundespräsident wirkt hieran nicht mit.

--Great notion (Diskussion) 13:42, 26. Mär. 2015 (CET)Great_notion

Danke für den Hinweis, es geht aber noch einfacher und vor allem eleganter mit dem Wort "dessen". Benatrevqre …?! 19:58, 28. Mär. 2015 (CET)

Zu https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)&diff=140360345&oldid=140343522:

  1. gemäß ist eine Präposition mit Dativ, http://www.duden.de/rechtschreibung/gemaesz_bezueglich_laut. "Gemäß Grundgesetzes" (Genitiv) geht gar nicht.
  2. "Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter", lautet GG/69 I. Sinnvollerweise behandelt man das deshalb - wie im Artikel Bundeskanzler (Deutschland) - erst nach der Ministerernennung und nicht vorher. Zu verschweigen, dass der Vize ein Bundesminister sein muss, ist keinesfalls angebracht.
  3. "Ein weitergehendes materielles oder personelles Prüfungsrecht ist zwar im Grundgesetz keineswegs ausgeschlossen, hat sich aber in der Verfassungswirklichkeit nicht entwickelt. Die heutige Tradition, dass sich der Bundespräsident in die Personalpolitik des Bundeskanzlers nicht einmischt, geht zurück auf ein diesbezügliches Ansinnen von Theodor Heuss, der sich vor der Ernennung der Minister des ersten Kabinetts Adenauer eine Ministerliste vorlegen lassen wollte. Adenauer wies diese Forderung jedoch zurück, Theodor Heuss gab nach und etablierte so die seither traditionell fortgeführte Vorgehensweise, die auch bei der Entlassung eines Ministers oder Kabinetts angewendet wird." Auf welcher seiner 433 Seiten ist das in dem als Quelle angegebenen Buch zu finden? Wenn es in GG/64 I heißt: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen", dann lässt das ein über Formalien hinausgehendes förmliches Prüfungsrecht, das aus sonstigen Gründen zur Ablehnung der Ernennung berechtigen würde, kaum zu. "Der Bundespräsident muss sie nach der in der Staatsrechtslehre überwiegenden Meinung ernennen, ohne die Kandidaten selbst politisch prüfen zu können", heißt es denn auch in Bundeskanzler (Deutschland)#Bestellung der Minister. Die Geschichte mit der "Ministerliste" wird von Theodor Eschenburg, http://www.zeit.de/1965/42/darf-heinrich-luebke-minister-schroeder-ablehnen/komplettansicht, ganz anders dargestellt. "Heuss soll von Adenauer bei der ersten Benennung zum Bundeskanzlerkandidaten im September 1949 Auskünfte" über geplante grundsätzliche Richtlinien und seine Ministerliste "verlangt, aber nicht erhalten haben". Die Annahme, der BuPrä erfahre die Namen der von ihm zu ernennenden Minister erst bei der Ernennung und nicht vorher, ist absurd.
  4. "Anschließende Wiederwahl ..." heißt es in GG/54 II. Es gibt keinen Grund, daraus "Eine anschließende Wiederwahl" zu machen.
  5. " Zu einem dritten Wahlgang kam es 1969, als Gustav Heinemann mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, 1994 und 2010, doch wurde 1994 und 2010 im dritten Wahlgang doch noch eine absolute Mehrheit erzielt", ist sachlich und sprachlich nicht zu beanstanden.
Für Benatrevqres Abänderung gilt das nicht: Zu einem dritten Wahlgang kam es 1969, als Gustav Heinemann mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, 1994 und 2010 und er jeweils doch noch eine absolute Mehrheit erzielt hatte. --Vsop (Diskussion) 23:42, 28. Mär. 2015 (CET)
  • Sprachlich war der betr. Satz ein Murks und daher zu beanstanden, insbesondere wurde wiederholt vom "dritten Wahlgang" geschrieben, obwohl auf diesen bereits zu Beginn des Satzes abgestellt wurde.
  • Wie es im GG formuliert ist, ist im Grunde für unsere Formulierungen sprachlich unerheblich, solange der Sinn gewahrt wird, da wir wiedergeben und nicht den Satz 1:1 kopieren sollen. Das wäre allein stilistisch schon keine gute Lösung und zu vermeiden. Der vorangestellte unbestimmte Artikel eine stört daher nicht und fügt sich passend ein.
  • Ein Halbsatz, in dem kurz hintereinander das Wort "doch" fällt, sollte übrigens nicht nur in diesem Fall, sondern überhaupt vermieden werden. Benatrevqre …?! 00:12, 29. Mär. 2015 (CET)
  • "Ein Murks" ist offensichtlich Benatrevqres Version: "Zu einem dritten Wahlgang kam es 1969, als Gustav Heinemann mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, sowie 1994 und 2010, als er jeweils doch noch eine absolute Mehrheit erzielt hatte." Wer, bitteschön ist "er", "der jeweils doch noch ..."? Heinemann, der 1976 starb? Und wieso "hatte"?
  • Wie es im Grundgesetz formuliert wurde, ist hier deshalb nicht unerheblich, weil es die hässliche und eher verwirrende Doppelung "Eine anschließende Wiederwahl ist einmal möglich" vermeidet. Jedenfalls gibt es keinen Grund, Text, der dem Gesetz entspricht, nach dem persönlichen Geschmack aufzuhübschen.
  • Art. 69 zu ersetzen durch Grundgesetz (Art. 69 Abs. 1 GG) ist gleichfalls keine Verbesserung, sondern eine eindeutige Verschlechterung, da der Link zum Gesetzestext fehlt.
Du bist auf meine triftigen Argumente nicht eingegangen. Daher nochmals: keine Weblinks im Fließtext (entweder übliche Vorlage einbauen oder Weblink gänzlich weglassen); Link zu relativer Mehrheit bereits im Artikel an einschlägiger Stelle gesetzt, daher entl.; "doch...doch" ist eine blödsinnige Formulierung und im betr. Fall eine völlig unnötige Wortwiederholung; daneben habe ich erneut die überflüssige Wdh. von "drittem Wahlgang" gelöscht. Nun verstanden?
Das von mir eingebaute Wort "er", das den Anschein erwecken konnte, einen Bezug zu Heinemann darzustellen, war in der Tat falsch und ein bedauerliches Versehen meinerseits.
Auf deine übrigen Punkte bin ich bewusst nicht eingegangen, da ich keinen unmittelbaren Zusammenhang zur hiesigen Diskussion erkennen kann und sie m.E. insoweit nichts mit der Verbesserung des Artikels zu tun haben. Aber du kannst gerne konkret erklären, was du damit bezwecken wolltest.
Noch etwas, nicht nur speziell in dieser Angelegenheit, sondern auch allgemein: Es führt zu nichts, anhand des Wortlauts des GG zu argumentieren, sondern es muss unter Beachtung von WP:KTF zwingend anhand von Sekundärliteratur argumentiert werden. Gruß Benatrevqre …?! 12:54, 29. Mär. 2015 (CEST)

Na klar. Mein Hinweise auf die nicht folgerichtige, unvollständige, offensichtlich fehlerhafte und auch nicht ausreichend belegte Darstellung in den Abschnitten Vizekanzler und Mitglieder der Bundesregierung hat "insoweit nichts mit der Verbesserung des Artikels zu tun". Und wenn ich den Wortlaut des GG gegen willkürliche "Verschönerungen" verteidige, für die keinerlei Argument aus Sekundärliteratur beigebracht wurde, dann wird die Belegpflicht einfach umgedreht und mir der Vorwurf des Verstoßes gegen WP:KTF gemacht, ohne den von mir angeführte Aufsatz von Theodor Eschenburg zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank für diese abermalige Demonstration von Hochleistungsborniertheit. --Vsop (Diskussion) 19:57, 29. Mär. 2015 (CEST)

Dein kläg­licher Beitrag ist wieder mal ein Zeugnis dessen, wie man sich nicht zu Sachargumenten äußert, sondern versucht, den anderen mit einer ungerechtfertigten Bezichtigung persönlich anzugreifen. Aus diesem Alter bin aber raus.
Die Bedeutung des Wortes "insoweit" scheint dir zudem nicht klar zu sein: ich schrieb es nicht von ungefähr und führte aus, weshalb ich es so sehe.
Im Übrigen schreiben wir eine Enzyklopädie und tippen nicht Wort für Wort das Grundgesetz ab. Allein darin steckt schon die Kunst, gehaltvoll und angebracht formulieren zu können; es wird dabei nach unseren Regularien (WP:Q) verlangt, dass dies durch einschlägige Sekundärliteratur oder wenigstens zuverlässige Informationsquellen vonstatten geht. Gut, dass du das auch so siehst. Dazu gehört aber eben nicht, einfach Sätze aus Gesetzestexten zu kopieren, da dies Primärquellen sind! Daher habe ich erneut einen unbestimmten Artikel vor den betr. Satz gesetzt und ihn so formuliert, wie der GG-Artikel auch auf der einschlägigen Webseite aus dem Webauftritt des Bundespräsidenten verstanden wird: "Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig." Benatrevqre …?! 11:58, 30. Mär. 2015 (CEST)

Ich widerspreche der Archivierung dieses Abschnitts. Auf das, was ich am 28. März 2015 unter 3. beanstandete, ist noch keine Reaktion erfolgt. Entgegen WP:QA#Grundsätze wird im Abschnitt Bundespräsident (Deutschland)#Mitglieder der Bundesregierung nach wie vor „die genaue Fundstelle (Seitenzahl)“ des als Quelle genannten Buches nicht mitgeteilt. Auch mein Einwand, dass man bei Theodor Eschenburg eine ganz andere Darstellung findet, wurde übergangen. Statt sich sachlich damit auseinanderzusetzen, griff Benatrevqre lieber zu wüster Beschimpfung: „Dein kläg­licher Beitrag ist wieder mal ein Zeugnis dessen, wie man sich nicht zu Sachargumenten äußert ...“ --Vsop (Diskussion) 03:09, 21. Sep. 2015 (CEST)

Was soll bei Eschenburg anderes stehen als das, was du im betreffenden Abschnitt dieses Artikels denn gelesen hast? Zu dieser Sache hast du dich nicht konkret geäußert. 2A02:8070:E194:1C00:2C43:4B10:EA37:6DA2 07:53, 21. Sep. 2015 (CEST)

Aufgaben und Befugnisse

An der Aufzählung der Aufgaben und Funktionen des Bundespräsidenten stört mich, dass die Aufzählung in Sätzen (mit Subjekt, Verb und Objekt: „Er vertritt …“) beginnt, um ab der dritten Position in eine substantivische Aufzählung („Ernennung und Entlassung von …“) überzugehen. Der sprachliche Stil würde verbessert werden, wenn ein Modus durchgehalten werden könnte, etwa die Aufzählung in Sätzen. --Tfjt (Diskussion) 13:07, 7. Jun. 2014 (CEST)

Fehlt hier nicht die Genehmigung der Geschäftsordnung der Bundesregierung? (nicht signierter Beitrag von 80.137.107.33 (Diskussion) 17:47, 20. Nov. 2015 (CET))

Ja, pro forma. Benatrevqre …?! 16:34, 16. Dez. 2015 (CET)

Defekte Weblinks - erldigt

GiftBot (Diskussion) 23:07, 22. Nov. 2015 (CET)

NOZ-Link, von Arnim-Link, Bundestags-link repariert, Video von Das Erste rausgenommen, da nicht mehr existent. Alles erledigt. --Orik (Diskussion) 12:39, 10. Jan. 2016 (CET)

Grafische Alternative zur bestehenden Zeitleiste

Ich habe diesen Entwurf [18] einer grafischen Alternative zur bestehenden Zeitleiste unter der Spielwiese abgespeichert. Falls die jemand, der hier Schreibrechte hat, ersetzen mag, sollte er den Entwurf als Vorlage:Grafische_Zeitleiste_Bundespräsidenten_(Deutschland) anlegen und in den Artikel einbinden. (Eventuell auch den Titeleintrag in der Zeitleiste ändern oder löschen.)--188.103.71.226 20:03, 29. Apr. 2016 (CEST)

Ich finde die vorhandene besser. Bei deinem Vorschlag:
  • die Hintergrundfarbe ist z. B. bei Gauck kaum zu erkennen
  • Wulff hat kein Bild, andere sind angeschnitten
  • dafür hat Gauck zwei weiße Querstriche
  • die Bilder sind winzig
Wer mehr über die einzelnen wissen will, klickt halt. —Ulz Bescheid! 20:17, 29. Apr. 2016 (CEST)
@Ulz: Danke für die Rückmeldung. Ich habe die Bilder in der Zeitleiste mal auskommentiert:[19]. Das Problem scheint zu sein, dass ich die Zeitleiste wohl mit einer deutlich größeren Fonteinstellung im Browser erstellt hatte, und die Bilder bei Deiner anderen (kleineren) Fonteinstellung nicht mitskalieren, so dass sie dann den Balken überdecken. Ohne Bebilderung gibts wohl kaum Mehrwert zur bestehenden Leiste. Eine Ersetzung hat sich dann wohl erledigt.:Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 188.103.71.226 23:44, 29. Apr. 2016 (CEST)

Wiederwahl

Der Wortlaut der Wiederwahl heißt Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG: "Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig."

Das ist genauso geregelt wie in den USA. Eine dritte Wahl ist möglich. Denn das Substantiv zum Verb "anschließen" ist "Anschluss". Was ist ein Anschluss? Technisch gesehen etwas verbindet. Wenn also etwas dazwischen ist, ist es keine Verbindung.

Die Kehrseite wäre nämlich folgende Formulierung: Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Welche Funktion hätte das Wort "anschließend" also sonst?

Daher ist es faktisch falsch, in Wikipedia zu formulieren, dass die Wiederwahl nur einmal möglich ist! Sie ist mehrmals möglich in der theoretischen Jura. Aber bei einer dritten Wahl muss es eine oder mehrere Pausen geben. Eine Pause ist, dass eine Wahl einer anderen Person zwischen erster Wahl und zweiter Wiederwahl statt gefunden hat.

In Prinzip könnte man jura-technisch sogar so vorgehen: nachdem ein Bundespräsident hintereinanderfolgend 2 Amtszeiten inne hatte, muss nun ein anderer Kandidat gefunden und gewählt werden. Bei der Vereidigung lehnt dieser es ab, die Wahl anzunehmen. Faktisch ist die Person aber trotzdem gewählt worden. Dem Vorgänger stünde nun frei, noch einmal anzutreten. (nicht signierter Beitrag von Blumeswelt (Diskussion | Beiträge) 20:13, 6. Jun. 2016 (CEST))

Danke, ist nun klar herausgearbeitet und belegt. Benatrevqre …?! 11:50, 8. Jun. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 11:50, 8. Jun. 2016 (CEST)

Erweiterung des Artikels

Leider darf ich den Artikel nicht bearbeiten. Daher hier einen Vorschlag an jemanden, der es kann. Hinzuzufügen am Ende des Absatzes unter

Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Joachim Gauck (seit 2012)

Am 06.06.2016 verkündete Gauck, dass er aus Altersgründen nicht für eine erneute Wahl zur Verfügung stehen wird. Er gibt sein Amt daher spätestens mit dem turnusgemäßen Ablauf seiner Amtszeit am 17.03.2017 auf.

Quelle: Pressemitteilung vom 06,06,2016 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2016/06/160606-Erklaerung-Amtszeit.html?nn=1891550 (nicht signierter Beitrag von PinkyMcBrain (Diskussion | Beiträge) 21:36, 6. Jun. 2016 (CEST))

Sehe ich als enzyklopädisch irrelvant an. Wenn Gauck am 17. März 2017 aufhört, wird der Artikel entsprechend geändert bzw. angepasst. Alles andere davor ist lediglich eine Absichtserklärung ohne jede bedeutende, insbesondere ohne verfassungsrechtliche Relevanz. Gauck könnte sich genauso gut bis dahin auch wieder umentscheiden. Bitte beachten: Wikipedia ist kein Newsticker! Benatrevqre …?! 11:14, 8. Jun. 2016 (CEST)

Heinemann

Bitte keine belegten Informationen einfach so löschen. Siehe auch hier, hier oder hier. Und über die übrigen kann man diskutieren, insbesondere wenn sie schon ewig im Artikel stehen und der Löschung widersprochen wurde. Der "Belege fehlen"-Baustein reicht hier in der Sache zur Kennzeichnung offener Punkte aus.

Solche Edits sind übrigens unsinnig, da zwischen zwei <ref>-tags kein Semikolon gehört. Benatrevqre …?! 12:59, 14. Jun. 2016 (CEST)

Prima, endlich kommst du mit richtigen Belegen. Dann kann das Mahnen und Christsein im Text verbleiben, erledigt.
Für unbelegte Dinge gilt die Regel: "Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden." Meine Löschung ist vollkommen regelkonform, denn ich bestreite die beiden Behauptungen, dass a) die Unterlagen zu Lübkes KZ-Baubeteiligung Stasi-Fälschungen seien und b) Heinemanns "Wahl kann auch als politisch bedeutsam gesehen werden, da sie die später im Jahr 1969 gebildete sozialliberale Koalition widerspiegelte; deshalb galt die Wahl in der Bundesversammlung lange als Vorbote für die folgende Bundestagswahl." Diese These ist offensichtlich nicht nur unbelegt, sondern von dir selbst als TF eingestanden worden (siehe Versionsgeschichte).
Wir können gern darüber diskutieren, der Edit-War beginnt allerdings nicht bei der Streichung, sondern bei deinem Beharren darauf, Unbelegtes, Wertendes oder TF im Artikel behalten zu wollen. Bitte nimm davon Abstand. Du kannst auf genau eine Weise für den Erhalt der Informationen sorgen, nämlich durch belegen, belegen, belegen. Weder BelegeFehlen-Bausteine noch Diskutieren noch das Alter des Unfugs erfüllen diese Funktion ansonsten. Gruß, Denis Barthel (Diskussion) 09:21, 15. Jun. 2016 (CEST)
P.S.: Du hast recht: die von dir eingefügten Semikolons gehören nicht zwischen ref-tags. Ich hätte sie gleich streichen sollen, als ich deinen Unsinn behob, mehrere Belege in ein ref zu packen. Lieben Gruß, Denis Barthel (Diskussion) 09:39, 15. Jun. 2016 (CEST)
Es ist überhaupt kein Unsinn, mehrere Nachweise in eine Fußnote zu packen, sondern eine grundsätzlich übliche Darstellungsweise.
Sobald ein "Belege fehlen"-Baustein eingesetzt wurde, besteht kein triftiger Grund mehr, eine Passage zu löschen, insbesondere wenn ihre Aussage nicht sachlich begründet bestritten wird, was insbesondere bei leicht überprüfbaren Tatsachen der Fall ist. Es ist schon peinlich, wenn dir das damalige Zeitgeschehen unbekannt zu sein scheint und du Dinge bezweifelst, die eigentlich allgemein bekannt und nicht infrage gestellt werden sollten wie etwa die Angelegenheit zu Lübke. Benatrevqre …?! 10:37, 15. Jun. 2016 (CEST)
Schnöselig-hilflose Angriffe ad hominem lasse ich unerwidert, verzichte bitte darauf. Thesen wie "Sobald ein "Belege fehlen"-Baustein eingesetzt wurde, besteht kein triftiger Grund mehr, eine Passage zu löschen" mögen deiner Meinung nach stimmig sein, sind aber nicht durch das WP-Regelwerk gedeckt. Im Rahmen der ja bereits recht angespannten Diskussion wäre es sinnvoll, sich ausschließlich auf dieses zu stützen, statt auf persönliche Geschmäcker. Danke und Gruß, Denis Barthel (Diskussion) 20:16, 15. Jun. 2016 (CEST)
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass grundsätzlich das Konsensgebot gilt. Und bei nicht-strittigen Fällen gilt, dass Löschungen unangebracht sind, wenn der Fehlende Belege-Baustein bereits ausreichend ist, um in üblicher Praxis unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf diesen Mangel hinzuweisen. Benatrevqre …?! 13:03, 20. Jun. 2016 (CEST)
"grundsätzlich gilt das Konsensgebot" - das ist ein Quatsch, den du dir jetzt aus den Fingern saugst, wo es dir gerade passt. Ebenso wie der heitere Mythos, dass Fehlende Belege-Bausteine dich befugen würden, gelöschten unbelegten Unfug wieder einzufügen. Ich kann mich im übrigen nicht erinnern, dass du in deiner ersten oder irgendeiner weiteren Reaktion auf meine Edits dem Konsensgebot gefolgt bist, wenn du einen Konsens suchen willst (den ich nicht brauche), dann leg mal vor. Denis Barthel (Diskussion) 08:41, 24. Jun. 2016 (CEST)
Es steht in diesem Artikel kein "unbelegter Unfug"! Weder vor noch nach meinen Bearbeitungen. Also bleib bitte bei der Wahrheit. Und selbstverständlich gilt in diesem kollaborativen Projekt das Konsensgebot, das sich einerseits aus WP:Wikiquette und WP:Diskussionsseiten ergibt und andererseits an der üblichen Wikipraxis erkennbar ist. Und wenn du einen meiner Edits inhaltlich anzweifeln möchtest, dann können wir gerne hier darüber diskutieren. Benatrevqre …?! 15:48, 26. Jun. 2016 (CEST)

Kurzgeschichte als Eselsbrücke

Es gibt eine Kurzgeschichte, mit der man sich die Reihenfolge der Bundespräsidenten kann. Sie beginnt mit Heu und in der Geschichte kommen ein Sack Weizen, ein Herzog und später auch ein Wolf vor. Dummerweise weiß ich nicht, wie die Geschichte ging, aber bei Planet Wissen lässt sie sich abrufen.--Bahnfreund-94 -Diskutier mit mir 11:00, 4. Jul. 2016 (CEST)

Ich glaube nicht, dass sowas in einem enzyklopädischen Artikel ausgeführt werden muss. 141.68.112.188 19:29, 4. Jul. 2016 (CEST)

Lübke

Die Berliner Zeitung von 1994 ist keine aktuelle Informationsquelle im Sinne von WP:Belege #Was sind zuverlässige Informationsquellen: Damit keine veralteten oder überholten Informationen in Wikipedia eingearbeitet werden, sollten möglichst aktuelle Ausgaben Verwendung finden. Ich habe diesen Nachweis daher entfernt, zumal die ausgebreiteten Ausführungen über KZ-Häftlinge den Rahmen und insbesondere das Verhältnis dieses Absatzes ggü. den anderen gesprengt haben. Insbesondere gehören sie zum Themenkomplex über die Haft in Peenemünde allgemein und wurden nicht Lübke persönlich angelastet oder ihm in der breiten Öffentlichkeit zum Vorwurf gemacht, zumal fraglich ist, inwieweit der Bauleiter Lübke persönlich beteiligt war, waren also nicht besonderes Thema im Fall Lübke – dies sollte, falls relevant, dann ohnehin im Hauptartikel Heinrich Lübke diskutiert werden. Auch das Spiegel-Interview mit Jens-Christian Wagner habe ich durch einen neueren und ausführlicheren Beitrag dieses Autors (Einzelnachweis neueren Datums) ersetzt. Benatrevqre …?! 20:27, 15. Jun. 2016 (CEST)

Die Frage ist, ob die Information wirklich veraltet ist. Bitte belege das. Deine apologetisch-einseitigen Ansichten führen zu entsprechend unneutralen Texten, deine privaten Ansichten halte bitte raus. Entweder sind alle neuen Erkenntnisse zu H.L.'s Rolle uninteressant, einschließlich der Tatsache der Manipulation durch die Stasi, oder keine. Bitte entscheide dich. Beste Grüße, Denis Barthel (Diskussion) 21:36, 15. Jun. 2016 (CEST)
Es stellt sich nicht die Frage, dass ich mich hier (unbedingt) entscheiden müsste, sondern du machst hier bitte keine undiskutierten Alleingänge, indem neue Themen eingebaut werden, die aber gar nicht artikelrelevant sind. Auch liegt die Belegpflicht bekanntlich bei demjenigen, der eine neue Information einbringen möchte, demzufolge bei dir. Möchtest du die Aussagen über die KZ-Häftlinge hier im Abschnitt zusätzlich einbauen, liegt es bei dir, nachzuweisen, dass sie für die Wahl Lübkes für das Bundespräsidentenamt relevant waren. Der in den damaligen Medien breitgetretene angebliche „KZ-Bauer Lübke“-Sachverhalt war es (s. Wagner, Keil und Cassier). Des Weiteren gilt für umstrittene Ergänzungen das Konsensgebot.
Was in der Sache auch nicht geht, ist dein völlig unbegründeter Revert, indem du deine ungenügenden bzw. nicht hinreichenden Belege (es handelt sich bei deinen Sekundärquellen nicht um wissenschaftliche Literaturnachweise, denen man für den akademischen Diskurs aussagekräftige Wertungen entnehmen könnte) und insbesondere inhaltlich unausgegorene und z.T. sogar unzutreffende (!) Aussagen wiedereingebaut (u. a. ist die Behauptung „nach dem Ende des SED-Regimes“ falsch) und formatierungstechn. Verbesserungen meinerseits zurückgesetzt hast – das geht schon in Richtung Artikelvandalismus. Daher solche nicht hilfreichen Reverts bitte sein lassen, danke! Über inhaltliche Ergänzungen wird auf der Artikeldisk. diskutiert, und erst dann werden üblicherweise konsentierte Erweiterungen in den Artikel übernommen und v. a. in korrekter Weise (notfalls unter Verwendung entsprechender Vorlagen für ungeübte Autoren) eingepflegt. Benatrevqre …?! 12:03, 20. Jun. 2016 (CEST)
Spar dir deine Belehrungen. Du hast mit Reverts den "konsensorientierten Dialog" eröffnet, wacker für den Erhalt parteischer, belegloser Informationen und haltloser Wertungen gekämpft. Das dir meine Belege nicht gefallen, mag sein, ist aber irrelevant vor dem Hintergrund, dass du selbst gern Tageszeitungen zitierst. Wir können aber gern den gesamten nichtwissenschaftlichen Belegapparat im Abschnitt (oder gleich dem gesamten Artikel?) streichen, dann fliegen deine WELT-Online-Links gleich mit raus. Entscheide dich, statt mit zweierlei Maß zu messen.
Deine Eigenart, Regeln zu erfinden, gewöhne dir bitte ab. Dass "die Belegpflicht bekanntlich bei demjenigen, der eine neue Information einbringen möchte" ist Unfug. Das Zitat lautet: "Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden." Nichts mit Neu o.ä.
Angesichts deines Verhaltens nicht nur mir gegenüber, sondern nach einem Blick auf die Versionsgeschichte sei im übrigen mal darauf hingewiesen: Das ist hier nicht dein Privattext. Du suchst nicht aus, was annehmbar ist und was nicht. Du triffst hier nicht die Entscheidungen. Hier wird ein Text begründet ergänzt, auch ohne die Zustimmung eines Benutzers, der sich gern als Chefredakteur geriert. Denis Barthel (Diskussion) 08:57, 24. Jun. 2016 (CEST)
Formulierungen wie SED-Regime haben in einem seriösen enzyklopädischen Artikel nix zu suchen. Das ist billigste Journaille, Hr. Barthel. MfG, --Brodkey65|...vor uns liegen die Mühen der Ebenen. 09:11, 24. Jun. 2016 (CEST)
Ich stelle fest, dass dieser bestimmt von vielen Autoren beobachtete Artikel keine "parteische, beleglose Informationen und haltlose Wertungen" beinhaltet und demnach dein völlig maßloser Vorwurf aus der Luft gegriffen ist. Mein Hinweis auf die Belegpflicht und wie er zu verstehen ist, habe ich in meinem vorigen Kommentar erläutert. Im Übrigen bist du, Denis Barthel, der einzige, der die Angaben oder ihren Aussagegehalt überhaupt ohne sekundärbelegbasierten Grund bestreitet. Auch habe ich keine inhaltlich undiskutierten Erweiterungen vorgenommen, sondern bestehende Angaben durch enzyklopädisch geeignete Belege präzisiert und ausgeführt, sodass nicht der falsche Eindruck entsteht, Lübke sei gar als Kriegsverbrecher anzusehen oder hätte nachweislich tatsächlich Lagerbaracken gebaut, die ausschließlich für ein KZ vorgesehen waren, und er sich dem bewusst war. Denn gerade diese Annahme lässt sich nicht wissenschaftlich belegen, die aber durch deine einseitige Löschung im Raum stehen bleiben würde. Benatrevqre …?! 16:01, 26. Jun. 2016 (CEST)

@Vsop: Was meinst du genau mit deiner Aussage hier? Der Vorwurf des SED-Regimes bzw. des Sterns beruhte ja lediglich auf einer angegebenen Tatsachenbehauptung, die sich aber im Nachhinein nicht belastbar belegen ließ. Benatrevqre …?! 17:27, 19. Jul. 2016 (CEST)

Staatsnotarielle Funktion - wieviele Nein gab es bisher?

Im Allgemeinen gilt der Bundespräsident als nicht sehr mächtig und hat hauptsächliche repräsentative Funktion. Gerade deshalb finde ich es schade, dass in diesem Artikel eine seiner mächtigsten politischen "Waffen" - nämlich die Unterzeichnung von Gesetzen - in diesem Artikel nur am Rande erwähnt wird: Im Spiegel gab es hierzu 2006 einen interessanten Artikel. Hierin werden die bis dahin erst achtmal stattgefundenen Verweigerungen der Bundespräsidenten zur Unterzeichnung von Gesetzen aufgelistet. Was haltet ihr davon, so eine Liste auch hier einzufügen? --Dipldoc (Diskussion) 01:00, 16. Nov. 2016 (CET)

Dass diese Thematik etwas breiter und fachlich fundiert ausgeführt wird, wäre auch in meinem Sinn. Allerdings halte ich nicht so viel von einer Liste, denn diese suggeriert immer auch etwas, vollständig zu sein. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sich dann niemand finden wird, der solche Listen weiterpflegt. Die politisch brisantesten Beispiele hervorheben, die ihren Niederschlag in die Fachliteratur gefunden haben, sollte daher m.E. ausreichend sein. Benatrevqre …?! 11:53, 17. Nov. 2016 (CET)

in Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes (Sonderstufe_des Großkreuzes) einkategoriseren und alle BP daraus entfernen (Diskussion woanders)

Moin,

ich habe hier vorgeschlagen, alle Bundespräsidenten aus der im Titel genannten Kategorie zu nehmen und die Kategorie Kategorie:Bundespräsident (Deutschland) darin einzufügen. Grund: alle BP haben das Bundesverdienstkreuz. Daher ist das so übersichtlicher, weil dann diese Kat am Anfang angezeigt wird, statt dass die alle darin verstreut sind, ohne dass das Amt als Grund für die Trägerschaft des Verdienstkreuzes angezeigt wird.

Die Diskussion bitte dort führen, da dort der richtige Ort dafür ist und damit sie nicht zersplittert wird. --Xacyllum (Diskussion) 17:46, 25. Apr. 2013 (CEST)

Weihnachtsansprache

Vielleicht sollte man die traditionellen Weihnachtsansprachen noch erwähnen. Dazu gibt es übrigens ein herrliches Radiofeature --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 07:13, 27. Dez. 2013 (CET)

Hauspersonal

Ist es tatsächlich so, dass der Bundespräsident aus seiner Aufwandsentschädigung von 78.000 Euro jährlich sein eigenes Hauspersonal bezahlen muss? Das erscheint mir rechnerisch kaum möglich. Wenn man ein typisches Gehalt für Hauspersonal zugrundelegt und dann noch die Lohnnebenkosten (Arbeitgeberbeiträge zu Sozialversicherungen) mit reinrechnet, dann reichen 78.000 Euro bestenfalls für zwei Vollzeitkräfte. Es erscheint mir kaum möglich, dass ein präsidialer Haushalt wie Schloss Bellevue damit amtsangemessen geführt werden kann. Neben einer Hauswirtschafterin wären ja noch Gärtner, Fahrer etc. nötig, dazu Vertretungen für Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten. SchnitteUK (Diskussion) 20:58, 20. Jun. 2015 (CEST)

Amtsbezüge

Derzeit heißt es im Text, dass der Bundespräsident 10/9 der Bezüge des Bundeskanzlers erhält. Das ist zum ersten nicht ganz richtig und zum zweiten ist es ohne Quellenangabe. Tatsächlich gibt es weder ein Gesetz noch eine Verordnung, in der das steht (man soll sie mir sonst zeigen), sondern das liegt im Ermessen des Haushaltsausschusses des Bundestages. Der beschließt jedes Jahr mit dem Vorschlag zum Bundeshaushalt, wie hoch die Amtsbezüge sind - eben zum Beispiel 10/9 der des Kanzlers. Aufgrund des Gesetzes über die Ruhestandsbezüge werden dann die noch lebenden Ex-Präsidenten in gleicher Höhe "abgegolten". Man findet dann im Haushaltsplan des Finanzministeriums (zum Beispiel http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2012/pdf/epl01/s0101.pdf) Angaben zur Besoldungshöhe.

Ich finde, das kann noch in den Text. --Anonym …?! 22:48, 10. Feb. 2013 (CEST) (nicht signierter Beitrag von 93.219.214.61 (Diskussion) 22:50, 12. Feb. 2013 (CET))

Hausarbeit zitierfähig?

Ich habe Probleme mit dieser Hausarbeit als Literaturangabe: Benjamin Pommer: Der Bundespräsident: Aufgaben und tatsächliche Funktion in der deutschen Politik. Norderstedt 2007. Ich glaube, diese gehört nicht hierher, auch wenn man sie für 14 Euro auf Amazon vom Grin-Verlag käuflich erwerben kann. (nicht signierter Beitrag von 77.179.91.147 (Diskussion) 21:37, 14. Jan. 2017 (CET))

Danke für den Hinweis, ich habe den nicht zuverlässigen Beleg entfernt, zumal die Aussage zum unumstrittenen Grundwissen gehört und bereits einen anderen Nachweis hatte. --Andropov (Diskussion) 23:19, 14. Jan. 2017 (CET)
Ich sehe wieder mal einen urheberrechtsverletzenden (zu Ungunsten WDR) youtube Video upload in den Weblinks. Bitte um Abhilfe.--217.50.33.254 00:43, 15. Jan. 2017 (CET)
Nebenbei stammte die Einfügung des ungeeigneten Belegs von Benutzer:Andreas Parker (hier). Ich habe den WDR-Link auf den autorisierten Kanal umgelenkt. --Andropov (Diskussion) 07:30, 15. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:42, 15. Feb. 2017 (CET)

Satz zu Steinmeier

@J budissin: Kannst du den Satz bitte so anpassen: Gauck verzichtete auf eine zweite Amtszeit und scheidet am 18. März 2017 aus seinem Amt aus. Am [[Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2017|12. Februar 2017]]‎‎ wurde [[Frank-Walter Steinmeier]] durch die [[Liste der Mitglieder der 16. Bundesversammlung|16. Bundesversammlung]] zu seinem Nachfolger gewählt. Danke!--Cirdan ± 14:45, 12. Feb. 2017 (CET)

@Cirdan: Erledigt, danke für den Hinweis. --j.budissin+/- 14:47, 12. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:29, 15. Feb. 2017 (CET)

Infobox

Jemand, dem es obliegt diesen Artikel zu bearbeiten, müsste noch das Foto samt Untertitel in der Infobox rechts (amtierender Präsident) ändern. Danke! -- Kristian (Diskussion) 19:09, 12. Feb. 2017 (CET)

Hallo Kristian, der Artikel ist gesperrt, damit gerade das nicht passiert: Herr Gauck ist noch bis 18. März im Amt. Dass Herr Steinmeier sein Nachfolger wird, steht schon im Artikel.--Cirdan ± 19:14, 12. Feb. 2017 (CET)
Moin Cirdan, danke für die Aufklärung, ich wunderte mich bereits. -- Kristian (Diskussion) 19:17, 12. Feb. 2017 (CET)
Allerdings steht in der Infobox als letztes Wahldatum noch der 12.03.2012, das sollte doch schon aktualisiert werden, oder? --Nurkartal (Diskussion) 02:42, 13. Feb. 2017 (CET)
Das sehe ich auch so, oder ist die Wahl noch nicht "amtlich"? --Angie (Diskussion) 23:04, 14. Feb. 2017 (CET)
Doch, ist jetzt aktualisiert. Danke für den Hinweis. --j.budissin+/- 23:17, 14. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:28, 15. Feb. 2017 (CET)

Punkt 11: Zu den Wahlen sollte auch immer die anzahl der Wahlgänge sowie wichtige(!) Gegenkandidaten genannt werden

Punkt 11: Zu den Wahlen sollte auch immer die anzahl der Wahlgänge sowie wichtige(!) Gegenkandidaten genannt werden! Dies ist zwar im Link enthalten, jedoch mühselig aus den Tabellen abzulesen. -- 84.160.123.164 22:37, 12. Feb. 2017 (CET)

Über die einzelnen Bundesversammlungen gibt es doch eigene Artikel. Das muss m.E. nicht hier in der Übersicht genannt werden. --j.budissin+/- 00:36, 13. Feb. 2017 (CET)
Hier in diesem Hauptartikel über das Bundespräsidentenamt besteht dazu kein Bedarf. Benatrevqre …?! 13:28, 15. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:48, 15. Feb. 2017 (CET)

Am 12.02.2017 würde Frank-Walter Steinmeier neu zum Bundespräsidenten gewählt

Hi

Am 12.02.2017 würde Frank-Walter Steinmeier neu zum Bundespräsidenten gewählt, das sollte auf der Seite angepasst werden.

JaquesGruet (nicht signierter Beitrag von JacquesGruet (Diskussion | Beiträge) 10:05, 13. Feb. 2017 (CET))

Das steht auch bereits in der Einleitung, letzter Satz. --j.budissin+/- 10:37, 13. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:23, 15. Feb. 2017 (CET)

Anrede

Wenn eine Frau Bundespräsidentin wird, wird sie dann auch mit 'Herr Bundespräsident' angesprochen? Ich denke, es ist an der Zeit die Infobox anzupassen und

| style="text-align:left" | ''Frau Bundespräsidentin''

hinzuzufügen. --Wikimarrowe (Diskussion) 13:03, 13. Feb. 2017 (CET)

Das wird sich herausstellen, sobald die erste Frau zur Bundespräsidentin gewählt wird, also vmtl. in frühestens fünf Jahren. Bis dahin sehe ich hier keinen Handlungsbedarf. --j.budissin+/- 14:06, 13. Feb. 2017 (CET)
Gegenstandslos. Benatrevqre …?! 13:22, 15. Feb. 2017 (CET)
Kleiner Nachtrag: Für die Ministerien gibt es festgelegte protokollarische Vorschriften, in denen selbstverständlich diesem bisher nicht eingetretenen Fall Rechnung getragen wird: hier online, S. 28. Liebe Grüße user: Leif Czerny 84.136.144.102 11:24, 16. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:22, 15. Feb. 2017 (CET)

Baustein Aktuelles Ereignis

Dieser Artikel beschreibt das Amt des BP und kein Ereignis. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich hier rasch und unvorhergesehen etwas ändert. Der Baustein ist überflüssig. --DaizY (Diskussion) 22:24, 17. Mär. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 10:05, 19. Mär. 2017 (CET)

Amtierender Bundespräsident

Gauck ist amtierender Bundespräsident? Ich dachte seine Amtszeit ist nun zu Ende! Bitte dringend aktualisieren, das hinterlaesst keinen guten Eindruck! -Wolfgang (nicht signierter Beitrag von 222.155.163.150 (Diskussion) 04:08, 18. Mär. 2017 (CET))

Die Amtszeit endet heute 18.03. 24.00 Uhr. --DaizY (Diskussion) 07:42, 18. Mär. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 10:05, 19. Mär. 2017 (CET)

Hallo Benutzer:GS63, WP:Diskussionsseiten#Diskussionsseite aufräumen Nr. 3 schon mal gelesen? „entfernen, sofern niemand etwas dagegen hat“ ist mir bewusst. Aber dass jemand ernsthaft die Archivierung solch einer Lappalie wünschen könnte, hatte ich mir nicht vorstellen können. Das gilt auch für #Baustein Aktuelles Ereignis. Nichts für ungut! Vsop (Diskussion) 12:02, 19. Mär. 2017 (CET)

Hallo Vsop, Selbstverständlich. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:14, 19. Mär. 2017 (CET)

Ernennung Bundeskanzler

Bei Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung --> Bundeskanzler steht folgender Satz:

Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der Bundestagswahl siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen.

Ich finde den Satz in der genauen Formulierung etwas schwierig, da einige der Koalitionen ja nicht als solche in die Bundestagswahl gezogen sind. Ich würde deswegen folgendende Veränderung vorschlagen:

Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der nach der Bundestagswahl gebildeten Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen.

Weiter unten steht weiterhin die Formulierung:

[...]so ist die Ernennung eines Minderheitskanzlers ebenso möglich wie die Auflösung des Bundestages.

Ich finde das Wort 'eines' ein bisschen schwierig, da es andeutet, der Präsident hätte dabei eine Personenauswahl, die er ja nicht hat. Mir fällt gerade keine schöne Formulierung ein, die das behebt und sich trotzdem gut in den Text einfügt, wollte es aber mal als Anregung mitgeben :-)

--Nurkartal (Diskussion) 02:33, 13. Feb. 2017 (CET)

Sehe für deinen Änderungsvorschlag keinen Bedarf, denn die Parteien, die die Absicht haben, nach gewonnener Wahl miteinander zu koalieren, stehen erfahrungsgemäß schon vor der Bundestagswahl fest. In aller Regel gibt es dazu klare Aussagen der Parteispitzen.
Das Wort "eines" ist berechtigt, da es den Titel "Mehrheitskanzler" ja nicht gibt und es vor der Wahl spekulativ wäre, den Mehrheitskanzler zu bestimmen. --Benatrevqre …?! 13:25, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich kann mich dem Vorschlag von Benutzer:Nurkartal durchaus anschließen. Es stehen nicht Koalitionen zur Wahl und siegreich sind Parteien, nicht Koalitionen. Mit der Bundestagswahl 1969 haben wir einen Fall, wo es keine klaren Koalitionsaussagen gab. Und auch bei klaren Koalitionsaussagen zwang das Wahlergebnis ja dann doch zu anderen, teils recht ungebliebten Koalitionen, wie etwa nach der Bundestagswahl 2005. Es sind also unterschiedliche Koalitionen möglich und damit ist nicht die Aussage vor der Wahl entscheidend, sondern das Wahlergebnis und die dann noch möglichen Koalitionen. --Wdd (Diskussion) 16:20, 15. Feb. 2017 (CET)
Das mag schon sein, allerdings wissen die meisten Wähler durchaus, wer mit wem koalieren möchte und ziehen entsprechende taktische Abwägungen hinsichtlich des Gebrauchs ihrer (wichtigeren) Zweitstimmen in Betracht; so erklärt sich das Wort "siegreich". Diesen Aspekt berücksichtigt die bestehende Formulierung. Benatrevqre …?! 16:31, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich hoffe nicht, du meinst ernsthaft, mir erklären zu müssen, was Erst- und Zweitstimme sind. Ich möchte bitte ein Argument, warum die von Nurkartal vorgeschlagene Formulierung schlechter als die aktuelle sein soll. Das sehe ich bislang nicht, stattdessen wird von Dir über die Abwägungen von Wählern spekuliert. Die Zahl der Wechselwähler ist seit 1949 sicher sehr deutlich gestiegen, aber über Jahrzehnte war die Mehrheit der Wähler Stammwähler und deine Aussage hinsichtlich taktischer Erwägungen trifft damit schlicht nicht in dieser Pauschalität zu. --Wdd (Diskussion) 16:44, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich habe nicht vor, dir den Unterschied zu erklären, da ich davon ausgehe, dass er dir bekannt sein dürfte (du musst übrigens in deiner Antwort auch nicht die Begriffe einbläuen). Ich habe ja nicht geschrieben, die vorgeschlagene Formulieurung sei schlechter, allerdings ist sie – unter Berücksichtigung taktischen Wählerverhaltens (es reicht die Möglichkeit, ohne konkrete Zahlen zu benennen) – für mein Empfinden auch nicht unbedingt besser. Benatrevqre …?! 16:52, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich unterstütze den Vorschlag Nurkartal ebenfalls, so dass es nun 3:1 steht. --Vsop (Diskussion) 17:05, 15. Feb. 2017 (CET)
Jo, nur sind wir hier nicht beim Fussball. Ein paar mehr, insbesondere zwingende Argumente statt unüberlegter Schnellschüsse, eine bestehende Formulierung ändern zu wollen, sollten es schon sein.
Warum sollten außerdem Koalitionen nicht siegreich sein? Schließlich ist dem vorgesehenen "Juniorpartner" bereits vor der Wahl klar, dass er nicht den BK stellen wird, denn in der Tat kann davon ausgegangen werden, dass die Stammwähler auf Bundesebene noch immer die Mehrheit einnehmen. Ich möchte nicht zuletzt, dass die Formulierung auch der Wirklichkeit gerecht wird. --Benatrevqre …?! 17:17, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich unterstütze auch den Nurkartal-Vorschlag (Koalitionen bilden sich mit dem Koalitionsvorschlag), könnte mir aber auch eine noch bessere Variante vorstellen: Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der koalierenden Parteien zum Bundeskanzler vorgeschlagen. Baladid Diskuſſion 17:29, 15. Feb. 2017 (CET)
"Der Wirklichkeit gerecht werden" ist ein guter Hinweis. Gerade deshalb ist die Nurkartal-Version ja auch wirklichkeitsnäher, die Beispiele der Wahlen, bei denen es eben keine "siegreiche Koalition" gab, sondern die Würfel völlig neu verteilt wurden, habe ich ja genannt. Die Version von Nurkartal deckt eben alle eventuellen Wahlergebnisse ab, die aktuelle nur diejenigen, die erwartet wurden und auch tatsächlich eingetreten sind. --Wdd (Diskussion) 18:09, 15. Feb. 2017 (CET)
In diesem Punkt stimme ich dir zu, allerdings störe ich mich weiterhin an dem scheinbar unschuldig daherkommenden Wörtchen "nach" in diesem Vorschlag. Dieses suggeriert, als wäre alles vor der Bundestagswahl ungewiss und sämtliche Konstellationen seien offen, sämtliche Nebenabreden seien nichts wert, alle Vorbehalte ggü. dem politischen Gegner ausgeräumt und vergessen. Dem ist aber nicht so, von "Würfel völlig neu verteilt" kann nicht wirklich die Rede sein – auch nicht in deinen Beispielen –, sondern es kann lediglich davon gesprochen werden, dass ein (durch das Wahlvolk) bestimmter Spielraum genutzt wird. Ich bin daher eher für den Vorschlag Baladids, allein um die Möglichkeit zuzulassen, dass die Koalitionen nicht in jedem Fall so unerwartet zustande kommen, wie der Text Nurkartals verleiten lässt. Dem Baladid-Vorschlag ließe sich zudem entnehmen, dass es sich um Parteien handelt, die letztlich gewählt werden (was deinem obigen Argument entgegen kommt). Benatrevqre …?! 19:44, 15. Feb. 2017 (CET)

Ich bin für eine Änderung des Satzes und stimme Nurkartal in der Begründung seiner Verbesserung zu. Beide Änderungsvorschläge (Nurkartal:Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei nach der Bundestagswahl siegreichen gebildeten Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen. und Baladid: Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der koalierenden Parteien zum Bundeskanzler vorgeschlagen.) würden die Sache korrekt darstellen. Am Wörtchen "nach" störe ich mich nicht. Ich stimme Benatrevqre natürlich zu, dass die Parteien schon vor der Wahl ihre Wunschkoalitionspartner nennen, und dies beim Wähler eine Rolle spielt. Allerdings können Koalitionsverhandlungen erst nach der Wahl stattfinden! Die Koalitionsverträge werden nach der Wahl verhandelt und unterschrieben. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Wunschkoalitionen aufgrund des Wahlergebnisses nicht zu Stande kommen. --DerTechniker (Diskussion) 23:40, 15. Feb. 2017 (CET)

Davon muss aber nicht zwingend ausgegangen werden. Denn als weiteres Argument gegen den Nurkartal-Vorschlag habe ich anzufügen, dass es rein theoretisch auch die Möglichkeit einer tolerierten Minderheitsregierung geben kann; ebenso möglich ist, dass eine Partei die Mehrheit der Sitze im Parlament einholen kann (zugegeben bei der heutigen politischen Lage nicht zu erwarten, aber dennoch auch nicht abwegig und insbesondere durch die grundgesetzlichen Bestimmungen zulässig). In beiden Fällen kann also mitnichten behauptet werden, dass nach der BT-Wahl eine Koalition gebildet würde.
Übrigens, DerTechniker, befindet sich die Formulierung, die du fälschlicherweise Nurkartal zuschreibst, im Artikel; es ist jene, über die wir diskutieren. --Benatrevqre …?! 10:56, 16. Feb. 2017 (CET)
Dieses Gegenargument trifft aber auf den aktuellen Text auch zu. Auch dieser umfasst nicht die theoretisch bestehende, aber bislang nicht mal 1957 genutzte Möglichkeit einer Regierungsbildung auf Basis einer absoluten Mehrheit einer Partei. Eine Minderheitsregierung kann übrigens auch eine Koalition sein. Mir ist auch unklar, wieso das Wörtchen "nach" suggerieren soll, dass vor der Wahl alles völlig offen und unbekannt sei. Und ja, Koalitionen kamen bereits bislang auch schon mal reichlich unerwartet zustande, erinnere Dich bitte an das Wahlergebnis 2005 - noch am Wahlabend sah es (ich kann mich noch gut an den legendären Schröder-Auftritt erinnern, er wirkte wie auf Speed, das wurde nur durch den Auftritt von FJS 1987 im Suff getoppt) ganz anders aus. Abgesehen davon - mit dem baladidschen Vorschlag kann ich auch leben. --Wdd (Diskussion) 11:16, 16. Feb. 2017 (CET)

WP:Dritte Meinung

3M: Es geht nicht darum, ob eine Koalition "siegreich" ist, und die BT-Wahl erteilt ja auch automatisches kein Regierungsmandat an die stärkste Fraktion. Der BuPrä schlägt den Kandidaten zur Kanzlerwahl vor, der eine qualifizierte Mehrheit im Bundestag hinter sich hat. Wird er nicht gewählt, so kann der BuPrä den Vorgeschlagenen auch nicht ernennen. Ob die Koaltion selbst in der Bundestagswahl "gewählt" wurde, weil sie im Wahlkampf als solche mit einem best. Spitzenkandidaten angekündigt wurde, oder sich erst in zähen Verhandlungen gebildet hat, oder sogar durch Fraktionwechsel einzelner MdB erst eine Mehrheit erlangt, oder sich nur in der Kanzlerwhal einig ist, ist doch unerheblich. Und wenn der vom BuPrä vorgeschlagene nicht gewählt wird, darf BuPrä auch keinen zweiten Vorschlag machen. GG 63 (4) legt klar fest, dass der BuPrä erst nach gescheitertter Stichwahl auch einen mit der Mehrheit der Stimmen, aber nicht der Mehrheit der Mitglieder gewählten Kanzler ernennen kann. Oder eben Neuwahlen. Beim konstruktiven Mißtrauensvotum gibt es auch keinen Vorschlag den BuPrä. Gegenvorschlag Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident jeweils einen Kandidaten vorgeschlagen, der durch das Bundestagswahlergebnis und/oder Koalitionsabsprachen auf die erforderliche Mehrheit zählen konnte. 84.136.144.102 Leif Czerny unterwegs 11:15, 16. Feb. 2017 (CET)
@Wdd: Ja, da hast du recht, allerdings nur zum Teil, denn die bestehende Formulierung erhält durch das Wort "siegreich" eine Bedingung. Die Nurkartal-Formulierung kann dagegen mit dem Wort "nach" in Kombination mit "bilden" so gelesen werden, dass sie keine Ausnahmen zulässt. Benatrevqre …?! 11:26, 16. Feb. 2017 (CET)
@ Benatrevqre: Du hast recht ich habe fälschlicherweise Nurkartal den aktuellen Satz zugeschrieben. Entschuldige! Meinte natürlich schon Nurkartals richtigen Satz. Habe es oben in meinem Diskussionsbeitrag ausgebessert! --DerTechniker (Diskussion) 17:04, 16. Feb. 2017 (CET)

Bezugnehmend auf die beiden Vorschläge:

  1. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der Bundestagswahl siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen.
  2. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der nach der Bundestagswahl gebildeten Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen.

Ich bin klar für Formulierung 2, weil es allgemeiner unser demokratisches System wiedergibt: eine Koalition wird üblicherweise nach der Wahl gebildet, auch wenn sie in vielen Fällen schon vor der Wahl feststeht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:12, 17. Feb. 2017 (CET)

Es muss überhaupt keine Koalition gebildet werden, das GG schreibt dies nicht vor. Es handelt sich lediglich um eine Möglichkeit, je nachdem, wer siegreich aus der BT-Wahl hervorgeht. Die Nurkartal-Formulierung berücksichtigt das nicht.
Die obige Formulierung, die du als Vorschlag Nr. 1 bezeichnest, ist übrigens bereits die Status-quo-Aussage, über die wir diskutieren, also genau genommen gar kein Vorschlag. Richte dein Augenmerk doch bitte ebenso auf die beiden weiteren Vorschläge von Baladid (den ich bevorzuge) und von Leif Czerny (der inhaltlich auch gut ist, an dem ich aber noch etwas feilen würde). --Benatrevqre …?! 10:38, 17. Feb. 2017 (CET)
Gemeint ist wohl Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der koalierenden Parteien zum Bundeskanzler vorgeschlagen. . Ist auch ok. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:22, 17. Feb. 2017 (CET)
Ok, wie gesagt, ich unterstütze nunmehr den Vorschlag von Baladid, mit dem sich offenbar auch einige andere anfreunden können, weshalb noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Diskussion bereits zu Ende ist, geschweige eindeutig wäre. Benatrevqre …?! 18:30, 17. Feb. 2017 (CET)
Ich bevorzuge den Vorschlag von Balid. Er stellt den Sachverhalt treffend. Den Vorschlag von Leif Czerny finde ich in der aktuellen Version noch nicht spruchreif. Die "und/oder" Formulierung finde ich störend! --DerTechniker (Diskussion) 22:04, 19. Feb. 2017 (CET)
Wer großzügig liest, kommt sicher auch mit "oder" hin - das ist ja selten als "entweder-oder" gemeint. Aber auch für das "zählen konnte" wäre sicher ein andere Ausdruck schöner. Min Kanzler-Artikel heißt es (zum Vergleich) "Bisher ist auch stets der von der mehrheitsführenden Koalition ins Spiel gebrachte Nachfolgekandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen worden." Wenn ich das dort richtig lese, können in der zweiten und dritten Wahlphase tatsächlich mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden ("Dabei ist sowohl eine Einzelwahl (nur ein Kandidat) als auch eine Mehrpersonenwahl denkbar") und der BuPrä kann nach der dritten Wahlphase, falls kein absolute Mehrheit gegeben ist, auch nur den Kandidaten mit der relativen mehrheit ernennen, keinen anderen. Daher gilt "Insgesamt kann es aber keinen Fall geben, in dem der Bundespräsident eine Person zum Bundeskanzler ernennt, die nicht zumindest eine relative Mehrheit des Bundestages auf sich vereinigen kann." (Kanzler-Artikel). Naja, ich mache also noch ein Angebot, das ist aber auch noch etwas ungelenk:
Jedoch hatte bisher jeder vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat durch parteiinterne Absprachen und Koaltionsvereinbarungen die erforderliche absolute Mehrheit im Bundestag von vornherein hinter sich.
- als Alternative für "Parteiinterne Absprachen" ginge auch Fraktionsdisziplin.
PS: Hatte Heuss eigentlich Adenauer zur Wahl 49 vorgeschlagen? Da hätten wir ja den Fall, dass die Mehrheit vorher nicht festtand und nur durch Verleztung der Farktionsdisziplin - wegen der Stimme von Johann Wartner - zu Stande kam.-- Leif Czerny 16:58, 20. Feb. 2017 (CET)
Dieser Vorschlag ist mir zu streng und einengend. Kannst du dazu Fachliteratur anführen, die unmittelbar die Fraktionsdisziplin in diesem Fall zur Sprache bringt? --Benatrevqre …?! 18:20, 20. Feb. 2017 (CET)
Hallo Benatrevque, Literatur, die genau das sagt, habe ich nicht zur Hand. Andereseits macht die Rede von der Mehrheit einer Koalition ja keinen Sinn, wenn nicht zumindest erwartet würde, das die Fraktionen sich einig sind.18:12, 6. Mär. 2017 (CET)
Ich sehe den Vorschlag allerdings nicht als Alternative zu Baladids' Vorschlag betrachten, da der hier vorgeschlagener Satz sich um die anschließende Wahl dreht, während Baladid ja, wie ursprünglich angesprochen, die Auswahl des Vorgeschlagenen thematisiert. Ich finde den bisherigen Zusatz jeder dieser Kandidaten ist dann auch gewählt worden völlig ausreichend, da es durch das Wahlgeheimnis auch für spätere Wahlen nicht sicher feststellbar ist, ob die Regierungskoalition jeweils geschlossen genug für den jeweiligen Kanzler gestimmt haben (auch wenn man das annehmen kann). --Nurkartal (Diskussion) 00:28, 24. Feb. 2017 (CET)
Hallo Nurkartal, ist Adenauers erste Wahl nicht ein Gegenbeispiel? Wartner war ja nicht Teil einer Koalition, sd. hat sogar abweichend vom Rest seiner Fraktion gestimmt.-- Leif Czerny 18:12, 6. Mär. 2017 (CET)
Ich würde dir insofern zustimmen, dass ich den Vorschlag von Baladid durch die Aussparung des Wortes 'nach' und durch die Erwähnung der Parteien für besser halte als meinen ursprünglichen Vorschlag. Allerdings teile ich deine Kritik bzgl. der Erwähnung von Koalitionen nicht (sie würde auch den Vorschlag von Baladid treffen), da der Satz durch das Wort 'bisher' in beiden Vorschlägen (wie auch in der Ursprungsvariante) eindeutig retrospektiv ist. --Nurkartal (Diskussion) 00:28, 24. Feb. 2017 (CET)
Es geht aber nicht um Parteien, sd. um Fraktionen und Abgeordneten-Mehrheiten.-- Leif Czerny 18:12, 6. Mär. 2017 (CET)
Wen meinst du mit "dir"? Ich verstehe deine Kritik an dem Wort "bisher" nicht, denn es ist doch belanglos, ob es sich um eine retrospektive Betrachtung handelt. Benatrevqre …?! 11:48, 27. Feb. 2017 (CET)

Hallo, ich würde nicht den Begriff der Koalition verwenden. Der Bundespräsident spricht mit den Parteiführern, um herauszufinden, welcher Kandidat auf eine absolute Mehrheit im Bundestag rechnen kann. Das ist es. Ob die betreffenden Parteien eine Koalition eingegangen sind, ist da weniger bedeutend. --Ziko (Diskussion) 18:20, 6. Mär. 2017 (CET)

Was bitte, ist ein "Parteiführer"? Sind damit Fraktionsvorsitzende oder Generalsekretäre oder Vorstände gemeint? Das sind sehr unterschiedliche Rollen, und meistens auch verschiedene Personen.84.136.149.149 10:06, 7. Mär. 2017 (CET)
11.03.2017 bisher:

Der Bundespräsident schlägt nach Art. 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Dem Vorschlag gehen regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Politikern voraus. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der Bundestagswahl siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen; jeder dieser Kandidaten ist dann auch gewählt worden. Sollte der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt werden, so beginnt eine zweiwöchige Frist, in der der Bundestag unabhängig vom Vorschlag einen Bundeskanzler wählen kann. In jedem Fall muss der Bundespräsident einen mit absoluter Mehrheit gewählten Kandidaten ernennen. Kommt eine Wahl mit absoluter Mehrheit aber weder in den zwei Wochen noch in der sich unmittelbar anschließenden dritten Wahlphase zustande, so ist die Ernennung eines Minderheitskanzlers ebenso möglich wie die Auflösung des Bundestages. In diesen Fällen ist eine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung nicht erforderlich.

Vorschlag:

Der Bundespräsident schlägt nach Art. 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei. Er schlägt vernünftigerweise aber nur Kandidaten vor, die aufgrund der Stärke ihrer Fraktion oder durch Bildung einer Koalition mit der erforderlichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages rechnen können. Sollte der Vorgeschlagene nicht gewählt werden, was bisher aber noch nie geschehen ist, so kann der Bundestag mit der genannten absoluten Mehrheit binnen vierzehn Tagen einen Bundeskanzler wählen, ohne dass dieser vom Bundespräsidenten vorgeschlagen sein müsste. Gelingt dies nicht, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Erreicht der Gewählte die absolute Mehrheit, so muss der Bundespräsident ihn ernennen. Erreicht der Gewählte nur die einfache Mehrheit, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Siehe auch Bundeskanzler (Deutschland)#Wahlverfahren.

--Vsop (Diskussion) 15:13, 11. Mär. 2017 (CET)

Mal was ganz anderes, ok. Was meinen die übrigen Diskutanten, insbesondere Nurkartal, Benutzer:Baladid, Benutzer:Leif Czerny, Benutzer:DerTechniker und Benutzer:Wahldresdner? Benatrevqre …?! 14:16, 13. Mär. 2017 (CET)
Kann ich mit leben. Baladid Diskuſſion 17:38, 13. Mär. 2017 (CET)
Finde den Vorschlag eine Verbesserung zu jetzigen Version, da insbesondere, der oben diskutierte Satz auf elegante Weise treffend umgeschrieben ist! --DerTechniker (Diskussion) 23:58, 13. Mär. 2017 (CET)
Im Prinzip gefällt mir die Idee, den ganzen Absatz neu aufzusetzen und der Vorschlag sieht sher brauchbar aus. Zwei Anmerkungen: "Er schlägt vernunftigerweise aber nur Kandidaten vor" würde ich noch ändern. Denn: 1. wird ja nur ein Kandidat vorgeschlagen. 2. ist die Wertung, dass das besonders vernünftig ist, eben eine Wertung. Die würde ich weglassen. "ohne dass dieser vom Bundespräsidenten vorgeschlagen sein müsste" finde ich merkwürdig, kann man das weglassen? Das Verfahren sieht einfach keinen weiteren Vorschlag des BuPrä vor. Ob es im Fall des Falles einen geben würde? Auch über das generische Maskulinum in Zeiten Angela Merkels kann man streiten. Und immer noch ist Adenauers erste Wahl m.E. eine Außnahme von dieser Regel, da er sicher der aussichtsreichtse Kandidat war, eber rechnerich keine garantierte Mehrheit hatte. Außerdem könnte sich ja auch mal eine Fraktion uneins sein, bei konstruktiven Mißtrauensvorten wahr das doch durchaus schon so, oder?-- Leif Czerny 17:32, 18. Mär. 2017 (CET)
Was ist mit "üblicherweise" statt "vernünftigerweise". Das wäre weniger wertend, sondern beschreibt, wie es bislang gewesen ist. --Martina Disk. 18:04, 18. Mär. 2017 (CET)
11.03.2017 bisher:

Der Bundespräsident schlägt nach Art. 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Dem Vorschlag gehen regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Politikern voraus. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der Bundestagswahl siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen; jeder dieser Kandidaten ist dann auch gewählt worden. Sollte der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt werden, so beginnt eine zweiwöchige Frist, in der der Bundestag unabhängig vom Vorschlag einen Bundeskanzler wählen kann. In jedem Fall muss der Bundespräsident einen mit absoluter Mehrheit gewählten Kandidaten ernennen. Kommt eine Wahl mit absoluter Mehrheit aber weder in den zwei Wochen noch in der sich unmittelbar anschließenden dritten Wahlphase zustande, so ist die Ernennung eines Minderheitskanzlers ebenso möglich wie die Auflösung des Bundestages. In diesen Fällen ist eine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung nicht erforderlich.

Vorschlag 2. Änderungen gegenüber Vorschlag kursiv:

Der Bundespräsident schlägt nach Art. 63 GG dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei, doch kommt naturgemäß in der Regel nur in Betracht, wer aufgrund der Stärke der eigenen Fraktion oder durch Bildung einer Koalition mit der erforderlichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages rechnen kann. Sollte der Vorschlag im Bundestag keine absolute Mehrheit finden (was bisher noch nie geschehen ist, siehe Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler), so kann der Bundestag mit absoluter Mehrheit binnen vierzehn Tagen einen Bundeskanzler wählen, ohne dass dieser vom Bundespräsidenten vorgeschlagen sein müsste. Gelingt dies nicht, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Erreicht der Gewählte die absolute Mehrheit, so muss der Bundespräsident ihn ernennen. Erreicht der Gewählte nur die einfache Mehrheit, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Siehe auch Bundeskanzler (Deutschland)#Wahlverfahren.

„üblicherweise“ wäre überflüssig neben der Feststellung, dass bisher alle vom BP Vorgeschlagenen im ersten Wahlgang gewählt wurden. Auch wenn Art 63 GG für den zweiten Wahlgang „einfach keinen weiteren Vorschlag des BuPrä vor“sieht, halte ich eine entsprechende ausdrückliche Feststellung nicht für verfehlt, sondern glaube, dass mancher Leser sie begrüßen wird. Auch Adenauer konnte 1949 „aufgrund der Stärke der eigenen Fraktion oder durch Bildung einer Koalition“ damit rechnen, von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt zu werden, nämlich CDU 115, FDP 52, CSU 24 und DP 17 = 208. Die absolute Mehrheit betrug 202 Stimmen. --Vsop (Diskussion) 23:57, 18. Mär. 2017 (CET)

Finde ich gut. Zur Verdeutlichung würde ich den Zusatz in Satz 3 wie folgt umformulieren: [...], ohne dass ein Vorschlag des Bundespräsidenten erforderlich ist..--Nurkartal (Diskussion) 00:22, 19. Mär. 2017 (CET)
Ich habe den betreffenden Halbsatz, wie von Nurkartal vorgeschlagen, abgeändert, dabei aber zwecks deutlicher Bezugnahme das Wörtchen "dafür" drin gelassen. Benatrevqre …?! 13:12, 21. Mär. 2017 (CET)
Wahlverfahren für den Bundeskanzler „angepasst, damit das störende und bei im Artikeltext unüblichen Raute-Zeichen verhindert wird“. Und deshalb wird dem Leser verheimlicht, zu welchem Artikel der Link führt? Sie lassen wohl gar keine Gelegenheit aus, sich durch Besserwisserei lächerlich zu machen, Benatrvqre! --Vsop (Diskussion) 19:38, 21. Mär. 2017 (CET)
Ich verstehe beim besten Willen nicht, wo in diesem Link etwas verheimlicht würde. Der Titel enthält wörtlich die Bezeichnung des Direktlinks, es wurde nichts weggelassen oder verschleiert. Orientiert habe ich mich bei der Titelanpassung hieran. Es geht aber natürlich auch eine andere Bezeichnung (die jetzige schien mir allerdings die gebräuchliche zu sein). Das Vorgehen beruht übrigens nicht auf Besserwisserei, sondern ist der üblichen Vorgehensweise geschuldet, dass Direktlinks (d. h. solche, die mittels Doppelkreuz/Raute auf einen Unterabschnitt verweisen) in ihrem Erscheinungsbild einer enzyklopädischen Darstellung angepasst werden. Was stört dich dabei – ernsthaft?? Benatrevqre …?! 19:42, 21. Mär. 2017 (CET)
Die Problematik mit dem Link verstehe ich nicht, Vsop, deine Reaktion finde ich überzugen. "doch kommt naturgemäß in der Regel nur in Betracht" finde ich eine eher verschwurbelte und sachlich falsche Formulierung. Klar ist, das der BuPrä einen Kandidaten mit Aussicht auf eine absolute Mehrheit vorschlägt und auch vorschlagen soll, und das bisher, wenn man von Einigkeit der Fraktionen und der Einhaltung von Koalitionen ausgeht, rechnerisch immer gegeben wahr mit Ausnahme der allerersten Wahl. Das hat aber miteinem "in Betracht kommen", das sowohl "naturgemäß" (also aus einem in der Sache liegenden Grund) als auch "im der Regel" (also den historischen Umständen der bisherigen Wahlen) gegeben wäre, nichts zu tun. Es ist eben nciht naturgemäß, da der Präsident trotz seiner beschränken Befugnisse in Konflikt mit dem Paralmentsmehrheit stehen könnte und daher deren Kandiaten gerade nicht vorschlüge. Der würde dann zwar vermutlich in den folgenden Wahlgängen gewählt, aber es wäre ein sehr deutliches Zeichen. In sofern nix "naturgemäß", denn es könnte ja auch anders sein.-- Leif Czerny 13:28, 2. Apr. 2017 (CEST)
Ich habe es jetzt kurzfristig wieder gekürzt, dadurch ist allerdings wieder ein "bisher" hineingekommen. Hat jemand eine bessere Idee? - und nochmal zur Wahl Adenauers: feste koalitionsverträge gab es in der Form damals nicht. In seinem Kabinett waren CDU; CSU, FDP, DP und Erhard als parteiloser. Hätten deren Fraktionen volltsändig hinter ihm gestanden, so hätte er gehabt: 139(CDU)+52(FDP)+17(DP)=208 von nötigen 202 Stimmen. Davon konnte er aber nicht ausgehen, und schließlich erhielt er exakt 202, davon mindestens Sine stimme aus der BP-Fraktion, deren Führung sich gegen ihn ausgesprochen hatte. Er hätte also rechnerisch die Chance gehabt, wenn Fraktionsdisziplin gegolten hätte. Aber es kann ja auch sein, dass Heuss ihn schlicht als Kandidaten der stärksten Fraktion vorschlug, und dass erst mit den sozialliberalen Koaltionen (6.-9. BT), die feste Vereinbarungen hatten, Kandidaten der Mehrheit (aber eben nicht der sträksten Fraktion) vorgeschlagen wurden. Und oben wude bereits auch auf den 16. BT hingewiesen, wo sich die grosse Koalition erst nach der Wahl finden musste.-- Leif Czerny 14:46, 2. Apr. 2017 (CEST)

Tabelle BP

Bitte den nachfolgenden BP nach Gauck (Steinmeier) einfügen.

Die Amtsendzeit von Gauck einfügen. (nicht signierter Beitrag von LukasBounty (Diskussion | Beiträge) 13:17, 13. Feb. 2017 (CET))

Da diese in der Zukunft liegt und in vier Wochen theoretisch viel passieren kann, wird das erst zum gegebenen Zeitpunkt ergänzt. --j.budissin+/- 14:06, 13. Feb. 2017 (CET)
So ist es. Und glücklicherweise ist der Artikel vor diesem Schnellschussblödsinn erstmal geschützt. Benatrevqre …?! 13:22, 15. Feb. 2017 (CET)
Oder sagen wir mal so: Wieder geschützt. Hat heute eine Auffrischung des Schutzes bekommen, ebend aus diesem Grund. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 14:45, 16. Feb. 2017 (CET)

Sehr peinlich und daher sofort zu berichtigen ist allerdings, dass die Zeitleiste für Gaucks Amtszeit "seit 23. März 2012" angibt. Tatsächlich begann die Amtszeit mit der Annahme der Wahl am 18. März 2012; die Vereidigung am 23. März 2012 ist insofern unerheblich. Und wenn man das ändert, sollte man auch gleich das Ende der Amtszeit und den neuen BP mit Beginn 19. März 2017 einfügen. Dass in den verbleibenden neun Stunden „theoretisch viel passieren kann“ (aber was denn eigentlich?), verbietet oder hindert das nicht. --Vsop (Diskussion) 15:18, 18. Mär. 2017 (CET)

Beginn der Amtszeit habe ich auf 18. März zurückgesetzt; ich habe nachträglich erkannt, dass ich das selber kann. Dem übrigen fühle ich mich aber nicht gewachsen. --Vsop (Diskussion) 15:23, 18. Mär. 2017 (CET)
Hallo Vsop, Du meinst die Amtszeit beginnt schon mit der Annahme der Wahl (bei Vakanz also sofort), während er (in solch einem Fall) formal noch nicht Bundespräsident ist, da die Vereidigung noch aussteht?
Wo kann man das einsehen? Unter Google habe ich nichts Brauchbares dazu gefunden.
Wird Amtszeit hier evtl. mit "amtierend" gleichgesetzt? In dem Sinne, dass er die Amtsgeschäfte bereits amtierend aufnahm, jedoch erst Tage später durch Vereidigung tatsächlich Präsident wurde. So würde sich Begriff der "Amtszeit" allein eine Frage der begrifflichen Schärfe reduzieren. Wenn sich Amtszeit und Präsidentschaft aber unterschieden, so wäre das eigentlich eher die Überführung der Verwendung der falschen Begrifflichkeit in der Zeitleiste. Das nur meine Gedanken zu dieser vermeintlichen oder tatsächlichen Unschlüssigkeit. Klarheit bringt hier wohl nur ein Blick in die Regularien.
Gruß! GS63 (Diskussion) 16:30, 18. Mär. 2017 (CET)
vor Vereidigung „formal noch nicht Bundespräsident“: wo haben Sie das denn her? Siehe Bundespräsident (Deutschland)#Vereidigung. --Vsop (Diskussion) 16:19, 18. Mär. 2017 (CET)
Das ist eine Frage, anders scheint es mir ja gar nicht erklärlich. Gruß! GS63 (Diskussion) 16:30, 18. Mär. 2017 (CET)
Danke für den Link. Wenn man ihm weiter folgt stösst man später auf "Amtszeit bzw. {Aufnahme} der Amtsbefugnisse". Hier wird der Unterschied zwischen "Amtszeit" und "amtierend" also bewusst ausgeklammert. Klar wird aber, was gemeint ist. Was exakt die "Präsidentschaft" demnach umfasst, geht daraus mangels Erheblichkeit also gar nicht hervor. Der Punkt ist für mich also erledigt, nur selbstverständlich ist es nicht und wer das in seiner exakt semantischen Bedeutung für geklärt hält, der irrt. Gruß! GS63 (Diskussion) 16:46, 18. Mär. 2017 (CET)
§ 10 BPrWahlG ist aber doch wohl eindeutig: „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ --Vsop (Diskussion) 00:14, 19. Mär. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Nurkartal (Diskussion) 17:33, 26. Jul. 2017 (CEST)

Der Bundespräsident in Deutschland

Einen Bundespräsidenten gibt es, weil unsere Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dieses Amt vorsieht. Ein ganzer Abschnitt (Art. 54 bis 61) ist dabei im Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten gewidmet. Der Bundespräsident nimmt nicht nur die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik nach außen wahr; er fertigt auch die von den gesetzgebenden Organen beschlossenen Gesetze aus und kontrolliert diese auf deren Übereinstimmung mit der Verfassung. Insoweit übernimmt der Bundespräsident eine wichtige Kontrollfunktion in unserer Demokratie.

Die Aufgabe des "ersten Mannes im Staate" im In- und Ausland gehen aber über das im Grundgesetz Niedergelegte weit hinaus. Oft haben sie sich im Laufe der Zeit durch die Staatspraxis entwickelt. Der Bundespräsident ist nämlich das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsinhabers prägt deshalb zwangsläufig die Amtsführung in besonderen Maße. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat die bisherige Staatspraxis maßgeblichen Einfluss auf die heutige verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten genommen. So entspricht es guter Übung, dass sich das Staatsoberhaupt mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurückhält, die parteipolitisch umstritten sind. Die ihm auferlegte parteipolitische Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des Alltags geben ihm die Möglichkeit, klärende Kraft zu sein, Vorurteile abzubauen, Bürgerinteressen zu artikulieren, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, Kritik zu üben, Anregungen und Vorschläge zu machen.

Das politische System der Vereinigten Staaten ist ein anderes als in Deutschland. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist nach der Verfassung der Vereinigten Staaten in Personalunion das Staatsoberhaupt, der Regierungschef und der Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Die unterschiedlichen Befugnisse der Staatsoberhäupter in Deutschland und den Vereinigten Staaten sind so in den jeweiligen Verfassungen verankert.

Weitere Informationen findet ihr im Internet unter www.bundespraesident.de oder in der entsprechenden Fachliteratur, die auch in öffentlichen Bibliotheken zugänglich ist.

Ich hoffe, euch damit einen ersten und ausreichenden Überblick über die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten gegeben zu haben.

Falls Fehler ersichtlich sind, dürft ihr mich gerne korrigieren.

عِمْاد يُوسِف فَخْرو (Diskussion) 20:55, 25. Sep. 2017 (CEST)

Das steht soweit bereits im Artikel. Die Artikeldiskussionsseite ist aber dazu da, Missstände im Artikel zu artikulieren oder Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Ich sehe nicht, dass dein obiger Beitrag eines von beiden verfolgt oder in einem Punkt konkret werden würde. Daher hier erledigt. Benatrevqre …?! 09:12, 26. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 09:12, 26. Sep. 2017 (CEST)

Flugbereitschaft

Hallo, bitte korrigieren: das Geschwader der Bundeswehr heißt Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, nicht «Flugbereitschaft der Bundeswehr». --91.61.247.172 18:24, 7. Feb. 2017 (CET)

Die Formulierung im Artikel hat nicht den Anspruch, exakt den offiziellen Sprachgebrauch zu übernehmen. Vielmehr stellt sie auf den üblichen Sprachgebrauch ab. Benatrevqre …?! 13:40, 15. Feb. 2017 (CET)

Amtszeit

Weiß jemand, warum die Amtszeit von Joachim Gauck (genau wie seinerzeit auch die von Theodor Heuss) am fünften Jahrestag seines Amtsantritts am 18. März 2017 (genau um 24:00 Uhr, siehe offizielle Pressemitteilung) endet, während die Amtszeiten bei den anderen regulär aus dem Amt geschiedenen Bundespräsidenten Heinemann, Scheel, Carstens, Weizsäcker, Herzog und Rau am Tag vor dem fünften Jahrestag ihres Amtsantritts endeten? Viele Grüße, --JamesBlond006 (Diskussion) 04:23, 12. Feb. 2017 (CET)

Das ergibt sich aus § 187 Abs. 1 :
  • „Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.“
in Verbindung mit § 188 Abs. 1 BGB
  • „ Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt ...“
Heinemann usw. wurden am 23. Mai gewählt und rückten mit dem Ablauf der Amtszeit des Vorgängers (seit 1969 am 30. Juni, 24 Uhr) in das Amt ein: „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ § 10 BPrWahlG.
Bei Gaucks Wahl am 18. März 2012 war es anders. Das Amt war seit dem Rücktritt Wulffs vakant. Gaucks Amtszeit als BuPrä begann also im Lauf des 18., als er die Annahme der Wahl erklärte, und endet mit dem namensgleichen 18. fünf Jahre später, also zum Tagesende um 24 Uhr. --Vsop (Diskussion) 19:35, 12. Feb. 2017 (CET)
Ich gestehe, dass ich von den BGB-Zitaten noch nicht mal die Hälfte verstehe ... interessant finde ich aber, dass es offenbar sogar der Schlossherr selber nicht so genau wusste. --slg (Diskussion) 21:25, 12. Feb. 2017 (CET)
Es reicht ja, wenn sein Stab das weiß. Gauck ist ja auch kein Jurist. 141.68.112.188 16:08, 15. Feb. 2017 (CET)

@Vsop: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! --JamesBlond006 (Diskussion) 01:18, 13. Feb. 2017 (CET)

Titel

Auf der Englischen Seite wird gerade diskutiert, ob der offizielle Titel in Langform (Auslandform) "Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland" oder nur "Präsident der Bundesrepublik Deutschland" hießt. Ich finde keine offizielle Aussage. Wer weiß mehr? --Nillurcheier (Diskussion) 12:50, 14. Feb. 2017 (CET)

Es geht beides (siehe hier), wohl aber ist die erstere Anrede die moderne Langform, während nur von "Präsident" zu sprechen die veraltete Form ist. In jedem Fall aber wird im internationalen Schriftverkehr für die Anschrift Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland empfohlen (vgl. Ratgeber für Anschriften und Anreden des BMI), wobei zu beachten ist, dass Anschrift und Anrede voneinander zu unterscheiden ist. Benatrevqre …?! 13:21, 15. Feb. 2017 (CET)

Wahlgänge

Wieso werden nicht allen BP die Wahlgangssiege zugeordnet, nach wie viel Wahlgängen der BP schließlich gewählt wurde? Ich lese es hier nur bei Wulff und Gauck. War es ansonsten immer der erste Wahlgang? Bitte mal nachtragen. (nicht signierter Beitrag von 89.204.135.88 (Diskussion) 11:26, 12. Feb. 2017 (CET))

Ja, sonst ist es der erste Wahlgang. Ist eigentlich selbsterklärend und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Benatrevqre …?! 13:29, 15. Feb. 2017 (CET)
Das ist falsch und definitiv nicht "selbsterklärend". Die Hälfte aller Bundespräsidenten wurden bei ihrer ersten Wahl nicht im 1. Wahlgang gewählt: Auch Herzog, Rau, Lübke 1959 und selbst Heuss 1949 wurden erst im 3. bzw. 2. Wahlgang gewählt, ohne dass das hier erwähnt wird. Bei Heinemann ist der 3. Wahlgang hingegen wie bei Wulff angegeben. Sehr inkonsistent... --Roentgenium111 (Diskussion) 14:56, 4. Apr. 2017 (CEST)

Wieviele Amtszeiten kann ein Bundespräsident absolvieren?

Einige Jahre konnte man im Artikel folgendes lesen: "Der Bundespräsident ist für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist auch nach zwei absolvierten Amtszeiten nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war."

Im Jahr 2015 löschte jemand den letzten Satz mit der Begründung diese Information sei in er Einleitung überflüssig. Gestern habe ich den entfernten Satz wieder eingefügt. Postwendend wurde er wieder gelöscht. Diesmal mit der Begründung, der Satz sei überflüssig, weil das Wörtchen "anschließend" eindeutig genug sei.

Ich bin nicht der Meinung, dass die Löschung des Satzes "Eine spätere Wiederwahl ist auch nach zwei absolvierten Amtszeiten nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war." eine Verbesserung des Artikels darstellt.

Grundgesetzkommentatoren halten den Satz offensichtlich auch nicht für überflüssig, sondern für notwendig. Tatsächlich kann ein Bundespräsident laut Artikel 54 GG nicht nur zwei Amtszeiten sondern theoretisch auch drei, vier, fünf usw. mal wiedergewählt werden. Es müsste nur nach zwei Amtszeiten eine Pause eingelegt werden. Mehrere Kommentatoren haben sich mit dem Thema beschäftigt und darüber geschrieben. Die Kommentare stehen nur selten in den Regalen von Laien, werden aber von Staatsrechtlern, auch von Verfassungsrichtern gelesen. Man könnte sagen: "Da schreiben Juristen für Juristen." Und obwohl man z. B. bei Richtern fortgeschrittene juristische Kenntnisse annehmen darf, sind Grundgesetz-Kommentare auch an diese Berufsgruppe gerichtet. Auch in den Hörsälen werden Jurastudenten von Professoren mit Erläuterungen beglückt, was denn unter "anschließend" im Sinne des Artikel 54 GG zu verstehen ist. Vielleicht sind auch diese Hinweise an die Studenten überflüssig, weil das Wörtchen "anschließend" doch schon alles sagt(?)

Hier bei Wikipedia schreiben wir vorrangig für Laien. Der Wikipedia-Nutzer wird im Regelfall nicht die juristischen Kenntnisse haben, um auf Anhieb die Formulierung richtig zu interpretieren. Diese Schwierigkeiten kann man z. B. immer mal wieder in Zeitungsartikeln nachlesen, in denen von Journalisten die falsche Behauptung verbreitet wird, eine Person könne in Deutschland maximal zwei Amtszeiten lang Bundespräsident sein. Die Zeitungsautoren, die soetwas schreiben, haben möglicherweise den Artikel 54 falsch verstanden, keinen GG-Kommentar zur Hand und bei Wikipedia nichts gefunden weil bei Wikipedia jemand diese nützliche Information immer wieder löscht.

Ich habe den Satz von vor 2015 - zum besseren Verständnis für den Durchschnittsleser - wieder in den Artikel eingefügt und hoffe, dass er uns noch eine Weile erhalten bleibt. Ilsebill (Diskussion) 02:03, 23. Apr. 2017 (CEST)

Nein, für die Einleitung halte ich deine Ergänzung für überflüssig und insbesondere auch völlig nebensächlich, mithin einleitungsunerheblich. Eine Einleitung soll dem Leser eine wichtige Kurzzusammenfassung bieten, mithin kurz und bündig sein. Vielleicht ergibt der Satz im Hauptteil mehr Sinn; meinst du nicht auch, dass er dort besser aufgehoben ist?
Anmerkung für die Zukunft: Aber belege ihn bitte so, wie es die akademische Arbeitsweise verlangt: in exakter WP-typischer Mindest-Notation bzw. mit üblicher Nennung der Autoren des GG-Kommentars. Letzteres habe ich nun nachgeholt. Benatrevqre …?! 11:37, 23. Apr. 2017 (CEST)
Kleiner Nachtrag, die Arbeitsweise muss enzyklopädisch sein, nicht akademisch. Gruß! GS63 (Diskussion) 07:34, 7. Mai 2017 (CEST)
Zwischenzeitlich hat die WP eine derartige Qualität erreicht, dass eine akademische Arbeitsweise zur Voraussetzung genommen wird, um eine Artikelarbeit nach enzyklopädischen Maßstäben zu erreichen. Benatrevqre …?! 15:40, 16. Mai 2017 (CEST)
Das muss aus ganz verschiedenen Gründen bestritten werden. Akademisch ist auch nicht als eine Art "noch höheres Ziel" anzusehen, sondern als ein falsches Ziel. Gruß! GS63 (Diskussion) 20:53, 16. Mai 2017 (CEST)
Aus welchen Gründen? Vermutlich denkst du, ich hätte gemeint, im akademischen Sinn neue Theorien zu begründen; nein, das habe ich sicherlich nicht gemeint, sondern mir ging es hier insbesondere um die übliche Nachweis-Notation und Textauszeichnung. Gerade bei GG-Kommentaren muss eindeutig hervorgehen, welche unter den zahlreichen Ausgaben herangezogen wurde. Gruß Benatrevqre …?! 09:06, 18. Mai 2017 (CEST)

Einberufung des Bundestags

Den Abschnitt Einberufung des Parlaments und Zusammenwirken finde ich ergänzungsbedürftig. Es steht dort: Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident jederzeit die Einberufung des Bundestags verlangen. Hat er das jemals getan? Worüber soll der Bundestag dann beraten bzw. müsste der Bundespräsident ihm dann nicht zugleich einen Beratungsgegenstand vorgeben? Steht Artikel 39 Abs. 3 GG in Zusammenhang mit Artikel 63 Abs. 1 GG, insofern der wohl einzige Beratungsgegenstand, den der Bundespräsident dem Bundestag auferlegen kann, die Wahl eines von ihm vorzuschlagenden Bundeskanzlers ist? Ich nehme an, die Sitzungen des Bundestages, in denen dieser den Bundeskanzler wählt, werden in der Praxis vom Bundestagspräsidenten aus eigenem Antrieb einberufen, doch könnte dies genauso gut der Bundespräsident tun (d.h. verlangen). Immerhin kann der Bundestag die erste Bundeskanzlerwahl in einer Legislaturperiode ohne Beteiligung des Bundespräsidenten gar nicht durchführen. Wie wirken überhaupt Bundestagspräsident und Bundespräsident im Vorfeld einer Bundeskanzlerwahl zusammen, insoweit sie sich ja terminlich abstimmen müssen? Kommt zuerst der Vorschlag des Bundespräsidenten oder zuerst die Anberaumung der Bundestagssitzung für die Bundeskanzlerwahl?--2.247.244.254 18:56, 5. Nov. 2017 (CET)

Der Zeitpunkt der Anberaumung ergibt sich doch aus der verfassungsrechtlichen Bestimmung nach Art. 39 des Grundgesetzes (zum jüngst gewählten Bundestag siehe hier), dort ist die gesetzliche Frist geregelt. Siehe außerdem: [20][21]. Benatrevqre …?! 09:46, 10. Nov. 2017 (CET)

Infobox

Da nun bereits mehrfach ohne inhaltliche Begründung revertiert wurde, schlage ich also noch mal ganz vorsichtig vor, die Syntax der Infobox zu vereinfachen. Meine Änderungen könnten einiges an Code sprachen und würden insbesondere die "Colspans" eliminieren, die vielfache Auszeichnung mit drei einfachen Anführungsstrichen, die laut Layout-Guide Ausdrücklich für die erste Erwähnung des Lemmas reserviert ist, durch die entsprechende Funktion aus der Tabellensyntax ersetzen und die html-tags aus der Tabelle ebenfalls mit dieser Syntax ersetzten. Ich weiß, das für Viele Veränderungen immer auch eine Bedrohung darstellen. Aber bitte, die Herren, legen sie mir dar, wieso das das Layout "stört", unnötig ist oder einen Verstoß gegen WP:Korrekturen darstellt. Viele Grüße.-- Leif Czerny 17:14, 22. Apr. 2017 (CEST)

Ich sehe in solch subjektiven Layout-Syntaxedits resp. "Fummeleien" keine Notwendigkeit, denn die Infobox ist so, wie sie erstellt wurde, ja zulässig, einschließlich colspans. Der Quellcode ist WP-konform und unkritisch.
WP:Korrektoren untersagt im weitesten Sinn solche Änderungen, die einen zweifelhaften Nutzen erbringen, indem lediglich eine zulässige Schreibweise durch eine andere ersetzt wird, und offenbar unnötig sind; die angeführte Begründung, es würden HTML-Befehle eingespart werden, überzeugt ebenso wenig (es gibt keinen triftigen Grund, den Quellcode dieses Artikels um ein paar wenige, marginale Bytes zu reduzieren, die an anderer Stelle wieder draufgepackt werden, Platzmangel besteht schließlich nicht) wie das Ergebnis oder die Behauptung über die 3 Anführungsstriche (eine ausdrückliche und bindende Ausschließlichkeitsbestimmung hinsichtlich ihrer Verwendung existiert nicht) — letztlich ist es nur eine geschmackliche Änderung. Benatrevqre …?! 19:26, 22. Apr. 2017 (CEST)
Der Nutzen ist nicht Zweifelhaft. Eine einfachere Syntax ist auch inhaltlich leichter zu füllen. Welchen Gewinn bedeutet für dich der komplexere Code?-- Leif Czerny 12:22, 23. Jul. 2018 (CEST)
Ich sehe keinen komplexeren Code, im Gegenteil: er ist nachvollziehbar und inhaltlich konform. Benatrevqre …?! 18:25, 23. Jul. 2018 (CEST)
Jetzt könnte man natürlich scherzhaft fragen:, wenn Du das nicht siehst, wieso hast Du dann eine Meinung dazu? Aber nochmal der diff: Die zahlreichen style-tags verschwinden, ebenso die html-Zeilenumbrüche und die durchaus nicht ANR-konformen <small></small>-tags. Die Tabelle ist nur noch dort, wo benötigt, zweispaltig. Es werden auf code-Ebene Zeichen eingespart. Was genau meinst du denn mit "inhaltlich konform", bitte?-- Leif Czerny 11:38, 24. Jul. 2018 (CEST)
Ich sehe nicht, wie du zu deiner Annahme eines "komplexeren Codes" kommst und teile deine Meinung in diesem Punkt daher nicht. Wo, abgesehen von den Veränderungen im Quellcode, ist denn die offensichtliche Verbesserung? Benatrevqre …?! 14:24, 24. Jul. 2018 (CEST)
Bitte beantworte meine Frage.-- Leif Czerny 14:46, 24. Jul. 2018 (CEST)
Ich muss mich nicht rechtfertigen, eine Meinung dazu zu haben, du hast schließlich auch eine. Im Übrigen habe ich ja bereits auf die WP:Korrektorenregel verwiesen, die üblicherweise auch auf Syntaxfragen erstreckt werden kann. Mit "inhaltlich konform" meine ich, dass es im Ergebnis keinen erkennbaren Unterschied macht. Oder siehst du einen? Benatrevqre …?! 17:06, 24. Jul. 2018 (CEST)
Nein, aber wenn deine Meinung vage bleibt, aber mehrfache Revers begründen soll, bitte ich dich um Erläuterung. Ich denke nicht, dass das Äußern einer solchen Bitte eine Kränkung darstellt, aber vielleicht nimmt Du die sozialen Unterschiede zwischen uns anders wahr. das muss ich dann wohl so schlucken. Mein Punkt ist, dass die html-tags keine gute Sache sind, und beim Umbau die wiederholten Style-Tags verschwinden können. Das halte ich für eine Vereinfachung, Du aber (warum auch immer) für nicht. Das es optisch keinen unterschied macht, ist ja Absicht. Weil es die Syntaxverstöße behebt, trifft die Unterlassens-Soll-Regel von Korrekturen m.E. nicht zu. Falls das dein einziges Argument ist, würde ich dich bitten, die Änderung probehalber zuzulassen, im Sinne von AGF und Sei mutig.-- Leif Czerny 08:59, 25. Jul. 2018 (CEST)
Was meinst du nur mit "sozialen Unterschieden zwischen uns beiden"? Darüber sprechen wir doch gar nicht.
Aha, nun sagst du, es lägen "Syntaxverstöße" vor. Das wäre ein Grund, wenn er sich denn bewahrheiten ließe. Kannst du dies bitte genauer begründen, insbesondere warum man davon ausgehen könnte, es werde gegen die Syntax verstoßen? Benatrevqre …?! 12:46, 25. Jul. 2018 (CEST)
Ich hatte es so verstanden, dass Du dich oben über meine Bitte sehr geärgert hattest. Das können wir aber gerne beiseite lassen. Mit den Syntaxverstößen meine ich nachwievor die html-tags ("small" und die Zeilenumbrüche per "br",) die in die Tabellen-Syntax hineingemischt sind. Damit habe ich immer noch nichts neues gesagt. Darüber hinaus stellt m.E. die Version mit einstufig genesteten Tabellen eine Vereinfachung dar, weil sie ohne colspans auskommt. Auch das habe ich bereits gesagt.-- Leif Czerny 12:53, 25. Jul. 2018 (CEST)
Nein, eine Kränkung sah ich hierbei nicht, eher eine Aussage, die wohl nichts zur Sache tat. Ich bin lediglich verwundert über deine Herleitung und versuche, dich zu verstehen. Wenn es denn in dieser Angelegenheit tatsächlich einen Verstoß gegen die HTML-Syntax gibt, wäre das ja ein überzeugendes Argument, aber dann müsstest du dies auch anhand einer (verbindlichen?) Regel oder Übung nachweisen können. Sonst ist es ja nur eine andere (zulässige!) Schreibweise. Deshalb ja mein Verweis auf die Korrektorenregel. Benatrevqre …?! 13:01, 25. Jul. 2018 (CEST)
Hilfe:Textgestaltung#Formatierungen,_die_nicht_in_Wikipedia-Artikeln_verwendet_werden_sollten. -- Leif Czerny 13:12, 25. Jul. 2018 (CEST)
Und was davon konkret, kannst du bitte die in Frage kommenden Tags benennen? Benatrevqre …?! 20:15, 25. Jul. 2018 (CEST)
Habe ich doch schon mehrfach: Die <small>-tags sind dort explizit genannt. Die br-Tags in einer Tabelle sind unnötig siehe hier. Die Zweispaltigkeit mit colspan wird gelegentlich in infoboxen eingesetzt, z.B. in Taxoboxen jedoch nicht. Wäre es dir lieber, wenn wir für die Staatsämter eine "echte" infobox-Vorlage bauen, damit es einheitlich bleibt? Möchtest Du Dritte Meinungen? -- Leif Czerny 09:28, 26. Jul. 2018 (CEST)
Dir ist aber schon bekannt, dass es dort nicht um Formatierungsfragen hinsichtlich Infoboxen geht, sondern wohlgemerkt um Formatierungen, die nicht in Wikipedia-Artikeln verwendet werden sollten? Nach der üblichen Sprachregelung ist damit der Artikeltextteil gemeint. Oder gibt es Anhaltspunkte, dass Infoboxen auch eingeschlossen sind? Falls doch, werde ich deiner Formatierungsänderung zustimmen. Dass derweil im Artikeltextteil keine <small>-tags eingebracht werden sollen, ist m.E. längst Usus.
Einheitliche Staatsämter-Infofoxen sind problematisch, da m.E. jeder Staat häufig ihm eigentümliche Eigenschaften hat, die in der Infobox zum Tragen kommen; im Falle Deutschlands ist da noch der inzwischen etablierte Zeitstrahl (der davor im Textteil eingebaut war und dann in die Infobox verschoben worden ist). Dritte Meinung können wir gerne einholen, wobei es mir – wie bereits gesagt – weniger um die Formatierungsänderung als solche, sondern prinzipiell um nicht nötige Formatierungsänderungen geht, wenn doch das nach einer Änderung sichtbare Ergebnis dasselbe ist. Denn was geht dabei verloren? Kostet es mehr Ressourcen, produziert es Serverlast, wenn dort colspans im Quelltext stehen? Benatrevqre …?! 12:14, 26. Jul. 2018 (CEST)
Da die Info-box, wohl wegen der Verschiedenheiten, nicht als Vorlage eingebunden ist, hätte ich jetzt in der Tat angenommen, dass diese Regeln dafür gelten, und nicht nur für den "Artikeltextteil". Die colspans finde schlich unnötig und bei Änderungen fehleranfällig. Was die Serverlast angeht, ist unsere Diskussion vermutlich eine stärkere Belastung als die Änderung. -- Leif Czerny 14:15, 26. Jul. 2018 (CEST)

Doppelte Absätze

Von den vier Absätzen des Abschnitts "Stellung des Bundespräsidenten im Grundgesetz" sind drei wortwörtliche Wiederholung des vorangehenden Abschnitts "Vom Reichspräsidenten zum Bundespräsidenten". Sie sollten daher gelöscht werden. Ich selbst kann den Artikel offenbar nicht bearbeiten. (nicht signierter Beitrag von 2003:CC:83C8:4500:F428:C875:3ADF:3817 (Diskussion) )

Kannst du sie bitte kurz zitieren, dann lassen sie sich leichter auffinden. Danke. Benatrevqre …?! 12:52, 26. Dez. 2017 (CET)
Hab das zwar nicht ursprünglich gepostet, aber darum geht es wohl:
Geschaut wurde auf das Notverordnungsrecht (Artikel 48 der Weimarer Verfassung), das Recht des Reichspräsidenten, im Notfall mit präsidentiellen Erlassen am gewählten Parlament vorbei zu regieren, und das Recht des Reichspräsidenten, die Regierungsmitglieder in eigener politischer Entscheidung zu ernennen. Man hielt dies für mitursächlich für die politische Krise der Weimarer Republik ab 1930 mit den Präsidialkabinetten unter den Reichskanzlern Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher und schließlich das Abgleiten in die Diktatur unter Adolf Hitler. Die SPD-Fraktion sprach sich deshalb und auch angesichts der damals fehlenden Souveränität des deutschen Staates dafür aus, auf die Einrichtung des Amtes eines Bundespräsidenten bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveränität zu verzichten und dessen Funktionen vom Präsidenten des Bundestags wahrnehmen zu lassen.
Allerdings ermöglichte das Notverordnungsrecht der Weimarer Reichsverfassung nicht zwangsläufig den Weg in die Präsidialdiktatur: In Art. 48 WRV war die Einrichtung eines noch zu beschließenden Ausführungsgesetzes vorgesehen, das die präsidialen Vollmachten erheblich konkretisieren und einschränken sowie einem möglichen Missbrauch Einhalt hätte gebieten können. Im Weiteren wurde auch die heute weggefallene allgemeine Befugnis des Präsidenten, das Parlament aufzulösen, in der Endphase der Weimarer Republik missbraucht. Noch während der Amtszeit Friedrich Eberts waren die umfangreichen Rechte in einer überwiegend als positiv bezeichneten Weise ausgeübt worden – das Scheitern der jungen Republik war also auch auf eine ungenügende Kontrolle der Verfassungseinhaltung zurückzuführen. Die Wegnahme der beiden wichtigen Rechte war schließlich eine deutliche Entmachtung des Präsidentenamts. Die Wahl und Absetzung des Bundeskanzlers liegt heute fast ausschließlich in der Hand des Bundestages.
Parallel zu dieser Schmälerung seiner Befugnisse wurde auch der Wahlmodus für den Präsidenten verändert: Wurde der Reichspräsident noch vom Volk direkt gewählt (1925 und 1932), so wird der Bundespräsident von der nur für diesen Zweck zusammentretenden Bundesversammlung gewählt. Hierdurch wurde die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten indirekter: Er ist nicht mehr unmittelbar vom Souverän gewähltes Organ der politischen Staatsführung. Die Ablehnung einer Direktwahl des Bundespräsidenten wird auch damit begründet, dass sonst ein Missverhältnis zwischen starker demokratischer Legitimation (er wäre dann neben dem Bundestag das einzige direkt gewählte Verfassungsorgan des Bundes[20], zudem das einzige, das aus einer Person besteht) und geringer politischer Macht einträte.2003:D1:83C5:E4D0:E4EB:669C:EEB1:2215 01:48, 2. Jan. 2018 (CET)
Welche Formulierung/en davon sollte/n gelöscht werden? --Benatrevqre …?! 15:24, 24. Jan. 2018 (CET)

„Stil rv.“ 16:05, 18. Jan. 2018‎

Da die Zeitleiste die Amtszeit des amtierenden BP nennt, braucht ihr Beginn gleich darüber nicht noch einmal genannt zu werden.

Schaffung des Amtes: 24. Mai 1949 ist nicht ohne weiteres als Hinweis auf das nach Verkündung am 23. Mai mit dem Ablauf dieses Tages in Kraft getretene Grundgesetz verständlich. Wenn man das GG als gesetzliche Grundlage des BP-Amts zu erwähnen wünscht, ist es nicht sinnvoll, das hinter einem Datum zu verstecken, schon gar nicht hinter dem des 24. Mai 1949: als Tag des Grundgesetzes gilt allgemein der 23. Mai, http://www.bpb.de/suche/?suchwort=%22tag+des+grundgesetzes%22&suchen=Suchen.

Nächste Wahl: Februar 2022 - Der hinter dem 22. Februar 2022 versteckte Artikel 17. Wahl des deutschen Bundespräsidenten wurde am 20. Jan gelöscht: „Derzeit keine eigenständige enzyklopädische Relevanz, Grundinformationen sind in Bundespräsident (Deutschland) und in Bundesversammlung (Deutschland) enthalten, spezifische Informationen kann es noch nicht geben.“ Wikipedia:Löschkandidaten/13._Januar_2018#17._Wahl_des_deutschen_Bundespräsidenten_(gelöscht)

Die Amtszeit des BP beginnt „mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages“, § 10 BPrWahlG. Bei bpb.de, worauf der Artikel verweist, heißt es: „Joachim Gaucks Amtszeit endet mit Ablauf des 18. März. Steinmeiers Amtszeit als Bundespräsident beginnt am 19. März 2017.“ Es gibt keinen Grund, daraus zu machen: „Er hat sein neues Amt am 19. März 2017 angetreten.“ Zutreffend wiedergegeben ist die Quelle mit „Seine Amtszeit begann mit dem 19. März 2017“, was Benatrevqre meinte zurücksetzen zu sollen. --Vsop (Diskussion) 08:29, 22. Jan. 2018 (CET)

Das Datum des Inkrafttretens des GG ist für diesen Punkt der Infobox entscheidend, nicht das GG selbst (analog zum Eintrag "Letzte Wahl"). So sieht es dieser Infobox-Eintrag vor, wie auch ein Vergleich mit anderen Infoboxen von Staatsoberhäuptern belegt (vgl. z. B. Infobox des Präsidenten der USA). Andernfalls müsste deutlich aus der Entstehungsgeschichte dieser Infobox respektive der Bedeutung ebendieses Punktes hervorgehen, dass hier nicht das Datum, sondern die Rechtsgrundlage gemeint sein soll. Der 24. Mai 1949 ist im Übrigen das richtige Datum.
Die Formulierung "Amtszeit begann" steht bereits an anderer Stelle, in anderen Abschnitten, und ist daher als Wiederholungsfall unnötig. Stilistisch besser erscheint es daher, stattdessen eine andere, gleichbedeutende Formulierung einzubauen. Es bestand daher kein Grund, dass du das zwingend hättest ändern müssen. Benatrevqre …?! 15:12, 24. Jan. 2018 (CET)
Nachdem die Frage 23.5., 24 Uhr/24.5., 0 Uhr in Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland salomonisch gelöst wurde (s. auch Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland/Archiv/2016#Datum des Inkrafttretens des GG), wollte ich sie keineswegs erneut problematisieren. Es kann aber nicht ernsthaft bestritten werden, dass das Publikum den 24. Mai nicht ohne weiteres mit dem Grundgesetz in Verbindung bringt, sondern als Tag des Grundgesetzes den 23. Mai versteht, seit an diesem Tag von 1979 bis 2009, also sieben Mal die Bundespräsidentenwahl stattfand.
Sehr erstaunt bin ich, dass Benatrevqre diesen nicht vorab consentierten Vorspann zu #Aufgaben und Befugnisse bisher widerspruchslos hinnimmt. Pouvoir neutre und Staatsnotar sind bereits an anderem Ort im Artikel angesprochen, und auch Hüter der Verfassung hat einen eigenen Artikel, auf dem mit siehe auch verwiesen werden mag. Mehr ist ganz überflüssig und kaum vereinbar mit Wikipedia:Redundanz. --Vsop (Diskussion) 16:38, 11. Feb. 2018 (CET)

Hallo, der Ausdruck „Schaffung des Amtes“ ist wohl das Problem. Das GG stand mit der Verkündung am 23. Mai, man könnte sagen, dass das Amt damit geschaffen war. „Existenz des Amtes“ wäre dann ab 24. Mai, mit dem Inkrafttreten, zu interpretieren. --Ziko (Diskussion) 08:26, 12. Feb. 2018 (CET)

Und was meinst du zu dem Vorwurf der Redundanz, Ziko? Benatrevqre …?! 01:36, 14. Feb. 2018 (CET)
Ich habe die Diskussion wohl nicht ganz gefolgt... mir fällt gerade auf, dass es beim BK-Artikel auch um die "Schaffung des Amtes" geht, beim BR-Präsidenten fehlt es, beim BR selbst steht "Gründung 23. Mai"... persönlich würde ich die erste Besetzung eines Amtes für interessanter halten als die "Schaffung" oder "Gründung". Ziko (Diskussion) 07:50, 14. Feb. 2018 (CET)
Das Datum, an dem das Grundgesetz in Kraft getreten ist, ist strittig - so habe ich es über unseren Artikel über das Grundgesetz erfahren. Sprachlich kann man mit Blick auf das Grundgesetz sagen: Art. 145,2 bezieht sich auf den 23. Mai (24.00h): "Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft." Stünde dort: "Dieses Grundgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft", dann würde ich für den 24. Mai 0.00 plädieren. Ziko (Diskussion) 23:04, 22. Jul. 2018 (CEST)
Ich sehe da keinen semantischen Zusammenhang mit dem Amt des Bundespräsidenten. Benatrevqre …?! 08:33, 23. Jul. 2018 (CEST)

Kosten Bundespräsident

Hallo, kann jemand Kundiges vielleicht ergänzen, wie viel das Amt des Bundespräsidenten den Staat kostet? Also nicht nur die Bezüge, sondern auch das Bundespräsidialamt, evtl. Reisekosten für Begleiter, sowie Bezüge von Altpräsidenten? Ziko (Diskussion) 22:35, 22. Jul. 2018 (CEST)

Guter Hinweis! Da müsste man in die letzten Bundeshaushalte schauen. Gruß--Tfjt (Diskussion) 05:05, 23. Jul. 2018 (CEST)
Laut der aktuellen Berichterstattung anscheinend zu viel: Rechnungshof hält Zahlungen an Altpräsidenten für überzogen. Und damit zusammenhängend: Was Gaucks Spezialwünsche die Steuerzahler kosten. Zum Ehrensold kommen beispielsweise bei Joachim Gauck noch 385.000 € an Personalkosten und dann noch Mieten; der Rechnungshof hat für einen Bundespräsidenten eine Miete von 89.000 € festgestellt, obwohl er im Schnitt nur 2,6 Tage im Monat in diesem Büro ist. Das wurde aber bisher immer anstandslos vom Bundespräsidialamt bezahlt. Raspi Fly (Diskussion) 07:41, 21. Sep. 2018 (CEST)
Besonders eklatant ist der Schaden für den Steuerzahler dabei durch den schon nach kurzer Zeit Ausgeschiedenen Christian Wulff, da mit einer sehr langen Restlaufzeit der ihm zuzuordnen Kostenlasten zu rechnen ist, was natürlich auch nicht dadurch einfacher verschmerzt werden kann, dass er das Präsidentenamt bereits so stark beschädigt hatte, als auch ihm die sich ergebenden Konflikte, die aus seiner ausgeprägten Verstrickung in die Halbwelt resultierten, mit dem Amt als unvereinbar bewusst wurden. Gruß! GS63 (Diskussion) 10:38, 21. Sep. 2018 (CEST)
Sorry, aber das hat nichts mit der Verbesserung des Artikels zu tun. Und ohne eine genaue Aufstellung und Zuordnung der Zahlen zu einzelnen Personen, lässt sich das auch nicht so einfach behaupten, was du hier darstellst. Dazu kommt außerdem, dass auch Christian Wulff bei bestimmten Terminen immer noch die Bundesrepublik vertritt, einfach an der Amtszeit kann man es also auch nicht festmachen. Raspi Fly (Diskussion) 10:42, 21. Sep. 2018 (CEST)
Das ist Deiner Quelle so nicht zu entnehmen, aber besonders augenfällige und schwerwiegende Fälle helfen sehr wohl, die Problematik zu verdeutlichen und das ganz besonders bei "Staatsoberhäuptern". Mit den Belegen dafür dürfte es auch nicht sehr schwierig sein. Und wenn er "immer noch die Bundesrepublik vertritt", obwohl er kein Präsident mehr ist und man mit gutem Recht von ihm verlangen kann, sich herauszuhalten, dann verschärft das das Ganze ja nur noch einmal, denn er ist ja ohne Amt nicht plötzlich ein Anderer, so dass auch solches Inerscheinungtreten auf das Land abstrahlt und darauf zurückfällt. Ein Läuterungsvorgang verlangt zuallererst auch Demut und Zurückhaltung und das war alles erst 2012! Wann fand der so schnell statt? Seine Verbindungen sind ja auch nicht alle gekappt und vornehmlich solche zu jenen, die sich von ihm als Jämmerling nichts mehr erwarteten. Loyalität und Rückhalt sind in solchen Kreisen schließlich nur selten anzutreffen. Wo kappte er also selbst diese Verbindungen? Gruß! GS63 (Diskussion) 11:25, 21. Sep. 2018 (CEST)
Alle Altpräsidenten werden hin und wieder gebeten, die Bundesrepublik nach außen zu vertreten, wenn der eigentliche Amtsinhaber verhindert ist und der Anlass nicht so wichtig erscheint, dass der Amtsinhaber teilnehmen müsste – das hat also nichts mit Heraushalten zu tun, er vertritt in diesen fällen offiziell die Bundesrepublik, nicht als Privatmann. Das trifft auf Christian Wulff zu, aber genauso auf Köhler und Gauck.
wenn die Belege für deine Äußerungen so zahlreich sind, bist du übrigens auch aufgerufen, die entsprechend einzubringen. Ansonsten spricht auf deinem Beitrag eher noch Wut über einen Präsidenten, der vor mehr als sechs Jahren nicht verstanden hat, was man von ihm erwarten kann und was nicht. Das hat aber mit einem sachlichen Artikel über den Bundespräsidenten als Amt und die Frage, wie viel Geld im Jahr jedem einzelnen zusteht, nichts zu tun. Raspi Fly (Diskussion) 11:35, 21. Sep. 2018 (CEST)
Ich sehe, Du bist hier bemüht einen sachlichen Beitrag für den Artikel zu leisten und obgleich ich das, was ich schreibe auch für sachlich und sachangemessen halte, möchte ich Dich bei Deinem Anliegen nicht stören und Dir meinen Beitrag hier auch nicht aufdrängen. Wir brauchen das also nicht weiter zu vertiefen. Was den betreffenen Alt-Präsidenten angeht, so will ich aber dennoch antworten. Man muss natürlich auch diesem einen eigenen Willen zutrauen und abverlangen dürfen und ihm entgegenhalten, dass natürlich nicht nur der Staat eine Würde besitzt (mit der dieser vermittelst seiner Vertreter umgehen kann wie "er" es für richtig "hält"), sondern insbesondere auch das Volk, welches dieser repräsentiert. Was mich betrifft, so habe ich keinerlei Wut auf diesen früheren Präsidenten, die hatte ich eigentlich nie wirklich, nicht so, dass ich mich daran erinnern würde. Was ich empfinde ist Verachtung, ganz ruhige, reflektierte und sachlich besonnene Verachtung. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:07, 21. Sep. 2018 (CEST)
@GS63: Bitte mäßige deine Rhetorik; Jämmerling ist ein persönlicher Angriff, der nicht sein muss, und Verbindungen zur Halbwelt sind keineswegs nachgewiesen. Solche Spekulationen haben auch auf Artikeldiskussionsseiten nichts zu suchen. --Andropov (Diskussion) 12:13, 21. Sep. 2018 (CEST)
Keine Sorge, Andropov, ich halte mich mit meiner Meinung ohnehin zurück und schrieb hier darüber wie Teile seines Umfeldes über ihn denken. I. Ü. schrieb ich die Person auch gar nicht direkt an, so dass ein persönlicher Angriff schon von daher gar nicht in Betracht kommt. Nein, sowas mache ich gar nicht. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:20, 21. Sep. 2018 (CEST)
Danke für die Replik, dann gehe ich davon aus, dass du deine Spekulation über angebliche Halbweltverbindungen entfernst. KPA sagt: „Auch für Angriffe gegen in Artikeln beschriebene Personen bietet Wikipedia keinen Platz“, und dass Jämmerling ein persönlicher Angriff ist, wirst du sicher bestätigen. --Andropov (Diskussion) 12:34, 21. Sep. 2018 (CEST)
Hallo Andropov, die Halbweltsverbindungen sind doch gar nicht strittig. Verwechselst Du das vielleicht mit "Unterwelt"? Von sowas will ich selbstverständlich nicht gesprochen haben. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:38, 21. Sep. 2018 (CEST)
Nein, ich verwechsle das nicht, Halbwelt gilt als Euphemismus für Rotlichtmilieu und hedonistisch-anrüchige Lebensführung. Da gibt es nicht einen einzigen seriösen Beleg für eine Verbindung (ich sage nur: Empörung des juste milieu nicht über vermeintliche Frivolität, sondern über Großburgwedeler Fensterkreuze). --Andropov (Diskussion) 12:45, 21. Sep. 2018 (CEST)
Bitte Überdehne meine Aussagen nicht. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:47, 21. Sep. 2018 (CEST)

Walter Scheel

Die Phrase "zugunsten wohltätiger Zwecke" ist falsch. Es muss heißen "für wohltätige Zwecke" (oder "zugunsten wohltätiger Organisationen"). (nicht signierter Beitrag von 213.148.142.187 (Diskussion) 12:54, 7. Aug. 2019 (CEST))

Es handelte sich schlicht um eine Spendenveranstaltung. Gruß! GS63 (Diskussion) 15:41, 4. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 15:41, 4. Jul. 2020 (CEST)

NSDAP und SA

Warum wird bei Scheel nicht erwähnt, dass er NSDAP-Mitglied war? Und noch deutlicher ist der Missstand bei Carstens, der schon ab 1933 SA-Mitglied war! Diese Fakten sind historisch überaus wichtig. Das Auslassen zeigt deutlich, dass eine gelungene Aufarbeitung des 3. Deutschen Reichs immer noch nicht geschafft wurde. Sogar so viele Jahre später. Höchst unzufriedenstellend. --2A02:810A:8A80:4CD8:4574:B0FA:E8B1:CBB6 12:05, 20. Nov. 2019 (CET)

Diese Mitgliedschaften sind in den Artikeln zu Carstens und Scheel aufgeführt. Die Kurzbiographien halte ich ohnehin für verfehlt, denn der eigentliche Artikelgegenstand sind nicht die Amtsinhaber, sondern ist das Amt. Die Liste mit den Namen nebst Links würde vollauf genügen. Aber ich will mich nicht dem Vorwurf des Vandalismus aussetzen. Vielleicht sollte man vor jeder Person einfügen "Hauptartikel ...".--Lexberlin (Diskussion) 22:51, 20. Nov. 2019 (CET)
Nö, sollte man nicht. Das ist unnötig. --Benatrevqre …?! 14:09, 22. Dez. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 15:36, 4. Jul. 2020 (CEST)

Eidesformel: fehlerhafter Verweis

Im Abschnitt "Wahl des Bundespräsidenten", "Vereidigung" wird bzgl. des Ausschlusses eidesgleicher Bekräftigungen, die in anderen Rechtszusammenhängen erlaubt sind, auf §155 StGB verwiesen. Dieser Verweis geht am Thema vorbei, in dem StGB-Paragraphen geht es um die gleichwertige Strafbarkeit bei Lügen unter Eid oder eidesgleicher Bekräftigung. Richtigerweise müsste (nach dem Hinweis auf §484 ZPO) auf den entsprechenden § in der Strafprozessordnung verwiesen werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:6:331D:7B94:945A:B17A:36A:3414 (Diskussion) 19:40, 14. Mai 2020 (CEST))

Ich sehe hier wurde etwas geändert. Könnte aber noch mal erklärt werden, weshalb nun "§64" eingesetzt wurde? Gruß! GS63 (Diskussion) 12:38, 24. Jul. 2020 (CEST)
Der Diensteid nach § 64 Bundesbeamtengesetz ist dem Amtseid des BP vergleichbar, ganz offensichtlich aber nicht der Eid, der nach § 64 StPO im Strafprozess einem Zeugen abgenommen wird. --Vsop (Diskussion) 13:28, 24. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vsop (Diskussion) 13:28, 24. Jul. 2020 (CEST)

Fehlinformation zu Amtszeit

Hallo,

ich habe die Falschinformation, dass der Bundespräsident mehr als 2 Amtszeiten haben dürfe entfernt (Verweis auf Artikel 54 (2), diese wurde wieder zurückgeholt, da ich nicht will das ein Bearbeitungskrieg ausbricht, frage ich mich was nun zutun ist.

MfG Wikieriik (Diskussion) 17:00, 3. Jul. 2020 (CEST)

Der Artikel wiederspricht sich auch selber. Wikieriik (Diskussion) 17:01, 3. Jul. 2020 (CEST)

Sollte das tatsächlich der Fall sein, was ich nicht feststellen kann, dann wird das sicherlich nicht dadurch besser, daß man irgendwo Staatsgewalt und Exekutive in die Infobox reinschreibt, wo es gar nicht hingehört, und indem man Informationen einfach löscht. PS: Der Satz mit der evtl. dritten Amtszeit war auch nicht zu löschen, da eine dritte Amtszeit nach überwiegender staatsrechtlicher Literatur generell möglich ist, sie darf nur nicht direkt hintereinander folgen. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 17:04, 3. Jul. 2020 (CEST)
Wenn vorher von Heinemanns einfacher Mehrheit die Rede ist, kann man die absolute Mehrheit Herzogs und Wulffs im dritten Wahlgang nicht als "entsprechende Abstimmungsmehrheit" bezeichnen. Die folgende Erörterung einer zweiten Wiederwahl verdient einen neuen Absatz. Bisher wurde nicht nur niemand zum dritten Mal gewählt; es hat nicht einmal jemand für eine dritte Amtszeit kandidiert. "Mit zwei vollen Amtszeiten (3653 Tage) war Theodor Heuss der bisher längste amtierende Bundespräsident", ist irreführend, wenn Weizsäcker nur wegen eines Schaltjahrs weniger in seinen beiden Amtszeiten dahinter um einen einzigen Tag zurückblieb. Der "längste amtierende" kann auch nicht gefallen; mE müsste es der am längsten amtierende oder meinetwegen auch der längstamtierende heißen. --Vsop (Diskussion) 13:48, 4. Jul. 2020 (CEST)

Entschuldigung, ich habe "nachgeforscht", und ich muss zugeben das ich falsch lag, https://de.m.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Brodkey65 hatte recht.

Danke für die Verbesserung und bleiben Sie gesund! Wikieriik (Diskussion) 10:07, 24. Jul. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vsop (Diskussion) 11:40, 24. Jul. 2020 (CEST)

geschäftsführende staatsoberhäupter

mmn gehören die geschäftsführenden staatsoberhäupter in die tabelle, da sie mit der wahnehmung der aufgaben betreut sind, somit das amt zwar offiziell vakant ist, aber de facto die aufgaben weiterhin wahrgenommen werden. die aktuelle version vermittelt einfach das falsche bild, geschäftsführende inhaber oder aufgabenwahrnehmer sollten immer genannt werden Norschweden (Diskussion) 14:01, 24. Feb. 2019 (CET)

Ich habe deine Änderung revidiert, weil ich in diesem Punkt nicht zustimme. Zu trennen sind der Bundespräsident als Staatsorgan, der m.E. zwingend an die Wahl gebunden ist, und die aus dem Amt des Bundespräsidenten abgeleiteten Aufgaben, Rechte und Pflichten. Letztere werden bei Vakanz des "Staatsorgans Bundespräsident" vertretungsweise von einem anderen Amtsträger übernommen, allerdings -- so meine Beobachtung -- nur im absolut notwendigen Umfang. Repräsentative Aufgaben wurden nicht übernommen, die Vakanz des Amtes war klar zu spüren, nur das absolut Notwendige wurde vom Vertreter umgesetzt. Mag sein, dass ich mich jetzt nicht formaljuristisch korrekt ausgedrückt habe, die Richtung sollte aber klar sein. --muns (Diskussion) 00:16, 25. Feb. 2019 (CET)
Jep, das sollte nicht in einen Topf geworfen werden. Benatrevqre …?! 16:56, 20. Aug. 2019 (CEST)

Ausufern des Artikels

Es wird immer weniger beachtet, dass der eigentliche Artikelgegenstand das Amt ist und nicht die Amtsinhaber oder ihre (nicht gewählten) Ehepartner. Jetzt sind bei den Ehefrauen die Lebensdaten eingefügt worden, die man ohnehin findet, wenn man den jeweils verlinkten Artikel anklickt. Den Abschnitt "Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland" halte ich für viel zu lang. Biographisches kann man durch anklicken der verlinkten Namen erfahren.--Lexberlin (Diskussion) 22:23, 25. Nov. 2019 (CET)

Sehr richig! Wir sollten uns hier auf das Amt konzentrieren und nicht auf die Personen. Dazu lässt sich gute eine Liste der Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland anlegen. Das hatte ich auch schon mal viel früher vorgeschlagen. --muns (Diskussion) 19:15, 22. Dez. 2019 (CET)
Einen Listenartikel dieser Art halte ich für überflüssig. --Benatrevqre …?! 23:52, 22. Dez. 2019 (CET)
Kannst du das auch begründen? Warum sollten wir es eigentlich anders handhaben als beim Präsident der Vereinigten Staaten? Würdest du dort auch die Liste der Präsidenten der Vereinigten Staaten in den Hauptartikel integrieren? Sollten wir nicht allein aus systematischen Gründen die Strukturen analog anlegen? --muns (Diskussion) 00:45, 23. Dez. 2019 (CET)
Wenn es anderswo schon unnötig ist, bedeutet das nicht, dass man diese Unart wiederholen bräuchte. Wir haben zu jedem Amtsinhaber bereits ausführliche Personenartikel, wo die Vita der jeweiligen Person zu finden ist. Wozu darüber redundant nochmals einen Listenartikel erstellen? --Benatrevqre …?! 11:54, 23. Dez. 2019 (CET)
Weil es ein Bedürfnis gibt, Informationen dieser Art gut erfassbar und strukturiert aufzubereiten. Dazu sind Lisetenartikel hervorragend geeignet, und ich möchte mich nicht durch zig Personenartikel, die vielleicht auch alle ein bisschen anders aufgebaut sind, durchclicken müssen, wenn ich ähnliche Informationen zu allen Amtsinhabern such. Solche Übersichten sprengen aber Artikel wie diesen hier. --muns (Diskussion) 16:40, 27. Dez. 2019 (CET)