Benutzer:Natus37/Preußen

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Die größte Ausdehnung des preußischen Staates, 1866–1918
Brandenburg-Preußen um 1700

Preußen war ein monarchischer deutscher Staat, der aus dem Kurfürstentum Brandenburg hervorgegangen war und in seiner größten Ausdehnung fast ganz Deutschland nördlich der Mainlinie umfasste und im Nordosten bis zum Baltikum und im Südosten bis in die Nähe der Oder-Quelle reichte. Seit 1871 war es Gliedstaat im Deutschen Kaiserreich und seit 1919 als parlamentarisch-demokratischer Freistaat Preußen ein Gliedstaat (Land) in der Weimarer Republik. Mit der 1932 erfolgten Zerschlagung (Preußenschlag) des Freistaates begann der Untergang Preußens. Preußens Hauptstadt war Berlin.

Ursprünglich bezeichnete der Name Preußen den Kern des Deutschordensstaats im einstigen Stammesgebiet des westbaltischen Volkes der Prußen. Als dieser Staat zerbrach, entstand 1525 aus seinem östlichen Teil das zunächst unter Oberhoheit des polnischen Königs stehende Herzogtum Preußen, das 1618 von den brandenburgischen Kurfürsten geerbt wurde und dessen Herrschaftsgebiet Brandenburg-Preußen in etwa verdoppelte. Nachdem Kurfürst Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst) 1660 die Souveränität im Herzogtum erreicht und Kurfürst Friedrich III. sich 1701 darin zum König Friedrich I. gekrönt und es zum Königreich Preußen erhoben hatte, übernahmen die brandenburgischen Kurfürsten (jetzt preußischen Könige) für alle von ihnen regierten Gebiete den im Vergleich zu „Brandenburg“ durch die Krönung ranghöher gewordenen Landschaftsnamen „Preußen“ als gemeinsame Landesbezeichnung.[1]

Wenn nicht kurz von Preußen, sprachen die Könige von ihren Königlich-Preußischen Staaten oder in ähnlicher Pluralform.[2] Sie stellten auf diese Weise Preußen nicht als einen einzigen, sondern als eine Vielzahl von Staaten dar.[An 1]

Schon unter Friedrich II. (Friedrich der Große) – dem Enkel Friedrichs I. – stieg Preußen zur zweiten deutschen und fünften europäischen Großmacht auf. Seine territoriale Ausdehnung hatte sich bis zum Tode Friedrichs II. im Vergleich zu 1701 bereits etwa verdoppelt.[An 2]

Im 1815 gegründeten und von Österreich dominierten Deutschen Bund war Preußen ein Gliedstaat. 1848 trat es aus diesem aus. Im von ihm 1866 gegründeten Norddeutschen Bund dominierte es dann selbst und wurde treibende Kraft bei der Gründung des aus Letzterem hervorgegangenen Deutschen Reichs 1871. Als größtes Bundesland im Reich dominierte Preußen auch in diesem (der Preußische König war in Personalunion auch Deutscher Kaiser).

Geschichte Im Detail[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Großstaat Preußen entwickelte sich im Wesentlichen aus zwei Landesteilen, die beide von Herrschern aus dem Haus Hohenzollern regiert wurden: aus der Markgrafschaft Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte, sowie aus dem Herzogtum Preußen, das wiederum aus einem Teil des Staates des Deutschen Ordens hervorgegangen und dessen Herzog Albrecht von Brandenburg-Ansbach war.

Die Mark Brandenburg und die Hohenzollern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedrich I. übernahm 1415 als erster Hohenzoller die Herrschaft in der Mark Brandenburg.

Die eigentliche Keimzelle des späteren hohenzollernschen Staates Preußen war die Mark Brandenburg. Sie war 1157 von dem Askanier Albrecht I. gegründet worden, nachdem er das von Slawen besiedelte Territorium endgültig erobert hatte. Albrecht verstand das Gebiet als Allodialbesitz und bezeichnete sich seither als „Markgraf in Brandenburg“. Nach dem Tod des letzten askanischen Markgrafen Waldemar im Jahr 1320 fiel das Land zunächst an die Wittelsbacher, 1373 an die Luxemburger.

Dass Brandenburg schließlich an das damals noch vergleichsweise unbedeutende Haus Hohenzollern fiel, hatte seine Ursache in der strittigen Wahl des Königs im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRR) im Jahre 1410. Nach dem Tod König Ruprechts stellten sich Sigismund von Luxemburg und sein Cousin Jobst von Mähren (beide aus dem Haus Luxemburg stammend) zur Wahl. Sigismund war seit 1379 Kurfürst von Brandenburg. Zur Königswahl entsandte er seinen Schwager, den hohenzollerischen Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg, als seinen Vertreter ins Kurkollegium, um dort seine brandenburgische Stimme für sich selbst abgeben zu lassen. Auf diese Weise setzte er sich mit 4:3 Kurstimmen gegen seinen Cosin durch. Am 1. Oktober 1410 erkannten aber die übrigen Kurfürsten an, dass die brandenburgische Stimme seinem Cousin zustand, denn dieser hatte Sigismund 1787 eine größere Geldmenge geliehen, wofür er die Markgrafschaft Brandenburg mit allen Rechten eines Kurfürsten erhalten hatte. Somit war Jobst zum römisch-deutschen König gewählt worden. Allerdings starb Jobst von Mähren schon am 18. Januar 1411 aus ungeklärter Ursache. Die Krone ging nun endgültig an Sigismund. Zum Dank für Friedrichs Dienste bei der ersten Wahl und um seine Schulden bei ihm zu begleichen, verlieh König Sigismund dem Hohenzollern 1415 die erbliche Würde eines Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg. 1417 belehnte er ihn förmlich mit der Kurmark und dem Amt des Erzkämmerers. Im Gegenzug gewährte der wohlhabende Friedrich seinem Schwager Darlehen, mit denen dieser seine Kriegskosten in Ungarn decken konnte.

Friedrich entstammte der fränkischen Linie der Hohenzollern und war seit 1397 Burggraf in Nürnberg. In den Jahren nach 1411 sicherte er in jahrelangen Kämpfen gegen den widerstrebenden märkischen Adel seine Vormachtstellung im Land. Als Friedrich I. von Brandenburg vereinte er von nun an die Titel Kurfürst von Brandenburg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Markgraf von Brandenburg-Kulmbach. Er begründete die brandenburgische Linie seines Hauses, die später alle Könige Preußens und von 1871 bis 1918 die deutschen Kaiser stellen sollte.

Deutschordensstaat und Herzogtum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese nachträglich kolorierte Karte Preußens aus dem Jahr 1751 zeigt die Besitzverhältnisse in Preußen, wie sie zwischen 1525 (Schaffung des Herzogtums Preußen) und 1772 (Erste Polnische Teilung) bestanden: das Herzogtum (später Königreich) Preußen sowie Pommern sind gelb und das unter polnischer Oberhoheit stehende Preußen königlichen Anteils ist rosa gefärbt.

Nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Stammesgebiete der heidnischen Prußen zu erobern, rief der polnische Herzog Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der Goldenen Bulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 begann die Herausbildung des Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen Reich in Verbindung stand, jedoch kein Teil von ihm war.

Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Prußen und die Eroberung ihres Landes abgeschlossen waren, gerieten die Ordensritter zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine entscheidende Niederlage gegen Polen und Litauen. 1466 im Zweiten Frieden von Thorn musste der Ordensstaat den Westen seines Gebietes abtreten und für den Rest die Lehnshoheit der polnischen Krone anerkennen. Westpreußen und das Ermland unterstanden fortan als Königliches Preußen direkt der polnischen Krone.

Das verbliebene Gebiet des Ordensstaates umfasste in etwa das spätere Ostpreußen ohne das Ermland. Der Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach führte zunächst Krieg gegen Polen, besonders gegen das königliche Preußen mit dem Ermland. Als die erhoffte Unterstützung aus dem Reich ausblieb, änderte er seine Politik: Auf Anraten Martin Luthers wandelte er das Ordensgebiet in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um, führte die Reformation ein und nahm es am 8. April 1525 aus der Hand des polnischen Königs Sigismund I. in Krakau zum Lehen. Wie der Herzog, so wurden auch seine Untertanen evangelisch.

Da Papst und Kaiser weder den zweiten Thorner Frieden noch die Säkularisation des Ordensstaates anerkannten, galten auf den Reichstagen noch längere Zeit die Hochmeister des Deutschen Ordens formell als Landesherren in der historischen Landschaft Preußen.

Brandenburg-Preußen (1618–1701)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Brandenburg-Preußen um 1700 (rot und grün)
Karte aus F.W. Putzgers Historischer Schul-Atlas, 1905

Im Jahr 1618 erlosch die herzoglich-preußische Linie des Hauses Hohenzollern im Mannesstamm. Ihre Erben, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, regierten von da an beide Länder in Personalunion. Sie waren damit sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Die Bezeichnung Brandenburg-Preußen für die weit auseinander gelegenen hohenzollernschen Herrschaftsgebiete ist nicht zeitgenössisch, sondern hat sich in der Geschichtswissenschaft eingebürgert, um die Übergangszeit von 1618 bis zum Entstehen des Staates Preußen im 18. Jahrhundert zu bezeichnen.

Dreißigjähriger Krieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenige Jahre vor dem Dreißigjährigen Krieg hatte sich Brandenburg im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit auch die Herrschaft über das Herzogtum Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg im Westen des Reichs sichern können. Vom Krieg selbst blieb das Land zunächst verschont. Im Jahr 1625 brach jedoch der Dänisch-niedersächsische Krieg aus, in dem einige protestantische Staaten Norddeutschlands, angeführt von Dänemark und unterstützt von England und den Generalstaaten, der Katholischen Liga und dem Kaiser entgegentraten. Nach der Niederlage der dänischen Armee bei Dessau im April 1626 drangen kaiserliche Truppen in die Mark ein. Kurfürst Georg Wilhelm, der über keine nennenswerten Streitkräfte verfügte, zog sich in das außerhalb des Reiches gelegene Herzogtum Preußen zurück und schloss 1627 gezwungenermaßen ein Bündnis mit dem Kaiser. Brandenburg diente fortan den kaiserlichen Truppen als Aufmarsch- und Rückzugsgebiet.

Am 6. Juli 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf mit 13.000 Mann auf Usedom. Damit begann ein neuer Abschnitt des Dreißigjährigen Kriegs. Als Gustav Adolf im Frühjahr 1631 in Brandenburg einzog, nötigte er den Kurfürsten, seinen Schwiegervater, zu einem Bündnis. Nachdem die schwedischen Truppen in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 vernichtend geschlagen wurden, brach die protestantische Allianz auseinander. Brandenburg ging ein neues Bündnis mit dem Kaiser ein. Die Kurmark wurde nun abwechselnd von Gegnern und Verbündeten besetzt. Der Kurfürst zog sich erneut ins preußische Königsberg zurück, wo er am 1. Dezember 1640 starb.

Neuer Kurfürst wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst). Primäres Ziel seiner Politik war, das Land zu befrieden. Dies versuchte er durch einen Ausgleich mit Schweden zu erreichen, der ab dem 24. Juli 1641 für zwei Jahre galt. In Verhandlungen mit dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna gelang es den Brandenburgern am 28. Mai 1643, einen Vertrag auszuhandeln, der das ganze Land formell der kurfürstlichen Verwaltung zurückgab. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 blieben jedoch einzelne feste Plätze in Brandenburg von den Schweden besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte Brandenburg-Preußen dann Hinterpommern, das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben sowie die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, das 1680 anfiel. Die Gebietsgewinne machten zusammen etwa 20.000 km² aus.

Konsolidierungs- und Reformpolitik des Großen Kurfürsten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin, 1675
Edikt von Potsdam 1685

Brandenburg war eines der am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg betroffenen deutschen Territorien. Weite Landstriche waren verwüstet und entvölkert. Um es dem Land in Zukunft zu ersparen, Spielball mächtigerer Nachbarn zu sein, betrieb Friedrich Wilhelm, später der Große Kurfürst genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten sowie den Aufbau einer schlagkräftigen Armee und einer effizienten Verwaltung. Er baute ein stehendes Heer auf, das Brandenburg zu einem begehrten Verbündeten der europäischen Mächte machte. Dies ermöglichte es dem Kurfürsten, Subsidienzahlungen von mehreren Seiten zu erhalten. Er betrieb den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und verfolgte in späteren Jahren Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Nach der Gründung der Festung Groß Friedrichsburg 1683 durch die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie im heutigen Ghana nahm Brandenburg am internationalen Sklavenhandel teil.

Im Inneren führte Friedrich Wilhelm Wirtschaftsreformen durch und initiierte umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, um sein ökonomisch geschwächtes Land zu entwickeln. Unter anderem lud er 1685 im Edikt von Potsdam – seiner Antwort auf die Aufhebung des Edikt von Nantes durch König Ludwigs XIV. – Tausende aus Frankreich vertriebene Hugenotten zur Niederlassung in Brandenburg-Preußen ein. Gleichzeitig entmachtete er die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung. Er legte damit den Grundstein für das preußische Beamtentum, das seit dem 18. Jahrhundert den Ruf besonderer Effizienz und Staatstreue genoss.

Dem Kurfürsten gelang es im Jahre 1657 im Vertrag von Wehlau, das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit zu lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz ausbleibender Landgewinne weiter ausbauen. Friedrich Wilhelm hatte in seiner Amtszeit das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich zweitmächtigsten Territorium im Reich gemacht. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.

Auf Betreiben Friedrich Wilhelms und seiner oranischen Gemahlin Luise Henriette trugen bedeutende niederländische Gelehrte, insbesondere von der Universität Leiden, zur Modernisierung des brandenburg-preußischen Staates bei. „Über den Leidener Philosophen Justus Lipsius kam es zu einer wirkungsvollen Berührung von Calvinismus und Neustoizismus, die mit ihrer Forderung nach aktivem Einsatz, harter Pflichterfüllung und innerer Disziplin von nun an zu Elementen des Beamtentums wurden, dessen Elite fast ausnahmslos in Holland ausgebildet wurde. In Leiden hatte auch Samuel von Pufendorf die Grundzüge naturrechtlichen Denkens von Hugo Grotius übernommen.“[3]

Die preußische Monarchie (1701–1918) [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erringung der Königswürde durch Friedrich I. (1701–1713)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kurfürst Friedrich III. krönt sich selbst zum König Friedrich I. in Preußen, Königsberg 1701
Replikat der Krönungskrone von 1701

Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich Preußen und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, Ranggleichheit mit zwei anderen Kurfürsten zu wahren, mit dem von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und dem von Braunschweig-Lüneburg, der Anwärter auf den englischen Thron war.

Da es innerhalb des Heiligen Römischen Reiches keine einzelne Königreiche geben konnte, musste sich Kurfürst Friedrich III. auch außerhalb des HRR umsehen. Er konnte sich sogar ein eigenes Königreich schaffen, denn sein Herzogtum Preußen lag außerhalb des HRR. Kaiser Leopold I. stimmte nach längeren Verhandlungen und Versprechen, ihm in seinen Kriegen zu helfen, zu, dass Friedrich das Herzogtum Preußen zum Königreich Preußen erhebt, und den Titel König dort und in seinen übrigen Ländern trägt. Kurfürst Friedrich III. krönte sich selbst am 18. Januar 1701 in Königsberg und wurde zu Friedrich I., König in Preußen.

Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf die gesamte historische Landschaft Preußen verstanden worden wäre. Da das Ermland und die westlichsten, bis zur Weichsel reichenden Teile dieser Landschaft unter der Oberhoheit der polnischen Krone (Polnisch Preußen) standen, hätte dies Konflikte mit Polen heraufbeschworen. Im 18. Jahrhundert trat allmählich als Landesbezeichnung an Stelle von „Brandenburg“ der ranghöhere Landschaftsname „Preußen“ als einheitlicher Name für alle von den brandenburgischen Hohenzollern regierten Gebiete – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.[4] Amtlich sprach man von ihnen als „die preußischen Staaten“[5] oder als den „Staaten des Königs von Preußen“,[6] oder den „Königlichen Preußischen Staaten“.[7]

Zentren des Hohenzollernstaates blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam. Die Königskrönungen fanden jedoch traditionsgemäß in Königsberg statt.

Friedrich I. überließ das politische Geschäft weitgehend dem sogenannten Drei-Grafen-Kabinett. Er selbst konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung des Preußischen Hofs nach französischem Vorbild, die seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins brachte. Er finanzierte den Prunk am Hof u. a. dadurch, dass er preußische Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg vermietete. Als Friedrich I. am 25. Februar 1713 starb, hinterließ er einen Schuldenberg von zwanzig Millionen Talern.

Zentralisierung und Militarisierung unter Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tabakskollegium Friedrich Wilhelms I. von Preußen (1736)

Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht prunkliebend wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er die Ausgaben für die Hofhaltung auf ein Minimum. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Diese Haltung brachte ihm den Beinamen „Soldatenkönig“ ein. Gleichwohl führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Feldzug im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung Stralsunds. In dessen Folge gewann Preußen nicht nur einen Teil Vorpommerns, sondern dank des prestigeträchtigen Siegs über die Schweden auch internationales Ansehen.

Friedrich Wilhelm I. revolutionierte die Verwaltung unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik,[8] die Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten, die ersten ihrer Art in Europa. Im Zuge einer intensiven Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa in seinen dünnbesiedelten Provinzen ansiedeln.

Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Mit ihm begann jedoch auch die Militarisierung Preußens, wenngleich deren Umfang und Auswirkungen umstritten sind.[9][10]

Aufstieg zur Großmacht unter Friedrich II. (1740–1786)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußens Gebietszuwächse unter Friedrich II., 1740–1786 (grün)
Friedrich II. begutachtet auf einer Inspektionsreise den Kartoffelanbau (Ölgemälde Der König überall von Robert Warthmüller, 1886)

Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später Friedrich der Große genannt – den Thron. Noch in seinem ersten Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in das zu Österreich gehörende Schlesien einmarschieren, auf das er Anspruch erhob. Damit begann der preußisch-österreichische Dualismus, der Kampf der beiden führenden deutschen Mächte um die Vorherrschaft im Reich.

In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es, die neu gewonnene Provinz für Preußen zu sichern. Im dritten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), stand das mit Großbritannien verbündete Preußen einer Koalition aus Österreich, Frankreich, Russland und Sachsen gegenüber und geriet trotz großer militärischer Erfolge an den Rand des Zusammenbruchs. Vor der Niederlage wurde es nur durch das Versäumnis von Österreich und Russland, nach Friedrichs vernichtender Niederlage in der Schlacht bei Kunersdorf gemeinsam Berlin zu erobern („Mirakel des Hauses Brandenburg“), sowie durch den Tod der Zarin Elisabeth, bewahrt. Ihr Nachfolger, Zar Peter III., war ein Bewunderer Friedrichs und löste Russland aus der Allianz. Seine Gegner sahen sich dadurch gezwungen, sich mit Friedrich zu verständigen und gestanden ihm im Frieden von Hubertusburg den endgültigen Besitz Schlesiens zu. Preußen, dessen Armee nun als eine der besten Europas galt, war zur fünften Großmacht aufgestiegen.

Friedrich II. war ein Vertreter des aufgeklärten Absolutismus und verstand sich selbst als „ersten Diener des Staates“. So schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Unter seiner Regierung wurde der Landesausbau ebenso vorangetrieben wie die Peuplierung von zuvor weitgehend unbesiedelten Gebieten, etwa des Oder- und des Netzebruchs.

Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens.[11] Bei der ersten Teilung 1772 erwarb er Polnisch Preußen, das in Westpreußen umbenannt wurde, den Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland, das zu Ostpreußen kam. Damit waren die hohenzollernschen Territorien Pommern und Ostpreußen nicht mehr durch polnisches Staatsgebiet voneinander getrennt. Außerdem gehörten nun alle preußischen Gebiete im Osten zum Hohenzollernstaat, so dass sich Friedrich nun König „von Preußen“ nennen konnte. Er starb am 17. August 1786 auf Schloss Sanssouci.

Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Tod Friedrichs II. bestieg sein Neffe Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) den preußischen Thron. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen, vom Klassizismus geprägten Stadt heran. Hier, wie im ganzen Reich, nahm das erstarkende Bildungsbürgertum die Französische Revolution meist positiv auf. Seit 1794 galt in Preußen das Allgemeine Landrecht, ein umfassendes Gesetzeswerk, dessen Ausarbeitung schon unter Friedrich II. begonnen hatte.

In der Außenpolitik zwang Preußen Österreich 1790 durch ein Bündnis mit dem Osmanischen Reich zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Friedrich Wilhelm setzte die Teilungspolitik gegenüber Polen fort, so dass sich Preußen in der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) weitere Gebiete bis nach Warschau sichern konnte. Aus ihnen wurden die neuen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen und Neuschlesien (beide 1795) gebildet. Die Bevölkerungszahl wuchs damit zunächst um 2,5 Millionen, jedoch gingen die Neuerwerbungen nach der Niederlage gegen Frankreich im Jahr 1806 wieder verloren.

Königin Luise von Mecklenburg-Strelitz (1776–1810), vom Volk verehrte Gemahlin Friedrich Wilhelms III. und Mutter Kaiser Wilhelms I.

Die französische Revolution bewirkte eine Annäherung zwischen Österreich und Preußen.[12] Obwohl die preußische Regierung die Revolution zu Beginn noch wohlwollend betrachtet hatte,[13] schloss sie am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis mit Österreich. Wegen der Pillnitzer Deklaration, die eigentlich zugunsten König Ludwigs XVI. gedacht, dieser aber damit nicht einverstanden war, erklärte Frankreich beiden Ländern am 20. April 1792 den Krieg. Im Ersten Koalitionskrieg folgte auf den anfänglichen raschen Vormarsch nach der Kanonade von Valmy der Rückzug der preußischen und österreichischen Truppen aus Frankreich. Anschließend stießen französische Revolutionstruppen bis zum Rhein vor. Nach dem Frieden von Basel 1795 schied Preußen für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II. Ihm folgte sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) auf den Thron.

Zwischen 1795 und 1806 profitierte Preußen von einer Außenpolitik, die Frankreich favorisierte. Mit dessen Unterstützung wurde es faktisch zur Vormacht Norddeutschlands. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt das Land für Verluste auf dem linken Rheinufer einen Großteil des Hochstifts Münster, die Bistümer Hildesheim und Paderborn sowie weitere Gebiete als Entschädigung. Dadurch wuchs sein Territorium um etwa 3 und seine Bevölkerungszahl um rund 5 Prozent. Zudem besetzte Preußen kurzfristig das mit Großbritannien verbundene Kurfürstentum Hannover.

Preußischer Reststaat nach dem Frieden von Tilsit 1807 (braun)

Als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I., die den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates bedeutete. Im Frieden von Tilsit verlor Preußen 1807 etwa die Hälfte seines Territoriums: alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Zugewinne aus der zweiten und dritten polnischen Teilung. Zudem musste das Land eine französische Besatzung hinnehmen, die fremden Truppen versorgen und hohe Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Preußen verlor faktisch seine Großmachtstellung und war nach Größe und Funktion nur noch ein Pufferstaat zwischen Frankreich und Russland.

Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußische Landwehrkavallerie in den Befreiungskriegen

Die als untragbar empfundenen Bedingungen des Tilsiter Friedens bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates. Die grundlegenden Reformen, die nach 1807 in Angriff genommen wurden, zielten innenpolitisch darauf ab, die Zustände, die zur Niederlage von 1806 geführt hatten, zu verändern und außenpolitisch darauf, die französische Hegemonie abzuschütteln. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Staatswesen modernisiert. So wurde 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben, 1808 die kommunale Selbstverwaltung eingeführt und 1810 die Gewerbefreiheit gewährt. Der aus Rom zurückberufene Gesandte Wilhelm von Humboldt gestaltete das Bildungswesen neu und gründete 1809 die erste Berliner Universität, die heute seinen Namen trägt.[14] Die Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.[15]

An Napoleons Russlandfeldzug von 1812 nahm Preußen als Verbündeter Frankreichs teil. Nach der Niederlage der „Grande Armee“ schloss der preußische Generalleutnant Graf Yorck jedoch bereits am 30. Dezember 1812 die Konvention von Tauroggen mit dem General der russischen Armee Hans von Diebitsch. Sie sah einen Waffenstillstand vor und besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen sollte. Yorck handelte aus eigener Initiative, ohne Befehl seines Königs, der noch mehrere Monate zwischen der erzwungenen Bündnistreue zu Frankreich und einer russlandfreundlichen Politik schwankte. Die Konvention von Tauroggen wurde in Preußen als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Schließlich rang sich auch Friedrich Wilhelm zu einem Politikwechsel durch. Als er am 20. März 1813 in der Schlesischen privilegierten Zeitung mit seinem Aufruf „An Mein Volk“, der auf den 17. März datiert war, zum Befreiungskampf aufrief, standen 300.000 preußische Soldaten (6 % der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des bevorstehenden Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Blücher und Gneisenau trugen in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, beim Vorstoß der Alliierten nach Paris in der Frühjahrskampagne 1814 und in der Schlacht bei Waterloo 1815 entscheidend zum Sieg über Napoleon bei.

Von der Restauration bis zur Märzrevolution (1815–1848)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 (dunkelblau)
Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen in Berlin, 18. März 1848
Gewaltsame Auflösung der preußischen Nationalversammlung

Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines seit 1807 bestehenden Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen der Rest Schwedisch-Pommerns und der nördliche Teil des Königreichs Sachsen. Außerdem gewann Preußen beträchtliche Gebiete im Westen hinzu, die es unter Vereinigung mit früherem westlichem Staatsgebiet bald zur Provinz Westfalen und zur Rheinprovinz zusammenfasste. In den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und Minden mächtige Festungen, gebaut nach neupreußischer Befestigungsmanier, zur Sicherung der preußischen Vormachtstellung. Preußen erhielt zwar die früher polnische, 1807 zum Herzogtum Warschau gekommene Provinz Posen zurück, verlor jedoch Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Der preußische Staat bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Preußen wurde Mitglied des Deutschen Bundes.

Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nicht ein.[16] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Das Gesetz vom 5. Juni 1823 gewährte ihnen ein Mitspracherecht. Es herrschten daher Zustände wie in einem Ständestaat, weil außer dem einflussreichen Adel in den Provinzen die Städte eine Selbstverwaltung besaßen, wenn auch eine gewisse Staatsaufsicht bestand.[17]

Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten verhindern zu können.[18] Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren des Russischen Reiches und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.

Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen.[19] Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, den es 1834 mitbegegründet hatte.[20]

Durch den Erfolg des Zollvereins setzten immer mehr Befürworter der deutschen Einigung ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Die preußische Regierung jedoch wollte sich nicht für die politische Einigung Deutschlands engagieren.

Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.

Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Deswegen wurde im Frühjahr 1847 schließlich der Vereinigte Landtag einberufen. Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.

Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen, die vom 22. Mai bis in den September 1848 in der Sing-Akademie zu Berlin tagte.

Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Nationalversammlung stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der Charte Waldeck einen eigenen Entwurf aus. Auch durch die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung kam es zur Gegenrevolution: der Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten (verordneten) Verfassung seitens der Staatsspitze. Diese oktroyierte Verfassung behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Vor allem das eingeführte Dreiklassenwahlrecht prägte die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend.

Die Mehrheit der Frankfurter Nationalversammlung setzte sich für einen großdeutschen Nationalstaat ein, der die bisher zum Deutschen Bund gehörigen Teile des Kaisertums Österreichs einschließen sollte. Die Habsburgermonarchie lehnte dies jedoch ab, unter anderem, weil sie ihre bundeszugehörigen nicht von den übrigen Gebieten trennen wollte. Daher entschied sich das Parlament schließlich für die sogenannte kleindeutsche Lösung, d. h. für eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, da Friedrich Wilhelm IV. Kaiserkrone und Reichsverfassung ablehnte. Anschließend ließ er die Revolution vom preußischen Militär niederschlagen.

Von der Revolution zur Bundesgründung (1849–1866)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rundgemälde von Europa im August MDCCCXLIX, politische Karikatur von Ferdinand Schröder in den Düsseldorfer Monatheften, 1849: Preußen, personifiziert als Militär mit Pickelhaube, „kehrt“ mit einem Reisigbesen die in die Schweiz fliehenden Teilnehmer der Deutschen Revolution aus Deutschland hinaus. Den Ort der Frankfurter Nationalversammlung markiert eine Vogelscheuche mit ausgefranstem schwarz-rot-goldenem Banner.

Noch während der Niederschlagung der Revolution unternahm Preußen einen erneuten Einigungsversuch, allerdings mit einem konservativeren Verfassungsentwurf und einer engeren Zusammenarbeit mit den Mittelstaaten. Unterdessen versuchte Österreich, ein Großösterreich durchzusetzen. Nachdem die politisch-diplomatische Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Großmächten in der Herbstkrise 1850 beinahe zum Krieg geführt hatte, gab Preußen seine Erfurter Union endgültig auf. Der Deutsche Bund wurde fast unverändert wiederhergestellt.[21]

Während der Reaktionsära arbeiteten Preußen und Österreich wieder eng zusammen, um demokratische und nationale Bewegungen niederzuhalten; die Gleichberechtigung wurde Preußen aber verweigert.[22] Ansätze einer politischen Liberalisierung zeigten sich erst wieder in der sogenannten Neuen Ära. König Wilhelm I. bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König seine Abdankung in Erwägung zog.

Als letzten Ausweg entschloss sich Wilhelm 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang in der Konfliktsperiode gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, verfolgte Bismarck eine offensive Politik, die zu den drei Einigungskriegen führte.

Mit der sogenannten Novemberverfassung von 1863 versuchte die dänische Regierung – entgegen den Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 – das Herzogtum Schleswig unter Ausschluss Holsteins stärker an das eigentliche Königreich Dänemark zu binden. Dies löste 1864 den Deutsch-Dänischen Krieg aus, den Preußen und Österreich im Namen des Deutschen Bundes gemeinsam führten. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet.

Preußen mit seinen Gebietsgewinnen aus dem Deutschen Krieg von 1866 (dunkelblau) in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1871

Bald nach Ende des Krieges mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Die tiefere Ursache des Konflikts war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Preußen legte 1866 einen Bundesreformplan vor, der die 1848 gescheiterte die kleindeutsche Lösung der deutschen Frage wieder aufgriff. Dem stellten sich Österreich fast alle anderen deutschen Staaten entgegen. Auf Seiten Preußens traten nur einige norddeutsche und thüringische Kleinstaaten in den Krieg ein. Allerdings wurde es von außen durch das Königreich Italien unterstützt, das österreichische Kräfte band, etwa in der Schlacht bei Custozza und in der Seeschlacht von Lissa.

Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Forderungen durchsetzen: Österreich musste die Auflösung des Deutschen Bundes und das „engere Bundesverhältnis“ anerkennen, das Preußen mit den deutschen Staaten nördlich der Mainlinie einging. Durch umfangreiche Annexionen verleibte sich Preußen mehrere Mitgliedstaaten des aufgelösten Deutschen Bundes ein, darunter das Königreich Hannover. Unterdessen blieb Österreich auf Drängen Bismarcks und gegen den Widerstand König Wilhelms territorial unangetastet, was die spätere Annäherung zwischen ihm und dem Deutschen Reich erleichterte.

Norddeutscher Bund und Reichsgründung (1866–1871)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Infolge des Deutschen Krieges vergrößerte Preußen seine Macht erheblich. Zunächst schloss es mit seinen Verbündeten am 18. August 1866 ein Verteidigungsbündnis, das die Gründung des Norddeutschen Bundes vorbereitete. Die Verfassung dieses Bundesstaats, die am 1. Juli 1867 i Kraft trat, wies das Bundespräsidium, also die Funktion des Staatsoberhaupts, dem König von Preußen zu.

Mit den Annexionen vom Oktober 1866 hatte sich Preußen die bereits im Krieg besetzen Gebiete offiziell einverleibt: das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Freie Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holstein. Fast ganz Norddeutschland bildete von da an ein geschlossenes preußisches Staatsgebiet. Darüber hinaus ging Preußen sogenannte Schutz- und Trutzbündnisse mit den ehemals gegnerischen süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden ein. Davon ausgenommen waren nur Österreich und Liechtenstein.

Im Inneren beendete Bismarck den seit 1862 schwelenden preußischen Verfassungskonflikt durch das Indemnitätsgesetz. Es billigte dem preußischen Landtag nachträglich das Budgetbewilligungsrecht, Bismarck dagegen Straflosigkeit für sein nicht verfassungskonformes Regierungshandeln zu. Die rechten Liberalen, die späteren Nationalliberalen, unterstützten die Vorlage des Gesetzes und arbeiteten eng mit Bismarck zusammen. Die linken Liberalen verblieben in der Opposition. Ebenso spalteten sich die Konservativen an der Frage, ob man Bismarck und seine Politik unterstützen sollte.

Anteil der deutschen Muttersprache unter der Bevölkerung nach den Volkszählungen von 1905 und 1910

Preußens Politik gegenüber Österreich war nur möglich gewesen, weil Frankreich neutral blieb. Daher hatte Bismarck Napoleon III. mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, dazu gebracht, diese Politik zu dulden. Nun sah sich Frankreich jedoch einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Im Jahr 1870 eskalierte der Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen. Frankreich erklärte Preußen den Krieg. Die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt traten an der Seite des Norddeutschen Bundes in den Krieg ein.

Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Staaten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Daraufhin erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 1871 die Gründung des Deutschen Reiches in der kleindeutschen Version, die schon von der Nationalversammlung 1848/49 als Einigungsmodell vorgesehen worden war. Die Verfassung des Deutschen Reichs sah wie die vorhergehenden des Norddeutschen Bundes den König von Preußen als Staatsoberhaupt vor. Wilhelm I. akzeptierte den von ihm ungeliebten Titel Deutscher Kaiser bei einer feierlichen Proklamation im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles am 18. Januar, dem Krönungstag der preußischen Könige. Darum wurde später dieser Tag und nicht der 1. Januar als Reichsgründungstag begangen.

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), Ölgemälde von Anton von Werner, 1885

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) blieben deutsche und preußische Politik stets aufs engste miteinander verknüpft; denn der König von Preußen war zugleich Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident – bis auf die kurzen Amtszeiten von Botho zu Eulenburg und Albrecht von Roon – immer auch Reichskanzler.

Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, um den Einfluss des Katholizismus zurückzudrängen. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden.[23] In den mehrheitlich von Polen bewohnten östlichen Landesteilen Preußens ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher.

Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Dies änderte sich erst im Verlauf des Ersten Weltkriegs, als sowohl der Kaiser als auch die Reichsregierung die Richtlinienkompetenz weitgehend der Obersten Heeresleitung unter den Generälen Hindenburg und Ludendorff überließen. Die Siegermächte sahen im Kaiser jedoch einen der Hauptverantwortlichen für den Kriegsausbruch. In mehreren Antwortnoten auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch vom Oktober 1918 drangen sie verklausuliert auf seine Abdankung. Wilhelm II. erwog zunächst, nur als Deutscher Kaiser, nicht aber als König von Preußen abzudanken. Aufgrund seines Zögerns verschärfte sich die revolutionäre Lage in Berlin. Um sie zu entschärfen, gab Reichskanzler Max von Baden am 9. November den Verzicht des Kaisers auf beide Kronen ohne dessen Zustimmung bekannt. Damit endete de facto die Monarchie in Preußen und Deutschland. Am 28. November dankte Wilhelm II. vom niederländischen Exil aus auch formell ab. Die preußische Königskrone befindet sich heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.

Freistaat Preußen in der Weimarer Republik (1918–1933)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flagge des Freistaates Preußen
Preußen nach dem Ersten Weltkrieg (dunkelblau)
Otto Braun, der sozialdemokratische Ministerpräsident des Freistaates Preußen von 1921 bis 1932

Preußen wurde mit dem Ende des Kaiserreichs zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung. Im Rahmen einer Reichsreform-Debatte wurde ab 1919 diskutiert, die weiterhin bestehende Dominanz Preußens durch eine Neugliederung der Länder des Deutschen Reichs abzubauen. Verschiedene Reformvorschläge, etwa die 1928 vorgestellte Reichsland-Lösung, scheiterten.

Die im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem Deutsch-Französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen und Teile der bayerischen Pfalz – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete von Westpreußen und Posen, die Preußen im Rahmen der Teilungen Polens erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds und das Memelland kam unter Alliierte Verwaltung. Wie schon vor den polnischen Teilungen war Ostpreußen von den übrigen Landesteilen durch polnisches Gebiet getrennt. Vom Reichsgebiet aus war es per Schiff – mit dem Seedienst Ostpreußen –, auf dem Luftweg oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreichbar. Auch das nun für 15 Jahre vom Völkerbund verwaltete Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.

Einen preußischen Gebietszuwachs in der Zeit der Weimarer Republik stellt die Angliederung des Freistaats Waldeck dar. Dieser Kleinstaat hatte bereits 1868 durch einen Akzessionsvertrag einen Teil seiner Hoheitsrechte an Preußen verloren. Nach einer Volksabstimmung kam 1921 zunächst der Waldecker Kreis Pyrmont zur preußischen Provinz Hannover. Die Kündigung des Akzessionsvertrages durch Preußen fünf Jahre später führte zu großen Finanzproblemen im verbliebenen Teil Waldecks, der daraufhin im Jahr 1929 schließlich in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert wurde.

Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs, war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen bis 1932 nicht gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren.[24] Dazu gehörte das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung so lange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine positive Mehrheit bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammenarbeiten wollten.

Auch die Landtagswahl vom 24. April 1932 brachte keine positive Mehrheit zustande, da die radikalen Parteien KPD und NSDAP zusammen mehr Mandate erhielten als alle übrigen Parteien zusammen. Weil im Parlament keine regierungsfähige Koalition zustande kam, blieb die Regierung Braun weiter geschäftsführend im Amt. Dies nutze Reichskanzler Franz von Papen zum „Preußenschlag“. Mit diesem schon länger vorbereiteten Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm Papen als Reichskommissar selbst die Macht in Preußen, das bis dahin „zu einem gewissen Grad […] seiner Rolle als Bollwerk der Weimarer Demokratie gerecht werden“ konnte.[25] Die Absetzung der wichtigsten demokratisch gesinnten Landesregierung[26] erleichterte entscheidend die Machtübernahme Adolf Hitlers ein halbes Jahr später. Den Nationalsozialisten standen dadurch von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung.

Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
Jahr 1919 1921 1924 1928 1932 1933
Partei % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze
SPD 36,4 145 25,9 109 24,9 114 29,0 137 21,2 94 16,6 80
Zentrum 22,3 94 17,9 76 17,6 81 15,2 71 15,3 67 14,1 68
DDP/DStP 16,2 65 5,9 26 5,9 27 4,4 21 1,5 2 0,7 3
DNVP 11,2 48 18,0 76 23,7 109 17,4 82 6,9 31 8,9 43
USPD 7,4 24 6,4 27        
DVP 5,7 23 14,0 59 9,8 45 8,5 40 1,5 7 1,0 3
DHP 0,5 2 2,4 11 1,4 6 1,0 4 0,3 1 0,2 2
SHBLD 0,4 1          
KPD   7,5 31 9,6 44 11,9 56 12,3 57 13,2 63
WP   1,2 4 2,4 11 4,5 21    
Polen   0,4 2 0,4 2      
NSFP     2,5 11      
NSDAP       1,8 6 36,3 162 43,2 211
CNBL       1,5 8    
VRP       1,2 2    
DVFP       1,1 2    
CSVD         1,2 2 0,9 3
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen.

Nationalsozialismus (1933–1945)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit stand den Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung. Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der sogenannte Tag von Potsdam statt. Dabei wurde der am 5. März neugewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierten, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die bürgerlichen Parteien im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, was zwei Tage später gelang.

Seit 1933 schuf die Reichsregierung durch Gleichschaltungsgesetze den nationalsozialistischen Einheitsstaat. Das Reichsstatthaltergesetz vom 7. April 1933 und das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Alle Landesregierungen wurden der Kontrolle durch Reichsstatthalter unterstellt. Eine Ausnahme davon bildete Preußen, wo laut Gesetz der Reichskanzler selbst die „Rechte des Reichsstatthalters“ wahrnehmen sollte. Die Ausübung dieser Rechte übertrug Hitler aber bereits am 10. April 1933 per Erlass dem preußischen Ministerpräsidenten Göring. Parallel dazu gewannen die (Partei-)Gaue zunehmend an Bedeutung für die Umsetzung der nationalen Politik auf regionaler Ebene. Die Gauleiter wurden von Hitler in seiner Eigenschaft als Führer der NSDAP ernannt. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig.

Die räumliche Ausdehnung Preußens veränderte sich zwischen 1933 und 1945 kaum. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch kleinere Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 unter anderem um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert. Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.

Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Mit der anschließenden Besetzung des Sonderbereichs Mürwik am 23. Mai war auch die preußische Provinz Schleswig-Holstein gänzlich besetzt und die im Sonderbereich befindliche letzte Reichsregierung wurde verhaftet.

Das Ende Preußens als Völkerrechtssubjekt (1945–1947)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft war Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt und seine Ostgebiete jenseits der neu errichteten Oder-Neiße-Grenze (einschließlich des historischen Preußens) Polen und der Sowjetunion eingegliedert. Damit hörte der Staat Preußen 1945 de facto auf zu bestehen.[27] De jure existierte er noch bis zu seiner formellen Auflösung durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947. In ihm stellte der Alliierte Kontrollrat fest:[28]

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel 1

Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Alliierter Kontrollrat am 25. Februar 1947

Schon vor Erlass dieses Gesetzes waren in den westlichen Besatzungszonen auf bis dahin preußischem Gebiet flächendeckend Länder gebildet worden. Nach dem Kontrollratsbeschluss schritt die Auflösung Preußens auch in der sowjetischen Besatzungszone fort: Die bis dahin nur noch als Verwaltungseinheiten existierenden Provinzen Sachsen(-Anhalt) und Brandenburg wurden in Länder umgewandelt, und der Zusatz „Vorpommern“ wurde aus dem Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1947 entfernt, so dass im amtlichen Sprachgebrauch z. B. Greifswalder „Mecklenburger“ genannt wurden. Auf dieselbe Weise wurden Bewohner der vormals niederschlesischen Oberlausitz zu „Sachsen“. Zugleich galt in der SBZ und später in der DDR die Benutzung der Begriffe „Pommern“ und „Schlesien“ für die deutsch gebliebenen Teile dieser ehemaligen preußischen Provinzen offiziell als unerwünscht.

Staat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kaiser Wilhelm II. bei einer Militärparade am 9. Februar 1894 im Lustgarten in Potsdam.
Farblithografie von Carl Röchling (1855–1920);
Redeauszug des Deutschen Kaisers Wilhelm II. in Potsdam am 23. November 1891 bei einer Rekrutenvereidigung:

„Rekruten! Ihr habt jetzt vor dem geweihten Diener Gottes und angesichts dieses Altars Mir die Treue geschworen. Ihr seid noch zu jung, um die wahre Bedeutung des eben Gesprochenen zu verstehen, aber befleißigt euch zunächst, dass ihr die gegebenen Vorschriften und Lehren immer befolgt. Ihr habt Mir die Treue geschworen, das – Kinder Meiner Garde – heisst, ihr seid jetzt Meine Soldaten, ihr habt euch Mir mit Leib und Seele ergeben. Es gibt für euch nur einen Feind, und das ist Mein Feind. Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass ich euch befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen – was ja Gott verhüten möge –, aber auch dann müsst ihr Meine Befehle ohne Murren befolgen.“[29]

Erläuterung: Den Oberbefehl über das Heer hatte nach der Verfassung der König.

Besonderheiten des preußischen Staatswesens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Staatswerdung Preußens unterscheidet sich deutlich von der anderer europäischer Mächte wie Frankreich oder England. Das Königreich, das 1701 entstand, war kein Produkt einer gewachsenen Kultur oder Konsequenz der geschichtlichen Entwicklung eines Volkes. Da seine Gebiete weit verstreut lagen, fehlte ein weiterer wichtiger Anreiz für einen natürlichen Staatsbildungsprozess, nämlich die Organisation und Zusammenfassung (Synergie) geografisch zusammenhängender Gebiete. So war der preußische Staat ausschließlich Ausdruck des Machtwillens seiner Eliten.[30]

In anderen historisch gewachsenen Staaten, so eine These, passten sich diese den Bedürfnissen der Gesellschaft an. In Preußen dagegen, wo die Voraussetzungen für eine Staatswerdung vollkommen fehlten, habe der Staat die Gesellschaft nach seinen Bedürfnissen geformt. So entstand ein gut organisierter Verwaltungs- und Herrschaftsapparat, der durch seine Machtfülle und Organisationsfähigkeit seinen Nachbarn für einige Jahrhunderte überlegen war und damit den Erfolg dieses „Preußischen Staatsmodells“ begründete. Im Norddeutschen Bund (ab dem 1. Juli 1867) und dann im Deutschen Kaiserreich (ab dem 1. Januar 1871) wirkte die preußische Verwaltung in den Bundesstaat hinein. Die enge Verbindung der Reichsbehörden mit den preußischen führte umgekehrt aber auch zu einer „Verreichlichung“ Preußens.[31] Ernst Rudolf Huber resümiert:

„Die Entwicklung des Reichs zu einem wirklichen Staat hing entscheidend davon ab, daß es einen Beamtenkörper gewann, der nicht nur durch technische Tüchtigkeit, sondern durch die Fähigkeit zur politischen Integration des Reichs ausgezeichnet war. […] Im Dienst der in schneller Folge entstehenden zentralen Reichsämter […] entwickelte sich ein dem Reich unmittelbar eingefügter Beamtenkörper, der in seiner Pflichttreue und seinem Leistungsvermögen dem vielgerühmten preußischen Beamtentum gleichkam, an Aufgeschlossenheit für die Verwaltungsaufgaben und für Verfassungsprobleme der modernen Zeit das preußische Beamtentum aber noch übertraf.“

Die Bundesbeamten und dann die Reichsbeamten kamen vor allem aus dem preußischen Beamten- und Richterstand. Eigene Ausbildungsgänge für Bund bzw. Reich gab es noch nicht. Bei aller Treue zum Reich und zum Kaiser, so Huber, habe es ein kritisches Bewusstsein gegeben.[32]

Charakteristiken und Merkmale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklung des preußischen Staats war eingebettet in die europäische Gesellschaftsentwicklung. Das bedeutet, dass jede Entwicklung, die sich in Preußen vollzog, stets zeitgleich oder zumindest verzögert die Strömungen von außen aufnahm und auf die spezifisch preußischen Bedürfnisse anpasste. Eine autonome Eigenentwicklung aus sich heraus fand folglich nicht statt, sondern der Staat und die Gesellschaft wandelte sich nach isomorphischen Gesichtspunkten nach den Vorgaben der gesellschaftlichen Vorreiter aus den Niederlanden, Frankreich und England.

Der Beginn der modernen europäischen Staatenentwicklung in der Frühen Neuzeit führte zunächst über die Säkularisierung öffentlicher Macht unter Hinausdrängung der Katholischen Kirche aus allen weltlichen Machtbereichen im Zeitalter der Renaissance. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war, gingen die so gestärkten weltlichen Territorialfürsten daran, sich einen eigenen Unterbau zu schaffen, der die vorhandenen ständisch geprägten Verwaltungsstrukturen überformte.[33] Dieser Prozess begann im 17. Jahrhundert, maßgeblich programmatisch definiert im Leviathan und war um 1750 in Preußen abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der preußische Staat ein Schwacher Staat. Die schwach entwickelte Staatlichkeit galt gleichermaßen für alle damaligen Staaten weltweit. Bereits zu dieser Zeit entwickelte sich in Preußen eine prägnante Ausformung eines Rechtsstaats, die zu dieser Zeit als vorbildlich galt (vgl. Müller-Arnold-Fall). Getragen wurde der Staat vornehmlich von seiner professionalisierten Beamtenschaft. Der preußische Staat trug daher Züge eines typisierten Beamtenstaats mit ausgeprägter Bürokratie, was eine geregelte Aktenführung, Schriftlichkeit, Unbestechlichkeit und weitere Merkmale nach Max Webers Modell einbezog. Da die Amtsträger ihr Handeln unzureichend legitimieren mussten, galt der preußische Staat zeitwährend auch als Obrigkeitsstaat.[34]

Danach führte das Wirken neuer geistiger Strömungen dazu, dass weitere bürgerliche Einflussgruppen in das Zentrum der Macht drängten und Mitsprache forderten. Daraus ergab sich nach langwierigen innenpolitischen Kämpfen zwischen den monarchischen Kräften und Reformern im Zeitraum von 1790 bis 1850 der preußische Verfassungsstaat.[35]

Der Staatscharakter wandelte sich in dem Zeitraum nicht nur politisch, sondern auch durch seinen stetigen Aufgaben-, Ausgaben- und Personalaufwuchs institutionell. Zunächst war der Staat aber nicht viel mehr als ein Privatinstrument des Landesfürsten zur Sicherung seiner Machtstellung nach innen und außen. In Preußen wurden zeitweise 90 Prozent der Staatsmittel nur für die Armee verwendet. Während bereits mehr als 100.000 Mitglieder als quasi-öffentliche Mitarbeiter im Armeedienst ihren Dienst verrichteten, bestand die Verwaltung um 1750 aus weniger als 1000 Personen. Dieses Missverhältnis bedingte, dass der preußische Staat zeitwährend und auch in der Nachbetrachtung als Militärstaat oder auch Militärmonarchie eingestuft wurde.

Später erweiterten sich die Funktionen dieses Ordnungsstaats, je stärker die Gesellschaft sich entwickelte. Neue Standards, Technologien bedingten neue Aufgabenfelder, die vom Staat unter Leitung der Administration erschlossen wurden.

Der Staat im Sinne eines heute üblichen Sozialstaats oder auch Wohlfahrtsstaats begann sich erst in den letzten Dekaden um 1900 in Ansätzen zu entwickeln. Bis dahin waren ordoliberale Vorstellungen im Staatsbereich vorherrschend.

Ausgehend von einem angesammelten monarchischen Territorienkonglomerat (Composite Monarchy), entwickelte sich der Zentralstaat erst nach und nach. Die preußischen Staaten des 18. Jahrhunderts hatten sämtlich eigene überkommene innere Verwaltungsstrukturen gebildet, die seit dem Spätmittelalter und der Ausbildung des Ständewesens entstanden waren. Die lokalen und regionalen (ständischen) Akteure dieser Strukturen wie zum Beispiel die Kreisorganisationen, Kreisausschüsse oder Kreistage innerhalb eigener Landschaften bestanden bis zu Beginn der preußischen Reformen fort. Auch die immediatären Städte, die Güter des landsässigen Adels mit allen darauf befindlichen Dörfern, Vorwerken und Menschen sowie die Ämter der Domänengüter des Königs bildeten zusammen die örtliche und überörtliche Verwaltungsebene unter dem sich ausprägenden Gesamtstaat und seinen eigenen Provinzialinstitutionen. Die häufige Kleinteiligkeit dieser organisch verwachsenen Strukturen und auch deren tradierte und fortwährende Erhaltungsbestrebungen durch ihre Mitglieder im Austausch mit den zentralen Staatsstrukturen lähmten den politischen Prozess. Neuerungen und Veränderungen vollzogen sich langsam und mühselig. Um 1800 führte dies zu allmählichen fundamentalen Veränderungbestrebungen, die von der Staatsspitze aus angeschoben wurden.

Die preußischen Landesteile wurden 1815–1818 im Zuge der Verwaltungsreformen nach den gewonnenen Freiheitskriegen gegen Napoleon und den Territorialgewinnen im Zuge des Wiener Kongresses 1815 in eine moderne Organisation aus Provinzen, Regierungsbezirken und Landkreisen überführt.

Der Staat Preußen gliederte sich ähnlich wie die Staaten heute auch in eine Gesamtstaatliche Ebene, eine Länderebene (Provinzen) und eine kommunale Ebene mit örtlichen und überörtlichen Aufgabenbezügen.

Staatsform und Staatsoberhaupt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der preußische Thron, ein formelles verortetes Zentrum der Monarchie, befand sich im Weißen Saal des Berliner Stadtschlosses

Die Preußische Monarchie war von 1701 bis 1848 eine absolute Monarchie. Staatsoberhaupt war der preußische König, der seinen Anspruch auf das Königsamt als Erbrecht der Dynastie der Hohenzollern von Geburt an innehatte. Das fürstliche Haus bildete den Kern der Staatlichkeit, ehe im Bürgerlichen Zeitalter europaweit der moderne Anstaltstaat die Monarchie aus dem Zentrum des Staats verdrängte. Die auffälligste Abweichung der Monarchie zu einem modernen Staat war die Rolle die der preußische Hofstaat im Regierungsgefüge innehatte. Das dort angesiedelte Kabinett des Königs, von dem aus dieser mittels Ministervorträgen und schriftlichen Berichten regierte, hatte aufgrund seiner Machtfülle eine Sonderstellung inne, die zwischen öffentlichem und privaten Raum stand und damit noch aus staatsrechtlicher Perspektive als vormodern gilt.

Der eigentliche Verdrängungsprozess der Monarchie aus den staatlichen Institutionen begann in Preußen mit den erfolglosen Abwehrversuchen gegen die Auswüchse der Französischen Revolution, die mit der Pillnitzer Deklaration begann und in der Schlacht bei Jena und Auerstedt einen für die Monarchie ersten negativen Höhepunkt erlebte. Der Restaurierung absoluter Königsmacht nach 1815 folgten Vormärz und die 1848er Revolution, die der Königsmacht nun auch konstitutionell verankert die Schranken wies.

Von 1848 bis 1918 war der Staat eine Konstitutionelle Monarchie. Formell blieb der König im Staat ranghöchste Institution. Spätestens mit Bismarcks Regierung lag die staatliche und politische Kontrolle bei der Ministerregierung und nicht mehr beim König. Im 19. Jahrhundert nahm hier die Bedeutung des Königs im gleichen Maß ab, wie die Größe und der Aufgabenumfang des bürokratischen Staats zunahm. Das Amt entwickelte in der Ausgestaltung eine repräsentativere Bedeutung, was einem Bedeutungsverlust gleichkommt.

Symbole und Leitsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Eisernes Kreuz aus dem Jahr 1813 – Revers, das Avers ist glatt
Für Wilhelm II. angefertigte preußische Königskrone
Preußisches Koppelschloss aus dem Jahr 1847

Das Preußenlied, Borussia und Heil dir im Siegerkranz waren Volks- beziehungsweise Nationalhymnen Preußens. Die Flagge Preußens zeigte einen schwarzen Adler auf weißem Grund, der auch auf dem preußischen Wappen zu sehen war. In einer Reihe von Abzeichen wurde das Eiserne Kreuz zu einem identitären Symbol in Bezug zu Preußen.

Die Monarchie wurde durch die Preußischen Kronjuwelen symbolisiert.

Der preußische Wahlspruch Suum cuique war die Hausordensdevise des 1701 von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens. Der Spruch machte das Bestreben der preußischen Könige deutlich, Recht und Gerechtigkeit zu üben.[36] Auf den Koppelschlössern der Soldaten stand der gebräuchliche Schlachtruf Gott mit uns.

Da es sich bei dem Staat Preußen um einen Monarchie und nicht um einen Volksstaat handelte, spielten die politischen Ideen von Volk, Freiheit oder materiellem Wohlstand für das Selbstverständnis des Staates keine Rolle.[37]

Die Landesfarben Preußens, Schwarz und Weiß, sind schon im Stammwappen der Hohenzollern enthalten. Das Wappentier Preußens ist der schwarze Preußische Adler. Der Wappenspruch lautet seit der Reformation Suum cuique – „Jedem das Seine“.[38] Das Preußenlied galt zeitweilig als inoffizielle Nationalhymne Preußens.

Stammwappen der Hohenzollern

Gesetze und Verordnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußische Gesetzsammlung 1907

Schriftliches Regierungshandeln mündete zur Umsetzung von Programmen oder Handlungen final in die Erstellung eines Dokuments, das die Regeln oder Handlungsanweisungen fest bestimmte. Deren Publikation und Verbreitung bildete den Grundstock für die erfolgreiche Umsetzung der getroffenen Maßnahmen.

Die preußischen Gesetze und Verordnungen wurden in der Preußischen Gesetzessammlung veröffentlicht und damit vergegenwärtigt. Diese wurden ab 1810 fortlaufend nummeriert. Während die so genannten Kabinettsordren als Verwaltungsanordnung mit Gesetzstatut aufzufassen sind, hatten Verordnungen einen allgemeinbestimmenden Charakter.

Die Schriftdokumente hatten einen Anordnungscharakter, die in einzelnen Artikeln und Abschnitten untergliedert wurden und darin Einzelbestimmungen mit teilweisen Erläuterungs- und Beschreibungscharakter aufwiesen. Die Länge eines Gesetzes differierte je nach Subjekt von wenigen Seiten bis zu mehreren Dutzend. Die Schriftform des Dokuments eröffnete bei den nach außen gerichteten Staatsgesetzen in der Regel mit einer persönlichen Bezugnahme des Königs (Wir Name des Königs, von Gottes Gnaden, König von Preußen thun kund und fügen hiermit zu wissen Inhalt). Der Schluss eines Gesetzesdokuments bildete die Nennung des Königsnamens samt Orts- und Datumsangabe.

Die Dokumentenbezeichnungen im 19. Jahrhundert unterlagen einem Wandel der Nomenklatur und waren abhängig vom Bestimmungskreis (nach innen oder an das Volk) und gliederten sich hauptsächlich nach:

Nicht als Gesetz wurden im 19. Jahrhundert Privilegien oder Allerhöchste Erlasse bezeichnet, die Regelungen mit Einzelfallcharakter trafen. Im 18. Jahrhundert waren die Gesetzesdokumente als Reskript, Reglement, Circulare, Edikt, Patent, Declaration benannt.

Die Zahl der Gesetze nahm bis 1870 bedingt durch eine allgemeine Zunahme der staatlichen Aufgaben zu. Mehr und mehr Teilaspekte von Gesellschaft und Lebensverhältnissen mussten normiert und geregelt werden.[39] Danach wandelte sich die Formenstruktur der Anordnungen in eine striktere Aufteilung von Dokumenten mit Gesetzescharakter und Normenblätter unterhalb der Gesetzesebene, so dass die Zahl der Gesetze abnahm, nicht aber die Regelungsdichte als solche.

  • vom 1. Januar 1800 bis 31. Dezember 1809 wurden 567 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1810 bis 31. Dezember 1819 wurden 613 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1820 bis 31. Dezember 1829 wurden 661 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1830 bis 31. Dezember 1839 wurden 842 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1840 bis 31. Dezember 1849 wurden 1124 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1850 bis 31. Dezember 1859 wurden 1960 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1860 bis 31. Dezember 1869 wurden 2404 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1870 bis 31. Dezember 1879 wurden 1103 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1880 bis 31. Dezember 1889 wurden 696 Gesetze erlassen
  • vom 1. Januar 1890 bis 31. Dezember 1899 wurden 795 Gesetze erlassen

Kampf um die Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die politischen Auseinandersetzungen um die Einführung einer Verfassung knüpften an einen politischen Evolutionsprozess an, der in der Mitte des 18. Jahrhunderts an Fahrt aufnahm. Das zu der Zeit etablierte frideridzianische Herrschaftssystem des aufgeklärten Absolutismus trug den Anspruch in sich, als Monarch nur «ein erster Diener des Staates zu sein», womit dieser sich gegenüber der Institution Staat zunächst trennte und dann in einem zweiten Schritt sich selbst im Verhältnis zueinander herabsetzte, womit der Monarch nicht mehr allumfassende Verfügungshoheit gegenüber den Staat stellen konnte. Um 1740 war dies noch ein bedeutender gesellschaftlicher Fortschritt, galt bis dahin der monarchische Ausspruch, L’état, c’est moi in Kontinentaleuropa als weiterhin zulässig. Der Ausspruch Ludwigs XIV. bedeutete die Selbsterhöhung des Königs über den Staat, in sich vereint. Im Ergebnis dieses in Europa zwischen 1650 und 1750 real existierenden politischen Systemanspruchs war der Staat eine rechtlich unselbständige Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die als Privatschatulle als quasi-überdimensioniertes Privatgrundstück des Königs fungierte. Diese erste in Preußen in den 1740er Jahren vollzogene Systemtransformation sollte in einem allgemeinen Gesetzeswerk festgehalten und verbindlich gemacht werden.

Entsprechend der Kräfteverteilung im preußischen politisch-administrativen System überwogen lange Zeit die reaktionären Kräfte gegenüber den progressiven Fraktionen. Zwar wurde seit den 1780er Jahren das Gesetzeswerk erarbeitet und es gewann einen Grundgesetzcharakter. Nach Verabschiedung des fertigen Allgemeinen Landrechts war dieses aber schon wieder veraltet. Es kodifizierte lediglich die bereits bestehenden Verhältnisse, war also folglich nur eine Abbildung des Status quo der herrschenden Machtverhältnisse ohne einen neuen Systemansatz zu verwirklichen. Aufgrund seiner veralteten Systemkonstruktion blieben von dem Gesetzeswerk letztlich für eine echte Verfassung unzureichend, nur Nebenaspekte bedeutend. Dazu gehörte, das es als oberstes Gesetzeswerk des Absoluten Monarchenstaates diesem eine umfassende Rechtsordnung verlieh, die für alle Provinzen gleichermaßen galt. An eine Beteiligung der Staatsbürger am politischen Prozess war dagegen nicht gedacht worden. In der Historiografie wurde das noch lange fortbestehende Gesetzeswerk als wichtige Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Reformansätze gewertet.[40]

Mit dem Erstarken der bürgerlichen Kräfte in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts und den zeitgleichen globalen Entwicklungen (Erklärung der Virginia Declaration of Rights 1776 und die französische Revolution von 1789), dem Wirken der aufklärerischen Schriften Rousseaus und Montesquieus, die die Bildung einer Volkssouveränität auf Basis einer verankerten Gewaltenteilung forderten, gewannen nach 1800 die politischen Auseinandersetzungen im preußischen Staat zwischen den verschiedenen Strömungen an Kontur und Intensität.[41]

Die monarchische Gewalt geriet dabei erheblich unter Druck und versuchte unter dem Einsatz von taktischen Verzögerungen, Lavieren, Hinhalten und losen Versprechungen dem Druck der vornehmlich bürgerlichen und idealistisch denkenden Staatsreformern auszuweichen. Dies gelang dem Königtum letztlich mit Erfolg. Mehrfach, einmal nach 1815 und auch 1848 gelang es den Monarchen, ihre politische Stellung im politischen System zu restaurieren und sich im Zentrum des Staates als oberste politische Instanz zu halten.

Das änderte auch (noch) nicht die letztlich am 6. Februar 1850 eingeführte Verfassung Preußens. Zumindest mit dem in Artikel 3 bis 42 verfassten Grundrechtskatalog fanden Begriffe und Ziele der liberalen Bewegung und der 1848er Revolution Eingang in den Text. Mit der deklarierten Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (§ 4) waren die Rechtsinstitutionen der geburtsständischen Gesellschaftsordnung aufgehoben. Damit war das Grundprinzip der modernen bürgerlichen Gesellschaft deklariert worden. Persönliche Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Wissenschaft und der Presse, Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum, Vereins- und Versammlungsfreiheit waren ebenso festgelegt. Allgemeine Schulpflicht und Allgemeine Wehrpflicht bildeten weitere Säulen des Staates.[42]

Der Monarch blieb aber Herrscher aus eigenem Recht, während Volk und Volksvertreter ihre Rechte aus der Verfassungsurkunde ableiteten. Infolgedessen war der Monarch unverletzlich und trug für die Regierung keine Verantwortung. Dem König allein lag die vollziehende Gewalt zu. Er führte den Oberbefehl über das Heer, erklärte Krieg und Frieden und schloss völkerrechtliche Verträge.[43]

Mit der Einführung der Verfassung glich sich das politische System Preußens den internationalen Entwicklungen und Standards an, beziehungsweise folgte diesen nach. Diese Entwicklung bedeutete die Beendigung eines überlebten und aus verfassungsrechtlicher Perspektive gesehenen „quasi-despotischenHerrschaftsregime und die Nachfolge durch den Verfassungsstaat. Legitimation und Herrschaftsfolge standen damit auf einer breiteren Basis als zuvor.

Der erreichte Entwicklungsstand bildete allerdings nur die erste Hälfte des Weges zu einer echten demokratisch legitimierten Volkssouveränität, wie sie erstmals mit der Weimarer Republik Wirklichkeit werden sollte.

Staatshaushalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsausgaben und Staatseinnahmen,[44] einschließlich Rücklagen und Schulden in Reichstaler
Überschrift 1688 1713 1740 1786 1796 1800 1820 1830 1848
Einnahmen 1.553.795 3.400.000[45] 7.400.000 27.000.000 30.000.000 35.000.000
Ausgaben 6.850.000[46]
Staatsschatz 8.700.000 60.000.000 4.000.000[47] 18.000.000[48] 19.000.000[47]
Staatsschulden 30.000.000[49]

Die Staatseinnahmen setzten sich zu Anfang des Königreichs vor allem aus den (privaten königlichen) Dominaleinkommen zusammen. Dazu gehörten die Einnahmen aus den Domänenämtern bzw. -gütern, die Regalieneinnahmen aus Münze, Post, Zölle, Salzmonopol, sowie die Chargensteuer (eine Art Einkommenssteuer für Staatsbedienstete). Um 1700 betrugen diese Einnahmen rund 1,9 bis 2,0 Millionen RT. Davon gehörten 700.000 Rt zum Privatvermögen des Königs (Schatullkasse, vgl. Schatullrechnungen Friedrichs des Großen). Vom Rest wurde der Hofstaat und Löhne und Gehälter beglichen. Die Diskrepanzen in der Verwendung der Staatsmittel zeigten sich besonders im Pestjahr 1711, als für die gebeutelte Provinz in Ostpreußen mit vielen Tausenden Opfern lediglich 100.000 RT verwendet wurden.[50]

Seit der Zeit des Großen Kurfürsten wurde eine indirekte Verbrauchssteuer auf Konsumwaren, die Akzise an den Stadtein- und Ausgängen erhoben. Diese wurde von den Steuer- und Kriegskommissaren erhoben.[51]

Durch stetige Reformmaßnahmen stiegen die Einnahmen aus den Domänengütern zwischen 1713 und 1740 von 1,8 Millionen RT auf 3,3 Millionen RT an. Auch die Einnahmen aus den Grundsteuern erhöhten sich in dem Zeitraum. Dazu gehörte der zwischen 1716 und 1720 eingeführte Generalhufenschoß auf Bodenbesitz, der erstmals auch den Grundbesitzenden Adel miteinbezog.[52] Die Einführung einer Ablöseabgabe für den überkommenen Lehnskanon führte zu erbitterten Auseinandersetzungen mit dem einheimischen Adel, wurde aber vom König durchgesetzt. Bauern hatten Kontributionen (Grundsteuer) an den Staat zu leisten, der 40 Prozent des Reinertrags ausmachte. Danach waren von den verbliebenen 60 Prozent noch die Ansprüche der Gutsbesitzers zu bedienen.[53]

Die Staatseinnahmen setzten sich 1740 aus folgenden Einnahmequellen zusammen: Domänengüter 2,6 Millionen RT, Kontributionen 2,4 Millionen RT, Akzise 1,4 Millionen RT, Postregal 0,5 Millionen RT, Salzregal 0,2 Millionen RT. Davon wurden sechs Millionen RT für den Unterhalt des Heeres verwendet. 0,65 Millionen RT wurden dem Staatsschatz zugeführt. Der Aufbau eines Staatsschatzes in Form von Münz- und Silberwaren die in Truhen im Berliner Stadtschloss lagerten, führte zu wirtschaftlich schädlichen Deflationstendenzen, da diese volkswirtschaftlich bedeutenden Mittel dem Geldumlauf entzogen wurden und nicht in neue Aktivitäten gebunden wurden. Der Wirtschaftskreislauf wurde durch das staatliche Horten geschädigt. Der Hof erhielt 740.000 RT für seine Ausgaben. Von den höfischen Ausgaben entfielen die meisten Ausgaben auf Lohnkosten, Handwerker- und Manufakturaufträge.[46] Im Zeitraum von 1713 bis 1740 entstanden folgende Investitionsaufwendungen:

  • 5 Millionen RT für den Erwerb von Domänengütern
  • 2,5 Millionen RT für den Festungsbau
  • 2 Millionen RT für den zivilen Bau
  • 6 Millionen RT für das Rétablissement in Ostpreußen
  • 2 Millionen RT für die Erwerbung Schwedisch-Pommerns bis zur Peene
  • 12 Millionen RT für die Soldatenwerbung im Ausland

1785, ein Jahr vor dem Tod Friedrichs II. betrugen die Einnahmen für den Staatshaushalt 27 Millionen RT. Der preußische Hofstaat kostete in dem Jahr 1,2 Millionen RT, die preußische Armee hatte ein Budget von 12,5 Millionen RT, das diplomatische Korps verfügte über 80.000 RT, Pensionen machten einen Etat von 130.000 RT aus, die sonstigen Ausgaben betrugen fünf Millionen RT. 1797 wurde vom Gesamthaushalt von 20,5 Millionen RT 14,6 Millionen RT für die preußische Armee, 4,3 Millionen RT für Hof- und Zivilverwaltung und 1,5 Millionen RT für Schuldentilgung und den Zinsdienst aufgewendet.[54]

1740 im Jahr der Amtsübernahme Friedrichs II. hatte der Staatsschatz einen Umfang von sieben Millionen RT erreicht. 1786 betrugen die Staatsrücklagen 60 bis 70 Millionen RT. Der preußische Staat war durch seine finanzielle Autarkie machtpolitisch unabhängig geworden. In wenigen Jahren danach wurden diese Rücklagen unter der Ägide von Friedrich Wilhelm II. komplett aufgebraucht und Staatsschulden aufgenommen, und Preußen wieder auf dem Weg zur Schuldenwirtschaft und Subsidienabhängigkeit. Unter dem nachfolgenden König Friedrich Wilhelm III. wurden die Schulden wieder abgetragen.

Staatliche Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innere Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis weit in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts lag die staatliche Gewalt beim besitzenden Landadel, der auf seinen Gütern über rund 75 bis 80 Prozent der ländlichen Bevölkerung verfügte. Neben der Gerichtsbarkeit beinhaltete das auch Polizeiaufgaben.[55]

Reine Exekutivbeamte mit sicherheitspolitischen Aufgaben gab es zu Anfang des 18. Jahrhunderts noch nicht. Die Polizeigewalt lag bei den Magistraten und von ihnen beauftragten Stadtdienern; besondere Polizeiabteilungen gab es in den Stadtverwaltungen nicht.

Die ersten acht Polizisten mit Sicherheitsaufgaben wurden 1735 eingestellt.[56] Berlin erhielt 1742 Polizeibezirke, denen jeweils ein Kommissar vorstand. Um die Jahrhundertmitte bestand die nichtmilitärische Sicherheitsinstitution in Berlin aus 18 Kommissaren, acht Polizisten und 40 Nachtwächtern. Auch von anderen Städten wurde das Berliner Polizeisystem übernommen. Das Militär besaß allerdings überall die beherrschende Stellung.[57] In Berlin kamen noch 1848 auf gut 400.000 Einwohner nur 204 Polizisten.[58]

Stadt- und Raumplanung und -ordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das abgebildete Gemälde findet sich in vielen Büchern und Zeitschriften wieder. Es zeigt den Bau eines Straßenzugs in der Vorstadt Friedrichstadt in Berlin in der Phase der Pfahlgründung als Fundamentsetzung. Das Stadtgebiet Berlins wurde unter Friedrich Wilhelm I. erheblich vergrößert. Die südliche Friedrichstadt, der wichtigste neue Stadtteil Berlins, erhielt seit 1735 eine geschlossene Bebauung mit zwei(voll-)geschossigen Typenhäusern unter durchlaufenden Mansarddächern. Überwacht wurde der Ausbau von Oberst Christian Reinhold von Derschau. Die meisten Bauten entstanden erst, nachdem preußische Offizielle oder der König selbst entsprechenden Druck auf die (unfreiwilligen) privaten Bauherren ausgeübt hatten.[59] In der Friedrichstadt wurden von 1721 bis 1737 beinahe 1000 neue Häuser errichtet (Ganz Berlin 1711: 4100 Häuser, 1740: 5400 Häuser). Der schlechte Baugrund machte aufwendige Pfahlgründungen notwendig. Um die Fertigstellung des Viertels auf kostensparende Weise und in kürzester Zeit zu ermöglichen, wurde der Einsatz von Soldaten angeordnet.[60]

Im 18. Jahrhundert setzten europaweit größere Stadtbauprojekte ein. Wesentlicher Treiber dieser zentralstaatlichen Ausbauprogramme waren auch verteidigungspolitische Aspekte. So dominierten zunächst militärische Funktionalbauten und Einrichtungen neben den Wohnbauprogrammen die staatlichen Aktivitäten.

In Preußen hingegen verzögerten sich im 18. Jahrhundert einige dieser raumplanerischen Entwicklungen. Dazu gehörte zunächst die erst spät durchgeführte Landesvermessung und die Erstellung von Landkarten. Auch der Verkehrswegeausbau und Wegeleitsysteme wurden in Preußen später als in anderen deutschen Staaten eingeführt. Oft behinderten verteidigungspolitische Erwägungen ambitionierte Vorhaben. Ein gut ausgebautes Wege- und Leitsystem oder auch öffentlich zugängliche exakte Kartenwerke hätten ja einem militärischen Gegner Vorteile ermöglichen können. Erneuerungen in den Städten beschränkten sich darauf, Altes durch Neues in ähnlicher Größenordnung zu ersetzen. Anlässe dafür waren Stadtbrände (zwei von 100 Städten brannten jedes Jahr in Preußen ab), Kriegszerstörungen oder Naturgewalten. Stadt- und Raumplanung dienten hauptsächlich dem Erhalt und Wiederaufbau. Gebündelt wurden solche Aktivitäten im Oberbau-Departement des Generaldirektoriums.

Der Staat investierte seit dem 18. Jahrhundert in zunehmendem Maße in die Errichtung von zivilen und militärischen Bauten. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurden Kasernen errichtet, so zwischen 1763 und 1767 zwei Artillerie- und fünf Infanteriekasernen mit Ställen und Magazinen, denen fortan weitere folgten. In Berlin wurden zwischen 1769 und 1777 149 Bürgerhäuser auf Staatskosten errichtet. Zwischen 1780 und 1785 wurden aus königlichen Mitteln insgesamt 1,2 Millionen RT für die Errichtung von Kasernen, Kirchen, die königliche Bibliothek, 91 große Wohnhäuser, das Palais des Prinzen Heinrich und zahlreichen Manufakturen ausgegeben. In und um Potsdam investierte der König zwischen 1740 und 1786 insgesamt 3,5 Millionen RT für die Errichtung von 720 Wohn- und Kolonistenhäusern. Zusätzlich kamen Ausgaben von 216.000 RT für Fabriken, 450.000 RT für Militärgebäude und 1,1 Millionen RT für das Große Militärwaisenhaus, Kirchen und Stadttore dazu. Insgesamt 10,5 Millionen RT investierte Friedrich II. für den Ausbau Potsdams. Für die sonstige Kurmark wurden in dem Zeitraum von 1740 bis 1786 9,2 Millionen RT für die Errichtung von Wohn- und Fabrikbauten und die Hebung der Landeskultur eingesetzt.[61]

Währungspolitik und Münzregal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Reichs Thaler Friedrich II 1777

Der Preußische Reichstaler war die Währung Preußens bis 1857.

Formell galt für das Heilige Römische Reich die in den Münzedikten von 1551, 1559 und 1566 geschaffene Reichsmünzordnung auch im 17. Jahrhundert bestehen. Die Normen wurden allerdings nicht beachtet, so dass der brandenburgische Kurfürst zusammen mit dem sächsischen Kurfürsten eine eigene Münzkonvention erließ. Seit 1667 galt für Brandenburg-Preußen die Münzkonvention von Zinna. Der preußisch-österreichische Dualismus führte zu währungspolitischen Umwälzungen, die das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches in zwei Währungsgebiete aufteilte. 1750 führte Friedrich II. nach dem Plan seines Münzdirektors Johann Philipp Graumann eine Münzreform durch. Durch die Graumann’sche Münzreform wurde der 14-Talerfuß in Preußen eingeführt. Außerdem gab Preußen die etwas leichtere Reichstaler und Goldmünzen, die Friedrich d’or aus. Durch die Reform wurde Preußen währungspolitisch unabhängig vom Ausland. 1821 Im Rahmen einer Münzreform wurde der preußische Taler in 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennigen eingeteilt.[62]

Bis dahin wurde der Taler in 24 Groschen, die jeweils 12 Pfennige wert waren, unterteilt. Daneben existierten in den östlichen Landesprovinzen weitere Unterteilungen. Preußens Währung wurde im Jahre 1821 vereinheitlicht, wodurch diese Unterteilungen wegfielen. Im Jahr 1857 wurde der preußische Taler durch den Vereinstaler ersetzt.

Königliche Post[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußisches Posthausschild

Die Königliche Preußische Post bildete bis zur Etablierung eines dichten Eisenbahnstreckennetzes das erste öffentlich betriebene Verkehrsnetz, das alle Provinzen und Landesteile Preußens verband und damit eine zentrale Integrationsfunktion für das Zusammenwachsen des preußischen Staates innehatte.

1786 gab es 760 Postanstalten in Preußen, vier Oberpostämter in Berlin, Breslau, Königsberg und Stolzenberg, 246 Postämter sowie 510 Postwärterämter, die als nicht eigenständige Postanstalten dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt waren. Oberste Dienststelle war das 1741 zur selbständigen Behörde erhobene Generalpostamt. Der Generalpostmeister bekleidete den Rang eines Staatsministers und stand zugleich dem Fabrik-, Handels- und Salzdepartement des Generaldirektoriums vor. Später folgte dann die Eingliederung in das neu geschaffene Innenministerium.

Im Jahre 1850 beschäftigte die preußische Post insgesamt 14.356 Bedienstete in 1.723 Postanstalten.[63] Die Postverwaltung unterhielt 6.534 Postwagen und 12.551 Pferde. Über 2,1 Millionen Reisende wurden befördert.

Föderale Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsgliederung am 1. Januar 1900

Die „Staaten des Königs von Preußen“, für deren Gesamtheit sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts der Name „Preußen“ einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Königreich Preußen, Markgrafschaft Brandenburg, Herzogtum Pommern, Geldern, Kleve, Moers, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Herzogtum Magdeburg, Halberstadt, dem souveränen Fürstentum Neuenburg und der souveränen Grafschaft Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land). 1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete, darunter Schlesien als souveräner Besitz, zu Preußen kamen.

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Nach der bereits 1822 erfolgten Fusion der beiden rheinischen Provinzen waren dies neun Provinzen (in Klammern die Hauptstadt):

  1. Provinz Brandenburg (Potsdam)
  2. Provinz Ostpreußen (Königsberg)
  3. Provinz Westpreußen (Danzig)
  4. Provinz Pommern (Stettin)
  5. Provinz Schlesien (Breslau)
  6. Provinz Posen (Posen)
  7. Rheinprovinz (Koblenz), 1822 entstanden aus
    1. Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
    2. Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)
  8. Provinz Westfalen (Münster)
  9. Provinz Sachsen (Magdeburg)

1829–1878 waren Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (Hauptstadt Königsberg) vereinigt.

Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:

  1. Provinz Hannover (Hannover)
  2. Provinz Hessen-Nassau (Kassel)
  3. Provinz Schleswig-Holstein (Kiel, 1879–1917 Schleswig)

Preußen umfasste damit zwölf Provinzen. Diese Einteilung blieb bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrags im Jahre 1920 bestehen.

Oberste Staatsbehörden und Provinzverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die preußischen Könige regierten „im Kabinett“, das zu Zeiten Friedrichs II. aus zwei bis drei Geheimen Kabinettsräten und mehreren Kabinettssekretären bestand, was bedeutete, dass der König vor allem schriftlich mit seinen Ministern kommunizierte. Seine Anweisungen, die berühmten Kabinettsordren, kamen Gesetzen gleich. Die Kabinetts-, Justiz- und Staatsminister sowie ranghohe Diplomaten gehörten zugleich dem ursprünglich zentralen Geheimen Rat an, der aber zunehmend an Bedeutung verlor. Die eigentliche Zentralverwaltung übernahmen im späten 18. Jahrhundert das Justiz- und das Kabinettsministerium sowie das Generaldirektorium. Das Kabinettsministerium, das den König außenpolitisch beriet, bestand aus ein bis zwei Ministern und fünf bis sechs Geheime Legationsräten. Seit 1723 war das Generaldirektorium zuständig für die Finanz-, innere und Militärverwaltung Preußens. In den Provinzen gab es im Jahr 1772 insgesamt 12 so genannte Kriegs- und Domänenkammern, die für die Finanz-, Polizei- und Militärverwaltung zuständig waren. Ihnen stand ein adeliger Kammerpräsident vor, dem ein bis zwei Direktoren assistierten. Sie verfügten über mehrere Oberforstmeister, einen Baudirektor sowie, je nach Größe und Bedeutung der Provinz, zwischen fünf und 20 Kriegsräte und auch Steuerräte, die mit lokaler Überwachung in Polizei-, Handels-, Gewerbe- und Akzisefragen betreut waren. Dazu kamen noch die adeligen Landräte, die den Landkreisen der Provinzen vorstanden; diese waren königliche Gefolgsleute und zugleich, als gewählte Repräsentanten der Kreistage, Vertreter der Landstände. Es gab auch eine Oberrechenkammer, die mit 25 Räten und 13 Sekretären eine Art Rechnungsprüfungskammer war. In enger Verbindung mit dem Generaldirektorium standen die Königliche Hauptbank, die Seehandlungssozietät und die General-Salz-Administration, die von jeweils einem eigenen Finanzminister geleitet wurden. Jeder Abteilung des Generaldirektoriums stand ein Minister vor. Bis 1806 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich dieses „Superministeriums“ durch Gründung neuer Abteilungen. 1806 gab es sieben Ressortchefs, die Zahl der Räte betrug 52, die Zahl der Sekretäre betrug 73. Neben dem Generaldirektorium stand das Schlesische Finanzdepartement mit Sitz in Breslau. Diese Behörde besaß eine eigene Zuständigkeit für die beiden Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau. Damit nahmen im 18. Jahrhundert die Fürstentümer Schlesiens in Preußen eine Sonderstellung ein.[64] Das Justizministerium wurde von vier Ministern und sieben Räten geführt. Es war zugleich zuständig für Religionsangelegenheiten. Ihm unterstanden die „Regierungen“ sowie Hof- und Obergerichte, die die Rechtsprechung vertraten; diese verwalteten zudem Hoheits-, Grenz-, Lehens-, Kirchen- und Schulangelegenheiten.[65]

 
 
 
 
 
 
 
 
 
KURFÜRST VON BRANDENBURG
KÖNIG VON/IN PREUSSEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hofkanzlei
‘’Gerichtsbarkeit und Verwaltung’’
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1516
Kammergericht
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1537
Ratsstube
 
 
 
 
Rentkammer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1543
Kurmärkisches Konsistorium
 
 
 
1540
Kammergericht
(Neuorganisation)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1604
Geheimer Rat
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KultusJustizAuswärtigesFinanzen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1685
Collegium Medicum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1689
Geheime Hofkammer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1713
Generalfinanzdirektorium
(Domänen, Regalien)
 
1713
Generalkriegskommissariat (Steuern)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1714
Generalrechenkammer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1725
Obercollegium Medicum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1728
Kabinettsministerium
 
1723
Generaldirektorium
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1737
Justizministerium
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1750
Oberkonsistorium
 
 
 
 
1747-1751
Justizreform Instanzenzug
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1802
Oberrechnungskammer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1799
Obercollegium Medicum et Sanitatis
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gerichte 1., 2. und 3. Instanz
 
 
1808
Justizministerium
 
1808
Staatsministerium
 
1808
Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten
 
1808
Kriegsministerium
 
1808
Ministerium des Innern
 
1808
Finanzministerium
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1817
Ministerium der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1817
Schatzministerium
 
 
 
 
 
 
 
 
Provinzialkonsistorien
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1824
Oberrechnungskammer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsstaat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die seit Friedrich Wilhelm I. gesamtstaatlich ausgerichtete Organisation der Verwaltungsbehörden führte dazu, dass auch im Bereich der Justizverfassung ein zentralstaatlicher Gerichtsaufbau etabliert wurde. Dieser sollte die bis dahin unverbundenen, für die verschiedenen Landesteile zuständigen Spitzengerichte vereinigen. Als zentralstaatliches höchstes Gericht wurde 1748 das sogenannte Große Friedrichs Kollegium errichtet, in welchem das Kammergericht und die in Berlin befindlichen Oberappellationsgerichte zusammengeschlossen wurden. Eine organische Justizorganisation mit einer einheitlichen für alle preußischen Staaten zuständigen Spitze wurde erst 1782 verwirklicht, als das mit dem Kammergericht verbundene Obertribunal selbständig wurde und fortan als Geheimes Obertribunal höchste Instanz für die gesamte Monarchie wurde. Als Mittelinstanzen in den Provinzen fungierten fortan das brandenburgische Kammergericht, das ostpreußische Tribunal, die schlesischen Oberamtsregierungen und in den anderen Landesteilen die so genannten „Regierungen“.[66]

Die wesentliche Ausformung des preußischen Rechtssystems im 18. Jahrhundert wurden von Samuel von Cocceji und Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und geleitet.

Auswärtiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsbeziehungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzug der Kurfürsten 1612 in Frankfurt am Main. Entsprechend der Bildbeschriftung(„…, Brandenburg schlecht“), galt Brandenburg (und damit auch Preußen) in der Reichsöffentlichkeit/ Reichsmeinung bis Ende des 17. Jahrhunderts als „schlechtestes“ der Kurfürstentümer im Reichsgefüge und die Hohenzollern als „arme Emporkömmlinge“

Mit seiner Machtpolitik, baute Preußen seine Stellung im internationalen Gefüge des europäischen Mächtegleichgewichts aus. Es galt als aufstrebende Militärmacht und wurde deshalb von den europäischen Großmächten bis 1740 als Auxiliarmacht umworben. Ohne natürliche Grenzen hatte Preußen keine Sicherheitszone, was eine zunehmende Bedenkenlosigkeit bei der Wahl seiner außenpolitischen Mittel nach sich zog und ihm den Vorwurf der Unzuverlässigkeit einbrachte.[67]

No. 8 & No. 9 Carlton House Terrace, The Mall (ehemals Preußische Gesandtschaft und Deutsche Botschaft bis 1955), siehe auch: Liste der preußischen Gesandten im Vereinigten Königreich

Preußens Außenpolitik war daher wechselhaft und richtete sich stets nach den eigenen Erfordernissen; daraus ergab sich bisweilen eine „Schaukelpolitik“. Bündnisse wurden mit kurzfristiger Laufzeit und auf die Erreichung von Einzelzielen hin geschlossen, die Treue zu internationalen Verträgen war „lax“. Daraus ergaben sich Unberechenbarkeit und Unsicherheit für seine Nachbarn.[68]

Direkte und enge Beziehungen unterhielt Preußen zum Kaiserreich Russland, mit dem es im 18. und 19. Jahrhundert diverse Allianzverträge geschlossen hatte. Zu Schweden, das als niedergehender Hegemon im Kampf um das Dominium maris Baltici lange Zeit aggressive Tendenzen gegenüber seinen südlichen Nachbarn unterhielt, hatte Preußen ein konfrontatives, häufig kriegerisches Verhältnis. Zwischen 1630 und 1763 führte es insgesamt fünf Kriege gegen Schweden. Das Königreich Dänemark war für Preußen dagegen ein natürlicher Bündnispartner und wichtige Bezugs- und Orientierungsmacht. Ähnlich positiv gestaltete sich das Verhältnis zu den Niederlanden, deren Bedeutung für den Frühpreußischen Staat und seine Eliten vor allem in kultureller Adaption, Bezugnahme und Referenzialität bestand. Zur Weltmacht Großbritannien überwog ein positiver gegenseitiger Austausch. Zur kontinentalen Führungsmacht Frankreich stand Preußen mehrfach und anhaltend in Konflikt. Von 1674 bis 1807 ergaben sich insgesamt sechs kriegerische Auseinandersetzungen mit Frankreich. Die im 18. Jahrhundert stagnierende ehemalige Großmacht Polen wurde zum Opfer der preußisch-russisch-österreichischen Teilungspolitik.

Die preußische Politik gegenüber dem Heiligen Römischen Reich führte im 18. Jahrhundert zu einer erheblichen Schwächung des Reichszusammenhalts. Zum einen war der Einmarsch preußischer Truppen in Schlesien Ende 1740 ein eklatanter Verstoß gegen die Rechtsordnung des Reiches. Außerdem war Preußen darauf bedacht, seine Autonomie als Königreich gegenüber dem Reich auszubauen. Damit positionierte es sich vor allem gegen die Habsburgermonarchie mit dem den Kaiser an der Spitze, der als mächtigster Fürst im Reich für dessen Erhaltung eintrat. Daraus entwickelte sich der bis 1866 anhaltende deutsche Dualismus.[69]

Mit den sonstigen deutschen Staaten gab es einen vielfältigen und dichten Austausch. Preußen übernahm im Verlauf des 18. Jahrhunderts die Führungsrolle als erster protestantischer Reichsstand vor Sachsen. Dass gegen Preußen keine wesentlichen Veränderungen an den rechtlichen und territorialen Verhältnissen des Reichs mehr möglich war, demonstrierte es 1785 mit dem von ihm initiierten Fürstenbund.

Diplomatisches Korps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1700 entstanden überall in Europa ständige Gesandtschaften, die die temporären Missionsgesandtschaften, die bis dahin in der europäischen Diplomatie üblich waren, verdrängten. Im Westfälischen Frieden 1648 hatten alle Reichsfürsten auch formell das Bündnisrecht und damit auch das Recht auf eine eigenständige Außenpolitik erhalten.

In der Folge baute auch Preußen ein europaweites Gesandtschaftswesen an den europäischen Herrscherhöfen auf. Als die 1728 als „Departement der Auswärtigen Affären“ eingerichtete Behörde 1867 zunächst als Auswärtiges Amt an den Norddeutschen Bund und dann ab 1871 zum Deutschen Kaiserreich übertragen wurde, bestand das diplomatische Korps der ehemals preußischen Behörde aus insgesamt 60 Etatstellen. Die Behörde unterhielt insgesamt vier Botschaften in London, Paris, Petersburg und Wien, 16 Gesandtschaften, acht Gesandtschaften innerhalb des Reichs, acht Ministerresidenturen, sieben Generalkonsulate mit diplomatischen Status, 33 Berufskonsulate und vier Berufsvizekonsulate.[70]



Protestantischer Liberalismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit der Reformation hatte Preußen eine überwiegend evangelische Bevölkerung. Im Vergleich zu stärker vom Katholizismus geprägten Nachbarstaaten galt Preußen in Fragen der Religionsausübung als verhältnismäßig ‚liberal‘. Letzteres traf insbesondere auf die Regierungszeiten Friedrich Wilhelms I., welcher die Salzburger Exulanten, protestantische Glaubensflüchtlinge, in Preußen ansiedelte, und Friedrichs des Großen zu, der die Auffassung vertrat, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, „nach seiner eigenen Fasson selig zu werden“. In Nachbarstaaten verfolgte religiöse Minderheiten suchten in Preußen Schutz, andere Minderheiten blieben hier unbehelligt. Während der Volkszählung am Ende des Jahres 1840 wurden in Preußen 194.558 Juden[71] gezählt.[72]

„Preußischer Geist“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das preußische Staatsmodell stützte sich auf eine besondere Form der Ethik, die gemeinhin als preußischer Geist zusammengefasst wird und in die Legendenbildung eingegangen ist.[73] So verbindet man mit Preußen auf der einen Seite die Stereotype der von protestantischen Werten geprägten preußischen Tugenden wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Das gegenteilige Stereotyp verweist auf Militarismus, Autoritarismus, aggressiven Imperialismus und auf eine grundsätzlich demokratiefeindliche und reaktionäre Politik. Dabei hat Preußen weniger Kriege geführt als etwa Frankreich und England.[74] Das von preußischen Historikern im 19. Jahrhundert geschaffene deterministische Geschichtsbild, Preußen habe eine historische Mission in Deutschland und der Welt, wurde bereits im 19. Jahrhundert als Borussianismus verurteilt.

Christopher Clark stellt für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts fest, dass in England und Wales jährlich etwa sechzehnmal so viele Menschen hingerichtet wurden wie im vergleichbar großen Preußen. Wurde in Preußen die Todesstrafe fast nur gegen Mörder verhängt, so gab es diese Strafe in England auch für zum Teil geringfügige Eigentumsdelikte. „Die Briten tolerierten staatliche Gewalt in einem Maße, wie sie in Preußen undenkbar gewesen wäre.“ Das Elend der Armen in Preußen in den 1840er-Jahren bleibe auch zurück hinter der irischen Hungerkatastrophe unter britischer Herrschaft. „Wären die Polen in Preußen von einer vergleichbaren Hungersnot dahingerafft worden, würden wir darin heute vielleicht Vorboten der Naziherrschaft nach 1939 sehen.“[75]

Das heutige Bild Preußens in der Geschichtswissenschaft ist weitaus differenzierter als beide Stereotype. Das letztere, das militaristische, erschien jedoch als notwendiger Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland. Historiker verweisen auf die Vielschichtigkeit und lange historische Entwicklung dieses Staates.

„[Preußen und der Nationalsozialismus stehen] in einem absoluten Gegensatz. Preußen steht für die Hoheit des Staats, für die Idee, dass der Staat die gesamten Interessen der Zivilgesellschaft in sich aufnimmt. Für die Nazis war das unvorstellbar, sie wollten ein völkisches Gebilde an die Stelle des Staats setzen. […] Die Sonderweg-These war fruchtbar, weil sich die klügsten Geister damit auseinandergesetzt haben. Und sie erfüllte einen volkspädagogischen Zweck, denn sie ermöglichte es, verschiedene Problemkomplexe wie Militarismus, Gehorsamskult, Autoritätsgläubigkeit über den Begriff Preußen zusammen mit dem Nationalsozialismus in einen Topf zu werfen. Das hat die Entstehung einer liberalen Bundesrepublik erleichtert. Aber jetzt ist es Zeit, andere Fragen zu stellen und Raum zu schaffen für neue Sichtweisen.“

Christopher Clark: Der-Spiegel-Interview am 21. August 2007[76]


Gesellschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gesamtheit aller Individuen und Gruppen auf dem Territorium des preußischen Staats bildete keine Gesellschaft im Sinne einer Nation. Es bestanden sehr unterschiedliche regionale, kulturelle und soziale Welten. Die Nationswerdung vollzog sich nach 1815 lediglich rudimentär in den altpreußischen Provinzen, unter Ausschluss der neupreußischen Gebiete am Rhein und in Westfalen.[77]

Repräsentative (feudale) und bürgerliche Öffentlichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Noch in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts bestand in Preußen wie in anderen europäischen Staaten nahezu ausschließlich die „repräsentative Öffentlichkeit“. Deren systemimmanente Merkmale trennten nicht ausreichend zwischen Privaten und Öffentlichen, sondern nur zwischen Gemeinen und Privilegierten. Träger der repräsentativen Öffentlichkeit war das Hofzeremoniell, also der preußische Hofstaat, das höfische Leben im Allgemeinen. Dies bedeutete den Ausschluss des Volkes von der Öffentlichkeit. Alles Nichthöfische war demnach Kulisse und in einer passiven, zuschauenden Rolle, während das Höfische die Bühne besetzte, auf die sich die Untertanen auszurichten hatten.[78] Im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts zerfielen die feudalen Gewalten, Kirche, Fürstentum und Herrenstand, an denen die repräsentative Öffentlichkeit haftete, in eine öffentliche und eine private Sphäre. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurde der Nachrichtenverkehr in Mitteleuropa allgemein zugänglich und gewann damit einen öffentlichen Charakter. Die Printmedien erhielten die Rolle von Türöffnern für die eingezwängte bürgerliche Schicht auf ihrem Weg zur Mündigkeit. Zu den bedeutenden Periodika der Aufklärung zählte die Berlinische Monatsschrift. Der publizistische Stil enthielt in der Mehrzahl der Beiträge einen diskursiven, dialogähnlichen Charakter.[79] Weitere namhafte Zeitungen waren die Schlesische Zeitung, Schlesische Provinzialblätter, Spenersche Zeitung, die Vossische Zeitung (seit 1785: Königlich Privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen).

Aus der neu gewonnenen privaten Sphäre, die neben der staatlich-repräsentativen Öffentlichkeit entstanden war, entwickelte sich die Vorform der bürgerlichen Öffentlichkeit. Dies war zunächst die literarische Öffentlichkeit. Die Grundlagen hierfür bildete die im 18. Jahrhundert in Europa und den Amerikas wirkende Geistesströmung der Aufklärung. Diese förderte die Entstehung einer mündigen Schicht von Bewohnern, die sich nicht mehr nur als folgsame Untertanen mit dinglichen, automatenhaften Grundzügen verstanden, sondern als selbstbewusste Individuen mit angeborenen Naturrechten. Da die Leserschaft eine genuine Gruppe aus der sozialen Elite war, die sich selbstaufklärerisch fotbildete, entstand so eine neue soziale Kategorisierung, später gemeinhin als das Bildungsbürgertum charakterisiert.

Die zunehmende Selbständigkeit dieser „Staatsbürger“ förderte die Bildung von autonomen gesellschaftlichen Netzwerken, die nicht mehr durch monarchisch-staatliche Regelungen beeinflusst wurden. Die Netzwerke aus Vereinen und Gesellschaften funktionierten wie Volksversammlungen mit freiem Rederecht. Sie sollten der privaten Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten, über sich selbst und die wichtigsten Fragen der Zeit nachzudenken. Dies förderte die Entstehung von Lesegesellschaften. Einige Zirkel und Kreise trafen sich informell. Auch Buchhandlungen waren wichtige Treffpunkte für die neugebildete Öffentlichkeit. Neben Lesegesellschaften, Logen und patriotisch-gemeinnützigen Gesellschaften gab es noch zahlreiche literarische und philosophische Vereinigungen und Gruppen von Gelehrten, die sich auf Naturwissenschaft, Medizin oder Sprachen spezialisierten. Zu den Praktikern dieser entstehenden Zivilgesellschaft gehörten in Preußen zur Mitte des 18. Jahrhunderts Schriftsteller, Dichter, Verleger, Club-, Gesellschafts- und Logenmitglieder, Leser und Abonnenten. Diese intellektuellen Gruppen beschäftigten sich mit den großen Fragen der Zeit, literarischen ebenso wie wissenschaftlichen und politischen. Bedeutende Persönlichkeiten der Zeit in Preußen waren beispielsweise Karl Wilhelm Ramler oder der Verleger Friedrich Nicolai.

Im Ergebnis entstand aus der einstmals sehr stillen und lethargisch wirkenden preußischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts eine laute, lebendige und vielfältige Öffentlichkeit mit offenen Diskursen.[80] Die literarische Öffentlichkeit wandelte sich später weiter zu einer politischen Öffentlichkeit, die sich als Kritik an der autokratischen Staatsmacht insgesamt etablierte. Das wurde gefördert durch den vorübergehenden Wegfall der Zensur beim Beginn der Herrschaft Friedrichs II. 1740. Kritik am politischen System und am Monarchen war mit der Berliner Aufklärung, für Europa einmalig, möglich geworden. Grundsätzlich bestanden die feudalen und bürgerlichen Öffentlichkeiten bis zum Ende der Monarchie 1918 parallel, wenn auch ein stetiger Substanz- und Bedeutungsverlust der monarchischen, adeligen Öffentlichkeitskultur erkennbar war.

Preußische Agrarverfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im 17. Jahrhundert hatte sich in den ostelbischen Gebieten Brandenburg-Preußens die Gutsherrschaft durchgesetzt. Die entrechteten Bauern waren als Unfreie an den Gutsherrn gebunden und leisteten ihm Frondienste. Wesentliche Machtbefugnisse lagen in den Händen der adeligen Guts- und Grundbesitzer, den Junkern. Dabei kontrollierten wenige wohlhabende Adlige mit großem Landbesitz fast die gesamte Provinzpolitik. Der preußische Staat verfügte, von der Kreisebene abwärts, nur über geringe Gestaltungskompetenzen. Die mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts einsetzende soziale Mobilität führte zu Landflucht großer Bevölkerungsteile in die Städte. Die damit verbundene Verfügbarkeit billiger Arbeitskräfte war eine Voraussetzung der einsetzenden industriellen Revolution.

Von der Ständegesellschaft zur Klassengesellschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der späte Schlafbursche von Heinrich Zille
Heinrich Zille: Standesunterschiede auch beim Sitzen. (Comtor für Comte, frz. Graf)

Das städtische Bürgertum bestand Ende des 17. Jahrhunderts traditionell aus der zunftgeprägten Handwerkerschaft die sich die Macht in den Stadträten mit wenigen einflussreichen Patriziern teilten. Mit der Aufklärung und dem einsetzenden Merkantilismus um 1700 verloren die Handwerker zunehmend ihren Einfluss an eine kleine, reiche Schicht von Großbürgern, bestehend aus Manufakturbesitzern, Großkaufleuten und Geldwechselbankiers, die neue städtische Oberschicht.[81] Bedeutende Vertreter waren im 18. Jahrhundert Johann Ernst Gotzkowsky, Wilhelm Kaspar Wegely, Johann Jacob Schickler, Friedrich Heinrich Berendes. Auch die preußische Beamtenschaft gewann an Bedeutung; das Militär bestehend aus dienenden Soldaten mit ihren Familien und Invaliden bildete im 18. Jahrhundert eine rechtlich gesonderte Zwischenschicht.[82]

Die auf dem Land in den ostelbischen Gebieten bestehende junkergeprägte Gutsherrschaft fort wird in der Geschichtsschreibung oft mit „ökonomischer Rückständigkeit“, „Junkerwillkür“ und Untertanengeist plakatiert. Prügel gehörte zu den verbreiteten Disziplinierungsmitteln der Gutsherren. Die einfache Landbevölkerung gab sich königstreu und glaubte an die Legende vom „gerechten König“. Der Staat untersagte allerdings gröbere Misshandlungen, stützte aber auch die Gutsbesitzer, da Frondienst und Schollenpflicht die ländliche Gesellschaft prägten. Gegen Bauernrevolten, die es mehrfach in Schlesien von 1765 bis 1793, 1811 und 1848 gegeben hat, setzte der Staat Militär ein. Erst Bauernbefreiung, Ablösung, Landflucht und die Durchsetzung der Lohnarbeit führten zu einer langsamen Veränderung dieser Verhältnisse.[83]

Übriggebliebene ständische Einflüsse und staatliche Eingriffe prägten die städtische Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Aufgrund der sozialen Ungleichheit verbunden mit großen Einkommensunterschieden, entstand in den Städten eine breite ökonomische Unterschicht. Diese bestand aus Manufakturarbeitern, die erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts an Selbstbewusstsein gewann. Die preußische Zivilgesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts bestand zu großen Teilen aus Tagelöhnern und Bettlern die häufig als Schlafgänger an der Grenze zur Obdachlosigkeit lebten. Diese Klassengesellschaft veränderte sich nur langsam durch zunehmende Bildung, berufliche Ausdifferenzierung, Wohlstandszuwachs und Interventionen des Staates.

Feudal-kapitalistische Herrenkaste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterschiede eines Junkers und eines Arbeiters in Preußen um 1900
„Sie kommen nächstes Jahr nicht wieder nach Europa Miss Astor?“ – „Nein, Papa verträgt so schwer den Armeleutgeruch der europäischen Finanzwelt.“

Erläuterung: Blick auf die USA / American way of life
die neue preußische Elite: Die oberen Zehntausend / Adel und Geldadel 1908 in Preußen

Preußens Herrschaftssystem basierte auf der Königsherrschaft. Der König sicherte seine Macht über den Landadel und in den Städten durch seine Garnisonen und die staatliche Bürokratie. Der Einfluss des städtischen Bürgertums beschränkte sich auf die kommunale Selbstverwaltung. Im Zuge der Aufklärung entstand eine Schicht von Bildungsbürgern, die neue Ideen und Konzepte zur Teilhabe entwickelte und sich Mitsprache einforderte. Die Feudalklasse geriet dadurch erstmals zwischen 1789 und 1815 in die Defensive. Die Feudalherrschaft konsolidierte sich in der Zeit der Restauration, um im Vormärz erneut von der weiter erstarkten bürgerlichen Klasse herausgefordert zu werden.

Das politische Bürgertum hatte sich nach der verunglückten Revolution von 1848 erneut zurückgezogen und sich wieder auf seine wirtschaftlichen Kernkompetenzen reduziert. Die politische Macht überließ es wieder den „alten Eliten“. Doch es entstanden neue Interessengruppen, die zwar keine politische Macht, aber über Kapital, Produktion und Arbeit bedeutende Machtmittel besaßen, die ihnen großen Einfluss auf die staatliche Politik gewährten. Diese neuen Eliten sammelten sich in freien Unternehmerverbänden jenseits der schon bestehenden öffentlichen Industrie- und Handelskammern. Die weiterhin tonangebende, etablierte adelige Schicht, überwiegend aus den mittleren und östlichen, ländlichen Provinzen stammend, nahm für sich in Anspruch, das Gemeinwohl in einer Mischung aus Bevormundung und Fürsorge zu verkörpern.

„Er werde sich zunächst einige Jahre mit der rekrutendressierenden Fuchtelklinge amüsieren. Nach der Militärzeit werde er ein Weib nehmen, einige Kinder zeugen und auf dem väterlichen Gut das Land bebauen. (…) In zehn Jahren (…) werde er ein fettgemästeter schnurrbärtiger Gutsherr sein, der eine (…) Abscheu vor Juden und Franzosen hegt und Hunde und Bedienstete auf das Brutalste prügelt, wenn er von seiner Frau tyrannisiert wurde. Zu des Königs Geburtstag werde er sich besaufen, 'Vivat' schreien und ansonsten über Pferde fachsimpeln.“

Lebenswegplanung eines typischen ostelbischen Junkers, nach Bismarck[84]

Allerdings verlor der Adel durch die Industrialisierung seine auf Grundbesitz und Landwirtschaft beruhende ökonomische Führungsrolle an die Bourgeoisie, behielt aber seinen hohen gesellschaftlichen Rang. Dem Wirtschaftsbürgertum fehlte zunächst ein eigenständiges Klassenbewusstsein. Statt politischer Teilhabe strebte man nach Aufnahme in die Adelsklasse (Verheiratung, Nobilitierung). Die „Neureichen“ kopierten den Lebensstil des Adels und kauften und bezogen dessen Rittergüter, wodurch eine neue, feudal-kapitalistische Herrenschicht in Preußen entstand.[85]

Gesellschaftspolitische Bewegungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Differenzierung der sich ausprägenden staatsfernen Zivilgesellschaft nahm im 19. Jahrhundert an Fahrt auf. Sowohl die bürgerliche Klasse als auch die Arbeiterklasse bildeten weitere eigene Unterschichten aus, die sich ebenso in verschiedene gesellschaftliche Richtungen heterogenisierten und entfalteten.

Nationalliberalismus, Preußischer Patriotismus, Deutscher Nationalismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den Erschütterungen der französischen Revolution ergaben sich in Deutschland Einigungsbestrebungen, die vor allem von der aufgeklärten, städtisch geprägten bürgerlichen Klasse getragen wurde. Nach Jena gründete sich der Tugendbund in Königsberg 1808. Dieser galt dem König als die erste revolutionäre Zelle, einer Bewegung, die es in Wirklichkeit als geschlossene Formation gar nicht gab.[86] Als intellektuelle Anführer galten Ernst Moritz Arndt, Friedrich Schleiermacher und Johann Gottlieb Fichte.

Die Anhänger der deutschen Einigungsbestrebungen gehörten in den Befreiungskriegen überproportional oft zu den Kriegsfreiwilligen in Preußen. Bürgerwehren und Freiwilligenverbände waren Ergebnisse der Patriotismuswelle. Insgesamt 30.000 Mann der preußischen Streitkräfte, rund 12,5 Prozent der Gesamtstärke machten diese Freikorps aus, von denen die Lützowschen Jäger die Berühmtesten waren. Es handelte sich hier um eigenständige, zudem bewaffnete Gruppierungen außerhalb der monarchischen Strukturen. Der emotionale Patriotismus der auch mit potenziell subversiven Visionen versehenen Freiwilligen war, von der Vorstellung einer idealen politischen Ordnung für Deutschland und Preußen durchdrungen. Sie leisteten ihren Eid nicht auf den König, sondern nur auf das deutsche Vaterland. Sie begriffen den Krieg gegen Frankreich als Aufstand des Volkes.[87] Die gemeinsame Schnittmenge politischer Inhalte zum monarchischen System war damit denkbar klein.

Die deutsche Nationalbewegung war in dieser Phase eng mit dem Liberalismus verbunden. Gerade dessen linker Flügel zielte auf eine nationale Demokratie ab: Die als anachronistisch und reaktionär empfundene Kleinstaaterei sollte durch einen liberalen Nationalstaat gleichberechtigter Staatsbürger abgelöst werden.

Aus der jugendlichen politischen Unzufriedenheit nach dem Ende der Befreiungskriege, die das Ende der nationalen Hoffnungen bedeuteten,[88] bildeten sich die vor allem für Preußen wichtige Turnerbewegung und die burschenschaftlichen Gemeinschaften als quasi-politische Zentren heraus. Die Bewegung breitete sich rasch auf andere Universitäten aus.[89] Nach dem Wartburgfest wurden beide Bewegungen aus Angst vor einem Wiederaufflammen des Jakobinismus verboten. Die nationale und liberale Bewegung wurde dadurch organisatorisch schwer getroffen und in ihrer Entfaltung für 20 Jahre zurückgeworfen. Die deutsche Nationalbewegung unter Führung von Barthold Georg Niebuhr, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker, Joseph Görres zählte bis dahin rund 40.000 Anhänger.[90]

Der eingetretenen konservativen Wende in Preußen begegneten viele aus dem Bürgertum durch einen Rückzug ins Häusliche. Ein apolitischer, auf Behaglichkeit und Beschaulichkeit ausgerichteter Wohn- und Lebensstil mit einem ausgeprägten geselligen Leben mit starken Anleihen bei der Romantik setzte sich bei den besser gestellten bürgerlichen Kreisen durch. Der Begriff Biedermeier veranschaulicht den durch die reaktionäre Politik erzwungenen Rückzug ins private Häusliche.[91] Trotz Restauration der monarchischen Ordnung wurde vor allem im Bürgertum und an den Universitäten weiterhin für liberale und nationale Ideen geworben.

Die staatlichen Akteure lernten auf lange Sicht, das Mobilisationspotenzial der Idee von der Nationalen Einigung für sich nutzbar zu machen. Es entstand eine Synthese, in der populäre und dynastische Elemente als komplementäre Bestandteile angesehen wurden. trotz aller Widersprüche und Gegensätzlichkeiten wurde der preußische Krieg gegen Napoleon letztlich zu einem nationalen Befreiungskrieg umgewidmet und die Nationalliberale Bewegung wurde damit staatlicherseits eingehegt.[92]

Arbeiterbewegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeiterbewegung war die größte demokratische Emanzipationsbewegung Preußens.[93] Sie bildete einen Teil des europäischen gesellschaftlichen Emanzipationsprozesses zwischen 1789 und 1918. Der Bedarf ergab sich einmal aus den sozialen Folgen (soziale Frage) der Industrialisierung, Bevölkerungsexlposion und Landflucht, die eine breite Schicht verarmter und besitzloser Tagelöhner und rechtloser Lohnarbeiter erzeugt hatte (Pauperismus).

Zudem hatte das Bürgertum in Preußen erkennbare Mühe, seine Interessen gegenüber den traditionellen Führungsschichten durchzusetzen. Politisch war die Bürgerliche Klasse nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 nachhaltig geschwächt worden und akzeptierte die von oben vorgegebenen Strukturen und fügte sich fortan darin ein. Die damit ausgefallene Rolle als Erneuerungskraft und Reformationsgruppierung übernahm fortan die Arbeiterschaft.[94]

Die Prologereignisse zur Gründung der Arbeiterbewegung, formiert in Arbeitervereinen, der Sozialdemokratischen Partei und Gewerkschaften, bildete die Revolution von 1848. Ihre formative Phase vollzog sich in den 1860er und 1870er Jahren. Zunächst entstand aber im April 1848 in Berlin das Central-Comité der Arbeiter unter Führung von Stephan Born, der für den 23. August einen Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Kongress nach Berlin einberief. Dort gründete sich die Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung.[95] Mit der Neuen Ära in Preußen beeinflusst entstand eine neue Nationalbewegung und mit ihr, teilweise auch rekursiv beeinflusst, entstanden neue Arbeitervereine. Diese strebten nach Autonomie von der bürgerlich-liberalen Bevormundung und forderten seit 1862 unabhängige Arbeitervereine. Daraus ergab sich die Formierung des ADAV, dessen Wirkungsbereich die Kerngebiete Preußens umfasste. Insgesamt war die Arbeiterbewegung gesamtdeutsch organisiert, wie die Gründung der SPD, 1869 zunächst als SDAP in Eisenach zeigte. Ihr organisatorisches und Netzwerkbezogenes Zentrum bildete fortan Leipzig.

Die Sozialdemokratie stand der Bismarckschen Politik kritisch gegenüber und wurde zur systemablehnenden Oppositionspartei. Dieser reagierte mit den Sozialistengesetz und begann eine Verfolgungswelle.[96]

Bildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedrich Wilhelm I. in der Schule Gemälde von Adolph Menzel

Im Zuge der Frühaufklärung und des Wirkens des Halleschen Pietismus im preußischen Staat erfolgte 1717 durch königlichen Edikt die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in den preußischen Staaten. Die damalige nur gering ausgeprägte Staatsverwaltung verfügte nicht über die Möglichkeiten, den Schulbesuch zu kontrollieren. Auch mangelte es an den nötigen Finanzen, um ein flächendeckendes und professionelles Schulsystem zu etablieren. Die entstehenden Dorfschulen vom Niveau einfacher Klippschulen wurden weiterhin von Küstern geleitet. Das Edikt von Friedrich Wilhelm I. zeigte in der Praxis wenig Wirkung, bildete aber die Grundlage für das Generallandschulreglement, das Friedrich II. 1763 erließ. Gesetzlich wurde damit noch einmal die Schulpflicht bestätigt und vertieft. Es sah eine Schulpflicht von acht statt sechs Jahren vor. Der Unterricht sollte regelmäßig je drei Stunden vor- und nachmittags stattfinden, nach einem festen Lehrplan und mit ordentlich ausgebildeten Lehrer. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts gingen nur knapp 60 Prozent der Kinder regelmäßig zum Unterricht. Das änderte sich erst, als die Kinderarbeit gesetzlich verboten wurde.[97]

1804 gab es auf dem Territorium des preußischen Staats acht Universitäten.[98]

Universität Studenten Stand
Universität Halle 634 1802
Universität Königsberg 300 1802
(Universität Erlangen) 300 1801
Universität Breslau 239 1803
(Talmudschule) Fürth 200 1797
Brandenburgische Universität Frankfurt 180
Alte Universität Duisburg 67 1804
(Universität Erfurt) 50

Zusätzlich gab es die Preußische Akademie der Künste und die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin, die als akademische Gelehrte Gesellschaften um 1700 in Berlin gegründet wurden und ein großes Renommee im internationalen Künstler und Wissenschaftsgefüge aufbauten.

Im Zuge der Preußischen Reformen kam es auch zur Reform des Bildungssystems, zu dem Wilhelm von Humboldt beauftragt wurde. Dieser legte ein liberales Reformprogramm vor, das die Bildung in Preußen völlig umkrempelte. Der Staat erhielt ein einheitliches, standardisiertes öffentliches Bildungssystem, das die aktuellen pädagogischen Entwicklungen aufnahm (Pestalozzis Pädagogik). Neben der Vermittlung von Fach- und technischen Fähigkeiten sollte vor allem die geistige Selbständigkeit der Schüler gefördert werden. Es entstand eine zentrale Abteilung auf Ministerialebene, die für die Erstellung von Lehrplänen, Lehrbüchern und Lernhilfen Zuständigkeit erhielt. Lehrerkollegien wurden gegründet, um für die chaotischen Grundschulen geeignetes Personal auszubilden. Es entstand ein standardisiertes System staatlicher Prüfungen und Inspektionen.[99]

1810 folgte die Gründung der heutigen Humboldt-Universität zu Berlin, als Friedrich-Wilhelms Universität. Diese erlangte bald danach eine vorherrschende Stellung unter den protestantischen deutschen Staaten.[100]

Die Ausweitung und Professionalisierung der Lehrerausbildung machte nach 1815 rasche Fortschritte. In den 1840er Jahren besuchten mehr als 80 Prozent der Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren eine Grundschule. Eine ähnlich hohe Quote erreichten zu der Zeit lediglich noch Sachsen und Neuengland. Entsprechend niedrig war auch die Analphabetenquote.

Preußens Bildungssystem und die Wissenschaftsförderung wurden seit dem frühen 19. Jahrhundert auch international als vorbildlich angesehen.[101] Bewundert wurden die Effektivität, die breiten Zugangsmöglichkeiten und der liberale Ton der Einrichtungen. Den Kindern wurde bereits zu dieser Zeit beigebracht, ihre geistigen Fähigkeiten selbst einzusetzen, durch Lehrer, die sich dabei nicht mehr der klassisch-autoritären Mittel (Prügel) bedienten. Bestrafungen von Fehlverhalten oder Mittel der Angsterzeugung gehörten nicht mehr zum damaligen Erziehungsrepertoire des Lehrpersonals. Im zeitgenössischen Urteil internationaler Zeugen aus fortschrittlichen Gesellschaften überwog die Verwunderung über die zeitgleiche Existenz eines so fortschrittlichen pädagogischen Systems innerhalb eines despotischen Staatswesens.[102]

Kultur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ankunft der Lustjacht „Friedrich“ am 8. März 1708 in Berlin war ein vielbeachtetes öffentlichkeitswirksames Ereignis. Die Jacht war eine von drei Lustjachten des Königs und soll 100.000 RT gekostet haben. Sie diente vor allem der Verherrlichung des preußischen Königtums, in dessen Dienste die Kulturwerke dieser Zeit gestellt wurden[103]
Gemälde eines preußischen Hofmalers: „Sauhetze während einer Jagd Friedrich Wilhelms I. im Süden von Potsdam oder bei Wusterhausen im Herbst in den 1730ern“;
Grobheit, Unbeholfenheit und Ungerichtetheit kennzeichnen das frühe Entwicklungsstadium der preußischen Kunst, in einem Staat, der seinen Klimax noch nicht erreicht hatte
Gemälde von Adolph Menzel: Kronprinz Friedrich besucht den preußischen Hofmaler Pesne

Begriffsbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur preußischen Kultur werden die Kernbereiche Staatskultur (Gebäude, Denkmäler, Feiern), Kulturstaatlichkeit (Staatliche Förderung und Aufsicht in Schulen, Hochschulen, Museen, Theater usw.) und die staatsferne Zivilgesellschaft (Freie Kunstszene, Großstadtleben, Arbeiterbewegung) aber auch im weiteren Sinne die Bereiche Bildung, Wissenschaft sowie die christlichen Kirchen mit einbezogen.

Die Kultur in Preußen umfasste die geistigen und gesellschaftlichen Lebensformen, materiell wie immateriell. Der Kulturbereich war mehrfach untergliedert. Den Kern bildete der Hochkulturbereich, wozu die bildenden Künste (Malerei, Bildhauerei, Architektur) zählen. Ergänzend kommen Musik, Literatur sowie die Gesamtkunstgenres Theater, Oper dazu. Bildungs- und Wissenschaftsdisziplinen, Religion und Staatskultur (Gedenktage, Denkmäler, Rituale) vervollständigten den erweiterten Kulturbegriff.

Die Kultur Preußens gliederte sich in den Jahrhunderten in die europäisch dominierten Kunstepochen (Barock, Klassizismus, Sturm und Drang, Romantik, Biedermeier, Impressionismus, Historismus, Gründerzeit, Jugendstil, Expressionismus) aber auch nach regionalen Gesichtspunkten. Kultur und Kunst sollte Ausdruck und Weltdeutung schaffen und den Staat, Kirche oder soziale Gruppen repräsentieren.[104]

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet Preußens galt im 17. Jahrhundert als kulturell zurückgeblieben gegenüber den anderen Reichsterritorien. Bis die Bürgerliche Klasse formiert war, gingen vornehmlich von der kleinen Schicht des Hochadels Kulturförderungen aus.[105] Unter Friedrich Wilhelm von Brandenburg wurden bedeutende kulturelle Fortschritte erzielt, die sein Nachfolger Friedrich III./I. intensivierte. In der Bildnismalerei wirkte sich die Berufung von Antoine Pesne 1710 nach Berlin als Hofmaler entscheidend aus, da dieser in seiner 46-jährigen Wirkzeit zahlreiche Schüler ausbildete und überregional wirkte.[106] Das erste öffentliche Denkmal Berlins, das Reiterstandbild des Großen Kurfürsten wurde zu einem Hauptwerk der Barock-Plastik.

Nach der ersten kulturellen Blüte zur Anfangszeit des preußischen Königtums unter Friedrich I. erfolgte 1713 unter dem Nachfolger Friedrich Wilhelm I. ein abrupter Einschlag allen kulturellen Lebens, der bis 1740 anhielt. Militärisches drang in das gesamte kulturelle Leben ein. Die Bildnismalerei in Preußen entwickelte sich stark zurück. Die Mittelmäßigkeit der Kunstwerke des Hofmalers Dismar Degen waren stilprägend für den gesamten Kunstsektor Preußens dieser Zeit. Mit Herrschaftsantritt Friedrichs II. entfaltete sich wieder eine höhere Kultur im preußischen Staat. Friedrich II. forcierte den Auftrag des Staates zur Hebung der Landeskultur und bediente gleichzeitig das eigene monarchische Repräsentationsbedürfnis. In den 1740er Jahren entstand die erste Oper Preußens, die Königliche Hofoper zu Berlin, später ergänzt um eine königliche Bibliothek als Bestandteil des Forum Fridericianum in Berlin. Die Pläne für den Platz wurden in der sich formierenden preußischen Öffentlichkeit über Publikationen in den Berliner Zeitungen und bei Gesprächen der Salons diskutiert. Der zentralste Platz Preußens wurde ein Residenzplatz ohne eine Residenz, wodurch er sich von anderen europäischen Schlossplätzen unterschied. Mit dieser herausgehobenen stadtplanerischen Anlage verdeutlichten die Macher, das die Repräsentation des Staates von der der preußischen Dynastie entkoppelt war.[107]

In der Herrschaftszeit Friedrichs II. entstand eine regionale Ausprägung des Rokoko, die als friderizianisches Rokoko bezeichnet wird. Die Dekorationen sind im Vergleich zum Stil der Zeit meist zurückhaltender, zierlicher und eleganter und gehen auf die Arbeiten des Stuckateurs und Bildhauers Johann August Nahl und des Baumeister Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff zurück.[108]

Der Staat Preußen unterhielt fortan eine Hofkapelle auf dem finanziellen Niveau einer mittelgroßen Macht. Der Residenzenausbau im Berliner Raum wurde intensiviert. In Berlin entstanden dutzende neue auf Repräsentation und Prachtentfaltung ausgerichtete Stadtpalais. Neue Theatergebäude, wie kurzzeitig das französische Komödienhaus oder das königliche Schauspielhaus in Potsdam entstanden.

Beginnend mit den Friedensjahrzehnten die nach 1763 folgten begann in Preußen eine kulturelle Blüte. Sie setzte sich unter Förderung der folgenden Könige tendenziell verstärkend auch nach 1800 fort. Berlin wurde neben Weimar und als dessen Nachfolge wichtigstes geistig-kulturelles Zentrum Deutschlands.

Andreas Schlüter eröffnete, die Hofbaumeister Johann Friedrich Grael und Philipp Gerlach prägten, Carl Gotthard Langhans und Friedrich Gilly vollendeten den preußischen Stil.[109] Die Einflüsse des preußischen Staats durch die Regierungspolitik auf die Gesellschaft formten die Ausprägungen und Bildung kultureller Formen mit. Dementsprechend wirkte sich auch der Militarismus, das preußische Beamtentum mit seinen postulierten Tugenden und Kants Philosophie auf die Ausprägung des preußischen Stils aus. Darin drückte auch der maskuline Charakter des preußischen Staats, verstanden als Vaterland aus.

Für die Gesamtheit der kulturellen Erscheinungen in Preußen für die Zeit des Klassizismus gilt der Begriff Preußische Klassik. Das Entstehen der Preußischen Klassik hing zeitlich eng mit der politischen Expansion des Machtstaats Preußen zusammen. Diese generierte die Mittel aber auch den zunehmenden Bedarf und Anspruch auf eine angemessene kulturelle Ausdrucksform der hinzugewonnenen Möglichkeiten und des erhöhten Status. Nach der einflussreichen Programmschrift des Kunsthistorikers Arthur Moeller „Der Preußische Stil (1916)“ war für ihn die Preußische Klassik subsumierter Anspruch (der herrschenden Eliten), aus der Idee einer «vornehm-spartanischen Lebensart», künstlerische Ausdrucksformen zu entwickeln. Daraus entstanden beispielsweise die in der Kunstwelt sowohl als «geschmackvoll» aber auch «karg» (oder „edelkalte“ Formen) geltenden Landschlösser und Herrenhäuser der Mark Brandenburg.

Architekturgeschichtlich gipfelte der sowohl politisch als auch kulturell zu verstehende Anspruch der Preußischen Klassik in der Nachahmung einer neuen Dorischen Ordnung ähnlich dem Antiken Vorbild.[110] Die Nordgriechischen Dorer galten ähnlich wie der preußische Staat in ihrer zivilisatorischen Frühphase ebenso in kultureller Hinsicht der übrigen griechischen Welt unterlegen und setzten eher auf harte, kriegerische Politikmittel, die ihnen die Eroberung des Antiken Griechenlands ermöglichte. Die angenommenen historischen Parallelen zwischen Dorern und Altpreußischem Staat, die kurzgefasst nach zeitgenössischer (preußischen) Erklärungsmustern, «mit wenig mehr als unfruchtbaren Boden, Willenskraft und Organisationstalent eine Großmacht formten», führte zu spiegelbildlichen Wiedererkennungswirkungen zeitgenössischer Akteure in kulturellen Bereichen Preußens. Die so versinnbildlichte Vorbildwirkung Dorischer Kunst führte zu intensiven künstlerischen Bezugnahmen und Nachahmungen in den künstlerischen Werken in Preußen.[111]

In der Bildhauerei entstand 1785 die Strömung der Berliner Bildhauerschule. In der Literatur taucht für diese Phase der Begriff Berliner Romantik auf. Bedeutende Einzelpersönlichkeiten auf kulturellem-gesellschaftlichem Gebiet in Preußen wurden u. a. Karl Friedrich Schinkel, Albert Dietrich Schadow, Wilhelm und Alexander von Humboldt, Johann Gottlieb Fichte, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Friedrich Carl von Savigny, Heinrich von Kleist, Christian Friedrich Tieck, E.T.A. Hoffmann (Berliner Romantik). Die vielfach gebrauchte Bezeichnung von Spree-Athen für Berlin beschreibt den damaligen in Preußen herrschenden kulturellen Geist.[112]

Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nationaleinkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach zeitgenössischen Schätzungen lag das Nationaleinkommen Preußens 1804 bei 248 Millionen RT. Davon wurden 41 Millionen RT. im manufakturgeprägten Gewerbesektor (unter Ausschluss des Handwerks) erwirtschaftet und weitere 43 Millionen RT in der zunftgeprägten Bierbrauerei und Branntweinbrennerei.[113]

Das Nationaleinkommen Preußens wuchs zwischen 1871 und 1914 viermal stärker als die Bevölkerung dieser Zeit, wodurch sich das durchschnittliche Nettosozialeinkommen pro Kopf deutlich erhöhte. 1913 wiesen im Reich lediglich Hamburg und Sachsen noch höhere Einkommenswerte pro Kopf auf als Preußen.[114]

Wirtschaftssektoren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landwirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußens Wirtschaftsstruktur wies um 1800 typische Charakteristiken eines Agrarstaats auf. Es dominierte der Anbau von Getreide, besonders Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Ebenso wurden um 1800 Hülsenfrüchte, Flachs, Färberkrapp und Tabak angebaut. Auch eine intensive Holzwirtschaft wurde betrieben. Daneben betrieb die Landbevölkerung ausgedehnte Viehwirtschaft. 10,2 Millionen Schafe der Schafzucht generierte im Jahr 1.000 Tonnen Wolle, die zur Textilherstellung weiterverarbeitet wurde.[115] Der Gesamtbestand von 5,06 Millionen Rindtieren, 2,48 Millionen Schweinen nebst Kleinvieh diente unter anderem der Fleischproduktion. 1,6 Millionen Pferde wurden für die Wirtschaft und die Armee gehalten. Es gab insgesamt drei königliche Gestüte in Trakehnen, Neustadt an der Dosse und Triesdorf.

Die 1769 gegründete Emder Heringsfischerei-Gesellschaft betrieb Loggerfischerei und setzte um 1800 über 50 Büsen nebst zwei Jagdschiffen ein.

Produktion von Getreidesorten 1804[116]
Sorte Ernte in t Eigenverbrauch in t
Weizen 400.000 280.000
Roggen 2.000.000 1.900.000
Gerste 1.100.000 1.020.000
Hafer 1.300.000 1.200.000

Die Getreideüberschüsse wurden zumeist nach Westeuropa exportiert. Zusammengenommen produzierte Preußen um 1800 eine Gesamtmenge von rund 4,8 Millionen Tonnen Getreide. Das rund neunmal bevölkerungsreichere Deutschland produzierte 2016 45,3 Millionen Tonnen an Getreide auf einer ähnlich großen Staatsfläche.[117]

Die Umstände der Durchsetzung des Kartoffelanbaus in Preußen wurden zu einer historischen Legende stilisiert und halten im kollektiven Erinnerungsgedächtnis der heutigen Bewohner an.

An natürlichen Ressourcen verfügte Preußen über Salz, das 1800 in 14 Salzbergwerken gefördert wurde. Daneben wurde Alaun gefördert. Steinkohle wurde um 1800 hauptsächlich in Westfalen (50 Prozent der Gesamterzeugung) in 135 Zechen und in Schlesien (33 Prozent der Gesamterzeugung) gewonnen.[118]

An Baumaterialien wurden Ummendorfer Sandstein, Bebertaler Sandstein, Rüdersdorfer Kalkstein, Prieborner Marmor, Groß-Kunzendorfer Marmor und weitere gefördert.

Tertiärer Sektor: Handel, Banken und Dienstleistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den ersten Jahrzehnten der Monarchie stand der preußische Handel auf einem niedrigen Entwicklungsniveau. Einen überregional bedeutenden Großhandel gab es nur in den wenigen Kapitalen des Staates, vornehmlich Berlin, Königsberg und Magdeburg. Der Landtransit zwischen Westen und Osten war bedeutender als der Austausch über Seehäfen. Eine eigene Seeschifffahrt von übergeordneter Bedeutung existierte noch nicht. Die staatliche Handelspolitik begann eine Schutzzoll- und Privilegienpolitik (Monopolrechte) zur Förderung des einheimischen Gewerbes.[119]

Die „König von Preußen“, das erste Schiff der Königlich Preußisch-Asiatischen Compagnie von Emden

Die Geldwirtschaft entwickelte sich erst langsam. Preußens weite ländliche Teile waren im 18. Jahrhundert noch nicht an die wenigen geldwirtschaftlichen großstädtischen Zentren angeschlossen, sondern betrieben weiterhin ihre eigene extensive naturalwirtschaftliche Ackerbau-, Weide- und Waldwirtschaften.[81]

Bereits in den 1670er und 1680er Jahren hatte Brandenburg-Preußen mit der Brandenburgisch-Afrikanischen Kompanie versucht am Dreieckshandel mit Sklaven im Atlantik teilzunehmen, war aber auf Dauer dem europäischen Konkurrenzdruck nicht gewachsen. Friedrich II. versuchte in den 1740ern Handelsverträge mit Spanien und Frankreich zur Förderung des schlesischen Leinenexports zu schließen, hatte damit aber keinen Erfolg. In dieser Situation ließ er die Asiatische Kompanie in Emden gründen, die den Handel mit China aufnahm. Vier nach Kanton entsendete Schiffe kehrten mit Ladungen an Seide, Tee und Porzellan zurück. Der 1755 ausbrechende Seekrieg beendete aber nach wenigen Jahren die Aktivitäten der Überhandelsgesellschaft aus Mangel am Schutz durch eine eigene Seekriegsflotte, die sich die Landmacht Preußen nicht leisten konnte.[120]

Die Hofbankiers das Bank- und Handelshaus Splitgerber & Daum und die (Berliner) Juden beherrschten die Finanzgeschäfte Preußens im 18. Jahrhundert. Die jüdische Gemeinde zu Berlin bestand um 1750 aus 2200 Personen in 320 Familienhaushalten. 78 Prozent der meist reichen jüdischen Haushaltsvorstände Berlins waren im Handelsgeschäft aktiv. 119 Vorstände arbeiteten im Großhandel als Geldverleiher, Geldhändler, Wechsler, Münzlieferanten, Bankiers, 42 arbeiteten als Pfandleiher und 28 als Kommissionswaren-, Messe- und Weinhändler. Bedeutender Finanzier war Veitel Heine Ephraim und Daniel Itzig.[121] Staatliche Aktivitäten im öffentlichen Finanzwesen fanden zunächst überhaupt nicht statt.

Wirtschaftsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirtschaftliche Expansion unter König Friedrich-Wilhelm I. (1713–1740)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regierungszeit des Soldatenkönigs stand das „Plusmachen“, also das Streben nach dauerndem wirtschaftlichen Gewinn, im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. In seiner Herrschaftszeit erreichte Preußen ökonomische Stabilität und Prosperität. Erst die Grundlage eines geordneten Staatshaushalts ermöglichte den Aufstieg zu einer der Wirtschaftsmächte Deutschlands im 18. Jahrhundert und ließ die militärische Expansion seines Sohnes, Friedrich II., in den darauffolgenden Jahrzehnten denkbar werden.

Königliches Verbot, im Ausland hergestellte Textilien zu tragen, Berlin 1719

Ein Motor der positiven Entwicklung der zentralisierten Wirtschaft war die preußische Armee, welche versorgt werden musste. 1713 gründete Friedrich Wilhelm I. in Berlin mit dem Königlichen Lagerhaus eine Tuchmanufaktur, die 1738 4.730 Menschen beschäftigte. 1717 wurde durch die Ansiedlung von Webern in Luckenwalde der Grundstein für die dortige Textilindustrie gesetzt. Mit einem Ausfuhrverbot für die heimische Wolle im Jahre 1718 sicherte der König die Weiterverarbeitung in seinen Landen.

In Spandau und Potsdam entstand ab 1722 eine Gewehrmanufaktur. Die benötigten Facharbeiter wurden vor allem in Lüttich, einem Zentrum der Waffenherstellung, angeworben. Für den Nachwuchs sorgte unter anderem das im selben Jahr gegründete Große Militärwaisenhaus in Potsdam.[122] Betreiber der Gewehrfabrik war das mit königlichen Privilegien ausgestattete Handelshaus Splitgerber & Daum, das weitere metallverarbeitende Manufakturen pachtete und zum größten Waffenproduzenten Preußens wurde. Abnehmer der Waffen war überwiegend die preußische Armee. Für den zivilen Bedarf produzierte das Handelshaus Kupferbleche (Dacheindeckung), Kupferkessel (Brauereien, Siedereien), Messingteile (Behälter, Beschläge, Scharniere) und Eisen- und Stahlerzeugnisse (Bohrer, Scheren, Messer).

Ab 1716 nahm die königliche Deichkommission für die Oder ihre Arbeit auf. Die Entwässerung von Havelländischem und Rhinluch (nordwestlich von Nauen) brachte guten Gewinn an relativ ertragreichem Boden. Glaubensflüchtlingen aus dem Franken- und Schwabenland wurden Siedlungsplätze in menschenarmen Gegenden in der Uckermark zugewiesen, um diese urbar zu machen.

Um die Gewerbetätigkeit zu kontrollieren, wurde 1733 seitens des Königs eine Handwerksordnung erlassen, die alle Zünfte der Staatsaufsicht unterstellte, ihre Rechte stutzte, die Verbindung zu Nachbarstaaten untersagte und das Wandern der Gesellen kontrollierte.

Der wirtschaftliche Aufschwung war anhaltend, denn die Förderung beschränkte sich nicht mehr in erster Linie auf die hofzentrierten Wirtschaftszweige – wie unter Friedrich I. –, sondern weit über den Radius der Residenzen hinaus, und konzentrierte sich im militärischen Bereich, der fast überall im altpreußischen Staat vorhanden war.

Kriegswirtschaft, Krisen und wirtschaftliche Genesung (1740–1806)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die infolge der kostspieligen Kriege (1740–1742, 1744–1745, 1756–1763) in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter Friedrich II. weitgehend zerrüttete preußische Wirtschaft gewann mit der Eroberung Schlesiens eine wirtschaftlich bedeutsame Region (Textilgewerbe, Bodenschätze) hinzu.[123] Fortschritte wurden außerdem durch die Trockenlegung und Urbarmachung des Oderbruchs, des Netzebruchs und des Warthebruchs und die Ansiedlung einer großen Zahl von Bauern und Handwerkern erzielt.[124] Der König förderte den Ausbau von Wasserstraßen, wie die Verbindung Berlins mit Stettin durch den Finowkanal, den Bromberger Kanal, die Regulierung der Netze und im Westen die Ruhrkanalisierung. Das Straßennetz blieb aber in einem schlechten Zustand; wegen zu hoher Kosten konnte der Bau von festen Straßen erst nach dem Tod Friedrichs des Großen begonnen werden.

Durch systematisches Anlegen von Getreidemagazinen gelang es, die Getreidepreise auch in Notzeiten zu kontrollieren. Friedrich II. förderte auch besonders die Seidenindustrie. Dazu wurden zahlreiche Fabrikanten, Facharbeiter und Spezialisten nach Preußen geholt und inländische Arbeiter und Hilfskräfte ausgebildet. Das gelang mit Hilfe von Geschenken, Vorschüssen, Privilegien, Stuhlprämien, Exportprämien, Lehrlingsgelder, Abgabenfreiheit für Rohmaterialien sowie Einfuhrverbot ausländischer Produkte. Hierdurch konnte sowohl der Landesbedarf an Seide gedeckt, als auch ein Überschuss für den Export erwirtschaftet werden. Auch die Baumwollindustrie, die noch unter König Friedrich Wilhelm (1713–1740) verboten war, um die eigene Wollweberei nicht zu gefährden, wurde gefördert. 1742 entstand die erste Baumwollfabrik, 1763 gab es in Berlin bereits zehn Baumwollfabriken. Im Vergleich zur Seidenindustrie kam dieser Wirtschaftszweig fast ohne staatliche Unterstützung aus. 1763 wurde die Berliner Porzellanmanufaktur KPM vom preußischen Staat gekauft.

Der König ließ auch mehrere Fabrikanlagen, für die private Unternehmer das Wagnis nicht eingehen wollten, auf eigene Kosten errichten:

  • Uhrenfabrik zu Berlin und Friedrichsthal (1781 für 141.235 Taler)
  • Papierfabrik in Spechthausen (1781 für 56.000 Taler)
  • Berliner Lackierfabrik (56.000 Taler)
  • Garnfärberei in Caputh (1765 für 30.000 Taler)

Mit den im Land hergestellten Manufaktur- und Handwerkswaren konnte nahezu die gesamte inländische Nachfrage befriedigt und außerdem ein größerer Export erzielt werden, womit die notwendige Rohstoffeinfuhr fiskalisch mehr als ausgeglichen werden konnte. Die Handelsbilanz – 1740 noch mit einer halben Million Talern im Defizit, 1786 mit drei Mio. Talern im Überschuss – wurde unter Friedrich dem Großen erstmals positiv gestaltet.

In der Zeit nach dem Tod von Friedrich II., von 1786 bis 1806, gab es Auseinandersetzungen in Preußen zwischen den Befürwortern des herrschenden Merkantilsystems und den Verfechtern der neu aufkommenden liberalen Strömungen. Unter Friedrich Wilhelm II. begnügte man sich damit, einige der protektionistischen Schranken und Verbote abzubauen:

  • Beseitigung von Monopolen (Tabaksadministration, Kaffeebrenn-Monopol, Zuckersiederei-Monopol) und gleichzeitiges Verbot neuer Monopole
  • Aufhebung von Zöllen und Akzisen (Seide, Baumwolle, Garn, Häute)
  • Beseitigung der verhassten französischen Regie (eine mit französischen Beamten besetzte Behörde der Finanzverwaltung, die in der Bevölkerung sehr unbeliebt war)

Unter diesem gemilderten Protektionismus erlebte die preußische Wirtschaft einen, im Zuge einer guten äußeren Konjunktur, bedeutenden Aufschwung. Preußen hatte in den eineinhalb Jahrhunderten zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 und dem Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 deutliche wirtschaftliche Fortschritte erreicht. Der modernste Staat des 17. und 18. Jahrhunderts gehörte um 1800 auch ökonomisch zu den am stärksten entwickelten Staaten Europas. Gleichwohl arbeitete um 1800 immer noch die Mehrheit der erwerbstätigen Menschen in Preußen in der Landwirtschaft.

Wirtschaftsreformen, Technisierung, industrielle Revolution (1807–1871)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lokomotivfabrik von August Borsig, Berlin um 1847
Das Gemälde Eisenwalzwerk (Moderne Cyklopen) zeigt eine Fabrikhalle in Deutschland während der Hochindustrialisierung, um 1875

Die Katastrophe der napoleonischen Besetzung 1807 brachte Preußen auch wirtschaftlich an den Rand des Zusammenbruchs. Insofern waren die Reformgesetze der Zeit nach 1806, was ihre wirtschaftlichen Bereiche und Folgen betraf notwendig, um den Staat wirtschaftlich und finanziell am Leben zu erhalten und um einen späteren Befreiungskrieg möglich zu machen. Die preußische Wirtschaftsreform nach 1806 gehörte zu den erfolgreicheren Neuerungsmaßnahmen der preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Die nominelle Bauernbefreiung war die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwungs der nächsten Jahrzehnte in Preußen. Gleiches galt für die Gewährung der vollständigen Gewerbefreiheit, da diese überhaupt erst die Mobilität großer Menschenmassen, die Bewegung der ländlichen Bewohner Preußens in die wachsenden Industriestädte des Landes möglich gemacht hatte. Die preußische Staatsverwaltung ihrerseits erreichte mit einigen wichtigen Maßnahmen, der zu diesem Zeitpunkt darniederliegenden Wirtschaft des Landes auf die Beine zu helfen. Preußen verwirklichte mit dem Handels- und Zollgesetz vom 26. Mai 1818 ein eigenes einheitliches Zollgebiet ohne Binnenzölle.[125]

Nachdem alle innerstaatlichen Handelsschranken in Preußen gefallen waren, wurde auf Initiative Preußens 1834 der Deutsche Zollverein gegründet. Preußen hatte – unter anderem wegen seines zersplitterten Staatsgebiets – ein Eigeninteresse daran, die Zollgrenzen im Deutschen Bund abzuschaffen. Diese Maßnahme beflügelte den innerdeutschen Handel und trug zum Wirtschaftswachstum der folgenden Dekaden maßgeblich bei.

Im Zuge der Industrialisierung wurde eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. Mit der 1865 erfolgten Gründung der Königlich Preußischen Elbstrom-Bauverwaltung wurde die Elbe in sechs Kreise eingeteilt, die den Brücken- und Kanalbau, die Fähren, Mühlen, Hafenanlagen und Deiche zu überwachen hatten. Vormals unbedeutende Regionen (Ruhrgebiet, Saargebiet und Oberschlesisches Industriegebiet) entwickelten sich in der Zeit nach 1815, durch die Ausbeutung von Kohlevorkommen und den späteren Eisenbahnbau zu prosperierenden Zentren von Montanindustrie und Maschinenbau. Damit wuchs das wirtschaftliche Gewicht Preußens gegenüber Österreich im Deutschen Bund.

Im Eisenbahnbau hinkte Preußen lange Zeit international hinterher. Dies hatte auch für seine Wirtschaft Folgen. So kam es, dass amerikanisches Getreide, englische und belgische Kohle und Roheisen und andere Artikel preiswerter als die heimischen Erzeugnisse waren. Dies lag daran, dass es in England, Belgien und in den USA bereits effiziente Eisenbahnnetze für den Massengütertransport gab. Erste größere private Eisenbahnen wurden daher 1837 mit der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft (Köln – Aachen – belgische Grenze) und 1843 mit der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft vom Rheinland bis zu den schiffbaren Häfen in Minden (mit Zugang zu den bremischen Häfen) angelegt. Der Staat Preußen selbst wurde im Eisenbahnbau 1850 mit der Königlich-Westfälischen Eisenbahn-Gesellschaft und der Preußischen Ostbahn sowie 1875 mit der Berliner Nordbahn tätig. In der Folge wurden zunehmend private Eisenbahnen durch finanzielle Unterstützung, durch Aufkauf oder durch Enteignung (nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866) der staatlichen Regie unterworfen.

Obwohl Preußen in wirtschaftlicher Hinsicht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Großmacht aufstieg, war der Hohenzollernstaat bis weit in das 19. Jahrhundert hinein agrarisch geprägt.

Produktionszahlen wichtiger Industriegüter und Entwicklung des Eisenbahnstreckennetzes in Preußen (1815–1913)[126]
Jahr Steinkohle Roheisen Stahl Eisenbahnnetz
1815 998.000 t
1825 1.292.000 t 40.837 t
1835 1.709.000 t 65.591 t
1845 3.564.000 t 85.100 t 845 km
1850 4.419.000 t 135.000 t 149.300 t 3.144 km
1855 8.670.000 t 301.400 t 317.400 t 4.353 km
1865 18.592.000 t 772.000 t 611.000 t 7.647 km
1875 33.520.000 t 1.393.000 t 1.346.000 t 13.703 km
1885 52.977.000 t 2.664.000 t 2.348.000 t 22.201 km
1895 72.751.000 t 3.778.000 t 4.346.000 t 26.700 km
1905 113.188.000 t 7.106.000 t 8.557.000 t 32.367 km
1913 180.057.000 t 12.260.000 t 11.860.000 t 36.032 km

Wirtschaft im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl die politische Bedeutung Preußens im neugegründeten Deutschen Kaiserreich seit 1871 sank, stellte Preußen immer noch das wirtschaftlich mächtigste Land des Kaiserreiches dar. Das in Preußen gelegene Rheinland, Berlin sowie Schlesien, die Provinz Sachsen und die Rhein-Main-Region waren denn auch die wichtigsten Wirtschaftszentren des Reiches. Die Industrialisierung in Preußen nahm auch im Kaiserreich nach 1871 stetig zu. Dies zeigte der Anstieg des Erwerbstätigenanteils, die in der Industrie, Handwerk und Bergbau beschäftigt waren. So stieg dieser Erwerbstätigenanteil im Sekundärsektor und Bergbau zwischen 1871 und 1907 von 30,4 % auf 42,8 % an.

Allerdings verlief dieser Prozess regional unterschiedlich: In der Provinz Ostpreußen nahm der Anteil des Sekundärsektors und des Bergbaus von 1871 bis 1907 nur von 16,1 % auf 20,4 %, in der Rheinprovinz dagegen von 41,3 % auf 54,5 % zu. Allerdings lag der Industrialisierungsgrad Gesamt-Preußens lange Zeit noch unter dem Reichsdurchschnitt.

Im Jahre 1913 wurde in Preußen 62 % des Nettonationaleinkommens des Deutschen Reiches erwirtschaftet. Die Zahl entsprach genau dem Anteil der preußischen Bevölkerung an der gesamten Reichsbevölkerung.

Ab 1880 bis 1888 erfolgte die Verstaatlichung der meisten Privatbahnen. Am Ende des Ersten Weltkrieges bildeten die staatlichen preußischen Eisenbahnen ein 37.500 km großes Eisenbahnnetz. Die regelmäßigen Mehreinnahmen der Preußischen Staatseisenbahnen dienten auch dazu, den Staatshaushalt auszubalancieren.[127]


Historische Geografie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das norddeutsche Tiefland ist ein Teilbereich des mitteleuropäischen Tieflandes (grüne Flächensignatur), das sich von Belgien im Westen bis nach Polen im Osten erstreckt

Die einzelnen Landesteile Preußens waren landschaftlich, gesellschaftlich und strukturell sehr unterschiedlich. Zwischen der Stadt Memel im Osten und der westlichsten preußischen Stadt Geldern lagen 1080 Kilometer Luftlinie. Zwischen Memel im Norden und dem schlesischen Pless im Süden betrug die Entfernung in Luftlinie 655 Kilometer. Die bedeutendsten Nachbarstaaten im Osten waren Polen-Litauen und ab 1720 das russische Kaiserreich. Bis 1815 hatte Preußen eine Landgrenze mit Schweden, mit Dänemark war es ab 1866 benachbart. Zum Kaisertum Österreich gab es über Schlesien eine direkte Landverbindung. Im Westen hatte Preußen eine direkte Grenze zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich. Die westlichen preußischen Provinzen waren eher gewerblich und städtisch geprägt, die östlichen Provinzen dagegen agrarisch mit minderprivilegierter, bäuerlicher Bevölkerung. In der strukturschwachen östlichen Region waren städtische Zentren selten. Wirtschaftliche Kernregionen waren der Berliner Raum, Schlesien als gewerbezentrierte Region und seit 1850 stark anwachsend das Rhein- und Ruhrgebiet. Bedeutende Rohstofflager gab es im Ruhrgebiet und im Schlesischen Montanrevier.

Geografisch ist der überwiegende Teil des Staatsgebiets der Norddeutschen Tiefebene zuzuordnen. Die Ostsee bildete für den preußischen Staat eine bedeutende und lange maritime Nordgrenze. Die Teilnahme am Ostseehandel aber auch am kontinentalen Ost-West Handel (u. a. über die Via Regia, Leipziger Messe, Messe Frankfurt an der Oder) war für den preußischen Staat von grundlegendem wirtschaftlichen Interesse.

Das Territorium zerfiel einerseits in mehrere voneinander isolierte Gebietsblöcke und war zeitlich von einer starken Veränderungsdynamik geprägt. Viele spätere Territorien Preußens wechselten ihre Staatsangehörigkeit im Zuge von Kriegsniederlagen fremder Mächte oder der Übertragung von Erbschaftsansprüchen, Kauf oder im diplomatischen Tausch gegen andere Territorien in den Besitz Preußens.

Vier wesentliche geografische Blöcke mit ähnlichen soziokulturellen Zusammenhängen formten die altpreußische Monarchie bis 1806. Dies war zunächst das Kerngebiet Preußens mit den mittleren Provinzen um die Mark Brandenburg, dann die östlichen Provinzen mit ihren idellen Zentrum in Königsberg, der Nordwesten mit verschiedenen kleineren Landesteilen kam seit Anfang des 17. Jahrhunderts in den Besitz der Hohenzollerndynastie. Die südlichen Provinzen bildeten eine kurz währende Ausnahmeerscheinung des preußischen Staatsgebiets. Diese Territorien wurden bereits 1805 im Tausch gegen Kurhannover wieder abgetreten, das ebenso binnen Jahresfrist wegen der Kriegsniederlage gegen Frankreich abgetreten wurde.


Provinzen des altpreußischen Staats bis 1806 mit Angabe von statistischen Kennzahlen[128]
Provinzgruppe Nummer Provinz Anfall Abgang km² EW EW/km² Städte Städte >5.000 EW Städte 2.000–5.000 EW Städte <2.000 EW
Ost 1.0 176.596 4.104.000 23,24 525 18 073 434
1.1 (Alt-)Ostpreußen 1618 1945 039.424 0.990.000 25,11 067 06 025 036
1.2 Neuostpreußen 1795 1807 051.240 0.877.000 17,12 129 00 008 121
1.3 Westpreußen 1772/76 1920/45 032.256 0.817.000 25,33 094 06 018 070
1.4 Südpreußen 1793 z. T. 1807 053.676 1.420.000 26,46 235 06 022 207
Zentral 2.0 109.310 4.203.400 38,45 380 33 104 243

2.1 Herzogtum Schlesien 1741 1945 040.656 2.047.000 50,35 147 11 043 093

2.2 Mark Brandenburg 1415 z. T. 1945 035.728 1.177.000 32,94 123 13 034 076

2.3 Herzogtum Pommern 1648, 1721 z. T. 1945 024.761 0.518.000 20,92 056 03 014 039

2.4 Herzogtum Magdeburg mit Grafschaft Mansfeld 1648, 1680 (z. T. 1807–1813) 006.093 0.320.000 52,52 036 03 005 028
2.5 Grafschaft Hohnstein, Fürstentum Halberstadt, Quedlinburg 1648 1807–1813 002.072 0.141.400 68,24 018 03 008 007
2.6 Fürstentum Erfurt und Eichsfeld 1802 1806 002.716 0.158.000 58,17 009 03 003 003
Nord-West 3.0 017.645 0.873.000 49,48 104 08 021 075
3.1 Grafschaft Kleve und Grafschaft Mark 1612 1801/07–1815 004.004 0.202.000 50,45 036 03 010 023
3.2 Fürstentum Minden und Grafschaft Ravensberg 1648 1807–1815 001.951 0.166.000 85,08 014 01 002 011
3.3 Grafschaft Lingen und Grafschaft Tecklenburg 1702 1807–1815 000.728 0.046.000 63,19 008 00 000 008
3.4 Fürstentum Münster 1802 1807–1815 002.744 0.127.000 46,28 009 01 001 007
3.5 Fürstentum Paderborn 1802 1807–1815 002.800 0.098.500 35,18 023 00 002 021
3.6 Fürstentum Hildesheim 1802 1807–1866 002.240 0.114.000 50,89 009 02 003 004
3.7 Fürstentum Ostfriesland 1744 1807–1866 003.178 0.119.500 37,60 005 01 003 001
Süd 4.0 007.658 0.540.600 70,59 048 08 008 032
4.1 Fürstentum Ansbach 1791 1806 003.514 0.270.000 76,84 025 05 003 017
4.2 Fürstentum Bayreuth 1791 1807 003.220 0.223.000 69,25 018 03 003 012
4.3 Fürstentum Neufchatel 1707 1806 000.924 0.047.600 51,52 005 00 002 003
Preußische Monarchie 311.209 9.721.000 31,24 10570 67 206 784

Staatsgebiet[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklung der Staatsfläche Preußens zwischen 1701 und 1939 zeigt eine stark steigende Tendenz:[129] Von 1608, kurz vor den ersten außerbrandenburgischen Territorialerwerbungen der Hohenzollern bis zum Zusammenbruch des altpreußischen Staats knapp 200 Jahre später, expandierte das feudale Staatswesen um nahezu das zehnfache seiner Ursprungsgröße. Ausgehend von der Bevölkerungsentwicklung betrug der Wachstumsfaktor in diesem Zeitraum 1:23,6.

Die Hohenzollernherrscher betrieben seit dem 16. Jahrhundert eine konsequente (dynastische) Expansionspolitik. Zunächst war die Dynastie zeitgemäß auf die Einheiratung und Übernahme von Erbschaftsansprüchen interessiert. Die Erbschaftspolitik gelang mit dem Anfall des Herzogtums Preußen, dem späteren Herzogtum Magdeburg und einigen süddeutschen Fürstentümern. Im Westen hielten die Hohenzollern Ansprüche auf einige kleinere Gebiete aufrecht. Im Zuge des Clevischen Erbfolgestreit gelang es diesen, sich auf einer europaweiten Konfliktebene durchzusetzen. Auch auf Pommern hielten die Hohenzollern längere Zeit Erbschaftsansprüche aufrecht, bis diesen 1648 Hinterpommern zugestanden wurde.

Jahr Bevölkerung Fläche[98]
1608 0,41 Mio. 35.728 km²
1640 k. A. 80.826 km²
1686 <1,5 Mio.[130] 109.830 km²
1713 1,6 Mio. 111.574 km²
1740 2,4 Mio. 117.928 km²
1786 5,4 Mio. 190.223 km²
1797 8,7 Mio. 307.785 km²
1804 9,7 Mio. 316.232 km²
1807 4,94 Mio. 158.000 km²
1816 10,3 Mio. 280.000 km²
1840 15 Mio. 280.000 km²
1861 18,5 Mio. 280.000 km²
1871 24,6 Mio. 348.780 km²
1880 27 Mio. 348.780 km²
1910 40,16 Mio. 348.780 km²

1715 kam Schwedisch-Pommern bis zur Peene zum preußischen Staat dazu. Durch Erbschaft gelangte Ostfriesland zu den preußischen Staaten. 1742 wurden die Fürstentümer Schlesiens als Provinz für Preußen erobert und gehalten. 1776 kam die Provinz Westpreußen zum preußischen Staat dazu. Von 1790 bis 1806 kamen durch die territoriale Neugliederung des zusammenfallenden Heiligen Römischen Reiches und des zeitgleichen ausgreifenden Französischen Empires große Gebiete im Nordwesten Deutschlands und in Franken zum Königreich Preußen dazu. Auch die vollendete Aufteilung Polens brachten noch einmal große territoriale Zugewinne für Preußen. Der Staatscharakter Preußens war dadurch in wenigen Jahren völlig verändert worden. Die Neupreußischen Territorien im Westen Deutschlands und im altpolnischen Siedlungsraum hatten keinerlei preußisch-(deutsche) Traditionen, wiesen ganz eigene oder andere Raumbindungsgefüge auf und gingen durch die Bestimmungen des Friedens von Tilsit 1807 wieder verloren. Preußen erhielt jedoch im Zuge des Wiener Kongresses im Jahre 1815 seine ungefähre frühere Größe zurück. Die bisher vereinzelten preußischen Provinzen am Rhein wurden nun in einen Gesamtrheinisch-westfälischen Territorialkomplex zusammengefasst. Das war eine britische Idee und keine preußische, deren Akteure lieber das gesamte Sachsen erhalten hätten. Stattdessen sollte nach Britischem Willen Preußen als Ersatz für das ausgeschiedene Habsburg die Rolle des „Wächters am Rhein“ gegenüber Frankreich übernehmen.[131] Diese neue Gebietseinheit veränderte den preußischen Staat nach 1815 erheblich. Die bis dahin dominanten mittleren Provinzen Preußens verloren bis 1918 einen Teil ihrer Bedeutung zugunsten der rheinischen Provinzen. Das außenpolitische Streben der preußischen Regierung nach 1815 zielte insgeheim darauf ab, die beiden großen geografisch durch eine 40 Kilometer breite Lücke getrennten Gebiete im Westen und in „Altpreußen“ zu vereinen. Die dazwischen liegenden Fürstentümer wie das Königreich Hannover wurden dadurch, wie zuvor schon bei der Reduktion des Königreichs Sachsen erfolgt, zu einer territorialen Verfügungsgröße Preußens in dessen außenpolitischen Ambitionen. Da nur ein Teil der ehemals polnischen Erwerbungen aus der dritten Teilung Polens erneut Preußen zugeschlagen wurde, erhielt der Gesamtstaat Preußen wieder eine eher Gesamtdeutsche Position.>[132]


Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Anstieg der Bevölkerungszahl im 17. und 18. Jahrhundert beruhte auf Gebietsgewinnen und einer intensiv betriebenen Peuplierungspolitik. Die gezielte Werbung und Ansiedlung von ausländischen Kolonisten, häufig Exulanten und Glaubensflüchtlinge aus habsburgischen Ländern, in den eher bevölkerungsarmen östlichen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Neumark und Hinterpommern beförderte den Landesausbau, der auch die Kultivierung und Urbarmachung von Sumpfgebieten einbezog. In den menschenleeren Gebieten entlang der regulierten Ströme Warthe und Oder entstanden im 18. Jahrhundert viele hundert Kolonistendörfer. Typenbildende Ortsgründungen bildeten die Webersiedlungen Nowawes und Zinna. Weiterer Bevölkerungszugewinn erfolgte über Gebietserweiterungen infolge der Einigungskriege und beruhte auch auf einem hohen natürlichen Bevölkerungswachstum im 19. und frühen 20. Jahrhundert.

Um 1800 galten knapp 43 Prozent der Bevölkerung als Slawen. Darunter zählten vorwiegend Polen, Sorben, Litauer, Kaschuben, Kuren und Letten. Eine weitere Minorität waren die im 17. Jahrhundert eingewanderten französischen Hugenotten, die, Nachkommen eingeschlossen, eine Gesamtheit von 65.000 Personen umfasste. Insgesamt 250.000 Juden wurden von den damaligen Erhebungen als „Ethnie“ eingestuft und erfasst.

50,6 Prozent der Bewohner waren lutherisch, 44,1 Prozent katholisch, der Rest waren Reformierte, Mennoniten, Griechisch-orthodoxe und Hussiten.[133]

Die Bevölkerung setzte sich 1804 aus folgenden soziale Schichten zusammen:

  • 328.000 Personen von adeligem Stand, in den überwiegend polnisch geprägten Provinzen Neuostpreußen und Südpreußen war der polnische Kleinadel, Szlachta, mit 34.000 von insgesamt 54.000 Personen vertreten.
  • 2,7 Millionen Personen wurden dem Bürgerstand zugerechnet.
  • 6,828 Millionen Personen waren Landbewohner und zum Teil unfreie Bauern.
  • Der Klerus war mit 40.000 Personen vertreten.[133]

Städte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die größten altpreußischen Städte (ohne Warschau)
Rangfolge 1804 Rangfolge 1910 Stadt Einwohner 1804[134] Einwohner 1850[135] Einwohner 1875 Einwohner 1910[136]
1 1 Berlin 178.308 419.000 966.859 2.071.257
2 3 Breslau 60.950 114.000 239.050 512.105
3 10 Königsberg 60.690 76.000 122.636 245.994
4 16 Danzig 46.213 97.931 170.337
5 9 Magdeburg 37.451 72.000 87.925 279.629
6 Potsdam 26.980 45.003 62.243
7 11 Stettin 22.335 49.000 80.972 236.113
8 15 Halle (Saale) 21.350 60.503 180.843
9 Elbing 18.805 33.520 55.000
10 17 Posen 15.253 45.000 60.998 156.691
11 Frankfurt an der Oder 17.501 29.969 47.180 68.277
12 Halberstadt 13.816 20.395 46.481
13 Brandenburg an der Havel 12.499 21.000 27.776 68.277
14 Quedlinburg 10.023 13.886 18.437 27.233
15 Emden 10.416 zu Hannover 13.400 24.500
6 Charlottenburg 25.847 305.978
Die größten neupreußischen Städte mit Zugehörigkeit zum preußischen Staatsgebiet ab 1815/1866 (m.A. von Duisburg)
Rangfolge
unter den
neupreußischen
Städten
Rangfolge in
Gesamtpreußen 1910
Stadt Einwohner 1850 Einwohner 1875 Einwohner 1910[136]
1 2 Köln 97.000 135.371 516.527
2 4 Frankfurt am Main 103.136 414.576
3 5 Düsseldorf 27.000 80.695 358.728
4 7 Hannover 106.677 302.375
5 8 Essen 54.790 294.653
6 12 Duisburg 37.380 229.438
7 13 Dortmund 57.742 214.226
8 14 Kiel 37.246 211.627

Die Städtedichte nahm von Westen nach Osten hin ab. Die Stadt Berlin durchlief von 1700 bis 1918 ein außergewöhnlich starkes Wachstum und besaß am Ende der Monarchie die größte Stadtregion. Mit Berlin bildeten die Städte Brandenburg an der Havel (Gericht und frühe Hauptstadt), Potsdam (Residenz) und Frankfurt an der Oder (Messe, Universität) den traditionellen Kern des expandierenden preußischen Staats. Die Städte der preußischen Rheinprovinzen erlangten erst im 19. Jahrhundert eine gesteigerte Bedeutung. Die Städte im heutigen Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Halle, Quedlinburg und Halberstadt, waren aufgrund ihrer zentralen Lage strategisch bedeutsam und deshalb lange zwischen Sachsen und Brandenburg umstritten. Die östlichen Metropolen Danzig und Königsberg bildeten dominante Monozentren in ihren jeweiligen Provinzen.

Die Liste von 1804 der einwohnerstärksten preußischen Städte weicht in der Zusammensetzung erheblich von der für das Jahr 1910 ab. Das 19. Jahrhundert war insgesamt ein Jahrhundert der Verstädterung und der Landflucht in Europa, so dass nach dem eher stagnierenden Verlauf der Frühen Neuzeit, die Städte an Einwohnern zulegten. Da zeitgleich eine große Migrationsbewegung aus den östlichen Provinzen Preußens in die wirtschaftlich boomenden Rheinprovinzen einsetzte, wuchsen zwischen 1850 und 1910 die Städte im Rhein- und Ruhrgebiet schneller als diejenigen im zentralen und östlichen Staatsgebiet.

Flüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Handelswege bedeutsam waren die Flüsse Havel, Spree, Elbe, Oder und später der Rhein. Spree, Havel, Oder und Elbe wurden durch den Bau künstlicher Wasserstraßen ab dem 17. Jahrhundert miteinander verbunden und bildeten ein gemeinsames Flusswegenetz, über das ein erheblicher Anteil des preußischen Getreidexports aber auch anderer Güter (z. B. Kalksteine von Rüdersdorf nach Berlin) zu den Häfen an Ost- und Nordsee transportiert wurden.

Gebirge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußen bestand zu großen Teilen aus Ebenen oder wies einen flachwelligen Charakter auf, nur im südlichen Staatsgebiet gab es markante Erhebungen. Das seit 1741 zu Preußen gehörende Schlesien war mit dem Riesengebirge als Teil der Sudeten seine gebirgigste Provinz. Daneben war der Harz das nächstbedeutende Gebirge, auf das Preußen seit Ende des 18. Jahrhunderts zumindest zum Teil Zugriff erhielt und diesen dann nach den Gebietserwerbungen von 1866 komplett in sein Staatsterritorium einschloss.

Mit der Vergrößerung des preußischen Territoriums seit 1815 um große Teile des deutschen Rheinlandes, gehörten dazu auch die kleinflächigeren Mittelgebirge Hunsrück, Westerwald und Eifel. Auch Westfalens Mittelgebirge, das Rothaargebirge und das Weserbergland, gehörten ab dann zum Königreich Preußen.

Der höchste preußische Berg war die Schneekoppe mit 1.603 Metern Höhe, gefolgt vom Reifträger mit 1.362 Metern Höhe, der Brocken mit 1.141 Metern Höhe und der Ochsenberg mit 1.033 Metern Höhe.

Vegetation, Böden und Landschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Größere Anteile des Staatsgebiets waren im 18. und 19. Jahrhundert von Sümpfen, Heiden und Dünen geprägt gewesen. Menschliche Eingriffe haben diese Naturlandschaften im 20. Jahrhundert größtenteils den Zivilisationsbedürfnissen zugunsten von Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen angepasst und die ursprünglichen Erscheinungsformen erheblich zurückgedrängt,.

Die Güte der Böden variierte erheblich je nach Region. Es gab sehr nährstoffreiche und ertragreiche Böden wie in der Magdeburger Börde, in Südpreußen oder dem westlichen Schlesien. Weite Teile der mittleren Provinzen oder auch Ostpreußen hatten dagegen nährstoffarme Sandböden.

Mit neu errichteten Deiche, Flussbegradigungen und Kanalbauten wurden tausende Quadratkilometer Sumpfland dauerhaft trockengelegt. Die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen war ein bedeutender Teil staatlicher Politik. 21,5 Prozent der Landesfläche war 1804 bewaldet, das größte Waldgebiet bildeten die Johannisburger Heide und die Rominter Heide in Ostpreußen. Die Provinz Westfalen war im Vergleich eher waldarm.

Seen, Buchten und Inseln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zu den verschiedenen Zeitpunkten zu Preußen gehörenden Küstenabschnitte wiesen insgesamt eine starke Gliederung auf. Markante Buchten bildeten das Stettiner Haff, das Frische Haff und das Kurische Haff mit seiner Kurischen Nehrung. Die bedeutendsten altpreußischen Inseln waren Usedom und Wollin, seit 1815 auch Rügen, nach 1866 kamen auch die Inselketten Niedersachsens und Schleswig-Holsteins dazu.

Die größte Seenkette Preußens bildete die Masurische Seenplatte in Ostpreußen, darunter der Spirdingsee.

Klima[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während in den westlichen Provinzen, Westfalen und Rheinland, maritimes Übergangsklima vorherrscht, sind die östlichen Gebiete von kontinentalere geprägt. Dies bedeutete für den Osten tendenziell kältere Winter bei wärmeren Sommern und für die Westgebiete ganzjährig geringere Temperaturschwankungen mit etwas längerer Vegetationsperiode.

Im Bestehenszeitraum des Königreichs machte sich die durch die Industrialisierung bedingte und menschengemachte globale Erwärmung noch nicht bemerkbar. In der Anfangszeit des Königreichs war die Kleine Eiszeit auf ihrem Höhepunkt, die Winter brachten in der Regel überall strenge und anhaltende Frostperioden mit sich.

Historiografie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichtsschreibung zur preußischen Monarchie ist äußerst umfangreich und thematisch facettenreich. Ihre inhaltliche Ausrichtung unterliegt Zeitströmungseinflüssen und sich wandelnden Werturteilen. Forschungsschwerpunkte sind: Transnationalen Verflechtungen und Transferprozesse, strukturelle Lage zwischen Ost und West, Akteure interner Staatsbildung, regionale Akteure, Militärsystem, Folgen staatlicher Wirtschaftspolitik, Wirkungsmacht von Elitengruppen, Umgang mit Minderheiten, Bedeutung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Kirchen, Demokratisierung und Nationsbildung.[137]

Erst im 19. Jahrhundert bildeten sich einzelne fachhistorische Forschungsfelder zur preußischen Geschichte aus dem Hauptfeld der Ereignisgeschichte.[138] Dazu gehörten die Agrargeschichte (Georg Friedrich Knapp), die Staatsstrukturgeschichte und die Verwaltungsgeschichte (z. B. Siegfried Isaacsohn).

Bis 1945 war die deutsche Geschichtsschreibung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts vorwiegend „borussophil“ geprägt. Die zwei wichtigsten Vertreter dieser Periode waren Otto Hintze und Johann Gustav Droysen. Nachfolgend bedeutsam waren auch Heinrich von Sybel und Leopold von Ranke. Viele der damaligen Geschichtsschreiber waren Oberlehrer und Juristen, mithin prägnante Typen des historisch interessierten preußischen Bildungsbürgertums.[139] Als umfassendstes Werk dieser Periode erschien die von Gustav von Schmoller begründete Acta Borussica.

Der deutsche Nationalismus von 1871 bis 1945 prägte das Bild einer gesamtdeutschen Mission Preußens, der sich das Haus Hohenzollern von Anfang an verschrieben haben soll.[140] Nach Wolfgang Neugebauer trifft hierfür der Begriff nationalteleologische Geschichtsschreibung zu.[138] Zudem herrschte eine starke personenfixierte Geschichtsschreibung vor, die das Geschehen in der Zeit von 1640 bis 1786 auf das Wirken der Monarchen verkürzte, nach dem wiederkehrenden Muster:

  • Friedrich I. war ein Verschwender auf dem Thron.
  • Der Große Kurfürst und der Soldatenkönig haben die Fundamente des preußischen Staats gesetzt.
  • Friedrich II. habe aus Preußen eine Großmacht gemacht.
  • Danach kehrte wieder Verschwendung, Unzucht und Müßiggang ein.
  • Die Niederlage von 1806 führte zu einem Wachstum neuer Kräfte und zu einer Erneuerung.
  • Mit erwachtem Nationalgeist und äußerster Kraftanstrengung befreite Preußen sich selbst und das deutsche Vaterland von den französischen Besatzern.

Nach dem Ende des Dritten Reichs wurde Preußen aufgrund seiner starken Militarisierung und dem ausgeprägten Obrigkeitsdenken eine geistige Nähe zum Faschismus unterstellt, die den Nährboden für die totalitäre NS-Diktatur geliefert haben soll (Kontinuitätsthese: Von Friedrich II. über Bismarck zu Hitler).[141] Gordon A. Craig ist ein bedeutender Autor dieser Strömung.

Neuere Themenschwerpunkte bilden seit 1990 die Konstruktion und Dekonstruktion preußischer Geschichtsmythen und Erinnerungskultur, die sozialhistorische Militärgeschichte, die mikrohistorische Rekonstruktion von Lebenswelten, die Geschlechtergeschichte sowie die internationale Verflechtung und der transnationale Austausch in der preußischen Politik.[142]

Die DDR-Historiographie brachte eine Reihe bekannterer Fachautoren hervor, darunter Erika Hertzfeld und Ingrid Mittenzwei. Thematisch stand die klassenzentrierte Verlaufsgeschichte im Vordergrund, indem das Verhältnis von Feudalklasse, Bürgerklasse und Arbeiterklasse zueinander immer wieder nach einem festen Ablaufschema und mit feststehendem Ergebnis analysiert wurde: Am Ende siegte die Arbeiterklasse und der feudale Adel befand sich fortdauernd in einem verzweifelten Abwehrkampf. Zudem war die bourgeoise Elite im 19. Jahrhundert angeblich ein Bündnis mit dem adeligen Junkertum eingegangen, das alles Fortschrittliche bekämpfte. Ein solches Bündnis wurde nie in Frage gestellt und sein Vorhandensein konnte auch nicht bewiesen werden, es wurde nur als gegebene Tatsache im geschichtlichen Weltsystem der DDR-Historiker verankert.

Die Rückführung der wichtigsten Archivalien aus den Sammlungen der früheren DDR brachte für die Preußenforschung noch einmal einen zusätzlichen Schub.[143] Als historiographische Standardwerke gelten das Handbuch der Preußischen Geschichte und die Moderne Preußische Geschichte 1648–1947. Die Historische Kommission zu Berlin, die sich seit ihrer Gründung 1958 der preußischen Geschichte in Monographien, Aufsatzsammlungen, Editionen und internationalen Fachtagungen angenommen hatte, verlor durch Beschluss des Senats von Berlin 1996 ihren Forschungsauftrag, wodurch das Institut schließen musste, aber als Gelehrtenvereinigung weiterbesteht.[144] Die am häufigsten zitierten aktuellen Autoren zur preußischen Geschichte sind Wolfgang Neugebauer, Otto Büsch und Christopher Clark. Sie waren oder sind Mitglieder der Preußischen Historischen Kommission, die eine zentrale Schnittstelle für Forschungen zur preußischen Geschichte ist. Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwahrt die wichtigsten Primärquellen, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verwaltet den kulturellen und dinglichen Nachlass der preußischen Monarchie.

Erinnerungskultur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

10-Euro-Gedenkmünze der Bundesrepublik Deutschland, Friedrich II., Motivseite
Ehrenwache am Grab Friedrich II. aus Anlass des 300. Geburtstag
Das beschmückte Grab Friedrichs II. 2011, Bestandteil eines volkstümlichen und nachhallenden Friedrichkkults

Museale Erinnerung betreiben das Preußen-Museum Minden, das Preußen-Museum Wesel und das Brandenburg-Preußen Museum. Kriegerdenkmäler oder monarchische Denkmäler wurden im Deutschen Kaiserreich an vielen Orten errichtet und werden auch heute noch gepflegt. Seit der Preußenausstellung Preußen – Versuch einer Bilanz von 1981 hat sich der Umgang mit dem Thema Preußen insgesamt entspannt,[145] so dass man auch von einer Preußenrenaissance spricht.[146]

Lange Kerls anlässlich des Besuchs der Queen im Jahre 2004 auf Schloss Cecilienhof

Wesentlich getrieben wird die auch staatlich unterstützte Preußenerinnerung durch die Person Friedrichs II. Im wiedervereinigten Deutschland erlangte die Rückführung seiner Gebeine von der Burg Hohenzollern nach Potsdam 1991 Bedeutung, indem das Land Brandenburg die Bestattung Friedrichs II. auf Schloss Sanssouci und dessen Vaters im Mausoleum der Potsdamer Friedenskirche ermöglichte. Ein Gottesdienst und eine Gedenkfeier wurden aus diesem Anlass organisiert. Eine Einheit der Bundeswehr eskortierte den Sarg und der damalige Bundeskanzler Kohl nahm als Privatmann an der Feier teil.[147]

Medial ist das Königreich zudem präsent in öffentlichen Veranstaltungen wie dem Preußenjahr 2001 oder den Feierlichkeiten zum 300. Geburtstag Friedrichs II. Regelmäßig wiederkehrende anlassbezogene Sonderausgaben der Zeitschriften Geo, Der Spiegel und Stern sind auf eine große Leserschaft ausgerichtet. Auch Fernsehserien oder mehrteiliger Fernsehfilme wie Sachsens Glanz und Preußens Gloria und Der Thronfolger (1980) befassten sich mit dem Thema. Die militärische Komponente Preußens findet heute in Vereinen zum Thema Reenactment Widerhall: Zu bestimmten Anlässen stellen Amateurdarsteller in zeitgenössischen Uniformen Kriegsereignisse nach, wie beispielsweise die Potsdamer Langen Kerls.


Weiterführung preußischer Traditionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutschen Länder auf dem früheren Staatsgebiet des Freistaats Preußen sind in rechtlicher, insbesondere staats- und völkerrechtlicher Hinsicht Nachfolgestaaten Preußens. So ist zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen an das Konkordat gebunden, das der Freistaat Preußen mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hat.[148][149]

Trotz seiner Auflösung im Jahre 1947 blieben viele Aspekte Preußens bis heute im Alltagsleben, in der Kultur oder im Sport und selbst in Namensbezeichnungen erhalten.

Im Bund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Kirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Kultur und Bildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Sport[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Orts- und anderen Namen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Chilenischen Streitkräften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Chilenische Präsidentengarde (Grenadiere zu Pferd) in ihren seit 2011 erneut verwendeten klassischen preußischen Dragoneruniformen
  • Die Streitkräfte Chiles übernahmen zahlreiche preußische Militärtraditionen, nachdem sie nach dem Salpeterkrieg deutsche Militärberater ins Land geholt hatten. Der bedeutendste Reformer der chilenischen Armee war der sächsische Hauptmann Emil Körner, der die Militärmission seit 1885 leitete und ab 1900 bis zu seiner Pensionierung zehn Jahre lang als Oberbefehlshaber des chilenischen Heeres amtierte. Der Umbau der chilenischen Armee nach deutschem Vorbild wird „Prussianisierung“ (span.: prusianización) genannt. Zu den auffälligsten Zeichen gehören die 1903 eingeführte und bis heute gepflegte Uniformierung von Heer und Marine sehr eng nach preußischem Modell mit Pickelhaube und Krätzchen, das komplett übernommene preußische Exerzierreglement mit Stechschritt und Paradebusch sowie etliche ins Spanische übersetzte militärische Lieder und Märsche der Armeemarschsammlung.[153]

Im Wortschatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Pigment Berliner Blau ist auch als Preußisch Blau bekannt.
  • Der Cyanwasserstoff ist auch als Blausäure bekannt, aber die entsprechende polnische Bezeichnung ist kwas pruski (Preußische Säure)
  • Die englische Bezeichnung für die Fichte, spruce, wird auf das polnische z Prus („aus Preußen“) zurückgeführt.


Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Portal: Preußen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Preußen

Quelleneditionen und ältere Darstellungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Acta Borussica.
  • Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates. (Leopold v. Ledebur, Hrsg.). Erster Band, Mittler, Berlin/Posen/Bromberg 1830, 390 Seiten.
  • Alexander Miruss: Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie. Herbig, Berlin 1833 (Digitalisat)
  • Theodor Hirsch, Friedrich August Voßberg: Caspar Weinreich’s Danziger Chronik. Ein Beitrag zur Geschichte Danzigs, der Lande Preussen und Polen, des Hansabundes und der nordischen Reiche. Berlin 1855 (Digitalisat).
  • Albert Ludwig Ewald: Die Eroberung Preußens durch die Deutschen (vier Bände; 1872 bis 1886)
    • Band 1: Berufung und Gründung. Halle 1872 (books.google.de)
    • Band 2: Die erste Erhebung der Preußen und die Kämpfe mit Swantopolk. Halle 1875 (books.google.de)
    • Band 3: Die Eroberung des Samlandes, des östlichen Natangens, östlichen Bartens und Galindens. Halle 1884 (Nachdruck, eingeschränkte Vorschau).
    • Band 4: Die große Erhebung der Preußen und die Eroberung der östlichen Landschaften. Mit einer Orientierungskarte. Halle 1886.
  • Max Toeppen: Historisch-komparative Geographie von Preußen. Gotha 1858, 398 Seiten.
  • Scriptores rerum Prussicarum – Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit. (Theodor Hirsch, Max Toeppen und Ernst Strehlke, Hrsg.), mit deutschsprachigen Anmerkungen, fünf Bände (1861–1874), Band 1, Band 2, Bend 3.
  • Die preußische Landesgesetzgebung – Sammlung von Textausgaben. (Max Apt, Hrsg.). Buchhandlung des Waisenhauses, Halle/S. u. Berlin 1933–1935. Etwa 14 Bände (mit Nachträgen).
  • Kurt Albrecht: Die preußischen Gutsbezirke, in: Zeitschrift des Preussischen Statistischen Landesamts, 67. Jahrgang, Berlin 1927, S. 344–477 (Google Books).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer: Moderne preussische Geschichte: 1648–1947. 3 Bände. De Gruyter Verlag, Berlin 1981, ISBN 3-11-008324-8.
  • Handbuch der preussischen Geschichte. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001
    • Band 1, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Das 17. und 18. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens.
    • Band 2, Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte.
    • Band 3, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens.
  • Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Deutsche Verlagsanstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3 (weitere Ausgaben als Taschenbuch).
  • Ingrid Mittenzwei, Erika Herzfeld: Brandenburg-Preußen 1648–1789. 1. Auflage. Verlag der Nation, Berlin 1987, ISBN 3-373-00004-1.
  • Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreichs. München 2010, ISBN 978-3-492-05191-0.
  • Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019
  • Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984
Ältere Darstellungen und Zusammenfassungen
  • Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats, nach seinen neuesten Bestimmungen. Vossische Buchhandlung, Berlin 1919 (books.google.de).
  • Alexander August Mützell, Leopold Krug (Hrsg.): Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats
    • Band 1: A-F. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821 (Digitalisat)
    • Band 2: G–Ko. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821 (Digitalisat)
    • Band 3: Kr–O. Bei Karl August Kümmel, Halle 1822 (Digitalisat)
    • Band 4: P–S. Bei Karl August Kümmel, Halle 1823 (Digitalisat)
    • Band 5: T–Z Und eine tabellarische Übersicht der wichtigsten statistischen Verhältnisse der 857 kleinern Städte des Staats enthaltend. Bei Karl August Kümmel, Halle 1823 (Digitalisat)
    • Band 6: Tabellarische Übersicht der wichtigsten statistischen Verhältnisse der einzelnen Städte, Landrätlichen Kreise und Regierungsbezirke des preußischen Staats. Karl August Kümmel, Halle 1825 (Digitalisat)
  • Kraatz (Hrsg.): Topographisch-statistisches Handbuch des Preußischen Staats, enthaltend die sämmtlichen Städte, Flecken, Dörfer … mit Angabe des Gerichts erster Instanz … Unter Benutzung der Akten des Königlichen Justiz-Ministeriums. Deckersche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei, Berlin 1856 (Digitalisat).
  • Hans Bentzien: Unterm roten und schwarzen Adler. Geschichte Brandenburg-Preußens für jedermann. Verlag Volk & Welt, Berlin 1992, ISBN 978-3-353-00897-8.
  • Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Verlagsgruppe Athenäum, Hain, Scriptor, Hanstein, Königstein/Taunus 1980, ISBN 3-445-02062-0.
  • Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, hrsg. im Auftrag der Historischen Kommission zu Berlin:
    • Band 1: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Das 17. und 18. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-014091-0.
    • Band 2: Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/ New York 1992, ISBN 3-11-008322-1.
    • Band 3: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-014092-6.
  • Felix Eberty: Geschichte des preußischen Staats. 7 Bände. Breslau 1867–1873.
  • Heinrich Gerlach: Nur der Name blieb. Glanz und Untergang der alten Preußen. Econ, Düsseldorf/Wien 1978, ISBN 3-430-13183-9.
  • Oswald Hauser (Hrsg.): Preußen, Europa und das Reich (= Neue Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte. Band 7). Böhlau, Köln/Wien 1987, ISBN 3-412-05186-1.
  • Gerd Heinrich: Geschichte Preußens. Staat und Dynastie. Propyläen, Frankfurt u. a. 1981, ISBN 3-549-07620-7.
  • Klaus Herdepe: Die Preußische Verfassungsfrage 1848. ars et unitas, Neuried 2003 (Deutsche Universitätsedition, Band 22), ISBN 3-936117-22-5.
  • Otto Hintze: Die Hohenzollern und ihr Werk – Fünfhundert Jahre vaterländischer Geschichte (1415–1915). Verlag Paul Parey, Berlin 1915. (Reprint der Originalausgabe: Hamburg/Berlin 1987, ISBN 3-490-33515-5)
  • Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848. Klett-Cotta, Stuttgart 1987, ISBN 3-608-95483-X.
  • Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. Von den Anfängen bis 1947. Piper, München 2006, ISBN 3-492-24355-X.
  • Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreichs. Piper, München 2010, ISBN 978-3-492-05191-0.
  • Preußen. Versuch einer Bilanz. Fünfbändiger Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Berliner Festspiele vom 15. August – 15. November 1981 im Gropius-Bau in Berlin, Rowohlt, Reinbek 1981.
    • Band 1 Preußen. Versuch einer Bilanz. Hrsg. von Gottfried Korff. 1981, ISBN 3-499-34001-1.
    • Band 2 Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur. Hrsg. von Manfred Schlenke. 1981, ISBN 3-499-34002-X.
    • Band 3 Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates. Bearb. von Peter Brandt. 1981, ISBN 3-499-34003-8.
    • Band 4 Preußen. Dein Spree-Athen. Beiträge zu Literatur, Theater und Musik in Berlin. Hrsg. von Hellmut Kühn. 1981, ISBN 3-499-34004-6.
    • Band 5 Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Hrsg. von Axel Marquardt und Heinz Rathsack. 1981, ISBN 3-499-34005-4.
  • Julius H. Schoeps: Preußen, Geschichte eines Mythos. 2. erw. Auflage, Bebra Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-89809-030-2.
  • Eberhard Straub: Eine kleine Geschichte Preußens. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-88680-723-1.
  • Wolfgang Wippermann: Preußen. Kleine Geschichte eines großen Mythos. Herder, Freiburg im Breisgau 2011, ISBN 978-3-451-30475-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: Preußen – Quellen und Volltexte
Commons: Preußen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Natus37/Preußen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Natus37/Preußen – Quellen und Volltexte

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Preußen war anfänglich ein Konglomerat aus einer Vielzahl, teils ziemlich kleiner Staatsgebilde, wofür Die Staaten zutraf. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war Preußen aber ein kompaktes Staatsgebilde geworden. Der Plural Die ... Staaten anstatt Königreich Preußen wurde möglicherweise beibehalten, um auf Preußens größere Bedeutsamkeit im Vergleich mit den anderen deutschen Königreichen hinzuweisen, die sich alle im Singular darstellten: Königreich Sachsen, Königreich Bayern usw.
  2. Hinzugekommen waren im Wesentlichen Schlesien und Westpreußen. Im Vergleich zu 1618 waren die Territorien der Brandenburger etwa dreimal größer geworden, denn Hinterpommern war erst am Ende des 17. Jahrhunderts hinzugekommen. Um 1900 war Preußen mehr als fünfmal so groß wie Brandenburg

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wolfgang Neugebauer: Geschichte Preußens. Olms, Zürich, New York 2004, ISBN 978-3-487-11970-0, S. 57.
  2. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 86.
  3. Oswald Hauser: Das geistige Preußen. Kiel 1985
  4. Wolfgang Neugebauer: Geschichte Preußens. Olms, Zürich, New York 2004, ISBN 978-3-487-11970-0, S. 57.
  5. Hans-Joachim Schoeps: Preussen. Geschichte eines Staates. Propyläen, Berlin 1966, S. 44; auch Monika Wienfort: Geschichte Preußens. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56256-3, S. 7, „preußische Staaten“ S. 10.
  6. Gerd Heinrich: Geschichte Preußens. Staat und Dynastie. Propyläen, Frankfurt u. a. 1981, ISBN 3-549-07620-7, S. 132.
  7. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 86.
  8. Hugo Rachel: Der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 951 ff.
  9. Auswirkungen beschreibt Klaus Schwieger: Militär und Bürgertum. Zur gesellschaftlichen Prägkraft des preußischen Militärsystems im 18. Jahrhundert. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 179 ff.
  10. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 186.
  11. Klaus Zernack: Friedrich, Rußland und Polen. In: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König. Freiburg/Würzburg, 1986, S. 197 ff.
  12. Horst Möller: Fürstenstaat oder Bürgernation. Deutschland 1763–1815. Siedler, Berlin 1989, bes. Kap. I Vom österreichisch-preußischen Dualismus zur revolutionären Herausforderung. S. 13–64.
  13. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 333.
  14. Georg Kotowski: Wilhelm von Humboldt und die deutsche Universität. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1346 ff.
  15. Gordon A. Craig: Stein, Scharnhorst und die Preußischen Reformen. In: Ders.: Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945. Staat im Staate. Düsseldorf 1960, S. 56–72.
  16. Zur historischen Perspektive noch in der Kaiserzeit siehe Otto Hintze: Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung (Erstpublikation 1911). In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 731 ff.
  17. Siegfried Schindelmeiser: Die Albertina und ihre Studenten 1544 bis WS 1850/51. Band 1 der zweibändigen Neuausgabe, München 2010, ISBN 978-3-00-028704-6.
  18. Vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. Beck, München 1998, Kapitel III Restauration und Vormärz 1815–1848, S. 272–402, bes. auch den Abschnitt Preußen. S. 331 ff.
  19. Richard H. Tilly: Die politische Ökonomie der Finanzpolitik und die Industrialisierung Preußens, 1815–1866. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 203 ff.
  20. William Otto Henderson: Prussia and the Founding of the German Zollverein. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 1088 ff.
  21. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 924/925.
  22. Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, S. 96–98.
  23. Georg Franz-Willing: Der große Konflikt: Kulturkampf in Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1395 ff.
  24. Hajo Holborn: Prussia and the Weimar Republik. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1593 ff.
  25. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 730.
  26. Hagen Schulze: Preußen als Stabilitätsfaktor der deutschen Republik. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 311 ff.
  27. Die verschiedenen Transformations- und Auflösungsetappen des alten Preußens zwischen 1871 und 1947 schildert Golo Mann: Das Ende Preußens. In: Hans-Joachim Netzer (Hrsg.): Preußen. Portrait einer politischen Kultur. München 1968, S. 135–165. Siehe dazu auch aus anderer Perspektive Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen. de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-009936-5.
  28. Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/deposit.d-nb.de
  29. Hans Bentzien: Unterm Roten und Schwarzen Adler – Geschichte Brandenburg-Preußens für jedermann. Verlag Volk&Welt, Berlin 1992, S. 286
  30. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 36.
  31. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band IV: Struktur und Krisen des Kaiserreiches. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1969, S. 129.
  32. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 966–967.
  33. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 186
  34. Allgemeine Einführung in das Thema: Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 444–449
  35. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 185
  36. Jürgen Frölich, Esther-Beate Körber, Michael Rohrschneider: Preußen und Preußentum vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart Berlin-Verlag Spitz, 2002, S. 101.
  37. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 446
  38. Einen ersten Überblick bietet Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. 2. Auflage, München 2006. Ausführlicher: Christopher Clark: Preußen. München 2007, und Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Frankfurt am Main / Berlin 1992. Auf diese drei Darstellungen wird in diesem Artikel grundsätzlich Bezug genommen.
  39. digizeitschriften.de
  40. Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 603–619
  41. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, Pantheon Verlag; Auflage: 1, 2008, S. 330
  42. Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 303
  43. Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 304
  44. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 26
  45. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 25
  46. a b Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 49
  47. a b Herbert Obenaus: Anfänge des Parlamentarismus in Preussen bis 1848. Droste Verlag, 1984, S. 257
  48. David Justus Ludwig Hansemann: Preussen und Frankreich: staatswirthschaftlich und politisch, unter vorzüglicher Berücksichtigung der Rheinprovinz. Brüggemanns Verlagsexpedition, Leipzig 1833, S. 241
  49. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 162
  50. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 6
  51. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 12
  52. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 29
  53. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 30
  54. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 160
  55. Wolfgang Knöbl: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess: Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New York 1998, S. 78
  56. Wolfgang Knöbl: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess: Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New York 1998, S. 79
  57. Wolfgang Knöbl: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess: Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New York 1998, S. 80
  58. Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. In: Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001, S. 193
  59. Werner Hegemann: Das steinerne Berlin: 1930 – Geschichte der größten Mietskasernenstadt der Welt. Verlag Ulstein, Berlin 1963, S. 97 f.
  60. Ger Spitzer, Waltraud Huber: Barock und Klassik: Kunstzentren des 18. Jahrhunderts in der Deutschen Demokratischen Republik; 5. Mai – 14. Oktober. Schallaburg 1984, S. 176
  61. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 154 f.
  62. Willi Albers, Anton Zottmann: Handworterbuch Der Wirtschaftswissenschaft (Hdww). Band 3. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1981, S. 368 f.
  63. Eckart Schremmer (Hrsg.): Wirtschaftliche und soziale Integration in historischer Sicht: Arbeitstagung. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1996, S. 131
  64. Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. Teil 1 – Biographien A-L. K.G. Saur Verlag, München 2009, S. XVIII
  65. Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. Teil 1 – Biographien A-L. K.G. Saur Verlag, München 2009, S. XIX
  66. Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 629 f.
  67. Frank Göse, Winfried Müller, Kurt Winkler, Anne-Katrin Ziesak (Hrsg.): Preußen und Sachsen – Szenen einer Nachbarschaft. Sandstein Verlag, 2014, S. 50
  68. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 287
  69. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 288
  70. Klaus Schwabe: Das diplomatische Korps: 1871–1945. In: Deutsche Führungsschichten in der Frühen Neuzeit, Band 16. Harald Bold Verlag, Boppard am Rhein 1985, S. 41 f.
  71. Vgl. auch Roland Klemig, Konrad Zwingmann: Juden in Preußen. Eine Chronik in Bildern. Hrsg. von Preußischer Kulturbesitz, Berlin (Bildarchiv). Harenberg, Dortmund (= Die bibliophilen Taschenbücher. Band 259–260).
  72. Allgemeine Zeitung des Judentums, VI. Jahrgang, Nr. 25, Leipzig, 18. Juni 1842, S. 362.
  73. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 38.
  74. Herfried Münkler: dradio.de
  75. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. BpB, Bonn 2007, S. 534.
  76. Ein Bollwerk der Demokratie. In: Der Spiegel. Nr. 33, 2007 (online).
  77. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 445
  78. Caroline Emmelius: Offen und Verborgen: Vorstellungen und Praktiken des Öffentlichen und Privaten in Mittelalter und Früher Neuzeit. Wallstein Verlag, Göttingen 2004, S. 12
  79. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 295
  80. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 296 f.
  81. a b Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 40
  82. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 109
  83. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 110
  84. Jan Friedmann: Restauration und Revolution: Morsche Macht. In: Spiegel Special. Nr. 3, 2007, S. 124–127.
  85. Christian Galonska: Die Wirtschaftselite im gesellschaftlichen Abseits: Von der Klasse an sich zur Klasse für sich. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2012, S. 96–99.
  86. Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 192
  87. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 439
  88. Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 180
  89. Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 181
  90. Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 182
  91. Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 179
  92. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 447
  93. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019,
  94. Bernd Faulenbach: Geschichte der SPD: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag C.H. Beck, München 2012, S. 12
  95. Bernd Faulenbach: Geschichte der SPD: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag C.H. Beck, München 2012, S. 13
  96. Bernd Faulenbach: Geschichte der SPD: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag C.H. Beck, München 2012, S. 19
  97. Masashi Urabe: Funktion und Geschichte des deutschen Schulzeugnisses. Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2009, S. 43
  98. a b Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29–52
  99. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 385 f.
  100. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 387
  101. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 251
  102. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 468 f.
  103. Frank Göse, Winfried Müller, Kurt Winkler, Anne-Katrin Ziesak (Hrsg.): Preußen und Sachsen – Szenen einer Nachbarschaft. Sandstein Verlag, 2014, S. 148 f.
  104. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 251 f.
  105. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 253
  106. Frank Göse, Winfried Müller, Kurt Winkler, Anne-Katrin Ziesak (Hrsg.): Preußen und Sachsen – Szenen einer Nachbarschaft. Sandstein Verlag, 2014, S. 340
  107. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, Pantheon Verlag; Auflage: 1, 2008, S. 286 f.
  108. Autor: Michael Senf: Schloss Sanssouci, (Hrsg.) SPSG, Deutscher Kunstverlag, Berlin-München 2009, S. 10
  109. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 38
  110. Helmut Weihsmann: Bauen unterm Hakenkreuz: Architektur des Untergangs, Promedia, 1998, S. 36
  111. Barbara Stiewe: Der „Dritte Humanismus“: Aspekte deutscher Griechenrezeption vom George-Kreis bis zum Nationalsozialismus, De Gruyter Verlag, Berlin-New-York 2011, S. 239
  112. Ortstermine – Stationen Brandenburg-Preußens auf dem Weg in die moderne Welt. In: Museumsverband des Landes Brandenburg (Hrsg.): Ausstellungskatalogs des Projektes „Kulturland Brandenburg 2001“. Verlag Henschel, 2001, S.XXIII
  113. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 10.
  114. Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 67
  115. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 12.
  116. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 13.
  117. FAO: Getreideproduktion nach Ländern Produktionsstatistik der FAO, aufgerufen am 29. April 2013
  118. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 16.
  119. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 13
  120. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 64
  121. Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 77 f.
  122. Zur Kinderarbeit in der Frühindustrialisierung siehe auch Jürgen Kuczynski: Geschichte des Alltags des deutschen Volkes. Band 3, Pahl-Rugenstein, Köln 1981, S. 233–272.
  123. Peter Baumgart: Schlesien in der Politik Friedrichs des Großen. In: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König, S. 161 ff.
  124. Zum Folgenden vgl. Karl Heinrich Kaufhold: Wirtschaft, Gesellschaft und ökonomisches Denken. In: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König, S. 101 ff.
  125. Gustav von Schmoller: Das preussische Handels- und Zollgesetz vom 26. Mai 1818 im Zusammenhang mit der Geschichte der Zeit, ihrer Kämpfe und Ideen. 1898; archive.org.
  126. Heinrich Kaufhold, Bernd Sösemann: Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung in Preußen – Zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte in Preußen vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. In: VSWG Beihefte. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07424-4, S. 97–107.
  127. Acta Borussica – Protokolle des preußischen Staatsministeriums; preussenprotokolle.bbaw.de (PDF)
  128. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29–52. uni-koeln.de
  129. Siehe auch Kurt Hinze: Die Bevölkerung Preußens im 17. und 18. Jahrhundert (…). In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band I, S. 282–315. Wolfgang Köllmann: Demographische „Konsequenzen“ der Industrialisierung in Preußen, ebda, S. 447–465.
  130. Stanisław Salmonowicz: Preussen: Geschichte von Staat und Gesellschaft. Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, 1995, S. 50
  131. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 449
  132. Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 451
  133. a b Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 9
  134. Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 28–52
  135. Michel Hubert: Deutschland im Wandel: Geschichte der deutschen Bevölkerung seit 1815. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, S. 63
  136. a b Hubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland: Regionen als Wachstumsmotoren. S. 135
  137. Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 17
  138. a b Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 303
  139. Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 309
  140. Michael Stürmer: IV. Preußen als Problem der Forschung. Moderne Preußische Geschichte 1648–1947. Band 1: Eine Anthologie. 1981, S. 74–102, hier S. 74.
  141. Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 578
  142. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 7
  143. Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 2
  144. Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 3 f.
  145. Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 7f.
  146. Barbara Vogel: Review: Das alte Preußen in der modernen Geschichtswissenschaft, Vandenhoeck & Ruprecht. In: Geschichte und Gesellschaft, 1985, 11. Jahrg., Heft 3, S. 377–396, S. 377.
  147. Beerdigung nach 200 Jahren. Deutschlandfunk, 17. August 2011, abgerufen am 16. März 2021.
  148. Auflösung des Staates Preußen (Memento vom 15. August 2011 im Internet Archive) (PDF)
  149. BGH, Urteil vom 31. Januar 1955, Az. II ZR 234/53, Volltext.
  150. Die Geschichte von Schloss Bellevue, Webseite im Portal bundespraesident.de (2013), abgerufen am 6. Dezember 2013.
  151. Präsentiermarsch Friedrich Wilhelms III. auf YouTube, abgerufen am 12. November 2010.
  152. Markus Reiners: Verwaltungsstrukturreformen in den deutschen Bundesländern. Radikale Reformen auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15774-0, S. 162 (online)
  153. Stefan Rinke: Eine Pickelhaube macht noch keinen Preußen. Preußisch-deutsche Militärberater, Militärethos und Modernisierung in Chile. 1886–1973. In: Sandra Carreras, Günther Maihold (Hrsg.): Preußen und Lateinamerika. Im Spannungsfeld von Kommerz, Macht und Kultur. Münster 2004, S. 259–283.


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