Portal Diskussion:Recht/Archiv 2016-I

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von NearEMPTiness in Abschnitt Ernst Wiener Co., New York
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Mitarbeiter für den Artikel Mutter gesucht

Der – für jede Enzyklopädie wohl irgendwie grundlegend wichtige – Artikel Mutter war bis vor kurzem ein Fall von Broken Window und, um Vandalismus zu verhindern, 10 Jahre lang gesperrt. Weil ich an einem Neuschrieb arbeite, habe ich die Sperre versuchshalber gerade einmal aufheben lassen. „Mutter“ ist ein interdisziplinäres Thema, zu dem ich selbst eigentlich nur Sozialgeschichtliches beitragen kann. Um aus dem Artikel ein Glanzstück zu machen, müsste u.a. auch der Abschnitt über die rechtliche Perspektive („Wer ist Mutter?“, „Welche rechtlichen Implikationen hat Mutterschaft?“ usw.) durchgesehen und ausgebaut werden.

Gibt es Familienrechtler hier, die Lust hätten, dabei mitzumachen? Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 20:29, 3. Jan. 2016 (CET)

Hallo Stilfehler, wegen der Gleichstellung von Mann und Frau findet die Mutter im Familienrecht relativ wenig Beachtung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:58, 4. Jan. 2016 (CET)
Selbst die rechtliche Anknüpfung an unterschiedliche Langlebigkeitskriterien (Bedeutung für die privatrechtliche Tarifautonomie) ist mittlerweile gekippt (s. [Unisex-Tarif]]). Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist/sind grds. nicht einmal ein/zwei Wort(e) zur [Kindererziehungszeit]]/[Mütterrente]] geboten.--Stephan Klage (Diskussion) 10:38, 4. Jan. 2016 (CET)
Ein anderer Punkt ist, dass es im Familienrecht um das Kindeswohl geht und nicht um immer wieder eingeforderte vermeintliche Mütter- oder Väterrechte. Worüber man sprechen könnte, ist der Rechtssatz "Mater semper certa est", § 1591 BGB. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:14, 4. Jan. 2016 (CET)
Ich verstehe. Aber welches Gesetz regelt, wer die Mutter ist, z.B. bei Leihmutterschaft mit einer Eizelle der Auftraggeberin? --Stilfehler (Diskussion) 14:32, 4. Jan. 2016 (CET)
Eben: § 1591 BGB. Mutter ist, wer das Kind geboren hat. Punkt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:43, 4. Jan. 2016 (CET)
siehe auch: Mutterschaft. Und wenn es nicht nur um den deutschsprachigen Raum gehen soll: Mutterschaftsanerkennung --gdo 14:38, 4. Jan. 2016 (CET)
Danke! Damit kann ich arbeiten. Falls jemand irgendwann Interesse hat, am Artikel direkt mitzuschreiben, gilt die Einladung aber weiterhin. Den Artikel Mutterschaft würde ich, um Redundanz abzubauen, tatsächlich gern früher oder später auflösen. --Stilfehler (Diskussion) 14:48, 4. Jan. 2016 (CET)
Siehe auch: Kategorie:Mutterschaft. — Leuchtschnabelbeutelschabe 15:30, 4. Jan. 2016 (CET)

Die sog. Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz, § 1 ESchG übrigens verboten. R2Dine (Diskussion) 18:04, 4. Jan. 2016 (CET)

 Info: Mutterschaftsanerkennung - weiterer Ausbau, insbes. zu den Gründen für dieses Konstrukt, willkommen. Vielleicht jemand mit Zugriff auf Bergmann/Ferid zu Frankreich/Italien/Vietnam? --gdo 18:47, 4. Jan. 2016 (CET)

Die Mitmutter in der Regenbogenfamilie (dort v.a. Punkt 4) könntest Du einbauen, viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 07:43, 5. Jan. 2016 (CET)

werden Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und so fort denn gar überhaupt nicht mehr gelehrt oder warum klammern sich hier alle so krampfhaft ans BGB? Fragt sich --Edith Wahr (Diskussion) 08:47, 5. Jan. 2016 (CET)
...weil es für die Deutschland geltende Rechtslage immerhin einen ziemlich guten ersten Zugriff darstellt, sagt --Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:16, 5. Jan. 2016 (CET)

Abschiebung (Recht)#Rechtslage

Die Darstellung im Abschnitt Abschiebung (Recht)#Rechtslage ist wegen der Änderung des Aufenthaltsgesetzes aufgrund des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts inzwischen veraltet, siehe "Veraltet"-Baustein dort. Es wäre gut, wenn sich jemand aus dem Portal:Recht das Ganze genauer ansehen könnte, zumal die Themen "Ausweisung" und "Abschiebung" aufgrund der Flüchtlingskrise und zusätzlich aufgrund der Geschehnisse der Silvesternacht in Köln ins Medieninteresse gerückt sind. --Carolin 19:51, 8. Jan. 2016 (CET)

Schon erledigt. --Opihuck 20:08, 8. Jan. 2016 (CET)
Auch hier seist du herzlich bedankt. --Carolin 20:19, 8. Jan. 2016 (CET)

Entscheidungen in Kategorie:Rechtsquelle

wir bräuchten noch eine typologische kategorie für Präzedenzfälle und Entscheidungen, die schwirren sonst eher unsortiert herum --W!B: (Diskussion) 15:17, 12. Jan. 2016 (CET)

PS: siehe übrigens bitte auch Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2016/Januar/12 #Kategorie:Dekrete_nach_Kategorie:Dekret vielleicht wäre es sinnvoller, da eine gemeinsame kategorie auch für Erlässe, Verfügungen u.ä. draus zu machen, sonst wird es allzu phänomenologisch (dem namen nach, sie heissen nur mancherorts "dekret") --W!B: (Diskussion) 15:21, 12. Jan. 2016 (CET)
Kategorie:Gerichtsentscheidung? -- Liliana 15:23, 12. Jan. 2016 (CET)
ah, klar, danke: gehören die dann in "Rechtsquelle"? sonst vielleicht „siehe auch“. wohin mit Stahlstreit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (steht jetzt direkt)?
ein kontext Dekret zu Kategorie:Amtliche Bekanntmachung wäre vielleicht auch notwendig: sind die unter "rechtsquelle" im sinne sammelwerk (*) einzutragen, oder nicht? --W!B: (Diskussion) 15:28, 12. Jan. 2016 (CET)

Frage Chemikalien-Verbotsverordnung

Hallo, seit spätestens dem 1. Juni 2015 muss die CLP-Verordnung angewendet werden, was neue Gefahrstoffkennzeichnungen mit sich bringt. In ChemVerbotsV § 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht und Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen § 2 stehen aber noch die alten R- und S-Sätze. Könnte vielleicht jemand dabei helfen, die korrekte (und aktuelle) Gefahrstoffkennzeichnung in die Artikel Chemikalien-Verbotsverordnung und Technische_Regel_für_Rohrfernleitungen einzuarbeiten? Oder erklären, wie sich das genau auswirkt? Es gibt dazu eine Diskussion in der Redaktion Chemie, konkret die letzten beiden Absätze im Abschnitt. Danke. --Nothingserious (Diskussion) 12:03, 21. Jan. 2016 (CET)

Hallo Nothingserious, ich verstehe leider deine Frage nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:25, 21. Jan. 2016 (CET)
@Gnom: Ich kenne mich in rechtlichen Dingen nicht so sehr aus, deshalb kann ich das nur aus der Sicht des Chemikers Schildern. Ist vielleicht auch eine recht spezielle Frage.
Es war bis spätestens 1. Juni 2015 so, dass Gefahrstoffe in Deutschland bzw. der EU nach Richtlinie_67/548/EWG gekennzeichnet werden mussten. Diese umfasst die (vielleicht bekannten) R- und S-Sätze, die Handhabung und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen beschreiben. Diese Richtlinie wurde am 1. Juni 2015 von der CLP-Verordnung ersetzt, nach der Gefahrstoffe nun nach dem Global harmonisierten System (GHS, Stichwort H- und P-Sätze) gekennzeichnet werden müssen. R- und S-Sätze sind damit hinfällig geworden und haben nach EU-Recht keine Bedeutung mehr. Die neuen H- und P-Sätze sind aber keine 1:1 Entsprechung der alten Sätze, Gefahrstoffe mussten und müssen daher neu eingeordnet und gekennzeichnet werden.
In den beiden oben erwähnten Gesetzestexten (ChemVerbotsV und der andere) wird sich aber noch ausdrücklich auf R- und S-Sätze bezogen. Wenn man einen Blick auf diese Seite wirft, steht dort "Verordnungen der Europäischen Union gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU sie müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden." Direkt darunter wird auch die ChemVerbotsV aufgelistet.
Ein konkretes Beispiel: Die ChemVerbotsV §3 sagt: "Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn [...]"
Jetzt will ich die ChemVerbotsV auf eine Chemikalie anwenden, die im Januar 2016 erstmals klassifiziert wurde, und für die es daher keine R-Sätze etc. gibt, sondern nur die neue Einordnung nach CLP.
Wie kann ich die ChemVerbotsV, die sich auf R- und S-Sätze (also Richtlinie_67/548/EWG) bezieht auf, sagen wir, eine neu zugelassene Chemikalie anwenden, die gar nicht mehr nach der Richtlinie klassifiziert wird, sondern nach CLP mit H- und P-Sätzen?
Ich hoffe meine Fragestellung ist damit etwas klarer geworden. Kurz: Der Gesetzestext bezieht sich auf eine Richtlinie, die nicht mehr gültig ist, sondern durch eine neue ersetzt wurde. --Nothingserious (Diskussion) 13:19, 21. Jan. 2016 (CET)
Danke für deine Erläuterung! EU-Richtlinien müssen, anders als EU-Verordnungen, immer in nationales Recht umgesetzt werden - weißt du, welche deutsche Rechtsnorm das für die Richtlinie 67/548/EWG ist? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:15, 21. Jan. 2016 (CET)
Hm, hier steht, dass die Umsetzung im ChemG und in der GefStoffV geschah. Beide Normen wurden 2015 geändert. Kannst du da vielleicht die Antwort auf deine Frage finden? Gruß,

Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ersetzt, was auch in GefStoffV und ChemG aktuell ist. Aber in der ChemVerbotsV nicht. Dadurch wird die ChemVerbotsV aber doch nicht ungültig bzw. nichtig, oder? --Nothingserious (Diskussion) 14:37, 21. Jan. 2016 (CET)

Okay, verstehe ich dich richtig, dass GefStoffV und ChemG auf dem aktuellsten Stand sind, aber nicht die ChemVerbotsV? Ich fürchte, dass der Gesetzgeber da einfach noch nicht hinterhergekommen ist und dass hier das alte Regime in einer Nische des nationalen Rechts fortgilt. Kannst du mir erklären, was genau an diesen § 2 veraltet ist? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:42, 21. Jan. 2016 (CET)
In §§2 und 3 wird sich auf die Kennzeichnungen "Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig)" und "O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68" bezogen. Diese Kennzeichnungen werden nichtmehr vergeben, da sie in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht mehr auftauchen. Sie wurden durch andere Kennzeichnungen ersetzt, die aber auch anders ermittelt werden. --Nothingserious (Diskussion) 14:47, 21. Jan. 2016 (CET)
Hm, ich verstehe, "die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind" - aber es ist ja momentan gar nix nach der GefStoffV mit diesen Symbolen zu kennzeichnen, weil die GefStoffV geändert wurde. Es gibt mehrere Lösungen für dieses Problem, vielleicht lohnt es sich, mal bei einer Behörde anzurufen, die solche Genehmigungen erteilt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:02, 21. Jan. 2016 (CET)
Naja letztendlich vertrete ich die Meinung, dass die eingangs erwähnten Artikel eher etwas für Rechtsexperten anstatt für Chemiker sind :). Ich hatte in der Redaktion Chemie schon vorgeschlagen, die Artikel so zu lassen, da der Gesetzestext ja nunmal so lautet. Es ging ursprünglich darum, alte Kennzeichnungen in der Wikipedia durch neue zu ersetzen. Das lässt sich auf Chemikalienartikel anwenden, auf Rechtsartikel aber scheinbar nicht immer unbedingt. Ich werde in der Red. Chemie hierhin verlinken, und vorschlagen dass der Artikel vorerst bleibt wie er ist. Danke und Gruß --Nothingserious (Diskussion) 15:19, 21. Jan. 2016 (CET)
Wenn man sich diese §§ 2 und 3 der ChemVerbotsV ansieht (mal die dort verlinkte Fassung anklicken), wird das Problem deutlicher. Die Bezüge auf die Gefahrstoffverordnung meinen eine andere - eine nicht mehr geltende Fassung - der Gefahrstoffverordnung. Daher können diese Kennzeichnungsvorschriften nicht mehr gelten bzw. sie verweisen ins Leere. Der Gesetzgeber hat bisher keine Notwendigkeit gesehen, diese Teile der ChemVerbotsV anzupassen oder die Verordnung insgesamt aufzuheben. Nach Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde sie aber noch geändert, d.h. Gelegenheit hätte es gegeben. Zum Nachverfolgen irgendwelcher Rechtsänderungen und damit Aktualisierung von Artikeln ist das Angebot des BMJ/gesetze-im-internet ungeeignet. --176.0.102.116 20:12, 21. Jan. 2016 (CET)

In meinen Augen entzieht sich das damit der Redaktion Chemie und der Artikel muss bis auf Weiteres so belassen werden. --Nothingserious (Diskussion) 18:31, 25. Jan. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Nothingserious (Diskussion) 18:31, 25. Jan. 2016 (CET)

Sexuelle Übergriffe - Strafbarkeit

Es wurde im Rahmen der Debatte um die "sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 darüber gestritten, ob das "Angrapschen" im Intimbereich nach aktueller Rechtslage strafbar sei oder nicht. Leider steht mir kein Kommentar zur Verfügung. Nach meiner Auffassung wird in jedem Fall zumindest der Tatbestand der Beleidigung als Auffangtatbestand erfüllt. Wie ist die Rechtslage? --JosFritz (Diskussion) 03:11, 3. Feb. 2016 (CET)

Es geht in der Frage nicht um die Kommentare zu bestehenden Gesetzen, sondern die Praxis, die die Gesetzeslücke offenbart. Anwältinnen fordern schon seit Jahren eine Reform. Christine Clemm, deren Kompetenz hier angezweifelt wird, ist Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesjustizministriums. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, in der Faz vom 11. Januar[1]: "Es gibt mehrere Lücken im Strafgesetzbuch, die zur Folge haben, dass nicht alle sexuellen Übergriffe strafbar sind." Eine Vorgehensweise wie in Köln erfasse das geltende Recht nicht: "das Ausnutzen eines Gedränges oder das Ausnutzen des Umstands, dass Opfer abgelenkt sind. Diese Täter operieren nicht mit dem Modus „Einschüchterung“, sondern mit dem Modus „Überrumpelung“".--Fiona (Diskussion) 12:15, 3. Feb. 2016 (CET)
Nach derzeitiger h. M. ist das bloße Angrapschen nicht strafbar. Die Beleidigung kommt insbes. deshalb nicht in Betracht, weil die §§ 174 ff. StGB insoweit eine abschließende Regelung darstellen. Da ist also gar kein Raum mehr für ein Auffangtatbestand. Das entspricht auch dem gesetzgeberischen Willen, der um 2000 eher auf sexuelle Liberalisierung, als auf eine Regulierung mit den Mitteln des Strafrechts setzte (großer Kontext: § 175 StGB a. F.). Deshalb gibt es aber auch mindestens genauso lange die Forderung, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:27, 3. Feb. 2016 (CET)
Hier geht leider einiges durcheinander.
  1. Nicht jede Form der Berührung in sexueller Absicht unterfällt dem Strafrecht, aber es ist auch nicht jede deartige Berührung straflos. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es wie folgt zusammengefasst: "Bei einer auf offener Strasse vorgenommenen sexuellen Belästigung kann es sich um ein Vergehen der Beleidigung handeln, wenn es sich nicht nur um eine unerhebliche Beeinträchtigung handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt." (OLG Karlsruhe Urteil vom 6.6.2002, 1 Ss 13/02)
  2. Wenn es darum geht, ob eine Handlung strafbar ist oder nicht, dann kommt es auf die Rechtslage an. Diese wird tatsächlich in den Kommentaren zum Strafgesetzbuch wiedergegeben und erläutert.
  3. Eine andere Frage ist, inwieweit bestehende Gesetze auch angewendet werden, bzw. mit welcher Konsequenz sie angewendet werden. Dies ist die Frage der Praxis. In diesem Kontext wird in Deutschland mitunter bemängelt, dass ein sog. "Umsetzungsdefizit" bestehe: Die Gesetze sind eigentlich da, sie werden aber nicht konsequent angewendet. (Diese Kritik findet sich nicht nur bezüglich des Sexualstrafrechts, sondern beispielsweise auch bezüglich des Ausländerrechts, etwa Abschiebungen betreffend).
  4. Die Beleidigung gem. § 185 StGB ist in der Tat kein Auffangtatbestand für Sexualdelikte, das hat der Bundesgerichtshof so eindeutig festgestellt, obwohl er nach einigen Darstellungen in der juristischen Literatur den § 185 in der Praxis nicht selten wie einen Auffangtatbestand eingesetzt hat. Hingegen ist der § 240 StGB, die Nötigung, ein Auffangtatbestand für das Erzwingen sexueller Handlungen durch Gewalt oder durch Drohung, das nicht als Vergewaltigung/sexuelle Nötigung erfasst wird (Leipziger Kommentar, 12. Auflage 2014/15, Randnummer 164 zu § 240 StGB).
  5. Nur weil eine Handlung nicht strafbar ist, bedeutet das nicht, dass sie rechtmäßig ist. Aus einem - nicht strafbewehrtem - Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann sich ein Unterlassungsanspruch und ein Schmerzensgeldanspruch ergeben. Also: Eine Handlung kann dann in zivilrechtlicher Form verfolgt werden, obwohl sie eben keinen Tatbestand des Strafrechts erfüllt. In der juristischen Methodenlehre wird auch vom "fragmentarischen Charakter des Strafrechts" gesprochen.
  6. Dass in den letzten Jahren mittels des Sexualstrafrechts eine "sexuelle Liberalisierung" stattgefunden habe, ist unzutreffend. Die Strafgesetze im sexuellen Bereich sind seit den 1990er Jahren durch die Bank schärfer geworden, teilweise sogar erheblich schärfer (etwa Kinderpornographie betreffend). Eine letzte Ausnahme gab es 1994, als der angesprochene § 175 StGB ("Homosexuelle Handlungen") abgeschafft wurde.
--Berlin-Jurist (Diskussion) 14:50, 3. Feb. 2016 (CET)
Jetzt bin ich nur ein bisschen klüger. Der BGH sieht also den § 185 StGB nicht mehr als Auffangtatbestand, so weit so gut. Bedeutet das aber in der Praxis tatsächlich, dass eine Strafbarkeit nach §185 StGB ausgeschlossen ist? --JosFritz (Diskussion) 16:35, 3. Feb. 2016 (CET)
Nein. Alles ist möglich: Sexualstraftat aber keine Beleidigung. Beleidigung, aber keine Sexualstraftat. Beleidigung und Sexualstraftat.
Eine Sexualstraftat stellt dann zugleich eine Ehrverletzung im Sinne des § 185 StGB dar, wenn der Täter ausdrücklich oder konkludent eine Minderwertigkeit des Opfers zum Ausdruck bringt oder in dem Täterverhalten über den Angriff auf das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung hinaus eine herabsetzende Bewertung der betroffenen Person zu sehen ist. (BGH St. 36, Seite 145 ff.) Erfüllt das sexualbezogene Handeln des Täters keinen Tatbestand der §§ 174 ff. StGB, ist eine Bestrafung nach § 185 StGB erst möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Ehre enthält. (BGH, NStZ 1986, Seite 453)
Das ist allerdings in der Tat ziemlich schwammig. Um ehrlich zu sein muss man einfach mal feststellen: Wenn ein Sachverhalt nicht wirklich ziemlich eindeutig ist, kann niemand seriös prognostizieren, wie das Gericht entscheiden wird. Es mag Leute geben, die behaupten, sie könnten das. Entweder sagen sie dann bewusst nicht die Wahrheit oder sie irren.--Berlin-Jurist (Diskussion) 23:47, 3. Feb. 2016 (CET)
Also, ich halte diese Diskussionsseite nicht für die Auskunft und bin auch deshalb nicht auf Einzelfragen eingegangen. Im Einzelnen ist aber anzumerken:
  1. Es ist richtig, dass sexuelle Belästigungen im Einzelfall strafbar sein können. Das haben neben dem OLG Karlsruhe auch die OLGs von Bamberg und Hamm und auch der BGH so entschieden. Man muss da juristisch jedoch sehr genau differenzieren: Die bloße sexuelle Belästigung als solche ist nicht strafbar und da greift § 185 StGB auch nicht als Auffangtatbestand ein (das ist sogar unstrittig). Allerdings kann eine solche sexuelle Belästigung zugleich auch eine Beleidigung sein, aber nur dann wenn der Täter damit einer Person "gewisse ehrbezogene Mängel nachsagt". Diese Beleidigung kann dann strafbar sein.
  2. Natürlich hat über das Sexualstrafrecht keine "sexuelle Liberalisierung" stattgefunden, das war auch nicht meine Behauptung. Der Gesetzgeber intendierte eine sexuelle Liberalisierung, weshalb er den § 175 abschaffte (und die Abschaffung des Inzests zumindest diskutierte) und die Einführung einer Strafnorm für sexuelle Belästigung ablehnte (vgl. Bundestagsdebatten und Äußerungen seitens des BMJ). Dass die Strafandrohungen bestehender Tatbestände erhöht wurden, steht dem nicht entgegen. Gerade im Bereich des Schutzes Minderjähriger hat sich da einiges getan, aber da standen völlig andere Motive im Vordergrund. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:46, 3. Feb. 2016 (CET)

Das bedeutet unterm Strich: Die Taten von Köln sind angesichts der Tsatumstände jedenfalls als Beleidigung strafbar, unbeschadet einer möglichen Strafbarkeit nach dem Sexualstrafrecht. --JosFritz (Diskussion) 05:47, 4. Feb. 2016 (CET)

Nein, das bedeutet es nicht. Es bedeutet, dass man das nicht pauschal und aufgrund der in der medialen Berichterstattung bekannt gewordenen Umstände sagen kann, sondern dass man sich (wie immer) jeden Einzelfall genau ansehen muss. In Köln wird man das Problem haben, dass man genau das wird nicht tun können. Daher muss die Frage - jedenfalls in ihrer Allgemeinheit - offen bleiben. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:31, 4. Feb. 2016 (CET)
Wir reden aneinander vorbei. Ich rede nicht von allgemeinen Fällen, sondern von konkreten. Der Griff in den Schritt unter den in den Medien geschilderten Umständen ist als Beleidigung strafbar, denn hier wird immer die Ehre insgesamt verletzt. --JosFritz (Diskussion) 12:04, 4. Feb. 2016 (CET)
Ich denke nicht, dass wir aneinander vorbei reden. Es handelt sich um konkrete Fälle im Sinne einer historischen Wirklichkeit, ja. Aber ob sich jeder einzelne oder auch nur ein einzelner der Beschuldigten tatsächlich strafbar gemacht hat, kann aufgrund der medialen Darstellung nicht entschieden werden. Der Griff in den Schritt ist zunächst einmal nämlich nur eine straflose sexuelle Belästigung. Ob damit zugleich eine Beleidigung verbunden ist (d. h. der Täter zum Ausdruck gebracht hat, dass er sein Opfer als minderwertig erachtet), muss man für jeden Einzelfall gesondert ermitteln (insbes. auch hinsichtlich des Vorsatzes) und die Tendenz geht da (v. a. seitens des BGH) auch eher zur Zurückhaltung. Andererseits kann ein Griff in den Schritt auch nach Sexualstrafrecht strafbar sein. Nämlich dann, wenn ein entsprechendes Nötigungsmittel zum Einsatz kam, um ihn zu ermöglichen. Deshalb lässt sich bloß aufgrund der medialen Berichterstattung schlechterdings nicht beurteilen, ob es sich um Straftaten handelt oder nicht. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:12, 4. Feb. 2016 (CET)

Also manchmal kann man sich echt nur wundern. Wenn das so einfach wäre zu beurteilen, ob sich diese Typen in Köln strafbar gemacht haben, dann bräuchten wir ja wohl keinen so teuren Justizapparat und keine so aufwändige Juristenausbildung. Also wartet einfach ab, wie die Gerichte entscheiden, falls sie es tun und haltet euch im Übrigen mit Mutmaßungen über die Strafbarkeit zurück!

Teurer Justizapparat und aufwändige Juristenausbildung sind doch ohnehin überflüssig. Was Recht und gerecht ist, kann jeder selbst beurteilen, und wenn es die Justiz anders macht, dann trifft sie ein verkopftes Fehlurteil: Justizirrtum, wie so oft. (Aus-) Bildung, differenziertes Denken und Abwägen stören bei der Gerechtigkeitsfindung nur. Sie führen zu Ergebnissen, die dem Verstand der breiten Massen zuwider laufen können und dem Volkswillen Hohn sprechen. Ist sowieso alles ein Unrechtsstaat hier, solange wir diese Juristen haben... - Man möge mir den Sarkasmus verzeihen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:27, 4. Feb. 2016 (CET)

Das Problem ist eher die Beweisbarkeit. Da die Taten zumeist in einem circle of hell stattgefunden haben sieht man auf den Videoaufnahmen nur eine Menschenmenge, aber nicht was in dem circle stattfindet. Die Schockerinnerungen des Opfers sind meistens zu vage als dass ein Täter damit sicher identifiziert werden könnte. "Die Zuordnung einzelner Straftaten zu bestimmten Personen wird nach den bisher bekannten Zeugenaussagen und Polizeiberichten vermutlich sehr schwierig sein, weil sie aus einer Masse von Leuten heraus in einer unübersichtlichen Situation begangen wurden. " [2] --Pass3456 (Diskussion) 20:50, 4. Feb. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:18, 4. Feb. 2016 (CET)

Culpa in procedendo

Hallo, ich werde in Kürze den rechtsvergleichenden Artikel Culpa in procedendo fertigstellen. Da ich im deutschen Zivilprozessrecht nicht sattelfest bin, ersuche ich jemanden, der sich da besser auskennt, um seine freundliche Unterstützung. Besten Dank. --Asurnipal (Diskussion) 13:33, 17. Jan. 2016 (CET)

Das sieht sehr gut aus. c.i.p. statt c.i.c. habe ich noch nie gehört, aber das heißt nichts. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:29, 18. Jan. 2016 (CET)

Als rechtsvergleichenden Artikel finde ich das durchaus gut. Was mir allerdings fehlt ist die doch recht überwiegende Kritik, die im Schrifttum gegen diese Figur geäußert wird. Ich weiß nicht, wie man das im Ausland sieht. Die deutschen Zivilrechtslehrer verweisen aber darauf, dass schon das Nachbarverhältnis keine vertragsähnlichen Haftungspflichten auslöst und dies dann erst Recht nicht sein könne, wenn zwei Personen im Streit miteinander liegen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:56, 20. Jan. 2016 (CET)

Wikipedia:Relevanzcheck

Hallo, ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere aus dem Fachbereich stammende Mitarbeiter sich an diesem Relevanzcheck beteiligen würde. Danke und viele Grüße,--Louis ♫ BafranceSchwätz halt mit m'r, wenn da ebbes saga witt 14:13, 6. Feb. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:43, 8. Feb. 2016 (CET)

Keilschriftrecht

Ich habe den Artikel gerade zur Abwahl von den lesenswerten Artikeln vorgeschlagen. Meines Erachtens hat er diese Auszeichnung wirklich nicht verdient (Begründung dort). Andererseits ist es um das spannende Thema ja wirklich spannend. Gibt es hier einen Rechtshistoriker, der sich gut genug um östlichen Mittelmeerraum auskennt, um sich dieses Artikels anzunehmen? --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:01, 20. Jan. 2016 (CET)

Katyn, die Zweite. Das Auszeichnungswesen, das schon immer auf tönernen Füßen gestanden hatte, bricht gerade zusammen. Es fehlen Experten.--Aschmidt (Diskussion) 16:15, 20. Jan. 2016 (CET)
Was willst Du damit sagen? Ich kann gerade nicht ganz folgen ... ---Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:57, 20. Jan. 2016 (CET)
Hallo Domitius Ulpianus, es geht darum, dass wir häufig schlecht überprüfen können, ob Artikel zu speziellen Fachthemen tatsächlich Hand und Fuß haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:39, 21. Jan. 2016 (CET)
Verstehe; in dem Fall reicht ja aber wirklich ein Blick auf die verwendete Literatur ;) --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:14, 21. Jan. 2016 (CET)
Sicher. Wenn man sie hätte und damit umgehen könnte. Je randständiger die Themen werden, die hier bearbeitet werden, desto schwerer ist es aber, die Qualität zu beurteilen, weil es sowohl auf Autoren- als auch auf Auszeichnungsseite Experten bräuchte. Beides ist selten. Lies Dir ruhig die verlinkte Diskussion über Katyn einmal durch, dort geht es ja auch um einen Artikel, der SW und KALP durchlaufen hatte. Solche Fälle häufen sich, weil der Aderlaß an fähigen Autoren schon vor ungefähr fünf, sechs Jahren eingesetzt hatte. Es dauert halt, bis einer kommt, der es besser weiß. Die Peer Review durch die Community funktioniert schon ganz lange nicht mehr kompetent.--Aschmidt (Diskussion) 21:09, 21. Jan. 2016 (CET)

Rechnungskauf

Vielleicht schaut mal jemand über diesen Artikel? Ich persönlich möchte mich ja mehr auf Steuerrechtliches konzentrieren --Daceloh (Diskussion) 16:04, 25. Jan. 2016 (CET)

Hallo Daceloh, welche Kritikpunkte hast du? Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:21, 25. Jan. 2016 (CET)
Meine grundsätzlichen Bedenken habe ich auf der dortigen Diskussionsseite hinterlassen. Wenn niemand diese Bedenken teilt, ist es auch gut.--Daceloh (Diskussion) 17:43, 26. Jan. 2016 (CET)

Löschantrag: Ermessen beim Gründungszuschuss

Kollegen, zum Artikel Ermessen beim Gründungszuschuss gibt es hier eine Löschdiskussion. Ich bin mit dem Antragsteller nicht oft einer Meinung; in diesem Fall aber sehe ich nicht, dass er (der Artikel) Bestand haben sollte. Dies Euch z.k. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:30, 26. Jan. 2016 (CET)

HRR-Strafrecht.de

Hallo, eigentlich komme ich aus der Redaktion Medizin und bin das erste Mal hier. Aber ich habe heute eine Änderung von ErwinLindemann im Lemma Behandlungsfehler revertiert, weil er dort eine Literaturstelle eingefügt hat, die nicht unseren Vorstellungen entspricht, wonach als Literatur möglichst nur die besten und etablierten Werke oder solche mit einem direkten Bezug zu einzelnen Punkten gelistet werden sollen. Dies erscheint mir bei dem Werk deutlich nicht der Fall. Dann habe ich auch gesehen, dass der Autor heute dutzende solcher Ergänzungen der Literatur vorgenommen hat, die allerdings dann nicht mehr in Überschneidung mit der Medizin sind, und dass die meisten Literaturstellen von einer kommerziellen und werberischen Homepage stammen: "HRR-Strafrecht.de ist ein Service der Hamburger Anwaltskanzlei Strate und Ventzke". Daher wollte ich mal hier nachfragen, ob das so in Eurem Sinne ist? Wir sind in der Redaktion Medizin gegen ein solches massives Unterjubeln fragwürdiger Quellen fast etwas allergisch. Viele Grüße, --Goris (Diskussion) 21:50, 26. Jan. 2016 (CET)

Das sieht hier wohl ähnlich aus. Aufgefallen ist mir das auch schon, der Benutzer handelt im Rechtsbereich hier ohnehin generell "polarisierend", um es schonend auszudrücken. Ich habe aber derzeit keinen Nerv und keine Zeit, mich auch darum zu kümmern. Es wird aber spätestens jetzt ja auch noch anderen auffallen. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 22:24, 26. Jan. 2016 (CET)
Moin, ich finde es richtig, dass wir ErwinLindemann bitten sollten, wirklich nur "das Feinste vom Feinsten" und nicht nur assoziativ zu verlinken. Gleichzeitig kenne ich HRRS eigentlich als reputable Publikation. Gerhard Strate ist einer der, wenn nicht sogar der renommierteste Strafverteidiger Deutschlands. Andererseits ist mein Wort mit Vorsicht zu genießen: Karsten Gaede und Christian Becker kenne ich persönlich :-) --Gnom (Diskussion) 22:30, 26. Jan. 2016 (CET)
Also, dass Strate der renommierteste Strafverteidiger Deutschlands ist, sehe ich nicht so. Der war mir bis eben überhaupt kein Begriff, da würden mir andere Namen einfallen. Aber das soll auch nicht unser Thema sein. Generell halte ich es für bedenklich, wenn werbliche Inhalte aus dem Anwaltsbereich massenhaft hierreinverlinkt werden und dann damit einhergehend möglichrweise ein nicht unerheblicher Einfluss auf das Google-Ranking stattfindet.--Losdedos (Diskussion) 23:13, 26. Jan. 2016 (CET)
Naja., Strate ist ein sehr sichtbarer Spezialist für Wiederaufnahme-Verfahren. Anderweitig würde ich seine Expertise nicht in die erste Reihe stellen. Grüße --h-stt !? 16:17, 27. Jan. 2016 (CET)
Ist ja spannend, mal in eine andere Redaktion herein zu hören. Danke, jetzt wüsste ich zumindest, an wen ich mich als Strafverteidiger in DE wenden müsste. In der Redaktion Medizin ist es allerdings so, dass selbst die Homepages der renommiertesten Ärzte nicht als zuverlässige Quelle genutzt werden, sondern möglichst nur renommierte Lehrbücher oder "peer reviewed" Übersichtsartikel in möglichst angesehenen Journals. Bei uns passiert es recht häufig, dass Praxen oder Privatkliniken versuchen, den Inhalt ihrer Homepage in Wikipediaartikel zu verlinken, was wir, wie gesagt, recht schnell wieder rauslöschen (wenn wir's sehen...). Naja, ist sicher ein deutlicher Unterschied. Viele Grüße, --Goris (Diskussion) 21:51, 27. Jan. 2016 (CET)
Hallo Goris, das Problem mit Texten von Kanzleiwebsites haben wir natürlich auch täglich. Aber hier haben wir es nicht mit einer Kanzleiwebsite zu tun, HRRS wird auf wissenschaftlichem Niveau betrieben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:43, 28. Jan. 2016 (CET)
Hallo, ich mag ja ein wenig befangen sein, aber von "werblichen Inhalten aus dem Anwaltsbereich" kann bei der HRRS nun wirklich nicht die Rede sein. Die Zeitschrift existiert nun schon seit dem Jahr 2000 und wird von Gerichten (einfach mal hier nach HRRS suchen: [3], [4]) und in Fachpublikationen ([5]) regelmässig zitiert. Wenn man sich darüber hinaus einmal die Autoren der Aufsätze anschaut, liegt das wissenschaftliche Niveau doch ein wenig über einer "Anwalts-Homepage". --Stepsch 01:38, 28. Jan. 2016 (CET)

O.K., ich würde mir nie zutrauen, das Niveau der HRRS einschätzen zu können, es fiel mir nur eben auf. Wenn die HRRS für Euch ein ausreichendes wissenschaftliches Niveau hat, ist ja alles bestens. War ja nur eine Nachfrage. Dann wohl hier beendet? Viele Grüße, --Goris (Diskussion) 19:02, 28. Jan. 2016 (CET)

Nicht ganz. Aufsätze aus der HRRS einfach mal so flächendeckend als Weblinks einstreuen, ist ja wenig sinnvoll und zeigt eher, daß der Autor seinen Stoff nicht beherrscht. Warum die HRRS, es gibt ja noch mehr Open-Access-Zeitschriften? Ist angedacht, das demnächst auszudehnen? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Aufsätze, die in den Artikeln nicht verarbeitet worden sind? Nach einer Durchsicht der Bearbeitungen, hätte ich keine Bedenken, sie sämtlich zu revertieren, weil damit in keinem Fall eine Verbesserung des Artikels einhergegangen ist.--Aschmidt (Diskussion) 20:12, 28. Jan. 2016 (CET)

Zurecht wird beklagt der Autorenschwund. Woher rührt dieser Autorenschwund? Eine Ursache für den Autorenschwund könnte in fehlender Motivation liegen. Fehlende Motivation könnte ihre Ursache darin finden, dass Arbeit mutwillig zunichte gemacht wird. Zumal wenn das Zunichtemachen fremder Arbeit durch einen Nutzer geschieht, der sich selbst gern als Grandseigneur in Szene zu setzen versucht.--ErwinLindemann (Diskussion) 09:36, 29. Jan. 2016 (CET)

BGBl. I 2015, 2525; NJW 2016, 279 (3. Opferrechtsreformgesetz)

Ich habe nichts dazu gefunden. Macht wer einen Artikel?--ErwinLindemann (Diskussion) 13:42, 28. Jan. 2016 (CET)

Hi, ich empfehle, keinen eigenen Artikel anzulegen, sondern die Änderungen nach Inkrafttreten unkompliziert in die entsprechenden Artikel einzuarbeiten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:19, 28. Jan. 2016 (CET)

Naja, die zahlreichen Detailänderungen in der StPO gelten seit Neujahr, nur das Gesetz über die psycho-soziale Betreuung wird erst ab 1.1.17 gelten. In A, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern scheint es die psycho-soziale Prozessbegleitung schon zu geben (vgl. auch das Interview in der NJW-aktuell). Eine Idee wäre z.B. ein separater - rechtsvergleichender - Artikel über die psycho-soziale Betreuung (weil es das Gesetz in A schon gibt) und Erwähnung der Änderungen der StPO in dem Artikel Verletzter.--ErwinLindemann (Diskussion) 07:34, 29. Jan. 2016 (CET)

Oder dann den großen Wurf zur Umsetzung der sog. Opferschutzrichtlinie/psychosozialen Prozessbegleitung in den Mitgliedstaaten. Das Lemma gibt es offenbar noch nicht. R2Dine (Diskussion) 09:55, 29. Jan. 2016 (CET)

.... das wäre eigentlich auch mein Favorit, ich habe mich nur nicht getraut, das so laut zu sagen :-) Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 10:08, 29. Jan. 2016 (CET)

Abwicklung im Rahmen der Wiedervereinigung

Hallo, für die jüngeren sicher ein exotisches Randthema, während ich mich noch gut daran erinnern kann, wie die Abwicklung (vor allem des eigenen Arbeitsplatzes) für viele Menschen ein alles bestimmendes Thema war. Ich habe unter Benutzer:Dr. Sternau/Abwicklung (Wiedervereinigung) mal einen Anfang gemacht, wäre aber für Unterstützung dankbar, falls sich jemand die Mühe machen würde. Themen wären vor allem Lemma, Kats und Sekundärliteratur. Über belegte inhaltliche Ergänzungen wäre ich auch nicht traurig. Gibt zwar haufenweise Rechtsprechung aber kaum Artikel, geschweige denn Kommentare und Monographien. --Dr. Sternau (Diskussion) 14:27, 29. Jan. 2016 (CET) Auf der Disk zu Abwicklung wurde die spezifische Bedeutung schon mal angesprochen aber das Thema nicht weiterverfolgt. --Dr. Sternau (Diskussion) 15:29, 29. Jan. 2016 (CET)

Es gibt ja den ausführlichen Artikel zur Treuhandanstalt und deren Tätigkeit, außerdem die Artikel Abwicklung (Recht) und Abwicklung (Wirtschaft). Daneben halte ich einen Artikel "Abwicklung (Wiedervereinigung)" für überflüssig, zumal in Deinem Entwurf nichts steht, das nicht schon bei der Treuhandanstalt und dort in verständlicherem Zusammenhang erwähnt wäre. Dein Entwurf klingt mir auch zu sehr nach emotionaler Abrechnung. Dazu wäre die WP nicht der richtige Ort. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:42, 30. Jan. 2016 (CET)

(Noch mal?) Relevanzkriterien Recht

Liebe Kollegen, es wird immer wieder nach den Relevanzkriterien im Bereich Recht gefragt und die Antwort lautet stets: wie überall. Wenn ich nun die >Kategorie:Anwaltskanzlei / Liste der Anwaltskanzleien< ansehe, kann ich die aber nicht zur Deckung mit den Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen bringen. Übersehe ich etwas? Oder gibt es doch informelle Relevanzkriterien, die nur hier gelten? (Das ist vermutlich schon erörtert worden. Vielleicht kann mir in diesem Fall jemand einen Hinweis geben, wo ich die Diskussion finde.) Viele Grüße --Noisl (Diskussion) 15:58, 29. Jan. 2016 (CET)

Nein, das ist meines Wissens noch nie übergreifend diskutiert worden. Und bei einer Stichprobe gebe ich dir recht, dass da einige Kanzleien dabei sind, bei denen ich nicht erkenne, warum sie relevant sein sollen. Mein Vorschlag: Such dir mal zwei oder drei aus und benenne sie hier als mögliche Löschkandidaten. Dann überlegen wir mal hier ob es Gründe gibt, die zu behalten und stellen dann einen Löschantrag für die anderen. Darauf ließe sich dann aufbauen für eine systematische Kontrolle der Kategorie. Und soooo viele sind es ja nun auch wieder nicht, dass wir da nicht schnell durch wären, die meisten sind ja relevant. Grüße --h-stt !? 17:32, 30. Jan. 2016 (CET)
Man könnte es auch einfach so lassen wie es ist. Mit solchen Verfahren kann man nämlich hervorragend schlafende Hunde wecken, und am Ende kommen dabei RKs heraus, die noch enger sind als die, die wir schon haben. Alles schon erlebt. Auch wenn ein Artikelgegenstand formal nicht relevant sein sollte - eines kann er allemal sein: interessant für den einen oder anderen Leser. Und wenn die WP so etwas bietet, dann erfüllt sie ihren Auftrag. Meine dringende Bitte: Lasst die Finger von den Relevanzkriterien und provozierenden Löschanträgen. Es läuft zurzeit passabel - aber keiner weiß, ob es noch laufen wird, wenn wir neue Kriterien durchgebracht haben. Es gibt wirklich genug andere Baustellen, auf denen sich das Portal "Recht" austoben kann.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:34, 30. Jan. 2016 (CET)
Zum Thema Löschkandidaten ist mir aufgefallen, dass einige Portale die Löschdiskussionen ausschließlich auf der Portalseite führen und nicht unter WP:Löschkandidaten. Das würde auch bei uns vielleicht einiges entschärfen. --Daceloh (Diskussion) 22:32, 30. Jan. 2016 (CET)

Verwaiste Seite: Aussetzung der Vollziehung (Steuerrecht, Deutschland)

Der o.g. Artikel findet sich in der Liste der verwaisten Seiten. Er ist leider nicht so toll und verdient eigentlich keine Aufmerksamkeit. Die Nachweise sind aus der Literatur, die sich an Steuerfachgehilfen und Fachhochschulabsolventen richtet, also mE gar nicht zitierfähig ist. Und der Text bleibt auch auf diesem Niveau. Einige Punkte sind an der Grenze dessen, was man als falsch bezeichnet könnte. Außerdem gibt es den Artikel "Vorläufiger Rechtsschutz", auf den von "Aussetzung der Vollziehung" weiter geleitet wird (der übrigens auch nicht gut ist, aber alles enthält, was der o.g. Artikel enthalten würde, wenn ich nur das überflüssige streiche ((ich rede nur über den Steuerteil)). Wäre es nicht naheliegender den Artikel zu löschen anstatt ihn zu entwaisen?--Noisl (Diskussion) 15:50, 28. Jan. 2016 (CET)

Ich stimme dir zu. --Daceloh (Diskussion) 22:20, 30. Jan. 2016 (CET)
Hallo Noisl, ich fände es gut, wenn der Artikel anderswo eingearbeitet werden könnte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:13, 1. Feb. 2016 (CET)
Dann möchte ich folgendes vorschlagen: Der Artikel sollte bleiben, aber verbessert werden und beide Varianten der AdV -außergerichtlich und gerichtlich- umfassen.(Beim Nachdenken hat sich gerade mein Plan geändert.) Der Artikel "vorläufiger Rechtsschutz" behandelt nur das gerichtliche AdV-Verfahren. (Insofern geht auch der Link von Einspruchsverfahren zu [Rechtsschut]z fehl, weil da vom außergerichtlichen ins gerichtliche Verfahren gesprungen wird. Eine eigene Darstellung des außergerichtlichen Verfahrens finde ich nicht. Ich würde das in Angriff nehmen. (Was natürlich niemanden ausschließen soll.) Wenn das erledigt ist, könnte man in die anderen Artikeln, die das Thema streifen einen Verweis aufnehmen und den jeweiligen Text etwas eindampfen. Ok?--Noisl (Diskussion) 09:06, 2. Feb. 2016 (CET)

Ich kann mich an einen grundlegenden Aufsatz von Klaus Offerhaus erinnern, habe aber die Fundstelle nicht parat. --ErwinLindemann (Diskussion) 11:04, 2. Feb. 2016 (CET)

Lesenswertkandidatur von Neugliederung des Bundesgebietes

Eine IP hat heute den Artikel zur Kandidatur eingestellt. Vielleicht will sich das von euch mal jemand ansehen. --DWI (Diskussion) 13:26, 3. Feb. 2016 (CET)

Ausbürgerung

vielleicht mag sich noch jemand an der Disk zur Abgrenzung und Definition des Lemmas beteiligen: Diskussion:Ausbürgerung#Abgrenzung_und_Definition_des_Lemmas --gdo 08:20, 4. Feb. 2016 (CET)

Artikel aus dem Gesellschaftsrecht

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Artikel aus dem Gesellschaftsrecht ganz überwiegend von Betriebswirten für Betriebswirte geschrieben sind. Das ist an sich nichts Schlimmes und nichts Falsches. Und die Einschaltquoten sind, soweit ich das gesehen habe - gemessen am Bereich Recht - ganz ausgezeichnet. Aber dass die Artikel meinen, so vollständig ohne jede juristische Komponente auskommen zu können, wurmt mich dann doch. Deshalb meine Frage: Ist hier ein fähiger Gesellschaftsrechtler, der da ein bisschen juristischen Input leisten könnte? (würde mich freuen) --ErwinLindemann (Diskussion) 10:55, 4. Feb. 2016 (CET)

Änderung der Archivierungseinstellung dieser Seite

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben inzwischen 38 Artikel auf dieser Seite und müssen alle jedes Mal "tief nach unten" scrollen, um das Neueste zu lesen. Bestehen Bedenken, die Archivierungseinstellung dieser Seite auf das andernorts übliche Maß (= mehr als 100 Tage zurückliegend, mindestens ein signierter Beitrag, mindestens 3 Abschnitte verbleiben) zu ändern? Das würde zu einer deutlichen Verbesserung der Übersicht beitragen. Der älteste Beitrag stammt gegenwärtig vom 1. Dezember 2013, ist also mehr als zwei Jahre alt. --Opihuck 21:40, 4. Feb. 2016 (CET)

... pas de problème--ErwinLindemann (Diskussion) 09:03, 5. Feb. 2016 (CET)

Doch, bei diesem Vorschlag würde der älteste Beitrag stehen bleiben. — Leuchtschnabelbeutelschabe 09:24, 5. Feb. 2016 (CET)

Die Archivierung hat mehrmals nicht funktioniert. Wenn also die Einstellungen geändert werden, sollte auch händisch nachgeholfen werden. Ich unterstütze Opihucks Vorschlag.--Aschmidt (Diskussion) 11:54, 5. Feb. 2016 (CET)

Bin sehr dafür. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:59, 5. Feb. 2016 (CET)

Gut, dann ändere ich das mal. Die erste Archivierung nach neuem Muster wird erst Ende Februar wirksam. Wir können dann noch mal schauen, ob die Ergebnisse zufriedenstellend sind. Denkbar ist übrigens auch, eine Archivierung sofort wirksam werden zu lassen, wenn - wie das ja einige Kollegen oben bereits getan haben - ein abschnittsbezogener Archivierungsbaustein gesetzt ist. Damit das funktioniert, müssten allerdings die Grundeinstellungen ergänzt werden. --Opihuck 18:07, 5. Feb. 2016 (CET)

Ich brauche eure Hilfe: Beim Ändern sehe ich gerade, dass die bisherige Einstellung

{{Autoarchiv|Alter=21|Ziel='Portal Diskussion:Recht/Archiv ((Jahr))-((Quartal:I))'|Mindestbeiträge=1|Mindestabschnitte=2|Frequenz=morgens}} 

eigentlich bei täglicher Aktualisierung Abschnitte, deren letzter Beitrag länger als 21 Tage zurückliegt, archivieren soll. Das wäre eine raschere Archivierung als ich sie jetzt vorgeschlagen habe, nämlich

{{Autoarchiv|Alter=100|Frequenz=monatlich|Mindestabschnitte=3|Ziel=Portal Diskussion:Recht/Archiv ((Jahr))-((Quartal:I))|Mindestbeiträge=1}} 

Sieht jemand einen Grund, warum das bisher nicht funktioniert hat? --Opihuck 18:37, 5. Feb. 2016 (CET)

Oh, heute nacht wurde mal "abgeräumt". Wie ist das jetzt zu erklären? Ich hatte oben nichts geändert. Wie dem auch sei: Ich habe oben einen weiteren Archivierungsbaustein hinzugefügt, der zum Archivieren gekennzeichnete Abschnitte, bei denen jemand der Auffassung ist, die Diskussion sei abgeschlossen, umgehend archiviert. Möglicherweise trägt auch das zu etwas mehr Übersicht der Seite bei. --Opihuck 09:20, 6. Feb. 2016 (CET)

... tröstlich zu sehen, dass nicht nur ich mich mit der technik abstrample. :-) gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 16:47, 6. Feb. 2016 (CET)

Habt ihr meinen Edit in der Versionsgeschichte nicht gesehen? Grüße --h-stt !? 18:30, 8. Feb. 2016 (CET)
Nö, aber das könnte eine Erklärung sein. Bitte immer daran denken, dass auf der Beo eines jeden Nutzers nur angezeigt wird, dass auf der Seite etwas Neues steht, aber nicht welche neuen Beiträge hinzugekommen sind. Da wird schon mal einer nicht bemerkt. Hilfreich wäre gewesen, deine Änderung hier kurz zu kommunizieren. --Opihuck 18:45, 9. Feb. 2016 (CET)

Dritte Meinung

Es wäre schön, wenn sich der jemand meine Ergänzung und die jetzt aktive Version von Opihuck ansehen könnte. Der Satz 2 der aktuellen Version ist falsch: Nicht dies (die Änderung) wurde für erforderlich gehalten, weil die Geltungsdauer verlängert wurde. Die Änderung ist die Grundlage der Änderung. Satz 3 in der aktuellen Version ist falsch: Der Ankunftsnachweis ist nur die neue Kurzbezeichnung der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender), die mit dem weiteren Nachfolgegesetz erschaffen wurde. Auch der aktuelle Satz 1 ist zweifelhaft, denn ohne gesetzliche (in meiner Fassung "rechtliche") Grundlage wird es den bereits vorher verwendeten BüMA (siehe Entwurf) wohl kaum gegeben haben. Sie wurde also nicht geschaffen, sondern "ergänzt", besser wohl "konkretisiert". Die Links und Referenzen der aktuellen Fassung haben nichts mehr mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zu tun, sondern zeigen eine andere Fassung bzw. Nachfolgeänderung. Ich hatte stattdessen kurz und knapp die Änderung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschrieben, für alles weitere auf den existierenden Artikel zum Ankunftsnachweis und außerdem auf die zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz passende Fassung des Gesetzes verwiesen. Hier liegt die wahrscheinliche Ursache für Opihucks Auftreten. Das ist mir bereits mehrmals passiert, er stört sich an der von mir regelmäßig genutzten und demzufolge bei Bedarf auch verlinkten Quelle. Seine Argumentation verliert jedesmal sehr schnell den konkreten Editbezug und gleitet ab in Unterstellungen. Da ich ein Revertieren nicht für sinnvoll halte und Opihuck mit seinem Ergebnis scheinbar zufrieden ist, jedenfalls die von mir bemängelten Stellen trotz anderer Edits heute nicht korrigiert hat, erbitte ich die Prüfung durch den Fachbereich. --Moranraafts (Diskussion) 19:06, 6. Feb. 2016 (CET)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Argumentation verliert nicht den konkreten Editbezug, zumal ich die Überarbeitung ausführlich begründet habe. Siehe hier und siehe in ganz ähnlichem Zusammenhang auch hier.
Der Anfrager gibt stets ein angebliches Interesse an der Artikelarbeit vor, was von ihm aber vorgeschoben sein dürfte. Seine edits sind ausgesprochen oberflächlich, enthalten aber fast immer mindestens einen buzer-link. Wer ihn deswegen anspricht, wird in eine Pseudo-Diskussion verwickelt. Ihm geht es um ein flächenhaftes Streuen von buzer-links. Mich hat er schon mehrfach angegriffen, jetzt dreisterweise auch hier.
Ist vielleicht auch mal ein generelles Thema für das Portal, inwiefern es unterstützt werden sollte, dass Links, bei deren Anklicken die Kasse des Anfragers gefüllt wird, verwendet werden sollen. --Opihuck 20:32, 6. Feb. 2016 (CET)
Opihuck verdreht die Fakten. Ich erweitere/ergänze/korrigiere Texte und begründe wie üblich per Beleg und/oder Zusammenfassungszeile. Dann kommt Opihuck, revertiert praktisch kommentarlos und fordert zu Diskussion auf. Begründe ich daraufhin auf der Disk ausführlicher, nennt er das hier Pseudodiskussion und in den Diskussionen driftet er regelmäßig zu seinen Unterstellungen ab. --Moranraafts (Diskussion) 17:19, 7. Feb. 2016 (CET)
Joo, und zu den Fakten, die er „Unterstellungen“ nennt, gehören unter anderem die Benutzerkonten Marioesdel, Moranraafts, Hindicleft und Snowssren. Einfach mal Benutzerbeiträge angucken – sie sprechen eine deutliche Sprache.
Bei Asylgesetz (Deutschland) war Marioesdel auch als IP 91.64.25.126, eine Berliner Vodafone-Adresse, unterwegs. Bei Blaue Karte (EU) hat mich vor einigen Jahren die IP 91.64.0.41 aus demselben Berliner Vodafone-Knoten angepfiffen. Ist wahrscheinlich purer Zufall, dass die Firma Buzer in Falkensee, wenige hundert Meter von der Berliner Landesgrenze entfernt, residiert.
Er greift auch andere Benutzer an, wenn sie seine Buzer-Links löschen, z. B. Benutzer:Udo. T hier.
Er repariert nie Juris-Links, die nicht funktionieren, sondern ersetzt sie sofort durch Buzer-Links. Artikelarbeit außer dem systematischen Einstreuen von Buzer-Links konnte ich bei ihm keine feststellen. Dafür dürfte er auch gar keine Zeit haben. Das BGBl. durchzugehen und einzuarbeiten, damit er schneller ist als ein ganzes Autorenteam bei gesetze-im-internet, dürfte bereits seine ganze Arbeitskraft in Anspruch nehmen. Hier übrigens seine Preisliste. „TKP“ heißt übrigens Tausend-Kontakt-Preis: Je mehr Buzer-Links geklickt werden, desto praller das Konto von Herrn Buzer.
Ich gehe davon aus, dass meine Beobachtungen nur die Spitze eines Eisbergs sind. Ich habe keine Zeit, den Geschäftseskapaden von Herrn Buzer auf sich eignende WP-Artikel für Buzer-Links nachzugehen. Ich sehe das Treiben überwiegend an den Artikeln aus dem Asyl- und Ausländerrecht, die ich bearbeite. Kollege Aschmidt hat schon früher auf den seit 2011 inaktiven Benutzer:Buzer aufmerksam gemacht, siehe hier. Seitdem dürfte er als IP oder unter einer Vielzahl von Socken unterwegs sein.
Was er sich hier jetzt leistet, ist ziemlich durchsichtig. Warum fordert er keine Dritte Meinung auf der entsprechenden Seite an? Warum diskutiert er seine angebliche „Artikelverbesserung“ nicht zunächst auf der Disk von Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, wo sich keiner an meiner Bearbeitung bisher gestört hat und sich niemand für seinen Beitrag interessiert? Dem geht's nicht die Bohne um Artikelinhalte, dem geht's allein um die Platzierung von Buzer-Links, am besten im Hunderter Pack. Mich hier mit seiner immer aggressiver werdenden Art an den Pranger des Fachbereichs zu stellen, zielt allein darauf ab, mich als einen seiner Widersacher mundtot zu machen, so wie er auch andere anpfeift, die sich „erdreisten“, seine Buzer-Link-Flut etwas einzudämmen.
Ich verwende Buzer-Links inzwischen überhaupt nicht mehr, selbst dann nicht, wenn sie mehr bieten als gesetze-im-internet. Ich meine, dass die kommerzielle Nutzung durch gezieltes product placement in der Wikipedia unterbunden werden sollte – auch, um die Gemeinnützigkeit des Projekts nicht zu gefährden. --Opihuck 19:39, 7. Feb. 2016 (CET)

Wir waren bereits auf diversen Diskussionsseiten, außer persönlichen Angriffen und Unterstellungen kommt von deiner Seite gar nichts. Daher erscheint mir jede weitere Diskussion mit dir wenig sinnvoll. Du bist derjenige, der seit langem alle möglichen Leute mit sich jeweils schnell steigernder Aggressivität angeht. Du wirfst ganz neue Fragen auf, dafür ist hier der bessere Ort.

Service zur einfacheren Überprüfung des verwerflichen Editierverhaltens der vorgeführten Account, Link führt zur Edithistorie statt leerer Nutzerseite):

gar keinen Artikel-Edit, Account wurde offensichtlich nur in Reaktion auf die unangebrachte Reaktion Opihucks auf diesen Edit angelegt
  • umfangreiche Edithistorie (einige hundert)
  • editiert ausschließlich Artikel mit toten Links beim BMJ
  • dabei werden die toten Links qualifiziert korrigiert, d.h. nicht nur durch den neuen Titel beim BMJ per copy&paste ersetzt, was zwar meist zu wieder funktionierenden Links führen würde, allerdings finden sich Nachfolgeregelungen selten im selben Paragrafen wie im Vorgängergesetz
  • baut dabei außerdem per Vorlage bisher nicht vorhandene Zitatlinks ein und ersetzt teilweise einzeln verlinkte Normenketten durch passende Vorlage und wahrscheinlich wird Doppelverlinkung (Box+Weblink) je einmal korrigiert
  • 9 Artikel bearbeitet
  • in drei Artikel wurde Doppelverlinkung BMJ (Box+Weblinks) jeweils einmal durch buzer ersetzt
  • ansonsten Korrektur fehlerhafter Angaben zur letzten Änderung, Verlinkung und Referenzierung

Zusammenfassend: Es wurden während der Bearbeitungen Verlinkungen produziert, wie sie hier absolut in allen Artikeln per Vorlage üblich sind. Alle Accounts nutzen buzer als Quelle. Speziell bei der umfassenden Beseitigung toter Links zum BMJ bleibt vermutlich zum Auffinden der eventuellen Nachfolgeregelung keine andere Möglichkeit als alte und neue Gesetze auf buzer zu untersuchen. Es erscheint mir folgerichtig, dass daraufhin die Links auch dorthin zeigen, ansonsten wäre weitere Recherche nach der neuen Bezeichnung beim BMJ fällig und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass man diese Aktion in einigen Jahren wiederholen muss. In keinem Fall wurden einfach so Links vom BMJ auf buzer umgebogen (Ausnahme: hier, wahrscheinlich Trotzreaktion wegen des vorherigen reverts durch Opihuck, Grund war selbst dazu allemal gegeben - nicht aktuelle Vorschriften bei nachgewiesem großen Leserinteresse an genau diesen aktuellen Vorschriften).

Wenn zukünftig jeder Edit zuerst Opihuck vorgelegt werden muss, sollte das irgendwo festgehalten werden. --Moranraafts (Diskussion) 20:03, 8. Feb. 2016 (CET)

Also gibst du zu, dass alle accounts von dir angelegt worden sind und dass auch die erwähnten IPs von dir sind? Willst du nun reinen Tisch machen und uns auch die vielen anderen Socken nennen, unter denen du unterwegs bist, oder soll das Versteckspiel weitergehen? Komisch, ich habe nicht ein einziges Mal einen edit von einem Nutzer gesehen, der einen Buzer-Link gesetzt hat, und bei dem sich (im Nachhinein) nicht der Verdacht aufgedrängt hat, dass du dahintersteckst. --Opihuck 21:12, 8. Feb. 2016 (CET)

Ist Euch schon aufgefallen, dass sich außer Euch beiden hier niemand an Eurer Diskussion beteiligt. Wenn Ihr eine konkrete Frage oder Bitte habt, dann formuliert diese doch bitte, sofern sie nicht eher in die Auskunft gehört, klar und deutlich. Im Übrigen dürfte es in Eurem eigenen Interesse liegen und der Übersichtlichkeit der ganzen Angelegenheit zuträglich sein, wenn Ihr Eure Diskussion auf eine Diskussionsseite beschränkt. Danke. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:20, 8. Feb. 2016 (CET)

Hallo Domitius Ulpianus, eingangs habe ich eine konkrete Frage und Bitte formuliert, weshalb ich die Version fehlerhaft finde und auch warum ich hier damit aufschlage. Dann bleibt's wie es ist. --Moranraafts (Diskussion) 21:47, 8. Feb. 2016 (CET)

Die aktuelle Abrufstatistik ...

... würde mich schon interessieren. Was ist da los?--ErwinLindemann (Diskussion) 14:04, 3. Feb. 2016 (CET)

Mehr dazu unter Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Abrufstatistik-_stats_down. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:43, 4. Feb. 2016 (CET)

Dank und Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 12:21, 4. Feb. 2016 (CET)

Da gibt's jetzt was neues ...--ErwinLindemann (Diskussion) 15:40, 12. Feb. 2016 (CET)

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Liebe Redaktionsmitglieder, ich habe mich dieses zentralen Themas einmal angenommen und den Artikel erheblich ausgebaut. Mir ist bewusst, dass der Artikel noch weit entfernt von einem guten Niveau ist und dass insbesondere der Teil zu den EBV-Ansprüchen bisher eher nur ein Grundgerüst ist. Bevor ich dort aber weiter viel Arbeit investiere, bitte ich schlicht um Rückmeldung, ob Ihr diese Struktur so sinnvoll findet oder sonstige Verbesserungsvorschläge habt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:34, 8. Feb. 2016 (CET)

Dieses Thema ist wahrscheinlich in erster Linie für Studenten und Referendare interessant. Du kannst Dir ja überlegen, ob Du dem Artikel noch mehr "didaktische" Schlagseite verpassen willst. Vielen Dank für Deine Arbeit und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:18, 9. Feb. 2016 (CET)

Wunderbar, Domitius Ulpianus. Bitte achte weiterhin auf hochwertige Quellen und gleichzeitig gute Verständlichkeit. ErwinLindemann möchte ich deutlich widersprechen: Wir schreiben hier eine allgemeine Enzyklopädie, die Texte sind daher an ein generelles Publikum gerichtet. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:40, 9. Feb. 2016 (CET)
Wie wäre es den Artikel aufzusplitten? Das ufert doch irgendwann total aus, wenn das deutsches, schweizer und liechtensteiner Recht zusammen behandelt wird. --141.2.161.249 15:14, 9. Feb. 2016 (CET)
Ich lese gerne rechtsvergleichend in einem Artikel. Mich nervt es, dauernd auf verschiedene Seiten wechseln zu müssen. Zudem ist der schweizer- und liechtensteinische Teil in diesem Zusammenhang wirklich sehr klein im Umfang. --Asurnipal (Diskussion) 16:38, 9. Feb. 2016 (CET)

Stimmt! Die FL - A - CH - D - Artikel finde ich auch am spannendsten. Je mehr Länder beteiligt sind, umso besser ist es. --ErwinLindemann (Diskussion) 17:17, 9. Feb. 2016 (CET)

Also für Studenten und Referendare schreibe ich hier nicht und ich wäre schockiert, wenn die Wikipedia nutzen würden, um sich über so etwas essentielles wie das EBV zu informieren! Zum Aufsplitten sehe ich eigentlich auch keinen bedarf, so lange die übrigen Abschnitte noch so kurz sind. Aber den Hinweis zur Verständlichkeit nehme ich natürlich gerne auf. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:52, 10. Feb. 2016 (CET)

... Entschuldige bitte meine Bemerkung in dieser Richtung, aber ich kann mich beim EBV dunkel an intellektuelle Hochseilakte aus dem Studium erinnern, die dann später in der Praxis nie, auch nicht ansatzweise, wieder vorkamen. Noch schöner war eigentlich nur die Vorlesung von Claus-Wilhelm Canaris, bei der es um den Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis ging, einfach entzückend! Viele Grüße und vielen Dank für Deine Bearbeitung--ErwinLindemann (Diskussion) 08:46, 11. Feb. 2016 (CET)

Das stellt wohl niemand in Frage. Trotzdem sollte auch der Praktiker lieber zu Palandt & co. als zu Wikipedia greifen! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:51, 11. Feb. 2016 (CET)

Apropos: Hatte ich schon erzählt, dass ich den Ehrgeiz habe, alle Artikel, die sich in der Ecke Berufsrecht der RAe tummeln, nach und nach zu einem Profiwerkzeug auszubauen? --ErwinLindemann (Diskussion) 09:17, 11. Feb. 2016 (CET)

Was ist denn ein Profiwerkzeug? Und was hat das mit der Aufgabe der Wikipedia zu tun?--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 09:28, 11. Feb. 2016 (CET)

Ein Profiwerkzeug ist ein Ding, mit dem ein notorisch in Zeitnot befindlicher Praktiker an einem ganz normalen Arbeitstag auf die Schnelle auch was anfangen kann, nicht nur der durchschnittlich gebildete Laie. Gegenbeispiel: Wenn ich mich auf einen bestimmten Gegner bei dem nächsten Schachwettkampf vorbereite, werde ich einen Teufel tun, dazu auf WP reinzuschauen. Gruß nach Hamburg--ErwinLindemann (Diskussion) 10:42, 11. Feb. 2016 (CET)

O tempora, o mores. Anwälte bilden sich bei Wikipedia fort... Lasst uns allesamt hoffen, dass das nur ein Wunschgedanke ist und keine Abbildung der Wirklichkeit.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:58, 11. Feb. 2016 (CET)
Ich habe für meinen Beitrag bei den pseudoisidorischen Fälschungen auch erst mal in die lateinische Wikipedia unter la:Capitularia nachgeschaut, was das für Schweinereien sind. Und ohne den Artikel Ansegis hätte ich wohl als Quelle dafür gegoogelt angeben müssen...... Benedictus Levita (Diskussion) 16:29, 17. Feb. 2016 (CET) PS: Ich kenne viele Anwälte, die erst mal in die Wikipedia schauen, bevor ge-Beck-Online-t wird.

Aber zurück zum Artikel über das EBV: Das wird sicher eine sehr gute Sache--ErwinLindemann (Diskussion) 11:11, 11. Feb. 2016 (CET)

@ Matthias v.d. Elbe. Dass tun tatsächlich einige. Habe selbst schon einen Fall deswegen gewonnen, weil der Gegner nicht aufgepasst hat. --Asurnipal (Diskussion) 11:48, 11. Feb. 2016 (CET)

Na, das spricht dann ja doch für die Qualität und die Breitenwirkung der WP. Hut ab!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:11, 11. Feb. 2016 (CET)

Personen in Artikeln zum Thema Steuerstrafrecht

Immer wieder werden einzelne Personen in Artikeln zum Thema Steuerhinterziehung an den Pranger gestellt. Ich meine, dass man das vielleicht in dem Artikel über die Person erwähnen kann. In den Artikeln zu den Rechtsbegriffen haben einzelne Personen aber nichts zu suchen. Sehen das hier alle so? Als jüngstes Beispiel: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dividendenstripping&oldid=151591385&diff=cur --Daceloh (Diskussion) 09:18, 17. Feb. 2016 (CET)

Hm, ich finde, wenn wir die Relevanz des einzelnen Falls in Bezug auf das abstrakte Thema belegen können, ist das okay. Im übrigen gilt dafür jedoch ein Verfallsdatum, siehe Benutzer:Gnom/Resozialisierung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:47, 17. Feb. 2016 (CET)

Klageerzwingungsverfahren und Benutzer:ErwinLindemann

Hallo, vielleicht erinnert sich noch jemand an die Geschichte mit dem Artikel „Klageerzwingungsverfahren“. Unser neuer Kollege ErwinLindemann wollte unbedingt die Behauptung im Artikel stehen haben, die VwGO sei auf das Verfahren nach den §§ 172 ff. StPO anwendbar. Wir wiesen ihn wegen TF zurück und baten ihn, diese Meinung doch besser in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift unterzubringen als bei uns. Und siehe da, offenbar hat er getan, wie ihm geheißen: Würdinger, Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren, HRRS 2016, 29-38 – Wikipedia wird sogar als Quelle angegeben. Ich bin beeindruckt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:43, 1. Feb. 2016 (CET)

Als erste Amtshandlung zertrümmerte Gnom meinen Anspruch auf Anonymität - geschenkt. Gnoms mangelnde bzw. fehlende Lebenserfahrung, Gnoms mangelnde bzw. fehlende Berufserfahrung, Gnoms nassforsche Naivität - alles geschenkt. Übrigens sind die aufgezählten Faktoren in der Person und in dem Verhalten von Gnom auch der Schlüssel für die auf Wikipedia aufgeführte Tragödie mit dem Titel "Gnom und die Biografie des E.W.".

Beim KlEV ist die ständige Praxis seit 140 Jahren folgende: Die Justiz behandelt Anträge im KlEV als unzulässig, weil irgendwelche Angaben fehlen sollen. Der Fantasie der Justiz sind hierbei keinerlei Grenzen gesetzt. Man kann - ohne allzuviel Intellekt darauf verwenden zu müssen - einen beliebigen Katalog der Angaben aufstellen, die in einem Antrag im KlEV unverzichtbar gemacht werden müssen - sonst ist der Antrag im KlEV unzulässig und die Justiz drückt sich elegant um eine Entscheidung in der Sache. Der Verletzte im KlEV kann das Spiel nicht gewinnen, das die Justiz mit ihm veranstaltet. Das KlEV steht zwar im Gesetz, es ist aber seit 140 Jahren schlicht und ergreifend sinnlos, weil bar jedweder Erfolgsaussicht, ein KlEV betreiben zu wollen.

Gottseidank hat sich die Justiz das schöne Spiel selbst kaputtgemacht, genau am 26.6.2014: Am 26.6.2014 erließ das BVerfG die sog. Tennessee Eisenberg-Entscheidung. An dieser Stelle möchte ich Kriddl aus Bremen auf die Bühne bitten, um ihm den diesjährigen Oscar für die beste Juristerei in die Hand drücken zu können. Mit der Tennessee Eisenberg-Entscheidung hat es folgendes auf sich: 140 Jahre lang sagte die Justiz zum Verletzten im KlEV: "Du hast hier nur ein sog. Reflexrecht. Das ist eben gerade kein vollwertiges Recht. Du bist im KlEV nur irgendein lästiger, subalterner Bittsteller, den wir auch so behandeln." Das änderte sich mit der Tennessee Eisenberg-Entscheidung diametral: Seither gibt es den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Ach, sieh an, dazu gibt's ja schon einen Wikipedia-Artikel.

Der Aufsatz in der HRRS 2016, 29, aus der Feder eines gewissen Rechtsanwalt Würdinger aus München, hat den Titel "Die Zeitenwende im KlEV" Steht da "Zeitenwende"? Ja, da steht Zeitenwende. Die Zeitenwende also setzte Gnom in seinem Edit im Artikel Klageerzwingungsverfahren in eine Fußnote um. Von der Zeitenwende zur Fußnote, auf die Idee muss man erst mal kommen.

Ich habe die Bearbeitung des Artikels bereits aus der Hand gegeben, indem ich mich selbst sozusagen "wegen Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt habe. Nach meinem Geschmack ist das ein Gebot des Anstands und der Seriosität.

Noch ein Gedanke: Es kann nicht richtig sein, den Autor eines wissenschaftlichen Aufsatzes allein deshalb schlechter zu behandeln als andere Autoren von anderen wissenschaftlichen Aufsätzen, weil dieser Autor sich zugleich als juristischer Fachautor auf WP (ich mache auf WP nichts anderes) betätigt. --ErwinLindemann (Diskussion) 08:53, 18. Feb. 2016 (CET)

Du wirst aus anderen Gründen zurecht schlechter behandelt. Wikipedia nutzen, um einen Fachartikel zu plazieren...-- schmitty 18:36, 18. Feb. 2016 (CET)
Nicht in diesem Ton. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:31, 18. Feb. 2016 (CET)

Lemma "Konfliktkommission"

Analog zu dem Lemma Schiedskommission (DDR) rege ich die entsprechende Ergänzung des Lemmas Konfliktkommission um den Zusatz "(DDR)" an. Denn es gibt heute im vereinigten Deutschland diverse andere "Konfliktkommissionen", beispielsweise bei politischen Parteien, in Vereinen, wissenchaftlichen Einrichtungen etc. zur außergerichtlichen bzw. internen Beilegung ganz unterschiedlicher Streitigkeiten. Insofern wäre eine Klarstellung wünschenswert. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:11, 18. Feb. 2016 (CET)

en:Alienation of affections

Ich habe da einen Artikelentwurf, in dem noch dieser englische Artikel verlinkt ist. Gibt es dafür einen deutschsprachigen Begriff? Wobei im vorliegenden Fall die Verlinkung insofern suboptimal ist, als daß der EN-Artikel USA-lastig ist und es im vorliegenden Fall um skandalöses Verhalten ;-) im Britisch-Indien des 19. Jahrhunderts geht. --Matthiasb – (CallMyCenter) 15:42, 23. Feb. 2016 (CET)

Ja. Laut meinem Collins e-Wörterbuch (Langenscheidt) erscheint dort folgender Eintrag:

alienation n
a) Entfremdung f (from von); (THEAT) Distanzierung f; alienation effect Verfremdungseffekt m; alienation of affections (JUR) Entfremdung f
b) (JUR, of property) Übertragung f
c) (PSYCH) Alienation f
© Langenscheidt KG, Berlin und München und HarperCollins Publishers Ltd

Also: Entfremdung. Gruß --Opihuck 18:26, 23. Feb. 2016 (CET)
Die Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie sind vor allem in §§ 169 ff., StGB geregelt. So etwas wie "Entfremdung" ist nicht dabei. Zivilrechtlich ist das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, nichtig (§ 1297 Abs. 2 BGB). Außerdem wird die Freiwilligkeit, eine Ehe einzugehen, als Teil der Privatautonomie ausdrücklich geschützt (§ 1314 Abs. 2 BGB). Eine Ehe kann auch geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB), etwa wenn ein Ehepartner einen anderen hat. Diese(r) Neue macht sich aber nicht strafbar für ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau/einem verheirateten Mann. Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:01, 23. Feb. 2016 (CET)
Nur gabe es um 1800 noch kein BGB ;-) und wenn, wäre es in Pondicherry auch nicht gültig gewesen. Der gute Philipp Francis mußte jedenfalls 50.000 Rupien bezahlen fr den Spaß. Ich kenne zwar keine dementsprechende Kurstabelle, denke aber daß das im Bereich von drei bis viertausend Pfund Sterling gelegen hat (in heutigen Preisen rund 424.000 Pfund Sterling), also keine Lappalie.
Danke, Opihuck. --Matthiasb – (CallMyCenter) 20:22, 23. Feb. 2016 (CET)
Nachtrag: Der Artikel Entfremdung trifft es nicht; drum habe ich das in meinem Entwurf mal als Entfremdung (Recht) verlinkt, in der Hoffnung, daß da mal ein Artikel entsteht; es wird diesen Tatbestand mglw. auch in anderen Rechtskreisen als dem angelsächsischen geben. --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:43, 24. Feb. 2016 (CET)

Ich will jetzt nichts sagen, aber der Schutz der Ehe gegen Eindringlinge ist im deutschen Recht grds. noch immer verankert. Wenn auch stark und nach der Rechtsprechung auf die Eheräume und Unterlassen beschränkt, dennoch aber notwehrfähig. Dazu das Oberkarnevalsgericht Kölle (Urteil vom 17. 4. 1975 - 14 U 209/74): Die Ehe ist sodann zwar ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut, jedoch ihrem sittlichen Gehalt nach und von Persönlichkeitswerten sowie freier Willensentscheidung bestimmten Wesen als solche nicht mit Gewalt vom verletzten Ehegatten zu schützen, jedenfalls nicht nach deutschem Recht, was auch durch die Beseitigung der Strafdrohung des § 172 StGB Ausdruck gefunden hat. Anders wäre es, wenn der Kläger etwa in der Ehewohnung des Beklagten angetroffen worden wäre und damit dessen Hausrecht verletzt und sich nicht unverzüglich entfernt hätte. In der Literatur wird zudem ein Anspruch auf Ersatz des „Abwicklungsinteresses“, wie der Kosten des Scheidungsverfahrens oder einer Ehelichkeitsanfechtung angenommen.

Das Rechtsinstitut hat den kurzen und sexy Namen Deliktischer Schutz der Ehe vor Eingriffen Dritter(So MüKoBGB/Wagner BGB § 823 Rn. 230-232, 6. Aufl. 2013.). Benedictus Levita (Diskussion) 16:03, 24. Feb. 2016 (CET)

Computerbetrug

Nur ein kurzer Hinweis: Der Artikel ist in der Durchsicht ("Review").

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:35, 27. Mär. 2016 (CEST)

Zitatebuch

Moin, ich habe mal eine Frage bezüglich des Urheberrechts. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man Zitatebuch zusammenstellen und veröffentlichen möchte mit „Weisheiten“ einer einzigen Person, die seit 25 Jahren tot ist?

  • Kann da jemand Rechte an diesen Zitaten geltend machen? (Nachfahren, Verlage etc)
  • Darf man auch Sätze verwenden, die die Person beispielsweise in Dokumentarfilmen geäußert hat, solange man den Film als Nachweis (Beleg) anführt?

Beste Grüße --Florean Fortescue (Diskussion) 19:49, 20. Mär. 2016 (CET)

Ach so. „Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!“ Das habe ich eben überlesen. Ärgerlich. --Florean Fortescue (Diskussion) 19:54, 20. Mär. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:36, 27. Mär. 2016 (CEST)

Justizirrtum um Ralf Witte

Der Artikel enthält u.a. folgende Angaben (aus seriösen Quellen):

Gegen die Berichterstatterin der hannoverschen Strafkammer, die Witte 2004 zu Unrecht verurteilt hatte, wurde nach einer Strafanzeige von Wittes Verteidiger ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage eingeleitet, nachdem sie sich während des Wiederaufnahmeverfahrens in erheblichem Umfang auf Gedächtnislücken berufen hatte. Gegen die Staatsanwälte in Hannover wurde ein Verfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet.

Leider ist der öffentlichen Berichterstattung nicht zu entnehmen, wie diese Verfahren ausgegangen sind. Könnte ein Rechtsprofi da mal nachforschen? --Anti ad utrumque paratus 11:54, 25. Mär. 2016 (CET)

Hm, dazu müsste man einfach mal die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover anrufen, Anti – aber dann wäre das halt keine belegbare Information, die man in den Artikel einfügen könnte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:32, 27. Mär. 2016 (CEST)
Eben .. Namen von Berichterstatterin und Staatsanwälten dürften den Witte-Prozessakten zu entnehmen sein (nicht um sie zu veröffentlichen, sondern um den Bezug zu ihren Strafverfahren herzustellen). Gibt es öffentliche Datenbanken, in denen staatsanwaltschaftliche/gerichtliche Entscheidungen zu den Strafverfahren nachgelesen (und verlinkt) werden können? Gruß --Anti ad utrumque paratus 16:07, 27. Mär. 2016 (CEST)
die Verfahren wurden vermutlich eingestellt und dann gibt es keine legale Recherchemöglichkeit mehr. Hätte das alles zu einem interessanten Ergebnis geführt, dann hätte Schwenn es publiziert. --gdo 16:19, 27. Mär. 2016 (CEST)
Hm. Lese gerade, dass Rechtsbeugung Vorsatz bedingt. Vorsatz beim Verschweigen der späteren Erkenntnisse liegt zwar nahe, nachdem schon das erste Verfahren gegen Witte bei geradezu lächerlicher Beweislage durchgezogen wurde (»Dieser Fall hätte in Hannover nicht einmal angeklagt werden dürfen.«). Bloße Schlamperei der Staatsanwälte definitiv auszuschließen, ist aber sicher nicht leicht. Bei der Berichterstatterin wäre der Nachweis wohl noch schwieriger gewesen. Dann wird's so sein wie Du sagst. Danke Euch beiden. --Anti ad utrumque paratus 16:53, 27. Mär. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:41, 27. Mär. 2016 (CEST)

Presseanfrage

Hi, ich habe als Mitglied der Redaktion Recht eine Presseanfrage erhalten. Auch jemand von euch? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:43, 5. Mär. 2016 (CET)

Bis jetzt nicht. Zum Thema ...? --Opihuck 19:24, 5. Mär. 2016 (CET)
Es geht offenbar um eine Notiz über die juristischen Artikel in der LTO. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 6. Mär. 2016 (CET)
Und hier ist das Ergebnis: Schwarmintelligenz im Netz: Recht auf Wiki­pedia, Legal Tribune Online vom 16 März 2016. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:44, 16. Mär. 2016 (CET)

Referentenentwürfe

Schaut sich bitte mal jemand Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes an. Die Relevanz eines Referenten-Entwurfs bezweifle ich eigentlich. Etliche davon landen im Papierkorb. Jedenfalls sind sie nur für einen begrenzten Personenkreis interessant. Wirklich relevant werden Gesetze doch erst dann, wenn sie beschlossen wurden. In jedem Fall sind die Kategorien Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) und Kategorie:Immissionsschutzrecht (Deutschland) falsch - man müsste höchstens eine neue Kategorie Kategorie:Referentenentwürfe von Gesetzen einführen. Gibt es dazu schon Referenzfälle? --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:47, 20. Mär. 2016 (CET)

Hm. --Gnom (Diskussion) 21:40, 20. Mär. 2016 (CET)
Gesetze und VO sind relevant, aber eigentlich erst mit Inkrafttreten. Natürlich kann man schon etwas vorher schreiben, aber nicht im Entwurfsstdium - natürlich ausgenommen den Fall, dass bereits der Entwurf genug Aufmerksamkeit erzielt hat, um eine eigenständige Relevanz zu erlangen. Das ist hier offenkundig nicht der Fall. Grüße --h-stt !? 15:11, 21. Mär. 2016 (CET)
Hinweis auf Kategorie:Geplante Rechtsquelle. Kategoriebescheibung: „In diese Kategorie gehören Artikel über geplante Gesetze, Verordnungen u. ä.“ Gruß--Malabon (Diskussion) 21:10, 21. Mär. 2016 (CET)
In dieser Kategorie dümpeln leider so einige Artikel zu Gesetzentwürfen vor sich hin, die es nicht durchs Parlament geschafft haben. Damit hadere ich schon länger, weiß leider aber keine Abhilfe. --Forevermore (Diskussion) 22:44, 21. Mär. 2016 (CET)
Naja, in die Kat passen die Handvoll Fälle, die schon als Entwurf Wellen geschlagen haben. Die Einträge sollte man mal kritisch durchschauen, ob einiges aktualisiert werden muss. Grüße --h-stt !? 16:50, 22. Mär. 2016 (CET)

Ernst Wiener Co., New York

Wir arbeiten zur Zeit am Ausbau des Stubs über Ernst Wiener Co., New York. Wäre es sinnvoll, ein paar Sätze über den mehrfach zitierten Rechtsstreit dieses Unternehmens einzufügen? Ich finde z.B. folgende Infos, aber kann nicht einschätzen ob diese enzyklopädisch relevant sind:

Ich würde mich über Ergänzungen, idealerweise direkt im Artikel sehr freuen. --NearEMPTiness (Diskussion) 07:38, 15. Mär. 2016 (CET)

Puh, NearEMPTiness, da geht es irgendwie um Aktienoptionen aus einem Arbeitsvertrag, wenn ich das richtig verstehe. Wenn du magst, kann man diese Information einfügen, ich weiß aber nicht, ob das für den Artikel relevant ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:43, 27. Mär. 2016 (CEST)
@Gnom: Ich glaube auch, das das für die Unternehmensgeschichte allenfalls am Rande interessant ist, aber so wie er ist, ist der Artikel noch ein bisschen kurz. --NearEMPTiness (Diskussion) 16:51, 27. Mär. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: NearEMPTiness (Diskussion) 12:26, 14. Apr. 2016 (CEST)

Verstoss gegen ein Vertragswerk der OECD

Das Vertragswerk der OECD über den Vertrag über den Offenen Himmel regelt bis ins Detail die gegenseitige Überprüfung der teilnehmenden Vertragsstaaten. Dagegen hat Türkei kürzlich verstossen, indem sie den Russen den Kontrollflug verweigerten. Nun läuft eine Diskussion darüber, ob das Vertragswerk als Primärquelle herangezogen werden kann. Die Diskussion findet hier statt. Wenn sich da mal ein paar Experten vom Portal einschalten könnten?--MBurch (Diskussion) 18:12, 17. Mär. 2016 (CET)

Diese Disk-Darstellung ist etwas missglückt. (Die Primärquelle könnte herangezogen werden, wenn sie tatsächlich "bis ins Detail" etwas dazu sagte.) Es geht in der Disk aber nur darum, ob im Reglement überhaupt etwas steht zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Route. Dass in diesem Falle alle Quellen (auch russische) den Ablauf darstellen als kurfristig ist ein Fakt. Wird wie gesagt hier diskutiert.--Pauelz (Diskussion) 18:11, 18. Mär. 2016 (CET)
Ich habe einen kurzen Blick auf die Diskussion geworfen, aber aufgrund des Tonfalls der Beteiligten die Lust verloren, weiterzulesen. Tut mir leid. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:27, 18. Mär. 2016 (CET)
Du hast recht. Ich kürze darum. Es geht in der Frage Recht-Spezifisch aber nur darum, ob in [6] Reglement (vermeintlich Punkt 24) überhaupt etwas steht zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Route, respektive ob dazu wirklich WP-tauglich etwas mit dieser Quelle ausgesagt werden kann. Das andere können wir selber diskutieren...:-) Gerne darfst du nur das ansehen.--Pauelz (Diskussion) 12:18, 23. Mär. 2016 (CET)
Hi Pauelz, ich verstehe die Fragestellung leider immer noch nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:38, 27. Mär. 2016 (CEST)
Die Medien schreiben unabhängig voneinander, dass die Woche für solche Flüge wohl abgemacht worden war. Dann flog das Flugzeug in die Türkei. Erst als das Flugzeug in der Türkei war (so wird es in den Medien beschrieben) erfuhren die Türken die von den Russen vorgeschlagene Route. MBurch behauptet nun, die Route müsse schon vorher bekannt gewesen sein und beruft sich auf das verlinkte [7] Reglement (vermeintlich Punkt 24). Er hat hier angefragt, ob die Quelle verwendet werden könne. Das ist wohl kein Problem. Also die Frage hier lautet: sagt die Quelle so genau etwas zum Zeitpunkt der Übereinkunft eines Flugplans?
Das andere Problem ist dann noch, dass die "Flug-Experten" der Meinung sind, sie wüssten es sowieso wie lange das ginge. Das steht aber nicht in der Quelle meine ich.
Worum es eigentlich geht: Haben die Russen die Türken vor der internationalen Öffentlichkeit in die Pfanne hauen wollen mit einer möglichst unannehmbaren Route? Das zu einer Zeit, in der nicht so richtig von Frieden geredet werden kann?--Pauelz (Diskussion) 09:19, 29. Mär. 2016 (CEST)
Du kannst einfach Artikel 6 Ab II lesen, dort steht alles.--Pauelz (Diskussion) 11:47, 29. Mär. 2016 (CEST)
Tut mir leid, Pauelz, ich verstehe die Frage immer noch nicht. Wenn du von mir hier eine Antwort erhalten möchtest, musst du das OMA-Prinzip beachten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:39, 30. Mär. 2016 (CEST)
Weisst du es geht um Polit-Propaganda. Russland zeigt (vor der Weltöffentlichkeit) mit dem Finger auf die Türkei weil die angeblich einen Vertrag brechen. Nun gibt es Benutzer die das auch so in der Wikipedia haben wollen. Sie würden es gerne so dargestellt haben als ob ein lange abgemachter Flug verhindert worden wäre. Aber im Artikel VI Abschnitt II sieht man, dass der Flugplan kurzfristig erstellt wird und vereinbart werden muss.
Die Anfrage von MBurch war insofern falsch, weil ich nur gegen die Verwendung seiner falschen Stelle des Vertrags war. Seine Stelle Punkt 24 sagt ja gar nichts zum Zeitpunkt. Eigentlich ist das Thema gar nicht rechtlich aber eine weitere Meinung wäre ja sowieso gut. Was liest denn du, wann der Missionsplan gemacht wird? Ich lese "nach Ankunft am Flugplatz". --Pauelz (Diskussion) 12:47, 31. Mär. 2016 (CEST)